Hofkirchen, Albrecht Freiherr von
Hofkirchen, Albrecht Freiherr von; Obristleutnant [um 1600 Kollmitz-14.2.1633 in Prag hingerichtet] Der aus niederösterreichischem Adel stammende Albrecht Freiherr von Hofkirchen, der Sohn Wolfgangs II. von Hofkirchen, Herr zu Kollmitz[1] und Drösidl,[2] hatte zusammen mit seinem Bruder Ludwig [ -nach 1619] am Neuen Kolleg in Tübingen[3] studiert. Er stand zuletzt als Obristleutnant[4] des Regiments[5] Sparr[6] in kaiserlichen Diensten.[7]
Der schwarzburg-sondershausische Hofrat Volkmar Happe [1587-nach 1642][8] erwähnt ihn 1625 als Rittmeister[9] in seiner „Thüringischen Chronik“: „Den 9. September [19.9. 1625; BW], war der Donnerstag, auf den Abend umb 6 Uhr sind ohne alles Versehen 1000 Reisige[10] unter dem Keyserischen Obersten[11] Bechmann[12] in des Ambts Keula[13] Dorfschaften, als Urbich, Großmehlra wie auch zu Schlotheim,[14] Mehrstedt,[15] Kleinmehlra[16] und Körner[17] ankommen, hat sehr groß Schrecken geben. Hierunter ist auch ein Hertzog von Hollstein,[18] Rittmeister Brandenstein,[19] Rittmeister Schierstedt,[20] Rittmeister von Hofkirchen, Freyherr Oberst-Leutenant Mörder[21] und andere Rittmeister Schöneck.[22] Den 11. September [21.9.; BW] ist diese Räuberey in die beyde Dorfe Großbrüchter[23] und Toba[24] gerücket. Ist mit dem Dross[25] nun die 2000 starck gewesen, haben den armen Leuthen unverwündlichen großen Schaden gethan, sind fast alle aus den Dörfern gelaufen, haben wollen in die Herrschaft Lohra[26] rücken wollen. Die Lohrischen aber haben ihnen weder Quartier noch Pass verstatten wollen, sondern haben alle Passe starck verwahret, also dass die Keyserischen wieder abweichen müssen. Den 13. September [23.9.; BW] ist diese Bechmannische Cavelleria nach Keula verrücket, da sie auch wenig Nutz geschaffet. Den 14. September [24.9.; BW] ist diese Reuterey nach Heiligenstadt[27] marchiret, hat aus dem Ambt Keula bey hundert Pferde den armen Unterthanen mitgenommen“.[28]
Erwähnt wird Albrecht Freiherr von Hofkirchen in der Literatur zumeist erstmals im Zusam-menhang mit der Schlacht bei Lützen.[29] In der Ebene bei Lützen, unweit von Leipzig, trafen am 16.11.1632 das kaiserliche Heer unter Wallenstein[30] und das schwedische Heer[31] unter Gustav II. Adolf aufeinander. Im Verlauf der Schlacht wurden sowohl Gustav II. Adolf als auch der kaiserliche Reitergeneral Pappenheim[32] tödlich verwundet. Pappenheim wurde von seinem Trompeter aus dem Gewühl der Schlacht geschleppt. Als seine Kürassiere den verwundeten Pappenheim erblickten, wendeten sie die Pferde. Verdiente Offiziere, wie Oberst Bönninghausen,[33] Obristleutnant Hofkirchen, der das Regiment Sparr kommandierte, und all die anderen demonstrierten mit ihrer Flucht, welchen ungeheuren Einfluss Pappenheim auf die Kampfmoral der Truppen gehabt haben muss.
Hofkirchen war nicht so weit geflohen wie die anderen; er schämte sich wohl etwas. Die kaiserlichen Offiziere beschworen ihn, er möchte jetzt seine Ehre retten; die Schlacht sei halb gewonnen, der schwedische König sei tot. „Hofkirchen kann sich nicht überwinden, sondern schleicht mit seinen Leuten noch eine Weile hinter der Front umher, um endlich, unauffällig, sich dem rechten Flügel anzuschließen, den er für den weniger schrecklichen hält; worin er irrt“.[34] Die Schlacht entwickelte sich nämlich anders, als es die Generäle Wallensteins annahmen. Bernhard von Sachsen-Weimar,[35] der zunächst den linken Flügel des schwedischen Heeres befehligt hatte, übernahm nun den Oberbefehl. Obwohl einer der schwedischen Kommandanten, Knyphausen,[36] Bernhard riet, die Schlacht nach dem Tode des Königs abzubrechen, zeigte sich Bernhard hier als geschickter Psychologe. Er rief die Soldaten zur Rache auf und zum Kampf um den toten Körper des Königs. Weitere sechs Stunden wurde der Kampf verbissen geführt. Militärhistoriker sind sich darüber einig, dass die Schlacht bei Lützen ein totaler Erfolg für Wallenstein geworden wäre, wenn der rechte Flügel der Kaiserlichen Stand gehalten hätte. Aber auf dem rechten Flügel kämpfte unter anderem Hofkirchen. Der Historiker Golo Mann beschreibt die damalige Situation mit folgenden Worten: „Es ist das Nervenbündel, der Oberstleutnant Hofkirchen, der auf dem rechten Fügel nun das gleiche Unheil anrichtet wie am Vormittag auf dem linken“.[37] Hofkirchen weigerte sich, „einem ausdrücklichen Befehl des Generalissimus zu folgen; sprengte zwar zuerst sinnloserweise seinem Regiment voran, sah sich aber erschrocken um, als der Feind nahte, drehte ab und floh, und seine Reiter folgten ihm wie Schafe dem Leithammel. Der Akt kläglichen Ungehorsams verfehlte nicht seinen Eindruck auf andere, zum Beispiel auf die Arkebusiere[38] des Obersten von Hagen,[39] wie man aus dem Urteil gegen diesen Offizier weiß. Wäre Hagen, heißt es, nicht ausgerissen, so wäre der rechte Flügel nicht teils gebrochen worden, die vollkommene Victoria dem Herrn Generalissimus nicht entgangen. Sie entging ihm, nicht links, wohl aber rechts. Piccolomini[40] konnte seine Leistung nicht zu einem Durchbruch forttreiben, weil ihm von rechts nicht mehr sekundiert wurde, und auch die Mitte vereinsamte wegen des Geschehens auf der Rechten“.[41] Wallenstein hatte Hofkirchen mehrfach befohlen, wieder vorzugehen.
Hofkirchen antwortete ihm, „er solle selbst gehen und das schwedische Blutbad näher ausprobieren, von ihm selbst könne das nicht mehr verlangt werden, er habe sich schon zu sehr erhitzt. Wallenstein reagierte in dem gleichen Tonfall: Hofkirchen möge nur nach Haus zurückkehren, er werde ihm dort ein noch heißeres Blutbad bereiten“.[42] In einem anonymen Bericht von kaiserlicher Seite über diese Schlacht an den Wiener Hof hieß es: „Sind beide Armeen wie zween beißende Hahnen voneinander geschieden, daß man also nicht recht sagen kann, ob einer oder der andere Teil das Feld erhalten“ konnte.[43]
Weder in der Schlacht noch im Ergebnis der Schlacht gab es einen eindeutigen Sieger. Generationen von Historikern beschäftigten sich seitdem mit der Frage, wer der eigentliche Sieger der Schlacht war. Jede Seite beanspruchte damals – und in der Literatur auch noch heute – den Sieg für sich. Nach den damaligen militärischen Regeln hatte die Kriegspartei die Schlacht verloren, die entweder als erste das Schlachtfeld verließ oder die Kanonen dem Gegner überlassen musste. Bei Lützen konnten die Kaiserlichen die Kanonen am Abend nach der Schlacht nicht fortschaffen, weil sie keine Packpferde mehr besaßen. Wahrscheinlich aber ist, dass über den Ausgang und die historische Wertung der Schlacht, wie so oft, der Zufall entschied. Auch die Schweden berieten bereits, ob sie nach Einbruch der Nacht sich nicht doch nach Weißenfels[44] zurückziehen sollten. Obrist J. Henderson[45] hatte bereits den Befehl erhalten, die Lafetten der elf eroberten kaiserlichen Geschütze zu zerstören, als sich in der Dunkelheit der Nacht ein Reiter, der Hofkirchen suchte, hinter die schwedischen Linien verirrte. Es bleibt völlig ungeklärt, wo sich Hofkirchen zu diesem Zeitpunkt überhaupt aufhielt. Auf die Frage an den Kurier, wer er sei und zu wem er wolle, antwortete er wahrheitsgemäß: zu Hofkirchens Regiment. Der Zufall wollte es, dass es auch bei den Schweden ein Regiment Hofkirchen gab. Der Reiter übermittelte deshalb den Befehl Wallensteins, dass sich alle Kaiserlichen nach Leipzig[46] zurückzuziehen hätten. Daraufhin wurde der Befehl an Henderson sofort widerrufen; zwei Lafetten waren allerdings bereits zerstört. Den schwedischen Soldaten wurde der glorreiche Sieg verkündet und der Befehl erteilt, auf dem Schlachtfeld zu kampieren.
Für den schwedischen König und auch für seinen militärischen Gegner Wallenstein war es die letzte Schlacht; Gustav II. Adolf starb auf den Schlachtfeld, Wallenstein wurde Monate später von seinen eigenen Offizieren ermordet. Auch für etwa 9.000 Obristen und Soldaten beider Seiten war es die letzte Schlacht.
Nachdem Wallenstein auf dem Lützener Schlachtfeld knapp einer Niederlage entgangen war, ließ er mit unnachgiebiger Härte Soldaten und Offiziere wegen Feigheit und Verrat aburteilen. „Der Prozeß begann am 31. Januar im Liechtensteinpalais auf der Prager Kleinseite. Da es unter der Bevölkerung hieß, der kursächsische Obrist Lorenz von Hofkirchen[47] werde seinen verhafteten Bruder Albrecht vor der Hinrichtung bewahren, wurden drei Regimenter zu Fuß für die nötigen Sicherheitsvorkehrungen aufgeboten. Die Verhafteten, die bis dahin teils im Weißen Turm der Burg, teils im Altstädter Rathaus in Arrest saßen, wurden unter Bedeckung ins Liechtensteinpalais überführt. Am 11. Februar wurden die Urteile verkündet“.[48] Die Urteile sprach ein Gericht, das sich aus Justizbeamten und aus Offizieren zusammensetzte, die sich wegen ihrer Tapferkeit ausgezeichnet hatten; bewährte Offizieren, vom Oberst bis zum Wachtmeister, darunter so prominente Persönlichkeiten wie Piccolomini und Colloredo.[49] Es wurde nichts in die Anklage aufgenommen, was nicht durch Zeugen mehrfach bestätigt oder von den Beschuldigten selbst eingestanden wurde.
Trotz beschwörender Beschwichtigungsversuche führender Offiziere ließ Wallenstein am 14.2.1633 in Prag dreizehn Offiziere, darunter auch Hofkirchen, Hagen und solche von angesehenem Adel, und fünf Reiter öffentlich mit dem Schwert hinrichten.[50] Die Namen von 50 fahnenflüchtigen Offizieren wurden mit allen Zeremonien militärischer Entehrung an einen Galgen genagelt;[51] das bedeutet: Todesurteil in Abwesenheit ![52] Bönninghausen hatte dank der Fürsprache seines Gönners Holk[53] keine Strafe erhalten.
Andererseits überhäufte Wallenstein diejenigen, die sich in der Schlacht bewährt hatten, mit Prämien: Der Gesamtwert der Prämien für Tapferkeit soll sich auf fast 100.000 Gulden belaufen haben. Hinrichtungen auf dem Altstädter Ring in Prag waren ein normaler Vorgang. Diese Hinrichtung fällt nicht nur deshalb aus dem üblichen Rahmen, weil es eine Massenhinrichtung und Hofkirchen unter den Verurteilten war, sondern wegen eines Vorganges, der die damals gierig gaffende Menge stark bewegte: Unter den Verurteilten befand sich ein 18jähriger Rittmeister,[54] Staitz von Wobersnau,[55] „dessen noble Haltung und bestrickender Liebreiz dem Generalprofos[56] während der Verlesung des Urteils Tränen entlockte“.[57] Die Richter hatten sich umsonst in Wien und München bemüht, für den Jüngling Gnade zu erwirken. Selbst ein so hart gesottener Typ wie der mit der Hinrichtung beauftragte Feldmarschall Holk war beeindruckt. Der junge Rittmeister sollte dem Rang entsprechend der Vierte sein, der vor den Scharfrichter[58] trat. Holk gab ihm den letzten Platz, immer in der Hoffnung, es könnte ein Bote mit der rettenden Nachricht der Begnadigung eintreffen. Als nun keiner kam und der junge Offizier niederkniete, ging ein Aufschrei der Sympathie und des Protestes durch die gaffende Menge. Piccolomini hob den Arm und unterbrach die Exekution. Holk ritt über die Karlsbrücke zum Palast, um eine Begnadigung durch Wallenstein zu erwirken. Niedergeschlagen kam er mit den Worten „Es kann nicht sein“ zurück.[59] Staitz von Wobersnau starb äußerlich gefasst und begleitet von Sympathierufen der Bevölkerung durch das Schwert. In einem Bericht dazu heißt es, dass er alle Umstehenden zu einem Mitleiden bewegte: „Man kann nicht genug beschreiben, wie dieser Cavalier so willig und bereit zum Tode gegangen“.[60]
[1] Burg Kollmitz, östlich des Ortes Raabs an der Thaya.
[2] Drösiedl => Ludweis-Aigen [Bez. Waidhofen an der Thaya]
[3] Tübingen [LK Tübingen]; HHSD VI, S. 801ff.
[4] Obristleutnant [schwed. Överstelöjtnant]: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] und 150 fl. bezog, in der brandenburgischen Armee sogar 300 fl. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian I. hatte Tilly den Ersatz der unkatholischen Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Der Obristleutnant war zumeist auch Hauptmann einer Kompanie, so dass er bei Einquartierungen und Garnisonsdienst zwei Quartiere und damit auch entsprechende Verpflegung und Bezahlung beanspruchte oder es zumindest versuchte. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.
[5] Regiment: Größte Einheit im Heer, aber mit höchst unterschiedlicher Stärke: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl. eines Reiterregiments von 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obristleutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim v. Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm v. Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.
[6] Ernst Georg Graf v. Sparr [Sparre, Spara] zu Trampe auf Greifenberg [1596 Trampe bei Eberswalde-Juni/September 1666], kaiserlicher Generalfeldzeugmeister.
[7] koni.onlinehome.de/kurzbiographien/hofkirchen-frames.htm.
[8] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 111f.
[9] Rittmeister [schwed. Ryttmåstere]: Oberbefehlshaber eines Kornetts (später Esquadron) der Kavallerie. Sein Rang entspricht dem eines Hauptmannes der Infanterie (vgl. Hauptmann). Wie dieser war er verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Leutnant, übernommen. Bei den kaiserlichen Truppen standen unter ihm Leutnant, Kornett, Wachtmeister, 2 oder 3 Korporale, 1 Fourier oder Quartiermeister, 1 Musterschreiber, 1 Feldscherer, 2 Trompeter, 1 Schmied, 1 Plattner. Bei den schwedischen Truppen fehlten dagegen Sattler und Plattner, bei den Nationalschweden gab es statt Sattler und Plattner 1 Feldkaplan und 1 Profos, was zeigt, dass man sich um das Seelenheil als auch die Marsch- und Lagerdisziplin zu kümmern gedachte. Zudem wurde der Rittmeister, der in einer Kompanie Kürassiere 150 fl. Monatssold beanspruchte – 1620 erhielt er in der brandenburgischen Armee als Rittmeister über 50 Pferde nur 25 fl. – , bei seiner Bestallung in der Regel durch den Obristen mit Werbe- und Laufgeld zur Errichtung neuer Kompanien ausgestattet. Junge Adlige traten oft als Rittmeister in die Armee ein.
[10] Reisiger: Seit dem Mittelalter gewappnete Dienstleute oder berittene Begleitpersonen; im 16. Jahrhundert ein bewaffneter Reiter im Gegensatz zum Fußsoldaten, der nicht als Söldner galt, abgeleitet von „reisen“; „Reise“: Kriegsfahrt. DWB Bd. 14, Sp. 745, 53.
[11] Obrist [schwed. Överste]: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Zum Teil wurden Kriegskommissare wie Johann Christoph Freiherr v. Ruepp zu Bachhausen zu Obristen befördert, ohne vorher im Heer gedient zu haben; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2398, fol. 577 (Ausfertigung): Ruepp an Maximilian I., Gunzenhausen, 1631 XI 25. Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung, 500 fl. zu Fuß, 600 fl. zu Roß [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] in der kurbrandenburgischen Armee 1.000 fl. „Leibesbesoldung“ nebst 400 fl. Tafelgeld und 400 fl. für Aufwärter. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern – 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben – , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen, gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nicht anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S. 388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Dazu beanspruchte er auch die Verpflegung. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. Zum Teil führte er auch seine Familie mit sich, so dass bei Einquartierungen wie etwa in Schweinfurt schon einmal drei Häuser „durch- und zusammen gebrochen“ wurden, um Raum zu schaffen; MÜHLICH; HAHN, Chronik Bd. 3, S. 504. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte Bd. 1, S. 413ff.
[12] Gabriel Pechmann [Bechmann, Pehmann] v. der Schönau [ -3.8.1627], kaiserlicher Obrist.
[13] Keula [Kyffhäuserkreis].
[14] Schlotheim [Unstrut-Hainich-Kreis].
[15] Mehrstedt [Unstrut-Hainich-Kreis].
[16] Kleinmehlra [Unstrut-Hainich-Kreis].
[17] Körner [Unstrut-Hainich-Kreis].
[18] Adolf Herzog v. Schleswig-Holstein-Gottorp [15.9.1600 Gottorp-19.9.1631 Eilenburg], kaiserlicher Obrist.
[19] Isaak [Marzin ?] Freiherr v. Brandenstein [Brandstein] auf Döberlitz [1597-1640], kaiserlicher Rittmeister, Obristleutnant.
[20] Matthias Siegfried v. Schierstadt [Schierstedt] [ – ], kaiserlicher Rittmeister, Obrist.
[21] Johann Freiherr v. Mörder [Mäder] [ – ], kaiserlicher Generalwachtmeister, spanischer Obrist.
[22] N Schöneck [ – ], kaiserlicher Rittmeister.
[23] Großbrüchter [Kyffhäuserkreis].
[24] Toba [Kyffhäuserkreis].
[25] Tross: Der Tross war der gesamte Begleitzug eines Heeres (ohne Anspruch auf Verpflegungsrationen) und bildete sich, neben den Offiziers- und Soldatenfamilien, aus Dienstpersonal, Feldpredigern, Feldchirurgen, Feldschern (vgl. s. v.), „Zigeunern“ als Kundschaftern und Heilkundigen, Köchen und Handwerkern, Händler/innen und Marketender/innen, Invaliden und Entwurzelten, Glaubensflüchtlingen, Soldatenwitwen und Kriegswaisen, Hunger leidenden Zivilisten und Bauern, Gefangenen, behördlicher Strafverfolgung Entflohenen und zum Dienst bei der Artillerie verurteilten Straftätern sowie Gauklern, Wahrsagern und in 4 Klassen eingeteilte Prostituierten („Mätressen“, „Concubinen“, „Metzen“ und „Huren“). Der schwer bewegliche Tross („Geschlaif und Geschlepp“: Bezeichnung aus Württemberg; SIEBER, Oberamt Besigheim, S. 43) und die ambulante Lagergesellschaft waren z. T. doppelt bis viermal so groß wie das Heer, dem er folgte, und war somit zahlenmäßig größer als eine Großstadt wie etwa Köln. Der Aufwand für die eigenen Bedürfnisse Erzherzog Leopold Wilhelms und seinen Hofstaat scheint ziemlich groß gewesen zu sein. HELML, Dreißigjähriger Krieg, S. 230: „Bei dem Durchzug durch Heilbronn am 10. Oktober [1645; BW] hatte das Heer Leopolds so viel Troß bei sich, daß ‚2 Tage lang eine Kutsche ein Wagen, ein Troß auf den anderen folgte, und das Gesindel so zahlreich war, wie man es noch bei keinem Heere gesehen hatte‘ „. PASTORIUS, Kurtze Beschreibung, S. 119 (Bad Windsheim 1635), S. 119: „1635. den 11. Martii zogen die beede Schwäbischen Compagnien unterm Hauptmann Rödeln und Richtern aus der Stadt / solten 421. Mann seyn / aber als man sie unter dem Thore zehlete / warens 1800. Köpffe in allem mit Weib und Kindern“.[25]Während zu Anfang des Krieges der Tross etwa 30 % größer war als die kämpfende Truppe, war er am Kriegsende nach Aussage des bayerischen Feldmarschalls Gronsfeld unkontrollierbar angewachsen. Er erinnerte daran, dass man „in disen beiden armaden sicherlich über 180 000 seelen hat, welche, es sein gleich jungen, fuhrknecht, weiber und künder, doch alle sowoll alß soldaten leben müssen. Nun werden die beeden armaden ungefähr uf 40 000 mann proviantirt, und mehrer nicht, alß ein mensch in 24 stundt nöthig hat. Wie nun die übrige 140 000 menschen leben können, wan sie nicht hin und her ein stuckh brott suchen thun, solches ist über meinen verstandt“. Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kasten Äußeres Archiv 2961, fol. 29 (Ausfertigung): Gronsfeld an Maximilian I. von Bayern, Thierhaupten, 1648 III 31. In der Werbeinstruktion (1639 VII 04; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kasten Äußeres Archiv 2624, fol. 4-5) war bestimmt worden, dass „taugliche knecht und nit solche, wie zum theil bei vorigen werbungen geschehen, geworben werden, die mit zu villen kindern beladen und sich allein wegen der quartier underhalten lassen, khonfftig aber wanns zum veldzug khombt, wider dauongehn, also werb: und lifergelt umb sonst angewendt wirdet“. Zum Teil wurden sogar Schiffsbrücken im Tross mitgeführt. Zudem unterlag der gesamte Tross der Militärjustiz, vgl. GROßNER; HALLER, Zu kurzem Bericht, S. 35 (1633): „Haben 4 von dem Troß ins Feuer geworfen, wie man denn nach geschehenem Brand 2 Köpf, etliche Finger und einen halben gebratenen Menschen noch übrig gefunden“.Zur „Lagergesellschaft“ vgl. KROENER, „ … und ist der jammer nit zu beschreiben“, S. 279-296; LANGER, Hortus, S. 96ff.; WAGNER, Ars Belli Gerendi. In Notsituationen wurden Trossangehörige, wenn auch erfolglos, als Kombatanten eingesetzt; BRNARDIC, Imperial Armies 1, S. 19.
[26] Großlohra [LK Nordhausen]; HHSD IX, S. 179f.
[27] Heiligenstadt [LK Eichsfeld]; HHSD IX, S. 186ff.
[28] HAPPE I 60 v-61r; mdsz.thulb.uni-jena.de.
[29] Schlacht bei Lützen am 16.11.1632 zwischen den Schweden unter Gustav II. Adolf (18.000 Mann) und den Kaiserlichen (16.000 Mann) unter Wallenstein. Die für die Schweden siegreiche Schlacht endete mit dem Tod Gustav Adolfs und dem Rückzug Wallensteins, der etwa 6.000 Mann verloren hatte, nach Böhmen. Nach Lützen schlug Wallenstein keine Schlacht mehr. Vgl. dazu HAPPES ausführliche Schilderung und Reflexion der Ereignisse [HAPPE I 295 v – 302 r; mdsz.thulb.uni-jena]. Vgl. SIEDLER, Untersuchungen; STADLER, Pappenheim, S. 729ff.; WEIGLEY, Lützen; BRZEZINSKI, Lützen 1632; MÖRKE, Lützen als Wende; WALZ, Der Tod, S. 113ff. Vgl. www.ra.se/kra/0425.html; 0425 a Sveriges krig, Krieget i Tyskland 1628-1648) unter 0425:03:107 „Keÿserliche Schlacht Ordnung Wie solche durch den General Walenstein ist gestellet vnd gehalten worden den 6. Novembris Anno 1632. vnd diese Schlachtordnung ist bestanden in nachfolgenden Nehmlichen 26,000 Mann Zue Fues, 2000. Dragons, 8000 Curassier, 5000 Herquebuss: 3000 Croat: insumma 44,000 Mann, die Fronte ist breit 979 Ruthen Reinlandisch macht 4895 Pass“.
[30] Vgl. auch CATALANO, Ein Chamäleon; REBITSCH, Wallenstein; MORTIMER, Wallenstein; SCHUBERTH; REICHEL, Die blut’ge Affair’; MORTIMER, Wallenstein.
[31] schwedische Armee: Trotz des Anteils an ausländischen Söldnern (ca. 85 %; nach GEYSO, Beiträge II, S. 150, Anm., soll Banérs Armee 1625 bereits aus über 90 % Nichtschweden bestanden haben) als „schwedisch-finnische Armee“ bezeichnet. Die Unterscheidung zwischen der „Royal-Armee“, die v. Gustav II. Adolf selbst geführt wurde, u. den v. den Feldmarschällen seiner Konföderierten geführten „bastanten“ Armeen erscheint angesichts der Operationen der letzteren überflüssig. Nach LUNDKVIST, Kriegsfinanzierung, S. 384, betrug der Mannschaftsbestand (nach altem Stil) im Juni 1630 38.100, Sept. 1631 22.900, Dez. 1631 83.200, Febr./März 1632 108.500, Nov. 1632 149.200 Mann; das war die größte paneuropäische Armee vor Napoleon. 9/10 der Armee Banérs stellten deutsche Söldner; GONZENBACH, Der General Hans Ludwig von Erlach von Castelen II, S. 130. Schwedischstämmige stellten in dieser Armee einen nur geringen Anteil der Obristen. So waren z. B. unter den 67 Generälen und Obristen der im Juni 1637 bei Torgau liegenden Regimenter nur 12 Schweden; die anderen waren Deutsche, Finnen, Livländern, Böhmen, Schotten, Iren, Niederländern und Wallonen; GENTZSCH, Der Dreißigjährige Krieg, S. 208. Vgl. die Unterredung eines Pastors mit einem einquartierten „schwedischen“ Kapitän, Mügeln (1642); FIEDLER, Müglische Ehren- und Gedachtnis-Seule, S. 208f.: „In dem nun bald dieses bald jenes geredet wird / spricht der Capitain zu mir: Herr Pastor, wie gefället euch der Schwedische Krieg ? Ich antwortet: Der Krieg möge Schwedisch / Türkisch oder Tartarisch seyn / so köndte er mir nicht sonderlich gefallen / ich für meine Person betete und hette zu beten / Gott gieb Fried in deinem Lande. Sind aber die Schweden nicht rechte Soldaten / sagte der Capitain / treten sie den Keyser und das ganze Römische Reich nicht recht auff die Füsse ? Habt ihr sie nicht anietzo im Lande ? Für Leipzig liegen sie / das werden sie bald einbekommen / wer wird hernach Herr im Lande seyn als die Schweden ? Ich fragte darauff den Capitain / ob er ein Schwede / oder aus welchem Lande er were ? Ich bin ein Märcker / sagte der Capitain. Ich fragte den andern Reuter / der war bey Dreßden her / der dritte bey Erffurt zu Hause / etc. und war keiner unter ihnen / der Schweden die Zeit ihres Lebens mit einem Auge gesehen hette. So haben die Schweden gut kriegen / sagte ich / wenn ihr Deutschen hierzu die Köpffe und die Fäuste her leihet / und lasset sie den Namen und die Herrschafft haben. Sie sahen einander an und schwiegen stille“. Vgl. auch das Streitgespräch zwischen einem kaiserlich und einem schwedisch Gesinnten „Colloquium Politicum“ (1632).
Zur Fehleinschätzung der schwedischen Armee (1642): FEIL, Die Schweden in Oesterreich, S. 355, zitiert [siehe VD17 12:191579K] den Jesuiten Anton Zeiler (1642): „Copey Antwort-Schreibens / So von Herrn Pater Antoni Zeylern Jesuiten zur Newstadt in under Oesterreich / an einen Land-Herrn auß Mähren / welcher deß Schwedischen Einfalls wegen / nach Wien entwichen / den 28 Junii An. 1642. ergangen : Darauß zu sehen: I. Wessen man sich bey diesem harten und langwürigen Krieg in Teutschland / vornemlich zutrösten habe / Insonderheit aber / und für das II. Was die rechte und gründliche Ursach seye / warumb man bißher zu keinem Frieden mehr gelangen können“. a. a. O.: „Es heisst: die Schweden bestünden bloss aus 5 bis 6000 zerrissenen Bettelbuben; denen sich 12 bis 15000 deutsche Rebellen beigesellt. Da sie aus Schweden selbst jährlich höchstens 2 bis 3000 Mann ‚mit Marter und Zwang’ erhalten, so gleiche diese Hilfe einem geharnischten Manne, der auf einem Krebs reitet. Im Ganzen sei es ein zusammengerafftes, loses Gesindel, ein ‚disreputirliches kahles Volk’, welches bei gutem Erfolge Gott lobe, beim schlimmen aber um sein Erbarmen flehe“. Im Mai 1645 beklagte Torstensson, dass er kaum noch 500 eigentliche Schweden bei sich habe, die er trotz Aufforderung nicht zurückschicken könne; DUDÍK, Schweden in Böhmen und Mähren, S. 160.
[32] Gottfried Heinrich Graf v. Pappenheim [8.6.1594 Treuchtlingen-16.11.1632 bei Lützen], ligistischer u. kaiserlicher General.
Vgl. STADLER, Pappenheim.
[33] Lothar Dietrich Freiherr v. Bönninghausen [ca. 1598 Apricke-13.12.1657 Schnellenberg], in ligistischen, kaiserlichen, spanischen u. französischen Diensten, zuletzt Feldmarschallleutnant. Vgl. LAHRKAMP, Bönninghausen.
[34] MANN, Wallenstein, S. 742.
[35] Bernhard Herzog v. Sachsen-Weimar [16.8.1604 Weimar-18.7.1639 Neuenburg am Rhein], schwedischer, dann französischer General. Vgl. JENDRE, Diplomatie und Feldherrnkunst; RÖSE, Herzog Bernhard der Große.
[36] Dodo I. Freiherr v. Knyphausen u. Innhausen [2.7.1583 Lütetsburg (Ostfriesland)-11.1.1636 bei Haselünne], braunschweigischer Obrist, Feldmarschall. Vgl. SATTLER, Reichsfreiherr Dodo zu Innhausen und Knyphausen.
[37] MANN, Wallenstein, S. 744.
[38] Arkebusier: Leichter, mit einer Arkebuse bewaffneter Reiter, eigentlich berittener Infanterist (der zum Gefecht absaß). Die Arkebuse (später Karabiner genannt) war ein kurzes Gewehr von ca. 1 m Länge, eine Waffe für bis zu über 100 g schwere Kugeln, die in freiem Anschlag verwendbar war; bei der Infanterie als Handrohr, Büchse oder Arkebuse, bei der Kavallerie als Karabiner oder Faustrohr (Pistole mit Radschloss). Der Karabiner war leichter als die Muskete, die Geschosse waren ebenfalls leichter, ihre Durchschlagskraft war auch geringer. Gerüstet war der Arkebusier mit einem Kürass aus schussfreiem Brust- und Rückenstück (dieses wurde mit 11 Rt. veranschlagt) oder auch nur dem Bruststück. 1635 wurde von Nürnberger Plattnern ein Arkebusier-Harnisch, der vorn und hinten schusssicher war, für 3 Rt. angeboten; TOEGEL, Der Schwedische Krieg, Nr. 1239. Seitenwehr war ein kurzer Haudegen, in den Sattelhalftern führte er 1 – 2 leichte Pistolen. Er wurde zumeist in kleineren Gefechten oder für Kommandounternehmen eingesetzt. In den Schlachten sollten sie die Flanken der eigenen angreifenden Kürassiere decken und in die von ihnen geschlagenen Lücken eindringen. Er erhielt als Verpflegung die Hälfte dessen, was dem Kürassier zustand, zudem auch weniger Sold. Vgl. ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 464ff., FLIEGER, Die Schlacht, S. 123, BEAUFORT-SPONTIN, Harnisch, S. 96. Des Öfteren wurden Arkebusierregimenter, wenn die Mittel vorhanden waren, in Kürassierregimenter umgewandelt. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd. Zu den Waffen vgl. auch http://www.engerisser.de/Bewaffnung/Bewaffnung.html.
[39] Johann Nikolaus II. Hagen zu Motten [von Sauwenbein] [um 1600-14.2.1633 in Prag hingerichtet], kaiserlicher Obrist.
[40] Ottavio Fürst Piccolomini-Pieri d’Aragona, Herzog v. Amalfi [11.11.1599 Florenz-11. 8.1656 Wien], kaiserlicher Feldmarschall. Vgl. BARKER, Piccolomini. Eine befriedigende Biographie existiert trotz des reichhaltigen Archivmaterials bis heute nicht. Hingewiesen sei auf die Arbeiten von ELSTER (=> Literaturregister).
[41] MANN, Wallenstein, S. 744.
[42] DIWALD, Wallenstein, S. 502.
[43] MANN, Wallenstein, S. 746.
[44] Weißenfels [Kr. Weißenfels]; HHSD XI, S. 487ff.
[45] Sir John Henderson [Henderson, Hinderson, von Berg, Hintersohn, Hendersheim, Heinrichsohn] [-1649 ?], schwedischer, dann kaiserlicher Obrist.
[46] Leipzig; HHSD VIII, S. 178ff.
[47] [Wolf] Lorenz [Laurenz] (II.) Freiherr [Graf] v. Hofkirchen [ ? -Anfang 1656], kursächsischer Obrist, Generalmajor, dann kaiserlicher Generalleutnant, Feldmarschallleutnant.
[48] LAHRKAMP, Bönninghausen, S. 275.
[49] Ottavio Fürst Piccolomini-Pieri d’Aragona, Herzog v. Amalfi [11.11.1599 Florenz-11. 8.1656 Wien], kaiserlicher Feldmarschall. Vgl. BARKER, Piccolomini. Eine befriedigende Biographie existiert trotz des reichhaltigen Archivmaterials bis heute nicht. Hingewiesen sei auf die Arbeiten von ELSTER (=> Literaturregister).
[50] mit dem Schwert hinrichten: Das schwedische Militärrecht war, sofern es strikt angewendet wurde, sehr streng, schon für das Schlafen während der Wacht war im Art. 43 für Gemeine das Arkebusieren (Erschießen mittels Arkebuse) vorgesehen. Arkebuse war ein Gewehr, eine Waffe für leichte Kugeln, die in freiem Anschlag verwendbar war; bei der Infanterie als Handrohr, Büchse oder Arkebuse, bei der Kavallerie als Karabiner oder Faustrohr (Pistole mit Radschloss). Höhere Offiziere wurden dagegen meist mit dem Schwert hingerichtet. Vgl. „Schwedisches Kriegs-Recht“; BERG, Administering justice. Zum Teil wurden auch einfache Kombattanten mit dem Schwert gerichtet. Ähnlich wurde auch in der kaiserlichen und kurbayerischen Armee verfahren. Vgl. auch die Hinrichtung des Obristen Schellart von Dorenwert, Adam Wilhelm, Freiherr zu Gürzenich; Obrist [ – 12.10.1627 im Feld vor Rendsburg enthauptet] in den „Miniaturen“.
[51] Namen an den Galgen schlagen: „brief, d. h. zettel mit dem urtheil über einen zum galgen verurtheilten, aber flüchtigen verbrecher, der an den galgen geschlagen wurde, vgl. bei Ad. Junghans kriegsordnung 1598 O 2b: urkundlich mandat über verlaufene schelme, darvon mag man copei und abschriften machen, an die galgen und pranger zu schlagen, dann (gleich mhd. wan, nur) man darf keine siegel oder underzeichnete hand mit an galgen schlagen, nur den eingang mit hauptmans namen (es handelt sich um kriegsrecht) und hernach die scheltwort (d. i. die begründung des urtels). wil man sie in andern fürstenthumben auch ‚schelten’ (‚bescholten‘ machen) und an galgen schlagen, so musz es mit derselben herrschaft vorwissen geschehen“ [DWB].
[52] JESSEN, Dreißigjähriger Krieg, S. 325f.: Zeitungsnachricht aus Prag, 4. Febr. 1633: „Demnach in der bei Lützen den 6. Nov. gehaltenen Feldschlacht die kaiserische Armada unter Herrn Generalissimo Herzog von Friedland von den Schwedischen aus dem Feld geschlagen und darauf ermeldeter Herzog von Friedland aus Meißen nach Prag in Böhmen sich retiriert, hat er daselbst diejenigen hohen und niederen Offiziere und Soldaten, so in ermeldeter Schlacht feldflüchtig geworden und zu der schnöden Flucht und Confusion Ursach und Anlaß gegeben, gefänglich annehmen, wohl verfahren, endlich im Fürstlichen Liechtensteinischen Haus General-Stand-, Malefiz- und Kriegsrecht über sie gehalten und letztlich exequieren lassen. […] Die alle (11 Officiere) sind als abtrünnige, leichtfertige Feldflüchtige sämtlich mit dem Schwert gerichtet auf einem bei dem Rathaus hierzu sonderlich aufgerichteten hohen und mit schwarzem Tuch bedeckten Theatro. Hierauf sind noch andere sieben zum Galgen geführet, vier enthauptet und zween aufgehängt und einer, Jacob Winckler, nachdem ihm sein Degen auf dem Haupt gebrochen, vom Scharfrichter unehrlich gemacht, von der Kaiserlichen Armaden abgeschafft worden, wie dann auch bei 50 hoher und niedriger Officiere Namen, so gleichfalls bei der Lützener Schlacht ausgerissen, an den Galgen geschlagen und also die Execution vollzogen“.
[53] Vgl. ARENDT, Wallensteins Faktotum.
[54] Rittmeister [schwed. Ryttmåstere]: Oberbefehlshaber eines Kornetts (später Esquadron) der Kavallerie. Sein Rang entspricht dem eines Hauptmannes der Infanterie (vgl. Hauptmann). Wie dieser war er verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Leutnant, übernommen. Bei den kaiserlichen Truppen standen unter ihm Leutnant, Kornett, Wachtmeister, 2 oder 3 Korporale, 1 Fourier oder Quartiermeister, 1 Musterschreiber, 1 Feldscherer, 2 Trompeter, 1 Schmied, 1 Plattner. Bei den schwedischen Truppen fehlten dagegen Sattler und Plattner, bei den Nationalschweden gab es statt Sattler und Plattner 1 Feldkaplan und 1 Profos, was zeigt, dass man sich um das Seelenheil als auch die Marsch- und Lagerdisziplin zu kümmern gedachte. Zudem wurde der Rittmeister, der in einer Kompanie Kürassiere 150 fl. Monatssold beanspruchte – 1620 erhielt er in der brandenburgischen Armee als Rittmeister über 50 Pferde nur 25 fl. – , bei seiner Bestallung in der Regel durch den Obristen mit Werbe- und Laufgeld zur Errichtung neuer Kompanien ausgestattet. Junge Adlige traten oft als Rittmeister in die Armee ein.
[55] Hilmar Staitz [Statz] v. Wopersnau [Wobersnau] [14.2.1613 ?-14.2.1633 in Prag hingerichtet], kaiserlicher Rittmeister.
[56] Niclas Staffier [ – ], kaiserlicher Generalprofos, „Oberstfeldprofos“ u. „Capitain de justitia“.
[57] MANN, Wallenstein, S. 756.
[58] Jan Mydlár [ – ], Henker v. Prag.
[59] MANN, Wallenstein, S. 757.
[60] MANN, Wallenstein, S. 757.
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