Wopersnau [Wobersnau], Hilmar Staitz [Statz] von

Wopersnau [Wobersnau], Hilmar Staitz [Statz] von; Rittmeister [14.2.1613 ?-14.2.1633 in Prag hingerichtet] Hilmar Staitz [Statz] v. Wopersnau [Wobersnau] [14.2.1613 ?-14.2.1633 in Prag hingerichtet][1] Wopersnow_Wappen_Bagmihlstand als Rittmeister[2] des Regiments[3] Bönninghausen[4] in kaiserlichen Diensten. Nach Holcks[5] Aussage war er noch ein Kind von 18 Jahren.[6]

Trotz beschwörender Beschwichtigungsversuche führender Offiziere ließ Wallenstein[7] am 14.2.1633 in Prag dreizehn Offiziere, darunter auch solche von angesehenem Adel, und fünf Reiter wegen ihres Verhaltens in der Schlacht bei Lützen[8] öffentlich mit dem Schwert hinrichten.[9] Die Namen von 50 fahnenflüchtigen[10] Offizieren wurden mit allen Zeremonien militärischer Entehrung an einen Galgen genagelt.[11]

Andererseits überhäufte Wallenstein diejenigen, die sich in der Schlacht bewährt hatten: Der Gesamtwert der Prämien für Tapferkeit soll sich auf fast 100.000 Gulden belaufen haben. Hinrichtungen auf dem Altstädter Ring in Prag waren ein normaler Vorgang. Diese Hinrichtung fällt nicht nur deshalb aus dem Rahmen, weil es eine Massenhinrichtung und Hofkirchen[12] unter den Verurteilten war, sondern wegen eines Vorganges, der die damals gierig gaffende Menge stark bewegte: Unter den Verurteilten befand sich Wopersnau, „dessen noble Haltung und bestrickender Liebreiz dem Generalprofos[13] während der Verlesung des Urteils Tränen entlockte“.[14] Die Richter hatten sich umsonst in Wien und München bemüht, für den Jüngling Gnade zu erwirken. Selbst der mit der Hinrichtung beauftragte Feldmarschall Holk[15] war beeindruckt. Der junge Rittmeister sollte dem Rang entsprechend der vierte sein, der vor den Scharfrichter[16] trat. Holk gab ihm den letzten Platz, immer in der Hoffnung, es könnte ein Bote mit der rettenden Nachricht der Begnadigung eintreffen. Als nun keiner kam, und der junge Offizier niederkniete, ging ein Aufschrei der Sympathie und des Protestes durch die gaffende Menge. Piccolomini[17] hob den Arm und unterbrach die Exekution. Holk ritt über die Karlsbrücke zum Palast, um eine Begnadigung durch Wallenstein zu erwirken. Niedergeschlagen kam er mit den Worten „Es kann nicht sein“[18] zurück. Wopersnau starb äußerlich gefasst und begleitet von Sympathierufen der Bevölkerung durch das Schwert. In einem Bericht dazu heißt es, dass er alle Umstehenden zu einem Mitleiden bewegte: „Man kann nicht genug beschreiben, wie dieser Cavalier so willig und bereit zum Tode gegangen“.[19]

Auch in dem „Relationbericht des Wallensteinischen und seines anhang tods verlauf“ vom 25.2.1634 hieß es: „Zum fünften ist auch zue merken, daß dieser armselige mensch, der Fridtlender, ist eben in dem monat, in der wochen und auf die jarzeit, da er die unbarmherzige execution zue verdeckung seiner schand, die er vor einem jare in der schlacht von Lützen mit den Schweden, da er dieselbige verloren, begangen hat, als wann die junge officier, die er hat hinrichten lassen, durch ir vorzeitige flucht wären daran schuldig gewesen, umb welcher ursach willen sie doch gleichsamb unschuldig gestorben, sonderlich der obrist Hagen[20] und der graf Grogla[21] sambt einem jungen herrn von Wobersnau welche für gott und der ganzen welt protestirt und umb iren tod rechenschaft zue geben citirt haben, alweil er sich durch fürneme potentaten fürbitt und ersuchen, noch der billigkeit nach nicht hat wollen erweichen lassen“.[22]

„In ganz Prag wurde bald darauf bekannt, daß der junge Rittmeister aus Bönninghausens Regiment den Jesuiten erzählt habe, daß der Hinrichtungstag mit seinem 20. Geburtstag zusammenfalle und daß er der Fronleichnamskirche der Prager Neustadt 2.000 Taler hinterlassen habe. Die Jesuiten sorgten auch dafür, daß er in dieser Kirche begraben wurde“.[23]

Bönninghausen hatte sich dagegen zum Ärger Wallensteins mit Hilfe seiner Gönner einem Verfahren entziehen können.

[1] Das Wappen stammt von BAGMIHL, Julius Theodor, Pommersches Wappenbuch, 3. Band, Stettin 1843, S. 102; Tafel XXX.

[2] Rittmeister [schwed. Ryttmåstere]: Oberbefehlshaber eines Kornetts (später Esquadron) der Kavallerie. Sein Rang entspricht dem eines Hauptmannes der Infanterie (vgl. Hauptmann). Wie dieser war er verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Leutnant, übernommen. Bei den kaiserlichen Truppen standen unter ihm Leutnant, Kornett, Wachtmeister, 2 oder 3 Korporale, 1 Fourier oder Quartiermeister, 1 Musterschreiber, 1 Feldscherer, 2 Trompeter, 1 Schmied, 1 Plattner. Bei den schwedischen Truppen fehlten dagegen Sattler und Plattner, bei den Nationalschweden gab es statt Sattler und Plattner 1 Feldkaplan und 1 Profos, was zeigt, dass man sich um das Seelenheil als auch die Marsch- und Lagerdisziplin zu kümmern gedachte. Zudem wurde der Rittmeister, der in einer Kompanie Kürassiere 150 fl. Monatssold beanspruchte – 1620 erhielt er in der brandenburgischen Armee als Rittmeister über 50 Pferde nur 25 fl. – , bei seiner Bestallung in der Regel durch den Obristen mit Werbe- und Laufgeld zur Errichtung neuer Kompanien ausgestattet. Junge Adlige traten oft als Rittmeister in die Armee ein.

[3] Regiment: Größte Einheit im Heer, aber mit höchst unterschiedlicher Stärke: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl. eines Reiterregiments von 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obristleutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim v. Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm v. Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.

[4] Lothar Dietrich Freiherr v. Bönninghausen [ca. 1598 Apricke-13.12.1657 Schnellenberg], in ligistischen, kaiserlichen, spanischen u. französischen Diensten, zuletzt Feldmarschallleutnant. Vgl. LAHRKAMP, Bönninghausen.

[5] Heinrich Reichsgraf v. Holk [Holck, Holcke, Holcky, Holka] [28.4.1599 Kronborg auf Sjælland-9.9.1633 Troschenreuth], kaiserlicher Feldmarschall. Vgl. ARENDT, Wallensteins Faktotum.

[6] FÖRSTER, Albrecht von Wallensteins ungedruckte […] Briefe, 2. Bd., S. 310.

[7] Vgl. auch CATALANO, Ein Chamäleon; REBITSCH, Wallenstein; MORTIMER, Wallenstein; SCHUBERTH; REICHEL, Die blut’ge Affair’; MORTIMER, Wallenstein.

[8] Schlacht bei Lützen am 16.11.1632 zwischen den Schweden unter Gustav II. Adolf (18.000 Mann) und den Kaiserlichen (16.000 Mann) unter Wallenstein. Die für die Schweden siegreiche Schlacht endete mit dem Tod Gustav Adolfs und dem Rückzug Wallensteins, der etwa 6.000 Mann verloren hatte, nach Böhmen. Nach Lützen schlug Wallenstein keine Schlacht mehr. Vgl. dazu HAPPES ausführliche Schilderung und Reflexion der Ereignisse [HAPPE I 295 v – 302 r; mdsz.thulb.uni-jena]. Vgl. SIEDLER, Untersuchungen; STADLER, Pappenheim, S. 729ff.; WEIGLEY, Lützen; BRZEZINSKI, Lützen 1632; MÖRKE, Lützen als Wende; WALZ, Der Tod, S. 113ff. Vgl. www.ra.se/kra/0425.html; 0425 a Sveriges krig, Krieget i Tyskland 1628-1648) unter 0425:03:107 „Keÿserliche Schlacht Ordnung Wie solche durch den General Walenstein ist gestellet vnd gehalten worden den 6. Novembris Anno 1632. vnd diese Schlachtordnung ist bestanden in nachfolgenden Nehmlichen 26,000 Mann Zue Fues, 2000. Dragons, 8000 Curassier, 5000 Herquebuss: 3000 Croat: insumma 44,000 Mann, die Fronte ist breit 979 Ruthen Reinlandisch macht 4895 Pass“.

[9] mit dem Schwert hinrichten: Das schwedische Militärrecht war, sofern es strikt angewendet wurde, sehr streng, schon für das Schlafen während der Wacht war im Art. 43 für Gemeine das Arkebusieren (Erschießen mittels Arkebuse) vorgesehen. Arkebuse war ein Gewehr, eine Waffe für leichte Kugeln, die in freiem Anschlag verwendbar war; bei der Infanterie als Handrohr, Büchse oder Arkebuse, bei der Kavallerie als Karabiner oder Faustrohr (Pistole mit Radschloss). Höhere Offiziere wurden dagegen meist mit dem Schwert hingerichtet. Vgl. „Schwedisches Kriegs-Recht“; BERG, Administering justice. Zum Teil wurden auch einfache Kombattanten mit dem Schwert gerichtet. Ähnlich wurde auch in der kaiserlichen und kurbayerischen Armee verfahren. Vgl. auch die Hinrichtung des Obristen Schellart von Dorenwert, Adam Wilhelm, Freiherr zu Gürzenich; Obrist [ – 12.10.1627 im Feld vor Rendsburg enthauptet] in den „Miniaturen“. In einem Bericht aus Prag vom 4.2.1633 hieß es: „Demnach in der bei Lützen den 6. Nov. gehaltenen Feldschlacht die kaiserische Armada unter Herrn Generalissimo Herzog von Friedland von den Schwedischen aus dem Feld geschlagen und darauf ermeldeter Herzog von Friedland aus Meißen nach Prag in Böhmen sich retiriert, hat er daselbst diejenigen hohen und niederen Officiere und Soldaten, so in ermeldeter Schlacht feldflüchtig geworden und zu der schnöden Flucht und Confusion Ursach und Anlaß gegeben, gefänglich annehmen, wohl verfahren, endlich im Fürstlichen Liechtensteinischen Haus General-Stand-, Malefiz- und Kriegsrecht über sie gehalten und letztlich exequieren lassen. […] Die alle (11 Officiere) sind als abtrünnige, leichtfertige Feldflüchtige sämtlich mit dem Schwert gerichtet auf einem bei dem Rathaus hierzu sonderlich aufgerichteten hohen und mit schwarzem Tuch bedeckten Theatro. Hierauf sind noch andere sieben zum Galgen geführt, vier enthauptet und zween aufgehängt und einer, Jacob Winckler, nachdem ihm sein Degen auf dem Haupt gebrochen, vom Scharfrichter unehrlich gemacht, von der Kaiserlichen Armaden abgeschafft worden, wie dann auch bei 50 hoher und niedriger Officiere Namen, so gleichfalls bei der Lützener Schlacht ausgerissen, an den Galgen geschlagen und also die Execution vollzogen“. JESSEN, Dreißigjähriger Krieg, S. 325f.

[10] Desertion: Auf die unerlaubte Entfernung vom Regiment stand in den Kriegsartikeln die Todesstrafe, die nur nicht verhängt wurde, wenn Bedarf an Soldaten herrschte. JÜRGENS, Chronik, S. 514 (für Hannover): „Den 11. Aprilis [1633; BW] ist ein Königsmarkischer Soldate, so entlaufen, und hie unter Caspar von Lühden Stadt-Companien angetroffen, vor Linden bey dem Galgen stigmatisiret und das rechte Ohr abgeschnitten durch unsern Nachrichter Meister David“. Vgl. WINTER, Möser, S. 19f.: „Den 21. März [1628] läßt Hauptmann Föckler einen Reiter, so bei dem Merodischen Regiment, und einen Soldaten, so unter Hauptmann Kestgens, und einen, so unter seiner Compagnie ausgerissen, henken an die Justiz auf dem Markte. Den 2. April aber hat er einem Corporal zu Roß den Kopf, auch der Ursache halben abschlagen lassen“. JORDAN, Mühlhausen, S. 90f., für 1637: „Den 31. März [10.4.; BW] ist der Oberst Spork mit seinen Völkern allhier vor die Stadt gekommen, hat Quartier begehret und daneben angedeutet, wie ihm Nordhausen auch assignirt worden; des andern Tages ist er wieder von hier nach Nordhausen gezogen. Den 4. [14.; BW] April ist er wieder mit etlichen Völkern zurückgekommen und hat sich mit denselben hier einquartiret und seinen Werbeplatz hier gehabt, hat auch viel Volk geworben, wie denn die Eichsfelder und andere benachbarte häufig zuliefen und Dienst nahmen, nur daß sie ins Quartier kamen und die Leute aufzehren konnte. Viele trieb auch der Hunger. Als es aber ans Marchiren gehen sollte, so wurde aus dem Marchiren ein Desertieren“. Der Ausbruch von Lagerseuchen (1626, nach dem Bericht des braunschweig-lüneburgischen Kapitäns Daniel Meyer) führte teilweise zur Massendesertion; Hauptstaatsarchiv Hannover Cal. Br. 16, Nr. 1141. Teilweise ließ man Deserteure um ihr Leben würfeln; DOLZ, Versuch, S. 298; JÜRGENS, Chronik, S. 525. Zur Desertion trug auch die Praxis bei, untergesteckte Söldner „zue disem sturmb, wie andere mehr, wider wüllen […] vornen an die spüz“ als Kugelfang zu stellen, wie ein kaiserlicher Soldat, der bei der Belagerung Überlingens 1634 verletzt wurde, nach Mitteilung Bürsters über seine Dienste nach der zwangsweisen Untersteckung unter die schwedische Armee berichtete; WEECH, Bürster, S. 67. Vgl. KAISER, Ausreißer; KAISER, Lebenswelt der Söldner. Das bayerische Memorial vom 16.4.1643 [Bayerisches Hauptstaatsarchiv Kurbayern Äußeres Archiv 2763, fol. 23, Punkt 9] bestimmte, dass, wenn ein Neugeworbener ausreiße, sofort nachzuforschen sei, welche besonderen Kennzeichen er habe; diese seien alsbald zu notieren. Wenn trotzdem einer nicht mehr aufgefunden werde, so solle sein Namen an den Galgen geschlagen, und wenn er Handwerker sei, ein solches den Zünften alsbald zu notifizieren sei, damit dergleichen meineidige Gesellen über kurz oder lang von Handwerks wegen aufgeschrieben und zur Strafe gezogen werden könnten. Dies sei den Neugeworbenen, insbesondere den Handwerksgesellen, schon bei der Neuwerbung und Eidesleistung zu eröffnen. DAMBOER, Krise, S. 264f. William Crowne [1617 – 1682], Lordsekretär, Offizier, Mitglied des Parlaments und 1636 Reisebegleiter des Thomas Lord Howard, Earl of Arundel and Surrey, berichtet über die Kämpfe Gustav II. Adolfs an der Alten Veste bei Zirndorf: „Der König von Schweden hatte hier drei seiner Soldaten für den Mord an zweien seiner Kommandanten und das Überlaufen zum Feind pfählen [im Original „set upon poles alive“] lassen. Nachdem die Schlacht ausgefochten war, hatte man die Soldaten gefangen genommen und hingerichtet“. RITTER; KEIL (Hgg.), William Crowne, S. 36. Am 28.4.1628 „gab ein Deserteur vor seiner Hinrichtung als Grund für seine Fahnenflucht Überdruß an dem gottlosen Leben der Soldaten an“. WIEGANDT, Wismar, S. 23f. Der Benediktinerabt von St. Georgen im Schwarzwald, Georg Gaisser [1595-1655] berichtet unter 1634; STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 569: „Einer von unsern Besatzungstruppen verleitete nach gefaßtem Fluchtplan einen andern zur Teilnahme an dem Verbrechen. Dieser verspricht sich zu beteiligen, eröffnet aber die Sache einigen, während er selbst den morgens Fluchtbereiten, als ob er selbst dazu bereit wäre, begleitet. Die Eingeweihten aber erheben sich aus den Verstecken, andere aber reißen Pferde von der Weide an sich, nehmen die Verfolgung auf, und nachdem sie dem des Fluchtverbrechens Schuldigen vergeblich mit den Schwertern zu Leibe gerückt waren (solche Hiebfestigkeit hatten (ihm) die Zaubermittel verliehen, erschlagen sie ihn mit Prügeln. Dies erschien einigen grausam, weil seine bei demselben Fluchtplan ertappte Frau nach dem Frühstück, von den Soldaten einige Male angeschossen, sterben musste. Milder verfuhr man mit den Töchtern, die man in die Verbannung trieb“. Auch mehrfache Desertion wurden hart bestraft; RICHTER, Historische Nachricht, S. 174 (Chemnitz 1633): „Den 19. Jan. ist ein Schottländischer Soldat, so dreymahl vom Regiment entlauffen, an die Justitz aufn Marckte aufgehencket worden“. Aus Meiningen wird 1646 berichtet, GÜTHEN; SCHAUBACH, Poligraphia Meiningensis, S. 274: „Eben in diesem Monat [August 1646; BW] sind drey Mußquetirer von hiesiger Qvarnison über die Stadt-Mauern hinaus gestiegen, und hinweg gelauffen, aber bey Walldorff wieder vertappt, nieder geschossen, tod herein gebracht, und in der Hocker-Gassen auff dem Graben, an einem auffgerichten Schnapt-Galgen gehängt worden“. BEI DER WIEDEN, Oldendorf, S. 47 (1623): „12. Maii solte ein entlauffener Schelm unter den Soldaten zu Oldendorf auff dem Marckte gehencket werden. Aber der Strik ging loess und der Verurtheilter fiel herab. Derhalben ihm das Leben geschenckt und er diese Graffschafft und das Furstenthumb Braunschweig vorschweren mussen“. HELLER, Rothenburg, S. 308f.: „Die gemeinen Soldaten erachteten eine Fahnenflucht nicht für vorliegend und sich ihres Eides ledig, wenn die Fahne, auf die allein sie geschworen hatten, zerstört war; Ebensowenig hielten sie sich für strafwürdig, wenn ihre Fahne vom Feind erbeutet worden war und sie dann in Massen zu ihm übergingen (sich unterstellen ließen)“. Die Desertionsquote unter den Belagerern vor Bergen-op-Zoom (1625) soll sehr hoch gewesen sein. Im Juli lagen noch 20.600 Mann vor Bergen; im Oktober waren es noch 13.200. Insgesamt betrugen die Verluste der Belagerer ca. 40 %; davon waren mehr als ein Drittel Desertierte.

[11] Namen an den Galgen schlagen: „brief, d. h. zettel mit dem urtheil über einen zum galgen verurtheilten, aber flüchtigen verbrecher, der an den galgen geschlagen wurde, vgl. bei Ad. Junghans kriegsordnung 1598 O 2b: urkundlich mandat über verlaufene schelme, darvon mag man copei und abschriften machen, an die galgen und pranger zu schlagen, dann (gleich mhd. wan, nur) man darf keine siegel oder underzeichnete hand mit an galgen schlagen, nur den eingang mit hauptmans namen (es handelt sich um kriegsrecht) und hernach die scheltwort (d. i. die begründung des urtels). wil man sie in andern fürstenthumben auch ‚schelten’ (‚bescholten‘ machen) und an galgen schlagen, so musz es mit derselben herrschaft vorwissen geschehen“. [GRIMM; GRIMM, DWB].

[12] Albrecht Freiherr v. Hofkirchen [ – 14.2.1633 in Prag hingerichtet], kaiserlicher Rittmeister, Obristleutnant im Regiment Ernst Georg von Sparr, wegen Feigheit in der Schlacht von Lützen auf Befehl Wallensteins am 14.2.1633 in Prag öffentlich hingerichtet. Vgl. SEIDLER, Prager Blutgericht.

[13] Niclas Staffier [ – ], kaiserlicher Generalprofos, „Oberstfeldprofos“ u. „Capitain de justitia“.

[14] MANN, Wallenstein, S. 756.

[15] Heinrich Reichsgraf v. Holk [Holck, Holcke, Holcky, Holka] [28.4.1599 Kronborg auf Sjælland-9.9.1633 Troschenreuth], kaiserlicher Feldmarschall. Vgl. ARENDT, Wallensteins Faktotum.

[16] Jan Mydlár [ – ], Henker v. Prag.

[17] Ottavio Fürst Piccolomini-Pieri d’Aragona, Herzog v. Amalfi [11.11.1599 Florenz-11. 8.1656 Wien], kaiserlicher Feldmarschall. Vgl. BARKER, Piccolomini. Eine befriedigende Biographie existiert trotz des reichhaltigen Archivmaterials bis heute nicht. Hingewiesen sei auf die Arbeiten von ELSTER (=> Literaturregister).

[18] MANN, Wallenstein, S. 757.

[19] SEIDLER, Prager Blutgericht, S. 26.

[20] Johann Nikolaus II. Hagen zu Motten [von Sauwenbein] [um 1600-14.2.1633 in Prag hingerichtet], kaiserlicher Obrist.

[21] Luigi Broglia [Broglio, Broglie], Graf v. Cortandon [Cortanton] [ – 14.2.1633 in Prag hingerichtet] Kapitänleutnant.

[22] LORENZ, Quellen zur Geschichte Wallensteins, S. 415.

[23] ARENDT, Holks Faktotum, S. 202f.

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