Begriffe J

Jachtaufe: Nottaufe in protestantischen Gegenden.

Jacobi: Jakobstag: Tag des Heil. Jakob, Jakobi (Tag des Apostels Jakob Zebedäus), 25. Juli. Wegen der Verwechslungsgefahr weit seltener zum Datieren benutzt wurde der Jakobstag am 22. Juni (Tag des Apostels Jakob Alpheus).

Jactantz: aufgeben, fliehen, verlassen.

Jalousie: Eifersucht, Missgunst.

Jammer: Krämpfe, Krampfanfallsleiden, Epilepsie. METZKE, Lexikon, S. 76.

Jeremiade: Klage (nach den Klageliedern Jeremiä).

Jobstkrankheit: Lepra, Aussatz. METZKE, Lexikon, S. 76.

Juck: juckender Hautausschlag, Krätze. METZKE, Lexikon, S. 76.

J. U. D.: Juris utriusque doctor: Dr. beider Rechte (des bürgerlichen und des kanonischen Rechts).

Judaeus: Jude.

Judassamstag: Karsamstag.

Judenbischof: Vorsteher einer jüdischen Gemeinde, der in Steuersachen etc. Rechtsbefugnisse besaß.

Judenfeindlichkeit: WAGNER, Pforr, S. 128: „Ist also die nacht umb 2 uhr Graff Hoditz mit seinem volck uffgebroch[en und wieder ubern walt [Thüringer Wald; BW] gang[en. Beim uffbruch sind etzliche häußer geblündert, auch die beide alte Juden Isaac und Salomon in die eyßen geschlossen und gefengklich mitgenommen worden, welche Juden sich endlich zu Eyßenach /:aldo Graff Hoditz sein quartir bekommen:/ [mit] 2000 thlr ranzioniren müßen“.Außerdem gab es auch noch das sogenannte Judenhaupt, die von den männlichen erwachsenen Juden zu entrichtende Abgabe. Schon im Sitzungsprotokoll vom 13.1.1624 der Paderborner Regierungskanzlei hieß es; NEUWÖHNER, Im Zeichen des Mars, S. 409: „Sembtliche jüden klagen, daz ihnen unpillige gewaltt des nachts zugefügt, auch die fenster außgeschlagen worden, bitten manutenentz. An patrem rectorem collegii, wie auch burgermeistere und rhatt zu schreiben, den irigen zu verbieten sich des nacht grassiren nach acht uhr zu enthalten, auch die jüden unmolestirt pleiben zu lassen, da man werde die anordnung bei der burgerschafft anstellen, das dasselbe in acht genommen und der grassanten und turbanten müttwille gestillet werden müsse“.

Der kurbayerische Obristleutnant Zündt soll von den Neustädter Juden den Ankauf eines schönen Pferdes gefordert haben. Als dies nicht geschah, habe er zwei Juden nach Weiden bringen und in einen Schweinestall sperren lassen. Sie seien erst wieder herausgekommen, als Zündt einen Ring und 6 Türkise im Wert von16 Rt. erhalten habe. 1640 beklagte sich der Rat der Stadt, dass die Bürger bis auf den letzten Heller ausgeplündert würden, während die Juden mit den Soldaten Handel trieben und dabei Reich würden. ASCHERL, Geschichte, S. 602. Dass den Juden Sondersteuern auferlegt wurden, war an der Tagesordnung. Vgl. die Beschwerde der Kitzinger Judenschaft, „die sich am 7. März 1633 gegen die ihr auferlegte Sondersteuer wegen des ‚Herren Kommandanten’ wandte. Als ‚treue Schutzverwandte’ wollten sie sich ihrer Pflicht zu kontribuieren keineswegs entziehen, doch wiesen sie darauf hin, daß angesichts der nur noch geringen Anzahl in Kitzingen ansässiger jüdischer Familie – die Zahl war von ursprünglich 15 auf 6 bis 7 zurückgegangen – eine Summe von 12 Reichstaler alle 12 Tage einfach zu hoch sei“. HOCK, Kitzingen, S. 92f.

Unter 1636 heißt es; WAGNER, Pforr, S. 139: „Umb dieße zeit hat burgerm: und raht sambt der burgerschafft bey H[errn Landgrafen Georg [v. Hessen-Darmstadt; BW] umb abschaffung der Juden alhier, wegen ihres großen wuchers und schinderey, unterthenig nachgesucht. Aber sie haben ein abschlegige antwortt bekommen, weil der fürst ihrer nicht entbehren könnte, mit diesem verweiß, das dieses suchen durch die geistlichen mögten angestifftet sey worden, solden sich deßwegen hüten, das keine Franckfurter hendell hierdurch entstehen mögten“. Frankfurter Händel: Der Fettmilch-Aufstand des Jahres 1614 war eine von dem Lebkuchenbäcker Vinzenz Fettmilch angeführte judenfeindliche Revolte in der Freien Reichsstadt Frankfurt am Main. Der Aufstand der Zünfte richtete sich ursprünglich gegen die Misswirtschaft des von Patriziern dominierten Rats der Stadt, artete aber in die Plünderung der Judengasse und in der Vertreibung aller Frankfurter Juden aus. Er wurde schließlich mit Hilfe des Kaisers, der Landgrafschaft Hessen-Kassel und des Kurfürstentums Mainz niedergeschlagen. [wikipedia] WAGNER, Pforr, S. 147 (1638): „Und nachdem auch viele frembde Juden bey den hießig[en eingeßeßnen etzlich jahr hero ohne schutzbrieffe unterschleiffe gehabt, alß sint solche um 500 goldf[florin gestrafft worden, welche der gemeine sage nach die [obbemelte] commissarien behaltten haben sollen“. WAGNER, Pforr, S. 157 (1641): „Es haben auch die Juden alhier ihme, Roßen [Reinhold v. Rosen; BW], 100 bar pistoll geben müssen“. WAGNER, Pforr, S. 167 (1646): „Den 16. [Mai; BW] kam ein trupp Schwedischer reutter alhier an und und hatten unterwegeß 4 Mellerstedter [Mellrichstädter; BW] Juden gefangen bekommen, welche sich alhier mit 120 thlr rantioniret“. Zum Teil konvertierten Juden auch, um den Bedrückungen zu entgehen. WAGNER, Pforr, S. 171 (1647): „Den 23. Maii hat sich der Judt Meyer zum Christlichen Glauben freywillig bekand und nachdem er darauff, beneben seiner söhnlein 2, swß Christlichen glaubenß unterrichtet, alß ist er mit sein 2 söhnen uff dato in volckreicher versamlung getaufft und der alte Wilhelmuß /:weil er unßern Gnidg[en Fürsten und Herrn zum tauffbaden erwehlet / genennet worden. Die beyde knaben wurden durch die beampten und den raht auß der tauff gehoben, welche knaben er zur Christlichen schull angehalden. Und ist ihme und den knaben von geistlichen und weltlichen alleß guhts erzeiget worden. Weill aber sein weib hirmit nicht zufrieden geweßen, sondern mit dem eltisten sohn und 2 töchtern darvongezogen, hat ihn solches sehr geschmirtzet, deßwegen er sein vortheil ersehen und den 9. Novembr: gegen abend mit sein 2 getaufften söhnen /:welche, [und] er selbsten, gnugsamb scheinenfleisch geßen:/ heimlich uff und darvon gezogen und alßo zum schelmen word[en]. Und weil er diejenige unterpfand, so ihme von den bürgern versetzet geweßen, mitgenommen, alß ist sein hauß verkaufft und die kauffgelder denßelben bürgern /:weil ihre unterpfand mehr alß das anlehn wehrt gewßen:/ gefolget worden“. Dieser Fall des Wilhelm Meyer aus Fulda ist ausführlich dargestellt bei LITT, Juden in Thüringen, S. 202ff.

judengleit: Schutzgeld für sichere Hin- und Rückreise und Aufenthalt, das Juden aufzubringen hatten.

Judenhaupt: die von den männlichen erwachsenen Juden zu entrichtende Abgabe (Haupt- bzw. Kopfgeld].

Judenmeister: Ratsherr, der die Aufsicht über die jüdische Gemeinde führte.

Judica: 2. Sonntag vor Ostern (Passionssonntag).

Jugement: Urteil.

Jungfer: GRIMM; GRIMM, DWB Bd. 10, Sp. 2983, 26: „bei den gefangenhäusern ist jungfer ein klotz, an den die gefangenen geschmiedet sind und den sie im arme mitschleppen müssen, wenn sie sich bewegen wollen“.

jure patronatus: Patronatsrecht: Schirmherrschaft eines Landes- oder Grundherrn über eine Kirche, die auf seinem Gebiet liegt.

jus emigrandi: Das „jus emigrandi“ war im § 24 des Augsburger Religionsfriedens festgelegt. Danach konnten Untertanen, die nicht der Konfession des Landesherrn folgen wollten, in Begleitung ihrer Familie und unter Mitnahme ihres Eigentums auswandern. Die Untertanen hatten somit das Recht, einem erzwungenen Konfessionswechsel auszuweichen. Allerdings konnte diese Auswanderung aus Glaubensgründen nur vollzogen werden, wenn alle herrschaftlichen Verbindlichkeiten abgelöst waren; beispielsweise durch Freikauf aus einer Leibeigenschaft, was den wirtschaftlichen Ruin bedeuten konnte. [wikipedia]

jussu Principis: auf Befehl das Herrschers.

justitiam ministrieren: die Gerichtsbarkeit ausüben.

Keine Kommentare
November 29, 2009 in Begriffsregister
Tagged

Hinterlassen Sie einen Kommentar