Wessenberg [Wessenburg], Humbrecht [Humpert] II. von

Wessenberg [Wessenburg], Humbrecht [Humpert] II. von; Obristleutnant [ – 1660 oder 1661] Humbrecht II. von Wessenberg war Berater der vorderösterreichischen Regierung in Ensisheim,[1] Vizestatthalter von Erzherzog Ferdinand Karl [1628-1662] und Rat und Kämmerer von Erzherzog Leopold [1586.1632].[2]

Er stand 1651 als Obristleutnant[3] in kaiserlich-vorderösterreichischen Diensten.

Der Benediktiner-Abt von St. Georgen im Schwarzwald,[4] Georg Gaisser [1595-1655],[5] erwähnt ihn in seinem Tagebuch: „.2.[12.1651; BW] Der Abt von St. Peter fordert (mich) auf, wenn ich Beschwerden gegen den Triberger[6] Kommandanten hätte, sie fertigzustellen und sie dem österreichischen Oberstleutnant (vicario), nämlich Humpert von Wessenburg, zu übersenden“.[7]

[1] Ensisheim [Anze, Frankreich, Dép. Haut-Rhin].

[2] http://www.wessenberg.at/wessenbergiana/pdf/elsasstamm.pdf.; Schenker, Dr. Lukas, Beziehungen zwischen dem Kloster Mariastein und der Familie von Wessenberg in Burg i. L. während des 17. Jahrhunderts; online unter: http://www.wessenberg.at/Tagung/abtvortrag04.htm; Wessenberg: Eine Adelsfamilie aus dem Ober-Elsass; online unter: http://www.wessenberg.at/wessenbergiana/elsass2.htm.

[3] Obristleutnant: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 und 150 fl. bezog. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian hatte Tilly den Ersatz der unkatholischen Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.

[4] St. Georgen im Schwarzwald [LK Schwarzwald-Baar-Kreis].

[5] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 93f. Vgl. auch SCHULZ, Strafgericht.

[6] Triberg im Schwarzwald [Schwarzwald-Baar-Kr.]; HHSD VI, S. 797f.

[7] STEMMLER, Tagebuch Bd. 2, S. 1261 (2. Auflage 1984, heute noch erhältlich bei Stabsstelle Archiv von 79002 Villingen-Schwenningen).

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