Garnier, Jean Henri [Johann Heinrich] Freiherr von

Garnier, Jean Henri [Johann Heinrich] Freiherr von; Obristleutnant [2.2.1614-9.8.1664 Augsburg]

Garnier, Johann HeinrichGarnier, Johann Heinrich

Jean Henri,[1] der Bruder Johann Adams, war kaiserlicher Obristleutnant[2] und Generaladjutant[3] Melchior von Hatzfeldts, angeblich ein ehemaliger Jesuit.[4] Das Geschlecht stammte aus Ensisheim.[5]

Im Juni 1642 informierte er Hatzfeldt von seiner Audienz bei Ferdinand III.,[6] der Verwundung Franz Albrechts von Sachen-Lauenburg[7] und dessen Überführung nach Stettin;[8] im Juli von der Belagerung von Brieg[9] und vom Marsch des schwedischen Feldmarschalls Torstensson nach Olmütz.[10]

1644 berichtete Gallas[11] Ferdinand III. aus seinem Feldlager bei Bernburg:[12] Generaladjutant Garnier sei im Feldlager eingetroffen und habe ihm Hatzfeldts und Franz von Mercys Pläne bei einem etwaigen Feldzug Torstenssons mitgeteilt; diese wären gut, doch seien die Herren nicht über den Zustand der Armee informiert. Garnier habe auch von dem Rheinübergang der Franzosen berichtet. Die Armee Maximilians I.[13] sei gut ausgerüstet und ausgestattet, besitze 32 Reiterschwadronen[14] mit mindestens jeweils 200 Pferden sowie 13 Infanteriebrigaden[15] und sei einsatzbereit.[16]

Im Oktober 1644 übersandte er Hatzfeldt ein Memoriale für die Audienz bei Gallas wegen Philippsburg[17] und der Lage am Mittelrhein. Im November weilte er in Voigtsberg[18] und berichtete von dem Überfall auf Eisleben,[19] der Gefangennahme des Obristleutnants Donop und der Kriegslage um Zwickau.[20]

Der Chronist und Bürgermeister Georg Leopold [1603 – 1676][21] aus dem von Eger[22] abhängigen Marktredwitz[23] erinnert sich an den November 1644: „Abends [17.11. a. St.; BW] ist der General-Adjutant des H[errn] Feldmarschalls, H[err] Garnier, mit etlich[en] 20 Pferden anher(o) [ge]kommen, der [uns ein] uns gehörig[es] Schreiben vom kaiserl. Feldmarschall überantwortete, worüber wir ihm einen besiegelten Schein geben mußten, daß wir solches empfangen und alsbald weiterschicken wollten. Dieser ist die Nacht [über] auch hier verblieben und früh gegen Zwickau gegangen“.[24] Im Dezember dieses Jahres weilte Garnier zum Einkauf von Pistolen in Nürnberg.[25]

In Amberg[26] war er im Januar 1645, um den Warentransport nach Klattau[27] zu organisieren.[28] Unter dem 8./18.9. und 18./ 28.9.1645 sowie – im November war er in Eger – am 29. 12. wird seine Durchreise nach Eger bzw. seine Durchreise von Eger nach Kemnath[29] erwähnt.[30]

Im Mai 1646 berichtete er Hatzfeldt von dem Gefecht bei Herbsthausen[31] und gratulierte ihm zur Entlassung aus der Gefangenschaft. Im Juli informierte er ihn aus Steinheim[32] über den Überfall auf Mühlhausen,[33] während im September der schwedische Überfall auf Aschaffenburg[34] und die Besetzung des Schlosses sowie die Besetzung von Miltenberg[35] und Steinheim durch schwedische Truppen geschildert wurde.[36]

Der Historiograph und Habsburg-Anhänger Wassenberg[37] hat in seinem 1647 erneut aufgelegten „Florus“ das Eindringen der schwedisch-französischen Konföderierten nach Bayern 1646 zusammengefasst: „Die beyde Königl. Schwedische vnd Frantzösische Armeen / nach dem sie / wie oben gemeldt / den Keyserisch-Beyrischen bey Franckfurt[38] den Compaß zimlich verruckt / vnd sich nach dem Mayn-Strohm gewendet / seynd aber daselbst herumb nicht still liegen blieben / sondern ihren March starck zu auff Beyern genommen / vnderwegs sich Steinhaim / Aschaffenburg / Miltelburg [Miltenberg; BW] (welchen Ort aber bald hernach durch den Keyserl. Adjutanten Garniern theils mit List vnd theils Gewalt Ihr Churfl. Gn. von Mayntz[39] wider zugestellt worden /) Klingen[40]- vnd Frewdenberg[41] bemächtiget / vnd theils geplündert / Wertheim[42] hat ein Salvaguardi erhalten / vnnd 12000 Pfund Brodt hergeben müssen“.[43] Im Oktober weilte er zunächst in Frankfurt,[44] um Hatzfeldt die Lage am Niederrhein und die Belagerung von Bingen[45] zu schildern.[46] Anschließend und im November 1646 hielt er sich in Eltville auf.[47] Im Dezember erfolgte seine Ernennung zum Obristleutnant.[48]

Leopold erinnert sich an den Februar bzw. März 1647: „Den 8. [2. a. St.; BW] dito hat H[err] Oberst[49] Paradeiser den bishero (all)hier gelegenen Fähn(d)rich[50] von Gallas’schen Regiment[51] ab- und hingegen einen Kapitänleutnant[52] hiehero beordert“.[53] […]

„Eodem [14.2. a. St.; BW] haben wir auch die 2 Korporale(n),[54] 1 Gefreiten[55] und 6 Musketiere(r)[56] von Eger ausbezahlt und [sie] wieder hineingeschickt; den Trommelschläger[57] aber und den H[errn] Kapitänleutnant, Uchaz von Abschütz, haben wir noch länger zur Salva Guardi[a][58] behalten“.[59] […] „Weil am 18. Februar das kaiserliche Hauptquartier samt der ganzen Armada aufgebrochen ist, um sich gegen Böheim(b) zu wenden, sind die hier eingeflohenen[60] Leute den 25., 26. und 27. dito wieder nach Hause gezogen. Es hat aber nit lange dauern wollen, indem uns im jüngst gesetzten Datum ein edler Rat der Stadt Eger in der Nacht durch einen eigenen Boten andeuten ließ, daß der kaiserliche Generalwachtmeister[61] Graf Lacron [van der Croon; BW] mit den nassauischen [Ludwig Heinrich von Nassau-Dillenburg, BW] und königseckischen [Ernst v. Königsegg, BW] Regimentern zu Roß im Egerkreis angelangt [wäre]. Sie würden samt der Garnirischen [Garnier; BW] Eskadron,[62] die bisher im Egerland gelegen habe, ihren nächsten Weg nach Franken nehmen, um daselbst ihre Winterquartiere zu beziehen. Wir sollten daher die hierum(b)gelegenen Dorfschaften durch Boten warnen und zum Zeichen, daß Kriegsvolk vorhanden sei, unsere Doppelhacken[63] auf dem Kirchturm losbrennen lassen. Daraufhin ist dann alles Volk wieder hereingeflohen“. […]

„Um 1 Uhr [am 28.2.; BW] nachmittags kamen die Quartiermeister[64] von diesen Völkern vor das Tor. Sie hatten Order von H[errn] Oberst Paradeiser aus Eger, daß es die kaiserlichen Dienste jetzt nit anders leiden  wollten und er unumgänglich wider seinen Willen befehlen müsse, daß wir dem kaiserlichen Generalwachtmeister, Ihro Gräfl. Gnaden von Lacron [van der Croon; BW], ferner H[errn] Generalwachtmeister Günther, dazu Graf Deuring [Maximilian v. Töerring; BW] als auch H[errn] Oberstleutnant Cappell vom königseckischen [Königsegg; BW] Regiment das Nachtquartier hier im Markt, ihren Völkern aber das Quartier außerhalb – in den Vorstädten – geben sollten. Als wir das bewilligt [hatten] und ans Austeilen der Quartiere gingen, wollten die Quartiermeister damit keineswegs zufrieden sein, sondern begehrten auch für die vollen Regimenter – samt Troß[65] und Bagage[66] – die Quartiere im Ort, was wir gänzlich abgeschlagen haben. Wir erklärten uns [aber] bereit, dem H[errn] Grafen entgegenzugehen, um deswegen mit ihm zu reden. Sie wollten aber darauf nit antworten und einwilligen, sondern begehrten, wir sollten die Bilette[67] ausgeben, Quartier machen oder sie wollten es selbst(en) tun, wie sie es ja bereits begonnen hatten. Wir haben darwider protestiert und ihnen (auch) die schwere Verantwortung freigestellt. Als sie aber [mit dem Quartiermachen] fortfuhren, bin ich [zusammen] mit H[errn] Richter, dem Grafen entgegen[ge]gangen, in der Hoffnung, solches [doch noch] abzuwenden. Als wir auf den Anger hinauskamen, sind [dort] die Völker alle in Bataglia[68] gestanden, die Generalspersonen aber waren noch hinterstellig und in Eger beim Trunk geblieben. Dahero konnten wir nichts anderes richten, als daß sie uns für gefangene Leute annahmen und uns solange nit frei lassen wollten, bis wir ihnen vorher die Quartierung bewilligten. Wir (be)warfen uns auf die Order und sagten, daß wir nit darwider handeln dürften. Wir baten sie auch, sie sollten sich gedulden, bis der Graf herbeikäme. Es war aber alles vergebens, denn unser Kapitänleutnant [Uchatz von Abschütz] hatte neben den Quartiermeistern zu viel Offiziere(r) und Reiter hereingelassen, die nit wieder hinauszubringen [waren]. Als sie daher die Quartiere nach ihrem (eigenen) Belieben gemacht hatten und damit fertig waren, machten sie die Tor[e] und Schranken auf und zogen alle – außer 2 Kompagnien,[69] die zu(m) Dörflas[70] lagen – mit Heerpauken und Trompetenschall ein.

Als sie in die Häuser gekommen waren, fingen sie alsobald(en) nach ihrem Gefallen zu hausen an, schatzten die Bürger um Geld und plagten sie deswegen sehr. Geld sollten und mußten sie ihnen schaffen, das übrige, das sie sonst(en) in den Häusern fänden, wäre ohnedies von Rechts wegen ihnen. So machten diese Leut(e), die wir auf Befehl und Order als Freund(e) in den Markt und in die Vorstädt(e) [her]einnehmen sollten, unseren Leuten großen Jammer und [großes] Herzeleid. Um 9 Uhr nachts kamen die Generalspersonen. Wir brachten viel[e] Klagen vor. Es wurde auch alsobald(en) versprochen, alles abzuschaffen, was aber doch nur ein Spiegelfechten[71] war.

Es wurde mit großer Gewalt vorgegangen. Unsere Leute wurden die ganze Nacht über um(b) Geld und allerhand Sachen [angegangen] und hart geängstigt. Und obwohl wir am nötigsten der Hilfe bedurften, haben wir [dennoch] den Grafen Lacron [van der Croon; BW], der das Kommando hatte, im Schlaf nit anschreien und beunruhigen dürfen.

Früh morgens – am 1. Martii also – hat der Graf auf unser Anschreien hin zwar den Aufbruch befördert und zu Pferd blasen lassen, doch sind bei diesem Lärm(en) noch viel[e] gute Leute in ihren Häusern spoliert,[72] ausgezogen und sehr übel tractiert worden. Man hat ihnen auch auf ihre Wagen und Pferd[e] Fleisch, Kälber, Hühner, Butter(n) und Fässer Bier und auf den Weg 8 bis zu 10 Meßlein[73] Hafer(n) mitgeben müssen. H[err] B[ürgermeister] Christof Miedel ist bei dem Aufbruch so geängstigt worden, daß er oben, von seinem Erkerfenster herauß auf den Misthaufen gesprungen ist. Obwohl die Offiziere(r) die Reiter an etlich[en] Orten mit Prügeln und bloßem Degen abgewehrt haben, so konnten sie aber doch nit überall sein. [Vielfach] kamen sie auch zu spät.

Dieses ein[z]ige Nachtquartier hat sehr viel gekostet [und] hat auch mehr einer feindlichen Plünderung[74] als einer Quartierung gleichgesehen. Wir haben dies alsobald(en) nach ihrem Abreisen sowohl H[errn] Oberst Paradeiser, als auch einem redlichen Magistrat berichtet und dabei auch – weil wir sie nit mehr verpflegen und besolden konnten – um(b) Abforderung unserer Salva Guardi[a] angehalten, worauf in der Nacht Schreiben an den Grafen kamen, worin sich die Stadt und der Kommandant wider unseren zugefügten Schaden hoch beschwerten. Wir haben sie (hi)nachgeschickt, haben aber den Schaden behalten müssen.

Den 2. Marti[i] ist unser Kapitänleutnant abgefordert worden und tags hernach mit dem Trommelschläger abgezogen. Für diese drei Wochen haben wir ihm ein gutes Pferd und an Geld 45 Gulden[75] geben müssen. Nach seinem Abreisen haben wir die Torschlüssel wieder [selbst] zur Hand genommen und – wie vorhero – (für uns) selbst(en) kommandiert.

Den 5. Marti[i] ist dieser Kapitänleutnant wieder von Eger [ge]kommen. Er hatte [ein] Schreiben an uns, von H[errn] Oberst Paradeiser [mit], nach dem ihn dieser zu dem Zweck hierher beordert habe, keinen von der Eskadron des Oberstleutnant Garnier, die bisher im Egerland gelegen ist und nunmehr ihren Weg (auf) hie[r]hero und nach Franken nehmen wolle, einzulassen.

Sie sind aber an diesem Abend nit weiter(s) als [bis] Schlottenhof[76] und Arzberg[77] [ge]kommen. Den andern Tag sind sie um 9 Uhr hier angelangt. Da ist dann die Cam[ionn]ag[e][78] um den Gottesacker hinum(b)gewiesen worden. Die Offiziere(r) aber sind alle hereingelassen worden. Die Reiter haben sich auf den Reiserberg gestellt und sind dort an die 2 Stund[en] gestanden. Unterdessen haben die Offiziere(r) mit etlich 30 gefüttert und Mittagsmahl gehalten. Dann sind sie fort und am selben Tag noch nach Neustadt am Kulm.[79] Es sind an die 400 wohl montierte Reiter gewesen. Sie hatten nur 5 Bagagewagen bei sich. Unter den Offiziere(r)n war auch Herr Oberstwachtmeister Lyloff, der „Schwarze Niklas“ und Rittmeister[80] Weylersbach. Mit ihnen sind auch viel[e] egerische[n] Freireiter mit fortgeritten. Nachmittags sind noch etliche 30 Pferd[e] (her)nachgekommen und haben sich zu Dörflas einquartiert. Dabei war[en] Herr Rittmeister Barthel und 1 Leutnant die vornehmsten unter den Freireitern. Als daselbst im Quartier 2 Reitersjungen in Zank geraten [sind], hat der größere einen Karabiner[81] genommen, den kleineren in den Leib geschossen und ist dann davongeloffen. Obwohl der [An]geschossene alsbald von unserem Bader[82] verbunden worden ist und bewilligt worden war, daß er hereingenommen, gewartet und verpflegt werden sollte, so ist er doch am anderen Morgen so schwach geworden, daß er einem Sterbenden gleichsah. In diesem sterbenden Zustand [erst] haben ihn die Dörflaser auf eine Misttrage gelegt und durch 2 Weiber hereintragen lassen. Weil sie sich aber (be)sorgten, er würde unterwegs sterben, sind sie mit ihm sehr geschwind hereingeloffen, haben ihn unter des Baders Haustür niedergesetzt, stehen lassen und sind davongelaufen. Auf der Trage(n) ist er dann daselbst auch alsbald gestorben. Dieses leichte Beginnen der Dörflaser, das sie an diesem Jüngling verübt, haben wir dem Richter von Dörflas verweisen lassen. Der hat sich damit entschuldigt, daß er nit vermeint [habe], daß er sobald sterben würde. Wir haben ihn in einen Sarg legen und vom Haus des Baders aus am anderen Tag ehrlich begraben lassen. Man hat vorgegeben, daß er ein geborener Graf sei, andere [meinten], [er sei] einer vom Geschlecht der Kolowrat aus dem Königreich Boheim(b) gewesen. Den(en) 6 jungen Gesellen, die ihn zu Grabe getragen haben, hat man Bier und Brot [ge]geben.

Den 7. Marti[i] sind an die 40 Pferd[e] von Bernstein herüber[ge]kommen und den anderen gegen Kemnath (hi)nachgefolgt.

Den 9. dito haben wir unseren Kapitänleutnant wieder abgefertigt. Er hat uns über 80 Taler gekostet. Als er noch unterwegs nach Eger war, ist ihm ein Bot[e] mit [einem] Schreiben von Oberst Paradeiser [entgegen ge]kommen, daß H[err] Rittmeister Malschofsky mit einer starken Kompagnie im Herauszug [begriffen sei], der Garnirischen Eskadron nach Franken zu folgen, die er (all)hier nit einlassen sollte. Er ist daher wieder umgekehrt. Zugleich brachte der Bot[e] auch ein Schreiben von einem edlen Magistrat mit demselben Befehl mit, daß wir weder die Kompagnie, noch den Rittmeister hereinlassen, viel weniger(s) Quartier verstatten sollten, denn wenn er hereinkäme, würde er allerhand Prätentionen[83] suchen. Wir sollten daher aus den Vorstädten alles hereinbringen lassen. Er ist aber übernacht zu Arzberg verblieben.

Den anderen Tag – also den 10. – ist die Kompagnie [ge]kommen, die wir durch Boten hint(en)um(b) gewiesen haben. Sie haben sich bei den oberen Städeln verhalten bis der Rittmeister (her)nach[ge]kommen [war]. [In dieser Zeit] haben sie die Städel und Fischkästen sehr zerschlagen. Als der Rittmeister [ange]kommen war, hat ihn der Kapitänleutnant gegen unseren Willen mit 10 Pferden hereingelassen. Er hat hier Mahlzeit gehalten. Unterdessen hat er anbefohlen, daß die Kompagnie fortrückt und zu Waldershof[84] Quartier macht. Auf den Abend ist er [dann nach]gefolgt. Er war ein sauberer Gast und wollte mit uns immerzu nur Händel machen. Ganze Töpfe voll haben wir mit ihm auf des Kaisers[85] Gesundheit austrinken müssen und durften uns nit widern“.[86]

Im April 1647 weilte Garnier in Brüssel. Von hier aus informierte er Hatzfeldt über die Ankunft Leopold Wilhelms[87] in Brüssel und von der trostlosen Lage dort. Im Mai schrieb er ihm von der Erkrankung Gallas‘, den Gerüchten um einen Friedensschluss zwischen Spanien und den Generalstaaten sowie der Belagerung von Armentières.[88] Von dort ging er nach Lille,[89] um Hatzfeldt von den großen Spannungen innerhalb der Armee und der Kritik am Verhalten Ferdinands III.  zu informieren. Im Juni berichtete er von der Eroberung von Armentières, der Belagerung von Comines[90] und Courtrai.[91] Er bedauerte die langsamen Verhandlungen in Münster.[92]

Der Benediktiner-Abt von St. Georgen im Schwarzwald,[93] Georg Gaisser [1595-1655],[94] erwähnt ihn in seinem Tagebuch: „13.7.1647; BW] Es kommen hierher von Rottweil[95] 2 Kommissare,[96] nämlich Forstenhausen und Brenner und zugleich Wachtmeister Horb von dem Fugger’schen Regiment und der von früher her von der Übergabe von Bahlingen[97] übelberufene Garnier, gewesener Jesuit. Unter ihren andern Betätigungen war dies eine, dass sie Untersuchung anstellten und verhandelten mit dem Villinger[98] Magistrat über die Aufnahme von den 5 Soldaten, die sie meinen Untertanen auferlegten. Da diese aber sich widersetzten und nachdrücklich betonten, was die Kommissare gegen das kaiserliche Reskript[99] tun wollten, unterließen sie die (Herbe-) Zurückberufung der Soldaten und rieten, meine Beschwerden dem durchlauchtigsten Kurfürsten von Bayern schriftlich zuzustellen, unterdessen sollte ich Geduld haben“.[100]

Unter dem 22.8.1647 heißt es bei Gaisser: „Dem mit Arrest belegten Kommissar von Forstenhausen sei zuerst Hoffnung gemacht worden auf Freilassung, diese ihm aber dann genommen und seine Wohnung durch städtische Bewachung geschützt (custoditam) worden. Wachtmeister Horst vom Regiment Fugger habe heute mit vielen Soldaten Ausschreitungen begangen; er sei mit dem Kommandanten Garnier (gubernatore) nit einer Abteilung zu Fuß des Haslanger Regiments zurückgeblieben.

Gegen den Kommissar seien die Bürger sehr aufgebracht, weil er wie sie glauben auf gleiche Weise wie Überlingen,[101] seine Stadt (Villingen[102]) den Franzosen übergeben wolle“.[103]

Im Juli informierte er Hatzfeldt über die Belagerung von La Bassée[104] durch französische Truppen und schilderte die Erfolge Erzherzogs Leopold Wilhelms in Flandern.[105]

Garnier gehörte auch zu Piccolominis[106] Informanten während dessen Aufenthalt in den Spanischen Niederlanden: Am 18.8.1647 schrieb er ihm, es sei zu Unstimmigkeiten zwischen dem französischen Feldmarschall Turenne und den Weimarern gekommen und als er sie mit Gewalt zum Gehorsam zwingen wollte, sei zwischen Königshofen im Grabfeldgau[107] und Bischofsheim [a. d. Rhön][108] ein Gefecht ausgebrochen, in dem 60 Weimarer und etwa 20 Turenne’sche Männer fielen. Die Weimarer hätten sich zerstreut, die etwa 1000 Reiter umfassende größte Gruppe sei durch den Thüringer Wald gezogen, und angeblich verhandle der Kommandant von Erfurt[109] [Jöran Paykull; BW] mit ihr; eine andere Gruppe soll nach Weimar,[110] eine dritte nach Braunschweig[111] gezogen sein. Turenne habe Wrangel und der Landgräfin Amalie Elisabeth von Hessen-Kassel[112] sagen lassen, sie möchten jene festnehmen und wie Rebellen behandeln lassen. Ihre Gesamtzahl betrage an die 4000, er, G., habe nach Nürnberg[113] und allen Seiten geschrieben. Erzherzog Leopold Wilhelm wolle sie in seine Dienste aufnehmen; Rosa [Reinhold v. Rosen; BW] sei nach Paris gebracht worden, wo er Turenne beschuldigte, seinen Soldaten keinen Sold gezahlt zu haben, und Turenne sei angeblich gleichfalls nach Paris gerufen worden. Das erneuerte Regiment Rosen liege in Worms[114] und Umgebung.[115]

Im Juni 1648 informierte Garnier Hatzfeldt aus Warneton[116] vom Vormarsch Erzherzogs Leopold Wilhelm und dem Abschluss des Friedensvertrages zwischen den Generalstaaten und Spanien.[117]

Garnier wurde nach dem Krieg Landvogt und Statthalter sowie Stadtkommandant von Freiburg/Br.[118] Am 18.2.1659 wurde er zum Generalfeldwachtmeister ernannt. Er „ritt den 12.7.1659 mit seiner Gemahlin und 60 Pferden in Freiburg ein, von allen hiesigen Ständen mit Gutschen und Pferden hereingeleitet und mit dem großen Geschütz mit 18 Schüssen empfangen“.[119]

Um weitere Hinweise unter Bernd.Warlich@gmx.de wird gebeten !

1] Vgl. die Erwähnungen bei HARRACH, Tagebücher.
[2] Obristleutnant: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 und 150 fl. bezog. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian hatte Tilly den Ersatz der unkatholischen Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.
[3] Generaladjutant: Der Generaladjutant war ein dem Stab des Regiments bzw. dem Generalquartiermeister oder dem Feldmarschall zugeordneter Adjutant und für die mündliche Befehlsübermittlung zuständig.
[4] So der Benediktiner-Abt Gaisser; STEMMLER, Tagebücher Bd. 2, S. 1118 (1647 VII 13). Vgl. die Erwähnungen bei HARRACH, Tagebücher.
[5] Ensisheim [Anze, Dép. Haut-Rhin].
[6] Vgl. HENGERER, Kaiser Ferdinand III.; HÖBELT, Ferdinand III.
[7] Vgl. dazu die Ausführungen bei QUETZ, Kurtze Erzehlung.
[8] Stettin [Szczecin]; HHSD XII, S. 280ff.
[9] Brieg [Brzeg]; HHSSchl, S. 54ff.
[10] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 177. Olmütz [Olomouc]; HHSBöhm, S. 420ff.
[11] Vgl. REBITSCH, Matthias Gallas; KILIÁN, Johann Matthias Gallas.
[12] Bernburg; HHSD XI, S. 37ff.
[13] Grundlegend ist hier ALBRECHT, Maximilian I.
[14] Schwadron: Im 16. Jahrhundert bezeichnete Escadre (von lateinisch exquadra Gevierthaufen, Geschwader) eine Stellungsform des Fußvolks und der Reiterei, aus welcher im 17. Jahrhundert für letztere die Eskadron, für ersteres das Bataillon hervorging. Ca. 210 Pikeniere sollten eine Schwadron bilden, 3 eine Brigade. Die Schwadron der Reiterei entsprach der Kompanie der Fußtruppen. Die schwedische Kompanie (Fußtruppen) bestand nach Lorenz TROUPITZ, Kriegs-Kunst / nach Königlich Schwedischer Manier eine Compagny zu richten, Franckfurt 1638, aus drei Schwadronen (zu Korporalschaften, eine Schwadron entsprach daher dem späteren Zug).
[15] Brigade: Anfangs bestand die schwedische Brigade aus 4 Schwadronen (Squadrons) oder Halbregimentern, also 2016 Mann und 256 Offizieren, ab 1631 nur noch aus 3 Schwadronen Fußvolk zu je 504 Mann und 64 Offizieren. Die insgesamt 1512 Mann waren in 648 Pikeniere und 864 Musketiere eingeteilt, die in Rotten zu je 6 Mann aufgestellt waren.
[16] TOEGEL; KOČÍ, Der Kampf, Nr. 123.
[17] Philippsburg; HHSD VI, S. 632f.
[18] Voigtsberg [Kr. Oelsnitz], HHSD VIII, S. 353f.
[19] Eisleben; HHSD XI, S. 103ff.
[20] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 177. Zwickau; HHSD VIII, S. 380ff.
[21] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 151f.
[22] Eger [Cheb]; HHSBöhm, S. 119ff.
[23] Marktredwitz; HHSD VII, S. 429f.
[24] BRAUN, Marktredwitz, S. 227. Braun datiert nach dem alten Stil.
[25] Nürnberg; HHSD VII, S. 530ff.
[26] Amberg; HHSD VII, S. 20ff.
[27] Klattau [Klatovy]; HHSBöhm, S. 262ff.
[28] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 177.
[29] Kemnath; HHSD VII, S. 351f.
[30] BRAUN, Marktredwitz, S. 244, 245, 276.
[31] Herbsthausen; HHSD VI, S. 276.
[32] Steinheim a. Main; HHSD IV, S. 427.
[33] Mühlhausen; HHSD IX, S. 286ff.
[34] Aschaffenburg; HHSD VII, S. 33ff.
[35] Miltenberg; HHSD VII, S. 448ff.
[36] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 253.
[37] Vgl. WASSENBERG, Everhard Wassenberg.
[38] Frankfurt/M.; HHSD IV, S. 126ff.
[39] Vgl. BRENDLE, Reichserzkanzler.
[40] Klingenberg a. Main; HHSD VII, S. 363f.
[41] Freudenberg [Main-Tauber-Kr.]; HHSD VI, S. 223f.
[42] Wertheim; HHSD VI, S. 880ff.
[43] WASSENBERG, Florus, S. 696.
[44] Frankfurt/M.; HHSD IV, S. 126ff.
[45] Bingen; HHSD V, S. 43ff.
[46] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 253.
[47] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 147, bzw. Nr. 302; Eltville [Rheingaukr.]; HHSD IV, S. 106f.
[48] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 253.
[49] Obrist: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern – 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben – , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen, gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nicht anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S.388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide.  II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte Bd. 1, S. 413ff.
[50] Fähnrich (Kornett): Rangunterster der Oberoffiziere der Infanterie und Dragoner, der selbst bereits einige Knechte zum Musterplatz mitbrachte. Dem Fähnrich war die Fahne der Kompanie anvertraut, die er erst im Tod aus den Händen geben durfte. Der Fähnrich hatte die Pflicht, beim Eintreffen von Generalspersonen die Fahne fliegen zu lassen. Ihm oblagen zudem die Inspektion der Kompanie (des Fähnleins) und die Betreuung der Kranken. Der Fähnrich konnte stellvertretend für Hauptmann und Leutnant als Kommandeur der Kompanie fungieren. Bei der Kavallerie wurde er Kornett genannt. Vgl. BLAU, Die deutschen Landsknechte, S. 45f.
[51] Regiment: Größte Einheit im Heer: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl., eines Reiterregiments von 1200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 ((offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obrist-Leutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim von Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm von Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.
[52] Kapitänleutnant: Der Kapitänleutnant war der Stellvertreter des Kapitäns. Der Rang entsprach dem Hauptmann der kaiserlichen Armee. Hauptmann war der vom Obristen eingesetzte Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie. (Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet.) Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig und die eigentlichen militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein.
[53] BRAUN, Marktredwitz, S. 284, bzw. 285.
[54] Korporal: Der Korporal war der unterste Rang der Unteroffiziere, der einen Zug als Teil der Kompanie führte. Er erhielt in der kaiserlichen Armee (1630) 12 fl. Sold.
[55] Gefreiter: Der Gefreite war ursprünglich ein erfahrener und zuverlässiger Söldner, der von den niederen und schweren Diensten (wie etwa der gewöhnlichen Schildwache) ‚befreit‘ war. Die Gefreiten waren für die Aufstellung der Wachen zuständig. Ihnen oblag die Aufsicht über Arrestanten, sie übermittelten militärische Verfügungen und Befehle und mussten im Gefecht die am meisten gefährdeten Stellungen beziehen. Er erhielt 7 fl. 30 kr. Monatssold.
[56] Musketier: Fußsoldat, der die Muskete führte. Für den Nahkampf trug er ein Seitengewehr – Kurzsäbel oder Degen – und schlug mit dem Kolben seiner Muskete zu. In aller Regel kämpfte er jedoch als Schütze aus der Ferne. Deshalb trug er keine Panzerung, schon ein leichter Helm war selten. Eine einfache Muskete kostete etwa 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Im Notfall wurden die Musketiere auch als Dragoner verwendet, die aber zum Kampf absaßen. Der Hildesheimer Arzt und Chronist Dr. Jordan berichtet den einzigen bisher bekannten Fall (1634), dass sich unter den Gefallenen eines Scharmützels auch ein weiblicher Musketier in Männerkleidern gefunden habe. SCHLOTTER; SCHNEIDER; UBBELOHDE, Acta, S. 194. Allerdings heißt es schon bei Stanislaus Hohenspach (1577), zit. bei BAUMANN, Landsknechte, S. 77: „Gemeiniglich hat man 300 Mann unter dem Fenlein, ist 60 Glied alleda stellt man welsche Marketender, Huren und Buben in Landsknechtskleyder ein, muß alles gut seyn, gilt jedes ein Mann, wann schon das Ding, so in den Latz gehörig, zerspalten ist, gibet es doch einen Landsknecht“. Bei Bedarf wurden selbst Kinder schon als Musketiere eingesetzt (1632); so der Benediktiner-Abt Gaisser; STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 181f.; WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß; BRNARDÍC, Imperial Armies I, S. 33ff.; Vgl. KEITH, Pike and Shot Tactics;  EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 59ff.
[57] Trommelschläger: Trommler (Tambour) wurden bei der schwedischen Armee auch als Boten eingesetzt, deren Aufgabe darin bestand, im feindlichen Lager als Kundschafter zu fungieren.
[58] Salvaguardia: BLÖTHNER, Apocalyptica, S. 49f. (1629): „Eine Eingabe des Bauern Jacob Löffler aus Langenwetzendorf [LK Greiz] wegen der bei ihm einquartierten »Schutzgarde« schildert die Heldentaten der derselben ungemein plastisch: »Was ich armer Mann wegen anhero zweijähriger hiesigen Einquartierung für groß Ungemach ausstehen müssen, gebe ich in Unterthänigkeit zu vernehmen: Denn erstlichen habe berührte Zeit über 42 ganze 42 Wochen Tag und Nacht bei den Soldaten ich aufwarten, nicht allein viel Mühe und Wege haben, sondern auch welches zum Erbarmen gewesen, Schläge gewärtig zu sein und geprügelt werden zu müssen, 2. habe ich meine geringe Haushaltung wegen jetziger Unsicherheit beiseits setzen, meine Felderlein wüst, öd und unbesamt liegen lassen, daß seither ich im geringsten nichts erbauen, davon samt den Meinigen ich mich hätte alimentieren mögen, 3. haben die Soldaten mir die Gerste, so zu einem Gebräulein Bier ich eingeschüttet, aus den Bottichen genommen, zum Teil mutwilligerweise zerstreut, zum Teil mit sich hinweggenommen, verfüttert und verkauft, 4. haben sie mir das wenige Getreidig, so noch unausgedroschen vorhanden gewesen, mit dem Geströhde aus der Scheune in andere Quartiere getragen, ausgeklopft und ihres Gefallens gebraucht, 5. weil sie an meiner geringen Person sich nicht allzeit rächen können, haben sie mir die Bienen und derselben Stöcke beraubet, umgestoßen und zu Grund und Tode gerichtet, 6. sind von ihnen mir alle Hühner, Gänse und ander Federvieh erschossen, genommen und gefressen worden, meine Wiesen, Raine und Jagen mir dermaßen verödet, daß ich nicht eine einzige Bürde Heu und Grummet von denselben genießen kann, 7. endlich ist von ihnen mir eine Kuh aus dem Stalle, so meinen Geschwistern zuständig gewesen, gezogen, in ein anderes Losament getrieben, geschlachtet und gefressen worden.«
[59] BRAUN, Marktredwitz, S. 286.
[60] Flucht: Überlebensstrategie in Kriegszeiten. Der Schuhmacher Hans Heberle listet in seinem „Zeytregister“ 30 Fluchten nach Ulm auf. ZILLHARDT, Heberle, S. 225; DEMURA, Flucht, S. 187ff. Der Bieberauer Pfarrer  Johann Daniel Minck; KUNZ/LIZALEK, Südhessische Chroniken, S. 253f.: „Viele verkrochen und versteckten sich zwar in Wälder, Höhlen, Klippen etc., waren aber ausgespähet, denn die [kaiserlich-bayerischen] Soldaten hatten bei sich menschenspürige Hunde, welche, wann sie an Mensch und Vieh kamen, mit ihrem Bellen die Leute verrieten und den Räubern Anzeig gaben. Darumb flohe alles auf die Schlösser. Da lagen alle Gassen, Höfe und Winkel voller Leute, besonders zu Lichtenberg, welches ein kleiner Behelf. Und derhalben auch viele im Regen, Schnee und Kälte unter dem freien Himmel lagen, teils lagen in Fässern und Bütten. Die Stuben waren Winterszeit so voll, dass wegen der Menge keines sitzen, sondern dicht ineinander stehen müssen. War ein groß Jammer und Elend anzusehen, zu geschweigen, selbst mit darin begriffen sein“. BENTELE, Protokolle, S. 192 (1634): „Des andern Tags, als man vernommen, dass die ganze Armee marchiere, haben sich Mann und Weib mit den Kindern in das Feld, Weinberg, Hülen, Klüften und Wäld mehistentails begeben, in Hoffnung, daselbsten sicher zue sein, bis das Ungewitter fürübergieng. Aber die wurden allerorten durch die Hund der Soldaten ausgespürt, gehetzt, gejagt, gefangen, ranzioniert, übel tractiert, und tails erbärmlich ermordet. War auch zu solcher Zeit Tag und Nacht schön und warm Wetter auf vierzehn Tag aneinander, daß doch also mancher dessentwegen desto besser in einem verborgenen Winkel durch Gottes väterliche Obacht bewahret gewesen, und sein Leben wie eine Ausbeut darvon gebracht hat“. Abt Veit Höser (1577 – 1634) von Oberaltaich bei Straubing berichtet; SIGL, Wallensteins Rache, S. 142f.: „In diesen Tagen [Dezember 1633; BW] trieben es die Schweden überall ganz arg. Sie streiften in alle Richtungen und Gegenden herum, durchstöberten sogar die menschenleeren Ödnisse und Wälder, alle Berghänge, jedes Tal, jede Schlucht, jeden Schlupfwinkel, daß die Menschen sich vor Todesängsten überhaupt nicht mehr auskannten, sich nicht mehr helfen und raten konnten. Unter dem eigenen Dache gab es ja ohnehin keine Sicherheit. In ihrer Bedrängnis flohen alle aus ihren Wohnungen, als wären das selbst Räuberhöhlen, flüchteten in die Berge, versteckten sich in Hecken, im Dickicht, in der Wildnis, obgleich sie auch dort nirgends bleiben konnten wegen der Winterkälte, die in unserer Waldgegend noch viel ärger ist. Wenn sie sich überhaupt ein Feuer machen konnten, verriet sie schon von weitem der aufsteigende Rauch bei Tag und bei Nacht der Feuerschein; ja, die Flucht in ein Versteck verriet sie selbst schon wieder durch die unvermeidlich im Schnee hinterlassenen eigenen Spuren. Die schlauen Spürhunde folgten mit ihrer Nase diesen tiefen Fußstapfen und spürten den Flüchtlingen fleißig nach, ohne deren Todesängste zu spüren. Schau, laß dir sagen, was diese ungemein scharfsinnigen Bösewichte nicht alles aushecken, damit ihnen ja kein einziger Mensch entwischt. Überall in den Wäldern, in Dickichten, auf Viehtriften, wo sich einer geflissentlich verstecken könnte, veranstalteten sie blutige Treibjagden (veneticam tragediam). Sie stellten Reihen von Scharfschützen in einem größeren Abstand voneinander auf und durchstreiften so das vom Eingang her das Gelände, indem sie obendrein noch abgerichtete Jagd- und Spürhunde vor sich herhetzten. Diese reizten sie mit ihrem Hussa-Hussa zum Bellen, ließen sie durchs Dickicht und Gebüsch stöbern, nach Feuerstellen schnüffeln, schickten sie in unzugängliche Stellen, damit sie überall die versteckten Menschen ausmachen, mit ihrem Verbellen verraten und heraustreiben. In undurchdringliches Heckengestrüpp (truteta) schossen sie mit ihren Gewehren hinein, um die allenfalls darin verborgenen Menschen zu zwingen, dass sie herauskriechen oder herausspringen. Wollten solche arme „Angsthasen“ jedoch sofort bei dem Hussa-Geschrei der Jäger und dem Hundegebell der unausbleiblichen Flucht zuvorkommen und davonlaufen, wurden sie dort von den Musketieren zur Strecke gebracht, die den Wald von draußen in regelmäßigen Abständen voneinander umzingelt hatten, sodaß die ohnehin schon zu Tode geängstigten Menschen, wohin sie auch immer flüchten wollten, in die Fänge und Fallen dieser Menschenjäger fielen“. Auch die Heranziehung zu schwersten Schanzarbeiten veranlasste Bürger zur Flucht. Das Einfliehen in die nächsten Städte war allerdings nicht umsonst. Im März 1636 verlangte die Reichsstadt Nordhausen von hereingeflüchteten Adligen über 20 Jahren 2 Reichstaler, von Bürgern und Bürgerinnen 1 Reichstaler, von einem Bauern je nach Vermögen 12 oder 6 Groschen. Für ein fremdes Pferd waren 12 Groschen zu zahlen. KUHLBRODT, Clara von Heringen, S. 82. Dazu kamen in der Regel auch Abgaben für Ochsen, Kühe etc. In Weimar hielten sich 1640 außer 2863 Einwohnern 4103 Fremde auf. PFISTER, Bevölkerungsgeschichte, S. 14. Zum Teil ließ der Rat wie in Augsburg die Flüchtlinge aus der Stadt bringen (SIGL, Geschichte, S. 47) oder verweigerte die Aufnahme. Zur Migration allgemein ASCHE, Krieg, Militär und Migration, S. 11ff.
[61] Generalwachtmeister: Bei den hohen Offizierschargen gab es in der Rangfolge „Generalissimus“, „Generalleutnant“, „Feldmarschall“, „Generalfeldzeugmeister“, auch den „General(feld)wachtmeister“, den untersten Generalsrang im ligistischen Heer („Generalmajor“ bei den Schweden). In der Regel wurden Obristen wegen ihrer Verdienste, ihrer finanziellen Möglichkeiten und verwandtschaftlichen und sonstigen Beziehungen zu Generalwachtmeistern befördert, was natürlich auch zusätzliche Einnahmen verschaffte. Der Generalwachtmeister übte nicht nur militärische Funktionen aus, sondern war je nach Gewandtheit auch in diplomatischen Aufträgen tätig.
[62] Schwadron: Im 16. Jahrhundert bezeichnete Escadre (von lateinisch exquadra Gevierthaufen, Geschwader) eine Stellungsform des Fußvolks und der Reiterei, aus welcher im 17. Jahrhundert für letztere die Eskadron, für ersteres das Bataillon hervorging. Ca. 210 Pikeniere sollten eine Schwadron bilden, 3 eine Brigade. Die Schwadron der Reiterei entsprach der Kompanie der Fußtruppen. Die schwedische Kompanie (Fußtruppen) bestand nach Lorenz TROUPITZ, Kriegs-Kunst / nach Königlich Schwedischer Manier eine Compagny zu richten, Franckfurt 1638, aus drei Schwadronen (zu Korporalschaften, eine Schwadron entsprach daher dem späteren Zug).
[63] Doppelhaken: auch Hakenbüchse: Der Haken war ein bis ins 17. Jahrhundert gebräuchliches schweres Feuergewehr, mit einem Haken am Schaft, mit dem es auf einem dreibeinigen Gestell befestigt war oder auf die Brüstung aufgelegt wurde, um den enormen Rückstoß abzufangen. Diese Waffen wogen 7,5 bis 10 Kilo, nach anderen Angaben sogar mit bis zu 25 Kilogramm. Damit wurden Ladungen mit je 4 Lot Blei, Doppelhaken bis 400 g, verschossen. Als man diese Hakenbüchsen später auch im offenen Feld verwendete, musste man sie in einer Gabel abstützen. Daher nannte man diese Waffe auch Gabelarkebuse. Die Treffgenauigkeit der Hakenbüchsen war so gering, so dass ihr Einsatz nur auf kurze Distanz oder massiert als Batterie sinnvoll war. Die Haken wurden ihrer Größe nach eingeteilt in Doppelhaken, ganze Haken und halbe Haken. Vgl. die ausführliche Beschreibung unter http://www.engerisser.de/Bewaffnung/Doppelhaken.html.
[64] Quartiermeister: Bei Einquartierungen in Dörfern und Städten besorgte der Quartiermeister, in Abstimmung mit den lokalen Obrigkeiten, von den Bewohnern Unterkunft und Verpflegung für die Kompanie. Zunächst wurde der Stab einlogiert, dann wurden die Quartiere für die Hauptleute bestimmt. Die Kompanie des Obristen hatte die weitere Wahl, dann die des Obristleutnants, darauf die des Obristwachtmeisters. Die restlichen Kompanien spielten die übrig gebliebenen Quartiere unter sich aus. Das führte bei engen Quartieren teils zur Überbelegung bei den einzelnen „Wirten“, teils zum Kampieren unter freiem Himmel auf dem Markt, was zu Unruhen führen konnte. Dem Quartiermeister, der je nach Truppengattung zwischen 40 und 60 fl. Monatsold erhielt, war die Kriegskasse anvertraut. Dazu kamen allerdings erhebliche Nebeneinkünfte der meist korrupten Quartiermeister, die dieser mit dem Obristquartiermeister teilte.
[65] Tross: Der Tross war der gesamte Begleitzug eines Heeres (ohne Anspruch auf Verpflegungsrationen) und bildete sich, neben den Offiziers- und Soldatenfamilien, aus Dienstpersonal, Feldpredigern, Feldchirurgen, Feldschern (vgl. s. v.), „Zigeunern“ als Kundschaftern und Heilkundigen, Köchen und Handwerkern, Händler/innen und Marketender/innen, Invaliden und Entwurzelten, Glaubensflüchtlingen, Soldatenwitwen und Kriegswaisen, Hunger leidenden Zivilisten und Bauern, Gefangenen, behördlicher Strafverfolgung Entflohenen und zum Dienst bei der Artillerie verurteilten Straftätern sowie Gauklern, Wahrsagern und in 4 Klassen eingeteilte Prostituierten („Mätressen“, „Concubinen“, „Metzen“ und „Huren“). Der schwer bewegliche Tross und die ambulante Lagergesellschaft waren z. T. doppelt bis viermal so groß wie das Heer, dem er folgte, und war somit zahlenmäßig größer als eine Großstadt wie etwa Köln. Während zu Anfang des Krieges der Tross etwa 30 % größer war als die kämpfende Truppe, war er am Kriegsende nach Aussage des bayerischen Feldmarschalls Gronsfeld unkontrollierbar angewachsen. Er erinnerte daran, dass man „in disen beiden armaden sicherlich über 180 000 seelen hat, welche, es sein gleich jungen, fuhrknecht, weiber und künder, doch alle sowoll alß soldaten leben müssen. Nun werden die beeden armaden ungefähr uf 40 000 mann proviantirt, und mehrer nicht, alß ein mensch in 24 stundt nöthig hat. Wie nun die übrige 140 000 menschen leben können, wan sie nicht hin und her ein stuckh brott suchen thun, solches ist über meinen verstandt“. Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kasten Äußeres Archiv 2961, fol. 29 (Ausfertigung): Gronsfeld an Maximilian I. von Bayern, Thierhaupten, 1648 III 31. In der Werbeinstruktion (1639 VII 04; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kasten Äußeres Archiv 2624, fol. 4-5) war bestimmt worden, dass „taugliche knecht und nit solche, wie zum theil bei vorigen werbungen geschehen, geworben werden, die mit zu villen kindern beladen und sich allein wegen der quartier underhalten lassen, khonfftig aber wanns zum veldzug khombt, wider dauongehn, also werb: und lifergelt umb sonst angewendt wirdet“. Zum Teil wurden sogar Schiffsbrücken im Tross mitgeführt. Zudem unterlag der gesamte Tross der Militärjustiz, vgl. GROßNER; HALLER, Zu kurzem Bericht, S. 35 (1633): „Haben 4 von dem Troß ins Feuer geworfen, wie man denn nach geschehenem Brand 2 Köpf, etliche Finger und einen halben gebratenen Menschen noch übrig gefunden“.Zur „Lagergesellschaft“ vgl. KROENER,  „ … und ist der jammer nit zu beschreiben“, S. 279-296; LANGER, Hortus, S. 96ff.; WAGNER, Ars Belli Gerendi. In Notsituationen wurden Trossangehörige, wenn auch erfolglos, als Kombatanten eingesetzt; BRNARDIC, Imperial Armies 1, S.19.
[66] Bagage: Gepäck; Tross. „Bagage“ war die Bezeichnung für den Gepäcktrain des Heeres, mit dem die Soldaten wie Offiziere neben dem Hausrat auch ihre gesamte Beute abtransportierten, so dass die Bagage während oder nach der Schlacht gern vom Feind oder von der eigenen Mannschaft geplündert wurde. Auch war man deshalb darauf aus, dass in den Bedingungen bei der freiwilligen Übergabe einer Stadt oder Festung die gesamte Bagage ungehindert abziehen durfte. Manchmal wurde „Bagage“ jedoch auch abwertend für den Tross überhaupt verwendet, die Begleitmannschaft des Heeres oder Heeresteils, die allerdings keinen Anspruch auf Verpflegungsrationen hatte; etwa 1, 5 mal (im Anfang des Krieges) bis 3-4mal (am Ende des Krieges) so stark wie die kämpfende Truppe: Soldatenfrauen, Kinder, Prostituierte 1.-4. Klasse („Mätresse“, „Concubine“, „Metze“, „Hure“), Trossjungen, Gefangene, zum Dienst bei der Artillerie verurteilte Straftäter, Feldprediger, Zigeuner als Kundschafter und Heilkundige, Feldchirurg, Feldscherer, Handwerker, Sudelköche, Krämer, Marketender, -innen, Juden als Marketender, Soldatenwitwen, invalide Soldaten, mitlaufende Zivilisten aus den Hungergebieten, ehemalige Studenten, Bauern und Bauernknechte, die während der schlechten Jahreszeit zum Heer gingen, im Frühjahr aber wieder entliefen, Glücksspieler, vor der Strafverfolgung durch Behörden Davongelaufene, Kriegswaisen etc. KROENER, „ … und ist der jammer nit zu beschreiben“; LANGER, Hortus, S. 96ff.
[67] Quartierzettel (Biletten): meist in Übereinkunft mit Stadtbeauftragten ausgestellter Einquartierungszettel, der genau festhielt, was der „Wirt“ je nach Vermögen an Unterkunft, Verpflegung (oder ersatzweise Geldleistungen) und gegebenenfalls Viehfutter zur Verfügung stellen musste, was stets Anlass zu Beschwerden gab. Ausgenommen waren in der Regel Kleriker, Apotheker, Ärzte, Gastwirte.
[68] Schlachtordnung.
[69] Kompanie: Eine Kompanie zu Fuß (kaiserlich, bayerisch und schwedisch) umfasste von der Soll-Stärke her 100 Mann, ihre Ist-Stärke lag jedoch bei etwa 70 Mann, eine Kompanie zu Pferd bei den Bayerischen 200 Mann, den Kaiserlichen 60 Mann, den Schwedischen 80 Mann. Geführt wurde die Fußkompanie von einem Hauptmann, die berittene Kompanie von einem Rittmeister. Vgl. TROUPITZ, Kriegs-Kunst.
[70] Dörflas, heute Stadtteil von Marktredwitz [LK Marktredwitz i. Fichtelgebirge].
[71] Spiegelfechten: etwas nicht Vorhandenes vorgeben, etwas vorgaukeln, prahlen, anführen, betrügen, heucheln.
[72] spolieren: berauben, plündern.
[73] Maß: 1 Maß = 0,8588 Liter.
[74] Plünderung: Trotz der Gebote in den Kriegsartikeln auch neben der Erstürmung von Festungen und Städten, die nach dem Sturm für eine gewisse Zeit zur Plünderung freigegeben wurden, als das „legitime“ Recht eines Soldaten betrachtet. Vgl. die Rechtfertigung der Plünderungen bei dem ehemaligen hessischen Feldprediger, Professor für Ethik in Gießen und Ulmer Superintendenten Conrad Dieterich, dass „man in einem rechtmässigen Krieg seinem Feind mit rauben vnd plündern Schaden vnd Abbruch / an allen seinen Haab vnd Güttern / liegenden vnd fahrenden / thun könne vnd solle / wie vnd welchere Mittel man jmmermehr nur vermöge. […] Was in Natürlichen / Göttlichen / vnd Weltlichen Rechten zugelassen ist / das kann nicht vnrecht / noch Sünde seyn. Nun ist aber das Rechtmessige Rauben / Beutten vnd Plündern in rechtmessigen Kriegen / in Natürlichen / Göttlichen vnnd Weltlichen Rechten zugelassen“. DIETERICH, D. Konrad Dieterich,  S. 6, 19. Vgl. BRAUN, Marktredwitz, S. 37 (1634): „Welcher Teil ehe[r] kam, der plünderte. [Wir] wurden von beiden Teilen für Feind[e] und Rebellen gehalten. Ein Teil plünderte und schalt uns für Rebellen darumb, dass wir lutherisch, der andere Teil, plünderte darumb, ass wir kaiserisch waren. Da wollte nichts helfen – wir sind gut kaiserisch, noch viel weniger beim andern Teil; wir sind gut lutherisch – es war alles vergebens, sondern es ging also: ‚Gebt nur her, was ihr habt, ihr mögt zugehören und glauben wem und was ihr wollt’ „. Dazu kamen noch die vielen Beutezüge durch Marodeure, darunter auch von ihren eigenen Soldaten als solche bezeichnete Offiziere, die durch ihr grausames und ausbeuterisches Verhalten auffielen, die von ihrem Kriegsherrn geschützt wurden. Vgl. BOCKHORST, Westfälische Adlige, S. 16f.; KROENER, Kriegsgurgeln; STEGER, Jetzt ist die Flucht angangen, S. 32f. bzw. die Abbildungen bei LIEBE, Soldat, Abb. 77, 79, 85, 98; das Patent Ludwigs I. von Anhalt-Köthen: „Von Gottes gnaden“ (1635). Vgl. den Befehl Banérs vom 30.5.1639; THEATRUM EUROPAEUM Bd. 4, S. 101f. Vielfach wurden die Plünderungen auch aus Not verübt, da die Versorgung der Soldaten bereits vor 1630 unter das Existenzminimum gesunken war. KROENER, Soldat oder Soldateska, S. 113; DINGES, Soldatenkörper.
[75] Gulden: 1 Gulden = 15 Batzen = 60 Kreuzer = 240 Pfennige.
[76] Schlottenhof, heute Ortsteil von Arzberg [LK Wunsiedel i. Fichtelgebirge].
[77] Arzberg; HHSD VII, S. 31f.
[78] Camionnage: Transportwagen; Tross.
[79] Neustadt a. Kulm; HHSD VII, S. 514f.
[80] Rittmeister: (Capitaine de Cavallerie). Oberbefehlshaber eines Kornetts (später Esquadron) der Kavallerie. Sein Rang entspricht dem eines Hauptmannes der Infanterie (vgl. Hauptmann). Wie dieser war er verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Leutnant, übernommen. Bei den kaiserlichen Truppen standen unter ihm Leutnant, Kornett, Wachtmeister, 2 oder 3 Korporale, 1 Fourier oder Quartiermeister, 1 Musterschreiber, 1 Feldscherer, 2 Trompeter, 1 Schmied, 1 Plattner. Bei den schwedischen Truppen fehlten dagegen Sattler und Plattner, bei den Nationalschweden gab es statt Sattler und Plattner 1 Feldkaplan und 1 Profos, was zeigt, dass man sich um das Seelenheil als auch die Marsch- und Lagerdisziplin zu kümmern gedachte. Zudem wurde der Rittmeister, der in einer Kompanie Kürassiere 150 fl. Monatssold beanspruchte,  bei seiner Bestallung in der Regel durch den Obristen mit Werbe- und Laufgeld zur Errichtung neuer Kompanien ausgestattet. Junge Adlige traten oft als Rittmeister in die Armee ein.
[81] Karabiner: kurzes Reitergewehr mit Radschlossmechanismus, im Sattelhalfter oder am Schulterriemen zu tragen (die in Suhl gefertigten Karabiner hatten eine Gesamtlänge von 1 Meter bei 16,2 mm Kugeldurchmesser).
[82] Bader: Nach jahrelangen Bemühungen wurde vom Reichstag zu Augsburg 1547/48 die Baderzunft als „ehrenhafte Zunft“ anerkannt. Vgl. DANCKERT, Unehrliche Leute, S. 64ff. Die Bader gehörten zu derselben Zunft wie Wundärzte und Handwerkschirurgi. In und außerhalb ihrer Badstuben boten sie in beschränktem Umfang ebenfalls chirurgische Dienstleistungen an (wie Schröpfen bzw. Aderlassen und Verbinden). Nicht wenige Badestuben waren jedoch eher Plätze heimlicher Prostitution.
[83] Prätension: Beschönigung, Vorwand.
[84] Waldershof [LK Tirschenreuth].
[85] Vgl. HENGERER, Kaiser Ferdinand III.; HÖBELT, Ferdinand III.
[86] BRAUN, Marktredwitz, S. 289ff.
[87] Vgl. die ausgezeichnete Dissertation von SCHREIBER, Leopold Wilhelm; BRANDHUBER, Leopold Wilhelm; DEMEL, Leopold Wilhelm.
[88] Armentières [Span. Niederlande]; heute Frankreich; Dép. Nord]
[89] Lille [Frankreich, Dép. Nord].
[90] Comines-Warneton [Span. Niederlande; heute Belgien, Prov. Hennegau].
[91] Courtray [Kortrijk; Span. Niederlande, heute Belgien, Prov. Westflandern].
[92] Münster; HHSD III, S. 537ff.
[93] St. Georgen im Schwarzwald [LK Schwarzwald-Baar-Kreis].
[94] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 93f. Vgl. auch SCHULZ, Strafgericht.
[95] Rottweil [LK Rottweil]; HHSD VI, S. 676ff.
[96] Kriegskommissar: Bevollmächtigter des Kriegsherrn zur Eintreibung von Kriegssteuern (Kontribution). Als Quartiercommissarius legte er darüber hinaus die Einquartierungen der Soldaten fest. (Der Quartiermeister bzw. Fourier sorgte dann für deren praktische Umsetzung; vgl. s. v. „Fourier“.) Der Mustercommissarius führte in landesherrlichem Auftrag die Musterungen durch und überwachte die Zusammensetzung des Heeres. Musterkommissare waren bei gemeinen Soldaten wie Offizieren gleichermaßen verhasst, da sie Manipulationen und Betrügereien auf den Musterplätzen zu unterbinden suchten: Söldner erschlichen sich vielfach Sold, indem sie sich unter verändertem Namen mehrfach mustern ließen, Offiziere führten zuweilen mehr Männer in den Soldlisten, als tatsächlich vorhanden waren, um die eigene Tasche mit den überschüssigen Löhnungen zu füllen (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 120ff.). Auch hatten sie die Abdankungen und die Zusammenlegung und Neuformierung kleiner Einheiten zu überwachen.
[97] Bahlingen am Kaiserstuhl [LK Emmendingen].
[98] Villingen im Schwarzwald [Villingen-Schwenningen, Schwarzwald-Baar-Kr.]; HHSD VI, S. 834ff.
[99] Reskript: Erlass, Bescheid, Verfügung.
[100] STEMMLER, Tagebuch Bd. 2, S. 1118f. (2. Auflage 1984, heute noch erhältlich bei Stabsstelle Archiv von 79002 Villingen-Schwenningen).
[101] Überlingen [Bodenseekr.]; HHSD VI, S. 807f.
[102] Villingen im Schwarzwald [Villingen-Schwenningen, Schwarzwald-Baar-Kr.]; HHSD VI, S. 834ff.
[103] STEMMLER, Tagebuch Bd. 2, S. 1122.
[104] La Bassée-Vaivre [Dép. Haut-Saône].
[105] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 253.
[106] Vgl. BARKER, Piccolomini. Eine befriedigende Biographie existiert trotz des reichhaltigen Archivmaterials bis heute nicht. Hingewiesen sei auf die Arbeiten von ELSTER (=> Literaturverzeichnis).
[107] Bad Königshofen im Grabfeld [Stadt Bad Königshofen i. Grabfeld]; HHSD VII, S. 368.
[108] Bischofsheim a. d. Rhön; HHSD VII, S. 97.
[109] Erfurt; HHSD IX, S. 100ff.
[110] Weimar; HHSD IX, S. 473ff.
[111] Braunschweig; HHSD II, S. 63ff.
[112] Vgl. BUCKREUS, Die Körper einer Regentin; BECHERT, Die Außenpolitik; PETRI, Das Militärwesen von Hessen-Kassel.
[113] Nürnberg; HHSD VII, S. 530ff.
[114] Worms; HHSD V, S. 410ff.
[115] TOEGEL; KOČÍ, Der Kampf, Nr. 1066, S. 341: J. H. Garnier an Piccolomini, Frankfurt/M., 1647 VIII 18.
[116] Comines-Warneton [Span. Niederlande; heute Belgien, Prov. Hennegau].
[117] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 339.
[118] Freiburg im Breisgau; HHSD VI, S. 215ff.
[119] LEISTIKOW, Sperreuter, S. 53.
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