Ulfeldt [Uhlfeldt, Ulefeld, Ulenfeld, Olfeldt, Oldenfeld, Ahlefeld, Wullifield], Frantz [Frands, Franz] Graf von

Ulfeldt [Uhlfeldt, Ulefeld, Ulenfeld, Olfeldt, Oldenfeld, Ahlefeld, Wullifield], Frantz [Frands, Franz] Graf von; Generalwachtmeister [30.10.1601 Hagenskov-14.11.1636 Bad Hersfeld] Frantz [Frands, Franz] Graf von Ulfeldt [Uhlfeldt, Ulefeld, Ulenfeld, Olfeldt, Oldenfeld, Ahlefeld, Wullifield] [30.10.1601 Hagenskov-14.11.1636 Bad Hersfeld],[1] ein Däne, war der Sohn des dänischen Reichskanzlers Jakob Ulfeldt[2]Ulfeldt_Jacob [Abbildung links] und der ältere Bruder des bekannteren Corfitz Ulfeldt,[3] [Abbildung rechts]Ulfeldt.Corfitz des schlimmsten Verräters der dänischen Geschichte, der zwar mit einer außerehelichen Tochter Christians IV. von Dänemark verheiratet war, was ihn jedoch nicht vor dem Todesurteil wegen Landesverrats schützte und ihn zur Flucht ins Ausland zwang.[4]

1625 hatte Frantz noch als Rittmeister[5] unter dem Befehl Bernhards von Sachsen-Weimar[6] gestanden und 1626 als Obristwachtmeister[7] an der Schlacht bei Lutter am Barenberge[8] teilgenommen. 1628 hatte er als „Voluntier“[9] unter Holk[10] gedient und war nach dem Lübecker Frieden[11] 1629 ins kaiserliche Heer eingetreten.

Frantz stand dann als Obristleutnant,[12] Obrist[13] und ab dem 18.2.1635 als Generalfeldwachtmeister[14] in kaiserlichen Diensten. Der katholische irische Feldkaplan[15] Thomas Carve [um 1590 Mobarnan (County of Tipperary)-1664 Wien/1672 ?] des Regiments[16] Butler,[17] dann Deveroux,[18] berichtet über seine Reise nach Schlesien und seine Bekanntschaft mit den beiden Wanglers und mit Ulfeldt: „Als ich nun etliche Tag lang lang allhie außgeruhet / bin ich mit guttem Geleidt gehen Neuß[19] zum GeneralWachtmeister Ioann Wangler[20] durch Schlesien gelangt / wol empfangen / vnd nach etlichen Tagen zu seinem Sohn[21] verschickt worden. Sein Winterlager[22] hatte er damahln an den Böhemischen Gräntzen / noch an Alter wie sich’s ansehē ließ / jung / aber an Kriegserfahrenheit / vnnd Erkandtnuß allerley Sprachen sehr vortrefflich / eines kleinen Leibs / aber hohen Gemüths. Vnder ihm war der Obriste zu Pferdt genandt / Olfeldt / geborn auß Dennemarck / wo er solches nicht mit zu viel sauffen[23] verderbt hette“.[24]

1631 kommandierte Ulfeldt unter Holks Befehl zehn Kompanien[25] niederdeutscher Reiter bei der Hauptarmee.[26] Angeblich war er, damals noch Obristleutnant unter Holk, nach Gefangenenaussagen[27] im Gefecht bei Burgstall[28] [27.7.1631] gefallen.[29] Erwähnt wird er wieder bei den Vorgängen vor der Schlacht bei Lützen.[30] „Es scheint, als ob Wallenstein[31] am 12. und 13. November mit dem Gedanken gespielt hätte, Gustav Adolf bei Naumburg[32] anzugreifen oder ihn wenigstens zu belagern, aber angesichts des unmittelbar bevorstehenden Winters erschien das mehr als problematisch, zumal das Gelände sich wenig dafür eignete, um etwa ein Lager in der Art des Zirndorfer Lagers[33] zu richten. Wallenstein ließ durch Holck und Pappenheim[34] die Obristen befragen. Diese rieten zu keinen Kampfhandlungen. Die Truppen waren von Märschen erschöpft, und nichts bewegte sie mehr als der Wunsch, endlich die Winterquartiere zu beziehen. Im Schloß von Lützen erteilte Wallenstein am 14. November Befehl, mit der Dislozierung der nahezu 28 000 Mann umfassenden Hauptarmee zu beginnen, denn auf den weiten Ebenen zwischen Leipzig[35] und Weißenfels,[36] auf denen graue Nebel lagen und der Frost sich ausbreitete, konnte sie mit den Frauen und Kindern im Troß[37] nicht bleiben. Pappenheim wurde mit den ihm unterstellten neun Regimentern nach Halle[38] geschickt. Mit der von Weißenfels wieder in östliche Richtung marschierenden Armee zog er bis kurz vor Lützen, um dann nach Norden abzubiegen. Der Dislozierungsbefehl war zuallererst an Holck gerichtet. Ihm oblag es, ihn in eine detaillierte Disposition umzusetzen, in welcher die Winterquartiere für die einzelnen Truppenteile ausgewiesen waren. Zum Sammelpunkt bestimmte Holck das weite Feld östlich von Lützen. Am 15. November, um sieben Uhr morgens, sollten die Truppen marschbereit sein. um neun 9 Uhr sollte der Abmarsch beginnen, der Abzug der Bagagewagen[39] schon etwas früher. Das von Obristleutnant Frantz Ulfeldt kommandierte Kürassierregiment[40] und die Breunersche[41] Infanterie sollten die Artillerie[42] begleiteten. Die Truppen sollten in zwanzig größeren und kleineren Orten des Kurfürstentums Sachsen untergebracht werden, u. a. fünf Regimenter in Altenburg[43] und sechs in Eilenburg,[44] Wallenstein und sein Stab[45] sowie zehn Regimenter in Leipzig. Aber auch Querfurt,[46] Merseburg,[47] Weißenfels und Aschersleben[48] waren in die Unterbringung der Truppen einbezogen. Die Nachhut beim Abmarsch sollten einige Abteilungen Kroaten[49] und Trčkasche[50] Dragoner[51] bilden. Sie sollten hinter dem westlich von Lützen fließenden Flüßchen Rippach zurückbleiben mit dem Auftrag, den Feind zu beobachten und zu verhindern, daß dieser überraschend in die abziehenden Kolonnen stieß. Aus Holcks Arbeitsnotizen ist auch bekannt, daß es bei dem geplanten Abmarsch nicht nur um die Winterquartiere ging. Die Wintermonate sollten auch genutzt werden, um weiteres Terrain zu gewinnen, vor allem aber neue Truppen anzuwerben.[52] Holcks eigener Auftrag war es, bis nach Westfalen vorzustoßen, nach Minden,[53] Osnabrück,[54] Paderborn,[55] Münster,[56] Dortmund[57] und Köln.[58] ‚Alle Werber mit mir nehmen‘, notierte sich Holck“.[59] Durch Gustav II. Adolfs Aufbruch von Naumburg[60] nach Weißenfels wurden diese Pläne Holcks allerdings hinfällig und es kam zur Schlacht, an der auch Ulfeldt mit seinen Kürassieren – angeblich acht Kompanien mit 250 Mann – teilnahm.[61]

Holk selbst galt als ausgesprochen kritisch, was militärische Disziplin anging. Das machte auch vor Vertrauten wie Ulfeldt nicht Halt. „Es waren wohl nicht zuletzt Erfahrungen, die er selbst gemacht hatte, als seine eigenen Truppen von Überraschungsangriffen des Gegners betroffen worden waren, Erfahrungen, die ihn immer wieder bewogen, mit scharfen Worten dem im Heer verbreiteten Mangel an militärischer Wachsamkeit entgegenzutreten. So beklagte er in einem Brief an Hatzfeld[62] während des zweiten Feldzuges nach Sachsen, und unmittelbar nach einer Inspektion bei dessen Regiment, daß er ‚nicht genugsam der Offiziere zu Roß und Fuß Unfleiß berichten‘ könne: Bredow[63] habe nicht nach der Order gefragt und an einer Kanone keine Wache gehabt, Kanonen und Hauptquartier seien überhaupt ohne alle Wacht, Ulfeldt nicht auf seinem Posten gewesen, und Piccolomini[64] hätte ebenfalls niemand auf Wache geschickt. Er – Holck – wolle am nächsten Tage ‚inquirieren‘, an wem die Schuld läge und den verantwortlichen Offizier beim Kopf nehmen. Er sehe lieber den Hals solcher Offiziere in Gefahr, als daß ‚unsere Ehre und Leben dergestalt in Gefahr gestellet werden‘ “.[65] Gemeine Soldaten riskierten immerhin für Versäumnisse bei der Wache ihren Hals.

Am 6.1.1633 hatte sich Holk aus Pressnitz[66] bei Wallenstein beschwert: „Ich habe lassen von mitternacht an die Croaten und Dragoner marscheren auf Anneberg[67] umb Kundschafft und folge ietzo mitt der infanteria und Reuter. Es sein mihr 26 compagnien Reuter außgeblieben, nemblichen die Gonzagische,[68] Montecuculische,[69] Aldobrandinische,[70] Ulfeldische und zum drittemahl ietz die De Fourische,[71] welche auch auff meine order in enderung ihre quartier nicht parert haben, sondern zu Glattow[72] war die Artileria hin geordnet verblieben“.[73] Am 15.1.1633 war Ulfeldt von Wallenstein zum Obristen über 1.500 Kürassiere ernannt worden. Er erhielt aus dem Regiment Bönninghausen,[74] das in der Schlacht von Lützen so versagt hatte, von Wallenstein sechs Kompanien; zudem kommandierte er Holks eigenes Regiment. In der kaiserlichen Kriegsliste von 1633, die nicht immer zuverlässig ist, wird er dagegen als Obrist über 10 Kompanien[75] Arkebusiere[76] geführt.[77]

In Gallas‘[78] Briefwechsel mit Piccolomini hieß es, die Operation in Bayern erfordere die Abkommandierung von 1.000 Reitern. Er habe daher Ulfeldt mit 1.000 Reitern gegen Regensburg[79] gesandt.[80] Am 16.6.1633 hatte Holk jedoch aus Neumark[81] Rudolf Thun[82] informiert, er habe auf den Wunsch von Goltz[83] hin fünf Kompanien Ulfeldts nach Zittau[84] abkommandiert.[85]

Ulfeldt nahm an dem Terrorfeldzug Holks in Sachsen teil. In einer Liste Holks für Wallenstein vom 26.5.1633 aus Neumark sind für Ulfeld 10 Kompanien zu insgesamt 800 Mann angegeben.[86] Drei Kompanien waren auf Zittau, Friedland,[87] Gabel[88] und Greifenstein[89] verteilt, jeweils eine lag in Böhmisch Kamnitz[90] und eine in Leitmeritz,[91] Ulfeld selbst zu Kuttenplan,[92] wo er seinen Unterhalt aus Horeschowitz[93] und Strakonitz[94] beziehen sollte.[95] Am 18.6.1633 erging aus Heidersdorf[96] ein scharfes Schreiben Wallensteins an Goltz: „Wir kommen in erfahrung, was gestaltt auf den Gütern Kamnitz[97] und Benßen[98] allerhandt vnverantwortliche exorbitantien[99] verѷbet, das getraidt in wachs abgehawen vnd abgehüttet, das rindt vnd schaffvieh weggetrieben, die wildtbann[100] ruiniret, die mühlen spoliret,[101] die Häuser niedergerissen vnd verwüstet, die Schützen in Wäldern aufgefangen, die vnterthanen zu feldt vnd aufn strassen geplündert,[102] vnd, obgleich von den beamten daselbst vnterschiedliche klagen gefüret, dennoch keine remedirung[103] vorgenommen werde.

Wie wir unß nun zu Ihm, weiln Ihm der enden daß Commendo vertrawt, vnzweifentlich versehen, daß bessere disciplin gehalten werden vndt dergleichen hochstraffbare excess verhütet bleiben würden vndt die verbrecher auf alle weyse würcklich vnd ernstlich bestraffet wißen wollen, gestalt wier dan solcherwegen dem Rudolfen Grafen von Thuen, wie auß der Beylage zue vernemben, zuschreiben thun: Alß erindern wier Ihn hiermit, nicht allein an seinem Orth darob zu sein, daß dergleichen insolentien[104] vndt Landtverderbereyenn hinfüro eingestelt, besondern auch die yetzige delinquenten mit verdienter vnnachlässiger straffe beleget werden.

Zue welchem ende Er dann den Vhlfeldischen Rittmeister[105] Vlrich Kotzen[106] vnverzüglich in gefängliche Hafft nemben lassen vndt solches dem Veldtmarschalcken Grafen von Holcka, welchem wir, weiln er capo[107] der reütteriustitz ist, würckliche vnd ernste demonstration an ihm zu thun bevohlen, vnverlängt berichten, auch auf alle weyse die Obsicht, damit dergleichen frevel, anders er alle daraus erfolgende Vngelegenheiten zu verantworten, weiters nicht vorgehen vnd die verwürckte straffe gegen obberürte verbrecher ohne einigen respect vnd nachlaß exequiret[108] werden möge, zu haltten wissen wird“.[109] Der Tenor des Schreibens lässt vermuten, dass Kotz hingerichtet wurde, um wieder einmal ein Exempel unter den erwähnten Einheiten zu statuieren.

Vom 6.8.1633 datiert ein Befehl Holks an Ulfeld, Breda[110] sowie die Obristleutnants Tavigny[111] (Regiment Lamboy[112]) und Notario[113] vom Regiment Neu-Piccolomini, am 10.8. in Eger[114] zu erscheinen, um den Kroaten-Obristen Orosi,[115] der sich anscheinend inzwischen freigekauft[116] hatte, zu den am 26.4.1633 gegen Taupadel[117] erlittenen Verlusten zu befragen.[118]

Der Erzgebirgschronist Christian Lehmann [11.11.1611-11.12.1688][119] schreibt in seiner „Kriegschronik“ unter 1633: „Zue der Statt [Zwickau][120] eroberung zogen die Feinde von 3 Päßen ubers gebirg auß Böhmen. General Graf Holcke von Rittersgrüner Paß,[121] der Obrist Ulefeld von Frauensteiner[122] Paß und theils von Eger Paß auf Adorf, Plauen,[123] hof,[124] Elßnitz,[125] Reichenbach,[126] und was an March gelegen, (ward) alles außgeplündert, gebrandtschazet,[127] theils städten die thor verbrandt und so arg gemacht, daß mann sehen mußte, dieser feindt wehre zum brennen, brandtschatzen, rauben und alles durch feindseeligkeit zue versorgen allein außgesendet. Eben den 4. August fiel auß Böhmen den Pas von kloster-Grab[128] her abendts der Obrist Ulefeldt mit 2500 Pferden, drunder 2 Compagnien Crabaten und 2 Compagnien Trajoner sich befunden, in 18 starcken troppen in Frauenstein ein, Plünderten es ganz auß und wiesen mit grausamkeit, wie es andern ortten ergehen solte. Den 5. August kahmen Sie mit gantzer Macht vor Freyberg[129] und forderten es auf mit ungestüm und vielen troheworden, weil aber die Statt hingegen ihn kraut und loth[130] an botte, er auch ohne Fußvolck und stücken[131] der Stat nichts anhaben kundte, brach er auf abents umb 4 und ging durch Ödern[132] uff Chemnitz;[133] das trozte er 2 tage lang, daß Sichs ihme den 6. August mit Accord[134] ergabe, und alß Ers gebrandschazet und mit Crabaten untter den Obristen Daniel Beigott[135] besezt hatte, ginge er mit den ubrigen trouppen hienunder ins landt und auf den raub, Beygott setzte alles in Contribution[136] die ampter Wolcken-[137] und Lauterstein,[138] Augustusburg,[139] die Städte Annen-,[140] Marienberg,[141] Tschopa[142] etc. Das wolte er auch von Freyberg erpochen,[143] und weil Sie ihn nicht zu willen wahren, Paste er den 18. August ihren Fuhrleuten auf, schlug ihre Convoi auf der Dresdenischen straße, nahme ihnen 30 Pferde und 8 bürger gefangen mit nach Chemnitz, die sich alle jeder mit 100 thl. ranzioniren muste“.[144]

Am 12.8.1633 hatte Holk Wallenstein aus Pilsen[145] informiert: „Den Obristen Vlefeldt hab Ich mit 24 compagnien Reuter vndt Tragoner vnd das Pegottische Regiment Croaten, vmb den feindt zu diuertiren[146] vnd den alarme grösser zu machen, vff Dreßen[147] vnd Freybergk geschickhet, auch den feindt, welcher doch bis dato in Meissen nit vber 5 schlechte Regimenter zusammen hat, auffzuhalten, damit er in die Stätte keine besatzung oder succurs hienein schickhen könne vnd mich also lenger auffhalten. Jedoch kahn gemelter Herr Obrister allezeit durch das Landt oder auch neben den behaimischen Crainitzen sicher zu mir kommen“.[148]

„Am 4. August 1633 war der Befehl Wallensteins an den Feldmarschall ergangen, ‚allda dem Feind eine diversion zu machen‘, damit der ‚Kurfürst zu Sachsen desto ehender den Frieden zu suchen verursacht werden wird‘ (Droysen/Holcks Einfall in Sachsen etc.; Hallwich, ADB 12, S. 743, nennt den 11. August als Datum des Einmarschbefehls). Einer der Hauptgründe war freilich, daß die Verpflegungssituation der in Böhmen um Eger, Pilsen und Brüx[149] liegenden kaiserlichen Regimenter unhaltbar geworden war, und man sich von einem Zug nach Sachsen Verbesserung erhoffte. Tatsächlich stand auch der Plan, die Expedition nach Leipzig auszudehnen und dort reiche Beute zu machen, von Anfang an fest. Holk beeilte sich deshalb, die an der Grenze Böhmens stehenden Regimenter zusammenzuziehen, um auf Wallensteins Befehl hin ‚unversehener Weise etwas zu tentiren, Chemnitz, Freiberg und Zwicka berennen zu lassen, dass wir zu leben können haben und, ehe Volk dahin einkommt, sie zu überraschen‘ (ebd.).

Der Angriff auf Sachsen begann am Sonntag, dem 14.8., in drei Hauptstoßrichtungen mit drei getrennten Truppenabteilungen, welche sich am 15. und 16.8. in Zwickau vereinigen sollten, um dann über Altenburg weiter nach Leipzig zu ziehen. Während das Korps unter dem Feldmarschall-Leutnant Melchior von Hatzfeld über Hof und Plauen Zwickau erreichen sollte, hatte der östliche Heeresteil unter dem Obersten Franz von Ulfeld die Aufgabe, auf Freiberg, die Gebiete vor Dresden und Chemnitz vorzudringen, während das Hauptheer unter Holk von Joachimsthal (Jáchymov),[150] wo ‚Rendezvous‘ gehalten worden war, auf direktem Wege über Schwarzenberg,[151] Aue[152] und Schneeberg[153] Zwickau erreichen sollte. Hatzfeld, welcher die leichte Reiterei und die Kroaten befehligte, war in Eger aufgebrochen und zog zunächst über Hof nach Adorf:[154] ‚[…] zu Hof, Wunsiedel[155] und andern Orten haben sie alle Thor zerhauen, dann keine Stadt mehr versperrt sein soll‘. Am 15. August rückte Hatzfelds Korps von Adorf gegen Oelsnitz vor, welches am 16.8. kapitulierte, woraufhin das dortige Schloß in Brand gesteckt wurde, schließlich nach Plauen, welches am gleichen Tag besetzt, die Stadt geplündert und die Tore ausgebrannt wurden. Weiter ging die Spur der Verwüstung nach Mylau[156] und Reichenbach und schließlich über Reichenbach nach Werdau.[157] Werdau, ‚wo sie die Rathspersonen und sonderlich Bürgermeister Sausen mit Radeln[158] heftig marterten, wurde gänzlich ausgeplündert, Stollberg[159] von einem Reiterhaufen erst gebrandschatzt, dann doch in Brand gesteckt. Mehrere Rathsherren, die kurz zuvor das Geld beigeschafft hatten, wurden mit Stroh verbrannt‘. (Droysen/Holck etc.). In Zwickau, welches, von der Pest[160] entvölkert,[161] widerstandslos eingenommen wurde, war die Vorhut bereits am 16.8. eingetroffen, während die letzten Kompanien erst am 17.8. Plauen verließen.

Der Oberst Franz Graf von Ulfeld war am 14.8. mit 24 Kompanien Reitern, den Dragonern und einem Kroatenregiment aus dem Gebiet von Dux (Duchcov)[162] und Brüx (Most) in Böhmen aufgebrochen. Bereits am 15.8. zeigten sich einige seiner Reitertruppen vor Freiberg, allen voran die Kroaten unter dem Obersten Daniel Beygott, ‚eine fast längliche Person mit einem rotgülbligten Barte, so doch gut Deutsch geredt‘. Freiberg weigerte sich aber, seine Tore zu öffnen, weshalb Ulfeld, der sich nicht zu lange verweilen wollte, seinen Weg weiter nach Chemnitz nahm, welches am 16.8. aufgefordert und eingenommen wurde.[163]

– – „Denn nachdem die Sächß. Miliz,[164] im Februario 1633. wegen der Pest Chemnitz verlassen müssen / der General Holcke hingegen abermahlen in Meissen[165] eingebrochen; So überfele den 6. Augusti der Obriste Uhlefeld die von Volck[166] und anderen Nothwendigkeiten gäntzlich entblößte Stadt / gestunde ihr zwar einen Accord[167] zu, hielte aber denselben im geringsten nicht, sondern liesse sie reine ausplündern, und bey seinem Abzug, da er 2. Raths-Personen / Cornelium Hörnig, und Matthes Heinrichen, nebst dem Stadtschreiber, Matthes Ströern, gefangen mit nach Zwickau genommen, den Crabaten-Obristen Beygott hier, welcher sich mit seinen Leuten meist unter Zelten, bey der Cappel, aufhielte, iedoch die Stadt zu beänstigen von forne anfieng, den 11. August. 1000. Thlr. Qvartier-Geld erpresste, und es hernach titulo possessionis[168] wöchentlich prætendirte.[169] Den 15. Aug. musten die gefangenen Raths-Personen mit 600 Rthlr. ranzionirt werden. Den 20. Aug. zog Beygott ebenfalls, der Pest wegen, darvon, nahme aber wieder 2. Raths-Glieder, Zacharias Neefen, Stadt-Richtern, und George Engelmañen, gefangen mit. Sein Obrist-Lieut. Nabock[170] erpresste noch beim Abmarsch zu Mitternacht 100 Thlr. Den 22. Aug. kam ietztgedachter Nabock zurücke, und forderte noch 100 Thlr. Damahls war Michael Richter (nachhero Bürgermeister,) der eintzige, der den Rath vorstellete, die anderen waren entweder kranck oder gefangen. […] Den 21. Sept. wurden vor die gefangenen Raths-Personen 2405. Rthlr. Ranzion an die Kaiserlichen geschickt, und den 18. ejusd. ferner 400 Rthlr“.[171] – –

Altenburg wurde am Abend des 17.8. (Mittwoch) von einem 3000 Pferde starken Reiterkorps, bestehend aus den Regimentern Hatzfeld, Neu-Piccolomini, Bredau und Orossy unter dem Hatzfeldischen Obersten Hans Rudolf von Bredau überfallen, welcher mit seinen Regimentern von Plauen über Reichenbach[172] und Crimmitschau[173] gleich weiter in Richtung Altenburg vorgedrungen war: ‚[…] da ging alsobalden die schreckliche Plünderung an allenthalben. In welchen Häusern niemand vorhanden, denen haben sie zehn Mal so arg mitgefahren; wo Bier in Keller gewesen, ist dasselbe weggelassen[174] worden; der Hausrath zerstümmelt auf die Gassen geworfen und zertreten […]. Wohl in die hundert Leichen sind anitzo zu begraben, weil gestern und vorgestern niemand hat begraben werden können. Vorgestern ist auch dem Lazaristen[175] das Pferd, so die leichen hinaus geschafft, auch gestohlen und dessen Wärter entlaufen. Jetzo hat man mit grosser Mühe ein anderes geschafft‘. (Droysen/Holcks Einfall in Sachsen etc.). Nach der Aussage des Theatrum Europaeum[176] (Bd. III, S. 109), welches den Einfall in Altenburg drastisch, jedoch in üblicher Manier etwas propagandistisch übersteigert schildert, waren die kaiserlichen Truppen ‚gantz plötzlich und unversehens mit vier Tausend Pferdten allda ankommen / alles geplündert / die Weibs-Personen zu todt geschändet[177] / und die Mannspersonen zu todt geschraufft[178] / geprügelt / und auff allerley Marter und Weis getödtet.[179] Kirchen / Schulen / Pfarrhäuser wurden geplündert […], die Todten wurden aus den Särcken geworffen / die Weiber ranzioniert und geschändet / Tafeln und Flügel aus der Kirchen[180] genommen / der Syndicus erschlagen / die Apothecken in grund verderbet [usw.]‘.

Leipzig erreichte man bereits in der Frühe des 18. August. Nachdem am 21.8. der Feldmarschall Holk und Feldzeugmeister[181] Rudolf Colloredo[182] mit der Artillerie eingetroffen waren, wurde die Stadt von Mitternacht an 12 Stunden lang heftig beschossen, so daß am 22.8. ein Akkord abgeschlossen und die Stadt übergeben wurde. Leipzig mußte 70.000 Reichstaler Ranzion erlegen und eine große Menge an Handelswaren, welche die Kaufleute in der Stadt zurücklassen mußten, fiel in die Hände der kaiserlichen Truppen. Lediglich die Pleissenburg,[183] auf welcher der kursächsische Oberstleutnant Christoph von Trandorf[184] befehligte, konnte sich den Eindringlingen widersetzen. (Chemnitz II, S. 121; Krebs/Hatzfeld, S. 271 nennt August Adolf von Trandorf). Am 16.8.1633 hatte sich Johann Georg I.[185] aus Dresden an Bernhard von Weimar[186] mit der Bitte um „eilenden Succurs“ gewandt: „Ob wir nun wohl bißhero in der gutten Hoffnung gestanden, es würde durch eine Diuersion in Böhmen (derenthalben wir bey Euer Liebden vnterschiedtliche Erinnerung gethan) der General Holcke vnsere Lande feindtlich wieder anzufallen verhindert worden sein, so werden wir doch izo berichtet, das er mit seiner ganzen macht auf dieselben in vollem Ahnzuge, gestaldt dan gestriges tages deßen Vortrab von der Reuterey, worbey sich der Obriste Vlefeldt befunden, albereit für vnsere Stadt Freybergk ankommen vndt dieselbe auffordern lassen; alß man sich aber der öffnung geweigert, haben sie sich nacher Öderan[187] zugewendet, vnterwegens viel Leute gefangen mitgenommen, theils niedergehawen vndt alles geblündert. So kompt auch fernere nachrichtung ein, daß der feindt auf einer andern seiten gleichergestaldt eingefallen vnndt verschienes Sontages vnsere Bergkstadt Schneebergk[188] außgeplindert, vnndt solle eines gefangenen Außsage nach gedachter Holcke mit dem Fuß Volck vnndt der Artillerie hernach folgenn“.[189] Der Erzgebirgschronist Christian Lehmann [11.11.1611-11.12.1688],[190] der das Erzgebirge als „Hunger- und Habeland“[191] bezeichnet hatte, notiert in seiner „Kriegschronik“ unter 1633: „Eben den 4. August fiel auß Böhmen den Pas von kloster-Grab[192] her abendts der Obrist Ulefeldt mit 2500 Pferden, drunder 2 Compagnien Crabaten und 2 Compagnien Trajoner sich befinden, in 18 starcken troppen in Frauenstein[193] ein, Plünderten es ganz auß und wiesen mit grausamkeit, wie es andern orthen ergehen solte. Den 5. August kahmen Sie mit gantzer Macht vor Freyberg und forderten es auf mit ungestüm und viele troheworden, weil aber die Statt hingegen ihn kraut und loth[194] an botte, er auch ohne Fußvolck und stücken der Stat nichts anhaben kundte, brach er abendts umb 4 und ging durch Ödern uff Chemnitz; das trozte er 2 tage lang, daß Sichs ihme den 5. August mit Accord ergabe, und alß Ers gebrandschazet und mit Crabaten unter dem Obristen Daniel Beigott besezt hatte, ginge er mit den ubrigen trouppen hienunder ins landt und auf den raub“.[195]

Der Hofer[196] Organist Jobst Christoph Rüthner [1598-1648] berichtet: „Montags den 2. september frühe brach obrist Orosio Pauli mit seinen croaten auf, hingegen marchirte die gantze cavallerie, so auf dem dörfern herum logiret, auf 14 regimenter an, darunter picolominisch, Hatzfeldt, ulfeldisch, Lambois, altsächßisch,[197] folckisch,[198] kuschckisch[199] und dragouner, welche meistens in die stadt, etliche wenige aber auf das landt einquartieret worden.

Bey währender dieser quartierung kam in der Mordgaßen bey dem goldschmiden Becken feuer aus, darob groß schrecken entstanden. Nachmittags zogen die völcker ein, und war aller raum und stallung zu wenig, das liebe getraidig, so nicht allein schon in scheunen, sondern noch auf dem felde, wurde allens ausgedroschen und zu schanden gemacht. Kein tropfen bier war vorhanden, kein brod zu bekommen, und musten die müller nichts als mahlen, in summa das elend nahm dermaßen überhandt, dass es zu erbarmen. Es kam auch dies tages zum andernmahl abends um 10 uhr feuer in der Mordgaßen bey dem fleischer aus. Und ob man wohl verhoft, es würde diese einquartirung nur eine nacht werden, so kamen doch dienstags den 3. septembris noch mehr reißig volck und dragouner an. Da musten viel pferd unter dem freyen himmel stehen, so gieng auch kein tropfen waßer in keinen röhrkasten[200] und wurde das jammer und elend alle tage und stunde je länger je größer. Mittwochs den 4. septembris war alles noch stille. Donnerstags aber den 5. frühe geschahe der generalaufbruch, wurden viel häußer mitspoliret[201] und die leute sehr rantionirt“.[202] „Sonnabends den 20. Septembris wurde auf erfordern obrist Ulfelds Friedrich Hofman, ein bürger, in der nacht nach Rößlau[203] abgefertiget, so anstatt der abgeforderten peigoltischen andere lebendige salv guard[204] hieher legen wolte, da dann sein obristerlieutenanth eine ganz strenge anforderung, wöchentlich 60 thaler, 6 faß[205] bier und 600 pfund brod, begehrte, endlich aber auf 25 thaler, 1 vaß bier und 100 pfund brod gemittelt worden. Als nun sontags den 29. Septembris am Sankt Michaelistag die beigoltischen croaten von Schwarzenbach[206] aufgebrochen und die ulfeldische salv guard ankommen, gelangete unter der vesperpredigt viel heerd rind- und schweinevieh von der Zedwitzer[207] Straße an, denen sobald von Schlaiz[208] aus der hauptmarch unterm commando des obristen Lamboj folgete, welche quartier begehrten, unangesehen die eingerißene infection praetendiret wurde.[209] So vermochte doch nichts zu helfen, sondern quartireten in 26 standarten[210] kayserliche archibusierer und dragouner in- und auserhalb der stadt, durchsuchten sowohl die gesunden als inficirten häuser ohne scheu zu grund aus. Montags den 30. Septembris gegen 8 uhr geschah der aufbruch gegen Eger mit dem verlaß, dieses land und Marggrafthum hinfüro zu quittiren, auch verblieb die ulfeldische salv guard nicht, sondern ritte untern praetext, eine begleitung zu thun, neben empfangenen 25 thalern mit fort, weil auch die kayserlichen regimenter unterschiedlich viel heerden vieh und sonderlich in 500 stück schaff mit anhero brachten, so die mezger anzunehmen willens, daß fleisch aber nicht wieder leidentlich geben wolten. Hat endlich ein ehrenvester rath solche schaffe dergestalt angenommen, stechen und das pfund fleisch um 4 pfennig geben laßen, daß die ohnedieß nothleidende gemeine stadt darob sich höflich zu bedancken hatte“.[211]

Der Chronist und Bürgermeister Georg Leopold [1603-1676][212] aus dem von Eger abhängigen Marktredwitz[213] erinnert sich an den Oktober 1633: „Den 2. Oktob[er] sind der Ober[st] Bretten[214] und Ober[st] Ulefeld – welche bisher(o) um(b) Weiß[en]stadt[215] und Rösla[u][216] gelegen – auch auf[ge]brochen und dem Hatzfelder [Hatzfeldt] gefolget. Ulefeld(er) ist bald wieder zu uns [ge]kommen, [hat] Kontribution begehret, so aber vom H[errn] Kommandanten [Gordon][217] in Eger verwehret worden“.[218]

„Bernhard hatte in der Zwischenzeit Deggendorf[219] eingenommen. Als er vom Heranzug Wallensteins hörte, eilte er noch am 3. Dezember nach Cham,[220] um ihm eine Feldschlacht anzubieten. Dieser verließ jedoch am 4.12. sein Hauptquartier Furth[221] und zog sich wieder nach Pilsen zurück, worauf sich Herzog Bernhard wieder in Richtung Donau und Isar bei Plattling[222] begab. Mittlerweile waren dort seine Kavallerieregimenter Herzog Ernst von Weimar,[223] Johann Bernhard von Öhm[224] und Georg von Uslar[225] in den Dörfern Geltolfing[226] und Aiterhofen[227] bei Straubing[228] von einem kaiserlichen Kürassierkorps unter Generalwachtmeister[229] Giacomo von Strozzi[230] überfallen worden. Die kaiserlichen Obristen Franz Graf von Ulfeld (ein Däne) und Johann Rudolf von Bredau hatten diese Überrumpelungsaktion zusammen mit dem bayerischen Reiterobristen und Kommandanten in der Oberpfalz Johann von Werth[231] und dem späteren Feldmarschall-Leutnant[232] Maximilian von Billehe[233] am 7. Dezember gegen zwei Uhr morgens durchgeführt. Die Kaiserlichen erbeuteten dabei 7 Standarten.[234] (Hagstorf an Maximilian, StA München Akten 30jähr. Krieg, T. 203).

Andere Quellen berichten nur von 2 erbeuteten Standarten, die anderen verbrannten. Bernhards Regimenter verloren mehr als 1200 Mann. ‚Bei diesem Verlauf hat der Johann de Werth das seinige wohl treulich praestiert,[235] dann er den Einfall und ersten Angriff getan und samt den Seinigen von Anfang bis zum End in den Feind gesetzt. Der Strozzi aber hat in dem Feld in völliger Pataglia gehalten [sic !], zu diesem Ende, damit er entweder auf den erforderten Notfall in der Bereitschaft sei, dem Johann de werth zu succurirn oder auf ereignete Occasion den flüchtigen Feind zu persequirn‘.[236] (Konrad Albrecht an Graf Werner Tilly vom 8.12.1633. Hallwich/Briefe Bd. 4, S. 481, bei Lahrkamp/Werth, S. 31). Bernhard führte seine Truppen daraufhin in die Umgebung von Regensburg[237] und Straubing zurück und legte sie am linken Donauufer in die Winterquartiere, zu welchem Zweck er die Städte Cham, Amberg[238] und Neumarkt[239] mit Kontributionen belegte“.[240] Anscheinend hatten Breda und Ulfeld Aiterhofen verbrannt.

Wallenstein wandte sich am 12.11.1633 aus Görlitz[241] an Gallas: „Waß nun wegen derer von des herrn Churfürsten in Bayern Lden gegen dero Landen besorgender feindtsgefahr Ihr Kay. Mtt. vnß, auch deroselben wier hinwieder zugeschrieben, sowol waß bemelte Ihre Lden solcherwegen selbst vnlengst vndt gleich yetzo wiederumb an vns gelangen laßen vnd wieder dero hingegen damals vnd aniezo darauf geantwortet, solches alles hat der herr auß den samentlichen einlagen gnugsam zuersehen. Vnd weiln wir hierauf in alle wege bey der Intention verbleiben, daß der herr gedachten Graf Strozzi mit ein 25. Comp. Reütern vnd 5. Compagn. Dragonern ohne pagagy, vmb den feindt zwischen der Dohnaw vnd Böhmen zu costigiren[242] vnd deßelben weitern vorbruch zuverhindern, fortschiken solle: Alß wirdt Er diesem also nachkomben vndt, wie wir vermeinen, hierzu von des Obr. Bredaw sowol des Vlefeldts, dan des Lamboy reutterey so viel, das in allem 25 Comp. sein, abordnen oder auch, da sich ettliche reutterey in Eger befindet, dieselbe ihme zugeben vnd hingegen so viel compagnien, als er alsdan bekompt, von besagter Bredawischen, Vlefeldischen vnd Lamboyschen reutterey zurükverbleiben vnd diselbe nebenst allem dem ѷberrest bey sich in Böhem behalten, auch benebenst bemeltem Graf Strozzi einbinden, dafern der feindt sich gegen Meißen, vmb sich mit dem Arnimb zu conjungiren, wenden thäte, daß er alßbaldt sich in Böhmen zurükbegeben vnd mit vns zusambenstoßen, auch keinesweges vber den Dohnawstrom, es wehre dan, daß der Hertzog von Weinmar gleichergestalt hinüber gienge, passiren solle“.[243] Am 27.1.1634 hatte Ferdinand II. aus Wien an Wallenstein geschrieben: „Vnnß haben vnsere treugehorsamiste Land Ständt vnsers Erezherczogthumbs Össterreich Ob der Enß wehemüettig zuvernehmen geben, wasgestalt ihnen vber vorhero im Landt habende ѷberheüffige Reütterey, zu deren Quarttier: vndt vndterhaltung sie bey weitten nit erkleckten, noch drei Regimenter, als Bredaw, Vlefeldt: vnd Davigny,[244] vnd also in allem sechs vnd sibentzig Compag. sambt drey General Stäben angewisen vndt eingelegt worden, warbey, wie sie nun einmahl vnder der Last gancz vnd gar erligen müesten, vnß vmb allergnedigste hülf vnd remedierung angelangt. Weil wir dan wegen wissentlichen kleinen bezirckh selbiger Landschafft befinden vnnd bekhennen müessen, daß aus solcher einquarttierung gewiß nichts anders als die völlige ruin vnd verwüestung desselben zu gewartten, vnd dannenhero die eheiste remedierung mit sonderbahren tragenden verlangen gern sehen möchten: Als haben wir dieselbe auch hiemit zue D. Ld. befindenden guten discretion vertreülich stellen wollen, waß etwoh von solcher ѷberhaufften Reütterey vnndt Stäben irgendt anderer Orthen transferirt oder aber, da ia solche etwoh aus dem Vrsachen, weil man wegen deß nachenden Feindts dz Volckh an der Thonau beisamben halten müesse, nit wol an andere weitab gelegene Orth vmbgelegt werden könten, wie zum wenigisten ein gueter theil solcher caualleria etwas besser hinnauf an dem Ynn auanziert vnndt aller Orthen die wider die publicierten Ordinanzen fürlauffende Insolentien vnndt gewalttätige bezwangnussen mit ernst abgestelt wurden, wolten wir so dan auf erfindtliche mittel vnd weeg trachten lassen, wie von diesen oder andern vnsern Landen denselben etwoh mit der Zuefuhr geholffen vnd sie dardurch solches alzuschwären Lasts dannochter in etwas enthebt vnd subleuirt[245] werden möchten“.[246]

Ulfeldt war unbedingter Anhänger Wallensteins und sogar einer der Miteingeweihten der Verschwörung,[247] was ihm aber nicht geschadet hat. Im „Protokoll der Versammlung kaiserliche Generale und Regimentscommandanten“, Pilsen, 19.2.1634, hieß es: „Herr Obristl. Vlefelt: Versbricht, in der Person vndt mit seinem Regiment Ihro Fürstl. Gn. in allweg zu assistiren“.[248] Am 22.2.1634 war noch ein Schreiben Ilows[249] aus Mies[250] an Ulfeldt ergangen: „Ihro Fürstliche Gnaden Herr Generalissimus verlaßen sich auf meinen Herrn, haben mir anbefohlen selbigen zu berichten daß sich ihre Fürstliche Gnaden mit theils Truppen nacher Eger gewendet, allda sie such den Ueberrest der Armee versammeln laßen. Piccolomini hat auf die Terzkischen[251] Reuter getroffen ist aber rebattirt worden und im Fall mein Herr sich nicht getraute mit seinem Regiment durch Böhmen sich bis nach Eger zu kommen, so hat man sich allberaith so weith mit Herzogen Bernhard von Weimar verglichen daß wenn mein Herr die Donau hinauf passiren wollte, wird solcher Paß gestattet werden, vermainet aber der Herr derer Orten eine diversion neben den andern wohl intentionirten Regimentern und Hülfe der Pauern zu machen, steht solches alles meinem Herrn zu blieben. Dieses alles wird mein Herr den andern Herrn Obersten nebst seinem habenden Patent zu communiciren wißen“.[252] Das wäre wohl Grund genug gewesen für eine peinliche Befragung gewesen, wenn Ferdinand II. sich nicht letztlich aus politischer Rücksichtnahme auf Dänemark gnädig erzeigt hätte.

Am 8.3.1634 wandte sich Ferdinand II. aus Wien selbst an Gallas: „Wiewol aus des Ilow[253] an den v. Vlefeldt lautendenn schreiben,[254] so der Marchese di Grana[255] vnter andern mit eingeschickt, gnugsambe vrsach zu arrestierung deßselben Persohn vnd andere harte mittel für die handt zu nehmben erscheinen will, so haben wir doch bewegender vrsachen halber, insonderheit auch in ansehung seiner bey der Cron dennemarckh woll verdienten ansehenlichen Freundtschaft den linden weg dits orts erwehlen wollen, mit gndsten befelch, dz den gemelten v. Vlfeldt glimpflich befragen vndt darüber zu redt stellen, als dan, da du etwas gefehrlichs in seinem discurs vermerckhen würdest, vns denselben zu fernerer vnsern resolution berichten wollest. Deme du bekanter deiner geschicklichkeit nach woll rechts zu thun wißen würdest, vnd hast vns dabey mit Kays. Gn. woll gewogen“.[256] „Interessant in diesem Zusammenhang ist auch eine Tatsache, die den langjährigen Waffengefährten Holcks betrifft, den Obristen Frantz Uhlfeldt, den Sohn des dänischen Reichskanzlers Jacob Ulfeldt. Diesen hatte der Marquis de Grana in einem Brief an Kaiser Ferdinand II. einen Tag vor Wallensteins Ermordung beschuldigt, zum Kreise der ‚Verschwörer‘ um den Generalissimus zu gehören. Es war eine Verleumdung. Ulfeldt selbst nannte in einem Brief an König Christian IV. von Dänemark Wallenstein und die anderen in Eger Getöteten ‚Rebellen und Meineidige‘. Ulfeldt war während der Ereignisse in Eger mit seinem Regiment beim Korps Aldringen[257] zwischen Linz[258] und Passau stationiert und stand hier in der Tat unter mißtrauischer Beobachtung kaiserlicher hoher Offiziere der Nachbarregimenter. In einem Verhör, das der Wiener Hof wenig später veranlaßte, vermochte er sich jedoch zu rechtfertigen, und seine weitere militärische Karriere nahm keinen Schaden. Weiterhin im Besitz seiner in Böhmen erworbenen Güter, starb er 1636 im hessischen Hersfeld.[259] Die Tatsache, daß Ulfeldt verdächtigt wurde, einer der ‚Mitverschwörer‘ Wallensteins gewesen zu sein, und nicht zuletzt das Schicksal Niemanns[260] stützen die Vermutung, daß auch Holck nicht in das Mordkomplott gegen Wallenstein einbezogen worden wäre“.[261] Zudem waren, wie Schaffgotschs[262] ehemaliger Kriegssekretär in einem Schreiben gleich nach der Hinrichtung Schaffgotschs mitteilte, Ulfeldt mit 70.000 fl. auf die Güter des Freiherrn angewiesen worden.[263]

Bei der Belagerung Regensburgs erscheint Ulfeldt im Juli 1634 in einer alten Ansicht als „Oldenfeld“.[264]

Am 18.5.1635 wurde er zum Generalwachtmeister befördert.

Ende Januar/Anfang Februar 1636 wurde Ulfeldt von Gallas mit 1.500 Mann zu Fuß und fünf Reiterregimentern nach Franken abkommandiert.[265] In der Pfarrchronik von Vach[266] bei Nürnberg[267] heißt es unter dem 26.1.1636: „Gestern ist Herrn Grafen und Ulfelds, Wachtmeisters, Kompanie hier ankommen …. Sind den 17. [27.] zu Frühe wieder uffgebrochen“.[268] Zusammen mit Melchior von Hatzfeldt kommandierte er 12.000 Mann, davon 4000 zu Pferd und 8000 zu Fuß,[269] die z. T. zum Kurfürsten von Sachsen geschickt wurden.[270]

Der englische Söldner Sydnam Poyntz [um 1598 Reigate, Surrey-1663 Virginia, USA], der damals unter Philipp von Mansfeld[271] diente, hält fest, Banér[272] habe sich wie ein kleiner König geriert: „The Duke of Saxony seeing hee was not strong enough to deal with Banier sent to the Empr in all hast to assist hym, wo sent hym out of Silesia 6000 men by Count Marachin[273] and also sent hym 12000 by Count Hatzfield which as I said formerly lay upon the Lant-grave of Hesse[274] his Country and 5000 more by Count Wullifield these three Armies meeting by Holl[275] ioyned with the Duke of Saxonies forces which were but weake vpon a great plane wither the Duke came & viewed vs and was glad to see vs, and promised vs, if wee did beat the Ennemy out of the Country hee would give vs two Moneth pays“.[276] In der Saalfelder[277] Chronik ist festgehalten, dass am 19.3.1636 die Ulfeldischen und Sparrenbergischen[278] Völker in den Amtsdörfern angekommen seien.[279] Die Saalfelder Chronik hält weiter fest: „18. April seyn 2 Compagn. Reuter von des General-Wachtmeister Uhlfelds [Regiment] in die Stadt einquartieret worden, so den 21. wieder aufgebrochen“.[280]

Wilhelm von Slavata[281] wandte sich am 26.4.1636 aus Wien an Adam von Waldstein:[282] Er entnehme seinem Schreiben, dass die von Hatzfeldt und Ulfeldt dem Kurfürsten von Sachsen zugeführten Hilfstruppen nicht wenig Erfolgversprechendes gegen die Schweden unternehmen könnten.[283] Am 5.7. schrieb Gallas aus Selz[284] an Ferdinand III.,[285] indem er ihn über die Kriegslage und die Möglichkeit eines weiteren Vormarsches informierte: „Der Herr Graf von Hatzfeld ist mit I. Churf. Dt zu Sachsen und des Herrn Grafen von Ulefeld unterhabenden Volk selbigem Feind umb ein vieles unzweifentlich überlegen“.[286]

Im Oktober 1636 war Ulfeld in Halberstadt[287] und berichtete Hatzfeldt, dass Banér bei Gardelegen[288] und Lillie[289] bei Salzwedel[290] ständen.[291] Aus dem Bericht der Sechsmänner[292] der Stadt Wernigerode[293] geht hervor: „ ‚Den 6. Okt. Order[294] für den Gen. Maj. und Oberst Ulfeld auf die Grafschaft Wernigerode,[295] mit 6 Komp. Reiter und dem Stabe zu unterhalten, da doch die Krachtschen[296] das Quartier noch nicht quitirt; worauf folgendes Tages mit dessen Obr. Leutn. wegen der Stabes Gelder accordirt,[297] hat erstmals darauf 200 Thlr. begehret, so endlich auf 250 Thlr. wöchentlich gelassen, und hat man sich hierin übel vorgesehen, da man gemeint 170 Thlr. zu geben, worzu doch wenig Personen mit der Einquartierung befreiet geblieben, haben demnach dieselben, derer ihrer etwa bei 32, worunter noch allerhand gemeine Bürger gewesen, wöchentlich 250 Thlr. zusammen bringen müssen, ist jeden darauf die 34ste einfache Schatzung[298] angesetzt worden, und ist so eine Presur,[299] so wohl mit Geldgeben als mit Einquartierung, in diesem Kriegswesen, so lange es gewähret, nicht geschehen. Den 11. Okt. haben die Krachtschen Völker das Quartier, nachdem sie dasselbe 10 Wochen, weniger 1 Tag, inne gehabt gänzlich wieder geräumet‘. (Aus dem genannten Blatt bedarf es der Erinnerung, daß am 11. Okt. die Völker des Oberst Kracht nach 10 wöchentlicher Einquartierung die Stadt verlassen, daß die Schwedischen, nach dem Siege bei Wittstock[300] in diesen Gegenden das Uebergewicht wieder erhalten haben, und nun wechselnd schwedisch und kaiserlich-sächsische Soldaten die Stadt aussogen. Mit dem Uhlefeldschen (Schwed.[301]) Regiment war eben ein Vertrag geschlossen.)

Den 12. Okt. bekommt Oberst Leutnant[302] (des Uhlefeldschen Regiments) zum ersten Mal die Staabsgelder, als 250 Thlr. Den 14. Okt. begehrt H. Oberstln. nicht allein zum andern Mal die Staabsgelder in continenti[303] zu schaffen, sondern will auf eine Woche, so vorher, wie er ankommen, allbereit, vermöge gegebener Order, fällig gewesen, nachhaben. Ist darauf die Bürgerschaft zusammengefordert, und ob sie gern darein verwilligen wollen, gemeiner Stadt Total-Ruin, oder gänzlicher Ausplünderung damit zu wehren und vorzukommen, wußten sie doch bei so schwerer Einquartierung zu forthaner[304] Barschaft nicht zu langen; es mögte ihnen denn ergehen, wie Gott wolle. Den 18. Okt. begehrt Oberstl. 500 Thlr., 250 wegen der Kompagnie, und 250 wegen des Stabes, dagegen soll eine Kompagnie aus der Stadt abgeführt werden und hätte von der andern Kompagnie auch sollen 250 Thlr. sein gegeben worden, welches er aber abgewendet. Soll das Gnade sein, weiß ich nicht. Den 19. Okt. wird die Kompagnie abgeführt und sein die Gelder dargegen versprochen. (den 23. Abzug der Kaiserlichen aus Halberstadt und Aschersleben,[305] blieben aber in Osterwieck.[306] Abel Chron. 547.[307]) Den 23. läßt Oberst dem Rath ansagen, wie er Order von seinem Oberst und General-Wachtmeister Uhlefeld bekommen noch 250 Thlr.[308] wegen Abführung der Völker, von der Stadt zu fordern. Im Fall solche nicht im continenti da wären, soll das ganze Regiment in die Stadt geführt werden. Dieses ist vom Bürgermeister Matthias Kaltenborn[309] auf 200 Thlr. erbeten, hat also in seiner Summe 700 Thlr. entpfangen und darauf die Stadt quitirt (ist abgezogen.) O ! treuer Gott, o starker Gott, tröste die Deinen in so schweren Preßuren[310] und großer Noth und vergelte es ihnen wieder, nachdem sie handeln, auf ihren Kopf“.[311] „Am 1. Oktober meldete der Generalquartiermeister[312] den Feldmarschall von Hatzfeld an und verlangte 30000 Pfund Brot, 15.000 Maß[313] Bier, 160 Malter[314] Hafer, 50 Hammel und 25 Schweine. Hatzfeld selber traf mit großem Gefolge[315] in der Stadt vier Tage später ein. Ebenso ein Oberstwachtmeister von Ahlefeld, welcher seinen Tross[316] im Haus von Dietrich Wulff unterbrachte. Zu dem gehörten 1 Köchin oder Mätresse, 1 Kornett und sein Weib und sein Sohn, 4 Diener, 2 Stallknechte, 1 Küchenjunge, 1 Schneider, 4 Reitknechte, 4 Kutscher zusammen 22 Personen, sie kosteten in ihrem Unterhalt 211 Thlr. und 10 Groschen. Ahlefelds Versorgung selber kostete 623 Thlr. und 23 Groschen. Nach der Zahlung von 400 Thlr. Verpflegungsgeldern[317] zogen die 3 Kompanien ab“.[318]

Im November weilte Uhlfeldt erst in Kelbra,[319] dann in Frankenhausen,[320] von wo er Hatzfeldt berichtete, dass Banér sich um Sangerhausen[321] aufhalte. Damit stimmt das z. T. angegebene Todesdatum – der 14.7.1636 in Bad Hersfeld[322] – nicht überein.

Aus dem Herzogtum Berg, ab 1609 zu Pfalz-Neuburg gehörig, wird berichtet: „1636. 21. Dez. [Heute] ist eine Kompagnie Witbergischen[323] oder Rockischen[324] Regiments zu dem bereits vorhandenen Broigschen Regiments [in Dattenfeld][325] angekommen und lag der Rittmeister Saur[326] zu Waldbruel,[327] die anderen Offiziere und Reiter dahier im Kirchspiel, und brach die vorige Kompagnie am 22. [Dez.] auf nach Much,[328] die letzte brach auf den 2. Jan. 1637″. „1636. 22. Dez. Much. In Much kam die Leibkompagnie[329] des Obristen-Leutnants Hans Broig von Magdalo des Ulefeldischen Regiments ein, das vorher in Dattenfeld gelagert hatte“.[330]

Um weitere Hinweise unter Bernd.Warlich@gmx.de wird gebeten !

[1] BRICKA (Hg.), Dansk biografisk Lexikon Bd. 18, S. 35f.; die Erwähnungen bei ENGERISSER, Von Konach (die derzeit beste kriegsgeschichtliche Darstellung).

[2] Jacob Ulfeldt [25.6.1567 Bavelse-25.6.1630 Nyborg], dänischer Reichskanzler.

[3] Corfitz Ulfeldt [10.6.1606 auf Schloss Hagenskov bei Assens-20.2.1664 im Rhein zwischen Basel und Neuburg ertrunken], dänischer Kanzler.

[4] Vgl. die Erwähnungen bei FINDEISEN, Christian IV.

[5] Rittmeister [schwed. Ryttmåstere, dän. kaptajn]: Oberbefehlshaber eines Kornetts (später Esquadron) der Kavallerie. Sein Rang entspricht dem eines Hauptmannes der Infanterie (vgl. Hauptmann). Wie dieser war er verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Leutnant, übernommen. Bei den kaiserlichen Truppen standen unter ihm Leutnant, Kornett, Wachtmeister, 2 oder 3 Korporale, 1 Fourier oder Quartiermeister, 1 Musterschreiber, 1 Feldscher, 2 Trompeter, 1 Schmied, 1 Plattner. Bei den schwedischen Truppen fehlten dagegen Sattler und Plattner, bei den Nationalschweden gab es statt Sattler und Plattner 1 Feldkaplan und 1 Profos, was zeigt, dass man sich um das Seelenheil als auch die Marsch- und Lagerdisziplin zu kümmern gedachte. Der Rittmeister beanspruchte in einer Kompanie Kürassiere 150 fl. Monatssold, d. h. 1.800 fl. jährlich, in besetzten Gebieten wurden schon einmal 240 Rt. monatlich erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15), während ein bayerischer Kriegsrat 1637 jährlich 792 fl. erhielt, 1620 war er in der brandenburgischen Armee als Rittmeister über 50 Pferde nur mit 25 fl. monatlich datiert gewesen. Bei seiner Bestallung wurde er in der Regel durch den Obristen mit Werbe- und Laufgeld zur Errichtung neuer Kompanien ausgestattet. Junge Adlige traten oft als Rittmeister in die Armee ein.

[6] Bernhard Herzog v. Sachsen-Weimar [16.8.1604 Weimar-18.7.1639 Neuenburg am Rhein], schwedischer, dann französischer General. Vgl. JENDRE, Diplomatie und Feldherrnkunst; RÖSE, Herzog Bernhard der Große.

[7] Obristwachtmeister [schwed. Major]: Der Obristwachtmeister mit einem monatlichen Sold von 40 [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] oder 50 fl. – in besetzten Städten (1626) wurden z. T. 320 Rt. erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15 – , also 600 fl. (900 R.) jährlich, was 1634 dem Monatssold eines Obristen entsprach oder dem Jahresgehalt eines bayerischen Hofrats – entsprach vom Rang her dem Major in der schwedischen Armee. Er sorgte für die Ausführung der Anordnungen und Befehle des Obristen und Obristleutnants. Im Frieden leitete er die Ausbildung der Soldaten und war verantwortlich für die Regimentsverwaltung. Im Krieg sorgte er für Ordnung auf dem Marsch und im Lager, beaufsichtigte die Wach- und Patrouillendienste und stellte die Regimenter in Schlachtordnung. Zudem hatte er den Vorsitz im Kriegs- und Standgericht. Daneben war er zum Teil auch Rittmeister, um seinen Sold aufzubessern.

[8] Schlacht bei Lutter am Barenberge am 27.8.1626: Sieg der kaiserlichen Truppen unter Tilly über das dänische Heer unter König Christian IV. und seine protestantischen Verbündeten, die bis auf die Herzöge von Mecklenburg von ihm abfielen. Die Dänen verloren etwa 6.000 Mann, 2.500 gerieten in Gefangenschaft. Zu Beginn der Schlacht waren beide Armeen etwa 19.000 Mann stark. Die genauen Verluste sind nicht mehr feststellbar. Die Dänen dürften etwa 4.000 Tote und Verwundete, 3.000 Gefangene, etwa 100 Fahnen und Standarten, dazu die gesamte Artillerie und einen Großteil ihrer Bagage verloren haben. LAHRKAMPS Angaben, Bönninghausen, S. 246 (8.000 Tote), liegen eindeutig zu hoch. Das zeitgenössischen Flugblatt »Kurtze[r] vnd einfältige[r] […] Bericht« spricht von 6.000 Toten und 2.000 Gefangenen. Tillys Verluste lagen wohl deutlich unter 1.000 Mann. MELZNER, Schlacht bei Lutter am Barenberge; VOGES, Schlacht bei Lutter am Barenberge; VOGES, Neue Beiträge, Chronik; KLAY, 27./17. August.

[9] Voluntier: Freiwilliger. Natürlich wurden Freiwillige gegenüber zum Dienst Gepressten und Untergesteckten bevorzugt, um die Truppenteile wieder aufzufüllen. Vgl. FALLON, Scottish Mercenaries, S. 57: „For obvious reasons recruiting officers preferred volunteers and resorted to impressment only when this became necessary to make up their required totals. This point was expressly stated in Captain Adam Gordon’s letter to Sir Robert Gordon in 1635, ‚ … if I pleased to accept thereof his lordship‘ (earl of Sutherland) ‚offered me sum prest men, bit (I thank God) men was so willinge to go with me that I neided not preass any’ “. Teilweise wird darunter aber auch ein Aventurier verstanden: Abenteurer, Schlachtenbummler, die zeitweise auf eigene Kosten im Heer dienten, auch Freibeuter (Kriegsunternehmer). Vgl. ERNSTBERGER, Abenteurer. Von den Städten wurde dagegen verlangt, dass sie diesen oft adeligen Schlachtenbummlern Quartier und Unterhalt gaben.

[10] Heinrich Reichsgraf v. Holk [Holck, Holcke, Holcky, Holka] [28.4.1599 Kronborg auf Sjælland-9.9.1633 Troschenreuth], kaiserlicher Feldmarschall. Vgl. ARENDT, Holks Faktotum.

[11] Friede von Lübeck: Im Frieden von Lübeck vom 22.5.1629 zwischen Ferdinand II. und Christian IV. von Dänemark verzichteten der König und sein Sohn verzichteten auf die norddeutschen Stifte.

[12] Obristleutnant [schwed. Överstelöjtnant, dän. oberstløjtnant]: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] und 150 fl. bezog – in besetzten Städten (1626) wurden z. T. monatlich 400 Rt. erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15 – , in der brandenburgischen Armee sogar 300 fl. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian I. hatte Tilly den Ersatz der „unkatholischen“ Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Der Obristleutnant war zumeist auch Hauptmann oder Rittmeister einer Kompanie, so dass er bei Einquartierungen und Garnisonsdienst zwei Quartiere und damit auch entsprechende Verpflegung und Bezahlung beanspruchte oder es zumindest versuchte. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.

[13] Obrist [schwed. Överste, dän. Oberst]: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Zum Teil wurden Kriegskommissare wie Johann Christoph Freiherr v. Ruepp zu Bachhausen zu Obristen befördert, ohne vorher im Heer gedient zu haben; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2398, fol. 577 (Ausfertigung): Ruepp an Maximilian I., Gunzenhausen, 1631 XI 25. Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung, 500 fl. zu Fuß, 600 fl. zu Roß [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] in der kurbrandenburgischen Armee 1.000 fl. „Leibesbesoldung“ nebst 400 fl. Tafelgeld und 400 fl. für Aufwärter. In besetzten Städten (1626) wurden z. T. 920 Rt. erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15). Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern – 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben – , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen, gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. Zur brandenburgischen Armee heißt es; OELSNITZ, Geschichte, S. 64: „Fälle, daß die Obersten mit ihren Werbegeldern durchgingen, gehörten nicht zu den größten Seltenheiten; auch stimmte bei den Musterungen die Anzahl der anwesenden Mannschaften außerordentlich selten mit den in der Kapitulation bedingten. So sollte das Kehrberg’sche [Carl Joachim v. Karberg; BW] Regiment 1638 auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Es wurde dem Obersten der Proceß gemacht, derselbe verhaftet und kassirt. Aehnlich machte es der Oberst Rüdiger v. Waldow [Rüdiger [Rötcher] v. Waldow; BW] und es ließen sich noch viele ähnliche Beispiele aufführen“. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nichts anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S. 388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Dazu beanspruchte er auch die Verpflegung. OELSNITZ, Geschichte, S. 64f.: Der kurbrandenburgische Geheime Rat Adam Graf zu „Schwarzenberg spricht sich in einem eigenhändigen Briefe (22. August 1638) an den Geheimen Rath etc. v. Blumenthal [Joachim Friedrich Freiherr v. Blumenthal; BW] sehr nachtheilig über mehrere Obersten aus und sagt: ‚weil die officierer insgemein zu geitzig sein und zuviel prosperiren wollen, so haben noch auf die heutige stunde sehr viele Soldaten kein qvartier Aber vnter dem schein als ob Sie salvaguardien sein oder aber alte reste einfodern sollen im landt herumb vagiren vnd schaffen ihren Obristen nur etwas in den beutel vnd in die küch, Es gehöret zu solchen dantz mehr als ein paar weißer schue, das man dem General Klitzingk [Hans Kaspar [Caspar] v. Klitzing; BW] die dispositiones vom Gelde und vonn proviant laßen sollte, würde, wan Churt borxtorff [Konrad [Kurt] Alexander Magnus v. Burgsdorff; BW] Pfennigmeister vnd darvber custos wehre der katzen die kehle befohlen sein, wir haben vnd wissen das allbereit 23 Stäbe in Sr. Churf. Drchl. Dienst vnd doch ist kein einsiger ohne der alte Obrister Kracht [Hildebrand [Hillebrandt] v. Kracht; BW] der nit auß vollem halse klaget als ob Man Ihme ungerecht wehre, ob Sie In schaden gerieten, Man sol sie vornemen Insonderheit die, welche 2000 zu lievern versprochen vnd sich nit 300 befinden vndt sol also exempel statuiren – aber wer sol Recht sprechen, die höchste Im kriegsrath sein selber intressirt vnd mit einer suppen begossen“. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. Zum Teil führte er auch seine Familie mit sich, so dass bei Einquartierungen wie etwa in Schweinfurt schon einmal drei Häuser „durch- und zusammen gebrochen“ wurden, um Raum zu schaffen; MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 504. Die z. T. für den gesamten Dreißigjährigen Krieg angenommene Anzahl von rund 1.500 Kriegsunternehmern, von denen ca. 100 bis 300 gleichzeitig agiert hätten, ist nicht haltbar, fast alle Regimentsinhaber waren zugleich auch Kriegs- bzw. Heeresunternehmer. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; BOCKHORST, Westfälische Adelige, S. 15ff., REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte Bd. 1, S. 413ff.

[14] SCHMIDT-BRENTANO, Kaiserliche und k. k. Generale, S. 104.

[15] Kaplan: katholischer Priester in den ersten Jahren nach seiner Weihe, in denen er in der Regel einem Pfarrer unterstellt ist und noch keine Alleinverantwortung für eine Pfarrei trägt. Der Kaplan eines kaiserlichen Fußregiments erhielt monatlich 30 fl.

[16] Regiment: Größte Einheit im Heer: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl., eines Reiterregiments von 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obristleutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim v. Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm v. Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.

[17] Walter Graf v. Butler [Buttler, Puttler] [um 1600-25.12.1634 Schorndorf], kaiserlicher Obrist.

[18] Walter Deveroux [Deverock, Deureux, Deudreux, Deberoix, Ebrox] [ -Januar 1640 Prag], kaiserlicher Obrist.

[19] Neiße [Nysa]; HHSSchl, S. 331ff.

[20] Johann der Ältere Freiherr v. Wangler [Wangeler, Wagler] [1561-1636 oder 14.4.1639], kaiserlicher Generalfeldwachtmeister.

[21] Johann Wangler der Jüngere [ -14.4.1639 bei Chemnitz], kaiserlicher Obrist.

[22] Winterquartier: Zugewiesenes Quartier, das – angesichts der um 1, 5 º tieferen mittleren Jahrestemperatur mit extremen Kälteperioden überlebensnotwendig – in der Regel vom November bis zur Eröffnung der Sommerkampagne im Mai/Juni beansprucht wurde und in dem andere, höhere Verpflegungssätze galten. Natürlich versuchten deshalb Magistrate und Stände immer wieder, diesen Zeitraum zu verkürzen, indem man schon ab Februar das „Sommertraktament“ einzuführen versuchte, was wiederum zu Aufruhr bzw. einer Erhöhung der Beschaffungskriminalität unter den Soldaten und ihrem Tross führen musste.  Dazu kam der enorme Bedarf an Feuermaterial, wobei alles nur einigermaßen Brennbare durch die Truppen beschafft wurde. Der Chronist und Bürgermeister Leopold aus Marktredwitz berichtet über den November/Dezember 1640; BRAUN, Marktredwitz, S. 129: „Über diese 8 Regiment[er] [hinaus] sind auch 200 Polacken mit marchiert, welche – wie ob[en] gehört – zu Oberredwitz logierten: Einige sind auch in Dörflas einquartiert worden. Obwohl wir hier im Mark[t] kein Quartier gehabt, so haben wir doch des Generals Tafel versehen und herrlich in die Küche (ver)schaffen müssen. Auch haben wir für die Regiment[er] hinaus[gegeben] 800 Brot[e], 800 Maß Bier und 2 Rind[er]. Überdies hat (ein)jeder Bürger, der seinen Stadel nicht zugrund reissen oder gar verbrennen lassen wollte, hinaus[ge]geben Fleisch, Fisch, Futter, Bier, Brot und Geld. [Es] ist dadurch auch sehr wenig erhalten worden, denn fast in jedem Stadel [hat] eine Kompanie gelegen, welche (dann) alles Heu, Stroh, ungedroschenes Getreide, Holz und Brettern in das Feld getragen. Es sind daraus Hütte gemacht und hernach meistens verbrannt [worden]. Um das, was liegen geblieben war, haben sich die Nachbarn auch [noch] gezankt. Sie haben auch alle Zäun[e] um die Gärten, Planken [und] Um(b)schrote umgehauen und verbrannt. All(e) unser[e] Fischkästen, [von denen] ein [jeder] vorher um 50 K[ronen] erkauft [worden war], haben sie in einer Geschwindigkeit eingehauen, zerrissen, hinweggetragen und in Grund verdorben. [Auf] dem Freithof, welcher erst neu gemacht worden war, haben sie die Schindel[n] abgeschlagen und sam(b)t dem Tor verbrannt. In Summa, diese Leute haben einen großen Schaden getan in dem unausgedroschenen Getreide, Futter, (Ge)stroh und Holz. [Sie haben auch] fast alle Stadel im Grunde zerschlagen und das Gezimmer verbrannt; denn die Kälte war sehr groß. Daher [haben] sie auch außer[halb] der Stadel noch über 1000 Feuer angezündet und gehalten. Was sie in den Vorstädten ertappt haben, [das haben] sie (hinweg)genommen und das Vieh geschlachtet. Die Nacht [über] hat die ganze Bürgerschaft auf Befehl des Generals um und um auf der Mauer im Gewehr stehen und wachen müssen. Ungeachtet dessen aber sind die Musketiere(r) doch an vielen Stellen über die Mauer herabgestiegen, [sind] in die Ställ[e] eingebrochen, [haben] kleines Vieh erwürgt und was sie sonst [noch] bekommen konnten, [haben sie] mitgenommen und [sind dann] wieder hinausgewischt. Dies geschah (nun) an vielen Orten, [so] daß wir also genug(samb) zu wehren und solches zu verhindern hatten. Die Tor(e) hatte er selbst(en) besetzt und mit seiner Wacht versehen“. Natürlich versuchten die Magistrate und Stände, diesen Zeitraum zu verkürzen, indem man schon ab Februar das „Sommertraktament“ einzuführen versuchte, was wiederum zu Aufruhr bzw. einer Erhöhung der Beschaffungskriminalität unter den Soldaten führen musste. Vgl. die Versuche des Magistrats von Berlin im Januar 1641; FADEN, Berlin, S. 226.

[23] Alkoholabusus: In den zeitgenössischen Berichten ist immer wieder von Alkoholabusus und dadurch bedingten Trunkenheitexzessen unter allen Militärs die Rede, die dem Interesse der Leserschaft entgegen kamen. Generall ist angesichts der angegebenen Mengen festzuhalten ist, dass Wein in der Regel im Verhältnis 1:4 oder 1:3 mit Wasser gemischt wurde, um dieses „trinkbar“ zu machen. Auch bei den angegebenen Biermengen halte es sich zumeist um => Kofent, ein Dünnbier. Dagegen wurde billiger Branntwein in großen Mengen konsumiert. Allerdings berichtet z. B. Chemnitz auch, dass 7 Kompanien des Regiments Kracht den Aufbruch aus Halle/Saale versäumt hatten, weil sie berauscht waren; CHEMNITZ, Königl. Schwedischen ]…] Kriegs, 4. Buch, 7. Kap., S. 953f. Vgl. den Bericht des bayerischen Kriegskommissars Burhus über Alwig Gf v. Sulz (1632); HELML, Dreißigjähriger Krieg, S. 122: „Da hatte er, sobald er einen Rausch bekommen, alle Musketiers in der Stadt, wie auch die kleinen Stückhlein […], so oft er einen Gesundtrunkh angefangen, abschießen lassen, welches woll etwan 2 und mehr Stunden gewerth“. SCHNEIDER, Chronik der Stadt Beelitz, S. 26f.: „Diese [Truppen Johann Wanglers d. Ä.; BW] brachten auch einen Fähnrich mit sich, welcher sich bei der Wache zu Trebbin todtgesoffen, und nun begehrte man, er solle hier in der Kirche begraben werden. Weil aber der Grund sumpfig und wässerig war, und man nicht tief in der Kirche also graben konnte, berichtete ich solches dem katholischen Meßpfaffen, als er etliche Male wegen des Begräbnisses Ansuchen that. Er wollte es aber nicht glauben und als man ihm die Kirche eröffnen mußte, ward er gewahr, daß es an einem Ort in unserer Kirche etwas höher sei als am andern, daselbst hin mußten wir geschehen lassen, daß nach Kriegsmanier der Trunkenbold begraben ward“. Vgl. auch SCHWARTZ, Die Neumark, S. 50, 52. Bei der Belagerung Hamelns (1633) hatten die Patres SJ der Besatzung reichliche Mengen Alkokol spendiert, um sie zu Ausfällen zu veranlassen; KARWIESE, Hameln, S. 9f. Vgl. HÖFER, Ende, S. 165: Wie sich herausstellte, hatte Hermann, der Kommandant von Bad Windsheim, bei der Belagerung der Stadt 1648 durch schwedische Truppen seinen Dragonern ein großes Fass Wein spendiert: „Aber sie soffen sich so voll, daß fast weder ein oder der ander mehr sehen noch Schiltwach stehen kundt“, so dass sich schwedischen Truppen durch die Approchen bis zum inneren Wall heran arbeiten konnten. Hermann wurde nach dem Kriegsgerichtsverfahren wegen der schnellen Übergabe mit dem Schwert hingerichtet. Manchmal endeten die Räusche auch tödlich. Der Markgröninger Dekan Wendel Bilfinger berichtet unter dem 22.6.1635; BILFINGER, Wahrhaffte Beschreibung, S. 313: „Auff mittag ist abermahls ein kays. Officier ins verbrantte dorff Asperg hinein geritten, war voll, welchen die Schwedische musquetierer erdapt, und weil er sich nit ergeben wollen, nidergeschossen, außgezogen, klaider, pferd, Sattel und Zeug herauff getragen, Nachmittag haben ihne gemelte Musquetierer begraben, Er soll ein Quartier Meister gewest sein, von Schwabach gebürtig“.

[24] CARVE, Reyßbüchlein, S. 46f.

[25] Kompanie [schwed. Kompani]: Eine Kompanie zu Fuß (kaiserlich, bayerisch und schwedisch) umfasste von der Soll-Stärke her 100 Mann, doch wurden Kranke und Tote noch 6 Monate in den Listen weiter geführt, so dass ihre Ist-Stärke bei etwa 70-80 Mann lag. Eine Kompanie zu Pferd hatte bei den Bayerischen 200, den Kaiserlichen 60, den Schwedischen 80, manchmal bei 100-150, zum Teil allerdings auch nur ca. 30. Geführt wurde die Fußkompanie von einem Hauptmann, die berittene Kompanie von einem Rittmeister. Vgl. TROUPITZ, Kriegs-Kunst. Vgl. auch „Kornett“, „Fähnlein“, „Leibkompanie“.

[26] TOGEL, Der Schwedische Krieg, S. 413.

[27] Kriegsgefangene: Zur Gefangennahme vgl. die Reflexionen bei MAHR, Monro, S. 46: „Es ist für einen Mann besser, tüchtig zu kämpfen und sich rechtzeitig zurückzuziehen, als sich gefangennehmen zu lassen, wie es am Morgen nach unserem Rückzug vielen geschah. Und im Kampf möchte ich lieber ehrenvoll sterben als leben und Gefangener eines hartherzigen Burschen sein, der mich vielleicht in dauernder Haft hält, so wie viele tapfere Männer gehalten werden. Noch viel schlimmer ist es, bei Gefangennahme, wie es in gemeiner Weise immer wieder geübt wird, von einem Schurken nackt ausgezogen zu werden, um dann, wenn ich kein Geld bei mir habe, niedergeschlagen und zerhauen, ja am Ende jämmerlich getötet zu werden: und dann bin ich nackt und ohne Waffen und kann mich nicht verteidigen. Mein Rat für den, der sich nicht entschließen kann, gut zu kämpfen, geht dahin, daß er sich dann wenigstens je nach seinem Rang gut mit Geld versehen soll, nicht nur um stets selbst etwas bei sich zu haben, sondern um es an einem sicheren Ort in sicheren Händen zu hinterlegen, damit man ihm, wenn er gefangen ist, beistehen und sein Lösegeld zahlen kann. Sonst bleibt ihm nichts anderes übrig, als sich zu entschließen, in dauernder Gefangenschaft zu bleiben, es sei denn, einige edle Freunde oder andere haben mit ihm Mitleid“. Nach Lavater, Kriegs-Büchlein, S. 65, hatten folgende Soldaten bei Gefangennahme keinerlei Anspruch auf Quartier (Pardon): „wann ein Soldat ein eysen, zinne, in speck gegossen, gekäuete, gehauene oder gevierte Kugel schiesset, alle die gezogene Rohr und französische Füse [Steinschloßflinten] führen, haben das Quartier verwirkt. Item alle die jenigen, die von eysen geschrotete, viereckige und andere Geschröt vnd Stahel schiessen, oder geflammte Dägen, sollt du todt schlagen“. Leider reduziert die Forschung die Problematik der de facto rechtlosen Kriegsgefangenen noch immer zu einseitig auf die Alternative „unterstecken“ oder „ranzionieren“. Der Ratsherr Dr. Plummern berichtet (1633); SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Eodem alß die von Pfullendorff avisirt, daß ein schwedischer reütter bei ihnen sich befinnde, hatt vnser rittmaister Gintfeld fünf seiner reütter dahin geschickht sollen reütter abzuholen, welliche ihne biß nach Menßlißhausen gebracht, allda in dem wald spolirt vnd hernach zu todt geschoßen, auch den bauren daselbst befohlen in den wald zu vergraben, wie beschehen. Zu gleicher zeit haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd naher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächts sein sollen, dahero weiln rittmaister Gintfeld ein gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen wird“. Der Benediktiner-Abt Gaisser berichtet zu 1633; STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 415: „Der Bürger August Diem sei sein Mitgefangener gewesen, für den er, falls er nicht auch in dieser Nacht entkommen sei, fürchte, daß er heute durch Aufhängen umkomme. Dieser sei, schon vorher verwundet, von den Franzosen an den Füßen in einem Kamin aufgehängt und so lange durch Hängen und Rauch gequält worden, bis das Seil wieder abgeschnitten worden sei und er gerade auf den Kopf habe herabfallen dürfen“. Soldaten mussten sich mit einem Monatssold freikaufen, für Offiziere gab es je nach Rang besondere Vereinbarungen zwischen den Kriegsparteien. Das Einsperren in besondere Käfige, die Massenhinrichtungen, das Vorantreiben als Kugelfang in der ersten Schlachtreihe, die Folterungen, um Auskünfte über Stärke und Bewegung des Gegners zu erfahren, die Hungerkuren, um die „Untersteckung“ zu erzwingen etc., werden nicht berücksichtigt. Frauen, deren Männer in Gefangenschaft gerieten, erhielten, wenn sie Glück hatten, einen halben Monatssold bis zwei Monatssolde ausgezahlt und wurden samt ihren Kindern fortgeschickt. KAISER, Kriegsgefangene; KROENER, Soldat als Ware. Die Auslösung konnte das eigene Leben retten; SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Zu gleicher zeitt [August 1630] haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd nacher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächte sein sollen, dahero weiln rittmeister Gintfeld eine gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen worden“. Teilweise beschaffte man über sie Informationen; SEMLER, Tagebücher, S. 70 (1633): „Wie beschehen vnd seyn nahendt bei der statt [Überlingen; BW] vier schwedische reütter, so auf dem straiff geweßt, von vnsern tragonern betretten [angetroffen; BW], zwen darvon alsbald nidergemacht, zwen aber, so vmb quartier gebeten, gefangen in die statt herein gebracht worden. Deren der eine seines angebens Christian Schultheß von Friedland [S. 57] auß dem hertzogthumb Mechelburg gebürtig vnder der kayßerlichen armada siben jahr gedient vnd diesen sommer zu Newmarckht gefangen vnd vndergestoßen [am 30.6.1633; BW] worden: der ander aber von Saltzburg, vnderm obrist König geritten vnd zu Aichen [Aichach; BW] in Bayern vom feind gefangen vnd zum dienen genötiget worden. Vnd sagte der erste bei hoher betheurung vnd verpfändung leib vnd lebens, dass die schwedische vmb Pfullendorff ankomne vnd noch erwartende armada 24 regimenter starck, vnd werde alternis diebus von dem Horn vnd hertzogen Bernhard commandirt; führen 4 halb carthaunen mit sich vnd ettlich klainere veld stückhlin. Der ander vermainte, daß die armada 10.000 pferdt vnd 6.000 zu fůß starckh vnd der so geschwinde aufbruch von Tonawerd [Donauwörth; BW] in diese land beschehen seye, weiln man vernommen, dass die kayserische 8000 starckh in Würtemberg eingefallen“. Auf Gefangenenbefreiung standen harte Strafen. Pflummern hält in seinem Tagebuch fest: „Martij 24 [1638; BW] ist duca Federico di Savelli, so in dem letzsten vnglückhseeligen treffen von Rheinfelden den 3 Martij neben dem General von Wert, Enckefort vnd andern obristen vnd officiern gefangen vnd bis dahin zu Lauffenburg enthallten worden, durch hilff eines weibs auß: vnd den bemellten 24 Martij zu Baden [Kanton Aargau] ankommen, volgenden morgen nach Lucern geritten vnd von dannen nach Costantz vnd seinem vermellden nach fürter zu dem general Götzen ihne zu fürderlichem fortzug gegen den feind zu animirn passirt. Nach seinem außkommen seyn ein officier sambt noch einem soldaten wegen vnfleißiger wacht vnd der pfarherr zu Laufenburg neben seinem capellan auß verdacht, daß sie von deß duca vorhabender flucht waß gewüßt, gefänglich eingezogen, die gaistliche, wie verlautt, hart torquirt [gefoltert; BW], vnd obwoln sie vnschuldig geweßt, offentlich enthauptet; die ihenige fraw aber, durch deren hauß der duca sambt seinem camerdiener außkommen, vnd noch zwo personen mit růthen hart gestrichen worden“. Der Benediktoner-Abt Gaisser berichtet über die Verschiffung schwedischer Gefangener des Obristen John Forbes de Corse von Villingen nach Lindau (1633); STEMMLER, Tagebücher Bd. 1, S. 319: „Abschreckend war das Aussehen der meisten gemeinen Soldaten, da sie von Wunden entkräftet, mit eigenem oder fremdem Blute besudelt, von Schlägen geschwächt, der Kleider und Hüte beraubt, viele auch ohne Schuhe, mit zerrissenen Decken behängt, zu den Schiffen mehr getragen als geführt wurden, mit harter, aber ihren Taten angemessener Strafe belegt“. Gefangene waren je nach Vermögen darauf angewiesen, in den Städten ihren Unterhalt durch Betteln zu bestreiten. Sie wurden auch unter Offizieren als Geschenk gebraucht; KAISER, Wohin mit den Gefangenen ?, in: http://dkblog.hypotheses.org/108: „Im Frühsommer 1623 hatte Christian von Braunschweig, bekannt vor allem als ‚toller Halberstädter’, mit seinen Truppen in der Nähe Göttingens, also im Territorium seines älteren Bruders Herzog Friedrich Ulrich, Quartier genommen. In Scharmützeln mit Einheiten der Armee der Liga, die damals im Hessischen operierte, hatte er einige Gefangene gemacht. Was sollte nun mit diesen geschehen? Am 1. Juli a. St. wies er die Stadt Göttingen an, die gefangenen Kriegsknechte nicht freizulassen; vielmehr sollte die Stadt sie weiterhin ‚mit nottürfftigem vnterhalt’ versorgen, bis andere Anweisungen kämen. Genau das geschah wenige Tage später: Am 7. Juli a. St. erteilte Christian seinem Generalgewaltiger (d. h. der frühmodernen Militärpolizei) den Befehl, daß er ‚noch heutt vor der Sonnen vntergangk, viertzig dero zu Göttingen entthaltenen gefangenen Soldaten vom feinde, den Lieutenantt vnd Officiers außsgenommen, Laße auffhencken’. Um den Ernst der Anweisung zu unterstreichen, fügte er hinzu, daß dies ‚bei vermeidung vnser hochsten vngnad’ geschehen solle. Der Generalgewaltiger präsentierte daraufhin der Stadt Göttingen diesen Befehl; bei der dort überlieferten Abschrift findet sich auf der Rückseite die Notiz vom Folgetag: ‚Vff diesen Schein seindt dem Gewalthiger 20 Gefangene vff sein darneben mundtlich andeuten ausgevolgtt worden’. Der Vollzug fand also offenbar doch nicht mehr am 7. Juli, am Tag der Ausfertigung des Befehls, statt. Aber es besteht kaum ein Zweifel, daß zwanzig Kriegsgefangene mit dem Strang hingerichtet wurden. (StA Göttingen, Altes Aktenarchiv, Nr. 5774 fol. 2 Kopie; der Befehl an die Stadt Göttingen vom 1.7.1623 a.St. ebd. fol. 32 Ausf.)“. Bericht aus Stettin vom 8.4.1631; Relation Oder Bericht Auß Pommern. o. O. 1631: „Den 27. Martii sind alhier 108 gefangene eingebracht deren nach mehr folgen sollen / die werden alle in Schweden ins bergwerck gesand / das sie etwas redliches arbeiten lernen“. Teilweise wurden Gefangene auch unter den Offizieren verkauft; MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 607 (Schweinfurt 1645). Zur Problematik vgl. KAISER, Kriegsgefangene in der Frühen Neuzeit, S. 11-14. 1633 kostete die Auslösung bei der Kavallerie: Obrist 600 Rt. aufwärts, Obristleutnant 400 Rt., Obristwachtmeister 300 Rt., Rittmeister 200 Rt., Kapitänleutnant 70 Rt., Leutnant 60 Rt. bis 10 Rt. für einen Marketender, nach der Schlacht bei Jankau (1645) Obrist 1000 Rt., Obristleutnant 500 Rt., Obristwachtmeister 300 Rt., Hauptmann 75 Rt., Kapitänleutnant und Leutnant 50 Rt.; GANTZER, Archivalien, S. 40f.

[28] Burgstall [LK Börde]; HHSD XI, S. 63f.

[29] Warhafftige Relation, Wie es dreyen Ligistischen / Als Deß Montecuculi / Bernsteins / Vnd Holckens / Regimentern / Zu Angern / Borgstal vnd Reindorff unferrn von Wolmerstädt / im Ertzstifft Magdeburgk / den 17. Julii in der Nacht dieses 1631. Jahres ergangen. Item Extract eines Schreibens auss Leipzig von 29. Julii 1631. [VD17 75:678978H, oder VD17 12:200196W]

[30] Schlacht bei Lützen am 16.11.1632 zwischen den Schweden unter Gustav II. Adolf (18.000 Mann) und den Kaiserlichen (16.000 Mann) unter Wallenstein. Die für die Schweden siegreiche Schlacht endete mit dem Tod Gustav Adolfs und dem Rückzug Wallensteins, der etwa 6.000 Mann verloren hatte, nach Böhmen. Nach Lützen schlug Wallenstein keine Schlacht mehr. Vgl. dazu HAPPES ausführliche Schilderung und Reflexion der Ereignisse [HAPPE I 295 v-302 r; mdsz.thulb.uni-jena]. Vgl. SIEDLER, Untersuchung; STADLER, Pappenheim, S. 729ff.; WEIGLEY, Lützen; BRZEZINSKI, Lützen 1632; MÖRKE, Lützen als Wende; WALZ, Der Tod, S. 113ff. Vgl. www.ra.se/kra/0425.html; 0425 a Sveriges krig, Krieget i Tyskland 1628-1648) unter 0425:03:107 „Keÿserliche Schlacht Ordnung Wie solche durch den General Walenstein ist gestellet vnd gehalten worden den 6. Novembris Anno 1632. vnd diese Schlachtordnung ist bestanden in nachfolgenden Nehmlichen 26,000 Mann Zue Fues, 2000. Dragons, 8000 Curassier, 5000 Herquebuss: 3000 Croat: insumma 44,000 Mann, die Fronte ist breit 979 Ruthen Reinlandisch macht 4895 Pass“. – Lützen [Burgenlandkreis]; HHSD XI, S. 286f.

[31] Vgl. CATALANO, Ein Chamäleon; REBITSCH, Wallenstein; MORTIMER, Wallenstein; SCHUBERTH; REICHEL, Die blut’ge Affair’; MORTIMER, Wallenstein.

[32] Naumburg (Saale) [Burgenlandkreis]; HHSD XI, S. 341ff.

[33] Gemeint sind hier die Kämpfe an der Alten Veste bei Nürnberg; vgl. ENGERISSER, Von Kronach, S. 104ff.

[34] Gottfried Heinrich Graf v. Pappenheim [8.6.1594 Treuchtlingen-16.11.1632 bei Lützen], ligistischer u. kaiserlicher General. Vgl. STADLER, Pappenheim.

[35] Leipzig; HHSD VIII, S. 178ff.

[36] Weißenfels [Burgenlandkreis]; HHSD XI, S. 487ff. Vgl. REICHEL, Weißenfels.

[37] Tross: Der Tross war der gesamte Begleitzug eines Heeres (ohne Anspruch auf Verpflegungsrationen) und bildete sich, neben den Offiziers- und Soldatenfamilien, aus Dienstpersonal, Feldpredigern, Feldchirurgen, Feldschern (vgl. s. v.), „Zigeunern“ als Kundschaftern und Heilkundigen, Köchen und Handwerkern, Händler/innen und Marketender/innen, Invaliden und Entwurzelten, Glaubensflüchtlingen, Soldatenwitwen und Kriegswaisen, Hunger leidenden Zivilisten und Bauern, Gefangenen, behördlicher Strafverfolgung Entflohenen und zum Dienst bei der Artillerie verurteilten Straftätern sowie Gauklern, Wahrsagern und in 4 Klassen eingeteilte Prostituierten („Mätressen“, „Concubinen“, „Metzen“ und „Huren“). Nach der Kapitulation der Kaiserlichen 1632 in Zwickau rückten angeblich 1150 Infanteristen, 800 Kavalleristen (zumeist Kroaten), 2100 Huren und Troßbuben ab; HERZOG, Chronik von Zwickau 2. Bd., S. 427. Der schwer bewegliche Tross („Geschlaif und Geschlepp“: Bezeichnung aus Württemberg; SIEBER, Oberamt Besigheim, S. 43) und die ambulante Lagergesellschaft waren z. T. doppelt bis viermal so groß wie das Heer, dem er folgte, und war somit zahlenmäßig größer als eine Großstadt wie etwa Köln. Der Aufwand für die eigenen Bedürfnisse Erzherzog Leopold Wilhelms und seinen Hofstaat scheint ziemlich groß gewesen zu sein. HELML, Dreißigjähriger Krieg, S. 230: „Bei dem Durchzug durch Heilbronn am 10. Oktober [1645; BW] hatte das Heer Leopolds so viel Troß bei sich, daß ‚2 Tage lang eine Kutsche ein Wagen, ein Troß auf den anderen folgte, und das Gesindel so zahlreich war, wie man es noch bei keinem Heere gesehen hatte‘ „. PASTORIUS, Kurtze Beschreibung, S. 119 (Bad Windsheim 1635), S. 119: „1635. den 11. Martii zogen die beede Schwäbischen Compagnien unterm Hauptmann Rödeln und Richtern aus der Stadt / solten 421. Mann seyn / aber als man sie unter dem Thore zehlete / warens 1800. Köpffe in allem mit Weib und Kindern“.[37]Während zu Anfang des Krieges der Tross etwa 30 % größer war als die kämpfende Truppe, war er am Kriegsende nach Aussage des bayerischen Feldmarschalls Gronsfeld unkontrollierbar angewachsen. Er erinnerte daran, dass man „in disen beiden armaden sicherlich über 180 000 seelen hat, welche, es sein gleich jungen, fuhrknecht, weiber und künder, doch alle sowoll alß soldaten leben müssen. Nun werden die beeden armaden ungefähr uf 40 000 mann proviantirt, und mehrer nicht, alß ein mensch in 24 stundt nöthig hat. Wie nun die übrige 140 000 menschen leben können, wan sie nicht hin und her ein stuckh brott suchen thun, solches ist über meinen verstandt“. Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kasten Äußeres Archiv 2961, fol. 29 (Ausfertigung): Gronsfeld an Maximilian I. von Bayern, Thierhaupten, 1648 III 31. In der Werbeinstruktion (1639 VII 04; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kasten Äußeres Archiv 2624, fol. 4-5) war bestimmt worden, dass „taugliche knecht und nit solche, wie zum theil bei vorigen werbungen geschehen, geworben werden, die mit zu villen kindern beladen und sich allein wegen der quartier underhalten lassen, khonfftig aber wanns zum veldzug khombt, wider dauongehn, also werb: und lifergelt umb sonst angewendt wirdet“. Zum Teil wurden sogar Schiffsbrücken im Tross mitgeführt. Zudem unterlag der gesamte Tross der Militärjustiz, vgl. GROßNER; HALLER, Zu kurzem Bericht, S. 35 (1633): „Haben 4 von dem Troß ins Feuer geworfen, wie man denn nach geschehenem Brand 2 Köpf, etliche Finger und einen halben gebratenen Menschen noch übrig gefunden“.Zur „Lagergesellschaft“ vgl. KROENER, „ … und ist der jammer nit zu beschreiben“, S. 279-296; LANGER, Hortus, S. 96ff.; WAGNER, Ars Belli Gerendi. In Notsituationen wurden Trossangehörige, wenn auch erfolglos, als Kombatanten eingesetzt; BRNARDIC, Imperial Armies 1, S. 19.

[38] Halle a. d. Saale; HHSD XI, S. 177ff.

[39] Bagage: Gepäck; Tross. „Bagage“ war die Bezeichnung für den Gepäcktrain des Heeres, mit dem die Soldaten wie Offiziere neben dem Hausrat auch ihre gesamte Beute abtransportierten, so dass die Bagage während oder nach der Schlacht gern vom Feind oder von der eigenen Mannschaft geplündert wurde. Auch war man deshalb darauf aus, dass in den Bedingungen bei der freiwilligen Übergabe einer Stadt oder Festung die gesamte Bagage ungehindert abziehen durfte. Manchmal wurde „Bagage“ jedoch auch abwertend für den Tross überhaupt verwendet, die Begleitmannschaft des Heeres oder Heeresteils, die allerdings keinen Anspruch auf Verpflegungsrationen hatte; etwa 1, 5 mal (im Anfang des Krieges) bis 3-4mal (am Ende des Krieges) so stark wie die kämpfende Truppe: Soldatenfrauen, Kinder, Prostituierte 1.-4. Klasse („Mätresse“, „Concubine“, „Metze“, „Hure“), Trossjungen, Gefangene, zum Dienst bei der Artillerie verurteilte Straftäter, Feldprediger, Zigeuner als Kundschafter und Heilkundige, Feldchirurg, Feldscher, Handwerker, Sudelköche, Krämer, Marketender, -innen, Juden als Marketender, Soldatenwitwen, invalide Soldaten, mitlaufende Zivilisten aus den Hungergebieten, ehemalige Studenten, Bauern und Bauernknechte („Wintersoldaten“), die während der schlechten Jahreszeit zum Heer gingen, im Frühjahr aber wieder entliefen, Glücksspieler, vor der Strafverfolgung durch Behörden Davongelaufene, Kriegswaisen etc. KROENER, „ … und ist der jammer nit zu beschreiben“; LANGER, Hortus, S. 96ff.

[40] Kürassier [schwed. kyrassiär; Kürisser, Kyrisser, Corazzen (franz. Cuirasse für Lederpanzer (cuir = Leder)]: Die Kürassiere waren die älteste, vornehmste – ein gerade daher unter Adligen bevorzugtes Regiment – und am besten besoldete Waffengattung. Sie gehörten zu den Eliteregimentern, der schweren Reiterei, deren Aufgabe im Gefecht es war, die feindlichen Linien zu durchbrechen, die Feinde zur Flucht zu nötigen und damit die Schlacht zu entscheiden. Sie trugen einen geschwärzten Trabharnisch (Brust- und Rückenharnisch, den „Kürass“), Schwert, Ober- und Unterarmzeug, eiserne Stulphandschuhe, Beinschienen und Stulpstiefel mit Sporen, Schwert oder Säbel und zwei lange Reiterpistolen, die vor dem Aufsitzen gespannt wurden. Im späten 16. Jahrhundert wurde es in der schweren Reiterei üblich, einen knielangen Küriss ohne Unterbeinzeug zu tragen. Der Kürass wurde mit 15 Rt. veranschlagt. SKALA, Kürassiere; WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd. Nach LICHTENSTEIN, Schlacht, S. 42f., musste ein dänischer Kürassier mit einem mindestens 16 „Palmen“ [1 Palme = 8, 86 cm] hohen Pferd, Degen u. Pistolen antreten. Der Kürass kostete ihn 15 Rt. Er durfte ein kleineres Gepäckpferd u. einen Jungen mitbringen. Der Arkebusier hatte ebenfalls Pferd, Degen u. Pistolen mitzubringen, durfte aber ein 2. Pferd nur halten, wenn er v. Adel war. Für Brust- u. Rückenschild musste er 11 Rt. zahlen. Der Infanterist brachte den Degen mit u. ließ sich für das gelieferte Gewehr einen Monatssold im ersten halben Jahr seines Dienstes abziehen. Bei der Auflösung des Regiments erhielten die Soldaten sämtl. Waffen mit einem Drittel des Ankaufspreises vergütet, falls der Infanterist noch nicht 6 Monate, der Kavallerist noch nicht 10 Monate gedient hatte; andernfalls mussten sie die Waffen ohne jede Vergütung abliefern. Der Kürassier erhielt für sich u. seinen Jungen täglich 2 Pfd. Fleisch, 2 Pfd. Brot, 1/8 Pfd. Butter oder Käse u. 3 „Pott“ [1 Pott = 4 Glas = 0, 96 Liter] Bier. Arkebusier u. Infanterist bekamen die Hälfte. Die tägliche Ration betrug 12 Pfd. Heu, Gerste oder Hafer je nach den Vorräten. An das Kommissariat musste der Kürassier für Portion u. Ration monatlich 7 Rt., an den Wirt im eigenen oder kontribuierenden Land musste der Kürassier 5, der Unteroffizier 4, der Sergeant 3, Arkebusier u. Infanterist 2 1/2 Rt. zahlen. Im besetzten Land, das keine Kontributionen aufbrachte, wurde ohne Bezahlung requiriert. Ein Teil des Handgeldes wurde bis zum Abschied zurückbehalten, um Desertionen zu verhüten, beim Tode wurde der Teil an die Erben ausbezahlt. Kinder u. Witwen bezogen einen sechsmonatlichen Sold.  Zu den schwedischen Kürassierregimentern vgl. die Bestimmungen in der Kapitulation für Efferen, Adolf Theodor [Dietrich], genannt Hall => „Miniaturen“. Des Öfteren wurden Arkebusierregimenter in Kürassierregimenter umgewandelt, falls die notwendigen Mittel vorhanden waren.

[41] Johann Philipp Freiherr v. Breuner [1588-16.11.1632 Lützen], kaiserlicher Obrist, Generalfeldwachtmeister.

[42] Artillerie: Zur Wirksamkeit der Artillerie vgl. ENGLUND, Verwüstung Deutschlands, S. 424f.: „Sowohl bei sogenannten Kernschüssen als auch bei Visierschüssen zielte man mit dem Geschützrohr in mehr oder weniger waagrechter Position. Ein in dieser Position eingestellter Neunpfünder hatte eine Reichweite von etwas über 350 Metern. Dann schlug die Kugel zum erstenmal auf dem Boden auf, wonach sie regelmäßig einen Sprung machte und noch einmal 350 bis 360 Meter flog, bevor sie kraftlos erneut aufprallte – acht von zehn Kugeln sprangen mindestens dreimal auf. (Der Abprall hing davon ab, ob der Boden eben oder buckelig und uneben war.) Die Kugel flog die ganze Zeit in Mannshöhe. Sie konnte also auf ihrer gesamten Bahn töten und verwunden, und wenn sie im rechten Winkel durch eine dünne Linie von Männern schlug, pflegte sie im Durchschnitt drei Mann zu töten und vier oder fünf zu verwunden, aber es kam auch vor, daß eine einzige Kugel 40 Menschen auf einen Schlag tötete. Menschen und Tiere wurden meistens mit einem hohen und entsetzlichen Reißgeräusch zerfetzt. Es gibt Beschreibungen von Schlachten dieses Typs – wie es aussah, wenn brummende Vollkugeln in die von Pulverdampf eingehüllten und dicht gestaffelten Reihen aufrecht stehender Männer einschlugen: In der Luft über den Verbänden sah man dann eine kleine Kaskade von Waffenteilen, Rucksäcken, Kleidern, abgerissenen Köpfen, Händen, Beinen und schwer identifizierbaren menschlichen Körperteilen. Der tatsächliche Effekt beruhte in hohem Grade auf der Größe der Kugel. Leichte wie schwere Geschütze schossen im großen und ganzen ihre Kugeln mit der gleichen Anfangsgeschwindigkeit ab, etwas unter 500 Meter in der Sekunde, doch je größer die Kugel war – das Kaliber in Pfund bezeichnet das Kugelgewicht – , desto höhere Geschwindigkeit und Durchschlagskraft hatte sie, wenn sie ihr Ziel erreichte: die Beine und Muskeln und Zähne und Augäpfel eines Menschen auf der anderen Seite des Feldes“. Der technische Aufwand war beträchtlich bei 60-Pfündern rechnete man für 8 Tage à 30 Schuss 3 Ztr. Pulver, 13 Wagen mit 99 Pferden, dazu 3 Knechte u. 2 Büchsenmeister sowie deren Zubehör. „Vom Nürnberger Stückegießer Leonhard Loewe ist die Rechnung für die Herstellung zweier jeweils 75 Zentner schwerer Belagerungsgeschütze erhalten, die auf den heutigen Wert hochgerechnet werden kann. An Material- und Lohnkosten verlangte Loewe 2.643 Gulden, das sind ca. 105.000 bis 132.000 Euro. Das Material und der Feuerwerker-Lohn für den Abschuss einer einzigen 24-pfündigen Eisenkugel aus den „Halben Kartaunen“ kostete fünf Reichstaler – mehr als die monatliche Besoldung eines Fußsoldaten“. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 81. Vgl. ENGERISSER, Von Kronach, S. 575ff. Bei den Schweden führte eine Kompanie die Regimentswaffen, drei Kompanien führten die schweren Waffen, während eine Kompanie die „Feuerwerker“ transportierte und eine weitere die für eine Belagerung erforderlichen Bergleute bzw. Mineure. Zu jeder Kompanie gehörte ein Schütze („konstapel“) und ein Assistent („handlangere“), größere Geschütze erforderten zwei Assistenten und ein „styckjungere“, die sich in zwei Kanonen teilten, im Bedarfsfall wurden Musketiere ausgeliehen. Zudem war die Tätigkeit bei der Artillerie bicht nur schwer, sondern hochgefährlich, da des Öfteren in Schlachten die Munitionswagen explodierten.

[43] Altenburg [LK Altenburger Land]; HHSD IX, S. 6ff.

[44] Eilenburg [LK Nordsachsen]; HHSD XI, S. 100ff.

[45] Stab: die Gesamtheit der höheren Offiziere eines Heeres (Generalstab) oder Heeresteils (Regimentsstab). Dazu gehörte auch der Feldgeistliche des Regiments. Die Bedeutung ergibt sich metonymisch: Der Stab war das Zeichen der Amts- und insbesondere der militärischen Obergewalt. Der „Unterstab“ umfasste dagegen die rangniedrigeren Dienstränge. Je nach Rang wuchs auch der Umfang des Stabes Stab: die Gesamtheit der höheren Offiziere eines Heeres (Generalstab) oder Heeresteils (Regimentsstab). Dazu gehörte auch der Feldgeistliche des Regiments. Der „Unterstab“ umfasste dagegen die rangniedrigeren Dienstränge. Je nach Rang wuchsen auch der Umfang des Stabes und damit die Belastung bei Einquartierungen. Vgl. die Lebensmittelmengen, die der Stab Piccolominis 1635 in Dülken beanspruchte; ARBEITSGRUPPE VIERSEN, S. 90.

[46] Querfurt [Saalekreis]; HHSD XI, S. 380f.

[47] Merseburg [Saalekreis]; HHSD XI, S. 322ff.

[48] Aschersleben [Salzlandkreis]; HHSD XI, S. 23ff.

[49] Kroaten: kroatische Regimenter in kaiserlichen und kurbayerischen Diensten, des „Teufels neuer Adel“, wie sie Gustav II. Adolf genannt hatte (GULDESCU, Croatian-Slavonian Kingdom, S. 130). Mit der (älteren) Bezeichnung „Crabaten“ (Crawaten = Halstücher) wurden die kroatischen Soldaten, die auf ihren Fahnen einen Wolf mit aufgesperrtem Rachen führten [vgl. REDLICH, De Praeda Militari, S. 21], mit Grausamkeiten in Verbindung gebracht, die von „Freireutern“ verübt wurden. „Freireuter“ waren zum einen Soldaten beweglicher Reiterverbände, die die Aufgabe hatten, über Stärke und Stellung des Gegners sowie über günstige Marschkorridore und Quartierräume aufzuklären. Diese Soldaten wurden außerdem zur Verfolgung fliehender, versprengter oder in Auflösung begriffener feindlicher Truppen eingesetzt. Diese Aufgabe verhinderte eine Überwachung und Disziplinierung dieser „Streifparteien“ und wurde von diesen vielfach dazu genutzt, auf eigene Rechnung Krieg zu führen. Vgl. GOTTFRIED, ARMA SVEVICA, S. 85 (1630): „Die Crabaten litten dieser Zeit von den Schwedischen viel schaden / weil es bey ihnen viel stattliche Beuten gab. Dann sie hatten theils Gürtel voller Gold und Silber vmb den Leib / auch gantze Blatten von Gold vnd Silber geschlagen vor der Brust“. Zudem war „Kroaten“ ein zeitgenössischer Sammelbegriff für alle aus dem Osten oder Südosten stammenden Soldaten. Ihre Bewaffnung bestand aus Arkebuse, Säbel (angeblich „vergiftet“; PUSCH, Episcopali, S. 137; MITTAG, Chronik, S. 359, wahrscheinlich jedoch Sepsis durch den Hieb) und Dolch sowie meist 2 Reiterpistolen. Jeder fünfte dieser „kahlen Schelme Ungarns“ war zudem mit einer Lanze bewaffnet. SCHUCKELT, Kroatische Reiter; GULDESCU, Croatian-Slavonian Kingdom. Meist griffen sie Städte nur mit Überzahl an. Die Hamburger „Post Zeitung“ berichtete im März 1633: „Die Stadt Hoff haben an vergangenen Donnerstag in 1400. Crabaten in Grundt außgeplündert / vnnd in 18000 Thaller werth schaden gethan / haben noch sollen 1500. fl. geben / dass sie der Kirchen verschonet / deßwegen etliche da gelassen / die andern seind mit dem Raub darvon gemacht“. MINTZEL, Stadt Hof, S. 101. Zur Grausamkeit dieser Kroatenregimenter vgl. den Überfall der Kroaten Isolanis am 21.8.1634 auf Höchstädt (bei Dillingen) THEATRUM EUROPAEUM Bd. 3, S. 331f.; bzw. den Überfall auf Reinheim (Landgrafschaft Hessen-Darmstadt) durch die Kroaten des bayerischen Generalfeldzeugmeisters Jost Maximilian von Gronsfelds im Mai 1635: HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 148ff.; den Überfall auf Reichensachsen 1635: GROMES, Sontra, S. 39: „1634 Christag ist von uns (Reichensächsern) hier gehalten, aber weil die Croaten in der Christnacht die Stadt Sontra überfallen und in Brand gestecket, sind wir wieder ausgewichen. Etliche haben sich gewagt hierzubleiben, bis auf Sonnabend vor Jubilate, da die Croaten mit tausend Pferden stark vor Eschwege gerückt, morgens von 7-11 Uhr mittags mit den unsrigen gefochten, bis die Croaten gewichen, in welchem Zurückweichen die Croaten alles in Brand gestecket. Um 10 Uhr hats in Reichensachsen angefangen zu brennen, den ganzen Tag bis an den Sonntags Morgen in vollem Brande gestanden und 130 Wohnhäuser samt Scheuern und Ställen eingeäschert. Von denen, die sich zu bleiben gewaget, sind etliche todtgestoßen, etlichen die Köpfe auf den Gaßen abgehauen, etliche mit Äxten totgeschlagen, etliche verbrannt, etliche in Kellern erstickt, etliche gefangen weggeführet, die elender gewesen als die auf der Stelle todt blieben, denn sie sind jämmerlich tractirt, bis man sie mit Geld ablösen konnte“. LEHMANN, Kriegschronik, S. 61, anlässlich des 2. Einfall Holks in Sachsen (1632): „In Elterlein haben die Crabaten unmanbare Töchter geschendet und auf den Pferden mit sich geführet, in und umb das gedreid, brod, auf die Bibel und bücher ihren mist auß dem hindern gesezt, In der Schletta [Schlettau] 21 bürger beschediget, weiber und Jungfern geschendet“. LANDAU, Beschreibung, S. 302f. (Eschwege 1637). Auf dem Höhepunkt des Krieges sollen über 20.000 Kroaten in kaiserlichen Diensten gestanden haben. In einem Kirchturmknopf in Ostheim v. d. Rhön von 1657 fand sich ein als bedeutsam erachteter Bericht für die Nachgeborenen über den Einfall kroatischer Truppen 1634; ZEITEL, Die kirchlichen Urkunden, S. 219-282, hier S. 233-239 [Frdl. Hinweis von Hans Medick, s. a. dessen Aufsatz: Der Dreißigjährige Krieg]. Vgl. BAUER, Glanz und Tragik; neuerdings KOSSERT, „daß der rothe Safft hernach gieng…“, S. 75: „In einer Supplik der niederhessischen Stände an Landgraf Wilhelm V. von Hessen-Kassel aus dem Jahr 1637 heißt es beispielsweise, die „unchristlichen Croaten“ hätten ‚den Leute[n] die Zungen, Nasen und Ohren abgeschnitten, die augen außgestochen, Nägel in die Köpff und Füsse geschlagen, heis Blech, Zinn und allerhand Unflat, durch die Ohren, Nasen und den Mund, in den Leib gegossen [und] etzliche durch allerhand Instrumenta schmertzlich gemartert’ “. http://home.arcor.de/sprengel-schoenhagen/2index/30jaehrigekrieg.htm: „Am grauenhaftesten hatte in dieser Zeit von allen Städten der Prignitz Perleberg zu leiden. Die Kaiserlichen waren von den Schweden aus Pommern und Mecklenburg gedrängt worden und befanden sich auf ungeordnetem Rückzug nach Sachsen und Böhmen. Es ist nicht möglich, alle Leiden der Stadt hier zu beschreiben.
Am ehesten kann man sich das Leid vorstellen, wenn man den Bericht des Chronisten Beckmann über den 15. November 1638 liest: ‚… Mit der Kirche aber hat es auch nicht lange gewähret, sondern ist an allen Ecken erstiegen, geöffnet und ganz und gar, nicht allein was der Bürger und Privatpersonen Güter gewesen, besonders aber auch aller Kirchenschmuck an Kelchen und was dazu gehöret, unter gotteslästerlichen Spottreden ausgeplündert und weggeraubet, auch ein Bürger an dem untersten Knauf der Kanzel aufgeknüpfet, die Gräber eröffnet, auch abermals ganz grausam und viel schlimmer, als je zuvor mit den Leuten umgegangen worden, indem sie der abscheulichen und selbst in den Kirchen frevelhafter und widernatürlicher Weise verübten Schändung des weiblichen Geschlechts, selbst 11- und 12-jähriger Kinder, nicht zu gedenken – was sie nur mächtig (haben) werden können, ohne Unterschied angegriffen, nackt ausgezogen, allerlei faules Wasser von Kot und Mist aus den Schweinetrögen, oder was sie am unreinsten und nächsten (haben) bekommen können, ganze Eimer voll zusammen gesammelt und den Leuten zum Maul, (zu) Nase und Ohren eingeschüttet und solch einen ‚Schwedischen Trunk oder Branntwein’ geheißen, welches auch dem damaligen Archidiakonus… widerfahren. Andern haben sie mit Daumschrauben und eisernen Stöcken die Finger und Hände wund gerieben, andern Mannspersonen die Bärte abgebrannt und noch dazu an Kopf und Armen wund geschlagen, einige alte Frauen und Mannsleute in Backöfen gesteckt und so getötet, eine andere Frau aus dem Pfarrhause in den Rauch gehängt, hernach wieder losgemacht und durch einen Brunnenschwengel in das Wasser bis über den Kopf versenket; andere an Stricken, andere bei ihren Haaren aufgehängt und so lange, bis sie schwarz gewesen, sich quälen lassen, hernach wieder losgemacht und andere Arten von Peinigung mit Schwedischen Tränken und sonsten ihnen angeleget. Und wenn sie gar nichts bekennen oder etwas (haben) nachweisen können, Füße und Hände zusammen oder die Hände auf den Rücken gebunden und also liegen lassen, wieder gesucht, und soviel sie immer tragen und fortbringen können, auf sie geladen und sie damit auf Cumlosen und andere Dörfer hinausgeführt, worüber dann viele ihr Leben (haben) zusetzen müssen, daß auch der Rittmeister der Salvegarde und andere bei ihm Seiende gesagt: Sie wären mit bei letzter Eroberung von Magdeburg gewesen, (es) wäre aber des Orts so tyrannisch und gottlos mit den Leuten, die doch ihre Feinde gewesen, nicht umgegangen worden, wie dieses Orts geschehen’ „. METEREN, Newer Niederländischen Historien Vierdter Theil, S. 41: „Diese [Kroaten; BW] nach dem sie die Thor deß Stättleins [Penkun (LK Vorpmmern-Greifswald); BW] zerbrochen / haben sie mit grossem Grimm auff dem Schloß / in der Kirche / in der Pfarr / in den Häusern / Ja auch unerhörter Weise in den Todtengräbern gesuchet: Das Korn theils außgetroschen vnnd hinweg geführet / theils auch zertretten / die Inwohner hefftig geschlagen vnnd biß auff den Todt gemartert / daß sie solten sagen / on sie Gelt vergraben hetten / vnder denselben haben sie auch deß Pastorn nicht verschonet / der ihnen doch vor diesem alle Ehr vnnd Freundschafft erwiesen: Vnnd welches das allerärgste / haben sie Weibspersonen genothzüchtiget vnd geschändet / vnnd so sich etliche im Wasser vnder dem Rohr / oder sonst verborgen / haben die Crabaten / als deß Teuffels rechte Spürhund / solche auffgesucht / vnd wie das Vieh zur Vnzucht vor sich hergetrieben / auch ein theils Mannspersonen / so ihre Weiber vnnd Kinder wider solchen Teufflischen Muthwillen vnnd Gewalt vertheidigen wollen / jämmerlich erschossen vnd nidergehawen. Vnd dergleichen Vnzucht haben sie auch an Mägdelein von acht vnnd zehen Jahren zu treiben vnd am hellen Tag auff den Kirchhöfen / öfffentlichen Gassen vnd Gärten zu begehen / sich nicht geschewet“. Vgl. auch die Beschreibung des Kroateneinfalls in Neustadt a. d. Aisch am 18.7.1632 => Kehraus [Kerauß, Kehrauß], Andreas Matthias in den „Miniaturen“, bzw. die Aufzeichnungen des Pfarrers Lucas, Trusen (Anfang Januar 1635); LEHMANN, Leben und Sterben, S. 129: „[…] die Dorfschaften sind nacheinander alle ausgeplündert, die Leute übel geschlagen und beraubt worden, einige tot geblieben, Elmenthal und Laudenbach und Heßles sind ganz ledig [menschenleer] diese Zeit über gestanden, alles an Heu, Stroh, Holz hinweg ist geführt worden, das Getreide in den Scheunen ist ausgedroschen oder sonst verdorben worden, die Häuser sind zerschlagen, das Eisenwerk an Türen und Läden, Bratkacheln, Ofenblasen sind ausgebrochen und hinweg genommen worden [ …] sind über 300 Kroaten zu Elmenthal und Laudenbach gewesen, dort geplündert und folgenden Tag nach Brotterode gezogen und dort auch großen Schaden verübt, indem sie allein 100 Pferde allhier weggenommen, des anderen Viehs zu geschweigen, mancher Mensch ist übel traktiert worden, viele sind in großen Schaden gekommen, zu Herges sind alle Pferde hinweg genommen, desgleichen mehrentheils auch die Schafe und jungen Lämmer, in der Auwallenburg sind über 3 Kühe nicht verblieben, sondern alle hinweg genommen worden […]“.THEATRUM EUROPAEUM 2. Band, S. 630 (1631): „Den 10. Martii sind die Crabaten ein halbe Meil von der Prager Newstatt / zimblich starck zu Roß vnnd Fuß ankommen / ein schönes Dorf Micheln genant / in Brand gesteckt / Mann / Weib / vnnd Kinder / was nicht entlauffen können / entweder nidergehawen oder ins Fewer gejaget : ist also groß Elend gewesen. Das verbrandte Stroh hat der Wind / weil er gleich darbey entstanden / biß nach Prag gar auff die Brücke getrieben. Die Sächsische haben sich zwar alsbald zu Roß vnnd Fuß hinauß begeben / in Meynung sich an die Crabaten zumachen: aber selbige hatten sich vor jhrer Ankunfft schon weg gemacht / vnd vnderwegens noch etliche Dörffer angezündet“. WERTHER, Chronik der Stadt Suhl 1. Bd., S. 226f. (1634): „In einem Umlaufschreiben wies die gemeinschaftliche Regierung und das Consistorium zu Meiningen darauf hin: ‚Es gehen viele und große Sünden wider das sechste und siebente Gebot im Schwange, da die Weibspersonen sich leichtfertig an die Croaten gehänget“. Gefangene Kroaten wurden schon unter Gustav II. Adolf von den Schweden in ihre Kupferbergwerke verbracht; THEATRUM EUROPAEUM 2. Bd., S. 349; METEREN, Newer Niederländischen Historien Vierdter Theil, S. 87.

[50] Adam Erdmann Graf Trčka z Lipy [Terzka] [1584, 1599, 1600-25.2.1634 Eger], kaiserlicher Obrist, Feldmarschallleutnant.

[51] Dragoner [schwed. Dragon; frz. Dragon]: leichter Reiter, der auch zu Fuß focht, benannt nach den mit Drachenkopf (dragon) verzierten Reiterpistolen, nach KEITH, Pike and Shot Tactics, S. 24, aus dem Holländischen „dragen“ bzw. „tragen“. „Arbeiter zu Pferd“ hat man sie genannt. Der Dragoner war im Prinzip ein berittener Musketier (der zum Gefecht absaß), da das Pferd zu schlecht war, um mit der Kavallerie ins Gefecht reiten zu können. Berneck, Geschichte der Kriegskunst, S. 136. Auch äußerlich war der Dragoner nicht vom Infanteristen zu unterscheiden. So sprechen auch Zeitgenossen in der Regel von Reitern und Dragonern. Zudem verfügte in der schwedischen Armee 1631/32 etwa nur die Hälfte der Dragoner überhaupt über ein Pferd. Oft saßen daher zwei Dragoner auf einem Pferd. Falls überhaupt beritten, wurden die Dragoner als Vorhut eingesetzt, um die Vormarschwege zu räumen und zu sichern. Teilweise machte man auch Unberittene zu Dragonern, indem man ihnen ein Pferd und eine Muskete gab; SCHWARZ, Die Neumark, S. 52. Des Öfteren führten Dragoner am Sattelknopf kleine Äxte mit, um Hindernisse entfernen oder sich auch zeitweise selbst verteidigen zu können. Zum Teil wurden unberittene Dragoner-Einheiten im Kampf auch als Musketiere eingesetzt. Zu ihren Aufgaben gehörte auch Sicherung und Deckung von Konvois, Patrouillen, Angriffe aus dem Hinterhalt, Bildung der Vor- und Nachhut. Ausführlich dargestellt bei ENGERISSER, Von Kronach, S. 468ff., FLIEGER, Die Schlacht, S. 123ff. Eine Designation vom 13.7.1643 über die Verwendung des Werbegeldes bzw. die Abrechnung für einen Dragoner stellt 44 Gulden 55 Kreuzer in Rechnung. Ein schwedisches Dragonerregiment soll zu einem Drittel aus Zigeunern bestanden haben. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd. Zu den Waffen vgl. http://www.engerisser.de/Bewaffnung/Bewaffnung.html.

[52] Werbung: Der jeweilige Kriegsherr schloss mit einem erfahrenen Söldner (Obrist, Obristleutnant, Hauptmann) einen Vertrag (das sogenannte „Werbepatent“), in dem er ihn eine festgelegte Anzahl von Söldnern anwerben ließ. Dafür wurde ihm ein der von Städten und Territorien wegen der Ausschreitungen gefürchteter => Musterplatz angewiesen. Zudem erhielt der Werbeherr eine vereinbarte Geldsumme, mit der er die Anwerbung und den Sold der Geworbenen bezahlen sollte (=> Werbegeld). Manchmal stellte der Werbende auch Eigenmittel zur Verfügung, beteiligte sich so an der Finanzierung und wurde zum „Gläubiger-Obristen“ des Kriegsherrn. Zudem war der Werbeherr zumeist Regimentsinhaber der angeworbenen Truppen, was ihm zusätzliche beträchtliche Einnahmen verschaffte. Manche Rekruten wurden von den Werbeoffizieren doppelt gezählt oder unerfahrene, z. T. invalide und mangelhaft ausgerüstete Männer als schwerbewaffnete Veteranen geführt, um vom Obristen eine höhere Summe ausgezahlt zu erhalten. Auch Hauptleute, meist adliger Herkunft, stellten Kompanien oder Fähnlein auf eigene Kosten dem Kriegsherrn bzw. einem Obristen zur Verfügung, um dann in möglichst kurzer Zeit ihre Aufwendungen wieder hereinzuholen und noch Gewinne zu erzielen, was zu den üblichen Exzessen führen musste. Teilweise wurde die Anwerbung auch erschlichen oder erzwungen. Auf der Straße eingefangene Handwerker wurden für Wochen ins Stockhaus gesteckt und durch die Erschießung von Verweigerern zum Dienst gezwungen; SODEN, Gustav Adolph II, S. 508. Wie schwierig Werbungen bereits 1633 geworden waren, zeigen die Aufzeichnungen des Dr. Molther aus Friedberg; WAAS, Chroniken, S. 141: „Im Junio [1633] hat die hiesige Stadt und allenthalben die Grafschaften und adeligen Örter Volk geworben, welches zu Heilbrunn [April 1633] ist beschlossen worden, und hat die Stadt alhier 24 Mann sollen werben. Es ist aber keiner zu bekommen gewesen. Man hat einem zu Fuß geboten 10, 20, auch 30 Thaler, wohl auch 40, und hat doch fast niemand bekommen können. Derowegen hat der Officier, so das Volk abholen sollen, die Soldaten, so die Stadt Wetzlar geworben, hero geführet, so 16 Mann sind gewesen, und so lang hier behalten, bis die Stadt ihre 24 Mann hat gehabt. Darbei noch gedrohet, er wollte, so sie nicht balde geworben, die Burger und deren Söhne mitnehmen“. In einem Bericht aus Wien (Dezember 1634) heißt es: „Aus Schwaben und Bayern kommen wegen der großen Hungersnoth viele tausend Menschen auf der Donau herab, so dass man immer von Neuem werben und die Regimenter complettiren kann“. SODEN, Gustav Adolph III, S. 129. JORDAN, Mühlhausen, S. 90f. (1637) über den Werbeplatz Sporcks: „Den 4. April ist er wieder mit etlichen Völkern zurückgekommen und hat sich mit denselben hier einquartiret und seinen Werbeplatz hier gehabt, hat auch viel Volk geworben, wie denn die Eichsfelder und andere benachbarte häufig zuliefen und Dienst nahmen, nur daß sie ins Quartier kamen und die Leute aufzehren konnte. Viele trieb auch der Hunger. Als es aber ans Marchiren gehen sollte, so wurde aus dem Marchiren ein Desertieren“. Für Anfang 1643 heißt es über die Werbemethoden des schwedischen Kommandanten in Erfurt, Caspar Ermes; JORDAN, Mühlhausen, S. 97: „In diesem Jahre legte abermals der Commandant von Erfurt einen Capitän mit einer Compagnie Infanterie in die Stadt, um Soldaten zu werben. Weil sie aber nicht viel Rekruten bekamen, so machten sie einen listigen Versuch. Sie warfen Geld in die Straße; wenn nun jemand kam und es aufhob, so sagten sie, er hätte Handgeld genommen, er müsse nun Soldat werden. Im Weigerungsfalle steckten sie solchen Menschen in den Rabenturm, wo er so lange mit Wasser und Brod erhalten wurde, bis er Soldat werden wollte“. Vgl. RINKE, Lippe, S. 20f.; Die Hildesheimer Handwerksmeister berichteten dem Rat am 12./22.11.1638, dass „die Handwercksbursch […] vor den Stadtthoren nicht allein angehalten und befragt worden, ob sie Lust haben, sich alß Soldaten gebrauchen zu laßen, sondern auch überredet werden, daß sie keine Arbeit allhier bekommen können […] und wann sie sich deßen verweigern, die Werber […] sie dahin nötigen, daß sie Geldt nehmen oder […] ihnen die Bündel vom Halße schneiden undt anders, waß sie sonsten bey sich tragen, nehmen, biß sie sich zu der Soldaten Charge sich verstehen wollen“. PLATH, Konfessionskampf, S. 482. Unter 1642 heißt es in Raphs Chronik von Bietigheim (BENTELE, Protokolle, S. 200) , dass der kaiserliche Obristwachtmeister Dusin 1642, weil er „mit Werbung eines Regiments und Musterung desselben gegen dem Bayerfürsten großen Falsch gebraucht, auch andere tyrannische Untaten in der Marggrafschaft Durlach und anderswo unerhört verüebt, hingegen mit Klaidungen Tractamenten und Dienern sich mehr als fürstlich haltend und hierdurch alles Geld, üppiglich vergeudet hat, zu Tüwingen[Tübingen; BW] uff der Burgstaig seinem Verschulden nach mit dem Schwert gerichtet worden. Sein Großvatter soll ein Großherzog zu Venedig gewesen sein“. Der Schweriner Dompropst und Ratzeburger Domherr, Otto von Estorf [1566-29.7.1637], berichtet in seinem „Diarium belli Bohemici et aliarum memorabilium“ zum April 1623: „Dietrich von Falkenstein ein Mansfeldischer Werber, so vor wenig tagen zue Breslau eingezogen, ist gerichtet, der Andere, so catholisch geworden, ist beim Leben erhalten“. DUVE, Diarium belli Bohemici et aliarum memorabilium, S. 26. Vgl. auch ERB, Die Werber in Schwallungen 1620; SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 275ff.

[53] Minden [LK Minden-Lübbecke]; HHSD III, S. 517ff. Vgl. NORDSIEK, Die schwedische Herrschaft.

[54] Osnabrück; HHSD II, S. 364ff.

[55] Paderborn; HHSD III, S. 601ff. Vgl. BRAUN, Paderborn im Dreißigjährigen Krieg; GÖTTMANN; HÜSER; JARNUT, Paderborn 2. Bd.

[56] Münster; HHSD III, S. 537ff.

[57] Dortmund; HHSD III, S. 166ff.

[58] Köln; HHSD III, S. 403ff.

[59] ARENDT, Wallensteins Faktotum, S. 15f.

[60] Naumburg (Saale) [Burgenlandkreis]; HHSD XI, S. 341ff.

[61] Bei BRZEZINSKI, Lützen 1632, S. 25, ist Ulfeldt oder Tiesenhausen angegeben, der allerdings in schwedischen Diensten stand [s. a. THEATRUM EUROPAEUM 2. Bd., S. 751].

[62] Melchior Friedrich Gottfried Reichsgraf Hatzfeldt [Hartzefeld] v. Gleichen [20.10.1593 Crottorf-9.11.1658 Schloss Powitzko bei Trachenberg/Schlesien], Bruder des Würzburger Bischofs Franz v. Hatzfeldt, für den geistlichen Stand bestimmt, kaiserlicher bzw. kurbayerischer Feldmarschall-Leutnant, Generalfeldzeugmeister u. Feldmarschall. Am 6.8.1623 Teilnahme am Kampf bei Stadtlohn, 1625 Wechsel ins Heer Wallensteins als Obristleutnant unter Franz Albrecht v. Sachsen-Lauenburg, 1627 Teilnahme am Feldzug gegen die Dänen, 1629 Marsch nach Mantua, am 17.9.1631 Teilnahme an der Schlacht bei Breitenfeld, 1632 Obrist u. Kommandeur eines eigenen Regiments, 1633 Beförderung zum Feldmarschallleutnant, 1634 wurde er Generalfeldzeugmeister u. 1635 Feldmarschall wegen der Verdienste um die Eroberung Kaiserslauterns, am 4.10.1636 Niederlage in der Schlacht bei Wittstock gegen Johan Banér als militärischer Ratgeber Johann Georgs I. von Sachsen, 1637 Venichtungsfeldzug in Sachsen, am 17.10.1638 Sieg bei Vlotho über Ruprecht v. der Pfalz, 1639 Belehnung mit der Herrschaft Gleichen (Thüringen) durch den Kurfürsten v. Mainz (diese Belehnung zwang Johan Banér 1640 zur Aufhebung der Belagerung Leipzigs), 1641 Erwerb der Herrschaft Trachenberg in Schlesien aus dem Besitz des hingerichteten Wallenstein-Anhängers Hans Ulrich v. Schaffgotsch, Kommandeur der kaiserlichen Armee in Westfalen, 1641 Eintritt in kurbayerische Dienste wegen Differenzen mit Matthias Gallas, am 24.11.1643 Erfolg in der Schlacht bei Tuttlingen über die Franzosen unter Josias von Ranzau, 1644/1645 Ernennung zum Kommandeur der kaiserlichen Hauptarmee, am 6.3.1645 Gefangennahme in der Schlacht bei Jankau. Am 30.8.1657 zum kaiserlichen Heerführer gegen die Schweden in Polen ernannt, eroberte Hatzfeldt Krakau.

[63] Hans Ludolf [Rudolf] Freiherr v. Breda [Bredaw, Bredau, Brettau, Brede, Breda, Bredon] [um 1595-14.11.1640 bei Riebelsdorf gefallen], kaiserlicher Feldmarschall.

[64] Ottavio Piccolomini Pieri di Sticciano [Picoloni, Picolomnini, Bicolomini] P. d’Aragona, Herzog von Amalfi [11.11.1599 Florenz-11. 8.1656 Wien], kaiserlicher Feldmarschall. Teilnahme am Böhmischen Krieg, unter Pappenheim Dienst als Obristleutnant, 1627 wurde er Kommandant der Leibgarde Wallensteins, Teilnahme am Mantuanischen Erbfolgekrieg u. am 16.11.1632 an der Schlacht bei Lützen, Mitunterzeichner des 1. Pilsener Revers u. Hauptakteur bei der Verschwörung gegen Wallenstein, danach erhielt er reiche Schenkungen in Böhmen, er war kaiserlicher Feldmarschall in der Schlacht von Nördlingen am 5./6.9.1634, es folgten Kämpfe in Lothringen, am 7.6.1639 Sieg über die französische Armee unter Feuquières bei Diedenhofen (Thionville) u. Ernennung zum kaiserlichen Geheimen Rat bzw. zum Herzog v. Amalfi durch Philipp IV. v. Spanien, am 5.9.1639 Ernennung zum Befehlshaber der kaiserlichen Hauptarmee in Böhmen. Nach mehreren Niederlagen u. der Katastrophe Piccolominis u. Erzherzog Leopold Wilhelms gegen Torstensson in der Schlacht bei Breitenfeld am 2.11.1642 legte er den Oberbefehl nieder, 1644 war er erneut bei den Kämpfen der Spanier in den Niederlanden aktiv, 26.5.1648 Ernennung zum Generalleutnant, Einsatz als Prinzipalgesandter bei den Nürnberger Verhandlungen zur Umsetzung des Westfälischen Friedens (Mai 1649-Juli 1650), 1650 Erhebung in den Reichsfürstenstand. Vgl. BARKER, Piccolomini, S. 322-369, WOLTZ, Piccolomini, S. 93-145. Eine befriedigende Biographie existiert trotz des reichhaltigen Archivmaterials bis heute nicht. Hingewiesen sei auf die Arbeiten von ELSTER (=> Literaturregister).

[65] ARENDT, Wallensteins Faktotum, S. 195.

[66] Pressnitz [Přisečnice; Kr. Chomutov (Komotau)]: Bergstadt im Erzgebirge, bis 1974 an der Stelle, wo sich heute die große Fläche der Pressnitztalsperre (vodní nádrž Přisečnice) erstreckt. Häuser, Kirchen und Schloss von Přisečnice sowie die benachbarten Dörfer Rusová (Reischdorf) und Dolina (Dörnsdorf) wurden abgerissen und an deren Stelle der Fluss Přísečnice (Pressnitz) gestaut. [wikipedia]

[67] Annaberg-Buchholz [Erzgebirgskreis]; HHSD VIII, S. 5ff.

[68] Annibale de Gonzaga [Cinzago] marchese di Mantova, principe di Bozzolo [1602 Bozzolo-2.8.1668 Wien], kaiserlicher Feldmarschall.

[69] Ernesto Graf Montecuccoli de Montecenere [1582-18.7.1633 Colmar], kaiserlicher Generalfeldzeugmeister.

[70] Don Pietro Aldobrandini, duca di Carpinetto [1593-7.9.1632 an der Alten Veste bei Nürnberg], kaiserlicher Obrist.

[71] Nikolaus Freiherr (1634 Graf) Des Fours du Mont et Athienville [Desfours, de Fouri, de la Vour, Denour, de Feur, De Fur, Dufour] [ca. 1588 oder 1590-5.12.1661 Hrubý Rohozec], kaiserlicher Feldmarschallleutnant.

[72] Klattau [Klatovy, Bez. Klatovy, Tschechien]; HHSBöhm, S. 262ff.

[73] HALLWICH, Wallenstein’s Ende 1. Bd., S. 20.

[74] Lothar Dietrich Freiherr v. Bönninghausen [Böninghausen, Boningshausen, Böninghausen, Benninghausen, Benningshausen, Benickhausen, Bennickhausen, Buninghausen, Bonighausen, Bönighaußen] [ca. 1598 Apricke-13.12.1657 Schnellenberg], Obrist in ligistischen, kaiserlichen, spanischen u. französischen Diensten, zuletzt Feldmarschallleutnant. 1630 übernahm Bönninghausen als Obrist ein Kürassierregiment unter dem Befehl Pappenheims u. war an der Belagerung u. brutalen Eroberung Magdeburgs (Mai 1631) beteiligt. Am 16.11.1632 nahm er als Befehlshaber der Reiterei an der Schlacht v. Lützen teil. Danach beförderte ihn Wallenstein zum Generalwachtmeister. 1633 erlitten Bönninghausen, Gronsfeld u. Mérode eine verheerende Niederlage in der Schlacht v. Oldendorf. 1636 trat er in den Dienst des kaiserlichen Feldmarschalls Ottavio Piccolomini. 1639 wurde er kaiserlicher Feldmarschallleutnant u. 1645 französischer „Marechal de Camp“. Ende des Krieges trat er wieder in kaiserliche Dienste. Bönninghausen u. seine Soldaten waren als rücksichtslose Plünderer bekannt. Vgl. LAHRKAMP, Bönninghausen.

[75] Kompanie [schwed. Kompani]: Eine Kompanie zu Fuß (kaiserlich, bayerisch und schwedisch) umfasste von der Soll-Stärke her 100 Mann, doch wurden Kranke und Tote noch 6 Monate in den Listen weiter geführt, so dass ihre Ist-Stärke bei etwa 70-80 Mann lag. Eine Kompanie zu Pferd hatte bei den Bayerischen 200, den Kaiserlichen 60, den Schwedischen 80, manchmal bei 100-150, zum Teil allerdings auch nur ca. 30. Geführt wurde die Fußkompanie von einem Hauptmann, die berittene Kompanie von einem Rittmeister. Vgl. TROUPITZ, Kriegs-Kunst. Vgl. auch „Kornett“, „Fähnlein“, „Leibkompanie“.

[76] Arkebusier: Leichter, mit einer Arkebuse bewaffneter Reiter, eigentlich berittener Infanterist (der zum Gefecht absaß). Die Arkebuse (später Karabiner genannt) war ein kurzes Gewehr von ca. 1 m Länge, eine Waffe für bis zu über 100 g schwere Kugeln, die in freiem Anschlag verwendbar war; bei der Infanterie als Handrohr, Büchse oder Arkebuse, bei der Kavallerie als Karabiner oder Faustrohr (Pistole mit Radschloss). Der Karabiner war leichter als die Muskete, die Geschosse waren ebenfalls leichter, ihre Durchschlagskraft war auch geringer. Gerüstet war der Arkebusier mit einem Kürass aus schussfreiem Brust- und Rückenstück (dieses wurde mit 11 Rt. veranschlagt) oder auch nur dem Bruststück. 1635 wurde von Nürnberger Plattnern ein Arkebusier-Harnisch, der vorn und hinten schusssicher war, für 3 Rt. angeboten; TOEGEL, Der Schwedische Krieg, Nr. 1239. Seitenwehr war ein kurzer Haudegen, in den Sattelhalftern führte er 1 – 2 leichte Pistolen. Er wurde zumeist in kleineren Gefechten oder für Kommandounternehmen eingesetzt. In den Schlachten sollten sie die Flanken der eigenen angreifenden Kürassiere decken und in die von ihnen geschlagenen Lücken eindringen. Er erhielt als Verpflegung die Hälfte dessen, was dem Kürassier zustand, zudem auch weniger Sold. Vgl. ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 464ff., FLIEGER, Die Schlacht, S. 123, BEAUFORT-SPONTIN, Harnisch, S. 96. Des Öfteren wurden Arkebusierregimenter, wenn die Mittel vorhanden waren, in Kürassierregimenter umgewandelt. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd. Zu den Waffen vgl. auch http://www.engerisser.de/Bewaffnung/Bewaffnung.html.

[77] TOGEL, Der Schwedische Krieg, S. 435.

[78] Matthias [Matteo] [di] Gallas [Galas, Galasso], Graf v. Campo, Herzog v. Lucera] [17.10.1588 Trient-25.4.1647 Wien], kaiserlicher Feldmarschall u. Generalleutnant. 1606 Eintritt in spanische Dienste, 1615-1617 Teilnahme am Friaulischen Krieg, 1618 Beförderung zum Hauptmann, Kommandant v. Riva u. Bekanntschaft mit Johann v. Aldringen. Durch dessen Vermittlung 1629 Wechsel aus kurbayerischen in kaiserliche Dienste, nachdem Gallas die Festnahme wegen Unbotmäßigkeiten u. Erpressungen angedroht worden war. Am 18.7.1630 zusammen mit Aldringen Beteiligung an der Plünderung Mantuas, wo er (nach heutigen Begriffen) ein Millionenvermögen erbeutete. Am 10.3.1632 Erhebung in den Reichsgrafenstand, am 13.10.1632 Ernennung zum kaiserlichen Feldmarschall, im September 1633 zum Generalleutnant unter Wallenstein. Zusammen mit Aldringen u. Piccolomini betrieb Gallas die Entlassung Wallensteins. Am 24.1.1634 Übernahme des Oberbefehls über das kaiserliche Heer, nach Wallensteins Ermordung, deren Planung u. Durchführung er Piccolomini überlassen hatte, erhielt er dessen Herrschaft Friedland. Am 5./6.9.1634 hatte Gallas entscheidenden Anteil am Sieg über die Schweden bei Nördlingen. Sein schlechter Ruf als Trinker u. Spieler sowie glücklos verlaufene Feldzüge wie im Winter 1633 in Schlesien, 1635/1636 in Lothringen, 1637 gegen Johan Banér u. im Winter 1644 im Rückzug vor Lennart Torstensson brachten ihm bis heute den Ruf eines “Heeresverderbers” ein. Im November 1639 wurde Gallas entlassen, anschließend erneut berufen, im Januar 1645 wiederum entlassen, um dann von Dezember 1646 bis zu seinem Tod letztmalig das Kommando zu übernehmen. Vgl. REBITSCH, Gallas I; REBITSCH, Gallas II; BECKER, Gallas; HÖBELT, Von Nürdlingen bis Jankau; KILIÁN, Johann Matthias Gallas; REBITSCH; ÖHMAN, KILÍAN, 1648.

[79] Regensburg; HHSD VII, S. 605ff.

[80] TOGEL, Der Schwedische Krieg, Nr. 460, S. 158.

[81] Neumark [Vogtlandkreis]; HHSD VIII, S. 246.

[82] Rudolf Graf v. Thun [12.2.1597 Radstadt (Bundesland Salzburg)-31.3.1636 Brixen (Prov. Bozen)], kaiserlicher Obrist. Vgl. MOSCA, La Croce.

[83] Martin Maximilian Freiherr v. der Goltz [v. der Kron, v. Kranz ?; Golz, Goltzke, Golonitz, Gölnitz] [1593-10.5.1653], kaiserlicher Generalfeldzeugmeister.

[84] Zittau [LK Görlitz]; HHSD VIII, S. 371ff.

[85] TOGEL, Der Schwedische Krieg, Nr. 507, S. 170.

[86] HALLWICH, Wallenstein’s Ende 1. Bd. , S. 368.

[87] Friedland [Frýdlant v Čechách, Bez. Liberec, Tschechien]; HHSBöhm, S. 155f.

[88] Deutsch Gabel; [Německé Jablonné; seit 1650 Jablonné v Postještě, Tschechien]; HHSBöhm, S. 109f.

[89] Grafenstein [Grabštejn, Bez. Reichenberg; Tschechien]; HHSBöhm, S. 169.

[90] Böhmisch Kamnitz [Česká Kamenice, Bez. Tetschen, Tschechien]; HHSBöhm, S. 52f.

[91] Leitmeritz [Litoměřice, Tschechien]; HHSBöhm, S. 324ff.

[92] Kuttenplan [Chodová Planá, Bez. Tachov, Tschechien].

[93] Horeschowitz [Hořešovice, Bez. Kladno, Tschechien].

[94] Strakonitz [Strakonice, Bez. Strakonice]; HHSBöhm, S. 587f.

[95] HALLWICH, Wallenstein’s Ende 1. Bd., , S. 370.

[96] Heidersdorf [Erzgebirgskreis].

[97] Böhmisch Kamnitz [Česká Kamenice, Bez. Tetschen, Tschechien]; HHSBöhm, S. 52f.

[98] Bensen [Benešov nad Ploučnicí, Tschechien]; HHSBöhm, S. 30f.

[99] Exorbitantien: Verstöße, Verfehlungen, Ausschreitungen. Graf Georg Friedrich von Hohenlohe Weikersheim vsah den Begriff mit folgender erläuternder Auflistung; KLEINEHAGENBROCK, Hohenlohe, S. 117: „eigenwillige[ ] Einquartierung, Geltexactionen [Geldforderungen], Pressuren, Abnehmung des noch übrigen Vorraths an Vivers [Lebensmittel], Entführung der Pferdt und Viehß, Verohnsicherung der Straßen, Raub, Plünderung, Mord, Quehlung der armen Laith und andern dergleichen ohnleidentlichen Insolentien“. Stadtarchiv Nördlingen Kriegsakten 1634/II, fol. 186: „Ordnung. Wie es mit der Verpflegung / deren Soldaten zu Roß vnd Fuß / Welche im heyligen Röm: Reich in den Quartiren vnd Quarnisonen in Ihrer Kays: Majest: dienst sich befinden / observirt vnd gehalten werden solle“, ausgestellt von Gallas, Heilbronn, 1634 X 04. Wider dise verordnete verpflegung sollen die Stände vnd deren Vnderthanen / weder von den Obristen / noch deren vnderhabende Officirern oder Soldaten zu Roß vnd Fuß / durch gewalt oder sonsten auff einigerley weiß noch wege getriben vnd beschwert werden. Da auch dergleichen durch Officirer oder gemeine Soldaten beschehen / oder durch betrohung vnnd würckliche thätlichkeiten gesucht werden wolte: So ist ihnen Ständten vnd deren Vnderthanen hiemit erlaubt / wie nicht wenigers auch die straiffenden partheyen / so in: oder ausserhalb der Quartier vnd auff den strassen rauben / plündern / vnd andere Exorbitantien verüben / so gut sie können vnd mögen / in verhafft zu nemmen / vnd ein solches gehöriger orten zu berichten / damit wegen deren abstraff vnd aller vngelegenheiten verhütung die verfügung gethan werden mögen. Desgleichen wurde das Ausreiten mit Ober- u. Untergewehr aus den Quartieren oder das Einfallen in andere Quartiere mit Strafen an Leib u. Leben bedroht. Über Tillys Soldaten wird im Frühjahr 1626 in der Goldenen Aue berichtet: Seine Truppen „sind anfänglich gar fromm gewesen und haben sich bedeuten lassen, dann aber schlimmer und ärger geworden, haben endlich kein gut Wort mehr gegeben, sich selber Quartier genommen, alles aufgezehret, Kisten und Kasten aufgebrochen und aus Häusern, Kirchen, Böden, Kammern und Ställen alles geraubt und mitgenommen“. HILLER, Heringen, S. 127. Vgl. auch ZEITFUCHS, Stolberg, S. 271f., über die Truppen Bindtaufs 1626: „Doch war hiebey keine Ordre, was man denen Soldaten oder Officiern geben sollte / sondern ein jeder forderte alles mit der Schwere nach eignen Gefallen. Was für Müh / Unlust und Beschwerligkeit / ja auch Hunger / die Bürger wegen dieser Einquartirung ausgestanden / ist nicht genug zu beschreiben. Denn etliche wöchentlich zu 10. 15. ja auch zu 25. Thalern und wohl darüber geben müssen / daß es manchem Bürger die Zeit / da sie hier gelegen / 100. 200. 300. ja wohl 500. Gülden gekostet; wie es denn auch nach Abzug derselben der Stadtschreiber Schüßler aus der Roll zu Rathhause insgesamt überschlagen / da diese Einqvartirung weit über 30000. Gülden gestanden. Ja da sie nur einer Witbe 486. Gülden 9. Gr. 5. Pf. gekostet / so ist leicht daraus abzunehmen / was der gesamten Bürgerschafft auffgangen sey. Welche denn so wohl als das Rathhaus gäntzlich erschöpfet / daß mancher Bürger von Hauß und Hof gejaget worden / auch musten etliche wie die Hunde von den Soldaten sich schlagen und prügeln lassen. Und weil sonderlich auch Pest und eine grosse Theurung anfiel / daß ein Scheffel Rocken 2. Thaler / 1. Scheffel Gersten 2. Gülden oder 2. Thaler und der Hafer 16. Groschen galt / war bey manchem Bürger nichts mehr übrig / als das liebe Leben. Ja da fast gantz und gar nichts mehr zum besten / wurde E. E. Rath gezwungen / etliche Haupt-Verschreibungen ihres Einkommens zu versetzen / und zu Sangerhausen und anderswo etzliche 100. Gülden darauff zu borgen / dafür sie Wein / Rocken und Hafer kauffen musten / damit biß zum Aufbruch die Soldateska zu unterhalten / welcher / nachdem sie 22. Wochen hier gelegen / den 13. Julij erst erfolget. In solcher Zeit wurde nun nicht allein alles / was in der Stadt war / aufgezehret / sondern es kam auch noch dieses hinzu / daß / weil die Reuter mit den Pferden fast alle Grasung vor den Thoren abgehütet hatten / die Bürger das meiste Vieh abstehen musten / welches so wohlfeil ward / daß man eine Kuhe um 4. Güld. kauffen konnte / dadurch dann die Bürger vollends um das ihrige kom̃en sind“. Im März 1634 schrieb Reichskanzler Oxenstierna: „Der General könne nur dann ehrlich leben, wenn er sein angewiesenes bestimmtes Quartier habe, woraus er das Nötige beziehe. Die Generale seyen dazu meist homines von der Fortune, die ihren Staat anders nicht führen könnten, auch weder Land noch Leute hätten, und wenn sie es schon besässen, so sey ihnen nicht zuzumuthen, davon zu leben und dabei zu dienen, sie müssten dann selnst mit Desordre leben. Der General könne also den Obersten oder Soldaten, wenn er auch auf diese Weise lebe, nicht strafen: der Oberst müsse also entweder betteln oder die Quartiere mißbrauchen. Es seyen Leute, die nicht allein amore patriae et libertatis dienten, sondern etwas zu gewinnen. Der gemeine Reiter könne nicht leben von seiner Gage; gleichwohl habe kein Regiment nach des Königs Tod ‚meutenirt’. Die Noth zwinge sie zum Rauben; dieß missbrauchten also die leichtfertigen Vögel. Man müsse also den Soldaten bezahlen, dann werde das Andere selbst fallen. Wolle man alle Exorbitantien gleich mit Henken strafen, so sey es schwer, die Hände mit solchem Blut zu besudeln, da der Soldat nicht zu leben habe. Erfolge die Bezahlung – sagte Oxenstierna und er statuiere dann bei den Exorbitantien doch kein Exempel, so solle man von ihm sagen, er habe gelogen wie ein leichtfertiger Vogel !“. SODEN, Gustav Adolph Bd. 2, S. 91.

[100] Wildbann: 1) das Recht, einen gebannten Jagdbezirk zu halten, vom Jagdrecht unterschieden und mehr als dieses; 2) der eingeschlossene Jagdbezirk selbst.

[101] spoliert: geplündert.

[102] Plünderung: I. Trotz der Gebote in den Kriegsartikeln auch neben der Erstürmung von Festungen und Städten, die nach dem Sturm für eine gewisse Zeit zur Plünderung freigegeben wurden, als das „legitime“ Recht eines Soldaten betrachtet. Vgl. die Rechtfertigung der Plünderungen bei dem ehemaligen hessischen Feldprediger, Professor für Ethik in Gießen und Ulmer Superintendenten Conrad Dieterich, dass „man in einem rechtmässigen Krieg seinem Feind mit rauben vnd plündern Schaden vnd Abbruch / an allen seinen Haab vnd Güttern / liegenden vnd fahrenden / thun könne vnd solle / wie vnd welchere Mittel man jmmermehr nur vermöge. […] Was in Natürlichen / Göttlichen / vnd Weltlichen Rechten zugelassen ist / das kann nicht vnrecht / noch Sünde seyn. Nun ist aber das Rechtmessige Rauben / Beutten vnd Plündern in rechtmessigen Kriegen / in Natürlichen / Göttlichen vnnd Weltlichen Rechten zugelassen“. DIETERICH, D. Konrad Dieterich, S. 6, 19. Vgl. BRAUN, Marktredwitz, S. 37 (1634): „Welcher Teil ehe[r] kam, der plünderte. [Wir] wurden von beiden Teilen für Feind[e] und Rebellen gehalten. Ein Teil plünderte und schalt uns für Rebellen darumb, dass wir lutherisch, der andere Teil, plünderte darumb, dass wir kaiserisch waren. Da wollte nichts helfen – wir sind gut kaiserisch, noch viel weniger beim andern Teil; wir sind gut lutherisch – es war alles vergebens, sondern es ging also: ‚Gebt nur her, was ihr habt, ihr mögt zugehören und glauben wem und was ihr wollt’ “. Dazu kamen noch die vielen Beutezüge durch Marodeure, darunter auch von ihren eigenen Soldaten als solche bezeichnete Offiziere, die durch ihr grausames und ausbeuterisches Verhalten auffielen, die von ihrem Kriegsherrn geschützt wurden. Vgl. BOCKHORST, Westfälische Adlige, S. 16f.; KROENER, Kriegsgurgeln; STEGER, Jetzt ist die Flucht angangen, S. 32f. bzw. die Abbildungen bei LIEBE, Soldat, Abb. 77, 79, 85, 98; das Patent Ludwigs I. von Anhalt-Köthen: „Von Gottes gnaden“ (1635). Vgl. den Befehl Banérs vom 30.5.1639; THEATRUM EUROPAEUM Bd. 4, S. 101f. Vielfach wurden die Plünderungen auch aus Not verübt, da die Versorgung der Soldaten bereits vor 1630 unter das Existenzminimum gesunken war. KROENER, Soldat oder Soldateska, S. 113; DINGES, Soldatenkörper. II. zum Teil aber auch bei Ausschreitungen der Bevölkerung, die sich an den Gütern der Flüchtlinge bereicherte, so z. B. 1629 in Havelberg: „Im Tempel war viel Gut in Kasten und Kisten, wovon die rechtmäßigen Besitzer das Wenigste wiederbekamen. Das meiste wurde den königlichen [Dänen], die während des Brandes darüber hergefallen waren, die Kirche zu plündern, und später den kaiserlichen Soldaten zuteil. Auch einigen Einwohnern und Benachtbarten, die keine Rechte daran hatten. Summa: Ihrer viele wurden arm; etliche mit unrechtem Gut reich“. VELTEN, Kirchliche Aufzeichnungen, S. 76-79, bzw. BRAUN, Marktredwitz, S. 84f., über die auch anderweitig übliche Plünderungsökonomie: „Hingegen ihre Herbergsleute, die sich vor diesem als Tagelöhner bei ihnen erhalten, die haben sich jetzt sehr wohl befunden; denn diese hatten keine Güter, daher gaben sie auch keine Kontribution. Und ein solcher Gesell hat allezeit so viel gestohlen, daß er sich [hat] erhalten können. Wie er ein paar Taler zusammengebracht, hat er gesehen, daß er von den Soldaten eine Kuh [hat] erkaufen können. Oder aber, er hat den Soldaten etwas verraten, do er dann von ihnen eine geschenkt und umsonst bekommen. Do [hat] er dann solche an einen anderen Ort getrieben und soviel daraus erlöst, daß er hernach 3 oder 4 von den Soldaten hat (er)kaufen können. Denn es ward so ein Handel daraus, daß man auch aller christlichen Liebe vergaß; vielweniger fragte man auch mehr nach Ehrbarkeit und Redlichkeit. Wie es dann auch soweit gekommen [ist], daß die Soldaten in einem Dorf das Vieh genommen und hinweg getrieben, und die Bauern als ihre Nach(t)barn in dem nächsten Dorf haben solches Vieh von den Soldaten erkauft und alsbald bei Nacht weiter getrieben und wieder verkauft. Und war schon fast ein allgemeines Gewerbe daraus. Ihrer viel[e] hatten sich auf diesen ehrbaren Handel gelegt, denn wenn ein Soldat eine Kuh gestohlen, wußte er schon seinen gewissen Kaufmann. Und wenn an manchem Ort eine Partei Soldaten mit einer geraubten Herd[e] Vieh ankam, da war bei etlichen gottlosen Menschen ein freudenreiches Zulaufen und Abkaufen, nit anders(t) als wenn zu Amsterdam in Holland eine indianische Flotte anlangte. Ein jeder wollte der nächste sein und die schönste Kuh er(kaufen); ungeachtet der armen Leute, denen das Vieh abgenommen worden, [die] allernächst auf der Seite mit jämmerlichen Gebärden standen und sich wegen der Soldaten nichts (ver)merken lassen durften“. Zum Teil plünderten auch Nachbarn die Hinterlassenschaft ihrer geflüchteten oder abgebrannten Mitbürger; KRAH, Südthüringen, S. 95.: „So berichtete Suhl, daß ‚sich noch etliche volks- und ehrvergessene Leute allhier und anderswo gelüsten lassen, sich an der armen verbrannten Sachen, so nach der Plünderung und Brand in Kellern, Gewölben und sonderlich im Feld und in den Wäldern geflüchtet und übrig geblieben, zu vergreifen und dieblich zu entwenden. Wie dann etliche – auf frischer Tat allzu grob begriffen und darum zu gefänglicher Verhaftung gebracht‘ seien. Auch Benshausen erhielt seine Salvaguardia, um dem täglichen Plündern, nicht nur durch streifende Soldaten zu wehren !“

[103] Remedierung: Abhilfe.

[104] Insolentien: Unverschämtheiten, Beleidigungen, Grobheiten; Ungebührlichkeiten.

[105] Rittmeister [schwed. Ryttmåstere, dän. kaptajn]: Oberbefehlshaber eines Kornetts (später Esquadron) der Kavallerie. Sein Rang entspricht dem eines Hauptmannes der Infanterie (vgl. Hauptmann). Wie dieser war er verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Leutnant, übernommen. Bei den kaiserlichen Truppen standen unter ihm Leutnant, Kornett, Wachtmeister, 2 oder 3 Korporale, 1 Fourier oder Quartiermeister, 1 Musterschreiber, 1 Feldscher, 2 Trompeter, 1 Schmied, 1 Plattner. Bei den schwedischen Truppen fehlten dagegen Sattler und Plattner, bei den Nationalschweden gab es statt Sattler und Plattner 1 Feldkaplan und 1 Profos, was zeigt, dass man sich um das Seelenheil als auch die Marsch- und Lagerdisziplin zu kümmern gedachte. Der Rittmeister beanspruchte in einer Kompanie Kürassiere 150 fl. Monatssold, d. h. 1.800 fl. jährlich, in besetzten Gebieten wurden schon einmal 240 Rt. monatlich erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15), während ein bayerischer Kriegsrat 1637 jährlich 792 fl. erhielt, 1620 war er in der brandenburgischen Armee als Rittmeister über 50 Pferde nur mit 25 fl. monatlich datiert gewesen. Bei seiner Bestallung wurde er in der Regel durch den Obristen mit Werbe- und Laufgeld zur Errichtung neuer Kompanien ausgestattet. Junge Adlige traten oft als Rittmeister in die Armee ein.

[106] Ulrich Kotz [ – ], kaiserlicher Rittmeister.

[107] Capo: Haupt, Vorsitzender.

[108] exequiert: vollstreckt.

[109] HALLWICH, Wallenstein‘s Ende 1. Bd., S. 403.

[110] Hans Ludolf [Rudolf] Freiherr v. Breda [Bredaw, Bredau, Brettau, Brede, Breda, Bredon] [um 1595-14.11.1640 bei Riebelsdorf gefallen], kaiserlicher Feldmarschall.

[111] Florenz [Florent] Freiherr (Baron) v. Ouren zu Tavigny [ -Februar 1634], kaiserlicher Obrist.

[112] Wilhelm [Guillaume de] Freiherr (1634), Graf (1649) v. Lamboy [Lamboj, Lambri, Lamboji, Lampoi, Lambey] [um 1590-13.12.1659 Schloss Dymokury], kaiserlicher Feldmarschall.

[113] Johann [Hans] Lucas Notario [Notteirio] [ – ], kaiserlicher Obristleutnant.

[114] Eger [Cheb]; HHSBöhm, S. 119ff.

[115] Pal [Paul, Pauli] Orosi [Orosio, Orossi, Orosy, Rosy, Rose, Horatius, Horatio, Horosie] [ – September 1633], kaiserlicher Obrist.

[116] Ranzion, Rançon, ranzionieren: Lösegeld zahlen, (sich) auslösen, (sich) freikaufen, auslösen von Personen, Gegenständen oder Vieh. Teilweise wurde Offizieren gestattet, zum „Rekompens“ drei bis Häuser zu ranzionieren; FRITSCH, Tagbuch, S. 129. Der organisierte Vieh-, vor allem aber Menschenraub stellte neben der Plünderung angesichts der fehlenden Soldauszahlung die wichtigste Einnahmequelle gerade auch der unteren Chargen dar, wurden doch pro Person je nach Stand und Beruf oft 300 Rt. und mehr erpresst. Vgl. WAGNER; WÜNSCH, Gottfried Staffel, S. 116; GROßNER; HALLER, Zu kurzem Bericht, S. 29. Dieses Lösegeld erreichte trotz der zwischen den Kriegsparteien abgeschlossenen Kartelle z. T. enorme Höhen: So bot der ehemalige Kommandant von Hanau, Sir James (Jacob) Ramsay „the Black“ [1589-1639], 70.000 Rt. für seine Freilassung, die aber vom Kaiserhof abgelehnt wurde (KELLER, Drangsale, S. 357), da man von ihm wissen wollte, wo er die bei der Einnahme Würzburgs und Bad Mergentheims erbeuteten Schätze (KELLER, Drangsale, S. 355) verborgen hatte. Ramsays Kriegsbeute wurde auf 900.000 Rt. beziffert; KELLER, Drangsale, S. 361; GAIL, Krieg, S. 28f.; MURDOCH (Hg.), SSNE ID: 3315. Auch die Leichname gefallener Offiziere mussten je nach Rang in der Regel vom Gegner ausgelöst werden. Im Mai 1633 war die kaiserliche Garnison in der Festung Lichtenau (bei Ansbach) so schlecht verproviantiert, dass Nürnberger Untertanen gefangen genommen wurden, die sich dann gegen Kartoffeln auslösen mussten; SODEN, Gustav Adolph III, S. 450. SEMLER, Tagebücher, S. 137 (1634): „Hierauff die Schwedische ihre gewohnliche straiff vnd raubereyen noch ferner vnd ernstlicher continuirt, also daß nicht allein auf dem land vnd dörffern sich niemandt betreffen, sonder auch gar in die reben (außerhalb was gegen Sipplingen hinab gelegen, dahin der feind niehmaln kommen) niemandt blicken lassen dörffen, inmaßen ettliche burger vnd salmanßweilische vnderthonen, so in den reben bei vnd gegen Nußdorf und Burgberg schaffen wollen, von denen hin vnd wider vagierenden reüttern aufgehebt, vnd nach Pfullendorf geführt, deren jeder biß auf 60 vnd mehr reichsthaler ranzion angezogen, vnd weilen sie, alß arme rebleütt sollche zu bezahlen nicht vermögt, volgendts mit der armada fortgeführt worden, wie benantlich ein veberlingischer gmainder vmb 68 thaler vnd zwen Nußdorffer jeder vmd 58 thaler ranzioniert, vnd vneracht diese bede für sich 40 thaler angebotten, ein mehrers auch im vermögen nit gehabt, seyn sie doch bei sollchem nicht gelassen worden“.

[117] Georg Christoph v. Taupadel [Tupadel, Tupadell, Taubadel, Toupadel, Tubal, Taubald, Thobadel, Dupadel, Dubald, Dubadell, Dubalt, „Raupartl“, Teupold] [um 1600 Fichtenberg-12.3.1647 Basel], schwedischer Generalleutnant.

[118] KREBS, Hatzfeldt, S. 187.

[119] SCHMIDT-BRÜCKEN; RICHTER, Der Erzgebirgschronist Christian Lehmann.

[120] Zwickau [LK Zwickau]; HHSD VIII, S. 380ff.

[121] Rittersgrün, heute Ortsteil von Breitenbrunn [Erzgebirgskreis].

[122] Frauenstein [LK Mittelsachsen].

[123] Plauen [Vogtlandkreis]; HHSD VIII, S. 279ff.

[124] Hof; HHSD VII, S. 302f.

[125] Oelsnitz [Vogtlandkreis]; HHSD VIII, S. 263f.

[126] Reichenbach [Vogtlandkreis]; HHSD VIII, S. 298f.

[127] Brandschatzung: von der jeweiligen Armee bzw. den Kommandeuren willkürlich festgelegte Summe, die die Einwohner aufzubringen hatten, um das Abbrennen ihrer Stadt, Gemeinde etc. zu verhindern, die von den Offizieren möglichst hoch festgelegt wurde, um sich dann auf die von ihnen beabsichtigte Summe herunter handeln zu lassen. Bei den Armeen gab es seit dem Mittelalter sogenannte Brandmeister, Spezialisten im Schätzen und bei Nichtbezahlung der Brandschatzung im Feuerlegen. Erzherzog „Leopold Wilhelm musste bereits zwei Monate [20.11.1645; BW] nach seiner ersten Weisung mit einem neuerlichen Befehl die Einhaltung der Disziplin und Abstellung der Exzesse energisch einfordern: Er verhängte ein komplettes Ausgangsverbot in seiner Armee, um Delikte wie Kirchenplünderung, Mord, Brandschatzung und die schendung der weibsbilder zu verhinden“. REBITSCH, Gallas, S. 218.

[128] Klostergrab [Hrob, Bez. Teplice, Tschechien].

[129] Freiberg [LK Mittelsachsen]; HHSD VIII, S. 99ff.

[130] Kraut und Lot: Pulver und Blei. Kräuter, z. B. Wolfskraut, wurden als Beigabe zum Schießpulver verwendet, da sie als Zaubermittel galten, um eine bessere Wirkung des Kanonen- oder Gewehrschusses zu erreichen. Daher stammt auch die Bezeichnung des Pilvers als „Büchsenkraut“ oder „Zündkraut“. – Lot: hier als Gewicht für die Bleikugel.

[131] Stück: Man unterschied Kartaunen [Belagerungsgeschütz mit einer Rohrlänge des 18-19-fachen Rohrkalibers [17,5 – 19 cm], verschoss 40 oder 48 Pfund Eisen, Rohrgewicht: 60-70 Zentner, Gesamtgewicht: 95-105 Zentner, zum Vorspann nötig waren bis zu 32 Pferde: 20-24 Pferde zogen auf einem Rüstwagen das Rohr, 4-8 Pferde die Lafette]; Dreiviertelkartaune: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 16-17faches Kaliber, schoss 36 Pfund Eisen. Vgl. MIETH, Artilleria Recentior Praxis. Halbe Kartaune: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 22-faches Kaliber (15 cm), schoß 24 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 40-45 Zentner, das Gesamtgewicht 70-74 Zentner. Als Vorspann wurden 20-25 Pferde benötigt. ENGERISSER, Von Nördlingen, S. 579. Das Material und der Feuerwerker-Lohn für den Abschuss einer einzigen 24-pfündigen Eisenkugel aus den „Halben Kartaunen“ kostete fünf Reichstaler – mehr als die monatliche Besoldung eines Fußsoldaten“. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 81. Sie hatte eine max. Schussweite von 720 Meter; DAMBOER, Krise, S. 211. Viertelkartaune: „ein stück, welches 12 pfund eisen treibt, 36 zentner wiegt, und 24 kaliber lang ist. man hält diese stücke in den vestungen für die allerbequemste“ [DWB]. Meist als Feldschlange bezeichnet wurde auch die „Halbe Schlange“: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 32-34-faches Kaliber (10,5-11,5 cm), schoss 8-10 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 22-30 Zentner, das Gesamtgewicht 34-48 Zentner. Als Vorspann wurden 10-16 Pferde benötigt; die „Quartierschlange“: 40-36-faches Kaliber (6,5-9 cm), Rohrgewicht: 12-24 Zentner, Gesamtgewicht: 18-36 Zentner, Vorspann: 6-12 Pferde; Falkone: 39-faches Kaliber Rohrgewicht: 14-20 Zentner, Gesamtgewicht: 22-30 Zentner, Vorspann: 6-8 Pferde; Haubitze als Steilfeuergeschütz, 10-faches Kaliber (12-15 cm), zumeist zum Verschießen von gehacktem Blei, Eisenstücken („Hagel“) bzw. Nägeln verwendet; Mörser als Steilfeuergeschütz zum Werfen von Brand- und Sprengkugeln (Bomben). Angaben nach ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 575ff. Pro Tag konnten etwa 50 Schuss abgegeben werden. „Vom Nürnberger Stückegießer Leonhard Loewe ist die Rechnung für die Herstellung zweier jeweils 75 Zentner schwerer Belagerungsgeschütze erhalten, die auf den heutigen Wert hochgerechnet werden kann. An Material- und Lohnkosten verlangte Loewe 2.643 Gulden, das sind ca. 105.000 bis 132.000 Euro. Das Material und der Feuerwerker-Lohn für den Abschuss einer einzigen 24-pfündigen Eisenkugel aus diesen ‚Halben [?; BW] Kartaunen’ kosteten fünf Reichstaler – mehr als die monatliche Besoldung eines Fußsoldaten“. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 81; SCHREIBER, Beschreibung, bzw. Anleitung, 3. Kapitel.

[132] Oederan [LK Mittelsachsen]; HHSD VIII, S. 261f.

[133] Chemnitz; HHSD VIII, S. 43ff. Vgl. auch FIEDLER, Mit Sengen und Brennen, S. 8ff.

[134] Akkord: Übergabe, Vergleich, Vertrag: Vergleichsvereinbarungen über die Übergabebedingungen bei Aufgabe einer Stadt oder Festung sowie bei Festsetzung der Kontributionen und Einquartierungen durch die Besatzungsmacht. Angesichts der Schwierigkeiten, eine Stadt oder Festung mit militärischer Gewalt einzunehmen, versuchte die militärische Führung zunächst, über die Androhung von Gewalt zum Erfolg zu gelangen. Ergab sich eine Stadt oder Festung daraufhin ‚freiwillig‘, so wurden ihr gemilderte Bedingungen (wie die Verschonung von Plünderungen) zugebilligt. Garnisonen erwarteten je nach Lage der Dinge meist einen ehrenvollen Abzug und zogen in der Regel gegen die Verpflichtung ab, die nächsten sechs Monate keine Kriegsdienste beim Gegner zu leisten. Auch wurde festgelegt, z. B. 1634 Landsberg/Warthe beim Abzug der kaiserlichen Garnison; THEATRUM EUROPAEUM 3. Bd., S. 196: „Ingleichen sollen sie vor- vnd bey dem Abzug einigen Einwohner / Bürger vnnd Schutzverwandten / er sey Geist- oder Weltlich / im geringsten nicht beleydigen / vielmehr aber / was jedweder Officierer vnnd Soldat der Burgerschafft schuldig / so entlehnet / oder mit Gewalt abgenommen / vorm Abzug richtig bezahlen“. Vgl. auch die genauen Festlegungen im Akkord von Dömitz (26.12.1631; THEATRUM EUROPAEUM 2. Bd., S. 497ff.). Zumeist wurden diese Akkorde vom Gegner unter den verschiedensten Vorwänden, z. B.. wegen der Undiszipliniertheit ihrer Truppen oder weil die Abziehenden gegen den Akkord verstießen, nicht eingehalten. CHEMNITZ über durch Wallenstein gewährten Akkord für die Besatzung von Glogau (1633), Königlichen Schwedischen [ …] Krieg, 1. Buch, 60. Kap., S. 273: „Schrieten also die / darin gelegene / hohe Officirer zum accord / Den der Hertzog von Friedland / mit sack vnd pack / brennenden lunten / fliegenden Fähnlein auszumachiren / vnd gerade auf Landsberg begleitet zu werden / bewilliget / doch schlecht gehalten, in deme Er sie bald vor / bald hinter sich zurücke geführet / dadurch den Soldaten abgemattet / vnd dergestalt schwierig gemacht / das letztlich erst im WinterMonat fast weinig vnd ohngefehr dreyhundert mann davon in Pommern überkommen“. Der Markgröninger Dekan Wendel Bilfinger unter dem 3.12.1634; BILFINGER, Wahrhaffte Beschreibung, S. 233: „Und seind disen tag uf dem Asperg ankommen 3. Stuckh Officiers, ein Leutenant, Fendrich und Corporal, welche von dem Tubadelischen [Georg Christoph v. Taupadel; BW] Volckh, so von Schorndorff außgezogen [25.11. war Schorndorf gefallen; BW], entrunnen, dann ihnen die kaiserische den accord nit gehalten, Sie betrüglicher weiß 6. Tag umbgefüert, hernacher erst gezwungen sich underzustellen, oder sollten nidergemacht werden: Und seind alle Officier dabey gefangen genommen worden“.

[135] Daniel Beygott z Reinderštatu [Beygold, Beygoldt, Beigoldt, Beigolt, Beygoth, Beycott, Beuchold, Peygott, Peigoldt, Peigolt, Peycott] [ -um 1650 ?], kaiserlicher Obrist.

[136] Kontribution: Kriegssteuern, die ein breites Spektrum an Sach- oder Geldleistungen umfasste, wurden im Westfälischen als „Raffgelder“ bezeichnet; SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, Nr. 45, S. 127; LEHMANN, Kriegschronik, S. 34, Anm. (1632): „Contribution eine große straffe, Sie erzwingt alles, was sonst nicht möglich ist“. Sie wurde auf Grundlage einer Abmachung zwischen Lokalbehörden (zumeist Städten) und Militärverwaltung erhoben. Teilweise wurde den Juden eine Sondersteuer auferlegt (HOCK, Kitzingen, S. 92), um sich selbst einer zusätzlichen Belastung zu entziehen. Die Kontribution wurde durch speziell geschultes, z. T. korruptes Personal (vgl. WAGNER; WÜNSCH, Staffel, S. 122ff.) zumeist unter Androhung militärischer Gewalt oder unter Androhung des Verlusts des Bürgerrechts (das in Erfurt seit 1510 ab dem 16. Lebensjahr erworben werden konnte), des Braurechts, der Benutzung der Allmende, den säumigen Bürgern „das Handwerk zu legen“ etc. (vgl. NÜCHTERLEIN, Wernigerode), und der Zunagelung der Haustüren (JORDAN, Mühlhausen, S. 76 (1633)) eingetrieben. Den Zahlenden wurde als Gegenleistung Schutz gegen die Übergriffe des Gegners in Aussicht gestellt. Nicht selten mussten an die beiden kriegführenden Parteien Kontributionen abgeführt werden, was die Finanzkraft der Städte, Dörfer und Herrschaften sehr schnell erschöpfen konnte. Auch weigerte sich z. T. die Ritterschaft wie im Amt Grimma erfolgreich, einen Beitrag zu leisten; LORENZ, Grimma, S. 667. Vgl. REDLICH, Contributions; ORTEL, Blut Angst Threnen Geld, der diese Euphemismen für Erpressungen, erwartete oder erzwungene „Verehrungen“ etc. auflistet. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare und Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph von Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, S. 268, über die schwedische Einquartierung Dezember 1633 in Osnabrück: Die Soldaten „sagen und klagen, sie bekommen kein geld, da doch stets alle wochen die burger ihr contribution ausgeben mußen, dan das kriegsvolck sagt, das ihr obristen und befehlhaber das geldt zu sich nehmmen und sie mußenn hunger und kummer haben, werden zum stehlen verursacht“. Der Flussmeister und Advokat Johann Georg Maul [? – nach 1656)] (1638), WAGNER; WÜNSCH, Staffel, S. 121: „Weil ich nun zu dieser Contribut[ion] wöchentlich 7 f geben müssen und nicht allemahl sogleich bezahlet habe, bin ich und die Meinigen zu verschiedenen mahlen ohngewarneter Weisse überfallen worden, und man hat mich dermaasen gequälet und gemartert, dass es einen Steine in der Erdte erbarmen möchte, sonderlich in der Heilgen Zeit, am 5. Jan[uar] 1638, da ich eines kleinen Resto wegen von 6 vollgesoffenen Soldaten, der einer, der Berth genannt unter dem Obristen [Heinrich; BW] von Schleiniz, den Degen über mich gezogen, mein Weib, so dazwischen gelaufen, am Arme verwundet, den Gürtel von Leibe in drey Stücken gerissen und solche Grausamkeit verübet, dass es nicht zu beschreiben, vielweniger von Christlichen Menschen geglaubet werden kann, mitler weile, als dieser Berth also mit mir chargierte, haben die andern 5 Bösewichter gemauset, was sie angetroffen, unter andern mir einen Fisch Otter, so man an die Arme stecket, mein Kamm Futter mit aller Zugehör vor 5 f, allerhand Geräthe ohngefähr 8 f, so ich nicht wieder bekommen können“. Aus der Stausenbacher Chronik des Caspar Preis für 1648, ECKHARDT; KLINGELHÖFER, Bauernleben, S. 69: „Im Jahr 1649 in dem Monadt October seind wir einmal der Hessischen Conterbutzion erleitigt worden. Dem allmächtigen, ewigen, barmhertzigen, liben, trewen Gott, dem Vatter aller Gnaden, sey ewigen Lob, Ehr und Preiß gesagt in alle ewigkeit. Amen. In dem schweren Joch der hesischen Conterbutzion seind wir gemartert, gepeinigt und gequället worden zwantzig gantzer Jahr. Ach du mein Gott und mein Herr, wie mancher armer redtlicher ehrlicher Man hatt doch das Seinige musen verlasen und mit dem Rück ansehen und sich in die Fremde begeben musen wegen der Conterbutzion und des gemarterten Bludtgelts. Es ist doch in Wharheit nichts anders dan der armen Leuth Schweiß und Blutt“. Vgl. VOGEL, Leipzigisches Geschicht-Buch, S. 443: „Den 11 Junii [1631; BW] zur Nacht hat sich eines vornehmen Doctoris Frau im Brühl / welches mit schwermüthigen Gedancken beladen aufm Gange im Hembde an eine Quele erhencket / weil sie / wie man sagte / denen Soldaten Quartier und Geld geben müssen / welche 2 alte Weiber loßgeschnitten / von Todtengräbern abgehohlet / und den 13. dieses mit einer kleinen Schule begraben worden“. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare und Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph von Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. Die Kontribution wurde oft auch zweckentfremdet; vgl. SEMLER, Tagebücher, S. 23 (1633): „Man sagt, daß die von Bodman ohngefahr 30 thaler für ihre contribution dem obrist leüttenant [Edlinstetten; BW] alhie, alß ihrem vettern, zu hannden gestellt, darmit sie ihme genůgsambe satisfaction geben, er aber diß gellt dem apotegger zutragen laßen mit begeren, solle ihme darumb confect schickhen. Da man vnß aber bereden wollen, auß disem contribution gellt werde man die soldaten beklaiden vnd in daß veld ausstaffieren“. Die ausführlichste Darstellung der Erpressung von Kontributionen durch Besatzungstruppen findet sich bei NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 73ff. => Hrastowacky in den „Miniaturen“. VOGEL, Leipzigisches Geschicht-Buch, S. 443: „Den 11 Junii [1631; BW] zur Nacht hat sich eines vornehmen Doctoris Frau im Brühl / welches mit schwermüthigen Gedancken beladen aufm Gange im Hembde an eine Quele erhencket / weil sie / wie man sagte / denen Soldaten Quartier und Geld geben müssen / welche 2 alte Weiber loßgeschnitten / von Todtengräbern abgehohlet / und den 13. dieses mit einer kleinen Schule begraben worden“. In den bei Angriffen und Belagerungen ohnehin gefährdeten Vorstädten waren die Kontributionsleistungen geringer. Allerdings bestand hier auch immer die Gefahr, dass die Vorstädte entweder vom Feind abgebrannt oder seitens der Stadtkommandanten abgerissen oder abgetragen wurden, um dem Feind keine Verstecke zu bieten und um ein freies Schussfeld zu haben.

[137] Wolkenstein [Erzgebirgskreis]; HHSD VIII, S. 364f.

[138] Niederlauterstein, heute Ortsteil von Marienberg [Erzgebirgskreis]; HHSD VIII, S. 178.

[139] Augustusburg [LK Mittelsachsen]; HHSD VIII, S. 13f.

[140] Annaberg-Buchholz [Erzgebirgskreis]; HHSD VIII, S. 5ff.

[141] Marienberg [Erzgebirgskreis]; HHSD VIII, S. 215f.

[142] Zschopau [Erzgebirgskreis]; HHSD VIII, S. 378f.

[143] erpochen: durch Pochen, d. h. durch Trotz, etwas erzwingen.

[144] LEHMANN, Kriegschronik, S. 65f. Lehmann dat. nach dem alten Stil.

[145] Pilsen [Plzeň, Tschechien]; HHSBöhm, S. 444ff.

[146] divertieren: ablenken, abbringen, eine Diversion (Ablenkungsmanöver, Vorstoß auf einem Nebenkriegsschauplatz, unerwarteter Angriff).vornehmen.

[147] Dresden; HHSD VIII, S. 66ff.

[148] HALLWICH, Wallenstein‘s Ende 2. Bd., S. 522.

[149] Brüx [Most, Bez. Most, Tschechien]; HHSBöhm, S. 79ff.

[150] Sankt Joachimsthal [Jáchymov; Bez. Karlsbad, Tschechien]; HHSBöhm, S. 540ff.

[151] Schwarzenberg [Erzgebirgskreis]; HHSD VIII, S. 328f.

[152] Aue [Erzgebirgskreis]; HHSD VIII, S. 10ff.

[153] Schneeberg [Erzgebirgskreis]; HHSD VIII, S. 320ff.

[154] Adorf [Vogtlandkreis]; HHSD VIII, S. 1f.

[155] Wunsiedel [LK Wunsiedel i. Fichtelgebirge]; HHSD VII, S. 836f.

[156] Mylau [Vogtlandkreis]; HHSD VIII, S. 240f.

[157] Werdau [LK Zwickau]; HHSD VIII, S. 357f.

[158] raiteln: zügeln, züchtigen, quälen, insbesondere foltern. Bei dieser Foltermethode wurde ein Strick um die Stirn oder den Unterleib gelegt und mittels eines Holzpflocks zusammengezogen. Am Unterleib traten auf diese Weise die Gedärme hervor. Am Kopf traten die Augen aus den Höhlen, die Kopfhaut wurde eingeschnitten und am Ende brach, so wird berichtet, die Schädeldecke. Eine zeitgenössische Beschreibung liefert der Abt Veit Höser (1577 – 1634) von Oberaltaich bei Straubing: „Diese ‚Tortur’ besteht darin, dass sie ihrem Opfer den Kopf bis zur Stirnhöhe (cerebrotinus) mit einem Bündel Seiden- oder Leinenfäden, die sie zu einer Schnur drehen, umwinden. Dabei pressen sie durch immer strafferes und strengeres Herumdrehen die Hirnschale immer fester und so lange zusammen, bis die Augäpfel mehr und mehr aus den Augenhöhlen hervorquellen und in abscheulicher Weise herausgetrieben werden“. SIGL, Wallensteins Rache, S. 151.

[159] Stollberg [Erzgebirgskreis]; HHSD VIII, S. 337ff.

[160] Pest: Eine während des gesamten Krieges immer wieder auftretende Seuche war die Pest (die „zur frühen Neuzeit wie das Amen in der Kirche“ gehörte, ULBRICHT, Seuche, S. 10) als demographische Katastrophe für einzelne Landstriche, von HAPPE [mdsz.thulb.uni-jena.de: I 87r] und seinen Zeitgenossen neben Krieg und Hunger zu den drei Hauptstrafen Gottes gerechnet; vgl. dazu auch LANG, Pestilentz, S. 133 f. Truppenbewegungen, Zerstörungen, Hungerkrisen bzw. chronische Unterernährung, mangelnde Hygiene etc. trugen zur Verbreitung der Pest bei, die in vier Formen auftrat: 1. die abortive Pest als „leichte“ Variante: Symptome waren leichtes Fieber sowie Anschwellen der Lymphdrüsen. War die Infektion überstanden, wurden Antikörper gebildet, die eine etwa 10 Jahre anhaltende Immunisierung gegen die drei anderen Formen bildete. MARX mdsz.thulb.uni-jena.de] starb 10 Jahre nach der Pest von 1625 an der Pest von 1635. 2. die Beulenpest (Bubonenpest nach griech. bubo = Beule), die nach ca. 9 Tagen zum Tod führen konnte, wenn der Erreger ins Blut eintrat, die Letalität konnte zwischen 60-80 % liegen). Die Ansteckungszeit lag zwischen wenigen Stunden und etwa einer Woche, Symptome waren Kopf- und Gliederschmerzen, Fieber, Benommenheit, Schlaflosigkeit, später treten Bewusstseinsstörungen und Ohnmachtsanfälle auf. Im Bereich des Flohbisses bildeten sich stark anschwellende und äußerst schmerzhafte Beulen am Hals, an den Leisten und Achselhöhlen. Diese Beulen erreichten eine Größe von ca. 10 cm und waren durch die die Blutungen in den Lymphknoten dunkelblau bis schwarz eingefärbt. Sie fielen nach Vereiterung in sich zusammen. Die Beulenpest an sich war nicht tödlich, da die Beulen von selbst abheilen konnten. Das Aufschneiden der Beulen war insofern gefährlich, da die Bakterien über das Blut in andere Organe gelangen konnten. Bei den unbehandelten Patienten kam es wohl bei 30-50 %r zur gefährlichen Lungenpest. Die Beulenpest verbreitete sich im Winter kältebedingt langsamer als im Sommer und erreichte ihren Höhepunkt im Herbst. 3. die Pestsepsis (Pestseptikämie), wenn die Bakterien in die Blutbahn eintraten, entweder über offene Wunden oder beim Platzen der Pestbeulen nach innen. Symptome waren hier hohes Fieber, Kopfschmerzen, Anfälle von Schüttelfrost, danach kam es zu größeren Haut- und Organblutungen. Der Tod trat bei Nichtbehandelten wohl spätestens nach 36 Stunden auf. 4. die Lungenpest, bei der die Erreger durch die Pestsepsis in die Lunge kamen oder von Mensch zu Mensch durch Tröpfcheninfektion übertragen wurde, bei der der Tod angeblich in 24 Stunden, zumeist aber unbehandelt in 2 bis 5 Tagen eintrat und die eine Letalität von 95 % hatte. Angeblich konnte man sich in nur 1 bis 2 Tagen anstecken. Symptome waren eine starke Atemnot, Husten, blaue Lippen und blutiger Auswurf. Das führt zu einem Lungenödem, verbunden mit dem Zusammenbruch des Kreislaufs. MARX’ Angaben [mdsz.thulb.uni-jena.de] lassen vermuten, dass es sich bei der Pest von 1625 um die Beulenpest gehandelt haben muss. Geschlecht, sozialer Status und Ernährung waren Determinanten, die über Ansteckung und Abwehrkräfte entschieden. Der Pestbazillus wurde durch Rattenflöhe, Wanzen, Läuse und andere Parasiten übertragen. Das Bakterium blieb z. B. in Flohkot, Staub, Kleidung, Pelzen, Wasser und Erde wochenlang virulent. Zumindest scheint man in Erfurt 1625 recht sorglos mit der Ansteckungsgefahr umgegangen zu sein, HEUBEL, S. 42 [mdsz.thulb.uni-jena.de]. Möglicherweise hatte der Rat jedoch durch eine strenge Quarantäne von vierzig Tagen Versorgungsengpässe befürchtet und wollte die Handelsbeziehungen nicht gefährden. Zur Pest in Wismar (1630) heißt es: BALCK, Wismar, S. 50f.: „Auf Wallensteins Anordnung wurden Gegenmaßregeln getroffen: Der Stadtsyndikus erhielt den Auftrag zur Beschaffung der notwendigen Heilmittel, außerdem wurde ein Pestbarbier angenommen, die infizierten Häuser, Buden und Keller wurden gesperrt, Pflegerinnen und auch besondere Totengräber bestellt. Trotzdem erlosch die Seuche nicht, was man vor allem auf die Fahrlässigkeit und Gleichgültigkeit der Soldaten schob. Sie begruben ihre Toten zum Teil selbst, Kranke stiegen aus den Fenstern ihres Quartiers und besuchten Gesunde, die ihrerseits auch wieder zu den Kranken kamen; ja sie nahmen sogar die Kleider der Gestorbenen an sich. Deshalb wurden auf Wengerskys Befehl vom 4./14. Januar 1630 die Kranken durch besondere Abzeichen kenntlich gemacht, ferner von jedem Regiment ein Feldscherer bestellt und, soweit nötig, die infizierten Häuser durch Posten bewacht. Am 16. August 1630 ordnete schließlich [der kaiserliche Kommandierende; BW] Gramb an, daß 12 wüste Häuser, auf jede Kompagnie eins, bestimmt werden sollten, in denen dann die infizierten Soldaten zu isolieren seien“.Aus Schweinfurt wird 1628 berichtet; HAHN, Chronik 2. Theil, S. 377 (Datierung nach dem a. St.): „Der Rath ließ am 27. December bekannt machen: Daß diejenigen, welche mit der jetzt grassirenden Pest entweder persönlich angesteckt, oder nur aus angesteckten Häusern und Orten wären; sich der gemeinen Badstuben und anderer gemeinen Versammlungen äussern und enthalten sollten“. Auf die seltsamste Weise versuchte man sich übrigens damals vor Ansteckung zu schützen: So legte man frisches, warmes Brot auf die Toten und im Sterbezimmer wurden Zwiebeln aufgehängt, da man glaubte, beides ziehe das Pestgift aus der Luft“ [http://www.schweinfurtfuehrer.de/geschichte/1600-1700]. Die Kurfürsten äußerten im Oktober 1630 ihre Befürchtungen, die aus Italien zurückkehrenden Soldaten würden Pest und Syphilis mitbringen; TOEGEL, Der Schwedische Krieg, Nr. 33, S. 32. Allerdings scheint die in der Forschung vertretene Meinung, dass gerade die unteren Schichten die Angst vor der Pest beiseite geschoben hätten (ULBRICHT, Seuche, S. 44), so nicht stimmig. Mehr als 50 Pestheilige, angeführt von den Heiligen Sebastian und Rochus, wurden angerufen. Gebet, Frömmigkeit, Sittenreinheit und Liebe zu Gott galten aus theologischer Sicht als wirksamer Schutz vor der Pest. Man glaubte sich durch die Umwicklung mit Stroh auch der Leichen vor der Ansteckung mit der Pest schützen zu können. HAHN, Chronik 2. Teil, S. 375 (Schweinfurt 1627): „Von dem Rathe dahier wurde am 4. December beschlossen, dass alle an der Pest Gestorbene bey Nacht und ohne Procession begraben werden sollten“. Pestzeiten boten einen durchaus lukrativen Erwerb für die verachteten Totengräber, der von „ehrlichen“ Berufsgruppen ausgeübt wurde, da z. T. pro Begräbnis bis zu 20 Rt. (BRAUN, Marktredwitz, S. 52f.) verlangt wurde, aber auch von Angehörigen der ärmeren Bevölkerungsschicht. RUTHMANN, „Was damals fruchtbar und gebauet“, S. 78f. II. Zum Teil wurden ansteckende Krankheiten seit dem Mittelalter als „peste“ (z. B. die „Ungarische Krankheit“) bezeichnet. Vgl. die Ausführungen des Arztes Johann Gigas (1582-1635-1638; PRINZ, Johann Gigas), des Leibarztes v. Kurfürst Ferdinand von Köln u. des Osnabrücker Bischofs Franz Wilhelm von Wartenberg, der auch Anholt u. Tilly behandelte; SÖBBING, Eine Beschreibung, S. 13, 15: „10 Unnd weil die pest niemandt leichtlich angreifft, er sei dan dazu disponirt, daß ist, habe viel ungesunde feuchtigkeitenn bei sich, alß ist guet, bei gueter zeitt purgiren, aderlaßen, schwitzen etc., dan diese entwedder frey sein, oder aber lichtlich konnen errette[t] werden. 11 Hiezu ist auch gehoerigh mäßigh unnd zuchtigh lebenn, ordentliche diaet, naturlicher schlaeff, bewegungh des leibs, kunheit unnd zulaßige freuwde, dann die traurigenn unnd forchtsamen ins gemein die ersten sein. 12 Endtlich weill dießes alles von Godt, ist ein christlich eifferigh gebett, godtsehliges lebenn, meidungh der sunden, daß aller wrombste, soll nicht allein hinder, sondern warnen und allenhalben in acht genommen werden“. Vgl. die Beschreibung der Symptome bei dem erzgebirgischen Pfarrer u. Chronisten LEHMANN, der die Pest mehrfach erlebte: „Diese entsetzliche Seuche führt unzählig viel ungewöhnliche Zufälle und Beschwerden mit sich, nachdem das Gift und Patient beschaffen. Sie fället an mit ungewöhnlichem Frost, auch Schrecken und Schwindel, innerlicher Hitze und Unruhe, Mattigkeit in allen Gliedern, Hauptschmerzen, Rücken- und Seitenstechen, schwerem Odem, hitzigen Augen, Vertrocknung des Mundes, brennendem Durst, Blutstürzen, Achsel-, Ohren- und Seitenschmerzen. Sonderlich ist dabei große Herzensangst, Traurigkeit, Ohnmacht, tiefer Schlaf oder stetes Wachen und Rasen. Der Magen empfindet vom giftigen Ferment lauter Unlust, Aufstoßen, Erbrechen, Durchlauf, daher erfolgen oft gefährliche Spasmi, Konvulsionen, Schwindel, Fresel [Krämpfe; BW], Zittern und Schlagflüsse. Es schießen Karfunkel und Branddrüsen auf in den Weichen, unter den Achseln, hinter den Ohren. Die mühlselige Natur ängstigt sich, daß allerhand rote, gelbe, grüne, blaue, dunkelbraune Giftflecken ausschlagen. Das Angesicht wird ungestalt, gilbicht und grünlicht, der Puls schlägt hitzig, zitternd, unordentlich, die Glieder erkalten oft, es bricht die Herzensangst mit großem Schweiß aus, und zeigen die Schmerzen, Stiche, Flecken, Schlag, Wüten, Toben, Drüsen und Schwären, Urin und Exkremente an, welche innerlichen Hauptgliedmaßen am meisten leiden müssen. Ist also kein Wunder, daß die Pest, nachdem sie mit einem und anderm Zufall auf das schrecklichste grassieret, so vielerlei Namen führet“. LEHMANN, Erzgebirgsannalen, S. 96ff. 1624 ließ sich der Stadtmedikus in Neumarkt (Oberpfalz) durch die beiden Nürnberger Pestilentiarii über die Erscheinungsformen der in Nürnberg ausgebrochenen Pest informieren: „Das pestilenzialische Contagium dieser Stadt ist theils ein unmittelbares, theils ein mittelbares. Uebrigens weil bei den praktischen Aerzten das durch Gegenstände verbreitete Kontagium wie das in Distanz wirkende gleichmässige Kontagium genannt wird (denn man gebraucht es sowohl zur Bezeichnung eines Ansteckungsstoffes als auch der infizirten Luft), so ist zu bemerken, dass wir unter demselben nichts anderes verstehen, als einen Krankheits-Herd (Fomes). Das Pest ‚Miasma‘ ist Gott Lob bei uns zur Zeit nicht durch die Luft verbreitet worden. Daher ergreift die Pest die Menschen bei uns entweder durch einen besonderen Zunder (Fomes) oder durch unmittelbare Berührung. Auf die erste Weise nahm die Krankheit ihren Anfang, auf die zweite gewann sie Verbreitung. Was die Kranken selbst betrifft, so werden diese meist gleich vom Anfang an von einer bedeutenden Hinfälligkeit ergriffen mit Gefühl von Frost oder Hitze, Brechreiz, wirklichem Erbrechen und zuweilen von Bewusstlosigkeit, worauf sich in Kürze Anthraces und Bubonen, theils von verschiedener Farbe, theils von der Farbe der Haut selbst bilden. Doch sind diese Symptome nicht bei allen gleich, sondern verschieden, je nachdem diese oder jene Theile zuerst mit dem Ansteckungsstoff in Berührung kommen. Denn einige werden mit Kopfschmerz, Hinfälligkeit, Ohnmacht befallen, andere klagen über unstillbaren Durst, Fieberhitze und Schlaflosigkeit, auf welche bald Delirien folgen, wieder bei anderen erscheinen sogleich die charakteristischen Zeichen der Pest und zwar oft ohne die den Pestbeulen gewöhnlich vorhergehenden heftigen Schmerzen. Bei einigen Pestkranken entstanden unter den Erscheinungen der Euphorie Abscesse, bei anderen war damit unter heftige Ohnmacht verbunden. Bei einigen beobachtete man bloss Anthraces, bei anderen traten Anthraces und Bubonen zugleich auf. Diejenigen, bei welchen in entfernteren Theilen, z. B. der Leistengegend, Bubonen ausbrachen, wurden fast alle geheilt, während die, bei denen sie auf der Schulter oder der Brust ausbrachen, fast alle starben. Nicht selten trat übrigens der Tod plötzlich, unter scheinbar günstigen Symptomen ein, aber eben so oft sah man auch solche, welche durch die Heftigkeit der Erscheinungen in der äussersten Lebensgefahr zu schweben schienen, gegen alle Erwartung der Gefahr entrinnen und genesen. So gross ist die Täuschung und Bösartigkeit dieser Krankheit“. 1631 erhielt der „Pestilential-Chirurgus“ in Zwickau lediglich freie Wohnung und wöchentlich 1 ½ Rtlr.; HERZOG, Chronik von Zwickau 2. Bd., S. 417. Vgl. auch LAMMERT, Geschichte, S. 147ff.

[161] LAMMERT, Geschichte der Seuchen, S. 146f.: „In Zwickau erhob sich die Pest zu Anfang des Jahres, sie nahm so zu, dass vom 9. Juni bis 11. August 1500, darunter viele angesehene Personen erlagen; am 5. August wurden allein 158 Leichen begraben. Die Stadt lag voll von Kranken und Todten, zu deren Unterbringung die Kauf- und Fleischladen um den Markt benutzt werden mussten. In diesem verhängnisvollen Jahren wurden überhaupt 1897 Todesfälle angemeldet; die Zahl der Todten soll aber ohne Soldaten 6000 betragen haben; ganze Strassen waren durch den Tod und die Flucht vieler Einwohner verödet. Gegen Michaelis liess die Seuche nach, um in den umliegenden Ortschaften sich geltend zu machen, da starben viele dahin geflüchtete Zwickauer Bürger. Das Sterben übertraf jenes von 1582-83m welches man bereits das grosse genannt hatte“.

[162] Dux [Duchcov, Bez. Teplitz, Tschechien]; HHSBöhm, S. 118f.

[163] Vgl. auch ARENDT, Wallensteins Faktotum, S. 229.

[164] Miliz: Kriegsmannschaft.

[165] Meißen; vgl. KÖBLER, Historisches Lexikon, S. 389f.

[166] Volk: Truppen, Armee.

[167] Akkord: Übergabe, Vergleich, Vertrag: Vergleichsvereinbarungen über die Übergabebedingungen bei Aufgabe einer Stadt oder Festung sowie bei Festsetzung der Kontributionen und Einquartierungen durch die Besatzungsmacht. Angesichts der Schwierigkeiten, eine Stadt oder Festung mit militärischer Gewalt einzunehmen, versuchte die militärische Führung zunächst, über die Androhung von Gewalt zum Erfolg zu gelangen. Ergab sich eine Stadt oder Festung daraufhin ‚freiwillig‘, so wurden ihr gemilderte Bedingungen (wie die Verschonung von Plünderungen) zugebilligt. Garnisonen zogen in der Regel gegen die Verpflichtung ab, die nächsten sechs Monate keine Kriegsdienste beim Gegner zu leisten. Zumeist wurden diese Akkorde vom Gegner unter den verschiedensten Vorwänden bzw. durch die Undiszipliniertheit ihrer Truppen nicht eingehalten.

[168] titulo possessionis: unter dem Vorwand des Eigentums.

[169] praetendieren: einfordern.

[170] N Nabock [ – ], kaiserlicher Obristleutnant.

[171] RICHTER, Historische Nachricht, S. 192f. (Richter dat. nach dem a. St.).

[172] Reichenbach [Vogtlandkreis]; HHSD VIII, S. 298f.

[173] Crimmitschau [LK Zwickau]; HHSD VIII, S. 53ff.

[174] weglassen: ablassen; Bier, Wein etc., was man nicht mitführen konnte, ließen alle Kriegsparteien in der Regel auslaufen.

[175] Die Lazaristen, auch Vinzentiner, (lat.: Congregatio Missionis, CM) sind ein katholischer Männerorden, der 1625 vom heiligen Vinzenz von Paul für den Dienst an den Armen in Paris gegründet wurde.

[176] Vgl. BINGEL, Das Theatrum Europaeum; SCHOCK; ROßBACH; BAUM, Das Theatrum Europaeum.

[177] Vergewaltigung, „Schändung“, „Schwechung“: Vergewaltigung war in den Kriegsartikeln aller Armeen ausdrücklich verboten und mit der Todesstrafe bedroht. Auf Vergewaltigung stand schon in den Kriegsartikeln Gustav II. Adolfs von 1621 die Todesstrafe. Sie war aber von Anfang an eines der häufigsten Delikte, wenngleich z. T. in den offiziellen Kriegsberichten an den Kriegsherrn absichtlich unterschlagen, aber auch in den Taufregistern immer wieder auftauchend. Zuweilen vermerkte der Pfarrer beim Vater „drey Soldaten“, „zweene Soldaten“, um auch Mehrfachvergewaltigungen zu dokumentieren; UHLIG, Leidenszeiten, S. 11; vgl. die kirchlichen Zweifel bei GROßNER; HALLER, Zu kurzem Bericht, S. 14, 66; „Balgstedt im Besitz der Herren von Heßler und von Schieck 1616 – 1744“: „1634 läßt Frau Thiele Zwillinge taufen; ihr Mann Hans Thiele hatte sie verlassen und war in den Krieg gezogen. In dem selben Jahre wird der außereheliche Sohn der Anna Schild getauft, welche sagt, sie sei voriges Jahr nach Pfingsten nach Laucha gegangen und auf dem Heimwege unterm Hain beim Spillingsgarten von einem Reiter überfallen worden, weshalb das Kind ‚Hans Reuter’ getauft wird“. Zur Schändung auch von Schwangeren vgl. HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 54. Teilweise waren selbst Reiterjungen daran beteiligt; BLUME; RUNZHEIMER, Gladenbach, S. 323: „2 Jungen / Reiterjungen / habenn Cuntzen heintzgenn Hansenn metgen notzüchtigen wollen, habens uff die Erde geworffen undt das Maul zu gehalten. Sey ohngefehr 13 Jahr alt. Der Hoffmeister aber hab diese Jungen der maßen gezüchtigt, das sies nit wohl leugnen können“. Die Dunkelziffer von Vergewaltigungen mag aus verständlichen Gründen um ein Vielfaches höher gelegen haben. THEATRUM EUROPAEUM Band 3, S. 617: „So ist auch ein Polnischer Edelmann / welcher sampt seinem Knecht / ein Weibsbild geschändet / und deßwegen bey seinem Obristen angeklagt gewesen / zur Rede gestellt / unangesehen er eine grosse Summa Gelts für sein Leben geboten / gleichwol anfangs der Knecht in Gegenwart und Ansehen deß Edelmanns / enthauptet / und hernach er folgenden Tags auch mit dem Schwerd hingerichtet worden“. Bei der Nonne Maria Anna Junius aus Bamberg, HÜMMER, S. 222, heißt es dagegen ausdrücklich, dass die Schweden in der ganzen Zeit sich „züchtig und ehrerbittig“ verhalten hätten. Vgl. JANSSON, Soldaten und Vergewaltigung, S. 197; THEIBAULT, Landfrauen; BERG, Administering justice. Vgl. auch MAHR, Monro, S. 56f. Daus Verfahren wurde sehr unterschiedlich gehandhabt, vgl. etwa die Aufzeichnungen des Schmalkaldener Chronisten Pforr; WAGNER, Pforr, S. 141: „Den 22. 9br: [1636] sollte ein [schwedischer] cornet gerichtet werden, weil er eine magd genotzüchtiget. Weil aber sein knegt die magd geehligt, dem er 2 pferd geben und 20 thlr in die kirchen gebüst, ist ihme das leben geschenckt worden“. Auf Klagen bei Kommandieren hieß es z. T.; HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 122: „es sei aus unterschiedenen regimentern kommandiert volk und unter denselben Spanier, Neapolitaner, Burgunder, Italiener etc., die man nicht also in zaum halten könnte“. Vergewaltigung gehörte z. T. zur üblichen Topik in zeitgenössischen Berichten oder bei Geburt unehelicher Kindern; vgl. GROßNER; HALLER, Zu kurzem Bericht, S. 52. Bei der Nonne Maria Anna Junius aus Bamberg, HÜMMER, Bamberg, S. 222, heißt es ausdrücklich, dass sich die Schweden in der ganzen Zeit „züchtig und ehrerbittig“ verhalten hätten. Vgl. JANSSON, Soldaten und Vergewaltigung, S. 197; THEIBAULT, Landfrauen; BERG, Administering justice; die Beschwerden der Pommern’schen Gesandten (1630); THEATRUM EUROPAEUM Bd. 2, S. 190, CONRAD; TESKE, Sterbzeiten, S. 309f.; HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 108ff. SEMLER, Tagebücher, S. 212f. (1635): „es ist kein wunder, daß wir kein glückh haben könnden, daß vnser aigen volckh mit den gaistlichen sachen so vebel vmbgehet, daß ein erschröckhen ist. Diser tagen haben vnser reütterey daß stätlin Gebweiler [Guebweiler; Frankreich, Dép. Haut-Rhin], so doch kein feind darinnen wahre, veberfallen, dem priester, so eben consecrirte, den kelch auß der hand genommen, die closterfrawen noth gezwungen, andere weiber auf dem heiligen altar geschändt und geschmächt [geschwächt !; BW]“. Der Schweriner Dompropst und Ratzeburger Domherr, Otto von Estorf [1566 – 29.7.1637], berichtet zu 1632 über die Rache von Frauen; DIARIUM BELLI BOHEMICI ET ALIARUM MEMORABILIUM 3, S. 22: „Im Dorff Kienblad [Kühnblatt; BW] im Stift Wirtzburgk, wie ein Kais. Soldat mitt eines bauern Tochter zue grob scherzen wollen, ist Er von ihr vnd andern Weibern vbermeistert, castriret vnd in ein Teich erseufft worden“. Zum Teil wird diese Gewalt gegen Frauen auch mit „schwechen“ umschrieben.

[178] schrauffen, schrauben: DWB 15, Sp. 1653: „als thätigkeit des henkers: schrauben einen, ist eigentlich eine henkers arbeit, torquere aliquem cochleis adhibitis Frisch 2, 223c; jemanden die daumen schrauben, eine art der tortur Adelung; man wird dich auf die tortur schrauben“. „Dabei werden der Daumen oder andere Finger in eine Zwinge gespannt und deren durch Gewinde miteinander verbundene Backen schraubenförmig zusammengezogen. Dieser Prozess ist äußerst schmerzhaft und nicht selten mit Frakturen verbunden, welche bleibende Schäden an der Hand verursachen können“. [wikipedia].

[179] Kriegsgräuel: Kriegsgräuel waren die Begleiterscheinung dieses Krieges von Anfang an. Der Jesuit, Hofbeichtvater und Begleiter Maximilians I. von Bayern, Jeremias Drexel, auf dessen böhmischen Feldzug (1620), zur Eroberung von Pisek am 30.9.1620; PÖRNBACHER, Barock, S. 325f.: „Heute um die dritte Stunde des Nachmittags ist Biska gleich beim ersten Eindringen in die Stadt erobert worden. Alle, die drinnen waren, hat man zusammengehauen und umgebracht. Besonders die Soldaten des Bucquoi haben niemand geschont, kein Geschlecht noch Alter, auch das Kind, das im Bett saß, wurde mit einem Gewehrschuß hingestreckt. Ein gar erbärmlicher Anblick war das, wohin die Einwohner oder die Besatzungssoldaten auch flohen, sie fielen in die Hände der Unseren und wurden getötet oder gefangen. Der Anführer wurde in der Stadt in tausend Stücke zerhauen. Einer Schwangeren, die im Schrecken gebar, wurde der Kopf gespalten, das Kind an der Wand zerschmettert. Man sagt, Bucquoi habe sein Schwert und den Regimentsstab zerbrochen, als er dem Gemetzel Einhalt bieten wollte, aber die Raserei der Soldaten war stärker. Mehrere stürzten sich ins Wasser, um wenigstens so zu entkommen, aber auch dort trafen sie die Kugeln und so starben sie fast einen doppelten Tod. Man sagt, es seien zwölfhundert Schützen in dieser Stadt gewesen, die schon an sich, und auch durch ihre Lage aufs beste befestigt war. Aber nicht einmal einen ganzen Tag hat sie diesem doppelten Heer, dem unsern und dem des [Charles Bonaventure de; BW] Bucquoi, widerstehen können. An diesem Abend liefen von den Böhmen 130 Soldaten ins Lager unseres Fürsten über. Überall herrscht unter unseren Feinden Furcht, Schrecken und großes Zittern, und das ist kein Wunder: schon kennt man den bayerischen Löwen“. HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 163f., Anm. 2: „Den 17. November 1621 Abends fielen sieben Cornet Reuter, unter Commando des Bayerischen General-Feld-Wachtmeisters Grafen von Anholt [Johann Jakob v. Anholt; BW] Commando in den [kurpfälzischen BW] Flecken Beerfelden, plünderten, ohnerachtet ihrer Verpflegung, denselben aus, nahmen 21 Pferde, und tractierten die Leute unmenschlich, daß sie, um ihr Leben zu retten, sich in die Wälder flüchteten. Folgenden Tags wurde durch den continuirenden Nach- und Rückzug von etlichen tausend Mann von der Bergstraße gegen Moßbach [Mosbach; BW] in dem Amt Freyenstein [Freienstein; BW] vollends alles aufgerieben, auch die Kirche ihres Kelchs und Ornats beraubet, der Pfarrer [Heinrich Lambinus; BW] erbärmlich geschlagen, und mit Stricken dermaßen geknebelt [=> geraitelt; BW], daß ihm Gesicht und Gehör vergangen, das Blut zu den Augen herausgedrungen, und er in wenig Tagen sterben müssen. Sie nannten ihn anders nicht, als einen Lutherischen Schelmen und wollten ihn mit Bedrohung der Castration zwingen, daß er den Kirchen-Gesang: »Erhalt uns, Herr, bey deinem Wort usw.« verschweeren sollte. Sie preßten ihm auch durch große Marter 600 fl. aus“. Hans Sonnenbächer, Schultheiß, in seiner Zeugenaussage; KUNZ; LIZALEK, Südhessische Chroniken, S. 206: „Mansfeldische Reiter, uf 30 stark, seien bei ihnen durchgestreift. Philipp Stumpf sei uf Schultern gehauen worden, denen sie als ein alten eisgrauen Mann gestöckt und gepleckt, ins Dorf genommen, mit Füßen ufgehängt, mit Lunten gebrennet, auch salvo honore [= mit Verlaub zu sagen (Entschuldigungsformel)] in Mund Urinam reddiert [= uriniert], endlich herab ufs Genick sehr übel fallen und schlagen lassen“. Der Pfarrer von Mönchsdeggingen, Christian Spradtler, am 4.1.1634 über die am 13.12.1633 erfolgte Plünderung und seine Marter; STEGER, Jetzt ist die Flucht angangen, S. 51f.: „und einer unter ihnen, der sich des Ochsenwürthen, würthen von Nereßheim, welchen man vor diesem verbrand, Sohn genennet, sich öffentlich vernemen lassen, habe sich dem leibigen Satan ergeben ewiglichen. Alsobalden die anderen dreyen seine Spießgesellen gerufen, deren sich dann ein jeder mit seinen Instrumenten baldt gefaßt gemacht. Der erste mit einem hültzern reiteltopff, mich damit zu reiteln, der ander mit einem langen Strickh, mich damit zu binden, der dritte mit einem Schraufzeig mich damit zu klueben, Der vierte mit einem großen erdenen Topff darinnen etliche maß wasser, so sie den schwedischen trunckh nennen, gema(h)nt, mir damit den garauß zu machen“. Hans Hoxer in seiner Zeugenaussage; KUNZ; LIZALEK, Südhessische Chroniken, S. 213: „Ewald Weißen Frauen hätten sie die Nasen abgehauen. Ihm, Zeugen selbst, ein Strang um den Kopf gelegt und geknebelt, daß er ihnen etwas an Geld, so er in einem Säckel im Garten gescharret gehabt, geben, womit sie aber nicht content [= zufrieden] gewesen, sondern fürbaß [= weiter] einen Strang an beiden Armen gemacht, das Seil hinterrücks über ein Apfelbaumen Äste geworfen, schwebend ufgezogen, auch eine gut Weil hängen und sich bedencken lassen. Zeug aber [durch]gehalten und ferner nicht geschnellt [= hochgezogen worden]. Sonsten hätten sie in Gewölbe, darinnen er sein und anderer Leut Sachen verwahret gehabt, ufgebrochen und alles genommen, dabei zu verstehen geben, das hätte man unserm gnädigen Fürsten und Herrn [dem Landgrafen] zu danken. Vom Schänden wäre viel gehört worden, dann mit seines Nachbarn Barthel Schelches Eheweib hätten sie Schande geübt und doruf ins Wasser geworfen, welche kürzlich hernach, vermutlich aus Schrecken, gestorben“. Heinrich Clodius, Schulmeister, in seiner Zeugenaussage; KUNZ; LIZALEK, Südhessische Chroniken, S. 215: „Die Weimarischen hätten ihn, Zeugen selbst, in die Scheuer geführt, geknebelt, die Hände uf den Rücken gebunden, mit brennenden Lunten Pulver in die Hosen geblasen, auch deromaßen mit ihme übel gehaust, daß er den Mund noch nicht recht öffnen könne. Sie haben Jakob Schäfern mit dem Hals ufgehängt und ein Weil hängenlassen, bis er ihnen das Geld zu geben verwilliget. Niklas Glappacher hätten sie ein Kordel um die Pudenda [= Geschlechtsteile] gemacht, so lange zugezogen, bis er ihnen ufs 60 Gulden geben. Matthes Hammans Weib, samt andern viel mehr, Daumen ufgeschraubt um willen, Geld zu geben und zu verraten“. Pfarrer Heinel von Waldkirchen (1632), zit. nach www.krumhermersdorf.de/literatur/urkunden: „Weil man etliche Soldaten unten im Dorfe abgesetzet und [ihnen] die Pferde genommen [hat] welches nicht nur hiesige Leute, sondern auch benachbarte verübet, [haben] General Holcks Völker [Soldaten] auf ihres Generals Befehl das Dorf angestecket [angezündet]; niedergehaun, was sie angetroffen, also daß sie etlichen die Köpfe in einem Hieb abgehauen [haben] und der Kopf den Berg [hin]abgelaufen, das Corpus [Körper] aber liegengeblieben [ist], welches jämmerlich zu sehen gewesen. Und sonst übel verfahren, wie die Rudera [Spuren] noch ausweisen „. Der Chronist und Bürgermeister Leopold aus Marktredwitz; BRAUN, Marktredwitz, S. 23f.: „Zu dieser Zeit ging Jammer und Not an in unserem Lande und hat gewähret bis auf das 1637. Jahr; do man dann bald nichts anderes hörte als Rauben, Stehlen, Morden, Sengen und Brennen. Die armen Leut[e] wurden niedergehauen, gestochen, geschossen, auch gereitelt. Vielen [wurden] die Augen ausgestochen [und] Arm[e] und Bein[e] entzweigeschlagen. Ohren und Nasen, auch männliche Glieder und säugende Brüste wurden ab- und ausgeschnitten. Etliche [wurden] von ferne beim Feuer gebraten, (teils) im Rauchschlot aufgehenkt und Feuer unter sie geschüret. Etliche [sind] in die Backöfen gestoßen, Stroh vorgemacht und angezündet [worden]. Kein und Schwefel [wurde ihnen] unter die Nägel gesteckt und angezündet. Die Daumen [wurden] geschraubet, spitzige Knebel ins Maul gestecket, [so] daß das Blut haufenweiß heraus geloffen [ist]. Hernach(er) [ist] der ganze Leib durch den Mund mit Urin und Mistwasser gefüllet [worden], die Fußsohlen [wurden] aufgeschnitten, hernach Salz hineingestreuet, Riemen aus den Leibern geschnitten und vielen die Rippen in dem Leib entzwei geschlagen. In Summa, die große Pein und vorhin unerhörter Marter – davon auch der Teufel in der Höll[e] Mitwissenschaft haben mochte – so sie den Menschen in vielen Wegen (an)getan, bis sie gestorben oder verschmachtet oder preßhaft worden, ist nicht zu beschreiben. Da hat manches fromme Herz in solcher Marter und Pein bekennen, Hab und Gut, Weib und Kind, auch wohl seines Herrn oder Nächsten Sachen, die lange verwahret gewesen, verraten müssen. Da wurde weder alt noch jung, edel und unedel, auch der Schwangern und Sechswöchnerin[en] mit Schänden nicht verschonet. Und welches ja ein Greuel anzuhören: achtjährige Mägdlein sowohl, [als] auch 60 bis 80jährige Weibspersonen [sind] zu Tode gemartert, hernach ausgezogen, in die Teich geworfen oder auf der Straße liegen [ge]lassen [worden]. Zuletzt durft[e] sich kein Mensch mehr in Wäldern betreten lassen, denn da war auch niemand mehr sich, [ganz] gleich [ob es] im Morast oder in gebirgigen Steinklüften war, denn da hatten sie Hund[e], welche auf die Menschen abgerichtet [waren, so] daß also kein Mensch in Steinklüften bleiben konnte. Ach, da sind viel[e] Leut[e] in den Wäldern hin und wieder erschossen und niedergehauen worden; auch unbegraben liegen [ge]blieben“. THEATRUM EUROPAEUM 3. Bd., S. 278f., über die Lage in Schlesien nach der verlorenen Schlacht bei Liegnitz am 13.5.1634, in der die kursächsische Armee unter Hans Georg von Arnim die kaiserliche unter Johann von Götz und Rudolf Graf Colloredo schlug: „Die Kayserische nach deme sie bey der Lignitz geschlagen / haben sie in Schlesien besonders zwischen Lignitz und Glatz gar übel gehauset / sonderlich dieweil sie zumahl kein Oberhaupt gehabt / alles was sie gekönt / außgeplündert / und die Inwohner allen Orten wegen grosser angelegter Marter und Peinigung verjagt / auch auß den Wälden / dahin sie sich umb sicherheit willen begeben / gleich wie das Wild auff dem Felde gehetzet / das Frauenvolck wie ein Heerd Vieh zusammen in ihr quartier getrieben / und nackend und bloß mit ihnen zu tanzen / und sonsten zu gehorchen gedrungen: über das dz arme Volck beym Feuer und in Backöfen gebraten / die Augen außgestoßen / Riemen auß den Rücken lebendig geschnitten / Arm und Beyn / Ohren und Nasen / die männliche Glieder und säugende Brüste abgeschnitten / oder darmit empor gehoben / mit Spännern und Hämmern zerklopfft / angeschnürt / umb geführt / Kühn und Schwefel unter die Nägel und in die heimliche Ort gesteckt / angezündt / und damit biß zum Hertzen hinauff gebrent und also verbrent: mit Pistolstöcken die Daumen geschraubt / mit den Bärten und Haren auff den Steinen herumb geschleppt / zerbrochene spitzige Stecken in Hals gesteckt / biß das Blut hauffenweise herauß gelauffen / den Mund unnd Bauch mit Mistpfitzen / Urin / und anderer Unsauberkeit angefüllt / in die Brunnen geworffen / von Dachrinnen gewipffet / die Fußsohlen auffgeschnitten und Salz drein gestreuet / Arm / Bein und Rippen im Leib entzwey geschlagen und zertretten / Hände / Nasen und Ohren abgeschnitten / auffgehenckt / und Feuer unter die Füsse gemacht / und darmit weder Alter noch Jugend / weder Mann noch Weib / weder Edel noch Unedel / weder Schwangern noch Sechswöcherin / noch keines anderen Unterschiedes verschonet / den Eltern die Kinder auß den Armen gerissen / und in stücken zerhauen /zerrissen oder wider die Wände geschmissen / die Augen den armen Leuten auß dem Kopff gerättelt / wie sie reden / und unsäglichen Marter / Schmertzen und Pein angethan / als nicht alles zubeschreiben / wie die zu Goldberg / Reichenbach / und an anderen Orthen und Stätten / Flecken / und Dörffern erfahren: sonderlich zu Reichenbach / welche doch allezeit den Keyserischen / wie billich / miltiglich contribuiret / und alle mögliche Hülff und Vorschub gethan / welchen auch die Bürgermeister auffgewartet / ihnen entgegen gangen / und mit Glimpff der Statt bestes reden wollten / aber nicht gehört / sondern nur die Gewaltthätlichkeiten mit Morden / Schänden / Plündern in Kirchen und Häusern / auch biß für und auff den Altaren und Gotteshäusern verübet / wie darvon in Truck außgelassene offene Schrifften und Klagten bezeugen“. HELML, Dreißigjähriger Krieg, S. 237, Bericht der Amberger Regierung vom 19.3.1646: „Wie dan auch dergleichen unmenschlich procedur den 13. diss auch vorgangen, indeme Georg Schmid, untertan zu Kemnath, welcher mit 5 kleinen kindern beladen von Hirschau nacher hauss und futter gehen wollen, ist er von 9 reuttern erdappt, in das wirtshaus geführt und von ihm begehrt worden, speckh, butter und früchte zu weisen, weiln er aber nichts gewußt, haben sie ihn mit prügeln, eisernen stenglein, schrodhacken und säbeln anfangs uf die schienbein, daß dieselbige ganz zerschmettert, so lange geschlagen, bis die spreissel davon gefallen, hernach ins creuz, in die rechte seiten, über den rückhen und lenden mit einer schrothacken also getroffen, das er etlichsmal zu boden gefallen. Andern morgen früe vortags haben sie ihn mit eisernen stänglein abermahlen jemerlich geschlagen, den urin und koth in einen hafen gelassen, under einender gerührt und ainer, den sie den türkhen genannt, nachdem die andern ihne uf die arm gestanden, das maul mit einem eisernen stänglein aufgespreizt und diesen unflath also unbarmherzig hineingegossen und abwärts im hals gestrichen. Nach diesem allen haben sie ihn wieder ufs geführt und alss er inen uf starkes zusprechen nicht anzeigen khönnen, zu boden geschlagen, mit füssen getretten, gestoßen und mit sporn gestochen und alss er mit weiters laufen müssen, hat ine der türk mit einem prügel über den Arm, rückhen, lenden, füß und fußsohlen unaufhörlich geschlagen, mit ins holz geführt, einen strickh an halss gelegt und an einen paumb gehängt, doch daß er die erden mit den zehen berühren khönnen, bis ihn endlich der zehnte reutter, so bei diesen gewest, abgehauet, und nach hauss zu gehen haissen“. Vgl. die Rechtfertigung der Kriegsgräuel bei dem Ulmer Superintendenten Conrad Dieterich [Gustav Horn gewidmet], dass „man in einem rechtmässigen Krieg seinem Feind mit rauben vnd plündern Schaden vnd Abbruch / an allen seinen Haab vnd Güttern / liegenden vnd fahrenden / thun könne vnd solle / wie vnd welchere Mittel man jmmermehr nur vermöge. […] Was in Natürlichen / Göttlichen / vnd Weltlichen Rechten zugelassen ist / das kan nicht vnrecht / noch Sünde seyn. Nun ist aber das Rechtmessige Rauben / Beutten vnd Plündern in rechtmessigen Kriegen / in Natürlichen / Göttlichen vnnd Weltlichen Rechten zugelassen“. DIETERICH, Discurs, S. 6, 19. Vgl. NEITZEL; HORATH, Kriegsgreuel; KAISER, „Ärger als der Türck“. „Je länger der Krieg dauerte, um so ärger wurde es. Eine Beschwerde der anhaltischen Fürsten vom 22. Januar 1639 an den Kaiser schildert die Zustände im Lande wie folgt: ‚Die meisten Völker haben sich von der Armee abgetan und unser Fürstentum durch und durch gestreift, Dörfer und Städte, derunter Jeßnitz und Raguhn, ausgeplündert, Adlige und andere Standespersonen ermordet und verwundet, Dörfer in Brand gesteckt, teils ohne Not niedergerissen, Bauernkinder geschlachtet, den Weibern die Brüste abgeschnitten und gegessen, dazu das Land dermaßen verderbt, daß fast niemand sich auf dem Lande aufhalten und das Feld bestellen, noch die Reichsanlage abführen kann“. WÜRDIG; HEESE, Dessauer Chronik, S. 222. BLÖTHNER, Apocalyptica, S. 152f.: „In Ruppertsgrün [bei Elsterberg] trennten sie [die Schweden 1640; BW] dem 83jährigen Pfarrer mit glühenden Eisen Ellenbogen, Kniescheiben, Fußzehen ab und marterten ihn zu Tode. Seiner Haushälterin gaben sie Mistjauche zu trinken und zerschlugen ihr mit Pistolen das Gesicht. Anderen Dorfbewohnern banden sie die Köpfe unter den Beinen zusammen und hängten sie verkehrt herum auf. Dann schlugen sie auf diese ein oder legten Feuer unter die Unglücklichen. Einen Bauern ließ man im Backofen ersticken, einem anderen schnitt man die Ohren auf, und gab sie ihm kleingehackt zu essen“. http://home.arcor.de/sprengel-schoenhagen/2index/30jaehrigekrieg.htm: „Am grauenhaftesten hatte in dieser Zeit von allen Städten der Prignitz Perleberg zu leiden. Die Kaiserlichen waren von den Schweden aus Pommern und Mecklenburg gedrängt worden und befanden sich auf ungeordnetem Rückzug nach Sachsen und Böhmen. Es ist nicht möglich, alle Leiden der Stadt hier zu beschreiben.
„Am ehesten kann man sich das Leid vorstellen, wenn man den Bericht des Chronisten Beckmann über den 15. November 1638 liest: ‚… Mit der Kirche aber hat es auch nicht lange gewähret, sondern ist an allen Ecken erstiegen, geöffnet und ganz und gar, nicht allein was der Bürger und Privatpersonen Güter gewesen, besonders aber auch aller Kirchenschmuck an Kelchen und was dazu gehöret, unter gotteslästerlichen Spottreden ausgeplündert und weggeraubet, auch ein Bürger an dem untersten Knauf der Kanzel aufgeknüpfet, die Gräber eröffnet, auch abermals ganz grausam und viel schlimmer, als je zuvor mit den Leuten umgegangen worden, indem sie der abscheulichen und selbst in den Kirchen frevelhafter und widernatürlicher Weise verübten Schändung des weiblichen Geschlechts, selbst 11- und 12-jähriger Kinder, nicht zu gedenken – was sie nur mächtig (haben) werden können, ohne Unterschied angegriffen, nackt ausgezogen, allerlei faules Wasser von Kot und Mist aus den Schweinetrögen, oder was sie am unreinsten und nächsten (haben) bekommen können, ganze Eimer voll zusammen gesammelt und den Leuten zum Maul, (zu) Nase und Ohren eingeschüttet und solch einen ‚Schwedischen Trunk oder Branntwein’ geheißen, welches auch dem damaligen Archidiakonus… widerfahren. Andern haben sie mit Daumschrauben und eisernen Stöcken die Finger und Hände wund gerieben, andern Mannspersonen die Bärte abgebrannt und noch dazu an Kopf und Armen wund geschlagen, einige alte Frauen und Mannsleute in Backöfen gesteckt und so getötet, eine andere Frau aus dem Pfarrhause in den Rauch gehängt, hernach wieder losgemacht und durch einen Brunnenschwengel in das Wasser bis über den Kopf versenket; andere an Stricken, andere bei ihren Haaren aufgehängt und so lange, bis sie schwarz gewesen, sich quälen lassen, hernach wieder losgemacht und andere Arten von Peinigung mit Schwedischen Tränken und sonsten ihnen angeleget. Und wenn sie gar nichts bekennen oder etwas (haben) nachweisen können, Füße und Hände zusammen oder die Hände auf den Rücken gebunden und also liegen lassen, wieder gesucht, und soviel sie immer tragen und fortbringen können, auf sie geladen und sie damit auf Cumlosen und andere Dörfer hinausgeführt, worüber dann viele ihr Leben (haben) zusetzen müssen, daß auch der Rittmeister der Salvegarde und andere bei ihm Seiende gesagt: Sie wären mit bei letzter Eroberung von Magdeburg gewesen, (es) wäre aber des Orts so tyrannisch und gottlos mit den Leuten, die doch ihre Feinde gewesen, nicht umgegangen worden, wie dieses Orts geschehen’ „. VOLLBRECHT, Dreißigjähriger Krieg, S. 57f.: „So zündeten die schwedischen Soldaten am 5. Mai [1636; BW] die Glandorfer Glandorf [LK Osnabrück; BW] Kirche und das ganze Dorf an. Das soll eine Strafaktion gewesen sein, weil einige Zeit vorher Glandorfer Bürger bei der Verteidigung ihres Ortes einige schwedische Soldaten getötet hatten. Hierbei kam es auch zu Greueltaten gegenüber den Wehrlosen. Es wird berichtet, dass die schwedischen Soldaten von den drei Töchtern des Hofes Schultewerth eine kreuzigten und eine andere über dem Herdfeuer erstickten“. Während des Dreißigjährigen Krieges massakrierten schwedische Truppen am 18.6.1633 einen Großteil der männlichen Bevölkerung von Kirchhofen. Die Opfer wurden bei lebendigem Leib in einer Weinpresse zu Tode gequetscht. Insgesamt wurden dabei rund 300 Bauern aus Kirchhofen, Ehrenstetten und Pfaffenweiler als angebliche Rebellen niedergemetzelt. Vgl. auch FURTENBACH, Ober-Ländische Jammer- Und Straff-Chronic, S. 67ff. über die Einnahme Memmingens durch die Kaiserlichen (1633). „Bis ins Jahr 1636 war Pruntrut von den in der Umgebung lagernden Kaiserlichen blockiert. Die Mißhandlungen der Landleute draussen in den Dörfern bis ins Delsbergertal durch die Truppen blieben an der Tagesordnung. So wurde in Courchavon wie zwei Jahre vorher in Fontenais der Schmied, ein armer alter Mann am Strohfeuer zu Tode gesengt. In Bassecourt liess man den Sohn einer guten Familie, absichtlich zu diesem Zwecke eingesperrt, verhungern. Ein anderer musste in Vermes angesichts eines mit Speisen wohlbesetzten Tisches den gleichen Tod sterben; dessen Vater, in einem nahen Speicher eingeschlossen, musste ebenfalls verhungern. Einem armen Kinde, das einen harmlosen Brief von Prunstrut nach Delsberg tragen sollte, ließ der Obristleutnant Mora ein Ohr abhauen. => Kriegsverbrechen in den „Materialien“.

[180] Kirchenraub, Kirchenschändungen: Kirchenraub galt als eines der abscheulichsten Verbrechen, in den Kriegsartikeln zumindest mit der Todesstrafe bedroht, und wurde nach Art. 172 der „Constitutio Criminalis Carolina“ generell mit dem Tode durch Verbrennung bei lebendigem Leibe bestraft, im Militärstrafrecht mit dem Tod durch den Strang. Mithin war die Bezeichnung „Kirchenräuber“, mit der die kaiserlich-kursächsischen Soldaten bei HAPPE apostrophiert werden, nach dem „Schelm“ eines der schlimmsten Schimpfworte. Mit Befriedigung stellte z. B. der Stassfurter Pfarrer Möser fest, wie Banér Kirchenraub bestrafen ließ; WINTER, Möser, S. 50. Theatrum Europæum Band 3, S. 616f.: „Unter diesen Crabaten und Polacken ward eine scharpffe Kriegs-Disciplin und gute Ordnung halten / wie dann drey ihrer Soldaten / welche in einem Dorff auß einer Kirchen etwas gestohlen / und darüber ergriffen worden / eine harte Straff haben außstehen müssen / in deme sie alle drey an Pfählen angebunden / und lebendig im Feuer verbrandt worden“. Der Erzgebirgschronist Lehmann über schwedische Truppen (1640); LEHMANN, Kriegschronik, S. 117: „Darbei haben Sie keiner Kirchen geschonet, alle Sacristeyen zerhauen, die Altare gestümmelt, die Orgeln zerrißen, den Ornat, Leich- und Altartücher, kelche weggenommen. Den do ist alles Preiß gewesen, kirchen, kirchengeräthe, Gottesäcker, Epitaphia, Crucifixe, die Sie verstümmelt und verbrandt; in ezlichen kirchen ist die strew von Pferden ellenhoch gelegen. In kirchen haben Sie die verborgenen löcher gefunden, drin die alten die Pepstlichen Kirchengeräthe, Monstrantzen, becken, weihkeßel vermauret hatten, und darvon kein einwohner gewust, und mitgenommen, Die Libreyen der Priester geraubet und aufgeladen“. MORGENSTERN, Chronik von Olbernhau, S. 39f.: Pfarrer Pistorius schreibt unter dem 15.1. 1646 über die Plünderung durch Schweden: „Sonntag post circumcisionis Christi festum, d. 4. Jan. umb 10 Uhr vormittag sein ettliche 60 furagierende Pferde u. Knecht in die Pfarr Albernhayn plötzlich eingefallen, in die 56 Scheffel Haber eingesackt, gänss, Hüner undt Endten, von allerlei victualien, Butter, Käse, Bettgeräde und weisse Wäsche, kleider und was sie nur auf Pferde und schlitten aufladen können, weggenommen. Andre in die kirch gebrochen, die Sacristei eröffnet und darinnen sehr viel Sachen, dess Pfarrers kleider, victualien, ettlich fässlein Butter u. viel leinwand hinweggenomben : und biss gegen 3 uhr Abend geplündert, worauf umb 4 Uhr ein andre Parthy wieder in die Pfarr komben, meel und korn eingesacket und gegen die Saigerhütte damit verrucket, also dieses ersten einfalls Schaden sich über die 130 thaler belaufet. Folgender Tage von 6., 7. biss 15. Januar sein zu 200 biss in die 500 Pferde, Mussquetierer und viel räuberische rotten stetig in Dorf Albernhayn logiret, die kirchen, sacrarium, und Heiligthumb sacrilegistice (d. h. tempelräuberisch) beraubet, welches zuvor von ihnen als Feinden nicht beschehen: zwei kostbare Missgewandt, eines von gold gewirkt und gestickt auf die 90 thaler werth, das andre, ein rot Sammets, beide mit sehr schönen von Seid und gold gestückten Crucifix Bildern, und dieses auf 60 thaler werth, neben zwei übergüldenen kelch und Patenen (Hostienteller), ein grosen und kleinen, in den einen gienge 2 seitel, in den andern 1 seitel, was sie werth sein, kann jetzo nit gesagt werden. Was mitt zerbrochen und durchgraben am altar und kirchengebeut, item am Pfarrhauss vor Schaden geschehen, wird ehist kläglich besehen werden: Ohne was dem Pfarrer, alles was er gehabt, verwahret, vergraben zu hauss, in der kirch, an allen Orten und enden, am ettlichen geld, an kleidern, Betten, garn, leinwand, an getrait und gänzlicher nahrung, an seiner Bibliotheca vor schaden geschehen, denn alles kleines und grosses weggenomben und panolethrice (alles zerstörend) verderbet worden ist: weil er blos und übelbekleidet kaum ihren Händen entkomben, alles, alles hinterlassen und den Barbarischen Scythen und Mohametischen Räubern und Unmenschen, recht höllischen, meineidigten bestien zur beut und beraubung all sein Hauss und haab umb rettung des lebens dargeben müssen und von diesen Freibeutern dermassen beschädigt und verderbet ist, als nicht zu schreiben, als nit zu glauben, als nicht wohl mag der schaden geschätzet werden und derselbe über die 200 thaler (ohn das getrait, Pienstöcke und kleinen vieh) sich belaufet. Gott der gerechte, dem wir allein und nicht diesen Türkischen Heiden gesündiget, der wird solches richten und rechnen undmitt zeitlicher und ewiger Bestrafung diese unchristen verdamben und verwerfen“. SCHMIDT, Chronica Cygnea, S. 541 (Zwickau 1633): „Ein anderer [Kaiserlicher; BW] hatte ein grün Taffendes Meßgewandt gestolen / und ihm etliche Sachen / unter andern ein paar Kniebänder daraus machen lassen / dem bekam sein Kirchen-Raub übel. Denn im hinaus ziehen ist er gefallen / und ist ihm ein Wagen über die Beine gangen / der hat ihm beyde Beine / eben an dem Ort / wo die KnieBänder herumb gebunden / zerknirscht / und ihn sonst so übel zugericht / daß er in grossen Schmertzen sterben müssen“. SEMLER, Tagebücher, S. 212 (1635): „Dieser tagen haben vnser [kaiserliche; BW] reütterey dass stätlin Gebweiler [Guebweiler; Frankreich, Dép. Haut-Rhin], so doch kein feind darinnen wahre, veberfallen, dem priester, so eben consecrirte, den kelch aus der hand genommen, die closterfrawen not gezwungen, andere weiber auf dem heiligen alltar geschändt vnd geschmächt“. Am 26.5.1636 berichtete der Überlinger Stadtschreiber Hupertus an den noch in Wien weilenden Dr. Pflummern; SEMLER, Tagebücher, S. 281, Anm. 787: „Dieses volckh [des Herzogs v. Modena Francesco d’Este; BW] hatt so sauber in allen orten auf dem land abgeraumbt, daß nit eins pfennings werth (ausser der zerbrochenen heuser) vbergeblieben; alles khupfer, zinn, eisen vnd blech hat herhalten müssen, khein nagel in der wand ist sicher gewesen; zu Ittendorff ebenmessig alle fenster eingeschlagen, daß bley, bandt von den thüren, eiserne hackhen oder kloben mit zerschlagung des gemäurs auß den stainen außgegraben vnd hingenommen. Zu Kippenhausen vnd Hagnaw haben sie 2 gloggen abgehebt vnd hingeführt: die kirchen aber zu gemeltem Hagnaw gantz außgeplünderet, die meßgewandt, paramenta, fenster, orgel, eiserne gätter, item die thür vnd rigel des sacrarij, in summa waz hat nur können abgebrochen werden, ist alles hin vnd noch darzu die stül und kirchen gantz zerschlagen“. Der Erzgebirgschronist Lehmann über schwedische Truppen (1640); LEHMANN, Kriegschronik, S. 117: „Darbei haben Sie keiner Kirchen geschonet, alle Sacristeyen zerhauen, die Altare gestümmelt, die Orgeln zerrißen, den Ornat, Leich- und Altartücher, kelche weggenommen. Den do ist alles Preiß gewesen, kirchen, kirchengeräthe, Gottesäcker, Epitaphia, Crucifixe, die Sie verstümmelt und verbrandt; in ezlichen kirchen ist die strew von Pferden ellenhoch gelegen. In kirchen haben Sie die verborgenen löcher gefunden, drin die alten die Pepstlichen Kirchengeräthe, Monstrantzen, becken, weihkeßel vermauret hatten, und darvon kein einwohner gewust, und mitgenommen, Die Libreyen der Priester geraubet und aufgeladen“.

[181] Generalfeldzeugmeister [schwed. General för Artilleriet]: Der Generalfeldzeugmeister war Befehlshaber der dritten, wenn auch teilweise gering geschätzten Truppengattung, der Artillerie; bei Beförderungen wurden die vergleichbaren Ränge bei der Kavallerie, dann der Infanterie bevorzugt. Der Rang umfasste das Kommando über Artillerie. Er erhielt nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630) monatlich 1.200 fl.Ihrem Befehlshaber fielen die sogenannten „Glockengelder“ [Geld, womit eine eroberte Stadt, die sich vom groben Geschütze hat beschießen lassen, ihre Glocken und ihr Kupfergeschirr, welches alles herkömmlich der Artillerie des Eroberers heimfällt, wieder erkaufen oder einlösen muß. KRÜNITZ, Enzyklopädie Bd. 19, S. 192], zu, wenn man während der Belagerung etwa bei Sturmläufen hatte die Glocken läuten lassen, was nach dem „Recht“ des Siegers 12.000 fl. [zum Vergleich: 1634 wurde ein Bauernhof mit 8.-1.000 fl., ein kleines Schloss mit 4000 fl. veranschlagt; MATHÄSER, Friesenegger, S. 51] und mehr sein konnte. Vgl. auch HOCHEDLINGER, Des Kaisers Generäle. Ihm unterstanden die Schanzmeister und die Brückenmeister, zuständig für Wege-, Brücken-, Lager- und Schanzenbau sowie die Anlage von Laufgraben vor Festungen.

[182] Rudolf [Rudolfo] Graf Colloredo [Coloredo, Coloreto, Coleredo, Colredo, Kolloredo]-Waldsee [Wallsee] [2.11.1585 Budweis-24.2.1657 Prag], kaiserlicher Feldmarschall.

[183] Pleissenburg: 1549 als Festung über einem dreieckigen Grundriss neu errichtet. Die neue Pleißenburg war an das Befestigungssystem der Stadt angegliedert und vom Hauptwall durch einen eigenen Wassergraben getrennt, so dass sie die Funktion einer Zitadelle übernahm. Sie war mit Kasematten versehen und an der Feldseite mit einer dreieckigen Bastion ausgestattet [wikipedia].

[184] Christoph v. Trandorf [Drandorff] [ -1650], kursächsischer Obrist.

[185] Johann Georg I. Kurfürst v. Sachsen [5.3.1585 Dresden-18.10.1656 Dresden].

[186] Bernhard Herzog v. Sachsen-Weimar [16.8.1604 Weimar-18.7.1639 Neuenburg am Rhein], schwedischer, dann französischer General. Vgl. JENDRE, Diplomatie und Feldherrnkunst; RÖSE, Herzog Bernhard der Große.

[187] Oederan [LK Mittelsachsen]; HHSD VIII, S. 261f.

[188] Schneeberg [Erzgebirgskreis]; HHSD VIII, S. 320ff.

[189] HALLWICH, Wallenstein’s Ende 2. Bd., S. 304.

[190] SCHMIDT-BRÜCKEN; RICHTER, Der Erzgebirgschronist Christian Lehmann.

[191] SCHMIDT-BRÜCKEN; RICHTER, Der Erzgebirgschronist Christian Lehmann, S. 133: „Spottweise nennen dieses Gebirge die böhmischen Papisten und Mammelucken das Hunger- und Haberland, den beständigen Exulanten zum Schimpf, die sich meist bei der böhmischen Verfolgung von 1624 bis 50 in dieses Gebirge retterirt (= gerettet) und niedergelassen haben, teils sind (sie) wider hineingelaufen nach den Ägyptischen Fleischtöpfen, das davon ein Sprichwort entstanden: So lange ein Teil Exulanten in Beckers Psalter singen und was zuzubüßen haben, sind sie gute Lutheraner, wenn sie aber müssen in dem Habermann beten und schmal leben, da liefen sie wieder nach dem böhmischen Mehl und Knödlein“.

[192] Klostergrab [Hrob, Bez. Teplice, Tschechien].

[193] Frauenstein [LK Mittelsachsen].

[194] Kraut und Lot: Pulver und Blei. Kräuter, z. B. Wolfskraut, wurden als Beigabe zum Schießpulver verwendet, da sie als Zaubermittel galten, um eine bessere Wirkung des Kanonen- oder Gewehrschusses zu erreichen. Daher stammt auch die Bezeichnung des Pulvers als „Büchsenkraut“ oder „Zündkraut“. – Lot: hier als Gewicht für die Bleikugel.

[195] LEHMANN, Kriegschronik, S. 65.

[196] Hof; HHSD VII, S. 302f.

[197] Kürassierregiment des Herzogs  Julius Heinrich von Sachsen-Lauenburg.

[198] Holk.

[199] Wilhelm v. Wchinitz u. Tettau [Vilém Vchynský ze Vchynic a z Tetova], Graf Kinský [1574 oder 1582-25.2.1634 in Eger ermordet], Führer der böhmischen Emigranten. 1611 Oberstjägermeister des Königreichs Böhmen, 25.5.1618 einer der dreißig Direktoren, 26.8.1619 beteiligt an der böhmischen Königswahl, in der er für Johann Georg I. v. Sachsen votierte, konnte sein Eigentum aber nach der Niederschlagung der böhmischen Revolution vor der Konfiskation bewahren, 1628 auf Betreiben Wallensteins zum Grafen erhoben, 1630 Emigration nach Pirna, behielt aber seine böhmischen Güter, die er von katholischen Amtsleuten verwalten ließ. Nach der Schlacht bei Breitenfeld nach Böhmen zurückgekehrt, wurde er beim Einfall kursächsischer Truppen gefangen genommen u. in lockerer Haft gehalten; während des 2. Generalats Wallenstein Vermittler zwischen Wallenstein, schwedischen u. französischen Diplomaten.

[200] Röhrkasten: Laufbrunnen.

[201] spoliert: geplündert.

[202] KLUGE, Hofer Chronik, S. 33f.

[203] Röslau [LK Wunsiedel im Fichtelgebirge].

[204] Salvaguardia: Ursprünglich kaiserlicher Schutzbrief, durch den der Empfänger mit seiner Familie und seiner ganzen Habe in des Kaisers und des Reichs besonderen Schutz und Schirm genommen wurde; zur öffentlichen Bekräftigung dieses Schutzes wurde dem Empfänger das Recht verliehen, den kaiserlichen Adler und die Wappen der kaiserlichen Königreiche und Fürstentümer an seinen Besitzungen anzuschlagen. Der Schutzbrief bedrohte jeden Angreifer mit Ungnade und Strafe. Im 30jährigen Krieg militärische Schutzwache; Schutzbrief (Urkunde, die, indem sie geleistete Kontributionen und Sonderzahlungen bestätigte, gegen weitere Forderungen schützen sollte, ggf. durch militärische Gewalt des Ausstellers); auch: sicheres Geleit; eine oft recht wirkungslose Schutzwache durch abgestellte Soldaten, in schriftlicher oder gedruckter Form auch Salvaguardia-Brief genannt, die meist teuer erkauft werden musste, und ein einträgliches Geschäft für die zuständigen Kommandeure darstellten. Teilweise wurden entsprechende Tafeln an Ortseingängen aufgestellt, „Salvaguardia“ an die Türen der Kirchen (HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 55) geschrieben oder für die ausländischen Söldner ein Galgen angemalt. Die 1626 von Tilly erlassene Schultheißen-Ordnung hatte festgelegt: „Wer salua Guardia mit wortten oder that violirt, den solle niemandt zu verthädigen understehen, sonder welcher hoch oder nider Officir ein dergleichen erfahren mag, der solle den muthwilligen verbrecher sobalden zu dem Provosen schaffen, dem Schultheysen neben einandtwortung bey sich unrecht befundenen sachen und guetter hiervon berichten ohn einred, die Restitution und was bey der sachen underlauffen möcht dass Gericht entscheiden lassen, und welcher einem andern sein gewonnen beuth abnimbt oder an seinem freyen verkauff nachtheilig verhindert, den solle Schultheyss zur Restitution anhalten und noch darzu mit straffen hart belegen“. ZIEGLER, Dokumente II, S. 986. Der Abt Veit Höser (1577 – 1634) von Oberaltaich bei Straubing; SIGL, Wallensteins Rache, S. 140f.: „Da die Schweden so grausam wüteten und sich wie eine Seuche immer weiter ausbreiteten, alle Dörfer mit Raub, Mord und Jammer heimsuchten, erbaten die Bürger ab und zu von den Kapitänen der Weimaraner eine Schutzwache, die bei ihnen meist Salva Guardia heißt. Erhielten sie diesen Schutz zugesagt, so wurde jeweils ein Musketierer zu Fuß oder zu Pferd in das betreffende Dorf, die Ortschaft, den Markt abgestellt. Dieser sollte die herumstreifenden Soldatenhorden, kraft eines vom Kapitän ausgehändigten schriftlichen Mandats, im Zaume halten, ihre Willkür beim Rauben und Plündern einschränken. […] Es ist aber nicht zu bestreiten, dass eine solche Schutzwache unseren Leuten oder den Bewohnern anderer Orte, denen auf ihre Anforderung eine Salva Guardia zugestanden wurde, keinen Vorteil brachte. Im Gegenteil, sie schlugen ihnen vielmehr zum Schaden aus und waren eine Belastung. Offensichtlichen Nutzen dagegen hatten nur die Kapitäne, denn ihnen mussten die Leute gleich anfangs die ausgehandelte Geldsumme vorlegen oder wenigstens wöchentlich die entsprechende Rate (pensio) entrichten. Kurz, wie Leibeigene oder Sklaven mussten sie blechen, was die Kapitäne verlangten. Ich habe nur einen Unterschied zwischen den Orten mit und denen ohne Salva Guardia festgestellt: Die Dörfer ohne Schutzgeleit wurden früher, jene mit einer Salva Guardia erst später ausgeplündert. Da nämlich die Schweden vom Plündern nicht ablassen konnten, solange sie nicht alles geraubt hatten, so raubten und plünderten sie entweder alles auf einmal (sodaß sie nicht mehr zurückkommen mußten) oder sie ließen allmählich und langsam bei ihren Raubzügen alles mitgehen, bis nichts mehr zu holen war. Obendrein haben diese eigentlich zum Schutze abkommandierten Musketiere und Dragoner gewöhnlich die Ortschaften, ihre Bewohner und deren Habseligkeiten – als Beschützer – ausspioniert und dann verraten. Wurde nämlich der bisherige Beschützer – und Spion – unvermutet abberufen, dann brachen seine Kameraden, Raubgesellen und Gaunerbrüder ein und raubten alles, was bislang durch den Schutz der Salva guardia verschont geblieben war, was sie in Wirklichkeit aber für sich selbst hinterlistig und heimtückisch aufbewahrt hatten, und wüteten um so verwegener (pro auso suo) gegen die jämmerlich betrogenen und enttäuschten Menschen, beraubten sie nicht menschlicher und marterten sie“. Auch war das Leben als Salvaguardist nicht ungefährlich. Der Ratsherr Dr. Plummern berichtet (1633); SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Eodem alß die von Pfullendorff avisirt, daß ein schwedischer reütter bei ihnen sich befinnde, hatt vnser rittmaister Gintfeld fünf seiner reütter dahin geschickht sollen reütter abzuholen, welliche ihne biß nach Menßlißhausen gebracht, allda in dem wald spolirt vnd hernach zu todt geschoßen, auch den bauren daselbst befohlen in den wald zu vergraben, wie beschehen. Zu gleicher zeit haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd naher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächts sein sollen, dahero weiln rittmaister Gintfeld ein gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen wird“. BLÖTHNER, Apocalyptica, S. 49f. (1629): „Eine Eingabe des Bauern Jacob Löffler aus Langenwetzendorf [LK Greiz] wegen der bei ihm einquartierten »Schutzgarde« schildert die Heldentaten der derselben ungemein plastisch: »Was ich armer Mann wegen anhero zweijähriger hiesigen Einquartierung für groß Ungemach ausstehen müssen, gebe ich in Unterthänigkeit zu vernehmen: Denn erstlichen habe berührte Zeit über 42 ganze 42 Wochen Tag und Nacht bei den Soldaten ich aufwarten, nicht allein viel Mühe und Wege haben, sondern auch welches zum Erbarmen gewesen, Schläge gewärtig zu sein und geprügelt werden zu müssen, 2. habe ich meine geringe Haushaltung wegen jetziger Unsicherheit beiseits setzen, meine Felderlein wüst, öd und unbesamt liegen lassen, daß seither ich im geringsten nichts erbauen, davon samt den Meinigen ich mich hätte alimentieren mögen, 3. haben die Soldaten mir die Gerste, so zu einem Gebräulein Bier ich eingeschüttet, aus den Bottichen genommen, zum Teil mutwilligerweise zerstreut, zum Teil mit sich hinweggenommen, verfüttert und verkauft, 4. haben sie mir das wenige Getreidig, so noch unausgedroschen vorhanden gewesen, mit dem Geströhde aus der Scheune in andere Quartiere getragen, ausgeklopft und ihres Gefallens gebraucht, 5. weil sie an meiner geringen Person sich nicht allzeit rächen können, haben sie mir die Bienen und derselben Stöcke beraubet, umgestoßen und zu Grund und Tode gerichtet, 6. sind von ihnen mir alle Hühner, Gänse und ander Federvieh erschossen, genommen und gefressen worden, meine Wiesen, Raine und Jagen mir dermaßen verödet, daß ich nicht eine einzige Bürde Heu und Grummet von denselben genießen kann, 7. endlich ist von ihnen mir eine Kuh aus dem Stalle, so meinen Geschwistern zuständig gewesen, gezogen, in ein anderes Losament getrieben, geschlachtet und gefressen worden.« Teilweise „kauften“ sich begüterte Bürger Offiziere als Salvaguardia, um sich gegen Übergriffe zu schützen; SUTORIUS, Die Geschichte von Löwenburg. 1. Teil, S. 266. Teilweise wurde nur ein einzelner Salvaguardist einquartiert, teilweise aber ging die Zahl je nach Kriegs- und Ortslage erheblich in die Höhe. 1635 hielt Heinrich Graf Schlick 100 Mann zum Schutz seiner Herrschaft Plan für notwendig; SENFT, Geschichte, S. 124.

[205] Fass Bier: äußerst unterschiedliche Maßeinheit, z. B. Lübeck: 149.02 Liter, Österreich: 226.45 Liter, Böhmen: 244.48 Liter, 1 Sachsen: 280.95 Liter, Freiburg/Br.: 390.78 Liter, Sachsen: 393 Liter; Gera: 398.076 Liter; Einbeck: 409.2 Liter, Duderstadt: 422.07 Liter, Wolfenbüttel: 433.73 Liter, Braunschweig: 434.88 Liter, Dresden: 520.12 Liter, München: 1710.5 Liter (?). Angaben nach SCHLAGBAUER, http://www.web-schlagbauer.de/Main/Gewichte/Liter.php?64_38_.

[206] Schwarzenbach an der Saale [LK Hof].

[207] Feilitzsch-Zedwitz [LK Hof].

[208] Schleiz [Saale-Orla-Kreis]; HHSD IX, S. 380ff.

[209] LAMMERT, Geschichte, S. 144: „Zu Bayreuth waren 360 Personen der Krankheit erlegen, zu Hof eine noch grössere Zahl, darunter die angesehensten Männer, täglich starben 10 Personen an der Pest. – In Kulmbach war die Zahl der an der Pest gestorbenen so gross, dass nicht alle daselbst beerdigt werden konnten, sondern ein Theil derselben nachMelkendorf zur Bestattung gebracht werden musste“.

[210] Standarte: Bezeichnung für die auch bei der Reiterei üblichen Fähnlein: die kleinste Gliederungseinheit beim Fußvolk, im 17. Jahrhundert allmählich durch die Bezeichnung „Kompanie“ verdrängt. In der kursächsischen Armee bestand ein Regiment zu Fuß aus 10 „Fendl“: ein Fähnlein umfasste ca. 300 Mann (100 Pikeniere, 160 Musketiere, 20 Hellebardiere und 20 Rundschildner). Es gliederte sich wiederum in Rotten von 10–15 Mann, die von einem Rottmeister angeführt wurden.

[211] RÜTHNER, Hofer-Chronik, S. 38.

[212] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 151f.

[213] Marktredwitz [LK Wunsiedel im Fichtelgebirge]; HHSD VII, S. 429f.

[214] Hans Ludolf [Rudolf] Freiherr v. Breda [Bredaw, Bredau, Brettau, Brede, Breda, Bredon] [um 1595-14.11.1640 bei Riebelsdorf gefallen], kaiserlicher Feldmarschall.

[215] Weißenstadt [LK Wunsiedel i. Fichtelgebirge]; HHSD VII, S. 803f.

[216] Röslau [LK Wunsiedel im Fichtelgebirge].

[217] John [Johann] Gordon [Hubert Seger ?] [ -1649 Danzig], kaiserlicher Obrist.

[218] BRAUN, Marktredwitz, S. 36.

[219] Deggendorf [LK Deggendorf]; HHSD VII, S. 132ff.

[220] Cham [LK Cham]; HHSD VII, S. 124ff.

[221] Furth i. Wald [LK Cham]; HHSD VII, S. 221f.

[222] Plattling [LK Deggendorf]; HHSD VII, S. 588f.

[223] Ernst I. der Fromme, Herzog v. Sachsen-Gotha-Altenburg [25.12.1601 Altenburg-26.3.1675 Gotha]. Vgl. JACOBSEN; RUGE, Ernst der Fromme; KLINGER, Der Gothaer Fürstenstaat.

[224] Johann Bernhard v. Ehm [Ehem, Öhm, Öhme] [26.3.1587 Schloss Böckelheim-15.9.1657 Basel], schwedisch-weimarischer, dann französischer Obrist.

[225] Georg v. Uslar [Isler, Islar] [10.9./20.9.1584 Waake-2./12.3.1638 Waake], schwedischer Obrist.

[226] Geltolfing [LK Straubing-Bogen].

[227] Aiterhofen [LK Straubing-Bogen].

[228] Friedrichstadt [Kreis Nordschleswig]; HHSD I, S. 62ff.

[229] General(feld)wachtmeister [schwed. Generalmajor]: Bei den hohen Offizierschargen gab es in der Rangfolge „Generalissimus“, „Generalleutnant“, „Feldmarschall“, „Generalfeldzeugmeister“, auch den „General(feld)wachtmeister“, den untersten Generalsrang im ligistischen Heer. In der Regel wurden Obristen wegen ihrer Verdienste, ihrer finanziellen Möglichkeiten und verwandtschaftlichen und sonstigen Beziehungen zu Generalwachtmeistern befördert, was natürlich auch zusätzliche Einnahmen verschaffte. Der Generalwachtmeister übte nicht nur militärische Funktionen aus, sondern war je nach Gewandtheit auch in diplomatischen Aufträgen tätig. Der Generalfeldwachtmeister entsprach rangmäßig dem Generalmajor. Der Generalmajor nahm die Aufgaben eines Generalwachtmeisters in der kaiserlichen oder bayerischen Armee war. Er stand rangmäßig bei den Schweden zwischen dem Obristen und dem General der Kavallerie, bei den Kaiserlichen zwischen dem Obristen und dem Feldmarschallleutnant. Die Bezeichnung ergab sich aus seiner ursprünglichen Aufgabe, der Inspektion der Feldwachen und dem Überwachen der Aufstellung der Brigaden und Regimenter im Felde und beim Marsch.

[230] Giacomo [Jakob] Strozzi [Strotz, Stro(t)zki], Strozza], Graf v. Schrattenthal [ -1636], kaiserlicher Feldmarschallleutnant.

[231] Jan [Jean] Freiherr v. [de] Werth [Wörth, Wert, Waert, Weerd, Werte] [1594 Büttgen-16.9.1652 Benatek] Sohn westfälischer Bauern, Obrist, Generalwachtmeister, Feldmarschall-Leutnant u. General. Werth war der Prototyp des „Soldaten v. Fortune“. Seit 1608 war er Reiter in spanischen Diensten, 1620 nahm er unter Don Balthasar de Marradas an der Schlacht am Weißen Berg teil, 1622 wurde er Rittmeister, anschließend kurkölnischer u. 1631 kurbayerischer Obristwachtmeister, nach einem erfolgreichen Angriff auf Claus Hastvers Belagerungskorps vor Herrieden am 18.12.1632 wurde er am 30.12. Obrist, am 1.2.1634 Generalwachtmeister, nach seinen Erfolgen in der Schlacht bei Nördlingen (am 6.9.1634) Feldmarschall-Leutnant. 1635 wurde Werth in den Reichsfreiherrnstand erhoben, am 26.6.1637 eroberte er die Festung Ehrenbreitstein. Am 3.3.1638 geriet Werth in der Schlacht bei Rheinfelden in Gefangenschaft u. war anschließend vier Jahre lang im französischen Staatsgefängnis v. Vincennes ‚ehrenhaft’ inhaftiert. Am 24.3.1642 wurde er gegen den schwedischen Feldmarschall Gustav Horn ausgetauscht. Im Mai 1643 wurde er kurbayerischer General der Kavallerie u. nahm an den Schlachten v. Herbsthausen (5.5.1645), Jankau (6.3.1645) u. Alerheim (3.8.1645) teil. Nach seiner Revolte im Juli 1647, bei der er vergeblich versucht hatte, das gesamte bayerische Heer u. die v. Frankreich abgefallenen Weimarer in habsburgische Dienste zu bringen, wurde er v. Maximilian I. geächtet u. setzte sich mit wenigen Getreuen ins kaiserliche Lager ab. Am 4.10.1648 Sieg bei Dachau über die Schweden u. Franzosen. Werth verstarb auf der ihm v. Ferdinand III. verliehenen Herrschaft u. Schloss Benatek in Böhmen. LAHRKAMP, Werth; KAISER, Jan von Werth; KAISER: http://www.rheinische-geschichte.lvr.de/persoenlichkeiten/W/Seiten/JanvonWerth.aspx [14.8.2020].

[232] Feldmarschallleutnant: Der Feldmarschallleutnant war ein militärischer Dienstgrad, der gleichzeitig mit dem des Feldmarschalls im 17. Jahrhundert aufkam. Der Kriegsherr pflegte einem Feldmarschall einen „Untermarschall“ oder „Leutnant“ beizugeben, der den Feldmarschall zu unterstützen und zu vertreten hatte. Zu seinen Pflichten gehörten u. a. die Aufsicht über Proviantplätze und -straßen, die Kontrolle der Wachen usw.

[233] Maximilian [Maximilien] Freiherr v. Billehé [Bilhe, Pillehe, Bülecke, Billay, Ballay, Büleche, Biler, Bille ?, Balle, Bely], Sire de Valensart [ -6.9.1634 bei Nördlingen], ligistischer Feldmarschallleutnant.

[234] Standarte: Bezeichnung für die auch bei der Reiterei üblichen Fähnlein: die kleinste Gliederungseinheit beim Fußvolk, im 17. Jahrhundert allmählich durch die Bezeichnung „Kompanie“ verdrängt. In der kursächsischen Armee bestand ein Regiment zu Fuß aus 10 „Fendl“: ein Fähnlein umfasste ca. 300 Mann (100 Pikeniere, 160 Musketiere, 20 Hellebardiere und 20 Rundschildner). Es gliederte sich wiederum in Rotten von 10–15 Mann, die von einem Rottmeister angeführt wurden.

[235] prästiert: geleistet.

[236] perseqieren: verfolgen.

[237] Regensburg; HHSD VII, S. 605ff.

[238] Amberg; HHSD VII, S. 20ff.

[239] Neumarkt-Sankt Veit [LK Mühldorf]; HHSD VII, S. 506f.

[240] ENGERISSER, Von Kronach, S. 210ff.

[241] Görlitz; HHSD VIII, S. 119ff.

[242] costigiren = castigieren: einschränken, bändigen, zügeln, zurückhalten, ersticken, unterdrücken.

[243] HALLWICH, Wallenstein‘s Ende 2. Bd., S. 87.

[244] Florenz [Florent] Freiherr (Baron) v. Ouren zu Tavigny [ -Februar 1634], kaiserlicher Obrist.

[245] subleviert: erleichtert.

[246] HALLWICH, Wallenstein‘s Ende 2. Bd., S. 448f.

[247] PEKAR, Wallenstein 2. Bd., S. 290; FÖRSTER, Albrechts von Waldstein […] Briefe, 3. Bd., S. 210.

[248] HALLWICH, Wallenstein‘s Ende 2. Bd., S. 230.

[249] Christian Freiherr v. Ilow [Illo, Ilow, Illau] [um 1585 Sternberg-25.2.1634 Eger], kaiserlicher Obrist, Feldmarschall.

[250] Mies [Stříbro, Bez. Tachau, Tschechien]; HHSBöhm, S. 372f.

[251] Adam Erdmann Graf Trčka z Lipy [Terzka] [1584, 1599, 1600-25.2.1634 Eger], kaiserlicher Obrist, Feldmarschallleutnant.

[252] FÖRSTER, Briefe 3. Bd., Nr. 435, S. 210.

[253] Christian Freiherr v. Ilow [Illo, Ilow, Illau] [um 1585 Sternberg-25.2.1634 in Eger ermordet], kaiserlicher Obrist, Feldmarschall.

[254] Vom 22.2.1634 aus Mies, bei FÖRSTER, Wallenstein’s Briefe III, S. 210.

[255] Francesco [Antonio] Caretto [Carretto, Carretti, Caretti, Claretti], marchese di Grana [Marquis de Grande, Marqui de Grane, Gran, Grane v. Corretto, Coretto u. Grane] de Savona e Caretto, conte di Millesimo [1594/1590/1592-9.11.1651/1652], kaiserlicher Feldmarschall.

[256] HALLWICH, Wallenstein’s Ende 2. Bd., S. 511.

[257] Johann Graf v. Aldringen [Aldringer, Altringer] [10.12.1588 Diedenhofen-22.7.1634 Landshut], ligistischer Obrist, später kaiserlicher Feldmarschall. Vgl. HALLWICH, Gestalten aus Wallenstein’s Lager II. Johann Aldringen; DUCH, Aldringen (Aldringer), Johann Frhr.

[258] Linz; HHSÖ I, S. 66f.

[259] Bad Hersfeld [LK Hersfeld-Rotenburg]; HHSD IV, S. 20ff.

[260] Dr. Heinrich Niemann [ -25.2.1634 in Eger ermordet], Rittmeister u. Kanzler in Wallensteins Diensten.

[261] ARENDT, Wallensteins Faktotum, S. 259.

[262] Hans Ulrich Freiherr v. Schaffgotsch [Schaffguetsch, Schaffguezsch, Schafgutsch] [28.8.1595 Schloss Greiffenstein (bei Greiffenberg, Niederschlesien)-23.7.1635 Regensburg], kaiserlicher General. Vgl. KREBS, Hans Ulrich Freiherr von Schaffgotsch; HENKEL, Schaffgotsch.

[263] KREBS, Hans Ulrich Freiherr von Schaffgotsch, S. 218.

[264] ENGERISSER, Eine bisher unbekannte Ansicht, S. 13, Nr. 18.

[265] BADURA; KOČĺ, Der große Kampf, Nr. 189.

[266] Vach, heute Stadtteil von Fürth.

[267] Nürnberg; HHSD VII, S. 530ff.

[268] GROßNER; HALLER, Zu kurzem Bericht, S. 52.

[269] BADURA; KOČĺ, Der große Kampf, Nr. 195, S. 90.

[270] BADURA; KOČĺ, Der große Kampf, Nr. 218, S. 97.

[271] Philipp (V.) Graf v. Mansfeld-Vorderort zu Bornstedt [1589-8.4.1657 Raab], kaiserlicher Feldmarschall. Vgl. die Erwähnungen bei SEIDEL, Die Grafen von Mansfeld.

[272] Johan Banér [Bannier, Panier, Panner] [23.6./3.7.1596 Djursholm-20.5.1641 Halberstadt], schwedischer Feldmarschall. Vgl. BJÖRLIN, Johan Baner.

[273] Francesco Freiherr de Marazzani [Marazani, Marrazan, Marsoun, Moritzan] [ – ], kaiserlicher Obrist.

[274] Wilhelm V. Landgraf v. Hessen-Kassel [14.2.1602 Kassel-21.9.1637 Leer]. Vgl. ALTMANN, Wilhelm V.; KEIM, Landgraf Wilhelm V. v. Hessen-Kassel I, II; PETRI, Das Militärwesen von Hessen-Kassel; GEYSO, Beiträge I-III.

[275] Halle a. d. Saale; HHSD XI, S. 177ff.

[276] GOODRICK, Relation, S. 84f.

[277] Saalfeld [LK Saalfeld-Rudolstadt]; HHSD IX, S. 369ff.

[278] Justus [Jobst] Matthias v. Sparrenberg [Sparrenberg, Sparnberger, Sparrenberger, Sperenberg, Sparenburg] [ – ], Obrist[leutnant] in schwedischen bzw. kaiserlichen Diensten.

[279] BLÖTHNER, Apocalyptica, S. 111.

[280] SAGITTARIUS, Saalfeldische Historien, S. 352.

[281] Vílém Graf Slavata z Chluma a Košumberka [1.12.1572 Schwarzkosteletz (Szestin)-19.1.1652 Neuhaus (Wien)], Oberstkanzler v. Böhmen.

[282] Georg Adam v. Waldstein [Wallstein] [ – ], kaiserlicher Obrist.

[283] BADURA; KOČĺ, Der große Kampf, Nr. 218, S. 97.

[284] Selz (Seltz), Elsass [Frankreich, Dép. Bas-Rhin].

[285] Vgl. HENGERER, Kaiser Ferdinand III.; HÖBELT, Ferdinand III.

[286] BADURA; KOČĺ, Der große Kampf, Nr. 248, S. 107.

[287] Halberstadt [LK Harz]; HHSD XI, S. 169ff.

[288] Gardelegen [Altmarkkreis Salzwedel]; HHSD XI, S. 130ff.

[289] Axel [Achsel] Graf Lille [Lillie, Lilie, Lielie, Axellilly, Lilli] v. Löfstad [23.7.1603 Berga-20.12.1662], schwedischer Generalmajor.

[290] Salzwedel [Altmarkkreis Salzwedel]; HHSD XI, S. 404ff.

[291] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 43.

[292] Sechsmänner: Beisitzer der Ratsherren. Als Kontrollorgan war die Einrichtung der „Sechsmänner“ in Wernigerode ins Leben gerufen worden. Sie waren ein Zugeständnis an die Forderungen der städtischen Mittel- und Unterschichten, der Unmäßigkeit des Patriziats einen Riegel vorzuschieben.

[293] Wernigerode [LK Harz]; HHSD XI, S. 493ff.

[294] Order: Befehl.

[295] Stolberg-Wernigerode, Grafschaft: Aus der Harzer Linie der Grafen von Stolberg bildete sich 1645 Stolberg-Wernigerode, das sich nach dem 1429 erhaltenen Wernigerode benannte. Vgl. HABERMANN, Die Grafen von Wernigerode; BRÜCKNER, Zwischen Reichsstandschaft und Standesherrschaft, S. 72ff.; BODE, Geschichte der Grafen von Wernigerode und ihrer Grafschaft; 350-390; DREES, Geschichte der Grafschaft Wernigerode; GROSSE, Geschichte der Stadt und Grafschaft Wernigerode.

[296] Dietrich v. Kracht [Cracht, Kranche], Freiherr u. Ritter [1603 Brahme bei Cottbus-6.7.1657 Schlabendorf], schwedischer, kaiserlicher Obrist.

[297] akkordieren: einen Vergleich aushandeln, einen Vertrag schließen, wegen Übergabe verhandeln.

[298] Schatzung: zusammenfassender Ausdruck für direkter Steuern, besonders für die Bede und den städtischen Schoß.

[299] Pressur: Bedrückung, Beschwerung, Ungelegenheit, die man durch Soldaten hat.

[300] Schlacht bei Wittstock am 24.9./4.10.1636: Schwedische Truppen (9150 Berittene und 7228 Infanteristen) unter Johan Banér schlagen die kaiserlich-sächsischen Truppen (9000 Berittene und 9000 zu Fuß) unter Melchior von Hatzfeldt. Dadurch konnten die schwedischen Kontributionsgebiete wieder ausgeweitet werden; Banér hatte bewiesen, dass mit Schweden als Militärmacht in dieser Kriegsphase wieder zu rechnen war. Vgl. Eigentlicher Verlauff Des Treffens bey Wittstock / etc. vorgangen den 4. October / 24. September 1636 [VD17 23.313240S]. Vgl. die hervorragende Edition von EICKHOFF; SCHOPPER, 1636; MURDOCH; ZICKERMANN; MARKS, Battle of Wittstock; ferner HÖBELT, Wittstock; HEßELMANN, Simpliciana XXXIII. Vgl. Quellen 32, 33. – Wittstock [LK Ostprignitz/Wittstock]; HHSD X, S. 394ff.

[301] Das Regiment war kaiserlich !

[302] Hans Broig v. Magdalo [ – ], kaiserlicher Obristleutnant.

[303] in continenti: sofort, unverzüglich.

[304] Sothaner.

[305] Aschersleben [Salzlandkreis]; HHSD XI, S. 23ff.

[306] Osterwieck [LK Harz]; HHSD XI, S. 359f.

[307] ABEL, Caspar, Stiffts- und Land-Chronik des jetzigen Fürstentums Halberstadt, Bernburg 1754.

[308] 1 Reichstaler = 36 Mariengroschen = 24 gute Groschen je 12 Pfennige = 288 Pfennige.

[309] Matthias Kaltenbrunn [Kaltenborn] [ – ], Bürgermeister in Wernigerode.

[310] Pressur: Bedrückung, Beschwerung, Ungelegenheit, die man durch Soldaten hat.

[311] NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 146f.

[312] Generalquartiermeister, „Oberstfeldquartiermeister“: Der Generalquartiermeister leitete das Quartieramt (mit zwei Oberquartiermeistern und dem Stabsquartiermeister sowie drei weiteren Offizieren), unterstützt von der Kriegskanzlei. Die Eingänge wurden dem Feldmarschall vorgetragen und die Antwortschreiben dementsprechend zur Billigung vorgelegt. Für technische Fragen wurden Ingenieure des Stabs herangezogen. Die mündliche Befehlsübermittlung oblag zwei bis vier Generaladjutanten. Das Quartieramt lieferte je nach Eingang Berichte an den Kaiser, den Hofkriegsrat, Weisungen an die Kommandeure der Feldarmeen, an die örtlichen Kommandeure und Festungskommandeure, an alle zuständigen Verwaltungsbehörden und gab Lageberichte an hohe abwesende Generäle und Nachrichten an die Gesandten des Westfälischen Friedenskongresses heraus. Nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630) erhielt er 400 fl. monatlich. Der Generalquartiermeister hatte als Dienstvorgesetzter alle Quartiermeister der einzelnen Regimenter unter sich, sein Amt war eine sehr lukrative Einnahmequelle wegen der „Verehrungen“, um Einquartierungen (gerade bei den Winterquartieren) abzuwenden oder zu erleichtern. Zudem war er meist auch Inhaber eines eigenen Regiments, das die besten Quartiere zu erwarten hatte.

[313] Maß: 1 Maß (Bad Salzungen, Schmalkalden) = 1, 34 Liter, 1 Maß (Überlingen) = 1, 204 Liter, 1 Maß (Habsburger Lande): = 4 Seidel = 1, 414724 Liter.

[314] Malter: 1 Malter Hafer = 660 kg.

[315] Comitat: Anhang, Begleitung, Geleit, Gefolge, Hofstaat. Viele Obristen führten ihre Familie mit sich, so dass bei Einquartierungen wie etwa in Schweinfurt schon einmal drei Häuser „durch- und zusammen gebrochen“ wurden; MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 504. Der mobile Hofstaat aller Offiziere und ihrer Ehegattinnen trieb die Einquartierungskosten zusätzlich in die Höhe. Dass gerade auch Offiziersfrauen z. T. ein großes Gefolge (50 Personen und 50 Pferde) wie die Gemahlin von Johann Philipp Cratz Graf zu Scharfenstein mit sich führten, erwähnt HELML, Oberpfalz, S. 59. Das Amtsprotokoll (1626 VIII 29), SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg , S. 281, täuscht hinsichtlich der Gesamtzahl: „Die Gravin von Ahnolt hat 9 pferdt, darzu wirdt außm ambt Stromberg contribuirt. Obrist Gallas hat 15 pferdt. Der ist nit hier. Der haubtmann hat 10 pferd, capitanleutenant 7, drey fendriche 12, cap(itan) S(t). Eloi 4, drei veltwaibell 9, drey furier 3, aventurier 12, ingenieur 5“. Dies waren lediglich die in Wiedenbrück stehenden Pferde. Hauptleute einer Kompanie unterhielten schon zu Anfang des Krieges einen eigenen kleinen Hofstaat und hatten nicht selten achtzehn Personen und vierzehn Pferde mit sich. Selbst ein Wachtmeister hatte noch 3 Knechte, 1 Jungen und 5 Pferde, manchmal sogar noch einen Narren als Begleitung; WAGNER; WÜNSCH, Notabilia, S. 110. Der schottische Söldner Robert Monro, „der Schwarze Baron, der als Freiwilliger mitgekommen war, erhielt die Erlaubnis, für einen Grafen Tafel zu halten, der gewöhnlich mit mehr als sechzehn Personen zu Tisch erschien. Die Besucher des Grafen, seine Pferde und seine Diener wurden dabei ebenfalls standesgemäß versorgt“. MAHR, Monro, S. 27. Bei den ligistischen Cronberg’schen Reitern (363 Soldaten) wurden in Langenau (Schwaben) „600 pferde, 66 weiber, 78 mädel, 307 jungen, 94 kinder und grosse anzahl hunde“ festgestellt; ZILLHARDT, Zeytregister, S. 128. „Die Offiziere führten ein Leben in Luxus, tranken täglich ihren Wein und forderten neben Geld, Fleisch, Weißbrot, Hafer und Heu auch Delikatessen, so der Örter nicht zu bekommen. Sie brachten nicht nur ihr Gesinde mit, sondern luden auch noch Freunde und Verwandte ein. Die Bauern mußten mit Pferd und Wagen bereitstehen, wenn die hohen Herren Jagden veranstalteten, und bei Truppenverschiebungen hatten sie den Transport zu bewerkstelligen. Eine Untersuchungskommission, die auf ständige Klagen der fürstlichen Räte und auch des Kurfürsten eingesetzt worden war, stellte lediglich fest, daß entsprechende Berichte stark übertrieben seien, und Anholt konnte auf die fehlenden Soldzahlungen verweisen, ohne die die Soldaten sich weder Lebensmittel noch Waffen oder Kleidung kaufen könnten. Erst Ende Mai 1623 trafen neues Geld sowie Waffen und Rüstungen ein, und Anholt erließ eine neue Ordonnanz, nach der die Soldaten nur noch das gewöhnliche Servis fordern durften, d. h. Bett, Feuer, Salz, Zwiebeln und Essig, alles Weitere aber bezahlen sollten“. TESKE, Bürger, S. 68.  Auch fand man bei den Kompanien fünfzig Weiber und dreißig Jungen, was die Unterhaltskosten in die Höhe trieb, und gerade in einem solch kleinen Wigbolden im mikroökonomischen Bereich den Ruin auf Jahre hinaus bedeutete. Der Aufwand für Erzherzog Leopold Wilhelms eigene Bedürfnisse und seinen Hofstaat scheint ziemlich groß gewesen zu sein. HELML, Dreißigjähriger Krieg, S. 230: „Bei dem Durchzug durch Heilbronn am 10. Oktober [1645; BW] hatte das Heer Leopolds so viel Troß bei sich, daß ‚2 Tage lang eine Kutsche ein Wagen, ein Troß auf den anderen folgte, und das Gesindel so zahlreich war, wie man es noch bei keinem Heere gesehen hatte‘ „. Angeblich wurden 1646 täglich 600 Personen an 40 Tafeln bei Erzherzog Leopold Wilhelm unterhalten; MÜHLICH; HAHN, Chronik Bd. 3, S. 612. „Als Leopold am 15. September [1646; BW] in Ammerthal war, wurden täglich 20 Ochsen, 100 Schöpse, 6 Kälber, 4 Ztr. Schmalz und Butter, 6 Säcke Weizenmehl, 120 Stück altes und 80 Stück junges Geflügel, 20 Eimer Wein, 60 Eimer Bier, 3 Zentr. Fische sowie 3000 Pfd. Schwarz- und Weißbrot verlangt“. HELML, Dreißigjähriger Krieg, S. 240.

[316] Tross: Der Tross war der gesamte Begleitzug eines Heeres (ohne Anspruch auf Verpflegungsrationen) und bildete sich, neben den Offiziers- und Soldatenfamilien, aus Dienstpersonal, Feldpredigern, Feldchirurgen, Feldschern (vgl. s. v.), „Zigeunern“ als Kundschaftern und Heilkundigen, Köchen und Handwerkern, Händler/innen und Marketender/innen, Invaliden und Entwurzelten, Glaubensflüchtlingen, Soldatenwitwen und Kriegswaisen, Hunger leidenden Zivilisten und Bauern, Gefangenen, behördlicher Strafverfolgung Entflohenen und zum Dienst bei der Artillerie verurteilten Straftätern sowie Gauklern, Wahrsagern und in 4 Klassen eingeteilte Prostituierten („Mätressen“, „Concubinen“, „Metzen“ und „Huren“). Nach der Kapitulation der Kaiserlichen 1632 in Zwickau rückten angeblich 1150 Infanteristen, 800 Kavalleristen (zumeist Kroaten), 2100 Huren und Troßbuben ab; HERZOG, Chronik von Zwickau 2. Bd., S. 427. Der schwer bewegliche Tross („Geschlaif und Geschlepp“: Bezeichnung aus Württemberg; SIEBER, Oberamt Besigheim, S. 43) und die ambulante Lagergesellschaft waren z. T. doppelt bis viermal so groß wie das Heer, dem er folgte, und war somit zahlenmäßig größer als eine Großstadt wie etwa Köln. Der Aufwand für die eigenen Bedürfnisse Erzherzog Leopold Wilhelms und seinen Hofstaat scheint ziemlich groß gewesen zu sein. HELML, Dreißigjähriger Krieg, S. 230: „Bei dem Durchzug durch Heilbronn am 10. Oktober [1645; BW] hatte das Heer Leopolds so viel Troß bei sich, daß ‚2 Tage lang eine Kutsche ein Wagen, ein Troß auf den anderen folgte, und das Gesindel so zahlreich war, wie man es noch bei keinem Heere gesehen hatte‘ „. PASTORIUS, Kurtze Beschreibung, S. 119 (Bad Windsheim 1635), S. 119: „1635. den 11. Martii zogen die beede Schwäbischen Compagnien unterm Hauptmann Rödeln und Richtern aus der Stadt / solten 421. Mann seyn / aber als man sie unter dem Thore zehlete / warens 1800. Köpffe in allem mit Weib und Kindern“.[316]Während zu Anfang des Krieges der Tross etwa 30 % größer war als die kämpfende Truppe, war er am Kriegsende nach Aussage des bayerischen Feldmarschalls Gronsfeld unkontrollierbar angewachsen. Er erinnerte daran, dass man „in disen beiden armaden sicherlich über 180 000 seelen hat, welche, es sein gleich jungen, fuhrknecht, weiber und künder, doch alle sowoll alß soldaten leben müssen. Nun werden die beeden armaden ungefähr uf 40 000 mann proviantirt, und mehrer nicht, alß ein mensch in 24 stundt nöthig hat. Wie nun die übrige 140 000 menschen leben können, wan sie nicht hin und her ein stuckh brott suchen thun, solches ist über meinen verstandt“. Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kasten Äußeres Archiv 2961, fol. 29 (Ausfertigung): Gronsfeld an Maximilian I. von Bayern, Thierhaupten, 1648 III 31. In der Werbeinstruktion (1639 VII 04; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kasten Äußeres Archiv 2624, fol. 4-5) war bestimmt worden, dass „taugliche knecht und nit solche, wie zum theil bei vorigen werbungen geschehen, geworben werden, die mit zu villen kindern beladen und sich allein wegen der quartier underhalten lassen, khonfftig aber wanns zum veldzug khombt, wider dauongehn, also werb: und lifergelt umb sonst angewendt wirdet“. Zum Teil wurden sogar Schiffsbrücken im Tross mitgeführt. Zudem unterlag der gesamte Tross der Militärjustiz, vgl. GROßNER; HALLER, Zu kurzem Bericht, S. 35 (1633): „Haben 4 von dem Troß ins Feuer geworfen, wie man denn nach geschehenem Brand 2 Köpf, etliche Finger und einen halben gebratenen Menschen noch übrig gefunden“.Zur „Lagergesellschaft“ vgl. KROENER, „ … und ist der jammer nit zu beschreiben“, S. 279-296; LANGER, Hortus, S. 96ff.; WAGNER, Ars Belli Gerendi. In Notsituationen wurden Trossangehörige, wenn auch erfolglos, als Kombatanten eingesetzt; BRNARDIC, Imperial Armies 1, S. 19.

[317] Verpflegungsgelder: Eigentlich durfte nur der übliche Servis gefordert werden: die dem oder den einquartierten Soldaten zu gewährende Unterkunft und Verpflegung, festgelegt in den jeweiligen Verpflegungsordnungen. „Servis“ definiert sich als die Abgaben des Hauswirts an den/die einquartierten Soldaten an Holz, Licht und Liegestatt (Heu und Streu), im Niedersächsischen kam noch Salz dazu; Kleidung, Ausrüstung etc., wurden verbotenerweise verlangt; Essen und Trinken fielen auch nicht darunter, wurden aber trotzdem eingefordert. Stattdessen konnte auch die sogenannte „Lehnung“ gegeben werden. Alle zehn Tage war diese Lehnung für die schwedischen Truppen zu entrichten, bei den unteren Chargen für Kapitän 12 Rt., Leutnant und Fähnrich 10 Rt., Sergeanten, Fourier, Führer, Musterschreiber und Rüstmeister zusammen 12 Rt., Trommelschläger, Pfeifer zusammen 6 Rt., Korporal 2 Rt., sowie den untersten Dienstchargen gestaffelte Beträge in Groschen. Dazu kam für den gemeinen Soldaten in der Regel täglich 2 Pfund Brot (zu 8 Pfennig), 1 Pfund Fleisch (zu 16 Pfennig) und 1 Kanne Einfachbier (2, 02 Liter zu 8 Pfennig).

[318] NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 303.

[319] Kelbra [LK Mansfeld-Südharz]; HHSD XI, S. 236f.

[320] [Bad] Frankenhausen [Kyffhäuserkreis]; HHSD IX, S. 29ff.

[321] Sangerhausen [Kreis Mansfeld-Südharz]; HHSD XI, S. 409f.

[322] BRICKA (Hg.), Dansk biografisk Lexikon Bd. 18, S. 35f.

[323] Möglicherweise vom Regiment des Philipp Freiherr v. Wildberg [Wiltberg, Wilsburg, Wiltburg, Wilberg] [ -4.10.1636 bei Wittstock gefallen], kaiserlicher Obrist.

[324] N Rock [ – ], kaiserlicher Obrist ? Bisher nicht bekannt.

[325] Dattenfeld, heute Ortsteil von Windeck [Rhein-Sieg-Kreis].

[326] N Saur [ – ], kaiserlicher Rittmeister.

[327] Waldbröl [Oberbergischer Kreis].

[328] Much [Rhein-Sieg-Kreio].

[329] Leibkompanie: Mit Leibkompanie oder Obrist-Kompanie wurde im 17. und 18. Jahrhundert die erste Kompanie eines Regiments bezeichnet. Der Obrist und Inhaber des Regiments war gleichzeitig Inhaber der Leibkompanie, was ihm durch die Kompaniewirtschaft zusätzliche Einnahmen verschaffte. Das gleiche galt für die Kompanie (Oberstleutnants-Kompanie), deren Inhaber sein Stellvertreter (Obristleutnant) war, später auch für die Kompanie eines Majors (Majors-Kompanie). Diese Kompanien wurden aber tatsächlich geführt von einem Kapitänleutnant oder StabsKapitän, die im Rang unter einem Hauptmann standen, der gleichzeitig Inhaber einer Kompanie war [wikipedia].

[330] Nach HENSELER, Günter, Aus der Geschichte von Much, Herzogtum Berg. Frdl. Mitteilung des Verfassers.

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