Švamberka [Schwanberg, Schwanenberg], Georg Wilhelm Baron ze [von]

Švamberka [Schwanberg, Schwanenberg], Georg Wilhelm Baron ze [von], „Aventurier“ [ -10.4.1635 Leipzig] Der böhmische Freiherr Georg Wilhelm Baron ze Švamberka [Schwanberg, Schwanenberg] [ -10.4.1635 Leipzig] war nach eigenem Bekunden ‚Schwedischer Avanturier[1] und Freireiter[2] von Schwanberg‘.

Im April 1635 war Ernst Georg Graf von Sparr[3] in ein Duell[4] mit Švamberka verwickelt.

Christian II. von Anhalt-Bernburg[5] hielt in seinem Tagebuch während seines Aufenthaltes in Leipzig[6] fest: „Nota Bene den 1. Aprill ist der herr von Schwanberg der letzte seines Stammens vndt nahmens, von dem Obersten Sparr, (welcher in vnserm losament, bey Adrian Steiger <ein>logiret) er in einem duel erstochen worden, nach dem er ihn den abendt zuvor in seinem hause zu gaste gehabt, vndt durch anstiftung friedhäßiger leütte, gar vbel mitt schlägen tractirt, also daß Sparr fast gezwungen worden, sich mitt ihm zu schmeißen“.[7]

„Am Osterdienstag (10.4.) des Jahres 1635 wird von einem Duell berichtet, das der den Lesern des ersten Teils dieses Buches näher bekannte Ernst Georg von Sparr zu Trampe, der gewesene Generalfeldmarschall Wallensteins,[8] mit dem Böhmischen Freiherren von Schwanberg (z Swamberka bzw. Švamberk) austrug. Beide waren in Leipzig[9] bei dem sächsischen Generaladjutanten[10] Fischer[11] zum Essen eingeladen, wo sie in Streit gerieten und sich für den folgenden Tag zum Duell verabredeten. Dabei verletzte Sparr den Švamberk tödlich, wobei ‚Schwanenberg zween Stöß, einen in Arm, den andern ins Herz bekommen, daß er also bald todt geblieben‘. (Theatr. Europ. III, S. 449). Švamberk, der wegen seiner Verwicklung in den Böhmischen Aufstand 1620 nach Sachsen emigrieren mußte, war ein Nachkomme des Petr von Švamberk, einem der 30 Direktoren des Herrenstandes und Obersten Hofrichter der böhmischen Ständeregierung. Letzterer, Beisitzer der Herrschaft Wittingau (Třeboň)[12] und ehemals einer der reichsten Adeligen Böhmens, war der Verfolgung und Verurteilung der kaiserlichen Richter nur durch seinen vorzeitigen Tod entkommen. Der junge Švamberk scheint überhaupt als notorischer Duellant verrufen gewesen zu sein, denn bereits Mitte August 1632 wird von einem Zwischenfall aus Nürnberg[13] berichtete, als ein böhmischer Edelmann, der sich als ‚Schwedischer Avanturier und Freireiter von Schwanberg‘ ausgab, ohne offiziellen Paß Einlaß in die Stadt begehrte. Der wachhabende Offizier, Hans Wilhelm Kreß (von Kressenstein, ein Nürnberger Patrizier und Mitglied des Rates), ließ diesen daraufhin festnehmen, entwaffnen und ohne Hut und Degen vor die Kriegsstube führen, woraufhin Švamberk von Kreß Genugtuung verlangte (Soden I, S. 363). Zum Duell scheint es jedoch nicht gekommen zu sein“.[14] Im Mai 1635 saß Sparr allerdings noch in Regensburg[15] ein und versicherte Melchior von Hatzfeldt[16] seine Schuldlosigkeit an dieser Affäre.[17] Er wurde noch vor Ende 1635 nach Polen freigelassen.

[1] Aventurier: Abenteurer, Schlachtenbummler, die zeitweise auf eigene Kosten im Heer dienten, auch Freibeuter (Kriegsunternehmer), Freireiter. Vgl. ERNSTBERGER, Abenteurer. Von den Städten wurde dagegen verlangt, dass sie diesen oft adeligen Schlachtenbummlern Quartier und Unterhalt gaben. In der „Begründten Summarische Relation“ (Quelle 6) über die Schlacht bei Alerheim (1645) heißt es „Insonderheit ist vnder den Französischen Auenturirn, wie man nachricht hat / eine nit geringe anzahl / vnd darunder vil vornemme Leut / Todt gebliben“. Der Benediktiner-Abt Gaisser (1633); STEMMLER, Tagebuch 1. Bd., S. 336: „Bei dem Obersten fanden sich ein Joh. Heinrich von Bletz und Johann Kasimir Wamboldt von Umbstat, der Sproß einer adeligen Familie, der, als er als Schlachtenbummler dem Heere nachzog, in Emmingen gefangen worden war, ein gelehrter Mann, aber angesteckt von der Ketzerei, und wenn ihm der Wein zu Kopfe stieg, halbverrückt“.

[2] Freireiter: a) Söldner ohne Soldvertrag und Kriegsherrn, der auf eigene Rechnung kämpfte (auch als => „aventurier“ bezeichnet; PETERS, Lars Wivallius) und von der jeweiligen Kriegspartei für seine gefährliche Arbeit z. B. als Kundschafter ad hoc entlohnt wurde. Darunter waren aber auch Adlige wie Herzog Ulrich von Württemberg-Neuenbürg [1617-1671], der 1644 im Regiment Johann von Werth als Rittmeister diente. Ein Avanturier musste nach damaliger Sitte so lange kämpfen, bis er Ruhm erlangte; SODEN, Gustav Adolph III, S. 495 Anm. 1. Zum Teil operierten sie in eigenen Korps und überfielen kleinere Städte; PEETZ, Christian, S. 286. 1634 veranlasste Bernhard von Weimar angeblich die Abschaffung; RÖSE, Bernhard II, S. 16. Vgl. dagegen LEUPOLD, Journal, S. 281, für den Frankreichfeldzug 1637. Vgl. (für den 2. Nordischen Krieg) die Memoiren eines solchen Freireiters; LAHRKAMP, Kriegsabenteuer; vgl. „Snapphanar och friskyttar“, unter: http://www.historiesajten.se/handelser2.asp?id=44. b) Soldat, der sich unerlaubter Weise einen Streifkorps angeschlossen hatte. c) „Freireuter“ waren zum einen Soldaten beweglicher Reiterverbände, die die Aufgabe hatten, über Stärke und Stellung des Gegners sowie über günstige Marschkorridore und Quartierräume aufzuklären. Diese Soldaten wurden außerdem zur Verfolgung fliehender, versprengter oder in Auflösung begriffener feindlicher Truppen eingesetzt. Diese Aufgabe verhinderte eine Überwachung und Disziplinierung dieser „Streifparteyen“ und wurde von diesen vielfach dazu genutzt, auf eigene Rechnung Krieg zu führen. Zum anderen handelte es sich bei „Freireutern“ um bewaffnete und berittene Bauern, die über Raubzüge Verwirrung hinter den feindlichen Linien schufen. Sie taten dies entweder mit Erlaubnis ihrer Kommandierenden, als integraler Bestandteil der kaiserlichen Kriegsführung, oder aber unerlaubter Weise – nicht ohne dabei z. T. drakonische Strafen zu riskieren. Diese „Freireuter“ stahlen und plünderten auf Bestellung der eigenen Kameraden sowie der Marketender, die ihrerseits einen Teil ihrer Einnahmen an die Obristen und Feldmarschälle abzuführen hatten. An Schlachten nahmen sie in der Regel nicht teil oder zogen sogar auch in der Schlacht ab.

[3] Ernst Georg Graf v. Sparr [Sparre, Spara] zu Trampe auf Greifenberg [1596 Trampe bei Eberswalde-Juni/September 1666], kaiserlicher Generalfeldzeugmeister.

[4] Duell: Zweikampf zu Fuß oder zu Pferd, mit Degen und Pistole, dem Militär zumeist verboten, aber wenig beachtet und fast schon an der Tagesordnung, eine „Frage der Ehre“. In der dänischen Armee waren Duelle bei Billigung des Obristen mit dem Seitengewehr, allerdings nur in einem Gang, erlaubt. Wurde einer getötet, so wurde der Andere mit dem Tode bestraft; MEYNERT, Geschichte, Erstes Hauptstück, S. 10; WATTS, Swedish Discipline, 2. Teil, S. 48 (§ 35-38, 87). Duelle fanden nicht nur auf der Offiziersebene statt. SCHMIDT, Der protestantische Aischgrund, S. 7 (nach SCHHNIZZER, Chronica): „Auf der Kaubenheimer Kirchweih (17. August) haben sich zwei Reiter miteinander zu Roß duelliert. Der Provocant ist von dem anderen mit zwei Kugeln auf einen Schuß durchschossen worden, so dass er tot zur Erde sank“. Vgl. FREVERT, Ehrenmänner.

[5] Christian II. Fürst v. Anhalt-Bernburg [11.8.1599-21.9.1656 Bernburg]. Vgl. das verdienstvolle, in Arbeit befindliche Großprojekt der Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel, unter: http://diglib.hab.de/edoc/ed000228/start.htm: Digitale Edition und Kommentierung der Tagebücher des Fürsten Christian II. von Anhalt-Bernburg (1599-1656). in: Editiones Electronicae Guelferbytanae. Wolfenbüttel 2013.

[6] Leipzig; HHSD VIII, S. 178ff.

[7] Mit Datum 1./10.4. unter dem 7./17.4.1635; http://diglib.hab.de/edoc/ed000228/start.htm: Digitale Edition und Kommentierung der Tagebücher des Fürsten Christian II. von Anhalt-Bernburg (1599-1656). in: Editiones Electronicae Guelferbytanae. Wolfenbüttel 2013.

[8] Vgl. CATALANO, Ein Chamäleon; REBITSCH, Wallenstein; MORTIMER, Wallenstein; SCHUBERTH; REICHEL, Die blut’ge Affair’; MORTIMER, Wallenstein.

[9] Leipzig; HHSD VIII, S. 178ff.

[10] Generaladjutant: Der Generaladjutant war ein dem Stab des Regiments bzw. dem Generalquartiermeister oder dem Feldmarschall zugeordneter Adjutant und für die mündliche Befehlsübermittlung zuständig.

[11] N Fischer [ – ], kursächsischer Generaladjutant.

[12] Wittingau [Třeboň, Bez. Neuhaus] HHSBöhm, S. 666ff.

[13] Nürnberg; HHSD VII, S. 530ff.

[14] ENGERISSER, Von Kronach, S. 525f.

[15] Regensburg; HHSD VII, S. 605ff.

[16] Melchior Reichsgraf Hatzfeldt v. Gleichen [20.10.1593 Crottorf-9.11.1658 Schloss Powitzko bei Trachenberg/Schlesien], kaiserlicher Feldmarschall.

[17] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 139.

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