Steding [Standing, Stardinn, Stardinus], Georg von

Steding [Standing, Stardinn, Stardinus], Georg von; braunschweig-lüneburgischer Kapitän [ – ]

Georg von Steding [Standing, Stardinn, Stardinus] [ – ], ein Bruder des braunschweig-lüneburgischen Hofmarschalls Johann Eberhard v. Steding, stand 1634 als Kapitän[1] in braunschweig-lüneburgischen Diensten. Er war ein treuer Gefolgsmann Georgs von Braunschweig-Lüneburg.[2]

Am 8.2.1634 war er mit Knyphausen[3] in Rinteln[4] erschienen.[5]

Im April 1636 intervenierte der schwedische Feldmarschall[6] Alexander Leslie[7] auf Anordnung des Reichskanzlers Oxenstierna[8] in Minden.[9] Seit 1634 war Minden von Truppen Georgs von Braunschweig-Lüneburg besetzt. Georg, der zuerst in kaiserlichen, dann in schwedischen Diensten[10] gestanden hatte, war am 31.8.1635 dem Prager Frieden[11] beigetreten und führte 1636 eine kleine unabhängige Armee.

Die in Frankfurt/M.[12] erscheinende „Relationis Historicæ Semestralis Continuatio“ berichtet ihren Lesern unter dem August 1636 über die Einnahme Mindens:

„Allhier muß ich dem affectionirten[13] Leser zum guten Eingang deß Monats Augusti gründlichen Bericht thun / wie mit Einnehmung der Lüneburgischen Vestung Minden am Weser-Strom gelegen / eygentlich hergangen Dann ob wir wol hieoben am 44. Blat die Eroberung derselben Statt mit einem Stratagemate[14] (weil ein gewisseres damahlen nicht zur Hand gewesen) palliirt,[15] hat es sich doch weit anderst / als daß die Schweden den transitum jhres Exercitus[16] so leichtlich erlangt / vnd deß Orths so ohne Mühe sich impatroniret[17] haben solten / verhalten / massen dasselbige nicht ohne Verrätherey zugangen ist / welches Ihr Fürstl. Gn. Hertzog Georg zu Braunschweig-Lüneburg / etc. folgender Gestalt innen worden. Weil Ihr. Fürstl. Gn. fürkommen / als ob der Major[18] jhres Leib-Regim.[19] Hieronymus von Plettenberg[20] / dero Statt Minden den Schwedischen wider Pflicht vbergeben haben solte / so hätten Ihr Fürstl. Gn. befohlen / die particularia vnd wie es zu gangen / von denen noch anwesenden Mit-Officirern zu vernehmen / die sie dan eröffnen wollten.

Georg Stardinns Capitayn[21] sagt auß /

ER were zu dem End / Ihr Fürstl. Gn. den Verlauff zu berichten ankommen / der verhalt sich also: Am Dienstag den 26. Aprilis Morgends zwischen 4. vnd 5. Vhrn hätten sich die Schwedische in der Stille (als eben der Commendant Wolff[22] zu Meppen[23] auff deß in Westphalen gebliebenen Herrn Feld-Marschallen Knyphausens Leichbegängnuß gewesen) vor Minden befundn / da wer der Major Plettenberg aussm Thor / da sein / Capitayn Stardins / Leuten.[24] die Wacht gehabt / kommen / vnd befohlen / die Schwedische ankommende Trouppen durch passiren zu lassen / dann sie nur durch marchiren wolten / welches der Leuten. verweigert / vom Major aber mit blossem Degen commandirt worden / der Brücken nider zulassen / mit weiterm Befehl / Graffen von Hoditz[25] / was er befehlen würde / zu pariren / vñ weren also ohn einiges Menschen / zu sagen / gewahr werden / hinein gelassen worden. Er der Capitayn hätte nichts darvon vornommen / biß er den Schall der Trommeten gehört / da er auffgesprungen / vnd auff den Marckt lauffend / den Major angetroffen / auch jhn / was er machte / gefragt hätte / der jhme zur Anwort geben / es geschehe dieses auff Befehl deß Herrn Generals / da er dann ferner gefragt / wessen Generals / er wüste von keinem Generaln als F. G. G. Hertzog Georgen zu Braunschweig vñ Lüneburg: Worauff Plettenberg geantwortet / Ach nein / der Cron Schweden Feld-Marschalls Leßle[26]

/ in deren selben Dienst sie weren / dargegen er Capitayn mehrers / zumahl die Trouppen schon eingelassen gewesen / nicht thun können.

Den 30. Aprilis ist Leutenant Augustus Fischer[27] von Hauptman Zweiffelers[28] Comp. deß Verlauffs halber vorgenommen worden / der referirte / daß er / als das Tradiment[29] oder Vbergab der Statt Minden geschehen / nicht in der Statt / sondern zu Lübeck[30] gewesen / were aber selben Abend hinein kommen / vnd auß aliorum relatione[31] verstanden / daß Morgends zwischen 4. vnd 5. Vhren Major Plettenberg das Kühthor eröffnen lassen / vor demselben spatzieren gangen / biß endlich Obr.[32] Steinacker[33] mit 15. Pferden geritten kommen / jhme die Hand gegeben vnnd in die Wacht geführet / auch mit demselben gesprachet / worauff die Schildewacht vom Wall kommen / vnd vermeldt / daß sich Trouppen sehen liessen / worauff Capitayn Stardins Leuten. die Brücke auffziehen wollen / welcher aber vom Major verhindert / vñ weren die Trouppen mit Macht hindurch marchirt / vnd sich gleich im Thor auff die Wälle vertheylet / vnd ein Theil den Marckt besetzt. Auff welche gethane vnd der Warheit ähnliche Relation Ihr Hochfürstl. Gn. Hertzog Georg von Lüneburg / etc. nachfolgende Citation[34] thun lassen.

Demnach du Hieronymus von Plettenberg / Vnsers Wolffischen Regim.[35] biß dahero gewesener Major den 26. huius die Statt vnd Vestung Minden / in Abwesen deines Obristen wider dein / Vns selbst zu Minden newlicher Zeit / an Eydes Statt / gethanes Angelöbnuß / Pflichte / vnd von dir gegebene hochbetewerte parola[36] in der Schwedischen Hände vnd Gewalt vbergeben / vnd daran Meyneydlich vnd bößlichen mißhandelt / so wollen wir dich hiermit peremptoriè[37] vnd eines für all citirt vñ vorgeladen haben / daß du so fort nach Empfahung dich anhero in vnser Haupt-Quartier einstellest / bey deß löblichen Nider-Sächsischen Creyses[38] bestelten General Auditorn[39] vnd Vnserm Lieben getrewen Otto Otten[40] dich angebest / was Wir mit dir reden lassen wollen / von jhnen vernehmest / vnnd ferners Bescheyds darauff erwartest / mit der außtrücklichen Verwarnung / du erscheinest oder nicht / daß nichts destoweniger gegen dich absentem tanquam præsentem (Abwesenden als Gegenwärtigen) procedirt vnd verfahren werden soll / wie es die Kriegs-Rechte in diesen Fällen mit sich führen. Wornach du dich zu achten. Datum Hildeßheim den 29. Aprilis / Anno 1636“.[41]

Bei Meteren (1640) heißt es: „Bald nach solchem Verlauff haben die Schwedische einen Anschlag auff die Lüneburgische Vestung Minden an dem Weserstrom gelegen gemacht / vnd den 26. Aprilis selbiger Festung vnd Passes folgendermassen nach Aussage der vom Herzogen von Lüneburg examinirten Officirer sich bemächtiget. Georgs Stardinus Capitäns Außsage: Dienstags den 26. Aprill vnd 6. May / Morgens zwischen 4. vnnd 5. Vhr haben sich die Schwedische in der stille (als eben der Commendant Wolff zu Meppen[42] auf deß in Westphalen gebliebenen Herrn FeldMarschalcke Kniphausen Leichbegängnuß gewesen) vor Minden befunden / darauff der Major Plettenberg zum Thor hienauß / allda sein deß Capitein Stardins Leutenant die Wacht gehabt / gegangen vnd befohlen die Schwedische ankommende Troppen durchpassiren zulassen / dann sie nur durchmarschiren wolten / welches der Leutenant verweigert / vom Major aber mit blossem Degen commandirt worden die Brücken niderzulassen / mit weiterm Befehl / Graffen von Hoditz / was er befehlen würde / zu pariren / vnd weren also ohn einiges Menschen (so zusagen) gewahr werden hienein gelassen worden. Er der Capitän hatte nichts darvon vernommen / biß daß er den Schall der Trompeten gehöret / da er auffgesprungen / vnd auff den Marckt lauffendt / den Major angetroffen / auch ihn was er machte gefragt hette / der ihme zur Antwort gebē / es geschehe dieses auff Befehl des Herren Generals / da er dann ferner gefragt / wessen Generals / er wüste von keinem General als S. F. G. Herzog Georgen zu Braunschweig vnd Lüneburg: worauf Plettenberg geantwortet: Ach Nein / der Cron Schweden FeldMarschals Leßle / in deren selben Dienst sie weren / dargegen er Capitäin mehrers / zumahl die Truppen schon eingelassen gewesen / nichts thun können. Leutenampt Augustus Fischer von Hauptmann Zweiffelers Compani[43] referirte / daß Er / also das Tradiment oder Vbergab der Statt Minden geschehen / nit in der Statt / sondern zu Lübeck gewesen / were aber selben Abend hinein kommen / vnß auß aliorũ relatione verstanden / daß Morgens zwischen 4. vnd 5. Vhren Major Plettenberg das Kühthor lassen eröffnen / für demselben spatziren gangen / biß endlich Oberster Steinacker mit 15. Pferden geritten kommen / ihme die Hand gegeben / vnd in die Wacht geführet / auch mit ihme gesprachet: Worauff die Schildwache vom Wall kom̃en / vnd vermeldet / daß sich Trouppen sehen liessen / worauff Capitäns Stardins Leutenant die Brücken auffziehen wollen / welches aber vom Major verhindert / vnd weren die Trouppen mit Macht hindurch marschirt / vnd sich gleich im Thor auff die Wälle vertheilet / vnd ein Theil den Marckt besetzt. Auff welche gethane vnnd der von Lüneburg nachfolgende Citation thun lassen.

Demnach du Hieronyme von Plettenberg vns Wolffischen Regiments biß daher gewesener Major / dē sechs vnd zwantzigsten huius die Statt vnd Vestung Minden / in Abwesen deines Obristen wider dein / vns selbsten zu Minden newlicher Zeit an Eydes statt gethanes Angelöbnuß / Pflichte / vnd von dir gegebene hochbethewerte Parola in der Schwedischen Hände vnd Gewalt vbergegeben / vnd daran Meineydlich vnd bößlich gehandelt / wollen wir dich hiermit peremptoriè[44] vnd eines für all citirt, vvnd vorgeladen haben / daß du so fort nach Empfahung dich anhero in vnser Hauptquartir einstellest bey deß Löblichen NiderSächsischen Crayses[45] bestellten General Auditorn vnd vnserm lieben getrewen Otto Otten dich angebest / was wir mit dir reden lassen wollen von ihme vermehmest / vnnd ferner Bescheydes darauff erwartest / mit der außtrücklichen Verwarnung / du erscheinest / oder nicht / daß nichts destoweniger gegen dich absentem tanquam præsentem (abwesenden als gegenwertigen) procedirt, vnd verfahren werden soll / wie es die Kriegsrechte in diesen Fällen mit sich führen. Datum Hildeßheim[46] den 29. Aprilis 1636“.[47]

„Mit Einnehmung der Stadt Minden durch die Schwedischen ist es also hergangen. Den 26. April. styl. vet. in der frühen Morgenstunden zwischen 4. und 5. Uhr haben sich die Schwedischen in der stille vor Minden befunden / der Major Plettenberg / ist außm KüheThor / da deß Capitäyn Standings Leutenant die Wacht gehalten / kommen / spatzieren gangen / dem Obristen Steinecker die Hand gegeben / und gesprachet / und begehret / die ankommende Schwedische Truppen durchzulassen / sie wollen nur durch marchieren / welches der Leutenant gewaigert / vom Major aber mit blossen Degen commandirt worden / die Brück nieder zu lassen / und dem Grafen von Hochditz zu pariren / auff welche weiß also die Schweden hinein kommen. Capitäyn Standing hat nichts darvon vernommen / biß er den Trompeten-Schall gehöret / da er uffgesprungen ( auff dem Marck den Major getroffen / gefragt / was er da thäte ? habe der Major geantwortet: es geschehe alles auff deß Herrn Generals Befehl: habe er weiter gefragt / welches Generals / er wüste von keinem / als Ihr. Gnad. Hertzog Georg zu Lünenburg / worauff Plettenberg geantwortet: Ach nein / der Cron Schweden Feldmarschalck Leßle / in dero Dienst sie wären / worauff Standing ihme Plettenberg dieses Werck verwiesen / und umb Erlassung angehalten / ist aber an Leßle gewiesen worden / die Compagnyen sind folgendes Tages auff deß Majors Ordre auff den Dombhoff geführet worden / allda ihnen der Major gesagt / sie solten wie bißhero / und auch hinfüro der Cron Schweden dienen. Die Soldaten aber nein geantwortet / mit auffgepasten[48] Lunden[49] sich Lünenburgisch erkläret / worauff jede Compagny für ihres Capitäyns Logier geführt worden / endlich doch sich hinzu mehrenstheils persuadiren lassen.

Als Hertzog Georg diese übergebung vernommen / haben sie folgende Citationes[50] an dero in der Stadt Minden einlogierte Commandanten und Soldatesca abgehen lassen.

George / etc.

Demnach du Hieronyme von Plettenberg / unsers Wolffischen Regiments biß dahero gewesener Major / unlängst den 26. diß die Stadt und Vestung Minden / im Abwesen deines Obr. wider deine / uns selbst zu Minden neulicher Zeit an Aydes statt gethane Angelöbnüß / Pflichte / und von dir gegebene / hochbetheurte parola / in der Schwedischen Hände und Gewalt übergeben / iund daran Mainäydlich und bößlichē mißhandelt / so wollen wir dich hiermit peremptoriè, und eines Für alles citirt und vorgeladen haben / daß du so fort nach Empfahung dieses dich anhero in unser Haupt-Quartier einstellest / bey deß löblichen Niedersächsischen Cräysses bestellten General Auditor / und unsern lieben getreuen Otto Otten dich angebest / was wir mit dir reden lassen wollen / von ihnen vernehmest / und ferners Bescheyds darauff erwartest / mit der ausdrücklichen Verwarnung / du erscheinest oder nicht / daß nichts desto weniger gegen dich absentem tanquam præsentem procedirt,[51] und verfahren werden soll / wie es die Kriegs-Rechte in diesen Fällen mit sich führen / und erforderen / wornach du dich zu achten. Datum Hildesheim[52] den 29. April. Anno 1636.

George / etc.

Unserm Obr. zu Fuß / und Commendanten der Stadt und Festung Minden / Wilhelm von Ludingshausen / genant Wolff / wie auch allen Capitäynen / Officirern und Soldaten deß gantzen Regiments / ist es nunmehr bekant / was massen Hieronymus von Plettenberg / der Major solches ihres Regim. unlängst den 16. diß die Stadt und Vestung Minden / wider seine Pflichte / uns selbst vor neulicher zeit gethanen Handgelöbnüß / Schuldigkeit und hochbetheurte Parola / uns über alle Zuversicht entwendet / und der schwedischen Parthey / so anjetzo am Weserstrom sich befindet / mainäydlich und bößlichen übergeben. Als wir dann gegen gedachten Major Plettenberg dieser seiner verbrechung halber / wie Kriegs Rechtens zu procediren und verfahren zu lassen gemeynet / unterdessen uns aber versehen wollen / die Obr. und samptliche Officirer und Soldaten / so viel derselben in der Mindtschen Guarnison[53] sich befinden / und zu dem Regiment gehören / darob keine Beliebung / sondern als Ehr- und Redliche Officirer und Soldaten / das höchste Missfallen an dieser Untrewe tragen werden. Demnach so wollen wir hiemit und in Krafft dieses ernanten Obersten / alle Capitäyne / Officirer und Soldaten / so viel derselben in die Mindische Guarnison gehörig / niemand außgeschlossen / avocirt und abgefordert haben / dieser Gestalt und also / dass sie sich so fort nach Empfahung dieses / sampt ihren Fähnlein und Gewehr anhero verfügen / und unserer disposition und Verordnung weiters gewärtig seyn / wird sich also der böslichen That deß Majors nicht theilhafftig machen / damit wir im widrigen Fall nicht Ursach haben / so wol gegen sie / als dem Major Plettenberg nach KriegsRecht verfahren zu lassen / sie haben sich hiernach zu achten / und vor Schaden zu hüten. Datum in unser Statt Hildesheimb / den 29. April. Alt. Cal. Anno 1636“.[54]

„Der Herzog versammelte am folgenden Morgen (28. April) einen Kriegsrath, vor welchem der Hauptmann von Steding folgende Aussagen zu Protocoll gab.

‚Der General Leslie habe sich in der Nacht vom 25. auf den 26. Februar der Stadt Minden, ohne von der Garnison bemerkt zu werden, mit einigen Cavallerie Regimentern, und zwar dem Thore, an welchem der Lieutenant von seiner Compagnie die Wache gehabt habe, genähert. Am Morgen des 26. Aprils zwischen 4 und 5 Uhr sey der Major von Plettenberg an diese Woche gekommen, und habe den sie commandirenden Lieutenant befehligt, das Thor zu öffnen und die Zugbrücke nieder zu lassen, von einigen Schwedischen Regimentern den Durchmarsch durch die Stadt zu gewähren. Der wachthabende Lieutenant habe dies anfangs verweigert, sey aber von dem Major mit gezogenem Degen dazu gezwungen worden. Die Schwedische Cavallerie sey nun in die Stadt gejagt, während die Garnison sich in ihren Quartieren und zum Theil noch in ihren Betten befunden habe. Er (Capitain von Steding) sey von dem Lärm auf der Straße aus dem Schlafe erwacht, habe sich schnell angekleidet und auf dem Marktplatz begeben, wo er die Schwedische Cavallerie aufmarschirt gefunden habe, der bei selbiger befindliche Major von Plettenberg habe ihm zugerufen, es sey Alles auf des Herrn Generals Befehl geschehen. Auf Stedings Anfrage: »wessen Generals ? Er wisse von keinem andern General als dem Herzoge Georg«, habe Plettenberg erwiedert: »er meine Leslie, den General der Krone Schweden, in dessen Diensten sie alle ständen !« Er habe darauf den Major vergeblich zu bereden gesucht, von seinem Vorhaben abzustehen, da aber die Soldaten vom Leib-Regimente sich verlaufen hätten, so sey nichts anderes übrig geblieben, als bei Leslie um die Erlaubniß, sich aus Minden entfernen zu dürfen, nachzusuchen, welche ihm dieser anfangs verweigert, nachher aber zugestanden habe“.[55]

Um weitere Hinweise unter Bernd.Warlich@gmx.de wird gebeten !

[1] Kapitän [schwed. Kapten, dän. kaptajn]: Der Hauptmann war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben u. ausgerüstet hatte. Der Hauptmann warb Fähnriche, Kornetts u. Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute v. ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden so genannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure u. verstorbene Soldaten ersetzen musste. Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet. Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl., d. h. 1.920 fl. jährlich – ein bayerischer Kriegsrat erhielt 1637 jährlich 792 fl. – sein Anteil aus Beute und Ranzionierung betrug pro 1.000 Rt. Erlös  59 Rt. 18 Alb. 4 Heller; HOFMANN, Peter Melander, S. 156. Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung u. Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung u. Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, u. die eigentlich militärischen Aufgaben wurden v. seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben u. auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte die Feldscher u. die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- u. Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant u. dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein. Der tägliche Unterhalt für einen Kapitän betrug in der brandenburgischen Armee (1631) 2 Rt.

[2] Georg Herzog v. Braunschweig-Lüneburg [17.2.1582 Celle-2.4.1641 Hildesheim], Bruder der Fürstin Clara von Heringen. Nach Aktivität in dänischen Diensten 1626 Beförderung zum kaiserlichen Obristen u. 1631 zum General. Nachdem Georg 1631 schwedischer Bündnispartner geworden war, wurde er im Januar 1633 v. Oxenstierna mit dem Oberbefehl über die schwedischen Truppen zwischen Elbe u. Rhein beauftragt, den er bis Februar 1634 gemeinsam mit Feldmarschall Dodo v. Knyphausen ausübte. 1635 Beitritt zum Prager Frieden, 1639 Wiederanschluss an Schweden. Er starb während der Vorbereitungen zu einem neuen Feldzug gegen den Kaiser. KUHLBRODT, Clara von Heringen, S. 72f. Vgl. DECKEN, Herzog Georg. – SICHART, Geschichte, S. 30.

[3] Dodo I. Freiherr v. Knyphausen u. Innhausen [2.7.1583 Lütetsburg (Ostfriesland)-11.1.1636 bei Haselünne], braunschweigischer Obrist, Feldmarschall. Vgl. SATTLER, Reichsfreiherr Dodo zu Innhausen und Knyphausen.

[4] Rinteln [LK Schaumburg]; HHSD II, S. 395f. Vgl. STÜNKEL, Rinteln.

[5] STÜNKEL, Rinteln, S. 37.

[6] Feldmarschall [schwed. fältmarskalk, dän. feltmarskal]: Stellvertreter des obersten Befehlshabers mit richterlichen Befugnissen u. Zuständigkeit für Ordnung u. Disziplin auf dem Marsch u. im Lager. Dazu gehörte auch die Organisation der Seelsorge im Heer. Die nächsten Rangstufen waren Generalleutnant bzw. Generalissimus bei der kaiserlichen Armee. Der Feldmarschall war zudem oberster Quartier- u. Proviantmeister. In der bayerischen Armee erhielt er 1.500 fl. pro Monat, in der kaiserlichen 2.000 fl. [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)], die umfangreichen Nebeneinkünfte nicht mitgerechnet, war er doch an allen Einkünften aus der Beute u. Ranzionsgeldern – hier erhielt er 100 Rt. pro 1.000 Rt. Erlös; HOFMANN, Peter Melander, S. 155 – , den Abgaben seiner Offiziere bis hin zu seinem Anteil an den Einkünften der Stabsmarketender beteiligt. Vgl. auch Backhaus, Reichsterritorium; Obolenskīĭ; Posselt, Tagebuch.

[7] Alexander Leslie [Lesley, Lesle, Lessle, Leßle, Lassle, Letzle, Lasle, Lesly], 1st earl of Leven [um 1580-4.4.1661 Balgonie, Fife], schwedischer Feldmarschall. MURDOCH, SSNE ID: 1; dort auch weiterführende Literatur; McANDREW, Scotland’s Historical Heraldry, S. 513ff.; MURDOCH; GROSJEAN, Alexander Leslie; BACKHAUS (Hg.), Brev-II.

[8] Axel Gustafsson Oxenstierna Greve af Södermore [16.6.1583 Fanö bei Uppsala-28.1.1654 Stockholm], schwedischer Reichskanzler. Oxenstierna gehörte einem der ältesten Adelsgeschlechter Schwedens an. Nach dem Studium des Staatsrechts u. der Theologie in Rostock, Wittenberg u. Jena im Spätsommer 1604 Eintritt in den Staatsdienst bei Karl IX. v. Schweden, Ende 1605 Ernennung zum entlohnten Staatsbeamten, am 10.10.1606 Abreise als Sondergesandter nach Mecklenburg, am 18.3.1607 Rückkehr nach Stockholm, Juni 1609 Ernennung zum Reichsrat, am 6.1.1612 zum Reichskanzler Gustav II. Adolfs v. Schweden, Ende Oktober 1626 zum Generalgouverneur Schwedens in Preußen. Oxenstierna trat für eine umfassende Mitverantwortung des Adels ein, die allerdings nur durch ein starkes Königtum gesichert war. Er wandelte den Reichsrat von einem nur vorübergehend eingeberufenen Gremium zur ständigen Regierung um, die unter seinem Einfluss die Politik Gustav II. Adolfs zumeist unterstützte. Auch der Reichstag, die Versammlung der Stände, wurde v. Oxenstierna reformiert. Er sicherte den Einfluss des Königs u. des Adels gegenüber der Bauernschaft, die durch immer neue Steuern diese neue Politik finanzieren musste. 1629 konnte er mit Polen den Frieden v. Altmark abschliessen, der Schwedens Eingreifen in den Dreißigjährigen Krieg erst ermöglichte. Nach dem Sieg bei Breitenfeld wurde Oxenstierna Bevollmächtigter der schwedischen Krone am Rhein, am 22.1.1632 kam er in Frankfurt am Main am Hofe Gustav II. Adolfs an. Am 5.12.1632 übermittelte Oxenstierna die neue „Regierungsform“ Schwedens an den Reichsrat, am 12.1.1633 wurde er bevollmächtigter Legat Schwedens im Heiligen Römischen Reich und Befehlshaber der dort stationierten Heere Schwedens, am 14.3.1633 Mitglied der Vormundschaftsregierung Königin Christinas, April 1633 Direktor des Heilbronner Bundes. Am 29.7.1634 bestätigte der schwedische Reichstag die neue „Regierungsform“. Nach der Schlacht bei Nördlingen löste sich der Heilbronner Bund wieder auf, was im April 1635 zu dem Treffen Oxenstiernas mit Richelieu in Compiègne führte. 1636 wurde er Leiter der Vormundschaftsregierung für Christina. Nach dem Regierungsantritt Christinas schwand sein politischer Einfluss. Am 20.11.1645 wurde er in den Grafenstand erhoben, am 24. 9.1650 bejahte er die Erbmonarchie in Schweden. Oxenstierna, der im Laufe dieses Krieges zu einem der größten Gutsbesitzer Schwedens geworden war, gilt als der intelligenteste Politiker seiner Epoche. Vgl. allgemein WETTERBERG, Kanslern. ENGLUND, Die Verwüstung Deutschlands S. 138, charakterisiert Oxenstierna prägnant als „humorlos, gelehrt, willensstark, arrogant, intelligent, ausgestattet mit einem phantastischen Gedächtnis, unerschöpflicher Energie und einem verblüffenden Organisationsvermögen“. MDSZ; GOETZE, Politik; ZIRR, Oxenstierna. WETTERBERG, Axel Oxenstierna; FINDEISEN, Axel Oxenstierna; BACKHAUS (Hg.), Brev 1-2, IRMER, Die Verhandlungen Schwedens Bd. 1-3.

[9] Minden [LK Minden-Lübbecke]; HHSD III, S. 517ff.

[10] schwedische Armee: Trotz des Anteils an ausländischen Söldnern (ca. 85 %; nach GEYSO, Beiträge II, S. 150, Anm., soll Banérs Armee 1625 bereits aus über 90 % Nichtschweden bestanden haben) als „schwedisch-finnische Armee“ bezeichnet. Die Unterscheidung zwischen der „Royal-Armee“, die v. Gustav II. Adolf selbst geführt wurde, u. den v. den Feldmarschällen seiner Konföderierten geführten „bastanten“ Armeen erscheint angesichts der Operationen der letzteren überflüssig. Nach LUNDKVIST, Kriegsfinanzierung, S. 384, betrug der Mannschaftsbestand (nach altem Stil) im Juni 1630 38.100, Sept. 1631 22.900, Dez. 1631 83.200, Febr./März 1632 108.500, Nov. 1632 149.200 Mann; das war die größte paneuropäische Armee vor Napoleon. Schwedischstämmige stellten in dieser Armee einen nur geringen Anteil der Obristen. So waren z. B. unter den 67 Generälen und Obristen der im Juni 1637 bei Torgau liegenden Regimenter nur 12 Schweden; die anderen waren Deutsche, Finnen, Livländern, Böhmen, Schotten, Iren, Niederländern und Wallonen; GENTZSCH, Der Dreißigjährige Krieg, S. 208. Vgl. die Unterredung eines Pastors mit einem einquartierten „schwedischen“ Kapitän, Mügeln (1642); FIEDLER, Müglische Ehren- und Gedachtnis-Seule, S. 208f.: „In dem nun bald dieses bald jenes geredet wird / spricht der Capitain zu mir: Herr Pastor, wie gefället euch der Schwedische Krieg ? Ich antwortet: Der Krieg möge Schwedisch / Türkisch oder Tartarisch seyn / so köndte er mir nicht sonderlich gefallen / ich für meine Person betete und hette zu beten / Gott gieb Fried in deinem Lande. Sind aber die Schweden nicht rechte Soldaten / sagte der Capitain / treten sie den Keyser und das ganze Römische Reich nicht recht auff die Füsse ? Habt ihr sie nicht anietzo im Lande ? Für Leipzig liegen sie / das werden sie bald einbekommen / wer wird hernach Herr im Lande seyn als die Schweden ? Ich fragte darauff den Capitain / ob er ein Schwede / oder aus welchem Lande er were ? Ich bin ein Märcker / sagte der Capitain. Ich fragte den andern Reuter / der war bey Dreßden her / der dritte bey Erffurt zu Hause / etc. und war keiner unter ihnen / der Schweden die Zeit ihres Lebens mit einem Auge gesehen hette. So haben die Schweden gut kriegen / sagte ich / wenn ihr Deutschen hierzu die Köpffe und die Fäuste her leihet / und lasset sie den Namen und die Herrschafft haben. Sie sahen einander an und schwiegen stille“.

Zur Fehleinschätzung der schwedischen Armee (1642): FEIL, Die Schweden in Oesterreich, S. 355, zitiert [siehe VD17 12:191579K] den Jesuiten Anton Zeiler (1642): „Copey Antwort-Schreibens / So von Herrn Pater Antoni Zeylern Jesuiten zur Newstadt in under Oesterreich / an einen Land-Herrn auß Mähren / welcher deß Schwedischen Einfalls wegen / nach Wien entwichen / den 28 Junii An. 1642. ergangen : Darauß zu sehen: I. Wessen man sich bey diesem harten und langwürigen Krieg in Teutschland / vornemlich zutrösten habe / Insonderheit aber / und für das II. Was die rechte und gründliche Ursach seye / warumb man bißher zu keinem Frieden mehr gelangen können“. a. a. O.: „Es heisst: die Schweden bestünden bloss aus 5 bis 6000 zerrissenen Bettelbuben; denen sich 12 bis 15000 deutsche Rebellen beigesellt. Da sie aus Schweden selbst jährlich höchstens 2 bis 3000 Mann ‚mit Marter und Zwang’ erhalten, so gleiche diese Hilfe einem geharnischten Manne, der auf einem Krebs reitet. Im Ganzen sei es ein zusammengerafftes, loses Gesindel, ein ‚disreputirliches kahles Volk’, welches bei gutem Erfolge Gott lobe, beim schlimmen aber um sein Erbarmen flehe“. Im Mai 1645 beklagte Torstensson, dass er kaum noch 500 eigentliche Schweden bei sich habe, die er trotz Aufforderung nicht zurückschicken könne; DUDÍK, Schweden in Böhmen und Mähren, S. 160.

[11] Prager Frieden: Der in Folge der schwedischen Niederlage in der Schlacht bei Nördlingen (5./6.9.1634) vereinbarte Prager Frieden zwischen Johann Georg von Sachsen und Kaiser Ferdinand II. wurde am 30.5.1635 unterzeichnet. Bei diesem Friedensschluss, dem fast alle protestantischen Reichsstände beitraten, verzichtete der Kaiser auf seinen Anspruch, den Augsburger Religionsfrieden von 1555 allein zu interpretieren und damit das Restitutionsedikt von 1629 durchzuführen (vgl. s. v. „Religionsedikt“); Ergebnis war eine begrenzte Festschreibung des konfessionellen Status quo. Weitere Ergebnisse waren: die Festschreibung der Translation der pfälzischen Kurwürde auf Bayern, der Ansprüche Sachsens auf die Lausitz und die Bildung eines Reichsheers (wobei Johann Georg von Sachsen und Maximilian I. von Bayern eigene Korps führen ließen, die als Teil der Reichsarmee galten), die bestehenden Bündnisse waren aufzulösen, fremde Mächte sollten den Reichsboden verlassen, etwaige Ansprüche auf den Ersatz der Kriegskosten seit 1630 wurden aufgehoben, eine allgemeine Amnestie sollte in Kraft treten. Zudem kann der Prager Frieden als einer der letzten kaiserlichen Versuche betrachtet werden, ein monarchisches System im Reich durchzusetzen. Maßgebliches Mittel dazu war die so genannte Prager Heeresreform, mit der der Kaiser den Versuch unternahm, nahezu alle reichsständischen Truppen unter seinen Oberbefehl zu stellen und zugleich den Ständen die Finanzierung dieses Reichsheeres aufzuerlegen. Diese Vorstellungen ließen sich ebenso wenig verwirklichen wie das Ziel, durch die Vertreibung der ausländischen Mächte Frankreich und Schweden zu einem Frieden im Heiligen Römischen Reich zu gelangen. HAPPE schätzte den Prager Frieden zu Recht als trügerisch ein; Happe I 396 v – 397 r, mdsz.thulb.uni-jena.de; vgl. auch LEHMANN, Kriegschronik, S. 87. Zur Forschungslage vgl. KAISER, Prager Frieden.

[12] Frankfurt/M.; HHSD IV, S. 126ff.

[13] affectionirt: geneigt, gewogen.

[14] Stratagemata: Kriegslist.

[15] palliirt: erwähnt.

[16] transitum jhres Exercitus: Übergang ihres Heeres.

[17] impatroniret: bemächtigt.

[18] Major [schwed. major, dän. major]: Der Major war im Dreißigjährigen Krieg der Oberwachtmeister des Regiments (zunächst nur in der Infanterie). Er sorgte für die Ausführung der Anordnungen u. Befehle des Obristen u. Obristleutnants. Im Frieden leitete er die Ausbildung der Soldaten, sorgte für die Instandhaltung ihrer Waffen, hatte die Aufsicht über die Munition u. war verantwortlich für die Regimentsverwaltung. Im Krieg sorgte der Major für Ordnung auf dem Marsch u. im Lager, beaufsichtigte die Wach- u. Patrouillendienste u. stellte das Regiment in Schlachtordnung. Zudem hatte er den Vorsitz im Kriegs- u. Standgericht. Er erhielt 1633 monatlich 200 Rt. bei der Infanterie u. 300 fl. bei der Kavallerie, 200 fl. bei der dänischen Armee.

[19] Leibregiment: Als Leibregiment wurde im 17. Jahrhundert im Heiligen Römischen Reich, in Dänemark u. in Schweden diejenigen Regimenter bezeichnet, deren Inhaber der regierende Landesherr war. Ihm standen zudem die sich daraus im Rahmen der Regiments- bzw. Kompaniewirtschaft ergebenden Einnahmen zu. Ein Leibregiment hatte daher eine grundsätzlich andere Funktion als die Leibkompanie eines Obristen. Auch die Oberkommandierenden der jeweiligen Armeen hatten ein eigenes Leibregiment. Zudem waren in der Regel die Ausstattung u. Verpflegung besser als in anderen Regimentern bzw. wurden v. den Neugeworbenen eingefordert.

[20] Hieronymus v. Plettenberg [ -bis 1675 oder 1676], braunschweig-lüneburgischer, dann schwedischer Obristleutnant.

[21] Kapitän [schwed. Kapten, dän. kaptajn]: Der Hauptmann war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben u. ausgerüstet hatte. Der Hauptmann warb Fähnriche, Kornetts u. Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute v. ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden so genannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure u. verstorbene Soldaten ersetzen musste. Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet. Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl., d. h. 1.920 fl. jährlich – ein bayerischer Kriegsrat erhielt 1637 jährlich 792 fl. – sein Anteil aus Beute und Ranzionierung betrug pro 1.000 Rt. Erlös  59 Rt. 18 Alb. 4 Heller; HOFMANN, Peter Melander, S. 156. Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung u. Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung u. Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, u. die eigentlich militärischen Aufgaben wurden v. seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben u. auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte die Feldscher u. die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- u. Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant u. dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein. Der tägliche Unterhalt für einen Kapitän betrug in der brandenburgischen Armee (1631) 2 Rt.

[22] Wilhelm v. Lüdinghausen, gen. Wolff [28.12.1596 Buschhof (Birži, Lettland)-26.7.1647 Eger], schwedischer Obristleutnant, Generalmajor.

[23] Meppen [LK Emsland]; HHSD II, S. 327f.

[24] Leutnant [schwed. Löjtnant, dän. Løjtnant]: Der Leutnant war der Stellvertreter eines Befehlshabers, insbesondere des Rittmeisters oder des Hauptmanns. Wenn auch nicht ohne Mitwissen des Hauptmannes oder Rittmeisters, hatte der Leutnant den unmittelbarsten Kontakt zur Kompanie. Er verdiente je nach Truppengattung monatlich 35-80 fl. – zumindest wurden in den besetzten Städten monatlich 80 Rt. (120 fl.) erpresst; HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15 -, was etwa dem Sold eines bayerischen Kriegsrats entsprach. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der Infanterie 60  Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Als einer Leutnant einer Streifschar aus einer Garnison erhielt er quasi als Gefahrenzuschlag pro 1.000 Rt. Beute u. Ranzion 28 Rt. 54 Alb. 6 Heller; HOFMANN, Peter Melander, S. 156. LAVATER, KRIEGSBüchlein, S. 52f.: „Ein Leutenant wird von dem wörtlein Lieutenant, quasi locum tenens, Ort / Platz / Stell- oder Statthalter eines Capitains genant / diweil er in abwesen seines Capitains desselben Stell  verwaltet / er könnte auch der Unterhaubtmann geheissen werden. Ein solcher sol ein dapferer / aufrichtiger / Kriegsgeübter / und praver Cavalier seyn / und ist dem Capitain der nächste: in dessen abwesen commandiert er follkommen / und hat auch in gegenwart des Capitains den gantzen Befehl über die Compagnie: dann wann dem Capitain von dem Regiment etwas anbefohlen wird / so gibt er dem Leutenant Ordre / wie er sich in einem und anderem verhalten solle / der dann durch seine nachgesetzte Officier den Befehl follstrecken laßt: Dieser sol auch des Capitains guten Namen / Ehr / und Reputation lieb haben und schirmen / alß sein eigen Leben und Ehr / und sich sonderlich dem Capitain um dapfere und versuchte Soldaten umschauen / auch wie er die Soldaten logiren und wol einquartieren möge: Darneben soll er fleissig achtung geben / daß alles gleich zugehe / nach guter ordnung und ohne klag. Alle Abend sol er sich auf der Parade finden lassen / und sehen / wo mangel erscheine: ob auch die Parade / Wacht / und Ordre wol angestellet und gehalten werden: dagegen sol er sich in seinem Commandement gravitetisch und ernsthaft erzeigen / daß ihn seine untergebene Officier und Soldaten ehren / und so wol alß den Capitain fürchten. Die Soldaten werden auch durch ihn gestraft / und ligt ihme aller Last auf dem hals: dann so er die Compagnie nicht versehen müßte / mangelte man keinen Leutenant. Sein Oberwehr ist eine Partisane / er thut keine Wacht / alß die Haubtwacht / da die Compagnie wachet. Er sol auch die Corporalschaften an Mannschaft gleich außtheilen / und keiner mehr versuchte Soldaten geben alß der anderen / daß einer die besten / ein anderer aber die schlechtesten Soldaten habe / woran in einer Occassion vil gelegen ist: Er sol den strafwürdigen streng / den gehorsamen aber gutthätig seyn: Er sol auch aller Soldaten humores erkennen. In summa / er sol wüssen in abwesen des Capitains die Compagnie mit satsamer genugthuung zuregieren / alß wann der Capitain selbst zugegen were / und beyde Officia unklagbar zuverwalten“.

[25] Zdenko [Zdeňek] Graf v. Hoditz v. Hoditz u. Wolframitz [Hodický z Hodic a Olramovic; Hoditsch, Hoeditz] [ -29.7.1641], schwedischer Obrist.

[26] Alexander Leslie [Lesley, Lesle, Lessle, Leßle, Lassle, Letzle, Lasle, Lesly], 1st earl of Leven [um 1580-4.4.1661 Balgonie, Fife], schwedischer Feldmarschall. MURDOCH, SSNE ID: 1; dort auch weiterführende Literatur; McANDREW, Scotland’s Historical Heraldry, S. 513ff.; MURDOCH; GROSJEAN, Alexander Leslie; BACKHAUS (Hg.), Brev-II.

[27] Augustus Fischer [ – ], braunschweig-lüneburgischer Leutnant.

[28] N Zweiffeler [Zwiefler], braunschweig-lüneburgischer Hauptmann.

[29] Tradiment: Verrat.

[30] Lübeck; HHSD I, S. 153ff.

[31] aliorum relatione: aus dem Bericht anderer.

[32] Obrist [schwed. överste, dän. oberst]: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer u. exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung u. Bezahlung seiner Soldaten u. deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung u. Befehlsgewalt über Leben u. Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität u. Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) u. Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Zum Teil wurden Kriegskommissare wie Johann Christoph Freiherr v. Ruepp zu Bachhausen zu Obristen befördert, ohne vorher im Heer gedient zu haben; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2398, fol. 577 (Ausfertigung): Ruepp an Maximilian I., Gunzenhausen, 1631 XI 25. Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- u. Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold v. 500-800 fl. je nach Truppengattung, 500 fl. zu Fuß, 600 fl. zu Roß [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] in der kurbrandenburgischen Armee 1.000 fl. „Leibesbesoldung“ nebst 400 fl. Tafelgeld u. 400 fl. für Aufwärter. In besetzten Städten (1626) wurden z. T. 920 Rt. erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15). Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm als Obrist u. Hauptmann der Infanterie 800 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe v. Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung v. Heiratsbewilligungen, aus der Beute – hier standen ihm 27 Rt. 39 Albus pro 1.000 Rt. Beute zu; HOFMANN, Peter Melander, S. 156 – u. aus Ranzionsgeldern, Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung v. Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ, im Schnitt für 5 Rt., – u. auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung u. Beschaffung von Waffen, Bekleidung u. Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen – Obristen belieferten ihr Regiment mit Kleidung, Waffen u. Munition – , gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischenn handlung, S. 277 (1634) zur schwedischen  Garnison: „Am gemelten dingstage sein 2 Soldaten bey mir hergangen bey r[atsherr] Joh[ann] Fischers hause. Der ein sagt zum andern: In 3 Wochen habe ich nur 12 ß [Schilling = 6 Heller = 12 Pfennig; das entsprach insgesamt dem Tageslohn eines Maurers; BW]. Ich wol, das der donner und der blytz inn der statt schlüge, das es bränte und kein hauß stehen bliebe. Muß das nicht Gott erbarmen. Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Zur brandenburgischen Armee heißt es; OELSNITZ, Geschichte, S. 64: „Fälle, daß die Obersten mit ihren Werbegeldern durchgingen, gehörten nicht zu den größten Seltenheiten; auch stimmte bei den Musterungen die Anzahl der anwesenden Mannschaften außerordentlich selten mit den in der Kapitulation bedingten. So sollte das Kehrberg’sche [Carl Joachim v. Karberg; BW] Regiment 1638 auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Es wurde dem Obersten der Proceß gemacht, derselbe verhaftet und kassirt. Aehnlich machte es der Oberst Rüdiger v. Waldow [Rüdiger [Rötcher] v. Waldow; BW] und es ließen sich noch viele ähnliche Beispiele aufführen“. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen u. nichts anderes als eine Form von Erpressung darstellten, u. die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) u. nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben u. Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über drei Regimenter), was Maximilian I. v. Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel v. seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S. 388) u. den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden u. auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist u. Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Dazu beanspruchte er auch die Verpflegung. OELSNITZ, Geschichte, S. 64f.: Der kurbrandenburgische Geheime Rat Adam Graf zu „Schwarzenberg spricht sich in einem eigenhändigen Briefe (22. August 1638) an den Geheimen Rath etc. v. Blumenthal [Joachim Friedrich Freiherr v. Blumenthal; BW] sehr nachtheilig über mehrere Obersten aus und sagt: ‚weil die officierer insgemein zu geitzig sein und zuviel prosperiren wollen, so haben noch auf die heutige stunde sehr viele Soldaten kein qvartier Aber vnter dem schein als ob Sie salvaguardien sein oder aber alte reste einfodern sollen im landt herumb vagiren vnd schaffen ihren Obristen nur etwas in den beutel vnd in die küch, Es gehöret zu solchen dantz mehr als ein paar weißer schue, das man dem General Klitzingk [Hans Kaspar [Caspar] v. Klitzing; BW] die dispositiones vom Gelde und vonn proviant laßen sollte, würde, wan Churt borxtorff [Konrad [Kurt] Alexander Magnus v. Burgsdorff; BW] Pfennigmeister vnd darvber custos wehre der katzen die kehle befohlen sein, wir haben vnd wissen das allbereit 23 Stäbe in Sr. Churf. Drchl. Dienst vnd doch ist kein einsiger ohne der alte Obrister Kracht [Hildebrand [Hillebrandt] v. Kracht; BW] der nit auß vollem halse klaget als ob Man Ihme ungerecht wehre, ob Sie In schaden gerieten, Man sol sie vornemen Insonderheit die, welche 2000 zu lievern versprochen vnd sich nit 300 befinden vndt sol also exempel statuiren – aber wer sol Recht sprechen, die höchste Im kriegsrath sein selber intressirt vnd mit einer suppen begossen“. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. Meist führte er auch seine Familie mit sich, so dass bei Einquartierungen wie etwa in Schweinfurt schon einmal drei Häuser „durch- und zusammen gebrochen“ wurden, um Raum zu schaffen; MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 504. Die z. T. für den gesamten Dreißigjährigen Krieg angenommene Anzahl v. rund 1.500 Kriegsunternehmern, von denen ca. 100 bis 300 gleichzeitig agiert hätten, ist nicht haltbar, fast alle Regimentsinhaber waren zugleich auch Kriegs- bzw. Heeresunternehmer. Moritz Heinrich v. Nassau-Hadamar [1626-1679] erhielt 1640 bereits mit 13 Jahren in Anerkennung der Verdienste seines Vaters Johann Ludwig ein Kürassierregiment u. den Sold eines Obristen; Dillenburgische Intelligenz-Nachrichten des Jahres 1779. Dillenburg 1779, Sp. 422. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; BOCKHORST, Westfälische Adelige, S. 15ff., REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte 1. Bd., S. 413ff.

[33] Christoffer [Christoff, Christoph] v. Steinecker [Steinaecker, Steindecker, Steinerkher, Steineger] [13.8.1612 Zerbst-12.2.1671 Lindow], schwedischer Obrist.

[34] Citation: Ladung, Vorladung.

[35] Regiment: Größte Einheit im Heer, aber mit höchst unterschiedlicher Stärke: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold u. die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl v. Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts u. Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute v. ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments v. 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl., eines Reiterregiments v. 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 u. 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 u. 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 u. 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 u. 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 u. 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, vom Vorgänger übernommen u. oft v. seinem Obristleutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim v. Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet u. kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm v. Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.

[36] Parola: Ehrenwort.

[37] peremptoriè: entscheidend, unumstößlich, zwingend.

[38] Reichskreis, Niedersächsischer: Der 1512 gebildete Reichskreis umfasste die Gebiete zwischen Weser, Harz u. Elbe einsachließlich Magdeburgs, Mecklenburgs u. Holsteins. Kreisausschreibende Fürsten waren die Erzbischöfe v. Magdeburg u. der Herzog v. Braunschweig-Lüneburg. Die wichtigsten Mitglieder waren das Erzstift Magdeburg (seit 1648 Brandenburg), Erzstift Bremen, Lüneburg, Grubenhagen, Calenberg-Göttingen, Wolfenbüttel, Hochstift Halberstadt mit Grafschaft Regenstein (seit 1648 Brandenburg), Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Güstrow, Hochstift Schwerin (Mecklenburg-Schwerin), Holstein-Glückstadt (Dänemark), Holstein-Gottorp (Dänemark), Grafschaft Rantzau (Dänemark), Hochstift Hildesheim u. die Reichsstädte Bremen, Goslar, Hamburg, Lübeck, Mühlhausen u. Nordhausen.

[39] Generalauditor: Er war der vom Kriegsherrn berufene Dienstvorgesetzte aller Regimentsauditoren, der Rechtsspezialisten, die aber dem betreffenden Regiment nicht angehörten u. die zunächst die Untersuchung aller auftauchenden Delikte nach den Grundsätzen des Militärstrafrechts durchführten. Er übte dementsprechend mehr Gewalt aus u. war gefürchteter als ein Regimentsauditor. Vgl. „Schwedisches Kriegs-Recht“; BERG, Administering justice, S. 9, 16f. Zudem war er auch in Rechts- u. Grundstücksgeschäften für die Generalität tätig; vgl. MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Teil, S. 619. Er war auch zuständig, wenn in Kontributionsfragen Streitigkeiten innerhalb der Territorien zwischen den herangezogenen Parteien auftraten. Sein Stellvertreter war der Vizegeneralauditor.

[40] Ott [Otto] v. Otten [ – ], kaiserlicher Hauptmann; Kriegskommissar, braunschweig-lüneburgischer Generalauditor u. Kriegsrat.

[41] LATOMUS, Relationis Historicæ Semestralis Continuatio, S. 95ff.

[42] Meppen [LK Emsland]; HHSD II, S. 327f.

[43] Kompanie: Eine Kompanie zu Fuß (kaiserlich, bayerisch und schwedisch) umfasste von der Soll-Stärke her 100 Mann, ihre Ist-Stärke lag jedoch bei etwa 70 Mann, eine Kompanie zu Pferd bei den Bayerischen 200 Mann, den Kaiserlichen 60 Mann, den Schwedischen 80 Mann. Geführt wurde die Fußkompanie von einem Hauptmann, die berittene Kompanie von einem Rittmeister. Vgl. TROUPITZ, Kriegs-Kunst. Vgl. auch „Kornett“, „Fähnlein“, „Leibkompanie“.

[44] peremptorie: kategorisch, zwingend.

[45] Niedersächsischer Reichskreis: Der seit 1512 existierende Niedersächsische Reichskreis wurde seit 1522 von den Erzbischöfen von Magdeburg und dem Herzog von Braunschweig-Lüneburg geführt. Seine wichtigsten Mitglieder waren Erzstift Magdeburg, Erzstift Bremen, Lüneburg, Grubenhagen, Calenberg-Göttingen, Wolfenbüttel, Hochstift Halberstadt mit der Grafschaft Regenstein, Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Güstrow, Hochstift Schwerin, Holstein-Glückstadt, Holstein-Gottorp, Grafschaft Rantzau, Hochstift Hildesheim sowie die Reichsstädte Bremen, Goslar, Hamburg, Lübeck, Mühlhausen und Nordhausen. Vgl. Reichskreis.

[46] Hildesheim; HHSD II, S. 228ff. Zu den Kriegsereignissen in Hildesheim vgl. auch PLATHE, Konfessionskampf.

[47]  METEREN, Newer Niederländischen Historien Vierdter Theil, S. 456.

[48] aufgepasst: schussbereit, also brennenden Lunten.

[49] Lunte: mit Bleizucker gebeizter Hanfstrick, der nicht brennt, sondern nur glimmt.

[50] Citation: Vorladung.

[51] absentem tanquam præsentem procedirt: in Abwesenheit gleichsam wie in Anwesenheit verfahren.

[52] Hildesheim; HHSD II, S. 228ff. Zu den Kriegsereignissen in Hildesheim vgl. auch PLATHE, Konfessionskampf.

[53] Garnison: Besatzung in einer Festung (Kavallerie und Infanterie). Die monatliche Löhnung der Soldaten, der Servis und die Fourage mussten von der betreffenden Garnisonsstadt aufgebracht werden und waren genau geregelt; vgl. die „Königlich Schwedische Kammer-Ordre“ Torstenssons vom 4.9.1642 bei ZEHME, Die Einnahme, S. 93ff. Der Garnisonsdienst wurde wegen der geringeren Aussicht auf Beute, Hunger und Krankheiten bei längerer Einquartierung immer unbeliebter, so dass man dazu überging, neugeworbene Söldner im Felddienst einzusetzen. Der französische Diplomat François Ogier [um 1597-1670] schrieb 1635 über die schwedische Garnison in Marienburg [Malbork]: „Ich betrachtete das Lager und die Unterkünfte der Schweden und sah ein Bild von menschlichem Elend und Wahnsinn. Ich sah in die Gesichter der Männer, und da ich nicht erkennen konnte, dass sie sich unterhielten, zweifelte ich daran, ob sie überhaupt Männer waren, so barbarisch, schmutzig und krank waren sie. Alle waren in Lumpen gekleidet und barfuß, und zum größten Teil handelte es sich um unhöfliche, junge Bauern“. BRZEZINSKI; HOOK, Armee, S. 52. KELLER, Drangsale, S. 401ff.: „Ein Zeitgenosse, der in Philippsburg gezwungen als Garnisonssoldat zubringen mußte, gibt uns darüber folgende interessante Notizen, die auf jede Garnison passen dürften. ‚So mußte ich denn’, erzählt er uns, ‚Musquetirer werden wider meinen Willen. Das kam mir aber sauer an, weil der Schmalhanz da herrschte und das Commißbrod schrecklich klein war. Ich sage nicht vergeblich: schrecklich klein – denn ich erschrack auch alle Morgen, wenn ich’s empfing, weil ich wußte, daß ich mich den ganzen Tag damit behelfen mußte, da ich es doch ohne Mühe auf einmal aufreiben konnte. Und die Wahrheit zu bekennen, so ist’s wohl ein elend Creatur um einen armen Musquetiren (Garnisonssoldaten), der sich solcher Gestalt mit seinem Brod und noch dazu halb satt, behelfen muß, denn da ist keiner anders, als ein Gefangener, der mit Wasser und Brod sein armseliges Leben verzögert. Ja ein Gefangener hat’s noch besser, denn er darf seiner Ruhe pflegen und hat mehr Hoffnung, als so ein elender Garnisoner, mit der Zeit einmal aus solchem Gefängniß zu kommen. Zwar waren auch Etliche, die ihr Auskommen umb ein kleines besser hatten von verschiedener Gattung, doch keine einzige Manier, die mir beliebte, um solcher Gestalt mein Maulfutter zu erobern, anständig sein sollte. Denn Etliche nehmen, und sollten es auch verlaufene Personen gewesen sein, in solchem Elend keiner anderen Ursach halber Weiber, als daß sie durch solche entweder mit Arbeiten als Nähen, Waschen, Spinnen oder mit Krämpeln und Schachern oder wohl gar mit Stehlen ernähret werden sollen. Da war ein Fähndrich unter den Weibern, die hatte ihre Gage wie ein Gefreiter, eine andere war Hebamme und brachte sich dadurch selbsten und ihrem Manne manch guten Schmauß zuwege; eine andere konnte stärken und waschen, diese wuschen den ledigen Officieren und Soldaten Hemden, Strümpfe, Schlafhosen und ich nicht weiß nicht, was mehr, davon sie ihren besonderen Namen kriegten; andere verkiefen Taback und versahen den Kerlen ihre Pfeifen, die dessen Mangel hatten; andere handelten mit Brandtwein und waren im Rufe, daß sie ihn mit Wasser verfälschten; eine andere war eine Näherin und konnte allerhand Stich und Nadel machen, damit sie Geld erwarb; eine andere wußte sich blößlich aus dem Feld zu ernähren, im Winter grub sie Schnecken, im Frühling graste sie Salat, im Sommer nahm sie Vogelnester aus und im Herbst wußte sie tausenderlei Schnabelweid zu kriegen; etliche trugen Holz zu verkaufen, wie die Esel. Solchergestalt meine Nahrung zu haben, war für mich nichts. Etliche Kerl ernährten sich mit Spielen, weil sie es besser, als die Spitzbuben konnten und ihren einfältigen Cameraden das ihrige mit falschen Würfeln und Karten abzuzwacken wußten, aber solche Profession war mir ein Eckel. Andere arbeiteten auf der Schanz und sonsten, wie die Bestien, aber hierzu war ich zu faul; etliche konnten und trieben ein Handwerk, ich Tropf hatte aber keins gelernt. Zwar wenn man einen Musicanten nöthig gehabt hätte, so wäre ich wohl bestanden, aber dasselbe Hungerland behalf sich nur mit Trommeln und Pfeiffen; etliche schulderten vor andern und kamen Tag und Nacht nicht einmal von der Wacht. Ich aber wollte lieber hungern, als meinen Leib so abmergeln’ “.

[54] THEATRUM EUROPAEUM 3. Bd., S. 642; vgl. auch DECKEN, Beiträge 3. Teil, S. 75ff.

[55] DECKEN, Herzog Georg 3. Teil, S. 76.

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