Stäel, Lambert de

Stäel, Lambert de; Hauptmann [ – ] Lambert de Stäel [ – ] stand 1622 als Hauptmann[1] in ligistischen Diensten, als Tilly[2] für die Aufhebung seiner Suspendierung sorgte. „Die Gründe, die Tilly in solchen Fällen geltend zu machen pflegte, waren ausschließlich militärischer Natur. In ansehung er ein dapfferer versuchter soldat, bat für den Hauptmann Lambert de Stäel, daß Maximilian ihn wieder zu gnaden aufnehme, um gleichzeitig darauf zu verweisen, dass man seine Dienste in der derzeitigen Lage gut gebrauchen könnte“.[3]

[1] Hauptmann [schwed. Kapten, dän. kaptajn, tschech. kapitán]: Der Hauptmann war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben u. ausgerüstet hatte. Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet. Ein halbes Jahr Militärdienst galt als ausreichend für die Übernahme einer Hauptmannsstelle. Der Hauptmann warb daher Fähnriche, Kornetts u. Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute v. ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden sogenannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner bzw. Anwärter auf eine Stelle, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure u. verstorbene Soldaten ersetzen musste. Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl., was dem Gehalt des Zahlmeisters in der spanischen Botschaft in Wien entsprach, nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630), in der brandenburgischen Armee soll er dagegen 300 fl. erhalten haben. In besetzten Territorien wurde nach der Verpflegungsordnung Wallensteins (1629) 200 Rt. monatlich verlangt; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Nach Gallas‘ Verpflegungsordnung, Zabern, 15.11.1635, sollte er 200 fl. erhalten; MÜLLER, Schicksale, S. 70. Nach der kaiserlichen Verpflegungs-, Futter- u. Soldordnung (1640) standen ihm bei der Infanterie dagegen nur nur 140 fl. zu; SCHMID, Quellen, S. 159. Ein kommandierender Hauptmann einer Streifschar aus einer Garnison erhielt quasi als Gefahrenzuschlag 59 Rt. 18 Alb. 4 Heller, sein Leutnant 28 Rt. 54 Alb. 6 Heller, jeder Soldat oder Reiter 5 Rt. 72 Heller; HOFMANN, Peter Melander, S. 156. Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung u. Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung u. Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, u. die eigentlich militärischen Aufgaben wurden v. seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben u. auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher u. die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- u. Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant u. dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein. Jedoch muss man wohl davon ausgehen, dass nicht alle Offizierschargen in gleichem Umfang an diesen lukrativen Geschäften beteiligt waren. Die bei DAMBOER, Krise, S. 150, dargestellte „Schatzkammer“ eines Hauptmanns ist nicht unbedingt typisch. Viele Offiziere höherer Dienstränge waren auch zugleich Hauptleute u. nahmen daher zusätzlich einen Hauptmannssold u. entsprechende Servisleistungen in Anspruch. Nach GANTZER, Archivalische Quellen, S. 40, waren für einen Hauptmann nach der Schlacht bei Jankau (1645) 150 Rt. Ranzion (Lösegeld) aufzubringen. Ein verletzter Hauptmann erhielt nach der Schlacht bei Lützen (1632) auf Weisung Wallensteins 150 fl.; HALLWICH, Briefe und Akten 3. Bd., Nr. 1668, S. 599.

[2] Johann [Jean] ‘t Serclaes Graf v. Tilly [Tylli] [Feb. 1559 Schloss Tilly, Gemeinde Villers-la-Ville/Villers; Herzogtum Brabant-30.4.1632 Ingolstadt], Sohn des Martin t’Serclaes de Tilly (gest. 1597), zunächst in spanischen u. lothringischen Kriegsdiensten; kaiserlicher Obristleutnant (1600), Obrist u. Generalfeldwachtmeister (1601), Feldzeugmeister (1604) u. Feldmarschall (1605) in Ungarn, ab 1610 Generalleutnant der Katholischen Liga, seit 1630 auch kaiserlicher Generalleutnant; 1622 Erhebung in den Grafenstand. Vgl. KAISER, Politik; JUNKELMANN, Der Du gelehrt hast; JUNKELMANN, Tilly.

[3] KAISER, Politik, S. 94f.

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