Spitzweg, Siegmund Hellfried

Spitzweg, Siegmund Hellfried; Obristleutnant [ -September ? 1635] Siegmund Hellfried Spitzweg hatte 1632 noch als Hauptmann[1] im Regiment[2] Maximilian von Waldstein[3] gestanden. 1634 war er zum Obristleutnant[4] avanciert.

„Nach dem von Schaffgotsch[5] erhaltenen Befehle war der Oberstlieutenant Borey[6] unterdes mit 300 Mann des Ilowschen[7] Regiments auf die Grafschaft Glatz[8] zu marschiert. Die in der Festung befindlichen Truppen befehligte seit zwei Jahren ein ehemaliger Hauptmann[9] des Max Waldsteinschen Regiments, Siegmund Hellfried Spitzweg, unter dem Titel eines kaiserlichen Oberstlieutnants. Auf die Kunde vom Anmarsche des Ilowschen[10] Volkes erklärte Spitzweg, er werde keinen Mann ins Schloß lassen, bevor ihm Ordre zum Abzuge zugegangen sei. Der Landeshauptmann[11] von Annenberg[12] verweigerte die Aufnahme neuer Truppen gleichfalls, so lange die bisherige Besatzung die Festung nicht verlassen habe, und verlangte dazu, wie Schaffgotsch vorausgeahnt hatte, Spezialbefehl König Ferdinands.[13] Borey meldete dies dem Freiherrn unter dem 17. Februar aus Baumgarten[14] und berichtete noch, daß ihm seitens der Landstände bisher keine Quartiere assigniert worden seien, daß er aber einstweilen seinen Marsch auf Glatz fortsetze. Schaffgotsch erließ nun am 23. Februar nachträglich eine Ordre an Spitzweg. Darin hieß es: Der Befehl des Generalissimus und der Vorteil des kaiserlichen Dienstes verlange die merkliche Verstärkung der Garnison;[15] deshalb sei Borey befehligt worden, je 200 Mann nach Stadt und Schloß Glatz zu legen und den Oberbefehl in der Festung zu übernehmen. Spitzweg möge bis auf weitere Anweisung entweder bei der neuen Besatzung auf dem Schlosse verbleiben, oder wenn er Unzuträglichkeiten befürchte und es im Interesse guten gegenseitigen Einvernehmens vorziehe, seinen Aufenthalt in der Stadt nehmen. Gleichzeitig oder einen Tag später beschwert sich der Freiherr bei Spitzweg über dessen Aufnahmeverweigerung der Ilowschen Truppen. Mit höchster Verwunderung habe er dies vernommen ‚und resentiere[16] nicht unbillig, daß sich der Oberstlieutenant wider seine Ordre setzen wolle; er werde sich deshalb bei dem Herzoge von Friedland beschweren und zweifle nicht, daß dieser den ihm angethanen Torto[17] zu eifern[18] befehlen würde‘. Zwar habe er sich vorgenommen gehabt, das Ilowsche Volk bis zum Eintreffen der Antwort des Herzogs auf seine Beschwerde einstweilen in seinem alten Quartier zu belassen, doch da er im Augenblicke abermals Befehl vom General erhalte die Garnison der Stadt und Festung zu verstärken, so versehe er sich, daß der Oberstlieutenant hierin nichts weiter difficultiere; die Verantwortung würde sonst schwer fallen. Es macht eigen eigentümlichen Eindruck, daß er, um Spitzwegs etwaige Bedenken über seine Autorität neben derjenigen Colloredos zu zerstreuen, dem Oberstlieutenant eine Abschrift des Patentes vom 20. Oktober vorigen Jahres über seine Ernennung zum Höchstkommandierenden in Schlesien zu übersenden für nötig hielt“.[19]

Im September 1635 wandte sich Spitzwegs Witwe Mechilde Eusebia Spitzweckhin an Ferdinand II.,[20] das Schreiben wurde am 13.9. präsentiert: „Ihr Gemahl ‚sel‘. habe von seinem 15. Lebensjahre an bis auf sein jüngsthin beschehenes christliches Ableben in österreichischen Kriegsdiensten gestanden, unter Graf Collalto[21] eine neue Compagnie[22] geworben, dann sich als Hauptmann bei dem in Prag garnisonierenden Regimente Max Wallenstein gebrauchen lassen, bis er nach Glatz commandiert worden, welche Festung er in die drei Jahre lang redlichen defendiert, welche treue Defension denn hieraus sonnenklar abzunehmen,[23] indem er aus sonderbarer Schickung Gottes sich keineswegs der jüngst fürgangenen bösen Friedländischen Conspiration teilhaftig machen wollen, sondern nachdem der Schaffgotsch … ihme 400 Mann vom Ilowschen Regimente einquartieren und also die Festung mit List abbringen wollen, hat er seinen Eid wohl observiert und also den Schaffgotschen Ordern und Schreiben kein Gehör geben, ungeachtet solches scharf zu unterschiedlichen Malen von ihm begehrt worden. Sie bittet um kaiserliche Gnad und Remuneration,[24] resp. ein confisciertes Gütl. Unterm 29. November 1635 befiehlt der Kaiser, daß die gnädigst verwilligte Recompens[25] und Begnadigung an den gegenwärtigen Mitteln ehist ausgezeichnet und namhaft gemacht werde“.[26]

[1] Hauptmann [schwed. Kapten]: Der Hauptmann war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben und ausgerüstet hatte. Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet. Ein halbes Jahr Militärdienst galt als ausreichend für die Übernahme einer Hauptmannsstelle. Der Hauptmann warb daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden sogenannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure und verstorbene Soldaten ersetzen musste. Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl. , nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630), in der brandenburgischen Armee soll er dagegen 300 fl. erhalten haben. Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein. Jedoch muss man wohl davon ausgehen, dass nicht alle Offizierschargen in gleichem Umfang an diesen lukrativen Geschäften beteiligt waren. Die bei DAMBOER, Krise, S. 150, dargestellte „Schatzkammer“ eines Hauptmanns ist nicht unbedingt typisch.

[2] Regiment: Größte Einheit im Heer, aber mit höchst unterschiedlicher Stärke: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl. eines Reiterregiments von 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obristleutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim v. Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm v. Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.

[3] Maximilian [Max] Graf v. Waldstein [z Valdštejna] [um 1600-19.2.1654], kaiserlicher Generalwachtmeister.

[4] Obristleutnant [schwed. Överstelöjtnant]: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] und 150 fl. bezog, in der brandenburgischen Armee sogar 300 fl. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian hatte Tilly den Ersatz der unkatholischen Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Der Obristleutnant war zumeist auch Hauptmann einer Kompanie, so dass er bei Einquartierungen und Garnisonsdienst zwei Quartiere und damit auch entsprechende Verpflegung und Bezahlung beanspruchte oder es zumindest versuchte. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.

[5] Hans Ulrich Freiherr v. Schaffgotsch [28.8.1595 Schloss Greiffenstein (bei Greiffenberg, Niederschlesien)-23.7.1635 Regensburg], kaiserlicher General. Vgl. KREBS, Hans Ulrich Freiherr von Schaffgotsch; HENKEL, Schaffgotsch.

[6] Alessandro Marchese del Borro, Freiherr v. Münichhoff [Borri, Bori, dal Borro, Boree, Borrel, Bohre, Borey, Boery, Buori, Pori, Barre, Gory, Burren, Bohr] [25.4.1600 Arezzo-2.12.1656 Korfu], Sohn des Girolamo del Borro; ab 1619 in ksl. Kriegsdiensten als Leutnant (1621), Rittmeister (1625), Obristwachtmeister (1631), Obristleutnant (1633), Obrist (1635), Generalwachtmeister (1640), Feldzeugmeister (1643) u. Feldmarschall (1649); daneben auch Festungsbaumeister u. Ingenieur; dazwischen 1643-1648 toskan. Generalfeldmarschall; seit 1649 span. Feldmarschall; ab 1654 in venet. Diensten; 1643 Erhebung zum Marchese; seit 1655 span. Marqués de Tricastro; vgl. SCHMIDT-BRENTANO, Antonio, Die kaiserlichen Generale, S. 66ff.

[7] Christian Freiherr v. Ilow [Illo] [um 1585 um Sternberg-25.2.1634 Eger], kaiserlicher Obrist.

[8] Glatz [Kłodzko; Grafschaft u. Stadt]; HHSSchl, S. 116ff.

[9] Hauptmann [schwed. Kapten]: Der Hauptmann war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben und ausgerüstet hatte. Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet. Ein halbes Jahr Militärdienst galt als ausreichend für die Übernahme einer Hauptmannsstelle. Der Hauptmann warb daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden sogenannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure und verstorbene Soldaten ersetzen musste. Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl. , nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630), in der brandenburgischen Armee soll er dagegen 300 fl. erhalten haben. Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein. Jedoch muss man wohl davon ausgehen, dass nicht alle Offizierschargen in gleichem Umfang an diesen lukrativen Geschäften beteiligt waren. Die bei DAMBOER, Krise, S. 150, dargestellte „Schatzkammer“ eines Hauptmanns ist nicht unbedingt typisch.

[10] Christian Freiherr v. Ilow [Illo] [um 1585 um Sternberg-25.2.1634 Eger], kaiserlicher Obrist.

[11] Landeshauptmann: unter Mitwirkung der Landstände vom Landesherrn eingesetzter Leiter von Landesangelegenheiten aus dem Herrenstand; Landfriedensrichter; militärischer Befehlshaber, insbes. Über den Landesausschuss und die Landwehr. In Mähren seit 1621 auch Gubernator genannt, Stellvertreter des Königs, höchster Landesbeamter und den Ständen verpflichtet, führte den Vorsitz bei Landtagen und beim Landrecht; Haupt des Herrenstands, ab 1636 führte er das Amt der königlichen Landeshauptmannschaft und leitete das königliche Tribunal.

[12] Johann Arbogast Graf v. Annenberg [Tirol-28.6.1645 Glatz], Rat, Landeshauptmann, kaiserlicher Obrist.

[13] Vgl. HENGERER, Kaiser Ferdinand III.; HÖBELT, Ferdinand III.

[14] Baumgarten [Braszowice; LK Powiat Ząbkowicki (Niederschlesien), Polen].

[15] Garnison: Besatzung in einer Festung (Kavallerie und Infanterie). Die monatliche Löhnung der Soldaten, der Servis und die Fourage mussten von der betreffenden Garnisonsstadt aufgebracht werden und waren genau geregelt; vgl. die „Königlich Schwedische Kammer-Ordre“ Torstenssons vom 4.9.1642 bei ZEHME, Die Einnahme, S. 93ff. Der Garnisonsdienst wurde wegen der geringeren Aussicht auf Beute, Hunger und Krankheiten bei längerer Einquartierung immer unbeliebter, so dass man dazu überging, neugeworbene Söldner im Felddienst einzusetzen. Der französische Diplomat François Ogier [um 1597-1670] schrieb 1635 über die schwedische Garnison in Marienburg [Malbork]: „Ich betrachtete das Lager und die Unterkünfte der Schweden und sah ein Bild von menschlichem Elend und Wahnsinn. Ich sah in die Gesichter der Männer, und da ich nicht erkennen konnte, dass sie sich unterhielten, zweifelte ich daran, ob sie überhaupt Männer waren, so barbarisch, schmutzig und krank waren sie. Alle waren in Lumpen gekleidet und barfuß, und zum größten Teil handelte es sich um unhöfliche, junge Bauern“. BRZEZINSKI; HOOK, Armee, S. 52. KELLER, Drangsale, S. 401ff.: „Ein Zeitgenosse, der in Philippsburg gezwungen als Garnisonssoldat zubringen mußte, gibt uns darüber folgende interessante Notizen, die auf jede Garnison passen dürften. ‚So mußte ich denn’, erzählt er uns, ‚Musquetirer werden wider meinen Willen. Das kam mir aber sauer an, weil der Schmalhanz da herrschte und das Commißbrod schrecklich klein war. Ich sage nicht vergeblich: schrecklich klein – denn ich erschrack auch alle Morgen, wenn ich’s empfing, weil ich wußte, daß ich mich den ganzen Tag damit behelfen mußte, da ich es doch ohne Mühe auf einmal aufreiben konnte. Und die Wahrheit zu bekennen, so ist’s wohl ein elend Creatur um einen armen Musquetiren (Garnisonssoldaten), der sich solcher Gestalt mit seinem Brod und noch dazu halb satt, behelfen muß, denn da ist keiner anders, als ein Gefangener, der mit Wasser und Brod sein armseliges Leben verzögert. Ja ein Gefangener hat’s noch besser, denn er darf seiner Ruhe pflegen und hat mehr Hoffnung, als so ein elender Garnisoner, mit der Zeit einmal aus solchem Gefängniß zu kommen. Zwar waren auch Etliche, die ihr Auskommen umb ein kleines besser hatten von verschiedener Gattung, doch keine einzige Manier, die mir beliebte, um solcher Gestalt mein Maulfutter zu erobern, anständig sein sollte. Denn Etliche nehmen, und sollten es auch verlaufene Personen gewesen sein, in solchem Elend keiner anderen Ursach halber Weiber, als daß sie durch solche entweder mit Arbeiten als Nähen, Waschen, Spinnen oder mit Krämpeln und Schachern oder wohl gar mit Stehlen ernähret werden sollen. Da war ein Fähndrich unter den Weibern, die hatte ihre Gage wie ein Gefreiter, eine andere war Hebamme und brachte sich dadurch selbsten und ihrem Manne manch guten Schmauß zuwege; eine andere konnte stärken und waschen, diese wuschen den ledigen Officieren und Soldaten Hemden, Strümpfe, Schlafhosen und ich nicht weiß nicht, was mehr, davon sie ihren besonderen Namen kriegten; andere verkiefen Taback und versahen den Kerlen ihre Pfeifen, die dessen Mangel hatten; andere handelten mit Brandtwein und waren im Rufe, daß sie ihn mit Wasser verfälschten; eine andere war eine Näherin und konnte allerhand Stich und Nadel machen, damit sie Geld erwarb; eine andere wußte sich blößlich aus dem Feld zu ernähren, im Winter grub sie Schnecken, im Frühling graste sie Salat, im Sommer nahm sie Vogelnester aus und im Herbst wußte sie tausenderlei Schnabelweid zu kriegen; etliche trugen Holz zu verkaufen, wie die Esel. Solchergestalt meine Nahrung zu haben, war für mich nichts. Etliche Kerl ernährten sich mit Spielen, weil sie es besser, als die Spitzbuben konnten und ihren einfältigen Cameraden das ihrige mit falschen Würfeln und Karten abzuzwacken wußten, aber solche Profession war mir ein Eckel. Andere arbeiteten auf der Schanz und sonsten, wie die Bestien, aber hierzu war ich zu faul; etliche konnten und trieben ein Handwerk, ich Tropf hatte aber keins gelernt. Zwar wenn man einen Musicanten nöthig gehabt hätte, so wäre ich wohl bestanden, aber dasselbe Hungerland behalf sich nur mit Trommeln und Pfeiffen; etliche schulderten vor andern und kamen Tag und Nacht nicht einmal von der Wacht. Ich aber wollte lieber hungern, als meinen Leib so abmergeln’ “.

[16] resentieren: feststellen.

[17] Tort: Unrecht, Ärger, Verdruss.

[18] eifern: zornig strafen.

[19] KREBS, Hans Ulrich Freiherr von Schaffgotsch, S. 86f.

[20] Vgl. BROCKMANN, Dynastie.

[21] Rambaldo [Reimbalt XIII, Rombald] Graf v. Collalto e San Salvatore [21.9. oder 21.12. (?) 1579 Mantua-19.11. oder 19.12.1630 Chur], kaiserlicher Geheimer Rat, Hofkriegsratspräsident, Kämmerer, Feldmarschall. Vgl. Duch, Arno, „Collalto, Rambaldo Graf von“, in: Neue Deutsche Biographie 3 (1957), S. 320-322, unter: http://www.deutsche-biographie.de/pnd116637005.html.

[22] Kompanie [schwed. Kompani]: Eine Kompanie zu Fuß (kaiserlich, bayerisch und schwedisch) umfasste von der Soll-Stärke her 100 Mann, ihre Ist-Stärke lag jedoch bei etwa 70 Mann, eine Kompanie zu Pferd bei den Bayerischen 200, den Kaiserlichen 60, den Schwedischen 80, manchmal bei 100-150, zum Teil allerdings auch nur ca. 30. Geführt wurde die Fußkompanie von einem Hauptmann, die berittene Kompanie von einem Rittmeister. Vgl. TROUPITZ, Kriegs-Kunst. Vgl. auch „Kornett“, „Fähnlein“, „Leibkompanie“.

[23] Als Beilage fanden sich Borros Schreiben an Schaffgotsch, Baumgarten, 17.2.1634 und Schaffgotsch an Borri, Ohlau, 23. und 24.2.1634.

[24] Remuneration: Lohn.

[25] Rekompens: Entschädigung, Gegengeschenk, Entgelt.

[26] KREBS, Hans Ulrich Freiherr von Schaffgotsch, S. 184, Anm. 184.

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