Dehn-Rotfelser [Dhen, Dehnaw, Dähn, Dähne, Dühne, Dehm, Dehme, Dyherrn], Moritz Adolf von

Dehn-Rotfelser [Dhen, Dehnaw, Dähn, Dähne, Dühne, Dehm, Dehme, Dyherrn], Moritz Adolf von; Generalwachtmeister [um 1580-1639]

Moritz Adolf von Dehn-Rotfelser [Dhen, Dehnaw, Dähn, Dähne, Dühne, Dehm, Dehme, Dyherrn] [um 1580-1639] stand zuletzt als Generalwachtmeister[1] in kursächsischem Dienst.

Er war ein Sohn des Ernst von Dehn-Rotfelser [1.11.1573-1645] und dessen Ehefrau Eva von Allenpeck. Außer seiner strengen Erziehung im reformierten Glauben[2] ist über Kindheit und Jugend Dehn-Rotfelsers wenig bekannt. Seine militärische Laufbahn begann er als Musketier.[3] Im Januar 1627 lag er in Hirschberg[4] und unterrichtete Melchior von Hatzfeldt,[5] damals noch Obristleutnant,[6] von seinen Versorgungsschwierigkeiten.[7] Im März dieses Jahres war er als Rittmeister[8] mit äußerst schwierigen Werbungen[9] beschäftigt, wie er ihm am 5.3.1627 aus Hirschberg mitteilte: „Es sei hohe Zeit, der letzte des Monats rücke näher, und noch sei wenig geworben. Bei dem Herrn Schaffgotsch[10] bin ich seitdem noch nicht gewesen, will aber bis Sonntag oder Montag mich zu ihm begeben. Als will ich verrichten, was mir der Herr Oberstlieutenant befohlen hat; ist aber wegen der Reiter bei ihm wenig zu hoffen, denn die schlimmsten Kerle keine Lust unter uns zu reiten haben. Ich werde zu thun haben, daß ich die bekomme, die er mir versprochen hat“.[11] In diesem März ging es in ihrer Korrespondenz auch um die Lieferung von Feuerrohren[12] aus Schmiedeberg.[13] In Schweidnitz[14] lag er im Juli dieses Jahres: Dabei ging es um Kontributionszahlungen,[15] die Verwundung von Franz Albrecht von Sachsen-Lauenburg[16] und den Abmarsch mehrerer Kompanien[17] Dehn-Rotfelsers von Frankfurt a. d. Oder[18] zu dem Obristen[19] Hans Georg von Arnim.[20] Vom September 1627 datiert ein Schreiben Dehn-Rotfelsers an Franz Albrecht von Sachsen-Lauenburg über ein Gefecht bei Bützow.[21] Dehn-Rotfelser berichtete Hatzfeldt in diesem Monat auch aus Sternberg[22] über den schlechten Zustand der Truppen, die Verhandlungen mit Herzog Johann Albrecht II. von Mecklenburg-Güstrow[23] und sein Zusammentreffen mit Franz Albrecht von Sachsen-Lauenburg. Aus Schaan[24] hatte er Hatzfeldt über die Belagerung Bützows sowie die Disziplinlosigkeit französischer Truppen[25] unterrichtet und ihn um Hilfe gebeten.[26] Arnim selbst hatte nach der Einnahme Bützows die bischöflichen Wertsachen geplündert und Silbergeschirr, bischöflichen Ornat etc. mitgenommen.[27]

Im Juni 1628 lag Dehn-Rotfelser im dänischen Bangsbo[28] – in Frederikshaven[29] selbst war eine von den Kaiserlichen errichtete Schanze – und informierte Hatzfeldt über die Ankunft einer Flotte von über 100 Schiffen aus Richtung Skagen[30] und Läso[31] sowie die Gefahr einer Truppenlandung. Zudem ging des um die Bewachung der Küste von Skagen bis nach Hals.[32] Dehn-Rotfelser berichtete ihm in August über die Pulvermühle in Elling[33] sowie über die Aburteilung des Werbers Hans Lotsmann von Schreibersdorf.[34] Die Beschießung der Küste bei der Ellinger Schanze[35] durch mehrere Schiffe war Gegenstand ihrer Korrespondenz im September, im Oktober wies er Hatzfeldt auf die mangelhafte Bewachung der Fladschanze hin.[36] Im Dezember unterrichtete er ihn von der Strandung eines großen Schiffes von etwa 80 Tonnen bei den kleinen Holmen und von der Zuweisung von zwei kleinen Höfen bei dem Huteloffkloster.[37]

Im Mai 1629 war er noch immer in Bangso einquartiert.[38] Es ist anzunehmen, dass er nach dem Frieden von Lübeck[39] Dänemark verlassen hat.

Zu 1632 wird berichtet: „Daraufhin griffen die [schwedisch-sächsisch-brandenburgischen; BW] Verbündeten Steinau[40] an, wo 18.000 Kaiserliche lagen. Mit der Eroberung der Stadt fiel am 5. September 1632 auch die strategisch wichtige Oderschanze an die Sachsen. Um die Kaiserlichen wirksamer zu bekämpfen, wurde die Armee geteilt. Während die sächsische Infanterie sowie die schwedische[41] und brandenburgische Kavallerie vor Breslau[42] blieben, brach der Feldmarschall[43] mit seiner Reiterei in der Nacht zum 9. September nach Ohlau[44] auf, wo bereits die Kaiserlichen lagen. Um die Verbündeten am Übergang der Oder zu hindern, traf Schaffgotsch mit weiteren Truppen an. Trotzdem war es Moritz Adolph von Dehn-Rothfelser gelungen, die Oder zu überschreiten. Beim Eintreffen der Nachricht über die Fertigstellung der Brücke von Ohlau flüchteten die etwa 8.000 Kaiserlichen in Richtung Brieg.[45] Die Sachsen zogen ihnen auf dem rechten Oderufer entgegen und brachten ihnen am 10. September bei Namslau[46] eine vollständige Niederlage bei. Über 1.200 wurden gefangen genommen,[47] die restlichen flüchteten nach Oppeln,[48] Jägerndorf[49] und Troppau.[50] Arnim folgte jedoch nicht und quartierte seine Truppen in Brieg und Schweidnitz[51] ein“.[52]

Die Bestallung Dehn-Rotfelsers zum Obristen eines kursächsischen Reiter-Regiments[53] erfolgte am 11.2.1633.[54] In diesem Jahr wurde er zum Kommandanten von Brieg ernannt.

„Nach Beendigung des Waffenstillstandes ließ Wallenstein[55] verbreiten, über Zittau[56] durch die Oberlausitz im Meißner Land einfallen zu wollen. Piccolomini[57] wäre schon aufgebrochen, um Torgau[58] oder einen anderen wichtigen Elbübergang zu besetzen. So zog Arnim von Kant[59] ab, wo die Armee ohnehin nicht mehr länger versorgt werden konnte und verließ Schlesien nach Sachsen. Zurück ließ er Thurn mit 5.000 Mann, die in Groß-Glogau,[60] Brieg, Liegnitz,[61] Oppeln[62] und Breslau[63] verteilt lagen. Unterstützung sollte ihm Oberst Moritz Adolph von Dehn-Rothfelser geben.

Inzwischen hatten die Schweden ihr Lager bei Steinau aufgeschlagen und beschlossen, den Sachsen zu folgen. Arnim, der schon weit in Sachsen stand, wollte nicht umkehren. So unterbrach Wallenstein seinen Zug und rückte in Eilmärschen auf die 3.500 Schweden bei Steinau vor“.[64]

Am 11.10.1633 stand Dehn-Rotfelser mit seinem Regiment unter dem Befehl des Grafen Heinrich Matthias von Thurn[65] der Armee Wallensteins gegenüber. „Thurn war am 11. früh noch ‚in stockfinsterer Nacht und bei großem Wind und Regen in die Schanze gekommen. Dort erzählte ihm ein adeliger Landsaß,[66] daß der Feind in der vergangen Nacht ‚unaufhörlich mit großem Antreiben gezogen, darunter auch Fußvolk und schwere Wagen gewesen‘. Der Graf berief jetzt eiligst Duval[67] aus dessen benachbartem Dorfquartier und beide beschlossen den Kaiserlichen ungesäumt Reiterei entgegenzuwerfen. Noch war der Tag nicht recht angebrochen, als Oberst Bayer[68] und der Oberstlieutenant des Krakauischen[69] Regiments in der Gesamtstärke von nur 300 Pferden sich auf den Weg machten. Die Obersten von Fels[70] und Dehn [?] folgten mit zusammen 650 Pferden: sie nahmen auch von den im ganzen 360 Mann zählenden Dragonern[71] mit, was an der Hand war. Fast eine Meile[72] von der Schanze kamen ihnen die unterdeß von Schaffgotsch geworfenen Reiter Oberst Stößels[73] in voller Flucht entgegen. Fels brachte sie ‚mit großem Ernst und Tapferkeit‘ zum Stehen und trieb die Verfolger eine Strecke zurück.

Es war nun so hell geworden, daß man deutlich wahrnehmen konnte, wie die Kaiserlichen mit einigen tausend Mann die Oder überschritten, auch gegen 1200 Dragoner bei sich hatten, die bald von den Rossen sprangen und mannhaft auf die Verbündeten losgingen. Thurn gedachte sie anfangs mit seinen an Zahl viel schwächeren Dragonern aufzuhalten; allein da diese gleich anfangs von den besser gewappneten Kaiserlichen in Unordnung gebracht wurden, wollten sie sich trotz alles Ermahnens und Zuredens – auch der brandenburgische Oberst Burgsdorf[74] feuerte sie mit scharfen Worten an – zu keiner weiteren Gegenwehr verstehen, verließen nicht einmal ihre Rosse, sondern wandten diese nach der Schanze zurück. Darauf wurden die Obersten Bayer und Stößel ‚ermahnt sich zu stellen‘; doch auch deren Compagnien schlossen sich dem Strom der Flüchtigen an, prallten unter die hinter ihnen stehenden Schwadronen[75] des Baron von Sirot[76] (200 Pferde) und brachten sie gleichfalls in Unordnung. Vergebens beschwerte sich ihr Kommandeur darüber bei Oberst Stößel; Sirots Reiter waren nicht mehr verwendbar, nicht mehr an den Feind zu bringen. Das nun vorrückende Felssche Regiment wich ‚ebenermaßen‘ vor der Übermacht dreier kaiserlicher, aus Kürassieren[77] und Arkebusieren[78] (2) bestehender Regimenter. Fels und Sirot gerieten bei diesem Angriffe, der vornehmlich den linken Flügel der Schweden und Sachsen traf, in Gefangenschaft.[79] Dabei mag auch Jacob Duwal in die Hände des Freiherrn gefallen sein; er hatte den Kummer des Augenblicks durch reichlichen Weingenuß zu vergessen gesucht und war bei seiner Gefangennahme ‚so voll, daß er fast nicht reden gekonnt‘. Besser als die links fechtenden Schweden hielt sich der rechte, aus den Reiterregimentern der Obersten Dehn, Rauchhaupt[80] und Krakau (etwa 900 Sachsen) bestehende Flügel der Verbündeten, bis er von zwei starken feindlichen Schwadronen, die dem weichenden linken Flügel der Verbündeten nachsetzten, umgangen wurde. Oberst Dehn sank schwerverwundet im Handgemenge, Krakau und die Reiter des nicht beim Treffen anwesenden Obersten Rauchhaupt schlugen sich nach drei- und viermaligen tapferen Attaken mit dem größten Teil ihrer Reiter durch, ‚daß es der Herzog von Friedland hoch rühmet‘“.[81] In seiner gedruckten Rechtfertigungsschrift schrieb Thurn: „Damit aber dennoch meinem Gräfflichen Stande und Namen nichts vngleiches oder verkleinerliches zugeleget / dem gemeinen Manne / in mangel vollstendigen Berichts / viel vngleiche Gedancken vnd Skrupel benommen / auch dem allgemeinen Wesen / so es zum theil mit berühret / durch vnzeitige Vorvrtheil nichts nachtheiliges zugezogen: Die Gemüther in solchem Verdacht nicht verwirret / sondern mehr schädliche Einbildungen mögen verhütet werden: Hierumb so habe ich den warhafften Verlauff vnd gründtliche erzehlung des erfolgten Vnglücksfall in Schlesien / in offenen Druck abgebē sollen.

Welcher hierauff beruhet: Daß / als die ChurSächs. Meißnische Lande an Kriegsvolck sehr entblößet / haben J. Excell. Herr ReichsCantzler[82] / inhabendenden plenipotentz vnd auffgetragenen Direction des evangelischen Wesens in Deutschland / zu vernommener ankunfft des Feindes vnd Fürsten von Wallensteins / etc. Herrn General Leutenanden[83] Arnheim schrifftlich erinnert / vnd vermittelst dero hochvernünfftigen Bedenckens vnd einverleibter erheblicher Vrsachen wolmeinendlich gesonnen / gestalten Sachen / vnd jetzigen des Reichs Beschaffenheiten nach / einen solchen Anstalt zu machen / daß die ChurSächs. Lande mehrers gesichert / der Oderstrom erhalten / vnd die vberbliebene Ort vnd Fürstenthumb in Schlesien manutenirt[84] vñ geschützet werden könten. Da haben Herr General Leutenandt mir solch an Sie abgangen Schreiben zu verlesen ertheilet / auch darauff eine vermeinte Diversion,[85] so speciös vnd lieblich anzuhören gewesen / für sich zu Werck zu setzen / gute vertröstliche Vorschläge gethan: Daß Sie nemlichen den General Gallas[86] in Böhmen vmb Leutmeritz[87] liegende / besuchen / demselben / vermittels verleihung des Allmächtigen / einen guten Streich geben / vnd vermittelst solchen Diversion, den Fürsten von Wallenstein an sich ziehen wollten. Sind also Sonnabends / den 21. Sept. mit dero vnterhabendem Volck / aus Schlesien abgezogen / als Dienstages acht Tage hernacher / nemblichen den ersten Octobris der Vberfall / leider / erfolget.

Nach demal Ich nun / was diß falß Herrn General Leutenant gefallen / ein gut ding seyn lassen / auch mit Gott / der aller Menschen wege weiß / auch alles in seinen Händen hat / den ich auch bey meinen Gräfflichen Ehren vnd gutem Gewissen vergeblich nicht zum Zeugen einführe) erhalten kann / daß vnsere sämtliche Meynung dahin gangen / es werde Herr General Leutenant Arnheim / einen guten theil der Wallensteinischen Armee an sich ziehen / auch wohin der gantze Schwalch vnd Corpus deß FeindsArmeen sich wende / sein Rücksehens haben / angesehen die Oerter vmb die Steinawer Brücken / gantz vnd zumahl verderbt vnd verwüstet / daß man in die Harre[88] daselbst Quartier zuhalten) eine wahre Vnmöglichkeit / vnd nicht angemutet werden können / ohne / daß auch deß Feinds Kriegsheer / der eingerissenen Seuche vnd Pest[89] halber der Orten vermuthlichen sich nicht verhalten würde; Gestaltsam dann auch der Fürst von Wallenstein mit dero gantzen Kriegsmacht / schon vber den Haan hinauß gangen war / da hab ich nach einkommenen Kundschafft / daß Herr Schaffgotsch / General des Feinds Cavallerie / mit zehen oder zwölff tausent Mann in Schlesien verbleiben würde / da hingegen ich nur geringe Anzahl / vnd gleichsam eine Hand voll Volcks / wiewol sonsten gute vnd redliche Befehlshaber / die ihre Regimenter zwar würden ergentzen / bey mir hette: Solche Mängel Herrn General Leutenandt Arnheim / als deme sie ohne das bekannt / zu gemüthe geführet / auch beweglich zu erkennen geben / daß ich dißfalß in höchster Gefahr vnd Vnsicherheit / so leichtsam zu Abbruch / oder auch verschmälerung meines so lang rühmlich hergebrachten Namens vnd Lebens / außschlagen vnd gerathen können / Nichts destoweniger aber / alldieweiln ein standhaffter Mann allen fürfallenden Sachen vnd Händeln / allerdings kein Rath vnd Ordnung geben: Sondern viel mehr von demselben / nach Gelegenheit / Rath vnd Ordnung nehmen vnd lernen / vnd sich in die Zeit schicken vnd richten mus / ich auch durch Gottes Gnade vnd Rettung / anderer Orten in dergleichen Gefahr mehr vnd vnerschrocken gewesen / der guten Zuversicht vnd Welt Erfahrenheit / daß in allen Waffen / mehr an Dapfferkeit / als an Vielheit vnd Menge der Völcker gelegen / vnter vielen auch in Zeiten die wenigsten den Feind schlagen vnd treffen: So hab ichs im Namen Gottes wagen / der Abrede gemäs / bey der Steinawer Brücken verharren / auch mich vmb die Lignitz[90] mit der Reuterey sehen lassen / vnd des General Schaffgotschen / als welcher der kundschafft nach / in Schlesien verbleiben würde / bey gemeldter Brücken erwarten / ihme auch / der Verfassung gemäs (welches Herr Baron de Sire vnd Rittmeister Steinbach[91] aus einem Munde bekundschafften können) mit darschickung der reuterey vmb Lignitz ein Nachdencken machen wollen / damit der Feind Herrn General Leutenant Arnheim mit aller vnd völliger Macht nicht in den Eisen liegen[92] / vnd in seinem Vorhaben / den Gallas zu besuchen / vmb so viel wenigers verhindern könne / sondern auch in Schlesien zuverbleiben gereitzet / vnd angetrieben würde / daß auch auff solche Art die Besatzung in Lignitz gebracht / welche sie auffzunehmen sich anfänglich geweigert / aber doch angenommen haben / vnd daß auch durch solch Mittel die Fürstliche Personen in Schlesien / bey dero Land vnd Leuten erhalten / vnd dero gentzliches Verderben möchte verhütet werden.

Dann was würde dieses für ein ansehen gehabt haben / daß Herr General Leutenandt Arnheim mit so viel tausend Mann den Krieg in ein ander Land zu pflantzen / vnd den General Gallas in Böhmen anzugreiffen  fortgezogen / Da der Fürst von Wallenstein mit dem gantzen Hauffen seines Heers schon allbereit vber 8. oder 9. Meilen von vns vor der Steinawer Brücken / im Nachzug gewesen / solchen Ort zu verlassen / vnd also den Feind von aller Rücksorge in Schlesien zu befreyen ?

Zuvoraus / weil der Ort vmb die Steinawer Brücken also beschaffen gewesen / daß wir mit vnserm wenigen Volck / welches den mehrern theil in der Reuterey bestanden / es were dann / daß wir vns dem Feind gleichsam selbst vorsetzlich darliefern / vnd zu seinem Vorthel an die Hand gehen wollen / auch wegen der Fütterung so schleunig nicht abziehen / vns in die feste Städte / welche mit keiner Nothwendigkeit versehen / sondern das Getreidig vnabgeschnitten / da man eher ein Wildpret denn einen Bawer zusehen gekriegt / im Felde stehen blieben / vnd vns in die Städte begeben köñen / wie solches alles Landkündig / vnd keiner / der sich der Orten befunden / verneinen vnd abredig seyn / sondern gern gestehen wird / daß General Schaffgotsch die Besatzung deren in Schlesien annoch hinterstellig verbliebenen Oerter / als die Liegnitz / Brieg / Großglogaw[93] vnd Oppeln / welche mir mit geringer Mannier / vnd zu vnzeiten zu vertheidigen hinterlassen / angesehen / die mehrere Plätze vnd Fürstenthumb in Schlesien / als nemlich Neusse[94] / Münsterberg[95] / Franckenstein[96] / Reichenbach[97] / Schweinitz[98] / Jauer[99] / Lemberg[100] / Buntzlaw[101] / Hirschberg[102] / das Berghaus Fürstenstein[103] / Bolckenheim[104] / Newmarckstadt[105] vnd Streelen[106] / von Herrn Gen. Leut. Arnheim schon vorhin quittiret vnd verlassen / mit so einem geringen Hauffen vnd Hand voll Volcks zu schützen / auff den Hals geschoben / zuvoraus Herr Schaffgotsch den Vorthel schon ersehen / so leicht nicht würde nachgegeben haben.

Und wann Herr General Leutenand Arnheim / wie er verlassen / eilends auff den General Gallas zugangen / vnd denselben besuchet hette / ehe vnd zuvorn ihn der Fürst von Wallenstein können entsetzen / würde er gewiß den grössern Hauffen des Feindes aus dem Lande gezogen / vnd wir vnser verharren bey der Steinawer Brücken / bis wir nach gelegenheit andere Abtheilung machen können / nach aller Menschen Vrthel zuversichtiglich nicht vbel angelegt haben.

Als aber Herr General Leutenant Arnheim seinen Vorsatz vnd Reyse naher Böhmen gewendet / vnd der Fürst von Wallenstein / vnangesehen er schon weit von vns gewesen / sich gewendet / mit grosser eyl in Tag vnd Nacht vber acht Meil gereiset / vnd vnsern geringen Hauffen angefallen / da bin ich ohn mein Verschulden / in solche Enge vnd Gedränge gerathen / daß mich kein ander Mittel / alß des Feinds Macht vnd belieben / darauß können retten vnd vertretten. Dann / in dem wir vermeinet vnd entschlossen allein mit Herr General Schaffgotschen / so zum wenigsten mit 8000. Mann in Schlesien hinterlassen (wie dañ auch wir vnsers theils die Besatzung in Lignitz gebracht /vnd der Obriste Linsen[107] / daselbsten commendirend / sich Mannlich vnd vnerschrocken erzeiget) auff solche Statt ein versuch gethan / davon wider abgezogen / vnd bey Lieben[108] / so nur zwo Meylen von der Steinawer brücken sich gelagert gehabt / vnser Heyl zuversuchen / vnd Ich vnd Herr Commendant Dubalt auff dessen Vorhaben gute Achtung gegebē / hin vnd her wieder Kundschafter außgeschickt / vnd alle Strassen fleissig bereiten lassen / aber durch die Gefangene / deren Rittmeister Scheppel[109] den Abend zuvor / als folgenden Tags die vrplötzliche Vberfallung beschehen / noch dreyen eingebracht / ein mehrers nicht vernehmen können / als daß sie einhellglich nur von Herrn General Schaffgotschen Armeen bey Lieben meldung gethan / vnd von den Fürsten von Wallenstein etc. vnd dessen Kriegsheer gantz keine kundschafft gehabt / wie dann ebenmässig auch andere Gefangene / so denselben Abend ein Stund in die Nacht einkommen / mit einem Mund außgesaget / vnd von der Wallensteinischen Armee kein einiges Wort zu sagen gewust.

So haben sich der Fürst von Wallenstein mit dero gantzen vnd mit aller Notwendigkeit wolversehenen Armee / morgens den 1. Oct. bey der Steinawer Brücken disseits der Oder / vnd General Schaffgotsch mit der seinen an der andern Seiten des Strombs (durch welchen er bey so versiegenē Wasser hauffen weiß setzen / ja auch mit beladen Wägen fast aller Orten fahren können) in völliger Schlachtordnung sich erzeiget. An jetzt bemeltem Ort vnd biß zu der Steinawer Brücken / hab ich auß meinem Quartier / Wischitz[110] genand / eine ziemliche Meilwegs gehabt / vnd bin vormals jeder zeit vmb 7 . oder 8. Vhren frühe dahin kommen / diesen Tag aber / den 1. Oct. war ich so zeitlich auff / daß ich vor Tags / da es noch finster / großer Wind vnd Regen war / in die Schantze kam / da kompt ein Adelicher Landsaß / vnd vermeldet mir / daß der Feind zu Abends in der verschienenen Nacht / vnauffhörlich mit grossem Antreiben gezogen / darunter auch Fußvolck und schwere Wägen gewesen. Derowegen hab Ich eylends nach Herrn Commendanten Dubalden / der nicht weit von der Schantze in einem Dorffe die Nacht vber gewesen / geschicket / vnd darauff beyde geschlossen / vngesäumet Reuterey dorthin gegen den Feind abzuordnen / ist auch ehe der Tag recht angebrochen / der Oberst Bayer vnd der Obriste Leutenant deß Krackowischen Regiments / kein Augenblick zu feyren / geschickt worden / bald hernach ist gefolget der Oberste von Fels / auch Obrister Dehne / dieselbe haben die Trajoner eines theils / so viel an der Hand waren / mit sich genommen / nahet auff eine Meylwegs von der Schantze. Als wir nun allda ankommen / waren deß Obristen Stössels Compagnien in völliger Flucht / in dem kompt der Obrist von Felß / treibet mit grossem Ernst vnd Dapfferkeit den Feind wider zurück / vnd macht die Flüchtigen wider stehen. Da man auch das Werck angesehen / so war der Feind mit etlich tausenden vber den Paß / stellet sich in gute Ordnung / vnd hatte bey 1200. Tragoner / die stiegen ab von ihren Pferden / als redliche Soldaten / nahmen ihren Vortheil ein / vnd thaten das ihrige.

Die Parthey war sehr vngleich / vnd der Feind weit stärcker als wir an wolgewapnetem Volck vnd guten Tragonern / mit den selben treib er vnsere Tragoner in Vnordnung / welche sich auff mein vnd der Befehlshaber vielfaltiges anmahnen (inmassen dann auch der Obriste Burcksdorff an seinem Fleiß vnd Ermahnung / ja auch scharpffen antreiben / nichts lassen ermanglen) gantz vnd gar zu keiner Gegenwehr versehen / sondern sich auch eher von Rossen schlagen lassen wollen.

Hierauff ist der Obriste Bayer vnd Obrister Stössel ermahnet worden / sich zustellen / so bald sie aber gesehen / daß die Tragoner geflohen / der Feind mehr vnd mehr nachgerückt / haben sie auch die Flucht genommen / darüber der Obrist Baron de Syre fortgesetzt / als aber seine Reuter wargenommen / daß die Flüchtigen dem Obristen Baron de Syre vnter seine Reuter kommen / vñ ihm die seinigen mit in Vnordnung gebracht / massen er sich dessen mündlich gegen Obristen Stössel beschweret / darauff deß Obristen von Felß Regiment getroffen / auff welche / als ihnen zugleich 1. Regiment Curassirer vnd 2. Regiment Archibussirer begegnet / seyn dieselbe ebener massen außzuweichen gedrungen worden / deß Obristen Krakow / Obristen Dehnens vnd deß Obristen Rauchhaupts[111] Regimenter / nach dem der lincke Flügel in die Flucht kommen / haben gleichfals den Rücken gekehrt.

Es seyn aber bey dieser Gelegenheit nachfolgende Regimenter zu Roß auff vnser Seiten zugegen gewesen.

Der Obriste von Felß.              150

Der Obriste Krackaw.              200

Baron de Syre.                          200

Stössel.                                      140

Beyer.                                          80

Dehn.                                        500

Obrister Rauchhaupt.           200

Tragoner.                                360

Summa in allen    2020.

Das Volck / so mir Herr General Leutenant Arnheimb hinderlassen / ist dieses.

Cavalleria.

Obrister Dehn.                         500

Obrister Gerßdorff.[112]         200

Obrister Rauchhaupt bey        200

Summa     900

Obrister Kötteritz[113] 300. Knecht zu Fuß / welche nicht beym Treffen gewesen.

Daß nun gleichwohl wir bey diesem leydigen Vnfall gegen einen so mächtigen Feind / mit deme zu schlagen / wir doch zu enig gewesen / vns vertiefft vnd hierinn den zeitlichen Abzug verlohren haben / ist dahero kommen / weil man sich einer so starcken Vbersetzung vber die Oder / auch gantze Regimenter vnd Hauffenweiß / nicht versehen / vnd vber diß der Obriste Stössel mit sicher Auffsicht vnd habender Wacht an diesem Ort gefehlet / vnd als weñ er den Feind wiederumb zurück vber das Wasser getrieben hatte / sehr vbel berichtet hat. Da ich nun das Vnglück vnd Gefahr gesehen / hab ich mich keines auffhaltens vnterstehen dörffen / war darzu auch keine Mögligkeit vorhanden / sondern hab nach der Schantz geeilet / die Reuter vnd Tragoner / deren ich viel alldar gefunden / auß den Bagagi-Wägen[114] gegen den Feind sich zustellen / heraußgetrieben. In all dieser Flucht nam mein Cammerdiener einen Kürassier gefangen / von dem ich zum ersten vernommen / daß der Fürst von Wallenstein mit seiner gantzen Armee vnd Stücken[115] jenseits der Oder / oben in der Höhe / hinter vnserer Schantz in der Schlachtordnung gestanden / mit vermelden / wir würden bey so beschaffenen Sachen / einen schlechten Marckt haben / vnd gegen einer so mächtigen Armee vbel bestehen können. Vnd als ich vber die Brücken / oben in die Höhe / in die Schantze kommen / hab ich den Feind also stehend gefunden. Bald schicket mir Herr Graff Tritschka[116] einen verschlossenen Brief einen verschlossenen Brief (den gab ich Herrn Duwalden / so ihn noch beyhanden) dieses einigen Inhalts / Ihr Fürstl. Gn. von Wallenstein beghre mit mir zu reden / betreffend meine Person / so ich nicht trawete / were man geneigt / Geissel herüber zuschicken / darauff ich gemeldet / der Kriegsbrauch were mir wol bekand / vnd nicht weniger Ihrer Fürstl. Gn. Person / Ich wollte ohne Bedencken zu deroselben hinreiten / etc. Ihre Fürstl. Gn. haben mich freundlich empfangen auch von vorigen Sachen vil geredet / vnd darbey bethewerlich genommen / wann ich nicht zur stell were / die vnsere müsten alle seine Gefangne seyn / dann er glaubte nicht / daß bey einem solchen vnvollkommenen schlechten / vnd nur angehebtem Retranchement[117] / so sich mit so wenigem volck nicht lassen bearbeiten / man sich würde vnterstehen / dasselbe zuverthätigen / sintemal sie alle Mängel wüsten / auch vergewissert wären / daß die Knechte[118] (deren in der Schantze bey 8. oder 900. waren) in der Gefahr nicht fechten würden. Vnd weil nun die Knechte nicht fechten wollen / auch darmit nichts dañ der Todt zu gewinnen gewesen / hab ich dieses den meinigen wieder zurück gebracht / vnd hierinnen deren Beystandt vnd Hülff zu leisten sie angemanet.

Als ist zu der handlung der Obriste Beyer / Obriste Stössel vnd der Obriste Leutenant Schaffmann[119] genommen[120] / vnd der Accord[121] dergestalt / daß die Stück vnd die Fähnlein vbergeben / daß der gemeine Soldat zu Roß vnd Fuß zu dienen genöthiget[122] / vnd allein die Befehlichshaber auf freyen Fuß gestellet werden sollten / auß eusserster Noth (welche kein Gesetz hat) wie vngerne auch der Schluß vnd Bejahung genommen.

Aber daß wir auch solten verwilliget haben / die fünff Plätze in Schlesien gutwillig zu vbergeben / wie der Fürst von Wallenstein aus des Obristen Beyers Bericht angenommen / vnd mit hoher Verpfändung vnd beschweren / so wir vnserm Zusagen kein Genügen theten / daß er vns vor den Städen vnd Vestungen zustücken hawen lassen wolle / auch letztlichen Herrn Duwald das Hencken angeboten: Solches haben wir / als Gefangene / vnd die in solchem Standt die Auffgebung der anvertrawten Plätze / den Obristen nicht anbefehlen können / bey vnsern Ehren / Leiblichen Eyden / vnd guten Gewissen widersprochen /  widersprechens auch noch / vnd haben / was der Fürst von Wallenstein vns anthun lassen wolte / dahin gestellet lassen seyn müssen. Dann einmal zwar wahr vnd vnlaugbar / daß wegen Vbergebung der festen Plätze vnd Städte / im Rath / als in geheim / Rede vnd Gegenrede gepflogen / der Commendant Duwald auch für sich erwehnet / Er hielte darfür / man solte es bey Herrn ReichsCantzlern wol können verantwort / wann man vff die Erhaltung des Volcks gedächte / daß sie mit einem ehrlichem Accord vff Landsberg[123] vnd Franckfurt[124] abzögen / vnd die plätz erhielten / worauff ich gemeldet / Gott verhüte / daß diese Gedancken der Feind wissen solte / meldete auch außdrücklich / daß es nur im Rathe geredet / vnd man bey Leib von diesem schweigen müste / habe aber hernacher von Herrn GeneralWachtmeister Sparren[125] vernommen / daß er davon Wissenschaft gehabt / habe auch eben die klare Worth / so im Rathe gesprochen / angehöret.

Wie redlich nun vnd rühmlich gedachter Beyer / hierinnen gehandelet / daß er aus dem Rathe geschwetzet / welches doch die andern Obristen nicht geständig seyn wollen / solches gebt man der gantzen Welt / neben dem / daß er nun mehr dem Gegentheil dienet / vnd als ein Obrister wirbet[126] / was darvon zu halten / vernünfftiglich zuerkennen anheimb. In Ansehung dessen wir / als Gefangene / die sonsten in solchem Stande / die Auffgebung  der anvertraweten Vestungen / den Obristen nicht anbefehlen können / desto härter angehalten / gleichwol aber nach ihrer Pfeiffen tantzen / vnd in allem ihres gefallens thun vnd lassen müssen.

Vnd haben sonsten solche vermeynte Bedräuungen vnd Schrecken / Mich in meinem hohen Alter / weniger als nichts angefochten / als der Ich / wie ein Soldat / auff solche Arth nicht anders / denn sehr rühmlich were gestorben / vnd in ewige Ruhe vnd Lob / aus diesem zergänglichem mühseligen Leben geschieden were.

Wie ich dann sampt Herrn Duwald will teglich vns in den Tod gegeben / auch darumb gebeten. Es haben vns aber die Obristen vnd andere Befelchshabere / wie auch Adeliche Persohnen flehentlich gebeten vnd ermahnet / daß wir mit solchem Todt / dem gemeinen Wesen keinen Nutzen / sondern vielmehr Schaden thun können / inmassen kein vernünfftiger Befehlchshaber sich finden lassen würde / der auff eines gefangenen Generaln vnd Commandeurn Ordinanz pariren sollte / weil er hiermit sich nimmermehr gegen seinen König vnd Herrn / daß er oboedirt hette / würde entschuldigen können / so müste imgleichen diß ein Sinnloser vnd vnvernünfftiger Mensch seyn / der solches / daß diß ein genötigt vnd gezwungen Werck sey / nicht mercken noch verstehen solte. Sonsten were mir für meine Person das Leben zu fristen vnd einsam außzusetzen ein leichtes Ding / aber gegen Gott vnd der Welt nicht zuverantworten gewesen.

Wunderlich vnd gnädig hat mich Gott der Allmächtige biß dahero in meinem geführten Kriegswesen / Thun vnd lassen / regieret vnd geführet / daß sich niemaln einiger Mensch vnterstanden / mir eintzigen Fehler offentlich oder mit geferbten Worten mit Bestand / anzuschmitzen.[127]

Daß ich aber in dergleichen Occasionen / vnd eussersten darstehenden Gefahr des Kriegswesens mehr gestecket / aber durch Verleihung des Allmächtigen / vnd meinen (ohne vepigen Ruhm zu melden) getraudten Fleiß vnd Sorgsamkeit wunderlich darauß errettet worden / habe ich hiemit rühmlich beyzubringen / daß als ich newlicher Zeit in der Kön. Maj.[128] in Dennemarck Diensten gewesen / vnd bey Boytzenburg[129] an der Elben / beyde die Wallensteinische und Tyllische[130] Armeen / deren für meiner Ankunfft daselbsten gemachten Schantzen vnd Schiffbrücken sich zu bemächtigen uff mich der Ich mit einer geringen Anzahl gegen beyden Armeen zu schützen hinterlassen / vnd plötzlich ankommen / habe Ich mit Hülff Monsieur Traitorens[131] die Schantz in höchster eyl dermassen ansehnlich vnd nützlich erbawet  vnd verbessert / auch kein Bedencken genommen / als FeldMarschalck[132] eygener Person darinn zuverbleiben / gegen dem Feind / so es mit Macht angegriffen / von Tag zu Tagen vertheidiget vnd auffgehalten[133] / mich auch bey Altenaw verbawet / damit vff höchstgedacht Ihr Kön. Maj. die Gewalt zu eylends nicht ankom̃en könne / bin ich vmb vesper Zeit / als man mir der erlangten Kundschafft vnd des Feindes gemachten Schlusses nach / folgenden Tages einen guten Morgen bieten wollen / mit Ruhm vnd Ehren abgezogen / auch das Volck vnd alles was mir anvertrawet / gantz vnverletzt abgeführet / darzu aber keinen Magister vnd Schulmeister / so mir / was zu thun / Gesetz vnd Ordnung geben / bey mir gehabt habe.

Anjetzo aber bey diesem ohn mein Verschulden entstandenem Vnheil / verstehe ich eusserlich / daß sich Leute finden / das jenige / was entweder zuverhüten / oder anders zuvermitteeln / vnmüglich gewesen / an mir vngeschewet zu tadeln / ohnangesehen Ich heute es gemacht / vff was weise vnd Gestalt andere ex post facto[134] nun mehr philosophiren / so war es dannoch verlohren / vnd hette ich auch in den festen Orthen / als welche mit keiner Nothwendigkeit versehen / für des Feindes Macht / müssen secundiret worden / so durch diesen vorgenommenen Abzug nacher Meissen[135] / schwerlich vnd langsam können erfolgen / dessen sich auch die Commendanten Obrister Boom[136] vnd andere ihres getroffenen Accords halber ihrer Entschuldigung vermuthlichen werden gebrauchen.

Wan dann auß oberzehltem bestendigem Bericht / des in Schlesien erfolgten Vnheils vnd Trennung des Königl. Schwedischen Volcks alle rechtschaffene Cavallier vnd getrewe Christliche Hertzen mit Grunde der Warheit zuvernehmen / wie es mit oberzehltem Treffen eygentlich bewandt / vñ vernünfftiglich zuerachten / ob mir oder jemandt vnsers Mittel die Schuld zuzulegen / daß / da Herrn General Leutendt Arnheimb die vorgeschlagene diversion gefehlet / den Feind nicht nach sich gezogen / welcher mit der gantzen Armee / daß wir einseitig / ohne hülff vnd Succurs die mangelhaffte / vnd aller Orthen sehr verderbte Plätze nicht erhalten / vnd des Feindes grossen Macht mit vnserm wenigen Volcke vnd 3000. Mann Bastant[137] seyn können: Zu diesen instehenden Kriegszeiten aber fast nichts gemeiners / dann künlich vnd frey zu tadeln / zu beschuldigen vnd vnzeittig zu straffen / was andere thun vnd verrichten / dardurch derselbe entweder vorsetzlich vnd vermessentlich hin vnd wider an Ehren vnd Namen verunglimpffet / mit Schimpff vnd Afterreden[138] wider die Liebe des Nechsten hintergangen / oder auch der Parthey / deren sie mit Affecten verwandt / nicht wenigers dann mit Tapfferkeit der Waffen mit bösem Geschrey ein Vortheil erjagen / oder auch in gemein zu mehr frewdigern An- vnd Fortsetzung Hertz vnd Muth benehmen wollen: Als wolle demnach ein jedweder nach dem löblichen Spruche Tertulliani die Sache im Grundt / ohne passionirte Affecten recht zu Hertzen nehmen / vnd hierinnen nicht nach den Personen / sondern von den Personen nacht der Sachen vnd befundenen Beschaffenheit vrtheilen vnd schliessen. GOtt mit vns“.[139]

Der Rückzug Dehn-Rotfelsers mit seinen Soldaten nach der Schlacht bei Steinau[140] nach Breslau scheiterte jedoch am Widerstand des Rats: „In Breslau waren Abteilungen des bei Steinau zersprengten Dehnschen Regiments zur höchsten Überraschung der Einwohner am Morgen des 12. Oktober auf dem Elbing[141] eingetroffen. Sie führten zunächst noch das große Wort. Seind vorhabens sich wieder zu sammeln und begehren inmittel Vivres,[142] vermeinende, [daß] nicht sonderer Importanz sei und würde sonderlich von den aus der Mark anziehenden neuen Regimentern ersetzt werden können. Der Rat verweigerte zwar den Flüchtigen den erbetenen Einlaß, unterstützte jedoch in seinem Bestreben es mit keiner der hadernden Parteien ganz zu verderben die schwedisch-sächsische Besatzung auf der Dom-Insel[143] unter dem Oberstlieutenant des Schwalbachischen[144] Regiments August Adolf von Trandorf[145] mit Proviant und Munition“.[146] Es blieb ihnen aber der Rückzug nach Brieg. „Der Graf Schaffgotsch war nach dem Steinauer-Siege in Schlesien geblieben, um das Land vollends von den Schweden und Sachsen zu befreyen, welche den Dom und Sand zu Breßlau unter dem Oberst-Lieutenant Trandorff, Oppeln unter dem Obersten Schneider,[147] und Brieg unter dem Obersten Dähn annoch besetzt hielten. Die Stadt Olau bekam Schaffgotsch mit Accord, welchen er aber nicht hielte, sondern den tapfern Commandanten Bonitz[148] gefangen nahm und seine Soldaten untersteckte. Er machte sich hierauf an Brieg, bekam aber schlechte Antwort, ja die Besatzung, so 3000. Mann starck und mit 500. Centner Pulver und anderm Vorrath versehen war, bot ihm sogar im Felde die Spitze“.[149]

Am 29.11.1633 wandte sich Wallenstein aus Neumarkt[150] an Schaffgotsch wegen Dehn-Rotfelsers und der anderen kursächsischen Offiziere, die in kaiserliche Dienste treten wollten. Besonders sollte sich Schaffgotsch dabei um den Übertritt Dehn-Rotfelsers bemühen.[151]

Anfang 1634 kam es der Einquartierung, genauer der Logis wegen, zum heftigen Streit zwischen dem schwedischen Generalleutnant[152] Herzog Wilhelm IV. von Sachsen-Weimar[153] und Dehn-Rotfelser. „Herzog Wilhelm gab sich die größte Mühe, ‚alle Inkonvenientien[154] zu verhüten’, sandte zur Beaufsichtigung der Truppen Kommissare[155] in die einzelnen Fürstentümer, konnte aber nicht hindern, daß es zu dauernden Zwistigkeiten kam, besonders da in manchem Fürstentum Sachsen und Schweden nebeneinander quartierten. Der kursächsische Oberst von Dehn ließ gegen den Herzog ‚ziemliche Bedrohung verlauten’, so daß ihn Wilhelm zur Ruhe verwies, sonst werde er ‚Gegenanstalt machen’. Außerdem schickte der Oberst dem Residenten[156] ein ‚anzügliches Schreiben’, auf das dieser ‚der Meriten nach’ antwortete“.[157]

Bei Dehn-Rotfelsers Einmarsch ins Anhaltische entstanden die gleichen Probleme mit Fürst Ludwig I. von Anhalt-Köthen.[158] Das Regiment Dehn-Rotfelser wurde am 10.5.1634 vor Ranstadt[159] gemustert.[160] Am 1.5.1634 bereits war Obrist Rochow[161] zu seinem Nachfolger bestellt worden.

Allerdings wird noch unter dem Oktober 1634 festgehalten: „Nunmehr suchte Colloredo[162] erneut das Erzgebirge heim. Über das Preßnitztal[163] und Frauenstein[164] erreichte er am 28. Oktober Freiberg.[165] Da die Stadt seine Forderung nach einer Übergabe ablehnte, ließ er mehrere Vorwerke[166] und 44 Häuser in der Vorstadt abbrennen. Wegen heftiger Gegenwehr zogen sich dann die Kaiserlichen aber wieder zurück. Eine Woche später hatte der kaiserliche Oberst Abraham Schönnickel[167] (ein gebürtiger Chemnitzer) mit 5.000 Mann Zwickau[168] erreicht und dessen Übergabe verlangt. Erneut äußerte sich der Rat, nicht ohne Befehl des Kurfürsten handeln zu können. Als die Truppen dann am 6. Oktober abzogen, brannten sie sechs Dörfer in der Umgebung nieder, trieben alles Vieh zusammen und nahmen es über das Preßnitztal und Reitzenhain[169] nach Böhmen mit. Doch ließen die Kaiserlichen von Sachsen nicht ab und brannten am 3. November Glashütte[170] vollständig nieder. Um Raub und Feuer Einhalt zu gebieten, berief Johann Georg I.[171] mehrere Garnisonen[172] aus Böhmen u. a. die zu Tetschen[173] zurück. Davon schickte er vier Regimenter unter Dehn-Rothfelser nach Zschopau.[174] Zehn Tage später zog er in die Gegend von Marienberg[175] und Annaberg.[176] Zwar konnten die Kaiserlichen vorerst abgedrängt werden, doch bekämpften sich beide Parteien mit wechselndem Erfolg weiter. Da beide Seiten überall Kontributionen[177] und Lebensmittel verlangten, wurde das obere Erzgebirge noch mehr ausgesaugt.

Schließlich suchte Colloredo die Entscheidung. Am 1. Dezember brach er bei Marienberg auf und überfiel die in Zschopau liegenden sächsischen Regimenter. Die Stadt wurde geplündert und durch Schönnickel in Flammen gesetzt. Wer ihnen in die Hände fiel, wurde niedergemacht oder mitgeschleppt, um das Geraubte zu tragen, Frauen zu Tode vergewaltigt.[178] Tags darauf kehrten die Kaiserlichen über Marienberg nach Böhmen zurück. Wenig später erreichte Dehn-Rothfelser mit den restlichen Truppen Freiberg.

Weil sich Johann Georg I. in Wien bei Ferdinand II.[179] über Colloredos Raubzug beschwerte, erhielt dieser einen Verweis. Der Oberst selbst rechtfertigte sich wenig glaubhaft damit, nichts vom Waffenstillstand gewusst zu haben“.[180] Im November war Dehn auch in Leisnig[181] einquartiert gewesen: „Im November quartirten sich hier 4. Regimenter zu Pferde in diese Stadt ein, nemlich der Oberste Unger,[182] Dähne, und Schleinitz,[183] so auch der Oberste Trautsch,[184] als Sächsische Völker, welche zu Zschopa geschlagen waren, lagen 3. Wochen allhier, was nun Schönnickel übrig gelassen, das spolirten diese vollends aus“.[185]

Nach dem Prager Friedensschluss (1635)[186] diente Dehn-Rotfelser weiter als Generalwachtmeister in der kursächsischen Armee.[187]

Der Pfarrer Jacob Möser [um 1570-1644][188] in Staßfurt[189] erinnert sich: „Den 6. [16.9.; BW] wird das Churfürstliche Lager bei Barby[190] geschlagen und desselbigen Abends um 10 Uhr wird allhier Lärm u. Sturm geschlagen, weil die zwei Compagnien Dragoner, so Aschersleben[191] verlassen, und auch nach Magdeburg[192] gewollt, vorm Wasserthore halten, in Meinung, es wäre die Compagnie ihres Volkes noch hierinnen, so sie einnehmen wollten, wie einer von ihnen, den sie gefangen hereinbracht, berichtet hat. Denn unsere sächsischen Reiter, derer 26 unter dem Commando eines Wachmeisters[193] vom General-Major Dehnen zur Guardi[194] hereingeschickt u. frühe nach 8 Uhr ankommen waren, sitzen alsbald zu Roß, halten in beiden Thoren, denen die Bürgerschaft mit ihrem Gewehr beistehet, u. also der eine von etlichen unserer Leute ertappt wird, so sich zu nahe ans Thor gemacht. Wäre die abgezogene Compagnie[195] noch hier gewesen u. die beide dazu kommen, hätte es ohne Plünderung wohl schwerlich dürfen abgehen. Unser Vieh auf der Weide, so man doch so gar weit nicht treiben dürfen, zu bewahren, haben 2 Reiter alsobald begleiten müssen, dafür zwei Thlr. gegeben worden jeden Tag, u. hernach ists aufs 1 ½  Thlr. kommen, da wir uns doch der Schwedischen halben nichts zu befürchten gehabt, sondern nur der Churfürstlichen wegen. Den 7. [17.9.; BW] bringt ein Cornet[196] mit 10 Pferden Assignation[197] vom General-Quartiermeister[198] Fernow.[199] Den 8. Septbr. [18.9.; BW] wird des Herrn General Majors, so sein Hauptquartier zu Güsten[200] hat, Leib-Compagnie[201] hereinlogirt, u. muß die Stadt ihnen 150 Thlr. dazu geben, sonst hätte er drei Compagnien hereingelegt. Werdensleben[202] u. Legat[203] müssen ihm dazu viel an Essen und Getränk für seine Küche schaffen. Der Müller hat müssen geben dem Regimentsquartiermeister[204] 6 Thlr. dem Fourier[205] 2 Thlr. dem Capitain Lieutnant[206] 12 Thlr. haben ihn heftig tribuliret,[207] und auch die Schmiede, Balbirer, Bader, Apotheker geschatzet, haben wieder auch mir den 11. Septbr. [21.9.; BW] angemuthet, Recompens-Geld[208] zu geben dem Fourier, so ich aber verweigert, auch mich dessen entbrochen.[209] Man hat sie auch sonst nicht genug tractiren können, da doch große Noth ums liebe Brot gewesen, als noch bishero nicht geschehen, weil das Wasser klein, und unsicher anderweit zu mahlen, auch wohl fast ein 8 oder 9 Dorfschaften Bauersvolk hierinnen liegt, so ganz ausgeplündert gewesen, die auch essen wollen, sind hin u. wieder viel Leute hierum Hungers gestorben,[210] maßen denn der Pfarrer zu Förderstädt schon 4 Personen, wie er mich berichtet, begraben, aus Mangel des lieben Brots.

Haben es die Schwedischen grob gemacht mit Rauben u. Plünderung, so ist’s durch diese viel ärger worden, auch mit Schändung des Weibesvolks, was ihnen vorkommen, und sonderlich mit Beraubung der Kirchen.[211] Ich habe mich nicht, nur in meinen Garten wagen dürfen, habe müssen um eine Bedeckung bitten, wenn jemand begraben worden, weil’s wegen Verschüttung des Ascherslebischen Thores weit hinausgewesen nach dem Gottesacker. Und das wohl zu denken, so nimmt ein Soldat, so die Junkergasse hinaus reitet, einem von Adel, so vor der Thür stehet, die Handschuh u. Hut mit Gewalt weg, die er in der Hand hat, so gar unverschämt war das Rauben. In Barby, da doch Ihre Churfürstl. Durchlaucht ihr Quartier gehabt, sind die Häuser, darinnen meistentheils die hohen Offiziere gelegen, weil das ganze Lager da herum gewesen, mit Noth vertheidiget, über viel Ställe und Scheunen eingerissen worden.

Den 16. [26.9.; BW] nehmen Quartier allhier Herr Feldmarschall Vitzthum,[212] General-Major Taube[213] u. General-Major Dehne, u. wohnen diesen und den andern Tag der Musterung[214] bei, weil etliche Regimenter vom Weimarischen Volke gemehret, theils zusammengestoßen worden zu Roß.

Den 25. Septbr. [5.10.; BW] wird eine Corporalschaft[215] von 24 Pferden herein kommandirt, u. bricht den 26. [6.10.; BW] hergegen die Leib-Compagnie zu Mittage wieder auf, und muß die Stadt dem General-Major Dehnen wöchentlich 200 Thlr. geben. […] Den 6. Octob. [16.10.; BW] räumen die 24 Reiter mit ihrem Corporal hier das Quartier, und wird vom General-Quartiermeister ein Cornet[216] mit 12 Pferden hineingeleget den 7. Octob. [17.10.; BW]. Den 13. Oct. [23.10.; BW] wird er mit seinen Reitern wieder abgefordert“.[217]

Im „Theatrum Historiae Vniuersalis“ ist festgehalten: „Weil auch der bißhero gewesene ChurSächsische General Leutenant Arnheim / auß mißfallen deß FriedenSchlusses / wie man vorgab / seine Charge resigniret, als haben Ihre Churfürstliche Durchläuchtigkeit die hohen Officien vnd Officirer wieder bestellet / vnd Herrn Baudiß[218] zum General Leutenant angenommen / Obristen Dehnaw zum General Major vber die Cavallery / vnd Obristen Tauben zum General vber die Infanteria geordnet / auch etliche Obristen mit stattlichen Ketten[219] / Brustbildern vnd Præsenten begabet“.[220] „Nun also war es soweit, dass Johann Georg I. auf Rat des kaiserlichen Gesandten Kurz[221] am 16. Oktober 1635 die Schweden öffentlich zu Feinden erklärte. In seinem ‚Blutbefehl’ von Aschersleben erhielt Baudissin die Order, gegen die Schweden vorzugehen, wenn sie sich nicht entsprechend des Prager Friedens ergeben, sondern im Reich noch weiter Unruhe stiften würden. Der Kurfürst teilte seine Armee: Dam Vizthum und Dehn-Rothfelser schickte er in die Altmark[222] und zog selbst Baudissin die Elbe abwärts“.[223]

Zur Unterstützung der Sachsen war der nicht besonders befähigte Morzin[224] abgeordnet worden. „Am 8. Dezember 1635 war Morzin von Pommern aufgebrochen und über die Oder gegangen, um den Sachsen zu helfen, die Schweden an die Ostseeküste zu drängen. Baner[225] beschloss, Johann Georg I. bei Parchim[226] noch vor Morzins Ankunft zu überfallen. Davon in Kenntnis gesetzt, gab der Kurfürst sein Lager auf und marschierte nach Havelberg.[227] Von hier schickte er Dam Vizthum und Dehn-Rothfelser nach Kyritz,[228] um Morzin entgegenzukommen, der bereits bei Ruppin[229] stand. Als Baner von Gefangenen davon erfuhr, rückte er nach und schlug beide am 17. Dezember in die Flucht“.[230]

„Der Kurfürst von Sachsen ging mit dem Gros seiner Armee auf Jerichow[231] zurück in der Absicht, hier über die Elbe zu gehen und dann auf Magdeburg zu marschieren, das sich noch immer im Besitz der Schweden befand. Als er in Jerichow ankam, stellte es sich heraus, dass ein Übergang über die Elbe wegen des herrschenden starken Eisganges unmöglich war. Deshalb machten die Sachsen kehrt und zogen am 22. Dezember [1635; BW] nach Rathenow,[232] wo alles in Rattenaw, die Mußquetierer[233] aber auf die nächsten Dörfer logiret worden. Nur einige Reiterabteilungen unter dem Obristlieutenant Unger ritten dem Heere nach Fehrbellin[234] vorauf und besetzten dort die Schanze. Den 23. [Dezember] seind Ihre Durchl. [Kurfürst von Sachsen] wiederumb aufgezogen und nachher Jarlitz [Garlitz[235]] marchiret, der General von der Cavallerie und General-Major Dähne sind in Rattenow blieben. Da kam aus Fehrbellin die Nachricht, das der Obl. Unger die Schanze zu Fereberlin [Fehrbellin] wieder verlaßen müssen, denn der Feind zu starck auf ihn gesetzet. Wieder war es Morzin, der den in Fehrbellin hart bedrängten Sachsen mit etzlichen Regimentern unverzüglich zu Hilfe eilte. Als jedoch Morzin in Fehrbellin ankam, hatte das Banérsche Leibregiment[236] unter dem Obristlieutenant Schlange,[237] das den Angriff ausgeführt hatte, bereits von den über den Rhin ins Havelland gejagten Dragonern des Obristleutnants abgelassen und war auf Bötzow[238] marschiert, welchen Paß es am 24. Dezember ohne einen Schuß einnahm. Die in Bötzow befindliche 200 Mann starke brandenburgische Besatzung erhielt freien Abzug nach Brandenburg“.[239] Unter dem 21.11./1.12.1635 findet sich bei Möser folgender Eintrag: „wird des Obersten Wachtmeisters Moritz Adolph Dehnen Leiche, so von den schwedischen erschossen, hier her bracht, und in die Kirche gesetzet“.[240] Allerdings verwechselte Möser ihn hier mit seinem Neffen.[241]

Dehn wurde im Januar 1636 von dem schwedischen Obristen Johan Wachtmeister[242] vernichtend geschlagen. Der schwedische Hofhistoriograph Bogislaw Philipp von Chemnitz [9.5.1605 Stettin-19.5.1678 Hallsta, Gem. Västerås] berichtet zum Januar 1636 über Banérs Unternehmungen: „Brach also in aller Geschwindigkeit mit der Armée auf vnd marchirte / nachdem Er eine Partey in fünnfhundert starck auf vier oder funff meile / ümb des Feindes contenance[243] in acht zunehmen / zur wacht hinter sich gelassen / gerade gegen Havelberg vnd Werben[244] zu: Woselbsthin Er die meiste reuterey / damit Er ümb so viel weiniger durch die übersetzung aufgehalten würde / vnter Gen. Lieutenant[245] Rüdwen[246] / vnd Gen. Major[247] Axel Lillie[248] über die Havel disseits gegen der Magdeburger brücke zugehen / voraus commendiret / vnd nur das fus volck vnd artoleri[249] / sambt zwey Regimentern zu pferde / als sein eigen vnd des Obristen Pfuls[250] / bey sich behalten hatte.

Welche Er[251] den zwelfften tag Jenners / vnd folgende nacht / sambt der pagage,[252] bey Werben / da Er die Schantze mit dreyhundert mußquetirern / fünffzehen Winspel[253] Mehl / etliche tausendt pfund Brot vnd Fleisch versehen / vnd dem Major von Gen.-Major Axel Lilliens OstGothen Regiment / Thomas Bancken[254] anvertrawet / über die Elbe setzen lassen: In willens / bey Magdeburg sich wiederumb mit der reuterey zuconjungiren / vnd / nachdem Er die gelegenheit würde ersehen können / auff die brücke zu Wittenberg[255] / wie auch zu Torgaw / ümb sie zuverderben / einen versuch zuthun / oder sonst sich der Saal / so hoch hinauff / als immer müglich / bis gar an Naumburg[256] / oder weiter zubemächtigen.

Gemeldte beyde Generale machten in der marche nicht viel federlesens / sondern erwiesen mit beyhabender sich so eylfertig; Daß Sie von Zechlin[257] aus / über Havelberg vnd Jerichow / inner drey tagen das Städtlein Burg[258] erreichten: In hoffnung / Obristen Hanaw[259] mit seinem Regiment vnd den Streinischen[260] übrigen trouppen / so alhie vnd zu Möckern[261] gelegen / zuertappen. Allein selbige waren ihrer ankunfft zeitlich vom Landvolck avisiret / kurtz zuvor außgerissen: Daß Sie nur etliche davon erwischen können. Giengen damit / ohne verseumnuß / auff Magdeburg fort: Von dannen Sie zur stund von Obristen / Hans Wachtmeister / nacher Wanßleben[262] geschicket: Welcher daselbst des Gen-Major Dähnens Regiment angetroffen / geschlagen / vnd gantz ruiniret. Sie aber avancirten stracks / nebenst etlichen commendirten knechten / aus der Magdeburgischen guarnison; weiter den Elbstrom hinauff bis an Barby: Worin der Obriste Mitzlaff[263] gelegen / vnd / da man Ihn auffgefordert / der übergabe sich geweigert. Derhalben Sie den ort mit der reuterey vmbringet gelassen: Fürtters auff die pässe / Calbe[264] / worin eine compagnie von Mitzlaffs Regiment / vnd Bernburg[265] gerücket / vnd / deren sich meister gemachet / auch dem FeldMarschalck alles zuwissen gethan.

Dieser nachdem Ihme / vngeachtet alles angewandten fleisses / wegen der Knechte / wie auch der artoleripferde grossen müdigkeit / vnmüglich gefallen / ehe zukommen / arrivirte erst / den sechszehenden tag Jenners ümb mittagszeit / zu Magdeburg mit fußvolck vnd Stücken. Nahm hieselbst das Stralendorffische[266] vnd Lohausische[267] / als wolaußgeruhete / starcke Regimenter / heraus / vnd legte den Obristen Draken[268] hinein. Eilete / solchem nach / stracks gegen Barby zu: Ümb den Obristen Mitzlaff aus seinem neste zuheben. In der marche ertappete der Obriste Lieutenant von des FeldMarschalcks Regiment zu pferde in Stendal[269] einen Capitän mit einer Compagnie newgeworbener knechte: Wie imgleichen ein Capitain mit sechszig Man dem Obristen Pful[270] zu Newen Haldensleben[271] sich ergeben. So waren auch der Obriste Brincke[272] / vnd dessen Obriste Lieutnant / NewMan[273] / mit ihrem vnterhabenden volcke zeitig von Halberstadt[274] entwichen / vnd accordirte bald hernach die guarnison zu Garleben[275] / so meist von den gezwungenen[276] Schweden aus der Werber-Schantze bestand: Wovon der Capitain abzog / die Schwedische knechte aber wieder nach Magdeburg zu ihrem Regiment gesandt wurden“.[277]

„Anfang 1636 lag die weiterhin von Johann Georg I. geführte sächsische Armee um Bernau.[278] Aus seinem Hauptquartier bei Templin[279] beorderte der Kurfürst Morzin nach Berlin, um Baner näher zu sein. Der Feldmarschall rückte überraschend am 21. Januar mit seiner Armee auf Havelberg und Werben vor. Die meiste Reiterei ließ er unter Ruthven und Lilie über die Havel zur Brücke bei Magdeburg[280] vorausgehen. Von hier beorderten sie Hans Wachtmeister nach Mansleben,[281] wo er Dehn-Rothfelsers Regiment schlug und in die Flucht trieb. Mit einem Teil der Besatzung Magdeburgs zogen Lilie und Ruthven dann nach Barby.[282] Da Mitzlaff der Aufforderung, die Stadt zu übergeben, nicht nachkam, ließen sie einige Reiterei zurück und gingen nach Bernburg.[283]

Nunmehr kam Baner nach Barby vor. Doch auch seiner Aufforderung zur Übergabe stand Oberst Mitzlaff ablehnend gegenüber. Deshalb befahl er zwei Tage später die Erstürmung der Stadt. Mitzlaff wurde gefangen genommen und nach Stralsund[284] gebracht, von wo aus ihn der Reichskanzler[285] zur Haft nach Schweden überführen ließ. Durch Bestechung der Wachen gelang es dem Dänen, wenig später zu fliehen.

Als Johann Georg I. vom Anmarsch der Schweden an die Elbe erfuhr, brach er mit der ganzen Armee nach Wittenberg auf. Nach ihrem Eintreffen am 30. Januar wollten sich die Sachsen mit Proviant und Geschützen aus Leipzig[286] verstärken. Da aber die Schweden vor ihm da waren, fiel ihnen das meiste in die Hände. Ungeachtet dessen rückte Johann Georg I. zur Entsetzung der Moritzburg[287] nach Halle.[288]

Baner hatte am 3. Februar das von den Verbündeten verlassene Halle eingenommen, in dem Fabian von Ponickau[289] die Moritzburg verteidigte. Als der Kurfürst heranrückte, zogen sich die Schweden über die Saale zurück und verbrannten hinter sich die Brücke. Sie nahmen Naumburg[290] ein und zerstörten die Brücken von Merseburg[291] und Weißenfels[292] durch Feuer“.[293]

In der Chronik des Dorfes Schönermark[294] bei Angermünde[295] heißt es unter 1636: … „850 rt den 7. März, als Oberst Dühne sich mit seinem ganzen Regiment auf dem Hof und im Garten einquartiert, und, weil die Untertanen im Dorf ruiniert, seinen Unterhalt für sich und seine Völker allein vom Hof gesucht und gelegen bis zum 21. April, alles Vieh, klein und groß, was vorhanden gewesen, geschlachtet, das Korn aus den Scheunen gestreckt, verfüttert, vertan und zunichte gemacht, worauf sofort am 21. April, als er abgezogen, das Schleimische[296] Regiment wieder dahin gelegt und was noch übrig aufgerafft“.[297]

Im „Theatrum historiae universalis“ ist festgehalten: „Weil auch der bißhero gewesene ChurSächsische General Leutenant Arnheim / auß mißfallen deß FriedenSchlusses / wie man vorgab / seine Charge resigniret, als haben Ihre Churfürstliche Durchläuchtigkeit die hohen Officien vnd Officirer wieder bestellet / vnd Herrn Baudiß[298] zum General Leutenant angenommen / Obristen Dehnaw zum General Major vber die Cavallery / vnd Obristen Tauben zum General vber die Infanteria geordnet / auch etliche Obristen mit stattlichen Ketten[299] / Brustbildern vnd Præsenten begabet“.[300]

„Inzwischen [August 1636; BW] war Dehn-Rothfelser mit starken Regimentern in Perleberg[301] angekommen, wo sich Johann Georgs I. Hauptquartier befand. Daraufhin änderte Baner sein Vorhaben und wollte den Generalmajor von der Armee abschneiden, um die Verbündeten mit ihrem Hauptheer zum Entsatz und einer Schlacht zu veranlassen. Bald musste er jedoch erfahren, das Morzin und Hatzfeld mit ihren Truppen bereits in Perleberg[302] standen und sich auch Dehn-Rothfelser in Sicherheit befand“.[303]

„Am 30. Dezember 1636 verließ Johann Georg I. unter Zurücklassung einer von Oberst August Adolph von Trandorf geführten Besatzung Leipzig und zog nach Torgau. Als Baner davon hörte, brach er vier Tage später in Thüringen auf und zog über Naumburg[304] und Leipzig ebenfalls dorthin. Auf seinem Weg ließ er Stalhandske[305] bei Eilenburg[306] Dehn-Rothfelsers Truppen überfallen“.[307]

Im August 1637 lag Dehn-Rotfelser bei Lüchow[308] und korrespondierte mit Hatzfeldt wegen einer Beurteilung Sporcks.[309] Zugleich erfolgte eine Beurteilung der Lage in der von einer schwedischen Garnison gehaltenen Stadt Lüneburg[310] und an der Weser. „Der größte Theil der Schwedischen Armee unter Baner befand sich nun in Pommern. Der Kurfürst von Sachsen wollte (wie Götz[311] früher an Georg[312] geschrieben hatte,) diese Entfernung der Schweden benutzen, seine ruinirten Regimenter auf Kosten der Braunschweig-Lüneburgischen Fürsten in Stand zu setzen. Im Juli rückte der Kursächsische General-Major von Dyherrn mit acht sehr schwachen Cavallerie-Regimentern in’s Lüneburgische. Diese Sachsen hauseten dort übler als die Schweden. Ein Lüneburgischer Beamter verglich in seinem Berichte an den Herzog von Celle[313] die Sächsischen Soldaten mit hungrigen Wölfen. Die Herzöge August der Jüngere,[314] Friedrich und Georg wandten sich an den Kaiser mit der Bitte, das Lüneburgische von der drückenden Kursächsischen Einquartierung zu befreien. Georg bat den Kaiser in einem besondern Schreiben, ihm die zur Armee des Gallas[315] geschickten zwei Cavallerie-Regimenter baldigst zurück zu senden, weil er selbige zur Vertheidigung der eigenen Länder bedürfe. Die Antwort des Kaisers vom 28. August N. St.[316] war überaus gnädig: »er habe dem Kurfürsten von Sachsen befohlen, seine Truppen aus dem Lüneburgischen zurück zu fordern. Auch solle der Herzog seine beiden Regimenter zurück erhalten, wenn das Hauptwerk in Pommern vollendet sey. Er beabsichtige ein Truppen-Corps nach der Weser zu senden«“.[317] Allerdings war es nicht nur um die Wiederherstellung der sächsischen Regimenter gegangen, es hatte auch ein Hilfeersuchen gegeben, die schwedische Besatzung der Stadt Lüneburg aufzuheben. „Während die Stadt Lüneburg sich ohne die Genehmigung des Herzogs von Celle und Georgs an den Kurfürsten von Brandenburg um Hülfe wandte, hatte sein Bruder Herzog Friedrich von Celle ebenfalls ohne Georgs Wissen den Kurfürsten von Sachsen gebeten, die Schweden aus Lüneburg zu vertreiben. Auch der Magistrat der Stadt Lüneburg hatte sich mit der nämlichen Bitte an diesen Kurfürsten gewandt. Der Kursächsische General-Major Dyherrn war, wie früher bemerkt ist, mit acht Cavallerie-Regimentern in’s Lüneburgische gerückt. Unter dem Vorwande, der Requisition[318] Herzog Georg Friedrichs Genüge zu leisten, ward nun auch noch der General-Lieutenant von Vitzthum mit mehren Infanterie-Regimentern von der Kursächsischen Armee nach dem Lüneburgschen geschickt. Vitzthum schrieb am 26. August an den Herzog Friedrich von Celle: »er sey seinem Verlangen gemäß bis Kloster Meding[319] vorgerückt, und hoffe die Stadt Lüneburg bald von der schwedischen Garnison zu befreien; es sey aber nöthig, daß der Herzog ihn auf’s schleunigste mit Proviant versehe; auch ersuche er ihn, alle seine in Celle habenden Truppen zu ihm stoßen zu lassen«“.[320] Wegen der raschen Übergabe Lüneburgs an Georg von Braunschweig-Lüneburg am 9.9.1637, ohne auch nur einen Schuss abgegeben zu haben oder einer Gewalt ausgesetzt gewesen zu sein, wurde der Kommandant Stammer[321] am 27.11.1637 in Stettin[322] hingerichtet.[323]

Der schwarzburg-sondershausische Hofrat Volkmar Happe [1587-nach 1642][324] hält in seiner „Thüringischen Chronik“ die Bewegung der Regimenter fest: „Den 26. September [6.10.; BW] Billeben[325] und Rockensußra[326] von den Dehnischen und Rorhauwischen [im Original (falsche) Korrektur aus Rochauischen] geplündert worden“.[327] „Den 27. September [7.10.; BW] Holzsußra[328] von diesen Völckern geplündert worden. Eodem [die] habe ich noch sechs Roshauwische Reuter zu Guarden bekommen. Eodem [die] auch einen Ungerischen[329] Corporal[330] mit zehen Reutern zur Guardia bekommen. Den 28. September [8.10.; BW] sind die zwey Regimenter, das Demische und Rorauwische[331] in das Amt Tonna[332] gezogen“.[333] „Den 11. November sind die churfürstlichen Dehnischen Regimenter von Kelbra[334] und Badra[335] in die Grafschaft Hohenstein[336] gezogen“.[337] „Den 15. November [25.11.; BW] sind die zwey churfürstlich sächsischen Regimenter, als das Dehnische und Rohauwische wieder aus der Grafschaft Hohenstein umb Sondershausen,[338] als zu Hachelbich,[339] Berka,[340] Jecha[341] und Bebra[342] ankommen. Den 16. [26.11.; BW] sind diese zwey churfürstliche Regimenter in der Nacht unversehens in das Amt Keula[343] kommen, haben gelegen zu Großbrüchter,[344] Kleinbrüchter,[345]Toba[346] und Urbach,[347] auch theils zu Schlotheim.[348] Den 17. [27.11.] sind diese Regimenter an denen Orten stille gelegen. Den 18. [28.11.; BW] Commissarius Fischer mit dem Jungen Wolf Schneidern anhero kommen. Eodem [die] sind diese Regimenter in das Amt Volkenroda[349] und in die Heylingen,[350] theils auch nach Bothenheilingen[351] gezogen“.[352] „Eodem [die] [24. 11./2.12.; BW] ein Rittmeister vom Dehnischen Regiment anhero kommen, deme wir vorspannen sollen, hat Krackeel[353] geben. Eodem [die] hat auch der Obriste Rochaw Soldaten anhero geschicket und Vivers[354] und Fourage[355] begehret. Eodem [die] die Dehnischen und Rachauwischen zu Peukendorf[356] eingefallen und Meinem Gnädigen Herrn[357] Getreide genommen. Eodem [die] [24.11./2.12.1637; BW] haben wir einen Guarden[358] nach Peukendorf gesandt. Eodem [die] [25.11./5.12.; BW] Rockensußra von den Demischen und Rochauwischen geplündert. Eodem [die] in der Nacht auch Peukendorf geplündert“.[359] Jonitz[360] und Vockerode,[361] Törten[362] und Mosigkau[363] waren in diesem Jahr von Dehn’schen Truppen ausgeplündert worden.[364]

In der Thomas-Chronik heißt es zu den Kriegsereignissen um die freie Reichsstadt Mühlhausen:[365] „Den 28. Nov. [8.12.1637; BW] sind die beiden kursächsischen Regimenter zu Pferde, als das Dehnische und Rochauische,[366] nachdem sie 10 ganzer Tage in den Mühlhäusischen Dörfern Quartier gehabt, wieder abgezogen, haben teils die Gebäude aus den Dörfern, weil die armen Leute nicht bei ihnen bleiben können, sondern entlaufen müssen, umgehauen und verbrannt“.[367] Happe hält weiter fest: „Den 8. Dezember [18.12.; BW] etzliche reuberische Diebe von den Demischen und Rohauwischen über dreyßig Schweine alhier zu Ebeleben[368] genommen. Darunter ich eine schöne Sau und 2 Schweine mit verlohren“.[369] „Den 22. [1.1.1638; BW] haben die Demischen und Rohauwischen Bothenheilingen geplündert. Den 23. [2.1.1638; BW] sind diese Regimenter aufgebrochen und nach der Naumburg gezogen“.[370] Ende 1637 gab Dehn-Rotfelser, wahrscheinlich aus gesundheitlichen Gründen, seine militärischen Ämter auf und unterstellte sein Regiment dem Obristen Hans von Rochow.

Um den 6.2.1638 war Obristleutnant Christian Ernst von Knoch[371] im Auftrag von Fürst Ludwig I. von Anhalt-Köthen in diplomatischer Mission in Dresden.[372] Bei der Gelegenheit nahm Knoch auf Wunsch von Fürst Ludwig I. Dehn-Rotfelser in die „Fruchtbringende Gesellschaft“ auf. Knoch verlieh ihm den Gesellschaftsnamen „der Geschickte“ und als Motto „wider Hitz‘ und Gift“. Im Köthener Gesellschaftsbuch findet sich Dehn-Rotfelsers Eintrag unter der Nr. 318.

Im Mai 1638 sollte er nach den Vorstellungen des Kurfürsten die Besatzungen in Mecklenburg ablösen, die ergänzt und reorganisiert werden sollten.

1639 starb Dehn-Rotfelser unverheiratet als kursächsischer Hauptmann der Ämter Stolpen[373] und Radeberg.[374]

Um weitere Hinweise unter Bernd.Warlich@gmx.de wird gebeten !

[1] General(feld)wachtmeister [schwed. generalmajor]: Bei den hohen Offizierschargen gab es in der Rangfolge „Generalissimus“, „Generalleutnant“, „Feldmarschall“, „Generalfeldzeugmeister“, auch den „General(feld)wachtmeister“, den untersten Generalsrang im ligistischen Heer. In der Regel wurden Obristen wegen ihrer Verdienste, ihrer finanziellen Möglichkeiten und verwandtschaftlichen und sonstigen Beziehungen zu Generalwachtmeistern befördert, was natürlich auch zusätzliche Einnahmen verschaffte. Der Generalwachtmeister übte nicht nur militärische Funktionen aus, sondern war je nach Gewandtheit auch in diplomatischen Aufträgen tätig. Der Generalfeldwachtmeister entsprach rangmäßig dem Generalmajor. Der Generalmajor nahm die Aufgaben eines Generalwachtmeisters in der kaiserlichen oder bayerischen Armee war. Er stand rangmäßig bei den Schweden zwischen dem Obristen und dem General der Kavallerie, bei den Kaiserlichen zwischen dem Obristen und dem Feldmarschallleutnant. Die Bezeichnung ergab sich aus seiner ursprünglichen Aufgabe, der Inspektion der Feldwachen und dem Überwachen der Aufstellung der Brigaden und Regimenter im Felde und beim Marsch.

[2] reformierter Glaube: „Die reformierten Kirchen teilen mit den übrigen Kirchen der Reformation wesentliche Prinzipien wie das Priestertum aller Gläubigen und die vier evangelischen Grundsätze sola scriptura (allein die Schrift), solus Christus (allein Christus), sola gratia (allein durch Gnade) und sola fide (allein durch Glauben). Wie in den meisten übrigen protestantischen Kirchen erkennen die Kirchen der reformierten Tradition mit Taufe und Abendmahl zwei Sakramente an. Im Unterschied zur lutherischen Tradition wird in reformierten Kirchen das Abendmahl jedoch als reines Gedächtnismahl verstanden. Die Vorstellung einer Realpräsenz wird abgelehnt. Brot und Wein gelten dementsprechend als Zeichen für die reale Präsenz Jesu Christi, nicht jedoch als Materialisierung dieser Präsenz. Eine Wandlung der Elemente Brot und Wein in Leib und Blut wird nicht geglaubt. Statt eines Altars befindet sich in reformierten Kirchen in der Regel ein Abendmahlstisch. Auch die lutherische Zwei-Reiche-Lehre wird in reformierten Kirchen nicht gelehrt. Im Unterschied zu einigen evangelischen Freikirchen praktizieren die reformierten Kirchen die Kindertaufe. Ein besonderes Merkmal der reformierten Kirchen ist die Betonung der Gleichgewichtigkeit des Alten und des Neuen Testamentes. Aus dem Alten Testament erklärt sich auch die Hervorhebung des Bilderverbotes, was sich in der relativen Nüchternheit reformierter Kirchengebäude wiederfindet. Kruzifixe oder größere Ausschmückungen werden in der Regel abgelehnt. Die reformierte Liturgie ist ebenfalls relativ schlicht und auf die Predigt bzw. Verkündigung des Wortes Gottes zugeschnitten. Entsprechend ist die Kanzel in den meisten reformierten Kirchengebäuden zentral angebracht. Kennzeichnend sind auch die schlicht gehaltenen sogenannten Genfer Psalter. Wechselgesänge gibt es in der Regel nicht. Die reformierten Kirchen im deutschsprachigen Raum sind meist presbyterial-synodal organisiert. Die Pfarrstellen werden nicht von Kirchenleitungen, sondern direkt durch die Gemeinden oder die Gemeindevorstände besetzt“ [wikipedia].

[3] Musketier [schwed. musketerare, musketör, dän. musketeer]: Fußsoldat, der die Muskete führte. Die Muskete war die klassische Feuerwaffe der Infanterie. Sie war ein Gewehr mit Luntenschloss, bei dem das Zündkraut auf der Pulverpfanne durch den Abzugsbügel und den Abzugshahn mit der eingesetzten Lunte entzündet wurde. Die Muskete hatte eine Schussweite bis zu 250 m. Wegen ihres Gewichts (7-10 kg) stützte man die Muskete auf Gabeln und legte sie mit dem Kolben an die Schulter. Nach einem Schuss wichen die Musketiere in den Haufen der Pikeniere zurück, um nachladen zu können. Nach 1630 wurden die Waffen leichter (ca. 5 kg) und die Musketiere zu einer höheren Feuergeschwindigkeit gedrillt; die Schussfolge betrug dann 1 bis 2 Schuss pro Minute (vgl. BUßMANN; SCHILLING, 1648, Bd .1, S. 89). Die zielfähige Schussweite betrug ca. 300 Meter, auf 100 Meter soll die Kugel die damals übliche Panzerung durchschlagen haben. Die Treffsicherheit soll bei 75 Metern Entfernung noch 50 % betragen haben. Die Aufhaltewirkung war im Nahbereich sehr hoch, die Getroffenen sollen sich förmlich überschlagen haben. Je nach Entfernung sollen jedoch im Normalfall nur 5-7% aller abgegebenen Schüsse eine Wirkung im Ziel gehabt haben. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß. Zudem rissen sie auf etwa 10 Meter Entfernung etwa dreimal so große Wundhöhlen wie moderne Infanteriegeschosse. Ausführlich beschrieben wird deren Handhabung bei ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 544ff. Eine einfache Muskete kostete etwa 2 – 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Die Muskete löste das Handrohr ab. Die ab 1630 im thüringischen Suhl gefertigte schwedische Muskete war etwa 140 cm lang bei einer Lauflänge von 102 cm und wog etwa 4,5 – 4,7 kg bei einem Kaliber von zumeist 19,7 mm. Sie konnte bereits ohne Stützgabel geschossen werden, wenngleich man diese noch länger zum Lade- und Zielvorgang benutzte. Die Zerstörung Suhls durch Isolanos Kroaten am 16./26.10.1634 geschah wohl auch in der Absicht, die Produktionsstätten und Lieferbetriebe dem Bedarf der schwedischen Armee endgültig zu entziehen. BRNARDÍC, Imperial Armies I. Für den Nahkampf trug er ein Seitengewehr – Kurzsäbel oder Degen – und schlug mit dem Kolben seiner Muskete zu. In aller Regel kämpfte er jedoch als Schütze aus der Ferne. Deshalb trug er keine Panzerung, schon ein leichter Helm war selten. Eine einfache Muskete kostete etwa 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Im Notfall wurden die Musketiere auch als Dragoner verwendet, die aber zum Kampf absaßen. MAHR, Monro, S. 15: „Der Musketier schoß mit der Luntenschloßmuskete, die wegen ihres Gewichtes [etwa 5 kg] auf eine Gewehrgabel gelegt werden mußte. Die Waffe wurde im Stehen geladen, indem man den Inhalt der am Bandelier hängenden hölzernen Pulverkapseln, der sog. Apostel, in den Lauf schüttete und dann das Geschoß mit dem Ladestock hineinstieß. Verschossen wurden Bleikugeln, sog. Rollkugeln, die einen geringeren Durchmesser als das Kaliber des Laufes hatten, damit man sie auch bei Verschmutzung des Laufes durch die Rückstände der Pulvergase noch einführen und mit Stoff oder Papier verdämmen konnte. Da die Treffgenauigkeit dieser Musketen mit glattem Lauf auf die übliche Kampfentfernung von maximal 150 Metern unter 20 Prozent lag, wurde Salvenschießen bevorzugt. Die Verbände waren dabei in sog. Treffen aufgestellt. Dies waren Linien zu drei Gliedern, wobei das zweite Treffen etwa 50 Schritt, das dritte 100 Schritt hinter der Bataille, d. h. der Schlachtlinie des ersten Treffens, zu stehen kamen, so daß sie diese bei Bedarf rasch verstärken konnten. Gefeuert wurde gliedweise mit zeitlichem Abstand, damit für die einzelnen Glieder Zeit zum Laden bestand. Ein gut geübter Musketier konnte in drei Minuten zwei Schuß abgeben. Die Bleigeschosse bis zu 2 cm Kaliber [vgl. auch GROTHE, Auf die Kugeln geschaut, S. 386, hier 16, 8-19,5 mm] verformten sich beim Aufprall auf den Körper leicht, und es entstanden schwere Fleischwunden. In den Kämpfen leisteten Feldscherer erste Hilfe; doch insgesamt blieb die medizinische Versorgung der Verwundeten mangelhaft. Selbst Streifschüsse führten oft aufgrund der Infektion mit Tetanus zum Tode, erst recht dann schwere Verletzungen“. Der Hildesheimer Arzt und Chronist Dr. Jordan berichtet 1634, dass sich unter den Gefallenen eines Scharmützels auch ein weiblicher Musketier in Männerkleidern gefunden habe; SCHLOTTER, Acta, S. 194. Der Bad Windheimer Chronist Pastorius hält unter 1631 fest; PASTORIUS, Kurtze Beschreibung, S. 100: „1631. Den 10. May eroberte der General Tylli die Stadt Magdeburg / plünderte sie aus / eine Jungfrau hatte ihres Bruders Kleider angezogen / und sich in ein groß leeres Weinfaß verstecket / ward endlich von einem Reuter gefunden / der dingte sie für einen Knecht / deme sie auch drey Monat treulich die Pferde wartete / und als in einem Treffen der Reuter umkam / und sie von denen Schweden gefangen gen Erffurt kam / ließ sie sich für einen Musquetirer unterhalten / dienete fünff Jahr redlich / hatte in etlichen Duellen mit dem Degen obsieget / wurde endlich durch eine Müllerin / wo sie im Quartier lag / verrathen / daß sie ein Weib wäre / da erzehlete sie der Commendantin allen Verlauff / die name sie zu einer Dienerin / kleidete sie / und schenckte ihr 100. Ducaten zum Heyrath-Guthe“. Weiter gibt es den Fall der Clara Oefelein, die schriftliche Aufzeichnungen über ihren Kriegsdienst hinterlassen haben soll. Allerdings heißt es schon bei Stanislaus Hohenspach (1577), zit. bei BAUMANN, Landsknechte, S. 77: „Gemeiniglich hat man 300 Mann unter dem Fenlein, ist 60 Glied alleda stellt man welsche Marketender, Huren und Buben in Landsknechtskleyder ein, muß alles gut seyn, gilt jedes ein Mann, wann schon das Ding, so in den Latz gehörig, zerspalten ist, gibet es doch einen Landsknecht“. Bei Bedarf wurden selbst Kinder schon als Musketiere eingesetzt (1632); so der Benediktiner-Abt Gaisser; STEMMLER, Tagebuch 1. Bd., S. 181f.; WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß, S. 43ff., über die Bedienung; BRNARDÍC, Imperial Armies I, S. 33ff.; Vgl. KEITH, Pike and Shot Tactics;  EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 59ff.

[4] Hirschberg [Jelenia Góra]; HHSSchl, S. 189ff.

[5] Melchior Reichsgraf Hatzfeldt v. Gleichen [20.10.1593 Crottorf-9.11.1658 Schloss Powitzko bei Trachenberg/Schlesien], kaiserlicher Feldmarschall.

[6] Obristleutnant [schwed. Överstelöjtnant, dän. oberstløjtnant]: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] und 150 fl. bezog – in besetzten Städten (1626) wurden z. T. monatlich 400 Rt. erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15 – , in der brandenburgischen und dänischen Armee Armee sogar 300 fl. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der Infanterie 320 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian I. hatte Tilly den Ersatz der „unkatholischen“ Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Der Obristleutnant war zumeist auch Hauptmann oder Rittmeister einer Kompanie, wofür er ein zusätzliches Einkommen bezog, so dass er bei Einquartierungen und Garnisonsdienst zwei Quartiere und damit auch entsprechende Verpflegung und Bezahlung beanspruchte oder es zumindest versuchte. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.

[7] ENGELBERT, Hatzfeldt, Schönst 6, S. 13. Die im Hatzfeldt-Archiv lagernden Archivalien sind nicht zugänglich, hier und im Folgenden werden die Angaben bei ENGELBERT, Hatzfeldt, herangezogen.

[8] Rittmeister [schwed. ryttmåstere, dän. kaptajn]: Oberbefehlshaber eines Kornetts (später Esquadron) der Kavallerie. Sein Rang entspricht dem eines Hauptmannes der Infanterie (vgl. Hauptmann). Wie dieser war er verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Leutnant, übernommen. Bei den kaiserlichen Truppen standen unter ihm Leutnant, Kornett, Wachtmeister, 2 oder 3 Korporale, 1 Fourier oder Quartiermeister, 1 Musterschreiber, 1 Feldscher, 2 Trompeter, 1 Schmied, 1 Plattner. Bei den schwedischen Truppen fehlten dagegen Sattler und Plattner, bei den Nationalschweden gab es statt Sattler und Plattner 1 Feldkaplan und 1 Profos, was zeigt, dass man sich um das Seelenheil als auch die Marsch- und Lagerdisziplin zu kümmern gedachte. Der Rittmeister beanspruchte in einer Kompanie Kürassiere 150 fl. Monatssold, d. h. 1.800 fl. jährlich, während ein bayerischer Kriegsrat 1637 jährlich 792 fl. erhielt, 1620 war er in der brandenburgischen Armee als Rittmeister über 50 Pferde nur mit 25 fl. monatlich datiert gewesen. Bei seiner Bestallung wurde er in der Regel durch den Obristen mit Werbe- und Laufgeld zur Errichtung neuer Kompanien ausgestattet. Junge Adlige traten oft als Rittmeister in die Armee ein.]: Oberbefehlshaber eines Kornetts (später Esquadron) der Kavallerie. Sein Rang entspricht dem eines Hauptmannes der Infanterie (vgl. Hauptmann). Wie dieser war er verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Leutnant, übernommen. Bei den kaiserlichen Truppen standen unter ihm Leutnant, Kornett, Wachtmeister, 2 oder 3 Korporale, 1 Fourier oder Quartiermeister, 1 Musterschreiber, 1 Feldscher, 2 Trompeter, 1 Schmied, 1 Plattner. Bei den schwedischen Truppen fehlten dagegen Sattler und Plattner, bei den Nationalschweden gab es statt Sattler und Plattner 1 Feldkaplan und 1 Profos, was zeigt, dass man sich um das Seelenheil als auch die Marsch- und Lagerdisziplin zu kümmern gedachte. Der Rittmeister beanspruchte in einer Kompanie Kürassiere 150 fl. Monatssold, d. h. 1.800 fl. jährlich, während ein bayerischer Kriegsrat 1637 jährlich 792 fl. erhielt, 1620 war er in der brandenburgischen Armee als Rittmeister über 50 Pferde nur mit 25 fl. monatlich datiert gewesen. Bei seiner Bestallung wurde er in der Regel durch den Obristen mit Werbe- und Laufgeld zur Errichtung neuer Kompanien ausgestattet. Junge Adlige traten oft als Rittmeister in die Armee ein.

[9] Werbung: Der jeweilige Kriegsherr schloss mit einem erfahrenen Söldner (Obrist, Obristleutnant, Hauptmann) einen Vertrag (das sogenannte „Werbepatent“), in dem er ihn eine festgelegte Anzahl von Söldnern anwerben ließ. Dafür wurde ihm ein der von Städten und Territorien wegen der Ausschreitungen gefürchteter => Musterplatz angewiesen. Zudem erhielt der Werbeherr eine vereinbarte Geldsumme, mit der er die Anwerbung und den Sold der Geworbenen bezahlen sollte (=> Werbegeld). Manchmal stellte der Werbende auch Eigenmittel zur Verfügung, beteiligte sich so an der Finanzierung und wurde zum „Gläubiger-Obristen“ des Kriegsherrn. Zudem war der Werbeherr zumeist Regimentsinhaber der angeworbenen Truppen, was ihm zusätzliche beträchtliche Einnahmen verschaffte. Manche Rekruten wurden von den Werbeoffizieren doppelt gezählt oder unerfahrene, z. T. invalide und mangelhaft ausgerüstete Männer als schwerbewaffnete Veteranen geführt, um vom Obristen eine höhere Summe ausgezahlt zu erhalten. Auch Hauptleute, meist adliger Herkunft, stellten Kompanien oder Fähnlein auf eigene Kosten dem Kriegsherrn bzw. einem Obristen zur Verfügung, um dann in möglichst kurzer Zeit ihre Aufwendungen wieder hereinzuholen und noch Gewinne zu erzielen, was zu den üblichen Exzessen führen musste. Teilweise wurde die Anwerbung auch erschlichen oder erzwungen. Auf der Straße eingefangene Handwerker wurden für Wochen ins Stockhaus gesteckt und durch die Erschießung von Verweigerern zum Dienst gezwungen; SODEN, Gustav Adolph II, S. 508. Wie schwierig Werbungen bereits 1633 geworden waren, zeigen die Aufzeichnungen des Dr. Molther aus Friedberg; WAAS, Chroniken, S. 141: „Im Junio [1633] hat die hiesige Stadt und allenthalben die Grafschaften und adeligen Örter Volk geworben, welches zu Heilbrunn [April 1633] ist beschlossen worden, und hat die Stadt alhier 24 Mann sollen werben. Es ist aber keiner zu bekommen gewesen. Man hat einem zu Fuß geboten 10, 20, auch 30 Thaler, wohl auch 40, und hat doch fast niemand bekommen können. Derowegen hat der Officier, so das Volk abholen sollen, die Soldaten, so die Stadt Wetzlar geworben, hero geführet, so 16 Mann sind gewesen, und so lang hier behalten, bis die Stadt ihre 24 Mann hat gehabt. Darbei noch gedrohet, er wollte, so sie nicht balde geworben, die Burger und deren Söhne mitnehmen“. In einem Bericht aus Wien (Dezember 1634) heißt es: „Aus Schwaben und Bayern kommen wegen der großen Hungersnoth viele tausend Menschen auf der Donau herab, so dass man immer von Neuem werben und die Regimenter complettiren kann“. SODEN, Gustav Adolph III, S. 129. JORDAN, Mühlhausen, S. 90f. (1637) über den Werbeplatz Sporcks: „Den 4. April ist er wieder mit etlichen Völkern zurückgekommen und hat sich mit denselben hier einquartiret und seinen Werbeplatz hier gehabt, hat auch viel Volk geworben, wie denn die Eichsfelder und andere benachbarte häufig zuliefen und Dienst nahmen, nur daß sie ins Quartier kamen und die Leute aufzehren konnte. Viele trieb auch der Hunger. Als es aber ans Marchiren gehen sollte, so wurde aus dem Marchiren ein Desertieren“. Für Anfang 1643 heißt es über die Werbemethoden des schwedischen Kommandanten in Erfurt, Caspar Ermes; JORDAN, Mühlhausen, S. 97: „In diesem Jahre legte abermals der Commandant von Erfurt einen Capitän mit einer Compagnie Infanterie in die Stadt, um Soldaten zu werben. Weil sie aber nicht viel Rekruten bekamen, so machten sie einen listigen Versuch. Sie warfen Geld in die Straße; wenn nun jemand kam und es aufhob, so sagten sie, er hätte Handgeld genommen, er müsse nun Soldat werden. Im Weigerungsfalle steckten sie solchen Menschen in den Rabenturm, wo er so lange mit Wasser und Brod erhalten wurde, bis er Soldat werden wollte“. Vgl. RINKE, Lippe, S. 20f.. Die Hildesheimer Handwerksmeister berichteten dem Rat am 12./22.11.1638, dass „die Handwercksbursch […] vor den Stadtthoren nicht allein angehalten und befragt worden, ob sie Lust haben, sich alß Soldaten gebrauchen zu laßen, sondern auch überredet werden, daß sie keine Arbeit allhier bekommen können […] und wann sie sich deßen verweigern, die Werber […] sie dahin nötigen, daß sie Geldt nehmen oder […] ihnen die Bündel vom Halße schneiden undt anders, waß sie sonsten bey sich tragen, nehmen, biß sie sich zu der Soldaten Charge sich verstehen wollen“. PLATH, Konfessionskampf, S. 482. Unter 1642 heißt es in Raphs Chronik von Bietigheim (BENTELE, Protokolle, S. 200), dass der kaiserliche Obristwachtmeister Dusin 1642, weil er „mit Werbung eines Regiments und Musterung desselben gegen dem Bayerfürsten großen Falsch gebraucht, auch andere tyrannische Untaten in der Marggrafschaft Durlach und anderswo unerhört verüebt, hingegen mit Klaidungen Tractamenten und Dienern sich mehr als fürstlich haltend und hierdurch alles Geld, üppiglich vergeudet hat, zu Tüwingen[Tübingen; BW] uff der Burgstaig seinem Verschulden nach mit dem Schwert gerichtet worden. Sein Großvatter soll ein Großherzog zu Venedig gewesen sein“. Für unerlaubte Werbung drohte die Todesstrafe; MÜLLER, Unterpfalz, S. 63. Der Schweriner Dompropst und Ratzeburger Domherr, Otto von Estorf [1566-29.7.1637], berichtet zum April 1623: „Dietrich von Falkenstein ein Mansfeldischer Werber, so vor wenig tagen zue Breslau eingezogen, ist gerichtet, der Andere, so catholisch geworden, ist beim Leben erhalten“. DUVE, Diarium belli Bohemici et aliarum memorabilium, S. 26. Vgl. auch ERB, Die Werber in Schwallungen 1620; SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 275ff.

[10] Hans Ulrich Freiherr v. Schaffgotsch [Schaffguetsch, Schaffguezsch, Schafgutsch] [28.8.1595 Schloss Greiffenstein (bei Greiffenberg, Niederschlesien)-23.7.1635 Regensburg], kaiserlicher General. Vgl. KREBS, Hans Ulrich Freiherr von Schaffgotsch; HENKEL, Schaffgotsch.

[11] KREBS, Hans Ulrich Freiherr von Schaffgotsch, S. 172 (14).

[12] Feuerrohr: Büchse mit Luntenschloss; volkstümlich gebraucht auch für Musketier.

[13] ENGELBERT, Hatzfeldt, Schönst 6, S. 13. – Schmiedeberg [Kowary; LK Jelenia Góra]; HHSSchl, S. 476ff.

[14] Schweidnitz [Świdnica]; HHSSchl, S. 491ff.

[15] Kontribution: Kriegssteuern, die ein breites Spektrum an Sach- oder Geldleistungen umfasste, wurden im Westfälischen als „Raffgelder“ bezeichnet; SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, Nr. 45, S. 127; LEHMANN, Kriegschronik, S. 34, Anm. (1632): „Contribution eine große straffe, Sie erzwingt alles, was sonst nicht möglich ist“. Sie wurde auf Grundlage einer Abmachung zwischen Lokalbehörden (zumeist Städten) und Militärverwaltung erhoben. Teilweise wurde den Juden eine Sondersteuer auferlegt (HOCK, Kitzingen, S. 92), um sich selbst einer zusätzlichen Belastung zu entziehen. Die Kontribution wurde durch speziell geschultes, z. T. korruptes Personal (vgl. WAGNER; WÜNSCH, Staffel, S. 122ff.) zumeist unter Androhung militärischer Gewalt oder unter Androhung des Verlusts des Bürgerrechts (das in Erfurt seit 1510 ab dem 16. Lebensjahr erworben werden konnte), des Braurechts, der Benutzung der Allmende, den säumigen Bürgern „das Handwerk zu legen“ etc. (vgl. NÜCHTERLEIN, Wernigerode), und der Zunagelung der Haustüren (JORDAN, Mühlhausen, S. 76 (1633)) eingetrieben. Den Zahlenden wurde als Gegenleistung Schutz gegen die Übergriffe des Gegners in Aussicht gestellt. Nicht selten mussten an die beiden kriegführenden Parteien Kontributionen abgeführt werden, was die Finanzkraft der Städte, Dörfer und Herrschaften sehr schnell erschöpfen konnte. Auch weigerte sich z. T. die Ritterschaft wie im Amt Grimma erfolgreich, einen Beitrag zu leisten; LORENZ, Grimma, S. 667. Vgl. REDLICH, Contributions; ORTEL, Blut Angst Threnen Geld, der diese Euphemismen für Erpressungen, erwartete oder erzwungene „Verehrungen“ etc. auflistet. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare und Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph von Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, S. 268, über die schwedische Einquartierung Dezember 1633 in Osnabrück: Die Soldaten „sagen und klagen, sie bekommen kein geld, da doch stets alle wochen die burger ihr contribution ausgeben mußen, dan das kriegsvolck sagt, das ihr obristen und befehlhaber das geldt zu sich nehmmen und sie mußenn hunger und kummer haben, werden zum stehlen verursacht“. Der Flussmeister und Advokat Johann Georg Maul [? – nach 1656)] (1638), WAGNER; WÜNSCH, Staffel, S. 121: „Weil ich nun zu dieser Contribut[ion] wöchentlich 7 f geben müssen und nicht allemahl sogleich bezahlet habe, bin ich und die Meinigen zu verschiedenen mahlen ohngewarneter Weisse überfallen worden, und man hat mich dermaasen gequälet und gemartert, dass es einen Steine in der Erdte erbarmen möchte, sonderlich in der Heilgen Zeit, am 5. Jan[uar] 1638, da ich eines kleinen Resto wegen von 6 vollgesoffenen Soldaten, der einer, der Berth genannt unter dem Obristen [Heinrich; BW] von Schleiniz, den Degen über mich gezogen, mein Weib, so dazwischen gelaufen, am Arme verwundet, den Gürtel von Leibe in drey Stücken gerissen und solche Grausamkeit verübet, dass es nicht zu beschreiben, vielweniger von Christlichen Menschen geglaubet werden kann, mitler weile, als dieser Berth also mit mir chargierte, haben die andern 5 Bösewichter gemauset, was sie angetroffen, unter andern mir einen Fisch Otter, so man an die Arme stecket, mein Kamm Futter mit aller Zugehör vor 5 f, allerhand Geräthe ohngefähr 8 f, so ich nicht wieder bekommen können“. Aus der Stausenbacher Chronik des Caspar Preis für 1648, ECKHARDT; KLINGELHÖFER, Bauernleben, S. 69: „Im Jahr 1649 in dem Monadt October seind wir einmal der Hessischen Conterbutzion erleitigt worden. Dem allmächtigen, ewigen, barmhertzigen, liben, trewen Gott, dem Vatter aller Gnaden, sey ewigen Lob, Ehr und Preiß gesagt in alle ewigkeit. Amen. In dem schweren Joch der hesischen Conterbutzion seind wir gemartert, gepeinigt und gequället worden zwantzig gantzer Jahr. Ach du mein Gott und mein Herr, wie mancher armer redtlicher ehrlicher Man hatt doch das Seinige musen verlasen und mit dem Rück ansehen und sich in die Fremde begeben musen wegen der Conterbutzion und des gemarterten Bludtgelts. Es ist doch in Wharheit nichts anders dan der armen Leuth Schweiß und Blutt“. Vgl. VOGEL, Leipzigisches Geschicht-Buch, S. 443: „Den 11 Junii [1631; BW] zur Nacht hat sich eines vornehmen Doctoris Frau im Brühl / welches mit schwermüthigen Gedancken beladen aufm Gange im Hembde an eine Quele erhencket / weil sie / wie man sagte / denen Soldaten Quartier und Geld geben müssen / welche 2 alte Weiber loßgeschnitten / von Todtengräbern abgehohlet / und den 13. dieses mit einer kleinen Schule begraben worden“. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare und Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph von Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. Die Kontribution wurde oft auch zweckentfremdet; vgl. SEMLER, Tagebücher, S. 23 (1633): „Man sagt, daß die von Bodman ohngefahr 30 thaler für ihre contribution dem obrist leüttenant [Edlinstetten; BW] alhie, alß ihrem vettern, zu hannden gestellt, darmit sie ihme genůgsambe satisfaction geben, er aber diß gellt dem apotegger zutragen laßen mit begeren, solle ihme darumb confect schickhen. Da man vnß aber bereden wollen, auß disem contribution gellt werde man die soldaten beklaiden vnd in daß veld ausstaffieren“. Die ausführlichste Darstellung der Erpressung von Kontributionen durch Besatzungstruppen findet sich bei NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 73ff. => Hrastowacky in den „Miniaturen“. VOGEL, Leipzigisches Geschicht-Buch, S. 443: „Den 11 Junii [1631; BW] zur Nacht hat sich eines vornehmen Doctoris Frau im Brühl / welches mit schwermüthigen Gedancken beladen aufm Gange im Hembde an eine Quele erhencket / weil sie / wie man sagte / denen Soldaten Quartier und Geld geben müssen / welche 2 alte Weiber loßgeschnitten / von Todtengräbern abgehohlet / und den 13. dieses mit einer kleinen Schule begraben worden“. In den bei Angriffen und Belagerungen ohnehin gefährdeten Vorstädten waren die Kontributionsleistungen geringer. Allerdings bestand hier auch immer die Gefahr, dass die Vorstädte entweder vom Feind abgebrannt oder seitens der Stadtkommandanten abgerissen oder abgetragen wurden, um dem Feind keine Verstecke zu bieten und um ein freies Schussfeld zu haben.

[16] Franz Albrecht Herzog v. Sachsen-Lauenburg [10.11.1598 Lauenburg-10.6.1642 Schweidnitz], kaiserlich-kursächsischer Feldmarschall.

[17] Kompanie [schwed. kompani, dän. kompany]: Eine Kompanie zu Fuß (kaiserlich, bayerisch und schwedisch) umfasste von der Soll-Stärke her 100 Mann, doch wurden Kranke und Tote noch 6 Monate in den Listen weiter geführt, so dass  ihre Ist-Stärke bei etwa 70-80 Mann lag. Eine Kompanie zu Pferd hatte bei den Bayerischen 200, den Kaiserlichen 60, den Schwedischen 80, manchmal bei 100-150, zum Teil allerdings auch nur ca. 30. Geführt wurde die Fußkompanie von einem Hauptmann, die berittene Kompanie von einem Rittmeister. Vgl. TROUPITZ, Kriegs-Kunst. Vgl. auch „Kornett“, „Fähnlein“, „Leibkompanie“.

[18] Frankfurt a. d. Oder; HHSD X, S. 177ff.

[19] Obrist [schwed. överste, dän. oberst]: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Zum Teil wurden Kriegskommissare wie Johann Christoph Freiherr v. Ruepp zu Bachhausen zu Obristen befördert, ohne vorher im Heer gedient zu haben; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2398, fol. 577 (Ausfertigung): Ruepp an Maximilian I., Gunzenhausen, 1631 XI 25. Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung, 500 fl. zu Fuß, 600 fl. zu Roß [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] in der kurbrandenburgischen Armee 1.000 fl. „Leibesbesoldung“ nebst 400 fl. Tafelgeld und 400 fl. für Aufwärter. In besetzten Städten (1626) wurden z. T. 920 Rt. erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15). Nach Wallensteins Verpflegungsordnbung (1629) standen ihm als Obrist und Hauptmann der Infanterie 800 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern – 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben – , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen, gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischenn handlung, S. 277 (1634) zur schwedischen  Garnison: „Am gemelten dingstage sein 2 Soldaten bey mir hergangen bey r[atsherr] Joh[ann] Fischers hause. Der ein sagt zum andern: In 3 Wochen habe ich nur 12 ß [Schilling = 6 Heller = 12 Pfennig; das entsprach insgesamt dem Tageslohn eines Maurers; BW]. Ich wol, das der donner und der blytz inn der statt schlüge, das es bränte und kein hauß stehen bliebe. Muß das nicht Gott erbarmen. Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Zur brandenburgischen Armee heißt es; OELSNITZ, Geschichte, S. 64: „Fälle, daß die Obersten mit ihren Werbegeldern durchgingen, gehörten nicht zu den größten Seltenheiten; auch stimmte bei den Musterungen die Anzahl der anwesenden Mannschaften außerordentlich selten mit den in der Kapitulation bedingten. So sollte das Kehrberg’sche [Carl Joachim v. Karberg; BW] Regiment 1638 auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Es wurde dem Obersten der Proceß gemacht, derselbe verhaftet und kassirt. Aehnlich machte es der Oberst Rüdiger v. Waldow [Rüdiger [Rötcher] v. Waldow; BW] und es ließen sich noch viele ähnliche Beispiele aufführen“. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nichts anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S. 388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Dazu beanspruchte er auch die Verpflegung. OELSNITZ, Geschichte, S. 64f.: Der kurbrandenburgische Geheime Rat Adam Graf zu „Schwarzenberg spricht sich in einem eigenhändigen Briefe (22. August 1638) an den Geheimen Rath etc. v. Blumenthal [Joachim Friedrich Freiherr v. Blumenthal; BW] sehr nachtheilig über mehrere Obersten aus und sagt: ‚weil die officierer insgemein zu geitzig sein und zuviel prosperiren wollen, so haben noch auf die heutige stunde sehr viele Soldaten kein qvartier Aber vnter dem schein als ob Sie salvaguardien sein oder aber alte reste einfodern sollen im landt herumb vagiren vnd schaffen ihren Obristen nur etwas in den beutel vnd in die küch, Es gehöret zu solchen dantz mehr als ein paar weißer schue, das man dem General Klitzingk [Hans Kaspar [Caspar] v. Klitzing; BW] die dispositiones vom Gelde und vonn proviant laßen sollte, würde, wan Churt borxtorff [Konrad [Kurt] Alexander Magnus v. Burgsdorff; BW] Pfennigmeister vnd darvber custos wehre der katzen die kehle befohlen sein, wir haben vnd wissen das allbereit 23 Stäbe in Sr. Churf. Drchl. Dienst vnd doch ist kein einsiger ohne der alte Obrister Kracht [Hildebrand [Hillebrandt] v. Kracht; BW] der nit auß vollem halse klaget als ob Man Ihme ungerecht wehre, ob Sie In schaden gerieten, Man sol sie vornemen Insonderheit die, welche 2000 zu lievern versprochen vnd sich nit 300 befinden vndt sol also exempel statuiren – aber wer sol Recht sprechen, die höchste Im kriegsrath sein selber intressirt vnd mit einer suppen begossen“. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. Zum Teil führte er auch seine Familie mit sich, so dass bei Einquartierungen wie etwa in Schweinfurt schon einmal drei Häuser „durch- und zusammen gebrochen“ wurden, um Raum zu schaffen; MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 504. Die z. T. für den gesamten Dreißigjährigen Krieg angenommene Anzahl von rund 1.500 Kriegsunternehmern, von denen ca. 100 bis 300 gleichzeitig agiert hätten, ist nicht haltbar, fast alle Regimentsinhaber waren zugleich auch Kriegs- bzw. Heeresunternehmer. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; BOCKHORST, Westfälische Adelige, S. 15ff., REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte 1. Bd., S. 413ff.

[20] Hans Georg v. Arnim-Boitzenburg [1583 Boitzenburg-28.4.1641 Dresden], polnische, dann schwedische Dienste, 1627 kaiserlicher Obrist, Feldmarschall, 1630 kurbrandenburgischer u. kursächsischer Feldmarschall, 1635 Ausscheiden wegen Prager Frieden, 1637 Verschleppung nach Schweden u. Flucht, ab 1641 Reorganisation der kursächsischen Armee. Vgl. STADTMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 30ff.

[21] ENGELBERT, Hatzfeldt, Schönst 1, S. 4. – Bützow [LK Rostock]; HHSD XII, S. 120ff.

[22] Sternberg [Torzym, LK Sulęcin; heute Polen]; HHSD X, S. 467f.

[23] Johann Albrecht II. Herzog v. Mecklenburg-Güstrow [5.5.1590 Waren-23.4.1636 Güstrow].

[24] Schaan [LK Rostock].

[25] Gemeint waren wahrscheinlich Lothringer, Truppen Karls IV. Herzog v. Lothringen [5.4.1604 Nancy-18.9.1675 Allenbach (bei Birkenfeld)], die im Reich einen außerordentlich schlechten Ruf genossen. Jeremias Drexel SJ, der Maximilian I. auf seinem Böhmischen Feldzug begleitete, gesteht am 30.7.1620; RIEZLER, Kriegstagebücher, S. 92, „dass die Lothringer in dem eroberten Schlosse Aisterheim schlimmer als die Türken hausten. Die Trossknechte im Gefolge der fünf lothringischen Schadronen haben diesem Berichterstatter den Eindruck gemacht, als habe man von vielen Galgen die Diebe gesammelt. Überhaupt scheinen sich die schlimmsten Elemente im ligistischen Heere unter den Lothringern befunden zu haben. Wir erfahren von Angehörigen dieser Truppen, die Krankheit simulierten, um im Wagen gefahren zu werden, dann an einem abgelegenen Ort ihren Fuhrknecht ermordeten und sich mit den Pferden und aller sonst erreichbaren Beute aus dem Staube machten“. THEATRUM EUROPAEUM 2. Bd., S. 493 (1631): „Es hat diß Volck auch an andern Orthen / da sie auffgebrochen / also gehauset vnnd Tyrannisiret / daß es ein Stein erbarmen mögen: alles auff den eussersten Grad verderbet / geplündert / den Haußraht verbrennet / das Bettwerck in die Lufft gestrewet / vnd andern vnmenschlichen Muthwillen verübet / nicht anders als wann die Innwohner ihre abgesagte Feinde gewesen: Sonsten aber waren sie so forchtsamb vnd verzagt / vnnd dorfften ihres Manns / ob sie schon offtmals als demselben an der Anzahl vberlegen / nit erwarten“. Melchior Adam Pastorius [1624 Erfurt-1702 Nürnberg], Bürgermeister und Oberrichter in Bad Windsheim (1631) fest; PASTORIUS, Kurtze Beschreibung, S. 111f.: „Bald ruckte die Lothringische Armee hernach / die plünderte das gantze Land aus / und suchten diejenige Bauren Leute / so mit ihrem Vieh in die Wälder gewichen waren / mit Hunden auf / etliche übel bekleidete waren im Walde erforen / etliche hatten was Vieh / in die Stadt geflüchtet / das starb Hungers / weilen auch das Futter in der Stadt alles ausgezehret war / man konnte kein Aas hinausführen lassen / daß verursachte Gestanck / Kranckheit und Sterben. Es wurden damals weder Kirchen noch Schulen gehalten / auch keine Wachten gehalten / noch sonsten etwas in der Stadt verrichtet / jederman bliebe zu Hause wie ein Dachs in seiner Höhlen. Und dieses Volck hiesse man den Tyllischen Zug“. Der Chronist Sebastian Dehner [25.8.1612 Rothenburg-13.6.1679] hält fest; HELLER, Rothenburg, S. 77f.: „30. Oktober an einem Sonntag zu Nachts umb Horn ist daß Galgenthor geöffnet worden, da ist der Lothringer mit seinem Volck, lauter Franzosen, hereingezogen, alßbald Rathhauß, Rüstkammer und den Mark mit Schildwach bestellet, auf dem Mark viel Feuer angezündet, dabey Schwein, Schaf, Hünner, Gänß, waß u. wo sie waß gefunden, gebraten, gesotten und recht soldatisch angefangen zu leben. Nach Mitternacht fingen sie an, die Häußer mit Gewalt zu erbrechen und die Leute zu tribuliren, alleß zu plündern, zu nemmen, zu schlagen, daß ein groses Lamentiren, Weinen, Heulen, Klagen und Schreyen in allen Gaßen und Häusern entstanden; die Leuth Geld zu geben mit Stößen und Schlägen genötiget, in manchem Hauß Truhen und Kasten, Alleß zerschlagen, die Leuth auf der Gaßen außgezogen u. s. w. Man hat fast nichts sowohl verschoben, welches sie nicht gesucht und gefunden. Es hat kein Bürgermeister noch Herr mehr aufs Rathhauß gekönnt noch gedörft; Läuten und Schlagen, Kirchen- und Schulengehen ist alles innengestanden. 31. Octobr. Montag gegen Tag, als es hell worden, sind mehr Soldaten in die Statt gelaßen worden und was die Vörige nit genommen und verwüst, haben dieße vollend genommen; sind manche Häußer rein außspoliert worden; ist eine Parthey auß- die andere eingangen. Gegen Ausschlagen sind etliche Teutsche für das lateinische Schulhauß kommen fürgebend, sie wären salva guardia, welchen der H. Rector die Thür geöffnet; aber alß sie hinaufkommen, haben sie den Rector geschlagen, Geld u. Silbergeschmeid und Kleider genommen und damit fort, welchen alßbald bey 16 Franzosen mit ihren Büxen[25] und brennenden Lunten gefolget, ins Hauß gangen, der armen Schuler Mäntel, Kleider, Hüt und Schuhe genommen und alß solche fortwaren, und die Kuhe auß dem Stall war, hat man die Tür in Eil wider von Innen zugeschlagen, were sonst alles genommen und verwüst worden. […] Am Sambst: und Sonntag hat man die Völkher erst recht einquartiert: je einem 4. 5. 6.; denen hat man nach der Volle müßen Freßen und Saußen schaffen, wie und waß sie begeret, und Leibs und Lebens nit recht sicher bey ihnen gewest, oftmalß alleß auß den Häusern geschlagen und darinnen nach ihrem Muthwillen gehauset und den Leuthen mit großer Bedrohung offentlich unter die Augen gesagt, Alleß, waß noch übrig in Häußern, were ihr. ‚Vatter hinauß, mein ist das Hauß !‘ u. s. w. ‚Ihr Rebellen ! Ihr Schelmen ! Ihr Dieb ! Ihr Mayneidige !‘ “

[26] ENGELBERT, Hatzfeldt, Schönst 6, S. 13.

[27] BEHR, Ueber das Archiv des Stifts Schwerin, S. 87.

[28] Bangsbo, heute Ortsteil von Frederikshaven [Nordjyllands A, Jütland]; HHSDänemark, S. 47f.

[29] Frederikshaven [Nordjyllands A, Jütland]; HHSDänemark, S. 47f.

[30] Skagen [Kommune Frederikshaven, Nordjyllands A, Jütland]; HHSDänemark, S. 47f.

[31] Læsø [Nordjyllands A, Jütland].

[32] ENGELBERT, Hatzfeldt, Schönst 6, S. 13. – Hals [Nordjyllands A, Jütland]; HHSDän, S. 66.

[33] Elling [Kommune Frederikshaven, Nordjyllands A, Jütland]; HHSDänemark, S. 47f.

[34] ENGELBERT, Hatzfeldt, Schönst 6, S. 13.

[35] Schanze: geschlossenes, auf dem Feld angelegtes Erdwerk, zur Belagerung und zur Verteidigung. Schanzgräber waren für die Anlage von Belagerungs- und Verteidigungswerken zuständige Arbeiter (Schanzbauern), die im Tross des Heeres mitzogen und dem Schanzmeister unterstanden. Sie waren weitgehend verachtete Menschen, die in der sozialen Hierarchie der Heere nur wenig über den Prostituierten standen und schlecht bezahlt wurden. Auch verurteilte Straftäter wurden zu Schanzarbeiten herangezogen. Diese „Condemnatio ad opera publica”, die Verurteilung zu Schanzarbeiten, war als Todesstrafe in absehbarer Zeit gedacht. Bürger und Geistliche der besetzten Städte sowie Klosteruntertanen, die zu diesen Arbeiten verpflichtet bzw. dafür ausgelost wurden, empfanden diese schwere Arbeit als ehrenrührig und entzogen sich ihr durch die Flucht. Zum Teil wurden Kinder ab 12 Jahren zu dieser harten Arbeit eingesetzt, ganze Schulklassen dazu getrieben. Vgl. auch die Beschreibung der Drangsalierung der Bürger Iglaus 1647 bei STERLY, Drangsale, S. 64f.. Um seine eigenen Truppen zu schonen, zwang Johann von Götz bei der Belagerung der Feste Marienberg (Würzburg) eine große Anzahl von Bauern der Umgebung, Schanzarbeiten zu verrichten, ‚vnd die Stücke, die Er mit Pferden nicht dahin bringen konnte, hinauffzuziehen: Worüber dan viele todt geblieben, vnd daher die Bauren aller orten sich häuffig absentiret vnd verlauffen’ (CHEMNITZ, Königlich Schwedichen […] II, S. 581). Auch eingeflüchtete Bauern wurden zu diesen schweren Arbeiten gezwungen. Im schwedischen Heer wurden dazu bevorzugt die ohnehin sozial deklassierten Finnen eingesetzt (vgl. auch TOEPPEN, Hoppes Chronik, S. 77). Reichskanzler Oxenstierna hatte auch den Frankfurtern die Verpflichtung der Bettler zum Festungs- bzw. Schanzenbau empfohlen. Im 17. Jahrhundert wurden zunehmend auch Soldaten durch die Aufnahme der Schanzpflicht in die Artikelbriefe für Schanzarbeiten herangezogen; ein Versuch der Fürsten, ein bisher ungenutztes Reservoir an billigen Arbeitskräften zu erschließen, eine Reaktion auf die neuen militärischen Erfordernisse (Belagerungs- und Grabenkrieg, Ausbreitung der Festungen) und Ausdruck des fürstlichen Willens, die Soldaten körperlich, geistig und sittlich zu disziplinieren (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 138, 255).Bei den Schweden wurden bevorzugt die Finnen zu diesen schweren Arbeiten herangezogen. Aus Iglau wird unter 1647 berichtet, wie der schwedische Kommandant Österling die nur noch 299 [von ehemals 13.000) Einwohner fassende Stadt während der Belagerung durch die Kaiserlichen zur Schanzarbeit trieb;  STERLY, Drangsale, S. 64f.: „In das kaiserliche Lager langte immer mehr und mehr schweres Geschütz an; als dieses der Kommandant erfuhr; ließ er er voll Grimm die Einwohner wie das mit aller Gewalt auf die Schanzarbeit treiben, und erließ das strengste Verboth, daß außer dieser Arbeit sich keine Manns- noch Weibsperson sehen lasse. Was war dieses für ein Trübsal unter den armen Bürgern ! dieselben hatten ihren geringen Vorrath an den nothwendigsten Lebensmitteln bereits aufgezehrt, und konnten sich bei dem bestehenden strengsten Verbothe, nicht auszugehen, keine andere beischaffen; vom Hunger und Durst gequält, und daher ganz erschöpft, mussten sie sich dennoch den schwersten Arbeiten unterziehen. Der Kommandant war taub gegen alles Bitten und Flehen; verlangten einige die Erlaubniß, sich aus der Stadt zu entfernen, so ließ er sie in den Zwinger einschließen, ihnen des Tags ein bischen Brot und ein wenig Wasser reichen, dafür aber unter Schlägen zur Arbeit anhalten. Als der Kommandant die Deserzion zweier seiner Leute am vorhergehenden Tage erfuhr, und besorgte, daß Mehrere diesem Beispiele folgen dürften, so ließ er den Arbeitenden Fußeisen anlegen“.

[36] ENGELBERT, Hatzfeldt, Schönst 6, S. 13.

[37] ENGELBERT, Hatzfeldt, Schönst 6, S. 13. – Huteloff-Kloster: nicht identifiziert.

[38] ENGELBERT, Hatzfeldt, Schönst 6, S. 13.

[39] Friede von Lübeck: Friede von Lübeck vom 22.5.1629 zwischen Ferdinand II. und Christian IV. von Dänemark: Der König und sein Sohn verzichteten auf die norddeutschen Stifte.

[40] Steinau a. O. [Śinawa, Kr. Wohlau]; HHSSchl, S. 517ff.

[41] schwedische Armee: Trotz des Anteils an ausländischen Söldnern (ca. 85 %; nach GEYSO, Beiträge II, S. 150, Anm., soll Banérs Armee 1625 bereits aus über 90 % Nichtschweden bestanden haben) als „schwedisch-finnische Armee“ bezeichnet. Die Unterscheidung zwischen der „Royal-Armee“, die v. Gustav II. Adolf selbst geführt wurde, u. den v. den Feldmarschällen seiner Konföderierten geführten „bastanten“ Armeen erscheint angesichts der Operationen der letzteren überflüssig. Nach LUNDKVIST, Kriegsfinanzierung, S. 384, betrug der Mannschaftsbestand (nach altem Stil) im Juni 1630 38.100, Sept. 1631 22.900, Dez. 1631 83.200, Febr./März 1632 108.500, Nov. 1632 149.200 Mann; das war die größte paneuropäische Armee vor Napoleon. 9/10 der Armee Banérs stellten deutsche Söldner; GONZENBACH, Der General Hans Ludwig von Erlach von Castelen II, S. 130. Schwedischstämmige stellten in dieser Armee einen nur geringen Anteil der Obristen. So waren z. B. unter den 67 Generälen und Obristen der im Juni 1637 bei Torgau liegenden Regimenter nur 12 Schweden; die anderen waren Deutsche, Finnen, Livländern, Böhmen, Schotten, Iren, Niederländern und Wallonen; GENTZSCH, Der Dreißigjährige Krieg, S. 208. Vgl. die Unterredung eines Pastors mit einem einquartierten „schwedischen“ Kapitän, Mügeln (1642); FIEDLER, Müglische Ehren- und Gedachtnis-Seule, S. 208f.: „In dem nun bald dieses bald jenes geredet wird / spricht der Capitain zu mir: Herr Pastor, wie gefället euch der Schwedische Krieg ? Ich antwortet: Der Krieg möge Schwedisch / Türkisch oder Tartarisch seyn / so köndte er mir nicht sonderlich gefallen / ich für meine Person betete und hette zu beten / Gott gieb Fried in deinem Lande. Sind aber die Schweden nicht rechte Soldaten / sagte der Capitain / treten sie den Keyser und das ganze Römische Reich nicht recht auff die Füsse ? Habt ihr sie nicht anietzo im Lande ? Für Leipzig liegen sie / das werden sie bald einbekommen / wer wird hernach Herr im Lande seyn als die Schweden ? Ich fragte darauff den Capitain / ob er ein Schwede / oder aus welchem Lande er were ? Ich bin ein Märcker / sagte der Capitain. Ich fragte den andern Reuter / der war bey Dreßden her / der dritte bey Erffurt zu Hause / etc. und war keiner unter ihnen / der Schweden die Zeit ihres Lebens mit einem Auge gesehen hette. So haben die Schweden gut kriegen / sagte ich / wenn ihr Deutschen hierzu die Köpffe und die Fäuste her leihet / und lasset sie den Namen und die Herrschafft haben. Sie sahen einander an und schwiegen stille“. Vgl. auch das Streitgespräch zwischen einem kaiserlich und einem schwedisch Gesinnten „Colloquium Politicum“ (1632). Zur Fehleinschätzung der schwedischen Armee (1642): FEIL, Die Schweden in Oesterreich, S. 355, zitiert [siehe VD17 12:191579K] den Jesuiten Anton Zeiler (1642): „Copey Antwort-Schreibens / So von Herrn Pater Antoni Zeylern Jesuiten zur Newstadt in under Oesterreich / an einen Land-Herrn auß Mähren / welcher deß Schwedischen Einfalls wegen / nach Wien entwichen / den 28 Junii An. 1642. ergangen : Darauß zu sehen: I. Wessen man sich bey diesem harten und langwürigen Krieg in Teutschland / vornemlich zutrösten habe / Insonderheit aber / und für das II. Was die rechte und gründliche Ursach seye / warumb man bißher zu keinem Frieden mehr gelangen können“. a. a. O.: „Es heisst: die Schweden bestünden bloss aus 5 bis 6000 zerrissenen Bettelbuben; denen sich 12 bis 15000 deutsche Rebellen beigesellt. Da sie aus Schweden selbst jährlich höchstens 2 bis 3000 Mann ‚mit Marter und Zwang’ erhalten, so gleiche diese Hilfe einem geharnischten Manne, der auf einem Krebs reitet. Im Ganzen sei es ein zusammengerafftes, loses Gesindel, ein ‚disreputirliches kahles Volk’, welches bei gutem Erfolge Gott lobe, beim schlimmen aber um sein Erbarmen flehe“. Im Mai 1645 beklagte Torstensson, dass er kaum noch 500 eigentliche Schweden bei sich habe, die er trotz Aufforderung nicht zurückschicken könne; DUDÍK, Schweden in Böhmen und Mähren, S. 160.

[42] Breslau [Wrocław]; HHSSchl, S. 38ff.

[43] Hans Georg v. Arnim-Boitzenburg [1583 Boitzenburg-28.4.1641 Dresden], polnische, dann schwedische Dienste, 1627 kaiserlicher Obrist, Feldmarschall, 1630 kurbrandenburgischer u. kursächsischer Feldmarschall, 1635 Ausscheiden wegen Prager Frieden, 1637 Verschleppung nach Schweden u. Flucht, ab 1641 Reorganisation der kursächsischen Armee. Vgl. STADTMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 30ff.

[44] Ohlau [Oława]; HHSSchl, S. 373ff.

[45] Brieg [Brzeg]; HHSSchl, S. 54ff.

[46] Namslau [Namysłów]; HHSSchl, S. 326ff.

[47] Kriegsgefangene: Zur Gefangennahme vgl. die Reflexionen bei MAHR, Monro, S. 46: „Es ist für einen Mann besser, tüchtig zu kämpfen und sich rechtzeitig zurückzuziehen, als sich gefangennehmen zu lassen, wie es am Morgen nach unserem Rückzug vielen geschah. Und im Kampf möchte ich lieber ehrenvoll sterben als leben und Gefangener eines hartherzigen Burschen sein, der mich vielleicht in dauernder Haft hält, so wie viele tapfere Männer gehalten werden. Noch viel schlimmer ist es, bei Gefangennahme, wie es in gemeiner Weise immer wieder geübt wird, von einem Schurken nackt ausgezogen zu werden, um dann, wenn ich kein Geld bei mir habe, niedergeschlagen und zerhauen, ja am Ende jämmerlich getötet zu werden: und dann bin ich nackt und ohne Waffen und kann mich nicht verteidigen. Man Rat für den, der sich nicht entschließen kann, gut zu kämpfen, geht dahin, daß er sich dann wenigstens je nach seinem Rang gut mit Geld versehen soll, nicht nur um stets selbst etwas bei sich zu haben, sondern um es an einem sicheren Ort in sicheren Händen zu hinterlegen, damit man ihm, wenn er gefangen ist, beistehen und sein Lösegeld zahlen kann. Sonst bleibt ihm nichts anderes übrig, als sich zu entschließen, in dauernder Gefangenschaft zu bleiben, es sei denn, einige edle Freunde oder andere haben mit ihm Mitleid“. Nach LAVATER, Kriegs-Büchlein, S. 65, hatten folgende Soldaten bei Gefangennahme keinerlei Anspruch auf Quartier (Pardon): „wann ein Soldat ein eysen, zinne, in speck gegossen, gekäuete, gehauene oder gevierte Kugel schiesset, alle die gezogene Rohr und französische Füse [Steinschloßflinten] führen, haben das Quartier verwirkt. Item alle die jenigen, die von eysen geschrotete, viereckige und andere Geschröt vnd Stahel schiessen, oder geflammte Dägen, sollt du todt schlagen“. Leider reduziert die Forschung die Problematik der de facto rechtlosen Kriegsgefangenen noch immer zu einseitig auf die Alternative „unterstecken“ oder „ranzionieren“. Der Ratsherr Dr. Plummern berichtet (1633); SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Eodem alß die von Pfullendorff avisirt, daß ein schwedischer reütter bei ihnen sich befinnde, hatt vnser rittmaister Gintfeld fünf seiner reütter dahin geschickht sollen reütter abzuholen, welliche ihne biß nach Menßlißhausen gebracht, allda in dem wald spolirt vnd hernach zu todt geschoßen, auch den bauren daselbst befohlen in den wald zu vergraben, wie beschehen. Zu gleicher zeit haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd naher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächts sein sollen, dahero weiln rittmaister Gintfeld ein gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen wird“. Der Benediktiner-Abt Gaisser berichtet zu 1633; STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 415: „Der Bürger August Diem sei sein Mitgefangener gewesen, für den er, falls er nicht auch in dieser Nacht entkommen sei, fürchte, daß er heute durch Aufhängen umkomme. Dieser sei, schon vorher verwundet, von den Franzosen an den Füßen in einem Kamin aufgehängt und so lange durch Hängen und Rauch gequält worden, bis das Seil wieder abgeschnitten worden sei und er gerade auf den Kopf habe herabfallen dürfen“. Soldaten mussten sich mit einem Monatssold  freikaufen, für Offiziere gab es je nach Rang besondere Vereinbarungen zwischen den Kriegsparteien. Das Einsperren in besondere Käfige, die Massenhinrichtungen, das Vorantreiben als Kugelfang in der ersten Schlachtreihe, die Folterungen, um Auskünfte über Stärke und Bewegung des Gegners zu erfahren, die Hungerkuren, um die „Untersteckung“ zu erzwingen etc., werden nicht berücksichtigt. Frauen, deren Männer in Gefangenschaft gerieten, erhielten, wenn sie Glück hatten, einen halben Monatssold bis zwei Monatssolde ausgezahlt und wurden samt ihren Kindern fortgeschickt. KAISER, Kriegsgefangene; KROENER, Soldat als Ware. Die Auslösung konnte das eigene Leben retten; SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Zu gleicher zeitt [August 1630] haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd nacher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächte sein sollen, dahero weiln rittmeister Gintfeld eine gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen worden“. Teilweise beschaffte man über sie Informationen; SEMLER, Tagebücher, S. 70 (1633): „Wie beschehen vnd seyn nahendt bei der statt [Überlingen; BW] vier schwedische reütter, so auf dem straiff geweßt, von vnsern tragonern betretten [angetroffen; BW], zwen darvon alsbald nidergemacht, zwen aber, so vmb quartier gebeten, gefangen in die statt herein gebracht worden. Deren der eine seines angebens Christian Schultheß von Friedland [S. 57] auß dem hertzogthumb Mechelburg gebürtig vnder der kayßerlichen armada siben jahr gedient vnd diesen sommer zu Newmarckht gefangen vnd vndergestoßen [am 30.6.1633; BW] worden: der ander aber von Saltzburg, vnderm obrist König geritten vnd zu Aichen [Aichach; BW] in Bayern vom feind gefangen vnd zum dienen genötiget worden. Vnd sagte der erste bei hoher betheurung vnd verpfändung leib vnd lebens, dass die schwedische vmb Pfullendorff ankomne vnd noch erwartende armada 24 regimenter starck, vnd werde alternis diebus von dem Horn vnd hertzogen Bernhard commandirt; führen 4 halb carthaunen mit sich vnd ettlich klainere veld stückhlin. Der ander vermainte, daß die armada 10.000 pferdt vnd 6.000 zu fůß starckh vnd der so geschwinde aufbruch von Tonawerd [Donauwörth; BW] in diese land beschehen seye, weiln man vernommen, dass die kayserische 8000 starckh in Würtemberg eingefallen“. Auf Gefangenenbefreiung standen harte Strafen. Pflummern hält in seinem Tagebuch fest: „Martij 24 [1638; BW] ist duca Federico di Savelli, so in dem letzsten vnglückhseeligen treffen von Rheinfelden den 3 Martij neben dem General von Wert, Enckefort vnd andern obristen vnd officiern gefangen vnd bis dahin zu Lauffenburg enthallten worden, durch hilff eines weibs auß: vnd den bemellten 24 Martij zu Baden [Kanton Aargau] ankommen, volgenden morgen nach Lucern geritten vnd von dannen nach Costantz vnd seinem vermellden nach fürter zu dem general Götzen ihne zu fürderlichem fortzug gegen den feind zu animirn passirt. Nach seinem außkommen seyn ein officier sambt noch einem soldaten wegen vnfleißiger wacht vnd der pfarherr zu Laufenburg neben seinem capellan auß verdacht, daß sie von deß duca vorhabender flucht waß gewüßt, gefänglich eingezogen, die gaistliche, wie verlautt, hart torquirt [gefoltert; BW], vnd obwoln sie vnschuldig geweßt, offentlich enthauptet; die ihenige fraw aber, durch deren hauß der duca sambt seinem camerdiener außkommen, vnd noch zwo personen mit růthen hart gestrichen worden“. Der Benediktoner-Abt Gaisser berichtet über die Verschiffung schwedischer Gefangener des Obristen John Forbes de Corse von Villingen nach Lindau (1633); STEMMLER, Tagebücher Bd. 1, S. 319: „Abschreckend war das Aussehen der meisten gemeinen Soldaten, da sie von Wunden entkräftet, mit eigenem oder fremdem Blute besudelt, von Schlägen geschwächt, der Kleider und Hüte beraubt, viele auch ohne Schuhe, mit zerrissenen Decken behängt, zu den Schiffen mehr getragen als geführt wurden, mit harter, aber ihren Taten angemessener Strafe belegt“. Gefangene waren je nach Vermögen darauf angewiesen, in den Städten ihren Unterhalt durch Betteln zu bestreiten. Sie wurden auch unter Offizieren als Geschenk gebraucht; KAISER, Wohin mit den Gefangenen ?, in: http://dkblog.hypotheses.org/108: „Im Frühsommer 1623 hatte Christian von Braunschweig, bekannt vor allem als ‚toller Halberstädter’, mit seinen Truppen in der Nähe Göttingens, also im Territorium seines älteren Bruders Herzog Friedrich Ulrich, Quartier genommen. In Scharmützeln mit Einheiten der Armee der Liga, die damals im Hessischen operierte, hatte er einige Gefangene gemacht. Was sollte nun mit diesen geschehen? Am 1. Juli a. St. wies er die Stadt Göttingen an, die gefangenen Kriegsknechte nicht freizulassen; vielmehr sollte die Stadt sie weiterhin ‚mit nottürfftigem vnterhalt’ versorgen, bis andere Anweisungen kämen. Genau das geschah wenige Tage später: Am 7. Juli a. St. erteilte Christian seinem Generalgewaltiger (d. h. der frühmodernen Militärpolizei) den Befehl, daß er ‚noch heutt vor der Sonnen vntergangk, viertzig dero zu Göttingen entthaltenen gefangenen Soldaten vom feinde, den Lieutenantt vnd Officiers außsgenommen, Laße auffhencken’. Um den Ernst der Anweisung zu unterstreichen, fügte er hinzu, daß dies ‚bei vermeidung vnser hochsten vngnad’ geschehen solle. Der Generalgewaltiger präsentierte daraufhin der Stadt Göttingen diesen Befehl; bei der dort überlieferten Abschrift findet sich auf der Rückseite die Notiz vom Folgetag: ‚Vff diesen Schein seindt dem Gewalthiger 20 Gefangene vff sein darneben mundtlich andeuten ausgevolgtt worden’. Der Vollzug fand also offenbar doch nicht mehr am 7. Juli, am Tag der Ausfertigung des Befehls, statt. Aber es besteht kaum ein Zweifel, daß zwanzig Kriegsgefangene mit dem Strang hingerichtet wurden. (StA Göttingen, Altes Aktenarchiv, Nr. 5774 fol. 2 Kopie; der Befehl an die Stadt Göttingen vom 1.7.1623 a.St. ebd. fol. 32 Ausf.)“. Teilweise wurden Gefangene auch unter den Offizieren verkauft; MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 607 (Schweinfurt 1645). Zur Problematik vgl. KAISER, Kriegsgefangene in der Frühen Neuzeit, S. 11-14.

[48] Oppeln [Opole]; HHSSchl, S. 378ff.

[49] Jägerndorf [Krnov; Bez. Freudenthal, Tschechien]; HHSBöhm, S. 222ff.

[50] Troppau [Opava, Tschechien]; HHSBöhm, S. 625ff.

[51] Schweidnitz [Świdnica]; HHSSchl, S. 491ff.

[52] KUNATH, Kursachsen, S. 100f.

[53] Regiment: Größte Einheit im Heer, aber mit höchst unterschiedlicher Stärke: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl. eines Reiterregiments von 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obristleutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim v. Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm v. Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.

[54] SCHERER, Sächs. Regimenter, Nr. 13..

[55] Vgl. CATALANO, Ein Chamäleon; REBITSCH, Wallenstein; MORTIMER, Wallenstein; SCHUBERTH; REICHEL, Die blut’ge Affair’; MORTIMER, Wallenstein.

[56] Zittau; HHSD VIII, S. 371ff.

[57] Ottavio Piccolomini Pieri di Sticciano [Picoloni, Picolomnini, Bicolomini] P. d’Aragona, Herzog von Amalfi [11.11.1599 Florenz-11. 8.1656 Wien], kaiserlicher Feldmarschall. Vgl. BARKER, Piccolomini. Eine befriedigende Biographie existiert trotz des reichhaltigen Archivmaterials bis heute nicht. Hingewiesen sei auf die Arbeiten von ELSTER (=> Literaturregister).

[58] Torgau [LK Nordsachsen]; HHSD XI, S. 467ff.

[59] Kanth [Katy Wroclawskie; Bez. Breslau] oder Käntchen [Katki; Bez. Schweidnitz].

[60] Glogau [Głogów]; HHSSchl, S. 127ff.

[61] Liegnitz [Legnica]; HHSSchl, S. 283ff.

[62] Oppeln [Opole]; HHSSchl, S. 378ff.

[63] Breslau [Wrocław]; HHSSchl, S. 38ff.

[64] KUNATH, Kursachsen, S. 145f.

[65] Heinrich Matthias Graf v. Thurn-Valvassina [24.2.1567 Schloss Lipnitz/Lipnice nad Sázavou-28.1.1640 Pernau], böhmischer Ständeführer, schwedischer Generalleutnant.

[66] Landsasse: Mitglied der Ritterschaft eines Landes; mit größeren Gütern Angesessener (Schriftsasse, der keine Unterobrigkeit, sondern lediglich den Landesherrn zum Richter hatte).

[67] Jacob [James, Joachim, Heinrich Jakob] Freiherr Duwall [MacDougal, MacDougall, Duwall, Duwalt, Duwaldt, Dubwaldt, Duval, Dual, Duual, Dugaldt, Dougal, Douwall, Duvald, Thubald, Mag. Dubald, Mack Duwall, Tubal, Tubald] [um 1589 Prenzlau – 28.4./9.5.1634 Oppeln], schwedischer Obrist, Generalkommissar. Vgl. MURDOCH, SSNE ID: 1623.

[68] Levin v. Beyern [Bayer, Beyer] [vor 1600 in Brandenburg-vor 1680], kurbrandenburgischer Obrist.

[69] Joachim Ernst v. Krockow [Crakaw, Cracau, Crocko, Crockow, Crockaw, Cracou, Krackau, Krackaw] [1601-Sommer 1646 Danzig], schwedischer, dann kaiserlicher Generalwachtmeister.

[70] Caspar Graf Colonna v. Fels [Völs] [1594-31.3.1666 Oppeln], schwedischer Obrist.

[71] Dragoner [schwed. Dragon; frz. Dragon]: leichter Reiter, der auch zu Fuß focht, benannt nach den mit Drachenkopf (dragon) verzierten Reiterpistolen, nach KEITH, Pike and Shot Tactics, S. 24, aus dem Holländischen „dragen“ bzw. „tragen“. „Arbeiter zu Pferd“ hat man sie genannt. Der Dragoner war im Prinzip ein berittener Musketier (der zum Gefecht absaß), da das Pferd zu schlecht war, um mit der Kavallerie ins Gefecht reiten zu können. Berneck, Geschichte der Kriegskunst, S. 136. Auch äußerlich war der Dragoner nicht vom Infanteristen zu unterscheiden. Zudem verfügte in der schwedischen Armee 1631/32 etwa nur die Hälfte der Dragoner überhaupt über ein Pferd. Oft saßen daher zwei Dragoner auf einem Pferd. Falls überhaupt beritten, wurden die Dragoner als Vorhut eingesetzt, um die Vormarschwege zu räumen und zu sichern. Teilweise machte man auch Unberittene zu Dragonern, indem man ihnen ein Pferd und eine Muskete gab; SCHWARZ, Die Neumark, S. 52. Des Öfteren führten Dragoner am Sattelknopf kleine Äxte mit, um Hindernisse entfernen oder sich auch zeitweise selbst verteidigen zu können. Zum Teil wurden unberittene Dragoner-Einheiten im Kampf auch als Musketiere eingesetzt. Zu ihren Aufgaben gehörte auch Sicherung und Deckung von Konvois, Patrouillen, Angriffe aus dem Hinterhalt, Bildung der Vor- und Nachhut. Ausführlich dargestellt bei ENGERISSER, Von Kronach, S. 468ff., FLIEGER, Die Schlacht, S. 123ff.  Eine Designation vom 13.7.1643 über die Verwendung des Werbegeldes bzw. die Abrechnung für einen Dragoner stellt 44 Gulden 55 Kreuzer in Rechnung. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd. Zu den Waffen vgl. http://www.engerisser.de/Bewaffnung/Bewaffnung.html.

[72] Meile: 1 Meile = ca. 7,420 km, eine schwedische (auch große) wie auch westfälische große Meile wurde mit 10 km bzw. 10, 044 km gerechnet. In der Regel kein bestimmtes Maß, sondern eine Strecke, „die ein Fußgänger ohne Anstrengung in zwei Stunden zurücklegen“ konnte. HIRSCHFELDER, Herrschaftsordnung, S. 192.

[73] N Stössel [ – ], schwedischer Obrist.

[74] Konrad [Kurt] Alexander Magnus v. Burgsdorff [Borgsdorff] [11.12.1595-1.2.1652 Berlin] kurbrandenburgischer Geheimrat, Oberkämmerer u. Obrist.

[75] Schwadron, Esquadron [schwed. skvadron, dän. squadron]: Im 16. Jahrhundert bezeichnete Escadre (von lateinisch exquadra Gevierthaufen, Geschwader) eine Stellungsform des Fußvolks und der Reiterei, aus welcher im 17. Jahrhundert für letztere die Eskadron, für ersteres das Bataillon hervorging. Ca. 210 Pikeniere sollten eine Schwadron bilden, 3 eine Brigade. Die Schwadron der Reiterei entsprach der Kompanie der Fußtruppen. Die schwedische Kompanie (Fußtruppen) bestand nach Lorenz TROUPITZ, Kriegs-Kunst / nach Königlich Schwedischer Manier eine Compagny zu richten, Franckfurt 1638, aus drei Schwadronen (zu Korporalschaften, eine Schwadron entsprach daher dem späteren Zug). Die Schwadron war in der Regel eine taktische, selbstständig operierende Infanterie- oder Kavallerieeinheit, die nur für die jeweilige Schlacht aus verfügbaren Einheiten gebildet wurde, meist aus einem Regiment bestehend. Nach Bedarf konnten a) bestehende zahlenmäßig starke Regimenter geteilt oder b) schwache Regimenter zu einer Schwadron zusammengelegt werden; SCHÜRGER, Archäologisch entzaubert, S. 380.

[76] Claude de Letouf, baron de Sirot [Sire, Syre, Cirey, Siroti, Sirota] [12.7.1600 Schloss Sirot bei Cluny (Saône-et-Loire)-6.4.1652 Orléans], französischer Generalfeldmarschallleutnant. Vgl. BARTHÉLMY, Mémoires et la vie de Messire Claude de Letouf chevalier, baron de Sirot.

[77] Kürassier, Kürisser, Kyrisser, Corazzen (franz. Cuirasse für Lederpanzer (cuir = Leder) [schwed. kyrassiär, dän. kyrassér]: Die Kürassiere waren die älteste, vornehmste – ein gerade daher unter Adligen bevorzugtes Regiment –  und am besten besoldete Waffengattung. Sie gehörten zu den Eliteregimentern, der schweren Reiterei, deren Aufgabe im Gefecht es war, die feindlichen Linien zu durchbrechen, die Feinde zur Flucht zu nötigen und damit die Schlacht zu entscheiden. Sie trugen einen geschwärzten Trabharnisch (Brust- und Rückenharnisch, den „Kürass“), Schwert, Ober- und Unterarmzeug, eiserne Stulphandschuhe, Beinschienen und Stulpstiefel mit Sporen, Schwert oder Säbel und zwei lange Reiterpistolen, die vor dem Aufsitzen gespannt wurden. Im späten 16. Jahrhundert wurde es in der schweren Reiterei üblich, einen knielangen Küriss ohne Unterbeinzeug zu tragen. Der Kürass wurde mit 15 Rt. veranschlagt. SKALA, Kürassiere; WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd. Nach LICHTENSTEIN, Schlacht, S. 42f., musste ein dänischer Kürassier mit einem mindestens 16 „Palmen“ [1 Palme = 8, 86 cm] hohen Pferd, Degen u. Pistolen antreten. Der Kürass kostete ihn 15 Rt. Er durfte ein kleineres Gepäckpferd u. einen Jungen mitbringen. Der Arkebusier hatte ebenfalls Pferd, Degen u. Pistolen mitzubringen, durfte aber ein 2. Pferd nur halten, wenn er v. Adel war. Für Brust- u. Rückenschild musste er 11 Rt. zahlen. Der Infanterist brachte den Degen mit u. ließ sich für das gelieferte Gewehr einen Monatssold im ersten halben Jahr seines Dienstes abziehen. Bei der Auflösung des Regiments erhielten die Soldaten sämtl. Waffen mit einem Drittel des Ankaufspreises vergütet, falls der Infanterist noch nicht 6 Monate, der Kavallerist noch nicht 10 Monate gedient hatte; andernfalls mussten sie die Waffen ohne jede Vergütung abliefern. Der Kürassier erhielt für sich u. seinen Jungen täglich 2 Pfd. Fleisch, 2 Pfd. Brot, 1/8 Pfd. Butter oder Käse u. 3 „Pott“ [1 Pott = 4 Glas = 0, 96 Liter] Bier. Arkebusier u. Infanterist bekamen die Hälfte. Die tägliche Ration betrug 12 Pfd. Heu, Gerste oder Hafer je nach den Vorräten. An das Kommissariat musste der Kürassier für Portion u. Ration monatlich 7 Rt., an den Wirt im eigenen oder kontribuierenden Land musste der Kürassier 5, der Unteroffizier 4, der Sergeant 3, Arkebusier u. Infanterist 2 1/2 Rt. zahlen. Im besetzten Land, das keine Kontributionen aufbrachte, wurde ohne Bezahlung requiriert. Ein Teil des Handgeldes wurde bis zum Abschied zurückbehalten, um Desertionen zu verhüten, beim Tode wurde der Teil an die Erben ausbezahlt. Kinder u. Witwen bezogen einen sechsmonatlichen Sold.  Zu den schwedischen Kürassierregimentern vgl. die Bestimmungen in der Kapitulation für Efferen, Adolf Theodor [Dietrich], genannt Hall => „Miniaturen“. Des Öfteren wurden Arkebusierregimenter in Kürassierregimenter umgewandelt, falls die notwendigen Mittel vorhanden waren.

[78] Arkebusier [schwed. arquebusier, dän. arquebusier]: Leichter, mit einer Arkebuse bewaffneter Reiter, eigentlich berittener Infanterist (der zum Gefecht absaß). Die Arkebuse (später Karabiner genannt) war ein kurzes Gewehr von ca. 1 m Länge, eine Waffe für bis zu über 100 g schwere Kugeln, die in freiem Anschlag verwendbar war; bei der Infanterie als Handrohr, Büchse oder Arkebuse, bei der Kavallerie als Karabiner oder Faustrohr (Pistole mit Radschloss). Der Karabiner war leichter als die Muskete, die Geschosse waren ebenfalls leichter, ihre Durchschlagskraft war auch geringer. Gerüstet war der Arkebusier mit einem Kürass aus schussfreiem Brust- und Rückenstück (dieses wurde mit 11 Rt. veranschlagt) oder auch nur dem Bruststück. 1635 wurde von Nürnberger Plattnern ein Arkebusier-Harnisch, der vorn und hinten schusssicher war, für 3 Rt. angeboten; TOEGEL, Der Schwedische Krieg, Nr. 1239. Seitenwehr war ein kurzer Haudegen, in den Sattelhalftern führte er 1 – 2 leichte Pistolen. Er wurde zumeist in kleineren Gefechten oder für Kommandounternehmen eingesetzt. In den Schlachten sollten sie die Flanken der eigenen angreifenden Kürassiere decken und in die von ihnen geschlagenen Lücken eindringen. Er erhielt als Verpflegung die Hälfte dessen, was dem Kürassier zustand, zudem auch weniger Sold. Vgl. ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 464ff., FLIEGER, Die Schlacht, S. 123, BEAUFORT-SPONTIN, Harnisch, S. 96. Des Öfteren wurden Arkebusierregimenter, wenn die Mittel vorhanden waren, in Kürassierregimenter umgewandelt. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd. Zu den Waffen vgl. auch http://www.engerisser.de/Bewaffnung/Bewaffnung.html.

[79] Kriegsgefangene: Zur Gefangennahme vgl. die Reflexionen bei MAHR, Monro, S. 46: „Es ist für einen Mann besser, tüchtig zu kämpfen und sich rechtzeitig zurückzuziehen, als sich gefangennehmen zu lassen, wie es am Morgen nach unserem Rückzug vielen geschah. Und im Kampf möchte ich lieber ehrenvoll sterben als leben und Gefangener eines hartherzigen Burschen sein, der mich vielleicht in dauernder Haft hält, so wie viele tapfere Männer gehalten werden. Noch viel schlimmer ist es, bei Gefangennahme, wie es in gemeiner Weise immer wieder geübt wird, von einem Schurken nackt ausgezogen zu werden, um dann, wenn ich kein Geld bei mir habe, niedergeschlagen und zerhauen, ja am Ende jämmerlich getötet zu werden: und dann bin ich nackt und ohne Waffen und kann mich nicht verteidigen. Man Rat für den, der sich nicht entschließen kann, gut zu kämpfen, geht dahin, daß er sich dann wenigstens je nach seinem Rang gut mit Geld versehen soll, nicht nur um stets selbst etwas bei sich zu haben, sondern um es an einem sicheren Ort in sicheren Händen zu hinterlegen, damit man ihm, wenn er gefangen ist, beistehen und sein Lösegeld zahlen kann. Sonst bleibt ihm nichts anderes übrig, als sich zu entschließen, in dauernder Gefangenschaft zu bleiben, es sei denn, einige edle Freunde oder andere haben mit ihm Mitleid“. Nach LAVATER, Kriegs-Büchlein, S. 65, hatten folgende Soldaten bei Gefangennahme keinerlei Anspruch auf Quartier (Pardon): „wann ein Soldat ein eysen, zinne, in speck gegossen, gekäuete, gehauene oder gevierte Kugel schiesset, alle die gezogene Rohr und französische Füse [Steinschloßflinten] führen, haben das Quartier verwirkt. Item alle die jenigen, die von eysen geschrotete, viereckige und andere Geschröt vnd Stahel schiessen, oder geflammte Dägen, sollt du todt schlagen“. Leider reduziert die Forschung die Problematik der de facto rechtlosen Kriegsgefangenen noch immer zu einseitig auf die Alternative „unterstecken“ oder „ranzionieren“. Der Ratsherr Dr. Plummern berichtet (1633); SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Eodem alß die von Pfullendorff avisirt, daß ein schwedischer reütter bei ihnen sich befinnde, hatt vnser rittmaister Gintfeld fünf seiner reütter dahin geschickht sollen reütter abzuholen, welliche ihne biß nach Menßlißhausen gebracht, allda in dem wald spolirt vnd hernach zu todt geschoßen, auch den bauren daselbst befohlen in den wald zu vergraben, wie beschehen. Zu gleicher zeit haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd naher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächts sein sollen, dahero weiln rittmaister Gintfeld ein gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen wird“. Der Benediktiner-Abt Gaisser berichtet zu 1633; STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 415: „Der Bürger August Diem sei sein Mitgefangener gewesen, für den er, falls er nicht auch in dieser Nacht entkommen sei, fürchte, daß er heute durch Aufhängen umkomme. Dieser sei, schon vorher verwundet, von den Franzosen an den Füßen in einem Kamin aufgehängt und so lange durch Hängen und Rauch gequält worden, bis das Seil wieder abgeschnitten worden sei und er gerade auf den Kopf habe herabfallen dürfen“. Soldaten mussten sich mit einem Monatssold  freikaufen, für Offiziere gab es je nach Rang besondere Vereinbarungen zwischen den Kriegsparteien. Das Einsperren in besondere Käfige, die Massenhinrichtungen, das Vorantreiben als Kugelfang in der ersten Schlachtreihe, die Folterungen, um Auskünfte über Stärke und Bewegung des Gegners zu erfahren, die Hungerkuren, um die „Untersteckung“ zu erzwingen etc., werden nicht berücksichtigt. Frauen, deren Männer in Gefangenschaft gerieten, erhielten, wenn sie Glück hatten, einen halben Monatssold bis zwei Monatssolde ausgezahlt und wurden samt ihren Kindern fortgeschickt. KAISER, Kriegsgefangene; KROENER, Soldat als Ware. Die Auslösung konnte das eigene Leben retten; SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Zu gleicher zeitt [August 1630] haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd nacher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächte sein sollen, dahero weiln rittmeister Gintfeld eine gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen worden“. Teilweise beschaffte man über sie Informationen; SEMLER, Tagebücher, S. 70 (1633): „Wie beschehen vnd seyn nahendt bei der statt [Überlingen; BW] vier schwedische reütter, so auf dem straiff geweßt, von vnsern tragonern betretten [angetroffen; BW], zwen darvon alsbald nidergemacht, zwen aber, so vmb quartier gebeten, gefangen in die statt herein gebracht worden. Deren der eine seines angebens Christian Schultheß von Friedland [S. 57] auß dem hertzogthumb Mechelburg gebürtig vnder der kayßerlichen armada siben jahr gedient vnd diesen sommer zu Newmarckht gefangen vnd vndergestoßen [am 30.6.1633; BW] worden: der ander aber von Saltzburg, vnderm obrist König geritten vnd zu Aichen [Aichach; BW] in Bayern vom feind gefangen vnd zum dienen genötiget worden. Vnd sagte der erste bei hoher betheurung vnd verpfändung leib vnd lebens, dass die schwedische vmb Pfullendorff ankomne vnd noch erwartende armada 24 regimenter starck, vnd werde alternis diebus von dem Horn vnd hertzogen Bernhard commandirt; führen 4 halb carthaunen mit sich vnd ettlich klainere veld stückhlin. Der ander vermainte, daß die armada 10.000 pferdt vnd 6.000 zu fůß starckh vnd der so geschwinde aufbruch von Tonawerd [Donauwörth; BW] in diese land beschehen seye, weiln man vernommen, dass die kayserische 8000 starckh in Würtemberg eingefallen“. Auf Gefangenenbefreiung standen harte Strafen. Pflummern hält in seinem Tagebuch fest: „Martij 24 [1638; BW] ist duca Federico di Savelli, so in dem letzsten vnglückhseeligen treffen von Rheinfelden den 3 Martij neben dem General von Wert, Enckefort vnd andern obristen vnd officiern gefangen vnd bis dahin zu Lauffenburg enthallten worden, durch hilff eines weibs auß: vnd den bemellten 24 Martij zu Baden [Kanton Aargau] ankommen, volgenden morgen nach Lucern geritten vnd von dannen nach Costantz vnd seinem vermellden nach fürter zu dem general Götzen ihne zu fürderlichem fortzug gegen den feind zu animirn passirt. Nach seinem außkommen seyn ein officier sambt noch einem soldaten wegen vnfleißiger wacht vnd der pfarherr zu Laufenburg neben seinem capellan auß verdacht, daß sie von deß duca vorhabender flucht waß gewüßt, gefänglich eingezogen, die gaistliche, wie verlautt, hart torquirt [gefoltert; BW], vnd obwoln sie vnschuldig geweßt, offentlich enthauptet; die ihenige fraw aber, durch deren hauß der duca sambt seinem camerdiener außkommen, vnd noch zwo personen mit růthen hart gestrichen worden“. Der Benediktoner-Abt Gaisser berichtet über die Verschiffung schwedischer Gefangener des Obristen John Forbes de Corse von Villingen nach Lindau (1633); STEMMLER, Tagebücher Bd. 1, S. 319: „Abschreckend war das Aussehen der meisten gemeinen Soldaten, da sie von Wunden entkräftet, mit eigenem oder fremdem Blute besudelt, von Schlägen geschwächt, der Kleider und Hüte beraubt, viele auch ohne Schuhe, mit zerrissenen Decken behängt, zu den Schiffen mehr getragen als geführt wurden, mit harter, aber ihren Taten angemessener Strafe belegt“. Gefangene waren je nach Vermögen darauf angewiesen, in den Städten ihren Unterhalt durch Betteln zu bestreiten. Sie wurden auch unter Offizieren als Geschenk gebraucht; KAISER, Wohin mit den Gefangenen ?, in: http://dkblog.hypotheses.org/108: „Im Frühsommer 1623 hatte Christian von Braunschweig, bekannt vor allem als ‚toller Halberstädter’, mit seinen Truppen in der Nähe Göttingens, also im Territorium seines älteren Bruders Herzog Friedrich Ulrich, Quartier genommen. In Scharmützeln mit Einheiten der Armee der Liga, die damals im Hessischen operierte, hatte er einige Gefangene gemacht. Was sollte nun mit diesen geschehen? Am 1. Juli a. St. wies er die Stadt Göttingen an, die gefangenen Kriegsknechte nicht freizulassen; vielmehr sollte die Stadt sie weiterhin ‚mit nottürfftigem vnterhalt’ versorgen, bis andere Anweisungen kämen. Genau das geschah wenige Tage später: Am 7. Juli a. St. erteilte Christian seinem Generalgewaltiger (d. h. der frühmodernen Militärpolizei) den Befehl, daß er ‚noch heutt vor der Sonnen vntergangk, viertzig dero zu Göttingen entthaltenen gefangenen Soldaten vom feinde, den Lieutenantt vnd Officiers außsgenommen, Laße auffhencken’. Um den Ernst der Anweisung zu unterstreichen, fügte er hinzu, daß dies ‚bei vermeidung vnser hochsten vngnad’ geschehen solle. Der Generalgewaltiger präsentierte daraufhin der Stadt Göttingen diesen Befehl; bei der dort überlieferten Abschrift findet sich auf der Rückseite die Notiz vom Folgetag: ‚Vff diesen Schein seindt dem Gewalthiger 20 Gefangene vff sein darneben mundtlich andeuten ausgevolgtt worden’. Der Vollzug fand also offenbar doch nicht mehr am 7. Juli, am Tag der Ausfertigung des Befehls, statt. Aber es besteht kaum ein Zweifel, daß zwanzig Kriegsgefangene mit dem Strang hingerichtet wurden. (StA Göttingen, Altes Aktenarchiv, Nr. 5774 fol. 2 Kopie; der Befehl an die Stadt Göttingen vom 1.7.1623 a.St. ebd. fol. 32 Ausf.)“. Teilweise wurden Gefangene auch unter den Offizieren verkauft; MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 607 (Schweinfurt 1645). Zur Problematik vgl. KAISER, Kriegsgefangene in der Frühen Neuzeit, S. 11-14.

[80] Johann Gottfried v. Rauchhaupt [Rauhaupt] [1598-1635], kaiserlicher Obrist.

[81] KREBS, Hans Ulrich Freiherr von Schaffgotsch, S. 40f.

[82] Axel Gustafsson Oxenstierna Greve af Södermore [16.6.1583 Fanö bei Uppsala-28.1.1654 Stockholm], schwedischer Reichskanzler. Vgl. WETTERBERG, Axel Oxenstierna; FINDEISEN, Axel Oxenstierna; BACKHAUS (Hg.), Brev 1-2.

[83] Generalleutnant [schwed. Generalleutnant]: Der Generalleutnant vertrat den General bzw. Feldherrn und war in der kaiserlichen, kurbayerischen, dänischen und schwedischen Armee der höchste Befehlshaber und Stellvertreter des Kaisers und des Königs/der Königin, mit weitgehenden politischen und militärischen Vollmachten. Über ihm stand nur noch der „Generalissimus“ mit absoluter Vollmacht. Als Rekompens erhielt er für seine Leistungen Landzuweisungen (zumeist aus eroberten Gebieten oder den sogenannten „Rebellengütern“) sowie die Erhebung etwa in den Grafen- oder Herzogsstand. Als Stellvertreter seines Dienstherrn führte er Verhandlungen mit den Ständen, erzwang die Depossedierung von Adligen und Absetzung von Territorialherrn in den besetzten Gebieten und lenkte durch seine Abgesandten auch Friedensverhandlungen. Wichtige Träger der gesamten Organisation des Kriegswesens waren dabei die Generalkriegskommissare und die Obristen, die in der Regel nach ihm oder nach seinen Vorschlägen bestallt wurden.

[84] manuteniert: erhalten.

[85] Diversion: Ablenkungsmanöver, Vorstoß auf einem Nebenkriegsschauplatz, unerwarteter Angriff.

[86] Matthias [Matteo] [di] Gallas [Galas, Galasso], Graf v. Campo, Herzog v. Lucera] [17.10.1588 Trient-25.4.1647 Wien], kaiserlicher Generalleutnant. Vgl. REBITSCH, Matthias Gallas; KILIÁN, Johann Matthias Gallas.

[87] Leitmeritz [Litoměřice]; HHSBöhm, S. 324ff.

[88] in die Harre: auf Dauer, in die Länge.

[89] Pest: Eine während des gesamten Krieges immer wieder auftretende Seuche war die Pest (die „zur frühen Neuzeit wie das Amen in der Kirche“ gehörte, ULBRICHT, Seuche, S. 10) als demographische Katastrophe für einzelne Landstriche, von HAPPE [mdsz.thulb.uni-jena.de: I 87r] und seinen Zeitgenossen neben Krieg und Hunger zu den drei Hauptstrafen Gottes gerechnet; vgl. dazu auch LANG, Pestilentz, S. 133 f. Truppenbewegungen, Zerstörungen, Hungerkrisen bzw. chronische Unterernährung, mangelnde Hygiene etc. trugen zur Verbreitung der Pest bei, die in vier Formen auftrat: 1. die abortive Pest als „leichte“ Variante: Symptome waren leichtes Fieber sowie Anschwellen der Lymphdrüsen. War die Infektion überstanden, wurden Antikörper gebildet, die eine etwa 10 Jahre anhaltende Immunisierung gegen die drei anderen Formen bildete. MARX mdsz.thulb.uni-jena.de] starb 10 Jahre nach der Pest von 1625 an der Pest von 1635. 2. die Beulenpest (Bubonenpest nach griech. bubo = Beule), die nach ca. 9 Tagen zum Tod führen konnte, wenn der Erreger ins Blut eintrat, die Letalität konnte zwischen 60-80 % liegen). Die Ansteckungszeit lag zwischen wenigen Stunden und etwa einer Woche, Symptome waren Kopf- und Gliederschmerzen, Fieber, Benommenheit, Schlaflosigkeit, später treten Bewusstseinsstörungen und Ohnmachtsanfälle auf. Im Bereich des Flohbisses bildeten sich stark anschwellende und äußerst schmerzhafte Beulen am Hals, an den Leisten und Achselhöhlen. Diese Beulen erreichten eine Größe von ca. 10 cm und waren durch die die Blutungen in den Lymphknoten dunkelblau bis schwarz eingefärbt. Sie fielen nach Vereiterung in sich zusammen. Die Beulenpest an sich war nicht tödlich, da die Beulen von selbst abheilen konnten. Das Aufschneiden der Beulen war insofern gefährlich, da die Bakterien über das Blut in andere Organe gelangen konnten. Bei den unbehandelten Patienten kam es wohl bei 30-50 %r zur gefährlichen Lungenpest. Die Beulenpest verbreitete sich im Winter kältebedingt langsamer als im Sommer und erreichte ihren Höhepunkt im Herbst. 3. die Pestsepsis (Pestseptikämie), wenn die Bakterien in die Blutbahn eintraten, entweder über offene Wunden oder beim Platzen der Pestbeulen nach innen. Symptome waren hier hohes Fieber, Kopfschmerzen, Anfälle von Schüttelfrost, danach kam es zu größeren Haut- und Organblutungen. Der Tod trat bei Nichtbehandelten wohl spätestens nach 36 Stunden auf. 4. die Lungenpest, bei der die Erreger durch die Pestsepsis in die Lunge kamen oder von Mensch zu Mensch durch Tröpfcheninfektion übertragen wurde, bei der der Tod angeblich in 24 Stunden, zumeist aber unbehandelt in 2 bis 5 Tagen eintrat und die eine Letalität von 95 % hatte. Angeblich konnte man sich in nur 1 bis 2 Tagen anstecken. Symptome waren eine starke Atemnot, Husten, blaue Lippen und blutiger Auswurf. Das führt zu einem Lungenödem, verbunden mit dem Zusammenbruch des Kreislaufs. MARX’ Angaben [mdsz.thulb.uni-jena.de]  lassen vermuten, dass es sich bei der Pest von 1625 um die Beulenpest gehandelt haben muss. Geschlecht, sozialer Status und Ernährung waren Determinanten, die über Ansteckung und Abwehrkräfte entschieden. Der Pestbazillus wurde durch Rattenflöhe, Wanzen, Läuse und andere Parasiten übertragen. Das Bakterium blieb z. B. in Flohkot, Staub, Kleidung, Pelzen, Wasser und Erde wochenlang virulent. Zumindest scheint man in Erfurt 1625 recht sorglos mit der Ansteckungsgefahr umgegangen zu sein, HEUBEL, S. 42 [mdsz.thulb.uni-jena.de]. Möglicherweise hatte der Rat jedoch durch eine strenge Quarantäne von vierzig Tagen Versorgungsengpässe befürchtet und wollte die Handelsbeziehungen nicht gefährden. Zur Pest in Wismar (1630) heißt es: BALCK, Wismar, S. 50f.: „Auf Wallensteins Anordnung wurden Gegenmaßregeln getroffen: Der Stadtsyndikus erhielt den Auftrag zur Beschaffung der notwendigen Heilmittel, außerdem wurde ein Pestbarbier angenommen, die infizierten Häuser, Buden und Keller wurden gesperrt, Pflegerinnen und auch besondere Totengräber bestellt. Trotzdem erlosch die Seuche nicht, was man vor allem auf die Fahrlässigkeit und Gleichgültigkeit der Soldaten schob. Sie begruben ihre Toten zum Teil selbst, Kranke stiegen aus den Fenstern ihres Quartiers und besuchten Gesunde, die ihrerseits auch wieder zu den Kranken kamen; ja sie nahmen sogar die Kleider der Gestorbenen an sich. Deshalb wurden auf Wengerskys Befehl vom 4./14. Januar 1630 die Kranken durch besondere Abzeichen kenntlich gemacht, ferner von jedem Regiment ein Feldscherer bestellt und, soweit nötig, die infizierten Häuser durch Posten bewacht. Am 16. August 1630 ordnete schließlich [der kaiserliche Kommandierende; BW] Gramb an, daß 12 wüste Häuser, auf jede Kompagnie eins, bestimmt werden sollten, in denen dann die infizierten Soldaten zu isolieren seien“.Aus Schweinfurt wird 1628 berichtet; HAHN, Chronik 2. Theil, S. 377 (Datierung nach dem a. St.): „Der Rath ließ am 27. December bekannt machen: Daß diejenigen, welche mit der jetzt grassirenden Pest entweder persönlich angesteckt, oder nur aus angesteckten Häusern und Orten wären; sich der gemeinen Badstuben und anderer gemeinen Versammlungen äussern und enthalten sollten“. Auf die seltsamste Weise versuchte man sich übrigens damals vor Ansteckung zu schützen: So legte man frisches, warmes Brot auf die Toten und im Sterbezimmer wurden Zwiebeln aufgehängt, da man glaubte, beides ziehe das Pestgift aus der Luft“ [http://www.schweinfurtfuehrer.de/geschichte/1600-1700]. Die Kurfürsten äußerten im Oktober 1630 ihre Befürchtungen, die aus Italien zurückkehrenden Soldaten würden Pest und Syphilis mitbringen; TOEGEL, Der Schwedische Krieg, Nr. 33, S. 32. Allerdings scheint die in der Forschung vertretene Meinung, dass gerade die unteren Schichten die Angst vor der Pest beiseite geschoben hätten (ULBRICHT, Seuche, S. 44), so nicht stimmig. Mehr als 50 Pestheilige, angeführt von den Heiligen Sebastian und Rochus, wurden angerufen. Gebet, Frömmigkeit, Sittenreinheit und Liebe zu Gott galten aus theologischer Sicht als wirksamer Schutz vor der Pest. Man glaubte sich durch die Umwicklung mit Stroh auch der Leichen vor der Ansteckung mit der Pest schützen zu können. HAHN, Chronik 2. Teil, S. 375 (Schweinfurt 1627): „Von dem Rathe dahier wurde am 4. December beschlossen, dass alle an der Pest Gestorbene bey Nacht und ohne Procession begraben werden sollten“. Pestzeiten boten einen durchaus lukrativen Erwerb für die verachteten Totengräber, der von „ehrlichen“ Berufsgruppen ausgeübt wurde, da z. T. pro Begräbnis bis zu 20 Rt. (BRAUN, Marktredwitz, S. 52f.) verlangt wurde,  aber auch von Angehörigen der ärmeren Bevölkerungsschicht. RUTHMANN, „Was damals fruchtbar und gebauet“, S. 78f. II. Zum Teil wurden ansteckende Krankheiten seit dem Mittelalter als „peste“ (z. B. die „Ungarische Krankheit“) bezeichnet. Vgl. die Ausführungen des Arztes Johann Gigas (1582-1635-1638; PRINZ, Johann Gigas), des Leibarztes v. Kurfürst Ferdinand von Köln u. des Osnabrücker Bischofs Franz Wilhelm von Wartenberg, der auch Anholt u. Tilly behandelte; SÖBBING, Eine Beschreibung, S. 13, 15: „10 Unnd weil die pest niemandt leichtlich angreifft, er sei dan dazu disponirt, daß ist, habe viel ungesunde feuchtigkeitenn bei sich, alß ist guet, bei gueter zeitt purgiren, aderlaßen, schwitzen etc., dan diese entwedder frey sein, oder aber lichtlich konnen errette[t] werden. 11 Hiezu ist auch gehoerigh mäßigh unnd zuchtigh lebenn, ordentliche diaet, naturlicher schlaeff, bewegungh des leibs, kunheit unnd zulaßige freuwde, dann die traurigenn unnd forchtsamen ins gemein die ersten sein. 12 Endtlich weill dießes alles von Godt, ist ein christlich eifferigh gebett, godtsehliges lebenn, meidungh der sunden, daß aller wrombste, soll nicht allein hinder, sondern warnen und allenhalben in acht genommen werden“. Vgl. die Beschreibung der Symptome bei dem erzgebirgischen Pfarrer u. Chronisten LEHMANN, der die Pest mehrfach erlebte: „Diese entsetzliche Seuche führt unzählig viel ungewöhnliche Zufälle und Beschwerden mit sich, nachdem das Gift und Patient beschaffen. Sie fället an mit ungewöhnlichem Frost, auch Schrecken und Schwindel, innerlicher Hitze und Unruhe, Mattigkeit in allen Gliedern, Hauptschmerzen, Rücken- und Seitenstechen, schwerem Odem, hitzigen Augen, Vertrocknung des Mundes, brennendem Durst, Blutstürzen, Achsel-, Ohren- und Seitenschmerzen. Sonderlich ist dabei große Herzensangst, Traurigkeit, Ohnmacht, tiefer Schlaf oder stetes Wachen und Rasen. Der Magen empfindet vom giftigen Ferment lauter Unlust, Aufstoßen, Erbrechen, Durchlauf, daher erfolgen oft gefährliche Spasmi, Konvulsionen, Schwindel, Fresel [Krämpfe; BW], Zittern und Schlagflüsse. Es schießen Karfunkel und Branddrüsen auf in den Weichen, unter den Achseln, hinter den Ohren. Die mühlselige Natur ängstigt sich, daß allerhand rote, gelbe, grüne, blaue, dunkelbraune Giftflecken ausschlagen. Das Angesicht wird ungestalt, gilbicht und grünlicht, der Puls schlägt hitzig, zitternd, unordentlich, die Glieder erkalten oft, es bricht die Herzensangst mit großem Schweiß aus, und zeigen die Schmerzen, Stiche, Flecken, Schlag, Wüten, Toben, Drüsen und Schwären, Urin und Exkremente an, welche innerlichen Hauptgliedmaßen am meisten leiden müssen. Ist also kein Wunder, daß die Pest, nachdem sie mit einem und anderm Zufall auf das schrecklichste grassieret, so vielerlei Namen führet“. LEHMANN, Erzgebirgsannalen, S. 96ff. 1624 ließ sich der Stadtmedikus in Neumarkt (Oberpfalz) durch die beiden Nürnberger Pestilentiarii über die Erscheinungsformen der in Nürnberg ausgebrochenen Pest informieren: „Das pestilenzialische Contagium dieser Stadt ist theils ein unmittelbares, theils ein mittelbares. Uebrigens weil bei den praktischen Aerzten das durch Gegenstände verbreitete Kontagium wie das in Distanz wirkende gleichmässige Kontagium genannt wird (denn man gebraucht es sowohl zur Bezeichnung eines Ansteckungsstoffes als auch der infizirten Luft), so ist zu bemerken, dass wir unter demselben nichts anderes verstehen, als einen Krankheits-Herd (Fomes). Das Pest ‚Miasma‘ ist Gott Lob bei uns zur Zeit nicht durch die Luft verbreitet worden. Daher ergreift die Pest die Menschen bei uns entweder durch einen besonderen Zunder (Fomes) oder durch unmittelbare Berührung. Auf die erste Weise nahm die Krankheit ihren Anfang, auf die zweite gewann sie Verbreitung. Was die Kranken selbst betrifft, so werden diese meist gleich vom Anfang an von einer bedeutenden Hinfälligkeit ergriffen mit Gefühl von Frost oder Hitze, Brechreiz, wirklichem Erbrechen und zuweilen von Bewusstlosigkeit, worauf sich in Kürze Anthraces und Bubonen, theils von verschiedener Farbe, theils von der Farbe der Haut selbst bilden. Doch sind diese Symptome nicht bei allen gleich, sondern verschieden, je nachdem diese oder jene Theile zuerst mit dem Ansteckungsstoff in Berührung kommen. Denn einige werden mit Kopfschmerz, Hinfälligkeit, Ohnmacht befallen, andere klagen über unstillbaren Durst, Fieberhitze und Schlaflosigkeit, auf welche bald Delirien folgen, wieder bei anderen erscheinen sogleich die charakteristischen Zeichen der Pest und zwar oft ohne die den Pestbeulen gewöhnlich vorhergehenden heftigen Schmerzen. Bei einigen Pestkranken entstanden unter den Erscheinungen der Euphorie Abscesse, bei anderen war damit unter heftige Ohnmacht verbunden. Bei einigen beobachtete man bloss Anthraces, bei anderen traten Anthraces und Bubonen zugleich auf. Diejenigen, bei welchen in entfernteren Theilen, z. B. der Leistengegend, Bubonen ausbrachen, wurden fast alle geheilt, während die, bei denen sie auf der Schulter oder der Brust ausbrachen, fast alle starben. Nicht selten trat übrigens der Tod plötzlich, unter scheinbar günstigen Symptomen ein, aber eben so oft sah man auch solche, welche durch die Heftigkeit der Erscheinungen in der äussersten Lebensgefahr zu schweben schienen, gegen alle Erwartung der Gefahr entrinnen und genesen. So gross ist die Täuschung und Bösartigkeit dieser Krankheit“. 1631 erhielt der „Pestilential-Chirurgus“ in Zwickau lediglich freie Wohnung und wöchentlich 1 ½ Rtlr.; HERZOG, Chronik von Zwickau 2. Bd., S. 417.

[90] Liegnitz [Legnica]; HHSSchl, S. 283ff.

[91] N Steinbach [ – ], schwedischer Rittmeister.

[92] in den Eisen liegen: verfolgen.

[93] Glogau [Głogów]; HHSSchl, S. 127ff.

[94] Neiße [Nysa]; HHSSchl, S. 331ff.

[95] Münsterberg i. Schl. [Ziębice, LK Zabkowice Śląskie, Schlesien], HHSSchl, S. 320ff.

[96] Frankenstein [Ząbkowice Śląskie, LK Zabkowice Śląskie, Schlesien]; HHSSchl, S. 95ff.

[97] Reichenbach [Dzierżoniów]; HHSSchl, S. 433ff.

[98] Schweidnitz [Świdnica]; HHSSchl, S. 491ff.

[99] Jauer [Jawor, Stadt u. Fürstentum; Schlesien]; HHSSchl, S. 206ff.

[100] Lemberg [Lwow, Russland].

[101] Bunzlau [Bolesławiec]; HHSSchl, S. 63ff.

[102] Hirschberg [Jelenia Góra, Schlesien]; HHSSchl, S. 189ff.

[103] Fürstenstein, Schloss [Ksiaz, Gem. Liebichau/Lubiechów, Kr. Waldenburg]; HHSSchl, S. 112ff.

[104] Bolkenhain [Bolków, LK Jauer]; HHSSchl, S. 32ff.

[105] Neumarkt [Środa Śląska]; HHSSchl, S. 342ff.

[106] Strehlen [Strzelin, LK Strzelin]; HHSSchl, S. 519ff.

[107] Andrew [Andreas] Lindsay [Lindesay, Linden, Linsen]; Obristleutnant [ -10.12.1649], schwedischer Obristleutnant. Vgl. MURDOCH, SSNE ID: 2951.

[108] Liebau [Lubawka; LK Kamienna Góra]; HHSSchl, S. 281f.

[109] N Scheppel [Scheps] [ – ], schwedischer Rittmeister.

[110] Wischütz [Wyszęcice, Ort der Landgemeinde Wińsko (Winzig), Powiat Wołowski, Niederschlesien, Polen].

[111] Johann Gottfried v. Rauchhaupt [Rauhaupt] [1598-1635], kaiserlicher Obrist.

[112] Hans Abraham v. Gersdorf [Gersdorff] [22.1.1609 Kay-4.9.1678 Torgau], kursächsischer Obrist.

[113] Johann Friedrich v. Kötteritz [1593-6.12.1633 Kölln an der Spree], kurbrandenburgischer Obrist.

[114] Thurn meint hier die Bildung einer Wagenburg aus den Trosswagen.

[115] Stück: Man unterschied Kartaunen [Belagerungsgeschütz mit einer Rohrlänge des 18-19-fachen Rohrkalibers [17,5 – 19 cm], verschoss 40 oder 48 Pfund Eisen, Rohrgewicht: 60-70 Zentner, Gesamtgewicht: 95-105 Zentner, zum Vorspann nötig waren bis zu 32 Pferde: 20-24 Pferde zogen auf einem Rüstwagen das Rohr, 4-8 Pferde die Lafette]; Dreiviertelkartaune: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 16-17faches Kaliber, schoss 36 Pfund Eisen. Vgl. MIETH, Artilleria Recentior Praxis. Halbe Kartaune: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 22-faches Kaliber (15 cm), schoß 24 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 40-45 Zentner, das Gesamtgewicht 70-74 Zentner. Als Vorspann wurden 20-25 Pferde benötigt. ENGERISSER, Von Nördlingen, S. 579. Das Material und der Feuerwerker-Lohn für den Abschuss einer einzigen 24-pfündigen Eisenkugel aus den „Halben Kartaunen“ kostete fünf Reichstaler – mehr als die monatliche Besoldung eines Fußsoldaten“. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 81. Sie hatte eine max. Schussweite von 720 Meter; DAMBOER, Krise, S. 211. Viertelkartaune: „ein stück, welches 12 pfund eisen treibt, 36 zentner wiegt, und 24 kaliber lang ist. man hält diese stücke in den vestungen für die allerbequemste“ [DWB]. Meist als Feldschlange bezeichnet wurde auch die „Halbe Schlange“: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 32-34-faches Kaliber (10,5-11,5 cm), schoss 8-10 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 22-30 Zentner, das Gesamtgewicht 34-48 Zentner. Als Vorspann wurden 10-16 Pferde benötigt; die „Quartierschlange“: 40-36-faches Kaliber (6,5-9 cm), Rohrgewicht: 12-24 Zentner, Gesamtgewicht: 18-36 Zentner, Vorspann: 6-12 Pferde; Falkone: 39-faches Kaliber Rohrgewicht: 14-20 Zentner, Gesamtgewicht: 22-30 Zentner, Vorspann: 6-8 Pferde; Haubitze als Steilfeuergeschütz, 10-faches Kaliber (12-15 cm), zumeist zum Verschießen von gehacktem Blei, Eisenstücken („Hagel“) bzw. Nägeln verwendet; Mörser als Steilfeuergeschütz zum Werfen von Brand- und Sprengkugeln (Bomben). Angaben nach ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 575ff. Pro Tag konnten etwa 50 Schuss abgegeben werden. „Vom Nürnberger Stückegießer Leonhard Loewe ist die Rechnung für die Herstellung zweier jeweils 75 Zentner schwerer Belagerungsgeschütze erhalten, die auf den heutigen Wert hochgerechnet werden kann. An Material- und Lohnkosten verlangte Loewe 2.643 Gulden, das sind ca. 105.000 bis 132.000 Euro. Das Material und der Feuerwerker-Lohn für den Abschuss einer einzigen 24-pfündigen Eisenkugel aus diesen ‚Halben [?; BW] Kartaunen’ kosteten fünf Reichstaler – mehr als die monatliche Besoldung eines Fußsoldaten“. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 81; SCHREIBER, Beschreibung, bzw. Anleitung, 3. Kapitel.

[116] Adam Erdmann Graf Trčka z Lipy [Terzka] [1584, 1599, 1600-25.2.1634 Eger], kaiserlicher Obrist, Feldmarschallleutnant.

[117] Retranchement: der nicht mehr zu verteidigende Teil einer Festung, der vom übrigen Befestigungswerk durch Brustwehr, Schanzkörbe und Palisaden abgetrennt wurde; allgemein: Verschanzung durch starke Brustwehr und Graben. Vgl. LAVATER, KRIEGSBüchlein, S. 24: „Es sind Abschnitte / Afterschantzen / oder neue Brustwehren / welche man / so der Feind einen Wall schier in hat / innerlich dagegen aufwirft / den Feind weiter abzuhalten“.

[118] Knecht, gemeiner: dienstgradloser einfacher Soldat. Er hatte 1630 monatlich Anspruch auf 6 fl. 40 kr., in der brandenburgischen Armee auf 8 fl. 10 gr. = 7 Rtl. 2 Gr; nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630) 6 fl. 40 kr. Ein Bauernknecht im bayerischen Raum wurde mit etwa 12 fl. pro Jahr (bei Arbeitskräftemangel, etwa 1645, wurden auch 18 bis 24 fl. verlangt) entlohnt. Schon 1625 wurde festgehalten; NEUWÖHNER, Im Zeichen des Mars, S. 92: „Ihme folgete der obrist Blanckhardt, welcher mit seinem gantzen regiment von 3000 fueßknechte sechß wochen lang still gelegen, da dann die stath demselben reichlich besolden muste, wovon aber der gemeine knecht nicht einen pfennig bekommen hatt“. In einem Bericht des Obristleutnants des Regiments Kaspar von Hohenems (25.8.1632) heißt es; SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 336: „daß sie knecht gleichsam gannz nackhent und ploß auf die wachten ziehen und mit dem schlechten commißbroth vorlieb nemmen müessen, und sonderlichen bey dieser kelte, so dieser orten erscheint, da mich, als ich an ainem morgen die wachten und posti visitiert, in meinem mantl und guetem klaidt gefrorn hat, geschweigen die armen knecht, so übel beklaidt, die ganze nacht auf den wachten verpleiben müessen. So haben sie auch gar kain gelt, das sie nur ain warme suppen kauffen khönnen, müessen also, wegen mangl der klaider und gelt, mit gwalt verschmachten und erkhranken, es sollte ainen harten stain erbarmen, daß die Graf hohenembsische Regiment gleich von anfang und biß dato so übel, und gleichsam die armen knecht erger alß die hundt gehalten werden. Es were gleich so guet, man käme und thete die armen knecht […] mit messern die gurgel abschneiden, alß das man sie also lenger abmatten und gleichsam minder als einen hundt achten thuett“. Gallas selbst schrieb am 25.1.1638 dem Kaiser; ELLERBACH; SCHERLEN, Der Dreißigjährige Krieg Bd. 3, S. 222: „Mochte wohl den Stein der erd erbarmen zuzuschauen, wie die arme knecht kein kleid am leib, keine schuh am fuße, die reiter keine stiefel oder sattel haben, auch den mehrerteil sich freuen, wenn sie nur die notdurft an eichelbrot bekommen können“. => Verpflegung. In den Feldlagern (über)lebte er unter den schwierigsten Bedingungen bei einer durchschnittlichen Lebenserwartung von 3, 4 Jahren. Bei Gefangennahme oder Stürmen auf eine Stadt lief er immer Gefahr, getötet zu werden, da für ihn keine Ranzion (Lösegeld) zu erwarten war, oder wenn eine Untersteckung unter die eigenen Truppen nicht notwendig erschien. Generell wurden jedoch „teutsche Knechte“ gegenüber etwa den „Welschen“ bevorzugt übernommen.

[119] Jaroslav [Jerßlau] Adam Schaffmann [Ssofman] v. Hemerles [Hemrles, Hermerles], auf Konarowicz u. Weltrub [ -1669], schwedischer Obristleutnant, Obrist.

[120] Die Angaben der Unterhändler bei CHEMNITZ, Königlichen Schwedischen […], Krieg, CHEMNITZ, Königl. Schwedischer […] Krieg, 1. Buch, 60. Kap., S. 271f., weichen davon ab.

[121] Akkord: Übergabe, Vergleich, Vertrag: Vergleichsvereinbarungen über die Übergabebedingungen bei Aufgabe einer Stadt oder Festung sowie bei Festsetzung der Kontributionen und Einquartierungen durch die Besatzungsmacht. Angesichts der Schwierigkeiten, eine Stadt oder Festung mit militärischer Gewalt einzunehmen, versuchte die militärische Führung zunächst, über die Androhung von Gewalt zum Erfolg zu gelangen. Ergab sich eine Stadt oder Festung daraufhin ‚freiwillig‘, so wurden ihr gemilderte Bedingungen (wie die Verschonung von Plünderungen) zugebilligt. Garnisonen erwarteten je nach Lage der Dinge meist einen ehrenvollen Abzug und zogen in der Regel gegen die Verpflichtung ab, die nächsten sechs Monate keine Kriegsdienste beim Gegner zu leisten. Auch wurde festgelegt, z. B. 1634 Landsberg/Warthe beim Abzug der kaiserlichen Garnison; THEATRUM EUROPAEUM 3. Bd., S. 196: „Ingleichen sollen sie vor- vnd bey dem Abzug einigen Einwohner / Bürger vnnd Schutzverwandten / er sey Geist- oder Weltlich / im geringsten nicht beleydigen / vielmehr aber / was jedweder Officierer vnnd Soldat der Burgerschafft schuldig / so entlehnet / oder mit Gewalt abgenommen / vorm Abzug richtig bezahlen“. Vgl. auch die genauen Festlegungen im Akkord von Dömitz (26.12.1631; THEATRUM EUROPAEUM 2. Bd., S. 497ff.). Zumeist wurden diese Akkorde vom Gegner unter den verschiedensten Vorwänden, z. B.. wegen der Undiszipliniertheit ihrer Truppen oder weil die Abziehenden gegen den Akkord verstießen, nicht eingehalten.

[122] Untersteckung, Unterstoßung, „Unterstellung“, „unterhaltung“: (zwangsweise) Eingliederung von (insbesondere gefangen genommenen) Soldaten in bestehende unvollständige Verbände. „Die ‚Untersteckung‘ von gefangenen Soldaten des Kriegsgegners war in der frühen Neuzeit allgemein üblich, wurde für gewöhnlich von den Betroffenen ohne Widerstände akzeptiert und scheint gar nicht selten die Zusammensetzung eines Heeres erheblich verändert zu haben“ (BURSCHEL, Söldner, S. 158). In der kurbayerischen Armee – Maximilian I. von Bayern war grundsätzlich gegen die Untersteckung wegen der Unzuverlässigkeit in Schlachten – wurden sie als Kugelfang beim Angriff oder Sturm auf eine Stadt vorausgeschickt; SEMLER, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 67. Franz von Mercy hatte nach seinem Sieg bei Tuttlingen (24.11.1643) an die 2000 Franzosen untergesteckt. HEILMANN, Kriegsgeschichte, S. 69f. Doch wurden schon seit dem Böhmischen Krieg Gefangene, die die Untersteckung verweigerten, oft hingerichtet. HELLER, Rothenburg, S. 158: (1645): „Die [bayr.] Furir aber haben alle Häußer, wo Franz. oder Weimar. gelegen, außgesucht und was sie hinterlaßen, alles weggenommen. Wie sie denn im güldenen Greifen einen Weimarischen Feldscherer sampt seiner Feldtruhen, welcher allhie geblieben und hernach wollen nach Hauß ziehen in Holstein, ertapt, übel gemartert und geschlagen, endlich mit sich hinweggefürt und, wie man gesagt, weilen er ihnen nit wollen dienen, auf dem Feld erschoßen“. MAHR, Monro, S. S. 157, bei der Einnahme der Schanze bei Oppenheim: „Als unsere anderen Leute sahen, daß das Schloß gefallen war, rannten sie los, die vorgelagerte Schanze zu erstürmen, in der sich neun Kompanien Italiener mit ihren Fahnen befanden. Ihre Offiziere sahen nun, daß das Schloß hinter ihnen überrumpelt war und daß der Angriff vor ihnen losbrach, da warfen sie ihre Waffen weg und riefen nach Quartier, die ihnen auch gewährt wurde. Ihre Fahnen wurden ihnen abgenommen. Da sie alle bereit waren, in unsere Dienste zu treten, wurden sie vom König Sir John Hepburn zugewiesen, der nicht nur ihr Oberst wurde, sondern auch ein guter Schutzherr, der sie in guten Quartieren unterbrachte, bis sie neu eingekleidet und bewaffnet waren. Aber sie zeigten sich undankbar und blieben nicht, sondern liefen in Bayern alle davon. Nachdem sie einmal die warme Sommerluft verspürt hatten, waren sie vor dem nächsten Winter alle verschwunden“. Teilweise beschaffte man über sie Informationen; SEMLER, Tagebücher, S. 70f. (1633): „Wie beschehen vnd seyn nahendt bei der statt [Überlingen; BW] vier schwedische reütter, so auf dem straiff geweßt, von vnsern tragonern betretten [angetroffen; BW], zwen darvon alsbald nidergemacht, zwen aber, so vmb quartier gebeten, gefangen in die statt herein gebracht worden. Deren der eine seines angebens Christian Schultheß von Friedland [S. 57] auß dem hertzogthumb Mechelburg gebürtig vnder der kayßerlichen armada siben jahr gedient vnd diesen sommer zu Newmarckht gefangen vnd vndergestoßen [am 30.6.1633; BW] worden: der ander aber von Saltzburg, vnderm obrist König geritten vnd zu Aichen [Aichach; BW] in Bayern vom feind gefangen vnd zum dienen genötiget worden. Vnd sagte der erste bei hoher betheurung vnd verpfändung leib vnd lebens, dass die schwedische vmb Pfullendorff ankomne vnd noch erwartende armada 24 regimenter starck, vnd werde alternis diebus von dem Horn vnd hertzogen Bernhard commandirt; führen 4 halb carthaunen mit sich vnd ettlich klainere veld stückhlin. Der ander vermainte, daß die armada 10.000 pferdt vnd 6.000 zu fůß starckh vnd der so geschwinde aufbruch von Tonawerd [Donauwörth; BW] in diese land beschehen seye, weiln man vernommen, daß die kayserische 8000 starckh in Würtemberg eingefallen“. => Kriegsgefangene.

[123] Landsberg O. S. [Gorzów Śląskie; LK Olesno]; HHSSchl, S. 264f.

[124] Frankfurt a. d. Oder; HHSD X, S. 177ff.

[125] Ernst Georg Graf v. Sparr [Sparre, Spara] zu Trampe auf Greifenberg [1596 Trampe bei Eberswalde-Juni/September 1666], kaiserlicher Generalfeldzeugmeister.

[126] Werbung: Der jeweilige Kriegsherr schloss mit einem erfahrenen Söldner (Obrist, Obristleutnant, Hauptmann) einen Vertrag (das sogenannte „Werbepatent“), in dem er ihn eine festgelegte Anzahl von Söldnern (auch „Neugeschriebene“ genannt) anwerben ließ. Dafür wurde ihm ein der von Städten und Territorien wegen der Ausschreitungen gefürchteter => Musterplatz angewiesen. Zudem erhielt der Werbeherr eine vereinbarte Geldsumme, mit der er die Anwerbung und den Sold der Geworbenen bezahlen sollte (=> Werbegeld). Manchmal stellte der Werbende auch Eigenmittel zur Verfügung, beteiligte sich so an der Finanzierung und wurde zum „Gläubiger-Obristen“ des Kriegsherrn. Zudem war der Werbeherr zumeist Regimentsinhaber der angeworbenen Truppen, was ihm zusätzliche beträchtliche Einnahmen verschaffte. Der Zeitzeuge Hanns Kahn aus Klings/Rhön; LEHMANN, Leben und Sterben, S. 196: „Ein bayerischer Major der kaiserlichen Armee verlangt 5.200 Taler, um eine Kompanie Reiter zu werben. Das Geld wird ‚von den armen und übel geplagten Leuten herausgetrieben‘. ‚Weil der Major großen Zulauf bekommt, wird die Kompanie bald komplett, welche den 28. März des folgenden Jahres nach Hildburghausen marschiert‘. Insgesamt kosten die Anwerbungen 12.000 Taler an Werbe- und Verpflegungsgeldern“. Manche Rekruten wurden von den Werbeoffizieren doppelt gezählt oder unerfahrene, z. T. invalide und mangelhaft ausgerüstete Männer als schwerbewaffnete Veteranen geführt, um vom Obristen eine höhere Summe ausgezahlt zu erhalten. Auch Hauptleute, meist adliger Herkunft, stellten Kompanien oder Fähnlein auf eigene Kosten dem Kriegsherrn bzw. einem Obristen zur Verfügung, um dann in möglichst kurzer Zeit ihre Aufwendungen wieder hereinzuholen und noch Gewinne zu erzielen, was zu den üblichen Exzessen führen musste. Teilweise wurde die Anwerbung auch erschlichen oder erzwungen. Auf der Straße eingefangene Handwerker wurden für Wochen ins Stockhaus gesteckt und durch die Erschießung von Verweigerern zum Dienst gezwungen; SODEN, Gustav Adolph II, S. 508. Wie schwierig Werbungen bereits 1633 geworden waren, zeigen die Aufzeichnungen des Dr. Molther aus Friedberg; WAAS, Chroniken, S. 141: „Im Junio [1633] hat die hiesige Stadt und allenthalben die Grafschaften und adeligen Örter Volk geworben, welches zu Heilbrunn [April 1633] ist beschlossen worden, und hat die Stadt alhier 24 Mann sollen werben. Es ist aber keiner zu bekommen gewesen. Man hat einem zu Fuß geboten 10, 20, auch 30 Thaler, wohl auch 40, und hat doch fast niemand bekommen können. Derowegen hat der Officier, so das Volk abholen sollen, die Soldaten, so die Stadt Wetzlar geworben, hero geführet, so 16 Mann sind gewesen, und so lang hier behalten, bis die Stadt ihre 24 Mann hat gehabt. Darbei noch gedrohet, er wollte, so sie nicht balde geworben, die Burger und deren Söhne mitnehmen“. Für Anfang 1643 heißt es in den Aufzeichnungen aus Mühlhausen über die Werbemethoden des schwedischen Kommandanten in Erfurt, Caspar Ermes; JORDAN, Mühlhausen, S. 97: „In diesem Jahre legte abermals der Commandant von Erfurt einen Capitän mit einer Compagnie Infanterie in die Stadt, um Soldaten zu werben. Weil sie aber nicht viel Rekruten bekamen, so machten sie einen listigen Versuch. Sie warfen Geld in die Straße; wenn nun jemand kam und es aufhob, so sagten sie, er hätte Handgeld genommen, er müsse nun Soldat werden. Im Weigerungsfalle steckten sie solchen Menschen in den Rabenturm, wo er so lange mit Wasser und Brod erhalten wurde, bis er Soldat werden wollte“. In einem Bericht aus Wien (Dezember 1634) heißt es: „Aus Schwaben und Bayern kommen wegen der großen Hungersnoth viele tausend Menschen auf der Donau herab, so dass man immer von Neuem werben und die Regimenter complettiren kann“. SODEN, Gustav Adolph III, S. 129. JORDAN, Mühlhausen, S. 90f. (1637) über den Werbeplatz Sporcks: „Den 4. April ist er wieder mit etlichen Völkern zurückgekommen und hat sich mit denselben hier einquartiret und seinen Werbeplatz hier gehabt, hat auch viel Volk geworben, wie denn die Eichsfelder und andere benachbarte häufig zuliefen und Dienst nahmen, nur daß sie ins Quartier kamen und die Leute aufzehren konnte. Viele trieb auch der Hunger. Als es aber ans Marchiren gehen sollte, so wurde aus dem Marchiren ein Desertieren“. Für Anfang 1643 heißt es über die Werbemethoden des schwedischen Kommandanten in Erfurt, Caspar Ermes; JORDAN, Mühlhausen, S. 97: „In diesem Jahre legte abermals der Commandant von Erfurt einen Capitän mit einer Compagnie Infanterie in die Stadt, um Soldaten zu werben. Weil sie aber nicht viel Rekruten bekamen, so machten sie einen listigen Versuch. Sie warfen Geld in die Straße; wenn nun jemand kam und es aufhob, so sagten sie, er hätte Handgeld genommen, er müsse nun Soldat werden. Im Weigerungsfalle steckten sie solchen Menschen in den Rabenturm, wo er so lange mit Wasser und Brod erhalten wurde, bis er Soldat werden wollte“. Vgl. RINKE, Lippe, S. 20f.; Die Hildesheimer Handwerksmeister berichteten dem Rat am 12./22.11.1638, dass „die Handwercksbursch […] vor den Stadtthoren nicht allein angehalten und befragt worden, ob sie Lust haben, sich alß Soldaten gebrauchen zu laßen, sondern auch überredet werden, daß sie keine Arbeit allhier bekommen können […] und wann sie sich deßen verweigern, die Werber […] sie dahin nötigen, daß sie Geldt nehmen oder […] ihnen die Bündel vom Halße schneiden undt anders, waß sie sonsten bey sich tragen, nehmen, biß sie sich zu der Soldaten Charge sich verstehen wollen“. PLATH, Konfessionskampf, S. 482. Unter 1642 heißt es in Raphs Chronik von Bietigheim (BENTELE, Protokolle, S. 200) , dass der kaiserliche Obristwachtmeister Dusin 1642, weil er „mit Werbung eines Regiments und Musterung desselben gegen dem Bayerfürsten großen Falsch gebraucht, auch andere tyrannische Untaten in der Marggrafschaft Durlach und anderswo unerhört verüebt, hingegen mit Klaidungen Tractamenten und Dienern sich mehr als fürstlich haltend und hierdurch alles Geld, üppiglich vergeudet hat, zu Tüwingen [Tübingen; BW] uff der Burgstaig seinem Verschulden nach mit dem Schwert gerichtet worden. Sein Großvatter soll ein Großherzog zu Venedig gewesen sein“. Der Schweriner Dompropst und Ratzeburger Domherr, Otto von Estorf [1566 – 29.7.1637], berichtet in seinem „Diarium belli Bohemici et aliarum memorabilium“ zum April 1623: „Dietrich von Falkenstein ein Mansfeldischer Werber, so vor wenig tagen zue Breslau eingezogen, ist gerichtet, der Andere, so catholisch geworden, ist beim Leben erhalten“. DUVE, Diarium belli Bohemici et aliarum memorabilium, S. 26. Vgl. auch ERB, Die Werber in Schwallungen 1620; SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 275ff.

[127] anschmitzen: anhängen.

[128] Christian IV. König v. Dänemark [12.4.1577 Schloss Frederiksborg-18.2.1648 Schloss Rosenborg/Kopenhagen]. Vgl. HEIBERG, Christian 4; FINDEISEN. Christian IV.

[129] Boizenburg [LK Ludwigslust-Parchim]; HHSD XII, S. 5ff.

[130] Johann ‘t Serclaes Graf v. Tilly [Feb. 1559 Schloss Tilly, Gemeinde Villers-la-Ville/Villers; Herzogtum Brabant-30.4.1632 Ingolstadt], ligistischer Feldmarschall. Vgl. KAISER, Politik; JUNKELMANN, Der Du gelehrt hast; JUNKELMANN, Tilly.

[131] N Traitor [ – ], dänischer Offizier. Um Hinweise wird gebeten !

[132] Feldmarschall [schwed. fältmarskalk, dän. feltmarskal]: Stellvertreter des obersten Befehlshabers mit richterlichen Befugnissen und Zuständigkeit für Ordnung und Disziplin auf dem Marsch und im Lager. Dazu gehörte auch die Organisation der Seelsorge im Heer. Die nächsten Rangstufen waren Generalleutnant bzw. Generalissimus bei der kaiserlichen Armee. Der Feldmarschall war zudem oberster Quartier- und Proviantmeister. In der bayerischen Armee erhielt er 1.500 fl. pro Monat, in der kaiserlichen 2.000 fl. [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)], die umfangreichen Nebeneinkünfte nicht mitgerechnet, war er doch an allen Einkünften wie Ranzionsgeldern, den Abgaben seiner Offiziere bis hin zu seinem Anteil an den Einkünften der Stabsmarketender beteiligt.

[133] Vgl. die Darstellung des englischen Soldnerführers Monro zu den Kämpfen im August um die Schanze bei Boizenburg Anfang 1627; MAHR, Monro, S. 34ff.

[134] ex post facto: nach dem Geschehen.

[135] Meißen; HHSD VIII, S. 223ff.

[136] Jacob Bohm [Boom, Baum] [ – ], schwedischer Obrist.

[137] bastant: widerstandsfähig.

[138] Afterreden: üble Nachreden.

[139] Beständiger Bericht und Schutzrede / Deß Hochwohlgebohrnen Graven und Herrn / Herrn Heinrich Matthes Grafen von Thurn … Generaln : Darinn Das / jüngsthin den 1. Oct. bey der Steinawer Brucken in Schlesien erfolgtes Unheil / dessen Ursprung Mittel und Verlauff / zu Verhütung ungleichen Verdachts und irriger Meynung / ordentlich und richtig erzehlet und beschrieben würdt. Frankfurt/M. 1633. [SLUB Dresden: Hist.Germ.C. 559,111]

[140] Schlacht bei Steinau 11.10.1633: Schlacht bei Steinau an der Oder (Śinawa, Kr. Wohlau): Wallenstein schlug die Schweden, Brandenburger und Sachsen unter Heinrich Matthias Graf Thurn und Heinrich Jakob Duwall. Vgl. Thurns Verteidigungsschrift, Beständiger Bericht vnd SchutzRede / Des Hochwolgebornen Graven vnd Herrn / Herrn Heinrich Matthes / Grafen von Thurn … Generaln : Darinnen Das jüngsthin / den 1. Octob. bey der Steinawer Brücken in Schlesien erfolgtes Unheil / dessen Ursprung / Mittel vnd Verlauff / zu verhütung ungleichen Verdachts vnd irriger Meinung / ordentlich vnd richtig erzehlet vnd beschrieben wird [http://digital. Slub.dresden.de/id3811300331/1].

[141] Elbing [Elbląg, Stadtkr.]; HHSPr, S. 45ff.

[142] Vivres: Lebensmittel.

[143] Dominsel Breslau: Kathedrale St. Johannes des Täufers auf Ostrów Tumski, der Dominsel von Breslau.

[144] Johann Melchior Ritter v. Schwalbach [Schwallenberg]  [30.12.1581 Gießen-30.6.1635 Dresden], kursächsischer Generalfeldzeugmeister.

[145] August Adolf Freiherr v. Trandorf [Drandorff] [ca. 1600-15.2.1656 Bad Mergentheim], kursächsischer Obrist.

[146] KREBS, Hans Ulrich Freiherr von Schaffgotsch, S. 44.

[147] Christoph Schneider [ – ], kursächsischer Obrist.

[148] N Bonitz [ – ], kursächsischer Obrist. Vgl. LUCAE, Schlesiens curieuse Denckwürdigkeiten, 2. Bd., S. 1408.

[149] GOTTFRIED, Historische Chronik, S. 484.

[150] Neumarkt in der Oberpfalz [LK Neumarkt in der Oberpfalz; HHSD VII, S. 505f.

[151] HALLWICH, Wallenstein’s Ende 2. Bd. 129.

[152] Generalleutnant [schwed. generallöjtnant, dän. generalløjtnant]: Der Generalleutnant vertrat den General bzw. Feldherrn und war in der kaiserlichen, kurbayerischen, dänischen und schwedischen Armee der höchste Befehlshaber und Stellvertreter des Kaisers und des Königs/der Königin, mit weitgehenden politischen und militärischen Vollmachten. Über ihm stand nur noch der „Generalissimus“ mit absoluter Vollmacht. 1625 wurde er mit 908 Rt. monatlich in der dänischen Armee besoldet; OPEL, Der niedersächsisch-dänische Krieg 2. Bd., S. 171. Als Rekompens erhielt er in der kaiserlichen und kurbayerischen Armee für seine Leistungen Landzuweisungen (zumeist aus eroberten Gebieten oder den sogenannten „Rebellengütern“) sowie die Erhebung etwa in den Grafen- oder Herzogsstand. Als Stellvertreter seines Dienstherrn führte er Verhandlungen mit den Ständen, erzwang die Depossedierung von Adligen und Absetzung von Territorialherrn in den besetzten Gebieten und lenkte durch seine Abgesandten auch Friedensverhandlungen. Wichtige Träger der gesamten Organisation des Kriegswesens waren dabei die Generalkriegskommissare und die Obristen, die in der Regel nach ihm oder nach seinen Vorschlägen bestallt wurden.

[153] Wilhelm IV. Herzog v. Sachsen-Weimar 11.4.1598 Altenburg-17.5.1662 Weimar], schwedischer Generalleutnant. Vgl. HUSCHKE, Wilhelm IV.

[154] Inconvenientien: Misshelligkeiten, Frechheiten.

[155] Kriegskommissar [schwed. war kommissionär, dän. war-kommissær]: Bevollmächtigter des Kriegsherrn zur Eintreibung von Kriegssteuern (Kontribution). Als Quartierkommissar legte er darüber hinaus die Einquartierungen der Soldaten fest. (Der Quartiermeister bzw. Fourier sorgte dann für deren praktische Umsetzung; vgl. s. v. „Fourier“.) Der „Musterkommissarius“ führte in landesherrlichem Auftrag die Musterungen durch und überwachte die Zusammensetzung des Heeres. Musterkommissare waren bei gemeinen Soldaten wie Offizieren gleichermaßen verhasst, da sie Manipulationen und Betrügereien auf den Musterplätzen zu unterbinden suchten: Söldner erschlichen sich vielfach Sold, indem sie sich unter verändertem Namen mehrfach mustern ließen, Offiziere führten zuweilen mehr Männer in den Soldlisten, als tatsächlich vorhanden waren, um die eigene Tasche mit den überschüssigen Löhnungen zu füllen (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 120ff.). Auch hatten sie die Abdankungen und die Zusammenlegung und Neuformierung kleiner Einheiten zu überwachen. Dänische Kriegskommissare erhielten monatlich ab 1625 zwischen 200 und 400 Rt. je nach Aufgabenbereich; OPEL, Der niedersächsisch-dänische Krieg 2. Bd., S. 171. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare und Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph von Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51; vgl. auch PFEILSTICKER, Lang. In einer Landtagsbeschwerde des Gerichtes Hörtenberg wird geklagt, daß bei Durchzügen „auch tails beglaitcommissari den unntertonnen mehr sched- als nutzlich sein, in deme sy mer dem soldaten beifallen, unnd in ansuechenden unerzeuglichen sachen recht geben, als den unnderthonnen obhabennden gebierennden schutz erweisen“. SCHENNAT, Tiroler Landesverteidigung, S. 63. Zum Teil wurden Kriegskommissare wie Johann Christoph Freiherr v. Ruepp zu Bachhausen zu Obristen befördert, ohne vorher im Heer gedient zu haben; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2398, fol. 577 (Ausfertigung): Ruepp an Maximilian I., Gunzenhausen, 1631 XI 25. „Im Dreißigjährigen Krieg machten sich jüdische Kommissare unersetzlich. Ein schwedischer Diplomat sagte: ‚Alle Juden sind Kommissarii, und alle Kommissarii sind Juden‘ “ [MÜHLAUER, Des Kaisers Kommissar]. Teilweise wird in zeitgenössischen Chroniken auch festgehalten, dass Kriegskommissare ihr Amt aufgaben, um sich nicht länger an der Ausbeutung der kriegsverarmen Leute zu beteiligen; Chronik des Sweder von Schele, Teil 3, fol. 877 (Juli 1634).

[156] Alexander [v.] Erskein [Esken, Eske, Erskeine, Eßkhen, Eschen] [31.1.1598 Greifswald-27.7.1656 Zamość], schwedischer Kriegsrat, Resident. Vgl. http://sok.riksarkivet.se/sbl/Presentation.aspx?id=15450.

[157] HUSCHKE, Herzog Wilhelm, S. 170.

[158] Ludwig I. Fürst v. Anhalt-Köthen [17.6.1579 Dessau-7.1.1650 Köthen]. Vgl. KRAUSE, Gottlieb, Ludwig, Fürst zu Anhalt-Cöthen und sein Land vor und während des Dreißigjährigen Krieges. 3 Bände. Köthen und Neusalz 1877-1879; KRAUSE, Urkunden, Aktenstücke und Briefe, Bd. 1-5. Vgl. Genealogie der Fürsten von Anhalt um die Zeit Christians II. von Anhalt-Bernburg (1599–1656), unter: http://diglib.hab.de/edoc/ed000228/start.htm: Digitale Edition und Kommentierung der Tagebücher des Fürsten Christian II. von Anhalt-Bernburg (1599-1656). in: Editiones Electronicae Guelferbytanae. Wolfenbüttel 2013.

[159] Ranstadt [Wetteraukreis].

[160] SCHERER, Sächs. Regimenter, Nr. 13.

[161] Hans XIV. v. Rochow [Rochaw, Rohau] [18.8.1596 Zinna-16.9.1660 Stülpe], kursächsischer Obrist.

[162] Hieronymus [Geronimo] Graf v. Colloredo-Waldsee [1582-Juli 1638 bei St. Omer], kaiserlicher Feldmarschallleutnant.

[163] Pressnitz [Přisečnice; Kr. Chomutov (Komotau)]:  Bergstadt im Erzgebirge, bis 1974 an der Stelle, wo sich heute die große Fläche der Pressnitztalsperre (vodní nádrž Přisečnice) erstreckt. Häuser, Kirchen und Schloss von Přisečnice sowie die benachbarten Dörfer Rusová (Reischdorf) und Dolina (Dörnsdorf) wurden abgerissen und an deren Stelle der Fluss Přísečnice (Pressnitz) gestaut.

[164] Frauenstein [LK Mittelsachsen]; HHSD VIII, S. 98f.

[165] Freiberg [LK Mittelsachsen]; HHSD VIII, S. 99ff.

[166] Vorwerk: Wirtschaftshof eines Rittergutes oder landesherrlichen Amtes oder Schlosses.

[167] Abraham Schönnickel [Schonickel, Schönickel, Schönicke, Schönick; Trehenickel ?] [ – ], kaiserlicher Obrist.

[168] Zwickau; HHSD VIII, S. 380ff.

[169] Reitzenhain; heute Ortsteil von Marienberg [Erzgebirgskreis].

[170] Glashütte [Dippoldiswalde]; HHSD VIII, S. 115f.

[171] Johann Georg I. Kurfürst v. Sachsen [5.3.1585 Dresden-8.10.1656 Dresden].

[172] Garnison: Besatzung in einer Festung (Kavallerie und Infanterie). Die monatliche Löhnung der Soldaten, der Servis und die Fourage mussten von der betreffenden Garnisonsstadt aufgebracht werden und waren genau geregelt; vgl. die „Königlich Schwedische Kammer-Ordre“ Torstenssons vom 4.9.1642 bei ZEHME, Die Einnahme, S. 93ff. Der Garnisonsdienst wurde wegen der geringeren Aussicht auf Beute, Hunger und Krankheiten bei längerer Einquartierung immer unbeliebter, so dass man dazu überging, neugeworbene Söldner im Felddienst einzusetzen. Der französische Diplomat François Ogier [um 1597-1670] schrieb 1635 über die schwedische Garnison in Marienburg [Malbork]: „Ich betrachtete das Lager und die Unterkünfte der Schweden und sah ein Bild von menschlichem Elend und Wahnsinn. Ich sah in die Gesichter der Männer, und da ich nicht erkennen konnte, dass sie sich unterhielten, zweifelte ich daran, ob sie überhaupt Männer waren, so barbarisch, schmutzig und krank waren sie. Alle waren in Lumpen gekleidet und barfuß, und zum größten Teil handelte es sich um unhöfliche, junge Bauern“. BRZEZINSKI; HOOK, Armee, S. 52. KELLER, Drangsale, S. 401ff.: „Ein Zeitgenosse, der in Philippsburg gezwungen als Garnisonssoldat zubringen mußte, gibt uns darüber folgende interessante Notizen, die auf jede Garnison passen dürften. ‚So mußte ich denn’, erzählt er uns, ‚Musquetirer werden wider meinen Willen. Das kam mir aber sauer an, weil der Schmalhanz da herrschte und das Commißbrod schrecklich klein war. Ich sage nicht vergeblich: schrecklich klein – denn ich erschrack auch alle Morgen, wenn ich’s empfing, weil ich wußte, daß ich mich den ganzen Tag damit behelfen mußte, da ich es doch ohne Mühe auf einmal aufreiben konnte. Und die Wahrheit zu bekennen, so ist’s wohl ein elend Creatur um einen armen Musquetiren (Garnisonssoldaten), der sich solcher Gestalt mit seinem Brod und noch dazu halb satt, behelfen muß, denn da ist keiner anders, als ein Gefangener, der mit Wasser und Brod sein armseliges Leben verzögert. Ja ein Gefangener hat’s noch besser, denn er darf seiner Ruhe pflegen und hat mehr Hoffnung, als so ein elender Garnisoner, mit der Zeit einmal aus solchem Gefängniß zu kommen. Zwar waren auch Etliche, die ihr Auskommen umb ein kleines besser hatten von verschiedener Gattung, doch keine einzige Manier, die mir beliebte, um solcher Gestalt mein Maulfutter zu erobern, anständig sein sollte. Denn Etliche nehmen, und sollten es auch verlaufene Personen gewesen sein, in solchem Elend keiner anderen Ursach halber Weiber, als daß sie durch solche entweder mit Arbeiten als Nähen, Waschen, Spinnen oder mit Krämpeln und Schachern oder wohl gar mit Stehlen ernähret werden sollen. Da war ein Fähndrich unter den Weibern, die hatte ihre Gage wie ein Gefreiter, eine andere war Hebamme und brachte sich dadurch selbsten und ihrem Manne manch guten Schmauß zuwege; eine andere konnte stärken und waschen, diese wuschen den ledigen Officieren und Soldaten Hemden, Strümpfe, Schlafhosen und ich nicht weiß nicht, was mehr, davon sie ihren besonderen Namen kriegten; andere verkiefen Taback und versahen den Kerlen ihre Pfeifen, die dessen Mangel hatten; andere handelten mit Brandtwein und waren im Rufe, daß sie ihn mit Wasser verfälschten; eine andere war eine Näherin und konnte allerhand Stich und Nadel machen, damit sie Geld erwarb; eine andere wußte sich blößlich aus dem Feld zu ernähren, im Winter grub sie Schnecken, im Frühling graste sie Salat, im Sommer nahm sie Vogelnester aus und im Herbst wußte sie tausenderlei Schnabelweid zu kriegen; etliche trugen Holz zu verkaufen, wie die Esel. Solchergestalt meine Nahrung zu haben, war für mich nichts. Etliche Kerl ernährten sich mit Spielen, weil sie es besser, als die Spitzbuben konnten und ihren einfältigen Cameraden das ihrige mit falschen Würfeln und Karten abzuzwacken wußten, aber solche Profession war mir ein Eckel. Andere arbeiteten auf der Schanz und sonsten, wie die Bestien, aber hierzu war ich zu faul; etliche konnten und trieben ein Handwerk, ich Tropf hatte aber keins gelernt. Zwar wenn man einen Musicanten nöthig gehabt hätte, so wäre ich wohl bestanden, aber dasselbe Hungerland behalf sich nur mit Trommeln und Pfeiffen; etliche schulderten vor andern und kamen Tag und Nacht nicht einmal von der Wacht. Ich aber wollte lieber hungern, als meinen Leib so abmergeln’ “.

[173] Tetschen [Děčín, Tschechien]; HHSBöhm, S. 610ff.

[174] Zschopau [Erzgebirgskreis]; HHSD VIII, S.  378f.

[175] Marienberg [Erzgebirgskreis]; HHSD VIII, S. 215f.

[176] Annaberg-Buchholz [Erzgebirgskreis]; HHSD VIII, S. 5ff.

[177] Kontribution: Kriegssteuern, die ein breites Spektrum an Sach- oder Geldleistungen umfasste, wurden im Westfälischen als „Raffgelder“ bezeichnet; SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, Nr. 45, S. 127; LEHMANN, Kriegschronik, S. 34, Anm. (1632): „Contribution eine große straffe, Sie erzwingt alles, was sonst nicht möglich ist“. Sie wurde auf Grundlage einer Abmachung zwischen Lokalbehörden (zumeist Städten) und Militärverwaltung erhoben. Teilweise wurde den Juden eine Sondersteuer auferlegt (HOCK, Kitzingen, S. 92), um sich selbst einer zusätzlichen Belastung zu entziehen. Die Kontribution wurde durch speziell geschultes, z. T. korruptes Personal (vgl. WAGNER; WÜNSCH, Staffel, S. 122ff.) zumeist unter Androhung militärischer Gewalt oder unter Androhung des Verlusts des Bürgerrechts (das in Erfurt seit 1510 ab dem 16. Lebensjahr erworben werden konnte), des Braurechts, der Benutzung der Allmende, den säumigen Bürgern „das Handwerk zu legen“ etc. (vgl. NÜCHTERLEIN, Wernigerode), und der Zunagelung der Haustüren (JORDAN, Mühlhausen, S. 76 (1633)) eingetrieben. Den Zahlenden wurde als Gegenleistung Schutz gegen die Übergriffe des Gegners in Aussicht gestellt. Nicht selten mussten an die beiden kriegführenden Parteien Kontributionen abgeführt werden, was die Finanzkraft der Städte, Dörfer und Herrschaften sehr schnell erschöpfen konnte. Auch weigerte sich z. T. die Ritterschaft wie im Amt Grimma erfolgreich, einen Beitrag zu leisten; LORENZ, Grimma, S. 667. Vgl. REDLICH, Contributions; ORTEL, Blut Angst Threnen Geld, der diese Euphemismen für Erpressungen, erwartete oder erzwungene „Verehrungen“ etc. auflistet. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare und Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph von Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, S. 268, über die schwedische Einquartierung Dezember 1633 in Osnabrück: Die Soldaten „sagen und klagen, sie bekommen kein geld, da doch stets alle wochen die burger ihr contribution ausgeben mußen, dan das kriegsvolck sagt, das ihr obristen und befehlhaber das geldt zu sich nehmmen und sie mußenn hunger und kummer haben, werden zum stehlen verursacht“. Der Flussmeister und Advokat Johann Georg Maul [? – nach 1656)] (1638), WAGNER; WÜNSCH, Staffel, S. 121: „Weil ich nun zu dieser Contribut[ion] wöchentlich 7 f geben müssen und nicht allemahl sogleich bezahlet habe, bin ich und die Meinigen zu verschiedenen mahlen ohngewarneter Weisse überfallen worden, und man hat mich dermaasen gequälet und gemartert, dass es einen Steine in der Erdte erbarmen möchte, sonderlich in der Heilgen Zeit, am 5. Jan[uar] 1638, da ich eines kleinen Resto wegen von 6 vollgesoffenen Soldaten, der einer, der Berth genannt unter dem Obristen [Heinrich; BW] von Schleiniz, den Degen über mich gezogen, mein Weib, so dazwischen gelaufen, am Arme verwundet, den Gürtel von Leibe in drey Stücken gerissen und solche Grausamkeit verübet, dass es nicht zu beschreiben, vielweniger von Christlichen Menschen geglaubet werden kann, mitler weile, als dieser Berth also mit mir chargierte, haben die andern 5 Bösewichter gemauset, was sie angetroffen, unter andern mir einen Fisch Otter, so man an die Arme stecket, mein Kamm Futter mit aller Zugehör vor 5 f, allerhand Geräthe ohngefähr 8 f, so ich nicht wieder bekommen können“. Aus der Stausenbacher Chronik des Caspar Preis für 1648, ECKHARDT; KLINGELHÖFER, Bauernleben, S. 69: „Im Jahr 1649 in dem Monadt October seind wir einmal der Hessischen Conterbutzion erleitigt worden. Dem allmächtigen, ewigen, barmhertzigen, liben, trewen Gott, dem Vatter aller Gnaden, sey ewigen Lob, Ehr und Preiß gesagt in alle ewigkeit. Amen. In dem schweren Joch der hesischen Conterbutzion seind wir gemartert, gepeinigt und gequället worden zwantzig gantzer Jahr. Ach du mein Gott und mein Herr, wie mancher armer redtlicher ehrlicher Man hatt doch das Seinige musen verlasen und mit dem Rück ansehen und sich in die Fremde begeben musen wegen der Conterbutzion und des gemarterten Bludtgelts. Es ist doch in Wharheit nichts anders dan der armen Leuth Schweiß und Blutt“. Vgl. VOGEL, Leipzigisches Geschicht-Buch, S. 443: „Den 11 Junii [1631; BW] zur Nacht hat sich eines vornehmen Doctoris Frau im Brühl / welches mit schwermüthigen Gedancken beladen aufm Gange im Hembde an eine Quele erhencket / weil sie / wie man sagte / denen Soldaten Quartier und Geld geben müssen / welche 2 alte Weiber loßgeschnitten / von Todtengräbern abgehohlet / und den 13. dieses mit einer kleinen Schule begraben worden“. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare und Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph von Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. Die Kontribution wurde oft auch zweckentfremdet; vgl. SEMLER, Tagebücher, S. 23 (1633): „Man sagt, daß die von Bodman ohngefahr 30 thaler für ihre contribution dem obrist leüttenant [Edlinstetten; BW] alhie, alß ihrem vettern, zu hannden gestellt, darmit sie ihme genůgsambe satisfaction geben, er aber diß gellt dem apotegger zutragen laßen mit begeren, solle ihme darumb confect schickhen. Da man vnß aber bereden wollen, auß disem contribution gellt werde man die soldaten beklaiden vnd in daß veld ausstaffieren“. Die ausführlichste Darstellung der Erpressung von Kontributionen durch Besatzungstruppen findet sich bei NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 73ff. => Hrastowacky in den „Miniaturen“. VOGEL, Leipzigisches Geschicht-Buch, S. 443: „Den 11 Junii [1631; BW] zur Nacht hat sich eines vornehmen Doctoris Frau im Brühl / welches mit schwermüthigen Gedancken beladen aufm Gange im Hembde an eine Quele erhencket / weil sie / wie man sagte / denen Soldaten Quartier und Geld geben müssen / welche 2 alte Weiber loßgeschnitten / von Todtengräbern abgehohlet / und den 13. dieses mit einer kleinen Schule begraben worden“. In den bei Angriffen und Belagerungen ohnehin gefährdeten Vorstädten waren die Kontributionsleistungen geringer. Allerdings bestand hier auch immer die Gefahr, dass die Vorstädte entweder vom Feind abgebrannt oder seitens der Stadtkommandanten abgerissen oder abgetragen wurden, um dem Feind keine Verstecke zu bieten und um ein freies Schussfeld zu haben.

[178] Vergewaltigung, „Schändung“, „Schwechung“: Vergewaltigung war in den Kriegsartikeln aller Armeen ausdrücklich verboten und mit der Todesstrafe bedroht, war aber von Anfang an eines der häufigsten Delikte, wenngleich z. T. in den offiziellen Kriegsberichten an den Kriegsherrn absichtlich unterschlagen, aber auch in den Taufregistern immer wieder auftauchend. Auf Vergewaltigung stand schon in den Kriegsartikeln Gustav II. Adolfs von 1621 die Todesstrafe.  THEATRUM EUROPAEUM 3. Band, S. 617: „So ist auch ein Polnischer Edelmann / welcher sampt seinem Knecht / ein Weibsbild geschändet / und deßwegen bey seinem Obristen angeklagt gewesen / zur Rede gestellt / unangesehen er eine grosse Summa Gelts für sein Leben geboten / gleichwol anfangs der Knecht in Gegenwart und Ansehen deß Edelmanns / enthauptet / und hernach er folgenden Tags auch mit dem Schwerd hingerichtet worden“. Im Taufregister der Kirche zu Wiesa wird als Vater eines am 7.8.1633 getauften Kindes eingetragen: „drey Soldaten“, für den am folgenden Tag getauften Sohn einer Witwe werden „zwene Soldaten“ aufgeführt. UHLIG, Leidenszeiten, S. 11.; vgl. die Zweifel der Pfarrer bei GROßNER; HALLER, Zu kurzem Bericht, S. 14, 66; Balgstedt im Besitz der Herren von Heßler und von Schieck 1616-1744: „1634 läßt Frau Thiele Zwillinge taufen; ihr Mann Hans Thiele hatte sie verlassen und war in den Krieg gezogen. In dem selben Jahre wird der außereheliche Sohn der Anna Schild getauft, welche sagt, sie sei voriges Jahr nach Pfingsten nach Laucha gegangen und auf dem Heimwege unterm Hain beim Spillingsgarten von einem Reiter überfallen worden, weshalb das Kind „Hans Reuter“ getauft wird“. Zur Schändung auch von Schwangeren vgl. HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 54. Teilweise waren selbst Reiterjungen daran beteiligt; BLUME; RUNZHEIMER, Gladenbach, S. 323: „2 Jungen / Reiterjungen / habenn Cuntzen heintzgenn Hansenn metgen notzüchtigen wollen, habens uff die Erde geworffen undt das Maul zu gehalten. Sey ohngefehr 13 Jahr alt. Der Hoffmeister aber hab diese Jungen der maßen gezüchtigt, das sies nit wohl leugnen können“. Im 1658 erschienenen „Schwedenspiegel“ heißt es unter dem 6. Gebot: „Deß Königs Gustavi Bastard Sohn Gustavus Gustavessen – wie er in Osenbrug [Osnabück; BW] Gouverneur gewesen – eröffnet bey nächtlicher Zeit alda einem ehrlichen Bürger sein Hauß – nimbt ihm seine Tochter – schändet sie – und sendet ihm solche hernach wieder zu Hauß. Wann solche Schelmstück – in Feindes Landen weren verübet worden – so were es ja mehr dann Gottloß – aber dieses alles ist geschehen – wie der Schwed ihr Beschützer seyn sollen“. Zit. bei STRAHLMANN, Wildeshausen, S. 91, Anm. 2. Über Sperreuter heißt es z. B. auch: „Der Bürgermeisterin von Wemding soll er die Pistole an den Kopf gehalten haben, als diese ihm nicht ihre 13-jährige Pflegetochter überlassen wollte. In Nördlingen soll er eine 12-jährige[n] Lohweberstochter genötigt haben, die er dann sogar zum weiteren Gebrauch mit nach Augsburg nahm“. KODRITZKI, Seitenwechsel, S. 154f. Die Dunkelziffer von Vergewaltigungen mag aus verständlichen Gründen um ein Vielfaches höher gelegen haben.Vgl. auch MAHR, Monro, S. 56f.; Denkschrift über den Ruin der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt infolge des Durchzugs, besonders durch die Kaiserlichen, aus dem Dezember 1634; HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 108ff.: „Das kaiserliche, hispanische und ligistische volk ist alles auf unsern gnädigen fürsten und herren gezogen, liegt auch dessen noch ein namhafter anteil im land; jetzo ziehen wieder 4 regimenter hindurch, brauchen einen wunderlichen weg, nicht nach der straßen, sondern gar umschweifig nach einem circumflexu. Wollen viel geld haben, dessen doch bei so vielfältigen, ganz grundverderblichen durchplünderungen keines vorhanden. Vieh, frucht ist alles weg; der wein, den man nicht austrinken können, in die erde gelassen. Die besten flecken und dörfer liegen in der asch. Etlich tausend weibspersonen seind geschändet, – ja gar auch junge knaben, quod horrendum – in der schändung gar getötet. Dem herrn kammerpräsidenten Karspach ist bei seiner lieben alten mutter begräbnis in unversehener behendigkeit eine trupp auf den hals kommen, haben 16 adeliche weibspersonen in der trauer an der mahlzeit befunden, deren 8 sobald genotzüchtigt, eine adeliche jungfrau, so eine Schelmin von Bergen (eine einige tochter ihrer eltern) gar auf den offenen markt gelegt und publice geschändet; 8 derselben adelichen damen seind entloffen, haben sich in ein hühnerhaus verkrochen, bis daß der sturm vorüber gewesen. Zween tag vor unsers gnädigen fürsten und herrn wiederanlangung in dero landen ist ein jählicher einfall in dero flecken Oberrosbach [Ober-Rosbach/Kr. Friedberg; HHSD IV, S. 356f.; BW] geschehen, seind alle und jede sich darin befindende weibsbilder (nur 4 ausgenommen) violento stupro vitiiert worden. Hin und wieder im land seind noch sehr viel weibspersonen verloren, von denen man nicht weiß, wohin sie kommen“. Sogar Reiterjungen waren an solchen Vorgängen beteiligt; BLUME; RUNZHEIMER, Gladenbach, S. 323: „2 Jungen / Reiterjungen / habenn Cuntzen heintzgenn Hansenn metgen notzüchtigen wollen, habens uff die Erde geworffen undt das Maul zu gehalten. Sey ohngefehr 13 Jahr alt. Der Hoffmeister aber hab diese Jungen der maßen gezüchtigt, das sies nit wohl leugnen können“. Das Kriegstagebuch des Rüthener Bürgermeisters Christoph Brandis (ca. 1578-1658) über die hessische Einquartierung 1636 hält fest; CONRAD; TESKE, „Sterbzeiten“, S. 309f.: „Den 7ten April geschah eine schaendliche That. Ein Soldat Namens Mathes quartirte in D-s Hause (c. Da der Name dieses Buergers noch wirklich in Ruethen existirt, so fand ich vor gut ihn hinweg zu lassen.). Dieser Mathes hatte ihn schon vorher durch Einschlagung der Fenster, Thueren und Tischen, ja selbst durch schwere Pruegelsuppen viel molestiert [= belästigt], nun fehlte pro coronide ceterarum crudelitatum [= als Krönung weiterer Gefühllosigkeiten] noch das schlimmste. Am 7ten Morgens, als mehrbesagter Mathes noch auf der Buehne [= dem Lagerboden] lag, rief er herunter, man sollte ihm einen Pott voll Milch bringen oder er wollte alles zusammenhauen. D. schickt seine Tochter ein wackeres 17 Jahr altes Maedchen, ins Nachbarshaus, um welche zu bekommen. Weil nun das Maedchen ein wenig lange ausgeblieben, hat der Mathes destomehr gelermt, bis sie endlich gekommen und ihr Vater ihr gesagt: Sie sollte es dem Soldaten hinauftragen. Sie war iussu Patris [= auf Geheiß des Vaters] kaum heraufgekommen, als sie der Mathes zu seinem Willen haben wollte, sie wehrte sich, so gut sie konnte, und rief nach Huelfe, der Soldat aber stak ihr die geknueffte (geballte) Faust ins Maul. Indeß hatte der Vater doch etwas davon gehoert, er eilte mit seiner Hausfrauen herauf, Mathes aber hatte die Thuer schon zugeschallert [= zugeriegelt], und die armen Eltern mußten durch ein Loch, das Mathes schon einige Zeit zuvor in die Thuer gehauen hatte, ihr eignes Kind schaenden sehen ohne ihr helfen zu koennen. Der Kerl hatte ihr benebens [= dabei] die rechte Brust (d. Im Original steht eine andere bloß in Westfalen uebliche Benennung.) weil es sich vermuthlich zu stark gewehrt hatte, ganz und gar aufgerissen, so daß ein ganzes Stueck nachhero herausgefallen, und das Maegdlein ganz unmenschlich zugerichtet, unter unaufhoerlichen Schmerzen 14 Tage darauf verstorben. Der Vater gieng heute mit mir zu dem Hauptmann, um sich wegen des mehr besagten Mathes zu beklagen; aber er gab uns trozig zur Antwort, wenn es einmal todt seye, koenne er nicht mehr helfen. Er bestrafte auch den Mathes keinesweges, sondern ließ ihn, wie andere frei herumgehen. Der Vater ist untröstlich, und jedem dauert das arme Maegdlein, requiescat in pace [= Möge es in Frieden ruhen !]“. Die Einfügungen in eckigen Klammern stammen von den Herausgebern, in runden Klammern von dem 1. Hg. Cosmann (1789). Die Bestrafung wurde in der Tat sehr unterschiedlich gehandhabt, vgl. etwa die Aufzeichnungen des Schmalkaldener Chronisten Pforr; WAGNER, Pforr, S. 141: „Den 22. 9br: [1636] sollte ein [schwedischer] cornet gerichtet werden, weil er eine magd genotzüchtiget. Weil aber sein knegt die magd geehligt, dem er 2 pferd geben und 20 thlr in die kirchen gebüst, ist ihme das leben geschenckt worden“. WAGNER, Pforr, S. 133: „Den 27. Jan: [12635; BW] hat [ist] ein corporal von Mersinisch[en; Mercy, BW] regiment vollerweiße ins siechenhauß kommen, die arme leuht darin ubell geschlagen und ein sichen magd genotzüchtigt. Deßwegen der cornet von hießiger compagnia hinaußgeschickt worden, den corporal dieser thatt wegen in arest zu nehmen. Weil sich aber der corporal zur wehr gestellet, hat ihn der cornet todtgeschoßen“. Vgl. auch THEIBAULT, Landfrauen, S. 32, über einen einzigen derartigen Fall in der Werra-Region. Auf Klagen bei Kommandierenden hieß es z. T.; HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 122: „es sei aus unterschiedenen regimentern kommandiert volk und unter denselben Spanier, Neapolitaner, Burgunder, Italiener etc., die man nicht also in zaum halten könnte“. Vgl. die Vorgänge in Zerbst 1626; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 114: „daß auch ehrliebenden weibspersonen Unzucht, die abgenommenen sachen dardurch wieder Zu erlangen, Zugemuthet, vnd vnlengsten Bürgermeister Rühlen S. tochter, als sie in der schantze arbeiten müssen, von einem Soldaten mit gewalt geschändet, vndt ihrer ehren beraubet worden“.Vergewaltigung gehörte auch zur üblichen Topik in zeitgenössischen Berichten oder bei Geburt unehelicher Kindern; vgl. GROßNER; HALLER, Zu kurzem Bericht, S. 52. SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, S. 58, die Schwängerung der Elschen Stovener, Amt Ravensberg (1631), die trotz Eides den Verdacht nicht unbedingt ausräumt, dass der eigene Vater die Tochter geschwängert hatte: „Anno 1631, den 3ten Junij Johan Stovener mit seiner Tochter Elschen, so geschwengert, gefenglich angenommen, und obwoll im gemeinen geschrey, alß sollte der vatter dieselbe geschwengert haben, so hatt doch die Tochter eidtlich beteuret, das ein soldate, so einen blauwen rock angehabt, sie ubergeweltiget und sie also geschwengert. Weil dieselbige nun grob schwanger, alß ist sie biß dahin, der banden entbunden, erlaißen und hat Aloff Varenbruck und was er an gelde alhie im lande hatt (38, 5 Rtl. bei 6 Schuldnern), zu burgen gestellett, diesergestaldt, das, wan sie ihrer weiblichen burde entbunden, sich jeder zeit widder einstellen soll. Zeugen. Und ist g(enante)r Johan Stovener, eine urpheide zue thuen, aufferlagt, welche auch in gegenwart Jorgen Kraecks prestiert“. Bei der Nonne Maria Anna Junius aus Bamberg, HÜMMER, Bamberg, S. 222, heißt es ausdrücklich, dass sich die Schweden in der ganzen Zeit „züchtig und ehrerbittig“ verhalten hätten. Vgl. JANSSON, Soldaten und Vergewaltigung, S. 197; THEIBAULT, Landfrauen; BERG, Administering justice; die Beschwerden der Pommern’schen Gesandten (1630); THEATRUM EUROPAEUM Bd. 2, S. 190, CONRAD; TESKE, Sterbzeiten, S. 309f.; HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 108ff. Der Schweriner Dompropst und Ratzeburger Domherr, Otto von Estorf [1566 – 29.7.1637], berichtet zu 1632 über die Rache von Frauen; DIARIUM BELLI BOHEMICI ET ALIARUM MEMORABILIUM 3, S. 22: „Im Dorff Kienblad [Kühnblatt; BW] im Stift Wirtzburgk, wie ein Kais. Soldat mitt eines bauern Tochter zue grob scherzen wollen, ist Er von ihr vnd andern Weibern vbermeistert, castriret vnd in ein Teich erseufft worden“. Zum Teil wird diese Gewalt gegen Frauen auch mit „schwechen“ umschrieben. Zum Teil scheint man Versuche nicht besonders ernst genommen zu haben. Aus Zwickau (1632) wird berichtet; WILHELM, Descriptio, S. 181: „Den 14. Wurde ein Soldat auffm Esel gesetzt / welches zuvorhin offt geschehen / das er einem WeibesVolck Vnehr angemutet vnd sie zwingen wollen / dem wurden Stöcke an die Füsse gelegt / so dem guten Bruder sehr vexiret / welches gewähret / biß nach Mittag vmb 3. Vhr / do gehet ein Soldaten Jung vorvber / deme befehlen andere alda stehende Soldaten / er sollte dem die Stöcke von Füssen thun / so er verrichtet / vnnd solche auff einen Holtzwagen / so gleich vorvbergegangen geworffen / Es ist aber derselbe folgende Nacht auff die leiter gebracht worden / vnnd gehencket werden sollen / darbey grose Ceremonien vorlieffen / in deme man den Commendanten vnterschiedlich zu geruffen / vñ vmb gnade geschrien / so eine gute halbe Stunde gewehret / allein es hatte endlich das ansehen / als wen es nur zur Pravada wehre angestellet gewesen“.

[179] Vgl. BROCKMANN, Dynastie.

[180] KUNATH, Kursachsen, S. 178ff.

[181] Leisnig [LK Mittelsachsen]; HHSD VIII, S. 197ff.

[182] Friedrich Unger [Ungar, Hungar], genannt „Masslechner“ [ – ], kursächsischer, dann kaiserlicher Obrist.

[183] Joachim v. Schleinitz [Schleuniz, Schweinitz] (der Jüngere) [ -21.7.1644], kursächsischer Obristleutnant, Obrist, Generaloberkriegskommissar.

[184] Georg Adam Freiherr v. Traudisch [Trauditz, Trautzsch, Trautschen, Trautischz, Trauntitsch, Truntitsch, Trautniz, Tausch] [ – nach 1653], kursächsischer, kaiserlicher Feldmarschallleutnant.

[185] KAMPRAD; FRANCKE, Leisnigker Chronica, S. 449f.

[186] Der in Folge der schwedischen Niederlage in der Schlacht bei Nördlingen (5./6.9.1634) vereinbarte Prager Frieden zwischen Johann Georg von Sachsen und Kaiser Ferdinand II. wurde am 30.5.1635 unterzeichnet. Bei diesem Friedensschluss, dem fast alle protestantischen Reichsstände beitraten, verzichtete der Kaiser auf seinen Anspruch, den Augsburger Religionsfrieden von 1555 allein zu interpretieren und damit das Restitutionsedikt von 1629 durchzuführen (vgl. s. v. „Religionsedikt“); Ergebnis war eine begrenzte Festschreibung des konfessionellen Status quo. Weitere Ergebnisse waren: die Festschreibung der Translation der pfälzischen Kurwürde auf Bayern, der Ansprüche Sachsens auf die Lausitz und die Bildung eines Reichsheers (wobei Johann Georg von Sachsen und Maximilian I. von Bayern eigene Korps führen ließen, die als Teil der Reichsarmee galten), die bestehenden Bündnisse waren aufzulösen, fremde Mächte sollten den Reichsboden verlassen, etwaige Ansprüche auf den Ersatz der Kriegskosten seit 1630 wurden aufgehoben, eine allgemeine Amnestie sollte in Kraft treten. Zudem kann der Prager Frieden als einer der letzten kaiserlichen Versuche betrachtet werden, ein monarchisches System im Reich durchzusetzen. Maßgebliches Mittel dazu war die so genannte Prager Heeresreform, mit der der Kaiser den Versuch unternahm, nahezu alle reichsständischen Truppen unter seinen Oberbefehl zu stellen und zugleich den Ständen die Finanzierung dieses Reichsheeres aufzuerlegen. Diese Vorstellungen ließen sich ebenso wenig verwirklichen wie das Ziel, durch die Vertreibung der ausländischen Mächte Frankreich und Schweden zu einem Frieden im Heiligen Römischen Reich zu gelangen. Zur Forschungslage vgl. KAISER, Prager Frieden.

[187] Vgl. Slg. 15: Autographensammlung des Königlichen Hausarchivs der Niederlande. Online verfügbar unter: sachsen-anhalt.de/fileadmin/Elementbibliothek/Bibliothek_LHA/FB/Slg_15_00_Findbuch.pdf.:General Moritz Adolf von Dehne an Fürst August von Anhalt-Plötzkau, Güstrow 1635 (Nr. 77).

[188] Vgl. KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 170f.

[189] Staßfurt [Salzlandkreis]; HHSD XI, S. 443ff.

[190] Barby [Salzlandkreis]; HHSD XI, S. 31ff.

[191] Aschersleben [Salzlandkreis]; HHSD XI, S. 23ff.

[192] Magdeburg; HHSD XI, S. 288ff.

[193] Wachtmeister [schwed. sergeant, dän. sergent]: Unteroffiziersdienstgrad. Der Wachtmeister war zuständig für die Sicherheit des Lagers und der Truppen sowie für die Einteilung, Aufstellung, Beaufsichtigung der Wachen und Ausgabe der Losung. Selbst ein Wachtmeister hatte noch 3 Knechte, 1 Jungen und 5 Pferde, manchmal sogar noch einen Narren als Begleitung; WAGNER; WÜNSCH, Notabilia, S. 110. Mit der Einrichtung stehender Heere wurde die Bezeichnung „Wachtmeister“ synonym für Feldwebel verwendet. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm 32 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Ein Wachtmeister der Reiterei erhielt in der brandenburgischen Armee monatlich 40 fl. Erpresst wurden in besetzten Städten z. T. 48 Rt.; HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15.

[194] Salvaguardia: Ursprünglich kaiserlicher Schutzbrief, durch den der Empfänger mit seiner Familie und seiner ganzen Habe in des Kaisers und des Reichs besonderen Schutz und Schirm genommen wurde; zur öffentlichen Bekräftigung dieses Schutzes wurde dem Empfänger das Recht verliehen, den kaiserlichen Adler und die Wappen der kaiserlichen Königreiche und Fürstentümer an seinen Besitzungen anzuschlagen. Der Schutzbrief bedrohte jeden Angreifer mit Ungnade und Strafe. Im 30jährigen Krieg militärische Schutzwache; Schutzbrief (Urkunde, die, indem sie geleistete Kontributionen und Sonderzahlungen bestätigte, gegen weitere Forderungen schützen sollte, ggf. durch militärische Gewalt des Ausstellers); auch: sicheres Geleit; eine oft recht wirkungslose Schutzwache durch abgestellte Soldaten, in schriftlicher oder gedruckter Form auch Salvaguardia-Brief genannt, die meist teuer erkauft werden musste, und ein einträgliches Geschäft für die zuständigen Kommandeure darstellten. Teilweise wurden entsprechende Tafeln an Ortseingängen aufgestellt, „Salvaguardia“ an die Türen der Kirchen (HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 55) geschrieben oder für die ausländischen Söldner ein Galgen angemalt. Die 1626 von Tilly erlassene Schultheißen-Ordnung hatte festgelegt: „Wer salua Guardia mit wortten oder that violirt, den solle niemandt zu verthädigen understehen, sonder welcher hoch oder nider Officir ein dergleichen erfahren mag, der solle den muthwilligen verbrecher sobalden zu dem Provosen schaffen, dem Schultheysen neben einandtwortung bey sich unrecht befundenen sachen und guetter hiervon berichten ohn einred, die Restitution und was bey der sachen underlauffen möcht dass Gericht entscheiden lassen, und welcher einem andern sein gewonnen beuth abnimbt oder an seinem freyen verkauff nachtheilig verhindert, den solle Schultheyss zur Restitution anhalten und noch darzu mit straffen hart belegen“. ZIEGLER, Dokumente II, S. 986. Der Abt Veit Höser (1577 – 1634) von Oberaltaich bei Straubing; SIGL, Wallensteins Rache, S. 140f.: „Da die Schweden so grausam wüteten und sich wie eine Seuche immer weiter ausbreiteten, alle Dörfer mit Raub, Mord und Jammer heimsuchten, erbaten die Bürger ab und zu von den Kapitänen der Weimaraner eine Schutzwache, die bei ihnen meist Salva Guardia heißt. Erhielten sie diesen Schutz zugesagt, so wurde jeweils ein Musketierer zu Fuß oder zu Pferd in das betreffende Dorf, die Ortschaft, den Markt abgestellt. Dieser sollte die herumstreifenden Soldatenhorden, kraft eines vom Kapitän ausgehändigten schriftlichen Mandats, im Zaume halten, ihre Willkür beim Rauben und Plündern einschränken. […] Es ist aber nicht zu bestreiten, dass eine solche Schutzwache unseren Leuten oder den Bewohnern anderer Orte, denen auf ihre Anforderung eine Salva Guardia zugestanden wurde, keinen Vorteil brachte. Im Gegenteil, sie schlugen ihnen vielmehr zum Schaden aus und waren eine Belastung. Offensichtlichen Nutzen dagegen hatten nur die Kapitäne, denn ihnen mussten die Leute gleich anfangs die ausgehandelte Geldsumme vorlegen oder wenigstens wöchentlich die entsprechende Rate (pensio) entrichten. Kurz, wie Leibeigene oder Sklaven mussten sie blechen, was die Kapitäne verlangten. Ich habe nur einen Unterschied zwischen den Orten mit und denen ohne Salva Guardia festgestellt: Die Dörfer ohne Schutzgeleit wurden früher, jene mit einer Salva Guardia erst später ausgeplündert. Da nämlich die Schweden vom Plündern nicht ablassen konnten, solange sie nicht alles geraubt hatten, so raubten und plünderten sie entweder alles auf einmal (sodaß sie nicht mehr zurückkommen mußten) oder sie ließen allmählich und langsam bei ihren Raubzügen alles mitgehen, bis nichts mehr zu holen war. Obendrein haben diese eigentlich zum Schutze abkommandierten Musketiere und Dragoner gewöhnlich die Ortschaften, ihre Bewohner und deren Habseligkeiten – als Beschützer – ausspioniert und dann verraten. Wurde nämlich der bisherige Beschützer – und Spion – unvermutet abberufen, dann brachen seine Kameraden, Raubgesellen und Gaunerbrüder ein und raubten alles, was bislang durch den Schutz der Salva guardia verschont geblieben war, was sie in Wirklichkeit aber für sich selbst hinterlistig und heimtückisch aufbewahrt hatten, und wüteten um so verwegener (pro auso suo) gegen die jämmerlich betrogenen und enttäuschten Menschen, beraubten sie nicht menschlicher und marterten sie“. Auch war das Leben als Salvaguardist nicht ungefährlich. Der Ratsherr Dr. Plummern berichtet (1633); SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Eodem alß die von Pfullendorff avisirt, daß ein schwedischer reütter bei ihnen sich befinnde, hatt vnser rittmaister Gintfeld fünf seiner reütter dahin geschickht sollen reütter abzuholen, welliche ihne biß nach Menßlißhausen gebracht, allda in dem wald spolirt vnd hernach zu todt geschoßen, auch den bauren daselbst befohlen in den wald zu vergraben, wie beschehen. Zu gleicher zeit haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd naher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächts sein sollen, dahero weiln rittmaister Gintfeld ein gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen wird“. BLÖTHNER, Apocalyptica, S. 49f. (1629): „Eine Eingabe des Bauern Jacob Löffler aus Langenwetzendorf [LK Greiz] wegen der bei ihm einquartierten »Schutzgarde« schildert die Heldentaten der derselben ungemein plastisch: »Was ich armer Mann wegen anhero zweijähriger hiesigen Einquartierung für groß Ungemach ausstehen müssen, gebe ich in Unterthänigkeit zu vernehmen: Denn erstlichen habe berührte Zeit über 42 ganze 42 Wochen Tag und Nacht bei den Soldaten ich aufwarten, nicht allein viel Mühe und Wege haben, sondern auch welches zum Erbarmen gewesen, Schläge gewärtig zu sein und geprügelt werden zu müssen, 2. habe ich meine geringe Haushaltung wegen jetziger Unsicherheit beiseits setzen, meine Felderlein wüst, öd und unbesamt liegen lassen, daß seither ich im geringsten nichts erbauen, davon samt den Meinigen ich mich hätte alimentieren mögen, 3. haben die Soldaten mir die Gerste, so zu einem Gebräulein Bier ich eingeschüttet, aus den Bottichen genommen, zum Teil mutwilligerweise zerstreut, zum Teil mit sich hinweggenommen, verfüttert und verkauft, 4. haben sie mir das wenige Getreidig, so noch unausgedroschen vorhanden gewesen, mit dem Geströhde aus der Scheune in andere Quartiere getragen, ausgeklopft und ihres Gefallens gebraucht, 5. weil sie an meiner geringen Person sich nicht allzeit rächen können, haben sie mir die Bienen und derselben Stöcke beraubet, umgestoßen und zu Grund und Tode gerichtet, 6. sind von ihnen mir alle Hühner, Gänse und ander Federvieh erschossen, genommen und gefressen worden, meine Wiesen, Raine und Jagen mir dermaßen verödet, daß ich nicht eine einzige Bürde Heu und Grummet von denselben genießen kann, 7. endlich ist von ihnen mir eine Kuh aus dem Stalle, so meinen Geschwistern zuständig gewesen, gezogen, in ein anderes Losament getrieben, geschlachtet und gefressen worden.« Teilweise „kauften“ sich begüterte Bürger Offiziere als Salvaguardia, um sich gegen Übergriffe zu schützen; SUTORIUS, Die Geschichte von Löwenburg. 1. Teil, S. 266. Teilweise wurde nur ein einzelner Salvaguardist einquartiert, teilweise aber ging die Zahl je nach Kriegs- und Ortslage erheblich in die Höhe. 1635 hielt Heinrich Graf Schlick 100 Mann zum Schutz seiner Herrschaft Plan für notwendig; SENFT, Geschichte, S. 124.

[195] des Regiments Joachim v. Molck [Molcke, Molk] [ – ], schwedischer Obrist.

[196] Kornett [schwed. kornett, dän. cornet]: Der Kornett führte die kleinste Einheit der Reiterei mit eigenen Feldzeichen, entsprach der Kompanie; 1 berittene Kompanie hatte in der kursächsischen Armee ca. 125 Pferde, 1 schwedische Reiterkompanie umfasste in der Regel 80 Mann. Der Kornett erhielt ca. 50 fl. Monatssold;  z. T. wurden allerdings 240 Rt. (!) in besetzten Städten (1626) erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermarck, S. 15). => Fähnrich; Fahne.

[197] Assignation: Anweisung (zur Einlagerung).

[198] Generalquartiermeister, „Oberstfeldquartiermeister“ [schwed. kvarter allmänna, dän. generalkvartermester]: Der Generalquartiermeister leitete das Quartieramt (mit zwei Oberquartiermeistern und dem Stabsquartiermeister sowie drei weiteren Offizieren), unterstützt von der Kriegskanzlei. Die Eingänge wurden dem Feldmarschall vorgetragen und die Antwortschreiben dementsprechend zur Billigung vorgelegt. Für technische Fragen wurden Ingenieure des Stabs herangezogen. Die mündliche Befehlsübermittlung oblag zwei bis vier Generaladjutanten. Das Quartieramt lieferte je nach Eingang Berichte an den Kaiser, den Hofkriegsrat, Weisungen an die Kommandeure der Feldarmeen, an die örtlichen Kommandeure und Festungskommandeure, an alle zuständigen Verwaltungsbehörden und gab Lageberichte an hohe abwesende Generäle und Nachrichten an die Gesandten des Westfälischen Friedenskongresses heraus. Nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630) erhielt er 400 fl. monatlich, bei den Dänen dagegen 500 Rt.; OPEL, Der niedersächsisch-dänische Krieg 2. Bd., S. 171. Der Generalquartiermeister hatte als Dienstvorgesetzter alle Quartiermeister der einzelnen Regimenter unter sich, sein Amt war eine sehr lukrative Einnahmequelle wegen der „Verehrungen“, um Einquartierungen (gerade bei den Winterquartieren) abzuwenden oder zu erleichtern. Zudem war er meist auch Inhaber eines eigenen Regiments, das die besten Quartiere zu erwarten hatte.

[199] WINTER, Möser’s Aufzeichnungen, S. 66f. – N Fernow [ – ], kursächsischer Generalquartiermeister.

[200] Güsten [Salzlandkreis].

[201] Leibkompanie: Mit Leibkompanie oder Obrist-Kompanie wurde im 17. und 18. Jahrhundert die erste Kompanie eines Regiments bezeichnet. Der Obrist und Inhaber des Regiments war gleichzeitig Inhaber der Leibkompanie, was ihm durch die Kompaniewirtschaft zusätzliche Einnahmen verschaffte. Das gleiche galt für die Kompanie (Oberstleutnants-Kompanie), deren Inhaber sein Stellvertreter (Obristleutnant) war, später auch für die Kompanie eines Majors (Majors-Kompanie). Diese Kompanien wurden aber tatsächlich geführt von einem Kapitänleutnant oder StabsKapitän, die im Rang unter einem Hauptmann standen, der gleichzeitig Inhaber einer Kompanie war [wikipedia].

[202] Bernhardt v. Werdensleben [ – ], Bürger in Staßfurt.

[203] Erhard Legat [ – ], Bürger in Staßfurt.

[204] Regimentsquartiermeister [schwed. Regementskvartermästare]: Der Regimentsquartiermeister war der Dienstvorgesetzte aller Quartiermeister des Regiments, ein einträgliches Amt, da ihm viele „Verehrungen“ zukamen, um die Einquartierungen abzuwenden. Ein Quartiermeister erhielt in der kaiserlichen Armee 40 fl. [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)], in der brandenburgischen Armee im Monat 50 fl. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der infanterie 40 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Regimentsquartiermeister führten in der Regel auch eine eigene Kompanie, was ihnen Sondereinnahmen verschaffte.

[205] Fourier, Fouragier, Fourageur: Der Fourier übte eine ähnliche Aufgabe wie der Quartiermeister aus, indem er vor allem die Verpflegung der Truppe und die Beschaffung von Viehfutter in den besetzten Gebieten sicherstellen sollte. Geschickte Fouriere konnten gerade in ausgezehrten Landstrichen wichtig für das Überleben der Einheiten werden. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm 24 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Die herbei geschafften Nahrungsmittel stammten zum größten Teil aus Plünderungen. Daneben leisteten die z. T. weit herum kommenden Fouriere auch Kundschafterdienste.

[206] Kapitänleutnant [schwed. kaptenslöjtnant, dän. Kaptajnløjtnant]: Der Kapitänleutnant war der Stellvertreter des Kapitäns. Der Rang entsprach dem Hauptmann der kaiserlichen Armee. Hauptmann war der vom Obristen eingesetzte Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie. (Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet.) Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig und die eigentlichen militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein.

[207] tribulieren: quälen, plagen, bedrücken, schikanieren. => Tribuliersoldat: zwangseinquartierter Soldat, der die Aufgabe hatte, mittels übermäßigem Essen und Trinken, Einstellen von Pferden, Diebstähle und Verdrängung der Hausinsassen aus ihren Stuben die eingeforderten Kontributionen, „Verehrungen“ aus den Bewohnern besonders in den andersgläubigen Städten und Dörfern herauszupressen.

[208] Rekompens: ständig eingeforderter Ausgleich, eine Entschädigung und Belohnung für geleistete oder noch zu leistende Dienste [z. T. aus noch zu konfiszierenden Gütern; HALLWICH. Wallenstein’s Ende 1. Bd., Nr. 759, S. 628.

[209] entbrechen: befreien, abtun, entledigen, entgehen.

[210] Hunger: Hungerkrisen traten durch Missernten, Wettereinflüsse, Truppendurchzüge, Einquartierungen, Erntezerstörungen, Pferde- und Viehdiebstahl immer wieder auf. Oftmals blieb nur die Flucht ins Heer oder der Anschluss an den Tross. So hatten sich 2.000 hungernde Eichsfelder Pappenheims Soldaten angeschlossen. Ein Berittener oder Knecht in der Musterung hatte immerhin noch zwei Pfd. Fleisch, drei Pfd. Brot, eine Maß Wein und drei Maß Bier pro Tag zu fordern – drei bis fünf Maß Bier je nach Geschlecht pro Tag galten auch sonst als üblich – , was zur raschen Auszehrung einer Landschaft führte, zumal die eingeforderten Naturalabgaben im Laufe der Zeit noch weiter anstiegen und von Jahr zu Jahr neue Verpflegungssätze erfordern. Vom Verpflegungsansatz her war dies eine gewaltige Kalorienmenge, entsprachen doch drei Pfd. (gutes) Brot allein bereits etwa 3.750 kcal. Rechnet man noch über 2.000 kcal für das Fleisch hinzu, ohne Bier und Wein, so wird eine Kalorienzahl zwischen 6.000-7.000 kcal erreicht, was dem Zweieinhalb- bis Dreifachen eines durchschnittlichen Tagesbedarfs entsprochen hätte. Das war wohl Anfang des 17. Jahrhunderts nur Privilegierten vorbehalten, während die Gemeinen nur unzureichend verpflegt wurden. HIPPEL, Bevölkerung, S. 422, schätzt den täglichen Nahrungsbedarf in Württemberg auf knapp 2.400 kcal pro Tag. Vgl. BEHRENDS, Chronik, S. 145f. (1636): „Man gab den Armen von jedem Backvorgang ein Brot, […] welches damals als Krieg, Pest und Hunger hieselbst gar übel hauseten, von armen Leuten nicht für eine geringe Gabe gehalten ward, sintemal man damals oft weder Brot noch Bier und Geld haben konnte, und viele, meistenteils aber die Soldaten Hunde und Katzen, Pferde- und Menschenfleisch fraßen und nicht einmal bekommen konnten“. 1641 heißt es über die Prignitz: „So sind auch alle Dörfer so gar verwüstet, verödet, universaliter et particulariter in Brand gesteckt, die Untertanen Hungers und des milites immanitet [Unmenschlichkeit, Rohheit] halber gestorben und ins Elend [Ausland] verlaufen, dass man in dem ganzen Kreise nach angestellter fleißiger Inquisition bloß 373 Bauersleute, die doch etliche gar wenig ausgenommen, weder Hunde noch Katzen, weniger etliche Lebensmittel haben, besonderen sich vom Obste und wohl ganz unnatürlichen Speisen aufhalten müssen, gefunden worden“. HERRMANN, Ländliche Bevölkerung, S. 86. Der Bieberauer Pfarrer Minck (1635); KUNZ; LIZALEK, Südhessische Chroniken, S. 261: „Durch diesen Hunger verschmachteten viele Leut dermaßen, daß nichts als Haut und Bein an ihnen war, die Haut hing ihnen am Leib wie ein Sack, waren ganz schwarz-gelb, mit weiten Augen, gepläcketen Zähnen, grindicht, krätzig, gelbsichtig, dick geschwollen, febricht [= fiebrig], daß einem grauete, sie anzusehen“. ZILLHARDT, Dreißigjähriger Krieg, S. 161f. (1635): „Dan auß diser teürung und hungersnot ist entstanden noch ein jamer uber alle jamer, nemlich ein sterbet und pestelentz, das vüll taußendt menschen sind zu grundt gangen durch hunger, krieg und pestelenz. Dan durch den hunger ist von denen armen menschen vüll greüwlich und abscheüliches dings auffgefressen worden. Alls nemlich allerley ungereimbten dings: hundt und katzen, meüß und abgangen vüch, roßfleisch, das der schinder und meister uff dem vassen sein fleisch von dem abgangne vüch, als roß, hundt und andere thier, ist hingenomen worden, und haben dannoch einander drumb gerißen und für köstlich gut gehalten. Es ist auch für gut gehalten worden allerley kraut uff dem feld: die distel, die nesle, schersich, hanefüeß, schmerbel, schertele. In suma allerley kraut ist gut gewessen, dan der hunger ist ein guter koch, wie man im sprichwort sagt“. Vgl. auch  die Lebensbeschreibung des Gottfried Andreae (1637); DOLLINGER, Schwarzbuch, S. 321: „Doch im Jahr 1637 stieg das Elend auf’s höchste, nachdem kaum 200 Bauern in der untern Pfalz mehr übrig waren, da die übrigen teils an Hunger und Pest bereits gestorben, teils von den Kaiserlichen erwürgt oder als Soldaten weggeschleppt worden waren … Der Hunger aber zwang die Leute zu den unnatürlichsten Nahrungsmitteln: Gras, Kräuter, dürre und grüne Baumblätter, Felle von Tieren; Hunde, Katzen, Ratzen, Mäuse, Frösche und faulendes Aas waren gesuchte Bissen. Die Hungernden erschlugen einander selbst, verzehrten sie, durchwühlten Gottesäcker, erstiegen Galgen und Rad und nahmen die Toten zur Speise weg“. Notiz aus dem Pfarrbuch von Mauern (LK Neuburg/Donau) für 1648: „Viele haben aus Hunger Roßmist gegessen, der Feind hat alles fort; es ist nichts angebaut worden. Viele sind Hungers gestorben, die Überlebenden nähren sich von Wurzeln und Baumblättern und sind froh um die Häute der gefallenen Pferde“. [frdl. Mitteilung von Herrn Fahmüller, Pfeffenhausen]. Der Kitzinger Pfarrer Bartholomäus Dietwar [1592-1670] über 1649; DIETWAR, Chronik, S. 91: „Etliche tausend bayerische Bauern bettelten mit Weib und Kind durchs Land. Darunter waren auch Mörder. Sie stahlen und raubten was sie konnten. Das war Gottes sichtbare Strafe dafür, dass der Kurfürst von Bayern im 30jährigen Kriege viele Tausend armer Leute gemacht hatte. Darum war sein Land im vorigen Jahre durch die Schweden und Franzosen wieder verdorben worden, also dass seine Leute von München und Landshut her das Frankenland durchliefen, das gebettelte Brot dörrten und heim nach Bayern trugen“. Aus Nördlingen wird anlässlich der Belagerung 1634 berichtet; KESSLER, Belagerung, S. 38: „Um diese Zeit sind die Rosse wegen Mangels an Futter so erkrankt und so matt geworden, daß sie häufig einfach hingefallen und verendet sind. Von dem S. H. Schinder Jörg Schmid sind hinter dem Feilturm 2 große Gruben gegraben und die Pferde darin verscharrt worden. Die Armen und Bettelleute aber haben sich auch dabei befunden und haben, wenn man die Pferde hat vergraben wollen, aus großem Hunger ziemlich große Stücke davon herausgeschnitten, das Selbige gekocht und von solchem ihren Hunger gestillt, und gebüßt. Die armen Leute sind zur Nacht, um 12 Uhr, über solches Aas gekommen und haben es davon getragen“. KESSLER, Belagerung, S. 63: „Die kaiserlichen, spanischen, welschen, französischen und deutschen Soldaten sind gleichsam aus dem ausgebrannten Turm herundergefallen und jämmerlich aufeinander gelegen. Die armen Tagelöhner haben die gebratenen Schulterblätter von den Achseln abgenommen und für gutes Schweinefleisch gefressen“. Auch Regimenter wie das des kurkölnischen Obristen Hugo v. Tyrell[i] lösten sich wegen Hunger auf. Der Salemer Mönch Bürster (1644); WEECH, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 196: „Dan ehe muoß der burger sterben zehen mal, ehe der soldat verderben ainmahl“. HÄVECKER, Chronica und Beschreibung, S. 96 (Calbe 1642): „Uber dieses ist dieser Ort auch mit Theurung und Hungersnoth nicht verschonet geblieben. Denn Ao. 1642. hat ein Scheffel Rocken 3. Thl. und mehr gegolten / und man das Getreyde allhier nicht einmal darum erlangen können / sondern es hat dasselbe von andern Orten müssen geholet werden; Die nun kein Geld gehabt / es so theur zu bezahlen / haben sich mit geschroteten Bohnen / Erbsen- und Gersten-Brod behelffen müssen / so aber auch beynöthig gewesen. Dahero viel arme Leute statt des Korns / mit Knoten-Kafft / Wurtzeln aus der Erden sich sättigen / und das Kraut auf dem Felde kochen und essen müssen. Und weil eben in derselben Zeit die Engel- und Schottländer in der Stadt gelegen / sind derer viel wegen Mangel des Brods gestorben / und haben einige den Hunger mit Pferdefleisch zu stillen gesuchet / und das Fleisch des verreckten Viehes gegessen“. Der Zeitzeuge Hanns Kahn aus Klings/Rhön; LEHMANN, Leben und Sterben, S. 172 (1638): „Das Getreide wurde [von den Soldaten] weggeführt. Kein Bauer hatte mehhr Lust zu säen. Keiner hatte mehr Lust zu arbeiten, weil er es doch nicht genießen konnte. Es kam nur das  Nötigste in die Erde, und dieses hatten die Soldaten gestohlen. Es kam eine böse Hungersnot. Viele sind gestorben. Die schwedischen Reiter und die Kroaten mussten sich mit kleinem Brot begnügen. Unser Brot gestand damals aus gemahlenen Eicheln, Wicken und wenigem Korn. Die solches hatten, konnten froh sein. Manch reicher Mann ist aus Hunger gestorben […] Man sieht oft, dass es Menschen in der Not an jeder Erklärung mangelt. Mit gesottenem Gras und Aasfleisch glaubten viele, dem Hunger zu entgehen und starben erst recht an den abscheulichen Sachen, die sie verschlangen“. Vgl. auch die zeitgenössische Darstellung von VINCE, Lamentations, S. 35ff. Z. T. sollen sich die verhungernden Soldaten regelrecht zu Tod gefressen haben; PASTORIUS, Kurtze Beschreibung, S. 117 (1634): „Den 26. Decembris zogen die Soissischen Soldaten hinaus / und kamen dargegen 3. Compagnien Schwaben herein von dem Freybergischen Regiment / die hatten meistenteils alle Weiber und 5. biß 6 Kinder / alle sehr verhungert / die frassen alles aus / was sie bekommen kunten / mit solcher Begierde und in solcher Mäng / daß etlichen der Wanst zersprang. Zween Soldaten hatten 35. Glös und 3. Spital Laiblein Brods uff einen Sitz gessen / hatte der eine noch ½ Glos im Munde / da er starbe“. Der Chronist Georg Friedrich Dhein berichtet über die Zustände in der Festung Hanau (1636); KURZ, Das Leben, S. 132: „Und da unter denen Scharmützel von Freund und Feind ein wohl gehaltenes Pferd erlegt wurde, gingen viele des armen Volks hinaus, rissen sich um das Aas, brachten von dem stinkenden Fleisch so viel als möglich war zu ihrem Unterhalt herein, wie denn auch sonsten Pferde-, Esel- und Hundefleisch gekochet wurde auf dem Markt verkaufet. Katzen estimirte man vor Wildbret und etliche allzu Fleisch begierige Leut handelten dem Scharfrichter gedörrtes Schindfleisch ab zu ihrer Speis“. Als Ersatz nahm man auch Gras oder Kräuter, „da viele hundert Menschen schwere Krankheit, Lähmung, Scharbock und die Mundfaulung bekamen, auch etliche Menschen sind auf der Gassen verschmachtet und niedergefallen, auf welches vielfältige Elend so mancher sehr zu Herzen genommen, sehr viele public und privat Almosen gereichet worden, wiwohl dem Elend nicht zu steuern gewesen“. BLÖTHNER, Apocalyptica, S. 118f.: „Anno 1638 ist wieder eine Theuerung nach dem vorigen Krieg und der Pest erfolget, so daß ein Leipziger Scheffel [103, 83 Liter; BW] um 10 G[ulden; BW]. Verkauft worden. Dahero weil die Armen es nicht bezahlen, auch vor den Thüren nichts mehr kriegen kunten, so wurden vor großem Hunger Hunde und Katzen geschlachtet, ja das Aas von dem Schindanger [=> Schindanger; BW] geholet und gefressen, und wollte wenig zureichen, deßwegen viel Leute verhungert und in den Misthaufen gestorben, so vorhin auf dem Lande schöne Güter gehabt; daselbst viel arm Volck sich von hier nach dem Altenburgischen gewendet, woselbst sie auch erhalten worden; Es haben sich auch einige gutthätige Hertzen gefunden, die den Armen wöchendlich ein oder zweymahl zu gewissen Tagen Brod haben mitgetheilet, worunter der Herr Superintendent D. Leyser, Herr Archediakonus M. Rinckard, Herr Bürgermeister Müller wie auch andere wohlhabende Bürger sich mit befunden haben, dass iedweder einen oder zwei Scheffel [1 Scheffel = 112, 15 Liter, BW] kauffte und das hiervon gebackene Brod unter die Armen austheilete, so wollte es doch nicht zulangen, denn die Menge war zu groß, weil offt vor einem solchen Hausse 4, 5, 6 bis 800 Menschen an Männern, Weibern und Kindern gestanden, welche einander sehr gedrenget, darunter viel Leute vom Lande, so vor dem Kriege nicht vor 800 oder 1000 Gulden, ja wohl nicht vor 2000 Gulden gegeben hätten. Wenn nun die Leute ein bißgen Brod erhalten, haben sie es nicht flugs gegessen, sondern nur daran gerochen und haben Gelegenheit gesuchet, ob sie einen Hund oder eine Katze damit fangen können. Wenn sie denn einen Hund bekommen, haben sie denselben an einem Strick bey sich geführet, denen wohl 20 oder 30 arme Leute beyher gefolget, gleichsam als wenn sie mit dem Hunde zu Grabe gehen wollten. Wenn sie nun vor die Stadt auf den Graben kommen sind, da haben sie geschlachtet und gebraten, was sie bekommen, da ist auf dem Graben um die Stadt herumb ein klein Feuer nach dem anderen gewesen, darbey die armen Leute gekocht und an hölzernen Spießen gebraten, was sie nur bekommen. Denn wenn der Cavaller [Abdecker, BW] mit dem Karn ein Aas hinausgeführet, ist das arme Volck häuffig nachgelauffen, und haben ein Stück nach dem anderen davon abgeschnitten. Oder wenn eine Kuh verworfen und das Kalb gleich unzeitig gewesen, haben sie es doch geholet, gekocht, gebraten und alles gegessen. Ja es war das arme Volck so abgemattet und verhungert, daß sie gingen, als wie die Schämen (!) [Schemen; BW] war Gottes Strafe so groß, daß sie gleichsam nicht kunten wegkommen oder an andere Oerter lauffen, sondern lieber hier verhungerten, da es doch, wie obgedacht, im Altenburgischen und an anderen Orten nicht so teuer, auch noch eher Brod vors Geld oder vor den Türen zu bekommen war, als hier. Sonderlich aber wenn der Abend herbey kahm, da hätte es oftmals einen Stein erbarmen mögen, wie das arme Volck winselte und die Nacht über in den Misthauffen schrie und bath. Eins rufte hier, das andere dort, tausendmahl um Gottes-Willen umb ein bißgen Brod, oder nur um ein Krümelgen; ein anders etwa umb ein Trünklein Wasser oder Kosent [Kofent = Dünnbier; BW] und dergeleichen, daß man froh war, wenn es wieder Tag wurde; denn das Elend und große Geschrey kunte man ohne hefftige Gemüths-Bewegung nicht ansehen oder anhören“. Hunger führte u. a. zu Kannibalismus; vgl. „Gründtlicher vnnd warhaffter Bericht / vnnd Erzehlung Der Vorhin vnerhörten Thaten vnd abscheulichen Exempel“ (1638), ohne Seitenangabe: „Herman Seidel / ein frommer Mann / von Offenburg / welcher zu Lichtenau eine Schwester / die Ihm sehr lieb gewesen / vnd derhalben seinen Sohn zu hir geschicket / mit ein wenig nahrung / dieser Knabe kömmet vngehindert fort / alß er nach Lichtenaw kömbt / vnd niemand findet / auch schon im widerkehren ist nach hause zugehen / kömmet er ohn gefehr bey ein Fischerhäußlin / da ers rauchen sihet / vnd wie denn die Jugend vorwitzig / lauffet er hinzu / vnd wird eines Weibes gewar / die beim heerde sitzt / vnd kochet / vnd beynebens schrecklich heulet und weinet / neben dem heerde hencket ein Kind an einem stecken / welcher durch beyde Waden gangen / vnd dz Kind den kopff vnter sich gehangen / ist auffgeschnitten vnd geschlachtet / dieser Knabe lauffet mit angst vnd furcht vmbgeben / biß er nach Offenburg kombt / sagts seinem Vater / dieser zeigts der Obrigkeit an / vnd muß dieser Knabe mit einer ziemlich starcken Guarnison dahin / welchs also befunden / vnd das Weib gleich auch essend vnd weinend finden / haben aber vom Kinde noch funden die 2. Vntertheil / den lincken Arm / vnd Kopff / das andere hat sie schon verzehret gehabt: vñ ist diß Weib / nebenst dem Kinde auff Offenburg genommen worden: alß man sie aber gefraget: wie sie solchen Mord vnd Todschlag gleichwol vbers Hertze bringen können ? hat sie darauff geantwortet / sie hette es nicht gethan / sondern der grausame Hunger / dessen quall vnmenschlich were /das vbrige wolte sie der Obrigkeit befehlen zu verantworten. Hat aber nur 16. Tage nach diesem gelebet“.

[211] Kirchenraub: Kirchenraub galt als eines der abscheulichsten Verbrechen, in den Kriegsartikeln zumindest mit der Todesstrafe bedroht, und wurde nach Art. 172 der „Constitutio Criminalis Carolina“ generell mit dem Tode durch Verbrennung bei lebendigem Leibe bestraft, im Militärstrafrecht mit dem Tod durch den Strang. Mithin war die Bezeichnung „Kirchenräuber“, mit der die kaiserlich-kursächsischen Soldaten bei HAPPE apostrophiert werden, nach dem „Schelm“ eines der schlimmsten Schimpfworte. Mit Befriedigung stellte z. B. der Stassfurter Pfarrer Möser fest, wie Banér Kirchenraub bestrafen ließ; WINTER, Möser, S. 50. Theatrum Europæum Band 3, S. 616f.: „Unter diesen Crabaten und Polacken ward eine scharpffe Kriegs-Disciplin und gute Ordnung halten / wie dann drey ihrer Soldaten / welche in einem Dorff auß einer Kirchen etwas gestohlen / und darüber ergriffen worden / eine harte Straff haben außstehen müssen / in deme sie alle drey an Pfählen angebunden / und lebendig im Feuer verbrandt worden“. Der Erzgebirgschronist Lehmann über schwedische Truppen (1640); LEHMANN, Kriegschronik, S. 117: „Darbei haben Sie keiner Kirchen geschonet, alle Sacristeyen zerhauen, die Altare gestümmelt, die Orgeln zerrißen, den Ornat, Leich- und Altartücher, kelche weggenommen. Den do ist alles Preiß gewesen, kirchen, kirchengeräthe, Gottesäcker, Epitaphia, Crucifixe, die Sie verstümmelt und verbrandt; in ezlichen kirchen ist die strew von Pferden ellenhoch gelegen. In kirchen haben Sie die verborgenen löcher gefunden, drin die alten die Pepstlichen Kirchengeräthe, Monstrantzen, becken, weihkeßel vermauret hatten, und darvon kein einwohner gewust, und mitgenommen, Die Libreyen der Priester geraubet und aufgeladen“. MORGENSTERN, Chronik von Olbernhau, S. 39f.: Pfarrer Pistorius schreibt unter dem 15.1. 1646 über die Plünderung durch Schweden: „Sonntag post circumcisionis Christi festum, d. 4. Jan. umb 10 Uhr vormittag sein ettliche 60 furagierende Pferde u. Knecht in die Pfarr Albernhayn plötzlich eingefallen, in die 56 Scheffel Haber eingesackt, gänss, Hüner undt Endten, von allerlei victualien, Butter, Käse, Bettgeräde und weisse Wäsche, kleider und was sie nur auf Pferde und schlitten aufladen können, weggenommen. Andre in die kirch gebrochen, die Sacristei eröffnet und darinnen sehr viel Sachen, dess Pfarrers kleider, victualien, ettlich fässlein Butter u. viel leinwand hinweggenomben : und biss gegen 3 uhr Abend geplündert, worauf umb 4 Uhr ein andre Parthy wieder in die Pfarr komben, meel und korn eingesacket und gegen die Saigerhütte damit verrucket, also dieses ersten einfalls Schaden sich über die 130 thaler belaufet. Folgender Tage von 6., 7. biss 15. Januar sein zu 200 biss in die 500 Pferde, Mussquetierer und viel räuberische rotten stetig in Dorf Albernhayn logiret, die kirchen, sacrarium, und Heiligthumb sacrilegistice (d. h. tempelräuberisch) beraubet, welches zuvor von ihnen als Feinden nicht beschehen: zwei kostbare Missgewandt, eines von gold gewirkt und gestickt auf die 90 thaler werth, das andre, ein rot Sammets, beide mit sehr schönen von Seid und gold gestückten Crucifix Bildern, und dieses auf 60 thaler werth, neben zwei übergüldenen kelch und Patenen (Hostienteller), ein grosen und kleinen, in den einen gienge 2 seitel, in den andern 1 seitel, was sie werth sein, kann jetzo nit gesagt werden. Was mitt zerbrochen und durchgraben am altar und kirchengebeut, item am Pfarrhauss vor Schaden geschehen, wird ehist kläglich besehen werden: Ohne was dem Pfarrer, alles was er gehabt, verwahret, vergraben zu hauss, in der kirch, an allen Orten und enden, am ettlichen geld, an kleidern, Betten, garn, leinwand, an getrait und gänzlicher nahrung, an seiner Bibliotheca vor schaden geschehen, denn alles kleines und grosses weggenomben und panolethrice (alles zerstörend) verderbet worden ist: weil er blos und übelbekleidet kaum ihren Händen entkomben, alles, alles hinterlassen und den Barbarischen Scythen und Mohametischen Räubern und Unmenschen, recht höllischen, meineidigten bestien zur beut und beraubung all sein Hauss und haab umb rettung des lebens dargeben müssen und von diesen Freibeutern dermassen beschädigt und verderbet ist, als nicht zu schreiben, als nit zu glauben, als nicht wohl mag der schaden geschätzet werden und derselbe über die 200 thaler (ohn das getrait, Pienstöcke und kleinen vieh) sich belaufet. Gott der gerechte, dem wir allein und nicht diesen Türkischen Heiden gesündiget, der wird solches richten und rechnen undmitt zeitlicher und ewiger Bestrafung diese unchristen verdamben und verwerfen“. SCHMIDT, Chronica Cygnea, S. 541 (Zwickau 1633): „Ein anderer [Kaiserlicher; BW] hatte ein grün Taffendes Meßgewandt gestolen / und ihm etliche Sachen / unter andern ein paar Kniebänder daraus machen lassen / dem bekam sein Kirchen-Raub übel. Denn im hinaus ziehen ist er gefallen / und ist ihm ein Wagen über die Beine gangen / der hat ihm beyde Beine / eben an dem Ort / wo die KnieBänder herumb gebunden / zerknirscht / und ihn sonst so übel zugericht / daß er in grossen Schmertzen sterben müssen“.

[212] Dam [Thame, Tam, Damm] Vitzthum [Vitzdum, Vizthum] v. Eckstädt [10.9.1595-21.3.1638], kursächsischer Generalmajor.

[213] Dietrich Freiherr v. Taube [Daube] zu Neukirchen [1594 Maardu [Estland]-29.1.1639 Dresden], kursächsischer Obrist.

[214] Musterung: Der militärische Unternehmer richtete einen Platz, meist in der Nähe einer Stadt, in deren Wirtshäusern oder in Landstrichen ein, die wegen ihrer wirtschaftlichen Krisensituation als besonders geeignet galten, ein, an dem sich die von Werbern mit einem Handgeld geworbenen Söldner oder Rekruten einfanden. Wenn sie gemustert und für tauglich befunden wurden, wurden sie durch den Musterschreiber in Musterrollen eingeschrieben und an ihren Bestimmungsort verbracht. Auf dem ersten Blatt der Musterrolle, der „Prima plana“, waren die wichtigsten Ämter bis hin zu den Unteroffizieren aufgeführt. Die Heeresunternehmer hatten ein Werbepatent, das sie zur Stellung einer festgelegten Anzahl von Soldaten verpflichtete. Konnte die Anzahl nicht erreicht werden, mussten die Werbegelder vom Kriegsunternehmer aus eigener Tasche zurückgezahlt werden. Im Laufe des Krieges wurden so viele Neuanwerbungen notwendig, dass die Werbung trotz steigender Werbegelder immer schwieriger wurde, so dass sich erzwungene Werbungen häuften. Vgl. auch BURSCHEL, Söldner, S. 126f.; LANGER, Hortus, S. 92f. Nürnberg soll sogar im Sommer 1625 100.000 fl. geboten haben, um keinen Musterplatz gewähren zu müssen; KOLLMANN, Der Dänisch-Niederdeutsche Krieg, Nr. 58. Zum Teil erfolgte die Musterung sogar, wenn noch nicht alle Waffen vorhanden waren; GRÄF, Söldnerleben, S. 110; SEMLER, Tagebuch, S. 115 (1633Vgl. die selbstkritischen Äußerungen des schottischen Söldners Sir James Turner [1615-1686; vgl. MURDOCH, SSNE ID: 63], Memoirs, S. 14: „I had swallowed without chewing, in Germanie, a very dangerous maximie, which militarie men there too much follow; which was, that so we serve our master honnestlie, it is no matter what master we serve; so, without examination of the justice of the quarrel, or regard of my dutie to either prince or countrey, I resolved to goe with that ship I first rencounterd”. Teilweise wurden sogar ungemusterte Soldaten als Besatzungstruppen eingesetzt. Vgl. MANKELL, Arkiv, S. 229 (1631 in Arnswalde). HELLER, Rothenburg, S. 308: „In den Musterplätzen wurden die im Auftrag der Regimentsinhaber auf den Werbeplätzen angeworbenen Mannschaften durch einen Kommissar des Kriegsherren […] gemustert: Es wurde der Personalstand aufgenommen, d. h. Stammrollen (damals Musterrollen genannt) angelegt, Waffen, Pferde, Ausrüstung auf Kriegsbrauchbarkeit nachgesehen und die Mannschaft vereidigt. Die Muster- und vor allem die Werbeplätze bildeten eine schwere Landplage und Fürsten und Städte scheuten keine Kosten, ihr Gebiet davon freizuhalten. Wo die Werbetrommel ertönte (umgeschlagen) wurde), strömte das landfahrende Gesindel zugleich mit den nicht viel besseren Gartbrüdern (abgedankte Soldaten, die sich vom Garten, d. h. Betteln im Herumziehen, nährten) zusammen und hielt auch nach Annahme des Werbegeldes nicht die geringste Spur von Kriegszucht; erst mit dem Schwur unterwarfen sie sich dem Kriegsrecht. – Auf eigene Faust verübten die Neugeworbenen Bedrückungen und Erpressungen schwerster Art, legten sich beim Bürger und beim Bauern ein und waren nur durch Geld und reichliche Wegzehrung zum Weiterziehen zu bewegen – allen Vorschriften zum Trotz, die ein Einlagern der zum Musterplatz marschierenden Neugeworbenen nur für eine Nacht erlaubten“.

[215] Korporalschaft: Zug einer Kompanie, die von einem Korporal geführt wurde. Der Korporal war der unterste Rang der Unteroffiziere, der einen Zug als Teil der Kompanie führte. Er erhielt in der kaiserlichen Armee (1630) 12 fl. Sold monatlich. Das entsprach immerhin dem Jahreslohn eines Ochsenknechtes. DESING, Historia auxilia 2. Bd., S. 186: „Corporal ist ein Unter-Officier, der viel zu thun hat: Darumb seynd bey einer Compagnie zwey, drey oder vier. Für seine 15. Mann, welche man eine Rott nennt, empfängt er vom Capitain d’Armes das Gewehr, vom Fourier das Quartier, vom Muster-Schreiber das Geld, vom Sergeanten die Ordre, gehört nit zur Prima plana“.

[216] Kornett: die kleinste Einheit der Reiterei mit eigenen Feldzeichen, entsprach der Kompanie; 1 berittene Kompanie hatte in der kursächsischen Armee ca. 125 Pferde, 1 schwedische Reiterkompanie umfasste in der Regel 80 Mann. Der Kornett erhielt ca. 50 fl. Monatssold; nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der Infanterie 60 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460;  z. T. wurden allerdings 240 Rt. (!) in besetzten Städten (1626) erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermarck, S. 15). => Fähnrich; Fahne.

[217] WINTER, Möser’s Aufzeichnungen, S. 66ff.

[218] Wolf Heinrich v. Baudissin [1579 (1597 ?) Schloss Lupa-4.7.1646 Elbing (Belschwitz)], schwedischer, dann kursächsischer Generalleutnant. Vgl. http://sok.riksarkivet.se/sbl/Presentation.aspx?id=19088.

[219] Gnadenkette: Halsketten, die fürstliche Personen vor dem Aufkommen der Verdienstorden an verdiente Militärs, Höflinge, Beamte etc. oder auch bloß als Zeichen ihrer Huld zu verleihen pflegten; solche Ketten waren öfters mit Münzen oder Medaillen mit dem Bildnis des Spenders, Emblemen, Sprüchen etc. verziert.

[220] HELWIG, Theatrum Historiae Vniuersalis, S. 368.

[221] Ferdinand Sigmund [Sigismund] Freiherr (Reichsgraf) Kurz [Kurtz] v. Senftenau [1592 München-24.3.1659 Wien], Geheimer Rat u. Kämmerer, Reichsvizekanzler (seit 1637).

[222] Altmark: Die Altmark ist eine Region im Norden des Landes Sachsen-Anhalt. Die historische Kulturlandschaft erstreckt sich vom Drawehn im Westen bis an die Elbe im Osten, grenzt südlich an die Magdeburger Börde und nördlich an das Wendland. Der Name Altmark erscheint erstmals 1304 – Antiqua Marchia (Alte Mark) – und bezieht sich auf ihre Bedeutung als westelbisches Ausgangsgebiet bei der Einrichtung der Mark Brandenburg. Darauf beziehen sich auch blumige Charakterisierungen als „Wiege Brandenburgs“ oder gar „Wiege Preußens“. Als Ganzes gehörte sie seit der Gründung der Mark Brandenburg zu dieser Markgrafschaft und dem daraus hervorgegangenen preußischen Staat. Die Altmark wird heute in den Altmarkkreis Salzwedel und den Landkreis Stendal untergliedert. Erst seit der Landkreis Stendal auch östlich der Elbe gelegene Gebiete umfasst, werden diese, historisch zu Jerichower Land und Prignitz gehörend, gelegentlich mit zur Altmark gezählt [nach Wikipedia].

[223] KUNATH, Kursachsen, S. 200.

[224] Camill [Kamil, Grant Moros, Johann] Rudolf [Rudolfo Giovanni] Freiherr (1632) auf Hohenelbe, Eglitz und Platten, Graf (1636) v. Morzin [Marazin, Marazini, Marrazino, Marzin, Marotzin, Morazin] [um 1585-1646 Prag], kaiserlicher Feldmarschall.

[225] Johan Banér [Bannier, Panier, Panner] [23.6./3.7.1596 Djursholm-20.5.1641 Halberstadt], schwedischer Feldmarschall. Vgl. BJÖRLIN, Johan Baner.

[226] Parchim [LK Ludwigslust-Parchim]; HHSD XII, S. 77f.

[227] Havelberg [LK Stendal]; HHSD X, S. 217ff.

[228] Kyritz [LK Ostprignitz/Ruppin].

[229] Neuruppin [LK Ostprignitz/Ruppin].

[230] KUNATH, Kursachsen, S. 203.

[231] Jerichow [LK Jerichower Land]; HHSD XI, S. 228ff.

[232] Rathenow [LK Havelland]; HHSD X, S. 333f.

[233] Musketier [schwed. musketerare, musketör, dän. musketeer]: Fußsoldat, der die Muskete führte. Die Muskete war die klassische Feuerwaffe der Infanterie. Sie war ein Gewehr mit Luntenschloss, bei dem das Zündkraut auf der Pulverpfanne durch den Abzugsbügel und den Abzugshahn mit der eingesetzten Lunte entzündet wurde. Die Muskete hatte eine Schussweite bis zu 250 m. Wegen ihres Gewichts (7-10 kg) stützte man die Muskete auf Gabeln und legte sie mit dem Kolben an die Schulter. Nach einem Schuss wichen die Musketiere in den Haufen der Pikeniere zurück, um nachladen zu können. Nach 1630 wurden die Waffen leichter (ca. 5 kg) und die Musketiere zu einer höheren Feuergeschwindigkeit gedrillt; die Schussfolge betrug dann 1 bis 2 Schuss pro Minute (vgl. BUßMANN; SCHILLING, 1648, 1. Bd., S. 89). Die zielfähige Schussweite betrug ca. 300 Meter, auf 100 Meter soll die Kugel die damals übliche Panzerung durchschlagen haben. Die Treffsicherheit soll bei 75 Metern Entfernung noch 50 % betragen haben. Die Aufhaltewirkung war im Nahbereich sehr hoch, die Getroffenen sollen sich förmlich überschlagen haben. Je nach Entfernung sollen jedoch im Normalfall nur 5-7% aller abgegebenen Schüsse eine Wirkung im Ziel gehabt haben. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß. Zudem rissen sie auf etwa 10 Meter Entfernung etwa dreimal so große Wundhöhlen wie moderne Infanteriegeschosse. Ausführlich beschrieben wird deren Handhabung bei ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 544ff. Eine einfache Muskete kostete etwa 2 – 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Die Muskete löste das Handrohr ab. Die ab 1630 im thüringischen Suhl gefertigte schwedische Muskete war etwa 140 cm lang bei einer Lauflänge von 102 cm und wog etwa 4,5 – 4,7 kg bei einem Kaliber von zumeist 19,7 mm. Sie konnte bereits ohne Stützgabel geschossen werden, wenngleich man diese noch länger zum Lade- und Zielvorgang benutzte. Die Zerstörung Suhls durch Isolanos Kroaten am 16./26.10.1634 geschah wohl auch in der Absicht, die Produktionsstätten und Lieferbetriebe dem Bedarf der schwedischen Armee endgültig zu entziehen. BRNARDÍC, Imperial Armies I. Für den Nahkampf trug er ein Seitengewehr – Kurzsäbel oder Degen – und schlug mit dem Kolben seiner Muskete zu. In aller Regel kämpfte er jedoch als Schütze aus der Ferne. Deshalb trug er keine Panzerung, schon ein leichter Helm war selten. Eine einfache Muskete kostete etwa 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Im Notfall wurden die Musketiere auch als Dragoner verwendet, die aber zum Kampf absaßen. MAHR, Monro, S. 15: „Der Musketier schoß mit der Luntenschloßmuskete, die wegen ihres Gewichtes [etwa 5 kg] auf eine Gewehrgabel gelegt werden mußte. Die Waffe wurde im Stehen geladen, indem man den Inhalt der am Bandelier hängenden hölzernen Pulverkapseln, der sog. Apostel, in den Lauf schüttete und dann das Geschoß mit dem Ladestock hineinstieß. Verschossen wurden Bleikugeln, sog. Rollkugeln, die einen geringeren Durchmesser als das Kaliber des Laufes hatten, damit man sie auch bei Verschmutzung des Laufes durch die Rückstände der Pulvergase noch einführen und mit Stoff oder Papier verdämmen konnte. Da die Treffgenauigkeit dieser Musketen mit glattem Lauf auf die übliche Kampfentfernung von maximal 150 Metern unter 20 Prozent lag, wurde Salvenschießen bevorzugt. Die Verbände waren dabei in sog. Treffen aufgestellt. Dies waren Linien zu drei Gliedern, wobei das zweite Treffen etwa 50 Schritt, das dritte 100 Schritt hinter der Bataille, d. h. der Schlachtlinie des ersten Treffens, zu stehen kamen, so daß sie diese bei Bedarf rasch verstärken konnten. Gefeuert wurde gliedweise mit zeitlichem Abstand, damit für die einzelnen Glieder Zeit zum Laden bestand. Ein gut geübter Musketier konnte in drei Minuten zwei Schuß abgeben. Die Bleigeschosse bis zu 2 cm Kaliber [vgl. auch GROTHE, Auf die Kugeln geschaut, S. 386, hier 16, 8-19,5 mm] verformten sich beim Aufprall auf den Körper leicht, und es entstanden schwere Fleischwunden. In den Kämpfen leisteten Feldscherer erste Hilfe; doch insgesamt blieb die medizinische Versorgung der Verwundeten mangelhaft. Selbst Streifschüsse führten oft aufgrund der Infektion mit Tetanus zum Tode, erst recht dann schwere Verletzungen“. Der Hildesheimer Arzt und Chronist Dr. Jordan berichtet 1634, dass sich unter den Gefallenen eines Scharmützels auch ein weiblicher Musketier in Männerkleidern gefunden habe; SCHLOTTER, Acta, S. 194. Der Bad Windheimer Chronist Pastorius hält unter 1631 fest; PASTORIUS, Kurtze Beschreibung, S. 100: „1631. Den 10. May eroberte der General Tylli die Stadt Magdeburg / plünderte sie aus / eine Jungfrau hatte ihres Bruders Kleider angezogen / und sich in ein groß leeres Weinfaß verstecket / ward endlich von einem Reuter gefunden / der dingte sie für einen Knecht / deme sie auch drey Monat treulich die Pferde wartete / und als in einem Treffen der Reuter umkam / und sie von denen Schweden gefangen gen Erffurt kam / ließ sie sich für einen Musquetirer unterhalten / dienete fünff Jahr redlich / hatte in etlichen Duellen mit dem Degen obsieget / wurde endlich durch eine Müllerin / wo sie im Quartier lag / verrathen / daß sie ein Weib wäre / da erzehlete sie der Commendantin allen Verlauff / die name sie zu einer Dienerin / kleidete sie / und schenckte ihr 100. Ducaten zum Heyrath-Guthe“. Weiter gibt es den Fall der Clara Oefelein, die schriftliche Aufzeichnungen über ihren Kriegsdienst hinterlassen haben soll. Allerdings heißt es schon bei Stanislaus Hohenspach (1577), zit. bei BAUMANN, Landsknechte, S. 77: „Gemeiniglich hat man 300 Mann unter dem Fenlein, ist 60 Glied alleda stellt man welsche Marketender, Huren und Buben in Landsknechtskleyder ein, muß alles gut seyn, gilt jedes ein Mann, wann schon das Ding, so in den Latz gehörig, zerspalten ist, gibet es doch einen Landsknecht“. Bei Bedarf wurden selbst Kinder schon als Musketiere eingesetzt (1632); so der Benediktiner-Abt Gaisser; STEMMLER, Tagebuch 1. Bd., S. 181f.; WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß, S. 43ff., über die Bedienung; BRNARDÍC, Imperial Armies I, S. 33ff.; Vgl. KEITH, Pike and Shot Tactics;  EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 59ff.

[234] Fehrbellin [LK Ostprignitz-Ruppin]; HHSD X, S. 172.

[235] Garlitz, heute Ortsteil von Märkisch Luch [LK Havelland].

[236] Leibregiment: Als Leibregiment wurde im 17. Jahrhundert im Heiligen Römischen Reich, in Dänemark und in Schweden diejenigen Regimenter bezeichnet, deren Inhaber der regierende Landesherr war. Ihm standen zudem die sich daraus im Rahmen der Regiments- bzw. Kompaniewirtschaft ergebenden Einnahmen zu. Ein Leibregiment hatte daher eine grundsätzlich andere Funktion als die Leibkompanie eines Obristen. Zudem waren in der Regel die Ausstattung und Verpflegung besser als in anderen Regimentern bzw. wurden von den Neugeworbenen eingefordert.

[237] Erik Klarson Slang [Slange, Schlange, Schlang, Schleng, Schläge] [1600-2.11.1642 Breitenfeld], schwedischer Generalmajor.

[238] Bötzow, heute Ortsteil von Oberkrämer [LK Oberhavel].

[239] SCHRÖER, Havelland, S. 79f.; Brandenburg [Stadtkr.]; HHSD X, S. 135ff.

[240] WINTER, Möser’s Aufzeichnungen, S. 68. So auch GEIß, Chronik, S. 100.

[241] Moritz Albrecht v. Dehn-Rothfelser [22.12.1603-7.12.1635 in der Schlacht bei Kieseritz], kursächsischer Obristwachtmeister. Diese Verwechslung findet sich dann folgerichtig bei GEISS, Chronik der Stadt Staßfurt, S. 100.

[242] Johan [Hans] Freiherr v. Wachtmeister [1609-1652 Lübeck], schwedischer Generalmajor, Reichsrat.

[243] Contenance: Zurückhaltung, Selbstbeherrschung.

[244] Werben (Elbe) [LK Stendal].

[245] Generalleutnant: Der Generalleutnant vertrat den General bzw. Feldherrn und war in der kaiserlichen, kurbayerischen, dänischen und schwedischen Armee der höchste Befehlshaber und Stellvertreter des Kaisers und des Königs/der Königin, mit weitgehenden politischen und militärischen Vollmachten. Über ihm stand nur noch der „Generalissimus“ mit absoluter Vollmacht. Als Rekompens erhielt er für seine Leistungen Landzuweisungen (zumeist aus eroberten Gebieten oder den sogenannten „Rebellengütern“) sowie die Erhebung etwa in den Grafen- oder Herzogsstand. Als Stellvertreter seines Dienstherrn führte er Verhandlungen mit den Ständen, erzwang die Depossedierung von Adligen und Absetzung von Territorialherrn in den besetzten Gebieten und lenkte durch seine Abgesandten auch Friedensverhandlungen. Wichtige Träger der gesamten Organisation des Kriegswesens waren dabei die Generalkriegskommissare und die Obristen, die in der Regel nach ihm oder nach seinen Vorschlägen bestallt wurden.

[246] Patrick [Patricius, Peter, Padruig, Patkell] Ruthven [Ruthwen, Rutwen, Ruthuen, Rudtwein, Redwen, Reddewin, Retwin, Rittwein, Rudven, Rödwijn, Rödven, Rödwen, Rutwein, Rüttwein, „Rotwein“] of Forth and Brentfort [ca. 1572 Ballindean-24.1.1652 in oder bei Buxtehude], schwedischer Feldmarschall.

[247] Generalmajor [schwed. generalmajor, dän. generalmajor]: Der Generalmajor nahm die Aufgaben eines Generalwachtmeisters in der kaiserlichen oder bayerischen Armee war. Er stand rangmäßig bei den Schweden zwischen dem Obristen und dem General der Kavallerie, bei den Kaiserlichen zwischen dem Obristen und dem Feldmarschallleutnant.

[248] Axel [Achsel] Graf Lille [Lillie, Lilie, Lielie, Axellilly, Lilli] v. Löfstad [23.7.1603-20.12.1662], schwedischer Generalmajor.

[249] Artillerie: Zur Wirksamkeit der Artillerie vgl. ENGLUND, Verwüstung Deutschlands, S. 424f.: „Sowohl bei sogenannten Kernschüssen als auch bei Visierschüssen zielte man mit dem Geschützrohr in mehr oder weniger waagrechter Position. Ein in dieser Position eingestellter Neunpfünder hatte eine Reichweite von etwas über 350 Metern. Dann schlug die Kugel zum erstenmal auf dem Boden auf, wonach sie regelmäßig einen Sprung machte und noch einmal 350 bis 360 Meter flog, bevor sie kraftlos erneut aufprallte – acht von zehn Kugeln sprangen mindestens dreimal auf. (Der Abprall hing davon ab, ob der Boden eben oder buckelig und uneben war.) Die Kugel flog die ganze Zeit in Mannshöhe. Sie konnte also auf ihrer gesamten Bahn töten und verwunden, und wenn sie im rechten Winkel durch eine dünne Linie von Männern schlug, pflegte sie im Durchschnitt drei Mann zu töten und vier oder fünf zu verwunden, aber es kam auch vor, daß eine einzige Kugel 40 Menschen auf einen Schlag tötete. Menschen und Tiere wurden meistens mit einem hohen und entsetzlichen Reißgeräusch zerfetzt. Es gibt Beschreibungen von Schlachten dieses Typs – wie es aussah, wenn brummende Vollkugeln in die von Pulverdampf eingehüllten und dicht gestaffelten Reihen aufrecht stehender Männer einschlugen: In der Luft über den Verbänden sah man dann eine kleine Kaskade von Waffenteilen, Rucksäcken, Kleidern, abgerissenen Köpfen, Händen, Beinen und schwer identifizierbaren menschlichen Körperteilen. Der tatsächliche Effekt beruhte in hohem Grade auf der Größe der Kugel. Leichte wie schwere Geschütze schossen im großen und ganzen ihre Kugeln mit der gleichen Anfangsgeschwindigkeit ab, etwas unter 500 Meter in der Sekunde, doch je größer die Kugel war – das Kaliber in Pfund bezeichnet das Kugelgewicht – , desto höhere Geschwindigkeit und Durchschlagskraft hatte sie, wenn sie ihr Ziel erreichte: die Beine und Muskeln und Zähne und Augäpfel eines Menschen auf der anderen Seite des Feldes“. Der technische Aufwand war beträchtlich bei 60-Pfündern rechnete man für 8 Tage à 30 Schuss 3 Ztr. Pulver, 13 Wagen mit 99 Pferden, dazu 3 Knechte u. 2 Büchsenmeister sowie deren Zubehör. „Vom Nürnberger Stückegießer Leonhard Loewe ist die Rechnung für die Herstellung zweier jeweils 75 Zentner schwerer Belagerungsgeschütze erhalten, die auf den heutigen Wert hochgerechnet werden kann. An Material- und Lohnkosten verlangte Loewe 2.643 Gulden, das sind ca. 105.000 bis 132.000 Euro. Das Material und der Feuerwerker-Lohn für den Abschuss einer einzigen 24-pfündigen Eisenkugel aus den „Halben Kartaunen“ kostete fünf Reichstaler – mehr als die monatliche Besoldung eines Fußsoldaten“. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 81.

[250] Adam v. Pfuel [Pfull, Pfuhls, Phuell, Pfuell, Pfuhl] [1604-5.2.1659 Helfta], schwedischer Generalleutnant.

[251] Herman Wrangel [29.6.1587 Estland-11.12.1643 Riga], schwedischer Feldmarschall. Vgl. auch die Erwähnungen bei BACKHAUS, Brev 1-2.

[252] Bagage: Gepäck; Tross. „Bagage“ war die Bezeichnung für den Gepäcktrain des Heeres, mit dem die Soldaten wie Offiziere neben dem Hausrat auch ihre gesamte Beute abtransportierten, so dass die Bagage während oder nach der Schlacht gern vom Feind oder von der eigenen Mannschaft geplündert wurde. Auch war man deshalb darauf aus, dass in den Bedingungen bei der freiwilligen Übergabe einer Stadt oder Festung die gesamte Bagage ungehindert abziehen durfte. Manchmal wurde „Bagage“ jedoch auch abwertend für den Tross überhaupt verwendet, die Begleitmannschaft des Heeres oder Heeresteils, die allerdings keinen Anspruch auf Verpflegungsrationen hatte; etwa 1, 5 mal (im Anfang des Krieges) bis 3-4mal (am Ende des Krieges) so stark wie die kämpfende Truppe: Soldatenfrauen, Kinder, Prostituierte 1.-4. Klasse („Mätresse“, „Concubine“, „Metze“, „Hure“), Trossjungen, Gefangene, zum Dienst bei der Artillerie verurteilte Straftäter, Feldprediger, Zigeuner als Kundschafter und Heilkundige, Feldchirurg, Feldscherer, Handwerker, Sudelköche, Krämer, Marketender, -innen, Juden als Marketender, Soldatenwitwen, invalide Soldaten, mitlaufende Zivilisten aus den Hungergebieten, ehemalige Studenten, Bauern und Bauernknechte („Wintersoldaten“), die während der schlechten Jahreszeit zum Heer gingen, im Frühjahr aber wieder entliefen, Glücksspieler, vor der Strafverfolgung durch Behörden Davongelaufene, Kriegswaisen etc. KROENER, „ … und ist der jammer nit zu beschreiben“; LANGER, Hortus, S. 96ff.

[253] Wispel: 1 Wispel = 24 Scheffel = 1348, 224 Liter (Mark Brandenburg).

[254] Thomas Banck [ – ], schwedischer Obrist.

[255] Wittenberg [LK Wittenberg]; HHSD XI, S. 504ff.

[256] Naumburg (Saale) [Burgenlandkreis].

[257] Dorf Zechlin [LK Ostprignitz- Ruppin].

[258] Burg [LK Jerichower Land].

[259] Augustin v. Hanau [10.8.1591-24.8.1661 Gamig], kursächsischer, kaiserlicher Obrist u. Generalwachtmeister.

[260] Johann Georg Freiherr Strein [Streun, Streiner] v. Schwarzenau [Štrejnové ze Švarcenavy] u. Ungarschitz [1600-1663], kursächsischer u. kurbrandenburgischer Obrist.

[261] Möckern [LK Jerichower Land].

[262] Wanzleben, heute Ortsteil von Wanzleben-Börde [LK Börde]; HHSD XI, S. 481ff.

[263] Joachim v. Mitzlaff [Metzlaff, Meitzlaff, Mizlau] [ -nach 1655], schwedischer Obrist, Generalkriegskommissar, dann kaiserlicher Obrist.

[264] Calbe/Saale [Salzlandkreis]; HHSD XI, S. 65ff. Vgl. HERTEL, Geschichte der Stadt Calbe.

[265] Bernburg [Salzlandkr.]; HHSD XI, S. 37ff.

[266] Lüder v. Stralendorf [Stralendorff, Strallendorff] [ – ], schwedischer Obrist.

[267] Georg Wilhelm v. Lohausen [Lohaussen, Lochhaussen] [ -16.5.1644], schwedischer Obrist.

[268] Sir Johann [Hans] Baronet Drake [Dracke] v. Asch af Hagelsrum [ -1653], schwedischer Obrist.

[269] Stendal [LK Stendal]; HHSD XI, S. 447ff.

[270] Adam v. Pfuel [Pfull, Pfuhls, Phuell, Pfuell, Pfuhl] [1604-5.2.1659 Helfta], schwedischer Generalleutnant.

[271] Haldensleben [LK Börde]; HHSD XI, S. 174ff.

[272] Johann v. der Brink [Brinck, Princk, Brinken, Brincken] [ – ], schwedischer Obrist.

[273] Baltzar Nyman [Nieman, Neumann] [ – ], schwedischer Obristleutnant, Obrist.

[274] Halberstadt [LK Harz]; HHSD XI, S. 169ff.

[275] Gorleben [LK Lüchow-Dannenberg].

[276] Untersteckung, Unterstoßung, „Unterstellung“, „Unterhaltung“: (zwangsweise) Eingliederung von (insbesondere gefangen genommenen) Soldaten in bestehende unvollständige Verbände. „Die ‚Untersteckung‘ von gefangenen Soldaten des Kriegsgegners war in der frühen Neuzeit allgemein üblich, wurde für gewöhnlich von den Betroffenen ohne Widerstände akzeptiert und scheint gar nicht selten die Zusammensetzung eines Heeres erheblich verändert zu haben“ (BURSCHEL, Söldner, S. 158). Die „Relation deren Geschichten / Ritterlichen Thaten und Kriegßhandlung“, S. 12, berichtet, wie Bucquoy mansfeldische Söldner zur Unterstellung zwang: „Dann als mann sie (in der Zahl ohngefehr 1200.) gen Crumaw bracht / hat man sie Rotten vnd Hauffen weiß in Kammern so eng zusammen gesperrt / daß sie weder sitzen noch niderligen können / auch neben dem wenig Essen / das man ihn vorgestellt / ihnen gar nichts zu tricken geben / vnd es also etliche Tag vber / mit inen getrieben / Sie dardurch zu nötigen / daß sie dem Keyser ihre Dienst versprechen müsten / als auch geschehen. Dann nach dem sie auffs eusserst allerhand Ungemach außgestanden / vnnd etliche Tag kein tropffen zu trincken vberkommen / haben sie fast alle vnder solchem erschröcklichen Joch vnd Zwang sich schmücken vnd biegen / vnd dem Feind ihre Dienst zusagen müssen“. In der kurbayerischen Armee – Maximilian I. von Bayern war grundsätzlich gegen die Untersteckung wegen der Unzuverlässigkeit in Schlachten – wurden sie als Kugelfang beim Angriff oder Sturm auf eine Stadt vorausgeschickt; SEMLER, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 67. Franz von Mercy hatte nach seinem Sieg bei Tuttlingen (24.11.1643) an die 2000 Franzosen untergesteckt. HEILMANN, Kriegsgeschichte, S. 69f. Doch wurden schon seit dem Böhmischen Krieg Gefangene, die die Untersteckung verweigerten, oft hingerichtet. HELLER, Rothenburg, S. 158: (1645): „Die [bayr.] Furir aber haben alle Häußer, wo Franz. oder Weimar. gelegen, außgesucht und was sie hinterlaßen, alles weggenommen. Wie sie denn im güldenen Greifen einen Weimarischen Feldscherer sampt seiner Feldtruhen, welcher allhie geblieben und hernach wollen nach Hauß ziehen in Holstein, ertapt, übel gemartert und geschlagen, endlich mit sich hinweggefürt und, wie man gesagt, weilen er ihnen nit wollen dienen, auf dem Feld erschoßen“. MAHR, Monro, S. S. 157, bei der Einnahme der Schanze bei Oppenheim: „Als unsere anderen Leute sahen, daß das Schloß gefallen war, rannten sie los, die vorgelagerte Schanze zu erstürmen, in der sich neun Kompanien Italiener mit ihren Fahnen befanden. Ihre Offiziere sahen nun, daß das Schloß hinter ihnen überrumpelt war und daß der Angriff vor ihnen losbrach, da warfen sie ihre Waffen weg und riefen nach Quartier, die ihnen auch gewährt wurde. Ihre Fahnen wurden ihnen abgenommen. Da sie alle bereit waren, in unsere Dienste zu treten, wurden sie vom König Sir John Hepburn zugewiesen, der nicht nur ihr Oberst wurde, sondern auch ein guter Schutzherr, der sie in guten Quartieren unterbrachte, bis sie neu eingekleidet und bewaffnet waren. Aber sie zeigten sich undankbar und blieben nicht, sondern liefen in Bayern alle davon. Nachdem sie einmal die warme Sommerluft verspürt hatten, waren sie vor dem nächsten Winter alle verschwunden“. Teilweise beschaffte man über sie Informationen; SEMLER, Tagebücher, S. 70f. (1633): „Wie beschehen vnd seyn nahendt bei der statt [Überlingen; BW] vier schwedische reütter, so auf dem straiff geweßt, von vnsern tragonern betretten [angetroffen; BW], zwen darvon alsbald nidergemacht, zwen aber, so vmb quartier gebeten, gefangen in die statt herein gebracht worden. Deren der eine seines angebens Christian Schultheß von Friedland [S. 57] auß dem hertzogthumb Mechelburg gebürtig vnder der kayßerlichen armada siben jahr gedient vnd diesen sommer zu Newmarckht gefangen vnd vndergestoßen [am 30.6.1633; BW] worden: der ander aber von Saltzburg, vnderm obrist König geritten vnd zu Aichen [Aichach; BW] in Bayern vom feind gefangen vnd zum dienen genötiget worden. Vnd sagte der erste bei hoher betheurung vnd verpfändung leib vnd lebens, dass die schwedische vmb Pfullendorff ankomne vnd noch erwartende armada 24 regimenter starck, vnd werde alternis diebus von dem Horn vnd hertzogen Bernhard commandirt; führen 4 halb carthaunen mit sich vnd ettlich klainere veld stückhlin. Der ander vermainte, daß die armada 10.000 pferdt vnd 6.000 zu fůß starckh vnd der so geschwinde aufbruch von Tonawerd [Donauwörth; BW] in diese land beschehen seye, weiln man vernommen, daß die kayserische 8000 starckh in Würtemberg eingefallen“. => Kriegsgefangene.

[277] CHEMNITZ, Königl. Schwedischen ]…] Kriegs, 4. Buch, 6. Kap., S. 950f.

[278] Bernau [LK Barnim]; HHSD X, S. 125f.

[279] Templin [LK Uckermark]; HHSD X, S. 375f.

[280] Magdeburg; HHSD XI, S. 288ff.

[281] Mansleben: nicht identifiziert.

[282] Barby [Salzlandkreis]; HHSD XI, S. 31ff.

[283] Bernburg [Salzlandkreis]; HHSD XI, S. 37ff.

[284] Stralsund [LK Vorpommern-Rügen]; HHSD XII, S. 292ff.

[285] Axel Gustafsson Oxenstierna Greve af Södermore [16.6.1583 Fanö bei Uppsala-28.1.1654 Stockholm], schwedischer Reichskanzler. Vgl. WETTERBERG, Axel Oxenstierna; FINDEISEN, Axel Oxenstierna; BACKHAUS (Hg.), Brev 1-2.

[286] Leipzig; HHSD VIII, S. 178ff.

[287] Moritzburg: „Mit dem Frieden von Prag (1635) erkannte der Kaiser den Herzog August von Sachsen-Weißenfels als neuen Erzbischof an. Während einer erneuten Belagerung durch die Schweden brach am 6. Januar 1637 ein Feuer in der Burg aus. Die gesamten oberen Stockwerke der West- und Nordseite sowie die Kapelle wurden zerstört. Die Besatzung kapitulierte daraufhin. Am 19. März 1639 sprengten sächsische Truppen die Südwest-Bastion mit einer am Fundament angebrachten Mine um die jetzt schwedische Besatzung zur Aufgabe zu zwingen, was drei Tage später dann auch geschah. August, der Sohn des sächsischen Kurfürsten wurde daraufhin als Erzbischof eingesetzt. Er setzte bei seinem Vater Johann Georg von Sachsen durch, dass die sächsischen Truppen die Festung räumten, um der Burg ihre strategische Anziehungskraft zu nehmen. Ein Neutralitätsvertrag zwischen August und den Schweden hielt den weiteren Krieg von Halle ab“ [wikipedia].

[288] Halle a. d. Saale; HHSD XI, S. 177ff.

[289] Johann Fabian v. Ponickau [1584-1641], kursächsischer Obristleutnant.

[290] Naumburg [Burgenlandkreis]; HHSD XI, S. 341ff.

[291] Merseburg [Saalekreis]; HHSD XI, S. 322ff.

[292] Weißenfels [Burgenlandkreis]; HHSD XI, S. 487ff. Vgl. REICHEL, Weißenfels.

[293] KUNATH, Kursachsen, S. 204f.

[294] Schönermark, heute Ortsteil von Mark Landin [LK Uckermark].

[295] Angermünde [LK Uckermark]; HHSD X, S. 6f.

[296] Joachim v. Schleinitz [Schleuniz, Schweinitz] (der Jüngere) [ -21.7.1644], kursächsischer Obristleutnant, Obrist, Generaloberkriegskommissar.

[297] ENDERS, Die Uckermark, S. 315f.

[298] Wolf Heinrich v. Baudissin [1579 (1597 ?) Schloss Lupa-4.7.1646 Elbing (Belschwitz)], schwedischer, dann kursächsischer Generalleutnant. Vgl. http://sok.riksarkivet.se/sbl/Presentation.aspx?id=19088.

[299] Gnadenkette: Halsketten, die fürstliche Personen vor dem Aufkommen der Verdienstorden an verdiente Militärs, Höflinge, Beamte etc. oder auch bloß als Zeichen ihrer Huld zu verleihen pflegten; solche Ketten waren öfters mit Münzen oder Medaillen mit dem Bildnis des Spenders, Emblemen, Sprüchen etc. verziert.

[300] HELWIG, Theatrum Historiae Vniuersalis, S. 368.

[301] Perleberg [Kr. Westprignitz/Perleberg]; HHSD X, S. 308ff.

[302] Perleberg [LK Stendal]; HHSD X, S. 308ff.

[303] KUNATH, Kursachsen, S. 214f.

[304] Naumburg [Burgenlandkreis]; HHSD XI, S. 341ff.

[305] Torsten Stålhandske [Stolhanscha, Stahlhandschuh, Stahlhanndtschuch, Stalhans, Stallhans, Stalhansch, Stallhuschl, Stalhanß, Stall-Hanß, Stallhaus, Stallhausen, Stolhanski, Starrhase, Lo Stallo, Lo Stallans, Statehornes] [1594 Porvoo/Borgå (Finnland)-21.4./1.5.1644 Haderslev/Nordschleswig], schwedischer Generalmajor. Vgl. http://www.kansallisbiografia.fi/english/?id=2342.

[306] Eilenburg [LK Nordsachsen]; HHSD XI, S. 100ff.

[307] KUNATH, Kursachsen, S. 216.

[308] Lüchow [LK Lüchow-Dannenberg]; HHSD II, S. 306f.

[309] Johann Graf v. Sporck [Sporgk, Spurgk, Spork, Sperckh] [um 1601 Westerloh-6.8.1679 Heřmanův Městec], kurbayerischer, kaiserlicher Feldmarschallleutnant.

[310] Lüneburg [LK Lüneburg]; HHSD II, S. 311ff.

[311] Johann Graf v. Götz [Götzen, Götze] [1599 Zehlendorf-6.3.1645 bei Jankau gefallen], kaiserlicher Feldmarschall. Vgl. ANGERER, Aus dem Leben des Feldmarschalls Johann Graf von Götz.

[312] Georg Herzog v. Braunschweig-Lüneburg [17.2.1582 Celle-2.4.1641 Hildesheim], kaiserlicher Obrist, 1631 schwedischer General. Vgl. DECKEN, Herzog Georg.

[313] Friedrich IV. Herzog v. Braunschweig-Lüneburg-Celle [28.8.1574-10.12.1648] 1636-1648 Fürst v. Lüneburg.

[314] August (II.) der Jüngere [10.4.1579 Dannenberg-17.9.1666 Wolfenbüttel] Herzog zu Braunschweig-Lüneburg, Fürst v. Braunschweig-Wolfenbüttel, regierte 1635-1666 u. galt als einer der gelehrtesten Fürsten seiner Zeit.

[315] Matthias [Matteo] [di] Gallas [Galas, Galasso], Graf v. Campo, Herzog v. Lucera] [17.10.1588 Trient-25.4.1647 Wien], kaiserlicher Generalleutnant. Vgl. REBITSCH, Matthias Gallas; KILIÁN, Johann Matthias Gallas.

[316] N. St.: Neuer Stil, auch styl. nov.: nach neuer Zeitrechnung, nach dem Gregorianischen Kalender, der mit der Reform Papst Gregors XIII. von 1582 den Julianischen Kalender (stylus vetus) abgelöst hat. Die meisten Protestanten jedoch wollten den neuen Kalender lange Zeit nicht übernehmen. Um nach dieser neuen Zeitrechnung zu datieren, mussten 10 Tage zum Datum des alten Kalenders dazugezählt werden.

[317] DECKEN, Herzog Georg 3. Bd., S. 118f.

[318] Requisition: Anforderung.

[319] Kloster Meding: 1241 gegründetes Zisterzienserkloster, das1336 unter Beibehaltung seines Namens Medingen an den unweit gelegenen Ort Tzellensen an der Ilmenau verlegt wurde.

[320] DECKEN, Herzog Georg 3. Bd., S. 123f.

[321] Heinrich v. Stammer [ -27.11.1637 in Stettin hingerichtet], schwedischer Obrist.

[322] Stettin [Szczecin]; HHSD XII, S. 280ff.

[323] METEREN, Meterani Novi 4. Bd., S. 584; THEATRUM EUROPAEUM 3. Bd., S. 857f., 884.

[324] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 111f.

[325] Billeben [Kyffhäuserkreis].

[326] Rockensußra [Kyffhäuserkreis].

[327] HAPPE II 178 v; mdsz.thulb.uni-jena.de.

[328] Holzsußra [Kyffhäuserkreis].

[329] Friedrich Unger [Ungar, Hungar], genannt „Masslechner“ [ – ], kursächsischer, dann kaiserlicher Obrist.

[330] Korporal [schwed. korpral, dän. korporal]: Der Korporal war der unterste Rang der Unteroffiziere, der einen Zug als Teil der Kompanie führte. Er erhielt in der kaiserlichen Armee (1630) 12 fl. Sold monatlich; „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“. Das entsprach immerhin dem Jahreslohn eines Ochsenknechtes, in besetzten Städten (1626) wurden z. T. monatlich 24 Rt. erpresst; HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der Infanterie 16 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 461. DESING, Historia auxilia 2. Bd., S. 186: „Corporal ist ein Unter-Officier, der viel zu thun hat: Darumb seynd bey einer Compagnie zwey, drey oder vier. Für seine 15. Mann, welche man eine Rott nennt, empfängt er vom Capitain d’Armes das Gewehr, vom Fourier das Quartier, vom Muster-Schreiber das Geld, vom Sergeanten die Ordre, gehört nit zur Prima plana“. LAVATER, KRIEGSBüchlein, S. 60: „Die Corporalen sollen gute / redliche / und versuchte Soldaten seyn / die schreiben / lesen / und rechnen können. In dem commandieren sollen sie gleiche ordnung halten / die Schiltwachten zu guter zeit aufstellen / und ihr Ansehen bey den Soldaten erhalten: Sie sollen gantz eiserne Ladstecken / Krätzer / und Kugelzieher an ihren Musqueten haben / daß sie den Soldaten zu hülff kommen mögen“.

[331] im Original (falsche) Korrektur aus Rochauischen.

[332] Gräfentonna, heute Ortsteil von Tonna [LK Gotha]; HHSD IX, S. 162ff.

[333] HAPPE II 179 r; mdsz.thulb.uni-jena.de.

[334] Kelbra [LK Mansfeld-Südharz]; HHSD XI, S. 236f.

[335] Badra [Kyffhäuserkreis].

[336] Hohnstein, Burg [LK Nordhausen]; HHSD IX, S. 205f.

[337] HAPPE II 167 r-168 v; mdsz.thulb.uni-jena.de.

[338] Sondershausen [Kyffhäuserkreis]; HHSD IX, S. 402ff.

[339] Hachelbich [Kyffhäuserkreis].

[340] Bad Berka [LK Weimarer Land]; HHSD IX, S. 27f.

[341] Jechaburg [Kyffhäuserkreis].

[342] Bebra, heute Stadttteil von Sondershausen [LK Kyffhäuserkreis]; HHSD IX, S. 41.

[343] Keula [Kyffhäuserkreis]; HHSD IX, S. 233.

[344] Großbrüchter [Kyffhäuserkreis].

[345] Kleinbrüchter [Kyffhäuserkreis].

[346] Toba [Kyffhäuserkreis]; HHSD IX, S. 441.

[347] Urbach [Unstrut-Hainich-Kreis].

[348] Schlotheim [Unstrut-Hainich-Kreis], HHSD IX, S. 385.

[349] Volkenroda; Kloster [Unstrut-Hainich-Kreis]; HHSD IX, S. 453ff.

[350] Kirchheilingen [Unstrut-Hainich-Kreis].

[351] Bothenheilingen [Unstrut-Hainich-Kreis].

[352] HAPPE II 165 r-165 v; mdsz.thulb.uni-jena.de.

[353] Krakeel: Zank, Streit, Zerwürfnis, Gekrache, Auftritt, Lärm, Empörung, Konflikt, Handgemenge, Donnern, Trubel, Auseinandersetzung, Geräusch, Erhebung, Geklirr, Kontroverse, Ausschreitung, Gedonner.

[354] Vivers: Lebensmittel.

[355] Fourage: Viehfutter, auch Unterkunft und Verpflegung für die jeweilige Einheit. Die Fourage musste von der betreffenden Garnisonsstadt und den umliegenden Dörfern aufgebracht werden und war an sich genau geregelt; vgl. auch die „Königlich Schwedische Kammer-Ordre“ Torstenssons vom 4.9.1642 bei ZEHME, Die Einnahme, S. 93ff. Wrangels Kammerordnung, Bregenz, 20.2.1647, sah vor; HELLER, Rothenburg, S. 362: „Fourage: Auf jedeß Dienst Pferd Monatlich 8 Scheffel Haber Erfurtisch Meeß [1 Scheffel = 59, 6132 Liter], 360 Pfund Hewe, 6 Gebund Stroh; auf die Bagagepferd wird halb so viel Futter alß auf ein Dienst Pferd gereicht“. Natürlich wurde gegen die Bestimmungen immer wieder verstoßen.

[356] Peukendorf [Kyffhäuserkreis].

[357] Christian Günther I. Graf zu Schwarzburg-Hohenstein [11.5.1578-25.11.1642].

[358] Gemeint ist hier ein Salvagardist. => Salvaguardia: Ursprünglich kaiserlicher Schutzbrief, durch den der Empfänger mit seiner Familie und seiner ganzen Habe in des Kaisers und des Reichs besonderen Schutz und Schirm genommen wurde; zur öffentlichen Bekräftigung dieses Schutzes wurde dem Empfänger das Recht verliehen, den kaiserlichen Adler und die Wappen der kaiserlichen Königreiche und Fürstentümer an seinen Besitzungen anzuschlagen. Der Schutzbrief bedrohte jeden Angreifer mit Ungnade und Strafe. Im 30jährigen Krieg militärische Schutzwache; Schutzbrief (Urkunde, die, indem sie geleistete Kontributionen und Sonderzahlungen bestätigte, gegen weitere Forderungen schützen sollte, ggf. durch militärische Gewalt des Ausstellers); auch: sicheres Geleit; eine oft recht wirkungslose Schutzwache durch abgestellte Soldaten, in schriftlicher oder gedruckter Form auch Salvaguardia-Brief genannt, die meist teuer erkauft werden musste, und ein einträgliches Geschäft für die zuständigen Kommandeure darstellten. Teilweise wurden entsprechende Tafeln an Ortseingängen aufgestellt, „Salvaguardia“ an die Türen der Kirchen (HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 55) geschrieben oder für die ausländischen Söldner ein Galgen angemalt. Die 1626 von Tilly erlassene Schultheißen-Ordnung hatte festgelegt: „Wer salua Guardia mit wortten oder that violirt, den solle niemandt zu verthädigen understehen, sonder welcher hoch oder nider Officir ein dergleichen erfahren mag, der solle den muthwilligen verbrecher sobalden zu dem Provosen schaffen, dem Schultheysen neben einandtwortung bey sich unrecht befundenen sachen und guetter hiervon berichten ohn einred, die Restitution und was bey der sachen underlauffen möcht dass Gericht entscheiden lassen, und welcher einem andern sein gewonnen beuth abnimbt oder an seinem freyen verkauff nachtheilig verhindert, den solle Schultheyss zur Restitution anhalten und noch darzu mit straffen hart belegen“. ZIEGLER, Dokumente II, S. 986. Der Abt Veit Höser (1577 – 1634) von Oberaltaich bei Straubing; SIGL, Wallensteins Rache, S. 140f.: „Da die Schweden so grausam wüteten und sich wie eine Seuche immer weiter ausbreiteten, alle Dörfer mit Raub, Mord und Jammer heimsuchten, erbaten die Bürger ab und zu von den Kapitänen der Weimaraner eine Schutzwache, die bei ihnen meist Salva Guardia heißt. Erhielten sie diesen Schutz zugesagt, so wurde jeweils ein Musketierer zu Fuß oder zu Pferd in das betreffende Dorf, die Ortschaft, den Markt abgestellt. Dieser sollte die herumstreifenden Soldatenhorden, kraft eines vom Kapitän ausgehändigten schriftlichen Mandats, im Zaume halten, ihre Willkür beim Rauben und Plündern einschränken. […] Es ist aber nicht zu bestreiten, dass eine solche Schutzwache unseren Leuten oder den Bewohnern anderer Orte, denen auf ihre Anforderung eine Salva Guardia zugestanden wurde, keinen Vorteil brachte. Im Gegenteil, sie schlugen ihnen vielmehr zum Schaden aus und waren eine Belastung. Offensichtlichen Nutzen dagegen hatten nur die Kapitäne, denn ihnen mussten die Leute gleich anfangs die ausgehandelte Geldsumme vorlegen oder wenigstens wöchentlich die entsprechende Rate (pensio) entrichten. Kurz, wie Leibeigene oder Sklaven mussten sie blechen, was die Kapitäne verlangten. Ich habe nur einen Unterschied zwischen den Orten mit und denen ohne Salva Guardia festgestellt: Die Dörfer ohne Schutzgeleit wurden früher, jene mit einer Salva Guardia erst später ausgeplündert. Da nämlich die Schweden vom Plündern nicht ablassen konnten, solange sie nicht alles geraubt hatten, so raubten und plünderten sie entweder alles auf einmal (sodaß sie nicht mehr zurückkommen mußten) oder sie ließen allmählich und langsam bei ihren Raubzügen alles mitgehen, bis nichts mehr zu holen war. Obendrein haben diese eigentlich zum Schutze abkommandierten Musketiere und Dragoner gewöhnlich die Ortschaften, ihre Bewohner und deren Habseligkeiten – als Beschützer – ausspioniert und dann verraten. Wurde nämlich der bisherige Beschützer – und Spion – unvermutet abberufen, dann brachen seine Kameraden, Raubgesellen und Gaunerbrüder ein und raubten alles, was bislang durch den Schutz der Salva guardia verschont geblieben war, was sie in Wirklichkeit aber für sich selbst hinterlistig und heimtückisch aufbewahrt hatten, und wüteten um so verwegener (pro auso suo) gegen die jämmerlich betrogenen und enttäuschten Menschen, beraubten sie nicht menschlicher und marterten sie“. Auch war das Leben als Salvaguardist nicht ungefährlich. Der Ratsherr Dr. Plummern berichtet (1633); SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Eodem alß die von Pfullendorff avisirt, daß ein schwedischer reütter bei ihnen sich befinnde, hatt vnser rittmaister Gintfeld fünf seiner reütter dahin geschickht sollen reütter abzuholen, welliche ihne biß nach Menßlißhausen gebracht, allda in dem wald spolirt vnd hernach zu todt geschoßen, auch den bauren daselbst befohlen in den wald zu vergraben, wie beschehen. Zu gleicher zeit haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd naher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächts sein sollen, dahero weiln rittmaister Gintfeld ein gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen wird“. BLÖTHNER, Apocalyptica, S. 49f. (1629): „Eine Eingabe des Bauern Jacob Löffler aus Langenwetzendorf [LK Greiz] wegen der bei ihm einquartierten »Schutzgarde« schildert die Heldentaten der derselben ungemein plastisch: »Was ich armer Mann wegen anhero zweijähriger hiesigen Einquartierung für groß Ungemach ausstehen müssen, gebe ich in Unterthänigkeit zu vernehmen: Denn erstlichen habe berührte Zeit über 42 ganze 42 Wochen Tag und Nacht bei den Soldaten ich aufwarten, nicht allein viel Mühe und Wege haben, sondern auch welches zum Erbarmen gewesen, Schläge gewärtig zu sein und geprügelt werden zu müssen, 2. habe ich meine geringe Haushaltung wegen jetziger Unsicherheit beiseits setzen, meine Felderlein wüst, öd und unbesamt liegen lassen, daß seither ich im geringsten nichts erbauen, davon samt den Meinigen ich mich hätte alimentieren mögen, 3. haben die Soldaten mir die Gerste, so zu einem Gebräulein Bier ich eingeschüttet, aus den Bottichen genommen, zum Teil mutwilligerweise zerstreut, zum Teil mit sich hinweggenommen, verfüttert und verkauft, 4. haben sie mir das wenige Getreidig, so noch unausgedroschen vorhanden gewesen, mit dem Geströhde aus der Scheune in andere Quartiere getragen, ausgeklopft und ihres Gefallens gebraucht, 5. weil sie an meiner geringen Person sich nicht allzeit rächen können, haben sie mir die Bienen und derselben Stöcke beraubet, umgestoßen und zu Grund und Tode gerichtet, 6. sind von ihnen mir alle Hühner, Gänse und ander Federvieh erschossen, genommen und gefressen worden, meine Wiesen, Raine und Jagen mir dermaßen verödet, daß ich nicht eine einzige Bürde Heu und Grummet von denselben genießen kann, 7. endlich ist von ihnen mir eine Kuh aus dem Stalle, so meinen Geschwistern zuständig gewesen, gezogen, in ein anderes Losament getrieben, geschlachtet und gefressen worden.« Teilweise „kauften“ sich begüterte Bürger Offiziere als Salvaguardia, um sich gegen Übergriffe zu schützen; SUTORIUS, Die Geschichte von Löwenburg. 1. Teil, S. 266. Teilweise wurde nur ein einzelner Salvagardist einquartiert, teilweise aber ging die Zahl je nach Kriegs- und Ortslage erheblich in die Höhe. 1635 hielt Heinrich Graf Schlick 100 Mann zum Schutz seiner Herrschaft Plan für notwendig; SENFT, Geschichte, S. 124.

[359] HAPPE II 167 r- 168 v; mdsz.thulb.uni-jena.de.

[360] Jonitz, heute Teil von Waldersee, Stadtteil von Dessau-Roßlau.

[361] Vockerode, heute Ortsteil von Oranienbaum-Wörlitz [LK Wittenberg].

[362] Törten, heute Stadtteil von Dessau-Roßlau.

[363] Mosigkau, heute Stadtteil von Dessau-Roßlau.

[364] WÜRDIG; HEESE, Dessauer Chronik, S. 223 (hier als „dänische“ ? bezeichnet).

[365] Mühlhausen [Unstrut-Hainich-Kreis]; HHSD IX, S. 286ff.

[366] Hans XIV. v. Rochow [Rochaw, Rohau] [18.8.1596 Zinna-16.9.1660 Stülpe], kursächsischer Obrist.

[367] JORDAN, Mühlhausen, S. 258f.

[368] Ebeleben [Kyffhäuserkreis]; HHSD IX, S. 84f.

[369] HAPPE II 180 v-181 r; mdsz.thulb.uni-jena.de.

[370] HAPPE II 183 v; mdsz.thulb.uni-jena.de.

[371] Christian Ernst v. Knoch [Knoche] [10.7.1608 Harzgerode-3.12.1656], kursächsischer Obristleutnant, Obrist.

[372] Dresden; HHSD VIII, S. 66ff.

[373] Stolpen [Sächsische Schweiz-Osterzgebirge]; HHSD VIII, S. 340f.

[374] Radeberg [LK Bautzen]; HHSD VIII, S. 292f.Vgl. auch WECK, Der Chur-Fürstlichen Sächsischen weitberuffenen Residentz- und Haupt-Vestung Dresden [ …], Nürnberg 1680, S. 162.

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