Schwansbell [Schwantzbell, Schwanßbell], Christoph von

Schwansbell [Schwantzbell, Schwanßbell], Christoph von; Obristleutnant [ca. 1586 – ] Schwansbell, verheiratet mit Elisabeth von Bünnen,[1] stand im Dezember 1628 als Obristleutnant des Regiments Johann II. von Mérode-Waroux in kaiserlichen Diensten.[2]

Seine Kompanie unter dem Befehl des Heinrich Leo von Westphalen wurde von den Landständen des Herzogtums Westfalen besoldet. Unter Geseke,[3] 16.10.1631, einigten sich die Stände des Herzogtums Westfalen und des Fürstentums Paderborn über die Finanzierung einer Truppe für die gemeinsame Defension. Die Stände des Herzogtums Westfalen entschlossen sich auf das Drängen Ferdinands von Köln hin fünf Kompanien auf eigene Kosten aufzustellen. Die Truppen wurden in den beiden ebenfalls von den Ständen unterhaltenen Landesfestungen Werl[4] und Arnsberg[5] stationiert.

„Sinthemalen der hochwürdigst durchleuchtigster fürst und herr, herr Ferdinandt, ertzbischove zu Cölln und churfürst, unser gnädigster herr, bey dießen andringenden großen kriegesgefehrlichkeiten vor nöttig gnädigst befunden, daß deroselber beyder fürstnthumb unnd stifts Westvalen unnd Paderborn landrost, cantzler, räthe unnd deputierte under sich zu abwendung alles eußerlich befehrenden feindlichen anfalß unnd uberziehung eines getreuwen bestendigen defensionswercks unndereden unnd vergleichen möchten und auch byder landtschafften räthe unnd stände nach itziger gestalt der sachen zu sembtlicher ihrer rettung solche zusammensezung vor anders nitt dan hochdienlich rattsamb erachten können, alß seindt beyder landtschafft abgeordnete uff heut allhier in Geseke zur communication geschritten unnd in nahmen Gottes über nachfolgende puncten sich einhellig verglichen.

Erstlich wöllen beyde landtschafften zu ihrer nottwendiger defension in nahmen Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht under Commando deß woledlen gestrengen herrn Henrichen Leo Westvalen alß bestellten Obristen ein regiment zu pferdt von 6 compagnien alß deß herrn obristen, herrn obristen lieutenant Schwantzbell, herrn obristen wachtmeister Lohn [Loen; BW], herrn thumbcammerers von Imbsen, deß von Westrumb [Westrem; BW] unnd Boißen compagnien deren drey cuirassen, die andere drey aber bandelier rohr mitt leichter armatur führen sollen, uff ihren costen werben laßen, zu welchem ende wollgedachter herr oberster uffs gantze regiment in gesambt 15.500 reichsthaler gereichet werden solle, dagegen sich dan der herr oberster obgedachte 6 compagnien zu 600 man völliglich innerhalb zehn tagen a dato huius zur musterung, wohin es ihrer Churfürstlichen Durchlaucht oder auff deroselben gnädigstes guetheischen beyderseits herrn landrosten unnd räthen beliebig sein wirdt, zu liefern obligiert und verbunden. Und solten so wol obangedeute anreitzgelder unnd waffen alß auch der mustermonat von beyden landschafften zu gleichen theilen beygeschaffet unnd ertragen werden, warbey doch die Cöllnische anwesende sich so weit eingelaßen, daß weiln ietzo ihm stifft Paderborn andere verschiedendtliche Kayserliche trouppen auff bemeltes stifft underhaltung befindlich, funff compagnien von diesem regiment biß zur musterung ihme fürstnthumb Westvalen mitt nötiger verpflegung versehen werden sollen. Nach der musterungh aber haben die reutere von ihrem mustermonat wie auch die andere folgende zeit von monatlicher ihrer bezahlung vermog Tyllischer ordonnantz so gutt sie können und wollen sich selbsten zu underhalten unnd soll man ihnen alsdann zu anders nichts alß zu gewohnlichen und bescheidentlichen servis wie auch heuw unnd strohe herzugeben verbunden sein, es wehre dan, daß die lender unmöglichkeit halber mit den geldern nitt ufkommen könten, alßdan man auff gebührliche leidentliche verpflegung vor man unnd roß, so lange daß regiment in diesen landen einquartiert, bedacht sein muße unnd soll darihn, wie auch in allen anderen kosten zu beyden theilen die gleichheit dero gestalt gehalten werden, daß, wan uff erheischende nottdurfft unnd guttbefinden deß herrn obersten mitt beyderseits herrn landdrosten unnd räthen belieben, die reutterey ahn einen orth zu führen oder sonsten die quartieren ungleich zu vertheilen, alßdan sich der erleichterter theill mitt dem gravierten davor auff billigmeßige weiße unnd erstattung abzufinden schüldig sein solle.

Man hat sich auch mit dem herrn obersten dahin verglichen, damit die reuterey von des ersten oder mustermonats soldt sich so viele besser außzubringen, daß nit davon, sondern von den anderen nachfolgenden bezahlungen die armatur (so beyde landtschafften mitt ihren geldern selbst einkauffen unnd bezahlen wollen) auf ein monat soldt sucessive jededesmahlß zu drittentheil zu defalcieren [= in Abzug zu bringen] und abtzkürtzen und erbietet sich der herr oberster, wie man auch zu ihme alß einen patrioten unnd landtsaßen daß veste vertrauwen gesetzet, eine solche ordre unnd militarische disciplin under seinem regiment anzustellen, daß niemandt sich mitt fuegen einiger betrangnusse unnd ungebuerlichen anmuetens zu beclagen haben möge.

Vorß zweyte haben sich die herren anwesende erclert unnd erbotten, zu gleichem intent in nahmen hochgnädigster Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht ein regiment zu fueß von zehn compagnien, jede derselben zu dreyhundert man auffzurichten. Weil man wegen größe der kosten einen obristen itzo zugleich anzusetzen annoch bedenckens getragen, alß hatt eine jede landtschafft funff compagnien uff ihre uncosten under gewißen benennten hauptleuthen, so wollfeill unnd theuwer man mitt denselbigen schließen kan, zu werben auff sich genohmen unnd soll damit in muglicher eilfertigkeit vorgesetzet auch mitt underhaltung derselbigen ebenmeßiger gleichheit, wie oben gesetzet, gehalten werden unnd haben die hauptleuthe in allen deß vorgesetzten obristen lieutenants commando zugeleben, der sich dan beyderseits herren landrosten unnd räthen guettduncken hinwiederumb zu accomodieren [= gütlich vergleichen].

[Es folgt ein kurzer durch Textverlust beeinträchtigten letzter Abschnitt, in welchem die Stände den Kurfürsten bitten, die Truppen zur eigenen Landesdefension einzusetzen, um nicht dem feindt zum raub zu werden]“.[6]

Nach dem Einfall der Schweden unter Gustav II. Adolf und dem Einfall der Hessen bekam wie in den meisten Gebieten des Reiches so auch im Herzogtum Westfalen der Krieg eine neue Qualität, als Truppendurchzüge und Eroberungen zu einer ständigen Gefahr wurden. Die Stände zeigten sich, was finanzielle Belastungen betraf, zum äußersten bereit, sofern sie nur von unmittelbaren Einquartierungen blieben. Der Arnsberger Landtag beschloss deshalb am 4.6.1633 Steuern in unterschiedlichen Formen:

„[…] weil anfangs bei dieser angefangener beratschlagungh, außerhalb den proponierten puncten vorgefallen, daß sich von wegen dero Romisch Kayserlichen Mayestät unsers allergnädigsten herrn und der catholischen Ligae bundtsgenoßen bestelte obristen mit nahmen Ludtwigh von Ascheburgh [Asseburg; BW], beide obristen Schwanßbell und Lohn uff ihrer obern außprachte ordonantz umb einquartirung ihrer reuther und zu deren versamblung und versicherung in dieser landschafft stetten haben angehalten, deßen sich die stette zum hogsten beschwert, dergestalt, daß sie dieselbe nicht einlaßen konten, angesehen daß viele ihrer bürger die gewehr von feindt abgenohmmen, dahero bei ihnen die reuther nit versichert, sondern allein der feindt ihre stette anzugreiffen, zu verhergen und zu verbrennen, verursachtt und lacesirt [= gereizt] werden mogte, also daß sie sich nit wisten zu resolviren, eß were dan, daß sie alsolcher regimenter sammelplatz und inquartirung zumahll erlaßen, derowegen Churfürstlicher herr landtdrost ersuchet, deßhalb an Ihre Churfürstliche Durchlaucht dieselbige sothaniger beschwer zu endtheben underthenigst suppliciren wolten. Sunsten aber im widrigem fhall ihre unvermögenheit und öffenbare unverbindtligkheit anziehen undt außfhüren musten […]“.[7]

Am 1.7.1634 wurde der in schwedischen Diensten stehende Rabe Arnd von Oeynhausen zu Velmede[8] im Duell mit Christoph von Schwansbell tödlich verwundet und verstarb am 6.7.1634.[9]

[1] HEPPE, Geschichte, S. 115.

[2] Vgl. die Erwähnungen bei HEUBEL fol. 55, 56; mdsz.thulb.uni-jena.de.

[3] Geseke [LK Lippstadt]; HHSD III, S. 253f.

[4] Werl [LK Soest]; HHSD III, S. 768ff.

[5] Arnsberg; HHSD III, S. 28ff.

[6] CONRAD;TESKE, Sterbzeiten, S. 115ff. (die umfangreichste und bestens kommentierte Quellenedition zum Dreißigjährigen Krieg in Westfalen).

[7] CONRAD; TESKE, Sterbzeiten, S. 123f. (auch bei SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, Nr. 13).

[8] Velmede, heute Ortsteil von Bestwig [Hochsauerlandkr.]; HHSD III, S. 732.

[9] Vgl. OEYNHAUSEN, Geschichte 3. Teil, S. 392-398; MANKELL, Uppgifter, S. 180.

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