Schaumburg [Schaumberg], Hans [Johann] Casimir von

Schaumburg [Schaumberg], Hans [Johann] Casimir von; Obristleutnant [ – 4.4.1647] Hans Casimir von Schaumberg aus der Linie Mupperg-Haig stand seit Beginn des Krieges zunächst in protestantischen Diensten.

1621 war er Kapitän[1] unter Christian von Anhalt und Ernst von Mansfeld,[2] 1629 stand er in kursächsischen Diensten.[3]

Am 10.5.1631 wurde in Namen der evangelischen Stände des Fränkischen Kreises ein Regiment[4] Fußvolk zusammengestellt. Die Angeworbenen wurden in Kulmbach[5] gemustert und in Kompanien[6] eingeteilt. Die Führung des Regiments übernahm Obrist[7] Muffel.

Für den Unterhalt der Truppe kamen die evangelischen Stände des Fränkischen Kreises auf.

In die Kompanie des fürstlich brandenburgisch-bayreuthischen Kapitäns Hans Casimir von Schaumburg waren eingereiht: Korporal[8] Nicolaus Trampler und Georg Wolff Kirschner aus Hof;[9] Melchior Dietterich Dettenborn von Döhlau;[10] Hanß Keßell von Brand;[11] Hanß Günther von Unterkotzau.[12]

Am 27.6.1631 oder 27.7. wurden vor Torgau[13] drei markgräfliche Freifändl für das Leibregiment zu Fuß unter Obrist Dietrich von Taube errichtet, die er führte.[14]

„Zum gleichen Zeitpunkt entwickelte auch der Markgraf Christian von Brandenburg-Kulmbach[15] verstärkte Werbeaktivitäten. Bereits am 20. Mai 1631 hatte er in Kulmbach[16] über das neu geworbene Regiment den brandenburgischen Obristen Muffel Musterung gehalten. Hanß Christoff Muffel von Ermreuth ‚uff Neuses,[17] Bieberswehr und Göppmannnsbühl‘ war brandenburg-kulmbachischer und königlicher Majestät in Schweden bestellter Obrist über ein Regiment deutschen Kriegsvolks zu Fuß sowie Hauptmann[18] der Festung Plassenburg[19] ob Kulmbach. Muffels Regiment umfaßte zu diesem Zeitpunkt bereits 900 Soldaten. Hauptleute dieses Regiments waren u. a. Georg von Wildenstein, Wolf Adrian von Künsberg und Wolf Gerhard von Guttenberg. Hans Casimir von Schaumberg führte als Kapitänleutnant[20] die Kompanie des Obristen. Für eine kuriose Begebenheit am Rande sorgte Wolff Gerhard von Guttenberg, der beim Eidschwören dreimal in Ohnmacht fiel. (Looshorn VI, S. 149; Sticht, S. 115).

Am 9. Dezember gleichen Jahres meldete der fürstbischöfliche Kastner[21] zu Stadtsteinach,[22] Hanns Frankenberger, daß der Obrist Muffel seine im Markgrafentum für Schweden geworbenen Soldaten nun größtenteils beisammen hat und in Stadtsteinach einen Musterplatz errichten will. Beim Regiment ist Wolf Gerhard von Guttenberg Obristleutnant, Wolf Adrian von Künsberg ist Obrister Wachtmeister (Major), Hauptleute sind Georg Wilhelm von Künsberg, Georg Christoph von Künsberg, einer von Peulwitz (Ernst von Beulwitz) und einer von Wirßberg. (Looshorn VI, S. 168). Das Muffel’sche Regiment bedrückte nun zu Beginn des Jahres 1632 zunehmend das ganze Hochstift und forderte hohe Kontributionen[23] vor allem in der Fränkischen Schweiz und im Amt Hollfeld.[24] Die hollfeldischen Amtsuntertanen beschwerten sich am 1. März beim Bischof: ‚Sie reiten und laufen täglich aus, nehmen Pferde, Vieh, alle Fahrnus weg, verderben und verwüsten in Häusern, was sie antreffen, sagen der König von Schweden werde mit 18.000 Mann kommen, dann ist kein Kaiser und Fürst mehr. Und doch ist dies kein fremdes Volk, sondern lauter markgräfliches und edelmännisches Gesindt. […] Geht alles zum Schein im schwedischen Namen nach Patent des Feldmarschalls Horn und gehört doch alles dem Markgrafen zu‘. (Looshorn VI, S. 232). Dies zu Herkunft und Disziplin der ‚schwedischen Truppen‘ im Hochstift Bamberg. Auch dem Coburger[25] Herzog Johann Casimir gingen die Willkür und das disziplinlose Verhalten der sich in schwedischen Dienst stellenden Reichsritterschaft und ihrer geworbenen Soldateska zu weit. In einem Brief beschwerte er sich am 7. Februar 1632 bei seinem Bruder Johann Ernst von Eisenach über die Exzesse der einheimischen Söldner: ‚[…] wollen zwar alle schwedische Soldaten sein, aber schwedischer Disziplin und christlicher Verhaltung nicht gemäß leben oder nachfolgen‘. (Huschke, S. 35)„.[26]

Im gleichen Jahr 1632 wird er als Obristleutnant im kurfürstlich-sächsischen Leibregiment erwähnt. Gleichzeitig avancierte er zum ‚schwedischen und des evangelischen Bundes Kriegsrat‘. Am 10.9.1633 wurden die drei markgräflichen Freifändl an Dietrich von Taube überstellt und ins kurfürstliche Leibregiment eingegliedert.[27] 1634 war er schwedischer Kriegsrat auf der Feste Marienberg in Würzburg,[28] wechselte jedoch nach der Einnahme Würzburgs die Seiten und wurde im Dezember 1635 zum Hauptmann der Kronacher[29] Festung Rosenberg ernannt.[30]

Im November 1639 war er Kommandant von Haus Rosenberg[31] [Kr. Buchen[32]], das seit 1638 den Grafen von Hatzfeldt gehörte.[33] Dort stand er auch noch im März 1646.[34]

[1] Kapitän: Der Hauptmann (schwed. Kapten) war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben und ausgerüstet hatte. Der Hauptmann warb daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden sogenannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure und verstorbene Soldaten ersetzen musste.  Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl. (Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompagie wurde er als Kapitän bezeichnet.) Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein.

[2] Vgl. KRÜSSMANN, Ernst von Mansfeld.

[3] Vgl. SENNEWALD, Das Kursächsische Heer (ab Dezember 2012).

[4] Regiment: Größte Einheit im Heer: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl., eines Reiterregiments von 1200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 ((offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obrist-Leutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim von Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm von Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.

[5] Kulmbach; HHSD VII, S. 379f.

[6] Kompanie: Eine Kompanie zu Fuß (kaiserlich, bayerisch und schwedisch) umfasste von der Soll-Stärke her 100 Mann, ihre Ist-Stärke lag jedoch bei etwa 70 Mann, eine Kompanie zu Pferd bei den Bayerischen 200 Mann, den Kaiserlichen 60 Mann, den Schwedischen 80 Mann. Geführt wurde die Fußkompanie von einem Hauptmann, die berittene Kompanie von einem Rittmeister. Vgl. TROUPITZ, Kriegs-Kunst.

[7] Obrist: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern – 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben – , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen, gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nicht anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S.388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide.  II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte Bd. 1, S. 413ff.

[8] Korporal: Der Korporal war der unterste Rang der Unteroffiziere, der einen Zug als Teil der Kompanie führte. Er erhielt in der kaiserlichen Armee (1630) 12 fl. Sold.

[9] Hof; HHSD VII, S. 302f.

[10] Döhlau [LK Hof].

[11] Brand, heute Ortsteil von Marktredwitz [LK Wunsiedel i. Fichtelgebirge].

[12] Unterkotzau, heute Ortsteil von Hof.

[13] Torgau [Kr. Torgau]; HHSD XI, S. 467ff.

[14] SCHERER, Sächsische Regimenter, Fußregiment Nr. 7, Nr. 1.

[15] Vgl. STICHT, Markgraf Christian von Brandenburg-Kulmbach.

[16] Kulmbach; HHSD VII, S. 379f.

[17] Neuses, heute Ortsteil von Kronach.

[18] Hauptmann: Der Hauptmann (schwed. Kapten) war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben und ausgerüstet hatte. Der Hauptmann warb daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden sogenannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure und verstorbene Soldaten ersetzen musste. Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl. (Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet.) Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein. Jedoch muss man wohl davon ausgehen, dass nicht alle Offizierschargen in gleichem Umfang an diesen lukrativen Geschäften beteiligt waren. Die bei DAMBOER, Krise, S. 150, dargestellte „Schatzkammer“ eines Hauptmanns ist nicht unbedingt typisch.

[19] Plassenburg, Die [Stadt Kulmbach]; HHSD VII, S. 587.

[20] Kapitänleutnant: Der Kapitänleutnant war der Stellvertreter des Kapitäns. Der Rang entsprach dem Hauptmann der kaiserlichen Armee. Hauptmann war der vom Obristen eingesetzte Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie. (Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet.) Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig und die eigentlichen militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein.

[21] Kastner: Amtmann über alle Einkünfte.

[22] Stadtsteinach [LK Kulmbach], HHSD VII, S. 710f.

[23] Kontribution: Kriegssteuer, die ein breites Spektrum an Sach- oder Geldleistungen umfasste, wurden im Westfälischen als „Raffgelder“ bezeichnet; SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, Nr. 45, S. 127; LEHMANN, Kriegschronik, S. 34, Anm. (1632): „Contribution eine große straffe, Sie erzwingt alles, was sonst nicht möglich ist“. Sie wurde auf Grundlage einer Abmachung zwischen Lokalbehörden (zumeist Städten) und Militärverwaltung erhoben. Die Kontribution wurde durch speziell geschultes, z. T. korruptes Personal (vgl. WAGNER; WÜNSCH, Gottfried Staffel, S. 122ff.) zumeist unter Androhung militärischer Gewalt oder unter Androhung des Verlusts des Bürgerrechts, des Braurechts, der Benutzung der Allmende, den säumigen Bürgern „das Handwerk zu legen“ etc. (vgl. NÜCHTERLEIN, Wernigerode), und der Zunagelung der Haustüren (JORDAN, Mühlhausen, S. 76 (1633)) eingetrieben. Den Zahlenden wurde als Gegenleistung Schutz gegen die Übergriffe des Gegners in Aussicht gestellt. Nicht selten mussten an die beiden kriegführenden Parteien Kontributionen abgeführt werden, was die Finanzkraft der Städte, Dörfer und Herrschaften sehr schnell erschöpfen konnte. Auch weigerte sich z. T. die Ritterschaft wie im Amt Grimma erfolgreich, einen Beitrag zu leisten; LORENZ, Grimma, S. 667. Vgl. REDLICH, Contributions; ORTEL, Blut Angst Threnen Geld, der diese Euphemismen für Erpressungen, erwartete oder erzwungene „Verehrungen“ etc. auflistet. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 268, über die schwedische Einquartierung Dezember 1633 in Osnabrück: Die Soldaten „sagen und klagen, sie bekommen kein geld, da doch stets alle wochen die burger ihr contribution ausgeben mußen, dan das kriegsvolck sagt, das ihr obristen und befehlhaber das geldt zu sich nehmmen und sie mußenn hunger und kummer haben, werden zum stehlen verursacht“ Die ausführlichste Darstellung der Erpressung von Kontributionen durch Besatzungstruppen findet sich bei NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 73ff. => Hrastowacky.

[24] Hollfeld [LK Bayreuth].

[25] Coburg; HHSD VII, S. 127f.

[26] ENGERISSER, Von Kronach, S. 37f. (die derzeit beste kriegsgeschichtliche Darstellung).

[27] SCHERER, Sächsische Regimenter, Fußreg. Nr. 7.

[28] Würzburg; HHSD VII, S. 837ff.

[29] Kronach [LK Kronach]; HHSD VII, S. 375f.

[30] FEHN, Chronik Bd. 6, S. 241.

[31] Rosenberg [Neckar-Oldenwald-Kr.]; HHSD VI, S. 667f.

[32] Buchen (Odenwald) [Neckar-Odenwald-Kr.]; HHSD VI, S. 122.

[33] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 225.

[34] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 279.

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