Lorber, Hans Philipp von

Lorber, Hans Philipp von; Hauptmann [1599- ] Hans Philipp von Lorber entstammte einer in Bamberg[1] seit Ende des 14. Jahrhunderts nachgewiesenen Bürgerfamilie, die 1571 in den Adelsstand erhoben worden war.
Angehörige dieser Familie fanden sich bis ins frühe 19. Jahrhundert unter den Ratsherren, Bürgermeistern und gehobenen Verwaltungsämtern des Fürstbistums Bamberg.
Nach den Unterlagen dürfte er 1599 geboren worden zu sein und hat zum Martini 1633 Margaretha Ott aus Mönchherrnsdorf geheiratet.[3]

Er stand im Dezember 1633 als Hauptmann[4] unter Melchior von Hatzfeldt in kaiserlichen Diensten.[5]

Möglicherweise handelt es sich um den im Folgenden erwähnten Hauptmann: „In Forchheim[6] aber fand im Herbst 1634 ein großes Freudenschießen wegen des Sieges und Abzugs der Feinde statt. 150 Kanonen wurden abgefeuert, begleitet von 900 Musketierschüssen. Das Te Deum des Dankgottesdienstes sang Junker Hauptmann Lorber“.[7] Es könnte sich aber auch um seinen Cousin Hans Pankraz von Lorber gehandelt haben.

Am 6.10.1635 wurde er von Schweinfurt[8] aus nach Würzburg[9] abkommandiert.[10]

[1] Bamberg; HHSD VII, S. 66ff.

[2] Mönchherrnsdorf.

[3] Die Quelle war eine im 19. Jahrhundert gefertigten Abschrift einer leider nicht näher benannten Heiratsurkunde (siehe Anhang). Dort wird die Braut Margaretha Ott als Tochter des Georg Ott Kloster Ebrachscher Vogtes zu Hernitzdorf bezeichnet. Dabei handelt es sich sehr wahrscheinlich um einen Transkriptionsfehler. Ein Georg Ott war Vogt von Herrnsdorf (heute Mönchherrnsdorf). Freundlicher Hinweis von Herrn Martin Lorber.

[4] Hauptmann: Der Hauptmann (schwed. Kapten) war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben und ausgerüstet hatte. Der Hauptmann warb daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden sogenannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure und verstorbene Soldaten ersetzen musste. Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl. (Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet.) Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein. Jedoch muss man wohl davon ausgehen, dass nicht alle Offizierschargen in gleichem Umfang an diesen lukrativen Geschäften beteiligt waren. Die bei DAMBOER, Krise, S. 150, dargestellte „Schatzkammer“ eines Hauptmanns ist nicht unbedingt typisch.

[5] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 20, 573.

[6] Forchheim; HHSD VII, S. 201ff.

[7] ROTH, Oberfranken, S. 183.

[8] Schweinfurt; HHSD VII, S. 686ff.

[9] Würzburg; HHSD VII, S. 837ff.

[10] HAHN, Chronik Bd. 3, S. 475.

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