Reppenhagen, Ulrich

Reppenhagen, Ulrich; Leutnant [ – ] Reppenhagen stand 1639 zunächst als Leutnant[1] in mecklenburgischen Diensten.

Er wird anlässlich der Geschehnisse um Plau[2] 1639 erwähnt: „Der kaiserliche Kommandant Erasam Warasiner[3] hielt sich während des Durchzuges der schwedischen Armee[4] auf der Festung Plau. Am 24. Jan. 1639 berichtete er dem Herzoge,[5] daß der General-Lieutenant[6] Graf Gallas[7] nicht allein Güstrow,[8] Mirow[9] und Röbel,[10] sondern auch ‚andere nahe gelegene Städte’ zur Verpflegung der plauer Garnison,[11] welche aus zwei starken, zu des Generals Gallas Leibregiment[12] gehörenden Compagnien bestand, durch ein Patent (vom 23. Dec. 1638) assignirt habe. Warasiner verfuhr nun mit der größten Härte gegen die ihm zur Verpflegung angewiesenen Städte und Aemter; freilich mochte er nicht anders handeln können, da er sich in der Festung halten sollte. Er ließ, wenn nichts mehr zu rauben war, die Rathsmitglieder dieser Städte in Bande legen und ins Gefängniß werfen, und seine Soldaten hatten im Amte Neustadt[13] die Bauern, welche wieder aufs Land hatten ziehen wollen, ‚in die Backöfen gesteckt und braten lassen’.

Der Herzog Adolph Friederich versuchte fortan unermüdlich alle erdenklichen Mittel, das traurige Loos der Stadt Plau zu erleichtern und den Commandanten E. Warasiner zum Abzuge zu bewegen, nach dessen Ausführung er die Festung, die so viel Unheil angerichtet hatte, völlig zu schleifen gedachte.

Am 23. April 1639 kam der plauer Burgemeister Paul Kohl, ‚ein aufrechter Mann von deutschem, redlichen Gemüthe’, im Geheimen nach Rostock[14] zu dem Landmarschall[15] Joachim Maltzan auf Grubenhagen[16] und vertrauete ihm, daß der Commandant wohl dazu zu bewegen sei, daß er für ein Stück Geld die Festung, damit sie nicht wieder in der Schweden Hände gerathe, dem Herzoge übergebe, der sie dann sogleich demoliren könne. Joachim Maltzan und ‚die von der Ritterschaft’ zu Rostock anwesenden wandten sich nun an den meklenburgischen General-Major Wilhelm v. Lohausen,[17] Commandanten zu Rostock, mit der Bitte, dies wenn irgend möglich auszuführen. Dieser sandte denn auch, mit Vorwissen des Herzogs, am 26. April den Rittmeister[18] Knut an Warasiner, um die Verhandlung mit demselben einzuleiten, der sich auch zum Abzuge nicht abgeneigt erklärte.

Warasiner war aber geldgierig und achtete das Anerbieten nicht hoch genug. Da schickte der Herzog am 28. Mai 1639 den Landrath Curt Behr auf Grese und den Landmarschall Joachim Maltzan auf Grubenhagen nach Plau zu Warasiner, um ihm 1000 oder 1500, zum höchsten 2000 Thlr. zu bieten, wenn er die Festung übergen wollte. Aber der meklenburgische Lieutenant Ulrich Reppenhagen berichtete, Warasiner sei auf der Festung ‚wohl leichtlich friedlich, aber an Geld unersättlich’, auch sei, als er ‚mit den Commisarien am lustigsten gewesen’, eine schwedische Partei vor Plau gekommen und habe 15 Pferde und einige Stücke Rindvieh geraubt und einige Unterofficiere tödtlich verwundet. Der andere Burgemeister Michael Francke von Plau schrieb, Warasiner begehre jetzt 4000 Thaler. Die Gesandten wurden indessen mit ihm auf 1000 Ducaten einig; es fehlte aber an Geld und es ward der General von Lohausen beauftragt, den Landmarschall Claus Hahn zu veranlassen, ‚weil dieser noch baare Geldmittel hatte, als ein getreuer Patriot’ die Summe herzuschießen. Joachim Maltzan und Curt Behr hatten dem Herzoge wegen der Ritterschaft anbringen lassen, daß sie keinen Menschen bezahlen wollen, wie der Herzog in seinem Tagebuch bemerkt (Jahrb. XII, S. 110). Jedoch ward aus dem Abzuge nichts; theils hatte Warasiner von Gallas gemessenen Befehl, die Festung nicht zu übergeben, theils bemüheten sich die Schweden zu Wismar, den Platz in ihre Hände zu bringen. Die zahlreichen Verhandlungen dauerten noch lange. Warasiner hatte über die angebotene geringe Summe heftig getobt und mit Feuer und Schwert gedrohet, denn man ‚solle ihn nicht mit 2000 Thlr. aufzukönnen’. Er beabsichtigte, Raubausfälle zu machen und das Land zu brandschatzen,[19] und hatte zu dem Zwecke 50 brandenburgische Reiter an sich gezogen. Der Kurfürst Johann Georg von Sachsen[20] erwiederte am 10. Mai 1639 aus Dresden[21] dem Herzoge auf dessen Fürbitte, ‚es sei ihm unbewusst, aus was Ursachen der Herzog die Räumung der Festung Plau so inständig begehre, und ob er auch dermaßen mit Volk gerüstet sei, dieselbe gegen alle Feindesgewalt zu schützen’. Am 6. Juni 1639 drohte der schwedische Gouverneur von Wismar,[22] Jon Lillie Sparre,[23] dem Warasiner mit strenger Belagerung, bot ihm jedoch freien Abzug an, wenn er ihm die Festung übergeben wolle. Dagegen hatte Gallas schon am 22. April dem Herzoge gerathen, die Festung auf die dem Commandanten Warasiner gemachten Conditionen anzunehmen, damit sie dem Reiche erhalten werde. Noch am 15. Juli 1639 schrieb Gallas aus Prag an Warasiner, er möge noch einstweilen mit dem mit dem Herzoge verabredeten ‚Accord[24] wegen der Festung Plau inne halten’.

Die Schweden hielten aber die Festung für wichtig genug, um sie mit Aufbietung aller ihnen zu Gebote stehenden Mittel in ihre Hände zu bringen. Am 22. Juli 1639 erschien der Oberst v. Ribbing[25] mit einem ‚genugsamen Corps an Infanterie, Cavallerie und Artillerie’ vor der Stadt Plau und nahm diese am 23. Juli Morgens ‚ohne Verlust einiges Mannes’, wie Ribbing schreibt, nach Reppenhagens[26] Bericht aber ‚mit Verlust 2 Knechte’, und fing sogleich an, die Festung zu belagern. Endlich zwangen die Schweden ‚die wütherische, tyrannische kaiserliche Besatzung’ zur Ergebung: am 5. Aug. zog Erasam Warasiner ab und die Schweden besetzten die Festung. Bei der Belagerung war den plauer Bürgern aller Roggen von den Soldaten abgemähet und auf dem Felde ausgedroschen. Die Schweden forderten nun von den Städten und Aemtern die Contributionen und Schanzarbeiter, die sie früher den Kaiserlichen hatten geben müssen“.[27]

Reppenhagen war Kommandant in Parchim[28] gewesen, bevor er als Hauptmann[29] in schwedische Dienste trat und bis zum 14.4.1642 Kommandant in Plau war.

[1] Leutnant: Der Leutnant war der Stellvertreter eines Befehlshabers, insbesondere des Rittmeisters oder des Hauptmanns. Wenn auch nicht ohne Mitwissen des Hauptmannes oder Rittmeisters, hatte der Leutnant den unmittelbarsten Kontakt zur Kompanie. Er verdiente je nach Truppengattung monatlich 35-60 fl.

[2] Plau [Kr. Lübz]; HHSD XII, S. 81f.

[3] Erasmus [Forsam] Warasiner [ – ], kaiserlicher Obrist.

[4] schwedische Armee: Trotz des Anteils an ausländischen Söldnern (ca. 85 %; nach GEYSO, Beiträge II, S. 150, Anm., soll Banérs Armee 1625 bereits aus über 90 % Nichtschweden bestanden haben) als „schwedisch-finnische Armee“ bezeichnet. Die Unterscheidung zwischen der „Royal-Armee“, die v. Gustav II. Adolf selbst geführt wurde, u. den v. den Feldmarschällen seiner Konföderierten geführten „bastanten“ Armeen erscheint angesichts der Operationen der letzteren überflüssig. Nach LUNDKVIST, Kriegsfinanzierung, S. 384, betrug der Mannschaftsbestand (nach altem Stil) im Juni 1630 38.100, Sept. 1631 22.900, Dez. 1631 83.200, Febr./März 1632 108.500, Nov. 1632 149.200 Mann; das war die größte paneuropäische Armee vor Napoleon. Schwedischstämmige stellten in dieser Armee einen nur geringen Anteil der Obristen. So waren z. B. unter den 67 Generälen und Obristen der im Juni 1637 bei Torgau liegenden Regimenter nur 12 Schweden; die anderen waren Deutsche, Finnen, Livländern, Böhmen, Schotten, Iren, Niederländern und Wallonen; GENTZSCH, Der Dreißigjährige Krieg, S. 208. Vgl. die Unterredung eines Pastors mit einem einquartierten „schwedischen“ Kapitän, Mügeln (1642); FIEDLER, Müglische Ehren- und Gedachtnis-Seule, S. 208f.: „In dem nun bald dieses bald jenes geredet wird / spricht der Capitain zu mir: Herr Pastor, wie gefället euch der Schwedische Krieg ? Ich antwortet: Der Krieg möge Schwedisch / Türkisch oder Tartarisch seyn / so köndte er mir nicht sonderlich gefallen / ich für meine Person betete und hette zu beten / Gott gieb Fried in deinem Lande. Sind aber die Schweden nicht rechte Soldaten / sagte der Capitain / treten sie den Keyser und das ganze Römische Reich nicht recht auff die Füsse ? Habt ihr sie nicht anietzo im Lande ? Für Leipzig liegen sie / das werden sie bald einbekommen / wer wird hernach Herr im Lande seyn als die Schweden ? Ich fragte darauff den Capitain / ob er ein Schwede / oder aus welchem Lande er were ? Ich bin ein Märcker / sagte der Capitain. Ich fragte den andern Reuter / der war bey Dreßden her / der dritte bey Erffurt zu Hause / etc. und war keiner unter ihnen / der Schweden die Zeit ihres Lebens mit einem Auge gesehen hette. So haben die Schweden gut kriegen / sagte ich / wenn ihr Deutschen hierzu die Köpffe und die Fäuste her leihet / und lasset sie den Namen und die Herrschafft haben. Sie sahen einander an und schwiegen stille“.

Zur Fehleinschätzung der schwedischen Armee (1642): FEIL, Die Schweden in Oesterreich, S. 355, zitiert [siehe VD17 12:191579K] den Jesuiten Anton Zeiler (1642): „Copey Antwort-Schreibens / So von Herrn Pater Antoni Zeylern Jesuiten zur Newstadt in under Oesterreich / an einen Land-Herrn auß Mähren / welcher deß Schwedischen Einfalls wegen / nach Wien entwichen / den 28 Junii An. 1642. ergangen : Darauß zu sehen: I. Wessen man sich bey diesem harten und langwürigen Krieg in Teutschland / vornemlich zutrösten habe / Insonderheit aber / und für das II. Was die rechte und gründliche Ursach seye / warumb man bißher zu keinem Frieden mehr gelangen können“. a. a. O.: „Es heisst: die Schweden bestünden bloss aus 5 bis 6000 zerrissenen Bettelbuben; denen sich 12 bis 15000 deutsche Rebellen beigesellt. Da sie aus Schweden selbst jährlich höchstens 2 bis 3000 Mann ‚mit Marter und Zwang’ erhalten, so gleiche diese Hilfe einem geharnischten Manne, der auf einem Krebs reitet. Im Ganzen sei es ein zusammengerafftes, loses Gesindel, ein ‚disreputirliches kahles Volk’, welches bei gutem Erfolge Gott lobe, beim schlimmen aber um sein Erbarmen flehe“. Im Mai 1645 beklagte Torstensson, dass er kaum noch 500 eigentliche Schweden bei sich habe, die er trotz Aufforderung nicht zurückschicken könne; DUDÍK, Schweden in Böhmen und Mähren, S. 160.

[5] Adolf Friedrich I. Herzog v. Mecklenburg-Schwerin [15.12.1588 Schwerin-27.2.1658 Schwerin].

[6] Generalleutnant: Der Generalleutnant vertrat den General bzw. Feldherrn und war in der kaiserlichen, kurbayerischen, dänischen und schwedischen Armee der höchste Befehlshaber und Stellvertreter des Kaisers und des Königs/der Königin, mit weitgehenden politischen und militärischen Vollmachten. Über ihm stand nur noch der „Generalissimus“ mit absoluter Vollmacht. Als Rekompens erhielt er für seine Leistungen Landzuweisungen (zumeist aus eroberten Gebieten oder den sogenannten „Rebellengütern“) sowie die Erhebung etwa in den Grafen- oder Herzogsstand. Als Stellvertreter seines Dienstherrn führte er Verhandlungen mit den Ständen, erzwang die Depossedierung von Adligen und Absetzung von Territorialherrn in den besetzten Gebieten und lenkte durch seine Abgesandten auch Friedensverhandlungen. Wichtige Träger der gesamten Organisation des Kriegswesens waren dabei die Generalkriegskommissare und die Obristen, die in der Regel nach ihm oder nach seinen Vorschlägen bestallt wurden.

[7] Matthias [Matteo] [di] Gallas [Galas, Galasso], Graf v. Campo, Herzog v. Lucera] [17.10.1588 Trient-25.4.1647 Wien], kaiserlicher Generalleutnant. Vgl. REBITSCH, Matthias Gallas; KILIÁN, Johann Matthias Gallas.

[8] Güstrow [lLK Rostock]; HHSD XII, S. 40ff.

[9] Mirow [LK Mecklenburgische Seenplatte].

[10] Röbel/Müritz [LK Mecklenburgische Seenplatte].

[11] Garnison: Besatzung in einer Festung (Kavallerie und Infanterie). Die monatliche Löhnung der Soldaten, der Servis und die Fourage mussten von der betreffenden Garnisonsstadt aufgebracht werden und waren genau geregelt; vgl. die „Königlich Schwedische Kammer-Ordre“ Torstenssons vom 4.9.1642 bei ZEHME, Die Einnahme, S. 93ff. Der Garnisonsdienst wurde wegen der geringeren Aussicht auf Beute, Hunger und Krankheiten bei längerer Einquartierung immer unbeliebter, so dass man dazu überging, neugeworbene Söldner im Felddienst einzusetzen. Der französische Diplomat François Ogier [um 1597-1670] schrieb 1635 über die schwedische Garnison in Marienburg [Malbork]: „Ich betrachtete das Lager und die Unterkünfte der Schweden und sah ein Bild von menschlichem Elend und Wahnsinn. Ich sah in die Gesichter der Männer, und da ich nicht erkennen konnte, dass sie sich unterhielten, zweifelte ich daran, ob sie überhaupt Männer waren, so barbarisch, schmutzig und krank waren sie. Alle waren in Lumpen gekleidet und barfuß, und zum größten Teil handelte es sich um unhöfliche, junge Bauern“. BRZEZINSKI; HOOK, Armee, S. 52. KELLER, Drangsale, S. 401ff.: „Ein Zeitgenosse, der in Philippsburg gezwungen als Garnisonssoldat zubringen mußte, gibt uns darüber folgende interessante Notizen, die auf jede Garnison passen dürften. ‚So mußte ich denn’, erzählt er uns, ‚Musquetirer werden wider meinen Willen. Das kam mir aber sauer an, weil der Schmalhanz da herrschte und das Commißbrod schrecklich klein war. Ich sage nicht vergeblich: schrecklich klein – denn ich erschrack auch alle Morgen, wenn ich’s empfing, weil ich wußte, daß ich mich den ganzen Tag damit behelfen mußte, da ich es doch ohne Mühe auf einmal aufreiben konnte. Und die Wahrheit zu bekennen, so ist’s wohl ein elend Creatur um einen armen Musquetiren (Garnisonssoldaten), der sich solcher Gestalt mit seinem Brod und noch dazu halb satt, behelfen muß, denn da ist keiner anders, als ein Gefangener, der mit Wasser und Brod sein armseliges Leben verzögert. Ja ein Gefangener hat’s noch besser, denn er darf seiner Ruhe pflegen und hat mehr Hoffnung, als so ein elender Garnisoner, mit der Zeit einmal aus solchem Gefängniß zu kommen. Zwar waren auch Etliche, die ihr Auskommen umb ein kleines besser hatten von verschiedener Gattung, doch keine einzige Manier, die mir beliebte, um solcher Gestalt mein Maulfutter zu erobern, anständig sein sollte. Denn Etliche nehmen, und sollten es auch verlaufene Personen gewesen sein, in solchem Elend keiner anderen Ursach halber Weiber, als daß sie durch solche entweder mit Arbeiten als Nähen, Waschen, Spinnen oder mit Krämpeln und Schachern oder wohl gar mit Stehlen ernähret werden sollen. Da war ein Fähndrich unter den Weibern, die hatte ihre Gage wie ein Gefreiter, eine andere war Hebamme und brachte sich dadurch selbsten und ihrem Manne manch guten Schmauß zuwege; eine andere konnte stärken und waschen, diese wuschen den ledigen Officieren und Soldaten Hemden, Strümpfe, Schlafhosen und ich nicht weiß nicht, was mehr, davon sie ihren besonderen Namen kriegten; andere verkiefen Taback und versahen den Kerlen ihre Pfeifen, die dessen Mangel hatten; andere handelten mit Brandtwein und waren im Rufe, daß sie ihn mit Wasser verfälschten; eine andere war eine Näherin und konnte allerhand Stich und Nadel machen, damit sie Geld erwarb; eine andere wußte sich blößlich aus dem Feld zu ernähren, im Winter grub sie Schnecken, im Frühling graste sie Salat, im Sommer nahm sie Vogelnester aus und im Herbst wußte sie tausenderlei Schnabelweid zu kriegen; etliche trugen Holz zu verkaufen, wie die Esel. Solchergestalt meine Nahrung zu haben, war für mich nichts. Etliche Kerl ernährten sich mit Spielen, weil sie es besser, als die Spitzbuben konnten und ihren einfältigen Cameraden das ihrige mit falschen Würfeln und Karten abzuzwacken wußten, aber solche Profession war mir ein Eckel. Andere arbeiteten auf der Schanz und sonsten, wie die Bestien, aber hierzu war ich zu faul; etliche konnten und trieben ein Handwerk, ich Tropf hatte aber keins gelernt. Zwar wenn man einen Musicanten nöthig gehabt hätte, so wäre ich wohl bestanden, aber dasselbe Hungerland behalf sich nur mit Trommeln und Pfeiffen; etliche schulderten vor andern und kamen Tag und Nacht nicht einmal von der Wacht. Ich aber wollte lieber hungern, als meinen Leib so abmergeln’ “.

[12] Leibregiment: Als Leibregiment wurde im 17.Jahrhundert im Heiligen Römischen Reich, in Dänemark und in Schweden diejenigen Regimenter bezeichnet, deren Inhaber der regierende Landesherr war. Ihm standen zudem die sich daraus im Rahmen der Regiments- bzw. Kompaniewirtschaft ergebenden Einnahmen zu. Ein Leibregiment hatte daher eine grundsätzlich andere Funktion als die Leibkompanie eines Obristen.

[13] Neustadt-Glewe [LK Ludwigslust-Parchim] oder Neustadt (Dosse) [LK Ostprignitz-Ruppin].

[14] Rostock; HHSD XII, S. 95ff.

[15] Landmarschall: Er führte den Vorsitz in der Versammlung der Stände und im Adelsgericht. Der Landmarschall hatte eine Doppelstellung, indem er sowohl dem Fürsten als auch den Ständen, aus deren Reihen er kam, zu Treue und Gehorsam verpflichtet war.

[16] Grubenhagen, heute Ortsteil von Vollrathsruhe [LK Mecklenburgische Seenplatte].

[17] Wilhelm v. Kalkum [Calcheim, Calchum], genannt Lohausen [Lohehausen] [Aschermittwoch 1584 auf Lohausen-30.1.1640 Rostock], schwedischer u. mecklenburgischer Generalmajor.

[18] Rittmeister (Capitaine de Cavallerie): Oberbefehlshaber eines Kornetts (später Esquadron) der Kavallerie. Sein Rang entspricht dem eines Hauptmannes der Infanterie (vgl. Hauptmann). Wie dieser war er verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Leutnant, übernommen. Bei den kaiserlichen Truppen standen unter ihm Leutnant, Kornett, Wachtmeister, 2 oder 3 Korporale, 1 Fourier oder Quartiermeister, 1 Musterschreiber, 1 Feldscherer, 2 Trompeter, 1 Schmied, 1 Plattner. Bei den schwedischen Truppen fehlten dagegen Sattler und Plattner, bei den Nationalschweden gab es statt Sattler und Plattner 1 Feldkaplan und 1 Profos, was zeigt, dass man sich um das Seelenheil als auch die Marsch- und Lagerdisziplin zu kümmern gedachte. Zudem wurde der Rittmeister, der in einer Kompanie Kürassiere 150 fl. Monatssold beanspruchte,  bei seiner Bestallung in der Regel durch den Obristen mit Werbe- und Laufgeld zur Errichtung neuer Kompanien ausgestattet. Junge Adlige traten oft als Rittmeister in die Armee ein.

[19] Brandschatzung: Brandschatzung: von der jeweiligen Armee festgelegte Summe, die die Einwohner aufzubringen hatten, um das in Brand Stecken ihrer Stadt, Gemeinde etc. zu verhindern. Bei den Armeen gab es seit dem Mittelalter sogenannte Brandmeister, Spezialisten im Schätzen und bei Nichtbezahlung der Brandschatzung im Feuerlegen. Erzherzog „Leopold Wilhelm musste bereits zwei Monate [20.11.1645; BW] nach seiner ersten Weisung mit einem neuerlichen Befehl die Einhaltung der Disziplin und Abstellung der Exzesse energisch einfordern: Er verhängte ein komplettes Ausgangsverbot in seiner Armee, um Delikte wie Kirchenplünderung, Mord, Brandschatzung und die schendung der weibsbilder zu verhinden“. REBITSCH, Gallas, S. 218.

[20] Johann Georg I. Kurfürst v. Sachsen [5.3.1585 Dresden-18.10.1656 Dresden].

[21] Dresden; HHSD VIII, S. 66ff.

[22] Wismar [Kr. Wismar]; HHSD XII, S. 133ff.

[23] Johan [Jon, Ion] Persson [Pedersson] Lilliesparre [Lillie Sparr] [1595-15.2.1641], schwedischer Obrist.

[24] Akkord: Übergabe, Vergleich, Vertrag: Vergleichsvereinbarungen über die Übergabebedingungen bei Aufgabe einer Stadt oder Festung sowie bei Festsetzung der Kontributionen und Einquartierungen durch die Besatzungsmacht. Angesichts der Schwierigkeiten, eine Stadt oder Festung mit militärischer Gewalt einzunehmen, versuchte die militärische Führung zunächst, über die Androhung von Gewalt zum Erfolg zu gelangen. Ergab sich eine Stadt oder Festung daraufhin ‚freiwillig‘, so wurden ihr gemilderte Bedingungen (wie die Verschonung von Plünderungen) zugebilligt. Garnisonen zogen in der Regel gegen die Verpflichtung ab, die nächsten sechs Monate keine Kriegsdienste beim Gegner zu leisten. Zumeist wurden diese Akkorde vom Gegner unter den verschiedensten Vorwänden bzw. durch die Undiszipliniertheit ihrer Truppen nicht eingehalten.

[25] Peder Lindormsson Ribbing, Freiherr v. Zernava [10.6.1606 Vadstena slott-14.4.1664 Boxholm], schwedischer Obrist.

[26] Ulrich Reppenhagen [ – ], mecklenburgischer Leutnant, Kommandant in Parchim, schwedischer Hauptmann.

[27] LISCH, Geschichte, S. 221ff.

[28] Parchim [LK Ludwigslust-Parchim]; HHSD XII, S. 77f.

[29] Hauptmann: Der Hauptmann (schwed. Kapten) war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben und ausgerüstet hatte. Der Hauptmann warb daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden sogenannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure und verstorbene Soldaten ersetzen musste. Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl. (Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet.) Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein. Jedoch muss man wohl davon ausgehen, dass nicht alle Offizierschargen in gleichem Umfang an diesen lukrativen Geschäften beteiligt waren. Die bei DAMBOER, Krise, S. 150, dargestellte „Schatzkammer“ eines Hauptmanns ist nicht unbedingt typisch.

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