Pappenheim, Maximilian Graf von

Pappenheim, Maximilian Graf von; Reichserbmarschall, Landgraf v. Stühlingen [2.2.1580-14.2.1639]

Pappenheim, Landgraf von Stühlingen, Maximilian Marschall vonPappenheim, Landgraf von Stühlingen, Maximilian Marschall von

 

Maximilian von Pappenheim, Reichserbmarschall und Landgraf von Stühlingen,[1] sympathisierte mit den Schweden. Er war der Sohn des kaiserlichen Obristen Conrad von Pappenheim [10.4.1534-30.7.1603] und seiner Gemahlin Catharina von Lamberg [1541-5.8.1599]. Wegen des hohen Alters Alexanders II. von Pappenheim übte er in Vertretung bereits ab 1607 das Reichserbmarschallamt[2] aus. In dieser Funktion nahm er 1611 am Kurfürstentag in Nürnberg,[3] sowie 1612 am Wahl- und Krönungstag von Kaiser Matthias in Frankfurt[4] teil. 1613 war er Teilnehmer auf dem Reichstag in Regensburg[5] und an der Krönung Ferdinands II.[6] Am Kurfürstentag in Regensburg 1630, derer zur Entlassung Wallensteins führte, nahm er ebenfalls teil. Ab 1635 übernahm er schließlich offiziell das Seniorat des Hauses Pappenheim.

Um seinen anspruchsvollen Lebensstil aufrechtzuerhalten, war Maximilian von Pappenheim gezwungen, Teile seines Besitzes zu veräußern. Im Jahre 1613 verkaufte er für 88.500 Gulden die „hohe Forst- Gelait- und Land-Gerichtliche Obrigkeit“ über St. Blasien,[7] 1621 veräußerte er für 130.000 Gulden die Herrschaft Gräfenthal.[8]

Der Benediktinerabt von St. Georgen im Schwarzwald,[9] Georg Gaisser [1595-1655],[10] berichtet in seinem Tagebuch unter dem 4.7.1628: „Ankunft in Engen.[11] Ich fordere die Lehen in Wildenstein[12] und Hausen[13] von dem kaiserlichen Marschall von Papenheim durch den Amtmann Karl von Pflaumern zurück, nach deren Bewilligung ich von demselben zum Mittagessen eingeladen werde; da ich aber absagte, werde ich nach Hersendung eines Wagens in mein Quartier nochmals hinbestellt; ich übernachte, zugleich auch Graf Wratislaus von Fürstenberg,[14] Herr in Meßkirch“.[15]

Der Salemer[16] Zisterziensermönch Sebastian Bürster [? – 1649][17] schreibt in seiner Chronik: „Item 17. diß monats [4.1633; BW] haben 5 compagneyen[18] den jungen Bappenheimb naher Engen von Stuodtgardt[19] geblaidt [beglaidt; BW], für Stockach[20] komen und von Stockach auß auf Mahlspeyren,[21] Bondorff [22]und Nesselwang[23] gestraifft, Nesselwang in brand gesteckt, biß uff 4 heyßer ganz verbränt“.[24]

Unter dem Juni 1633 notiert der Überlinger[25] Advokat Dr. Johann Heinrich von Pflummern [1595 – 1655][26]: „Den 2. Junij seyn die gintfeldische,[27] wie obgemelt, von obrist König[28] abgeforderte reütter wider zu Veberlingen ankommen, die gleichwoln ihre pagagien,[29] weiber vnd jungen inmittelst allda gelassen, denen man auch hierzwischen daß commiß nit anderst, alß wan die compagnia zugegen währe, raichen müeßen. Von deren verrichtung hatt man anders nichts vernemmen können, alß daß sie zu Grüenenbach[30] im Allgöw ettlich zeitt sich aufgehalten, vnd daß schloß herrn obrist Ott Heinrich Fugger[31] gehörig vebel verwüeßt, daß holtzwerckh zertrimmert vnd zerschlagen, die gemähler vnd andere mehr schöne vnd costliche sachen mit sich hinweg genommen; hergegen die ihenige örter, so dem marschalch Maximilian von Pappenhaimb zustendig, gleichsamb in nicht berührt oder beschediget haben. Vnd wirdt die schuld dieser exorbitanz[32] dem cornet,[33] so in abweesen deß rittmaisters[34] das commando geführt, mehrern thailß beigemeßen“.[35] Am 10.6.1633 vermerkt Gaisser in seinem Tagebuch: „Durch das Läuten der ehernen (aeris) Glocke und durch Abfeuern der Geschütze wird das Erscheinen der Württemberger angekündigt, die zahlreicher als sonst gewöhnlich in Sicht der Stadt [Villingen;[36] BW] von der nördlichen Seite hergekommen waren. Schon vorher aber war das Gerücht in die Stadt gedrungen, der jüngere Herzog von Württemberg[37] habe unter Baron Pappenheim (Bapenheim) und Pleickard (Pleichard) von Helmstat[38] gestern 16 Fähnchen[39] Reiter und Fußvolk nach Rottweil[40] geführt, und dahin seien auch 6 militärische Geschütze gebracht worden, weshalb die Befürchtung vor einer neuerlichen Belagerung von Villingen nicht von der Hand zu weisen sei. Auf die Nachricht von der Ankunft des Feindes hin wurden die Großviehherden ständig in die Stadt hineingeführt, aber die Schnelligkeit des anrückenden Feindes war so groß, daß einige, wohl nur wenige, vermißt wurden. Schüsse wurden von den Türmen gegen die Feinde in Menge abgegeben, aber weil diese nirgends standhielten und auf dem freien Felde hierhin und dorthin schweiften, fehlte es an Gelegenheit für sichere Ziele (ictibus). So wurde eine Menge Geschützpulver umsonst vertan. Von 9 Uhr bis 3 Uhr wurden die Höhen der benachbarten Berge von den schwedischen Feldwachen besetzt gehalten und den Unsrigen keine Stelle für ein Ausrücken gelassen, und schon wurde überall von den Bürgern geglaubt, daß die Feinde die Vorbereitung für eine Belagerung träfen und noch heute einen Versuch machen würden; aber man erfuhr, daß sie zuletzt nach Überschreitung der Brigach zum Dorfe Marbach[41] vorrückten. Einige ausgesandte Bauersleute berichteten, daß einige Abteilungen Fußvolk in der Richtung gegen Tannheim[42] sich in Marsch gesetzt hätten, denen einige Reiter folgten. Weiteres konnte in dieser Nacht nicht in Erfahrung gebracht werden. Es geht das Gerücht, der junge Herzog von Württemberg sei, als er in Sicht der Stadt in einem einzigen Wagen vorbeigefahren sei, durch den Schuß eines größeren Geschützes, das eine Eisenkugel fast gerade durch das Fahrzeug gejagt hatte, fast getroffen worden; er sei, nachdem die Soldaten dann den Weitermarsch angetreten hatten, nach Rottweil zurückgekehrt, dicht umgeben von Reitern“.[43]

Sein Sohn Heinrich Ludwig von Pappenheim [* 1610; † 7.7.1633], der als Obrist[44] in schwedischen Diensten stand, bei der Belagerung des Schlosses Hohenstoffeln[45] durch einen Kopfschuss getötet.[46] Er wurde in Schaffhausen[47] bestattet.

Anscheinend lieferte Pappenheim für den schwedischen Kommandierenden Horn Nachrichten über die militärische Lage am Bodensee. Unter dem 14.9.1633 hält Pflummern fest: „Disen abendt haben die von Malspüren ein Schreiben von deme von Strittberg,[48] schwedischen commandanten in Bibrach,[49] an den general Horn abgangen, darinnen er den statum der kayßerlichen militia weitläuffig berichtet, aufgefangen vnd den potten alsbald todtgeschlagen. Vmb gleiche zeitt hatt auch ein fůhrknecht ein ander schreiben, so ihme ein gintfeldischer reütter zu Pfullendorf[50] nach Veberlingen mitnemmen und herrn burgermaister zu veberantworten aufgeben, eingelifert, welliches general Horn von Pfullendorf den 24 Augusti stylo veteri[51] ausgehn lassen. Diß ist außwendig mit kath [koth; BW] dermaßen besudelt vnd wüest geweßt, daß man gantz kein veberschrift erkennen mögen, ist auch daß pittschaft[52] abgerissen, aber nit allein deß Horn hand vnd vnderschrift, sonder auch der vebrige bůchstab dem ihenigen schreiben, so obgemellter maßen in festo corporis Christi[53] zu Veberlingen intercipirt[54] wor[S.73]den, allerdings gleichförmig vnd ohne zweiffel von eines [scri]benten hand geweßt, vnd wie zu vermůthen, an den obrist Schavaliski[55] abgangen; darinnen berichtet Horn, daß er gestern zu Pfullendorf ankommen, vnd hab vernommen, daß der feind von Veberlingen zuruckh nach Lindaw[56] gangen. Ob er nhun Veberlingen besetzt gelaßen, könne er nicht aigentlich wissen, vnd stehe hierauf an, wellcher vnder den vorhabenden beeden desseins[57] an dem Bodensee mit Costantz[58] oder Veberlingen erstlich vorzunemmen. Er seins thailß hallte darfür, daß es auß vilen vrsachen rathsamber, wan Costantz noch in vorigem standt vnd nicht sterckher besetzt, selbigen ort, wo möglich, zu occupirn, ehe die italianische forze[59] herauß kombt, alsdan es sich mit Veberlingen bald schickhen werde. Auf wellichen fahl dan nit nöthig währe, daß man die begerten stuckh,[60] ammunition vnd materialien daherauff brächte, sonder köndten füeglicher von Hohen Wiehel (!)[61] mitgenommen vnd den bewussten wegg nach Costnitz geführt werden. Da ferr es nhun des Hertzogs Eberhards fürstl. gnaden vnd der herr landhofmaister [62]auch fir thůnlich erachte, bitte er (Horn), er (ad quem scribitur[63]) wolle ihre gedanckhen vernemmen vnd ihne diß schleunig wißen laßen oder sich selbst zu ihme (Horn) befördern, damit man sich eines gewisen vnd endtlichen resolvirn möge. Maßen er auch den herrn von Pappenhaimb vnd capitein Vlrich[64] in die nähe beschriben, damit man von den sachen deliberirn und einen schluß machen könne. In postscripto begert Horn, er soll von allen regimentern vorschläg einbringen, wie starckh selbige seyn. – Auß disem schreiben erscheint clärlich, daß Horn die statt Veberlingen anzufallen willens geweßt, wan er nicht praesumirt[65] hette, daß general von Scharpfenberg,[66] alß er mit andern obristen iüngst allda geweßt, ein starckhe besatzung belassen, da wir jedoch dise zeit hero, daß sich Horn genähert, nicht nhur einen soldaten in der statt: sonsten aber gemainlich mit vnserm costen vnd schaden nhur zu vil gehabt. – Es wird aber zweifelß ohne der von Pappenhaimb bericht gethon haben, daß Costantz nit allein nicht sterckher besetzt, sonder erst nechster tagen 200 [S. 74] der beßten altringischen[67] soldaten von dannen ab vnd nacher Lindaw geführt worden, dahero dan Horn in seiner mainung mehrers gesterckht vnd Costantz vorderist anzufallen vorgenommen. Vnd sintemaln auß disem seinem schreiben zumaln erscheint, daß die impresa[68] auf Veberlingen vnd Costantz langsten zuvor bedacht geweßt, so gibt sich handgreifflich, daß sein volgendt schreiben, so er auß Stockhaw an die eydtgenossen abgehn lassen, vermůthlich auß deß herrn von Pappenhaimb politischer suggestion[69] und angeben ausgefertiget habe, sonderlich die catholische eydtgenossen darmit zu bereden vnd zu bethören, alß wan er nicht animo offendendi[70] oder den fůß mittler weil in die eydtgenosschaft weitter zu setzen, sonder allein die Spanier hiervon abzutreiben vnd sedem belli zu praeoccupirn[71] auf eydtgenossischen boden geruckt vnd hiermit sich der statt Costantz versichern wollen“.[72]

Pflummern schreibt unter dem 18.7.1635: „Zu Costantz[73] den 18 Julij hatt mihr herr von Haußen[74] ein original schreiben von Johan Baptista Manincor (!) an seinen brůdern Ludwig Manicorn[75] viertelhauptmann[76] an der vndern Etsch auß dem quartier Wolfach[77] den 12 Junij 1635 abgangen (welliches herr von Pappenhaimb[78] incipirt[79] vnd ihme herrn von Haußen zugestellt) communicirt, darinnen volgende formalia zu lesen: es ist kein wunder, daß wir kein glückh haben könnden, daß vnser aigen volckh mit den gaistlichen sachen so vebel vmbgehet, daß ein erschröckhen ist. Diser tagen haben vnser reütterey daß stätlin Gebweiler,[80] so doch kein feind darinnen wahre, veberfallen, dem priester, so eben consecrirte,[81] den kelch auß der hand genommen, die closterfrawen noth gezwungen, andere weiber auf dem heiligen altar geschändt und geschmächt [geschwächt !; BW]. Alle dörffer steckhen sie in brandt, also dass, wie ich von einem commissario[82] gehört, solle daß par[S. 253]lament zu Doll[83] 150 marckhtflecken vnd dörffer beclagt haben, so zwar alle dem könig auß Hispanien, alß zu Burgund gehörig, der zeit aber den Frantzosen vnderworffen gewesen, welliche in der kurtzen zeit sein abgebrant worden, welliches ein solliche verbitterung vnder den lothringischen vnd burgundischen bauren gemacht, daß sie alles, waß sie von vnserm volckh antroffen, todt geschlagen, entgegen dem feind allen gůtten willen vnd assistenz erzaigen, vnder vnser armee der ein viertel stund hinden bleibt, wirdt alsbald von den vnsern nidergemacht oder gantz geblindert.[84] Es ist kein krieg mehr zu nennen, sondern ein rauberey“.[85]

1635 war Maximilian von Pappenheim noch in einem geheimen Nebenrezess aus dem Prager Frieden[86] ausgeschlossen worden.

Am 13.8.1636 unterrichtete Vilém Slavata, Obristkanzler von Böhmen und kaiserlicher Geheimrat,  Adam v. Valdštejn, Oberstburggraf von Böhmen, vom Regensburger Kurfürstentag, [87] dass Ferdinand II. den von ihm begnadigten Reichserbmarschall Pappenheim zur Audienz empfangen habe.[88]

Pflummern hält unter dem 30.12.1636 anlässlich der Krönung Ferdinands von Ungarn zum römischen König fest, dass Pappheim „nechst vor dem Kayßer“ gegangen sei.[89]

Am 7.1.1637 notiert der Überlinger, dass sich Pappenheim beschwert habe, weil er Rudolf Graf Colloredo mit Stab[90] und einer Kompanie aufnehmen sollte.[91]

Unter dem12.2.1638 notiert Pflummern: „Zu Stüelingen[92] aber seyn in 500 reütter eingefallen, die haben dem herrn von Pappenhaimb sein schloß[93] vnd die ambthäußer geplündert vnd den rentmaister vmb 100 thaler ranzionirt, hernach sich wider zu ruckh zu der vebrigen armada begeben, welliche in 2500 wol mundirter reütter starckh, vnd wie herr graff von Mößkirch[94] avisirt, seithero auch Rheinfelden sich bemächtiget vnd auß dem Cleggöw[95] veber 400 stuckh vieh vnd roß neben ettlichen vornemmen personen (so vmb schwere rantionen angezogen) hinweg geführt haben sollen“.[96]

1638 hielt sich Bernhard von Sachsen-Weimar[97] in Stühlingen auf, wo er vom Neunkircher[98] Obervogt Im Thurn[99] Proviant und Brot für sich und die befreundete Stadt Rottweil erbat und erhielt.

Bürster hält zu 1639 fest: „Den 30. May ist herzög Bernhardt uffs wenigst mit 400 reutern uff Hohentwiel ankomen, seiner verrichtung halber hatß mancherlay discurs abgeben; ettliche sagen, werde Zell[100] ufforderen, andere aber, werde verloffnes jahrs contribution[101] abholen, andere aber, weil der alte Bappenhaimb gestorben und wohl zue glauben in Obißhauß[102] begraben, werde er erben und waß ihme zuegehörig geweßen, alß daß schloß und stattlin Engen und Stüelingen, ihme lassen huldigen; oder aber kraut und loth und munition abholen“.[103]

Weiter heißt es bei Bürster: „Den 12. Julii [1639; BW] ist bericht einkommen, daß unsrige die vöstung Altenhöven[104] haben in die aschen gelögt, so dem Bappenhaimb zuegehört, und wan er daß leben noch gehebt, wer ihm erst widergolten, waß er an Hohenstofflen und Costanz hett versindiget, dan er auch darvor beim Gustav Horn gewesen“.[105]

Maximilian von Pappenheim war dreimal verheiratet. In erster Ehe heiratete er 1600 Elisabeth, Tochter des Grafen Ludwig I. von Sayn-Wittgenstein, die noch im gleichen Jahr verstarb. 1602 ehelichte er Juliana, Tochter des Grafen Hermann I. zu Wied, die bereits 1604 verstarb. In dritter und letzter Ehe heiratete er 1606 Maria Ursula, Tochter des Grafen Ludwigs zu Leiningen-Leiningen, zur Frau. Nach deren Tod 1638 unternahm Maximilian von Pappenheim den Versuch, eine vierte Ehe mit Anna Sophia, einer Tochter des Pfalzgrafen August von Sulzbach, einzugehen. Dies scheiterte jedoch am Tode Maximilians 1639. Obwohl diese Ehe nicht mehr zustande kam, hatte Maximilian am 6.12.1638 noch ein Testament verfasst, das Anna Sophia begünstigte, und vermachte ihr unter anderem die Herrschaft Mettingen[106] bei Stühlingen, mit dem Sitz auf Burg Untermettingen.[107]

Um weitere Hinweise unter Bernd.Warlich@gmx.de wird gebeten !

[1] Stühlingen [LK Waldshut]. Vgl. auch KÖBLER, Historisches Lexikon.
[2] Reichserbmarschall: Das Amt des Erzmarschalls (Archimareschallus) übte der Kurfürst von Sachsen aus. Sein Amtszeichen waren zwei gekreuzte rote Schwerter. Der Kurfürst gab das Amt als Erbamt an das Geschlecht der Pappenheimer weiter. Diese führten dann ebenfalls die beiden roten Schwerter im ersten und vierten Feld ihres Wappens. Die Herren und späteren Reichsgrafen zu Pappenheim aus dem Altmühltal hatten als Erbmarschälle eine besondere Funktion beim kaiserlichen Krönungszeremoniell. Wie die anderen Vertreter der adeligen Familien in Stellvertretung der Kurfürsten hatten sie eine der Reichsinsignien zu tragen. Für den Reichserbmarschall war bei der Krönung das Tragen des Reichsschwerts vorgesehen. Beim Krönungsmahl ritt er zu Pferd in einen aufgeschütteten Haferhaufen, der dem Pferd bis zum Bauch reichen musste. Damit wurde symbolisiert, dass der kaiserliche Marstall gut mit Futter versorgt war. Der Hafer wurde anschließend unter dem Volk verteilt. Das Erbmarschallsamt besaß die Familie vermutlich schon ab 1100. [wikipedia]
[3] Nürnberg; HHSD VII, S. 530ff.
[4] Frankfurt/M.; HHSD IV, S. 126ff.
[5] Regensburg; HHSD VII, S. 605ff.
[6] Vgl. BROCKMANN, Dynastie.
[7] St. Blasien [LK Waldshut].
[8] Nach wikipedia. Gräfenthal [LK Saalfeld-Rudolstadt]; HHSD IX, S. 161.
[9] St. Georgen im Schwarzwald [LK Schwarzwald-Baar-Kreis].
[10] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 93f. Vgl. auch SCHULZ, Strafgericht.
[11] Engen [LK Konstanz]; HHSD VI, S. 181f.
[12] Wildenstein zu Hausen ob Rottweil gehörig.
[13] Hausen ob Rottweil [LK Rottweil].
[14] Wratislaw II. Graf v. Fürstenberg [1600 – 27.5.1642]. Vgl. auch die Erwähnungen bei HARRACH, Diarien.
[15] STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 74. Meßkirch [LK Sigmaringen]; HHSD VI, S. 523ff.
[16] Salem [Bodenseekr.]; HHSD VI, S. 684f. Vgl. BECKER, Salem.
[17] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 59f.
[18] Kompanie: Eine Kompanie zu Fuß (kaiserlich, bayerisch und schwedisch) umfasste von der Soll-Stärke her 100 Mann, ihre Ist-Stärke lag jedoch bei etwa 70 Mann, eine Kompanie zu Pferd bei den Bayerischen 200 Mann, den Kaiserlichen 60 Mann, den Schwedischen 80 Mann. Geführt wurde die Fußkompanie von einem Hauptmann, die berittene Kompanie von einem Rittmeister. Vgl. TROUPITZ, Kriegs-Kunst. Vgl. auch „Kornett“, „Fähnlein“, „Leibkompanie“.
[19] Stuttgart; HHSD VI, S. 768ff.
[20] Stockach [LK Konstanz]; HHSD VI, S. 763.
[21] Mahlspüren im Tal, heute Ortsteil von Stockach [LK Konstanz].
[22] Bondorf [LK Böblingen]; HHSD VI, S. 103.
[23] Nesselwang [LK Ostallgäu].
[24] WEECH, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 29.
[25] Überlingen [Bodenseekr.]; HHSD VI, S. 807f.
[26] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 179f.
[27] Hans Michael Gündtfeld [Gintfelt, Güntfeld, Gintfeld, Gültfeld]; Rittmeister [ – ].
[28] Franz Peter König, gen. von Mohr; Obrist [6.8.1594-11.12.1647]. Vgl. VILLIGER; STEINAUER; BITTERLI, Im Galopp.
[29] Bagage: Gepäck; Tross. „Bagage“ war die Bezeichnung für den Gepäcktrain des Heeres, mit dem die Soldaten wie Offiziere neben dem Hausrat auch ihre gesamte Beute abtransportierten, so dass die Bagage während oder nach der Schlacht gern vom Feind oder von der eigenen Mannschaft geplündert wurde. Auch war man deshalb darauf aus, dass in den Bedingungen bei der freiwilligen Übergabe einer Stadt oder Festung die gesamte Bagage ungehindert abziehen durfte. Manchmal wurde „Bagage“ jedoch auch abwertend für den Tross überhaupt verwendet, die Begleitmannschaft des Heeres oder Heeresteils, die allerdings keinen Anspruch auf Verpflegungsrationen hatte; etwa 1, 5 mal (im Anfang des Krieges) bis 3-4mal (am Ende des Krieges) so stark wie die kämpfende Truppe: Soldatenfrauen, Kinder, Prostituierte 1.-4. Klasse („Mätresse“, „Concubine“, „Metze“, „Hure“), Trossjungen, Gefangene, zum Dienst bei der Artillerie verurteilte Straftäter, Feldprediger, Zigeuner als Kundschafter und Heilkundige, Feldchirurg, Feldscherer, Handwerker, Sudelköche, Krämer, Marketender, -innen, Juden als Marketender, Soldatenwitwen, invalide Soldaten, mitlaufende Zivilisten aus den Hungergebieten, ehemalige Studenten, Bauern und Bauernknechte, die während der schlechten Jahreszeit zum Heer gingen, im Frühjahr aber wieder entliefen, Glücksspieler, vor der Strafverfolgung durch Behörden Davongelaufene, Kriegswaisen etc. KROENER, „ … und ist der jammer nit zu beschreiben“; LANGER, Hortus, S. 96ff.
[30] Grönenbach [LK Unterallgäu]; HHSD VII, S. 249.
[31] Vgl. HABERER, Ott Heinrich Fugger.
[32] Exorbitantien: Verstöße, Verfehlungen, Ausschreitungen. Graf Georg Friedrich von Hohenlohe Weikersheim vsah den Begriff mit folgender erläuternder Auflistung; KLEINEHAGENBROCK, Hohenlohe, S. 117: „eigenwillige[ ] Einquartierung, Geltexactionen [Geldforderungen], Pressuren, Abnehmung des noch übrigen Vorraths an Vivers [Lebensmittel], Entführung der Pferdt und Viehß, Verohnsicherung der Straßen, Raub, Plünderung, Mord, Quehlung der armen Laith und andern dergleichen ohnleidentlichen Insolentien“. Stadtarchiv Nördlingen Kriegsakten 1634/II, fol. 186: „Ordnung. Wie es mit der Verpflegung / deren Soldaten zu Roß vnd Fuß / Welche im heyligen Röm: Reich in den Quartiren vnd Quarnisonen in Ihrer Kays: Majest: dienst sich befinden / observirt vnd gehalten werden solle“, ausgestellt von Gallas, Heilbronn, 1634 X 04. Wider dise verordnete verpflegung sollen die Stände vnd deren Vnderthanen / weder von den Obristen / noch deren vnderhabende Officirern oder Soldaten zu Roß vnd Fuß / durch gewalt oder sonsten auff einigerley weiß noch wege getriben vnd beschwert werden. Da auch dergleichen durch Officirer oder gemeine Soldaten beschehen / oder durch betrohung vnnd würckliche thätlichkeiten gesucht werden wolte: So ist ihnen Ständten vnd deren Vnderthanen hiemit erlaubt / wie nicht wenigers auch die straiffenden partheyen / so in: oder ausserhalb der Quartier vnd auff den strassen rauben / plündern / vnd andere Exorbitantien verüben / so gut sie können vnd mögen / in verhafft zu nemmen / vnd ein solches gehöriger orten zu berichten / damit wegen deren abstraff vnd aller vngelegenheiten verhütung die verfügung gethan werden mögen. Desgleichen wurde das Ausreiten mit Ober- u. Untergewehr aus den Quartieren oder das Einfallen in andere Quartiere mit Strafen an Leib u. Leben bedroht. Über Tillys Soldaten wird im Frühjahr 1626 in der Goldenen Aue berichtet: Seine Truppen „sind anfänglich gar fromm gewesen und haben sich bedeuten lassen, dann aber schlimmer und ärger geworden, haben endlich kein gut Wort mehr gegeben, sich selber Quartier genommen, alles aufgezehret, Kisten und Kasten aufgebrochen und aus Häusern, Kirchen, Böden, Kammern und Ställen alles geraubt und mitgenommen“. HILLER,  Heringen, S. 127. Vgl. auch ZEITFUCHS, Stolberg, S. 271f., über die Truppen Bindtaufs 1626: „Doch war hiebey keine Ordre, was man denen Soldaten oder Officiern geben sollte / sondern ein jeder forderte alles mit der Schwere nach eignen Gefallen. Was für Müh / Unlust und Beschwerligkeit / ja auch Hunger / die Bürger wegen dieser Einquartirung ausgestanden / ist nicht genug zu beschreiben. Denn etliche wöchentlich zu 10. 15. ja auch zu 25. Thalern und wohl darüber geben müssen / daß es manchem Bürger die Zeit / da sie hier gelegen / 100. 200. 300. ja wohl 500. Gülden gekostet; wie es denn auch nach Abzug derselben der Stadtschreiber Schüßler aus der Roll zu Rathhause insgesamt überschlagen / da diese Einqvartirung weit über 30000. Gülden gestanden. Ja da sie nur einer Witbe 486. Gülden 9. Gr. 5. Pf. gekostet / so ist leicht daraus abzunehmen / was der gesamten Bürgerschafft auffgangen sey. Welche denn so wohl als das Rathhaus gäntzlich erschöpfet / daß mancher Bürger von Hauß und Hof gejaget worden / auch musten etliche wie die Hunde von den Soldaten sich schlagen und prügeln lassen. Und weil sonderlich auch Pest und eine grosse Theurung anfiel / daß ein Scheffel Rocken 2. Thaler / 1. Scheffel Gersten 2. Gülden oder 2. Thaler und der Hafer 16. Groschen galt / war bey manchem Bürger nichts mehr übrig / als das liebe Leben. Ja da fast gantz und gar nichts mehr zum besten / wurde E. E. Rath gezwungen / etliche Haupt-Verschreibungen ihres Einkommens zu versetzen / und zu Sangerhausen und anderswo etzliche 100. Gülden darauff zu borgen / dafür sie Wein / Rocken und Hafer kauffen musten / damit biß zum Aufbruch die Soldateska zu unterhalten / welcher / nachdem sie 22. Wochen hier gelegen / den 13. Julij erst erfolget. In solcher Zeit wurde nun nicht allein alles / was in der Stadt war / aufgezehret / sondern es kam auch noch dieses hinzu / daß / weil die Reuter mit den Pferden fast alle Grasung vor den Thoren abgehütet hatten / die Bürger das meiste Vieh abstehen musten / welches so wohlfeil ward / daß man eine Kuhe um 4. Güld. kauffen konnte / dadurch dann die Bürger vollends um das ihrige kom̃en sind“. Im März 1634 schrieb Reichskanzler Oxenstierna: „Der General könne nur dann ehrlich leben, wenn er sein angewiesenes bestimmtes Quartier habe, woraus er das Nötige beziehe. Die Generale seyen dazu meist homines von der Fortune, die ihren Staat anders nicht führen könnten, auch weder Land noch Leute hätten, und wenn sie es schon besässen, so sey ihnen nicht zuzumuthen, davon zu leben und dabei zu dienen, sie müssten dann selnst mit Desordre leben. Der General könne also den Obersten oder Soldaten, wenn er auch auf diese Weise lebe, nicht strafen: der Oberst müsse also entweder betteln  o d e r  d i e  Q u a r t i e r e   m i ß b r a u c h en.  E s  s e y e n  L e u t e,  d i e  n i c h t  a l l e i n  amore patriae et libertatis  d i e n t e n,  s o n d e r n  e t w a s  z u  g e w i n n e n. Der gemeine Reiter könne nicht leben von seiner Gage; gleichwohl habe kein Regiment nach des Königs Tod ‚meutenirt’. Die Noth zwinge sie zum Rauben; dieß missbrauchten also die leichtfertigen Vögel. Man müsse also den Soldaten bezahlen, dann werde das Andere selbst fallen. Wolle man alle Exorbitantien gleich mit Henken strafen, so sey es schwer, die Hände mit solchem Blut zu besudeln, da der Soldat nicht zu leben habe. Erfolge die Bezahlung – sagte Oxenstierna und er statuiere dann bei den Exorbitantien doch kein Exempel, so solle man von ihm sagen, er habe gelogen wie ein leichtfertiger Vogel !“. SODEN, Gustav Adolph Bd. 2, S. 91.
[33] Kornett: Ein Kornett war die kleinste Einheit der Reiterei mit eigenen Feldzeichen, entspricht der Kompanie; 1 berittene Kompanie hatte in der kursächsischen Armee ca. 125 Pferde, 1 schwedische Reiterkompanie umfasste in der Regel 80 Mann. Der Kornett erhielt ca. 50 fl. Monatssold. => Fähnrich; Fahne.
[34] Rittmeister (Capitaine de Cavallerie): Oberbefehlshaber eines Kornetts (später Esquadron) der Kavallerie. Sein Rang entspricht dem eines Hauptmannes der Infanterie (vgl. Hauptmann). Wie dieser war er verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Leutnant, übernommen. Bei den kaiserlichen Truppen standen unter ihm Leutnant, Kornett, Wachtmeister, 2 oder 3 Korporale, 1 Fourier oder Quartiermeister, 1 Musterschreiber, 1 Feldscherer, 2 Trompeter, 1 Schmied, 1 Plattner. Bei den schwedischen Truppen fehlten dagegen Sattler und Plattner, bei den Nationalschweden gab es statt Sattler und Plattner 1 Feldkaplan und 1 Profos, was zeigt, dass man sich um das Seelenheil als auch die Marsch- und Lagerdisziplin zu kümmern gedachte. Zudem wurde der Rittmeister, der in einer Kompanie Kürassiere 150 fl. Monatssold beanspruchte,  bei seiner Bestallung in der Regel durch den Obristen mit Werbe- und Laufgeld zur Errichtung neuer Kompanien ausgestattet. Junge Adlige traten oft als Rittmeister in die Armee ein.
[35] SEMLER, Tagebücher, S. 44.
[36] Villingen im Schwarzwald [Villingen-Schwenningen, Schwarzwald-Baar-Kr.]; HHSD VI, S. 834ff.
[37] Herzog Eberhard III. von Württemberg [16.12.1614-2.7.1674] 1633 dem Heilbronner Bund beigetreten.
[38] Pleickart von Helmstatt [ – 1636] begründete den Lothringer Zweig des Dürkasteler Astes. Er folgte seinem Vater Johann Philipp als Marschall der Kurpfalz, wurde 1608 Stellvertreter des Kurfürsten Friedrich IV. und 1612 von Kaiser Matthias zum Ritter geschlagen. Er kämpfte in der Schlacht bei Wimpfen als Oberst des Markgrafen Georg Friedrich von Baden gegen die katholischen Truppen unter Tilly. 6.000 Mann württembergisches Landvolk unter Helmstatt waren ab Mitte 1632 der in Oberschwaben operierenden schwedischen Armee unterstellt. Er war von 1633 bis zum Abzug der Schweden aus dem Neckartal 1634 Herr über Rothenberg, das er als schwedische Kriegsbeute erhalten hatte. => http://www.schwedenlager-1634.de/home_neu.htm.
[39] Fähnlein: militärische Einheit; die kleinste Gliederungseinheit beim Fußvolk, im 17. Jahrhundert allmählich durch die Bezeichnung „Kompanie“ verdrängt. In der kursächsischen Armee bestand ein Regiment zu Fuß aus 10 „Fendl“: ein Fähnlein umfasste ca. 300 Mann (100 Pikeniere, 160 Musketiere, 20 Hellebardiere und 20 Rundschildner). Es gliederte wiederum in Rotten von 10 – 15 Mann, die von einem Rottmeister angeführt wurden.
[40] Rottweil [LK Rottweil]; HHSD VI, S. 676ff.
[41] Marbach, heute Ortsteil von Villingen-Schwenningen [Schwarzwald-Baar-Kr.].
[42] Tannheim, heute Ortsteil von Villingen-Schwenningen [Schwarzwald-Baar-Kr.].
[43] STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 381ff.
[44] Obrist: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern – 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben – , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen, gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nicht anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S.388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide.  II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte Bd. 1, S. 413ff.
[45] Anm. SEMLER, Tagebücher S. 49, Anm. 190: „Die Herrschaft Hohenstoffeln war seit 1579 im Besitz der Freiherrn von Hornstein. Der Hohenstoffeln wurde am 31. Juli 1633 von dem Rheingrafen Otto Ludwig eingenommen“.
Die Burgen des Hohenstoffeln wurden im Dreißigjährigen Krieg von dem Rheingraf Otto Ludwig von Salm-Kyrburg-Mörchingen zerstört. Nachdem er Rheinfelden, Laufenburg und Waldshut eingenommen hatte zog er am 14. Juli 1633 mit 8000 Schweden und Württembergern und schwerem Geschütz vor und auf den Hohenstoffeln und beschoß die Burgen. Danach mußten die Bauern der Umgebung die noch stehenden Mauern schleifen. [wikipedia].
[46] Vgl. SEMLER, Tagebücher, S. 48f.
[47] Schaffhausen [Bez. Schaffhausen, Schweiz].
[48] Hans v. Streitberg; Obrist [[ – 6.10.1634].
[49] Biberach an der Riß [LK Biberach]; HHSD VI, S. 80ff.
[50] Pfullendorf [LK Sigmaringen]; HHSD VI, S. 631.
[51] stylo veteri: Zeitrechnung nach dem alten Stil, der Julianische Kalender war in den protestantischen Herrschaftsgebieten noch immer üblich. Um nach der neuen Zeitrechnung (stylus novus) zu datieren, müssen 10 Tage zum Datum dazugezählt werden.
[52] Petschaft, auch Pitschaft: Handstempel zum Siegeln oder Siegelring; auch das Siegel und der Siegelabdruck.
[53] in festo corporis Christi: zu Fronleichnam.
[54] intercipiert: abgefangen.
[55] Bernhard Schaffalitzky [Schafelitzky] zu Mukadel [„Mückenthal“]; Generalmajor [1591-1641] siehe den Beitrag von Jörg Wöllper in den Miniaturen.
[56] Lindau (Bodensee); HHSD VII, S. 414ff.
[57] Dessein: Entwurf, Vorhaben, Absicht.
[58] Konstanz [LK Konstanz]; HHSD VI, S. 419ff.
[59] das Heer unter Führung Ferias.
[60] Stück: Man unterschied Kartaunen [Belagerungsgeschütz mit einer Rohrlänge des 18-19-fachen Rohrkalibers [17,5 – 19 cm], verschoss 40 oder 48 Pfund Eisen, Rohrgewicht: 60-70 Zentner, Gesamtgewicht: 95-105 Zentner, zum Vorspann nötig waren bis zu 32 Pferde: 20-24 Pferde zogen auf einem Rüstwagen das Rohr, 4-8 Pferde die Lafette], halbe Kartaunen [langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 32-34-faches Kaliber (10,5 – 11,5 cm), schoss 8-10 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 22-30 Zentner, das Gesamtgewicht 34-48 Zentner. Als Vorspann wurden 10-16 Pferde benötigt]. Meist als Feldschlange bezeichnet wurde auch die „Halbe Schlange“: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 32-34-faches Kaliber (10,5 – 11,5 cm), schoss 8-10 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 22-30 Zentner, das Gesamtgewicht 34-48 Zentner. Als Vorspann wurden 10-16 Pferde benötigt; die „Quartierschlange“: 40-36-faches Kaliber (6,5 – 9 cm), Rohrgewicht: 12 – 24 Zentner, Gesamtgewicht: 18-36 Zentner, Vorspann: 6-12 Pferde; Falkone: 39-faches Kaliber Rohrgewicht: 14 – 20 Zentner, Gesamtgewicht: 22-30 Zentner, Vorspann: 6-8 Pferde; Haubitze als Steilfeuergeschütz, 10-faches Kaliber (12 – 15 cm), zumeist zum Verschießen von gehacktem Blei, Eisenstücken („Hagel“) bzw. Nägeln verwendet; Mörser als Steilfeuergeschütz zum Werfen von Brand- und Sprengkugeln (Bomben). Angaben nach ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 575 ff. Pro Tag konnten etwa 50 Schuss abgegeben werden. „Vom Nürnberger Stückegießer Leonhard Loewe ist die Rechnung für die Herstellung zweier jeweils 75 Zentner schwerer Belagerungsgeschütze erhalten, die auf den heutigen Wert hochgerechnet werden kann. An Material- und Lohnkosten verlangte Loewe 2.643 Gulden, das sind ca. 105.000 bis 132.000 Euro. Das Material und der Feuerwerker-Lohn für den Abschuss einer einzigen 24-pfündigen Eisenkugel aus diesen „Halben [?; BW] Kartaunen“ kosteten fünf Reichstaler – mehr als die monatliche Besoldung eines Fußsoldaten“. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 81; SCHREIBER, Beschreibung, bzw. Anleitung, 3. Kapitel.
[61] Hohentwiel [Singen, LK Konstanz]; HHSD VI, S. 352ff.
[62] Pleickart von Helmstatt [ – 1636] begründete den Lothringer Zweig des Dürkasteler Astes. Er folgte seinem Vater Johann Philipp als Marschall der Kurpfalz, wurde 1608 Stellvertreter des Kurfürsten Friedrich IV. und 1612 von Kaiser Matthias zum Ritter geschlagen. Er kämpfte in der Schlacht bei Wimpfen als Oberst des Markgrafen Georg Friedrich von Baden gegen die katholischen Truppen unter Tilly. 6.000 Mann württembergisches Landvolk unter Helmstatt waren ab Mitte 1632 der in Oberschwaben operierenden schwedischen Armee unterstellt. Er war von 1633 bis zum Abzug der Schweden aus dem Neckartal 1634 Herr über Rothenberg, das er als schwedische Kriegsbeute erhalten hatte. => http://www.schwedenlager-1634.de/home_neu.htm.
[63] ad quem scribitur: an wen er schreiben werde.
[64] Hauptmann Ulrich, ein Züricher in schwedisch-württembergischen Diensten, hatte am 5.9.1633 von Gottlieben aus mit einem Ingenieur die Konstanzer Befestigungsanlagen aus studiert. BEYERLE, Konstanz, S. 48.
[65] praesumiert: vermutet.
[66] Johann Ernst Freiherr von Scherffenberg [Scharffenberg]; Feldmarschallleutnant [1588 – 1662].
[67] Vgl. HALLWICH, Gestalten aus Wallenstein’s Lager II. Johann Aldringen; DUCH, Aldringen (Aldringer), Johann Frhr.
[68] impressa: Angriffe, Einwirkungen, Kriegszug.
[69] Suggestion: Beeinflussung.
[70] animo offendendi: mit Mut zum Angriff.
[71] sedem belli praeoccupirn: den Kriegsschauplatz im Voraus einzunehmen.
[72] SEMLER, Tagebücher, S. 87ff.
[73] Konstanz [LK Konstanz]; HHSD VI, S. 419ff.
[74] Joachim Freiherr von und zu Hausen und Stetten am Kalten Markt, 1597 Satzbürger zu Rotteil.
[75] Ludwig Manincor zu Freieck und Ehrenhausen; Obristleutnant [ – ] tirolischer Obristleutnant u. Kommandant v. Kufstein.
[76] Viertelhauptmann: militärischer Führer des Aufgebots eines Tiroler Viertels (Territorium), bestellt aus den Reihen der lokalen Adelsfamilien bzw. Amtsträger. Vgl. SCHENNAT, Tiroler Landesverteidigung, S. 123ff. Vgl. dazu New Reformierte Landts-Ordnung, 9. Buch, XVI.
[77] Wolfach [Ortenaukr.]; HHSD VI, S. 898f.
[78] Maximilian v. Pappenheim, Landgraf v. Stühlingen [2.2.1580 – 14.2.1639] in schwedischen Diensten stehend, kämpfte u. a. bei der Belagerung v. Konstanz.
[79] intercipiert: abgefangen.
[80] Gebweiler [Guebweiler; Frankreich, Dép. Haut-Rhin].
[81] consecrieren: die Weihe vollziehen.
[82] Kriegskommissar: Bevollmächtigter des Kriegsherrn zur Eintreibung von Kriegssteuern (Kontribution). Als Quartierkommissarius legte er darüber hinaus die Einquartierungen der Soldaten fest. (Der Quartiermeister bzw. Fourier sorgte dann für deren praktische Umsetzung; vgl. s. v. „Fourier“.) Der „Musterkommissarius“ führte in landesherrlichem Auftrag die Musterungen durch und überwachte die Zusammensetzung des Heeres. Musterkommissare waren bei gemeinen Soldaten wie Offizieren gleichermaßen verhasst, da sie Manipulationen und Betrügereien auf den Musterplätzen zu unterbinden suchten: Söldner erschlichen sich vielfach Sold, indem sie sich unter verändertem Namen mehrfach mustern ließen, Offiziere führten zuweilen mehr Männer in den Soldlisten, als tatsächlich vorhanden waren, um die eigene Tasche mit den überschüssigen Löhnungen zu füllen (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 120ff.). Auch hatten sie die Abdankungen und die Zusammenlegung und Neuformierung kleiner Einheiten zu überwachen. In einer Landtagsbeschwerde des Gerichtes Hörtenberg wird geklagt, daß bei Durchzügen „auch tails beglaitcommissari den unntertonnen mehr schwed- als nutzlich sein, in deme sy mer dem soldaten beifallen, unnd in ansuechenden unerzeuglichen sachen recht geben, als den unnderthonnen obhabennden gebierennden schutz erweisen“. SCHENNAT, Tiroler Landesverteidigung, S. 63.
[83] Dôle [Frankreich, Dép. Jura].
[84] Plünderung: Trotz der Gebote in den Kriegsartikeln auch neben der Erstürmung von Festungen und Städten, die nach dem Sturm für eine gewisse Zeit zur Plünderung freigegeben wurden, als das „legitime“ Recht eines Soldaten betrachtet. Die schwedische Garnison in Augsburg hatte die lutherischen Bürger aufgefordert, „Gott mit uns“ auf die Türen zu schreiben, um sich vor Plünderungen zu schützen; ROECK, Als wollt die Welt schier brechen, S. 248. Vgl. die Rechtfertigung der Plünderungen bei dem ehemaligen hessischen Feldprediger, Professor für Ethik in Gießen und Ulmer Superintendenten Conrad Dieterich, dass „man in einem rechtmässigen Krieg seinem Feind mit rauben vnd plündern Schaden vnd Abbruch / an allen seinen Haab vnd Güttern / liegenden vnd fahrenden / thun könne vnd solle / wie vnd welchere Mittel man jmmermehr nur vermöge. […] Was in Natürlichen / Göttlichen / vnd Weltlichen Rechten zugelassen ist / das kan nicht vnrecht / noch Sünde seyn. Nun ist aber das Rechtmessige Rauben / Beutten vnd Plündern in rechtmessigen Kriegen / in Natürlichen / Göttlichen vnnd Weltlichen Rechten zugelassen“. DIETERICH, D. Konrad Dieterich, S. 6, 19. Vgl. BRAUN, Marktredwitz, S. 37 (1634): „Welcher Teil ehe[r] kam, der plünderte. [Wir] wurden von beiden Teilen für Feind[e] und Rebellen gehalten. Ein Teil plünderte und schalt uns für Rebellen darumb, daß wir lutherisch, der andere Teil, plünderte darumb, daß wir kaiserisch waren. Da wollte nichts helfen – wir sind gut kaiserisch, noch viel weniger beim andern Teil; wir sind gut lutherisch – es war alles vergebens, sondern es ging also: ‚Gebt nur her, was ihr habt, ihr mögt zugehören und glauben wem und was ihr wollt‘ „. Dazu kamen noch die vielen Beutezüge durch Marodeure, darunter auch von ihren eigenen Soldaten als solche bezeichnete Offiziere, die durch ihr grausames und ausbeuterisches Verhalten auffielen, die aber von ihrem Kriegsherrn geschützt wurden. Vgl. BOCKHORST, Westfälische Adlige, S. 16f.; KROENER, Kriegsgurgeln; STEGER, Jetzt ist die Flucht angangen, S. 32f. bzw. die Abbildungen bei LIEBE, Soldat, Abb. 77, 79, 85, 98; das Patent Ludwigs I. von Anhalt-Köthen: Von Gottes gnaden (1635). Vgl. den Befehl Banérs vom 30.5.1639; THEATRUM EUROPAEUM Bd. 4, S. 101f. Allerdings waren selbst schwedische Feldprediger unter den Plünderern zu finden; MITTAG, Chronik, S. 373. Der in altstädtischen Diensten stehende Magdeburger Daniel Friese und sein Sohn Friedrich über ihre vergeblichen Täuschungsmanöver; NEUBAUER, Magdeburgs Zerstörung 1631, S. 29-31: „Als nun die zwei Musketiere weg waren, nahm der Vater selig eine Axt und schlug den Ofen, Tür und Fenster selbst ein, riss auch das Stroh aus den Betten und streute es im Haus herum, warf auch die alten Inletts und Betten des Gesindes ins Haus, ebenso die Töpfe aus der Küche und ließ das Haus angelweit offen. Es sah aus, als denn die Furien hätten darin getobt, und war eine ziemliche Hilfe, so dass anfangs keiner ins Haus kam, da man allzeit annahm, das Nest wäre schon zerstört. Ferner ließ der Vater selig einen guten Schinken, Knackwürste, geräuchertes Fleisch und was wir an Essen hatten, auf einen Tisch in der Ecke des Hauses, doch so, dass man ihn zur Haustür herein nicht sehen konnte, setzen nebst ein paar Schleifkannen Bier, denn er dachte, wenn ja die Soldaten ins Haus kommen, so würden sie doch, wenn sie das Frühstück sähen, sich daran ein wenig aufhalten und wir uns besser verbergen könnten. Nichts desto weniger kamen Soldaten zu uns hinein, denn sie hatten im Vorüberlaufen die Mutter gesehen. Sie erwischten uns also alle in der Stube, fielen Vater und Mutter an und begehrten Geld“. […] Der Vater sorgte sich, „die Nachbarn möchten aus großer Angst die Soldaten zu uns herüberweisen. Denn sie schrien und tobten in dem Hause wie die bösen Geister und riefen ohne Aufhören nach Beute und Geld. Das hörten wir armen Leute in unserer Kohlenkammer und saßen still wie die Mäuse. Der Vater aber ging nach einer Weile wieder in das Haus und wollte sehen, wie es etwa bewendet wäre. Bald sahen ihn die Soldaten, schrien und liefen auf ihn zu. Die Mutter hörte das Geschrei und lief auch hervor und wir Kinder alle hinterdrein. Der Soldaten waren ungefähr sieben, alle mit brennenden Lunten, und redeten in fremder Sprache, so dass kein Mensch wusste, was sie sagten, nur dass sie stets in die Hände wiesen, wie man Geld zahlt. Da half nun kein Entschuldigen, der Vater mochte sagen, was er wollte, dass nämlich die Soldaten alles genommen hätten. Sie verstanden es nicht, sondern schossen zweimal im Hause nach ihm, Gott aber verhütete es, dass sie dem Vater Schaden taten, sondern in die Wand hinein […] Endlich redete der Vater auf lateinisch mit dem Offizier, dass ihm die Soldaten alles genommen und er also ihnen nichts geben könnte als Kleider, Leinwand, Zinn und dergleichen. Da wurden die wahnsinnigen Furien etwas beruhigt, der Offizier aber begehrte Geld, wo das wäre; dann wollte er die Soldaten alsbald wegführen“. Vielfach wurden die Plünderungen auch aus nackter Existenznot verübt, da die Versorgung der Soldaten schon vor 1630 unter das Existenzminimum gesunken war. KROENER, Soldat oder Soldateska, S. 113; DINGES, Soldatenkörper. Bei der Plünderung Magdeburgs hatten die Söldner 10 % des Nominalwertes auf Schmuck u. Silbergeschirr erhalten; KOHL, Die Belagerung, Eroberung und Zerstörung, S. 82. Profitiert hatten nur die Regimentskommandeure bzw. die Stabsmarketender. WÜRDIG; HEESE, Dessauer Chronik, S. 222: „Wie demoralisierend der Krieg auch auf die Landeskinder wirkte, ergibt sich aus einem fürstlichen Erlaß mit Datum Dessau, 6. März 1637, in dem es heißt: ‚Nachdem die Erfahrung ergeben hat, daß viele eigennützige Leute den Soldaten Pferde, Vieh, Kupfer und anderes Hausgerät für ein Spottgeld abkaufen, dadurch die Soldaten ohne Not ins Land ziehen und zur Verübung weiterer Plünderungen und Brandstiftungen auf den Dörfern, zum mindesten aber zur Schädigung der Felder Anlaß geben; sie auch oft zu ihrem eigenen Schaden die erkauften Sachen wieder hergeben müssen und dadurch das ganze Land dem Verderben ausgesetzt wird, befehlen wir (die Fürsten) hierdurch allen unseren Beamten und obrigkeitlichen Stellen, daß sie allen Einwohnern und Untertanen alles Ernstes auferlegen, Pferde, Vieh und sonstige Dinge von den Soldaten nicht zu kaufen“ ’. Der Hofer Chronist Rüthner weiß zu berichten, dass Borri fünf seiner Soldaten eigenhändig erstochen habe, die beim Plündern gefasst wurden; KLUGE, Hofer Chronik, S. 192: „Den 8. juni ist Zwickau mit accord übergegangen und aufgegeben worden, jedoch in auszug der schwedischen darinnen gelegene soldaten der accord nicht allerdings gehalten und fast meistentheils spoliret worden, unangesehen der kayßerliche general Borey 5 seiner eigenen leute über den raub erstochen“.
[85] SEMLER, Tagebücher, S. 212f.
[86] Prager Frieden: Der in Folge der schwedischen Niederlage in der Schlacht bei Nördlingen (5./6.9.1634) vereinbarte Prager Frieden zwischen Johann Georg von Sachsen und Kaiser Ferdinand II. wurde am 30.5.1635 unterzeichnet. Bei diesem Friedensschluss, dem fast alle protestantischen Reichsstände beitraten, verzichtete der Kaiser auf seinen Anspruch, den Augsburger Religionsfrieden von 1555 allein zu interpretieren und damit das Restitutionsedikt von 1629 durchzuführen (vgl. s. v. „Religionsedikt“); Ergebnis war eine begrenzte Festschreibung des konfessionellen Status quo. Weitere Ergebnisse waren: die Festschreibung der Translation der pfälzischen Kurwürde auf Bayern, der Ansprüche Sachsens auf die Lausitz und die Bildung eines Reichsheers (wobei Johann Georg von Sachsen und Maximilian I. von Bayern eigene Korps führen ließen, die als Teil der Reichsarmee galten), die bestehenden Bündnisse waren aufzulösen, fremde Mächte sollten den Reichsboden verlassen, etwaige Ansprüche auf den Ersatz der Kriegskosten seit 1630 wurden aufgehoben, eine allgemeine Amnestie sollte in Kraft treten. Zudem kann der Prager Frieden als einer der letzten kaiserlichen Versuche betrachtet werden, ein monarchisches System im Reich durchzusetzen. Maßgebliches Mittel dazu war die so genannte Prager Heeresreform, mit der der Kaiser den Versuch unternahm, nahezu alle reichsständischen Truppen unter seinen Oberbefehl zu stellen und zugleich den Ständen die Finanzierung dieses Reichsheeres aufzuerlegen. Diese Vorstellungen ließen sich ebenso wenig verwirklichen wie das Ziel, durch die Vertreibung der ausländischen Mächte Frankreich und Schweden zu einem Frieden im Heiligen Römischen Reich zu gelangen. HAPPE schätzte den Prager Frieden zu Recht als trügerisch ein; Happe I 396 v – 397 r, mdsz.thulb.uni-jena.de; vgl. auch LEHMANN, Kriegschronik, S. 87. Zur Forschungslage vgl. KAISER, Prager Frieden.
[87] Vgl. HAAN, Der Regensburger Kürfürstentag.
[88] BADURA; KOČĺ, Der große Kampf, S. 117, Nr. 284.
[89] SEMLER, Tagebücher, S. 316.
[90] Stab: die Gesamtheit der höheren Offiziere eines Heeres (Generalstab) oder Heeresteils (Regimentsstab). Dazu gehörte auch der Feldgeistliche des Regiments. Die Bedeutung ergibt sich metonymisch: Der Stab war das Zeichen der Amts- und insbesondere der militärischen Obergewalt. Der „Unterstab“ umfasste dagegen die rangniedrigeren Dienstränge. Je nach Rang wuchs auch der Umfang des Stabes.
[91] SEMLER, Tagebücher, S. 321.
[92] Stühlingen [LK Waldshut].
[93] Schloss Hohenlupfen
[94] Wratislaw II. Graf v. Fürstenberg [1600 – 27.5.1642]. Vgl. auch die Erwähnungen bei HARRACH, Diarien.
[95] Klettgau: Die Landgrafschaft Klettgau bezeichnet einen spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Herrschaftsbereich mit sich ändernder territorialen Ausdehnung am Hochrhein zwischen Schaffhausen und Waldshut. Der Klettgau lässt sich nach bisher bekannter Quellenlage ab 1315 als Landgrafschaft datieren. Die Landgrafschaft endete infolge der Mediatisierung, als das Gebiet 1806 an das Großherzogtum Baden fiel. [wikipedia].
[96] SEMLER, Tagebücher, S. 341.
[97] Vgl. JENDRE, Diplomatie und Feldherrnkunst.
[98] Neunkirch [Kanton Schaffhausen].
[99] Hans im Thurn-Peyer [28.2.1579 Schaffhausen-25.5.1648 in Thayngen] Sohn von Hans Im Thurn-Stokar und Bürgermeister von Schaffhausen von 1632 bis 1648.
[100] Radolfzell [LK Konstanz], HHSD VI, S. 636ff.
[101] Kontribution: Kriegssteuer, die ein breites Spektrum an Sach- oder Geldleistungen umfasste, wurden im Westfälischen als „Raffgelder“ bezeichnet; SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, Nr. 45, S. 127; LEHMANN, Kriegschronik, S. 34, Anm. (1632): „Contribution eine große straffe, Sie erzwingt alles, was sonst nicht möglich ist“. Sie wurde auf Grundlage einer Abmachung zwischen Lokalbehörden (zumeist Städten) und Militärverwaltung erhoben. Die Kontribution wurde durch speziell geschultes, z. T. korruptes Personal (vgl. WAGNER; WÜNSCH, Gottfried Staffel, S. 122ff.) zumeist unter Androhung militärischer Gewalt oder unter Androhung des Verlusts des Bürgerrechts, des Braurechts, der Benutzung der Allmende, den säumigen Bürgern „das Handwerk zu legen“ etc. (vgl. NÜCHTERLEIN, Wernigerode), und der Zunagelung der Haustüren (JORDAN, Mühlhausen, S. 76 (1633)) eingetrieben. Den Zahlenden wurde als Gegenleistung Schutz gegen die Übergriffe des Gegners in Aussicht gestellt. Nicht selten mussten an die beiden kriegführenden Parteien Kontributionen abgeführt werden, was die Finanzkraft der Städte, Dörfer und Herrschaften sehr schnell erschöpfen konnte. Auch weigerte sich z. T. die Ritterschaft wie im Amt Grimma erfolgreich, einen Beitrag zu leisten; LORENZ, Grimma, S. 667. Vgl. REDLICH, Contributions; ORTEL, Blut Angst Threnen Geld, der diese Euphemismen für Erpressungen, erwartete oder erzwungene „Verehrungen“ etc. auflistet. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 268, über die schwedische Einquartierung Dezember 1633 in Osnabrück: Die Soldaten „sagen und klagen, sie bekommen kein geld, da doch stets alle wochen die burger ihr contribution ausgeben mußen, dan das kriegsvolck sagt, das ihr obristen und befehlhaber das geldt zu sich nehmmen und sie mußenn hunger und kummer haben, werden zum stehlen verursacht“ Die ausführlichste Darstellung der Erpressung von Kontributionen durch Besatzungstruppen findet sich bei NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 73ff. => Hrastowacky in den Miniaturen.
[102] Nicht identifiziert.
[103] WEECH, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 125.
[104] Nicht identifiziert.
[105] WEECH, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 127.
[106] => Ühlingen-Birkendorf [LK Waldshut].
[107] Im Kaufbrief vom 1.2.1610 verkaufte Carl Ludwig Graf zu Sulz seine Herrschaft Mettingen an seinen „lieben Schwager und Bruder“ Maximilian von Pappenheim.
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