Lippe-Brake, Philipp Graf zur

Lippe-Brake, Philipp Graf zur [18.7.1601 Brake – 18.4.1681 Stadthagen] Philipp Graf zur Lippe[1] wurde der Begründer der Grafschaft Schaumburg-Lippe.

„Graf Philipp nämlich, der jüngste Bruder Simons, der sich bei Beginn des Krieges Studien halber außer Landes aufhielt, war schon in Böhmen beim Grafen Mansfeld gewesen, hatte jedoch keinen Dienst bei ihm genommen. Dann war er überredet worden, für den Markgrafen von Baden eine Kompagnie Reiter zu werben, und hielt sich mit einigen derselben im Mai 1622 in Lippe auf. Über sein weiteres Verhalten läßt sich etwas Sicheres aus den darüber erhaltenen spärlichen Nachrichten nicht ermitteln. Er stellte sich jedenfals nur ‚certo modo‘ (gewissermaßen) unter den Oberbefehl des Herzogs Christian, also wohl nur zu dem Zwecke, unter seinem Schutze die noch nicht ‚gemusterte‘, auch wohl nicht vollzählige Kompagnie dem mit ihm verbündeten Markgrafen zuzuführen. Graf Simon brachte den Spaniern gegenüber zur Entschuldigung vor, daß sein Bruder ein selbständiger, abgeteilter Herr sei; er habe nur wenig Reiter gehabt, sei auch nicht mit dem Braunschweiger gezogen, sondern habe seine Truppe nur zum Schutz seiner eigenen Güter in den Ämtern Schwalenberg[2] und Oldenburg[3] verwandt. Er versprach, dem Grafen Philipp von allen weiteren Unternehmungen abzuhalten, und dieser scheint auch bald darauf seine Reiter wieder entlassen zu haben. Er gelangte wenigstens nicht mit ihnen zum Markgrafen von Baden. In den folgenden Jahren, während der Besetzung des Landes durch katholische Truppen, hielt er sich klugerweise meist anderswo auf und befleißigte sich überhaupt der größten Zurückhaltung. Daß man trotzdem bei der Gegenpartei seinen militärischen Versuch ebensowenig wie die Taten seines Bruders vergessen hatte, werden wir später noch sehen“.[4]

Graf Otto IV. zur Lippe-Brake hatte persönliche Appellation an Ferdinand II. die Beschlagnahme seiner Güter mit kaiserlichem Gnadenerweis vom 4.5.1628 trotz der Widerstände des kaiserlichen Restitutionskommissars Hye aufheben können. „Dieser [Otto IV.; BW] hatte leider vergessen, auch für seinen Bruder Philipp Verzeihung beim Kaiser zu erwirken; es wäre sonst, wie der Kais. Rat Graf v. Fürstenberg später sagte, ‚wohl in einem hingangen‘. Dem Grafen Philipp wurde die Sache jetzt besonders schwer gemacht, daß Hyen aus Ärger alles daransetzte, um das Unrecht der lippischen Grafen zu erweisen. Selbst der Bischof [Franz Wilhelm v.; BW] von Osnabrück, der doch vorher auch nicht die besten Absichten gegen diese gehabt hatte, fand das Verhalten des Kommissarius seltsam, zum Teil allerdings wohl deshalb, weil die Absichten des kaiserlichen Kommisarius in betreff der konfiszierten Güter nicht ganz mit den seinigen übereinstimmten. Graf Philipp hatte sich bei ihm entschuldigt, daß er nur ‚bis in die 4 Wochen certo modo bei Herzog Christian gedienet‘, und er verdiente nach der Meinung des Bischofs den Pardon um so mehr, da sein Bruder Otto, der doch mehr schuldig sei, Pardon vom Kaiser erhalten hätte. Der Bischof von Osnabrück verwandte sich jetzt für ihn nicht nur bei dem Kurfürsten von Köln, sondern auch beim Kaiser selbst. Graf Philipp reiste schließlich nach Wien, um seine Sache persönlich zu betreiben. Dabei erteilte ihm Graf Otto allerlei vertrauliche Ratschläge. Er sollte anführen, daß seine Kompagnie noch nicht gemustert gewesen sei und er infolgedessen auch noch nicht in Eid und Pflicht des Markgrafen von Baden gestanden, diesen selbst und seine Armee auch nie gesehen habe. Zum Herzog Christian sei er nur aus Unbedachtsamkeit und um seiner Sicherheit willen gestoßen und habe nicht unter ihm gedient. Vor allem sollte er nicht davon reden, daß er auch schon in Böhmen bei Mansfeld gewesen sei, und wenn die Sprache darauf käme, möge er sagen, daß er nur, um das Land zu besehen, nicht um Dienste zu nehmen, sich dort aufgehalten habe. Die Verhandlungen gegen den Grafen Philipp zogen sich noch sehr in die Länge, endlich aber wurde auch ihm am 5. Februar n. St. 1629 vom Kaiser Verzeihung bewilligt“.[5]

„Wie wenig die Kaiserlichen jetzt [1631] den Lippern trauten, beweist auch ein kleiner Vorfall in Lipperode.[6] Der General Graf v. Gronsfeld fragte den dortigen Amtmann, wo sein Herr (Graf Philipp) wäre. Der Amtmann antwortete, er wisse es nicht, er glaube, in Frankreich. Der Graf sagte darauf: ‚Ja, ich halt (glaube), bei den Schweden. Darum mögen wir dies Haus auf Wohnung behalten‘ „.[7]

[1] Vgl. FALKMANN, Philipp Graf zur Lippe, S. 8ff.

[2] Schwalenberg [LK Detmold]; HHSD III, S. 676.

[3] Oldenburg [Gde. Münsterbrock, LK Höxter]; HHSD III, S. 591f.

[4] STEGMANN, Lippe, S. 16f.

[5] STEGMANN, Lippe, S. 74f.

[6] Lipperode (LK Lippstadt]; HHSD III, S. 472f.

[7] STEGMANN, Lippe, S. 76.

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