Lamprecht, N

Lamprecht, N; Obristleutnant [ – ] Lamprecht stand als Obristleutnant eines Kavallerieregiments unter dem Befehl Herzog Wilhelms IV. von Sachsen-Weimar in schwedischen Diensten.

„Am 26. September [1633; BW] kündigte Wallenstein überraschend den Waffenstillstand. Kurfürst Johann Georg hatte sich schon während des Stillstands an Oxenstierna und Herzog Bernhard gewandt, um sich ihrer Hilfe für den Fall der Wiederöffnung der Feindseligkeiten zu versichern. Jetzt erneuerte er seine Bitten um Unterstützung und bat auch Herzog Wilhelm, sich bei Oxenstierna dafür einzusetzen. Dieser bekam die Erneuerung der Feindseligkeiten am eigenen Leibe zu spüren. Er hatte seine Reiterei nach Neustadt an der Orla[1] gelegt und ihr befohlen, starke Abteilungen gegen Schleiz[2] und Hof[3] auszusenden, um den Feind zu beobachten. Am 2. Oktober wurde das Regiment durch die Schuld eines wachhabenden Offiziers, der betrunken die Wache verrichtet hatte, ‚unversehens stark überfallen‘. Der kommandierende Obristleutnant Lamprecht glaubte, nur einige Kompanien Kroaten vor sich zu haben, und ließ sich seinem Befehl gemäß ’nicht schrecken‘, sondern leistete Widerstand und wehrte den Feind ab. Als dieser aber – es waren Streifscharen des Grafen Gallas, der anstelle des an der Pest verstorbenen Holk das Kommando um Eger[4] führte – am 5. Oktober einen neuen Angriff unternahm, wurde das Regiment ‚endlich übermannt und ganz zerstreut‘. Die Reste zogen sich über die Saale nach Blankenhain[5] zurück, wo sie sich in erbärmlichen Zustand wieder sammelten. Nun streiften die feindlichen Reiter über die Saale und ließen sich sogar ‚um Erfurt[6] und dero Örter stark sehen‘. Es hatte ‚fast das Ansehen, daß wohl die ganze Armee herein in diese Lande sich ziehen dürfte‘ „.[7]

[1] Neustadt a. d. Orla [Kr. Pößneck]; HHSD IX, S. 301f.

[2] Schleiz [Kr. Schleiz]; HHSD IX, S. 380ff.

[3] Hof; HHSD VII, S. 302f.

[4] Eger [Cheb]; HHSBöhm, S. 119ff.

[5] Blankenhain [Kr. Weimar]; HHSD IX, S. 52f.

[6] Erfurt; HHSD IX, S. 100ff.

[7] HUSCHKE, Herzog Wilhelm, S. 149f.

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