Krocke, N

Krocke, N; Obristleutnant [ – ] N Krocke [ – ] stand 1644 während des Torstensson-Krieges[1] als Obristleutnant[2] in dänischen Diensten.[3]

Die in Frankfurt/M.[4] erscheinende „Relationis Historicae Semestralis Continuatio“ informierte ihre Leser mehr beiläufig: „Eben damals haben die Schwedischen[5] 3. Spionen[6] / so die Armee zu verrathen gedacht / als einen Obersten Leutenant Namens Krocke / vnnd 2. Bauern / ins Torstensohnische[7]   Hauptquartier Hadersleben[8]  eingebracht / werden vermuthlich daselbst Haar lassen müssen / daselbsten auch dieser Zeit der weyland berühmbte Cavallier / Herr General Leutenant[9] Stahlhanß[10] / nachdem er 3. Wochen Bethlägerig gewesen / mit Tod abgangen“.[11] Die Darstellung wurde im „Theatrum Europaeum“[12] übernommen, lediglich der Name des verräterischen Obristleutnants fehlt: „Eben damals haben die Schwedischen drey Spionen / so selbige Armee zuverrahten gedacht / als einen Obristen Leutenant / vnnd 2. Bawren in das Torstensohnische Hauptquartier / Hadersleben / eingebracht / welche darüber ein schlechtes Trankgeld[13] zugewarten hatten. Daselbsten war auch der wohlbenahmbte Schwedische Cavalier / vnd General Leutenant Stallhans / nach dem 3. Wochen Bettlägerig gewesen / todts verfahren“.[14]

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[1] „Torstensson-Krieg“ zwischen Schweden u. Dänemark-Norwegen 1643-1645: „Er begann am 12. Dezember 1643 ohne formelle Kriegserklärung mit einem Überraschungsangriff der noch in Norddeutschland befindlichen schwedischen Truppen auf die dänischen Landesteile in Holstein. Im Januar eroberten schwedische Truppen unter dem Kommando Lennart Torstenssons schließlich die gesamte jütländische Halbinsel. Im Februar 1644 rückten schwedische Truppen unter dem Kommando Gustaf Horns auch in das dänische Schonen ein und eroberten unter anderem Helsingborg und Landskrona, während die Festungen in Malmö und Kristianstad (dänisch: Christiansstad) den Angreifern standhielten. Dieser Teilkrieg wird auch als Hornkrieg bezeichnet. Am 1. Juli 1644 gewann der dänische König Christian IV. die Seeschlacht auf der Kolberger Heide vor der Kieler Förde, bei der er ein Auge verlor. Sein Reichsadmiral Jørgen Vind wurde tödlich verwundet. Auf dieses Ereignis bezieht sich noch heute die dänische Königshymne Kong Kristian stod ved højen mast. Am 13. Oktober desselben Jahres verlor die dänische Flotte jedoch eine Seeschlacht zwischen Fehmarn und Lolland gegen eine vereinte schwedisch-niederländische Flotte. An der norwegisch-schwedischen Grenze stellte der dänische Statthalter in Norwegen, Hannibal Sehested, ein Bauernheer auf und griff vom damals noch norwegischen Jämtland (norwegisch: Jemtland) aus schwedische Truppen an. Dieser Teilkrieg wird auch als Hannibalfehde bezeichnet. Der Krieg endete 1645 mit dem Frieden von Brömsebro. Dänemark-Norwegen musste die Ostseeinseln Gotland und Saaremaa (deutsch und schwedisch: Ösel) und die norwegischen Landesteile Jämtland und Härjedalen an Schweden abtreten. Halland wurde für 30 Jahre an Schweden verpfändet. Weiter wurden schwedische Schiffe vom Sundzoll auf dem Öresund befreit“ [wikipedia]. Vgl. ROBL MATZEN, Der Schwedisch-Dänische Krieg 1643–45, S. 289–308; WETTERBERG, Kanslern. Del 2, S. 789-808; DANSK UDENRIGSPOLITIKS HISTORIE, 1. Bd., S. 457-463; ÖHMANN, Der Kampf um den Frieden, S. 185-199.

[2] Obristleutnant [schwed. överstelöjtnant, dän. oberstløjtnant, tschech. podplukovník]: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, v. den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch v. Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten u. die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren u. Soldaten bewies u. für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments u. die Anwerbung v. Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- u.Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse u. Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 [nach der Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] u. 150 fl. bezog – in besetzten Städten (1626) wurden z. T. monatlich 400 Rt. erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15 – , in der brandenburgischen u. dänischen Armee sogar 300 fl. KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der Infanterie 320 Rt. monatlich zu. Dazu kam sein Anteil an der Beute, der pro 1.000 Rt. 16 Rt. 39 Albus betrug; HOFMANN, Melander, S. 156. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian I. hatte Tilly den Ersatz der „unkatholischen“ Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Der Obristleutnant war zumeist auch Hauptmann oder Rittmeister einer Kompanie, wofür er ein zusätzliches Einkommen bezog, so dass er bei Einquartierungen u. Garnisonsdienst zwei Quartiere u. damit auch entsprechende Verpflegung u. Bezahlung beanspruchte oder es zumindest versuchte. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.

[3] dänische Armee: Nach LICHTENSTEIN, Schlacht, S. 42f., musste ein dänischer Kürassier mit einem mindestens 16 „Palmen“ [1 Palme = 8, 86 cm] hohen Pferd, Degen u. Pistolen antreten. Der Kürass kostete ihn 15 Rt. Er durfte ein kleineres Gepäckpferd u. einen Jungen mitbringen. Der Arkebusier hatte ebenfalls Pferd, Degen u. Pistolen mitzubringen, durfte aber ein 2. Pferd nur halten, wenn er v. Adel war. Für Brust- u. Rückenschild musste er 11 Rt. zahlen. Der Infanterist brachte den Degen mit u. ließ sich für das gelieferte Gewehr einen Monatssold im ersten halben Jahr seines Dienstes abziehen. Bei der Auflösung des Regiments erhielten die Soldaten sämtl. Waffen mit einem Drittel des Ankaufspreises vergütet, falls der Infanterist noch nicht 6 Monate, der Kavallerist noch nicht 10 Monate gedient hatte; andernfalls mussten sie die Waffen ohne jede Vergütung abliefern. Der Kürassier erhielt für sich u. seinen Jungen täglich 2 Pfd. Fleisch, 2 Pfd. Brot, 1/8 Pfd. Butter oder Käse u. 3 „Pott“ [1 Pott = 4 Glas = 0, 96 Liter] Bier. Arkebusier u. Infanterist bekamen die Hälfte. Die tägliche Ration betrug 12 Pfd. Heu, Gerste oder Hafer je nach den Vorräten. An das Kommissariat musste der Kürassier für Portion u. Ration monatlich 7 Rt., an den Wirt im eigenen oder kontribuierenden Land musste der Kürassier 5, der Unteroffizier 4, der Sergeant 3, Arkebusier u. Infanterist 2 1/2 Rt. zahlen. Im besetzten Land, das keine Kontributionen aufbrachte, wurde ohne Bezahlung requiriert. Ein Teil des Handgeldes wurde bis zum Abschied zurückbehalten, um Desertionen zu verhüten, beim Tode wurde der Teil an die Erben ausbezahlt. Kinder u. Witwen bezogen einen sechsmonatlichen Sold. Insgesamt gesehen lag der Sold höher als in der kaiserlichen oder ligistischen Armee.

[4] Frankfurt/M.; HHSD IV, S. 126ff.

[5] schwedische Armee: Trotz des Anteils an ausländischen Söldnern (ca. 85 %; nach GEYSO, Beiträge II, S. 150, Anm., soll Banérs Armee 1625 bereits aus über 90 % Nichtschweden bestanden haben) als „schwedisch-finnische Armee“ bezeichnet. Die Unterscheidung zwischen der „Royal-Armee“, die v. Gustav II. Adolf selbst geführt wurde, u. den v. den Feldmarschällen seiner Konföderierten geführten „bastanten“ Armeen erscheint angesichts der Operationen der letzteren überflüssig. Nach LUNDKVIST, Kriegsfinanzierung, S. 384, betrug der Mannschaftsbestand (nach altem Stil) im Juni 1630 38.100, Sept. 1631 22.900, Dez. 1631 83.200, Febr./März 1632 108.500, Nov. 1632 149.200 Mann; das war die größte paneuropäische Armee vor Napoleon. 9/10 der Armee Banérs stellten deutsche Söldner; GONZENBACH, Der General Hans Ludwig von Erlach von Castelen II, S. 130. Schwedischstämmige stellten in dieser Armee einen nur geringen Anteil der Obristen. So waren z. B. unter den 67 Generälen u. Obristen der im Juni 1637 bei Torgau liegenden Regimenter nur 12 Schweden; die anderen waren Deutsche, Finnen, Livländern, Böhmen, Schotten, Iren, Niederländern u. Wallonen; GENTZSCH, Der Dreißigjährige Krieg, S. 208. Vgl. die Unterredung eines Pastors mit einem einquartierten „schwedischen“ Kapitän, Mügeln (1642); FIEDLER, Müglische Ehren- und Gedachtnis-Seule, S. 208f.: „In dem nun bald dieses bald jenes geredet wird / spricht der Capitain zu mir: Herr Pastor, wie gefället euch der Schwedische Krieg ? Ich antwortet: Der Krieg möge Schwedisch / Türkisch oder Tartarisch seyn / so köndte er mir nicht sonderlich gefallen / ich für meine Person betete und hette zu beten / Gott gieb Fried in deinem Lande. Sind aber die Schweden nicht rechte Soldaten / sagte der Capitain / treten sie den Keyser und das ganze Römische Reich nicht recht auff die Füsse ? Habt ihr sie nicht anietzo im Lande ? Für Leipzig liegen sie / das werden sie bald einbekommen / wer wird hernach Herr im Lande seyn als die Schweden ? Ich fragte darauff den Capitain / ob er ein Schwede / oder aus welchem Lande er were ? Ich bin ein Märcker / sagte der Capitain. Ich fragte den andern Reuter / der war bey Dreßden her / der dritte bey Erffurt zu Hause / etc. und war keiner unter ihnen / der Schweden die Zeit ihres Lebens mit einem Auge gesehen hette. So haben die Schweden gut kriegen / sagte ich / wenn ihr Deutschen hierzu die Köpffe und die Fäuste her leihet / und lasset sie den Namen und die Herrschafft haben. Sie sahen einander an und schwiegen stille“. Vgl. auch das Streitgespräch zwischen einem kaiserlich u. einem schwedisch Gesinnten „Colloquium Politicum“ (1632). Zur Fehleinschätzung der schwedischen Armee (1642): FEIL, Die Schweden in Oesterreich, S. 355, zitiert [siehe VD17 12:191579K] den Jesuiten Anton Zeiler (1642): „Copey Antwort-Schreibens / So von Herrn Pater Antoni Zeylern Jesuiten zur Newstadt in under Oesterreich / an einen Land-Herrn auß Mähren / welcher deß Schwedischen Einfalls wegen / nach Wien entwichen / den 28 Junii An. 1642. ergangen : Darauß zu sehen: I. Wessen man sich bey diesem harten und langwürigen Krieg in Teutschland / vornemlich zutrösten habe / Insonderheit aber / und für das II. Was die rechte und gründliche Ursach seye / warumb man bißher zu keinem Frieden mehr gelangen können“. a. a. O.: „Es heisst: die Schweden bestünden bloss aus 5 bis 6000 zerrissenen Bettelbuben; denen sich 12 bis 15000 deutsche Rebellen beigesellt. Da sie aus Schweden selbst jährlich höchstens 2 bis 3000 Mann ‚mit Marter und Zwang’ erhalten, so gleiche diese Hilfe einem geharnischten Manne, der auf einem Krebs reitet. Im Ganzen sei es ein zusammengerafftes, loses Gesindel, ein ‚disreputirliches kahles Volk’, welches bei gutem Erfolge Gott lobe, beim schlimmen aber um sein Erbarmen flehe“. Im Mai 1645 beklagte Torstensson, dass er kaum noch 500 eigentliche Schweden bei sich habe, die er trotz Aufforderung nicht zurückschicken könne; DUDÍK, Schweden in Böhmen und Mähren, S. 160.

[6] Spionage: Auf Spionage standen drakonische Strafen. LAVATER, KRIEGSBüchlein, S. 87: „Auch alle Spionen haben kein Quartier / sonder sollen ohn alle gnad gehenkt werden“. Teilweise wurden wie etwa in Olmütz oder Bad Windsheim Spione gevierteilt; DUDIK, Sammel-Chronik, S. 49; PASTORIUS, Kurtze Beschreibung, S. 101: „1632. Mense Martio kam der Landbetrieger (sonst der Kauser genannt) nacher Windsheim / in Veit Ströbels Wirths-Haus / dingete eine gute Mahlzeit an / und entlehnete 20. Fl. zur Einkauffung Habern / dann sein Herr würde auf den Abend mit etlichen 100. Säuen ankommen / er machte sich aber mit dem Gelde aus der Stadt / wurde hernach von denen Kayserl. Soldaten als ein Spion gevierteilt“. 1637 hatte Johann v. Werth einmal versucht, seine Ausgaben für Boten u. Spione v. Maximilian I. ersetzt zu bekommen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2450, fol. 347 (Ausfertigung). Maximilian I. schrieb ihm, er habe doch selbst den Vorteil davon gehabt, u. lehnte eine Erstattung ab. Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2450, fol. 350 (Entwurf): Maximilian I. an Werth, München, 1637 V 27. M. M., Fernere Beiträge, S. 434 (Prag, 17.8.1648): „Gefangennahme eines feindlichen Spions in weiblichen Kleidern und einiger Weiber, welche für den Feind Schwefel, Eisendraht und ähnliche Dinge kauften“. THEATRUM EUROPAEUM 3. Band, S. 137 (1633): „Eines sol dieses Orts ungeandert nicht bleiben / daß als vor hoch- und wolgedachte Herrn Altringer und Feria mit dem Gedancken ins Hertzogthumb Würtemberg einzubrechen umbgiengen / haben sie unterschiedliche Spionen und Kundschaffter außgesandt / die Päß und Steig desselben Lands abzusehen / und den Augenschein einzunehmen: Es kamen aber diese Spionen übel an / dann ihrer acht darvon gefänglich einbracht worden / unter welchen auch einer auß den Herrn Patribus Societatis von Ingolstadt gewesen / dieselbige seynd allesampt an die Päß und Steige auffgeknüpfft / der Herr Pater aber auff den Pfullinger Steig bey Reutlingen auffgehenckt worden“.

[7] Lennart Torstensson [Torstensohn, Torsten-Sohn], Graf zu Ortala u. Freiherr v. Virestad [17.8.1603 Forstena im Kirchspiel Västra Tunhem (Västergötland)-7.4.1651 Stockholm], einer der fähigsten schwedischen Heerführer, der durch die Schnelligkeit seiner Operationen berühmt wurde. 1618 Kammerknecht bei Gustav II. Adolf, 1621 Teilnahme an der Eroberung Rigas, 1624 Fähnrich, 1626 Kapitän, 1627 Obristleutnant, 1629 Obrist. Teilnahme an der Schlacht v. Breitenfeld am 7./17.9.1631, Sommer 1632 General der Artillerie, 24.8.1632 Gefangennahme beim Sturm auf die Alte Veste bei Zirndorf u. Inhaftierung mit schweren gesundheitlichen Schäden in der Festung Ingolstadt, März 1633 Auswechslung gegen Otto Friedrich Graf v. Harrach, den Schwager Wallensteins. Dezember 1634 Reichszeugmeister, 1641 Reichsrat, Feldmarschall u. Oberbefehlshaber der schwedischen Truppen auf Reichsboden, 2.11.1642 Sieg in der 2. Schlacht bei Breitenfeld, Herbst 1643 Marsch nach Dänemark, Januar 1645 erneuter Einfall in die kaiserlichen Erbländer u. Vorstoß bis vor Wien, 6.3.1645 Sieg bei Jankau, September 1645 Rückzug nach der vergeblichen Belagerung Brünns, April 1646 Rückkehr nach Schweden, 1647 Erhebung zum Freiherrn u. Grafen, Mai 1648 Generalgouverneur über Västergötland, Värmland, Dal u. Halland. Vgl. TINGSTEN, Fältmarskalkarna Johan Baner och Lennart; HOLMBERG, Lennart Torstenson S. 13 ff. Das Gemälde stammt v. dem niederländischen Porträtmaler David Beck [25.5.1621 Delft-20.12.1656 Den Haag], dem späteren Hofmaler Christinas v. Schweden.

[8] Hadersleben/Haderslev [Nordschleswig/Sønderjyllands A, Jütland]; HHSDän, S. 60ff.

[9] Generalleutnant [schwed. generallöjtnant, dän. generalløjtnant, tschech. generálporučík]: Der Generalleutnant vertrat den General bzw. Feldherrn u. war in der kaiserlichen, kurbayerischen, dänischen u. schwedischen Armee der höchste Befehlshaber u. Stellvertreter des Kaisers u. des Königs/der Königin, mit weitgehenden politischen u. militärischen Vollmachten. Über ihm stand nur noch der „Generalissimus“ mit absoluter Vollmacht. 1625 wurde er mit 908 Rt. monatlich in der dänischen Armee besoldet; OPEL, Der niedersächsisch-dänische Krieg 2. Bd., S. 171. Als Rekompens erhielt er in der kaiserlichen u. kurbayerischen Armee für seine Leistungen Landzuweisungen (zumeist aus eroberten Gebieten oder den sogenannten „Rebellengütern“) sowie die Erhebung etwa in den Grafen- oder Herzogsstand. Als Stellvertreter seines Dienstherrn führte er Verhandlungen mit den Ständen, erzwang die Depossedierung v. Adligen u. Absetzung v. Territorialherren in den besetzten Gebieten u. lenkte durch seine Abgesandten auch Friedensverhandlungen. Wichtige Träger der gesamten Organisation des Kriegswesens waren dabei die Generalkriegskommissare u. die Obristen, die in der Regel nach ihm oder nach seinen Vorschlägen bestallt wurden.

[10]  Torsten [Turpo] Stålhandske [[Stolhanscha, Stahlhandschuh, Stahlhanndtschuch, Stalhans, Stalhanskius, Stallhans, Stalhansch, Stallhuschl, Stalhanß, Stall-Hanß, Stallhaus, Stalhaus, Stallhausen, Stolhanski, Starrhase, Lo Stallo, Lo Stallans, Statehornes, Stowensch, Stallansky] i Västergötland [1594 Porvoo/Borgå (Finnland)-21.4./1.5.1644 Haderslev/Nordschleswig], schwedischer Generalmajor. Vgl. http://www.kansallisbiografia.fi/english/?id=2342.

[11] LATOMUS, Relationis Historicae Semestralis Continuatio (1644), S. 37.

[12] Vgl. BINGEL, Das Theatrum Europaeum; SCHOCK; ROßBACH; BAUM, Das Theatrum Europaeum.

[13] Trankgeld: Lohn im Sinne v. Strafe, Vergeltung.

[14] THEATRUM EUROPAEUM 4. Bd., S. 382.

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