Kischhoven [Kipshofen], Johann von

Kischhoven [Kipshofen], Johann von; Obristleutnant [ – ] Johann von Kischhoven [Kipshofen] stand 1642 als Obristleutnant[1] in kaiserlichen Diensten.

„Nachdem die vereinigten Hessen und Weimaraner sich der früher genannten Oerter bemächtigt hatten, wandte sich General Guebriant[2] am 18. April [1642; BW] gegen das kurkölnische Städtchen Lechenich,[3] dessen Besatzung nur einige 100 Mann betrug. Aber obschon sie dieses Städtchen bestürmten und verbrannten, so hielten sich doch die im Schlosse belagerten Kaiserlichen unter dem Oberstlieutenant Kipshofen so tapfer, daß der Feind am 27. Mai [1642; BW], besonders weil auch ein baierisches Heer zur Hülfe heranrückte, die Belagerung aufheben und sich auf Grevenbroich[4] zurückziehen mußte“.[5]

[1] Obristleutnant: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 und 150 fl. bezog. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian hatte Tilly den Ersatz der unkatholischen Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Der Obristleutnant war zumeist auch Hauptmann einer Kompanie, so dass er bei Einquartierungen und Garnisonsdienst zwei Quartiere und damit auch entsprechende Verpflegung und Bezahlung beanspruchte oder es zumindest versuchte. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.

[2] Jean Baptiste de Budes comte de Guébriant [Guebrian, Gabrian] [2.2.1602 Plessis-Budes-24.11.1643 Rottweil], französischer Marschall.

[3] Lechenich, heute Stadtteil von Erfstadt [Rhein-Erft-Kreis]; HHSD III, S. 448ff.

[4] Grevenbroich [LK Grevenbroich], HHSD III, S. 265f.

[5] LÖHRER, Geschichte der Stadt Neuß, S. 319. Vgl. Eigentlicher Grundt und Abriss des Stätlein und Schloss Lechnich (sampt den umligenten örder,) wie solches belägert, beschossen, besturmbt und mit Schandt verlassen worden ist 1642 : Gründliche und warhafftige Beschreibung der … von der gesampten Frantzösisch Weymarisch und Hessischer Armeen angestellter … Belegerung deß Stättleins und Schlosses Lechenich. Köln 1642 [VD17 32:706883S].

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