Reich, Hans Georg

Reich, Hans Georg; Kapitän [ – ] Hans Georg Reich stand 1634 als Kapitän[1] des Regiments[2] Ascanio Albertini von Ichtersheim [3] in kaiserlichen Diensten, als er bei den Kämpfen um Rheinfelden[4] in schwedisch-französische Gefangenschaft geriet.[5]

„Neben den zur Tagesordnung gewordenen Ausfällen [der Besatzung v. Villingen;[6] BW] war das hauptsächlichste Ereignis des Monats Juni [1634; BW] die Entsendung eines Hilfskorps an den Generalmajor[7] Rheingrafen Johann Philipp,[8] der im Verein mit seinem Bruder Otto Ludwig[9] die von dem tapfern Obersten[10] Mercy,[11] dem spätern kurbayerischen Feldmarschall,[12] standhaft vertheidigte Waldstadt[13] Rheinfelden belagerte und einen Entsatz fürchtete, welchen die Breisacher[14] Garnison[15] mit einem Theil der Villinger Reiterei und den zahlreichen, den Kaiserlichen ergebenen Schwarzwälder Bauern im Schilde führten, wie denn letztere von einem festungsartigen, zwischen St. Blasien[16] und Villingen gelegenen Verhau aus, verbunden mit Soldatenhaufen, bald den Breisachern, bald den Rheinfeldern Zufuhr und Ersatzmannschaften forderten. (Barthold, Deutscher Krieg. 1842. I, 172.)

Der schwedische Oberst Heinrich von Gaudeckh,[17] Kommandant von Freiburg i. Br.,[18] durch dessen Vermittlung das Ansuchen des Rheingrafen gestellt wurde, berichtet am 7. Juni, dass Hilfe dringend nothwendig, da gestern die ganze Nacht als Zeichen der äussersten Noth ein Feuer auf dem Kirchthurm zu Rheinfelden gebrannt habe und der Feind sich stets verstärke. Vor einigen Tagen seien 150 Pferde Lothringisch Volk aus Burgund zum Feind gestossen, die sie zwar ertappt und von denen sie etlich und dreissig niedergemacht und gefangen, es sei aber zu befürchten, dass wenn Rheinfelden entsetzt werde, nicht allein dem Breisgau,[19] sondern auch dem Herzogthum Württemberg Gefahr und Schaden erwachsen möchte. Genau beschreibt er den Weg, den das Detachement[20] zu nehmen habe, beifügend, dass zu grösserer Sicherheit demselben von Freiburg aus der Major[21] Nothaft[22] mit einem starken Reiterkonvoi vom Zyllenhardt’schen[23] Regiment entgegengeschickt werden soll.

Das Hilfsvolk, bestehend aus 100 Reitern und 400 Musketiren,[24] zu dessen Führung anfänglich Holtz,[25] dann der Oberstlieutenant[26] Pflaumer[27] vom Herzog[28] beordert war, marschirte am 13. gegen Freiburg zu ab. Als Ersatz sollten in den nächsten Tagen der Major[29] Widerholt[30] mit 6 Compagnien[31] zu Fuss aus dem Leonberger[32] Oberamt und später 4 Landkompagnien des Holtz’schen Regiments abgeben, welch letztere am 19. in Metzingen[33] und Ofterdingen[34] ihr Rendezvous haben würden.

Schon nach einigen Tagen jedoch kehrte die Hilfstruppe zurück, indem, wie ein Ueberläufer Namens Hans Ankhelin von Tiefenbach,[35] Maulbronner[36] Amts, der zuvor unter dem Schaffalitzky’schen[37] Regiment untergestellt, dann wieder gefangen und übergelaufen sei, am 14. mittheilte, dass der kaiserliche Oberst Schönau[38] mit 500 Mann zu Fuss und 600 Reitern zum Entsatz von Rheinfelden zwischen diesem Ort und Breisach von dem Rheingrafen geschlagen und mit mehreren vornehmen Offiziers gefangen worden sei“.[39]

Am 22.6.1634 notiert der Benediktiner-Abt von St. Georgen im Schwarzwald,[40] Georg Gaisser [1595-1655],[41] in seinem Tagebuch: „Unsere Reiter waren am 12. dieses Monats auf Befehl des bad. Markgrafen[42] in der Absicht von hier abgerückt, der Stadt Rheinfelden[43] auf jede Weise Hilfe zu bringen, zu welchem Zwecke auch Freiherr (nobilis) von Schönau von Breisach nicht zu verachtende Kräfte erhalten hatte. Aber diese waren nicht stark genug, um damit den Feind von der Belagerung zu vertreiben oder die notwendige Hilfe in die Stadt hineinzuwerfen. Jedoch versuchten einige Schiffer bei günstigem Rheinwasserstand an die Stadt heranzukommen, und sie erreichten es auch, trotz großer Schwierigkeiten und brachten Geschützpulver, woran starker Mangel war, in die Stadt. Alsdann erschien es vielen gefährlich, daß bei so großer Nähe des sehr tapferen (starken ? fortissimo) Feindes die Unsern in offenen Orten länger verweilten, und es rieten Tanner und andere, die Truppen in die Sicherung zurückzunehmen. Aber es drang die Meinung anderer durch, die immer wieder sagten, der Feind müsse ständig beunruhigt und so sein Eroberungsversuch gestört werden. Der Feind aber, der die Gelegenheit nicht versäumen zu dürfen glaubte, griff die Unsern mit starken Kräften an und zwang sie, ihre Stellung aufzugeben; diese ziehen sich nun zum Kloster St. Blasien[44] zurück, in der Meinung, schon durch das schwierige Gelände gesichert zu werden. Dort mahnte Tanner wieder den von Schönau, den Marsch zu beschleunigen, aber dieser hielt (ihm) in drohender Art seine Schießwaffe vor, und indem er mit der Geschicklichkeit seiner Gewehrschützen, deren er über 300 von besonderer Tüchtigkeit besaß, ruhmredig um sich warf, schlug er die heilsamen Ermahnungen in den Wind. Die Schweden aber bleiben den Unsern auf den Fersen, und bald nach der Ankunft der letzteren erscheinen sie ebenfalls auf den nahen Höhen in übergewaltiger Zahl. Hier erlitten die Unsern schreckliche Verluste, viele wurden niedergemacht, viele gefangen, darunter von Schönau selbst mit allen Offizieren, die die Fußsoldaten befehligten. Tanner und Binder entkamen hierher, nicht ohne schwere Verluste an ihren Sachen.

In ebendieser Nacht hatten Soldaten des Obersten Ascanius Albertinus, die sich nach der Besetzung Freiburgs durch den Feind von dort zu uns zurückgezogen hatten, ohne Kenntnis der Niederlage auf Rückberufung durch ihren Gebieter ihren Marsch angetreten, um zu den andern Truppen zu stoßen. Aber von der Gefahr in Kenntnis gesetzt, kehrten sie eilig hierher zurück“.[45]

[1] Kapitän (schwed. Kapten): Der Hauptmann war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben und ausgerüstet hatte. Der Hauptmann warb daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden so genannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure und verstorbene Soldaten ersetzen musste.  Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl. (Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet.) Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein.

[2] Regiment: Größte Einheit im Heer: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl., eines Reiterregiments von 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obristleutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim v. Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm v. Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.

[3] Ascanio Albertini v. Ichtersheim [um 1580-1639], kaiserlicher Obrist.

[4] Rheinfelden (Baden) [LK Lörrach]; HHSD VI, S. 659.

[5] THEATRUM EUROPAEUM 3. Bd., S. 302.

[6] Villingen im Schwarzwald [Villingen-Schwenningen, Schwarzwald-Baar-Kr.]; HHSD VI, S. 834ff.

[7] Generalmajor: Der Generalmajor nahm die Aufgaben eines Generalwachtmeisters in der kaiserlichen oder bayerischen Armee war. Er stand rangmäßig bei den Schweden zwischen dem Obristen und dem General der Kavallerie, bei den Kaiserlichen zwischen dem Obristen und dem Feldmarschallleutnant.

[8] Johann Philipp Rheingraf von Salm-Kyrburg; Generalleutnant [ – 28.2.1638 bei Rheinfelden].

[9] Otto Ludwig, Wild- und Rheingraf von Salm in Kirburg, Mörchingen und Tronecken; General [13.10.1597 – 16.10.1634]

[10] Obrist: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern – 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben – , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen, gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nicht anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S. 388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Dazu beanspruchte er auch die Verpflegung. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. Zum Teil führte er auch seine Familie mit sich, so dass bei Einquartierungen wie etwa in Schweinfurt schon einmal drei Häuser „durch- und zusammen gebrochen“ wurden, um Raum zu schaffen; MÜHLICH; HAHN, Chronik Bd. 3, S. 504. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte Bd. 1, S. 413ff.

[11] Franz Freiherr v. Mercy [Merci, Merse], Herr zu Mandre u. Collenberg [zwischen 1580 u. 1590 Longwy (Lothringen)-3.8.1645 Alerheim], kurbayerischer Feldmarschall.

[12] Feldmarschall: Stellvertreter des obersten Befehlshabers mit richterlichen Befugnissen und Zuständigkeit für Ordnung und Disziplin auf dem Marsch und im Lager. Dazu gehörte auch die Organisation der Seelsorge im Heer. Die nächsten Rangstufen waren Generalleutnant bzw. Generalissimus bei der kaiserlichen Armee. Der Feldmarschall war zudem oberster Quartier- und Proviantmeister. In der bayerischen Armee erhielt er 1.500 fl. pro Monat, in der kaiserlichen 2.000 fl., die umfangreichen Nebeneinkünfte nicht mitgerechnet, war er doch an allen Einkünften wie Ranzionsgeldern, den Abgaben seiner Offiziere bis hin zu seinem Anteil an den Einkünften der Stabsmarketender beteiligt.

[13] Waldstädte: Rheinfelden, Bad Säckingen, Laufenburg u. Waldshut.

[14] Breisach am Rhein [LK Breisgau-Hochschwarzwald]; HHSD VI, S. 110ff.

[15] Garnison: Besatzung in einer Festung (Kavallerie und Infanterie). Die monatliche Löhnung der Soldaten, der Servis und die Fourage mussten von der betreffenden Garnisonsstadt aufgebracht werden und waren genau geregelt; vgl. die „Königlich Schwedische Kammer-Ordre“ Torstenssons vom 4.9.1642 bei ZEHME, Die Einnahme, S. 93ff. Der Garnisonsdienst wurde wegen der geringeren Aussicht auf Beute, Hunger und Krankheiten bei längerer Einquartierung immer unbeliebter, so dass man dazu überging, neugeworbene Söldner im Felddienst einzusetzen. Der französische Diplomat François Ogier [um 1597-1670] schrieb 1635 über die schwedische Garnison in Marienburg [Malbork]: „Ich betrachtete das Lager und die Unterkünfte der Schweden und sah ein Bild von menschlichem Elend und Wahnsinn. Ich sah in die Gesichter der Männer, und da ich nicht erkennen konnte, dass sie sich unterhielten, zweifelte ich daran, ob sie überhaupt Männer waren, so barbarisch, schmutzig und krank waren sie. Alle waren in Lumpen gekleidet und barfuß, und zum größten Teil handelte es sich um unhöfliche, junge Bauern“. BRZEZINSKI; HOOK, Armee, S. 52. KELLER, Drangsale, S. 401ff.: „Ein Zeitgenosse, der in Philippsburg gezwungen als Garnisonssoldat zubringen mußte, gibt uns darüber folgende interessante Notizen, die auf jede Garnison passen dürften. ‚So mußte ich denn’, erzählt er uns, ‚Musquetirer werden wider meinen Willen. Das kam mir aber sauer an, weil der Schmalhanz da herrschte und das Commißbrod schrecklich klein war. Ich sage nicht vergeblich: schrecklich klein – denn ich erschrack auch alle Morgen, wenn ich’s empfing, weil ich wußte, daß ich mich den ganzen Tag damit behelfen mußte, da ich es doch ohne Mühe auf einmal aufreiben konnte. Und die Wahrheit zu bekennen, so ist’s wohl ein elend Creatur um einen armen Musquetiren (Garnisonssoldaten), der sich solcher Gestalt mit seinem Brod und noch dazu halb satt, behelfen muß, denn da ist keiner anders, als ein Gefangener, der mit Wasser und Brod sein armseliges Leben verzögert. Ja ein Gefangener hat’s noch besser, denn er darf seiner Ruhe pflegen und hat mehr Hoffnung, als so ein elender Garnisoner, mit der Zeit einmal aus solchem Gefängniß zu kommen. Zwar waren auch Etliche, die ihr Auskommen umb ein kleines besser hatten von verschiedener Gattung, doch keine einzige Manier, die mir beliebte, um solcher Gestalt mein Maulfutter zu erobern, anständig sein sollte. Denn Etliche nehmen, und sollten es auch verlaufene Personen gewesen sein, in solchem Elend keiner anderen Ursach halber Weiber, als daß sie durch solche entweder mit Arbeiten als Nähen, Waschen, Spinnen oder mit Krämpeln und Schachern oder wohl gar mit Stehlen ernähret werden sollen. Da war ein Fähndrich unter den Weibern, die hatte ihre Gage wie ein Gefreiter, eine andere war Hebamme und brachte sich dadurch selbsten und ihrem Manne manch guten Schmauß zuwege; eine andere konnte stärken und waschen, diese wuschen den ledigen Officieren und Soldaten Hemden, Strümpfe, Schlafhosen und ich nicht weiß nicht, was mehr, davon sie ihren besonderen Namen kriegten; andere verkiefen Taback und versahen den Kerlen ihre Pfeifen, die dessen Mangel hatten; andere handelten mit Brandtwein und waren im Rufe, daß sie ihn mit Wasser verfälschten; eine andere war eine Näherin und konnte allerhand Stich und Nadel machen, damit sie Geld erwarb; eine andere wußte sich blößlich aus dem Feld zu ernähren, im Winter grub sie Schnecken, im Frühling graste sie Salat, im Sommer nahm sie Vogelnester aus und im Herbst wußte sie tausenderlei Schnabelweid zu kriegen; etliche trugen Holz zu verkaufen, wie die Esel. Solchergestalt meine Nahrung zu haben, war für mich nichts. Etliche Kerl ernährten sich mit Spielen, weil sie es besser, als die Spitzbuben konnten und ihren einfältigen Cameraden das ihrige mit falschen Würfeln und Karten abzuzwacken wußten, aber solche Profession war mir ein Eckel. Andere arbeiteten auf der Schanz und sonsten, wie die Bestien, aber hierzu war ich zu faul; etliche konnten und trieben ein Handwerk, ich Tropf hatte aber keins gelernt. Zwar wenn man einen Musicanten nöthig gehabt hätte, so wäre ich wohl bestanden, aber dasselbe Hungerland behalf sich nur mit Trommeln und Pfeiffen; etliche schulderten vor andern und kamen Tag und Nacht nicht einmal von der Wacht. Ich aber wollte lieber hungern, als meinen Leib so abmergeln’ “.

[16] St. Blasien [LK Waldshut].

[17] Heinrich Burghard v. Gaudeckh [Gaudecker] [ – 2.6.1636 bei Zabern], schwedischer Obrist.

[18] Freiburg im Breisgau; HHSD VI, S. 215ff.

[19] Breisgau; HHSD VI, S. 113f.

[20] Detachement: kleinere Truppenabteilung mit der Aufgabe einer selbstständigen Operation.

[21] Major: Der Major war im Dreißigjährigen Krieg der Oberwachtmeister des Regiments (zunächst nur in der Infanterie). Er sorgte für die Ausführung der Anordnungen und Befehle des Obristen und Obristleutnants. Im Frieden leitete er die Ausbildung der Soldaten, sorgte für die Instandhaltung ihrer Waffen, hatte die Aufsicht über die Munition und war verantwortlich für die Regimentsverwaltung. Im Krieg sorgte der Major für Ordnung auf dem Marsch und im Lager, beaufsichtigte die Wach- und Patrouillendienste und stellte die Regimenter in Schlachtordnung. Zudem hatte er den Vorsitz im Kriegs- und Standgericht.

[22] Werner Nothaft v. Hohenberg; Major [6.3.1602-17.4.1657 Hochberg].

[23] N Zillhardt [Zillehardt, Zyllenhardt, Zillnhardt] [ – ], schwedischer Obrist.

[24] Musketier: Fußsoldat, der die Muskete führte. Für den Nahkampf trug er ein Seitengewehr – Kurzsäbel oder Degen – und schlug mit dem Kolben seiner Muskete zu. In aller Regel kämpfte er jedoch als Schütze aus der Ferne. Deshalb trug er keine Panzerung, schon ein leichter Helm war selten. Eine einfache Muskete kostete etwa 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Im Notfall wurden die Musketiere auch als Dragoner verwendet, die aber zum Kampf absaßen. Der Hildesheimer Arzt und Chronist Dr. Jordan berichtet den einzigen bisher bekannten Fall (1634), dass sich unter den Gefallenen eines Scharmützels auch ein weiblicher Musketier in Männerkleidern gefunden habe. SCHLOTTER; SCHNEIDER; UBBELOHDE, Acta, S. 194. Allerdings heißt es schon bei Stanislaus Hohenspach (1577), zit. bei BAUMANN, Landsknechte, S. 77: „Gemeiniglich hat man 300 Mann unter dem Fenlein, ist 60 Glied alleda stellt man welsche Marketender, Huren und Buben in Landsknechtskleyder ein, muß alles gut seyn, gilt jedes ein Mann, wann schon das Ding, so in den Latz gehörig, zerspalten ist, gibet es doch einen Landsknecht“. Bei Bedarf wurden selbst Kinder schon als Musketiere eingesetzt (1632); so der Benediktiner-Abt Gaisser; STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 181f.; WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß; BRNARDÍC, Imperial Armies I, S. 33ff.; Vgl. KEITH, Pike and Shot Tactics;  EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 59ff.

[25] Georg Friedrich v. Holtz zu Niederholtz [1.11.1597-10.8.1666], Obrist, Generalfeldzeugmeister. WÖLLPER, Georg Friedrich von Holtz, unter: http//www.koni.onlinehome.de; HOLTZ, Generalfeldzeugmeister Georg Friedrich vom Holtz.

[26] Obristleutnant: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 und 150 fl. bezog. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian hatte Tilly den Ersatz der unkatholischen Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.

[27] Peter v. Pflaumer [Pflaumern] [1602 Reichertshofen-2./12.2.1655 Wien], württembergischer Obrist.

[28] Eberhard III. Herzog v. Württemberg [16.12.1614 Stuttgart-2.7.1674 Stuttgart].

[29] Major: Der Major war im Dreißigjährigen Krieg der Oberwachtmeister des Regiments (zunächst nur in der Infanterie). Er sorgte für die Ausführung der Anordnungen und Befehle des Obristen und Obristleutnants. Im Frieden leitete er die Ausbildung der Soldaten, sorgte für die Instandhaltung ihrer Waffen, hatte die Aufsicht über die Munition und war verantwortlich für die Regimentsverwaltung. Im Krieg sorgte der Major für Ordnung auf dem Marsch und im Lager, beaufsichtigte die Wach- und Patrouillendienste und stellte die Regimenter in Schlachtordnung. Zudem hatte er den Vorsitz im Kriegs- und Standgericht.

[30] Conradt Widerholt [20.4.1598 Ziegenhain – 13.6.1667 Kirchheim unter Teck] von Jörg Wöllper siehe unter „Miniaturen“.

[31] Kompanie: Eine Kompanie zu Fuß (kaiserlich, bayerisch und schwedisch) umfasste von der Soll-Stärke her 100 Mann, ihre Ist-Stärke lag jedoch bei etwa 70 Mann, eine Kompanie zu Pferd bei den Bayerischen 200 Mann, den Kaiserlichen 60 Mann, den Schwedischen 80 Mann. Geführt wurde die Fußkompanie von einem Hauptmann, die berittene Kompanie von einem Rittmeister. Vgl. TROUPITZ, Kriegs-Kunst. Vgl. auch „Kornett“, „Fähnlein“, „Leibkompanie“.

[32] Leonberg [Kr. Böblingen]; HHSD VI, S. 463f.

[33] Metzingen [LK Reutlingen]; HHSD VI, S. 525f.

[34] Ofterdingen [Kr. Tübingen].

[35] Tiefenbach, heute Ortsteil von Östringen [LK Karlsruhe].

[36] Maulbronn [Enzkreis].

[37] Bernhard Schaffalitzky [Schafelitzky] zu Mukadel [„Mückenthal“]; Generalmajor [1591-1641], siehe den Beitrag von Jörg Wöllper in den „Miniaturen“.

[38] N Freiherr v. Schönau [ – ], kaiserlicher Obrist.

[39] HOLTZ, Generalfeldzeugmeister Georg Friedrich vom Holtz, S. 45f.

[40] St. Georgen im Schwarzwald [LK Schwarzwald-Baar-Kreis].

[41] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 93f. Vgl. auch SCHULZ, Strafgericht.

[42] Wilhelm V. Markgraf v. Baden-Baden [30.7.1593 Baden-Baden-22.7.1677 Baden-Baden], kaiserlicher Obrist.

[43] Rheinfelden (Baden) [LK Lörrach]; HHSD VI, S. 659.

[44] St. Blasien [LK Waldshut].

[45] STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 567f.

Dieser Beitrag wurde unter Miniaturen abgelegt und mit verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.