Hennin [Hénin, Hennini, Henning, Hening, Hennino], François [Franz] Comte de
Hennin [Hénin, Hennini, Henning, Hening, Hennino], François [Franz] Comte de; Obrist [1601 im Bistum Metz-30.6.1643 bei Olmütz] François [Franz] Comte de Hennin [Hénin, Hennini, Henning, Hening] [1601 im Bistum Metz-März ?-30.6.1643 bei Olmütz] war der Sohn des herzoglich-lothringischen Gouverneurs von Saint-Avold,[1] Ètienne (gen. Steff, Stephan) de Navier, und dessen Ehefrau Claudine Thiriet.
Hennin trat mit 16 Jahren in den Militärdienst ein.[2] Von 1617 bis 1618 kämpfte er im 2. königlich-französischen Leibregiment[3] Frankreichs. Anschließend ging er für einige Zeit als Söldner[4] nach Böhmen. Er kämpfte auch im Heer des Erzherzogs Leopold von Österreich[5] und für Spanien in den Niederlanden.
1624 trat er in die Dienste Herzogs Franz Albrecht von Sachsen-Lauenburg[6] und nahm an den Kämpfen in Ungarn teil. Der „aventurier“[7] Hennin in einem Regiment[8] des Herzogs wurde in Pommern zum Rittmeister[9] befördert. Unter Hans Georg von Arnim-Boizenburg[10] diente er dann in Preussen. Eine Erkrankung verhinderte seine vorgesehene Teilnahme am Mantuanischen Erbfolgekrieg.[11]
Im Mai 1632 sandte Franz Albrecht Hennin in politischer Mission nach Donauwörth[12] zu Gustav II. Adolf. Der schwedische Resident[13] in Berlin, Joachim Transehe,[14] hatte am 10.5.1632 aus Kölln an der Spree[15] dem König Hennins Ankunft angekündigt: „Der herzog ließe ihm alles wohl gefallen, gab zu verstehen, er were ja nunmehr entschlossen, ew. königl. maj. seine dienste zu präsentiren, deshalben auch zu ew. königl. maj. er seinen rittmeister Franz von Henning (welcher gleichwohl, wie mir drei tag hernacher gesagt worden, ein eifriger papist[16] drin soll) vorausschicken wollte, welchem ich einen paß zu dem ende gegeben“.[17]
Wegen möglicher Kenntnis der Verhandlungen des Herzogs mit Wallenstein[18] wurde 1634 nach dessen Ermordung auch Hennin verhaftet und in Wien eingesperrt. Am 8.3.1634 war aus Wien die Anordnung Ferdinands II.[19] an Caretto,[20] den eifrigsten Verfolger der Wallenstein-Anhänger, ergangen: „Wegen des Francz Albrecht von Sachßenn inhaerirn[21] wier voriger Vnserer resolution, daß derselbe vngeachtet seiner vermainten einwendungen auf die Neüstatt[22] transferirt, der Rittmeister Henin aber aldahier in starckher verhafft gehalten vnnd verwacht werden solle“.[23]
Laut Protokoll vom 28.3.1634 sagte Hennin aus: „Er haiße Franz von Henning, seie in Lothringen zu Forst[24] unter dem Bistumb Mez und dises stifts obrigkeit (so jezo Franckreich respicirte[25]) gebürtig. [ … ] Daß sein vater namens Stephan von Henning, so alberait verstorben, gubernator zu Pfalzburg[26] gewesen; seine mutter wäre eine Gerigin; ob si noch lebete, könte er nit wissen, weiln er bald vier Jahr von ihr nichts vernommen. Beneben hette er zwei brüeder, der aine wäre jezo gubernator zu Pfalzburg, der andere aber der orten in einem closter St. Benedicti ordens ein religiosus.
Seines alters 33 jahr und allezeit recht romanisch catholisch.
[ … ] der profession von jugend auf ein soldat.
[ … ] Hat er angezaigt, daß er anfangs unter des königs in Franckreich[27] leibregiment 18 monat a. 1617 zu zeiten des marchesen Anchre[28] gedienet, von dannen auf sein spesa nach Behaim zum Gosche [?] kommen und alda ohne condition[29] von 2 bis in 3 monat verbliben, von dannen nach Paßau[30] gezogen, alda sich unter dem langen reingrafen in ihrer durchl. erzherzog Leopolds etc. kriegsdiensten begeben, bei 4 monaten alda gedient und von da alsdan nach haus geraist, hernacher ferner in’s Niderland sich gewendet und unter der königl. maj. in Hispanien[31] kriegsdienst eingelassen, auch alda ungefehr bei 18 monat oder mehrers fendrichstell[32] unter dem von Hohenembs[33] bedienet, alsdan mit erlaubnus wieder anhaimbs kommen und bis bald zwei jahr lang alda verharret; ferner auf seinen uncosten und aignen beutl in Hungarn gezogen und unter herzogen Franz Albrecht zu Saxen-Lauenburg fur einen aventurir[34] untergestelt, von deme er angeredt und angesprochen worden wäre, bei ime zu verbleiben und unter demselben entlich eine compagnia[35] in Pomern erlangt, mit welcher er bei dem von Arnhaim in Preißen gewesen und hernach in Italiem commandirt worden, bis alda seine compagnia, so er 4 jahr gehabt, abgedankt[36] worden; doch wäre er nit in person in Italia mitgewesen, wol aber sein compagnia und aigne pferd, weiln er selbiger zeit inficirt[37] und sich in einem stätl bei Ulm,[38] so er nit ehr zu nennen wisse, aufgehalten und curiren lassen.
Hernach als er solchergestalten wegen seiner abgedankten compagnia von dem herzog Franz Albrechten erinnert, wäre er zu demselben nacher Altenburg[39] verraist und bei ime verbliben, aber keine kriegsdienst angenommen, sondern, da er umb dienst angesprochen, vermeldet, dieselbe anzunemen, da es nit wider ihre kaiserl. maj. sein werde.
Von dannen si nacher Regenspurg[40] kommen, alda ime mehrgenanter herzog Franz Albrecht angezaigt, daß er aine rais nacher Italien und Frankreich vorhabe, deretwegen er ime, rittmaistern, zu erlangung eines paß und repaß zu dem könig in Schweden abordnen wolte, dahin er ine wegen deß paßbriefs verschikt hette. Den könig in Schweden hette er zu Donawertt[41] angetroffen, mit ihme deretwegen selbsten geredet, der ime mündlich angedeutet und zur antwort geben, daß er, könig, bis dato keinen ärgern feind, als herzog Franz Albrechten gehabt; da er als ein freund zu ime kommen wölle, wolle er ine gern sehen und den paß bewilligen.
Ime, rittmaistern, aber hette der könig nit wider zurücklassen wöllen und alda des herzogen zu erwarten begert, wie er, rittmaister, vorwendet, darumben, daß man gemaint haben möchte, weil er ohne das catholisch, daß ime dis orts nit zutrauen, sondern solches für eine spia (Spionage)[42] anzusehen wäre gewesen.
Des herzogen Franz Albrecht hette er sein alda verbleiben und des königs erklärung durch schreiben notificirt, so er von Donawörtt nacher Nürnberg,[43] alda die brief nach Regenspurg einem poten aufgeben worden, bestellen lassen.
Als er befragt worden, was gestalt er zu dem könig in Schweden frei sicher durchkommen mögen, hat er geantwortet, daß er einen paßbrief von Curbrandenburg[44] gehabt, welchen der herzog Franz Albrecht noch zuvor zu Berlin in seiner anwesenheit vor seine person procurirt[45] hette.
In disem were er überal, wo der könig gewesen, nachgefolgt und sonderlich bei demselben sich auch zu Nürnberg die ganze zeit befunden. Als aber die schwedische armeen[46] von einander geschiden, und der könig in das herzogtumb Bayrn, herzog Bernhard von Weimar[47] aber in Franken gangen, wäre er mit herzog Bernhards armee gezogen und sich bei dem fürsten von Anhalt,[48] weiln er ohne das auf des Franz Albrechts ankunft warten müssen, aufgehalten.
Hernachmals, kurz vor der Luzer schlacht,[49] wäre der könig zu herzog Bernhard bei Königshofen[50] angelangt,[51] alda herzog Franz Albrecht zu ihnen kommen.
Hiebei hat er, rittmaister, auf befragen ferner ausgesagt, daß er alda ganz kein commando gehabt, auch herzog Franz Albrecht angesprochen, ine wegzulassen, dagegen er aber vermeldet, daß bald frid solte werden, also daß er bei ime, herzogen, doch anderergestalt nit als ein aventurirer, verbliben, mit ime gessen und getruncken und, da ihme gleich ein commando were zugemuthet worden wäre, hette er solches nit angenommen, weilen er wider den kaiser nit dienen wöllen und sich getröstet, daß frid solte werden.
[ … ] respondet, daß er zwar allemal mitgeraist und bei den fridenstractaten gewest sein, von denselben aber in specie[52] nichts wisse und dabei nichts anders bedient, als allain mitgeritten. So hat er auch mit dem Fridlender, Terzko oder Ilo niemaln geredet, weniger mit inen correspondenz gepflogen oder brief gewexelt.
[ … ] Über obiges sagt er, daß ime Franz Albrecht ganz nichts anders vertraut, als allain dis vermeldet, daß frid werde werden, so er aber nit geglaubt hette.
[ … ] interrogatorio[53] spricht er, daß er davon ganz nichts wisse und nichts gehört hette, daß wider den kaiser was practicirt[54] worden.
[ … ] respondet, daß er mit seinem herrn, den herzog Franz Albrechten, in 5 oder 6 wochen in Pilsen[55] gewesen, under welcher zeit er, herzog, krank worden wäre. Von discursen hette er nichts gehört; der Terzko[56] und Kinzky[57] wären oft beim herzog Franz Albrechten gewesen, der Ilvo aber seiner leibsindisposition halber nit so oft. Was tractirt worden, davon hette er kein wissenschaft, wan diese beisammen gewesen und heimblich mit einander conversirt, wären er und andere officir und diener hinausgangen; und daß Franz Albrecht nur zwei mal seines wissens unter dieser zeit bei dem Fridland gewesen und das erste mal nit gar lang, weiln ime das fieber angestoßen.
[ … ] antwortet er, daß herzog Franz Albrecht sich nichts anders vermercken lassen, als daß ein guter frid sein werde, daß nemblichen die religion allerdings frei gelassen, und das römische reich in vorigen stand gesezt werden sollte. Von den erbländern wäre seines wissens nicht gedacht worden.
[ … ] Ad 16, 17, 18 und 19 respondet, daß si gleich von Pilsen auf Regenspurg kommen, mit was aber für einer verrichtung oder expedition,[58] wäre ime ganz nichts bewußt.
Mit seinem herrn wären alle diejenigen Leut, so jezo hie wären, mitgewest, ainer, so auch alhier, namenß Gumpelßhaimer,[59] wäre in der Mark (?) etliche wochen vorhero nach Regenspurg geraist, wisse aber nit, ob er geschikt seie. Von wannen dieser Gumpelßhaimer seie, wisse er nit aigentlich, derselbe aber hette etliche mal mit herzog Franz Albrecht geredt und spröch gehalten, in was sachen, seie ime, rittmaistern, auch unwissend.
Daß sie nach Regenspurg geraist, hette er seines theils solches darumben geschehen zu sein vermaint, daß herzog Franz Albrecht ine, herzog Bernharden zu Weimar, zum friden disponiren mechte.
Zu Regenspurg hetten si sich 3 oder 4 tag aufgehalten, dazumalen anfangs herzog Bernhard nit in loco, sondern zu Straubing[60] gewesen, dessen er avisirt und andern tags zu Regenspurg angelangt, alda si zwen täg beisammen gewesen und zwar, wie er nit anders wisse und dafürhalte, ganz allain tractirt hetten.
Sonsten hette herzog Franz Albrecht keinen gehaimen diener gehabt, alles in wichtigen sachen selbst geschriben und gehandelt und disfals keinen getrauet.
Was aber gehandlt und abgeredet worden, wäre ime, rittmaistern, ganz unbewußt.
Ad 20. recenset,[61] daß von dem Ilvo ain diener und junger mensch, so er für ain pagi[62] gehalten, mit brief an herzog Franz Albrechten nach Regenspurg kommen, den inhalt des briefs aber hette er nit vernommen, und würde der herzog solches schreiben bei sich haben.
Herzog Bernhard aber hette ine, rittmaistern, angeredt, mit vermelden: Wir seind alte bekante, er solle ime seine mainung bei seinem gewissen sagen und eröffnen, darzue er sich, sovil ihme wissend, erboten. Was er darvon hielte, daß der Ilvo jezo schreibe und begere er, herzog Bernhard, solle sein volk zusammenführen und mit demselben bei Eger[63] approchiren,[64] dan der Fridlender sei gegen den kaiser malecontent[65] und wolte diejenigen obristen[66] und krigsofficir, so mit ime, Fridland, nit sein oder halten wolten, chargiren.[67] Worauf er, rittmaister, geantwortet, daß ime dises frembd vorkäme, daß der Fridlender an seinem herrn mainaidig und zum schelmen[68] werden solte; er förchtete, daß ein betrug dabei sein möchte, nemblichen ine, herzogen von Weimar, etwan zu loken. Über dises jezgedachter herzog von Weimar ferner geantwortet, daß ime dises selbsten nicht recht vorkommen thete, mit disen angefügten formalibus:[69] Dieser herr glaube nit an gott, dahero ime nit zu trauen; nichtsdestoweniger aber wolte er das volk zusammenführen lassen und sich in acht zu nehmen wissen, sonderlich da es dahin angesehen, daß Fridland entweder auf Nürnberg zugehen oder sonsten der orten zwischen ihren quartiren einruken wollte, in mainung, dadurch sein, Weinmars, conjunction mit dem von Pirkhenfeldt[70] zu verhindern. Da sonsten der Fridlander mit ime zu schlagen lust, wolte er ime gewaxen genug sein.
Zu disem discurs wäre herzog Franz Albrecht kommen, mit vermelden: Bei Gott, Fridland werde vil volk zusammenbringen, und welcher es mit ime nit halten wurde, solte chargirt werden. über dises hette er sich er, rittmaister, nochmalen vernemen lassen, daß er nit glaubte, daß Fridland 3000 man zusammenbringen möchte, dan er vermerkt, daß die maisten obristen ihrer kaiserl. maj. affectionirt und getreu wären; Franz Albrecht aber hette mit dem schwur ‚Hole ine der teufel‘ repetirt, daß ainmal vil volk zusammengebracht wurde werden. Gegen disem herzog Bernhard ferner geantwortet: Ihre liebd. werden sehen, daß Fridland betrogen werde sein und nit sovil volk zusammenbringen könte; dan vil ehrliche leut von seinetwegen nit wurden zu schelmen wöllen werden.
Wormit sich dieser discurs geendet, und sie von einander gangen, herzog Franz Albrecht in ain absonderliches zimmer, alda da geschriben und sein, rittmaisters, ermessen den Iloischen diener abgefertigt.
Seider dessen er, rittmaister, mit herzog Bernharden nichts mehr geredet, sondern andern tags abgeraist.
[ … ] Ad 21. sagt er, daß zwar von dem von Weimar hierauf ordinanz gegeben worden, das volk zusammenzuführen und aufzubrechen, so er aber nit selbsten gesehen. das volk wäre auf den randevou (beßer) gegen Regenspurg zue commandirt worden, weiln herzog Bernhard dem Fridlender nit recht getrauet hette.
[ … ] Ad 22. respondet, daß er verstanden habe, daß Ilvo dem herzog Franz Albrecht geschriben habe, nit mehr auf Pilsen, sondern auf Eger zurukzuziehen, welches schreiben der herzog bei sich haben werde und zu Pilsen herrn Gallaßen[71] gewisen, alda er vernommen, daß darinen begriffen seie, man wolle den mainaidigen schelmen gewaxen sein und den hals entzwei schlagen lassen.
Unterwegs wären sonsten keine andere discurs oder gespräch gehalten worden; herzog Franz Albrecht hette sich zu Pfriembdt bei landgrafen von Leuchtenberg[72] unter den frauenzimmer aufgehalten, alda er, rittmaister, nit mitgewesen.dahin wären weinmarische und pirkhenfeldische officir zum herzog Franz Albrechten kommen, ihr gespräch wisse er nit, hette davon auch nichts gehört.
[ … ] Ad 23. ait, daß an solches gesagt habe, wie oben alberait angedeutet.
[ … ] Ad 24. respondet, daß si in der obern Pfalz unterwegs ungefehr 4 meil[73] von Eger gefangen worden durch einen leutenant[74] von des obr. Pisinger (Bissingen)[75] regiment, so hiebevorn seines erachtens dem Türzko gehört hette. Dises volk hette er, rittmaister, für ein streifende partei[76] gehalten. Damalen solle herzog Franz Albrecht nit so sehr erschroken gewesen sein; was er aber sagt, wisse er nit, dann er voran zu roß marchirt seie. Zu Eger wären si sambtlich in ein haus geführt und verwacht worden.
[ … ] Ad 25. hat er angezaigt, daß Cursaxen[77] vor sein und des herzogs verraisen nacher Pilsen ime, rittmaistern, selbst zugesprochen und vermeldet, des fridens halber gute avisen zu bringen, und seie zu erbarmen, daß der knecht mehr gewalt solte haben, als der herr selbsten; sonderlich aber, daß der churfürst zu Saxen sowol über der tafel, als auch in sein abschid vermeldet und bei der hofstat geredt werde, daß Fridlender geschriben, oder von demselben nachrichtung eingelangt seie, daß er gesagt hette, man solte dem kaiser und sein worten nit trauen, weiln er gar zu pfäffisch; si solten ime, Fridland, als einen reichsfürsten trauen und mit ime tractiren, der des reichs und der curfürsten reputation in acht zu nehmen wißte.
Item meldet er, rittmaister, daß Cursaxen auf friden hoffen thete, der dann unter andern auch gesagt haben solle, daß er seiner tochter verehelichung differirt und si noch nit nach Denemark schike, weiln er hoffe, wie bei seiner ersten tochter[78] vermähligung, also auch beider andern kaiserliche gesandten zu haben.
[ … ] Ad 26. respondet, daß er mit dem in Dresden anwesenden ambassiatorn selbst oft geredt und gessen, welcher baron de Rorté[79] hieße und ein Burgunder wäre; denselben hette er auch vor seiner rais nach Pilsen als einen alten bekanten und halben landsman visitirt und aufgewartet; vom demselben hätte er verstanden, daß ihme, ambasciatori, wissend, daß si wegen des fridens nach Pilsen raiseten; die tractaten zu hören, wäre nit verboten; er aber seie zu Dresden,[80] [Abb. Stein16] daß er hoffe, Cursaxen, wie mit Curbrandenburg alberait beschehen, in die schwedische und französische confoederation zu bringen, zu dem end er einen wexl nacher Hamburg[81] auf 4000 cronen[82] bekommen, vermitlst dessen dahin zu sehen, die churfürstl. säxische gehaime räth zu corrumpiren und auf seine seiten zu bringen.
Der französische ambasciator thete ofters absonderlich zu der jungen prinzen hofmeister, einem von Einsidl,[83] kommen, durch welches mitl der jungen prinzen, so bei dem curfürsten vil vermögen sollen, er zu dieser confoederation den curfürsten zu persuadiren vermaine.
Die gehaime räth, wo nit alle, doch zween verhoffte er zu gewinnen, so ime, rittmaistern, nit genent worden. Sonsten hette er mit dem von Miltitz,[84] weiln er der französischen sprach pestens kündig, sein maiste conversation; von was sachen seie ime, rittmaistern, nit bewußt.
Der ambasciator solle in 8 tagen zuvor vor ihrem verraisen ankommen sein und zu negotiiren angefangen haben.
Es wäre auch seines wissens Cursaxen mit den Schwedischen noch nit in der allianz; wan man nit darzue thun sollte, möchte es geschehen.
Welches dasjenige wäre, so herrn grafen Schlikhen[85] anzuzaigen er sich schriftlich erboten.
Ad 27. und 28. Daß er zwar, wie oben verstanden, mit herzog Franz Albrechten zu den tractaten allezeit mitgeraist, davon aber in particulari,[86] wie auch, daß ihre maj. umb das leben gebracht, und dero haus in Teutschland vertilgt werden sollen, nichts gewißt oder vernommen hätte.
Endlich und auf ferner zuesprechen, was ime ferner bewußt, zu eröffnen und nichts zu verschweigen, hat er anders nichts vermeldet, als daß er bezaigen und sein leben aufsezen könte, daß man wider ime nichts beweisen werde, daß er in dergleichen sachen was tractirt oder deswegen schreiben gethan, weniger was gefahrliches practicirt oder mit dem von Fridland einmal geredt hette.
Sonsten aber auch sich erboten, da er des arrest entlassen, ihrer kaiserl. maj. und den catholischen zu dienen.
Zum Beschluß haben die herrn commissarien ime angezaigt, daß si ine über diese aussag und, worüber es ferner notturftig sein wurde, nochmalen vernemen wolten, und denselben wider in die verwahrung zu lifern verfügen lassen“.[87]
In der Aussage des Sekretärs des Herzogs, Jeremias Kaiser,[88] vom 30.3.1634 hieß zu Hennin: „Der Henning, rittmaister, solle bei des königs tod auch nach [nahe] dem herzogen gewest sein. Der rittmaister ware alda nichts anders, als ein aufwarter gewest und auf ein regiment von 5 compagnien vertröstet worden“.[89] Weiter hieß es bei Kaiser bei das Verhältnis zwischen Hennin und Franz Albrecht: „Hette ein hofmaister, deme er seine sachen vertrauet; sonsten were er und der Gumpelßhaimer, sonderlich aber der rittmaister Henning, welcher mit ime gessen und trunken, sonsten sich aber keiner sachen angenommen, alda in diensten gewesen“.[90] Er sagte aus, „daß der rittmaister ein 9 oder 10 jahr bei den herzogen gewesen, wäre ein treuherzig frommer, redlicher mann, hette den fürsten oft widerpart gehalten, und zwar in privatis, de publicis wisse er nit; wie ime dann auch unbekant, ob oder was herzog mit ime in fridenstractaten geredt und conferirt. Der fürst sei sonsten in loquendo liber[91] gewesen, könt wohl sein, daß er ime disfals was vertrauet hette, er wisse es nit. Dieser rittmaister, weiln er ein Lottringer, hette sich alda nit angrachirn (engagiren)[92] wöllen; nach der religion hett man bei ime nit gefragt, da er für einen redlichen kerl gehalten worden. Herr curfürst zu Sachsen solle rittmaister sehr lieb gehabt und ime ein ketten verehrt haben. Ad 20. dicit, daß er von keiner seiner correspondenz wißte. Von seinen bruedern, ein geistlichen, hette er schreiben gehabt. Ad 21. respondet, daß er davon [d.h. Hennin v. den Verhandlungen mit Rorté] nichts wisse. Ad 22. Sagt er, daß er gehört und verstanden, daß rittmaister Henning zum Schweden geschikt gewesen, er wißte nichts anders, als daß er bei den Schwedischen wegen allerhand suspicionen,[93] gleichsamb als ein kundschafter, in gefahr gestanden seie“.[94] Franz Albrecht sagte nur aus: „Rittmeister Hening hetten sie wegen des paß dahin nit expresse[95] abgeschikt, nur den könig zu versichern, daß ihr. fürstl. gn. albereit von der kaiserl. maj. der dienst erlassen sein; und hetten kein paßbrief erlangt, wan si nit selbst komen. Da sie zu[m] könig angelangt, hetten si alda bleiben müssen, (und) weilen sich alda occasiones praesentirt; auch bei Luzen hetten sie mit reputation nit wekziehen können“.[96]
Hennin erschien am 25.8.1635 nach dem Tagebuch Christians II. von Anhalt-Bernburg[97] in der Wiener Hofgesellschaft. „Rittmeister Hennin sagte gestern, er wehre 18 Monat gefangen geseßen, wüste nicht worumb, vndt hette keinen reverß wollen von sich geben, weil er dem König in Frankreich[98] einem eydt geschworen hette. Das ist ein Lothringer oder Franzose“.[99]
Franz Albrecht selbst wurde erst im Dezember dieses Jahres aus der Haft entlassen.
1636 wurde Hennin als „der Saure“ in die „Fruchtbringende Gesellschaft“ aufgenommen.
In der Chronik des Adolff Wilhelm Moerbecke zu Stevening [1611-1675] heißt es über die Niederlage der Kaiserlichen unter Lamboy[100] gegen die Hessen-Kasselischen, Weimarer und Franzosen am 17.1.1642[101] bei Tönisvorst,[102] dass Hennin in Gefangenschaft[103] geraten sei.[104] Das geht auch aus der Gefangenenliste des „Theatrum Europaeum“[105] hervor.[106]
Er kämpfte 1643 als Obrist[107] in Böhmen.
Im Alter von 42 Jahren soll Hennin im Februar ? 1643 nach dem schwedische Hofhistoriograph Bogislaw Philipp von Chemnitz [9.5.1605 Stettin-19.5.1678 Hallsta, Gem. Västerås] in einem Gefecht bei Olmütz[108] gefallen sein: „Der Oberste Hennini büssete allhie das leben ein, vnd ward, in deme Er recognosciren wollen, erschossen“.[109] Allerdings heißt es unter dem 30.5.1643 wiederum bei Chemnitz: „Noch selbigen tags setzte der FeldMarschall,[110] mit theils Reuterey, über die Elbe durch den pas, traff tausend commendirte pferde, vnterm Obristen Hennini, daselbst an: Welchen er chargiret, in die Flucht gebracht vnd theils bis eine kleine Meile von Prag verfolget, theils bis gegen Brandeis[111] gejaget. Worüber etliche Rittmeister vnd andere Officirer, wie nicht weniger eine ziembliche anzahl Gemeiner Reuter erhaschet vnd gefänglich eingebracht worden“.[112] Der Vorfall soll sich am 22.5.1643 ereignet haben.
Um weitere Hinweise unter Bernd.Warlich@gmx.de wird gebeten !
[1] Saint-Avold [dt. Sankt Avold; Frankreich, Dép. Moselle].
[2] Armee-Eintritt: Die Armeen boten die Möglichkeit eines sozialen Aufstiegs v. unten. So hatte Caspar v. Schoch, der Sohn eines Klosterleibeigenen, im Alter v. 13 Jahren als Hundejunge in der Armee begonnen, wie auch Johann v. der Beeck. Dass jugendliche Pferdepfleger in das Heer aufgenommen wurden, lag an ihrer Erfahrung im Umgang mit Pferden u. auch in der wahrscheinlich anzunehmenden Kenntnis im Umgang mit Waffen. Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2793, fol. 480 (Ausfertigung): Generalkriegskommissare an Maximilian I., 1644 XI 20. Als Musketier im Regiment Aldringen hatte Schoch sich zum Obristleutnant empor gedient. Am Ende des Krieges war er sogar zum Obristen avanciert. Druckmüller, einer der wenigen Protestanten in der Führung des kurbayerischen Heeres, war eines v. fünf Beispielen (neben Haes, Schoch, Sporck u. Werth) eines sozialen Aufstiegs (hier aus dem Münchner Kleinbürger-Milieu) in den Freiherrnstand. Der Flame Gil de Haes stammte aus Gent. Er war der Sohn eines Maurers, angeblich selbst Maurer gewesen u. einer der wenigen wirklichen sozialen Aufsteiger v. unten in diesem Krieg. Ursprünglich zunächst in kurbayerischen Diensten, war er zu den Kaiserlichen gewechselt. Augustin v. Fritsch war 1618 noch einfacher Musketier, wurde dann Gefreiter u. 1626 Korporal, nach der Einnahme v. Itzehoe 1627 Wachtmeisterleutnant, in Stade 1628 Leutnant, vor Maastricht 1632 Fähnrich, bei der Belagerung Regensburgs 1634 Hauptmann, nach der Schlacht bei Nördlingen 1634 Obristwachtmeister, bei der Belagerung Hammelburgs 1640 Obristleutnant, dann zuletzt als Obrist Kommandant v. Weiden. Er hatte insgesamt 34 Jahre in der kurbayerischen Armee gedient u. war nach eigener Aussage immerhin an 12 Feldschlachten u. Einnahme v. 75 Städten beteiligt gewesen. Die Aufstiegsmöglichkeiten in der schwedischen Armee waren an sich deutlich besser. Natürlich wurden auch religiöse Gründe, Patriotismus etc. vorgegeben. In der Leichenpredigt für Wilhelm von Wendt zu Crassenstein; LASDORF, Bernhard Friedrich, Wilhelm von Wendt, heißt es: Nach seinem Schulbesuch habe er „eine sonderliche Lust zum Kriegs-Wesen bekommen / vnd Insonderheit für die wahre Evangelische Religion / vnd Teutsche libertet mit streiten zu helffen sich anreitzen lassen“. Im Falle des Georg v. Mengersen aus dem Stift Paderborn wurden große, übermäßige Schulden vermutet; NEUWÖHNER, Im Zeichen des Mars, S. 291. Oft wurde auch das Eintreten für die jeweilige Religion als Grund angegeben. So heißt es in der Leichenpredigt für Johann Christian Motz: „hat […] aus sonderbahrem innerlichen trieb / Begierde bekommen / profession von einem Soldaten zumachen“. SONTAG, Leichenpredigt, S. 54. In den meisten Fällen stand wohl das Motiv dahinter, schnell reich zu werden. Es galt schon derjenige als ein schlechter Hauptmann oder Obrist, der im Böhmischen Krieg nicht mindestens 30.000 fl. erbeutet hatte; RITTER, Deutsche Geschichte 3. Bd., S. 144. Der Memminger Arzt Christoph Schorer [2.12.1618 Memmingen-12.2.1671 Memmingen] 1628, SCHORER, Memminger Chronick, S. 133: „Zu dieser Zeit war grosse Noth vnder den Leuthen / also / daß viel auß Mangel sich in den Krieg begeben musten / vnd hielte man darvor / wann es noch ein Jahr also wehren sollte / müste jedermann von Hauß zihen, aber es wehrete laider nicht nur ein / sondern noch zwantzig Jahr“. Teilweise traten Bauern(knechte) während der „stillen Zeit“ im Winter ins Heer ein, um dann zu Beginn der Frühjahrskampagne wieder zu desertieren, obwohl darauf die Todesstrafe stand. BLÖTHNER, Apocalyptica, S. 170: „Am 2. Mai 1642 wurde ‚ein armer Bauernkerl, so unter Graf Suys ausgerissen war, allhier auf dem Marktplatze gehenkt und am Abend auf dem Gottesacker an der Mauer begraben’ “. Aus der Leichenpredigt für Wilhelm von Wendt zu Crassenstein; LASDORF, Bernhard Friedrich, Wilhelm von Wendt: Nach seinem Schulbesuch habe er „eine sonderliche Lust zum Kriegs-Wesen bekommen / vnd Insonderheit für die wahre Evangelische Religion / vnd Teutsche libertet mit streiten zu helffen sich anreitzen lassen“. Zur Motivation schottischer Söldner MAHR, Oberst Robert Monro, S. 54: „Hier ist auch zu sehen, daß der Baron von Foulis edlen Andenkens es nicht für eine Beeinträchtigung seines Ansehens hielt, zuerst meinem Lord Reay und seinem Regiment als Freiwilliger zu folgen, bis er einige Gefechte gesehen und einige Erfahrung gesammelt hatte. Dann begann er mit einer Kompanie und wurde zuletzt mit Ansehen Obrist eines Regiments zu Fuß und zu Pferd. So ermunterte er andere seines Namens und seiner Verwandtschaft, seinem Beispiel zu folgen und ehrenvoll im Ausland zu leben, anstatt ihren Freunden zu Hause, wie es viele tun, zur Last zu fallen. Dabei müssen sie, wie wir in Schottland sagen, für einen halben Laib Brot springen, während andere aufgrund ihrer Tapferkeit nobel im Ausland leben, sich Diener leisten können und von silbernen Tellern speisen“. Im Laufe des Krieges wurde der Eintritt immer mehr v. ökonomischen Zwängen bestimmt. Tagelöhner u. Handwerksgesellen überbrückten damit Zeiten der Stellungslosigkeit oder wenn sie sich v. ihrer Arbeit nicht mehr ernähren konnten, Bauern als sogenannte „Wintersoldaten“ die kalte Jahreszeit. Andere flüchteten ins Heer, um einer Verurteilung zu entgehen.
[3] Leibregiment: Als Leibregiment wurde im 17. Jahrhundert im Heiligen Römischen Reich, in Dänemark u. in Schweden diejenigen Regimenter bezeichnet, deren Inhaber der regierende Landesherr war. Ihm standen zudem die sich daraus im Rahmen der Regiments- bzw. Kompaniewirtschaft ergebenden Einnahmen zu. Ein Leibregiment hatte daher eine grundsätzlich andere Funktion als die Leibkompanie eines Obristen. Auch die Oberkommandierenden der jeweiligen Armeen hatten ein eigenes Leibregiment. Zudem waren in der Regel die Ausstattung u. Verpflegung besser als in anderen Regimentern bzw. wurden v. den Neugeworbenen eingefordert.
[4] Söldner: Söldner rekrutierten sich zumeist aus den städtischen u. ländlichen Unterschichten aus ganz Europa, d. h. überschuldete Bauern, entflohene Leibeigene, nachgeborene Bauernsöhne, durch die engen Zunftordnungen quasi erwerbslose Handwerksgesellen u. arbeitslose Bergarbeiter. Teilweise erhielten sogar Straßenräuber bei ihrer Gefangennahme Pardon, wenn sie in die Armee eintraten. Vgl. RATHJEN, Soldaten im Dorf, S. 211ff. Aber auch Straftäter bzw. die, die dem Hexereiverdacht entgehen wollten (=> Hexenverfolgungen im Heer), ließen sich anwerben, u. Vagabunden wurden unter die Armee gesteckt, wie z. B. in England oder in Spanien. Söldnerführer wurden meist unter den Familienmitgliedern der Feudalherren u. deren Gefolge, den schottischen Clans, mitunter auch innerhalb der Bürgerschaften der Städte angeworben, zumeist aber im fremden Gebiet auf einem speziell dafür eingerichteten Musterplatz. Das war ein v. den Städten und Territorien gefürchteter Platz zur Musterung u. Einstellung v. Söldnern, dessen Einrichtung man nach Möglichkeit u. Zahlungen zu verhindern suchte. Der militärische Unternehmer richtete einen Platz, meist in der Nähe einer Stadt, in deren Wirtshäusern oder in Landstrichen ein, die wegen ihrer wirtschaftlichen Krisensituation als besonders geeignet galten, ein, an dem sich die v. Werbern mit einem Handgeld geworbenen Söldner oder Rekruten einfanden. Wenn sie gemustert u. für tauglich befunden wurden, wurden sie durch den Musterschreiber in Musterrollen eingeschrieben u. zum Teil durch Landschützen begleitet, um ein sofortiges Ausreißen zu verhindern, an ihren Bestimmungsort verbracht. Dazu wurden Fangprämien ausgelobt; CONRAD; TESKE, Sterbzeiten, S. 271. Die Heeresunternehmer hatten ein Werbepatent, das sie zur Stellung einer festgelegten Anzahl v. Soldaten verpflichtete. Konnte die Anzahl nicht erreicht werden, mussten die Werbegelder vom Kriegsunternehmer aus eigener Tasche zurückgezahlt werden. Im Laufe des Krieges wurden so viele Neuanwerbungen notwendig, dass die Werbung trotz steigender Werbegelder immer schwieriger wurde, so dass sich erzwungene Werbungen häuften. BURSCHEL, Söldner, S. 126f.). LANGER, Hortus, S. 92f. Vgl. die selbstkritischen Äußerungen des schottischen Söldners Sir James Turner [1615-1686; MURDOCH, SSNE ID: 63], Memoirs, S. 14: „I had swallowed without chewing, in Germanie, a very dangerous maximie, which militarie men there too much follow; which was, that so we serve our master honnestlie, it is no matter what master we serve; so, without examination of the justice of the quarrel, or regard of my dutie to either prince or countrey, I resolved to goe with that ship I first rencounterd”.
Den Söldnern haftet immer noch negativer Ruf an. Oft werden sie als Totschläger angesehen, die für Geld töteten u. den Bauern ihre Existenzgrundlage nahmen. Die Söldnerhaufen immer wieder als Sammelbecken für Kriminelle, fahrendes Gesindel u. Ausgestoßene beschrieben. Erst in der letzten Zeit wird versucht, diese soziale Gruppe wertneutral zu betrachten u. ihre Herkunft, ihre Lebensweise u. ihre Motivation, Söldner zu werden, zu ergründen; vgl. das Tagebuch des Söldners Hagendorf; PETERS, Söldnerleben. Auch die simple Zuschreibung der Täterrolle ist zu hinterfragen, da sie in vielen Fällen selber von den Kriegsunternehmern oder ihren Offizieren ausgenutzt wurden. Allmählich bildete sich im Zuge der Aufstellung immer größerer Heere ein Offizierkorps heraus, das sich überwiegend aus dem Adel rekrutierte. Meist stammten ihre Offiziere je nach Rang aus dem niederen bis hohen Adel, jedoch aus verschiedenen Ländern. In wenigen Fällen war es sogar möglich, trotz niedriger Herkunft oder auch trotz eines verachteten Berufsstands durch Verdienst in den Adel aufzusteigen. Der jeweilige Kriegsherr schloss mit einem erfahrenen Söldner (Obrist, Obristleutnant, Hauptmann) einen Vertrag (das so genannte „Werbepatent“), in dem er ihn eine festgelegte Anzahl v. Söldnern anwerben ließ. Dafür wurde ihm einer der v. Städten u. Territorien wegen der Ausschreitungen gefürchteten „Musterplätze“ angewiesen. Zudem erhielt der Werbeherr eine vereinbarte Geldsumme, mit der er die Anwerbung u. den Sold der Geworbenen bezahlen sollte (=> Werbegeld). Manchmal stellte der Werbende auch Eigenmittel zur Verfügung, beteiligte sich so an der Finanzierung und wurde zum „Gläubiger-Obristen“ des Kriegsherrn. Zudem war der Werbeherr zumeist Regimentsinhaber der angeworbenen Truppen, was ihm zusätzliche beträchtliche Einnahmen verschaffte. Manche Rekruten wurden v. den Werbeoffizieren doppelt gezählt oder unerfahrene, z. T. invalide u. mangelhaft ausgerüstete Männer als schwerbewaffnete Veteranen geführt, um vom Obristen eine höhere Summe ausgezahlt zu erhalten. Auch Hauptleute, meist adliger Herkunft, stellten Kompanien oder Fähnlein auf eigene Kosten dem Kriegsherrn bzw. einem Obristen zur Verfügung, um dann in möglichst kurzer Zeit ihre Aufwendungen wieder hereinzuholen u. noch Gewinne zu erzielen, was zu den üblichen Exzessen führen musste. Teilweise wurde die Anwerbung auch erschlichen oder erzwungen. Auf der Straße eingefangene Handwerker wurden für Wochen ins Stockhaus gesteckt u. durch die Erschießung von Verweigerern zum Dienst gezwungen; SODEN, Gustav Adolph II, S. 508. In einem Bericht aus Wien (Dezember 1634) heißt es: „Aus Schwaben und Bayern kommen wegen der großen Hungersnoth viele tausend Menschen auf der Donau herab, so dass man immer von Neuem werben und die Regimenter complettiren kann“. SODEN, Gustav Adolph Bd. 3, S. 129. JORDAN, Mühlhausen, S. 90f. (1637) über den Werbeplatz Sporcks: „Den 4. April ist er wieder mit etlichen Völkern zurückgekommen und hat sich mit denselben hier einquartiret und seinen Werbeplatz hier gehabt, hat auch viel Volk geworben, wie denn die Eichsfelder und andere benachbarte häufig zuliefen und Dienst nahmen, nur dass sie ins Quartier kamen und die Leute aufzehren konnte. Viele trieb auch der Hunger. Als es aber ans Marchiren gehen sollte, so wurde aus dem Marchiren ein Desertieren“. Für Anfang 1643 heißt es über die Werbemethoden des schwedischen Kommandanten in Erfurt, Caspar Ermes; JORDAN, Mühlhausen, S. 97: „In diesem Jahre legte abermals der Commandant von Erfurt einen Capitän mit einer Compagnie Infanterie in die Stadt, um Soldaten zu werben. Weil sie aber nicht viel Rekruten bekamen, so machten sie einen listigen Versuch. Sie warfen Geld in die Straße; wenn nun jemand kam und es aufhob, so sagten sie, er hätte Handgeld genommen, er müsse nun Soldat werden. Im Weigerungsfalle steckten sie solchen Menschen in den Rabenturm, wo er so lange mit Wasser und Brod erhalten wurde, bis er Soldat werden wollte“. Vgl. RINKE, Lippe, S. 20f.; PLATH, Konfessionskampf, S. 482. Das Werbegeld war Handgeld für neugeworbene Soldaten; eine Summe, die dem Werbeoffizier zur Ausführung v. Werbungen anvertraut wurde, die je nach Truppengattung u. Armee differierte u. oft v. Werbeoffizieren unterschlagen wurde. Üblich waren etwa 8 Rt., der Durchschnittssatz für Fußsoldaten. Für Kürassiere (mit ganzem Harnisch) erhielt ein Obrist 1635/37 15-20 Rt., für Kroaten 10-13.30 Rt., Kosaken (polnische Reiter) 20 Rt., Dragoner 12 Rt., Arkebusiere 15 Rt.; ERNST, Madrid und Wien, S. 301. 1633 wurden in Mühlhausen bis zu 34 Rt. für einen Söldner ausgegeben bzw. in Rechnung gestellt. Nach der Aufstellung von KAPSER, Kriegsorganisation, S. 271ff., entstammten v. den 1638-1648 in Kurbayern u. in der Oberen Pfalz Rekrutierten folgenden Beschäftigungsbereichen: 1, 6 % Handel, 16, 2 % Nahrungsmittel- und Gastgewerbe, 28 % Bekleidungs-, Textil- u. Lederverarbeitungssektor, 16, 7 % Baugewerbe, Holz- u. Metallverarbeitung, 17, 3 % Landwirtschaft, Gartenbau u. Viehzucht; alle anderen Gewerbe lagen bei max. 1, 7-1, 1 % oder niedriger. Nach SCHLÖGL, Bauern, S. 157, kam ein Dienstbote im bayerischen Raum auf etwa 12 Gulden pro Jahr (ohne Verpflegung), so dass der Militärdienst angesichts des Werbegeldes unter Umständen attraktiv erscheinen konnte. PARKER, Der Dreißigjährige Krieg, S. 284, vermutet, dass Handgeld, neue Kleidung sowie Aussicht auf Sold u. Beute als Alternative zur Unsicherheit der Existenz (bei rückläufiger Produktion) u. der Möglichkeit, v. Söldnern beraubt oder durch Steuern ruiniert zu werden, betrachtet wurden, u. dass trotz aller Umstände die Armee eine gewisse Sicherheit bot. Für die bayerische Armee 1648 trafen angesichts sinkender Preise u. steigender Löhne aber nur Handgeld u. die Aussicht auf Beute zu. Der einfache bayerische Soldat wurde mit 12 Dukaten abgefunden. Zur Motivation schottischer Söldner MAHR, Oberst Robert Monro, S. 54: „Hier ist auch zu sehen, dass der Baron von Foulis edlen Andenkens es nicht für eine Beeinträchtigung seines Ansehens hielt, zuerst meinem Lord Reay und seinem Regiment als Freiwilliger zu folgen, bis er einige Gefechte gesehen und einige Erfahrung gesammelt hatte. Dann begann er mit einer Kompanie und wurde zuletzt mit Ansehen Obrist eines Regiments zu Fuß und zu Pferd. So ermunterte er andere seines Namens und seiner Verwandtschaft, seinem Beispiel zu folgen und ehrenvoll im Ausland zu leben, anstatt ihren Freunden zu Hause, wie es viele tun, zur Last zu fallen. Dabei müssen sie, wie wir in Schottland sagen, für einen halben Laib Brot springen, während andere aufgrund ihrer Tapferkeit nobel im Ausland leben, sich Diener leisten können und von silbernen Tellern speisen“.
Es wurden jedoch zuweilen auch bereits zehn- bis fünfzehnjährige Jungen als Soldaten rekrutiert (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 120). Bei den Schweden galten 15 Jahre als ideales Eintrittsalter. Im kursächsischen Fuß-Regiment Eustachius v. Löser fanden sich unter 1145 Mann 209 Weiber, 131 Kinder, 8 Mägde immerhin 80 Soldatenjungen; BORKOWSKY, Schweden, S. 64. Vgl. dazu die sehr positive Darstellung des französischen Gesandten d’Avaux; LORENTZEN, Die schwedische Armee, S. 84ff.: „die Schweden hatten die schönste und disziplinierteste Armee, welche man seit den Legionen des Cäsar gesehen hat. Sie waren beinahe sicher, alles, was sich ihnen entgegenstellte, entweder zu schlagen oder durch Beharrlichkeit zu vernichten. Sie waren im Felde zu allen Jahreszeiten gut, abgehärtet sowohl gegen die Hitze der Hundstage, als auch gegen die heftigste Kälte. Sie hielten drei Monate in den Quartieren aus, in welchen die kaiserliche Armee nicht acht Tage bestehen konnte, so dass mit der Zeit ihnen nichts entwischen konnte. Die Armee war ihr Hof, ihr Gut, sie war ihr wirkliches Vaterland, denn alle Kinder, welche sie seit zwanzig Jahren bekommen hatten, waren im Lager geboren, waren von der Wiege an an das Gewehrfeuer gewöhnt und trugen, erst sechs Jahre alt, ihren Vätern in den Laufgräben oder zur Schildwache das Essen hin. Trotzdem die Armee kein sehr geeigneter Platz ist, die Jugend zu erziehen, so achtete man doch sorgsam auf die Unterweisung, indem man sie in den kleinen Schulen, welche im Quartier, oder wenn man im Felde lag, im Lager waren, Lesen und Schreiben lehrte. Sobald die Armee ihr Lager aufgeschlagen hatte und die Quartiere verteilt waren, gingen die Kinder zu den besonders für die kleinen Schulen eingerichteten Plätzen. Da sind Dinge vorgekommen, welche kaum zu glauben wären, wenn sie nicht von allen Generälen bestätigt wären: es wurde erzählt, dass die Feinde manchmal so nahe gewesen wären, dass ihre Kanonen sogar die Schulen erreichen konnten. Da wären 3-4 Kinder von einer einzigen Kugel hingerafft worden, ohne dass die übrigen auch nur den Platz gewechselt hätten oder die Feder weggelegt hätten, welche sie in den Händen hatten. Solche Standfestigkeit war ganz anders, als die der jungen Lacedämonier, welche sich lieber die Eingeweide zerfleischen ließen, als ihren Diebstahl zu gestehen. Die Rekruten ihrer Infanterie wurden lediglich von diesen Lagerkindern genommen. Im Alter von 16 Jahren nahmen sie schon das Gewehr und desertierten niemals, weil sie kein anderes Leben, keine andere Beschäftigung kannten. Bei der Kavallerie wurden die Bedienten der Herren aufs Pferd gesetzt, wenn sie sieben oder acht Jahre bei der Armee gedient hatten, und waren schon vorher in den Waffen geübt und an den Krieg gewöhnt, bevor sie angeworben wurden, so dass man sagen konnte, dass unter ihnen ebenso viele Offiziere waren, als Soldaten“. Vgl. auch Trossbube; LAHRKAMP, Dreißigjähriger Krieg, S. 199. Söldner rekrutierten sich auch aus ehemaligen Trossbuben (oder Trossjungen). Diese wurden als Bedienung der unteren militärischen Chargen sowie zur Versorgung der Pferde u. für die Beaufsichtigung der Viehherden eingesetzt. Sie stammten häufig aus den Soldatenfamilien, die den Heereszug im Tross begleiteten. Sie wurden oft misshandelt u. von ihren Herrn sogar getötet, ohne dass Anklage erhoben wurde. Teilweise wurden sie auch aus Überlebensgründen v. den Eltern Soldaten mitgegeben. Da die Trossbuben ökonomisch vollkommen abhängig und zudem schlecht versorgt waren, lassen sie sich häufig als Diebe nachweisen. Vielfach gerieten die 13 bis 15 Jahre alten Jungen als Trommlerbuben u. Pferdejungen ins unmittelbare Kriegsgeschehen. Soweit sie eine Muskete bedienen konnten, konnten sie, falls erforderlich, auch im Kampf eingesetzt werden, was häufig bei spanischen Einheiten der Fall war. Trossbuben, die v. ihren Herren schon bei der geringsten Verfehlung totgeschlagen werden konnten (NEBE, Drangsale, S. 134), waren teilweise nur sechs oder sieben Jahre alt, wenn sie zum Militär kamen oder v. ihren Eltern dem Militär übergeben wurden, damit sie dort überleben konnten. Die Älteren wurden bei der Reformation der Bagage auch als Knechte in die Feldartillerie gesteckt, wenn sie dazu brauchbar erschienen (DAMBOER, Söldnerkapitalismus, S. 259). Sie wurden als Kindersoldaten u. Soldatenjungen missbraucht, die teilweise unter elendsten Umständen umkamen, v. erbitterten Bauern erschlagen wurden oder v. ihren Herren zurückgerlassen wurden. Vgl. die Pfarrchronik von Vach (10./20.10.1632), GROßNER; HALLER, Zu kurzem Bericht, S. 27: „Ein Soldatenjung [Offiziersbursche] aus Holland, hat vom Pfarrhof nicht gewollt. Wird ohne Zweifel mit seinem Herrn sein Quartier im Pfarrhof gehabt haben, hab ihm Brot und frisches Wasser gereicht, denn er sonsten nichts trinken wollen, auch nichts zu bekommen gewesen; stirbt auf der Miststatt“. Vgl. auch die Erlebnisse des 16jährigen Curd Kästener, der sich mit 12 Jahren hatte der kaiserlichen Armee anschließen müssen u. am 25.11.1641 der Hungersnot in seinem Regiment nach Erfurt entfloh. BERG, Regulating war, S. 15f.; HAHN, Kriegserfahrungen, S. 9-14. Groß war die Anzahl der Frauen, die neben den Soldatenfrauen im Tross hinter den Soldaten herzogen.
Der Jesuit J. Drexel, Hofbeichtvater und Begleiter Maximilians I. auf dem Böhmischen Feldzug (1620 X 04); MILGER, Gegen Land und Leute, S. 89: „Sonderbar anzusehen war eine Frau, die ihr Kind auf dem Kopf trug, weil ihre Hände mit Gepäck beladen waren. Es ist unglaublich, wieviel Last eine solche Soldatenfrau schleppen konnte. Rücken, Kopf, und beide Hände waren beladen, dazu beide Hüften mit Bündeln umbunden. Ich sah eine andere, die eine Muskete wie ein Mann vor sich trug und in gleicher Weise ging. Doch weshalb erzähle ich von diesen Absurditäten ? Es gibt sie ohne Ende”. Aufzeichnungen des Barbiers Hartmann Thomas [1588-nach 1623]; WAAS, Chroniken, S. 60: „Dieses 1621. Jahr haben die Soldatenweiber, welche alhier in der Garnison gelegen, alles Obs, auch Kraut und Rüben heimgetragen und gebraucht, zum Teil auch verkauft, also daß die Bürgersleut das wenigs Teil davon bekommen haben, dann fast ein jeglicher Soldat [Ernst I. Graf von Isenburgs Regiment; BW] Weib und Kinder gehabt hat, weil sie auch sieben Jahr zu Aachen in Besatzung gelegen haben, und des Faulenzens gewohnt seind gewesen”. Vgl. auch die Aufzeichnungen des Söldners Hagendorf; PETERS, Söldnerleben. 1623 sollen allein 140 Dienstmägde den Soldaten des Vitzthum’schen Regiments gefolgt sein; RITTER, Einfluss, S. 44; ZIMMERMANN, Tagebuch, S. 11. Doch sollte sich die lange Besatzungszeit der Ligisten in einer allgemeinen Verwilderung der Sitten z. B. auch in Hameln bemerkbar machen. In ihrer Werbung v. 1631 hatte sich die Bürgerschaft bitter über die immer mehr um sich greifende „Unzucht und Hurerei“, die wohl zum Teil auch aus Überlebensgründen heraus praktiziert wurde u. zur Stadtverweisung führte, über Felddiebstähle u. die sich in der Stadt herumtreibenden „ledigen Mannes- und Weibespersonen“ sowie über die übermäßige Heranziehung Hamelner Bürger zu den v. den Soldaten verachteten Schanzarbeiten, da nach Tillys »Schultheißeninstruktion« Huren und Trossleute wie auch verurteilte Verbrecher dazu verpflichtet waren, beklagt. Zum Kindsmord unter Soldatenfrauen vgl. JÜRGENS, Chronik, S. 517: „Den 21. Martii [1634] ist ein todtes Kind in dem Sode bey der Apotheken gefunden worden, welches ein Soldatenweib vom Andreasberge bürtig, Catharina Evers genant, und von einem andern, ehe sie sich verehelichet, geschwängert worden, und deshalben inscio marito darhinein geworfen hatte. Nach wenig Tagen kam es aus, und zwar vom Handtuch, darauf der Wirtinn Nahme gestanden gestanden, und ward das Weib eingezogen und den 25. April alhier auf dem Markte decolliret“. Schon KIRCHHOFF, Militaris Disciplina, S. 106, hatte geklagt: Das „seltzame / wüst und Gottloß gesindtlein / welches daheym Vatter und Mutter / Herren / Frawen / &c. nicht gehorchen / und niemandt redlich gut thun wil: aber den Kriegsleuten ihren Plunder nachträgt: Thut den armen Leuten / wo sie hinkommen / etwa manchmal / sonderlich die Niderländischen / mehr Uberdruß unnd Schaden / dann die Knecht selber: Jn Summa / mit einem kurtzen Nahmen / Hurn und Buben”. Anscheinend hatten sich auch die Soldatenfrauen u. Trossweiber der Konföderierten an dem Gemetzel an den Kaiserlich-Ligistischen in der Schlacht bei Hessisch-Oldendorf 1633 beteiligt; Staatsarchiv Bamberg C 48/195-196, fol. 117 (Abschrift, PS): August Erich an Johann Ernst v. Sachsen-Eisenach, Kassel, 1633 VI 30 (a. St.): „Unter andern sagt mann auch, dz ein solcher ewer unter den soldaten weibern gewesen sei, daß die Heßische und Schwedische sambt andern soldaten weibern die Merodischen und Gronsfeldischen mit meßern unnd gewehr darnieder gestoßen, und ihnen ihre kleider sambt andern außgezogen und abgenommen“. Mit dem Heerwurm zogen die einfachen Soldatenweiber, die die Ernährung der Familie sicherstellen mussten u. zum Teil 50-60 Pfd. geschleppt haben sollen. BURSCHEL, Himmelreich, S. 189: „Ehe, Familie – unter den Bedingungen eines Lebens in und vom Krieg hieß das in erster Linie Hilfs-, Not-, Versorgungs- und nicht zuletzt auch Beutegemeinschaft”. Am 15.2.1645 hatte Maximilian I. wieder einmal angeordnet, dass die Konkubinen u. nicht ehelichen Frauen der Offiziere u. Mannschaften abzuschaffen u. in den Quartieren der Obristleutnants Galgen zu errichten seien; HELML, Dreißigjähriger Krieg, S. 249. Am 24.5.1645 hatte Maximilian auch schon Franz v. Mercy befohlen, „ingleichen sollet Ihr die Concubinen bei der Armada nit gedulden, sondern, waß nit eheliche Weiber seindt, davon wekhschaffen“. HEILMANN, Kriegszüge, S. 230. Allem Anschein nach hatte der Versuch der Durchführung dieser neuerlichen Anordnung zur Verhinderung der „fleischlichen Verbrechen“ – teilweise lebten Soldaten mit Ehefrau u. Konkubine in den Lagern – das „ehrlose Gesinde, wie sie Luther nennt, die also alle Länder nach Kriegen auslaufen, und Seel und Leib und Geld – wie die Huren – feiltragen“ (Sebastian Franck; WOLLGAST, Friedensidee, S. 232) – zu Aufruhr unter den Soldaten geführt. Frauen, deren Männer in Gefangenschaft gerieten, erhielten, wenn sie Glück hatten, einen halben Monatssold ausgezahlt und wurden fortgeschickt. Zum Teil sollen doppelt so viele Frauen wie Soldaten mit den Regimentern gezogen sein; HOYOS, Kaiserliche Armee, S. 178.
Auf der unerlaubte Entfernung vom Regiment stand in den Kriegsartikeln die Todesstrafe, die nur nicht verhängt wurde, wenn Bedarf an Soldaten herrschte. Vgl. WINTER, Möser, S. 19f.: „Den 21. März [1628] läßt Hauptmann Föckler einen Reiter, so bei dem Merodischen Regiment, und einen Soldaten, so unter Hauptmann Kestgens, und einen, so unter seiner Compagnie ausgerissen, henken an die Justiz auf dem Markte. Den 2. April aber hat er einem Corporal zu Roß den Kopf, auch der Ursache halben abschlagen lassen”. JORDAN, Mühlhausen, S. 90f., für 1637: „Den 31. März [10.4.; BW] ist der Oberst Spork mit seinen Völkern allhier vor die Stadt gekommen, hat Quartier begehret und daneben angedeutet, wie ihm Nordhausen auch assignirt worden; des andern Tages ist er wieder von hier nach Nordhausen gezogen. Den 4. [14.; BW] April ist er wieder mit etlichen Völkern zurückgekommen und hat sich mit denselben hier einquartiret und seinen Werbeplatz hier gehabt, hat auch viel Volk geworben, wie denn die Eichsfelder und andere benachbarte häufig zuliefen und Dienst nahmen, nur daß sie ins Quartier kamen und die Leute aufzehren konnte. Viele trieb auch der Hunger. Als es aber ans Marchiren gehen sollte, so wurde aus dem Marchiren ein Desertieren”. Teilweise ließ man Deserteure um ihr Leben würfeln; DOLZ, Versuch, S. 298. Zur Desertion trug auch die Praxis bei, untergesteckte Söldner „zue disem sturmb, wie andere mehr, wider wüllen […] vornen an die spüz” als Kugelfang zu stellen, wie ein kaiserlicher Soldat, der bei der Belagerung Überlingens 1634 verletzt wurde, nach Mitteilung Bürsters über seine Dienste nach der zwangsweisen Untersteckung unter die schwedische Armee berichtete; WEECH, Bürster, S. 67. Vgl. KAISER, Ausreißer; KAISER, Lebenswelt der Söldner. Das bayerische Memorial vom 16.4.1643 [Bayerisches Hauptstaatsarchiv Kurbayern Äußeres Archiv 2763, fol. 23, Punkt 9] bestimmte, dass, wenn ein Neugeworbener ausreiße, sofort nachzuforschen sei, welche besonderen Kennzeichen er habe; diese seien alsbald zu notieren. Wenn trotzdem einer nicht mehr aufgefunden werde, so solle sein Namen an den Galgen geschlagen, u. wenn er Handwerker sei, ein solches den Zünften alsbald zu notifizieren sei, damit dergleichen meineidige Gesellen über kurz oder lang v. Handwerks wegen aufgeschrieben u. zur Strafe gezogen werden könnten. Dies sei den Neugeworbenen, insbesondere den Handwerksgesellen, schon bei der Neuwerbung u. Eidesleistung zu eröffnen. DAMBOER, Krise, S. 264f. Vgl. SIKORA, Söldnergeschichte(n); neuerdings EICKHOFF; SCHOPPER, 1636; WILSON, Der Dreißigjährige Krieg, S. 942ff.
[5] Leopold V. Erzherzog v. Österreich-Tirol [ 9.10.1586 Graz-13.9.1632 Schwaz, Tirol].
[6] Franz Albrecht Herzog v. Sachsen-Lauenburg [10.11.1598 Lauenburg-10.6.1642 Schweidnitz], kaiserlich-kursächsischer Feldmarschall.
[7] Aventurier (Volentier): Abenteurer, Schlachtenbummler, die zahlreich und zeitweise auf eigene Kosten im Heer dienten, auch Freibeuter (Kriegsunternehmer), Freireiter. Vgl. ERNSTBERGER, Abenteurer. Von den Städten wurde dagegen verlangt, dass sie diesen oft adeligen Schlachtenbummlern Quartier u. Unterhalt gaben. In der „Begründten Summarische Relation“ (Quelle 6) über die Schlacht bei Alerheim (1645) heißt es „Insonderheit ist vnder den Französischen Auenturirn, wie man nachricht hat / eine nit geringe anzahl / vnd darunder vil vornemme Leut / Todt gebliben“. Der Benediktiner-Abt Gaisser (1633); STEMMLER, Tagebuch 1. Bd., S. 336: „Bei dem Obersten fanden sich ein Joh. Heinrich von Bletz und Johann Kasimir Wamboldt von Umbstat, der Sproß einer adeligen Familie, der, als er als Schlachtenbummler dem Heere nachzog, in Emmingen gefangen worden war, ein gelehrter Mann, aber angesteckt von der Ketzerei, und wenn ihm der Wein zu Kopfe stieg, halbverrückt“.
[8] Regiment [schwed. regimente, dän. regiment, tschech. pluk]: Größte Einheit im Heer, aber mit höchst unterschiedlicher Stärke: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold u. die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl v. Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts u. Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute v. ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments v. 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl., eines Reiterregiments v. 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 u. 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 u. 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 u. 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 u. 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 u. 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 u. 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, vom Vorgänger übernommen u. oft v. seinem Obristleutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim v. Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet u. kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm v. Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.
[9] Rittmeister [schwed. ryttmåstere, dän. kaptajn, tschech. kapitán]: Oberbefehlshaber eines Kornetts (später Schwadron, Esquadron) der Kavallerie. Sein Rang entspricht dem eines Hauptmannes der Infanterie (vgl. Hauptmann). Wie dieser war er verantwortlich für Werbung u. Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung u. Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, u. die eigentlich militärischen Aufgaben wurden v. seinem Stellvertreter, dem Leutnant, übernommen. Bei den kaiserlichen Truppen standen unter ihm Leutnant, Kornett, Wachtmeister, 2 oder 3 Korporale, 1 Fourier oder Quartiermeister, 1 Musterschreiber, 1 Feldscher, 2 Trompeter, 1 Schmied, 1 Plattner. Bei den schwedischen Truppen fehlten dagegen Sattler u. Plattner, bei den Nationalschweden gab es statt Sattler u. Plattner 1 Feldkaplan u. 1 Profos, was zeigt, dass man sich um das Seelenheil als auch die Marsch- u. Lagerdisziplin zu kümmern gedachte. Der Rittmeister beanspruchte in einer Kompanie Kürassiere 150 fl. Monatssold, d. h. 1.800 fl. jährlich, während ein bayerischer Kriegsrat 1637 jährlich 792 fl. erhielt, 1620 war er in der brandenburgischen Armee als Rittmeister über 50 Pferde nur mit 25 fl. monatlich dotiert gewesen. Als kommandierender Rittmeister einer Streifschar einer Besatzung erhielt er auf 1.000 Rt. Beute u. Ranzionierungen quasi als Gefahrenzuschlag 59 Rt. 18 Alb. 4 Heller; HOFMANN, Peter Melander. Bei seiner Bestallung wurde er in der Regel durch den Obristen mit Werbe- u. Laufgeld zur Errichtung neuer Kompanien ausgestattet. Junge Adlige traten oft als Rittmeister in die Armee ein.
[10] Hans Georg v. Arnim-Boitzenburg [Arnheim] [1583 Boitzenburg-28.4.1641 Dresden], polnische, dann schwedische Dienste, 1627 kaiserlicher Obrist, Feldmarschall, 1630 kurbrandenburgischer u. kursächsischer Feldmarschall, 1635 Ausscheiden wegen Prager Frieden, 1637 Verschleppung nach Schweden u. Flucht, ab 1641 Reorganisation der kursächsischen Armee. Vgl. STADTMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 30ff.; ARNIM, Jaspar von: http://www.vonarnim.com/portraits/Hans-Georg/Lebenslauf HansGeorg.pdf.
[11] Mantuanischer Erbfolgekrieg 1628-1631: Französische Truppen unter Leitung Richelieus marschierten im Dezember 1629 wiederum in Oberitalien ein, eroberten die Festung Pinerolo u. besetzten weite Teile des Herzogtums Savoyen. Richelieu verzichtete auf eine militärische Unterstützung v. Mantua, das zum zweiten Mal v. einem kaiserlichen Heer belagert wurde, weil er eine direkte Konfrontation vermeiden wollte. Die Verteidiger v. Mantua wurden zusätzlich durch die Einschleppung der Pest geschwächt, so dass der Herzog v. Nevers am 18.7.1630 kapitulieren musste. Daraufhin wurde die Stadt im sogenannten „Sacco di Mantova“ schwer geplündert, wobei Aldringen u. Gallas sich schwer bereichert hatten.
[12] Donauwörth [LK Donau-Ries]; HHSD VII, S. 147ff.
[13] Resident: Diplomatischer Vertreter zweiten bzw. dritten Ranges im Gegensatz zum Legaten oder Ambassador, der teilweise auch aus dem Land gejagt werden konnte, da er nicht den Schutz des Ambassadors besaß. Residenten waren selten adlig, an den Höfen der Souveräne waren sie in der Regel Gelehrte.
[14] Joachim [Jean] Transene [Transäus, Transehe, Traudieschen, Trauriz] v. Roseneck [9.9.1589 Schrunden (Kurland)-6.12.1673], schwedischer Resident 1631-1634, später kursächsischer Obrist. Vgl. DROSTE, Im Dienste der Krone, S. 411f.
[15] Berlin-Neukölln; HHSD X, S. 86ff.
[16] Papist: mlat. papista = Anhänger des Papstes, seit der Reformation von protestantischer Seite auch als Schimpfwort verwendet.
[17] IRMER, Die Verhandlungen Schwedens, 1. Teil, S. 169.
[18] Vgl. CATALANO, Ein Chamäleon; REBITSCH, Wallenstein; MORTIMER, Wallenstein; SCHUBERTH; REICHEL, Die blut’ge Affair’; MORTIMER, Wallenstein.
[19] Vgl. BROCKMANN, Dynastie; BIRELEY, Ferdinand II.
[20] Francesco [Antonio] Caretto [Carretto, Carretti, Caretti, Claretti], marchese di Grana [Marquis de Grande, Marqui de Grane, Gran, Grane v. Corretto, Coretto u. Grane] de Savona e Caretto, conte di Millesimo [1594/1590/1592-9.11.1651/1652], kaiserlicher Feldmarschall.
[21] inhaeriren: auf etwas bestehen.
[22] Wiener Neustadt; HHSÖ I, S. 614ff.
[23] HALLWICH, Wallenstein’s Ende, 2. Bd., S. 542.
[24] Forst: noch nicht identifiziert. Um Hinweise wird gebeten !
[25] respiciren: gehorchen.
[26] Pfalzburg [Phalsbourg, Dép. Moselle, Frankreich].
[27] Ludwig XIII. [27.9.1601 Fontainebleau-14.5.1643 Saint-Germain-en-Laye], 1610-1643 König v. Frankreich u. Navarra.
[28] Concino Concini, Marquis d’Ancre [um 1576 Florenz-24.4.1617 Paris), auch bekannt als Marschall d’Ancre, war der einflussreichste Mann in Frankreich während der Regentschaft Maria de’ Medicis.
[29] Condition: Dienst, Stelle.
[30] Passau; HHSD VII, S. 571ff.
[31] Philipp III. (Felipe III) [14.4.1578 Madrid-31.3.1621 Madrid], aus der spanischen Linie des Hauses Habsburg (Casa de Austria), v. 1598-1621 war er als Felipe III König v. Spanien u. des angehörigen Weltreiches, als Filippo II König v. Sizilien u. Neapel, sowie als Filipe II König v. Portugal u. als Filippo II König v. Sardinien.
[32] Fähnrich [schwed. fänrik, dän. fændrik, tschech. praporčík]: Rangunterster der Oberoffiziere der Infanterie u. Dragoner, der selbst bereits einige Knechte zum Musterplatz mitbrachte. Dem Fähnrich war die Fahne der Kompanie anvertraut, die er erst im Tod aus den Händen geben durfte. Der Fähnrich hatte die Pflicht, beim Eintreffen v. Generalspersonen die Fahne fliegen zu lassen. Ihm oblagen zudem die Inspektion der Kompanie (des Fähnleins) u. die Betreuung der Kranken. Der Fähnrich konnte stellvertretend für Hauptmann u. Leutnant als Kommandeur der Kompanie fungieren. Bei der Kavallerie wurde er Kornett genannt. Zum Teil begannen junge Adelige ihre militärische Karriere als Fähnrich. Vgl. BLAU, Die deutschen Landsknechte, S. 45f. In der brandenburgischen Armee bekam er monatlich 40 fl., nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630) 50 fl. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der Infanterie 48 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Als Fähnrich einer Streifschar aus einer Garnison erhielt er quasi als Gefahrenzuschlag pro 1.000 Rt. Beute u. Ranzion 17 Rt. 60 Alb. 2 Heller; HOFMANN, Peter Melander, S. 156.
[33] Jakob Hannibal II. Graf v. Hohenems [20.3.1595-10.4.1646], vorderösterreichischer Obrist.
[34] Aventurier (Volentier): Abenteurer, Schlachtenbummler, die zahlreich und zeitweise auf eigene Kosten im Heer dienten, auch Freibeuter (Kriegsunternehmer), Freireiter. Vgl. ERNSTBERGER, Abenteurer. Von den Städten wurde dagegen verlangt, dass sie diesen oft adeligen Schlachtenbummlern Quartier u. Unterhalt gaben. In der „Begründten Summarische Relation“ (Quelle 6) über die Schlacht bei Alerheim (1645) heißt es „Insonderheit ist vnder den Französischen Auenturirn, wie man nachricht hat / eine nit geringe anzahl / vnd darunder vil vornemme Leut / Todt gebliben“. Der Benediktiner-Abt Gaisser (1633); STEMMLER, Tagebuch 1. Bd., S. 336: „Bei dem Obersten fanden sich ein Joh. Heinrich von Bletz und Johann Kasimir Wamboldt von Umbstat, der Sproß einer adeligen Familie, der, als er als Schlachtenbummler dem Heere nachzog, in Emmingen gefangen worden war, ein gelehrter Mann, aber angesteckt von der Ketzerei, und wenn ihm der Wein zu Kopfe stieg, halbverrückt“.
[35] Kompanie [schwed. kompani, dän. kompany, tschech. rota]: Eine Kompanie zu Fuß (kaiserlich, bayerisch u. schwedisch) umfasste v. der Soll-Stärke her 100 Mann, doch wurden Kranke u. Tote noch 6 Monate in den Listen weiter geführt, so dass ihre Ist-Stärke bei etwa 70-80 Mann lag. Eine Kompanie zu Pferd hatte bei den Bayerischen 200, den Kaiserlichen 60, den Schwedischen 80, manchmal bei 100-150, zum Teil allerdings auch nur ca. 30. Geführt wurde die Fußkompanie v. einem Hauptmann, die berittene Kompanie v. einem Rittmeister. Vgl. TROUPITZ, Kriegs-Kunst. Vgl. auch „Kornett“, „Fähnlein“, „Leibkompanie“. Die Kompanie führten ein Hauptmann, ein Leutnant, ein Fähnrich, ein Feldwebel, ein Sergeant, ein Rüstmeister, ein Musterschreiber, die Korporale u. Rottmeister.
[36] Abdankung: Abdankungen erfolgten wegen Dienstverfehlungen im Felde u. Reformierung bzw. Auflösung v. Regimentern, vor allem nach Kriegsende. Abdankungen ganzer Truppenteile waren ihmmer sehr problematisch, z. T. auch mit Meutereien verbunden. Aus Schweinfurt wird berichtet; HAHN, Chronik 2. Theil, S. 362 (Datierung nach dem alten Stil): „Capitain Türkheimer bedankte am 14. Mai [1621; BW] seine, in die 16 Monate hier gelegene, Unions-Compagnie auf dem Markte ab. Die Soldaten machten einen Kreis um ihn und behielten ihn von 6 bis 8 Uhr darin, sie wollten ihn auch nicht eher herauslassen, als bis er sie bezahlt hätte, schimpften auf ihn und erzeigten sich sehr rebellisch. Am andern Tag fing er an sie auszuzahlen, darüber einer von seinen Leuten todt geschossen und zwey erstochen wurden. Die Bürger standen fast den ganzen Tag in der Rüstung, bis der Lärm geendigt war“. Zur Meuterei des Regiments Steinecker in Schweinfurt 1649 LORENTZEN, Schwed. Armee, S. 188: Die Soldaten wollten abgedankt werden, „um der Früchte des Friedens, der durch ihre Mitwirkung zu Stande gekommen sei, nun auch genießen zu können; die Krone Schwedens habe keine Feinde mehr, darum wollten sie sich auch nicht mehr mit Weib und Kind einen so weiten Weg hinschleppen lassen“. Vgl. ferner SCHMIDT, Chronica, S. 702f., für die schwedische Besatzung in Zwickau nach dem Westfälischen Frieden: „Umb diese Zeit etwas zuvor sahe man unter denen hier einqvartirten Soldaten wunderliche Verenderung: Etliche wurden froh / daß sie wiederumb frey zu werden Hoffnung hatten / etliche wurden betrübt / und wusten nicht was sie sich und die ihrigen zuernehren (denn die meisten hatten Weib und Kinder) fürnehmen solten: Etliche auch wurden grimmig und böse / stahlen und nahmen was sie ergreiffen und darvon bringen kunten / insonderheit waren die Kühe in Ställen nicht sicher. Denn es wurden derselben viel bey nächtlicher weise heraus gezogen / in Büschen und anders wo geschlachtet / das Fleisch aber und die Häute sind hernach hin und her verparthiret worden: wie sichs denn auch befunden / daß sie den 10. Junii in der Nacht / allein in den alten Gemäuer der abgebranten Kirche St. Mauricii zwo auff solche Art niedergeschlagen hatten“. Zur Abdankung der Kaiserlichen vgl. allgem. HOYOS, Ksl. Armee. Das THEATRUM EUROPAEUM 6. Bd., S. 778, berichtet über die Schwierigkeiten bei der Abdankung bayerischer Regimenter 1649: „Von mehrgedachter Chur-Bäyerischen Armee / hatten 7. Regimenter zu Pferd Ordre empfangen / nach Amberg zu gehen / umb sich allda abdancken zu lassen; die seynd auch allbereit im Anzug gewest: Demnach sie aber vernommen / daß man ihnen nicht mehr als dritthalb Monat geben wolle / weren sie wieder zurück in die Quartier gangen / hetten angefangen die Strassen sehr unsicher zu machen / dem Bawersmann allerhand Plagen angethan / und sich von niemand mehr wollen commandiren lassen. An einem andern Orth hatte ein Chur-Bäyerischer Obrister seiner Reutterey Ordre zu marchiren gegeben: Als nun 3. Reutter gesagt; Wenn man ihnen nicht mehr als dritthalb Monat Sold geben wolte / so begehrten sie nicht zu pariren. Darauff bemeldter Obrister 2. von selbigen justificiren lassen / der erste aber hat unter währender Action den Obristen erschossen / ist aber nachmahls / auß Befehl des Obristen Lieutenants / selbsten auch auffgehenckt worden; welche relation mit Brieffen / unterm Dato Regenspurg den 9. Martij / zu belegen / mit Hinzuthun / daß damahl der Cräyß-Tag zu Wasserburg annoch gewähret / und Chur-Bayern nicht allein die dritthalb Monat Solde / sondern auch die Verpflegung der Soldaten biß auff prima Maij begehret hetten“. Aus Schweinfurt wird berichtet; HAHN, Chronik 2. Theil, S. 362 (Datierung nach dem alten Stil): „Capitain Türkheimer bedankte am 14. Mai [1621; BW] seine, in die 16 Monate hier gelegene, Unions-Compagnie auf dem Markte ab. Die Soldaten machten einen Kreis um ihn und behielten ihn von 6 bis 8 Uhr darin, sie wollten ihn auch nicht eher herauslassen, als bis er sie bezahlt hätte, schimpften auf ihn und erzeigten sich sehr rebellisch. Am andern Tag fing er an sie auszuzahlen, darüber einer von seinen Leuten todt geschossen und zwey erstochen wurden. Die Bürger standen fast den ganzen Tag in der Rüstung, bis der Lärm geendigt war“. THEATRUM EUROPAEUM 6. Bd., S. 778, über die Schwierigkeiten bei der Abdankung bayerischer Regimenter 1649: „Von mehrgedachter Chur-Bäyerischen Armee / hatten 7. Regimenter zu Pferd Ordre empfangen / nach Amberg zu gehen / umb sich allda abdancken zu lassen; die seynd auch allbereit im Anzug gewest: Demnach sie aber vernommen / daß man ihnen nicht mehr als dritthalb Monat geben wolle / weren sie wieder zurück in die Quartier gangen / hetten angefangen die Strassen sehr unsicher zu machen / dem Bawersmann allerhand Plagen angethan / und sich von niemand mehr wollen commandiren lassen. An einem andern Orth hatte ein Chur-Bäyerischer Obrister seiner Reutterey Ordre zu marchiren gegeben: Als nun 3. Reutter gesagt; Wenn man ihnen nicht mehr als dritthalb Monat Sold geben wolte / so begehrten sie nicht zu pariren. Darauff bemeldter Obrister 2. von selbigen justificiren lassen / der erste aber hat unter währender Action den Obristen erschossen / ist aber nachmahls / auß Befehl des Obristen Lieutenants / selbsten auch auffgehenckt worden; welche relation mit Brieffen / unterm Dato Regenspurg den 9. Martij / zu belegen / mit Hinzuthun / daß damahl der Cräyß-Tag zu Wasserburg annoch gewähret / und Chur-Bayern nicht allein die dritthalb Monat Solde / sondern auch die Verpflegung der Soldaten biß auff prima Maij begehret hetten“. Der einfache bayerische Soldat wurde mit 12 Dukaten abgefunden.
[37] Soldatenkrankheiten: Die meisten Opfer des Krieges forderten Krankheiten u. Epidemien wie Pest, Pocken, Blattern, Ruhr, Grippen, Ungarische Krankheit etc., die v. den Soldaten eingeschleppt wurden. Als typische Soldatenkrankheiten galten dabei Rote Ruhr, Pocken, Grippen, Typhus, „die apokalyptischen Reiter des 17. Jahrhunderts“, sowie Skorbut, Blattern u. Syphilis – diese, schon im 16. Jahrhundert gleichbedeutend mit „Landsknecht“ verwandt u. meist von den Soldatenhuren übertragen wurde, (IRSIGLER; LASSOTTA, Bettler und Gaukler, S. 210ff.), die nur durch einen Absud aus verschiedenen Baumarten behandelt wurde – traten zusammen mit der Pest auf. Vgl. MÜHE, Gandersheim, S. 66: „Auch scheint die Zahl der Opfer nicht so groß gewesen zu sein, wie man gewöhnlich annimmt. Zwar schreibt der Rat am 12.7.1626 an Obristleutnant Allen nach Bockenem, daß ‚bey uns die eingerissen gewesene Peste, welche in schleuniger eill den einen vnd andern ehe den mans recht gewahr worden hinwegk nimpt, die heuser vnd gassen ledich vnd an der bürger Zahll einen großen riß macht, also gar daß wir auch vor wenig tagen noch einen newen Gottsacker ersehen müssen‘. Das klingt sehr erbärmlich, ist aber aus dem Grunde unzweifelhaft übertrieben, weil man damit eine Kompagnie Einquartierung abhalten wollte“. Das des Öfteren erwähnte Auftreten der Beulenpest hatte jedoch mit den Truppenbewegungen wenig zu tun. Bevölkerungsverluste durch Peste, wie endemische Krankheiten seit dem Mittelalter mit diesem Sammelbegriff bezeichnet wurden, traten vor allem dort auf, wo die einheimische Bevölkerung bereits durch Unterernährung u. Überanstrengung ohnehin geschwächt war. Hinter der Kopfkrankheit oder dem Hauptweh verbarg sich die Enzephalitis, die während des Sommers häufig erkennbar ist. Im Tross mitlaufende, verseuchte Pferde u. Rinder verbreiteten die Ansteckung in den umliegenden Bauernhöfen. Auch in Tillys Lager wütete die Pest, die jedoch unter den besser verpflegten u. besser untergebrachten Offizieren weniger Opfer forderte. Wohl aus diesen Gründen wurden größere Auseinandersetzungen vermieden, da in den ausgezehrten Quartieren an Leine u. Weser Massensterben durch endemische Krankheiten, hervorgerufen durch Unterernährung u. Überanstrengung, u. Desertion, z. T. liefen die Soldaten vor den Lagerseuchen davon, auftrat. Der Ausbruch v. Lagerseuchen (1626, nach dem Bericht des braunschweig-lüneburgischen Kapitäns Daniel Meyer) führte teilweise zur Massendesertion; Hauptstaatsarchiv Hannover Cal. Br. 16, Nr. 1141. 20-25 % Ausfälle pro Jahr sind wohl realistisch. Die Krankheiten wurden zudem durch Witterungsbedingungen wie Frost etc. begünstigt. Der Erzgebirgschronist Lehmann unter 1645, LEHMANN, Kriegsschronik, S. 160: „Diese Schwedische Armada ließ nichts hinder sich den krancke und giftige Seuchen in den Quartiren, darvon die leute angestecket in ziemlicher anzahl allenthalben in gebirge hinstarben, darneben viel koth und Unflat, das das gift in 10 jahren nicht aus dem gebirg und heußern hat können gebracht werden. Erschrecklich wahr zue sehen zum Scheibenberg, daß von denen 4 regiementern ein ansehlicher starcker reuter, der Sich zum Annenberg in Brandewein hatte zue tode gesoffen, wie ein todes vieh hergeschleift und ohne gepräng auf den Gottesacker begraben wurde mit den Nachspruch seines Feldpredigers: Hastu wohl gelebt, wirstus wohl erfinden: wehe deiner Seelen. Desgleichen, daß ein knecht vom regiement, der die Colicam an sich hatte, in der Wütung aufgestanden, von eines Marquetenders ledigen faß, weil kein bier mehr vorhanden, in des Bösen nahmen den Zapfen außgezogen, die klaren hefen eingelaßen und außgesoffen, darauf mit grausamer Gotteslesterung niedergefallen, sich gekrümmet und die Seele außgespien; es sindt auch sonsten 11 Soltaten und ihre jungen in Quartiren, Scheunen und Spittal gestorben, liegen blieben und begraben worden, etliche krancke Sindt nachgelauffen, aber meist den bauern in die hände gekommen“. In einem zeitgenössischen Bericht heißt es: „Imgleichen wahr unleugbars das etzliche und viele todte Corper in den heußeren gefunden so eins theils thodt geschlagen, andertheils vonn Kranckheit und Armodt gestorben, die denoch vonn den Kriegsleutten durch arme und beine gestochen, uhme zuersehen, ob sie den doet fingirten, sonder ob es auß Kranckeit oder anderer Gestalt beschehe“. SÖNNERT, Lembeck, S. 167. Der Rat v. Osnabrück lehnte 1642 die Aufnahme ruhrkranker schwedischer Soldaten des in schwedischen Diensten stehenden schottischen Stadtkommandanten J. Lumbsdain ab; STEINWASCHER; RÖTRIGE, Krieg, S. 79. Vgl. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 53ff. u. a. 75 % der Kriegsverluste sollen auf Krankheiten zurückzuführen sein.
[38] Ulm; HHSD VI, S. 808ff.
[39] Altenburg [LK Altenburger Land]; HHSD IX, S. 6ff.
[40] Regensburg; HHSD VII, S. 605ff.
[41] Donauwörth [LK Donau-Ries]; HHSD VII, S. 147ff.
[42] Spionage: Auf Spionage standen drakonische Strafen. LAVATER, KRIEGSBüchlein, S. 87: „Auch alle Spionen haben kein Quartier / sonder sollen ohn alle gnad gehenkt werden“. Teilweise wurden wie etwa in Olmütz oder Bad Windsheim Spione gevierteilt; DUDIK, Sammel-Chronik, S. 49; PASTORIUS, Kurtze Beschreibung, S. 101: „1632. Mense Martio kam der Landbetrieger (sonst der Kauser genannt) nacher Windsheim / in Veit Ströbels Wirths-Haus / dingete eine gute Mahlzeit an / und entlehnete 20. Fl. zur Einkauffung Habern / dann sein Herr würde auf den Abend mit etlichen 100. Säuen ankommen / er machte sich aber mit dem Gelde aus der Stadt / wurde hernach von denen Kayserl. Soldaten als ein Spion gevierteilt“. 1637 hatte Johann v. Werth einmal versucht, seine Ausgaben für Boten u. Spione v. Maximilian I. ersetzt zu bekommen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2450, fol. 347 (Ausfertigung). Maximilian I. schrieb ihm, er habe doch selbst den Vorteil davon gehabt, u. lehnte eine Erstattung ab. Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2450, fol. 350 (Entwurf): Maximilian I. an Werth, München, 1637 V 27. M. M., Fernere Beiträge, S. 434 (Prag, 17.8.1648): „Gefangennahme eines feindlichen Spions in weiblichen Kleidern und einiger Weiber, welche für den Feind Schwefel, Eisendraht und ähnliche Dinge kauften“. THEATRUM EUROPAEUM 3. Band, S. 137 (1633): „Eines sol dieses Orts ungeandert nicht bleiben / daß als vor hoch- und wolgedachte Herrn Altringer und Feria mit dem Gedancken ins Hertzogthumb Würtemberg einzubrechen umbgiengen / haben sie unterschiedliche Spionen und Kundschaffter außgesandt / die Päß und Steig desselben Lands abzusehen / und den Augenschein einzunehmen: Es kamen aber diese Spionen übel an / dann ihrer acht darvon gefänglich einbracht worden / unter welchen auch einer auß den Herrn Patribus Societatis von Ingolstadt gewesen / dieselbige seynd allesampt an die Päß und Steige auffgeknüpfft / der Herr Pater aber auff den Pfullinger Steig bey Reutlingen auffgehenckt worden“.
[43] Nürnberg; HHSD VII, S. 530ff.
[44] Georg Wilhelm Kurfürst v. Brandenburg [13.11.1595 Kölln-1.12.1640 Königsberg].
[45] procuriren: besorgen, beschaffen.
[46] schwedische Armee: Trotz des Anteils an ausländischen Söldnern (ca. 85 %; nach GEYSO, Beiträge II, S. 150, Anm., soll Banérs Armee 1625 bereits aus über 90 % Nichtschweden bestanden haben) als „schwedisch-finnische Armee“ bezeichnet. Die Unterscheidung zwischen der „Royal-Armee“, die v. Gustav II. Adolf selbst geführt wurde, u. den v. den Feldmarschällen seiner Konföderierten geführten „bastanten“ Armeen erscheint angesichts der Operationen der letzteren überflüssig. Nach LUNDKVIST, Kriegsfinanzierung, S. 384, betrug der Mannschaftsbestand (nach altem Stil) im Juni 1630 38.100, Sept. 1631 22.900, Dez. 1631 83.200, Febr./März 1632 108.500, Nov. 1632 149.200 Mann; das war die größte paneuropäische Armee vor Napoleon. 9/10 der Armee Banérs stellten deutsche Söldner; GONZENBACH, Der General Hans Ludwig von Erlach von Castelen II, S. 130. Schwedischstämmige stellten in dieser Armee einen nur geringen Anteil der Obristen. So waren z. B. unter den 67 Generälen u. Obristen der im Juni 1637 bei Torgau liegenden Regimenter nur 12 Schweden; die anderen waren Deutsche, Finnen, Livländern, Böhmen, Schotten, Iren, Niederländern u. Wallonen; GENTZSCH, Der Dreißigjährige Krieg, S. 208. Vgl. die Unterredung eines Pastors mit einem einquartierten „schwedischen“ Kapitän, Mügeln (1642); FIEDLER, Müglische Ehren- und Gedachtnis-Seule, S. 208f.: „In dem nun bald dieses bald jenes geredet wird / spricht der Capitain zu mir: Herr Pastor, wie gefället euch der Schwedische Krieg ? Ich antwortet: Der Krieg möge Schwedisch / Türkisch oder Tartarisch seyn / so köndte er mir nicht sonderlich gefallen / ich für meine Person betete und hette zu beten / Gott gieb Fried in deinem Lande. Sind aber die Schweden nicht rechte Soldaten / sagte der Capitain / treten sie den Keyser und das ganze Römische Reich nicht recht auff die Füsse ? Habt ihr sie nicht anietzo im Lande ? Für Leipzig liegen sie / das werden sie bald einbekommen / wer wird hernach Herr im Lande seyn als die Schweden ? Ich fragte darauff den Capitain / ob er ein Schwede / oder aus welchem Lande er were ? Ich bin ein Märcker / sagte der Capitain. Ich fragte den andern Reuter / der war bey Dreßden her / der dritte bey Erffurt zu Hause / etc. und war keiner unter ihnen / der Schweden die Zeit ihres Lebens mit einem Auge gesehen hette. So haben die Schweden gut kriegen / sagte ich / wenn ihr Deutschen hierzu die Köpffe und die Fäuste her leihet / und lasset sie den Namen und die Herrschafft haben. Sie sahen einander an und schwiegen stille“. Vgl. auch das Streitgespräch zwischen einem kaiserlich u. einem schwedisch Gesinnten „Colloquium Politicum“ (1632). Zur Fehleinschätzung der schwedischen Armee (1642): FEIL, Die Schweden in Oesterreich, S. 355, zitiert [siehe VD17 12:191579K] den Jesuiten Anton Zeiler (1642): „Copey Antwort-Schreibens / So von Herrn Pater Antoni Zeylern Jesuiten zur Newstadt in under Oesterreich / an einen Land-Herrn auß Mähren / welcher deß Schwedischen Einfalls wegen / nach Wien entwichen / den 28 Junii An. 1642. ergangen : Darauß zu sehen: I. Wessen man sich bey diesem harten und langwürigen Krieg in Teutschland / vornemlich zutrösten habe / Insonderheit aber / und für das II. Was die rechte und gründliche Ursach seye / warumb man bißher zu keinem Frieden mehr gelangen können“. a. a. O.: „Es heisst: die Schweden bestünden bloss aus 5 bis 6000 zerrissenen Bettelbuben; denen sich 12 bis 15000 deutsche Rebellen beigesellt. Da sie aus Schweden selbst jährlich höchstens 2 bis 3000 Mann ‚mit Marter und Zwang’ erhalten, so gleiche diese Hilfe einem geharnischten Manne, der auf einem Krebs reitet. Im Ganzen sei es ein zusammengerafftes, loses Gesindel, ein ‚disreputirliches kahles Volk’, welches bei gutem Erfolge Gott lobe, beim schlimmen aber um sein Erbarmen flehe“. Im Mai 1645 beklagte Torstensson, dass er kaum noch 500 eigentliche Schweden bei sich habe, die er trotz Aufforderung nicht zurückschicken könne; DUDÍK, Schweden in Böhmen und Mähren, S. 160.
[47] Bernhard Herzog v. Sachsen-Weimar [16.8.1604 Weimar-18.7.1639 Neuenburg am Rhein], schwedischer, dann französischer General. 1622 Teilnahme an den Treffen bei Wiesloch u. Wimpfen, 1623 bei Stadtlohn. 1625 Eintritt in dänische, 1631 in schwedische Dienste, April 1632 Beförderung zum General. In der Schlacht bei Lützen übernahm er nach dem Tod Gustav Adolfs v. Schweden den Oberbefehl über das schwedische Heer, als Donation erhielt er das Herzogtum Franken. 1635 Eintritt in französische Dienste, 1638 Sieg über die Kaiserlichen bei Rheinfelden, Dezember 1638 Einnahme v. Breisach. Vgl. JENDRE, Diplomatie und Feldherrnkunst; RÖSE, Herzog Bernhard der Große; DROYSEN, Bernhard von Weimar I, II.
[48] Christian II. Fürst v. Anhalt-Bernburg [11.8.1599-21.9.1656 Bernburg]. Vgl. das verdienstvolle, in Arbeit befindliche Großprojekt der Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel, unter: http://diglib.hab.de/edoc/ed000228/start.htm: Digitale Edition und Kommentierung der Tagebücher des Fürsten Christian II. von Anhalt-Bernburg (1599-1656). in: Editiones Electronicae Guelferbytanae. Wolfenbüttel 2013.
[49] Schlacht bei Lützen am 16.11.1632 zwischen den Schweden unter Gustav II. Adolf (18.000 Mann) u. den Kaiserlichen (16.000 Mann) unter Wallenstein. Die für die Schweden siegreiche Schlacht endete mit dem Tod Gustav Adolfs u. dem Rückzug Wallensteins, der etwa 6.000 Mann verloren hatte, nach Böhmen. Nach Lützen schlug Wallenstein keine Schlacht mehr. Vgl. dazu HAPPES ausführliche Schilderung und Reflexion der Ereignisse [HAPPE I 295 v – 302 r; mdsz.thulb.uni-jena]. Vgl. SIEDLER, Untersuchung; STADLER, Pappenheim, S. 729ff.; WEIGLEY, Lützen; BRZEZINSKI, Lützen 1632; MÖRKE, Lützen als Wende; WALZ, Der Tod, S. 113ff. Vgl. www.ra.se/kra/0425.html; 0425 a Sveriges krig, Krieget i Tyskland 1628-1648) unter 0425:03:107 „Keÿserliche Schlacht Ordnung Wie solche durch den General Walenstein ist gestellet vnd gehalten worden den 6. Novembris Anno 1632. vnd diese Schlachtordnung ist bestanden in nachfolgenden Nehmlichen 26,000 Mann Zue Fues, 2000. Dragons, 8000 Curassier, 5000 Herquebuss: 3000 Croat: insumma 44,000 Mann, die Fronte ist breit 979 Ruthen Reinlandisch macht 4895 Pass“. – Lützen [Burgenlandkreis]; HHSD XI, S. 286f.
[50] Bad Königshofen im Grabfeld [LK Rhön-Grabfeld]; HHSD VII, S. 368.
[51] 23.9.
[52] in specie: im Einzelnen.
[53] Interrogatorio: Befragung, Vernehmung.
[54] practicieren: intrigieren, vorgehen, etwas unternehmen gegen jemanden, betrügen, hinterhältige Anschläge verüben.
[55] Pilsen [Plzeň, Tschechien]; HHSBöhm, S. 444ff.
[56] Adam Erdmann Graf Trčka z Lipy [Terzka, Terzko, Trschka, Türzko] [1584, 1599, 1600-25.2.1634 Eger], kaiserlicher Obrist, Feldmarschallleutnant.
[57] Wilhelm v. Wchinitz u. Tettau [Vilém Vchynský ze Vchynic a z Tetova], Graf Kinský [Kinzky] [1574 oder 1582-25.2.1634 in Eger ermordet], Führer der böhmischen Emigranten. 1611 Oberstjägermeister des Königreichs Böhmen, 25.5.1618 einer der dreißig Direktoren, 26.8.1619 beteiligt an der böhmischen Königswahl, in der er für Johann Georg I. v. Sachsen votierte, konnte sein Eigentum aber nach der Niederschlagung der böhmischen Revolution vor der Konfiskation bewahren, 1628 auf Betreiben Wallensteins zum Grafen erhoben, 1630 Emigration nach Pirna, behielt aber seine böhmischen Güter, die er v. katholischen Amtsleuten verwalten ließ. Nach der Schlacht bei Breitenfeld nach Böhmen zurückgekehrt, wurde er beim Einfall kursächsischer Truppen gefangen genommen u. in lockerer Haft gehalten; während des 2. Generalats Wallenstein Vermittler zwischen Wallenstein, schwedischen u. französischen Diplomaten.
[58] Expedition: Auftrag.
[59] N Gumpelsheimer [ – ], Sekretär Franz Albrechts v. Sachsen-Lauenburg.
[60] Straubing; HHSD VII, S. 723ff.
[61] recenset: meint.
[62] Page: junger Adeliger, der kleinere Dienstleistungen unter Aufsicht des Kammerherrn in der Umgebung eines Fürsten verrichtete. Er wurde bei Hofe erzogen u. später Offizier oder selber Kammerherr.
[63] Eger [Cheb, Tschechien]; HHSBöhm, S. 119ff.
[64] Approchen: Bezeichnung für die Laufgräben (Annäherungswege) bei der militärischen Belagerung v. Festungen. Das Wort ist eine Eindeutschung des französischen Verbes s’approcher, sich nähern. Es handelt sich um eine Anlage, die der Angreifer einer Festung anlegen musste, bevor die Festung erstürmt werden konnte. Mit Hilfe einer Erdwalze (Sappe) konnte sich der Angreifer an die Festungsmauern heranarbeiten, um sie durch ein anschließendes Unterminieren zum Einsturz zu bringen. Mit Hilfe der Approchen konnte der Angreifer das Vorgelände gedeckt überschreiten. Sappen wurden v. den zu den ingenieurtechnischen Truppen gehörenden Sappeuren angelegt, die über besondere Ausrüstung wie z.B. Schanzkörbe verfügten oder den typischen, breitkrempigen Eisenhelm zum Schutz vor Geschossen, welche die Verteidiger von oben abschossen. Bei mittelalterlichen Burgbelagerungen wurden Sappen häufig eingesetzt, um das Mauerwerk der belagerten Festung aufzubrechen und die Mauer so weit auszuhöhlen, dass sie, evtl. durch Verbrennen des Stützgebälks, zum Einsturz gebracht werden konnte. Die Approchen bestanden aus einem Graben von etwa 2,5 m Sohlenbreite u. etwa 1,25 m Tiefe, der bis zur 3. Parallele im Zickzack geführt auf der der Festung zugekehrten Seite mit einer etwa 1 m hohen Erdschüttung versehen war. Die einzelnen Approchenzüge legte man vor den einspringenden Winkeln der Festungswerke an und führte die einzelnen Schläge so, dass ihre Verlängerung mindestens 50 m vor dem weitest vorspringenden Festungswerk vorbeischlug. Jeder vorwärtige Schlag wurde bogenförmig über den rückwärtig hinaus nach hinten verlängert, was man Haken oder Crochet nannte. Diese Haken dienten als Ausweichstellen u. der Aufstellung kleinerer Wachposten. Die zickzackförmigen Approchen wurden als einzelne Sappen ausgeführt. In geringerer Entfernung zur Festung, etwa v. der zweiten Parallele an, kam die vom Sappeur mit Wälzkorb u. sonstigem Hilfsgerät auszuführende völlige Sappe, später (ab etwa 1870) die einfache Erdwalze zur Anwendung. In nächster Nähe zur Festung, etwa vom Fuß des Glacis ab, hätten die Zickzacks allzu spitzwinklig werden müssen, um gegen bestreichendes Feuer geschützt zu sein. Man ging deshalb auf dieser Strecke v. der Anwendung der Zickzacks ab u. führte hier die Approchen derartig in gerader Richtung auf die Saillants der Angriffsfront weiter, dass sie durch Traversierung (Traversensappe, Würfelsappe) gegen bestreichendes Feuer geschützt wurden. Die Anlage v. Approchen seitens der Angreifer wurde v. den Verteidigern durch die langjährige Anpflanzung von tiefwurzelnden Pflanzen auf dem Glacis der Festung erschwert [Wikipedia].
[65] malecontent: unzufrieden.
[66] Obrist [schwed. överste, dän. oberst, tschech. plukovník]: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer u. exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung u. Bezahlung seiner Soldaten u. deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung u. Befehlsgewalt über Leben u. Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität u. Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) u. Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Zum Teil wurden Kriegskommissare wie Johann Christoph Freiherr v. Ruepp zu Bachhausen zu Obristen befördert, ohne vorher im Heer gedient zu haben; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2398, fol. 577 (Ausfertigung): Ruepp an Maximilian I., Gunzenhausen, 1631 XI 25. Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- u. Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold v. 500-800 fl. je nach Truppengattung, 500 fl. zu Fuß, 600 fl. zu Roß [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] in der kurbrandenburgischen Armee 1.000 fl. „Leibesbesoldung“ nebst 400 fl. Tafelgeld u. 400 fl. für Aufwärter. In besetzten Städten (1626) wurden z. T. 920 Rt. erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15). Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm als Obrist u. Hauptmann der Infanterie 800 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe v. Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung v. Heiratsbewilligungen, aus der Beute – hier standen ihm 27 Rt. 39 Albus pro 1.000 Rt. Beute zu; HOFMANN, Peter Melander, S. 156 – u. aus Ranzionsgeldern, Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung v. Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ, im Schnitt für 5 Rt., – u. auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung u. Beschaffung von Waffen, Bekleidung u. Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen – Obristen belieferten ihr Regiment mit Kleidung, Waffen u. Munition – , gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischenn handlung, S. 277 (1634) zur schwedischen Garnison: „Am gemelten dingstage sein 2 Soldaten bey mir hergangen bey r[atsherr] Joh[ann] Fischers hause. Der ein sagt zum andern: In 3 Wochen habe ich nur 12 ß [Schilling = 6 Heller = 12 Pfennig; das entsprach insgesamt dem Tageslohn eines Maurers; BW]. Ich wol, das der donner und der blytz inn der statt schlüge, das es bränte und kein hauß stehen bliebe. Muß das nicht Gott erbarmen. Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Zur brandenburgischen Armee heißt es; OELSNITZ, Geschichte, S. 64: „Fälle, daß die Obersten mit ihren Werbegeldern durchgingen, gehörten nicht zu den größten Seltenheiten; auch stimmte bei den Musterungen die Anzahl der anwesenden Mannschaften außerordentlich selten mit den in der Kapitulation bedingten. So sollte das Kehrberg’sche [Carl Joachim v. Karberg; BW] Regiment 1638 auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Es wurde dem Obersten der Proceß gemacht, derselbe verhaftet und kassirt. Aehnlich machte es der Oberst Rüdiger v. Waldow [Rüdiger [Rötcher] v. Waldow; BW] und es ließen sich noch viele ähnliche Beispiele aufführen“. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen u. nichts anderes als eine Form von Erpressung darstellten, u. die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) u. nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben u. Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über drei Regimenter), was Maximilian I. v. Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel v. seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S. 388) u. den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden u. auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist u. Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Dazu beanspruchte er auch die Verpflegung. OELSNITZ, Geschichte, S. 64f.: Der kurbrandenburgische Geheime Rat Adam Graf zu „Schwarzenberg spricht sich in einem eigenhändigen Briefe (22. August 1638) an den Geheimen Rath etc. v. Blumenthal [Joachim Friedrich Freiherr v. Blumenthal; BW] sehr nachtheilig über mehrere Obersten aus und sagt: ‚weil die officierer insgemein zu geitzig sein und zuviel prosperiren wollen, so haben noch auf die heutige stunde sehr viele Soldaten kein qvartier Aber vnter dem schein als ob Sie salvaguardien sein oder aber alte reste einfodern sollen im landt herumb vagiren vnd schaffen ihren Obristen nur etwas in den beutel vnd in die küch, Es gehöret zu solchen dantz mehr als ein paar weißer schue, das man dem General Klitzingk [Hans Kaspar [Caspar] v. Klitzing; BW] die dispositiones vom Gelde und vonn proviant laßen sollte, würde, wan Churt borxtorff [Konrad [Kurt] Alexander Magnus v. Burgsdorff; BW] Pfennigmeister vnd darvber custos wehre der katzen die kehle befohlen sein, wir haben vnd wissen das allbereit 23 Stäbe in Sr. Churf. Drchl. Dienst vnd doch ist kein einsiger ohne der alte Obrister Kracht [Hildebrand [Hillebrandt] v. Kracht; BW] der nit auß vollem halse klaget als ob Man Ihme ungerecht wehre, ob Sie In schaden gerieten, Man sol sie vornemen Insonderheit die, welche 2000 zu lievern versprochen vnd sich nit 300 befinden vndt sol also exempel statuiren – aber wer sol Recht sprechen, die höchste Im kriegsrath sein selber intressirt vnd mit einer suppen begossen“. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. Meist führte er auch seine Familie mit sich, so dass bei Einquartierungen wie etwa in Schweinfurt schon einmal drei Häuser „durch- und zusammen gebrochen“ wurden, um Raum zu schaffen; MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 504. Die z. T. für den gesamten Dreißigjährigen Krieg angenommene Anzahl v. rund 1.500 Kriegsunternehmern, von denen ca. 100 bis 300 gleichzeitig agiert hätten, ist nicht haltbar, fast alle Regimentsinhaber waren zugleich auch Kriegs- bzw. Heeresunternehmer. Moritz Heinrich v. Nassau-Hadamar [1626-1679] erhielt 1640 bereits mit 13 Jahren in Anerkennung der Verdienste seines Vaters Johann Ludwig ein Kürassierregiment u. den Sold eines Obristen; Dillenburgische Intelligenz-Nachrichten des Jahres 1779. Dillenburg 1779, Sp. 422. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Selbstzeugnissen, Chroniken etc. nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; BOCKHORST, Westfälische Adelige, S. 15ff., REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte 1. Bd., S. 413ff.
[67] chargiren: angreifen.
[68] Schelm: „Schelm“ war früher der Berufsname des Abdeckers. Jemanden einen Schelm (Bösewicht, Betrüger, Verführer, Schinder, Teufel) zu schelten, jemanden zum Schelmen zu machen, galt als eine der ehrenrührigsten Beschimpfungen, eine der größten Ehrverletzungen. Vgl. BERG, Regulating war, S. 55f. „Jemanden zum Schelmen machen“ hieß, in Kriegsgerichtsverfahren einen Straftäter für ehrlos zu erklären, aus der Armee zu verstoßen u. der Stadt/des Landes zu verweisen; WAAS, Chroniken I, S. 127. Zur grobianischen Schimpfartistik der Soldaten vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabruggischenn handlung, S. 36f.: „Die soldaten thun unse große uberlast, die manß personen mußen ihr dieb, schelm, boßwicht und hunde sein, die weibs personen ihr schand und brand, hurn auch, ihr hexen und zauberinnen. (57v) Ihr fluch und wunsch ist schrecklich, nicht allein die alten fluch der kriegs knecht und marter hansen, sondern neu fluchen, so der sathan herfur gebracht, als das dich der donner, blitz und hagel schlag“.
[69] Formalia: Förmlichkeiten, Floskeln, nach dem Römischen Recht förmlich festgelegte, ständig wiederkehrende Aussagen.
[70] Christian I. Pfalzgraf v. Zweibrücken-Birkenfeld-Bischweiler [3.9.1598 Birkenfeld-6.9.1654 Neuenstein], schwedischer General.
[71] Matthias [Matteo] [di] Gallas [Galas, Galasso], Graf v. Campo, Herzog v. Lucera] [17.10.1588 Trient-25.4.1647 Wien], kaiserlicher Feldmarschall u. Generalleutnant. 1606 Eintritt in spanische Dienste, 1615-1617 Teilnahme am Friaulischen Krieg, 1618 Beförderung zum Hauptmann, Kommandant v. Riva u. Bekanntschaft mit Johann v. Aldringen. Durch dessen Vermittlung 1629 Wechsel aus kurbayerischen in kaiserliche Dienste, nachdem Gallas die Festnahme wegen Unbotmäßigkeiten u. Erpressungen angedroht worden war. Am 18.7.1630 zusammen mit Aldringen Beteiligung an der Plünderung Mantuas, wo er (nach heutigen Begriffen) ein Millionenvermögen erbeutete. Am 10.3.1632 Erhebung in den Reichsgrafenstand, am 13.10.1632 Ernennung zum kaiserlichen Feldmarschall, im September 1633 zum Generalleutnant unter Wallenstein. Zusammen mit Aldringen u. Piccolomini betrieb Gallas die Entlassung Wallensteins. Am 24.1.1634 Übernahme des Oberbefehls über das kaiserliche Heer, nach Wallensteins Ermordung, deren Planung und Durchführung er Piccolomini überlassen hatte, erhielt er dessen Herrschaft Friedland. Am 5./6.9.1634 hatte Gallas entscheidenden Anteil am Sieg über die Schweden bei Nördlingen. Sein schlechter Ruf als Trinker u. Spieler sowie glücklos verlaufene Feldzüge wie im Winter 1633 in Schlesien, 1635/1636 in Lothringen, 1637 gegen Johan Banér u. im Winter 1644 im Rückzug vor Lennart Torstensson brachten ihm bis heute den Ruf eines “Heeresverderbers” ein. Im November 1639 wurde Gallas entlassen, anschließend erneut berufen, im Januar 1645 wiederum entlassen, um dann von Dezember 1646 bis zu seinem Tod letztmalig das Kommando zu übernehmen. Vgl. REBITSCH, Gallas I; REBITSCH, Gallas II; BECKER, Gallas; KILIÁN, Johann Matthias Gallas.
[72] Maximilian Adam Landgraf v. Leuchtenberg [17. Oktober 1611-1.11.1646 Nördlingen], Landgraf v. Leuchtenberg 1621-1646.
[73] Meile: 1 Meile = ca. 7,420 km, eine schwedische (auch große) wie auch westfälische große Meile wurde mit 10 km bzw. 10, 044 km gerechnet. In der Regel kein bestimmtes Maß, sondern eine Strecke, „die ein Fußgänger ohne Anstrengung in zwei Stunden zurücklegen“ konnte. HIRSCHFELDER, Herrschaftsordnung, S. 192.
[74] Leutnant [schwed. Löjtnant, dän. Løjtnant, tschech. poručik]: Der Leutnant war der Stellvertreter eines Befehlshabers, insbesondere des Rittmeisters oder des Hauptmanns. Wenn auch nicht ohne Mitwissen des Hauptmannes oder Rittmeisters, hatte der Leutnant den unmittelbarsten Kontakt zur Kompanie. Er verdiente je nach Truppengattung monatlich 35-80 fl. – zumindest wurden in den besetzten Städten monatlich 80 Rt. (120 fl.) erpresst; HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15 -, was etwa dem Sold eines bayerischen Kriegsrats entsprach. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der Infanterie 60 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Als einer Leutnant einer Streifschar aus einer Garnison erhielt er quasi als Gefahrenzuschlag pro 1.000 Rt. Beute u. Ranzion 28 Rt. 54 Alb. 6 Heller; HOFMANN, Peter Melander, S. 156. LAVATER, KRIEGSBüchlein, S. 52f.: „Ein Leutenant wird von dem wörtlein Lieutenant, quasi locum tenens, Ort / Platz / Stell- oder Statthalter eines Capitains genant / diweil er in abwesen seines Capitains desselben Stell verwaltet / er könnte auch der Unterhaubtmann geheissen werden. Ein solcher sol ein dapferer / aufrichtiger / Kriegsgeübter / und praver Cavalier seyn / und ist dem Capitain der nächste: in dessen abwesen commandiert er follkommen / und hat auch in gegenwart des Capitains den gantzen Befehl über die Compagnie: dann wann dem Capitain von dem Regiment etwas anbefohlen wird / so gibt er dem Leutenant Ordre / wie er sich in einem und anderem verhalten solle / der dann durch seine nachgesetzte Officier den Befehl follstrecken laßt: Dieser sol auch des Capitains guten Namen / Ehr / und Reputation lieb haben und schirmen / alß sein eigen Leben und Ehr / und sich sonderlich dem Capitain um dapfere und versuchte Soldaten umschauen / auch wie er die Soldaten logiren und wol einquartieren möge: Darneben soll er fleissig achtung geben / daß alles gleich zugehe / nach guter ordnung und ohne klag. Alle Abend sol er sich auf der Parade finden lassen / und sehen / wo mangel erscheine: ob auch die Parade / Wacht / und Ordre wol angestellet und gehalten werden: dagegen sol er sich in seinem Commandement gravitetisch und ernsthaft erzeigen / daß ihn seine untergebene Officier und Soldaten ehren / und so wol alß den Capitain fürchten. Die Soldaten werden auch durch ihn gestraft / und ligt ihme aller Last auf dem hals: dann so er die Compagnie nicht versehen müßte / mangelte man keinen Leutenant. Sein Oberwehr ist eine Partisane / er thut keine Wacht / alß die Haubtwacht / da die Compagnie wachet. Er sol auch die Corporalschaften an Mannschaft gleich außtheilen / und keiner mehr versuchte Soldaten geben alß der anderen / daß einer die besten / ein anderer aber die schlechtesten Soldaten habe / woran in einer Occassion vil gelegen ist: Er sol den strafwürdigen streng / den gehorsamen aber gutthätig seyn: Er sol auch aller Soldaten humores erkennen. In summa / er sol wüssen in abwesen des Capitains die Compagnie mit satsamer genugthuung zuregieren / alß wann der Capitain selbst zugegen were / und beyde Officia unklagbar zuverwalten“.
[75] Hans [Johann] Ulrich Freiherr v. Bissingen [Bissinger] [ -1658], kaiserlicher Obrist.
[76] Streifpartei: I. Streifkorps; Reiterabteilung, die entweder zur Aufklärung oder zu überraschenden Handstreichen vom zuständigen Kommandeur ausgesandt wurde oder eine auf eigene Rechnung oder mit Wissen des an der Beute beteiligten Kommandeurs herumstreifende Abteilung, um Beute zu machen, Nahrung zu beschaffen oder die Bevölkerung zu terrorisieren. Am 9.5.1643 schrieb Ferdinand III. an Gallas: „auch die Streifparteien gehören bestrafft […], da sy die unterthanen unerhörter barbarischer weiß tractirn, denenselben wan sy nit gleich alles nach ihrem willen thuen, löcher durch die nasen bohren, strick dardurch ziehen und sie die [wie ?] unvernünfftigen thiere mit herumben ziehen, theils gar pulver in die nasenlöcher, auch mundt und ohren stecken und dasselbe anzünden, oder aber haisses bley hinein gießen, auch wohl ihre händt und fueß abhacken, ganze dörffer außplendern, und viel pferdt und viech mit weckh treiben“. REBITSCH, Gallas, S. 218f. II. Kriegspartei: reguläre Truppenabteilung. Vgl. KROENER, Kriegsgurgeln. III. Banden aus Deserteuren, Straftätern, vertriebenen Bauern, die z. T. in Stärke von 400 Mann bevorzugt Dörfer überfielen. LEHMANN, Kriegschronik, S. 105, zu einer Strafaktion: „Zue Crandorf hielte Sich auf Johans Lorentz, ein versuchter Churfürstlicher reuter, aber arger Mauser, der uff den Schwedenschlag an der Böhmischen gräntze großen schaden gethan. Den nahm Künemann, ein keyßerlicher Leutenandt und werber von den Platten mit 6 musquetiren des Nachts auß den bette, führeten ihn biß an Breittenbrunner Wiltzaun, schoßen in todt, zogen ihn auß und ließen ihn liegen, der den 25. April in einen Winckel auf den Gottesacker wurd begraben“. Vgl. auch das Edikt der Grafschaft Limburg (1627): „waß maßen vnd vielfeltiger Dagten Vorkommen [ist], dass sich in Vnser[er] Graffschafft Lymburg fast täglichen Partheyen vnd Soldaten vnd auch noch woll herrenloses Gesindling in Büschen, Bergen vnd Strauchen auffhalten, welche nicht allein Vnsern Vnderthanen, sondern auch der benachbarten Neutralen pressen, knebeln, fangen, stechen vnd sonsten übell tractieren […], welches allen Rechten, Erbarkeitt, guter Policey vnd gemeiner Wolfahrt, auch des Heiligen Reiches Landtfrieden vnd anderen Satzungen zuwiederläufft“. MARRA, Tod, S. 140. „Je länger der Krieg dauerte, um so ärger wurde es. Eine Beschwerde der anhaltischen Fürsten vom 22. Januar 1639 an den Kaiser schildert die Zustände im Lande wie folgt: ‚Die meisten Völker haben sich von der Armee abgetan und unser Fürstentum durch und durch gestreift, Dörfer und Städte, derunter Jeßnitz und Raguhn, ausgeplündert, Adlige und andere Standespersonen ermordet und verwundet, Dörfer in Brand gesteckt, teils ohne Not niedergerissen, Bauernkinder geschlachtet, den Weibern die Brüste abgeschnitten und gegessen, dazu das Land dermaßen verderbt, daß fast niemand sich auf dem Lande aufhalten und das Feld bestellen, noch die Reichsanlage abführen kann“. WÜRDIG; HEESE, Dessauer Chronik, S. 222. Im Juni 1647 ordnete der Kommandant v. Lippstadt, Rollin de St. André, an, dass alle herumstreifenden Soldaten ohne Ausweispapiere zu erschießen seien. CONRAD; TESKE, Sterbzeiten, S. 51. Vgl. THEATRUM EUROPAEUM 4. Bd., S. 617 (1641): „Vmb den Eingang Junii liesse sich ein Brandenburgischer Rittmeister gelüsten in Mechelnburg wider voriges Verbott zustreiffen / der auch dariñen geplündert hatte: Darwider Gen. Major Axel Lille vber einen / dem beschehenē Anbringen zu widerlauffenden actum, sich beklagte. Herr Statthalter Marggraffe Ernst liesse diesen Rittmeister einziehen / vnd im Kriegsrecht widerfahren / darumb er enthauptet / vnnd zehen seiner Gehülffen auffgehenckt worden“. Der vorderösterreichische Obrist entschuldigte gegenüber Erzherzogin Claudia v. Tirol 1633 seine Soldaten damit, dass diese „aus noth und hunger verursacht werden, zuweilen anderwerts was zu suchen“. SCHENNAT, Tiroler Landesverteidigung, S. 354.
[77] Johann Georg I. Kurfürst v. Sachsen [5.3.1585 Dresden-8.10.1656 Dresden], regierte 1611-1656, verheiratet mit Magdalena Sibylla v. Preußen [1586-1659]; ESSEGERN, Fürstinnen. Nach der Verpfändung der Ober- u. der Niederlausitz militärisches Eingreifen gegen Friedrich V. u. die abtrünnigen Länder der böhmischen Krone, nach der Niederlage Friedrichs V. erfolgloses Eintreten für dessen Kurrechte. 1631 Scheitern des Versuchs, Kursachsen als Führungsmacht der protestantischen Reichsstände als dritte Kraft gegenüber der kaiserlich-ligistischen Seite u. der schwedischen Partei zu etablieren, nach Tillys Einmarsch in Sachsen Anschluss an Schweden, nach der Schlacht bei Nördlingen 1634 u. dem Prager Frieden 1635 Übertritt auf die kaiserliche Seite, 1645 Waffenstillstand mit Schweden u. Frieden v. Eilenburg. THOß, Sachsen; GOTTHARD, Johann Georg I.; BURKHARDT, Der Dreißigjährige Krieg und die sächsische Politik.
[78] Magdalena Sibylla v. Sachsen [23.12.1617 Dresden-6.1.1668 Altenburg] war durch Heirat mit Christian v. Dänemark [10.4.1603 Kopenhagen-2.6.1647 Gorbitz bei Dresden] Kronprinzessin v Dänemark u. Norwegen sowie später Herzogin v. Sachsen-Altenburg.
[79] Claude de Salles, baron de Rorté [nach 1595-Mai 1648], französischer Gesandter, Resident in Schweden.
[80] Dresden; HHSD VIII, S. 66ff.
[81] Hamburg; HHSD I, S. 83ff.
[82] Krone: „nach der Frankfurter taxordnung von 1623 war die welsche crone 2 fl., spanische und französische crone 2 fl. 4 kr., silberkrone 1 fl. 44 kr“ [DWB].
[83] Heinrich Hildebrand v. Einsiedel auf Scharfenstein [3.3.1586 Dresden-19.2.1651 Scharfenstein], kursächsischer Geheimer Rat u. Vize-Oberhofrichter. Vgl. MATTHES, Einsiedel (zu Scharfenstein), Heinrich Hildebrand (Hildebrandt) von.
[84] Nickel [Nicol] Gebhard v. Miltitz [3.10.1597 Steinburg-9.4.1635 Dresden ], kursächsischer Geheimer Rat. WITTIG, Martin, Miltitz (zu Siebeneichen, Langburkersdorf und Berthelsdorf), Nickel (Nicol) Gebhard von, in: Sächsische Biografie, hrsg. vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde e. V., bearb. v. Martina Schattkowsky, Online-Ausgabe: http://www.isgv.de/saebi/ (1.1.2018).
[85] Heinrich v. Schlick [Schlik, Šlik], Graf zu Bassano [Passaun] u. Weißkirchen [1580-5.1.1650 Wien], kaiserlicher Feldmarschall, Hofkriegsrat.
[86] in particulari: im Einzelnen.
[87] IRMER, Die Verhandlungen 3. Bd., S. 376ff.
[88] Jeremias Kaiser [ – ], Sekretär des Franz Albrecht v. Sachsen-Lauenburg.
[89] IRMER, Die Verhandlungen 3. Bd., S. 391.
[90] IRMER, Die Verhandlungen 3. Bd., S. 395.
[91] in loquendo liber: frei in seinen Reden.
[92] engagiren: Dienst annehmen.
[93] suspicionen: Verdächtigungen.
[94] IRMER, Die Verhandlungen 3. Bd., S. 396.
[95] expresse: ausdrücklich.
[96] IRMER, Die Verhandlungen 3. Bd., S. 421.
[97] Christian II. Fürst v. Anhalt-Bernburg [11.8.1599-21.9.1656 Bernburg]. Vgl. das verdienstvolle, in Arbeit befindliche Großprojekt der Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel, unter: http://diglib.hab.de/edoc/ed000228/start.htm: Digitale Edition und Kommentierung der Tagebücher des Fürsten Christian II. von Anhalt-Bernburg (1599-1656). in: Editiones Electronicae Guelferbytanae. Wolfenbüttel 2013.
[98] Ludwig XIII. [27.9.1601 Fontainebleau-14.5.1643 Saint-Germain-en-Laye], 1610-1643 König v. Frankreich u. Navarra.
[99] http://diglib.hab.de/edoc/ed000228/start.htm.
[100] Wilhelm [Guillaume de] Freiherr (1634), Graf (1649) v. Lamboy [Lamboj, Lambri, Lamboji, Lampoi, Lambey] [um 1590-13.12.1659 Schloss Dymokury], kaiserlicher Feldmarschall.
[101] Schlacht bei Kempen am 17.1.1642: Sieg der Franzosen unter Guébriant u. der Weimarer u. Hessen-Kasselischen unter Kaspar v. Eberstein über die katholischen (kaiserlichen u. kurkölnischen) Truppen unter dem Befehl des Wilhelm v. Lamboy in der Heide zwischen Kempen, Hüls, Krefeld u. St. Tönis am Niederrhein ausgetragen wurde. Das Gefecht endete mit einer vernichtenden Niederlage der kaiserlich-kölnischen Verteidiger. Lamboy hatten 8.-9.000 Mann unterstanden, ca. 1.000 (nach anderen Angaben 2.500) wurden getötet, die meisten wurden versprengt oder gefangen genommen (4.000). 146 Fahnen und Standarten, dazu der ganze Tross fielen in die Hände der Sieger. In der Folge fiel das nördliche Kurköln unter protestantische Besatzung. WASSENBERG, Florus, S. 464ff. (unter Quelle 16). – Kempen [LK Kempen-Krefeld]; HHSD III, S. 384ff.
[102] Tönisvorst [LK Viersen].
[103] Kriegsgefangene: Zur Gefangennahme vgl. die Reflexionen des schottischen Söldners Monro bei MAHR, Monro, S. 46: „Es ist für einen Mann besser, tüchtig zu kämpfen und sich rechtzeitig zurückzuziehen, als sich gefangennehmen zu lassen, wie es am Morgen nach unserem Rückzug vielen geschah. Und im Kampf möchte ich lieber ehrenvoll sterben als leben und Gefangener eines hartherzigen Burschen sein, der mich vielleicht in dauernder Haft hält, so wie viele tapfere Männer gehalten werden. Noch viel schlimmer ist es, bei Gefangennahme, wie es in gemeiner Weise immer wieder geübt wird, von einem Schurken nackt ausgezogen zu werden, um dann, wenn ich kein Geld bei mir habe, niedergeschlagen und zerhauen, ja am Ende jämmerlich getötet zu werden: und dann bin ich nackt und ohne Waffen und kann mich nicht verteidigen. Mein Rat für den, der sich nicht entschließen kann, gut zu kämpfen, geht dahin, daß er sich dann wenigstens je nach seinem Rang gut mit Geld versehen soll, nicht nur um stets selbst etwas bei sich zu haben, sondern um es an einem sicheren Ort in sicheren Händen zu hinterlegen, damit man ihm, wenn er gefangen ist, beistehen und sein Lösegeld zahlen kann. Sonst bleibt ihm nichts anderes übrig, als sich zu entschließen, in dauernder Gefangenschaft zu bleiben, es sei denn, einige edle Freunde oder andere haben mit ihm Mitleid“. Nach Lavater, Kriegs-Büchlein, S. 65, hatten folgende Soldaten bei Gefangennahme keinerlei Anspruch auf Quartier (Pardon): „wann ein Soldat ein eysen, zinne, in speck gegossen, gekäuete, gehauene oder gevierte Kugel schiesset, alle die gezogene Rohr und französische Füse [Steinschloßflinten] führen, haben das Quartier verwirkt. Item alle die jenigen, die von eysen geschrotete, viereckige und andere Geschröt vnd Stahel schiessen, oder geflammte Dägen, sollt du todt schlagen“. Leider reduziert die Forschung die Problematik der de facto rechtlosen Kriegsgefangenen noch immer zu einseitig auf die Alternative „unterstecken“ oder „ranzionieren“. Der Ratsherr Dr. Plummern berichtet (1633); SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Eodem alß die von Pfullendorff avisirt, daß ein schwedischer reütter bei ihnen sich befinnde, hatt vnser rittmaister Gintfeld fünf seiner reütter dahin geschickht sollen reütter abzuholen, welliche ihne biß nach Menßlißhausen gebracht, allda in dem wald spolirt vnd hernach zu todt geschoßen, auch den bauren daselbst befohlen in den wald zu vergraben, wie beschehen. Zu gleicher zeit haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd naher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächts sein sollen, dahero weiln rittmaister Gintfeld ein gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen wird“. Der Benediktiner-Abt Gaisser berichtet zu 1633; STEMMLER, Tagebuch 1. Bd., S. 415: „Der Bürger August Diem sei sein Mitgefangener gewesen, für den er, falls er nicht auch in dieser Nacht entkommen sei, fürchte, daß er heute durch Aufhängen umkomme. Dieser sei, schon vorher verwundet, von den Franzosen an den Füßen in einem Kamin aufgehängt und so lange durch Hängen und Rauch gequält worden, bis das Seil wieder abgeschnitten worden sei und er gerade auf den Kopf habe herabfallen dürfen“. Soldaten mussten sich mit einem Monatssold freikaufen, für Offiziere gab es je nach Rang besondere Vereinbarungen zwischen den Kriegsparteien. Das Einsperren in besondere Käfige, die Massenhinrichtungen, das Vorantreiben als Kugelfang in der ersten Schlachtreihe, die Folterungen, um Auskünfte über Stärke u. Bewegung des Gegners zu erfahren, die Hungerkuren, um die „Untersteckung“ zu erzwingen etc., werden nicht berücksichtigt. Frauen, deren Männer in Gefangenschaft gerieten, erhielten, wenn sie Glück hatten, einen halben Monatssold bis zwei Monatssolde ausgezahlt u. wurden samt ihren Kindern fortgeschickt. KAISER, Kriegsgefangene; KROENER, Soldat als Ware. Die Auslösung konnte das eigene Leben retten; SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Zu gleicher zeitt [August 1630] haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd nacher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächte sein sollen, dahero weiln rittmeister Gintfeld eine gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen worden“. Teilweise beschaffte man über sie Informationen; SEMLER, Tagebücher, S. 70 (1633): „Wie beschehen vnd seyn nahendt bei der statt [Überlingen; BW] vier schwedische reütter, so auf dem straiff geweßt, von vnsern tragonern betretten [angetroffen; BW], zwen darvon alsbald nidergemacht, zwen aber, so vmb quartier gebeten, gefangen in die statt herein gebracht worden. Deren der eine seines angebens Christian Schultheß von Friedland [S. 57] auß dem hertzogthumb Mechelburg gebürtig vnder der kayßerlichen armada siben jahr gedient vnd diesen sommer zu Newmarckht gefangen vnd vndergestoßen [am 30.6.1633; BW] worden: der ander aber von Saltzburg, vnderm obrist König geritten vnd zu Aichen [Aichach; BW] in Bayern vom feind gefangen vnd zum dienen genötiget worden. Vnd sagte der erste bei hoher betheurung vnd verpfändung leib vnd lebens, dass die schwedische vmb Pfullendorff ankomne vnd noch erwartende armada 24 regimenter starck, vnd werde alternis diebus von dem Horn vnd hertzogen Bernhard commandirt; führen 4 halb carthaunen mit sich vnd ettlich klainere veld stückhlin. Der ander vermainte, daß die armada 10.000 pferdt vnd 6.000 zu fůß starckh vnd der so geschwinde aufbruch von Tonawerd [Donauwörth; BW] in diese land beschehen seye, weiln man vernommen, dass die kayserische 8000 starckh in Würtemberg eingefallen“. Auf Gefangenenbefreiung standen harte Strafen. Pflummern hält in seinem Tagebuch fest: „Martij 24 [1638; BW] ist duca Federico di Savelli, so in dem letzsten vnglückhseeligen treffen von Rheinfelden den 3 Martij neben dem General von Wert, Enckefort vnd andern obristen vnd officiern gefangen vnd bis dahin zu Lauffenburg enthallten worden, durch hilff eines weibs auß: vnd den bemellten 24 Martij zu Baden [Kanton Aargau] ankommen, volgenden morgen nach Lucern geritten vnd von dannen nach Costantz vnd seinem vermellden nach fürter zu dem general Götzen ihne zu fürderlichem fortzug gegen den feind zu animirn passirt. Nach seinem außkommen seyn ein officier sambt noch einem soldaten wegen vnfleißiger wacht vnd der pfarherr zu Laufenburg neben seinem capellan auß verdacht, daß sie von deß duca vorhabender flucht waß gewüßt, gefänglich eingezogen, die gaistliche, wie verlautt, hart torquirt [gefoltert; BW], vnd obwoln sie vnschuldig geweßt, offentlich enthauptet; die ihenige fraw aber, durch deren hauß der duca sambt seinem camerdiener außkommen, vnd noch zwo personen mit růthen hart gestrichen worden“. Der Benediktiner-Abt Gaisser berichtet über die Verschiffung schwedischer Gefangener des Obristen John Forbes de Corse von Villingen nach Lindau (1633); STEMMLER, Tagebücher Bd. 1, S. 319: „Abschreckend war das Aussehen der meisten gemeinen Soldaten, da sie von Wunden entkräftet, mit eigenem oder fremdem Blute besudelt, von Schlägen geschwächt, der Kleider und Hüte beraubt, viele auch ohne Schuhe, mit zerrissenen Decken behängt, zu den Schiffen mehr getragen als geführt wurden, mit harter, aber ihren Taten angemessener Strafe belegt“. Gefangene waren je nach Vermögen darauf angewiesen, in den Städten ihren Unterhalt durch Betteln zu bestreiten. Sie wurden auch unter Offizieren als Geschenk gebraucht; KAISER, Wohin mit den Gefangenen ?, in: http://dkblog.hypotheses.org/108: „Im Frühsommer 1623 hatte Christian von Braunschweig, bekannt vor allem als ‚toller Halberstädter’, mit seinen Truppen in der Nähe Göttingens, also im Territorium seines älteren Bruders Herzog Friedrich Ulrich, Quartier genommen. In Scharmützeln mit Einheiten der Armee der Liga, die damals im Hessischen operierte, hatte er einige Gefangene gemacht. Was sollte nun mit diesen geschehen? Am 1. Juli a. St. wies er die Stadt Göttingen an, die gefangenen Kriegsknechte nicht freizulassen; vielmehr sollte die Stadt sie weiterhin ‚mit nottürfftigem vnterhalt’ versorgen, bis andere Anweisungen kämen. Genau das geschah wenige Tage später: Am 7. Juli a. St. erteilte Christian seinem Generalgewaltiger (d. h. der frühmodernen Militärpolizei) den Befehl, daß er ‚noch heutt vor der Sonnen vntergangk, viertzig dero zu Göttingen entthaltenen gefangenen Soldaten vom feinde, den Lieutenantt vnd Officiers außsgenommen, Laße auffhencken’. Um den Ernst der Anweisung zu unterstreichen, fügte er hinzu, daß dies ‚bei vermeidung vnser hochsten vngnad’ geschehen solle. Der Generalgewaltiger präsentierte daraufhin der Stadt Göttingen diesen Befehl; bei der dort überlieferten Abschrift findet sich auf der Rückseite die Notiz vom Folgetag: ‚Vff diesen Schein seindt dem Gewalthiger 20 Gefangene vff sein darneben mundtlich andeuten ausgevolgtt worden’. Der Vollzug fand also offenbar doch nicht mehr am 7. Juli, am Tag der Ausfertigung des Befehls, statt. Aber es besteht kaum ein Zweifel, daß zwanzig Kriegsgefangene mit dem Strang hingerichtet wurden. (StA Göttingen, Altes Aktenarchiv, Nr. 5774 fol. 2 Kopie; der Befehl an die Stadt Göttingen vom 1.7.1623 a.St. ebd. fol. 32 Ausf.)“. Bericht aus Stettin vom 8.4.1631; Relation Oder Bericht Auß Pommern. o. O. 1631: „Den 27. Martii sind alhier 108 gefangene eingebracht deren nach mehr folgen sollen / die werden alle in Schweden ins bergwerck gesand / das sie etwas redliches arbeiten lernen“. Teilweise wurden Gefangene auch unter den Offizieren verkauft; MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 607 (Schweinfurt 1645). Zur Problematik vgl. KAISER, Kriegsgefangene in der Frühen Neuzeit, S. 11-14. 1633 kostete die Auslösung bei der Kavallerie: Obrist 600 Rt. aufwärts, Obristleutnant 400 Rt., Obristwachtmeister 300 Rt., Rittmeister 200 Rt., Kapitänleutnant 70 Rt., Leutnant 60 Rt. bis 10 Rt. für einen Marketender, nach der Schlacht bei Jankau (1645) Obrist 1000 Rt., Obristleutnant 500 Rt., Obristwachtmeister 300 Rt., Hauptmann 75 Rt., Kapitänleutnant u. Leutnant 50 Rt.; GANTZER, Archivalien, S. 40f. Einfache Soldaten sollten gegenseitig um einen Monatssold ausgelöst werden.
[104] STROTHMANN, Westfalen, S. 125.
[105] Vgl. BINGEL, Das Theatrum Europaeum; SCHOCK; ROßBACH; BAUM, Das Theatrum Europaeum.
[106] THEATRUM EUROPAEUM 4. Bd., S. 800.
[107] Obrist [schwed. överste, dän. oberst, tschech. plukovník]: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer u. exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung u. Bezahlung seiner Soldaten u. deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung u. Befehlsgewalt über Leben u. Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität u. Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) u. Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Zum Teil wurden Kriegskommissare wie Johann Christoph Freiherr v. Ruepp zu Bachhausen zu Obristen befördert, ohne vorher im Heer gedient zu haben; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2398, fol. 577 (Ausfertigung): Ruepp an Maximilian I., Gunzenhausen, 1631 XI 25. Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- u. Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold v. 500-800 fl. je nach Truppengattung, 500 fl. zu Fuß, 600 fl. zu Roß [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] in der kurbrandenburgischen Armee 1.000 fl. „Leibesbesoldung“ nebst 400 fl. Tafelgeld u. 400 fl. für Aufwärter. In besetzten Städten (1626) wurden z. T. 920 Rt. erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15). Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm als Obrist u. Hauptmann der Infanterie 800 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe v. Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung v. Heiratsbewilligungen, aus der Beute – hier standen ihm 27 Rt. 39 Albus pro 1.000 Rt. Beute zu; HOFMANN, Peter Melander, S. 156 – u. aus Ranzionsgeldern, Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung v. Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ, im Schnitt für 5 Rt., – u. auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung u. Beschaffung von Waffen, Bekleidung u. Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen – Obristen belieferten ihr Regiment mit Kleidung, Waffen u. Munition – , gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischenn handlung, S. 277 (1634) zur schwedischen Garnison: „Am gemelten dingstage sein 2 Soldaten bey mir hergangen bey r[atsherr] Joh[ann] Fischers hause. Der ein sagt zum andern: In 3 Wochen habe ich nur 12 ß [Schilling = 6 Heller = 12 Pfennig; das entsprach insgesamt dem Tageslohn eines Maurers; BW]. Ich wol, das der donner und der blytz inn der statt schlüge, das es bränte und kein hauß stehen bliebe. Muß das nicht Gott erbarmen. Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Zur brandenburgischen Armee heißt es; OELSNITZ, Geschichte, S. 64: „Fälle, daß die Obersten mit ihren Werbegeldern durchgingen, gehörten nicht zu den größten Seltenheiten; auch stimmte bei den Musterungen die Anzahl der anwesenden Mannschaften außerordentlich selten mit den in der Kapitulation bedingten. So sollte das Kehrberg’sche [Carl Joachim v. Karberg; BW] Regiment 1638 auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Es wurde dem Obersten der Proceß gemacht, derselbe verhaftet und kassirt. Aehnlich machte es der Oberst Rüdiger v. Waldow [Rüdiger [Rötcher] v. Waldow; BW] und es ließen sich noch viele ähnliche Beispiele aufführen“. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen u. nichts anderes als eine Form von Erpressung darstellten, u. die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) u. nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben u. Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über drei Regimenter), was Maximilian I. v. Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel v. seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S. 388) u. den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden u. auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist u. Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Dazu beanspruchte er auch die Verpflegung. OELSNITZ, Geschichte, S. 64f.: Der kurbrandenburgische Geheime Rat Adam Graf zu „Schwarzenberg spricht sich in einem eigenhändigen Briefe (22. August 1638) an den Geheimen Rath etc. v. Blumenthal [Joachim Friedrich Freiherr v. Blumenthal; BW] sehr nachtheilig über mehrere Obersten aus und sagt: ‚weil die officierer insgemein zu geitzig sein und zuviel prosperiren wollen, so haben noch auf die heutige stunde sehr viele Soldaten kein qvartier Aber vnter dem schein als ob Sie salvaguardien sein oder aber alte reste einfodern sollen im landt herumb vagiren vnd schaffen ihren Obristen nur etwas in den beutel vnd in die küch, Es gehöret zu solchen dantz mehr als ein paar weißer schue, das man dem General Klitzingk [Hans Kaspar [Caspar] v. Klitzing; BW] die dispositiones vom Gelde und vonn proviant laßen sollte, würde, wan Churt borxtorff [Konrad [Kurt] Alexander Magnus v. Burgsdorff; BW] Pfennigmeister vnd darvber custos wehre der katzen die kehle befohlen sein, wir haben vnd wissen das allbereit 23 Stäbe in Sr. Churf. Drchl. Dienst vnd doch ist kein einsiger ohne der alte Obrister Kracht [Hildebrand [Hillebrandt] v. Kracht; BW] der nit auß vollem halse klaget als ob Man Ihme ungerecht wehre, ob Sie In schaden gerieten, Man sol sie vornemen Insonderheit die, welche 2000 zu lievern versprochen vnd sich nit 300 befinden vndt sol also exempel statuiren – aber wer sol Recht sprechen, die höchste Im kriegsrath sein selber intressirt vnd mit einer suppen begossen“. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. Meist führte er auch seine Familie mit sich, so dass bei Einquartierungen wie etwa in Schweinfurt schon einmal drei Häuser „durch- und zusammen gebrochen“ wurden, um Raum zu schaffen; MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 504. Die z. T. für den gesamten Dreißigjährigen Krieg angenommene Anzahl v. rund 1.500 Kriegsunternehmern, von denen ca. 100 bis 300 gleichzeitig agiert hätten, ist nicht haltbar, fast alle Regimentsinhaber waren zugleich auch Kriegs- bzw. Heeresunternehmer. Moritz Heinrich v. Nassau-Hadamar [1626-1679] erhielt 1640 bereits mit 13 Jahren in Anerkennung der Verdienste seines Vaters Johann Ludwig ein Kürassierregiment u. den Sold eines Obristen; Dillenburgische Intelligenz-Nachrichten des Jahres 1779. Dillenburg 1779, Sp. 422. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Selbstzeugnissen, Chroniken etc. nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; BOCKHORST, Westfälische Adelige, S. 15ff., REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte 1. Bd., S. 413ff.
[108] Olmütz [Olomouc, Bez. Olomouc, Tschechien]; HHSBöhm, S. 420ff.
[109] CHEMNITZ, Geschichte des Schwedischen in Deutschland geführten Kriegs 4. Teil, 3. Buch, 11. Kap., S. 40.
[110] Lennart Torstensson [Torstensohn, Torsten-Sohn], Graf zu Ortala u. Freiherr v. Virestad [17.8.1603 Forstena im Kirchspiel Västra Tunhem (Västergötland)-7.4.1651 Stockholm], einer der fähigsten schwedischen Heerführer, der durch die Schnelligkeit seiner Operationen berühmt wurde. 1618 Kammerknecht bei Gustav II. Adolf, 1621 Teilnahme an der Eroberung Rigas, 1624 Fähnrich, 1626 Kapitän, 1627 Obristleutnant, 1629 Obrist. Teilnahme an der Schlacht v. Breitenfeld am 7./17.9.1631, Sommer 1632 General der Artillerie, 24.8.1632 Gefangennahme beim Sturm auf die Alte Veste bei Zirndorf u. Inhaftierung mit schweren gesundheitlichen Schäden in der Festung Ingolstadt, März 1633 Auswechslung gegen Otto Friedrich Graf v. Harrach, den Schwager Wallensteins. Dezember 1634 Reichszeugmeister, 1641 Reichsrat, Feldmarschall u. Oberbefehlshaber der schwedischen Truppen auf Reichsboden, 2.11.1642 Sieg in der 2. Schlacht bei Breitenfeld, Herbst 1643 Marsch nach Dänemark, Januar 1645 erneuter Einfall in die kaiserlichen Erbländer u. Vorstoß bis vor Wien, 6.3.1645 Sieg bei Jankau, September 1645 Rückzug nach der vergeblichen Belagerung Brünns, April 1646 Rückkehr nach Schweden, 1647 Erhebung zum Freiherrn u. Grafen, Mai 1648 Generalgouverneur über Västergötland, Värmland, Dal u. Halland. Vgl. TINGSTEN, Fältmarskalkarna Johan Baner och Lennart; HOLMBERG, Lennart Torstenson S. 13 ff. Das Gemälde stammt v. dem niederländischen Porträtmaler David Beck [25.5.1621 Delft-20.12.1656 Den Haag], dem späteren Hofmaler Christinas v. Schweden.
[111] Brandeis a. d. Elbe [Brandýs nad Labem, Bez. Prag-Ost, Tschechien]; HHSBöhm, S. 62f.
[112] CHEMNITZ, Geschichte des Schwedischen in Deutschland geführten Kriegs 4. Teil, 3. Buch, 26. Kap., S. 81.
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