Habeney, N

Habeney, N; Kapitän [ – ] N Habeney [ – ] stand als Kapitän[1] in braunschweig-lüneburgischen Diensten.

In der Hannover’schen[2] Chronik ist festgehalten: „Den 30. Martii [9.4.1638; BW] kommen herein und werden verquartieret 2 Compagnien Soldaten zu Fuße, als Capitein Habeney und Capitein Michel, zudem ist der Obrister Schlüter[3] auch mit seinen mitgenommenen Völkern wieder herein kommen, haben also 3 volle Compagnien mit Servis unterhalten müssen“.[4]

„Den 7. Sept. [17.9.; wahrscheinl. jedoch der 17./27.9.1639; BW] sein 2 Compagnien zu Fuß von des Obristen Schlüters Regiment, als des Obristen Leib-Compagnie wie auch der Capitein Habeney wieder herein quartieret und sein dem Obristen die Thorschlüssel wieder zugestellet“.[5]

„Den 6. Oct. [16.10.1639; BW] ist der Obrister Schlüter und Hauptmann Habeney mit seiner Compagnie hinaus gezogen nach Hildesheim[6] auf dem Randevous und ferner auch Göttingen[7] hinauf, die anderen 2 Compagnien, als des Obristen Schlüters und Capitein Michels sein hierin verblieben, der Obrister hat seine Regiment-Stücke mitgenommen, so bishero auf dem Markte gestanden, item Rittmeister Papen Compagnie ist auch mit fortgezogen“.[8]

[1] Kapitän [schwed. kapten, dän. kaptajn, tschech. kapitán]: Der Hauptmann war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben u. ausgerüstet hatte. Der Hauptmann warb Fähnriche, Kornetts u. Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute v. ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden so genannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure u. verstorbene Soldaten ersetzen musste. Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet. Der monatl. Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl., d. h. 1.920 fl. jährlich – ein bayerischer Kriegsrat erhielt 1637 jährlich 792 fl. – sein Anteil aus Beute u. Ranzionierung (Lösegeldern) betrug pro 1.000 Rt. Erlös 59 Rt. 18 Alb. 4 Heller; HOFMANN, Peter Melander, S. 156. Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung u. Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung u. Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, u. die eigentlich militärischen Aufgaben wurden v. seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben u. auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte die Feldscher u. die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- u. Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant u. dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein. Der tägliche Unterhalt für einen Kapitän betrug in der brandenburgischen Armee (1631) 2 Rt. In der schwedischen Armee wurden 1631 in den Quartieren zwischen 150 u. 200 fl. monatlich erpresst; SODEN, Gustav Adolph 1. Bd., S. 102. 1632 standen ihm 6 Essen zu je 1/8 Rt., 6 Pfd. Brot, 6 Maß Wein u. der Servis zu; PLEISS, Die Werber I, S. 295. Nach Banérs Verpflegungsordnung vom 4.10.1634 erhielt bei der Infanterie ein Kapitän 4 Rt. 22 Gr. zehntätige Lehnung; BLÖTHNER, Der Dreißigjährige Krieg, Östlicher Teil, S. 129f.; 1644 14 Rt. u. 10 Rt. Servis; 1646 36 Rt. 18 Gr. ZIRR, Die Schweden, S. 804, 806. Laut kaiserlicher Verpflegungs- u. Soldordnung (1636) standen ihm monatl. 130 fl. zu; SCHMID, Quellen, S. 153.

[2] Hannover; HHSD II, S. 197ff.

[3] Wilhelm (v.) Tietz, genannt v. Schlüter [Schlütter] [1601 Burgwedel-20.1.1646 Hameln], braunschweigisch-lüneburgischer Obrist; seit 1642 Mitglied Nr. 381 der „Fruchtbringenden Gesellschaft“ als „Der Leuchtende“; CONERMANN, Die Mitglieder, S. 446f.; http://www.die-fruchtbringende-gesellschaft.de/index.php?article_id=16&wWidth=1366&wHeight=607.

[4] JÜRGENS, Chronik, S. 529.

[5] JÜRGENS, Chronik, S. 531.

[6] Hildesheim; HHSD II, S. 228ff.

[7] Göttingen; HHSD II, S. 178ff.

[8] JÜRGENS, Chronik, S. 532f.

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