Georg [Georgo, George, Geörge], Hans

Georg [Georgo, George, Geörge], Hans; Hauptmann [ – ] Hans Georg [Georgo; George, Geörge] [ – ] war 1637 Hauptmann[1] im kaiserlichen[2] Regiment[3] Breuner.[4]

Der Chronist und Bürgermeister Georg Leopold[5] aus dem von Eger[6] abhängigen Markt-redwitz[7] erinnert sich an den Juni 1637: „Den 18. dito sind von dem Breunerischen Regiment etlich[e] Komp[agnien][8] hie[r]her(o) gekommen, (in) 600 [Mann] stark. Diese haben mit Gewalt Quartier[9] gemacht und übel gehaust.[10] Obwohl wir mit ihnen akkordiert,[11] auf den Mann 2 Pfund Brot, 2 Maß Bier [und] 1 Pfund Fleisch zu reichen[12] – welches ihnen auch alles geliefert worden – so hat doch dieses alles nit den halben Teil erfüllen mögen. Sie haben auch nit allein Müller und Schmied, sondern noch viel[e] andere Häuser zum Freiquartier vorbehalten, welche ihnen hernach 2, 3 bis zu 6 Taler[13] [haben] spendieren müssen. Wer es nit alsbald(en) hat geben wollen, dem haben sie das ganze Haus voller Soldaten gelegt. Die [haben] so lange fressen und saufen müssen,[14] bis das ganze Geld herausgepreßt worden [war]. Auch dem Amtsbürgermeister haben sie das Haus voll(er) Soldaten gelegt, bis man ihnen Bier und Fleisch zur Genüge, auch Korn, den Pferden zum Futter – weil kein Hafer vorhanden – , verschaffte. Sie sind des andern Tags auf[ge]brochen [und] auch nach Kemnath[15] marschiert. Der sie kommandierte war Hauptmann Hans Georg(o)“.[16]

Georg trat 1645 wieder in Erscheinung. Königsmarck[17]  hatte ab dem 21.1.1645 vor Hornburg[18] [Abb. links] gelegen, am 26.1. konnte es eingenommen werden. Der schwedische Resident[19] in Den Haag, Spiring Silvercrona,[20] schrieb an den schwedischen Gesandten Hugo Grotius[21] am 13.2. über die näheren Umstände der Einnahme durch eine Kriegslist: „Coningsmarck heeft Hornburg per stratageme[22] innebecomen. Want, als eene tamelijcke bresse[23] geschooten ende den commandant sijnen lieutenant[24] om te parlementeren afsond, oock beederseits gijselaers gegeven waaren, hebben de soldaten van binnen, vertrouwende dat het tot een goet accord soude coomen, nae het exempel van den commandant, die met den Sweedschen gijselaer lustigh was, van den voorraet die noch van wijn en anders voorhanden was mede goede ciere gemaackt, houdende alleen wacht aen het gat van de bresse. Den overste[25] Burgsdorff,[26] sulcx merckende, commandeert 200 knechten,[27] belooft yder een rijcxdaelder om de plaetse aen d’andere als de ontbloote zijde met leeren te beclimmen, ‚twelck sijn effect nam ende also noch ongenoedigt mede ter maeltijt quaemen. De soldaten wirden ondergestelt[28] ende den commandant op discretie[29] bewaart; dese vestinge word gedemanteleert.[30] Den generael-major[31] Coningsmarck, sijnde sijne armee 8000 man sterck, is nu te Baitsenburg,[32] 10 met apparentie de Elve te passeren ende in Holstijn te gaen“.[33] Königsmarck ließ die Burg abreissen. Bereits unter dem 13./23.1.1645 hatte der Hildesheimer[34] Arzt, Ratsherr und Chronist Dr. Conrad Jordan[35] in seinem Tagebuch festgehalten: „Gral.-Majeur Königsmarck nimpt die Stadt Horneburg ein, und am 16./26.1. nachgetragen: Ergab sich das Schloß Horneburgh an den Obristen Burchtorf, wiewol Königsmark ufs letzede dazukam uf Gnad und Ungnad, nachdem es mit granaten,[36]  Steine und Breße schießen getzwungen wardt durch Hans George, seinen Hauptman, zue parlamentiren, und weilen der accord zwar fertig und nicht gentzlich geschloßen und der Commendant uf zueviel wollte, laßet Obr. Burgstorf seine soldaten anlaufen,[38] bekömpts es auch also, daß er keinen eintzigen Mann dafür verspielet“.[39]

Das „Theatrum Europaeum“[40] schreibt zur Eroberung Hornburgs am 13./23.1.1645: „Für dem vesten Ort Horneburg / so sich annoch hielte / hatte General Major Königsmarck / durch stetes canoniren / den Vorhoffe niedergeschossen / vnd darbey den Brunnen außgefüllet / daß man also erster Tagen der Vbergabe erwartete.

Continuirte inmittelst / vom 25. dieses auß Erffurt[41]  / daß Hornburg nunmehr an die Schwedischen[42] were vbergangen / da dann die Officirer gefangen[43] / die Knecht aber vntergestellt worden. Die Bresche hetten die Schweden vnder währenden Tractaten erstiegen / vnd also die Guarnison[44] zur Vbergab forciret. Daruffer General Königsmarck sein Marsche nacher dem Ertzstifft Bremen genommen /  vorhabens das Hauß Pinnenberg[45] / bey Hamburg[46] / zu entsetzen“.[47]

Die in Frankfurt/M.[48] erscheinende „Relationis Historicae Semestralis Continuatio“ berichtete ihren Lesern: „AM 3. 13. vnsers vorhabenden Monats / ruckten die Schwedischen Völcker / vnderm Commando deß Herrn Obristen Burgsdorffs / Commendanten in Halberstatt[49] (weil der Herr General Maior Königsmarck dazumal sich noch bey d‘ HauptArmee befande) für das veste Schloß Hornburg / legten sich ins Stättlein / gebrauchten mit schiessen einen grossen Ernst / vnnd brachten einen Mörser[50] / 100. Pfunden schiessend / auff den Kirchthurn / vorhabens dadurch das Schloß in Brand zu bringen / dahin gleichfalls auß Nienburg[51] vnd Minden[52] 500. zu Fuß / vnderm Obr. Bülau[53] / vnnd 2. Comp. Pferde / vnderm Maior Münchshausen / mit 2. Mortiern / gezogen. Die Beschützer desselben / nachdem sie den Gewalt vnnd rechten Ernst gesehen / haben gleichfalls angefangen / das jhrige zu thun / vnnd mit Kugeln wacker vmb sich geworffen / daß es das Ansehen gewonnen / wo nicht die Differentzen / so vnter dem Hauptmann vnd Soldaten entstanden / in deme diese jenen nicht / sondern nach Absterben jhres vorigen Capitäins[54] / jhren Leutenant zum Commendanten haben wollen / der Sachen zu desto kürtzerm Proceß helffen möchten / es eine langweilige Belägerung geben dörffte. Man hat aber an Schwedischer Seitten nicht gefeyert / sondern Tag vnd Nacht / der Eroberung halber / sich bemühet / massen auch der Ort bald hernach / (als die darvor den Vorhoff vnnd Brunnen darbey vbern hauffen geschossen / daß also den Belägerten das Wasser genommen worden: ) vnter vorhabenden Stürmen vbergangen / da dann die darinnen gelegene 200. Mußquetierer[55] vndergestellt / die Officiers aber in Arrest genommen worden“.[56]

Später erfolgt noch eine ausführliche Darstellung der Ereignisse um Schloss Horneburg, die augenscheinlich auf der teilweise wörtlichen „Relatio“ beruhte: „Vorher am 3. 13. dieses Monats / rückten die Schwedischen Völcker vnterm Commando deß Herrn Obristen Burgsdorffs / Commandantens in Halberstatt (weil der herr general Major Königsmarck dazumal sich noch bey der Haupt-Armee befande) für das veste Schloß Hornburg / legten sich ins Stättlein / gebrauchten mit schiessen einen grossen Ernst / vnd brachten einen Mörser / 100. Pfunden schiessend / auff den Kirchthurn / vorhabens / dardurch das Schloß in Brand zu bringen / dahin gleichfallß auß Nienburg vñ Minden 500. zu Fuß / vnterm Obr. Bülau / vnd 2. Compagn. Pferde / vnterm Major Münchshausen[57] / mit 2. Mortiern gezogen. Die Beschützer desselben / nach dem sie den Gewalt vnd rechten ernst gesehen / haben gleichfalls angefangen / das jhrige zuthun / vnnd mit Kugeln wacker vmb sich geworffen / daß es das Ansehen gewonnen / wo nit die Differentzen / so unter dem Hauptmann vnnd Soldaten entstanden / in deme diese jenen nicht / sondern nach Absterben jhres vorigen Capitäns jhren Leutenant zum Commendāten haben wollen / der Sachen zu desto kürtzerem Proceß helffen möchten / es eine langweilige Belägerung geben dörffte. Man hat aber an Schwedischer Seiten nicht gefeyert / sondern Tag vnd Nacht / der Eroberung halber sich bemühet / massen auch der orth bald hernach (als die darvor den Vorhoff vnnd Brunnen darbey vbern hauffen geschossen / daß also den Belägerten das Wasser genommen worden:) vnter vorhabenden Stürmen vbergangen / da dann die darinn gelegene 200. Mußquetirer / vntergestellt / die Officirer aber in Arrest genommen worden“.[58]

Der Historiograph und Habsburg-Anhänger Wassenberg[59] berichtet in seinem 1647 erneut aufgelegten „Florus“: „Bey eingang vnsers vorhabenden Monats rucken die Schwedische Völcker vnterm Obristen Burgsdorff / Commendanten in Halberstatt / für das feste Schloss Hornburg / legten sich ins Stättlein / vnd gebrauchten mit schiessen grossen Ernst. Die Beschützer desselben haben gleichfalls angefangen das ihrige zu zu thun / vnd mit Kugeln wacker vmb sich geworffen / daß es beynahe das ansehen gehabt / als wann eine langweilige Belägerung entstehen würde. Wie man aber an Schwedischer seiten nicht gefreyt / sondern Tag vnd Nacht / der Eroberung halber / sich bemühet / ist der Ort bald hernach / als die draussen den Vorhof vnd Brunnen darbey übern hauffen geschossen / vnd den Belägerten das Wasser genommen / vnter vorhabendem Sturm übergangen / da dann die darinnen gelegene 200 musquettirer vntergestellet / die Officirer aber in Arrest genommen worden“.[60]

Um weitere Hinweise unter Bernd.Warlich@gmx de wird gebeten !

[1] Hauptmann [schwed. Kapten, dän. kaptajn, tschech. kapitán]: Der Hauptmann war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben u. ausgerüstet hatte. Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet. Ein halbes Jahr Militärdienst galt als ausreichend für die Übernahme einer Hauptmannsstelle. Der Hauptmann warb daher Fähnriche, Kornetts u. Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute v. ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden sogenannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner bzw. Anwärter auf eine Stelle, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure u. verstorbene Soldaten ersetzen musste. Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl., was dem Gehalt des Zahlmeisters in der spanischen Botschaft in Wien entsprach, nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630), in der brandenburgischen Armee soll er dagegen 300 fl. erhalten haben. In besetzten Territorien wurde nach der Verpflegungsordnung Wallensteins (1629) 200 Rt. monatlich verlangt; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Ein kommandierender Hauptmann einer Streifschar aus einer Garnison erhielt quasi als Gefahrenzuschlag 59 Rt. 18 Alb. 4 Heller, sein Leutnant 28 Rt. 54 Alb. 6 Heller, jeder Soldat oder Reiter 5 Rt. 72 Heller; HOFMANN, Peter Melander, S. 156. Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung u. Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung u. Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, u. die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben u. auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher u. die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- u. Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant u. dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein. Jedoch muss man wohl davon ausgehen, dass nicht alle Offizierschargen in gleichem Umfang an diesen lukrativen Geschäften beteiligt waren. Die bei DAMBOER, Krise, S. 150, dargestellte „Schatzkammer“ eines Hauptmanns ist nicht unbedingt typisch. Viele Offiziere höherer Dienstränge waren auch zugleich Hauptleute u. nahmen daher zusätzlich einen Hauptmannssold u. entsprechende Servisleistungen in Anspruch. Nach GANTZER, Archivalische Quellen, S. 40, waren für einen Hauptmann nach der Schlacht bei Jankau (1645) 150 Rt. Ranzion (Lösegeld) aufzubringen

[2] Vgl. auch BRNADIC, Imperial Armies (1) u. (2).

[3] Regiment [schwed. regimente, dän. regiment, tschech. pluk]: Größte Einheit im Heer, aber mit höchst unterschiedlicher Stärke: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold u. die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl v. Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts u. Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute v. ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments v. 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl., eines Reiterregiments v. 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Dagegen hielt Richelieu fest; Vertrewlich freundlich Gespräch: „Wir erhalten ein Regiment zu Fuß in 3000. Mann complet, mit 22000 fl monatlich ordentlicher Bezahlung“. Das entsprach 264.000 fl. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 u. 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 u. 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 u. 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 u. 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 u. 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 u. 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, vom Vorgänger übernommen u. oft v. seinem Obristleutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim v. Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet u. kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm v. Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige. Richelieu gegenüber Beichtvater Père Joseph über die mangelhafte Organisation der kaiserlich-bayerischen Armeen u. zum Zustand der französischen Armee (1638); Vertrewlich freundlich Gespräch: „Zum andern ist das Teutschland vor Zeiten wohl ein mächtig Land gewest / aber die langwürige Krieg vnd so wohl Freund als Feind haben es also verderbt / daß es jhme nicht mehr gleich vnd nicht der dritte Theil am Volck vbrig vnd selbiges also erarmet ist / daß der Arm dem Reichen gleich / das grosse / breite vnd weite Land öd ligt / vnd niemand bey seinem wohnen kann. So haben wir gut wider ein so verderbt Reich / vnd wider einen solchen Fund zu kriegen / der gleich wohl eine erfahrne tapffere Soldatesca in Anzug bringen kann / aber ohne Ordnung / ohne Bezahlung / ohne Disciplin, das gantze Teutschland ist fast ein Quartier vnd stehet dem Soldaten preiß / allda noch er / noch der Inwohner zu leben hat / vnd wann er in das Feld ziehet / keinen Proviant / oder andere Nothwendigkeit sind / daß er also in Mangel dessen von seinen eygnen Vnordnungen sich verzehrt. Die Regiment vnd Compagnien seynd viel in Anzahl / aber mit wenig gemeinen Knechten ersetzt / vnd die Officier erpressen doch die Contributiones für völlig. Bey den Regimenten befinden sich wenig Obristen in Person / also wann Fehler vorüber gehen / so wohl im Feld als in Quartieren / ist niemand der helffen / der den man zu red stellen köndte. Wo ein Corpus beysam̃en / commandiren vnterschiedene Generales, der ein will für sich / der ander hindersich / der ein es auff Welsch / der ander auff Teutsch haben. Vnd das gemeine Wesen gehet vnter dessen zu Scheitern. Die höchste Häupter sehen von weitem zu / vermeynen es mit Ordinantzen, Commissarien, Currieren, Botten vnd Brieffen zu erbesseren / ziehen doch niemand schuldigen zu gebührender Straff / lassen allein das gute Glück walten. Aber bey solcher manier zu kriegen ohne ein rechtes General Haupt / ohne Geld vnd Disciplin, ohne Vorsehung vnd Rarh / mit verderbung eygener Land vnd Leuth / allda denen Soldaten alles preiß stehet / vnd sie sich selber vntereinander spoliren, plündern / vnd auffreiben auch alle Vnbild / Vnfugsamkeit / vnd Laster gleichsam gestattet wirdt / kann weder Göttlicher Segen / noch menschlich Glück bestehen. Wann Gott vnsern Feinden nit bessern Sinn gibt / so haben wir ein gewunnes Spiel. Wann sie aber wolten kriegen wie wir / mit ordentlicher Bezahlung / daß der Vnderthan beym Feldbaw erhalten / vnd dardurch der Soldat sein Nahrung haben würde / so möchte sich leichtlich das Glück vmbschlagen / vnd ein Armee von 12000 also disciplinirten Soldaten Vns mehr Abbruch thun als jetzund 24000. Mann / welche wo sie in jhrem aignen Land hinkommen / entweder gar nichts zu leben finden / oder wan sie einen Vorrath antreffen / verderben und verwüsten sie in einem tag was auff etliche Wochen erklecken köndte / ruiniren vnd machen zu Schanden vnd Vnnutz / alles so sie hernach zu jhrem selbst aignem vnentbärlichen Gebrauch mit vil Gelt nit repariren mögen / daß also in wenig tagen jhr Anzal ohe Schwerdtstreich für sich selbst mercklich geschwächt wird / vnd viel einen Absprung zu vns nem̃en / vnd sich bey vns vnterhalten lassen. So seind sie mit Waffen / Schantzzeug / vnd andern Beraitschafften zu einem Feldzug nothwendig auß Vnvorsehung / vnd Mangel Geltes schlecht gerüst / jhr Cavalleria vbel montirt, vnd welche annoch bey allen Treffen die erste geweßt / so durchgangen. Betten wir also nun Gott / daß er sie nit besser kriegen lerne / darzu sie noch viel Mittel haben / wann sie an jhnen selber nit verzweiffleten. Wir erhalten ein Regiment zu Fuß in 3000. Mann complet, mit 22000 fl monatlich ordentlicher Bezahlung. Solten dann die gegen vns gelegene Craiß mit concurrirung der Spanier / welche sonst das Geld außmessen / vñ nit zehlen/ nit vermögen mit solch richtiger Bezahlung bey 12. in 15000. Mann zu erhalten / darbey widerumb gute Disciplin gestifft / vnd der Vnterthan vnuerhindert bey seinem Feldbaw beschirmet / vnd jhme die Mittel gemacht würden / sein ordentliche aufferlegte Contribution zu lieffern. Ich muß bekennen / weil einem versuchten teutschen Soldaten 3. vnserer Frantzosen kaum gewachsen sind / daß wir wider ein solche Armee gnugsam zu schaffen haben würden / dann Hertzog von Weimar am teutschen Volck zimblich abkommen / muß sich fast der Frantzosen bedienen. Wann es aber gehet wie bißhero / wirdt er bald widerumb teutsche Knecht bekommen / vnd bey vns die Noth nit seyn / daß weder ich noch E. Ehrw. auff die Post sitzen / nach Cöln zu reysen / vnd Frieden zu machen / wie wir sonst im widrigen Fall thun müsten“.

[4] Hans Gottfried Freiherr v. Breuner [um 1595- ], kaiserlicher Obrist, Generalwachtmeister, Generalfeldzeugmeister.

[5] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 151f.

[6] Eger [Cheb; Tschechien]; HHSBöhm, S. 119ff.

[7] Marktredwitz [LK Wunsiedel i. Fichtelgebirge]; HHSD VII, S. 429f.

[8] Kompanie [schwed. kompani, dän. kompany, tschech. rota]: Eine Kompanie zu Fuß (kaiserlich, bayerisch u. schwedisch) umfasste v. der Soll-Stärke her 100 Mann, doch wurden Kranke u. Tote noch 6 Monate in den Listen weiter geführt, so dass  ihre Ist-Stärke bei etwa 70-80 Mann lag. Eine Kompanie zu Pferd hatte bei den Bayerischen 200, den Kaiserlichen 60, den Schwedischen 80, manchmal bei 100-150, zum Teil allerdings auch nur ca. 30. Geführt wurde die Fußkompanie v. einem Hauptmann, die berittene Kompanie v. einem Rittmeister. Vgl. TROUPITZ, Kriegs-Kunst. Vgl. auch „Kornett“, „Fähnlein“, „Leibkompanie“. Die Kompanie führten ein Hauptmann, ein Leutnant, ein Fähnrich, ein Feldwebel, ein Sergeant, ein Rüstmeister, ein Musterschreiber, die Korporale u. Rottmeister.

[9] Einquartierung: Die kostenaufwendige Einquartierung v. Truppen versuchten die Betroffenen oder ihre Vertreter nach Möglichkeit durch „Verehrungen“ bei den zuständigen Kommandierenden, Kriegskommissaren u. Quartiermeistern abzuwenden. Gelang das nicht, so wurden je nach Rang, Vermögen u. Steueraufkommen u. auch der Religionszugehörigkeit der Betroffenen Mannschaften u. Pferde in die Häuser eingelegt, wobei die Soldaten die besten Räume für sich in Anspruch nahmen. 1 Soldat pro Bürger bzw. zehn Mann pro Haus galten z. B. in Mainz während der schwedischen Besatzungszeit als Faustregel. Billette (Einquartierungszettel) sollten zwar Unterkunft, Verpflegung (oder ersatzweise Geldleistungen) der Soldaten u. Abgabe v. Viehfutter durch ihre „Wirte“ regeln, was aber nicht nur zu Streitigkeiten in der Bürgerschaft selbst, sondern auch unter den Soldaten führen musste. Ausgenommen von der Einquartierung waren in der Regel bei eigenen Truppeneinlagerungen Kleriker (aber nicht deren Klöster), Universitätsangehörige, Bürgermeister, Ratsherrn, Apotheker, Ärzte u. Gastwirte. 50-75% Anteil in Bezug auf die Bevölkerungszahl galt es verkraftbar. Auf die Beschwerden der Bürgerschaft wurde die Einquartierung durch den Rat der Stadt „als eine gerechte und für eure vielfältigen Sünden wohl verdiente Strafe Gottes“ bezeichnet; BORKOWSKY, Schweden, S. 20. Nach dem Überlinger Dr. Pflummern; SEMLER, Tagebücher, S. 393 (1642); sind „dise völckher zu roß vnd fůß nicht darumb zu vnß kommen, vnß oder daß land vor dem feind zu sichern, oder gegen denselbigen sich im veld sehen zu lassen, sonder allein hinder den mauren oder vnderm tach den bauch vnd seckhel zu füllen vnd alßdan den weeg weitter zu nemmen vnd vnß dem feind zum raub zu hinderlassen“. In den Quartieren gab es zudem Mord u. Totschlag unter den Mannschaften, gewalttätige Übergriffe gegen Bürger u. Bauern waren trotz demonstrativ errichteter Quartiergalgen u. hölzerner Esel alltäglich. Teilweise wurde sogar Quartiergeld für die von Offizieren mitgeführten Hunde verlangt; SODEN, Gustaph Adolph III, S. 359. Teilweise wurde auch der Abzug vorgetäuscht, um Abzugsgelder zu erpressen; TRÄGER, Magister Adrian Beiers Jehnische Chronika, S. 60. Der protestantische Schuhmacher Bellinckhausen über die kaiserlichen Truppen in Osnabrück (1630); BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, S. 36: „Was denn inquartirten soldaten bey uns thut anlangen, ist ein gottlos diebisch und mordrisch volck, stehlenn jeymlich und rauben offenbar, saufen und fressen, dominirn tag und nacht, spielen und doblen, parten und beuten, ruffen und jautzen, schießen und morden sich unter andern, schlagen sich mit den burgern, verfuhrn der burger weiber und kinder und haben manig magd zur hurn gemacht. Die burger konnen bey abendts oder nacht zeyt nicht uber die straßen gehen. Sie schlagen dieselben, habe auch solchs zweymall von dem gesind leyden m mußen“. Beschwerdeschreiben Wernigerodes über Hamiltons Schotten (1632); NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 108: „die hier liegenden Schottischen Soldaten wollten mit ihren Wirthen und deren Lägern nicht zufrieden sein, trieben die Leute aus ihren Ehebetten, brächten Gesellschaft mit, gingen mit Sporen und Stiefeln zu Bett, aus denen sie dreitätige Kindbetterinnen jagten. Würde ihnen etwas gesagt, prügelten sie die Leute; sie vernichteten ihrer Wirthe Handwerkszeug. Kein Quartier sei ihnen gut genug, sie wollten stattliche Palatia haben. Wären die Wirthe nicht zu Hause, schlügen sie die Thüren ein. Der Oberste perturbire den Magistrat in seinen, indem er die Preise der Dinge vorschreibe, unter den Vorgeben, der Rath setze sie ihm zum Tort so hoch. Wollte man diese Waren für diese Preise nicht hingeben, so drohte er, sie gerade wegzunehmen“. Zur Einquartierung Königsmarcks in Verden wird berichtet; PFANNKUCHE, Die neuere Geschichte, S. 123: „mit einem Reiterregimente von 12 Compagnien und mit 4 Compagnien Dragoner, so daß auf die größeren Häuser eine Einquartierung von 30 Mann und darüber mit den Pferden fiel. Während 12 Tage, die dieser Druck dauerte, wurden überdem Lieferungen von Kleidern, Stiefeln, Schuhen, sogar auch Degen u. s. w. und von den vermögenderen Bürgern zu Gunsten einzelner Officiere Summen von 50, 60, 80 auch 100 Thalern beigetrieben“, was letztlich die Einwohner in die Flucht trieb. Eine längere Einquartierung konnte so den Ruin ganzer Gemeinden u. Städte bedeuten. Zudem wurden die Quartiere verwüstet. So der Abt Friesenegger v. Andechs über die einquartierten katholischen „welschen“ Truppen Ferias (Winter 1634): „Das Dorf stand ganz in Unflat, und Wüste, alles zum Grausen, und für Menschen unbegreiflich. In den Häusern wie auf den Gassen lagen nichts als abscheuliche Lumpen, zerschlagener Hausrat, Köpfe, Füße, und Gedärme von verzehrten Pferden, Menschen Unrat, und mehrere Toten Körper. In den Häusern waren nur Stuben, Kammer und Kuchl bewahret, das übrige davon hatte ein Dach, keinen Mantel, keine Mittelwand, keinen Balken, und meistens standen dieselben nur auf vier Säulen. Die Zäune, Planken, und schönste Obstbäume in den Gärten waren alle verbrennet. Auch aller Hausrat von Bänken, Kästen, Bettstätten, Geschirren, und die Baufahrnisse von Wägen, Pflügen, und was immer von Holz war, ging in den Flammen auf. Selbst in beiden Kirchen war ein Greuel zu sehen. Türen, und auch Fenster waren zerbrochen. Alles, was darin aufbewahret, und zum Gebrauch war, wurde geraubet. In der Frauenkirche brannten sie wenigst die letzte Woche eines, und in der Pfarrkirche stets 2 Feuer. Alles hölzerne Kirchengerät mußte hierzu dienen. Das Gemäuer war voll Rauch und Ruß, und der Boden voll Unrat. Auf dem Friedhofe konnte man vor Menschen-Unflat keinen Fuß mit Ehren setzen, und die Sakristei brauchten sie für ihr geheimes Ort. In der Kirche zu U. L. Frau lagen auch 4 unbegrabene Toten-Körper, die man außer der Kirche auf der Nordseite, wo schon mehrere lagen, in ein Grab zusammen warf“. Auch der Abzug musste je nach Vermögen erkauft werden (1644):  „Zum Abzuge mußte dem Obristen von jedem Pfluge 20 Rtlr. und das beste Pferd gegeben werden.“ WALCZOK, Barsbüttel, Gott und die Welt. Vgl. den Bericht der Kapitelherren in Zeitz (1635), BORKOWSKY, Schweden, S. 65: „Keine Brauerei, keine Krämerei ist mehr im Stift, keine Feldbestellung, kein Ackerpferd, keine Kuh, kein Kleinvieh. Hie und da müssen sich Manns- und Weibspersonen in die Pflüge und Eggen spannen – was sonst nur als barbarische Grausamkeit aus der Türkei berichtet war. Häuser und Hütten stehen ohne Dach. Die Menschen haben keine Kleidung mehr. Viele sind im Winter erfroren, andere an Hunger, Krankheit und Mangel an Arznei dahingestorben. Die Leichen liegen unbegraben. Weiber und Kinder fallen den Kommunen zur Last. Viele Bürger laufen zu den Soldaten über. Die Kirchen- und Schuldiener können nicht mehr besoldet werden. Die Jugend bleibt unerzogen. Hospitäler und Armenhäuser werden nicht mehr unterstützt. Viele Menschen sind so jämmerlich gekleidet, dass sie sich nicht getrauen, zum Gottesdienst und zum Abendmahl zu gehen …“ VOGEL, Leipzigisches Geschicht-Buch, S. 443: „Den 11 Junii [1631; BW] zur Nacht hat sich eines vornehmen Doctoris Frau im Brühl / welches mit schwermüthigen Gedancken beladen aufm Gange im Hembde an eine Quele erhencket / weil sie / wie man sagte / denen Soldaten Quartier und Geld geben müssen / welche 2 alte Weiber loßgeschnitten / von Todtengräbern abgehohlet / und den 13. dieses mit einer kleinen Schule begraben worden“. Leipzig 1643; VOGEL, Leipzigisches Geschicht-Buch, S. 609: „Den 2 Augusti hat sich ein 70jähriger Mann / Richter zu Zwey Nauendorff / aus Furcht / weil er von dem Käyserlichen Anmarch gehöret / selbst erhencket“.

[10] übel hausen, übel hausiren, übel wirtschaften, übel haushalten: Euphemismen für den v. Soldaten ausgeübten Terror während einer Einquartierung oder Durchzugs wie „Insolentien“: Unverschämtheiten, Beleidigungen, Grobheiten; Ungebührlichkeiten oder „Exorbitantien“: Verstöße, Verfehlungen, Ausschreitungen. Graf Georg Friedrich v. Hohenlohe-Weikersheim versah den Begriff mit folgender erläuternder Auflistung; KLEINEHAGENBROCK, Hohenlohe, S. 117: „eigenwillige[ ] Einquartierung, Geltexactionen [Geldforderungen], Pressuren, Abnehmung des noch übrigen Vorraths an Vivers [Lebensmittel], Entführung der Pferdt und Viehß, Verohnsicherung der Straßen, Raub, Plünderung, Mord, Quehlung der armen Laith und andern dergleichen ohnleidentlichen Insolentien“. Stadtarchiv Nördlingen Kriegsakten 1634/II, fol. 186: „Ordnung. Wie es mit der Verpflegung / deren Soldaten zu Roß vnd Fuß / Welche im heyligen Röm: Reich in den Quartiren vnd Quarnisonen in Ihrer Kays: Majest: dienst sich befinden / observirt vnd gehalten werden solle“, ausgestellt von Gallas, Heilbronn, 1634 X 04. Wider dise verordnete verpflegung sollen die Stände vnd deren Vnderthanen / weder von den Obristen / noch deren vnderhabende Officirern oder Soldaten zu Roß vnd Fuß / durch gewalt oder sonsten auff einigerley weiß noch wege getriben vnd beschwert werden. Da auch dergleichen durch Officirer oder gemeine Soldaten beschehen / oder durch betrohung vnnd würckliche thätlichkeiten gesucht werden wolte: So ist ihnen Ständten vnd deren Vnderthanen hiemit erlaubt / wie nicht wenigers auch die straiffenden partheyen / so in: oder ausserhalb der Quartier vnd auff den strassen rauben / plündern / vnd andere Exorbitantien verüben / so gut sie können vnd mögen / in verhafft zu nemmen / vnd ein solches gehöriger orten zu berichten / damit wegen deren abstraff vnd aller vngelegenheiten verhütung die verfügung gethan werden mögen“. Desgleichen wurde das Ausreiten mit Ober- u. Untergewehr aus den Quartieren oder das Einfallen in andere Quartiere mit Strafen an Leib u. Leben bedroht. Über Tillys Soldaten wird im Frühjahr 1626 aus der Goldenen Aue berichtet: Seine Truppen „sind anfänglich gar fromm gewesen und haben sich bedeuten lassen, dann aber schlimmer und ärger geworden, haben endlich kein gut Wort mehr gegeben, sich selber Quartier genommen, alles aufgezehret, Kisten und Kasten aufgebrochen und aus Häusern, Kirchen, Böden, Kammern und Ställen alles geraubt und mitgenommen“. HILLER,  Heringen, S. 127. Vgl. auch ZEITFUCHS, Stolberg, S. 271f., über die Truppen Bindtaufs 1626: „Doch war hiebey keine Ordre, was man denen Soldaten oder Officiern geben sollte / sondern ein jeder forderte alles mit der Schwere nach eignen Gefallen. Was für Müh / Unlust und Beschwerligkeit / ja auch Hunger / die Bürger wegen dieser Einquartirung ausgestanden / ist nicht genug zu beschreiben. Denn etliche wöchentlich zu 10. 15. ja auch zu 25. Thalern und wohl darüber geben müssen / daß es manchem Bürger die Zeit / da sie hier gelegen / 100. 200. 300. ja wohl 500. Gülden gekostet; wie es denn auch nach Abzug derselben der Stadtschreiber Schüßler aus der Roll zu Rathhause insgesamt überschlagen / da diese Einqvartirung weit über 30000. Gülden gestanden. Ja da sie nur einer Witbe 486. Gülden 9. Gr. 5. Pf. gekostet / so ist leicht daraus abzunehmen / was der gesamten Bürgerschafft auffgangen sey. Welche denn so wohl als das Rathhaus gäntzlich erschöpfet / daß mancher Bürger von Hauß und Hof gejaget worden / auch musten etliche wie die Hunde von den Soldaten sich schlagen und prügeln lassen. Und weil sonderlich auch Pest und eine grosse Theurung anfiel / daß ein Scheffel Rocken 2. Thaler / 1. Scheffel Gersten 2. Gülden oder 2. Thaler und der Hafer 16. Groschen galt / war bey manchem Bürger nichts mehr übrig / als das liebe Leben. Ja da fast gantz und gar nichts mehr zum besten / wurde E. E. Rath gezwungen / etliche Haupt-Verschreibungen ihres Einkommens zu versetzen / und zu Sangerhausen und anderswo etzliche 100. Gülden darauff zu borgen / dafür sie Wein / Rocken und Hafer kauffen musten / damit biß zum Aufbruch die Soldateska zu unterhalten / welcher / nachdem sie 22. Wochen hier gelegen / den 13. Julij erst erfolget. In solcher Zeit wurde nun nicht allein alles / was in der Stadt war / aufgezehret / sondern es kam auch noch dieses hinzu / daß / weil die Reuter mit den Pferden fast alle Grasung vor den Thoren abgehütet hatten / die Bürger das meiste Vieh abstehen musten / welches so wohlfeil ward / daß man eine Kuhe um 4. Güld. kauffen konnte / dadurch dann die Bürger vollends um das ihrige kom̃en sind“. Im März 1634 schrieb Reichskanzler Oxenstierna: „Der General könne nur dann ehrlich leben, wenn er sein angewiesenes bestimmtes Quartier habe, woraus er das Nötige beziehe. Die Generale seyen dazu meist homines von der Fortune, die ihren Staat anders nicht führen könnten, auch weder Land noch Leute hätten, und wenn sie es schon besässen, so sey ihnen nicht zuzumuthen, davon zu leben und dabei zu dienen, sie müssten dann selnst mit Desordre leben. Der General könne also den Obersten oder Soldaten, wenn er auch auf diese Weise lebe, nicht strafen: der Oberst müsse also entweder betteln  oder  die Quartiere mißbrauchen. Es seyen Leute, die nicht allein amore patriae et libertatis dienten, sondern etwas zu gewinnen. Der gemeine Reiter könne nicht leben von seiner Gage; gleichwohl habe kein Regiment nach des Königs Tod ‚meutenirt’. Die Noth zwinge sie zum Rauben; dieß missbrauchten also die leichtfertigen Vögel. Man müsse also den Soldaten bezahlen, dann werde das Andere selbst fallen. Wolle man alle Exorbitantien gleich mit Henken strafen, so sey es schwer, die Hände mit solchem Blut zu besudeln, da der Soldat nicht zu leben habe. Erfolge die Bezahlung – sagte Oxenstierna und er statuiere dann bei den Exorbitantien doch kein Exempel, so solle man von ihm sagen, er habe gelogen wie ein leichtfertiger Vogel !“. SODEN, Gustav Adolph 2. Bd., S. 91. Vgl. auch Maurus Friesenegger OSB [1590 Dießen-11.5.1655 Andechs], Abt v. Kloster Andechs (1634) über spanische Einheiten; MATHÄSER [Hg.], Maurus Friesenegger, S. 41: „Sie wollten auch eher nicht ruhen, bis man ihnen alle Viktualien, die die Bauern im Kloster niedergelegt haben, auslieferte; denn was den Bauern gehört, das gehört auch den Soldaten; und ihr Hunger ist der äußerste, sagten sie. Sie haben schon mehrere Tage Proviant von München erwartet und keinen bekommen. Und unter denen, die erst vergangene Nacht gestorben, waren 2, die vor ihrem Hungertod noch ihre Arme angebissen, und ihre Finger abgenagt haben. Und der P. Prior sagte ihnen 12 [Säcke] von dem Getraid der Bauern, und des Klosters zu, die alsbald nacher Dießen in die Mühl geführt, und des anderen Tages 1600 Brote – so stark war noch das Militär – gebacken worden“.

[11] Akkord: Übergabe, Vergleich, Vertrag: Vergleichsvereinbarungen über die Übergabebedingungen bei Aufgabe einer Stadt oder Festung sowie bei Festsetzung der Kontributionen u. Einquartierungen durch die Besatzungsmacht. Angesichts der Schwierigkeiten, eine Stadt oder Festung mit militärischer Gewalt einzunehmen, versuchte die militärische Führung zunächst, über die Androhung v. Gewalt zum Erfolg zu gelangen. Ergab sich eine Stadt oder Festung daraufhin ‚freiwillig‘, so wurden ihr gemilderte Bedingungen (wie die Verschonung v. Plünderungen) zugebilligt. Garnisonen erwarteten je nach Lage der Dinge meist einen ehrenvollen Abzug u. zogen in der Regel gegen die Verpflichtung ab, die nächsten sechs Monate keine Kriegsdienste beim Gegner zu leisten. Auch wurde festgelegt, z. B. 1634 Landsberg/Warthe beim Abzug der kaiserlichen Garnison; THEATRUM EUROPAEUM 3. Bd., S. 196: „Ingleichen sollen sie vor- vnd bey dem Abzug einigen Einwohner / Bürger vnnd Schutzverwandten / er sey Geist- oder Weltlich / im geringsten nicht beleydigen / vielmehr aber / was jedweder Officierer vnnd Soldat der Burgerschafft schuldig / so entlehnet / oder mit Gewalt abgenommen / vorm Abzug richtig bezahlen“. Überläufer waren in der Regel vom Abzug ausgenommen. Vgl. auch die genauen Bestimmungen im Akkord v. Dömitz (26.12.1631; THEATRUM EUROPAEUM 2. Bd., S. 497ff.). Zumeist wurden diese Akkorde vom Gegner unter den verschiedensten Vorwänden, z. B.. wegen der Undiszipliniertheit ihrer Truppen oder weil die Abziehenden gegen den Akkord verstießen, nicht eingehalten. CHEMNITZ über durch Wallenstein gewährten Akkord für die Besatzung v. Glogau (1633), Königlichen Schwedischen [ …] Krieg, 1. Buch, 60. Kap., S. 273: „Schrieten also die / darin gelegene / hohe Officirer zum accord / Den der Hertzog von Friedland / mit sack vnd pack / brennenden lunten / fliegenden Fähnlein auszumachiren / vnd gerade auf Landsberg begleitet zu werden / bewilliget / doch schlecht gehalten, in deme Er sie bald vor / bald hinter sich zurücke geführet / dadurch den Soldaten abgemattet / vnd dergestalt schwierig gemacht / das letztlich erst im WinterMonat fast weinig vnd ohngefehr dreyhundert mann davon in Pommern überkommen“. Zur Einnahme Straubings (1634) durch die Kaiserlichen; THEATRUM EUROPAEUM 3. Bd., S. 207: „Es ist aber über die Nichteinhaltung sehr geklagt worden / dañ die Bayerische / so bald sie in die Stadt kom̃en / hatten sie diejenigē / so zuvor I. Kay. M. und der Catholischen Liga gedienet / derē bey 300. gewesen / wiederumb zu ihnen zu tretten genötiget / die andern aber also gepresset / dz sie sich meistentheils bey ihnen unterstellen müssen / alle aber ohne Unterscheid außgeplündert / auch die Weiber ihnen von den Seiten gerissen unnd genothzüchtiget worden. Die Officirer aber allesampt in Arrest genom̃en“.

Der Markgröninger Dekan Wendel Bilfinger unter dem 3.12.1634; BILFINGER, Wahrhaffte Beschreibung, S. 233: „Und seind disen tag uf dem Asperg ankommen 3. Stuckh Officiers, ein Leutenant, Fendrich und Corporal, welche von dem Tubadelischen [Georg Christoph v. Taupadel; BW] Volckh, so von Schorndorff außgezogen [25.11. war Schorndorf gefallen; BW], entrunnen, dann ihnen die kaiserische den accord nit gehalten, Sie betrüglicher weiß 6. Tag umbgefüert, hernacher erst gezwungen sich underzustellen, oder sollten nidergemacht werden: Und seind alle Officier dabey gefangen genommen worden“. Das „Theatrum Europaeum“ hält zur Nichteinhaltung des Freiburger Akkords vom 11.4.1638 durch die Truppen Bernhards von Weimar fest, 3. Bd.: [S. 935] „Was massen die die Statt Freyburg im Breyßgau von den Weynmarischen am 1. diß erobert / und deßwegen mit selbiger accordirt worden / dessen ist vorgehends genugsambe Meldung geschehen. Dieweil aber bey wehrendem Außzug den beschriebenen Conditionen nicht nach / sondern dieselben übergangen / als ist selbiger Accord allerdings nicht gehalten / sondern von den Außziehenden / welche sträfflich befunden / ein theil niedergehauen worden. Als nun solches der Käys. General Feldzeugmeister [Hans Heinrich IX. Freiherr v. Reinach; BW] in Brysach erfahren / hat es ihn hefftig verdrossen / deßwegen auch ein eygenes Schreiben von dar auß sub dato 6. 16. Aprilis an Ihr. Fürstl. Gn. Hertzog Bernharden geschickt / in welchem er sich der Unbillichkeit zum höchsten beschwert / und daß solches [S. 936] wider Cavalliers Parole / groß auffgemutzet [vorgehalten; BW] / welches Hochgedachte Ihr. Fürstl. Gn. sub dato Freyburg den 10. Aprilis / folgender Gestalt beantwortet. Von Gottes Gnaden / Bernhard / Hertzog / zu Sachsen / Gülch / Cleve und Berg / Landgraff in Thüringen / Markgraff zu Meissen / Graff zu der Marck und Ravenspurg / Herr zu Ravenstein / etc. Edler / etc. deß Herrn General Zeugmeisters Schreiben auß Brysach vom 6. 16. April / haben wir zu recht empfangen / und darauß verstanden / wessen er sich / wegen deß Außzugs der Guarnison zu Freyburg und darbey Verhandlung beschwert. Nun wird der Herr Gen. FeldZeugmeister auß dem Accord / dessen Copey er hiebey zuempfangen / selbsten ersehen / daß nichts billichers / dann daß solcher in allen Puncten wäre observirt worden. Es hat aber Obrister Escher [Johann [Hans] Werner Aescher [Ascher, Escher] v. Binningen auf Umkirch u. Offenheim; BW] / als Commendant / bald anfangs solchem zuwider gehandelt / in dem er keine Fahnen accordirt / jedoch deren 4. vor dem Volck hertragen lassen. Zum andern / hat die Guarnison mit ihrer Pagagy abziehen und die Statt ungeplündert hinterlassen sollen / so seynd doch in solchem zu wider den Bürgern und in den Clöstern die Pferd abgenommen / die unberittene Reuter darauff gesetzt / und also durchgebracht worden. Wie dann drittens das Begehren / Viehe mit zunehmen / expressé von uns durchgestrichen worden / deme doch zuwider / etliche Stück herauß geführt. Vierdtens / haben alle Außgerissene / sampt den Waffen und Pferdten entweder in der Statt hinterlassen / oder gelieffert werden sollen/ so seynd solche nicht allein von dero Personen wider den Accord in die Wägen gesteckt / verkleydet / über die Mauren gelassen / und sonsten verpartirt worden / sondern es haben sich auch die Officirer und Reuter auff dero Pferd gesetzt / und solche durchbringen und entfrembden wollen / die Confusion wider unser Willen / Willen und Befehl enstanden / und neben dem Schuldigen viel Unschuldige in Schaden gebracht / und zwar unsere Officirer solches zu stillen allen Fleiß angewendet / uñ von unsern Reutern in 6. Personē niedergemacht / so hättē sie doch ehe unsere meiste Reuter niedergemacht / ls den gemeinen Pöfel behalten / und die Plünderung gäntzlich abstelle können. In solchem haben sich etliche Reuter und Officirere wieder allhero salvirt / die anjetzo frey gehen und / wañ sie es nur begehren / ohne Rantzion können verreysen / daß also uns die Handlung wider den Accord nicht / sondern den jenigen / so sich bey dem Mestier[11] befunden / und etwan nicht besser verstanden / zuzumessen: Wiewol wir die That der unserigen / als welche wider unsere expresse Ordre beschehen / gantz nicht approbieren / sondern auff die Thäter und Anfänger noch täglich inquiriren lassen. Den Rittmeister Bissinger [Hans [Johann] Friedrich Freiherr v. Bissingen; BW] belangend / haben wir von solchem keine Wissenschaft / können auch nicht glauben / daß sich solcher bey unserer Armee befinde / oder denselben zu rantzioniren jemands sich unterstehen solte. Im Fall aber der Herr General FeldtZeugmeister uns einige Nachricht vom selbigen geben / oder die jenigen / so die Rantzion gefordert / in etwas notificiren, wolten wir nicht unterlassen / die Anstellung zuverfügen / damit selbiger ohne einige Entgeltung nach Brysach gelieffert / und diejenigen / so die Rantzion gefordert / oder genommen / neben Restituirung der Geldter Exemplarisch am Leben gestrafft würden. Die Außwechselung anderer Gefangenen betreffend / hätten wir je und zu allen Zeiten nichts liebers gesehen / dann / daß in solchem der Kriegsgebrauch wäre observiret worden. Dieweiln sich aber in selbige die Politische Regierung geschlagen / und eines jeden gefangenen Leben ausser der Kriegsdienst examiniren / zur Politischen Straff ziehen / und zwey weit einander entgegen gesetzte Ding vermengen wollen: So haben wir nicht unbillich gleiche Difficultäten machen müssen / indem wir sonsten vor crudel köntē außgeschryen werden / da wir die unserigen in unbarmhertziger Gefängnuß verderben / und die Mittel solche zu entledigen so leichtlich entgehen liessen. So wir dem Herrn General FeldZeugmeister in Wiederantwort nicht bergen sollen. Datum in unserm Hauptquartier Freyburg den 10. Aprilis / Anno 1638“. Zum Teil überfielen Bauern die abziehenden Soldaten, z. B. Bad Mergentheim (1631); THEATRUM EUROPAEUM 2. Bd., S. 495f.: „Die Bawren sind auch der abziehenden Besatzung / so in 300. Mañ starck gewesen / nachgesetzt / jhrer viel erlegt vnd jnen viel PagagyWägen abgenommen“.

[12] Verpflegung, Verpflegungsordre, Verpflegungsordinanz: Die Verpflegungsordre sollte in allen Armeen die Verpflegung der Truppen verbindlich festlegen, was aber in der Kriegs- u. Alltagswirklichkeit nicht immer zu leisten war. Aus der Verpflegungsordnung Tillys vom 16.10.1623 geht hervor, welche Mengen an Nahrungsmitteln in den besetzten Gebieten zur Verfügung gestellt bzw. durch Zahlungen (als Teil des Soldes, der nicht oder nur in großen Abständen eintraf) abgelöst werden mussten. So hatte bereits ein Rittmeister samt Anhang pro Tag Anspruch auf vier Maß Wein, zwanzig Maß Bier, zwanzig Pfd. Brot, zwölf Pfd. Fleisch, zwei Hennen u. ein halbes Schaf – dazu kamen die üblichen Extravaganzen, die aus weit entfernten Orten geholt wurden – , was natürlich auch für seine Dienerschaft berechnet war. PAPKE, Landsknechte, S. 22: „Ende 1618 wurden Reiter in Altendresden einquartiert. Ihre Verpflegung regelte ein kurfürstliches Mandat vom 8. November. Es sah für ein Frühstück Butterwecken vor sowie Brot, Butter, Käse und Bier. Zum Mittag sollte Suppe geben mit Rahm, Butter, Eiern, Muskatnelken und Semmeln, danach 5 Pfd. Rindfleisch mit Meerrettich, eine Hammelkeule, Zugemüse, Butter und Käse, Brot und Semmeln und pro Person 2 Kannen »hiehisches« Bier. Dazu wurden Salz, Würze, Essig, Schmalz, Holz für den Herd, Licht für Stuben und Ställe gerechnet, für 9 Personen insgesamt 2 Gulden, 11 Groschen, 6 Pfennige. Unkosten für Bett- und Tischwäsche wurden erwähnt, aber nicht berechnet“. Eigentlich durfte nur der übliche Servis gefordert werden: die dem oder den einquartierten Soldaten zu gewährende Unterkunft u. Verpflegung, festgelegt in den jeweiligen Verpflegungsordnungen. „Servis“ definiert sich als die Abgaben des Hauswirts an den/die einquartierten Soldaten an Holz, Licht u. Liegestatt (Heu und Streu), im Niedersächsischen kam noch Salz dazu; Kleidung, Ausrüstung etc., wurden verbotenerweise verlangt; Essen und Trinken fielen auch nicht darunter, wurden aber trotzdem eingefordert. Stattdessen konnte auch die sogenannte „Lehnung“ gegeben werden. Alle zehn Tage war diese Lehnung für die schwedischen Truppen zu entrichten, bei den unteren Chargen für Kapitän 12 Rt., Leutnant u. Fähnrich 10 Rt., Sergeanten, Fourier, Führer, Musterschreiber u. Rüstmeister zusammen 12 Rt., Trommelschläger, Pfeifer zusammen 6 Rt., Korporal 2 Rt., sowie den untersten Dienstchargen gestaffelte Beträge in Groschen. Für die Konstanzer Garnisonstruppen war 1633 festgelegt; BEYERLE, Konstanz, S. 35f.: „Jedem Hauptmann wöchentlich 1 ½ Eimer [1 Eimer = 293,92717 Liter; BW] Wein, 20 fl. Geld, täglich 6 Brote, sowie Unterhalt für 6 Pferde; der Leutnant erhielt wöchentlich 24 Quart Wein und 6 fl., täglich 3 Brote und Unterhalt für 1 Pferd; der Fähnrich wöchentlich 17 Quart Wein und 4 fl. Geld, täglich 2 Brote und Unterhalt für 1 Pferd; dem gemeinen Soldaten waren täglich 2 Pfd. Brot, eine Maß [1, 83 Liter; BW] Wein und wöchentlich 7 Batzen für das Fleisch zu verabreichen. Die große Schar der niederen Offiziere wie Feldwebel, Feldschreiber, Feldscherer, Fouriere und Korporale sollte ‚durch gemeine Bürgerschaft kostiert und nach eines jeden Hausvaters Vermögen unterhalten werden’ “. Nach der Verpflegungsordnung Gustav Adolfs II. vom 13.5.1632 für das Herzogtum Franken hatte ein Obrist Anspruch auf täglich 12 Mahlzeiten, bestehend aus je 12 Gerichten (im Wert v. je 1/8 Rt). Im Oktober 1623 hatte Tillys Verpflegungsordnung für die Reiterei festgelegt: Rittmeister 4 Maß Wein, 20 Pfund Brot, 20 Maß Bier, 12 Pfund Fleisch, 2 Hennen u. ein halbes Schaf. Ein reformierter Leutnant, Kornett oder Quartiermeister sollten 8 Maß Bier, 8 Pfund Brot u. 4 Pfund Fleisch sowie ein Viertel v. einem Schaf oder Kalb erhalten. Einem Jungen oder einem Weib standen 1 Pfund Fleisch, 2 Pfund Brot und 1 Maß Bier zu. BARNEKAMP, Sie hausen uebell, S. 42. Dazu kamen für den gemeinen Soldaten in der Regel täglich 2 Pfund Brot (zu 8 Pfennig), 1 Pfund Fleisch (zu 16 Pfennig) u. 1 Kanne Einfachbier (2, 02 Liter zu 8 Pfennig). Statt Fleisch konnten auch Fisch, Butter oder Käse gegeben werden. Zwei Heringe entsprachen 1 Pfund Fleisch, eine Henne ersetzte 1, 5 Pfund Fleisch. Selbst diese Rationen wurden oft v. den Offizieren noch unterschlagen. Nach der kursächsischen Verpflegungsordnung (1632); SPARMANN, Dresden, S. 61, hatten ein Rittmeister u. ein Hauptmann Anspruch auf 6 Essen, Käse, Brot, ein Tischtrunk Bier; ein Leutnant bzw. ein Fähnrich auf 4 Essen nebst einem, Tischtrunk Bier; Führer, Fourier, Feldwebel, gemeiner Webel, Reiter auf 3 Essen (Suppe – Gericht Fleisch und Zugemüse – Käse, Butter) nebst 4 Kannen Bier pro Tag; gemeiner Knecht zu Fuß, Dragoner auf 2 Pfund Brot, 2 Pfd. Fleisch, 3 Kannen Bier. Der Erfurter Rat hält am 16.11.1641 die Klagen dreier gefangener Reiter des Regiments Hatzfeldt fest: „[Sie] berichteten [sie] wehren 5 tage von ihrem Regimente gewesen, undt nach einem Stücke brodts geritten, sie bekömen [sic] gantz nichts, wenn ihnen auch gleich Commiß[brot] zugesendet wehre, bekömen sie doch nichts: sondern die officirer behieltten solches alles vohr sich allein, [Sie] wussten auch nicht wo sie hin soltten, sie hetten deswegen von ihren officirern gantz nichts gehöret“. Zitiert bei BERG, Regulating war, S. 15; vgl. auch KUPER, Feuer, S. 104. So der kaiserliche Feldmarschall Melchior v. Hatzfeldt 1642: „Denn arm und hungrig zu sein, macht schlechte Curagi – wo nit anderes, davor uns der liebe Gott behüte“. ENGELBERT, Hessenkrieg II, S. 43. Der Salemer Mönch Bürster (1644); WEECH, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 196: „Dan ehe muoß der burger sterben zehen mal, ehe der soldat verderben ainmahl“. Die Verpflegung erforderte dennoch riesige Mengen an Schlachtvieh, zumal die Soldaten nur schieres Fleisch verlangten, keine Innereien oder Füße wollten, u. der genießbare Fleischanteil z. B. bei Ochsen zwischen 25 u. 55 % je nach Fütterung lag. Von Oktober bis Dezember sollen kaiserliche Truppen im kaisertreuen Hessen-Darmstadt neben 30 000 Pferden 100.000 Kühe und 600.000 Schafe erbeutet haben; PARKER, Dreißigjähriger Krieg, S. 250. In Tillys Verpflegungsordnung von 1627 wie auch in den anderen Ordnungen dieser Art war dagegen der umsichtige Umgang mit Einwohnern ausdrücklich festgelegt. KLOPP, Tilly, S. 546. Zweimal täglich ein Gericht mit zwölf Gängen für einen Obristen war üblich. Vgl. die kaiserliche Einquartierungsordnung Melchior v. Hatzfeldts für Westfalen (1636 III 09): „Wirt ebenmeßigh geklagtt, daß nicht allein die officierer, sondern auch die soldat(en) mitt ubermeßigem banquitier(en), sonderlich mitt verschwendungh vieler weins und geträncks den armen mahn gentzlich außlaugen, derenthalb(en) ein jeder und alle hiemit erinnert, das, was sie dergestalt uppich verzehr(en), ihnen an der contribution abgehe“. SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, S. 127. Bürgermeister u. Rat v. Büren schrieben an die kurfürstlich-kölnischen Beamten in Paderborn u. an den Edelherren Moritz von Büren über Vorfälle der am 1.4.1626 erfolgten Einlagerung einer Korporalschaft der Leibgarde des ligistischen Generalwachtmeisters Timon v. Lintelo, Büren, 1626 April 15; SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, S. 185: „Bey Lübbertt Drevelnn ist ein reformirter corporal, so ein matresse bey sich gehapt, einlogirt gewest. Gleich wie der [Corporal; BW] einkommen, hat ihme der wirt nach zustandtt dieser orther unnd settigungh eines ehrlichen menschenn gnugsame speißenn, alß nemblich saurs krautt mit einer bratt- oder metwurst, ein schaffschinckenn, ein stück gerauchert rindtfleisch, ein außgeweßerten schweinenn potharst, dabei, dabei einen halben schaffenn käß nebenn butter aufgesetztt. Der corporal wirfft die speisenn mehrnntheilß zur dehl hinauß, unnd sagtt mit entrustungh zu seinem wirth, solche speisenn solte er einem hudler gebenn. Ob er meinte, das er ein hudler vor sich hette. (46) Er hette woll beßer speiß dem bettler vor die thuer gebenn etc., unnd will sich nicht stillen laßenn, biß ihme der wirth folgendenn tags nach seinem willenn schincken, hüner, kalbfleisch etc. aufzutragenn verpflichtet“. Nach der schwedischen Kammerordnung, 1635 X 04 (Geheimes Staatsarchiv Berlin-Dahlem I – 34 -179 b) hatte Oxenstierna den Anspruch pro Monat u. gemeinen Reiter auf 4 ½ Rt., 60 Pfd. Brot und 60 Feldmaß Bier festgelegt. Im Juni 1634 sollte Generalkriegskommissar Ossa Erzherzogin Claudia v. Tirol raten, den nach besserer Verpflegung begehrenden hohenemsischen Soldaten gegebenenfalls durch das Landvolk „die Hälse entzwei schießen“ zu lassen, was Claudia nicht tat, um eine weitere Eskalation der Lage zu vermeiden; SCHENNACH, Soldat, S. 71. In einem Bericht des Obristleutnants des Regiments Kaspar v. Hohenems (25.8.1632) heißt es; SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 336: „daß sie knecht gleichsam gannz nackhent und ploß auf die wachten ziehen und mit dem schlechten commißbroth vorlieb nemmen müessen, und sonderlichen bey dieser kelte, so dieser orten erscheint, da mich, als ich an ainem morgen die wachten und posti visitiert, in meinem mantl und guetem klaidt geforn hat, geschweigen die armen knecht, so übel beklaidt, die ganze nacht auf den wachten verpleiben müessen. So haben sie auch gar kain gelt, das sie nur ain warme suppen kauffen khönnen, müessen also, wegen mangl der klaiser und gelt, mit gwalt verschmachten und erkhranken, es sollte ainen harten stain erbarmen, daß die Graf hohenembsische Regiment gleich von anfang und biß dato so übel, und gleichsam die armen knecht erger alß die hundt gehalten werden. Es were gleich so guet, man käme und thete die armen knecht […] mit messern die gurgel abschneiden, alß das man sie also lenger abmatten und gleichsam minder als einen hundt achten thuett“. PAPKE, Landsknechte, S. 22: „Ende 1618 wurden Reiter in Altendresden einquartiert. Ihre Verpflegung regelte ein kurfürstliches Mandat vom 8. November. Es sah für ein Frühstück Butterwecken vor sowie Brot, Butter, Käse und Bier. Zum Mittag sollte Suppe geben mit Rahm, Butter, Eiern, Muskatnelken und Semmeln, danach 5 Pfd. Rindfleisch mit Meerrettich, eine Hammelkeule, Zugemüse, Butter und Käse, Brot und Semmeln und pro Person 2 Kannen »hiehisches« Bier. Dazu wurden Salz, Würze, Essig, Schmalz, Holz für den Herd, Licht für Stuben und Ställe gerechnet, für 9 Personen insgesamt 2 Gulden, 11 Groschen, 6 Pfennige. Unkosten für Bett- und Tischwäsche wurden erwähnt, aber nicht berechnet“. 1619 mussten ins Lager bei Themar geliefert werden: Rindsmäuler, Gelüng, Rindsmagen, Gekröse, Sülze, Zungen, Rindsherz, Rindsfüße, Rehwild geliefert werden. Dazu kamen Konfekt, Mandeln, Rosinen, Feigen, Nürnberger Küchlein (Lebkuchen), Reis, Muskatblüten, Peffer, Nelken geliefert werden. Vgl. ERB, Die ersten Kriegsereignisse, S. 10f. Vgl. auch die hohen Ansprüche, die Erzherzog Leopold Wilhelm im Dez. 1641 an Northausen stellte; KUHLBRODT, Die Reichsstadt Nordhausen 2. Bd., S. 88f.

[13] Reichstaler/Gulden: 1 Reichstaler = 1,5 Gulden; 1 Reichstaler = 18 Batzen = 72 Kreuzer = 288 Pfennige, 1 Reichstaler = 21 Schillinge (ß) = 252 Pfennige (δ); 1 fränk. Rt. = 1, 2 fl. (1632), 1 fl. = 50 Liter Bier, = 5 Paar junge Hühner, Entgelt für die Säuberung zweier Wachtlokale. Reichsgulden: 1 Reichsgulden = 60 leichte oder rheinische Kreuzer (kr.) = ⅔ Reichstaler (Rtl.) = 16 gute Groschen = 24 Mariengroschen. Zur Umrechnung v. fl. in €: Wie problematisch eine derartige Umrechnung ist, zeigt www.mhoefert.de/PDFs/30_jaehriger_Krieg.pdf, der 30.000 fl. in ca. 3 Mill. € umrechnet (!). 1 fl. dürfte maximal 50 € entsprochen haben. Nach einer anderen nicht unproblematischen Umrechung würde 1 Rt. heute etwa 27, 3 € entsprechen. Nach WILDGRUBER, Die feste Stadt Wasserburg, S. 74, entspräche 1 Rt. 60 DM, also etwa 30 €. Eine Umrechnung v. 1 fl. über den heutigen Feinsilbergehalt v. 15 g in 8 € ist ebenso problematisch; MÜLLER, Die Belagerungen, S. 450. Wenn selbst Bauernstiefel schon mit 20 fl. aufgelistet sind, würde das 540-1.000 € entsprechen. Sinnvoller wäre es, mit den Preisen für Gebrauchsgüter, Löhne etc. in den betreffenden Jahren zu verfahren, die in den einzelnen Gebieten je nach Kriegslage sehr unterschiedlich sind.

[14] Tribuliersoldat: Soldat, der Schatzung u. Steuer aus der Bevölkerung zu pressen hat; auch Executor; sinngleich mit Fress- u. Pressreiter: Vgl. WINTER, Möser, S. 16: „Den 15. August [1626], da wir ungefähr ein acht oder neun Tage ohne sonderliche Einquartierung gewesen, zeucht der Oberste Altringer herein, nimmt sein Quartier bei Berendt von Werdensleben, der ihn nicht so gequälet wie der [Johann Ernst] von Scharffenberg [Scherffenberg; BW], gleichwohl aber thun ihm hernach seine Diener auch Dampfs genug an. (Scharffenberg hat ihn auf einmal zur Aengstigung eine ganze Compagnie seiner Reiter ins Haus gelegt, die Tag und Nacht gesoffen und gefressen, welchen er Wein und Bier geben müssen, ungeachtet es des Obersten eigenes Quartier gewesen, haben ihn auch sonst mit Zerschlagen der Tische, Bänke etc. nicht geringen Schaden gethan. Den andern Tag hat er sie wieder herausgenommen). Altringer war Oberster zu Fuß, hat 16 Compagnien, jede zu 300 stark gehabt, endlich ist sein Regiment in die 5000 stark worden“. Generallandesarchiv Karlsruhe 77/3607 (Kopie): Ritterschaft in Schwaben an J. Fr. v. Württemberg, 1627 III 19. Am 30.12. 1630 v. Tilly abberufen, nahm Cronberg viele Tonnen Beute mit u. hat doch „ein Gestank von etlich Preßreitern hinterlassen, damit sie noch mehr Geld von den armen in Grund verderbten Bauren herauszwingen“ konnten. ZILLHARDT, Zeytregister, S. 133: Sie „sind in das landt komen wie die lumpige und laußige bettler und sündt hinauß geriten wie lauter fürsten und graffen“. In den pfälzischen Gebieten hatten sie die Bevölkerung mit Misshandlungen u. Erpressungen drangsaliert, bis sie Anfang Mai 1627 nach Franken abgezogen wurden; MAIER, Unterpfalz, S. 77. Ende 1627 musste Maximilian I. den Ständen die Abführung zusagen; a. a. O., S. 86f. Nach EHMER, Grafschaft Wertheim, S. 169, hatte Tilly im November angekündigt, wegen der Erschöpfung des Niedersächsischen Kreises Cronbergs Regiment in die Grafschaft Wertheim verlegen zu müssen; 1627/28 lagen unter Berlo cronbergische Reiter dort, was der Abt v. Bronnbach im Mai dazu benutzte, die Dörfer Nassig, Dörlesberg u. Reicholzheim einzunehmen, die evangelischen Pfarrer zu vertreiben u. den katholischen Gottesdienst einzurichten. Vgl. das Auftreten Schönburg’scher Reiter im Kitzinger Raum; ZIMMERMANN, Schönburger Reiter;  das Kirchenbuch Buchbrunn; Jahrbuch des Landkreises Kitzingen 2, 1980, S. 19: „Den 28. May um 2 Vhr mittags haben 30 Reuther ihre Quartier hier genommen und viel Geld den Leuthen abgenöthiget. Wer nicht Geld hat haben können, dem haben sie Ofen, Fenster hineingeschlagen, die Tische, Bänke, Truhen und Bettladen, auch die Ziegel von den Häusern und Dächern herabgeschlagen, das Getäfel aus der Stuben gehauen und die Betten zerschmieden, diese dann ausgeschüttet und die Pferde darauf getümmelt. Da sie mich (den Pfarrer) dann hin- und widergezogen, sonderlich um 6 Reichsthaler gebrandschatzt. Gott gebe ihnen den Lohn“. Der Widerstand der Einwohnerschaft wurde durch »Dragonaden«, zu denen die schlimmsten Elemente der Armee herangezogen wurden, gebrochen; BELLINKCHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabruggischenn handlung, S. 36 (1630): „Was denn inquartirten soldaten bey uns thut anlangen, ist ein gottloß diebesch und mordrisch volck, stehlenn heymlich und rauben offenbar, saufen und fressen, dominirn tag und nacht, spielen und doblen, parten und beuten, ruffen und jauchtzen, schießen und morden sich unter andern, schlagen sich mit den burgern, verfuhrn der burger weiber und kinder und haben maning magd zur hurn gemacht. Die burger konnen bey abendts oder nacht zeyt nicht uber die straßen gehen. Sie schlagen dieselben, habe auch solchs zweymall von dem gesind leyden mußen. Ich gelaubs warlich, es mag kein boser volck auf erden gefunden werdenn, dan unse inquartirten soldaten”. Vgl. dagegen die Ordnung Wallensteins (1629); JESSEN, Dreißigjähriger Krieg, S. 217f.: „Über dieses sollen die Bürger den Befehlshabern und Soldaten anders nichts vor die Servicen als allein die Liegestatt, Holz, Salz und Licht zu geben schuldig sein, welches doch dahin zu verstehen, daß die gemeinen Befehlshaber und Soldaten sich mit des Wirtes Feuer und Licht behelfen und ihre Sachen dabei verrichten sollen . […] Dafern die Obersten und andere Officiere Reformierte und Aufwärter bei sich haben, sollen dieselben nicht von den Bürgern, sondern denjenigen, bei welchen sie sich aufhalten, unterhalten werden. […] An Kirchen, Schulen, Hospitälern, geistlichen Personen soll sich keiner vergreifen und dieselben in einigerlei Wege weder mit Einquartierungen oder Schatzungen beschweren. Auch keinen in seinem Gottesdienst hindern oder ärgerlich sein, bei Leib- und Lebensstrafe. […] Die fürstlichen und adeligen Häuser, welche Feindes Gefahr halber nicht notwendig müssen besetzt werden, sollen von der Einquartierung gantz exempt und befreit sein. […] Der reisende Mann oder andere, so ihrer Geschäften halber in der Garnison zu verrichten, sollen in keinem Wege aufgehalten, beleidigt noch mit einer Schatzung beschweret werden. Den Ackermann sollen die Officiere bei ihrem Feldbau schützen und in keine Wege sie davon zu verhindern gestatten“. Vgl. dagegen die Klagen der Pommern’schen Gesandten; JESSEN, Dreißigjähriger Krieg, S. 218ff.: „48. Ferner wann Officiere oder Soldaten über Land reisten, mußten die Inwohner des Landes, da noch ein Bissen Brot vorhanden, nicht allein solches, gleich [als] wäre alles gemein, ohne Bezahlung, sondern auch ihre Pferde oft auf 15 und mehr Meilen hergeben, welche sie entweder ganz nicht oder ja bis auf den Grund verderbt wiederbekämen; es geben auch nunmehr an etlichen Orten Unter- als Ober-Officiere Pässe aus, daß die Soldaten bemächtigt wären, Pferde wegzunehmen, wo sie anzutreffen. 49. Sonst wäre gar gemein, daß die Reiter und Soldaten aus den Garnisonen täglich ausritten oder liefen, die Dörfer fast alle Nacht spolierten und plünderten, den Bauern ihre Wägen, Pflüge und andere zum Ackerbau gehörige Instrumenta entweder weggeführten oder mutwillig verbrennten, die Leut prügelten und verwundeten, also daß dieselbige bisweilen wohl gar ums Leben kämen, die Häuser, woraus die armen leut mit solchen Prügeln und anderm barbarischen Procedieren […] vertrieben, niederrissen und das Hausgerät zerschlügen und verbrennten. Es wäre auch endlich mit Sengen und Brennen dahin geraten, daß ganze Zimmer […] gleichsam zum Lustfeuer gebraucht worden“. Zu Soldaten als Agenten der Sozialdisziplinierung PRÖVE, Dimension.

[15] Kemnath [LK Tirschenreuth]; HHSD VII, S. 351f.

[16] BRAUN, Marktredwitz, S. 78f.

[17] Hans Christoffer [Christoph] Graf v. Königsmarck [Königsmark, Königsmarx, Khiningsmarckh, Köningsmarkt, Coningsmarck, Conigsmarckius, Conigmarc, Kingmark, King Marx, Königs Morik] [12.12.1600 Kötzlin-20.2.1663 Stockholm], schwedischer Feldmarschall. 1616 Anstellung als Page bei Herzog Friedrich Ulrich v. Braunschweig-Lüneburg u. Eintritt als Reiter in kaiserliche Kriegsdienste, 1630 Verabschiedung als Fähnrich bei Reformierung der Armee Wallensteins, 1631 Kapitän in schwedischen Diensten, 1633 Beförderung zum Major, 1634 zum Obristleutnant, 1636 zum Obristen, am 25.3.1640 zum Generalmajor als Lohn für die Werbung größerer Truppenformationen in Westfalen, im Januar 1645 zum Generalleutnant, am 17.5.1648 Sieg mit Turenne u. Wrangel bei Zusmarshausen über die kaiserlich-kurbayerischen Truppen unter Holzappel u. Gronsfeld, am 1.6.1648 Beförderung zum Feldmarschallleutnant, am 16.7.1648 erfolgreicher Angriff auf die Prager Kleinseite u. Raub der berühmten „Silberbibel“. Zusammen mit Carl Gustav Wrangel war Königsmarck der erfolgreichste schwedische Kriegsgewinnler, am 26.3.1651 wurde er in den Grafenstand erhoben, am 10.4.1651 in den Reichsrat berufen u. am 14.4.1655 in Stade zum Feldmarschall u. Gouverneur des Herzogtums Bremen und Verden ernannt. Sein im Krieg erworbenes Vermögen soll 130.000 Rt. jährliche Rente abgeworfen haben, was einem Vermögen v. mindestens 2.600.000 Rt. entsprochen haben müsste. Vgl. BACKHAUS, Wrangel, Königsmarck, Bielke, S. 116-128; FIEDLER, Verwaltung; WAGNER, Pforr. Vgl. [RÜDIGER], Leben und Thaten; FRITZEL, Der Stader Raum, S. 14ff.; ZIRR, Die Schweden. => Königsmarck [Königsmark, Königsmarx, Khiningsmarckh, Köningsmarkt, Coningsmarck, Conigsmarckius, Conigmarc, Kingmark, King Marx, Königs Morik], Hans Christoffer [Christoph] Graf v. [I], [II], [III], [IV], [V], [VI], [VII], [VIII], [IX], [X], [XI], [XII] in den „Miniaturen“.

[18] Stadt Hornburg, heute Ortsteil der Gemeinde Schladen-Werla [LK Wolfenbüttel]; HHSD II, S. 243f.

[19] Resident: Diplomatischer Vertreter zweiten bzw. dritten Ranges im Gegensatz zum Legaten oder Ambassador, der teilweise auch aus dem Land gejagt werden konnte, da er nicht den Schutz des Ambassadors besaß. Residenten waren selten adlig, an den Höfen der Souveräne waren sie in der Regel Gelehrte.

[20] Petter [Peter, Pieter] Spiring Silvercrona [Spiering, Spiring, Spiringh, Spirin, Silfvercrona] [1595-19.2.1652 London], Niederländer in schwedischem Dienst; 1636/37 bis 1640 schwedischer Resident in Amsterdam, 1640 bis 1649 in Den Haag; 1636 geadelt Silfvercrona.

[21] Hugo Grotius [Huigh oder Hugo de Groot] [10.4.1583 Delft (Niederlande)-28.8.1645 Rostock], politischer Philosoph, reformierter Theologe, Rechtsgelehrter u. früher Aufklärer, schwedischer Gesandter in Amsterdam.

[22] Stratagema: Kriegslist.

[23] Bresche [Brescha, Breche, brescia, bresica, Bresse, Presse, Presa]: durch Geschützfeuer erreichte Sturmlücke in der Stadtmauer oder auch in einer Verschanzung. Die damals angewandte Methode, eine Mauerbresche zu schießen, sah so aus, dass man eine Geschützbatterie frontal auf die zu brechende Mauer richtete u. zwei kleinere Batterien im Winkel v. ca. 30-45 Grad zu beiden Seiten anlegte, durch welche die gelockerte Mauersubstanz zusätzlich herausgehebelt wurde [ENGERISSER].

[24] Leutnant [schwed. Löjtnant, dän. Løjtnant, tschech. poručik]: Der Leutnant war der Stellvertreter eines Befehlshabers, insbesondere des Rittmeisters oder des Hauptmanns. Wenn auch nicht ohne Mitwissen des Hauptmannes oder Rittmeisters, hatte der Leutnant den unmittelbarsten Kontakt zur Kompanie. Er verdiente je nach Truppengattung monatlich 35-80 fl. – zumindest wurden in den besetzten Städten monatlich 80 Rt. (120 fl.) erpresst; HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15 -, was etwa dem Sold eines bayerischen Kriegsrats entsprach. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der Infanterie 60  Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Als einer Leutnant einer Streifschar aus einer Garnison erhielt er quasi als Gefahrenzuschlag pro 1.000 Rt. Beute u. Ranzion 28 Rt. 54 Alb. 6 Heller; HOFMANN, Peter Melander, S. 156. LAVATER, KRIEGSBüchlein, S. 52f.: „Ein Leutenant wird von dem wörtlein Lieutenant, quasi locum tenens, Ort / Platz / Stell- oder Statthalter eines Capitains genant / diweil er in abwesen seines Capitains desselben Stell  verwaltet / er könnte auch der Unterhaubtmann geheissen werden. Ein solcher sol ein dapferer / aufrichtiger / Kriegsgeübter / und praver Cavalier seyn / und ist dem Capitain der nächste: in dessen abwesen commandiert er follkommen / und hat auch in gegenwart des Capitains den gantzen Befehl über die Compagnie: dann wann dem Capitain von dem Regiment etwas anbefohlen wird / so gibt er dem Leutenant Ordre / wie er sich in einem und anderem verhalten solle / der dann durch seine nachgesetzte Officier den Befehl follstrecken laßt: Dieser sol auch des Capitains guten Namen / Ehr / und Reputation lieb haben und schirmen / alß sein eigen Leben und Ehr / und sich sonderlich dem Capitain um dapfere und versuchte Soldaten umschauen / auch wie er die Soldaten logiren und wol einquartieren möge: Darneben soll er fleissig achtung geben / daß alles gleich zugehe / nach guter ordnung und ohne klag. Alle Abend sol er sich auf der Parade finden lassen / und sehen / wo mangel erscheine: ob auch die Parade / Wacht / und Ordre wol angestellet und gehalten werden: dagegen sol er sich in seinem Commandement gravitetisch und ernsthaft erzeigen / daß ihn seine untergebene Officier und Soldaten ehren / und so wol alß den Capitain fürchten. Die Soldaten werden auch durch ihn gestraft / und ligt ihme aller Last auf dem hals: dann so er die Compagnie nicht versehen müßte / mangelte man keinen Leutenant. Sein Oberwehr ist eine Partisane / er thut keine Wacht / alß die Haubtwacht / da die Compagnie wachet. Er sol auch die Corporalschaften an Mannschaft gleich außtheilen / und keiner mehr versuchte Soldaten geben alß der anderen / daß einer die besten / ein anderer aber die schlechtesten Soldaten habe / woran in einer Occassion vil gelegen ist: Er sol den strafwürdigen streng / den gehorsamen aber gutthätig seyn: Er sol auch aller Soldaten humores erkennen. In summa / er sol wüssen in abwesen des Capitains die Compagnie mit satsamer genugthuung zuregieren / alß wann der Capitain selbst zugegen were / und beyde Officia unklagbar zuverwalten“. Nach GANTZER, Archivalische Quellen, S. 40, waren für einen Leutnant nach der Schlacht bei Jankau (1645) 50 Rt. Ranzion (Lösegeld) aufzubringen.

[25] Obrist: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern – 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben – , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen, gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nicht anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S. 388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte 1. Bd., S. 413ff.

[26] Hans Christoph v. Burgsdorff [Burckersdorff, Burchtorf, Busdorp] [14.9.1602 Prag-30.3.1672 Halberstadt], schwedischer Obrist.

[27] Knecht, gemeiner [schwed. knektar, finn. nihti, engl. private soldier]: dienstgradloser einfacher Soldat. Er hatte 1630 monatlich Anspruch auf 6 fl. 40 kr., in der brandenburgischen Armee auf 8 fl. 10 gr. = 7 Rtl. 2 Gr; nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630) 6 fl. 40 kr., schwedische u. finnische Knechte erhielten 1632 nur 1 ½ Rt., deutsche in der Royal-Armee dagegen das Dreifache. Ein Soldat oder Reiter einer Streifschar aus einer Garnison erhielt v. 1.000 Rt. Beute quasi als Gefahrenzuschlag 5 Rt. 72 Heller; HOFMANN, Peter Melander, S. 156. Ein Bauernknecht im bayerischen Raum wurde mit etwa 12 fl. pro Jahr (bei Arbeitskräftemangel, etwa 1645, wurden auch 18 bis 24 fl. verlangt) entlohnt. Schon 1625 wurde festgehalten; NEUWÖHNER, Im Zeichen des Mars, S. 92: „Ihme folgete der obrist Blanckhardt, welcher mit seinem gantzen regiment von 3000 fueßknechte sechß wochen lang still gelegen, da dann die stath demselben reichlich besolden muste, wovon aber der gemeine knecht nicht einen pfennig bekommen hatt“. In einem Bericht des Obristleutnants des Regiments Kaspar v. Hohenems (25.8.1632) heißt es; SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 336: „daß sie knecht gleichsam gannz nackhent und ploß auf die wachten ziehen und mit dem schlechten commißbroth vorlieb nemmen müessen, und sonderlichen bey dieser kelte, so dieser orten erscheint, da mich, als ich an ainem morgen die wachten und posti visitiert, in meinem mantl und guetem klaidt gefrorn hat, geschweigen die armen knecht, so übel beklaidt, die ganze nacht auf den wachten verpleiben müessen. So haben sie auch gar kain gelt, das sie nur ain warme suppen kauffen khönnen, müessen also, wegen mangl der klaider und gelt, mit gwalt verschmachten und erkhranken, es sollte ainen harten stain erbarmen, daß die Graf hohenembsische Regiment gleich von anfang und biß dato so übel, und gleichsam die armen knecht erger alß die hundt gehalten werden. Es were gleich so guet, man käme und thete die armen knecht […] mit messern die gurgel abschneiden, alß das man sie also lenger abmatten und gleichsam minder als einen hundt achten thuett“. Gallas selbst schrieb am 25.1.1638 dem Kaiser; ELLERBACH; SCHERLEN, Der Dreißigjährige Krieg 3. Bd., S. 222: „Mochte wohl den Stein der erd erbarmen zuzuschauen, wie die arme knecht kein kleid am leib, keine schuh am fuße, die reiter keine stiefel oder sattel haben, auch den mehrerteil sich freuen, wenn sie nur die notdurft an eichelbrot bekommen können“. => Verpflegung. In den Feldlagern (über)lebte er unter den schwierigsten Bedingungen bei einer durchschnittlichen Lebenserwartung v. 3, 4 Jahren. Bei Gefangennahme oder Stürmen auf eine Stadt lief er immer Gefahr, getötet zu werden, da für ihn keine Ranzion (Lösegeld) zu erwarten war, oder wenn eine Untersteckung unter die eigenen Truppen nicht notwendig erschien. Generell wurden jedoch „teutsche Knechte“ gegenüber etwa den „Welschen“ bevorzugt übernommen u. bei den Schweden besser besoldet.

[28] Unterhaltung, Untersteckung, Unterstellung: „sich unterhalten lassen“, unterstellen, d. h., in die Dienste des Gegners zu treten, geschah bei Gefangennahme entweder freiwillig oder auch gezwungenermaßen, wenn man nicht genügend Ranzion stellen konnte oder Gefahr lief, getötet zu werden. Untersteckung war die (zwangsweise) Eingliederung v. (insbesondere gefangen genommenen) Soldaten in bestehende unvollständige Verbände. „Die ‚Untersteckung’ von gefangenen Soldaten des Kriegsgegners war in der frühen Neuzeit allgemein üblich, wurde für gewöhnlich von den Betroffenen ohne Widerstände akzeptiert und scheint gar nicht selten die Zusammensetzung eines Heeres erheblich verändert zu haben” (BURSCHEL, Söldner, S. 158). Die „Relation deren Geschichten / Ritterlichen Thaten und Kriegßhandlung“, S. 12, berichtet, wie Bucquoy mansfeldische Söldner zur Unterstellung zwang: „Dann als mann sie (in der Zahl ohngefehr 1200.) gen Crumaw bracht / hat man sie Rotten vnd Hauffen weiß in Kammern so eng zusammen gesperrt / daß sie weder sitzen noch niderligen können / auch neben dem wenig Essen / das man ihn vorgestellt / ihnen gar nichts zu tricken geben / vnd es also etliche Tag vber / mit inen getrieben / Sie dardurch zu nötigen / daß sie dem Keyser ihre Dienst versprechen müsten / als auch geschehen. Dann nach dem sie auffs eusserst allerhand Ungemach außgestanden / vnnd etliche Tag kein tropffen zu trincken vberkommen / haben sie fast alle vnder solchem erschröcklichen Joch vnd Zwang sich schmücken vnd biegen / vnd dem Feind ihre Dienst zusagen müssen“. In der kurbayerischen Armee wurden sie als Kugelfang beim Angriff oder Sturm auf eine Stadt vorausgeschickt; SEMLER, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 67. Franz v. Mercy hatte nach seinem Sieg bei Tuttlingen (24.11.1643) an die 2000 Franzosen untergesteckt. HEILMANN, Kriegsgeschichte, S. 69f. Maximilian I. v. Bayern war grundsätzlich gegen die Untersteckung wegen der Unzuverlässigkeit in Schlachten, HEILMANN, Die Kriegszüge, S. 230: „Waß die vnderstossung der gemainen gefangnen fußvölckher vnnd Franzosen betrifft, da lassen wür es zwar bei eurm Vorschlags verbleiben, allein weiln wür Nachricht haben, daß dise leith schon anfangen ausreissen, So ist desto mehr zu sehen, daß bemelte gefangne nit vergebens vvnd mit schaden vndergestoßen werden, vnd alsdan samt den bewöhrungen widerumb zum feindt gehen, derowegen Ir gleichwol in acht zu nemmen, daß khein gefangne sonderlich Franzosen, die nit selbst dreist begehrn, vnd darzue guetten lust haben vnder gestelt vnd bewöhrt werden, dan man dergleichen, daß sie bleiben, nit versichert, so ist viel besser, daß sie gefangen gehalten, vnd mit Ihnen dahin angetragen werde, daß man sie khonfftigen gegen vndern vnsern Soldaten, welche bey dem Torstensohn gefangen seyen, auswexlen khönde“. Doch wurden schon seit dem Böhmischen Krieg Gefangene, die die Untersteckung verweigerten, oft hingerichtet. HELLER, Rothenburg, S. 158: (1645): „Die [bayr.] Furir aber haben alle Häußer, wo Franz. oder Weimar. gelegen, außgesucht und was sie hinterlaßen, alles weggenommen. Wie sie denn im güldenen Greifen einen Weimarischen Feldscherer sampt seiner Feldtruhen, welcher allhie geblieben und hernach wollen nach Hauß ziehen in Holstein, ertapt, übel gemartert und geschlagen, endlich mit sich hinweggefürt und, wie man gesagt, weilen er ihnen nit wollen dienen, auf dem Feld erschoßen”. MAHR, Monro, S. S. 157, bei der Einnahme der Schanze bei Oppenheim: „Als unsere anderen Leute sahen, daß das Schloß gefallen war, rannten sie los, die vorgelagerte Schanze zu erstürmen, in der sich neun Kompanien Italiener mit ihren Fahnen befanden. Ihre Offiziere sahen nun, daß das Schloß hinter ihnen überrumpelt war und daß der Angriff vor ihnen losbrach, da warfen sie ihre Waffen weg und riefen nach Quartier, die ihnen auch gewährt wurde. Ihre Fahnen wurden ihnen abgenommen. Da sie alle bereit waren, in unsere Dienste zu treten, wurden sie vom König Sir John Hepburn zugewiesen, der nicht nur ihr Oberst wurde, sondern auch ein guter Schutzherr, der sie in guten Quartieren unterbrachte, bis sie neu eingekleidet und bewaffnet waren. Aber sie zeigten sich undankbar und blieben nicht, sondern liefen in Bayern alle davon. Nachdem sie einmal die warme Sommerluft verspürt hatten, waren sie vor dem nächsten Winter alle verschwunden“. Teilweise beschaffte man über sie Informationen; SEMLER, Tagebücher, S. 70f. (1633): „Wie beschehen vnd seyn nahendt bei der statt [Überlingen; BW] vier schwedische reütter, so auf dem straiff geweßt, von vnsern tragonern betretten [angetroffen; BW], zwen darvon alsbald nidergemacht, zwen aber, so vmb quartier gebeten, gefangen in die statt herein gebracht worden. Deren der eine seines angebens Christian Schultheß von Friedland [S. 57] auß dem hertzogthumb Mechelburg gebürtig vnder der kayßerlichen armada siben jahr gedient vnd diesen sommer zu Newmarckht gefangen vnd vndergestoßen [am 30.6.1633; BW] worden: der ander aber von Saltzburg, vnderm obrist König geritten vnd zu Aichen [Aichach; BW] in Bayern vom feind gefangen vnd zum dienen genötiget worden. Vnd sagte der erste bei hoher betheurung vnd verpfändung leib vnd lebens, dass die schwedische vmb Pfullendorff ankomne vnd noch erwartende armada 24 regimenter starck, vnd werde alternis diebus von dem Horn vnd hertzogen Bernhard commandirt; führen 4 halb carthaunen mit sich vnd ettlich klainere veld stückhlin. Der ander vermainte, daß die armada 10.000 pferdt vnd 6.000 zu fůß starckh vnd der so geschwinde aufbruch von Tonawerd [Donauwörth; BW] in diese land beschehen seye, weiln man vernommen, daß die kayserische 8000 starckh in Würtemberg eingefallen“. => Kriegsgefangene. Der häufige Fahnenwechsel konnte natürlich auch insofern Folgen haben, als gerade die Offiziere gute Detailkenntnisse mit ins gegnerische oder in das Lager von Verbündeten nahmen. OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 538: „Diesesmal gehörte auch Adam Philipp zu den Unsicheren. Um ihn zu halten, stellte ihm der Kurfürst folgendes Ultimatum, vom 4. März 1632: ‚Ir sollt die Ursache schreiben, aus welcher ir merfach geäussert habt, dass ir in unseren und des katholischen Bundes Kriegsdiensten zu continuiren wenig Lust habt oder, eurem Vorgeben nach, gedrungen werdet, ander Resolution zu fassen. Wir haben euch vor anderen zum General-Wachtmeister gemacht. .. Andere hohe und niedere Officirs, auch gemeine Soldatesca würde von euch ein bös und schädlich Exempel nehmen … Ihr habt versprochen zu continuiren und ist das in der jetzigen allgemeinen necessitet eure Schuldigkeit’. … Der Kurfürst will sich versehen ‘Ir werdet furtherhin einer mehreren discretion und dankbahrkeit bezeigen. Wenn aber ir andere resolution zu fassen gedenket, so begehren Wir, zuvor zu vernehmen: wohin Ir eure Resolution gestelt und ob ir die euch anvertraute charge und das Regiment zu resigniren gemeint wäret’. Gleichzeitig soll er berichten: ob er endlich den Tross und die pigage [Bagage; BW] reduzirt habe ? Die Antwort Adam Philipps auf diese ernste Mahnung zur Fahnentreue liegt nicht vor. Dass der Verdacht des Kurfürsten gegen ihn wohlbegründet war, wird sich später erweisen; wie auch, dass einige seiner Offiziere ihren jungen Obristen drängten”.

[29] Diskretion: Gnade oder Ungnade.

[30] demantelieren: die Befestigungen beseitigen, die Ringmauern einer Stadt niederreißen; wehrlos machen.

[31] Generalmajor [schwed. generalmajor, franz. maréchal de camp, engl. major general, dän. generalmajor, tschech. generalmájor]: Der Generalmajor nahm die Aufgaben eines Generalwachtmeisters in der kaiserlichen, bayerischen, dänischen u. schwedischen Armee wahr. Er stand rangmäßig bei den Schweden zwischen dem Obristen u. dem General der Kavallerie, bei den Kaiserlichen zwischen dem Obristen u. dem Feldmarschallleutnant.

[32] Boizenburg [LK Ludwigslust-Parchim]; HHSD XII, S. 5ff.

[33] DE GROOT, Briefwisseling Deel 16, S. 459.

[34] Hildesheim; HHSD II, S. 228ff. Zu den Kriegsereignissen in Hildesheim vgl. auch PLATHE, Konfessionskampf.

[35] Dr. Conrad Jordan [10.11.1591 Bockenem-23.10.1659 Hildesheim], Chronist, seit 1620 Arzt, seit 1629 in Hildesheim wohnhaft, ab 1635 mehrfach Ratsherr, Stadtarchivar; SCHLOTTER, Acta; SCHLOTTER, Hans, Der Rat der Stadt Hildesheim von 1300-1634, in: Norddeutsche Familienkunde Heft 4, 1986, S. 581-585; SCHLOTTER, Hans, Die Bürgermeister und Ratsherren der Stadt Hildesheim 1147-1634, in: Norddeutsche Familienkunde Heft 3, 1979, S. 551-558.

[36] Granaten: „Die ersten mit einer Sprengladung gefüllten Hohlgeschosse der Artillerie tauchten vereinzelt im 14. Jahrhundert auf. Die Entwicklung der Granate begann in Europa Anfang des 16. Jahrhunderts, als neben den massiven Stein- u. Eisenkugeln als Bomben bezeichnete Hohlgeschosse aufkamen. Sie waren mit Schwarzpulver gefüllt, mit Schwammzünder oder Zündschnur versehen u. wurden aus Steilfeuergeschützen (Haubitzen oder Mörser) verschossen. Neben Spreng- u. Brandgeschossen wurden als Vorläufer der Kartätschen Kugelbehälter mit „Hagel“ (Eisenstücke u. Steine) verwendet. Im 17. Jahrhundert begann man, die Bezeichnung Granate auf alle Hohlgeschosse v. Kanonen u. Haubitzen anzuwenden, während die Geschosse schwerer Mörser bis ins 19. Jahrhundert weiterhin Bomben hießen. Vor 1700 waren die Granaten teilweise mit eisernen Spitzen versehen, um an Palisaden u. anderen Holzbauten festzuhaften. Vom 17. bis Anfang des 19. Jahrhunderts wurden Granaten aus Eisen u. Glas in mehreren Lagen in große topfartige Bomben gefüllt („Granathagel“) u. als Streuschuss aus Mörsern oder schweren Haubitzen abgefeuert. Andere Geschossarten waren glühende Kugeln sowie Stangen- u. Kettenkugeln. Insgesamt bot die Granate jedoch die beste Wirkungsmöglichkeit“ [Wikipedia]. Herstellung u. Gebrauch werden ausführlich beschrieben bei MIETH, Neue curieuse Beschreibung, S. 126ff. MÜHLICH, Chronik 3. Teil, S. 453 (Schweinfurt 1635): „Wie leicht durch Unvorsichtigkeit ein Unglück geschehen könne, erfuhr man hier am 19. dieses. Die Kaiserlichen Feuerwerker füllten im Zwinger Granaten, während des Stampfens fing eine Feuer, durch welche 200 nicht weit davon liegende angezündet wurden und mit einem entsetzlichen Krachen zersprangen. Ein Bauer und ein Hirtenjunge, die um Lohn mitgearbeitet hatten, blieben sogleich auf auf der Stelle todt, zwölf Feuerwerker, die im Laboratorium waren, wurden an ihrem Körper so beschädigt, daß 11 davon nach vielen ausgestandenen Schmerzen starben, nur ein Einziger blieb als Krüppel am Leben. Ein großes Glück für die Stadt war, daß das Feuer die vielen 100 großen Bomben, die in einer Nebenkammer nicht weit davon lagen, nicht angezündet hatte, sonst würde das beßte Kleinod der Stadt, die Mainmühle, in Rauch aufgegangen sein“. Der Straßburger Chronist Johann Jakob Walther beschreibt die Wirkung dieser Geschosse; REUSS, Strassburg, S. 27: „Vor Schlettstadt gienge es auch heyss daher undt haben grausam geschossen auch viel granaten und feuerballen hinein geworffen…. was aber der effect einer solchen granatkugel seye hatt man daselbsten gesehen, indem eine solche kugel den 21. Novembris [1632] in dass würtshauss zum schwartzen Adler daselben oben eingefallen, welches ein gantz steinern hauss gewesen, undt durch fünff boeden durchgeschlagen biss zu underst in den keller undt alles zerschmettert“. Granat(feuer)kugel: eiserne Sprengkugel als „eine spezielle form der granate älteren gebrauchs, die auch in der feuerwerkskunst verwendet wurde“ [DWB]. Zum Teil versuchte man diese in Schlachten (z. B. Hessisch Oldendorf 1633) in die Munitionswagen der Gegner zu werfen. Staatsarchiv Bamberg C 48/195-196, fol. 115 v (Ausfertigung): August Erich an Johann Ernst v. Sachsen-Eisenach, Kassel, 30.6.1633 (a. St.).

[38] anlaufen => Sturmlauf: heftiger, schnell vorgetragener Angriff mit dem Ziel, den [völlig unvorbereiteten] Gegner zu überraschen, seine Verteidigung zu durchbrechen. Zum Teil wurden für die Erstersteigung der Mauern oder des ersten Eindringens in die Stadt, Festung etc. Geldprämien bis zu 1000 Rt., die „erste Beute“ – der erste Eindringende durfte sich das vermeintlich beste Haus zur Plünderung aussuchen – oder Rangerhöhungen (so etwa bei der Erstürmung Frankfurts a. d. Oder 1631), v. den Offizieren ausgesetzt worden. Die Sturmkolonnen sollten Wälle oder Festungen auf Sturmleitern ersteigen, sich dort festsetzen u. das Tor v. innen öffnen, um den nachrückenden Soldaten den Weg frei zu machen. Teilweise wurde allerdings auch Branntwein ausgeschenkt, um die Angst zu betäuben, oder es wurden Gefangene bei allen Armeen als Schutzschilder vor der ersten Sturmreihe vorangetrieben; vgl. die Aussagen eines Untergesteckten (1634) => Gottmann, Peter in den „Miniaturen“; GAIER; SCHÜRLE; PRAßER, Schwabenspiegel 3. Bd., S. 80. Zum Teil wurden die zögernden Soldaten, wenn einer ihrer Anführer fiel, v. anderen Offizieren geschlagen oder gar getötet (Freiberg 1639); BENSELER, Geschichte Freibergs, S. 968: „Als dieß nun die Andern, welche nachdrangen und sich gleichfalls zum Sturme anschickten, sahen, wollten sie nicht weiter, ob sie schon von ihren Offizieren mit bloßen Degen heftig angetrieben und einige sogar erstochen wurden, sondern warfen die Musketen und andere Gewehre weg und flohen, wobei die in der Stadt gar manchen noch erreichten und mit ihren kurzen Wehren, Schlachtschwertern und Morgensternen tödteten“.

[39] SCHLOTTER, Acta, S. 441.

[40] Vgl. BINGEL, Das Theatrum Europaeum; SCHOCK; ROßBACH; BAUM, Das Theatrum Europaeum.

[41] Erfurt wurde im Laufe der Besetzung zu einer schwedischen Realfestung u. der stärksten Festung im mitteldeutschen Raum ausgebaut. 1480 war Baubeginn der Cyriaksburg als wichtiger Teil der Befestigung für den Süd-Westteil Erfurts. Der Bau dauerte immerhin 25 Jahre. Otto v. Guericke sollte im Auftrag Gustav Adolfs die Cyriaksburg umbauen, riet jedoch von dem Plan ab. 1631/32 führte Baumeister Caspar Vogel nach Konsultationen mit Guericke Befestigungsarbeiten an der Cyriaksburg durch. BEYER; BIEREYE, Geschichte der Stadt Erfurt, S. 543: „Gleich nach dem Abmarsch Gustav Adolfs arbeiteten unter dem tüchtigen Erfurter Festungsbaumeister Caspar Vogel 600 Mann allein daran, das Hornwerk auf dem Petersberg zu befestigen; auf der Südwestseite der Stadt, zwischen Löber- und Brühlerwall, wurden große Stauschleußen angelegt. Sämtliche Tore erhielten Zugbrücken, die Wälle wurden mit Brustwehren versehen, hinter denen nicht weniger als 91 Kanonen Aufstellung fanden, durch Pallisaden wurden namentlich die Tore stark verschanzt. Die Cyriaksburg erhielt 30 Kanonen“.

[42] schwedische Armee: Trotz des Anteils an ausländischen Söldnern (ca. 85 %; nach GEYSO, Beiträge II, S. 150, Anm., soll Banérs Armee 1625 bereits aus über 90 % Nichtschweden bestanden haben) als „schwedisch-finnische Armee“ bezeichnet. Die Unterscheidung zwischen der „Royal-Armee“, die v. Gustav II. Adolf selbst geführt wurde, u. den v. den Feldmarschällen seiner Konföderierten geführten „bastanten“ Armeen erscheint angesichts der Operationen der letzteren überflüssig. Nach LUNDKVIST, Kriegsfinanzierung, S. 384, betrug der Mannschaftsbestand (nach altem Stil) im Juni 1630 38.100, Sept. 1631 22.900, Dez. 1631 83.200, Febr./März 1632 108.500, Nov. 1632 149.200 Mann; das war die größte paneuropäische Armee vor Napoleon. 9/10 der Armee Banérs stellten deutsche Söldner; GONZENBACH, Der General Hans Ludwig von Erlach von Castelen II, S. 130. Schwedischstämmige stellten in dieser Armee einen nur geringen Anteil der Obristen. So waren z. B. unter den 67 Generälen u. Obristen der im Juni 1637 bei Torgau liegenden Regimenter nur 12 Schweden; die anderen waren Deutsche, Finnen, Livländern, Böhmen, Schotten, Iren, Niederländern u. Wallonen; GENTZSCH, Der Dreißigjährige Krieg, S. 208. Vgl. die Unterredung eines Pastors mit einem einquartierten „schwedischen“ Kapitän, Mügeln (1642); FIEDLER, Müglische Ehren- und Gedachtnis-Seule, S. 208f.: „In dem nun bald dieses bald jenes geredet wird / spricht der Capitain zu mir: Herr Pastor, wie gefället euch der Schwedische Krieg ? Ich antwortet: Der Krieg möge Schwedisch / Türkisch oder Tartarisch seyn / so köndte er mir nicht sonderlich gefallen / ich für meine Person betete und hette zu beten / Gott gieb Fried in deinem Lande. Sind aber die Schweden nicht rechte Soldaten / sagte der Capitain / treten sie den Keyser und das ganze Römische Reich nicht recht auff die Füsse ? Habt ihr sie nicht anietzo im Lande ? Für Leipzig liegen sie / das werden sie bald einbekommen / wer wird hernach Herr im Lande seyn als die Schweden ? Ich fragte darauff den Capitain / ob er ein Schwede / oder aus welchem Lande er were ? Ich bin ein Märcker / sagte der Capitain. Ich fragte den andern Reuter / der war bey Dreßden her / der dritte bey Erffurt zu Hause / etc. und war keiner unter ihnen / der Schweden die Zeit ihres Lebens mit einem Auge gesehen hette. So haben die Schweden gut kriegen / sagte ich / wenn ihr Deutschen hierzu die Köpffe und die Fäuste her leihet / und lasset sie den Namen und die Herrschafft haben. Sie sahen einander an und schwiegen stille“. Vgl. auch das Streitgespräch zwischen einem kaiserlich u. einem schwedisch Gesinnten „Colloquium Politicum“ (1632). Zur Fehleinschätzung der schwedischen Armee (1642): FEIL, Die Schweden in Oesterreich, S. 355, zitiert [siehe VD17 12:191579K] den Jesuiten Anton Zeiler (1642): „Copey Antwort-Schreibens / So von Herrn Pater Antoni Zeylern Jesuiten zur Newstadt in under Oesterreich / an einen Land-Herrn auß Mähren / welcher deß Schwedischen Einfalls wegen / nach Wien entwichen / den 28 Junii An. 1642. ergangen : Darauß zu sehen: I. Wessen man sich bey diesem harten und langwürigen Krieg in Teutschland / vornemlich zutrösten habe / Insonderheit aber / und für das II. Was die rechte und gründliche Ursach seye / warumb man bißher zu keinem Frieden mehr gelangen können“. a. a. O.: „Es heisst: die Schweden bestünden bloss aus 5 bis 6000 zerrissenen Bettelbuben; denen sich 12 bis 15000 deutsche Rebellen beigesellt. Da sie aus Schweden selbst jährlich höchstens 2 bis 3000 Mann ‚mit Marter und Zwang’ erhalten, so gleiche diese Hilfe einem geharnischten Manne, der auf einem Krebs reitet. Im Ganzen sei es ein zusammengerafftes, loses Gesindel, ein ‚disreputirliches kahles Volk’, welches bei gutem Erfolge Gott lobe, beim schlimmen aber um sein Erbarmen flehe“. Im Mai 1645 beklagte Torstensson, dass er kaum noch 500 eigentliche Schweden bei sich habe, die er trotz Aufforderung nicht zurückschicken könne; DUDÍK, Schweden in Böhmen und Mähren, S. 160.

[43] Kriegsgefangene: Zur Gefangennahme vgl. die Reflexionen des schottischen Söldners Monro bei MAHR, Monro, S. 46: „Es ist für einen Mann besser, tüchtig zu kämpfen und sich rechtzeitig zurückzuziehen, als sich gefangennehmen zu lassen, wie es am Morgen nach unserem Rückzug vielen geschah. Und im Kampf möchte ich lieber ehrenvoll sterben als leben und Gefangener eines hartherzigen Burschen sein, der mich vielleicht in dauernder Haft hält, so wie viele tapfere Männer gehalten werden. Noch viel schlimmer ist es, bei Gefangennahme, wie es in gemeiner Weise immer wieder geübt wird, von einem Schurken nackt ausgezogen zu werden, um dann, wenn ich kein Geld bei mir habe, niedergeschlagen und zerhauen, ja am Ende jämmerlich getötet zu werden: und dann bin ich nackt und ohne Waffen und kann mich nicht verteidigen. Mein Rat für den, der sich nicht entschließen kann, gut zu kämpfen, geht dahin, daß er sich dann wenigstens je nach seinem Rang gut mit Geld versehen soll, nicht nur um stets selbst etwas bei sich zu haben, sondern um es an einem sicheren Ort in sicheren Händen zu hinterlegen, damit man ihm, wenn er gefangen ist, beistehen und sein Lösegeld zahlen kann. Sonst bleibt ihm nichts anderes übrig, als sich zu entschließen, in dauernder Gefangenschaft zu bleiben, es sei denn, einige edle Freunde oder andere haben mit ihm Mitleid“. Zum Mord an schottischen Gefangenen vgl. FALLON, Scottish Mercenaries, S. 336: „In a communication from Nordstrand on 12 May 1629 to Secretary Dorchester General Morgan (Sir Charles Morgan of Pencarn [1575/1576-1642 Bergen-op-Zoom/1643], englischer Kommandant in Stade; BW) charged the duke of Serboni (Tomasso Cerboni [Serboni] [ -20./21.10.1629 bei Aquanegra (Lombardei)], kaiserlicher Obrist; BW) and his regiment in Jutland with barbarous treatment of Scottish troops. ‘Certains Scotts hertofore being driven in amongst them by tempest he caused them to be taken out of their shippes promising all Courtesie, than he took all the best they had from their backs and afterwardes cased them all to be most viely sacked and murdered by Dragons’ (dragoons)”. Nach Lavater, Kriegs-Büchlein, S. 65, hatten folgende Soldaten bei Gefangennahme keinerlei Anspruch auf Quartier (Pardon): „wann ein Soldat ein eysen, zinne, in speck gegossen, gekäuete, gehauene oder gevierte Kugel schiesset, alle die gezogene Rohr und französische Füse [Steinschloßflinten] führen, haben das Quartier verwirkt. Item alle die jenigen, die von eysen geschrotete, viereckige und andere Geschröt vnd Stahel schiessen, oder geflammte Dägen, sollt du todt schlagen“. Leider reduziert die Forschung die Problematik der de facto rechtlosen Kriegsgefangenen noch immer zu einseitig auf die Alternative „unterstecken“ oder „ranzionieren“. Der Ratsherr Dr. Plummern berichtet (1633); SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Eodem alß die von Pfullendorff avisirt, daß ein schwedischer reütter bei ihnen sich befinnde, hatt vnser rittmaister Gintfeld fünf seiner reütter dahin geschickht sollen reütter abzuholen, welliche ihne biß nach Menßlißhausen gebracht, allda in dem wald spolirt vnd hernach zu todt geschoßen, auch den bauren daselbst befohlen in den wald zu vergraben, wie beschehen. Zu gleicher zeit haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd naher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächts sein sollen, dahero weiln rittmaister Gintfeld ein gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen wird“. Der Benediktiner-Abt Gaisser berichtet zu 1633; STEMMLER, Tagebuch 1. Bd., S. 415: „Der Bürger August Diem sei sein Mitgefangener gewesen, für den er, falls er nicht auch in dieser Nacht entkommen sei, fürchte, daß er heute durch Aufhängen umkomme. Dieser sei, schon vorher verwundet, von den Franzosen an den Füßen in einem Kamin aufgehängt und so lange durch Hängen und Rauch gequält worden, bis das Seil wieder abgeschnitten worden sei und er gerade auf den Kopf habe herabfallen dürfen“. Soldaten mussten sich mit einem Monatssold  freikaufen, für Offiziere gab es je nach Rang besondere Vereinbarungen zwischen den Kriegsparteien. Das Einsperren in besondere Käfige, die Massenhinrichtungen, das Vorantreiben als Kugelfang in der ersten Schlachtreihe, die Folterungen, um Auskünfte über Stärke u. Bewegung des Gegners zu erfahren, die Hungerkuren, um die „Untersteckung“ zu erzwingen etc., werden nicht berücksichtigt. Frauen, deren Männer in Gefangenschaft gerieten, erhielten, wenn sie Glück hatten, einen halben Monatssold bis zwei Monatssolde ausgezahlt u. wurden samt ihren Kindern fortgeschickt. KAISER, Kriegsgefangene; KROENER, Soldat als Ware. Die Auslösung konnte das eigene Leben retten; SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Zu gleicher zeitt [August 1630] haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd nacher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächte sein sollen, dahero weiln rittmeister Gintfeld eine gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen worden“. Teilweise beschaffte man über sie Informationen; SEMLER, Tagebücher, S. 70 (1633): „Wie beschehen vnd seyn nahendt bei der statt [Überlingen; BW] vier schwedische reütter, so auf dem straiff geweßt, von vnsern tragonern betretten [angetroffen; BW], zwen darvon alsbald nidergemacht, zwen aber, so vmb quartier gebeten, gefangen in die statt herein gebracht worden. Deren der eine seines angebens Christian Schultheß von Friedland [S. 57] auß dem hertzogthumb Mechelburg gebürtig vnder der kayßerlichen armada siben jahr gedient vnd diesen sommer zu Newmarckht gefangen vnd vndergestoßen [am 30.6.1633; BW] worden: der ander aber von Saltzburg, vnderm obrist König geritten vnd zu Aichen [Aichach; BW] in Bayern vom feind gefangen vnd zum dienen genötiget worden. Vnd sagte der erste bei hoher betheurung vnd verpfändung leib vnd lebens, dass die schwedische vmb Pfullendorff ankomne vnd noch erwartende armada 24 regimenter starck, vnd werde alternis diebus von dem Horn vnd hertzogen Bernhard commandirt; führen 4 halb carthaunen mit sich vnd ettlich klainere veld stückhlin. Der ander vermainte, daß die armada 10.000 pferdt vnd 6.000 zu fůß starckh vnd der so geschwinde aufbruch von Tonawerd [Donauwörth; BW] in diese land beschehen seye, weiln man vernommen, dass die kayserische 8000 starckh in Würtemberg eingefallen“. Auf Gefangenenbefreiung standen harte Strafen. Pflummern hält in seinem Tagebuch fest: „Martij 24 [1638; BW] ist duca Federico di Savelli, so in dem letzsten vnglückhseeligen treffen von Rheinfelden den 3 Martij neben dem General von Wert, Enckefort vnd andern obristen vnd officiern gefangen vnd bis dahin zu Lauffenburg enthallten worden, durch hilff eines weibs auß: vnd den bemellten 24 Martij zu Baden [Kanton Aargau] ankommen, volgenden morgen nach Lucern geritten vnd von dannen nach Costantz vnd seinem vermellden nach fürter zu dem general Götzen ihne zu fürderlichem fortzug gegen den feind zu animirn passirt. Nach seinem außkommen seyn ein officier sambt noch einem soldaten wegen vnfleißiger wacht vnd der pfarherr zu Laufenburg neben seinem capellan auß verdacht, daß sie von deß duca vorhabender flucht waß gewüßt, gefänglich eingezogen, die gaistliche, wie verlautt, hart torquirt [gefoltert; BW], vnd obwoln sie vnschuldig geweßt, offentlich enthauptet; die ihenige fraw aber, durch deren hauß der duca sambt seinem camerdiener außkommen, vnd noch zwo personen mit růthen hart gestrichen worden“. Der Benediktiner-Abt Gaisser berichtet über die Verschiffung schwedischer Gefangener des Obristen John Forbes de Corse von Villingen nach Lindau (1633); STEMMLER, Tagebücher 1. Bd., S. 319: „Abschreckend war das Aussehen der meisten gemeinen Soldaten, da sie von Wunden entkräftet, mit eigenem oder fremdem Blute besudelt, von Schlägen geschwächt, der Kleider und Hüte beraubt, viele auch ohne Schuhe, mit zerrissenen Decken behängt, zu den Schiffen mehr getragen als geführt wurden, mit harter, aber ihren Taten angemessener Strafe belegt“. Gefangene waren je nach Vermögen darauf angewiesen, in den Städten ihren Unterhalt durch Betteln zu bestreiten. Sie wurden auch unter Offizieren als Geschenk gebraucht; KAISER, Wohin mit den Gefangenen ?, in: http://dkblog.hypotheses.org/108: „Im Frühsommer 1623 hatte Christian von Braunschweig, bekannt vor allem als ‚toller Halberstädter’, mit seinen Truppen in der Nähe Göttingens, also im Territorium seines älteren Bruders Herzog Friedrich Ulrich, Quartier genommen. In Scharmützeln mit Einheiten der Armee der Liga, die damals im Hessischen operierte, hatte er einige Gefangene gemacht. Was sollte nun mit diesen geschehen? Am 1. Juli a. St. wies er die Stadt Göttingen an, die gefangenen Kriegsknechte nicht freizulassen; vielmehr sollte die Stadt sie weiterhin ‚mit nottürfftigem vnterhalt’ versorgen, bis andere Anweisungen kämen. Genau das geschah wenige Tage später: Am 7. Juli a. St. erteilte Christian seinem Generalgewaltiger (d. h. der frühmodernen Militärpolizei) den Befehl, daß er ‚noch heutt vor der Sonnen vntergangk, viertzig dero zu Göttingen entthaltenen gefangenen Soldaten vom feinde, den Lieutenantt vnd Officiers außsgenommen, Laße auffhencken’. Um den Ernst der Anweisung zu unterstreichen, fügte er hinzu, daß dies ‚bei vermeidung vnser hochsten vngnad’ geschehen solle. Der Generalgewaltiger präsentierte daraufhin der Stadt Göttingen diesen Befehl; bei der dort überlieferten Abschrift findet sich auf der Rückseite die Notiz vom Folgetag: ‚Vff diesen Schein seindt dem Gewalthiger 20 Gefangene vff sein darneben mundtlich andeuten ausgevolgtt worden’. Der Vollzug fand also offenbar doch nicht mehr am 7. Juli, am Tag der Ausfertigung des Befehls, statt. Aber es besteht kaum ein Zweifel, daß zwanzig Kriegsgefangene mit dem Strang hingerichtet wurden. (StA Göttingen, Altes Aktenarchiv, Nr. 5774 fol. 2 Kopie; der Befehl an die Stadt Göttingen vom 1.7.1623 a.St. ebd. fol. 32 Ausf.)“. Bericht aus Stettin vom 8.4.1631; Relation Oder Bericht Auß Pommern. o. O. 1631: „Den 27. Martii sind alhier 108 gefangene eingebracht deren nach mehr folgen sollen / die werden alle in Schweden ins bergwerck gesand / das sie etwas redliches arbeiten lernen“. Teilweise wurden Gefangene auch unter den Offizieren verkauft; MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 607 (Schweinfurt 1645). Zur Problematik vgl. KAISER, Kriegsgefangene in der Frühen Neuzeit, S. 11-14. 1633 kostete die Auslösung bei der Kavallerie: Obrist 600 Rt. aufwärts, Obristleutnant 400 Rt., Obristwachtmeister 300 Rt., Rittmeister 200 Rt., Kapitänleutnant 70 Rt., Leutnant 60 Rt. bis 10 Rt. für einen Marketender, nach der Schlacht bei Jankau (1645) Obrist 1000 Rt., Obristleutnant 500 Rt., Obristwachtmeister 300 Rt., Hauptmann 75 Rt., Kapitänleutnant u. Leutnant 50 Rt.; GANTZER, Archivalien, S. 40f. Einfache Soldaten sollten gegenseitig um einen Monatssold ausgelöst werden.

[44] Garnison: Besatzung in einer Festung (Kavallerie u. Infanterie). Die monatliche Löhnung der Soldaten, der Servis u. die Fourage mussten v. der betreffenden Garnisonsstadt aufgebracht werden u. waren genau geregelt; vgl. die „Königlich Schwedische Kammer-Ordre“ Torstenssons vom 4.9.1642 bei ZEHME, Die Einnahme, S. 93ff. Vgl. die Äußerungen des Grafen Philipp Moritz v. Hanau-Münzenberg von 1630 bei seinen Bemühungen, die Aufnahme einer kaiserlichen Garnison zu verhindern; THEATRUM EUROPAEUM 3. Bd., S. 8: „Welches wie Ihre May. allergnädigst zu erachten / jhm nicht unbillich schwere Gedancken machte / bevorab / da man vor Augen sehe / wie fast geringe Bestraffung der Excessen / sie weren auch so groß wie sie wolten / bey den vndern Officiern zu erlangen / sondern noch der Beleydigten darüber gespottet / hergegen wann ein Bürger oder Bawersmañ / einen Soldaten / auch auff gegebene starcke Veranlassung / nur sawer ansehe / wie jämmerlich man mit jhnen umbgienge / dessen vberflüssige Exempel vorhanden“. Der Garnisonsdienst wurde wegen der geringeren Aussicht auf Beute, Hunger u. Krankheiten bei längerer Einquartierung immer unbeliebter, so dass man dazu überging, neugeworbene Söldner im Felddienst einzusetzen. Der französische Diplomat François Ogier [um 1597-1670] schrieb 1635 über die schwedische Garnison in Marienburg [Malbork]: „Ich betrachtete das Lager und die Unterkünfte der Schweden und sah ein Bild von menschlichem Elend und Wahnsinn. Ich sah in die Gesichter der Männer, und da ich nicht erkennen konnte, dass sie sich unterhielten, zweifelte ich daran, ob sie überhaupt Männer waren, so barbarisch, schmutzig und krank waren sie. Alle waren in Lumpen gekleidet und barfuß, und zum größten Teil handelte es sich um unhöfliche, junge Bauern“. BRZEZINSKI; HOOK, Armee, S. 52. KELLER, Drangsale, S. 401ff.: „Ein Zeitgenosse, der in Philippsburg gezwungen als Garnisonssoldat zubringen mußte, gibt uns darüber folgende interessante Notizen, die auf jede Garnison passen dürften. ‚So mußte ich denn’, erzählt er uns, ‚Musquetirer werden wider meinen Willen. Das kam mir aber sauer an, weil der Schmalhanz da herrschte und das Commißbrod schrecklich klein war. Ich sage nicht vergeblich: schrecklich klein – denn ich erschrack auch alle Morgen, wenn ich’s empfing, weil ich wußte, daß ich mich den ganzen Tag damit behelfen mußte, da ich es doch ohne Mühe auf einmal aufreiben konnte. Und die Wahrheit zu bekennen, so ist’s wohl ein elend Creatur um einen armen Musquetiren (Garnisonssoldaten), der sich solcher Gestalt mit seinem Brod und noch dazu halb satt, behelfen muß, denn da ist keiner anders, als ein Gefangener, der mit Wasser und Brod sein armseliges Leben verzögert. Ja ein Gefangener hat’s noch besser, denn er darf seiner Ruhe pflegen und hat mehr Hoffnung, als so ein elender Garnisoner, mit der Zeit einmal aus solchem Gefängniß zu kommen. Zwar waren auch Etliche, die ihr Auskommen umb ein kleines besser hatten von verschiedener Gattung, doch keine einzige Manier, die mir beliebte, um solcher Gestalt mein Maulfutter zu erobern, anständig sein sollte. Denn Etliche nehmen, und sollten es auch verlaufene Personen gewesen sein, in solchem Elend keiner anderen Ursach halber Weiber, als daß sie durch solche entweder mit Arbeiten als Nähen, Waschen, Spinnen oder mit Krämpeln und Schachern oder wohl gar mit Stehlen ernähret werden sollen. Da war ein Fähndrich unter den Weibern, die hatte ihre Gage wie ein Gefreiter, eine andere war Hebamme und brachte sich dadurch selbsten und ihrem Manne manch guten Schmauß zuwege; eine andere konnte stärken und waschen, diese wuschen den ledigen Officieren und Soldaten Hemden, Strümpfe, Schlafhosen und ich nicht weiß nicht, was mehr, davon sie ihren besonderen Namen kriegten; andere verkiefen Taback und versahen den Kerlen ihre Pfeifen, die dessen Mangel hatten; andere handelten mit Brandtwein und waren im Rufe, daß sie ihn mit Wasser verfälschten; eine andere war eine Näherin und konnte allerhand Stich und Nadel machen, damit sie Geld erwarb; eine andere wußte sich blößlich aus dem Feld zu ernähren, im Winter grub sie Schnecken, im Frühling graste sie Salat, im Sommer nahm sie Vogelnester aus und im Herbst wußte sie tausenderlei Schnabelweid zu kriegen; etliche trugen Holz zu verkaufen, wie die Esel. Solchergestalt meine Nahrung zu haben, war für mich nichts. Etliche Kerl ernährten sich mit Spielen, weil sie es besser, als die Spitzbuben konnten und ihren einfältigen Cameraden das ihrige mit falschen Würfeln und Karten abzuzwacken wußten, aber solche Profession war mir ein Eckel. Andere arbeiteten auf der Schanz und sonsten, wie die Bestien, aber hierzu war ich zu faul; etliche konnten und trieben ein Handwerk, ich Tropf hatte aber keins gelernt. Zwar wenn man einen Musicanten nöthig gehabt hätte, so wäre ich wohl bestanden, aber dasselbe Hungerland behalf sich nur mit Trommeln und Pfeiffen; etliche schulderten vor andern und kamen Tag und Nacht nicht einmal von der Wacht. Ich aber wollte lieber hungern, als meinen Leib so abmergeln’ “.

[45] Pinneberg [LK Pinneberg]; HHSD I, S. 206f.

[46] Hamburg; HHSD I, S. 83ff.

[47] THEATRUM EUROPAEUM 5. Bd., S. 630.

[48] Frankfurt/M.; HHSD IV, S. 126ff.

[49] Halberstadt [LK Harz]; HHSD XI, S. 169ff. LEUSCHE; HENTRICH (Hg.), Halberstadt.

[50] Mörser, Feuermörser, Mortier: Steilfeuergeschütz, dessen Rohre aus geschmiedeten Schienen bestanden, die, wie bei einem hölzernen Fass, durch eiserne Reifen zusammen galten wurden. Bei einem Kaliber von bis zu einem Meter Durchmesser waren die Feuermörser bis zu 2, 50 m lang und wurden vor dem Abschuss in die Erde eingegraben. Ihre Stahlkugeln hatten eine sehr steile Flugbahn, man konnte mit ihnen also hinter Mauern schießen. Sie dienten auch zum Werfen v. Brand- oder Sprengkugeln (Bomben) mit einem Kugelgewicht zwischen 25 Pfund (1/16 Mörser) u. mehreren Zentnern (ganzer Mörser, Kaliber 5-15 Zoll). Nach Pflummerns Aufzeichnungen konnte man mit ihnen Kugeln v. 100 Pfund u. mehr werfen; SEMLER, Tagebücher, S. 68. Vgl. auch die Abbildung bei FREYTAG, Der Dreißigjährige Krieg 1. Bd., S. 89.

[51] Nienburg/Weser [LK Nienburg/Weser]; HHSD II, S. 346f.

[52] Minden [LK Minden-Lübbecke]; HHSD III, S. 517ff. Vgl. NORDSIEK, Die schwedische Herrschaft.

[53] Bartold [Berthold] Hartwig [Bartle Hartwigle] v. Bülow [Bilau, Billau, Pilau, Bullau] auf Hundorf [7.4.1611-19.11.1667 Wolgast], schwedischer Obrist. Nach http://sok.riksarkivet.se/sbl/Presentation.aspx?id=16223 am 19.10.1667 in Wolgast verstorben.

[54] Kapitän [schwed. kapten, dän. kaptajn, tschech. kapitán]: Der Hauptmann war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben u. ausgerüstet hatte. Der Hauptmann warb Fähnriche, Kornetts u. Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute v. ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden so genannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure u. verstorbene Soldaten ersetzen musste. Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet. Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl., d. h. 1.920 fl. jährlich – ein bayerischer Kriegsrat erhielt 1637 jährlich 792 fl. – sein Anteil aus Beute u. Ranzionierung (Lösegeldern) betrug pro 1.000 Rt. Erlös 59 Rt. 18 Alb. 4 Heller; HOFMANN, Peter Melander, S. 156. Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung u. Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung u. Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, u. die eigentlich militärischen Aufgaben wurden v. seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben u. auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte die Feldscher u. die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- u. Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant u. dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein. Der tägliche Unterhalt für einen Kapitän betrug in der brandenburgischen Armee (1631) 2 Rt.

[55] Musketier [schwed. musketerare, musketör, franz. mousquetaire, dän. musketeer, tschech. mušketýr]: Fußsoldat, der die Muskete führte. Die Muskete war die klassische Feuerwaffe der Infanterie. Sie war ein Gewehr mit Luntenschloss, bei dem das Zündkraut auf der Pulverpfanne durch den Abzugsbügel u. den Abzugshahn mit der eingesetzten Lunte entzündet wurde. Die Muskete hatte eine Schussweite bis zu 250 m. Wegen ihres Gewichts (7-10 kg) stützte man die Muskete auf Gabeln, den Gabelstock, u. legte sie mit dem Kolben an die Schulter. Nach einem Schuss wichen die Musketiere in den Haufen der Pikeniere zurück, um nachladen zu können. Nach 1630 wurden die Waffen leichter (ca. 5 kg) u. die Musketiere zu einer höheren Feuergeschwindigkeit gedrillt; die Schussfolge betrug dann 1 bis 2 Schuss pro Minute (vgl. BUßMANN; SCHILLING, 1648, 1. Bd., S. 89). Die zielfähige Schussweite betrug ca. 300 Meter, auf 100 Meter soll die Kugel die damals übliche Panzerung durchschlagen haben. Die Treffsicherheit soll bei 75 Metern Entfernung noch 50 % betragen haben. Die Aufhaltewirkung war im Nahbereich sehr hoch, die Getroffenen sollen sich förmlich überschlagen haben. Je nach Entfernung sollen jedoch im Normalfall nur 5-7% aller abgegebenen Schüsse eine Wirkung im Ziel gehabt haben. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß. Zudem rissen sie auf etwa 10 Meter Entfernung etwa dreimal so große Wundhöhlen wie moderne Infanteriegeschosse. Ausführlich beschrieben wird deren Handhabung bei ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 544ff. Eine einfache Muskete kostete etwa 2-3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Die Muskete löste das Handrohr ab. Die ab 1630 im thüringischen Suhl gefertigte schwedische Muskete war etwa 140 cm lang bei einer Lauflänge v. 102 cm u. wog etwa 4,5–4,7 kg bei einem Kaliber v. zumeist 19,7 mm. Sie konnte bereits ohne Stützgabel geschossen werden, wenngleich man diese noch länger zum Lade- u. Zielvorgang benutzte. Die Zerstörung Suhls durch Isolanos Kroaten am 16./26.10.1634 geschah wohl auch in der Absicht, die Produktionsstätten u. Lieferbetriebe dem Bedarf der schwedischen Armee endgültig zu entziehen. BRNARDÍC, Imperial Armies I. Für den Nahkampf trug er ein Seitengewehr – Kurzsäbel oder Degen – u. schlug mit dem Kolben seiner Muskete zu. In aller Regel kämpfte er jedoch als Schütze aus der Ferne. Deshalb trug er keine Panzerung, schon ein leichter Helm war selten. Eine einfache Muskete kostete etwa 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Im Notfall wurden die Musketiere auch als Dragoner verwendet, die aber zum Kampf absaßen. MAHR, Monro, S. 15: „Der Musketier schoß mit der Luntenschloßmuskete, die wegen ihres Gewichtes [etwa 5 kg] auf eine Gewehrgabel gelegt werden mußte. Die Waffe wurde im Stehen geladen, indem man den Inhalt der am Bandelier hängenden hölzernen Pulverkapseln, der sog. Apostel, in den Lauf schüttete und dann das Geschoß mit dem Ladestock hineinstieß. Verschossen wurden Bleikugeln, sog. Rollkugeln, die einen geringeren Durchmesser als das Kaliber des Laufes hatten, damit man sie auch bei Verschmutzung des Laufes durch die Rückstände der Pulvergase noch einführen und mit Stoff oder Papier verdämmen konnte. Da die Treffgenauigkeit dieser Musketen mit glattem Lauf auf die übliche Kampfentfernung von maximal 150 Metern unter 20 Prozent lag, wurde Salvenschießen bevorzugt. Die Verbände waren dabei in sog. Treffen aufgestellt. Dies waren Linien zu drei Gliedern, wobei das zweite Treffen etwa 50 Schritt, das dritte 100 Schritt hinter der Bataille, d. h. der Schlachtlinie des ersten Treffens, zu stehen kamen, so daß sie diese bei Bedarf rasch verstärken konnten. Gefeuert wurde gliedweise mit zeitlichem Abstand, damit für die einzelnen Glieder Zeit zum Laden bestand. Ein gut geübter Musketier konnte in drei Minuten zwei Schuß abgeben. Die Bleigeschosse bis zu 2 cm Kaliber [vgl. auch GROTHE, Auf die Kugeln geschaut, S. 386, hier 16, 8-19,5 mm] verformten sich beim Aufprall auf den Körper leicht, und es entstanden schwere Fleischwunden. In den Kämpfen leisteten Feldscherer erste Hilfe; doch insgesamt blieb die medizinische Versorgung der Verwundeten mangelhaft. Selbst Streifschüsse führten oft aufgrund der Infektion mit Tetanus zum Tode, erst recht dann schwere Verletzungen“. Der Hildesheimer Arzt u. Chronist Dr. Jordan berichtet 1634, dass sich unter den Gefallenen eines Scharmützels auch ein weiblicher Musketier in Männerkleidern gefunden habe; SCHLOTTER, Acta, S. 194. Der Bad Windheimer Chronist Pastorius hält unter 1631 fest; PASTORIUS, Kurtze Beschreibung, S. 100: „1631. Den 10. May eroberte der General Tylli die Stadt Magdeburg / plünderte sie aus / eine Jungfrau hatte ihres Bruders Kleider angezogen / und sich in ein groß leeres Weinfaß verstecket / ward endlich von einem Reuter gefunden / der dingte sie für einen Knecht / deme sie auch drey Monat treulich die Pferde wartete / und als in einem Treffen der Reuter umkam / und sie von denen Schweden gefangen gen Erffurt kam / ließ sie sich für einen Musquetirer unterhalten / dienete fünff Jahr redlich / hatte in etlichen Duellen mit dem Degen obsieget / wurde endlich durch eine Müllerin / wo sie im Quartier lag / verrathen / daß sie ein Weib wäre / da erzehlete sie der Commendantin allen Verlauff / die name sie zu einer Dienerin / kleidete sie / und schenckte ihr 100. Ducaten zum Heyrath-Guthe“. Weiter gibt es den Fall der Clara Oefelein, die schriftliche Aufzeichnungen über ihren Kriegsdienst hinterlassen haben soll. Allerdings heißt es schon bei Stanislaus Hohenspach (1577), zit. bei BAUMANN, Landsknechte, S. 77: „Gemeiniglich hat man 300 Mann unter dem Fenlein, ist 60 Glied alleda stellt man welsche Marketender, Huren und Buben in Landsknechtskleyder ein, muß alles gut seyn, gilt jedes ein Mann, wann schon das Ding, so in den Latz gehörig, zerspalten ist, gibet es doch einen Landsknecht“. Bei Bedarf wurden selbst Kinder schon als Musketiere eingesetzt (1632); so der Benediktiner-Abt Gaisser; STEMMLER, Tagebuch 1. Bd., S. 181f.; WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß, S. 43ff., über die Bedienung; BRNARDÍC, Imperial Armies I, S. 33ff.; vgl. KEITH, Pike and Shot Tactics;  EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 59ff.; BEAUFORT-SPONTIN, Harnisch, S. 119ff.

[56] LATOMUS, Relationis Historicae Semestralis Continuatio (1645 I), S. 81.

[57] Burchard v. Münchhausen [Münchshausen] [1614-8.12.1656], schwedischer Major, Obristleutnant.

[58] THEATRUM EUROPAEUM 5. Bd., S. 635.

[59] Eberhard Wassenberg [9.11.1610 Emmerich-nach 1668], Bibliothekar u. lateinischer Sekretär Ferdinands III., Philipps IV. v. Spanien u. Ladislaus‘ v. Polen. Vgl. LAHRKAMP, Everhard Wassenberg.

[60] WASSENBERG, Florus, S. 601.

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