Chemnitz [„der Jüngere“], Dr. Martin

Chemnitz [„der Jüngere“], Dr. Martin; Resident [13.5.1596 Rostock-24.10.1645 Jägerndorf (Schlesien)] Dr. Martin Chemnitz, der Sohn des pommerischen Kanzlers Martin Chemnitz des Älteren und älterer Bruder des Hofhistoriographen Bogislav von Chemnitz, stand als Hofrat, Kommissar und Resident[1] in Nürnberg[2] und Regensburg[3] in schwedischen Diensten. Seit 1623 war er Dr. der Rechte, 1627 wurde er Beisitzer des holstein-gottorp’schen Hofgerichts. 1630 trat er in die Dienste Gustav II. Adolfs, der ihn zum Geheimen Rat und Generalkriegskommissar[4] für den Fränkischen[5] und Schwäbischen Reichskreis[6] ernannte. Chemnitz war zuerst in Nürnberg, ab Ende 1633 in Regensburg als Resident tätig. Zum Leipziger Konvent im Februar 1631 hatte Gustav II. Adolf Chemnitz und Philipp Reinhard I. Graf zu Solms-(Hohensolms) in Lich [7] abgeordnet. Zwar waren beide nicht zu den Sitzungen zugelassen, doch scheint Solms den einflussreichen Hofprediger Hoë von Hoënegg[8] bestochen zu haben. Die Bestechlichkeit des geistlichen Rates Johann Georgs I. war allgemein bekannt: So wie ihm für seine Kaisertreue beträchtliche Summen zugeflossen waren, hat er sich seine Kampfrufe für die evangelische Sache honorieren lassen. Ein Schreiben Solms‘ vom April 1632, das ihm ein ansehnliches Gut im Stift Magdeburg zusagte, bestätigte wohl frühere Zusagen. Gleich zu Eröffnung des Konvents hatte er am 6.2.1631 eine antipapistische Predigt gehalten; reichlich flossen dafür die Geschenke von schwedischer Seite.

Anfang Oktober dieses Jahres traf Chemnitz als Gesandter zu Gesprächen bei Christian von Brandenburg-Kulmbach/Bayreuth[9] ein.[10]

Am 6./16.3.1633 schrieb Chemnitz, der sich im Februar, Mai, Juli bis November in Nürnberg aufhielt,[11] an Bernhard von Sachsen-Weimar:[12] „Auf E. F. Gn. gnedigen Bevelch habe ich nit allein mich bei guten Freunden erkündiget, welchergestalt man in Böhaimb die Kundschaft bestellen köne, sondern auch vor mich dem Werk weiter nachgedacht. Ich habe mit Herrn Hopffern[13] insonderheit alles uberlegt, als welcher in Böhaimb grose Kundschaft hat, der vermeinet, das sehr gefehrlich was in Böheimb vorgehet, durch Schreiben zu vermelden, es werde darauf gar zu genaue Achtung gegeben und werde sich schwerlich zu Prag jemand darzu, der schriftlich was vorginge, jederzeit avisiren solte, gebrauchen lassen. Aber dahin wolte er seine Leute gar wohl disponiren, das sie durch vertraute Poten man[14] etwas vorginge, mündlich möchten berichten lassen. Die grösseste Dificultet aber würde sein, wie man dieselbe zuwege bringen möchte, doch wolle er auch darauf gedenken und sich mit andern guten Patrioten davon underreden. Inmitels erwarte er eines guten Mannes von Frauenberg,[15] dem sei zu trauen, werde sich in dergleichen Sachen wohl gebrauchen lassen, auch ime verhoffentlich mehr dergleichen Personen an die Hand geben. Was E. F. Gn. wegen der Juden gegen mir genedig erwehnet, dem habe ich ferner nachgedacht, das man durch selbige den besten von allen des Feindes Actionen würde haben könen, weil dieselbige nicht allein in des Erblanden geduldet werden, , könnte man zu Prag einen Juden, so von gutem Verstand haben, würde derselbige leichtlich von seinen Glaubensgenossen, was in allen kais. Quartiren vorginge, erfahren, und durch dieselbige E. F. Gn. und mir hieher avisiren können. Es wohnen in einem Dorfe, so I. Kgl. Mt glorwürdigster Gedechtnus mir genedigst geschenket, etliche Juden, darunter einer so verschmiczet[16] genug zu dergleichen Dingen. Den habe ich zu mir herein beschieden; ich vermeine durch denselben andere mehr dergleichen an die Hand zu bringen, auch gar durch sie mit einen, den man zu Prag das Werk auftragen köne, Kundschaft zu machen und also, was in allem kaiserlichen Quartir vorgehet, zu erfahren, da E. F. Gn. mir solches genedig anbefehlen werden. Sonst kann man hier keine Nachrichtung haben, das der Feind aus Böhmen einige Tropen senden solte, sondern wird von allen Orten berichtet, das er sich in seinen Quartirn nach Stelle halte.[17] Befindet sich auch in der Ober Pfalz kein ander Volk ausser der bewusten Reuterei, doch sollen zu Naburg,[18] Burgen Lengenfend[19] und den umliegenden Orten die Quartir auf 3 Regement[20] zu Fuess gemacht sein, so daselbst ihren Recrudenplatz[21] haben sollen. Zu Straubing[22] sollen gleichfals fünf Compagnien[23] Reuter iren Musterplacz[24] haben. Ich erwarte diese Nacht des Soldaten, den ich nacher Regenspurg sendt – hoffe, er werde von allem gute Nachricht bringen, will ihn, sobald er kombt, zu E. F. Gn. senden.

P. S.: Fahrensbach[25] Secretarium habe ich, bisher zu ubersenden, keine sichere Gelegenheit haben könen. Es hat auch der Hopffer mir eben, wie ich diess Schreiben fortsenden wollen, eine Person zu Prag vorgeschlagen, so euferich evangelisch und am Fridlandischen guten Zutrit haben sol, Pawl Kalcasch[26] genandt. An diesem habe ich durch einen Exulanten, Johann Weissman, schon schreiben lassen, und wird dieser mit ehistem sich zu E. F. Gn. nach Bamberg[27] begeben und, wie es mit Underlegung der Poten angestellet werden köne, bericht tun. Ich habe die Nachrichtung von Kaufleuten, dass von Danczig[28] aus underschiedliche commissiones ausgegeben werden, umb Waffen und Musqueten[29] einzukaufen vor dem König zu Pohlen[30] wider die Moscaw.[31] Mir wird aber in Vertrauen vermeldet, das sie der Fridlandischen Armee ober Danczig durch Pohlen sollens zugeführt werden, und sollen Kaufleute dergestalt zu Sule[32] 4000 Musqueten aufkaufen lassen wollen; E. F. Gn. geruhen gnedig Befelch zu erteilen, dass darauf möge Achtung gegeben werden. Ich will hie gute Aufsicht haben, daß von hinen nichts von Gewehr oder Rüstung ihnen möge gefolgt werden“.[33]

Am 2.3.1634 sandte Chemnitz einen umfangreichen Bericht aus Regensburg an das „Consilium formatum“ in Frankfurt/M., die Ratsverversammlung der protestantischen Reichsstände, die im April 1633 nach der Erneuerung des Heilbronner Bundes[34] als Versuch eines Kontrollgremiums an die Seite des Direktors Axel Oxenstierna[35] gestellt worden war: „Ich zweifle nicht, dass E. Gn. und meine Herren von denen Tractaten, so zwischen I. F. Gn. Herzog Bernhardten zu Sachsen und Herzog von Friedlandt dieser Tagen fürgangen, berichtet worden sein. Es hatte derohalben Herzog von Friedlandt I. G. Gn. Herren Feldmarschallen Herzog Frantz Albrecht zu Sachsen,[36] zu I. F. Dt Feldmarschallen gesandt, der denn das Werk so scheinlich fürgebracht, dass, da man sich nicht an deme, so in Schlesien furgangen, zu spiegeln[37] gehabt, man, dass es dem Herzog von Friedlandt rechter erst[38] were, glauben müssen. Dann er anfangs angedeutet, woher der Herzog von Friedland in disgratia[39] gekommen, dass der spanische extraordinari Gesandte[40] alle kaiserlichen Räte auch den Fürsten von Eggenberg[41] umbgekauft und niemand, als der von Questenberg,[42] auf des Herzogs von Friedlandt Partie geblieben, dass man des Herzogs von Friedlandt ausgegebene Ordren vom kaiserlichen Hof aus contramandiert,[43] dann ferner die Alliance, so der Herzog von Friedlandt mit teils seinen Obristen[44] aufgerichtet, in originali producirt, dass er sich erboten, es soll der Herzog von Friedlandt zur Versicherung Landsberg[45] und Frankfurt[46] ubergeben; welches alles sehr scheinlich gewesen und man daher das desto mehr hatte glauben können, weil wir von Linz[47] aus Zeitung gehabt, dass der herzog von Friedlandt mit seinen Adhaerenten durch offentliche Patenta vom Kaiser zum Feind und Rebellen were erklert worden, dass man Herr Barthel von Wallenstein,[48] Obristen von Bredau[49] und Kehraus[50] daselbst in Arrest genommen, dass auch Soldaten, so bei der bayerischen Armee gefangen, gelegen und herüberkommen, bestettiget, dass der Herzog von Friedland daselbst durch offnen Drommelschlag zum Feind were erklärt worden, so haben doch I. F. Dt. nicht dörfen trauen. Dann Herr Feldmarschall von Sachsen-Lauenburg mit guten contento zwar abgefertigt, die Einraumung beider Örter Landtsberg und Franckfurth zur Versicherung acceptiert und darneben Herzog von Friedland andeuten lassen, dass, wann es zwischen ihm und der kaiserischen Partie zu offentlichen Hostiliteten kommen wird, er ihm secundiren wolle. Inmittelst sein Posten per Posten vom Herzog von Friedlandt durch Feldmarschall Illo[51] hieher spediert worden, darinnen er begehrt, dass I. F. Dt die Armee zusammenführen und so bald als müglich gegen Pilsen[52] avanciren wollten, damit sie die Friedlandische Trouppen, so schon mit Pickolomini[53] in die Haar geraten, sustinieren und sich der Stadt Eger[54] versichern könten; item es möchten I. F. Dt eine starke Partie Dragoner[55] nach Böhmen gehen lassen, denen man die Städte Torgau,[56] Miess[57] und Pilsen einraumen könnte und sich desto besser der kaiserlichen Artillerie in Pilsen versichern. Es möchten I. F. Dt die Bauren im Land ob der Enns aufbringen, damit sie sich mit denen etlichen Regimenten, so im Land sich befinden, dem Herzog von Friedlandt wohl affectioniert, aber wegen der bayrischen Armee sich nicht rühren könten, conjungiren und also den Bayrischen den Kopf bieten. Weil auch er Feldmarschall Illo sich erboten, selbst in Person zu I. F. Dt zu kommen und von allem Bericht zu tun, so haben I. F. Dt die Armee lassen zusammenführen, sich da man sehe, dass es dem Friedlandt ernst, die Occasion zu embrassiren.[58] Wie man dann vermeinet, weil er ohnedass schwach, ihm durch annemliche Conditionen zu persuadiren, dass er seine Trouppen I. F. Dt überlassen möchte, oder da er ein Schelmstück im Sinne, ihm den Kopf zu bieten. Wie man dann auch insonderheit dabei ein Absehen auf die Stadt Nürnberg gehabt, dass vielleicht der Feind darauf ein Aug haben könte, uns dergleichen Hendel amousiren[59] und also den Vorsprung nach Nürnberg oder Francken ergreifen möchte. Wie man dann auch Nachrichtung gehabt, dass die bairische Trouppen sich an der Iser stark gesamlet, die Mine gemacht, als wollten sie gegen Ingolstadt[60] avanciren und dann dahero sich befahren müssen, sie wehren willens sich von dannen aus mit dem Herzog von Friedlandt zu conjungiren. Derowegen I. F. Dt auch daher für nötig erachtet sich zu moviren und ein Meil[61] oder sechs nach Nürnberg werts zu nähern, damit sie Francken desto schleuniger secundiren und auf allen Fall mit denen sich daselbst und in Türingen befindeten Trouppen conjungiren und versterken könten. Hatten hier auch Ordre ertailt, dass ich mit tausent commandirten Musquetirern[62] füran gehen, damit man solche auf den Notfall in Nürnberg ziehen, ich aber mich in Nürnberg setzen und auf des Feinds actiones fleissig Achtung geben solte. Izt aber komt, eben da I. F. Dt im Aufbruch begriffen, die erschröckliche Zeitung, dass der Commendant zu Eger Johann Gordon[63] den Herzog von Friedlandt nächtlicherweil überfallen, denselben wie auch Herrn Terttzky,[64] Herrn Graf Kinsky,[65] Feldmarschal Illo,[66] Obristen Neuman,[67] zween Fridlandische Pagen[68] und einen Trompeter[69] jämmerlich ermorden lassen, welche Cörper hernach offentlich jederman zum Spectacul gezaigt worden. Welche Zeitung I. F. Gn. bewegt alsobald die March fürzunehmen, ob sie noch vielleicht also ein gut Teil der Friedlandischen Trouppen an sich ziehen, auch die Festung Pilsen, so noch von der Friedlandischen Partie besetzt, sich bemächtigen möchten, welches, da es geschehen könte, dem Feind zu überaus grossen Abbruch gerathen wird, weil er, indem er seine Artollerie verlieren würde, schwerlich künftigen Sommer würd zu Feld kommen können. Es gehe aber gleich, wie es wolle, so hat doch dieses We[r]k unter dem Feind ein solch Confusion gemacht, indem der Feind fast keinem hohen Officier mehr wird trauen dörfen, er auch die fürnembsten Haubter verloren und viel auf Mittel gedenken werden, ihrer Freunde und Generalen Tod zu rechnen. Derohalben ein gut Tempo vorhanden, den Feind zu poussiren,[70] so werden I. F. Dt solches zu ergreifen sich euserist angelangen sein lassen, wie sie dann vermeinen, dass, da I. Exc. der Herr Reichscanzler was in Thüringen für Volk vorhanden, gegen Böhmen gehen liesse und die Churf. Dt zu Sachsen[71] gleichfals avancirten, man bei dieser Ilusion in der Furi sich leicht des Königreichs bemächtigen würde. Es hat der Herzog von Friedland unter andern vermeint, er Landsberg und Franckfurth wider übergeben wolte, welches Tempo ungezweifelt I. Exc. Herr Reichscanzler zu menasiren[72] gnädig in Acht nehmen werden. Und weil Herr Schafgotsch[73] und Graf Philips von Mansfeldt[74] auch interessiert und Schafgotsch im angeschlagenen kaiserlichen Patent offentlich zum Rebellen erklert worden, möchte in Schlesien bei der Occasion auch wohl etwas sonderlichs können vericht werden. Herzog Franz Albrecht von Sachsen, hoffet man, werde unterwegs sein gewarnet worden, ehe er wider beim Herzog von Friedland, zu deme er nacher Eger per posto verreiset, ankommen. Aviso von Weiden[75] bringen, dass er ein Meil von Eger durch eine Compagnie Croaten[76] sei gefänglich angenommen worden“.[77]

Sein älterer Bruder, der schwedische Hofhistoriograph Bogislaw Philipp von Chemnitz [9.5.1605 Stettin-19.5.1678 Hallsta, Gem. Västerås], berichtet zum November/Dezember 1635, wobei es immer noch um die Differenzen zwischen Habsburg, Schweden und Braunschweig-Lüneburg um die Überlassung von Regimentern nach dem Prager Frieden[78] ging: „In der Nienburg[79] lag der Obriste Aston[80]: An welchen der Obriste Glaubitz[81] nach vollzogenem accord[82] mit Hertzog Georg[83] / geschrieben / vnd Ihn zu dessen acceptation vnd mit beliebung zu disponiren gesuchet: Allein derselbe bekam eine wiedrige antwort von gedachtem Aston: Das Er vor Gott vnd seinem Gewissen / solche tractaten vnd / von etlichen vnbedachten hohen Officirern vnd Obristen gemachten / accord[84] nicht billigen / oder darin gehalten könte. Ihm were die defension der Stadt Nienburg von der Königin[85] vnd Cron Schweden[86] anvertrawet / Wobey Er bis auf den letzten blutstropffen / bestendig verbleiben wolte / vnd / dergestalt abzutreten / vor vnverantwortlich vnd vnrühmlich hielte. Zu Minden[87] commendirte der Obriste Wolff von Lüdinghausen;[88] Der sambt seinem Major[89] / Hieronimo von Plettenberg[90] von hertzen gut Schwedisch / vnd anfangs / wie die andere Obristen mehrenthails / der zu Brunschwieg[91] genommen abrede zuwieder/ noch weiter bey Hertzog Georg zuverbleiben / sich bewegen lassen / nicht weinig angestanden war: Was Ihm zuthun / vnd ob Er sich rundaus zur Königl-Schwedischen Partey bekennen / oder etwas hinterm berge halten solte.

Weil Ihm aber von gedachten Obristen Schreiben zukommen / darin Sie durch eine vnd andere motiven / sonderlich / das gute hoffnung / die / zwischen den Königl-Schwedischen vnd Hertzog Georg entstandene differentien aufzuheben / vnd den Hertzog gantz wieder auf diese seite zubringen / Ihn zubereden suchtn / sich ebenmassig vom Hertzog nicht so vrplätzlich gantz vnd gar abzusondern; In betrachtung Er dadurch ferner möchte vor den kopff gestossen / vnd mit einer desperaten resolution sich vollig auf die Keyserliche seite zubegeben / veranlasset werden: Als stellete Er / solches mit dem HoffRath / Martino Chemnitio[92] in rath / vnd ward vnter Ihnen gut befunden: Das der Obriste noch ein zeitlang / bis man sehe / was der Herzog ferner thun würde / temporisiren / inmittelst dergestalt / das er der Stadt versichert vnd meister bleibe / auf seiner hut stehen sollte. Diesem nach fielen die resolutiones beym Hertzog ziemlich verenderlich vnd wandelbar. Bald erklärte Er sich alles guten gegen die Königl Schwedische / vnd warnete Sie vor des Gen Major[93] Sperreuters[94] listigen practicken[95] / wodurch er Ihnen die Regimenter am Weserstrom abzulauren[96] trachten thete: Bald aber / zumahl nachdem Er sich mit seinen Brüdern vnd dem Churfürsten von Sachsen[97] zu Werben[98] unterredet / wandte Er sich auf Feindes seite; Also gar / das Er auch theils seine Regimenter zur Sächsischen Armèe sties / vnd sie Damit ümb ein ansehnliches verstärckte; Bald lies Er sich aufs newe von gedachten Chemnitio bereden / das Er solche trouppen wieder abforderte / vnd ihnen ordre ertheilete: Da man Sie etwa nicht dimittiren wolte / lieber die Cornette[99] vnd pagage[100] zurück zu lassen /vnd desbandiret[101] oder einzeln davon vnd zu Ihm zugehen. Beschwerte sich aber darneben / das Er / alters vnd vnvermögenheit halber / dem Generalat nicht länger vorzustehen vermöchte: Würde auch vom Kriege durch seine LandStände abgehalten; Denen Er / ruhig hinfüro zusitzen / vnd der Regierung abzuwarten / versprochen. Inmittelst könnte Er wol leiden / das FeldMarschalck[102] Kniephausen[103] (so nunmehr das commendo in Westpfalen wiederumb angetreten) mit commendirten reutern aus seinen qvartieren verstärcket würde.

Im fall auch die Königin[104] vnd Cron Schweden[105] Ihm die / bey sich habende / Regimenter zulassen bedencken hette / wüste Er sie derselben nicht zuvorenthalten / vnd Stünde es denen Obristen frey; Ob vnd wan Sie nach der Königlichen Armèe sich wiederumb begeben wolten ? Nür möchte Er wol gern die Stadt Minden / bevorab da Ihm wegen der angrenzung an seine Lande / auch sonsten viel mit daran gelegen / vnd in was postur dieselbe sich damahln eigentlich befünde / inaugenschein [sic !] nehmen; Auf das Sie etwa dem Keyserlichen nicht wieder in die hände geriethe: Zweiffelte aber / ob der Commendant Obriste Wolff[106] Ihn einlassen würde. Dieses nun Ihm abzuschlagen / konnte man keines wegs / bey solcher bewandnus / vor rathsam erachten: Ward Er also mit einem zwar Fürstlichen / doch dergleichen Comitat,[107] das die Stadt vnd Gvarnisonen[108] ausser gefahr / daselbst eingelassen / vnd mit gebührlichem respect empfangen. Da Er dan sich nicht im geringsten nichts vermercken lassen / das Er / in selbiger Stadt einige newerung / oder sonst bey der Königl-Schwedischen gvarnison etwa enderung vorzunehmen / gesinnet; Geschweige / das Er die / zu der zeit darin Commendirende / vnd andere daselbst befindliche Officirer / insonderheit den Major Plettenberg / Ihm von newen solte verpflichtet gemachet haben / oder demselben solches nur anmuthen gewesen sein. Hingegen die Königl-Schwedische nicht weiniger in die Schrancken an genommener dissimulation[109] verblieben; Der guten zuverlässigen hoffnung / es würde der Hertzog / wohin man mit sonderm stets bemühet war / sich gantz vnd gar zu dieser Parthey zuschlagen / hinwiederumb veranlasset werden: In sonderbarer betrachtung / das Er / noch auff der Reise zwischen Hameln[110] vnd Minden / Kurtz zuvor / erwehntes Schreiben von LandGraff Georg zu Hessen / Darmstadt[111] / an Sperreutern / weil es Ihm verdächtig vorkommen / einem boten abgenommen / erbrochen / vnd / nebenst dem einschlus vom Marqvis de Caretto oder Grana,[112] den Königl-Schwedischen / zu bezeugung seiner guten affection, Communiciret; Darneben Ihm der Prager-Friede / so viel die restitution Hildesheim / Stiffts vnd Stadt / belanget / keines wegs anstehen wolte / vnd Er die Pfaffen / so sich vermöge gedachten Friedens angegeben / übel abgewiesen. Vnd dieses war die vrsache / warumb der Obriste Wolff / sambt seinem Major, vnangesehen Sie in Schwedischen pflichten / vnd die Stadt vor die Königin vnd Cron Schweden hielten, auf den, Hertzog noch allwege einen sonderlichen respect vnd in sachen / so der Königin vnd cron diensten nicht zuwieder / dessen ordre fast eben / als da Er Königl-Schwedischer General gewesen / folge zuleisten / kein bedencken trugen: Welches der H. ReichsCantzler[113] mit sich geschehen lassen; In meinung der Hertzog würde mit der Königin vnd Cron sich wieder vereinigen / vnd / wo nicht das Generalat im NiederSächsischen Creisse[114] / der Königin vnd Cron zum besten / aufs newe annehmen / jedoch des Feindes sich gäntzlich abthun / vnd zu voriger Parthey völlig zutreten / resolution fassen“.[115]

1636 wurde Chemnitz von den Kaiserlichen in Westfalen gefangen genommen und jahrelang in Haft gehalten.

Der Plan einer „Drei-Kreise-Konjunktion“, der vorsah, Maximilian I.[116] den Bayerischen,[117] Fränkischen und Schwäbischen Kreis zur Kriegsführung, Kontribution[118] und Einquartierung zu überlassen, um hier eine Defensionszone zu schaffen, 1642 auf dem Fränkischen Kreistag[119] in Nürnberg und im März 1643 auf dem Bamberger Tag vorgestellt, war letztlich auch am Desinteresse des bayerischen Kurfürsten gescheitert. So hatte sich der Würzburger Fürstbischof und Ireniker Johann Philipp von Schönborn,[120] von seinen Gegnern auch der „schwedische Bischof“ genannt, gegenüber Chemnitz heftig über Kurbayern beklagt, so zumindest behaupteten dies die Gesandten Krane[121] und Lamberg[122] gegenüber Ferdinand III.[123] Schönborn hatte angeblich gegenüber Chemnitz den Verdacht geäußert, Maximilian I. wolle sich unter französischer Protektion zum Herren Südwestdeutschlands machen und Frankreich die Kaiserkrone zuspielen: „Es hette sich selbiger bischof gegen dem Schwedischen commissario zuforderst wider Churbayern sehr beklagt, das derselbe die vier obrigen craiß gedechte in Französischen schuz, aber in effectu under sein joch zu bringen, weiln er darüber das directorium zu behalten gedenckhe. Es seye ihme, bischof, solches nachdenckhlich, die Französische consilia aber allezeit verdechtig vorkommen, und weilen er vermerckt, das die Schweeden mehr auf erhaltung des status imperii gerichtet, als wolle er lieber in der cron Schweeden alß Franckhreich schuz einlassen, aber einigen orth könte noch wolte er einraumen, weilen sonsten Churbayern dergleichen praetendieren wurde; der sueche vermitels des königs in Franckhreich[124] assistenz sich bey der chur zu halten, versicherte dagegen selbigen könig, das er ihme des Römischen reichs cron wolle auf den Kopf sezen, so doch Churbayern allein zu thuen nit mächtig seye. Sey wohl zu schmeckhen, was Franckhreich bey disem krieg sueche; der Teutschen uneinigkeit sey dessen glückh. Die geistliche güetter sein des kriegs nit werth. Oxenstern[125] sagt, das sie wusten, wie eiferig sich Bayern umb die Französische schuzung bewurbe; der Französische clerus lige dem könig starckh an, damit man Churbayern dergestalt mit macht nit zusetzen wöllen, weiln die catholische religion darbey leiden. Der herr nuntius apostolicus[126] zu Münster und Venetianischer abgesandte[127] warneten auch Franckreich fur dergleichen gefahr, es wurden aber Bayern seine anschleg nit angehen“.[128] Man darf wohl davon ausgehen, dass hier eine Armee von 36.000 Mann (ein Drittel hätte Bayern stellen sollen) von Köln, Mainz und Bayern an den Rhein geführt werden sollte, um damit Frankreich unter päpstlicher Vermittlung zu Friedensgesprächen zu zwingen, was allerdings an der Weigerung Ferdinands III. scheiterte. Nach Maximilians I. Vorstellungen sollte Ferdinand III. lediglich seine Truppen führen, die westfälische Armee sollte dagegen dem Kommando von Köln, Mainz, Trier und Pfalz-Neuburg unterstehen, während der Kurfürst die Truppen des Bayerischen, Fränkischen und Schwäbischen Kreises führen sollte.[129]

[1] Resident: Diplomatischer Vertreter zweiten bzw. dritten Ranges im Gegensatz zum Legaten oder Ambassador, der teilweise auch aus dem Land gejagt werden konnte, da er nicht den Schutz des Ambassadors besaß. Residenten waren selten adlig, an den Höfen der Souveräne waren sie in der Regel Gelehrte.
[2] Nürnberg; HHSD VII, S. 530ff.
[3] Regensburg; HHSD VII, S. 605ff.
[4] General(kriegs)kommissar: Der General(kriegs)kommissar war das oberste Aufsichts- und Kontrollorgan für das gesamte Kriegswesen, Bevollmächtigter des Kriegsherrn zur Eintreibung von Kriegssteuern (Kontributionen), zur Kontrolle der Kriegskommissare und übernahm auch militärische Aufgaben. Nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630) erhielt er monatlich 600 fl. Als Quartierkommissarius legte er darüber hinaus die Einquartierungen der Soldaten fest. (Der Quartiermeister bzw. Fourier sorgte dann für deren praktische Umsetzung). Der Generalkommissar, der entweder erfahrener Heeresverwaltungsbeamter oder selbst Obrist war, war der Dienstvorgesetzte aller dieser Kommissare, der wiederum seinen Anteil bei seinen untergebenen Kommissaren einforderte. Zudem waren die oft korrupten Generalkriegskommissare verpflichtet, alle Vorkommnisse im Feld und in der Garnison an den obersten Kriegsherrn einzuberichten, weshalb sie nicht zu Unrecht als die „Augen und Ohren“ etwa Maximilians I. bei der Truppe bezeichnet wurden. Sie besuchten bzw. kontrollierten die vom Hauptquartier entfernt operierenden oder liegenden Regimenter. Bei der Truppe waren sie aufgrund ihrer umfangreichen Kontrollfunktionen im Allgemeinen verhasst. Zudem hatten sie die Weisung, die Kosten der Kriegs- und Truppenfinanzierung zu senken und Reduktionen durchzuführen, was zu ständigen, teilweise handfesten Konflikten mit den Obristen als Kriegsunternehmern führen mussten, da die Generalkriegskommissare auch für den Transport und die Auszahlung des Soldes zuständig waren. Bei besonders unruhigen Truppenteilen waren sie auch für die Ausgabe der Munition zuständig. Der Generalkriegskommissar hatte zudem die Aufgabe, in den besetzten Gebieten nach lohnender Beutekunst (Altäre, Gemälde, Bücher etc.) Ausschau zu halten und gemäß seinen Weisungen zu beschlagnahmen. Der Generalkriegskommissar trat als Militärsachverständiger bei Liga-, Kurfürsten- und Reichstagen auf und war bei Friedensverhandlungen (z. B. beim Abschluss des Lübecker Friedens 1629) und Gesandtschaften beteiligt. Zum Teil kam er durch seine vielfältigen Aufgaben, Einnahmen (Sold etwa 5000 fl., Anteil an Kontributionen ca. 1800 fl. pro Jahr ohne diverse andere Einnahmen) und Belohnungen zu einem beträchtlichen Vermögen. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare und Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph von Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. Da die Generalkriegskommissare den Schriftverkehr mit der Kriegskanzlei bzw. dem obersten Kriegsherrn führten, gaben sie oft anders lautende, kritische oder auch gefälschte Berichte weiter.
[5] Fränkischer Reichskreis: Der seit 1500 existierende Fränkische Reichskreis wurde von Bamberg und Kulmbach/Ansbach geführt und hatte folgende Mitglieder: Ansbach, Hochstift Bamberg, Bayreuth, Castell, Deutscher Orden, Eichstätt, Erbach, Henneberg, Hessen-Kassel, Hohenlohe, Kulmbach, Limpurg-Gaildorf, Nürnberg, Rieneck, Rothenburg, Schönborn, Schweinfurt, Seinsheim, Wertheim, Weißenburg, Windsheim und Hochstift Würzburg.
[6] Schwäbischer Reichskreis: Der seit 1521 existierende Schwäbische Reichskreis wurde vom Bischof von Konstanz und dem Herzog von Württemberg geführt und umfasste das Gebiet zwischen Rhein, Lech, Wörnitz, Philippsburg-Wimpfen-Dinkelsbühl. Vgl. Reichskreis; NICKLAS, Macht oder Recht.
[7] Philipp Reinhard I. Graf zu Solms-(Hohensolms) in Lich [24.7.1593 Cleeberg-18.4.1635 Frankfurt/M.], dänischer, dann schwedischer Obrist, Hofrat, Generalkriegspräsident.
[8] Matthias Hoë v. Hoënegg [Hohenegg] [24.2.1580 Wien-4.3.1645 Dresden], kursächsischer lutherischer Hofprediger u. Berater Johann Georgs I. v. Sachsen, überzeugter Calvinistenhasser.
[9] Christian Markgraf v. Brandenburg-Bayreuth [30.1.1581 Cölln an der Spree-30.5.1655 Bayreuth]. Vgl. STICHT, Markgraf Christian von Brandenburg-Kulmbach.
[10] STICHT, Markgraf Christian, S. 125f.
[11] Vgl. Riksarkivet Stockgolm RA/720701.019 Vol. E 580: Briefe an Axel Gustafsson Oxenstierna Greve af Södermore [16.6.1583 Fanö bei Uppsala-28.1.1654 Stockholm], schwedischer Reichskanzler. Vgl. WETTERBERG, Axel Oxenstierna; FINDEISEN, Axel Oxenstierna; BACKHAUS (Hg.), Brev 1-2.
[12] Bernhard Herzog v. Sachsen-Weimar [16.8.1604 Weimar-18.7.1639 Neuenburg am Rhein], schwedischer, dann französischer General. Vgl. JENDRE, Diplomatie und Feldherrnkunst; RÖSE, Herzog Bernhard der Große.
[13] N Hopffer [ – ], Nürnberger Kaufmann ?
[14] wahrscheinlich „wan“.
[15] Frauenberg [Hluboká nad Vltavou, Bez. Budweis]; HHSBöhm, S. 145f.
[16] verschmitzt: schlau, verschlagen.
[17] wahrscheinlich: noch Stille halte.
[18] Nabburg [LK Nabburg]; HHSD VII, S. 491f.
[19] Burglengenfeld [LK Schwandorf].
[20] Regiment: Größte Einheit im Heer, aber mit höchst unterschiedlicher Stärke: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl. eines Reiterregiments von 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obristleutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim v. Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm v. Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.
[21] Rekrut: neugeworbener Soldat. Valentin v. Winter, Kommandant von Olmütz, 20.11.1646 an Carl Gustav Wrangel; DUDÍK, Schweden in Böhmen und Mähren, S. 236. „Er klagt, dass das ihm vnterstehende brave Regiment viel an Mannschaft verloren habe ‚hiesigen orthes aber bey so schlecht einkommenden Mitteln ihm wenige hülffe geschehen kann, viel recruten auch anhero zu spediren von nöthig achte, sintemalen an diesem vngesunden orthe, wie auch sonsten dieser landen geworbene, nicht thauern, noch Füss halten, sondern da sie schon gantz versperret gehalten werden, dennoch alle mittel, wiederumb zu entgehen suchen“. Zur Werbung: Der jeweilige Kriegsherr schloss mit einem erfahrenen Söldner (Obrist, Obristleutnant, Hauptmann) einen Vertrag (das sogenannte „Werbepatent“), in dem er ihn eine festgelegte Anzahl von Söldnern (auch „Neugeschriebene“ genannt) anwerben ließ. Dafür wurde ihm ein der von Städten und Territorien wegen der Ausschreitungen gefürchteter => Musterplatz angewiesen. Zudem erhielt der Werbeherr eine vereinbarte Geldsumme, mit der er die Anwerbung und den Sold der Geworbenen bezahlen sollte (=> Werbegeld). Manchmal stellte der Werbende auch Eigenmittel zur Verfügung, beteiligte sich so an der Finanzierung und wurde zum „Gläubiger-Obristen“ des Kriegsherrn. Zudem war der Werbeherr zumeist Regimentsinhaber der angeworbenen Truppen, was ihm zusätzliche beträchtliche Einnahmen verschaffte. Manche Rekruten wurden von den Werbeoffizieren doppelt gezählt oder unerfahrene, z. T. invalide und mangelhaft ausgerüstete Männer als schwerbewaffnete Veteranen geführt, um vom Obristen eine höhere Summe ausgezahlt zu erhalten. Auch Hauptleute, meist adliger Herkunft, stellten Kompanien oder Fähnlein auf eigene Kosten dem Kriegsherrn bzw. einem Obristen zur Verfügung, um dann in möglichst kurzer Zeit ihre Aufwendungen wieder hereinzuholen und noch Gewinne zu erzielen, was zu den üblichen Exzessen führen musste. Teilweise wurde die Anwerbung auch erschlichen oder erzwungen. Auf der Straße eingefangene Handwerker wurden für Wochen ins Stockhaus gesteckt und durch die Erschießung von Verweigerern zum Dienst gezwungen; SODEN, Gustav Adolph II, S. 508. Wie schwierig Werbungen bereits 1633 geworden waren, zeigen die Aufzeichnungen des Dr. Molther aus Friedberg; WAAS, Chroniken, S. 141: „Im Junio [1633] hat die hiesige Stadt und allenthalben die Grafschaften und adeligen Örter Volk geworben, welches zu Heilbrunn [April 1633] ist beschlossen worden, und hat die Stadt alhier 24 Mann sollen werben. Es ist aber keiner zu bekommen gewesen. Man hat einem zu Fuß geboten 10, 20, auch 30 Thaler, wohl auch 40, und hat doch fast niemand bekommen können. Derowegen hat der Officier, so das Volk abholen sollen, die Soldaten, so die Stadt Wetzlar geworben, hero geführet, so 16 Mann sind gewesen, und so lang hier behalten, bis die Stadt ihre 24 Mann hat gehabt. Darbei noch gedrohet, er wollte, so sie nicht balde geworben, die Burger und deren Söhne mitnehmen“. Für Anfang 1643 heißt es in den Aufzeichnungen aus Mühlhausen über die Werbemethoden des schwedischen Kommandanten in Erfurt, Caspar Ermes; JORDAN, Mühlhausen, S. 97: „In diesem Jahre legte abermals der Commandant von Erfurt einen Capitän mit einer Compagnie Infanterie in die Stadt, um Soldaten zu werben. Weil sie aber nicht viel Rekruten bekamen, so machten sie einen listigen Versuch. Sie warfen Geld in die Straße; wenn nun jemand kam und es aufhob, so sagten sie, er hätte Handgeld genommen, er müsse nun Soldat werden. Im Weigerungsfalle steckten sie solchen Menschen in den Rabenturm, wo er so lange mit Wasser und Brod erhalten wurde, bis er Soldat werden wollte“. In einem Bericht aus Wien (Dezember 1634) heißt es: „Aus Schwaben und Bayern kommen wegen der großen Hungersnoth viele tausend Menschen auf der Donau herab, so dass man immer von Neuem werben und die Regimenter complettiren kann“. SODEN, Gustav Adolph III, S. 129. JORDAN, Mühlhausen, S. 90f. (1637) über den Werbeplatz Sporcks: „Den 4. April ist er wieder mit etlichen Völkern zurückgekommen und hat sich mit denselben hier einquartiret und seinen Werbeplatz hier gehabt, hat auch viel Volk geworben, wie denn die Eichsfelder und andere benachbarte häufig zuliefen und Dienst nahmen, nur daß sie ins Quartier kamen und die Leute aufzehren konnte. Viele trieb auch der Hunger. Als es aber ans Marchiren gehen sollte, so wurde aus dem Marchiren ein Desertieren“. Für Anfang 1643 heißt es über die Werbemethoden des schwedischen Kommandanten in Erfurt, Caspar Ermes; JORDAN, Mühlhausen, S. 97: „In diesem Jahre legte abermals der Commandant von Erfurt einen Capitän mit einer Compagnie Infanterie in die Stadt, um Soldaten zu werben. Weil sie aber nicht viel Rekruten bekamen, so machten sie einen listigen Versuch. Sie warfen Geld in die Straße; wenn nun jemand kam und es aufhob, so sagten sie, er hätte Handgeld genommen, er müsse nun Soldat werden. Im Weigerungsfalle steckten sie solchen Menschen in den Rabenturm, wo er so lange mit Wasser und Brod erhalten wurde, bis er Soldat werden wollte“. Vgl. RINKE, Lippe, S. 20f.; Die Hildesheimer Handwerksmeister berichteten dem Rat am 12./22.11.1638, dass „die Handwercksbursch […] vor den Stadtthoren nicht allein angehalten und befragt worden, ob sie Lust haben, sich alß Soldaten gebrauchen zu laßen, sondern auch überredet werden, daß sie keine Arbeit allhier bekommen können […] und wann sie sich deßen verweigern, die Werber […] sie dahin nötigen, daß sie Geldt nehmen oder […] ihnen die Bündel vom Halße schneiden undt anders, waß sie sonsten bey sich tragen, nehmen, biß sie sich zu der Soldaten Charge sich verstehen wollen“. PLATH, Konfessionskampf, S. 482. Unter 1642 heißt es in Raphs Chronik von Bietigheim (BENTELE, Protokolle, S. 200) , dass der kaiserliche Obristwachtmeister Dusin 1642, weil er „mit Werbung eines Regiments und Musterung desselben gegen dem Bayerfürsten großen Falsch gebraucht, auch andere tyrannische Untaten in der Marggrafschaft Durlach und anderswo unerhört verüebt, hingegen mit Klaidungen Tractamenten und Dienern sich mehr als fürstlich haltend und hierdurch alles Geld, üppiglich vergeudet hat, zu Tüwingen [Tübingen; BW] uff der Burgstaig seinem Verschulden nach mit dem Schwert gerichtet worden. Sein Großvatter soll ein Großherzog zu Venedig gewesen sein“. Der Schweriner Dompropst und Ratzeburger Domherr, Otto von Estorf [1566 – 29.7.1637], berichtet in seinem „Diarium belli Bohemici et aliarum memorabilium“ zum April 1623: „Dietrich von Falkenstein ein Mansfeldischer Werber, so vor wenig tagen zue Breslau eingezogen, ist gerichtet, der Andere, so catholisch geworden, ist beim Leben erhalten“. DUVE, Diarium belli Bohemici et aliarum memorabilium, S. 26. Vgl. auch ERB, Die Werber in Schwallungen 1620; SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 275ff.
[22] Straubing; HHSD VII, S. 723ff.
[23] Kompanie [schwed. Kompani]: Eine Kompanie zu Fuß (kaiserlich, bayerisch und schwedisch) umfasste von der Soll-Stärke her 100 Mann, ihre Ist-Stärke lag jedoch bei etwa 70 Mann, eine Kompanie zu Pferd bei den Bayerischen 200, den Kaiserlichen 60, den Schwedischen 80, manchmal bei 100-150, zum Teil allerdings auch nur ca. 30. Geführt wurde die Fußkompanie von einem Hauptmann, die berittene Kompanie von einem Rittmeister. Vgl. TROUPITZ, Kriegs-Kunst. Vgl. auch „Kornett“, „Fähnlein“, „Leibkompanie“.
[24] Musterplatz: ein von den Städten und Territorien gefürchteter Platz zur Musterung und Einstellung von Landsknechten oder Söldnern im 16. und 17. Jahrhundert, dessen Einrichtung man nach Möglichkeit zu verhindern suchte.
Nürnberg soll sogar im Sommer 1625 100.000 fl. geboten haben, um keinen Musterplatz gewähren zu müssen; KOLLMANN, Der Dänisch-Niederdeutsche Krieg, Nr. 58. Zum Teil erfolgte die Musterung sogar, wenn noch nicht alle Waffen vorhanden waren; GRÄF, Söldnerleben, S. 110. Der militärische Unternehmer richtete einen Platz, meist in der Nähe einer Stadt, in deren Wirtshäusern oder in Landstrichen ein, die wegen ihrer wirtschaftlichen Krisensituation als besonders geeignet galten, ein, an dem sich die von Werbern mit einem Handgeld geworbenen Söldner oder Rekruten einfanden. Wenn sie gemustert und für tauglich befunden wurden, wurden sie durch den Musterschreiber in Musterrollen eingeschrieben und an ihren Bestimmungsort verbracht. Die Heeresunternehmer hatten ein Werbepatent, das sie zur Stellung einer festgelegten Anzahl von Soldaten verpflichtete. Konnte die Anzahl nicht erreicht werden, mussten die Werbegelder vom Kriegsunternehmer aus eigener Tasche zurückgezahlt werden. Im Laufe des Krieges wurden so viele Neuanwerbungen notwendig, dass die Werbung trotz steigender Werbegelder immer schwieriger wurde, so dass sich erzwungene Werbungen häuften. (BURSCHEL, Söldner, S. 126f.). LANGER, Hortus, S. 92f. Vgl. die selbstkritischen Äußerungen des schottischen Söldners Sir James Turner [1615-1686; vgl. MURDOCH, SSNE ID: 63], Memoirs, S. 14: „I had swallowed without chewing, in Germanie, a very dangerous maximie, which militarie men there too much follow; which was, that so we serve our master honnestlie, it is no matter what master we serve; so, without examination of the justice of the quarrel, or regard of my dutie to either prince or countrey, I resolved to goe with that ship I first rencounterd”. HELLER, Rothenburg, S. 308: „In den Musterplätzen wurden die im Auftrag der Regimentsinhaber auf den Werbeplätzen angeworbenen Mannschaften durch einen Kommissar des Kriegsherren […] gemustert: Es wurde der Personalstand aufgenommen, d. h. Stammrollen (damals Musterrollen genannt) angelegt, Waffen, Pferde, Ausrüstung auf Kriegsbrauchbarkeit nachgesehen und die Mannschaft vereidigt. Die Muster- und vor allem die Werbeplätze bildeten eine schwere Landplage und Fürsten und Städte scheuten keine Kosten, ihr Gebiet davon freizuhalten. Wo die Werbetrommel ertönte (umgeschlagen) wurde), strömte das landfahrende Gesindel zugleich mit den nicht viel besseren Gartbrüdern (abgedankte Soldaten, die sich vom Garten, d. h. Betteln im Herumziehen, nährten) zusammen und hielt auch nach Annahme des Werbegeldes nicht die geringste Spur von Kriegszucht; erst mit dem Schwur unterwarfen sie sich dem Kriegsrecht. – Auf eigene Faust verübten die Neugeworbenen Bedrückungen und Erpressungen schwerster Art, legten sich beim Bürger und beim Bauern ein und waren nur durch Geld und reichliche Wegzehrung zum Weiterziehen zu bewegen – allen Vorschriften zum Trotz, die ein Einlagern der zum Musterplatz marschierenden Neugeworbenen nur für eine Nacht erlaubten“.
[25] Georg Volmar [Woldemar, Waldemar] Graf v. Farensbach [Fahrensbach] [1586-29.5.1633 Regensburg hingerichtet], kaiserlicher, dann schwedischer Obrist.
[26] Pavel Kalcash [ – ], Informant in schwedischen Diensten.
[27] Bamberg; HHSD VII, S. 66ff.
[28] Danzig [Gdańsk]; HHSPr, S. 29ff.
[29] Muskete [schwed. musköt]: I. Die Muskete war die klassische Feuerwaffe der Infanterie. Sie war ein Gewehr mit Luntenschloss, bei dem das Zündkraut auf der Pulverpfanne durch den Abzugsbügel und den Abzugshahn mit der eingesetzten Lunte entzündet wurde. Die Muskete hatte eine Schussweite bis zu 250 m. Wegen ihres Gewichts (7-10 kg) stützte man die Muskete auf Gabeln und legte sie mit dem Kolben an die Schulter. Nach einem Schuss wichen die Musketiere in den Haufen der Pikeniere zurück, um nachladen zu können. Nach 1630 wurden die Waffen leichter (ca. 5 kg) und die Musketiere zu einer höheren Feuergeschwindigkeit gedrillt; die Schussfolge betrug dann 1 bis 2 Schuss pro Minute (vgl. BUßMANN; SCHILLING, 1648, Bd .1, S. 89). Die zielfähige Schussweite betrug ca. 300 Meter, auf 100 Meter soll die Kugel die damals übliche Panzerung durchschlagen haben. Die Treffsicherheit soll bei 75 Metern Entfernung noch 50 % betragen haben. Die Aufhaltewirkung war im Nahbereich sehr hoch, die Getroffenen sollen sich förmlich überschlagen haben. Je nach Entfernung sollen jedoch im Normalfall nur 5-7% aller abgegebenen Schüsse eine Wirkung im Ziel gehabt haben. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß. Zudem rissen sie auf etwa 10 Meter Entfernung etwa dreimal so große Wundhöhlen wie moderne Infanteriegeschosse. Ausführlich beschrieben wird deren Handhabung bei ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 544ff. Eine einfache Muskete mit Forquette (Stützgabel), Bandelier und Kugelform kostete etwa 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Die Muskete löste das Handrohr ab. Die ab 1630 im thüringischen Suhl gefertigte schwedische Muskete war etwa 140 cm lang bei einer Lauflänge von 102 cm und wog etwa 4,5 – 4,7 kg bei einem Kaliber von zumeist 19,7 mm. Sie konnte bereits ohne Stützgabel geschossen werden, wenngleich man diese noch länger zum Lade- und Zielvorgang benutzte. Die Zerstörung Suhls durch Isolanos Kroaten am 16./26.10.1634 geschah wohl auch in der Absicht, die Produktionsstätten und Lieferbetriebe dem Bedarf der schwedischen Armee endgültig zu entziehen. BRNARDÍC, Imperial Armies I. Bis 220 Meter konnte man noch unter günstigen Voraussetzungen eine Trefferquote von 25 % erzielen. ENGERISSER, Von Kronach, S. 552: „Ab ca. 200 m Entfernung waren Musketenschüsse unter normalen Feldbedingungen gegen gepanzerte Soldaten praktisch ohne Effekt und ab 300 m verursachten sie gegen Ungepanzerte auch nur noch Prellschüsse. Die maximalen Schussweiten mit einer gut passenden und verdämmten Kugel lagen bei 350-400 m, d. h. nach spätestens 400 m senkte sich eine waagrecht abgeschossene Kugel in den Boden“. Vgl. „Luntenschloßmuskete, Suhl um 1630“. Online verfügbar unter: engerisser.de/Bewaffnung/Luntenschlossmuskete.html. Da die Treffgenauigkeit der Musketen mit glattem Lauf auf die übliche Kampfentfernung von maximal 150 Metern unter 20 Prozent lag, wurde Salvenschießen bevorzugt. II. Es gab auch Jagdmusketen mit kleinem Kaliber und langem Lauf, die von Scharfschützen verwendet wurden. Zum Teil machte man aus Unberittenen Dragoner, in denen man ihnen Musketen gab. SCHWARTZ, Die Neumark, S. 52. Da die Treffgenauigkeit der Musketen mit glattem Lauf auf die übliche Kampfentfernung von maximal 150 Metern unter 20 Prozent lag, wurde Salvenschießen bevorzugt. Der Preis für eine Muskete lag je nach Qualität zwischen 2 und 6 Rt.
[30] Władysław IV. Wasa [Władysław IV Waza] [9.6.1595 Krakau-20.5.1648 Merecz] ab 1632, als gewählter König v. Polen u. Großfürst v. Litauen, Herrscher v. Polen-Litauen sowie Titularkönig v. Schweden. Er war ab 1610 erwählter Zar v. Russland u. nach seiner Verdrängung durch Michael Romanow 1613-1634 Titularzar v. Russland.
[31] Moskowiter: Moskowien (auch Muskowien) war in Westeuropa die inoffizielle Bezeichnung für das Großfürstentum Moskau, das das Kernland des vereinigten russischen Staates bildete, sowie für das Zarentum Russland. Das Wort Moskowien wurde ab dem 14. Jahrhundert bis zu Peter dem Großen in Europa für Russland verwendet, die Russen nannte man Moskowiter [wikipedia].
[32] Suhl; HHSD IX, S. 426ff.
[33] TOEGEL, Der Schwedische Krieg, Nr. 410, S. 140f.
[34] Heilbronner Bund: Am 23.4.1633 wurde in Anwesenheit des französischen Gesandten Feuquières der sogenannte „Heilbronner Bund“, die Allianz der protestantischen Fürsten und Stände der vier oberdeutsche Kreise, geschlossen, der seine Mitglieder zur Erreichung dreier Kriegsziele verpflichtete: der Stabilisierung der deutschen Libertät, eines dauerhaften Friedens in religiösen wie weltlichen Angelegenheiten und eine angemessene Satisfaktion für Schweden. Zusammen mit Feuquières, der die Subsidien Frankreichs an Schweden von jährlich 1 Million Livres erneuerte, wurde die Fortsetzung des Krieges beschlossen. Der schwedische Reichskanzler Oxenstierna wurde als Direktor der Allianz bestätigt. Die Stände bewilligten Kontributionen von jährlich 3, 5 Millionen Reichstalern.
[35] Axel Gustafsson Oxenstierna Greve af Södermore [16.6.1583 Fanö bei Uppsala-28.1.1654 Stockholm], schwedischer Reichskanzler. Vgl. WETTERBERG, Axel Oxenstierna; FINDEISEN, Axel Oxenstierna; BACKHAUS (Hg.), Brev 1-2.
[36] Franz Albrecht Herzog v. Sachsen-Lauenburg [10.11.1598 Lauenburg-10.6.1642 Schweidnitz], kaiserlich-kursächsischer Feldmarschall.
[37] spiegeln: eine Handlung des Scheins ins Werk setzen, täuschen.
[38] Ernst !
[39] Disgratia: Ungnade.
[40] Don Iñigo Vélez Ládron de Guevara y Tassis VII de Oñate y II de Villamediana [1566-21.10.1644 Wien], spanischer Gesandter in Wien.
[41] Hans Ulrich Fürst (1623) v. Eggenberg, Herzog v. Krumau [Juni 1568 Graz-18.10.1634 Laibach], Präsident der Hofkammer (1603) u. des Geheimen Rats (1619), wichtigster Ratgeber Ferdinands II.
[42] Gerhard Freiherr v. u. zu Questenberg [um 1580 Köln-1.7.1644 Wien], kaiserlicher Hofkriegsrat, einer der am besten informierten kaiserlichen Beamten, Anhänger Wallensteins.
[43] contramandieren: Gegenbefehle geben, widerrufen.
[44] Obrist [schwed. Överste]: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Zum Teil wurden Kriegskommissare wie Johann Christoph Freiherr v. Ruepp zu Bachhausen zu Obristen befördert, ohne vorher im Heer gedient zu haben; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2398, fol. 577 (Ausfertigung): Ruepp an Maximilian I., Gunzenhausen, 1631 XI 25. Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung, 500 fl. zu Fuß, 600 fl. zu Roß [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] in der kurbrandenburgischen Armee 1.000 fl. „Leibesbesoldung“ nebst 400 fl. Tafelgeld und 400 fl. für Aufwärter. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern – 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben – , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen, gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nicht anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S. 388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Dazu beanspruchte er auch die Verpflegung. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. Zum Teil führte er auch seine Familie mit sich, so dass bei Einquartierungen wie etwa in Schweinfurt schon einmal drei Häuser „durch- und zusammen gebrochen“ wurden, um Raum zu schaffen; MÜHLICH; HAHN, Chronik Bd. 3, S. 504. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte Bd. 1, S. 413ff.
[45] Landsberg a. d. Warthe [Gorzów Wielkopolski, Brandenburg, h. Polen]; HHSD X, S. 446ff.
[46] Frankfurt a. d. Oder; HHSD X, S. 177ff.
[47] Linz; HHSÖ I, S. 66f.
[48] Berthold Graf v. Waldstein [1604-nach 16.11.1632], kaiserlicher Obrist.
[49] Hans Ludolf [Rudolf] Freiherr v. Breda [Bredaw, Bredau, Brettau, Brede, Breda, Bredon] [um 1595-14.11.1640 bei Riebelsdorf gefallen], kaiserlicher Feldmarschall.
[50] Andreas Matthias Kehraus [Kerauß, Kehrauß] [ -24.2.1636 Straßburg], kaiserlicher Obrist.
[51] Christian Freiherr v. Ilow [Illo] [um 1585 Sternberg-25.2.1634 Eger], kaiserlicher Obrist, Feldmarschall.
[52] Pilsen [Plzeň]; HHSBöhm, S. 444ff.
[53] Ottavio Fürst Piccolomini-Pieri d’Aragona, Herzog v. Amalfi [11.11.1599 Florenz-11. 8.1656 Wien], kaiserlicher Feldmarschall. Vgl. BARKER, Piccolomini. Eine befriedigende Biographie existiert trotz des reichhaltigen Archivmaterials bis heute nicht. Hingewiesen sei auf die Arbeiten von ELSTER (=> Literaturregister).
[54] Eger [Cheb]; HHSBöhm, S. 119ff.
[55] Dragoner [schwed. Dragon; frz. Dragon]: leichter Reiter, der auch zu Fuß focht, benannt nach den mit Drachenkopf (dragon) verzierten Reiterpistolen, nach KEITH, Pike and Shot Tactics, S. 24, aus dem Holländischen „dragen“ bzw. „tragen“. „Arbeiter zu Pferd“ hat man sie genannt. Der Dragoner war im Prinzip ein berittener Musketier (der zum Gefecht absaß), da das Pferd zu schlecht war, um mit der Kavallerie ins Gefecht reiten zu können. Berneck, Geschichte der Kriegskunst, S. 136. Auch äußerlich war der Dragoner nicht vom Infanteristen zu unterscheiden. Zudem verfügte in der schwedischen Armee 1631/32 etwa nur die Hälfte der Dragoner überhaupt über ein Pferd. Oft saßen daher zwei Dragoner auf einem Pferd. Falls überhaupt beritten, wurden die Dragoner als Vorhut eingesetzt, um die Vormarschwege zu räumen und zu sichern. Teilweise machte man auch Unberittene zu Dragonern, indem man ihnen ein Pferd und eine Muskete gab; SCHWARZ, Die Neumark, S. 52. Des Öfteren führten Dragoner am Sattelknopf kleine Äxte mit, um Hindernisse entfernen oder sich auch zeitweise selbst verteidigen zu können. Zum Teil wurden unberittene Dragoner-Einheiten im Kampf auch als Musketiere eingesetzt. Zu ihren Aufgaben gehörte auch Sicherung und Deckung von Konvois, Patrouillen, Angriffe aus dem Hinterhalt, Bildung der Vor- und Nachhut. Ausführlich dargestellt bei ENGERISSER, Von Kronach, S. 468ff., FLIEGER, Die Schlacht, S. 123ff. Eine Designation vom 13.7.1643 über die Verwendung des Werbegeldes bzw. die Abrechnung für einen Dragoner stellt 44 Gulden 55 Kreuzer in Rechnung. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd. Zu den Waffen vgl. http://www.engerisser.de/Bewaffnung/Bewaffnung.html.
[56] Torgau [LK Nordsachsen]; HHSD XI, S. 467ff.
[57] Mies [Stříbro, Bez. Tachau]; HHSBöhm, S. 372f.
[58] embrassieren: ausnutzen; zwischen zwei Feuer bringen.
[59] amousieren: amüsieren
[60] Ingolstadt; HHSD VII, S. 326ff.
[61] Meile: 1 Meile = ca. 7,420 km, eine schwedische (auch große) wie auch westfälische große Meile wurde mit 10 km bzw. 10, 044 km gerechnet. In der Regel kein bestimmtes Maß, sondern eine Strecke, „die ein Fußgänger ohne Anstrengung in zwei Stunden zurücklegen“ konnte. HIRSCHFELDER, Herrschaftsordnung, S. 192.
[62] Musketier [schwed. musketerare, musketör]: Fußsoldat, der die Muskete führte. Die Muskete war die klassische Feuerwaffe der Infanterie. Sie war ein Gewehr mit Luntenschloss, bei dem das Zündkraut auf der Pulverpfanne durch den Abzugsbügel und den Abzugshahn mit der eingesetzten Lunte entzündet wurde. Die Muskete hatte eine Schussweite bis zu 250 m. Wegen ihres Gewichts (7-10 kg) stützte man die Muskete auf Gabeln und legte sie mit dem Kolben an die Schulter. Nach einem Schuss wichen die Musketiere in den Haufen der Pikeniere zurück, um nachladen zu können. Nach 1630 wurden die Waffen leichter (ca. 5 kg) und die Musketiere zu einer höheren Feuergeschwindigkeit gedrillt; die Schussfolge betrug dann 1 bis 2 Schuss pro Minute (vgl. BUßMANN; SCHILLING, 1648, Bd .1, S. 89). Die zielfähige Schussweite betrug ca. 300 Meter, auf 100 Meter soll die Kugel die damals übliche Panzerung durchschlagen haben. Die Treffsicherheit soll bei 75 Metern Entfernung noch 50 % betragen haben. Die Aufhaltewirkung war im Nahbereich sehr hoch, die Getroffenen sollen sich förmlich überschlagen haben. Je nach Entfernung sollen jedoch im Normalfall nur 5-7% aller abgegebenen Schüsse eine Wirkung im Ziel gehabt haben. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß. Zudem rissen sie auf etwa 10 Meter Entfernung etwa dreimal so große Wundhöhlen wie moderne Infanteriegeschosse. Ausführlich beschrieben wird deren Handhabung bei ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 544ff. Eine einfache Muskete kostete etwa 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Die Muskete löste das Handrohr ab. Die ab 1630 im thüringischen Suhl gefertigte schwedische Muskete war etwa 140 cm lang bei einer Lauflänge von 102 cm und wog etwa 4,5 – 4,7 kg bei einem Kaliber von zumeist 19,7 mm. Sie konnte bereits ohne Stützgabel geschossen werden, wenngleich man diese noch länger zum Lade- und Zielvorgang benutzte. Die Zerstörung Suhls durch Isolanos Kroaten am 16./26.10.1634 geschah wohl auch in der Absicht, die Produktionsstätten und Lieferbetriebe dem Bedarf der schwedischen Armee endgültig zu entziehen. BRNARDÍC, Imperial Armies I. Für den Nahkampf trug er ein Seitengewehr – Kurzsäbel oder Degen – und schlug mit dem Kolben seiner Muskete zu. In aller Regel kämpfte er jedoch als Schütze aus der Ferne. Deshalb trug er keine Panzerung, schon ein leichter Helm war selten. Eine einfache Muskete kostete etwa 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Im Notfall wurden die Musketiere auch als Dragoner verwendet, die aber zum Kampf absaßen. MAHR, Monro, S. 15: „Der Musketier schoß mit der Luntenschloßmuskete, die wegen ihres Gewichtes [etwa 5 kg] auf eine Gewehrgabel gelegt werden mußte. Die Waffe wurde im Stehen geladen, indem man den Inhalt der am Bandelier hängenden hölzernen Pulverkapseln, der sog. Apostel, in den Lauf schüttete und dann das Geschoß mit dem Ladestock hineinstieß. Verschossen wurden Bleikugeln, sog. Rollkugeln, die einen geringeren Durchmesser als das Kaliber des Laufes hatten, damit man sie auch bei Verschmutzung des Laufes durch die Rückstände der Pulvergase noch einführen und mit Stoff oder Papier verdämmen konnte. Da die Treffgenauigkeit dieser Musketen mit glattem Lauf auf die übliche Kampfentfernung von maximal 150 Metern unter 20 Prozent lag, wurde Salvenschießen bevorzugt. Die Verbände waren dabei in sog. Treffen aufgestellt. Dies waren Linien zu drei Gliedern, wobei das zweite Treffen etwa 50 Schritt, das dritte 100 Schritt hinter der Bataille, d. h. der Schlachtlinie des ersten Treffens, zu stehen kamen, so daß sie diese bei Bedarf rasch verstärken konnten. Gefeuert wurde gliedweise mit zeitlichem Abstand, damit für die einzelnen Glieder Zeit zum Laden bestand. Ein gut geübter Musketier konnte in drei Minuten zwei Schuß abgeben. Die Bleigeschosse bis zu 2 cm Kaliber verformten sich beim Aufprall auf den Körper leicht, und es entstanden schwere Fleischwunden. In den Kämpfen leisteten Feldscherer erste Hilfe; doch insgesamt blieb die medizinische Versorgung der Verwundeten mangelhaft. Selbst Streifschüsse führten oft aufgrund der Infektion mit Tetanus zum Tode, erst recht dann schwere Verletzungen“. Der Hildesheimer Arzt und Chronist Dr. Jordan berichtet 1634, dass sich unter den Gefallenen eines Scharmützels auch ein weiblicher Musketier in Männerkleidern gefunden habe; SCHLOTTER, Acta, S. 194. Der Bad Windheimer Chronist Pastorius hält unter 1631 fest; PASTORIUS, Kurtze Beschreibung, S. 100: „1631. Den 10. May eroberte der General Tylli die Stadt Magdeburg / plünderte sie aus / eine Jungfrau hatte ihres Bruders Kleider angezogen / und sich in ein groß leeres Weinfaß verstecket / ward endlich von einem Reuter gefunden / der dingte sie für einen Knecht / deme sie auch drey Monat treulich die Pferde wartete / und als in einem Treffen der Reuter umkam / und sie von denen Schweden gefangen gen Erffurt kam / ließ sie sich für einen Musquetirer unterhalten / dienete fünff Jahr redlich / hatte in etlichen Duellen mit dem Degen obsieget / wurde endlich durch eine Müllerin / wo sie im Quartier lag / verrathen / daß sie ein Weib wäre / da erzehlete sie der Commendantin allen Verlauff / die name sie zu einer Dienerin / kleidete sie / und schenckte ihr 100. Ducaten zum Heyrath-Guthe“. Weiter gibt es den Fall der Clara Oefelein, die schriftliche Aufzeichnungen über ihren Kriegsdienst hinterlassen haben soll. Allerdings heißt es schon bei Stanislaus Hohenspach (1577), zit. bei BAUMANN, Landsknechte, S. 77: „Gemeiniglich hat man 300 Mann unter dem Fenlein, ist 60 Glied alleda stellt man welsche Marketender, Huren und Buben in Landsknechtskleyder ein, muß alles gut seyn, gilt jedes ein Mann, wann schon das Ding, so in den Latz gehörig, zerspalten ist, gibet es doch einen Landsknecht“. Bei Bedarf wurden selbst Kinder schon als Musketiere eingesetzt (1632); so der Benediktiner-Abt Gaisser; STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 181f.; WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß; BRNARDÍC, Imperial Armies I, S. 33ff.; Vgl. KEITH, Pike and Shot Tactics;  EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 59ff.
[63] John [Johann] Gordon [Hubert Seger ?] [ -1649 Danzig], kaiserlicher Obrist.
[64] Adam Erdmann Graf Trčka z Lipy [1584, 1599, 1600-25.2.1634 Eger], kaiserlicher Obrist, Feldmarschallleutnant.
[65] Wilhelm v. Wchinitz u. Tettau [Vilém Vchynský ze Vchynic a z Tetova], Graf Kinský [1574 oder 1582-25.2.1634 in Eger ermordet], Führer der böhmischen Emigranten. 1611 Oberstjägermeister des Königreichs Böhmen, 25.5.1618 einer der dreißig Direktoren, 26.8.1619 beteiligt an der böhmischen Königswahl, in der er für Johann Georg I. v. Sachsen votierte, konnte sein Eigentum aber nach der Niederschlagung der böhmischen Revolution vor der Konfiskation bewahren, 1628 auf Betreiben Wallensteins zum Grafen erhoben, 1630 Emigration nach Pirna, behielt aber seine böhmischen Güter, die er von katholischen Amtsleuten verwalten ließ. Nach der Schlacht bei Breitenfeld nach Böhmen zurückgekehrt, wurde er beim Einfall kursächsischer Truppen gefangen genommen u. in lockerer Haft gehalten; während des 2. Generalats Wallenstein Vermittler zwischen Wallenstein, schwedischen u. französischen Diplomaten.
[66] Christian Freiherr v. Ilow [Illo] [um 1585 Sternberg-25.2.1634 Eger], kaiserlicher Obrist, Feldmarschall.
[67] Dr. Heinrich Niemann [ -25.2.1634 in Eger ermordet], Rittmeister u. Kanzler in Wallensteins Diensten.
[68] Page: junger Adeliger, der kleinere Dienstleistungen unter Aufsicht des Kammerherrn in der Umgebung eines Fürsten verrichtete. Er wurde bei Hofe erzogen und später Offizier oder selber Kammerherr.
[69] Trompeter: Eigener, mit 12 fl. monatlich wie der Trommelschläger recht gut bezahlter, aber auch risikoreicher Berufsstand innerhalb des Militärs und bei Hof mit wichtigen Aufgaben, z. B. Verhandlungen mit belagerten Städten, Überbringung wichtiger Schriftstücke etc., beim Militär mit Aufstiegsmöglichkeit in die unteren Offiziersränge.
[70] poussieren: scharmutzieren. Unter Scharmützel (ital. „scaramuccia“: Geplänkel, Plänkelei, Treffen) verstand man eines der vielen kleineren Gefechte oder Handgemenge, aus denen dieser Krieg bestand. Kleinere Armeeeinheiten oder Streifkorps, z. T. auch größere Verbände von bewaffneten Bauern (vgl. Harzschützen), traten hier in einen zeitlich wie örtlich begrenzten Kampf ein. Auch Schlachten wurden zumeist mit Scharmützeln oder Plänkeleien eröffnet. Scharmützel waren in der Regel gekennzeichnet durch äußerste Brutalität. Allerdings konnten sie auch Auslöser eines größeren Treffens, einer Schlacht oder eines Krieges werden. Oft wurden Vor- oder Nachhut von Heeren durch Kroaten angegriffen, die in diesem kleinen Krieg bevorzugt eingesetzt wurden. Zum Teil kam es auch wegen der fehlenden Uniformierung zu verlustreichen Kämpfen mit eigenen Einheiten. oder „neutralen“ Einheiten. Am 15.1.1648 traf die kursächsische Besatzung Annabergs auf eine kaiserliche Streifschar, die man für Schweden hielt: „Beym Stillstand im Lande und instehenden Frieden ist doch im Gebürge beym Städtlein Thum ein seltzamer Scharmützel vorgegangen / indem dem 15. Jan. der in Annaberg liegende Obrist-Wachtmeister / Rudolph von Neitschütz / mit seinen zwo Compagnien auff den so genannten blinden Valentin / einen Kayserl. Rittmeister / welcher eine Raub-Parthie geführet / getroffen / daß bey diesem verwegenen Unternehmen unterderschiedliche geblieben und viel blessiret worden / auch in dieser scharffen Rencontre noch mehr auffgerieben werden sollen / wo nicht angeregter blinder Valten und Rittmeister Hanß Ernst einander erkennet und darauff beyderseits Partheyen von einander abgeführet hätten […]. Und dieser Thumische Scharmützel heisset catachrestice [seit der antiken Rhetorik unlogischer Gebrauch eines verwandten statt des nicht vorhandenen Ausdrucks] die Thumer Schlacht / wie Ihn weyland der gemeine Mann genennet hat“. MELTZER, Historia, S. 1363; ARNOLD, Annaberg, S. 283f.; GROHMANN, Obererzgebirge, S. 208. Der Erzgebirgschronist LEHMANN, Kriegschronik, S. 169f., datiert diesen Vorgang allerdings auf 1647: „Bey dem armistitio zwischen Chur-Saxen und denen Schwedischen wahr auch außbedinget worden, daß der Churfürst die streiffende rotten einfangen und sie verfolgen solte; das befahle der Churfürst allen Seinen regiementern in lande, und musten auch die 2 Compagnien, so auf den Annenberg, die Straßen bereiten und denen Mausparthien wehren. Nun wahr der keyßerliche leutenandt, insgemein der blinde Valtin [Valten Hanke; BW] genandt, mit 80 Pferden, meist Freyreutern auß Lignitz nach Erfurt und Eisenach gegangen den 12. Januarii, hatte bey Eckersberg die leipziger Fuhrleute, welche eine wagenburg gemacht und sich gewehret, theils uberwaltiget, 10 Personen todt geschoßen und 20 beschedigt, dargegen 2 tode gelaßen und ezliche beschedigte mitgenommen, darmit kam er biß nach Burckersdorf ins gebirg, griff do wieder die Leipziger fuhr an auß den gebirg. Alß solches die 2 Compagnien uff den Annenberg untter den Obrist-Wachmeister Rudolph von Neidschiz gehöret, sindt sie Churfürstlichen Befehl zue folge ihm entgegengezogen, derselben auf freyen felde bey den Städtlein Thum auf einer höhe angetroffen. Rittmeister Landtmann [Langmann] nimmt einen Cornet mit 20 Pferden zu sich, jagt voran und fragt, warumb er als freundt in Meißen so raube und streiffe, und weil der Valten kein gut word giebet, greyffen Sie beyde zum gewehr, Landtmann trift den Valten in arm, Valten aber schießt Landtmann auch wundt und den Cornet todt, seine reuter schneiden die beuten und Säcke voll sammet und seiden von Pferden und schoßen Sich mit den Churfürstlichen eine Virtelstunde herumb, daß von Churfürstlichen der Ritmeister (bekam 3 schöße), 1 leutenandt, 1 Cornet und 5 reuter tödtlich, 7 beschedigt. Der blinde Valten hatte 16 beschedigte, ließ 5 reuter und seine beute hinder sich und ging eilendt in Böhmen. Das ist geschehen den 15. Januar Freytag nach den 1. Sontag Epiphanias. Die keyßerlichen waren meist feste [durch magische Praktiken kugelfest, BW] sonst würden sie mehr eingebüst haben. Der Cornet wurde den 3. Februar zum Annenberg in die kirche begraben“.
[71] Johann Georg I. Kurfürst v. Sachsen [5.3.1585 Dresden-18.10.1656 Dresden].
[72] menasieren (,menagieren): Rücksicht nehmen, sich mäßigen.
[73] Hans Ulrich Freiherr v. Schaffgotsch [28.8.1595 Schloss Greiffenstein (bei Greiffenberg, Niederschlesien)-23.7.1635 Regensburg], kaiserlicher General. Vgl. KREBS, Hans Ulrich Freiherr von Schaffgotsch; HENKEL, Schaffgotsch.
[74] Mansfeld. Philipp (V.) Graf v. Mansfeld-Vorderort zu Bornstedt [1589-8.4.1657 Raab], kaiserlicher Feldmarschall. Vgl. die Erwähnungen bei SEIDEL, Die Grafen von Mansfeld.
[75] Weiden; HHSD VII, S. 794ff.
[76] Kroaten: kroatische Regimenter in kaiserlichen und kurbayerischen Diensten, des „Teufels neuer Adel“, wie sie Gustav II. Adolf genannt hatte (GULDESCU, Croatian-Slavonian Kingdom, S. 130). Mit der (älteren) Bezeichnung „Crabaten“ (Crawaten = Halstücher) wurden die kroatischen Soldaten, die auf ihren Fahnen einen Wolf mit aufgesperrtem Rachen führten [vgl. REDLICH, De Praeda Militari, S. 21], mit Grausamkeiten in Verbindung gebracht, die von „Freireutern“ verübt wurden. „Freireuter“ waren zum einen Soldaten beweglicher Reiterverbände, die die Aufgabe hatten, über Stärke und Stellung des Gegners sowie über günstige Marschkorridore und Quartierräume aufzuklären. Diese Soldaten wurden außerdem zur Verfolgung fliehender, versprengter oder in Auflösung begriffener feindlicher Truppen eingesetzt. Diese Aufgabe verhinderte eine Überwachung und Disziplinierung dieser „Streifparteien“ und wurde von diesen vielfach dazu genutzt, auf eigene Rechnung Krieg zu führen. Vgl. GOTTFRIED, ARMA SVEVICA, S. 85 (1630): „Die Crabaten litten dieser Zeit von den Schwedischen viel schaden / weil es bey ihnen viel stattliche Beuten gab. Dann sie hatten theils Gürtel voller Gold und Silber vmb den Leib / auch gantze Blatten von Gold vnd Silber geschlagen vor der Brust“. Zudem war „Kroaten“ ein zeitgenössischer Sammelbegriff für alle aus dem Osten oder Südosten stammenden Soldaten. Ihre Bewaffnung bestand aus Arkebuse, Säbel (angeblich „vergiftet“; PUSCH, Episcopali, S. 137; MITTAG, Chronik, S. 359, wahrscheinlich jedoch Sepsis durch den Hieb) und Dolch sowie meist 2 Reiterpistolen. Jeder fünfte dieser „kahlen Schelme Ungarns“ war zudem mit einer Lanze bewaffnet. SCHUCKELT, Kroatische Reiter; GULDESCU, Croatian-Slavonian Kingdom. Meist griffen sie Städte nur mit Überzahl an. Die Hamburger „Post Zeitung“ berichtete im März 1633: „Die Stadt Hoff haben an vergangenen Donnerstag in 1400. Crabaten in Grundt außgeplündert / vnnd in 18000 Thaller werth schaden gethan / haben noch sollen 1500. fl. geben / dass sie der Kirchen verschonet / deßwegen etliche da gelassen / die andern seind mit dem Raub darvon gemacht“. MINTZEL, Stadt Hof, S. 101. Zur Grausamkeit dieser Kroatenregimenter vgl. den Überfall der Kroaten Isolanis am 21.8.1634 auf Höchstädt (bei Dillingen) THEATRUM EUROPAEUM Bd. 3, S. 331f.; bzw. den Überfall auf Reinheim (Landgrafschaft Hessen-Darmstadt) durch die Kroaten des bayerischen Generalfeldzeugmeisters Jost Maximilian von Gronsfelds im Mai 1635: HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 148ff.; den Überfall auf Reichensachsen 1635: GROMES, Sontra, S. 39: „1634 Christag ist von uns (Reichensächsern) hier gehalten, aber weil die Croaten in der Christnacht die Stadt Sontra überfallen und in Brand gestecket, sind wir wieder ausgewichen. Etliche haben sich gewagt hierzubleiben, bis auf Sonnabend vor Jubilate, da die Croaten mit tausend Pferden stark vor Eschwege gerückt, morgens von 7-11 Uhr mittags mit den unsrigen gefochten, bis die Croaten gewichen, in welchem Zurückweichen die Croaten alles in Brand gestecket. Um 10 Uhr hats in Reichensachsen angefangen zu brennen, den ganzen Tag bis an den Sonntags Morgen in vollem Brande gestanden und 130 Wohnhäuser samt Scheuern und Ställen eingeäschert. Von denen, die sich zu bleiben gewaget, sind etliche todtgestoßen, etlichen die Köpfe auf den Gaßen abgehauen, etliche mit Äxten totgeschlagen, etliche verbrannt, etliche in Kellern erstickt, etliche gefangen weggeführet, die elender gewesen als die auf der Stelle todt blieben, denn sie sind jämmerlich tractirt, bis man sie mit Geld ablösen konnte“. LEHMANN, Kriegschronik, S. 61, anlässlich des 2. Einfall Holks in Sachsen (1632): „In Elterlein haben die Crabaten unmanbare Töchter geschendet und auf den Pferden mit sich geführet, in und umb das gedreid, brod, auf die Bibel und bücher ihren mist auß dem hindern gesezt, In der Schletta [Schlettau] 21 bürger beschediget, weiber und Jungfern geschendet“. LANDAU, Beschreibung, S. 302f. (Eschwege 1637). Auf dem Höhepunkt des Krieges sollen über 20.000 Kroaten in kaiserlichen Diensten gestanden haben. In einem Kirchturmknopf in Ostheim v. d. Rhön von 1657 fand sich ein als bedeutsam erachteter Bericht für die Nachgeborenen über den Einfall kroatischer Truppen 1634; ZEITEL, Die kirchlichen Urkunden, S. 219-282, hier S. 233-239 [Frdl. Hinweis von Hans Medick, s. a. dessen Aufsatz: Der Dreißigjährige Krieg]. Vgl. BAUER, Glanz und Tragik; neuerdings KOSSERT, „daß der rothe Safft hernach gieng…“, S. 75: „In einer Supplik der niederhessischen Stände an Landgraf Wilhelm V. von Hessen-Kassel aus dem Jahr 1637 heißt es beispielsweise, die „unchristlichen Croaten“ hätten ‚den Leute[n] die Zungen, Nasen und Ohren abgeschnitten, die augen außgestochen, Nägel in die Köpff und Füsse geschlagen, heis Blech, Zinn und allerhand Unflat, durch die Ohren, Nasen und den Mund, in den Leib gegossen [und] etzliche durch allerhand Instrumenta schmertzlich gemartert’ “. http://home.arcor.de/sprengel-schoenhagen/2index/30jaehrigekrieg.htm: „Am grauenhaftesten hatte in dieser Zeit von allen Städten der Prignitz Perleberg zu leiden. Die Kaiserlichen waren von den Schweden aus Pommern und Mecklenburg gedrängt worden und befanden sich auf ungeordnetem Rückzug nach Sachsen und Böhmen. Es ist nicht möglich, alle Leiden der Stadt hier zu beschreiben.
Am ehesten kann man sich das Leid vorstellen, wenn man den Bericht des Chronisten Beckmann über den 15. November 1638 liest: ‚… Mit der Kirche aber hat es auch nicht lange gewähret, sondern ist an allen Ecken erstiegen, geöffnet und ganz und gar, nicht allein was der Bürger und Privatpersonen Güter gewesen, besonders aber auch aller Kirchenschmuck an Kelchen und was dazu gehöret, unter gotteslästerlichen Spottreden ausgeplündert und weggeraubet, auch ein Bürger an dem untersten Knauf der Kanzel aufgeknüpfet, die Gräber eröffnet, auch abermals ganz grausam und viel schlimmer, als je zuvor mit den Leuten umgegangen worden, indem sie der abscheulichen und selbst in den Kirchen frevelhafter und widernatürlicher Weise verübten Schändung des weiblichen Geschlechts, selbst 11- und 12-jähriger Kinder, nicht zu gedenken – was sie nur mächtig (haben) werden können, ohne Unterschied angegriffen, nackt ausgezogen, allerlei faules Wasser von Kot und Mist aus den Schweinetrögen, oder was sie am unreinsten und nächsten (haben) bekommen können, ganze Eimer voll zusammen gesammelt und den Leuten zum Maul, (zu) Nase und Ohren eingeschüttet und solch einen ‚Schwedischen Trunk oder Branntwein’ geheißen, welches auch dem damaligen Archidiakonus… widerfahren. Andern haben sie mit Daumschrauben und eisernen Stöcken die Finger und Hände wund gerieben, andern Mannspersonen die Bärte abgebrannt und noch dazu an Kopf und Armen wund geschlagen, einige alte Frauen und Mannsleute in Backöfen gesteckt und so getötet, eine andere Frau aus dem Pfarrhause in den Rauch gehängt, hernach wieder losgemacht und durch einen Brunnenschwengel in das Wasser bis über den Kopf versenket; andere an Stricken, andere bei ihren Haaren aufgehängt und so lange, bis sie schwarz gewesen, sich quälen lassen, hernach wieder losgemacht und andere Arten von Peinigung mit Schwedischen Tränken und sonsten ihnen angeleget. Und wenn sie gar nichts bekennen oder etwas (haben) nachweisen können, Füße und Hände zusammen oder die Hände auf den Rücken gebunden und also liegen lassen, wieder gesucht, und soviel sie immer tragen und fortbringen können, auf sie geladen und sie damit auf Cumlosen und andere Dörfer hinausgeführt, worüber dann viele ihr Leben (haben) zusetzen müssen, daß auch der Rittmeister der Salvegarde und andere bei ihm Seiende gesagt: Sie wären mit bei letzter Eroberung von Magdeburg gewesen, (es) wäre aber des Orts so tyrannisch und gottlos mit den Leuten, die doch ihre Feinde gewesen, nicht umgegangen worden, wie dieses Orts geschehen’ „. METEREN, Newer Niederländischen Historien Vierdter Theil, S. 41: „Diese [Kroaten; BW] nach dem sie die Thor deß Stättleins [Penkun (LK Vorpmmern-Greifswald); BW] zerbrochen / haben sie mit grossem Grimm auff dem Schloß / in der Kirche / in der Pfarr / in den Häusern / Ja auch unerhörter Weise in den Todtengräbern gesuchet: Das Korn theils außgetroschen vnnd hinweg geführet / theils auch zertretten / die Inwohner hefftig geschlagen vnnd biß auff den Todt gemartert / daß sie solten sagen / on sie Gelt vergraben hetten / vnder denselben haben sie auch deß Pastorn nicht verschonet / der ihnen doch vor diesem alle Ehr vnnd Freundschafft erwiesen: Vnnd welches das allerärgste / haben sie Weibspersonen genothzüchtiget vnd geschändet / vnnd so sich etliche im Wasser vnder dem Rohr / oder sonst verborgen / haben die Crabaten / als deß Teuffels rechte Spürhund / solche auffgesucht / vnd wie das Vieh zur Vnzucht vor sich hergetrieben / auch ein theils Mannspersonen / so ihre Weiber vnnd Kinder wider solchen Teufflischen Muthwillen vnnd Gewalt vertheidigen wollen / jämmerlich erschossen vnd nidergehawen. Vnd dergleichen Vnzucht haben sie auch an Mägdelein von acht vnnd zehen Jahren zu treiben vnd am hellen Tag auff den Kirchhöfen / öfffentlichen Gassen vnd Gärten zu begehen / sich nicht geschewet“. Vgl. auch die Beschreibung des Kroateneinfalls in Neustadt a. d. Aisch am 18.7.1632 => Kehraus [Kerauß, Kehrauß], Andreas Matthias in den „Miniaturen“, bzw. die Aufzeichnungen des Pfarrers Lucas, Trusen (Anfang Januar 1635); LEHMANN, Leben und Sterben, S. 129: „[…] die Dorfschaften sind nacheinander alle ausgeplündert, die Leute übel geschlagen und beraubt worden, einige tot geblieben, Elmenthal und Laudenbach und Heßles sind ganz ledig [menschenleer] diese Zeit über gestanden, alles an Heu, Stroh, Holz hinweg ist geführt worden, das Getreide in den Scheunen ist ausgedroschen oder sonst verdorben worden, die Häuser sind zerschlagen, das Eisenwerk an Türen und Läden, Bratkacheln, Ofenblasen sind ausgebrochen und hinweg genommen worden [ …] sind über 300 Kroaten zu Elmenthal und Laudenbach gewesen, dort geplündert und folgenden Tag nach Brotterode gezogen und dort auch großen Schaden verübt, indem sie allein 100 Pferde allhier weggenommen, des anderen Viehs zu geschweigen, mancher Mensch ist übel traktiert worden, viele sind in großen Schaden gekommen, zu Herges sind alle Pferde hinweg genommen, desgleichen mehrentheils auch die Schafe und jungen Lämmer, in der Auwallenburg sind über 3 Kühe nicht verblieben, sondern alle hinweg genommen worden […]“. WERTHER, Chronik der Stadt Suhl 1. Bd., S. 226f. (1634): „In einem Umlaufschreiben wies die gemeinschaftliche Regierung und das Consistorium zu Meiningen darauf hin: ‚Es gehen viele und große Sünden wider das sechste und siebente Gebot im Schwange, da die Weibspersonen sich leichtfertig an die Croaten gehänget“. Gefangene Kroaten wurden schon unter Gustav II. Adolf von den Schweden in ihre Kupferbergwerke verbracht; THEATRUM EUROPAEUM 2. Bd., S. 349; METEREN, Newer Niederländischen Historien Vierdter Theil, S. 87.
[77] TOEGEL, Der Schwedische Krieg, Nr. 771, S. 255f.
[78] Prager Frieden: Der in Folge der schwedischen Niederlage in der Schlacht bei Nördlingen (5./6.9.1634) vereinbarte Prager Frieden zwischen Johann Georg von Sachsen und Kaiser Ferdinand II. wurde am 30.5.1635 unterzeichnet. Bei diesem Friedensschluss, dem fast alle protestantischen Reichsstände beitraten, verzichtete der Kaiser auf seinen Anspruch, den Augsburger Religionsfrieden von 1555 allein zu interpretieren und damit das Restitutionsedikt von 1629 durchzuführen (vgl. s. v. „Religionsedikt“); Ergebnis war eine begrenzte Festschreibung des konfessionellen Status quo. Weitere Ergebnisse waren: die Festschreibung der Translation der pfälzischen Kurwürde auf Bayern, der Ansprüche Sachsens auf die Lausitz und die Bildung eines Reichsheers (wobei Johann Georg von Sachsen und Maximilian I. von Bayern eigene Korps führen ließen, die als Teil der Reichsarmee galten), die bestehenden Bündnisse waren aufzulösen, fremde Mächte sollten den Reichsboden verlassen, etwaige Ansprüche auf den Ersatz der Kriegskosten seit 1630 wurden aufgehoben, eine allgemeine Amnestie sollte in Kraft treten. Zudem kann der Prager Frieden als einer der letzten kaiserlichen Versuche betrachtet werden, ein monarchisches System im Reich durchzusetzen. Maßgebliches Mittel dazu war die so genannte Prager Heeresreform, mit der der Kaiser den Versuch unternahm, nahezu alle reichsständischen Truppen unter seinen Oberbefehl zu stellen und zugleich den Ständen die Finanzierung dieses Reichsheeres aufzuerlegen. Diese Vorstellungen ließen sich ebenso wenig verwirklichen wie das Ziel, durch die Vertreibung der ausländischen Mächte Frankreich und Schweden zu einem Frieden im Heiligen Römischen Reich zu gelangen. HAPPE schätzte den Prager Frieden zu Recht als trügerisch ein; Happe I 396 v-397 r, mdsz.thulb.uni-jena.de; vgl. auch LEHMANN, Kriegschronik, S. 87. Zur Forschungslage vgl. KAISER, Prager Frieden.
[79] Nienburg/Weser [LK Nienburg/Weser]; HHSD II, S. 346f.
[80] Sir Arthur [Arturus] Aston [Ashton, Astin, Austin, Astong] sen. [ -1649], schwedischer Obrist. Vgl. MURDOCH, SSNE ID 1869.
[81] Wolf v. Glaubitz [Glowitz, Globitz] auf Kasel [ – ], braunschweigischer, dann schwedischer Obrist.
[82] Akkord: Vereinbarung.
[83] Georg Herzog v. Braunschweig-Lüneburg [17.2.1582 Celle-2.4.1641 Hildesheim], kaiserlicher Obrist, 1631 schwedischer General. Vgl. DECKEN, Herzog Georg.
[84] Akkord: Übergabe, Vergleich, Vertrag: Vergleichsvereinbarungen über die Übergabebedingungen bei Aufgabe einer Stadt oder Festung sowie bei Festsetzung der Kontributionen und Einquartierungen durch die Besatzungsmacht. Angesichts der Schwierigkeiten, eine Stadt oder Festung mit militärischer Gewalt einzunehmen, versuchte die militärische Führung zunächst, über die Androhung von Gewalt zum Erfolg zu gelangen. Ergab sich eine Stadt oder Festung daraufhin ‚freiwillig‘, so wurden ihr gemilderte Bedingungen (wie die Verschonung von Plünderungen) zugebilligt. Garnisonen zogen in der Regel gegen die Verpflichtung ab, die nächsten sechs Monate keine Kriegsdienste beim Gegner zu leisten. Zumeist wurden diese Akkorde vom Gegner unter den verschiedensten Vorwänden bzw. durch die Undiszipliniertheit ihrer Truppen nicht eingehalten.
[85] Christina Königin v. Schweden [17.12.1626 Stockholm-19.4.1689 Rom]. Vgl. FINDEISEN, Christina von Schweden; HERMANNS, Christina Königin von Schweden; BUCKLEY, Christina; HEYDEN-RYNSCH, Christina von Schweden.
[86] „Drei Kronen“: Die „Drei Kronen“ waren die der Schweden, Goten und Wenden, als deren Herrscher sich die schwedischen Könige bezeichneten. Auch Dänemark beanspruchte die „Drei Kronen“ als Herrschaftsanspruch über die drei skandinavischen Königreiche (Dänemark, Schweden, Norwegen) seit der Union von Kalmar (1397) für sich. Zudem führte Gustav II. Adolf wie auch Christina in der Titulatur „Großfürst in Finnland, Herzog zu Estland und Karelien, Herr über Ingermanland“.
[87] Minden [LK Minden-Lübbecke]; HHSD III, S. 517ff. Vgl. NORDSIEK, Die schwedische Herrschaft.
[88] Wilhelm v. Lüdinghausen, gen. Wolff [28.12.1596 Buschhof (Birži, Lettland)-26.7.1647 Eger], schwedischer Obristleutnant, Generalmajor.
[89] Major: Der Major war im Dreißigjährigen Krieg der Oberwachtmeister des Regiments (zunächst nur in der Infanterie). Er sorgte für die Ausführung der Anordnungen und Befehle des Obristen und Obristleutnants. Im Frieden leitete er die Ausbildung der Soldaten, sorgte für die Instandhaltung ihrer Waffen, hatte die Aufsicht über die Munition und war verantwortlich für die Regimentsverwaltung. Im Krieg sorgte der Major für Ordnung auf dem Marsch und im Lager, beaufsichtigte die Wach- und Patrouillendienste und stellte die Regimenter in Schlachtordnung. Zudem hatte er den Vorsitz im Kriegs- und Standgericht.
[90] Hieronymus v. Plettenberg [Plettenburg, Plettoberg] [ -1675 oder 1676], schwedischer Obristleutnant.
[91] Braunschweig; HHSD II, S. 63ff.
[92] Dr. Martin Chemnitz („der Jüngere“) [13.5.196 Rostock-24.10.1645 Jägerndorf] älterer Bruder des schwedischen Hofhistoriograph Bogislaw Philipp von Chemnitz [9.5.1605 Stettin-19.5.1678 Hallsta, Gem. Västerås], schwedischer Resident, 1636 v. Kaiserlichen in Westfalen gefangen u. jahrelang inhaftiert.
[93] Generalmajor: Der Generalmajor nahm die Aufgaben eines Generalwachtmeisters in der kaiserlichen oder bayerischen Armee war. Er stand rangmäßig bei den Schweden zwischen dem Obristen und dem General der Kavallerie, bei den Kaiserlichen zwischen dem Obristen und dem Feldmarschallleutnant.
[94] Claus Dietrich Freiherr v. Sperreuter [Sperreut, Stierreuth] [um 1600 Walsrode-9./20.1.1653 Innsbruck], schwedischer, dann kaiserlicher Obrist, ab 1646 venetianischer Generalmajor. Vgl. LEISTIKOW, Sperreuter.
[95] Praktiken: Anschläge.
[96] ablauern: eine Gelegenheit, einen Vorteil ablauern: eine Gelegenheit nützen; hier: abspenstig machen.
[97] Johann Georg I. Kurfürst v. Sachsen [5.3.1585 Dresden-18.10.1656 Dresden].
[98] Werben (Elbe) [LK Stendal].
[99] Cornet: Fahne der kleinsten Einheit der Reiterei: „bei den soldaten ist das cornet dasjenige zeichen, so die helden bei frewd und mut erhaltet, darnach sie alle sehen, und wo dieses verloren, so ist herz und mut und die ganze compagni, das ganze regiment, das feld verloren. Philand. 2, 327“ [DWB].
[100] Bagage: Gepäck; Tross. „Bagage“ war die Bezeichnung für den Gepäcktrain des Heeres, mit dem die Soldaten wie Offiziere neben dem Hausrat auch ihre gesamte Beute abtransportierten, so dass die Bagage während oder nach der Schlacht gern vom Feind oder von der eigenen Mannschaft geplündert wurde. Auch war man deshalb darauf aus, dass in den Bedingungen bei der freiwilligen Übergabe einer Stadt oder Festung die gesamte Bagage ungehindert abziehen durfte. Manchmal wurde „Bagage“ jedoch auch abwertend für den Tross überhaupt verwendet, die Begleitmannschaft des Heeres oder Heeresteils, die allerdings keinen Anspruch auf Verpflegungsrationen hatte; etwa 1, 5 mal (im Anfang des Krieges) bis 3-4mal (am Ende des Krieges) so stark wie die kämpfende Truppe: Soldatenfrauen, Kinder, Prostituierte 1.-4. Klasse („Mätresse“, „Concubine“, „Metze“, „Hure“), Trossjungen, Gefangene, zum Dienst bei der Artillerie verurteilte Straftäter, Feldprediger, Zigeuner als Kundschafter und Heilkundige, Feldchirurg, Feldscherer, Handwerker, Sudelköche, Krämer, Marketender, -innen, Juden als Marketender, Soldatenwitwen, invalide Soldaten, mitlaufende Zivilisten aus den Hungergebieten, ehemalige Studenten, Bauern und Bauernknechte („Wintersoldaten“), die während der schlechten Jahreszeit zum Heer gingen, im Frühjahr aber wieder entliefen, Glücksspieler, vor der Strafverfolgung durch Behörden Davongelaufene, Kriegswaisen etc. KROENER, „ … und ist der jammer nit zu beschreiben“; LANGER, Hortus, S. 96ff.
[101] debandieren: von débandade: Auflösung, hier: auseinander rennen, auflösen.
[102] Feldmarschall: Stellvertreter des obersten Befehlshabers mit richterlichen Befugnissen und Zuständigkeit für Ordnung und Disziplin auf dem Marsch und im Lager. Dazu gehörte auch die Organisation der Seelsorge im Heer. Die nächsten Rangstufen waren Generalleutnant bzw. Generalissimus bei der kaiserlichen Armee. Der Feldmarschall war zudem oberster Quartier- und Proviantmeister. In der bayerischen Armee erhielt er 1.500 fl. pro Monat, in der kaiserlichen 2.000 fl. [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)], die umfangreichen Nebeneinkünfte nicht mitgerechnet, war er doch an allen Einkünften wie Ranzionsgeldern, den Abgaben seiner Offiziere bis hin zu seinem Anteil an den Einkünften der Stabsmarketender beteiligt.
[103] Dodo I. Freiherr v. Knyphausen u. Innhausen [2.7.1583 Lütetsburg (Ostfriesland)-11.1.1636 bei Haselünne], braunschweigischer Obrist, Feldmarschall. Vgl. SATTLER, Reichsfreiherr Dodo zu Innhausen und Knyphausen.
[104] Christina Königin v. Schweden [17.12.1626 Stockholm-19.4.1689 Rom]. Vgl. FINDEISEN, Christina von Schweden; HERMANNS, Christina Königin von Schweden; BUCKLEY, Christina; HEYDEN-RYNSCH, Christina von Schweden.
[105] „Drei Kronen“: Die „Drei Kronen“ waren die der Schweden, Goten und Wenden, als deren Herrscher sich die schwedischen Könige bezeichneten. Auch Dänemark beanspruchte die „Drei Kronen“ als Herrschaftsanspruch über die drei skandinavischen Königreiche (Dänemark, Schweden, Norwegen) seit der Union von Kalmar (1397) für sich. Zudem führte Gustav II. Adolf wie auch Christina in der Titulatur „Großfürst in Finnland, Herzog zu Estland und Karelien, Herr über Ingermanland“.
[106] Wilhelm v. Lüdinghausen, gen. Wolff [28.12.1596 Buschhof (Birži, Lettland)-26.7.1647 Eger], schwedischer Obristleutnant, Generalmajor.
[107] Komitat: Anhang, Begleitung, Geleit, Gefolge, Hofstaat. Dieser mobile Hofstaat aller Offiziere, Unteroffiziere und ihrer Ehegattinnen trieb die Einquartierungskosten zusätzlich in die Höhe. Leone Cropello de Medicis hatte 1628 bei sich: einen Gesellschafter von Adel, Haushälter, Kornett, Hofmeister, Kammerdiener, Sekretär, Gestlichen mit Jungen, Tafeldecker, Aufwärter, 3 Pagen, Trompeter, Koch mit Jungen, Schneider, zwei Sattler und ein Pferdeschmied mit Frauen, Feuereinmacher, Aufwärter in der Küche, Küchenfrau, Domestiken und Musikanten, ingesamt 51 Personen; KELLER, Drangsale, S. 91, Anm. Auch Köche, Possenreißer etc. wurden mitgeführt. Am 24.5.1630 schrieb Maximilian I. von Bayern dem Obristen Cronberg, es sei ein „unverantwortliches procedere, da die Obersten sich den Fürsten gleich halten wollen, werden die Quartieer ruinirt und erschöpft“. OMPTEDA, Die von Cronberg, S. 521. Dass auch Offiziersfrauen selbst z. T. ein großes Gefolge (50 Personen und 50 Pferde) mit sich führten, erwähnt HELML, Oberpfalz, S. 59. Das Amtsprotokoll (1626 VIII 29), SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg , S. 281, täuscht hinsichtlich der Gesamtzahl: „Die Gravin von Ahnolt hat 9 pferdt, darzu wirdt außm ambt Stromberg contribuirt. Obrist Gallas hat 15 pferdt. Der ist nit hier. Der haubtmann hat 10 pferd, capitanleutenant 7, drey fendriche 12, cap(itan) S(t). Eloi 4, drei veltwaibell 9, drey furier 3, aventurier 12, ingenieur 5“. Dies waren lediglich die in Wiedenbrück stehenden Pferde. Die anti-kaiserliche „36. Extraordinari. 1634“ teilte unter dem 14./24.6.1634 mit; Archives Municipales Strasbourg AA 1065: „Mit Regenspurg hat es / Gott lob / kein Noth / wie deßwegen Ihre Fürstliche Gn. vor Forchheim von demselben Commendanten [Lars Kagge; BW] wider Schreiben bekommen / auch gestern glaubhaffter Bericht eingelangt / daß sich der Feindt darvor sehr ruinire vnd consumire / auch schon durch Gegenwehr / Absterben vnd Entlauffen in zehen tausendt Mann verlohren / gelte im Läger ein pfundt Roßfleisch acht Kreuzer / sey zwar grosse Zufuhr / weiln aber der Vngarische König eine grosse Hoffstatt von ohngefehr 3000. Vngar- Böhm- vnnd Oesterreichischen Herrn / welche widerumb ihre Diener haben / vmb sich hat / so alles zu sich ziehen / als kompt dem gemeinen Soldaten wenig zu theil“.
[108] Garnison: Besatzung in einer Festung (Kavallerie und Infanterie). Die monatliche Löhnung der Soldaten, der Servis und die Fourage mussten von der betreffenden Garnisonsstadt aufgebracht werden und waren genau geregelt; vgl. die „Königlich Schwedische Kammer-Ordre“ Torstenssons vom 4.9.1642 bei ZEHME, Die Einnahme, S. 93ff. Der Garnisonsdienst wurde wegen der geringeren Aussicht auf Beute, Hunger und Krankheiten bei längerer Einquartierung immer unbeliebter, so dass man dazu überging, neugeworbene Söldner im Felddienst einzusetzen. Der französische Diplomat François Ogier [um 1597-1670] schrieb 1635 über die schwedische Garnison in Marienburg [Malbork]: „Ich betrachtete das Lager und die Unterkünfte der Schweden und sah ein Bild von menschlichem Elend und Wahnsinn. Ich sah in die Gesichter der Männer, und da ich nicht erkennen konnte, dass sie sich unterhielten, zweifelte ich daran, ob sie überhaupt Männer waren, so barbarisch, schmutzig und krank waren sie. Alle waren in Lumpen gekleidet und barfuß, und zum größten Teil handelte es sich um unhöfliche, junge Bauern“. BRZEZINSKI; HOOK, Armee, S. 52. KELLER, Drangsale, S. 401ff.: „Ein Zeitgenosse, der in Philippsburg gezwungen als Garnisonssoldat zubringen mußte, gibt uns darüber folgende interessante Notizen, die auf jede Garnison passen dürften. ‚So mußte ich denn’, erzählt er uns, ‚Musquetirer werden wider meinen Willen. Das kam mir aber sauer an, weil der Schmalhanz da herrschte und das Commißbrod schrecklich klein war. Ich sage nicht vergeblich: schrecklich klein – denn ich erschrack auch alle Morgen, wenn ich’s empfing, weil ich wußte, daß ich mich den ganzen Tag damit behelfen mußte, da ich es doch ohne Mühe auf einmal aufreiben konnte. Und die Wahrheit zu bekennen, so ist’s wohl ein elend Creatur um einen armen Musquetiren (Garnisonssoldaten), der sich solcher Gestalt mit seinem Brod und noch dazu halb satt, behelfen muß, denn da ist keiner anders, als ein Gefangener, der mit Wasser und Brod sein armseliges Leben verzögert. Ja ein Gefangener hat’s noch besser, denn er darf seiner Ruhe pflegen und hat mehr Hoffnung, als so ein elender Garnisoner, mit der Zeit einmal aus solchem Gefängniß zu kommen. Zwar waren auch Etliche, die ihr Auskommen umb ein kleines besser hatten von verschiedener Gattung, doch keine einzige Manier, die mir beliebte, um solcher Gestalt mein Maulfutter zu erobern, anständig sein sollte. Denn Etliche nehmen, und sollten es auch verlaufene Personen gewesen sein, in solchem Elend keiner anderen Ursach halber Weiber, als daß sie durch solche entweder mit Arbeiten als Nähen, Waschen, Spinnen oder mit Krämpeln und Schachern oder wohl gar mit Stehlen ernähret werden sollen. Da war ein Fähndrich unter den Weibern, die hatte ihre Gage wie ein Gefreiter, eine andere war Hebamme und brachte sich dadurch selbsten und ihrem Manne manch guten Schmauß zuwege; eine andere konnte stärken und waschen, diese wuschen den ledigen Officieren und Soldaten Hemden, Strümpfe, Schlafhosen und ich nicht weiß nicht, was mehr, davon sie ihren besonderen Namen kriegten; andere verkiefen Taback und versahen den Kerlen ihre Pfeifen, die dessen Mangel hatten; andere handelten mit Brandtwein und waren im Rufe, daß sie ihn mit Wasser verfälschten; eine andere war eine Näherin und konnte allerhand Stich und Nadel machen, damit sie Geld erwarb; eine andere wußte sich blößlich aus dem Feld zu ernähren, im Winter grub sie Schnecken, im Frühling graste sie Salat, im Sommer nahm sie Vogelnester aus und im Herbst wußte sie tausenderlei Schnabelweid zu kriegen; etliche trugen Holz zu verkaufen, wie die Esel. Solchergestalt meine Nahrung zu haben, war für mich nichts. Etliche Kerl ernährten sich mit Spielen, weil sie es besser, als die Spitzbuben konnten und ihren einfältigen Cameraden das ihrige mit falschen Würfeln und Karten abzuzwacken wußten, aber solche Profession war mir ein Eckel. Andere arbeiteten auf der Schanz und sonsten, wie die Bestien, aber hierzu war ich zu faul; etliche konnten und trieben ein Handwerk, ich Tropf hatte aber keins gelernt. Zwar wenn man einen Musicanten nöthig gehabt hätte, so wäre ich wohl bestanden, aber dasselbe Hungerland behalf sich nur mit Trommeln und Pfeiffen; etliche schulderten vor andern und kamen Tag und Nacht nicht einmal von der Wacht. Ich aber wollte lieber hungern, als meinen Leib so abmergeln’ “.
[109] Dissimulation: Verstellung, Heuchelei. Der als hohe Kunst der Verstellung betrachteten Dissimulation hat REPGEN, Kurie I/1, S. 315-321, eine kleine Abhandlung gewidmet.
[110] Hameln [LK Hameln-Pyrmont]; HHSD II, S. 192ff.
[111] Georg II. Landgraf v. Hessen-Darmstadt [17.3.1605 Darmstadt-11.6.1661 Darmstadt]; „Hessen-Darmstadt, Georg II. Landgraf von“, in: Hessische Biografie <http://www.lagis-hessen.de/pnd/118884352> (Stand: 8.3.2012). Vgl. DIEHL, Georg II.; BECK, Die Neutralitätspolitik Landgraf Georgs II.; WACHENDORFER, Möglichkeiten und Grenzen.
[112] Francesco [Antonio] Caretto [Carretto, Carretti, Caretti, Claretti], marchese di Grana [Marquis de Grande, Marqui de Grane, Gran, Grane v. Corretto, Coretto u. Grane] de Savona e Caretto, conte di Millesimo [1594/1590/1592-9.11.1651/1652], kaiserlicher Feldmarschall.
[113] Axel Gustafsson Oxenstierna Greve af Södermore [16.6.1583 Fanö bei Uppsala-28.1.1654 Stockholm], schwedischer Reichskanzler. Vgl. WETTERBERG, Axel Oxenstierna; FINDEISEN, Axel Oxenstierna; BACKHAUS (Hg.), Brev 1-2
[114] Reichskreis, Niedersächsischer: Der seit 1512 existierende Niedersächsische Reichskreis wurde seit 1522 von den Erzbischöfen von Magdeburg und dem Herzog von Braunschweig-Lüneburg geführt. Seine wichtigsten Mitglieder waren Erzstift Magdeburg, Erzstift Bremen, Lüneburg, Grubenhagen, Calenberg-Göttingen, Wolfenbüttel, Hochstift Halberstadt mit der Grafschaft Regenstein, Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Güstrow, Hochstift Schwerin, Holstein-Glückstadt, Holstein-Gottorp, Grafschaft Rantzau, Hochstift Hildesheim sowie die Reichsstädte Bremen, Goslar, Hamburg, Lübeck, Mühlhausen und Nordhausen. Vgl. Reichskreis.
[115] CHEMNITZ, Königl. Schwedischen ]…] Kriegs, 3. Buch, 58. Kap., S. 910f.
[116] Grundlegend ist hier ALBRECHT, Maximilian I.
[117] Bayerischer Reichskreis: Der bayerische Reichskreis (seit 1500) bestand aus acht geistlichen Reichsständen: der Erzbischof v. Salzburg, die Bischöfe von Freising, Regensburg und Passau, der gefürstete Propst von Berchtesgaden, der Abt von Regensburg-St. Emmeram und die Äbtissinnen von Regensburg-Niedermünster und Regensburg-Obermünster. Die zwölf Weltlichen waren: Bayern, Pfalz-Neuburg, Pfalz-Sulzbach, Leuchtenberg, Haag, Ehrenfelds, Sulzbürg und Pyrbaum, Hohenwaldeck und Breiteneck. Dazu kamen noch Sternstein, Ortenburg und die Reichsstadt Regensburg.
[118] Kontribution: Kriegssteuer, die ein breites Spektrum an Sach- oder Geldleistungen umfasste, wurden im Westfälischen als „Raffgelder“ bezeichnet; SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, Nr. 45, S. 127; LEHMANN, Kriegschronik, S. 34, Anm. (1632): „Contribution eine große straffe, Sie erzwingt alles, was sonst nicht möglich ist“. Sie wurde auf Grundlage einer Abmachung zwischen Lokalbehörden (zumeist Städten) und Militärverwaltung erhoben. Teilweise wurde den Juden eine Sondersteuer auferlegt (HOCK, Kitzingen, S. 92), um sich selbst einer zusätzlichen Belastung zu entziehen. Die Kontribution wurde durch speziell geschultes, z. T. korruptes Personal (vgl. WAGNER; WÜNSCH, Staffel, S. 122ff.) zumeist unter Androhung militärischer Gewalt oder unter Androhung des Verlusts des Bürgerrechts (das in Erfurt seit 1510 ab dem 16. Lebensjahr erworben werden konnte), des Braurechts, der Benutzung der Allmende, den säumigen Bürgern „das Handwerk zu legen“ etc. (vgl. NÜCHTERLEIN, Wernigerode), und der Zunagelung der Haustüren (JORDAN, Mühlhausen, S. 76 (1633)) eingetrieben. Den Zahlenden wurde als Gegenleistung Schutz gegen die Übergriffe des Gegners in Aussicht gestellt. Nicht selten mussten an die beiden kriegführenden Parteien Kontributionen abgeführt werden, was die Finanzkraft der Städte, Dörfer und Herrschaften sehr schnell erschöpfen konnte. Auch weigerte sich z. T. die Ritterschaft wie im Amt Grimma erfolgreich, einen Beitrag zu leisten; LORENZ, Grimma, S. 667. Vgl. REDLICH, Contributions; ORTEL, Blut Angst Threnen Geld, der diese Euphemismen für Erpressungen, erwartete oder erzwungene „Verehrungen“ etc. auflistet. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare und Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph von Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, S. 268, über die schwedische Einquartierung Dezember 1633 in Osnabrück: Die Soldaten „sagen und klagen, sie bekommen kein geld, da doch stets alle wochen die burger ihr contribution ausgeben mußen, dan das kriegsvolck sagt, das ihr obristen und befehlhaber das geldt zu sich nehmmen und sie mußenn hunger und kummer haben, werden zum stehlen verursacht“. Der Flussmeister und Advokat Johann Georg Maul [? – nach 1656)] (1638), WAGNER; WÜNSCH, Staffel, S. 121: „Weil ich nun zu dieser Contribut[ion] wöchentlich 7 f geben müssen und nicht allemahl sogleich bezahlet habe, bin ich und die Meinigen zu verschiedenen mahlen ohngewarneter Weisse überfallen worden, und man hat mich dermaasen gequälet und gemartert, dass es einen Steine in der Erdte erbarmen möchte, sonderlich in der Heilgen Zeit, am 5. Jan[uar] 1638, da ich eines kleinen Resto wegen von 6 vollgesoffenen Soldaten, der einer, der Berth genannt unter dem Obristen [Heinrich; BW] von Schleiniz, den Degen über mich gezogen, mein Weib, so dazwischen gelaufen, am Arme verwundet, den Gürtel von Leibe in drey Stücken gerissen und solche Grausamkeit verübet, dass es nicht zu beschreiben, vielweniger von Christlichen Menschen geglaubet werden kann, mitler weile, als dieser Berth also mit mir chargierte, haben die andern 5 Bösewichter gemauset, was sie angetroffen, unter andern mir einen Fisch Otter, so man an die Arme stecket, mein Kamm Futter mit aller Zugehör vor 5 f, allerhand Geräthe ohngefähr 8 f, so ich nicht wieder bekommen können“. Aus der Stausenbacher Chronik des Caspar Preis für 1648, ECKHARDT; KLINGELHÖFER, Bauernleben, S. 69: „Im Jahr 1649 in dem Monadt October seind wir einmal der Hessischen Conterbutzion erleitigt worden. Dem allmächtigen, ewigen, barmhertzigen, liben, trewen Gott, dem Vatter aller Gnaden, sey ewigen Lob, Ehr und Preiß gesagt in alle ewigkeit. Amen. In dem schweren Joch der hesischen Conterbutzion seind wir gemartert, gepeinigt und gequället worden zwantzig gantzer Jahr. Ach du mein Gott und mein Herr, wie mancher armer redtlicher ehrlicher Man hatt doch das Seinige musen verlasen und mit dem Rück ansehen und sich in die Fremde begeben musen wegen der Conterbutzion und des gemarterten Bludtgelts. Es ist doch in Wharheit nichts anders dan der armen Leuth Schweiß und Blutt“. Vgl. VOGEL, Leipzigisches Geschicht-Buch, S. 443: „Den 11 Junii [1631; BW] zur Nacht hat sich eines vornehmen Doctoris Frau im Brühl / welches mit schwermüthigen Gedancken beladen aufm Gange im Hembde an eine Quele erhencket / weil sie / wie man sagte / denen Soldaten Quartier und Geld geben müssen / welche 2 alte Weiber loßgeschnitten / von Todtengräbern abgehohlet / und den 13. dieses mit einer kleinen Schule begraben worden“. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare und Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph von Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. Die Kontribution wurde oft auch zweckentfremdet; vgl. SEMLER, Tagebücher, S. 23 (1633): „Man sagt, daß die von Bodman ohngefahr 30 thaler für ihre contribution dem obrist leüttenant [Edlinstetten; BW] alhie, alß ihrem vettern, zu hannden gestellt, darmit sie ihme genůgsambe satisfaction geben, er aber diß gellt dem apotegger zutragen laßen mit begeren, solle ihme darumb confect schickhen. Da man vnß aber bereden wollen, auß disem contribution gellt werde man die soldaten beklaiden vnd in daß veld ausstaffieren“. Die ausführlichste Darstellung der Erpressung von Kontributionen durch Besatzungstruppen findet sich bei NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 73ff. => Hrastowacky in den „Miniaturen“. VOGEL, Leipzigisches Geschicht-Buch, S. 443: „Den 11 Junii [1631; BW] zur Nacht hat sich eines vornehmen Doctoris Frau im Brühl / welches mit schwermüthigen Gedancken beladen aufm Gange im Hembde an eine Quele erhencket / weil sie / wie man sagte / denen Soldaten Quartier und Geld geben müssen / welche 2 alte Weiber loßgeschnitten / von Todtengräbern abgehohlet / und den 13. dieses mit einer kleinen Schule begraben worden“.
[119] Kreistag: Seit 1529 bildeten sich die Kreistage zu Beschluss- und Beratungsgremien ihrer Mitglieder heran. Unabhängig von seiner reichsständischen Zugehörigkeit besaß jedes Mitglied eine Stimme im Kreistag, der unregelmäßig zusammentrat. Zu diesem Zweck wurde als wichtigstes Amt das des Kreisausschreibenden geschaffen. Das Amt, das schon bald teilweise erblich wurde, wurde in einigen Kreisen von einem, in den meisten jedoch von zweien, dem weltlichen und dem geistlichen kreisausschreibenden Fürsten bekleidet. Dabei handelte es sich in der Regel um die ranghöchsten Fürsten des Kreises. Im Schwäbischen Reichskreis waren dies beispielsweise der Bischof von Konstanz und der Herzog von Württemberg, im kurrheinischen Kreis dagegen allein der Kurfürst von Mainz. Die Kreisausschreibenden beriefen ursprünglich die Kreistage ein und führten die Korrespondenz mit den anderen Kreisen. Im Laufe der Zeit entstand daraus gewissermaßen eine geschäftsführende Rolle, so dass sie beispielsweise auch die Reichsgesetze zur Publikation innerhalb des Kreises versandten. Der Kreistag wählte den Kreishauptmann (auch Kreisoberst oder –obrist) und seine Nachgeordneten bzw. Stellvertreter, dessen Aufgabe ursprünglich die Führung der Kreistruppen war, die ihm von den Kreisständen unterstellt wurden. In einigen Kreisen stand später an der Spitze der Truppen ein Kreisgeneral, der Kreisobrist war dann, wenn das Amt überhaupt beibehalten wurde, nur für die Wahrung des Friedens nach innen zuständig. Weiterhin wurden durch die Kreisstände die Zugeordneten (Räte) und das Personal für Kanzlei, Kasse und Archiv bestimmt. Wichtige Aufgaben waren: Erhaltung gemeinen Friedens und Ruhe gegen Aufrührer, zusammenrottende Kriegsleute und ausländische Werbungen. Zu der „innerlichen Defension“ kam recht bald die Landesverteidigung des Reiches; dieVollstreckung der „Gerechtigkeit wider die in die Acht Erklärte“; die Ermäßigung der Matrikularanlagen; die Aufsicht über das Münzwesen; die Beobachtung der Zölle und die Wahl der Beisitzer des Reichskammergerichts.
[120] Johann Philipp v. Schönborn [6.8.1605 Laubuseschbach-12.2.1673 Würzburg], Erzbischof v. Mainz, Fürstbischof v. Würzburg. Vgl. WILD, Johann Philipp von Schönborn.
[121] Dr. Johann [Baptist Edler Herr] v. Krane [Crane] [um 1596/1597-1672 vermutlich Wien], Reichshofrat, kaiserlicher Gesandter in Köln u. auf
[122] Johann Maximilian Graf v. Lamberg [21.11./23.11./28.11.1608 Brünn-12. oder 15.12.1682 Wien], kaiserlicher Gesandter auf dem Westfälischen Friedenskongress, Obersthofmeister der Kaiserin Eleonora, 1653-1660 kaiserlicher Gesandter in Madrid, 1657 Geheimer Rat, 1661-1675 Obristkämmerer, 1675-1682 Obersthofmeister.
[123] Vgl. HENGERER, Kaiser Ferdinand III.; HÖBELT, Ferdinand III.
[124] Louis XIII. [27.9.1601-14.5.1643 Saint-Germain-en-Laye], König v. Frankreich.
[125] Johan Axelsson Oxenstierna, Graf v. Södermore [24.6.1611 Stockholm-5.12.1657 Wismar], Reichsrat, Sohn Axel Oxenstiernas.
[126] Fabio Chigi, als Alexander VII. [13.2.1599 Siena-22.5.1667 Rom], 1655-1667 Papst.
[127] Alvise Contarini [23.4.1597-11.3.1653 Venedig], venetianischer Botschafter in London u. Rom, außerordentlicher Nuntius auf dem Westfälischen Friedenskongress.
[128] ACTA PACIS WESTPHALICAE, Abt. A, Bd. 2: 1644-1645, S. 467f.; zu der Anfang 1643 in Donauwörth einberufenen Versammlung Dickmann, Westfälischer Frieden, S. 112f.
[129] Kraus, Andreas, Maximilian I. Bayerns Großer Kurfürst. Regensburg 1990, S. 262. Vgl. die Äußerungen Chigis vom August 1642, l’erstono gli Elettori cattolici in volere qualche aggiustamento con la Francia per provedere a casi loro e non lasciarsi consumar per l’aspettare l’accordo generale. Zit. bei Baur, Philipp von Sötern, Bd. 2, S. 99, Anm. 3.
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