gächlings: ganz plötzlich.
Gack: Pranger (Schnellgalgen, mit dem einer geschnellt, gewippt wurde). Der Gack stand in Erfurt “vor den Graden” beim Haus des Scharfrichters, das auch als eine Art Gefängnis diente. Vgl. die anonyme Anschrift aus Erfurt: [„]Die Armen Diebe necket am an den Gack, und die Reichen stecket man in den Sack.[“] [„]Denn die Obersten und andere Officirer büsseten ihre mißhandelung mit gelde, die armen aber mit ihrem leben“. Zit. bei BERG, Regulating war, S. 57. Der Gack [abgeleitet von „kaaken“ = gaffen] diente der öffentlichen Bestrafung bei kriminellen Klein-, Gefährdungs-, Sittlichkeits-, Beleidigungs- und Religionsdelikten und der Zurschaustellung. Er galt als entehrend. Vgl. HINCKELDEY, Strafjustiz, S. 166ff.; SCHWERHOFF, Verordnete Schande, S. 163ff. WAGNER, Pforr, S. 281: “An versch. Orten im Henneb. bezeichnete ‘Gak’ einen über dem Wasser hängenden, durch eine Kette an einem Querbalken befestigten viereckigen Kasten mit Falltür, durch die gewöhnlich Huren zur Beschimpfungsstrafe ins Wasser springen mußten. In Schmalkalden war der Gak ein Eisenkäfig (“Trillerhäuschen’), in dem u. a. Felddiebe zur Schau gestellt wurden”.
Gaden: Lagerraum an der Außenmauer der Kirchenburg.
Gadter: Gatter: Gitter als Tor oder Zaun.
Galeone: großes Kriegsschiff, mit zahlreichen Kanonen bewaffnet. Ihre drei oder vier Masten trugen überwiegend Rahsegel.
Galerie: Contrescarpe oder Contreescarpe ist die Äußere Mauer oder Böschung des Festungsgrabens. Bei trockenen Gräben verläuft dahinter häufig ein kasematierter Gang (Galerie), von dem aus der Graben unter Feuer genommen werden kann.
Galey: Gemeint sind wahrscheinlich Galioten als seegehende, flachbodige Rundgattschiffe niederländischen Ursprungs, die seit dem 17. Jahrhundert nachweisbar sind.Je nach Größe und Zeit waren Galioten Spriet-, Ketsch- bzw. Huker-, Brigg-, Bark- oder Vollschiffsgetakelt. Es gab zahlreiche regionale Varianten, so z. B. die Eidergaliot, die Kuffgaliot oder den Galiotewer. Vielen der überlieferten Begriffe lassen sich jedoch keine bestimmten Konstruktionen mehr zuordnen. Einige Galiotformen besaßen Seitenschwerter. Galioten waren vornehmlich Handelsschiffe, wurden aber im 17. Jahrhundert auch als kleinere Kriegsschiffe verwendet. [wikipedia]
Galgen: Vorrichtung zum demonstrativen abschreckenden Vollzug der schimpflichen Todesstrafe durch den Henker und Wahrzeichen der „hochnotpeinlichen Gerichtsbarkeit“ des Gerichtsherrn. Er bestand aus zwei aufrecht stehenden Pfosten mit einem Querholz, bisweilen aus drei Pfosten mit Querhölzern oder aus einem Pfosten, in den ein Querholz rechtwinkelig eingelassen war. Man unterschied zwischen Kniegalgen, Schnellgalgen, Soldatengalgen (Quartiergalgen, der in der Regel zusammen mit einem hölzernen Esel von den Bürgern zwangsweise errichtet werden musste), Würgegalgen und Wippgalgen (LAHRKAMP, Dreißigjähriger Krieg, S. 198); => Sharpedecordi). Die Galgen befanden sich zumeist außerhalb der bewohnten Orte in einem Waldgebiet auf dem Galgenberg. Die Errichtung oder Ausbesserung galt als anrüchig. Deshalb mussten alle beteiligten Zünfte Hand anlegen oder es entschied das Los. Galgen, mit einer kreisförmigen Untermauerung, auf der die Pfeiler mit den Querbalken standen, nannte man Hochgericht. Der Verurteilte musste mit dem Henker auf einer Leiter zu einem der Querhölzer hinaufsteigen, um zunächst aufgeknüpft, dann durch Wegziehen oder Umstoßen der Leiter getötet zu werden. Bei Einquartierungen wurde als drastische Abschreckung auf einem öffentlichen Platz der Quartiergalgen zur Schnelljustiz errichtet. Es lag im Ermessen des Henkers, ob der Tod durch Genickbruch rasch oder durch Strangulation langsam eintrat. Ihm stand auch die Verwertung des Körpers [Armesünderfett oder Blut als Heilmittel, Diebsfinger (vgl. WOLF, Niederländische Sagen, S. 364-365) etc.] zu. Der Hingerichtete blieb je nach Delikt oft lange sichtbar hängen, dem Verwesungsprozess bzw. den Hunden, Raben und den Witterungseinflüssen preisgegeben. Der abgefallene Leichnam wurde zumeist auf dem Galgenberg verscharrt.
Galgen, halber: behelfsmäßiger Kniegalgen, nicht ein schwierig zu errichtender zweifüßiger Gabelgalgen.
Galgentauben: Galgenbösewichter.
Galgenvögel: I. auch Galgenschwengel oder Galgentauben, weil sie den Raben zum Aas dient oder dienen sollten, auch Rabenspeise: Bezeichnung für hängenswerten (oder schon gehängten) Verbrecher. Der Henker köpfte den verurteilten Verbrecher zuerst, zerhieb dann seinen Körper in vier Stücke und stellte schließlich diese als „Rabenspeise“ zur Abschreckung der Untertanen an verschiedenen Stellen, meist hart an der Landstraße, aus. II. kräftiges, ehrenrühriges Schimpfwort.
Galler: Festungsturm an der Westfront Überlingens.
Galonen (Gallonen): (franz. galons, spr. -lóng, Tressen, Borten, Litzen), durchsichtige Borten, deren Kette aus Gespinst oder Lahn, der Schuß nur aus Gespinst besteht; auch gibt es G. ohne Gold oder Silber; dienen zur Verzierung an Kleidungsstücken, Hüten etc. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 296.
Gänger: Paradepferd, besonders wertvolles Pferd.
Ganter: Unterlage von Balken oder Baumstämmen für Fässer, Bauholz etc. GRIMM; GRIMM, DWB Bd. 4, Sp. 1285.
Gardengenger, auch Nachtdieb: (westfäl.) umherziehende entlassene Söldner.
Garkoch, Garkücher: Betreiber einer => Garküche.
Garküche: öffentliche Bude, in der Gekochtes und Gebratenes verkauft wurde.
Garnison: Besatzung in einer Festung (Kavallerie und Infanterie). Die monatliche Löhnung der Soldaten, der Servis und die Fourage mussten von der betreffenden Garnisonsstadt aufgebracht werden und waren genau geregelt; vgl. die „Königlich Schwedische Kammer-Ordre“ Torstenssons vom 4.9.1642 bei ZEHME, Die Einnahme, S. 93ff. Der Garnisonsdienst wurde wegen der geringeren Aussicht auf Beute, Hunger und Krankheiten bei längerer Einquartierung immer unbeliebter, so dass man dazu überging, neugeworbene Söldner im Felddienst einzusetzen. Der französische Diplomat François Ogier [um 1597-1670] schrieb 1635 über die schwedische Garnison in Marienburg [Malbork]: „Ich betrachtete das Lager und die Unterkünfte der Schweden und sah ein Bild von menschlichem Elend und Wahnsinn. Ich sah in die Gesichter der Männer, und da ich nicht erkennen konnte, dass sie sich unterhielten, zweifelte ich daran, ob sie überhaupt Männer waren, so barbarisch, schmutzig und krank waren sie. Alle waren in Lumpen gekleidet und barfuß, und zum größten Teil handelte es sich um unhöfliche, junge Bauern“. BRZEZINSKI; HOOK, Armee, S. 52. KELLER, Drangsale, S. 401ff.: „Ein Zeitgenosse, der in Philippsburg gezwungen als Garnisonssoldat zubringen mußte, gibt uns darüber folgende interessante Notizen, die auf jede Garnison passen dürften. ‚So mußte ich denn’, erzählt er uns, ‚Musquetirer werden wider meinen Willen. Das kam mir aber sauer an, weil der Schmalhanz da herrschte und das Commißbrod schrecklich klein war. Ich sage nicht vergeblich: schrecklich klein – denn ich erschrack auch alle Morgen, wenn ich’s empfing, weil ich wußte, daß ich mich den ganzen Tag damit behelfen mußte, da ich es doch ohne Mühe auf einmal aufreiben konnte. Und die Wahrheit zu bekennen, so ist’s wohl ein elend Creatur um einen armen Musquetiren (Garnisonssoldaten), der sich solcher Gestalt mit seinem Brod und noch dazu halb satt, behelfen muß, denn da ist keiner anders, als ein Gefangener, der mit Wasser und Brod sein armseliges Leben verzögert. Ja ein Gefangener hat’s noch besser, denn er darf seiner Ruhe pflegen und hat mehr Hoffnung, als so ein elender Garnisoner, mit der Zeit einmal aus solchem Gefängniß zu kommen. Zwar waren auch Etliche, die ihr Auskommen umb ein kleines besser hatten von verschiedener Gattung, doch keine einzige Manier, die mir beliebte, um solcher Gestalt mein Maulfutter zu erobern, anständig sein sollte. Denn Etliche nehmen, und sollten es auch verlaufene Personen gewesen sein, in solchem Elend keiner anderen Ursach halber Weiber, als daß sie durch solche entweder mit Arbeiten als Nähen, Waschen, Spinnen oder mit Krämpeln und Schachern oder wohl gar mit Stehlen ernähret werden sollen. Da war ein Fähndrich unter den Weibern, die hatte ihre Gage wie ein Gefreiter, eine andere war Hebamme und brachte sich dadurch selbsten und ihrem Manne manch guten Schmauß zuwege; eine andere konnte stärken und waschen, diese wuschen den ledigen Officieren und Soldaten Hemden, Strümpfe, Schlafhosen und ich nicht weiß nicht, was mehr, davon sie ihren besonderen Namen kriegten; andere verkiefen Taback und versahen den Kerlen ihre Pfeifen, die dessen Mangel hatten; andere handelten mit Brandtwein und waren im Rufe, daß sie ihn mit Wasser verfälschten; eine andere war eine Näherin und konnte allerhand Stich und Nadel machen, damit sie Geld erwarb; eine andere wußte sich blößlich aus dem Feld zu ernähren, im Winter grub sie Schnecken, im Frühling graste sie Salat, im Sommer nahm sie Vogelnester aus und im Herbst wußte sie tausenderlei Schnabelweid zu kriegen; etliche trugen Holz zu verkaufen, wie die Esel. Solchergestalt meine Nahrung zu haben, war für mich nichts. Etliche Kerl ernährten sich mit Spielen, weil sie es besser, als die Spitzbuben konnten und ihren einfältigen Cameraden das ihrige mit falschen Würfeln und Karten abzuzwacken wußten, aber solche Profession war mir ein Eckel. Andere arbeiteten auf der Schanz und sonsten, wie die Bestien, aber hierzu war ich zu faul; etliche konnten und trieben ein Handwerk, ich Tropf hatte aber keins gelernt. Zwar wenn man einen Musicanten nöthig gehabt hätte, so wäre ich wohl bestanden, aber dasselbe Hungerland behalf sich nur mit Trommeln und Pfeiffen; etliche schulderten vor andern und kamen Tag und Nacht nicht einmal von der Wacht. Ich aber wollte lieber hungern, als meinen Leib so abmergeln’ “.
Gärtner: Hintersasse, Handbauer, Kleinbauer (Gartennahrungsbesitzer) gemeint, der einen Garten (1/8 Hufe) bewirtschaftete und nicht mit dem Pferd, sondern mit der Hand Frondienste leistete. In Preußen ein Besitzer von Haus, Hof und Garten, ohne Acker, eine Stelle, die ihren Mann allein nicht nährt, daher meist an Landarbeiter oder Handwerker vergeben wurde.
Gaskheten: Helme.
gassatim gehen: auf den Gassen ohne Geschäfte herum gehen, besonders des Nachts, Liebesabenteuer suchen, Ständchen bringen.
Gassenhauptmann: „Gassen=Hauptmann, in den Städten, ein verpflichteter Bürger, der die Aufsicht über die Polizey in dem ihm angewiesenen Vierthel hat; an einigen Orten ein Gassenmeister. Vielleicht, weil sie ehedem und vernehmlich die Erhaltung der öffentlichen Ruhe auf den Gassen zu besorgen hatten“. KRÜNITZ, Encyclopädie, online verfügbar unter: http://www.kruenitz1.uni-trier.de/xxx/g/kg00715.htm.
Gassenzeitung: fliegende Kolportageblätter, Billigblätter, die in Wien und in anderen großen Städten die neuesten Nachrichten bzw. „Gerüchte“ verbreiteten.
Gastfreundschaft: Die Selbstzeugnisse dokumentieren die verschiedenen Formen von Gastfreundschaft neben der dem Rang angemessenen Begrüßung und der Tischordnung sowie der entsprechenden gesellschaftlichen Rituale.
gebacken: (stahl)eisenfest, angeblich unverwundbar.
Gebliebene: Tote oder Schwerverwundete.
gedeneket: gefoltert.
Geding: Verabredung, Übereinkommen, Vertrag.
Gefangene: Nach Lavater, Kriegs-Büchlein, S. 65, hatten folgende Soldaten bei Gefangennahme keinerlei Anspruch auf Quartier (Pardon): „wann ein Soldat ein eysen, zinne, in speck gegossen, gekäuete, gehauene oder gevierte Kugel schiesset, alle die gezogene Rohr und französische Füse [Steinschloßflinten] führen, haben das Quartier verwirkt. Item alle die jenigen, die von eysen geschrotete, viereckige und andere Geschröt vnd Stahel schiessen, oder geflammte Dägen, sollt du todt schlagen“. Leider reduziert die Forschung die Problematik der de facto rechtlosen Kriegsgefangenen noch immer zu einseitig auf die Alternative „unterstecken” oder „ranzionieren”. Der Ratsherr Dr. Plummern berichtet (1633); SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Eodem alß die von Pfullendorff avisirt, daß ein schwedischer reütter bei ihnen sich befinnde, hatt vnser rittmaister Gintfeld fünf seiner reütter dahin geschickht sollen reütter abzuholen, welliche ihne biß nach Menßlißhausen gebracht, allda in dem wald spolirt vnd hernach zu todt geschoßen, auch den bauren daselbst befohlen in den wald zu vergraben, wie beschehen. Zu gleicher zeit haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd naher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächts sein sollen, dahero weiln rittmaister Gintfeld ein gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen wird“. Der Benediktiner-Abt Gaisser berichtet zu 1633; STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 415: „Der Bürger August Diem sei sein Mitgefangener gewesen, für den er, falls er nicht auch in dieser Nacht entkommen sei, fürchte, daß er heute durch Aufhängen umkomme. Dieser sei, schon vorher verwundet, von den Franzosen an den Füßen in einem Kamin aufgehängt und so lange durch Hängen und Rauch gequält worden, bis das Seil wieder abgeschnitten worden sei und er gerade auf den Kopf habe herabfallen dürfen“. Soldaten mussten sich mit einem Monatssold freikaufen, für Offiziere gab es je nach Rang besondere Vereinbarungen zwischen den Kriegsparteien. Das Einsperren in besondere Käfige, die Massenhinrichtungen, das Vorantreiben als Kugelfang in der ersten Schlachtreihe, die Folterungen, um Auskünfte über Stärke und Bewegung des Gegners zu erfahren, die Hungerkuren, um die „Untersteckung“ zu erzwingen etc., werden nicht berücksichtigt. Frauen, deren Männer in Gefangenschaft gerieten, erhielten, wenn sie Glück hatten, einen halben Monatssold bis zwei Monatssolde ausgezahlt und wurden samt ihren Kindern fortgeschickt. KAISER, Kriegsgefangene; KROENER, Soldat als Ware. Die Auslösung konnte das eigene Leben retten; SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Zu gleicher zeitt [August 1630] haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd nacher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächte sein sollen, dahero weiln rittmeister Gintfeld eine gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen worden“. Teilweise beschaffte man über sie Informationen; SEMLER, Tagebücher, S. 70 (1633): „Wie beschehen vnd seyn nahendt bei der statt [Überlingen; BW] vier schwedische reütter, so auf dem straiff geweßt, von vnsern tragonern betretten [angetroffen; BW], zwen darvon alsbald nidergemacht, zwen aber, so vmb quartier gebeten, gefangen in die statt herein gebracht worden. Deren der eine seines angebens Christian Schultheß von Friedland [S. 57] auß dem hertzogthumb Mechelburg gebürtig vnder der kayßerlichen armada siben jahr gedient vnd diesen sommer zu Newmarckht gefangen vnd vndergestoßen [am 30.6.1633; BW] worden: der ander aber von Saltzburg, vnderm obrist König geritten vnd zu Aichen [Aichach; BW] in Bayern vom feind gefangen vnd zum dienen genötiget worden. Vnd sagte der erste bei hoher betheurung vnd verpfändung leib vnd lebens, dass die schwedische vmb Pfullendorff ankomne vnd noch erwartende armada 24 regimenter starck, vnd werde alternis diebus von dem Horn vnd hertzogen Bernhard commandirt; führen 4 halb carthaunen mit sich vnd ettlich klainere veld stückhlin. Der ander vermainte, daß die armada 10.000 pferdt vnd 6.000 zu fůß starckh vnd der so geschwinde aufbruch von Tonawerd [Donauwörth; BW] in diese land beschehen seye, weiln man vernommen, dass die kayserische 8000 starckh in Würtemberg eingefallen“. Auf Gefangenenbefreiung standen harte Strafen. Pflummern hält in seinem Tagebuch fest: „Martij 24 [1638; BW] ist duca Federico di Savelli, so in dem letzsten vnglückhseeligen treffen von Rheinfelden den 3 Martij neben dem General von Wert, Enckefort vnd andern obristen vnd officiern gefangen vnd bis dahin zu Lauffenburg enthallten worden, durch hilff eines weibs auß: vnd den bemellten 24 Martij zu Baden [Kanton Aargau] ankommen, volgenden morgen nach Lucern geritten vnd von dannen nach Costantz vnd seinem vermellden nach fürter zu dem general Götzen ihne zu fürderlichem fortzug gegen den feind zu animirn passirt. Nach seinem außkommen seyn ein officier sambt noch einem soldaten wegen vnfleißiger wacht vnd der pfarherr zu Laufenburg neben seinem capellan auß verdacht, daß sie von deß duca vorhabender flucht waß gewüßt, gefänglich eingezogen, die gaistliche, wie verlautt, hart torquirt [gefoltert; BW], vnd obwoln sie vnschuldig geweßt, offentlich enthauptet; die ihenige fraw aber, durch deren hauß der duca sambt seinem camerdiener außkommen, vnd noch zwo personen mit růthen hart gestrichen worden“. Der Benediktoner-Abt Gaisser berichtet über die Verschiffung schwedischer Gefangener des Obristen John Forbes de Corse von Villingen nach Lindau (1633); STEMMLER, Tagebücher Bd. 1, S. 319: „Abschreckend war das Aussehen der meisten gemeinen Soldaten, da sie von Wunden entkräftet, mit eigenem oder fremdem Blute besudelt, von Schlägen geschwächt, der Kleider und Hüte beraubt, viele auch ohne Schuhe, mit zerrissenen Decken behängt, zu den Schiffen mehr getragen als geführt wurden, mit harter, aber ihren Taten angemessener Strafe belegt“.
Gefängnis: Gefängnisse waren von ihrer Anlage her sehr unterschiedlich. Die Verwendung von Türmen als Gefängnis ist ab dem Spätmittelalter belegt. Zu unterscheiden sind dabei Verliese und Gefängnisse. Das Verlies für Kapitalverbrechen war von oben durch ein so genanntes „Angstloch“ zugänglich, das Gefängnis durch eine Tür. Der Verurteilte wurde in den Hungerbunker bzw. in den Hungerturm gesperrt und nur mit “Wasser und Brot” versorgt. Im Turm fand sich auch der so genannte „Bürgergehorsam“, eine zweifenstrige Arreststube, in der Bürger wegen leichter Vergehen ihre Strafe absaßen. Daneben gab es auch die demütigende öffentliche Zurschaustellung, wie etwa die „Drahtkammer“: das sogenannte „Rote Gitter“ unter der überdachten Freitreppe eines Rathauses, wo kleinere Vergehen abgesessen werden mussten wie in Wernigerode. Eisold; Kühn, Wernigerode, S. 18. In Schmalkalden gab es im Keller des Rathauses eine Strafkiste, in der Eingeschlossene nur liegen konnten. Die in den Selbstzeugnissen geschilderten Todesfälle neben dem Selbstmord sind auf meist auf Entkräftung (Kachexie) und Abwehrschwäche zurückzuführen, bedingt durch Nährstoff- und Lichtmangel. Zudem war die Unterbringung für den Delinquenten teuer genug. In der Regel mussten 2 fl. wöchentlich für 2 Wächter aufgebracht werden. Hinzu kamen die Aufwendungen für Verpflegung, Kleidung, Heizmaterialen etc., die die verhängte Geldstrafe weit übersteigen konnten oder nach der Hinrichtung zusätzlich zu deren Kosten auch von den Angehörigen aufgebracht werden mussten.
geflammte Degen: Degen mit wellen(flammen)förmiger Klinge, der nach damaliger Ansicht immer tödliche Verletzungen verursachte.
gefreite Dörfer: von bestimmten Lasten oder Diensten befreite Dörfer.
Gefreiter: Der Gefreite war ursprünglich ein erfahrener und zuverlässiger Söldner, der von den niederen und schweren Diensten (wie etwa der gewöhnlichen Schildwache) ‘befreit’ war. Die Gefreiten waren für die Aufstellung der Wachen zuständig. Ihnen oblag die Aufsicht über Arrestanten, sie übermittelten militärische Verfügungen und Befehle und mussten im Gefecht die am meisten gefährdeten Stellungen beziehen. Er erhielt 7 fl. 30 kr. Monatssold.
gefreiter Korporal: von den Wachen, sonstigem Lagerdienst und den Handreichungen für Offiziere befreiter Korporal.
gefroren oder (stahl)eisenfest: GRIMM; GRIMM, DWB Bd. 3, S. 369: „fest durch zauberei, unverwundbar, und verstärkt stahleisenfest“. Der Erzgebirgschronist und Pfarrer Christian Lehmann liefert die entsprechenden „Exempel“; SCHMIDT-BRÜCKEN; RICHTER, Der Erzgebirgschronist Christian Lehmann, S. 186f.: „Ich habe gekannt einen benachbarten Dorfrichter, der Ao. 1632, 15 Aug. im Holckschen Marsch mit seinen Bauern erkühnte, dem Feind im Marschieren Abbruch zu tun. Er traute seiner Fertigkeit und hatte sich daneben mit etlichen Hellebarden und Bauerngewehr [einschneidige, bis zu 50 cm lange messerartige Waffe mit Griffschalen aus Holz, Horn oder Bein; BW] bewaffnet. Da er eine Feldlänge herauf kommen, stoßen auf ihn 4 Reiter, 2 Croaten und 2 Deutsche, die geben Feuer auf ihn, dass ihm zwei Kugeln durch die Kleider in die Seite gegangen, aber nicht durch die Haut. Er bat um sein Leben, gab dem einen ein Stück Geld, die anderen wollten auch befriedigt sein, und weil er nicht mehr zu geben hatte, brannten sie ihm wieder zwei Kugeln auf den Leib, die eine ging auf die Brust, die andere durch den Hut am Kopf, dass ihm vom Stoß und Knall das Blut zum Maul und Nase heraus ging und er niederfiel als wäre er nun gar tot. Da aber die Soldaten wegritten, machte er sich zwar davon, lebte noch 7 Jahr, aber hat sein Leben bekranken und beseufzen müssen.
Ao. 1630 lebte in einem Dorf [Königswalde; BW] nahe Annaberg ein gelehrter und beherzter Erbrichter [Christian Reppel; BW], der sich in feindlichen Zeiten an der Böhmischen Grenze für einen Obersten unter den Bauern bestellen ließ und damals auch die Stadt Annaberg mit belagern half. Der selbe hatte sich so stahleisenfest gemacht, dass ihm so gar kein Schuss noch Stoß verwunden konnte. Er ließ zur Probe mit Messern und Degen auf sich stoßen, mit Pfeilen auf sich losschießen, die aber nicht trafen oder doch nicht beschädigten. Doch war er nicht fest vom Feuer und Tod. Der Feind brannte ihm sein Erbgut weg, nahm ihm all sein Vieh, Vorrat und Lebensmittel. Da er in der Hitze den Räubern nachlief, und darauf Wasser getrunken, bekam er die Schwind- und Wassersucht und musste im besten Alter dahin sterben.
In dieses gewesenen Richters-Gemeinde diente zur selben Zeit ein verwegener stahlfester Bauernkerl unter den Kaiserlichen zu Pferde, welcher sich Hostiam conscratam lassen im Fuß einheilen, und von keinen Waffen noch Geschoss konnte geöffnet werden. Er ritte einesmals mit 100 Mann auf Partie aus, fiel ein Dorf an, welches aber als ein Flecken mit einer Mauer umgeben war und zwei Tor hatte. Die Bauern ließen ihn ein, schlossen dann die Tore plötzlich, umringten ihn und die seinen allenthalben mit Äxten und Spaltkeulen [im Bergbau Axt zum Spalten; BW], schlugen im Grimm alles nieder, zogen sie nackend aus, und stützten damit eine Grube voll. […][ …] Die Bauern haben im vorigen Krieg an den verhauenen Pässen nach Böhmen wohl 100 solche Gebackene mit Spaltkeulen aufgemacht. Ein starker Eisenfester wurde mit einem silbern Knopf [weil die erste Kugel nicht helfen wollte] erschossen; ein anderer im Duell mit einem durch die Erd gezogenen Degen niedergestochen; ein anderer vermeintlich Gebackener hielt im Saufgelage die bloße Brust dar, und gab seinen Degen hin, man sollte eine Probe tun und auf ihn zustoßen. Gott strafte die Pravade, und ging der Degen durch und durch“. In der Hannover’schen Chronik heißt es; JÜRGENS, Chronik, S. 546f.: „Rittmeister Immernüchtern aus Wolfenbüttel (der sonst Levin Sander hieß) wurde in einem holen Wege bey Lutter von einer Lüneburgischen Partey gefangen, anfangs wird ihm Quartier zugesagt, aber für Hildesheim auf dem Galgenberge jussu Principis ihme müssen den Rest geben. Man hat 20 Schüsse auf ihn gethan und ist keiner durchgangen. Dannenhero ward ihm der Kopf mit einem Beile entzwey geschlagen, daß er wie ein Bähre gebrüllet, unter den Galgen geschleppet und unbegraben liegen lassen”. Vgl. auch FUNKE, „Naturali legitimâque Magica“. Zum Teil trug man Glaskugeln bei sich, ein abergläubisches Mittel, um das ‚Festmachen’ also die Unverwundbarkeit des Gegners aufzuheben.
Gegenkämmerer: Der Ungeld(er)herr war Ratsherr, zuständig für die Einziehung der indirekten Steuern (Ungeld), vermutlich auch für die Veranlagung zum Geschoss (als direkter Steuer), das Verrechten (Veranlagung zum Geschoss (Schoss). Alle 5 Jahre wurden in Erfurt die Vermögen der Bürgers aufgezeichnet und die Angaben durch Eid bekräftigt.
Gegenrecognition: Gegenprüfung, Gegenuntersuchung.
Gegenschreiber: Bergbeamter, der als Kontrolleur das so genannte Gegenbuch führte. Dieses Buch diente den Bergwerken als Urkundsbuch, in welchem die Abgaben und Eigentumsverhältnisse dokumentiert wurden [wikipedia].
geh: steil.
gehegter Krieg: der Kampf regulärer Streitkräfte gegeneinander unter Einhaltung bestimmter Regeln, wie sie etwa in den Kriegsartikeln aller Armeen festgelegt waren.
Gehorsam: Bürgergefängnis, städtisches Gefängnis; Haft, Gefangenschaft.
gekröset: geröstet, gebraten.
gelach: Gelächter.
Geldspildung: Großer Geldaufwand, Geldverschwendung.
geleichtert: abgezogen.
Geleitspflichtige: Personen, die durch bewaffnete Begleitung geschützt wurden und dafür eine Abgabe an den Kommandeur der Garnisonstruppen zu zahlen hatten.
gelooset: angekündigt.
Gelten: Gefäße, Kübel.
Gemeiner Kasten: Stadtkasse.
Gemeiner Mann: Vollbürger (ab 1510 konnte das => Bürgerrecht in Erfurt ab dem 16. Lebensjahr erworben werden) waren zunächst die reichen, vornehmen Einwohner Erfurts, die Amtsträger des Erzbischofs und einiger Grafen sowie zugezogene fremde Kaufleute. Durch Heirat entstanden Verschwägerungen und Sippen, deren Mitglieder “Gefrunden” (Befreundete) genannt wurden und aus denen der Rat hervorging. Später wurden auch Handwerker in den Rat aufgenommen. Knechte und Mägde, Gesellen und Lehrlinge zählten nicht zu den Vollbürgern. BEYER; BIEREYE, S. 32.
Gemeinsleute: Abgesandte der Bürgerschaft.
General: Zumeist als Oberbegriff für alle Generalsränge verwendet, wenn eine genauere Zuordnung des Rangs dem Zeitzeugen nicht möglich war oder um in den schriftlichen Zeugnissen Papier zu sparen. Darunter fielen in der Rangfolge „Generalissimus“, „Generalleutnant“, „Feldmarschall“, „Generalfeldzeugmeister“, „General(feld)wachtmeister“ („Generalmajor“ bei den Schweden). Etwa 20 % der bayerischen Generäle hatten sich „von der Pike auf“ hoch dienen müssen, während die Beförderung in der schwedischen Armee je nach Verdienst wesentlich schneller erfolgte. Sowohl in der kaiserlichen als auch in der kurbayerischen Armee spielten Herkunft, Gönner und verwandtschaftliche Beziehungen („Freundschaft“) eine entscheidende Rolle bei der Karriere. Bereits Anfang 1628 hatte Maximilian I. von Bayern festgestellt: „An der fromen khaisers gueten intention ist zwar nit zu zweiflen; aber er ist seiner ministrorum bevorab denen, die daß kriegswesen dirigirn und füehren, so wenig mechtig alß dieselbige ihrer soldatesca; die experienz hat bißher gewisen, daß die generales des khaisers und die soldaten der generalen ordinanzen nur so weit in acht nemmen, alß es ihnen gelegen und gefellig. Daher alle ietzige confusiones.“ Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 218, fol. 63: Memorial für Richels Sendung nach Kurmainz, Januar/Februar 1628.
Generaladjutant: Der Generaladjutant war ein dem Stab des Regiments bzw. dem Generalquartiermeister oder dem Feldmarschall zugeordneter Adjutant und für die mündliche Befehlsübermittlung zuständig.
Generalauditeur: Er war der vom Kriegsherrn berufene Dienstvorgesetzte aller Regimentsauditoren, die zunächst die Untersuchung aller auftauchenden Delikte nach den Grundsätzen des Militärstrafrechts durchführten, übte dementsprechend mehr Gewalt aus und war gefürchteter als ein Regimentsauditor. Er hatte die Kriegsgefangenen zu vernehmen, ihre Aussagen zu protokollieren und an die Kriegskanzlei einzusenden. Vgl. „Schwedisches Kriegs-Recht“; BERG, Administering justice, S. 9, 16f.
Generalfeldmarschall: Stellvertreter des obersten Befehlshabers mit richterlichen Befugnissen und Zuständigkeit für Ordnung und Disziplin auf dem Marsch und im Lager. Dazu gehörte auch die Organisation der Seelsorge im Heer. Die nächsten Rangstufen waren Generalleutnant bzw. Generalissimus bei der kaiserlichen Armee. Der Feldmarschall war zudem oberster Quartier- und Proviantmeister. In der bayerischen Armee erhielt er 1.500 fl. pro Monat, in der kaiserlichen 2.000 fl., die umfangreichen Nebeneinkünfte nicht mitgerechnet, war er doch an allen Einkünften wie Ranzionsgeldern, den Abgaben seiner Offiziere bis hin zu seinem Anteil an den Einkünften der Stabsmarketender beteiligt.
Generalfeldkriegszahlmeister: Chef des Kriegszahlamts und damit aller Zahlmeister der Armee. Er war zuständig für die jeweilige Kriegskasse.
Generalfeldwachtmeister: Der Generalfeldwachtmeister entsprach rangmäßig dem Generalmajor. Der Generalmajor nahm die Aufgaben eines Generalwachtmeisters in der kaiserlichen oder bayerischen Armee war. Er stand rangmäßig bei den Schweden zwischen dem Obristen und dem General der Kavallerie, bei den Kaiserlichen zwischen dem Obristen und dem Feldmarschallleutnant. Die Bezeichnung ergab sich aus seiner ursprünglichen Aufgabe, der Inspektion der Feldwachen und dem Überwachen der Aufstellung der Brigaden und Regimenter im Felde und beim Marsch.
Generalfeldzeugmeister: Der Generalfeldzeugmeister war Befehlshaber der dritten, wenn auch teilweise gering geschätzten Truppengattung, der Artillerie; bei Beförderungen wurden die vergleichbaren Ränge bei der Kavallerie, dann der Infanterie bevorzugt: Der Rang umfasste das Kommando über Artillerie – ihrem Befehlshaber fielen die sogenannten “Glockengelder” [Geld, womit eine eroberte Stadt, die sich vom groben Geschütze hat beschießen lassen, ihre Glocken und ihr Kupfergeschirr, welches alles herkömmlich der Artillerie des Eroberers heimfällt, wieder erkaufen oder einlösen muß. KRÜNITZ, Enzyklopädie Bd. 19, S. 192], zu, wenn man während der Belagerung etwa bei Sturmläufen hatte die Glocken läuten lassen, was nach dem „Recht“ des Siegers 12.000 fl. [zum Vergleich: 1634 wurde ein Bauernhof mit 8.-1.000 fl., ein kleines Schloss mit 4000 fl. veranschlagt; MATHÄSER, Friesenegger, S. 51] und mehr sein konnte. Vgl. auch HOCHEDLINGER, Des Kaisers Generäle. Ihm unterstanden die Schanzmeister und die Brückenmeister, zuständig für Wege-, Brücken-, Lager- und Schanzenbau sowie die Anlage von Laufgraben vor Festungen.
Generalgewaltiger: Der Generalprofoss, auch „Generalgewaltiger“ genannt, war der Dienstvorgesetzter der Profosse. Vgl. Schwedisches Kriegs-Recht; BERG, Administering justice, S. 9, 17.Der Profoss war ein militärischer, vielfach gefürchteter Offiziant, der die Einhaltung der Kriegsbestimmungen und Befehle, der Lager- und Marschordnung überwachte. Der Profoss zeigte die Zuwiderhandelnden beim Befehlshaber an, nahm sie fest, stellte sie vor Gericht und vollstreckte das vom Kriegsrichter, dem Auditeur, gesprochene Urteil. Dabei unterstützten ihn Knechte und Gehilfen. Es gab einen Profoss für jedes einzelne Regiment und einen Generalprofoss für die gesamte Armee. Der Generalprofossleutnant unterstand dem Generalprofoss.
Generalkommissar: Der General(kriegs)kommissar war das oberste Aufsichts- und Kontrollorgan für das gesamte Kriegswesen, Bevollmächtigter des Kriegsherrn zur Eintreibung von Kriegssteuern (Kontributionen) und zur Kontrolle der Kriegskommissare. Als Quartierkommissarius legte er darüber hinaus die Einquartierungen der Soldaten fest. (Der Quartiermeister bzw. Fourier sorgte dann für deren praktische Umsetzung). Der Generalkommissar, der entweder erfahrener Heeresverwaltungsbeamter oder selbst Obrist war, war der Dienstvorgesetzte aller dieser Kommissare, der wiederum seinen Anteil bei seinen untergebenen Kommissaren einforderte. Zudem waren die oft korrupten Generalkriegskommissare verpflichtet, alle Vorkommnisse im Feld und in der Garnison an den obersten Kriegsherrn einzuberichten, weshalb sie nicht zu Unrecht als die „Augen und Ohren“ etwa Maximilians I. bei der Truppe bezeichnet wurden. Sie besuchten bzw. kontrollierten die vom Hauptquartier entfernt operierenden oder liegenden Regimenter. Bei der Truppe waren sie aufgrund ihrer umfangreichen Kontrollfunktionen im Allgemeinen verhasst. Zudem hatten sie die Weisung, die Kosten der Kriegs- und Truppenfinanzierung zu senken und Reduktionen durchzuführen, was zu ständigen, teilweise handfesten Konflikten mit den Obristen als Kriegsunternehmern führen mussten, da die Generalkriegskommissare auch für den Transport und die Auszahlung des Soldes zuständig waren. Bei besonders unruhigen Truppenteilen waren sie auch für die Ausgabe der Munition zuständig. Der Generalkriegskommissar hatte zudem die Aufgabe, in den besetzten Gebieten nach lohnender Beutekunst (Altäre, Gemälde, Bücher etc.) Ausschau zu halten und gemäß seinen Weisungen zu beschlagnahmen. Der Generalkriegskommissar trat als Militärsachverständiger bei Liga-, Kurfürsten- und Reichstagen auf und war bei Friedensverhandlungen (z. B. beim Abschluss des Lübecker Friedens 1629) und Gesandtschaften beteiligt. Zum Teil kam er durch seine vielfältigen Aufgaben, Einnahmen (Sold etwa 5000 fl., Anteil an Kontributionen ca. 1800 fl. pro Jahr ohne diverse andere Einnahmen) und Belohnungen zu einem beträchtlichen Vermögen. Da die Generalkriegskommissare den Schriftverkehr mit der Kriegskanzlei bzw. dem obersten Kriegsherrn führten, gaben sie oft anders lautende, kritische oder auch gefälschte Berichte weiter. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff. DAMBOER, Krise, S. 27: “Im Schreiben des Generalkommissars Schäfer an Maximilian vom 13. Dezember 1644 schrieb dieser, die Generalkommissare suchten nichts als des Kurfürsten und der Armada Interesse und würden trotzdem immer verfolgt, gehasst und beneidet”.
Generalleutnant: Der Generalleutnant vertrat den General bzw. Feldherrn und war in der kaiserlichen, kurbayerischen und schwedischen Armee der höchste Befehlshaber und Stellvertreter des Kaisers und des Königs/der Königin, mit weitgehenden politischen und militärischen Vollmachten. Über ihm stand nur noch der „Generalissimus“ mit absoluter Vollmacht. Als Rekompens erhielt er für seine Leistungen Landzuweisungen (zumeist aus eroberten Gebieten oder den sogenannten „Rebellengütern“) sowie die Erhebung etwa in den Grafen- oder Herzogsstand. Als Stellvertreter seines Dienstherrn führte er Verhandlungen mit den Ständen, erzwang die Depossidierung von Adligen und Absetzung von Territorialherrn in den besetzten Gebieten und lenkte durch seine Abgesandten auch Friedensverhandlungen. Wichtige Träger der gesamten Organisation des Kriegswesens waren dabei die Generalkriegskommissare und die Obristen, die in der Regel nach ihm oder nach seinen Vorschlägen bestallt wurden.
Generalmajor: Der Generalmajor nahm die Aufgaben eines Generalwachtmeisters in der kaiserlichen oder bayerischen Armee war. Er stand rangmäßig bei den Schweden zwischen dem Obristen und dem General der Kavallerie, bei den Kaiserlichen zwischen dem Obristen und dem Feldmarschallleutnant.
Generaloberst: gemeint ist hier Feldmarschall: Stellvertreter des obersten Befehlshabers mit richterlichen Befugnissen und Zuständigkeit für Ordnung und Disziplin auf dem Marsch und im Lager. Dazu gehörte auch die Organisation der Seelsorge im Heer. Die nächsten Rangstufen waren Generalleutnant bzw. Generalissimus bei der kaiserlichen Armee. Der Feldmarschall war zudem oberster Quartier- und Proviantmeister. In der bayerischen Armee erhielt er 1.500 fl. pro Monat, in der kaiserlichen 2.000 fl., die umfangreichen Nebeneinkünfte nicht mitgerechnet, war er doch an allen Einkünften wie Ranzionsgeldern, den Abgaben seiner Offiziere bis hin zu seinem Anteil an den Einkünften der Stabsmarketender beteiligt.
Generalprofoss: Der Generalprofoss, auch „Generalgewaltiger“ genannt, war der Dienstvorgesetzter der Profosse. Vgl. Schwedisches Kriegs-Recht; BERG, Administering justice, S. 9, 17.Der Profoss war ein militärischer, vielfach gefürchteter Offiziant, der die Einhaltung der Kriegsbestimmungen und Befehle, der Lager- und Marschordnung überwachte. Der Profoss zeigte die Zuwiderhandelnden beim Befehlshaber an, nahm sie fest, stellte sie vor Gericht und vollstreckte das vom Kriegsrichter, dem Auditeur, gesprochene Urteil. Dabei unterstützten ihn Knechte und Gehilfen. Es gab einen Profoss für jedes einzelne Regiment und einen Generalprofoss für die gesamte Armee. Der Generalprofossleutnant unterstand dem Generalprofoss.
Generalproviantmeister: höherer Offizier im Generalstab. Er ordnete das Proviantwesen des Heeres.
Generalwagenmeister: Er war Mitglied des Generalstabes und zuständig für die Marschordnung und die Bagage je nach Rang der Offiziere. Er stellte im Feld die Wagenburg auf.
Generalstab: die Summe aller ranghohen Offiziere, die der obersten militärischen Führung zuarbeiten. Der Generalstab umfasste das Quartieramt, die Kriegskanzlei, die Generaladjutantur, das Kriegskommissariat, das Kriegszahlamt, die Generalauditoren, den Generalprofos, die Feldapotheke, das Feldpostamt und die Generalwagenmeister.
Generalwachtmeister: Bei den hohen Offizierschargen gab es in der Rangfolge “Generalissimus”, “Generalleutnant”, “Feldmarschall”, “Generalfeldzeugmeister”, auch den “General(feld)wachtmeister”, den untersten Generalsrang im ligistischen Heer (“Generalmajor” bei den Schweden). In der Regel wurden Obristen wegen ihrer Verdienste, ihrer finanziellen Möglichkeiten und verwandtschaftlichen und sonstigen Beziehungen zu Generalwachtmeistern befördert, was natürlich auch zusätzliche Einnahmen verschaffte. Der Generalwachtmeister übte nicht nur militärische Funktionen aus, sondern war je nach Gewandtheit auch in diplomatischen Aufträgen tätig.
Geniste: Nest.
gequizet: gequetscht, verwundet.
Gerichtigkeit: Anrechte.
Gerkammer: Sakristei, Ankleideraum des Geistlichen; auch Geräte- bzw. Rumpelkammer.
geschätzet: erpresst.
geschlacht: fein (ironisch).
Geschlechterin: Patrizierin.
Geschling: Flurbezeichnung: Abschnitt der Hainleite, Befestigungsanlage südlich von Sondershausen. STOLBERG, Befestigungsanlagen, S. 109f.
Geschöß: Triebe des Rebstocks.
Geschrei: (üble) Nachrede, Verdacht.
Geschrei: a) Gerücht; b) der Ruf um Hilfe an die Nachbarn zur Verfolgung des Verbrechers, das Aufgebot des Landes durch lautes Rufen, Glockenläuten, Schießen, gegen Räuber und Mordbrenner, sowie gegen Feinde überhaupt; c) vor Gericht bei Gewalttaten und Mord das Klagegeschrei, mit welchem die richterliche Hilfe angerufen und die Klage eingeleitet wurde; d) Feldgeschrei: Losung.
Geschütze: Man unterschied Kartaunen [Belagerungsgeschütz mit einer Rohrlänge des 18-19-fachen Rohrkalibers [17,5 – 19 cm], verschoss 40 oder 48 Pfund Eisen, Rohrgewicht: 60-70 Zentner, Gesamtgewicht: 95-105 Zentner, zum Vorspann nötig waren bis zu 32 Pferde: 20-24 Pferde zogen auf einem Rüstwagen das Rohr, 4-8 Pferde die Lafette], halbe Kartaunen [langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 32-34-faches Kaliber (10,5 – 11,5 cm), schoss 8-10 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 22-30 Zentner, das Gesamtgewicht 34-48 Zentner. Als Vorspann wurden 10-16 Pferde benötigt]. Meist als Feldschlange bezeichnet wurde auch die „Halbe Schlange“: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 32-34-faches Kaliber (10,5 – 11,5 cm), schoß 8-10 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 22-30 Zentner, das Gesamtgewicht 34-48 Zentner. Als Vorspann wurden 10-16 Pferde benötigt; die „Quartierschlange“: 40-36-faches Kaliber (6,5 – 9 cm), Rohrgewicht: 12 – 24 Zentner, Gesamtgewicht: 18-36 Zentner, Vorspann: 6-12 Pferde; Falkone: 39-faches Kaliber Rohrgewicht: 14 – 20 Zentner, Gesamtgewicht: 22-30 Zentner, Vorspann: 6-8 Pferde; Haubitze als Steilfeuergeschütz, 10-faches Kaliber (12 – 15 cm), zumeist zum Verschießen von gehacktem Blei, Eisenstücken („Hagel“) bzw. Nägeln verwendet; Mörser als Steilfeuergeschütz zum Werfen von Brand- und Sprengkugeln (Bomben). Angaben nach ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 575 ff. SCHREIBER, Beschreibung, bzw. Anleitung, 3. Kapitel, schätzt den finanziellen Aufwand pro 24 Pfund-Kugel auf 5 Rt. Pro Tag konnten etwa 50 Schuss abgegeben werden.
Geschwei: Verwandte/Verwandter durch Verschwägerung.
Geschworene: sesshafte Bürger, die den Treueid geschworen hatten; Gemeindevorstände.
Gespan: Gefährte, Genosse.
Gestank: Wirbel, Aufruhr.
gestochen: galoppiert.
Getaike: mhd. tichen = schleichen, lauern; hier: Lauerstellung, Hinterhalt.
Geteiche; mhd. tichen = schleichen, lauern; hier: Lauerstellung, Hinterhalt.
getert: verzehrt; abgemattet.
getrochen: abgewälzt.
getügnes flaisch: gedörrtes, geräuchertes Fleisch.
Gewandschneider: Tuchgroßhändler.
gewand strumpe: Kleiderstrümpfe, Kniestrümpfe.
Gewarten: andere Bezeichnung für => Salvaguardia.
geweche Felder: bewachte Felder.
geweder: von guter Art.
Gewehr: Bewaffnung aus Oberwehr: Schusswaffe, Hellebarte, Spieß, und Unterwehr: Degen oder Rapier, Säbel.
Gewerk: Zunft.
gewiege: schlau, erfahren, kundig.
gewirktes Brot: aus gut durchgeknetetem Teig gebackenes Brot.
Gezelt: Kriegszelt, Lagerunterkunft. Die einfachen Soldaten bauten je nach Jahreszeit ihre Zelte aus Brettern, Türen, Dielen und Getreidegarben, die mit Tüchern verhängt wurden, während Offiziere fertige Zelte, die zum Teil pelzgefüttert waren, mit sich führten. => Feldlager.
Gezimmer: Dachstuhl, Fachwerk.
Gießhaus: Werkstatt, in der man metallene Gegenstände goss, meist für Geschützherstellung verwendet.
Gimpel: einfältiger Mensch, dummer Kerl.
„gironisches“ Regiment: Nicht bekannt, bei WEECH, Sebastian Bürsters Lebensbeschreibung, S. 93 „Chirontisches“ Regiment. 1634 gibt es einen Obristleutnant Lopez de Giron des Regiments Lobkowitz.
gläserne Kugeln: glühende Kugeln.
Gläserträger: Da Glasmeister in ihren abgelegenen Hütten ihre Glaswaren nicht selbst verkaufen konnten, schickten sie erst Verwandte auf den Weg, später waren es wohl die nicht erbberechtigten Söhne von Bauernhöfen. Die zerbrechlichen, kostbaren Gläser wurden in Heu oder Stroh gewickelt in einem großen Tragegestell auf dem Rücken geschleppt. Später entwickelte sich daraus ein eigener Wirtschaftszweig, da die Glasträger die Waren in den Hütten aufkauften und auf eigene Rechnung vertrieben.
Glaskugeln: Zum Teil trug man Glaskugeln bei sich, ein abergläubisches Mittel, um das ‚Festmachen’, also die Unverwundbarkeit des Gegners aufzuheben.
Glattfutter: Glattfutter war statt des üblicheren Hartfutter Körnerfutter, im Unterschied zu Heu und Stroh, dem sogenannten Raufutter.
Glockengelder: Geld, womit eine eroberte Stadt, die sich vom groben Geschütze hat beschießen lassen, ihre Glocken und ihr Kupfergeschirr, welches alles herkömmlich der Artillerie des Eroberers heimfällt, wieder erkaufen oder einlösen musste [KRÜNITZ, Enzyklopädie Bd. 19, S. 192], wenn man während der Belagerung etwa bei Sturmläufen hatte die Glocken läuten lassen, was nach dem „Recht“ des Siegers 12.000 fl. [zum Vergleich: 1634 wurde ein Bauernhof mit 8.-1.000 fl., ein kleines Schloss mit 4000 fl. veranschlagt; vgl. MATHÄSER, Friesenegger, S. 51] und mehr sein konnte. Wurde das Geld nicht aufgebracht, wurden die Glocken als Rohmaterial für den Geschützguss eingeschmolzen. Diese Gelder erhielt in der Regel der => Generalfeldzeugmeister.
Gmainder: Teilhaber, Verwalter.
Gogericht: Teils als ursprüngliches altsächsisches Volksgericht, teils als Niedergericht der karolingischen Gerichtsorganisation in Sachsen angesprochenes Gericht, das schließlich weithin die Stellung des allgemeinen Landgerichts einnahm.
Gograve: fürstlicher Beamter, der die Gerichtsbarkeit in einem Amtsbezirk ausübte und Verwaltungsaufgaben für den Landesherrn übernahm.
Golddukat: 2 Reichstaler = 48 Groschen.
Goldene Aue: Landschaft zwischen Nordhausen [Thüringen] und Sangerhausen [Sachsen-Anhalt].
Goldgulden, Rheinischer: Der Rheinische Goldgulden (florenus Rheni) entstand, nachdem die Kurfürsten von Köln, Trier und Mainz ihre Unterstützung bei der Wahl Karls IV. sich mit einem Goldmünzprivileg (das Recht leitete sich aus der Goldenen Bulle ab) belohnen ließen. Trier erhielt das Privileg am 25. November 1346, Köln am 26. November 1346 und Mainz am 22. Januar 1354. Der Rheinische Goldgulden war bis in die Neuzeit von zentraler Bedeutung für das deutsche Geldwesen. Er entwickelte sich zur verbreitetsten Fernhandelsmünze in Böhmen, Ungarn, Deutschland, der Schweiz, Österreich, den Niederlanden, Spanien und Frankreich. Nicht nur Gold-, sondern auch Silbermünzen wurden in ihrem Wert nach rheinischen Gulden bewertet und damit ihr Kurs (Zahlwert) festgesetzt. [nach: wikipedia: „Rheinischer Gulden“].
Gottesfurcht: Respekt und die Ehrfurcht vor Gott, Furcht vor dem Übertreten der Zehn Gebote. Vgl. BÄHR, Gottes Wort.
Gotteskasten: Opferstock, Armen-, Kirchenkasse.
Gotteslästerung: Bereits im Römischen Recht mit der Todesstrafe bedroht und seit 1495 im Reich strafbare verletzende öffentliche Kundgebung der Missachtung Gottes. Der Benediktiner-Abt Georg Gaisser; STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 505f. (Sept. 1633): “Unter den Gefallenen beim St. Georgstor war einer noch am Leben, der nur noch schwach atmete mit so entkräftetem Körper, daß er dessen oberen Teil kaum ein wenig heben konnte. Diesen, der Bretten als seine Heimat angab, erledigte ein Stellmacher aus derselben Gegend, ein gewisser Adam, früher Kalvinianer, indem er ihm einigemale einen mächtigen Stock auf den Kopf schlug und ihm zuletzt die Kehle durchschnitt. Das Gerücht hatte dann – und dies mag auch hier vermerkt sein – verbreitet, dieser habe, als er zum Angriff auf die Mauern mit den andern heraneilte, mit dem Schwerte ein in der Nähe stehendes Kreuz, nachdem er es freventlich ins Wanken gebracht hatte, angegriffen und sei deswegen so bestraft worden”. Der Erzgebirgschronist LEHMANN, Kriegschronik, S. 61, anlässlich des 2. Einfall Holks in Sachsen (1632): “In Elterlein haben die Crabaten […] in und umb das gedreid, brod, auf die Bibel und bücher ihren mist auß dem hindern”.Vgl. auch SCHWERHOFF, Gott und die Welt herausfordern; SCHWERHOFF, Zungen wie Schwerter.
Gotteswort: von Gott an den Menschen gegebene Offenbarung, in schriftlicher Form als Heilige Schrift. Vgl. BÄHR, Gottes Wort.
Grab des Herrn: Der Brauch, ein heiliges Grab zu errichten, entstand im 15./16. Jahrhundert in Anlehnung in die antike Sitte, ein Kenoptaph als Erinnerungszeichen aufzustellen für einen an anderer Stelle bestatteten Toten. Hinzu kam der Wunsch einer Nachbildung und Verehrung des heiligen Grabes in Jerusalem. In größeren Kirchen errichtete man eine begehbare Grabkammer mit Tumba mit dem in natürlicher Größe nachgebildeten Leichnam Christi darauf. Plastische Figuren illustrierten wie im Freiburger Münster dazu die Grablegung und Auferstehung. Sonst wurde das Geschehen der Karwoche schlichter dargestellt und ein Holzbild des Leichnams Christi, ein Kreuz oder eine Hostie in einem Grab in einer Kirchennische versenkt.
Grabscheider: Grabscheit: Spaten; Grabschaufel.
Graft, auch Gräfte: Wassergraben.
Granate: Der Straßburger Chronist Johann Jakob Walther beschreibt die Wirkung dieser Geschosse; REUSS, Strassburg, S. 27: „Vor Schlettstadt gienge es auch heyss daher undt haben grausam geschossen auch viel granaten und feuerballen hinein geworffen…. was aber der effect einer solchen granatkugel seye hatt man daselbsten gesehen, indem eine solche kugel den 21. Novembris [1632] in dass würtshauss zum schwartzen Adler daselben oben eingefallen, welches ein gantz steinern hauss gewesen, undt durch fünff boeden durchgeschlagen biss zu underst in den keller undt alles zerschmettert.”
Granate: ein mit Schwarzpulver gefülltes Gefäß, das als Handgranate geworfen wurde. Granadiere waren ursprünglich Soldaten, die Handgranaten gegen den Feind schleuderten. Als der schwedische Generalmajor Lars Kagge 1634 in Regensburg belagert wurde, forderte er zu dieser hochgefährlichen Tätigkeit – die Splitter verteilten sich z. T. auf 50 Schritte im Umkreis – im Sinne einer „defensiven Offensive“ (MEYNERT, Geschichte, S. 93) Freiwillige gegen höheren Sold auf und wurde so der Schöpfer der Granadiere. Vgl. CHEMNITZ, Schwedischer Krieg Bd. 2, S. 467. => Handgranate.
Granatkugel: eiserne Sprengkugel als „eine spezielle form der granate älteren gebrauchs, die auch in der feuerwerkskunst verwendet wurde“ [GRIMM; GRIMM, DWB]. => Granate: ein mit Schwarzpulver gefülltes Gefäß, das als Handgranate geworfen wurde. Granadiere waren ursprünglich Soldaten, die Handgranaten gegen den Feind schleuderten. Als der schwedische General Lars Kagge 1634 in Regensburg belagert wurde, forderte er zu diesem Dienst Freiwillige gegen höheren Sold auf und wurde so der Schöpfer der Granadiere.
grassieren: umhergehen, umgehen, durch die Straßen ziehen.
Grasteufel: ein hässlicher, Schrecken erregender, verkommen aussehender Mensch; Anfänger (im Handwerk).
gratia: Gefälligkeit, Dank.
Gratial: Dankgeschenk => „Verehrung“.
gratificieren: eine Gefälligkeit erweisen.
Gräuel, bäbstische: Schandtaten, das Verabscheuenswürdige, die Übertretungen der biblischen Vorschriften, Gesetze etc. durch das Papsttum.
Grauhans: Wolf.
Grebt: Grabrede.
Gret, Greth: Die Greth, auch heute noch ein beeindruckendes Gebäude, war das städtische Lager- und Handelshaus. Es steht direkt am Hafen und diente überwiegend zur Lagerung von Getreide aus dem Hegau. Nachzuweisen ist es ab 1387, wobei natürlich in den Jahrhunderten viel gebaut wurde [Jörg Wöllper].
griedlich: zänkisch.
Grobe Stücke: große Geschütze, meist: Kartaunen [Belagerungsgeschütz mit einer Rohrlänge des 18-19-fachen Rohrkalibers [17, 5 - 19 cm], verschoß 40 oder 48 Pfund Eisen, Rohrgewicht: 60-70 Zentner, Gesamtgewicht: 95-105 Zentner, zum Vorspann nötig waren bis zu 32 Pferde nötig: 20-24 Pferde zogen auf einem Rüstwagen das Rohr, 4-8 Pferde die Lafette]; halbe Kartaunen [langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge des Kalibers (15 cm), schoss 24 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 22-40-45 Zentner, das Gesamtgewicht 70-75 Zentner. Als Vorspann wurden 20-25 Pferde benötigt.
Grobschmied: vorwiegend mit der Herstellung von Blankwaffen oder ihre Bestandteile wie Schwert, Säbel, Degen, Axtblatt beschäftigt.
Groschen: 1 Groschen = 12 Pfennige.
Groschenbrot: Zwieback, Semmeln.
großen Dampf ausgespien: Vgl. die peinlichen Auslassungen des Gallas über Wallensteins Exekution an Aldringen, Pilsen, 1.3.1634, was Wallensteins Todesumstände anging; IRMER, Die Verhandlungen Schwedens, S. 307f.: "Il Capitan li petò la partesana nell petto, dove dicono sorti um grossissimo fumo et un colpo come una moschetata senza mai aprir la bocca nè dir niente. È da credere fuse il diavol che sortiva fuora".
große Hansen spielen: sich wie Offiziere aufspielen.
„Großes Geschütz“: Gemeint ist hier die „Schöne Treiberin“ (JURANEK, Schloss Wernigerode, S. 45), von Herzog Georg von Sachsen (1471-1539) Botho III. zu Stolberg-Wernigerode, dem „Glückseligen“ (1467-1538), 1521 geschenkt; JURANEK, Schloss Wernigerode, S. 13.
Großprior: der unter dem Hochmeister des Malteser- oder Johanniterordens stehende geistliche Distriktsvorstand des Ordens. Daher auch der ihm in dieser Hinsicht zugewiesene Landesteil Großpriorei genannt wird. [nach PIERER Bd.7, S. 719]
Grothaus: Münzhaus, Münze.
Gruhe: Asche ?
Grummet: späte und nicht so wertvolle Wiesenmahd.
grüne Fische: frische (lebendige) Fische.
grünzeln: schmeicheln.
Grüsch: grobes Mehl.
Guarde, Guardier: Salvaguardist, meist teuer bezahlte, aber oft nutzlose, z. T. auch hinterhältige Schutzwache. Der Abt Veit Höser (1577 – 1634) von Oberaltaich bei Straubing; SIGL, Wallensteins Rache, S. 140f.: „Da die Schweden so grausam wüteten und sich wie eine Seuche immer weiter ausbreiteten, alle Dörfer mit Taub, Mord und Jammer heimsuchten, erbaten die Bürger ab und zu von den Kapitänen der Weimaraner eine Schutzwache, die bei ihnen meist Salva Guardia heißt. Erhielten sie diesen Schutz zugesagt, so wurde jeweils ein Musketierer zu Fuß oder zu Pferd in das betreffende Dorf, die Ortschaft, den Markt abgestellt. Dieser sollte die herumstreifenden Soldatenhorden, kraft eines vom Kapitän ausgehändigten schriftlichen Mandats, im Zaume halten, ihre Willkür beim Rauben und Plündern einschränken. […] Es ist aber nicht zu bestreiten, dass eine solche Schutzwache unseren Leuten oder den Bewohnern anderer Orte, denen auf ihre Anforderung eine Salva Guardia zugestanden wurde, keinen Vorteil brachte. Im Gegenteil, sie schlugen ihnen vielmehr zum Schaden aus und waren eine Belastung. Offensichtlichen Nutzen dagegen hatten nur die Kapitäne, denn ihnen mussten die Leute gleich anfangs die ausgehandelte Geldsumme vorlegen oder wenigstens wöchentlich die entsprechende Rate (pensio) entrichten. Kurz, wie Leibeigene oder Sklaven mussten sie blechen, was die Kapitäne verlangten. Ich habe nur einen Unterschied zwischen den Orten mit und denen ohne Salva Guardia festgestellt: Die Dörfer ohne Schutzgeleit wurden früher, jene mit einer Salva Guardia erst später ausgeplündert. Da nämlich die Schweden vom Plündern nicht ablassen konnten, solange sie nicht alles geraubt hatten, so raubten und plünderten sie entweder alles auf einmal (sodaß sie nicht mehr zurückkommen mußten) oder sie ließen allmählich und langsam bei ihren Raubzügen alles mitgehen, bis nichts mehr zu holen war. Obendrein haben diese eigentlich zum Schutze abkommandierten Musketiere und Dragoner gewöhnlich die Ortschaften, ihre Bewohner und deren Habseligkeiten – als Beschützer – ausspioniert und dann verraten. Wurde nämlich der bisherige Beschützer – und Spion – unvermutet abberufen, dann brachen seine Kameraden, Raubgesellen und Gaunerbrüder ein und raubten alles, was bislang durch den Schutz der Salva guardia verschont geblieben war, was sie in Wirklichkeit aber für sich selbst hinterlistig und heimtückisch aufbewahrt hatten, und wüteten um so verwegener (pro auso suo) gegen die jämmerlich betrogenen und enttäuschten Menschen, beraubten sie nicht menschlicher und marterten sie“. Vgl. auch MATHÄSER, Maurus Friesenegger, S. 46 (1634): „Den 20. April kamen 3 Reiter als Salva Guardia für Kloster und Dorf, und begehrten nebst guter Kost, und Trunk für jedes Pferd 20, und für jedes Stück Vieh 10 kr. und das machte in 2 Tagen das Salarium eines Monats. Und wir wussten gar nicht, was sie da taten, als den Hunger bewachen und vermehren“. => Salvaguardia.
Guardian: Verwalter der geistlichen Jurisdiktion in der Diözese während einer Sedisvakanz, Vorsteher des Konvents.
Gubernator: Oberbefehlshaber, Verwalter, oberster Stadtkommandant (in schwedisch besetzten Städten, ihm zur Seite stand der Militärkommandant).
gudteren: enghalsiges Glasgefäß.
Gugus [auch Guckus]: oberdt. Form von Kux: Anteil an einem Bergwerk.
Gulden: 1 Gulden = 15 Batzen = 60 Kreuzer = 240 Pfennige.
Gültleute: Abgabepflichtige, die kleinere Naturalabgaben oder Geldleistungen von zur Nutzung ausgegebenem herrschaftlichen Grund und Boden aufzubringen hatten; ab 16. Jh. die grundherrlichen Einkünfte aus dem landständischen Besitz, wonach die Landsteuer (Gültsteuer) bemessen wurde; “Gülteinlagen”: die Fassionen über diese Einkünfte nach Selbsteinschätzung der Besitzer; Einkünfte und Gültsteuer wurden in das laufend geführte “Gültbuch” eingetragen.
Gurgeln: “Kriegsgurgeln” (Rotwelsch): Synonym für bettelnde Soldaten (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 303); darüber hinaus: => Marodeure des Krieges, unter ihnen auch von ihren eigenen Soldaten solcherart bezeichnete Offiziere, die durch besonders grausames und ausbeuterisches Verhalten auffielen. KROENER, Kriegsgurgeln.
Gürtler: „Handwerker, dessen Beschäftigung bey dem ehemahligen häufigern Gebrauche der Gürtel darin bestand, die Gürtel und Wehrgehenke mit Messing, Kupfer, Gold und Silber zu beschlagen; aus welchen nachmahls die Gelbgießer, Nadler, Clausurenmacher u. s. f. entstanden sind“. [ADELUNG].
Guter Groschen: 1 Rt. = 24 Gute Groschen = 252 Pfennig (Niedersachsen). 1 Guter Groschen = 10 ½ Pfennig (Osnabrück).
guter Wille: Euphemismus für die den Einwohnern abverlangte Zusatzverpflegung neben dem => Service bzw. den in der => Verpflegungsordnung festgelegten Leistungen.
guter zech bruder cannists ordens: satirisch: begnadeter Säufer.
gut Regiment: gute Zugordnung, Disziplin.
Gutzi: Süßigkeiten.