Bönninghausen, Balthasar von

Bönninghausen, Balthasar von; Rat [ – ] Bönninghausen war kurkölnischer Rat und arbeitete für die Lipper Grafen. Von 1629 bis 1644 war Moritz von Büren katholischer Präsident des Reichskammergerichts. Das Amt, das eigentlich dem hohen Adel vorbehalten war, erlangte er durch Vorlage einer von seinem Vertrauten Balthasar von Bönninghausen manipulierten Ahnentafel.

„Zunächst mußte Graf [Jost Maximilian v.; BW] Gronsfeld, der, wie wir wissen, gegen Lippe sehr aufgebracht war, versöhnt werden. Beim Kurfürsten von Köln scheint besonders der Paderborner[1] Domdechant Dietrich v. d. Recke gegen Lippe tätig gewesen zu sein, um bei dieser Gelegenheit für sein Stift etwas zu gewinnen. Man erfuhr durch einen kölnischen Rat v. Bönighausen, der im geheimen für Lippe wirkte, daß einstmals ‚etliche fürnehme Herren in seiner Gegenwart die Landkarte für sich gehabt und unter einander discurriert, wie man das Stift Paderborn erweitern könne, darunter ein gut Teil der Grafschaft mit begriffen gewesen‘. Trotz dieser Intriguen nahm der Kurfürst schließlich die Mitteilung des Grafen Simon Ludwig, daß er den Frieden angenommen und im Lande habe publizieren lassen, nicht nur ohne Widerspruch entgegen, sondern versprach auch, die Sache beim Kaiser zu befördern.

Dieser wurde von seinem Beichtvater, dem berühmten Jesuitenpater Lamormain, eifrig bearbeitet, daß die Falkenhagener[2] Jesuiten, die von den Schweden und Hessen verjagt und von den lippischen Bauern ausgeplündert waren, wieder in den Besitz des ganzen Klosters eingesetzt und für ihre Verluste entschädigt werden sollten. Der schon früher erwähnte Pater Stratius, der die Jesuiten in Köln[3] vertrat, zeigte dem Rat v. Bönighausen eine Schadenrechnung, nach welcher sich ihre Ansprüche auf 4 Tonnen Goldes [400.000 Rt.; BW] beliefen. Wenn sie nun auch diese übertriebenen Forderungen nicht durchsetzten, so mußte ihnen doch wenigstens das ganze Kloster wieder eingeräumt werden“.[4]

[1] Paderborn; HHSD III, S. 601ff.

[2] Falkenhagen [K Detmold]; HHSD III, S. 224f.

[3] Köln; HHSD III, S. 403ff.

[4] STEGMANN, Grafschaft Lippe, S. 104.

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