Billehé [Billche, Bilhe, Billhe, Bilehe, Pillehe, Billeche, Billekè, Bülecke, Billay, Ballay, Büleche, Biler, Bille, Billy], Maximilian [Maximilien] Freiherr von, Sire de Valensart

Billehé [Billche, Bilhe, Billhe, Bilehe, Pillehe, Billeche, Billekè, Bülecke, Billay, Ballay, Büleche, Biler, Bille, Billy], Maximilian [Maximilien] Freiherr von, Sire de Valensart; Feldmarschallleutnant [ -6.9.1634 bei Nördlingen gefallen] Der aus einer Lütticher[1] Adelsfamilie stammende Wallone Billehé stand als Hauptmann[2] im würzburgischen Regiment Franz von Herzelles und nahm an dem Treffen gegen Ernst von Mansfeld[3] bei Wiesloch[4] teil.

1625 stand er noch als Rittmeister[5] in ligistischen Diensten.

In der Hannover’schen[6] Chronik heißt es über das Gefecht bei Rössing[7] am 29.7.1626: „Als nun Tilly[8] in der Göttingischen[9] Belagerung vernommen, dass der Steuerwald[10] von den Königschen[11] erobert und der Calenberg[12] blocquiret, und dass Hertzog Christians Völker auf den Dörfern um den Calenberg zerstreut gelegen, hat Tilly vor Göttingen aus den Generalzeugmeister[13] Graf Ludewig von Fürstenberg mit theils seiner unterhabenden Cavallerie und ohngefehr 1500 Mann zu Fuß nach dem Calenberge, solchen zu entsetzen, abgefertiget. Welche zu Alfeld[14] angelanget und den 17./27. Junii von Alfelde aufgebrochen nach dem Calenberge hin zu. Unterwegens hat der von Fürstenberg Adviso bekommen, als ob die Königschen mit dem meisten Theile der Cavallerie, als 47 Compagnien,[15] deren jede 150 bis 180 Reuter stark wären, und 3 Regimenter[16] zu Fuß (damit sie sich um den Calenberg her befunden) gegen ihn sich gewendet und im Anzug wären. Derowegen er seinen mithabenden Obristen[17] und Officirern tapfer zugesprochen und sich mit ihnen nach Nohtdurft beredet und solchergestalt praesentiret, dass er selbst, samt dem Obristen Furs [Nikolaus Des Fours; BW] und Obr. Erwitz [Erwitte; BW] mit 8 Compagnien Curassirern[18] zu Pferde und 4 Compagnien Carbinern[19] von den Schönebergischen [Otto Friedrich v. Schönburg; BW], und andern zweyen von dem Lindelohischen [Timan v. Lintelo; BW], sambt noch 6 Compagnien Curassirern von dem Schöneberg. Regiment den Vorzug genommen, darauf die Infanterie, in die 1500 stark, gefolget, und der Nachzug dem Courtenbachischen [Adrian v. Cortenbach; BW] Regiment zu Pferde, sambt den übrigen Compagnien des Cronbergischen Regiments und dem Obristen [Matthias v.; BW] Bock nebst Begleitung der Bagagien[20] anbefohlen worden.

Es hat aber einer solchen guten Vorsichtigkeit der Tillischen diesmahl nicht bedurft, denn die Königsche in großer Sicherheit gantz zerstreuet gelegen auf den Dörfern herum weit genug von einander.

Darzu hat der Obrister Conrad Nelle zu Escherde[21] Hochzeit eben gehalten, und als ihnen Burchard von Hanensee, welcher Commendante auf der Erichsburg[22] gewesen, und von der Erichsburg kommen, in seiner dahin Ankunft angezeiget, daß die Tillische so stark im Anzug wären und sie übereilen würden, haben sie es nicht glauben wollen. Als nun die Tillische in solcher guten Ordnung zu Poppenborg[23] vorüber und auf das Dorf Rößing,[24] nicht weit vom Calenberge[25] gelegen, ankommen, habe sie den Obristen Berend Geist und Obristen Leo Freitag, welche sich mit ihrer Reuterey fast alleine praesentiret und zur Wehr gesetzet, angetroffen, welche sich alsobald gegen die Tillischen auf einen Pistolenschuß weit avancirt und wieder etwas stille gehalten. Demnach aber die Tillische inzwischen sich versammlet und in Schlachtordnung gestellet und den Feind vor Augen gesehen, haben sie länger nicht Geduld haben wollen, bis die Retrogarde ankäme, besondern dieselben frisch und tapfer mit 32 Cornetten[26] angegriffen, und als auf des Obr. Freyherrn von Cronburg [Cronberg; BW] 5 Compagnien Curassirer wohl 14 Compagnien Königsche chargiret, hat ihnen der von Billay [Billehé; BW], so damahls 6 Schönebergische Compagnien Curassirer commandiret, mit solcher Tapferkeit secundiret, daß sie der Königischen, denen nicht secundiret worden, Ordnung so bald getrennet und in Confusion gebracht, darin sie ohne das schon waren, weil sie vom Gesöffe unversehens zu Pferde kommen und der Tillischen von der Göttingischen[27] Belagerung so schleunig nicht vermuhtet waren. Da sie doch hätten gedenken sollen, weil sie ja Göttingen nicht entsetzen wollen, besondern dem Tilly nur eine Diversion mit der Calenbergischen Blocquirung zu machen gesinnet gewesen, daß er nicht ruhen, besondern den Calenberg entsetzen würde. Als der von Cronburg den Angriff gethan und ihn Ballay secundiret, hat auf der andern Seite der Obrist Erwidt [Dietrich Otmar v. Erwitte; BW] in die Flanke und Obr. Four [Nikolaus Des Fours; BW] mit 10 Compagnien mit großer Courage und Valeur vornen her angegriffen, imgleichen haben auch die übrigen Compagnien das ihre gethan und in die Königschen dermaßen gesetzet, daß dieselben gantz und gar getrennet und in die Flucht gejaget worden, weil Obristen Geists und Freytags Reuter nicht entsetzt, besindern allein im Stich gelassen worden. Auf der Dänischen Seiten ist der Obriste Freytag sammt 6 Rittmeistern und etlichen andern Officiren auf der Wahlstid todt blieben und ein junger Graf von Stolberg, Bodo Ulrich, welcher hernach in Hildesheim[28] begraben worden. Die Anzahl der todten Reutere, so auf der Wahlstid befunden, ist über 500 gewesen, ohne diejenigen, so in der Flucht, und insonderheit alle die Dänischen Dragouner,[29] so mit vor dem Calenberg gewesen, nieder gehauen worden“. […] „Graf Ludewig von Fürstenberg, Commendant über diese Tillische Trouppen, wie auch der Graf von Grunßfeld [Jost Maximilian v. Gronsfeld; BW] mit dem Fußvolke, haben sich tapfer in diesem Treffen gehalten“.[30]

Darzu hat der Obrister Conrad Nelle [Nell; BW] zu Escherde[31] Hochzeit eben gehalten, und als ihnen Burchard von Hanensee, welcher Commendante auf der Erichsburg[32] gewesen, und von der Erichsburg kommen, in seiner dahin Ankunft angezeiget, daß die Tillische so stark im Anzug wären und sie übereilen würden, haben sie es nicht glauben wollen. Als nun die Tillische in solcher guten Ordnung zu Poppenborg[33] vorüber und auf das Dorf Rößing, nicht weit vom Calenberge gelegen, ankommen, habe sie den Obristen Berend Geist und Obristen Leo Freitag, welche sich mit ihrer Reuterey fast alleine praesentiret und zur Wehr gesetzet, angetroffen, welche sich alsobald gegen die Tillischen auf einen Pistolenschuß weit avancirt und wieder etwas stille gehalten. Demnach aber die Tillische inzwischen sich versammlet und in Schlachtordnung gestellet und den Feind vor Augen gesehen, haben sie länger nicht Geduld haben wollen, bis die Retrogarde ankäme, besondern dieselben frisch und tapfer mit 32 Cornetten angegriffen, und als auf des Obr. Freyherrn von Cronburg 5 Compagnien Curassirer wohl 14 Compagnien Königsche chargiret, hat ihnen der von Billay [Billehé; BW], so damahls 6 Schönebergische [Schönburg; BW] Compagnien Curassirer commandiret, mit solcher Tapferkeit secundiret, daß sie der Königischen, denen nicht secundiret worden, Ordnung so bald getrennet und in Confusion gebracht, darin sie ohne das schon waren, weil sie vom Gesöffe unversehens zu Pferde kommen und der Tillischen von der Göttingischen[34] Belagerung so schleunig nicht vermuhtet waren. Da sie doch hätten gedenken sollen, weil sie ja Göttingen nicht entsetzen wollen, besondern dem Tilly nur eine Diversion mit der Calenbergischen Blocquirung zu machen gesinnet gewesen, daß er nicht ruhen, besondern den Calenberg entsetzen würde. Als der von Cronburg den Angriff gethan und ihn Ballay secundiret, hat auf der andern Seite der Obrist Erwidt [Erwitte; BW] in die Flanke und Obr. Four [Des Fours; BW] mit 10 Compagnien mit großer Courage und Valeur vornen her angegriffen, imgleichen haben auch die übrigen Compagnien das ihre gethan und in die Königschen dermaßen gesetzet, daß dieselben gantz und gar getrennet und in die Flucht gejaget worden, weil Obristen Geists und Freytags Reuter nicht entsetzt, besondern allein im Stich gelassen worden. Auf der Dänischen Seiten ist der Obriste Freytag sammt 6 Rittmeistern und etlichen andern Officiren auf der Wahlstid todt blieben und ein junger Graf von Stolberg, Bodo Ulrich, welcher hernach in Hildesheim[35] begraben worden. Die Anzahl der todten Reutere, so auf der Wahlstid befunden, ist über 500 gewesen, ohne diejenigen, so in der Flucht, und insonderheit alle die Dänischen Dragouner, so mit vor dem Calenberg gewesen, nieder gehauen worden“.[36]

1627 war Billehé bereits zum Obristwachtmeister[37] avanciert.

„Als von 1627 an eine Korporalschaft einer Kompanie aus dem Regiment Schönberg für die folgenden zwei Jahre in die hohenlohe-weikersheimische Ämter Hollenbach[38] und Weikersheim[39] kam, um dort zu quartieren, stand der verantwortliche Kornett, Sebastian Sproty, vor dem Problem, daß seine Reiter, es konnten ungefähr 25 pro Amt sein, weit voneinander entfernt unterkommen mußten. Die Zahl der zu seiner Korporalschaft gehörenden Soldaten war allerdings nicht konstant über den langen Zeitraum der Einquartierung. Außerdem gab es zwischendurch immer wieder Verlegungswünsche von Soldaten wie von Untertanen, denen in Absprache zwischen Kornett beziehungsweise dem für die Kompanie zuständigen Obristwachtmeister Maximilian von Billehe und Weikersheimer Räten gelegentlich entsprochen wurde“.[40]

„Wegen der weit verstreut liegenden Reiter mußte beispielsweise auch der von 1628 an selbst in Hohebach[41] logierende Sproty ständig unterwegs sein; während er einerseits oft durch das Amt reiten beziehungsweise für Botendienste sorgen mußte, um Kontakt mit seinen Soldaten zu halten, hatte er zugleich auch stets Verbindung zu dem Obristwachtmeister aufzubauen. Billehe quartierte im hohenlohe-langenburgischen Kirchberg,[42] verwaltete von dort aus seine unter anderem über die Herrschaften Langenburg,[43] Weikersheim und Schillingsfürst[44] verstreuten Corporalschaften und war seinerseits gezwungen, ständig mit dem Obristen Ott Friedrich von Schönberg und der Regimentsleitung zu kommunizieren; das Regiment verteilte sich schließlich gemäß der Kreismatrikel über mehrere Territorien des Fränkischen Reichskreises. In der Grafschaft Hohenlohe quartierte zeitweilig eine weitere Kompanie aus diesem Regiment. Die weiträumige Streuung der Soldaten und deren Kontakt mit unterschiedlichen Quartiergebern gab genauso Anlaß zu Neidreaktionen wie Untertanen stets in gegenseitiger Mißgunst genau darauf schauten, wer von ihnen mehr oder weniger Lasten zu tragen hatte“.[45]

„Zu allen Zeiten des Dreißigjährigen Krieges wehrten sich die Untertanen gegen die Anwürfe ihrer Nachbarn, sie würden es mit ihren Klagen über die Einquartierungslasten übertreiben. So supplizierten die Gemeinden von Stachenhausen[46] und Dörrenzimmern,[47] als im Winter 1628 die Corporalschaft aus der Kompanie Billehe über das Amt Hollenbach verteilt werden mußte, daß sie mit Einquartierungen verschont werden möchten. Sie hätten schon viele erduldet und wollten nun gerne benachbarte Dörfer betroffen sehen. Denn in diesen würden die Gefahren für Leib und Leben, welche die Dörrenzimmerer und Stachenhausener während der Anwesenheit von Soldaten ausgestanden hätten, gering geschätzt. Besonders ärgerte die Supplikanten die üble Nachrede ihrer Nachbarn, die glaubten, alß thue man mit inen [den Soldaten] andersten nichts, dan essen und trincken. Selbst dann, wenn Einquartierungen einen relativ geordneten Verlauf nahmen, beeinflußten sie nicht nur hinsichtlich materieller Schädigungen die betroffenen Dörfer, Städte und Ämter, sondern trugen zusätzlich soziale Spannungen in die lokale Bevölkerung.

Soziale Spannungen bestimmten aber auch oftmals das Verhältnis von Untertanen und Soldaten. Während der lange währenden Einquartierung der Corporalschaft des Kornetts Sproty versuchten sowohl die militärischen Verantwortlichen wie die zivilen Beamten, die wöchentliche Geldzahlung an Sproty durchzusetzen, der seinerseits Sold an die Soldaten auszuzahlen hatte. Somit sollte auch den Bestimmungen der jährlich neu erlassenen Ordonannzen Tillys Geltung verschafft werden. In gedruckter Form wurden die Ordonnanzen sowohl den einquartierten Soldaten als auch den Quartiergebern zur Hand gegeben. Der zur Geldabgabe beziehungsweise zum Soldempfang notwendige regelmäßige Gang nach Hohebach erwies sich jedoch als Hemnis, sodaß sich immer wieder Untertanen über die Forderungen und das selbstherrliche Handeln der Soldaten beschwerten. Andere hingegen waren froh, die bei ihnen Einquartierten durch besonders gute Behandlung ruhigstellen zu können.

Je länger die Einquartierung einer Korporalschaft aus der Kompanie Billehe in den Ämtern Hollenbach und Weikersheim dauerte, desto mehr Spannungen traten auf. Hauptstreitpunkt zwischen Untertanen und Soldaten war die Einhaltung der Ordonnanzen. Beide Gruppen führten deswegen gegenseitig Klage. Dabei erwiesen sich die Soldaten im Zweifelsfall als die stärkeren, die alles nahmen, von dem sie überzeugt waren, daß es ihnen zustünde. Den Untertanen blieb nur eine Klage beim Hollenbacher Keller, der sich wiederum an den in Hohebach logierenden Kornett wandte. Zumeist versprach dieser Abhilfe, löste seine Zusagen allerdings nicht immer ein. Denn Sproty erwies sich durchaus als Beschützer seiner Soldaten, ebenso wie die Beamten das Wohl der hohenlohischen Untertanen vor Augen hatten: Obwohl in deren Berichten als Trinker tituliert, zeigte er sich durchaus als den Hollerbacher Kellern Johann Jeep und Bernhart Achatius Schaffert ebenbürtig.

Im Zweifelsfalle halfen nur Interventionen des Weikersheimer Hofmeisters oder der gräflichen Räte beim Obristwachtmeister Billehe in Kirchberg oder beim Obristen Schönberg persönlich. Bei der zunehmend länger dauernden Einquartierung versuchten die betroffenen hohenlohischen Herrschaften durch Interventionen und anfragen an den Münchner Hof, von der Last der Einquartierung befreit zu werden. Gleichwohl gelang langfristig eine bessere Kontrolle der Einhaltung der Ordonnanzen durch eine intensivere Zusammenarbeit von Kornett und Hollerbacher Keller. Gerade die Klagen über nicht eingehaltene Ordonnanzen zeigen, wie schwierig es war, während des Krieges Normen zu etablieren. Sie verdeutlichen aber auch, daß das Kriegserleben der hohenlohischen Untertanen nicht nur auf das passive Erleben von Soldaten ausgeübter Willkür beschränkt werden darf. […]

Die Nichtbeachtung von Ordonnanzen durch Soldaten war ein Problem, über das die hohenlohischen Untertanen oft Klage führten, zumal ihnen schon die Abgabe des regulär Verlangten schwer fiel. Dafür wurde zumeist das Wort Exorbitantien verwendet, welches Graf Georg Friedrich von Hohenlohe Weikersheim mit folgender erläuternder Auflistung versah: eigenwillige[ ] Einquartierung, Geltexactionen [Geldforderungen], Pressuren, Abnehmung des noch übrigen Vorraths an Vivers [Lebensmittel], Entführung der Pferdt und Viehß, Verohnsicherung der Straßen, Raub, Plünderung, Mord, Quehlung der armen Laith und andern dergleichen ohnleidentlichen Insolentien“.[48]

1633/34 war Billehé Obrist in der kurbayerischen Armee.

Während des Aufenthaltes im Winterquartier kam es zum Ausbruch des oberbayerischen Bauernaufstandes, zu dessen Niederschlagung Maximilian I. von Bayern[49] eine nicht geringe militärische Macht aufzubieten hatte. „Kurfürst Max beurteilte die Ursache dieses elementaren Volksunwillens gleich von vorneherein durchaus richtig, wenn er dem Obersten Billehe gegenüber seine Überzeugung ausspricht (14. Jan. 1633), daß es nur ‚die Soldaten mit ihren Exorbitanzien‘ seien, welche den Aufstand und ‚die insolentien der Pauren‘ veranlaßt hätten“.[50]

Im Tagebuch des Advokaten Dr. Johann Heinrich von Pflummern [1585-1671][51] heißt es: „Den 15 Novembris ist obrist von Pillehe mit 4 regimenter zu pferdt vnd 4 compagnien tragoner churbayerischen volcks vnfürsehens auß dem Elsaß dieser lannden ankommen; er obrist zu Owingen,[52] obrist Leüttenant graff Friderich von Fürstenberg[53] regiments Stephan Binder mit 4 compagnien, so bisher ein zeitlang zu Villingen gelegen, zu Bondorff[54] in halb abgebranntem dorff, vnd die vebrige zu Bamberg,[55] in der vogtey[56] Hohen Bodman[57] vnd anderer orten quartier genommen, deren laut gemellten obristen an einen E. Rath alhie abgangen ersůchschreibens vmb beitrag des proviant 29 compagnien in allem geweßt. Darauff 300 brott, ein fůder[58] wein, vnd für deß obristen tafel [S. 110] absönnderlich 2 aymer deß besten allten weins sambt einem spitaler laib verwilliget worden, weiln man hingegen gůtt regiment zu hallten versprochen. Demnach aber gleich volgenden abendt merckhliche große exorbitantien,[59] so in der vogtey Bodman vnd zu Bambergen mit rauben vnd plündern vorgangen, geclagt worden, auch o. leüttenant Binder, weiln er zu Bondorf sich vebel accomodirt befunnden, ein ander quartier ihme zu assigniern begert vnd auf Hagnow[60] anwurff thůn lassen: so hatt ein E. Rath hierveber dem herrn obristen von Pillehe geschrieben, wie vnder den concepten der statt Veberlingen abgangner von mir gestellter schreiben, sub dato 16 Novembris zu finden“.[61]

Der kritische Pflummern sah auch die Folgen der üblichen Gastereien: „Disen Mittag [16.11.1633; BW] ist Obrist Pillehe auf vorbeschehen personlich einladen graff Vratislai von Fürstenberg[62] alhier in erstgemellten herrn graffen behausung zu gast geweßt, veber wellch pangget der arme mann auf dem land vil schwäre reden außgoßen vnd sich beredt, dass wegen dieser gasterey die gantze armada sich hiervmb aufhallten müeßen, wellche sonsten ihren march weitter gegen Ravenspurg[63] genommen hette. Dahero dan die gemaine reutter desto mehr luft bekommen ihre gestrige insolentias[64] zu continuirn vnd noch weitter im land vmbzustreiffen“.[65]

Der Salemer[66] Zisterziensermönch Sebastian Bürster [? – 1649][67] schreibt in seiner Chronik: „den 16. Novembris obriste zu Owingen und Pfaffenhoven[68] quatiert, mit 5 regimentern wider naher Bayeren gezogen“.[69]

Weiter heißt es bei Pflummern: „Den 17. November alß ein aigner curier auß dem Elsaß hiehero kommen mit einer ordinanz von obrist von Ossa an gemellten Pillehe, daß er sich mit seinem vnderhabenden volckh ohne fernern aufhallt fort nacher Bayern begeben solle wegen regenspurgischer belägerung, alß ist gleichwoln die armada auß den quartiern aufgebrochen, aber weitter nicht, alß nach Marchdorff[70] denselben tag marschiert. Vnd ist so wol disen, alß volgenden tag von denen reüttern so nach Veberlingen kommen oder der armada nachgefolgt aller orten in dörffern vnd auf den straßen mit rauben vnd weggführen roß vnd vich veberauß großer schaden beschehen; auch gar in der vorstatt zu Veberlingen eines burgers sohn nhur der vrsachen, daß er mit den reüttern nicht fortlauffen vnd ihnen den weeg zaigen wollen (da er iedoch an andrer arbaitt geweßt) auß einer pistolen durch daß hirn todt geschossen, gleiche hostiliteten auch mehr auf dem land vervebt worden“.[71]

Am 26.11.1633 soll Billehé von München aus Johann von Werth[72] mit 28 Kompanien Reitern zu Hilfe gekommen sein.[73]

„Bernhard [v. Sachsen-Weimar; BW][74] hatte in der Zwischenzeit Deggendorf[75] eingenommen. Als er vom Heranzug Wallensteins[76] hörte, eilte er noch am 3. Dezember nach Cham, um ihm eine Feldschlacht anzubieten. Dieser verließ jedoch am 4.12. sein Hauptquartier Furth[77] und zog sich wieder nach Pilsen[78] zurück, worauf sich Herzog Bernhard wieder in Richtung Donau und Isar bei Plattling[79] begab. Mittlerweile waren dort seine Kavallerieregimenter Herzog Ernst von Weimar, Johann Bernhard von Öhm [Ehm; BW] und Georg von Uslar in den Dörfern Geltolfing[80] und Aiterhofen[81] bei Straubing[82] von einem kaiserlichen Kürassierkorps[83] unter Generalwachtmeister Giacomo von Strozzi überfallen worden. Die kaiserlichen Obristen Franz Graf von Ulfeld (ein Däne) und Johann Rudolf von Bredau [Breda; BW] hatten diese Überrumpelungsaktion zusammen mit dem bayerischen Reiterobristen und Kommandanten in der Oberpfalz Johann von Werth und dem späteren Feldmarschall-Leutnant Maximilian von Billehe am 7. Dezember gegen zwei Uhr morgens durchgeführt. Die Kaiserlichen erbeuteten dabei 7 Standarten. (Hagstorf an Maximilian, StA München Akten 30jähr. Krieg, T. 203).

Andere Quellen berichten nur von 2 erbeuteten Standarten, die anderen verbrannten. Bernhards Regimenter verloren mehr als 1200 Mann. ‚Bei diesem Verlauf hat der Johann de Werth das seinige wohl treulich praestiert, dann er den Einfall und ersten Angriff getan und samt den Seinigen von Anfang bis zum End in den Feind gesetzt. Der Strozzi aber hat in dem Feld in völliger Pataglia[84] gehalten [sic !], zu diesem Ende, damit er entweder auf den erforderten Notfall in der Bereitschaft sei, dem Johann de werth zu succurirn oder auf ereignete Occasion den flüchtigen Feind zu persequirn‘. (Konrad Albrecht an Graf Werner Tilly vom 8.12.1633. Hallwich/Briefe Bd. 4, S. 481, bei Lahrkamp/Werth, S. 31). Bernhard führte seine Truppen daraufhin in die Umgebung von Regensburg[85] und Straubing zurück und legte sie am linken Donauufer in die Winterquartiere, zu welchem Zweck er die Städte Cham,[86] Amberg[87] und Neumarkt[88] mit Kontributionen belegte“.[89]

„Gerade aus diesem Zeitabschnitt [Winter 1633/34] liegen eine Menge bitterer Klagen und Reklamationen von seiten des Kurfürsten gegen sehr zahlreiche Offiziere vor, z. B. gegen den General-Wachtmeister Grafen Strozzi, gegen den Obersten Billehe, Johann von Werth usw. Auch Salis mit seinen Offizieren geht nicht leer aus. Ganz besonders hat sich der Rittmeister seines Regiments, Antoine Valois, die Unzufriedenheit des Kurfürsten zugezogen, indem er es sich herausgenommen hatte, das Dorf Gangkofen in Niederbayern ‚nicht allein unversehens mit zwei starken Compagnien und großer bagage zu belegen‘, sondern auch vor seinem Abzuge von den Einwohnern 169 Taler zu erpressen. Valois soll, so befiehlt der Kurfürst unterm 7. Januar (1633), zur ‚Restitution und Bestraffung solcher vermessentlichen Ungebühr und verübten Unthat‘ herangezogen werden und in einem in derselben Angelegenheit an Billehe gerichteten Schreiben (5. Jan.) fügt der Kurfürst eigenhändig hinzu: ‚Wir wollen, daß disem Rittmeister nach restitution der 150 Taler alsobald die Compagnia genommen werde‘ „.[90] „Die Landleute der Gerichte Klingen,[91] Trostberg,[92] Nöringen[93] in Oberbayern, überhaupt in dem ‚Revier‘ längs des Inn, strömten in hellen Haufen zusammen, ‚ergriffen allerlei böse Wehren‘ und widersetzten sich besonders mit Gewalt der Einquartierung des Kriegsvolkes. ‚Wann dann‘, schreibt der Kurfürst hierüber am 1. Januar 1634 an Oberst Billehe, ‚solchem schedlichen aufstand billich zeitlichen votzubiegen und das daraus (zu) besorgende Unheil mit guet: oder ernstlichen mitlen zu praecaviren und behindern ist, Alß haben wür zwar an alle Rebellische orth ernstliche bewegliche mandata und wahrnungen abgehen, publiciren und verlösen (verlesen) lassen, sie, die Underthanen, sollen sich widerumb nach Hauß und zu ruehe begeben … dieweilen aber zue besorgen, sie werden in der güete nit von einander zu bringen sein, sondern uf Irer halsstarrigkheit verbleiben und mit gewald zum schuldigsten gehorsamb müessen getriben werden, hierunder auch kheine Zeit zue verlihren, sonder diß schädlich feur, ehe und dann es weiter um sich greifft, … zu hemmen ist. Alß sind wir resolvirt zu vollziehung dessen, dich und dein Regiment, Item das Salische Regiment nebst allem Volkh, so dermahlen vom Traber: [Treubreze] und Rueppischen Regiment darussen an der Iser vorhanden, zue gebrauchen‘. Sobald die Regimenter Reinach und Comargo in Landau[94] und in den anderen Quartieren an der Isar einträfen und die Posten ablösen könnten, sollen sich ‚das Ruepp: und Traberische Volkh‘ nebst den ‚Salischen Reitern‘ zum Aufbruch bereit halten. […] Nach verschiedenen sich widersprechenden Ordonannzen – am 5. Jan. hieß es, Salis solle sich mit dem Obersten Billehe und Werth nebst der Espagnischen [Espaigne] Compagnie‘ zum Kurfürsten nach Braunau[95] verfügen, am 6., er solle in Landau bleiben – rückte er schließlich mit seinem Regimente aus, ist aber am 21. Januar schon wieder in sein Quartier nach Landau zurückgekehrt, wo er um weitere Verhaltungsmaßregeln bittet. […] Um die Mitte Februar ist er noch dort; am 14. dieses Monats läßt ihm der Kurfürst durch den Obersten Billehe die Ordre zukommen, in Landau und an den Pässen der Isar ‚auf- und abwärts gute Aufsicht‘ zu halten und sich deren ‚defension‘ angelegen sein zu lassen, […] – eine Ordonnanz, welche wie so viele andere kaum einen Tag Bestand hatte“.[96]

„Inzwischen hatte Kurfürst Max dem Obersten Salis neuerdings ein Festungs-Kommando und zwar gerade dasjenige von Ingolstadt,[97] dazu auch noch eine höhere Charge zugedacht. In dem diesbezüglichen Schreiben vom 15. Februar (1634) berichtet der Kurfürst zunächst, Oberst Schnetter sei mit einer Kompagnie, welche einen für die ansbachische Festung Wülzburg[98] (bei Weißenburg[99] am Sand in Mittelfranken) bestimmten Proviantzug decken sollte, vom Feinde überfallen worden. Seine Reiter seien ‚ausgerissen‘ und hätten das Fußvolk im Stiche gelassen und man wisse noch nicht, wie es Oberst Schnetter und den andern Offizieren ergangen. (Sie waren gefangen worden.) Da nun Ingolstadt durch diesen Unfall an Fußvolk ‚merklich entblößt‘ sei und die Festung eines Kommandanten entbehre, so habe man das Regiment Fugger, 400 Mann vom Regiment Pappenheim und ‚genugsame Cavalleria‘ von Feldmarschall-Leutnant Billehe dahin beordert. Nachdem salis eine nicht näher bezeichnete Commission in Freising[100] besorgt, soll er sich sofort nach Ingolstadt verfügen, um das dortige Kommando zu übernehmen. Der Kurfürst legt ihm angelegentlichst ans Herz, daß ‚Du dir die defension dieses hochimportanten Postens, daran uns und gemeinem Catholischen Wesen eisserst vil gelegen, ein wachtbares aug haltest; bevorab bey der nacht dich alzeit wol versehest und dir den schlaf nit zu lieb sein lassest, und also in Deinem dir anvertrauten Commando (bey Verliehrung deines Khopfs) also Gubernirst, wie du es gegen Gott und uns jederzeit zu verantworten (dich) getraust‘. Am Schlusse folgt zudann die Ernennung zum ‚General-Wachtmeister (General-Major) zu Fuß‘, deren Patent mit dem Schreiben folgt. […]

Gleich andern Tags spricht Salis seinen Dank aus; er habe die Nachricht, daß ihm der Kurfürst aus ‚sonderbarer gnädigster affection‘ die ‚hochansehnliche Vestung Ingolstadt‘ anvertraue, ‚mit schuldiger und gebürender reverenz heut (16. Februar) umb 12 Uhr Vormittags empfangen‘. Er versichert, Alles, was ihm möglich sei und wozu ihm ‚der Notturft Mittel an die Hand geben‘ werde, nicht nur als ein ‚Erliebender Cavaglier‘ und getreuer Diener, der er ‚jederzeit gewest, sein und verbleiben‘ wolle, sondern auch aus ‚Affection‘ ‚praestirn‘ und es an nichts ‚mangiern‘ lassen zu wollen. Er möchte lieber ‚100 Leben, da es möglich, verliehren‘, als Sr. Kurfürstl. Dhlt. ‚Commando oder waß zu dero Diensten gereichet‘, wissentlich verabsäumen. […]. Am 18. Februar beauftragt Kurfürst Max den Feldmarschall-Leutenant Billehe, ‚die Vorstellung General-Wachtmeisters Salis‘ zu Ingolstadt vorzunehmen, was dann  am 20. oder 21. geschah“.[101]

„In der Zwischenzeit waren die schwedisch-protestantischen Truppen weitgehend wieder aus der Oberpfalz zurückgedrängt worden. Die kaiserliche Armee unter ihrem neuen Oberkommandierenden, dem General Matthias Gallas[,] besetzte Anfang April 1634 die Städte Waldmünchen,[102] Rötz,[103] Neuburg,[104] Schwandorf[105] und Cham. Dies zeigt, daß es Gallas mit einem Entsatz Kronachs[106] nicht Ernst gewesen sein konnte und er sich darauf verließ, daß de Stadt sich halten würde. Eine bayerische Abteilung von 8000 bis 10.000 Mann unter Aldringen und den bayerischen Generalen Maximilian de Billehe und Johann von Werth (letzterer seit 1.2. Generalwachtmeister) hatte zwischenzeitlich Straubing zurückerobert. Der in der Stadt mit 800 Mann des Monro’schen Regiments liegende Oberst ‚Berghauser‘ (Johann Berghofer) kapitulierte am 1. April. Die Mannschaft bekam freien Abzug, wurde jedoch größtenteils in die kaiserliche Armee untergesteckt. (Heilmann II, S. 464)“.[107]

Ein Bille [Billehé !] wird im August 1634 als Feldmarschall, korrekt wäre Feldmarschallleutnant, bei der Verfolgung schwedisch-weimarischer Truppen beim Passieren des Lechs erwähnt.[108]

Billehé fiel in der Schlacht bei Nördlingen am 6.9.1634.[109] Der Salemer[110] Mönch Sebastian Bürster [? -1649][111] hält fest: „in maßen dan daß zusammenschießen so unnachlässlich gewehrt, alß ob eß nit mit stucken, sondern nur mit mußqueten[112] zuegünge: allda unß dan ubel zue statten komen, dass der herr veldmarschalkleitenambt von Büleche, indem er gar zue hitzig in den fünd gesezt, durch den kopf geschoßen und vormüdtag umb 8 uhren, wie auch hierunder der fürst Aldobrandin todt gebliben“ ist.[113]

[1] Lüttich [Liège; Belgien].

[2] Hauptmann: Der Hauptmann (schwed. Kapten) war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben und ausgerüstet hatte. Der Hauptmann warb daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden sogenannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure und verstorbene Soldaten ersetzen musste. Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl. (Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet.) Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein. Jedoch muss man wohl davon ausgehen, dass nicht alle Offizierschargen in gleichem Umfang an diesen lukrativen Geschäften beteiligt waren. Die bei DAMBOER, Krise, S. 150, dargestellte „Schatzkammer“ eines Hauptmanns ist nicht unbedingt typisch.

[3] Vgl. KRÜSSMANN, Ernst von Mansfeld.

[4] Wiesloch [Rhein-Neckar-Kr.]; HHSD VI, S. 886f. 27.4.1622: Ernst von Mansfeld schlägt die Vorhut der ligistischen Armee Tillys in der Nähe von Mingolsheim.

[5] Rittmeister (Capitaine de Cavallerie): Oberbefehlshaber eines Kornetts (später Esquadron) der Kavallerie. Sein Rang entspricht dem eines Hauptmannes der Infanterie (vgl. Hauptmann). Wie dieser war er verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Leutnant, übernommen. Bei den kaiserlichen Truppen standen unter ihm Leutnant, Kornett, Wachtmeister, 2 oder 3 Korporale, 1 Fourier oder Quartiermeister, 1 Musterschreiber, 1 Feldscherer, 2 Trompeter, 1 Schmied, 1 Plattner. Bei den schwedischen Truppen fehlten dagegen Sattler und Plattner, bei den Nationalschweden gab es statt Sattler und Plattner 1 Feldkaplan und 1 Profos, was zeigt, dass man sich um das Seelenheil als auch die Marsch- und Lagerdisziplin zu kümmern gedachte. Zudem wurde der Rittmeister, der in einer Kompanie Kürassiere 150 fl. Monatssold beanspruchte,  bei seiner Bestallung in der Regel durch den Obristen mit Werbe- und Laufgeld zur Errichtung neuer Kompanien ausgestattet. Junge Adlige traten oft als Rittmeister in die Armee ein.

[6] Hannover; HHSD II, S. 197ff.

[7] Rössing [Gem. Nordstemmen].

[8] Vgl. KAISER, Politik; JUNKELMANN, Der Du gelehrt hast; JUNKELMANN, Tilly.

[9] Göttingen; HHSD II, S. 178ff.

[10] Steuerwald [Kr. Hildesheim]; HHSD II, S. 443.

[11] dänische Armee: Nach LICHTENSTEIN, Schlacht, S. 42f., musste ein dänischer Kürassier mit einem mindestens16 „Palmen“ [1 Palme = 8, 86 cm] hohen Pferd, Degen u. Pistolen antreten. Der Kürass kostete ihn 15 Rt. Er durfte ein kleineres Gepäckpferd u. einen Jungen mitbringen. Der Arkebusier hatte ebenfalls Pferd, Degen u. Pistolen mitzubringen, durfte aber ein 2. Pferd nur halten, wenn er v. Adel war. Für Brust- u. Rückenschild musste er 11 Rt. zahlen. Der Infanterist brachte den Degen mit u. ließ sich für das gelieferte Gewehr einen Monatssold im ersten halben Jahr seines Dienstes abziehen. Bei der Auflösung des Regiments erhielten die Soldaten sämtl. Waffen mit einem Drittel des Ankaufspreises vergütet, falls der Infanterist noch nicht 6 Monate, der Kavallerist noch nicht 10 Monate gedient hatte; andernfalls mussten sie die Waffen ohne jede Vergütung abliefern. Der Kürassier erhielt für sich u. seinen Jungen täglich 2 Pfd. Fleisch, 2 Pfd. Brot, 1/8 Pfd. Butter oder Käse u. 3 „Pott“ [1 Pott = 4 Glas = 0, 96 Liter] Bier. Arkebusier u. Infanterist bekamen die Hälfte. Die tägliche Ration betrug 12 Pfd. Heu, Gerste oder Hafer je nach den Vorräten. An das Kommissariat musste der Kürassier für Portion u. Ration monatlich 7 Rt., an den Wirt im eigenen oder kontribuierenden Land musste der Kürassier 5, der Unteroffizier 4, der Sergeant 3, Arkebusier u. Infanterist 2 1/2 Rt. zahlen. Im besetzten Land, das keine Kontributionen aufbrachte, wurde ohne Bezahlung requiriert. Ein Teil des Handgeldes wurde bis zum Abschied zurückbehalten, um Desertionen zu verhüten, beim Tode wurde der Teil an die Erben ausbezahlt. Kinder u. Witwen bezogen einen sechsmonatlichen Sold.

[12] Calenberg [Kr. Springe]; HHSD II, S. 91ff.

[13] Generalfeldzeugmeister: Der Generalfeldzeugmeister war Befehlshaber der dritten, wenn auch teilweise gering geschätzten Truppengattung, der Artillerie; bei Beförderungen wurden die vergleichbaren Ränge bei der Kavallerie, dann der Infanterie bevorzugt: Der Rang umfasste das Kommando über Artillerie. Ihrem Befehlshaber fielen die sogenannten „Glockengelder“  [Geld, womit eine eroberte Stadt, die sich vom groben Geschütze hat beschießen lassen, ihre Glocken und ihr Kupfergeschirr, welches alles herkömmlich der Artillerie des Eroberers heimfällt, wieder erkaufen oder einlösen muß. KRÜNITZ, Enzyklopädie Bd. 19, S. 192], zu, wenn man während der Belagerung etwa bei Sturmläufen hatte die Glocken läuten lassen, was nach dem „Recht“ des Siegers 12.000 fl. [zum Vergleich: 1634 wurde ein Bauernhof mit 8.-1.000 fl., ein  kleines Schloss mit 4000 fl. veranschlagt; MATHÄSER, Friesenegger, S. 51] und mehr sein konnte. Vgl. auch HOCHEDLINGER, Des Kaisers Generäle. Ihm unterstanden die Schanzmeister und die Brückenmeister, zuständig für Wege-, Brücken-, Lager- und Schanzenbau sowie die Anlage von Laufgraben vor Festungen.

[14] Alfeld; HHSD II, S. 5f.

[15] Kompanie: Eine Kompanie zu Fuß (kaiserlich, bayerisch und schwedisch) umfasste von der Soll-Stärke her 100 Mann, ihre Ist-Stärke lag jedoch bei etwa 70 Mann, eine Kompanie zu Pferd bei den Bayerischen 200 Mann, den Kaiserlichen 60 Mann, den Schwedischen 80 Mann. Geführt wurde die Fußkompanie von einem Hauptmann, die berittene Kompanie von einem Rittmeister. Vgl. TROUPITZ, Kriegs-Kunst. Vgl. auch „Kornett“, „Fähnlein“, „Leibkompanie“.

[16] Regiment: Größte Einheit im Heer: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl., eines Reiterregiments von 1200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obrist-Leutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim von Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm von Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.

[17] Obrist: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern – 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben – , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen, gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nicht anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S.388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide.  II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte Bd. 1, S. 413ff.

[18] Kürassier: Kürisser, Kyrisser, Corazzen (franz. Cuirasse für Lederpanzer (cuir = Leder). Die Kürassiere waren die älteste, vornehmste – ein gerade daher unter Adligen bevorzugtes Regiment –  und am besten besoldete Waffengattung. Sie gehörten zu den Eliteregimentern, der schweren Reiterei, deren Aufgabe im Gefecht es war, die feindlichen Linien zu durchbrechen, die Feinde zur Flucht zu nötigen und damit die Schlacht zu entscheiden. Sie trugen einen geschwärzten Trabharnisch (Brust- und Rückenharnisch, den „Kürass“), Ober- und Unterarmzeug, eiserne Stulphandschuhe, Beinschienen und Stulpstiefel mit Sporen, Schwert oder Säbel und zwei lange Reiterpistolen, die vor dem Aufsitzen gespannt wurden. Im späten 16. Jahrhundert wurde es in der schweren Reiterei üblich, einen knielangen Küriss ohne Unterbeinzeug zu tragen. Der Kürass wurde mit 15 Rt. veranschlagt. SKALA, Kürassiere; WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd. Nach LICHTENSTEIN, Schlacht, S. 42f., musste ein dänischer Kürassier mit einem mindestens16 „Palmen“ [1 Palme = 8, 86 cm] hohen Pferd, Degen u. Pistolen antreten. Der Kürass kostete ihn 15 Rt. Er durfte ein kleineres Gepäckpferd u. einen Jungen mitbringen. Der Arkebusier hatte ebenfalls Pferd, Degen u. Pistolen mitzubringen, durfte aber ein 2. Pferd nur halten, wenn er v. Adel war. Für Brust- u. Rückenschild musste er 11 Rt. zahlen. Der Infanterist brachte den Degen mit u. ließ sich für das gelieferte Gewehr einen Monatssold im ersten halben Jahr seines Dienstes abziehen. Bei der Auflösung des Regiments erhielten die Soldaten sämtl. Waffen mit einem Drittel des Ankaufspreises vergütet, falls der Infanterist noch nicht 6 Monate, der Kavallerist noch nicht 10 Monate gedient hatte; andernfalls mussten sie die Waffen ohne jede Vergütung abliefern. Der Kürassier erhielt für sich u. seinen Jungen täglich 2 Pfd. Fleisch, 2 Pfd. Brot, 1/8 Pfd. Butter oder Käse u. 3 „Pott“ [1 Pott = 4 Glas = 0, 96 Liter] Bier. Arkebusier u. Infanterist bekamen die Hälfte. Die tägliche Ration betrug 12 Pfd. Heu, Gerste oder Hafer je nach den Vorräten. An das Kommissariat musste der Kürassier für Portion u. Ration monatlich 7 Rt., an den Wirt im eigenen oder kontribuierenden Land musste der Kürassier 5, der Unteroffizier 4, der Sergeant 3, Arkebusier u. Infanterist 2 1/2 Rt. zahlen. Im besetzten Land, das keine Kontributionen aufbrachte, wurde ohne Bezahlung requiriert. Ein Teil des Handgeldes wurde bis zum Abschied zurückbehalten, um Desertionen zu verhüten, beim Tode wurde der Teil an die Erben ausbezahlt. Kinder u. Witwen bezogen einen sechsmonatlichen Sold.  Zu den schwedischen Kürassierregimentern vgl. die Bestimmungen in der Kapitulation für Efferen, Adolf Theodor [Dietrich], genannt Hall => „Miniaturen“. Des Öfteren wurden Arkebusierregimenter in Kürassierregimenter umgewandelt, falls die notwendigen Mittel vorhanden waren.

[19] Arkebusier: Leichter, mit einer Arkebuse bewaffneter Reiter, eigentlich berittener Infanterist (der zum Gefecht absaß). Die Arkebuse (später Karabiner genannt) war ein kurzes Gewehr, eine Waffe für bis zu über 100 g schwere Kugeln, die in freiem Anschlag verwendbar war; bei der Infanterie als Handrohr, Büchse oder Arkebuse, bei der Kavallerie als Karabiner oder Faustrohr (Pistole mit Radschloss). Sie erhielt ihren Namen vom hakenförmigen Hahn der Luntenklemme, der das Pulver in der Zündpfanne entzündete. Gerüstet war der Arkebusier mit einem Kürass aus schussfreiem Brust- und Rückenstück (dieses wurde mit 11 Rt. veranschlagt) oder auch nur dem Bruststück. Seitenwehr war ein kurzer Haudegen, in den Sattelhalftern führte er 1 – 2 Pistolen. Er wurde zumeist in kleineren Gefechten oder für Kommandounternehmen eingesetzt. In den Schlachten sollten sie die Flanken der eigenen angreifenden Kürassiere decken und in die von ihnen geschlagenen Lücken eindringen. Er erhielt als Verpflegung die Hälfte dessen, was dem Kürassier zustand, zudem auch weniger Sold. Vgl. ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 464 ff. Des öfteren wurden Arkebusierregimenter, wenn die Mittel vorhanden waren, in Kürassierregimenter umgewandelt.

[20] Bagage: Gepäck; Tross. „Bagage“ war die Bezeichnung für den Gepäcktrain des Heeres, mit dem die Soldaten wie Offiziere neben dem Hausrat auch ihre gesamte Beute abtransportierten, so dass die Bagage während oder nach der Schlacht gern vom Feind oder von der eigenen Mannschaft geplündert wurde. Auch war man deshalb darauf aus, dass in den Bedingungen bei der freiwilligen Übergabe einer Stadt oder Festung die gesamte Bagage ungehindert abziehen durfte. Manchmal wurde „Bagage“ jedoch auch abwertend für den Tross überhaupt verwendet, die Begleitmannschaft des Heeres oder Heeresteils, die allerdings keinen Anspruch auf Verpflegungsrationen hatte; etwa 1, 5 mal (im Anfang des Krieges) bis 3-4mal (am Ende des Krieges) so stark wie die kämpfende Truppe: Soldatenfrauen, Kinder, Prostituierte 1.-4. Klasse („Mätresse“, „Concubine“, „Metze“, „Hure“), Trossjungen, Gefangene, zum Dienst bei der Artillerie verurteilte Straftäter, Feldprediger, Zigeuner als Kundschafter und Heilkundige, Feldchirurg, Feldscherer, Handwerker, Sudelköche, Krämer, Marketender, -innen, Juden als Marketender, Soldatenwitwen, invalide Soldaten, mitlaufende Zivilisten aus den Hungergebieten, ehemalige Studenten, Bauern und Bauernknechte, die während der schlechten Jahreszeit zum Heer gingen, im Frühjahr aber wieder entliefen, Glücksspieler, vor der Strafverfolgung durch Behörden Davongelaufene, Kriegswaisen etc. KROENER, „ … und ist der jammer nit zu beschreiben“; LANGER, Hortus, S. 96ff.

[21] Escherde: Groß und Klein Escherde, Ortsteile der Gemeinde Nordstemmen [LK Hildesheim].

[22] Erichsburg [Gem. Hunnesrück, Kr. Einbeck]; HHSD II, S. 141.

[23] Poppenburg [Kr. Alfeld]; HHSD II, S. 384.

[24] Rössing [Gem. Nordstemmen].

[25] Calenberg [Kr. Springe]; HHSD II, S. 91ff.

[26] Kornett: Ein Kornett war die kleinste Einheit der Reiterei mit eigenen Feldzeichen, entspricht der Kompanie; 1 berittene Kompanie hatte in der kursächsischen Armee ca. 125 Pferde, 1 schwedische Reiterkompanie umfasste in der Regel 80 Mann. Der Kornett erhielt ca. 50 fl. Monatssold. => Fähnrich; Fahne.

[27] Göttingen; HHSD II, S. 178ff.

[28] Hildesheim; HHSD II, S. 228ff.

[29] Dragoner (frz. dragon): leichter Reiter, der auch zu Fuß focht, benannt nach den mit Drachenkopf (dragon) verzierten Reiterpistolen, nach KEITH, Pike and Shot Tactics, S. 24, aus dem Holländischen „dragen“ bzw. „tragen“. Der Dragoner war ein berittener Infanterist (der zum Gefecht absaß), da das Pferd zu schlecht war, um mit der Kavallerie ins Gefecht reiten zu können. Berneck, Geschichte der Kriegskunst, S. 136. Auch äußerlich war der Dragoner nicht vom Infanteristen zu unterscheiden. Zudem verfügte in der schwedischen Armee 1631/32 etwa nur die Hälfte der Dragoner überhaupt über ein Pferd. Oft saßen daher zwei Dragoner auf einem Pferd. Falls überhaupt beritten, wurden die Dragoner als Vorhut eingesetzt, um die Vormarschwege zu räumen und zu sichern. Zum Teil wurden unberittene Dragoner-Einheiten im Kampf auch als Musketiere eingesetzt. „Arbeiter zu Pferd“ hat man sie genannt. Eine Designation vom 13.7.1643 über die Verwendung des Werbegeldes bzw. die Abrechnung für einen Dragoner stellt 44 Gulden 55 Kreuzer in Rechnung. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd.

[30] JÜRGENS, Chronik, S. 419f. Jürgens datiert nach dem alten Stil.

[31] Escherde: Groß und Klein Escherde, Ortsteile der Gemeinde Nordstemmen [LK Hildesheim].

[32] Erichsburg [Gem. Hunnesrück, Kr. Einbeck]; HHSD II, S. 141.

[33] Poppenburg [Kr. Alfeld]; HHSD II, S. 384.

[34] Göttingen; HHSD II, S. 178ff.

[35] Hildesheim; HHSD II, S. 228ff.

[36] JÜRGENS, Chronik, S. 420f. Jürgens datiert nach dem alten Stil.

[37] Obristwachtmeister: Der Obristwachtmeister mit einem monatlichen Sold von 50 fl. entsprach vom Rang her dem Major in der schwedischen Armee. Er sorgte für die Ausführung der Anordnungen und Befehle des Obristen und Obristleutnants. Im Frieden leitete er die Ausbildung der Soldaten und war verantwortlich für die Regimentsverwaltung. Im Krieg sorgte er für Ordnung auf dem Marsch und im Lager, beaufsichtigte die Wach- und Patrouillendienste und stellte die Regimenter in Schlachtordnung. Zudem hatte er den Vorsitz im Kriegs- und Standgericht.

[38] Hollenbach [Gem. Mulfingen, Hohenlohekr.]; HHSD VI, S. 357.

[39] Weikersheim [Main-Tauber-Kr.]; HHSD VI, S. 860ff.

[40] KLEINEHAGENBROCK, Hohenlohe, S. 112.

[41] Hohebach [Gem. Dörzbach, Hohenlohekr.]; HHSD VI, S. 347.

[42] Kirchberg an der Jagst [LK Schwäbisch Hall]; HHSD VI, S. 400f.

[43] Langenburg [LK Schwäbisch Hall]; HHSD VI, S. 448f.

[44] Schillingsfürst, unter Kupferzell [Hohenlohekr.]; HHSD VI, S. 436.

[45] KLEINEHAGENBROCK, Hohenlohe, S. 113.

[46] Stachenhausen, heute Ortsteil von Ingelfingen [Hohenlohekreis].

[47] Dörrenzimmern, heute Ortsteil von Ingelfingen [Hohenlohekreis].

[48] KLEINEHAGENBROCK, Hohenlohe, S. 115ff.

[49] Grundlegend ist hier ALBRECHT, Maximilian I.

[50] SALIS-SOGLIO, General Hans Wolf von Salis, S. 46.

[51] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 179f.

[52] Owingen [Bodenseekreis].

[53] Fürstenberg-Mößkirch [Fürstenberger], Friedrich Rudolf Graf v. [23.4.1602-26.10.1655 in Datschitz].

[54] Bondorf [LK Böblingen]; HHSD VI, S. 103.

[55] Bambergen, heute Ortsteil von Überlingen [Bodenseekreis].

[56] Vogtei: 1. Schutzvogtei über ein Bistum, Stift oder Kloster auf deren Besitz, 2. Unterbezirk eines landesherrlichen Amtes.

[57] Hohenbodmann, heute Ortsteil von Owingen [Bodenseekreis].

[58] Fuder: 1 Überlinger Fuder: 11, 6 Hektoliter.

[59] Exorbitantien: Verstöße, Verfehlungen, Ausschreitungen. Stadtarchiv Nördlingen Kriegsakten 1634/II, fol. 186: „Ordnung. Wie es mit der Verpflegung / deren Soldaten zu Roß vnd Fuß / Welche im heyligen Röm: Reich in den Quartiren vnd Quarnisonen in Ihrer Kays: Majest: dienst sich befinden / observirt vnd gehalten werden solle“, ausgestellt von Gallas, Heilbronn, 1634 X 04. Wider dise verordnete verpflegung sollen die Stände vnd deren Vnderthanen / weder von den Obristen / noch deren vnderhabende Officirern oder Soldaten zu Roß vnd Fuß / durch gewalt oder sonsten auff einigerley weiß noch wege getriben vnd beschwert werden. Da auch dergleichen durch Officirer oder gemeine Soldaten beschehen / oder durch betrohung vnnd würckliche thätlichkeiten gesucht werden wolte: So ist ihnen Ständten vnd deren Vnderthanen hiemit erlaubt / wie nicht wenigers auch die straiffenden partheyen / so in: oder ausserhalb der Quartier vnd auff den strassen rauben / plündern / vnd andere Exorbitantien verüben / so gut sie können vnd mögen / in verhafft zu nemmen / vnd ein solches gehöriger orten zu berichten / damit wegen deren abstraff vnd aller vngelegenheiten verhütung die verfügung gethan werden mögen. Desgleichen wurde das Ausreiten mit Ober- u. Untergewehr aus den Quartieren oder das Einfallen in andere Quartiere mit Strafen an Leib u. Leben bedroht. Über Tillys Soldaten wird im Frühjahr 1626 in der Goldenen Aue berichtet: Seine Truppen „sind anfänglich gar fromm gewesen und haben sich bedeuten lassen, dann aber schlimmer und ärger geworden, haben endlich kein gut Wort mehr gegeben, sich selber Quartier genommen, alles aufgezehret, Kisten und Kasten aufgebrochen und aus Häusern, Kirchen, Böden, Kammern und Ställen alles geraubt und mitgenommen“. HILLER,  Heringen, S. 127. Vgl. auch ZEITFUCHS, Stolberg, S. 271f., über die Truppen Bindtaufs 1626: „Doch war hiebey keine Ordre, was man denen Soldaten oder Officiern geben sollte / sondern ein jeder forderte alles mit der Schwere nach eignen Gefallen. Was für Müh / Unlust und Beschwerligkeit / ja auch Hunger / die Bürger wegen dieser Einquartirung ausgestanden / ist nicht genug zu beschreiben. Denn etliche wöchentlich zu 10. 15. ja auch zu 25. Thalern und wohl darüber geben müssen / daß es manchem Bürger die Zeit / da sie hier gelegen / 100. 200. 300. ja wohl 500. Gülden gekostet; wie es denn auch nach Abzug derselben der Stadtschreiber Schüßler aus der Roll zu Rathhause insgesamt überschlagen / da diese Einqvartirung weit über 30000. Gülden gestanden. Ja da sie nur einer Witbe 486. Gülden 9. Gr. 5. Pf. gekostet / so ist leicht daraus abzunehmen / was der gesamten Bürgerschafft auffgangen sey. Welche denn so wohl als das Rathhaus gäntzlich erschöpfet / daß mancher Bürger von Hauß und Hof gejaget worden / auch musten etliche wie die Hunde von den Soldaten sich schlagen und prügeln lassen. Und weil sonderlich auch Pest und eine grosse Theurung anfiel / daß ein Scheffel Rocken 2. Thaler / 1. Scheffel Gersten 2. Gülden oder 2. Thaler und der Hafer 16. Groschen galt / war bey manchem Bürger nichts mehr übrig / als das liebe Leben. Ja da fast gantz und gar nichts mehr zum besten / wurde E. E. Rath gezwungen / etliche Haupt-Verschreibungen ihres Einkommens zu versetzen / und zu Sangerhausen und anderswo etzliche 100. Gülden darauff zu borgen / dafür sie Wein / Rocken und Hafer kauffen musten / damit biß zum Aufbruch die Soldateska zu unterhalten / welcher / nachdem sie 22. Wochen hier gelegen / den 13. Julij erst erfolget. In solcher Zeit wurde nun nicht allein alles / was in der Stadt war / aufgezehret / sondern es kam auch noch dieses hinzu / daß / weil die Reuter mit den Pferden fast alle Grasung vor den Thoren abgehütet hatten / die Bürger das meiste Vieh abstehen musten / welches so wohlfeil ward / daß man eine Kuhe um 4. Güld. kauffen konnte / dadurch dann die Bürger vollends um das ihrige kom̃en sind“. Im März 1634 schrieb Reichskanzler Oxenstierna: „Der General könne nur dann ehrlich leben, wenn er sein angewiesenes bestimmtes Quartier habe, woraus er das Nötige beziehe. Die Generale seyen dazu meist homines von der Fortune, die ihren Staat anders nicht führen könnten, auch weder Land noch Leute hätten, und wenn sie es schon besässen, so sey ihnen nicht zuzumuthen, davon zu leben und dabei zu dienen, sie müssten dann selnst mit Desordre leben. Der General könne also den Obersten oder Soldaten, wenn er auch auf diese Weise lebe, nicht strafen: der Oberst müsse also entweder betteln  o d e r  d i e  Q u a r t i e r e   m i ß b r a u c h en.  E s  s e y e n  L e u t e,  d i e  n i c h t  a l l e i n  amore patriae et libertatis  d i e n t e n,  s o n d e r n  e t w a s  z u  g e w i n n e n. Der gemeine Reiter könne nicht leben von seiner Gage; gleichwohl habe kein Regiment nach des Königs Tod ‚meutenirt’. Die Noth zwinge sie zum Rauben; dieß missbrauchten also die leichtfertigen Vögel. Man müsse also den Soldaten bezahlen, dann werde das Andere selbst fallen. Wolle man alle Exorbitantien gleich mit Henken strafen, so sey es schwer, die Hände mit solchem Blut zu besudeln, da der Soldat nicht zu leben habe. Erfolge die Bezahlung – sagte Oxenstierna und er statuiere dann bei den Exorbitantien doch kein Exempel, so solle man von ihm sagen, er habe gelogen wie ein leichtfertiger Vogel !“. SODEN, Gustav Adolph Bd. 2, S. 91.

[60] Hagnau [Bodenseekreis].

[61] SEMLER, Tagebücher, S. 121f.

[62] Wratislaw II. Graf v. Fürstenberg [1600 – 27.5.1642]. Vgl. auch die Erwähnungen bei HARRACH, Diarien.

[63] Ravensburg [LK Ravensburg]; HHSD VI, S. 644ff.

[64] insolentien: Unverschämtheiten, Beleidigungen, Grobheiten; Ungebührlichkeiten.

[65] SEMLER, Tagebücher, S. 122.

[66] Salem [Bodenseekr.]; HHSD VI, S. 684f.

[67] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 59f.

[68] Pfaffenhofen, ausgegangener Ort bei Owingen.

[69] WEECH, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 37.

[70] Markdorf [Bodenseekr.]; HHSD VI, S. 511f.

[71] SEMLER, Tagebücher, S. 122f.

[72] Vgl. LAHRKAMP, Werth.

[73] RIEZLER, Geschichte Baierns Bd. 5, S. 454. LAHRKAMP, Werth, S. 29.

[74] Vgl. JENDRE, Diplomatie und Feldherrnkunst.

[75] Deggendorf; HHSD VII, S. 132ff.

[76] Vgl. REBITSCH, Wallenstein; MORTIMER, Wallenstein (ab Februar 2012 auch in dt. Übersetzung).

[77] Furth i. Wald [LK Cham]; HHSD VII, S. 221f.

[78] Pilsen [Plzeň]; HHSBöhm, S. 444ff.

[79] Plattling [LK Deggendorf]; HHSD VII, S. 588f.

[80] Geltolfing [LK Straubing-Bogen].

[81] Aiterhofen [LK Straubing-Bogen].

[82] Straubing; HHSD VII, S. 723ff.

[83] Kürassier: Kürisser, Kyrisser, Corazzen (franz. Cuirasse für Lederpanzer (cuir = Leder). Die Kürassiere waren die älteste, vornehmste – ein gerade daher unter Adligen bevorzugtes Regiment –  und am besten besoldete Waffengattung. Sie gehörten zu den Eliteregimentern, der schweren Reiterei, deren Aufgabe im Gefecht es war, die feindlichen Linien zu durchbrechen, die Feinde zur Flucht zu nötigen und damit die Schlacht zu entscheiden. Sie trugen einen geschwärzten Trabharnisch (Brust- und Rückenharnisch, den „Kürass“), Ober- und Unterarmzeug, eiserne Stulphandschuhe, Beinschienen und Stulpstiefel mit Sporen, Schwert oder Säbel und zwei lange Reiterpistolen, die vor dem Aufsitzen gespannt wurden. Im späten 16. Jahrhundert wurde es in der schweren Reiterei üblich, einen knielangen Küriss ohne Unterbeinzeug zu tragen. Der Kürass wurde mit 15 Rt. veranschlagt. SKALA, Kürassiere; WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd. Nach LICHTENSTEIN, Schlacht, S. 42f., musste ein dänischer Kürassier mit einem mindestens16 „Palmen“ [1 Palme = 8, 86 cm] hohen Pferd, Degen u. Pistolen antreten. Der Kürass kostete ihn 15 Rt. Er durfte ein kleineres Gepäckpferd u. einen Jungen mitbringen. Der Arkebusier hatte ebenfalls Pferd, Degen u. Pistolen mitzubringen, durfte aber ein 2. Pferd nur halten, wenn er v. Adel war. Für Brust- u. Rückenschild musste er 11 Rt. zahlen. Der Infanterist brachte den Degen mit u. ließ sich für das gelieferte Gewehr einen Monatssold im ersten halben Jahr seines Dienstes abziehen. Bei der Auflösung des Regiments erhielten die Soldaten sämtl. Waffen mit einem Drittel des Ankaufspreises vergütet, falls der Infanterist noch nicht 6 Monate, der Kavallerist noch nicht 10 Monate gedient hatte; andernfalls mussten sie die Waffen ohne jede Vergütung abliefern. Der Kürassier erhielt für sich u. seinen Jungen täglich 2 Pfd. Fleisch, 2 Pfd. Brot, 1/8 Pfd. Butter oder Käse u. 3 „Pott“ [1 Pott = 4 Glas = 0, 96 Liter] Bier. Arkebusier u. Infanterist bekamen die Hälfte. Die tägliche Ration betrug 12 Pfd. Heu, Gerste oder Hafer je nach den Vorräten. An das Kommissariat musste der Kürassier für Portion u. Ration monatlich 7 Rt., an den Wirt im eigenen oder kontribuierenden Land musste der Kürassier 5, der Unteroffizier 4, der Sergeant 3, Arkebusier u. Infanterist 2 1/2 Rt. zahlen. Im besetzten Land, das keine Kontributionen aufbrachte, wurde ohne Bezahlung requiriert. Ein Teil des Handgeldes wurde bis zum Abschied zurückbehalten, um Desertionen zu verhüten, beim Tode wurde der Teil an die Erben ausbezahlt. Kinder u. Witwen bezogen einen sechsmonatlichen Sold.  Zu den schwedischen Kürassierregimentern vgl. die Bestimmungen in der Kapitulation für Efferen, Adolf Theodor [Dietrich], genannt Hall => „Miniaturen“. Des Öfteren wurden Arkebusierregimenter in Kürassierregimenter umgewandelt, falls die notwendigen Mittel vorhanden waren.

[84] Schlachtordnung.

[85] Regensburg; HHSD VII, S. 605ff.

[86] Cham [LK Cham]; HHSD VII, S. 124ff.

[87] Amberg; HHSD VII, S. 20ff.

[88] Neumarkt i. d. OPf.; HHSD VII, S. 505f.

[89] ENGERISSER, Von Kronach, S. 210ff.

[90] SALIS-SOGLIO, General Hans Wolf von Salis, S. 46f.

[91] Klingen, heute Stadtteil von Aichach [LK Aichach-Friedberg].

[92] Trostberg [LK Traunstein].

[93] Nöringen ?

[94] Landau a. d. Isar [LK Landau/I., NB]; HHSD VII, S. 384f.

[95] Braunau a. Inn; HHSÖ I, S. 24ff.

[96] SALIS-SOGLIO, General Hans Wolf von Salis, S. 47.

[97] Ingolstadt; HHSD VII, S. 326ff.

[98] Wülzburg [Stadt Weißenburg i. Bayern]; HHSD VII, S. 835f.

[99] Weißenburg i. Bayern [LK Weißenburg-Gunzenhausen]; HHSD VII, S. 799ff.

[100] Freising; HHSD VII, S. 209ff.

[101] SALIS-SOGLIO, General Hans Wolf von Salis, S. 49.

[102] Waldmünchen [LK Cham]; HHSD VII, S. 785.

[103] Rötz [LK Cham], HHSD VII, S. 649.

[104] Neuburg a. d. Donau [LK Neuburg-Schrobenhausen]; HHSD VII, S. 497ff.

[105] Schwandorf i. Bay. [LK Schwandorf]; HHSD VII, S. 684.

[106] Kronach [LK Kronach]; HHSD VII, S. 375f.

[107] ENGERISSER, Von Kronach, S. 258.

[108] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 28.

[109] Vgl. die Erwähnungen bei ENGERISSER; HRNČİŘİK, Nördlingen 1634. Schlacht bei Nördlingen am 5./6.9.1634 zwischen den kaiserlich-ligistischen Truppen unter Ferdinand (III.) von Ungarn und spanischen Kontingenten unter dem Kardinal-Infanten Fernando auf der einen Seite und dem schwedischen Heer unter Feldmarschall Gustav Horn, der in eine 7 Jahre dauernde Gefangenschaft geriet, und Bernhard von Weimar auf der anderen. Die Schwedisch-Weimarischen verloren nicht allein die Schlacht, etwa 8.000-10.000 Tote und 3.000-4.000 Verwundete – auf kaiserlicher Seite waren es 1.200 Tote und 1.200 Verwundete – , sondern mit ihr auch den Einfluss in ganz Süddeutschland, während der französische Einfluss zunahm. Vgl. die ausführliche Darstellung bei  ENGERISSER; HRNČIŘĺK, Nördlingen 1634 (die detaillierteste Darstellung der Schlacht); STRUCK, Schlacht, WENG, Schlacht. Vgl. den lat. Bericht »Pugna et victoria ad Nordlingam«, der den protestantischen Ständen zuging; Staatsarchiv Bamberg B 48/145, fol. 74 (Abschrift). Zur französischen Sicht vgl. den Avis Richelieus, 1634 IX 11; HARTMANN, Papiers de Richelieu, Nr. 288.

[110] Salem [Bodenseekr.]; HHSD VI, S. 684f.

[111] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 59f.

[112] Muskete: Die 1, 5 – 2 mm dicken Brustharnische der Pikeniere boten keinen ausreichenden Schutz gegen Musketenkugeln, die mit 300 m/sec noch auf 40 Meter den Harnisch und seinen Träger durchschlugen und ihm meist tödliche Verletzungen zufügten. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 79, 156. Bei einer Schussentfernung von 100 m wird der Brustpanzer noch durchschlagen, in der Regel blieb aber die Kugel im Körper zurück und fügt dem Getroffenen schwere Verletzungen zu. Bei einer Entfernung von 200 m wird der Panzer zwar nicht mehr durchschlagen, der Getroffene erleidet aber schwere Prellungen. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 79f. Vgl. auch EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 59ff.

[113] SEMLER, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 85.

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