Miehr [Mier, Mühr, Meir, Meyer], Hans Georg von

Miehr [Mier, Mühr, Meir, Meyer], Hans Georg von, Obrist [ – 5.8.1644 vor Freiburg] Miehr[1] stand als Obrist[2] in kurbayerischen Diensten. Am 26.7.1638 hielt der Benediktinerabt von St. Georgen im Schwarzwald,[3] Georg Gaisser [1595-1655],[4] in seinen Aufzeichnungen fest: „Es war in das Schwarzwaldgebiet von General Götz Kommissar[5] N. Molitor beordert, um Aushebungen für die Verteidigung des Vaterlandes unter den Landsleuten zu veranstalten und Proviant aufzuerlegen. Dieser war am vergangenen Samstag (24. Juli) hierher gekommen und hatte erst heute einige von den benachbarten Ständen in den „Wilden Mann“ berufen. Es erschienen der Probst[6] von Waldkirch,[7] die Fürstenberger Beamten, der Stadtschreiber von Villingen[8] und mein Amtmann.

Kaum hatte man sich getrennt, als ein anderer Bote von einem N. Mier,[9] Kommandant zu Triberg,[10] geschickt, der mich durch ein Schreiben des Generals Götz auf Morgen nach Triberg beruft, um über die Bereitstellung von Verproviantierung der nach Waldshut[11] geschickten Soldaten zu verhandeln. Daher berief ich den Amtmann zurück und wies ihn an, am kommenden Tag abzureisen“.[12]

Das Regiment plünderte vom 17. bis 22.6.1641 zusammen mit den Regimentern Winterscheid und Mercy Theuern,[13] Lengenfeld,[14] Schnaittenbach[15] und Haselmühl[16] in der Oberen Pfalz.[17]

Der Kriegsteilnehmer und spätere Kommandant von Weiden,[18] Augustin von Fritsch [1599 – 1662],[19] erwähnt Miehr anlässlich der vergeblichen Belagerung Göttingens[20] 1641 durch Piccolomini:[21] „von dannen sein wür vf Einböckh[22] gezogen, selbiges weiln es ein Vösster Plaz, mit einen schönen wahl einer Mauer vnnd zweyen Wassergräben vmbgeben, auch 6. Compagl.[23] zu Fueß vnnd 2. zu pferdt darinnen gelegen, auch sich anfangs dapfer gewörth, nach dem wür aber ganz an Irem eussersten graben khommen, auf sie Feuer einwerffen greulichen schaden gethan, daß in einem Tag 230. heuser abgebrent worden, daryber sie angefangen zu Parlementiren, vnnd sein mit sackh vnd Backh abgezogen, nacher solchem haben wür auch daß Vösste Schloß Spiegelsperg[24] eingenommen, von dannen sein wür vf Northeimb,[25] selbiges auch pr. Accord[26] eingenommen, von dannen sein wür vf Göttingen[27] gangen, selbiges formaliter belägert, vnnd hat guete stöß daruor geben, wie es mich ebenmäßig betroffen, in dem ich vnd der Obriste Meir [Miehr; BW], die letzte retuten[28] nechst am Thor, gelegt, alß nun der Tag angebrochen, ist herr Obrist Mier mit der ganzen Mannschafft zurückh, vnnd in die nechste Schanz gangen, mich aber gebetten, ich solte mit mit 40. Mann in dieser retuten verbleiben, vnnd ob es mir wohl alß Obristleütl.[29] nicht gebürth hette, in einem so schlechten Posto zuuerbleiben, sondern hette einen Leütenant[30] oder Fendrich[31] gebürth, in betrachtung daß nur 25. Mann in der retuten Plaz gehabt, die ybrigen 15. Mann neben einen haubtmann[32] Niclaß von Goltischen [Gold v. Lampoding; BW] Regimment,[33] sein hinter der retuten in den lauffgraben gebliben, hab ichs doch dem Obristen zu gefallens gethan, vnnd mit 25. Mann wie schon gedacht, neben dem haubtmann Mauil, von meines Obristen Regimment, vnd einen Leütenant von Goltischen Regimment Mober genant, gebliben, nach dem es nun ein baar stundt tag gewesen, ist ein weib mit Brandtwein[34] khommen, da ich dann 2. Ducaten[35] den Soldaten zuuerdrinckhen geben, darnach befolchen, solten fleissig achtung geben, da es nun vngefehr vmb 10. Vhr gewesen, ist der Obristwachtmaister[36] Kermreutter [Wilhelm Balthasar v. Kürnreiter; BW] zu mir khommen, abgestigen, vnd gefragt, weiln Freytag seye, ob ich Fisch hette, darauf ich mit ia geantworttet, vnnd ist eben mein Kerl mit dem Körb, darinnen daß Essen gewesen, ankhommen, mein Jung einer aber, mit dem Trinckhen in etwas zurück gebliben, nun habe ich allezeit die halbe Mannschafft in bereitschafft stehen lassen, alß ich nun meinen Jungen mit den flaschen rueffen lassen, hat der Feindt mit 5. Stückhen auf mein retuten Fewer geben lassen, da dann meine Schiltwacht angefangen zu rueffen, der Feindt, der Feindt felt auß, ist alsobalden der Kermreutter vf sein Pferdt geseßen, vnnd zu seiner Troppen, welche vf 300. Schrütt zurückh bey einer Mühl, gestandten, geritten, darauf dann Erstlich 500. Pferdt khommen, vnnd neben meinen Possto Vorbey gangen, vnnd gleich auf gedachten Kermreutter zue, denselben chargirt,[37] vnnd yber das wasser gejagt, Von dannen sein sie gegen deß Erzherzogs [Leopold Wilhelm;[38] BW] haubtquartier zuegangen, daß Regimment, welches die haubtwach gehabt, ins Quartier hinein gejagt, gleich alß die Reutter herauß vnd Vor mir vorbey gangen, habe ich meinen Mußquetirn[39] Verbotten, vf dieselben nicht fewer zugeben, dann eß würdt balt, wie ich eracht, waß anders khommen, wie auch geschechen, da ich dann khaumb außgeredt, sein 700. Mann zu Fueß, in Vollen lauff auf mich zuegangen, da ich dann meinen Mußquetirn befolchen, feuer zugeben, solten sich nicht ybereyllen, vnd fein Niderschiessen, welches auch geschechen, Vnnd ob zwar der Obrist Mier Versprochen, mich zu entsezen, ist doch solches nicht geschechen, sondern hat seine Possten selbsten Verlaßen, diese Gesellen aber haben sich  meiner retuten alsobalden genähert, Vnnd handtgranaten[40] hinein geworffen, da dann zwey Soldaten dauon getroffen, vnnd meinem Veldtscherer,[41] welcher beym Feuer geseßen, den Bauch von einander geschlagen, alß meine wenige Soldaten gesehen, daß vnser entsaz seine schanz verlassen, sein sie auch von hinden hinauß yber die Prusstwöhr gesprungen, da ich dann durch einen rothen Rockh geschossen“.[42] Fritsch geriet in Gefangenschaft, die Belagerung Göttingens wurde abgebrochen.

Im November 1642 scheint Miehr bei dem Versuch der Erstürmung Rottweils[43] anwesend gewesen zu sein.[44]

Bis zum 13.6.1643 stand Miehrs Regiment wieder in der Oberen Pfalz. In der Schlacht bei Freiburg[45] vom 3.-5.8.1644 ist Miehr gefallen.[46] Der Salemer[47] Zisterziensermönch Sebastian Bürster [? -1649][48] schreibt in seiner Chronik unter 1644 über die Ereignisse nach der Schlacht bei Freiburg im Breisgau,[49] wobei er eine zeitgenössische Flugschrift[50] benützt: „Den 5. Augusti. Extract schreibens von herren obristen leutenambt[51] [Andreas; BW] von Spaur auß Villingen[52] etc. und berichte, wie daß noch zue deß feindß armada 8000 mann undern commando Duc di Anguien zum succurs[53] ankomen, gemelter feind mit ganzer macht auf die unsrigen gangen, aber dapfer repusiert[54] worden; eß ist scharpf hergangen und bederseits vil volks gebliben; der feind hat sich jezo widerumb zueruck in sein alten posten begeben, möchte wol heutigen tags widerumb ain newen scharmüzel[55] abgeben. Uff unser seiten ist obrist Kolb [Andreas Freiherr Kolb v. Reindorf [Rhaindorf]; BW], obrist Fuckher [Franz Graf Hugger; BW], obrist Meyer [Mier; BW], obrist Anschering [Josef Rupert v. Enschring; BW], zween obriste leutenambts und ettliche haubtleut[56] verwundet; eß ist uff unser seiten nit so böß abgangen, alß man villeicht spargieren[57] wird. Und in einem anderen schreiben des herrn obristen Marimont, dass eben disen tag ain rüdter auß dem läger ihme zuekomen, außsagend, daß obbemelter feind von unserseiz armada ain schanz occupiert, jedoch von den unßrigen wider recuperiert und dem feind bey 6000 mann uff der wahlstatt gebliben sey. Solches wird auch bestättiget von Reutlingen[58] vom 9. Augusti, dan alß nachdem die Bayerische uff dem berg vor Freyburg[59] verschanzt, haben sie ettliche stück geschüz hinauf gebracht, die Weinmarischen auß den eroberten schanzen getriben, welche hernach ain berg bei Offenhaußen[60] angrüffen, aber zum drüdtenmahl abgetrüben, daß sie sich wider in ihr alte posten gegen dem Rhein reteriert, in der action über 4000 mann verlohren und ain obrister neben vil officiren gefangen. Der Churbayerischen seyen uber 800 nit, darunder der generalwachtmayster[61] Caspar Merzi [Mercy; BW] und Obriste Mier todt gebliben, aber vil, unter welchen auch obrist graf Franz Fugger, in schenkel [147] verwundt, nachmals auf der partei auch 200 Weinmarische pferd nidergemacht, so hat man auch vom Weinmarischen angrüff so vil, daß der Duca di Angien seine beste deutsche völker und officier verlohren, derowegen die 4 regimenter in Franken ligende Hazfeldische soldaten auch zue den churbayerischen völkern sollen stoßen. Baßlerische zeutungen vermögen, welche sonsten ihr sach nit ring[62] machen, daß den 12. Augusti zue Breysach[63] obrist Hedtstein [Philipp Eustachius Freiherr von u. zu Hattstein; BW], ain Irlender obrister, obrister leutenambt Rheininger und zwen französische obriste leutenambt neben ettlichen capitän begraben und daß Margrafen de Morbillier, feldmarschalkleutenambt,[64] so neben 6000 soldaten vor dem bayerischen Läger bey Freyburg todt und in 1000 verwundet gebliben, nach Frankreich gefürt, und weil die Franzosen den Ginterstaler berg darvor nit übermaysteren können, alß seyen sie den 9. Augusti gegen Offenburg und der Marggrafschaft Baden zue gezogen und underwegen 300 fouragipferd weggenohmen“.[65]

[1] Vgl. die Erwähnungen bei KAPSER, Kriegsorganisation.

[2] Obrist: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern – 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben – , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen, gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nicht anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S.388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide.  II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte Bd. 1, S. 413ff.

[3] St. Georgen im Schwarzwald [LK Schwarzwald-Baar-Kreis].

[4] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 93f. Vgl. auch SCHULZ, Strafgericht.

[5] Kriegskommissar: Bevollmächtigter des Kriegsherrn zur Eintreibung von Kriegssteuern (Kontribution). Als Quartierkommissarius legte er darüber hinaus die Einquartierungen der Soldaten fest. (Der Quartiermeister bzw. Fourier sorgte dann für deren praktische Umsetzung; vgl. s. v. „Fourier“.) Der „Musterkommissarius“ führte in landesherrlichem Auftrag die Musterungen durch und überwachte die Zusammensetzung des Heeres. Musterkommissare waren bei gemeinen Soldaten wie Offizieren gleichermaßen verhasst, da sie Manipulationen und Betrügereien auf den Musterplätzen zu unterbinden suchten: Söldner erschlichen sich vielfach Sold, indem sie sich unter verändertem Namen mehrfach mustern ließen, Offiziere führten zuweilen mehr Männer in den Soldlisten, als tatsächlich vorhanden waren, um die eigene Tasche mit den überschüssigen Löhnungen zu füllen (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 120ff.). Auch hatten sie die Abdankungen und die Zusammenlegung und Neuformierung kleiner Einheiten zu überwachen.

[6] Propst (Probst): der dem Abt folgende Vorgesetzte, bei einigen Orden der Vorsteher eines Klosters, der dann den Rang eines Prälaten einnimmt und gleich nach dem Bischof kommt. Er wird von einem Bischof geweiht. Es handelt sich dabei um die Abtsweihe, denn ein regulierter Propst fungiert als solcher.

[7] Waldkirch [LK Emmendingen].

[8] Villingen im Schwarzwald [Villingen-Schwenningen, Schwarzwald-Baar-Kr.]; HHSD VI, S. 834ff.

[9] Hans Georg v. Miehr; Obrist [ – August 1644 vor Freiburg].

[10] Triberg im Schwarzwald [Schwarzwald-Baar-Kr.]; HHSD VI, S. 797f.

[11] Waldshut [W.-Tiengen, LK Waldshut]; HHSD VI, S. 850f.

[12] STEMMLER, Tagebuch Bd. 2, S. 755f.

[13] Theuern, heute Ortsteil von Kümmersbrück [LK Amberg-Sulzbach].

[14] Lengenfeld, heute Ortsteil von Waldershof [LK Tirschenreuth].

[15] Schnaittenbach [LK Amberg-Sulzbach].

[16] Haselmühl, heute Ortsteil von Kümmersbrück [LK Amberg-Sulzbach].

[17] HELML, Dreißigjähriger Krieg, S. 207.

[18] Weiden; HHSD VII, S. 794ff.

[19] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 92f.

[20] Göttingen; HHSD II, S. 178ff.

[21] Vgl. BARKER, Piccolomini. Eine befriedigende Biographie existiert trotz des reichhaltigen Archivmaterials bis heute nicht. Hingewiesen sei auf die Arbeiten von ELSTER (=> Literaturregister).

[22] Einbeck; HHSD II, S. 128ff.

[23] Kompanie: Eine Kompanie zu Fuß (kaiserlich, bayerisch und schwedisch) umfasste von der Soll-Stärke her 100 Mann, ihre Ist-Stärke lag jedoch bei etwa 70 Mann, eine Kompanie zu Pferd bei den Bayerischen 200 Mann, den Kaiserlichen 60 Mann, den Schwedischen 80 Mann. Geführt wurde die Fußkompanie von einem Hauptmann, die berittene Kompanie von einem Rittmeister. Vgl. TROUPITZ, Kriegs-Kunst. Vgl. auch „Kornett“, „Fähnlein“, „Leibkompanie“.

[24] HHSD II, S. 102 (unter Coppenbrügge, Kr. Hameln-Pyrmont).

[25] Northeim; HHSD II, S. 353f.

[26] Akkord: Übergabe, Vergleich, Vertrag; Vergleichsvereinbarungen über die Übergabebedingungen bei Aufgabe einer Stadt oder Festung sowie bei Festsetzung der Kontributionen und Einquartierungen durch die Besatzungsmacht. Angesichts der Schwierigkeiten, eine Stadt oder Festung mit militärischer Gewalt einzunehmen, versuchte die militärische Führung zunächst, über die Androhung von Gewalt zum Erfolg zu gelangen. Ergab sich eine Stadt oder Festung daraufhin ‚freiwillig‘, so wurden ihr gemilderte Bedingungen (wie die Verschonung von Plünderungen) zugebilligt. Garnisonen zogen in der Regel gegen die Verpflichtung ab, die nächsten sechs Monate keine Kriegsdienste beim Gegner zu leisten. Zumeist wurden diese Akkorde vom Gegner unter den verschiedensten Vorwänden bzw. durch die Undiszipliniertheit ihrer Truppen nicht eingehalten.

[27] Göttingen; HHSD II, S. 178ff.

[28] Redoute (ital.-franz.): auf allen Seiten geschlossene Schanze.

[29] Obristleutnant: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 und 150 fl. bezog. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian hatte Tilly den Ersatz der unkatholischen Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.

[30] Leutnant: Der Leutnant war der Stellvertreter eines Befehlshabers, insbesondere des Rittmeisters oder des Hauptmanns. Wenn auch nicht ohne Mitwissen des Hauptmannes oder Rittmeisters, hatte der Leutnant den unmittelbarsten Kontakt zur Kompanie. Er verdiente je nach Truppengattung monatlich 35-60 fl.

[31] Fähnrich: Rangunterster der Oberoffiziere der Infanterie und Dragoner, der selbst bereits einige Knechte zum Musterplatz mitbrachte. Dem Fähnrich war die Fahne der Kompanie anvertraut, die er erst im Tod aus den Händen geben durfte. Der Fähnrich hatte die Pflicht, beim Eintreffen von Generalspersonen die Fahne fliegen zu lassen. Ihm oblagen zudem die Inspektion der Kompanie (des Fähnleins) und die Betreuung der Kranken. Der Fähnrich konnte stellvertretend für Hauptmann und Leutnant als Kommandeur der Kompagnie fungieren. Bei der Kavallerie wurde er Kornett genannt. Vgl. BLAU, Die deutschen Landsknechte, S. 45f.

[32] Hauptmann: Der Hauptmann (schwed. Kapten) war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben und ausgerüstet hatte. Der Hauptmann warb daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden sogenannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure und verstorbene Soldaten ersetzen musste. Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl. (Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet.) Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein. Jedoch muss man wohl davon ausgehen, dass nicht alle Offizierschargen in gleichem Umfang an diesen lukrativen Geschäften beteiligt waren. Die bei DAMBOER, Krise, S. 150, dargestellte „Schatzkammer“ eines Hauptmanns ist nicht unbedingt typisch.

[33] Regiment: Größte Einheit im Heer: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl., eines Reiterregiments von 1200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obrist-Leutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim von Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm von Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.

[34] als Arznei verwendet, besonders gegen die Pest, später allgemein das Getränk des armen Mannes, mit Wasser gemischt, um dieses teilweise zu desinfizieren, dann durch Bier weitestgehend abgelöst. Branntwein hatte eine lange Lagerfähigkeit und half, Ernteüberschüsse (Obst und Getreide) abzubauen, zumal auch schlechtere Qualitäten verwendbar waren und die Abfälle als Viehfutter verwertet werden konnten. Vor Angriffen oder bei Ausfällen wurden den Soldaten, um ihnen Mut zu machen, regelmäßig Branntwein ausgeschenkt.

[35] Dukaten: 1 Dukaten = 4 Gulden (Wernigerode);1 Golddukat = 2 Taler = 48 Groschen.

[36] Obristwachtmeister: Der Obristwachtmeister mit einem monatlichen Sold von 50 fl. entsprach vom Rang her dem Major in der schwedischen Armee. Er sorgte für die Ausführung der Anordnungen und Befehle des Obristen und Obristleutnants. Im Frieden leitete er die Ausbildung der Soldaten und war verantwortlich für die Regimentsverwaltung. Im Krieg sorgte er für Ordnung auf dem Marsch und im Lager, beaufsichtigte die Wach- und Patrouillendienste und stellte die Regimenter in Schlachtordnung. Zudem hatte er den Vorsitz im Kriegs- und Standgericht.

[37] chargieren: angreifen, zum Angriff schreiten, vorrücken, kämpfen, laden, belasten.

[38] Vgl. die ausgezeichnete Dissertation von SCHREIBER, Leopold Wilhelm; BRANDHUBER, Leopold Wilhelm; DEMEL, Leopold Wilhelm.

[39] Musketier: Fußsoldat, der die Muskete führte. Für den Nahkampf trug er ein Seitengewehr – Kurzsäbel oder Degen – und schlug mit dem Kolben seiner Muskete zu. In aller Regel kämpfte er jedoch als Schütze aus der Ferne. Deshalb trug er keine Panzerung, schon ein leichter Helm war selten. Eine einfache Muskete kostete etwa 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Im Notfall wurden die Musketiere auch als Dragoner verwendet, die aber zum Kampf absaßen. Der Hildesheimer Arzt und Chronist Dr. Jordan berichtet den einzigen bisher bekannten Fall (1634), dass sich unter den Gefallenen eines Scharmützels auch ein weiblicher Musketier in Männerkleidern gefunden habe. SCHLOTTER; SCHNEIDER; UBBELOHDE, Acta, S. 194. Allerdings heißt es schon bei Stanislaus Hohenspach (1577), zit. bei BAUMANN, Landsknechte, S. 77: „Gemeiniglich hat man 300 Mann unter dem Fenlein, ist 60 Glied alleda stellt man welsche Marketender, Huren und Buben in Landsknechtskleyder ein, muß alles gut seyn, gilt jedes ein Mann, wann schon das Ding, so in den Latz gehörig, zerspalten ist, gibet es doch einen Landsknecht“. Bei Bedarf wurden selbst Kinder schon als Musketiere eingesetzt (1632); so der Benediktiner-Abt Gaisser; STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 181f.; WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß; BRNARDÍC, Imperial Armies I, S. 33ff.; Vgl. KEITH, Pike and Shot Tactics;  EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 59ff.

[40] Handgranate: runde, mit Pulver gefüllte Eisenkugeln, die mit einer Lunte gezündet wurden. Granaten können, als selten erhaltene Beispiele damaliger Feuerwerkerkunst, noch heute in den Kunstsammlungen der Veste Coburg besichtigt werden. Während die Handgranaten aus runden, mit Pulver gefüllten Eisenkugeln bestanden und mit einer Lunte gezündet wurden, gab es auch schon Fallgranaten, die beim Aufschlag mittels eines Reibungszünders explodierten. Granadiere waren ursprünglich Soldaten, die Handgranaten gegen den Feind schleuderten. Bereits 1631 wurden sie nach MONRO bei der Eroberung Frankfurts a. d. Oder von den Iren eingesetzt; => Quelle 10. Als Generalmajor Lars Kagg 1634 in Regensburg belagert wurde, forderte er zu dieser gefährlichen Tätigkeit – ihre Splitter konnten bis zu 50 Schritte gefährlich werden – Freiwillige gegen höheren Sold auf und wurde so der Schöpfer der Granadiere. Chemnitz, S. 467, beschreibt bei dieser Gelegenheit den Einsatz von Handgranaten: ‚Gebrauchte sich [der Gen. Maj. Kagg] hierunter zuforderst der handgranaten, den Feind in confusion zubringen, nachgehends, wann solches geschehen, der Kurtzen wehren [Helmbarten] zum niedermetzeln. Wobey er jennige, so die handgranaten zu erst geworffen, mit einer gewissen recompens [nach Heilmann 2 Reichstaler] zu einer so gefährlichen action angefrischet‘. ENGERISSER, Von Kronach, S. 277.

[41] Feldscher: Chirurgus, Wundarzt im Dienst einer Armee, des Generalstabes (hier Hofstabsfeldscherer genannt) bzw. eines Regiments. In der Regel hatten die Feldschere, im Unterschied zu den studierten Medici, ihre Kenntnisse nicht auf Universitäten, sondern auf dem Schlachtfeld oder als Wanderärzte auf Jahrmärkten erworben. Sie waren in erster Linie für die primäre Wundversorgung, darüber hinaus jedoch auch für Knochenbrüche und Amputationen zuständig. Die Verwertung der Menschenhaut bei Delinquenten war ihnen gestattet. Auch waren sie wegen der grassierenden Lagerkrankheiten ständig im Einsatz. Feldschere waren oft schlecht ausgebildet und unzureichend ausgestattet (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 268f.). In der kaiserlichen Armee erhielten sie 60 fl. pro Monat. Die medizinische Versorgung der Soldaten wurde jedoch zum Teil auch von kundigen Ärzten und studierten Medizinern geleistet. Ärztliche Oberaufsicht im Feld hatte der General-Stabs-Chirurgus (neben dem Feld-Medicus). Unter ihm stand der Regiments-Feldscher, seinerseits mit Weisungsbefugnis über die Compagnie-Feldschere. Bei militärischen Einsätzen wurden die Feldscher mitgeschickt. Ihnen oblagen zusammen mit den Führern die Krankenversorgung und die Sorge für die Feldapotheke. Kranke und verwundete Soldaten blieben zumeist in Städten und Orten zurück und fielen diesen zur Last – sofern sie keine Familie als Schutzgemeinschaft im Lager besaßen – , obgleich man dort zum Teil die Aufnahme der Kranken aus Furcht vor der Ausbreitung von Seuchen und vor den Kosten verweigerte. Verwundete erhielten z. B. im Neumarkter (Oberpfalz) Lazarett (1647): ein gemeiner Soldat wöchentlich 1 fl. 30 kr.; ein Feldwebel oder Korporal täglich 18 kr.; RIED, Neumarkt, S. 106. Zudem erhielt ein Angeschossener 18 gr. oder den Gegenwert in Heringen, für einen abgeschossenen Daumen gab es 1 Rt., was etwa 36 Eiern entsprach. Finanziert wurden die Spitalkosten über die erhobenen Kontributionen. Daher liegen die Kosten für die medizinische Notversorgung, für das Feldspital (ein studierter Arzt erhielt etwa 260 fl., der „Chirurgus“ 60 fl. monatlich), in der Hauptkostenrechnung nur bei 1 %.

[42] FRITSCH, Tagbuch, S. 180ff.

[43] Rottweil [LK Rottweil]; HHSD VI, S. 676ff.

[44] STEMMLER, Tagebuch Bd. 2, S. 992.

[45] Freiburg im Breisgau; HHSD VI, S. 215ff.

[46] SCHAUFLER, Schlacht, S. 100.

[47] Salem [Bodenseekr.]; HHSD VI, S. 684f.

[48] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 59f.

[49] Vgl. SCHAUFLER, Die Schlacht bei Freiburg.

[50] VD17 23:264613L: ExtractSchreiben auß Villingen vom 7. Augusti / Anno 1644. : Darauß kürtzlich zusehen/ mit was Ernst die Frantzösische Armee / under dem Duca d’Anguien die ChurBayrische ReichsArmee bey Freyburg in Breyßgaw den 4. und 5. wie auch den 6. diß angriffen / und von derselben empfangen worden. o. O. 1644.

[51] Obristleutnant: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 und 150 fl. bezog. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian hatte Tilly den Ersatz der unkatholischen Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.

[52] Villingen im Schwarzwald [Villingen-Schwenningen, Schwarzwald-Baar-Kr.]; HHSD VI, S. 834ff.

[53] Sukkurs: Hilfe, Ersatz; Beistand, Nachschub.

[54] repoussieren: zurückstoßen, zurückschlagen, zurückwerfen.

[55] Scharmützel: Unter Scharmützel (ital. „scaramuccia“, Geplänkel, Plänkelei, Treffen) verstand man eines der vielen kleineren Gefechte oder Handgemenge, aus denen dieser Krieg bestand. Kleinere Armeeeinheiten oder Streifkorps, z. T. auch größere Verbände von bewaffneten Bauern (vgl. Harzschützen), traten hier in einen zeitlich wie örtlich begrenzten Kampf ein. Auch Schlachten wurden zumeist mit Scharmützeln oder Plänkeleien eröffnet. Scharmützel waren in der Regel gekennzeichnet durch äußerste Brutalität. Allerdings konnten sie auch Auslöser eines größeren Treffens, einer Schlacht oder eines Krieges werden. Oft wurden Vor- oder Nachhut von Heeren durch Kroaten angegriffen, die in diesem kleinen Krieg bevorzugt eingesetzt wurden. Zum Teil kam es auch wegen der fehlenden Uniformierung zu verlustreichen Kämpfen mit eigenen Einheiten. oder „neutralen“ Einheiten. Am 15.1.1648 traf die kursächsische Besatzung Annabergs auf eine kaiserliche Streifschar, die man für Schweden hielt: „Beym Stillstand im Lande und instehenden Frieden ist doch im Gebürge beym Städtlein Thum ein seltzamer Scharmützel vorgegangen / indem dem 15. Jan. der in Annaberg liegende Obrist-Wachtmeister / Rudolph von Neitschütz / mit seinen zwo Compagnien auff den so genannten blinden Valentin / einen Kayserl. Rittmeister / welcher eine Raub-Parthie geführet / getroffen / daß bey diesem verwegenen Unternehmen unterderschiedliche geblieben und viel blessiret worden / auch in dieser scharffen Rencontre noch mehr auffgerieben werden sollen / wo nicht angeregter blinder Valten und Rittmeister Hanß Ernst einander erkennet und darauff beyderseits Partheyen von einander abgeführet hätten […]. Und dieser Thumische Scharmützel heisset catachrestice [seit der antiken Rhetorik unlogischer Gebrauch eines verwandten statt des nicht vorhandenen Ausdrucks] die Thumer Schlacht / wie Ihn weyland der gemeine Mann genennet hat“. MELTZER, Historia, S. 1363; ARNOLD, Annaberg, S. 283f.; GROHMANN, Obererzgebirge, S. 208. Der Erzgebirgschronist LEHMANN, Kriegschronik, S. 169f., datiert diesen Vorgang allerdings auf 1647: „Bey dem armistitio zwischen Chur-Saxen und denen Schwedischen wahr auch außbedinget worden, daß der Churfürst die streiffende rotten einfangen und sie verfolgen solte; das befahle der Churfürst allen Seinen regiementern in lande, und musten auch die 2 Compagnien, so auf den Annenberg, die Straßen bereiten und denen Mausparthien wehren. Nun wahr der keyßerliche leutenandt, insgemein der blinde Valtin genandt, mit 80 Pferden, meist Freyreutern auß Lignitz nach Erfurt und Eisenach gegangen den 12. Januarii, hatte bey Eckersberg die leipziger Fuhrleute, welche eine wagenburg gemacht und sich gewehret, theils uberwaltiget, 10 Personen todt geschoßen und 20 beschedigt, dargegen 2 tode gelaßen und ezliche beschedigte mitgenommen, darmit kam er biß nach Burckersdorf ins gebirg, griff do wieder die Leipziger fuhr an auß den gebirg. Alß solches die 2 Compagnien uff den Annenberg untter den Obrist-Wachmeister Rudolph von Neidschiz gehöret, sindt sie Churfürstlichen Befehl zue folge ihm entgegengezogen, derselben auf freyen felde bey den Städtlein Thum auf einer höhe angetroffen. Rittmeister Landtmann [Langmann] nimmt einen Cornet mit 20 Pferden zu sich, jagt voran und fragt, warumb er als freundt in Meißen so raube und streiffe, und weil der Valten kein gut word giebet, greyffen Sie beyde zum gewehr, Landtmann trift den Valten in arm, Valten aber schießt Landtmann auch wundt und den Cornet todt, seine reuter schneiden die beuten und Säcke voll sammet und seiden von Pferden und schoßen Sich mit den Churfürstlichen eine Virtelstunde herumb, daß von Churfürstlichen der Ritmeister (bekam 3 schöße), 1 leutenandt, 1 Cornet und 5 reuter tödtlich, 7 beschedigt. Der blinde Valten hatte 16 beschedigte, ließ 5 reuter und seine beute hinder sich und ging eilendt in Böhmen. Das ist geschehen den 15. Januar Freytag nach den 1. Sontag Epiphanias. Die keyßerlichen waren meist feste [durch magische Praktiken kugelfest, BW] sonst würden sie mehr eingebüst haben. Der Cornet wurde den 3. Februar zum Annenberg in die kirche begraben“.

[56] Hauptmann: Der Hauptmann (schwed. Kapten) war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben und ausgerüstet hatte. Der Hauptmann warb daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden sogenannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure und verstorbene Soldaten ersetzen musste. Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl. (Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet.) Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein. Jedoch muss man wohl davon ausgehen, dass nicht alle Offizierschargen in gleichem Umfang an diesen lukrativen Geschäften beteiligt waren. Die bei DAMBOER, Krise, S. 150, dargestellte „Schatzkammer“ eines Hauptmanns ist nicht unbedingt typisch.

[57] spargieren: verbreiten.

[58] Reutlingen [LK Reutlingen]; HHSD VI, S. 656ff.

[59] Freiburg im Breisgau; HHSD VI, S. 215ff.

[60] Offenhausen, heute Ortsteil von Gomadingen [LK Reutlingen].

[61] General(feld)wachtmeister: Bei den hohen Offizierschargen gab es in der Rangfolge „Generalissimus“, „Generalleutnant“, „Feldmarschall“, „Generalfeldzeugmeister“, auch den „General(feld)wachtmeister“, den untersten Generalsrang im ligistischen Heer („Generalmajor“ bei den Schweden). In der Regel wurden Obristen wegen ihrer Verdienste, ihrer finanziellen Möglichkeiten und verwandtschaftlichen und sonstigen Beziehungen zu Generalwachtmeistern befördert, was natürlich auch zusätzliche Einnahmen verschaffte. Der Generalwachtmeister übte nicht nur militärische Funktionen aus, sondern war je nach Gewandtheit auch in diplomatischen Aufträgen tätig. Der Generalfeldwachtmeister entsprach rangmäßig dem Generalmajor. Der Generalmajor nahm die Aufgaben eines Generalwachtmeisters in der kaiserlichen oder bayerischen Armee war. Er stand rangmäßig bei den Schweden zwischen dem Obristen und dem General der Kavallerie, bei den Kaiserlichen zwischen dem Obristen und dem Feldmarschallleutnant. Die Bezeichnung ergab sich aus seiner ursprünglichen Aufgabe, der Inspektion der Feldwachen und dem Überwachen der Aufstellung der Brigaden und Regimenter im Felde und beim Marsch.

[62] ring: leicht.

[63] Breisach am Rhein [LK Breisgau-Hochschwarzwald]; HHSD VI, S. 110ff.

[64] Feldmarschallleutnant: Der Feldmarschallleutnant war ein militärischer Dienstgrad, der gleichzeitig mit dem des Feldmarschalls im 17. Jahrhundert aufkam. Der Kriegsherr pflegte einem Feldmarschall einen „Untermarschall“ oder „Leutnant“ beizugeben, der den Feldmarschall zu unterstützen und zu vertreten hatte. Zu seinen Pflichten gehörten u. a. die Aufsicht über Proviantplätze und -straßen, die Kontrolle der Wachen usw

[65] WEECH, Sebstian Bürsters Beschreibung, S. 228f.

Dieser Beitrag wurde unter Miniaturen abgelegt und mit verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.