Begriffe M

machen so ihr Maul zur Täschen: sie lügen.

machten preis: zerstörten.

maculirt: beschmutzt, verunreinigt.

Magazin-Zehnt: die an ein Magazin zu entrichtende Zehntabgabe.

Magdeburg, Stift: Das Erzstift Magdeburg war der weltliche Besitz (Hochstift bzw. Erzstift) des Erzbischofs v. Magdeburg. Dieser als Geistliches Territorium bezeichnete landesherrliche Besitz des Magdeburger Erzbischofs befand sich auf dem Gebiet der heutigen Bundesländer Sachsen-Anhalt u. Brandenburg. Ab 1500 gehörte das Erzstift zum Niedersächsischen Reichskreis. Während der Reformation traten große Teile des Territoriums des Erzbistums zum lutherischen Bekenntnis über. 1561 bekannte sich Erzbischof Sigismund v, Brandenburg zur Reformation. Ihm folgte 1567 auch das Domkapitel Magdeburg. Im Verlauf des Dreißigjährigen Krieges, als die Stadt Magdeburg während der sogenannten Magdeburger Hochzeit 1631 völlig zerstört wurde, erhielt das Erzbistum vorübergehend noch einmal einen katholischen Erzbischof, doch war an eine Rekatholisierung der Bevölkerung im Erzbistum nicht zu denken. Dennoch blieben Reste katholischen Lebens in Gestalt einiger Klöster auch nach dem DK bestehen. Als Folge des Westfälischen Friedens ging das Territorium 1680 in den Besitz des Kurfürstentums Brandenburg über u. wurde unter der Bezeichnung Herzogtum Magdeburg säkularisiert.

„magdeburgisieren“: Der Begriff taucht am 28.5./7.6.1631 auf; DROYSEN, Gustav Adolf 2. Bd., S. 339. Unter Hinweis auf die Zerstörung Magdeburgs (1631) machten in den protestantischen Heeren dienende Söldner oft keine Gefangenen u. gaben keinen Pardon oder „Quartier“. Magdeburg, eines der wichtigsten Symbole protestantischer Freiheit in Deutschland, wurde am 20.5.1631 nach mehr als halbjähriger Belagerung durch die kaiserlich-ligistischen Truppen unter den FeldmarschällenTilly u. Pappenheim erobert, geplündert u. zerstört. Das Ereignis trug maßgeblich dazu bei, dass Magdeburg publizistisch zum „heroischen Erinnerungsort des protestantischen Deutschland“ aufgebaut wurde (MEDICK, Ereignis, S. 378). Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2397, fol. 621-621′: Auisen aus Salze, 1631 V 20; Beilage zu fol. 617ff. (Ausfertigung): Adam Ernst v. Hagstorf an Maximilian I., Donauwörth, 1631 V 31: „Es ist solches Elend, grösser als Sodom und Gomorrha anzusechen gewest, die leüth haben in der grossen gluet oben zue den thurmen heraus gesechen, ist aber khein hilf gewest“. So schrieb der bayerische Kriegskommissar Adam Ernst von Hagstorf nach dem ligistischen finalen Sturmlauf auf Magdeburg und der Vernichtung der Stadt 1631. Der gewöhnlich gut unterrichtete Kriegskommissar bestätigte in seinem Bericht an Maximilian I., (Bayerisches Hauptstaatsarchiv Kurbayern München Äußeres Archiv 2397, fol. 620-620′ (Ausfertigung): Adam Ernst v. Hagstorf an Maximilian I., Donauwörth, 1631 V 31), dass, als „die burger am widerstandt verzweiflethen, sie selber Feuer gelegt hätten“. Im Bericht des Wolf v. Mansfeld für Kaiser Ferdinand II. hieß es; Österreichisches Staatsarchiv Wien Reichskanzlei Kriegsakten 92/I, fol. 319-319′ (Ausfertigung): Wolf v. Mansfeld an Ferdinand II., Magdeburg, 1631 V 21: „vnd obwohl dises fewr anfenglich villeicht were zu dempffen gewesen, hat man doch kein volckh bey bringen können, dan die soldaten sich aufs plindern begeben“. Gronsfelds Obsession gegen den Konvertiten Pappenheim u. Vorgesetzten veranlasste ihn, ihm in seinen Erläuterungen zu WASSENBERGS „Florus“ v. 1647, S. 203, die Schuld an der Vernichtung Magdeburgs durch bewusste Brandlegung zu geben: „Daß die Bürger die Stadt angezündet / ist der Warheit nicht gemäß / sondern es hat der Pappenheimb seliger mir selbsten bekant / daß er es selbst gethan hätte / vnd solches auß Versehen / daß der Feind ein Hauß recht an dem Ort eingenommen / wo er Pappenheim vber den Wall kommen / in die Stadt / dannenhero er ein Hauß hart darbey anzünden lassen / damit der Feind das andere verlassen müste / vnnd den eintringenden nicht so viel Schaden zufügen künte“. Khunig, Maximilians I. Agent in Prag, hatte von 20.000 Toten in den Kellern und Gewölben Magdeburgs berichtet, die „nit anders als gebratnes fleisch ausgesechen“ hätten. Bei der Siegesfeier habe Tilly den Soldaten „etlich tonnen pier“ ausgeschenkt. Nicolaus Franziskus Khunig, bayerischer Agent in Prag, an Maximilian I. v. Bayern, Prag, 1631 VI 07; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 260, fol. 30-31 (Ausfertigung).

Magister: Akademischer Abschlussgrad der Artistenfakultät, der dem promovierten Magister die Lehrbefähigung zuerkannte.

magna cum astutia: mit großer Schlauheit, Verschlagenheit, List, listigem Anschlag.

Mähne, Möne, Men: Gespann von zwei, vier, sechs Pferden, zum Bebauen eines Bauerngutes im Schwäbischen.

Mahlschatz: Verlobungs- oder Hochzeitsgeschenke eines Paares, Mitgift.

Mahlschloss: Vorhängeschloss.

Mähne (Men): Gespann v. 2, 4, auch 6 Tieren.

Mätresse: die „Begleiterin“ v. höheren Offizieren oder Frauen, die sich diese aus den nächsten Städten kommen ließen, selbst wenn die eigenen Ehefrauen samt Kindern in den Feldlagern lebten oder die Kriegszüge mitmachten. Prostituierte kann man in vier Klassen einteilen: „Mätressen“ (Kurtisanen), „Concubinen“, „Metzen“ und „Huren“. „Dama“ ist ein anderer Begriff für Mätresse. Kurtisane, Konkubine: Beischläferin, hier: eine illegitime Beziehung eines Offiziers, Lagerprostituierte 2. Klasse für Offiziere, die, wenn man sie nicht mehr brauchte, mit untergebenen Offizieren verheiratet wurden. Vgl. die Beschwerden der Stadt Konstanz (1633) über die kaiserliche Garnison; BEYERLE, Konstanz, S. 28: „Das unnütze Gesindel der Huren und Buben wird nit abgeschafft, sondern bei täglicher Annehmung neuer Soldaten, so mit vielen Weibern und Kindern behängt sind, wird der Burger genötigt, neben den einquartierten Soldaten auch diese zu verköstigen, wie dann von solchen verarmten Untertanen mit ihren Weib und Kindern zu allhiesiger Stadt samt ihren gesamten Haushaben großer Zulauf ist, so dass sich zur Zeit uf die 350 Personen an Soldatenweibern und Kindern salvo honore Huren und Buben unter allhiesiger Garnison aufhalten“. => Hure: Eine Infamie mit der schandbarsten Wirkung überhaupt, da die Betreffende als außerhalb der ehrbaren christlichen Gesellschaft stehend diffamiert wurde. Vgl. DANCKERT, Unehrliche Leute, S. 146ff. Bei allen Heeren fand sich in der Regel eine große Anzahl Huren oder Gelegenheitsprostituierte aus den unteren sozalen Schichten, die aus Existenznot in den Feldlagern lebten. Der Rothenburger Chronist Dehner 1629; HELLER, Rothenburg, S. 44: „3. May sind 5000 Sold. ankommen von Schweinfurt; hatten 200 Huren und viel Buben und Troß bey sich, sind unter der Predigt beim Galgenthor fürübergezogen, je 5 in einem Glied und allemahl 5 Fahnen miteinander, die Weiber und Trossen haben auch ihrenn sondern Fahnen gehabt, dass ganze Volck ist alles in grün Cosacken gangen, sind aufs Schwabenland zu gezogen in Italiam“. Vgl. die Darstellung des Marktbreiter Pfarrers Ammon (15.8.1633): „15. Aug., da ist der deutschen Amman Tochter öffentlich zur Huren gemacht und mit Steinen ausgeworfen zu Obernbreit und hierdurch, mit Weiden gepeitschet, ins Wasser gesprenget und ist ganz nakkend in der Bulleiten zum ärgerlichen Spectacul, unwissend der Geistlichen, gesessen“. DANCKERT, Unehrliche Leute, S. 146ff. Vgl.  die Chronik des Johann Philipp Mohr; WAAS, Chroniken, S. 246: „Haben meine Herrn durch Kaspar Drappen und dem Herrn Schultheißen seine Richter [Gerichtsbüttel] Lorenz Doppels, Apodeckers seine Wittib, aus der Stadt geboten Hurerei halben, und auch hat sie die Franzosen [Syphilis] gehabt. Item Meister Eckhardt, Neilschmitt [Nagelschmied], hat man aus der Stadt getrieben Hurerei halben. Item einer Wittfrau (des Weißbender, der Pfördner am äußersten Mainzer Thor war, der bei Petterweil ist erschlagen worden), daß sie Hurerei mit Soldaten getrieben hat, ist ihr der Stadt verwiesen worden“. „Staupbesenhure“ (1766) vereinigte gleich zwei Diffamien in sich; TITZ-MATUSZAK, Starke Weibs-Personen, S. 19. Vgl. die Beschwerden der Stadt Konstanz (1633) über die kaiserliche Garnison; BEYERLE, Konstanz, S. 28: „Das unnütze Gesindel der Huren und Buben wird nit abgeschafft, sondern bei täglicher Annehmung neuer Soldaten, so mit vielen Weibern und Kindern behängt sind, wird der Burger genötigt, neben den einquartierten Soldaten auch diese zu verköstigen, wie dann von solchen verarmten Untertanen mit ihren Weib und Kindern zu allhiesiger Stadt samt ihren gesamten Haushaben großer Zulauf ist, so dass sich zur Zeit uf die 350 Personen an Soldatenweibern und Kindern salvo honore Huren und Buben unter allhiesiger Garnison aufhalten“. Der Hurenwebel führte die Aufsicht über die zahlreichen Prostituierten des Trosses, die sich in 4 Klassen einteilen lassen: „Mätressen“, „Concubinen“, „Metzen“ u. „Huren“. Teilweise wurden Bürger, die sich als „Hurenführer“ betätigten, mit Ruten ausgestrichen. SCHORER, Memminger Chronick, S. 135 (März 1629). Die in den Städten zurückgebliebenen Prostituierten wurden zumeist vom Rat aus der Stadt geschafft; MÜHLICH; HAHN, Chronik, S. 543. In der spanischen Flandern-Armee gab es pro Kompanie von 200 Mann 4-8 Prostituierte, die als Waschfrauen geführt wurden; PARKER, The Army of Flanders, S. 175f. Nach der Kapitulation der Kaiserlichen 1632 in Zwickau rückten angeblich 1150 Infanteristen, 800 Kavalleristen (zumeist Kroaten), 2100 Huren u. Troßbuben ab; HERZOG, Chronik von Zwickau 2. Bd., S. 427. In Hepburns Memoiren wird über die kaiserliche Garnison in Landsberg/Warthe 1631 berichtet, wobei er die Bezeichnung „Huren“ vermeidet; GRANT, Memoiren, S. 84: „Derart war die Beschaffenheit der Sittlichkeit unter den Kaiserlichen, dass mit dieser Garnison nicht weniger als zweitausend weibliche Marketenderinnen ausrückten“. Vgl. FALLON, Scottish Mercenaries, S. 358f.: „Female companionship was also sought by the troops in order to satisfy sexual needs. Von Wallhausen estimated that prostitues as numerous as the German soldiers themselves followed 3,000 men in 1617. The fact that special officiers, the ‚Hurenweibel‘ and ‚Rumormeister‘, had to be appointed to control these camp-followers indicates the size of the problem. These women must have put military authorities in a perplex dilemma. These ‚leaguer-lasses‘, as Dugald Delgetty termed them, constitutted a tiresome encumbrance on the movement of armies while on the march and can hardly have contributd to formal discipline inside a camp. Yet these women were providing various services for the military authorities of the time could not cater and which were probably conducive to a more contented soldiery. From time to time purges to drive off camp-followers ware carried out. For example the Scanion Commissaries in December 1628 were ordered to direct all captains under severest penalty to disperse all loose folk. It is doubtful whether such regulations would have been enforced for long. Officially no loose women were permitted to be associated with the Swedish armies and therefore no ‚Hurenweibel‘ was chosen, bit it may be questioned whether this made much difference to the promiscuity of the troops“. Die Aufsicht führte der Hurenwebel, Hurenweibel, der als Führer des Trosses, bei entsprechender Größe desselben, Hauptmannssold erhielt. Zu seiner Unterstützung standen ihm dann ein Leutnant u. ein Fähnrich zur Verfügung, mit deren Hilfe er die innere Ordnung im Tross aufrechtzuerhalten hatte u. dessen taktische Führung er sichern musste. Auch hatte er die Aufsicht über die zahlreichen Prostituierten des Trosses. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der infanterie 5 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Teilweise wurden Bürger, die sich als „Hurenführer“ betätigten, mit Ruten ausgestrichen. SCHORER, Memminger Chronick, S. 135 (März 1629). Die in den Städten zurückgebliebenen Prostituierten wurden zumeist vom Rat aus der Stadt geschafft; MÜHLICH; HAHN, Chronik, S. 543.

Maintenentz: Standhaftigkeit.

Majestätsverbrechen (lat. crimen laesae maiestatis, perduellio, crimen perduellionis): Seit der Antike eines Untertanen (subditus) gegenüber einem Machthaber (imperator, papa, rex, princeps, civitas) begangenes Verbrechen (heimtückischer Treubruch, Heerflucht, Landfriedensverletzung). Den für schuldig Befundenen traf – auch bei schwa-chen Indizienbeweisen – die ganze Schärfe des Strafrechts (Todesstrafe, Ehrloserklärung seiner Kinder, Vermögenseinziehung). Die Bezeichnung „Rebell“ soll auf dieses Schwerstdelikt abzielen.

Major: [schwed. major, dän. major, tschech. major]: Der Major war im Dreißigjährigen Krieg der Oberwachtmeister des Regiments (zunächst nur in der Infanterie). Er sorgte für die Ausführung der Anordnungen u. Befehle des Obristen u. Obristleutnants. Im Frieden leitete er die Ausbildung der Soldaten, sorgte für die Instandhaltung ihrer Waffen, hatte die Aufsicht über die Munition u. war verantwortlich für die Regimentsverwaltung. Im Krieg sorgte der Major für Ordnung auf dem Marsch u. im Lager, beaufsichtigte die Wach- u. Patrouillendienste u. stellte das Regiment in Schlachtordnung. Zudem hatte er den Vorsitz im Kriegs- u. Standgericht. 1632 standen ihm 6 Essen zu je 1/8 Rt., 8 Pfd. Brot, 4 Maß Wein u. der Servis zu; PLEISS, Die Werber I, S. 265. Er erhielt 1633 monatlich 200 Rt. bei der Infanterie u. 300 fl. bei der Kavallerie, 200 fl. bei der dänischen Armee. Nach Banérs Verpflegungsordnung vom 4.10.1634 erhielt ein Major bei der Kavallerie 15 Rt. zehntätige Lehnung; BLÖTHNER, Der Dreißigjährige Krieg, Östlicher Teil, S. 129f. In der Leipziger Garnison erhielt ein Major der Kavallerie 1642/43 monatl. 50 Rt., bei der Infanterie 14 Rt. 18 Gr., 1644 nur 40 Rt. bzw. 14 Rt. 12 Gr. u. 12 Rt. Servis; ZIRR, Die Schweden, S. 802ff.

maledictis ac fustibus: mit Schmähungen, Verwünschungen u. Stockschlägen.

Malefizperson: Straftäter, Verbrecher.

malé informatum: schlecht informiert.

Mal-Geburt: Geburt eines Kindes mit Muttermal.

malkalderen: einander, einer dem oder dem Anderen.

Malter: sehr unterschiedliches Maß in den einzelnen Territorien oder Städten: Aachen = 148.268 Liter; Altenburg (Thüringen) = 293.944 Liter; Baden = 150 Liter; Coburg = 167.1 Liter; Düsseldorf = 165.84 Liter; Erfurt = 715.358 Liter; Frankfurt/M. = 114.729 Liter; Fulda = 174.122 Liter; Hanau = 122.122 Liter; Hannover = 186, 91 Liter; Heidelberg = 111.416-125.343 Liter; Hildesheim = 155.6-158.7 Liter; Höchst = 114.729 Liter; Homburg 100-128 Liter;  Kaltennordheim/Thüringen = 167.5 Liter; Kassel = 643 Liter; Kleve = 214.4 Liter; Koblenz = 192.366Liter; Köln = 143.54 Liter; Krefeld = 137.512 Liter; Limburg/Lahn = 200.022 Liter; Lippe-Bückeburg = 105.5 Liter; Lippe-Detmold = 474.168 Liter; Mainz = 109.388 Liter; Mannheim = 111.08 Liter; Meiningen = 8 Maß = 32 Metzen = 167.1016 Liter; Mühlhausen/Thüringen = 161.613 Liter; Oldenburg = 273.636 Liter; Osnabrück = 244.4 Liter; Ostheim = 117.64 Liter; Paderborn = 291.608 Liter; Sachsen-Weimar = 150.588 Liter; Trier = 236.97 Liter; Weimar = 150.588 Liter; Wernigerode: 1 Malter Hafer = 12 Scheffel = 600 kg; Wiesbaden = 109.388 Liter.

malum: Gebrechen, Krankheit.

Mameluck: arab. mamluk = in Besitz genommen. Ursprünglich von den abbassidischen Kalifen zum Kriegsdienst herangezogener junger Sklave, über das Italienische ins Deutsche gelangt, war negativ besetzt und bedeutete soviel wie „abtrünnig, heimtückisch“, vgl. LexMa Band 6, Sp. 181-183; meist von Protestanten verwendetes Schimpfwort für Konvertierte. Der protestantische Pfarrer Ammon aus Marktbreit berichtet im April 1630 von diesen „Mamelucken“ u. a.: „Im Aprilis Anfang oder 6. desselbigen 2 mal erfahren, wie Caspar Meisters Tochter zu Kizingen die Hostien aus dem Mund und in der Kirchen umherflogen. Item ist fürgeben worden, wie dass Gleissmüllers, des Mamelukken Tochter, als sie beichten wollen, ganz erstummt und beym Priester kein Wort machen können“. STEINHAUSEN, Aufzeichnungen.

Mandat: : a) einstweilige Verfügung des Reichskammergerichts; b) Befehlsschreiben, Verfügung, Erlass, Bekanntmachung, Anschlag, Auftrag. „Mandat, das, aus dem Latein. Mandatum, ein Befehl, doch nur von einem obrigkeitlichen oder landesherrlichen Befehle in einzelnen Fällen, oder eine verbindliche obrigkeitliche Bestimmung einer <83, 558> einzelnen Handlung, zum Unterschiede von einem Gesetze; im Oberdeutschen ein Gebotsbrief. Wenn in einem solchen Mandate dem Empfänger von dem Richter verstattet wird, seine Gründe, warum er zu gehorsamen sich nicht schuldig erächte, vorzubringen, so wird es ein Mandatum cum clausula, ist dieses aber nicht der Fall, sine clausula genannt. Die letzten haben gewöhnlich nur in solchen Fällen statt, wenn die Sache, worüber von dem Beleidigten oder gefährdeten ein Mandat gebeten wird, an sich selbst von Rechts und Gewohnheits wegen geboten ist; wenn dem anrufenden Theile solche Beschwerden zugefügt werden, die nach begangener That nicht wieder gut gemacht werden können; wenn die Sache gegen das Interesse des Staats ist, und endlich, wenn sie keinen Verzug leidet. In verschiedenen Ländern verhält es sich hiermit aber auch auf verschiedene Weise. Die erste Art der Mandate ist sehr mannichfaltig. Die gemeinsten ergehen über Sachen, die den Religions= und Landfrieden, Eingriffe, Beeinträchtigungen, Pfandschaften, Arreste etc. etc. betreffen, ingleichen Avocatoria, Inhibitoria, Compulsorialia etc. etc. Sie kommen gewissermaßen mit den Interdictis überein. Der Mandats=Prozeß ist daher in den Rechten diejenige Art des gerichtlichen Verfahrens, welche von einem Mandate oder Befehle anfängt, vermöge dessen der Richter dem Beklagten befiehlt, dem Verlangen des Klägers Genüge zu leisten“. Online erhältlich unter: kruenitz1.uni-trier.de/xxx/k/kk06348.htm.

mandatum poenale: Strafbefehl.

Mandel: 1 Mandel (Uckermark) = 15 Stück.

Mandelichen: Mäntelchen.

mania: Geisteskrankheit, Psychose, Wahnsinn.

Mannlehen: seit dem Hochmittelalter im 12. Jahrhundert das patrilinear vererbte (der Erbfolge des Vaters folgende) Lehen gegen Heerfolge.

Mannschießen: Nach Art des Vogelschießens wurde eine Männerfigur auf die Stange gesteckt.

Mannsmahd: Maß für Wiesen u. Rebländer, d. h. eine Fläche, die ein Mann in einem Tag mähen konnte., im Hohenzollerischen 50, 524043 a oder 1 ½ Jauchert. BICHELER, Mengen, S. 156.

manequinirt: mangelndes.

manquement: Verstoß, Fehler.

manquirt: Fehler, Verstöße begangen.

Mansfeld [LK Mansfeld-Südharz]; HHSD XI, S. 316ff. Im Dreißigjährigen Krieg wurde die Anlage mehrfach belagert, aber nie im Sturm genommen. Selbst Wrangel biss sich mit seiner Kriegskunst an der Festung 1636 die Zähne aus, konnte aber nach längerer Belagerung eine Übergabe erzwingen. Die Festung blieb dann bis zum Ende des Krieges in schwedischer Hand. 1650 übergab man die Festung an den Grafen v. Mansfeld-Hinterort.

Mansfelds Söldner: Mit „Mansfelder“ bezeichnen die Ostfriesen Mörder- u. Räuberbanden. https://www.ostfriesischelandschaft.de/fileadmin/user_upload/BIBLIOTHEK/BLO/Mansfeld.pdf. Zur Einschätzung der mansfeldischen Söldner der schwäbische Pfarrer Baumann aus Unteriffingen Anfang Mai 1622; FEDYNA, Das Härtsfeld, S. 226: „vil unnuzes junges Gesind hat sich zuo dem Graven von Mansfeld geschlagen, weil er seinen soldaten alles erlaubt“. Die sehr subjektive Sicht der Ausschreitungen hat sich immer mehr verfestigt. BRÜNINK, Der Graf von Mansfeld, S. 83: „Daß auch sonst Offiziere an Ausschreitungen beteiligt waren, geht aus einem Schreiben Mansfelds vom Januar 1623 an eine niederländische Kommission hervor, in dem er die ‚particulirte ende veeluoudige rantzionerung, plonderungen, foulen ende moetwillen by verscheiden officiren ende Soldaten‘ mißbilligte. Er forderte die Ostfriesen wiederholt auf, die Übeltäter namhaft zu machen. Die Stände stellten das sehr zu Unrecht als Ausrede hin; denn ohne genaue Angaben ließen sich solche Leute nicht ermitteln. Sie namhaft zu machen, war allerdings für die Geschädigten wiederum sehr schwer, wurden doch die Verbrechen gewiß in den seltensten Fällen dort gegangen, wo die Täter im Quartier lagen, ganz abgesehen davon, daß viele Fälle zweiffellos auf das Konto des Gesindels kamen, die trotz des Gewaltmarsches von Lothringen nach den Niederlanden und der Verbrennung eines teiles der troßwagen bei Sedan mit dem Heere nach Ostfriesland gekommen war. In den Akten ist wiederholt von dem ‚Gesindlein‘ die Rede, ebenso von den ‚Angehörigen‘ der Soldaten. Ein Bericht des Predigers Marcellus aus dem Jahre 1623 besagt, daß in Dykhausen an einem Tage im August die Sturmglocke geläutet wurde, um die Bauern zusammenzurufen, weil ‚Marodeurs‘ gegen das Dorf heranzogen. Und nach dem Abzug der mansfeldischen Truppen machte der Emder Kirchenrat am 8. März 1624 den Magistrat darauf aufmerksam, daß sich solches Gesindel ‚hauffenweis‘ in die Stadt begebe, weshalb er darum ersuche, Sorge zu tragen, ‚dass die Statt nit voll Huren und buben werde‘ “. BRÜNINK, Der Graf von Mansfeld, S. 81: „Daß seinen Truppen auch jetzt, nach mehreren Kriegsjahren also, keineswegs alles nachgesehen wurde, geht aus einem Bericht des Drosten von Jever an den Grafen Anton Günther von Oldenburg über die im Oktober 1623 erfolgte Besetzung von Gödens und Knyphausen durch zwei mansfeldische Regimenter unter dem Kommando Carpitzows hervor: ‚Sonsten soll derselbe zum anfang gute ordinantz halten, inmaßen Er dann gestern bey Barkell einen Sergianten, so sich gegen Ew. Gnd. Vnderthanen einen etwas vergangen haben solte, soforth harkebusiren laßen, vnd ist derselbe heute von den haußleuten des Ortes begraben worden‘ “. Der Wolfenbütteler „Aviso“ berichtete unter dem 11.3.1523 aus Oldenburg; BARTON, Wildeshausen und die Hunte, S. 122f.: „sein deß Manßfelders Volck liegen auch theils an etlichen Orten im Stifft Münster / als zu Meppen / Freystoit [Friesoythe] Kloppenburg und Wildeshausen / welches ist 3. Meil von hier gelegen / daselbst haben 3. Companeyen gelegen / 1. Companey zu Pferd und 2. Companey zu Fuß / die zwar jede Companey vber 40. oder 50. Mann nicht starck gewesen / dieselben haben Freytags / welches war der 7. [17.; BW] Martij / den gantzen Tag biß in die Nacht tapffer mit den Bierglässern scharmutzirt / vnd wolbezecht sich in die Federn nieder gelegt / keine Schildwacht gehalten / welches den Spanischen / so nur zwo meil davon / nemlich zur Vecht gelegen / verkundschafft worden / sein dieselben den 8. [18.; BW] Martij frü Morgens vmb 4. Vhr vor Wildeßhausen kommen / ohn gefehr 300. Mann starck / haben alßbald die Thor herunter gehawen / in die Stadt gefallen / alswas sie antroffen von Soldaten nieder geschossen vnd gehawen / sie sind aber noch so voll und doll gewesen / das / nach dem sie es gewar worden / daß der Feind in der Stadt / kaum die Obristen haben aus dem Schlaff auffwecken können / vnd dieweil keine Ordnung hat können gemacht werden / hat sich ein jeder auffs best er gekont / Salvirt / fast der halbe theil ist tod geblieben / 20. neben dem Ritmeister hieher / halb nackend / ohne Hüte / ohne Schuh / etliche in Hembden ankommen / etliche sind gefangen worden / sind vber 6. Pferd nicht herausgebracht worden / die andern haben sie alle zurück lassen müssen / so ist den Tag zuvor Gelt ankommen / das Volck damit abzuzahlen / ist auch dahinten blieben / ist also der Krieg anders nichts / alß das man nur die Bauren plaget / arme Leute machet / vnnd daneben huren / fressen / Sauffen / den jenigen / so doch Glaubensgenossen / das ihrig nemen / vnd also Hauß halten / das gar nicht weder Cavalrisch noch gut Soldatisch kan gehalten werden / sondern vielmehr gut Barbarisch vnd Epicurisch / dazu so riechen sie lieber Gebratens und gut Bier / als Pulver / das gibt allhie die tägliche erfahrung / ja mit kurzem zureden / wenn der Feind mit fressen vnd sauffen vberwunden werden könnte / so hette der Manßfelder die besten Soldaten / die von der Welt anfang her gewesen“. Auch Christian v. Braunschweigs Heer hatte einen derartigen Zulauf an „unnütz Gesind / welches sich zu diesem Volck schlug auff Hoffnung einer guten Beut / vnd damit es seinen hungrigen Bauch füllen möchte“, erfahren; METEREN, Meterani Novi [ …], Dritter Theil, S. 291.

Mantelletten: aus starken Brettern bestehende, äußerlich mit Blech beschlagene Bretter, etwa zur Abdeckung von Laufgräben.

Mantuanischer Erbfolgekrieg 1628-1631: Französische Truppen unter Leitung Richelieus marschierten im Dezember 1629 wiederum in Oberitalien ein, eroberten die Festung Pinerolo und besetzten weite Teile des Herzogtums Savoyen. Richelieu verzichtete auf eine militärische Unterstützung von Mantua, das zum zweiten Mal von einem kaiserlichen Heer belagert wurde, weil er eine direkte Konfrontation vermeiden wollte. Die Verteidiger von Mantua wurden zusätzlich durch die Einschleppung der Pest geschwächt, so dass der Herzog von Nevers am 18.7.1630 kapitulieren musste. Daraufhin wurde die Stadt im sogenannten „Sacco di Mantova“ schwer geplündert, wo Aldringen und Gallas sich schwer bereichert hatten.

Manubiae: Kriegsbeute.

Manumittierung: Freilassung.

manus Christi: „manus christi“ („Hand Christi“) sagte man Heilwirkung nach. Nach den überlieferten Rezepturen handelte es sich dabei meist um eine Stange gekochten Zuckers, die mit Veilchen, Zimt oder Rosenwasser gewürzt war. Häufig enthielten diese bonbonähnlichen Stangen auch Blattgold. Nach anderen Rezepturen ist es ein Sirup, nach einem Pariser Rezept des späten 14. Jahrhunderts eine Art Marzipan. Allen Rezepturen gemeinsam ist die Verwendung v. Kristallzucker.

Manutenence, manutenentz: Bewahrung, Erhaltung, Schutz.

Manutenerie: Bewahrung, Erhaltung.

Marciata: Marsch.

Marcken: Grenzpfähle.

Mariengroschen: 1 Mariengroschen = 2 Kreuzer = 8 Pfennige, 36 Mariengroschen = 1 Reichstaler.

Mark, Grafschaft: Territorium des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation im Niederrheinisch-Westfälischen Reichskreis. Sie gehörte ab dem 17. Jahrhundert zu Brandenburg-Preußen. Die Grafschaft erstreckte sich zu beiden Seiten der Ruhr entlang v. Volme u. Lenne, zwischen dem Vest Recklinghausen, der Reichsstadt Dortmund, dem Hochstift Münster, der Grafschaft Limburg, den Herzogtümern Westfalen u. Berg, der Grafschaft Gimborn, der Reichsabtei Werden u. dem Reichsstift Essen. Die Grafen v. der Mark zählten im Hochmittelalter zu den mächtigsten u. einflussreichsten westfälischen Regenten im Heiligen Römischen Reich. Ihr Name geht auf ihre Residenz Burg Mark bei dem heute zur Stadt Hamm gehörenden Dorf Mark zurück. Er lebt heute weiter im Namen des Märkischen Kreises u. in der geographischen Bezeichnung Märkisches Sauerland.

Mark: 1. der gemeinschaftlich genutzte Bestand an Wald, Weide u. Wasser, der von der Grundherrschaft den Mark- oder Dorfgenossen, d. h. den Bauern eines oder mehrerer Dörfer, zugeteilt wurde. Die Mark diente vor allem dem Vieheintrieb, dem Holzschlag oder auch zum Plaggenstich. Der Umfang einer Mark war meist durch natürliche Grenzen bestimmt, weniger durch die Grenzen der Ämter oder der Kirchspiele. Die Nutzung der Mark durch Nichtmarkgenossen, so durch die landlosen Heuerlinge, wurde zumeist geduldet. 2. „Mark“ bedeutet auch die gesamte Flur eines Dorfes mitsamt des Umlandes („Feldmark“). 3. militärisch organisierter Grenzbezirk großen Umfangs unter dem Befehl eines Markgrafen.

Marketender*in: Dem Heer nachziehende Händlerin oder Händler, der oder die vom Obristen befugt war, den Soldaten Lebensmittel zu verkaufen. Dafür hatten sie ihm z. B. von jedem Eimer Wein oder Bier 2 Maß für die Küche abzugeben und zumeist 10 Prozent ihrer Einkünfte. Sie waren auch zum Kranken- und Munitionstransport verpflichtet, falls die üblichen Rüstwagen nicht ausreichten. Marketender und Marketenderinnen handelten auch mit Beutegut, wobei das Beutegut weit unter Wert angenommen wurde. Die Frauen unter ihnen waren nicht nur Händlerinnen, sondern auch Helferinnen, Partnerinnen, Krankenschwestern, häufig Prostituierte. Bei einem im April 1634 in Dinkelsbühl einquartierten Regiment fanden sich bei 950 Soldaten 11 Marketender, aber 26 Marketenderinnen; HEILMANN, Kriegsgeschichte S. 465 Anm. Obwohl bekannt war, dass kein Heer ohne Marketender/Innen existieren konnte, standen diese – wie die übrigen Trosser – in schlechtem Ansehen: Sie traten als Geldverleiher auf, und so mancher Söldner war bei ihnen verschuldet. Sie standen zudem in dem Ruf, für die materielle Not vieler Söldner verantwortlich zu sein, indem sie bei Nahrungsmittelknappheit und Ausbleiben der Soldzahlungen das Heer verließen und ihre Fahne in den Wind besserer Märkte hängten. Gewalttätige Übergriffe auf die Marketender durch Bauern, Bürger und eigene Soldaten waren vielfach die Folge, zumal diese z. T. zum 15fachen Preis Waren an die Bürger verkauften, die von diesen auf den Druck einquartierter Soldaten hin erstanden werden mussten (BRAUN, Markredwitz, S. 45). Vgl. KLUGE, Hofer Chronik, S. 163: „Das rauben und plündern war um diese zeit [April 1640] sehr arg, wie dann die kayßerlichen ihre eigenen marquetener, so zu Culmbach wein und vieh erhandelt und erkauft, ganz ausgeplündert, auch zugleich ein 800 thaler darzu an geld abgenommen“. Häufig wurden sie als Spione verdächtigt. Auch Juden wurden als Marketender geduldet, so Tilly über die Beschwerden der Stadt Münden wegen der Juden in seiner Armee (1626); LOTZE, Geschichte der Stadt Münden, S. 80f.: „Die Juden, die sich in der Stadt einlagern, habt ihr alsbald auszuweisen; es sei denn, daß sie aus ihrem eigenen Seckel zehren und das Herbergsgeld zu entrichten im Stande sind. Wir dulden die Juden nur deshalb bei unserer Armada, damit sie derselben Lebensmittel und anderweitigen Bedarf zuführen und billig verkaufen“. Die Aussicht auf großen Gewinn ließ Zivilisten oder Amtsträger (vgl. PFEILSTICKER, Tagebuch) häufig für einige Zeit zu Marketendern werden. REDLICH, Marketender; Continuatio Der Siegreichen Victorien, S. 4f. Der Salemer Mönch Bürster hielt den Erwerb der Amtleute fest; WEECH, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 220: „So seyen auch unsere amptleute fast alle marketender, damit sie süch, weib und künd ernehren und außbringen möchten, seyen naher Constanz gefahren, wain flaisch, vüsch, käß und brod, salz, schmalz, unschlig, schmer, gflügel, in summa allerlay sachen uff- und im läger widerumb den soldaten verkauft, daß sich also mancher zümlich und wohl darbey befunden und hindurchbringen hat kenden“.

Markschatz: Münzvorrat, besonders Silbermünzen.

markstall: Marstall: Pferdestall.

markten: verhandeln, feilschen.

Marktmeister, Foremeister: städtischer Beauftragter, der während eines Marktes die Einhaltung der Marktordnung überwacht und die Marktgefälle einnimmt.

Marode: Nachzügler, Feldstreicher.

Marodeur, Merodebruder: Diebesbande, Nachzügler, Feldstreicher. Der Begriff ist abgeleitet vom französischen „maraude“ oder „maraudage“, was „Felddiebstahl“ – besonders durch Soldaten – bedeutet. Verwandt ist das deutsche Eigenschaftswort „marode“, welches synonym zu „heruntergekommen“, „verfallen“ oder „verkommen“ verwendet wird. Marodeure schließen sich häufig in Banden zusammen. Je länger ein Konflikt andauert, desto größer wird naturgemäß das Marodeursunwesen, weil die Zahl der Menschen wächst, die keine andere Überlebensmöglichkeit mehr haben oder sehen. Aus diesem Grund war eine große Zahl v. Marodeuren auch eine der Begleiterscheinungen des Dreißigjährigen Krieges. Das Phänomen ist jedoch keineswegs auf die Frühe Neuzeit beschränkt. [WIKIPEDIA]. Der Begriff „Marodeur“ bezeichnet jemanden, der am Rande v. Kampfhandlungen brandschatzt, plündert, erpresst, raubt, stiehlt, vergewaltigt und mordet. Zumeist handelt es sich dabei um durch Krankheit oder Verwundung untauglich gewordene u. ausgemusterte oder wegen Verfehlungen aus der Truppe ausgestoßene Kombattanten oder um Deserteure, teilweise aber auch um reguläre Truppenteile v. mehreren hundert Mann. LATOMUS, Relationis Historicae Semestralis Continuatio (1637), S. 53 (Mai 1637): „Wenig Tag vor gedachtem Anzug der Keys. vnd Chur-Sächs. Armeen gegen Eulenburg vnd Torgaw hat der Keys. General Leutenant / Graff von Hatzfeldt zu Riesen in Meyssen 112. Mann / zu der Keys. Armee gehörig (darum daß sie neben noch andern / in die 400. starck / vber 15. Meil wegs von der Armee sich begeben / vnnd in der Laußnitz Stätt / Dörffer gebrandschätzet / geplündert / die Vnterthanen vnd andere Leut erschröcklich tractiret / ermordet / vnnd sonderlich mit den Weibsbildern vnnd Schwangern Frawen vnchristlich procedirt hatten / theils hencken / verbrennen / rädern / viertheilen / theils aber auch gar spiessen vnd in die Hecken hencken lassen. Diese Gesellen vnd Freybeutter / meisten theils Frantzosen vnd Wallonen / hatten sich Merode Brüder genannt / vnd eines festen Hauses impatronirt / welches sie auch mit Proviand ziemlich versehen. Dieweil sie aber den Hatzfeldischen Rumor-Meister / welcher sie von so bösem vornehmen gütlich abmahnen wollen / spöttlich tractirt vnd sich nit abschrecken lassen wollen / seyn etlich Regim. wider sie außcōmandirt vnd sie von denselben zur vbergab bezwungen worden. Worauff man den Rädelsführern vorgesetzten proceß gemacht / die vbrigen / so nicht also tyrannisiret / haben in den Eysen gehen vnd an den gefährlichsten Orten gegen dem Feind schantzen müssen“. LAVATER, KRIEGSBüchlein, S. 87: „Alle Nachtvögel / so die Strassen unsicher machen / und keinen Herren haben / sol man henken lassen“.  Der Ausdruck Merode-Brüder wird in der germanistischen Forschung meist auf Truppen des braunschweig-lüneburgischen, dann schwedischen Obristen Werner v. Merode bezogen, die 1635 an der Elbe meuterten und auseinander liefen, während Grimmelshausen die Verbände des kaiserlichen Obristen Johann II. v. Mérode meinte. => Gurgeln, Kriegsgurgeln, „Merode-Brüder“ in den „Miniaturen“.

Marschgeschwindigkeit: Die Marschgeschwindigkeit eines Infanteristen lag bei günstigen Voraussetzungen bei 4 km/h.

Marschleistung, Marsch, Gewaltmarsch, Gewaltritt: In der Regel wurde abhängig v. den Wege- u. Temperaturverhältnissen eine durchschnittliche Tagsleistung v. 15 bis 20 km erreicht. Märsche bis zu 40 km pro Tag waren die Ausnahme. Jeder dritte Tag war ein Ruhetag.  Vom Regiment Sir Donald Mackay wird behauptet, es hätte mehr als 20 dt. Meilen zurücklegen können, d. h. 148, 40 km. Angeblich soll der schwedische Christoph Graf v. Houwald die Strecke Würzburg-Hanau, immerhin etwa 110 km, innerhalb eines Tages u. einer Nacht zurückgelegt haben, was mit Reitern im Einzelfall durchaus möglich erscheint. METEREN, Newer Niederländischen Historien Vierdter Theil, S. 126. Nach Gallas‘ Ausage gegenüber Ferdinand III. am 20.9.1645 schaffte man auch ohne Bagage nicht mehr als 4 Meilen, lasse man die Bagage zurück, würde sich der 3. oder 4. Teil der Truppe „abschleichen“; HÖBELT, Von Nördlingen bis Jankau, S. 413. Königsmarck soll mit seinem Reiterkorps 1644 elf deutsche Meilen an einem Tag zurückgelegt haben.

Marschordnung: genau festgelegte Ordnung abziehender Truppen, um Ausschreitungen oder Auslaufen zu verhindern. Aus Rinteln vom 17./27.2.1623 stammt die Marschordnung Christians v- Braunschweig; WESKAMP, Das Heer der Liga, S. 168f.: [S. 168] „Am 27. Februar hatte er eine neue Marschordnung erlassen mit folgenden Bestimmungen: 1. Es soll jede Kompagnie in drei Korporalschaften und jede Korporalschaft in fünf Glieder geteilt werden und sowohl mit Reihen als Gliedern gleich und so nahe einander marschieren, dass eben ein Pferd kann zwischendurch gehen. 2. Vor der ersten Korporalschaft soll der Rittmeister, vor der anderen der Kornet und vor der der dritten der Korporal, so dieselbe Korporalschaft kommandiert, und der Lieutenant samt dem Quartiermeister hinter der Kompagnie marschieren und keinen bei Leibesstrafe abreiten lassen. 3. Es soll kein Rittmeister ohne Erlaubniss seines Obersten von der Kompagnie abreiten. 4. In Abwesenheit des Rittmeisters soll der Lieutenant vor der Truppe und der Quartiermeister allein hinter der Kompagnie marschieren.5. In Abwesenheit des Kornets soll der Korporal, so dieselbe Brigade kommandiert, an seinen Platz reiten. 6. In Abwesenheit des Quartiermeisters soll der älteste Korporal hintermarschieren und bei Leibesstrafe keinen abreiten lassen, und soll der Quartiermeister, wenn er die Quartiere zu machen abgeschickt wird, über einen Reiter nicht mit sich nehmen. 7) Es sollen gemeldete Rittmeister und Offiziere, sie seien wer sie wollen, langsam und Fuss vor Fuss marschieren und an einem jeglichen Pass Halt machen, bis dass sie alle hindurch sind; und sollen mit Korporalschaften an- und abrücken und im ebenen Felde in Bataille marschieren und solches wohl geschlossen. Auch sollen gemeldete Officiere [S. 169] allezeit mit ihren Truppen die Länge von einer Kompagnie von einander bleiben, nicht weiter und nicht näher, und der Oberst so ein Regiment kommandiert, gleicher Gestalt seine Truppen in Bataille stellen, dass allezeit zwischen jeder Truppe einer Kompagnie Platz gelassen wird. 8. Es soll jeder Oberst für sein Regiment einen Wagenmeister bestellen, so bei der Bagage selbigen Regimentes bleibe und der kommanmdiere; und soll gemeldeter Oberst oder Rittmeister, der in Absenz des Obersten kommandiert, dahin suchen, dass die Bagage gleich als die Kompagnien marschieren solle. Zu wissen, so einer die Avantgarde hat, dass dann gleicher Gestalt dessen Bagage auch unter den Wagen die Avantgarde habe, und damit grosse Unordnung verhütet werde, keinen vor den andern fahren lasse bei Leibesstrafe. Und wie es mit der Bagage vor den Regimentern gehalten wird, soll es mit der Bagage vor den Kompagnien auch gehalten werden“.

Marschquartier: zeitlich festgelegter Aufenthalt durchziehender Truppenteile, der z. T. zum Schaden der Städte und Ämter auch willkürlich v. den Kommandierenden ausgedehnt wurde.

Martern: I. Die unzähligen => Kriegsgräuel an der Zivilbevölkerung, die in Augenzeugenberichten, Selbstzeugnissen, Chroniken, amtlichen Berichten (z. B. der Bericht über die Erstürmung Mündens (9.6.1626), zitiert bei ECKHARDT, Blutpfingsten, S. 2; die Klagen Maximilians I. von Bayern 1646 über die Greueltaten kaiserlicher Soldaten; ZIEGLER, Dokumente, Band 2, S. 1208f.; DÜRR, Ehrenberg, S. 35) etc. immer wieder geschildert werden, finden sich bereits in Berichten über die Ausschreitungen spanischer Regimenter im Westmünsterland und am Niederrhein während des Achtzigjährigen Krieges lange vor Beginn des Dreißigjährigen Krieges; vgl. z. B. SÖNNERT, Herrlichkeit Lembeck, S. 144f.; TERHALLE, Achtzigjähriger Krieg, S. 173ff.; BAMBAUER; KLEINHOLZ, Geusen und Spanier; NEITZEL; HORATH, Kriegsgreuel; die zahlreichen Zeugenaussagen bei KUNZ; LIZALEK, Südhessische Chroniken, S. 196ff.; BRAUN, Marktredwitz, S. 23; BRAUN, Marktredwitz, S. 109 (1639): „Den 3. Juli sind an [die] 600 kommandierte kaiser. Reiter von etlich[en] Regimentern im Elbogener und Egerischen Kreis an[ge]kommen, haben unter anderen auch Graslitz, Schönbach, Königsberg, Kulm, Mostau, Asch und andere Orte in selber Gegend ausgeplündert und mit den Leuten gar jämmerlich – mit Raiteln, Prügeln und anderen Martern – gehaust. Sie sind mit dem Raub wieder zurück nach dem kaiser. Lager, so sich bei Prag befunden. Sie haben den Leuten Pulver in die Nasen und Ohren getan und angezündet, mit den Messern Löcher durch Haut und Fleisch in die Seite gestochen, Stricke (da)durchgezogen und [sie] damit geführt. Auch [haben sie] unter dem Knie einen Ring um das Bein geschnitten, hernach die Haut bis auf den halben Wadel herabgezogen und Salz darein gestreut, [was] sie ‚Alamode‘-Stiefel‘ genannt [haben]. Die kleinen Kinder [haben sie] in die Ranzen gestoßen und mitgenommen; alles zu dem Ende und so lange, bis alles Geld herausgepreßt wurde. In Summa, solche grausame Marter und Pein sind [zu] dieser Zeit in Böheim(b) von den kais[erischen] Völkern vor[ge]gangen, welche von den Türken nie erhört worden [sind]. Dergleichen Marter zu brauchen sollte der Teufel in der Hölle kaum wissen“. Vgl. auch die ähnlich lautenden Beschwerden Ferdinands III. 1643 bei Gallas; REBITSCH, Gallas, S. 216f. LEHMANN, Kriegschronik, S. 100 (1639), stellt sogar fest: „kein Papist hats so grausam und arg gemacht alß diese Unbändige verteuffelte Deutsche Schweden, die keines Menschen schonten, keine kirche oder pfarr respectirten und kein Weibsbild ungeschändet ließen“. Vgl. dazu Abt Veit Höser (1577 – 1634) von Oberaltaich bei Straubing; SIGL, Wallensteins Rache, S. 128: „Andere martern sie mit der Fingerschraube (digitum compressio). Sie halten ihnen die Nagelspitzen wie in eine Säge in die Flintenräder (scopetarias serrulas), die sie drehen. Dann schnüren sie die Finger ab und pressen sie so arg zusammen, daß auch aus den feinsten Äderchen der Nägel das Blut herausspritzt. Andere ziehen sie mit Schlingen um den Hals in die Höhe, sodaß ihre Opfer keine Luft mehr bekommen und infolge des allzu langen Aufhängens fast ersticken müssen. Die Halbtoten werfen sie auf die Erde oder lassen sie herunterfallen, um sie dann mit Nadelstichen (accuum puncturis) zu kurieren, mit Geißelhieben zu züchtigen und mit Stöcken und Prügeln auszupeitschen, bis sie zusammenbrechen. Wieder anderen reißen sie die Kleider vom Leibe, um sie nackt zu verhöhnen und auszupeitschen, sodaß sie heute noch Narben aufweisen oder hängen sie auf unmenschliche Art an Schlingen um die Genitalien auf“. Der Abt Veit Höser (1577 – 1634) von Oberaltaich bei Straubing zu den Scheinhinrichtungen der Schweden; SIGL, Wallensteins Rache, S. 126: „Als einen der ersten fingen sie unseren Klosterschmied und zwar auf dem Friedhof beim ‚Ölberg’. Sie zwangen ihn, sich niederzuknien und den Kopf zur Enthauptung vorzubeugen. Nach allerlei Quälereien versetzten sie ihm zwar nicht den Todesstreich, schnitten ihm aber die Ohren ab und preßten ihm mittels einer sog. Kopfschraube den Kopf so zusammen, daß er bald darauf starb“. Vgl. THEATRUM EUROPAEUM Bd. 3, S. 278f. über die kaiserlichen Gewalttaten in Schlesien nach der verlorenen Schlacht bei Liegnitz am 13.5.1634, in der die kursächsische Armee unter Hans Georg von Arnim die kaiserliche unter Johann von Götz und Rudolf von Colloredo geschlgen hatte, auch PUTZGER, Wurtznische Creutz= vnd Marter=Woche, 13f., S. 57ff.; bzw. Schwedisch Banérischen Volcks Unverantwortliches Beginnen (die Vorgänge in Zeitz 1636), wobei einelne Schildungen schon Topos-Charakter hatten. II. Marter bezeichnet (etwa bei KRAFFT 30v) auch die „peinliche Befragung“ (scharfe Frage oder Tortur) als Verfahrenselement der Gerichtsbarkeit zur Errreichung eines Geständnisses, zugelassen unter bestimmten Voraussetzungen durch die Constitutio Criminalis Carolina (1532). Der Stassfurter Pfarrer Jacob Möser (um 1570-1644); WINTER, Möser’s Aufzeichnungen, S. 19: „Den 5. Febr. [1628] läßt Hauptmann Föckler, da das Gericht im Namen Kaiserlicher Majestät geheget ward, richten Clauß Lortschen, sonst Curlle Klauß genannt, ein Schiffsknecht von Schönebeck, drunten an der Marben, bekommt auf dem Richtplatz erstlich zwei Knippe (Kniffe) in die beiden Brüste mit glühenden Zangen, darnach ward ihm Arm und Bein mit dem Rade zweimal entzwei geschlagen, auf eine hohe Leiter gebunden, und also lebendig ins brennende Feuer geworfen, war ein schmerzlicher, greulicher Tod, hat etliche Mord, neben Diebstahl, und daß er mit dem Teufel Buhlerei getrieben, bekannt, wie wohl er das letzte durchaus nicht gestehen wollen, als man ihn zum Tode geführt, sondern gesagt, er hätte es aus Marter bekannt, ist ein wunderlicher Kerl gewesen, auch vor dessen zum Salz zur Staupen gehauen worden. Tile Quast von Rothensee, so etwa Wild geschossen, ist gehenkt worden; weil aber Andres Lehnen, sonst Juditten Drebes von Schönebeck, ein Schiffer oder Bottsknecht, seines Diebstahls halben vor dem Gerichte geleugnet, (hatte auch nicht viel auf sich mit seinem Stehlen,) ward er wieder eingezogen und greulich gedeneket (gefoltert) und vermeinte Föckler, er wollte mehr aus ihm bringen, dieweil man ihm Schuld gab, als wenn er heimlich Soldaten umbracht, so er aber beteuerlich verneinte, der dankte hernach Gott, daß er den andern Tag an den Galgen daselbst auch kam und der Marter los ward“.

Martierer: Mörser: Steilfeuergeschütz zum Werfen von Brand- oder Sprengkugeln (Bomben) mit einem Kugelgewicht zwischen 25 Pfund (1/16 Mörser) und mehreren Zentnern (ganzer Mörser, Kaliber 5-15 Zoll).

Märzenbier: im März gebrautes Lagerbier im Gegensatz zu dem Kommiss-Bier: speziell für die militärische Versorgung des Militärs gebrautes Billigbier geringer Qualität, an dessen Konsum 1631 Besatzungssoldaten in Magdeburg verstorben sein sollen; KHEVENHILLER, Annales 11. Bd., Sp. 1796.

mascule: mannhaft, mutig.

Maselsucht: Aussatz, Syphilis, mit Knötchenbildung verbundene Krankheit.

Masquarada: verdeckter Angriff.

Massaker: „Massaker“ wurden in den offiziellen Berichten an Maximilian I. von Bayern schlichtweg geleugnet, so etwa im Fall der Stadt Germersheim, die nach mehrtätiger Belagerung am 12.8.1622 im Sturm genommen wurde. Die Sieger hatten alles niedergemacht, was sich nicht durch die Flucht hatte retten können: „Massacre fand keins statt; nur im Anfang wurden 3 bis 4 Bürger erschlagen, auch keine Brunst noch Schändung der Weibsbilder unangesehen die Cosaggen und allerlei Gesindel dazu gefallen, nicht ergangen“.HEILMANN II, Kriegsgeschichte II, S. 146. Dass Notzucht zudem aus Rücksicht auf die Empfindlichkeit Maximilians ohnehin nicht erwähnt wurde, liegt auf der Hand, trotz der Klagen Tillys in der »Schultheißen-Instruktion« (1626 X 16); ZIEGLER, Dokumente II, S. 985ff. Das „Diarium Gottingicum“ (Stadtarchiv Göttingen AB III/5, Band 1, S. 84-86) des Georg Mengershausen; zit. bei ECKHARDT, Blutpfingsten 1626 (hier „Diarium Goettingense“): „Den 31. Maii kam die betrübte, elende, jämmerliche Zeitung einen, daß leider Tilly gestrigs Abends zwischen 8 und 9 Uhren sich der Stadt Münden (nachdeme er dieselbe den ganzen Tag mit 14 groben Stücken und bei die 866 Schossen beschossen und die Maur fur der Mohlenpforten vom Brauerhaus an bis an das Schlachthaus auf Verräterrei eines gottlosen Bürgers zu Münden, Jürgen Krüger genannt, und nachdeme auch die Bürgerschaft abgemündet (?), unentsetzet plieben und nicht mehr raten können, herniedergeschossen und daselbst in der Lieken (?) eingefallen, sonsten auch noch an zwei andern Oertern mit Sturmleitern übergestiegen) bemächtiget und sich dieselbe erobert und die Bürgerschaft, Soldaten und was nur ann Weib und Kindern, auch darin vorhandenen Pauren anzutreffen gewesen, alle herniedergemetschet und jämmerlich ermordet, auch des folgenden Morgens was hin und wieder uff den Türmen und Zwingern noch übrig vom Mannvolk, ferner herniederstechen und umbringen lassen, was an Jungfrauen und jungen Ehefrauen vorhanden, mit sich hinaus ins Lager geschleppet, Ranzion (Lösegeld) von denselben begehret, was sich nicht ranzionieren noch Entgelt geben können, herniedergehauet und in Summa der Kinder in der Wiegen, auch Mutterleib, nicht verschonet, und Summa Summarum ärger denn kein Türk, Tartar oder Tieren bishero gehauset, mit den armen Leuten umbgangen. Hatte zwar viel Feuerkugeln, worin noch 4 Pfund Pulver gewesen, eingeschossen, so auch in Gebäude, Stroh und anders eingefallen, angangen, aber, weil die Bürger die ersten Feuerkugeln, sobald bekommen, gedämpfet und laufen lassen, keine angezündet, sondern nur das Stroh und Kleider, worein sie gefallen, alleine schwarz geschmoket. Und hatte forters, wie Tilly die Stadt einbekommen, dieselbe dem Volk zu plündern übergeben, die dann forters mit dem Volk übel gehauset, alles uff und in Stücken zerschlagen, was nur zu bekommen, weggeraubet und außer der Stadt ins Feldlager bringen lassen. Waren auch etzliche Häuser angestecket, aber bald wieder geleschet. Sonsten auch viel vornehmer und ehrlicher Leute hatten ihr Leben zubüßen müssen. Und demnach Tilly des Morgens vor anfangendem Schießen einen Trompeter fur der Stadt geschickt und, ob sie sich geben wollte oder nicht, fragen lassen, mit Bericht, dessen sie solches nicht tun würden, er alsdann aufs Aeußerste ansetzen und im eroberten keinem Quartier geben wollte. Und der Rat und Bürgere sich wohl gern uff Arrest geben wollen, hat aber Illm., Herzog Christians, darin gelassener Obrister-Leutenant, Cloth genannt, solches nicht nachgeben wollen, mit Anzeigung, itzo würde Entsatzung ankommen, und hätte er der Stadt und nicht ein Rat derselben nötig und müsse er dieselbe verteidigen, wollte ihnen für allen Schaden gut sein. Ist aber im ersten Anfall solcher Leutenant etliche mal mit einer Helleparten durchstochen worden und all seine Soldaten sein herniedergemetschet worden. Haben sich so noch etliche Bürger in dem Turm des Nachts bis gegen den Morgen verborgen, darnach sich mit Seilen daraus gelassen, durchs Wasser gesetzet und sein also mit Hinterlassung ihrer Weib und Kinder davon kommen. Es ist nachmals von dem Syndico zu Münden, N. Hüpeden, wahrhaftig resolvieret worden, daß die Kriegsleute unter anderm ein kleines Knäblein, etwa vom Jahr, einem ehrlichen Bürgersmann in seinen Disch gestecket und darnach denselben zugeschlossen, wie aber über etliche Tage hernach der Disch eröffnet, ist das arme Kind tot darin befunden worden. Es hatte Tilly den guten, ehrlichen Leuten in der Stadt selber Zeugnis gegeben, sie hätten sich ehrlich und ritterlich gewehret, und hätte nicht gemeinet, daß sie sich also zur Wehr stellen würden, gestalt denn ihm auch viel Volks davor plieben sein sollte, sonderlich, wie sie schon in der Stadt gewesen, da noch 2 Stücken von der Brücken, mit Hagel geladen, unter sie und derselben eine große Anzahl herniedergeschossen und wie die Holzäpfel herniedergefallen wären. Es ist nach der Zeit oft und vielmals und sonderlich bei der Belagerung der Stadt Northeim gesagt, daß Ihre Exzellenz oftmals erwähnet, sie könnte sich des Blutbads ohne Unmut nicht erinnern, sondern es wäre Ihrer Exzellenz dasselbe oft täglich, als wäre es frisch, vor Augen. Selbiges 31. Maii wurden über Göttingen vorm Albaner Tor 11 Feuerkugeln in Form einer Granaten, gleich wären dieselbe angestecket, und daß das Feuer daraus geschlagen, an dem Firnament öffentlich von vielen Leuten gesehen. Den 1. Junii kamen zwar viel Bürgere von Münden, auch Frauen und Kinder, so teils von den Zwingern und Türmen sich mit Stricken gelassen, teils und was die Weiber und Kinder, so mit den Soldaten aus der Stadt kommen, anhero nach Göttingen, konnten aber keinen eigentlichen Bericht einer vom andern geben, nur das sie sagten, beide Bürgermeistere wären tot, der Pastor M. Udenius, auch der Amptmann zu Münden, mit ihren Frauen gefangen, Amptschreiber, Schultheiß und andere aber niedergemetztelt, konnten doch aber keine Gewißheit davon sagen … Es hätte der Feind die folgenden Tage noch die toten Körper, so hin und wieder auf den Straßen und in den Häusern gelegen, sehr tyrannisert, indem er denjenigen, so etwa ein wenig fett gewesen, das Fett aus und von dem Leibe schneiden und schinden, etliche mit Pulver anstecken und vieler einen und die übrigen, was an Bürgern, Soldaten und Pauersleuten in der Stadt geplieben, auf viel Wagen bei das Wasser fahren und hineinwerfen lassen, und weil eben die Weser etwas klein, hätte sich das Wasser wegen Vielheit der toten Körper an etlichen Oertern etwas aufgestauet. Ja, Jungfrauen und Frauen schänden wäre der Bösewichter beste Kurzweil gewesen. Den dritten Tag nach der Eroberung sein die Erschlagenen von Bürgern, Pauren und Soldaten, so an 2 200 gewesen, uff die Brücken geführet und in die Weser geworfen, und da schon etliche darunter gewesen, so zwar in etwas gequetschet oder verwundet, aber noch gelebet und daß ihnen noch wohl zu helfen, geschrien und sie nicht hineinzuwerfen gebeten, hat es doch helfen, sondern sie hinuntergeschmissen werden müssen. Und sein darunter viel vornehme Bürger in Münden nicht verschonet worden. Den 4. Junii berichteten die von Münden anhero gekommenen und verstreueten Leute, daß gewiß, daß von Bürgern, Pauren und Soldaten von Mündischer Seiten bei die 2 500, auch von dem Feind fast nicht weniger geplieben, auch ein vornehmer Obrister und vier vornehme Konstabel bei den Geschützen aus der Stadt erschossen, auch, nachdem all der Feind die Stadt einbekommen und nach der Hand sein übriges Pulver in einen Pulverturm in Verwahrung pracht und dessen bei 4 Fuder und des Mündischen Pulvers noch bei die 15 Tonnen gewesen, solcher Turm in Brand geraten, das Pulver angestecket, solcher Turm elendiglich zerrissen und bei die 15 Häuser in der Nachbarschaft jämmerlich zerschlagen worden. en 5. Junii kamen etzliche Bürger aus Münden anhero, anzeigend, daß viel Leute … aus Münden in Witzenhausen zerstreuet lägen, aber wegen Hungers sterben müßten, weil sie daselbst nichts inbekommen hätten“. KOSSERT, Die Eroberung der Stadt Muenden 1626. Online verfügbar unter: muenden.kossert.net [z. Zt. nicht im Netz], bzw. dessen Magisterarbeit mit dem gleichen Titel, Freiburg i. Breisgau 2007. In dem zeitgenössischen Flugblatt „Continuatio der beschehenen Schlacht vor Hameln / aus Oldendorff den 29. Junii Anno 1633“ (Kungliga Bibiotheket Stockholm Svea krig Nr. 22a) wurde das Massaker an den verwundeten und fliehenden Kaiserlichen damit begründet, es sei „auf ein Metzgen außgangen / vnd solches fast biß an die Thor von Minden continuirt / ohne daß wir die vnserigen wieder zu einige stand bringen können / weiln sie wegen vieler außgegossenen Schmähworten / welche von den Hamelischen vnd diesen Combattanten noch deß Morgens ausgegossen / vnglaublich verbittert / waren / vnd mit dem Degen die bösen Zungen straffen wollten“. So sollen, was wortwörtlich dem Schlachtbericht Knyphausens an den Bremer Bürgermeister Havemann entnommen ist [SATTLER, Knyphausen, S. 652], konfessionell gefärbte Schmähungen des Gegners an diesen Exzessen schuld gewesen. Der finnische Rittmeister Duesse soll wegen dieses Abschlachtens sogar um seinen Abschied gebeten haben. Bei Mannschaften und Offizieren sprach man davon, man sei hier wie bei Rinteln auf die Schlachtbank geführt worden. Zu den bekanntesten Massakern gehörte außer der Eroberung und Zerstörung Magdeburgs (vgl. die Erinnerungen des Magdeburger Bürgermeisters Otto von Guericke; Neubauer, Magdeburgs Zerstörung 1931, S. 43f.); der Bieberauer Pfarrer Johann Daniel Minck; KUNZ; LIZALEK, Südhessische Chroniken, S. 244f.) auch das »Pasewalker Gemetzel«, MILGER, Gegen Land und Leute, S. 199f., die Eroberung Neubrandenburgs, MILGER, Gegen Land und Leute, S. 203; die Eroberung Frankfurts a. d. Oder am 3.4.1631, nach dem Bericht im THEATRUM EUROPAEUM, Teil 2; bei Griesa, Frankfurt (Oder) S. 47f.; die Erstürmung von Höchstadt/Aisch am 28.2./10.3.1633 (vgl. die Bamberger Dominikanerin Maria Anna Junius; Hümmer, Bamberg, S. 121f.); die Erstürmung Reichenbachs (1634), JESSEN, Dreißigjähriger Krieg, S. 368f.; die Beilage zum Bericht des Kommandanten Schrautenbach und des Kellers Uloth zu Lichtenberg über den Überfall auf Reinheim (Landgrafschaft Hessen-Darmstadt) durch die Kroaten des bayerischen Generalfeldzeugmeisters Jost Maximilian von Gronsfelds im Mai 1635; HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 148ff. Zur Barbarisierung des Krieges in der calvinistisch geprägten Lehre des Althusius vgl. BEHNEN, Krieg, S. 92; allgem. DAHM; KRAWIETZ; WYDUCKEL. Der Völkerrechtler Hugo Grotius rechtfertigte kriegsbedingte Massaker an Zivilisten mit dem »jus talionis« des Alten Testaments; z. B. SCHÄTZEL, Grotius, S. 336f.; DUFFY, Siege warfare, S. 253; BEI DER WIEDEN, Niederdt. Söldner, S. 86ff.; DIESNER, Stimmen.

Maß: 1 Maß = 0,8588 Liter.

Maß: 1 Maß (Bad Salzungen, Schmalkalden) = 1, 34 Liter, 1 Maß (Überlingen) = 1, 204 Liter, 1 Maß (Habsburger Lande): = 4 Seidel = 1, 414724 Liter.

Maß Korn: ca. 18 Liter (Wunsiedel).

Maßl: 1 Maßl = 0, 93 Liter (Wasserburg).

Materialist: Kleinhändler, der auf Drogen- und Spezereien oder als Gewürzkrämer spezialisiert war.

maturiren: beschleunigen, beeilen, schnell zur Ausführung bringen.

Matutin: matutinum officium: Mette, mitternächtliches Chorgebet zu Beginn des neuen Tages.

matzen, metzen: (nieder)metzeln, in Stücke hauen.

mauderig: kleinlaut.

Mauen aus Camelottenstoff: „eine Mischung aus Kamel- und Ziegenhaar, ähnlich dem heutigen Loden, war damals eine kostspielige Angelegenheit, die sich nur wenige leisten konnten. Wer es sich erlauben konnte, trug ‚Mauen’, Ärmel aus Camelottenstoff, andere begnügten sich mit Camelottenstoff als Verzierung oder Besatz an deren Kleidern“. STOMMEL, Johann Adolf Freiherr Wolff, S. 75.

Mauerbrecher: metallbeschlagener Stoßbalken zum Einbrechen von Festungsmauern.

maulert: demoliert, beschädigt.

Maulkorb: Vgl. THIEDE, Chronik der Stadt Stettin, S. 719 (Belagerung 1659): „Den größten Schrecken erregten aber die »Pechkränze, Drathkugeln, Bettelsäcke und Maulkörbe«, welche länglich von Drath geflochten und mit allerlei brennbaren Stoffen gefüllt waren, um die Häuser in Brand zu stecken. Diese furchtbaren Geschosse kamen mit »langem Schwanz, wie ein Drache«, sausend durch die Luft geflogen, schlugen durch die Dächer und brannten hell auf, während der darin befindliche Pulversatz in Zwischenräumen 12 bis 30 Schläge gab“. MALINOWSKY; BONIN, Geschichte, S. 383 (Belagerung von Stettin 1659): „Den 26. Oct. wurde zum ersten Male aus dem brandenburgischen Lager eine sonderliche Art von Feuerballen in die Stadt geworfen. Das Corpus, worin sich Pech, Harz, Werg und andere Sachen mit nassem Pulver befanden, war von Eisen, wie ein großer Maulkorb, und etwas länglich gemacht, sauste heftig in der Luft, und schlug ohne Schaden durch die Dächer. Ein anderes fiel auf den Boden, brannte alsbald lichterloh und zündete“. MALINOWSKY; BONIN, Geschichte, S. 384 (Belagerung von Stettin 1659): „Den 3. Nov. fiel ein Maulkorb in die Stadt, welcher sehr giftig gebrannt haben soll, der mit vielem Wasser, und zuletzt mit Modder und Koth von der Gasse gelöscht wurde“.

Maul schlagen, über das: Strafe für voreiliges oder lügnerisches Reden, Diffamierung.

Maultasche: klatschender Schlag aufs Maul, Maulschelle, Ohrfeige.

mausen: entwenden, stehlen, klauen: Dazu gehörten die nicht nur nächtlich, sondern auch tagsüber stattfindenden Diebstähle u. Einbrüche durch Soldaten, ihre Angehörigen u. die Trosser.

Mautner: [Wege-]Zolleinnehmer.

Medicus: Ein Stadtphysicus war seit der frühen Neuzeit ein vom Stadtrat bestallter Arzt u. nahm neben seiner privaten Praxis in etwa die Aufgaben eines heutigen Gesundheitsamtes wahr. So war er verantwortlich für hoheitliche Maßnahmen, die die Gesundheitsvorsorge der Bevölkerung u. die hygienischen Bedingungen in der Stadt betrafen. Zu seinen Aufgaben gehörte auch die Aufsicht über die Apotheken sowie die Überwachung v. Personen, die sich mit medizinischen Aufgaben befassten, etwa der Hebammen u. Bader. Daneben hatte er die Aufgabe der Gerichtsmedizin, die Toten zu beschauen u. bei unklaren Fällen Obduktionen durchzuführen. In Seuchenzeiten veröffentlichten viele Stadtphysici kleine gedruckte Ratgeber. Im ausgehenden 16. u. beginnenden 17. Jahrhundert wurde auch die Erstellung v. Kalendern mit astrologischen Wetterprognosen oft v. Stadtärzten wahrgenommen. Etliche Stadtphysici fungierten zugleich auch als Leibärzte adliger oder geistlicher Würdenträger. In weniger dicht besiedelten Regionen wurde das Amt in Kombination als Stadt- u. Kreisphysicus vergeben, der neben der Stadt in deren Umland einen bestimmten Medizinaldistrikt zu versorgen bzw. zu beaufsichtigen hatte.

Medikaster: Kurpfuscher, Quacksalber.

Mediokrität: Mittelmäßigkeit.

meditullio: in der Mitte.

medizinische Versorgung: Die in Schmalkalden gültige Medizinalordnung v. 1616 legte fest, dass alle praktizierenden Ärzte, Wundärzte, Chirurgen, Stein u. Bruchschneider regelmäßig durch ein zentrales Kollegium auf ihre Fähigkeiten überprüft werden sollten. Dazu wurden auch die medizinischen Leistungen u. deren Bezahlung festgelegt. Eine gewöhnliche Untersuchung kostete ¼ Gulden, eine Untersuchung zur Nacht ½ Gulden, eine Urinuntersuchung etwa ½ Gulden, die Verordnung einer Diät 1 Gulden. 1 Gulden entsprach dabei 28 Albus, das entsprach etwa dem Kaufpreis dreier Ziegen oder dreier Spanferkel. Behördlich anerkannte Arme sollten allerdings kostenlos behandelt werden. LEHMANN, Leben und Sterben, S. 27. Vgl. dazu die hervorragende Edition v. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 119ff.

Meier: „Der Vorgesetzte der Landwirthschaft so wohl einer ganzen Gegend, als auch eines einzelnen Landgutes, wo es ehedem von mehrern Arten solcher Vorgesetzten gebraucht wurde, und zum Theil noch gebraucht wird. Besonders pflegt man einen Vorgesetzten eines Land- oder Feldgutes, auch wenn es nur ein Bauergut ist, welcher gegen einen jährlichen Lohn die Aufsicht über den Feldbau führet, und der oberste unter den Knechten ist, in vielen Gegenden einen Meier oder Hofmeyer zu nennen. An andern Orten heißt er Vogt, Feldvogt, Schirrmeister, in Böhmen Schaffner, im Pommern Statthalter, in Meißen aber Hofmeister.“ [ADELUNG].

Meierhof: fremdes Bauerngut, das gegen Abgaben bewirtschaftet wird.

Meiger: Besitzer eines Meierhofes: fremdes Bauerngut, das gegen Abgaben bewirtschaftet wird.

Meile: 1 engl. Meile = 1606, 33 Meter.

Meile: 1 Meile = ca. 7,420 km, eine schwedische (auch große) wie auch westfälische große Meile wurde mit 10 km bzw. 10, 044 km gerechnet. In der Regel kein bestimmtes Maß, sondern eine Strecke, „die ein Fußgänger ohne Anstrengung in zwei Stunden zurücklegen“ konnte. HIRSCHFELDER, Herrschaftsordnung, S. 192. Englische Meile: 1, 606 km; dänische Meile = ca. 7, 5 km.

Meile, große: 1 große Meile = 10, 044 km. ?

me inscio: ohne mein Wissen.

Meineid: Das Delikt „wird je nach Schwere mit Verstümmelungsstrafen von meist spiegelndem Charakter (Verlust bzw. Verletzung von Schwurhand, Schwurfinger oder Zunge) bestraft, aber auch Gefängnis oder Verbannung, meist einhergehend mit Ehrverlust, eingeschränkter Amts-, Zeugnis- und auch Verfügungsfähigkeit, und sogar die Todesstrafe können verhängt werden; der Meineidige wird häufig zur Wiedergutmachung des angerichteten Schadens verpflichtet“ [nach DRW, online unter: drw-www.adw.uni-heidelberg.de/drw]. Nach dem Leipziger Jurist Benedikt Carpzow [27.5.1595-30.8.1666 Leipzig], einem der Begründer der deutschen Rechtswissenschaft, war Meineid ein größeres Verbrechen als Mord. Er hatte, gestützt auf das Alte u. Neue Testament, die Hinrichtung durch das Schwert gefordert. WESTPHAL, Die Darstellung von Unrecht, S. 24f. Zumindest war nach Carpzows Darstellung für Meineid das Abhauen der vordersten Glieder der Schwurfinger gebräuchlich.

Meister: Alte Bezeichnung für Scharfrichter, der auch als Abdecker fungierte. Sein Beruf verlangte eine sehr lange Lehr- und Gesellenzeit. Sein Meisterstück bestand entweder in einer formgerechten Enthauptung oder einer Hinrichtung am Galgen. Sollte ihm eine Hinrichtung misslingen, musste er mit Aufruhr und Verfolgung durch die Zuschauer und empfindlichen Strafen durch die Behörde rechnen. Ihm stand auch die Verwertung der Körper der Hingerichteten zu. Er stellte Wundsalben her u. heilte auch Knochenbrüche. Vgl. KELLER, Albrecht: Henker / Blutvogt / Carnifex; . SCHILD, Geschichte, S. 177ff.; DANCKERT, Unehrliche Leute, S. 23ff. => Scharfrichter.

Meisterei: Behausung des Feldmeisters: Abdecker, Schinder, auch Schelm, Wasenmeister, Feldmeister, Fallmeister, Luderführer, Kleeken, Mausgewitz, Kaviller, Kafiller, Racker oder Kleemeister genannt, waren für die Verwertung der Tierkadaver zuständig. Bauern waren verpflichtet, ihre Tierkadaver an den Abdecker zu übergeben. Dieser verwertete die Reste, vergrub oder verbrannte nicht mehr Verwertbares. Die ständige Geruchsbelästigung zwang den Abdecker zur Ansiedlung außerhalb der Dörfer u. Städte. Durch den Umgang mit den Kadavern konnte sich der Abdecker zum Beispiel mit dem hochgefährlichen Milzbrand infizieren. Aus den Knochen wurde Seife hergestellt, die übrige Fleischmasse ging an Salpetersieder, während die Häute den Gerbern überlassen wurden. Es haftete an den Abdeckern bis 1817 der Makel der Anrüchigkeit ihres Gewerbes, sie waren vom Kontakt mit der übrigen Bevölkerung nahezu ausgeschlossen. Sie heirateten meistens nur untereinander u. deshalb waren alle Schinder eines Landes miteinander verwandt oder zumindest befreundet. Die Wasenmeistereien waren wegen ihrer Abgeschiedenheit ideale Schlupfwinkel für gesuchte Verbrecher, Deserteure usw. Scharfrichter u. Abdecker waren – da erstere v. den seltenen Hinrichtungen nicht leben konnten – oft dieselbe Person. Der Beruf des Abdeckers galt als unehrlicher Beruf. [WIKIPEDIA].

Meister Hämmerlein: Teufel.

Meister Jacob: Spottname für Scharfrichter, Henker.

Meisterin: Klostervorsteherin der Benediktinerinnen.

Melancholie: „Im Mittelalter wurde die Melancholie als Mönchskrankheit bekannt. Sie wird auf Lateinisch als Acedia bezeichnet und ist ein häufiges Thema in der theologischen Literatur, zum Beispiel bei Thomas von Aquin in der Summa Theologica (vgl. II/II, qu. 35). Die früheste Beschreibung des Acedia-Phänomens stammt vermutlich von Evagrius Ponticus, der als frühchristlicher Anachoret in Ägypten lebte. Beschrieben wird unter anderem die Heimsuchung durch den Dämon des Mittags. Johannes Cassian übernimmt Evagrius‘ Ansätze und gibt diese an Thomas von Aquin weiter. Sie galt gleichzeitig als eine der sieben Todsünden. Im Protestantismus des 16. Jahrhunderts erfuhr die Melancholie dann eine gewisse Umdeutung: Sie galt nicht mehr in erster Linie als zu vermeidende Sünde, sondern als eine Versuchung des Teufels, die der Gläubige wie eine Prüfung bestehen müsse. Gerade das zeitweise Versinken in Verzweiflungszuständen erschien vor diesem Hintergrund als eine Bestätigung der Ernsthaftigkeit des eigenen Glaubens. Auf der anderen Seite erkannte man auch die zerstörerische Kraft der Melancholie und empfahl als Therapie geistliche Mittel wie Gebete oder geistliche Lieder und weltliche Zerstreuung durch Musik (nach dem biblischen Vorbild von David und Saul) und heitere Gesellschaft. Dabei spielte auch die persönliche Erfahrung Luthers, der häufig von Schwermut überfallen wurde, eine stilbildende Rolle. Luther und seine Nachfolger aus der protestantischen Orthodoxie des 16. Jahrhunderts haben sich in zahlreichen Trostschriften mit der Melancholie auseinandergesetzt. In der ab der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts einsetzenden Propaganda der Gegenreformation wurde die Melancholie deswegen häufig als typische Krankheit der Protestanten bezeichnet“ [WIKIPEDIA]. Hippokrates erklärte die Melancholie als Überschuss an schwarzer, verbrannter oder schwarzer Galle (in der Milz und in den Hoden produziert), der sich ins Blut ergießt. Die Melancholie war nach seiner Auffassung, die bis ins 17. Jahrhundert dominierend bleib, eines der vier Temperamente des Menschen. Die „Schwermuth“ galt als einziger Grund für ein kirchliches Begräbnis von Selbstmördern, die in den Zeugnissen erwähnt werden, z. B. HAPPE I 453 r; NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 83 (hier „Grämniß“). SCHMIDT, Chronica Cygnea, S. 560 (1635): „Ist einem alten Bauer / Jacob Besinger genant / hier der Kopff abgeschlagen worden / der hatte seinen eigenen Sohn erschlagen / und ihm sein Gelt genommen. Er war zuvor umb alle das seine kommen / und sollte noch für die Soldaten contribuiren / darüber ist er in eine Melancholi gefallen / und hat diese gräuliche That / dass er Gelt bekommen möchte / begangen“.

Melée: Handgemenge, Gedränge.

Melioration: Verbesserung.

membro virile: männliches Geschlechtsteil, Gemächt.

menagieren: (sparsam) verköstigen.

menagieren (menasieren): Rücksicht nehmen, sich mäßigen.

menasieren (menagieren): Rücksicht nehmen, sich mäßigen.

Menfron: Spanndienst.

Menschenfresserei: Anthropophagie, Kannibalismus. WINKLE, Seuchen, S. 63f., zit. J. V. Andreäs Lebensbeschreibung von 1635: „Der Hunger in der Gegend von Worms war so groß, daß Andreä (…) vor dem Tor ein totes Pferd liegen sah, daneben eine Weibsperson, welche sich Fleisch abschnitt, in ihr Fürtuch nahm und zugleich roh davon aß, dabei etliche Hunde, welche an der Mitte des Pferdes fraßen und auf dem Kopf desselben unterschiedliche Raben. Die entsetzliche Pest, welche diese Hungersnot begleitete, verwüstete ganze Landschaften und machte sie öde (…) Die Leute starben so plötzlich und in solcher Menge, daß viele Dörfer von Einwohnern ganz entbloßt wurden oder kaum ein Drittel oder die Hälfte von ihnen übrig blieb“. WASSENBERG, Florus, S. 399: „Es ist zu Worms / Speyer / vnd andern Oerthern in dieser Städte Nachbarschafft / nicht nur ein todter Cörper außgegraben vnnd verzehret; nicht nur ein Mensch / daß man ihn essen möchten / vmbgebracht worden. So gar / daß es höchst nöthig gewesen / zu allen Kirchhöffen Wächter zu bestellen / welche die / so den todten Cörpern nachtrachteten / schwerlich davon abhalten konnten. Der Chronist WILMIUS, Chronicon Rerum Kempensium, S. 103, aus Kempen: „In den Monaten September, Oktober und November desselben Jahres wüteten Pest und Ruhr. Die Bevölkerung im Lande von Kleve und Geldern sowie in der Stadt Kempen wurde stark gelichtet und, wie am Halse gewürgt, hinweggerafft. In Kleve und anderwärts standen viele Bauernhöfe leer, weil die Seuche ganze Familien ausgelöscht hatte. Die verheerende Krankheit raste auch so furchtbar durch Holland, daß in Leiden nur wenige Bewohner am Leben blieben. Um die Rechte der Stadt zu retten, holte man von auswärts Menschen in die Stadt und beschenkte sie mit dem Bürgerrecht wie mit anderen Freiheiten. Auch Süddeutschland blieb nicht von der möderischen Pest verschont. Mainz, Worms und Köln wurden geradezu entvölkert“. Zu dem in den zeitgenössischen Berichten und Chroniken immer wieder auftretenden Problem des Kannibalismus vgl. JULIAN, Angebliche Menschenfresserei; KUCZYNSKI, Geschichte des Alltags, Bd. 1, 86ff., DELUMEAU, Angst, S. 231, der in diesem Zusammenhang darauf verweist, dass in den Traktaten der Kasuisten der Verzehr v. Menschenfleisch als [Leichen-]Anthropophagie „in größten Notfällen“ erlaubt galt. Nach dem THEATRUM EUROPAEUM III, S. 770, musste sich „der arme Landmann / der nicht deß schwartzen Hungers sterben wolte / ernehren von Gras / Kraut / Wurtzeln / dürren / und nach gelegenheit grünen Baum-Blätter ohne Brodt / Saltz und Schmaltz / und das war noch erträglich: Sie musten sich nehren von Häuten oder Fellen der Thieren / Ochsen / Pferden / Schafen / etc. nachdeme ihnen die Haar abgesenget und abgebrändt: Hunde / Katzen / Ratten / und andere Thier wurden gessen / auch die viel Wochen an den Wegen in Pfühlen / Wassern / etc. gelegen / und weggeworffen waren. Umb das Pferdt-Fleisch haben sich die Menschen gerupfft / geschlagen / und gar ermordet / in Summa / es war eine solche Noth / daß auch kein Mensch (so zu sagen) deß andern verschonet / sondern mit vortheil todt schlugen / und verzehreten / die Gottesäcker durchsuchten / Gräber auffbrachen / die Hochgericht erstiegen / und die Todten zur Speise nahmen: Ein Bruder die todte Schwester / ein Tochter die todte Mutter angewendet / und darvon gezehret / also / daß weder die Samarisch- noch die Hierosolymitanisch – noch Saguntinische Hungersnoth gegen derselben etwas zu rechnen“. Fehlerhaft zit. bei LAMMERT, Seuchen, S. 197. KRÜGEL, Aus dem Großen Krieg, S. 167ff.; nach den Erinnerungen des Pfarrers Martin Bötzinger (1599-1673), der 1634 wegen Hunger seinen Pfarrort Poppenhausen verlassen musste; ferner EICHHORN, Blick nach drüben, S. 45 (eine Frau hatte aus Hunger ihren Nachbarn ermordet). Eine Anna Heßin aus Roßfeld soll ihre Kinder zu Würste verarbeitet haben; BUFF, Hildburghausen, S. 130. Anlässlich der Belagerung Nördlingen im September (1634) berichtet der Stadtgerichtsassessor Daniel Gundelfinger (1636 innerer Rat, gestorben 1636) in seiner „Geschichte resp. Tagebuch der Belagerung der Stadt Nördlingen i. J. 1634“ (Staatsbibliothek München Cod. Germ. 5509, verwendet bei HEILMANN II, Kriegsgeschichte Bd. 2, S. 480ff.), zit. bei ENGERISSER, Von Kronach, S. 320: „Hungernde Weiber stürzten sich über die entkleideten Leichname her, schnitten ihnen Stücke Fleisch aus dem Leibe, und kochten und brateten es zu Hause, um es mit ihren unglücklichen Kindern zu verschlingen“. Vgl. die Klagen der Pommern’schen Gesandten; JESSEN, Dreißigjähriger Krieg, S. 219f.: „52. Durch welche barbarische Proceduren dann endlich verursacht, weil nunmehr durch allerhand Praktiken, Schinderei und Pressuren die Leut, die Mittel zu leben, destituiert, daß sie sich allbereit eine geraume Zeit mit Trebern, Knospen von den Bäumen und andern unnatürlichen Speisen aufgehalten und auch der Toten, auch ihrer eigenen Eltern Fleisch gefressen, sättigen sie sich anjetz wie das Vieh mit Gras. Es würden auch täglich derer viel, ungekochtes Kraut oder Gras im Mund habend, als tot gefunden. Ja, es hätte etwa vor 2 Monaten ein Weib ihr Kind schlachten, selbiges kochen und sich also des Hungers erwehren wollen“. Im Hochstift Würzburg un in Kitzingen, Kleinlangheim, Rödelsee, Mainbernheim und Windsheim (Markgrafschaft Ansbach) sind ähnliche Fälle nachgewiesen. 1637 wird in Würzburg ein Müller, „welcher ein Magdlein umbgebracht, undt das Fleisch gekocht, auch gessen, hingerichtet. Sein Leib ist hernach uff das rath gelegt worden“. Staatsarchiv Würzburg Ratsprotokolle 29 (1637), fol. 135. 1637 soll dort eine 300 Mann starke Bande v. Männern u. Frauen in einem Monat über 40 Personen gefangen, geschlachtet, gekocht und verzehrt haben; KLARMANN, Steigerwald, S. 66, Anm. Aus Großsachsenheim wird unter dem 15.2. überliefert: Da brachte ein 18-jähriger Sohn „ein Bettelmägdlein in sein Haus, es zu töten und zu essen. Wie er ihm schon einen Riß mit einem Rebhaphen in den Hals gegeben, diweil er aber in dem Riß die Gurgel verfehlt und das Mägdlein einen lauten Schrei getan, ist es von einer Witwe errettet, der Knabe auch darüber, weil er ohnedies halbtot war und seinen großen Hunger prätendiert, nicht weiter angefochten worden. Etliche Wochen darauf ist er Hungers gestorben“. WENDEL, Leonberg, S. 176. Vgl. die Aussagen des Augsburger Chronisten Wagner zum 16.1.1635; ROECK, Augsburg II, S. 276: „Ist auch nit gar ohn, das totte menschen cerper sein angrifen worden; es hat alhie wunderliche leidt geben, die sich an den stattmairen [Stadtmauern], in den öden und ohnbewonte heuiseren aufgehalten – die haben wunderliche sachen getriben. Ob dem land ist es ofentlich gesechen, das sye menschen cerper angewandt und geeßen haben, also das großer iamer und noth ist“. Der schwäbische Chronist Heberle 1635; ZILLHARDT, Dreißigjähriger Krieg, S. 161 [1635]: „Dan auß diser teürung und hungersnot ist entstanden noch ein jamer uber alle jamer, nemlich ein sterbet und pestelentz, das vüll taußendt menschen sind zu grundt gangen durch hunger, krieg und pestelenz. Dan durch den hunger ist von denen armen menschen vüll greüwlich und abscheüliches dings auffgefressen worden. Alls nemlich allerley ungereimbten dings: hundt und katzen, meüß und abgangen vüch, roßfleisch, das der schinder und meister uff dem vassen sein fleisch von dem abgangne vüch, als roß, hundt und andere thier, ist hingenomen worden, und haben dannoch einander drumb gerißen und für köstlich gut gehalten. Es ist auch für gut gehalten worden allerley kraut uff dem feld: die distel, die nesle, schersich, hanefüeß, schmerbel, schertele. In suma allerley kraut ist gut gewessen, dan der hunger ist ein guter koch, wie man im sprichwort sagt“. WINTER, Möser, S. 61: „Eins war das blaue Regiment des Obersten Winkels, so in Augsburg vor diesem gelegen in dem großen Hunger, da die Todten aus der Erde gegraben, und von dem hungrigen Volke, wie auch die Kinder von den Eltern gessen worden, u. unzählich viel Leute Hungers gestorben, derer man manchen Morgen in die hundert, noch wohl mehr als 200, will nicht mehr sagen, wie ich berichtet worden von denen, so drinnen gelegen, todt gefunden hat. Die Leute, so oft in seidenen Kleidern gangen, sind wie ein Schemen auf der Gasse aus Verschmachtung niedergefallen. Kinder sollen zum Vater gesagt haben: Ach unsere Mutter ist fein bei Leibe, schlachtet sie doch, daß wir uns einmal satt essen und dergl., so mir hernachmals A. 1636 im Januar ein Feldprediger aus Finnland von der Haupstadt Abo gesagt, der mit drinnen gewesen, daß sie nichts als Haferbrot, so übel zu Halse gewollt, und noch nicht satt gehabt, ist dazu kein gut Wasser gewesen, sondern das, so vom Tyrolischen Gebirge herunter geflossen, dahin gar eine kalkichte Materie mit sich geführet. Der Commandant hat müssen die Kirchhöfe mit Wachen besetzen, daß sie nicht die Todten ausgegraben, und zur Speise gefressen etc“. Adolf Friedrich Herzog v. Mecklenburg schrieb an Gallas, 1639 I 23, es hätten an verschiedenen Orten die Eltern ihre Kinder gefressen, und [sei] ein Mensch vor dem anderen nicht sicher. VITENSE, Geschichte von Mecklenburg, S. 218. „Am Neujahrstage 1639 überschritten die Kaiserlichen die Elbe und zogen über Plaue, Brandenburg nach Sachsen. Großes Leid zeichnete den Weg dieser halbverhungerten Armee. Davon gibt ein wenige Tage nach dem Durchmarsch abgefaßter Bericht der Plauer Kietzer Kunde. Maßenn dann viele alte Leuthe zue Tode gepeinigt, Todt geschossen, unterschiedliche Frawen und Mägde zue Tode geschendet, theils Kinder aufgehencket, theils auch gebraten, viele außgezogen, daß sie bei ausgestandener Kälte verrecket und des Todes sein müßten. […] Nicht minder furchtbar hausten die Kaiserlichen in Brandenburg. Da der für die Armee vorgesehene Proviant von 15 000 Pfund Brot noch nicht eingetroffen war, verzehrten die ausgehungerten Soldaten zum Teil ‚stinkendes Aas aus den Gräbern und Schinderkuhlen’, ja selbst ‚tote Menschen’. ;Bei den Einwohnern bettelten sie um Almosen, blieben aber sonst auf den misthaufen vor den Toren liegen und schrien, man möchte ihnen etwas geben. Ein Weib in der Neustadt, die Schleiferin, hatte es den Verhungerten durch ihre Fettigkeit angetan: sie wurde am Abend in einen wüsten Keller gelockt und entging nur durch ihr lautes Angstgeschrei dem kannibalistischen Gelüste der Unseligen’“. SCHRÖER, Havelland, S. 94. Vgl. das Schreiben des Grafen Johann von Nassau-Saarbrücken an Ferdinand II.: „Ja, ich habe gesehen, dass die Leut vor Hunger nicht allein allerhand unnatürliche Speisen und sich untereinander selbst aufgefressen, sondern rasend worden, wie die unvernünftigen Thiere, die Sprach verloren, dagegen als Hund und Wölf geheult, nicht mehr aufrecht, sondern auf allen Vieren gelaufen. Auch an den Weibsleuten die langen Haupthaare gerade über sich, als ob es Spiess wären, gestanden“. LAMMERT, Seuchen, S. 195f. Vgl. Sandrarts Bericht über kannibalistische Vorgänge in Frankfurt (1635), als ausgehungerte Bauern versuchten, seinen Lehrling Matthäus Merian d. J. zu schlachten; SANDRART, Teutsche Academie, S. 12: Weil aber der Teutschen Lande Wolstand je mehr und mehr ab= und die Hungersnoht / neben der Pest / so stark überhand genommen / daß man Ihme seinen Scholarn / den jungen Matthæm Merian / als er denselben / gegen abends / zu seinem Schwager in einer Verrichtung gesendet / mit anwurf eines Stricks um den Hals / erwürgen und zur Schlachtbank liefern wollen / dessen sich etliche hungrige Bauern unterstanden / denen er aber glücklich entronnen: hat dieses ihn [Sandrart] so perplex gemacht / daß Er sich / samt den Seinigen / zu mehrer Sicherheit / nach Amsterdam verwandlet“. Zit. auch bei TACKE, Kunst-Feind Mars, S. 249; WACKERNAGEL, Selbstbiographie; KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 164. Es ist hervorzuheben, dass z. B. HAPPE nicht als direkter Zeuge eines Falls von Antropophagie berichtet. Jedoch greift er mit dem Breisacher Bespiel einen Fall von Menschenfresserei auf, der im Unterschied zur häufig unkonkreten metaphorischen Erwähnung von Fällen der Antropophagie in Selbstzeugnissen der Zeit des Dreißigjährigen Krieges zur Bezeichnung von Zuständen äußersten Hungers (wie in HAPPES Text etwa I 322 r) in diesem Fall direkt verbürgt ist. Unter den vielfachen zeitgenössischen indirekten Berichten über den Breisacher Fall kann der des Historiographen und Habsburg-Anhängers Wassenberg als typisch gelten: „Also hielten sich die elenden Brisacher / da sie aller hülffe beraubet waren / in der Trew vnd Armuth; vnd als es noch lenger anstundt / da giengen ihnen beydes die gewöhnlichen / so wol auch vngewöhnlichen Speisen allgemach ab; sintemal sie allbereit die Pferdt / vnd andere Thiere / so die schändliche Noth zum täglichen Gebrauch verwendet / verzehret hatten. Hernach haben sie Gartenstauden vnd Baumstämme / auch die zwischen den Steinen wachsende Kräuter außgerupffet / vnnd sind deß elends vnd der Gedult Exempel gewesen. Endlich aber als auch dieses ganz auff war / so ist die Trew in ein Wüten verwandelt worden / vnd hat einer den andern auffgefressen. Dann zu schweigen / daß sie 2000. Felle verzehret / vnnd die Menschen mit den Fingern den Kalck vnd Leimen an statt der Speise auß der Wand gegraben; auch etliche mit warmen Wasser ihr Leben biß in die fünfte vnnd sechste Woche gefristet / endlichen aber wann eine Geschwulst an den Füssen zugeschlagen / plötzlich gestorben. Diß alles / sag‘ ich / zu geschweigen / so will ich noch wol ärgere dinge / wovon man in den alten Zeitbüchern nichts findet / erzehlen; nemblich / daß vornehme Bürgerskinder auff einen tag verlohren / vnnd / zweiffels ohne mit den Zähnen zerrissen vnnd verzehret worden; daß die Leute / wann sie auff der Gassen einander begegnet / den Hunger zu stillen einander vmbgebracht; daß der vor etlichen Tagen begrabenen Menschen Eingeweide gekocht; ja auch der allererst gestorbenen Menschen rohes Fleisch / Adern vnnd Blut an statt der Speise gebrauchet worden“ (WASSENBERG, Florus, S. 430f.). Auffällig ist, daß ein als Selbstzeugnis überlieferter Augenzeugenzeugenbericht des Adjudanten des Prinzen Bernhard von Weimar von Weimar, Johann Christoph von der Grün von der Übergabe der Festung durch den habsburgischen Kommandanten an Prinz Bernhard von Weimar diesen Fall von Anthropophagie zwar bezeugt, ihn zugleich jedoch als einen sehr viel eingeschränkteres und spezifischeres Geschehen darstellt, in dem nicht etwa wie in der Darstellung Wassenbergs lebende Menschen „einer den anderen aufgefressen“, sondern im Zustand äußersten Hungers (lediglich) die Leichname dreier verstorbener Kriegsgefangener von ihren Kameraden verzehrt worden seien: (Dem Bericht zufolge äußerte der Kommandant der Festung, Freiherr von Rheinach, bei Ihrer Kapitulation und Übergabe eine spezielle Bitte): „Es würde der mehrere Theil seiner verhungerten Soldaten nicht wohl über den Platz, geschweige durch die Stadt und das Thor zu den Schiffen marchiren können, daß sie nicht tott darnieder fielen! Und bäte er derowegen Ihro fürstl. Gnaden gar hoch, Sie wolten Ihme vor accordirtermassen bey der Stadt in die Schiff sitzen und abziehen lassen. Dieweilen aber Ihro fürstl. Gnaden ihme von Rheinach noch einmal durch mich anzeigen lassen, es wäre kein ander Mittel, er müße solcher Gestalt den Anzug nehmen, damit er sich aber keiner Arglist und Gefahr zu besorgen habe, so sollte er auf Ihro fürstl. Gnaden parole sich versichern, daß keinen Soldaten einiges Leid geschehen würde…“ [Auszug erfolgt mit 400 Gesunden und 50 kranken gemeinen Soldaten] „darvon etliche im Stehen und Marchiren, darnieder gefallen, mit 19 Fahnen gefolgt. Hier zwischen stund unsere Infanterie auf beiden Seiten in Schlachtordnung, und als der Generalfeldzeugmeister Freyherr von Rheinach Ihro fürstl. Gnaden Hertzog Bernhardten: welcher auf der Seiten bei dem Eisenberg zu Pferdt sitzend gehalten: ersahe, stieg er von seinem Pferdt, ging mit sehr tieffer und oftmals wiederholter Reverence gegen höchstgedacht Ihro fürstl. Gnaden und küßete deroselben die Stieffel, welche sich aber anfänglich nicht bewegt, sondern aufrecht zu zu Pferdt sitzend Ihro Autorität gehalten, und mit scharffen und harten Wortten zu ihm gesagt, daß sie wohl genugsam Ursach hetten, ihme seinen Accord nicht zu halten, indem er, wie Sie allererst vernommen, 30 von deroselben gefangenen Soldaten zu Breysach im Stockhauß sterben, und 3. dererselben von ihren anderen Cameraden, auß großer Hungersnoth aufzehren lassen, welches eine unerhörte, unverantwortliche und crudele That sey, so der Gerechte Gott nicht ungestraft würde lassen hingehen. ob nun zuvor der Freyherr von Rheinach viel Entschuldigung, warum er die Gefangenen übel tractiret und nicht loßgeben wollen, vorgewendet, sagend, daß seine Armuth so groß gewesen, welches denen Gefangenen bekandt, sie es im Hineinführen an seinen Wachten [Wachen], welche schlecht waren, gesehen, und nun herauf dieselbe wieder sehen würden, welches Ihme sehr nachtheilig gewesen: so hätten ja auch die Gefangenen so lang Rossfleisch gehabt, alß seine Knechte, biß endlich die Noth so groß worden, daß sie einander selbsten gefressen, wäre also einer wie der andere gehalten worden. Verhoffe deswegen Ihro Fürstl. Gnad. würde Ihme verzeihen, daß Er es auf die Extremität kommen lassen müßen, da er solches auch Unserseits vor diesem in Augspurg und mehr andern Orthen geschehen wäre. Er nun ausgeredt, und sich solcher gestalt, so gut er gekunt, entschuldiget, so ließen Ihro Fürstl. Gnad. Ihn von sich, da Er dan mit den Frauenzimmer und denen Soldaten zu Fuß biß an den Eisenberg gegangen, und alda in die Schiffe geseßen.“, aus: Des durchlauchtigsten Fürsten und Herrn Bernharden des Grafen Hertzogen zu Sachßen, Jülich, Cleve und Bergk höchst preißwürdigste Helden Thaten, welche Derselbe nach tödtlichen Abgang des Ehrwürdigsten Königs der Schweden, Gustavi Adolphi, biß an sein Seel. Ende, von Ao: 1632 biß 1639, verübet, wie solche von H. Johann Christoph von der Grün, Seel:; bey Höchstgedacht Sr. Fürstl. Durchl: gewesenen General Adjudanten, mit allen Fleiß auffgezeichnet, und auß dessen Annotatis in dieß Compendium verfaßet worden.“ Bl. 233 r, Forschungsbibliothek Gotha, Handschrift Churt. B 67; [von der GRÜN] Einige Nachrichten. Es ist unklar, warum Bernhard Reinach nicht deswegen wie geplant füsilieren ließ. Dass die Fürbitte seiner Offiziere ihn davon abgehalten habe (so BEDÜRFTIG, Dreißigjähriger Krieg, S. 29), gehört wohl in den Bereich der Legende. „Eine kurze somarische Verzaichnis etlicher denckwuerdiger Sachen, so sich in der Belaegerung der Hauptvestung Breisach vom 18. Augusti bis auf den 19. Dezembris (1638) begeben. Ist ein Pfundt Brot verkauft worden umb 5 fl. Item fuer 1 Laib Brot und 1 Mass Wein ein guldener Ring mit einem kostlichen Dieman geben worden. Fuer ein Pfund Speck ein Reichsthaler. Ein Pfund Anken 4 fl. Ein Pfundt Rossflaisch 5 Schilling. Ein Pfundt Hundtflaisch 5 Batzen. Umb ein Huon 5 fl. Ein Cuerbs 2 fl. Ein Pfundt Salz 12 Batzen. Ein Viertel Lachs 5 Ducaten. Ein Pfundt Kaess 2 Reichsthaler. Ein Krautdorsch [Kohlstrunk] 6 Kreutzer. Ein Viertel Kalbflaisch 8 fl. Desgleichen seindt auch vil Ratten und Meiss gefressesn und umb ein unglaublich Gelt verkauft worden. Hat man fuer ein Ay bezahlt 1 fl. Und seind fast alle Hund und Katzen in der gantzen Statt aufgefressen und verspeiset worden, dass derselbig wenig mehr uberbliben. Es seind etlich 1000 allerhand als Ross-, Kuehe-, Ochsen-, Kaelber- und Schafheit gesotten und verspeiset worden. Den 24. Tag Novembris ist in dem Stockhaus ein gefangener Soldat gestorben, und als ihn der Profos wollen begraben, haben ihm die andere Gefangene den Toten zuvorgenommen, zerschnitten und gespeiset, Es haben etliche in dem Stockhaus Loecher mit den Fingern in Mauren gemacht, sich damit zuo erlaben. Es seind zway todte Menschen in einem Grab aufgeschnitten, das Eingewaid herausgenommen und gesen worden. Es haben etliche Soldaten eines Basteten Becken Knaben ein Stuck Brot versprochen zuo geben, er solle mit ihnen in das Lager gehn; als er aber dahin kommen, haben sie ihn gemetzget und gefressen. Es seind allein auch in der Fischerhalden den 10 Dezembris 8 namhafte Burgerskinder verlohren und vermuotlich aufgefressen worden, weil Niemant bewist, wo sie hinkommen, ohne der Frembden und Bettlerskinder, davon Niemant kein Wissenschaft hat. Es seind an einem Morgen auf dem Platz allein 10 Todter ohne die Anderen, so auf den Misthaufen und Gassen gefunden worden. Den 12 Dezembris ist wider in dem Stockhaus ein Soldat gestorben und als ihn der Profos wollen begraben lassen, seind die anderen darinnen Liegende mit Gewalt auf den Todten gefallen, mit Zenen zerrissen und rauw gefressen“. HOFMANN, Quellenbuch, Nr. 33, S. 34f. Vgl. auch FULDA, Gewalt gegen Gott; FULDA, „Wann wir die Menschenfresser …“ GREFLINGER, Der Deutschen Dreißigjähriger Krieg, S. 155: „Der Mensch fraß Menschen auf / er öffnete das Grab / und nagete das Fleisch von alten Todten ab. Die Hand bestarret mir ob solchen Greuel-Dingen / Der Mund wird Eckels voll hiervon mehr vorzubringen“. Vgl. VD17 12.629682 R: [N., N.] Eine warhafftige und erschreckliche Newe Zeitung Schließlichen hat dieser Menschenschütze [=> Melchior Hedloff; BW] den 5. Januar. deß new-angehenden 1654. Jahres bekennet / daß er ohn gefehr vor 9. oder 10 Jahren eine fremde schwangere Weibsperson / welche ein Mägdelein bey sich gehabt / bey der elenden Kehle / gegen den Schwetschke zu durch den Kopff / wie auch das Mägdlein mit dem andern bey sich haben Rohr tod geschossen Nachmaln deren toden Cörper auffgeschnitten / die tode Leibsfrucht / so ein Mägdlein / und etwan in der helfte [9] gewesen / heraus gerissen / dessen Leiblein gleichfals eröffnet / das Hertzlein / so etwan eines Daumens groß gewesen / im Grimm heraus genommen / und daß er desto besser hertzhaffter werden könte / alsobalde rohe gefressen“. Aus Nördlingen wird anlässlich der Belagerung 1634 berichtet; KESSLER, Belagerung, S. 63: „Die kaiserlichen, spanischen, welschen, französischen und deutschen Soldaten sind gleichsam aus dem ausgebrannten Turm herundergefallen und jämmerlich aufeinander gelegen. Die armen Tagelöhner haben die gebratenen Schulterblätter von den Achseln abgenommen und für gutes Schweinefleisch gefressen“. „Gründtlicher vnnd warhaffter Bericht / vnnd Erzehlung Der Vorhin vnerhörten Thaten vnd abscheulichen Exempel“ (1638), ohne Seitenangabe: „Herman Seidel / ein frommer Mann / von Offenburg / welcher zu Lichtenau eine Schwester / die Ihm sehr lieb gewesen / vnd derhalben seinen Sohn zu hir geschicket / mit ein wenig nahrung / dieser Knabe kömmet vngehindert fort / alß er nach Lichtenaw kömbt / vnd niemand findet / auch schon im widerkehren ist nach hause zugehen / kömmet er ohn gefehr bey ein Fischerhäußlin / da ers rauchen sihet / vnd wie denn die Jugend vorwitzig / lauffet er hinzu / vnd wird eines Weibes gewar / die beim heerde sitzt / vnd kochet / vnd beynebens schrecklich heulet und weinet / neben dem heerde hencket ein Kind an einem stecken / welcher durch beyde Waden gangen / vnd dz Kind den kopff vnter sich gehangen / ist auffgeschnitten vnd geschlachtet / dieser Knabe lauffet mit angst vnd furcht vmbgeben / biß er nach Offenburg kombt / sagts seinem Vater / dieser zeigts der Obrigkeit an / vnd muß dieser Knabe mit einer ziemlich starcken Guarnison dahin / welchs also befunden / vnd das Weib gleich auch essend vnd weinend finden / haben aber vom Kinde noch funden die 2. Vntertheil / den lincken Arm / vnd Kopff / das andere hat sie schon verzehret gehabt: vñ ist diß Weib / nebenst dem Kinde auff Offenburg genommen worden: alß man sie aber gefraget: wie sie solchen Mord vnd Todschlag gleichwol vbers Hertze bringen können ? hat sie darauff geantwortet / sie hette es nicht gethan / sondern der grausame Hunger / dessen quall vnmenschlich were /das vbrige wolte sie der Obrigkeit befehlen zu verantworten. Hat aber nur 16. Tage nach diesem gelebet“.

Menschenjagd: Pfarrer Lucas aus Trusen berichtet zum Jahr 1640; LEHMANN, Leben und Sterben, S. 248: „Reiter und Fußknechte haben die Wälder durchstreift, durchsucht, durchjagt, nicht anders als wenn [man; BW] das Wildbret treibt und jagt, darum auch nicht allein die Menschen, sondern auch die Hirsche und Rehe aufs offene Feld getrieben, Ja schier also zu reden ist: haben sich die Vögel auf den Bäumen nicht verteidigen können“.[i] Der Chronist und Bürgermeister Leopold aus Marktredwitz; BRAUN, Marktredwitz, S. 24: „Zuletzt durft[e] sich kein Mensch mehr in Wäldern betreten lassen, denn da war auch niemand mehr sich, [ganz] gleich [ob es] im Morast oder in gebirgigen Steinklüften war, denn da hatten sie Hund[e], welche auf die Menschen abgerichtet [waren, so] daß also kein Mensch in Steinklüften bleiben konnte. Ach, da sind viel[e] Leut[e] in den Wäldern hin und wieder erschossen und niedergehauen worden; auch unbegraben liegen [ge]blieben“. Das THEATRUM EUROPAEUM 3. Bd., S. 278f., berichtet über die Lage in Schlesien nach der verlorenen Schlacht bei Liegnitz am 13.5.1634, in der die kursächsische Armee unter Hans Georg von Arnim die kaiserliche unter Johann von Götz und Rudolf Graf Colloredo schlug: „Die Kayserische nach deme sie bey der Lignitz geschlagen / haben sie in Schlesien besonders zwischen Lignitz und Glatz gar übel gehauset / sonderlich dieweil sie zumahl kein Oberhaupt gehabt / alles was sie gekönt / außgeplündert / und die Inwohner allen Orten wegen grosser angelegter Marter und Peinigung verjagt / auch auß den Wälden / dahin sie sich umb sicherheit willen begeben / gleich wie das Wild auff dem Felde gehetzet“. Der Bieberauer Pfarrer Johann Daniel Minck; KUNZ/LIZALEK, Südhessische Chroniken, S. 253f.: „Viele verkrochen und versteckten sich zwar in Wälder, Höhlen, Klippen etc., waren aber ausgespähet, denn die [kaiserlich-bayerischen] Soldaten hatten bei sich menschenspürige Hunde, welche, wann sie an Mensch und Vieh kamen, mit ihrem Bellen die Leute verrieten und den Räubern Anzeig gaben. Darumb flohe alles auf die Schlösser. Da lagen alle Gassen, Höfe und Winkel voller Leute, besonders zu Lichtenberg, welches ein kleiner Behelf. Und derhalben auch viele im Regen, Schnee und Kälte unter dem freien Himmel lagen, teils lagen in Fässern und Bütten. Die Stuben waren Winterszeit so voll, dass wegen der Menge keines sitzen, sondern dicht ineinander stehen müssen. War ein groß Jammer und Elend anzusehen, zu geschweigen, selbst mit darin begriffen sein“. BENTELE, Protokolle, S. 192 (1634): „Des andern Tags, als man vernommen, dass die ganze Armee marchiere, haben sich Mann und Weib mit den Kindern in das Feld, Weinberg, Hülen, Klüften und Wäld mehistentails begeben, in Hoffnung, daselbsten sicher zue sein, bis das Ungewitter fürübergieng. Aber die wurden allerorten durch die Hund der Soldaten ausgespürt, gehetzt, gejagt, gefangen, ranzioniert, übel tractiert, und tails erbärmlich ermordet. War auch zu solcher Zeit Tag und Nacht schön und warm Wetter auf vierzehn Tag aneinander, daß doch also mancher dessentwegen desto besser in einem verborgenen Winkel durch Gottes väterliche Obacht bewahret gewesen, und sein Leben wie eine Ausbeut darvon gebracht hat“. Abt Veit Höser (1577-1634) von Oberaltaich bei Straubing berichtet; SIGL, Wallensteins Rache, S. 142f.: „In diesen Tagen [Dezember 1633; BW] trieben es die Schweden überall ganz arg. Sie streiften in alle Richtungen und Gegenden herum, durchstöberten sogar die menschenleeren Ödnisse und Wälder, alle Berghänge, jedes Tal, jede Schlucht, jeden Schlupfwinkel, daß die Menschen sich vor Todesängsten überhaupt nicht mehr auskannten, sich nicht mehr helfen und raten konnten. Unter dem eigenen Dache gab es ja ohnehin keine Sicherheit. In ihrer Bedrängnis flohen alle aus ihren Wohnungen, als wären das selbst Räuberhöhlen, flüchteten in die Berge, versteckten sich in Hecken, im Dickicht, in der Wildnis, obgleich sie auch dort nirgends bleiben konnten wegen der Winterkälte, die in unserer Waldgegend noch viel ärger ist. Wenn sie sich überhaupt ein Feuer machen konnten, verriet sie schon von weitem der aufsteigende Rauch bei Tag und bei Nacht der Feuerschein; ja, die Flucht in ein Versteck verriet sie selbst schon wieder durch die unvermeidlich im Schnee hinterlassenen eigenen Spuren. Die schlauen Spürhunde folgten mit ihrer Nase diesen tiefen Fußstapfen und spürten den Flüchtlingen fleißig nach, ohne deren Todesängste zu spüren. Schau, laß dir sagen, was diese ungemein scharfsinnigen Bösewichte nicht alles aushecken, damit ihnen ja kein einziger Mensch entwischt. Überall in den Wäldern, in Dickichten, auf Viehtriften, wo sich einer geflissentlich verstecken könnte, veranstalteten sie blutige Treibjagden (veneticam tragediam). Sie stellten Reihen von Scharfschützen in einem größeren Abstand voneinander auf und durchstreiften so das vom Eingang her das Gelände, indem sie obendrein noch abgerichtete Jagd- und Spürhunde vor sich herhetzten. Diese reizten sie mit ihrem Hussa-Hussa zum Bellen, ließen sie durchs Dickicht und Gebüsch stöbern, nach Feuerstellen schnüffeln, schickten sie in unzugängliche Stellen, damit sie überall die versteckten Menschen ausmachen, mit ihrem Verbellen verraten und heraustreiben. In undurchdringliches Heckengestrüpp (truteta) schossen sie mit ihren Gewehren hinein, um die allenfalls darin verborgenen Menschen zu zwingen, dass sie herauskriechen oder herausspringen. Wollten solche arme „Angsthasen“ jedoch sofort bei dem Hussa-Geschrei der Jäger und dem Hundegebell der unausbleiblichen Flucht zuvorkommen und davonlaufen, wurden sie dort von den Musketieren zur Strecke gebracht, die den Wald von draußen in regelmäßigen Abständen voneinander umzingelt hatten, sodaß die ohnehin schon zu Tode geängstigten Menschen, wohin sie auch immer flüchten wollten, in die Fänge und Fallen dieser Menschenjäger fielen“.

Menschenraub:  BLÖTHNER, Apocalyptica, S. 145: „Ranis [Saale-Orla-Kr.; BW], in dessen Burg die Schweden [1640; BW] nicht eindringen konnten, wurde damals in Brand geschossen, die benachbarten Orte geplündert, die Weiber misshandelt, zum Teil an den Haaren an Pferde gebunden, um ins Lager geschleppt zu werden. Viele solcher unglücklicher Frauenzimmer hat Melchior [II. v. Breitenbauch; BW] durch seine Autorität befreit und zu ihrer Sicherheit nach Ranis schaffen lassen“. SCHMIDT, Der Aischgrund, S. 19 (kursive Zitate nach SCHHNIZZER, Chronica): „Es war aber nicht genug, dass die Croaten hier in der Stadt [Neustadt a. d. Aisch 1632; BW] so schändlich mit den Weibspersonen umgingen, sondern sie haben auch bei ihrem Abzug viele Bürgerstöchter und Weiber mit sich fortgeführt und ins Lager geschleppt, woraus nur wenige entkommen konnten, die meisten sind verschwunden, man hat nichts mehr über sie erfahren, auch der alte Herr Bürgermeister Müller klagte, dass er zwei Schwestern auf diese Weise verloren habe“. SEMLER, Tagebücher, S. 137 (1634): „Hierauff die Schwedische ihre gewohnliche straiff vnd raubereyen noch ferner vnd ernstlicher continuirt, also daß nicht allein auf dem land vnd dörffern sich niemandt betreffen, sonder auch gar in die reben (außerhalb was gegen Sipplingen hinab gelegen, dahin der feind niehmaln kommen) niemandt blicken lassen dörffen, inmaßen ettliche burger vnd salmanßweilische vnderthonen, so in den reben bei vnd gegen Nußdorf und Burgberg schaffen wollen, von denen hin vnd wider vagierenden reüttern aufgehebt, vnd nach Pfullendorf geführt, deren jeder biß auf 60 vnd mehr reichsthaler ranzion angezogen, vnd weilen sie, alß arme rebleütt sollche zu bezahlen nicht vermögt, volgendts mit der armada fortgeführt worden, wie benantlich ein veberlingischer gmainder vmb 68 thaler vnd zwen Nußdorffer jeder vmd 58 thaler ranzioniert, vnd vneracht diese bede für sich 40 thaler angebotten, ein mehrers auch im vermögen nit gehabt, seyn sie doch bei sollchem nicht ge[S. 129]laßen worden“.

mente captus: geistesgestört, geisteskrank, wahnsinnig.

mercantz: Geschäfte, Handel.

„Merode-Brüder“=> „Miniaturen“,  ferner Gurgeln, Kriegsgurgeln, Marodeur.

MesnerIn: Glöckner/In, KirchnerIn; KüsterIn, SakristanIn.

Messkorn: Getreideabgabe an den Pfarrer.

Mesten: 1 Mesten entsprach 14, 3425 Liter.

Metze (Uckermark): 1 Metze = 3, 435 Liter.

metzigen: metzeln, abschlachten, verwunden.

Meuchler: Rheumatismus.

Meuterei, meutination, meutation: Meuterei. Meutereien waren schon kurz vor dem eigentlichen Dreißigjährigen Krieg eine ständige Begleiterscheinung innerhalb der Heere. Der hessen-kasselische Obrist Widmarckter schildert die z. T. drakonische Niederschlagung mehrerer Meutereien (1617) in Frankreich; GRÄF, Söldnerleben, S. 116f.: „20. Hatt Brearts Compagnia im Furüberzihen für Grand [ bei Sauvigny; BW] meinem Quartir meutiniren wollen, aber durch meine Gegenwart abgeschreckt worden. 21. Montaults Compagnia so auß Anregung Brearts Soldaten meutiniren wollen. Darzu ich kommen und zum Theill mitt harten, zum Theill mitt gutten Worten zu Frieden gesprochen. Darauf ihn Brearts und Effern Quartir geritten, die Soldaten fur mich gefordert, ihnen Fehler verwiesen und nach vorhergangener Demütigung, verzihen und also an dem Ort diese beyden Mutinationen gestillet. Alß ich aber von dannen in mein Quartir nach Andelot reitten wollen, treffe ich hart fur Brearts Quartir im freien Földe deß Obristen Fendlein in Schlachtordnung ahn, so gleichfallß meutiniren wollen. [fol. 204v] Auf welche ich so balde mitt bloßem Degen geeilet, in die Schlachtordnung geritten und manchen gutten Streich fließen laaßen und die Anfänger dieser Meutination begehret, deren sie mir auch endlich 2 volgen lassen. Hab solche dem Provos gelieffert und befohlen, mitt ihnen nach dem Quartir Andelot zu eylen, dahin ich mich gleichfalß verfüget. Beyde arme Sünder von dem Flecken führen lassen und, weill damals mein Scharfrichter entlauffen, dem einen dass Leben geschenkt, wofern er den andern erwürgete. So er acceptiret, sich an seinen Gesellen gemacht und nach großem Wiederstand sein Meister worden, auf der Erde erwürget und volgents stranguliret. Den toden Cörper hab ich ahn einen Hügell setzen und einen Brieff Meutinirer an die Brust hefften lassen, damit er von den Soldaten und Regiment gesehen wurde“. LAHRKAMP, Werth, S. 71f.: „Aber auch Werths Reiterregimenter litten Not und wurden schwierig; ein Symptom war, daß am 8. März [1637; BW] im Regiment Gayling [von Altheim] eine ernsthafte Meuterei ausbrach. Die Reiter lagen in Quartieren im Amte Ahrweiler, in Bodendorf und um Breisig. Der Tumult entstand in der Kompanie des Rittmeisters Ley, der einen Plünderer hatte verhaften lassen. Seine Kameraden rotteten sich zusammen und suchten ihn mit Gewalt zu befreien. Als der Regimentsführer, der Obristleutnant von Cronenburg, der für den verwundeten Gayling das Kommando führte, energisch einschritt und einen Reiter insultierte, wurde er mit etlichen Schüssen niedergestreckt. Seine Leibkompanie geriet mit den Meuterern ins Feuergefecht, wobei es auf beiden Seiten Tote und Verwundete gab. Am 12. März umstellten Reiter der Regimenter Werth und Lothringen, die eiligst aufgeboten waren, mit 600 Musketieren das meuternde Regiment. Mit Strenge wurde durchgegriffen: sechs Reiter wurden im Angesicht ihrer entwaffneten Kameraden gehenkt; einer sprang aus Verzweiflung in den Rhein und ertrank, sechs wurden arretiert. Vorher waren bereits fünf Mann gefallen, drei weitere desertiert.“ Vgl. auch die Schilderung einer Meuterei und ihrer Niederschlagung (Mai 1642) unter dem Regiment Wolf von der Lippe; NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 222f.  Vgl. WASSENBERG, Florus, S. 563ff., über die Meuterei französischer Truppen in Breisach (März 1644) wegen des seit 8 Monaten ausgebliebenen Solds. Johann Heinrich (Freiherr) von Bartels ist bekannt geworden durch den hart bestraften Aufruhr in seinem Regiment im Winter 1648/49 in Hilpoltstein. Nach Grimmelshausens Darstellung, der 19 Hinrichtungen erwähnt, waren La Pierre und Elter, unter dem Grimmelshausen Regimentsschreiber war, mit der Niederschlagung der Meuterei beauftragt; Kelletat, Grimmelshausen. Simplicianische Schriften, S. 212. Einer der Meuterer ging als „Oliver“ durch Grimmelshausen in die Literatur ein. Das Dragonerregiment Bartels hatte 1647 übrigens nur einen Ausländeranteil von 9, 6 %; KAPSER, Militärorganisation, S. 67; bzw. S. 64ff. Das Theatrum Europaeum Bd. 6, S. 778, berichtet: „Bey vorhabender Exauctoration / hat sich unterdeß Herrn Obristen Barthels Tragoner-Regiment (so vor diesem Herr Obrister Creutz gehabt / und in der Abdanckung nicht begriffen) als welches mit der 3. Monatlichen Bezahlung nicht zu frieden seyn wollen / ein unvermutheter Auffstand ereygnet / daß der Obrist und Obrister Lieutenant von ihnen entreitten müssen; darauff die Rebellen sich in das Schloß Hilpoldstein retiriret: Weilen nun des Herrn Generals und Feldmarschallen von Enckefort [Adrian v. Enckevort (1603- 1663); BW] Excell. in continenti etliche hundert Mann zu Roß und Fuß auff sie außcommandirt / diese auch das Schloß umbsetzt / und Stücke auffgeführt, haben sich die Empörte Mittwochs den .. April gutwillig ergeben. Darauff hat man das Regiment im freyen Feld zusammen geführt / disarmirt / von newem schweren / etliche Rädelsführer gefangen nehmen und aufhencken lassen. Als solches geschehen / ist mehrgedachtes Tragoner-Regiment / biß auff weitere Ordre / hinwiederumb auß einander gelegt / und folgenden Freytags das commandirte Volck nach Amberg / auch in andere dero Quartiere zurück gezogen. Sonsten ist unterm Dato 22. Aprilis st: vet. Nachricht eingelangt / daß / nach dem die Rebellen von mehrbenanntem Barthlischen Tragoner-Regiment durch Gewalt wiederumb zum Gehorsamb gebracht / geviertheilt / 14. Reuter / theils gehenckt und enthauptet / viel unredlich gemacht / und ohne Abschied fortweg gejagt worden“. Im „Springinsfeld“ (KELLETAT, Grimmelshausen. Simplicianische Schriften, S. 212f.), heißt es: „Unter währendem Stillstand wurde unser Regiment nach Hilpoldstein, Heideck und selbiger Orten herum gelegt, da sich ein artliches Spiel unter uns zugetragen. Denn es fand sich ein Korporal, der wollte Obrister sein, nicht weiß ich, was ihn für eine Narrheit dazu angetrieben; ein Musterschreiber, so allererst aus der Schul entlaufen, war sein Secretarius, und also hatten auch andere von seinen Kreaturen andere Officia und Ämter; viel neigten sich zu ihm, sonderlich junge ohnerfahrne Leut, und jagten die höchsten Offizier zum Teil von sich, oder nahmen ihnen sonst ihr Kommando und billige Gewalt; meinesgleichen aber von Unteroffizieren ließen sie gleichwohl gleichsam wie neutrale Leut in ihren Quartieren noch passieren; und sie hätten auch ein Großes ausgerichtet, wenn ihr Vorhaben zu einer anderen Zeit, nämlich in Kriegsnöten, wenn der Feind in der Nähe, und man unserer beiseits nötig gewesen, ins Werk gesetzt worden wäre; denn unser Regiment war damals eins von den stärksten und vermochte eitel geübte, wohlmontierte Soldaten, die entweder alt und erfahren, oder junge Wagehälse waren, welche alle gleichsam im Krieg auferzogen worden; als dieser von seiner Torheit auf gütlichs Ermahnen nicht abstehen wollte, kam Lapier und der Obriste Elter mit kommandierten Völkern, welche zu Hilpoldstein ohne alle Mühe und Blutvergießen Meister wurden, den neuen Obristen vierteilen, oder besser zu sagen, fünfteilen (denn der Kopf kam auch sonder) und an vier Straßen auf Räder legen, 18 ansehnliche Kerl aber von seinen Prinzipal-Anhängern zum Teil köpfen, und zum Teil an ihre allerbesten Hälse aufhängen, dem Regiment aber die Musketen abnehmen, und uns alle auf ein neues dem Feldherrn wieder schwören ließen“. „Das blutigste Schauspiel dieser Art aber, welches 14 Tage lang die Umgebung mit neuen Kriegsunruhen ängstigte, spielte sich im Juli 1650 in Anhalt ab. Durch unklare Nachrichten über die Absichten der Schweden aufgebracht, nahmen die unter dem Befehle des Oberst-Lieutenants Israel Isaaksohn, welcher als ein habsüchtiger und roher Mensch bekannt war, hier einquartierten Reiter ihre Offiziere plötzlich gefangen und forderten stürmisch Sold und Abschied. Nur mit genauer Not entging Isaaksohn dem Tode; da er nachwies, dass der das nötige Geld zur Ablöhnung noch nicht zur Hand habe, wurde er entlassen unter der Bedingung, dass er ihnen dasselbe in Erfurt verschaffe. Er begab sich aber sofort zu den Truppen, welche mittlerweile von Süden zur Unterdrückung der Rebellion in Bewegung gesetzt waren, liess die Aufrührer, deren Anzahl noch etwa 450 Mann betrug, umzingeln und an 33 Rädelsführern trotz seines gegebenen Wortes und trotz des Wehegeschreis der Soldatenweiber erbarmungslos das Todesurteil vollstrecken“. LORENTZEN, Schwedische Armee, S. 188f. William Crowne [1617 – 1682], Lordsekretär, Offizier, Mitglied des Parlaments und 1636 Reisebegleiter des Thomas Lord Howard, Earl of Arundel and Surrey, berichtet über die Kämpfe Gustav II. Adolfs an der Alten Veste bei Zirndorf: „Der König von Schweden hatte hier drei seiner Soldaten für den Mord an zweien seiner Kommandanten und das Überlaufen zum Feind pfählen [im Original „set upon poles alive“] lassen. Nachdem die Schlacht ausgefochten war, hatte man die Soldaten gefangen genommen und hingerichtet“. RITTER; KEIL (Hgg.), William Crowne, S. 36. Vgl. die Schilderung einer Meuterei und ihrer Niederschlagung (Mai 1642) unter dem Regiment Rabe Wolf von der Lippe; NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 222.

Meutmacher: Meuterer. Aufrührer, Aufwiegler.

Miasma: „Verunreinigung“; am Boden durch Zersetzungs- u. Fäulnisvorgänge aufsteigende Dünste, die Krankheiten u. Epidemien verursachen.

migrieren: wandern, ausziehen. Vgl. dazu ZILLHARDT, Dreißigjähriger Krieg; DEMURA, Flucht.

Militärgerichtsbarkeit: Der Pfennigmeister Bleymann aus Düren Anfang 1636: „Solch Brennen, Plünderen, Rauben mit adelichen Häusseren und Kirchen ist es, dass nicht wol zu beschreiben ist; hausen unchristlich, arger als Turken, und werden taglich arger. Als heud werden 6, 8, 10 hingericht – schrecklich, aber hilft nicht. Zeit ich hie gewesen, ist wol ein halb Compagnie Volk gericht, aber hilft nicht“. KAISER, Überleben im Krieg, S. 211. William Crowne [1617 – 1682], Lordsekretär, Offizier, Mitglied des Parlaments und 1636 Reisebegleiter des Thomas Lord Howard, Earl of Arundel and Surrey, berichtet über die Kämpfe Gustav II. Adolfs an der Alten Veste bei Zirndorf: „Der König von Schweden hatte hier drei seiner Soldaten für den Mord an zweien seiner Kommandanten und das Überlaufen zum Feind pfählen [im Original „set upon poles alive“] lassen. Nachdem die Schlacht ausgefochten war, hatte man die Soldaten gefangen genommen und hingerichtet“. RITTER; KEIL (Hgg.), William Crowne, S. 36. Labe stand als Kornett in kaiserlichen Diensten, als er am 26.3.1625 in Arnstadt vor dem Siechhof wegen „Freireiterei“ hingerichtet wurde. KLAUS, Chronik: Arnstadt 704-2000, Teil 1. SCHMIDT, Chronica Cygnea, S. 647f. (Zwickau 1641): „Den 29. [April, 9.5.1641; BW] ließ der Obriste Schliebe [Hans Heinrich v. Schlieben; BW] einen Mußqvetirer / darumb daß er einẽ Hauptman hatte bestohlen / aufhängen. Dieser war nur für 14. Tagen durch die Spießruthen gejaget worden: Er hat etliche mal zuvor gesagt, er möchte es machen wie er nur wolt / so wurde er nicht gehänget / biß auff Ostern / da wär seine Zeit umb / und dieses erging auch in der That also. Denn in Oster-Feyertagen kam er ein / und den dem andern Tag nach dem Fest wurde er gehänget“. Das Strafrecht wurde äußerst unterschiedlich gehandhabt, vgl. SCHMIDT, Chronica Cygnea, S. 683 (1643): „Den 16. Februarii [26.2.1643; BW] hat der Obrist. Leut. De La Tour, einen seiner Reuter / weil der bey Nächtlicher Weyl einen Schoß gethan / alsbald in einer Viertelstund nach begangener That auff dem Marckt an die Justitz / unerachtet er auch nur gebeten / man wollte ihm zuvor das H. Abendmahl (denn er war Evangelisch) reichen / lassen auffhängen: Dargegen hat ein anderer einer armen Frauen eine Hand abgehauen / und aber einer die St. Katharinen Kirche bestohlen / welchen gar keine Straff angethan worden“. GÜTHEN; SCHAUBACH, Poligraphia Meiningensis, S. 268 [1642]: „In solcher Zeit hat ein Reuter einen armen Taglöhner, Linhard Schleichern, auff dem Unter-Rasen über seiner Arbeit mit vielen Hieben und Stichen dergestalt ohne einige gegebene Ursach verwundet, daß er vor tod herein getragen worden, gleichwol durch Gottes Gnad und angewänden Fleiß der Wund-Aertzte wieder zu recht gebracht, der Reuter aber ist, andern zum Abscheu, auff dem Marckt allhier archibusiret worden“. GÜTHEN; SCHAUBACH, Poligraphia Meiningensis, S. 247f.: „Den 21.Julii ist, im Beyseyn des gantzen Leibregiments, Hertzog Wilhelms zu Sachsen, unter dem Commando dero Obristen Lieutenants, Rudolph Georg von Wolfframsdorff, so umb den auff dem Marckt auffgerichteten Galgen zu Pferd mit auffgezogenen Hahnen gehalten, öffentlich Stand-Recht gehalten worden, über Jacob R. ins gemein der lange Jacob genant, welcher zu Kaltennortheim, da er im Qvartier gelegen, voller Weiß den jenigen Stock, an welchen die Soldaten, an welchen die Soldaten wegen ein und des andern Verbrechens geschlossen worden, umbgerissen, und darbey Chur-Fürstlicher Durchläuchtigkeit zu Sachsen gelästert, und ist ihm daselbst zuerkännt worden, dass ihm erstlich die rechte Hand abgehauen, darnach das Maul geschlitzt, ein Zeichen auf die Brust geschnitten, und endlich gehängt werden solle. Welches alles so bald an ihm exeqviret worden, indem ihm auff einem hierzu gemachten Stock die rechte Hand abgehauen, an den Galgen genagelt, das Maul geschlitzt, die Brust zerschnitten, und endlich gehängt, gegen Abend aber wieder herab genommen, an die Land-Strassen beym Fröschlein-Brück begraben, und der von ihm umbgerittene Stock auff sein Grab gesteckt und eingegraben worden“. MÜHLICH; HAHN, Chronik Bd. 3, S. 525f. (Schweinfurt 1640): „Etliche Baierische Reuter von der Compagnie des Obersten Druckmüller, die in Werneck einquartirt waren, ritten am Sonntage, den 19. April, bezecht zum Spitalthore hinaus und erblickten ein armes 25jähriges Mädchen von Westheim, das sich schon lange hier aufgehalten hatte, beym Hanenbrünnlein, wo es Hopfen pflückte. Einer von diesen Reutern sprengte auf dasselbe los und wollte es schänden. Aber das Mädchen, dem seine Ehre lieber war, als das Leben, rettete sich tief in den Main hinein; der Reuter ritte nach, hielt es mit dem Säbel, schleppte es heraus, und nachdem er es etliche Mal überritten hatte, schoß er es durch den Kopf, daß es starb. Der Thäter ritte nun seinen Cameraden nach; aber sein verdienter Lohn blieb nicht aus. […] Am  23. d. wurde abends vor dem Thorschlusse ein Galgen, den man zu Werneck verfertigt hatte, von vier Reutern begleitet, hieher geführt und an dem Orte, wo der Reuter das arme Mädchen so schändlich gemordet hatte, aufgerichtet. Am 25. d. zwischen 12 und 1 Uhr mittags brachten 20 Reuter den Uebelthäter geschlossen von Werneck hieher, der sogleich an diesen Galgen gehenkt wurde“.

Miliz: Kriegsmannschaft.

mina machen: Anstalten machen.

Minden, Hochstift: (auch als Stift Minden, Fürstbistum Minden oder ungenau einfach als Bistum Minden bezeichnet) war ein geistliches Territorium des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation. Das Hochstift Minden gehörte zum Niederrheinisch-Westfälischen Reichskreis. Das Hochstift bildete sich im 12. Jahrhundert als weltliches Herrschaftsgebiet der Mindener Fürstbischöfe heraus, deren Diözese aber deutlich größer war. Im Dreißigjährigen Krieg wurde Minden 1625 v. katholischen kaiserlichen Truppen besetzt. Der ab 1630 amtierende Bischof Franz Wilhelm v. Wartenberg versuchte als Landesherr die Gegenreformation durchzusetzen, wurde aber durch die Kriegsereignisse aus Minden vertrieben, das 1634 v. schwedisch-protestantischen Truppen besetzt wurde. 1648 wurde das Hochstift säkularisiert u. fiel unter der Bezeichnung „Fürstentum Minden“ an Brandenburg-Preußen. Vgl. NORDSIEK, Die schwedische Herrschaft.

Minderstädte: Orte mit eingeschränktem Stadtrecht. Wichtigstes Recht einer Minderstadt war das Marktrecht, denn damit waren wirtschaftliche Vorteile für die Bewohner des Ortes verbunden. Minderstädte hatten eine wichtige Versorgungsfunktion für das Umland, sie waren die zentralen Orte der untersten Ebene.

minieren: graben, untergraben: Anlegen v. Untergrabungsgängen unter dem Mauerfuß einer belagerten Festung. Diese Minengänge zielten entweder auf den Einsturz der Mauer oder auf ein Eindringen in die Festung. Über die Unterhöhlung hinaus konnten sie mit einer Pulverladung versehen u. zum Sprengen der Mauer benutzt werden. Da man die Arbeitsgeräusche bald hören konnte, wurden Gegenminen gelegt u. zur Explosion gebracht. Teilweise wurden die Minen auch dem Gegner gezeigt, um ihn zum Aufgeben zu bewegen.

Ministerium, geistliches: Geistliches Generalgericht für alle Archidiakonate (Strafgerichtsbarkeit in Glaubensdelikten, kirchliche Disziplin, Ehebruch, Konkubinat etc.), entstanden auf Grund der reformatorischen Kirchenordnungen als Selbstverwaltungskörperschaft der Geistlichkeit. Mit einem Senior als dem Vorsitzenden des Geistlichen Ministeriums wahrte das Ministerium die Beratungs- u. Mitwirkungsrechte der Geistlichkeit. Es sorgte auch für eine geregelte Ausbildung u. Anstellung der Geistlichen u. deren Weiterbildung.

ministros ecclesiae et scholae: Kirchen- u. Schuldiener.

minuere: vermindern, abschwächen, zur Ader lassen (siehe Aderlass).

miraculose: wunderbarer Weise.

mira protervitate: durch außerordentliche Frechheit.

Misshandlung und Verschleppung von Geistlichen: Der Seligenstädter Benediktiner Leonhard Walz [1605 – 16.5.1666 Hörstein] schreibt in seiner Chronik; SCHOPP, Was ein Seligenstädter Mönch im Dreißigjährigen Krieg erlebte, S. 17: „So begann damals wegen der Abwesenheit des Königs das Kloster vollständig ausgeplündert zu werden. Es muss auch bemerkt werden, dass vor der Ankunft der Feinde die Bürger das, was sie an Gold- und Silberschmuck und sonstigem Hausrat besaßen, im großen Speisesaal des Klosters, der dem Kreuzgang benachbart ist, zusammengetragen hatten, als sei dieser Ort für die Aufbewahrung von Wertsachen besonders sicher. Als nun die Soldaten beim Durchstöbern dorthin gelangten, brachen sie Kisten und Kästen gewaltsam auf, öffneten sie und verteilten die dort aufgefundene Menge an Gold und Silber angeblich in Mönchskapuzen. Zur selben Zeit nahmen sie die beiden Novizen fest, die sich bisher incognito im Kloster aufgehalten hatten und nun durch den Verrat von Bürgern entdeckt waren. Mit ihrer Hilfe wollten sie etwa hie und da noch versteckte Schätze aufspüren. Diese (Novizen) wollten aber eher sterben als irgend etwas preisgeben, und als ihnen immer heftiger Schläge angedroht wurden, blieb ihnen nichts anderes übrig, als nach Durchwaten des Mains in das Dorf Hörstein zu flüchten. Meines Erachtens sollte an dieser Stelle auch aufgeführt werden, was einem Mönch namens Bartholomäus Remaeus widerfuhr, der seit sechzehn Jahren geisteskrank und besessen war und deswegen die ganze Zeit in einer Zelle wie ein Gefangener gehalten wurde. Bei der allgemeinen Flucht der Mönche war dieser Ordensmann und Priester, freilich bei entriegelter Zellentür, zurückgelassen und den beiden erwähnten Novizen anempfohlen worden. Obwohl also die Zelle offenstand, konnte der Mönch von niemanden bewogen werden herauszukommen. Sie (die Soldaten) fanden ihn, schleppten ihn aus seinem Gefängnis, warfen ihm ein rotes Messgewand um und trieben ihn in ihrer Bosheit durch die Gassen der Stadt. Als die Hauptleute seine Einfalt und Harmlosigkeit erkannt hatten, erließen sie einen scharfen Befehl an die Soldaten und unterbanden unter Androhung der Todesstrafe diese blindwütigen Ausbrüche von Schamlosigkeit. Sie ließen ihn zum Pförtnerhaus am Eingang des Klosters bringen und angelegentlich für seine Sicherheit sorgen. Hier aber starb er nicht viel später, von Hunger und Erniedrigung gebrochen“.

SCHOPP, Was ein Seligenstädter Mönch im Dreißigjährigen Krieg erlebte, S. 27f.: „Inzwischen gab es auf Seiten der Feinde ernsthafte Überlegungen, wie und auf welche Weise die in der oben erwähnten Gefangenschaft gehaltenen Mönche sicher nach Hanau gebracht werden könnten – der Hanauer Stadtkommandant Ramsay wollte dies so haben – um sie dort sicherer zu verwahren. Während die Feinde deshalb noch eifrig hin und her überlegten, erfüllte sich ihre Zeit, und die göttliche Güte war gewillt, ihre getreuen Diener aus dem gegenwärtigen Übel zu erlösen und ihnen die Freiheit wiederzuschenken. Der erhabene Gott hatte nämlich, ohne dass der Feind das geringste merkte, verschiedene Regimenter der Kaiserlichen in die Nähe der Stadt geschickt, gleichsam als Schutzwall und Vorwerk, damit es dem Feind nicht mehr möglich wäre, die gefangenen Diener Gottes hinwegzuführen und ihnen kein Fluchtweg offen stünde, so dass jene endgültig in die Hände der Kaiserlichen fallen, wir aber davor bewahrt würden, in die Gewalt unversöhnlicher Feinde zu geraten.

Einige Tage zuvor hatte der Hauptmann Ramsay, Stadtkommandant von Hanau, den hochw. Pater Johann Macher, Mönch des Klosters und damals gerade Pfarrer von Steinheim, zu sich nach Hanau gelockt unter dem glanzvollen, aber durch ketzerischen Betrug entstellten Titel einer ehrenvollen Einladung an seine Tafel, welcher er unvorsichtigerweise folgte, obwohl er von zuverlässigen Menschen vorgewarnt war, er solle sich vor solchen verdächtigen Treffen hüten. Denn nach einem guten Essen wurde er vom Tisch weg verhaftet und von gewaffneter Hand weggeführt, wo er in tiefer Niedergeschlagenheit alsbald aus dem Leben schied. Einige sprachen ganz offen die Vermutung aus, er sei durch Gift umgekommen, was allein Gott weiß, der die Herzen der Menschen kennt. Diese Todesart schien auch uns zudacht worden zu sein, wie alle glaubten: denn der Oberst Ramsay stellte sich als eingefleischter und fanatischer Feind aller Katholiken, besonders aber der Kleriker, heraus. Deshalb hatte er auch darauf bestanden, dass wir von hier zu ihm gebracht würden, aber Gott wendete dieses Übel zum Guten, indem nämlich eine dreifache schriftliche Aufforderung aus Hanau nichts bewirkte, dass vielmehr er, der durch fortgesetzte Plünderung und ungerechte Bedrückung des Vaterlandes so viele Menschen in tiefstes Elend gestürzt und sie dem Hungertod preisgegeben hatte, am Ende selbst nach Gottes gerechtem Urteil in der Burg Dillenburg verhungerte“.

Missive: Sendschreiben.

Missivschreiben: Anweisungsschreiben.

Missrichtung: Misslungene Erstversuche bei Hinrichtungen führten zu Tumulten und einer massiven Bedrohung des Scharfrichters, weil hier das vorzuführende moralische Exempel gescheitert war. Außerdem sah man in Missrichtungen ein Gottesurteil, der Delinquent wurde in der Regel begnadigt. HÖNN, Sachsen-Coburgische Historia, 2. Bd., S. 235 (1610): „Den 9. Maji / als Georg Nagel / wegen begangenen Ehebruchs miut 2. Mägden / und Georg Albrechts von Brandenstein zu Nützelbuch Eheweib / auff dem Marckt zu Coburg durch 5. unglückliche Streiche enthalßet worden / hat das Volck den ungeschickten Nachrichter in Nicol Steinbergers huters in der Spital-Gassen behausung hingerichtet“. Der Rothenburger Chronist Sebastian Dehner (1647); HELLER, Rothenburg, S. 195f.: „9. Mart. [1647; BW] zunacht hat ein Reuter einen Corporal (der dem Reuter wegen seines Rumorens und Polterns gewehrt, in Hannß Mangolts Hauß in der Galgengaßen erschoßen, der alßbald todt bliben. Darauf der Reuter in Arrest genommen worden. 13. Mart. ist daß Marggr. Regiment [Friedrich VI. v. Baden-Durlach; BW], auf dem Mark commandirt worden und hat man einen Karren Sand auf den Mark geführt, darauf hat man diesen Reuter gericht, der Statt Nachrichter oder Henker hat den Reuter nicht darfen anrühren, sondern, nachdem der Profoß ihme seine schwartz, lang Haar ober dem Kopf ein wenig zusammengebunden, von hinten her, auß dem Volck gehen müßen. Hat ihm den Kopf, weil der Hieb inß Haar gangen, kaum weggehauen; alß er gefallen, hat er noch etliche Hieb daran gethan und gleichsam herabgeschnitten; mit dem Schwert in die Stein gehauen, daß das Feur heraußgangen; darauf ein großer Lermen entstanden; denn die Reuter im Kreyß herumb alle ihre Pistolen heraußgezogen theils ihre Degen und auf den Henker gewolt; und were er auch von ihnen nidergemacht worden, wenn die Offic. nicht abgewehret und ihn auß dem Kreyß begleitet hätten. Er ist mit blutigem Schwert in der Eil durch die Leuth (welche in großem Gelauf und Getümmel unter dem Rathhauß und auf dem Mark gestanden und geloffen) gedrungen biß zum Wirth zum Weixelbaum und hernach heim. Die Off. haben sein Hauß, wegen der Reuter, die ihm oft nachgangen, willenß ihn zu erschießen, etlich Tag, damit er sicher bliben, verwachen lassen“. Vgl. auch KLUGE, Hofer Chronik, S. 125; die grausame Hinrichtung des Grafen von Fahrensbach; KUHN, Fahrensbach, S. 61f.; IRSIGLER; LASSOTTA, Bettler und Gaukler, S. 249f.; ferner MARTSCHUKAT, Inszeniertes Töten. Teilweise wurde der Delinquent auch begnadigt, wenn eine Frau Fürsprache einlegte und ihn heiratete. Vgl. die Erinnerungen des Pfarrers Klingsporn; NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 229, oder wenn die Hinrichtung misslang. Der protestantische Schuhmacher Bellinckhausen in Osnabrück (1629); BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 19: „A[nno] 1629, im monats Octobris, als ein soldat auß Böhmen geborn, Andreas gnand, sein leben verwirckt und nach der gefengniß aufs Marckt gebracht, zum tod veruhrteylt, hat der scharfrichter 3 mal zugehauen und der kopf aufm corper blieben, sein leben salvirt und wieder geheylet worden“.  HERBST, Chronik, S. 41f.: „Den 19. [6.1646] dito sind zum Lauban Jhrer zween mit dem Schwerdte gerichtet worden, so einen Soldaten, in einem Bleichhause, darinnen er geherberget, erschlagen, es ist dem Scharfrichter mit dem einen sehr mißlungen, hat 2 Fehl Hiebe gethan, worüber der arme Sünder aufgestanden, und im gehen gesagt eÿ, eÿ macht Jhr. Er ist aber von dem Helffer Gesinde wieder niedergedrucket, und der Kopf vollends abgehauen, und geschnitten worden“. Vgl. auch  die Hinrichtung von Gottfried Friedrich von Görtz [=> „Miniaturen“] und die grausame Hinrichtung eines Soldaten, der absichtlich einen Stock (Symbol der Gerichtsbarkeit) umgeritten hatte; GÜTHEN; SCHAUBACH, Poligraphia Meiningensis, S. 247f. GÜTHEN; SCHAUBACH, Poligraphia Meiningensis, S. 253f. „Etliche Tage [Oktober 1634; BW] nach geschehenem feindlichen Einfall solte einem Croaten auff dem Marckt der Kopff mit dem Schwerd abgehauen werden, es konte aber der Scharffrichter nicht durchhauen. Und ob er wol vom Streich gefallen, hat ihm doch nichts geschadet, wie man denn auch einiges wundes Fleck an ihm nicht gefunden. Er ist nach einer guten Weile zwar auffgestanden und davon gelauffen, aber doch nach vierzehen Tagen zu Walldorff gestorben“. Das Richtschwert hatte im Aberglauben eine unfehlbare Klinge, die selbst tödliche Streiche eines Gegners verhindern konnte. DANCKERT, Unehrliche Leute, S. 43. BLÖTHNER, Apocalyptica, S. 56: „Der Schleizer Chronist Grünler berichtet im Einzelnen. ‚Ein Bauer aus Pöllwitz hat einen Soldaten von Adel im Holze erschossen. Der Bauer ist aber zu Schleiz unterm Galgen gerädert und ihm Arme und Beine zerstoßen worden, welcher hernach noch zwei Tage gelebet und immer Essen und Trinken begehrt; am dritten Tage … als am Charfreytage hat ihn der Scharfrichter auf vieler Leute Fürbitte im Beysein des Obersten von Haugwitz erschossen. Er hat fünf Schuß gegeben, der arme Sünder aber allezeit gesaget, er habe ihn nicht recht getroffen. Den 6ten Schuß aber hat er ihm mit vier Kugeln gegeben, davon er verschieden’.“ Vgl. ferner die Umstände bei der Hinrichtung des Grafen von Farensbach [=> Miniaturen].

Missive: Sendschreiben.

Miste, Misthaufen: Diese dienten oft vergeblich als Verstecke für Wertsachen. Doch auch Obdachlose, Flüchtlinge, selbst Soldatenjungen lebten wegen der Wärmeentwicklung gerade im Winter in Misthaufen. Aus Bad Windsheim wird 1634 berichtet; PASTORIUS, Kurtze Beschreibung, S. 119: „Es verlieffen sich zu dieser Zeit sehr viel Burger mit Weib und Kind / ohne allen Urlaub und Abschied / in Thüringen / Sachsen / in das bittere Elende / viele sturben zu Erfurt und in andern Städten auf denen s. v. Misthauffen“. Vgl. die Pfarrchronik von Vach (10./20.10.1632), GROßNER; HALLER, Zu kurzem Bericht, S. 27: „Ein Soldatenjung [Offiziersbursche] aus Holland, hat vom Pfarrhof nicht gewollt. Wird ohne Zweifel mit seinem Herrn sein Quartier im Pfarrhof gehabt haben, hab ihm Brot und frisches Wasser gereicht, denn er sonsten nichts trinken wollen, auch nichts zu bekommen gewesen; stirbt auf der Miststatt“. Vgl. den zeitgenössischen Bericht v. 1638 bei BLÖTHNER, Apocalyptica, S. 118, 119.

mit dem Schwert gerichtet: Das schwedische Militärrecht war, sofern es strikt angewendet wurde, sehr streng, schon für das Schlafen während der Wacht war im Art. 43 für Gemeine das => arkebusieren (Erschießen mittels Arkebuse) vorgesehen. Die Arkebuse war ein Gewehr, eine Waffe für leichte Kugeln, die in freiem Anschlag verwendbar war; bei der Infanterie als Handrohr, Büchse oder Arkebuse, bei der Kavallerie als Karabiner oder Faustrohr (Pistole mit Radschloss). Höhere Offiziere wurden dagegen meist mit dem Schwert hingerichtet. Vgl. „Schwedisches Kriegs-Recht“; BERG, Administering justice. . Ähnlich wurde auch in der kaiserlichen und kurbayerischen Armee verfahren. Vgl. auch die Hinrichtung des Obristen Schellart von Dorenwert, Adam Wilhelm, Freiherr zu Gürzenich; Obrist [ – 12.10.1627 im Feld vor Rendsburg enthauptet] in den „Miniaturen“.

mitigirt: gelindert.

mitleidende Orte: landesfürstliche Städte und Märkte, die einen Anteil an der Landsteuer leisten mussten.

mit Ruten streichen: Auspeitschen als Züchtigungsstrafe bei erstem leichtem Diebstahl nach Art. 158 der „Constitutio Criminalis Carolina“ [CCC, S. 44], auch bei Hurerei, zusammen mit Prangerstehen und Landesverweisung. Vgl. auch NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 81. => ausstreichen, Staupenschlag.

mitspoliret: ausgeplündert.

mit Stecken abziehen: gemeint ist der weiße Stab (Stecken), das Zeichen der Pilger u. Bettler, symbolisiert hier als Zeichen der Landflüchtigkeit für Kriegsgefangene u. Aufrührer die Übergabe auf Gnade u. Ungnade, die Niederlegung aller Würden u. den Verzicht auf allen Besitz, das heißt unehrenhafter Abzug ohne Waffen u. Fahnen aus einer aufgegebenen Festung oder Stadt.

mit stürmender Hand: Terminus technicus bei Belagerungen, nachdem zumindest zwei Aufforderungen zur Übergabe u. Stürme ergebnislos geblieben waren; wichtig gerade für die Kommandanten, die bei sofortiger oder unnötiger Übergabe ihren Kopf riskierten.

Mittelmark: historischer geographischer Begriff, der sich auf das ursprüngliche Kerngebiet der Mark Brandenburg (etwa um 1417) bezieht. Der Name verweist vermutlich auf die Lage in der Mitte zwischen den beiden ehemals brandenburgischen Landschaften Altmark (heute in Sachsen-Anhalt) u. Neumark (heute in Polen) [nach WIKIPEDIA].

Mittel-Stück: wahrscheinlich 6-Pfünder, das mittlere Kaliber der Feldgeschütze.

Mitze: Naturentlöhnung durch Mehl. 1/16 Malter ging im Fränkischen laut Mitzordnung an den Müller wegen seines Arbeitsaufwands.

Möhn: Tante; auch verheiratete, alte Frau.

Moldawier [Moldauer]: Bewohner des Fürstentums Moldawien. Ab etwa 1512 wurden die moldauischen Fürsten bei Erhaltung innerer Autonomie zur Vasallentreue (inkl. Heeresfolge) gegenüber der Hohen Pforte verpflichtet und hatten Tribute abzuführen. Nach dessen vermeintlichem Gründer nannte die türkische Administration das ihr tributpflichtige Fürstentum Boğdan. Unter Stephans des Großen [Ștefan III. cel Mare [um 1433 Borzești-2.7. 1504 Suceavareg. regierte 1457–1503] Nachfolgern als Landesherren ging trotz nomineller Unterwerfung unter das Supremat des Sultans zu Konstantinopel 1538 Tighina mit Umland an das Osmanische Reich verloren [nach wikipedia]

molest: lästig, beschwerlich.

Molestien: Beschwerungen, Belästigungen.

monsieurisch: wie bei Herren.

Montierung, Mundierung: Ausrüstung bzw. Wiederaufstellung und –ausrüstung (Remonte, Remontierung) von Truppen. Die Montierung („Mundierung“) war die gesamte (Neu-)Ausrüstung eines Soldaten, die auch von den Bürgern und Bauern erzwungen wurde. JORDAN, Mühlhausen, S. 66; SCHWARTZ, Die Neumark, S. 51. Die angeblichen Kosten wurden natürlich dem Kriegsherrn in Rechnung gestellt. Ein leichter Reiter sollte mit Helm, Rücken- und Brustschild, zwei Pistolen und einem Schwert ausgerüstet sein, aber bereits Ende 1630 wurden Rüstungen nur an die vorderen Reihen der Fußregimenter ausgegeben. 1632 sollen nur wenige Kavalleristen überhaupt eine Rüstung getragen haben. Meist trugen sie Lederjacken. Ende der 30er Jahre war das schlechte Erscheinungsbild „fast schon legendär“; das tschechische Wort „Szwed“ war gleichbedeutend mit „Mann in Lumpen“. BRZEZINSKI; HOOK, Armee, S. 39. 1647 wurden die Ausrüstungskosten für einen Reiter mit 80 Rt. veranschlagt. PETER, Eisenach, S. 52. Ein durchaus üblicher Vorgang war es angesichts der meist schlechten Versorgungslage mit Bekleidung, dass man den Toten und Verwundeten nach der Schlacht die Kleider auszog. Bei den Schweden wurden Kleider nach Stockholm verbracht, geflickt, gereinigt und wieder an die Truppe ausgeteilt. Vgl. JORDAN, Mühlhausen, S. 66, über die Leibkompanie Wilhelms IV. von Sachsen-Weimar: „haben haben die geringsten von ihren Wirthen erpresst Sattel, Zeug, Stiefel, Sporen, Pistolen, Degen etc.“ Gallas selbst schrieb am 25.1.1638 dem Kaiser; ELLERBACH; SCHERLEN, Der Dreißigjährige Krieg Bd. 3, S. 222: „Mochte wohl den Stein der erd erbarmen zuzuschauen, wie die arme knecht kein kleid am leib, keine schuh am fuße, die reiter keine stiefel oder sattel haben, auch den mehrerteil sich freuen, wenn sie nur die notdurft an eichelbrot bekommen können“. Für seine Ausrüstung war jeder Soldat selbst verantwortlich. So heißt es etwa im Artikelbrief des kaiserlichen Regiments St. Julien vom 24.4.1628; SAINT JULIEN, Heinrich Johann Guyard von St. Julien, S. 101: „Item eß soll auch sonsten ain Jeder sein Rüstung vnd Ober wehr vnd sonderlich die Schüezen Jre Mußquetten, Haggen vnd Zuegehör in guetter gewarsamb vnd bereitschafft auch Jedzeit Rain vnd sauber halten, vnd sich ohne Kraut vnd Loth auch andere notthurfft nicht finden lassen, da aber ainer anderst befunden dergestalt dass Er seiner wöhr, Mußquetten od Haggen, Auf züg vnd achten geg dem feindt nicht gebrauch Kundte, der soll darumben am leib gestrafft werden“.

morbus: Krankheit.

morbus gallicus: Syphilis. => Franzosen.

morbus Neapolitanus: Syphilis.

morbus Pannonicus: => Ungarische Krankheit, Flecktyphus.

„Mordbrenner“: eine Person, welche des andern Eigenthum auf eine boshafte Art anzündet. Entweder so fern Mord hier noch heimlich, hinterlistig bedeutet, oder auch, so fern dieses Wort ehedem nur einen solchen Incendiarium bedeutete, welcher bey der Anlegung des Feuers zugleich mörderische Absichten hat“. [KRÜNITZ] Vgl. THEATRUM EUROPAEUM 4. Bd., S. 626 (1641): „Wir nehmen hiemit Occasion, von einer fürgehabten Chur-Sächsischen Execution so viel noch zu gedencken / daß nemlich der Obriste Ungar [Friedrich Unger; BW] bey 19. Brenner im Ende vorigen Jahrs gefangen zu Dreßden eingebracht / die damahls das Dorff Crumbach angestecket hatten / und in facto waren ertappet worden: unter denen ein Rittmeister und Corporal gewesen / über die man samptlich Stand-Recht gehalten / und sie zum Feuer verurtheilet hatte / auch die Execution über sie bereitet gewesen. Dieweiln aber damals Pfulische [Adam v. Pfuel; BW] Partheyen starck herum streiffeten / und die junge Herrschafft für diese Brenner gebetten hatte / ist die Execution gefallenen Zorns verschwunden / doch dabey gelobet worden / daß alle dergleichen Gesellen auff den Scheitterhauffen hinführo gesetzet werden sollen“. Auf vorsätzlicher Brandstiftung stand nach Art. 125 der „Constitutio Criminalis Carolina“ [CCC, S. 34] v. 1532 die Strafe durch Verbrennung. Zum Teil reichte aber auch schon die Androhung für eine Hinrichtung. SEMLER, Tagebücher, S. 59: „Vast vmb gleiche zeitt [Ende Juli 1633; BW] sein auch 9 Frantzosen welliche hievor vnder den Schwedischen geritten, von den vnsrigen aber gefangen vnd vnder herrn obrist König sich vnderhallten laßen), von Ravenspurg ausgerißen, vnd alß die nach Schönaw kommen, haben sie den veberlingen vnderthonen daselbst ihre roß vnd anders hinwegg nemmen vnd sich darmit zum feind begeben wollen. Deren aber die bauren maister worden vnd haben selbige gefänglich nach Veberlingen gebracht, von dannen sie in einem schiff herrn obrist König nach Lindaw zugeschickt und nach schleunigem proceß alle neun mit dem strang hingericht worden. Welliche strenge sie mit ihrem selbst (!) maul verschuldt, in deme sie den bauren, so sie gefangen, vnder augen antrowen dörffen, wan sie wider auf freyen fůß gestellt (wie sie ihnen in tam corrupta disciplina militari [in einer solch verdorbenen militärischen Disziplin] die rechnung ohnfehlbar gemacht) daß sie derselben bauren häußern einen rothen haanen aufstöcken wollen. Daran sie aber sancta iustitia [die heilige Justiz] gehindert“. Der Benediktiner-Abt Gaisser berichtet über die Hinrichtung eines Brandstifters, der Villinger Mühlen im Juli 1633 für die Schweden angezündet hatte; STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 416f.: „Der junge Brandstifter wurde um 11 Uhr vor dem Franziskanertor lebendig verbrannt. Er stammte aus Württemberg, war ungefähr 15 Jahre alt und ertrug die allerdings harte Todesstrafe mit eher verstocktem als tapferem Sinne. Als er auf das Feuer gelegt und vom Geistlichen zum Beten ermahnt wurde, antwortete er nichts, und als bei bereits gerösteten Beinen die Flamme noch nicht die oberen Körperteile erfasste, gab er nur ganz geringe Zeichen von Unwillen von sich, nur die Klagelaute, ‚o we, o we’ hörte man, ohne alle Scheltworte. Als das Holz und die oberen Bündel langsam Feuer fassten und die Umstehenden fragten, ob ihm selbst etwa sein Brandgeschäft so glücklich von statten gegangen sei, antwortete er, sein Zunder sei mit Harz, Pulver und Erdpech besser zugerichtet gewesen. Fast nur diese einzige Äußerung war von ihm zu hören, sonst erlitt er den Tod wie ein Stummer gut, wenn er wegen gerechter Sache starb“. SCHMIDT, Chronica Cygnea, S. 556f.:  „Gleich am heiligen Oster-Fest [1634; BW] musten die Churfl. Sächs. Fuß-Völcker / unter dem Obristen Carol Bosen auffbrechen / und sich zu der Churfl. Haupt-Armee / uff Laußnitz und Schlesien / sich von Zwickau begeben. Es hatte aber der Herr Obriste [Karl v. Bose; BW] damals einen Gefangenen / welcher aus Böhmen / Zwickau und etliche andere Oerter anzuzünden / war geschicket worden; denselben ließ er bey dem Auffbruch / nechst an der Bier-Brücken / an einem Birn-Baum hängen / und die Ursach seines Todes / auff einen Zettel geschrieben / ihm auff die Brust machen“. Aus Schweinfurt wird 1628 berichtet; HAHN, Chronik 2. Theil, S. 377 (Datierung nach dem a. St.): „Ein alter Bürger, Namens Stephan Sauerbrey, sonst auch Schiftevs Stephan genannt, hatte als Zeugwärter viel Pulver, Bley und andere Sachen aus dem Zeughause entwendet und verkauft. Sauerbrey, der wohl einsahe, dass er der Strafe nicht entgehen konnte, weil sein Diebstahl über kurz oder lang doch einmal an den Tag kommen würde, faßte den Entschluß, oder wie er sich hernach vor Gericht ausdrückte: ‚der leidige Satan habe es ihm eingeben, ‚das Zeughaus in die Luft zu sprengen. Zu dem Ende hing er glühende Lunte durch einen Fensterladen, den er geöffnet hatte, über das darin stehende Pulver. Zum Glücke wurde man diesen verruchten Anschlag sogleich gewahr und kam dem Unglücke zuvor; sonst würde ein großer Schade unter den Bürgern angerichtet worden seyn; weil viele Tonnen Pulver und geladene Kanonen sich im Zeughaus befanden. Dieser böse Mensch wurde am 10 December auf der Haardt verbrannt“. Die in Frankfurt/M. erscheinende „Relationis Historicae Semestralis Continuatio“, S. 61 (Juni 1640), LATOMUS, S. 61: „IN dem Königreich Hungarn waren bey 300. Mordbrenner (vnnd wie man schreibt /  200. Mann vnd 100. Weiber) außgangen / welche bereits hin vnnd wider in Hungarn vnd Siebenbürgen Stätt vnnd Flecken angezündt / insonderheit aber der Statt Debertz (welche dem Siebenbürgischen Fürsten vnnd Türcken huldiget:) bey 700. Häuser in die Aschen gelegt / von welchen Mordbrennern / so das Pulver theils in gebackenem Brod / theils in Eyerschalen verborgen geführt / etliche ertappt vnd justificirt worden“.

more c(on)sueto: wie gewöhnt, wie üblich.

more consulto: nach bewährtem Brauch.

Morello: 1. schwarzbraun, 2. Rappe.

more solito: in gewohnter Weise.

mörgeln: eitern.

Morgen (Uckermark): 1 Morgen = 300 Ruten.

Morgengabe: Brautschatz, Aussteuer.

Morgenstern: Der Morgenstern war eine im Mittelalter und in der Frühen Neuzeit gebräuchliche Hiebwaffe. Er war vermutlich ein Abkömmling des antiken Knüppels oder des Dreschflegels (ersteres ist wahrscheinlicher). Die klassische Ausführung bestand aus einem bis zu 50 cm langen, kräftigen Holzstab als Griff, an dessen Ende der Kopf, eine schwere Eisenkugel, saß (etwa 8 bis 12 cm im Durchmesser). Diese war mit etwa 1 bis 2 cm langen Spitzen besetzt. Oft war am unteren Ende des Griffs ein Faustriemen befestigt, der verhindern sollte, dass die Waffe im Kampfgetümmel verloren ging. Die Handhabung war mit der eines Streithammers oder eines Beils zu vergleichen. Varianten, bei denen der Kopf über eine Kette mit dem Griffstück verbunden war, werden als Flegel (auch: Streitflegel) bezeichnet. Wenn der Kopf mit Klingen besetzt war, spricht man üblicherweise von einem Streitkolben. Die Waffen, bei denen Eisenkugeln mit Ketten an sehr kurzen Stielen befestigt sind, sind eine Erfindung des Historismus im 19. Jahrhundert. Die Verwendung eines Morgensterns galt als „unritterlich“. Der Morgenstern wurde bis in das 17. Jahrhundert hinein verwendet. [nach wikipedia]. Auch bei der Belagerung Bautzens 1639 durch die Kursächsischen waren deren Soldaten in Erwartung des schwedischen Sturmes mit Morgensternen ausgerüstet worden. WILKE, Chronik, S. 383.

moros: mürrisch, eigensinnig, pedantisch.

mortalitas sacra: Pest.

Mortalität: Das durchschnittliche Sterbealter betrug bei Söldnern 28 Jahre. Pro Jahr starben etwa 30 % der Söldner. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 54, 87.

Morteer, Mortier: Mörser: Steilfeuergeschütz zum Werfen von Brand- oder Sprengkugeln (Bomben) mit einem Kugelgewicht zwischen 25 Pfund (1/16 Mörser) und mehreren Zentnern (ganzer Mörser, Kaliber 5-15 Zoll).

Mortifikation: Ungültigkeitserklärung.

Moritzburg: „Mit dem Frieden von Prag (1635) erkannte der Kaiser den Herzog August von Sachsen-Weißenfels als neuen Erzbischof an. Während einer erneuten Belagerung durch die Schweden brach am 6. Januar 1637 ein Feuer in der Burg aus. Die gesamten oberen Stockwerke der West- und Nordseite sowie die Kapelle wurden zerstört. Die Besatzung kapitulierte daraufhin. Am 19. März 1639 sprengten sächsische Truppen die Südwest-Bastion mit einer am Fundament angebrachten Mine um die jetzt schwedische Besatzung zur Aufgabe zu zwingen, was drei Tage später dann auch geschah. August, der Sohn des sächsischen Kurfürsten wurde daraufhin als Erzbischof eingesetzt. Er setzte bei seinem Vater Johann Georg von Sachsen durch, dass die sächsischen Truppen die Festung räumten, um der Burg ihre strategische Anziehungskraft zu nehmen. Ein Neutralitätsvertrag zwischen August und den Schweden hielt den weiteren Krieg von Halle ab“ [WIKIPEDIA].

Möß: Messing.

Moßgarten: Gemüsegarten.

Moschetaten: Musketenfeuer.

Mos- oder Muthhaus, Mushaus: Haus zur Speicherung von Zollgütern oder Gefällen.

Moventien: bewegliche Güter.

mp: manu propria: mit eigener Hand.

mppra: manu propria: mit eigener Hand.

m. ppria.: manu propria = eigenhändig.

Müder: Gemeint sind Leibchen (Mieder).

Mul: Maultier.

Mulde: länglich rundes flaches Gefäß zum Aufbewahren von Flüssigkeiten, Wanne, Trog, Behälter.

Müllerflöhe: Flöhe, so genannt wegen ihrer grauweißen, dem Mehl ähnlichen Farbe.

Mülterlein: kleiner Trog, trogähnliches Gefäß.

Mundfäule: Skorbut. Als Symptome traten auf Müdigkeit, Gliederschmerzen, Abmagerung, gesteigerte Anfälligkeit für Infektionskrankheiten und Blutungsneigung, in fortgeschrittenem Stadium Ausfall der Zähne.

Munifizenz: Freizügigkeit; Freigebigkeit, Gebefreudigkeit, Großzügigkeit, Weitherzigkeit.

mundiren, montieren: versorgen, ausrüsten, füttern. Die Montierung („Mundierung“) war die gesamte (Neu-) Ausrüstung eines Soldaten, die auch von den Bürgern und Bauern erzwungen werden konnte. JORDAN, Mühlhausen, S. 66. Ein leichter Reiter sollte mit Helm, Rücken- und Brustschild, zwei Pistolen und einem Schwert ausgerüstet sein, aber bereits Ende 1630 wurden Rüstungen nur an die vorderen Reihen der Fußregimenter ausgegeben. 1632 sollen nur wenige Kavalleristen überhaupt eine Rüstung getragen haben. Meist trugen sie Lederjacken. Ende der 30er Jahre war das schlechte Erscheinungsbild „fast schon legendär“; das tschechische Wort „Szwed“ war damals gleichbedeutend mit „Mann in Lumpen“. BRZEZINSKI; HOOK, Armee, S. 39. Der sächsische Chronist Lehmann berichtet über das Jahr 1639, Kriegschronik, S. 100, über diese erpressten Montierungen neuer Reiter: „Den 26. Februar kamen die Schwedischen vor Annenberg, nahmen die Pferde weg. Der Obrist Höcking [Wilhelm Heuking; BW] legte Sich selbst ein mit vielen Nackenden Reutern, die musten Sie außmundiren mit Pferden, roßzeug, waffen, die reuter mit kleidern; alle handtwercke musten hergeben tücher, strümpfe, Schue und Victualien nach Chemnitz schicken und 7000 Reichsthl. zur Ranzion geben, darfür Sie eine Schriftliche Salvguarden bekahmen. Eben den tag schickte auch der Obriste Höcking seiner Cornet einen mit Volck vor Marienberg und forterte 2000 reichsthaler von ihnen, so sie den Obristen vor 2 jahren hatten sollten in rest bleiben; ungeachtet nun niemand darvon wuste, muste man doch an diser Post 500 thl. baar gefallen, das andere an Pferden, stifeln, schuen, tüchern, spitzen und andern sachen, deswegen die bürger theils den kirchen-Ornat versetzen musten; darfür bekahmen Sie 2 reuter zue Salvaguarden“. 1647 werden die Ausrüstungskosten für einen Reiter mit 80 Rt. veranschlagt. PETER, Eisenach, S. 52.

mundieren: benachrichtigen.

Mundierung: versorgen, ausrüsten, füttern. Die Montierung („Mundierung“) war die gesamte (Neu-) Ausrüstung eines Soldaten, die auch von den Bürgern und Bauern erzwungen wurde. JORDAN, Mühlhausen, S. 66. Ein leichter Reiter sollte mit Helm, Rücken- und Brustschild, zwei Pistolen und einem Schwert ausgerüstet sein, aber bereits Ende 1630 wurden Rüstungen nur an die vorderen Reihen der Fußregimenter ausgegeben. 1632 sollen nur wenige Kavalleristen überhaupt eine Rüstung getragen haben. Meist trugen sie Lederjacken. Ende der 30er Jahre war das schlechte Erscheinungsbild „fast schon legendär“; das tschechische Wort „Szwed“ war gleichbedeutend mit „Mann in Lumpen“. BRZEZINSKI; HOOK, Armee, S. 39. 1647 wurden die Ausrüstungskosten für einen Reiter mit 80 Rt. veranschlagt. PETER, Eisenach, S. 52; Vgl. auch EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 59ff.

Mundloch: Öffnung in der Mauer, Bresche.

Münster: Kloster- oder Stiftskirche.

Fürstbistum Münster: „Das aus dem sogenannten Ober- und Niederstift bestehende Fürstbistum Münster zählte im Reformationsjahrhundert zu den mit Abstand größten geistlichen Fürstentümern des Reiches. Kirchlich war es in sechs große und 28 kleine Archidiakonate gegliedert, von denen der Großteil von Klöstern und Stiften besetzt wurde. 12 Archidiakone ernannte der Bischof aus den Reihen des Domkapitels. Die kirchliche Jurisdiktion lag daher nicht bzw. nur sehr begrenzt in der Hand der Bischöfe. Ober- und Niederstift unterschieden sich dadurch, dass zum einem im Niederstift nur eine sehr dünn gesäte Kloster- bzw. Stiftslandschaft anzutreffen war, zum anderen dadurch, dass hier der Bischof von Münster zwar weltlicher Herr war, der Osnabrücker Bischof aber die geistliche Herrschaft ausübte“. – Münster, Niederstift: Zum ab 1252 entstandenen Niederstift gehörten Meppen, Cloppenburg, Vechta u. Bersenbrück. Das Niederstift Münster war der nördliche Teil des Hochstifts Münster, das zusammen mit dem Oberstift Münster das Hochstift mit Bischofssitz in Münster bildete. Es wurde früher gelegentlich auch als „Niedermünster“ bezeichnet. Oberstift u. Niederstift hatten unterschiedliche Verfassungen. Das Niederstift umfasste die Landschaften Emsland, Hümmling sowie die Landschaft, die heute Oldenburger Münsterland genannt wird. Das Niederstift grenzte im Westen an die Grafschaft Bentheim u. die Vereinigten Niederlande, an gleicher Stelle befindet sich heute die Grenze zwischen Deutschland u. den Niederlanden. Im Norden grenzte es an Ostfriesland und Oldenburg, im Osten an die Grafschaften Hoya u. Diepholz. Im Süden grenzte es an das Hochstift Osnabrück, die Niedergrafschaft Lingen u. an das Oberstift. Zur Zeit der Reformation waren unter Bischof Franz v. Waldeck die Ämter Meppen, Cloppenburg u. Vechta rund 70 Jahre v. 1543 bis 1613 lutherisch geprägt. In jener Zeit wirkte in dieser Region der evangelische Reformator Hermann Bonnus. Im Zuge der Gegenreformation unter Bischof Ferdinand v. Bayern wurde die Region rekatholisiert. – Münster, Oberstift: der südliche Teil des Fürstbistums Münster, zusammen mit dem Niederstift bildete es das Hochstift Münster mit dem Bischofssitz in Münster. Das Oberstift ist der Ursprung der heutigen Region des Münsterlandes. Dessen Grenzen, v. der Lippe bis zur Ems, beschreiben daher in etwa die Ausdehnung des Oberstifts. Als territoriale Einheit wurde es im 13. Jahrhundert durch die Münsteraner Fürstbischöfe mittels verschiedener Stadtgründungen konsolidiert.

Münzohm: „Gehilfe des Münzmeisters, der für das Abwiegen der Metalle, die Beschickung der Schmelzöfen, die Herstellung der Münzplatten und das Ausprögen der Münzen verantwortlich war. Er hatte eine gehobene Stellung in der Münzstätte“. LEHMANN, Delitzscher Chronik, S. 111.

Murmelung: Gerede, Gerücht.

Muschelvergiftung: Vgl. http://www.zeno.org/Meyers-1905/A/Muschelvergiftung: „eine durch den Genuß von Muscheln, wie Miesmuscheln, Austern, verursachte Vergiftung. Das Gift wird entweder von den Mollusken aus dem Wasser aufgenommen, namentlich wenn Kanalwässer in der Nähe einmünden, oder in den einzelnen Tieren gebildet, wie von den Austern während der Laichzeit (Austernvergiftung), analog der periodischen Giftigkeit mancher Fische. Die große Weinbergschnecke (Helix pomatia) soll giftig wirken, wenn sie Giftpflanzen, wie Tollkirche, Wolfsmilch etc., gefressen hat. Ost wirken nur einzelne Muscheln in einem größern Gerichte giftig. Die Symptome der M. sind ziemlich verschieden, wahrscheinlich liegen ihnen mehrere verschiedene Gifte zugrunde. Drei bis vier Stunden nach dem Genuß giftiger Muscheln bildet sich unter Prickeln und Jucken ein Hautausschlag, oft mit Schwellung im Gesicht und an den Gliedmaßen; in manchen Fällen stellen sich Erbrechen, Durchfall, Leibschmerzen, auch Schüttelfrost, Benommensein, Ohnmachten, Delirien, verstärkter Bewegungstrieb, Angstgefühl und Konvulsionen ein und im schlimmsten Falle sensible und motorische Lähmungserscheinungen, Taumeln, Schwindel und Taubsein der Hände. Der Tod kann ohne Bewußtseinsstörung und ohne Krämpfe in 2–5 Stunden erfolgen. Die Behandlung hat sich auf Bekämpfung der Symptome zu beschränken. Zur Verhütung der M. bedarf es zunächst der Vorsicht beim Einsammeln der Muscheln; aus unreinem Wasser dürfen keine Muscheln zum Genuß entnommen werden; giftige Muscheln können übrigens durch längeres Einlegen in reines Wasser entgiftet werden. In der heißen Jahreszeit soll man weder Muscheln noch Austern genießen; Austern, die abgestorben sind (die Schalen klaffen alsdann!) oder die nur leise schal schmecken, sind unbedingt zu verwerfen“.

musieren: musivisch verzieren, bunt einlegen oder färben; in mosaikartiger Weise mustern, besonders von Glasfenstern, die aus einzelnen farbigen Stücken so zusammengesetzt sind, dass sie ein Muster bilden.

Muskete: Die Muskete war die klassische Feuerwaffe der Infanterie. Sie war ein Gewehr mit Luntenschloss, bei dem das Zündkraut auf der Pulverpfanne durch den Abzugsbügel und den Abzugshahn mit der eingesetzten Lunte ent-zündet wurde. Die Muskete hatte eine Schussweite bis zu 250 m. Wegen ihres Gewichts (7-10 kg) stützte man die Muskete auf Gabeln und legte sie mit dem Kolben an die Schulter. Nach einem Schuss wichen die Musketiere in den Haufen der Pikeniere zurück, um nachladen zu können. Nach 1630 wurden die Waffen leichter (ca. 5 kg) und die Musketiere zu einer höheren Feuergeschwindigkeit gedrillt; die Schussfolge betrug dann 1 bis 2 Schuss pro Minute (vgl. BUßMANN; SCHILLING, Band 1, S. 89). Die Treffsicherheit soll bei 75 Metern Entfernung noch 50 % betragen haben. Die Aufhaltewirkung war im Nahbereich sehr hoch, die Getroffenen sollen sich förmlich überschlagen haben. Zudem rissen sie auf etwa 10 Meter Entfernung etwa dreimal so große Wundhöhlen wie moderne Infanteriegeschosse. Die 1, 5 – 2 mm dicken Brustharnische der Pikeniere boten keinen ausreichenden Schutz gegen Musketenkugeln, die mit 300 m/sec noch auf 40 Meter den Harnisch und seinen Träger durchschlugen und ihm meist tödliche Verletzungen zufügten. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 79, 156. Bei einer Schussentfernung von 100 m wird der Brustpanzer noch durchschlagen, in der Regel blieb aber die Kugel im Körper zurück und fügt dem Getroffenen schwere Verletzungen zu. Bei einer Entfernung von 200 m wird der Panzer zwar nicht mehr durchschlagen, der Getroffene erleidet aber schwere Prellungen. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 79f. Vgl. auch EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 59ff. Ausführlich beschrieben wird deren Handhabung bei ENGERISSER, Von Kronach, S. 544ff. Die Muskete löste das Handrohr ab. Die ab 1630 im thüringischen Suhl gefertigte schwedische Muskete war etwa 140 cm lang bei einer Lauflänge von 102 cm und wog etwa 4,5 – 4,7 kg bei einem Kaliber von zumeist 19,7 mm. Sie konnte bereits ohne Stützgabel geschossen werden, wenngleich man diese noch länger zum Lade- und Zielvorgang benutzte. Die Zerstörung Suhls durch Isolanos Kroaten am 16./26.10.1634 geschah wohl auch in der Absicht, die Produktionsstätten und Lieferbetriebe dem Bedarf der schwedischen Armee endgültig zu entziehen. BRNARDÍC, Imperial Armies I. BRNARDÍC, Imperial Armies I. Bis 220 Meter konnte man noch unter günstigen Voraussetzungen eine Trefferquote von 25 % erzielen. ENGERISSER, Von Kronach, S. 552: „Ab ca. 200 m Entfernung waren Musketenschüsse unter normalen Feldbedingungen gegen gepanzerte Soldaten praktisch ohne Effekt und ab 300 m verursachten sie gegen Ungepanzerte auch nur noch Prellschüsse. Die maximalen Schussweiten mit einer gut passenden und verdämmten Kugel lagen bei 350-400 m, d. h. nach spätestens 400 m senkte sich eine waagrecht abgeschossene Kugel in den Boden“. Vgl. „Luntenschloßmuskete, Suhl um 1630“. Online verfügbar unter: engerisser.de/Bewaffnung/Luntenschlossmuskete.html. Da die Treffgenauigkeit der Musketen mit glattem Lauf auf die übliche Kampfentfernung von maximal 150 Metern unter 20 Prozent lag, wurde Salvenschießen bevorzugt. II. Es gab auch Jagdmusketen mit kleinem Kaliber und langem Lauf, die von Scharfschützen verwendet wurden. Zum Teil machte man aus Unberittenen Dragoner, in denen man ihnen Musketen gab. SCHWARTZ, Die Neumark, S. 52. Da die Treffgenauigkeit der Musketen mit glattem Lauf auf die übliche Kampfentfernung von maximal 150 Metern unter 20 Prozent lag, wurde Salvenschießen bevorzugt. Der Preis für eine Muskete lag je nach Qualität zwischen 2 und 6 Rt.

Musketier: Fußsoldat, der die Muskete führte. Die Muskete war die klassische Feuerwaffe der Infanterie. Sie war ein Gewehr mit Luntenschloss, bei dem das Zündkraut auf der Pulverpfanne durch den Abzugsbügel und den Abzugshahn mit der eingesetzten Lunte entzündet wurde. Die Muskete hatte eine Schussweite bis zu 250 m. Wegen ihres Gewichts (7-10 kg) stützte man die Muskete auf Gabeln und legte sie mit dem Kolben an die Schulter. Nach einem Schuss wichen die Musketiere in den Haufen der Pikeniere zurück, um nachladen zu können. Nach 1630 wurden die Waffen leichter (ca. 5 kg) und die Musketiere zu einer höheren Feuergeschwindigkeit gedrillt; die Schussfolge betrug dann 1 bis 2 Schuss pro Minute (vgl. BUßMANN; SCHILLING, 1648, Bd .1, S. 89). Die zielfähige Schussweite betrug ca. 300 Meter, auf 100 Meter soll die Kugel die damals übliche Panzerung durchschlagen haben. Die Treffsicherheit soll bei 75 Metern Entfernung noch 50 % betragen haben. Die Aufhaltewirkung war im Nahbereich sehr hoch, die Getroffenen sollen sich förmlich überschlagen haben. Je nach Entfernung sollen jedoch im Normalfall nur 5-7% aller abgegebenen Schüsse eine Wirkung im Ziel gehabt haben. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß. Zudem rissen sie auf etwa 10 Meter Entfernung etwa dreimal so große Wundhöhlen wie moderne Infanteriegeschosse. Ausführlich beschrieben wird deren Handhabung bei ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 544ff. Eine einfache Muskete kostete etwa 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Die Muskete löste das Handrohr ab. Die ab 1630 im thüringischen Suhl gefertigte schwedische Muskete war etwa 140 cm lang bei einer Lauflänge von 102 cm und wog etwa 4,5 – 4,7 kg bei einem Kaliber von zumeist 19,7 mm. Sie konnte bereits ohne Stützgabel geschossen werden, wenngleich man diese noch länger zum Lade- und Zielvorgang benutzte. Die Zerstörung Suhls durch Isolanos Kroaten am 16./26.10.1634 geschah wohl auch in der Absicht, die Produktionsstätten und Lieferbetriebe dem Bedarf der schwedischen Armee endgültig zu entziehen. BRNARDÍC, Imperial Armies I. Für den Nahkampf trug er ein Seitengewehr – Kurzsäbel oder Degen – und schlug mit dem Kolben seiner Muskete zu. In aller Regel kämpfte er jedoch als Schütze aus der Ferne. Deshalb trug er keine Panzerung, schon ein leichter Helm war selten. Eine einfache Muskete kostete etwa 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Im Notfall wurden die Musketiere auch als Dragoner verwendet, die aber zum Kampf absaßen. MAHR, Monro, S. 15: „Der Musketier schoß mit der Luntenschloßmuskete, die wegen ihres Gewichtes [etwa 5 kg] auf eine Gewehrgabel gelegt werden mußte. Die Waffe wurde im Stehen geladen, indem man den Inhalt der am Bandelier hängenden hölzernen Pulverkapseln, der sog. Apostel, in den Lauf schüttete und dann das Geschoß mit dem Ladestock hineinstieß. Verschossen wurden Bleikugeln, sog. Rollkugeln, die einen geringeren Durchmesser als das Kaliber des Laufes hatten, damit man sie auch bei Verschmutzung des Laufes durch die Rückstände der Pulvergase noch einführen und mit Stoff oder Papier verdämmen konnte. Da die Treffgenauigkeit dieser Musketen mit glattem Lauf auf die übliche Kampfentfernung von maximal 150 Metern unter 20 Prozent lag, wurde Salvenschießen bevorzugt. Die Verbände waren dabei in sog. Treffen aufgestellt. Dies waren Linien zu drei Gliedern, wobei das zweite Treffen etwa 50 Schritt, das dritte 100 Schritt hinter der Bataille, d. h. der Schlachtlinie des ersten Treffens, zu stehen kamen, so daß sie diese bei Bedarf rasch verstärken konnten. Gefeuert wurde gliedweise mit zeitlichem Abstand, damit für die einzelnen Glieder Zeit zum Laden bestand. Ein gut geübter Musketier konnte in drei Minuten zwei Schuß abgeben. Die Bleigeschosse bis zu 2 cm Kaliber verformten sich beim Aufprall auf den Körper leicht, und es entstanden schwere Fleischwunden. In den Kämpfen leisteten Feldscherer erste Hilfe; doch insgesamt blieb die medizinische Versorgung der Verwundeten mangelhaft. Selbst Streifschüsse führten oft aufgrund der Infektion mit Tetanus zum Tode, erst recht dann schwere Verletzungen“. Der Hildesheimer Arzt und Chronist Dr. Jordan berichtet den einzigen bisher bekannten Fall (1634), dass sich unter den Gefallenen eines Scharmützels auch ein weiblicher Musketier in Männerkleidern gefunden habe. SCHLOTTER; SCHNEIDER; UBBELOHDE, Acta, S. 194. Allerdings heißt es schon bei Stanislaus Hohenspach (1577), zit. bei BAUMANN, Landsknechte, S. 77: „Gemeiniglich hat man 300 Mann unter dem Fenlein, ist 60 Glied alleda stellt man welsche Marketender, Huren und Buben in Landsknechtskleyder ein, muß alles gut seyn, gilt jedes ein Mann, wann schon das Ding, so in den Latz gehörig, zerspalten ist, gibet es doch einen Landsknecht“. Bei Bedarf wurden selbst Kinder schon als Musketiere eingesetzt (1632); so der Benediktiner-Abt Gaisser; STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 181f.; WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß; BRNARDÍC, Imperial Armies I, S. 33ff.; Vgl. KEITH, Pike and Shot Tactics;  EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 59ff.

Musketierin: Der Hildesheimer Arzt u. Chronist Dr. Jordan berichtet 1634, dass sich unter den Gefallenen eines Scharmützels auch ein weiblicher Musketier in Männerkleidern gefunden habe; SCHLOTTER, Acta, S. 194. Der Bad Windheimer Chronist Pastorius hält unter 1631 fest; PASTORIUS, Kurtze Beschreibung, S. 100: „1631. Den 10. May eroberte der General Tylli die Stadt Magdeburg / plünderte sie aus / eine Jungfrau hatte ihres Bruders Kleider angezogen / und sich in ein groß leeres Weinfaß verstecket / ward endlich von einem Reuter gefunden / der dingte sie für einen Knecht / deme sie auch drey Monat treulich die Pferde wartete / und als in einem Treffen der Reuter umkam / und sie von denen Schweden gefangen gen Erffurt kam / ließ sie sich für einen Musquetirer unterhalten / dienete fünff Jahr redlich / hatte in etlichen Duellen mit dem Degen obsieget / wurde endlich durch eine Müllerin / wo sie im Quartier lag / verrathen / daß sie ein Weib wäre / da erzehlete sie der Commendantin allen Verlauff / die name sie zu einer Dienerin / kleidete sie / und schenckte ihr 100. Ducaten zum Heyrath-Guthe“. Weiter gibt es den Fall der Clara Oefelin, die schriftliche Aufzeichnungen über ihren Kriegsdienst hinterlassen haben soll. => Miniaturen. Allerdings heißt es schon bei Stanislaus Hohenspach (1577), zit. bei BAUMANN, Landsknechte, S. 77: „Gemeiniglich hat man 300 Mann unter dem Fenlein, ist 60 Glied alleda stellt man welsche Marketender, Huren und Buben in Landsknechtskleyder ein, muß alles gut seyn, gilt jedes ein Mann, wann schon das Ding, so in den Latz gehörig, zerspalten ist, gibet es doch einen Landsknecht“.

Musketenschussweite: Bis 220 Meter konnte man noch unter günstigen Voraussetzungen eine Trefferquote v. 25 % erzielen. ENGERISSER, Von Kronach, S. 552: „Ab ca. 200 m Entfernung waren Musketenschüsse unter normalen Feldbedingungen gegen gepanzerte Soldaten praktisch ohne Effekt und ab 300 m verursachten sie gegen Ungepanzerte auch nur noch Prellschüsse. Die maximalen Schussweiten mit einer gut passenden und verdämmten Kugel lagen bei 350-400 m, d. h. nach spätestens 400 m senkte sich eine waagrecht abgeschossene Kugel in den Boden“. Vgl. „Luntenschloßmuskete, Suhl um 1630“. Online verfügbar unter: engerisser.de/Bewaffnung/Luntenschlossmuskete.html.

Musmehl: grießig gemahlenes braunes Vollkornmehl aus im Ofen gerösteten Körnern von Dinkel oder Weizen, gelegentlich auch Hafer oder einer Mischung dieser Getreidesorten, oft als Armenspeisung verwendet.

Musquetade: Musketenfeuer.

müßig: frei, unkontrolliert.

Musterherr: Bevollmächtigter eines Kriegsherrn, Inspektor, der die Truppenschau vornimmt, auch den Sold für die gemusterten Soldaten bezahlt, Vorsitzender der Musterungskommission, auch ein Kreisstand (I) in dieser Funktion [nach DRW].

Musterjunge: Er erhielt bei der Armee 24 Groschen Lehnung. Möglicherweise waren damit Soldatenjungen gemeint: Bereits ab 10-11 Jahren wurden Kinder als Kuhhirten, Schäfer etc. eingesetzt. So wurden auch bereits zehn- bis fünfzehnjährige Jungen als Soldaten rekrutiert (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 120), die auf bessere Versorgung im Heer hofften. Im Regiment Heinrich v. Metternich standen 1636 auffällig viel Soldatenjungen, die vorher bei der Bagage gedient hatten; MAIER, Unterpfalz, S. 302. Der Benediktiner-Abt Gaisser; STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 181f. (14.3.1632): „Weilderstadt [Weil der Stadt; BW] wird von Soldaten besetzt gehalten, die sich für Schweden ausgeben, ‚sein aber lauter teutsche Landßkinder, und mehr kinder alß mann, die kummerlich die musqueten ertragen, will geschweigen regiren können“. Bei den Schweden galten 15 Jahre als ideales Eintrittsalter, in Massengräbern lagen auch 14-Jährige. Im kursächsischen Fuß-Regiment Eustachius v. Löser fanden sich unter 1145 Mann 209 Weiber, 131 Kinder, 8 Mägde immerhin 80 Soldatenjungen; BORKOWSKY, Schweden, S. 64. Vgl. dazu die sehr positive Darstellung des französischen Gesandten d’Avaux; LORENTZEN, Die schwedische Armee, S. 84ff.: [ …] „die Schweden hatten die schönste und disziplinierteste Armee, welche man seit den Legionen des Cäsar gesehen hat. Sie waren beinahe sicher, alles, was sich ihnen entgegenstellte, entweder zu schlagen oder durch Beharrlichkeit zu vernichten. Sie waren im Felde zu allen Jahreszeiten gut, abgehärtet sowohl gegen die Hitze der Hundstage, als auch gegen die heftigste Kälte. Sie hielten drei Monate in den Quartieren aus, in welchen die kaiserliche Armee nicht acht Tage bestehen konnte, so dass mit der Zeit ihnen nichts entwischen konnte. Die Armee war ihr Hof, ihr Gut, sie war ihr wirkliches Vaterland, denn alle Kinder, welche sie seit zwanzig Jahren bekommen hatten, waren im Lager geboren, waren von der Wiege an an das Gewehrfeuer gewöhnt und trugen, erst sechs Jahre alt, ihren Vätern in den Laufgräben oder zur Schildwache das Essen hin. Trotzdem die Armee kein sehr geeigneter Platz ist, die Jugend zu erziehen, so achtete man doch sorgsam auf die Unterweisung, indem man sie in den kleinen Schulen, welche im Quartier, oder wenn man im Felde lag, im Lager waren, Lesen und Schreiben lehrte. Sobald die Armee ihr Lager aufgeschlagen hatte und die Quartiere verteilt waren, gingen die Kinder zu den besonders für die kleinen Schulen eingerichteten Plätzen. Da sind Dinge vorgekommen, welche kaum zu glauben wären, wenn sie nicht von allen Generälen bestätigt wären: es wurde erzählt, dass die Feinde manchmal so nahe gewesen wären, dass ihre Kanonen sogar die Schulen erreichen konnten. Da wären 3-4 Kinder von einer einzigen Kugel hingerafft worden, ohne dass die übrigen auch nur den Platz gewechselt hätten oder die Feder weggelegt hätten, welche sie in den Händen hatten. Solche Standfestigkeit war ganz anders, als die der jungen Lacedämonier, welche sich lieber die Eingeweide zerfleischen ließen, als ihren Diebstahl zu gestehen. Die Rekruten ihrer Infanterie wurden lediglich von diesen Lagerkindern genommen. Im Alter von 16 Jahren nahmen sie schon das Gewehr und desertierten niemals, weil sie kein anderes Leben, keine andere Beschäftigung kannten. Bei der Kavallerie wurden die Bedienten der Herren aufs Pferd gesetzt, wenn sie sieben oder acht Jahre bei der Armee gedient hatten, und waren schon vorher in den Waffen geübt und an den Krieg gewöhnt, bevor sie angeworben wurden, so dass man sagen konnte, dass unter ihnen ebenso viele Offiziere waren, als Soldaten“. In der Pfarrchronik v. Vach [Mittelfranken] (10./20.10.1632) heißt es; GROßNER; HALLER, S. 27: „Ein Soldatenjung [Offiziersbursche] aus Holland, hat vom Pfarrhof nicht gewollt. Wird ohne Zweifel mit seinem Herrn sein Quartier im Pfarrhof gehabt haben, hab ihm Brot und frisches Wasser gereicht, denn er sonsten nichts trinken wollen, auch nichts zu bekommen gewesen; stirbt auf der Miststatt“. Misthaufen waren während der kalten Jahreszeit wegen ihrer inneren Wärme Übernachtungs- und Lagerplätze für die Geringsten im Tross. Vgl. Trossbube; LAHRKAMP, Dreißigjähriger Krieg, S. 199; die Erlebnisse des 16jährigen Curd Kästener, der sich mit 12 Jahren hatte der kaiserlichen Armee anschließen müssen und am 25.11.1641 der Hungersnot in seinem Regiment nach Erfurt entfloh. BERG, Regulating war, S. 15f.; HAHN, Kriegserfahrungen, S. 9-14. Der Naumburger Domprediger Johann Zader [19.10.1612 Zeitz-17.3.1685 Naumburg] berichtet unter 1640, dass auch Soldatenjungen unter das Militärrecht fielen u. zum Spießrutenlaufen verurteilt wurden; OPEL, Die Städte Naumburg und Zeitz, S. 58. Dass das Militärrecht sehr unterschiedlich angewandt wurde, zeigt auch PFLUMMERN, Tagebücher I, S. 45 (1633): „Ein Soldatenjung von 13 Jahren wirdet vom Scharpfrichter des Regiments mit Rueten ausgehauen, wegen er eines Marchatenters Magt vor etlichen Tag mit einem Tolchen vorsezlich im Zorn erstochen“. Im thüringischen Plaue [Ilm-Kreis] fielen 1638 nach einer Brandlegung durch einen gemaßregelten Soldatenjungen des kurfürstlich-sächsischen Heeres 33 Häuser u. 18 Scheunen in Schutt u. Asche.

Musterkommissar: Beauftragter des jeweiligen Kriegsunternehmers zur Musterung der neu angeworbenen Soldaten. nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630) erhielt er monatlich 150 fl. Zum Teil erfolgte die Musterung sogar, wenn noch nicht alle Waffen vorhanden waren; GRÄF, Söldnerleben, S. 110; SEMLER, Tagebuch, S. 115 (1633). Der militärische Unternehmer richtete einen Platz, meist in der Nähe einer Stadt, in deren Wirtshäusern oder in Landstrichen ein, die wegen ihrer wirtschaftlichen Krisensituation als besonders geeignet galten, ein, an dem sich die von Werbern mit einem Handgeld geworbenen Söldner oder Rekruten einfanden. Wenn sie gemustert und für tauglich befunden wurden, wurden sie durch den Musterschreiber in Musterrollen eingeschrieben und an ihren Bestimmungsort verbracht. Die Heeresunternehmer hatten ein Werbepatent, das sie zur Stellung einer festgelegten Anzahl von Soldaten verpflichtete. Konnte die Anzahl nicht erreicht werden, mussten die Werbegelder vom Kriegsunternehmer aus eigener Tasche zurückgezahlt werden. Im Laufe des Krieges wurden so viele Neuanwerbungen notwendig, dass die Werbung trotz steigender Werbegelder immer schwieriger wurde, so dass sich erzwungene Werbungen häuften. (BURSCHEL, Söldner, S. 126f.). LANGER, Hortus, S. 92f. Vgl. die selbstkritischen Äußerungen des schottischen Söldners Sir James Turner [1615-1686; vgl. MURDOCH, SSNE ID: 63], Memoirs, S. 14: „I had swallowed without chewing, in Germanie, a very dangerous maximie, which militarie men there too much follow; which was, that so we serve our master honnestlie, it is no matter what master we serve; so, without examination of the justice of the quarrel, or regard of my dutie to either prince or countrey, I resolved to goe with that ship I first rencounterd”.

Mustermonat: Sold für die gemusterten Soldaten, Monatssold.

Muster- u. Laufplatz: ein v, den Städten u. Territorien gefürchteter Platz zur Musterung u. Einstellung von Landsknechten oder Söldnern im 16. und 17. Jahrhundert, dessen Einrichtung man nach Möglichkeit zu verhindern suchte. Nürnberg soll sogar im Sommer 1625 100.000 fl. geboten haben, um keinen Musterplatz gewähren zu müssen; KOLLMANN, Der Dänisch-Niederdeutsche Krieg, Nr. 58. Zum Teil erfolgte die Musterung sogar, wenn noch nicht alle Waffen vorhanden waren; GRÄF, Söldnerleben, S. 110. Der militärische Unternehmer richtete einen Platz, meist in der Nähe einer Stadt, in deren Wirtshäusern oder in Landstrichen ein, die wegen ihrer wirtschaftlichen Krisensituation als besonders geeignet galten, ein, an dem sich die v. Werbern mit einem Handgeld geworbenen Söldner oder Rekruten einfanden. Wenn sie gemustert u. für tauglich befunden wurden, wurden sie durch den Musterschreiber in Musterrollen eingeschrieben u. an ihren Bestimmungsort verbracht. Die Heeresunternehmer hatten ein Werbepatent, das sie zur Stellung einer festgelegten Anzahl von Soldaten verpflichtete. Konnte die Anzahl nicht erreicht werden, mussten die Werbegelder vom Kriegsunternehmer aus eigener Tasche zurückgezahlt werden. Im Laufe des Krieges wurden so viele Neuanwerbungen notwendig, dass die Werbung trotz steigender Werbegelder immer schwieriger wurde, so dass sich erzwungene Werbungen häuften. (BURSCHEL, Söldner, S. 126f.). LANGER, Hortus, S. 92f. Vgl. die selbstkritischen Äußerungen des schottischen Söldners Sir James Turner [1615-1686; vgl. MURDOCH, SSNE ID: 63], Memoirs, S. 14: „I had swallowed without chewing, in Germanie, a very dangerous maximie, which militarie men there too much follow; which was, that so we serve our master honnestlie, it is no matter what master we serve; so, without examination of the justice of the quarrel, or regard of my dutie to either prince or countrey, I resolved to goe with that ship I first rencounterd”. HELLER, Rothenburg, S. 308: „In den Musterplätzen wurden die im Auftrag der Regimentsinhaber auf den Werbeplätzen angeworbenen Mannschaften durch einen Kommissar des Kriegsherren […] gemustert: Es wurde der Personalstand aufgenommen, d. h. Stammrollen (damals Musterrollen genannt) angelegt, Waffen, Pferde, Ausrüstung auf Kriegsbrauchbarkeit nachgesehen und die Mannschaft vereidigt. Die Muster- und vor allem die Werbeplätze bildeten eine schwere Landplage und Fürsten und Städte scheuten keine Kosten, ihr Gebiet davon freizuhalten. Wo die Werbetrommel ertönte (umgeschlagen) wurde), strömte das landfahrende Gesindel zugleich mit den nicht viel besseren Gartbrüdern (abgedankte Soldaten, die sich vom Garten, d. h. Betteln im Herumziehen, nährten) zusammen und hielt auch nach Annahme des Werbegeldes nicht die geringste Spur von Kriegszucht; erst mit dem Schwur unterwarfen sie sich dem Kriegsrecht. – Auf eigene Faust verübten die Neugeworbenen Bedrückungen und Erpressungen schwerster Art, legten sich beim Bürger und beim Bauern ein und waren nur durch Geld und reichliche Wegzehrung zum Weiterziehen zu bewegen – allen Vorschriften zum Trotz, die ein Einlagern der zum Musterplatz marschierenden Neugeworbenen nur für eine Nacht erlaubten“.

Musterrolle [Stammrolle]: Der militärische Unternehmer richtete einen Platz, meist in der Nähe einer Stadt, in deren Wirtshäusern oder in Landstrichen ein, die wegen ihrer wirtschaftlichen Krisensituation als besonders geeignet galten, ein, an dem sich die von Werbern mit einem Handgeld geworbenen Söldner oder Rekruten einfanden. Wenn sie gemustert und für tauglich befunden wurden, wurden sie durch den Musterschreiber in Musterrollen eingeschrieben und an ihren Bestimmungsort verbracht. Auf dem ersten Blatt der Musterrolle, der „Prima plana“, waren die wichtigsten Ämter bis hin zu den Unteroffizieren aufgeführt. Die Musterrolle verzeichnete den Personalstand der Kompanie und enthielt natürlich auch falsche Angaben des Namens, etwa wenn der Betreffende sich einer Strafe zu entziehen gedachte, des Alters, der Herkunft und eines bereits gehabten Ranges.

Musterung: Der militärische Unternehmer richtete einen Platz, meist in der Nähe einer Stadt, in deren Wirtshäusern oder in Landstrichen ein, die wegen ihrer wirtschaftlichen Krisensituation als besonders geeignet galten, ein, an dem sich die von Werbern mit einem Handgeld geworbenen Söldner oder Rekruten einfanden. Wenn sie gemustert und für tauglich befunden wurden, wurden sie durch den Musterschreiber in Musterrollen eingeschrieben und an ihren Bestimmungsort verbracht. Auf dem ersten Blatt der Musterrolle, der „Prima plana“, waren die wichtigsten Ämter bis hin zu den Unteroffizieren aufgeführt. Die Heeresunternehmer hatten ein Werbepatent, das sie zur Stellung einer festgelegten Anzahl von Soldaten verpflichtete. Konnte die Anzahl nicht erreicht werden, mussten die Werbegelder vom Kriegsunternehmer aus eigener Tasche zurückgezahlt werden. Im Laufe des Krieges wurden so viele Neuanwerbungen notwendig, dass die Werbung trotz steigender Werbegelder immer schwieriger wurde, so dass sich erzwungene Werbungen häuften. Vgl. auch BURSCHEL, Söldner, S. 126f.; LANGER, Hortus, S. 92f. Nürnberg soll sogar im Sommer 1625 100.000 fl. geboten haben, um keinen Musterplatz gewähren zu müssen; KOLLMANN, Der Dänisch-Niederdeutsche Krieg, Nr. 58. Zum Teil erfolgte die Musterung sogar, wenn noch nicht alle Waffen vorhanden waren; GRÄF, Söldnerleben, S. 110; SEMLER, Tagebuch, S. 115 (1633Vgl. die selbstkritischen Äußerungen des schottischen Söldners Sir James Turner [1615-1686; vgl. MURDOCH, SSNE ID: 63], Memoirs, S. 14: „I had swallowed without chewing, in Germanie, a very dangerous maximie, which militarie men there too much follow; which was, that so we serve our master honnestlie, it is no matter what master we serve; so, without examination of the justice of the quarrel, or regard of my dutie to either prince or countrey, I resolved to goe with that ship I first rencounterd”. Teilweise wurden sogar ungemusterte Soldaten als Besatzungstruppen eingesetzt. Vgl. MANKELL, Arkiv, S. 229 (1631 in Arnswalde). HELLER, Rothenburg, S. 308: „In den Musterplätzen wurden die im Auftrag der Regimentsinhaber auf den Werbeplätzen angeworbenen Mannschaften durch einen Kommissar des Kriegsherren […] gemustert: Es wurde der Personalstand aufgenommen, d. h. Stammrollen (damals Musterrollen genannt) angelegt, Waffen, Pferde, Ausrüstung auf Kriegsbrauchbarkeit nachgesehen und die Mannschaft vereidigt. Die Muster- und vor allem die Werbeplätze bildeten eine schwere Landplage und Fürsten und Städte scheuten keine Kosten, ihr Gebiet davon freizuhalten. Wo die Werbetrommel ertönte (umgeschlagen) wurde), strömte das landfahrende Gesindel zugleich mit den nicht viel besseren Gartbrüdern (abgedankte Soldaten, die sich vom Garten, d. h. Betteln im Herumziehen, nährten) zusammen und hielt auch nach Annahme des Werbegeldes nicht die geringste Spur von Kriegszucht; erst mit dem Schwur unterwarfen sie sich dem Kriegsrecht. – Auf eigene Faust verübten die Neugeworbenen Bedrückungen und Erpressungen schwerster Art, legten sich beim Bürger und beim Bauern ein und waren nur durch Geld und reichliche Wegzehrung zum Weiterziehen zu bewegen – allen Vorschriften zum Trotz, die ein Einlagern der zum Musterplatz marschierenden Neugeworbenen nur für eine Nacht erlaubten“.

Musterungsbetrug: KAISER, „November und Dezember 1620: Die Sieger in Prag“, in: dk-blog, 1. Dezember 2020, https://dkblog.hypotheses.org/2877 (1620):„Und weiter wurde berichtet von den Betrügereien des bayerischen Oberstzeugmeisters Grotta, der für „seinen Jungen Vetter, so ein Bueb von 12 oder 13 Jaren […] Monatlich fl. 50 besoldung praetendirt“, und darüberhinaus, was noch viel schlimmer war, das Artilleriewesen komplett vernachlässigte, wie seine eigenen Offiziere klagten. Die Hinweise auf Musterungsbetrug nahmen sich in diesem Bericht dagegen schon fast normal aus“. Manche Rekruten wurden v. den Werbeoffizieren doppelt gezählt oder unerfahrene, z. T. invalide u. mangelhaft ausgerüstete Männer als schwerbewaffnete Veteranen geführt, um vom Obristen eine höhere Summe ausgezahlt zu erhalten.

Musterschreiber (Feldschreiber): Schreiber, der bei der Musterung der künftigen Söldner deren Name, Alter, Herkunft, Gewerbe u. bereits unter anderen Kriegsherren abgeleistete Dienstjahre in der Musterrolle verzeichnete. Er teilte auch die Löhnung aus, führte die Korrespondenz u. fertigte Pässe und Abschiede aus.

mutatis mutandis: mit den entsprechenden/nötigen Abänderungen.

Muth: 1 Muth = 889, 44 Liter (Wasserburg a. Inn).

Muth: 1 Muth = 30 Metzen = 1, 844606 Kubikmeter (Österreich).

Mütt: ca. 70 kg.

Mutt, Mutte: 1 Mutt = rund 4 Scheffel (Sauerland).

mutter nackicht: gänzlich unbekleidet.

mutuam et reciprocam obligationem: wechselseitige u. gegenseitige Verpflichtung (Pleonasmus).

„Mutwillen“: Der Überlinger Advokat Pflummern (März 1633); SEMLER, Tagebücher, S. 23: „Gleicher můtwillen auch an den burgern, die in den reben gewerckhet, verüebt, die arme leutt veriagt, thailß aufgefangen vnd genötiget worden mitzulauffen vnd den weeg zu weisen, den sie doch selbst allen anzeigungen nach gewüßt vnd derhalben die leutt nhur an ihrer arbeit hindern vnd plagen wollen“.

Mutz: kurzes Wams.

Magister: Akademischer Abschlussgrad der Artistenfakultät, der dem promovierten Magister die Lehrbefähigung zuerkannte.

magna cum astutia: mit großer Schlauheit, Verschlagenheit, List, listigem Anschlag.

Mähne, Möne, Men: Gespann von zwei, vier, sechs Pferden, zum Bebauen eines Bauerngutes im Schwäbischen.

Mahlschatz: Verlobungs- oder Hochzeitsgeschenke eines Paares, Mitgift.

Mahlschloss: Vorhängeschloss.

Mähne (Men): Gespann von 2, 4, auch 6 Tieren.

Mätresse: die „Begleiterin“ v. höheren Offizieren oder Frauen, die sich diese aus den nächsten Städten kommen ließen, selbst wenn die eigenen Ehefrauen samt Kindern in den Feldlagern lebten oder die Kriegszüge mitmachten. Prostituierte kann man in vier Klassen einteilen: „Mätressen“, „Concubinen“, „Metzen“ und „Huren“. „Dama“ ist ein anderer Begriff für Mätresse. Konkubine: Beischläferin, hier: eine illegitime Beziehung eines Offiziers, Lagerprostituierte 2. Klasse für Offiziere, die, wenn man sie nicht mehr brauchte, mit untergebenen Offizieren verheiratet wurden. Vgl. die Beschwerden der Stadt Konstanz (1633) über die kaiserliche Garnison; BEYERLE, Konstanz, S. 28: „Das unnütze Gesindel der Huren und Buben wird nit abgeschafft, sondern bei täglicher Annehmung neuer Soldaten, so mit vielen Weibern und Kindern behängt sind, wird der Burger genötigt, neben den einquartierten Soldaten auch diese zu verköstigen, wie dann von solchen verarmten Untertanen mit ihren Weib und Kindern zu allhiesiger Stadt samt ihren gesamten Haushaben großer Zulauf ist, so dass sich zur Zeit uf die 350 Personen an Soldatenweibern und Kindern salvo honore Huren und Buben unter allhiesiger Garnison aufhalten“. => Hure: Eine Infamie mit der schandbarsten Wirkung überhaupt, da die Betreffende als außerhalb der ehrbaren christlichen Gesellschaft stehend diffamiert wurde. Vgl. DANCKERT, Unehrliche Leute, S. 146ff. Bei allen Heeren fand sich in der Regel eine große Anzahl Huren oder Gelegenheitsprostituierte aus den unteren sozalen Schichten, die aus Existenznot in den Feldlagern lebten. Der Rothenburger Chronist Dehner 1629; HELLER, Rothenburg, S. 44: „3. May sind 5000 Sold. ankommen von Schweinfurt; hatten 200 Huren und viel Buben und Troß bey sich, sind unter der Predigt beim Galgenthor fürübergezogen, je 5 in einem Glied und allemahl 5 Fahnen miteinander, die Weiber und Trossen haben auch ihrenn sondern Fahnen gehabt, dass ganze Volck ist alles in grün Cosacken gangen, sind aufs Schwabenland zu gezogen in Italiam“. Vgl. die Darstellung des Marktbreiter Pfarrers Ammon (15.8.1633): „15. Aug., da ist der deutschen Amman Tochter öffentlich zur Huren gemacht und mit Steinen ausgeworfen zu Obernbreit und hierdurch, mit Weiden gepeitschet, ins Wasser gesprenget und ist ganz nakkend in der Bulleiten zum ärgerlichen Spectacul, unwissend der Geistlichen, gesessen“. DANCKERT, Unehrliche Leute, S. 146ff. Vgl.  die Chronik des Johann Philipp Mohr; WAAS, Chroniken, S. 246: „Haben meine Herrn durch Kaspar Drappen und dem Herrn Schultheißen seine Richter [Gerichtsbüttel] Lorenz Doppels, Apodeckers seine Wittib, aus der Stadt geboten Hurerei halben, und auch hat sie die Franzosen [Syphilis] gehabt. Item Meister Eckhardt, Neilschmitt [Nagelschmied], hat man aus der Stadt getrieben Hurerei halben. Item einer Wittfrau (des Weißbender, der Pfördner am äußersten Mainzer Thor war, der bei Petterweil ist erschlagen worden), daß sie Hurerei mit Soldaten getrieben hat, ist ihr der Stadt verwiesen worden“. „Staupbesenhure“ (1766) vereinigte gleich zwei Diffamien in sich; TITZ-MATUSZAK, Starke Weibs-Personen, S. 19. Vgl. die Beschwerden der Stadt Konstanz (1633) über die kaiserliche Garnison; BEYERLE, Konstanz, S. 28: „Das unnütze Gesindel der Huren und Buben wird nit abgeschafft, sondern bei täglicher Annehmung neuer Soldaten, so mit vielen Weibern und Kindern behängt sind, wird der Burger genötigt, neben den einquartierten Soldaten auch diese zu verköstigen, wie dann von solchen verarmten Untertanen mit ihren Weib und Kindern zu allhiesiger Stadt samt ihren gesamten Haushaben großer Zulauf ist, so dass sich zur Zeit uf die 350 Personen an Soldatenweibern und Kindern salvo honore Huren und Buben unter allhiesiger Garnison aufhalten“. Der Hurenwebel führte die Aufsicht über die zahlreichen Prostituierten des Trosses, die sich in 4 Klassen einteilen lassen: „Mätressen“, „Concubinen“, „Metzen“ u. „Huren“. Teilweise wurden Bürger, die sich als „Hurenführer“ betätigten, mit Ruten ausgestrichen. SCHORER, Memminger Chronick, S. 135 (März 1629). Die in den Städten zurückgebliebenen Prostituierten wurden zumeist vom Rat aus der Stadt geschafft; MÜHLICH; HAHN, Chronik, S. 543. In der spanischen Flandern-Armee gab es pro Kompanie von 200 Mann 4-8 Prostituierte, die als Waschfrauen geführt wurden; PARKER, The Army of Flanders, S. 175f. Nach der Kapitulation der Kaiserlichen 1632 in Zwickau rückten angeblich 1150 Infanteristen, 800 Kavalleristen (zumeist Kroaten), 2100 Huren u. Troßbuben ab; HERZOG, Chronik von Zwickau 2. Bd., S. 427. In Hepburns Memoiren wird über die kaiserliche Garnison in Landsberg/Warthe 1631 berichtet, wobei er die Bezeichnung „Huren“ vermeidet; GRANT, Memoiren, S. 84: „Derart war die Beschaffenheit der Sittlichkeit unter den Kaiserlichen, dass mit dieser Garnison nicht weniger als zweitausend weibliche Marketenderinnen ausrückten“. Vgl. FALLON, Scottish Mercenaries, S. 358f.: „Female companionship was also sought by the troops in order to satisfy sexual needs. Von Wallhausen estimated that prostitues as numerous as the German soldiers themselves followed 3,000 men in 1617. The fact that special officiers, the ‚Hurenweibel‘ and ‚Rumormeister‘, had to be appointed to control these camp-followers indicates the size of the problem. These women must have put military authorities in a perplex dilemma. These ‚leaguer-lasses‘, as Dugald Delgetty termed them, constitutted a tiresome encumbrance on the movement of armies while on the march and can hardly have contributd to formal discipline inside a camp. Yet these women were providing various services for the military authorities of the time could not cater and which were probably conducive to a more contented soldiery. From time to time purges to drive off camp-followers ware carried out. For example the Scanion Commissaries in December 1628 were ordered to direct all captains under severest penalty to disperse all loose folk. It is doubtful whether such regulations would have been enforced for long. Officially no loose women were permitted to be associated with the Swedish armies and therefore no ‚Hurenweibel‘ was chosen, bit it may be questioned whether this made much difference to the promiscuity of the troops“. Die Aufsicht führte der Hurenwebel, Hurenweibel, der als Führer des Trosses, bei entsprechender Größe desselben, Hauptmannssold erhielt. Zu seiner Unterstützung standen ihm dann ein Leutnant u. ein Fähnrich zur Verfügung, mit deren Hilfe er die innere Ordnung im Tross aufrechtzuerhalten hatte u. dessen taktische Führung er sichern musste. Auch hatte er die Aufsicht über die zahlreichen Prostituierten des Trosses. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der infanterie 5 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Teilweise wurden Bürger, die sich als „Hurenführer“ betätigten, mit Ruten ausgestrichen. SCHORER, Memminger Chronick, S. 135 (März 1629). Die in den Städten zurückgebliebenen Prostituierten wurden zumeist vom Rat aus der Stadt geschafft; MÜHLICH; HAHN, Chronik, S. 543.

Maintenentz: Standhaftigkeit.

Majestätsverbrechen (lat. crimen laesae maiestatis, perduellio, crimen perduellionis): Seit der Antike eines Untertanen (subditus) gegenüber einem Machthaber (imperator, papa, rex, princeps, civitas) begangenes Verbrechen (heimtückischer Treubruch, Heerflucht, Landfriedensverletzung). Den für schuldig Befundenen traf – auch bei schwa-chen Indizienbeweisen – die ganze Schärfe des Strafrechts (Todesstrafe, Ehrloserklärung seiner Kinder, Vermögens-einziehung). Die Bezeichnung „Rebell“ soll auf dieses Schwerstdelikt abzielen.

Major: [schwed. major, dän. major, tschech. major]: Der Major war im Dreißigjährigen Krieg der Oberwachtmeister des Regiments (zunächst nur in der Infanterie). Er sorgte für die Ausführung der Anordnungen u. Befehle des Obristen u. Obristleutnants. Im Frieden leitete er die Ausbildung der Soldaten, sorgte für die Instandhaltung ihrer Waffen, hatte die Aufsicht über die Munition u. war verantwortlich für die Regimentsverwaltung. Im Krieg sorgte der Major für Ordnung auf dem Marsch u. im Lager, beaufsichtigte die Wach- u. Patrouillendienste u. stellte das Regiment in Schlachtordnung. Zudem hatte er den Vorsitz im Kriegs- u. Standgericht. 1632 standen ihm 6 Essen zu je 1/8 Rt., 8 Pfd. Brot, 4 Maß Wein u. der Servis zu; PLEISS, Die Werber I, S. 265. Er erhielt 1633 monatlich 200 Rt. bei der Infanterie u. 300 fl. bei der Kavallerie, 200 fl. bei der dänischen Armee. Nach Banérs Verpflegungsordnung vom 4.10.1634 erhielt ein Major bei der Kavallerie 15 Rt. zehntätige Lehnung; BLÖTHNER, Der Dreißigjährige Krieg, Östlicher Teil, S. 129f. In der Leipziger Garnison erhielt ein Major der Kavallerie 1642/43 monatl. 50 Rt., bei der Infanterie 14 Rt. 18 Gr., 1644 nur 40 Rt. bzw. 14 Rt. 12 Gr. u. 12 Rt. Servis; ZIRR, Die Schweden, S. 802ff.

maledictis ac fustibus: mit Schmähungen, Verwünschungen u. Stockschlägen.

Malefizperson: Straftäter, Verbrecher.

Mal-Geburt: Geburt eines Kindes mit Muttermal.

malkalderen: einander, einer dem oder dem Anderen.

Malter: sehr unterschiedliches Maß in den einzelnen Territorien oder Städten: Aachen = 148.268 Liter; Altenburg (Thüringen) = 293.944 Liter; Baden = 150 Liter; Coburg = 167.1 Liter; Düsseldorf = 165.84 Liter; Erfurt = 715.358 Liter; Frankfurt/M. = 114.729 Liter; Fulda = 174.122 Liter; Hanau = 122.122 Liter; Hannover = 186, 91 Liter; Heidelberg = 111.416-125.343 Liter; Hildesheim = 155.6-158.7 Liter; Höchst = 114.729 Liter; Homburg 100-128 Liter;  Kaltennordheim/Thüringen = 167.5 Liter; Kassel = 643 Liter; Kleve = 214.4 Liter; Koblenz = 192.366Liter; Köln = 143.54 Liter; Krefeld = 137.512 Liter; Limburg/Lahn = 200.022 Liter; Lippe-Bückeburg = 105.5 Liter; Lippe-Detmold = 474.168 Liter; Mainz = 109.388 Liter; Mannheim = 111.08 Liter; Meiningen = 8 Maß = 32 Metzen = 167.1016 Liter; Mühlhausen/Thüringen = 161.613 Liter; Oldenburg = 273.636 Liter; Osnabrück = 244.4 Liter; Ostheim = 117.64 Liter; Paderborn = 291.608 Liter; Sachsen-Weimar = 150.588 Liter; Trier = 236.97 Liter; Weimar = 150.588 Liter; Wernigerode: 1 Malter Hafer = 12 Scheffel = 600 kg; Wiesbaden = 109.388 Liter.

malum: Gebrechen, Krankheit.

Mameluck: arab. mamluk = in Besitz genommen. Ursprünglich von den abbassidischen Kalifen zum Kriegsdienst herangezogener junger Sklave, über das Italienische ins Deutsche gelangt, war negativ besetzt und bedeutete soviel wie „abtrünnig, heimtückisch“, vgl. LexMa Band 6, Sp. 181-183; meist von Protestanten verwendetes Schimpfwort für Konvertierte. Der protestantische Pfarrer Ammon aus Marktbreit berichtet im April 1630 von diesen „Mamelucken“ u. a.: „Im Aprilis Anfang oder 6. desselbigen 2 mal erfahren, wie Caspar Meisters Tochter zu Kizingen die Hostien aus dem Mund und in der Kirchen umherflogen. Item ist fürgeben worden, wie dass Gleissmüllers, des Mamelukken Tochter, als sie beichten wollen, ganz erstummt und beym Priester kein Wort machen können“. STEINHAUSEN, Aufzeichnungen.

Mandat: : a) einstweilige Verfügung des Reichskammergerichts; b) Befehlsschreiben, Verfügung, Erlass, Bekanntmachung, Anschlag, Auftrag. „Mandat, das, aus dem Latein. Mandatum, ein Befehl, doch nur von einem obrigkeitlichen oder landesherrlichen Befehle in einzelnen Fällen, oder eine verbindliche obrigkeitliche Bestimmung einer <83, 558> einzelnen Handlung, zum Unterschiede von einem Gesetze; im Oberdeutschen ein Gebotsbrief. Wenn in einem solchen Mandate dem Empfänger von dem Richter verstattet wird, seine Gründe, warum er zu gehorsamen sich nicht schuldig erächte, vorzubringen, so wird es ein Mandatum cum clausula, ist dieses aber nicht der Fall, sine clausula genannt. Die letzten haben gewöhnlich nur in solchen Fällen statt, wenn die Sache, worüber von dem Beleidigten oder gefährdeten ein Mandat gebeten wird, an sich selbst von Rechts und Gewohnheits wegen geboten ist; wenn dem anrufenden Theile solche Beschwerden zugefügt werden, die nach begangener That nicht wieder gut gemacht werden können; wenn die Sache gegen das Interesse des Staats ist, und endlich, wenn sie keinen Verzug leidet. In verschiedenen Ländern verhält es sich hiermit aber auch auf verschiedene Weise. Die erste Art der Mandate ist sehr mannichfaltig. Die gemeinsten ergehen über Sachen, die den Religions= und Landfrieden, Eingriffe, Beeinträchtigungen, Pfandschaften, Arreste etc. etc. betreffen, ingleichen Avocatoria, Inhibitoria, Compulsorialia etc. etc. Sie kommen gewissermaßen mit den Interdictis überein. Der Mandats=Prozeß ist daher in den Rechten diejenige Art des gerichtlichen Verfahrens, welche von einem Mandate oder Befehle anfängt, vermöge dessen der Richter dem Beklagten befiehlt, dem Verlangen des Klägers Genüge zu leisten“. Online erhältlich unter: kruenitz1.uni-trier.de/xxx/k/kk06348.htm.

mandatum poenale: Strafbefehl.

Mandel: 1 Mandel (Uckermark) = 15 Stück.

Mandelichen: Mäntelchen.

mania: Geisteskrankheit, Psychose, Wahnsinn.

Mannlehen: seit dem Hochmittelalter im 12. Jahrhundert das patrilinear vererbte (der Erbfolge des Vaters folgende) Lehen gegen Heerfolge.

Mannschießen: Nach Art des Vogelschießens wurde eine Männerfigur auf die Stange gesteckt.

Mannsmahd: Maß für Wiesen und Rebländer, d. h. eine Fläche, die ein Mann in einem Tag mähen konnte., im Hohenzollerischen 50, 524043 a oder 1 ½ Jauchert. BICHELER, Mengen, S. 156.

manquement: Verstoß, Fehler.

Mansfeld [LK Mansfeld-Südharz]; HHSD XI, S. 316ff. Im Dreißigjährigen Krieg wurde die Anlage mehrfach belagert, aber nie im Sturm genommen. Selbst Wrangel biss sich mit seiner Kriegskunst an der Festung 1636 die Zähne aus, konnte aber nach längerer Belagerung eine Übergabe erzwingen. Die Festung blieb dann bis zum Ende des Krieges in schwedischer Hand. 1650 übergab man die Festung an den Grafen v. Mansfeld-Hinterort.

Mansfelds Söldner: Mit „Mansfelder“ bezeichnen die Ostfriesen Mörder- u. Räuberbanden. https://www.ostfriesischelandschaft.de/fileadmin/user_upload/BIBLIOTHEK/BLO/Mansfeld.pdf. Zur Einschätzung der mansfeldischen Söldner der schwäbische Pfarrer Baumann aus Unteriffingen Anfang Mai 1622; FEDYNA, Das Härtsfeld, S. 226: „vil unnuzes junges Gesind hat sich zuo dem Graven von Mansfeld geschlagen, weil er seinen soldaten alles erlaubt“. Die sehr subjektive Sicht der Ausschreitungen hat sich immer mehr verfestigt. BRÜNINK, Der Graf von Mansfeld, S. 83: „Daß auch sonst Offiziere an Ausschreitungen beteiligt waren, geht aus einem Schreiben Mansfelds vom Januar 1623 an eine niederländische Kommission hervor, in dem er die ‚particulirte ende veeluoudige rantzionerung, plonderungen, foulen ende moetwillen by verscheiden officiren ende Soldaten‘ mißbilligte. Er forderte die Ostfriesen wiederholt auf, die Übeltäter namhaft zu machen. Die Stände stellten das sehr zu Unrecht als Ausrede hin; denn ohne genaue Angaben ließen sich solche Leute nicht ermitteln. Sie namhaft zu machen, war allerdings für die Geschädigten wiederum sehr schwer, wurden doch die Verbrechen gewiß in den seltensten Fällen dort gegangen, wo die Täter im Quartier lagen, ganz abgesehen davon, daß viele Fälle zweiffellos auf das Konto des Gesindels kamen, die trotz des Gewaltmarsches von Lothringen nach den Niederlanden und der Verbrennung eines teiles der troßwagen bei Sedan mit dem Heere nach Ostfriesland gekommen war. In den Akten ist wiederholt von dem ‚Gesindlein‘ die Rede, ebenso von den ‚Angehörigen‘ der Soldaten. Ein Bericht des Predigers Marcellus aus dem Jahre 1623 besagt, daß in Dykhausen an einem Tage im August die Sturmglocke geläutet wurde, um die Bauern zusammenzurufen, weil ‚Marodeurs‘ gegen das Dorf heranzogen. Und nach dem Abzug der mansfeldischen Truppen machte der Emder Kirchenrat am 8. März 1624 den Magistrat darauf aufmerksam, daß sich solches Gesindel ‚hauffenweis‘ in die Stadt begebe, weshalb er darum ersuche, Sorge zu tragen, ‚dass die Statt nit voll Huren und buben werde‘ “. BRÜNINK, Der Graf von Mansfeld, S. 81: „Daß seinen Truppen auch jetzt, nach mehreren Kriegsjahren also, keineswegs alles nachgesehen wurde, geht aus einem Bericht des Drosten von Jever an den Grafen Anton Günther von Oldenburg über die im Oktober 1623 erfolgte Besetzung von Gödens und Knyphausen durch zwei mansfeldische Regimenter unter dem Kommando Carpitzows hervor: ‚Sonsten soll derselbe zum anfang gute ordinantz halten, inmaßen Er dann gestern bey Barkell einen Sergianten, so sich gegen Ew. Gnd. Vnderthanen einen etwas vergangen haben solte, soforth harkebusiren laßen, vnd ist derselbe heute von den haußleuten des Ortes begraben worden‘ “. Der Wolfenbütteler „Aviso“ berichtete unter dem 11.3.1523 aus Oldenburg; BARTON, Wildeshausen und die Hunte, S. 122f.: „sein deß Manßfelders Volck liegen auch theils an etlichen Orten im Stifft Münster / als zu Meppen / Freystoit [Friesoythe] Kloppenburg und Wildeshausen / welches ist 3. Meil von hier gelegen / daselbst haben 3. Companeyen gelegen / 1. Companey zu Pferd und 2. Companey zu Fuß / die zwar jede Companey vber 40. oder 50. Mann nicht starck gewesen / dieselben haben Freytags / welches war der 7. [17.; BW] Martij / den gantzen Tag biß in die Nacht tapffer mit den Bierglässern scharmutzirt / vnd wolbezecht sich in die Federn nieder gelegt / keine Schildwacht gehalten / welches den Spanischen / so nur zwo meil davon / nemlich zur Vecht gelegen / verkundschafft worden / sein dieselben den 8. [18.; BW] Martij frü Morgens vmb 4. Vhr vor Wildeßhausen kommen / ohn gefehr 300. Mann starck / haben alßbald die Thor herunter gehawen / in die Stadt gefallen / alswas sie antroffen von Soldaten nieder geschossen vnd gehawen / sie sind aber noch so voll und doll gewesen / das / nach dem sie es gewar worden / daß der Feind in der Stadt / kaum die Obristen haben aus dem Schlaff auffwecken können / vnd dieweil keine Ordnung hat können gemacht werden / hat sich ein jeder auffs best er gekont / Salvirt / fast der halbe theil ist tod geblieben / 20. neben dem Ritmeister hieher / halb nackend / ohne Hüte / ohne Schuh / etliche in Hembden ankommen / etliche sind gefangen worden / sind vber 6. Pferd nicht herausgebracht worden / die andern haben sie alle zurück lassen müssen / so ist den Tag zuvor Gelt ankommen / das Volck damit abzuzahlen / ist auch dahinten blieben / ist also der Krieg anders nichts / alß das man nur die Bauren plaget / arme Leute machet / vnnd daneben huren / fressen / Sauffen / den jenigen / so doch Glaubensgenossen / das ihrig nemen / vnd also Hauß halten / das gar nicht weder Cavalrisch noch gut Soldatisch kan gehalten werden / sondern vielmehr gut Barbarisch vnd Epicurisch / dazu so riechen sie lieber Gebratens und gut Bier / als Pulver / das gibt allhie die tägliche erfahrung / ja mit kurzem zureden / wenn der Feind mit fressen vnd sauffen vberwunden werden könnte / so hette der Manßfelder die besten Soldaten / die von der Welt anfang her gewesen“. Auch Christian v. Braunschweigs Heer hatte einen derartigen Zulauf an „unnütz Gesind / welches sich zu diesem Volck schlug auff Hoffnung einer guten Beut / vnd damit es seinen hungrigen Bauch füllen möchte“, erfahren; METEREN, Meterani Novi [ …], Dritter Theil, S. 291.

Mantelletten: aus starken Brettern bestehende, äußerlich mit Blech beschlagene Bretter, etwa zur Abdeckung von Laufgräben.

Mantuanischer Erbfolgekrieg 1628-1631: Französische Truppen unter Leitung Richelieus marschierten im Dezember 1629 wiederum in Oberitalien ein, eroberten die Festung Pinerolo und besetzten weite Teile des Herzogtums Savoyen. Richelieu verzichtete auf eine militärische Unterstützung von Mantua, das zum zweiten Mal von einem kaiserlichen Heer belagert wurde, weil er eine direkte Konfrontation vermeiden wollte. Die Verteidiger von Mantua wurden zusätzlich durch die Einschleppung der Pest geschwächt, so dass der Herzog von Nevers am 18.7.1630 kapitulieren musste. Daraufhin wurde die Stadt im sogenannten „Sacco di Mantova“ schwer geplündert, wo Aldringen und Gallas sich schwer bereichert hatten.

Manubiae: Kriegsbeute.

Manumittierung: Freilassung.

manus Christi: „manus christi“ („Hand Christi“) sagte man Heilwirkung nach. Nach den überlieferten Rezepturen handelte es sich dabei meist um eine Stange gekochten Zuckers, die mit Veilchen, Zimt oder Rosenwasser gewürzt war. Häufig enthielten diese bonbonähnlichen Stangen auch Blattgold. Nach anderen Rezepturen ist es ein Sirup, nach einem Pariser Rezept des späten 14. Jahrhunderts eine Art Marzipan. Allen Rezepturen gemeinsam ist die Verwendung von Kristallzucker.

Manutenence, manutenentz: Bewahrung, Erhaltung, Schutz.

Manutenerie: Bewahrung, Erhaltung.

Marciata: Marsch.

Marcken: Grenzpfähle.

Mariengroschen: 1 Mariengroschen = 2 Kreuzer = 8 Pfennige, 36 Mariengroschen = 1 Reichstaler.

Mark: 1. der gemeinschaftlich genutzte Bestand an Wald, Weide und Wasser, der von der Grundherrschaft den Mark- oder Dorfgenossen, d. h. den Bauern eines oder mehrerer Dörfer, zugeteilt wurde. Die Mark diente vor allem dem Vieheintrieb, dem Holzschlag oder auch zum Plaggenstich. Der Umfang einer Mark war meist durch natürliche Grenzen bestimmt, weniger durch die Grenzen der Ämter oder der Kirchspiele. Die Nutzung der Mark durch Nichtmarkgenossen, so durch die landlosen Heuerlinge, wurde zumeist geduldet. 2. „Mark“ bedeutet auch die gesamte Flur eines Dorfes mitsamt des Umlandes („Feldmark“). 3. militärisch organisierter Grenzbezirk großen Umfangs unter dem Befehl eines Markgrafen.

Marketender*in: Dem Heer nachziehende Händlerin oder Händler, der oder die vom Obristen befugt war, den Soldaten Lebensmittel zu verkaufen. Dafür hatten sie ihm z. B. von jedem Eimer Wein oder Bier 2 Maß für die Küche abzugeben und zumeist 10 Prozent ihrer Einkünfte. Sie waren auch zum Kranken- und Munitionstransport verpflichtet, falls die üblichen Rüstwagen nicht ausreichten. Marketender und Marketenderinnen handelten auch mit Beutegut, wobei das Beutegut weit unter Wert angenommen wurde. Die Frauen unter ihnen waren nicht nur Händlerinnen, sondern auch Helferinnen, Partnerinnen, Krankenschwestern, häufig Prostituierte. Bei einem im April 1634 in Dinkelsbühl einquartierten Regiment fanden sich bei 950 Soldaten 11 Marketender, aber 26 Marketenderinnen; HEILMANN, Kriegsgeschichte S. 465 Anm. Obwohl bekannt war, dass kein Heer ohne Marketender/Innen existieren konnte, standen diese – wie die übrigen Trosser – in schlechtem Ansehen: Sie traten als Geldverleiher auf, und so mancher Söldner war bei ihnen verschuldet. Sie standen zudem in dem Ruf, für die materielle Not vieler Söldner verantwortlich zu sein, indem sie bei Nahrungsmittelknappheit und Ausbleiben der Soldzahlungen das Heer verließen und ihre Fahne in den Wind besserer Märkte hängten. Gewalttätige Übergriffe auf die Marketender durch Bauern, Bürger und eigene Soldaten waren vielfach die Folge, zumal diese z. T. zum 15fachen Preis Waren an die Bürger verkauften, die von diesen auf den Druck einquartierter Soldaten hin erstanden werden mussten (BRAUN, Markredwitz, S. 45). Vgl. KLUGE, Hofer Chronik, S. 163: „Das rauben und plündern war um diese zeit [April 1640] sehr arg, wie dann die kayßerlichen ihre eigenen marquetener, so zu Culmbach wein und vieh erhandelt und erkauft, ganz ausgeplündert, auch zugleich ein 800 thaler darzu an geld abgenommen“. Häufig wurden sie als Spione verdächtigt. Auch Juden wurden als Marketender geduldet, so Tilly über die Beschwerden der Stadt Münden wegen der Juden in seiner Armee (1626); LOTZE, Geschichte der Stadt Münden, S. 80f.: „Die Juden, die sich in der Stadt einlagern, habt ihr alsbald auszuweisen; es sei denn, daß sie aus ihrem eigenen Seckel zehren und das Herbergsgeld zu entrichten im Stande sind. Wir dulden die Juden nur deshalb bei unserer Armada, damit sie derselben Lebensmittel und anderweitigen Bedarf zuführen und billig verkaufen“. Die Aussicht auf großen Gewinn ließ Zivilisten oder Amtsträger (vgl. PFEILSTICKER, Tagebuch) häufig für einige Zeit zu Marketendern werden. REDLICH, Marketender; Continuatio Der Siegreichen Victorien, S. 4f. Der Salemer Mönch Bürster hielt den Erwerb der Amtleute fest; WEECH, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 220: „So seyen auch unsere amptleute fast alle marketender, damit sie süch, weib und künd ernehren und außbringen möchten, seyen naher Constanz gefahren, wain flaisch, vüsch, käß und brod, salz, schmalz, unschlig, schmer, gflügel, in summa allerlay sachen uff- und im läger widerumb den soldaten verkauft, daß sich also mancher zümlich und wohl darbey befunden und hindurchbringen hat kenden“.

Markschatz: Münzvorrat, besonders Silbermünzen.

markstall: Marstall: Pferdestall.

markten: verhandeln, feilschen.

Marktmeister, Foremeister: städtischer Beauftragter, der während eines Marktes die Einhaltung der Marktordnung überwacht und die Marktgefälle einnimmt.

Marode: Nachzügler, Feldstreicher.

Marodeur, Merodebruder: Diebesbande, Nachzügler, Feldstreicher. Der Begriff ist abgeleitet vom französischen „maraude“ oder „maraudage“, was „Felddiebstahl“ – besonders durch Soldaten – bedeutet. Verwandt ist das deutsche Eigenschaftswort „marode“, welches synonym zu „heruntergekommen“, „verfallen“ oder „verkommen“ verwendet wird. Marodeure schließen sich häufig in Banden zusammen. Je länger ein Konflikt andauert, desto größer wird naturgemäß das Marodeursunwesen, weil die Zahl der Menschen wächst, die keine andere Überlebensmöglichkeit mehr haben oder sehen. Aus diesem Grund war eine große Zahl v. Marodeuren auch eine der Begleiterscheinungen des Dreißigjährigen Krieges. Das Phänomen ist jedoch keineswegs auf die Frühe Neuzeit beschränkt. [WIKIPEDIA]. Der Begriff „Marodeur“ bezeichnet jemanden, der am Rande v. Kampfhandlungen brandschatzt, plündert, erpresst, raubt, stiehlt, vergewaltigt und mordet. Zumeist handelt es sich dabei um durch Krankheit oder Verwundung untauglich gewordene u. ausgemusterte oder wegen Verfehlungen aus der Truppe ausgestoßene Kombattanten oder um Deserteure, teilweise aber auch um reguläre Truppenteile v. mehreren hundert Mann. LATOMUS, Relationis Historicae Semestralis Continuatio (1637), S. 53 (Mai 1637): „Wenig Tag vor gedachtem Anzug der Keys. vnd Chur-Sächs. Armeen gegen Eulenburg vnd Torgaw hat der Keys. General Leutenant / Graff von Hatzfeldt zu Riesen in Meyssen 112. Mann / zu der Keys. Armee gehörig (darum daß sie neben noch andern / in die 400. starck / vber 15. Meil wegs von der Armee sich begeben / vnnd in der Laußnitz Stätt / Dörffer gebrandschätzet / geplündert / die Vnterthanen vnd andere Leut erschröcklich tractiret / ermordet / vnnd sonderlich mit den Weibsbildern vnnd Schwangern Frawen vnchristlich procedirt hatten / theils hencken / verbrennen / rädern / viertheilen / theils aber auch gar spiessen vnd in die Hecken hencken lassen. Diese Gesellen vnd Freybeutter / meisten theils Frantzosen vnd Wallonen / hatten sich Merode Brüder genannt / vnd eines festen Hauses impatronirt / welches sie auch mit Proviand ziemlich versehen. Dieweil sie aber den Hatzfeldischen Rumor-Meister / welcher sie von so bösem vornehmen gütlich abmahnen wollen / spöttlich tractirt vnd sich nit abschrecken lassen wollen / seyn etlich Regim. wider sie außcōmandirt vnd sie von denselben zur vbergab bezwungen worden. Worauff man den Rädelsführern vorgesetzten proceß gemacht / die vbrigen / so nicht also tyrannisiret / haben in den Eysen gehen vnd an den gefährlichsten Orten gegen dem Feind schantzen müssen“. LAVATER, KRIEGSBüchlein, S. 87: „Alle Nachtvögel / so die Strassen unsicher machen / und keinen Herren haben / sol man henken lassen“.  Der Ausdruck Merode-Brüder wird in der germanistischen Forschung meist auf Truppen des braunschweig-lüneburgischen, dann schwedischen Obristen Werner v. Merode bezogen, die 1635 an der Elbe meuterten und auseinander liefen, während Grimmelshausen die Verbände des kaiserlichen Obristen Johann II. v. Mérode meinte. => Gurgeln, Kriegsgurgeln, „Merode-Brüder“ in den „Miniaturen“.

Marschgeschwindigkeit: Die Marschgeschwindigkeit eines Infanteristen lag bei günstigen Voraussetzungen bei 4 km/h.

Marschleistung: In der Regel wurde abhängig v. den Wege- u. Temperaturverhältnissen eine durchschnittliche Tagsleistung v. 15 bis 20 km erreicht. Märsche bis zu 40 km pro Tag waren die Ausnahme. Jeder dritte Tag war ein Ruhetag.  Vom Regiment Sir Donald Mackay wird behauptet, es hätte mehr als 20 dt. Meilen zurücklegen können, d. h. 148, 40 km. Angeblich soll der schwedische Christoph Graf v. Houwald die Strecke Würzburg-Hanau, immerhin etwa 110 km, innerhalb eines Tages u. einer Nacht zurückgelegt haben, was mit Reitern im Einzelfall durchaus möglich erscheint. METEREN, Newer Niederländischen Historien Vierdter Theil, S. 126.

Marschordnung: genau festgelegte Ordnung abziehender Truppen, um Ausschreitungen oder Auslaufen zu verhindern. Aus Rinteln vom 17./27.2.1623 stammt die Marschordnung Christians v- Braunschweig; WESKAMP, Das Heer der Liga, S. 168f.: [S. 168] „Am 27. Februar hatte er eine neue Marschordnung erlassen mit folgenden Bestimmungen: 1. Es soll jede Kompagnie in drei Korporalschaften und jede Korporalschaft in fünf Glieder geteilt werden und sowohl mit Reihen als Gliedern gleich und so nahe einander marschieren, dass eben ein Pferd kann zwischendurch gehen. 2. Vor der ersten Korporalschaft soll der Rittmeister, vor der anderen der Kornet und vor der der dritten der Korporal, so dieselbe Korporalschaft kommandiert, und der Lieutenant samt dem Quartiermeister hinter der Kompagnie marschieren und keinen bei Leibesstrafe abreiten lassen. 3. Es soll kein Rittmeister ohne Erlaubniss seines Obersten von der Kompagnie abreiten. 4. In Abwesenheit des Rittmeisters soll der Lieutenant vor der Truppe und der Quartiermeister allein hinter der Kompagnie marschieren.5. In Abwesenheit des Kornets soll der Korporal, so dieselbe Brigade kommandiert, an seinen Platz reiten. 6. In Abwesenheit des Quartiermeisters soll der älteste Korporal hintermarschieren und bei Leibesstrafe keinen abreiten lassen, und soll der Quartiermeister, wenn er die Quartiere zu machen abgeschickt wird, über einen Reiter nicht mit sich nehmen. 7) Es sollen gemeldete Rittmeister und Offiziere, sie seien wer sie wollen, langsam und Fuss vor Fuss marschieren und an einem jeglichen Pass Halt machen, bis dass sie alle hindurch sind; und sollen mit Korporalschaften an- und abrücken und im ebenen Felde in Bataille marschieren und solches wohl geschlossen. Auch sollen gemeldete Officiere [S. 169] allezeit mit ihren Truppen die Länge von einer Kompagnie von einander bleiben, nicht weiter und nicht näher, und der Oberst so ein Regiment kommandiert, gleicher Gestalt seine Truppen in Bataille stellen, dass allezeit zwischen jeder Truppe einer Kompagnie Platz gelassen wird. 8. Es soll jeder Oberst für sein Regiment einen Wagenmeister bestellen, so bei der Bagage selbigen Regimentes bleibe und der kommanmdiere; und soll gemeldeter Oberst oder Rittmeister, der in Absenz des Obersten kommandiert, dahin suchen, dass die Bagage gleich als die Kompagnien marschieren solle. Zu wissen, so einer die Avantgarde hat, dass dann gleicher Gestalt dessen Bagage auch unter den Wagen die Avantgarde habe, und damit grosse Unordnung verhütet werde, keinen vor den andern fahren lasse bei Leibesstrafe. Und wie es mit der Bagage vor den Regimentern gehalten wird, soll es mit der Bagage vor den Kompagnien auch gehalten werden“.

Marschquartier: zeitlich festgelegter Aufenthalt durchziehender Truppenteile, der z. T. zum Schaden der Städte und Ämter auch willkürlich von den Kommandierenden ausgedehnt wurde.

Martern: I. Die unzähligen => Kriegsgräuel an der Zivilbevölkerung, die in Augenzeugenberichten, Selbstzeugnissen, Chroniken, amtlichen Berichten (z. B. der Bericht über die Erstürmung Mündens (9.6.1626), zitiert bei ECKHARDT, Blutpfingsten, S. 2; die Klagen Maximilians I. von Bayern 1646 über die Greueltaten kaiserlicher Soldaten; ZIEGLER, Dokumente, Band 2, S. 1208f.; DÜRR, Ehrenberg, S. 35) etc. immer wieder geschildert werden, finden sich bereits in Berichten über die Ausschreitungen spanischer Regimenter im Westmünsterland und am Niederrhein während des Achtzigjährigen Krieges lange vor Beginn des Dreißigjährigen Krieges; vgl. z. B. SÖNNERT, Herrlichkeit Lembeck, S. 144f.; TERHALLE, Achtzigjähriger Krieg, S. 173ff.; BAMBAUER; KLEINHOLZ, Geusen und Spanier; NEITZEL; HORATH, Kriegsgreuel; die zahlreichen Zeugenaussagen bei KUNZ; LIZALEK, Südhessische Chroniken, S. 196ff.; BRAUN, Marktredwitz, S. 23; BRAUN, Marktredwitz, S. 109 (1639): „Den 3. Juli sind an [die] 600 kommandierte kaiser. Reiter von etlich[en] Regimentern im Elbogener und Egerischen Kreis an[ge]kommen, haben unter anderen auch Graslitz, Schönbach, Königsberg, Kulm, Mostau, Asch und andere Orte in selber Gegend ausgeplündert und mit den Leuten gar jämmerlich – mit Raiteln, Prügeln und anderen Martern – gehaust. Sie sind mit dem Raub wieder zurück nach dem kaiser. Lager, so sich bei Prag befunden. Sie haben den Leuten Pulver in die Nasen und Ohren getan und angezündet, mit den Messern Löcher durch Haut und Fleisch in die Seite gestochen, Stricke (da)durchgezogen und [sie] damit geführt. Auch [haben sie] unter dem Knie einen Ring um das Bein geschnitten, hernach die Haut bis auf den halben Wadel herabgezogen und Salz darein gestreut, [was] sie ‚Alamode‘-Stiefel‘ genannt [haben]. Die kleinen Kinder [haben sie] in die Ranzen gestoßen und mitgenommen; alles zu dem Ende und so lange, bis alles Geld herausgepreßt wurde. In Summa, solche grausame Marter und Pein sind [zu] dieser Zeit in Böheim(b) von den kais[erischen] Völkern vor[ge]gangen, welche von den Türken nie erhört worden [sind]. Dergleichen Marter zu brauchen sollte der Teufel in der Hölle kaum wissen“. Vgl. auch die ähnlich lautenden Beschwerden Ferdinands III. 1643 bei Gallas; REBITSCH, Gallas, S. 216f. LEHMANN, Kriegschronik, S. 100 (1639), stellt sogar fest: „kein Papist hats so grausam und arg gemacht alß diese Unbändige verteuffelte Deutsche Schweden, die keines Menschen schonten, keine kirche oder pfarr respectirten und kein Weibsbild ungeschändet ließen“. Vgl. dazu Abt Veit Höser (1577 – 1634) von Oberaltaich bei Straubing; SIGL, Wallensteins Rache, S. 128: „Andere martern sie mit der Fingerschraube (digitum compressio). Sie halten ihnen die Nagelspitzen wie in eine Säge in die Flintenräder (scopetarias serrulas), die sie drehen. Dann schnüren sie die Finger ab und pressen sie so arg zusammen, daß auch aus den feinsten Äderchen der Nägel das Blut herausspritzt. Andere ziehen sie mit Schlingen um den Hals in die Höhe, sodaß ihre Opfer keine Luft mehr bekommen und infolge des allzu langen Aufhängens fast ersticken müssen. Die Halbtoten werfen sie auf die Erde oder lassen sie herunterfallen, um sie dann mit Nadelstichen (accuum puncturis) zu kurieren, mit Geißelhieben zu züchtigen und mit Stöcken und Prügeln auszupeitschen, bis sie zusammenbrechen. Wieder anderen reißen sie die Kleider vom Leibe, um sie nackt zu verhöhnen und auszupeitschen, sodaß sie heute noch Narben aufweisen oder hängen sie auf unmenschliche Art an Schlingen um die Genitalien auf“. Der Abt Veit Höser (1577 – 1634) von Oberaltaich bei Straubing zu den Scheinhinrichtungen der Schweden; SIGL, Wallensteins Rache, S. 126: „Als einen der ersten fingen sie unseren Klosterschmied und zwar auf dem Friedhof beim ‚Ölberg’. Sie zwangen ihn, sich niederzuknien und den Kopf zur Enthauptung vorzubeugen. Nach allerlei Quälereien versetzten sie ihm zwar nicht den Todesstreich, schnitten ihm aber die Ohren ab und preßten ihm mittels einer sog. Kopfschraube den Kopf so zusammen, daß er bald darauf starb“. Vgl. THEATRUM EUROPAEUM Bd. 3, S. 278f. über die kaiserlichen Gewalttaten in Schlesien nach der verlorenen Schlacht bei Liegnitz am 13.5.1634, in der die kursächsische Armee unter Hans Georg von Arnim die kaiserliche unter Johann von Götz und Rudolf von Colloredo geschlgen hatte, auch PUTZGER, Wurtznische Creutz= vnd Marter=Woche, 13f., S. 57ff.; bzw. Schwedisch Banérischen Volcks Unverantwortliches Beginnen (die Vorgänge in Zeitz 1636), wobei einelne Schildungen schon Topos-Charakter hatten. II. Marter bezeichnet (etwa bei KRAFFT 30v) auch die „peinliche Befragung“ (scharfe Frage oder Tortur) als Verfahrenselement der Gerichtsbarkeit zur Errreichung eines Geständnisses, zugelassen unter bestimmten Voraussetzungen durch die Constitutio Criminalis Carolina (1532). Der Stassfurter Pfarrer Jacob Möser (um 1570-1644); WINTER, Möser’s Aufzeichnungen, S. 19: „Den 5. Febr. [1628] läßt Hauptmann Föckler, da das Gericht im Namen Kaiserlicher Majestät geheget ward, richten Clauß Lortschen, sonst Curlle Klauß genannt, ein Schiffsknecht von Schönebeck, drunten an der Marben, bekommt auf dem Richtplatz erstlich zwei Knippe (Kniffe) in die beiden Brüste mit glühenden Zangen, darnach ward ihm Arm und Bein mit dem Rade zweimal entzwei geschlagen, auf eine hohe Leiter gebunden, und also lebendig ins brennende Feuer geworfen, war ein schmerzlicher, greulicher Tod, hat etliche Mord, neben Diebstahl, und daß er mit dem Teufel Buhlerei getrieben, bekannt, wie wohl er das letzte durchaus nicht gestehen wollen, als man ihn zum Tode geführt, sondern gesagt, er hätte es aus Marter bekannt, ist ein wunderlicher Kerl gewesen, auch vor dessen zum Salz zur Staupen gehauen worden. Tile Quast von Rothensee, so etwa Wild geschossen, ist gehenkt worden; weil aber Andres Lehnen, sonst Juditten Drebes von Schönebeck, ein Schiffer oder Bottsknecht, seines Diebstahls halben vor dem Gerichte geleugnet, (hatte auch nicht viel auf sich mit seinem Stehlen,) ward er wieder eingezogen und greulich gedeneket (gefoltert) und vermeinte Föckler, er wollte mehr aus ihm bringen, dieweil man ihm Schuld gab, als wenn er heimlich Soldaten umbracht, so er aber beteuerlich verneinte, der dankte hernach Gott, daß er den andern Tag an den Galgen daselbst auch kam und der Marter los ward“.

Martierer: Mörser: Steilfeuergeschütz zum Werfen von Brand- oder Sprengkugeln (Bomben) mit einem Kugelgewicht zwischen 25 Pfund (1/16 Mörser) und mehreren Zentnern (ganzer Mörser, Kaliber 5-15 Zoll).

Märzenbier: im März gebrautes Lagerbier im Gegensatz zu dem Kommiss-Bier: speziell für die militärische Versorgung des Militärs gebrautes Billigbier geringer Qualität, an dessen Konsum 1631 Besatzungssoldaten in Magdeburg verstorben sein sollen; KHEVENHILLER, Annales 11. Bd., Sp. 1796.

mascule: mannhaft, mutig.

Maselsucht: Aussatz, Syphilis, mit Knötchenbildung verbundene Krankheit.

Masquarada: verdeckter Angriff.

Massaker: „Massaker“ wurden in den offiziellen Berichten an Maximilian I. von Bayern schlichtweg geleugnet, so etwa im Fall der Stadt Germersheim, die nach mehrtätiger Belagerung am 12.8.1622 im Sturm genommen wurde. Die Sieger hatten alles niedergemacht, was sich nicht durch die Flucht hatte retten können: „Massacre fand keins statt; nur im Anfang wurden 3 bis 4 Bürger erschlagen, auch keine Brunst noch Schändung der Weibsbilder unangesehen die Cosaggen und allerlei Gesindel dazu gefallen, nicht ergangen“.HEILMANN II, Kriegsgeschichte II, S. 146. Dass Notzucht zudem aus Rücksicht auf die Empfindlichkeit Maximilians ohnehin nicht erwähnt wurde, liegt auf der Hand, trotz der Klagen Tillys in der »Schultheißen-Instruktion« (1626 X 16); ZIEGLER, Dokumente II, S. 985ff. Das „Diarium Gottingicum“ (Stadtarchiv Göttingen AB III/5, Band 1, S. 84-86) des Georg Mengershausen; zit. bei ECKHARDT, Blutpfingsten 1626 (hier „Diarium Goettingense“): „Den 31. Maii kam die betrübte, elende, jämmerliche Zeitung einen, daß leider Tilly gestrigs Abends zwischen 8 und 9 Uhren sich der Stadt Münden (nachdeme er dieselbe den ganzen Tag mit 14 groben Stücken und bei die 866 Schossen beschossen und die Maur fur der Mohlenpforten vom Brauerhaus an bis an das Schlachthaus auf Verräterrei eines gottlosen Bürgers zu Münden, Jürgen Krüger genannt, und nachdeme auch die Bürgerschaft abgemündet (?), unentsetzet plieben und nicht mehr raten können, herniedergeschossen und daselbst in der Lieken (?) eingefallen, sonsten auch noch an zwei andern Oertern mit Sturmleitern übergestiegen) bemächtiget und sich dieselbe erobert und die Bürgerschaft, Soldaten und was nur ann Weib und Kindern, auch darin vorhandenen Pauren anzutreffen gewesen, alle herniedergemetschet und jämmerlich ermordet, auch des folgenden Morgens was hin und wieder uff den Türmen und Zwingern noch übrig vom Mannvolk, ferner herniederstechen und umbringen lassen, was an Jungfrauen und jungen Ehefrauen vorhanden, mit sich hinaus ins Lager geschleppet, Ranzion (Lösegeld) von denselben begehret, was sich nicht ranzionieren noch Entgelt geben können, herniedergehauet und in Summa der Kinder in der Wiegen, auch Mutterleib, nicht verschonet, und Summa Summarum ärger denn kein Türk, Tartar oder Tieren bishero gehauset, mit den armen Leuten umbgangen. Hatte zwar viel Feuerkugeln, worin noch 4 Pfund Pulver gewesen, eingeschossen, so auch in Gebäude, Stroh und anders eingefallen, angangen, aber, weil die Bürger die ersten Feuerkugeln, sobald bekommen, gedämpfet und laufen lassen, keine angezündet, sondern nur das Stroh und Kleider, worein sie gefallen, alleine schwarz geschmoket. Und hatte forters, wie Tilly die Stadt einbekommen, dieselbe dem Volk zu plündern übergeben, die dann forters mit dem Volk übel gehauset, alles uff und in Stücken zerschlagen, was nur zu bekommen, weggeraubet und außer der Stadt ins Feldlager bringen lassen. Waren auch etzliche Häuser angestecket, aber bald wieder geleschet. Sonsten auch viel vornehmer und ehrlicher Leute hatten ihr Leben zubüßen müssen. Und demnach Tilly des Morgens vor anfangendem Schießen einen Trompeter fur der Stadt geschickt und, ob sie sich geben wollte oder nicht, fragen lassen, mit Bericht, dessen sie solches nicht tun würden, er alsdann aufs Aeußerste ansetzen und im eroberten keinem Quartier geben wollte. Und der Rat und Bürgere sich wohl gern uff Arrest geben wollen, hat aber Illm., Herzog Christians, darin gelassener Obrister-Leutenant, Cloth genannt, solches nicht nachgeben wollen, mit Anzeigung, itzo würde Entsatzung ankommen, und hätte er der Stadt und nicht ein Rat derselben nötig und müsse er dieselbe verteidigen, wollte ihnen für allen Schaden gut sein. Ist aber im ersten Anfall solcher Leutenant etliche mal mit einer Helleparten durchstochen worden und all seine Soldaten sein herniedergemetschet worden. Haben sich so noch etliche Bürger in dem Turm des Nachts bis gegen den Morgen verborgen, darnach sich mit Seilen daraus gelassen, durchs Wasser gesetzet und sein also mit Hinterlassung ihrer Weib und Kinder davon kommen. Es ist nachmals von dem Syndico zu Münden, N. Hüpeden, wahrhaftig resolvieret worden, daß die Kriegsleute unter anderm ein kleines Knäblein, etwa vom Jahr, einem ehrlichen Bürgersmann in seinen Disch gestecket und darnach denselben zugeschlossen, wie aber über etliche Tage hernach der Disch eröffnet, ist das arme Kind tot darin befunden worden. Es hatte Tilly den guten, ehrlichen Leuten in der Stadt selber Zeugnis gegeben, sie hätten sich ehrlich und ritterlich gewehret, und hätte nicht gemeinet, daß sie sich also zur Wehr stellen würden, gestalt denn ihm auch viel Volks davor plieben sein sollte, sonderlich, wie sie schon in der Stadt gewesen, da noch 2 Stücken von der Brücken, mit Hagel geladen, unter sie und derselben eine große Anzahl herniedergeschossen und wie die Holzäpfel herniedergefallen wären. Es ist nach der Zeit oft und vielmals und sonderlich bei der Belagerung der Stadt Northeim gesagt, daß Ihre Exzellenz oftmals erwähnet, sie könnte sich des Blutbads ohne Unmut nicht erinnern, sondern es wäre Ihrer Exzellenz dasselbe oft täglich, als wäre es frisch, vor Augen. Selbiges 31. Maii wurden über Göttingen vorm Albaner Tor 11 Feuerkugeln in Form einer Granaten, gleich wären dieselbe angestecket, und daß das Feuer daraus geschlagen, an dem Firnament öffentlich von vielen Leuten gesehen. Den 1. Junii kamen zwar viel Bürgere von Münden, auch Frauen und Kinder, so teils von den Zwingern und Türmen sich mit Stricken gelassen, teils und was die Weiber und Kinder, so mit den Soldaten aus der Stadt kommen, anhero nach Göttingen, konnten aber keinen eigentlichen Bericht einer vom andern geben, nur das sie sagten, beide Bürgermeistere wären tot, der Pastor M. Udenius, auch der Amptmann zu Münden, mit ihren Frauen gefangen, Amptschreiber, Schultheiß und andere aber niedergemetztelt, konnten doch aber keine Gewißheit davon sagen … Es hätte der Feind die folgenden Tage noch die toten Körper, so hin und wieder auf den Straßen und in den Häusern gelegen, sehr tyrannisert, indem er denjenigen, so etwa ein wenig fett gewesen, das Fett aus und von dem Leibe schneiden und schinden, etliche mit Pulver anstecken und vieler einen und die übrigen, was an Bürgern, Soldaten und Pauersleuten in der Stadt geplieben, auf viel Wagen bei das Wasser fahren und hineinwerfen lassen, und weil eben die Weser etwas klein, hätte sich das Wasser wegen Vielheit der toten Körper an etlichen Oertern etwas aufgestauet. Ja, Jungfrauen und Frauen schänden wäre der Bösewichter beste Kurzweil gewesen. Den dritten Tag nach der Eroberung sein die Erschlagenen von Bürgern, Pauren und Soldaten, so an 2 200 gewesen, uff die Brücken geführet und in die Weser geworfen, und da schon etliche darunter gewesen, so zwar in etwas gequetschet oder verwundet, aber noch gelebet und daß ihnen noch wohl zu helfen, geschrien und sie nicht hineinzuwerfen gebeten, hat es doch helfen, sondern sie hinuntergeschmissen werden müssen. Und sein darunter viel vornehme Bürger in Münden nicht verschonet worden. Den 4. Junii berichteten die von Münden anhero gekommenen und verstreueten Leute, daß gewiß, daß von Bürgern, Pauren und Soldaten von Mündischer Seiten bei die 2 500, auch von dem Feind fast nicht weniger geplieben, auch ein vornehmer Obrister und vier vornehme Konstabel bei den Geschützen aus der Stadt erschossen, auch, nachdem all der Feind die Stadt einbekommen und nach der Hand sein übriges Pulver in einen Pulverturm in Verwahrung pracht und dessen bei 4 Fuder und des Mündischen Pulvers noch bei die 15 Tonnen gewesen, solcher Turm in Brand geraten, das Pulver angestecket, solcher Turm elendiglich zerrissen und bei die 15 Häuser in der Nachbarschaft jämmerlich zerschlagen worden. en 5. Junii kamen etzliche Bürger aus Münden anhero, anzeigend, daß viel Leute … aus Münden in Witzenhausen zerstreuet lägen, aber wegen Hungers sterben müßten, weil sie daselbst nichts inbekommen hätten“. KOSSERT, Die Eroberung der Stadt Muenden 1626. Online verfügbar unter: muenden.kossert.net [z. Zt. nicht im Netz], bzw. dessen Magisterarbeit mit dem gleichen Titel, Freiburg i. Breisgau 2007. In dem zeitgenössischen Flugblatt „Continuatio der beschehenen Schlacht vor Hameln / aus Oldendorff den 29. Junii Anno 1633“ (Kungliga Bibiotheket Stockholm Svea krig Nr. 22a) wurde das Massaker an den verwundeten und fliehenden Kaiserlichen damit begründet, es sei „auf ein Metzgen außgangen / vnd solches fast biß an die Thor von Minden continuirt / ohne daß wir die vnserigen wieder zu einige stand bringen können / weiln sie wegen vieler außgegossenen Schmähworten / welche von den Hamelischen vnd diesen Combattanten noch deß Morgens ausgegossen / vnglaublich verbittert / waren / vnd mit dem Degen die bösen Zungen straffen wollten“. So sollen, was wortwörtlich dem Schlachtbericht Knyphausens an den Bremer Bürgermeister Havemann entnommen ist [SATTLER, Knyphausen, S. 652], konfessionell gefärbte Schmähungen des Gegners an diesen Exzessen schuld gewesen. Der finnische Rittmeister Duesse soll wegen dieses Abschlachtens sogar um seinen Abschied gebeten haben. Bei Mannschaften und Offizieren sprach man davon, man sei hier wie bei Rinteln auf die Schlachtbank geführt worden. Zu den bekanntesten Massakern gehörte außer der Eroberung und Zerstörung Magdeburgs (vgl. die Erinnerungen des Magdeburger Bürgermeisters Otto von Guericke; Neubauer, Magdeburgs Zerstörung 1931, S. 43f.); der Bieberauer Pfarrer Johann Daniel Minck; KUNZ; LIZALEK, Südhessische Chroniken, S. 244f.) auch das »Pasewalker Gemetzel«, MILGER, Gegen Land und Leute, S. 199f., die Eroberung Neubrandenburgs, MILGER, Gegen Land und Leute, S. 203; die Eroberung Frankfurts a. d. Oder am 3.4.1631, nach dem Bericht im THEATRUM EUROPAEUM, Teil 2; bei Griesa, Frankfurt (Oder) S. 47f.; die Erstürmung von Höchstadt/Aisch am 28.2./10.3.1633 (vgl. die Bamberger Dominikanerin Maria Anna Junius; Hümmer, Bamberg, S. 121f.); die Erstürmung Reichenbachs (1634), JESSEN, Dreißigjähriger Krieg, S. 368f.; die Beilage zum Bericht des Kommandanten Schrautenbach und des Kellers Uloth zu Lichtenberg über den Überfall auf Reinheim (Landgrafschaft Hessen-Darmstadt) durch die Kroaten des bayerischen Generalfeldzeugmeisters Jost Maximilian von Gronsfelds im Mai 1635; HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 148ff. Zur Barbarisierung des Krieges in der calvinistisch geprägten Lehre des Althusius vgl. BEHNEN, Krieg, S. 92; allgem. DAHM; KRAWIETZ; WYDUCKEL. Der Völkerrechtler Hugo Grotius rechtfertigte kriegsbedingte Massaker an Zivilisten mit dem »jus talionis« des Alten Testaments; z. B. SCHÄTZEL, Grotius, S. 336f.; DUFFY, Siege warfare, S. 253; BEI DER WIEDEN, Niederdt. Söldner, S. 86ff.; DIESNER, Stimmen.

Maß: 1 Maß = 0,8588 Liter.

Maß: 1 Maß (Bad Salzungen, Schmalkalden) = 1, 34 Liter, 1 Maß (Überlingen) = 1, 204 Liter, 1 Maß (Habsburger Lande): = 4 Seidel = 1, 414724 Liter.

Maß Korn: ca. 18 Liter (Wunsiedel).

Maßl: 1 Maßl = 0, 93 Liter (Wasserburg).

Materialist: Kleinhändler, der auf Drogen- und Spezereien oder als Gewürzkrämer spezialisiert war.

maturiren: beschleunigen, beeilen, schnell zur Ausführung bringen.

Matutin: matutinum officium: Mette, mitternächtliches Chorgebet zu Beginn des neuen Tages.

matzen, metzen: (nieder)metzeln, in Stücke hauen.

mauderig: kleinlaut.

Mauen aus Camelottenstoff: „eine Mischung aus Kamel- und Ziegenhaar, ähnlich dem heutigen Loden, war damals eine kostspielige Angelegenheit, die sich nur wenige leisten konnten. Wer es sich erlauben konnte, trug ‚Mauen’, Ärmel aus Camelottenstoff, andere begnügten sich mit Camelottenstoff als Verzierung oder Besatz an deren Kleidern“. STOMMEL, Johann Adolf Freiherr Wolff, S. 75.

Mauerbrecher: metallbeschlagener Stoßbalken zum Einbrechen von Festungsmauern.

maulert: demoliert, beschädigt.

Maulkorb: Vgl. THIEDE, Chronik der Stadt Stettin, S. 719 (Belagerung 1659): „Den größten Schrecken erregten aber die »Pechkränze, Drathkugeln, Bettelsäcke und Maulkörbe«, welche länglich von Drath geflochten und mit allerlei brennbaren Stoffen gefüllt waren, um die Häuser in Brand zu stecken. Diese furchtbaren Geschosse kamen mit »langem Schwanz, wie ein Drache«, sausend durch die Luft geflogen, schlugen durch die Dächer und brannten hell auf, während der darin befindliche Pulversatz in Zwischenräumen 12 bis 30 Schläge gab“. MALINOWSKY; BONIN, Geschichte, S. 383 (Belagerung von Stettin 1659): „Den 26. Oct. wurde zum ersten Male aus dem brandenburgischen Lager eine sonderliche Art von Feuerballen in die Stadt geworfen. Das Corpus, worin sich Pech, Harz, Werg und andere Sachen mit nassem Pulver befanden, war von Eisen, wie ein großer Maulkorb, und etwas länglich gemacht, sauste heftig in der Luft, und schlug ohne Schaden durch die Dächer. Ein anderes fiel auf den Boden, brannte alsbald lichterloh und zündete“. MALINOWSKY; BONIN, Geschichte, S. 384 (Belagerung von Stettin 1659): „Den 3. Nov. fiel ein Maulkorb in die Stadt, welcher sehr giftig gebrannt haben soll, der mit vielem Wasser, und zuletzt mit Modder und Koth von der Gasse gelöscht wurde“.

Maultasche: klatschender Schlag aufs Maul, Maulschelle, Ohrfeige.

Mautner: [Wege-]Zolleinnehmer.

Medikaster: Kurpfuscher, Quacksalber.

medizinische Versorgung: Die in Schmalkalden gültige Medizinalordnung von 1616 legte fest, dass alle praktizierenden Ärzte, Wundärzte, Chirurgen, Stein und Bruchschneider regelmäßig durch ein zentrales Kollegium auf ihre Fähigkeiten überprüft werden sollten. Dazu wurden auch die medizinischen Leistungen und deren Bezahlung festgelegt. Eine gewöhnliche Untersuchung kostete ¼ Gulden, eine Untersuchung zur Nacht ½ Gulden, eine Urinuntersuchung etwa ½ Gulden, die Verordnung einer Diät 1 Gulden. 1 Gulden entsprach dabei 28 Albus, das entsprach etwa dem Kaufpreis dreier Ziegen oder dreier Spanferkel. Behördlich anerkannte Arme sollten allerdings kostenlos behandelt werden. LEHMANN, Leben und Sterben, S. 27. Vgl. dazu die hervorragende Edition von EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 119ff.

Mediokrität: Mittelmäßigkeit.

meditullio: in der Mitte.

Meier: „Der Vorgesetzte der Landwirthschaft so wohl einer ganzen Gegend, als auch eines einzelnen Landgutes, wo es ehedem von mehrern Arten solcher Vorgesetzten gebraucht wurde, und zum Theil noch gebraucht wird. Besonders pflegt man einen Vorgesetzten eines Land- oder Feldgutes, auch wenn es nur ein Bauergut ist, welcher gegen einen jährlichen Lohn die Aufsicht über den Feldbau führet, und der oberste unter den Knechten ist, in vielen Gegenden einen Meier oder Hofmeyer zu nennen. An andern Orten heißt er Vogt, Feldvogt, Schirrmeister, in Böhmen Schaffner, im Pommern Statthalter, in Meißen aber Hofmeister.“ [ADELUNG].

Meierhof: fremdes Bauerngut, das gegen Abgaben bewirtschaftet wird.

Meiger: Besitzer eines Meierhofes: fremdes Bauerngut, das gegen Abgaben bewirtschaftet wird.

Meile: 1 engl. Meile = 1606, 33 Meter.

Meile: 1 Meile = ca. 7,420 km. In der Regel kein bestimmtes Maß, sondern eine Strecke, „die ein Fußgänger ohne Anstrengung in zwei Stunden zurücklegen“ konnte. HIRSCHFELDER, Herrschaftsordnung, S. 192.

Meile, große: 1 große Meile = 10, 044 km. ?

me inscio: ohne mein Wissen.

Meineid: Das Delikt „wird je nach Schwere mit Verstümmelungsstrafen von meist spiegelndem Charakter (Verlust bzw. Verletzung von Schwurhand, Schwurfinger oder Zunge) bestraft, aber auch Gefängnis oder Verbannung, meist einhergehend mit Ehrverlust, eingeschränkter Amts-, Zeugnis- und auch Verfügungsfähigkeit, und sogar die Todesstrafe können verhängt werden; der Meineidige wird häufig zur Wiedergutmachung des angerichteten Schadens verpflichtet“. [nach DRW, online unter: drw-www.adw.uni-heidelberg.de/drw]. Nach dem Leipziger Jurist Benedikt Carpzow [27.5.1595-30.8.1666 Leipzig], einem der Begründer der deutschen Rechtswissenschaft, war Meineid ein größeres Verbrechen als Mord. Er hatte, gestützt auf das Alte u. Neue Testament, die Hinrichtung durch das Schwert gefordert. WESTPHAL, Die Darstellung von Unrecht, S. 24f. Zumindest war nach Carpzows Darstellung für Meineid das Abhauen der vordersten Glieder der Schwurfinger gebräuchlich.

Meister: Alte Bezeichnung für Scharfrichter, der auch als Abdecker fungierte. Sein Beruf verlangte eine sehr lange Lehr- und Gesellenzeit. Sein Meisterstück bestand entweder in einer formgerechten Enthauptung oder einer Hinrichtung am Galgen. Sollte ihm eine Hinrichtung misslingen, musste er mit Aufruhr und Verfolgung durch die Zuschauer und empfindlichen Strafen durch die Behörde rechnen. Ihm stand auch die Verwertung der Körper der Hingerichteten zu. Er stellte Wundsalben her u. heilte auch Knochenbrüche. Vgl. KELLER, Albrecht: Henker / Blutvogt / Carnifex; . SCHILD, Geschichte, S. 177ff.; DANCKERT, Unehrliche Leute, S. 23ff. => Scharfrichter.

Meisterei: Behausung des Feldmeisters: Abdecker, Schinder, auch Schelm, Wasenmeister, Feldmeister, Fallmeister, Luderführer, Kleeken, Mausgewitz, Kaviller, Kafiller, Racker oder Kleemeister genannt, waren für die Verwertung der Tierkadaver zuständig. Bauern waren verpflichtet, ihre Tierkadaver an den Abdecker zu übergeben. Dieser verwertete die Reste, vergrub oder verbrannte nicht mehr Verwertbares. Die ständige Geruchsbelästigung zwang den Abdecker zur Ansiedlung außerhalb der Dörfer u. Städte. Durch den Umgang mit den Kadavern konnte sich der Abdecker zum Beispiel mit dem hochgefährlichen Milzbrand infizieren. Aus den Knochen wurde Seife hergestellt, die übrige Fleischmasse ging an Salpetersieder, während die Häute den Gerbern überlassen wurden. Es haftete an den Abdeckern bis 1817 der Makel der Anrüchigkeit ihres Gewerbes, sie waren vom Kontakt mit der übrigen Bevölkerung nahezu ausgeschlossen. Sie heirateten meistens nur untereinander u. deshalb waren alle Schinder eines Landes miteinander verwandt oder zumindest befreundet. Die Wasenmeistereien waren wegen ihrer Abgeschiedenheit ideale Schlupfwinkel für gesuchte Verbrecher, Deserteure usw. Scharfrichter u. Abdecker waren – da erstere v. den seltenen Hinrichtungen nicht leben konnten – oft dieselbe Person. Der Beruf des Abdeckers galt als unehrlicher Beruf. [WIKIPEDIA].

Meister Hämmerlein: Teufel.

Meister Jacob: Spottname für Scharfrichter, Henker.

Meisterin: Klostervorsteherin der Benediktinerinnen.

Melancholie: „Im Mittelalter wurde die Melancholie als Mönchskrankheit bekannt. Sie wird auf Lateinisch als Acedia bezeichnet und ist ein häufiges Thema in der theologischen Literatur, zum Beispiel bei Thomas von Aquin in der Summa Theologica (vgl. II/II, qu. 35). Die früheste Beschreibung des Acedia-Phänomens stammt vermutlich von Evagrius Ponticus, der als frühchristlicher Anachoret in Ägypten lebte. Beschrieben wird unter anderem die Heimsuchung durch den Dämon des Mittags. Johannes Cassian übernimmt Evagrius‘ Ansätze und gibt diese an Thomas von Aquin weiter. Sie galt gleichzeitig als eine der sieben Todsünden. Im Protestantismus des 16. Jahrhunderts erfuhr die Melancholie dann eine gewisse Umdeutung: Sie galt nicht mehr in erster Linie als zu vermeidende Sünde, sondern als eine Versuchung des Teufels, die der Gläubige wie eine Prüfung bestehen müsse. Gerade das zeitweise Versinken in Verzweiflungszuständen erschien vor diesem Hintergrund als eine Bestätigung der Ernsthaftigkeit des eigenen Glaubens. Auf der anderen Seite erkannte man auch die zerstörerische Kraft der Melancholie und empfahl als Therapie geistliche Mittel wie Gebete oder geistliche Lieder und weltliche Zerstreuung durch Musik (nach dem biblischen Vorbild von David und Saul) und heitere Gesellschaft. Dabei spielte auch die persönliche Erfahrung Luthers, der häufig von Schwermut überfallen wurde, eine stilbildende Rolle. Luther und seine Nachfolger aus der protestantischen Orthodoxie des 16. Jahrhunderts haben sich in zahlreichen Trostschriften mit der Melancholie auseinandergesetzt. In der ab der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts einsetzenden Propaganda der Gegenreformation wurde die Melancholie deswegen häufig als typische Krankheit der Protestanten bezeichnet“. [wikipedia]. Hippokrates erklärte die Melancholie als Überschuss an schwarzer, verbrannter oder schwarzer Galle (in der Milz und in den Hoden produziert), der sich ins Blut ergießt. Die Melancholie war nach seiner Auffassung, die bis ins 17. Jahrhundert dominierend bleib, eines der vier Temperamente des Menschen. Die „Schwermuth“ galt als einziger Grund für ein kirchliches Begräbnis von Selbstmördern, die in den Zeugnissen erwähnt werden, z. B. HAPPE I 453 r; NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 83 (hier „Grämniß“). SCHMIDT, Chronica Cygnea, S. 560 (1635): „Ist einem alten Bauer / Jacob Besinger genant / hier der Kopff abgeschlagen worden / der hatte seinen eigenen Sohn erschlagen / und ihm sein Gelt genommen. Er war zuvor umb alle das seine kommen / und sollte noch für die Soldaten contribuiren / darüber ist er in eine Melancholi gefallen / und hat diese gräuliche That / dass er Gelt bekommen möchte / begangen“.

Melée: Handgemenge, Gedränge.

Melioration: Verbesserung.

membro virile: männliches Geschlechtsteil, Gemächt.

menagieren: (sparsam) verköstigen.

menagieren (menasieren): Rücksicht nehmen, sich mäßigen.

menasieren (menagieren): Rücksicht nehmen, sich mäßigen.

Menfron: Spanndienst.

Menschenfresserei: Anthropophagie, Kannibalismus. WINKLE, Seuchen, S. 63f., zit. J. V. Andreäs Lebensbeschreibung von 1635: „Der Hunger in der Gegend von Worms war so groß, daß Andreä (…) vor dem Tor ein totes Pferd liegen sah, daneben eine Weibsperson, welche sich Fleisch abschnitt, in ihr Fürtuch nahm und zugleich roh davon aß, dabei etliche Hunde, welche an der Mitte des Pferdes fraßen und auf dem Kopf desselben unterschiedliche Raben. Die entsetzliche Pest, welche diese Hungersnot begleitete, verwüstete ganze Landschaften und machte sie öde (…) Die Leute starben so plötzlich und in solcher Menge, daß viele Dörfer von Einwohnern ganz entbloßt wurden oder kaum ein Drittel oder die Hälfte von ihnen übrig blieb“. WASSENBERG, Florus, S. 399: „Es ist zu Worms / Speyer / vnd andern Oerthern in dieser Städte Nachbarschafft / nicht nur ein todter Cörper außgegraben vnnd verzehret; nicht nur ein Mensch / daß man ihn essen möchten / vmbgebracht worden. So gar / daß es höchst nöthig gewesen / zu allen Kirchhöffen Wächter zu bestellen / welche die / so den todten Cörpern nachtrachteten / schwerlich davon abhalten konnten. Der Chronist WILMIUS, Chronicon Rerum Kempensium, S. 103, aus Kempen: „In den Monaten September, Oktober und November desselben Jahres wüteten Pest und Ruhr. Die Bevölkerung im Lande von Kleve und Geldern sowie in der Stadt Kempen wurde stark gelichtet und, wie am Halse gewürgt, hinweggerafft. In Kleve und anderwärts standen viele Bauernhöfe leer, weil die Seuche ganze Familien ausgelöscht hatte. Die verheerende Krankheit raste auch so furchtbar durch Holland, daß in Leiden nur wenige Bewohner am Leben blieben. Um die Rechte der Stadt zu retten, holte man von auswärts Menschen in die Stadt und beschenkte sie mit dem Bürgerrecht wie mit anderen Freiheiten. Auch Süddeutschland blieb nicht von der möderischen Pest verschont. Mainz, Worms und Köln wurden geradezu entvölkert“. Zu dem in den zeitgenössischen Berichten und Chroniken immer wieder auftretenden Problem des Kannibalismus vgl. JULIAN, Angebliche Menschenfresserei; KUCZYNSKI, Geschichte des Alltags, Bd. 1, 86ff., DELUMEAU, Angst, S. 231, der in diesem Zusammenhang darauf verweist, dass in den Traktaten der Kasuisten der Verzehr v. Menschenfleisch als [Leichen-]Anthropophagie „in größten Notfällen“ erlaubt galt. Nach dem THEATRUM EUROPAEUM III, S. 770, musste sich „der arme Landmann / der nicht deß schwartzen Hungers sterben wolte / ernehren von Gras / Kraut / Wurtzeln / dürren / und nach gelegenheit grünen Baum-Blätter ohne Brodt / Saltz und Schmaltz / und das war noch erträglich: Sie musten sich nehren von Häuten oder Fellen der Thieren / Ochsen / Pferden / Schafen / etc. nachdeme ihnen die Haar abgesenget und abgebrändt: Hunde / Katzen / Ratten / und andere Thier wurden gessen / auch die viel Wochen an den Wegen in Pfühlen / Wassern / etc. gelegen / und weggeworffen waren. Umb das Pferdt-Fleisch haben sich die Menschen gerupfft / geschlagen / und gar ermordet / in Summa / es war eine solche Noth / daß auch kein Mensch (so zu sagen) deß andern verschonet / sondern mit vortheil todt schlugen / und verzehreten / die Gottesäcker durchsuchten / Gräber auffbrachen / die Hochgericht erstiegen / und die Todten zur Speise nahmen: Ein Bruder die todte Schwester / ein Tochter die todte Mutter angewendet / und darvon gezehret / also / daß weder die Samarisch- noch die Hierosolymitanisch – noch Saguntinische Hungersnoth gegen derselben etwas zu rechnen“. Fehlerhaft zit. bei LAMMERT, Seuchen, S. 197. KRÜGEL, Aus dem Großen Krieg, S. 167ff.; nach den Erinnerungen des Pfarrers Martin Bötzinger (1599-1673), der 1634 wegen Hunger seinen Pfarrort Poppenhausen verlassen musste; ferner EICHHORN, Blick nach drüben, S. 45 (eine Frau hatte aus Hunger ihren Nachbarn ermordet). Eine Anna Heßin aus Roßfeld soll ihre Kinder zu Würste verarbeitet haben; BUFF, Hildburghausen, S. 130. Anlässlich der Belagerung Nördlingen im September (1634) berichtet der Stadtgerichtsassessor Daniel Gundelfinger (1636 innerer Rat, gestorben 1636) in seiner „Geschichte resp. Tagebuch der Belagerung der Stadt Nördlingen i. J. 1634“ (Staatsbibliothek München Cod. Germ. 5509, verwendet bei HEILMANN II, Kriegsgeschichte Bd. 2, S. 480ff.), zit. bei ENGERISSER, Von Kronach, S. 320: „Hungernde Weiber stürzten sich über die entkleideten Leichname her, schnitten ihnen Stücke Fleisch aus dem Leibe, und kochten und brateten es zu Hause, um es mit ihren unglücklichen Kindern zu verschlingen“. Vgl. die Klagen der Pommern’schen Gesandten; JESSEN, Dreißigjähriger Krieg, S. 219f.: „52. Durch welche barbarische Proceduren dann endlich verursacht, weil nunmehr durch allerhand Praktiken, Schinderei und Pressuren die Leut, die Mittel zu leben, destituiert, daß sie sich allbereit eine geraume Zeit mit Trebern, Knospen von den Bäumen und andern unnatürlichen Speisen aufgehalten und auch der Toten, auch ihrer eigenen Eltern Fleisch gefressen, sättigen sie sich anjetz wie das Vieh mit Gras. Es würden auch täglich derer viel, ungekochtes Kraut oder Gras im Mund habend, als tot gefunden. Ja, es hätte etwa vor 2 Monaten ein Weib ihr Kind schlachten, selbiges kochen und sich also des Hungers erwehren wollen“. Im Hochstift Würzburg un in Kitzingen, Kleinlangheim, Rödelsee, Mainbernheim und Windsheim (Markgrafschaft Ansbach) sind ähnliche Fälle nachgewiesen. 1637 wird in Würzburg ein Müller, „welcher ein Magdlein umbgebracht, undt das Fleisch gekocht, auch gessen, hingerichtet. Sein Leib ist hernach uff das rath gelegt worden“. Staatsarchiv Würzburg Ratsprotokolle 29 (1637), fol. 135. 1637 soll dort eine 300 Mann starke Bande v. Männern u. Frauen in einem Monat über 40 Personen gefangen, geschlachtet, gekocht und verzehrt haben; KLARMANN, Steigerwald, S. 66, Anm. Aus Großsachsenheim wird unter dem 15.2. überliefert: Da brachte ein 18-jähriger Sohn „ein Bettelmägdlein in sein Haus, es zu töten und zu essen. Wie er ihm schon einen Riß mit einem Rebhaphen in den Hals gegeben, diweil er aber in dem Riß die Gurgel verfehlt und das Mägdlein einen lauten Schrei getan, ist es von einer Witwe errettet, der Knabe auch darüber, weil er ohnedies halbtot war und seinen großen Hunger prätendiert, nicht weiter angefochten worden. Etliche Wochen darauf ist er Hungers gestorben“. WENDEL, Leonberg, S. 176. Vgl. die Aussagen des Augsburger Chronisten Wagner zum 16.1.1635; ROECK, Augsburg II, S. 276: „Ist auch nit gar ohn, das totte menschen cerper sein angrifen worden; es hat alhie wunderliche leidt geben, die sich an den stattmairen [Stadtmauern], in den öden und ohnbewonte heuiseren aufgehalten – die haben wunderliche sachen getriben. Ob dem land ist es ofentlich gesechen, das sye menschen cerper angewandt und geeßen haben, also das großer iamer und noth ist“. Der schwäbische Chronist Heberle 1635; ZILLHARDT, Dreißigjähriger Krieg, S. 161 [1635]: „Dan auß diser teürung und hungersnot ist entstanden noch ein jamer uber alle jamer, nemlich ein sterbet und pestelentz, das vüll taußendt menschen sind zu grundt gangen durch hunger, krieg und pestelenz. Dan durch den hunger ist von denen armen menschen vüll greüwlich und abscheüliches dings auffgefressen worden. Alls nemlich allerley ungereimbten dings: hundt und katzen, meüß und abgangen vüch, roßfleisch, das der schinder und meister uff dem vassen sein fleisch von dem abgangne vüch, als roß, hundt und andere thier, ist hingenomen worden, und haben dannoch einander drumb gerißen und für köstlich gut gehalten. Es ist auch für gut gehalten worden allerley kraut uff dem feld: die distel, die nesle, schersich, hanefüeß, schmerbel, schertele. In suma allerley kraut ist gut gewessen, dan der hunger ist ein guter koch, wie man im sprichwort sagt“. WINTER, Möser, S. 61: „Eins war das blaue Regiment des Obersten Winkels, so in Augsburg vor diesem gelegen in dem großen Hunger, da die Todten aus der Erde gegraben, und von dem hungrigen Volke, wie auch die Kinder von den Eltern gessen worden, u. unzählich viel Leute Hungers gestorben, derer man manchen Morgen in die hundert, noch wohl mehr als 200, will nicht mehr sagen, wie ich berichtet worden von denen, so drinnen gelegen, todt gefunden hat. Die Leute, so oft in seidenen Kleidern gangen, sind wie ein Schemen auf der Gasse aus Verschmachtung niedergefallen. Kinder sollen zum Vater gesagt haben: Ach unsere Mutter ist fein bei Leibe, schlachtet sie doch, daß wir uns einmal satt essen und dergl., so mir hernachmals A. 1636 im Januar ein Feldprediger aus Finnland von der Haupstadt Abo gesagt, der mit drinnen gewesen, daß sie nichts als Haferbrot, so übel zu Halse gewollt, und noch nicht satt gehabt, ist dazu kein gut Wasser gewesen, sondern das, so vom Tyrolischen Gebirge herunter geflossen, dahin gar eine kalkichte Materie mit sich geführet. Der Commandant hat müssen die Kirchhöfe mit Wachen besetzen, daß sie nicht die Todten ausgegraben, und zur Speise gefressen etc“. Adolf Friedrich Herzog v. Mecklenburg schrieb an Gallas, 1639 I 23, es hätten an verschiedenen Orten die Eltern ihre Kinder gefressen, und [sei] ein Mensch vor dem anderen nicht sicher. VITENSE, Geschichte von Mecklenburg, S. 218. „Am Neujahrstage 1639 überschritten die Kaiserlichen die Elbe und zogen über Plaue, Brandenburg nach Sachsen. Großes Leid zeichnete den Weg dieser halbverhungerten Armee. Davon gibt ein wenige Tage nach dem Durchmarsch abgefaßter Bericht der Plauer Kietzer Kunde. Maßenn dann viele alte Leuthe zue Tode gepeinigt, Todt geschossen, unterschiedliche Frawen und Mägde zue Tode geschendet, theils Kinder aufgehencket, theils auch gebraten, viele außgezogen, daß sie bei ausgestandener Kälte verrecket und des Todes sein müßten. […] Nicht minder furchtbar hausten die Kaiserlichen in Brandenburg. Da der für die Armee vorgesehene Proviant von 15 000 Pfund Brot noch nicht eingetroffen war, verzehrten die ausgehungerten Soldaten zum Teil ‚stinkendes Aas aus den Gräbern und Schinderkuhlen’, ja selbst ‚tote Menschen’. ;Bei den Einwohnern bettelten sie um Almosen, blieben aber sonst auf den misthaufen vor den Toren liegen und schrien, man möchte ihnen etwas geben. Ein Weib in der Neustadt, die Schleiferin, hatte es den Verhungerten durch ihre Fettigkeit angetan: sie wurde am Abend in einen wüsten Keller gelockt und entging nur durch ihr lautes Angstgeschrei dem kannibalistischen Gelüste der Unseligen’“. SCHRÖER, Havelland, S. 94. Vgl. das Schreiben des Grafen Johann von Nassau-Saarbrücken an Ferdinand II.: „Ja, ich habe gesehen, dass die Leut vor Hunger nicht allein allerhand unnatürliche Speisen und sich untereinander selbst aufgefressen, sondern rasend worden, wie die unvernünftigen Thiere, die Sprach verloren, dagegen als Hund und Wölf geheult, nicht mehr aufrecht, sondern auf allen Vieren gelaufen. Auch an den Weibsleuten die langen Haupthaare gerade über sich, als ob es Spiess wären, gestanden“. LAMMERT, Seuchen, S. 195f. Vgl. Sandrarts Bericht über kannibalistische Vorgänge in Frankfurt (1635), als ausgehungerte Bauern versuchten, seinen Lehrling Matthäus Merian d. J. zu schlachten; SANDRART, Teutsche Academie, S. 12: Weil aber der Teutschen Lande Wolstand je mehr und mehr ab= und die Hungersnoht / neben der Pest / so stark überhand genommen / daß man Ihme seinen Scholarn / den jungen Matthæm Merian / als er denselben / gegen abends / zu seinem Schwager in einer Verrichtung gesendet / mit anwurf eines Stricks um den Hals / erwürgen und zur Schlachtbank liefern wollen / dessen sich etliche hungrige Bauern unterstanden / denen er aber glücklich entronnen: hat dieses ihn [Sandrart] so perplex gemacht / daß Er sich / samt den Seinigen / zu mehrer Sicherheit / nach Amsterdam verwandlet“. Zit. auch bei TACKE, Kunst-Feind Mars, S. 249; WACKERNAGEL, Selbstbiographie; KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 164. Es ist hervorzuheben, dass z. B. HAPPE nicht als direkter Zeuge eines Falls von Antropophagie berichtet. Jedoch greift er mit dem Breisacher Bespiel einen Fall von Menschenfresserei auf, der im Unterschied zur häufig unkonkreten metaphorischen Erwähnung von Fällen der Antropophagie in Selbstzeugnissen der Zeit des Dreißigjährigen Krieges zur Bezeichnung von Zuständen äußersten Hungers (wie in HAPPES Text etwa I 322 r) in diesem Fall direkt verbürgt ist. Unter den vielfachen zeitgenössischen indirekten Berichten über den Breisacher Fall kann der des Historiographen und Habsburg-Anhängers Wassenberg als typisch gelten: „Also hielten sich die elenden Brisacher / da sie aller hülffe beraubet waren / in der Trew vnd Armuth; vnd als es noch lenger anstundt / da giengen ihnen beydes die gewöhnlichen / so wol auch vngewöhnlichen Speisen allgemach ab; sintemal sie allbereit die Pferdt / vnd andere Thiere / so die schändliche Noth zum täglichen Gebrauch verwendet / verzehret hatten. Hernach haben sie Gartenstauden vnd Baumstämme / auch die zwischen den Steinen wachsende Kräuter außgerupffet / vnnd sind deß elends vnd der Gedult Exempel gewesen. Endlich aber als auch dieses ganz auff war / so ist die Trew in ein Wüten verwandelt worden / vnd hat einer den andern auffgefressen. Dann zu schweigen / daß sie 2000. Felle verzehret / vnnd die Menschen mit den Fingern den Kalck vnd Leimen an statt der Speise auß der Wand gegraben; auch etliche mit warmen Wasser ihr Leben biß in die fünfte vnnd sechste Woche gefristet / endlichen aber wann eine Geschwulst an den Füssen zugeschlagen / plötzlich gestorben. Diß alles / sag‘ ich / zu geschweigen / so will ich noch wol ärgere dinge / wovon man in den alten Zeitbüchern nichts findet / erzehlen; nemblich / daß vornehme Bürgerskinder auff einen tag verlohren / vnnd / zweiffels ohne mit den Zähnen zerrissen vnnd verzehret worden; daß die Leute / wann sie auff der Gassen einander begegnet / den Hunger zu stillen einander vmbgebracht; daß der vor etlichen Tagen begrabenen Menschen Eingeweide gekocht; ja auch der allererst gestorbenen Menschen rohes Fleisch / Adern vnnd Blut an statt der Speise gebrauchet worden“ (WASSENBERG, Florus, S. 430f.). Auffällig ist, daß ein als Selbstzeugnis überlieferter Augenzeugenzeugenbericht des Adjudanten des Prinzen Bernhard von Weimar von Weimar, Johann Christoph von der Grün von der Übergabe der Festung durch den habsburgischen Kommandanten an Prinz Bernhard von Weimar diesen Fall von Anthropophagie zwar bezeugt, ihn zugleich jedoch als einen sehr viel eingeschränkteres und spezifischeres Geschehen darstellt, in dem nicht etwa wie in der Darstellung Wassenbergs lebende Menschen „einer den anderen aufgefressen“, sondern im Zustand äußersten Hungers (lediglich) die Leichname dreier verstorbener Kriegsgefangener von ihren Kameraden verzehrt worden seien: (Dem Bericht zufolge äußerte der Kommandant der Festung, Freiherr von Rheinach, bei Ihrer Kapitulation und Übergabe eine spezielle Bitte): „Es würde der mehrere Theil seiner verhungerten Soldaten nicht wohl über den Platz, geschweige durch die Stadt und das Thor zu den Schiffen marchiren können, daß sie nicht tott darnieder fielen! Und bäte er derowegen Ihro fürstl. Gnaden gar hoch, Sie wolten Ihme vor accordirtermassen bey der Stadt in die Schiff sitzen und abziehen lassen. Dieweilen aber Ihro fürstl. Gnaden ihme von Rheinach noch einmal durch mich anzeigen lassen, es wäre kein ander Mittel, er müße solcher Gestalt den Anzug nehmen, damit er sich aber keiner Arglist und Gefahr zu besorgen habe, so sollte er auf Ihro fürstl. Gnaden parole sich versichern, daß keinen Soldaten einiges Leid geschehen würde…“ [Auszug erfolgt mit 400 Gesunden und 50 kranken gemeinen Soldaten] „darvon etliche im Stehen und Marchiren, darnieder gefallen, mit 19 Fahnen gefolgt. Hier zwischen stund unsere Infanterie auf beiden Seiten in Schlachtordnung, und als der Generalfeldzeugmeister Freyherr von Rheinach Ihro fürstl. Gnaden Hertzog Bernhardten: welcher auf der Seiten bei dem Eisenberg zu Pferdt sitzend gehalten: ersahe, stieg er von seinem Pferdt, ging mit sehr tieffer und oftmals wiederholter Reverence gegen höchstgedacht Ihro fürstl. Gnaden und küßete deroselben die Stieffel, welche sich aber anfänglich nicht bewegt, sondern aufrecht zu zu Pferdt sitzend Ihro Autorität gehalten, und mit scharffen und harten Wortten zu ihm gesagt, daß sie wohl genugsam Ursach hetten, ihme seinen Accord nicht zu halten, indem er, wie Sie allererst vernommen, 30 von deroselben gefangenen Soldaten zu Breysach im Stockhauß sterben, und 3. dererselben von ihren anderen Cameraden, auß großer Hungersnoth aufzehren lassen, welches eine unerhörte, unverantwortliche und crudele That sey, so der Gerechte Gott nicht ungestraft würde lassen hingehen. ob nun zuvor der Freyherr von Rheinach viel Entschuldigung, warum er die Gefangenen übel tractiret und nicht loßgeben wollen, vorgewendet, sagend, daß seine Armuth so groß gewesen, welches denen Gefangenen bekandt, sie es im Hineinführen an seinen Wachten [Wachen], welche schlecht waren, gesehen, und nun herauf dieselbe wieder sehen würden, welches Ihme sehr nachtheilig gewesen: so hätten ja auch die Gefangenen so lang Rossfleisch gehabt, alß seine Knechte, biß endlich die Noth so groß worden, daß sie einander selbsten gefressen, wäre also einer wie der andere gehalten worden. Verhoffe deswegen Ihro Fürstl. Gnad. würde Ihme verzeihen, daß Er es auf die Extremität kommen lassen müßen, da er solches auch Unserseits vor diesem in Augspurg und mehr andern Orthen geschehen wäre. Er nun ausgeredt, und sich solcher gestalt, so gut er gekunt, entschuldiget, so ließen Ihro Fürstl. Gnad. Ihn von sich, da Er dan mit den Frauenzimmer und denen Soldaten zu Fuß biß an den Eisenberg gegangen, und alda in die Schiffe geseßen.“, aus: Des durchlauchtigsten Fürsten und Herrn Bernharden des Grafen Hertzogen zu Sachßen, Jülich, Cleve und Bergk höchst preißwürdigste Helden Thaten, welche Derselbe nach tödtlichen Abgang des Ehrwürdigsten Königs der Schweden, Gustavi Adolphi, biß an sein Seel. Ende, von Ao: 1632 biß 1639, verübet, wie solche von H. Johann Christoph von der Grün, Seel:; bey Höchstgedacht Sr. Fürstl. Durchl: gewesenen General Adjudanten, mit allen Fleiß auffgezeichnet, und auß dessen Annotatis in dieß Compendium verfaßet worden.“ Bl. 233 r, Forschungsbibliothek Gotha, Handschrift Churt. B 67; [von der GRÜN] Einige Nachrichten. Es ist unklar, warum Bernhard Reinach nicht deswegen wie geplant füsilieren ließ. Dass die Fürbitte seiner Offiziere ihn davon abgehalten habe (so BEDÜRFTIG, Dreißigjähriger Krieg, S. 29), gehört wohl in den Bereich der Legende. „Eine kurze somarische Verzaichnis etlicher denckwuerdiger Sachen, so sich in der Belaegerung der Hauptvestung Breisach vom 18. Augusti bis auf den 19. Dezembris (1638) begeben. Ist ein Pfundt Brot verkauft worden umb 5 fl. Item fuer 1 Laib Brot und 1 Mass Wein ein guldener Ring mit einem kostlichen Dieman geben worden. Fuer ein Pfund Speck ein Reichsthaler. Ein Pfund Anken 4 fl. Ein Pfundt Rossflaisch 5 Schilling. Ein Pfundt Hundtflaisch 5 Batzen. Umb ein Huon 5 fl. Ein Cuerbs 2 fl. Ein Pfundt Salz 12 Batzen. Ein Viertel Lachs 5 Ducaten. Ein Pfundt Kaess 2 Reichsthaler. Ein Krautdorsch [Kohlstrunk] 6 Kreutzer. Ein Viertel Kalbflaisch 8 fl. Desgleichen seindt auch vil Ratten und Meiss gefressesn und umb ein unglaublich Gelt verkauft worden. Hat man fuer ein Ay bezahlt 1 fl. Und seind fast alle Hund und Katzen in der gantzen Statt aufgefressen und verspeiset worden, dass derselbig wenig mehr uberbliben. Es seind etlich 1000 allerhand als Ross-, Kuehe-, Ochsen-, Kaelber- und Schafheit gesotten und verspeiset worden. Den 24. Tag Novembris ist in dem Stockhaus ein gefangener Soldat gestorben, und als ihn der Profos wollen begraben, haben ihm die andere Gefangene den Toten zuvorgenommen, zerschnitten und gespeiset, Es haben etliche in dem Stockhaus Loecher mit den Fingern in Mauren gemacht, sich damit zuo erlaben. Es seind zway todte Menschen in einem Grab aufgeschnitten, das Eingewaid herausgenommen und gesen worden. Es haben etliche Soldaten eines Basteten Becken Knaben ein Stuck Brot versprochen zuo geben, er solle mit ihnen in das Lager gehn; als er aber dahin kommen, haben sie ihn gemetzget und gefressen. Es seind allein auch in der Fischerhalden den 10 Dezembris 8 namhafte Burgerskinder verlohren und vermuotlich aufgefressen worden, weil Niemant bewist, wo sie hinkommen, ohne der Frembden und Bettlerskinder, davon Niemant kein Wissenschaft hat. Es seind an einem Morgen auf dem Platz allein 10 Todter ohne die Anderen, so auf den Misthaufen und Gassen gefunden worden. Den 12 Dezembris ist wider in dem Stockhaus ein Soldat gestorben und als ihn der Profos wollen begraben lassen, seind die anderen darinnen Liegende mit Gewalt auf den Todten gefallen, mit Zenen zerrissen und rauw gefressen“. HOFMANN, Quellenbuch, Nr. 33, S. 34f. Vgl. auch FULDA, Gewalt gegen Gott; FULDA, „Wann wir die Menschenfresser …“ GREFLINGER, Der Deutschen Dreißigjähriger Krieg, S. 155: „Der Mensch fraß Menschen auf / er öffnete das Grab / und nagete das Fleisch von alten Todten ab. Die Hand bestarret mir ob solchen Greuel-Dingen / Der Mund wird Eckels voll hiervon mehr vorzubringen“. Vgl. VD17 12.629682 R: [N., N.] Eine warhafftige und erschreckliche Newe Zeitung Schließlichen hat dieser Menschenschütze [=> Melchior Hedloff; BW] den 5. Januar. deß new-angehenden 1654. Jahres bekennet / daß er ohn gefehr vor 9. oder 10 Jahren eine fremde schwangere Weibsperson / welche ein Mägdelein bey sich gehabt / bey der elenden Kehle / gegen den Schwetschke zu durch den Kopff / wie auch das Mägdlein mit dem andern bey sich haben Rohr tod geschossen Nachmaln deren toden Cörper auffgeschnitten / die tode Leibsfrucht / so ein Mägdlein / und etwan in der helfte [9] gewesen / heraus gerissen / dessen Leiblein gleichfals eröffnet / das Hertzlein / so etwan eines Daumens groß gewesen / im Grimm heraus genommen / und daß er desto besser hertzhaffter werden könte / alsobalde rohe gefressen“. Aus Nördlingen wird anlässlich der Belagerung 1634 berichtet; KESSLER, Belagerung, S. 63: „Die kaiserlichen, spanischen, welschen, französischen und deutschen Soldaten sind gleichsam aus dem ausgebrannten Turm herundergefallen und jämmerlich aufeinander gelegen. Die armen Tagelöhner haben die gebratenen Schulterblätter von den Achseln abgenommen und für gutes Schweinefleisch gefressen“. „Gründtlicher vnnd warhaffter Bericht / vnnd Erzehlung Der Vorhin vnerhörten Thaten vnd abscheulichen Exempel“ (1638), ohne Seitenangabe: „Herman Seidel / ein frommer Mann / von Offenburg / welcher zu Lichtenau eine Schwester / die Ihm sehr lieb gewesen / vnd derhalben seinen Sohn zu hir geschicket / mit ein wenig nahrung / dieser Knabe kömmet vngehindert fort / alß er nach Lichtenaw kömbt / vnd niemand findet / auch schon im widerkehren ist nach hause zugehen / kömmet er ohn gefehr bey ein Fischerhäußlin / da ers rauchen sihet / vnd wie denn die Jugend vorwitzig / lauffet er hinzu / vnd wird eines Weibes gewar / die beim heerde sitzt / vnd kochet / vnd beynebens schrecklich heulet und weinet / neben dem heerde hencket ein Kind an einem stecken / welcher durch beyde Waden gangen / vnd dz Kind den kopff vnter sich gehangen / ist auffgeschnitten vnd geschlachtet / dieser Knabe lauffet mit angst vnd furcht vmbgeben / biß er nach Offenburg kombt / sagts seinem Vater / dieser zeigts der Obrigkeit an / vnd muß dieser Knabe mit einer ziemlich starcken Guarnison dahin / welchs also befunden / vnd das Weib gleich auch essend vnd weinend finden / haben aber vom Kinde noch funden die 2. Vntertheil / den lincken Arm / vnd Kopff / das andere hat sie schon verzehret gehabt: vñ ist diß Weib / nebenst dem Kinde auff Offenburg genommen worden: alß man sie aber gefraget: wie sie solchen Mord vnd Todschlag gleichwol vbers Hertze bringen können ? hat sie darauff geantwortet / sie hette es nicht gethan / sondern der grausame Hunger / dessen quall vnmenschlich were /das vbrige wolte sie der Obrigkeit befehlen zu verantworten. Hat aber nur 16. Tage nach diesem gelebet“.

Menschenjagd: Pfarrer Lucas aus Trusen berichtet zum Jahr 1640; LEHMANN, Leben und Sterben, S. 248: „Reiter und Fußknechte haben die Wälder durchstreift, durchsucht, durchjagt, nicht anders als wenn [man; BW] das Wildbret treibt und jagt, darum auch nicht allein die Menschen, sondern auch die Hirsche und Rehe aufs offene Feld getrieben, Ja schier also zu reden ist: haben sich die Vögel auf den Bäumen nicht verteidigen können“.[i] Der Chronist und Bürgermeister Leopold aus Marktredwitz; BRAUN, Marktredwitz, S. 24: „Zuletzt durft[e] sich kein Mensch mehr in Wäldern betreten lassen, denn da war auch niemand mehr sich, [ganz] gleich [ob es] im Morast oder in gebirgigen Steinklüften war, denn da hatten sie Hund[e], welche auf die Menschen abgerichtet [waren, so] daß also kein Mensch in Steinklüften bleiben konnte. Ach, da sind viel[e] Leut[e] in den Wäldern hin und wieder erschossen und niedergehauen worden; auch unbegraben liegen [ge]blieben“. Das THEATRUM EUROPAEUM 3. Bd., S. 278f., berichtet über die Lage in Schlesien nach der verlorenen Schlacht bei Liegnitz am 13.5.1634, in der die kursächsische Armee unter Hans Georg von Arnim die kaiserliche unter Johann von Götz und Rudolf Graf Colloredo schlug: „Die Kayserische nach deme sie bey der Lignitz geschlagen / haben sie in Schlesien besonders zwischen Lignitz und Glatz gar übel gehauset / sonderlich dieweil sie zumahl kein Oberhaupt gehabt / alles was sie gekönt / außgeplündert / und die Inwohner allen Orten wegen grosser angelegter Marter und Peinigung verjagt / auch auß den Wälden / dahin sie sich umb sicherheit willen begeben / gleich wie das Wild auff dem Felde gehetzet“. Der Bieberauer Pfarrer Johann Daniel Minck; KUNZ/LIZALEK, Südhessische Chroniken, S. 253f.: „Viele verkrochen und versteckten sich zwar in Wälder, Höhlen, Klippen etc., waren aber ausgespähet, denn die [kaiserlich-bayerischen] Soldaten hatten bei sich menschenspürige Hunde, welche, wann sie an Mensch und Vieh kamen, mit ihrem Bellen die Leute verrieten und den Räubern Anzeig gaben. Darumb flohe alles auf die Schlösser. Da lagen alle Gassen, Höfe und Winkel voller Leute, besonders zu Lichtenberg, welches ein kleiner Behelf. Und derhalben auch viele im Regen, Schnee und Kälte unter dem freien Himmel lagen, teils lagen in Fässern und Bütten. Die Stuben waren Winterszeit so voll, dass wegen der Menge keines sitzen, sondern dicht ineinander stehen müssen. War ein groß Jammer und Elend anzusehen, zu geschweigen, selbst mit darin begriffen sein“. BENTELE, Protokolle, S. 192 (1634): „Des andern Tags, als man vernommen, dass die ganze Armee marchiere, haben sich Mann und Weib mit den Kindern in das Feld, Weinberg, Hülen, Klüften und Wäld mehistentails begeben, in Hoffnung, daselbsten sicher zue sein, bis das Ungewitter fürübergieng. Aber die wurden allerorten durch die Hund der Soldaten ausgespürt, gehetzt, gejagt, gefangen, ranzioniert, übel tractiert, und tails erbärmlich ermordet. War auch zu solcher Zeit Tag und Nacht schön und warm Wetter auf vierzehn Tag aneinander, daß doch also mancher dessentwegen desto besser in einem verborgenen Winkel durch Gottes väterliche Obacht bewahret gewesen, und sein Leben wie eine Ausbeut darvon gebracht hat“. Abt Veit Höser (1577-1634) von Oberaltaich bei Straubing berichtet; SIGL, Wallensteins Rache, S. 142f.: „In diesen Tagen [Dezember 1633; BW] trieben es die Schweden überall ganz arg. Sie streiften in alle Richtungen und Gegenden herum, durchstöberten sogar die menschenleeren Ödnisse und Wälder, alle Berghänge, jedes Tal, jede Schlucht, jeden Schlupfwinkel, daß die Menschen sich vor Todesängsten überhaupt nicht mehr auskannten, sich nicht mehr helfen und raten konnten. Unter dem eigenen Dache gab es ja ohnehin keine Sicherheit. In ihrer Bedrängnis flohen alle aus ihren Wohnungen, als wären das selbst Räuberhöhlen, flüchteten in die Berge, versteckten sich in Hecken, im Dickicht, in der Wildnis, obgleich sie auch dort nirgends bleiben konnten wegen der Winterkälte, die in unserer Waldgegend noch viel ärger ist. Wenn sie sich überhaupt ein Feuer machen konnten, verriet sie schon von weitem der aufsteigende Rauch bei Tag und bei Nacht der Feuerschein; ja, die Flucht in ein Versteck verriet sie selbst schon wieder durch die unvermeidlich im Schnee hinterlassenen eigenen Spuren. Die schlauen Spürhunde folgten mit ihrer Nase diesen tiefen Fußstapfen und spürten den Flüchtlingen fleißig nach, ohne deren Todesängste zu spüren. Schau, laß dir sagen, was diese ungemein scharfsinnigen Bösewichte nicht alles aushecken, damit ihnen ja kein einziger Mensch entwischt. Überall in den Wäldern, in Dickichten, auf Viehtriften, wo sich einer geflissentlich verstecken könnte, veranstalteten sie blutige Treibjagden (veneticam tragediam). Sie stellten Reihen von Scharfschützen in einem größeren Abstand voneinander auf und durchstreiften so das vom Eingang her das Gelände, indem sie obendrein noch abgerichtete Jagd- und Spürhunde vor sich herhetzten. Diese reizten sie mit ihrem Hussa-Hussa zum Bellen, ließen sie durchs Dickicht und Gebüsch stöbern, nach Feuerstellen schnüffeln, schickten sie in unzugängliche Stellen, damit sie überall die versteckten Menschen ausmachen, mit ihrem Verbellen verraten und heraustreiben. In undurchdringliches Heckengestrüpp (truteta) schossen sie mit ihren Gewehren hinein, um die allenfalls darin verborgenen Menschen zu zwingen, dass sie herauskriechen oder herausspringen. Wollten solche arme „Angsthasen“ jedoch sofort bei dem Hussa-Geschrei der Jäger und dem Hundegebell der unausbleiblichen Flucht zuvorkommen und davonlaufen, wurden sie dort von den Musketieren zur Strecke gebracht, die den Wald von draußen in regelmäßigen Abständen voneinander umzingelt hatten, sodaß die ohnehin schon zu Tode geängstigten Menschen, wohin sie auch immer flüchten wollten, in die Fänge und Fallen dieser Menschenjäger fielen“.

Menschenraub:  BLÖTHNER, Apocalyptica, S. 145: „Ranis [Saale-Orla-Kr.; BW], in dessen Burg die Schweden [1640; BW] nicht eindringen konnten, wurde damals in Brand geschossen, die benachbarten Orte geplündert, die Weiber misshandelt, zum Teil an den Haaren an Pferde gebunden, um ins Lager geschleppt zu werden. Viele solcher unglücklicher Frauenzimmer hat Melchior [II. v. Breitenbauch; BW] durch seine Autorität befreit und zu ihrer Sicherheit nach Ranis schaffen lassen“. SCHMIDT, Der Aischgrund, S. 19 (kursive Zitate nach SCHHNIZZER, Chronica): „Es war aber nicht genug, dass die Croaten hier in der Stadt [Neustadt a. d. Aisch 1632; BW] so schändlich mit den Weibspersonen umgingen, sondern sie haben auch bei ihrem Abzug viele Bürgerstöchter und Weiber mit sich fortgeführt und ins Lager geschleppt, woraus nur wenige entkommen konnten, die meisten sind verschwunden, man hat nichts mehr über sie erfahren, auch der alte Herr Bürgermeister Müller klagte, dass er zwei Schwestern auf diese Weise verloren habe“. SEMLER, Tagebücher, S. 137 (1634): „Hierauff die Schwedische ihre gewohnliche straiff vnd raubereyen noch ferner vnd ernstlicher continuirt, also daß nicht allein auf dem land vnd dörffern sich niemandt betreffen, sonder auch gar in die reben (außerhalb was gegen Sipplingen hinab gelegen, dahin der feind niehmaln kommen) niemandt blicken lassen dörffen, inmaßen ettliche burger vnd salmanßweilische vnderthonen, so in den reben bei vnd gegen Nußdorf und Burgberg schaffen wollen, von denen hin vnd wider vagierenden reüttern aufgehebt, vnd nach Pfullendorf geführt, deren jeder biß auf 60 vnd mehr reichsthaler ranzion angezogen, vnd weilen sie, alß arme rebleütt sollche zu bezahlen nicht vermögt, volgendts mit der armada fortgeführt worden, wie benantlich ein veberlingischer gmainder vmb 68 thaler vnd zwen Nußdorffer jeder vmd 58 thaler ranzioniert, vnd vneracht diese bede für sich 40 thaler angebotten, ein mehrers auch im vermögen nit gehabt, seyn sie doch bei sollchem nicht ge[S. 129]laßen worden“.

mente captus: geistesgestört, geisteskrank, wahnsinnig.

mercantz: Geschäfte, Handel.

„Merode-Brüder“=> „Miniaturen“,  ferner Gurgeln, Kriegsgurgeln, Marodeur.

Mesner/In: Glöckner/In, Kirchner/In; Küster/In, Sakristan/In.

Messkorn: Getreideabgabe an den Pfarrer.

Mesten: 1 Mesten entsprach 14, 3425 Liter.

Metze (Uckermark): 1 Metze = 3, 435 Liter.

metzigen: metzeln, abschlachten, verwunden.

Meuchler: Rheumatismus.

Meuterei, meutination, meutation: Meuterei. Meutereien waren schon kurz vor dem eigentlichen Dreißigjährigen Krieg eine ständige Begleiterscheinung innerhalb der Heere. Der hessen-kasselische Obrist Widmarckter schildert die z. T. drakonische Niederschlagung mehrerer Meutereien (1617) in Frankreich; GRÄF, Söldnerleben, S. 116f.: „20. Hatt Brearts Compagnia im Furüberzihen für Grand [ bei Sauvigny; BW] meinem Quartir meutiniren wollen, aber durch meine Gegenwart abgeschreckt worden. 21. Montaults Compagnia so auß Anregung Brearts Soldaten meutiniren wollen. Darzu ich kommen und zum Theill mitt harten, zum Theill mitt gutten Worten zu Frieden gesprochen. Darauf ihn Brearts und Effern Quartir geritten, die Soldaten fur mich gefordert, ihnen Fehler verwiesen und nach vorhergangener Demütigung, verzihen und also an dem Ort diese beyden Mutinationen gestillet. Alß ich aber von dannen in mein Quartir nach Andelot reitten wollen, treffe ich hart fur Brearts Quartir im freien Földe deß Obristen Fendlein in Schlachtordnung ahn, so gleichfallß meutiniren wollen. [fol. 204v] Auf welche ich so balde mitt bloßem Degen geeilet, in die Schlachtordnung geritten und manchen gutten Streich fließen laaßen und die Anfänger dieser Meutination begehret, deren sie mir auch endlich 2 volgen lassen. Hab solche dem Provos gelieffert und befohlen, mitt ihnen nach dem Quartir Andelot zu eylen, dahin ich mich gleichfalß verfüget. Beyde arme Sünder von dem Flecken führen lassen und, weill damals mein Scharfrichter entlauffen, dem einen dass Leben geschenkt, wofern er den andern erwürgete. So er acceptiret, sich an seinen Gesellen gemacht und nach großem Wiederstand sein Meister worden, auf der Erde erwürget und volgents stranguliret. Den toden Cörper hab ich ahn einen Hügell setzen und einen Brieff Meutinirer an die Brust hefften lassen, damit er von den Soldaten und Regiment gesehen wurde“. LAHRKAMP, Werth, S. 71f.: „Aber auch Werths Reiterregimenter litten Not und wurden schwierig; ein Symptom war, daß am 8. März [1637; BW] im Regiment Gayling [von Altheim] eine ernsthafte Meuterei ausbrach. Die Reiter lagen in Quartieren im Amte Ahrweiler, in Bodendorf und um Breisig. Der Tumult entstand in der Kompanie des Rittmeisters Ley, der einen Plünderer hatte verhaften lassen. Seine Kameraden rotteten sich zusammen und suchten ihn mit Gewalt zu befreien. Als der Regimentsführer, der Obristleutnant von Cronenburg, der für den verwundeten Gayling das Kommando führte, energisch einschritt und einen Reiter insultierte, wurde er mit etlichen Schüssen niedergestreckt. Seine Leibkompanie geriet mit den Meuterern ins Feuergefecht, wobei es auf beiden Seiten Tote und Verwundete gab. Am 12. März umstellten Reiter der Regimenter Werth und Lothringen, die eiligst aufgeboten waren, mit 600 Musketieren das meuternde Regiment. Mit Strenge wurde durchgegriffen: sechs Reiter wurden im Angesicht ihrer entwaffneten Kameraden gehenkt; einer sprang aus Verzweiflung in den Rhein und ertrank, sechs wurden arretiert. Vorher waren bereits fünf Mann gefallen, drei weitere desertiert.“ Vgl. auch die Schilderung einer Meuterei und ihrer Niederschlagung (Mai 1642) unter dem Regiment Wolf von der Lippe; NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 222f.  Vgl. WASSENBERG, Florus, S. 563ff., über die Meuterei französischer Truppen in Breisach (März 1644) wegen des seit 8 Monaten ausgebliebenen Solds. Johann Heinrich (Freiherr) von Bartels ist bekannt geworden durch den hart bestraften Aufruhr in seinem Regiment im Winter 1648/49 in Hilpoltstein. Nach Grimmelshausens Darstellung, der 19 Hinrichtungen erwähnt, waren La Pierre und Elter, unter dem Grimmelshausen Regimentsschreiber war, mit der Niederschlagung der Meuterei beauftragt; Kelletat, Grimmelshausen. Simplicianische Schriften, S. 212. Einer der Meuterer ging als „Oliver“ durch Grimmelshausen in die Literatur ein. Das Dragonerregiment Bartels hatte 1647 übrigens nur einen Ausländeranteil von 9, 6 %; KAPSER, Militärorganisation, S. 67; bzw. S. 64ff. Das Theatrum Europaeum Bd. 6, S. 778, berichtet: „Bey vorhabender Exauctoration / hat sich unterdeß Herrn Obristen Barthels Tragoner-Regiment (so vor diesem Herr Obrister Creutz gehabt / und in der Abdanckung nicht begriffen) als welches mit der 3. Monatlichen Bezahlung nicht zu frieden seyn wollen / ein unvermutheter Auffstand ereygnet / daß der Obrist und Obrister Lieutenant von ihnen entreitten müssen; darauff die Rebellen sich in das Schloß Hilpoldstein retiriret: Weilen nun des Herrn Generals und Feldmarschallen von Enckefort [Adrian v. Enckevort (1603- 1663); BW] Excell. in continenti etliche hundert Mann zu Roß und Fuß auff sie außcommandirt / diese auch das Schloß umbsetzt / und Stücke auffgeführt, haben sich die Empörte Mittwochs den .. April gutwillig ergeben. Darauff hat man das Regiment im freyen Feld zusammen geführt / disarmirt / von newem schweren / etliche Rädelsführer gefangen nehmen und aufhencken lassen. Als solches geschehen / ist mehrgedachtes Tragoner-Regiment / biß auff weitere Ordre / hinwiederumb auß einander gelegt / und folgenden Freytags das commandirte Volck nach Amberg / auch in andere dero Quartiere zurück gezogen. Sonsten ist unterm Dato 22. Aprilis st: vet. Nachricht eingelangt / daß / nach dem die Rebellen von mehrbenanntem Barthlischen Tragoner-Regiment durch Gewalt wiederumb zum Gehorsamb gebracht / geviertheilt / 14. Reuter / theils gehenckt und enthauptet / viel unredlich gemacht / und ohne Abschied fortweg gejagt worden“. Im „Springinsfeld“ (KELLETAT, Grimmelshausen. Simplicianische Schriften, S. 212f.), heißt es: „Unter währendem Stillstand wurde unser Regiment nach Hilpoldstein, Heideck und selbiger Orten herum gelegt, da sich ein artliches Spiel unter uns zugetragen. Denn es fand sich ein Korporal, der wollte Obrister sein, nicht weiß ich, was ihn für eine Narrheit dazu angetrieben; ein Musterschreiber, so allererst aus der Schul entlaufen, war sein Secretarius, und also hatten auch andere von seinen Kreaturen andere Officia und Ämter; viel neigten sich zu ihm, sonderlich junge ohnerfahrne Leut, und jagten die höchsten Offizier zum Teil von sich, oder nahmen ihnen sonst ihr Kommando und billige Gewalt; meinesgleichen aber von Unteroffizieren ließen sie gleichwohl gleichsam wie neutrale Leut in ihren Quartieren noch passieren; und sie hätten auch ein Großes ausgerichtet, wenn ihr Vorhaben zu einer anderen Zeit, nämlich in Kriegsnöten, wenn der Feind in der Nähe, und man unserer beiseits nötig gewesen, ins Werk gesetzt worden wäre; denn unser Regiment war damals eins von den stärksten und vermochte eitel geübte, wohlmontierte Soldaten, die entweder alt und erfahren, oder junge Wagehälse waren, welche alle gleichsam im Krieg auferzogen worden; als dieser von seiner Torheit auf gütlichs Ermahnen nicht abstehen wollte, kam Lapier und der Obriste Elter mit kommandierten Völkern, welche zu Hilpoldstein ohne alle Mühe und Blutvergießen Meister wurden, den neuen Obristen vierteilen, oder besser zu sagen, fünfteilen (denn der Kopf kam auch sonder) und an vier Straßen auf Räder legen, 18 ansehnliche Kerl aber von seinen Prinzipal-Anhängern zum Teil köpfen, und zum Teil an ihre allerbesten Hälse aufhängen, dem Regiment aber die Musketen abnehmen, und uns alle auf ein neues dem Feldherrn wieder schwören ließen“. „Das blutigste Schauspiel dieser Art aber, welches 14 Tage lang die Umgebung mit neuen Kriegsunruhen ängstigte, spielte sich im Juli 1650 in Anhalt ab. Durch unklare Nachrichten über die Absichten der Schweden aufgebracht, nahmen die unter dem Befehle des Oberst-Lieutenants Israel Isaaksohn, welcher als ein habsüchtiger und roher Mensch bekannt war, hier einquartierten Reiter ihre Offiziere plötzlich gefangen und forderten stürmisch Sold und Abschied. Nur mit genauer Not entging Isaaksohn dem Tode; da er nachwies, dass der das nötige Geld zur Ablöhnung noch nicht zur Hand habe, wurde er entlassen unter der Bedingung, dass er ihnen dasselbe in Erfurt verschaffe. Er begab sich aber sofort zu den Truppen, welche mittlerweile von Süden zur Unterdrückung der Rebellion in Bewegung gesetzt waren, liess die Aufrührer, deren Anzahl noch etwa 450 Mann betrug, umzingeln und an 33 Rädelsführern trotz seines gegebenen Wortes und trotz des Wehegeschreis der Soldatenweiber erbarmungslos das Todesurteil vollstrecken“. LORENTZEN, Schwedische Armee, S. 188f. William Crowne [1617 – 1682], Lordsekretär, Offizier, Mitglied des Parlaments und 1636 Reisebegleiter des Thomas Lord Howard, Earl of Arundel and Surrey, berichtet über die Kämpfe Gustav II. Adolfs an der Alten Veste bei Zirndorf: „Der König von Schweden hatte hier drei seiner Soldaten für den Mord an zweien seiner Kommandanten und das Überlaufen zum Feind pfählen [im Original „set upon poles alive“] lassen. Nachdem die Schlacht ausgefochten war, hatte man die Soldaten gefangen genommen und hingerichtet“. RITTER; KEIL (Hgg.), William Crowne, S. 36. Vgl. die Schilderung einer Meuterei und ihrer Niederschlagung (Mai 1642) unter dem Regiment Rabe Wolf von der Lippe; NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 222.

Meutmacher: Meuterer. Aufrührer, Aufwiegler.

Miasma: „Verunreinigung“; am Boden durch Zersetzungs- und Fäulnisvorgänge aufsteigende Dünste, die Krankheiten und Epidemien verursachen.

migrieren: wandern, ausziehen. Vgl. dazu ZILLHARDT, Dreißigjähriger Krieg; DEMURA, Flucht.

Militärgerichtsbarkeit: Der Pfennigmeister Bleymann aus Düren Anfang 1636: „Solch Brennen, Plünderen, Rauben mit adelichen Häusseren und Kirchen ist es, dass nicht wol zu beschreiben ist; hausen unchristlich, arger als Turken, und werden taglich arger. Als heud werden 6, 8, 10 hingericht – schrecklich, aber hilft nicht. Zeit ich hie gewesen, ist wol ein halb Compagnie Volk gericht, aber hilft nicht“. KAISER, Überleben im Krieg, S. 211. William Crowne [1617 – 1682], Lordsekretär, Offizier, Mitglied des Parlaments und 1636 Reisebegleiter des Thomas Lord Howard, Earl of Arundel and Surrey, berichtet über die Kämpfe Gustav II. Adolfs an der Alten Veste bei Zirndorf: „Der König von Schweden hatte hier drei seiner Soldaten für den Mord an zweien seiner Kommandanten und das Überlaufen zum Feind pfählen [im Original „set upon poles alive“] lassen. Nachdem die Schlacht ausgefochten war, hatte man die Soldaten gefangen genommen und hingerichtet“. RITTER; KEIL (Hgg.), William Crowne, S. 36. Labe stand als Kornett in kaiserlichen Diensten, als er am 26.3.1625 in Arnstadt vor dem Siechhof wegen „Freireiterei“ hingerichtet wurde. KLAUS, Chronik: Arnstadt 704-2000, Teil 1. SCHMIDT, Chronica Cygnea, S. 647f. (Zwickau 1641): „Den 29. [April, 9.5.1641; BW] ließ der Obriste Schliebe [Hans Heinrich v. Schlieben; BW] einen Mußqvetirer / darumb daß er einẽ Hauptman hatte bestohlen / aufhängen. Dieser war nur für 14. Tagen durch die Spießruthen gejaget worden: Er hat etliche mal zuvor gesagt, er möchte es machen wie er nur wolt / so wurde er nicht gehänget / biß auff Ostern / da wär seine Zeit umb / und dieses erging auch in der That also. Denn in Oster-Feyertagen kam er ein / und den dem andern Tag nach dem Fest wurde er gehänget“. Das Strafrecht wurde äußerst unterschiedlich gehandhabt, vgl. SCHMIDT, Chronica Cygnea, S. 683 (1643): „Den 16. Februarii [26.2.1643; BW] hat der Obrist. Leut. De La Tour, einen seiner Reuter / weil der bey Nächtlicher Weyl einen Schoß gethan / alsbald in einer Viertelstund nach begangener That auff dem Marckt an die Justitz / unerachtet er auch nur gebeten / man wollte ihm zuvor das H. Abendmahl (denn er war Evangelisch) reichen / lassen auffhängen: Dargegen hat ein anderer einer armen Frauen eine Hand abgehauen / und aber einer die St. Katharinen Kirche bestohlen / welchen gar keine Straff angethan worden“. GÜTHEN; SCHAUBACH, Poligraphia Meiningensis, S. 268 [1642]: „In solcher Zeit hat ein Reuter einen armen Taglöhner, Linhard Schleichern, auff dem Unter-Rasen über seiner Arbeit mit vielen Hieben und Stichen dergestalt ohne einige gegebene Ursach verwundet, daß er vor tod herein getragen worden, gleichwol durch Gottes Gnad und angewänden Fleiß der Wund-Aertzte wieder zu recht gebracht, der Reuter aber ist, andern zum Abscheu, auff dem Marckt allhier archibusiret worden“. GÜTHEN; SCHAUBACH, Poligraphia Meiningensis, S. 247f.: „Den 21.Julii ist, im Beyseyn des gantzen Leibregiments, Hertzog Wilhelms zu Sachsen, unter dem Commando dero Obristen Lieutenants, Rudolph Georg von Wolfframsdorff, so umb den auff dem Marckt auffgerichteten Galgen zu Pferd mit auffgezogenen Hahnen gehalten, öffentlich Stand-Recht gehalten worden, über Jacob R. ins gemein der lange Jacob genant, welcher zu Kaltennortheim, da er im Qvartier gelegen, voller Weiß den jenigen Stock, an welchen die Soldaten, an welchen die Soldaten wegen ein und des andern Verbrechens geschlossen worden, umbgerissen, und darbey Chur-Fürstlicher Durchläuchtigkeit zu Sachsen gelästert, und ist ihm daselbst zuerkännt worden, dass ihm erstlich die rechte Hand abgehauen, darnach das Maul geschlitzt, ein Zeichen auf die Brust geschnitten, und endlich gehängt werden solle. Welches alles so bald an ihm exeqviret worden, indem ihm auff einem hierzu gemachten Stock die rechte Hand abgehauen, an den Galgen genagelt, das Maul geschlitzt, die Brust zerschnitten, und endlich gehängt, gegen Abend aber wieder herab genommen, an die Land-Strassen beym Fröschlein-Brück begraben, und der von ihm umbgerittene Stock auff sein Grab gesteckt und eingegraben worden“. MÜHLICH; HAHN, Chronik Bd. 3, S. 525f. (Schweinfurt 1640): „Etliche Baierische Reuter von der Compagnie des Obersten Druckmüller, die in Werneck einquartirt waren, ritten am Sonntage, den 19. April, bezecht zum Spitalthore hinaus und erblickten ein armes 25jähriges Mädchen von Westheim, das sich schon lange hier aufgehalten hatte, beym Hanenbrünnlein, wo es Hopfen pflückte. Einer von diesen Reutern sprengte auf dasselbe los und wollte es schänden. Aber das Mädchen, dem seine Ehre lieber war, als das Leben, rettete sich tief in den Main hinein; der Reuter ritte nach, hielt es mit dem Säbel, schleppte es heraus, und nachdem er es etliche Mal überritten hatte, schoß er es durch den Kopf, daß es starb. Der Thäter ritte nun seinen Cameraden nach; aber sein verdienter Lohn blieb nicht aus. […] Am  23. d. wurde abends vor dem Thorschlusse ein Galgen, den man zu Werneck verfertigt hatte, von vier Reutern begleitet, hieher geführt und an dem Orte, wo der Reuter das arme Mädchen so schändlich gemordet hatte, aufgerichtet. Am 25. d. zwischen 12 und 1 Uhr mittags brachten 20 Reuter den Uebelthäter geschlossen von Werneck hieher, der sogleich an diesen Galgen gehenkt wurde“.

Miliz: Kriegsmannschaft.

mina machen: Anstalten machen.

Minderstädte: Orte mit eingeschränktem Stadtrecht. Wichtigstes Recht einer Minderstadt war das Marktrecht, denn damit waren wirtschaftliche Vorteile für die Bewohner des Ortes verbunden. Minderstädte hatten eine wichtige Versorgungsfunktion für das Umland, sie waren die zentralen Orte der untersten Ebene.

minieren: graben, untergraben: Anlegen von Untergrabungsgängen unter dem Mauerfuß einer belagerten Festung. Diese Minengänge zielten entweder auf den Einsturz der Mauer oder auf ein Eindringen in die Festung. Über die Unterhöhlung hinaus konnten sie mit einer Pulverladung versehen und zum Sprengen der Mauer benutzt werden. Da man die Arbeitsgeräusche bald hören konnte, wurden Gegenminen gelegt und zur Explosion gebracht. Teilweise wurden die Minen auch dem Gegner gezeigt, um ihn zum Aufgeben zu bewegen.

ministros ecclesiae et scholae: Kirchen- und Schuldiener.

minuere: vermindern, abschwächen, zur Ader lassen (siehe Aderlass).

miraculose: wunderbarer Weise.

mira protervitate: durch außerordentliche Frechheit.

Misshandlung und Verschleppung von Geistlichen: Der Seligenstädter Benediktiner Leonhard Walz [1605 – 16.5.1666 Hörstein] schreibt in seiner Chronik; SCHOPP, Was ein Seligenstädter Mönch im Dreißigjährigen Krieg erlebte, S. 17: „So begann damals wegen der Abwesenheit des Königs das Kloster vollständig ausgeplündert zu werden. Es muss auch bemerkt werden, dass vor der Ankunft der Feinde die Bürger das, was sie an Gold- und Silberschmuck und sonstigem Hausrat besaßen, im großen Speisesaal des Klosters, der dem Kreuzgang benachbart ist, zusammengetragen hatten, als sei dieser Ort für die Aufbewahrung von Wertsachen besonders sicher. Als nun die Soldaten beim Durchstöbern dorthin gelangten, brachen sie Kisten und Kästen gewaltsam auf, öffneten sie und verteilten die dort aufgefundene Menge an Gold und Silber angeblich in Mönchskapuzen. Zur selben Zeit nahmen sie die beiden Novizen fest, die sich bisher incognito im Kloster aufgehalten hatten und nun durch den Verrat von Bürgern entdeckt waren. Mit ihrer Hilfe wollten sie etwa hie und da noch versteckte Schätze aufspüren. Diese (Novizen) wollten aber eher sterben als irgend etwas preisgeben, und als ihnen immer heftiger Schläge angedroht wurden, blieb ihnen nichts anderes übrig, als nach Durchwaten des Mains in das Dorf Hörstein zu flüchten. Meines Erachtens sollte an dieser Stelle auch aufgeführt werden, was einem Mönch namens Bartholomäus Remaeus widerfuhr, der seit sechzehn Jahren geisteskrank und besessen war und deswegen die ganze Zeit in einer Zelle wie ein Gefangener gehalten wurde. Bei der allgemeinen Flucht der Mönche war dieser Ordensmann und Priester, freilich bei entriegelter Zellentür, zurückgelassen und den beiden erwähnten Novizen anempfohlen worden. Obwohl also die Zelle offenstand, konnte der Mönch von niemanden bewogen werden herauszukommen. Sie (die Soldaten) fanden ihn, schleppten ihn aus seinem Gefängnis, warfen ihm ein rotes Messgewand um und trieben ihn in ihrer Bosheit durch die Gassen der Stadt. Als die Hauptleute seine Einfalt und Harmlosigkeit erkannt hatten, erließen sie einen scharfen Befehl an die Soldaten und unterbanden unter Androhung der Todesstrafe diese blindwütigen Ausbrüche von Schamlosigkeit. Sie ließen ihn zum Pförtnerhaus am Eingang des Klosters bringen und angelegentlich für seine Sicherheit sorgen. Hier aber starb er nicht viel später, von Hunger und Erniedrigung gebrochen“.

SCHOPP, Was ein Seligenstädter Mönch im Dreißigjährigen Krieg erlebte, S. 27f.: „Inzwischen gab es auf Seiten der Feinde ernsthafte Überlegungen, wie und auf welche Weise die in der oben erwähnten Gefangenschaft gehaltenen Mönche sicher nach Hanau gebracht werden könnten – der Hanauer Stadtkommandant Ramsay wollte dies so haben – um sie dort sicherer zu verwahren. Während die Feinde deshalb noch eifrig hin und her überlegten, erfüllte sich ihre Zeit, und die göttliche Güte war gewillt, ihre getreuen Diener aus dem gegenwärtigen Übel zu erlösen und ihnen die Freiheit wiederzuschenken. Der erhabene Gott hatte nämlich, ohne dass der Feind das geringste merkte, verschiedene Regimenter der Kaiserlichen in die Nähe der Stadt geschickt, gleichsam als Schutzwall und Vorwerk, damit es dem Feind nicht mehr möglich wäre, die gefangenen Diener Gottes hinwegzuführen und ihnen kein Fluchtweg offen stünde, so dass jene endgültig in die Hände der Kaiserlichen fallen, wir aber davor bewahrt würden, in die Gewalt unversöhnlicher Feinde zu geraten.

Einige Tage zuvor hatte der Hauptmann Ramsay, Stadtkommandant von Hanau, den hochw. Pater Johann Macher, Mönch des Klosters und damals gerade Pfarrer von Steinheim, zu sich nach Hanau gelockt unter dem glanzvollen, aber durch ketzerischen Betrug entstellten Titel einer ehrenvollen Einladung an seine Tafel, welcher er unvorsichtigerweise folgte, obwohl er von zuverlässigen Menschen vorgewarnt war, er solle sich vor solchen verdächtigen Treffen hüten. Denn nach einem guten Essen wurde er vom Tisch weg verhaftet und von gewaffneter Hand weggeführt, wo er in tiefer Niedergeschlagenheit alsbald aus dem Leben schied. Einige sprachen ganz offen die Vermutung aus, er sei durch Gift umgekommen, was allein Gott weiß, der die Herzen der Menschen kennt. Diese Todesart schien auch uns zudacht worden zu sein, wie alle glaubten: denn der Oberst Ramsay stellte sich als eingefleischter und fanatischer Feind aller Katholiken, besonders aber der Kleriker, heraus. Deshalb hatte er auch darauf bestanden, dass wir von hier zu ihm gebracht würden, aber Gott wendete dieses Übel zum Guten, indem nämlich eine dreifache schriftliche Aufforderung aus Hanau nichts bewirkte, dass vielmehr er, der durch fortgesetzte Plünderung und ungerechte Bedrückung des Vaterlandes so viele Menschen in tiefstes Elend gestürzt und sie dem Hungertod preisgegeben hatte, am Ende selbst nach Gottes gerechtem Urteil in der Burg Dillenburg verhungerte“.

Missive: Sendschreiben.

Missivschreiben: Anweisungsschreiben.

Missrichtung: Misslungene Erstversuche bei Hinrichtungen führten zu Tumulten und einer massiven Bedrohung des Scharfrichters, weil hier das vorzuführende moralische Exempel gescheitert war. Außerdem sah man in Missrichtungen ein Gottesurteil, der Delinquent wurde in der Regel begnadigt. HÖNN, Sachsen-Coburgische Historia, 2. Bd., S. 235 (1610): „Den 9. Maji / als Georg Nagel / wegen begangenen Ehebruchs miut 2. Mägden / und Georg Albrechts von Brandenstein zu Nützelbuch Eheweib / auff dem Marckt zu Coburg durch 5. unglückliche Streiche enthalßet worden / hat das Volck den ungeschickten Nachrichter in Nicol Steinbergers huters in der Spital-Gassen behausung hingerichtet“. Der Rothenburger Chronist Sebastian Dehner (1647); HELLER, Rothenburg, S. 195f.: „9. Mart. [1647; BW] zunacht hat ein Reuter einen Corporal (der dem Reuter wegen seines Rumorens und Polterns gewehrt, in Hannß Mangolts Hauß in der Galgengaßen erschoßen, der alßbald todt bliben. Darauf der Reuter in Arrest genommen worden. 13. Mart. ist daß Marggr. Regiment [Friedrich VI. v. Baden-Durlach; BW], auf dem Mark commandirt worden und hat man einen Karren Sand auf den Mark geführt, darauf hat man diesen Reuter gericht, der Statt Nachrichter oder Henker hat den Reuter nicht darfen anrühren, sondern, nachdem der Profoß ihme seine schwartz, lang Haar ober dem Kopf ein wenig zusammengebunden, von hinten her, auß dem Volck gehen müßen. Hat ihm den Kopf, weil der Hieb inß Haar gangen, kaum weggehauen; alß er gefallen, hat er noch etliche Hieb daran gethan und gleichsam herabgeschnitten; mit dem Schwert in die Stein gehauen, daß das Feur heraußgangen; darauf ein großer Lermen entstanden; denn die Reuter im Kreyß herumb alle ihre Pistolen heraußgezogen theils ihre Degen und auf den Henker gewolt; und were er auch von ihnen nidergemacht worden, wenn die Offic. nicht abgewehret und ihn auß dem Kreyß begleitet hätten. Er ist mit blutigem Schwert in der Eil durch die Leuth (welche in großem Gelauf und Getümmel unter dem Rathhauß und auf dem Mark gestanden und geloffen) gedrungen biß zum Wirth zum Weixelbaum und hernach heim. Die Off. haben sein Hauß, wegen der Reuter, die ihm oft nachgangen, willenß ihn zu erschießen, etlich Tag, damit er sicher bliben, verwachen lassen“. Vgl. auch KLUGE, Hofer Chronik, S. 125; die grausame Hinrichtung des Grafen von Fahrensbach; KUHN, Fahrensbach, S. 61f.; IRSIGLER; LASSOTTA, Bettler und Gaukler, S. 249f.; ferner MARTSCHUKAT, Inszeniertes Töten. Teilweise wurde der Delinquent auch begnadigt, wenn eine Frau Fürsprache einlegte und ihn heiratete. Vgl. die Erinnerungen des Pfarrers Klingsporn; NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 229, oder wenn die Hinrichtung misslang. Der protestantische Schuhmacher Bellinckhausen in Osnabrück (1629); BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 19: „A[nno] 1629, im monats Octobris, als ein soldat auß Böhmen geborn, Andreas gnand, sein leben verwirckt und nach der gefengniß aufs Marckt gebracht, zum tod veruhrteylt, hat der scharfrichter 3 mal zugehauen und der kopf aufm corper blieben, sein leben salvirt und wieder geheylet worden“.  HERBST, Chronik, S. 41f.: „Den 19. [6.1646] dito sind zum Lauban Jhrer zween mit dem Schwerdte gerichtet worden, so einen Soldaten, in einem Bleichhause, darinnen er geherberget, erschlagen, es ist dem Scharfrichter mit dem einen sehr mißlungen, hat 2 Fehl Hiebe gethan, worüber der arme Sünder aufgestanden, und im gehen gesagt eÿ, eÿ macht Jhr. Er ist aber von dem Helffer Gesinde wieder niedergedrucket, und der Kopf vollends abgehauen, und geschnitten worden“. Vgl. auch  die Hinrichtung von Gottfried Friedrich von Görtz [=> „Miniaturen“] und die grausame Hinrichtung eines Soldaten, der absichtlich einen Stock (Symbol der Gerichtsbarkeit) umgeritten hatte; GÜTHEN; SCHAUBACH, Poligraphia Meiningensis, S. 247f. GÜTHEN; SCHAUBACH, Poligraphia Meiningensis, S. 253f. „Etliche Tage [Oktober 1634; BW] nach geschehenem feindlichen Einfall solte einem Croaten auff dem Marckt der Kopff mit dem Schwerd abgehauen werden, es konte aber der Scharffrichter nicht durchhauen. Und ob er wol vom Streich gefallen, hat ihm doch nichts geschadet, wie man denn auch einiges wundes Fleck an ihm nicht gefunden. Er ist nach einer guten Weile zwar auffgestanden und davon gelauffen, aber doch nach vierzehen Tagen zu Walldorff gestorben“. Das Richtschwert hatte im Aberglauben eine unfehlbare Klinge, die selbst tödliche Streiche eines Gegners verhindern konnte. DANCKERT, Unehrliche Leute, S. 43. BLÖTHNER, Apocalyptica, S. 56: „Der Schleizer Chronist Grünler berichtet im Einzelnen. ‚Ein Bauer aus Pöllwitz hat einen Soldaten von Adel im Holze erschossen. Der Bauer ist aber zu Schleiz unterm Galgen gerädert und ihm Arme und Beine zerstoßen worden, welcher hernach noch zwei Tage gelebet und immer Essen und Trinken begehrt; am dritten Tage … als am Charfreytage hat ihn der Scharfrichter auf vieler Leute Fürbitte im Beysein des Obersten von Haugwitz erschossen. Er hat fünf Schuß gegeben, der arme Sünder aber allezeit gesaget, er habe ihn nicht recht getroffen. Den 6ten Schuß aber hat er ihm mit vier Kugeln gegeben, davon er verschieden’.“ Vgl. ferner die Umstände bei der Hinrichtung des Grafen von Farensbach [=> Miniaturen].

Missive: Sendschreiben.

Miste, Misthaufen: Diese dienten oft vergeblich als Verstecke für Wertsachen. Doch auch Obdachlose, Flüchtlinge, selbst Soldatenjungen lebten wegen der Wärmeentwicklung gerade im Winter in Misthaufen. Aus Bad Windsheim wird 1634 berichtet; PASTORIUS, Kurtze Beschreibung, S. 119: „Es verlieffen sich zu dieser Zeit sehr viel Burger mit Weib und Kind / ohne allen Urlaub und Abschied / in Thüringen / Sachsen / in das bittere Elende / viele sturben zu Erfurt und in andern Städten auf denen s. v. Misthauffen“. Vgl. die Pfarrchronik von Vach (10./20.10.1632), GROßNER; HALLER, Zu kurzem Bericht, S. 27: „Ein Soldatenjung [Offiziersbursche] aus Holland, hat vom Pfarrhof nicht gewollt. Wird ohne Zweifel mit seinem Herrn sein Quartier im Pfarrhof gehabt haben, hab ihm Brot und frisches Wasser gereicht, denn er sonsten nichts trinken wollen, auch nichts zu bekommen gewesen; stirbt auf der Miststatt“. Vgl. den zeitgenössischen Bericht v. 1638 bei BLÖTHNER, Apocalyptica, S. 118, 119.

mit dem Schwert gerichtet: Das schwedische Militärrecht war, sofern es strikt angewendet wurde, sehr streng, schon für das Schlafen während der Wacht war im Art. 43 für Gemeine das => arkebusieren (Erschießen mittels Arkebuse) vorgesehen. Die Arkebuse war ein Gewehr, eine Waffe für leichte Kugeln, die in freiem Anschlag verwendbar war; bei der Infanterie als Handrohr, Büchse oder Arkebuse, bei der Kavallerie als Karabiner oder Faustrohr (Pistole mit Radschloss). Höhere Offiziere wurden dagegen meist mit dem Schwert hingerichtet. Vgl. „Schwedisches Kriegs-Recht“; BERG, Administering justice. . Ähnlich wurde auch in der kaiserlichen und kurbayerischen Armee verfahren. Vgl. auch die Hinrichtung des Obristen Schellart von Dorenwert, Adam Wilhelm, Freiherr zu Gürzenich; Obrist [ – 12.10.1627 im Feld vor Rendsburg enthauptet] in den „Miniaturen“.

mitigirt: gelindert.

mitleidende Orte: landesfürstliche Städte und Märkte, die einen Anteil an der Landsteuer leisten mussten.

mit Ruten streichen: Auspeitschen als Züchtigungsstrafe bei erstem leichtem Diebstahl nach Art. 158 der „Constitutio Criminalis Carolina“ [CCC, S. 44], auch bei Hurerei, zusammen mit Prangerstehen und Landesverweisung. Vgl. auch NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 81. => ausstreichen, Staupenschlag.

mitspoliret: ausgeplündert.

mit Stecken abziehen: gemeint ist der weiße Stab (Stecken), das Zeichen der Pilger und Bettler, symbolisiert hier als Zeichen der Landflüchtigkeit für Kriegsgefangene und Aufrührer die Übergabe auf Gnade und Ungnade, die Niederlegung aller Würden und den Verzicht auf allen Besitz, das heißt unehrenhafter Abzug ohne Waffen und Fahnen aus einer aufgegebenen Festung oder Stadt.

mit stürmender Hand: Terminus technicus bei Belagerungen, nachdem zumindest zwei Aufforderungen zur Übergabe und Stürme ergebnislos geblieben waren; wichtig gerade für die Kommandanten, die bei sofortiger oder unnötiger Übergabe ihren Kopf riskierten.

Mittelmark: historischer geographischer Begriff, der sich auf das ursprüngliche Kerngebiet der Mark Brandenburg (etwa um 1417) bezieht. Der Name verweist vermutlich auf die Lage in der Mitte zwischen den beiden ehemals brandenburgischen Landschaften Altmark (heute in Sachsen-Anhalt) und Neumark (heute in Polen) [nach WIKIPEDIA].

Mittel-Stück: wahrscheinlich 6-Pfünder, das mittlere Kaliber der Feldgeschütze.

Mitze: Naturentlöhnung durch Mehl. 1/16 Malter ging im Fränkischen laut Mitzordnung an den Müller wegen seines Arbeitsaufwands.

moderation honestè decliniret: aus Bescheidenheit in allen Ehren abgelehnt.

Möhn: Tante; auch verheiratete, alte Frau.

Moldawier [Moldauer]: Bewohner des Fürstentums Moldawien. Ab etwa 1512 wurden die moldauischen Fürsten bei Erhaltung innerer Autonomie zur Vasallentreue (inkl. Heeresfolge) gegenüber der Hohen Pforte verpflichtet und hatten Tribute abzuführen. Nach dessen vermeintlichem Gründer nannte die türkische Administration das ihr tributpflichtige Fürstentum Boğdan. Unter Stephans des Großen [Ștefan III. cel Mare [um 1433 Borzești-2.7. 1504 Suceavareg. regierte 1457–1503] Nachfolgern als Landesherren ging trotz nomineller Unterwerfung unter das Supremat des Sultans zu Konstantinopel 1538 Tighina mit Umland an das Osmanische Reich verloren [nach wikipedia]

molest: lästig, beschwerlich.

Molestien: Beschwerungen, Belästigungen.

monsieurisch: wie bei Herren.

Montierung, Mundierung: Ausrüstung bzw. Wiederaufstellung und –ausrüstung (Remonte, Remontierung) von Truppen. Die Montierung („Mundierung“) war die gesamte (Neu-)Ausrüstung eines Soldaten, die auch von den Bürgern und Bauern erzwungen wurde. JORDAN, Mühlhausen, S. 66; SCHWARTZ, Die Neumark, S. 51. Die angeblichen Kosten wurden natürlich dem Kriegsherrn in Rechnung gestellt. Ein leichter Reiter sollte mit Helm, Rücken- und Brustschild, zwei Pistolen und einem Schwert ausgerüstet sein, aber bereits Ende 1630 wurden Rüstungen nur an die vorderen Reihen der Fußregimenter ausgegeben. 1632 sollen nur wenige Kavalleristen überhaupt eine Rüstung getragen haben. Meist trugen sie Lederjacken. Ende der 30er Jahre war das schlechte Erscheinungsbild „fast schon legendär“; das tschechische Wort „Szwed“ war gleichbedeutend mit „Mann in Lumpen“. BRZEZINSKI; HOOK, Armee, S. 39. 1647 wurden die Ausrüstungskosten für einen Reiter mit 80 Rt. veranschlagt. PETER, Eisenach, S. 52. Ein durchaus üblicher Vorgang war es angesichts der meist schlechten Versorgungslage mit Bekleidung, dass man den Toten und Verwundeten nach der Schlacht die Kleider auszog. Bei den Schweden wurden Kleider nach Stockholm verbracht, geflickt, gereinigt und wieder an die Truppe ausgeteilt. Vgl. JORDAN, Mühlhausen, S. 66, über die Leibkompanie Wilhelms IV. von Sachsen-Weimar: „haben haben die geringsten von ihren Wirthen erpresst Sattel, Zeug, Stiefel, Sporen, Pistolen, Degen etc.“ Gallas selbst schrieb am 25.1.1638 dem Kaiser; ELLERBACH; SCHERLEN, Der Dreißigjährige Krieg Bd. 3, S. 222: „Mochte wohl den Stein der erd erbarmen zuzuschauen, wie die arme knecht kein kleid am leib, keine schuh am fuße, die reiter keine stiefel oder sattel haben, auch den mehrerteil sich freuen, wenn sie nur die notdurft an eichelbrot bekommen können“. Für seine Ausrüstung war jeder Soldat selbst verantwortlich. So heißt es etwa im Artikelbrief des kaiserlichen Regiments St. Julien vom 24.4.1628; SAINT JULIEN, Heinrich Johann Guyard von St. Julien, S. 101: „Item eß soll auch sonsten ain Jeder sein Rüstung vnd Ober wehr vnd sonderlich die Schüezen Jre Mußquetten, Haggen vnd Zuegehör in guetter gewarsamb vnd bereitschafft auch Jedzeit Rain vnd sauber halten, vnd sich ohne Kraut vnd Loth auch andere notthurfft nicht finden lassen, da aber ainer anderst befunden dergestalt dass Er seiner wöhr, Mußquetten od Haggen, Auf züg vnd achten geg dem feindt nicht gebrauch Kundte, der soll darumben am leib gestrafft werden“.

morbus: Krankheit.

morbus gallicus: Syphilis. => Franzosen.

morbus Neapolitanus: Syphilis.

morbus Pannonicus: => Ungarische Krankheit, Flecktyphus.

„Mordbrenner“: eine Person, welche des andern Eigenthum auf eine boshafte Art anzündet. Entweder so fern Mord hier noch heimlich, hinterlistig bedeutet, oder auch, so fern dieses Wort ehedem nur einen solchen Incendiarium bedeutete, welcher bey der Anlegung des Feuers zugleich mörderische Absichten hat“. [KRÜNITZ] Vgl. THEATRUM EUROPAEUM 4. Bd., S. 626 (1641): „Wir nehmen hiemit Occasion, von einer fürgehabten Chur-Sächsischen Execution so viel noch zu gedencken / daß nemlich der Obriste Ungar [Friedrich Unger; BW] bey 19. Brenner im Ende vorigen Jahrs gefangen zu Dreßden eingebracht / die damahls das Dorff Crumbach angestecket hatten / und in facto waren ertappet worden: unter denen ein Rittmeister und Corporal gewesen / über die man samptlich Stand-Recht gehalten / und sie zum Feuer verurtheilet hatte / auch die Execution über sie bereitet gewesen. Dieweiln aber damals Pfulische [Adam v. Pfuel; BW] Partheyen starck herum streiffeten / und die junge Herrschafft für diese Brenner gebetten hatte / ist die Execution gefallenen Zorns verschwunden / doch dabey gelobet worden / daß alle dergleichen Gesellen auff den Scheitterhauffen hinführo gesetzet werden sollen“. Auf vorsätzlicher Brandstiftung stand nach Art. 125 der „Constitutio Criminalis Carolina“ [CCC, S. 34] v. 1532 die Strafe durch Verbrennung. Zum Teil reichte aber auch schon die Androhung für eine Hinrichtung. SEMLER, Tagebücher, S. 59: „Vast vmb gleiche zeitt [Ende Juli 1633; BW] sein auch 9 Frantzosen welliche hievor vnder den Schwedischen geritten, von den vnsrigen aber gefangen vnd vnder herrn obrist König sich vnderhallten laßen), von Ravenspurg ausgerißen, vnd alß die nach Schönaw kommen, haben sie den veberlingen vnderthonen daselbst ihre roß vnd anders hinwegg nemmen vnd sich darmit zum feind begeben wollen. Deren aber die bauren maister worden vnd haben selbige gefänglich nach Veberlingen gebracht, von dannen sie in einem schiff herrn obrist König nach Lindaw zugeschickt und nach schleunigem proceß alle neun mit dem strang hingericht worden. Welliche strenge sie mit ihrem selbst (!) maul verschuldt, in deme sie den bauren, so sie gefangen, vnder augen antrowen dörffen, wan sie wider auf freyen fůß gestellt (wie sie ihnen in tam corrupta disciplina militari [in einer solch verdorbenen militärischen Disziplin] die rechnung ohnfehlbar gemacht) daß sie derselben bauren häußern einen rothen haanen aufstöcken wollen. Daran sie aber sancta iustitia [die heilige Justiz] gehindert“. Der Benediktiner-Abt Gaisser berichtet über die Hinrichtung eines Brandstifters, der Villinger Mühlen im Juli 1633 für die Schweden angezündet hatte; STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 416f.: „Der junge Brandstifter wurde um 11 Uhr vor dem Franziskanertor lebendig verbrannt. Er stammte aus Württemberg, war ungefähr 15 Jahre alt und ertrug die allerdings harte Todesstrafe mit eher verstocktem als tapferem Sinne. Als er auf das Feuer gelegt und vom Geistlichen zum Beten ermahnt wurde, antwortete er nichts, und als bei bereits gerösteten Beinen die Flamme noch nicht die oberen Körperteile erfasste, gab er nur ganz geringe Zeichen von Unwillen von sich, nur die Klagelaute, ‚o we, o we’ hörte man, ohne alle Scheltworte. Als das Holz und die oberen Bündel langsam Feuer fassten und die Umstehenden fragten, ob ihm selbst etwa sein Brandgeschäft so glücklich von statten gegangen sei, antwortete er, sein Zunder sei mit Harz, Pulver und Erdpech besser zugerichtet gewesen. Fast nur diese einzige Äußerung war von ihm zu hören, sonst erlitt er den Tod wie ein Stummer gut, wenn er wegen gerechter Sache starb“. SCHMIDT, Chronica Cygnea, S. 556f.:  „Gleich am heiligen Oster-Fest [1634; BW] musten die Churfl. Sächs. Fuß-Völcker / unter dem Obristen Carol Bosen auffbrechen / und sich zu der Churfl. Haupt-Armee / uff Laußnitz und Schlesien / sich von Zwickau begeben. Es hatte aber der Herr Obriste [Karl v. Bose; BW] damals einen Gefangenen / welcher aus Böhmen / Zwickau und etliche andere Oerter anzuzünden / war geschicket worden; denselben ließ er bey dem Auffbruch / nechst an der Bier-Brücken / an einem Birn-Baum hängen / und die Ursach seines Todes / auff einen Zettel geschrieben / ihm auff die Brust machen“. Aus Schweinfurt wird 1628 berichtet; HAHN, Chronik 2. Theil, S. 377 (Datierung nach dem a. St.): „Ein alter Bürger, Namens Stephan Sauerbrey, sonst auch Schiftevs Stephan genannt, hatte als Zeugwärter viel Pulver, Bley und andere Sachen aus dem Zeughause entwendet und verkauft. Sauerbrey, der wohl einsahe, dass er der Strafe nicht entgehen konnte, weil sein Diebstahl über kurz oder lang doch einmal an den Tag kommen würde, faßte den Entschluß, oder wie er sich hernach vor Gericht ausdrückte: ‚der leidige Satan habe es ihm eingeben, ‚das Zeughaus in die Luft zu sprengen. Zu dem Ende hing er glühende Lunte durch einen Fensterladen, den er geöffnet hatte, über das darin stehende Pulver. Zum Glücke wurde man diesen verruchten Anschlag sogleich gewahr und kam dem Unglücke zuvor; sonst würde ein großer Schade unter den Bürgern angerichtet worden seyn; weil viele Tonnen Pulver und geladene Kanonen sich im Zeughaus befanden. Dieser böse Mensch wurde am 10 December auf der Haardt verbrannt“. Die in Frankfurt/M. erscheinende „Relationis Historicae Semestralis Continuatio“, S. 61 (Juni 1640), LATOMUS, S. 61: „IN dem Königreich Hungarn waren bey 300. Mordbrenner (vnnd wie man schreibt /  200. Mann vnd 100. Weiber) außgangen / welche bereits hin vnnd wider in Hungarn vnd Siebenbürgen Stätt vnnd Flecken angezündt / insonderheit aber der Statt Debertz (welche dem Siebenbürgischen Fürsten vnnd Türcken huldiget:) bey 700. Häuser in die Aschen gelegt / von welchen Mordbrennern / so das Pulver theils in gebackenem Brod / theils in Eyerschalen verborgen geführt / etliche ertappt vnd justificirt worden“.

more c(on)sueto: wie gewöhnt, wie üblich.

more consulto: nach bewährtem Brauch.

Morello: 1. schwarzbraun, 2. Rappe.

more solito: in gewohnter Weise.

mörgeln: eitern.

Morgen (Uckermark): 1 Morgen = 300 Ruten.

Morgengabe: Brautschatz, Aussteuer.

Morgenstern: Der Morgenstern war eine im Mittelalter und in der Frühen Neuzeit gebräuchliche Hiebwaffe. Er war vermutlich ein Abkömmling des antiken Knüppels oder des Dreschflegels (ersteres ist wahrscheinlicher). Die klassische Ausführung bestand aus einem bis zu 50 cm langen, kräftigen Holzstab als Griff, an dessen Ende der Kopf, eine schwere Eisenkugel, saß (etwa 8 bis 12 cm im Durchmesser). Diese war mit etwa 1 bis 2 cm langen Spitzen besetzt. Oft war am unteren Ende des Griffs ein Faustriemen befestigt, der verhindern sollte, dass die Waffe im Kampfgetümmel verloren ging. Die Handhabung war mit der eines Streithammers oder eines Beils zu vergleichen. Varianten, bei denen der Kopf über eine Kette mit dem Griffstück verbunden war, werden als Flegel (auch: Streitflegel) bezeichnet. Wenn der Kopf mit Klingen besetzt war, spricht man üblicherweise von einem Streitkolben. Die Waffen, bei denen Eisenkugeln mit Ketten an sehr kurzen Stielen befestigt sind, sind eine Erfindung des Historismus im 19. Jahrhundert. Die Verwendung eines Morgensterns galt als „unritterlich“. Der Morgenstern wurde bis in das 17. Jahrhundert hinein verwendet. [nach wikipedia]. Auch bei der Belagerung Bautzens 1639 durch die Kursächsischen waren deren Soldaten in Erwartung des schwedischen Sturmes mit Morgensternen ausgerüstet worden. WILKE, Chronik, S. 383.

moros: mürrisch, eigensinnig, pedantisch.

mortalitas sacra: Pest.

Mortalität: Das durchschnittliche Sterbealter betrug bei Söldnern 28 Jahre. Pro Jahr starben etwa 30 % der Söldner. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 54, 87.

Morteer, Mortier: Mörser: Steilfeuergeschütz zum Werfen von Brand- oder Sprengkugeln (Bomben) mit einem Kugelgewicht zwischen 25 Pfund (1/16 Mörser) und mehreren Zentnern (ganzer Mörser, Kaliber 5-15 Zoll).

Mortifikation: Ungültigkeitserklärung.

Moritzburg: „Mit dem Frieden von Prag (1635) erkannte der Kaiser den Herzog August von Sachsen-Weißenfels als neuen Erzbischof an. Während einer erneuten Belagerung durch die Schweden brach am 6. Januar 1637 ein Feuer in der Burg aus. Die gesamten oberen Stockwerke der West- und Nordseite sowie die Kapelle wurden zerstört. Die Besatzung kapitulierte daraufhin. Am 19. März 1639 sprengten sächsische Truppen die Südwest-Bastion mit einer am Fundament angebrachten Mine um die jetzt schwedische Besatzung zur Aufgabe zu zwingen, was drei Tage später dann auch geschah. August, der Sohn des sächsischen Kurfürsten wurde daraufhin als Erzbischof eingesetzt. Er setzte bei seinem Vater Johann Georg von Sachsen durch, dass die sächsischen Truppen die Festung räumten, um der Burg ihre strategische Anziehungskraft zu nehmen. Ein Neutralitätsvertrag zwischen August und den Schweden hielt den weiteren Krieg von Halle ab“ [wikipedia].

Möß: Messing.

Moßgarten: Gemüsegarten.

Moschetaten: Musketenfeuer.

Mos- oder Muthhaus, Mushaus: Haus zur Speicherung von Zollgütern oder Gefällen.

Moventien: bewegliche Güter.

mp: manu propria: mit eigener Hand.

mppra: manu propria: mit eigener Hand.

m. ppria.: manu propria = eigenhändig.

Müder: Gemeint sind Leibchen (Mieder).

Mul: Maultier.

Mulde: länglich rundes flaches Gefäß zum Aufbewahren von Flüssigkeiten, Wanne, Trog, Behälter.

Müllerflöhe: Flöhe, so genannt wegen ihrer grauweißen, dem Mehl ähnlichen Farbe.

Mülterlein: kleiner Trog, trogähnliches Gefäß.

Mundfäule: Skorbut. Als Symptome traten auf Müdigkeit, Gliederschmerzen, Abmagerung, gesteigerte Anfälligkeit für Infektionskrankheiten und Blutungsneigung, in fortgeschrittenem Stadium Ausfall der Zähne.

Munifizenz: Freizügigkeit; Freigebigkeit, Gebefreudigkeit, Großzügigkeit, Weitherzigkeit.

mundiren, montieren: versorgen, ausrüsten, füttern. Die Montierung („Mundierung“) war die gesamte (Neu-) Ausrüstung eines Soldaten, die auch von den Bürgern und Bauern erzwungen werden konnte. JORDAN, Mühlhausen, S. 66. Ein leichter Reiter sollte mit Helm, Rücken- und Brustschild, zwei Pistolen und einem Schwert ausgerüstet sein, aber bereits Ende 1630 wurden Rüstungen nur an die vorderen Reihen der Fußregimenter ausgegeben. 1632 sollen nur wenige Kavalleristen überhaupt eine Rüstung getragen haben. Meist trugen sie Lederjacken. Ende der 30er Jahre war das schlechte Erscheinungsbild „fast schon legendär“; das tschechische Wort „Szwed“ war damals gleichbedeutend mit „Mann in Lumpen“. BRZEZINSKI; HOOK, Armee, S. 39. Der sächsische Chronist Lehmann berichtet über das Jahr 1639, Kriegschronik, S. 100, über diese erpressten Montierungen neuer Reiter: „Den 26. Februar kamen die Schwedischen vor Annenberg, nahmen die Pferde weg. Der Obrist Höcking [Wilhelm Heuking; BW] legte Sich selbst ein mit vielen Nackenden Reutern, die musten Sie außmundiren mit Pferden, roßzeug, waffen, die reuter mit kleidern; alle handtwercke musten hergeben tücher, strümpfe, Schue und Victualien nach Chemnitz schicken und 7000 Reichsthl. zur Ranzion geben, darfür Sie eine Schriftliche Salvguarden bekahmen. Eben den tag schickte auch der Obriste Höcking seiner Cornet einen mit Volck vor Marienberg und forterte 2000 reichsthaler von ihnen, so sie den Obristen vor 2 jahren hatten sollten in rest bleiben; ungeachtet nun niemand darvon wuste, muste man doch an diser Post 500 thl. baar gefallen, das andere an Pferden, stifeln, schuen, tüchern, spitzen und andern sachen, deswegen die bürger theils den kirchen-Ornat versetzen musten; darfür bekahmen Sie 2 reuter zue Salvaguarden“. 1647 werden die Ausrüstungskosten für einen Reiter mit 80 Rt. veranschlagt. PETER, Eisenach, S. 52.

mundieren: benachrichtigen.

Mundierung: versorgen, ausrüsten, füttern. Die Montierung („Mundierung“) war die gesamte (Neu-) Ausrüstung eines Soldaten, die auch von den Bürgern und Bauern erzwungen wurde. JORDAN, Mühlhausen, S. 66. Ein leichter Reiter sollte mit Helm, Rücken- und Brustschild, zwei Pistolen und einem Schwert ausgerüstet sein, aber bereits Ende 1630 wurden Rüstungen nur an die vorderen Reihen der Fußregimenter ausgegeben. 1632 sollen nur wenige Kavalleristen überhaupt eine Rüstung getragen haben. Meist trugen sie Lederjacken. Ende der 30er Jahre war das schlechte Erscheinungsbild „fast schon legendär“; das tschechische Wort „Szwed“ war gleichbedeutend mit „Mann in Lumpen“. BRZEZINSKI; HOOK, Armee, S. 39. 1647 wurden die Ausrüstungskosten für einen Reiter mit 80 Rt. veranschlagt. PETER, Eisenach, S. 52; Vgl. auch EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 59ff.

Mundloch: Öffnung in der Mauer, Bresche.

Münster: Kloster- oder Stiftskirche.

Fürstbistum Münster: „Das aus dem sogenannten Ober- und Niederstift bestehende Fürstbistum Münster zählte im Reformationsjahrhundert zu den mit Abstand größten geistlichen Fürstentümern des Reiches. Kirchlich war es in sechs große und 28 kleine Archidiakonate gegliedert, von denen der Großteil von Klöstern und Stiften besetzt wurde. 12 Archidiakone ernannte der Bischof aus den Reihen des Domkapitels. Die kirchliche Jurisdiktion lag daher nicht bzw. nur sehr begrenzt in der Hand der Bischöfe. Ober- und Niederstift unterschieden sich dadurch, dass zum einem im Niederstift nur eine sehr dünn gesäte Kloster- bzw. Stiftslandschaft anzutreffen war, zum anderen dadurch, dass hier der Bischof von Münster zwar weltlicher Herr war, der Osnabrücker Bischof aber die geistliche Herrschaft ausübte“. – Münster, Niederstift: Zum ab 1252 entstandenen Niederstift gehörten Meppen, Cloppenburg, Vechta u. Bersenbrück. Das Niederstift Münster war der nördliche Teil des Hochstifts Münster, das zusammen mit dem Oberstift Münster das Hochstift mit Bischofssitz in Münster bildete. Es wurde früher gelegentlich auch als „Niedermünster“ bezeichnet. Oberstift u. Niederstift hatten unterschiedliche Verfassungen. Das Niederstift umfasste die Landschaften Emsland, Hümmling sowie die Landschaft, die heute Oldenburger Münsterland genannt wird. Das Niederstift grenzte im Westen an die Grafschaft Bentheim u. die Vereinigten Niederlande, an gleicher Stelle befindet sich heute die Grenze zwischen Deutschland u. den Niederlanden. Im Norden grenzte es an Ostfriesland und Oldenburg, im Osten an die Grafschaften Hoya u. Diepholz. Im Süden grenzte es an das Hochstift Osnabrück, die Niedergrafschaft Lingen u. an das Oberstift. Zur Zeit der Reformation waren unter Bischof Franz v. Waldeck die Ämter Meppen, Cloppenburg u. Vechta rund 70 Jahre v. 1543 bis 1613 lutherisch geprägt. In jener Zeit wirkte in dieser Region der evangelische Reformator Hermann Bonnus. Im Zuge der Gegenreformation unter Bischof Ferdinand v. Bayern wurde die Region rekatholisiert. – Münster, Oberstift: der südliche Teil des Fürstbistums Münster, zusammen mit dem Niederstift bildete es das Hochstift Münster mit dem Bischofssitz in Münster. Das Oberstift ist der Ursprung der heutigen Region des Münsterlandes. Dessen Grenzen, v. der Lippe bis zur Ems, beschreiben daher in etwa die Ausdehnung des Oberstifts. Als territoriale Einheit wurde es im 13. Jahrhundert durch die Münsteraner Fürstbischöfe mittels verschiedener Stadtgründungen konsolidiert.

Münzohm: „Gehilfe des Münzmeisters, der für das Abwiegen der Metalle, die Beschickung der Schmelzöfen, die Herstellung der Münzplatten und das Ausprögen der Münzen verantwortlich war. Er hatte eine gehobene Stellung in der Münzstätte“. LEHMANN, Delitzscher Chronik, S. 111.

musieren: musivisch verzieren, bunt einlegen oder färben; in mosaikartiger Weise mustern, besonders von Glasfenstern, die aus einzelnen farbigen Stücken so zusammengesetzt sind, dass sie ein Muster bilden.

Muskete: Die Muskete war die klassische Feuerwaffe der Infanterie. Sie war ein Gewehr mit Luntenschloss, bei dem das Zündkraut auf der Pulverpfanne durch den Abzugsbügel und den Abzugshahn mit der eingesetzten Lunte ent-zündet wurde. Die Muskete hatte eine Schussweite bis zu 250 m. Wegen ihres Gewichts (7-10 kg) stützte man die Muskete auf Gabeln und legte sie mit dem Kolben an die Schulter. Nach einem Schuss wichen die Musketiere in den Haufen der Pikeniere zurück, um nachladen zu können. Nach 1630 wurden die Waffen leichter (ca. 5 kg) und die Musketiere zu einer höheren Feuergeschwindigkeit gedrillt; die Schussfolge betrug dann 1 bis 2 Schuss pro Minute (vgl. BUßMANN; SCHILLING, Band 1, S. 89). Die Treffsicherheit soll bei 75 Metern Entfernung noch 50 % betragen haben. Die Aufhaltewirkung war im Nahbereich sehr hoch, die Getroffenen sollen sich förmlich überschlagen haben. Zudem rissen sie auf etwa 10 Meter Entfernung etwa dreimal so große Wundhöhlen wie moderne Infanteriegeschosse. Die 1, 5 – 2 mm dicken Brustharnische der Pikeniere boten keinen ausreichenden Schutz gegen Musketenkugeln, die mit 300 m/sec noch auf 40 Meter den Harnisch und seinen Träger durchschlugen und ihm meist tödliche Verletzungen zufügten. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 79, 156. Bei einer Schussentfernung von 100 m wird der Brustpanzer noch durchschlagen, in der Regel blieb aber die Kugel im Körper zurück und fügt dem Getroffenen schwere Verletzungen zu. Bei einer Entfernung von 200 m wird der Panzer zwar nicht mehr durchschlagen, der Getroffene erleidet aber schwere Prellungen. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 79f. Vgl. auch EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 59ff. Ausführlich beschrieben wird deren Handhabung bei ENGERISSER, Von Kronach, S. 544ff. Die Muskete löste das Handrohr ab. Die ab 1630 im thüringischen Suhl gefertigte schwedische Muskete war etwa 140 cm lang bei einer Lauflänge von 102 cm und wog etwa 4,5 – 4,7 kg bei einem Kaliber von zumeist 19,7 mm. Sie konnte bereits ohne Stützgabel geschossen werden, wenngleich man diese noch länger zum Lade- und Zielvorgang benutzte. Die Zerstörung Suhls durch Isolanos Kroaten am 16./26.10.1634 geschah wohl auch in der Absicht, die Produktionsstätten und Lieferbetriebe dem Bedarf der schwedischen Armee endgültig zu entziehen. BRNARDÍC, Imperial Armies I. BRNARDÍC, Imperial Armies I. Bis 220 Meter konnte man noch unter günstigen Voraussetzungen eine Trefferquote von 25 % erzielen. ENGERISSER, Von Kronach, S. 552: „Ab ca. 200 m Entfernung waren Musketenschüsse unter normalen Feldbedingungen gegen gepanzerte Soldaten praktisch ohne Effekt und ab 300 m verursachten sie gegen Ungepanzerte auch nur noch Prellschüsse. Die maximalen Schussweiten mit einer gut passenden und verdämmten Kugel lagen bei 350-400 m, d. h. nach spätestens 400 m senkte sich eine waagrecht abgeschossene Kugel in den Boden“. Vgl. „Luntenschloßmuskete, Suhl um 1630“. Online verfügbar unter: engerisser.de/Bewaffnung/Luntenschlossmuskete.html. Da die Treffgenauigkeit der Musketen mit glattem Lauf auf die übliche Kampfentfernung von maximal 150 Metern unter 20 Prozent lag, wurde Salvenschießen bevorzugt. II. Es gab auch Jagdmusketen mit kleinem Kaliber und langem Lauf, die von Scharfschützen verwendet wurden. Zum Teil machte man aus Unberittenen Dragoner, in denen man ihnen Musketen gab. SCHWARTZ, Die Neumark, S. 52. Da die Treffgenauigkeit der Musketen mit glattem Lauf auf die übliche Kampfentfernung von maximal 150 Metern unter 20 Prozent lag, wurde Salvenschießen bevorzugt. Der Preis für eine Muskete lag je nach Qualität zwischen 2 und 6 Rt.

Musketier: Fußsoldat, der die Muskete führte. Die Muskete war die klassische Feuerwaffe der Infanterie. Sie war ein Gewehr mit Luntenschloss, bei dem das Zündkraut auf der Pulverpfanne durch den Abzugsbügel und den Abzugshahn mit der eingesetzten Lunte entzündet wurde. Die Muskete hatte eine Schussweite bis zu 250 m. Wegen ihres Gewichts (7-10 kg) stützte man die Muskete auf Gabeln und legte sie mit dem Kolben an die Schulter. Nach einem Schuss wichen die Musketiere in den Haufen der Pikeniere zurück, um nachladen zu können. Nach 1630 wurden die Waffen leichter (ca. 5 kg) und die Musketiere zu einer höheren Feuergeschwindigkeit gedrillt; die Schussfolge betrug dann 1 bis 2 Schuss pro Minute (vgl. BUßMANN; SCHILLING, 1648, Bd .1, S. 89). Die zielfähige Schussweite betrug ca. 300 Meter, auf 100 Meter soll die Kugel die damals übliche Panzerung durchschlagen haben. Die Treffsicherheit soll bei 75 Metern Entfernung noch 50 % betragen haben. Die Aufhaltewirkung war im Nahbereich sehr hoch, die Getroffenen sollen sich förmlich überschlagen haben. Je nach Entfernung sollen jedoch im Normalfall nur 5-7% aller abgegebenen Schüsse eine Wirkung im Ziel gehabt haben. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß. Zudem rissen sie auf etwa 10 Meter Entfernung etwa dreimal so große Wundhöhlen wie moderne Infanteriegeschosse. Ausführlich beschrieben wird deren Handhabung bei ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 544ff. Eine einfache Muskete kostete etwa 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Die Muskete löste das Handrohr ab. Die ab 1630 im thüringischen Suhl gefertigte schwedische Muskete war etwa 140 cm lang bei einer Lauflänge von 102 cm und wog etwa 4,5 – 4,7 kg bei einem Kaliber von zumeist 19,7 mm. Sie konnte bereits ohne Stützgabel geschossen werden, wenngleich man diese noch länger zum Lade- und Zielvorgang benutzte. Die Zerstörung Suhls durch Isolanos Kroaten am 16./26.10.1634 geschah wohl auch in der Absicht, die Produktionsstätten und Lieferbetriebe dem Bedarf der schwedischen Armee endgültig zu entziehen. BRNARDÍC, Imperial Armies I. Für den Nahkampf trug er ein Seitengewehr – Kurzsäbel oder Degen – und schlug mit dem Kolben seiner Muskete zu. In aller Regel kämpfte er jedoch als Schütze aus der Ferne. Deshalb trug er keine Panzerung, schon ein leichter Helm war selten. Eine einfache Muskete kostete etwa 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Im Notfall wurden die Musketiere auch als Dragoner verwendet, die aber zum Kampf absaßen. MAHR, Monro, S. 15: „Der Musketier schoß mit der Luntenschloßmuskete, die wegen ihres Gewichtes [etwa 5 kg] auf eine Gewehrgabel gelegt werden mußte. Die Waffe wurde im Stehen geladen, indem man den Inhalt der am Bandelier hängenden hölzernen Pulverkapseln, der sog. Apostel, in den Lauf schüttete und dann das Geschoß mit dem Ladestock hineinstieß. Verschossen wurden Bleikugeln, sog. Rollkugeln, die einen geringeren Durchmesser als das Kaliber des Laufes hatten, damit man sie auch bei Verschmutzung des Laufes durch die Rückstände der Pulvergase noch einführen und mit Stoff oder Papier verdämmen konnte. Da die Treffgenauigkeit dieser Musketen mit glattem Lauf auf die übliche Kampfentfernung von maximal 150 Metern unter 20 Prozent lag, wurde Salvenschießen bevorzugt. Die Verbände waren dabei in sog. Treffen aufgestellt. Dies waren Linien zu drei Gliedern, wobei das zweite Treffen etwa 50 Schritt, das dritte 100 Schritt hinter der Bataille, d. h. der Schlachtlinie des ersten Treffens, zu stehen kamen, so daß sie diese bei Bedarf rasch verstärken konnten. Gefeuert wurde gliedweise mit zeitlichem Abstand, damit für die einzelnen Glieder Zeit zum Laden bestand. Ein gut geübter Musketier konnte in drei Minuten zwei Schuß abgeben. Die Bleigeschosse bis zu 2 cm Kaliber verformten sich beim Aufprall auf den Körper leicht, und es entstanden schwere Fleischwunden. In den Kämpfen leisteten Feldscherer erste Hilfe; doch insgesamt blieb die medizinische Versorgung der Verwundeten mangelhaft. Selbst Streifschüsse führten oft aufgrund der Infektion mit Tetanus zum Tode, erst recht dann schwere Verletzungen“. Der Hildesheimer Arzt und Chronist Dr. Jordan berichtet den einzigen bisher bekannten Fall (1634), dass sich unter den Gefallenen eines Scharmützels auch ein weiblicher Musketier in Männerkleidern gefunden habe. SCHLOTTER; SCHNEIDER; UBBELOHDE, Acta, S. 194. Allerdings heißt es schon bei Stanislaus Hohenspach (1577), zit. bei BAUMANN, Landsknechte, S. 77: „Gemeiniglich hat man 300 Mann unter dem Fenlein, ist 60 Glied alleda stellt man welsche Marketender, Huren und Buben in Landsknechtskleyder ein, muß alles gut seyn, gilt jedes ein Mann, wann schon das Ding, so in den Latz gehörig, zerspalten ist, gibet es doch einen Landsknecht“. Bei Bedarf wurden selbst Kinder schon als Musketiere eingesetzt (1632); so der Benediktiner-Abt Gaisser; STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 181f.; WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß; BRNARDÍC, Imperial Armies I, S. 33ff.; Vgl. KEITH, Pike and Shot Tactics;  EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 59ff.

Musketierin: Der Hildesheimer Arzt und Chronist Dr. Jordan berichtet 1634, dass sich unter den Gefallenen eines Scharmützels auch ein weiblicher Musketier in Männerkleidern gefunden habe; SCHLOTTER, Acta, S. 194. Der Bad Windheimer Chronist Pastorius hält unter 1631 fest; PASTORIUS, Kurtze Beschreibung, S. 100: „1631. Den 10. May eroberte der General Tylli die Stadt Magdeburg / plünderte sie aus / eine Jungfrau hatte ihres Bruders Kleider angezogen / und sich in ein groß leeres Weinfaß verstecket / ward endlich von einem Reuter gefunden / der dingte sie für einen Knecht / deme sie auch drey Monat treulich die Pferde wartete / und als in einem Treffen der Reuter umkam / und sie von denen Schweden gefangen gen Erffurt kam / ließ sie sich für einen Musquetirer unterhalten / dienete fünff Jahr redlich / hatte in etlichen Duellen mit dem Degen obsieget / wurde endlich durch eine Müllerin / wo sie im Quartier lag / verrathen / daß sie ein Weib wäre / da erzehlete sie der Commendantin allen Verlauff / die name sie zu einer Dienerin / kleidete sie / und schenckte ihr 100. Ducaten zum Heyrath-Guthe“. Weiter gibt es den Fall der Clara Oefelin, die schriftliche Aufzeichnungen über ihren Kriegsdienst hinterlassen haben soll. => Miniaturen. Allerdings heißt es schon bei Stanislaus Hohenspach (1577), zit. bei BAUMANN, Landsknechte, S. 77: „Gemeiniglich hat man 300 Mann unter dem Fenlein, ist 60 Glied alleda stellt man welsche Marketender, Huren und Buben in Landsknechtskleyder ein, muß alles gut seyn, gilt jedes ein Mann, wann schon das Ding, so in den Latz gehörig, zerspalten ist, gibet es doch einen Landsknecht“.

Musketenschussweite: Bis 220 Meter konnte man noch unter günstigen Voraussetzungen eine Trefferquote von 25 % erzielen. ENGERISSER, Von Kronach, S. 552: „Ab ca. 200 m Entfernung waren Musketenschüsse unter normalen Feldbedingungen gegen gepanzerte Soldaten praktisch ohne Effekt und ab 300 m verursachten sie gegen Ungepanzerte auch nur noch Prellschüsse. Die maximalen Schussweiten mit einer gut passenden und verdämmten Kugel lagen bei 350-400 m, d. h. nach spätestens 400 m senkte sich eine waagrecht abgeschossene Kugel in den Boden“. Vgl. „Luntenschloßmuskete, Suhl um 1630“. Online verfügbar unter: engerisser.de/Bewaffnung/Luntenschlossmuskete.html.

Musmehl: grießig gemahlenes braunes Vollkornmehl aus im Ofen gerösteten Körnern von Dinkel oder Weizen, gelegentlich auch Hafer oder einer Mischung dieser Getreidesorten, oft als Armenspeisung verwendet.

Musquetade: Musketenfeuer.

müßig: frei, unkontrolliert.

Musterherr: Bevollmächtigter eines Kriegsherrn, Inspektor, der die Truppenschau vornimmt, auch den Sold für die gemusterten Soldaten bezahlt, Vorsitzender der Musterungskommission, auch ein Kreisstand (I) in dieser Funktion [nach DRWB].

Musterjunge: Er erhielt als Lehnung 14 Groschen. In der Ordonnanz Augusts (II.) des Jüngeren Herzog v. Braunschweig-Wolfenbüttel (1640) hiess es; ELSTER, Die Truppen, S. 50: „Vnd sollen nun hinführo keine Commendanten Gelder: zumahl die Gage derowegen auff ein ansehnliches erhöhet: hinfüro passirt / alle Frey-Reutere / reformirte Officirere, Passevolanten und Muster Jungen / auch Marquetentere in den Guarnisonen / und mehr an Troß Bagage und andern Pferden / als oben in der Verpflegungs Ordre gesetzet / nicht gelitten / sondern abgeschafft / im fall auch die Officirere hierein dieser Ordnung nicht nachleben würden / jhnen solches an jhrem Ordinario abgezogen / und die übrige Pede und Bagage Pferde / so Viertzehen Tage nach publication dieser Ordinantz, in den Quartieren angetroffen / confiscirt werden“. Möglicherweise sind Soldatenjungen gemeint: Bereits ab 10-11 Jahren wurden Kinder auswärts als Kuhhirten, Schäfer etc. eingesetzt. So wurden auch bereits zehn- bis fünfzehnjährige Jungen als Soldaten rekrutiert (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 120), die auf bessere Versorgung im Heer hofften. Im Regiment Heinrich v. Metternich standen 1636 auffällig viel Soldatenjungen, die vorher bei der Bagage gedient hatten; MAIER, Unterpfalz, S. 302. Der Benediktiner-Abt Gaisser; STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 181f. (14.3.1632): „Weilderstadt [Weil der Stadt; BW] wird von Soldaten besetzt gehalten, die sich für Schweden ausgeben, ‚sein aber lauter teutsche Landßkinder, und mehr kinder alß mann, die kummerlich die musqueten ertragen, will geschweigen regiren können“. Bei den Schweden galten 15 Jahre als ideales Eintrittsalter, in Massengräbern lagen auch 14-Jährige. Im kursächsischen Fuß-Regiment Eustachius v. Löser fanden sich unter 1145 Mann 209 Weiber, 131 Kinder, 8 Mägde immerhin 80 Soldatenjungen; BORKOWSKY, Schweden, S. 64. Vgl. dazu die sehr positive Darstellung des französischen Gesandten d’Avaux; LORENTZEN, Die schwedische Armee, S. 84ff.: [ …] „die Schweden hatten die schönste und disziplinierteste Armee, welche man seit den Legionen des Cäsar gesehen hat. Sie waren beinahe sicher, alles, was sich ihnen entgegenstellte, entweder zu schlagen oder durch Beharrlichkeit zu vernichten. Sie waren im Felde zu allen Jahreszeiten gut, abgehärtet sowohl gegen die Hitze der Hundstage, als auch gegen die heftigste Kälte. Sie hielten drei Monate in den Quartieren aus, in welchen die kaiserliche Armee nicht acht Tage bestehen konnte, so dass mit der Zeit ihnen nichts entwischen konnte. Die Armee war ihr Hof, ihr Gut, sie war ihr wirkliches Vaterland, denn alle Kinder, welche sie seit zwanzig Jahren bekommen hatten, waren im Lager geboren, waren von der Wiege an an das Gewehrfeuer gewöhnt und trugen, erst sechs Jahre alt, ihren Vätern in den Laufgräben oder zur Schildwache das Essen hin. Trotzdem die Armee kein sehr geeigneter Platz ist, die Jugend zu erziehen, so achtete man doch sorgsam auf die Unterweisung, indem man sie in den kleinen Schulen, welche im Quartier, oder wenn man im Felde lag, im Lager waren, Lesen und Schreiben lehrte. Sobald die Armee ihr Lager aufgeschlagen hatte und die Quartiere verteilt waren, gingen die Kinder zu den besonders für die kleinen Schulen eingerichteten Plätzen. Da sind Dinge vorgekommen, welche kaum zu glauben wären, wenn sie nicht von allen Generälen bestätigt wären: es wurde erzählt, dass die Feinde manchmal so nahe gewesen wären, dass ihre Kanonen sogar die Schulen erreichen konnten. Da wären 3-4 Kinder von einer einzigen Kugel hingerafft worden, ohne dass die übrigen auch nur den Platz gewechselt hätten oder die Feder weggelegt hätten, welche sie in den Händen hatten. Solche Standfestigkeit war ganz anders, als die der jungen Lacedämonier, welche sich lieber die Eingeweide zerfleischen ließen, als ihren Diebstahl zu gestehen. Die Rekruten ihrer Infanterie wurden lediglich von diesen Lagerkindern genommen. Im Alter von 16 Jahren nahmen sie schon das Gewehr und desertierten niemals, weil sie kein anderes Leben, keine andere Beschäftigung kannten. Bei der Kavallerie wurden die Bedienten der Herren aufs Pferd gesetzt, wenn sie sieben oder acht Jahre bei der Armee gedient hatten, und waren schon vorher in den Waffen geübt und an den Krieg gewöhnt, bevor sie angeworben wurden, so dass man sagen konnte, dass unter ihnen ebenso viele Offiziere waren, als Soldaten“. In der Pfarrchronik v. Vach [Mittelfranken] (10./20.10.1632) heißt es; GROßNER; HALLER, S. 27: „Ein Soldatenjung [Offiziersbursche] aus Holland, hat vom Pfarrhof nicht gewollt. Wird ohne Zweifel mit seinem Herrn sein Quartier im Pfarrhof gehabt haben, hab ihm Brot und frisches Wasser gereicht, denn er sonsten nichts trinken wollen, auch nichts zu bekommen gewesen; stirbt auf der Miststatt“. Misthaufen waren während der kalten Jahreszeit wegen ihrer inneren Wärme Übernachtungs- und Lagerplätze für die Geringsten im Tross. Vgl. Trossbube; LAHRKAMP, Dreißigjähriger Krieg, S. 199; die Erlebnisse des 16jährigen Curd Kästener, der sich mit 12 Jahren hatte der kaiserlichen Armee anschließen müssen und am 25.11.1641 der Hungersnot in seinem Regiment nach Erfurt entfloh. BERG, Regulating war, S. 15f.; HAHN, Kriegserfahrungen, S. 9-14. Der Naumburger Domprediger Johann Zader [19.10.1612 Zeitz-17.3.1685 Naumburg] berichtet unter 1640, dass auch Soldatenjungen unter das Militärrecht fielen u. zum Spießrutenlaufen verurteilt wurden; OPEL, Die Städte Naumburg und Zeitz, S. 58. Dass das Militärrecht sehr unterschiedlich angewandt wurde, zeigt auch PFLUMMERN, Tagebücher I, S. 45 (1633): „Ein Soldatenjung von 13 Jahren wirdet vom Scharpfrichter des Regiments mit Rueten ausgehauen, wegen er eines Marchatenters Magt vor etlichen Tag mit einem Tolchen vorsezlich im Zorn erstochen“. Im thüringischen Plaue [Ilm-Kreis] fielen 1638 nach einer Brandlegung durch einen gemaßregelten Soldatenjungen des kurfürstlich-sächsischen Heeres 33 Häuser u. 18 Scheunen in Schutt u. Asche.

Musterkommissar: Beauftragter des jeweiligen Kriegsunternehmers zur Musterung der neu angeworbenen Soldaten. nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630) erhielt er monatlich 150 fl. Zum Teil erfolgte die Musterung sogar, wenn noch nicht alle Waffen vorhanden waren; GRÄF, Söldnerleben, S. 110; SEMLER, Tagebuch, S. 115 (1633). Der militärische Unternehmer richtete einen Platz, meist in der Nähe einer Stadt, in deren Wirtshäusern oder in Landstrichen ein, die wegen ihrer wirtschaftlichen Krisensituation als besonders geeignet galten, ein, an dem sich die von Werbern mit einem Handgeld geworbenen Söldner oder Rekruten einfanden. Wenn sie gemustert und für tauglich befunden wurden, wurden sie durch den Musterschreiber in Musterrollen eingeschrieben und an ihren Bestimmungsort verbracht. Die Heeresunternehmer hatten ein Werbepatent, das sie zur Stellung einer festgelegten Anzahl von Soldaten verpflichtete. Konnte die Anzahl nicht erreicht werden, mussten die Werbegelder vom Kriegsunternehmer aus eigener Tasche zurückgezahlt werden. Im Laufe des Krieges wurden so viele Neuanwerbungen notwendig, dass die Werbung trotz steigender Werbegelder immer schwieriger wurde, so dass sich erzwungene Werbungen häuften. (BURSCHEL, Söldner, S. 126f.). LANGER, Hortus, S. 92f. Vgl. die selbstkritischen Äußerungen des schottischen Söldners Sir James Turner [1615-1686; vgl. MURDOCH, SSNE ID: 63], Memoirs, S. 14: „I had swallowed without chewing, in Germanie, a very dangerous maximie, which militarie men there too much follow; which was, that so we serve our master honnestlie, it is no matter what master we serve; so, without examination of the justice of the quarrel, or regard of my dutie to either prince or countrey, I resolved to goe with that ship I first rencounterd”.

Mustermonat: Sold für die gemusterten Soldaten, Monatssold.

Muster- u. Laufplatz: ein v, den Städten u. Territorien gefürchteter Platz zur Musterung u. Einstellung von Landsknechten oder Söldnern im 16. und 17. Jahrhundert, dessen Einrichtung man nach Möglichkeit zu verhindern suchte. Nürnberg soll sogar im Sommer 1625 100.000 fl. geboten haben, um keinen Musterplatz gewähren zu müssen; KOLLMANN, Der Dänisch-Niederdeutsche Krieg, Nr. 58. Zum Teil erfolgte die Musterung sogar, wenn noch nicht alle Waffen vorhanden waren; GRÄF, Söldnerleben, S. 110. Der militärische Unternehmer richtete einen Platz, meist in der Nähe einer Stadt, in deren Wirtshäusern oder in Landstrichen ein, die wegen ihrer wirtschaftlichen Krisensituation als besonders geeignet galten, ein, an dem sich die v. Werbern mit einem Handgeld geworbenen Söldner oder Rekruten einfanden. Wenn sie gemustert u. für tauglich befunden wurden, wurden sie durch den Musterschreiber in Musterrollen eingeschrieben u. an ihren Bestimmungsort verbracht. Die Heeresunternehmer hatten ein Werbepatent, das sie zur Stellung einer festgelegten Anzahl von Soldaten verpflichtete. Konnte die Anzahl nicht erreicht werden, mussten die Werbegelder vom Kriegsunternehmer aus eigener Tasche zurückgezahlt werden. Im Laufe des Krieges wurden so viele Neuanwerbungen notwendig, dass die Werbung trotz steigender Werbegelder immer schwieriger wurde, so dass sich erzwungene Werbungen häuften. (BURSCHEL, Söldner, S. 126f.). LANGER, Hortus, S. 92f. Vgl. die selbstkritischen Äußerungen des schottischen Söldners Sir James Turner [1615-1686; vgl. MURDOCH, SSNE ID: 63], Memoirs, S. 14: „I had swallowed without chewing, in Germanie, a very dangerous maximie, which militarie men there too much follow; which was, that so we serve our master honnestlie, it is no matter what master we serve; so, without examination of the justice of the quarrel, or regard of my dutie to either prince or countrey, I resolved to goe with that ship I first rencounterd”. HELLER, Rothenburg, S. 308: „In den Musterplätzen wurden die im Auftrag der Regimentsinhaber auf den Werbeplätzen angeworbenen Mannschaften durch einen Kommissar des Kriegsherren […] gemustert: Es wurde der Personalstand aufgenommen, d. h. Stammrollen (damals Musterrollen genannt) angelegt, Waffen, Pferde, Ausrüstung auf Kriegsbrauchbarkeit nachgesehen und die Mannschaft vereidigt. Die Muster- und vor allem die Werbeplätze bildeten eine schwere Landplage und Fürsten und Städte scheuten keine Kosten, ihr Gebiet davon freizuhalten. Wo die Werbetrommel ertönte (umgeschlagen) wurde), strömte das landfahrende Gesindel zugleich mit den nicht viel besseren Gartbrüdern (abgedankte Soldaten, die sich vom Garten, d. h. Betteln im Herumziehen, nährten) zusammen und hielt auch nach Annahme des Werbegeldes nicht die geringste Spur von Kriegszucht; erst mit dem Schwur unterwarfen sie sich dem Kriegsrecht. – Auf eigene Faust verübten die Neugeworbenen Bedrückungen und Erpressungen schwerster Art, legten sich beim Bürger und beim Bauern ein und waren nur durch Geld und reichliche Wegzehrung zum Weiterziehen zu bewegen – allen Vorschriften zum Trotz, die ein Einlagern der zum Musterplatz marschierenden Neugeworbenen nur für eine Nacht erlaubten“.

Musterrolle [Stammrolle]: Der militärische Unternehmer richtete einen Platz, meist in der Nähe einer Stadt, in deren Wirtshäusern oder in Landstrichen ein, die wegen ihrer wirtschaftlichen Krisensituation als besonders geeignet galten, ein, an dem sich die von Werbern mit einem Handgeld geworbenen Söldner oder Rekruten einfanden. Wenn sie gemustert und für tauglich befunden wurden, wurden sie durch den Musterschreiber in Musterrollen eingeschrieben und an ihren Bestimmungsort verbracht. Auf dem ersten Blatt der Musterrolle, der „Prima plana“, waren die wichtigsten Ämter bis hin zu den Unteroffizieren aufgeführt. Die Musterrolle verzeichnete den Personalstand der Kompanie und enthielt natürlich auch falsche Angaben des Namens, etwa wenn der Betreffende sich einer Strafe zu entziehen gedachte, des Alters, der Herkunft und eines bereits gehabten Ranges.

Musterung: Der militärische Unternehmer richtete einen Platz, meist in der Nähe einer Stadt, in deren Wirtshäusern oder in Landstrichen ein, die wegen ihrer wirtschaftlichen Krisensituation als besonders geeignet galten, ein, an dem sich die von Werbern mit einem Handgeld geworbenen Söldner oder Rekruten einfanden. Wenn sie gemustert und für tauglich befunden wurden, wurden sie durch den Musterschreiber in Musterrollen eingeschrieben und an ihren Bestimmungsort verbracht. Auf dem ersten Blatt der Musterrolle, der „Prima plana“, waren die wichtigsten Ämter bis hin zu den Unteroffizieren aufgeführt. Die Heeresunternehmer hatten ein Werbepatent, das sie zur Stellung einer festgelegten Anzahl von Soldaten verpflichtete. Konnte die Anzahl nicht erreicht werden, mussten die Werbegelder vom Kriegsunternehmer aus eigener Tasche zurückgezahlt werden. Im Laufe des Krieges wurden so viele Neuanwerbungen notwendig, dass die Werbung trotz steigender Werbegelder immer schwieriger wurde, so dass sich erzwungene Werbungen häuften. Vgl. auch BURSCHEL, Söldner, S. 126f.; LANGER, Hortus, S. 92f. Nürnberg soll sogar im Sommer 1625 100.000 fl. geboten haben, um keinen Musterplatz gewähren zu müssen; KOLLMANN, Der Dänisch-Niederdeutsche Krieg, Nr. 58. Zum Teil erfolgte die Musterung sogar, wenn noch nicht alle Waffen vorhanden waren; GRÄF, Söldnerleben, S. 110; SEMLER, Tagebuch, S. 115 (1633Vgl. die selbstkritischen Äußerungen des schottischen Söldners Sir James Turner [1615-1686; vgl. MURDOCH, SSNE ID: 63], Memoirs, S. 14: „I had swallowed without chewing, in Germanie, a very dangerous maximie, which militarie men there too much follow; which was, that so we serve our master honnestlie, it is no matter what master we serve; so, without examination of the justice of the quarrel, or regard of my dutie to either prince or countrey, I resolved to goe with that ship I first rencounterd”. Teilweise wurden sogar ungemusterte Soldaten als Besatzungstruppen eingesetzt. Vgl. MANKELL, Arkiv, S. 229 (1631 in Arnswalde). HELLER, Rothenburg, S. 308: „In den Musterplätzen wurden die im Auftrag der Regimentsinhaber auf den Werbeplätzen angeworbenen Mannschaften durch einen Kommissar des Kriegsherren […] gemustert: Es wurde der Personalstand aufgenommen, d. h. Stammrollen (damals Musterrollen genannt) angelegt, Waffen, Pferde, Ausrüstung auf Kriegsbrauchbarkeit nachgesehen und die Mannschaft vereidigt. Die Muster- und vor allem die Werbeplätze bildeten eine schwere Landplage und Fürsten und Städte scheuten keine Kosten, ihr Gebiet davon freizuhalten. Wo die Werbetrommel ertönte (umgeschlagen) wurde), strömte das landfahrende Gesindel zugleich mit den nicht viel besseren Gartbrüdern (abgedankte Soldaten, die sich vom Garten, d. h. Betteln im Herumziehen, nährten) zusammen und hielt auch nach Annahme des Werbegeldes nicht die geringste Spur von Kriegszucht; erst mit dem Schwur unterwarfen sie sich dem Kriegsrecht. – Auf eigene Faust verübten die Neugeworbenen Bedrückungen und Erpressungen schwerster Art, legten sich beim Bürger und beim Bauern ein und waren nur durch Geld und reichliche Wegzehrung zum Weiterziehen zu bewegen – allen Vorschriften zum Trotz, die ein Einlagern der zum Musterplatz marschierenden Neugeworbenen nur für eine Nacht erlaubten“.

Musterungsbetrug: KAISER, „November und Dezember 1620: Die Sieger in Prag“, in: dk-blog, 1. Dezember 2020, https://dkblog.hypotheses.org/2877 (1620):„Und weiter wurde berichtet von den Betrügereien des bayerischen Oberstzeugmeisters Grotta, der für „seinen Jungen Vetter, so ein Bueb von 12 oder 13 Jaren […] Monatlich fl. 50 besoldung praetendirt“, und darüberhinaus, was noch viel schlimmer war, das Artilleriewesen komplett vernachlässigte, wie seine eigenen Offiziere klagten. Die Hinweise auf Musterungsbetrug nahmen sich in diesem Bericht dagegen schon fast normal aus“. Manche Rekruten wurden v. den Werbeoffizieren doppelt gezählt oder unerfahrene, z. T. invalide u. mangelhaft ausgerüstete Männer als schwerbewaffnete Veteranen geführt, um vom Obristen eine höhere Summe ausgezahlt zu erhalten.

Musterschreiber (Feldschreiber): Schreiber, der bei der Musterung der künftigen Söldner deren Name, Alter, Herkunft, Gewerbe und bereits unter anderen Kriegsherren abgeleistete Dienstjahre in der Musterrolle verzeichnete. Er teilte auch die Löhnung aus, führte die Korrespondenz und fertigte Pässe und Abschiede aus.

mutatis mutandis: mit den entsprechenden/nötigen Abänderungen.

Muth: 1 Muth = 889, 44 Liter (Wasserburg a. Inn).

Muth: 1 Muth = 30 Metzen = 1, 844606 Kubikmeter (Österreich).

Mütt: ca. 70 kg.

Mutt, Mutte: 1 Mutt = rund 4 Scheffel (Sauerland).

mutter nackicht: gänzlich unbekleidet.

mutuam et reciprocam obligationem: wechselseitige und gegenseitige Verpflichtung (Pleonasmus).

„Mutwillen“: Der Überlinger Advokat Pflummern (März 1633); SEMLER, Tagebücher, S. 23: „Gleicher můtwillen auch an den burgern, die in den reben gewerckhet, verüebt, die arme leutt veriagt, thailß aufgefangen vnd genötiget worden mitzulauffen vnd den weeg zu weisen, den sie doch selbst allen anzeigungen nach gewüßt vnd derhalben die leutt nhur an ihrer arbeit hindern vnd plagen wollen“.

Mutz: kurzes Wams.

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