Begriffe K

Kabusskraut, Kabisskraut: Weißkohl; gehacktes Kabusskraut: Sauerkraut.

Kackstuhl: Nachtstuhl, Gemachstuhl.

Kaduktgut: ein wegen Erbenlosigkeit oder => Felonie heimgefallenes Grundstück, Gut etc., das gern als schwedische Donation an verdiente Offiziere oder Offiziere mit finanziellen Forderungen auf Zeit verliehen wurde.

Kafiler: Abdecker.

Kaft: Fruchthülse, bes. die Hülse des ausgedroschenen Getreides.

Kaiserrichter: „in denen koeniglichen staedten in Boehmen und Maehren derjenige, so in des kaysers als boehmischen koenigs namen im magistrate praesidiret und achtung giebt, daß nichts gegen das kayserliche interesse geschlossen werde“; ZEDLER 25. Bd., Sp. 350. Der Kaiserrichter war kein Gemeindebeamter, sondern wurde v. der Regierung ernannt u. vertrat deren Interessen gegenüber den Ratsherren. Nur dem Kaiserrichter stand es zu, den Stadtrat zu Sitzungen zu berufen.

Kaisertrutz: 1490 wurde das „große Reichenbacher Rondell“, das später den Namen Kaisertrutz erhielt, als vorgelagerte Bastion der doppelzügigen Stadtmauer zur Sicherung der von Westen durch die Stadt verlaufenden Handelsstraße Via Regia gebaut.Im Dreißigjährigen Krieg bekam 1641 der Kaisertrutz seinen Namen [WIKIPEDIA].

Kake, Kak: Pranger: entweder Halseisen an einem öffentlichen Gebäude, als Holzpfahl mit Halseisen oder Sitzpranger bzw. Schandesel u. Käfig, ein weitverbreitetes Strafwerkzeug zur öffentlichen Zurschaustellung, ab dem 13. Jahrhundert zur Vollstreckung v. Ehrenstrafen benutzt. Die Strafe bestand vor allem in der öffentlichen Schande, die teilweise ein „normales“ Weiterleben in der Gemeinschaft unmöglich machte oder zumindest erschwerte. Zudem war der Bestrafte Schmähungen ausgesetzt, die für ihn nicht ungefährlich waren. Das Bewerfen der Angebundenen mit Gegenständen u. das Prügeln waren üblich, in manchen Städten jedoch untersagt. Vgl. SCHILD, Gerichtsbarkeit, S. 214ff.

Kälberpost => Metzgerpost: Besorgung von Briefen oder Paketen durch Metzger, die auf Viehkauf umher ziehen [DWB].

Kalbfell: Kriegstrommel.

kalekutscher Hahn: Truthahn.

Kalendermacherei: Wahrsagerei.

Kalesche [Calasche]: ursprünglich ein mit einem einzelnen Pferd als Zugtier bespannter leichter vierrädriger Reisewagen mit Faltverdeck u. vier Sitzen; später wurden Kaleschen auch zwei- u. vierspännig gefahren, je nach Rang eines Offiziers. „Kalesche, ein leichter offener Wagen, der an statt eines gewöhnlichen Chaise=Kastens einen offenen Kasten auf dem Gestelle hat, worin noch gemeiniglich ein geflochtener Korb eingesetzt ist. Sie unterscheidet sich von einem gemeinen Wagen dadurch, daß sie zierlicher und bequemer mit ordentlichen Sitzen gebauet, auch angestrichen ist“. Online unter: kruenitz1.uni-trier.de.

Kalkhütte: 1. Ein aus Brettern erbauter Aufbewahrungsraum für Kalk, um diesen vor den schädlichen Einflüssen der atmosphärischen Luft, der Nässe u. s. w. zu schützen. 2. Ein Schutzdach aus Brettern über dem Mörtelkasten, in welchem der Kalk abgelöscht und der Mörtel zubereitet wird. Nach LUEGER, Lexikon der gesamten Technik, Bd. 5, S. 293.

Kalkofen: Brennofen für die Herstellung von Branntkalk aus Kalkstein. Den Prozess an sich bezeichnet man als Kalkbrennen.

Kalkschläger: Arbeiter, der den Kalkstein zerkleinert [DRW].

Kalkutsche, kalekutische Hühner, Kalkutisch-Hahn oder Huhn, kalkutischer Hahn: Truthahn, Turthenne: stammt zwar aus Amerika, soll aber auf einem Schiff aus Kulkatta eingeführt worden sein.

Kalmarkrieg 1611-1613: Der Kalmarkrieg (schwedisch Kalmarkriget) bezeichnet einen militärischen Konflikt zwischen den Königreichen Dänemark und Schweden. Nominell ging es dabei um den Titel des „Königs der Lappen“, den sowohl der dänisch-norwegische König Christian IV. als auch der schwedische König Karl IX., zu dieser Zeit bereits mit Christine v. Schleswig-Holstein-Gottorf verheiratet, für sich beanspruchten (bereits seit 1607 trieb Karl IX. daher in der Finnmark Steuern ein). Tatsächlich waren jedoch wirtschaftliche Interessen ausschlaggebend, da der Handel mit Fisch u. Fellen aus der von beiden Ländern beanspruchten Finnmark im Norden Skandinaviens höchst einträglich war. Ein weiterer Grund war das Bestreben Christians IV. u. Karls IX. nach der Vorherrschaft im Ostseeraum. Nachdem Karl IX. Verhandlungen über die strittigen Fragen abgelehnt hatte, erklärten sich beide Staaten gegenseitig den Krieg. Nach dem Tod Karls IX. im Oktober 1611 wurde der Krieg durch den erst 17-jährigen Thronfolger Gustav II. Adolf, der zu diesem Zeitpunkt bereits eine hervorragende militärische Ausbildung genossen hatte, fortgesetzt. Im Mai 1612 gelang es den überwiegend aus deutschen Söldnern bestehenden dänischen Truppen, die Festung Älvsborg (dänisch Elfsborg) am Göta älv u. damit den einzigen Zugang Schwedens zum Kattegat einzunehmen, im August wurde Kalmar besetzt. Im gleichen Jahr brannten schwedische Truppen die damals noch dänische Stadt Vä (dänisch: Væ) in Schonen nieder. Durch die Vermittlung Englands u. der Niederlande wurde am 20.10.1613 der Frieden v. Knäred geschlossen. Schweden musste die Finnmark an Dänemark abtreten. Zwar erhielt es Kalmar zurück, musste jedoch bis 1618 eine Million Taler Entschädigung an Christian IV. zahlen. Bis zur endgültigen Bezahlung im Jahre 1619 blieb die Festung Älvsborg in dänischer Hand.

Kalte: Schüttelfrost.

Kalte Herberge: andere Bezeichnung für die sogenannte „Christinenschanze“ in Schweinfurt.

Kaltes Fieber: Schüttelfrost.

Kaltweh: Schüttelfrost.

Kameralgut, Kammergut: bewegliches und unbewegliches Gut eines Landesherrn, das bzw. dessen Erträge (Abgaben und Erträgnisse aus Domänen) in erster Linie zur Bestreitung der Ausgaben für fürstliche Hofhaltungen, aber auch für besondere Staatsbedürfnisse dient (DRW).

Kammerfourier: „Fourier, so fern er für die Quartiere der Herrschaft selbst, und der zunächst zu ihrer Person gehörigen Personen sorget. Ingleichen, ein Fourier, welcher für die Quartiere der zur Finanz-Kammer gehörigen Personen sorgt“. [ADELUNG]

Kammermeister: (höherer) fürstlicher Bediensteter einer Finanzverwaltung, hervorgegangen aus dem Vorsteher einer Kammer; vereinzelt auch zu persönlichen Diensten herangezogen. [DRW]

Kammerordnung: festgelegte Verpflegungssätze bei Einquartierungen.

Kämmerei: Finanzverwaltung einer Stadt.

Kämmerer: neben den Bürgermeistern für die finanziellen Angelegenheiten einer Kommune Verantwortlicher.

Kämmerer: An deutschen Höfen findet man den Titel etwa ab dem 16. Jahrhundert mit der Einführung des spanischen Hofzeremoniells durch die Habsburger. Zuerst ist es ein Titel am kaiserlichen Hof, der von ranghohen Adeligen bekleidet wird. Mit der Zeit gingen die Titel auch auf rangniedrigere Fürsten, Grafen oder Freiherren über. An kurfürstlichen Höfen setzte sich diese Bezeichnung seit Mitte des 17. Jahrhunderts durch. Der Titel Kammerherr wurde üblicherweise einer Person verliehen, die bereits einen anderen hohen Rang innehatte. Der Umfang der mit dieser Bezeichnung verbundenen realen Pflichten variierte v. Hof zu Hof u. änderte sich auch im Lauf der Zeiten. Der Dienst wurde monatlich oder wöchentlich verrichtet. Er bestand in zeremoniellen Handreichungen beim An- u. Auskleiden, der Begleitung beim Ausfahren, Ausreiten oder auf Reisen. Üblich waren auch Sekretärsdienste wie die Organisation v. Privataudienzen oder die Entgegennahme v. Bittschriften, die Bedienung des Fürsten beim Essen an der Tafel oder die Teilnahme an Gesellschaftsspielen mit dem Fürsten. Kammerherren konnten auch als Abgesandte an andere Höfe geschickt werden, um dort Botschaften, Gratulationen oder Beileidsbekundungen zu überbringen. Mit dem Rang eines Kammerherren war eine Besoldung verknüpft. Sie hatten das Recht an der rechten Hüfte einen mit einem Band befestigten silbernen, vergoldeten oder goldenen Kammerherrenschlüssel zu tragen [nach WIKIPEDIA].

Kammerordnung: festgelegte Verpflegungssätze bei Einquartierungen. Vgl. z. B. die „Königlich Schwedische Kammer-Ordre“ Torstenssons vom 4.9.1642 bei ZEHME, Die Einnahme, S. 93ff.

Kammerrat: Mitglied einer fürstlichen Hofkammer, insbesondere eines der führenden Mitglieder dieser Finanz- u. Liegenschaftsverwaltungsbehörde. Ein Landkammerrat war ein Kammerrat, der für einen Landkreis zuständig war.

Kammerstück: Um die Ladegeschwindigkeit spätmittelalterlicher Geschütze zu erhöhen, wurden Geschütze mit einem zweigeteilten Rohr entwickelt. Dies ist somit eine frühe Form des Hinterladers. Der längere, vordere Teil des Rohrs, Flug genannt, dient der Genauigkeit des Schusses. In die Kammer, d. h. den kürzeren, hinteren Teil, werden das Schwarzpulver u. die Kugel geladen. Vor dem Abschuss wurde die Kammer hinter dem Rohr mit Keilen eingeklemmt. Es gab aber auch solche, die mit Schraubgewinden befestigt wurden. Mit dieser Technik ist es möglich mehrere Kammern gleicher Größe gleichzeitig zu laden, schnell hintereinander am jeweiligen Geschütz zu wechseln u. dadurch die Schussfrequenz erheblich zu erhöhen. Die Kammer konnte zudem an einem geschützten Ort geladen u. der Pulvervorrat in sicherer Distanz zum Geschütz gelagert werden. Ein wesentlicher Nachteil gegenüber den sonst gebräuchlichen Vorderladern war jedoch, dass es mit der damaligen Schmiedetechnik nicht möglich war, den Verschluss zwischen beiden Rohrteilen vollständig abzudichten. So trat ein Teil des Gases heraus, das Pulver verlor einen Teil seiner Kraft u. im schlimmsten Fall verursachte die nicht richtig befestigte Kammer beim Abschuss Verluste in den eigenen Reihen. Diese Kammergeschütze verengen sich im hinteren Teil des Rohrs konisch bzw. zylindrisch zur Pulverkammer. Durch diese Einrichtung wird das Einbringen der Ladung schwieriger als bei Vorderladerkanonen mit gleichmäßigem Lauf. Dadurch wurde diese Bauart für Mörser u. Haubitzen verwendet [nach WIKIPEDIA]. => Schrotstück: „Kanone, welche 48 Pfund Eisen schießt, und 81/2 oder 91/2 Caliber in die Länge hält, auch ein Schrotstück genannt. Etwa, weil man sie ehedem gern mit Schrot, d. i. gehacktem Bley oder Eisen geladen? Oder, weil man nicht so wohl Kugeln als Schrote, d. i. Stücken Stein, daraus schoß, daher sie auch Steinstücke genannt werden? Oder von schroten 5, wegen ihrer Schwere? Weil sie, wie ein Mörser, mit einer Kammer versehen sind, so werden sie auch Kammerstücke genannt“ [Dwb]. => Schrotstück, Hagelgeschütz: Geschütz, das Hagel zu 10 Pfd. verschoss, klein gehacktes oder gesprungenes Blei, Eisen und Nägel, auch die Kartätschenfüllung, was auf kürzere Entfernung fürchterliche Wunden riss. Vgl. auch die zeitgenössische Darstellung anlässlich der Belagerung Nördlingens 1634 durch die Kaiserlichen; KESSLER, Belagerung, S. 38: „Das große Hagelgeschütz hat man mit Hagelsteinen, Hufnägeln und Klötzblei bei 1.000 Stück an der Zahl, welches in einem Fäßlein hineingeschoben worden, auf eine neu gemachte und mit Erde ausgefüllte Brücke gestellt und gegen die erwartete Bresche in Stellung gebracht. Desgleichen hat man auf dem Wall 3 Hagelgeschütze mit viel Musketenkugeln voll eingefüllt, geladen und gerichtet zu dem Ende, wenn es zum Einbruch komme, daß man sie losgehen lassen wolle. Das große Hagelgeschütz, das einige hundert auf einen Schuß hinweggenommen hätte, ist also […] scharf geladen worden“.

Kammertwein: Kamerte = Spalier, Kamertwein = Spalierwein.

Kampfstärke: Eine v. vielen Klagen kommandierender Offiziere findet sich bei BADURA; KOČĺ, Der große Kampf, Nr. 1443, S. 471: Borri an Gallas, 4.4.1643: Die eigenen Soldaten desertierten während der Truppenverschiebungen, ein Kroatenregiment sei spurlos verschwunden. Die Hälfte der Reiter sei krank, Kavallerie, Dragoner u. Artillerie ohne Kommando, die Offiziere seien mit ihren Dienern davon gelaufen. Die Walachen wollten keinen Kriegsdienst versehen, sondern nur rauben, plündern u. brandschatzen. Zum Zustand der Kaiserlichen Armee 1633 vgl. METERANI NOVI, Das ist Newer Niederländischer Historien 4. Teil, S. 297: „Von den Käyserischen / vnd sonderlich dem Welschen Volck / weil sie der rauhen Herbstlufft vnd Kälte in Teutschland nicht gewohnet / vnd vber diß auch grossen Mangel an Proviand  litten / sind nicht allein im Elsaß / sondern auch im Zurückzug nach Bayern / viel erkrancket / erfroren / vnd sonst gestorben / gestalt man dann hin vnd wieder / da sie durchgezogen / viel Todte gefunden. Ingleichem wurden deren / so sich bey dem Fortzug verspatet / vnd etwas zurück blieben / hie vnd da von den Schwedischen nachgeschickten Partheyen / ein grosse Anzahl nider gemacht vnd gefangen. So rissen auch viel / die in das verderbte Bayerland nicht wieder zu kommen begehrten / auß / vnd liessen sich bey den Schwedischen vnterhalten / welche selber außsagten / daß seithero sie auß dem Elsaß marschirt / in die 3000. Mann sich verloffen hetten / daß also diese Armee / welche zuvor grosse Ding verrichten wollen / sehr geschwächt vnd zernichtet worden. Wie man dann auch Nachrichtung gehabt / daß das Regiment zu Roß darunter / so vber 30. Mann nicht mehr starck gewesen / sey mehrentheils zu Fuß gangen“. Richelieu gegenüber Beichtvater Père Joseph über die mangelhafte Organisation der kaiserlich-bayerischen Armeen u. zum Zustand der französischen Armee (1638); Vertrewlich freundlich Gespräch: „Zum andern ist das Teutschland vor Zeiten wohl ein mächtig Land gewest / aber die langwürige Krieg vnd so wohl Freund als Feind haben es also verderbt / daß es jhme nicht mehr gleich vnd nicht der dritte Theil am Volck vbrig vnd selbiges also erarmet ist / daß der Arm dem Reichen gleich / das grosse / breite vnd weite Land öd ligt / vnd niemand bey seinem wohnen kann. So haben wir gut wider ein so verderbt Reich / vnd wider einen solchen Fund zu kriegen / der gleich wohl eine erfahrne tapffere Soldatesca in Anzug bringen kann / aber ohne Ordnung / ohne Bezahlung / ohne Disciplin, das gantze Teutschland ist fast ein Quartier vnd stehet dem Soldaten preiß / allda noch er / noch der Inwohner zu leben hat / vnd wann er in das Feld ziehet / keinen Proviant / oder andere Nothwendigkeit sind / daß er also in Mangel dessen von seinen eygnen Vnordnungen sich verzehrt. Die Regiment vnd Compagnien seynd viel in Anzahl / aber mit wenig gemeinen Knechten ersetzt / vnd die Officier erpressen doch die Contributiones für völlig. Bey den Regimenten befinden sich wenig Obristen in Person / also wann Fehler vorüber gehen / so wohl im Feld als in Quartieren / ist niemand der helffen / der den man zu red stellen köndte. Wo ein Corpus beysam̃en / commandiren vnterschiedene Generales, der ein will für sich / der ander hindersich / der ein es auff Welsch / der ander auff Teutsch haben. Vnd das gemeine Wesen gehet vnter dessen zu Scheitern. Die höchste Häupter sehen von weitem zu / vermeynen es mit Ordinantzen, Commissarien, Currieren, Botten vnd Brieffen zu erbesseren / ziehen doch niemand schuldigen zu gebührender Straff / lassen allein das gute Glück walten. Aber bey solcher manier zu kriegen ohne ein rechtes General Haupt / ohne Geld vnd Disciplin, ohne Vorsehung vnd Rarh / mit verderbung eygener Land vnd Leuth / allda denen Soldaten alles preiß stehet / vnd sie sich selber vntereinander spoliren, plündern / vnd auffreiben auch alle Vnbild / Vnfugsamkeit / vnd Laster gleichsam gestattet wirdt / kann weder Göttlicher Segen / noch menschlich Glück bestehen. Wann Gott vnsern Feinden nit bessern Sinn gibt / so haben wir ein gewunnes Spiel. Wann sie aber wolten kriegen wie wir / mit ordentlicher Bezahlung / daß der Vnderthan beym Feldbaw erhalten / vnd dardurch der Soldat sein Nahrung haben würde / so möchte sich leichtlich das Glück vmbschlagen / vnd ein Armee von 12000 also disciplinirten Soldaten Vns mehr Abbruch thun als jetzund 24000. Mann / welche wo sie in jhrem aignen Land hinkommen / entweder gar nichts zu leben finden / oder wan sie einen Vorrath antreffen / verderben und verwüsten sie in einem tag was auff etliche Wochen erklecken köndte / ruiniren vnd machen zu Schanden vnd Vnnutz / alles so sie hernach zu jhrem selbst aignem vnentbärlichen Gebrauch mit vil Gelt nit repariren mögen / daß also in wenig tagen jhr Anzal ohe Schwerdtstreich für sich selbst mercklich geschwächt wird / vnd viel einen Absprung zu vns nem̃en / vnd sich bey vns vnterhalten lassen. So seind sie mit Waffen / Schantzzeug / vnd andern Beraitschafften zu einem Feldzug nothwendig auß Vnvorsehung / vnd Mangel Geltes schlecht gerüst / jhr Cavalleria vbel montirt, vnd welche annoch bey allen Treffen die erste geweßt / so durchgangen. Betten wir also nun Gott / daß er sie nit besser kriegen lerne / darzu sie noch viel Mittel haben / wann sie an jhnen selber nit verzweiffleten. Wir erhalten ein Regiment zu Fuß in 3000. Mann complet, mit 22000 fl monatlich ordentlicher Bezahlung. Solten dann die gegen vns gelegene Craiß mit concurrirung der Spanier / welche sonst das Geld außmessen / vñ nit zehlen/ nit vermögen mit solch richtiger Bezahlung bey 12. In 15000. Mann zu erhalten / darbey widerumb gute Disciplin gestifft / vnd der Vnterthan vnuerhindert bey seinem Feldbaw beschirmet / vnd jhme die Mittel gemacht würden / sein ordentliche aufferlegte Contribution zu lieffern. Ich muß bekennen / weil einem versuchten teutschen Soldaten 3. vnserer Frantzosen kaum gewachsen sind / daß wir wider ein solche Armee gnugsam zu schaffen haben würden / dann Hertzog von Weimar am teutschen Volck zimblich abkommen / muß sich fast der Frantzosen bedienen. Wann es aber gehet wie bißhero / wirdt er bald widerumb teutsche Knecht bekommen / vnd bey vns die Noth nit seyn / daß weder ich noch E. Ehrw. auff die Post sitzen / nach Cöln zu reysen / vnd Frieden zu machen / wie wir sonst im widrigen Fall thun müsten“.

Kanaille (frz.: canaille): Dieses Schimpfwort bedeutete so viel wie „gemeiner Kerl“, „Schurke“, „Schuft“. Es wurde im 17. Jahrhundert aus dem Französischen ins Deutsche übernommen. Dort stammt es vom lateinischen „caniculus“, einer Verkleinerungsform zu „canis“ (Hund) ab. Canaille wurde auch lange Zeit als herabsetzende Bezeichnung für eine Gruppe v. Menschen benutzt („das Pack“, der „Janhagel“, „das niedere Volk“, „Pöbel“, „Pack“, „Gesinde“) [nach WIKIPEDIA].

Kanne: 1 Kanne = 1,7175 Liter.

Kannisten: Trinker.

Kannibalismus: => Anthropophagie.

Kanonenboot: Eine Merkwürdigkeit der Kriegsführung findet sich bei ENGERISSER, Eine bislang unbekannte Ansicht der Belagerung Regensburgs, S. 33f.: „Abgebildet ist in einer extra Kartusche zu dieser Nummer eine Art Kanonenfloß, bestehend aus drei zusammengekoppelten Lastkähnen. Ein Aufbau aus schussfreien (schussfesten) Balken, versehen mit zahlreichen Schießscharten soll die Besatzung schützen, gegen Brandgeschosse ist das Dach mit frischen Kuhhäuten gedeckt. Dieser Versuch, mit einem Kanonenfloß an die Mauern Regensburgs heranzukommen, fand nach dem 6. Juli statt, nachdem die kaiserlichen die beiden Wöhrds besetzt hatten, und zwar im oberen stadtseitigen Abschnitt der Donau vor der Brücke; wahrscheinlich, nachdem man Teile der Palisadensperre am Beginn des Wöhrds entfernt hatte. Dieser Versuch fand aber wohl ein unrühmliches Ende, da das Floß von der Strömung in die Bögen der Brücke hineingezogen wurde, sich dabei auflöste und die Kanonen in der Donau versanken. Chemnitz schreibt dazu: [Der Feind] versuchte auch zwei derselben [halbe Kartaunen] auf einer flös fortzuführen; Welche gleichwol der Strom ergriffen / also das die flos zerscheitert / vnd die Stücke im Wasser versunken ein brucken auf bemelten Schiff, so auf die Stattmauren angeworfen / vnd dass volck darinen allsdan sturm geloffen sollen haben. Im oberen Abschnitt dieses Kanonenfloßes ist eine Art Fallbrücke zu sehen. Man plante wohl, nachdem man das Gefährt – quasi als schwimmenden Belagerungsturm – nahe genug an die Stadtmauern manövriert hätte, diese herabzulassen und der Besatzung damit die Möglichkeit zu bieten die Mauer zu erstürmen. Anzunehmen ist, dass unser Künstler sowohl Aussehen des Floßes als auch die damit geplante, im Endeffekt aber gescheiterte Aktion nach dem Hörensagen schilderte“.

Kanonenschussweite: ENGERISSER, Von Kronach, S. 585f.: „Wurden die Geschütze im Kernschuß, also absolut waagrecht abgefeuert, so setzte die Kugel bei einer 48pfündigen Kartaune mit einer Pulverladung von 2/3 Kugelgewicht bereits bei 150 Schritt (112 m) auf und rollte bei 800 Schritt (600 m) aus. Aus einer viertel Kartaune (12-Pfünder) abgefeuert, setzte die Kugel bereits bei 80 Schritt auf auf. Zwischen erstem Aufsetzen und Stillstand entfaltete eine solche Kugel allerdings eine gewaltige kinetische Energie. Gerade bei der Feldartillerie wurde dieser Effekt ausgenutzt, wobei eine solchermaßen abgefeuerte Kugel bei jedem Aufsetzen bis zu ihrem Auslauf für die Fußtruppen eine verheerende Wirkung hatte. Auf hundert Schritt drang eine Kartaunenkugel noch 18 Fuß (5, 60 m) tief in den Boden ein. (u. a. Dolleczek, S. 104). Nach Vasselieus Angaben durchschlug eine 33pfündige Kanone 12 Fuß gewachsenen Boden, 18 Fuß aufgeschütteten Boden und 30 Fuß Sand. Selbst auf 750 bis 800 Schritt (600 m) schlug die Kugel einer viertel Kartaune noch 9 Fuß (2, 80 m) tief in die Erde (Heilmann/Kriegswesen, S. 51). Als ideale Entfernung für die Beschießung einer Festungs- oder Stadtmauer betrachtete man 200-250 Schritt (150-190 m). Diese Weitenangaben mögen manchem gering erscheinen, jedoch muß man berücksichtigen, daß sich bei 1 Grad Rohrerhöhung die Schußweite verdoppelte und in der Folge (dabei wieder exponential abnehmend) bei 45 Grad Elevation ihre größte Weite erreichte. Nach Diego Ufano erreichte dabei der Drache 91117 Schritt (6835 m), die halbe Feldschlange 5373 Schritt (4030 m) und die 6pfündige Falkaune 4179 Schritt (3135 m). Diese Weiten wurden allerdings vollkommen empirisch und ohne jegliche ballistische Kenntnisse ermittelt, weshalb sie von modernen Ballistikern stark angezweifelt werden. Zudem war es sinnlos mit Geschützen, die nicht wie Mörser oder Haubitzen als Steilfeuergeschütze ausgelegt waren, mit einer solchen Rohrerhöhung zu schießen, da man den Treffpunkt eines solchen abgefeuerten Geschosses unmöglich vorherbestimmen konnte. Die maximalen Schußweiten, bei denen ein annähernd gezieltes Schießen gerade noch möglich war, lagen bei den großen Kalibern (12- und 24-Pfünder) bei einer Elevation von 8 Grad bei 1500-2000 Metern, bei den kleineren Kalibern (4- und 6-Pfünder) und einer Elevation von 6 Grad bei 1150-1600 Metern. Mörser waren in der Lage, bis zu 1500 m, in Ausnahmefällen bis 2300 M weit zu werfen. (Guddat, S. 32, 82; Egg, S. 55, 68, 76, 88). Diese Daten galten für optimale Voraussetzungen und beste Pulverqualität. Unter normalen Umständen konnte man von wesentlich geringeren Werten ausgehen, wodurch ersichtlich wird, daß man zu Beginn des 17. Jahrhunderts potentielle Ziele nicht von jeder beliebigen oder günstigen Position aus beschießen konnte, sondern verhältnismäßig nahe an diese Objekte heranrücken mußte“. Zur Wirksamkeit der Artillerie vgl. ENGLUND, Verwüstung Deutschlands, S. 424f.: „Sowohl bei sogenannten Kernschüssen als auch bei Visierschüssen zielte man mit dem Geschützrohr in mehr oder weniger waagrechter Position. Ein in dieser Position eingestellter Neunpfünder hatte eine Reichweite von etwas über 350 Metern. Dann schlug die Kugel zum erstenmal auf dem Boden auf, wonach sie regelmäßig einen Sprung machte und noch einmal 350 bis 360 Meter flog, bevor sie kraftlos erneut aufprallte – acht von zehn Kugeln sprangen mindestens dreimal auf. (Der Abprall hing davon ab, ob der Boden eben oder buckelig und uneben war.) Die Kugel flog die ganze Zeit in Mannshöhe. Sie konnte also auf ihrer gesamten Bahn töten und verwunden, und wenn sie im rechten Winkel durch eine dünne Linie von Männern schlug, pflegte sie im Durchschnitt drei Mann zu töten und vier oder fünf zu verwunden, aber es kam auch vor, daß eine einzige Kugel 40 Menschen auf einen Schlag tötete. Menschen und Tiere wurden meistens mit einem hohen und entsetzlichen Reißgeräusch zerfetzt. Es gibt Beschreibungen von Schlachten dieses Typs – wie es aussah, wenn brummende Vollkugeln in die von Pulverdampf eingehüllten und dicht gestaffelten Reihen aufrecht stehender Männer einschlugen: In der Luft über den Verbänden sah man dann eine kleine Kaskade von Waffenteilen, Rucksäcken, Kleidern, abgerissenen Köpfen, Händen, Beinen und schwer identifizierbaren menschlichen Körperteilen. Der tatsächliche Effekt beruhte in hohem Grade auf der Größe der Kugel. Leichte wie schwere Geschütze schossen im großen und ganzen ihre Kugeln mit der gleichen Anfangsgeschwindigkeit ab, etwas unter 500 Meter in der Sekunde, doch je größer die Kugel war – das Kaliber in Pfund bezeichnet das Kugelgewicht – , desto höhere Geschwindigkeit und Durchschlagskraft hatte sie, wenn sie ihr Ziel erreichte: die Beine und Muskeln und Zähne und Augäpfel eines Menschen auf der anderen Seite des Feldes“.

Kanonie: selbstständiges Kloster eines Ordens regulierter Chorherren. Der Vorsteher eines solchen Klosters ist üblicherweise ein Abt, ein Propst oder ein regierender Prior (Prior de regimine) und damit ein Prälat.

Kanonier, auch Stückknecht: Der Stückkecht war zum Transport und Bedienung der Geschütze eingeteilt und zählte bei seiner lebensgefährlichen Tätigkeit zu den Schwerstarbeitern in der Armee. Teilweise wurden Verbrecher zum Dienst bei der Artillerie ‚begnadigt‘. Bei den Schweden wurden vorzugsweise die auch schlechter besoldeten Finnen dazu eingesetzt.ENGERISSER, Von Kronach, S. 585f.: „Wurden die Geschütze im Kernschuß, also absolut waagrecht abgefeuert, so setzte die Kugel bei einer 48pfündigen Kartaune mit einer Pulverladung von 2/3 Kugelgewicht bereits bei 150 Schritt (112 m) auf und rollte bei 800 Schritt (600 m) aus. Aus einer viertel Kartaune (12-Pfünder) abgefeuert, setzte die Kugel bereits bei 80 Schritt auf auf. Zwischen erstem Aufsetzen und Stillstand entfaltete eine solche Kugel allerdings eine gewaltige kinetische Energie. Gerade bei der Feldartillerie wurde dieser Effekt ausgenutzt, wobei eine solchermaßen abgefeuerte Kugel bei jedem Aufsetzen bis zu ihrem Auslauf für die Fußtruppen eine verheerende Wirkung hatte. Auf hundert Schritt dranh eine Kartaunenkugel noch 18 Fuß (5, 60 m) tieg in den Boden ein. (u. a. Dolleczek, s. 104. Nach Vasselieus Angaben durchschlug eine 33pfündige Kanone 12 Fuß gewachsenen Boden, 18 Fuß aufgeschütteten Boden und 30 Fuß Sand. Selbst auf 750 bis 800 Schritt (600) schlug die Kugel einer viertel Kartaune noch 9 Fuß (2, 80 m) tieg in die Erde (Heilmann/Kriegswesen, S. 51). Als ideale Entfernung für die Beschießung einer Festungs- oder Stadtmauer betrachtete man 200-250 Schritt (150-190 m). Diese Weitenangaben mögen manchem gering erscheinen, jedoch muß man berücksichtigen, daß sich bei 1 Grad Rohrerhöhung die Schußweite verdoppelte und in der Folge (dabei wieder exponential abnehmend) bei 45 Grad Elevation ihre größte Weite erreichte. Nach Diego Ufano erreichte dabei der Drache 91117 Schritt (6835 m), die halbe Feldschlange 5373 Schritt (4030 m) und die 6pfündige Falkaune 4179 Schritt (3135 m). Diese Weiten wurden allerdings vollkommen empirisch und ohne jegliche ballistische Kenntnisse ermittelt, weshalb sie von modernen Ballistikern stark angezweifelt werden. Zudem war es sinnlos mit Geschützen, die nicht wie Mörser oder Haubitzen als Steilfeuergeschütze ausgelegt waren, mit einer solchen Rohrerhöhung zu schießen, da man den Treffpunkt eines solchen abgefeuerten Geschosses unmöglich vorherbestimmen konnte. Die maximalen Schußweiten, bei denen ein annähernd gezieltes Schießen gerade noch möglich war, lagen bei den großen Kalibern (12- und 24-Pfünder) bei einer Elevation von 8 Grad bei 1500-2000 Metern, bei den kleineren Kalibern (4- und 6-Pfünder) und einer Elevation von 6 Grad bei 1150-1600 Metern. Mörser waren in der Lage, bis zu 1500 m, in Ausnahmefällen bis 2300 M weit zu werfen. (Guddat, S. 32, 82; Egg, S. 55, 68, 76, 88). Diese Daten galten für optimale Voraussetzungen und beste Pulverqualität. Unter normalen Umständen konnte man von wesentlich geringeren Werten ausgehen, wodurch ersichtlich wird, daß man zu Beginn des 17. Jahrhunderts potentielle Ziele nicht von jeder beliebigen oder günstigen Position aus beschießen konnte, sondern verhältnismäßig nahe an diese Objekte heranrücken mußte“. Zur Wirksamkeit der Artillerie vgl. ENGLUND, Verwüstung Deutschlands, S. 424f.: „Sowohl bei sogenannten Kernschüssen als auch bei Visierschüssen zielte man mit dem Geschützrohr in mehr oder weniger waagrechter Position. Ein in dieser Position eingestellter Neunpfünder hatte eine Reichweite von etwas über 350 Metern. Dann schlug die Kugel zum erstenmal auf dem Boden auf, wonach sie regelmäßig einen Sprung machte und noch einmal 350 bis 360 Meter flog, bevor sie kraftlos erneut aufprallte – acht von zehn Kugeln sprangen mindestens dreimal auf. (Der Abprall hing davon ab, ob der Boden eben oder buckelig und uneben war.) Die Kugel flog die ganze Zeit in Mannshöhe. Sie konnte also auf ihrer gesamten Bahn töten und verwunden, und wenn sie im rechten Winkel durch eine dünne Linie von Männern schlug, pflegte sie im Durchschnitt drei Mann zu töten und vier oder fünf zu verwunden, aber es kam auch vor, daß eine einzige Kugel 40 Menschen auf einen Schlag tötete. Menschen und Tiere wurden meistens mit einem hohen und entsetzlichen Reißgeräusch zerfetzt. Es gibt Beschreibungen von Schlachten dieses Typs – wie es aussah, wenn brummende Vollkugeln in die von Pulverdampf eingehüllten und dicht gestaffelten Reihen aufrecht stehender Männer einschlugen: In der Luft über den Verbänden sah man dann eine kleine Kaskade von Waffenteilen, Rucksäcken, Kleidern, abgerissenen Köpfen, Händen, Beinen und schwer identifizierbaren menschlichen Körperteilen. Der tatsächliche Effekt beruhte in hohem Grade auf der Größe der Kugel. Leichte wie schwere Geschütze schossen im großen und ganzen ihre Kugeln mit der gleichen Anfangsgeschwindigkeit ab, etwas unter 500 Meter in der Sekunde, doch je größer die Kugel war – das Kaliber in Pfund bezeichnet das Kugelgewicht – , desto höhere Geschwindigkeit und Durchschlagskraft hatte sie, wenn sie ihr Ziel erreichte: die Beine und Muskeln und Zähne und Augäpfel eines Menschen auf der anderen Seite des Feldes”.

Kanonikus: Oberbegriff für die Mitglieder des Domkapitels. Man unterschied sie in Capitulare und die sogenannten „Domicellare“. Die „Capitulare“ waren vollberechtigte Domherren, sie besaßen das Stimmrecht in der Versammlung, einen eigenen Platz im Chorgestühl und hatten Einkommen aus Kapitalvermögen. Dagegen hatten die „Canonici non capitularis“ hatten im Gegensatz zu den „Capitularen“ keine Rechte. Unterteilt wurden sie, wenn sie bereits der Aufsicht des Domscholasters entzogen waren, in „emancipati“ oder in „non emancipati“. Die Domicellare mussten vor ihrer Aufnahme ins Domkapitel ein Jahr an der Domkirche anwesend gewesen sein und ein zweijähriges Studium an der bekannten Universität nachweisen. Voraussetzung war zudem die Weihe als Subdiakon. Domkapitulare sollten dagegen zumindest die Weihe als Diakon empfangen haben, was nicht der Regelfall war. Die Aufnahme des Domicellars als „Capitular“ in das Domkapitel geschah im sogenannten Generalkapitel. Weil Domkapitulare oft nicht über die Weihe zum Subdiakon hinaus kamen, gab es die sogenannnten Priesterpfründen, deren Inhaber als sogenannte „Priesterkanoniker“ („Supernumerare“) ins Domkapitel aufgenommen wurden und zur ständigen Anwesenheit verpflichtet waren. Üblicherweise gab es z. B. in Erfurt ab 1515 24 Kapitulare, dazu kamen wie in Mainz normalerweise 16 Domicellare.

Kans: Chance, Glück, Glückseligkeit.

Kantonnement, Kantonierung: „vorübergehende Einquartierung von Truppen in bewohnten Orten, teils für einzelne Truppenteile bei besondern Anlässen, die eine Verlegung aus dem eigentlichen Standquartier notwendig machen, wie Epidemien etc., hauptsächlich aber bei Zusammenziehung größerer Truppenmassen im Frieden oder im Krieg. Die Verteilung der Truppen in der Kantonierung (Dislokation) wird weit vom Feind ab möglichst weitläufig je näher am Feind aber, desto enger genommen, so daß sie zuletzt in ein bloßes Biwak mit Benutzung des in den Ortschaften vorhandenen Unterkunftsraums übergeht“. Online unter: peter-hug.ch/lexikon/Kantonnement.

Kantor: Vorsänger oder Chorleiter im Gottesdienst.

Kanzleirat: (vereidigtes) Mitglied eines kollegial beratenden u. beschließenden fürstlichen Rates, der unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Regenten alle für Regierung, Verwaltung u. Rechtspflege eines Territoriums notwendigen Entscheidungen trifft. Ursprünglich auf Grund seiner Zugehörigkeit zum Adel, seit dem 15. Jh. dann zunehmend wegen seiner rechtsgelehrten Bildung vom Fürsten in das Ratskollegium berufen, entwickelt sich das zunächst nur (fürstlicher) Rat genannte Ratsmitglied allmählich von einem v. Fall zu Fall herangezogenen Ratgeber, der nicht unbedingt ständig am Hof anwesend sein muß, zu einem auf Zeit bestellten Sachbearbeiter mit festem Geschäftsbereich, später auch in Städten. Sofern es sich dabei um Kanzleigeschäfte handelt, spricht man mitunter v. Kanzleirat, seit dem 17. Jh. v. Regierungsrat, überwiegend aber weiter vom Rat insbesondere im Unterschied zum geheimen Rat [nach DRWB].

Kanzler: zuständig für die allgemeine Verwaltung des Stifts, Mitglied der Regierungskanzlei u. höchster Beamter des Fürstbischofs.

kapabel: haltbar.

Kapaun: kastrierter Hahn, lässt sich leichter mästen und liefert feineres Fleisch.

Kapelletten (Capoleten): irreguläre, berittene Truppen, leichte Reiterei, im kaiserlichen Heer aus den dalmatischen u. friaulschen Distrikten. Sie führten ihren Namen nach „per sorta d’armatura per difendere il capo“. Sie wurden 1633 dem Kürassierregiment Neu-Piccolomini und dem Kroatenregiment Dornberg eingegliedert. KONZE, Stärke, S. 15, 26, Anm. 1, 34.

Kapitän [schwed. Kapten, dän. kaptajn]: Der Hauptmann war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben u. ausgerüstet hatte. Der Hauptmann warb Fähnriche, Kornetts u. Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute v. ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden so genannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure u. verstorbene Soldaten ersetzen musste. Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet. Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl., d. h. 1.920 fl. jährlich – ein bayerischer Kriegsrat erhielt 1637 jährlich 792 fl. – sein Anteil aus Beute und Ranzionierung betrug pro 1.000 Rt. Erlös  59 Rt. 18 Alb. 4 Heller; HOFMANN, Peter Melander, S. 156.Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung u. Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung u. Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, u. die eigentlich militärischen Aufgaben wurden v. seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben u. auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte die Feldscher u. die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- u. Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant u. dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein. Der tägliche Unterhalt für einen Kapitän betrug in der brandenburgischen Armee (1631) 2 Rt.

Kapitänleutnant [schwed. kaptenslöjtnant, dän. kaptajnløjtnant]: Der Kapitänleutnant war der Stellvertreter des Kapitäns. Der Rang entsprach dem Hauptmann der kaiserlichen Armee. Hauptmann war der vom Obristen eingesetzte Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie. (Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet.) Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung u. Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig u. die eigentlichen militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben u. auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher u. die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein.

Kapitänmajor [schwed. kapten-major, dän. kaptajn-major]: Bezeichnung für einen Kompanieführer in der dänischen Armee. Er bezog 200 Rt. monatlich.

Kapitular: Auch Domkapitulare oder Domherren genannt: Oberbegriff für die Mitglieder des Domkapitels. Man unterschied sie in Capitulare und die sogenannten „Domicellare“. Die „Capitulare“ waren vollberechtigte Domherren, sie besaßen das Stimmrecht in der Versammlung, einen eigenen Platz im Chorgestühl und hatten Einkommen aus Kapitalvermögen. Das Einkommen setzte sich aus der Pfründe und den sogenannten Präsenzgeldern (die Teilnehme am Chorgebet und an der Messe des Konvents) zusammen. Da es keine einzelnen Pfründen gab, stammte der Unterhalt aus den gemeinen Einkünften des Kapitels. Die Aufnahme (Admission) ins Kapitel konnte auf verschiedenen Wegen erfolgen: 1. durch Nomination oder seit dem 12. Jahrhundert die sogenannte Kooptation = Selbstergänzung, 2. die erzbischöfliche Provision (wie bei Marx), 3. die päpstliche Provision, die 4. Resignation des Vorgängers, 5. die kaiserlichen „ersten Bitten“ oder die Wahl zum Priesterkanoniker. Der Erzbischof musste die Wahl bestätigen. Kanoniker konnte ab 1328 nur derjenige werden, der wenigstens dem niedrigen Adel entstammte. In der Folgezeit mussten vier, später sogar 16 adlige Vorfahren nachgewiesen werden. Die Aufnahme erfolgte im Generalkapitel, das viermal im Jahr zusammentrat, während das Domkapitel einmal in der Woche zusammentrat.

Kapitulation: Unterwerfungserklärung.

Kapitulation: Vertrag, Beschluss, Artikel.

Kaplan: katholischer Priester in den ersten Jahren nach seiner Weihe, in denen er in der Regel einem Pfarrer unterstellt ist u. noch keine Alleinverantwortung für eine Pfarrei trägt. Der Kaplan eines kaiserlichen Fußregiments erhielt monatlich 30 fl.

Kaponniere: gedeckter Laufgraben (Approche).

Kappe, empfangene: empfangener Schlag an den Kopf.

„Kappe, rote“: GUTERMANN, Alt-Schweinfurt, S. 4, nach einer Zeichnung des Reichsvogts Johann Hermann v. 1650: „Links von der Mühle stehen die ‚blaue‘ und die ‚rote Kappe‘ (auf dem Stich mit Nr. 9 bezeichnet). Es waren für dies 2 runde Mauertürme, welche ihren Namen nach dem blauen Schieferdach und dem roten Ziegeldach bekommen hatten. Beide Türme dienten als Gefängnis“. Vgl. auch ENDERLEIN,  Reichsstadt Schweinfurt. Frdl. Hinweis v. Frau Margarethe Mohr.

Kappen setzen: Schlag an den Kopf, dass die Kappe herunter fällt.

Kappesgarten: Kohlgarten.

Kaput, Kapot: Soldatenmantel, Mantel mit einer Kappe.

Kapuziner: Angehöriger des Ersten Ordens der Franziskaner; die Franziskaner-Oberservanten (Minoriten oder „Minderbrüder vom eremitischen Leben“) gingen barfuß in Sandalen und trugen eine braune Wollkutte mit Schulterkragen und Kapuze, daher auch „braune Kapuziner“ genannt. Dieser Bettelorden versuchte auch Askese, besonders durch Armut und apostolische Arbeit in der Seelsorge und Mission das Evangelium zu verwirklichen. Besondere Verdienste erwarben sie sich in der Pflege der Pestkranken. Diese strenge Observanz ist bei Franziskaner-Konventualen abgemildert. Diese trugen eine schwarze Kutte mit Mozetta und Kapuze und wurden daher „schwarze Kapuziner“ genannt.

Kar: Gefäß, Geschirr, Korb.

Kar: Ein im Egerland bis heute übliches Getreidemaß. 1 Kar = 8 bayr. Metzen = 32 Napf; 1 bayr. Metzen = 37, 06 l. 1 Kar fasste also 2, 9 hl. Beim Hafer wurde es zu 3, 08 hl. gerechnet.

Karabiner: kurzes Reitergewehr mit Radschlossmechanismus, im Sattelhalfter eingesteckt oder am Schulterriemen zu tragen (die in Suhl gefertigten Karabiner hatten eine Gesamtlänge v. 1 Meter bei 16,2 mm Kugeldurchmesser).

Karbatsche: eine aus ledernen Riemen oder Hanfseilen geflochtene Peitsche mit einem kurzen Holzstiel. Der Name kommt entweder v. polnisch karbacz „lederne Hetzpeitsche“ oder stammt v. der türkischen Bezeichnung kırbaç, ebenfalls mit der Bedeutung „Peitsche“ ab [WIKIPEDIA]. Sie wurde für den Viehtrieb benutzt.

Karch: Karren, Schubkarren.

Karelien: historische Landschaft in Nordosteuropa. Heute ist sie zwischen Russland u. Finnland geteilt. Der russische Teil umfasst die Republik Karelien u. reicht in die Leningrader Oblast hinein, der finnische Teil teilt sich in die Landschaften Südkarelien u. Nordkarelien. Die vorherrschenden Ethnien Kareliens sind – je nach Landstrich – Karelier, Finnen u. Russen. Die „Drei Kronen“ waren die der Schweden, Goten u. Wenden, als deren Herrscher sich die schwedischen Könige bezeichneten. Auch Dänemark beanspruchte die „Drei Kronen“ als Herrschaftsanspruch über die drei skandinavischen Königreiche (Dänemark, Schweden, Norwegen) seit der Union v. Kalmar (1397) für sich. Zudem führte auch Christina in der Titulatur „Großfürstin von Finnland, Herzogin zu Estland u. Karelien, Fräulein über Ingermanland“.

Karfreitagsraspeln: Brauch, der in katholischen Gegenden normaler Weise in der Karwoche gepflegt wird. Dabei ziehen Kinder (meist Ministranten) mit hölzernen Instrumenten, Ratschen eben, durch die Straßen der Dörfer und Stadtteile, um die Gläubigen mit unterschiedlichen Sprüchen an die Gebetszeiten und Andachten zu erinnern. Der Überlieferung zufolge schweigen nämlich von Gründonnerstag nach dem Gloria den gesamten Karfreitag bis Ostern die Glocken bzw. deren Zungen, die Klöppel, da sie alle nach Rom geflogen seien. Da die Kirchenglocken zumeist eine festliche Stimmung ausdrücken, ist deren Geläute in der Zeit der Grabesruhe Jesu nicht angebracht. Um dennoch den Mitgliedern der Religionsgemeinschaft das Angelusläuten nahezubringen, wird um 6 Uhr, 12 Uhr und 18 Uhr (in vielen Gegenden auch öfter) mit dem Ratschen oder Klappern daran erinnert. Sowohl die meist um 15 Uhr stattfindende Karfreitagsliturgie als auch um 8 Uhr der Kreuzweg wird rechtzeitig vorher angezeigt und ausgerufen [wikipedia].

Karlsgulden: „1543 führte Karl V. den sogenannten silbernen Karlsgulden ein. Diese Münze wog beinahe 23 Gramm. Dies war die erste Silbermünze der Niederlande mit einem solchen Umfang. Es handelte sich dabei im Gegensatz zur weit verbreiteten Ansicht nicht um Silber aus der Neuen Welt, denn das wurde erst ab 1570 in den europäischen Münzstätten eingesetzt. Das Silber stammte vielmehr aus neu entdeckten Silberminen in Zentral- und Osteuropa. Außerdem konnte dank neuer Techniken auch die Förderung in den alten Minen gesteigert werden. Der silberne Karlsgulden hatte denselben Wert wie sein goldener Namensvetter, also 20 Stuiver“ [http://www.nbbmuseum.be/de/2013/06/the-carolus-guilder-an-imperial-coin.htm].

Karmeliten, Karmelitinnen: Orden der Brüder der allerseligsten Jungfrau Maria vom Berge Karmel (lat. Ordo Fratrum Beatissimae Mariae Virginis de Monte Carmelo), um das Jahr 1150 am Karmelgebirge im Heiligen Land gegründet, der der Tradition des Eremitentums entspringt. Die Mitglieder des in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts gegründeten weiblichen Ordenszweiges werden Karmelitinnen genannt. Der Orden spaltete sich im Zuge der Reformbewegung des 16. Jahrhunderts (siehe Teresianischer Karmel) in Karmeliten u. Karmelitinnen v. der alten Observanz (auch Beschuhte oder Calzeaten genannt, lat. Ordo Carmelitarum Calceatarum Abk. OCarm oder OCC) u. Unbeschuhte Karmeliten u. Unbeschuhte Karmelitinnen [nach WIKIPEDIA].

karmen: weinen.

Karner: Beinhaus.

Kärner, Kerner: Fuhrmann, besonders v. zweirädrigen Karren. Es gab Salzkärner, Fruchtkärner, Weinkärner und Landkärner.

Karnöffel: Hoden;  auch tumorartige Schwellungen wie Leistenbruch, Hodenschwellung, Lymphknotenschwellungen in der Leistengegend. METZKE, Lexikon, S. 77.

„Karnöffel“, „Karni“, „Carniffel“: „Karnöffel“, auch „Fünfer“ genannt, war ein vulgärer Ausdruck für einen Hodenbruch oder ein Hodengeschwür. Gegen Ende des 15. und im 16. Jahrhundert war es eines der bekanntesten und verbreitetsten Kartenspiele. Die Landsknechte sorgten für eine weite Verbreitung. Der Karnöffel, der Trumpf-Untermann, ist die höchste Karte im Spiel. Er sticht Papst und Kaiser, König und Obermann. Somit konnte er zum Sinnbild einer revolutionären Zeit werden, da die niedrigen Karten (Fußvolk) die hohen Stecher sind. Daher wurde es von Predigern und Pamphletisten seiner „verkehrten“ Weltordnung halber gerne zum Thema gewählt. Wie man das Spiel genau gespielt hat, ist nicht bekannt, rudimentäre Informationen der späteren Zeit reizen aber immer wieder zu Rekonstruktionsversuchen. Insgesamt muss man annehmen, dass das Karnöffel als Spiel – wie andere Kartenspiele auch – verschiedene Entwicklungen durchlaufen hat und keineswegs zu allen Zeiten auf die gleiche Art gespielt wurde. Der Verweis auf das Spiel diente oft als politische Metapher in satirischer Absicht. So polemisierte Cyriacus Spangenberg in seiner in Eisleben 1562 gedruckten Schrift „Wider die böse Sieben, ins Teufels Karnöffelspiel“ gegen die Gegenreformation (VD16 S-7727)“. [nach wikipedia].

Karren: etwa für Steine für Befestigungen, konnte 1, 9 bis zu 2, 5 Kubikmeter bedeuten. Zudem galt das Beladen und Ziehen von Karren als Ehrenstrafe.

Karrenschlänglein: „Schlänglein, in der Artillerie, ein kleines Stück Geschütz, welches 14 Kaliber lang ist, und nur 19 Loth schießt. Man findet auch ein Geschütz unter diesem Namen angeführt, welches 40 Kaliber lang ist, 1/2 Pfund Eisen schießt, 4 1/2 Centner wiegt, und die Kugel im Kernschusse 160 und in der höchsten Richtung 1870 Schritte treibt“ [KRÜNITZ]. Es konnte auf einem kleinen Karren transportiert werden.

Karrete: einfacher Wagen mit zwei Rädern u. einer Deichsel oder Gabeldeichsel, deren Verlängerung den Rahmen des Fuhrwerks bildete.

Karst: Hacke mit zwei Zähnen, im Feld- u. Weinbau gebraucht.

Kartätsche: „Die Kartätsche wurde spätestens um 1449 erfunden und bestand aus einem Papier- oder Stoffbehälter (ähnlich einer nichtmetallischen Kartusche, die mitverschossen wird), der mit kleinen Stein- oder Metallkugeln gefüllt wurde. Ladungen mit vielen kleinen Kugeln wurden als Beutelkartätsche, mit wenigen großen Kugeln als Traubenkartätsche bezeichnet. Der Behälter besaß einen Treibspiegel aus Holz. Ende des 16. Jahrhunderts kamen Beutelkartätschen auf, bei denen die Kugeln in verschnürten Zwilchbeuteln steckten. Die Beutelkartätschen erhielten Halt durch eine im Spiegel steckende Spille. Bei den Trauben- oder Tannzapfenkartätschen wurden auf den Spiegel größere und kleinere Kugeln mit Pech angeklebt, mit Leinwand bezogen und verschnürt. Seit dem 17. Jahrhundert bestand der Behälter in der Feldartillerie aus Eisen- oder Zinkblech (Büchsenkartätsche); die Kugeln wurden in eine Masse aus Gips, Wachs oder Schwefel eingebettet“ [wikipedia]. Vgl. auch PFINGSTEN, Lehrbuch der Chemischen Artillerie [ …], S. 91ff.

Kartaune: Belagerungsgeschütz mit einer Rohrlänge des 18-19-fachen Rohrkalibers [17, 5-19 cm], verschoss 40 oder 48 Pfund Eisen, Rohrgewicht: 60-70 Zentner, Gesamtgewicht: 95-105 Zentner, zum Vorspann nötig waren bis zu 32 Pferde nötig: 20-24 Pferde zogen auf einem Rüstwagen das Rohr, 4-8 Pferde die Lafette. ENGERISSER, Von Nördlingen, S. 579. „Vom Nürnberger Stückegießer Leonhard Loewe ist die Rechnung für die Herstellung zweier jeweils 75 Zentner schwerer Belagerungsgeschütze erhalten, die auf den heutigen Wert hochgerechnet werden kann. An Material- und Lohnkosten verlangte Loewe 2.643 Gulden, das sind ca. 105.000 bis 132.000 Euro. Das Material und der Feuerwerker-Lohn für den Abschuss einer einzigen 24-pfündigen Eisenkugel aus den „Halben Kartaunen“ kostete fünf Reichstaler – mehr als die monatliche Besoldung eines Fußsoldaten“. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 81.

Kartaune, halbe: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 22-faches Kaliber (15 cm), schoß 24 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 40-45 Zentner, das Gesamtgewicht 70-74 Zentner. Als Vorspann wurden 20-25 Pferde benötigt. ENGERISSER, Von Nördlingen, S. 579. Sie hatte eine max. Schussweite von 720 Meter; DAMBOER, Krise, S. 211.

Kartäuser [lat. Ordo Cartusiensis, Ordenskürzel OCart]: römisch-katholischer Orden, der die eremitische mit der zönobitischen Lebensweise verbindet u. der auf den heiligen Bruno v. Köln zurückgeht. Ihr Wahlspruch ist: Stat crux dum volvitur orbis (Das Kreuz steht fest, während die Welt sich dreht). Die Kartäuser unterscheiden daher drei Arten v. Mönchen: Priestermönche (lat. Patres), auch Chormönche oder wegen der um den Großen Kreuzgang angeordneten Zellen, die sie bewohnen, auch Kreuzgang- bzw. Zellenmönche genannt, Brüdermönche (lat. Fratres conversi), auch Laienbrüder oder Konversen genannt, u. Donaten.

Kartek: Baumwollgewebe.

Kartell: Übereinkunft, Vertrag z. B. über einen Austausch von Gefangenen, der die Ranzionen (Auslösssummen) je nach Rang festlegte. 1633 kostete die Auslösung bei der Kavallerie: Obrist 600 Rt. aufwärts, Obristleutnant 400 Rt., Obristwachtmeister 300 Rt., Rittmeister 200 Rt., Kapitänleutnant 70 Rt., Leutnant 60 Rt. bis 10 Rt. für einen Marketender. Vgl. dazu auch die Auslösesummen v. 1678 zwischen Schweden und Kurbrandenburg, SCHULZE, Corpus Juris Militaris, S. 43ff.

karten: eine Angelegenheit einrichten, einfädeln, künstlich, schlau lenken nach seinem Interesse (DWB).

Kartogen: bisher unbekannte Bezeichnung für Geschütztyp.

Kasel: (casula) liturgisches Ober-, Meßgewand eines Priesters (halbkreisartig, vorn geschlossen), aus kostbarem Stoff.

Käsemutter: Frau, die Käse herstellt oder in größeren Hauswirtschaften dem gesamten Milchwesen (Käsebereitung, Käsekammer, Buttern) vorsteht.

Kastellan: Burgvogt, Burgaufseher, Schlossaufseher, verwaltete eine Burg u. wurde vom Burgherren beauftragt, in Abwesenheit die Obliegenheiten u. die niedere Gerichtsbarkeit auszuüben.

„Kastenfegen“: Gemeint ist hier die Beraubung des Gotteskastens, eines Kastens, in den dasjenige Geld gelegt wurde, das zur Gestaltung des  öffentlichen Gottesdienstes, der dazu gehörigen Personen und Gebäude verwendet wurde; an einigen Orten „Gotteslade“ genannt. Wer beim „Kastenfegen“ in Gefangenschaft geriet, verlor seinen Soldanspruch. Vgl. auch Kirchenraub.

Kastenhaus: Kommende des Deutschen Ordens.

Kastenschreiber: Schreiber bei einem Kornkasten, Kastenamt.

Kastenvogt: Kirchenvogt.

Kastner: „Vorsteher des Kastenamtes, zuständig für die Überwachung der Besitzungen eines Grundherrn; verwaltete die Vorräte, erhob Gefälle und Abgaben und war für die Vorratshaltung in den Getreidekästen verantwortlich; bei Führen der betreffenden Bücher wurde er vom Kasten(amts)gegenschreiber unterstützt; er übte häufig auch die Niedergerichtsbarkeit aus“. GABLER, Glossar: www.schneider-archiv.de/pdf/glossar.pdf.

Kastnerei, Kastenhaus: Amtsgebäude des Klosteramtmanns oder Klosterkastners zur Kontrolle der Einnahmen; Verwaltungseinheit im Deutschen Orden unter einer Kommende zur ökonomischen Verwaltung des Deutschordensbesitzes in einer geografisch eng begrenzten Kleinregion.

Kastraun: Hammel.

Katze: DWB Bd. 11, Sp. 280: „ein schweres belagerungsgeschütz katze, feuerkatze hiesz, ein kammerstück, grosze steinkugeln daraus zu werfen, wie ein mörser“. Mörser = Steilfeuergeschütz zum Werfen von Brand- oder Sprengkugeln (Bomben) mit einem Kugelgewicht zwischen 25 Pfund (1/16 Mörser) und mehreren Zentnern (ganzer Mörser), Kaliber 5-15 Zoll.

Katze, auch Ritter, Cavalier: eine Art Bastion, ein hoch aufgeführtes Werk, aus dem die umliegende Gegenden, besonders die hohen Orte durch das Geschütz bestrichen werden konnten.

der katzen die kehle befohlen sein lassen: Katze die Kehle aufreißen lassen ? Um Hinweise wird gebeten !

Kauf aufsagen: „Eine Verabredung, oder eine getroffene Verbindung widerrufen. Einen Kauf aufsagen. Einem die Miethe, den Dienst, die Freundschaft aufsagen. Einem den Kauf, oder den Handel aufsagen, im gemeinen Leben, alle Verbindung mit ihm aufheben“ [ADELUNG].

Kaufschilling: 1) Das Kaufgeld, dasjenige Geld, welches man für eine erkaufte Sache gibt oder gegeben hat. 2) Das Angeld, welches man zur Befestigung des geschlossenen Kaufes darauf bezahlt.

Kaul, Kaule: Kugel.

Kaule: Geschwulst, Knoten.

kaulen: rollen, kriechen.

Kaupe: aus Tannenholz gefertiges Bierfass.

Kautelen [lat. cautela]: [vertraglicher] Vorbehalt; Absicherung, Sicherheitsvorkehrung.

Kavalkade:

Kavalkade: Reiterzug, Ritt, Kriegszug, für die z. B. Königsmarck mit seinem fliegenden Korps bekannt war. Ferdinand III. an Gallas, 2.5.1643; BADURA; KOČĺ, Der große Kampf, Nr. 1476, S. 479: Er habe in Erfahrung gebracht, dass die Reiterei ohne hinreichende Gründe häufig überflüssige und strapaziöse Kavalkaden unternehme. Deshalb solle die Ausrüstung der Reiterei nicht fortgesetzt werden. Jeder Obrist u. jeder Rittmeister sollten ab jetzt für jede Kompanie 1.2000 fl. erhalten, eine Hälfte im Dezember, ein Hälfte im Mai. Diese Summe müssse für den Ersatz verlorener Pferde u. ä. aufkommen.

Kavallier: I. Bezeichnung für einen Ritterbruder des Deutschen Ordens. Jeder zum Ritter geschlagene Mann konnte in der Anfangszeit mit dem Profess unter dem Beistand eines glaubwürdigen Bürgen zum Ordensritter avancieren. Später war die Würde eines Ritters allerdings Adligen vorbehalten. II. ursprünglich für Reiter, später für einen Ritter oder einen Mann ritterlicher, d. h. adliger Herkunft verwendet, dann mehr Höflichkeitsfloskel.

Kavalierstour: Das Studium an einer ausländischen Universität stellte eine große finanzielle Belastung dar, da es z. T. durch Kreditaufnahme finanziert werden musste. Allerdings wurden zumeist den jeweiligen Untertanen die Kosten der Studien u. der Kavalierstour auferlegt. Die hohen Kosten für ein Jahr standesgemäßen Aufenthalt überstiegen teilweise das Gehalt eines bayerischen Hofrats oder eines Obristen in ligistischen Diensten, legt man etwa 5.000 fl. zugrunde, zumal auch ein „Instructor“ u. ein „Famulus“ üblicherweise zur Begleitung eines jungen Adligen gehörten. Vgl. LEIBETSCHER, Die Kavalierstour. Nach Abschluss der Studien erfolgte die in Adelskreisen übliche „peregrinatio academica“, die zumeist nach Frankreich und Italien führen und die dem „Erlernen der Sprachen“, der adeligen Lebensweise u. Tugenden dienen sollte, wenngleich die Wirklichkeit diesem Anspruch wenig gerecht wurde u. besorgte Väter wie Wilhelm V. vor der „bösen gesellschaft der unzüchtigen weiber, sonderlich in Italia“, warnten, die nicht nur Gott erzürne, sondern auch „leib, gut und gesundheit genzlich“ ruiniere. Der niedersächsische Adelige Ludolf v. Münchhausen hatte die „Ausbildung“ in Padua wohl treffend eingeschätzt; BEI DER WIEDEN, Außenwelt, S. 42: „Die Teutsche, so zu Padua liggen, haben ihre exercitia als bereitten lehrnen, fechten, springen, tantzen p. Dan wehr nitt gelehrt in Italiam kumpt, wirtt woll nitts sonderligs studirn kunnen“.

Kavillerei: Abdeckerei.

Kehdingen, Land: Landschaft im Landkreis Stade am Unterlauf der Elbe, der sogenannten Niederelbe im Einzugsbereich der Flüsse Oste u. Schwinge. Drei Elbinseln werden Kehdingen zugerechnet, nämlich Krautsand, Gauensieker Sand u. Asseler Sand

keine Seide spinnen: keinen Vorteil, keine Annehmlichkeit bei etwas haben.

kellen hefelein: tönernes Häfelein: Topf kleinerer Größe u. unterschiedlichen Materials (aus Lehm, Ton, Metall). Um Hinweise wird gebeten !

Keller: Der Keller, oder auch „Kellner“ (von lat.: cellarius = Kellermeister), war zunächst ein mittelalterlicher Ministerialer, der in einem ihm zugewiesenen Verwaltungsbereich im Auftrag des Lehns- oder Grundherren für die Verwaltung, Gerichtsbarkeit u. Steuern verantwortlich war, insbesondere für die Eintreibung und Verwaltung der Geld- u. Naturalabgaben an den Grundherren. Er hatte damit eine ähnliche Funktion wie der Rentmeister. In der Frühneuzeit wurde dieses Amt zunehmend nicht mehr v. Niederadligen u. Edelfreien, sondern auch v. Bürgerlichen ausgeübt. In Klöstern, besonders in den nach benediktinischen Regeln geführten, ist der Cellerar (oder die Cellerarin) das für die wirtschaftlichen Belange des Klosters zuständige Mitglied des Konvents. Eine „Kellerei“ (oder auch „Kellnerei“) bezeichnete daher einen v. einem Keller verwalteten Amtsbereich, aber auch das Amtsgebäude u. die Gesamtheit der dort Bediensteten [WIKIPEDIA]

Kempen: Äcker.

Kerb: Kirchweih.

Kerbholz: Ein Kerbholz, auch Kerbstock, Zählholz oder Zählstab genannt, ist eine frühzeitliche u. mittelalterliche Zählliste; es diente meist dazu, Schuldverhältnisse fälschungssicher zu dokumentieren. Ein geeignetes längliches Brettchen oder ein Stock wurde mit Symbolen markiert. Anschließend wurde das Holz längs gespalten oder geteilt, so dass Schuldner u. Gläubiger die an der Trennstelle zusammenpassenden Einritzungen auf ihrer Stockhälfte dokumentiert fanden. Meist erhielt der Gläubiger das längere Teilstück. Wieder zusammengefügt zeigte sich zweifelsfrei, ob die beiden Hälften zusammengehörten oder ob eine Hälfte nachträglich manipuliert worden war. Bei einem erneuten Zusammenlegen konnten bei Bedarf auch einvernehmlich weitere Markierungen angebracht werden. An einem bestimmten Termin wurde das Kerbholz präsentiert, mit dem Gegenstück verglichen u. der Schuldner zur Zahlung aufgefordert.

Kernen: die gänzlich ausgedroschenen Körner des Dinkels ohne jegliche Spelzen.

Kernter: Beinhaus, Totenhaus.

kerstdagh, kerssdagen: Weihnachtstag.

kesen: wählen.

Kettenkugeln: Kettenkugeln waren zwei mit einer Eisenkette verbundene Kugeln, die aus zwei Geschützen gleichzeitig abgefeuert wurden, was sehr schwierig war, u. zunächst im Kampf zur See eingesetzt wurden, um die Takelage herunterzuholen, das Schiff manövrierunfähig zu machen u. die Mannschaft unter den herabgestürzten Masten u. Segeln kampfunfähig zu machen. Zu Lande hatten sie mehr eine psychologische Wirkung, wenn sie sensenartig in die Reihen schlugen. „Besonders verheerend waren die so genannten Kettenkugeln, die aus zwei mit einer Kette verbundenen Eisenkugeln, manchmal auch zwei Halbkugeln bestanden. Beim Verlassen des Rohres gingen die Kugeln auf Kettenlänge auseinander und flogen instabil um sich selbst rotierend bis zum Aufprall, bei dem sie ein fast doppelt so großes Loch verursachten wie eine Vollkugel. Durch das Flugverhalten wurde aber die Geschwindigkeit der Geschosse beeinträchtigt, so dass ihre Energieabgabe im Ziel deutlich geringer war. Bei Belagerungen im 16. Jahrhundert warf man Kettenkugeln auch oft aus Mörsern, da sie aufgrund der steileren Flugbahn eine höhere Geschwindigkeit erreichten als beim direkten Schuss und damit mit mehr Wucht einschlugen. Außerdem richteten sie in ungedeckten Zielen wie Dächern, Straßen, Plätzen und Geschützstellungen von oben mehr Schaden an. Da die Kettenkugeln im Flug rotierten, verursachten sie auch unter dichten Formationen äußerst schwere Verluste. Sie kamen z. B. 1642 in der zweiten Schlacht bei Breitenfeld zum Einsatz“ [WIKIPEDIA]. Vgl. auch die Abbildung bei KUPER, Feuer, S. 83.

Ketten und Schranken: HELLER, Rothenburg, S. 116, Anm. *: „Die Ketten und Schranken hatten den Zweck, den öffentlichen Verkehr auf die Hauptstraßen und die Plätze innerhalb der Stadt zu beschränken und bei Truppendurchzügen ein Ausbreiten, besonders einzelner Mannschaften in die Seitengassen zu verhindern“.

Keule: möglicherweise Morgenstern, eine im Mittelalter u. in der Frühen Neuzeit gebräuchliche Hiebwaffe. Die klassische Ausführung bestand aus einem bis zu 50 cm langen, kräftigen Holzstab als Griff an dessen Ende der Kopf, eine schwere Eisenkugel, saß (etwa 8 bis 12 cm im Durchmesser). Diese war mit etwa 1 bis 2 cm langen Spitzen besetzt. Oft war am unteren Ende des Griffs ein Faustriemen befestigt, die verhindern sollte, dass die Waffe im Kampfgetümmel verloren ging. Die Handhabung war mit der eines Streithammers oder eines Beils zu vergleichen. Varianten, bei denen der Kopf über eine Kette mit dem Griffstück verbunden war, werden als Flegel (auch: Streitflegel) bezeichnet. Wenn der Kopf mit Klingen besetzt war, spricht man üblicherweise v. einem Streitkolben. Die Verwendung eines Morgensterns galt als „unritterlich“. Die Keule wurde später vorwiegend im Grabenkampf eingesetzt.

keut, koit: friesisch koit, auch koyte, Keiterling = schlechtes dünnes Bier. „Es handelte sich bei dem Keut [Koit] um ein Bier, das aus Weizen ohne Zusatz von Hopfen gebraut wurde. Keut hatte den Charakter eines Weißbieres und wurde bereits in einer Urkunde aus dem Jahr 1444 erwähnt“ [WIKIPEDIA].

Kieffel: Gitterkorb, Korb.

Kielkropf: Missgeburt, Wechselbalg, schon bei Luther vorkommende Bezeichnung für Kretins.

Kieselwetter, Kißelwetter: Hagel.

Kietz: meist Bezeichnung für Fischersiedlung.

Kindbetterinnenwein: sprichwörtlich guter Wein.

Kindbetthof: Tauffest.

Kinderblattern: Masern.

Kinderlehre: Katechismusunterricht; Religionsunterricht für Kinder vor und nach ihrer Einsegnung durch den Geistlichen, auch „Christenlehre“ genannt. Mädchen und Jungen unterlagen in manchen Territorien bis zum 30. Lebensjahr (!) der Pflicht zur Teilnahme, z. B. im protestantischen Kitzingen (Unterfranken).

Kindleinstag; Kindertag: Tag der unschuldigen Kindlein, (Festum innocentium), der kirchliche Festtag zur Erinnerung an den bethlehemitischen Kindermord durch Herodes; 28. Dezember. GRIMM; GRIMM, DWb Bd. 11, Sp. 761, 21: „festtag, feiertag für kinder; der nächste tag nach jedem hohen feste war oder ist noch hie und da in Norddeutschland ein solcher kindertag, an dem sie die schule frei haben, daher wird der abgeschaffte dritte feiertag auch an sich so genannt“.

Kinderraub: BLÖTHNER, Apocalyptica, S. 97: „Ende des Jahres 1633 ist unfern Rudolphstein ein kleiner junge tot auf einer Wiese gefunden worden. ‚Dies Kind war wohl von dem Kriegs-Volck irgendwo geraubt worden. Ungefähr umb den 24. September ist dem Caspar Laurussen zu Blankenberg [Kr. Lobenstein]; HHSD IX, S. 51; BW] ein Kind verloren worden, das biss dato nicht wieder gefunden worden’ “. SCHMIDT, Chronica Cygnea, S. 574f. (Zwickau 1636): „Den 16. Oct. sind in denen benachtbarten Dörffern / als zu Stenn / Schönfels / Lichtentanne / Marienthal etc. viel Pohlen zu Fuß ankommen / haben übel gehauset / und was sie vermocht / entweder verderbet  oder mitgenommen. Den 20. darauff sind dieselben in die 60000. [HERZOG, Chronik, S. 441, 6.000] unter 30. fliegenden Fendlein oder Standarten vom Windberge  und Marienthal herein angezogen kommen / haben ihren Weg vom Frauen-Thor gegen das Ober-Thor genommen / und ihre Qvartier wiederumb in den nächsten Dörffern jenseits der Mulden als in der Pölau / Reimsdorff etc. gemachet. Etliche der vornehmsten sind herein in die Stadt kommen und haben in Gast-Höfen Mittags-Malzeit; diese haben fürgeben / sie kämen durch Franckenland aus dem Reich / und wären / weil ihnen der Kaiser ihre Besoldung nicht Monatlich geb / darvon gangen / wollten nun in Böhmen / Schlesien und Mähren / sich selbst bezahlt machen. Sie haben in der Nachbarschafft unterschiedene Knaben mit sich weg genommen / unter welchen auch des Pfarrers zur Planitz / Fridrich Körbers Sohn / und weiß auff diese Stunde wo sie hin kommen: die gröste vermutung ist / weil viel Jüden und Tartaren unter ihnen geritten / sie wären in frembde Länder geführet / und in ewige Dienstbarkeit verkaufft“.

Kinder-Toten-Gelder: Patengelder.

Kindsmord: Kindsmord ist die Tötung eines Neugeborenen in oder unmittelbar nach der Geburt, zumeist durch die ledige Mutter. Artikel 131 [CCC, S. 36] der „Constitutio Criminalis Carolina“ Karls V. von 1532 sah als Regelstrafe den Tod durch Ertränken [ JÜRGENS, Hannoversche Chronik, S. 529; GÜTHEN; SCHAUBACH, Poligraphia Meiningensis, S. 248] oder Pfählen vor, die in manchen Territorien durch die Schwertstrafe ersetzt wurde. Diese konnte je nach den Umständen der Tat verschärft werden. Vgl. JÜRGENS, Chronik, S. 517: „Den 21. Martii [1634] ist ein todtes Kind in dem Sode bey der Apotheken gefunden worden, welches ein Soldatenweib vom Andreasberge bürtig, Catharina Evers genant, und von einem andern, ehe sie sich verehelichet, geschwängert worden, und deshalben inscio marito [ohne Wissen des Ehemanns] darhinein geworfen hatte. Nach wenig Tagen kam es aus, und zwar vom Handtuch, darauf der Wirtinn Nahme gestanden, und ward das Weib eingezogen und den 25. April alhier auf dem Markte decolliret“. Unter dem 24.10.1633 (a. St.) hält der Hildesheimer Arzt Dr. Jordan fest; SCHLOTTER, Acta, S. 98: „Aus gemachet NN. mit dem Soldaten-Weib, so das Kind umbracht. Das Weib, so sich an einen Reuter gehängt, hat dem Kind die Gurgel abgestochen und in den Mist verscharret, daß es ein Schwein aufgewühlet“. Am 5./15.2. hielt Dr. Jordan fest; SCHLOTTER, Acta, S. 130f.: „Umb Mittag ward die Metze, so vor etzlicher Zeit ihr Kind ermordet fürs peinliche Hals-Gericht gebracht, weil den vorigen Tag die Luttersche Prediger bey ihr gewesen, ließ sich dennoch vorher durch einen Catholischen Priester H. Johan Salgen wieder uf ein ander Meinung bringen, verleuchnete das factum, ward darüber wieder eingezogen. 15./25.2.1634; SCHLOTTER, Acta, S. 135: „Als heut die Hure abereinst vor Gericht gestellet, und alles verleugnet, und deswegen die Zeugen abermal in Continenti bey währenden actu eidlich abgehöret, und obwohl der Stadt-Voigt Middel-Curd solches an die Canzley bringen wollen und dagegen protestirt, hat man dennoch das Urtheil publicirt und (sie) bey der Pulver Mühlen in ein Sack gesteckt und daselbst in der Innerste ersäuft“. JÜRGENS, Chronik, S. 272: „Den 8. Augusti [1645; BW] ist des Herrn Commendanten Andreas von Schönebergs Küchinne eines Kindes, so sie von seinem Pagen gehabt, genesen, welches sie heimlich in dessen Quartier in Herbort Lichtebekers Hause in Cloac geworfen, und als eine andere Magd bey Abends auf das Gemach gehet, höret sie das Kind weinen, welches des folgenden Tages todt herausgezogen wird. Worauf sie handfeste gemachet und bey des Commendanten Profoß gesetzet und den 18. Augusti auf Befehl des Commendanten alhie auf dem Markte decolliret worden. Sie war aus Dresden bürtig von feinen fürnehmen Leuten“. SCHMIDT, Der protestantische Aischgrund, S. 38: „Auf dem Neustädter Schießplatz legte man im Juni der Köchin des Hauptmannes Güß ‚den Kopf vor die Füße’, weil sie im Schlossgraben das mit ihm gezeugte Kind ersäuft hatte“. SCHMIDT, Der protestantische Aischgrund, S. 39: „Im April [1642; BW] wurde in Windsheim Appolonia Sichlin mit dem Schwert hingerichtet, weil sie ihr mit Justinus Mönius, Sohn des Neustädter Kastners, unehelich-gezeugtes Kind getötet hatte. (Pa)“. Vgl. auch DÜLMEN, Frauen vor Gericht, S. 46ff. SEMLER, Tagebücher, S. 260: „Gleich darauff hatt sich ein andere vnthatt begeben, daß ein metzger sein magdt geschwängert, vnd die magd deß kindts entbunden dasselbig bei zwen tag oberhalb im hauß verborgen gehaltlten, hernach aber sich gegen den maister beclagt, daß bei so kalltem wetter sie daß kindt lenger an selbigem ort nicht erhallten könne. Warauf der metzger gerathen, solle dem khindt den kopf abschneiden vnd alsdan den cörper den schweinen fürwerffen. Welliches die magd also gethon, die schwein aber sich also vngestümm erzaigt, daß die metzgerin vermaint, es geschehe sollches auß hunger. Dieweil aber die magdt hoch beteürt, daß sie den schweinen zu essen geben, vnd nichtsdestoweniger die schwein lenger ihe vngestümmer worden, hatt die metzgerin die magd mitgenommen, vnd ist zum schweinstall gangen, wellichen alß sie eröffnet, hatt sie gesehen, daß ein schwein noch ein füeßlin von dem khindet in dem rüeßel habe. Die magd fallt der frawen zu füeßen, bekennt den gantzen verlauff, vnd ist darauff sambt dem metzger in verhafftung genommen“. SCHMIDT, Chronica Cygnea, S. 689: „Den 3. Februarii [13.2.1645; BW] hatte eine leichtfertige Vettel aus dem Ampt Weida bürdig / ein Kind hier gezeuget / und nach dem sie es ermordet / unter dem schein /n als wolt sie etwas von Holtz zusammen lesen / in einem Tragkorb für das Thor an den Kellerberg gebracht / und unter das alte Laub hinter einer Eichen verborgen. Dieses Kind hat ein Hund von Eckhardsbach gefunden / und mit sich iedoch unbefressen in das Dorff geschleppet; in dem es nun ruchbar worden, hat man auff diese Person gemuthmasset / darumb ist sie auch durch die Stadt-Gerichte zu gefänglicher Hafft  gebracht und examiniret worden / da sie denn die That / wiewol nach vielen Umbschweiffen / gestanden. Darauff ist durch ordentliche gerichtliche Personen / an dem Ort da es die Vettel hingelegt / und vom Hund gefunden / wiederbracht  / und mit gebräuchlichen Ceremonien auffgehoben worden. Hernach hat es die Vettel selbst genommen und in die Bütteley getragen. Umb solchen erschrecklichen Kinder-Mord ist sie den 18. Martii im Mühlgraben beym Gießrade nach Urtheil und Recht ersäuffet worden“.

Kipper- u. Wipperzeit: Im Zuge der Bargeldverknappung an der Wende zum 17. Jahrhundert u. der hohen Rüstungsausgaben im Vorfeld des Dreißigjährigen Krieges begann um 1618 ein regelrechter Handel mit Geld. Indem der Materialwert der Münzen verschlechtert wurde (bei gleich bleibendem Nennwert), wurde die Herstellung v. Münzen ein lukratives Gewerbe, an dem sich immer mehr Landesherren beteiligten. Die Münzverschlechterung ging mit einer erheblichen Inflation einher, Wechselbuden u. Münzstätten der „Kipper und Wipper“ wurden daher des Öfteren Ziele des Aufruhrs einer empörten Bevölkerung. „Wippen“ nannte man das Manipulieren der Geldwaage.

Kirb: Kirchweihfest, Kirmes.

Kirchenschatz: Aus dem sogenannten „Kirchenschatz“ (Verdienste Christi und der Heiligen) erlässt die Kirche nach guten Werken des Büßenden oder einer Anzahl von Gebeten „zeitliche Sündenstrafen“.

Kircheisen („Beinbrecher“): Grube vor dem Eingang zum Kirchhof, mit einem weitmaschigen Gitter aus Eisen-stäben bedeckt, um Hunden u. anderen Tieren das Betreten unmöglich zu machen.

Kirchel: Küchel; eine in Schmalz gebackene, erhobene und lockere Masse von feinerem Teig.

Kirchenärar: Kirchenfabrik (Fabrica ecclesiae oder Kirchenärar) ist das Vermögen der Kirche, das zum Unterhalt der Kirchengebäude und der Bestreitung gottesdienstlicher Bedürfnisse vorgesehen ist. [mdsz]

Kirchenbuße: von den Geistlichen Gerichten besonders im Protestantismus zumeist für Sexualdelikte und Verstöße gegen die Kirchenordnung verhängt, um in einem weißen Gewand, eine Kerze in der Hand, während des Gottesdienstes bzw. der Messe vor geschlossener Kirchentür zu stehen. Teilweise gab es auch das sogenannte „Karnhaus“ oder „Karenhaus“, ein Anbau an einem Kirchengebäude, in dem sich die Gläubigen, die mit einer Kirchenbuße belegt waren, während des Gottesdienstes aufhalten mussten. Vgl. SCHMIDT, Sühne oder Sanktion ?

Kirchenfabrik: Kirchenfabrik (Fabrica ecclesiae oder Kirchenärar) ist das Vermögen der Kirche, das zum Unterhalt der Kirchengebäude und der Bestreitung gottesdienstlicher Bedürfnisse vorgesehen ist. [mdsz]

Kirchenkasten: Behältnis zur Aufbewahrung des einer Kirche gehörigen oder in ihr gesammelten Geldes (auch Opferstock); auch das Vermögen, das eine Kirche an barem Geld, ausgeliehenen Kapitalien oder sonstigen Revenuen hat. = Kirchenärar.

Kirchenplatz: In den Kirchen war es Brauch, bestimmte Kirchenplätze zu mieten bzw. käuflich zu erwerben, um so stets einen reservierten Platz während des Gottesdienstes einnehmen zu können und so seinen sozialen Status zu dokumentieren.

Kirchenraub: Kirchenraub galt als eines der abscheulichsten Verbrechen, in den Kriegsartikeln zumindest mit der Todesstrafe bedroht, u. wurde nach Art. 172 der „Constitutio Criminalis Carolina“ generell mit dem Tode durch Verbrennung bei lebendigem Leibe bestraft, im Militärstrafrecht mit dem Tod durch den Strang. Mithin war die Bezeichnung „Kirchenräuber“, mit der die kaiserlich-kursächsischen Soldaten bei HAPPE apostrophiert werden, nach dem „Schelm“ eines der schlimmsten Schimpfworte. Mit Befriedigung stellte z. B. der Stassfurter Pfarrer Möser fest, wie Banér Kirchenraub bestrafen ließ; WINTER, Möser, S. 50. Theatrum Europæum Band 3, S. 616f.: „Unter diesen Crabaten und Polacken ward eine scharpffe Kriegs-Disciplin und gute Ordnung halten / wie dann drey ihrer Soldaten / welche in einem Dorff auß einer Kirchen etwas gestohlen / und darüber ergriffen worden / eine harte Straff haben außstehen müssen / in deme sie alle drey an Pfählen angebunden / und lebendig im Feuer verbrandt worden“. Der Erzgebirgschronist Lehmann über schwedische Truppen (1640); LEHMANN, Kriegschronik, S. 117: „Darbei haben Sie keiner Kirchen geschonet, alle Sacristeyen zerhauen, die Altare gestümmelt, die Orgeln zerrißen, den Ornat, Leich- und Altartücher, kelche weggenommen. Den do ist alles Preiß gewesen, kirchen, kirchengeräthe, Gottesäcker, Epitaphia, Crucifixe, die Sie verstümmelt und verbrandt; in ezlichen kirchen ist die strew von Pferden ellenhoch gelegen. In kirchen haben Sie die verborgenen löcher gefunden, drin die alten die Pepstlichen Kirchengeräthe, Monstrantzen, becken, weihkeßel vermauret hatten, und darvon kein einwohner gewust, und mitgenommen, Die Libreyen der Priester geraubet und aufgeladen“. MORGENSTERN, Chronik von Olbernhau, S. 39f.: Pfarrer Pistorius schreibt unter dem 15.1. 1646 über die Plünderung durch Schweden: „Sonntag post circumcisionis Christi festum, d. 4. Jan. umb 10 Uhr vormittag sein ettliche 60 furagierende Pferde u. Knecht in die Pfarr Albernhayn plötzlich eingefallen, in die 56 Scheffel Haber eingesackt, gänss, Hüner undt Endten, von allerlei victualien, Butter, Käse, Bettgeräde und weisse Wäsche, kleider und was sie nur auf Pferde und schlitten aufladen können, weggenommen. Andre in die kirch gebrochen, die Sacristei eröffnet und darinnen sehr viel Sachen, dess Pfarrers kleider, victualien, ettlich fässlein Butter u. viel leinwand hinweggenomben : und biss gegen 3 uhr Abend geplündert, worauf umb 4 Uhr ein andre Parthy wieder in die Pfarr komben, meel und korn eingesacket und gegen die Saigerhütte damit verrucket, also dieses ersten einfalls Schaden sich über die 130 thaler belaufet. Folgender Tage von 6., 7. biss 15. Januar sein zu 200 biss in die 500 Pferde, Mussquetierer und viel räuberische rotten stetig in Dorf Albernhayn logiret, die kirchen, sacrarium, und Heiligthumb sacrilegistice (d. h. tempelräuberisch) beraubet, welches zuvor von ihnen als Feinden nicht beschehen: zwei kostbare Missgewandt, eines von gold gewirkt und gestickt auf die 90 thaler werth, das andre, ein rot Sammets, beide mit sehr schönen von Seid und gold gestückten Crucifix Bildern, und dieses auf 60 thaler werth, neben zwei übergüldenen kelch und Patenen (Hostienteller), ein grosen und kleinen, in den einen gienge 2 seitel, in den andern 1 seitel, was sie werth sein, kann jetzo nit gesagt werden. Was mitt zerbrochen und durchgraben am altar und kirchengebeut, item am Pfarrhauss vor Schaden geschehen, wird ehist kläglich besehen werden: Ohne was dem Pfarrer, alles was er gehabt, verwahret, vergraben zu hauss, in der kirch, an allen Orten und enden, am ettlichen geld, an kleidern, Betten, garn, leinwand, an getrait und gänzlicher nahrung, an seiner Bibliotheca vor schaden geschehen, denn alles kleines und grosses weggenomben und panolethrice (alles zerstörend) verderbet worden ist: weil er blos und übelbekleidet kaum ihren Händen entkomben, alles, alles hinterlassen und den Barbarischen Scythen und Mohametischen Räubern und Unmenschen, recht höllischen, meineidigten bestien zur beut und beraubung all sein Hauss und haab umb rettung des lebens dargeben müssen und von diesen Freibeutern dermassen beschädigt und verderbet ist, als nicht zu schreiben, als nit zu glauben, als nicht wohl mag der schaden geschätzet werden und derselbe über die 200 thaler (ohn das getrait, Pienstöcke und kleinen vieh) sich belaufet. Gott der gerechte, dem wir allein und nicht diesen Türkischen Heiden gesündiget, der wird solches richten und rechnen undmitt zeitlicher und ewiger Bestrafung diese unchristen verdamben und verwerfen“. SCHMIDT, Chronica Cygnea, S. 541 (Zwickau 1633): „Ein anderer [Kaiserlicher; BW] hatte ein grün Taffendes Meßgewandt gestolen / und ihm etliche Sachen / unter andern ein paar Kniebänder daraus machen lassen / dem bekam sein Kirchen-Raub übel. Denn im hinaus ziehen ist er gefallen / und ist ihm ein Wagen über die Beine gangen / der hat ihm beyde Beine / eben an dem Ort / wo die KnieBänder herumb gebunden / zerknirscht / und ihn sonst so übel zugericht / daß er in grossen Schmertzen sterben müssen“. Natürlich gab es selbst bei diesem Kapitalverbrechen Gnadenerlass. GÖSCHEL, Langensalza 3. Bd., S. 21 (1622): „Von eben dieser Besatzung hatten drei Soldaten, ein Korpora[l], ein Gefreiter und ein gemeiner Mousquetier, auf dem Eichsfelde in dem Churmainzischen Dorfe Zella die Kirche erbrochen und aus der Sakristei zwei Meßgewande nebst einem silbernen Kelche geraubt. Über diese Verbrechen wurde hierselbst am 15. Juni 1622 Kriegsrecht gehalten. Vormittags 11 Uhr ward das Gericht von dem Generalprofos geheegt. Das Gerichts-Personal bestand in 6 Hauptleuten, 6 Fähndrichen, 6 Gefreiten und 6 gemeinen Soldaten, wozu der geschworne Regimentsschultheiß kam. Vor diesem wohlbesetzten hochnothpeinlichen Kriegsgerichte wurden alle drei Verbrecher auf dem Markte aufgehangen, deren Hauptmann Lorenz Fischer und der Feldwebel Pancratius Römer, ein versuchter Soldat, waren von eben diesem Kriegsgerichte zum Schwerdte verurteilt; aber der Churfürst, welcher grade auf dem Schlosse allhier anwesend war, ließ Gnade vor Recht ergehen. Zwar wurde Hauptmann Lorenz Fischer am 19. Juni nach Leipzig auf die Pleißenburg abgeführt, aber bald wieder auf freien Fuß gestellet, und später am 6. März 1625 zu Querfurt von einem Soldaten erstochen“.

Kirchenschändungen: SEMLER, Tagebücher, S. 212 (1635): „Dieser tagen haben vnser [kaiserliche; BW] reütterey dass stätlin Gebweiler [Guebweiler; Frankreich, Dép. Haut-Rhin], so doch kein feind darinnen wahre, veberfallen, dem priester, so eben consecrirte, den kelch aus der hand genommen, die closterfrawen not gezwungen, andere weiber auf dem heiligen alltar geschändt vnd geschmächt“. Am 26.5.1636 berichtete der Überlinger Stadtschreiber Hupertus an den noch in Wien weilenden Dr. Pflummern; SEMLER, Tagebücher, S. 281, Anm. 787: „Dieses volckh [des Herzogs v. Modena Francesto d’Este; BW] hatt so sauber in allen orten auf dem land abgeraumbt, daß nit eins pfennings werth (ausser der zerbrochenen heuser) vbergeblieben; alles khupfer, zinn, eisen vnd blech hat herhalten müssen, khein nagel in der wand ist sicher gewesen; zu Ittendorff ebenmessig alle fenster eingeschlagen, daß bley, bandt von den thüren, eiserne hackhen oder kloben mit zerschlagung des gemäurs auß den stainen außgegraben vnd hingenommen. Zu Kippenhausen vnd Hagnaw haben sie 2 gloggen abgehebt vnd hingeführt: die kirchen aber zu gemeltem Hagnaw gantz außgeplünderet, die meßgewandt, paramenta, fenster, orgel, eiserne gätter, item die thür vnd rigel des sacrarij, in summa waz hat nur können abgebrochen werden, ist alles hin vnd noch darzu die stül und kirchen gantz zerschlagen“. Der Erzgebirgschronist Lehmann über schwedische Truppen (1640); LEHMANN, Kriegschronik, S. 117: „Darbei haben Sie keiner Kirchen geschonet, alle Sacristeyen zerhauen, die Altare gestümmelt, die Orgeln zerrißen, den Ornat, Leich- und Altartücher, kelche weggenommen. Den do ist alles Preiß gewesen, kirchen, kirchengeräthe, Gottesäcker, Epitaphia, Crucifixe, die Sie verstümmelt und verbrandt; in ezlichen kirchen ist die strew von Pferden ellenhoch gelegen. In kirchen haben Sie die verborgenen löcher gefunden, drin die alten die Pepstlichen Kirchengeräthe, Monstrantzen, becken, weihkeßel vermauret hatten, und darvon kein einwohner gewust, und mitgenommen, Die Libreyen der Priester geraubet und aufgeladen“.

Kirchenvater: hauptsächlich aus Laien bestimmter (z. B. Altarmann) Verwalter des Kirchenvermögens => fabrica ecclesiae.

Kirchhöfer: Brinkkötter/Brinksitzer, der unmittelbar an einer Kirche oder auf dem Kirchhof selbst siedelte.

Kirchspiel: die räumliche Grundlage der Pfarrorganisation, dazu gehörten außer dem Kirchdorf meist mehrere Bauerschaften. Diese wurden dann zur Grundlage der unteren landesherrlichen Verwaltungsebene, der Vogteien.

Kirschenkrieg: „Der Kirschenkrieg ist ein Teil des Dreißigjährigen Krieges, der vom 28. Juni bis 11. Juli 1631 in die Zeit der Kirschernte fiel und in dessen unblutigem Verlauf Herzog-Administrator Julius Friedrich von Württemberg gegen die Kaiserlichen kämpfen wollte. Nach der Schlacht bei Wimpfen am 6. Mai 1622 lag bis 1625 ligistisches Kriegsvolk als Besatzung in Württemberg. Doch dann verlagerte sich das Kriegsgeschehen. Der kaiserliche Feldherr Wallenstein und Graf Tilly, der Feldhauptmann der Katholischen Liga, unterwarfen Norddeutschland. Die Sache der Protestanten schien verloren. Auf der Höhe seiner Macht erließ Ferdinand II. 1629 das Restitutionsedikt. Er verfügte damit, dass alle ehemaligen geistlichen Güter den Katholiken zurückzugeben seien. Herzog Julius Friedrich widersetzte sich dieser Anordnung, denn er hätte dadurch ein Drittel seines Herzogtums verloren, und berief im Frühsommer 1631 die Landesauswahl ein. Als aber kaiserliche Truppen in Stärke von 24.000 Mann von Italien her im Land einrückten, schickte der Herzog seine Leute wieder nach Hause, ehe es zu einem Aufeinandertreffen kam. So endete der „Kirschenkrieg“ zwar unblutig, aber er brachte dem Land wieder eine feindliche Besatzung. Wenn es auch keine Schlacht gab, so wurden dennoch in dieser knapp zweiwöchigen Zeit zahlreiche Dörfer und Städte geplündert, wie die Beispiele Mössingen, Tübingen und Belsen zeigen“. [wikipedia]

Kirspil: Kirchspiel: die räumliche Grundlage der Pfarrorganisation, dazu gehörten außer dem Kirchdorf meist mehrere Bauerschaften. Diese wurden dann zur Grundlage der unteren landesherrlichen Verwaltungsebene, der Vogteien.

Kissenbühren: Kopfkissen.

Kitz: junge Ziege, Zickel, Geisslein.

Kitzel: Übermut, Selbsterhebung, Torheit.

Kiwitzerdamm, Kiebitzer Damm: HÜBNER, Vollständige Geographie [ … ], 3. Teil, S. 658: „Horenburg, eine kleine Stadt, Schloß und Amt, nicht weit von Osterwick. Von Hornburg bis Oschersleben, welche sechs Meilen von einander liegen, ist ein morastiger Strich Landes, eine gute Meile breit: Dadurch sind 3. Durchschnitte oder Dämme gemacht, 1. der HESSEN-DAMM, zur Lincken, 2. der KIWITZER-DAMM, in der Mitten, und 3. der Neue-DAMM zur Rechten. Es ist viel Mühe angewendet worden, durch einige Gräben das Wasser aus diesem Bruch in die Bode zu leiten: An vielen Orten ist es auch practicable gewesen, und da sind nunmehr die schönsten Wiesen“.

Klafter: als Längenmaß: 1 Klafter entspricht 6 Fuß, also etwa 1,80 m. 1 österreichischer Klafter = 1, 8965 m, 1 bayerischer = 1, 75 m, ein hessischer = 2, 50 m.

Klafter: 1 Klafter Holz: je nach Gegend 2 bis 3 Festmeter Holz.

Klapperjagd: Treibjagd, bei der Klappern zum Treiben des Wildes in die Fangnetze gebraucht werden.

Klause: Gefängnis; eine Strafkiste, in der der Eingeschlossene nur liegen kann, eine befand sich z. B. in Schmalkalden im Rathaus.

klecken: Schutz bieten.

Kleiber, Kleber: Maurer, der Lehm (Klei) verstreicht.

Kleiderraub: Kleider gerade der Adligen waren relativ teuer, so dass man sich bei jeder Gelegenheit, bei Gefangennahmen, bei Gefallenen auf dem Schlachtfeld u. oft auch auf offener Straße selbst im Winter welche zu verschaffen suchte. Üblich war, dass einquartierte Soldaten den Bürgern die Kleider wegnahmen u. sogar Frauenkleider anzogen. Nach einer Nachricht in den Akten des Staatsarchivs Bückeburg aus dem Jahr 1633 betrug nach der Schlacht bei Hessisch Oldendorf (1633) die Zahl der Gefallenen 6.534, die der Gefangenen zwischen 1.700 u. 1.800 Mann; ZARETZKY, Flugschrift, S. 7, 3; darunter waren allein 1.000 Weiber; RIEZLER, Baiern Bd. 4, S. 170. Anscheinend hatten sich auch die Soldatenfrauen u. Trossweiber der Konföderierten an dem Gemetzel an den Kaiserlich-Ligistischen beteiligt; Staatsarchiv Bamberg C 48/195-196, fol. 117 (Abschrift, PS): August Erich an Johann Ernst v. Sachsen-Eisenach, Kassel, 1633 VI 30 (a. St.): „Unter andern sagt mann auch, dz ein solcher eÿwer unter den soldaten weibern gewesen seÿ, daß die Heßische und Schwedische sambt andern soldaten weibern die Merodischen und Gronsfeldischen mit meßern unnd gewehr darnieder gestoßen, und ihnen ihre kleider sambt andern außgezogen und abgenommen“. ENGLUND, Verwüstung, S. 261f.: „Kleider waren kostspielig. […] Dies erklärt, warum man Gefangenen und Gefallenen in den Feldschlachten die Kleider auszog. In der schwedischen Armee versuchte man in der Regel, solche von Kugeln durchlöcherten und blutgetränkten Kleidungsstücke zu sammeln, die gewaschen und geflickt und nach Hause gesandt wurden, wo man die neu Ausgehobenen in sie hineinsteckte“. Vgl. auch KOLLER, Die Belagerung, S. 28, 34.

Kleinbauer: Halbbauer, Hintersasse.

Klein-Bier: DWb Bd. 11, Sp. 1105: „KLEINBIER [Lfg. 11,5], n. kofent, wol nordd., wie nl. klein bier“, DWb Bd. 11, Sp. 1086: „KLEIENBIER [Lfg. 11,5], n. ein geringes bier, aus der kleie bereitet, kofent, kleienkofent, nordd. scharbier“. => Kofent.

Kleingewehr: im Gegensatz zum Geschütz eine Feuerwaffe, welche v. einem Manne getragen u. abgefeuert werden kann; hierzu gehören Pistolen, Karabiner, Musketen, Büchsen etc.

Kleinhans: einfacher Soldat.

Kleinschmied: „Die Arbeit der Schlosser war ursprünglich bei den Schmieden als Metallverarbeiter angesiedelt. Seit dem 14 Jahrhundert bildeten sie eigene Zünfte. Aus den überlieferten Handwerksordnungen sind strenge Aufnahmebedingungen bekannt: Abstammung von redlichen Eltern, ledig und unbescholten. Die Lehre dauerte zwei bis sechs Jahre, und es war eine ebenso lange Wanderzeit vor der Bewerbung um das Meisterrecht gefordert. Als Meisterstück wurde die Anfertigung eines oder mehrerer Schlösser gefordert. Die Arbeitszeit betrug bis zu 18 Stunden täglich. Lehrlinge und Gesellen lebten im Hause des Meisters. Als Produkte der sogenannten Kleinschmiede finden sich: Tür-, Vorhänge-, Truhen- und Kassettenschlösser, Schlüssel, Beschläge und Türbänder, Türgiffe und Türklopfer. Rotglühende Werkstücke wurden mit dem Hammer auf dem Amboß geschmiedet. Bleche wurden mit dem Hammer oder im Gesenk getrieben. Beim Punzieren und Ziselieren wurden Muster mit einem stempelförmigen Meißel eingeschlagen. Die einzelnen Werkstücke wurden durch Nieten oder Löten miteinander verbunden. Esse, Amboss und Schraubstock gehörten zur Ausrüstung einer Schlosserwerkstatt. Hammer, Meißel, Zange, Feile, Bohrer und Stempel waren unabdingbare Werkzeuge. Als Messinstrumente dienten Zirkel, Winkel, Schablonen und Zollstock“ [erfurt-web.de: „Schlosser“].

klein schniter: Kunstschnitzer.

Kleinod: Kleinigkeit, auch kleinere Teile des Geschlachteten.

klemm: veraltet für klamm: kaum vorhanden.

Klemmer: große Ameise.

Klepper: Reitpferd.

kleuen: klagen.

kliecket: Türschloss.

Klinquett: cliquet (franz.): Sperrklinke, die das Rückwärtsdrehen einer Achse verhindert. => kliecket: Türschloss.

Klippkrug: Schenke.

klopfen: schlagen, dass es schallt.

Klöpper, Klepper: schlankes, schnelles u. wendiges Gebrauchspferd.

Kloppen: (Holz)Bock.

Klostervogt: „Bei der Vogtei im geistlichen Bereich können zwei verschiedene Ausprägungen unterschieden werden. Der Wirkungskreis eines Vogtes konnte sich auf eine gesamte geistliche Institution, beispielsweise ein Kloster erstrecken. Dieser Typ von Kirchenvogt wurde häufig als „Kastvogt“ bezeichnet. In der Literatur sind für den Kastvogt auch die Begriffe „Hauptvogt“ oder „Großvogt“ gebräuchlich. Auch der Begriff „Schirmvogt“ bezeichnet meist einen derartigen Vogt einer geistlichen Institution. Neben der Bevogtung einer geistlichen Institution selbst war eine weitere Ausprägung der Kirchenvogtei, dass nur einzelne Besitzungen zum Beispiel eines Klosters bevogtet wurden. In diesem Fall erstreckte sich der Herrschaftsbereich des Vogts auf den klösterlichen Grundbesitz (samt zugehöriger Grundholden) an einem bestimmten Ort oder in einem bestimmten Gebiet. Diese Art von Vögten werden daher in der Literatur oft als „Ortsvögte“ oder „Bezirksvögte“ bezeichnet. Besonders häufig anzutreffen waren Orts- oder Bezirksvögte bei einzelnen Besitzkomplexen eines Klosters, die von diesem weiter entfernt lagen“. [wikipedia]

Klötzblei: unbekannter Begriff: gehacktes Blei ? Um Hinweise wird gebeten !

klueben: mit Daumenschrauben die Finger zerspalten, zerquetschen.

Klümse, Klimse: Spalte.

Kluppen, in die: in die Klemme, Zange.

Kluxen: Schlucke, Schluckauf.

Knappkäse: kleiner, harter Käse.

Knebelspieß: L. Venabulum, Fr. Épieu, Pertuisanne, ein Spieß mit einem Knebel, d. i. mit einem Quer=Eisen unter der Spitze, dergleichen unter andern noch die Jäger haben, den Bären und Sauen damit den Fang zu geben, wo er auch das Fang=Eisen genannt wird. […] Der Knebel befindet sich daselbst 2 oder 1 1/2 Spannen unter dem Eisen, und hindert das weitere Andringen des Thieres, damit es nicht den Jäger verletzen möge. .Online unter: kruenitz1.uni-trier.de/xxx/k/kk03908.htm.

Knebler: Straßenräuber.

Knecht, gemeiner [schwed. knektar, finn. nihti]: dienstgradloser einfacher Soldat. Er hatte 1630 monatlich Anspruch auf 6 fl. 40 kr., in der brandenburgischen Armee auf 8 fl. 10 gr. = 7 Rtl. 2 Gr; nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630) 6 fl. 40 kr., schwedische u. finnische Knechte erhielten 1632 nur 1 ½ Rt., deutsche in der Royal-Armee dagegen das Dreifache. Ein Soldat oder Reiter einer Streifschar aus einer Garnison erhielt v. 1.000 Rt. Beute quasi als Gefahrenzuschlag 5 Rt. 72 Heller; HOFMANN, Peter Melander, S. 156. Ein Bauernknecht im bayerischen Raum wurde mit etwa 12 fl. pro Jahr (bei Arbeitskräftemangel, etwa 1645, wurden auch 18 bis 24 fl. verlangt) entlohnt. Schon 1625 wurde festgehalten; NEUWÖHNER, Im Zeichen des Mars, S. 92: „Ihme folgete der obrist Blanckhardt, welcher mit seinem gantzen regiment von 3000 fueßknechte sechß wochen lang still gelegen, da dann die stath demselben reichlich besolden muste, wovon aber der gemeine knecht nicht einen pfennig bekommen hatt“. In einem Bericht des Obristleutnants des Regiments Kaspar v. Hohenems (25.8.1632) heißt es; SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 336: „daß sie knecht gleichsam gannz nackhent und ploß auf die wachten ziehen und mit dem schlechten commißbroth vorlieb nemmen müessen, und sonderlichen bey dieser kelte, so dieser orten erscheint, da mich, als ich an ainem morgen die wachten und posti visitiert, in meinem mantl und guetem klaidt gefrorn hat, geschweigen die armen knecht, so übel beklaidt, die ganze nacht auf den wachten verpleiben müessen. So haben sie auch gar kain gelt, das sie nur ain warme suppen kauffen khönnen, müessen also, wegen mangl der klaider und gelt, mit gwalt verschmachten und erkhranken, es sollte ainen harten stain erbarmen, daß die Graf hohenembsische Regiment gleich von anfang und biß dato so übel, und gleichsam die armen knecht erger alß die hundt gehalten werden. Es were gleich so guet, man käme und thete die armen knecht […] mit messern die gurgel abschneiden, alß das man sie also lenger abmatten und gleichsam minder als einen hundt achten thuett“. Gallas selbst schrieb am 25.1.1638 dem Kaiser; ELLERBACH; SCHERLEN, Der Dreißigjährige Krieg Bd. 3, S. 222: „Mochte wohl den Stein der erd erbarmen zuzuschauen, wie die arme knecht kein kleid am leib, keine schuh am fuße, die reiter keine stiefel oder sattel haben, auch den mehrerteil sich freuen, wenn sie nur die notdurft an eichelbrot bekommen können“. => Verpflegung. In den Feldlagern (über)lebte er unter den schwierigsten Bedingungen bei einer durchschnittlichen Lebenserwartung von 3, 4 Jahren. Bei Gefangennahme oder Stürmen auf eine Stadt lief er immer Gefahr, getötet zu werden, da für ihn keine Ranzion (Lösegeld) zu erwarten war, oder wenn eine Untersteckung unter die eigenen Truppen nicht notwendig erschien. Generell wurden jedoch „teutsche Knechte“ gegenüber etwa den „Welschen“ bevorzugt übernommen u. bei den Schweden besser besoldet.

Knecht, guter: darunter verstand man „versuchte“ Knechte bzw. „beschossene“ Knechte, d. h. kriegserfahren, in Schlachten u. Belagerungen erprobt, erfahren im Umgang mit Waffen. Ein derartiger „versuchter“ Knecht, möglichst noch „teutsch“, erhielt 1632 5 fl. Monatssold.

Kniewe: große Taschenmesser.

Knippe: Kniffe mit glühenden Zangen als Strafverschärfung.

knöchel: kleine, hügelige Erhebung.

Knöchelacker: Friedhof.

knöchen: plagen, quälen, zum Geben nötigen.

Knochenhauer: die in Zünften oder Gilden organisierten Fleischer, die das Fleisch verarbeiteten und verkauften, wurden als „Knochenhauer“ bezeichnet. Die für das Schlachten zuständigen Handwerker wurden „Küter“ genannt, da sie als Lohn Eingeweide (mnd. „küt“) und Kopf der Tiere erhielten [nach wikipedia].

Knotenkaft: der Abgang v. den gedroschenen Flachsknoten.

Knotenspreu: „die Spreu von den Flachs=Knoten; in weiterer Bedeutung auch von dem Heide=Korne oder Buch=Weitzen“ [KRÜNITZ].

Knüttel: Beulen.

Koadjutor: Bischof der katholischen Kirche, der einem anderen Bischof zur Seite gestellt wird. In vergleichbarer Weise auch der unterstützende Abt-Koadjutor eines regierenden Abtes.

Kober: „ein von Baste, gespaltenen Ruthen oder Spänen geflochtenes hohes, länglich vierecktes Behältniß mit einem Deckel, welcher einem Schachteldeckel gleicht, und gemeiniglich an einem Stricke auf dem Rücken getragen wird; besonders auf dem Lande, wo es am üblichsten ist“ [ADELUNG].

Köbler: „häusler, der kein eignes gut hat, nur ein haus, ob auch mit einiger feldwirtschaft, im gegensatz zum bauer, anderwärts söldner, köther, köthner“ [DWB].

koche, kake: ndt. => Pranger.

Kochgerste [Graupen]: enthülste u. entspitzte, durch Schälen, Abreiben, Schleifen u. Polieren in eine mehr oder weniger vollkommene Kugelgestalt gebrachte Gerstenkörner.

Koder: Auswurf.

kodtsogen: Schweine.

Kofent: DWb Bd. 11, Sp. 1574: „so heiszt das dünne bier, dünnbier, das nach dem bier durch aufgusz auf die träbern entsteht, nachbier, afterbier, auch speisebier, tafelbier, tischbier und mit andern namen, wie scherp, schemper, bair. hainzel, schles. langfel; hie und da unterscheidet man noch nachbier als ersten und kofent als zweiten nachgusz“. Dieses Dünnbier war für die ärmeren Schichten gedacht. Kovent ( auch: Kofent) ist ein Dünnbier oder Nachbier, das in früherer Zeit nach Abzug der zweiten Würze durch einen kalten Aufguß auf die Treber gewonnen wurde, jetzt aber nur noch als Hausgetränk hergestellt wird. Der Name soll entstanden sein aus Konventbier, d. h. Bier der Konventualen oder Klosterbrüder, im Gegensatz zu dem stärkeren (Herren-) Bier der Patres. [WIKIPEDIA]

Kohlbauer: 1. jemand der Kohl baut (wer nicht heiratet), 2. Person, die nirgends daheim ist, ein Umherrirrender.

Kohldampf: großer Hunger, Bärenhunger, angeblich korrekt ist hingegen die Herleitung aus dem Rotwelschen. 1835 wird es dort erstmals als Kolldampf erwähnt. Die rotwelschen Wörter „Dampf“ u. „Kohler“ (auch „Koler“) bedeuten beide Hunger. Die Bildung „Kohldampf“ stellt also vermutlich eine Tautologie dar, mit der ein besonders großer Hunger veranschaulicht wird [nach WIKIPEDIA].

Kohlenmühle: Mühle zur Zerkleinerung v. Kohlen.

Kohlgarten: Garten oder Feldstück zum Gemüsebau, Krautgarten, Küchengarten, Kohlfeld.

köhr: Wahl.

koit, keut: friesisch koit, auch koyte, Keiterling = schlechtes dünnes Bier. „Es handelte sich bei dem Keut [Koit] um ein Bier, das aus Weizen ohne Zusatz von Hopfen gebraut wurde. Keut hatte den Charakter eines Weißbieres und wurde bereits in einer Urkunde aus dem Jahr 1444 erwähnt“ {WIKIPEDIA].

kölen: kühlen, abkühlen.

Koephus: Kaufhaus, Lager- und Verkaufsgebäude.

Kohlstette: Platz eines Köhlers, der Holzkohle herstellt.

kohrbesten: Kühe.

Koleraben: Kohlrübe, rübenartiger Kohl: „eine dem Kohlrabi ähnliche Art des Kohles, an welcher aber die Wurzel eine wahre runde und glatte Rübe ist, auch nicht bey dem vorigen außer der Erde, hervor raget, sondern in derselben befindlich ist, und wie Rüben gekocht und gegessen wird; Napo-Brassica Bauh. Beyde Nahmen werden im gemeinen Leben häufig mit einander verwechselt“ [ADELUNG].

kolken: sich erbrechen.

Kollaboration mit dem Feind: Vgl. dazu das berüchtigte Patent Wallensteins vom 29.8.1626 aus Neiße; KOLLMANN, Der Dänisch-Niederdeutsche Krieg, Nr. 308, S. 306: Während des gegenwärtigen feindlichen Einfalls hätten viele Städte u. Orte dem Feind nicht nur keinen Widerstand entgegengesetzt, wie es sich angesichts der Pflichten gegenüber dem Kaiser gebührt hätte, sondern hätten vielmehr dem Feind bereitwillig die Tore geöffnet u. diesem jede mögliche Hilfe u. Unterstützung gewährt. Viele Menschen aus dem Königreich u. den Ländern des Kaisers seien zum Feind übergelaufen u. hielten sich bei ihm auf. Darum befehle er, dass solche meineidigen, abtrünnigen Untertanen aus Böhmen u. Mähren, Schlesien, der Lausitz u. Österreich bei Gefangennahme auf der Stelle getötet, die Städte aber, die sich verräterisch u. ohne Gegenwehr dem Feind ergaben, im Falle ihrer Eroberung durch die kaiserliche Armee geplündert u. durch Feuer vernichtet werden sollten. SCHORER, Memminger Chronick, S. 141 (1633): „Den 10. September ließ der H. Commandant einen hieigen Burger auff dem Weinmarckt / auß Verdacht / daß er mit den Schweden zu Biberach correspondirte / bey hellem Tag auffhenecken / da musten die Burger zu sehen / vnd jeder dergleichen gewärtig seyn“. SCHMIDT, Chronica Cygnea, S. 606 (Zwickau 1640): „Etliche Bürger hatten sich hinaus zum Kaiserlichen begeben / die geriethen in und Leib-und Lebens-Gefahr / durfften nicht wieder in die Stadt; einem ließ auch der Obriste Schliebe sein Hauß auff dem Holtz-Anger niederreissen / und auff den Grund schleiffen“. MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 525f. (Schweinfurt 1640): „An dem nämlichen 19. April wurden, auf Befehl des Feldmarschalls von Geleen, drey angesehene Bürger, nämlich Heinrich Arnold, Mitglied des äußern Rathes und Wirth zum goldenen Einhorn, Johann Caspar Seuppel, Wirth zum schwarzen Bären und Jacob Renninger, Kaufmann allhier, wegen eines Verdachtes, als ob sie mit dem Feinde (den Schweden) einen geheimen Briefwechsel unterhielten, mit Weibern und Kindern arretirt und mit Musketirern scharf bewacht. Alle ihre Briefe wurden in Beschlag genommen und durchgelesen. Um aber den angedrohten härtern Verlust zu verhüten, schlugen sich mehrere Generale ins Mittel, und dadurch erhielt man so viel, daß Weib und Kinder frey; Arnold aber in das Wirthshaus zur Krähe (jezt zum Raben) Seuppel in das Quartier des Grafen Bornival und Renninger in das Wirthshaus zum schwarzen Bären gefänglich eingebracht wurden. Erst am Montage, den 27. d., kamen sie, nachdem sie der General-Auditor scharf examinirt hatte, und nichts fande, was Verdacht erregen konnte, auf freyen Fuß. Nichts desto weniger mußte der Rath für sie Bürge werden“. Aus dem von den Kaiserlichen heimgesuchten Pommern heißt es 1631; METEREN, Newer Niederländischen Historien Vierdter Theil, S. 84: „Das Landvolck thäte den Schwädischen grosse Hülffe / vnd erfrewete sich vber die massen / daß sie dermahleins von der schröcklichen Tyranney sollten erlöset werden“. Vgl. den Verrat des Kapitän Homann, der das Rodenberger Schloss 1637 den Kaiserlichen ausgeliefert hatte; MITHOFF, Chronik der Stadt Rodenberg, S. 260f.

Im April 1626 wird berichtet, dass Bauern (aus dem Amt Seesen; LK Bad Gandersheim) „sambt etlichen reütern von dem feindt“ Gandersheim überfallen wollten, aber entdeckt und „bey die hundert“ Bauern v. Cortenbachs Reitern niedergehauen worden seien. BOBLENZ, Aktionen, S. 261, Anm. 43. „Sensen-Magister“ war der Spitzname des Johann Georg Wolf(f), des Sohns eines böhmischen Exulanten aus Hof, angeblich Eisenwarenhändler in Münchberg, Magister u. Advokat in Hof (1633-1640), der mit den Kaiserlichen 1634 konspiriert haben soll. Das THEATRUM EUROPAEUM 3. Bd, S. 307, berichtet unter dem Juni 1634: „Zu Ablauff dieses Monats Junii ward ein Bürger vom Hoff zu Zwickau ergrieffen / der Sensen Magister genennet / der hatte beneben etlichen andern mit den Käyserischen Soldate? gehandelt / Schleitz / Paussa / Kemnitz / Annaberg / Marienberg / Schneeberg / Freyberg und andere Ort und Stätte mehr in Brand zustecken / das Käiserisch Volck aber war im Anzug / alsdann die angezündete Oerter mit Gewalt anzufallen und zu übergewaltigen“. So informierten die „42. Ordentliche[n] Wochentliche[n] Zeittungen. 1634“ [Archives Municipales Strasbourg AA 1605] ihre Leser in einer Meldung aus Leipzig vom 4./14.7.1634: „Auß Zwickaw wirdt geschrieben / daß daselbst ein Bürger vom Hoff sitze / welchen man SensenMagister nenne / derselbe habe mit den Keyserischen zum Bodenstein losierenden Soldaten Schrifftliche Correspondenz gehalten / da es auch so weit kommen / daß sie drey Kundschaffter außgesendet / die Stättlein / Schleitz / Pausa / Plawen / Kemnitz / Annaberg / Marienberg / Schneeberg / vnd Freyberg in Brandt zu stecken: von diesen dreyen hat man zu Zwickaw einen vberkommen / der es ohne einige Tortur bekennet / auch außgesagt / wie die andern in Kleydung giengen / vnd weren sie von erwehntem SensenMagister nach Zwickaw commandirt worden / vnd so man ihn nicht selbigen Abend noch hette vberkommen / so hette er die Statt angezündet / worauff auch viel Keyserische Volck im Anzug gewesen / Zwickaw zu vberfallen“. Der Hofer Organist Jobst Christoph Rüthner (1598-1648); KLUGE, Hofer Chronik, S. 56, schreibt dagegen: „Den 6. julii kam Magister Wolf, so nebst seiner frau gar bis auf Dreßden geführet worden, wiederum nach haus, und hatte man ihm vor einen mordbrenner und kundschafter gehalten. Er brachte aber eine ehrenverwahrung mit, daß die falsche bezüchtigung des brennens nicht auf ihn zu bringen gewesen“. Es ist bemerkenswert, dass dieser Vorgang bei dem Erzgebirgschronisten Lehmann in seiner Kriegschronik nicht erwähnt wird. Der Marktredwitzer Chronist Leopold; BRAUN, Marktredwitz, S. 14: „Wider diese [kurbayerischen; BW] Völker fielen die Sächsischen oft aus Eger [aus], schrieb[en] den Landleuten zu, sie sollten mit ihnen [vorgehen], auch Rat und Tat geben, Weg und Steg zeigen, wo die Bayerischen Landverderber – aber sie waren nit viel besser – anzutreffen und wie ihnen abzubrechen wäre. Zu diesem Handel waren die Landleut[e] trefflich willig, daß oftmals mit den Sächsischen 5[00], 800 auch wohl (in) 1000 pfälzische Bürger und Bauern mit Büchsen, Spießen, Gabeln, Hacken und Sensen mitzogen. [Sie] wurden gleichsam(b) rebellisch und (hingegen) den Sächsischen in allem willig. Wo sie eine kaiserische oder churbayerische Partei, als [auch] ihres eigenen Herrn Volks wußten und vermerkten, die verrieten sie den Sächsischen bei Tag und Nacht“. In einem zeitgenössischen Bericht zum Februar 1640 heißt es; LATOMUS, Relatio Historicæ Semestralis Continuatio (1640), S. 85.: „Bey vorgang dessen / ließ Herr Feld-Marschall Baner zweyen Bürgermeistern / nemlich dem in der Statt Satz [Saaz; BW] vnd Lada [Loun; BW] sampt dem Judice desselbigen Orts die Köpff herunter schlagen / auß Vrsach / weil man S. Excell. vorgebracht / wie sie nemlich an Herrn General vnd Graffen von Hatzfeld geschrieben / daß er Baner nunmehr in besagtem Satz / mit etwa 7. tausent Mann (davon kurtz hieroben auch Meldung geschehen: ) in der Nähe herumb läge / vnd also gar leichtlich auffgeklopfft / ja wol gar in Person gefangen werden könte“. WEECH, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 167ff., zur Belagerung Überlingens: „Den 19. Septembris [1643; BW] hat man sich die ganze nacht zue Costanz, nachvolgende nacht außzuefahren, gerust, stuck in die schüff geladen, halbe oder ¼ cardonen, seyen selbige nacht gar viel schüff in der Mainow, Überlingen zue waßer und land anzuegreufen, zuesamenkomen; so seyen auch deß churbayerische reichßvölker, so zue Mörspurg, Pfulendorf und der orten gelegen, zue land darzue avisiert worden. Nun eß war alleß wohl angestelt und angeordnet gewesen, seyen auch unvermerkt biß an den ort, da sie sollen hinein schliefen, glücklich und wohl ankomen; diß ort war in dem Gallergraben, allda ain thürgrücht eingemauert; seyen schon 2 oder 3 hineingeschloffen; allain seyen sie waß zue spat und nachts umb 12 uhren sollen vorhanden sein, so seyen aber die Lindawer zue spat komen und erst gegen dem tage umb 4 uhren dahin komen; haben also die von innen mit denen, so vor außen, mit denen sie correspondenz uff 12 uhren zue erschinen, ainanderen nit angetroffen und in dem grob gefehlt. Wäre aber dannoch früe genung geweßen, hetten sie nun angesetzt; hetten in kurzer zeit und unvermerkt daß loch größeren oder die ziegelstein alle herauß brechen kenden, daß allzeit 3 oder 4 zuemahl neben ainanderen hinein hetten laufen mögen in den inneren graben innerhalb deß Gallerß und deß dorfs; hetten gleichwohl noch durch ain porten gehen sollen, ist aber selbe nit beschlossen noch verwahrt worden, und so bald der bock von oben wäre angangen und durch ain bixenschuss die credit oder losung geben, hetten die zue waßer auch unden angrüffen und aller orten lärmen gemacht und angefangen, mit stucken hinein zu spülen und die meyr zue brechen. Haben aber beede thail nichts attentiert und unverrichter sachen also wider, wa sie herkomen, zuerugg gekört, ganz unlstig, dan sie vermaint nit anderst,alß haben gewonnen spül in den händen; hettenß auch gehabt, weren sie fortgfahren; hat zue Costanz schier mänigklich ganze nacht gewacht, gleich als man in der christnacht  pflegt zue wachen, und der zeit, so umb mitternacht hat sollen beschehen, zue hören und der freyden wöllen erwarten. Vergebenß aber und umbsonst; dan großer zwitracht, wie gemainklich und allzeit, war under ihnen und insonders under den obristen, köndten die praeminenz und vorzug nit mit ainanderen thailen, kainer wollte dem anderen nichts beforgeben. Wer beßer geweßen, were kain graf oder dergleichen obrister, so kriegßweßen nit erfahren, darbei geweßen: obriste Nußbaum und Matthaeus Bach hetten beßer corascha darzue gehabt, werß an ihnen gelegen und sie daß commando gehabt, hettenß gewiß einbekomen. Haben fürgeben, daß loch seye zue klain (da es doch bald hette geweitert werden kenden; seyen auch schon 2 oder 3, wie oben gemelt, hineingeschloffen), da doch der ratsherr Hewdorf, der nur ain dicker mann, selbsten heraußer geschloffen sampt seinem sohn, so auch auß den correspondierischen waren, uff sie gewartet, seinen sohn entgegen, weil sie so lang außwaren und umb 12 uhr nit erscheinten, biß naher Burgberg oder Nußdorf geschickt, es und andere Uberlingerische correspondierische burger, so vor haußen sie gefüert und mitgeloffen. Alß sie vernohmen, daß die obriste nit an die sach wollten, sonder wider zuerugg commandirten, haben sie solche umb deß jüngsten gericht wüllen gebetten, solen doch fortsezen, sie wöllen alß vor ihnen hergehen, die sach werde guot werden. Hat auch M. Hannß, der scharpfrüchter, der auch ainer auß den correspondierischen ware, von innen herauß bey seiner behaußung zuegeschrayen: nun wacker her ! er wolle uff dem Galler die wacht, deren wohl uff 12 waren, allein mit seinem hänkerschwert nidermachen, welches nachmahlen ihme und andernen, wie volgen wird, übel außgeschlagen, alß der anschlag entdeckt und derenselben ettliche eingezogen, under denen er auch einer gewesen war, welcher lange zeit zum öfternmahlen an die folter geschlagen, gestreckt und ernstlich gepeiniget  worden. Andere 2 muoste er selbsten einen tag zuevor, ehe man ihne würde hänken, dan er zum galgen schon war condemniert, fiederthailen und die stuck uff die straßen außerhalb der statt uffhänken. So ist er aber endlichen von den geystlichen und insonderß von den Salmanschweylischen, welche bey dem commendanten vil vermöcht, erbetten und deß lebenß wider gefrüstet worden, uff welches er bald hernach außgerüßen und sich auß dem staub gemacht, auch viel andere intreßirte, welchen man weib und kinder schier nackend und bloß nachgeschickt, dass war nun ain großer jammer, elend und wohl über die maßen zue erbarmen, so also deren ettliche naher Costantz gekomen“. SCHORER, Memminger Chronick, S. 141 (1633): „Den 10. September ließ der H. Commandant einen hieigen Burger auff dem Weinmarckt / auß Verdacht / daß er mit den Schweden zu Biberach correspondirte / bey hellem Tag auffhenecken / da musten die Burger zu sehen / vnd jeder dergleichen gewärtig seyn“. SCHMIDT, Chronica Cygnea, S. 606 (Zwickau 1640): „Etliche Bürger hatten sich hinaus zum Kaiserlichen begeben / die geriethen in und Leib-und Lebens-Gefahr / durfften nicht wieder in die Stadt; einem ließ auch der Obriste Schliebe sein Hauß auff dem Holtz-Anger niederreissen / und auff den Grund schleiffen“. Teilweise wurden bei Annäherung des Gegners „verdächtige“ Bürger vom Stadtkommandanten deportiert; CHEMNITZ, Königl. Schwedischen in Teutschland geführten Kriegs Ander Theil, 2. Buch, 12. Kap., S. 340 (1634): „Bey welcher deß FeldMarschalcks [Gustav Horn; BW] herannäherung der Keyserliche Commendant zu Lindaw / Obrister [Augustin Eckstedt v.; BW] Vitzthum / weil Er sich einiger gefahr / so wol von innen der Burgerschafft / als von aussen des Feindes halber besorget / hundert vnd dreyssig Bürger aus der Stadt nach Bregentz geschaffet: Von dannen Sie ferner hinein ins Tirol vnd verschicket worden“. Der Markgröninger Dekan Wendel Bilfinger (Sept. 1634); BILFINGER, Wahrhaffte Beschreibung, S. 202f: „zu welchem Unglückh dann leider nit wenig geholffen etlicher meinaydiger Underthonen verrätherey und Dieberey, welche wann Sie ihren Mitbürger umb Leib, Leben, Haab und gutt bringen kennen, so hetten sie sich nit weder vor Gott noch vor Menschen geförchtet oder geschämpt“.

Kollator: „Der Kollator ist der „Pfründeinhaber“ eines Altars. Er erhält als Lohn für seine Dienste (z. B. als Geistlicher) vom Eigentümer des Altars seine Pfründe und wird damit zum Kollator dieses Altars. Im Frühmittelalter, zur Zeit der Eigenkirche, wurden Kirchen nicht nur von der katholischen Kirche als Träger, sondern auch häufig von Gläubigen als eigene Kirche erbaut. Für diese Eigenkirche musste vom Eigentümer ein Geistlicher eingestellt oder für eine bestimmte Zeit geliehen werden, da das Bistum bzw. der Bischof nicht automatisch alle in seinem Gebiet liegende Kirchen mit Geistlichen ausstattete. Dieser Geistliche wurde vom Eigentümer der Kirche finanziert durch die Einkünfte, die durch diese Kirche (den dortigen Altar) erwirtschaftet wurden. Dazu zählten Spenden, das Abhalten von Messen, Totenfeiern usw. Der Lohn (die Pfründe) kam dem Kollator (dem Geistlichen) als Einkommen für die Zeit seines Dienstes zu. Wurde ein Geistlicher zum Beispiel von einem Kloster mit der Betreuung der Eigenkirche betraut, so bekam der Abt die entsprechenden Pfründe. Das gesicherte Einkommen eines Altars konnte auch verkauft werden. Dadurch kamen auch Nicht-Geistliche an die Pfründen einer Kirche und wurden somit zu Kollatoren“. [wikipedia].

Kollateralschäden bei Belagerungen: STERLY, Drangsale, S. 99 (Iglau 1647): „zweien mitsammen im Gespräche begriffenen Personen rieß eine Kanonenkugel die Köpfe ab; eine andere Kugel gieng zwischen den Füßen einer Weibsperson, ohne sie zu verletzen durch; einer Dienstmagd des Herrn Cziulak wurde der Fuß ober dem Knie abgerissen, ein ähnliches Schicksal betraf auch eine Frau in der Pfarrgasse. Dem Strohschneider Urban widerfuhr zugleich Glück und Unglück; sein Weib hielt ein 10 Wochen altes Kind im Arme, ihr erwachsener Sohn und ihre 12jährige Tochter standen neben ihr, da fiel eine Feuerkugel durch das Haus, zerrieß der Mutter den Leib, schlug dem Sohne den rechten Fuß im Schenkel und den linken Fuß unter dem Knie ab, die Tochter wurde an allen Theilen abgebrannt, das kleine Kind blieb aber unbeschädigt“.

kolle: Frachtstück, Ballen.

Kollegialtag: Versammlung eines Reichstagskollegiums.

Koller: Brustwams aus Leder oder starkem Leinen; Jacke, Unterjacke, Strickjacke. Die qualitativ hochwertigen Elchslederkoller der Offiziere kosteten 1632 zwischen 12 und 20 Reichstaler, bei guter Verarbeitung teilweise bis zu 45 Reichstaler (zum Vergleich: ein kompletter Kürassierharnisch war bereits für 12 Reichstaler zu haben). Der einfache Soldat trug dagegen, wenn überhaupt, ein Wams aus Rindsleder. Einfache Lederjacken, selbst 2 mm starke Brustharnische der Pikeniere noch auf 40 m, boten keinen Schutz gegen Nahschüsse aus Musketen. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 156.

Kolleten: Lederwamse.

Kommandantengeld: neben dem Sold zusätzlich verlangte Gelder für Kommandanten für Repräsentation, Bankette etc. n der Ordonnanz Augusts (II.) dern Jüngere Herzog v. Braunschweig-Wolfenbüttel (1640) hiess es; ELSTER, Die Truppen, S. 50: „Vnd sollen nun hinführo keine Commendanten Gelder: zumahl die Gage derowegen auff ein ansehnliches erhöhet: hinfüro passirt / alle Frey-Reutere / reformirte Officirere, Passevolanten und Muster Jungen / auch Marquetentere in den Guarnisonen / und mehr an Troß Bagage und andern Pferden / als oben in der Verpflegungs Ordre gesetzet / nicht gelitten / sondern abgeschafft / im fall auch die Officirere hierein dieser Ordnung nicht nachleben würden / jhnen solches an jhrem Ordinario abgezogen / und die übrige Pede und Bagage Pferde / so Viertzehen Tage nach publication dieser Ordinantz, in den Quartieren angetroffen / confiscirt werden“.

Komet von 1618: Gemeint ist der zweite der drei Kometen des Jahres 1618, der erst ab November für das bloße Auge sichtbar wurde und der in den Selbstzeugnissen immer wieder als Bote kommenden Unheils aufscheint. Der Augsburger Stadtbibiothekar und Professor Elias Ehinger (1573-1653) schrieb in seinem „Iudicium Astrologicum Von dem Newen Cometa“ [VD17 Nr. 75:699849B]; zit. bei ROECK, Eine Stadt Bd. 2, S. 523: „Ins gemein bedeutet er Krieg und Blutvergiessen / Theurung unnd ein Sterbendt, und ist zu besorgen / es werden sich in etlich Jahren grosse verenderungen der Herrschaften begeben / mit jämmerlichen Kriegen und Auffruhr unter dem gemeinen Mann / und wirdt grosse verfolgung sein. groß jammer und ellend wird allenthalben die Welt durch streiffen / mit Kriegen, Blutvergiessen / Rauben / Morden und Brennen / grosse Theurung / Hunger und Pestilentz“. Vgl. auch BENTLEY, „Herr hilf uns“. Oder der Ratsherr Andreas Kothe (1602-1651); FLASKAMP, Kothe, S. 25f. „Anno 1618 ungefehr im November ist ein großer Cometstern ahm Himmel gesehen worden. […] hadt […] sich 30 Abent sehen lassen. So ist lichtlich darauß abzunehmen: weiln der Deutsch Kreich im Römischen Reich 30 Jahr lanch gewehret undt anno 1648 ihm November durch Gottes Genade wieder geendiget. Ich habe die Stern offtermalen midt meinen Augen gesehen. Hette aber gewist, das es ein dreysigjähriger Kreich bedeuten solte, hette meine Sachen anders disponiret“. HAPPE I 24 v [mdsz.thulb.uni-jena-de] „Den 3. November 1618 ist ein schrecklicher Compet am Himmel erschienen, der etzliche Monath und gar bis in das folgende Jahr gesehen war; denn darauf in aller Welt Krieg, Aufruhr, Blutvergießen, Pestilentz und theure Zeit und unaussprechlich Unglück erfolget. Kein schrecklichen Comet man spürt, der nicht groß Unglück mit sich führt“. Gemeint ist der zweite der drei Kometen des Jahres 1618, der erst ab November für das bloße Auge sichtbar wurde. Aus Schweinfurt wird berichtet; HAHN, Chronik 2. Theil, S. 358: „Im Monate November und December wurde ein sehr großer Comet sichtbar, er brannte wie ein angeflammtes Bund Stroh, hatte einen sehr langen Schwanz, seine Scheibe war wie ein ziemlich runder Fassboden, endlich erhob er sich bis an den kleinen Bären und verschwand, nachdem er 30 Tage gesehen wurde“.

Komitat: Anhang, Begleitung, Geleit, Gefolge, Hofstaat. Dieser mobile Hofstaat aller Offiziere, Unteroffiziere und ihrer Ehegattinnen trieb die Einquartierungskosten zusätzlich in die Höhe. Leone Cropello de Medicis hatte 1628 bei sich: einen Gesellschafter von Adel, Haushälter, Kornett, Hofmeister, Kammerdiener, Sekretär, Gestlichen mit Jungen, Tafeldecker, Aufwärter, 3 Pagen, Trompeter, Koch mit Jungen, Schneider, zwei Sattler und ein Pferdeschmied mit Frauen, Feuereinmacher, Aufwärter in der Küche, Küchenfrau, Domestiken und Musikanten, ingesamt 51 Personen; KELLER, Drangsale, S. 91, Anm. Auch Köche, Possenreißer etc. wurden mitgeführt. Am 24.5.1630 schrieb Maximilian I. von Bayern dem Obristen Cronberg, es sei ein „unverantwortliches procedere, da die Obersten sich den Fürsten gleich halten wollen, werden die Quartieer ruinirt und erschöpft“. OMPTEDA, Die von Cronberg, S. 521. Dass auch Offiziersfrauen selbst z. T. ein großes Gefolge (50 Personen und 50 Pferde) mit sich führten, erwähnt HELML, Oberpfalz, S. 59. Das Amtsprotokoll (1626 VIII 29), SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg , S. 281, täuscht hinsichtlich der Gesamtzahl: „Die Gravin von Ahnolt hat 9 pferdt, darzu wirdt außm ambt Stromberg contribuirt. Obrist Gallas hat 15 pferdt. Der ist nit hier. Der haubtmann hat 10 pferd, capitanleutenant 7, drey fendriche 12, cap(itan) S(t). Eloi 4, drei veltwaibell 9, drey furier 3, aventurier 12, ingenieur 5“. Dies waren lediglich die in Wiedenbrück stehenden Pferde. Die anti-kaiserliche „36. Extraordinari. 1634“ teilte unter dem 14./24.6.1634 mit; Archives Municipales Strasbourg AA 1065: „Mit Regenspurg hat es / Gott lob / kein Noth / wie deßwegen Ihre Fürstliche Gn. vor Forchheim von demselben Commendanten [Lars Kagge; BW] wider Schreiben bekommen / auch gestern glaubhaffter Bericht eingelangt / daß sich der Feindt darvor sehr ruinire vnd consumire / auch schon durch Gegenwehr / Absterben vnd Entlauffen in zehen tausendt Mann verlohren / gelte im Läger ein pfundt Roßfleisch acht Kreuzer / sey zwar grosse Zufuhr / weiln aber der Vngarische König eine grosse Hoffstatt von ohngefehr 3000. Vngar- Böhm- vnnd Oesterreichischen Herrn / welche widerumb ihre Diener haben / vmb sich hat / so alles zu sich ziehen / als kompt dem gemeinen Soldaten wenig zu theil“.

Kommandantengeld: neben dem Sold zusätzlich verlangte Gelder für Kommandanten für Repräsentation, Bankette etc. n der Ordonnanz Augusts (II.) dern Jüngere Herzog v. Braunschweig-Wolfenbüttel (1640) hiess es; ELSTER, Die Truppen, S. 50: „Vnd sollen nun hinführo keine Commendanten Gelder: zumahl die Gage derowegen auff ein ansehnliches erhöhet: hinfüro passirt / alle Frey-Reutere / reformirte Officirere, Passevolanten und Muster Jungen / auch Marquetentere in den Guarnisonen / und mehr an Troß Bagage und andern Pferden / als oben in der Verpflegungs Ordre gesetzet / nicht gelitten / sondern abgeschafft / im fall auch die Officirere hierein dieser Ordnung nicht nachleben würden / jhnen solches an jhrem Ordinario abgezogen / und die übrige Pede und Bagage Pferde / so Viertzehen Tage nach publication dieser Ordinantz, in den Quartieren angetroffen / confiscirt werden“.

Kommendator: Pfründner, (zeitweiliger) Besitzer einer Pfründe.

Kommende: I. erledigte, einstweilen von einem Nachbargeistlichen mitverwaltete Pfarrstelle, II. eine geistliche Pfründe, die einem Geistlichen oder Laien zum Genuss der Einkünfte zur Verfügung gestellt wurde, ohne dass er die Pflichten des damit verbundenen Amtes ausüben musste. III. bei den Ritterorden das Grundvermögen, das einem einzelnen Komtur zur Verwaltung und Nutzung überlassen wurde, IV. Ordenshaus der Johanniter oder des Deutschen Ordens, von einem Komtur geleitet, auch Komturei genannt.

Kommiss: Sammelbegriff für Verpflegung der Soldaten (Brot, Fleisch u. Bier bzw. Wein). SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 314: „Angesichts der unausgesetzten Klagen der Soldaten, daß das Kommißbrot ‚gar schlecht und übel ausgebacken’ werde, wurde im September 1632 ein landesfürstlicher Kriegsrat mit der Behebung dieses Mißstandes beauftragt, ohne daß dies einen langfristigen Erfolg gezeitigt hätte. Fast zeitgleich machte ein Arzt neben dem Umstand, daß die Söldner auß hungersnot alles, waß ihnen unter henden khombt, hinein gegessen hätten, die minderwertige Beschaffenheit des Kommissbrots und das Fehlen warmer Speisen für ihren schlechten Gesundheitszustand verantwortlich. Die Vermutung der Erzherzogin Claudia, daß bei der Herstellung des Brotes für das Militär grosser betrug und vortheilhafftigkheit oder aber unleidliche vorlessigkheit im Spiel sein müsse, dürfte angesichts dieser andauernden katastrophalen Verhältnisse durchaus begründet gewesen sein“. LATOMUS, Relationis Historicae Semestralis Continuatio (1639), S. 69, unter dem November 1638 über die ohnehin als schwierig geltenden Kroaten: „So haben auch die Croaten bey Colmar sich gantz schwürig erzeigt / massen sie 15. Standarten von den Stangen gerissen / vnnd mit Füssen darauff getretten / die Vrsach dessen soll gewesen seyn / weil sie keine gewisse Commiß von dem Hertzogen von Lothringen haben“.

Kommiss-Bier: speziell für die militärische Versorgung des Militärs gebrautes Billigbier geringer Qualität, an dessen Konsum 1631 Besatzungssoldaten in Magdeburg verstorben sein sollen; KHEVENHILLER, Annales 11. Bd., Sp. 1796. Auch wurde in Notsituationen Kofent ausgeschenkt: Kofent: DWb 11., Sp. 1574: „1) so heiszt das dünne bier, dünnbier, das nach dem bier durch aufgusz auf die träbern entsteht, nachbier, afterbier, auch speisebier, tafelbier, tischbier und mit andern namen, wie scherp, schemper, bair. hainzel, schles. langfel; hie und da unterscheidet man noch nachbier als ersten und kofent als zweiten nachgusz“. Dieses Dünnbier war für die ärmeren Schichten gedacht. Kovent ( auch: Kofent) ist ein Dünnbier oder Nachbier, das in früherer Zeit nach Abzug der zweiten Würze durch einen kalten Aufguß auf die Treber gewonnen wurde, jetzt aber nur noch als Hausgetränk hergestellt wird. Der Name soll entstanden sein aus Konventbier, d. h. Bier der Konventualen oder Klosterbrüder, im Gegensatz zu dem stärkeren (Herren-) Bier der Patres [WIKIPEDIA]. 1 Liter Einfachbier kostete ca. 4 Pfennige. Ein einfacher Soldat hatte Anspruch auf 2 Liter pro Tag, was natürlich nicht ausreichte, zumal das Trinkwasser oft ungenießbar war. Daher musste er v. seinen ohnehin beschränkten Mittel in den Feldlagern bei den Marketender*innen oder in den Gaststätten dazu kaufen.

Kommissar: Bevollmächtigter des Kriegsherrn zur Eintreibung v. Kriegssteuern (Kontribution). Als Quartiercommissarius legte er darüber hinaus die Einquartierungen der Soldaten fest, weshalb man ihn, wenn auch nicht immer erfolgreich, in den Städten zum Paten erbat, um geringere Einquartierungslasten zu erhalten. (Der Quartiermeister bzw. Fourier sorgte dann für deren praktische Umsetzung; vgl. „Fourier“.) Der Musterkommissarius führte in landesherrlichem Auftrag die Musterungen durch u. überwachte die Zusammensetzung des Heeres. Musterkommissare waren bei gemeinen Soldaten wie Offizieren gleichermaßen verhasst, da sie Manipulationen u. Betrügereien auf den Musterplätzen zu unterbinden suchten: Söldner erschlichen sich vielfach Sold, indem sie sich unter verändertem Namen mehrfach mustern ließen, Offiziere führten zuweilen mehr Männer in den Soldlisten, als tatsächlich vorhanden waren, um die eigene Tasche mit den überschüssigen Löhnungen zu füllen (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 120ff.). KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; PFEILSTICKER, Lang. Auch hatten sie die Abdankungen u. die Zusammenlegung u. Neuformierung kleiner Einheiten zu überwachen. Vgl. dazu DAMBOER, Krise, S. 14ff. Z. T. wird in zeitgenössischen Chroniken festgehalten, dass Kriegskommissare ihr Amt aufgaben, um sich nicht länger an der Ausbeutung der armen Leute zu beteiligen; Chronik des Sweder von Schele, Teil 3, fol. 877 (Juli 1634). Wie radikal man Zivilisten zum Dienst als Kriegskommissare zwingen wollte, zeigt Langs Beispiel (1631); PFEILSTICKER, Lang, S. 22: „Als Herr Generalwachtmeister von Altringen zue der Armee khommen, welche von Gegglingen [Gögglingen] ufgebrochen war, hat er zu Zwifalten [Zwiefalten] im Kloster wollen, ich solle ferner mit der Armee, weil ich aber das Werkh mir zu schwer sein befunden und sonderlich, weil ich sahe, daß es wider die Religion gehen wolte, habe ich mich entschuldigt. Alsbald bevilcht er, mich zu archibusieren. Aber Fürstenberg war so getreu an mir und saget nicht also. Dan er ist nit obligiert, er hat bisher alles nur zu Gefallen und uf Anhalten gethan. Worüber ich los worden“. => Generalkriegskommissar.

Kommisse: Verkaufsmagazin für Lebensmittel.

Kommiss-Haus: Magazin für die einzulagerndern Vorräte => Kommiss.

Kommodität: Annehmlichkeit.

Kompanie: Eine Kompanie zu Fuß (kaiserlich, bayerisch u. schwedisch) umfasste v. der Soll-Stärke her 100 Mann, doch wurden Kranke u. Tote noch 6 Monate in den Listen weiter geführt, so dass ihre Ist-Stärke bei etwa 70-80 Mann lag, Eine Kompanie zu Pferd umfasste bei den Bayerischen 200 Mann, bei den Kaiserlichen 60 Mann, bei den Schwedischen 80 Mann. Geführt wurde die Fußkompanie v. einem Hauptmann, die berittene Kompanie v. einem Rittmeister. Vgl. TROUPITZ, Kriegs-Kunst.

Komtur: Vorsteher der Niederlassung eines Ritterordens, führt eine Komturei (Kommende). Beim Deutschen Orden bildeten in späterer Zeit mehrere Komtureien eine Ballei unter einem Landkomtur.

Komturei: Niederlassungen v. geistlichen Ritterorden (z. B. Klöster der Ordensritter u. Ordenspriester). Sie waren nicht nur Konvent, sondern auch Verwaltungseinheiten, die von einem Komtur geführt wurden. Der Komtur übte alle Verwaltungsbefugnisse aus, beaufsichtigte die seiner Kommende unterstellten Vogteien u. Zehnthöfe u. war dem übergeordneten Landkomtur unterstellt. Mehrere Kommenden bildeten eine Ballei (Ordensprovinz). Zu den Aufgaben der Komturei gehörten die Bewirtschaftung ihrer Güter, die Gastfreundschaft gegenüber durchreisenden Ordensangehörigen, der Unterhalt v. Küstern, Pfarrern u. allen weltlichen u. geistlichen Untergebenen des Komturs owie die Armenfürsorge.

Konduktladeschreiben: Einladungen zum feierlichen Leichenzug.

Konfekt: aus Zucker gebackene Speisen, Zuckergebackenes; mit Zucker eingemachte eßbare Früchte. Das seit dem 16. Jahrhundert in der heutigen Bedeutung geläufige Wort stammt aus der Apothekersprache, in der es im 15. Jahrhundert für Früchte verwendet wurde, die zu Heilzwecken eingezuckert bzw. eingekocht wurden. Das in der Apotheke gehandelte Konfekt war dementsprechend teuer und wurde von einquartierten Soldaten aller ränge immer wieder verlangt, selbst wenn es über große Entfernungen herangeschafft werden musste.

Konfidenz: Diskretion, Verschwiegenheit, Vertrauen.

Konflikte unter der Truppe: Konflikte unter den Armeeangehörigen waren an der Tagesordnung. Vgl. die Beschwerden Isolanos bei Piccolomini [TOEGEL, Der Schwedische Krieg, Nr. 1148, S. 359] über die schlechte Militärzucht u. gegenseitige Angriffe der kaiserlichen Soldaten, die nach seiner Ansicht durch eine mangelhafte Aufteilung u. schlechte Quartiere verursacht seien. Bei Hanau sei es zu Schlägereien zwischen Kroaten u. Soldaten Bredas gekommen. Letztere hätten wie Räuber den Tross des Kroatenregiments Révay geplündert u. einen kroatischen Leutnant erschlagen. Die kursächsischen Soldaten lägen in Eisenach u. verhielten sich nicht feindselig. Aber zwischen deutschen Dragonern u. Kroaten fänden Raufereien in den Gassen der Städte statt, wo sie einquartiert seien. SCHMIDT, Chronica Cygnea, S. 606 [Zwickau 1640]: „Den 29. May [1640] ist bey früer Tagzeit / ein Troupp Reuter / etwan von 25. Pferden / vor dem Frauenthor ankommen / die haben in die 800. Schaffe zu verkaufen mitbracht. Als aber die Reuter gegen Abend in trunckener Weise davon geritten / hat einer den andern / wegen eines Hundes / welchen er verwundet / vom Pferde geschossen / daß er noch zeitlicher als der Hund / auff dem ersten Stück Acker am Frauen-Anger gestorben. So hoch achteten diese Leute einen Menschen / auch ihres eigenen Volcks“.

Königsbronn, Kloster: Nach dem Augsburger Religionsfrieden 1555 wurde das ehemalige Zisterzienser-Kloster Königsbronn 1556 durch Herzog Christoph in eine evangelische Klosterschule unter Leitung eines evangelischen Abtes umgewandelt, die aber nur bis 1595 Bestand hatte. Durch das Restitutionsedikt von 1629 sollte Königsbronn wieder katholisch werden, was aber auf den Widerstand der Bevölkerung stieß. Nach dem Dreißigjährigen Krieg 1648 wurde Königsbronn endgültig württembergisch und evangelisch, es war von 1648 bis 1806 wieder Sitz eines evangelischen Abts.

Königstaler, auch Burgundischer, Brabanter, Philippstaler: Im Allgemeinen die Bezeichnung für alle Talermünzen, die von Königen geprägt wurden. a) Im 16.-18. Jahrhundert übliche deutsche Bezeichnung für den Burgundischen Taler mit dem Bild oder der Umschrift Philipps II. von Spanien (1556-1598). b) Der römisch-deutsche Kaiser wurde von den Kurfürsten gewählt. Während des Wahlvorgangs des neuen Kaisers wurden in dieser Zwischenzeit Münzen geprägt, die nur die königlichen Titel von Böhmen, Ungarn etc. trugen. Diese Münzen wurden Königstaler genannt und führten im Wappen auch keinen Doppeladler. er war etwas mehr wert als der Reichstaler.

Konkubine: Beischläferin, hier: eine illegitime Beziehung eines Offiziers, Lagerprostituierte 2. Klasse für Offiziere, die, wenn man sie nicht mehr brauchte, mit untergebenen Offizieren verheiratet wurden. Zum Teil lebten Offiziere auch mit Konkubine und Ehefrau gleichzeitig zusammen. Vgl. die Beschwerden der Stadt Konstanz (1633) über die kaiserliche Garnison; BEYERLE, Konstanz, S. 28: „Das unnütze Gesindel der Huren und Buben wird nit abgeschafft, sondern bei täglicher Annehmung neuer Soldaten, so mit vielen Weibern und Kindern behängt sind, wird der Burger genötigt, neben den einquartierten Soldaten auch diese zu verköstigen, wie dann von solchen verarmten Untertanen mit ihren Weib und Kindern zu allhiesiger Stadt samt ihren gesamten Haushaben großer Zulauf ist, so dass sich zur Zeit uf die 350 Personen an Soldatenweibern und Kindern salvo honore Huren und Buben unter allhiesiger Garnison aufhalten“. Der Hurenwebel führte die Aufsicht über die zahlreichen Prostituierten des Trosses, die sich in 4 Klassen einteilen lassen: „Mätressen“, „Concubinen“, „Metzen“ und „Huren“. Teilweise wurden Bürger, die sich als „Hurenführer“ betätigten, mit Ruten ausgestrichen. SCHORER, Memminger Chronick, S. 135 (März 1629). Die in den Städten zurückgebliebenen Prostituierten wurden zumeist vom Rat aus der Stadt geschafft; MÜHLICH; HAHN, Chronik, S. 543.

Konnivenz: stillschweigende Duldung, Duldsamkeit, Nachsicht.

„Konservieren“: die eigene Armee durch funktionierenden Nachschub und durch Einquartierung in Gebieten, die noch zur Versorgung tauglich waren, zu erhalten.

Konsignation: Niederschrift, Aufzeichnung.

konsignieren: beschlagnahmen.

Konspiration: THEATRUM EUROPAEUM 2. Band, S. 501, berichtet 1631 über eine „Verschwörung“ im damals kursächsisch besetzten Prag, das am 15.11. von Hans Georg v. Arnim eingenommen worden war: „Vmb selbige Zeit haben die Jesuiter vnnd Münche zu Prag im StroHoff [Kloster Strahow; BW] sich vnderstanden / den Kayserischen durch Verrätherey die Statt zu vberlieffern / welches dann auff den newen ChristAbend zu Werck gesetzet werden sollen. Die Losung ist gewesen / wann sie mit allen Glocken leutten würden. Aber sie haben zu frühe / da es erst deß abends vmb 5. Vhren geschehen sollen / geleuttet. Die Münch im StrohHoff hatten hierzu ein Loch in die StattMawer gebrochē. Die Jesuiten aber hatten die Brieff durch einen Bawren in einem Schmerlaib hinauß gebracht / so aber ertappet vnd für den von HoffKirchen [Lorenz Freiherr von Hofkirchen (-vor 1657); BW] geführet worden. Darauff man auff geschehene Nachsuchung bey den Jesuiten vnnd München viel Pulver vnnd Mußqueten gefunden / deßwegen sie alle / sampt ihren Studenten in etlich 100. außgeschaffet / vnnd keinem mehr / dann ein Laib Brodt mitgegeben worden“. [in Bearbeitung]

Konstabel: Geschützmeister (Schütze), Kriegshandwerker, der auch für schwere Festungs- u. Belagerungsartillerie Rohre u. Geschosse herstellte. Er musste Richten u. Laden, Instandhaltung u. Reparatur beherrschen. Stückgießer u. Büchsenschmiede wie Pulvermacher arbeiteten unter seiner Anleitung. Gut bezahlte Büchsenmeister nahmen an Kriegszügen teil u. genossen eine bessere Verpflegung als Soldaten. Der Büchsenmeister unterstand dem Zeugmeister, der sie auch anwarb, im Gefecht hatte der (General)Feldzeugmeister den Befehl.

Konsulent: Anwalt, juristischer Berater.

„konsumieren“: der feindlichen Armee die Versorgungsgrundlage zu entziehen. Christian II. v. Anhalt-Bernburg notierte unter dem 6.6.1635 zur Lage vor dem v. Kaiserlichen gehaltenen Magdeburg; http://diglib.hab.de/edoc/ed000228/start.htm, Bl. 295v.: „hingegen liegen die Bannerischen Schwedischen im Stifft Magdeburg laßen allen proviandt zusammen führen, verbiehten den pawren daselbst vndt im Stifft halberstadt, bey Feẅer vndt Schwerdt, nichts anzubawen, vndt dasiehnige so albereitt besahmet, vndt gebawet, laßen Sie durch das vieh, kühe, Schafe, Schweine, vndt pferde, so wol wintter[-] als Sommergetreyde, in den grundt verderben. Es scheinet Sie wollen einen stanck hindter sich laßen, wann Sie ihr maß gefüllet“. Zu starke Truppenkonzentrationen in einem Gebiet stellten die Heeresführungen oft vor unlösbare Probleme, da die Versorgung nicht mehr aufrechterhalten werden konnte. Unterernährung u. Seuchen (wie zum Beispiel die bakterielle Ruhr) waren die Folge u. viel öfter Todesursache als der Schlachtentod.

Kontagion: Ansteckung, meist in Verbindung mit der => Pest; auch Synonym für Seuche.

Kontaktreliquie [Reliquie zweiter Klasse]: „Die Kostbarkeit der vor allem im frühen Mittelalter nördlich der Alpen seltenen primären Reliquien führte zum vermehrten Gebrauch so genannter Berührungsreliquie. Als solche gelten etwa Partikel von Gegenständen, z. B. Textilien mit denen der Heilige zu Lebzeiten oder nach seinem Tod in direkte Berührung gekommen war. Hoch begehrt waren Erde, Staub oder Flüssigkeit (vgl. hl. Walburga in Eichstätt) aus dem Grab eines Heiligen. Dazu kamen Gegenstände, mit denen das Grab des Heiligen oder seine primäre Reliquien berührt worden waren. Sogar Reste von Kerzenwachs oder Lampenöl, das am Grab eines Heiligen entzündet worden war, galten als Reliquien“. Online unter: datenmatrix.de/cgi-local/hdbg-glossar. Große und kleine Pfeile des heiligen Sebastian, der auch als Pestheiliger galt, die man in Ebersberg [Ebersberg]; HHSD VII, S. 153f.] erwerben konnte, wurden z. B. an Freunde und Gönner verschenkt.

Kontentierung: Befriedigung aller ausstehenden Soldrückstände, Überlassung v. beschlagnahmten Besitzgütern der Gegner, Rangerhöhungen.

Kontereskarpe: (auch Contrescarpe oder Contreescarpe geschrieben) Äußere Mauer oder Böschung des Festungsgrabens. Bei trockenen Gräben verläuft dahinter meist ein Gang (Galerie), v. dem aus der Graben unter Feuer genommen werden kann. Nach: wikipedia.org/wiki/Liste_von_Fachbegriffen_im_Festungsbau.

Kontergarde: Die Kontergarde ist ein in älteren Festungen vorkommendes Außenwerk. Es besteht in einem Wall, der um die Bastione u. Ravelins parallel herumführt u. der genügend Raum zur Geschützaufstellung gewährt.

Kontinenz: Zurückhaltung, Enthaltsamkeit.

kontonieren: sich versammeln.

kontrakt: gelähmt.

Kontraktur: Lähmung, Krampf.

Kontraminen: In früheren Kriegen wurde der Minenkrieg vor allem angewendet, um für einen geplanten Sturmangriff eine Bresche in die Festungsmauern zu schlagen. Im Rahmen der Angriffsvorbereitung auf eine Stadt begannen die Soldaten mit dem Ausheben v. gedeckten Wegen, das waren bis zu zehn Meter breite u. zwei Meter tiefe Gräben. Unter „gedeckt“ wurde Sichtschutz gegen die Stadtverteidiger verstanden. Diese Gräben waren meist im Zickzack angelegt, so war der Schutz besser. Je näher die Gräber den äußeren Verteidigungsanlagen der Stadt kamen, desto mehr führte der gedeckte Weg nach unten. Es begann der Sappenvortrieb (Lauf- oder Annäherungsgraben). Hierfür wurden Sappeure beziehungsweise Mineure eingesetzt, in vielen Fällen zwangsrekrutierte Bergleute. Deren Wissen bezüglich des Stollenbaus wurde genutzt. Die äußeren Anlagen wurden so weit wie möglich untergraben. Im Nahbereich der Kurtine (Hauptwall) begannen die Minierarbeiten. Das heißt, es wurde gesprengt. Ziel der Aktion war der Einsturz der Wälle. Gleichzeitig lief der Artillerie-Angriff auf die gleichen Punkte. Der Artillerieangriff sorgte für eine Breschierung der genannten Anlagen. Von unten kamen die explodierenden Minen hinzu, der Wall stürzte ein. Jetzt hatte die Infanterie die Möglichkeit, in die Stadt zu gelangen. […] In dem Gebiet, in dem Minen zu erwarten waren, wurden genagelte Bretter vergraben. Wenn die Mineure auf diese Bretter stießen, wurden sie am Weiterkommen gehindert, weil sie diese Bretter erst aus der Erde herausgraben mussten, bevor sie weitergraben konnten. Dazu kam, dass die Vibrationen der (aus der Erde herausstehenden) Bretter leicht zu sehen waren, der hohle Klang der Schaufeln auf die Bretter in der Nähe leichter zu hören u. aufzuklären war u. weitere Gegenmaßnahmen leichter getroffen werden konnten. Eine andere Gegentaktik waren die Kontraminen (Gegenminen). Die Belagerten gruben Minengänge den Mineuren der Belagerer entgegen. In späteren Festungen wurden Minengalerien, mit ihren bis etwa 100 m vor den Festungsmauern reichenden unterirdischen Stollen, als fester Bestandteil der Verteidigung eingebunden.

Sobald ein Horchposten die Grabung des Angreifers bemerkte, konnten Gegenmittel eingesetzt werden:

– Wasser in die gegnerischen Minen einzuleiten, um das gegnerische Schwarzpulver unbrauchbar zu machen u. die Gegner, wenn möglich, zu ertränken, aber zumindest das Weitergraben des Stollens unmöglich zu machen.

– Bomben in diese hinabzurollen, wenn sie auf Gegner gestoßen waren. Dadurch brachte man die vom Gegner verwendeten – Pulverfässer vorzeitig zur Explosion, die Explosionswirkung schlug nach hinten aus u. ruinierte den Gegner .d seine Stellungen.

– durch Gegensprengungen Minenteile u. deren Besatzung zu verschütten, erdrücken oder zu ersticken.

– die Sprengkraft durch die Gegenminen abzuleiten u. die eigene Festung vor dem Explosionsdruck weitgehend zu schützen.

– fertige Sprengkammern vor ihrer Sprengung auszuräumen u. unschädlich zu machen.

– auf den Gegner zu stoßen u. diesen im Nahkampf zu töten.

– Horchstollen anzulegen, um das neue Verlegen einer Mine frühzeitig zu erkennen, mittels mehrerer Messungen an mehreren Orten genauer bestimmen zu können u. diesen Horchstollen für zukünftige Gegenminen zu verwenden.

– Grabungstätigkeiten an anderer Stelle zu tarnen u. die Gegenminen auf die falsche Richtung zu leiten“ [nach WIKIPEDIA]. Bevorzugt eingesetzt wurden dazu Bergleute.

Kontrebatterie: Kontrebatterien feuern auf die Festungsgeschütze links und rechts des Angriffsabschnitts.

Kontreeskarpe: äußere Grabenböschung.

Kontribuent: Zur Kontribution veranlagte Stadt, Bürger, Dörfer etc.

Kontribution: Kriegssteuern, die ein breites Spektrum an Sach- oder Geldleistungen umfasste, wurden im Westfälischen als „Raffgelder“ bezeichnet; SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, Nr. 45, S. 127; LEHMANN, Kriegschronik, S. 34, Anm. (1632): „Contribution eine große straffe, Sie erzwingt alles, was sonst nicht möglich ist“. Sie wurde auf Grundlage einer Abmachung zwischen Lokalbehörden (zumeist Städten) und Militärverwaltung erhoben. Teilweise wurde den Juden eine Sondersteuer auferlegt (HOCK, Kitzingen, S. 92), um sich selbst einer zusätzlichen Belastung zu entziehen. Die Kontribution wurde durch speziell geschultes, z. T. korruptes Personal (vgl. WAGNER; WÜNSCH, Staffel, S. 122ff.) zumeist unter Androhung militärischer Gewalt oder des Verlusts des Bürgerrechts (das in Erfurt seit 1510 ab dem 16. Lebensjahr erworben werden konnte), des Braurechts, der Benutzung der Allmende, den säumigen Bürgern „das Handwerk zu legen“ etc. (vgl. NÜCHTERLEIN, Wernigerode), u. der Zunagelung der Haustüren (JORDAN, Mühlhausen, S. 76 (1633)) eingetrieben. Den Zahlenden wurde als Gegenleistung Schutz gegen die Übergriffe des Gegners in Aussicht gestellt. Nicht selten mussten an die beiden kriegführenden Parteien Kontributionen abgeführt werden, was die Finanzkraft der Städte, Dörfer u. Herrschaften sehr schnell erschöpfen konnte. Auch weigerte sich z. T. die Ritterschaft wie im Amt Grimma erfolgreich, einen Beitrag zu leisten; LORENZ, Grimma, S. 667. Vgl. REDLICH, Contributions; ORTEL, Blut Angst Threnen Geld, der diese Euphemismen für Erpressungen, erwartete oder erzwungene „Verehrungen“ etc. auflistet. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare u. Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph v. Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, S. 268, über die schwedische Einquartierung Dezember 1633 in Osnabrück: Die Soldaten „sagen und klagen, sie bekommen kein geld, da doch stets alle wochen die burger ihr contribution ausgeben mußen, dan das kriegsvolck sagt, das ihr obristen und befehlhaber das geldt zu sich nehmmen und sie mußenn hunger und kummer haben, werden zum stehlen verursacht“. Der Flussmeister u. Advokat Johann Georg Maul [? -nach 1656)] (1638), WAGNER; WÜNSCH, Staffel, S. 121: „Weil ich nun zu dieser Contribut[ion] wöchentlich 7 f geben müssen und nicht allemahl sogleich bezahlet habe, bin ich und die Meinigen zu verschiedenen mahlen ohngewarneter Weisse überfallen worden, und man hat mich dermaasen gequälet und gemartert, dass es einen Steine in der Erdte erbarmen möchte, sonderlich in der Heilgen Zeit, am 5. Jan[uar] 1638, da ich eines kleinen Resto wegen von 6 vollgesoffenen Soldaten, der einer, der Berth genannt unter dem Obristen [Heinrich; BW] von Schleiniz, den Degen über mich gezogen, mein Weib, so dazwischen gelaufen, am Arme verwundet, den Gürtel von Leibe in drey Stücken gerissen und solche Grausamkeit verübet, dass es nicht zu beschreiben, vielweniger von Christlichen Menschen geglaubet werden kann, mitler weile, als dieser Berth also mit mir chargierte, haben die andern 5 Bösewichter gemauset, was sie angetroffen, unter andern mir einen Fisch Otter, so man an die Arme stecket, mein Kamm Futter mit aller Zugehör vor 5 f, allerhand Geräthe ohngefähr 8 f, so ich nicht wieder bekommen können“. Aus der Stausenbacher Chronik des Caspar Preis für 1648, ECKHARDT; KLINGELHÖFER, Bauernleben, S. 69: „Im Jahr 1649 in dem Monadt October seind wir einmal der Hessischen Conterbutzion erleitigt worden. Dem allmächtigen, ewigen, barmhertzigen, liben, trewen Gott, dem Vatter aller Gnaden, sey ewigen Lob, Ehr und Preiß gesagt in alle ewigkeit. Amen. In dem schweren Joch der hesischen Conterbutzion seind wir gemartert, gepeinigt und gequället worden zwantzig gantzer Jahr. Ach du mein Gott und mein Herr, wie mancher armer redtlicher ehrlicher Man hatt doch das Seinige musen verlasen und mit dem Rück ansehen und sich in die Fremde begeben musen wegen der Conterbutzion und des gemarterten Bludtgelts. Es ist doch in Wharheit nichts anders dan der armen Leuth Schweiß und Blutt“. Vgl. VOGEL, Leipzigisches Geschicht-Buch, S. 443: „Den 11 Junii [1631; BW] zur Nacht hat sich eines vornehmen Doctoris Frau im Brühl / welches mit schwermüthigen Gedancken beladen aufm Gange im Hembde an eine Quele erhencket / weil sie / wie man sagte / denen Soldaten Quartier und Geld geben müssen / welche 2 alte Weiber loßgeschnitten / von Todtengräbern abgehohlet / und den 13. dieses mit einer kleinen Schule begraben worden“. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare und Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph von Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. Die Kontribution wurde oft auch zweckentfremdet; vgl. SEMLER, Tagebücher, S. 23 (1633): „Man sagt, daß die von Bodman ohngefahr 30 thaler für ihre contribution dem obrist leüttenant [Edlinstetten; BW] alhie, alß ihrem vettern, zu hannden gestellt, darmit sie ihme genůgsambe satisfaction geben, er aber diß gellt dem apotegger zutragen laßen mit begeren, solle ihme darumb confect schickhen. Da man vnß aber bereden wollen, auß disem contribution gellt werde man die soldaten beklaiden vnd in daß veld ausstaffieren“. Die ausführlichste Darstellung der Erpressung von Kontributionen durch Besatzungstruppen findet sich bei NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 73ff. => Hrastowacky in den „Miniaturen“. In den bei Angriffen u. Belagerungen ohnehin gefährdeten Vorstädten waren die Kontributionsleistungen geringer. Allerdings bestand hier auch immer die Gefahr, dass die Vorstädte entweder vom Feind abgebrannt oder seitens der Stadtkommandanten abgerissen oder abgetragen wurden, um dem Feind keine Verstecke zu bieten u. um ein freies Schussfeld zu haben.

Konvent: Gemeinschaft der vollberechtigten Mitglieder (Konventbrüder oder auch Konventmönche) eines Klosters oder Ordens. Konventmönche bzw. Konventbrüder sind sitz- und stimmberechtigte Mitglieder eines Mönchs- oder Bettelordens. Sowohl die Bewohner als auch die Gebäude, in denen die Gemeinschaft lebt, können Konvent genannt werden.

Konventuale: vollberechtigtes Mitglied eines Konvents: Niederlassung einer Ordensgemeinschaft, die aus weiblichen oder männlichen Ordensleuten (Nonnen, Mönchen, Ordensbrüdern oder Ordensschwestern) besteht. Konventmönche bzw. Konventbrüder sind sitz- u. stimmberechtigte Mitglieder eines Mönchs- oder Bettelordens. Sowohl die Bewohner als auch die Gebäude, in denen die Gemeinschaft lebt, können Konvent genannt werden.

Konvergierung: Übereinstimmung, Zusammenstimmung, Annäherung.

Konversion: Karrierewilligen Offizieren u. Beamten wurde der entsprechende Glaubenswechsel nahegelegt. Mit der Konversion empfahl man sich Spanien; zudem wurden die „conversos“ meist mit Ehren u. Ämtern überhäuft (wie schon Pappenheim und Wahl), teils, um weitere Persönlichkeiten zum Übertritt zu bewegen, teils, weil es wie im Fall des Johann v. Götz am kaiserlichen Hof an geeignetem Persönlichkeiten fehlte. Die Konversion großer Bevölkerungsteile wurde auch durch militärischen Zwang erreicht: Am 2.2.1626 wurde Duderstadt durch das Regiment Cronberg besetzt, um zu verhindern, dass die größtenteils protestantische Bevölkerung dem heranmarschierenden Christian v. Braunschweig die Stadttore öffnete. Die Einnahme Duderstadts diente neben der üblichen u. jetzt umso notwendigeren Zwangsunterbringung v. Truppen auch dazu, dem kurfürstlichen Befehl zur Rekatholisierung entsprechenden Nachdruck zu verleihen. KNIEB, Eichsfeld, S. 354. Nichtkonvertierende wurden mit hohen Geldkontributionen belegt. Bis zum Ende dieses Jahres traten durch die Wirksamkeit der Jesuiten – Patres der SJ neben Angehörigen der anderen Orden begleiteten die bayerische Armee auf allen ihren Feldzügen bis in das Jahr 1648 – wie auch unter dem existentiellen Eindruck der Pest, der von Juli bis Ende September 2.000 Bürger zum Opfer gefallen sein sollen; LAMMERT, Seuchen, S. 90 – und durch den Zwang der Tillyschen 1.131 Bürger zum katholischen Glauben über. LERCH, Duderstädter Chronik, S. 94f. So war man im besetzten Stade konsequent bei dieser repressiven Politik im Sinne des 1629 erlassenen Restitutionsedikts Ferdinands II. geblieben, JOBELMANN; WITTPENNING, Geschichte der Stadt Stade, S. 91: „Die Einwohner wurden, unter Zusicherung der Freiheit von Kriegssteuern, durch Plakate zum Uebertritt aufgefordert, anscheinend ohne allen Erfolg, worauf der Bedruck noch zunahm“. Dass die Erfolge sehr mager waren, zeigt ein Bericht v. 1630, nur zwei Familien seien zur katholischen Kirche zurückgekehrt. Von der Besatzung hätten dagegen dreihundert den katholischen Glauben angenommen (DUHR, Geschichte der Jesuiten II/1, S. 129), was vielleicht auch aus Karrieregründen geschah. Die Konversion vor der Hinrichtung führte zu einer würdigeren Bestattung. Vgl. die Chronik des Arnold v. Anrath (1616); BAMBAUER; KLEINHOLZ, Geusen und Spanier, S. 20: „Anno 1616 sich zudragen, daß eyn Soldat Berndtt genandt, sich auf der Landtstraßen verlauffen und von den Spannischen an der Fegteß gefangen und etzlich Wochen auf der Portten geseßen, endtlich zum Todt verurtheilet und an ein Post kegen Vagten Bungert gewurget worden, wey wohl dei Jesuweytt eynner ihm angelabt, er solt nit sterben, so er sich zu den romischen catolischen Glauben geben, dar er sich anders nit versehn, hat er sich darzu begeben, vermeinet sein Leben, weil er jonck wahr, zu retten, entlich glichwohl heraußer gefuret, an den Ort wey vorgemelt und ist em sein Recht gedan wey er wohl hatte verdint und gewurget. Weyll er nu etzlich Dag zuvoren ein Fraw genamen, umb den Mittag vor den Gubernator gekommen und gebetten, daß sei ihren Mahn mugte abnehmen und begraben, ist sey hengangen und ein Kahr met eine Pferdtt gehurt und bey em gefaren und ihm met eynen Metzer den Strick loß geschneden und auf dey Kahr gedragen und ist ihr durch Furbitt der Jesuiten ahn den Gubernator ein Grab in der Bruren Kerck zugelaßen worden, Ursag, daß er roms catolisch worden wahr“. Konversionen wurden auf allen Seiten mit dem entsprechenden Gepränge gefeiert: „Freude aber war in Trojas Hallen, als es den Barfüßer-Mönchen gelungen war, einen armen Juden zu bekehren. Um diesem glorreichen Erfolge den gebührenden Glanz zu verleihen, verschmähten sogar die höchsten Spitzen, der Statthalter von Metternich und der Oberhauptmann Becker [Peckher; BW], es nicht, am 2./12.Februar 1631 bei der Taufe Gevatter zustehen“. BOETTCHER, Halberstadt, S. 193. Der Osnabrücker Chronist TEGEDER; KREIENBRINCK, der osnabrugischenn handlung, S. 19: „A[nn]o 1629 war ein getaufter oder geborner Jude in Oßnabrugk unter der haubtmanschafft Marschalcks mit namen Lythmannus. Der hat sich hie im Thumb bey uns taufen laßenn, ist ein Christ worden, unser G[nadiger] F[urst] und herr [Franz Wilhelm v. Wartenberg; BW] hat ihn den namen gebenn und gennet Petrus Franciscus. Dißes haben viel 100 menschen gesehen, das solchs ist geschehenn“. Vgl. auch WINKELBAUER, Karrieristen oder fromme Männer ? Zum Teil konvertierten Juden auch, um den Bedrückungen zu entgehen. WAGNER, Pforr, S. 171 (1647): „Den 23. Maii hat sich der Judt Meyer zum Christlichen Glauben freywillig bekand und nachdem er darauff, beneben seiner söhnlein 2, swß Christlichen glaubenß unterrichtet, alß ist er mit sein 2 söhnen uff dato in volckreicher versamlung getaufft und der alte Wilhelmuß /:weil er unßern Gnidg[en Fürsten und Herrn zum tauffbaden erwehlet / genennet worden. Die beyde knaben wurden durch die beampten und den raht auß der tauff gehoben, welche knaben er zur Christlichen schull angehalden. Und ist ihme und den knaben von geistlichen und weltlichen alleß guhts erzeiget worden. Weill aber sein weib hirmit nicht zufrieden geweßen, sondern mit dem eltisten sohn und 2 töchtern darvongezogen, hat ihn solches sehr geschmirtzet, deßwegen er sein vortheil ersehen und den 9. Novembr: gegen abend mit sein 2 getaufften söhnen /:welche, [und] er selbsten, gnugsamb scheinenfleisch geßen:/ heimlich uff und darvon gezogen und alßo zum schelmen word[en]. Und weil er diejenige unterpfand, so ihme von den bürgern versetzet geweßen, mitgenommen, alß ist sein hauß verkaufft und die kauffgelder denßelben bürgern /:weil ihre unterpfand mehr alß das anlehn wehrt gewßen:/ gefolget worden“. Dieser Fall des Wilhelm Meyer aus Fulda ist ausführlich dargestellt bei LITT, Juden in Thüringen, S. 202ff. Aus Mügeln wird berichtet; FIEDLER, Müglische Ehren- und Gedachtnis-Seule, S. 163f.: „Anno 1635. im Januario sind zwo Churfürstliche Compagnien Fußvolck hieher kommen / unter Hauptman Wintern und Gehern / sind allhier gelegen biß zu Ende des Monats Iunii. Unter Hauptman Winters Compagni war ein Jüde ein Musqvetirer / Namens Michael Jod / der gieng auff Zuredung der Officirer fleissig zur Kirchen / und hörete Gottes Wort / auch gieng er eines Tages zu dem Diacono, lernete den Catechismum Lutheri / die Fragstücke / schöne Sprüche und Gebete / darzue er auch Lust und Liebe hatte. Als er nun dieses alles wol gelernet und gefasset / ist er den 19 Maji am Pfingst-Dienstage in die Kirchen gegangen / für dem Altar getreten / und in beyseyn etlich tausend Personen examiniret worden / und nach dem er auff alle Fragen so gut geantwortet / daß sich iedermänniglich verwundert / ist er von dem Diacono Herrn Christophoro Heinrici getaufft / und Johann Christian genennet worden. Hat sieben TauffBathen gehabt / vier Mannes- und drey WeibsPersonen / von Officiern und derer Weibern / die haben ein herrlich TauffEssen außgerichtet / und hat der Bathe fleissig auffgewartet. Wie beständig er aber hernach bey dem Christenthumb verblieben / kan ich nicht wissen / man will sagen / er habe sich wieder zum Jüden begeben“.

Konversionsformular: Konversionsformulare waren in den Regionen verbreitet, in denen die Jesuiten während des Dreißigjährigen Krieges, besonders nach dem Restitutionsedikt von 1629, die Rekatholisierung vorantrieben. Das Formular war für diejenigen Protestanten vorgesehen, die im Lande verbleiben wollten und nach erfolgter Konversion einen gewissen Schutz des Militärs etwa bei Einquartierungen und der Eintreibung von Kontributionen erfuhren. Daher erfolgte die Konversion meist aus opportunistischen Gründen. Es bedurfte keiner Unterschrift, da mit ihm ein heiliger Eid auf die Bibel abgelegt wurde und zudem von einer sehr hohen Rate an Analphabeten auszugehen ist. Beichtzettel der Societas Jesu für Zwangsbekehrte; Glogau 1628; MINSBERG, Geschichte 2. Bd., S. 90: „Ich armer sündiger Mensch N. N. bekenne Euch, Herr Pater, an Gottes Statt, der heil. Jungfrau Maria und allen lieben Heiligen, daß ich durch (Zahl der Jahre) der verdammten, gottlosen, ketzerischen Lehre, die man die lutherische nennt, beigewohnt und unter dem schrecklichen Irrthum gesteckt bin; auch zu ihrem gräulichen Sakrament gegangen und sonsten Nichts als gebacken Brod und einen schlechten Wein aus einem Gefäß empfangen. Solchem freventlichen Irrthum entsage ich und verspreche nun und nimmermehr demselben beizuwohnen. So wahr mir Gott helfe und alle liebe Heiligen“. Vgl. HAPPE I 259 v – 260 r; mdsz.thulb.uni-jena.de: „Formular, wie die Jesuiten die Lutheraner zum Abfall bringen und zwingen wollen. Confessio oder Bericht Ich armer elender Sünder bekenne euch Priester, dass ich so viel Jahr der verführischen, verdärblichen, gotteslästerlichen und ketzerischen Lehr beygewohnet und in einer solchen irthumischen Lehre erstücket bin. Habe auch in ihren Sacramenten nichts empfangen, denn nur das trucken Brodt, und aus dem Kelche nichts denn einen schlechten Wein aus einem Fasse, solchen gröblichen Irrthumb und verderblichen Lehre wiedersage und wiederspreche ich nun, solcher nunmehr in alle Ewigkeit nicht mehr beyzuwohnen, so wahr mir Gott und alle Heiligen helfen. Hierauf werden ihnen diese folgenden Puncten und Artickell, die sie glauben sollen, vorgehalten. 1. Wir glauben alles, was die Römische Kirche befiehlet, es sey in der Schrift geschrieben oder nicht. 2. Wir glauben, was die Römische Kirche glaubet. 3. Wir glauben an die 7 Sacramente. 4. Wir glauben an die Jungfrau Maria, dass sie höher sey als Gottes Sohn und mehr anzubeten. 5. Wir schwehren bey Gott, dass die lutherische Lehre falsch und verderblich sey und wir unsere Kinder davon abhalten wollen. 6. Wir glauben, dass ein Fegefeuer sey. 7. Wir schwehren, dass wir den Kelch die Zeit unsers Lebens nicht mehr brauchen wollen, viel weniger denselben trincken. 8. Wir schwehren, dass wir zu der catholischen Lehre ohne allen Zwang getreten. Darzu helfe uns Gott, Vater Sohn und Heiliger Geist, Amen“.

Konzession: Berechtigung, Bewilligung, Erlaubnis, Ermächtigung, Genehmigung, Lizenz, Recht, Vollmacht, Zustimmung; (bildungssprachlich) Autorisation, Legitimation; Einräumung, Entgegenkommen, Gefallen, Gefälligkeit, Zugeständnis.

Kopf eindrücken: Gemeint ist die Tötung des Neugeborenen durch Aneinanderschieben der Fontanellen, wurde gerade ledigen Müttern und Hebammen immer wieder unterstellt und was als Anklage in Hexenprozessen immer wieder auftrat. Z. T. verschränkten deshalb Mütter während der Geburt ihre Hände hinter oder auf dem Kopf in Gegenwart der Hebamme oder anderer Frauen.

Köpfel: Das Köpfel, Köpfle, Köple oder Kopf, war ein Volumenmaß in Regensburg. Das Maß nannte man auch bayrische Maßkann. 1 Köpfel = 0, 83313 Liter.

Köpfen: Die Enthauptung galt im Gegensatz zum Erhängen am Galgen nicht als ehrenrührige Todesstrafe. Standespersonen war die Hinrichtung in aufrecht kniender Haltung mit dem Schwert vorbehalten, während niedere Ränge auf einem hölzernen Richtblock mit dem Beil enthauptet wurden. Das Hinrichtungsritual als „Theater des Schreckens“ mit Schwert, Galgen u. Rad galt als gesellschaftliches Reinigungsritual u. als vom Rat inszeniertes Abschreckungsmittel bei Eigentumsdelikten, Raub, Totschlag, Vergewaltigung, Religionsdelikten u. Hexerei. Die Todesurteile wurden in Ausnahmefällen etwa in Fällen politischer Justiz in der Stadt vollstreckt. Der Delinquent/die Delinquentin sollte in angemessener Kleidung ruhig und gefasst in den Tod gehen. Erwünscht war eine Mahnung an die Menge sowie ein Gebet für das Seelenheil. Wichtig war der Unterschied zwischen einer ehrenhaften Leibesstrafe – u. damit einem anschließenden ehrlichen Begräbnis – und einer unehrenhaften Leibesstrafe. Auch der Scharfrichter hatte seine Rolle bei diesem Ritual. Missrichtungen führten dagegen zu Tumulten u. einer massiven Bedrohung des Scharfrichters, weil hier das vorzuführende moralische Exempel gescheitert war. Außerdem sah man in Missrichtungen ein Gottesurteil, der Delinquent wurde in der Regel begnadigt. Zu den Missrichtungen vgl. IRSIGLER/LASSOTTA, Bettler und Gaukler, S. 249f. Teilweise wurde der Delinquent auch begnadigt, wenn eine Frau Fürsprache einlegte u. ihn heiratete. Vgl. die Erinnerungen des Pfarrers Klingsporn; NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 229.

köpfen, mit Beilen den Kopf abhauen: Mit der rituellen Zerstückelung des Korpers bzw. mit der besonderen Stellung des Kopfes als oberstem, erstem Glied hängt wohl auch die vor allem im Krieg ausgeübte Tötungsart des Köpfens zusammen. Mit dem Abschlagen des Kopfes wird das oberste / höchste Körperteil einer Person unwiderruflich zerstört; die Person, der Mensch wird dadurch stärker getroffen u. entwertet als etwa durch Erstechen. Die Angst verbreitende Wirkung dieser Tötungsart ist deswegen besonders groß. Nach der Hinrichtung soll der Kopf aufgesteckt werden; Der Römischen Kayserlichen, auch zu Hungarn vnd Böhaimb, etc. Königlichen Majestät Ferdinandi deß Dritten, etc. … Newe peinliche Landtgerichts-Ordnung in Österreich unter der Ennß : erster : und anderter Thail ; [vom 30. December 1656]. – Wien 1657, I 48 § 2.

Kopfrennen: DWb Bd. 11, Sp. 1778, 72: a) „rennen zu pferde, da man im rennen einer bildsäule den kopf abhauet“. b) „ritterspiel, wo mit lanze, wurfpfeil oder säbel nach einem hölzernen Türken- oder mohrenkopfe gerennet wird“.

Kopreinitz [Koprivnica; Kroatien]: Im Jahre 1356 wurde Koprivnica als eine selbstständige Stadt proklamiert, danach entwickelte sich die Stadt im Bereich des Handels und auch als ein militärischer Stützpunkt. Der Stern, eine Art v. Burg, wurde bis zu den 1660er Jahren als eine der modernsten antiosmanischen Festungen der Renaissance bezeichnet.

Kopfschraube, Kopfzwinge [capitis prensatio]: Bei dieser Foltermethode wurde ein Strick um die Stirn oder den Unterleib gelegt u. mittels eines Holzpflocks zusammengezogen. Am Unterleib traten auf diese Weise die Gedärme hervor. Am Kopf traten die Augen aus den Höhlen, die Kopfhaut wurde eingeschnitten u. am Ende brach, so wird berichtet, die Schädeldecke. Eine zeitgenössische Beschreibung liefert Veit Höser (1577-1634) v. Oberaltaich bei Straubing: „Diese ‚Tortur’ besteht darin, dass sie ihrem Opfer den Kopf bis zur Stirnhöhe (cerebrotinus) mit einem Bündel Seiden- oder Leinenfäden, die sie zu einer Schnur drehen, umwinden. Dabei pressen sie durch immer strafferes und strengeres Herumdrehen die Hirnschale immer fester und so lange zusammen, bis die Augäpfel mehr und mehr aus den Augenhöhlen hervorquellen und in abscheulicher Weise herausgetrieben werden“. SIGL, Wallensteins Rache, S. 151.

Kopfstück: Kopfstück = 2 Groschen = 12 Pfennige: Silbermünze mit Kopf des Landesherrn im Münzbild. Das englische Kopfstück wurde mit 18 Kreuzern verrechnet.

Kopfstück: Silbermünze im Wert v. etwa 20 Kreuzern oder 2/9 Reichstalern.

Koppeljagd: Jagd zu Pferd mit Hunden.

Koraln, Korallen: kleine rote Korallenästchen, die den Kindern gegen krampfartige Erkrankungen um den Hals gehängt wurden. Eine dunkelrote Verfärbung der Korallen zeigte angeblich eine Erkrankung des Kindes an. BRENNER-SCHÄFER, Zur oberpfälzischen Volksmedizin, S. 30.

Korbiner: Karabiner (kurzes Gewehr).

Kordelaschen: Kordeln, Schnüre.

korenschoren: Kornhaufen.

Körner: Kornhändler.

Kornett [schwed. kornett, dän. cornet]: Der Kornett führte die kleinste Einheit der Reiterei mit eigenen Feldzeichen, entsprach der Kompanie; 1 berittene Kompanie hatte in der kursächsischen Armee ca. 125 Pferde, 1 schwedische Reiterkompanie umfasste in der Regel 80 Mann. Der Kornett erhielt ca. 50 fl. Monatssold;  z. T. wurden allerdings 240 Rt. (!) in besetzten Städten (1626) erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermarck, S. 15). Sein Anteil an 1.000 Rt. Beute u. Ranzion betrug 17 Rt. 60 Alb. 2 Heller; HOFMANN, Peter Melander, S. 156. => Fähnrich; Fahne.

Kornett: die kleinste Einheit der Reiterei mit eigenen Feldzeichen, entsprach der Kompanie; 1 berittene Kompanie hatte in der kursächsischen Armee ca. 125 Pferde, 1 schwedische Reiterkompanie umfasste in der Regel 80 Mann. Der Kornett erhielt ca. 50 fl. Monatssold; nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der Infanterie 60 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460;  z. T. wurden allerdings 240 Rt. (!) in besetzten Städten (1626) erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermarck, S. 15). => Fähnrich; Fahne.

Kornett: das Feldzeichen der kleinsten Einheit der Reiterei (entsprach der Kompanie). „[ …] bei den soldaten ist das cornet dasjenige zeichen, so die helden bei frewd und mut erhaltet, darnach sie alle sehen, und wo dieses verloren, so ist herz und mut und die ganze compagni, das ganze regiment, das feld verloren“ [DWB]. – Fahne: Fahne einer Kompanie; metonymisch die ganze Kompanie. Als Feldzeichen war die Fahne zur Unterscheidung v. Freund und Feind unverzichtbar, da es im Dreißigjährigen Krieg kaum einheitliche Uniformen gab. Sieg u. Niederlage wurden nach der Zahl der eroberten u. verlorenen Fahnen ermittelt. Die Fahne wurde geradezu kultisch verehrt, Soldaten legten ihren Eid auf die Fahne, nicht auf den Kriegsherrn ab. BRNARDÍC, Imperial Armies 1, S. 38ff.

Kornett, blindes: Feldzeichen ohne aufgestickte Zeichen.

Kornhammer: Dreschflegel, Schimpfwort für einen Bauern.

Kornschreiber: Bediensteter in einem Kornamt, auch in der Verwaltung landesherrlicher Naturalgefälle, der die Kornrechnung führt [DRW].

Kornut: => Kornett.

körperlicher Eid: Eid, bei dem der Schwörende einen Gegenstand (Bibel, Kreuz) anfassen muss.

Korporal: Der Korporal war der unterste Rang der Unteroffiziere, der einen Zug (Korporalschaft) als Teil der Kompanie führte. Er erhielt in der kaiserlichen Armee (1630) 12 fl. Sold. „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“. Das entsprach immerhin dem Jahreslohn eines Ochsenknechtes. DESING, Historia auxilia 2. Bd., S. 186: „Corporal ist ein Unter-Officier, der viel zu thun hat: Darumb seynd bey einer Compagnie zwey, drey oder vier. Für seine 15. Mann, welche man eine Rott nennt, empfängt er vom Capitain d’Armes das Gewehr, vom Fourier das Quartier, vom Muster-Schreiber das Geld, vom Sergeanten die Ordre, gehört nit zur Prima plana“.

Korporalia: quadratische Leinentücher, die in der hl. Messe als Unterlage auf dem Altar für Hostie, Kelch und Patene gebraucht werden.

Korporalschaft: Zug einer Kompanie, die von einem Korporal geführt wurde. Der Korporal war der unterste Rang der Unteroffiziere, der einen Zug als Teil der Kompanie führte. Er erhielt in der kaiserlichen Armee (1630) 12 fl. Sold monatlich. Das entsprach immerhin dem Jahreslohn eines Ochsenknechtes. DESING, Historia auxilia 2. Bd., S. 186: „Corporal ist ein Unter-Officier, der viel zu thun hat: Darumb seynd bey einer Compagnie zwey, drey oder vier. Für seine 15. Mann, welche man eine Rott nennt, empfängt er vom Capitain d’Armes das Gewehr, vom Fourier das Quartier, vom Muster-Schreiber das Geld, vom Sergeanten die Ordre, gehört nit zur Prima plana“.

korroboriert: bekräftigt.

Korruption, Erpressung: Käuflichkeit, Nebeneinkünfte wie Ranzionierungen (auch durch Menschenraub), übliche Geschenke wie etwa die z. T. sehr kostenintensiven „Verehrungen“ je nach Rang, die „Donationen“ u. „Exspektanzen“ sowie Tauschkultur bildeten dabei eine Einheit.

korst, kort: kurz.

Kosaken: „In den 50er Jahren des 16. Jahrhunderts baute der mit den Kosaken eng verbündete Fürst Dmytro Wyschneweckyj eine erste Festung auf der Dnipro-Insel Chortyca, um einen Stützpunkt im Kampf gegen die Tataren zu haben. Dabei wurde er sowohl von der litauischen als auch von der Moskauer Obrigkeit unterstützt. Diese Festung diente den Kosaken von dieser Zeit an als Vorbild für die Saporoher Sitsch und weitere Festungsanlagen. Diese Festungen bildeten einen Wendepunkt im Bewusstsein der Kosaken, da sie jetzt einen von der Verwaltung unabhängigen Mittelpunkt hatten. Hier entstand das Bild der rauhen trinkfesten Männergesellschaft, dem sowohl mönchische (weil ohne Eheleben) als auch ritterliche Züge angedichtet wurden. In der Tat errangen die Kosaken jetzt eine gewisse Unabhängigkeit von der polnisch-litauischen Regierung, was von dieser den Türken und Tataren gegenüber auch bestätigt wurde wenn von jener Seite Klagen über die Angriffe kamen. Gegen Ende des 16. und zu Beginn des 17. Jahrhunderts war das Kosakentum organisiert und in seiner Stellung gefestigt. Versuche des polnischen Königs Stephan Báthory und des litauischen Königs Sigismund August II., die Kosaken in ihren Dienst zu nehmenm waren nur vorübergehend und eingeschränkt erfolgreich. Die Kosaken bildeten zu dieser Zeit einen eigenen Stand mit unabhängiger Rechtssprechung und Obrigkeit“ [http://www.uni-protokolle.de/Lexikon/Kosaken.html. METEREN, Newer Niederländischen Historien Dritter Theil, S. 14 (1620) „Eben wie der newe König auß Mähren nach Schlesien gezogẽ / sind 4000. Cossaggẽ in Mähren eyngefallẽ / vnd nach dem sie das Landt durchstreifft / vnd alles was sie angetroffen / beraubt haben / sind sie den 10. Februar. Zu Wien ankommen /  vnd in den Vorstätten einquartirt worden. Sie habẽ eine ansehnliche Beut von Kleynodien / Ketten / Ringen vnd stattlichen Kleydern / wie dann auch 3. Fahnen / welche sie den Mähren vnder wegs abgenom̃en / mit sich bracht / vnd theils zu Wien verkaufft. Solche Beut hatten sie in dem Stättlein Meseritsch / 18 Meil wegs von Wien gelegen / in welchem sie ohngefehr eines vornemen Landtherrens Hochzeit antroffen / eribert: daselbst sie dann Braut vnd Brätigam / mit all ihren Hochzeitsgästen vnversehens vberfallen / beraubt / vnd das Stättlein geplündert haben. Hergegen ist am Käys. Hoff zu Wien ob ihrer vnverhofften Ankunfft ein grosse Frewd entstanden / weil sie zu gelegener vnd erwünschter Zeir / da man ihrer am meisten bedörfft / vnd Ihre Käyserliche May. an Volck etwas schwach war / ankommen: deßwegen sie also bald in Käyserlichen Dienst angenommen / vnnd Graff Tampier [Dampierre; BW] nach beschehener Musterung vndergeben worden“. Am 6.7.1620 liefen Beschwerden über die Kosaken bei Bucquoy ein: Sie respektieren die Salvagarde nicht, plünderten, brannten, marteten, töteten sogar Kinder, erbrachen Särge vor den Augen der Angehörigen (TOEGEL, Der Beginn, Nr. 619, S. 223), so dass Ferdinand II. am 1.8.1620 Bucquoy befahl, höchstens noch 1.000 bis 1.500 Mann mit zweiwöchiger Kündigung anzumieten und sie für 1.500 fl. Dampierre zu unterstellen; TOEGEL, Der Beginn, Nr. 639, S. 229f.; vgl. GAJECKA; BARAU, The Cosacks. MILGER, Gegen Land und Leute, S. 144 (nach dem THEATRUM EUROPAEUM): „Indessen streiften die Tillyschen sehr aus in die umliegenden Herrschaften. Besonders die Crabaten (Kroaten) und Kosaken überzogen das Land des Markgrafen von Durlach mit Mord, Raub und Brand bis an die württembergische Grenze. Sie verwüsteten alles jämmerlich, schlugen den Fässern die Böden ein, schnitten die Betten auf und zerstreuten die Federn, den Kindern hauten sie die Köpfe ab, die Eltern, so sie bekamen und nicht gar ermordeten, richteten sie jämmerlich zu. Sie streiften auch bis an den Bodensee, bis sie die eidgenössischen Landleute abpaßten und viele erschlugen“. Die als äußerst unzuverlässig eingeschätzten Kosaken wurden auch in der ligistischen Heerführung mit Gesindel gleichgesetzt; HEILMANN, Kriegsgeschichte Bd. 2, S. 146.

Kossät: Besitzer einer Kate (Viertelbauer), Dorfbewohner mit in älterer Zeit geringem unverhuften Landbesitz, Natural-Abgaben u. Hand-Diensten für den Grundherren.

Kothknecht, Kotknecht: Arbeiter in einem Salzwerk.

Kothmeister, Kotmeister: Meister in Salzwerken, der einem Kot, einer Salzpfanne vorsteht u. die Kothknechte, Kothleute unter sich hat.

Kothvolk: Hintersassen, Häusler.

Waffenstillstand von Kötzschenbroda am 6.9.1645 zwischen Schweden und Kursachsen: Kurz vor Ablauf der Waffenstillstandsdauer v. sechs Monaten (am 31.3.1646) wurde, nach längeren Verhandlungen in Eilenburg, der Waffenstillstand bis zu einem allgemeinen Waffenstillstands- oder Friedensvertrag verlängert. Die Kontributionen wurden auf 8.000 Reichstaler reduziert. Mit dem Waffenstillstand v. Kötzschenbroda schied Kursachsen aus dem Krieg aus.

Kotsitzer: Auch Brinkkötter/Brinksitzer, Kossät, Besitzer einer Kate (Viertelbauer), Dorfbewohner mit in älterer Zeit geringem unverhuften Landbesitz, Natural-Abgaben und Hand-Diensten für den Grundherren.

Kotte: Besitzer einer Kate (Viertelbauer), Dorfbewohner mit in älterer Zeit geringem unverhuften Landbesitz, Natural-Abgaben und Hand-Diensten für den Grundherren.

Kötter: Bauer, der keinen Anteil am alten Ackerland, den Gewannen, hat, nur Landwirtschaft betreibt, ohne einen gewerblichen Nebenberuf auszuüben. Man unterschied zwischen Erbköttern (Bauernsöhnen und deren Nachkommen, die einen eigenen Besitz erhielten, und deren Erbkotte zwischen den Höfen der Erben lagen) und Markköttern (alle übrigen Kötter, deren Markkotte meist außerhalb der Höfe lag).

Kotzen: Deckenstoff aus gröberen, langen Wollen, gewalkt und beiderseits geraut.

Kötzen: Rückentragekörbe.

Kouruten: unbekannter Begriff.

koussen: Kutsche.

Koytbrauer: Brauer von friesisch koit, auch koyte, Keiterling = schlechtes dünnes Bier.

Krachwedel: alter, schwacher Mann.

Kracken: minderwertige Pferde.

Kragen strecken: jemandem den Kragen strecken, jemanden beim Kragen nehmen (packen): ihn zur Rede stellen, angreifen.

Krähenfuß [Fußangel]: „Defensivwaffe, die meist aus vier spitzen, eisernen Stiften besteht, die tetraedrisch miteinander verbunden sind. Aufgrund dieser Anordnung zeigt bei ebenem Untergrund immer eine der Spitzen senkrecht nach oben, wobei der Krähenfuß sicher auf den übrigen drei Spitzen zu liegen kommt. […] Krähenfüße dienten dazu, gegnerische Infanteristen an den Füßen und Pferde der Kavallerie an den Hufen zu verletzen, um sie somit in ihrem Vormarsch aufzuhalten und zumindest zeitweilig kampfunfähig zu machen. Dazu wurden sie vor oder bei einer Schlacht großflächig auf dem erwarteten Aufmarschgebiet des Feindes ausgebracht. Auf den meisten Böden wie im Gras, Sand, auf Äcker und Feldern sind Krähenfüße in der Hektik einer Schlacht nur schwer erkennbar. Sie haben in der Regel einen Durchmesser von 3 cm bis 20 cm. Ihre Spitzen sind je nach Ausführung mit Widerhaken besetzt, welche ihre Verletzungswirkung vergrößern und das Entfernen eingetretener Krähenfüße im Feld erschweren oder gar unmöglich machen“ [WIKIPEDIA].

Krakeel: Zank, Streit, Zerwürfnis, Gekrache, Auftritt, Lärm, Empörung, Konflikt, Handgemenge, Donnern, Trubel, Auseinanderset-zung, Geräusch, Erhebung, Geklirr, Kontroverse, Ausschreitung, Gedonner.

kral: Gerät der Harzer, um das Pech aufzutreiben.

Kralmesser: unbekannter Begriff. Um Hinweise wird gebeten !

Kram: Kindbett. Ritus der sogenannten Aussegnung beim ersten Kirchgang nach dem Kindbett.

kram halten: Hilfe und Pflege im Wochenbett leisten.

in de kraam komen (nl.): niederkommen.

Krambutte: wie sie im Lande herumziehende Krämer (z. B. => Glasträger) auf dem Rücken trugen.

Kramer, Krämer: Gewerbetreibender, der, im Unterschied zum Handwerker, Waren nicht im Auftrag, sondern auf eigenes Risiko produzierte oder aufkaufte, um diese auf dem Markt oder auch in einem eigenen Laden zu verkaufen.

Kramjunge: Krämerlehrling.

Krammetsvögel: Wacholderdrosseln, die massenhaft gefangen und gegessen wurden.

krämpeln: hökern, mäkeln, schachern, feilschen; GRIMM; GRIMM; DWB Bd. 11, Sp. 2008. Die gereinigte und gelockerte Wolle, Baumwolle, Floretseide zum Spinnen zurichten; geschah früher durch die sog. Handkardetschen: „ein Werkzeug, dessen man sich in den mit Wolle, Haaren, Baumwolle und Flockseide umgehenden Manufacturen bedient, um diese Materien aus einander zu bringen, das Grobe von dem Feinen abzusondern, und sie also in den Stand zu setzen, daß sie gesponnen, und sodann zu Tüchern, Zeugen, Strümpfen, und andern dergleichen Sachen verarbeitet werden können. Dieses Werkzeug besteht entweder aus natürlichen Häkchen der Distelkolben, oder aus künstlichen von Draht“. kruenitz1.uni-trier.de/xxx/k/kk00992.htm.

Krämpen, Krampen: u-förmig gebogenes oder gewinkeltes Verbindungselement aus Metall.

Krankenversorgung: Kranke und verwundete Soldaten blieben zumeist in Städten und Orten zurück und fielen diesen zur Last – sofern sie keine Familie als Schutzgemeinschaft im Lager besaßen – , obgleich man dort zum Teil die Aufnahme der Kranken aus Furcht vor der Ausbreitung von Seuchen und vor den Kosten verweigerte. Johann Ernst von Sachsen-Weimar war einiger der wenigen, denen das Wohl der Soldaten am Herzen lag. LANGER, Heeresfinanzierung, S. 296: „Derselbe Fürst [Johann Ernst v. Sachsen-Weimar] und Heerführer sandte im Herbst des Jahres 1625 an seinen Kriegsherrn, König Christian IV. von Dänemark, ein Memorial, das die Unterbringung und Versorgung von 4.000 kranken Soldaten betraf. Die Finanzierung oblag der Kriegskasse. Johann Ernst schlug vor, je zehn Kranke einer Pflegerin gegen einen Wochenlohn von einem Gulden anzuvertrauen. Es mußten also vierhundert ‚Weiber‘ gewonnen werden, dazu noch drei bis vier Ärzte, ein Apotheker und ‚etliche Prediger‘, letztere für ein Monatsentgelt von 25 Gulden. Die Verpflegung sollten umherfahrende Marketender liefern gegen Barzahlung, die aus dem Pflegegeld abgezweigt wurde. Nach diesen Angaben war bei gleichbleibender Krankenzahl eine wöchentliche Ausgabe von weit über 400 Gulden nötig. Es scheint allerdings, daß ein solcher Aufwand mit untauglichen Söldnern eher selten war“. Verwundete erhielten z. B. im Neumarkter (Oberpfalz) Lazarett 1647: ein gemeiner Soldat wöchentlich 1 fl. 30 kr.: ein Feldwebel oder Korporal täglich 18 kr.; RIED, Neumarkt, S. 106. Finanziert wurden die Spitalkosten über die erhobenen Kontributionen. Daher liegen die Kosten für die medizinische Notversorgung, für das Feldspital (ein studierter Arzt erhielt etwa 260 fl., der „Chirurgus“ 60 fl. monatlich), in der Hauptkostenrechnung nur bei 1 %. Allerdings sorgten die kranken Soldaten in den Städten auch für Unruhe; Aus dem Memorial der Paderborner Regierungskanzlei, 26.9.1636, für den kaiserlichen Obristen Wilhelm v. Westphalen; NEUWÖHNER, Im Zeichen des Mars, S. 175: „Alhie verbliebene krancke soldaten und sonderlich von Rabischen [kaiserlicher Obrist Johann Raab; BW] regiment stellen sich fast mutwillig an, in deme dieselbe nicht allein ihr logament ruiniren, alles darin verbrennen, und [solchen fast groß = gestrichen] solche feur anlegen, daz auch die benachbarte [Nachbarn; BW] ja die gantze stadt daruber in gefahr kommen sollte, sondern sich auch so weit verkünnen, daz sie nicht schewen den burger die schweine abzunehmen und zu schlachten“. MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Teil, S. 615: „Der Erzherzog [Leopold Wilhelm; BW] hatte, weil Zaradecky bey ihm anhielte, ein Schreiben an Lodron und Beierlein ausfertigen laßen, daß die Stadt über 500 kranke Soldaten einnehmen, verpflegen und mit Arzneyen versehen solle. Auf inständiges flehentliches Bitten D. Höfels versprach der Erzherzog die Stadt zu verschonen und die Kranken auf die Dörfer zu legen. Nichts destoweniger kam den 21. Mai ein Schreiben, daß die Stadt gedachte Soldaten in ihre Dörfer nehmen und sie 14 Tage lang obgedachter Maßen verpflegen sollte. Es blieb aber auch nicht bey den zu der Stadt gehörigen Dörfern, sondern täglich kamen welche in die Stadt, die man in das Waisenhaus und in die Bürgerscheune legte“. In den Rechnungsbüchern der Stadt Rothenburg o. d. Tauber ist unter 1645 festgehalten; DEHNER, Rothenburg, S. 353: „428 fl, 3 u, 8 ß, 1 d ist an Unkosten auf die Kranken und bey dem Herbsthäuser Treffen beschädigte Winterscheidische Soldaten, welche man zu curieren anhero geschickt, in dem Armenhaus, Seel- und Frauenhaus liegend, aufgangen und für Wein, Bier, Brot, Fleisch und Medicamenten bezahlt worden“. Das Fortschaffen der Kranken und Beschädigten nach Übergabe einer Stadt lag also sowohl im Interesse der neuen Besatzungstruppen, die ihrerseits mit Kranken und Verwundeten einrückten, als im Interesse der Stadt selbst, die durch die Versorgung erheblich belastet wurde und die Kosten zu senken versuchte. Aus Heilbronn wird anlässlich der Belagerung im Dezember 1631 über die einquartierten Lothringer berichtet; JÄGER, Geschichte der Stadt Heilbronn, 2. Bd., S. 206: „Die Bürger der Stadt verweigern dem General Oßa nicht nur die Hülfe, sondern schleppen auch in der höchsten Erbitterung die mit der ungar’schen Krankheit behafteten Soldaten der Besazung aus den Häusern, und werfen sie auf den Mist“.

Krankheiten: Die meisten Opfer des Krieges forderten Krankheiten u. Epidemien wie Pest, Pocken, Blattern, Ruhr, Ungarische Krankheit etc., die v. den Soldaten eingeschleppt wurden oder durch Unternährung, Frost etc. begünstigt wurden. In einem zeitgenössischen Bericht heißt es: „Imgleichen wahr unleugbars das etzliche und viele todte Corper in den heußeren gefunden so eins theils thodt geschlagen, andertheils vonn Kranckheit und Armodt gestorben, die denoch vonn den Kriegsleutten durch arme und beine gestochen, uhme zuersehen, ob sie den doet fingirten, sonder ob es auß Kranckeit oder anderer Gestalt beschehe“. SÖNNERT, Lembeck, S. 167. Der Rat v. Osnabrück lehnte 1642 die Aufnahme ruhrkranker schwedischer Soldaten des in schwedischen Diensten stehenden schottischen Stadtkommandanten J. Lumbsdain ab; STEINWASCHER; RÖTRIGE, Krieg, S. 79. Vgl. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 53ff. u. a.

Krauden-Feuer: Signal- u. Warnfeuer vor heranziehenden Feinden an hochgelegenen Stellen.

Kraut: Schießpulver ohne Ladung, um den Schein eines regulären Schusses zu erwecken.

Krautdorsche: Kohlstrunk.

krautenerer: Krautkrämer.

Krauthäupter: Kohlköpfe.

krautig: mutwillig.

Krebenflicker: Korbflicker.

Kredenzkasten: Anrichte, Buffet.

kreicken, krieken: anbrechen, dämmern.

Kreid-(Kreud-)Feuer: Signal- und Warnfeuer vor heranziehenden Feinden an hochgelegenen Stellen, auch Signalfeuer zur Organisation des Aufgebots. Vgl. SCHENNAT, Tiroler Landesverteidigung, S. 174ff.

kreiert: bestimmt, geschaffen.

kreigiße: kriegerische.

kreischen: quälen, peinigen.

Kreiskonvent: beratende u. beschließende Versammlung aller (allgemeiner Kreiskonvent) oder seltener etlicher (enger Kreiskonvent) Kreisstände wie auch der Kreisstände mehrerer Reichskreise (Kreisassoziationskonvent) [DRWB].

Kreisobrist: In jedem deutschen Reichskreis der vom Kreistag gewählte oberste Befehlshaber des Kreiskontingents.

Kretscham: Der Kretscham, abgeleitet v. dem slawischen Wort Karczam, das ‚Gericht‘ bedeutet, (sorbisch korčma, tschechisch krčma für Schänke; mundartlich Kraatschn) ist ein Dorfgasthaus bzw. eine Schänke, die häufig Sitz des mit der Schankgerechtigkeit bedachten Schultheißen u. Gerichtsort des Dorfgerichts (Gerichtskretscham) war. Meist erhielten die Lokatoren dieses Recht.

Kreuzer: In Süddeutschland hatte 1 fl. 60 Kreuzer, 1 Kreuzer 4 Heller, 4 Kreuzer 1 Batzen, 15 Batzen also 1 fl.; 72 Kreuzer 1 Rt. Ein Tagelöhner mit Kost erhielt 4 Kreuzer, ohne Kost 10 Kreuzer, 1 Wirtshausessen kostete ca. 9 Kreuzer. In den Lagern der Schweden wurden erbeutete Pferde um 4 Rt., 1 Ochse um 3 Rt. und 1 Kuh um 1 Rt. verkauft, was trotz Verbots der Magistrate u. Landesbehörden Bürger zum Kauf animierte. => Plünderungsökonomie.

Kreuzherren: Kreuzherren, auch Kreuzbrüder nennen sich die Mitglieder des Ordens vom Heiligen Kreuz/Regularkanoniker des Ordens vom Heiligen Kreuz (Ordo sanctae crucis – O. S. C oder O. Cruc.).

Kreuzherren vom Orden der regulierten Chorherren und Wächter des Heiligen Grabes zu Jerusalem mit dem doppelten roten Kreuz (lat. „Fratres cruciferorum ordinis canonicorum regul. custodum ss. sepulchri Hierosolymitani cum duplici rubea cruce“): Ritterorden, der 1114 in Jerusalem begründet wurde und in Mitteleuropa von 1162 bis 1810 bestand. Die Tätigkeit des Ordens konzentrierte sich im weltlichen Bereich auf die Krankenpflege, im geistlichen Bereich auf die Verehrung des doppelten roten Heiligen Kreuzes und des Grabes des Herren. Die Stiftspröpste wurden als „Meister“, nach 1547 als „General“ bzw. „Obermeister“ bezeichnet. 1229 führte der Breslauer Bischof Thomas I. mit der Gründung einer Niederlassung in seiner Residenzstadt Neisse den Orden in Schlesien ein. In Neisse erbauten die Kreuzherren die Kirche „St. Mariae in rosis“ und das Kloster St. Peter und Paul. 1230 übernahmen sie auch das vom Breslauer Bischof Laurentius gestiftete Hospital Beatae Mariae Virginis, das 1231 der Oberaufsicht des Propstes Heinrich von Miechów unterstellt wurde.

Kreuzkrone: venetianische Münze.

Kreuzschießen: Die damals angewandte Methode, eine Mauerbresche zu schießen, sah so aus, daß man eine Geschützbatterie frontal auf die zu brechende Mauer richtete u. zwei kleinere Batterien im Winkel von ca. 30-45 Grad zu beiden Seiten anlegte, durch welche die gelockerte Mauersubstanz zusätzlich herausgehebelt wurde. [ENGERISSER]

kreyen: krähen.

Krieg als Geschäft ?: KREBS, Schlacht, S. 2: „Wie die übliche mehrjährige Reise an fremde Höfe, so gehörte es womöglich auch zum Inbegriffe einer guten Erziehung, eine Zeitlang unter den Augen eines bekannten Feldhauptmanns die Kriegskunst practisch erlernt zu haben. Man knüpfte auf diese Weise Bekanntschaften an, welche sich später vortheilhaft verwerthen liessen und bei der eigenthümlichen Art der Soldzahlung wurde der Krieg namentlich von verarmten Adligen häufig als ein Geschäft aufgefaßt, bei welchem man verdienen und verlieren konnte“. Diese Auffassung mag vor allem für den Nordwesten des Reiches gegolten haben. Nach KSOLL, Die wirtschaftlichen Verhältnisse, S. 54f., war dagegen das Interesse bayerischer Adliger (vgl. ALBRECHT, Maximilian I., S. 12ff.) am Militärdienst (aber wohl nur in der Anfangsphase !) sehr gering, da die Aussichten, zu einem Vermögen zu gelangen, als sehr riskant eingeschätzt wurden, zumal die Aufbringung eines Regiments durch einen Obristen hohe finanzielle Eigenleistungen erforderte. KSOLL übersieht dabei wohl auch, dass dies vielleicht mit der wesentlich geringeren Bezahlung in der bayerischen Armee zusammenhängen könnte, was jedoch relativ zu sehen ist, angesichts der Einkünfte hoher Offiziere, die z. T. als Monatssold das Jahresgehalt eines Hofrats beanspruchten u. erhielten; vgl. die Klagen J. S. v. Törring, dass drei seiner Söhne Kriegsdienst leisteten, die er „in die acht vnnderschiedlich mahlen mit grossen Spesa“ hatte „mundieren miessen“; KSOLL, Die wirtschaftlichen Verhältnisse, S. 117. Zum Ärger Maximilians I. über das Desinteresse des bayerischen Adels am Militärdienst WOLF; BREYER, Geschichte Maximilians I.,  Bd. 1, S. 307. Baur v. Eysenek, Truchsess v. Wetzhausen, Hirschberg, Herliberg, Schmidt v. Wellenstein,  Herzelles u. Schönburg waren würzburgisch (vgl. auch ARNOLD, Kriegswesen); Zum gestiegenen Anteil 1635-1649 KAPSER, Die Kriegsorganisation, passim. Zacharias Allert [?-nach 1660] hält in seinem Reisetagebuch unter dem 19.2.1627 fest; KREBS, Zacharias Allerts Tagebuch, S. 47f.: „Zu Mittag hat mit den Herren Herr Friedrich Rost, des Raths zu Halle und jetziger Abgesandter an den kaiserlichen Hof, mit Herrn Balzer und dero Orten bei Quartirung der kaiserlichen Armee ausgestanden, wie auch die Soldaten erstlich als Hallunken und Bettler aufgezogen, hernach [als] grosse Cavaliere, prächtig bekleidet von ihnen abgezogen“.

Krieg, gehegter: der Kampf regulärer Streitkräfte gegeneinander unter Einhaltung bestimmter Regeln, wie sie etwa in den Kriegsartikeln aller Armeen festgelegt waren.

Krieg, kleiner: Gegensatz zum „Gehegten Krieg“: Krieg der kleinen Truppeneinheiten, Streifkorps u. verbündeten Bauernhaufen, um dem Gegner den Nachschub zu nehmen u. ihn überraschend anzugreifen.

Kriegsartikel, auch Artikelbrief: schriftliche Sammlung v. Artikeln über die Pflichten u. Rechte der Soldaten. Sie wurden ursprünglich v. den Obristen, später v. den jeweiligen Landesherren verfasst. Enthielten die ersten Artikelbriefe nur die Regeln für den Feldzug (Feldordnung), so wurden sie im Laufe der Zeit immer ausführlicher u. enthielten Artikel über die allgemeine Disziplin, den Gehorsam, den Ehrenkodex, die Rechte der Landsknechte sowie über die Eingrenzung ihrer Mitsprache u. Selbstverwaltung innerhalb eines Landsknechtsregiments. Auf den Artikelbrief mussten alle Angeworbenen schwören. Im Einzelnen wichen die jeweiligen Artikelbriefe voneinander ab, beschrieben aber grundsätzlich die vertragliche Verpflichtung zwischen dem Landsknecht/Soldaten u. seinem Soldherrn u. die Pflicht zum Gehorsam gegenüber allen Befehlen – ausnahmslos u. für alle Ränge [WIKIPEDIA]. Sie spiegelten eine „obrigkeitliche Idealkonzeption interner Ordnung des Söldnerverbandes“ (Huntebrinker, „Fromme Knechte“, S. 74) wieder u. mussten einmal wöchentlich vorgelesen werden. MEYNERT, Geschichte, 1. Hauptstück, S. 28ff. Joachim Arentsehe, irrtümlich auch Arentsche, († nach 1587) deutscher Dramatiker, bekannt durch sein Drama: „Comoedia des geistlichen Malafitzrechten“, Halberstadt 1587, sprach von einem Kriegsgericht des Sohnes Gottes als Hauptmann über die sündige Menschheit in der Person v. Adam, der die Kriegsartikel (= 10 Gebote) brach [nicht im VD 16].

Kriegsbaumeister (Ingenieur): zuständig für die Anlage von Schanzen und Laufgräben, den Brückenbau oder deren Wiederherstellung, das Unterminieren von Festungen, die Bereitstellung von Petarden zum Aufbrechen von Toren, den Ausbau und die Ausbesserung von Fortifikationen, das Vermessen und Erstellen von Karten von Festungen, Städten und Schlössern sowie ihrer Umgebung, die Bereitstellung des gesamten technischen Gerätes. Erst in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts, in der Übergangsphase vom Landsknechtsheer zum stehenden Heer, formierte sich ein Ingenieurskorps mit regulierter Dienstlaufbahn, in der der Militäringenieur zum Fortifikationsoffizier wurde.

Kriegsdiskretion: auf Gnade und Ungnade.

Kriegsflegel: Stangen mit keulenförmig verdicktem Schaftende, aus dem spitze, eiserne Dorne herausragten.

Kriegs-Fund: Kriegslist; vgl. DWb 4. Bd., Sp. 530: „ausgesonnenes, ersonnenes, ausgedachtes, ein anschlag, etwas listig ersonnenes, ein kunstgrif, ein knif“.

Kriegsgefangene: Zur Gefangennahme vgl. die Reflexionen bei MAHR, Monro, S. 46: „Es ist für einen Mann besser, tüchtig zu kämpfen und sich rechtzeitig zurückzuziehen, als sich gefangennehmen zu lassen, wie es am Morgen nach unserem Rückzug vielen geschah. Und im Kampf möchte ich lieber ehrenvoll sterben als leben und Gefangener eines hartherzigen Burschen sein, der mich vielleicht in dauernder Haft hält, so wie viele tapfere Männer gehalten werden. Noch viel schlimmer ist es, bei Gefangennahme, wie es in gemeiner Weise immer wieder geübt wird, von einem Schurken nackt ausgezogen zu werden, um dann, wenn ich kein Geld bei mir habe, niedergeschlagen und zerhauen, ja am Ende jämmerlich getötet zu werden: und dann bin ich nackt und ohne Waffen und kann mich nicht verteidigen. Man Rat für den, der sich nicht entschließen kann, gut zu kämpfen, geht dahin, daß er sich dann wenigstens je nach seinem Rang gut mit Geld versehen soll, nicht nur um stets selbst etwas bei sich zu haben, sondern um es an einem sicheren Ort in sicheren Händen zu hinterlegen, damit man ihm, wenn er gefangen ist, beistehen und sein Lösegeld zahlen kann. Sonst bleibt ihm nichts anderes übrig, als sich zu entschließen, in dauernder Gefangenschaft zu bleiben, es sei denn, einige edle Freunde oder andere haben mit ihm Mitleid“. Nach Lavater, Kriegs-Büchlein, S. 65, hatten folgende Soldaten bei Gefangennahme keinerlei Anspruch auf Quartier (Pardon): „wann ein Soldat ein eysen, zinne, in speck gegossen, gekäuete, gehauene oder gevierte Kugel schiesset, alle die gezogene Rohr und französische Füse [Steinschloßflinten] führen, haben das Quartier verwirkt. Item alle die jenigen, die von eysen geschrotete, viereckige und andere Geschröt vnd Stahel schiessen, oder geflammte Dägen, sollt du todt schlagen“. Leider reduziert die Forschung die Problematik der de facto rechtlosen Kriegsgefangenen noch immer zu einseitig auf die Alternative „unterstecken“ oder „ranzionieren“. Der Ratsherr Dr. Plummern berichtet (1633); SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Eodem alß die von Pfullendorff avisirt, daß ein schwedischer reütter bei ihnen sich befinnde, hatt vnser rittmaister Gintfeld fünf seiner reütter dahin geschickht sollen reütter abzuholen, welliche ihne biß nach Menßlißhausen gebracht, allda in dem wald spolirt vnd hernach zu todt geschoßen, auch den bauren daselbst befohlen in den wald zu vergraben, wie beschehen. Zu gleicher zeit haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd naher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächts sein sollen, dahero weiln rittmaister Gintfeld ein gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen wird“. Der Benediktiner-Abt Gaisser berichtet zu 1633; STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 415: „Der Bürger August Diem sei sein Mitgefangener gewesen, für den er, falls er nicht auch in dieser Nacht entkommen sei, fürchte, daß er heute durch Aufhängen umkomme. Dieser sei, schon vorher verwundet, von den Franzosen an den Füßen in einem Kamin aufgehängt und so lange durch Hängen und Rauch gequält worden, bis das Seil wieder abgeschnitten worden sei und er gerade auf den Kopf habe herabfallen dürfen“. Soldaten mussten sich mit einem Monatssold  freikaufen, für Offiziere gab es je nach Rang besondere Vereinbarungen zwischen den Kriegsparteien. Das Einsperren in besondere Käfige, die Massenhinrichtungen, das Vorantreiben als Kugelfang in der ersten Schlachtreihe, die Folterungen, um Auskünfte über Stärke und Bewegung des Gegners zu erfahren, die Hungerkuren, um die „Untersteckung“ zu erzwingen etc., werden nicht berücksichtigt. Frauen, deren Männer in Gefangenschaft gerieten, erhielten, wenn sie Glück hatten, einen halben Monatssold bis zwei Monatssolde ausgezahlt und wurden samt ihren Kindern fortgeschickt. KAISER, Kriegsgefangene; KROENER, Soldat als Ware. Die Auslösung konnte das eigene Leben retten; SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Zu gleicher zeitt [August 1630] haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd nacher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächte sein sollen, dahero weiln rittmeister Gintfeld eine gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen worden“. Teilweise beschaffte man über sie Informationen; SEMLER, Tagebücher, S. 70 (1633): „Wie beschehen vnd seyn nahendt bei der statt [Überlingen; BW] vier schwedische reütter, so auf dem straiff geweßt, von vnsern tragonern betretten [angetroffen; BW], zwen darvon alsbald nidergemacht, zwen aber, so vmb quartier gebeten, gefangen in die statt herein gebracht worden. Deren der eine seines angebens Christian Schultheß von Friedland [S. 57] auß dem hertzogthumb Mechelburg gebürtig vnder der kayßerlichen armada siben jahr gedient vnd diesen sommer zu Newmarckht gefangen vnd vndergestoßen [am 30.6.1633; BW] worden: der ander aber von Saltzburg, vnderm obrist König geritten vnd zu Aichen [Aichach; BW] in Bayern vom feind gefangen vnd zum dienen genötiget worden. Vnd sagte der erste bei hoher betheurung vnd verpfändung leib vnd lebens, dass die schwedische vmb Pfullendorff ankomne vnd noch erwartende armada 24 regimenter starck, vnd werde alternis diebus von dem Horn vnd hertzogen Bernhard commandirt; führen 4 halb carthaunen mit sich vnd ettlich klainere veld stückhlin. Der ander vermainte, daß die armada 10.000 pferdt vnd 6.000 zu fůß starckh vnd der so geschwinde aufbruch von Tonawerd [Donauwörth; BW] in diese land beschehen seye, weiln man vernommen, dass die kayserische 8000 starckh in Würtemberg eingefallen“. Auf Gefangenenbefreiung standen harte Strafen. Pflummern hält in seinem Tagebuch fest: „Martij 24 [1638; BW] ist duca Federico di Savelli, so in dem letzsten vnglückhseeligen treffen von Rheinfelden den 3 Martij neben dem General von Wert, Enckefort vnd andern obristen vnd officiern gefangen vnd bis dahin zu Lauffenburg enthallten worden, durch hilff eines weibs auß: vnd den bemellten 24 Martij zu Baden [Kanton Aargau] ankommen, volgenden morgen nach Lucern geritten vnd von dannen nach Costantz vnd seinem vermellden nach fürter zu dem general Götzen ihne zu fürderlichem fortzug gegen den feind zu animirn passirt. Nach seinem außkommen seyn ein officier sambt noch einem soldaten wegen vnfleißiger wacht vnd der pfarherr zu Laufenburg neben seinem capellan auß verdacht, daß sie von deß duca vorhabender flucht waß gewüßt, gefänglich eingezogen, die gaistliche, wie verlautt, hart torquirt [gefoltert; BW], vnd obwoln sie vnschuldig geweßt, offentlich enthauptet; die ihenige fraw aber, durch deren hauß der duca sambt seinem camerdiener außkommen, vnd noch zwo personen mit růthen hart gestrichen worden“. Der Benediktoner-Abt Gaisser berichtet über die Verschiffung schwedischer Gefangener des Obristen John Forbes de Corse von Villingen nach Lindau (1633); STEMMLER, Tagebücher Bd. 1, S. 319: „Abschreckend war das Aussehen der meisten gemeinen Soldaten, da sie von Wunden entkräftet, mit eigenem oder fremdem Blute besudelt, von Schlägen geschwächt, der Kleider und Hüte beraubt, viele auch ohne Schuhe, mit zerrissenen Decken behängt, zu den Schiffen mehr getragen als geführt wurden, mit harter, aber ihren Taten angemessener Strafe belegt“. Gefangene waren je nach Vermögen darauf angewiesen, in den Städten ihren Unterhalt durch Betteln zu bestreiten. Sie wurden auch unter Offizieren als Geschenk gebraucht; KAISER, Wohin mit den Gefangenen ?, in: http://dkblog.hypotheses.org/108: „Im Frühsommer 1623 hatte Christian von Braunschweig, bekannt vor allem als ‚toller Halberstädter’, mit seinen Truppen in der Nähe Göttingens, also im Territorium seines älteren Bruders Herzog Friedrich Ulrich, Quartier genommen. In Scharmützeln mit Einheiten der Armee der Liga, die damals im Hessischen operierte, hatte er einige Gefangene gemacht. Was sollte nun mit diesen geschehen? Am 1. Juli a. St. wies er die Stadt Göttingen an, die gefangenen Kriegsknechte nicht freizulassen; vielmehr sollte die Stadt sie weiterhin ‚mit nottürfftigem vnterhalt’ versorgen, bis andere Anweisungen kämen. Genau das geschah wenige Tage später: Am 7. Juli a. St. erteilte Christian seinem Generalgewaltiger (d. h. der frühmodernen Militärpolizei) den Befehl, daß er ‚noch heutt vor der Sonnen vntergangk, viertzig dero zu Göttingen entthaltenen gefangenen Soldaten vom feinde, den Lieutenantt vnd Officiers außsgenommen, Laße auffhencken’. Um den Ernst der Anweisung zu unterstreichen, fügte er hinzu, daß dies ‚bei vermeidung vnser hochsten vngnad’ geschehen solle. Der Generalgewaltiger präsentierte daraufhin der Stadt Göttingen diesen Befehl; bei der dort überlieferten Abschrift findet sich auf der Rückseite die Notiz vom Folgetag: ‚Vff diesen Schein seindt dem Gewalthiger 20 Gefangene vff sein darneben mundtlich andeuten ausgevolgtt worden’. Der Vollzug fand also offenbar doch nicht mehr am 7. Juli, am Tag der Ausfertigung des Befehls, statt. Aber es besteht kaum ein Zweifel, daß zwanzig Kriegsgefangene mit dem Strang hingerichtet wurden. (StA Göttingen, Altes Aktenarchiv, Nr. 5774 fol. 2 Kopie; der Befehl an die Stadt Göttingen vom 1.7.1623 a.St. ebd. fol. 32 Ausf.)“. Teilweise wurden Gefangene auch unter den Offizieren verkauft; MÜHLICH; HAHN, Chronik Bd. 3, S. 607 (Schweinfurt 1645). Zur Problematik vgl. KAISER, Kriegsgefangene in der Frühen Neuzeit, S. 11-14.

Kriegsgericht (Kriegsrecht): Ein Gericht, das in der Regel v. mehreren in dem Kriegsrechte erfahrenen Personen über einen Straftäter aus dem Kriegsstande gehalten wurde, geleitet v. einem Generalauditor oder Regimentsauditor, je nach Schwere der Verbrechen. Im DK war es üblich, dass das Gericht aus 12 Personen bestand, wobei alle militärischen Ränge repräsentiert sein sollten. Die Vollstreckung des Urteils, zumindest der Todesstrafe, bedurfte der Zustimmung des Obristen, des Generalleutnants bzw. des obersten Kriegsherren.

Kriegsgräuel: Kriegsgräuel waren die Begleiterscheinung dieses Krieges von Anfang an. Der Jesuit, Hofbeichtvater und Begleiter Maximilians I. von Bayern, Jeremias Drexel, auf dessen böhmischen Feldzug (1620), zur Eroberung von Pisek am 30.9.1620; PÖRNBACHER, Barock, S. 325f.: „Heute um die dritte Stunde des Nachmittags ist Biska gleich beim ersten Eindringen in die Stadt erobert worden. Alle, die drinnen waren, hat man zusammengehauen und umgebracht. Besonders die Soldaten des Bucquoi haben niemand geschont, kein Geschlecht noch Alter, auch das Kind, das im Bett saß, wurde mit einem Gewehrschuß hingestreckt. Ein gar erbärmlicher Anblick war das, wohin die Einwohner oder die Besatzungssoldaten auch flohen, sie fielen in die Hände der Unseren und wurden getötet oder gefangen. Der Anführer wurde in der Stadt in tausend Stücke zerhauen. Einer Schwangeren, die im Schrecken gebar, wurde der Kopf gespalten, das Kind an der Wand zerschmettert. Man sagt, Bucquoi habe sein Schwert und den Regimentsstab zerbrochen, als er dem Gemetzel Einhalt bieten wollte, aber die Raserei der Soldaten war stärker. Mehrere stürzten sich ins Wasser, um wenigstens so zu entkommen, aber auch dort trafen sie die Kugeln und so starben sie fast einen doppelten Tod. Man sagt, es seien zwölfhundert Schützen in dieser Stadt gewesen, die schon an sich, und auch durch ihre Lage aufs beste befestigt war. Aber nicht einmal einen ganzen Tag hat sie diesem doppelten Heer, dem unsern und dem des [Charles Bonaventure de; BW] Bucquoi, widerstehen können. An diesem Abend liefen von den Böhmen 130 Soldaten ins Lager unseres Fürsten über. Überall herrscht unter unseren Feinden Furcht, Schrecken und großes Zittern, und das ist kein Wunder: schon kennt man den bayerischen Löwen“. HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 163f., Anm. 2: „Den 17. November 1621 Abends fielen sieben Cornet Reuter, unter Commando des Bayerischen General-Feld-Wachtmeisters Grafen von Anholt [Johann Jakob v. Anholt; BW] Commando in den [kurpfälzischen BW] Flecken Beerfelden, plünderten, ohnerachtet ihrer Verpflegung, denselben aus, nahmen 21 Pferde, und tractierten die Leute unmenschlich, daß sie, um ihr Leben zu retten, sich in die Wälder flüchteten. Folgenden Tags wurde durch den continuirenden Nach- und Rückzug von etlichen tausend Mann von der Bergstraße gegen Moßbach [Mosbach; BW] in dem Amt Freyenstein [Freienstein; BW] vollends alles aufgerieben, auch die Kirche ihres Kelchs und Ornats beraubet, der Pfarrer [Heinrich Lambinus; BW] erbärmlich geschlagen, und mit Stricken dermaßen geknebelt [=> geraitelt; BW], daß ihm Gesicht und Gehör vergangen, das Blut zu den Augen herausgedrungen, und er in wenig Tagen sterben müssen. Sie nannten ihn anders nicht, als einen Lutherischen Schelmen und wollten ihn mit Bedrohung der Castration zwingen, daß er den Kirchen-Gesang: »Erhalt uns, Herr, bey deinem Wort usw.« verschweeren sollte. Sie preßten ihm auch durch große Marter 600 fl. aus“. Hans Sonnenbächer, Schultheiß, in seiner Zeugenaussage; KUNZ; LIZALEK, Südhessische Chroniken, S. 206: „Mansfeldische Reiter, uf 30 stark, seien bei ihnen durchgestreift. Philipp Stumpf sei uf Schultern gehauen worden, denen sie als ein alten eisgrauen Mann gestöckt und gepleckt, ins Dorf genommen, mit Füßen ufgehängt, mit Lunten gebrennet, auch salvo honore [= mit Verlaub zu sagen (Entschuldigungsformel)] in Mund Urinam reddiert [= uriniert], endlich herab ufs Genick sehr übel fallen und schlagen lassen“. Der Pfarrer von Mönchsdeggingen, Christian Spradtler, am 4.1.1634 über die am 13.12.1633 erfolgte Plünderung und seine Marter; Steger, Jetzt ist die Flucht angangen, S. 51f.: „und einer unter ihnen, der sich des Ochsenwürthen, würthen von Nereßheim, welchen man vor diesem verbrand, Sohn genennet, sich öffentlich vernemen lassen, habe sich dem leibigen Satan ergeben ewiglichen. Alsobalden die anderen dreyen seine Spießgesellen gerufen, deren sich dann ein jeder mit seinen Instrumenten baldt gefaßt gemacht. Der erste mit einem hültzern reiteltopff, mich damit zu reiteln, der ander mit einem langen Strickh, mich damit zu binden, der dritte mit einem Schraufzeig mich damit zu klueben, Der vierte mit einem großen erdenen Topff darinnen etliche maß wasser, so sie den schwedischen trunckh nennen, gema(h)nt, mir damit den garauß zu machen“. Hans Hoxer in seiner Zeugenaussage; KUNZ; LIZALEK, Südhessische Chroniken, S. 213: „Ewald Weißen Frauen hätten sie die Nasen abgehauen. Ihm, Zeugen selbst, ein Strang um den Kopf gelegt und geknebelt, daß er ihnen etwas an Geld, so er in einem Säckel im Garten gescharret gehabt, geben, womit sie aber nicht content [= zufrieden] gewesen, sondern fürbaß [= weiter] einen Strang an beiden Armen gemacht, das Seil hinterrücks über ein Apfelbaumen Äste geworfen, schwebend ufgezogen, auch eine gut Weil hängen und sich bedencken lassen. Zeug aber [durch]gehalten und ferner nicht geschnellt [= hochgezogen worden]. Sonsten hätten sie in Gewölbe, darinnen er sein und anderer Leut Sachen verwahret gehabt, ufgebrochen und alles genommen, dabei zu verstehen geben, das hätte man unserm gnädigen Fürsten und Herrn [dem Landgrafen] zu danken. Vom Schänden wäre viel gehört worden, dann mit seines Nachbarn Barthel Schelches Eheweib hätten sie Schande geübt und doruf ins Wasser geworfen, welche kürzlich hernach, vermutlich aus Schrecken, gestorben“. Heinrich Clodius, Schulmeister, in seiner Zeugenaussage; KUNZ; LIZALEK, Südhessische Chroniken, S. 215: „Die Weimarischen hätten ihn, Zeugen selbst, in die Scheuer geführt, geknebelt, die Hände uf den Rücken gebunden, mit brennenden Lunten Pulver in die Hosen geblasen, auch deromaßen mit ihme übel gehaust, daß er den Mund noch nicht recht öffnen könne. Sie haben Jakob Schäfern mit dem Hals ufgehängt und ein Weil hängenlassen, bis er ihnen das Geld zu geben verwilliget. Niklas Glappacher hätten sie ein Kordel um die Pudenda [= Geschlechtsteile] gemacht, so lange zugezogen, bis er ihnen ufs 60 Gulden geben. Matthes Hammans Weib, samt andern viel mehr, Daumen ufgeschraubt um willen, Geld zu geben und zu verraten“. Pfarrer Heinel von Waldkirchen (1632), zit. nach www.krumhermersdorf.de/literatur/urkunden: „Weil man etliche Soldaten unten im Dorfe abgesetzet und [ihnen] die Pferde genommen [hat] welches nicht nur hiesige Leute, sondern auch benachbarte verübet, [haben] General Holcks Völker [Soldaten] auf ihres Generals Befehl das Dorf angestecket [angezündet]; niedergehaun, was sie angetroffen, also daß sie etlichen die Köpfe in einem Hieb abgehauen [haben] und der Kopf den Berg [hin]abgelaufen, das Corpus [Körper] aber liegengeblieben [ist], welches jämmerlich zu sehen gewesen. Und sonst übel verfahren, wie die Rudera [Spuren] noch ausweisen „.Der Chronist und Bürgermeister Leopold aus Marktredwitz; BRAUN, Marktredwitz, S. 23: „Zu dieser Zeit ging Jammer und Not an in unserem Lande und hat gewähret bis auf das 1637. Jahr; do man dann bald nichts anderes hörte als Rauben, Stehlen, Morden, Sengen und Brennen. Die armen Leut[e] wurden niedergehauen, gestochen, geschossen, auch gereitelt. Vielen [wurden] die Augen ausgestochen [und] Arm[e] und Bein[e] entzweigeschlagen. Ohren und Nasen, auch männliche Glieder und säugende Brüste wurden ab- und ausgeschnitten. Etliche [wurden] von ferne beim Feuer gebraten, (teils) im Rauchschlot aufgehenkt und Feuer unter sie geschüret. Etliche [sind] in die Backöfen gestoßen, Stroh vorgemacht und angezündet [worden]. Kein und Schwefel [wurde ihnen] unter die Nägel gesteckt und angezündet. Die Daumen [wurden] geschraubet, spitzige Knebel ins Maul gestecket, [so] daß das Blut haufenweiß heraus geloffen [ist]. Hernach(er) [ist] der ganze Leib durch den Mund mit Urin und Mistwasser gefüllet [worden], die Fußsohlen [wurden] aufgeschnitten, hernach Salz hineingestreuet, Riemen aus den Leibern geschnitten und vielen die Rippen in dem Leib entzwei geschlagen. In Summa, die große Pein und vorhin unerhörter Marter – davon auch der Teufel in der Höll[e] Mitwissenschaft haben mochte – so sie den Menschen in vielen Wegen (an)getan, bis sie gestorben oder verschmachtet oder preßhaft worden, ist nicht zu beschreiben. Da hat manches fromme Herz in solcher Marter und Pein bekennen, Hab und Gut, Weib und Kind, auch wohl seines Herrn oder Nächsten Sachen, die lange verwahret gewesen, verraten müssen. Da wurde weder alt noch jung, edel und unedel, auch der Schwangern und Sechswöchnerin[en] mit Schänden nicht verschonet. Und welches ja ein Greuel anzuhören: achtjährige Mägdlein sowohl, [als] auch 60 bis 80jährige Weibspersonen [sind] zu Tode gemartert, hernach ausgezogen, in die Teich geworfen oder auf der Straße liegen [ge]lassen [worden]. Zuletzt durft[e] sich kein Mensch mehr in Wäldern betreten lassen, denn da war auch niemand mehr sich, [ganz] gleich [ob es] im Morast oder in gebirgigen Steinklüften war, denn da hatten sie Hund[e], welche auf die Menschen abgerichtet [waren, so] daß also kein Mensch in Steinklüften bleiben konnte. Ach, da sind viel[e] Leut[e] in den Wäldern hin und wieder erschossen und niedergehauen worden; auch unbegraben liegen [ge]blieben“. THEATRUM EUROPAEUM Bd. III, S. 278f., über die Lage in Schlesien nach der verlorenen Schlacht bei Liegnitz am 13.5.1634, in der die kursächsische Armee unter Hans Georg von Arnim die kaiserliche unter Johann von Götz und Rudolf von Colloredo schlug: „Die Kayserische nach deme sie bey der Lignitz geschlagen / haben sie in Schlesien besonders zwischen Lignitz und Glatz gar übel gehauset / sonderlich dieweil sie zumahl kein Oberhaupt gehabt / alles was sie gekönt / außgeplündert / und die Inwohner allen Orten wegen grosser angelegter Marter und Peinigung verjagt / auch auß den Wälden / dahin sie sich umb sicherheit willen begeben / gleich wie das Wild auff dem Felde gehetzet / das Frauenvolck wie ein Heerd Vieh zusammen in ihr quartier getrieben / und nackend und bloß mit ihnen zu tanzen / und sonsten zu gehorchen gedrungen: über das dz arme Volck beym Feuer und in Backöfen gebraten / die Augen außgestoßen / Riemen auß den Rücken lebendig geschnitten / Arm und Beyn / Ohren und Nasen / die männliche Glieder und säugende Brüste abgeschnitten / oder darmit empor gehobe? / mit Spännern und Hämmern zerklopfft / angeschnürt / umb geführt / Kühn und Schwefel unter die Nägel und in die heimliche Ort gesteckt / angezündt / und damit biß zum Hertzen hinauff gebrent und also verbrent: mit Pistolstöcken die Daumen geschraubt / mit den Bärten und Haren auff den Steinen herumb geschleppt / zerbrochene spitzige Stecken in Hals gesteckt / biß das Blut hauffenweise herauß gelauffen / den Mund unnd Bauch mit Mistpfitzen / Urin / und anderer Unsauberkeit angefüllt / in die Brunnen geworffen / von Dachrinnen gewipffet / die Fußsohlen auffgeschnitten und Salz drein gestreuet / Arm / Bein und Rippen im Leib entzwey geschlagen und zertretten / Hände / Nasen und Ohren abgeschnitten / auffgehenckt / und Feuer unter die Füsse gemacht / und darmit weder Alter noch Jugend / weder Mann noch Weib / weder Edel noch Unedel / weder Schwangern noch Sechswöcherin / noch keines anderen Unterschiedes verschonet / den Eltern die Kinder auß den Armen gerissen / und in stücken zerhauen /zerrissen oder wider die Wände geschmissen / die Augen den armen Leuten auß dem Kopff gerättelt / wie sie reden / und unsäglichen Marter / Schmertzen und Pein angethan / als nicht alles zubeschreiben / wie die zu Goldberg / Reichenbach / und an anderen Orthen und Stätten / Flecken / und Dörffern erfahren: sonderlich zu Reichenbach / welche doch allezeit den Keyserischen / wie billich / miltiglich contribuiret / und alle mögliche Hülff und Vorschub gethan / welchen auch die Bürgermeister auffgewartet / ihnen entgegen gangen / und mit Glimpff der Statt bestes reden wollten / aber nicht gehört / sondern nur die Gewaltthätlichkeiten mit Morden / Schänden / Plündern in Kirchen und Häusern / auch biß für und auff den Altaren und Gotteshäusern verübet / wie darvon in Truck außgelassene offene Schrifften und Klagten bezeugen“. HELML, Dreißigjähriger Krieg, S. 237, Bericht der Amberger Regierung vom 19.3.1646: „Wie dan auch dergleichen unmenschlich procedur den 13. diss auch vorgangen, indeme Georg Schmid, untertan zu Kemnath, welcher mit 5 kleinen kindern beladen von Hirschau nacher hauss und futter gehen wollen, ist er von 9 reuttern erdappt, in das wirtshaus geführt und von ihm begehrt worden, speckh, butter und früchte zu weisen, weiln er aber nichts gewußt, haben sie ihn mit prügeln, eisernen stenglein, schrodhacken und säbeln anfangs uf die schienbein, daß dieselbige ganz zerschmettert, so lange geschlagen, bis die spreissel davon gefallen, hernach ins creuz, in die rechte seiten, über den rückhen und lenden mit einer schrothacken also getroffen, das er etlichsmal zu boden gefallen. Andern morgen früe vortags haben sie ihn mit eisernen stänglein abermahlen jemerlich geschlagen, den urin und koth in einen hafen gelassen, under einender gerührt und ainer, den sie den türkhen genannt, nachdem die andern ihne uf die arm gestanden, das maul mit einem eisernen stänglein aufgespreizt und diesen unflath also unbarmherzig hineingegossen und abwärts im hals gestrichen. Nach diesem allen haben sie ihn wieder ufs geführt und alss er inen uf starkes zusprechen nicht anzeigen khönnen, zu boden geschlagen, mit füssen getretten, gestoßen und mit sporn gestochen und alss er mit weiters laufen müssen, hat ine der türk mit einem prügel über den Arm, rückhen, lenden, füß und fußsohlen unaufhörlich geschlagen, mit ins holz geführt, einen strickh an halss gelegt und an einen paumb gehängt, doch daß er die erden mit den zehen berühren khönnen, bis ihn endlich der zehnte reutter, so bei diesen gewest, abgehauet, und nach hauss zu gehen haissen“. Vgl. die Rechtfertigung der Kriegsgräuel bei dem Ulmer Superintendenten Conrad Dieterich [Gustav Horn gewidmet], dass „man in einem rechtmässigen Krieg seinem Feind mit rauben vnd plündern Schaden vnd Abbruch / an allen seinen Haab vnd Güttern / liegenden vnd fahrenden / thun könne vnd solle / wie vnd welchere Mittel man jmmermehr nur vermöge. […] Was in Natürlichen / Göttlichen / vnd Weltlichen Rechten zugelassen ist / das kan nicht vnrecht / noch Sünde seyn. Nun ist aber das Rechtmessige Rauben / Beutten vnd Plündern in rechtmessigen Kriegen / in Natürlichen / Göttlichen vnnd Weltlichen Rechten zugelassen“. DIETERICH, Discurs, S. 6, 19. Vgl. NEITZEL; HORATH, Kriegsgreuel; KAISER, „Ärger als der Türck“. „Je länger der Krieg dauerte, um so ärger wurde es. Eine Beschwerde der anhaltischen Fürsten vom 22. Januar 1639 an den Kaiser schildert die Zustände im Lande wie folgt: ‚Die meisten Völker haben sich von der Armee abgetan und unser Fürstentum durch und durch gestreift, Dörfer und Städte, derunter Jeßnitz und Raguhn, ausgeplündert, Adlige und andere Standespersonen ermordet und verwundet, Dörfer in Brand gesteckt, teils ohne Not niedergerissen, Bauernkinder geschlachtet, den Weibern die Brüste abgeschnitten und gegessen, dazu das Land dermaßen verderbt, daß fast niemand sich auf dem Lande aufhalten und das Feld bestellen, noch die Reichsanlage abführen kann“. WÜRDIG; HEESE, Dessauer Chronik, S. 222. BLÖTHNER, Apocalyptica, S. 152f.: „In Ruppertsgrün [bei Elsterberg] trennten sie [die Schweden 1640; BW] dem 83jährigen Pfarrer mit glühenden Eisen Ellenbogen, Kniescheiben, Fußzehen ab und marterten ihn zu Tode. Seiner Haushälterin gaben sie Mistjauche zu trinken und zerschlugen ihr mit Pistolen das Gesicht. Anderen Dorfbewohnern banden sie die Köpfe unter den Beinen zusammen und hängten sie verkehrt herum auf. Dann schlugen sie auf diese ein oder legten Feuer unter die Unglücklichen. Einen Bauern ließ man im Backofen ersticken, einem anderen schnitt man die Ohren auf, und gab sie ihm kleingehackt zu essen“. http://home.arcor.de/sprengel-schoenhagen/2index/30jaehrigekrieg.htm: „Am grauenhaftesten hatte in dieser Zeit von allen Städten der Prignitz Perleberg zu leiden. Die Kaiserlichen waren von den Schweden aus Pommern und Mecklenburg gedrängt worden und befanden sich auf ungeordnetem Rückzug nach Sachsen und Böhmen. Es ist nicht möglich, alle Leiden der Stadt hier zu beschreiben.
Am ehesten kann man sich das Leid vorstellen, wenn man den Bericht des Chronisten Beckmann über den 15. November 1638 liest: ‚… Mit der Kirche aber hat es auch nicht lange gewähret, sondern ist an allen Ecken erstiegen, geöffnet und ganz und gar, nicht allein was der Bürger und Privatpersonen Güter gewesen, besonders aber auch aller Kirchenschmuck an Kelchen und was dazu gehöret, unter gotteslästerlichen Spottreden ausgeplündert und weggeraubet, auch ein Bürger an dem untersten Knauf der Kanzel aufgeknüpfet, die Gräber eröffnet, auch abermals ganz grausam und viel schlimmer, als je zuvor mit den Leuten umgegangen worden, indem sie der abscheulichen und selbst in den Kirchen frevelhafter und widernatürlicher Weise verübten Schändung des weiblichen Geschlechts, selbst 11- und 12-jähriger Kinder, nicht zu gedenken – was sie nur mächtig (haben) werden können, ohne Unterschied angegriffen, nackt ausgezogen, allerlei faules Wasser von Kot und Mist aus den Schweinetrögen, oder was sie am unreinsten und nächsten (haben) bekommen können, ganze Eimer voll zusammen gesammelt und den Leuten zum Maul, (zu) Nase und Ohren eingeschüttet und solch einen ‚Schwedischen Trunk oder Branntwein’ geheißen, welches auch dem damaligen Archidiakonus… widerfahren. Andern haben sie mit Daumschrauben und eisernen Stöcken die Finger und Hände wund gerieben, andern Mannspersonen die Bärte abgebrannt und noch dazu an Kopf und Armen wund geschlagen, einige alte Frauen und Mannsleute in Backöfen gesteckt und so getötet, eine andere Frau aus dem Pfarrhause in den Rauch gehängt, hernach wieder losgemacht und durch einen Brunnenschwengel in das Wasser bis über den Kopf versenket; andere an Stricken, andere bei ihren Haaren aufgehängt und so lange, bis sie schwarz gewesen, sich quälen lassen, hernach wieder losgemacht und andere Arten von Peinigung mit Schwedischen Tränken und sonsten ihnen angeleget. Und wenn sie gar nichts bekennen oder etwas (haben) nachweisen können, Füße und Hände zusammen oder die Hände auf den Rücken gebunden und also liegen lassen, wieder gesucht, und soviel sie immer tragen und fortbringen können, auf sie geladen und sie damit auf Cumlosen und andere Dörfer hinausgeführt, worüber dann viele ihr Leben (haben) zusetzen müssen, daß auch der Rittmeister der Salvegarde und andere bei ihm Seiende gesagt: Sie wären mit bei letzter Eroberung von Magdeburg gewesen, (es) wäre aber des Orts so tyrannisch und gottlos mit den Leuten, die doch ihre Feinde gewesen, nicht umgegangen worden, wie dieses Orts geschehen’ „.

VOLLBRECHT, Dreißigjähriger Krieg, S. 57f.: „So zündeten die schwedischen Soldaten am 5. Mai [1636; BW] die Glandorfer [Glandorf, LK Osnabrück; BW] Kirche und das ganze Dorf an. Das soll eine Strafaktion gewesen sein, weil einige Zeit vorher Glandorfer Bürger bei der Verteidigung ihres Ortes einige schwedische Soldaten getötet hatten. Hierbei kam es auch zu Greueltaten gegenüber den Wehrlosen. Es wird berichtet, dass die schwedischen Soldaten von den drei Töchtern des Hofes Schultewerth eine kreuzigten und eine andere über dem Herdfeuer erstickten“. Während des Dreißigjährigen Krieges massakrierten schwedische Truppen am 18.6.1633 einen Großteil der männlichen Bevölkerung v. Kirchhofen. Die Opfer wurden bei lebendigem Leib in einer Weinpresse zu Tode gequetscht. Insgesamt wurden dabei rund 300 Bauern aus Kirchhofen, Ehrenstetten u. Pfaffenweiler als angebliche Rebellen niedergemetzelt. Vgl. auch FURTENBACH, Ober-Ländische Jammer- Und Straff-Chronic, S. 67ff. über die Einnahme Memmingens durch die Kaiserlichen (1633). „Bis ins Jahr 1636 war Pruntrut von den in der Umgebung lagernden Kaiserlichen blockiert. Die Mißhandlungen der Landleute draussen in den Dörfern bis ins Delsbergertal durch die Truppen blieben an der Tagesordnung. So wurde in Courchavon wie zwei Jahre vorher in Fontenais der Schmied, ein armer alter Mann am Strohfeuer zu Tode gesengt. In Bassecourt liess man den Sohn einer guten Familie, absichtlich zu diesem Zwecke eingesperrt, verhungern. Ein anderer musste in Vermes angesichts eines mit Speisen wohlbesetzten Tisches den gleichen Tod sterben; dessen Vater, in einem nahen Speicher eingeschlossen, musste ebenfalls verhungern. Einem armen Kinde, das einen harmlosen Brief von Prunstrut nach Delsberg tragen sollte, ließ der Obristleutnant Mora ein Ohr abhauen“.

„Kriegsgurgel“ (Rotwelsch): Synonym für bettelnde Soldaten (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 303); darüber hinaus: Marodeure des Krieges, unter ihnen auch von ihren eigenen Soldaten solcherart bezeichnete Offiziere, die durch besonders grausames und ausbeuterisches Verhalten auffielen. Vgl. BOCKHORST, Westfälische Adlige, S. 16f.; KROENER, Kriegsgurgeln; STEGER, Jetzt ist die Flucht angangen, S. 32f. bzw. die Abbildungen bei LIEBE, Soldat, Abb. 77, 79, 85, 98; das Patent Ludwigs I. von Anhalt-Köthen: „Von Gottes gnaden“ (1635). „name mag um 1500 im munde der bauern aufgekommen sein für die gartenden landsknechte, die ihnen hauptsächlich mit der thätigkeit ihrer gurgel bedeutsam wurden, zumal sie sie auszer dienst zu erhalten hatten“ [DWB] „eine harte, mit Verachtung verbundene Benennung eines wilden, ungesitteten und ruchlosen Kriegers“ [ADELUNG]. „verächtliches kraftwort des 16. 17. jh. für die kniegsknechte jener zeit, urspr. besonders für die landsknechte in ihren untugenden“ [DWB]. Zu den Entsprechungen vgl. RÄDLEIN, Europäischer Sprach-Schatz, S. 566: „Lüderlicher lumpischer Soldat / soldato guidonesco, birbon di soldate, fripon ou coquin de soldat“.

Kriegskanzlei: Die zum Generalstab gehörige Kanzlei beschäftigte meist 2 Sekretäre, einen Registrator, einen Konzipisten, vier Kanzelisten u. zwei Knechte bei den Wagen für den Transport der Kanzleiwagen. Hier wurden Schreiben aufgesetzt, die dem Feldmarschall zur Prüfung vorgelegt bzw. neu verfertigt wurden. Auf den eingehenden Schreiben befanden sich kurze Zusammenfassungen des Inhalts durch das Quartieramt. Offizielle Kanzleisprache war Deutsch, angesichts der eingehenden Schreiben waren jedoch auch umfassende Sprachkenntnisse, juristische Kenntnisse sowie Dechiffrier- u. Chiffrierkenntnisse erforderlich. Die Erbeutung der Papiere einer Kriegskanzlei ermöglichte dem Gegner willkommene Einblicke in die Korrespondenzlinien des Gegners.

Kriegskommissar: Bevollmächtigter des Kriegsherrn zur Eintreibung von Kriegssteuern (Kontribution). Als Quartierkommissarius legte er darüber hinaus die Einquartierungen der Soldaten fest. (Der Quartiermeister bzw. Fourier sorgte dann für deren praktische Umsetzung; vgl. s. v. „Fourier“.) Der „Musterkommissarius“ führte in landesherrlichem Auftrag die Musterungen durch und überwachte die Zusammensetzung des Heeres. Musterkommissare waren bei gemeinen Soldaten wie Offizieren gleichermaßen verhasst, da sie Manipulationen und Betrügereien auf den Musterplätzen zu unterbinden suchten: Söldner erschlichen sich vielfach Sold, indem sie sich unter verändertem Namen mehrfach mustern ließen, Offiziere führten zuweilen mehr Männer in den Soldlisten, als tatsächlich vorhanden waren, um die eigene Tasche mit den überschüssigen Löhnungen zu füllen (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 120ff.). Auch hatten sie die Abdankungen und die Zusammenlegung und Neuformierung kleiner Einheiten zu überwachen. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare und Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph von Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. In einer Landtagsbeschwerde des Gerichtes Hörtenberg wird geklagt, daß bei Durchzügen „auch tails beglaitcommissari den unntertonnen mehr schwed- als nutzlich sein, in deme sy mer dem soldaten beifallen, unnd in ansuechenden unerzeuglichen sachen recht geben, als den unnderthonnen obhabennden gebierennden schutz erweisen“. SCHENNAT, Tiroler Landesverteidigung, S. 63.

Kriegslist: Der Zeitzeuge Dr. Jordan teilt unter dem 13./23.7.1643 dazu mit; SCHLOTTER, Acta, S. 399f.:Als vor etzlichen Tagen der Schwedische Gral.-Majeur Königsmark von Eichsfeld herunter ins Stift Halberstadt gewendet, wird ihm von einem gewesenen Bürger aus Halberstadt ein Anschlag entdeckt, der denselben auch diesen Morgen ein viertel vor 8 Uhren ins Werk gestellet. Vorigen Tages hatte er an die 60 verkleidete Soldaten hineingebracht, die in einem Keller verdeckt gelegen, und diesen Morgen ein thor eingenomen, davon sie die Kayserl. mächtig abgehalten. Wie die andern herein(ge)komen von den Schwedischen, ist der Obrist Baarß und ein Obristluitnand geplieben (und) von gemeinen Knechten an die 20 beederseits. Der Commendant Obrist Heister hat sich endlich uf einen Thurm retiret darauf er sich müßen gefangen geben. Die Stadt ist den Schwedischen 3 Stunde zum plündern preißgegeben“. Der Historiograph Wassenberg berichtet in seinem neu aufgelegten „Florus“ (1647) über die Eroberung von Tienen im Februar 1646, S. 657f.: „In diesem Monat Februario haben die Mastricher einen artigen Kriegsbossen angestellt / dessen die zu Thienen mit ihrem grossen Schaden gewahr worden. Dann nach dem die Mastricher verkundschafft / daß in besagtem Thienen etliche Trouppen von Herrn Obersten Lamboy logirten / haben sich der Cornet von deß Grafen Pompei, Monsieur Jean Remaque, vnnd Monsieur Grison, Capitain Leutenant / von deß Graffen vom Solms Commandanten zu Mastricht Compag. zusammen gethan / besagtem Herrn Graffen von Solms / angedeutet / daß sie im Werck weren / gegen den Feind etwas zu tentiren / wolte ihnen derhalben etwas volck mit geben. Hierauff wurden zusammen gebracht 350. Fewerrohr vnd 200. Pferd / auß welchen sie 2. Soldaten mit Capuciner Kuten / vnd noch ein anderer wie ein Jesuit bekleidet / damit ist obgedachter Cornet den 27. dito morgends mit auffgehendem Thor gegen Thienen zu marchiret / vnd machte sich / (Wie ein Bawer verstellet / ein Gabel auff dem Nacken / vnd daran ein Säcklein mit Nüssen hangen habende.) mit obgedachten 3. Vermeinten Geistlichen voran / denen kurtz hernacher ein Trompeter ein einem rothen Feldzeichen / diesem aber etliche Soldaten gantz ohne Gewehr / mit Vranienfarber Livree an den Armen gebunden / gleichsam als ob sie Staatische Gefangene wären / gefolget. Der Cornet sampt den 3. Ordes-Personen wurden von der Schildwacht durch die Pforten zur stunde eingelassen / der machte darauf das Fall-Eysen wider zu / vnd muste der Trompeter / beneben den Gefangenen daraussen verziehen. In dem nun der Cornet sich eingeschlossen sahe / ward ihme bey der Sach nicht heimlich / faßte derhalben die Resolution / vnd schlug die Schildwacht mit seiner Gabel vber den Kopff / daß sie deß Aufstehens vergaß / eröffnete eylends das Klinquett / vnd fiel durch Hulff deren draussen in das Corps der Garde / oder Wachthause / darinnen 10. Soldaten vnd 1. Sergeant waren / schlug dieselben tod / da dann in dessen die Mastrichische Reutterey vnd das Fußvolck mit hellem Hauffen ingetrungen / vnd also der Statt Thienen glucklich Meister worden“. Vgl. dazu die Ereignisse um die Eroberung Paderborns 1646; THEATRUM EUROPAEUM Bd. 5, S. 1212. THEATRUM EUROPAEUM Bd. 4, S. 245 (1640):  „In Hilpershausen lage Eingangs Sept. deß Gilles de Hasi [Gill de Haes (1597-1657); BW] Regiments-Quartiermeister mit 16. Mann. Es kam aber dahin ein hinckender gar schlecht gekleideter Schwede / welcher ein Tertzerol in Hosen verborgen hatte / und schosse darmit den Hasischen Gefreyten unterm Thor todt / auff den Schuß waren alsbalden 6. andere schlechte / nur Säcke auff der Achsel tragend / die übermanneten in Eyl die übrige unterm Thor / auff welche alsbald 40. Reuter kamen / die der 16. Hasischen mit ihrem Quartiermeister sich Meister machten / und sie darvon führten: und ob sie wol von Bürgern keinen beleidigten / so kriegen sie doch den Rathschreiber samt etlichen Rathsverwandten in die Kluppen / die musten sich mit 100. Thalern Ritterzehrung loßmachen; und seynd bey diesem Einfall 1. Schwedischer / und 3. Käiserl. geblieben / unter denen einer sich auß Unvorsichtigkeit selbsten erschossen“. WASSENBERG, Florus, S. 657f.: „In diesem Monat Februario[1646; BW] haben die Mastricher einen artigen Kriegsbossen angestellt / dessen die zu Thienen [Belgien, Prov. Brabant] mit ihrem grossen Schaden gewahr worden. Dann nach dem die Mastricher verkundschafft / daß in besagtem Thienen etliche Trouppen von Herrn Obersten Lamboy logirten / haben sich der Cornet von deß Grafen Pompei, Monsieur Jean Remaque, vnnd Monsieur Grison, Capitain Leutenant / von deß Graffen vom Solms Commandanten zu Mastricht Compag. zusammen gethan / besagtem Herrn Graffen von Solms / angedeutet / daß sie im Werck weren / gegen den Feind etwas zu tentiren / wolte ihnen derhalben etwas volck mit geben. Hierauff wurden zusammen gebracht 350. Fewerrohr vnd 200. Pferd / auß welchen sie 2. Soldaten mit Capuciner Kuten / vnd noch ein anderer wie ein Jesuit bekleidet / damit ist obgedachter Cornet den 27. dito morgends mit auffgehendem Thor gegen Thienen zu marchiret / vnd machte sich / (Wie ein Bawer verstellet / ein Gabel auff dem Nacken / vnd daran ein Säcklein mit Nüssen hangen habende.) mit obgedachten 3. Vermeinten Geistlichen voran / denen kurtz hernacher ein Trompeter ein einem rothen Feldzeichen / diesem aber etliche Soldaten gantz ohne Gewehr / mit Vranienfarber Livree an den Armen gebunden / gleichsam als ob sie Staatische Gefangene wären / gefolget. Der Cornet sampt den 3. Ordes-Personen wurden von der Schildwacht durch die Pforten zur stunde eingelassen / der machte darauf das Fall-Eysen wider zu / vnd muste der Trompeter / beneben den Gefangenen daraussen verziehen. In dem nun der Cornet sich eingeschlossen sahe / ward ihme bey der Sach nicht heimlich / faßte derhalben die Resolution / vnd schlug die Schildwacht mit seiner Gabel vber den Kopff / daß sie deß Aufstehens vergaß / eröffnete eylends das Klinquett / vnd fiel durch Hulff deren draussen in das Corps der Garde / oder Wachthause / darinnen 10. Soldaten vnd 1. Sergeant waren / schlug dieselben tod / da dann in dessen die Mastrichische Reutterey vnd das Fußvolck mit hellem Hauffen ingetrungen / vnd also der Statt Thienen glucklich Meister worden“. THEATRUM EUROPAEUM 4. Bd., S. 245 (1640): „In Hilpershausen [Hildburghausen; BW] lage Eingangs Sept. deß Gilles de Hasi [Gill de Haes (1597-1657); BW] Regiments-Quartiermeister mit 16. Mann. Es kam aber dahin ein hinckender gar schlecht gekleideter Schwede / welcher ein Tertzerol in Hosen verborgen hatte / und schosse darmit den Hasischen Gefreyten unterm Thor todt / auff den Schuß waren alsbalden 6. andere schlechte / nur Säcke auff der Achsel tragend / die übermanneten in Eyl die übrige unterm Thor / auff welche alsbald 40. Reuter kamen / die der 16. Hasischen mit ihrem Quartiermeister sich Meister machten / und sie darvon führten: und ob sie wol von Bürgern keinen beleidigten / so kriegen sie doch den Rathschreiber samt etlichen Rathsverwandten in die Kluppen / die musten sich mit 100. Thalern Ritterzehrung loßmachē; und seynd bey diesem Einfall 1. Schwedischer / und 3. Käiserl. geblieben / unter denen einer sich auß Unvorsichtigkeit selbsten erschossen“.

Kriegsobrist: In jedem deutschen Reichskreis der vom Kreistag gewählte oberste Befehlshaber des Kreisaufgebots.

Kriegsraison [ragion di guerra]: strategisch-operative Methodik der Kriegsführung.

Kriegsrat: landesherrlicher Beauftragter oder Beauftragter der jeweiligen Militärverwaltung für alle militärischen Angelegenheiten, Gesandter in Fragen der Kontribution, des Unterhalts der Garnisonen, der Einquartierung der Truppen, der Militärgerichtsbarkeit, der Vermittlung v. Salvagardien. Bei den Schweden war ihm eine militärische Einheit unterstellt, da er zumeist auch Obrist war. Das monatliche Salär betrug hier 150 fl., jährlich also 1.800 fl., wozu ca. 50 Rt. monatlich Servisgelder kamen, während ein bayerischer Kriegsrat nur 792 fl. erhielt.

Kriegsratspräsident: Präsident des schwedischen Kriegsrat.

„Kriegsrecht“: Ein Gericht, das in der Regel v. mehreren in dem Kriegsrechte erfahrenen Personen über einen Straftäter aus dem Kriegsstande gehalten wurde, geleitet v. einem Generalauditor oder Regimentsauditor, je nach Schwere der Verbrechen. Im DK war es üblich, dass das Gericht aus 12 Personen bestand, wobei alle militärischen Ränge repräsentiert sein sollten. Die Vollstreckung des Urteils, zumindest der Todesstrafe, bedurfte der Zustimmung des Obristen, des Generalleutnants bzw. des obersten Kriegsherren.

Kriegs-Schnuoren: hin- u. herziehendes Kriegsvolk.

„Kriegsspiele“: In dem „Bericht auf 4 Wochen abgehandleten Friden zwischen der Cron Schweden, Chur Sachßen vnd Brandenburg. Armee“ vom 6.6.1633 heißt es über mörderische Kriegsspiele während dieser Verhandlungen; IRMER, Die Verhandlungen 1. Bd., S. 276.: „Den andern Tag darnach seint Ihr hochfrstl. G. Vlrich Herzog zu Holnstain zum General Walnsteiner herüber geritten vnd von ihme hoch respectiert worden; also auch, daß, weil hochgedacht Ihr. hochfürstl. G. den Crabathen also affectioniert, daß er stets mit ihnen zu hanttieren begehrte, hat Herr General Walstainer per Spas 2 Troppen Crobathen mit einander cargiren lasßen, daß sie auf ein ander Feur geben vnd einander die Standtarten nehmen müesßen, worüber ihr etliche todt blieben, auch deß Printzen Lagey einer einen vnuversehenen schuß vberkhomben vnd dauoon Todtes verfahren“.

Kriegsstube: im alten Nürnberg Stube der Kriegsherren auf dem Rathaus, städtische Kriegskanzlei (DWb).

Kriegs tropfen: Kriegstruppen.

Kriegstribulantia: Kriegsdrangsale: Sammelbegriff für Kriegsgräuel u. Kriegsverbrechen aller Art. Vgl. NEITZEL; HORATH, Kriegsgreuel. KAISER, „Ärger als der Türck“. => Martern.

Kriegsverbrechen: „Schon zu Anfang März [1623; BW] hatte Anholt die Bürgerschaft [Warendorfs; BW] öffentlich als ‚geächtete Rebellen‘ erklären und Jedermann bei Verlust von Leben und Habe verbieten lassen, bei der Stadt Kriegsdienste zu thun. Es half nichts, daß Warendorf sich zur Erfüllung aller Forderungen, die die Regierung stellen werde, auch zur Leistung einer Kriegscontribution, nur nicht zur Aufnahme der fremden Truppen, bereit erklärte: die Feindseligkeiten nahmen ihren Fortgang. Am 16. Mai fanden die Warendorfer vor der Stadtpforte ihren ermordeten Mitbürger Joh. Kalthoff, dessen Leiche auf der Brust einen Zettel folgenden Inhalts trug: ‚Dies ist der Anfang des Prozesses, so wir mit euch rebellischen, ehrlosen Schelmen halten wollen und da ihr vermeinen würdet, im Falle ihr einen von den unsern bekommen möchtet, den selbigermaßen zu traktiren, solltet ihr wissen, daß noch zwei andere, so wir von euch haben, ihr auf solchen Fall vor euren Pforten, wie auch alle, so wir sonst bekommen werden, sollet geviertheilt finden, bis daß wir die endliche Abrechnung mit euch machen werden‘ „. KELLER, Gegenreformation 3. Bd., S. 363. => Kriegsgräuel.

Kriegsverletzungen: In Schweden verbrachte man Kriegskrüppel ohne Versorgung zusammen mit Leprakranken auf einsame Ostseeinseln wie Gloskär [Åland-Archipel; Finnland]; PLEISS, Der Zug, S. 17. [in Bearbeitung]

Kriegszahlmeister: Leiter oder sonstiger Rechnungsbeamter bei einem Kriegszahlamt oder einer Kriegskasse.

krimßkorn: schlechtes Getreide.

Kroaten: (kroatische Regimenter in kaiserlichen u. kurbayerischen Diensten), des „Teufels neuer Adel“, wie sie Gustav II. Adolf genannt hatte (GULDESCU, Croatian-Slavonian Kingdom, S. 130). Mit der (älteren) Bezeichnung „Crabaten“ (Crawaten = Halstücher) wurden die kroatischen Soldaten, die auf ihren Fahnen einen Wolf mit aufgesperrtem Rachen führten führten [vgl. REDLICH, De Praeda Militari, S. 21], mit Grausamkeiten in Verbindung gebracht, die von „Freireutern“ verübt wurden. „Freireuter“ waren zum einen Soldaten beweglicher Reiterverbände, die die Aufgabe hatten, über Stärke und Stellung des Gegners sowie über günstige Marschkorridore und Quartierräume aufzuklären. Diese Soldaten wurden außerdem zur Verfolgung fliehender, versprengter oder in Auflösung begriffener feindlicher Truppen eingesetzt. Diese Aufgabe verhinderte eine Überwachung und Disziplinierung dieser „Streifparteyen“ und wurde von diesen vielfach dazu genutzt, auf eigene Rechnung Krieg zu führen. Zum anderen handelte es sich bei „Freireutern“ um bewaffnete und berittene Bauern, die über Raubzüge Verwirrung hinter den feindlichen Linien schufen. Sie taten dies entweder mit Erlaubnis ihrer Kommandierenden, als integraler Bestandteil der kaiserlichen Kriegsführung, oder aber unerlaubter Weise – nicht ohne dabei z. T. drakonische Strafen zu riskieren. Diese „Freireuter“ stahlen und plünderten auf Bestellung der eigenen Kameraden sowie der Marketender, die ihrerseits einen Teil ihrer Einnahmen an die Obristen und Feldmarschälle abzuführen hatten. An Schlachten nahmen sie in der Regel nicht teil oder zogen sogar auch in der Schlacht ab. Zudem war „Kroaten“ ein zeitgenössischer Sammelbegriff für alle aus dem Osten oder Südosten stammenden Soldaten. Ihre Bewaffnung bestand aus Arkebuse, Säbel (angeblich „vergiftet“; “; PUSCH, Episcopali, S. 137; MITTAG, Chronik, S. 359, wahrscheinlich jedoch Sepsis durch den Hieb) und Dolch sowie meist 2 Reiterpistolen. Jeder fünfte dieser “kahlen Schelme Ungarns“ war zudem mit einer Lanze bewaffnet. SCHUCKELT, Kroatische Reiter; GULDESCU, Croatian-Slavonian Kingdom. Meist griffen sie Städte nur mit Überzahl an. Die Hamburger „Post Zeitung“ berichtete im März 1633: „Die Stadt Hoff haben an vergangenen Donnerstag in 1400. Crabaten in Grundt außgeplündert / vnnd in 18000 Thaller werth schaden gethan / haben noch sollen 1500. fl. geben / dass sie der Kirchen verschonet / deßwegen etliche da gelassen / die andern seind mit dem Raub darvon gemacht“. MINTZEL, Stadt Hof, S. 101. Zur Grausamkeit dieser Kroatenregimenter vgl. den Überfall der Kroaten Isolanis am 21.8.1634 auf Höchstädt (bei Dillingen) Theatrum Europaeum Bd. 3, S. 331f.; bzw. den Überfall auf Reinheim (Landgrafschaft Hessen-Darmstadt) durch die Kroaten des bayerischen Generalfeldzeugmeisters Jost Maximilian von Gronsfelds im Mai 1635: HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 148ff.; den Überfall auf Reichensachsen 1635: GROMES, Sontra, S. 39: „1634 Christag ist von uns (Reichensächsern) hier gehalten, aber weil die Croaten in der Christnacht die Stadt Sontra überfallen und in Brand gestecket, sind wir wieder ausgewichen. Etliche haben sich gewagt hierzubleiben, bis auf Sonnabend vor Jubilate, da die Croaten mit tausend Pferden stark vor Eschwege gerückt, morgens von 7-11 Uhr mittags mit den unsrigen gefochten, bis die Croaten gewichen, in welchem Zurückweichen die Croaten alles in Brand gestecket. Um 10 Uhr hats in Reichensachsen angefangen zu brennen, den ganzen Tag bis an den Sonntags Morgen in vollem Brande gestanden und 130 Wohnhäuser samt Scheuern und Ställen eingeäschert. Von denen, die sich zu bleiben gewaget, sind etliche todtgestoßen, etlichen die Köpfe auf den Gaßen abgehauen, etliche mit Äxten totgeschlagen, etliche verbrannt, etliche in Kellern erstickt, etliche gefangen weggeführet, die elender gewesen als die auf der Stelle todt blieben, denn sie sind jämmerlich tractirt, bis man sie mit Geld ablösen konnte“. LEHMANN, Kriegschronik, S. 61, anlässlich des 2. Einfall Holks in Sachsen (1632): „In Elterlein haben die Crabaten unmanbare Töchter geschendet und auf den Pferden mit sich geführet, in und umb das gedreid, brod, auf die Bibel und bücher ihren mist auß dem hindern gesezt, In der Schletta [Schlettau] 21 bürger beschediget, weiber und Jungfern geschendet“. LANDAU, Beschreibung, S. 302f. (Eschwege 1637). Auf dem Höhepunkt des Krieges sollen über 20.000 Kroaten in kaiserlichen Diensten gestanden haben. In einem Kirchturmknopf in Ostheim v. d. Rhön von 1657 fand sich ein als bedeutsam erachteter Bericht für die Nachgeborenen über den Einfall kroatischer Truppen 1634; ZEITEL, Die kirchlichen Urkunden, S. 219-282, hier S. 233-239 [Frdl. Hinweis von Hans Medick, s. a. dessen Aufsatz: Der Dreißigjährige Krieg]. Vgl. BAUER, Glanz und Tragik; neuerdings KOSSERT, „daß der rothe Safft hernach gieng…“ http://home.arcor.de/sprengel-schoenhagen/2index/30jaehrigekrieg.htm: „Am grauenhaftesten hatte in dieser Zeit von allen Städten der Prignitz Perleberg zu leiden. Die Kaiserlichen waren von den Schweden aus Pommern und Mecklenburg gedrängt worden und befanden sich auf ungeordnetem Rückzug nach Sachsen und Böhmen. Es ist nicht möglich, alle Leiden der Stadt hier zu beschreiben. Am ehesten kann man sich das Leid vorstellen, wenn man den Bericht des Chronisten Beckmann über den 15. November 1638 liest: ‚… Mit der Kirche aber hat es auch nicht lange gewähret, sondern ist an allen Ecken erstiegen, geöffnet und ganz und gar, nicht allein was der Bürger und Privatpersonen Güter gewesen, besonders aber auch aller Kirchenschmuck an Kelchen und was dazu gehöret, unter gotteslästerlichen Spottreden ausgeplündert und weggeraubet, auch ein Bürger an dem untersten Knauf der Kanzel aufgeknüpfet, die Gräber eröffnet, auch abermals ganz grausam und viel schlimmer, als je zuvor mit den Leuten umgegangen worden, indem sie der abscheulichen und selbst in den Kirchen frevelhafter und widernatürlicher Weise verübten Schändung des weiblichen Geschlechts, selbst 11- und 12-jähriger Kinder, nicht zu gedenken – was sie nur mächtig (haben) werden können, ohne Unterschied angegriffen, nackt ausgezogen, allerlei faules Wasser von Kot und Mist aus den Schweinetrögen, oder was sie am unreinsten und nächsten (haben) bekommen können, ganze Eimer voll zusammen gesammelt und den Leuten zum Maul, (zu) Nase und Ohren eingeschüttet und solch einen ‚Schwedischen Trunk oder Branntwein’ geheißen, welches auch dem damaligen Archidiakonus… widerfahren. Andern haben sie mit Daumschrauben und eisernen Stöcken die Finger und Hände wund gerieben, andern Mannspersonen die Bärte abgebrannt und noch dazu an Kopf und Armen wund geschlagen, einige alte Frauen und Mannsleute in Backöfen gesteckt und so getötet, eine andere Frau aus dem Pfarrhause in den Rauch gehängt, hernach wieder losgemacht und durch einen Brunnenschwengel in das Wasser bis über den Kopf versenket; andere an Stricken, andere bei ihren Haaren aufgehängt und so lange, bis sie schwarz gewesen, sich quälen lassen, hernach wieder losgemacht und andere Arten von Peinigung mit Schwedischen Tränken und sonsten ihnen angeleget. Und wenn sie gar nichts bekennen oder etwas (haben) nachweisen können, Füße und Hände zusammen oder die Hände auf den Rücken gebunden und also liegen lassen, wieder gesucht, und soviel sie immer tragen und fortbringen können, auf sie geladen und sie damit auf Cumlosen und andere Dörfer hinausgeführt, worüber dann viele ihr Leben (haben) zusetzen müssen, daß auch der Rittmeister der Salvegarde und andere bei ihm Seiende gesagt: Sie wären mit bei letzter Eroberung von Magdeburg gewesen, (es) wäre aber des Orts so tyrannisch und gottlos mit den Leuten, die doch ihre Feinde gewesen, nicht umgegangen worden, wie dieses Orts geschehen’“. http://home.arcor.de/sprengel-schoenhagen/2index/30jaehrigekrieg.htm: „Am grauenhaftesten hatte in dieser Zeit von allen Städten der Prignitz Perleberg zu leiden. Die Kaiserlichen waren von den Schweden aus Pommern und Mecklenburg gedrängt worden und befanden sich auf ungeordnetem Rückzug nach Sachsen und Böhmen. Es ist nicht möglich, alle Leiden der Stadt hier zu beschreiben.
Am ehesten kann man sich das Leid vorstellen, wenn man den Bericht des Chronisten Beckmann über den 15. November 1638 liest: ‚… Mit der Kirche aber hat es auch nicht lange gewähret, sondern ist an allen Ecken erstiegen, geöffnet und ganz und gar, nicht allein was der Bürger und Privatpersonen Güter gewesen, besonders aber auch aller Kirchenschmuck an Kelchen und was dazu gehöret, unter gotteslästerlichen Spottreden ausgeplündert und weggeraubet, auch ein Bürger an dem untersten Knauf der Kanzel aufgeknüpfet, die Gräber eröffnet, auch abermals ganz grausam und viel schlimmer, als je zuvor mit den Leuten umgegangen worden, indem sie der abscheulichen und selbst in den Kirchen frevelhafter und widernatürlicher Weise verübten Schändung des weiblichen Geschlechts, selbst 11- und 12-jähriger Kinder, nicht zu gedenken – was sie nur mächtig (haben) werden können, ohne Unterschied angegriffen, nackt ausgezogen, allerlei faules Wasser von Kot und Mist aus den Schweinetrögen, oder was sie am unreinsten und nächsten (haben) bekommen können, ganze Eimer voll zusammen gesammelt und den Leuten zum Maul, (zu) Nase und Ohren eingeschüttet und solch einen ‚Schwedischen Trunk oder Branntwein’ geheißen, welches auch dem damaligen Archidiakonus… widerfahren. Andern haben sie mit Daumschrauben und eisernen Stöcken die Finger und Hände wund gerieben, andern Mannspersonen die Bärte abgebrannt und noch dazu an Kopf und Armen wund geschlagen, einige alte Frauen und Mannsleute in Backöfen gesteckt und so getötet, eine andere Frau aus dem Pfarrhause in den Rauch gehängt, hernach wieder losgemacht und durch einen Brunnenschwengel in das Wasser bis über den Kopf versenket; andere an Stricken, andere bei ihren Haaren aufgehängt und so lange, bis sie schwarz gewesen, sich quälen lassen, hernach wieder losgemacht und andere Arten von Peinigung mit Schwedischen Tränken und sonsten ihnen angeleget. Und wenn sie gar nichts bekennen oder etwas (haben) nachweisen können, Füße und Hände zusammen oder die Hände auf den Rücken gebunden und also liegen lassen, wieder gesucht, und soviel sie immer tragen und fortbringen können, auf sie geladen und sie damit auf Cumlosen und andere Dörfer hinausgeführt, worüber dann viele ihr Leben (haben) zusetzen müssen, daß auch der Rittmeister der Salvegarde und andere bei ihm Seiende gesagt: Sie wären mit bei letzter Eroberung von Magdeburg gewesen, (es) wäre aber des Orts so tyrannisch und gottlos mit den Leuten, die doch ihre Feinde gewesen, nicht umgegangen worden, wie dieses Orts geschehen’“. METEREN, Newer Niederländischen Historien Vierdter Theil, S. 41: „Diese [Kroaten; BW] nach dem sie die Thor deß Stättleins [Penkun (LK Vorpmmern-Greifswald); BW] zerbrochen / haben sie mit grossem Grimm auff dem Schloß / in der Kirche / in der Pfarr / in den Häusern / Ja auch unerhörter Weise in den Todtengräbern gesuchet: Das Korn theils außgetroschen vnnd hinweg geführet / theils auch zertretten / die Inwohner hefftig geschlagen vnnd biß auff den Todt gemartert / daß sie solten sagen / on sie Gelt vergraben hetten / vnder denselben haben sie auch deß Pastorn nicht verschonet / der ihnen doch vor diesem alle Ehr vnnd Freundschafft erwiesen: Vnnd welches das allerärgste / haben sie Weibspersonen genothzüchtiget vnd geschändet / vnnd so sich etliche im Wasser vnder dem Rohr / oder sonst verborgen / haben die Crabaten / als deß Teuffels rechte Spürhund / solche auffgesucht / vnd wie das Vieh zur Vnzucht vor sich hergetrieben / auch ein theils Mannspersonen / so ihre Weiber vnnd Kinder wider solchen Teufflischen Muthwillen vnnd Gewalt vertheidigen wollen / jämmerlich erschossen vnd nidergehawen. Vnd dergleichen Vnzucht haben sie auch an Mägdelein von acht vnnd zehen Jahren zu treiben vnd am hellen Tag auff den Kirchhöfen / öfffentlichen Gassen vnd Gärten zu begehen / sich nicht geschewet“.Vgl. auch die Beschreibung des Kroateneinfalls in Neustadt a. d. Aisch am 18.7.1632 => Kehraus [Kerauß, Kehrauß], Andreas Matthias in den „Miniaturen“.

Kroatenland: Wahrscheinlich bezieht sich dieser Begriff auf das Gebiet des heutigen Slowenien.

krolen: gröhlen.

Kronbraut: DWb 11. Bd., Sp. 2354, 62: „nürnbergisch, im j. 1600 hielten zur fasnacht die messerschmiede einen schwerttanz, wie bei den vornemen kronbreuttenzen gehalten wird. dan sie zwo gebuczter cronbreut hoten, die maister aine und die geseln eine, mit cronketten und köstlichen geschmeid und kleidung, nicht allein die breut und junkfrawen (d. h. brautjungfern), sondern auch ire weiber“.

Krone: „nach der Frankfurter taxordnung von 1623 war die welsche crone 2 fl., spanische und französische crone 2 fl. 4 kr., silberkrone 1 fl. 44 kr“ [DWb].

Kronengold: Gold mit der Legierung, wie es zu Goldgulden gebraucht wurde, zum Unterschiede v. dem feinen Dukatengold.

Kronhüter (Barones Regni, Bannerherrn des Königreichs Ungarn): 2 Kronhütern unterstand die Kronwache, ungar. Gardetruppe in Budapest, nach zweimaliger Auflösung letztmalig errichtet 1861 und 1872 der königlich ungarischen Landwehr einverleibt; dient zur Bewachung der Krone des heil. Stephan und untersteht zwei Kronhütern (Barones Regni, oder Bannerherren des Königreichs Ungarn), die Mitglieder der Magnatentafel des ungarischen Reichstags sind. Die Kronwache zählt 3 Offiziere, 48 Soldaten mit Feldwebelsrang, 8 Diener.

Kronoberg Regiment (schwed. Kronobergs regemente): „The regiment has its origins in fänikor (companies) raised in Kronoberg County in the 16th century. In 1616, these units-along with fänikor from the nearby Kalmar County-were organised by Gustav II Adolf into Smålands storregemente, of which twelve of the total 24 companies were recruited in Kronoberg County. Smålands storregemente consisted of three field regiments, of which Kronobergs regemente was one. Sometime around 1623, the grand regiment was permanently split into three smaller regiments, of which Kronobergs regemente was one. Kronobergs regemente was one of the original 20 Swedish infantry regiments mentioned in the Swedish constitution of 1634, although it was mentioned as one of two regiments that should merge to form Smålands regemente, but that regiment was never formed and instead Kronobergs regemente and Jönköpings regemente were kept separate. The regiment’s first commander was Patrick Ruthwen. The regiment was allotted in 1684“ [wikipedia].

Kronrasch: eine Art Rasch (locker gewebtes wollenes Zeug, benannt nach der französischen Stadt Arras), besonders der englische, ‚ohne Zweifel wegen seiner vorzüglichen Güte‘.

Kronwache: ungar. Gardetruppe in Budapest, nach zweimaliger Auflösung letztmalig errichtet 1861 u. 1872 der königlich ungarischen Landwehr einverleibt; dient zur Bewachung der Krone des heil. Stephan u. untersteht zwei Kronhütern (Barones Regni, oder Bannerherren des Königreichs Ungarn), die Mitglieder der Magnatentafel des ungarischen Reichstags sind. Die Kronwache zählt 3 Offiziere, 48 Soldaten mit Feldwebelsrang, 8 Diener.

Kroppen: eiserne Töpfe.

Krumbholz (Krumbhals): Auenwaldgebiet an der Saale bei Bernburg.

krumme Hände haben: bestechlich sein.

Kuchen: Bergmännisch für Metallerguss, vgl. DWb 11. Bd., Sp. 2499.

Küchengelder: Sonderabgabe, die neben den Naturallieferungen zusätzlich zur Beschaffung besonderer Nahrungsmittel für die Küche der Offiziere eingetrieben wurde. Deswegen hieß es auch in der kaiserlichen Verpflegungs-, Sold- u. Futterordnung, 29.11.1640; SCHMID, Quellen, S. 160f.: „Denen Commandenten, und allen hohen und niedern Officiern, es sey in Vestungen, Guarnisonen oder Quartieren, solle gäntzlich hiemit abgestellt und verboten seyn, über obstehende Verpflegungs-Gebühr und Service einiges Tafel-, Küchel-, Discretion-Geld, oder einige andere Zusteuer, wie sie auch Namen haben mag, im geringsten nicht zu praetendiren, vielweniger aber dem Officier oder Soldaten, so auf Salva Guardi liegen, bey ihren Compagnien einige absonderliche Verpflegung passirt werden, es wäre den Sach, dass er dieselbige in Ansehung dieser Salva Guardi, nicht völlig erheben könte“.

Kugelwagen: Schwerer Wagen der Artillerie. In der Regel durfte die Familie des Waffenmeisters auf dem ihm unterstehenden Kugelwagen mitfahren.

Kuhburg: Burg oder Turm zum Schutz der Viehherden, besonders der Kühe.

Küchendienst: früher Naturallieferungen, die v. Dörfern u. Bauerndörfern an die Küche des Fronhofs abzuliefern waren, hier eine besondere Abgabe, um den Ankauf v. Naturalien für die Küche der Kommandierenden zu finanzieren, neben den üblichen Naturallieferungen, die sie ohnedies schon erhielten oder erzwangen.

Küchengelder: Sonderabgabe, die neben den Naturallieferungen zusätzlich zur Beschaffung besondserer Nahrungsmittel für die Küche der Offiziere eingetrieben wurde.

Küchenschreiber: Er führte die Rechnungen über das zum Zweck der Küche ausgegebene Geld. Benötigte Gelder empfing er vom Hofmarschall, vom Küchenmeister, vom Hofrentmeister oder dem Hofzahlmeister. Er wandte die Gelder entweder selbst zum Kauf v. Viktualien auf u. lieferte diese dem Hofspeisemeister oder erhielt die darüber geführten Rechnungen, wenn dieser Lebensmittel v. den Hoflieferanten bekommen hatte. Die Buchführung des Küchenschreibers diente dem Hofmarschall zur Übersicht über die Aufwendungen für die Verköstigung des Hofes. Bei kleinen Hofhaltungen vertrat der Küchenschreiber die Stelle des Küchenmeisters [WIKIPEDIA].

Kühlkeller: Kühlkeller wurden gegraben, um Lebensmittel möglichst lange lagern zu können. Dabei sollte 75 cm Erde Höhe an der Gewölbespitze erreicht sein.

Kühn: Kienspäne, die zum Feueranzünden u. zum Leuchten dienten.

Kummulation der Strafen: GÜTHEN; SCHAUBACH, Poligraphia Meiningensis, S. 247f. (1634): „Den 21.Julii ist, im Beyseyn des gantzen Leibregiments, Hertzog Wilhelms zu Sachsen, unter dem Commando dero Obristen Lieutenants, Rudolph Georg von Wolfframsdorff, so umb den auff dem Marckt auffgerichteten Galgen zu Pferd mit auffgezogenen Hahnen gehalten, öffentlich Stand-Recht gehalten worden, über Jacob R. ins gemein der lange Jacob genant, welcher zu Kaltennortheim, da er im Qvartier gelegen, voller Weiß den jenigen Stock, an welchen die Soldaten, an welchen die Soldaten wegen ein und des andern Verbrechens geschlossen worden, umbgerissen, und darbey Chur-Fürstlicher Durchläuchtigkeit zu Sachsen gelästert, und ist ihm daselbst zuerkännt worden, dass ihm erstlich die rechte Hand abgehauen, darnach das Maul geschlitzt, ein Zeichen auf die Brust geschnitten, und endlich gehängt werden solle. Welches alles so bald an ihm exeqviret worden, indem ihm auff einem hierzu gemachten Stock die rechte Hand abgehauen, an den Galgen genagelt, das Maul geschlitzt, die Brust zerschnitten, und endlich gehängt, gegen Abend aber wieder herab genommen, an die Land-Strassen beym Fröschlein-Brück begraben, und der von ihm umbgerittene Stock auff sein Grab gesteckt und eingegraben worden“. Eine Kummulation der Strafen wurde auch an Straftätern vollzogen, die auf der Folter verstorben waren; METEREN, Newer Niederländischen Historien Vierdter Theil, S. 86. HAHN; MÜHLICH, Chronik 3. Bd., S. 422f. [Schweinfurt 1633]: „Drey Mörder, sämmtlich von Hesselbach, Hanns Werner Haas, Peter Schütz, Wind-Peter genannt, der daselbst Wirth war, so wie auch der Gemeinde Schmidt, wurden am 28. Junius [1633; BW] hier folgender Maaßen gerichtet: Haas, der als der vornehmste, der 20 begangene Mordthaten eingestanden hatte, wurde vor dem Rathhause, nach verlesenem Urtheile, auf eine Schleife gesezt und zweimal mit glühenden Zangen gerissen, dann durch die Stadt vor das Oberthor geschleift, und wieder zweymal gezwickt, von da führte man ihn, mit seinen 2 andern Mitgesellen, auf die Haardt, wo ihn der Nachrichter wieder zwey Griffe gegeben hatte. Jetzt wurde er auf die Brechen gelegt und von unten hinauf gerädert. Der 2. welcher 9. Todschläge begangen, und eingestanden hatte, wurde auch von unten hinauf geradbrecht; den 3. aber, von welchem 7 Menschen umgebracht worden waren; hatte man aus Gnade von oben herein zu Todte mit dem Rade gestossen. Ihre drei Leichname wurden auf 3 verschiedenen Strassen, nämlich Haas auf dem Wege nach Hesselbach, der Wirth auf dem Wege nach Maibach und der Schmied auf der Strasse nach Würzburg unterhalb des Dorfes Berg auf das Rad geflochten“. Vgl. WINTER, Möser’ Aufzeichnungen, S. 19 (1628): „bekommt auf dem Richtplatz erstlich zwei Knippe (Kniffe) in die beiden Brüste mit glühenden Zangen, darnach ward ihm Arm und Bein mit dem Rade zweimal entzwei geschlagen, auf eine hohe Leiter gebunden, und also lebendig ins brennende Feuer geworfen, war ein schmerzlicher, greulicher Tod, hat etliche Mord, neben Diebstahl, und daß er mit dem Teufel Buhlerei getrieben, bekannt, wie wohl er das letzte durchaus nicht gestehen wollen, als man ihn zum Tode geführt, sondern gesagt, er hätte es aus Marter bekannt, ist ein wunderlicher Kerl gewesen, auch vor dessen zum Salz zur Staupen gehauen worden“. ROCH, Neue Laußnitz- Böhm- und Schlesische Chronica, S. 266: „Den 31. Octobr. [1624; BW] ist in Greiffenberg bey Baltzer Hammern / einem Schmiede auf der Laubnischen Gasse / vom Vater / Mutter und Söhnen / Feuer angelegt worden / worauff die gantze Stadt / Schule und Rathhauß von der Gluth verzehret / und drey schöne Glocken im Kirchthurme zerschmeltzet worden. Der Vater ist / von seines Weibs ihm beygebrachten Giffte / im Gefängniß gestorben: Die Mut-[ter; BW] aber sampt dem ältesten Sohne / sind den 15. Septembr. im folgenden Jahre auf allen Ecken der Stadt / zuvor aber vor der Brañtstätte / allwo sie das Feuer angeleget hatten / an den Händen und an einem Fusse mit glüenden Zangen gerissen / darnach auf ein hohes höltzernes Creutz gesatzt / und gantz langweilig von ferne geschmöcht worden. Der mitlere Sohn wurde zwar nicht mit Zangen gerissen / aber gleichwohl geschmöcht / uñ hat viel Stunden lang am Creutze gelebt / biß er mit brennenden Strohwischen und andern dergleichen Sachen erstöckt worden. Dem Jüngsten und drey Söhne von 17. Jahren ist der Kopff abgeschlagen und auffs Rad geleget worden“. Bericht des Ernst Albrecht von Eberstein (1645); EBERSTEIN, Geschichte, S. 886f.: „dass es mit dem Knechte, von welchem ich newlich gehorsamblich meltung gethan, also bewant, dass Er von der patroille durchgangen, vnd alss Er schon eine halbe Meiles weges hinweg gewesen, ertappet worden, weiln denn dass vber denselben gehaltene Kriegsrecht gebracht, dass man Ihn mit dem strange vom Leben zum Tode bringen lassen, Alss habe ich solches anderen zum exempel an Ihme exequiren lassen. Nun sein Ihrer noch zwene alhier in hafften, welche mit den iustificirten correspondirt, dieselben haben ihren Sergeanten vmbringen vnnd hernach gleichfalls durchgehen wollen, weiln nun im Kriegsrecht erkant wordten, weiln Sie ihr vorhaben nit zu wercke gerichtet, dass dem einem alss dem Rädelsführer, dass rechte Ohr abgeschnitten vnnd an die iustitz genagelt, vnnd vber dieses ein galgen vff die Backen gebrennet vnd Er verwiesen werden solle, vnnd aber dergleichen Exempel in hiesiger Vehstung noch nicht statuiret wordten, Alss habe E. F. G. solches vnterth. berichten vnnd zuegleich bitten wollen, e. F. G. wollen mich gn. wissen lassen, ob sothane Execution für sich gehen solle. Der andere so mit Ihme sitzt soll nach Erkantnüss des Kriegsrechtes ehest durch die Spiessruten lauffen“. Das Urteil wurde von Georg II. von Hessen-Darmstadt bestätigt.

Kumpf: regional unterschiedliches Maß zwischen 6,8 und 10 Liter. Als Frucht- und Getreidemaß: 1 Malter = 4 Simmer = 16 Kumpf = 64 Gescheid = 256 Mäschen = 64 Liter. Nach: http://www.regionalgeschichte.net/hauptportal/bibliothek/glossar/alphabet/m/muenzen-masse-und-gewichte.htm.

Kundschafter: Auf Spionage, die gerade Pappenheim sehr kostenintensiv betreiben ließ, stand die Todesstrafe durch den Strang oder durch Enthaupten. Oft wurden Kundschafter über die Stadtmauer hinaus gehängt. Vgl. WAGNER, Pforr, S. 98, über den Herzog Adolf von Schleswig-Holstein-Gottorp, der in jedem Bauern einen potentiellen Widerstandskämpfer sah: „Zwen soldaten, welche darvonlauffen wollen, hat der hertzoch laßen hencken, ingleichem ein bauren auß Heßen vor ein kuntschaffer hencken laßen. Und nachdem seine soldaten ein bauren auß dem Braunschwiger land bey Barchfelt bekommen und ihn auch vor ein kundschaffer gehaltten, hat ihn der hertzoch ohne einige erbarmung entheupten, hernach viertheilen und auff vier straßen hencken laßen, also in großer furcht hat er alhier gelegen“. Das THEATRUM EUROPAEUM Bd. 3, S. 137, berichtet: „Eines sol dieses Orts ungeandert nicht bleiben / daß als vor hoch- und wolgedachte Herrn Altringer und Feria mit dem Gedancken ins Hertzogthumb Würtemberg einzubrechen umbgiengen / haben sie unterschiedliche Spionen und Kundschaffter außgesandt / die Päß und Steig desselben Lands abzusehen / und den Augenschein einzunehmen: Es kamen aber diese Spionen übel an / dann ihrer acht darvon gefänglich einbracht worden / unter welchen auch einer auß den Herrn Patribus Societatis von Ingolstadt gewesen / dieselbige seynd allesampt an die Päß und Steige auffgeknüpfft / der Herr Pater aber auff den Pfullinger Steig bey Reutlingen auffgehenckt worden“. Abgemildert wurde die Todesstrafe bei Frauen und Heranwachsenden durch die Verhängung entehrender Verstümmelungsstrafen wie dem Abschneiden von Nasen und Ohren. Der Hildesheimer Arzt und Chronist Dr. Jordan erinnert sich unter dem 20./30.9.1634; SCHLOTTER, Acta, S. 205: „Ein Weib, so vor etzlichen Tagen Briefe aus der Stadt Paderborn anhero gebracht, und daß sie deswegen verdächtig gehalten, wurd an den Pranger gebundeten mit geblößeter Brust und Rücken und oben dem Haupt an Pranger (von) 2 Reutern“. Protokoll der Paderborner Stiftsregierung, 9.3.1637; NEUWÖHNER, Im Zeichen des Mars, S. 74: „Demnach gewißer bericht einlangr, waß maßen etliche feiendts reuter [hessen-kasselische Reiter; BW] in bawren kleidern einstelhen und auffhalten sollen,, als soll offendlich mitt dem trummenschlag umb und offendtlich angeschlagen werden, von allen einkombligen, er sey baur, burger adel oder unadel, weck oder kindt, so des nachts sich auffhalten wollen, die namen hern obrister alle abend einzuschicken. Item keine briefe nach feindtlichen guarnisonen zu schicken, noch einig von denen auffzunemmen, es sei dieselb[i]g zuvorderst von hern obrister […] undt gelesen“. Kundschafter, die z. B. im Auftrag belagerter Städte unterwegs waren, übten eine lebensgefährliche Tätigkeit aus; KESSLER, Belagerung, S. 55: „Den 31. August [1634; BW], nachts um 11 Uhr, hat man [der Rat v. Nördlingen; BW] den krummen Schneider von Baldingen, weil Adam bis auf den 3. Tag ausgeblieben, hinausgelassen und zu Herzog Bernhard schicken wollen. Dieser aber hat sich unterwegs selbst beim Zurückgehen verraten. Als ihn eine kaiserliche Wache angetroffen, sie seien Schwedische und wollten zu Herzog Bernhard, ist er mit solchen Worten bald gefangen und aus ihm herausgebracht worden, daß er ein Kundschafter sei. Deswegen hat man ihn auf der Stelle gefangengenommen und Eines Ehrbaren Rats Brieflein von ihm bekommen. Darauf ist ihm die Zunge aus- und abgeschnitten und er sofort um Garten des Barbierers David Günzler aufgehängt worden“. THEATRUM EUROPAEUM 3. Band, S. 137 (1633): „Eines sol dieses Orts ungeandert nicht bleiben / daß als vor hoch- und wolgedachte Herrn Altringer und Feria mit dem Gedancken ins Hertzogthumb Würtemberg einzubrechen umbgiengen / haben sie unterschiedliche Spionen und Kundschaffter außgesandt / die Päß und Steig desselben Lands abzusehen / und den Augenschein einzunehmen: Es kamen aber diese Spionen übel an / dann ihrer acht darvon gefänglich einbracht worden / unter welchen auch einer auß den Herrn Patribus Societatis von Ingolstadt gewesen / dieselbige seynd allesampt an die Päß und Steige auffgeknüpfft / der Herr Pater aber auff den Pfullinger Steig bey Reutlingen auffgehenckt worden“. Vgl. dazu auch als Fallbeispiel Adam Jacker in den „Miniaturen“. Zur ständigen Furcht vor „Konspiration“ vgl. auch STERLY, Drangsale, S. 15. Daneben wurde auch „Aufklärung“ durch Beauftragte der Regierungen betrieben; SPIEKER, Geschichte, S. 182f.

Kunstfeuer: Feuerwerk.

Kunstraub: „Holcks Artillerie, die bei Aue zunächst aufgehalten worden war, wurde von dem inzwischen [am 23.12.1632; BW] zum  Generalfeldzeugmeister beförderten Colloredo kommandiert. Wenige Stunden nachdem ein großer Teil der Reiterei und der Infanterie Schneeberg schon passiert hatte, traf dieser mit den Geschützen und Truppen in der Bergstadt ein, die wohl von Holck schon verlassen war. Es ist nicht sicher, wohl aber anzunehmen, daß es Colloredo war, der die Plünderung der Schneeberger St. Wolfgangskirche – einer der großen erzgebirgischen Hallenkirchen im Stile der Spätgotik – veranlaßte, die Sakristei der Kirche erbrechen, lebensgroße Bilder Luthers und Melanchthons, die sich im Altarraum befanden, zerstören und auch das berühmte Altarbild von der Hand Lucas Cranachs des Älteren aus dem Rahmen schneiden ließ. Nach dem Zustand, in welchem sich das die Kreuzigung Christi darstellende Bild befand, als es ein Jahr nach dem Westfälischen Frieden in die Kirche zurückkam, erfolgte dessen Abtransport aus der Bergstadt mit einiger Sorgfalt. Und daß es Colloredo war, dem der Raub anzulasten ist, ergibt sich wohl allein daraus, daß das Gemälde 1637 in dessen Prager Kunstkammer entdeckt wurde. Die Stadt Schneeberg war zu arm, um zu dieser Zeit das Bild für die geforderte Summe von 3 000 Dukaten zurückzuerwerben“. ARENDT, Wallensteins Faktotum, S. 226f. In Askola, einer Gemeinde in Südfinnland, nördlich der Hafenstadt Porvoo, befindet sich noch heute in der Holzkirche eine reich verzierte barocke Kanzel, die von finnischen Söldnern als Kriegsbeute mitgebracht wurde. Die Beutezüge wurden zum Teil mit Wissen der Offiziere unternommen, denen dafür ein Teil der Beute überlassen werden musste. Besonders wertvolle Stücke nahmen die Kommandierenden (oder auch die Marketender) den oft verschuldeten Soldaten gegen einen Bruchteil des Wertes ab. WEECH, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 251f.: „Den 4. und 6. Martii [1647; BW] hat obriste leutenambt, so von den Schwedischen im closter gelegen und obgesagte meßene leichter gefunden, dan er ain sonderer künstler und guoter fünder war, den er stettigs müt seinem hammer herumber gezogen, an allen wenden und orten geklopfet und wo eß ain hole oder widerhall gegeben, gleich darzuegraben und brechen lassen, und weil er ain lange zeit im closter gelegen und zue maußen und suochen zeit und weil genuog gehabt, ja kain örtlin oder winkelin nit uberbliben, dahin er nit komen und gefunden, wo etwas helß oder verborgen geweßen, daß erß nit gefunden. Darumben er auch diße leichter, so schon so lang und vil jar hero eingemaurt und verborgen geweßen, anjetzo von ihme auch gefunden worden. Uff welches er alßbbald ain trumpeter naher Uberlingen, solches zue lößen umb 200 thaler, bericht und volgen zue laßen anerbodten. Weilen wir aber kain gelt nit hatten noch haben oder zu bekomen kain gelegenhait nit wusten, hat herr commendant darinnen sich der sachen underfangen und in derselben gehandlet. Jez vorgenanter Johann Fabri, so dem gozhauß allteit wolgewölt, waß noch vorhanden gewest, durch ain pferd erlöst und zuewegen gebracht; weilß aber zue lang angestanden, ist ettliches uff Hohentwiel verendert und transferiert worden, gleichwolen manß unß lötstlichen zue lößen alldorthero auch anerbotten“.

Kunstrute: Wünschelrute: „die von bestimmten sträuchern geschnittene meist gabelförmige rute zum aufspüren von erzen, wasseradern und überhaupt verborgenen dingen“ [DWB].

Kupferhammer: Hüttenwerk zur Verarbeitung v. Kupfer u. Messing. Betrieben wurde sie meist v. einem Wasserrad. Kupfermühlenähnliche Produktionsstätten v. Kupfer sind die Kupferhöfe.

Kupferstraße: Die Kupferstraße war bis ins 18. Jahrhundert eine bedeutende Pilger- und Handelsstraße in Nord-Süd-Richtung in Deutschland. Sie begann in Jütland, führte dann über Magdeburg, Erfurt, Coburg und Nürnberg nach Rom. Nürnberger Kaufleute brachten ihre Waren auf dieser Straße nach Erfurt, eine der damals bedeutendsten Handelsstädte im Herzen Deutschlands. Viele Pilger sind auch an ihr entlang zur Heiligen Stadt gezogen. Als im 13. Jahrhundert jedoch Leipzig aufblühte, wurden andere Wege wie zum Beispiel der über Coburg-Neustadt-Sonneberg benutzt, so dass sie langsam an Bedeutung verlor. Mit dem im 14. Jahrhundert einsetzenden schwunghaften Kupferhandel gewann die Handelsstraße jedoch nochmals eine große Bedeutung. Nürnberger u. Frankfurter Kaufleute ließen auf ihr v. Eisleben u. Mansfeld über Erfurt, Arnstadt, Ilmenau, Frauenwald oder Gräfinau, Heubach, Eisfeld, Lange Berge, Oberlauter, Coburg das Rohkupfer nach Bamberg schaffen. Nach Nürnberg wurde es auf dem Landweg weitergeleitet, nach Frankfurt am Main aber wegen der billigeren Fracht auf Lastkähne umgeschlagen. In den Kupferhämmern u. Kupferschmieden verarbeitete man das Kupfer zu allerlei Geräten wie Kesseln, Kannen, Schüsseln, Tellern, Krügen u. a. Am Ende des 15. Jahrhunderts kamen Nürnberger Kaufleute auf den Gedanken, das Rohkupfer dort auszuschmelzen, wo das reichlich benötigte Holz u. Holzkohle billig zu kaufen waren, nämlich im Thüringer Wald. Sie bauten deshalb in Thüringen entlang der Kupferstraße an mehrere Stellen Schmelzhütten, um billig Kupfer zu gewinnen [nach WIKIPEDIA].

Kürass, Küriss: Als Küriss, auch Kyriss, bezeichnete man einen vollständigen Reiterharnisch. Genau wie der Kürass leitet sich der Küriss von dem französischen cuirasse für Lederpanzer (cuir = Leder) her. Die Soldaten, die ihn trugen, nannten sich bis zum Anfang des 16. Jahrhunderts „Kyrisser“. Die Bezeichnung Küriss wurde zu Beginn des 16. Jahrhunderts üblich und bezeichnete in Abgrenzung zum Kürass nicht nur den Brust- und Rückenpanzer, sondern eine komplette Plattenrüstung, wie sie in der schweren Reiterei gebräuchlich war. In der Regel trug man zu einem Küriss einen geschlossenen Helm. Ein speziell für das Turnier gefertigter Küriss wurde als Stechküriss bezeichnet. Zu einem so genannten Feldküriss trug man einen Mantelhelm oder eine geschlossene Sturmhaube. Im späten 16. Jahrhundert wurde es in der schweren Reiterei üblich, einen knielangen Küriss ohne Unterbeinzeug zu tragen. [wikipedia] Ein ganzer Kürassier-Panzer wurde 1635 für 10-11 Rt. von Nürnberger Plattnern angeboten. TOEGEL, Der Schwedische Krieg, Nr. 1239. => Kürassier.

Kürassier: Kürisser, Kyrisser, Corazzen (franz. Cuirasse für Lederpanzer (cuir = Leder). Die Kürassiere waren die älteste, vornehmste und am besten besoldate Waffengattung. Sie gehörten zu den Eliteregimentern, der schweren Reiterei, deren Aufgabe im Gefecht es war, die feindlichen Linien zu durchbrechen, die Feinde zur Flucht zu nötigen und damit die Schlacht zu entscheiden. Sie trugen einen geschwärzten Trabharnisch (Brust- und Rückenharnisch, den „Kürass“), Ober- und Unterarmzeug, eiserne Stulphandschuhe, Beinschienen und Stulpstiefel mit Sporen, Schwert oder Säbel und zwei lange Reiterpistolen, die vor dem Aufsitzen gespannt wurden. Im späten 16. Jahrhundert wurde es in der schweren Reiterei üblich, einen knielangen Küriss ohne Unterbeinzeug zu tragen. Der Kürass wurde mit 15 Rt. veranschlagt. SKALA, Kürassiere; WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd. Nach LICHTENSTEIN, Schlacht, S. 42f., musste ein dänischer Kürassier mit einem 16 „Palmen“ hohen Pferd, Degen u. Pistolen antreten. Der Kürass kostete ihn 15 Rt. Er durfte ein kleineres Gepäckpferd u. einen Jungen mitbringen. Der Arkebusier hatte ebenfalls Pferd, Degen u. Pistolen mitzubringen, durfte aber ein 2. Pferd nur halten, wenn er v. Adel war. Für Brust- u. Rückenschild musste er 11 Rt. zahlen. Der Infanterist brachte den Degen mit u. ließ sich für das gelieferte Gewehr einen Monatssold im ersten halben Jahr seines Dienstes abziehen. Bei der Auflösung des Rgts erhielten die Soldaten sämtl. Waffen mit einem Drittel des Ankaufspreises vergütet, falls der Infanterist noch nicht 6 Monate, der Kavallerist noch nicht 10 Monate gedient hatte; andernfalls mussten sie die Waffen ohne jede Vergütung abliefern. Der Kürassier erhielt für sich u. seinen Jungen tgl. 2 Pfd. Fleisch, 2 Pfd. Brot, 1/8 Pfd. Butter oder Käse u. 3 „Pott“ Bier. Arkebusier u. Infanterist bekamen die Hälfte. Die tägliche Ration betrug 12 Pfd. Heu, Gerste oder Hafer nach den Vorräten. An das Kommissariat musste der Kürassier für Portion u. Ration monatlich 7 Rt., an den Wirt im eigenen oder kontribuierenden Land musste der Kürassier 5, der Unteroffizier 4, der Sergeant 3, Arkebusier u. Infanterist 2 1/2 Rt. zahlen. Im besetzten Land, das keine Kontributionen aufbrachte, wurde ohne Bezahlung requiriert. Ein Teil des Handgeldes wurde bis zum Abschied zurückbehalten, um Desertionen zu verhüten, beim Tode wurde der Teil an die Erben ausbezahlt. Kinder u. Witwen bezogen einen sechsmonatlichen Sold.  Zu den schwedischen Kürassierregimentern vgl. die Bestimmungen in der Kapitulation für Efferen, Adolf Theodor [Dietrich], genannt Hall => „Miniaturen“. Des Öfteren wurden Arkebusierregimenter in Kürassierregimenter umgewandelt, falls die notwendigen Mittel vorhanden waren.

Kurfürstentag zu Mühlhausen 18.10. bis 12.11.1627: Verhandlungen zwischen Johann Georg I. von Sachsen, dem Mainzer Erzbischof Johann Schweikard von Kronberg mit Abgeordneten der anderen Kurfürsten über den Unterhalt von Wallensteins Heer, die kurpfälzische Frage, den Frieden mit Dänemark und die Restitution der Kirchengüter. TRÄGER, Magister Adrian Beiers Jehnische Chronika, S. 45: „weil damals Kaiser Ferd. II. mit siegreichen Waffen allenthalben triumphiret v. den Passavischen Friedensvertrag durchlöchern wollte“.

Kurfürstentag zu Regensburg (Juli bis November 1630): Der Kurfürstentag zu Regensburg hatte am 3.7.1630 begonnen. Ferdinand II. ging es vor allem darum, die Wahl seines Sohnes Ferdinand (der Jüngere) zum römischen König sicherzustellen. Gleichzeitig benötigte er aber auch militärische Unterstützung des Reiches gegen die Generalstaaten sowie gegen Frankreich im Mantuanischen Erbfolgekrieg. Hinzu kam die Bedrohung durch Gustav II. Adolf v. Schweden, der kurz nach der Eröffnung des Kurfürstentages am 6.7.1630 in Pommern landete. Insbesondere Kurfürst Maximilian I. v. Bayern fürchtete das Anwachsen der kaiserlichen Macht u. die Stärke des kaiserlichen Heeres unter Wallenstein. Infolgedessen stieß der Kaiser in Regensburg auf die Opposition selbst der katholischen Kurfürsten auch wegen der Klagen über die Kriegsgreuel u. der Entmachtung der mecklenburgischen Herzöge. Die Kurfürsten verlangten eine Verkleinerung der kaiserlichen Armee, die Verringerung der Kriegslasten u. insbesondere die Entlassung Wallensteins. Der Kaiser musste den Forderungen weitgehend nachgeben, wollte er nicht seine politische Basis im Reich verlieren. Wallenstein wurde am 6.9. in Memmingen entlassen, sein Heer um drei Viertel auch wegen der immensen Kosten reduziert u. Tilly erhielt den Oberbefehl über die kaiserlichen Truppen. In der Auseinandersetzung um Mantua sah sich Ferdinand zu einem Frieden gezwungen, der v. Frankreich bald wieder gebrochen wurde. Die Kurfürsten verweigerten die Wahl des kaiserlichen Sohnes zum König. Aus Sorge um die fürstlichen Libertät wurde das Restitutionsedikt ausgesetzt. Der Kaiser, der gerade noch auf dem Höhepunkt seiner Macht gestanden hatte, erlebte auf dem Kurfürstentag seine erste fast vollständige Niederlage gegenüber den Reichsständen.Vgl. dazu KAISER, Die protestantischen Kurfürsten und die Entlassung Wallensteins, Neuigkeiten aus Regensburg I, II; unter https://dkblog.hypotheses.org.

Kurköln, auch Erzstift u. Kurfürstentum Köln: eines der ursprünglich sieben Kurfürstentümer des Heiligen Römischen Reiches. Es bildete den weltlichen Herrschaftsbereich der Erzbischöfe v. Köln u. ist von deren sehr viel größerem Erzbistum zu unterscheiden, zu dem mehrere Suffraganbistümer u. weitere Gebiete gehörten, die nur der geistlichen, nicht aber der staatlichen Gewalt des Erzbischofs unterstanden. Ebenfalls zu unterscheiden ist es ab dem Spätmittelalter v. der Stadt Köln, die sich 1288 (Schlacht von Worringen) aus dem Erzstift löste u. vom Erzbischof nur noch zu religiösen Handlungen betreten werden durfte; die offizielle Erhebung der Stadt Köln zur Freien Reichsstadt erfolgte allerdings erst 1475.

Kurländisches Kavallerie-Regiment: Kurländer, unter Magnus Ernst [Boleslaus Ernst Magnus] Graf v. Dönhoff [10.12.1581 Pernau (Estland)-18.6.1642 Willkamm], ab 1632 unter dem Befehl v. Hans Hanson Wrangel Friherre (1654) af Lüdenhof [Ludenhoff] [1588-30.7.1667 Reval], schwedischer Obristleutnant, Obrist, Landrat in Estland.u. seit 1634 unter v. Johann Eberhardt v. Bellinghausen [Bellingshausen, Billingshausen, Billinghausen, Bülinkhaußen], Freiherr v. Uelzen [1604-13.6.1655], schwedischer Obrist. BROY, Leipheim, S. 138f. „Den Kampfwert der kurländischen Kavallerie schätzte Erhard Schad [ulmischer Obervogt in Leipheim; BW] nicht besonders hoch ein, wenn er bemerkt, daß »die Reuter gar schreckhafft seien, wollen nicht in der Vorstatt liegen«. Erst nach einer intervention des Ulmer Rats bei General Banér verließen die Schweden Leipheim am 4. Januar 1633, um noch am gleichen Tag ins benachbarte Riedheim einzufallen, worüber Schad einen sarkastischen Kommentar abgab: »… das diejenigen Churländischen Reuter, so heutt allhir dislogirt und auff Ulm gangen, gegen 5 uhr zurück gekehrt und zu Riethain eingefallen, auch ob ich Ihnen wohl zweymahlen zugeschickt und krafft ihnen von General Banér zu geschickten Ordre, anderwarts zu gehen erinnert, sich iedoch aigenthättig alda einquartiert, und kann ich mir wohl die Rechnung machen, das sie übel genung procedieren [vorgehen] werden…«

Kurrent: Schulden.

Kurtine: Teil eines Walles, der zwei Bastionen verbindet, oft durch ein vorliegendes Werk (Ravelin) gedeckt.

kurze Wehr: kurze Stangenwaffen wie Helmbarten, Partisanen, halbe Piken, kurze Spieße, kurzes Schwert, Messer, Dolch.

„Kurzweil“: Ein sehr dehnbarer Begriff für die Übergriffe der Soldaten bis hin zum Totschlag. Vgl. Warhafftiger Bericht / Was sich mit Königl. Mayt. und Hertzog Georg von Lüneburg bey Havelberg […] (Breslau 15.6.1627): „Verschienen Sonnabend hat ein hiesiger Soldat / als er bey der Schüler Mühlen spatziren gangen / einen Bawers Jungen zur kurtzweile vom Pferde geschossen / in meinung ihn zu erschrecken“. Dazu gehörte auch, dass man beim Marsch auf Hinter dem Fenster stehende Einwohner schoss oder mit den Piken die Fenster zerbrach. [in Bearbeitung]

Küster: verantwortlich für die Vorbereitung des Kirchenraums u. der Sakristei für den Gottesdienst. Mit dem Küsterdienst sind oftmals auch die weitergefasste Betreuung einer Kirche mit Aufgaben eines Hausmeisters (wie die Verwaltung, Instandhaltung u. Reinigung des Bauwerks), Kirchenschweizers u. Glöckners sowie andere liturgische Dienste, technische oder handwerkliche Tätigkeiten verbunden.

Kuttelfleck: Gedärme, Eingeweide; Kuttelfleck als Speise.

Kuttelhof: Hof zum Auswaschen der Kaldaunen; Schlachthof.

Kutteln: Kaldaunen, Eingeweide (von Tieren), später Arme Leute-Essen.

Kuttelschwob: Schimpfwort für Schwabe, der sich von Kutteln, aus dem in Streifen geschnittenen Wiederkäuermagen des Rindes ernährt; Geizhals.

Kutteln: Kaldaunen, Eingeweide (von Tieren), später Arme Leute-Essen.

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