Begriffe H

h = Sonnabend = dies Saturni, feria septimus.

Haare auf der Pulverflasche (Pulverhorn) haben: eine Flasche, Pulver darin zu verwahren; besonders ein krummes hölzernes oder hörnernes Gefäß der Jäger, das Schießpulver darin bey sich zu tragen, welches, weil es die Gestalt eines Horns hat, auch wohl aus einem Horne gemacht wird, im gemeinen Leben auch wohl das Pulverhorn heißt [KRÜNITZ]. Hier wohl als eine sexuelle Anspielung auf das männliches Genital zu verstehen.

Haar halten: Haare lassen; Verluste hinnehmen.

haar zum gelock geben: Haare für die Perücke geben, d. h. die Rechnung bezahlen.

Hab: bewegliche Habe, im Gegensatz zum Gut.

habiet: Gewand.

habilitirt: befähigt.

Habschar: andere Bezeichnung für Rumor-Kompanie: militärisches Greifkommando mit einem Rumormeister als Anführer, mit Pfaffen, Profossen, Henkern und dergleichen Gesinde, durchsetzt, z. T. an die 60 Pferde stark, zur Verfolgung flüchtiger u. straffällig gewordener Soldaten eingesetzt, ein v. den Soldaten allgemein verachtetes Amt. In einer Rumorkompanie dienten auch begnadigte Straftäter, die dadurch dem Galgen entgangen waren.

habselig: wohlhabend.

Hache: Bursche, junger Mensch; insbes. abwertend: jugendlicher Nichtsnutz, auch leichtfertiges Weib; habgierig; möglich wäre auch Wortspiel für Raubfisch: Der Huchen (Hucho hucho), auch Donaulachs oder Rotfisch genannt, besiedelt die Äschen- und Barbenregion von Flüssen.

hac inter posita protestatione: unter diesem erhobenen Widerspruch.

Hacke: auch Hakenbüchse: Der Haken war ein bis ins 17. Jahrhundert gebräuchliches schweres Feuergewehr, mit einem Haken am Schaft, mit dem es auf einem dreibeinigen Gestell befestigt war oder auf die Brüstung aufgelegt wurde, um den enormen Rückstoß abzufangen. Diese Haken wogen 7,5 bis 10 Kilo, nach anderen Angaben sogar mit bis zu 25 Kilogramm. Damit wurden Ladungen mit je 4 Lot Blei, Doppelhaken bis 400 g, verschossen. Als man diese Hakenbüchsen später auch im offenen Feld verwendete, musste man sie in einer Gabel abstützen. Daher nannte man diese Waffe auch Gabelarkebuse. Die Treffgenauigkeit der Hakenbüchsen war so gering, so dass ihr Einsatz nur auf kurze Distanz oder massiert als Batterie sinnvoll war. Die Haken wurden ihrer Größe nach eingeteilt in Doppelhaken, ganze Haken u. halbe Haken.

Hafenmarkt: Geschirrmarkt.

Haferbier: vergorenes Getränk aus Hafermalz, oft unter Zusatz v. Gerstenmalz, Hopfen, Hefe u. Wasser. Wie auch bei Weizenbier unternahm man den Versuch, aus billigem Hafer Bier zu brauen. Georgica curiosa, Nürnberg 1687: „Das Bier, so aus Gersten- und Haber-Malz gebrauen wird, verstopft weniger / macht auch nicht soviel Winde / nähret aber weniger. Das rechte, gute braune Gerstenbier nähret den Menschen wol / und machet ihn fett“ [WIKIPEDIA].

Hag: Einzäunung mit Sträuchern.

hagapells, hakkapeller: [nach hakkaa päälle: hau drauf] Sammelbegriff für Finnen, Lappen und Finnlanddeutsche im schwedischen Heer. Bei den finnischen Verbänden wäre zu differenzieren zwischen Finnländern und Finnlandschweden (Soumen Ruotsalaiset), Deutschen in Finnland. Vgl. die zahlreichen Arbeiten von Detlev PLEISS. Zu den zahlreichen Bezeichnungen im deutschen Sprachraum vgl. auch SCHWEITZER, Zweihundert Jahre, S. 125f. In der schwedischen Propaganda wurden die Finnländer – als „Truppe des Schreckens“ – als Pendant der in kaiserlichen Diensten stehenden Kroaten aufgebaut, die Gustav Adolf als des „Teufels neuen Adel“ bezeichnete. Die Wirklichkeit jedoch sah anders aus, auch wenn sie von Zeitgenossen als wild und brutal beschrieben wurden. Die Finnländer – „von Natur aus gesetzlose Viehdiebe“ (BRZEZINSKI; HOOK, Armee, S. 56), die anfangs noch unzureichend montiert zum Teil mit Pfeil und Bogen in den Kampf zogen – standen sozial auf der untersten Stufe des schwedischen Heeres, wurden bei Angriffen als erste aufgeopfert und zu Arbeiten herangezogen, die der gewöhnliche Soldat ablehnte oder nur unter Zwang verrichtete. Sofern eine Entlöhnung überhaupt erfolgte, wurden sie regelmäßig vergessen, oder es wurden ihnen nie eingelöste Verschreibungen ausgestellt. Obwohl die Finnländer nur geringe Chancen hatten, sich in Deutschland in Sicherheit zu bringen, war ihre Desertionsquote mindestens doppelt so hoch wie diejenige der schwedischen Soldaten. Jeder 5. Finne desertierte. Finnische Reiterregimenter wurden z. B. schlechter besoldet als nationalschwedische. Vgl. die Äußerungen Axel Oxenstiernas über die in Königshofen im Grabfeld liegenden Finnen gegenüber dem schwedischen Statthalter in Franken, Krafft von Hohenlohe, Schleusingen, 1632 XI 27; PLEISS; HAMM, Dreißigjähriger Krieg, S. 49: „Wie ich vorgestrigen dages nahe Königshofen offen, befinde ich die wenige Finnen, so daselbst in Guarnison ligen, zimblich nackhendt und unbeklaidt, auch etwas verdrossen daß sie so gar übel accomodiret, dannenhero sie auch umb dimission, inn ihr vatterlandt widerumb zu ziehen, mir instendig nachgeruffen. Weil dann ich sie zur verdrossenheit ohnedem geneigt weiß, zumahlen sie eine so geraume zeit hero stets an selbigem ort inn guarnison gelegen, unnd nicht wie andere knechte, so zu felde gebrauchet werden, ihnen etwas profit machen oder unnterhalt verschaffen können … bitte, die anordnung zu machen, daß von der regierung daselbst zu einem kleidigen ausgetheilet werde, damit sie gleichwol inn etwas contentement und ergetzlichkeit wider haben mögen“. Zum Teil waren sie noch aus Mangel an Ausrüstung noch mit Bogen bewaffnet. Kommandierender der 1. Finnen-Schwadron war Torsten Stålhandske. Vgl. LANGER, Formen der Begegnung, S. 84f. Zum zeitgenössischen Bild der Lappländer (auch sarkastisch „Lippenländer“, etwa „gefräßige Personen“ genannt) vgl. OPEL; COHN, Dreißigjähriger Krieg, S. 242ff. Nach dem Krieg wurden zerstörte Orte wie z. B. Torgelow [LK Uecker-Randow/Mecklenburg-Vorpommern] auf Befehl Christinas von Schweden mit Finnen und Livländern neu besiedelt. Trotz des Anteils an ausländischen Söldnern (ca. 85 %; 1625 soll Banérs Armee bereits aus über 90 % Nichtschweden bestanden haben) meist als „schwedisch-finnische Armee“ bezeichnet. Eine Unterscheidung zwischen der „Royal-Armee“, die von Gustav II. Adolf selbst geführt wurde, und den von den Feldmarschällen seiner Konföderierten geführten bastanten Armeen erscheint jedoch überflüssig. Nach ENGLUND, Die Verwüstung Deutschlands S. 76, waren 1630 bereits jeder 10. Schwede und jeder 5. Finne desertiert. Nach LUNDKVIST, Schwedische Kriegsfinanzierung S. 384, betrug der Mannschaftsbestand (nach altem Stil) im Juni 1630 38.100, Sept. 1631 22.900, Dez. 1631 83.200, Febr./März 1632 108.500, Nov. 1632 149.200 Mann; das war die größte paneuropäische Armee vor Napoleon. Zu den Verlusten LINDEGREN, Frauenland, S. 145:  „Grob gerechnet kann man behaupten, daß in der ganzen Periode von 1620 bis 1720 ca. 75 % aller Todesfälle auf Krankheiten und andere Entbehrungen zurückzuführen sind. Ca. zehn Prozent starben in Kriegsgefangenschaft. Die restlichen 15 Prozent fielen bei Kampfhandlungen. Ungefähr ein Drittel dieser direkt kampfbezogenen Todesfälle geschah im übrigen im Zusammenhang mit Belagerungen. Große Feldschlachten und kleinere Gefechte forderten im allgemeinen nicht besonders viele Todesopfer, vergleicht man sie mit dem Alltag des Krieges. […] Die Zahl der toten Soldaten kann total auf 1,7 Millionen geschätzt werden. Von diesen starben gut eine Viertel Million im Feld oder infolge von Kampfhandlungen; gut eineinviertel Millionen fielen dem ‚Alltag des Krieges‘ zum Opfer“. => Mortalität.

Hagel: Klein gehacktes oder gesprungenes Blei, Eisen u. Nägel, kleine Kugeln bis zu 10 Pfd., die aus Hagelbüchsen oder Hagelgeschützen verschossen wurden, auch die Kartätschenfüllung, was auf kürzere Entfernung fürchterliche Wunden riss.  Vgl. die zeitgenössische Darstellung anlässlich der Belagerung Nördlingens 1634 durch die Kaiserlichen; KESSLER, Belagerung, S. 38: „Das große Hagelgeschütz hat man mit Hagelsteinen, Hufnägeln und Klötzblei bei 1.000 Stück an der Zahl, welches in einem Fäßlein hineingeschoben worden, auf eine neu gemachte und mit Erde ausgefüllte Brücke gestellt und gegen die erwartete Bresche in Stellung gebracht. Desgleichen hat man auf dem Wall 3 Hagelgeschütze mit viel Musketenkugeln voll eingefüllt, geladen und gerichtet zu dem Ende, wenn es zum Einbruch komme, daß man sie losgehen lassen wolle. Das große Hagelgeschütz, das einige hundert auf einen Schuß hinweggenommen hätte, ist also […] scharf geladen worden“.

Hagen: a) zum Schutz und zur Verteidigung um einen Platz oder ein Heerlager gezogene Einfriedigung, b) lebendiger Zaun, der aus Dornengebüsch angepflanzt wird.

Hahnenfedern: abschätzige Bezeichnung für Freireiter; Freikorps mit zum Teil bis zu hundert Männern aus versprengten Bauern u. Soldaten gebildet, die einen recht erfolgreichen Kleinkrieg in Nordwestdeutschland führten (=> Daube, Bracht, Grasteufel, Brandjohann, Hasenbein u. Quadfasel in den „Miniaturen“).

Hahnrei: „Ehemann, dessen Ehefrau fremdgegangen ist. Die zugehörige Redewendung, dass einem betrogenen Ehemann „Hörner aufgesetzt“ worden seien, es sich bei ihm also um einen Gehörnten handele, lässt sich vermutlich auf die früher übliche Behandlung kastrierter Hähne (Kapaune) zurückführen“ [Wikipedia]. Möglich wäre auch die Deutung als „halber Mann“.

Hakel: Der Hakel bei Heteborn, ein bis 244,5 m ü. NHN (Normalhöhennull) hoher Höhenzug des nordöstlichen Harzvorland im Landkreis Harz u. Salzlandkreis in Sachsen-Anhalt.

Haken: auch Hakenbüchse: Der Haken war ein bis ins 17. Jahrhundert gebräuchliches schweres Feuergewehr, mit einem Haken am Schaft, mit dem es auf einem dreibeinigen Gestell befestigt war oder auf die Brüstung aufgelegt wurde, um den enormen Rückstoß abzufangen. Diese Haken wogen 7,5 bis 10 Kilo, nach anderen Angaben sogar mit bis zu 25 Kilogramm. Damit wurden Ladungen mit je 4 Lot Blei, Doppelhaken bis 400 g, verschossen. Als man diese Hakenbüchsen später auch im offenen Feld verwendete, musste man sie in einer Gabel abstützen. Daher nannte man diese Waffe auch Gabelarkebuse. Die Treffgenauigkeit der Hakenbüchsen war so gering, so dass ihr Einsatz nur auf kurze Distanz oder massiert als Batterie sinnvoll war. Die Haken wurden ihrer Größe nach eingeteilt in Doppelhaken, ganze Haken u. halbe Haken. Vgl. ENGERISSER, Frühe Neuzeit, online verfügbar unter: engerisser.de/Bewaffnung/Bewaffnung.html.

Hälbchen: halber Becher.

Halber Galgen: behelfsmäßiger Kniegalgen (besteht einer Säule, in die eine Pfoste rechtwinklig eingelassen ist), nicht ein schwierig zu errichtender zweifüßiger Gabelgalgen.

Halber Mond oder Demi-lune: Ein im Graben vor einer Bastion errichtetes, aus zwei Facen bestehendes Außenwerk. Sein Grundriss ähnelt dem des Ravelins, doch ist seine Kehle halbmondförmig [WIKIPEDIA].

Halberstadt [LK Harz]; HHSD XI, S. 169ff. 1326 schloss sich die Stadt mit Aschersleben u. Quedlinburg zum Halberstädter Dreistädtebund zusammen, der über 150 Jahre bis zum Jahre 1477 andauern sollte. 1387 schloss sich Halberstadt der Hanse an. 1433 erfolgte die Aufstellung des Stadt-Rolands. Durch den ersten protestantischen Halberstädter Bischof Heinrich Julius wurde 1591 am Halberstädter Dom die protestantische Lehre eingeführt. Es hält sich daraufhin bis zum Ende des DK ein gemischtkonfessionelles Domkapitel. Zum zweiten Mal besetzten 1629 Truppen Wallensteins Halberstadt. Der kaiserliche Oberfeldherr machte Dom u. Liebfrauenstift mit Hilfe des Restitutionsedikts (1629) kurzfristig wieder katholisch. Am 18. Januar 1630 weilte Wallenstein persönlich in Halberstadt. Das Bistum Halberstadt wurde 1648 als Fürstentum Bestandteil des Kurfürstentums Brandenburg. Vgl. LEUSCHE; HENTRICH (Hg.), Hermann Böttcher, Halberstadt im 30jährigen Kriege.

Halberstadt, Stift: Das Hochstift war von 1479 bis 1566 mit Magdeburg verbunden, 1541 trat es zur Reformation über. Danach fielen die Grafschaften Hohnstein u. Regenstein heim. Dazu gehörte der halberstädtische Kreis (Halberstadt, Amt Halberstadt, Gröningen, Kloster Gröningen u. Schlanstedt, Grafschaft Regenstein u. acht adlige Gerichte), der ascherslebensche Kreis (Aschersleben, Gerichte Gatersleben, Hausneindorf, Ermsleben u. Konradsburg, das Domkapitelamt Schneidlingen, die Ämter Wieningen u. Freckenstein), der oschersleben-weferlingische Kreis (Ämter Oschersleben, Krottorf, Emmeringen u. Weferlingen), der osterwieck-hornburgische Kreis (Stadt Osterwieck, Domkapitelamt Zilly, Ämter Hornburg, Wülperode, Stötterlingen u. Dardesheim) u. die Herrschaft Derenburg.

halbe Schlange: Oft auch als Feldschlange bezeichnet: Rohrlänge 34faches Kaliber (9, 5- 10, 5 cm), schoß 6-8 Pfund Eisen, Rohrgewicht 18-24 Zentner, Gesamtgewicht 28-36 Zentner, Vorspann: 8-12 Pferde.

Halbfisch: Scholle.

Halbkanone: => Kartaune, halbe: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 22-faches Kaliber (15 cm), schoß 24 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 40-45 Zentner, das Gesamtgewicht 70-74 Zentner. Als Vorspann wurden 20-25 Pferde benötigt. ENGERISSER, Von Nördlingen, S. 579. Das Material und der Feuerwerker-Lohn für den Abschuss einer einzigen 24-pfündigen Eisenkugel aus den „Halben Kartaunen“ kosteten fünf Reichstaler – mehr als die monatliche Besoldung eines Fußsoldaten“. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 81. Sie hatte eine max. Schussweite v. 720 Meter; DAMBOER, Krise, S. 211.

halblast: eine halbe Wagenlast.

Halbmann: Halbhufner, der entweder nur die Hälfte eines Bauernguts besitzt oder das Gut eines Anderen für die Hälfte des Naturalertrags bewirtschaftet.

Halbpike [Sponton]: „Sponton (Esponton, französisch), eine Halbpike nach Art der Hellebarde, wurde bis zu Anfang des 19. Jahrhunderts v. den Offizieren der Infanterie neben dem Degen als Paradewaffe geführt. Für die Schlagkraft einer Truppe war es sehr wichtig, dass eine Formation exakt eingehalten wurde, dass man möglichst schnell v. der Kolonnenformation in Linie übergehen konnte. Diese Bewegungen erfolgten häufig unter Beschuss u. im Pulverdampf. Unter diesen Bedingungen waren die langen Spontons hilfreich. Mit dem Sponton hat man notfalls auch die Linie in Ordnung gebracht, indem man sich mit quergelegtem Sponton hinter die Soldaten stellte, wenn diese begannen nach hinten zu weichen. Deshalb stand der Spontonträger üblicherweise hinter der Schützenlinie [Wikipedia]“. MANESSON-MALLET, Kriegs-Arbeit, oder Kriegs-Kunst [ … ], 3. Bd., S. 40: „Die halbe Pike / so einige Sponton nennen / ist 8 bis 9. Schuh lang dem Eisen nach der gantzen Pike gleich / ausser / daß die Spitze etwas kürtzer / und die breite derselben schmaler / die Bände aber viel kürtzer sein. Dem Holtze nach ebenfals der gantzen gleich: wiewohl auch einige von Eben- und Indianischem Holtze [Campecheholz, Blauholz, bzw. andere Hölzer aus Ost- u. Westindien; BW] gemachet seind. Die Officirer bei dem Fuß-Volcke bedienen sich derhalben Piken zu Ehr- und allerlei Grosmütigen wohl-anständigen Bezeigungen oder aufzügen“. Der Sponton der Unteroffiziere, auch Partisane genannt, war mit etwa 2,5 m länger u. hieß mit ersterem Kurzgewehr im Gegensatz zur längeren Pike.

Halbscheid: Hälfte.

Halbschiedt: Hälfte.

Halde: Abhang, Hügel.

halerner straich: unbekannter Begriff. Um Hinweise wird gebeten !

Halland: historische Provinz (schwedisch landskap) in Schweden, an der Küste des Kattegat. Im Süden grenzt Halland an Schonen (Skåne), wobei der Hallandsåsen die natürliche Trennlinie bildet. Im Osten schließt sich Småland an mit dem südschwedischen Hochland als Trennzone. Im Norden liegt Västergötland mit der Stadt Göteborg. Hier war bis zum 13. Jahrhundert der Fluss Göta älv die natürliche Trennlinie. Als die Bevölkerungszahl in Västergötland zunahm, wurde die Grenze weiter nach Süden verschoben.

Halloren: Halloren waren die Salzarbeiter, die ursprünglich im „Thale zu Halle“, dem heutigen Hallmarkt, lebten und in der Saline das „weiße Gold“ gewannen. Als Hallenser hingegen wurden die Händler und Bürger bezeichnet, die um den höher gelegenen Alten Markt, den heutigen Marktplatz, gelebt und mit Salz gehandelt haben. Hallunken schließlich mussten sich die Bewohner der heruntergekommenen Vorstadt Glaucha nennen lassen. Heutzutage werden Halloren jene genannt, die Mitglieder der Bruderschaft der Salzwirker im Thale zu Halle sind. Hallenser bezeichnet die in Halle geborenen Menschen, während die Zugezogenen scherzhaft „Hallunken“ genannt werden. Ein Hallunke kann niemals ein Hallore werden, ein männlicher Hallenser aber schon, wenn er nachweisen kann, dass ein Mitglied seiner Familie einmal in der Salzgewinnung tätig war [WIKIPEDIA].

Halmbrot: aus Hafer gebackenes Brot.

haloyonia: Halkyone, halkyonische Tage = Tage glücklicher Ruhe.

Halsuhr: runde flache, im 16. Jh. bis 19. Jh. übliche Uhr, die an einer Kordel oder Kette um den Hals getragen wurde. Sie ähneln in der Ausführung den Taschenuhren, sind aber wesentlich kleiner und meist verziert (Email, Guillochen). Zusätzlich haben sie sehr häufig (wie bei Schmuckanhängern) eine Kontra-Öse.

Halsvorwerk: Schutzbau vor dem Stadttor, Torbefestigung. ?

Hamburger Präliminarfrieden [Hamburger Präliminarien] 1641: Er schuf die Grundlagen für den 1644 beginnenden allgemeinen Friedenskongress in Münster u. Osnabrück zur Beendigung des Dreißigjährigen Krieges. Gleichzeitig wurde der Begriff Vorfrieden (Préliminaires de Paix) hier zum ersten Mal verwendet. Die politisch-militärische Situation war für Ferdinand III. um das Jahr 1640 schwierig. Der Reichstag v. 1640/41 brachte nicht den politischen Erfolg, den er sich erhofft hatte. 1641 hatten zudem Schweden u. Frankreich ihr Bündnis auf unbestimmte Zeit verlängert. Versuche einen Separatfrieden mit einem der beiden Königreiche zu schließen, waren damit vorerst illusorisch. Vor diesem Hintergrund begannen im Oktober 1641 in Hamburg Verhandlungen zwischen Abgesandten Frankreichs, Schwedens und dem Heiligen Römischen Reich. Vermittler waren Vertreter Dänemarks. Hamburg bot sich als Verhandlungsort an, weil die Hansestadt eine Neutralitätspolitik verfolgte. Auf allen Seiten war die Bereitschaft zu einer Lösung zu kommen vorhanden. Im Dezember 1641 wurde der Präliminarfrieden geschlossen. Hinsichtlich der Nachkriegsordnung oder ähnlicher Fragen blieb er vage. Wichtig war, dass er die Grundlage für einen allgemeinen Friedenskongress schuf. Wie v. Richelieu angestrebt, sollte es sich um einen universalen Friedenskongress zwischen dem Reich u. den übrigen Mächten handeln. Auch die Trennung der Verhandlungen an zwei Orten, in Münster u. in Osnabrück, wurde festgelegt. In Münster sollte Spanien mit Frankreich Frieden schließen. Außerdem sollte dort der Achtzigjährige Krieg mit der Republik der Sieben Vereinigten Provinzen beendet werden. In Osnabrück sollte es um den Friedensschluss des Kaisers mit Schweden u. Frankreich gehen. Beide Städte sollten für die Dauer der Verhandlungen neutrale Zonen bilden. Dasselbe galt für die Verbindungsstraßen. Der Kongress sollte bereits 1642 beginnen. Strittig blieb unter anderem die Frage, welche Territorien aus dem Reich vertreten sein sollten. Bei aller Kompromissbereitschaft wollte Ferdinand III. ihre Zahl so gering wie möglich halten. Er wollte verhindern, dass zusätzlich zu den Friedensverhandlungen auch die zukünftige Verfassung des Reiches zur Diskussion stünde. Letztlich hing die Entscheidung in dieser u. anderen Fragen von der zukünftigen politischen u. militärischen Entwicklung ab. Aus taktischen Gründen setzten sowohl der Kaiser wie auch Frankreich auf eine Verzögerung des Beginns des eigentlichen Friedenskongresses, in der Hoffnung, im Vorfeld die eigenen Position zu verbessern. Dieser Friedenskongress trat daher erst seit 1644 zusammen [nach WIKIPEDIA].

Hammee, Hamei, Hammey: Holzvorwerk mit Gattertor (als Vortor) vor dem Stadttor.

Hammer: „an der eingangsthür eines gebäudes befand sich früher ein hammer, durch dessen aufschlagen an eine metallplatte der thür man einlasz begehrte“ [DWb].

Hammerherr: Besitzer eines Hammerwerks: Handwerksbetrieb zur Herstellung v. Schmiedeeisen als Halbzeug u. daraus gefertigten Gebrauchsgütern aus der Zeit vor der Industrialisierung. Das namensgebende Merkmal dieser Hammerschmieden war der mit Wasserkraft angetriebene Schwanzhammer. Das Anheben des Hammers übernahm eine Welle, auf der radiale „Daumen“ (siehe auch Nockenwelle) befestigt waren, die das Ende des Hammerstiels periodisch hinunterdrückten u. somit den Hammerkopf anhoben. Beim Auf- u. Niederfallen bewegte sich Letzterer in einer Kreislinie. Die Hammerbahn wurde zur langen Nutzung verstählt [WIKIPEDIA].

Handbüchse, auch Fäustling, Faustrohr: „Die Handbüchse, plur. die -n, eine Feuerbüchse kleinerer Art, zum Unterschiede von den größern, dergleichen die ehemahligen Hakenbüchsen waren; eine Lothbüchse, weil sie nur ein oder zwey Loth Bley schießet“. [ADELUNG 2. Bd., S. 946].

handfest machen: gefänglich einziehen.

Handfröner: im Dienst der Herrschaft Handarbeit Leistender.

Handgeld: Für Anfang 1643 heißt es in den Aufzeichnungen aus Mühlhausen über „Werbemethoden“ des schwedischen Kommandanten v. Erfurt, Caspar Ermes’; JORDAN, Mühlhausen, S. 97: „In diesem Jahre legte abermals der Commandant von Erfurt einen Capitän mit einer Compagnie Infanterie in die Stadt, um Soldaten zu werben. Weil sie aber nicht viel Rekruten bekamen, so machten sie einen listigen Versuch. Sie warfen Geld in die Straße; wenn nun jemand kam und es aufhob, so sagten sie, er hätte Handgeld genommen, er müsse nun Soldat werden. Im Weigerungsfalle steckten sie solchen Menschen in den Rabenturm, wo er so lange mit Wasser und Brod erhalten wurde, bis er Soldat werden wollte“. Die Hildesheimer Handwerksmeister berichteten dem Rat am 12./22.11.1638, dass „die Handwercksbursch […] vor den Stadtthoren nicht allein angehalten und befragt worden, ob sie Lust haben, sich alß Soldaten gebrauchen zu laßen, sondern auch überredet werden, daß sie keine Arbeit allhier bekommen können […] und wann sie sich deßen verweigern, die Werber […] sie dahin nötigen, daß sie Geldt nehmen oder […] ihnen die Bündel vom Halße schneiden undt anders, waß sie sonsten bey sich tragen, nehmen, biß sie sich zu der Soldaten Charge sich verstehen wollen“. PLATH, Konfessionskampf, S. 482.

Handgiftentag: „handgiften-dag, der tag an welchem in Osnabrück der rath alljährlich von neuem, so wie in Hildesheim, und anderwärts, gewählet wird; weil nun solches gemeiniglich der tag nach dem neujahrstage ist, und man sich bey anwünschung eines beglückten eintritts ins neue jahr die hände giebt; so mag der tag davon seinen namen haben; doch will man auch, daß an dem tage in alten zeiten die rathsherren etwas geld, oder eine gifte, gabe bekommen hätten, und dann hätte das wort einen andern ursprung“ [nach DRW].

Handtglibt: Handgelübde, Handgelöbnis: feierliches Treuegelöbnis, das an Stelle des religiösen Treueids abgelegt wird.

Hand Gottes, Berührung durch die: Krankheit.

Handgranaten: runde, mit Pulver gefüllte Eisenkugeln, die mit einer Lunte gezündet wurden. Granaten können, als selten erhaltene Beispiele damaliger Feuerwerkerkunst, noch heute in den Kunstsammlungen der Veste Coburg besichtigt werden. Während die Handgranaten aus runden, mit Pulver gefüllten Eisenkugeln bestanden u. mit einer Lunte gezündet wurden, gab es auch schon Fallgranaten, die beim Aufschlag mittels eines Reibungszünders explodierten. Granadiere waren ursprünglich Soldaten, die Handgranaten gegen den Feind schleuderten. Bereits 1631 wurden sie bei der Eroberung Frankfurt a. d. Oder von den Iren eingesetzt; MAHR, Monro, S. 112. Als Generalmajor Lars Kagge 1634 in Regensburg belagert wurde, forderte er zu dieser gefährlichen Tätigkeit – ihre Splitter konnten bis zu 50 Schritte gefährlich werden – Freiwillige gegen höheren Sold auf u. wurde so der Schöpfer der Granadiere. Chemnitz, S. 467, beschreibt bei dieser Gelegenheit erstmalig den Einsatz von Handgranaten: „Gebrauchte sich [der Gen. Maj. Kagg] hierunter zuforderst der handgranaten, den Feind in confusion zubringen, nachgehends, wann solches geschehen, der Kurtzen wehren [Helmbarten] zum niedermetzeln. Wobey er jennige, so die handgranaten zu erst geworffen, mit einer gewissen recompens [nach Heilmann 2 Reichstaler] zu einer so gefährlichen action angefrischet‘. ENGERISSER, Von Kronach, S. 277. Die Füllung der Handgranaten durch die Feuerwerker galt als sehr gefährlich.

handig: verfault stinkend.

Handlanger: Funktion bei der Artillerie:  Zu jeder Kompanie gehörten ein Schütze („Konstabel“, konstapel“) u. ein Assistent („Handlanger“, „handlangere“) des Geschützmeisters in der schwedischen Armee.

Handpferd: Reservepferd, das für einen möglichen Gebrauch sofort zur Hand sein soll [DWB].

Handquell: Handtuch.

Handrobot: Frondienst mit der Hand.

Handrohr (Standrohr): alte schwere Feuerwaffe: „Die Rohrlänge variierte zwischen etwa 190 und 600 mm. Das Kaliber reichte von circa 12 bis 36 mm, wobei sich bis Anfang des 15. Jahrhunderts das Kaliber 3,5 cm durchsetzte. Das Gewicht eines Handrohrs lag zwischen 1,5 und 15 kg bei Belagerungsmodellen. Viele Handrohre wiesen einen zweigeteilten Lauf auf, im vorderen Teil den Flug zur Aufnahme des Geschosses und dahinter mit einem kleineren Kaliber die Kammer zur Aufnahme der Pulverladung. Zur leichteren Handhabung wurden die Handrohre an Holzstangen von ungefähr 600 bis 2000 mm Länge befestigt. Größere und schwerere Handrohre wurden mit Hilfe einer Stützvorrichtung (hölzerne Gewehrgabel, Burgmauer) abgefeuert. Beim Richten der Waffe musste mitunter ein zweiter Mann assistieren. Leichte Handrohre wurden unter dem Arm eingelegt (wie eine Lanze) oder von der Schulter gezündet (wie eine moderne Panzerfaust). Wegen des großen Rückstoßes war das Anlegen an der Schulter unüblich. Das Gros der Handrohre waren Vorderlader, obwohl auch mit Hinterladermodellen experimentiert wurde. Bei allen Varianten zündete der Schütze die Pulverladung mit einer (beidseitig) brennenden Lunte. Diese führte er, bei frühen Modellen direkt per Hand, seit Mitte des 15. Jahrhunderts mittels Luntenschloss an das offene Zündloch. Trotz einer maximalen Reichweite von circa 300 m blieben Handrohre nur auf kurze Distanzen effektiv, da das Zielen schwierig ist. Bis zu einer Entfernung von 100 m vermochte das Geschoss eines Handrohrs eine Ritterrüstung zu durchschlagen. Eine Person konnte auch noch auf 100 m tödlich getroffen werden (Zum Vergleich: ein Langbogen durchbohrte bis 60 m einen Harnisch und traf ansonsten bis 180 m; eine Armbrust brach auf 50 bis 100 m einen Panzer). Nachteilig waren die umständliche Handhabung, die daraus resultierende niedrige Schussfrequenz und die Anfälligkeit des Pulvers gegen Wind und Nässe. Darum lag der Nutzen des Handrohrs weniger in offener Feldschlacht als vielmehr bei Belagerungen und beim Legen von Hinterhalten. Obwohl die Handrohre den Langbögen und Armbrüsten in Handhabung, Zielgenauigkeit und Schussfrequenz (Handrohr: 1 Schuss/Minute; Armbrust: 2 Schüsse/Minute; Langbogen: 12 Schüsse/Minute) taktisch unterlegen blieben, eroberten sie dennoch ihren Platz in den Waffenarsenalen der mittelalterlichen Kriegsherren. Strategische Gründe dafür waren die niedrigen Produktionskosten (20× billiger als eine Armbrust), die einfache (innerhalb eines halben Tages mögliche) Herstellung und die damit erleichterte Massenproduktion. Zudem verlangte die Verwendung nur wenige Tage Schützenausbildung: Bei Bedarf waren große Schützenkontingente in kürzester Zeit rekrutierbar, die zudem einen geringeren Sold bezogen als die in langen Jahren ausgebildeten Langbogen-Spezialisten“. [WIKIPEDIA]

Handsalbe: Bezeichnung für Geschenke u. Verehrungen, um Offiziere geneigter für Verschonung mit Einquartierung oder geringere Kontributionen zu machen.

Handtreu: Versprechen, Bündnis durch Handschlag.

Hängende Werke: Vgl. SCHNELLER, Herrn Belidors Vermischte Werke, S. 65: „Indessen haben die abgesonderten Bollwerke auch wieder ihre Ungemächlichkeiten. Man kann ihnen nicht gut zu Hülfe kommen; denn entdeckt der Feind die Communicationsbrücke, so ist sehr gefährlich darüber zu paßiren, und hat er sie einmal zu nichte geschossen, so kostet es Mühe auf das Bollwerk zu kommen. Es ist zwar wahr: Man kann niedrige Brücken anlegen, die kaum über das Wasser hervorragen, oder sich der Schiffe bedienen, oder bey trockenen Graben unten hingehn; es bleibt aber allezeit eine grosse Ungemächligkeit, daß der Uebergang von dem Feind entdeckt werden kann; und ist er einmal Meister von diesen Werken, so ist er es, unerachtet ihrer Absonderung, auch bald von der Festung selbst, weil sie keine Bestreichung mehr hat; und gute bey andern Bastionen angebrachte Abschnitte, leisten eine bessere Vertheidigung, als ein abgeschnittener Hauptwall ohne Flanken. Schon um dieser zween Bedenklichkeiten willen allein, sollte man die an einander hängende Bollwerke, den abgesonderten vorziehen. Allein sie sind doch nicht zu verwerfen, und leisten eine bewunderungswürdige Gegenwehr, wenn sie nach Art der gemauerten Bastionsthürme (tours bastionées) des Herrn von Vaubans unterstützt sind“.

Hannep: Hanf (Cannabis sativa); PILKMANN-POHL, Plattdeutsches Wörterbuch. Freundlicher Hinweis von Herrn Franz Winter.

Hannepsaith: Hanfsaat. Freundlicher Hinweis von Herrn Franz Winter.

Hardt: Wald, Waldgebiet, unbebautes Land.

Haeresie: Abfall vom Glauben, Ketzerei. Strafe dafür ist die Exkommunikation (Ausschluss aus der Gemeinschaft der Gläubigen für immer).Die Bezeichnung „Häresie“ ist im protestantischen Kontext kaum gebräuchlich, obwohl auch im Protestantismus die Notwendigkeit gesehen wurde, sich gegen radikale Bewegungen abzugrenzen. Dies begann schon in der Reformationszeit. Lehren der katholischen Kirche, die bereits in der Reformation als Häresie gegen das biblische Christentum gesehen wurden, sind die Heiligenverehrung u. die Lehre von der Transsubstantiation. Später kam auch die Marienverehrung dazu, die v. den Reformatoren selbst nicht verurteilt wurde. Das Augsburger Bekenntnis v. 1530 verdammt die Lehren der Täufer (die abwertend „Wiedertäufer“ genannt wurden). Teilweise gingen Staat und Kirche gemeinsam gegen Häretiker vor. Zu weltlichen Strafen wegen Häresie kam es im evangelischen Raum nur im 16. u. 17. Jahrhundert.

Harnasch: Halbharnisch des schweren Infanteristen oder Infanterie-Offiziers.

Harnisch (wichtiger): 1635 boten die Nürnberger Plattner Piccolomini einen ganzen Harnisch für 10 bis 11 Rt., einen hinten u. vorn kugelsicheren Brustharnisch für 3 Rt. an; TOEGEL, Der Schwedische Krieg, Nr. 1239, S. 383.

Harqubuisir: Arkebusier: Leichter, mit einer Arkebuse bewaffneter Reiter, eigentlich berittener Infanterist (der zum Gefecht absaß). Die Arkebuse (später Karabiner genannt) war ein kurzes Gewehr, eine Waffe für bis zu über 100 g schwere Kugeln, die in freiem Anschlag verwendbar war; bei der Infanterie als Handrohr, Büchse oder Arkebuse, bei der Kavallerie als Karabiner oder Faustrohr (Pistole mit Radschloss). Sie erhielt ihren Namen vom hakenförmigen Hahn der Luntenklemme, der das Pulver in der Zündpfanne entzündete. Gerüstet war der Arkebusier mit einem Kürass aus schussfreiem Brust- und Rückenstück (dieses wurde mit 11 Rt. veranschlagt) oder auch nur dem Bruststück. Seitenwehr war ein kurzer Haudegen, in den Sattelhalftern führte er 1 – 2 Pistolen. Er wurde zumeist in kleineren Gefechten oder für Kommandounternehmen eingesetzt. In den Schlachten sollten sie die Flanken der eigenen angreifenden Kürassiere decken und in die von ihnen geschlagenen Lücken eindringen. Er erhielt als Verpflegung die Hälfte dessen, was dem Kürassier zustand, zudem auch weniger Sold. ENGERISSER, Von Kronach, S. 464ff.; BEAUFORT-SPONTIN, Harnisch, S. 96.

harquebousiren: durch Arkebusiere erschießen lassen, eine der „ehrenhaften“ Hinrichtungsarten im Militärstrafrecht.

Harre: Dauer, Länge.

harr, in die: in die Länge.

hartes Getreide: Korn u. Weizen wurden als hartes oder glattes, Gerste u. Hafer als weiches oder rauhes Getreide bezeichnet.

Hartschier, Hatschier: Hartschier (auch Hatschier, verstümmelt aus ital. arciere = Bogenschütze) ist die Bezeichnung einer militärischen Truppengattung, meist Angehöriger einer Haustruppeneinheit ohne eigentliche militärische Aufgabe; auch ein Trabant, Leibtrabant, der in kleineren Gemeinden Bütteldienste verrichtete. GÖTZINGER, Reallexicon, S. 369.

Härtsfeld: Hochfläche im Osten der Schwäbischen Alb im heutigen Baden-Württemberg. Die Region liegt zwischen Aalen, Nördlingen, Heidenheim an der Brenz u. Neresheim. Es ist eine eher karge, gering besiedelte Jurahochfläche.

Harwand: Vorstadtmauer.

Harzkappe: „zunächst ein kurzer, bis zum nabel reichender leinwandkittel der harzscharrer. der name wird übertragen auf einen kurzen leibrock ohne ärmel: später bezeichnet er das geistliche gewand“ [nach DWB].

Harzschützen: Ab 1625 formierte sich im Harzgebiet eine bewaffnete, überwiegend bäuerliche Widerstandsbewegung aus Einwohnern v. Städten und Dörfern, desertierten Soldaten u. flüchtigen Straftätern zusammen mit regulären Truppeneinheiten Christians v. Braunschweig u. Christians IV. von Dänemark gegen die das Gebiet mit Krieg u. Plünderungen überziehenden Heere Tillys u. Wallensteins. Nach den Berichten des kursächsischen Gesandten Friedrich Lebzelter (Hauptstaatsarchiv Dresden Loc. 10.712: FLZ Anno 1625/II, fol. 862 a) rotteten sich im August 1625 „die braunschweigischen bawern in großer anzahl bey sammen, und ezlich stuck geschuz mit viel munition, wieder der obrigkeit willen, aus etlichen städten genommen, sich inn die verhawene wälde und päß begeben, inn den wälden tiefe fallgruben und springminen gemacht“. Hauptstaatsarchiv Dresden Loc. 10.712: FLZ Anno 1625/II, fol. 863 b: „Gestern und heut seint 3 curier vom braunschweigischen volck beym könige gewest, derer annbringen ist noch inn geheim, doch geben ezliche königliche hofgesinde aus, die braunschweigischen hettenn bey Hameln in einem waldt, viel Tyllisch volck erschlagenn und ezliche regiment, so den vorzug gehabt, umbringt“. Der in dänischen Diensten stehende Philipp Reinhard von Solms-Lich hatte 1627 mit einem umfassenden Aufstand der Harzbauern spekuliert, die Dänemark im Kampf gegen die Kaiserlich-Ligistischen unterstützen sollten; Riksarkiv København TKIA 96 (Ausfertigung): Philipp Reinhard von Solms-Lich an Christian IV. von Dänemark, 1627 V 13: „Ahn dem hartz undt Sulingerwaldt [Soling] thun sich etliche bawren zusamen undt schlagen uf die Tyllische so gut sie können, dörffte dieser orten den bawren leicht zu wincken sein sie sollten ein allgemeinen uffstand machen“. Landeshauptarchiv Magdeburg Rep. A 20/Tit. X/Nr. 44, fol. 4r-5r: Bürgermeister und Räte Quedlinburgs an Johann Georg I. von Sachsen, 28.4.1627 (a. St.): „Ew. Kfl. Durchl. sullen wir unterthenigst nicht verhalten, daß etliche vonn den benachbarten bauren, welche bei diesen jetzigen kriegßwesen umb daß ihrige kommen, sich zusammen rottiren, mehrenteils im gehältze uff dem Harze inn der nachbarschaft uffhalten. Dahero und weill bisweiln einer oder der ander von der ksl. hierumb liegenden soldaten unter dieselbige und inn schaden gerathen mag, und die benachbarte bauren sich ihre notturft aus der stadt alhier oder oder sonsten vonn dem jenigen, so sie anhero zu sicherung geschaft, ihre bedurftigkeit abholen, die ksl. officirer dieser stadt sehr ufsetzigk und uns beschuldigenn, alß theten wir solche rottirte bauren haußen und hegenn und sonsten zue ihrem vorhaben ihnen alle hüllfe und vorschub. Wann dann, gnedigster churfürst und herr, die benachbarte dorffschaften unser stadt nicht entrathen könne, wir die ihrigen (ob sie zu dero zusammen gelauffenen rotte gehörig oder nicht (weill sie nicht mit wehren oder röhren, sondern in ihrem habith gleich andern bauren zue unnß herein können und ihr gewehr im holtze, felde und gebirge in der naheit ligende laßen) nicht kennen,dieienige rotte auch sich außtrucklich uff Kgl. Maj. zu Dänemark berufen, daß sie unter selbige gehörig, auch ihrer officirer bei sich haben und sich von tage zu tage stercken möchten. Dannenhero wir unns befürchten müßen, do wir wider sie oder die ihrigen mit verbietung unser stadt oder sonsten etwas vornehmen würden, daß wir und die unserigen im felde und holtze ganz und gar nicht sicher sein und sonderlich hochstgedachte Kgl. Maj. zu Dänemark offendiren dürfften“. Vgl. BOBLENZ, Harzschützen; BOBLENZ, Aktionen; NÜCHTERLEIN, Wernigerode; VOCKE, Kurzgefaßte Chronik, S. 38ff. => Harzbauern: Christian II. v. Anhalt-Bernburg unter dem 27.9.1639: http://diglib.hab.de/edoc/ed000228/start.htm: Bl. 213r: „Avis von dannen, das eben an dem Tage, wie ich aufgebrochen, die hartzpawren auf die Anhaltische wiese gefallen, die herrendienster daselbst geplündert, vndt eine Magdt nohtzüchtigen wollen, auch sonsten selbiges tages viel exceß verübett, vndt mir also die heẅerndte dahin die leütte numehr vbel zu bringen, zu schanden gemachtt. Columbæ völcker sollen auch gewaltig außreitten. Der Obrist Thuro Bielke, helt sonsten gute ordre“. => Widerstand.

Hasard: Glückspiel, Wagnis.

Haselhuhn: kleiner scheuer, mittlerweile selten gewordener  Waldvogel, der sich in jungen Mischwäldern heimisch fühlt und damals als Delikatesse galt.

Hasenkopf: Dummkopf.

Hasenbanner aufgeworfen: das Banner, das der Hase trägt; der Schwanz, den er beim Fliehen in die Höhe reckt.

den Hasenpfad wandern: fliehen.

Haspe: Türband.

Haspel: Seilwinde.

Hatschier [Trabant]: I. „ein nur noch an dem kaiserlichen Hofe zu Wien übliches Wort, einen kaiserlichen Leib-Trabanten zu Pferde zu bezeichnen. Daher die Hatschier-Leibgarde, die kaiserliche Leibwache zu Pferde; zum Unterschiede von der Trabanten-Leibgarde, oder der Leibgarde zu Füße. Es ist vom Ital. und Span. Arciere, Franz. Archier, ein Bogenschütze, und dieß vom Lat. Arcus, ein Bogen, weil diese Leibwache in den ältesten Zeiten aus Bogenschützen bestand“ [ADELUNG]. II. Er verrichtete in kleineren Gemeinden auch Bütteldienste.

Hau: Verhau.

Haubitze: kurzes Steilfeuergeschütz. Rohrlänge 10-faches Kaliber (12-15 cm). In Europa kamen die ersten sogenannten Haubitzen (mit glattem Rohr mittlerer Länge) im 15. Jahrhundert in Deutschland und Italien auf. Mit ihnen wurden Steinkartätschen, ab der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts mit Sprengstoff gefüllte Granaten, Hackblei und Eisenstücke (Hagel) verschossen.

Haudegen: Blankwaffe, Abart des Degens mit breiter, schwerer Klinge.

Haufen, heller: Haupttrupp.

Haupt: Rindvieh.

Hauptfluß: Schnupfen.

Hauptkrankheit, ungarische Krankheit: Hungarica Febris, dt. Ungarisches Fieber, Synonyme: Feldfieber, Soldatenkrankheit, Lagersucht. Die Ungarische Krankheit, die von der heutigen Medizin als Fleckfieber bezeichnet wird, war eine durch Kleiderläuse bzw. Läusekot übertragene Infektionskrankheit, begleitet von einem bösartigen, meist tödlichen hitzigen Fieber, das teils mit Flecken, teils mit ‚Raserei‘ und heftigen Kopfschmerzen, teils mit Furcht und Delirium (vgl. s. v.) einherging. Namensgebend war, dass erstmals deutsche Soldaten auf Feldzügen in Ungarn an ihr erkrankten. Die unmittelbare Ursache der Krankheit sahen zeitgenössische Mediziner in einer Fäulnis des Blutes, die sie teils auf traurige ‚Begriffe der Lebensgeister‘ zurückführten: auf die Furcht der Soldaten, im Kampf zu sterben, teils auf die erhöhte Konzentration von Fäulnisteilchen in der Luft, wie sie aus den ungarischen Sümpfen sowie der großen Zahl unbeerdigter Leichen auf den Schlachtfeldern entstand. Förderlich schien darüber hinaus der große Unterschied zwischen den Tages- und Nachttemperaturen in Ungarn. Sie trat während des Krieges immer wieder auf. Vgl. Art. „Hungarica Febris“, in: ZEDLER, Universal Lexicon Bd. 13, S. 1223-1227; KRÜNITZ, Oekonomische Encyklopädie Bd. 195, S. 684ff.; HAESER, Geschichte der Medicin, S. 476ff.; dazu BÄHR, Semantik. Die Ungarische Krankheit wurde auch als „Hauptkrankheit“ oder „Hirnwurm“ (KRÜNITZ, Oekonomische Encyklopädie Bd. 195, S. 684ff.) bzw. „Lagerseuche“ bezeichnet, weil sie in der Regel mit heftigen Kopfschmerzen und deliriösen Zuständen einher ging (vgl. s. v. „Delirium“). BÄHR, Semantik. Vgl. auch ZEITFUCHS, Stolberg, S. 313: „Anno 1631. grassirte hier die Haupt-Kranckheit starck / daran ihrer etliche / doch mehrentheils alte Leute sturben / wurden gar wahnwitzig und sinnloß / kriegten auch das Recidiv wohl dreymahl. Hieß bei denen Medicis morbus novus & antea incognitus“. SEMLER, Tagebücher, S. 138f. (1634): „Neben disen vom feindt erlittenen stäthen trangsalen, sorg vnd angsten hatt der allmächtige zumaln die statt Veberlingen mit einer schwären hauptsucht, gleich einem hungarischen fieber haimbgesucht, daran oftmaln in einem tag in 6, 7 vnd mehr personen, jedoch mehrer theilß nhur frembde baursleütt oder arme burger wegen ihres vnordentlichen leben oder vnsaubern hauß halltens (so wegen veberhäfften in die statt herein gewichnen landtvolckhs roß vnd vich in gemainen häußern durch keine oberkaidtliche gebott oder verordnungen abzustellen gewßt) hingenommen worden. […] Sonsten sein an dieser sucht noch vil andere junge vnd gemainlich die stärckhere leütt, sonderlich die ihenige, welche dem wein hievor vnmäßiglich ergeben geweßt oder welliche sich dessen in wehrender kranckhaitt nicht enthallten, gestorben. – Zu Costantz [Konstanz; BW] hatt diese sucht nicht weniger auch starckh grassirt auß oben angezaigter vrsachen“. Die Angaben bei METZKE, Lexikon, S. 69, „Gehirnentzündung, auch Typhus“, sind falsch.

Hauptmann [schwed. Kapten, dän. kaptajn, tschech. kapitán]: Der Hauptmann war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben u. ausgerüstet hatte. Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet. Ein halbes Jahr Militärdienst galt als ausreichend für die Übernahme einer Hauptmannsstelle. Der Hauptmann warb daher Fähnriche, Kornetts u. Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden sogenannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner bzw. Anwärter auf eine Stelle, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure u. verstorbene Soldaten ersetzen musste. Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl., was dem Gehalt des Zahlmeisters in der spanischen Botschaft in Wien entsprach, nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630), in der brandenburgischen Armee soll er dagegen 300 fl. erhalten haben. In besetzten Territorien wurde nach der Verpflegungsordnung Wallensteins (1629) 200 Rt. monatlich verlangt; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Ein kommandierender Hauptmann einer Streifschar aus einer Garnison erhielt quasi als Gefahrenzuschlag 59 Rt. 18 Alb. 4 Heller, sein Leutnant 28 Rt. 54 Alb. 6 Heller, jeder Soldat oder Reiter 5 Rt. 72 Heller; HOFMANN, Peter Melander, S. 156. Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung u. Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung u. Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, u. die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben u. auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher u. die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- u. Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant u. dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein. Jedoch muss man wohl davon ausgehen, dass nicht alle Offizierschargen in gleichem Umfang an diesen lukrativen Geschäften beteiligt waren. Die bei DAMBOER, Krise, S. 150, dargestellte „Schatzkammer“ eines Hauptmanns ist nicht unbedingt typisch. Viele Offiziere waren auch zugleich Hauptmann u. nahmen daher zusätzlich einen Hauptmannssold u. entsprechende Servisleistungen in Anspruch.

Hauptmann: Vorsteher einer Gemeinde, eines Bezirks, eines Collegiums, eines Gerichts oder einer Zunft; Herrschafts- und Amtsverwalter; auch derjenige unter den Zinspflichtigen eines geteilten Guts, der den gesamten Zins des Guts einzunehmen und an den Lehnsherrn abzuführen hatte. Vgl. auch Landhauptmann, Oberhauptmann.

Haupt steif halten: festhalten.

Haupttradiment: der wichtigste Verratsvorwurf.

hausarm: „arme Leute, welche sich zu betteln schämen, und Almosen im Hause, oder aus gutthätigen Häusern bekommen, zum Unterschiede von den Bettlern und Kirchenarmen“ [Krünitz].

Haus, festes: Burg, Schloss: Herrenhaus des 16. u. frühen 17. Jahrhunderts mit wenigen Wehranlagen, entwicklungsgeschichtlich zwischen Burg u. Schloss stehend. „Am Übergang vom Spätmittelalter in die Frühe Neuzeit verbreitete sich ein neuer Typus des Festen Hauses, der in der Funktion eines leicht bewehrten Adelssitzes im 16. und 17. Jahrhundert noch einmal eine neue Blüte erlebte. Man begann, die ältere vielgliedrige Burg zu reduzieren, verschiedene Gebäude zusammenzufassen und die unterschiedlichen Gebäudefunktionen wieder unter einem Dach zu konzentrieren. Diese Festen Häuser wurden beispielsweise als Ansitz genutzt und erfüllten oft für Landadlige bei geringem Bauaufwand die damaligen Anforderungen an Verteidigung und Repräsentation. Die Steinbauweise ist in dieser Zeit natürlich – anders als im Frühmittelalter – kein Alleinstellungsmerkmal mehr. Die Befestigung erfolgte oft durch Schießscharten für Handfeuerwaffen im Erdgeschoss, einen Wassergraben sowie Wehrerker und Ecktürmchen (Tourellen oder Scharwachttürme) im Dachbereich. Für die Erschließung der Obergeschosse wurde in vielen Fällen ein Treppenturm errichtet. Die Hauptgeschosse waren mit größeren Fenstern ausgestattet und für die standesgemäßen Wohnansprüche des adligen Besitzers ausgelegt. Damit erfüllten die frühneuzeitlichen Festen Häuser freilich nicht die Funktion einer militärischen Befestigung, konnten aber gegen kleinere Überfälle verteidigt werden und entsprachen mit den manchmal auch eher symbolischen Wehrelementen der adligen Repräsentation. Oft erreichen die Festen Häuser durch mehrere Geschosse auch turmartige Proportionen“ [WIKIPEDIA].

Hausbackenbrot: Für den Hausbedarf u. das einfache Militär gebackenes Brot, im Gegensatz zu dem feineren, v. den Offizieren bevorzugten teueren Weißbrot.

Hausdieb: Dieb, der unter den Mitgliedern eines Haushalts zu finden ist.

Hausehren: Hausflur.

Hausenblase: Blase zur Klärung des Weins.

Hausgenosse: Mieter ohne Bürgerrecht; Mitglied einer Haus- oder Wohngemeinschaft, wer (zur Miete) im Hause eines anderen wohnt; Beisasse; Hausgesinde; Dorfbewohner, Hofgenosse.

hausheuren: Miete.

Haushofmeister: Verwalter eines großen Haushalts [auf einem Landgut], der die Aufsicht über das Personal führt.

Hausleute: Landleute im Fürstbistum Osnabrück.

Hausmann: Im Sächsischen Wächter, Türmer.

Hausmannskost: Nahrung, wie sie ein Hausvater gewöhnlich für sich und die Seinigen bereiten ließ, d. h. Verzicht auf kostspielige Zusatzgerichte. Bürgermeister u. Rat v. Büren schrieben an die kurfürstlich-kölnischen Beamten in Paderborn u. an den Edelherren Moritz v. Büren über Vorfälle der am 1.4.1626 erfolgten Einlagerung einer Korporalschaft der Leibgarde des ligistischen Generalwachtmeisters Timon v. Lintelo, Büren, 1626 April 15; Schütte, Dreißigjähriger Krieg, S. 185: „Bey Lübbertt Drevelnn ist ein reformirter corporal, so ein matresse bey sich gehapt, einlogirt gewest. Gleich wie der [Corporal; BW] einkommen, hat ihme der wirt nach zustandtt dieser orther unnd settigungh eines ehrlichen menschenn gnugsame speißenn, alß nemblich saurs krautt mit einer bratt- oder metwurst, ein schaffschinckenn, ein stück gerauchert rindtfleisch, ein außgeweßerten schweinenn potharst, dabei, dabei einen halben schaffenn käß nebenn butter aufgesetztt. Der corporal wirfft die speisenn mehrnntheilß zur dehl hinauß, unnd sagtt mit entrustungh zu seinem wirth, solche speisenn solte er einem hudler gebenn. Ob er meinte, das er ein hudler vor sich hette. (46) Er hette woll beßer speiß dem bettler vor die thuer gebenn etc., unnd will sich nicht stillen laßenn, biß ihme der wirth folgendenn tags nach seinem willenn schincken, hüner, kalbfleisch etc. aufzutragenn verpflichtet“.

haußleuth: Landleute im Fürstbistum Osnabrück.

haussuchen: ein Haus durchsuchen.

Hazard: Glück.

hazard, in hazard stellen: sein Glück versuchen, sein Glück aufs Spiel setzen.

hazardiren: sein Glück versuchen, sein Glück aufs Spiel setzen.

h. e.: hoc est: das ist.

Hechelträger: herumziehender Hechelverkäufer, Hechel ein mit scharfen Drahtspitzen versehenes Werkzeug, mit dem der Hanf oder Flachs in der Hauswirtschaft nach dem Schwingen gereinigt wurde.

hechenis, hechtenis: Haft.

hechten: verbinden.

Hechtstoß [Push-of-Pike]: Der Hechtstoß war ein besonderes Merkmal der spätmittelalterlichen u. frühneuzeitlichen Kriegsführung , die stattfand, als sich zwei gegenüberliegende Pikeniersäulen (oft Schweizer Söldner oder deutsche Landsknechte ) trafen u. entlang einer Front verschachtelter Hechte in Position gerieten. Während des Hechtstoßes rückten gegnerische Pikenierblöcke vor, wobei ihre Hechte horizontal auf Schulterhöhe „aufgeladen“ wurden, um sich gegenseitig zu stoßen, bis körperlicher Kontakt hergestellt wurde. Die beiden Seiten würden dann physisch schieben, bis die eine oder andere Seite nachgab. Der Hechtstoß würde fortgesetzt, bis eine der gegnerischen Formationen gerannt oder geflohen wäre, was im Allgemeinen zu massiven Opfern führen würde. Jeder Mann drückte auf den vorderen, u. so drückten sich die Formationen manchmal gegeneinander u. viele Pikeniere mussten im engeren Nahkampf kämpfen. Die hinteren Reihen schlossen sich manchmal dem Kampf an, aber ihre Hauptaufgabe bestand darin, dem Stoß mehr Gewicht zu verleihen. Abgesehen davon, dass sie v. feindlichen Hechten aufgespießt wurden, starben diejenigen in den vorderen Reihen an den Folgen der Quetschung oder Erstickung aufgrund der schieren Anzahl v. Körpern, die v. jeder Seite gedrückt wurden. Die Italiener bezeichneten dies als „Bad War“, nachdem sie gesehen hatten, wie Schweizer Pikeniere in einen dichten Kampf verwickelt wurden, in dem beide Seiten – weil beide Formationen sich weigerten, zurückzutreten – im blutigen Nahkampf eine große Anzahl v. Männern verloren [nach WIKIPEDIA].

Hecker: Winzer.

Hede: Abfall aus Hanf oder Flachs (Werg) zur Anfertigung von Lunten.

Heeg: Landwehr, mit dichten Hecken bestandener oder mit Palisaden gesicherter Wall in Kombination mit einem Graben.

Hehlen: eiserne Fußfesseln für Pferde.

Heidekorn: http://de.academic.ru/dic.nsf/damen/3036/Heidekorn: „Heidekorn, Buchweizen, eine Pflanze von 1½ bis 2 Fuß Höhe, mit röthlichem Stengel, herzförmigen Blättern und faseriger Wurzel. Die Blüthen sind erst weiß und werden dann röthlich. Der Same ist braun, den Bucheckern ähnlich. Man baut den Buchweizen, da er nicht viel Nahrung bedarf, in sandigem Boden wie Getreide, und säet ihn im Juni. Er wächst sehr geschwind und reist schon im August, wo er dann geschlagen und hernach gedroschen wird. Man benutzt ihn weniger zum Brodbacken als zur Verfertigung von Buchweizen- oder Heidegrütze. Er stammt aus der Türkei und gelangte etwa vor 400 Jahren zu uns“. => Heidel.

Heidel: Buchweizen, Heidenkorn. Vgl. ZINKE, Allgemeines öconomisches Lexicon, S. 1137: „Die Frucht wird zu Grütze gemacht, oder auch bey theuren Zeiten gemahlen, und Brodt daraus gebacken; wiewohl auch arme Leute an denenjenigen Orten, wo er gebauet wird, denselben gewöhnlich unter das Korn mahlen, und also Brodt davon backen. Man pfleget auch das Mehl in den Schwein-Tranck zu schütten, und die Schweine damit fett zu machen, nicht weniger das Geflügel damit zu mästen“.

Heideläufer: Der Heideläufer war im Gegensatz zum Heidereiter für den Schutz von kleinen Forstrevieren eingesetzt.

Heidereiter: Der Heidereiter hatte die Aufgabe, die Forstordnung durchzusetzen, Steuern einzutreiben und die Grenze zu sichern. Er war für größere Gebiete zuständig. Zum Schutz von kleinen Forstrevieren war dagegen ein Heideläufer zuständig.

Heiduck: eigentlich bäuerliche ungarische Miliz, von Chronisten wie dem Marktredwitzer Chronisten Leopold synonym für Ungarn gebraucht; Leibwächter, Trabant.

Heilbronner Bund: Am 23.4.1633 wurde in Anwesenheit des französischen Gesandten Feuquières der sogenannte Heilbronner Bund, die Allianz der protestantischen Fürsten u. Stände der vier oberdeutsche Kreise, geschlossen, der seine Mitglieder zur Erreichung dreier Kriegsziele verpflichtete: der Stabilisierung der deutschen Libertät, eines dauerhaften Friedens in religiösen wie weltlichen Angelegenheiten u. eine angemessene Satisfaktion für Schweden. Zusammen mit Feuquières, der die Subsidien Frankreichs an Schweden v. jährlich 1 Million Livres erneuerte, wurde die Fortsetzung des Krieges beschlossen. Der schwedische Reichskanzler Oxenstierna wurde als Direktor der Allianz bestätigt. Die Stände bewilligten Kontributionen v. jährlich 3, 5 Millionen Reichstalern.

Heiligabend: Tag vor hohen Feiertagen.

Heiliges Grab: Der Brauch, ein heiliges Grab zu errichten, entstand im 15./16. Jahrhundert in Anlehnung in die antike Sitte, ein Kenoptaph als Erinnerungszeichen aufzustellen für einen an anderer Stelle bestatteten Toten. Hinzu kam der Wunsch einer Nachbildung und Verehrung des heiligen Grabes in Jerusalem. In größeren Kirchen errichtete man eine begehbare Grabkammer mit Tumba mit dem in natürlicher Größe nachgebildeten Leichnam Christi darauf. Plastische Figuren illustrierten wie im Freiburger Münster dazu die Grablegung und Auferstehung. Sonst wurde das Geschehen der Karwoche schlichter dargestellt und ein Holzbild des Leichnams Christi, ein Kreuz oder eine Hostie in einem Grab in einer Kirchennische versenkt.

Heiltumhaus: Sakristei, Schatzkammer.

Heimbeck: auch Rückbeck genannt, bäckt Brot für die Bürger aus von diesen geliefertem Mehl, nicht zum freien Verkauf.

Heimbürge: Gerichts-, auch Marktbeamte, gelegentlich auch grundherrliche Amtsträger oder Ortsvorsteher. WIEMANN, Heimbürge.

heimliches Gemach: Abtritt, Abort.

Helfer: Hilfsgeistlicher.

Hellebarde: Hieb- und Stichwaffe des 13. bis 17. Jahrhunderts mit einem aus einem Stück geschmiedeten Kopf, der ein Beil, eine Klinge und einen Haken besaß, die zu den Stangenwaffen des Fußvolks gezählt wird. Sie wurde vorwiegend im 14. bis 16. Jahrhundert verwendet. Die Hellebarde hat eine breite („Beil“, „Barte“), eine kurze Klinge („Haken“) sowie am Ende eine Stoßklinge. Der meist 1½ bis 2 Meter lange hölzerne Schaft („Halm, Helm“) besaß oft einen mehreckigen Querschnitt oder Lederwicklungen, um beim Hieb das Wegdrehen der Waffe in der Hand zu vermeiden. Der Bereich zwischen Klinge und Schaft wurde seitlich mit „Schaftfedern“ aus Metall verstärkt.

Hellebardier: Er führte die Hellebarde: Hieb- u. Stichwaffe des 13. bis 17. Jahrhunderts mit einem aus einem Stück geschmiedeten Kopf, der ein Beil, eine Klinge u. einen Haken besaß, die zu den Stangenwaffen des Fußvolks gezählt wird. Sie wurde vorwiegend im 14. bis ins 16. Jahrhundert verwendet. Die Hellebarde hat eine breite („Beil“, „Barte“), eine kurze Klinge („Haken“) sowie am Ende eine Stoßklinge. Der meist 1½ bis 2 Meter lange hölzerne Schaft („Halm, Helm“) besaß oft einen mehreckigen Querschnitt oder Lederwicklungen, um beim Hieb das Wegdrehen der Waffe in der Hand zu vermeiden. Der Bereich zwischen Klinge u. Schaft wurde seitlich mit „Schaftfedern“ aus Metall verstärkt.

Heller: 2 Heller = 1 Pfennig, Pfennig der Reichsmünze zu Schwäbisch Hall, ab 1228 gepägt.

Hellgefäß: unbekannter Begriff. Um Hinweise wird gebeten !

Helm: Kirchturmdach.

Helmbarte => Hellebarde: Hieb- u. Stichwaffe des 13. bis 17. Jahrhunderts mit einem aus einem Stück geschmiedeten Kopf, der ein Beil, eine Klinge und einen Haken besaß, die zu den Stangenwaffen des Fußvolks gezählt wird. Sie wurde vorwiegend im 14. bis 16. Jahrhundert verwendet. Die Hellebarde hat eine breite („Beil“, „Barte“), eine kurze Klinge („Haken“) sowie am Ende eine Stoßklinge. Der meist 1½ bis 2 Meter lange hölzerne Schaft („Halm, Helm“) besaß oft einen mehreckigen Querschnitt oder Lederwicklungen, um beim Hieb das Wegdrehen der Waffe in der Hand zu vermeiden. Der Bereich zwischen Klinge u. Schaft wurde seitlich mit „Schaftfedern“ aus Metall verstärkt.

Hemblock: unbekannter Begriff. Um Hinweise wird gebeten !

Hemisphærium: Einflussbereich.

henken: Im Gegensatz zum Erhängen am Galgen galt die Enthauptung nicht als ehrenrührige Todesstrafe. Der Galgen bestand aus zwei aufrecht stehenden Pfosten mit einem Querholz, bisweilen aus drei Pfosten mit Querhölzern oder aus einem Pfosten, in den ein Querholz rechtwinkelig eingelassen war. Man unterschied zwischen Kniegalgen, Schnellgalgen, Soldatengalgen (Quartiergalgen, der in der Regel zusammen mit einem hölzernen Esel v. den Bürgern zwangsweise errichtet werden musste) u. Wippgalgen (LAHRKAMP, Dreißigjähriger Krieg, S. 198). Die Galgen befanden sich zumeist außerhalb der bewohnten Orte in einem Waldgebiet auf dem Galgenberg. Die Errichtung oder Ausbesserung galt als anrüchig. Deshalb mussten alle beteiligten Zünfte Hand anlegen oder es entschied das Los. Galgen, mit einer kreisförmigen Untermauerung, auf der die Pfeiler mit den Querbalken standen, nannte man Hochgericht. Der Verurteilte musste mit dem Henker auf einer Leiter zu einem der Querhölzer hinaufsteigen, um zunächst aufgeknüpft, dann durch Wegziehen oder Umstoßen der Leiter getötet zu werden. Bei Einquartierungen wurde als drastische Abschreckung auf einem öffentlichen Platz der Quartiergalgen zur Schnelljustiz errichtet. Es lag im Ermessen des Henkers, ob der Tod durch Genickbruch rasch oder durch Strangulation langsam eintrat. Ihm stand auch die Verwertung des Körpers [Armesünderfett oder Blut als Heilmittel, Diebsfinger (vgl. WOLF, Niederländische Sagen, S. 364-365) etc.] zu. Der Hingerichtete blieb je nach Delikt oft lange sichtbar hängen, dem Verwesungsprozess bzw. den Hunden, Raben u. den Witterungseinflüssen preisgegeben. Der abgefallene Leichnam wurde zumeist auf dem Galgenberg verscharrt. Abgefallene Leichen wurden oft unter oder um den Galgen auf dem Galgenberg verscharrt. Ausgrabungen an Orten mit diesem Flurnamen bestätigen auch, dass manchmal die Richtstätten auch als Abdeckplätze für die Tierkadaver der Abdeckereien dienten [nach Wikipedia].

Henkersknecht: Gehilfe des Scharfrichters, zuständig für den Vollzug der Strafen zu Haut u. Haar. Er stand auf der untersten Stufe der unehrlichen Gewerbe. 1620 wird aus Thorn [Toruń, Kr. Thorn]; HHSPr, S. 221ff.] berichtet; ZERNECKE, Thornische Chronica, S. 261f: „Den 2 May hat sich ein Korb-Kerl im Hospital zu St. Georgen selbst erhangen, aus Ursach weil sein Sohn ein Henckers-Knecht geworden, welcher hernachmals diesen seinen Vater abgeschnitten, auffn Schinder-Karren geleget, hinaus geschleppet, und beym Galgen begraben“.

Henneberg, Grafschaft: Die Grafschaft Henneberg-Schleusingen wurde nach dem Tod des letzten Grafen auf Grund der Erbverbrüderung von 1554 (de facto seit 1583) von den beiden wettinischen Linien, den sächsischen Albertinern und den thüringischen Ernestinern, bis 1660 gemeinsam verwaltet. Die Grafschaft Henneberg gehörte 1631 zu den von den Truppendurchzügen und Einquartierungen am schlimmsten betroffenen Territorien. An das Aufbringen der Kontribution nach Erfurt war kaum zu denken, das Rentamt in Schleusingen verfügte über keine Mittel. Die Landstände wurden bewogen, innerhalb der nächsten zwei Monate 2.500 Rt. aufbringen zu wollen. Ein weiterer schwerer Schlag wurde nach dem Bericht des kursächsischen Oberaufsehers Marschalk der Grafschaft im Oktober 1634 durch den Einbruch der Truppen Piccolominis versetzt. Vgl. HEIM, Leiden; HUSCHKE, Wilhelm von Weimar, S. 255; KÖBLER, Lexikon, S. 247f. WÖLFING, Geschichte des Henneberger Landes, S. 76, geht von einem Bevölkerungsrückgang von 67, 5 % aus. Sie existierte vom Ende des 11. Jahrhunderts bis 1660.

Herbergier: Betreiber einer Herberge.

Herbst: Weinernte.

Herbstkufen: „die bottiche oder zuber, worin der wein von den trottknechten getreten wird“ [Krünitz].

Herold: (altfranz. heralt – Heerverwalter) offizieller Bote eines Lehnsherrn, eine Vorform des Diplomaten. Herolde waren Kenner des einschlägigen Rechts. Sie genossen eine Art diplomatische Immunität und waren an einen Ehrenkodex gebunden, der das Tragen von Waffen oder das Ausspionieren gegnerischer Stellungen verbot, was z. T. die Trompeter in den belagerten Städten versuchten. Herolde trugen einen besonderen, mit dem Wappen ihres jeweiligen Dienstherren geschmückten Mantel, den sogenannten Tappert.

Herrendienst: Soldatendienst.

Herrendienstpferde: Pferde, die für den Herrendienst = Soldatendienst zu stellen waren.

Herrengelder: Abgaben an den Grundherren.

Herren-Gewehr, königliches: Gewehr im Eigentum Gustav II. Adolfs.

„Herrenmahlzeit“: In Würzburg hatte man die Preise für Mahlzeiten in den Gasthäusern 1634 von der schwedischen Zwischenregierung wegen der Preissteigerung durch die Wirte vorgeschrieben: „Für eine Herrnmahlzeit von sechs guten Gerichten als Suppen, Fleisch, Gemüs, Vorgebratens, Fisch, Nachgebratens, dann hernacher Obst und zweierlei Wein auf eine Stunde lang über der Mahlzeit mehr nicht als 7 Batzen“.  [ … ] für  eine Dienermahlzeit von 4 Gerichten, als Suppen, Rindfleisch, Gemüs und Gebratens vnd einerlei Wein, 4 Batzen 2 Kreuzer“. DROYSEN, Bernhard von Weimar 1. Bd., S. 203f., Anm. 3. 1 Batzen = 4 Kreuzer. => 1 Reichstaler = 1,5 Gulden; 1 Reichstaler = 18 Batzen = 72 Kreuzer = 288 Pfennige.

Herrft: Herbst.

Herrlein: (fränk.) Großvater.

Herr Omnis: das gemeine Volk.

Herzgespann: Herzkrampf.

Herzlähmung: plötzlicher Tod durch Lähmung der Herzmuskulatur, meist Folge der Herzverfettung.

Herzwasser: Tränen.

Hespe: Türband.

Hessendamm: 1343 erwarben die Herzöge zu Braunschweig v. den Grafen v. Regenstein die jenseits des Niedermoores Großes Bruch gelegene Burg Hessen mit dem Dorf Hessen. Vom Halberstädter Territorium umgeben, bildete dieser Neuerwerb de facto eine Exklave. Also begann man noch im selben Jahr, den Hessendamm aufzuschütten. Der Hessendamm entwickelte sich alsbald zu einer willkommenen Abkürzung der über Hornburg verlaufenden Fernstraße Braunschweig – Halberstadt – Leipzig u. wurde so Bestandteil der mittelalterlichen Leipziger Heerstraße (daher der Straßenname Leipziger Straße des Teilabschnittes kurz vor Hessen) [WIKIPEDIA].

Hessen-kasselische Armee: „Armee ohne Land“: PRESS, Hessen, S. 312, über die Armee der Landgrafschaft Hessen-Kassel. Nach den Zahlen bei BETTENHÄUSER, Die Landgrafschaft Hessen, S. 17, müsste jeder 4. Einwohner der Landgrafschaft Soldat gewesen sein. Hessen-Kassel unterhielt bei einer Einwohnerzahl v. 70.-80.000 eine Armee v. insgesamt 18.000 Mann, die nur durch Kontributionen in den besetzten Gebieten erhalten werden konnte; ein typischer Fall v. Überrüstung. Laut Dorstener Vertrag hatte Amalie v. Hessen-Kassel eine Armee v. 7.000 Mann zu Fuß u. 3.000 Reitern zu unterhalten; dafür zahlte Frankreich jährlich 200.000 Rt.; Staatsarchiv Marburg 4 f Frankreich Nr. 55; Bibliothèque Nationale Paris Manuscrit français Nr. 17885. Vgl. auch SODENSTERN, Die Anfänge.

Heuerleute, Heuerlinge: Auch Häuslinge genannte besitzlose Tagelöhner im Fürstentum Osnabrück, die unterste Schicht der Landbevölkerung. Sie wohnten oft in den Nebengebäuden des Bauernhofes oder in besonders für sie errichteten Häusern. Sie verdingten sich bei einem Bauern, pachteten Land u. betrieben Heimarbeit. Sie waren aber oft gezwungen, als Hollandgänger auf Wanderarbeit zu gehen.

heusling: Häusler, Besitzer eines Hauses, aber keines Feldes.

hewlödenen: zum Heutransport verwendete Lädinen, auch Laden: SEMLER, Tagebücher, S. 81, Anm. 306: „die größten damals auf dem Bodensee fahrenden Schiffe; 34 m lang, am Boden 4, 40 m breit mit einen Tiefgang von 1, 25 – 1, 50 m, der Mast bis zu 26 m hoch, das Segel meist 23 m lang und 13 – 20 m breit. Sie besaßen eine Tragfähigkeit von 1400 Zentner und fassten 500 Mann“. Vgl. LEIDENFROST, Die Lastsegelschiffe.

Hewschöchen: Heuhaufen.

Hexenverfolgungen im Heer: Als die Hexenverfolgungen in ihre zweite Hochphase traten, schien die Flucht ins Heer eine der Möglichkeiten sein Leben zu retten. In den zwanziger Jahren war Georg Rüger aus Wambach, der im Kloster Neustadt als Hausknecht gearbeitet hatte, wegen des gegen ihn geäußerten „zauberischen Verdachts“ entwichen und in sachsen-lauenburg’sche Dienste getreten. Nach seiner Desertion, wahrscheinlich nach der Schlacht bei Lutter gegen Ende 1626, kehrte er nach Wambach zurück, wurde von einem zufällig anwesenden Offizier erkannt und dem Gericht übergeben: „Hier hat er dem Büttel bekannt, er wolle lieber sterben, als beim Regiment gehenkt [!] werden, man möge ihm ein gnädig Urtheil mitteilen“. Die Gnade bestand darin, dass er am 23.3.1627 erst enthauptet und dann verbrannt wurde. STELZNER, Zauber- und Hexenwesen, S. 28ff.Der Söldner Peter Hagendorf berichtet in seinem Tagebuch (1629); PETERS, Söldnerleben, S. 137: “In Lippstadt gibt es gutes alte Bier und auch böse Leute. Ich habe ihrer 7 verbrennen gesehen. Darunter ist sogar ein schönes Mädelein gewesen von 18 Jahren, aber sie ist doch verbrannt worden”. In der Pfarrchronik von Vach ist unter dem 31.3./10.4.1633 über die Truppen des Pfalzgrafen Christian I. von Zweibrücken-Birkenfeld eingetragen; GROßNER; HALLER, „Zu kurzem Bericht“, S. 35: “Haben 4 von dem Troß ins Feuer geworfen, wie man denn nach geschehenem Brand 2 Köpf, etliche Finger und einen halben gebratenen Menschen noch übrig gefunden”. Als Deveroux Ende 1637 Anklam belagerte, wurde er offenbar mit aufkeimendem Hexenwahn in seinem Tross konfrontiert. Am Neujahrstag 1638 ließ er kurzerhand 8 Frauen nach ausgestandener Folter auf dem Scheiterhaufen verbrennen. In dem Reisebericht des katholischen irischen Feldgeistlichen Thomas Carve, der ab 1636 ein kaiserlich-irisches Regiment begleitete, hieß es; MILGER, Gegen Land und Leute, S. 315: “1638 sind in dem Regiment Caroschi 8 Weiber ergriffen worden, welche man Zauberinnen oder Hexen zu nennen pflegt. Eine von diesen wurde ernstlich verhört, ja in die Folter nackend ausgespannt. Wollte aber nichts bekennen, bis man sie stärker aufzog. Da sagte sie rundheraus, sie hätte sich dem Teufel verheißen und mit ihm in Mannsgestalt oft zu tun gehabt. Erzählte auch viel vollbrachte Laster, Mordtaten und andere böse Stücke, samt ihren Gespielinnen, welche alle nach Gebühr gestraft worden”. Dabei handelte es sich wahrscheinlich um das Regiment Carrascos, der 1646 in Obermarsberg[Landkreis Brilon] kommandieren sollte.

Der Benediktiner-Abt Gaisser hielt unter dem 27.1.1638 in seinen Aufzeichnungen fest; BUCHNER, Anno dazumal, S. 137f.: „Der 80jährige Greis O. T. aus Rohrbach, ein F. aus Neukirch, eine G. aus Furtwangen und eine weitere, ein armes Weiblein, aus dem Kinzigtal, werden wegen des schrecklichen Verbrechens der Hexerei in Trimberg hingerichtet. Ihre Schandtaten sind bei folgender Gelegenheit entdeckt worden. Als im letzten Sommer der Krieg zwischen der kaiserlichen und der französischen Partei, einerseits unter der Führung des Herzogs von Weimar, andererseits unter der des Joh. von Werth, diesseits und jenseits des Rheins geführt wurde, befiel eine erbarmungslose und furchtbare Seuche die Pferde in beiden Lagern, so daß sie allenthalben nicht (nur) einzeln, sondern fast schwadronenweise tot zusammenbrachen (umstanden); jedenfalls verlor Graf Isolani von seinem Regiment in Zeit von 14 Tagen über 200. Einen ähnlichen Verlust erlitten auch die andern Obersten, und die einen gaben der Luft- und Wasserveränderung die Schuld, die andern schrieben den Schaden dem mangelhaften Futter, und besonders dem Hafer zu, viele aber den Hexenkünsten, die sie einigemale durch unverkennbare Anzeichen entdeckt hatten. Wie dem auch sei, diesen [diese ?] Verluste bedrückte[n ?] das Heer dermaßen, daß die Weimaraner zuerst sich genötigt sahen, das Lager zu verlassen und sich in eine sichere Gegend zurückzuziehen. Auch die Kaiserlichen, die (damit) eine erwünschte Gelegenheit gefunden hatten, entfernen die ihnen noch übrig gebliebenen Truppen zu Pferd vom Ufer des Rheins und verlegen sie in die Talkessel des Schwarzwaldes hinein, in der Vermutung, es würde Roß und Reitern besser gehen, wenn sie durch Verpflegung und Futter aus frischer Ernte gefördert würden. Bei dieser Verlegung fiel der Triberger Bezirk dem Reiterregiment Geilings, eines hervorragenden Reiters, zu, von dem ein in Furtwangen einquartierter Soldat ein schon vorher angestecktes (enectum) Pferd verlor, bevor er es krank glaubte, dessen Verlust er Göttern und Menschen unaufhörlich klagte. Er belastete zuletzt damit ein ärmliches Weiblein, das das Spitalhaus (hospitii aedes) besuchte. Diese, durch Gefälligkeiten und Schenkungen des Soldaten erweicht, hatte wohl in der Unbedachtsamkeit ausgeplaudert, sie kenne den Anstifter des Pferdemordes, was sie aber gerade nach der Art derartiger Menschen als im Ernste gesagt ableugnete. Aber der Soldat beharrte zuletzt allen Einwohnern gegenüber darauf, daß er ausschwatzte, die Spitälerin sei durch Giftmischerei berüchtigt und von ihr sei das Pferd vergiftet worden. Auf die Bitte des Soldaten, den Hergang ordnungsgemäß zu berichten, und auf das Versprechen von strengstem Stillschweigen, gibt sie alles an. Der Soldat zeigt die Sache dem Gebietsherrn Philipp Nikolaus von Leyen an und erreicht soviel, daß die Spitälerin und die Frau selbst, die als Helfershelferin bei dem Verbrechen entlarvt wurde, verhaftet wurden und von jener, die das Verbrechen gestand, ihm der Preis für das Pferd ersetzt wurde. Als dann das Gayling’sche Regiment anderswohin in das Winterlager abzog, wurden noch andere, deren Namen ich oben erwähnte, verhaftet, und nachdem sie desselben Verbrechens der Hexerei sowohl durch eigenes als durch fremdes Geständnis überführt worden waren, werden sie zuletzt heute, durch die Sakramente fromm versehen, bei stürmischem Wetter hinausgeführt, zuerst enthauptet, dann verbrannt und büßten so ihre Schuld“. Nachdem durch starke Märsche, die Hitze etc. die Pferde erschöpft waren, trat im kurbayerischen Heerlager vor Durlach (Markgrafschaft Baden-Durlach) eine Seuche auf, denen viele Pferde zum Opfer fielen. Die bayerischen Kriegskommissare Johann Bartholomäus Schäffer und Hans Adolf von Starzhausen schrieben am 30.10.1643 an Maximilian I. von Bayern; Bechtold, Hexen im bayrischen Lager, S. 140ff.: “E. Churfürstl. Durchl. berichten wir hiemit underthänigst, dasz nun vast alle Obriste sich täglich hefftigst beclagen, wegen des under Iren Regimentern eingerissenen Pferdtfahls, da sie doch von allerhandt artzneyen, täglich mittel brauchen; thails Pferdt sein lungenfaul, thails haben im Hertzen, wann manns öffnet, gelbes wasser, ahn thails, ungeachtet manns geöffnet, hat mann gannz keinen mangel innwendig finden können; Ettliche stehen underschiedliche tag kranck; ettliche seyen in 1. oder 2. stunden gesundt, und todt, und gemainlich fallen so bald die besten Pferdt; dahero, weiln an vilen bey der öffnung keine mängel gefunden werden, wollen vil dafür halten, es komme diser Pferdtfahl auch nit wenig von bösen Leuthen, denn Hexen und Zauberern hero; Obriste, Rittmaister und anndere haben unns gesagt, dasz bey Iren Regimentern und Compagnien underschiedliche weyber vorhannden, welche der Hexerei suspect und beschreyt sein, auch selbsten anainander schellten, dise habe dortt oder da, Leuth oder Vieh verzaubert. Es ist auch wol zu glauben, dasz dergleichen böse Leuth nicht wenig under diser Armada sein, dann vermuetlich vil Weibsbilder, welche annderer orthen wegen ihrer unthaten ausgeschafft, der Stätt und Lännder verwysen, auch wol ettwa gar mitt ruetten ausgesteubt wordten seindt, haben sich hinnach zu den Regimentern begeben, mitt den Soldaten ettwa verheurath, und verhänget, allso gelegenheit bekommen, ihre boshait zu üben; vil werden ettwa auch bey solchen hin und wider schleppen im Krieg, in deme sie offt dahinden bleiben, noth und angst leiden, zu Iren Männern nit kommen können, dis abscheuliche Laster der Hexerey erst im Krieg gelernet haben, Dann kann mann inn mannichem Landt, bey wolbestelltem Regiment, viler Beambter und gaistlicher aufsicht, solches grausame laster nicht aller orthen verhietten, wieviel mehr ist es zu muetmaszen, dasz dises bey solcher dissolution im Krieg einreiszen werde darinnen vil weiber auferzogen sein, die wenig guets gelehrnt oder gesehen, bey allerhand bösen Leuthen logirt, und inn deren böse gesellschaft gerathen. Wir haben hievon nun öffters mit den Generals Persohnen und Obristen discurirt, mit Erinnderung, weil wir verstehen, dasz vor Jaren beede Graffen, Pappenheim und Gronsfeldt, auch dergleichen gethan, so möchten Sie nicht weniger auf die so beschraitte Hexenweiyber greiffen, Sie zue verhafft ziehen, examinieren: und mit Inen, was recht ist, procediren lassen. Sie geben unns aber allzeitt zur antwortt, dises seyen hoehe, schwähre sachen, welche Inen, und Iren Regiments Schulthaiszen, zu urthailen, zu wichtig seyen; wann aber E. Churf. Durchl. ain, oder zween guette rechtsgelehrten darzue heraus deputiren wollten, köndte mann disem werck ainen anfang machen. Der Obrist La Pierre hatt unns erzehlt, dasz vor disem under seinem Regiment ain Scharpfrichter geweszt seye, welcher iezo in Schwaben wohne, der habe dergleichen Hexen erkennen und machen können, dasz solche anndere, in deme sie sich angeben miessen, erkennen können; disen will Er widerumb auf seine Costen holen lassen. Was aber E. Churf. Durchl. hierinnen verordnen, ob Sie Rechtsgelehrte heraus schicken, oder gleich von der Regirung Heidelberg ainen darzue deputiren, zusehen lassen, dasz mann auch anndere gelehrte Regiments Schuldthaiszen darzue gebrauchen köndte, und etwa dem General Auditor dise Commission bevehlen wollen, stehet bey dero gnedigstem belieben”. Am 3.11. schrieb der Kurfürst, man solle angesichts der militärischen Situation die Remontierung vorantreiben und notfalls Reiter auf die Bagagepferde setzen. Ein Rechtsgelehrter wurde avisiert, während Starzhausen unter dem 2.11. berichtet hatte, dass der Ausfall durch den Einsatz von Arzneimitteln bereits nachgelassen habe. Am 4.11. hatte Maximilian seinen Kriegskommissaren geschrieben: “Dieweilen vielleicht daraussen in Schwaben bevorab in Tibingen da die Universitet oder auch von den Clöstern bediente gelehrte leith auff ein interim zu bekommen sein und sie sich zu dem von euch vorgeschlagenen Hexenprozeß gebrauchen lassen möchten, So habt Ir dergleichen Subiectis mit vleisz nachzufragen, und da sie zu bekommen, sovil möglich ainen oder zwen vorzuschlagen; ain als andern weeg aber wollen wür auch heroben sehen lassen, ob man Jemandt darzu bekommen möchte”. Zugleich hatte Maximilian noch ein Rezept zur Kurierung der Pferde mitgesandt. Unter dem 6.11. teilte Starzhausen aus Walheim mit: “Ob zu Anfang und ausarbaitung des Hexen Prennens ein Qualificirtes Subiectum hieraus auf ein Interim zu erhandeln sein möchte, wollen der Schäffer und Ich uns an underschiedlichen orthen bewerben, und was wir ausrichten, Ew. Churf. Dchl. berichten”. BECHTOLD, Hexenverfolgen, S. 143. Eine neue französische Offensive scheint jedoch die Untersuchung gestoppt zu haben. Bekannt geworden ist der militante Katholik Johann von Sporck, einer der wenigen “Soldaten von Fortune”, Aufsteiger von ganz unten, auch durch die Hexenverfolgungen in seinem Regiment. Noch als Herr auf seinem aus den Kriegsgewinnen erworbenen Gut Hermanmestetz [Hermanmestetz (Hermanuv Mestec, Kr. Chrudim] ließ er nach dem Krieg einen Taschendieb nach der Folter, obwohl dieser leugnete, Zauberer zu sein, auf dem Galgen mit einer eisernen Kette erdrosseln. Bei seinen Untertanen stand er selbst im Verdacht, über zauberische Kräfte zu verfügen. Sporck hatte Anfang Mai 1644 in Schwäbisch Hall die Schwemmung und Verbrennung sechs als Hexen verdächtigter Soldatenweiber der unteren Dienstgrade und einer Marketenderin angeordnet, alles ohne Rücksprache mit dem Regimentskommando. Da keine der dreimal nackt und gefesselt in die Kocher geworfenen Frauen unterging, wurden sie unter der Folter verhört, nach dem “Geständnis” enthauptet und verbrannt. Die Siebte gestand ohne Wasserprobe; sie wurde ebenfalls hingerichtet (RIEGLER, Reichsstadt Schwäbisch Hall, S. 71, Anm. 204; MIDELFORT, Witch-Hunting, S. 76f.). Während des 30jährigen Kriegs lag Hanns von Spork, unter Kurfürstlicher Durchlauchtigkeit in Bayern, Obrist, dahier im Quartier. Dieser hat jedes Weib seiner unterhabenden Soldaten, welche er in den Argwohn und Verdacht gezogen, als wenn sie eine Unholde oder Hexe wäre, durch seinen Profos und desselben Steckenknecht fingernackend ausziehen, und gänzlich, auch ohne Bedeckung weiblicher Scham, entblößen, die linke Hand und den rechten Fuß, wiederum den linken und die rechte Hand, kreuzweise zusammenbinden, mit einem langen Strick um den Leib umgeben, und sie alsdann, in Gegenwärtigkeit vieler Personen, von Soldaten und Bürgern, Männnern und Weibern, unterhalb des Weilertors, da vor der Zeit das Wachhäuslein gestanden, in den Kocher werfen und einsinken lassen, den Strick aber hielt der Profos in der Hand; wann sie nun untergesunken, und nicht auf dem Wasser schwimmend geblieben, hat er selbige für kein solch Weib gehalten, da sie aber nicht in das Wasser hinuntergesunken, sondern auf dem Wasser geschwummen, hat sie müssen herhalten, ist demnach aus dem Wasser gezogen, zum andern- und drittenmal obgemeldeter Maßen geschwemmt und gebadet, darauf auch schrecklich tortiert und gefoltert, und auf ausgepreßte Bekenntniß mit dem Schwert bei dem Hochgericht hingerichtet und folgends verbrannt worden”. Stadtarchiv Schwäbisch Hall 4/3,fol. 987; DOLLINGER, Schwarzbuch, S. 285f. Vgl. SCHRAUT; BEUTER, Hexenwahn, S. 398. In einer Zeitungsmeldung hieß es dazu: “Dieses grausame Los traf in den Monaten März und Mai des J. 1644 ihrer sechs, darunter eine Lieutenantin, deren Namen nicht genannt ist, aus dem Herzogtum Holstein gebürtig 34 Jahr alt und der evangelischen Lehre zugetan … Desgleichen am 28. Mai eine Wachtmeisterin und eine Marketenderin. … Am 30sten Mai meldete sich sogar aus Einfalt und Angst Morgens noch kurz vor dem Abmarsch der Sporkischen Reuter ein junges Weib von 21 Jahren aus Hessen gebürtig, von selbst als eine Hexe, in der Hoffnung, dadurch falls sie im Verdacht wäre, ihr Leben zu retten. Aber vergeblich, auch sie wurde gebadet, und da sie nicht untersank, hingerichtet und verbrannt, von ihren beiden Mädchen aber das jüngere in das Spital aufgenommen, und das ältere einem Gürtler, Ezechiel Grünewald zur Kost verliehen”. BUCHNER, Anno dazumal, S. 137f.: KROENER, „ … und ist der jammer nit zu beschreiben”, S. 288f. Um den üblen Eindruck dieser Schandtat zu verwischen, bot Sporck Bürgern, die sich freiwillig bereit erklärten, sich baden und schwemmen zu lassen, Geld an; nur der Jude Löb, Löble genannt, in Untersteinbach ließ sich dreimal schwemmen, wobei er fast ertrank, und erhielt 12 Thlr. Belohnung. Vgl. auch das Procedere des Obristen Fingerling (=> „Miniaturen“) in Schweinfurt; allgemein zum Problemkreis VOLTMER; IRSIGLER, Die europäischen Hexenverfolgungen. Teilweise wandten sich wie in Herford ein Hauptmann und Regimentsauditor einer 1637 in Warendorf gelegenen Kompanie an die dortigen Schöffen, da sie „als gute alte verstendige Practicanten und welche mit sothanigen harten Gesellen und Hexenmeistern, doch in allen Ehren, täglich umgehen“, um Rechtsbeihilfe. WOLF, Geschichte der Hexenprozesse, S. 752. Selbst Tilly als den nach landläufiger Meinung Hauptschuldigen an der Vernichtung Magdeburgs hatten die protestantischen Bayreuther auf einer Kirchweih im fränkischen Trockau gegenüber den Bambergischen als „Khönig und obristen hexenmeister“ gescholten, worüber es fast zu Handgreiflichkeiten gekommen wäre. Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv2394, fol. 557-558′ (Ausfertigung): Schäffer an Maximilian I., Avisen aus Büchenbach, 1631 VI 12. Gustav Gustafsson hatte angesichts der Hexenprozesse in Osnabrück vom Feldlager aus erklärt, dass er „nicht willens sei, solchen überauß gefehrlichen procedere ferners also stillschweigend nachzusehen“ und eine Strafe von 20.000 Rt. angeordnet, dass „bei den Hexenprozessen anderer Gestalt nicht als vermüge der gemeinen beschriebenen Rechten und rechter Vernunft, nemblich Verstattung rechtlicher Defension und was dazu nötig, ante torturam verfahren“ werden solle. WOLF, Geschichte der Hexenprozesse, S. 690. Trotzdem wurden im Tross zwei Verdächtige ausgemacht und der Stadt zur Inquisition übergeben. PLEISS, Finnen, S. 73; STRAHLMANN, Wildeshausen, S. 96ff. Lydert Henrichsson Reuter forderte 1639 als Kommandant den Rat der Stadt zur Schließung der Marienkirche auf, als der Prediger Grave gegen die Wasserprobe eiferte und die Autorität des Gerichts zu untergraben versuchte. PLEISS, Finnen, S. 82. Schon im vorausgegangenen Jahr hatte auf Veranlassung Hans Christoffer von Königsmarcks in Osnabrück ein Verfahren stattgefunden, als in den Regimentsställen nach einander 40 Pferde eingingen. Als dazu noch auffallend viel Ungeziefer und Katzen auftauchten, entstand das Gerücht, es handle sich um Hexerei: Soldatenfrauen hätten die Pferde verhext, um das Ende des Krieges herbeizuführen. Der Verdacht fiel auf die Korporalsfrau Elsche Pagenstecher, die vermutlich aus dem Hessischen stammte. Der Rat Osnabrücks zeigte Bedenken, da es sich um eine persona militaris handelte und die Indizien nicht ausreichend erschienen. Das Verlangen nach einem gefährlichen Entlastungsritual trat auf: Die Beschuldigte bestand darauf, zum Wasserbad [Schwemmen] gebracht zu werden, wahrscheinlich um dadurch der Tortur zu entgehen. Im Gefängnis hatte sie einen Selbstmordversuch unternommen, der ihr ohnehin als Schuldgeständnis ausgelegt wurde. Zum Verhör dachte man an den Scharfrichter Meister Matthias. Der Regimentsschulze Holck avanzierte zum Auditor. Trotz ihrer Schwangerschaft wurde sie der Tortur unterworfen, von der selbst der Scharfrichter sagte, „man habe ihn und seinen Gehilfen ein mehres in torquando zugemuetet als sich gebühret, daß er vor seine persohn sich auch geweigert“ hatte und die Ruten wegwarf. Schwangere waren gewöhnlich von der Folterung ausgenommen. Teilweise wurden sie auch wie im hochstiftisch-würzburgischen Volkach gegen Kaution von 500 fl. vorläufig auf freien Fuß gesetzt. WEIß, Hexenprozesse, S. 343. Der Prozess wurde unterbrochen und nach der Geburt des Kindes fortgesetzt. Das von dem Rechtsgelehrten Dietrich Morus unter Berufung auf die CCC vorbereitete Todesurteil wurde noch am gleichen Tag vollstreckt. In dem Prozess gegen Anna Maria Schump in der schwedenfreundlichen Grafschaft Wertheim 1642 bekannte diese, das Handwerk von zwei schwedischen Soldatenfrauen erlernt zu haben. DIEFENBACH, Hexenwahn, S. 64. Wie es scheint, haben die in den 1640er Jahren aus dem Krieg heimkehrenden Soldaten extremere Vorstellungen vom Satanskult erst nach Schweden importiert. ANKERLOO, Trolldomsprocesserna, S. 326-328; BASCHWITZ, Hexen, S. 321. 1640 ließ der Oberleutnant Seidlitz in Grünberg (Schlesien) die Frau eines Wachtmeisters, eine Marketenderin und die Frauen zweier Gemeiner verbrennen. WOLF, Hexenprozesse, S. 900. Der hohe Verlust an Pferden wurde von den Offizieren immer wieder auf Verzauberung (!) zurückgeführt. „Geweihte Sachen“, die Maximilian der Armee zur Verhütung von Hexenschäden zukommen ließ, wurden den Pferden in die Mähnen eingeflochten oder in die Halfter eingenäht. MAIER, Unterpfalz, 387. So forderten der Konvertit Ulrich von Württemberg und Fleckenstein „Teufelsgaiseln“ für ihre Pferde und ließen sie ihnen an die Währen binden. DAMBOER, Krise, S. 83. Teilweise wurden durch einquartierte Soldaten auch entsprechende Beschuldigungen gegen Zivilisten erhoben, um Geld zu erpressen. Vgl. die Friedberger Chronik des Nikolaus Arnold (1614-1694), Bäcker und Landwirt, Ratsherr und Bürgermeister; WAAS, Chroniken, S. 291: „Nach diesen Grafen [Nassau u. Waldeck] kam der Rittmeister Westphal [2 Jahre vorher: 1. Juli 1641]. Dieser hatte rechte Freibeuters Dieb; dann er hatte sein Quartir allein im Ochsen, ließe seine Diebe eine ganze Nacht rauben und stehlen. Ließe H. Hans Bauschen einen Ochsen stehlen und thate ihn im Keller ab. Ließe mir einen Hund stehlen und vermeinten, mir mein Vieh zu rauben, aber sie waren verjaget. Da konnte der Dieb nicht an mich kommen, sagte, meine Frau hette seinem Reuter ein Pferd verzaubert und billigte dem Reuter, er solte ihm das Pferd bezahlen lassen, und hieße mich auf der Oberstuben einen Heksenmeister, wolte über mich her mit dem Degen, aber ich entsprang ihm. So ward das Pferd besichtiget durch Meister Hansen, Jakob Weimern und Wilhelm Hinsteln, so hatte der Dieb dem Pferd das Pflaster zersprengt. Aber der Diebsrittmeister hat seinen Lohn bekommen, ist mit einer Axt erschlagen worden, und [ich] mußte den 3 Mennern vor ihr Pferd-Visitation geben 2 th“. [Dieselbe Geschichte ist es offenbar, die der Chronist später noch einmal folgendermaßen erzählt:] „Anno 1644 im Oktober [?] hatte ich einen Reuter sampt seinem Bruder, Hans Albert genannt, hurtig vom Eichsfeld. Derselbe ritte auf die Diebspartei aus und hatte bei Frankfurt eine Mühl geplündert. Lude sein Pferd fast 10 Mesten Korn uf, und als sie im Heimreiten sein, stürzte sein Pferd bei Ilmstadt in der Nacht und hatte das Reiß [Rist, Widerrist, Gelenk zwischen Hals und Schulter] gesprengt und ein Loch überm rechten Aug am Kopf, das zum Hirn ging, gefallen. Ist den andern Tag verreckt. [Der Soldat] sagte, entweder ich oder mein Hausfrau Kathrein hetten’s ihm verhext, und forderte 60 Rth. darfür. Wir entschuldigten uns [bestritten es]. Sein Rittmeister Westphal sagte, mir solten’s ihme bezahlen. Und als es Meister Hans, der Scharpfrichter, ausführte, mußten der Schmidt und 3 Reuter mitgehen zu sehen, was ihm gemangelt. Da fand sich’s, wie obgemelt. Mußte der Dieb und sein Diebsrittmeister still schweigen. Kostet’s mich doch bei dem Schmidten 1 Rth., ohne was sonsten gekostet hat“. Selbst Kriegsverletzungen wurden auf Hexerei zurückgeführt. So hatte in der Grafschaft Lippe ein Sohn 1653 unter dem Einfluss der Zigeuner seine eigene Mutter, die ihm die Übergabe des Hofes verweigert hatte, beschuldigt. Diese schwamm dreimal auf dem Wasser; nach schwerer Folterung gestand sie und wurde mit dem Schwert hingerichtet. WALZ, Hexenglaube, S. 115f.

Hiberna: Winterquartier.

hic hæret nodus in scirpo: Hier steckt der Knoten in der Binse: nach Schwierigkeiten suchen, die gar nicht vorhanden sind. „In scirpo nodum quaeris“ aus der Komödie „Menaechmi“; PLAUTUS, Komödien, 3. Bd., S. 168, Z. 247.

Himmelkutschen: überdachte Kutschen.

Himten: 1 Himten: 26-31 Liter (Braunschweig); Himten: 1 Himten (Hannover) = 31,152 Liter.

hinc inde: von beiden Seiten, von verschiedenen Seiten.

hinc inde-Disputieren: das Für u. Wider erörtern.

hinige nacht: kommende Nacht.

Hinrichtung: Das Hinrichtungsritual als „Theater des Schreckens“ mit Schwert, Galgen und Rad galt als gesellschaftliches Reinigungsritual und als vom Rat inszeniertes Abschreckungsmittel bei Eigentumsdelikten, Raub, Totschlag, Vergewaltigung, Religionsdelikten und Hexerei. Die Todesurteile wurden in Ausnahmefällen etwa in Fällen politischer Justiz in der Stadt vollstreckt. Der Delinquent/die Delinquentin sollte in angemessener Kleidung ruhig und gefasst in den Tod gehen. Erwünscht war eine Mahnung an die Menge, ein Gebet für das Seelenheil sowie möglichst noch eine Konversion. Der Rothenburger Chronist Dehner [1612-1679]; HELLER, Rothenburg, S. 53: „12. Octbr. [1630] Dienstag nach Burkh. ist ein Hirt von Spielbach auf der steinernen Brüken bei der Rothfarb von einem jungen Soldaten bei 18 Jahren, einem Feldscherer, erschoßen worden in voller Weiß; denn er sich in der Statt vollgesoffen gehabt, ohne alle Ursach. 25. Oktober Montag vor Sim. Jud. ist dieser Reutersjung auf dem Rabenstein mit dem Schwerdt gerichtet worden; ist katholisch gewesen, hat nicht beichten noch commun: wöllen, man zeige ihme denn ein Bibel teutsch v o r Luthern gedrukt, und widerleg ihme darauß seine Papist: errores; welches geschehen, darauf er lutherisch worden, fleißig gebett, gesungen biß an die Wahlstatt und alß ihm der Henker daß schwartze Schelmenkäplein vor die Augen wollen rükhen, hat ers nit haben wollen; gesagt, er wolle alßo halten, aber der Henker sprach, die Obrigkeit hette es alßo befolen, hat ers zugelaßen und an die Pfarrer begehrt, sie sollen mit ihm singen: ‘Gott der Vatter, wohn uns bey !’ Unter dem Singen, welches er selbst angefangen, ist ihme der Rest gemacht worden. Alß der Leichnam noch auf dem Rabenstein gelegen, sind 2 Cornet Reuter vorm Spitalthor vorüber, unwißend diese Sachen, bey den Gärten herumb auf daß Gericht zue und vorübergezogen, welche gesagt, wenn sie es gewußt hetten, wolten sie geeilet und ihn erlöset haben”. Der Naumburger Domprediger Johann Zader [19.10.1612 Zeitz-17.3.1685 Naumburg] unter Zeitz 1640; OPEL, Die Städte Naumburg und Zeitz, S. 58: „Dazumahl hatt den 19. December General Pful eine scharffe Execution gehalten vber etliche von seinen völcker, welche auf dem lande vbel mit denen leuten vmbgegangen waren. Erstlich wurden 3. gehenckett auf dem alten Margkt, darunter ein Calvinist, einer auch ein Papist, welche sich beyde zu unser lutherischen religion bekennett, vnder diesen wurden zween, deren einer ein qvartiermeister, ehe sie gehenckett, auf die reder gelegett vnd mit Schwedischen träncken gefullett. Nach diesem wurden einem Corporal die Nase, beyde ohren, vndt 2. Finger von der rechten handt abgeschnitten, vndt zur stadt hinausgeführett. Darnach haben Ihrer 6. Sich niederlegen und einer den andern mit prügeln schlagen mußen, biß der provoss inhalt gethan. Weiter haben Ihrer 3. sich entblößen mußen die oberhelffte des leibes, war sonsten dazumahl eine grimmige kälte, vndt einer nach dem andern durch die spießruhten laufen mußen, da denn des Generals Trajoner den ganzen Margkt lang uff beyden seiten gestanden, vndt die Durchhinlauffenden mit spießruhten gehauen, davon auch einer gestorben. Lezlich seindt etliche Soldatenjungen in dem Rahtshofe von Bauerburschen desgleichen mit Spießruthen tractiret worden“. William Crowne [1617 – 1682], Lordsekretär, Offizier, Mitglied des Parlaments und 1636 Reisebegleiter des Thomas Lord Howard, Earl of Arundel and Surrey, berichtet über die Kämpfe Gustav II. Adolfs an der Alten Veste bei Zirndorf: „Der König von Schweden hatte hier drei seiner Soldaten für den Mord an zweien seiner Kommandanten und das Überlaufen zum Feind pfählen [im Original „set upon poles alive”] lassen. Nachdem die Schlacht ausgefochten war, hatte man die Soldaten gefangen genommen und hingerichtet“. RITTER; KEIL (Hgg.), William Crowne, S. 36. Zum Teil nahmen die Befehlshaber Aufgaben war, die eigentlich der städtischen Gerichtsbarkeit zustanden. Wolf Leonhard Föckler war kaiserlicher Hauptmann in Stassfurt und ein harter Mann in der Durchsetzung der Gerichtsbarkeit. Der Pfarrer Möser schreibt in seinen Erinnerungen; WINTER, Möser, S. 20f.: “Den 7. Mai [1629] läßt Hauptmann Föckler ein Weib allhier auf der gewöhnlichen Richtstelle bei der Buden, von Schwarze aus dem Amte Calbe hieher gebracht, mit dem Schwerte richten, so eine andere Frau in selbem Dorfe erstochen, wiewohl es soll eine unvermeidliche Nothwehr gewesen sein. Auch einen Müller, Heinrich Krempe genannt, beim Galgen erstlich 4 Knippe (Kniffe) mit glühenden Zangen geben, ihn Arm u. Bein, wie auch den Hals ab und entzwei stoßen, und hernach viertheilen; sollte ohne Abstoßung des Halses lebendig die Viertheilung vermöge des Urtheils erleiden, ward aber dergestalt gelindert; hat etliche Mord, und daß er ein schwanger Soldatenweib aufgeschnitten, bekannt”. Wichtig war jedoch der Unterschied zwischen einer ehrenhaften Leibesstrafe – und damit einem anschließenden ehrlichen Begräbnis – und einer unehrenhaften Leibesstrafe. Auch der Scharfrichter hatte seine Rolle bei diesem Ritual. Missrichtungen führten dagegen zu Tumulten und einer massiven Bedrohung des Scharfrichters, weil hier das vorzuführende moralische Exempel gescheitert war. Außerdem sah man in Missrichtungen ein Gottesurteil, der Delinquent wurde in der Regel begnadigt. Der Rothenburger Chronist Sebastian Dehner (1647); HELLER, Rothenburg, S. 195f.: “9. Mart. [1647] zunacht hat ein Reuter einen Corporal (der dem Reuter wegen seines Rumorens und Polterns gewehrt, in Hannß Mangolts Hauß in der Galgengaßen erschoßen, der alßbald todt bliben. Darauf der Reuter in Arrest genommen worden. 13. Mart. ist daß Marggr. Regiment [Friedrich VI. von Baden-Durlach], auf dem Mark commandirt worden und hat man einen Karren Sand auf den Mark geführt, darauf hat man diesen Reuter gericht, der Statt Nachrichter oder Henker hat den Reuter nicht dürfen anrühren, sondern, nachdem der Profoß ihme seine schwartz, lang Haar ober dem Kopf ein wenig zusammengebunden, von hinten her, auß dem Volck gehen müßen. Hat ihm den Kopf, weil der Hieb inß Haar gangen, kaum weggehauen; alß er gefallen, hat er noch etliche Hieb daran gethan und gleichsam herabgeschnitten; mit dem Schwert in die Stein gehauen, daß das Feur heraußgangen; darauf ein großer Lermen entstanden; denn die Reuter im Kreyß herumb alle ihre Pistolen heraußgezogen theils ihre Degen und auf den Henker gewolt; und were er auch von ihnen nidergemacht worden, wenn die Offic. nicht abgewehret und ihn auß dem Kreyß begleitet hätten. Er ist mit blutigem Schwert in der Eil durch die Leuth (welche in großem Gelauf und Getümmel unter dem Rathhauß und auf dem Mark gestanden und geloffen) gedrungen biß zum Wirth zum Weixelbaum und hernach heim. Die Off. haben sein Hauß, wegen der Reuter, die ihm oft nachgangen, willenß ihn zu erschießen, etlich Tag, damit er sicher bliben, verwachen laßen”. Vgl. auch die grausame Hinrichtung des Grafen von Fahrensbach; KUHN, Fahrensbach, S. 61f. Zu den Missrichtungen vgl. KLUGE, Hofer Chronik, S. 124f., IRSIGLER; LASSOTTA, Bettler und Gaukler, S. 249f.; DÜLMEN, Theater des Schreckens, S. 156; ferner MARTSCHUKAT, Inszeniertes Töten. Teilweise wurde der Delinquent auch begnadigt, wenn eine Frau Fürsprache einlegte und ihn heiratete; NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 229, oder wenn die Hinrichtung misslang. Der protestantische Schuhmacher Bellinckhausen in Osnabrück (1629); BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, S. 19: „A[nno] 1629, im monats Octobris, als ein soldat auß Böhmen geborn, Andreas gnand, sein leben verwirckt und nach der gefengniß aufs Marckt gebracht, zum tod veruhrteylt, hat der scharfrichter 3 mal zugehauen und der kopf aufm corper blieben, sein leben salvirt und wieder geheylet worden“.Zum Teil mussten sie um ihr Leben spielen. So in der Chronik des Dr. Jeremias Molther, Friedberg in Hessen, WAAS, Chroniken I, S. 127: „Den 20. Jan. [1626; BW] ist ein landgräflicher Bot des Abends zwischen dem Mainzer Thor und Wart von zwei Reutern zu Tod gehauen worden. Das Gesicht haben sie ihm all zerhauen und eine Hand ab. Als man es in der Stadt erfahren, ist er auf einer Leiter hereingetragen worden und begraben. Ist auf Nikolaus Kappesgarten geschehen, wo das Hirn noch gelegen hat. Und die beide Reuter hat man noch bekommen und zu dem Profos gebracht worden, weil sie betrunken gewesen. Den 8. Febr. haben die zwei Reuter auf dem Audienzhaus [Gericht in der Burg] mit Würfeln um ihr Leben müssen spielen, und der Größte hat verspielet. Ist alhier auf der Straße in der Stadt gerichtet worden. Der Kleinere aber ist zum Schelmen gemacht worden und der Stadt verwiesen worden“. Vgl. auch die grausame Hinrichtung eines Soldaten, der absichtlich einen Stock (Symbol der Gerichtsbarkeit) umgeritten hatte; GÜTHEN; SCHAUBACH, Poligraphia Meiningensis, S. 247f. Das THEATRUM EUROPAEUM Bd. 4, S. 903f., berichtet über die Hinrichtung dreier Juden in Wien, wobei bei einem Rabbi eine selbst für diese Zeit ungewöhnliche Kumulation von Strafen vollzogen wurde: “Es ist hierauff eine seltzsamen Histori von drey Juden / und über die ergangener execution zu Wien zu erzehlen. Der führnehmste auß ihnen war in Polen ein Rabbi gewesen / und hatte sich zu Rakowitz im selbigen Königreich tauffen lassen / hernachmals Bücher wider das Judenthum geschrieben. Er war aber neben andern zween vornehmen Juden ein dieb / die hatten vermittelst Diebs-Schlüsseln auß der Ertz-Hertzoglichen Schatz-Kammer [Leopold Wilhelms; BW] über tausend Thaler werth gestohlen. Sie wurden gehangen zu werden condemniret : dieser getauffte Rabbi aber hatte die hoffnung / um deß angenommenen Christenthums willen / das Leben zu behalten : darum er das Crucifix solenniter verehrte / es auff die Brust schluge / und darbey ruffte : HErr Jesu sey mir gnädig : Als er aber / daß er samt den andern beyden hangen sollte / vernahme / schmisse er es auff die erden / tratte es mit Füssen / und fluchte : er wolte auch nicht mehr als ein Christ / sondern als ein Jud sterben. Der zugeordnete auß den Herrn Jesuiten vermahnete ihn / zu zusehen was er thue / mit Erinnerung / daß er erst nächsten Tags das Heil. Sacrament empfangen. Der Rabbi antwortet nein / und bekennete / daß er es in sein Schnuptuch gespitzet [gespuckt; BW] / und in die Cloacam geworffen / daselbsten würde man beydes beysammen finden : darum man auch in loco isto gesuchet / und gefunden hat. Den Herrn Jesuiten ergriffe über dieser Aussage der Eyffer / daß er übereylend / in Gegenwart der / bey der vorhandtnen Execution umstenden Gemeinde sagte : Es wäre kein Wunder / daß man alle Juden umbrächte. Als dieses die Gemeinde gehöret / schlugen sie auff die Juden / verwundeten derselben etliche / und lieffen ihren Läden zu / solche zu plündern / seynd auch theils deren geplündert worden. Als dieses für die hohe Obrigkeit kommen / ist befohlen worden / mit der execution wider die beyde geringe Diebe zu verfahren / aber den Rabbi wieder nach dem Gefängnüß zu bringen. Es wurde aber den 22. Augusti die Execution über ersterwehnte beede vollzogen / und der Rabbi alsbalden über diesem seinem Facto, und warum er / da er von Hertzen kein Christ gewesen / wider die Juden so hefftig geschrieben / examiniret : welcher trotzig geantwortet : daß er den Juden zu ewigem Preyß / und den Christen zu ewigem Spott geschrieben / auch deß Sacraments / die Zeit seines Christenthums niemals genossen / sondern es darmit allemal / wie jetzt / gemachet / und es bey sich selbsten jedesmahl für verdamlicher gehalten / als bey den Juden das Schweinen-Fleisch gehalten wird / darüber nach seiner Eigenschafft noch mehrers lästernd. Ist demnach auch mit ihme zur Execution dergestalt verfahren worden / daß man ihn zuforderst auff einen hohen Wagen / wie einen Rabbi und Hohenpriester angethan / gesetzt / und auff die vier Haupt-Plätze der Stadt Wien geführet / ihm auff dem ersten die rechte Brust mit glüender Zangen zerrissen; auff dem andern ein Riemen vom Halß an biß auff die Solen geschnitten und außgerissen; auff dem dritten Platz ist ihme wiederum ein Zwick auff die lincke Brust mit glüender Zangen gegeben; und auff dem vierden / noch ein Riemen also außgezogen worden. Darnach hat man ihn vom Wagen abgethan / und auff eine Schleiffe geleget / auff deren er hefftig geschryen und geruffen: O Gott Adonay, der du niemals gebohren bist / erbarme dich meiner. Als man nun mit ihme an die Richtstatt kommen / ist ihme die Zunge als einem Gotteslästerer außgeschnitten / und die rechte Hand als einem Tauff- und Eydbrüchigen abgehauen / und er darauff als ein Ertz-Dieb / bey den Füssen an Ketten auffgehangen / und samt dem Galgen lebendig verbrennet worden. Ist also an diesem Rabbi, wie man im Sprichwort sagt / Chrisam / Tauff und Sacrament verlohren worden. Wir haben aber hierauß / wie wenig die Menschliche Bekehrung von aussen hinein operire / wann sie Gott der Herr von innen herauß nicht würcket / zu lernen”. Die gleiche Kumalation von Stafen gab es auch bei Hochverrat, Majestätsverbrechen, Anstiftung zum Aufruhr. Im Juni 1636 war William Crowne, Begleiter Arundels, anlässlich eines Besuches des kaiserlichen Hofes in Linz Augenzeuge der Hinrichtung des Martin Leimbauer, Anführers des oberösterreichischen Bauernaufstandes; MAHR, 1636, S. 46: “Am 8./18. Juni gewährte der Kaiser Seiner Exzellenz eine Privataudienz, und bei einer Audienz, die wir am 10./20. Juni bei der Kaiserin hatten, wurde uns die Ehre zuteil, bei ihr zum Handkuß zugelassen zu werden. Am gleichen Teil wurden sieben Aufrührer hingerichtet, die Anführer eines bewaffneten Aufstandes von 400 unwissenden Bauern gegen den Kaiser gewesen waren. Der Haupträdelsführer des Aufstandes, ein Bursche, der sich eingeredet hatte, daß keine Kugel ihn verletzen könne, wurde mit verhülltem Gesicht aufs Schaffott geführt und von zwei Männern am Block festgehalten. Hier zwickte ihn der Henker mit einer großen rotglühenden Zange in die Brust, und nachdem er seine rechte Hand auf dem Block festgenagelt hatte, schlug er sie ihm ab. Dann zog er schnell das Richtschwert, das er an der Seite trug, und schlug dem Delinquenten den Kopf ab, den der Gehilfe des Henkers hochhielt und dem toten Mann ‚Jesus, Jesus’ in die Ohren rief. In diesem Augenblick bat der Jesuit, der den Verbrecher begleitet und ihn wegen seiner Sünden ermahnt hatte, die Anwesenden, mit ihm für die Seele des Toten zu beten“. Der protestantische Schuhmacher Bellinckhausen in Osnabrück (1629); BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, S. 19: „A[nno] 1629, im monats Octobris, als ein soldat auß Böhmen geborn, Andreas gnand, sein leben verwirckt und nach der gefengniß aufs Marckt gebracht, zum tod veruhrteylt, hat der scharfrichter 3 mal zugehauen und der kopf aufm corper blieben, sein leben salvirt und wieder geheylet worden“. Vgl. auch die grausame Hinrichtung eines Soldaten, der absichtlich einen Stock (Symbol der Gerichtsbarkeit) umgeritten hatte; GÜTHEN; SCHAUBACH, Poligraphia Meiningensis, S. 247f. In Jena gab seit 1629 öffentliche Leichenöffnungen im „Anatomischen Theater“, was bei den Delinquenten große Furcht auslöste; TRÄGER, Magister Adrian Beiers Jehnische Chronika, S. 53.

hinterbracht: hintergangen.

Hinter-Breitchen: unbekannter Begriff. Um Hinweise wird gebeten !

Hintersättler [Hintersässen, Hintersiedler, Kossaten, Kossäten, Kleinhäusler, Beisassen]: Landleute, die ohne geschlossene Güter, nur mit einem Haus, Garten oder einzelnen Feldern „angesessen“ waren. Die Bezeichnung wurde vom Mittelalter bis zur Bauernbefreiung verwendet.

hinterstellig: zurückgeblieben, entlaufen.

Hippocleptia: Pferderaub.

Hirnfieber: Tobfieber, tobendes Fieber, Kopffieber: Enzyphalitis (Gehirnentzündung), Meningitis (Hirnhautentzündung).

Hirnpfand: eigentlich Hirnpfanne: für Hirnschädel (cranium), eigentlich der gesamte Schädel mit Unterkiefer.

Hirschfeiste: GRIMM; GRIMM, DWB Bd. 10, Sp. 1566, 36: „die zeit da die hirsche am feistesten und so am besten jagdbar sind, gegen Jacobi angehend […] auch das einzelne jagen zu dieser zeit“.

Hirschhorn: textlog.de/medizin-hirschhorn.html: „Hirschhorn, geraspeltes, Cornu cervi. Die Gallerte davon (Gelatina cornu cervi raspati) wird so bereitet, dass man drei Lot Hirschhorn mit drei Pfund Wasser bis auf zwei oder anderthalb Pfund einkocht und Zitronensaft und Zucker zusetzt. Sie ist ein gutes Nährmittel bei Abzehrungen. (S. Mittel, eiweißartige.) Der Hirschhornspiritus (Spiritus cornu cervi rectificatus), so wie das stinkende Hirschhornöl (Oleum animale foetidum s. Cornu cervi foetidum) wendet unser Landmann äußerlich zum Einreiben in alte Gichtknoten und gegen die Gelenksteifheit an. Der Dunst des Öls, täglich eingeatmet, verbessert den Auswurf und mäßigt den Husten schwindsüchtiger Personen“.

Hirschmengsel: unbekannter Begriff. Um Hinweise wird gebeten !

Hitzel: Holz und Wellen (Strohbündel).

hitziges Fieber: gefährliches, den ganzen Körper erfassendes Fieber, das die Kranken nach ein bis zwei Wochen entweder wieder verließ oder tötete. Es wurde mit einer widernatürlich gesteigerten Bewegung des Blutes erklärt, die zur Austrocknung des Körpers und zu Schlaflosigkeit führte. Daraus konnte eine ‚Raserei’ resultieren, in der die Kranken versucht waren, sich selbst und andere zu töten.

hl.: hochlöblich, später Anrede „Herr“.

hochbetreten: eilig antreffen.

Hochburg, auch Burg Hachberg: zwischen Emmendingen (Windenreute) und Sexau gelegen, Burganlage in Südbaden, die zweitgrößte Burganlage in Baden. Die Linie der Markgrafen von Baden-Hachberg erhielt ihren Namen von dieser Burg.

Hochmeister: An der Spitze des Deutschen Ordens stand der Hochmeister, der jeweils auf Lebenszeit gewählt wurde. An seiner Seite standen fünf Großgebietiger: der Großkomtur als Statthalter des Hochmeisters, der Marschall mit Zuständigkeit für das Heerwesen, der Tressler in der Funktion des Schatzmeisters, der Trapier in Verantwortung für die Ausrüstung und der Spittler als Leiter des Hospitalwesens. Nach der Reformation war sein Amt vor allem ein symbolisches, welches im Range höher stand als die damit verbundene Macht. Kammergut war das Meistertum Mergentheim, das als reichsunmittelbares Territorium dem Hochmeister – als geistlichem Fürsten – zugleich Sitz u. Stimme auf der geistlichen Bank des Reichsfürstenrates gewährte [nach Wikipedia].

Hochstift: Hochstifter waren Gebiete, in denen die weltlichen Landesherrschaften durch Bischöfe (vereinzelt auch durch Stifts- bzw. Fürstpröpste, wie zum Beispiel in der Fürstpropstei Berchtesgaden) in ihrer Eigenschaft als Reichsfürsten ausgeübt wurde. Der Begriff des Hochstifts oder Fürstbistums ist zu unterscheiden vom Bistum, der Diözese, in der der Bischof die kirchliche Oberleitung innehatte. Letzteres umfasste auch Gebiete, die der Regierung anderer Fürsten, manchmal sogar der (weltlichen) Herrschaft anderer Bischöfe unterstanden. Manchmal wird von Historikern das Hochstift fälschlicherweise als Bistum bezeichnet [nach Wikipedia].

hochverpoent: hochsträflich.

Hochwachten: Tortürme, von denen aus die umliegende Landschaft beobachtet werden konnte.

Höcken: Hocke: ein regelmäßig aufgesetzter Heu-, Stroh- oder Getreidehaufen.

Hocke: Getreide- oder Heuhaufen.

Hofbüttner: Fassmacher im Dienst eines fürstlichen Hofes. Frdl. Hinweis v. Frau Elisabeth Brörken.

Hoffahne: im Mittelalter das Panier, bei welchem sich die ganze Hofdienerschaft versammelte, wenn sie den regierenden Herrn auf einer solennen Reise begleiteten. Die Hoffahne kam mit den Reisen zu Pferde zugleich ab u. wurde im 17. Jh. nur noch bei Leichenbegängnissen gebraucht. Das Regiment „Garde du Corps“ wurde 1620 als „Hoffahne“ aufgestellt u. 1631 in „Leib Compagnie Einspännige“ (= Reiter) umbenannt. 1632 kämpfte diese in der Schlacht bei Lützen. 1635 wurde sie in eine 1. u. 2. Leibkompanie aufgeteilt u. 1644 zur „Leib-Eskadron Einspännige“ verschmolzen.

Hofgericht: Das Hofgericht trat nur bei Bedarf zusammen. Den Vorsitz führte der Landesfürst oder ein von ihm bestimmter Stellvertreter. Urteilsfinder waren Angehörige des Hofes, fürstliche Räte und andere Freie. Es war der Gerichtsstand für alle dem Hof zugehörigen Personen. Gläubiger konnten ihre Schulden eintreiben lassen. Das Hofgericht konnte Schuldner bestrafen und dem Gläubiger den Besitz des Schuldners zuweisen. In vielen Territorien war es Berufungsinstanz für Einsprüche aus Landgerichtsprozessen. Zudem wurden hier Verträge der freiwilligen Gerichtsbarkeit, wie Testamente, Erbverträge, Kaufverträge, Tauschverträge und Schenkungen beurkundet.

Hofjunker: junger Edelmann bei Hofe, welcher unter diesem Titel zur Aufwartung eines regierenden Herren bestimmt ist, den Kammerherren nach-, den Pagen aber vorgeht, und von einem Kammerjunker verschieden ist.

Hofkommissar: mit (speziellen) höfischen Angelegenheiten Beauftragter.

Hofmark: Adel und Kirche hatten in Bayern in den Hofmarken, den untersten Verwaltungseinheiten, die Niedergerichtsbarkeit, Polizeigewalt, direkte Militär- und Steuergewalt inne. Es gab geschlossene und offene Hofmarken, Adels- und Prälatenhofmarken. Nächsthöhere Instanzen waren die Landgerichte.

Hofmeister: a) Der Hofmeister war der oberste der weltlichen Bedienten bei Hof. Er war zuständig für die fürstliche Tafel. Der Hofmeister wies an, stellte ein u. entließ die ihm untergebenen Bedienten. b) Auch adlige Heerführer u. Offiziere hielten sich in ihrem mobilen Hofstaat einen eigenen Hofmeister, um ihren Rang zu dokumentieren.

Hofregiment (Grünes Regiment): „Hovregementet/Gula regementet. Besked om att det ska upprättas i brev till Jakob de la Gardie 17/12 1623. Kaptenerna värvar kompanier men ingen överste får värvningspatent (SL, s 479f). Den först tilltänkte chefen, Rhengreven Johan Philip, tillträdde inte (SL, s 419) och överstebefattningen var vakant till maj 1625 då Frans Bernhard von Thurn (se Röda regementet) blev chef (SL, s 436). Han efterträddes av Maximilian Teuffel (från Blå Regementet) i slutet av oktober 1627 (SL, s 535). Teuffel stupade vid Breitenfeld 7/9 1631 och efterträddes 1/10 1631 av Nils Brahe (SL, s 572, 574) som stupade vid Lützen 6/11 1632“. http://www2.historia.su.se/personal/jan_glete/Glete_Varvade_reg_1618-31.pdf.

Hofstatt, Komitat: Anhang, Begleitung, Geleit, Gefolge, Hofstaat. Viele Obristen führten ihre Familie mit sich, so dass bei Einquartierungen wie etwa in Schweinfurt schon einmal drei Häuser „durch- und zusammen gebrochen“ wurden; MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 504. Der mobile Hofstaat aller Offiziere u. ihrer Ehegattinnen trieb die Einquartierungskosten zusätzlich in die Höhe. Leone Cropello de Medicis hatte 1628 bei sich: einen Gesellschafter v. Adel, Haushälter, Kornett, Hofmeister, Kammerdiener, Sekretär, Gestlichen mit Jungen, Tafeldecker, Aufwärter, 3 Pagen, Trompeter, Koch mit Jungen, Schneider, zwei Sattler u. ein Pferdeschmied mit Frauen, Feuereinmacher, Aufwärter in der Küche, Küchenfrau, Domestiken u. Musikanten, ingesamt 51 Personen; KELLER, Drangsale, S. 91, Anm. Auch Köche, Possenreißer etc. wurden mitgeführt. Am 24.5.1630 schrieb Maximilian I. v. Bayern dem Obristen Cronberg, es sei ein „unverantwortliches procedere, da die Obersten sich den Fürsten gleich halten wollen, werden die Quartieer ruinirt und erschöpft“. OMPTEDA, Die von Cronberg, S. 521.  Dass gerade auch Offiziersfrauen z. T. ein großes Gefolge (50 Personen u. 50 Pferde) wie die Gemahlin v. Johann Philipp Cratz Graf zu Scharfenstein mit sich führten, erwähnt HELML, Der Dreißigjährige Krieg, S. 59. Das Amtsprotokoll (1626 VIII 29), SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg , S. 281, täuscht hinsichtlich der Gesamtzahl: „Die Gravin von Ahnolt hat 9 pferdt, darzu wirdt außm ambt Stromberg contribuirt. Obrist Gallas hat 15 pferdt. Der ist nit hier. Der haubtmann hat 10 pferd, capitanleutenant 7, drey fendriche 12, cap(itan) S(t). Eloi 4, drei veltwaibell 9, drey furier 3, aventurier 12, ingenieur 5“. Dies waren lediglich die in Wiedenbrück stehenden Pferde. Selbst Hauptleute einer Kompanie unterhielten schon zu Anfang des Krieges einen eigenen kleinen Hofstaat u. hatten nicht selten achtzehn Personen u. vierzehn Pferde mit sich. Selbst ein Wachtmeister hatte noch 3 Knechte, 1 Jungen u. 5 Pferde, manchmal sogar noch einen Narren als Begleitung; WAGNER; WÜNSCH, Notabilia, S. 110. Der schottische Söldner Robert Monro, „der Schwarze Baron, der als Freiwilliger mitgekommen war, erhielt die Erlaubnis, für einen Grafen Tafel zu halten, der gewöhnlich mit mehr als sechzehn Personen zu Tisch erschien. Die Besucher des Grafen, seine Pferde und seine Diener wurden dabei ebenfalls standesgemäß versorgt“. MAHR, Monro, S. 27. Bei den ligistischen Cronberg’schen Reitern (363 Soldaten) wurden in Langenau (Schwaben) „600 pferde, 66 weiber, 78 mädel, 307 jungen, 94 kinder und grosse anzahl hunde“ festgestellt; ZILLHARDT, Zeytregister, S. 128. „Die Offiziere führten ein Leben in Luxus, tranken täglich ihren Wein und forderten neben Geld, Fleisch, Weißbrot, Hafer und Heu auch Delikatessen, so der Örter nicht zu bekommen. Sie brachten nicht nur ihr Gesinde mit, sondern luden auch noch Freunde und Verwandte ein. Die Bauern mußten mit Pferd und Wagen bereitstehen, wenn die hohen Herren Jagden veranstalteten, und bei Truppenverschiebungen hatten sie den Transport zu bewerkstelligen. Eine Untersuchungskommission, die auf ständige Klagen der fürstlichen Räte und auch des Kurfürsten eingesetzt worden war, stellte lediglich fest, daß entsprechende Berichte stark übertrieben seien, und Anholt konnte auf die fehlenden Soldzahlungen verweisen, ohne die die Soldaten sich weder Lebensmittel noch Waffen oder Kleidung kaufen könnten. Erst Ende Mai 1623 trafen neues Geld sowie Waffen und Rüstungen ein, und Anholt erließ eine neue Ordonnanz, nach der die Soldaten nur noch das gewöhnliche Servis fordern durften, d. h. Bett, Feuer, Salz, Zwiebeln und Essig, alles Weitere aber bezahlen sollten“. TESKE, Bürger, S. 68.  Auch fand man bei den Kompanien fünfzig Weiber u. dreißig Jungen, was die Unterhaltskosten in die Höhe trieb, u. gerade in einem solch kleinen Wigbolden im mikroökonomischen Bereich den Ruin auf Jahre hinaus bedeutete. Der Aufwand für Erzherzog Leopold Wilhelms eigene Bedürfnisse u. seinen Hofstaat scheint ziemlich groß gewesen zu sein. HELML, Dreißigjähriger Krieg, S. 230: „Bei dem Durchzug durch Heilbronn am 10. Oktober [1645; BW] hatte das Heer Leopolds so viel Troß bei sich, daß ‚2 Tage lang eine Kutsche ein Wagen, ein Troß auf den anderen folgte, und das Gesindel so zahlreich war, wie man es noch bei keinem Heere gesehen hatte‘ „. MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 612: Schweinfurt hatte 1646 dan den Hofstaat des Erzherzogs zu liefern: „3 Ochsen, 8 Kälber, 12 Castraun, (Kapaunen ?) 4 Säuglämmer, 1 gemästetes Schwein,4 indianische Hennen, 40 Stück altes Geflügel, 12 junge Tauben, 1 ½ Zentner Schmalz und Butter, 500 Eyer, 1 Eymer Weinessig, 1 Mltr. Kochgerste, 1 Mltr. Erbsen, 1 Scheibe Salz, 30 Pf. Holländischer Käs, 1000 Pf. Brod, 60 Striche Haber, 30 Eymer Wein, 100 fl. an Geld für rauihes Futter, Oel und Gewürz. Hieran lieferte die Stadt: 6 Eymer 44er, 25 Eymer 45er Wein, 19 Mltr. Haber, 6 Mltr. Korn, 1200 Pf. Brod, 2 Mltr. Weizenmehl, 4 Saugkälber, 1 Schwein, 2 indianische Hühner, 1 dergleichen Hahn, 1 Hahn, 20 alte Hühner, 10 Paar Tauben, 1 Sack mit Kochgerste, 1 Mltr. Erbsen, 4 Schock Eyer, 1 Scheibe Salz, 2 Holländische Käse, 1 Eymer Essig. Auch wurden dem Oberstallmeister des Erzherzogs 3 Eymer und dem Futtermeister 2 Eymer Wein verehrt. Mit diesen ihnen gelieferten Lebensmitteln fuhren sie am 28 d. weg, und ihre Zehrung, die 50 Thaler kostete, mußte die Stadt bezahlen. Nach der Aussage der Bedienten war obgedachte Forderung nur der fünfte Theil der Nothdurft zur wöchentlichen Haushaltung des Hofstabs, die andern vier Theile müßten andere Städte herbeyschaffen. Welches auch glaublich war, weil nach ihrem Berichte tägliche 600 Personen an 40 Tafeln bey dem Erzherzoge gespeiset wurden“. „Als Leopold am 15. September [1646; BW] in Ammerthal war, wurden täglich 20 Ochsen, 100 Schöpse, 6 Kälber, 4 Ztr. Schmalz und Butter, 6 Säcke Weizenmehl, 120 Stück altes und 80 Stück junges Geflügel, 20 Eimer Wein, 60 Eimer Bier, 3 Zentr. Fische sowie 3000 Pfd. Schwarz- und Weißbrot verlangt“. HELML, Dreißigjähriger Krieg, S. 240. Die anti-kaiserliche „36. Extraordinari. 1634“ teilte unter dem 14./24.6.1634 mit; Archives Municipales Strasbourg AA 1065: „Mit Regenspurg hat es / Gott lob / kein Noth / wie deßwegen Ihre Fürstliche Gn. vor Forchheim von demselben Commendanten [Lars Kagge; BW] wider Schreiben bekommen / auch gestern glaubhaffter Bericht eingelangt / daß sich der Feindt darvor sehr ruinire vnd consumire / auch schon durch Gegenwehr / Absterben vnd Entlauffen in zehen tausendt Mann verlohren / gelte im Läger ein pfundt Roßfleisch acht Kreuzer / sey zwar grosse Zufuhr / weiln aber der Vngarische König eine grosse Hoffstatt von ohngefehr 3000. Vngar- Böhm- vnnd Oesterreichischen Herrn / welche widerumb ihre Diener haben / vmb sich hat / so alles zu sich ziehen / als kompt dem gemeinen Soldaten wenig zu theil“.

Hofstatt: Statt oder Stelle, auf der ein Bauern- oder Herrnhof steht.

Hofwagen: Wagen für den Gebrauch eines fürstlichen Hofes bzw. Hofstaates.

Höger: Hegung, gehegter Wald.

hohe angelegenheit: Dringlichkeit.

Hohlkugeln: Zur Übergabe von Schloss Hohentübingen (1647) wird berichtet: „Unter ‚Rührung der Trommeln‘ zieht zwischen 9 und 10 Uhr die restliche Schlossbesatzung los und kommt zunächst einmal nur bis vors Lustnauer Tor. Dort müssen die Bayern zunächst ein Spalier von vier französischen Musketierregimentern passieren, wobei der Oberst Klug alle mitgeführten Gefangenen aussortiert. Wohl auf den Protest Pürcks hin zieht Klug einige mörderisch zurechtgemachte Musketenkugeln aus dem Sack, hält sie dem Hauptmann hin und bemerkt, mit Kugeln wie diesen hätten die Bayern auf seine Leute geschossen. Es sei doch wohl bekannt, was solcherlei ‚Proceduren‘ üblicherweise verdienten ? Pürck schwört eilends (und seine Männer bezeugen es ihm), dass er von diesen Kugeln nicht das Geringste gewusst und auch niemals seine Soldaten angewiesen habe, dergleichen herzustellen. Auf bohrendes Nachfragen (‚inquiriren‘) der Franzosen hin findet sich schließlich ein Übeltäter: Es ist ausgerechnet jener Leutnant, der in Begleitung des Obersten Klug die Mine im Burgweingarten besichtigt hatte. Er soll den bayerischen Schützen eingeben haben, Glassplitter in ihre Bleikugeln einzugießen und ‚allerhand Cabalistische Wörter darauf (zu) schreiben‘, auch Draht und ausgehöhlte Kugeln zu verschießen. Der Beschuldigte wird in die Stadt zurückgebracht und im Quartier des Obersten Klug festgesetzt, während man Pürck mit dem mittlerweile recht kläglichen Rest seiner Männer endlich weiterschickt. […] „‚Und wie die Sag gehet‘, so wird jener bayerische Leutnant, der seine Kriegsknechte in der Herstellung von Draht-, Splitter- und Hohlkugeln unterwies, in Eisen geschlagen und später im Uracher Tal gehenkt“; nach: http://de.wikipedia.org/wiki/Belagerung_von_Schloss_Hohentübingen, bzw. GÖZ, Die Belagerung des Schlosses im Jahre 1647. Des bayerischen Kriegskommissars Gottfried Schweigkel Bericht über die Belagerung und Uebergabe von Hohentübingen (1647), in: Tübinger Blätter. Jg. 22, 1931, S. 37-43. Kleine Hohlkugeln mit Löchern für Schwarzpulver wurden als Handgranaten eingesetzt. Im Falle eines unter Mordverdacht arrestierten Bauern heißt es 1630: Bei ihm seien „etzlichen Kugeln in welche Glaß und vester Stein eingegossen befunden worden und will der Feldscher davor halten das die Kugeln womit er geschossen noch darzu vergiftet gewesen“. BLÖTHNER, Apocalyptica, S. 55. Um weitere Hinweise wird gebeten !

Holzförster: Aufseher über den Wald, aber nicht zuständig für das Wild.

Homagium: Leistung des Lehnseids.

Homagium pacis: Huldigung des Lehnsmanns.

Hombeau: Laterne.

Homosexualität: Die Homosexualität wurde auch „wälsche Sünde“ oder „florentinische Hochzeit“ genannt, weil sich angeblich in Florenz die meisten derartigen Fälle ereigneten. Der bayerische Malteser-Ritter Johann Heinrich von Closen geriet in den Verdacht der Homosexualität wegen eines Trompeterjungen und wurde auf Burg Trausnitz eingesperrt. In Bayern gab es nur die zwei (!) offiziell bekannt gewordenen Fälle des Ratsherrn H. Schreiber (1363) und des Hofrats Astor Leoncelli (hingerichtet am 28.3.1603). SCHATTENHOFER, Beiträge, S. 119; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Hexenakten 4; BEHRINGER, Mörder, S. 290, Anm. 85; BLEIBTREU-EHRENBERG; Homosexualität; IRSIGLER; LASSOTTA, Bettler, S. 198f. (über die Unterdrückung eines Skandals in Köln 1484).

homo sub potestate constitutus: ein Mensch, der Obrigkeit untertan [Lukas Kap. 7, Vers 9].

Honorarium: Geldgeschenk.

hora extrema fati: die letzte Stunde des Lebens.

hora fatalis: Schicksalsstunde.

Horn, um: erstmaliges Hornsignal des Nachtwächters ?

Hornhab: Hornvieh.

Hornwerk: hornförmige Befestigungsanlage. Als Hornwerk wird eine in den Graben vorgeschobene bastionierte Front bezeichnet, die zu den Außenwerken einer frühneuzeitlichen Festung zählte. Es bestand aus zwei mit einer Kurtine verbundenen Halbbastionen, die durch lange Flanken eingefasst wurden. Der Kurtine konnte ein Ravelin vorgelegt sein. Vom Hornwerk zu unterscheiden ist das Kronwerk, welches sich aus mindestens zwei bastionierten Fronten zusammensetzte. Hornwerke kamen im späten 16. Jahrhundert als Element der altniederländischen Befestigungsmanier auf u. wurden üblicherweise an besonders gefährdeten Abschnitten vor einer Bastion oder einem Ravelin errichtet. Die Bestreichung ihrer Flügel erfolgte dabei v. den Bastionsfacen aus. Das Hornwerk bildete auch eine der Grundformen v. Feldbefestigungen und Brückenköpfen.

Hose: 1 Hose = 24 Kannen = 48 Nösel ≈ 22,4544 Liter.

Hose Butter: längliches Fässchen, in das die Butter gepresst und auf den Markt gebracht wurde.

Hosenbandorden: der v. König Eduard III. 1348 gestiftete Hosenbandorden (Orden des blauen Hosenbandes, Orden des Heiligen Georg in England).

Hosenstricker: Stricker langer Beinstrümpfe.

Hospes: Gastgeber.

Hospital: „eine öffentliche gutthätige Anstalt, in welcher alte betagte, kranke, oder verarmte Personen, oder Findelkinder und Waisen, oder auch reisende Personen, ihren Aufenthalt, Wartung und nothdürftigen Unterhalt haben“ [KRÜNITZ].

höycker: Kleinkrämer.

Hradčany [deutsch: Hradschin; seltener auch: Burgstadt): Name des Prager Hügel- oder Bergsporns, auf dem sich die Prager Burg (Pražský hrad) befindet, und des westlich an die Burg angrenzenden Stadtteils. Unweit steht das Kloster Strahov.

Hube (Hufe): Landmaß, vermessenes Landstück, Landbesitz.

Hudler: Lump, liederlicher Mensch, Sudler, Stümper.

Hudler: Feldkoch in Söldnerheeren, Garkoch; schmutziger, stümperhafter Koch, (auch) Sudler.

Hudler: leichtfertiger, betrügerischer Kerl.

unter dem hüetlein spielen: heimlich etwas treiben, betrügen, mit dem Nebensinne des Überlistens: das bereits seit der Antike bekannte Hütchenspiel soll laut WIKIPEDIA erst Ende des 19. Jahrhunderts in England bekannt geworden sein.

Hufe: 1 Hufe = 30 Morgen = 3600 Wernigeröder Quadratruten.

Hufe (Uckermark): 1 Hufe = 25-30 Morgen. 1 Morgen (Uckermark) = 300 Ruten.

Hulpersgriff: nicht identifiziert. Um Hinweise wird gebeten !

Hummel: faule, räuberische Leute.

Hümmling: Grundmoränenlandschaft (Geest) im nördlichen Emsland im Westen Niedersachsens u. des norddeutschen Tieflandes, mit einem Abstand v. knapp 10 km zur Ems. Seine Ausdehnung beträgt in Nordsüdrichtung etwa 28 km, in Ostwestrichtung etwa 14 km. Vom Nordende sind es knapp 30 km bis nach Leer in Ostfriesland [wikipedia].

Humor: Gemütsart, Stimmung, Charakter, Verfassung.

Hundejunge: Junge, verantwortlich für die Hetzhunde u. die Hunde der Offiziere. Selten gelang Hundejungen der „Aufstieg“ in der Armee. So hatte Caspar v. Schoch im Alter von 13 Jahren als Hundejunge in der Armee begonnen, wie auch Johann v. der Beeck. Dass jugendliche Pferdepfleger in das Heer aufgenommen wurden, lag an ihrer Erfahrung im Umgang mit Pferden u. auch in der wahrscheinlich anzunehmenden Kenntnis im Umgang mit Waffen. Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2793, fol. 480 (Ausfertigung): Generalkriegskommissare an Maximilian I., 1644 XI 20. Als Musketier im Regiment Aldringen hatte Schoch sich zum Obristleutnant empor gedient. Am Ende des Krieges war er sogar zum Obristen avanciert.

Hundestall: Bezeichnung für Gefängnisturm meist in der äußeren Stadtbefestigung, zumeist für die Hinzurichtenden gedacht.

Hundsfott: grobes, ehrverletztliches Schimpfwort für einen verachtenswerten, insbesondere feigen Menschen: „ein bis in die verwandten nordischen Sprachen (dänisch hundsfot, schwedisch hundsfott, holländisch hondsvot, hochdeutsch Hundsfott) verbreitetes, im Altfranzösichen <em>chien-foutre</em> (jetzt in Jean-foutre umgebildetes) altes Schimpfwort zur Bezeichnung der Feigheit, Gemeinheit und Nichtswürdigkeit, das wol von dem noch mundartlichen Fud, Fut abzuleiten ist. […] Weigand hat es im <em>Synonymen Wörterbuch</em> unter Nr. 1251 mit Lump, Halunk, Lotterbube, Schubjak, Schuft vergleichend zusammengestellt. Hundsfott ist ihm das die höchste Verachtung ausdrückende Wort dieser Gesellschaft; er versteht darunter den feigen Niederträchtigen, den Niederträchtigen im höchsten Grade“. www.zeno.org/Wander-1867/A/Hundsfott.

Hunger: Hungerkrisen traten durch Missernten, Wettereinflüsse, Truppendurchzüge, Einquartierungen, Erntezerstörungen, Pferde- u. Viehdiebstahl immer wieder auf. Oftmals blieb nur die Flucht ins Heer oder der Anschluss an den Tross. So hatten sich 2.000 hungernde Eichsfelder Pappenheims Soldaten angeschlossen. Ein Berittener oder Knecht in der Musterung hatte immerhin noch zwei Pfd. Fleisch, drei Pfd. Brot, eine Maß Wein u. drei Maß Bier pro Tag zu fordern – drei bis fünf Maß Bier je nach Geschlecht pro Tag galten auch sonst als üblich – , was zur raschen Auszehrung einer Landschaft führte, zumal die eingeforderten Naturalabgaben im Laufe der Zeit noch weiter anstiegen u. v. Jahr zu Jahr neue Verpflegungssätze erfordern. Vom Verpflegungsansatz her war dies eine gewaltige Kalorienmenge, entsprachen doch drei Pfd. (gutes) Brot allein bereits etwa 3.750 kcal. Rechnet man noch über 2.000 kcal für das Fleisch hinzu, ohne Bier u. Wein, so wird eine Kalorienzahl zwischen 6.000-7.000 kcal erreicht, was dem Zweieinhalb- bis Dreifachen eines durchschnittlichen Tagesbedarfs entsprochen hätte. Das war wohl Anfang des 17. Jahrhunderts nur Privilegierten vorbehalten, während die Gemeinen nur unzureichend verpflegt wurden. HIPPEL, Bevölkerung, S. 422, schätzt den täglichen Nahrungsbedarf in Württemberg auf knapp 2.400 kcal pro Tag. Vgl. BEHRENDS, Chronik, S. 145f. (1636): „Man gab den Armen von jedem Backvorgang ein Brot, […] welches damals als Krieg, Pest und Hunger hieselbst gar übel hauseten, von armen Leuten nicht für eine geringe Gabe gehalten ward, sintemal man damals oft weder Brot noch Bier und Geld haben konnte, und viele, meistenteils aber die Soldaten Hunde und Katzen, Pferde- und Menschenfleisch fraßen und nicht einmal bekommen konnten“. 1641 heißt es über die Prignitz: „So sind auch alle Dörfer so gar verwüstet, verödet, universaliter et particulariter in Brand gesteckt, die Untertanen Hungers und des milites immanitet [Unmenschlichkeit, Rohheit] halber gestorben und ins Elend [Ausland] verlaufen, dass man in dem ganzen Kreise nach angestellter fleißiger Inquisition bloß 373 Bauersleute, die doch etliche gar wenig ausgenommen, weder Hunde noch Katzen, weniger etliche Lebensmittel haben, besonderen sich vom Obste und wohl ganz unnatürlichen Speisen aufhalten müssen, gefunden worden“. HERRMANN, Ländliche Bevölkerung, S. 86. Der Bieberauer Pfarrer Minck (1635); KUNZ; LIZALEK, Südhessische Chroniken, S. 261: „Durch diesen Hunger verschmachteten viele Leut dermaßen, daß nichts als Haut und Bein an ihnen war, die Haut hing ihnen am Leib wie ein Sack, waren ganz schwarz-gelb, mit weiten Augen, gepläcketen Zähnen, grindicht, krätzig, gelbsichtig, dick geschwollen, febricht [= fiebrig], daß einem grauete, sie anzusehen“. ZILLHARDT, Dreißigjähriger Krieg, S. 161f. (1635): „Dan auß diser teürung und hungersnot ist entstanden noch ein jamer uber alle jamer, nemlich ein sterbet und pestelentz, das vüll taußendt menschen sind zu grundt gangen durch hunger, krieg und pestelenz. Dan durch den hunger ist von denen armen menschen vüll greüwlich und abscheüliches dings auffgefressen worden. Alls nemlich allerley ungereimbten dings: hundt und katzen, meüß und abgangen vüch, roßfleisch, das der schinder und meister uff dem vassen sein fleisch von dem abgangne vüch, als roß, hundt und andere thier, ist hingenomen worden, und haben dannoch einander drumb gerißen und für köstlich gut gehalten. Es ist auch für gut gehalten worden allerley kraut uff dem feld: die distel, die nesle, schersich, hanefüeß, schmerbel, schertele. In suma allerley kraut ist gut gewessen, dan der hunger ist ein guter koch, wie man im sprichwort sagt“. Vgl. auch die Lebensbeschreibung des Gottfried Andreae (1637); DOLLINGER, Schwarzbuch, S. 321: „Doch im Jahr 1637 stieg das Elend auf’s höchste, nachdem kaum 200 Bauern in der untern Pfalz mehr übrig waren, da die übrigen teils an Hunger und Pest bereits gestorben, teils von den Kaiserlichen erwürgt oder als Soldaten weggeschleppt worden waren … Der Hunger aber zwang die Leute zu den unnatürlichsten Nahrungsmitteln: Gras, Kräuter, dürre und grüne Baumblätter, Felle von Tieren; Hunde, Katzen, Ratzen, Mäuse, Frösche und faulendes Aas waren gesuchte Bissen. Die Hungernden erschlugen einander selbst, verzehrten sie, durchwühlten Gottesäcker, erstiegen Galgen und Rad und nahmen die Toten zur Speise weg“. Der Chronist Johann Philipp Chelius [1610-1683], Syndikus u. Stadtschreiber in Wetzlar, unter 1637; KELLNER, Johann Philipp Chelius, S. 169f.: „Von Worms wird mit warheit berichtet, daß daselbsten ein achtel korn hiesigen maß uber zwanzig reichsthaler gegolten und man es darzue in solchem preis nicht genug feil bekommen können, darüber die hungersnot so groß worden, daß die menschen allerhand unnatürliche speise, nemblich hunde, katzen, tote pferd und ander verstorbenes viehe, so auf den wasen geführet, wie auch meuß, ratten, frösch und dergleichen ungeziefer, den hunger damit zu stillen, gebraucht und gessen, ja etzliche tote menschencörper selbsten aus der erden gegraben und stücker darvon zue essen geschnitten, deswegen auch eine schiltwacht auf den kirchhof zue Wormbs gestellet werden müssen, und seind in solcher teuren zeit viel hundert menschen im land hungers gestorben“. Notiz aus dem Pfarrbuch von Mauern (LK Neuburg/Donau) für 1648: „Viele haben aus Hunger Roßmist gegessen, der Feind hat alles fort; es ist nichts angebaut worden. Viele sind Hungers gestorben, die Überlebenden nähren sich von Wurzeln und Baumblättern und sind froh um die Häute der gefallenen Pferde“. [frdl. Mitteilung von Herrn Fahmüller, Pfeffenhausen]. Der Kitzinger Pfarrer Bartholomäus Dietwar [1592-1670] über 1649; DIETWAR, Chronik, S. 91: „Etliche tausend bayerische Bauern bettelten mit Weib und Kind durchs Land. Darunter waren auch Mörder. Sie stahlen und raubten was sie konnten. Das war Gottes sichtbare Strafe dafür, dass der Kurfürst von Bayern im 30jährigen Kriege viele Tausend armer Leute gemacht hatte. Darum war sein Land im vorigen Jahre durch die Schweden und Franzosen wieder verdorben worden, also dass seine Leute von München und Landshut her das Frankenland durchliefen, das gebettelte Brot dörrten und heim nach Bayern trugen“. Aus Nördlingen wird anlässlich der Belagerung 1634 berichtet; KESSLER, Belagerung, S. 38: „Um diese Zeit sind die Rosse wegen Mangels an Futter so erkrankt und so matt geworden, daß sie häufig einfach hingefallen und verendet sind. Von dem S. H. Schinder Jörg Schmid sind hinter dem Feilturm 2 große Gruben gegraben und die Pferde darin verscharrt worden. Die Armen und Bettelleute aber haben sich auch dabei befunden und haben, wenn man die Pferde hat vergraben wollen, aus großem Hunger ziemlich große Stücke davon herausgeschnitten, das Selbige gekocht und von solchem ihren Hunger gestillt, und gebüßt. Die armen Leute sind zur Nacht, um 12 Uhr, über solches Aas gekommen und haben es davon getragen“. KESSLER, Belagerung, S. 63: „Die kaiserlichen, spanischen, welschen, französischen und deutschen Soldaten sind gleichsam aus dem ausgebrannten Turm herundergefallen und jämmerlich aufeinander gelegen. Die armen Tagelöhner haben die gebratenen Schulterblätter von den Achseln abgenommen und für gutes Schweinefleisch gefressen“. Regimenter wie das des kurkölnischen Obristen Hugo v. Tyrell[i] lösten sich wegen Hunger auf. Der Salemer Mönch Bürster (1644); WEECH, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 196: „Dan ehe muoß der burger sterben zehen mal, ehe der soldat verderben ainmahl“. HÄVECKER, Chronica und Beschreibung, S. 96 (Calbe 1642): „Uber dieses ist dieser Ort auch mit Theurung und Hungersnoth nicht verschonet geblieben. Denn Ao. 1642. hat ein Scheffel Rocken 3. Thl. und mehr gegolten / und man das Getreyde allhier nicht einmal darum erlangen können / sondern es hat dasselbe von andern Orten müssen geholet werden; Die nun kein Geld gehabt / es so theur zu bezahlen / haben sich mit geschroteten Bohnen / Erbsen- und Gersten-Brod behelffen müssen / so aber auch beynöthig gewesen. Dahero viel arme Leute statt des Korns / mit Knoten-Kafft / Wurtzeln aus der Erden sich sättigen / und das Kraut auf dem Felde kochen und essen müssen. Und weil eben in derselben Zeit die Engel- und Schottländer in der Stadt gelegen / sind derer viel wegen Mangel des Brods gestorben / und haben einige den Hunger mit Pferdefleisch zu stillen gesuchet / und das Fleisch des verreckten Viehes gegessen“. Der Zeitzeuge Hanns Kahn aus Klings/Rhön; LEHMANN, Leben und Sterben, S. 172 (1638): „Das Getreide wurde [von den Soldaten] weggeführt. Kein Bauer hatte mehhr Lust zu säen. Keiner hatte mehr Lust zu arbeiten, weil er es doch nicht genießen konnte. Es kam nur das Nötigste in die Erde, und dieses hatten die Soldaten gestohlen. Es kam eine böse Hungersnot. Viele sind gestorben. Die schwedischen Reiter und die Kroaten mussten sich mit kleinem Brot begnügen. Unser Brot gestand damals aus gemahlenen Eicheln, Wicken und wenigem Korn. Die solches hatten, konnten froh sein. Manch reicher Mann ist aus Hunger gestorben […] Man sieht oft, dass es Menschen in der Not an jeder Erklärung mangelt. Mit gesottenem Gras und Aasfleisch glaubten viele, dem Hunger zu entgehen und starben erst recht an den abscheulichen Sachen, die sie verschlangen“. Vgl. auch die zeitgenössische Darstellung v. VINCE, Lamentations, S. 35ff. Z. T. sollen sich die verhungernden Soldaten regelrecht zu Tod gefressen haben; PASTORIUS, Kurtze Beschreibung, S. 117 (1634): „Den 26. Decembris zogen die Soissischen Soldaten hinaus / und kamen dargegen 3. Compagnien Schwaben herein von dem Freybergischen Regiment / die hatten meistenteils alle Weiber und 5. biß 6 Kinder / alle sehr verhungert / die frassen alles aus / was sie bekommen kunten / mit solcher Begierde und in solcher Mäng / daß etlichen der Wanst zersprang. Zween Soldaten hatten 35. Glös und 3. Spital Laiblein Brods uff einen Sitz gessen / hatte der eine noch ½ Glos im Munde / da er starbe“. Der kaiserliche Söldner Peter Hagendorf über die Not der französischen Besatzung in der Festung Ehrenbreitstein 1636; PETERS, Ein Söldnerleben, S. 80: „da haben sie geagcordieret, den sie haben auch nichtes mehr zu essen gehabt die pferdt, hundt, kadtzen, die sedtel, alles gefressen“. Der Chronist Georg Friedrich Dhein berichtet über die Zustände in der Festung Hanau (1636); KURZ, Das Leben, S. 132: „Und da unter denen Scharmützel von Freund und Feind ein wohl gehaltenes Pferd erlegt wurde, gingen viele des armen Volks hinaus, rissen sich um das Aas, brachten von dem stinkenden Fleisch so viel als möglich war zu ihrem Unterhalt herein, wie denn auch sonsten Pferde-, Esel- und Hundefleisch gekochet wurde auf dem Markt verkaufet. Katzen estimirte man vor Wildbret und etliche allzu Fleisch begierige Leut handelten dem Scharfrichter gedörrtes Schindfleisch ab zu ihrer Speis“. Als Ersatz nahm man auch Gras oder Kräuter, „da viele hundert Menschen schwere Krankheit, Lähmung, Scharbock und die Mundfaulung bekamen, auch etliche Menschen sind auf der Gassen verschmachtet und niedergefallen, auf welches vielfältige Elend so mancher sehr zu Herzen genommen, sehr viele public und privat Almosen gereichet worden, wiwohl dem Elend nicht zu steuern gewesen“. BLÖTHNER, Apocalyptica, S. 118f.: „Anno 1638 ist wieder eine Theuerung nach dem vorigen Krieg und der Pest erfolget, so daß ein Leipziger Scheffel [103, 83 Liter; BW] um 10 G[ulden; BW]. Verkauft worden. Dahero weil die Armen es nicht bezahlen, auch vor den Thüren nichts mehr kriegen kunten, so wurden vor großem Hunger Hunde und Katzen geschlachtet, ja das Aas von dem Schindanger [=> Schindanger; BW] geholet und gefressen, und wollte wenig zureichen, deßwegen viel Leute verhungert und in den Misthaufen gestorben, so vorhin auf dem Lande schöne Güter gehabt; daselbst viel arm Volck sich von hier nach dem Altenburgischen gewendet, woselbst sie auch erhalten worden; Es haben sich auch einige gutthätige Hertzen gefunden, die den Armen wöchendlich ein oder zweymahl zu gewissen Tagen Brod haben mitgetheilet, worunter der Herr Superintendent D. Leyser, Herr Archediakonus M. Rinckard, Herr Bürgermeister Müller wie auch andere wohlhabende Bürger sich mit befunden haben, dass iedweder einen oder zwei Scheffel [1 Scheffel = 112, 15 Liter, BW] kauffte und das hiervon gebackene Brod unter die Armen austheilete, so wollte es doch nicht zulangen, denn die Menge war zu groß, weil offt vor einem solchen Hausse 4, 5, 6 bis 800 Menschen an Männern, Weibern und Kindern gestanden, welche einander sehr gedrenget, darunter viel Leute vom Lande, so vor dem Kriege nicht vor 800 oder 1000 Gulden, ja wohl nicht vor 2000 Gulden gegeben hätten. Wenn nun die Leute ein bißgen Brod erhalten, haben sie es nicht flugs gegessen, sondern nur daran gerochen und haben Gelegenheit gesuchet, ob sie einen Hund oder eine Katze damit fangen können. Wenn sie denn einen Hund bekommen, haben sie denselben an einem Strick bey sich geführet, denen wohl 20 oder 30 arme Leute beyher gefolget, gleichsam als wenn sie mit dem Hunde zu Grabe gehen wollten. Wenn sie nun vor die Stadt auf den Graben kommen sind, da haben sie geschlachtet und gebraten, was sie bekommen, da ist auf dem Graben um die Stadt herumb ein klein Feuer nach dem anderen gewesen, darbey die armen Leute gekocht und an hölzernen Spießen gebraten, was sie nur bekommen. Denn wenn der Cavaller [Abdecker, BW] mit dem Karn ein Aas hinausgeführet, ist das arme Volck häuffig nachgelauffen, und haben ein Stück nach dem anderen davon abgeschnitten. Oder wenn eine Kuh verworfen und das Kalb gleich unzeitig gewesen, haben sie es doch geholet, gekocht, gebraten und alles gegessen. Ja es war das arme Volck so abgemattet und verhungert, daß sie gingen, als wie die Schämen (!) [Schemen; BW] war Gottes Strafe so groß, daß sie gleichsam nicht kunten wegkommen oder an andere Oerter lauffen, sondern lieber hier verhungerten, da es doch, wie obgedacht, im Altenburgischen und an anderen Orten nicht so teuer, auch noch eher Brod vors Geld oder vor den Türen zu bekommen war, als hier. Sonderlich aber wenn der Abend herbey kahm, da hätte es oftmals einen Stein erbarmen mögen, wie das arme Volck winselte und die Nacht über in den Misthauffen schrie und bath. Eins rufte hier, das andere dort, tausendmahl um Gottes-Willen umb ein bißgen Brod, oder nur um ein Krümelgen; ein anders etwa umb ein Trünklein Wasser oder Kosent [Kofent = Dünnbier; BW] und dergeleichen, daß man froh war, wenn es wieder Tag wurde; denn das Elend und große Geschrey kunte man ohne hefftige Gemüths-Bewegung nicht ansehen oder anhören“. Hunger führte u. a. zu Kannibalismus; WINTER, Möser, S. 209, unter 20.12.1638 (Staßfurt): „Eben diesen Tag kam der Oberste Lieutenant vonm Jungen Schleinitzischen Regimente anhero von Dresden herunter, mit fast ein 40 Pferden, ward eingelassen, um sein Geld zu zehren, welcher aussagt, es würden die Schwedischen bald wieder hier sein, und diese Oerter unter ihre Contribution nehmen, hat auch vermeldet von dem großen Hunger der Soldaten, u. unter andern, daß ers mit seinen mit seinen Augen gesehen, wie drunten im Lager ihrer zwei einen Todten aufgeschnitten, Lung und Leber aus dem Leibe genommen, ans Feuer gesetzet, ein wenig geklopft und mit Begierde hereingefressen“. Vgl. „Gründtlicher vnnd warhaffter Bericht / vnnd Erzehlung Der Vorhin vnerhörten Thaten vnd abscheulichen Exempel“ (1638), ohne Seitenangabe: „Herman Seidel / ein frommer Mann / von Offenburg / welcher zu Lichtenau eine Schwester / die Ihm sehr lieb gewesen / vnd derhalben seinen Sohn zu hir geschicket / mit ein wenig nahrung / dieser Knabe kömmet vngehindert fort / alß er nach Lichtenaw kömbt / vnd niemand findet / auch schon im widerkehren ist nach hause zugehen / kömmet er ohn gefehr bey ein Fischerhäußlin / da ers rauchen sihet / vnd wie denn die Jugend vorwitzig / lauffet er hinzu / vnd wird eines Weibes gewar / die beim heerde sitzt / vnd kochet / vnd beynebens schrecklich heulet und weinet / neben dem heerde hencket ein Kind an einem stecken / welcher durch beyde Waden gangen / vnd dz Kind den kopff vnter sich gehangen / ist auffgeschnitten vnd geschlachtet / dieser Knabe lauffet mit angst vnd furcht vmbgeben / biß er nach Offenburg kombt / sagts seinem Vater / dieser zeigts der Obrigkeit an / vnd muß dieser Knabe mit einer ziemlich starcken Guarnison dahin / welchs also befunden / vnd das Weib gleich auch essend vnd weinend finden / haben aber vom Kinde noch funden die 2. Vntertheil / den lincken Arm / vnd Kopff / das andere hat sie schon verzehret gehabt: vñ ist diß Weib / nebenst dem Kinde auff Offenburg genommen worden: alß man sie aber gefraget: wie sie solchen Mord vnd Todschlag gleichwol vbers Hertze bringen können ? hat sie darauff geantwortet / sie hette es nicht gethan / sondern der grausame Hunger / dessen quall vnmenschlich were /das vbrige wolte sie der Obrigkeit befehlen zu verantworten. Hat aber nur 16. Tage nach diesem gelebet“.

Hungermobilität: Die Hungermobilität, das Abwandern in Hungerkrisen, war durchaus üblich. Die Äbtissin des Klosters Mariastein bei Eichstätt, Maria Staiger, notierte unter dem 18.8.1634 in ihrem Tagebuch, FINA, Staiger, S. 147f.: „Es sein auch gar vil vil armer leüth auff dem landt und schiffen in österreich zochen / und so uberheüffig (dort zuviel) worden / das daselbsten auch nichte mehr bekummen und zu leben gehabt / vil die vor abkrafft (Schwäche) hunger und kumer nymer geen kinden haben selbs begert man sols gar umbbringen welches die soldaten auß erbermbt (Erbarmen) thon haben thails sein noch ellender widerkhommen / und hat sich unser erleßung und der gewinschte friden verlengert / das mir von einer zeit zur andern gehofft und nichts erwartten kinden Dann unser volckh so wol als der feindt in kirchen und clöster einbrochen / die leüth auff dem land und in heüßern beraubt geschlagen und gestossen“. Zur dramatischen Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation in den 30er Jahren vgl. ABEL, Agrarkrisen, S. 158f. Der Hofer Organist Rüthner (1634); KLUGE, Hofer Chronik, S. 51: „Es sind auch diese zeithero sowohl durch hiesige stadt als auch auf andern straßen viel tausend verderbte personen aus dem Frankenland hier durch und in Thüringen passirt, weil sie der hunger fortgetrieben, und oft in 100, 150, 200 starck miteinander gezogen. Die stadt auch von bettelleuten dermassen überhäuft gewesen, als man nicht gedencken können“. Bericht eines Pfarrers aus Gestungshausen (Pflege Coburg) von 1636: „Weil die Felder alle öd und wüst liegen, dahero mir, dem Pfarrer, meine Besoldung genzlich entzogen wird, daß es auch nicht besser wird, muß ich mit Weib und Kindern davonziehen! Die Felder nicht bebaut werden, und kein Getreide mehr vorhanden, müssen sich die Leute gar armselig behelfen. Den Sommer über haben die armen Leute das Gras und grünes Kraut auf dem Felde zusammengelesen, gekocht und ohne Brot, ungesalzen und ungeschmolzen gegessen. Etliche tragen ihr Bettlein und anderen Hausrat zum Markt, erkaufen ihr Brot darum. Etliche behelfen sich mit Eicheln und lassen dieselben mahlen, damit sie des Hungers wehren. Etliche gehen in Dhüringen, auf daß sie mit Dreschen und anderen Arbeiten ein Stücklein Brots verdienen mögen. Das ist kürzlich mein Bericht von dem verderblichen Zustand meines Pfarrspiels, welches, wie auch das ganze Land, aus einem schönen Lustgarten zu einer wüsten Einöde geworden“. Der Oberamtspfleger auf der Harburg (Grafschaft Oettingen-Oettingen), Andreas Heberlen, April 1634; STEGER, Jetzt ist die Flucht angangen. S. 61: Das Ries ist „von der armee so auf dem Schellenberg gelegen, dann nachmahls verwichene weyennachten, wie ihre Fürstl. Gnaden Pfalzgraf Christian mit der ganzen armee hereingangen und 13 tage Quartier im rieß gehalten, ganz biß auf den grundt ruiniert unnd verderbt worden, daß die arme Unterthanen nit allein um ihre Pferdt, Vüch unnd alles was sie gehabt kommen, sondern es ist ihnen auch die Erndt und das liebe getreidt ufm veldt aller hinwegkgeführt, verderbt und verwüst worden, daß der zehnte nit ein Stückh brot oder etwas an fourage davon gebracht, vihl Häußer in Brandt gesteckht, die andere zerißen unnd verwiest, daß mans nit bewohnen (kann). Dahero ein solcher Hunger, Jammer und Kummer ervolgt, daß vihl Leith verschmacht, Hunger gestorben, etliche davongezogen, unnd Hungers halber noch täglich davon ziehen, daß in etzlichen meinen Ambtsflecken über 2 oder 3 Haußhalten nit mehr sein, welche weder zu nagen oder zu beißen haben unnd abscheuliche Dinge in sich schieben, die ich nit schreiben mag. So ist auch das veldt an etlichen orthen ganz ungebaut und nit mit einer Handvohl beßämbt, auch weder Pferdt, Küe oder ander Vüch vorhanden … Die Leith gehen davon und lassen die Dörfer stehen, weilens ohne das Hungers halber lenger nit bleiben kennen … und allbereith über 200 oedte Höf und Güter [in meinem Amt] dastehen“. SIGISMUND, Landeskunde, S. 202: 1642 „haben sich die Einwohner von Wüllersleben bis auf sechs Mann ins Frankenland begeben, um sich vor Hunger zu retten, da das Dorf ganz ruinirt war“. In einer Kirchturmknopf-Urkunde aus Ostheim v. d. Rhön (26.6.1657) wurde unter 1634 nach einem Kroateneinfall festgehalten; ZEITEL, Die kirchlichen Urkunden, S. 234: „Worauf ein theürung im francken/ land worden, dass etzlichmahl uf alhiesigem Tanzberg vorm neüen thor, uf 1000. auch 1100. Arme leüth/ uf einmahl gewesen, muste unter den burgern ein außtheilung geschehen, gab etwa ein Reicher, 2. auch / 3. brod, die Mittelgattung 1.[,] ½ auch ¼ eines leibrodts [so!], wahren zum öftersten .7. u. 800. da, machten/ Kinder von alten lumpen, legten sie auf die Küzen [d. i.: Tragekörbe auf dem Rücken], nur dass auch statt selbiger Sie desto mehr, und 2 theil empfang[en] möchten, alß es aber vermercket ward, musten al[l]weg, ihre bundtel oder kützen visitirt [d. h.: untersucht] werden“. Zu Weimar und Jena (1641) Theatrum Europaeum Bd 4, S. 602; MATHÄSER, Friesenegger, S. 46. Vgl. auch STEGER, Flucht. Zur Migration allgemein ASCHE, Krieg, Militär und Migration, S. 11ff. Im Dezember 1634 wurde aus Wien berichtet, dass viele Tausende von Bayern und Schwaben die Donau herabkämen, um sich bei den kaiserlichen Regimentern anwerben zu lassen; SODEN, Gustav Adolph III, S. 129. MÜHLICH; HAHN, Chronik Bd. 3, S. 543f. (Schweinfurt 1641): „Der Zulauf von armen Leuten aus Thüringen und dem Henneberger Lande war der Theuerung wegen sehr stark, daher traf man, um diese Armen zu interstützen, hier die Anstalt, daß ihnen im Hospitale von dem Gelde und Brode, welches die Bürgerschaft dazu hergab, jederzeit über den andern Tage 1 bis 1 ½ Pf. Brod gegeben und der Anfang am 10. Mai gemacht wurde, an welchem 150 Personen Brod erhielten, beym zweytenmale wurden 380, beym drittenmale 375 Portionen ausgetheilt. Hernach blieb es fast immer bey 300 bis zur Erndte, wo die Austheilung an Fremde aufhörte“.

Hungerpfote: DWb Bd. 10, Sp. 1948: HUNGERPFOTE [Lfg. 10,9], „f.: in der redensart die hungerpfoten saugen, in hunger leben (ADELUNG), nach dem bär, der im winter darbend an seinen tatzen saugt“.

„Hunger- und Haberland“: Der Erzgebirgschronist Christian Lehmann u. Pfarrer [11.11.1611-11.12.1688] berichtet; SCHMIDT-BRÜCKEN; RICHTER, Der Erzgebirgschronist Christian Lehmann, S. 133: „Spottweise nennen dieses Gebirge die böhmischen Papisten und Mammelucken das Hunger- und Haberland, den beständigen Exulanten zum Schimpf, die sich meist bei der böhmischen Verfolgung von 1624 bis 50 in dieses Gebirge retterirt (= gerettet) und niedergelassen haben, teils sind (sie) wider hineingelaufen nach den Ägyptischen Fleischtöpfen, das davon ein Sprichwort entstanden: So lange ein Teil Exulanten in beckers Psalter singen und was zuzubüßen haben, sind sie gute Lutheraner, wenn sie aber müssen in dem Habermann beten und schmal leben, da liefen sie wieder nach dem böhmischen Mehl und Knödlein“.

Huphövel: unbekanntes Flüssigkeitsmaß (Buxtehude). Um Hinweise wird gebeten !

Hure: Eine Infamie mit der schandbarsten Wirkung überhaupt, da die Betreffende als außerhalb der ehrbaren christlichen Gesellschaft stehend diffamiert wurde. Vgl. DANCKERT, Unehrliche Leute, S. 146ff. Bei allen Heeren fand sich in der Regel eine große Anzahl Huren oder Gelegenheitsprostituierte aus den unteren sozalen Schichten, die aus Existenznot in den Feldlagern lebten. Der Rothenburger Chronist Dehner 1629; HELLER, Rothenburg, S. 44: „3. May sind 5000 Sold. ankommen von Schweinfurt; hatten 200 Huren und viel Buben und Troß bey sich, sind unter der Predigt beim Galgenthor fürübergezogen, je 5 in einem Glied und allemahl 5 Fahnen miteinander, die Weiber und Trossen haben auch ihrenn sondern Fahnen gehabt, dass ganze Volck ist alles in grün Cosacken gangen, sind aufs Schwabenland zu gezogen in Italiam“. Vgl. die Darstellung des Marktbreiter Pfarrers Ammon (15.8.1633): „15. Aug., da ist der deutschen Amman Tochter öffentlich zur Huren gemacht und mit Steinen ausgeworfen zu Obernbreit und hierdurch, mit Weiden gepeitschet, ins Wasser gesprenget und ist ganz nakkend in der Bulleiten zum ärgerlichen Spectacul, unwissend der Geistlichen, gesessen“. DANCKERT, Unehrliche Leute, S. 146ff. Vgl.  die Chronik des Johann Philipp Mohr; WAAS, Chroniken, S. 246: „Haben meine Herrn durch Kaspar Drappen und dem Herrn Schultheißen seine Richter [Gerichtsbüttel] Lorenz Doppels, Apodeckers seine Wittib, aus der Stadt geboten Hurerei halben, und auch hat sie die Franzosen [Syphilis] gehabt. Item Meister Eckhardt, Neilschmitt [Nagelschmied], hat man aus der Stadt getrieben Hurerei halben. Item einer Wittfrau (des Weißbender, der Pfördner am äußersten Mainzer Thor war, der bei Petterweil ist erschlagen worden), daß sie Hurerei mit Soldaten getrieben hat, ist ihr der Stadt verwiesen woerden“. „Staupbesenhure“ (1766) vereinigte gleich zwei Diffamien in sich; TITZ-MATUSZAK, Starke Weibs-Personen, S. 19. Vgl. die Beschwerden der Stadt Konstanz (1633) über die kaiserliche Garnison; BEYERLE, Konstanz, S. 28: „Das unnütze Gesindel der Huren und Buben wird nit abgeschafft, sondern bei täglicher Annehmung neuer Soldaten, so mit vielen Weibern und Kindern behängt sind, wird der Burger genötigt, neben den einquartierten Soldaten auch diese zu verköstigen, wie dann von solchen verarmten Untertanen mit ihren Weib und Kindern zu allhiesiger Stadt samt ihren gesamten Haushaben großer Zulauf ist, so dass sich zur Zeit uf die 350 Personen an Soldatenweibern und Kindern salvo honore Huren und Buben unter allhiesiger Garnison aufhalten“. Der Hurenwebel führte die Aufsicht über die zahlreichen Prostituierten des Trosses, die sich in 4 Klassen einteilen lassen: „Mätressen“, „Concubinen“, „Metzen“ u. „Huren“. Teilweise wurden Bürger, die sich als „Hurenführer“ betätigten, mit Ruten ausgestrichen. SCHORER, Memminger Chronick, S. 135 (März 1629). Die in den Städten zurückgebliebenen Prostituierten wurden zumeist vom Rat aus der Stadt geschafft; MÜHLICH; HAHN, Chronik, S. 543. In der spanischen Flandern-Armee gab es pro Kompanie von 200 Mann 4-8 Prostituierte, die als Waschfrauen geführt wurden; PARKER, The Army of Flanders, S. 175f. Nach der Kapitulation der Kaiserlichen 1632 in Zwickau rückten angeblich 1150 Infanteristen, 800 Kavalleristen (zumeist Kroaten), 2100 Huren u. Troßbuben ab; HERZOG, Chronik von Zwickau 2. Bd., S. 427.

huren und buben: die schändlichsten Ausschreitungen begehen.

Hurenwebel, Hurenweibel: Eine Sonderstellung nahm der Hurenweibel ein, der als Führer des Trosses, bei entsprechender Größe desselben, Hauptmannssold erhielt. Zu seiner Unterstützung standen ihm dann ein Leutnant und ein Fähnrich zur Verfügung, mit deren Hilfe er die innere Ordnung im Tross aufrechtzuerhalten hatte und dessen taktische Führung er sichern musste. Auch hatte er die Aufsicht über die zahlreichen Prostituierten des Trosses. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der infanterie 5 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460.

Hurerei: Außerehelicher Geschlechtsverkehr wurde mit Stäupung, Prangerstehen und Stadtverweisung bestraft, je nachdem, ob es sich um Gelegenheits- oder Elendsprostitution handelte. „Staupbesenhure“ (1766) vereinigte gleich zwei Difamien in sich; TITZ-MATUSZAK, Starke Weibs-Personen, S. 19.

Husar: Man muss zwischen polnischen und ungarischen Husaren unterscheiden. Schriftlich erwähnt werden „hussarones“ erstmals 1481 in einem lateinischen Schreiben des Ungarnkönigs Matthias Corvinus (1443-1490). Die die ungarischen Husaren hatten sich bereits zu schwer gepanzerten Reitern entwickelt. Sie trugen Helme im türkischen Stil (Zischäggen), Brust- und Armpanzer, mit Eisenblech beschlagene Schilde (bezeichnet als „Tartschen“), schwere Säbel (Sarrass), Streitkolben und Lanzen, außerdem ein Panzerstecher (hegyestor, „Pikenschwert“). Falls die Lanze beim ersten Ansturm brach, wurde dieses drei- oder vierkantige Schwert mit einer etwa 150 cm langen Klinnge auf den Oberschenkel gesetzt und als Stoßwaffe benutzt. Die Husaren waren zunächst als leichte Kavallerie im polnischen Heer eingesetzt, bevor die Veränderung zur schweren Reiterei erfolgte. Die gepanzerten polnischen Flügelhusaren („Hussaria“) trugen Brustpanzer, Armschienen und kniehohe Lederstiefel. Zwei am Rückenpanzer befestigte große Flügelstangen ragten bis zu einen Meter über den Kopf, um allein durch ihren Anblick und das Rauschen Schrecken zu verbreiten. Zudem sollte der Rücken vor Säbelhieben und den von Tartaren verwendeten Lassos geschützt werden. Die Lanze war die Hauptwaffe, mit der die Flügelhusaren ihre Angriffe ritten. Daneben gab es leicht bewaffnete Husaren, die zur Aufklärung eingesetzt wurden.

Huschenbrot: unbekannter Begriff. Um Hinweise wird gebeten !

Husser: ungarischer Reiter; => Husar.

Hüttenrauch: Historisch bezeichnet man als „Hüttenrauch“ ausschließlich das in langen, abkühlenden und auf diese Weise den Niederschlag begünstigenden Kanälen als weißes Pulver gewonnene Arsenik oder Arsentrioxid [Wikipedia].

Hut Zucker: Zucker in Form eines Hutes. Das waren große Stücke Kristallzucker in Kegelform, die nach dem Erkalten der Zuckermasse steinhart waren. Ein Zuckerhut kam in Größen bis zu 1,50 m Höhe auf den Markt und war teuer.

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