Zoege [Zöge] von Manteuffel [Mannteufel], Hermann

Zoege [Zöge] von Manteuffel [Mannteufel], Hermann Obristleutnant [ -nach 1679]; Hermann Zoege [Zöge] von Manteuffel [Mannteufel] [ -nach 1679] stammte aus der livländischen Linie der Familie.

Er stand als Obristleutnant[1] in schwedischen Diensten[2] unter dem Befehl des Generalmajors[3] Johan Wittenberg.[4] Der Erzgebirgschronist Christian Lehmann [11.11.1611-11.12.1688][5]  erwähnt ihn unter 1644: „Den 14. December Logirten sich ein von 14 regimentern[6] Landtgraf Friederich[7] [Abb. links] mit 12 Compagnien[8] zu Waldenburg.[9] Eodem (die), war den Sonnabendt vor den 3. Advent, 3 regiementer zum Schneberg:[10] [Abb. rechts] Obrist[11] Johann Jordan,[12] Obrist Christoph Galbrecht[13] und Obrist-Leutenandt Hermann a Zöge untter den General[14] Wittenberg, die Nahmen die nächsten Dörfer zue Hülfe, raubten Pferde, viehe, futter, alle mobilien auß der lauter, Pucka,[15] Aue,[16] brachen die Schlößer von thüren, rißen die Ofentöpfe[17] auß und was Sie kunten loß und zue gelt machen, auch nur 3 Pf wert“.[18] In der Schneeberger Chronistik heißt es: [S. 994] „Auch da hierauff die andere Schlacht und Schwedische Victorie bey Leipzig[19] die Feinde desto muthiger gemachet / dem 23. Octobr. an. 1642. umb die Gegend / wo der Tylli[20] vor 11. Jahren die gewaltige Haupt-Schlacht[21] verlohren / die Kayserlichen unter dem Erz-Hertzog Leopold Wilhelm[22] [Abb. links] / und Octavio Graffen von Piccolomini,[23] [Abb. rechts] Kayserl. Feld-Marschalln wieder den Kürtzern ge-[S. 995]zogen und denen Schweden alle Munition und Bagage[24] überlassen müssen und Torsten-Sohn Freyberg belagert / ist Schneeberg einmahl über das andere in grosse Noth und Plage / wie auch an. 1644 von Decembr. biß auff den 13. Jan. 1645. nicht wenig in Gefahr gewesen / da 3. Regimenter Schwedisch Volck / als Obristen Johann Gordans / Christoph Galbrechts und Obrist-Lieutenans Herrmanns a Zöge unter General Wittenberg Quartier allhier gehabt haben. Und da Matthes Schön zur selbigen Zeit einen Rittmeister[25] mit 16. Pferden und viel Personen im Quartier[26] gehabt / welches ihme in kurtzer Zeit über 100. Thlr.[27] gekostet / kann man leicht erachten / wie es damahls andern uffm Schneeberg ergangen. Und ich finde in einem Bericht / welchen der damalige Bergmeister[28] / Andreas Börner / dem Ober-Berg-Hauptmann[29] / Georg Friedrichen von Schönberg an. 1645 eingeschicket / unter andern kläglich genug vorgestellet / aß zwart alles / was durch Absterben des einen Contrahentens / Hanß Friesens / und sonsten durch vielfältig hochschädliches Gezänck in Unordnung gerathen / wiederumb höff- und erfreulich durch einen andern Contrahenten Person ersetzet / und iedermann durch löbliche auffgerichtete Vergleiche zum lieben Berg-Bau auffs neue angefrischt und baulustig gemachet worden / aber es wäre durch diesen March und allzulang gewährte Einqvartierung so vieler Völcker / deren Anzahl sich in 4. biß 5000. Seelen erstrecket haben solle / fast alles wieder verderbet / der Lust und alle Mittel zum lieben Berg-Gebäude und Schächte / wie sonderlich mit St. Anna / den die Schweden gar eingeworffen / dem Rappolt und andern geschehen / mit Hineinwerffung grosser Wände / Steine / Holtz und dergleichen sehr beschädiget und verderbet / viel Zechen- Hütt- und Berg-Häuser spoliret[30] und verwüstet / auch in der Churfl. Schmeltz-Hütten alles auffgeschlagen / ausgesucht und beschädiget worden: Das Lichtloch[31] uffn Stolln-Hauß / Sperling / hätte man zwar bey dervon dem Obristen Jordan erlangten Salvequard[32] erhalten / daß es nicht auch beschädiget / und ruiniret worden / aber dagegen hätten die Soldaten verpfleget[33] und wöchentlich mit 15. rthlr. versehen werden müssen: Sonsten aber hätte sich kein Bergmann dürffen sehen lassen / vielweniger seine Arbeit verrichten können / sondern er hätte nur alles stehen [S. 996] lassen / und sich in die Wälder und Schächte retteriren müssen: Auch ihm selbst / dem Bergmeister / so wegen Leibes-Schwachheit sich nicht salviren können / hätte man also zugesetzet / und ihn bey Leib und Leben mit Vorlegung des blossen Richt-Schwerdts bedrohet / daß woferne er nicht in die Schächte fahren / und wo eines und das andere in den Berg-Löchern / (wie sie solches genennet/) verstecket wäre / weisen wolte / oder ihnen nicht Bergleute / die solches an seiner Stelle thäten / verschaffete / sie den Gewaltiger[34] [Abb. links] holen / und ihme den Kopff abschlagen lassen wolten / welches aber doch auff seine tapffere Resolution, daß er ohnedem einmahl sterben müste / und beygefügter Entschuldigung / daß er weder Leibes-Schwachheit halber solches verrichten / noch auch der Bergleute / welche von ihren Hüttlein und Häußlein ausreissen[35] und dagegen in die Wälder sich reteriren müssen / habhafft werden könte / wie auch auff Vorbitte des Regiments-Qvartiermeisters[36] / so bey ihme mit 18. Pferden und 13. Personen logiret / mit tribuliren[37] ihme alles auffgezehret / und noch darzu / weil er zu ihrer Verpflegung alles alleine schaffen müssen / in grosse Schuld gesetzet / gleichwohl unterblieben wäre. Inzwischen aber hätten sie bey bißher entstandener Anweisung und Führung in die Schächte / sich anderweit hefftig bemühet / und weil unter ihnen selbst Soldaten gewesen / die vor dessen auff dem Bergwerck gearbeitet und angefahren, und dahero deren Gruben Beschaffenheit gewust / hätten sie / desto eher fortzukommen / etliche Berg-Seil von denen umbliegenden Eisenstein-Zechen[38] geholet / sich damit in die Schächte hineinhängen lassen / und auff den Strecken und Stöllen hin und wieder so lange gesucht / biß sie ann unterschiedlichen Orten sehr viel gefunden und weggebracht / und also ohne das / was die Verpflegung gekostet / und sonsten überall in den gemeinen- und Bürger-Häusern weggenommen und verderbet worden / auch hierinnen denen Schneebergern grossen Schaden zugefüget hätten. Von welcher Noth / und wie gestallten Sachen nach so wohl in diesen als auch andern schwedischen Einfällen und Plünderungen[39] [Abb. rechts] die armen Leute bey verlohrnen Haab und Guth nur ihr Leben und Ehre zu retten in die Schächte sich verkriechen und zum öfftern die nachfahrenden Soldaten mit starcken gemachten Rauch / (wie uffn Ritter allhier geschehen / da die von denen Soldaten zur Probe eingehenckten Hunde in [S. 997] solchen Rauch ersticket/) abgehalten / wenn hingegen andere / die sich so bald nicht reteriren können / gejaget[40] / geschändet[41] und mit Schwedischen Träncken[42] geängstiget worden / noch sehr vielgesaget / und weitläufftig angeführet werden könte. Jedoch ist unter allen Exempeln dieses nicht zu vergessen / wie in solchen Läufften des so genannten Glaß-Hanßen Frau / oder Hanß Richters Weib nebst der Tochter / als sie von denen Soldaten gejaget / und dahero zu Rettung ihrer Ehre zu fliehen verursachet worden / unversehens in einen Schacht gefallen / und jämmerlich umbgekommen“.[43]

1646 wird Zoege von Manteuffel wieder erwähnt: „Am 14. September 1646 erschienen die Schweden vor der Stadt, am nächsten Tag zog ein Regiment des ‚Rittmeisters Manteufel‘ durch Gericht und Stadt, kurz danach kaufte sich Schrobenhausen[44] um 6000 fl von der Plünderung[45] durch die Truppen des Generals Douglas[46] [Abb. links] frei. Der lagerte darauf mit seinem Regiment, das 4000 Mann stark sein sollte, vor den Stadttoren, so daß Sigl schrieb: ‚Aber das Land und selbige Gegend ist nit allein von diesen Feindesvölkern auf das äußerste verderbt, sondern erst hernach von den kaiserlichen-, general- und beyerischen Kriegsvölkern verheeret worden; als sie nämlich Augsburg[47] entsetzten und der kaiserliche General Erzherzog Leopold mit seinem ganzen Hofstaat[48] und völligen Armeen, vom 19. bis 28. November 1646 daselbst stillgelegen und alles, was mancher noch im Stadel zu dreschen gehabt, vollends aufgezehrt ist worden. Überdies ist Schrobenhausen erst mit bayerischem Kriegsvolk besetzt geblieben und niemand hat sich wegen der in Rhain[49] gelegenen schwedischen Besatzung[50] sicher vor die Stadt hinaus wagen können. Noch weniger hat jemand auf dem Land wohnen mögen: Es ist also um diese Gegend herum ein großes Elend gewesen‘ „.[51]

Aus Leutkirch[52] [Abb. links] wird berichtet: „Am 24. Nov. [1646; BW] morgens 6 Uhr hatte sich bereits eine Truppe von Schweden vor den Mauern unserer Stadt eingestellt. Man gieng hinaus, um mit ihnen zu unterhandeln, aber umsonst, nichts wurde angenommen, dagegen böse Worte ausgestoßen, und mit Gewalt die Thore eingesprengt. Die Schweden fiengen sogleich an zu rauben, zu plündern, alles zu zerschlagen und zu verderben. Der Bürgermeister und etliche des Raths wurden nicht nur erbärmlich geplagt, sondern auch mit dem Tod bedroht und als Uebelthäter in der Stadt herumgeführt. Dieser entsetzliche Jammer währte 3 Stunden lang, bis die Schweden wieder zur Stadt hinauszogen, aber kaum glaubte man sicher zu sein, als sie zum zweitenmale unter dem Commando des General[53] Mannteuffel mit 1000 Mann zu Pferd in die Stadt hereindrangen und vollends noch alles mit fort nahmen, was sie das erstemal hinter sich gelassen hatten. Ganz unbarmherzig plagten sie die Leute. Viele Bürger und Bauern nebst deren Kindern, welche sich vorher mit ihren Habseligkeiten in die Stadt geflüchtet hatten, wurden gefangen genommen.[54]

Die vom Lande in die Stadt geflüchteten Wagen, Pferde und das Vieh hatte die grausame, unmenschliche Rotte[55] sich angeeignet und den Raub von den Bürgern der Stadt auf den erbeuteten Wagen fortgeführt: Als diese Rotte fortgezogen war, kam eine dritte ihres Stehlens wegen Mauspartie[56] genannt, welche Rittmeister v. Wildenstein[57] anführte. Obgleich man dieser Mannschaft alles Gute anbot, so hauste sie doch gerade so arg wie die erstern“.[58]

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[1] Obristleutnant [schwed. överstelöjtnant, dän. oberstløjtnant]: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] und 150 fl. bezog – in besetzten Städten (1626) wurden z. T. monatlich 400 Rt. erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15 – , in der brandenburgischen und dänischen Armee Armee sogar 300 fl. KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der Infanterie 320 Rt. monatlich zu. Dazu kam sein Anteil an der Beute, der pro 1.000 Rt. 16 Rt. 39 Albus betrug; HOFMANN, Melander, S. 156. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian I. hatte Tilly den Ersatz der „unkatholischen“ Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Der Obristleutnant war zumeist auch Hauptmann oder Rittmeister einer Kompanie, wofür er ein zusätzliches Einkommen bezog, so dass er bei Einquartierungen und Garnisonsdienst zwei Quartiere und damit auch entsprechende Verpflegung und Bezahlung beanspruchte oder es zumindest versuchte. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.
[2] schwedische Armee: Trotz des Anteils an ausländischen Söldnern (ca. 85 %; nach GEYSO, Beiträge II, S. 150, Anm., soll Banérs Armee 1625 bereits aus über 90 % Nichtschweden bestanden haben) als „schwedisch-finnische Armee“ bezeichnet. Die Unterscheidung zwischen der „Royal-Armee“, die v. Gustav II. Adolf selbst geführt wurde, u. den v. den Feldmarschällen seiner Konföderierten geführten „bastanten“ Armeen erscheint angesichts der Operationen der letzteren überflüssig. Nach LUNDKVIST, Kriegsfinanzierung, S. 384, betrug der Mannschaftsbestand (nach altem Stil) im Juni 1630 38.100, Sept. 1631 22.900, Dez. 1631 83.200, Febr./März 1632 108.500, Nov. 1632 149.200 Mann; das war die größte paneuropäische Armee vor Napoleon. Schwedischstämmige stellten in dieser Armee einen nur geringen Anteil der Obristen. So waren z. B. unter den 67 Generälen und Obristen der im Juni 1637 bei Torgau liegenden Regimenter nur 12 Schweden; die anderen waren Deutsche, Finnen, Livländern, Böhmen, Schotten, Iren, Niederländern und Wallonen; GENTZSCH, Der Dreißigjährige Krieg, S. 208. Vgl. die Unterredung eines Pastors mit einem einquartierten „schwedischen“ Kapitän, Mügeln (1642); FIEDLER, Müglische Ehren- und Gedachtnis-Seule, S. 208f.: „In dem nun bald dieses bald jenes geredet wird / spricht der Capitain zu mir: Herr Pastor, wie gefället euch der Schwedische Krieg ? Ich antwortet: Der Krieg möge Schwedisch / Türkisch oder Tartarisch seyn / so köndte er mir nicht sonderlich gefallen / ich für meine Person betete und hette zu beten / Gott gieb Fried in deinem Lande. Sind aber die Schweden nicht rechte Soldaten / sagte der Capitain / treten sie den Keyser und das ganze Römische Reich nicht recht auff die Füsse ? Habt ihr sie nicht anietzo im Lande ? Für Leipzig liegen sie / das werden sie bald einbekommen / wer wird hernach Herr im Lande seyn als die Schweden ? Ich fragte darauff den Capitain / ob er ein Schwede / oder aus welchem Lande er were ? Ich bin ein Märcker / sagte der Capitain. Ich fragte den andern Reuter / der war bey Dreßden her / der dritte bey Erffurt zu Hause / etc. und war keiner unter ihnen / der Schweden die Zeit ihres Lebens mit einem Auge gesehen hette. So haben die Schweden gut kriegen / sagte ich / wenn ihr Deutschen hierzu die Köpffe und die Fäuste her leihet / und lasset sie den Namen und die Herrschafft haben. Sie sahen einander an und schwiegen stille“.
Zur Fehleinschätzung der schwedischen Armee (1642): FEIL, Die Schweden in Oesterreich, S. 355, zitiert [siehe VD17 12:191579K] den Jesuiten Anton Zeiler (1642): „Copey Antwort-Schreibens / So von Herrn Pater Antoni Zeylern Jesuiten zur Newstadt in under Oesterreich / an einen Land-Herrn auß Mähren / welcher deß Schwedischen Einfalls wegen / nach Wien entwichen/ den 28 Junii An. 1642. ergangen : Darauß zu sehen: I. Wessen man sich bey diesem harten und langwürigen Krieg in Teutschland / vornemlich zutrösten habe / Insonderheit aber / und für das II. Was die rechte und gründliche Ursach seye / warumb man bißher zu keinem Frieden mehr gelangen können“. a. a. O.: „Es heisst: die Schweden bestünden bloss aus 5 bis 6000 zerrissenen Betellbuben; denen sich 12 bis 15000 deutsche Rebellen beigesellt. Da sie aus Schweden selbst jährlich höchstens 2 bis 3000 Mann ‚mit Marter und Zwang’ erhalten, so gleiche diese Hilfe einem geharnischten Manne, der auf einem Krebs reitet. Im Ganzen sei es ein zusammengerafftes, loses Gesindel, ein ‚disreputirliches kahles Volk’, welches bei gutem Erfolge Gott lobe, beim schlimmen aber um sein Erbarmen flehe“. Im Mai 1645 beklagte Torstensson, dass er kaum noch 500 eigentlicher Schweden bei sich habe, die er trotz Aufforderung nicht zurückschicken könne; DUDÍK, Schweden in Bähmen und Mähren, S. 160.
[3] Generalmajor [schwed. generalmajor, dän. generalmajor]: Der Generalmajor nahm die Aufgaben eines Generalwachtmeisters in der kaiserlichen, bayerischen, dänischen u. schwedischen Armee wahr. Er stand rangmäßig bei den Schweden zwischen dem Obristen u. dem General der Kavallerie, bei den Kaiserlichen zwischen dem Obristen u. dem Feldmarschallleutnant.
[4] ZEDLER, Großes Vollständiges Univeral-Lexicon, Bd. 63, S. 71. – Johan [Hans] Wittenberg [Wittberger, Wirtenberg, Witteberg] v. Deber [Döbern] [ -um 1649], schwedischer Obrist, Generalmajor. PALMBLAD, Biografiskt Lexicon 21. Bd., S. 38ff.; ZIRR, Die Schweden.
[5] SCHMIDT-BRÜCKEN; RICHTER, Der Erzgebirgschronist Christian Lehmann.
[6] Regiment: Größte Einheit im Heer: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl., eines Reiterregiments von 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obristleutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim v. Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm v. Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.
[7] Friedrich Landgraf v. Hessen-Rotenburg zu Eschwege [9.5.1617 Kassel-24.9.1655 Kostin], „der tolle Fritz“, schwedischer Obrist, Generalmajor. Vgl. ZIRR, Die Schweden.
[8] Kompanie: Eine Kompanie zu Fuß (kaiserlich, bayerisch und schwedisch) umfasste von der Soll-Stärke her 100 Mann, ihre Ist-Stärke lag jedoch bei etwa 70 Mann, eine Kompanie zu Pferd bei den Bayerischen 200 Mann, den Kaiserlichen 60 Mann, den Schwedischen 80 Mann. Geführt wurde die Fußkompanie von einem Hauptmann, die berittene Kompanie von einem Rittmeister. Vgl. TROUPITZ, Kriegs-Kunst. Vgl. auch „Kornett“, „Fähnlein“, „Leibkompanie“.
[9] Waldenburg [LK Zwickau]; HHSD VIII, S. 354f.
[10] Schneeberg [Erzgebirgskreis]; HHSD VIII, S. 320ff.
[11] Obrist: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern – 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben – , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen, gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nicht anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S. 388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Dazu beanspruchte er auch die Verpflegung. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. Zum Teil führte er auch seine Familie mit sich, so dass bei Einquartierungen wie etwa in Schweinfurt schon einmal drei Häuser „durch- und zusammen gebrochen“ wurden, um Raum zu schaffen; MÜHLICH; HAHN, Chronik Bd. 3, S. 504. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte Bd. 1, S. 413ff.
[12] Johann [Emanuel Veit] v. Jordan [Gordan] [ -November ? 1645], schwedischer Obrist.
[13] Christoph [Christoff, Christoffer]  Galbrecht [Kallenberg, Gallenberg, Gelbrecht, Goldbrecht] [1590-25.6.1645 vor Brünn], schwedischer Obrist.
[14] General: Zumeist als Oberbegriff für alle Generalsränge verwendet, wenn eine genauere Zuordnung des Rangs dem Zeitzeugen nicht möglich war oder um in den schriftlichen Zeugnissen Papier zu sparen. Darunter fielen in der Rangfolge „Generalissimus“, „Generalleutnant“, „Feldmarschall“, „Generalfeldzeugmeister“, „General(feld)wacht-meister“ („Generalmajor“ bei den Schweden). Etwa 20 % der bayerischen Generäle hatten sich „von der Pike auf“ hoch dienen müssen, während die Beförderung in der schwedischen Armee je nach Verdienst wesentlich schneller erfolgte. Sowohl in der kaiserlichen als auch in der kurbayerischen Armee spielten Herkunft, Gönner und verwandtschaftliche Beziehungen („Freundschaft“) eine entscheidende Rolle bei der Karriere. Bereits Anfang 1628 hatte Maximilian I. festgestellt: „An der fromen khaisers gueten intention ist zwar nit zu zweiflen; aber er ist seiner ministrorum bevorab denen, die daß kriegswesen dirigirn und füehren, so wenig mechtig alß dieselbige ihrer soldatesca; die experienz hat bißher gewisen, daß die generales des khaisers und die soldaten der generalen ordinanzen nur so weit in acht nemmen, alß es ihnen gelegen und gefellig. Daher alle ietzige confusiones.“ Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 218, fol. 63: Memorial für Richels Sendung nach Kurmainz, Januar/Februar 1628.
[15] Bockau [Erzgebirgskreis].
[16] Aue [Erzgebirgskreis]; HHSD VIII, S. 10ff.
[17] Ofentopf: ein großes in einem Ofen angebrachtes Gefäß, um darin Wasser zum Bedarf einer ländlichen Wirthschaft, besonders zur Anrichtung des Brühfutters für das Rindvieh, zu kochen [KRÜNITZ].
[18] LEHMANN, Kriegschronik, S. 155. Lehmann datiert nach dem alten Stil.
[19] 2. Schlacht bei Breitenfeld am 23.10./2.11.1642: Die Schweden unter Torstensson besiegten die Kaiserlichen unter Erzherzog Leopold Wilhelm u. Ottavio Piccolomini. Nach der Schlacht befahl Erzherzog Leopold Wilhelm eine Untersuchung bzw. die Verurteilung der Schuldigen an der Niederlage; RUDERT, Kämpfe, S. 153: „In dem solches (das Regiment Madlung) [Hans Georg Madlo; 10.6.1643 in Prag hingerichtet; BW] dahin (Rookzahn) zu kommen beordert worden, da den vff offenem Marckt die Reuter vndt Officirer absetzen müssen, die Standarten, vndt der Officirer Degen hat der Hencker an der Justitz (am Galgen) in Stücke zerschlagen, biß vff eine Standart, welche Compagni perdon erlanget, die andern Rittmeister vndt Leutenants seindt archibusirt, Cornets, Wachtmeister, Corporahle vndt allemahl der zehende Reuter gehenckt, Ihre Pferde, vndt alle des Regiments Bagagi, auch Weiber vndt Jungen denen anwesenden Regimentern außgetheilet vndt preiß gegeben worden, der Obrist [Madlo; BW] selbst sitzt nebenst andern Officirern in Weissen Thurm zu Prage, wie auch dessen Ob. Leutenant [Johann Jakob de Four; BW] vndt Obr. Wachtmeister gefangen, vndt seindt albereit zum Schwert condemnirt, die vbrigen Reuter werden auch noch gefänglich gehalten, den 2 huj. sindt noch zwey Cornets von andern Regimentern bey Pilsen gehenckt vndt justifirt (sic !) worden“. Vgl. die ausführliche Darstellung Rüthners bei KLUGE, Hofer Chronik, S. 207ff. => Quelle 91-95.
[20] Johann ‘t Serclaes Graf v. Tilly [Feb. 1559 Schloss Tilly, Gemeinde Villers-la-Ville/Villers; Herzogtum Brabant-30.4.1632 Ingolstadt], ligistischer Feldmarschall. Vgl. KAISER, Politik; JUNKELMANN, Der Du gelehrt hast; JUNKELMANN, Tilly.
[21] 1. Schlacht bei Breitenfeld am 17.9.1631: Schlacht bei Breitenfeld (nahe Leipzig) am 17.9.1631, in der das Heer der katholischen Liga unter Tilly durch die Schweden unter Gustav II. Adolf u. die mit diesen vereinigte sächsische Armee unter Kurfürst Johann Georg I. eine vernichtende Niederlage erlitt. HAPPES Zahlen in der „Thüringischen Chronik“ mit 40.000 Mann auf beiden Seiten [MDSZ, I 207r] liegen deutlich zu hoch: Auf kaiserlich-ligistischer Seite dürfte von 8.000 Toten, 6.000 Verwundeten, 3.000 Gefangenen u. 3.000 auf der Flucht Umgekommenen auszugehen sein, auf der Gegenseite waren 3.000 Sachsen u. 2.000 Schweden ums Leben gekommen. Zeitgenössische Flugschrift „Relation / vnd nunmehr recht gründlicher Bericht / von dem Grossen Haupt Treffen vnd Grimmigen Schlacht so … den 7. Septbr. Anno 1631 zu Breitenfeld … gehalten. 1631″, zitiert bei RUDERT, Kämpfe, S. 74: „Die Todten liegen von Leipzig an biß auf die Hohe Leine / seynd noch viel lebendige vnter den Todten / denen Hände vnd Füsse abgeschossen seyn / bitten umb das Jüngste Gericht man soll sie nur todt schiessen / daß sie ihrer Marter loß kommen / wollen sie sich laben / müssen sie Christen Blut trincken“. Vgl. THEATRUM EUROPAEUM 2. Bd., S. 432ff. [Quellen 400-422]; KAISER, Politik, S. 446ff.
[22] Leopold Wilhelm Erzherzog v. Österreich [5.1.1614 Wiener Neustadt-20.11.1662 Wien] Bischof v. Straßburg (1625-1662) u. Passau (1625-1662), Erzbischof v. Magdeburg (1629-1635), Olmütz (1637-1662), Breslau (1655-1662) u. Halberstadt (1627-1648), Administrator v. Hersfeld, Fürstabt v. Murbach u. Lüders, Hoch- u. Deutschmeister (1641-1662), Generalstatthalter der Spanischen Niederlande (1646-1656), Oberbefehlshaber über die kaiserlichen Truppen u. kaiserlicher Generalissimus (seit 1639). 1640 Siege über die schwedischen Truppen in Böhmen u. Niedersachsen, Frühjahr 1641 militärische Erfolge in der Oberpfalz u. Entsatz Regensburgs mit Rückzug Johan Banérs, am 2.11.1642 Niederlage in der 2. Schlacht bei Breitenfeld u. Niederlegung des Oberkommandos, 1645 neuerliche Ernennung zum kaiserlichen Oberbefehlshaber u. Abgabe der Erzbistümer Magdeburg u. Bremen, Spätherbst 1646 Ernennung zum Generalstatthalter der Spanischen Niederlande durch Philipp IV., 30.1.1648 Frieden Spaniens mit der Republik der Vereinigten Niederlande, 20.8.1648 Niederlage in der Schlacht bei Lens, 21.1.1656 päpstliche Bestätigung der Wahl Leopold Wilhelms zum Bischof v. Breslau 1655, 1656 Niederlegung des Amtes des Generalstatthalters. 1657 versuchten einflussreiche katholische Kreise, Leopold Wilhelm für eine Kaiserkandidatur zu gewinnen. Vgl. die ausgezeichnete Dissertation v. SCHREIBER, Leopold Wilhelm; BRANDHUBER, Leopold Wilhelm; DEMEL, Leopold Wilhelm.
[23] Ottavio Piccolomini Pieri di Sticciano [Picoloni, Picolomnini, Bicolomini] P. d’Aragona, Herzog von Amalfi [11.11.1599 Florenz-11. 8.1656 Wien], kaiserlicher Feldmarschall. Teilnahme am Böhmischen Krieg, unter Pappenheim Dienst als Obristleutnant, 1627 wurde er Kommandant der Leibgarde Wallensteins, Teilnahme am Mantuanischen Erbfolgekrieg u. am 16.11.1632 an der Schlacht bei Lützen, Mitunterzeichner des 1. Pilsener Revers u. Hauptakteur bei der Verschwörung gegen Wallenstein, danach erhielt er reiche Schenkungen in Böhmen, er war kaiserlicher Feldmarschall in der Schlacht v. Nördlingen am 5./6.9.1634, es folgten Kämpfe in Lothringen, am 7.6.1639 Sieg über die französische Armee unter Feuquières bei Diedenhofen (Thionville) u. Ernennung zum kaiserlichen Geheimen Rat bzw. zum Herzog v. Amalfi durch Philipp IV. v. Spanien, am 5.9.1639 Ernennung zum Befehlshaber der kaiserlichen Hauptarmee in Böhmen. Nach mehreren Niederlagen u. der Katastrophe Piccolominis u. Erzherzog Leopold Wilhelms gegen Torstensson in der Schlacht bei Breitenfeld am 2.11.1642 legte er den Oberbefehl nieder, 1644 war er erneut bei den Kämpfen der Spanier in den Niederlanden aktiv, 26.5.1648 Ernennung zum Generalleutnant, Einsatz als Prinzipalgesandter bei den Nürnberger Verhandlungen zur Umsetzung des Westfälischen Friedens (Mai 1649-Juli 1650), 1650 Erhebung in den Reichsfürstenstand. Vgl. BARKER, Piccolomini, S. 322-369; WOLTZ, Piccolomini, S. 93-145; ZIRR, Die Schweden. Eine befriedigende Biographie existiert trotz des reichhaltigen Archivmaterials bis heute nicht. Hingewiesen sei auf die Arbeiten v. ELSTER (=> Literaturregister).
[24] Bagage: Gepäck; Tross. „Bagage“ war die Bezeichnung für den Gepäcktrain des Heeres, mit dem die Soldaten wie Offiziere neben dem Hausrat auch ihre gesamte Beute abtransportierten, so dass die Bagage während oder nach der Schlacht gern vom Feind oder v. der eigenen Mannschaft geplündert wurde. Auch war man deshalb darauf aus, dass in den Bedingungen bei der freiwilligen Übergabe einer Stadt oder Festung die gesamte Bagage ungehindert abziehen durfte. Manchmal wurde „Bagage“ jedoch auch abwertend für den Tross überhaupt verwendet, die Begleitmannschaft des Heeres oder Heeresteils, die allerdings keinen Anspruch auf Verpflegungsrationen hatte; etwa 1, 5 mal (im Anfang des Krieges) bis 3-4mal (am Ende des Krieges) so stark wie die kämpfende Truppe: Soldatenfrauen, Kinder, Prostituierte 1.-4. Klasse („Mätresse“, „Concubine“, „Metze“, „Hure“), Trossjungen, Gefangene, zum Dienst bei der Artillerie verurteilte Straftäter, Feldprediger, Zigeuner als Kundschafter u. Heilkundige, Feldchirurg, Feldscher, Handwerker, Sudelköche, Krämer, Marketender, -innen, Juden als Marketender, Soldatenwitwen, invalide Soldaten, mitlaufende Zivilisten aus den Hungergebieten, ehemalige Studenten, Bauern u. Bauernknechte („Wintersoldaten“), die während der schlechten Jahreszeit zum Heer gingen, im Frühjahr aber wieder entliefen, Glücksspieler, vor der Strafverfolgung durch Behörden Davongelaufene, Kriegswaisen etc. KROENER, „ … und ist der jammer nit zu beschreiben“; LANGER, Hortus, S. 96ff.
[25] Rittmeister [schwed. ryttmåstere, dän. kaptajn, tschech. kapitán]: Oberbefehlshaber eines Kornetts (später Schwadron, Esquadron) der Kavallerie. Sein Rang entspricht dem eines Hauptmannes der Infanterie (vgl. Hauptmann). Wie dieser war er verantwortlich für Werbung u. Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung u. Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, u. die eigentlich militärischen Aufgaben wurden v. seinem Stellvertreter, dem Leutnant, übernommen. Bei den kaiserlichen Truppen standen unter ihm Leutnant, Kornett, Wachtmeister, 2 oder 3 Korporale, 1 Fourier oder Quartiermeister, 1 Musterschreiber, 1 Feldscher, 2 Trompeter, 1 Schmied, 1 Plattner. Bei den schwedischen Truppen fehlten dagegen Sattler u. Plattner, bei den Nationalschweden gab es statt Sattler u. Plattner 1 Feldkaplan u. 1 Profos, was zeigt, dass man sich um das Seelenheil als auch die Marsch- u. Lagerdisziplin zu kümmern gedachte. Der Rittmeister beanspruchte in einer Kompanie Kürassiere 150 fl. Monatssold, d. h. 1.800 fl. jährlich, 175 fl. bei den Kürassierern (1640) 175 fl., den Arkebusieren, Dragonern u. Kroaten 150 fl.; SCHMID, Quellen, S. 157f., während ein bayerischer Kriegsrat 1637 jährlich 792 fl. erhielt, 1620 war er in der brandenburgischen Armee als Rittmeister über 50 Pferde nur mit 25 fl. monatlich dotiert gewesen. Als kommandierender Rittmeister einer Streifschar einer Besatzung erhielt er auf 1.000 Rt. Beute u. Ranzionierungen quasi als Gefahrenzuschlag 59 Rt. 18 Alb. 4 Heller; HOFMANN, Peter Melander. Nach Bei seiner Bestallung wurde er in der Regel durch den Obristen mit Werbe- u. Laufgeld zur Errichtung neuer Kompanien ausgestattet. Junge Adlige traten oft als Rittmeister in die Armee ein. Nach GANTZER, Archivalische Quellen, S. 40, waren 1645 200 Rt. Ranzion (Lösegeld) für ihn aufzubringen.
[26] Einquartierung: Die kostenaufwendige Einquartierung v. Truppen versuchten die Betroffenen oder ihre Vertreter nach Möglichkeit durch „Verehrungen“ bei den zuständigen Kommandierenden, Kriegskommissaren u. Quartiermeistern abzuwenden. Gelang das nicht, so wurden je nach Rang, Vermögen u. Steueraufkommen u. auch der Religionszugehörigkeit der Betroffenen Mannschaften u. Pferde in die Häuser eingelegt, wobei die Soldaten die besten Räume für sich in Anspruch nahmen. 1 Soldat pro Bürger bzw. zehn Mann pro Haus galten z. B. in Mainz während der schwedischen Besatzungszeit als Faustregel. Billette (Einquartierungszettel) sollten zwar Unterkunft, Verpflegung (oder ersatzweise Geldleistungen) der Soldaten u. Abgabe v. Viehfutter durch ihre „Wirte“ regeln, was aber nicht nur zu Streitigkeiten in der Bürgerschaft selbst, sondern auch unter den Soldaten führen musste. Ausgenommen von der Einquartierung waren in der Regel bei eigenen Truppeneinlagerungen Kleriker (aber nicht deren Klöster), Universitätsangehörige, Bürgermeister, Ratsherrn, Apotheker, Ärzte u. Gastwirte. 50-75% Anteil in Bezug auf die Bevölkerungszahl galt es verkraftbar. Auf die Beschwerden der Bürgerschaft wurde die Einquartierung durch den Rat der Stadt „als eine gerechte und für eure vielfältigen Sünden wohl verdiente Strafe Gottes“ bezeichnet; BORKOWSKY, Schweden, S. 20. Nach dem Überlinger Dr. Pflummern; SEMLER, Tagebücher, S. 393 (1642); sind „dise völckher zu roß vnd fůß nicht darumb zu vnß kommen, vnß oder daß land vor dem feind zu sichern, oder gegen denselbigen sich im veld sehen zu lassen, sonder allein hinder den mauren oder vnderm tach den bauch vnd seckhel zu füllen vnd alßdan den weeg weitter zu nemmen vnd vnß dem feind zum raub zu hinderlassen“. In den Quartieren gab es zudem Mord u. Totschlag unter den Mannschaften, gewalttätige Übergriffe gegen Bürger u. Bauern waren trotz demonstrativ errichteter Quartiergalgen u. hölzerner Esel alltäglich. Teilweise wurde sogar Quartiergeld für die von Offizieren mitgeführten Hunde verlangt; SODEN, Gustaph Adolph III, S. 359. Teilweise wurde auch der Abzug vorgetäuscht, um Abzugsgelder zu erpressen; TRÄGER, Magister Adrian Beiers Jehnische Chronika, S. 60. Der protestantische Schuhmacher Bellinckhausen über die kaiserlichen Truppen in Osnabrück (1630); BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, S. 36: „Was denn inquartirten soldaten bey uns thut anlangen, ist ein gottlos diebisch und mordrisch volck, stehlenn jeymlich und rauben offenbar, saufen und fressen, dominirn tag und nacht, spielen und doblen, parten und beuten, ruffen und jautzen, schießen und morden sich unter andern, schlagen sich mit den burgern, verfuhrn der burger weiber und kinder und haben manig magd zur hurn gemacht. Die burger konnen bey abendts oder nacht zeyt nicht uber die straßen gehen. Sie schlagen dieselben, habe auch solchs zweymall von dem gesind leyden m mußen“. Beschwerdeschreiben Wernigerodes über Hamiltons Schotten (1632); NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 108: „die hier liegenden Schottischen Soldaten wollten mit ihren Wirthen und deren Lägern nicht zufrieden sein, trieben die Leute aus ihren Ehebetten, brächten Gesellschaft mit, gingen mit Sporen und Stiefeln zu Bett, aus denen sie dreitätige Kindbetterinnen jagten. Würde ihnen etwas gesagt, prügelten sie die Leute; sie vernichteten ihrer Wirthe Handwerkszeug. Kein Quartier sei ihnen gut genug, sie wollten stattliche Palatia haben. Wären die Wirthe nicht zu Hause, schlügen sie die Thüren ein. Der Oberste perturbire den Magistrat in seinen, indem er die Preise der Dinge vorschreibe, unter den Vorgeben, der Rath setze sie ihm zum Tort so hoch. Wollte man diese Waren für diese Preise nicht hingeben, so drohte er, sie gerade wegzunehmen“. Zur Einquartierung Königsmarcks in Verden wird berichtet; PFANNKUCHE, Die neuere Geschichte, S. 123: „mit einem Reiterregimente von 12 Compagnien und mit 4 Compagnien Dragoner, so daß auf die größeren Häuser eine Einquartierung von 30 Mann und darüber mit den Pferden fiel. Während 12 Tage, die dieser Druck dauerte, wurden überdem Lieferungen von Kleidern, Stiefeln, Schuhen, sogar auch Degen u. s. w. und von den vermögenderen Bürgern zu Gunsten einzelner Officiere Summen von 50, 60, 80 auch 100 Thalern beigetrieben“, was letztlich die Einwohner in die Flucht trieb. Eine längere Einquartierung konnte so den Ruin ganzer Gemeinden u. Städte bedeuten. Zudem wurden die Quartiere verwüstet. So der Abt Friesenegger v. Andechs über die einquartierten katholischen „welschen“ Truppen Ferias (Winter 1634): „Das Dorf stand ganz in Unflat, und Wüste, alles zum Grausen, und für Menschen unbegreiflich. In den Häusern wie auf den Gassen lagen nichts als abscheuliche Lumpen, zerschlagener Hausrat, Köpfe, Füße, und Gedärme von verzehrten Pferden, Menschen Unrat, und mehrere Toten Körper. In den Häusern waren nur Stuben, Kammer und Kuchl bewahret, das übrige davon hatte ein Dach, keinen Mantel, keine Mittelwand, keinen Balken, und meistens standen dieselben nur auf vier Säulen. Die Zäune, Planken, und schönste Obstbäume in den Gärten waren alle verbrennet. Auch aller Hausrat von Bänken, Kästen, Bettstätten, Geschirren, und die Baufahrnisse von Wägen, Pflügen, und was immer von Holz war, ging in den Flammen auf. Selbst in beiden Kirchen war ein Greuel zu sehen. Türen, und auch Fenster waren zerbrochen. Alles, was darin aufbewahret, und zum Gebrauch war, wurde geraubet. In der Frauenkirche brannten sie wenigst die letzte Woche eines, und in der Pfarrkirche stets 2 Feuer. Alles hölzerne Kirchengerät mußte hierzu dienen. Das Gemäuer war voll Rauch und Ruß, und der Boden voll Unrat. Auf dem Friedhofe konnte man vor Menschen-Unflat keinen Fuß mit Ehren setzen, und die Sakristei brauchten sie für ihr geheimes Ort. In der Kirche zu U. L. Frau lagen auch 4 unbegrabene Toten-Körper, die man außer der Kirche auf der Nordseite, wo schon mehrere lagen, in ein Grab zusammen warf“. Auch der Abzug musste je nach Vermögen erkauft werden (1644):  „Zum Abzuge mußte dem Obristen von jedem Pfluge 20 Rtlr. und das beste Pferd gegeben werden.“ WALCZOK, Barsbüttel, Gott und die Welt. Vgl. den Bericht der Kapitelherren in Zeitz (1635), BORKOWSKY, Schweden, S. 65: „Keine Brauerei, keine Krämerei ist mehr im Stift, keine Feldbestellung, kein Ackerpferd, keine Kuh, kein Kleinvieh. Hie und da müssen sich Manns- und Weibspersonen in die Pflüge und Eggen spannen – was sonst nur als barbarische Grausamkeit aus der Türkei berichtet war. Häuser und Hütten stehen ohne Dach. Die Menschen haben keine Kleidung mehr. Viele sind im Winter erfroren, andere an Hunger, Krankheit und Mangel an Arznei dahingestorben. Die Leichen liegen unbegraben. Weiber und Kinder fallen den Kommunen zur Last. Viele Bürger laufen zu den Soldaten über. Die Kirchen- und Schuldiener können nicht mehr besoldet werden. Die Jugend bleibt unerzogen. Hospitäler und Armenhäuser werden nicht mehr unterstützt. Viele Menschen sind so jämmerlich gekleidet, dass sie sich nicht getrauen, zum Gottesdienst und zum Abendmahl zu gehen …“ VOGEL, Leipzigisches Geschicht-Buch, S. 443: „Den 11 Junii [1631; BW] zur Nacht hat sich eines vornehmen Doctoris Frau im Brühl / welches mit schwermüthigen Gedancken beladen aufm Gange im Hembde an eine Quele erhencket / weil sie / wie man sagte / denen Soldaten Quartier und Geld geben müssen / welche 2 alte Weiber loßgeschnitten / von Todtengräbern abgehohlet / und den 13. dieses mit einer kleinen Schule begraben worden“. Leipzig 1643; VOGEL, Leipzigisches Geschicht-Buch, S. 609: „Den 2 Augusti hat sich ein 70jähriger Mann / Richter zu Zwey Nauendorff / aus Furcht / weil er von dem Käyserlichen Anmarch gehöret / selbst erhencket“.
[27] Reichstaler/Gulden: 1 Reichstaler = 1,5 Gulden; 1 Reichstaler = 18 Batzen = 72 Kreuzer = 288 Pfennige, 1 Reichstaler = 21 Schillinge (ß) = 252 Pfennige (δ); 1 fränk. Rt. = 1, 2 fl. (1632), 1 fl. = 50 Liter Bier, = 5 Paar junge Hühner, Entgelt für die Säuberung zweier Wachtlokale. Reichsgulden: 1 Reichsgulden = 60 leichte oder rheinische Kreuzer (kr.) = ⅔ Reichstaler (Rtl.) = 16 gute Groschen = 24 Mariengroschen. Zur Umrechnung v. fl. in €: Wie problematisch eine derartige Umrechnung ist, zeigt www.mhoefert.de/PDFs/30_jaehriger_Krieg.pdf, der 30.000 fl. in ca. 3 Mill. € umrechnet (!). 1 fl. dürfte maximal 50 € entsprochen haben. Nach einer anderen nicht unproblematischen Umrechung würde 1 Rt. heute etwa 27, 3 € entsprechen. Nach WILDGRUBER, Die feste Stadt Wasserburg, S. 74, entspräche 1 Rt. 60 DM, also etwa 30 €. Eine Umrechnung v. 1 fl. über den heutigen Feinsilbergehalt v. 15 g in 8 € ist ebenso problematisch; MÜLLER, Die Belagerungen, S. 450. Wenn selbst Bauernstiefel schon mit 20 fl. aufgelistet sind, würde das 540-1.000 € entsprechen. Sinnvoller wäre es, mit den Preisen für Gebrauchsgüter, Löhne etc. in den betreffenden Jahren zu verfahren, die in den einzelnen Gebieten je nach Kriegslage sehr unterschiedlich sind.
[28] Bergmeister [lat. magister montium]: nach den älteren Berggesetzen ein an einem Bergamt tätiger Bergbeamter der ersten bzw. unteren Instanz. Der Bergmeister war Mitglied des Bergamtes u. teilweise auch als Direktor des Bergamtes tätig. Oftmals unterstanden dem Bergmeister mehrerer Reviere. In den Bergrevieren des Harzes gab es den Oberbergmeister, der als Grubendirektor jeweils für einen gesamten Grubenkomplex zuständig war. Ihm waren mehrere Unterbergmeister unterstellt, die jeweils einen kleineren Bergbezirk leiteten. In Preußen war der Bergmeister ein Beamter, der beim Bergamt bestellt war. Dort unterstand er dann direkt dem jeweiligen Bergdirektor des Bergamtes. Der Bergmeister hatte in Preußen, nach Änderung der Bergordnungen, die Stelle des ersten Revierbeamten inne. Die Aufgabe des Bergmeisters war es, die Zechen in seinem Gebiet zu verwalten. Ferner fielen in seinen Verantwortungsbereich die Konzessionen, Abgaben u. Abbauaufsicht. Der Bergmeister hatte die Pflicht, für die Einhaltung der Bergordnung zu sorgen. Außerdem sorgte er für einen geordneten Bergbau. Er zählte somit zu den praktisch tätigen Bergbeamten, hatte aber dennoch einen hohen Rang. In den Harzer Bergrevieren war der Oberbergmeister der erste Bergbeamte vom Leder. Der Bergmeister hatte einen nicht unerheblichen Einfluss, denn er war zu rechtskräftigen Anordnungen befugt. Außerdem wirkte er bei der Berufung der Revierbeamten mit [WIKIPEDIA].
[29] Oberberghauptmann [früher Berghofmeister] Bergbeamter, der als Direktor des Oberbergamts, also der zweiten bzw. mittleren Berginstanz, für die Leitung der Bergbaubetriebe, der Schmelzhütten sowie die Beaufsichtigung der Bergleute u. Hüttenleute zuständig war. Es gab in allen größeren Bergwerksstaaten wie z. B. Preußen, Sachsen und Hannover einen Berghauptmann. Er war als oberster Beamter für den Bergbau eingesetzt u vertrat den Landesherrn in allen bergrechtlichen Belangen, in Österreich war er der Leiter der Berghauptmannschaft [WIKIPEDIA].
[30] spoliret: ausgeplündert.
[31] Lichtloch [Lichtschacht]: enger Schacht, der bis auf einen tieferen Grubenbau abgeteuft wird, um die Grubenbaue zu bewettern. Die Bezeichnung Lichtloch geht nicht auf das Einfallen v. Tageslicht ins Bergwerk zurück, sondern darauf, dass es die zum Brennen des Geleuchts notwendigen Frischwetter zur Verfügung stellt [WIKIPEDIA].
[32] Salvaguardia: Ursprünglich kaiserlicher Schutzbrief, durch den der Empfänger mit seiner Familie u. seiner ganzen Habe in des Kaisers u. des Reichs besonderen Schutz u. Schirm genommen wurde; zur öffentlichen Bekräftigung dieses Schutzes wurde dem Empfänger das Recht verliehen, den kaiserlichen Adler u. die Wappen der kaiserlichen Königreiche u. Fürstentümer an seinen Besitzungen anzuschlagen. Der Schutzbrief bedrohte jeden Angreifer mit Ungnade u. Strafe. Im DK militärische Schutzwache; Schutzbrief (Urkunde, die, indem sie geleistete Kontributionen u. Sonderzahlungen bestätigte, gegen weitere Forderungen schützen sollte, ggf. durch militärische Gewalt des Ausstellers); auch: sicheres Geleit; eine oft recht wirkungslose Schutzwache durch abgestellte Soldaten, in schriftlicher oder gedruckter Form auch Salvaguardia-Brief genannt, die meist teuer erkauft werden musste – je nach Größe einer Stadt konnte sich das auf 200 Rt. belaufen – , u. ein einträgliches Geschäft für die zuständigen Kommandeure darstellten. Teilweise wurden entsprechende Tafeln an Ortseingängen aufgestellt, „Salvaguardia“ an die Türen der Kirchen (HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 55) geschrieben oder für die ausländischen Söldner ein Galgen angemalt. Die 1626 v. Tilly erlassene Schultheißen-Ordnung hatte festgelegt: „Wer salua Guardia mit wortten oder that violirt, den solle niemandt zu verthädigen understehen, sonder welcher hoch oder nider Officir ein dergleichen erfahren mag, der solle den muthwilligen verbrecher sobalden zu dem Provosen schaffen, dem Schultheysen neben einandtwortung bey sich unrecht befundenen sachen und guetter hiervon berichten ohn einred, die Restitution und was bey der sachen underlauffen möcht dass Gericht entscheiden lassen, und welcher einem andern sein gewonnen beuth abnimbt oder an seinem freyen verkauff nachtheilig verhindert, den solle Schultheyss zur Restitution anhalten und noch darzu mit straffen hart belegen“. ZIEGLER, Dokumente II, S. 986. Abt Veit Höser [1577-1634] von Oberaltaich bei Straubing; SIGL, Wallensteins Rache, S. 140f.: „Da die Schweden so grausam wüteten und sich wie eine Seuche immer weiter ausbreiteten, alle Dörfer mit Raub, Mord und Jammer heimsuchten, erbaten die Bürger ab und zu von den Kapitänen der Weimaraner eine Schutzwache, die bei ihnen meist Salva Guardia heißt. Erhielten sie diesen Schutz zugesagt, so wurde jeweils ein Musketierer zu Fuß oder zu Pferd in das betreffende Dorf, die Ortschaft, den Markt abgestellt. Dieser sollte die herumstreifenden Soldatenhorden, kraft eines vom Kapitän ausgehändigten schriftlichen Mandats, im Zaume halten, ihre Willkür beim Rauben und Plündern einschränken. […] Es ist aber nicht zu bestreiten, dass eine solche Schutzwache unseren Leuten oder den Bewohnern anderer Orte, denen auf ihre Anforderung eine Salva Guardia zugestanden wurde, keinen Vorteil brachte. Im Gegenteil, sie schlugen ihnen vielmehr zum Schaden aus und waren eine Belastung. Offensichtlichen Nutzen dagegen hatten nur die Kapitäne, denn ihnen mussten die Leute gleich anfangs die ausgehandelte Geldsumme vorlegen oder wenigstens wöchentlich die entsprechende Rate (pensio) entrichten. Kurz, wie Leibeigene oder Sklaven mussten sie blechen, was die Kapitäne verlangten. Ich habe nur einen Unterschied zwischen den Orten mit und denen ohne Salva Guardia festgestellt: Die Dörfer ohne Schutzgeleit wurden früher, jene mit einer Salva Guardia erst später ausgeplündert. Da nämlich die Schweden vom Plündern nicht ablassen konnten, solange sie nicht alles geraubt hatten, so raubten und plünderten sie entweder alles auf einmal (sodaß sie nicht mehr zurückkommen mußten) oder sie ließen allmählich und langsam bei ihren Raubzügen alles mitgehen, bis nichts mehr zu holen war. Obendrein haben diese eigentlich zum Schutze abkommandierten Musketiere und Dragoner gewöhnlich die Ortschaften, ihre Bewohner und deren Habseligkeiten – als Beschützer – ausspioniert und dann verraten. Wurde nämlich der bisherige Beschützer – und Spion – unvermutet abberufen, dann brachen seine Kameraden, Raubgesellen und Gaunerbrüder ein und raubten alles, was bislang durch den Schutz der Salva guardia verschont geblieben war, was sie in Wirklichkeit aber für sich selbst hinterlistig und heimtückisch aufbewahrt hatten, und wüteten um so verwegener (pro auso suo) gegen die jämmerlich betrogenen und enttäuschten Menschen, beraubten sie nicht menschlicher und marterten sie“. Vgl. auch LOPER, Laniena, S. 8, über die Kaiserlichen 1630 in Pasewalk: „Die Fändriche vnd Capitäin / in welches Hauß sie kamen / sagten Salva Guardy zu / wo Geldt da war. Hatte ein Haußwirt oder Haußwirtin / einen Knecht oder Magdt / Sohn oder Tochter / vnter 9. Schlössern etwas gehabt / sie hetten auff ein solch tröstlich wort / alles herfür gegeben / Aber wann sie alles dar gelanget / war die Salva Guardij im letzten vnnd kahmen nicht 7. sondern wol 10. andere noch ergere vnsaubere Geister / die zerschlugen alles im Hause / da muste keine Schüssel / kein Topff / kein Hembde / Summa kein Feßerlein bleiben / vnd worden einem jeden die Schuh vnd Strümpffe außgezogen / die Hüte / Hauben vnd Mützen vom Häupte / die Kleider vom Leibe gerissen. Ging man für die Thürschnelle / lag baldt hie / baldt da / ein guter bekandter / mit zehen vnd mehr Wunden beschediget / Ja wol gantz erschlagen: Warff man jhnen ein Mäntelchen zu / ard es jhnen bald genommen: Sprach man jhnen zu / muste man neben jhnen gleich so viel haben. War es schon ein Priester / der jhnen für kam / vnd hielte jhnen Gottes Gerichte für / vnnd bath sie sie möchten Christlich handeln / Ward es alles mit hohn vnd Lachen auffgenommen / vnd er muste die schärffe schmecken / vnd diese wort hören: Waß sollten wir Christen seyn ? Wir sind lebendige Teuffel / vnd auch deine Teuffel. Ja sie haben einen krancken Prediger / auß dem Siechbette gehoben / jhme Hände vñ Füsse gebunden / jhn Torquirt vnd gemartert / er solte anzeigen / wo er Geldt hette / Gab er etlichen / waß vorhanden / thaten andere mit jhm eben also / Wann die ersten weg wahren / vnd wolten jhn endtlich gar verbrennen“. Auch war das Leben als Salvaguardist nicht ungefährlich. Der Überlinger Ratsherr Dr. Plummern berichtet (1633); SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Eodem alß die von Pfullendorff avisirt, daß ein schwedischer reütter bei ihnen sich befinnde, hatt vnser rittmaister Gintfeld fünf seiner reütter dahin geschickht sollen reütter abzuholen, welliche ihne biß nach Menßlißhausen gebracht, allda in dem wald spolirt vnd hernach zu todt geschoßen, auch den bauren daselbst befohlen in den wald zu vergraben, wie beschehen. Zu gleicher zeit haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd naher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächts sein sollen, dahero weiln rittmaister Gintfeld ein gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen wird“. BLÖTHNER, Apocalyptica, S. 49f. (1629): „Eine Eingabe des Bauern Jacob Löffler aus Langenwetzendorf [LK Greiz] wegen der bei ihm einquartierten »Schutzgarde« schildert die Heldentaten der derselben ungemein plastisch: »Was ich armer Mann wegen anhero zweijähriger hiesigen Einquartierung für groß Ungemach ausstehen müssen, gebe ich in Unterthänigkeit zu vernehmen: Denn erstlichen habe berührte Zeit über 42 ganze 42 Wochen Tag und Nacht bei den Soldaten ich aufwarten, nicht allein viel Mühe und Wege haben, sondern auch welches zum Erbarmen gewesen, Schläge gewärtig zu sein und geprügelt werden zu müssen, 2. habe ich meine geringe Haushaltung wegen jetziger Unsicherheit beiseits setzen, meine Felderlein wüst, öd und unbesamt liegen lassen, daß seither ich im geringsten nichts erbauen, davon samt den Meinigen ich mich hätte alimentieren mögen, 3. haben die Soldaten mir die Gerste, so zu einem Gebräulein Bier ich eingeschüttet, aus den Bottichen genommen, zum Teil mutwilligerweise zerstreut, zum Teil mit sich hinweggenommen, verfüttert und verkauft, 4. haben sie mir das wenige Getreidig, so noch unausgedroschen vorhanden gewesen, mit dem Geströhde aus der Scheune in andere Quartiere getragen, ausgeklopft und ihres Gefallens gebraucht, 5. weil sie an meiner geringen Person sich nicht allzeit rächen können, haben sie mir die Bienen und derselben Stöcke beraubet, umgestoßen und zu Grund und Tode gerichtet, 6. sind von ihnen mir alle Hühner, Gänse und ander Federvieh erschossen, genommen und gefressen worden, meine Wiesen, Raine und Jagen mir dermaßen verödet, daß ich nicht eine einzige Bürde Heu und Grummet von denselben genießen kann, 7. endlich ist von ihnen mir eine Kuh aus dem Stalle, so meinen Geschwistern zuständig gewesen, gezogen, in ein anderes Losament getrieben, geschlachtet und gefressen worden.« Teilweise „kauften“ sich begüterte Bürger Offiziere als Salvaguardia, um sich gegen Übergriffe zu schützen; SUTORIUS, Die Geschichte von Löwenburg. 1. Teil, S. 266. Teilweise wurde nur ein einzelner Salvagardist einquartiert, teilweise aber ging die Zahl je nach Kriegs- u. Ortslage erheblich in die Höhe. 1635 hielt Heinrich Graf Schlick 100 Mann zum Schutz seiner Herrschaft Plan für notwendig; SENFT, Geschichte, S. 124.
[33] Verpflegung: PAPKE, Landsknechte, S. 22:Ende 1618 wurden Reiter in Altendresden einquartiert. Ihre Verpflegung regelte ein kurfürstliches Mandat vom 8. November. Es sah für ein Frühstück Butterwecken vor sowie Brot, Butter, Käse und Bier. Zum Mittag sollte Suppe geben mit Rahm, Butter, Eiern, Muskatnelken und Semmeln, danach 5 Pfd. Rindfleisch mit Meerrettich, eine Hammelkeule, Zugemüse, Butter und Käse, Brot und Semmeln und pro Person 2 Kannen »hiehisches« Bier. Dazu wurden Salz, Würze, Essig, Schmalz, Holz für den Herd, Licht für Stuben und Ställe gerechnet, für 9 Personen insgesamt 2 Gulden, 11 Groschen, 6 Pfennige. Unkosten für Bett- und Tischwäsche wurden erwähnt, aber nicht berechnet“. Eigentlich durfte nur der übliche Servis gefordert werden: die dem oder den einquartierten Soldaten zu gewährende Unterkunft u. Verpflegung, festgelegt in den jeweiligen Verpflegungsordnungen. “Servis” definiert sich als die Abgaben des Hauswirts an den/die einquartierten Soldaten an Holz, Licht u. Liegestatt (Heu u. Streu), im Niedersächsischen kam noch Salz dazu; Kleidung, Ausrüstung etc., wurden verbotenerweise aber verlangt. Essen u. Trinken fielen auch nicht darunter, wurden aber trotzdem eingefordert. Stattdessen konnte auch die sogenannte “Lehnung” gegeben werden. Alle zehn Tage war diese Lehnung für die schwedischen Truppen zu entrichten, bei den unteren Chargen für Kapitän 12 Rt., Leutnant u. Fähnrich 10 Rt., Sergeanten, Fourier, Führer, Musterschreiber u. Rüstmeister zusammen 12 Rt., Trommelschläger, Pfeifer zusammen 6 Rt., Korporal 2 Rt., sowie den untersten Dienstchargen gestaffelte Beträge in Groschen. Nach der Verpflegungsordnung Gustav Adolfs II. vom 13.5.1632 für das Herzogtum Franken hatte ein Obrist Anspruch auf täglich 12 Mahlzeiten, bestehend aus je 12 Gerichten (im Wert v. je 1/8 Rt). Im Oktober 1623 hatte Tillys Verpflegungsordnung für die Reiterei festgelegt: Rittmeister 4 Maß Wein, 20 Pfund Brot, 20 Maß Bier, 12 Pfund Fleisch, 2 Hennen u. ein halbes Schaf. Ein reformierter Leutnant, Kornett oder Quartiermeister sollten 8 Maß Bier, 8 Pfund Brot u. 4 Pfund Fleisch sowie ein Viertel v. einem Schaf oder Kalb erhalten. Einem Jungen oder einem Weib standen 1 Pfund Fleisch, 2 Pfund Brot und 1 Maß Bier zu. BARNEKAMP, Sie hausen uebell, S. 42. Dazu kamen für den gemeinen Soldaten in der Regel täglich 2 Pfund Brot (zu 8 Pfennig), 1 Pfund Fleisch (zu 16 Pfennig) u. 1 Kanne Einfachbier (2, 02 Liter zu 8 Pfennig). Statt Fleisch konnten auch Fisch, Butter oder Käse gegeben werden. Zwei Heringe entsprachen 1 Pfund Fleisch, eine Henne ersetzte 1, 5 Pfund Fleisch. Selbst diese Rationen wurden oft v. den Offizieren noch unterschlagen. Der Erfurter Rat hält am 16.11.1641 die Klagen dreier gefangener Reiter des Regiments Hatzfeldt fest: „[Sie] berichteten [sie] wehren 5 tage von ihrem Regimente gewesen, undt nach einem Stücke brodts geritten, sie bekömen [sic] gantz nichts, wenn ihnen auch gleich Commiß[brot] zugesendet wehre, bekömen sie doch nichts: sondern die officirer behieltten solches alles vohr sich allein, [Sie] wussten auch nicht wo sie hin soltten, sie hetten deswegen von ihren officirern gantz nichts gehöret“. Zitiert bei BERG, Regulating war, S. 15; vgl. auch KUPER, S. 104. So der kaiserliche Feldmarschall Melchior v. Hatzfeldt 1642: „Denn arm und hungrig zu sein, macht schlechte Curagi – wo nit anderes, davor uns der liebe Gott behüte“. ENGELBERT, Hessenkrieg II, S. 43. Die Verpflegung erforderte dennoch riesige Mengen an Schlachtvieh, zumal die Soldaten nur schieres Fleisch verlangten, keine Innereien oder Füße wollten, u. der genießbare Fleischanteil z. B. bei Ochsen zwischen 25 u. 55 % je nach Fütterung lag. Von Oktober bis Dezember sollen kaiserliche Truppen im kaisertreuen Hessen-Darmstadt neben 30 000 Pferden 100.000 Kühe u. 600.000 Schafe erbeutet haben; PARKER, Dreißigjähriger Krieg, S. 250. In Tillys Verpflegungsordnung v. 1627 wie auch in den anderen Ordnungen dieser Art war dagegen der umsichtige Umgang mit Einwohnern ausdrücklich festgelegt. KLOPP, Tilly, S. 546. Zweimal täglich ein Gericht mit zwölf Gängen für einen Obristen war üblich. Vgl. die kaiserliche Einquartierungsordnung Melchior von Hatzfeldts für Westfalen (1636 III 09): “Wirt ebenmeßigh geklagtt, daß nicht allein die officierer, sondern auch die soldat(en) mitt ubermeßigem banquitier(en), sonderlich mitt verschwendungh vieler weins und geträncks den armen mahn gentzlich außlaugen, derenthalb(en) ein jeder und alle hiemit erinnert, das, was sie dergestalt uppich verzehr(en), ihnen an der contribution abgehe”. SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, S. 127. Bürgermeister u. Rat von Büren schrieben an die kurfürstlich-kölnischen Beamten in Paderborn u. an den Edelherren Moritz v. Büren über Vorfälle der am 1.4.1626 erfolgten Einlagerung einer Korporalschaft der Leibgarde des ligistischen Generalwachtmeisters Timon v. Lintelo, Büren, 1626 April 15; Schütte, Dreißigjähriger Krieg, S. 185: “Bey Lübbertt Drevelnn ist ein reformirter corporal, so ein matresse bey sich gehapt, einlogirt gewest. Gleich wie der [Corporal; BW] einkommen, hat ihme der wirt nach zustandtt dieser orther unnd settigungh eines ehrlichen menschenn gnugsame speißenn, alß nemblich saurs krautt mit einer bratt- oder metwurst, ein schaffschinckenn, ein stück gerauchert rindtfleisch, ein außgeweßerten schweinenn potharst, dabei, dabei einen halben schaffenn käß nebenn butter aufgesetztt. Der corporal wirfft die speisenn mehrnntheilß zur dehl hinauß, unnd sagtt mit entrustungh zu seinem wirth, solche speisenn solte er einem hudler gebenn. Ob er meinte, das er ein hudler vor sich hette. (46) Er hette woll beßer speiß dem bettler vor die thuer gebenn etc., unnd will sich nicht stillen laßenn, biß ihme der wirth folgendenn tags nach seinem willenn schincken, hüner, kalbfleisch etc. aufzutragenn verpflichtet”. Nach der schwedischen Kammerordnung, 1635 X 04 (Geheimes Staatsarchiv Berlin-Dahlem I – 34 -179 b) hatte Reichskanzler Oxenstierna den Anspruch pro Monat u. gemeinen Reiter auf 4 ½ Rt., 60 Pfd. Brot u. 60 Feldmaß Bier festgelegt. Im Juni 1634 sollte Generalkriegskommissar Ossa Erzherzogin Claudia v. Tirol raten, den nach besserer Verpflegung begehrenden hohenemsischen Soldaten gegebenenfalls durch das Landvolk „die Hälse entzwei schießen“ zu lassen, was Claudia nicht tat, um eine weitere Eskalation der Lage zu vermeiden; SCHENNACH, Soldat, S. 71.
Vgl. den Speisezettel vom 1. u. 2. März 1637 aus Altenburg; FRITZSCHE, Altenburg, S. 102f.: „1. März 1637. Mittags
Offizierstisch: Suppe; Rindfleisch mit Merretich; Kälberbraten; Kalbskopf; Kraut; 1. März 1637. Abends.Offizierstisch: Sallat;
Gebratene Kälberbrust; Kapern; Gehackte Kälberlunge; Schweinefleisch; ?; 2. März 1637. Mittags. Tafell: Milch Suppe mit Eyr; Gefüllte Heringe; Kälber Nürenbraten; Gebratenes Kuhfleisch mit Muskatblumen. Tafell; ander gangk: Gehakter Magen; Schweinsbraten; Rinderbraten; sauer mit Zwiebel; Kirschtürtle; Sauerkraut mit Brautwürsten; Fische; Offizierstisch: Suppe;
Rindfleisch; Kalbskopf; Nürnbraten; Euter?stücke mit Rosmarin; Heringe mit Zwiebel; Kraut mit Rostbratwürsten.
Gesinde- und Küchentisch: Rindfleisch: Suppe; Heringe; Kalbfleisch;Sauerkraut“. Der kaiserliche Kroatenobrist Hrastowracky verlangte 1628 für seine Küche: NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 83: „Memorial was die Bürger wöchentlich kontribuiren und auf des Herrn Obersten Küchel schaffen sollen. 2 Rinder; 2 Kälber; 16 Hühner; 18 Lämmer; 1 Schwein, 4 indianische Hühner; etliche Vogel; von allerlei Fisch; Weitz- und Rockenmehl; um ein Thaler Essig; 120 Eier; 100 Pf. Butter; 4 Pfd. Reis; 6 Pf. Pflaumen; 2 Pf. Pfeffer, 2 Pf. Ingwer; 2 Pfund Näglein; (Nelken) ½ Pf. Muskatblumen; ¼ Pf. Saffran, 174 gestossenen Zimmt; 2 Pf. kleine und große Rosinen; 24 eingemachte Citronen, 2 Pf. Honig; ½ Thlr. Zwiebeln; ½ Thlr. Petersilie; ½ Thlr. Meerrettig, ½ Thlr. Rettigrüben; ½ Schefl. Salz; 12 Pf. Stockfisch; 1 Schock Plastießen (Plateiße, Schollen); 120 Heringe; 2 Pf. Kapern; 2 Pf. Oliven; 4 Pf. Baumöhl; Saurenkohl; 2 Hut Zucker; 4 Pf. Hirschbrun (Horn ?); ein Fäßlein Neunaugen; 2 Seiten Speck; 4 Faß Bier; 14 Thlr. weiß und schwarz Brodt; 6 Schinken; allerlei Konfekt, jedes 3 Pf.; ein Käse“. 1619 mussten ins Lager bei Themar geliefert werden: Rindsmäuler, Gelüng, Rindsmagen, Gekröse, Sülze, Zungen, Rindsherz, Rindsfüße, Rehwild geliefert werden. Dazu kamen Konfekt, Mandeln, Rosinen, Feigen, Nürnberger Küchlein (Lebkuchen), Reis, Muskatblüten, Peffer, Nelken. Vgl. ERB, Die ersten Kriegsereignisse, S. 10f. Zu den ständig steigenden Preisen vgl. KROENER, Soldaten, S. 288.
[34] Profos [Gewaltiger]: Militärischer, vielfach gefürchteter Offiziant, der die Einhaltung der Kriegsbestimmungen u. Befehle, der Lager- u. Marschordnung überwachte. Der Profos zeigte die Zuwiderhandelnden beim Befehlshaber an, nahm sie fest, stellte sie vor Gericht u. vollstreckte das vom Kriegsrichter (dem Auditeur) gesprochene Urteil. Er ersetzte dadurch den Scharfrichter, der nicht immer beim Regiment vorhanden war. Dabei unterstützten ihn Knechte u. Gehilfen wie der Profoslieutenant. Es gab einen Profos für jedes einzelne Regiment u. einen Generalprofos (auch „Generalgewaltiger“ genannt) für die gesamte Armee. Der Profos hatte ferner die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel vor den Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Er überwachte gegen eine Abgabe der Händler oder Marketender den Lagermarkt. Zudem oblagen ihm die Einrichtung der Latrinen u. die Reinigung des Feldlagers v. den Fäkalien, die Entfernung toter Tiere. Einmal pro Woche wenigstens sollten die Quartiere durch die Huren u. Trossbuben gereinigt werden, zur Aufsicht wurde auch der Hurenwebel (aufsichtsführender Organisator des umfangreichen Trosses) herangezogen. Mitglieder des Trosses, der immer wieder Gesindel aller Art anlockte, konnten zudem zu den kräftezehrenden u. verachteten Schanzarbeiten u. anderen Hilfsarbeiten herangezogen werden. Hier hatte der ihm unterstellte Hurenwebel die Aufsicht. Diese wichtige Funktion war für einfache Soldaten die wohl einzige militärische Aufstiegsmöglichkeit. Der Hurenwebel besaß einen eigenen Leutnant als Stellvertreter u. wurde zudem vom Rumormeister unterstützt. Der Profos u. dessen Leutnant sollten zudem beim Verlassen der Quartiere die Huren u. die Trossbuben aus den Quartieren vertreiben u. dafür sorgen, dass alle Feuer gelöscht waren. Seine Aufgabe war es auch, die Gefangenen hinter dem Regiment herzuführen. Er erhielt monatlich 30 fl. (Kavallerie) bzw. 60 fl. (Infanterie). Zum Teil wurden auch 80 Rt. monatlich für ihn u. seinen Gehilfen v. den besetzten Städten erpresst; HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S.15 (1626); LAHRKAMP, Kölnisches Kriegsvolk; Schwedisches Kriegs-Recht; BERG, Administering justice, S. 6. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm u. seinen Leuten 80 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Der Stadtarzt Gabriel Furttenbach [1640-1716] von Leutkirch (unter 1619); GAIER; SCHÜRLE; PRAßER, Schwabenspiegel 3. Bd., S. 106f.: „Den 25. Dito [1619]. Donnerstag Morgens sein abermahlen alle Fahnen auff bemeltes Feld Commandiert und Gemustert worden. Alß nun ein Soldat von Erazheimb Gebürtig / ein armer Tropff und Baursmann / umb fl. 7. deß Monats nicht Dienen / sondern fl. 8. haben wollte / hat sich der Herr Obriste [Johann Fuchs; BW] über ihn so hefftig Erzürnt / daß Er andern zu einem Exempel solchen den Scharpffrichter (nicht daß er ihne ohne weitern Befelch Hinrichten solle) in seinen Handen zugeben Befohlen: Demnach aber der Profos Caspar Tenger von Rothweil mit dem armen Tropffen zugeschwind fortgefahren / ihne zwar nochmalen erinnert die benannte Besoldung ohne widerred anzunemmen / oder ihme für einen Steckenknecht Zudienen / Er aber solches nicht thun / sondern ehender Sterben wolte / hat der Profos denselbigen / ohne weitere Ordre deß Obristen / welcher schon Perdon zugesagt hat / an einen Baum am Heggelbacher Weg Auffhencken lassen. Warüber aber der Obriste und Soldaten übel zufriden gewesen / und deßwegen diser Profos sich mit Leib und Leben dem Regiment Verschreiben miessen“.
[35] Flucht: Überlebensstrategie in Kriegszeiten. Der Schuhmacher Hans Heberle listet in seinem „Zeytregister“ 30 Fluchten nach Ulm auf. ZILLHARDT, Zeytregister, S. 225; DEMURA, Flucht, S. 187ff. Der Bieberauer Pfarrer  Johann Daniel Minck; KUNZ;LIZALEK, Südhessische Chroniken, S. 253f.: „Viele verkrochen und versteckten sich zwar in Wälder, Höhlen, Klippen etc., waren aber ausgespähet, denn die [kaiserlich-bayerischen] Soldaten hatten bei sich menschenspürige Hunde, welche, wann sie an Mensch und Vieh kamen, mit ihrem Bellen die Leute verrieten und den Räubern Anzeig gaben. Darumb flohe alles auf die Schlösser. Da lagen alle Gassen, Höfe und Winkel voller Leute, besonders zu Lichtenberg, welches ein kleiner Behelf. Und derhalben auch viele im Regen, Schnee und Kälte unter dem freien Himmel lagen, teils lagen in Fässern und Bütten. Die Stuben waren Winterszeit so voll, dass wegen der Menge keines sitzen, sondern dicht ineinander stehen müssen. War ein groß Jammer und Elend anzusehen, zu geschweigen, selbst mit darin begriffen sein“. BENTELE, Protokolle, S. 192 (1634): „Des andern Tags, als man vernommen, dass die ganze Armee marchiere, haben sich Mann und Weib mit den Kindern in das Feld, Weinberg, Hülen, Klüften und Wäld mehistentails begeben, in Hoffnung, daselbsten sicher zue sein, bis das Ungewitter fürübergieng. Aber die wurden allerorten durch die Hund der Soldaten ausgespürt, gehetzt, gejagt, gefangen, ranzioniert, übel tractiert, und tails erbärmlich ermordet. War auch zu solcher Zeit Tag und Nacht schön und warm Wetter auf vierzehn Tag aneinander, daß doch also mancher dessentwegen desto besser in einem verborgenen Winkel durch Gottes väterliche Obacht bewahret gewesen, und sein Leben wie eine Ausbeut darvon gebracht hat“. Abt Veit Höser (1577-1634) v. Oberaltaich bei Straubing berichtet; SIGL, Wallensteins Rache, S. 142f.: „In diesen Tagen [Dezember 1633; BW] trieben es die Schweden überall ganz arg. Sie streiften in alle Richtungen und Gegenden herum, durchstöberten sogar die menschenleeren Ödnisse und Wälder, alle Berghänge, jedes Tal, jede Schlucht, jeden Schlupfwinkel, daß die Menschen sich vor Todesängsten überhaupt nicht mehr auskannten, sich nicht mehr helfen und raten konnten. Unter dem eigenen Dache gab es ja ohnehin keine Sicherheit. In ihrer Bedrängnis flohen alle aus ihren Wohnungen, als wären das selbst Räuberhöhlen, flüchteten in die Berge, versteckten sich in Hecken, im Dickicht, in der Wildnis, obgleich sie auch dort nirgends bleiben konnten wegen der Winterkälte, die in unserer Waldgegend noch viel ärger ist. Wenn sie sich überhaupt ein Feuer machen konnten, verriet sie schon von weitem der aufsteigende Rauch bei Tag und bei Nacht der Feuerschein; ja, die Flucht in ein Versteck verriet sie selbst schon wieder durch die unvermeidlich im Schnee hinterlassenen eigenen Spuren. Die schlauen Spürhunde folgten mit ihrer Nase diesen tiefen Fußstapfen und spürten den Flüchtlingen fleißig nach, ohne deren Todesängste zu spüren. Schau, laß dir sagen, was diese ungemein scharfsinnigen Bösewichte nicht alles aushecken, damit ihnen ja kein einziger Mensch entwischt. Überall in den Wäldern, in Dickichten, auf Viehtriften, wo sich einer geflissentlich verstecken könnte, veranstalteten sie blutige Treibjagden (veneticam tragediam). Sie stellten Reihen von Scharfschützen in einem größeren Abstand voneinander auf und durchstreiften so das vom Eingang her das Gelände, indem sie obendrein noch abgerichtete Jagd- und Spürhunde vor sich herhetzten. Diese reizten sie mit ihrem Hussa-Hussa zum Bellen, ließen sie durchs Dickicht und Gebüsch stöbern, nach Feuerstellen schnüffeln, schickten sie in unzugängliche Stellen, damit sie überall die versteckten Menschen ausmachen, mit ihrem Verbellen verraten und heraustreiben. In undurchdringliches Heckengestrüpp (truteta) schossen sie mit ihren Gewehren hinein, um die allenfalls darin verborgenen Menschen zu zwingen, dass sie herauskriechen oder herausspringen. Wollten solche arme „Angsthasen“ jedoch sofort bei dem Hussa-Geschrei der Jäger und dem Hundegebell der unausbleiblichen Flucht zuvorkommen und davonlaufen, wurden sie dort von den Musketieren zur Strecke gebracht, die den Wald von draußen in regelmäßigen Abständen voneinander umzingelt hatten, sodaß die ohnehin schon zu Tode geängstigten Menschen, wohin sie auch immer flüchten wollten, in die Fänge und Fallen dieser Menschenjäger fielen“. Auch die Heranziehung zu schwersten Schanzarbeiten veranlasste Bürger zur Flucht. Die Einwohner begaben sich bei der Anäherung der eigenen Soldaten vorsichtshalber selbst im Winter auf die Flucht. Das Einfliehen in die nächsten Städte war allerdings nicht umsonst. Im März 1636 verlangte die Reichsstadt Nordhausen v. hereingeflüchteten Adligen über 20 Jahren 2 Reichstaler, v. Bürgern u. Bürgerinnen 1 Reichstaler, v. einem Bauern je nach Vermögen 12 oder 6 Groschen. Für ein fremdes Pferd waren 12 Groschen zu zahlen. KUHLBRODT, Clara von Heringen, S. 82. Dazu kamen in der Regel auch Abgaben für Ochsen, Kühe etc. In Weimar hielten sich 1640 außer 2863 Einwohnern 4103 Fremde auf. PFISTER, Bevölkerungsgeschichte, S. 14. Zum Teil ließ der Rat wie in Augsburg die Flüchtlinge aus der Stadt bringen (SIGL, Geschichte, S. 47) oder verweigerte die Aufnahme. Ulm 1643; SCHULTE , Chronik von Ulm, S. 211: „Am 20. Januar hat der Rat geboten, daß alle Papisten, so sich in die Stadt geflüchtet und nicht in die ulmische Herrschaft gehören, innerhalb acht Tagen die Stadt verlassen müssen. Auch der Prälat von Elchinhen hat aus seinem Hof, dem Elchingerhof, mit Sack und Pack hinaus müssen“. Zur Migration allgemein ASCHE, Krieg, Militär und Migration, S. 11ff. Die Flucht in die nächsten Städten war nicht umsonst. Im März 1636 verlangte die Reichsstadt Nordhausen v. hereingeflüchteten Adligen über 20 Jahren 2 Reichstaler, v. Bürgern u. Bürgerinnen 1 Taler, v. einem Bauern je nach Vermögen 12 oder 6 Groschen. Für ein fremdes Pferd waren 12 Groschen zu zahlen. KUHLBRODT, Clara von Heringen, S. 82. Dazu kamen in der Regel auch Abgaben für Ochsen, Kühe etc. KLUGE, Hofer Chronik, S. 180 (1641): „Den 11. januarii wurde der sächßischen von adel hier eingeflehet rindt- und schaafvieh, so theils zum thor hinaus, alles wieder hereingetrieben und aufs neue verarrestiret, und solten von einem stück rindvieh 1 thaler, von einem schaaf aber 1 groschen geben, unangesehen, daß das liebe vieh zum theil dermassen verhungert, daß es kaum gehen konnte, wie dann auch viel dahingefallen und aus mangel futters umkommen müßen“. In Weimar hielten sich z. B. 1640 außer 2863 Einwohnern 4103 Fremde auf. PFISTER, Bevölkerungsgeschichte, S. 14. Geflohenen Bürgern drohte man mit dem Verlust des Bürgerrechts u. erlegte ihnen die dreifache Steuer auf. Zudem führte die Überfüllung mancher Städte durch Flüchtlinge zum Ausbruch v. Seuchen u. der Ausbreitung eingeschleppter Krankheiten.
[36] Regimentsquartiermeister [schwed. regementskvartermästare, dän. regimentets kvartermester]: Der Regimentsquartiermeister war der Dienstvorgesetzte aller Quartiermeister des Regiments, ein einträgliches Amt, da ihm viele „Verehrungen“ zukamen, um die Einquartierungen abzuwenden. Ein Quartiermeister erhielt in der kaiserlichen Armee 40 fl. [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)], in der brandenburgischen Armee im Monat 50 fl. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der Infanterie 40 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Regimentsquartiermeister führten in der Regel auch eine eigene Kompanie, was ihnen Sondereinnahmen verschaffte.
[37] Tribuliersoldat: Soldat, der Schatzung u. Steuer aus der Bevölkerung zu pressen hat; auch Executor; sinngleich mit Fress- u. Pressreiter: Vgl. WINTER, Möser, S. 16: „Den 15. August [1626], da wir ungefähr ein acht oder neun Tage ohne sonderliche Einquartierung gewesen, zeucht der Oberste Altringer herein, nimmt sein Quartier bei Berendt von Werdensleben, der ihn nicht so gequälet wie der [Johann Ernst] von Scharffenberg [Scherffenberg; BW], gleichwohl aber thun ihm hernach seine Diener auch Dampfs genug an. (Scharffenberg hat ihn auf einmal zur Aengstigung eine ganze Compagnie seiner Reiter ins Haus gelegt, die Tag und Nacht gesoffen und gefressen, welchen er Wein und Bier geben müssen, ungeachtet es des Obersten eigenes Quartier gewesen, haben ihn auch sonst mit Zerschlagen der Tische, Bänke etc. nicht geringen Schaden gethan. Den andern Tag hat er sie wieder herausgenommen). Altringer war Oberster zu Fuß, hat 16 Compagnien, jede zu 300 stark gehabt, endlich ist sein Regiment in die 5000 stark worden“. Generallandesarchiv Karlsruhe 77/3607 (Kopie): Ritterschaft in Schwaben an J. Fr. v. Württemberg, 1627 III 19. Am 30.12. 1630 v. Tilly abberufen, nahm Cronberg viele Tonnen Beute mit u. hat doch „ein Gestank von etlich Preßreitern hinterlassen, damit sie noch mehr Geld von den armen in Grund verderbten Bauren herauszwingen“ konnten. ZILLHARDT, Zeytregister, S. 133: Sie „sind in das landt komen wie die lumpige und laußige bettler und sündt hinauß geriten wie lauter fürsten und graffen“. In den pfälzischen Gebieten hatten sie die Bevölkerung mit Misshandlungen u. Erpressungen drangsaliert, bis sie Anfang Mai 1627 nach Franken abgezogen wurden; MAIER, Unterpfalz, S. 77. Ende 1627 musste Maximilian I. den Ständen die Abführung zusagen; a. a. O., S. 86f. Nach EHMER, Grafschaft Wertheim, S. 169, hatte Tilly im November angekündigt, wegen der Erschöpfung des Niedersächsischen Kreises Cronbergs Regiment in die Grafschaft Wertheim verlegen zu müssen; 1627/28 lagen unter Berlo cronbergische Reiter dort, was der Abt v. Bronnbach im Mai dazu benutzte, die Dörfer Nassig, Dörlesberg u. Reicholzheim einzunehmen, die evangelischen Pfarrer zu vertreiben u. den katholischen Gottesdienst einzurichten. Vgl. das Auftreten Schönburg’scher Reiter im Kitzinger Raum; ZIMMERMANN, Schönburger Reiter;  das Kirchenbuch Buchbrunn; Jahrbuch des Landkreises Kitzingen 2, 1980, S. 19: „Den 28. May um 2 Vhr mittags haben 30 Reuther ihre Quartier hier genommen und viel Geld den Leuthen abgenöthiget. Wer nicht Geld hat haben können, dem haben sie Ofen, Fenster hineingeschlagen, die Tische, Bänke, Truhen und Bettladen, auch die Ziegel von den Häusern und Dächern herabgeschlagen, das Getäfel aus der Stuben gehauen und die Betten zerschmieden, diese dann ausgeschüttet und die Pferde darauf getümmelt. Da sie mich (den Pfarrer) dann hin- und widergezogen, sonderlich um 6 Reichsthaler gebrandschatzt. Gott gebe ihnen den Lohn“. Der Widerstand der Einwohnerschaft wurde durch »Dragonaden«, zu denen die schlimmsten Elemente der Armee herangezogen wurden, gebrochen; BELLINKCHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabruggischenn handlung, S. 36 (1630): „Was denn inquartirten soldaten bey uns thut anlangen, ist ein gottloß diebesch und mordrisch volck, stehlenn heymlich und rauben offenbar, saufen und fressen, dominirn tag und nacht, spielen und doblen, parten und beuten, ruffen und jauchtzen, schießen und morden sich unter andern, schlagen sich mit den burgern, verfuhrn der burger weiber und kinder und haben maning magd zur hurn gemacht. Die burger konnen bey abendts oder nacht zeyt nicht uber die straßen gehen. Sie schlagen dieselben, habe auch solchs zweymall von dem gesind leyden mußen. Ich gelaubs warlich, es mag kein boser volck auf erden gefunden werdenn, dan unse inquartirten soldaten”. Vgl. dagegen die Ordnung Wallensteins (1629); JESSEN, Dreißigjähriger Krieg, S. 217f.: „Über dieses sollen die Bürger den Befehlshabern und Soldaten anders nichts vor die Servicen als allein die Liegestatt, Holz, Salz und Licht zu geben schuldig sein, welches doch dahin zu verstehen, daß die gemeinen Befehlshaber und Soldaten sich mit des Wirtes Feuer und Licht behelfen und ihre Sachen dabei verrichten sollen . […] Dafern die Obersten und andere Officiere Reformierte und Aufwärter bei sich haben, sollen dieselben nicht von den Bürgern, sondern denjenigen, bei welchen sie sich aufhalten, unterhalten werden. […] An Kirchen, Schulen, Hospitälern, geistlichen Personen soll sich keiner vergreifen und dieselben in einigerlei Wege weder mit Einquartierungen oder Schatzungen beschweren. Auch keinen in seinem Gottesdienst hindern oder ärgerlich sein, bei Leib- und Lebensstrafe. […] Die fürstlichen und adeligen Häuser, welche Feindes Gefahr halber nicht notwendig müssen besetzt werden, sollen von der Einquartierung gantz exempt und befreit sein. […] Der reisende Mann oder andere, so ihrer Geschäften halber in der Garnison zu verrichten, sollen in keinem Wege aufgehalten, beleidigt noch mit einer Schatzung beschweret werden. Den Ackermann sollen die Officiere bei ihrem Feldbau schützen und in keine Wege sie davon zu verhindern gestatten“. Vgl. dagegen die Klagen der Pommern’schen Gesandten; JESSEN, Dreißigjähriger Krieg, S. 218ff.: „48. Ferner wann Officiere oder Soldaten über Land reisten, mußten die Inwohner des Landes, da noch ein Bissen Brot vorhanden, nicht allein solches, gleich [als] wäre alles gemein, ohne Bezahlung, sondern auch ihre Pferde oft auf 15 und mehr Meilen hergeben, welche sie entweder ganz nicht oder ja bis auf den Grund verderbt wiederbekämen; es geben auch nunmehr an etlichen Orten Unter- als Ober-Officiere Pässe aus, daß die Soldaten bemächtigt wären, Pferde wegzunehmen, wo sie anzutreffen. 49. Sonst wäre gar gemein, daß die Reiter und Soldaten aus den Garnisonen täglich ausritten oder liefen, die Dörfer fast alle Nacht spolierten und plünderten, den Bauern ihre Wägen, Pflüge und andere zum Ackerbau gehörige Instrumenta entweder weggeführten oder mutwillig verbrennten, die Leut prügelten und verwundeten, also daß dieselbige bisweilen wohl gar ums Leben kämen, die Häuser, woraus die armen leut mit solchen Prügeln und anderm barbarischen Procedieren […] vertrieben, niederrissen und das Hausgerät zerschlügen und verbrennten. Es wäre auch endlich mit Sengen und Brennen dahin geraten, daß ganze Zimmer […] gleichsam zum Lustfeuer gebraucht worden“. Zu Soldaten als Agenten der Sozialdisziplinierung PRÖVE, Dimension.
[38] Möglicherweise Eisenstein: Möglicherweise Hämatit oder Blutstein, auch als Eisenglanz, Specularit, Roteisenstein u. Roteisenerz bekannt, ist ein sehr häufig vorkommendes Mineral aus der Mineralklasse der Oxide (u. Hydroxide) mit der Summenformel Fe2O3 u. die häufigste natürlich auftretende Modifikation des Eisen(III)-oxids.
[39] Plünderung: I. Trotz der Gebote in den Kriegsartikeln auch neben der Erstürmung v. Festungen u. Städten, die nach dem Sturm für eine gewisse Zeit zur Plünderung freigegeben wurden, als das „legitime“ Recht eines Soldaten betrachtet. Vgl. JANSSEN, Bellum iustum, S. 137: „Sei der Krieg als Mittel zur Erhaltung der Gerechtigkeit unter den Menschen gestattet, so sei auch das Beutemachen in einem gerechten Krieg als ein legitimes Mittel, den Gegner zur Aufgabe zu zwingen oder von der Führung eines ungerechten Krieges abzuschrecken, gerechtfertigt. Daß dem Feind alle Güter, die ihm zur Schädigung der gerechten Sache dienen, entwendet werden dürften, liegt, so Grotius, auf der Hand. Des weiteren gäbe es drei schwerwiegende Gründe, aus denen es gerecht erscheine, die Güter des Feindes in Besitz zu nehmen. 1. Als Ausgleich für die Güter, die der gegner sich entweder vor oder während des Krieges widerrechtlich angeeignet hat; 2. Als Entschädigung für die Kriegskosten, die dem gerecht Kriegführenden entstanden sind; 3. Als abschreckende Strafe für den Übeltäter. Sich den Besitz des ungerechten Feindes aus Habgier anzueignen, sei jedoch nicht zulässig. Der gerechte Krieg rechtfertige nicht die Plünderung des Gegners“. Vgl. die Rechtfertigung der Plünderungen bei dem ehemaligen hessischen Feldprediger, Professor für Ethik in Gießen u. Ulmer Superintendenten Conrad Dieterich, dass „man in einem rechtmässigen Krieg seinem Feind mit rauben vnd plündern Schaden vnd Abbruch / an allen seinen Haab vnd Güttern / liegenden vnd fahrenden / thun könne vnd solle / wie vnd welchere Mittel man jmmermehr nur vermöge. […] Was in Natürlichen / Göttlichen / vnd Weltlichen Rechten zugelassen ist / das kann nicht vnrecht / noch Sünde seyn. Nun ist aber das Rechtmessige Rauben / Beutten vnd Plündern in rechtmessigen Kriegen / in Natürlichen / Göttlichen vnnd Weltlichen Rechten zugelassen“. DIETERICH, D. Konrad Dieterich, S. 6, 19. Vgl. BRAUN, Marktredwitz, S. 37 (1634): „Welcher Teil ehe[r] kam, der plünderte. [Wir] wurden von beiden Teilen für Feind[e] und Rebellen gehalten. Ein Teil plünderte und schalt uns für Rebellen darumb, dass wir lutherisch, der andere Teil, plünderte darumb, dass wir kaiserisch waren. Da wollte nichts helfen – wir sind gut kaiserisch, noch viel weniger beim andern Teil; wir sind gut lutherisch – es war alles vergebens, sondern es ging also: ‚Gebt nur her, was ihr habt, ihr mögt zugehören und glauben wem und was ihr wollt’ “. Dazu kamen noch die vielen Beutezüge durch Marodeure, darunter auch von ihren eigenen Soldaten als solche bezeichnete Offiziere, die durch ihr grausames u. ausbeuterisches Verhalten auffielen, die von ihrem Kriegsherrn geschützt wurden. Vgl. BOCKHORST, Westfälische Adlige, S. 16f.; KROENER, Kriegsgurgeln; STEGER, Jetzt ist die Flucht angangen, S. 32f. bzw. die Abbildungen bei LIEBE, Soldat, Abb. 77, 79, 85, 98; das Patent Ludwigs I. v. Anhalt-Köthen: „Von Gottes gnaden“ (1635). Vgl. den Befehl Banérs vom 30.5.1639; THEATRUM EUROPAEUM 4. Bd., S. 101f. Vielfach wurden die Plünderungen aber auch aus Not verübt, da die Versorgung der Soldaten bereits vor 1630 unter das Existenzminimum gesunken war. KROENER, Soldat oder Soldateska, S. 113; DINGES, Soldatenkörper. II. zum Teil bei Ausschreitungen der Bevölkerung, die sich an den Gütern der Flüchtlinge bereicherte, so z. B. 1629 in Havelberg: „Im Tempel war viel Gut in Kasten und Kisten, wovon die rechtmäßigen Besitzer das Wenigste wiederbekamen. Das meiste wurde den königlichen [Dänen], die während des Brandes darüber hergefallen waren, die Kirche zu plündern, und später den kaiserlichen Soldaten zuteil. Auch einigen Einwohnern und Benachtbarten, die keine Rechte daran hatten. Summa: Ihrer viele wurden arm; etliche mit unrechtem Gut reich“. VELTEN, Kirchliche Aufzeichnungen, S. 76-79, bzw. BRAUN, Marktredwitz, S. 84f., über die auch anderweitig übliche Plünderungsökonomie: „Hingegen ihre Herbergsleute, die sich vor diesem als Tagelöhner bei ihnen erhalten, die haben sich jetzt sehr wohl befunden; denn diese hatten keine Güter, daher gaben sie auch keine Kontribution. Und ein solcher Gesell hat allezeit so viel gestohlen, daß er sich [hat] erhalten können. Wie er ein paar Taler zusammengebracht, hat er gesehen, daß er von den Soldaten eine Kuh [hat] erkaufen können. Oder aber, er hat den Soldaten etwas verraten, do er dann von ihnen eine geschenkt und umsonst bekommen. Do [hat] er dann solche an einen anderen Ort getrieben und soviel daraus erlöst, daß er hernach 3 oder 4 von den Soldaten hat (er)kaufen können. Denn es ward so ein Handel daraus, daß man auch aller christlichen Liebe vergaß; vielweniger fragte man auch mehr nach Ehrbarkeit und Redlichkeit. Wie es dann auch soweit gekommen [ist], daß die Soldaten in einem Dorf das Vieh genommen und hinweg getrieben, und die Bauern als ihre Nach(t)barn in dem nächsten Dorf haben solches Vieh von den Soldaten erkauft und alsbald bei Nacht weiter getrieben und wieder verkauft. Und war schon fast ein allgemeines Gewerbe daraus. Ihrer viel[e] hatten sich auf diesen ehrbaren Handel gelegt, denn wenn ein Soldat eine Kuh gestohlen, wußte er schon seinen gewissen Kaufmann. Und wenn an manchem Ort eine Partei Soldaten mit einer geraubten Herd[e] Vieh ankam, da war bei etlichen gottlosen Menschen ein freudenreiches Zulaufen und Abkaufen, nit anders(t) als wenn zu Amsterdam in Holland eine indianische Flotte anlangte. Ein jeder wollte der nächste sein und die schönste Kuh er(kaufen); ungeachtet der armen Leute, denen das Vieh abgenommen worden, [die] allernächst auf der Seite mit jämmerlichen Gebärden standen und sich wegen der Soldaten nichts (ver)merken lassen durften“. PFLUMMERN, Tagebücher III, S. 21 (1631): „Diser täglichen Einfähl und Blinderung wegen seind nit allein in castris sonderbare Kaufpläz, sonder auch in allen Dörfern bis auf Schömerberg herauf sowol mit Leinwat, Klaider, Hausgeschirr und allerhandt Mobilien solche Handthierungen, das es sich der Frankhforter Mess zue Wien vorm Kerntherthor vergleichet. Wirdet alles von Soldaten umb ein Spottgelt bekhomen, hernach aber von andern Leuten, so sich mit Victualien in das Leger wagen und dergleichen Sachen eintauschen, widerumb etwas theurers verhandlet. Es mangelt auch nit, das vil catholisches Baursgesindt in die verlassne ulmisch- und wirtenbergische Flekhen sich einschlaicht, und was der Soldat nit fortbringen könden, quasi per spicilegium [sozusagen als Ährenlese] gar aus dem Weg raumet“. Doch hält PFLUMMERN, Tagebücher I, S. 24 (1631), fest: „Disen Tag ist in castris alles zum morndigen Aufbruch fertigzuehalten anbevolhen und derowegen das Straifen, Blinderen und Brennen nit gespert worden, ausserhalb was diejenige Buest betrifft, welche vergangne Täg hero mit grosser Anzahl in das Leger khomen, den Raub aufzuekhaufen, immassen Paurs- und Burgersleit diser Handlung etlich Meil Wegs und bis von Saulgen herunderzugezogen. Disen seind zum Theil die erkhaufte Wahren widerumb abgenomen, theils das Gelt, ehe sie eingekhauft, mit Straich und Schlägen ausgebrest worden“. PFLUMMERN, Tagebücher I, S. 25f. (1631): „In unserem Anwesen seind bekhante Leut von dem Leger heraufkhomen, in deren Gegenwart die ganze Armada aus dem Leger verrukht und den Zug uber die Gögglinger Brukh genomen, die referirn, das obgleich vergangenen Tag diser Aufbruch mänigklichen angesagt worden, habe man jedoch im Fortraisen merkliche Ohnordnung gespirt, und seie nit allein vom Proviant, sonder auch von den colligirten Beuten ein zimbliche Anzahl hinderlassen worden, dahero die benachparte Bauren nach Abzug des Volkhs in das Leger gefallen und solche Reliquias jeder nach seinem besten Vermögen undereinander theilen wöllen. Als aber die gögglinger und thonaustetter Gemeintsleut eine Praelation [Vorrang] haben und die frembde Leut, so vermuetlich weniger Schaden dan sie gelitten, darvon abtreiben und ausschliessen wöllen, seien hierauf dise beede Paurenpartheien etwas hart aneinander khomen, also das mancher die Wahrzeichen mit blauen Augen und geschwollnem Kopf mit sich nacher Haus gebracht“. PFLUMMERN, Tagebücher I, S. 44 (1631): „Es hat ein Zeithero von allen Dörfern das arme Paursvolkh seine Ross und Viehhaab zue errötten etlich hundert Stukh in die Statt Biberach getriben, auch aller Orten, da Plaz und Gelegenheit verhanden ware, in Stallungen, Scheuren, Häusern, auch jederweylen bei der grösten Kältin allein in vermaurenten Höffen auf dem Schnee und Eys undergebracht, gleichwol darbei solche Sicherheit nit befunden, das dem alhiesigen Soldaten nit zue Zeiten guete Beuten darvon zuekhommen weren, dan manche Nacht 2, 3, 4 oder noch mehr Stukh von Rossen, Vih, Schweinen etc. verlohren und uber angesteltes fleissiges Nachsuchen nit mehr zue Hand gebracht worden. Es werden zwar die Marchatänter dessen bezüchtiget, welche das Vih alsbald abschlachten sollen; jedoch Etlicher Mainung auch dahin gehet, daß die Burgere solch Maisterstukh gleichfahls erlernet haben“. Zum Teil plünderten Nachbarn die Hinterlassenschaft ihrer geflüchteten oder abgebrannten Mitbürger; KRAH, Südthüringen, S. 95: „So berichtete Suhl, daß ‚sich noch etliche volks- und ehrvergessene Leute allhier und anderswo gelüsten lassen, sich an der armen verbrannten Sachen, so nach der Plünderung und Brand in Kellern, Gewölben und sonderlich im Feld und in den Wäldern geflüchtet und übrig geblieben, zu vergreifen und dieblich zu entwenden. Wie dann etliche – auf frischer Tat allzu grob begriffen und darum zu gefänglicher Verhaftung gebracht‘ seien. Auch Benshausen erhielt seine Salvaguardia, um dem täglichen Plündern, nicht nur durch streifende Soldaten zu wehren !“ Auch eigene Einheiten fielen über andere Einheiten her, um sie auszuplündern, wie etwa 1634 in Leipheim; BROY, Leipheim, S. 146f.
[40] Menschenjagd: Die Jagd auf Menschen gehörte zum Kriegsalltag u. zu den Einnahmequellen des Militärs. Pfarrer Lucas aus Trusen (1640); LEHMANN, Leben und Sterben, S. 248: „Reiter und Fußknechte haben die Wälder durchstreift, durchsucht, durchjagt, nicht anders als wenn [man; BW] das Wildbret treibt und jagt, darum auch nicht allein die Menschen, sondern auch die Hirsche und Rehe aufs offene Feld getrieben, Ja schier also zu reden ist: haben sich die Vögel auf den Bäumen nicht verteidigen können“.[40]  Der Chronist u. Bürgermeister Leopold aus Marktredwitz; BRAUN, Marktredwitz, S. 24 (1632): „Zuletzt durft[e] sich kein Mensch mehr in Wäldern betreten lassen, denn da war auch niemand mehr sich, [ganz] gleich [ob es] im Morast oder in gebirgigen Steinklüften war, denn da hatten sie Hund[e], welche auf die Menschen abgerichtet [waren, so] daß also kein Mensch in Steinklüften bleiben konnte. Ach, da sind viel[e] Leut[e] in den Wäldern hin und wieder erschossen und niedergehauen worden; auch unbegraben liegen [ge]blieben“. Das THEATRUM EUROPAEUM 3. Bd., S. 278f., über die Lage in Schlesien nach der verlorenen Schlacht bei Liegnitz am 13.5.1634, in der die kursächsische Armee unter Arnim die kaiserliche unter Götz u. Colloredo schlug: „Die Kayserische nach deme sie bey der Lignitz geschlagen / haben sie in Schlesien besonders zwischen Lignitz und Glatz gar übel gehauset / sonderlich dieweil sie zumahl kein Oberhaupt gehabt / alles was sie gekönt / außgeplündert / und die Inwohner allen Orten wegen grosser angelegter Marter und Peinigung verjagt / auch auß den Wälden / dahin sie sich umb sicherheit willen begeben / gleich wie das Wild auff dem Felde gehetzet“. Der Bieberauer Pfarrer  Johann Daniel Minck; KUNZ; LIZALEK, Südhessische Chroniken, S. 253f.: „Viele verkrochen und versteckten sich zwar in Wälder, Höhlen, Klippen etc., waren aber ausgespähet, denn die [kaiserlich-bayerischen] Soldaten hatten bei sich menschenspürige Hunde, welche, wann sie an Mensch und Vieh kamen, mit ihrem Bellen die Leute verrieten und den Räubern Anzeig gaben. Darumb flohe alles auf die Schlösser. Da lagen alle Gassen, Höfe und Winkel voller Leute, besonders zu Lichtenberg, welches ein kleiner Behelf. Und derhalben auch viele im Regen, Schnee und Kälte unter dem freien Himmel lagen, teils lagen in Fässern und Bütten. Die Stuben waren Winterszeit so voll, dass wegen der Menge keines sitzen, sondern dicht ineinander stehen müssen. War ein groß Jammer und Elend anzusehen, zu geschweigen, selbst mit darin begriffen sein“. BENTELE, Protokolle, S. 192 (1634): „Des andern Tags, als man vernommen, dass die ganze Armee marchiere, haben sich Mann und Weib mit den Kindern in das Feld, Weinberg, Hülen, Klüften und Wäld mehistentails begeben, in Hoffnung, daselbsten sicher zue sein, bis das Ungewitter fürübergieng. Aber die wurden allerorten durch die Hund der Soldaten ausgespürt, gehetzt, gejagt, gefangen, ranzioniert, übel tractiert, und tails erbärmlich ermordet. War auch zu solcher Zeit Tag und Nacht schön und warm Wetter auf vierzehn Tag aneinander, daß doch also mancher dessentwegen desto besser in einem verborgenen Winkel durch Gottes väterliche Obacht bewahret gewesen, und sein Leben wie eine Ausbeut darvon gebracht hat“. Abt Veit Höser (1577-1634) v. Oberaltaich bei Straubing; SIGL, Wallensteins Rache, S. 142f.: „In diesen Tagen [Dezember 1633; BW] trieben es die Schweden überall ganz arg. Sie streiften in alle Richtungen und Gegenden herum, durchstöberten sogar die menschenleeren Ödnisse und Wälder, alle Berghänge, jedes Tal, jede Schlucht, jeden Schlupfwinkel, daß die Menschen sich vor Todesängsten überhaupt nicht mehr auskannten, sich nicht mehr helfen und raten konnten. Unter dem eigenen Dache gab es ja ohnehin keine Sicherheit. In ihrer Bedrängnis flohen alle aus ihren Wohnungen, als wären das selbst Räuberhöhlen, flüchteten in die Berge, versteckten sich in Hecken, im Dickicht, in der Wildnis, obgleich sie auch dort nirgends bleiben konnten wegen der Winterkälte, die in unserer Waldgegend noch viel ärger ist. Wenn sie sich überhaupt ein Feuer machen konnten, verriet sie schon von weitem der aufsteigende Rauch bei Tag und bei Nacht der Feuerschein; ja, die Flucht in ein Versteck verriet sie selbst schon wieder durch die unvermeidlich im Schnee hinterlassenen eigenen Spuren. Die schlauen Spürhunde folgten mit ihrer Nase diesen tiefen Fußstapfen und spürten den Flüchtlingen fleißig nach, ohne deren Todesängste zu spüren. Schau, laß dir sagen, was diese ungemein scharfsinnigen Bösewichte nicht alles aushecken, damit ihnen ja kein einziger Mensch entwischt. Überall in den Wäldern, in Dickichten, auf Viehtriften, wo sich einer geflissentlich verstecken könnte, veranstalteten sie blutige Treibjagden (veneticam tragediam). Sie stellten Reihen von Scharfschützen in einem größeren Abstand voneinander auf und durchstreiften so das vom Eingang her das Gelände, indem sie obendrein noch abgerichtete Jagd- und Spürhunde vor sich herhetzten. Diese reizten sie mit ihrem Hussa-Hussa zum Bellen, ließen sie durchs Dickicht und Gebüsch stöbern, nach Feuerstellen schnüffeln, schickten sie in unzugängliche Stellen, damit sie überall die versteckten Menschen ausmachen, mit ihrem Verbellen verraten und heraustreiben. In undurchdringliches Heckengestrüpp (truteta) schossen sie mit ihren Gewehren hinein, um die allenfalls darin verborgenen Menschen zu zwingen, dass sie herauskriechen oder herausspringen. Wollten solche arme „Angsthasen“ jedoch sofort bei dem Hussa-Geschrei der Jäger und dem Hundegebell der unausbleiblichen Flucht zuvorkommen und davonlaufen, wurden sie dort von den Musketieren zur Strecke gebracht, die den Wald von draußen in regelmäßigen Abständen voneinander umzingelt hatten, sodaß die ohnehin schon zu Tode geängstigten Menschen, wohin sie auch immer flüchten wollten, in die Fänge und Fallen dieser Menschenjäger fielen“.
[41] Vergewaltigung, „Schändung“, „Schwechung“: Vergewaltigung war in den Kriegsartikeln aller Armeen ausdrücklich verboten u. mit der Todesstrafe bedroht, war aber v. Anfang an eines der häufigsten Delikte, wenngleich z. T. in den offiziellen Kriegsberichten an den Kriegsherrn absichtlich unterschlagen, aber auch in den Taufregistern immer wieder auftauchend. Auf Vergewaltigung stand schon in den Kriegsartikeln Gustav II. Adolfs v. 1621 die Todesstrafe.  THEATRUM EUROPAEUM 3. Band, S. 617: „So ist auch ein Polnischer Edelmann / welcher sampt seinem Knecht / ein Weibsbild geschändet / und deßwegen bey seinem Obristen angeklagt gewesen / zur Rede gestellt / unangesehen er eine grosse Summa Gelts für sein Leben geboten / gleichwol anfangs der Knecht in Gegenwart und Ansehen deß Edelmanns / enthauptet / und hernach er folgenden Tags auch mit dem Schwerd hingerichtet worden“. Im Taufregister der Kirche zu Wiesa wird als Vater eines am 7.8.1633 getauften Kindes eingetragen: „drey Soldaten“, für den am folgenden Tag getauften Sohn einer Witwe werden „zwene Soldaten“ aufgeführt. UHLIG, Leidenszeiten, S. 11; vgl. die Zweifel der Pfarrer bei GROßNER; HALLER, Zu kurzem Bericht, S. 14, 66; Balgstedt im Besitz der Herren v. Heßler u. v. Schieck 1616-1744: „1634 läßt Frau Thiele Zwillinge taufen; ihr Mann Hans Thiele hatte sie verlassen und war in den Krieg gezogen. In dem selben Jahre wird der außereheliche Sohn der Anna Schild getauft, welche sagt, sie sei voriges Jahr nach Pfingsten nach Laucha gegangen und auf dem Heimwege unterm Hain beim Spillingsgarten von einem Reiter überfallen worden, weshalb das Kind „Hans Reuter“ getauft wird“. Zur Schändung auch v. Schwangeren vgl. HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 54. Teilweise waren selbst Reiterjungen daran beteiligt; BLUME; RUNZHEIMER, Gladenbach, S. 323: „2 Jungen / Reiterjungen / habenn Cuntzen heintzgenn Hansenn metgen notzüchtigen wollen, habens uff die Erde geworffen undt das Maul zu gehalten. Sey ohngefehr 13 Jahr alt. Der Hoffmeister aber hab diese Jungen der maßen gezüchtigt, das sies nit wohl leugnen können“. Im 1658 erschienenen „Schwedenspiegel“ heißt es unter dem 6. Gebot: „Deß Königs Gustavi Bastard Sohn Gustavus Gustavessen – wie er in Osenbrug [Osnabück; BW] Gouverneur gewesen – eröffnet bey nächtlicher Zeit alda einem ehrlichen Bürger sein Hauß – nimbt ihm seine Tochter – schändet sie – und sendet ihm solche hernach wieder zu Hauß. Wann solche Schelmstück – in Feindes Landen weren verübet worden – so were es ja mehr dann Gottloß – aber dieses alles ist geschehen – wie der Schwed ihr Beschützer seyn sollen“. Zit. bei STRAHLMANN, Wildeshausen, S. 91, Anm. 2. Über Sperreuter heißt es z. B. auch: „Der Bürgermeisterin von Wemding soll er die Pistole an den Kopf gehalten haben, als diese ihm nicht ihre 13-jährige Pflegetochter überlassen wollte. In Nördlingen soll er eine 12-jährige[n] Lohweberstochter genötigt haben, die er dann sogar zum weiteren Gebrauch mit nach Augsburg nahm“. KODRITZKI, Seitenwechsel, S. 154f. Die Dunkelziffer von Vergewaltigungen mag aus verständlichen Gründen um ein Vielfaches höher gelegen haben.Vgl. MAHR, Monro, S. 56f.; Denkschrift über den Ruin der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt infolge des Durchzugs, besonders durch die Kaiserlichen, aus dem Dezember 1634; HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 108ff.: „Das kaiserliche, hispanische und ligistische volk ist alles auf unsern gnädigen fürsten und herren gezogen, liegt auch dessen noch ein namhafter anteil im land; jetzo ziehen wieder 4 regimenter hindurch, brauchen einen wunderlichen weg, nicht nach der straßen, sondern gar umschweifig nach einem circumflexu. Wollen viel geld haben, dessen doch bei so vielfältigen, ganz grundverderblichen durchplünderungen keines vorhanden. Vieh, frucht ist alles weg; der wein, den man nicht austrinken können, in die erde gelassen. Die besten flecken und dörfer liegen in der asch. Etlich tausend weibspersonen seind geschändet, – ja gar auch junge knaben, quod horrendum – in der schändung gar getötet. Dem herrn kammerpräsidenten Karspach ist bei seiner lieben alten mutter begräbnis in unversehener behendigkeit eine trupp auf den hals kommen, haben 16 adeliche weibspersonen in der trauer an der mahlzeit befunden, deren 8 sobald genotzüchtigt, eine adeliche jungfrau, so eine Schelmin von Bergen (eine einige tochter ihrer eltern) gar auf den offenen markt gelegt und publice geschändet; 8 derselben adelichen damen seind entloffen, haben sich in ein hühnerhaus verkrochen, bis daß der sturm vorüber gewesen. Zween tag vor unsers gnädigen fürsten und herrn wiederanlangung in dero landen ist ein jählicher einfall in dero flecken Oberrosbach [Ober-Rosbach/Kr. Friedberg; HHSD IV, S. 356f.; BW] geschehen, seind alle und jede sich darin befindende weibsbilder (nur 4 ausgenommen) violento stupro vitiiert worden. Hin und wieder im land seind noch sehr viel weibspersonen verloren, von denen man nicht weiß, wohin sie kommen“. Die „Pommerische Zeitung“ (1631): „Ehe die Keyserischen aber Gartz verlassen / haben sie auch mit den Weibsbildern sehr vbel gehauset / solche geschändet / vnd hernach zur Statt als Huren ausgepauckt / deß Pfarrers Weib haben jhrer vier auffen Tisch gelegt vnnd gehalten / der fünffte hat seinen Muhtwillen mit jhr getrieben / der Pfarrer aber müssen zusehen vnd singen / Ach Gott vom Himmel sich darein“. Das Kriegstagebuch des Rüthener Bürgermeisters Christoph Brandis (ca. 1578-1658) über die hessische Einquartierung 1636 hält fest; CONRAD; TESKE, „Sterbzeiten“, S. 309f.: „Den 7ten April geschah eine schaendliche That. Ein Soldat Namens Mathes quartirte in D-s Hause (c. Da der Name dieses Buergers noch wirklich in Ruethen existirt, so fand ich vor gut ihn hinweg zu lassen.). Dieser Mathes hatte ihn schon vorher durch Einschlagung der Fenster, Thueren und Tischen, ja selbst durch schwere Pruegelsuppen viel molestiert [= belästigt], nun fehlte pro coronide ceterarum crudelitatum [= als Krönung weiterer Gefühllosigkeiten] noch das schlimmste. Am 7ten Morgens, als mehrbesagter Mathes noch auf der Buehne [= dem Lagerboden] lag, rief er herunter, man sollte ihm einen Pott voll Milch bringen oder er wollte alles zusammenhauen. D. schickt seine Tochter ein wackeres 17 Jahr altes Maedchen, ins Nachbarshaus, um welche zu bekommen. Weil nun das Maedchen ein wenig lange ausgeblieben, hat der Mathes destomehr gelermt, bis sie endlich gekommen und ihr Vater ihr gesagt: Sie sollte es dem Soldaten hinauftragen. Sie war iussu Patris [= auf Geheiß des Vaters] kaum heraufgekommen, als sie der Mathes zu seinem Willen haben wollte, sie wehrte sich, so gut sie konnte, und rief nach Huelfe, der Soldat aber stak ihr die geknueffte (geballte) Faust ins Maul. Indeß hatte der Vater doch etwas davon gehoert, er eilte mit seiner Hausfrauen herauf, Mathes aber hatte die Thuer schon zugeschallert [= zugeriegelt], und die armen Eltern mußten durch ein Loch, das Mathes schon einige Zeit zuvor in die Thuer gehauen hatte, ihr eignes Kind schaenden sehen ohne ihr helfen zu koennen. Der Kerl hatte ihr benebens [= dabei] die rechte Brust (d. Im Original steht eine andere bloß in Westfalen uebliche Benennung.) weil es sich vermuthlich zu stark gewehrt hatte, ganz und gar aufgerissen, so daß ein ganzes Stueck nachhero herausgefallen, und das Maegdlein ganz unmenschlich zugerichtet, unter unaufhoerlichen Schmerzen 14 Tage darauf verstorben. Der Vater gieng heute mit mir zu dem Hauptmann, um sich wegen des mehr besagten Mathes zu beklagen; aber er gab uns trozig zur Antwort, wenn es einmal todt seye, koenne er nicht mehr helfen. Er bestrafte auch den Mathes keinesweges, sondern ließ ihn, wie andere frei herumgehen. Der Vater ist untröstlich, und jedem dauert das arme Maegdlein, requiescat in pace [= Möge es in Frieden ruhen !]“. Die Einfügungen in eckigen Klammern stammen von den Herausgebern, in runden Klammern von dem 1. Hg. Cosmann (1789). Die Bestrafung wurde in der Tat sehr unterschiedlich gehandhabt, vgl. etwa die Aufzeichnungen des Schmalkaldener Chronisten Pforr; WAGNER, Pforr, S. 141: „Den 22. 9br: [1636] sollte ein [schwedischer] cornet gerichtet werden, weil er eine magd genotzüchtiget. Weil aber sein knegt die magd geehligt, dem er 2 pferd geben und 20 thlr in die kirchen gebüst, ist ihme das leben geschenckt worden“. WAGNER, Pforr, S. 133: „Den 27. Jan: [1635; BW] hat [ist] ein corporal von Mersinisch[en; Mercy, BW] regiment vollerweiße ins siechenhauß kommen, die arme leuht darin ubell geschlagen und ein sichen magd genotzüchtigt. Deßwegen der cornet von hießiger compagnia hinaußgeschickt worden, den corporal dieser thatt wegen in arest zu nehmen. Weil sich aber der corporal zur wehr gestellet, hat ihn der cornet todtgeschoßen“. Vgl. auch THEIBAULT, Landfrauen, S. 32, über einen einzigen derartigen Fall in der Werra-Region. Auf Klagen bei Kommandierenden hieß es z. T.; HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 122: „es sei aus unterschiedenen regimentern kommandiert volk und unter denselben Spanier, Neapolitaner, Burgunder, Italiener etc., die man nicht also in zaum halten könnte“. Vgl. die Vorgänge in Zerbst 1626; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 114: „daß auch ehrliebenden weibspersonen Unzucht, die abgenommenen sachen dardurch wieder Zu erlangen, Zugemuthet, vnd vnlengsten Bürgermeister Rühlen S. tochter, als sie in der schantze arbeiten müssen, von einem Soldaten mit gewalt geschändet, vndt ihrer ehren beraubet worden“. Christian II. v. Anhalt-Bernburg unter dem 1.1.1635; http://diglib.hab.de/edoc/ed000228/start.htm [200r-200v]: „(Ejn denkwürdiges Beispiel göttlicher Strafe memorabile exemplum, vindictæ divinæ [Rache Gottes; BW], das sich gar neẅlich zugetragen, alß 30 Soldaten, so die wache vor heimb gehalten, vom Borgistorfischem Reütter Regiment, eine Quedlinburgerinn biß in den Todt genohtzüchtiget, hat der erste Reütter, so sie aufge<ver>führt gehabt, in Quedlinburg den halß gestürtzt, 3 haben sollen vor Standtrecht gestellet vndt harquebuzirt werden“.Aus Halle wird 1644 über die drakonischen Strafen unter Königsmarcks Reitern berichtet; OLEARIUS, Halygraphia, S. 424: „ein Reuter / so ein Mägdlein von neun Jahren durch Nothzüchtigung zerrissen und verwundet / enthauptet / geviertheilt / und die Viertel an die Strassen auffgehencket wordē“. Vergewaltigung gehörte auch zur üblichen Topik in zeitgenössischen Berichten oder bei Geburt unehelicher Kindern; vgl. GROßNER; HALLER, Zu kurzem Bericht, S. 52. SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, S. 58, die Schwängerung der Elschen Stovener, Amt Ravensberg (1631), die trotz Eides den Verdacht nicht unbedingt ausräumt, dass der eigene Vater die Tochter geschwängert hatte: „Anno 1631, den 3ten Junij Johan Stovener mit seiner Tochter Elschen, so geschwengert, gefenglich angenommen, und obwoll im gemeinen geschrey, alß sollte der vatter dieselbe geschwengert haben, so hatt doch die Tochter eidtlich beteuret, das ein soldate, so einen blauwen rock angehabt, sie ubergeweltiget und sie also geschwengert. Weil dieselbige nun grob schwanger, alß ist sie biß dahin, der banden entbunden, erlaißen und hat Aloff Varenbruck und was er an gelde alhie im lande hatt (38, 5 Rtl. bei 6 Schuldnern), zu burgen gestellett, diesergestaldt, das, wan sie ihrer weiblichen burde entbunden, sich jeder zeit widder einstellen soll. Zeugen. Und ist g(enante)r Johan Stovener, eine urpheide zue thuen, aufferlagt, welche auch in gegenwart Jorgen Kraecks prestiert“. Bei der Nonne Maria Anna Junius aus Bamberg, HÜMMER, Bamberg, S. 222, heißt es ausdrücklich, dass sich die Schweden in der ganzen Zeit „züchtig und ehrerbittig“ verhalten hätten. Vgl. JANSSON, Soldaten und Vergewaltigung, S. 197; THEIBAULT, Landfrauen; BERG, Administering justice; die Beschwerden der Pommern’schen Gesandten (1630); THEATRUM EUROPAEUM 2. Bd., S. 190, CONRAD; TESKE, Sterbzeiten, S. 309f.; HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 108ff. Der Schweriner Dompropst und Ratzeburger Domherr, Otto v. Estorf [1566 – 29.7.1637], berichtet zu 1632 über die Rache von Frauen; DIARIUM BELLI BOHEMICI ET ALIARUM MEMORABILIUM 3, S. 22: „Im Dorff Kienblad [Kühnblatt; BW] im Stift Wirtzburgk, wie ein Kais. Soldat mitt eines bauern Tochter zue grob scherzen wollen, ist Er von ihr vnd andern Weibern vbermeistert, castriret vnd in ein Teich erseufft worden“. Zum Teil wird diese Gewalt gegen Frauen auch mit „schwechen“ umschrieben. Zum Teil scheint man Versuche nicht besonders ernst genommen zu haben. Aus Zwickau (1632) wird berichtet; WILHELM, Descriptio, S. 181: „Den 14. Wurde ein Soldat auffm Esel gesetzt / welches zuvorhin offt geschehen / das er einem WeibesVolck Vnehr angemutet vnd sie zwingen wollen / dem wurden Stöcke an die Füsse gelegt / so dem guten Bruder sehr vexiret / welches gewähret / biß nach Mittag vmb 3. Vhr / do gehet ein Soldaten Jung vorvber / deme befehlen andere alda stehende Soldaten / er sollte dem die Stöcke von Füssen thun / so er verrichtet / vnnd solche auff einen Holtzwagen / so gleich vorvbergegangen geworffen / Es ist aber derselbe folgende Nacht auff die leiter gebracht worden / vnnd gehencket werden sollen / darbey grose Ceremonien vorlieffen / in deme man den Commendanten vnterschiedlich zu geruffen / vñ vmb gnade geschrien / so eine gute halbe Stunde gewehret / allein es hatte endlich das ansehen / als wen es nur zur Pravada wehre angestellet gewesen“.
[42] Schwedentrunk [haustum suecicum]: Die Foltermethode des „Schwedischen Trunkes“ (auch „Wasserfüllen“ genannt) wurde erstmals v. spanischen Truppen, dann v. kaiserlich-ligistischen Soldaten im Dreißigjährigen Krieg praktiziert (Pfarrer Johann Daniel Minck [1611-1664] aus Groß-Bieberau; KUNZ; LIZALEK, Südhessische Chroniken, S. 253) u. von den Schweden übernommen; nach ORTEL, Blut Angst Trehnen Geld, bereits v. der spanischen Inquisition eingeführt. Die Soldaten flößten ihren Opfern Wasser un./oder Jauche ein und sprangen ihnen anschließend auf den durch Fäulnisgase aufgeblähten Bauch. Dies ließ die inneren Organe zerplatzen und führte nicht selten zum Tod. Eine zeitgenössische Beschreibung liefert Abt Veit Höser (1577-1634) v. Oberaltaich bei Straubing, SIGL, Wallensteins Rache, S. 127: „Dieser Trunk sieht so aus. Sie fesseln ihrem Opfer die Hände auf dem Rücken, binden ihm die Füße zusammen und werfen ihn rücklings auf den Boden. Einen Besenstiel (baculum scopiarium) oder irgendeinen anderen zwei Daumen dicken Stock, den sie gerade zur Hand haben, stoßen sie dem auf der Erde liegenden Opfer in den Mund. Dies geschieht zuweilen mit solcher Wut und Gewalt, dass sie dem sich wehrenden Menschen die Zähne einschlagen oder abbrechen. Haben sie ihm so den Stiel in den Mund getrieben, nehmen sie kaltes oder heißes Wasser, Bier oder Lauge (Waschwasser, Lotium), einfach eine irgendeine vorhandene Flüssigkeit mit einer dicken Jauchebrühe, Menschenkot, wie es ihnen eben gerade ihr Mutwille eingibt. Diesen stinkenden Trunk lassen sie an dem aufrecht stehenden Besenstiel hinabrieseln und in den Mund und den Schlund des auf dem Rücken liegenden Opfers. Sie flößen ihm das Getränk unausgesetzt und so reichlich ein, dass der Bauch wie bei Wassersüchtigen anschwillt. Erst wenn sie sehen, dass ihr Opfer jeden Augenblick ersticken muß, ziehen sie ihm den Stiel wieder heraus. Dann springen sie mit angezogenen Beinen plumpsend auf den aufgeschwollenen Bauch. Durch diesen Druck beim Draufspringen muß der zur Strafe (für den nicht begangenen Verrat) eingeflößte übrige Trunk zur noch größeren Strafe und Marter wie aus einem Springbrunnen aus dem Munde herausspringen. Er wird mit viel Blut vermengt überreichlich erbrochen“. STEGER, jetzt ist die Flucht angangen, S. 51f.; „Der Dreissigjährige Krieg am Oberrhein“. KLUGE, Hofer Chronik, S. 163: hier heisst es z. B. „mit wasser zu todt gefült“. STEMMLER, Tagebuch 2. Bd., S. 740 (1638):  „Der Ortspfarrer [v. Neustadt im Schwarzwald; BW] Adam Wehinger wird gefangen genommen, verwundet, auf den Rücken gelegt, mit Wasser durch den Mund vollgepumpt und dann durch die mit den Füßen auf ihm trampelnden Soldaten aufs grausamste getötet“. Schwedische Truppen sollten im April 1637 im kursächsischen Wurzen ein apokalyptisches Szenarium veranstalten, wie ein anonymer Bericht über die „Wurzener Kreuz- und Marterwoche“ zeigt; PLETICHA, Deutsche Geschichte Bd. 7, S. 59: „Der Schwedische Trunk, also genennet, ist sehr gemein gewesen, indem ihrer vielen unreinen Seyffen- und Pfützen-Wasser oder Mistjauch in den mit einen Spanner oder Röhrlöffel ausgespreitzten Mund, so viel als hinein zu bringen gewesen, gefüllet, über eine Weile hernacher auf ihren Leib gesprungen, und die hinein gegossene Jauche heraus getrieben worden, dadurch ihrer viel um die Gesundheit gebracht, daß sie es die Zeit ihres Lebens nicht verwinden, mehrer theils sind schon davon gestorben“. Allerdings wurde der Schwedentrunk auch v. Bauern an gefangenen (hier ungarischen) Soldaten wie in Zeitz angewandt; BOTHE, Zeitz, S. 352.  Aus der Altdorfer Ortschronik, http://www.j-ehret.com/krieg.htm: „Leonhardus Stöckher ist am Schwödischen Trunkh gestorben. Diss war aber der Schwödische Trunkh: wann die Schwödischen, undt andere Solldaten, iemandt ergriffen, in deren häusern sie nichts fanden, noch von ihnen erkündigen möchten, wohin dass eine undt andere verborgen worden, obgleich nichts alss die lähre Armuth bey ihme obhandt hatte, dennoch glaubten es ieme so leicht nicht, sondern banden und fessleten, und bezwangen ihne, so er vielleicht wass verborgen wisse, zu bekhennen: undt zue dem zil bandten sie ihme die händ hintersich auf den Rukhen, legten ihne rückhlings auff den Boden, sätzten sich auff seine knie undt schenkhel, undt wurde fest bey beeden Achslen gehalten. Alssdann nahmen sie ein Räb- oder anderen steckhen, den sie unter seinen Zähnen, damit er den Mundt nicht schliessen möge, halten, daran sie ihme auss der nechsten Pfiz oder Kotlachen genommene wasser in den Mundt undt halss hinab giesseten, undt dannach auf den Magen truckhten, dass oben das Wasser zuem Mundt wider herauss getrieben wurde. Dergestalten handelten sie mit den leüten. Darbey vil starben“.  Aus Pfirt, http://www.j-ehret.com/krieg.htm. Sie (die Soldaten) haben den Leuten das unsauberlichste reverenter Mist in Wasser, darin sie ihren Unrat getan, ganz Zuber voll auf den Ruggen ligent, zum Mundten eingegossen, dernach mit Füssen auf den Bauch gesprungen, dass ihnen solch Wasser mit samt dem Unflat zu Mund, Nasen und Ohren herausgefahren“. Vgl. auch KRAH, Stüdthüringen, S. 78 (1634): „Als ein sonderliches Beispiel steht da mein leiblicher Bruder, der ein Pfarrer gewest zu Sülzfeld, mit Zunamen Möller. Auf wie elende Art und Weise ward er ergriffen ! Erstlich groß man ihm ein den schwedischen Trank (ach !) dem Bruder, hat ihn dann wiederholt in drei- und vierfachen Wechsel. Kaum mögen dir langen 2 mal 6 Becher voll Wassers, bis sein Körper ganz voll, und ihm der Magen beschwert war. Grausam traktierte ihn dann bald ein Soldat nach dem andern. Einer dabei hielt das rechte, das linke Bein ihm ein anderer, wahrlich nicht anders, als wollten die Sell‘ aus dem Leib sie ihm treten. Seitdem ließ er Urin, mit frischem Blut untermischet, Sank et siechte dahin, ein Opferlamm, satt von der Schlachtbank, bis ihm gänzlich und gar der Faden des Lebens gerissen“. Aus Halle wird unter 1639 berichtet; OLEARIUS, Halygraphia, S. 408: „Den 15. [2.1639; BW] hat er [Banér; BW] zweene Soldaten / so einem Bauer ein so genanten Schwedischen Trunck gegeben / enthaupten / viertheilen / und die Stücken für den Thoren an Galgen und Räder auffhengen lassen / mit dieser Uberschrifft: Der unerhorte Trunck“. DREYHAUPT, Pagus Nelectici Et Nvdzici, 1. Bd., S. 261 (Halle 1639): „Hier waren zwey seiner Soldaten zu Scherben [Seeben, heute Stadtteil v. Halle ?; BW] zurück geblieben, hatten einem Bauer in der Schule Hände und Füsse auf den Rücken gebunden, und einen Knebel in den Mund gelegt, ihre Nothdurft s. v. in einen Topf verrichtet, den Unflath dünne gequerlet, und dem Bauer eingeflösset, um von ihm Geld zu erpressen. Unter diesen verabscheuungswürdigen Handlungen kam Banner an, und gieng in das Schulhaus, sein Wasser abzuschlagen. Da er nun die Soldaten über dieser Arbeit fand: ließ er sie gleich  in Ketten schlagen, an seinen Wagen anschliessen, und mit nach Halle führen. In Halle ließ er gleich Standrecht über sie halten, sie enthaupten, auf einer Waschbank viertheilen, und diese vier Theile vor dem obersten Galgthore an eingestossene Pfähle mit der Ueberschrift: der unerhörte Trunk, annageln“. Nach der 1. Schlacht bei Breitenfeld nannte man den verwendeten Kot auch „Sächsisch Confect“. ZEITFUCHS, Stolberg, S. 284.
[43] MELTZER, Historia Schneebergensis Renovata, S. 955ff.
[44] Schrobenhausen [LK Neuburg-Schrobenhausen]; HHSD VII, S. 680f.
[45] Plünderung: I. Trotz der Gebote in den Kriegsartikeln auch neben der Erstürmung von Festungen und Städten, die nach dem Sturm für eine gewisse Zeit zur Plünderung freigegeben wurden, als das „legitime“ Recht eines Soldaten betrachtet. Vgl. die Rechtfertigung der Plünderungen bei dem ehemaligen hessischen Feldprediger, Professor für Ethik in Gießen und Ulmer Superintendenten Conrad Dieterich, dass „man in einem rechtmässigen Krieg seinem Feind mit rauben vnd plündern Schaden vnd Abbruch / an allen seinen Haab vnd Güttern / liegenden vnd fahrenden / thun könne vnd solle / wie vnd welchere Mittel man jmmermehr nur vermöge. […] Was in Natürlichen / Göttlichen / vnd Weltlichen Rechten zugelassen ist / das kann nicht vnrecht / noch Sünde seyn. Nun ist aber das Rechtmessige Rauben / Beutten vnd Plündern in rechtmessigen Kriegen / in Natürlichen / Göttlichen vnnd Weltlichen Rechten zugelassen“. DIETERICH, D. Konrad Dieterich,  S. 6, 19. Vgl. BRAUN, Marktredwitz, S. 37 (1634): „Welcher Teil ehe[r] kam, der plünderte. [Wir] wurden von beiden Teilen für Feind[e] und Rebellen gehalten. Ein Teil plünderte und schalt uns für Rebellen darumb, dass wir lutherisch, der andere Teil, plünderte darumb, dass wir kaiserisch waren. Da wollte nichts helfen – wir sind gut kaiserisch, noch viel weniger beim andern Teil; wir sind gut lutherisch – es war alles vergebens, sondern es ging also: ‚Gebt nur her, was ihr habt, ihr mögt zugehören und glauben wem und was ihr wollt’ “. Dazu kamen noch die vielen Beutezüge durch Marodeure, darunter auch von ihren eigenen Soldaten als solche bezeichnete Offiziere, die durch ihr grausames und ausbeuterisches Verhalten auffielen, die von ihrem Kriegsherrn geschützt wurden. Vgl. BOCKHORST, Westfälische Adlige, S. 16f.; KROENER, Kriegsgurgeln; STEGER, Jetzt ist die Flucht angangen, S. 32f. bzw. die Abbildungen bei LIEBE, Soldat, Abb. 77, 79, 85, 98; das Patent Ludwigs I. von Anhalt-Köthen: „Von Gottes gnaden“ (1635). Vgl. den Befehl Banérs vom 30.5.1639; THEATRUM EUROPAEUM 4. Bd., S. 101f. Vielfach wurden die Plünderungen aber auch aus Not verübt, da die Versorgung der Soldaten bereits vor 1630 unter das Existenzminimum gesunken war. KROENER, Soldat oder Soldateska, S. 113; DINGES, Soldatenkörper. II. zum Teil bei Ausschreitungen der Bevölkerung, die sich an den Gütern der Flüchtlinge bereicherte, so z. B. 1629 in Havelberg: „Im Tempel war viel Gut in Kasten und Kisten, wovon die rechtmäßigen Besitzer das Wenigste wiederbekamen. Das meiste wurde den königlichen [Dänen], die während des Brandes darüber hergefallen waren, die Kirche zu plündern, und später den kaiserlichen Soldaten zuteil. Auch einigen Einwohnern und Benachtbarten, die keine Rechte daran hatten. Summa: Ihrer viele wurden arm; etliche mit unrechtem Gut reich“. VELTEN, Kirchliche Aufzeichnungen, S. 76-79, bzw. BRAUN, Marktredwitz, S. 84f., über die auch anderweitig übliche Plünderungsökonomie: „Hingegen ihre Herbergsleute, die sich vor diesem als Tagelöhner bei ihnen erhalten, die haben sich jetzt sehr wohl befunden; denn diese hatten keine Güter, daher gaben sie auch keine Kontribution. Und ein solcher Gesell hat allezeit so viel gestohlen, daß er sich [hat] erhalten können. Wie er ein paar Taler zusammengebracht, hat er gesehen, daß er von den Soldaten eine Kuh [hat] erkaufen können. Oder aber, er hat den Soldaten etwas verraten, do er dann von ihnen eine geschenkt und umsonst bekommen. Do [hat] er dann solche an einen anderen Ort getrieben und soviel daraus erlöst, daß er hernach 3 oder 4 von den Soldaten hat (er)kaufen können. Denn es ward so ein Handel daraus, daß man auch aller christlichen Liebe vergaß; vielweniger fragte man auch mehr nach Ehrbarkeit und Redlichkeit. Wie es dann auch soweit gekommen [ist], daß die Soldaten in einem Dorf das Vieh genommen und hinweg getrieben, und die Bauern als ihre Nach(t)barn in dem nächsten Dorf haben solches Vieh von den Soldaten erkauft und alsbald bei Nacht weiter getrieben und wieder verkauft. Und war schon fast ein allgemeines Gewerbe daraus. Ihrer viel[e] hatten sich auf diesen ehrbaren Handel gelegt, denn wenn ein Soldat eine Kuh gestohlen, wußte er schon seinen gewissen Kaufmann. Und wenn an manchem Ort eine Partei Soldaten mit einer geraubten Herd[e] Vieh ankam, da war bei etlichen gottlosen Menschen ein freudenreiches Zulaufen und Abkaufen, nit anders(t) als wenn zu Amsterdam in Holland eine indianische Flotte anlangte. Ein jeder wollte der nächste sein und die schönste Kuh er(kaufen); ungeachtet der armen Leute, denen das Vieh abgenommen worden, [die] allernächst auf der Seite mit jämmerlichen Gebärden standen und sich wegen der Soldaten nichts (ver)merken lassen durften“. Zum Teil plünderten Nachbarn die Hinterlassenschaft ihrer geflüchteten oder abgebrannten Mitbürger; KRAH, Südthüringen, S. 95: „So berichtete Suhl, daß ‚sich noch etliche volks- und ehrvergessene Leute allhier und anderswo gelüsten lassen, sich an der armen verbrannten Sachen, so nach der Plünderung und Brand in Kellern, Gewölben und sonderlich im Feld und in den Wäldern geflüchtet und übrig geblieben, zu vergreifen und dieblich zu entwenden. Wie dann etliche – auf frischer Tat allzu grob begriffen und darum zu gefänglicher Verhaftung gebracht‘ seien. Auch Benshausen erhielt seine Salvaguardia, um dem täglichen Plündern, nicht nur durch streifende Soldaten zu wehren !“
[46] Robert [Rupert] Douglas [Duclas, der Lebhafte; Duglaß, Duglas, Duclas] of Whittinghame, Freiherr [1651], Graf [1654] [17.3.1611 Standingstone/Schottland-28.5.1662 Stockholm], schwedischer Obrist, Generalleutnant. Vgl. MURDOCH, SSNE ID: 2378 (dort wie immer weiterführende Literatur); DOUGLAS, Robert Douglas; BERG; LAGERCRANTZ, Scots in Schweden; MAIDMENT, Collection, S. 331ff.
[47] Augsburg; HHSD VII, S. 44ff.
[48] Hofstaat, Comitat: Anhang, Begleitung, Geleit, Gefolge, Hofstaat. Zum Teil führte Obristen ihre Familie mit sich, so dass bei Einquartierungen wie etwa in Schweinfurt schon einmal drei Häuser „durch- und zusammen gebrochen“ wurden; MÜHLICH; HAHN, Chronik Bd. 3, S. 504. Der mobile Hofstaat aller Offiziere und ihrer Ehegattinnen trieb die Einquartierungskosten zusätzlich in die Höhe. Dass gerade auch Offiziersfrauen z. T. ein großes Gefolge (50 Personen und 50 Pferde) mit sich führten, erwähnt HELML, Oberpfalz, S. 59. Das Amtsprotokoll (1626 VIII 29), SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg , S. 281, täuscht hinsichtlich der Gesamtzahl: „Die Gravin von Ahnolt hat 9 pferdt, darzu wirdt außm ambt Stromberg contribuirt. Obrist Gallas hat 15 pferdt. Der ist nit hier. Der haubtmann hat 10 pferd, capitanleutenant 7, drey fendriche 12, cap(itan) S(t). Eloi 4, drei veltwaibell 9, drey furier 3, aventurier 12, ingenieur 5“. Dies waren lediglich die in Wiedenbrück stehenden Pferde. Selbst Hauptleute einer Kompanie unterhielten schon zu Anfang des Krieges einen eigenen kleinen Hofstaat und hatten nicht selten achtzehn Personen und vierzehn Pferde mit sich. Selbst ein Wachtmeister hatte noch 3 Knechte, 1 Jungen und 5 Pferde, manchmal sogar noch einen Narren als Begleitung; WAGNER; WÜNSCH, Notabilia, S. 110. Der schottische Söldner Robert Monro, „der Schwarze Baron, der als Freiwilliger mitgekommen war, erhielt die Erlaubnis, für einen Grafen Tafel zu halten, der gewöhnlich mit mehr als sechzehn Personen zu Tisch erschien. Die Besucher des Grafen, seine Pferde und seine Diener wurden dabei ebenfalls standesgemäß versorgt“. MAHR, Monro, S. 27. Bei den ligistischen Cronberg’schen Reitern (363 Soldaten) wurden in Langenau (Schwaben) „600 pferde, 66 weiber, 78 mädel, 307 jungen, 94 kinder und grosse anzahl hunde“ festgestellt; ZILLHARDT, Zeytregister, S. 128. „Die Offiziere führten ein Leben in Luxus, tranken täglich ihren Wein und forderten neben Geld, Fleisch, Weißbrot, Hafer und Heu auch Delikatessen, so der Örter nicht zu bekommen. Sie brachten nicht nur ihr Gesinde mit, sondern luden auch noch Freunde und Verwandte ein. Die Bauern mußten mit Pferd und Wagen bereitstehen, wenn die hohen Herren Jagden veranstalteten, und bei Truppenverschiebungen hatten sie den Transport zu bewerkstelligen. Eine Untersuchungskommission, die auf ständige Klagen der fürstlichen Räte und auch des Kurfürsten eingesetzt worden war, stellte lediglich fest, daß entsprechende Berichte stark übertrieben seien, und Anholt konnte auf die fehlenden Soldzahlungen verweisen, ohne die die Soldaten sich weder Lebensmittel noch Waffen oder Kleidung kaufen könnten. Erst Ende Mai 1623 trafen neues Geld sowie Waffen und Rüstungen ein, und Anholt erließ eine neue Ordonnanz, nach der die Soldaten nur noch das gewöhnliche Servis fordern durften, d. h. Bett, Feuer, Salz, Zwiebeln und Essig, alles Weitere aber bezahlen sollten“. TESKE, Bürger, S. 68.  Auch fand man bei den Kompanien fünfzig Weiber und dreißig Jungen, was die Unterhaltskosten in die Höhe trieb, und gerade in einem solch kleinen Wigbolden im mikroökonomischen Bereich den Ruin auf Jahre hinaus bedeutete. . Der Aufwand für Erzherzog Leopold Wilhelms eigene Bedürfnisse und seinen Hofstaat scheint ziemlich groß gewesen zu sein. HELML, Dreißigjähriger Krieg, S. 230: „Bei dem Durchzug durch Heilbronn am 10. Oktober [1645; BW] hatte das Heer Leopolds so viel Troß bei sich, daß ‚2 Tage lang eine Kutsche ein Wagen, ein Troß auf den anderen folgte, und das Gesindel so zahlreich war, wie man es noch bei keinem Heere gesehen hatte‘ „. Angeblich wurden 1646 täglich 600 Personen an 40 Tafeln bei Erzherzog Leopold Wilhelm unterhalten; MÜHLICH; HAHN, Chronik Bd. 3, S. 612. „Als Leopold am 15. September [1646; BW] in Ammerthal war, wurden täglich 20 Ochsen, 100 Schöpse, 6 Kälber, 4 Ztr. Schmalz und Butter, 6 Säcke Weizenmehl, 120 Stück altes und 80 Stück junges Geflügel, 20 Eimer Wein, 60 Eimer Bier, 3 Zentr. Fische sowie 3000 Pfd. Schwarz- und Weißbrot verlangt“. HELML, Dreißigjähriger Krieg, S. 240.
[49] Rain am Lech [LK Donau-Ries]; HHSD VII, S. 599f.
[50] Garnison: Besatzung in einer Festung (Kavallerie und Infanterie). Die monatliche Löhnung der Soldaten, der Servis und die Fourage mussten von der betreffenden Garnisonsstadt aufgebracht werden und waren genau geregelt; vgl. die „Königlich Schwedische Kammer-Ordre“ Torstenssons vom 4.9.1642 bei ZEHME, Die Einnahme, S. 93ff. Der Garnisonsdienst wurde wegen der geringeren Aussicht auf Beute, Hunger und Krankheiten bei längerer Einquartierung immer unbeliebter, so dass man dazu überging, neugeworbene Söldner im Felddienst einzusetzen. Der französische Diplomat François Ogier [um 1597-1670] schrieb 1635 über die schwedische Garnison in Marienburg [Malbork]: „Ich betrachtete das Lager und die Unterkünfte der Schweden und sah ein Bild von menschlichem Elend und Wahnsinn. Ich sah in die Gesichter der Männer, und da ich nicht erkennen konnte, dass sie sich unterhielten, zweifelte ich daran, ob sie überhaupt Männer waren, so barbarisch, schmutzig und krank waren sie. Alle waren in Lumpen gekleidet und barfuß, und zum größten Teil handelte es sich um unhöfliche, junge Bauern“. BRZEZINSKI; HOOK, Armee, S. 52. KELLER, Drangsale, S. 401ff.: „Ein Zeitgenosse, der in Philippsburg gezwungen als Garnisonssoldat zubringen mußte, gibt uns darüber folgende interessante Notizen, die auf jede Garnison passen dürften. ‚So mußte ich denn’, erzählt er uns, ‚Musquetirer werden wider meinen Willen. Das kam mir aber sauer an, weil der Schmalhanz da herrschte und das Commißbrod schrecklich klein war. Ich sage nicht vergeblich: schrecklich klein – denn ich erschrack auch alle Morgen, wenn ich’s empfing, weil ich wußte, daß ich mich den ganzen Tag damit behelfen mußte, da ich es doch ohne Mühe auf einmal aufreiben konnte. Und die Wahrheit zu bekennen, so ist’s wohl ein elend Creatur um einen armen Musquetiren (Garnisonssoldaten), der sich solcher Gestalt mit seinem Brod und noch dazu halb satt, behelfen muß, denn da ist keiner anders, als ein Gefangener, der mit Wasser und Brod sein armseliges Leben verzögert. Ja ein Gefangener hat’s noch besser, denn er darf seiner Ruhe pflegen und hat mehr Hoffnung, als so ein elender Garnisoner, mit der Zeit einmal aus solchem Gefängniß zu kommen. Zwar waren auch Etliche, die ihr Auskommen umb ein kleines besser hatten von verschiedener Gattung, doch keine einzige Manier, die mir beliebte, um solcher Gestalt mein Maulfutter zu erobern, anständig sein sollte. Denn Etliche nehmen, und sollten es auch verlaufene Personen gewesen sein, in solchem Elend keiner anderen Ursach halber Weiber, als daß sie durch solche entweder mit Arbeiten als Nähen, Waschen, Spinnen oder mit Krämpeln und Schachern oder wohl gar mit Stehlen ernähret werden sollen. Da war ein Fähndrich unter den Weibern, die hatte ihre Gage wie ein Gefreiter, eine andere war Hebamme und brachte sich dadurch selbsten und ihrem Manne manch guten Schmauß zuwege; eine andere konnte stärken und waschen, diese wuschen den ledigen Officieren und Soldaten Hemden, Strümpfe, Schlafhosen und ich nicht weiß nicht, was mehr, davon sie ihren besonderen Namen kriegten; andere verkiefen Taback und versahen den Kerlen ihre Pfeifen, die dessen Mangel hatten; andere handelten mit Brandtwein und waren im Rufe, daß sie ihn mit Wasser verfälschten; eine andere war eine Näherin und konnte allerhand Stich und Nadel machen, damit sie Geld erwarb; eine andere wußte sich blößlich aus dem Feld zu ernähren, im Winter grub sie Schnecken, im Frühling graste sie Salat, im Sommer nahm sie Vogelnester aus und im Herbst wußte sie tausenderlei Schnabelweid zu kriegen; etliche trugen Holz zu verkaufen, wie die Esel. Solchergestalt meine Nahrung zu haben, war für mich nichts. Etliche Kerl ernährten sich mit Spielen, weil sie es besser, als die Spitzbuben konnten und ihren einfältigen Cameraden das ihrige mit falschen Würfeln und Karten abzuzwacken wußten, aber solche Profession war mir ein Eckel. Andere arbeiteten auf der Schanz und sonsten, wie die Bestien, aber hierzu war ich zu faul; etliche konnten und trieben ein Handwerk, ich Tropf hatte aber keins gelernt. Zwar wenn man einen Musicanten nöthig gehabt hätte, so wäre ich wohl bestanden, aber dasselbe Hungerland behalf sich nur mit Trommeln und Pfeiffen; etliche schulderten vor andern und kamen Tag und Nacht nicht einmal von der Wacht. Ich aber wollte lieber hungern, als meinen Leib so abmergeln’ “.
[51] SCHEPERS, Bäuerliches Wirtschaften, S. 35f.
[52] Leutkirch im Allgäu [LK Ravensburg]; HHSD VI, S. 466ff.
[53] General: Zumeist als Oberbegriff für alle Generalsränge, z. T. auch nur für Befehlshaber verwendet, wenn eine genauere Zuordnung des Rangs dem Zeitzeugen nicht möglich war oder um in den schriftlichen Zeugnissen Papier zu sparen. Darunter fielen in der Rangfolge „Generalissimus“, „Generalleutnant“, „Feldmarschall“, „Generalfeldzeugmeister“, „General(feld)wachtmeister“ („Generalmajor“ bei den Schweden). Etwa 20 % der bayerischen Generäle hatten sich „von der Pike auf“ hoch dienen müssen, während die Beförderung in der schwedischen Armee je nach Verdienst wesentlich schneller erfolgte. Sowohl in der kaiserlichen als auch in der kurbayerischen Armee spielten Herkunft, Gönner u. verwandtschaftliche Beziehungen („Freundschaft“) eine entscheidende Rolle bei der Karriere. Bereits Anfang 1628 hatte Maximilian I. festgestellt: „An der fromen khaisers gueten intention ist zwar nit zu zweiflen; aber er ist seiner ministrorum bevorab denen, die daß kriegswesen dirigirn und füehren, so wenig mechtig alß dieselbige ihrer soldatesca; die experienz hat bißher gewisen, daß die generales des khaisers und die soldaten der generalen ordinanzen nur so weit in acht nemmen, alß es ihnen gelegen und gefellig. Daher alle ietzige confusiones.“ Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 218, fol. 63: Memorial für Richels Sendung nach Kurmainz, Januar/Februar 1628.
[54] Gefangene: Nach Lavater, Kriegs-Büchlein, S. 65, hatten folgende Soldaten bei Gefangennahme keinerlei Anspruch auf Quartier (Pardon): „wann ein Soldat ein eysen, zinne, in speck gegossen, gekäuete, gehauene oder gevierte Kugel schiesset, alle die gezogene Rohr und französische Füse [Steinschloßflinten] führen, haben das Quartier verwirkt. Item alle die jenigen, die von eysen geschrotete, viereckige und andere Geschröt vnd Stahel schiessen, oder geflammte Dägen, sollt du todt schlagen“. Leider reduziert die Forschung die Problematik der de facto rechtlosen Kriegsgefangenen noch immer zu einseitig auf die Alternative „unterstecken“ oder „ranzionieren“. Der Ratsherr Dr. Plummern berichtet (1633); SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Eodem alß die von Pfullendorff avisirt, daß ein schwedischer reütter bei ihnen sich befinnde, hatt vnser rittmaister Gintfeld fünf seiner reütter dahin geschickht sollen reütter abzuholen, welliche ihne biß nach Menßlißhausen gebracht, allda in dem wald spolirt vnd hernach zu todt geschoßen, auch den bauren daselbst befohlen in den wald zu vergraben, wie beschehen. Zu gleicher zeit haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd naher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächts sein sollen, dahero weiln rittmaister Gintfeld ein gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen wird“. Der Benediktiner-Abt Gaisser berichtet zu 1633; STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 415: „Der Bürger August Diem sei sein Mitgefangener gewesen, für den er, falls er nicht auch in dieser Nacht entkommen sei, fürchte, daß er heute durch Aufhängen umkomme. Dieser sei, schon vorher verwundet, von den Franzosen an den Füßen in einem Kamin aufgehängt und so lange durch Hängen und Rauch gequält worden, bis das Seil wieder abgeschnitten worden sei und er gerade auf den Kopf habe herabfallen dürfen“. Soldaten mussten sich mit einem Monatssold  freikaufen, für Offiziere gab es je nach Rang besondere Vereinbarungen zwischen den Kriegsparteien. Das Einsperren in besondere Käfige, die Massenhinrichtungen, das Vorantreiben als Kugelfang in der ersten Schlachtreihe, die Folterungen, um Auskünfte über Stärke und Bewegung des Gegners zu erfahren, die Hungerkuren, um die „Untersteckung“ zu erzwingen etc., werden nicht berücksichtigt. Frauen, deren Männer in Gefangenschaft gerieten, erhielten, wenn sie Glück hatten, einen halben Monatssold bis zwei Monatssolde ausgezahlt und wurden samt ihren Kindern fortgeschickt. KAISER, Kriegsgefangene; KROENER, Soldat als Ware. Die Auslösung konnte das eigene Leben retten; SEMLER, Tagebücher, S. 65: „Zu gleicher zeitt [August 1630] haben ettlich andere gintfeldische reütter zu Langen-Enßlingen zwo schwedische salvaguardien aufgehebt vnd nacher Veberlingen gebracht, deren einer auß Pommern gebürtig vnd adenlichen geschlächte sein sollen, dahero weiln rittmeister Gintfeld eine gůtte ranzion zu erheben verhofft, er bei leben gelassen worden“. Teilweise beschaffte man über sie Informationen; SEMLER, Tagebücher, S. 70 (1633): „Wie beschehen vnd seyn nahendt bei der statt [Überlingen; BW] vier schwedische reütter, so auf dem straiff geweßt, von vnsern tragonern betretten [angetroffen; BW], zwen darvon alsbald nidergemacht, zwen aber, so vmb quartier gebeten, gefangen in die statt herein gebracht worden. Deren der eine seines angebens Christian Schultheß von Friedland [S. 57] auß dem hertzogthumb Mechelburg gebürtig vnder der kayßerlichen armada siben jahr gedient vnd diesen sommer zu Newmarckht gefangen vnd vndergestoßen [am 30.6.1633; BW] worden: der ander aber von Saltzburg, vnderm obrist König geritten vnd zu Aichen [Aichach; BW] in Bayern vom feind gefangen vnd zum dienen genötiget worden. Vnd sagte der erste bei hoher betheurung vnd verpfändung leib vnd lebens, dass die schwedische vmb Pfullendorff ankomne vnd noch erwartende armada 24 regimenter starck, vnd werde alternis diebus von dem Horn vnd hertzogen Bernhard commandirt; führen 4 halb carthaunen mit sich vnd ettlich klainere veld stückhlin. Der ander vermainte, daß die armada 10.000 pferdt vnd 6.000 zu fůß starckh vnd der so geschwinde aufbruch von Tonawerd [Donauwörth; BW] in diese land beschehen seye, weiln man vernommen, dass die kayserische 8000 starckh in Würtemberg eingefallen“. Auf Gefangenenbefreiung standen harte Strafen. Pflummern hält in seinem Tagebuch fest: „Martij 24 [1638; BW] ist duca Federico di Savelli, so in dem letzsten vnglückhseeligen treffen von Rheinfelden den 3 Martij neben dem General von Wert, Enckefort vnd andern obristen vnd officiern gefangen vnd bis dahin zu Lauffenburg enthallten worden, durch hilff eines weibs auß: vnd den bemellten 24 Martij zu Baden [Kanton Aargau] ankommen, volgenden morgen nach Lucern geritten vnd von dannen nach Costantz vnd seinem vermellden nach fürter zu dem general Götzen ihne zu fürderlichem fortzug gegen den feind zu animirn passirt. Nach seinem außkommen seyn ein officier sambt noch einem soldaten wegen vnfleißiger wacht vnd der pfarherr zu Laufenburg neben seinem capellan auß verdacht, daß sie von deß duca vorhabender flucht waß gewüßt, gefänglich eingezogen, die gaistliche, wie verlautt, hart torquirt [gefoltert; BW], vnd obwoln sie vnschuldig geweßt, offentlich enthauptet; die ihenige fraw aber, durch deren hauß der duca sambt seinem camerdiener außkommen, vnd noch zwo personen mit růthen hart gestrichen worden“. Der Benediktoner-Abt Gaisser berichtet über die Verschiffung schwedischer Gefangener des Obristen John Forbes de Corse von Villingen nach Lindau (1633); STEMMLER, Tagebücher Bd. 1, S. 319: „Abschreckend war das Aussehen der meisten gemeinen Soldaten, da sie von Wunden entkräftet, mit eigenem oder fremdem Blute besudelt, von Schlägen geschwächt, der Kleider und Hüte beraubt, viele auch ohne Schuhe, mit zerrissenen Decken behängt, zu den Schiffen mehr getragen als geführt wurden, mit harter, aber ihren Taten angemessener Strafe belegt“. Gefangene waren je nach Vermögen darauf angewiesen, in den Städten ihren Unterhalt durch Betteln zu bestreiten. Sie wurden auch unter Offizieren als Geschenk gebraucht; KAISER, Wohin mit den Gefangenen ?, in: http://dkblog.hypotheses.org/108: „Im Frühsommer 1623 hatte Christian von Braunschweig, bekannt vor allem als ‚toller Halberstädter’, mit seinen Truppen in der Nähe Göttingens, also im Territorium seines älteren Bruders Herzog Friedrich Ulrich, Quartier genommen. In Scharmützeln mit Einheiten der Armee der Liga, die damals im Hessischen operierte, hatte er einige Gefangene gemacht. Was sollte nun mit diesen geschehen? Am 1. Juli a. St. wies er die Stadt Göttingen an, die gefangenen Kriegsknechte nicht freizulassen; vielmehr sollte die Stadt sie weiterhin ‚mit nottürfftigem vnterhalt’ versorgen, bis andere Anweisungen kämen. Genau das geschah wenige Tage später: Am 7. Juli a. St. erteilte Christian seinem Generalgewaltiger (d. h. der frühmodernen Militärpolizei) den Befehl, daß er ‚noch heutt vor der Sonnen vntergangk, viertzig dero zu Göttingen entthaltenen gefangenen Soldaten vom feinde, den Lieutenantt vnd Officiers außsgenommen, Laße auffhencken’. Um den Ernst der Anweisung zu unterstreichen, fügte er hinzu, daß dies ‚bei vermeidung vnser hochsten vngnad’ geschehen solle. Der Generalgewaltiger präsentierte daraufhin der Stadt Göttingen diesen Befehl; bei der dort überlieferten Abschrift findet sich auf der Rückseite die Notiz vom Folgetag: ‚Vff diesen Schein seindt dem Gewalthiger 20 Gefangene vff sein darneben mundtlich andeuten ausgevolgtt worden’. Der Vollzug fand also offenbar doch nicht mehr am 7. Juli, am Tag der Ausfertigung des Befehls, statt. Aber es besteht kaum ein Zweifel, daß zwanzig Kriegsgefangene mit dem Strang hingerichtet wurden. (StA Göttingen, Altes Aktenarchiv, Nr. 5774 fol. 2 Kopie; der Befehl an die Stadt Göttingen vom 1.7.1623 a.St. ebd. fol. 32 Ausf.)“. MÜHLICH, Chronik 3. Teil, S. 453 (Schweinfurt 1635). „Zu diesen kamen am 22. Febr. noch 1 Compagnie, 170 Mann stark, und den 9. April 40 Finnen, die dem Obersten Adelshofen von dem zu Augsburg ausgezogenen Schwedischen Volke geschenkt worden waren“. Teilweise wurden Gefangene auch unter den Offizieren verkauft; MÜHLICH, Chronik 3. Bd., S. 607 (Schweinfurt 1645). Zur Problematik vgl. KAISER, Kriegsgefangene in der Frühen Neuzeit.
[55] Rotte: (ital. rotta: Aufruhr) in Anlehnung an die biblische „Rotte Korah“ (4. Moses 16, 5) hier eine Bande von Räubern, Aufrührern, Rebellen.
[56] Mauspartie: Räuberbande.
[57] N v. Wildenstein [ – ], schwedischer Rittmeister.
[58] ROTH, Geschichte, S. 284f., nach FURTTENBACH, Oberländische Jammer und Straff Chronic, S. 113f.
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