Zin(c)k von Gleich (Glesch), Heinrich; Obrist [ – ] Zin(c)k war 1633 bayerischer Hauptmann[1] im Regiment[2] Hans Heinrich von Reinach.[3] Möglicherweise stammte er aus Glesch[4] bei Bedburg.[5]
Der Kriegsteilnehmer und spätere Kommandant von Weiden,[6] Augustin von Fritsch [1599 – 1662],[7] berichtet in seinem Tagebuch unter 1633 über den Sturm auf Rheinfelden[8]: […] „von dannen sein wür vf Reinfelden gangen, vnd mit stürmmeter handt[9] eingenommen, da ich dann der erst vf der Laitter im Sturm mit 50 Mann gewesen, daruon der haubtman vom Mersischen[10] Regiment, welcher dise Völckher anführn sollen, im anlauffen, ehe wür zu den angelegten Laittern khommen, Todt geschossen worden, darumben ich mit diser Mannschaft fort, vnnd glückhlich hinauf khommen, da mir dann der hauptman Zinckh von meines Obristen[11] Regiment, mit 300 Mann nachgefolgt, da ich dann mit meinen 50 Mann wider voran gangen, vnd vf den Plaz den Kürchhof wider eingenommen, darauf vorgedachter haubtmann, auch mit seinem Volckh khommen, aber kheinen Soldaten vernommen, waryber die Bürger, welche zu den Fenstern außgesehen, vnß gesagt, der Commendant hette sich vf die Rheinbrückhen mit seinen Soldaten retterirt, da wür dann, der haubtman Zinckh vnd ich strackhs vf selbige gangen, da wür vnder daß Statt Thor khommen, haben wür die vfziechbrückhen welche in die Statt vfgezogen würdt, mit einem ganzen hauffen angezinten Stro gefunden, damit, wo selbige abgebrent were worden, wür nicht vf die Reinbrückhen auf welcher der Bauhof, vnnd sie sich in selbigen retterirt gekhönt hetten, vnnd sie dardurch zu einen accord gelangen khönnen, wür haben aber vorgedachtes angezündtes Stro alßbalden mit khurzen wöhrn,[12] oder höllebarten[13] in den Rein ununder werffen las- vnnd mit ganzer Furi vf sie loßgangen, da sie dann außm Bauhof vf vnß Feuer herauß geben, vnnd seint zwar 3 oder 4 Soldaten ybern hauffen geschossen, auch etlich gequetscht worden, daryber wür mit gewalt in den Bauhof zu Inen hineingetrungen, da vns dann der Commendant alß obristl.[14] Von Anlau[15] [Andlau; BW] vf den haubtmann Zinckhen gerueffen, ach Vötter vnd Brueder Zinckh, gib mir vnd mein Soldaten quartier, darauf er angeantworttet, Vötter du bist ein Schelmb,[16] vnd dienst wider den Kayser, vnnd dein Vatterlandt, vnd hat Im also mit der Partison ein stosß in den Leib geben, daß er zur Erden gesunckhen, darauf wür alles Nidergemacht, vnd nicht ein einigen quartier geben, dann Vnsere Soldaten mechtig erbittert worden, weiln von Vnnß etliche, da wür vf die Reinbrückhen khommen, Todt geschossen vnd gequetscht worden“.[17]
Zin(c)k, mittlerweile Obristleutnant im Regiment Alt-Kolb,[18] soll 1645 nach Aussage des schwedischen Hofhistoriographen Bogislaw Philipp von Chemnitz [9.5.1605 Stettin-19.5.1678 Hallsta, Gem. Västerås] in der Schlacht bei Jankau[19] in Gefangenschaft geraten sein,[20] während sein Obrist entkommen konnte.
In der Zwickauer Chronik[21] heißt es: „Im Anfang des Octobris [1647; BW] / nach dem die Chur-Bayerische Armada unterm Herrn General und Graffen von Gronsfeld[22] / mit in die 30 Stücken Geschützes um Rockezahn[23] angelanget / ist folgenden Tages die Union beyder Armaden / als der Kaiserlichen unter dem Herrn Feldt-Marschal Graff von Holz-Apffel[24] / Herrn Johann von Wehrt[25] / und Herr General Leutenant Sporck[26] die Bayerische aber / unter genanten Gronsfeld / zwischen Satz[27] und Caden[28] geschehen / und die Kaiserlichen allein ohne die Officirer und Chur-Bayerischen […] 10000 zu Pferd / und 6000 zu Fuß starck befunden worden. Darauff beyde denen Schwedischen über den Böhmerwald gefolget / und den nechsten Weg auff Zwickau genommen / allda sind sie in denen nähesten Dörffern stillgelegen / und haben an und umb den Ort / da zuvor beschriebener grosser Wetterstein geschlagen worden / Randesvous gehalten; von daraus sind die Kaiserischen der Stadt gegen Morgen auff den bergen / gegen Eckhardsbach[29] / Auerbach[30] / jenseits der Mulden / etc. die Bayerischen aber / welche in die 8000 starck geschätzt worden / dieser Seit derselben in die Quartier gezogen / etliche Regimenter neben den Stücken[31] und Artolleri / sind gantz an den Stadtgraben herumb gezogen. [Die 24.000 Mann starke bairisch-kaiserliche Armee (…) hielt in den umliegenden dörfern, wo sie den Bauern schändlich mitspielte, Rasttag (21.10.1647)[32]]. Als sie wieder auffgebrochen / haben sie ihren March nach Crimmitschau[33] / Schmöllen[34] / etc. genommen; Zwischen Altenburg[35] und Zeitz[36] haben sie sich wieder in etwas verlegt / und etliche hundert Pferd aus dem Altenburgischen Fürstenthumb auffzubringen begehrt. In diesem Zug ist abermals viel Ruin durch Brand / Abnam / und dergleichen Gewaltthätigkeiten ergangen / und waren in sonderheit die Bayrischen Tragoner[37] so boßhafftig / daß sie auch in Zwickau / unerachtet ihr Obrister / welches der Obriste Zinck seyn solte / für ihnen herritte / nach denen Bürgers Leuten / die auff der Mauer hinaus sahen / zum öffteren so Feuer gaben / daß auch Ziegel von den Dächern fielen“.[38]
Nach Sporcks Übergang ins kaiserliche Lager hatte Zin(c)k dessen Regiment übernommen. Das Regiment galt als schwierig, wie der bayerische Kommandierende Gronsfeld Maximilian I.[39] mitteilte: „Ich bin gestert noch bericht worden, daß es über das vorgangne hencken und iustificirn der räuber under den gemeinen reuthern, und sonderlich under dem Zinkischen regiment, grobe und weit aussehende discursus hat abgeben, worüber ich heimbliche information einziehen lassen, und wenn ich auf die thäter khomme, alsdann ich die gebür versichern will“.[40]
Aus der Gegend um Kempten[41] wird berichtet, dass die Kaiserlichen „arger alls die Turckhen und Heyden gehauset, wie der noch immer gängige Topos lautete, und vilen underthanen, welche sich in Schlösssern und haltbaren orthen etwas gewehrt, da sie deren meister worden, die Nasen, zwei Ohren unnd mäuler geschlitzt“.[42] Diesem Beispiel folgend ritten auch aus Gronsfelds bayerischen Regimentern angeblich ohne Wissen der Offiziere Reiter aus, die sich den kaiserlichen Streifkorps anschlossen: Am 3.5. fehlten dreihundert Mann vom Regiment Alt-Kolb; am 4.5. war das halbe Zink’sche Regiment (was über fünfhundert Mann gewesen sein müssten)[43] ausgeritten.[44]
[1] Hauptmann: Der Hauptmann (schwed. Kapten) war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben und ausgerüstet hatte. Der Hauptmann warb daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden sogenannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure und verstorbene Soldaten ersetzen musste. Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl. (Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet.) Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein. Jedoch muss man wohl davon ausgehen, dass nicht alle Offizierschargen in gleichem Umfang an diesen lukrativen Geschäften beteiligt waren. Die bei DAMBOER, Krise, S. 150, dargestellte „Schatzkammer“ eines Hauptmanns ist nicht unbedingt typisch.
[2] Regiment: Größte Einheit im Heer: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl., eines Reiterregiments von 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obristleutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim v. Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm v. Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.
[3] Hans Heinrich IX. Freiherr v. Reinach [22.8.1589-4.8.1645], kaiserlicher Feldzeugmeister.
[4] Glesch [Rhein-Erft-Kr.]; HHSD III, S. 606.
[5] Bedburg [Rhein-Erft-Kr.]; HHSD III, S. 57f.
[6] Weiden; HHSD VII, S. 794ff.
[7] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 92f.
[8] Rheinfelden (Baden) [LK Lörrach]; HHSD VI, S. 659.
[9] mit stürmender Hand: Terminus technicus bei Belagerungen, nachdem zumindest zwei Aufforderungen zur Übergabe und Stürme ergebnislos geblieben waren; wichtig gerade für die Kommandanten, die bei sofortiger oder unnötiger Übergabe ihren Kopf riskierten.
[10] Franz Freiherr v. Mercy [Merci, Merse], Herr zu Mandre u. Collenberg [zwischen 1580 u. 1590 Longwy (Lothringen)-3.8.1645 Alerheim], kurbayerischer Feldmarschall.
[11] Obrist: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern – 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben – , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen, gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nicht anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S. 388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Dazu beanspruchte er auch die Verpflegung. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. Zum Teil führte er auch seine Familie mit sich, so dass bei Einquartierungen wie etwa in Schweinfurt schon einmal drei Häuser „durch- und zusammen gebrochen“ wurden, um Raum zu schaffen; MÜHLICH; HAHN, Chronik Bd. 3, S. 504. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte Bd. 1, S. 413ff.
[12] Untergewehr, Unterwehr: Degen oder Rapier.
[13] Hellebarde: Hieb- und Stichwaffe des 13. bis 17. Jahrhunderts mit einem aus einem Stück geschmiedeten Kopf, der ein Beil, eine Klinge und einen Haken besaß, die zu den Stangenwaffen des Fußvolks gezählt wird. Die Hellebarde hat eine breite („Beil“, „Barte“), eine kurze Klinge („Haken“) sowie am Ende eine Stoßklinge. Der meist 1½ bis 2 Meter lange hölzerne Schaft („Halm, Helm“) besaß oft einen mehreckigen Querschnitt oder Lederwicklungen, um beim Hieb das Wegdrehen der Waffe in der Hand zu vermeiden. Der Bereich zwischen Klinge und Schaft wurde seitlich mit „Schaftfedern“ aus Metall verstärkt.
[14] Obristleutnant: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 und 150 fl. bezog. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian hatte Tilly den Ersatz der unkatholischen Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Der Obristleutnant war zumeist auch Hauptmann einer Kompanie, so dass er bei Einquartierungen und Garnisonsdienst zwei Quartiere und damit auch entsprechende Verpflegung und Bezahlung beanspruchte oder es zumindest versuchte. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.
[15] Arbogast v. Andlau [ -1633], schwedisch-weimarischer Obristleutnant.
[16] Schelm: „Schelm“ war früher der Berufsname des Abdeckers. Jemanden einen Schelm (Bösewicht, Betrüger, Verführer, Schinder, Teufel) zu schelten, jemanden zum Schelmen zu machen, galt als eine der ehrenrührigsten Beschimpfungen, eine der größten Ehrverletzungen. Vgl. BERG, Regulating war, S. 55f. „Jemanden zum Schelmen machen“ hieß, in Kriegsgerichtsverfahren einen Straftäter für ehrlos zu erklären, aus der Armee zu verstoßen und der Stadt/des Landes zu verweisen; WAAS, Chroniken I, S. 127. Zur grobianischen Schimpfartistik der Soldaten vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabruggischenn handlung, S. 36f.: „Die soldaten thun unse große uberlast, die manß personen mußen ihr dieb, schelm, boßwicht und hunde sein, die weibs personen ihr schand und brand, hurn auch, ihr hexen und zauberinnen. (57v) Ihr fluch und wunsch ist schrecklich, nicht allein die alten fluch der kriegs knecht und marter hansen, sondern neu fluchen, so der sathan herfur gebracht, als das dich der donner, blitz und hagel schlag“.
[17] FRITSCH, Tagbuch, S. 136ff.
[18] Andreas Freiherr Kolb v. Reindorf [Rhaindorf] [ -13.4.1666], kurbayerischer Obrist.
[19] 6.3.1645: 16.000 Mann schwedische Truppen unter Feldmarschall Torstensson besiegten ein kaiserliches Heer von 18.000 unter Feldmarschall Johann von Götz, der in der Schlacht fiel. Die Kaiserlichen hatten 4.000 Tote und Verwundete zu beklagen, verloren 4.500 Gefangene (darunter auch Melchior von Hatzfeldt) und alle Geschütze. Die Schweden büßten 2.000 Mann ein.
[20] CHEMNITZ, Geschichte 4. Teil, 5. Buch, 9. Kap., S. 43.
[21] Zwickau [LK Zwickau]; HHSD VIII, S. 380ff.
[22] Jost Maximilian Graf v. Gronsfeld [6.11.1596 Rimburg-24.9.1662 Gronsveld], ligistisch-bayerischer Obrist, kurbayerischer Feldmarschall.
[23] Rokytzan [Rokycany], HHSBöhm, S. 522f.
[24] Peter Melander Graf v. Holzappel [8.2.1589 Niederhadamar-17.5.1648 Augsburg], hessen-kasselischer, kaiserlicher Feldmarschall.
[25] Jan Freiherr v. Werth [Büttgen 1594-16.9.1652 Benatek], bayerischer, kaiserlicher General der Kavallerie. Vgl. LAHRKAMP, Jan von Werth.
[26] Johann Graf v. Sporck [Sporgk, Spurgk, Spork, Sperckh] [um 1601 Westerloh-6.8.1679 Heřmanměstetz], kurbayerischer, kaiserlicher Feldmarschallleutnant.
[27] Saaz [Žatec, Bez. Laun]; HHSBöhm, S. 535ff.
[28] Kaaden [Kadaň, Bez. Komotau]; HHSBöhm, S. 241ff.
[29] Eckersbach, heute Stadtteil von Zwickau.
[30] Auerbach [Erzgebirgskreis].
[31] Stück: Man unterschied Kartaunen [Belagerungsgeschütz mit einer Rohrlänge des 18-19-fachen Rohrkalibers [17,5 – 19 cm], verschoss 40 oder 48 Pfund Eisen, Rohrgewicht: 60-70 Zentner, Gesamtgewicht: 95-105 Zentner, zum Vorspann nötig waren bis zu 32 Pferde: 20-24 Pferde zogen auf einem Rüstwagen das Rohr, 4-8 Pferde die Lafette]; Dreiviertelkartaune: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 16-17faches Kaliber, schoss 36 Pfund Eisen. Vgl. MIETH, Artilleria Recentior Praxis; halbe Kartaunen [langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 32-34-faches Kaliber (10,5-11,5 cm), schoss 8-10 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 22-30 Zentner, das Gesamtgewicht 34-48 Zentner. Als Vorspann wurden 10-16 Pferde benötigt].
Viertelkartaune: „ein stück, welches 12 pfund eisen treibt, 36 zentner wiegt, und 24 kaliber lang ist. man hält diese stücke in den vestungen für die allerbequemste“ [GRIMM; GRIMM, DWB]. Meist als Feldschlange bezeichnet wurde auch die „Halbe Schlange“: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 32-34-faches Kaliber (10,5-11,5 cm), schoss 8-10 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 22-30 Zentner, das Gesamtgewicht 34-48 Zentner. Als Vorspann wurden 10-16 Pferde benötigt; die „Quartierschlange“: 40-36-faches Kaliber (6,5-9 cm), Rohrgewicht: 12-24 Zentner, Gesamtgewicht: 18-36 Zentner, Vorspann: 6-12 Pferde; Falkone: 39-faches Kaliber Rohrgewicht: 14-20 Zentner, Gesamtgewicht: 22-30 Zentner, Vorspann: 6-8 Pferde; Haubitze als Steilfeuergeschütz, 10-faches Kaliber (12-15 cm), zumeist zum Verschießen von gehacktem Blei, Eisenstücken („Hagel“) bzw. Nägeln verwendet; Mörser als Steilfeuergeschütz zum Werfen von Brand- und Sprengkugeln (Bomben). Angaben nach ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 575 ff. Pro Tag konnten etwa 50 Schuss abgegeben werden. „Vom Nürnberger Stückegießer Leonhard Loewe ist die Rechnung für die Herstellung zweier jeweils 75 Zentner schwerer Belagerungsgeschütze erhalten, die auf den heutigen Wert hochgerechnet werden kann. An Material- und Lohnkosten verlangte Loewe 2.643 Gulden, das sind ca. 105.000 bis 132.000 Euro. Das Material und der Feuerwerker-Lohn für den Abschuss einer einzigen 24-pfündigen Eisenkugel aus diesen ‚Halben [?; BW] Kartaunen’ kosteten fünf Reichstaler – mehr als die monatliche Besoldung eines Fußsoldaten“. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 81; SCHREIBER, Beschreibung, bzw. Anleitung, 3. Kapitel.
[32] HERZOG, Chronik Bd. 2, S. 474.
[33] Crimmitschau [LK Zwickau]; HHSD VIII, S. 53ff.
[34] Schmölln [LK Altenburger Land]; HHSD IX, S. 391ff.
[35] Altenburg [LK Altenburger Land]; HHSD IX, S. 6ff.
[36] Zeitz [Burgenlandkr.]; HHSD XI, S. 519ff.
[37] Dragoner (frz. dragon): leichter Reiter, der auch zu Fuß focht, benannt nach den mit Drachenkopf (dragon) verzierten Reiterpistolen, nach KEITH, Pike and Shot Tactics, S. 24, aus dem Holländischen „dragen“ bzw. „tragen“. „Arbeiter zu Pferd“ hat man sie genannt. Der Dragoner war im Prinzip ein berittener Musketier (der zum Gefecht absaß), da das Pferd zu schlecht war, um mit der Kavallerie ins Gefecht reiten zu können. Berneck, Geschichte der Kriegskunst, S. 136. Auch äußerlich war der Dragoner nicht vom Infanteristen zu unterscheiden. Zudem verfügte in der schwedischen Armee 1631/32 etwa nur die Hälfte der Dragoner überhaupt über ein Pferd. Oft saßen daher zwei Dragoner auf einem Pferd. Falls überhaupt beritten, wurden die Dragoner als Vorhut eingesetzt, um die Vormarschwege zu räumen und zu sichern. Teilweise führten die Dragoner am Sattelknopf kleine Äxte mit, um Hindernisse entfernen oder sich auch zeitweise selbst verteidigen zu können. Zum Teil wurden unberittene Dragoner-Einheiten im Kampf auch als Musketiere eingesetzt. Zu ihren Aufgaben gehörte auch Sicherung und Deckung von Konvois, Patrouillen, Angriffe aus dem Hinterhalt, Bildung der Vor- und Nachhut. Ausführlich dargestellt bei ENGERISSER, Von Kronach, S. 468ff., FLIEGER, Die Schlacht, S. 123ff. Eine Designation vom 13.7.1643 über die Verwendung des Werbegeldes bzw. die Abrechnung für einen Dragoner stellt 44 Gulden 55 Kreuzer in Rechnung. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd. Zu den Waffen vgl. auch http://www.engerisser.de/Bewaffnung/Bewaffnung.html.
[38] SCHMIDT, Zwickau, S. 698f.
[39] Grundlegend ist hier ALBRECHT, Maximilian I.
[40] Bayerisches Hauptstaatsarchiv Kurbayern Äußeres Archiv 2961, fol. 234 l – 234 r (Ausfertigung): Gronsfeld an Maximilian I., Hauptquartier Kastl, 1648 IV 18.
[41] Kempten (Allgäu); HHSD VII, S. 352ff.
[42] Zit. bei SAMBRAUS, Krise, S. 75.
[43] Bayerisches Hauptstaatsarchiv Kurbayern Äußeres Archiv 2953, fol. 154.
[44] Bayerisches Hauptstaatsarchiv Kurbayern Äußeres Archiv 2966, fol. 194-200 (Ausfertigung): Schäffer an Maximilian I., Wertingen, 1648 V 04.