Wolkenstein-Rodenegg, Hans [Johann] Gaudenz Graf von

Wolkenstein-Rodenegg, Hans [Johann] Gaudenz Graf von; Obrist [1590-1638 Bozen] Hans [Johann] Gaudenz Graf (1630) von Wolkenstein-Rodenegg [1590-1638 Botzen], vorderösterreichischer Kriegsratspräsident,[1] Landkomtur[2] der Deutschordensballei[3] Tirol 1627-1638, stand 1622 noch aus Obristleutnant[4] in kaiserlichen Diensten.

Unter 1622 wird aus Villingen[5] berichtet: „Sodan alß den 23. Aprilis von Herrn Obristen[6] Paradeisers[7] Regiment[8] abermahl 5 Compagnien[9] zue Fuoß und Herrn Obrist [S. 2] Leuthenant Gaudentz von Wolckhenstein[10] so alhier quartier gemacht einen Rasttag gehalten und den 25. darauff nacher Hausen[11] im Kinzingerthal gezogen“.[12]

Wolkenstein warb Ende 1631 ein Regiment für Tirol, das einzige landesfürstliche Regiment und Leibregiment[13] Erzherzog Leopolds,[14] das er bis zur Auflösung 1638 kommandierte. 5 fl. Laufgeld[15] pro Angeworbenen waren dabei noch günstig.[16] 1638/39 entstand dann das Regiment Aescher.[17]

„Der Obrist Gaudenz von Wolkenstein hatte hier [am Außenfern; BW] unter Beiziehung des Viertelhauptmannes Karl Raitner Ende des Jahres 1632 eigenständig die Installierung eines Alarmsystems betrieben, das zudem anschaulich die Verbindung von Kreidenfeuern,[18] Losschüssen und Boten zeigt. Das erste Kreidenfeuer wurde am Kniepaß und in der Roßschläg errichtet, wobei der Büchsenmeister[19] und Zeugwart[20] der Feste Ehrenberg[21] die Herstellung übernommen hatte. Neben dem Kreidenfeuer wurde eine hölzerne Wachhütte gebaut, wo ständig vier bis sechs Mann der Landmiliz auf dem Posten stehen sollten. Ein zweites Feuer wurde auf dem Letzbichel, ein drittes bei Reutte[22] auf dem Wolfsbichel installiert; dann sollten von der Feste Ehrenberg die Losschüsse ertönen. In Reutte war ein Reiter in Bereitschaft zu halten, der im Notfall nach Heiterwang[23] reiten sollte, um dort dem Postmeister das Lärmen anzuzeigen und den Glockenstreich ergehen lassen. Über Bichlbach[24] sollte es nach Lermoos[25] gehen, dann weiter nach Nassereith.[26] Von dort waren zwei Reiter abzusenden, der eine nach Imst,[27] der andere nach Barwies.[28] Der Meier in der Aschau hatte den Aufgebotsbefehl nach Weißenbach[29] zu senden, von wo er einerseits nach Tannheim[30] und andererseits ins Lechtal weitergeleitet wurde“.[31]

Wolkensteins Regiment war zur Verteidigung Tirols angeworben worden, wurde dann teilweise 1633 an Maximilian I. und ab 1634 an den Kaiser abgetreten. Dabei gab es zwei größere Meutereien,[32] weil die Mannschaften zu Recht befürchteten, wegen schlechten Unterhalts umzukommen. Schennat hat die Vorgänge ausführlich dargestellt: „Im Jahr 1633 sollten fünf Kompanien des wolkensteinischen Regiments zeitweise an den Kurfürsten Maximilian von Bayern entlehnt werden, wodurch sich Tirol die Erhaltung und Besoldung dieser Einheiten während einer längeren Zeit zu ersparen hoffte, ohne die Truppen definitiv abdanken zu müssen. 1634 waren acht Kompanien desselben Regiments vorbehaltlos an den König von Ungarn (den späteren Kaiser Ferdinand III.)[33] abgetreten worden – eine, wie bereits dargelegt wurde, durchausa gängige Methode der „Weitergabe“ von nicht mehr benötigten Regimentern bzw. Fahnen an verbündete Mächte. War die Verpflegung schon innerhalb Tirols relativ schlecht gewesen, so drohte den Söldnern durch eine Abführung aus Tirol eine weitere Schlechterstellung, waren doch die anvisierten Zielgebiete (Süddeutschland bzw. das Elsaß) bei weitem mehr von den Kriegseinwirkungen heimgesucht woirden als Tirol und für die einquartierten Soldaten daher alles andere als vielversprechend. Außerdem drohte man jetzt tatsächlich in Kampfhandlungen verwickelt zu werden, während die Stationierung in Tirol zumindest vorläufig gefahrlos war.

Als die fünf wolkensteinischen Kompanien am 6. November 1633 die Schiffe besteigen sollten, verweigerten die ersten Glieder den Gehorsam und legten demonstrativ die Waffen nieder. Ob dies eine abgesprochene Aktion war – wie man seitens der Innsbrucker Behörden und der Offiziere zu glauben gewillt war – , ließ sich letztlich nicht feststellen. Jedenfalls fand das Vorgehenden der ersten Streikenden rasch Nachahmung, und schnell waren die Forderungen formuliert: Sie seien nicht bereit, das Land zu verlassen. In diesem Falle sollte man sie auszahlen und abdanken. In Tirol freilich würden sie noch verner wie bißher ehrlich dienen, sofern man ihre Soldrückstände[34] begleiche. Der anwesende Kriegskommissar[35] von Stachelburg[36] schlkug eine Beruhigungsstrategie ein und ging zumindest scheinbar auf die Postulate der Söldner ein. Er versicherte einem von den Landsknechten gebildeten Verhandlungsausschuß, daß Geld und Tuch zu ihrer Bezahlung vorhenden seien und forderte sie auf, inzwischen in ihre Quartiere zurückzukehren. Durch diese Maßnahme sollte die ‚Gmain‘ der Landsknechte gesprengt und die Lage entschärft werden, doch verweigerten die Kompanien den Abzug und blieben bei ihren aufgepflanzten Fahnen auf der Haller[37] Lende. Selbst die Drohung, daß man im Weigerungsfall sein Leben verwirkt hätte, fruchtete nichts. Angesichts dieser gefährlichen Entwicklung riet Stachelburg den Offizieren und Befehlshabern, zu ihrer eigenen Sicherheit nicht mehr zu ihren Einheiten zurückzukehren. Er ließ die Haller Stadttore verschließen, mit Wachen versehen und die Haller Landmiliz in Bereitschaft versetzen. Doch war dies nicht mehr als ein demonstrativer Akt: Pikanterweise waren in der Stadt keinerlei Munitionsvorräte vorhanden. In Innsbruck reagierte man auf die Vorkommnisse mit der Entsendung dreier hochrangiger Kommissare, die sich gemeinsam mit Stachelburg, dem Haller Salzmair und den Offizieren um die Entspannung der Lage zu bemühen hatten. Laut den Handlungsanweisungen hatten die Kommissare eine gütliche Beilegung anzustreben, erhielten jedoch für den Fall eines Scheiterns eine Generalvollmacht, anndere ernstliche mittel zu ergreifen, soviel und was die notturft hierinnen erfordern wirdet. Das darf nicht darüber hinwegtäuschen, daß die obrigkeitlichen Handlungsalternativen angesichts der Soldatenmeuterei sehr beschränkt waren. In der Praxis konnte man nicht viel mehr tun als den Verhandlungsweg einzuschlagen. Ein Einsatz der Landmiliz verbot sich, wollte man nicht verlustreiche Kämpfe riskieren, in deren Verlauf die Ausgeschossenen immerhin geübten Kämpfern gegenübergestanden hätten. Durch eine solche Maßnahme hätte man außerdem die anderen fünf, auf Scharnitz,[38] den Vinschgau und das Außenfern verteilten wolkensteinischen Kompanien gereizt. Um einer (wohl zu Recht) gefürchteten Massendesertion[39] im Gefolge der Meuterei vorzubeugen, wurde den Gerichten des Unterinntals die Aufhaltung potentieller Fahnenflüchtiger aufgetragen. Leider war just in diesen kritischen Stunden der Obrist Hans Gaudenz von Wolkenstein abwesend, der in Bozen[40] an der Gicht[41] darniederlag. Im Verlauf des zweiten Streiktages wurde schließlich doch ein Kompromiß erzielt. Die Kommissare sorgten für die Auszahlung eines Monatssoldes in Geld und eines weiteren in Tuch, worauf sich die Soldaten am Morgen des folgenden Tages schließlich – mit zwei Tagen Verspätung – einschiffen ließen. Die Nachricht von diesem Teilerfolg der Meuterei drang auch zu den fünf im Lande verbliebenen Fahnen durch, die ihrerseits eine entsprechende Zuwendung verlangten und letztlich zugestanden bekamen. Einerseits waren Erzherzogin Claudia[42] und die Zentralbehörden über den noch verhältnismäßig glimpflichen Ausgang der Empörung erleichtet – man war sich sehr wohl darüber bewußt, daß darauß leicht an grössers feur und unwiderbringlicher schaden hätten erwachsen können – , andererseits war man nicht gewillt, es ohne weiteres bei den Vorfällen bewenden zu lassen. Von einer unmittelbaren Bestrafung der aufrührerischen Soldaten sah man mit Rücksicht auf Maximilian von Bayern ab, der auf die rascheste Übersendung der Einheiten drängte. Immerhin erteilte man den Offizieren die Weisung, die Rädelsführer ausfindig zu machen und entsandte zusätzlich einen landesfürstlichen Kriegskommissar, der vor Ort entsprechende Nachforschungen anstellen sollte. Die Ergebnisse dieser Untersuchung – über deren Fortgang in der folgenden Zeit in Innsbruck nichts bekannt wurde – müssen aber sehr unbefriedigend gewesen sein. Als im Oktober 1634 eine neuerliche Revolte des wolkensteinischen Regiments ausbrach, führte Claudia verärgert ins Treffen, daß hieran nicht zuletzt das unzureichende Durchgreifen nach der Haller Meuterei und die dauernde Abwesenheit der meisten Offiziere von ihren Kompanien schuld seien.

Diese zweite Unruhe verlief weitaus dramatischer als jene in Hall; allerdings handelten die Söldner bei weitem nicht so geschlossen wie knapp ein Jahr zuvor in Hall. Auf soldatischer Seite war der Aufruhr nicht mehr so gut koordiniert und im Vorfeld abgesprochen worden, wie dies in Hall der Fall gewesen zu sein scheint. Die Ausgangssituation – die Abführung des noch acht Kompanien umfassenden Regiments aus dem Lande und dessen Übergabe an die kaiserliche Armee – wurde bereits kurz umrissen. Der Aufbruch von Reutte aus verlief zunächst klaglos, und schon hatten die zwei an der Spitze der Zugordnung marschierenden Fahnen die Lechbrücke passiert. Dann folgten drei weitere Kompanien, die plötzlich das Überschreiten der Brücke verweigerten. In diesem Moment zerfiel die Marschordnung. Die Meuterer versuchten, die vorausgezogenen und die nachrückenden Kompanien auf ihre Seite zu ziehen. Während sie bei der Nachhut mit ihrem Ansinnen teilweise Erfolg hatten (zwei der drei Kompanien schlossen sich ihnen an), verweigerten die ersten zwei Fahnen die Teilnahme und hatten sogar auf Befehl des Obristwachtmeisters demonstrativ die Lechbrücke besetzt. Der Obrist Wolkenstein, der herbeigeritten und um Deeskalation der Lage bemüht gewesen war, hatte bald konstatieren müssen, daß hier weder mit der scherffe noch güete etwas zu erreichen war. Die Lage war für beide Teile denkbar schlecht. Die fünf meuternden lagen eingeklemmt zwischen den insgesamt drei Kompanien, die an der Seite des Obristen verharrten. Einerseits war an eine rasche, gewaltsame Niederschlagung des Streiks nicht zu denken, denn dazu war das numerische Verhältnis zu ungünstig. Andererseits war die Situation auch für die vorne wie im Rücken von loyalen Truppen umgebenen Streikenden denkbar ungünstig. Sie versuchten schließlich eine Wendung zu ihren Gunsten herbeizuführen, indem sie sich (zunächst friedlich) der von der gegnerischen Seite gehaltenen Lechbrücke näherten. Würden die Gegner kampflos weichen, doch noch überlaufen oder auf die Meuterer das Feuer eröffnen, die ihnen wohl vom monatelangen gemeinsamen Dienst gut bekannt waren ? Beim Näherrücken gab der Obristwachtmeister[43] in der Tat den Feuerbefehl, der auch befolgt wurde. schon bei der ersten Salve gab es unter den Streikenden drei Tote und mehrere Verwundete. Die wider Erwarten Angegriffenen erwiderten zwar das Feuer, versuchten aber keinen Durchbruch, sondern zogen sich wieder zurück. Die Lagewardamit so verfahren wie zuvor, und während sich die militärischen und zivilen Obrigkeiten im Hintergrund über das weitere Vorgehen berieten, führte man vorderhand Scheinverhandlungen mit den Meuterern. Diese behaupteten durchaus treffend, sie heten in disem landt große hungersnoth gelidten, unnd aniezo wolle man sie an orth und endt fieren, wo sye noch merern hunger und noth leiden unnd aussteen miessten. Dazu waren sie nicht bereit, sondern forderten die Abdankung, zumal man sie ausdrücklich nur für die Verteidigung des Landes angeworben hätte. Die Offiziere und allen voran Hans Gaudenz von Wolkenstein befürworteten gegenüber Erzherzogin Claudia eine radikale Niederschlagung des Aufstandes. Wolkenstein empfahl, 300 bis 400 der besonders gefürchteten kroatischen[44] Reiter ins Außerfern einmarschieren zu lassen und ein für allemal mit den ehrvergessnen, treulosen Söldnern Schluß zu machen. Die Erzherzogin hielt jedoch nichts von derart radikalen Plänen. Es idst bezeichnend, daß sie schon einige Monate früher angesichts der Unruhen im Regiment Liechtenstein den in eine ähnliche Richtung gehenden Vorschlag von Wolf Rudolf Ossa[45] abgelehnt hatte, wonach man den aufrührerischen Soldaten aintweders durch den ausschuss des lanndts oder spanische Truppen die hälß entzwaj schießen solle. Von einer Hilfeleistung durch kroatische Reitertruppen – was zweifelsohne bedeutet hätte, den Teufel mit Beelzebub auszutreiben – wollte Claudia nun erst recht nichts wissen. Überhaupt strebte sie eine Lösung durch gewaltfreie Mittel an. Hatte man ursprünglich noch anordnen wollen, die Miliz des Gerichts Ehrenberg aufzubieten und gegebenenfalls gegen die meuternden Söldner einzusetzen, begnügte man sich schließlich damit, die Ausgeschossenen in Bereitschaft zu setzen. Claudia war entschlossen, keinen Akt zu setzen, der die Soldaten provozieren und zu einer Eskalation der Lage führen könnte. Das Motiv, das sie für ihre Handlungsweise angibt, ist bezeichnend für ihr generall festzustellendes Bemühen um eine größtmögliche Schonung der Zivilbevölkerung: Sie trage allain die fürsorg, daß die mutiniurende [Meuterer] gar in desparation gerathen, sy den mackht Reitti ausplindern oder in prandt steckhen möchten. Dementsprechend wurde dem Obristen Wolkenstein als oberste Handlungsdirektive auferlegt, eine solche Eskalation unbedingt zu vermeiden. Das gelang letztendlich auch, wenngleich sich die Beilegung der Meuterei in die Länge zog. Erst nach fünf Tagen des Verhandelns, Drohens und guten Zuredens ergaben sich die streikenden Landsknechte, welche die Ausweglosigkeit ihrer Situation erkannten, auf Gnade und Ungnade dem Obristen Wolkenstein. Dieser verkündete, Gnade vor Recht ergehen zu lassen und nur die Rädelsführer bestrafen zu wollen. von einer sofortigen Ausforschung und Verurteilung der Verantwortlichen sah man auf Anraten Raitners allerdings ab, der zu Recht zu bedenken gab, daß man durch eine solche Maßnahme nur allzuleicht Verstimmungen bei den noch unruhigen Söldnern provozieren könnte. Außerdem stellte sich im nachhinein heraus, daß die ärgsten Aufrührer rechtzeitig das Weite gesucht hatten und desertiert waren. Dennoch gelang zumindest in Ausnahmefällen eine Bestrafung. So war bei der folgenden Untersuchung der Matreier Blasius Dietl als einer der Hauptverantwortlichen ausfindig gemacht worden. er wurde in seiner Heimat festgenommen, an Wolkenstein ausgeliefert und schließlich am Ort seines „Verbrechens“ in Reutte hingerichtet. Es ist aber bezeichnend, daß sich der zuständige Gerichtsinhaber, Ferdinand von Schneeberg, deutlich gegen die Arretierung und Hinrichtung Dietls ausgesprochen hatte, auf seinen ansonsten tadellosen Lebenswandel und seine ihn benötigende Familie verwiesen und ihn schließlich erst auf eine entschiedene Anweisung der Regierung hatte festnehmen lassen. Dementsprechend wütete auch der Obrist Wolkenstein gegen die lokalen Obrigkeiten: Man wisse sehr wohl noch von anderen Soldaten, die in Reutte zu den entschlossensten Aufwieglern gehört hätten und inzwischen in ihre Heimatgerichte und –städte zurückgekehrt seien, die von den obrigkeiten aber, weil sye etwa befreundte haben, nit wollen zur hanndt genommen werden. Einmal mehr erscheint hier die ‚Freundschaft‘ (Verwandtschaft) als ein wichtiges, dem einzelnen Rückhalt gewährendes soziales Netz von Beziehungen.

Das weitere Schicksal des wolkensteinischen Regiments als Teil der kaiserlichen Armee bestätigte im übrigen all jene Befürchtungen, die von den Landsknechten im Verlauf des Streiks geäußert worden waren. Auf sie wartete allerhandt not, ellendt und triebseligkeit – mit diesen Worten beschrieb Wolkenstein selbst die auf die Meuterei folgenden achtzehn Monate. Die ausgesogenen Landstriche der neuen Quartiergebiete konnten nur unzureichend für den Proviant aufkommen, es wurde kein Sold gezahlt, mehrere Knechte fielen dem Feind in die Hände und konnten sich – wenn überhaupt – nur bis aufs Hemd ausgeplündert zum Regiment durchschlagen. zunächst zog das wolkensteinische Regiment in das Elsaß, 1635 sah man es vor den höchst wichtigen Festungen Breisach[46] und Hohentwiel[47] und zum Jahreswechsel 1635/36 in den Winterquartieren in der Gegend von Nördlingen.[48] Die Versorgungssituation wurde damals so katastrophal, daß Wolkenstein eine Maßnahme ergriff, die de facto einer Auflösung des Regiments gleichkam. Er gestattete seinen Soldaten, für einige Wochen nach Tirol zurückzukehren, um sie dort im Frühjahr an den fixierten Sammelplätzen wieder zu formieren und neuerlich ins Feld zu führen. Hiervon wurde schließlich abgesehen. Die nach Tirol zurückgekehrten wolkensteinischen Soldaten sollten sich in den Vinschgau begeben und in das dort stationierte kaiserliche Regiment integriert werden. Allzu viele der vormals fast 2.200 wolkensteinischen Landsknechte waren ohnehin nicht nach Tirol zurückgekehrt; bei einer diesbezüglichen, im Mai 1636 durchgeführten Erhebung wurden nur 61 Mann registriert, die teilweise krankheitshalber entlassen worden oder aus schwedischer Gefangenschaft gekommen waren. Als man sich 1638 angesichts des schleppenden Fortgangs der Werbung für das neu aufzustellende Tiroler Regiment neuerlich der ehemaligen wolkensteinischen Soldaten entsann und an ihre zwangsweise Rekrutierung dachte, sah das Ergebnis ähnlich bescheiden aus“.[49]

Aus Villingen wird berichtet unter 1635 berichtet: „Item den 13. und 14. Marty 1635 auf daß Wolkhensteinische, Wolff Erkhische[50] und …hische Regiment verbachen und spendiert 62 Malter[51] Früchten 9 Gulden thuet 558 Gulden. Und verzerten dero Quartiermeister[52] alhir 30 Gulden 34 Kreuzer. Haber geliefert 1 Malter 8 Gulden“.[53]

Angeblich war Wolkenstein auch 1635 bei der Belagerung des Hohenaspergs[54] eingesetzt. Der sonst zuverlässige Überlinger[55] Advokat Dr. Johann Heinrich von Pflummern [1595-1655][56] berichtet unter dem 21.7.1635 in seinem Tagebuch: „Der Aschberg aber ist gleich damaln eingelangten kundtschafften nach so streng vnd eng blocquirt[57] geweßen, daß die soldaten in der guarnison[58] ausgefallen, den obrist graffen von Wolckhenstain tödtlich verwundt vnd aber gleichwoln noch le[S. 256]bendig in die vestung eingebracht, vnd alß er darinnen todts verschiden, fordern sie ietzt 1000 thaler ranzion für den todten cörper“.[59] Allerdings verwechselt Pflummern hier Wolkenstein mit Georg Adam von Waldstein,[60] der zudem die Gefangenschaft überlebte und ausgetauscht wurde.[61]

1636 wurde der Landkomtur Hans Gaudenz von Wolkenstein zum vorderösterreichischen Landrat ernannt.[62]

Er verstarb 1638 in Bozen.

Um weitere Hinweise unter Bernd.Warlich@gmx.de wird gebeten !

[1] SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 104.

[2] Landkomtur: Der Landkomtur war der Leiter einer Ballei. In einer Ballei waren verschiedene Kommenden zusammengefasst. Einige der deutschen Balleien hatten den Rang von Reichsständen und rangierten in der Matrikel des Reiches in der Gruppe der Prälaten. Mit der Umwandlung des Ordens in einen Klerikerorden gingen die Balleien des Ordens in den Provinzen / Prioraten des heutigen klerikalen Deutschen Orden auf, deren Provinzial sich Prior nennt. [wikipedia]

[3] Deutscher Orden: Der Deutsche Orden (auch Ordo Teutonicus, Ordo domus Sanctae Mariae Theutonicorum Ierosolimitanorum, Orden der Brüder vom Deutschen Haus St. Mariens in Jerusalem, Deutschherrenorden, Kreuzritterorden, Deutschritterorden oder Deutscher Ritterorden) (abgekürzt OT = Ordo Teutonicus) ist ein geistlicher Ritterorden und war maßgeblich an der Deutschen Ostkolonisation beteiligt. Seit 1929 ist er ein klerikaler Orden. Er ist neben dem Johanniter- bzw. Malteserorden und den Templern der dritte große Ritterorden, der in der Zeit der Kreuzzüge gegründet wurde.

An der Spitze des Deutschen Ordens stand der Hochmeister, der jeweils auf Lebenszeit gewählt wurde. An seiner Seite standen fünf Großgebietiger: der Großkomtur als Statthalter des Hochmeisters, der Marschall mit Zuständigkeit für das Heerwesen, der Tressler in der Funktion des Schatzmeisters, der Trapier in Verantwortung für die Ausrüstung und der Spittler als Leiter des Hospitalwesens. Daneben gab es einige Provinzialobere: den Deutschmeister für die zwölf deutschen Ordensballeien, der seit 1494 Reichsfürst war, und seit 1525 nach der Säkularisierung des Ordensstaates, das Hochmeisteramt verwaltete und daher später auch als Hoch- und Deutschmeister bezeichnet wurde. Der Landmeister für Livland sowie Landkomture für die Ordensgebiete außerhalb Deutschlands. Der Orden setzte sich aus dem Mönchsgelübde verpflichteten Priester- und Ritterbrüdern zusammen sowie aus dienenden Halbbrüdern. Das Ordenszeichen ist ein schwarzes Tatzenkreuz auf weißem Grund. Zur typischen Ordenskleidung gehört für die Geistlichen, welche Soutane, Halskreuz und Brustkreuz tragen, ein weißer Mantel, auf dem rechtsseitig ein graues Kreuz angebracht ist. Der Wahlspruch des Ordens lautet „Helfen, Wehren, Heilen“. [wikipedia] – Ballei: Beim Deutschen Orden bildeten in späterer Zeit mehrere Komtureien eine Ballei unter einem Landkomtur. Einige der deutschen Balleien hatten den Rang von Reichsständen und rangierten in der Matrikel des Reiches in der Gruppe der Prälaten. Mit der Umwandlung des Ordens in einen Klerikerorden gingen die Balleien des Ordens in den Provinzen / Prioraten des heutigen klerikalen Deutschen Orden auf, deren Provinzial sich Prior nennt. [wikipedia]

[4] Obristleutnant [schwed. Överstelöjtnant, dän. oberstløjtnant]: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] und 150 fl. bezog, in der brandenburgischen Armee sogar 300 fl. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian I. hatte Tilly den Ersatz der unkatholischen Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Der Obristleutnant war zumeist auch Hauptmann einer Kompanie, so dass er bei Einquartierungen und Garnisonsdienst zwei Quartiere und damit auch entsprechende Verpflegung und Bezahlung beanspruchte oder es zumindest versuchte. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.

[5] Villingen im Schwarzwald [Villingen-Schwenningen, Schwarzwald-Baar-Kr.]; HHSD VI, S. 834ff.

[6] Obrist [schwed. Överste, dän. Oberst]: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Zum Teil wurden Kriegskommissare wie Johann Christoph Freiherr v. Ruepp zu Bachhausen zu Obristen befördert, ohne vorher im Heer gedient zu haben; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2398, fol. 577 (Ausfertigung): Ruepp an Maximilian I., Gunzenhausen, 1631 XI 25. Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung, 500 fl. zu Fuß, 600 fl. zu Roß [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] in der kurbrandenburgischen Armee 1.000 fl. „Leibesbesoldung“ nebst 400 fl. Tafelgeld und 400 fl. für Aufwärter. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern – 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben – , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen, gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nicht anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S. 388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Dazu beanspruchte er auch die Verpflegung. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. Zum Teil führte er auch seine Familie mit sich, so dass bei Einquartierungen wie etwa in Schweinfurt schon einmal drei Häuser „durch- und zusammen gebrochen“ wurden, um Raum zu schaffen; MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 504. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte Bd. 1, S. 413ff.

[7] Franz Paradeiser [Paradis], Freiherr v. Neuhaus [-nach 1656 Würzburg], kaiserlicher Obrist.

[8] Regiment: Größte Einheit im Heer, aber mit höchst unterschiedlicher Stärke: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl. eines Reiterregiments von 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obristleutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim v. Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm v. Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.

[9] Kompanie [schwed. Kompani]: Eine Kompanie zu Fuß (kaiserlich, bayerisch und schwedisch) umfasste von der Soll-Stärke her 100 Mann, ihre Ist-Stärke lag jedoch bei etwa 70 Mann, eine Kompanie zu Pferd bei den Bayerischen 200, den Kaiserlichen 60, den Schwedischen 80, manchmal bei 100-150, zum Teil allerdings auch nur ca. 30. Geführt wurde die Fußkompanie von einem Hauptmann, die berittene Kompanie von einem Rittmeister. Vgl. TROUPITZ, Kriegs-Kunst. Vgl. auch „Kornett“, „Fähnlein“, „Leibkompanie“.

[10] Gaudenz Graf v. Wolkenstein [ -21.6.1635 Hohenasperg ?], vorderösterreichischer Obrist.

[11] Hausen vor Wald, heute Stadtteil von Hüfingen [Schwarzwald-Baar-Kreis].

[12] Wurmlingen [LK Tuttlingen]; HHSD VI, S. 902f.

[12] Stadtarchiv Villingen-Schwenningen Bestand 2.1 Faszikel Z 14a (2211) odt., S. 1f. Freundlicher Hinweis von Herrn Dieter von Pechmann.

[13] Leibregiment: Als Leibregiment wurde im 17. Jahrhundert im Heiligen Römischen Reich, in Dänemark und in Schweden diejenigen Regimenter bezeichnet, deren Inhaber der regierende Landesherr war. Ihm standen zudem die sich daraus im Rahmen der Regiments- bzw. Kompaniewirtschaft ergebenden Einnahmen zu. Ein Leibregiment hatte daher eine grundsätzlich andere Funktion als die Leibkompanie eines Obristen.

[14] Leopold V. Erzherzog v. Österreich-Tirol [ 9.10.1586 Graz-13.9.1632 Schwaz, Tirol].

[15] Werbegeld: Handgeld für neugeworbene Soldaten; Summe, die dem Werbeoffizier zur Ausführung von Werbungen anvertraut wurde, die je nach Truppengattung und Armee differierte und oft von Werbeoffizieren unterschlagen wurde. Üblich waren etwa 8 Rt., der Durchschnittssatz für Fußsoldaten. Für Kürassiere (mit ganzem Harnisch) erhielt ein Obrist 1635/37 15-20 Rt., für Kroaten 10-13.30 Rt., Kosaken (polnische Reiter) 20 Rt., Dragoner 12 Rt., Arkebusiere 15 Rt.; ERNST, Madrid und Wien, S. 301. 1633 wurden in Mühlhausen bis zu 34 Rt. für einen Söldner ausgegeben bzw. in Rechnung gestellt. Nach der Aufstellung von KAPSER, Kriegsorganisation, S. 271ff., entstammten von den 1638-1648 in Kurbayern und in der Oberen Pfalz Rekrutierten folgenden Beschäftigungsbereichen: 1, 6 % Handel, 16, 2 % Nahrungsmittel- und Gastgewerbe, 28 % Bekleidungs-, Textil- und Leder-verarbeitungssektor, 16, 7 % Baugewerbe, Holz- und Metallverarbeitung, 17, 3 % Landwirtschaft, Gartenbau und Viehzucht; alle anderen Gewerbe lagen bei max. 1, 7 – 1, 1 % oder niedriger. Nach SCHLÖGL, Bauern, S. 157, kam ein Dienstbote im bayeri-schen Raum auf etwa 12 Gulden pro Jahr (ohne Verpflegung), so dass der Militärdienst angesichts des Werbegeldes unter Umständen attraktiv erscheinen konnte. PARKER, Der Dreißigjährige Krieg, S. 284, vermutet, dass Handgeld, neue Kleidung sowie Aussicht auf Sold und Beute als Alternative zur Unsicherheit der Existenz (bei rückläufiger Produktion) und der Möglichkeit, von Söldnern beraubt oder durch Steuern ruiniert zu werden, betrachtet wurden, und dass trotz aller Umstände die Armee eine gewisse Sicherheit bot. Für die bayerische Armee 1648 trafen angesichts sinkender Preise und steigender Löhne aber nur Handgeld und die Aussicht auf Beute zu. Der einfache bayerische Soldat wurde mit 12 Dukaten abgefunden. Der Zeitzeuge Hanns Kahn aus Klings/Rhön; LEHMANN, Leben und Sterben, S. 196: „Ein bayerischer Major der kaiserlichen Armee verlangt 5.200 Taler, um eine Kompanie Reiter zu werben. Das Geld wird ‚von den armen und übel geplagten Leuten herausgetrieben‘. ‚Weil der Major großen Zulauf bekommt, wird die Kompanie bald komplett, welche den 28. März des folgenden Jahres nach Hildburghausen marschiert‘. Insgesamt kosten die Anwerbungen 12.000 Taler an Werbe- und Verpflegungsgeldern“.

[16] SCHENNAT, Tiroler Landesverteidigung, S. 278.

[17] Vgl. SCHENNAT, Tiroler Landesverteidigung, S. 276. – Johann [Hans] Werner Aescher [Ascher] v. Binningen auf Umkirch u. Offenheim [1582-1653], vorderösterreichischer, dann kaiserlicher Obrist.

[18] Kreidenfeuer: Signalfeuer zur Organisation des Aufgebots. Vgl. SCHENNAT, Tiroler Landesverteidigung, S. 174ff.

[19] Büchsenmeister: Der Büchsenmeister (auch: Büchsenschütz) war Ende des Mittelalters ein wandernder Kriegshandwerker der damals noch zünftisch organisierten Artillerie: Er stellte für die schweren Festungs- und Belagerungsgeschütze Rohre und Geschosse her, beherrschte das Richten und Laden, die Instandhaltung und Reparatur. Stückgießer und Büchsenschmiede wie Pulvermacher arbeiteten unter seiner Anleitung. Büchsenmeister waren von Landesherrn und Städten umworben, nahmen als Artilleristen an Kriegszügen teil und organisierten sich in eigenen Zünften, die Schmieden, Glockengießern und Schlossern nahestanden. Büchsenmeister unterstanden fachlich dem Zeugmeister, von dem sie auch angestellt wurden, im Gefecht hatte der Feldzeugmeister, ein Offizier, den Befehl. Dem Büchsenmeister entsprach für die damaligen Feldgeschütze, die Feldschlangen, der nach ihnen benannte Schlangenschütze. Später wurden Büchsenmeister und Schlangenschützen als Konstabler vereint. [wikipedia]

[20] Zeugwart, Zeugkapitän, Zeugmeister: Er führte die Aufsicht und war verantwortlich über die im Zeughaus lagernden Waffen.

[21] Ehrenberg, Schloss [BH Reutte]; HHSÖ II, S. 492f.

[22] Reutte [BH Reutte]; HHSÖ II, S. 523f.

[23] Heiterwang [BH Reutte].

[24] Bichlbach [BH Reutte]

[25] Lermoos [BH Reutte].

[26] Nassereith [BH Imst].

[27] Imst [BH Imst]

[28] Barwies, Ortsteil von Mieming [BH Imst].

[29] Weißenbach am Lech [Bez. Reutte].

[30] Tannheim (Tirol) [BH Reutte].

[31] SCHENNAT, Tiroler Landesverteidigung, S. 173f.

[32] Meuterei, meutination, meutation: Meuterei. Meutereien waren schon kurz vor dem eigentlichen Dreißigjährigen Krieg eine ständige Begleiterscheinung innerhalb der Heere. Der hessen-kasselische Obrist Widmarckter schildert die z. T. drakonische Niederschlagung mehrerer Meutereien (1617) in Frankreich; GRÄF, Söldnerleben, S. 116f.: „20. Hatt Brearts Compagnia im Furüberzihen für Grand [ bei Sauvigny; BW] meinem Quartir meutiniren wollen, aber durch meine Gegenwart abgeschreckt worden. 21. Montaults Compagnia so auß Anregung Brearts Soldaten meutiniren wollen. Darzu ich kommen und zum Theill mitt harten, zum Theill mitt gutten Worten zu Frieden gesprochen. Darauf ihn Brearts und Effern Quartir geritten, die Soldaten fur mich gefordert, ihnen Fehler verwiesen und nach vorhergangener Demütigung, verzihen und also an dem Ort diese beyden Mutinationen gestillet. Alß ich aber von dannen in mein Quartir nach Andelot reitten wollen, treffe ich hart fur Brearts Quartir im freien Földe deß Obristen Fendlein in Schlachtordnung ahn, so gleichfallß meutiniren wollen. [fol. 204v] Auf welche ich so balde mitt bloßem Degen geeilet, in die Schlachtordnung geritten und manchen gutten Streich fließen laaßen und die Anfänger dieser Meutination begehret, deren sie mir auch endlich 2 volgen lassen. Hab solche dem Provos gelieffert und befohlen, mitt ihnen nach dem Quartir Andelot zu eylen, dahin ich mich gleichfalß verfüget. Beyde arme Sünder von dem Flecken führen lassen und, weill damals mein Scharfrichter entlauffen, dem einen dass Leben geschenkt, wofern er den andern erwürgete. So er acceptiret, sich an seinen Gesellen gemacht und nach großem Wiederstand sein Meister worden, auf der Erde erwürget und volgents stranguliret. Den toden Cörper hab ich ahn einen Hügell setzen und einen Brieff Meutinirer an die Brust hefften lassen, damit er von den Soldaten und Regiment gesehen wurde“. Der Stadtarzt Gabriel Furttenbach [1640-1716] von Leutkirch (unter 1619); GAIER; SCHÜRLE; PRAßER, Schwabenspiegel Bd. 3, S. 106f.: „Den 25. Dito [1619]. Donnerstag Morgens sein abermahlen alle Fahnen auff bemeltes Feld Commandiert und Gemustert worden. Alß nun ein Soldat von Erazheimb Gebürtig / ein armer Tropff und Baursmann / umb fl. 7. deß Monats nicht Dienen / sondern fl. 8. haben wollte / hat sich der Herr Obriste [Johann Fuchs; BW] über ihn so hefftig Erzürnt / daß Er andern zu einem Exempel solchen den Scharpffrichter (nicht daß er ihne ohne weitern Befelch Hinrichten solle) in seinen Handen zugeben Befohlen: Demnach aber der Profos Caspar Tenger von Rothweil mit dem armen Tropffen zugeschwind fortgefahren / ihne zwar nochmalen erinnert die benannte Besoldung ohne widerred anzunemmen / oder ihme für einen Steckenknecht Zudienen / Er aber solches nicht thun / sondern ehender Sterben wolte / hat der Profos denselbigen / ohne weitere Ordre deß Obristen / welcher schon Perdon zugesagt hat / an einen Baum am Heggelbacher Weg Auffhencken lassen. Warüber aber der Obriste und Soldaten übel zufriden gewesen / und deßwegen diser Profos sich mit Leib und Leben dem Regiment Verschreiben miessen“. LAHRKAMP, Werth, S. 71f.: „Aber auch Werths Reiterregimenter litten Not und wurden schwierig; ein Symptom war, daß am 8. März [1637; BW] im Regiment Gayling [von Altheim] eine ernsthafte Meuterei ausbrach. Die Reiter lagen in Quartieren im Amte Ahrweiler, in Bodendorf und um Breisig. Der Tumult entstand in der Kompanie des Rittmeisters Ley, der einen Plünderer hatte verhaften lassen. Seine Kameraden rotteten sich zusammen und suchten ihn mit Gewalt zu befreien. Als der Regimentsführer, der Obristleutnant von Cronenburg, der für den verwundeten Gayling das Kommando führte, energisch einschritt und einen Reiter insultierte, wurde er mit etlichen Schüssen niedergestreckt. Seine Leibkompanie geriet mit den Meuterern ins Feuergefecht, wobei es auf beiden Seiten Tote und Verwundete gab. Am 12. März umstellten Reiter der Regimenter Werth und Lothringen, die eiligst aufgeboten waren, mit 600 Musketieren das meuternde Regiment. Mit Strenge wurde durchgegriffen: sechs Reiter wurden im Angesicht ihrer entwaffneten Kameraden gehenkt; einer sprang aus Verzweiflung in den Rhein und ertrank, sechs wurden arretiert. Vorher waren bereits fünf Mann gefallen, drei weitere desertiert“. Vgl. auch die Schilderung einer Meuterei und ihrer Niederschlagung (Mai 1642) unter dem Regiment Wolf von der Lippe; NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 222f.  Vgl. WASSENBERG, Florus, S. 563ff., über die Meuterei französischer Truppen in Breisach (März 1644) wegen des seit 8 Monaten ausgebliebenen Solds. Johann Heinrich (Freiherr) von Bartels ist bekannt geworden durch den hart bestraften Aufruhr in seinem Regiment im Winter 1648/49 in Hilpoltstein. Nach Grimmelshausens Darstellung, der 19 Hinrichtungen erwähnt, waren La Pierre und Elter, unter dem Grimmelshausen Regimentsschreiber war, mit der Niederschlagung der Meuterei beauftragt; KELLETAT, Grimmelshausen. Simplicianische Schriften, S. 212. Einer der Meuterer ging als „Oliver“ durch Grimmelshausen in die Literatur ein. Das Dragonerregiment Bartels hatte 1647 übrigens nur einen Ausländeranteil von 9, 6 %; KAPSER, Militärorganisation, S. 67; bzw. S. 64ff. Das THEATRUM EUROPAEUM Bd. 6, S. 778, berichtet: „Bey vorhabender Exauctoration / hat sich unterdeß Herrn Obristen Barthels Tragoner-Regiment (so vor diesem Herr Obrister Creutz gehabt / und in der Abdanckung nicht begriffen) als welches mit der 3. Monatlichen Bezahlung nicht zu frieden seyn wollen / ein unvermutheter Auffstand ereygnet / daß der Obrist und Obrister Lieutenant von ihnen entreitten müssen; darauff die Rebellen sich in das Schloß Hilpoldstein retiriret: Weilen nun des Herrn Generals und Feldmarschallen von Enckefort [Adrian v. Enckevort (1603-1663); BW] Excell. in continenti etliche hundert Mann zu Roß und Fuß auff sie außcommandirt / diese auch das Schloß umbsetzt / und Stücke auffgeführt, haben sich die Empörte Mittwochs den .. April gutwillig ergeben. Darauff hat man das Regiment im freyen Feld zusammen geführt / disarmirt / von newem schweren / etliche Rädelsführer gefangen nehmen und aufhencken lassen. Als solches geschehen / ist mehrgedachtes Tragoner-Regiment / biß auff weitere Ordre / hinwiederumb auß einander gelegt / und folgenden Freytags das commandirte Volck nach Amberg / auch in andere dero Quartiere zurück gezogen. Sonsten ist unterm Dato 22. Aprilis st: vet. Nachricht eingelangt / daß / nach dem die Rebellen von mehrbenanntem Barthlischen Tragoner-Regiment durch Gewalt wiederumb zum Gehorsamb gebracht / geviertheilt / 14. Reuter / theils gehenckt und enthauptet / viel unredlich gemacht / und ohne Abschied fortweg gejagt worden“. Im „Springinsfeld“ (KELLETAT, Grimmelshausen. Simplicianische Schriften, S. 212f.), heißt es: „Unter währendem Stillstand wurde unser Regiment nach Hilpoldstein, Heideck und selbiger Orten herum gelegt, da sich ein artliches Spiel unter uns zugetragen. Denn es fand sich ein Korporal, der wollte Obrister sein, nicht weiß ich, was ihn für eine Narrheit dazu angetrieben; ein Musterschreiber, so allererst aus der Schul entlaufen, war sein Secretarius, und also hatten auch andere von seinen Kreaturen andere Officia und Ämter; viel neigten sich zu ihm, sonderlich junge ohnerfahrne Leut, und jagten die höchsten Offizier zum Teil von sich, oder nahmen ihnen sonst ihr Kommando und billige Gewalt; meinesgleichen aber von Unteroffizieren ließen sie gleichwohl gleichsam wie neutrale Leut in ihren Quartieren noch passieren; und sie hätten auch ein Großes ausgerichtet, wenn ihr Vorhaben zu einer anderen Zeit, nämlich in Kriegsnöten, wenn der Feind in der Nähe, und man unserer beiseits nötig gewesen, ins Werk gesetzt worden wäre; denn unser Regiment war damals eins von den stärksten und vermochte eitel geübte, wohlmontierte Soldaten, die entweder alt und erfahren, oder junge Wagehälse waren, welche alle gleichsam im Krieg auferzogen worden; als dieser von seiner Torheit auf gütlichs Ermahnen nicht abstehen wollte, kam Lapier und der Obriste Elter mit kommandierten Völkern, welche zu Hilpoldstein ohne alle Mühe und Blutvergießen Meister wurden, den neuen Obristen vierteilen, oder besser zu sagen, fünfteilen (denn der Kopf kam auch sonder) und an vier Straßen auf Räder legen, 18 ansehnliche Kerl aber von seinen Prinzipal-Anhängern zum Teil köpfen, und zum Teil an ihre allerbesten Hälse aufhängen, dem Regiment aber die Musketen abnehmen, und uns alle auf ein neues dem Feldherrn wieder schwören ließen“. Vgl. auch die Meuterei im Regiment Steinecker in Schweinfurt (1649); BECK, Geschichte der Verschwörung; => Christoph v. Steinaecker [Steinecker] [1612-1671]. „Das blutigste Schauspiel dieser Art aber, welches 14 Tage lang die Umgebung mit neuen Kriegsunruhen ängstigte, spielte sich im Juli 1650 in Anhalt ab. Durch unklare Nachrichten über die Absichten der Schweden aufgebracht, nahmen die unter dem Befehle des Oberst-Lieutenants Israel Isaaksohn, welcher als ein habsüchtiger und roher Mensch bekannt war, hier einquartierten Reiter ihre Offiziere plötzlich gefangen und forderten stürmisch Sold und Abschied. Nur mit genauer Not entging Isaaksohn dem Tode; da er nachwies, dass der das nötige Geld zur Ablöhnung noch nicht zur Hand habe, wurde er entlassen unter der Bedingung, dass er ihnen dasselbe in Erfurt verschaffe. Er begab sich aber sofort zu den Truppen, welche mittlerweile von Süden zur Unterdrückung der Rebellion in Bewegung gesetzt waren, liess die Aufrührer, deren Anzahl noch etwa 450 Mann betrug, umzingeln und an 33 Rädelsführern trotz seines gegebenen Wortes und trotz des Wehegeschreis der Soldatenweiber erbarmungslos das Todesurteil vollstrecken“. LORENTZEN, Schwedische Armee, S. 188f. William Crowne [1617 – 1682], Lordsekretär, Offizier, Mitglied des Parlaments und 1636 Reisebegleiter des Thomas Lord Howard, Earl of Arundel and Surrey, berichtet über die Kämpfe Gustav II. Adolfs an der Alten Veste bei Zirndorf: „Der König von Schweden hatte hier drei seiner Soldaten für den Mord an zweien seiner Kommandanten und das Überlaufen zum Feind pfählen [im Original „set upon poles alive“] lassen. Nachdem die Schlacht ausgefochten war, hatte man die Soldaten gefangen genommen und hingerichtet“. RITTER; KEIL (Hgg.), William Crowne, S. 36.

[33] Vgl. HENGERER, Kaiser Ferdinand III.; HÖBELT, Ferdinand III.

[34] Soldrückstände: Hauptmann Burgunder von der Ley stand während des Gradiskaner-Krieges als Hauptmann im Dienst des Erzherzogs Ferdinand von Österreich. Er musste sein Tafelsilber verpfänden, um die Soldrückstände seiner Soldaten ausgleichen zu können; PECHMANN, Obrist Gabriel Pechmann. 1624 hatte man den Offizieren der nach den Kämpfen gegen Bethlen Gábor abgedankten Regimenter während der Verhandlungen in Freistadt vorgehalten, kein Kriegsherr habe je alle Außenstände beglichen, ein Nachlass sei doch üblich; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2345, fol. 69f. (Abschrift): »Fürhalt« an die Offiziere der Liga-Regimenter u. Freikompanien, Freistadt, 1624 V 15. Die sogenannten „freien u. einschichtigen“ Kompanien (1619-1648) schlugen immerhin mit 5.042.840 fl. 58 kr. in der Hauptkriegskostenrechnung zu Buch; GOETZ, Kriegskosten, S. 123; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 282. “. Der Benediktinerabt von St. Georgen im Schwarzwald, Georg Gaisser [1595 – 1655], berichtet noch zum März: „Ein Soldat mit dem Übernamen Reißteufel, Schuster von Beruf, aus Gmünd gebürtig, der in erster Linie unter denen gewesen sein soll, die neulich Sold gefordert (oder Lebensmittel erpressten ? stipendia exegerant) hatten, wird vom Generalkommissariat zum Galgen verurteilt und heute [27.3.1648; BW] hingerichtet, vom weiblichen Geschlecht aufs höchste beklagt. Drei Jungfrauen, die ihn aus den Händen der Henker zu befreien suchten, erfuhren eine Ablehnung“. STEMMLER, Tagebuch Bd. 2, S. 1138. GENTZSCH, Der Dreißigjährige Krieg, S. 209: „Eine Beschwerde über seine Notlage war für den Soldaten gefährlich, wie das Beispiel von neun Soldaten der Schweinitzschen Kompanie zeigt, die am 30. April 1645 zum Tode verurteilt wurden (einer von ihnen wurde tatsächlich in Freiburg gehenkt), weil ‚sie sich ihrer hinderstelligen wöchentlichen Lehnungen halber beklaget’ “. THEATRUM EUROPAEUM 3. Bd., S. 764 (1637): „Es hatten damalen etliche Comp. Reuter vnter dem Obr. Leutenant Cronenberger [Nicolas (Nikolaus) v. Cronenburg (Cronberger, Cronenberger); BW] von der Kayserl. Werthischen Armee in den Cöllnischen Landen angefangen zu meuteniren / vñ mit ernst Gelt haben wollen / sonsten sie ihre Dienste anderstwo zu præsentiren wüsten: Dieweil sie nun von gedachtem ihrem Obristen Leutenant deßwegen zur Patientz gewiesen / vnd sothaner importunitet halber wolmeynend gestrafft worden / haben sie denselben alsbalden niedergeschossen / darvon zwar hernach von den Thätern 6. auffgehänckt / vnd etliche archibusirt worden / der meiste theil aber nach Kerpen in der Stadischen Dienst sich begeben“.

[35] Kriegskommissar: Bevollmächtigter des Kriegsherrn zur Eintreibung von Kriegssteuern (Kontribution). Als Quartierkommissar legte er darüber hinaus die Einquartierungen der Soldaten fest. (Der Quartiermeister bzw. Fourier sorgte dann für deren praktische Umsetzung; vgl. s. v. „Fourier“.) Der „Musterkommissarius“ führte in landesherrlichem Auftrag die Musterungen durch und überwachte die Zusammensetzung des Heeres. Musterkommissare waren bei gemeinen Soldaten wie Offizieren gleichermaßen verhasst, da sie Manipulationen und Betrügereien auf den Musterplätzen zu unterbinden suchten: Söldner erschlichen sich vielfach Sold, indem sie sich unter verändertem Namen mehrfach mustern ließen, Offiziere führten zuweilen mehr Männer in den Soldlisten, als tatsächlich vorhanden waren, um die eigene Tasche mit den überschüssigen Löhnungen zu füllen (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 120ff.). Auch hatten sie die Abdankungen und die Zusammenlegung und Neuformierung kleiner Einheiten zu überwachen. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare und Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph von Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51; vgl. auch PFEILSTICKER, Lang. In einer Landtagsbeschwerde des Gerichtes Hörtenberg wird geklagt, daß bei Durchzügen „auch tails beglaitcommissari den unntertonnen mehr sched- als nutzlich sein, in deme sy mer dem soldaten beifallen, unnd in ansuechenden unerzeuglichen sachen recht geben, als den unnderthonnen obhabennden gebierennden schutz erweisen“. SCHENNAT, Tiroler Landesverteidigung, S. 63. Zum Teil wurden Kriegskommissare wie Johann Christoph Freiherr v. Ruepp zu Bachhausen zu Obristen befördert, ohne vorher im Heer gedient zu haben; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2398, fol. 577 (Ausfertigung): Ruepp an Maximilian I., Gunzenhausen, 1631 XI 25. „Im Dreißigjährigen Krieg machten sich jüdische Kommissare unersetzlich. Ein schwedischer Diplomat sagte: ‚Alle Juden sind Kommissarii, und alle Kommissarii sind Juden‘ “ [MÜHLAUER, Des Kaisers Kommissar].

[36] Eitelhans v. Stachelburg [ – ], vorderösterreichischer Kriegsrat u. Kriegskommissar:

[37] Hall [BH Innsbruck]; HHSÖ II, S.496ff.

[38] Scharnitz [BH Innsbruck-Land].

[39] Desertion: Auf die unerlaubte Entfernung vom Regiment stand in den Kriegsartikeln die Todesstrafe, die nur nicht verhängt wurde, wenn Bedarf an Soldaten herrschte. JÜRGENS, Chronik, S. 514 (für Hannover): „Den 11. Aprilis [1633; BW] ist ein Königsmarkischer Soldate, so entlaufen, und hie unter Caspar von Lühden Stadt-Companien angetroffen, vor Linden bey dem Galgen stigmatisiret und das rechte Ohr abgeschnitten durch unsern Nachrichter Meister David“. Vgl. WINTER, Möser, S. 19f.: „Den 21. März [1628] läßt Hauptmann Föckler einen Reiter, so bei dem Merodischen Regiment, und einen Soldaten, so unter Hauptmann Kestgens, und einen, so unter seiner Compagnie ausgerissen, henken an die Justiz auf dem Markte. Den 2. April aber hat er einem Corporal zu Roß den Kopf, auch der Ursache halben abschlagen lassen“. JORDAN, Mühlhausen, S. 90f., für 1637: „Den 31. März [10.4.; BW] ist der Oberst Spork mit seinen Völkern allhier vor die Stadt gekommen, hat Quartier begehret und daneben angedeutet, wie ihm Nordhausen auch assignirt worden; des andern Tages ist er wieder von hier nach Nordhausen gezogen. Den 4. [14.; BW] April ist er wieder mit etlichen Völkern zurückgekommen und hat sich mit denselben hier einquartiret und seinen Werbeplatz hier gehabt, hat auch viel Volk geworben, wie denn die Eichsfelder und andere benachbarte häufig zuliefen und Dienst nahmen, nur daß sie ins Quartier kamen und die Leute aufzehren konnte. Viele trieb auch der Hunger. Als es aber ans Marchiren gehen sollte, so wurde aus dem Marchiren ein Desertieren“. Der Ausbruch von Lagerseuchen (1626, nach dem Bericht des braunschweig-lüneburgischen Kapitäns Daniel Meyer) führte teilweise zur Massendesertion; Hauptstaatsarchiv Hannover Cal. Br. 16, Nr. 1141. Teilweise ließ man Deserteure um ihr Leben würfeln; DOLZ, Versuch, S. 298; JÜRGENS, Chronik, S. 525. Zur Desertion trug auch die Praxis bei, untergesteckte Söldner „zue disem sturmb, wie andere mehr, wider wüllen […] vornen an die spüz“ als Kugelfang zu stellen, wie ein kaiserlicher Soldat, der bei der Belagerung Überlingens 1634 verletzt wurde, nach Mitteilung Bürsters über seine Dienste nach der zwangsweisen Untersteckung unter die schwedische Armee berichtete; WEECH, Bürster, S. 67. Vgl. KAISER, Ausreißer; KAISER, Lebenswelt der Söldner. Das bayerische Memorial vom 16.4.1643 [Bayerisches Hauptstaatsarchiv Kurbayern Äußeres Archiv 2763, fol. 23, Punkt 9] bestimmte, dass, wenn ein Neugeworbener ausreiße, sofort nachzuforschen sei, welche besonderen Kennzeichen er habe; diese seien alsbald zu notieren. Wenn trotzdem einer nicht mehr aufgefunden werde, so solle sein Namen an den Galgen geschlagen, und wenn er Handwerker sei, ein solches den Zünften alsbald zu notifizieren sei, damit dergleichen meineidige Gesellen über kurz oder lang von Handwerks wegen aufgeschrieben und zur Strafe gezogen werden könnten. Dies sei den Neugeworbenen, insbesondere den Handwerksgesellen, schon bei der Neuwerbung und Eidesleistung zu eröffnen. DAMBOER, Krise, S. 264f. William Crowne [1617 – 1682], Lordsekretär, Offizier, Mitglied des Parlaments und 1636 Reisebegleiter des Thomas Lord Howard, Earl of Arundel and Surrey, berichtet über die Kämpfe Gustav II. Adolfs an der Alten Veste bei Zirndorf: „Der König von Schweden hatte hier drei seiner Soldaten für den Mord an zweien seiner Kommandanten und das Überlaufen zum Feind pfählen [im Original „set upon poles alive“] lassen. Nachdem die Schlacht ausgefochten war, hatte man die Soldaten gefangen genommen und hingerichtet“. RITTER; KEIL (Hgg.), William Crowne, S. 36. Am 28.4.1628 „gab ein Deserteur vor seiner Hinrichtung als Grund für seine Fahnenflucht Überdruß an dem gottlosen Leben der Soldaten an“. WIEGANDT, Wismar, S. 23f. Der Benediktinerabt von St. Georgen im Schwarzwald, Georg Gaisser [1595-1655] berichtet unter 1634; STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 569: „Einer von unsern Besatzungstruppen verleitete nach gefaßtem Fluchtplan einen andern zur Teilnahme an dem Verbrechen. Dieser verspricht sich zu beteiligen, eröffnet aber die Sache einigen, während er selbst den morgens Fluchtbereiten, als ob er selbst dazu bereit wäre, begleitet. Die Eingeweihten aber erheben sich aus den Verstecken, andere aber reißen Pferde von der Weide an sich, nehmen die Verfolgung auf, und nachdem sie dem des Fluchtverbrechens Schuldigen vergeblich mit den Schwertern zu Leibe gerückt waren (solche Hiebfestigkeit hatten (ihm) die Zaubermittel verliehen, erschlagen sie ihn mit Prügeln. Dies erschien einigen grausam, weil seine bei demselben Fluchtplan ertappte Frau nach dem Frühstück, von den Soldaten einige Male angeschossen, sterben musste. Milder verfuhr man mit den Töchtern, die man in die Verbannung trieb“. Auch mehrfache Desertion wurden hart bestraft; RICHTER, Historische Nachricht, S. 174 (Chemnitz 1633): „Den 19. Jan. ist ein Schottländischer Soldat, so dreymahl vom Regiment entlauffen, an die Justitz aufn Marckte aufgehencket worden“. Aus Meiningen wird 1646 berichtet, GÜTHEN; SCHAUBACH, Poligraphia Meiningensis, S. 274: „Eben in diesem Monat [August 1646; BW] sind drey Mußquetirer von hiesiger Qvarnison über die Stadt-Mauern hinaus gestiegen, und hinweg gelauffen, aber bey Walldorff wieder vertappt, nieder geschossen, tod herein gebracht, und in der Hocker-Gassen auff dem Graben, an einem auffgerichten Schnapt-Galgen gehängt worden“. BEI DER WIEDEN, Oldendorf, S. 47 (1623): „12. Maii solte ein entlauffener Schelm unter den Soldaten zu Oldendorf auff dem Marckte gehencket werden. Aber der Strik ging loess und der Verurtheilter fiel herab. Derhalben ihm das Leben geschenckt und er diese Graffschafft und das Furstenthumb Braunschweig vorschweren mussen“. JÜRGENS, Chronik, S. 525: „Den 11. Junii [21.6.1636; BW] läßt der Obrist Schlüter 3 ausgerissene Soldaten von Mützefahlen [Wilhelm Kaspar v. Metzfall; BW] Regiment ums Leben spielen, der geringste im werfen mußte hängen“. HELLER, Rothenburg, S. 308f.: „Die gemeinen Soldaten erachteten eine Fahnenflucht nicht für vorliegend und sich ihres Eides ledig, wenn die Fahne, auf die allein sie geschworen hatten, zerstört war; Ebensowenig hielten sie sich für strafwürdig, wenn ihre Fahne vom Feind erbeutet worden war und sie dann in Massen zu ihm übergingen (sich unterstellen ließen)“. Die Desertionsquote unter den Belagerern vor Bergen-op-Zoom (1625) soll sehr hoch gewesen sein. Im Juli lagen noch 20.600 Mann vor Bergen; im Oktober waren es noch 13.200. Insgesamt betrugen die Verluste der Belagerer ca. 40 %; davon waren mehr als ein Drittel Desertierte. Unter dem 23./2.4.3.1636 wird aus Leipzig berichtet; HEYDENREICH, Continuatio Der Leipzigischen Chronicke: „Den 23. dito, hat Hans von Dißkau / Oberster Leutenandt vnter dem Bünawischen Regiment / durch den Regiments Schultzen ein groß Patent / vnter dem Rathhause allhier / anhängen lassen / darinnen etlich hundert Soldaten / so aus zwey Regimentern entlauffen / auff den 5 Maij vors Kriegsrecht citiret worden. Ist aber bald darauff Ordinantz kommen / daß er mit seinem noch vorhandenen Volck auffbrechen / vnd nach Halla zur Armée sich begeben sollte. Welches auch den 27 dieses geschehen“.Auch Beihilfe zur Flucht wurde mit dem Tode bestraft, vgl. BÄHLER, Der bernische Jura, S. 111f.: „Ein Bürger von Courfaivre, der verdächtig war, einem Deserteur zur Flucht verholfen zu haben, wurde ohne weiteres enthauptet und sein Rumpf gepfählt. Soldaten, die sich als Frauen verkleidet hatten, fragten einen Bauern von Mervelier um den Weg ins Solothurnische; als dieser ihnen denselben wies, nahmen sie ihn gefangen und schlugenden ihm, weil angeblich zur Desertion verleitend, den Kopf ab“. Deserteure mussten bei der Kapitulation einer Stadt in der Regel zurückgelassen werden. Am 5.5.1643 schrieb Ferdinand III. an Gallas, jeder überlaufende Knecht solle einen ganzen Monats und Quartiergeld auf zwei Monate erhalte, er möge dies in geeigneter Form der Gegenseite bekannt machen; BADURA; KOČĺ, Der große Kampf, S. 481, ein geringer Lohn bei einem derartig großen Risiko.

[40] Bozen [Bolzano; Prov. Bolzano], HHSÖ II, S. 544ff.

[41] Podagra: weit verbreitete Krankheit der Füße, auch Fußgicht genannt, die von kalkartigen Unreinigkeiten an den Nerven ihren Ursprung hat, und sich zu manchen Zeiten durch empfindliche Schmerzen in den untern Teilen des Fußes äußert. Die Gicht selbst wurde in zeitgenössischen Zeugnissen auf den übermäßigen Genuss von Fleisch und Alkohol zurückgeführt.

[42] Claudia de’ Medici [4.6.1604 Florenz-25.12.1648 Innsbruck], Erzherzogin v. Österreich u. Landesfürstin v. Tirol. WEISS, Claudia de’ Medici.

[43] Obristwachtmeister [schwed. Major]: Der Obristwachtmeister mit einem monatlichen Sold von 40 [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] oder 50 fl., also 600 fl. jährlich, was 1634 dem Monatssold eines Obristen entsprach oder dem Jahresgehalt eines bayerischen Hofrats – entsprach vom Rang her dem Major in der schwedischen Armee. Er sorgte für die Ausführung der Anordnungen und Befehle des Obristen und Obristleutnants. Im Frieden leitete er die Ausbildung der Soldaten und war verantwortlich für die Regimentsverwaltung. Im Krieg sorgte er für Ordnung auf dem Marsch und im Lager, beaufsichtigte die Wach- und Patrouillendienste und stellte die Regimenter in Schlachtordnung. Zudem hatte er den Vorsitz im Kriegs- und Standgericht. Daneben war er zum Teil auch Rittmeister, um seinen Sold aufzubessern.

[44] Kroaten: kroatische Regimenter in kaiserlichen und kurbayerischen Diensten des „Teufels neuer Adel“, wie sie Gustav II. Adolf genannt hatte (GULDESCU, Croatian-Slavonian Kingdom, S. 130). Mit der (älteren) Bezeichnung „Crabaten“ (Crawaten = Halstücher) wurden die kroatischen Soldaten, die auf ihren Fahnen einen Wolf mit aufgesperrtem Rachen führten führten [vgl. REDLICH, De Praeda Militari, S. 21], mit Grausamkeiten in Verbindung gebracht, die von „Freireutern“ verübt wurden. Im Dreissigjährigen Krieg dienten rund 30.000 kroatische Söldner in fremden Heeren; http://croatia.ch/kultura/knjizevnost/petkov02.php. „Freireuter“ waren zum einen Soldaten beweglicher Reiterverbände, die die Aufgabe hatten, über Stärke und Stellung des Gegners sowie über günstige Marschkorridore und Quartierräume aufzuklären. Diese Soldaten wurden außerdem zur Verfolgung fliehender, versprengter oder in Auflösung begriffener feindlicher Truppen eingesetzt. Diese Aufgabe verhinderte eine Überwachung und Disziplinierung dieser „Streifparteyen“ und wurde von diesen vielfach dazu genutzt, auf eigene Rechnung Krieg zu führen. Zum anderen handelte es sich bei „Freireutern“ um bewaffnete und berittene Bauern, die über Raubzüge Verwirrung hinter den feindlichen Linien schufen. Sie taten dies entweder mit Erlaubnis ihrer Kommandierenden, als integraler Bestandteil der kaiserlichen Kriegsführung, oder aber unerlaubter Weise – nicht ohne dabei z. T. drakonische Strafen zu riskieren. Diese „Freireuter“ stahlen und plünderten auf Bestellung der eigenen Kameraden sowie der Marketender, die ihrerseits einen Teil ihrer Einnahmen an die Obristen und Feldmarschälle abzuführen hatten. An Schlachten nahmen sie in der Regel nicht teil oder zogen sogar auch in der Schlacht ab. Zudem war „Kroaten“ ein zeitgenössischer Sammelbegriff für alle aus dem Osten oder Südosten stammenden Soldaten. Ihre Bewaffnung bestand aus Arkebuse, Säbel (angeblich „vergiftet“; PUSCH, Episcopali, S. 137; MITTAG, Chronik, S. 359, wahrscheinlich jedoch Sepsis durch den Hieb) und Dolch sowie meist 2 Reiterpistolen. Jeder fünfte dieser „kahlen Schelme Ungarns“ war zudem mit einer Lanze bewaffnet. SCHUCKELT, Kroatische Reiter; GULDESCU, Croatian-Slavonian Kingdom. Meist griffen sie Städte nur mit Überzahl an. Die Hamburger „Post Zeitung“ berichtete im März 1633: „Die Stadt Hoff haben an vergangenen Donnerstag in 1400. Crabaten in Grundt außgeplündert / vnnd in 18000 Thaller werth schaden gethan / haben noch sollen 1500. fl. geben / dass sie der Kirchen verschonet / deßwegen etliche da gelassen / die andern seind mit dem Raub darvon gemacht“. MINTZEL, Stadt Hof, S. 101. Zur Grausamkeit dieser Kroatenregimenter vgl. den Überfall der Kroaten Isolanis am 21.8.1634 auf Höchstädt (bei Dillingen) THEATRUM EUROPAEUM Bd. 3, S. 331f.; bzw. den Überfall auf Reinheim (Landgrafschaft Hessen-Darmstadt) durch die Kroaten des bayerischen Generalfeldzeugmeisters Jost Maximilian von Gronsfelds im Mai 1635: HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 148ff.; den Überfall auf Reichensachsen 1635: GROMES, Sontra, S. 39: „1634 Christag ist von uns (Reichensächsern) hier gehalten, aber weil die Croaten in der Christnacht die Stadt Sontra überfallen und in Brand gestecket, sind wir wieder ausgewichen. Etliche haben sich gewagt hierzubleiben, bis auf Sonnabend vor Jubilate, da die Croaten mit tausend Pferden stark vor Eschwege gerückt, morgens von 7-11 Uhr mittags mit den unsrigen gefochten, bis die Croaten gewichen, in welchem Zurückweichen die Croaten alles in Brand gestecket. Um 10 Uhr hats in Reichensachsen angefangen zu brennen, den ganzen Tag bis an den Sonntags Morgen in vollem Brande gestanden und 130 Wohnhäuser samt Scheuern und Ställen eingeäschert. Von denen, die sich zu bleiben gewaget, sind etliche todtgestoßen, etlichen die Köpfe auf den Gaßen abgehauen, etliche mit Äxten totgeschlagen, etliche verbrannt, etliche in Kellern erstickt, etliche gefangen weggeführet, die elender gewesen als die auf der Stelle todt blieben, denn sie sind jämmerlich tractirt, bis man sie mit Geld ablösen konnte“. LEHMANN, Kriegschronik, S. 61, anlässlich des 2. Einfall Holks in Sachsen (1632): „In Elterlein haben die Crabaten unmanbare Töchter geschendet und auf den Pferden mit sich geführet, in und umb das gedreid, brod, auf die Bibel und bücher ihren mist auß dem hindern gesezt, In der Schletta [Schlettau] 21 bürger beschediget, weiber und Jungfern geschendet“. LANDAU, Beschreibung, S. 302f. (Eschwege 1637). Auf dem Höhepunkt des Krieges sollen über 20.000 Kroaten in kaiserlichen Diensten gestanden haben. In einem Kirchturmknopf in Ostheim v. d. Rhön von 1657 fand sich ein als bedeutsam erachteter Bericht für die Nachgeborenen über den Einfall kroatischer Truppen 1634; ZEITEL, Die kirchlichen Urkunden, S. 219-282, hier S. 233-239 [Frdl. Hinweis von Hans Medick, s. a. dessen Aufsatz: Der Dreißigjährige Krieg]. Vgl. BAUER, Glanz und Tragik; neuerdings KOSSERT, „daß der rothe Safft hernach gieng…“ http://home.arcor.de/sprengel-schoenhagen/2index/30jaehrigekrieg.htm: „Am grauenhaftesten hatte in dieser Zeit von allen Städten der Prignitz Perleberg zu leiden. Die Kaiserlichen waren von den Schweden aus Pommern und Mecklenburg gedrängt worden und befanden sich auf ungeordnetem Rückzug nach Sachsen und Böhmen. Es ist nicht möglich, alle Leiden der Stadt hier zu beschreiben.
Am ehesten kann man sich das Leid vorstellen, wenn man den Bericht des Chronisten Beckmann über den 15. November 1638 liest: ‚… Mit der Kirche aber hat es auch nicht lange gewähret, sondern ist an allen Ecken erstiegen, geöffnet und ganz und gar, nicht allein was der Bürger und Privatpersonen Güter gewesen, besonders aber auch aller Kirchenschmuck an Kelchen und was dazu gehöret, unter gotteslästerlichen Spottreden ausgeplündert und weggeraubet, auch ein Bürger an dem untersten Knauf der Kanzel aufgeknüpfet, die Gräber eröffnet, auch abermals ganz grausam und viel schlimmer, als je zuvor mit den Leuten umgegangen worden, indem sie der abscheulichen und selbst in den Kirchen frevelhafter und widernatürlicher Weise verübten Schändung des weiblichen Geschlechts, selbst 11- und 12-jähriger Kinder, nicht zu gedenken – was sie nur mächtig (haben) werden können, ohne Unterschied angegriffen, nackt ausgezogen, allerlei faules Wasser von Kot und Mist aus den Schweinetrögen, oder was sie am unreinsten und nächsten (haben) bekommen können, ganze Eimer voll zusammen gesammelt und den Leuten zum Maul, (zu) Nase und Ohren eingeschüttet und solch einen ‚Schwedischen Trunk oder Branntwein’ geheißen, welches auch dem damaligen Archidiakonus… widerfahren. Andern haben sie mit Daumschrauben und eisernen Stöcken die Finger und Hände wund gerieben, andern Mannspersonen die Bärte abgebrannt und noch dazu an Kopf und Armen wund geschlagen, einige alte Frauen und Mannsleute in Backöfen gesteckt und so getötet, eine andere Frau aus dem Pfarrhause in den Rauch gehängt, hernach wieder losgemacht und durch einen Brunnenschwengel in das Wasser bis über den Kopf versenket; andere an Stricken, andere bei ihren Haaren aufgehängt und so lange, bis sie schwarz gewesen, sich quälen lassen, hernach wieder losgemacht und andere Arten von Peinigung mit Schwedischen Tränken und sonsten ihnen angeleget. Und wenn sie gar nichts bekennen oder etwas (haben) nachweisen können, Füße und Hände zusammen oder die Hände auf den Rücken gebunden und also liegen lassen, wieder gesucht, und soviel sie immer tragen und fortbringen können, auf sie geladen und sie damit auf Cumlosen und andere Dörfer hinausgeführt, worüber dann viele ihr Leben (haben) zusetzen müssen, daß auch der Rittmeister der Salvegarde und andere bei ihm Seiende gesagt: Sie wären mit bei letzter Eroberung von Magdeburg gewesen, (es) wäre aber des Orts so tyrannisch und gottlos mit den Leuten, die doch ihre Feinde gewesen, nicht umgegangen worden, wie dieses Orts geschehen’“. METEREN, Newer Niederländischen Historien Vierdter Theil, S. 41: „Diese [Kroaten; BW] nach dem sie die Thor deß Stättleins [Penkun (LK Vorpmmern-Greifswald); BW] zerbrochen / haben sie mit grossem Grimm auff dem Schloß / in der Kirche / in der Pfarr / in den Häusern / Ja auch unerhörter Weise in den Todtengräbern gesuchet: Das Korn theils außgetroschen vnnd hinweg geführet / theils auch zertretten / die Inwohner hefftig geschlagen vnnd biß auff den Todt gemartert / daß sie solten sagen / on sie Gelt vergraben hetten / vnder denselben haben sie auch deß Pastorn nicht verschonet / der ihnen doch vor diesem alle Ehr vnnd Freundschafft erwiesen: Vnnd welches das allerärgste / haben sie Weibspersonen genothzüchtiget vnd geschändet / vnnd so sich etliche im Wasser vnder dem Rohr / oder sonst verborgen / haben die Crabaten / als deß Teuffels rechte Spürhund / solche auffgesucht / vnd wie das Vieh zur Vnzucht vor sich hergetrieben / auch ein theils Mannspersonen / so ihre Weiber vnnd Kinder wider solchen Teufflischen Muthwillen vnnd Gewalt vertheidigen wollen / jämmerlich erschossen vnd nidergehawen. Vnd dergleichen Vnzucht haben sie auch an Mägdelein von acht vnnd zehen Jahren zu treiben vnd am hellen Tag auff den Kirchhöfen / öfffentlichen Gassen vnd Gärten zu begehen / sich nicht geschewet“. Gefangene Kroaten wurden von den Schweden in deren Kupferbergwerke verbracht; THEATRUM EUROPAEUM 2. Bd., S. 349. Vgl. auch die Beschreibung des Kroateneinfalls in Neustadt a. d. Aisch am 18.7.1632 => Kehraus [Kerauß, Kehrauß], Andreas Matthias in den „Miniaturen“.

[45] Wolf Rudolf Freiherr v. Ossa [Oßen] [ca. 1574-16.9.1639 Regensburg], kaiserlicher Generalkriegskommissar, Feldmarschall u. katholischer Hardliner.

[46] Breisach am Rhein [LK Breisgau-Hochschwarzwald]; HHSD VI, S. 110ff.

[47] Hohentwiel [Singen, LK Konstanz]; HHSD VI, S. 352ff.

[48] Nördlingen [LK Donau-Ries]; HHSD VII, S. 525ff.

[49] SCHENNAT, Tiroler Landesverteidigung, S. 368ff.

[50] Maximilian Willibald Graf zu Wolfegg, Freiherr zu Waldburg [12.10.1604 -30.1.1667], kaiserlicher Obrist. Vgl. EITEL, Truchsess Max Willibald.

[51] Malter: 1 Malter (Pfullendorf) = ca. 200 kg.

[52] Quartiermeister [schwed. Kvartermästare]: Bei Einquartierungen in Dörfern und Städten besorgte der Quartiermeister, in Abstimmung mit den lokalen Obrigkeiten, von den Bewohnern Unterkunft und Verpflegung für die Kompanie. Zunächst wurde der Stab einlogiert, dann wurden die Quartiere für die Hauptleute bestimmt. Die Kompanie des Obristen hatte die weitere Wahl, dann die des Obristleutnants, darauf die des Obristwachtmeisters. Die restlichen Kompanien spielten die übrig gebliebenen Quartiere unter sich aus. Das führte bei engen Quartieren teils zur Überbelegung bei den einzelnen „Wirten“, teils zum Kampieren unter freiem Himmel auf dem Markt, was zu Unruhen führen konnte. Dem Quartiermeister, der je nach Truppengattung zwischen 40 und 60 fl. Monatssold erhielt, war die Kriegskasse anvertraut. Dazu kamen allerdings erhebliche Nebeneinkünfte der meist korrupten Quartiermeister, die dieser mit dem Obristquartiermeister teilte. Die Quartiermeister operierten sehr oft mit gefälschten Listen der einzuquartierenden Soldaten, um die Differenzbeträge in die eigenen Taschen zu stecken. Der Regimentsquartiermeister Bartelme Vogel schrieb am 4.7.1648 aus Landshut an den Abt der Benediktinerabtei Prüfening, Matthias von Trauner ?; SOLMS-LAUBACH; MATTHAEI, Wetterfelder Chronik, S. 67, Anm. 1: „weil ihn der Abt nicht so viel gewürdigt, daß er ihm sein jüngstes Schreiben mit einem einzigen Wort beantwortet noch viel weniger einen einzigen Heller oder dergleichen zur Zehrung geschickt hatte, ‚da doch’, fährt der Schreiber fort, ‚alle meine Kammeraten von ihren Ortern zu 2 : 3 : 4 : Im die 500 Rthr. neben ihrer Zehrung Schon auf rechnung hieher bekommen haben vnd darf Sich der Herr (nämlich Abt) gar nicht einbilten, das er So sehr werde aufgehen, oder aber ich Seinetwegen alhier mein eigenes Gelt verzehren will, Stellt sich der Herr (Abt) mit diessem Botten nicht ein, So Soll er versichert Sein, daß nicht allein sein Gloster vnd Dörffer, Sondern alles da herumb ligente Getreit Am lengsten soll gestanden haben, den alhier vber 400 Pfert vorhanten, die auff Anders nichts warten, alls das Sie die vngehorsamen darunter der herr der furnehmsten einer ist mit feuer vnd Schwert Strafen Sollen, welches ich dem Herrn mit wenigen zur Nachricht vermelten vnd vor Schaden gewarnt haben will, hab Jüngstens für meinen herrn Obristen eines hantpferdes vnd f ü r m i c h e i n e s guten Glöpers (Kleppers, Gauls) gedacht, aber derowegen kein Antwort bekom, allem vermerckhen nach mus der herr nicht wissen was die Regiments Quartirmeisters Scharschy (Charge) auf Sich hat, den Sonst würt er mir mit anderer Disgrezion begegnen, hat aber nichts auf Sich Soll ihm schon in einem andern vergolten werden Sonst für dißmahl ein mehrers nicht alls Gott bevohlen“.

[53] Stadtarchiv Villingen-Schwenningen Bestand 2.1 Faszikel Z 14a (2211) odt., S. 1f. Freundlicher Hinweis von Herrn Johann von Pechmann.

[54] Vgl. MAURER, Höhenfestungen, S. 269ff.

[55] Überlingen [Bodenseekr.]; HHSD VI, S. 807f.

[56] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 179f.

[57] Blockade (blocquade, plocquade): Absperrung, Einschließung, Besetzung, Belagerung. Blockade und Einschließung einer Festung zielten auf Aushungerung der Bevölkerung. Der Salemer Mönch Bürster berichtet über die Blockade Überlingens 1644; WEECH, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 196: „Den 19. Februarii hat der commendant [Courval; BW] wol uff zway oder anderthalb hundert personen außgelaßen, welche herr obriste Wolff widerum haißen zuerugg hineinzuetreiben oder niderzueschießen und nit paßieren laßen, uff welches ain solches geschray, jamer, heylen und wainen, insonders klainer kindern und schwangeren weiber, daß doch ainen harten stain und letstlichen auch ihn hat mießen bewegen; hat er solche laßen verwahren biß er befelch vom obristen Merzi [Franz v. Mercy; BW] bekomen, wie er sich mit ihnen solle verhalten, welche also lange zeit im veld in großer kelte, regen und wind, tag und nacht uffgehalten, und letstlich befelch komen, solche alle widerumb zuemahlen zuerugg hineinzuejagen oder aber niderzueschießen. Allain welche gelt gehabt, weil nun deß beschaids von Merzi erwartet, haben sich interim ihre ettliche redimirt oder außkauft, da0 man sie hat laßen laufen, entreunen und darvon komen, welche außgeben, daß man kain kazen noch hund nit mehr darinnen thue sehen und ain solches schwarzes brod thue backen, daß manß nit oder kümmerlich kendte glauben und allberait an schmalz schon großen mangel. Und sollen die gemaine soldaten, deren über 600 nit, deren maßen also elend und der mehrer thail so kraftloß herumber gehen, daß sie die muggen oder fliegen schier möchten umbstoßen. Lassen auch schon kuglen biß in die schanzen, unangesehen sie so weit vorhußen, heraußlaufen, wie sie dann voriger tagen in ainem schuz ihr drey getroffen, 2 gebliben, der drüdte ob er möchte curiert werden, ist ungewiß“. Dagegen wurden Ausfälle aus der Festung unternommen, um Nahrung zu beschaffen, den Belagerungsring zu sprengen, die Belagerer aus den Gräben zu werfen und diese zuzuschütten. Doch es gelangten immer wieder Güter hinein, weil der Ring wie z. B. um Eger 1647 nicht lückenlos geschlossen werden konnte. Holzappel erließ daher einen Aufruf an die Nachbarorte, mit dem er jedem für das Einschleusen von Lebensmitteln die übliche drakonische Strafe des Abschneidens von Nasen und Ohren androhte. Dass der Befehl auch vollstreckt wurde, zeigen die Erinnerungen Leopolds aus Marktredwitz: „In dieser Woche(n) sind 3 Männer, die etwas auf dem Rücken nach Eger tragen wollten, von den bayer. Reitern gefangen genommen worden. Dem einen davon ist der Bart samt der Haut, dem anderen die Nase(n) und dem dritten sind die Ohren abgeschnitten worden. Dann hat man sie wieder laufen lassen“. BRAUN, Marktredwitz, S. 318. Ein ähnliches Mandat hatte Ferdinand III. auch Nürnberg zugehen lassen, das ebenfalls Transporte nach Eger hatte abgehen lassen. Österreichisches Staatsarchiv Wien Kriegsakten 168, fol. 271: Kaiserliches Mandat an Nürnberg, Pilsen, 1647 VIII 26.

[58] Garnison: Besatzung in einer Festung (Kavallerie und Infanterie). Die monatliche Löhnung der Soldaten, der Servis und die Fourage mussten von der betreffenden Garnisonsstadt aufgebracht werden und waren genau geregelt; vgl. die „Königlich Schwedische Kammer-Ordre“ Torstenssons vom 4.9.1642 bei ZEHME, Die Einnahme, S. 93ff. Der Garnisonsdienst wurde wegen der geringeren Aussicht auf Beute, Hunger und Krankheiten bei längerer Einquartierung immer unbeliebter, so dass man dazu überging, neugeworbene Söldner im Felddienst einzusetzen. Der französische Diplomat François Ogier [um 1597-1670] schrieb 1635 über die schwedische Garnison in Marienburg [Malbork]: „Ich betrachtete das Lager und die Unterkünfte der Schweden und sah ein Bild von menschlichem Elend und Wahnsinn. Ich sah in die Gesichter der Männer, und da ich nicht erkennen konnte, dass sie sich unterhielten, zweifelte ich daran, ob sie überhaupt Männer waren, so barbarisch, schmutzig und krank waren sie. Alle waren in Lumpen gekleidet und barfuß, und zum größten Teil handelte es sich um unhöfliche, junge Bauern“. BRZEZINSKI; HOOK, Armee, S. 52. KELLER, Drangsale, S. 401ff.: „Ein Zeitgenosse, der in Philippsburg gezwungen als Garnisonssoldat zubringen mußte, gibt uns darüber folgende interessante Notizen, die auf jede Garnison passen dürften. ‚So mußte ich denn’, erzählt er uns, ‚Musquetirer werden wider meinen Willen. Das kam mir aber sauer an, weil der Schmalhanz da herrschte und das Commißbrod schrecklich klein war. Ich sage nicht vergeblich: schrecklich klein – denn ich erschrack auch alle Morgen, wenn ich’s empfing, weil ich wußte, daß ich mich den ganzen Tag damit behelfen mußte, da ich es doch ohne Mühe auf einmal aufreiben konnte. Und die Wahrheit zu bekennen, so ist’s wohl ein elend Creatur um einen armen Musquetiren (Garnisonssoldaten), der sich solcher Gestalt mit seinem Brod und noch dazu halb satt, behelfen muß, denn da ist keiner anders, als ein Gefangener, der mit Wasser und Brod sein armseliges Leben verzögert. Ja ein Gefangener hat’s noch besser, denn er darf seiner Ruhe pflegen und hat mehr Hoffnung, als so ein elender Garnisoner, mit der Zeit einmal aus solchem Gefängniß zu kommen. Zwar waren auch Etliche, die ihr Auskommen umb ein kleines besser hatten von verschiedener Gattung, doch keine einzige Manier, die mir beliebte, um solcher Gestalt mein Maulfutter zu erobern, anständig sein sollte. Denn Etliche nehmen, und sollten es auch verlaufene Personen gewesen sein, in solchem Elend keiner anderen Ursach halber Weiber, als daß sie durch solche entweder mit Arbeiten als Nähen, Waschen, Spinnen oder mit Krämpeln und Schachern oder wohl gar mit Stehlen ernähret werden sollen. Da war ein Fähndrich unter den Weibern, die hatte ihre Gage wie ein Gefreiter, eine andere war Hebamme und brachte sich dadurch selbsten und ihrem Manne manch guten Schmauß zuwege; eine andere konnte stärken und waschen, diese wuschen den ledigen Officieren und Soldaten Hemden, Strümpfe, Schlafhosen und ich nicht weiß nicht, was mehr, davon sie ihren besonderen Namen kriegten; andere verkiefen Taback und versahen den Kerlen ihre Pfeifen, die dessen Mangel hatten; andere handelten mit Brandtwein und waren im Rufe, daß sie ihn mit Wasser verfälschten; eine andere war eine Näherin und konnte allerhand Stich und Nadel machen, damit sie Geld erwarb; eine andere wußte sich blößlich aus dem Feld zu ernähren, im Winter grub sie Schnecken, im Frühling graste sie Salat, im Sommer nahm sie Vogelnester aus und im Herbst wußte sie tausenderlei Schnabelweid zu kriegen; etliche trugen Holz zu verkaufen, wie die Esel. Solchergestalt meine Nahrung zu haben, war für mich nichts. Etliche Kerl ernährten sich mit Spielen, weil sie es besser, als die Spitzbuben konnten und ihren einfältigen Cameraden das ihrige mit falschen Würfeln und Karten abzuzwacken wußten, aber solche Profession war mir ein Eckel. Andere arbeiteten auf der Schanz und sonsten, wie die Bestien, aber hierzu war ich zu faul; etliche konnten und trieben ein Handwerk, ich Tropf hatte aber keins gelernt. Zwar wenn man einen Musicanten nöthig gehabt hätte, so wäre ich wohl bestanden, aber dasselbe Hungerland behalf sich nur mit Trommeln und Pfeiffen; etliche schulderten vor andern und kamen Tag und Nacht nicht einmal von der Wacht. Ich aber wollte lieber hungern, als meinen Leib so abmergeln’ “.

[59] SEMLER, Tagebücher, S. 215.

[60] Georg Adam v. Waldstein [ – ], kaiserlicher Obrist.

[61] BILFINGER, Wahrhaffte Beschreibung, S. 276, 305.

[62] SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 74, Anm. 291.

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