Vitzthum von Eckstädt, N

Vitzthum von Eckstädt, N; Offizier ? [ -20.4.1643 Bautzen] Unter 1643 wird aus Bautzen[1] berichtet: „Den 20. April 1643 erschoß sich v. Vitzthum auf seiner Stube; aber trotz dem, daß er Selbstmörder[2] war, welche nach damaligen Begriffen kein Recht auf eine gewöhnliche Beerdigung hatten, wurde er mit einer Procession und einer Leichenpredigt auf dem Taucher-Kirchhof begraben“.[3]

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[1] Bautzen [obersorbisch Budyšin; LK Lausitz], HHSD VIII, S. 19ff.; vgl. SCHULZ, Bautzen im Krieg.
[2] Selbsttötung: Selbsttötung – kirchenrechtlich eine Todsünde – und Selbsttötungsversuch fielen unter die Tötungsdelikte und waren strafbar. Der lutherisch-orthodoxe sächsische Geistliche Andreas Celichius nannte schon 1578 folgende Gründe als Ursachen für Suizid aus Verzweiflung: „Ehrgeiz, Aberglauben, Unverständnis der heiligen Schrift, böses Gewissen wegen der begangenen Sünden und Irrgedanken über Gottes Angelegenheiten. Das böse Gewissen bezeichnet er als ‚des Teuffels Melancholey’“; SÖFFKER; KÄSTNER, Alltägliche Erfahrung, S. 8, Anm. 42. Die Beisetzung hatte ohne alle Zeremonien und außerhalb der Friedhöfe durch den Scharfrichter (Abdecker, Schinder), in dessen Arbeit der Selbstmörder eingegriffen hatte, zu erfolgen. Zum Teil wurde der Leichnam verbrannt, wenn er nicht verscharrt, in eine Kalkgrube geworfen oder in ein Fass eingespundet ins Wasser geworfen wurde (vgl. ROECK, Stadt, Band 2, S. 756; STEINHAUSEN, Ammon). Ein Begräbnis mit christlichen Zeremonien und Gedächtnisfeiern sowie die Namensnennung waren verboten. Eine Ausnahme sollte Schwermut („Melancholie“) sein. BELLGERN, Historische Beschreibung, S. 191, Colditz (1631): „Den 26. December. Wird von dem Fuhrmann Vogel die Beerdigung seiner verstorbenen Frau bestellt. Bei Besichtigung der Leiche gesteht derselbe, daß sie sich selbst erhängt habe, worauf das Begräbnis abbestellt und der Körper von dem Scharfrichter hinausgeschleppt wird“. Vgl. dagegen WAAS, Chroniken, S. 127: „Den 28. Mart. hat sich Johann Volhard, dieser Zeit gewesener Burgermeister, seiner Profession ein Metzger, aus Traurigkeit der Kriegsbeschwerung und aus Melancholie des Morgens unter der Predigt erstochen. Auf Supplication [Bitten] seiner Erben ist dessen Körper auf Befehl des Herrn Burggrafen durch den Totengräber den 30. Mart. in den Schied- und sogenannten Hirschgraben begraben worden, welches nach gehaltenem Rath dessen Erbe pro resolutione [wie beschlossen] von dem nunmehro wieder gemachten Burgermeister bekannt gemacht wurde. Ist sonst sein Grab auf dem Straßheimer Kirchhof gewesen. Es hat der Obristleutnant, der hier gelegen, mit Namen Don Francisco Verdugo mit Gewalt wollen haben, daß er solt durch den Henker unter dem Galgen begraben werden“. Wenn die Selbsttötung festgestellt wurde, wurde der Leichnam aus geweihter Erde wieder ausgegraben. Vgl. auch BÄHR; MEDICK, Sterben von eigener Hand. In einer Appellation des Halberstadter Domkapitels an den Kaiser vom 15.4.1626 wegen der durch kaiserliche Truppen verursachten Drangsale hieß es u. a., dass „etliche Hand an sich gelegt, in die Brunnen gesprungen und sich die Kehle abzuschneiden versucht haben. BOETTCHER, Halberstadt, S. 175. GAISSER, Tagebuch Bd. 2, S. 800: „21.[6.1640; BW] Der Torwächter von St. Georgen, Andreas, verstarb plötzlich, wie aus der Aussage der ausgefragten Frau in Erfahrung gebracht wurde, hat er sich durch Erhängen selbst geötet. Deshalb wurde er zum Galgenplatz geschleppt und verbrannt, wobei fast niemand mittrauerte wegen des großen Hasses, den man allgemein gegen ihn hegte“. VOGEL, Leipzigisches Geschicht-Buch, S. 443: „Den 11 Junii [1631; BW] zur Nacht hat sich eines vornehmen Doctoris Frau im Brühl / welches mit schwermüthigen Gedancken beladen aufm Gange im Hembde an eine Quele erhencket / weil sie / wie man sagte / denen Soldaten Quartier und Geld geben müssen / welche 2 alte Weiber loßgeschnitten / von Todtengräbern abgehohlet / und den 13. dieses mit einer kleinen Schule begraben worden“. Leipzig 1643; VOGEL, Leipzigisches Geschicht-Buch, S. 609: „Den 2 Augusti hat sich ein 70jähriger Mann / Richter zu Zwey Nauendorff / aus Furcht / weil er von dem Käyserlichen Anmarch gehöret / selbst erhencket“.
[3] WILKE, Chronik, S. 394.
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