Tolleker, N

Tolleker, N; Freikorpsführer [ – ] N Tolleker [ – ] gehörte zu den Freikorps-Führern[1] oder Freireitern,[2] die 1633/34 mit wechselndem Erfolg den „Kleinen Krieg“[3] kaiserlich[4]-ligistischer Truppen in Nordwestdeutschland, oft auch als „Bandenkrieg“ oder als „irreguläre Truppen“ bezeichnet, führten. Bei dem protestantischen Osnabrücker[5] Schuhmacher, Amtsbote und Chronist Rudolf von Bellinckhausen [1567-19.3.1645] hieß es: „Paul Duve[6] ist auch fur dießer zeyt verwundt und gefangen inn Paderborn[7] gebracht. Also bekom[men] die straßenräuber[8] ihren verdienten lohn. Nun sein noch drey bose straßen schinder, als der Heremita,[9] der Graßteufel[10] aus dem Stift Colln[11] und der Tolleker,[12] aus der grafschaft Hoye[13] geboren & noch vorhanden, die werden auch ihrn lohn bekommen“.[14]

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[1] „Freikorps“: eigentlich eine spätere Bezeichnung für ein Verbund v. Kompanien oder Fähnlein, die bei Umformungen aus dem eigentlichen Regimentsverband frei wurden u. keinem Regiment u. keinem Regimentsstab unterstellt waren. Sie operierten entweder selbstständig oder in Verbindung mit Regimentern. Sie führten teilweise einen recht erfolgreichen Kleinkrieg als Partisanen. Zum Teil wurden sie als „Hahnenfedern“ nach dem charakteristischen Schmuck am Hute des Teufels bezeichnet. Grasteufel, Brandjohann, Hasenbein u. Quadfasel waren bekannte Kompanieführer, die in Abteilungen v. bis zu 100 Mann operierten. Bei Gefangennahme riskierten sie die Hinrichtung. Teilweise wurden diese Freifahnen auch v. Städten zur Verteidigung aufgestellt.

[2] Freireiter: a) Söldner ohne Soldvertrag u. Kriegsherrn, der auf eigene Rechnung kämpfte (auch als => „aventurier“ bezeichnet; PETERS, Lars Wivallius) u. v. der jeweiligen Kriegspartei für seine gefährliche Arbeit z. B. als Kundschafter ad hoc entlohnt wurde. Darunter waren aber auch Adlige wie Herzog Ulrich v. Württemberg-Neuenbürg [1617-1671], der 1644 im Regiment Johann v. Werth als Rittmeister diente. Ein Avanturier musste nach damaliger Sitte so lange kämpfen, bis er Ruhm erlangte; SODEN, Gustav Adolph 3. Bd., S. 495 Anm. 1. Zum Teil operierten sie in eigenen Korps u. überfielen kleinere Städte; PEETZ, Christian, S. 286. 1634 veranlasste Bernhard v. Weimar angeblich die Abschaffung; RÖSE, Bernhard 2. Bd., S. 16. Vgl. dagegen LEUPOLD, Journal, S. 281, für den Frankreichfeldzug 1637. Vgl. (für den 2. Nordischen Krieg) die Memoiren eines solchen Freireiters; LAHRKAMP, Kriegsabenteuer; vgl. „Snapphanar och friskyttar“, unter: http://www.historiesajten.se/handelser2.asp?id=44. b) Soldat, der sich unerlaubter Weise einem Streifkorps angeschlossen hatte. c) „Freireuter“ waren zum einen Soldaten beweglicher Reiterverbände, die die Aufgabe hatten, über Stärke u. Stellung des Gegners sowie über günstige Marschkorridore u. Quartierräume aufzuklären. Sie wurden außerdem zur Verfolgung fliehender, versprengter oder in Auflösung begriffener feindlicher Truppen eingesetzt. Diese Aufgabe verhinderte eine Überwachung u. Disziplinierung dieser „Streifparteyen“ u. wurde von diesen vielfach dazu genutzt, auf eigene Rechnung Krieg zu führen. Zum anderen handelte es sich bei „Freireutern“ um bewaffnete u. berittene Bauern, die über Raubzüge Verwirrung hinter den feindlichen Linien schufen. Sie taten dies entweder mit Erlaubnis ihrer Kommandierenden, als integraler Bestandteil der kaiserlichen Kriegsführung oder aber unerlaubter Weise – nicht ohne dabei z. T. drakonische Strafen zu riskieren. Diese „Freireuter“ stahlen u. plünderten auf Bestellung der eigenen Kameraden sowie der Marketender, die ihrerseits einen Teil ihrer Einnahmen an die Obristen u. Feldmarschälle abzuführen hatten. An Schlachten nahmen sie in der Regel nicht teil oder zogen sogar auch in der Schlacht ab.

[3] „Kleiner Krieg“: Gegensatz zum „gehegten Krieg“: Krieg der kleinen Truppeneinheiten, Streifkorps u. verbündeten Bauernhaufen, mit Scharmützeln, „Rencontren“, kleineren Treffen, Überfällen etc., um den Gegner überraschend anzugreifen, ihm den Nachschub zu nehmen u. ihn auszuhungern.

[4] Vgl. auch BRNADIC, Imperial Armies (1) u. (2); HÖBELT, Von Nördlingen bis Jankau; REBITSCH; ÖHMAN; KILÍAN, 1648; ALLMAYER-BECK, Die kaiserlichen Kriegsvölker; SCHREIBER, Des Kaisers Reiterei.

[5] Osnabrück; HHSD II, S. 364ff.

[6] Paul Daube [Daubt, Taube, Duve] [ -nach Juni 1634], kurkölnischer Obrist u. Freikorpsführer.

[7] Paderborn; HHSD III, S. 601ff. Vgl. BRAUN, Paderborn im Dreißigjährigen Krieg; GÖTTMANN; HÜSER; JARNUT, Paderborn 2. Bd.

[8] Straßenraub: Straßenraub war eines der Grundübel dieses Krieges u. alltäglich. Die „Relationis Historicae Semestralis Continuatio“, S. 92 (Dezember 1648): „Den 15. 25. eiusdem, als der Schwedische Commissarius Faber zum Jauer / von Groß-Glogaw in der Rück-Reyse begriffen gewesen / ist selbiger von 13. Strassen-Räubern angefallen / vnd er sampt 3. Knechten / so ein Gespann Pferde geführt / mit Holtz-äxten zu tode geschlagen / vnd also jämmerlich ermordet worden“. KORSCHELT, Geschichte von Oderwitz, S. 232: „Besonders übte der Kurfürst von Sachsen große Strenge gegen die Excesse seiner Truppen. So wurde z. B. am 21. Februar 1637 ein Reiter, der beim Straßenraub überwunden, erschossen und von seinen Kameraden Schande halber schnell verscharrt worden war, auf kurfürstlichen Befehl wieder ausgegraben, nachträglich geköpft und, damit der Gerechtigkeit Genüge geschehe, aufs Rad geflochten. Später wurden in Dresden einmal sechs und ein andermal sieben Soldaten mit dem Schwert hingerichtet“. Straßenraub durch Soldaten geschah oft aus Not heraus. Osnabrück (1634) über die schwedische Garnison; BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischenn handlung, S. 275: „Die soldaten werden nicht bezahlt, bekommen keine leynung [=> Lehnung; BW], doch mußen die burger, einn jeder nach ihren stande, alle wochen gewiß ihr contribution außgeben. Die soldaten brechen des nachts den burgern ihn ihre heuser durch dycke mauren und fenster. Den armen hauß[leuthen] nehmmen sie butten [außerhalb; BW] der stad leynwand und was sie sonst fur war zur stad zu kaufe bringen. Ja, bey liechten tag berauben sie die haußleuth [Bauern; BW] mit gewalt auf denn straßen“. Die „Relationis Historicae Semestralis Continuatio“, S. 93, (1649): „Ein Nider-Oesterreichischer Bawer wolte seiner Obrigkeit den gebührenden Jahr-Zinß bringen / wurde aber auff freyem Felde von einem Reutter angesprengt / vnd jhme das Gelt abgenommen. Der Bawer / welcher sich gegen dem Soldaten beklagt / man würde jhm solches nicht glauben / bate den Reutter / daß er jhme ein Loch durch den Hut / vnnd eines durch den Rock schiessen wolte / damit er solche vorzeigen / vnd seine Sach damit gut machen möchte. In dem nun der Reutter sich hierzu bereden lassen / vnd beyde Pistolen gelöset / wurde er vom Bawren ab dem Pferd gezogen / tod geschlagen / vnnd das Gelt wieder zurück genommen / welches er dann seinem Herrn gebracht / vnd darneben den gantzen Casum erzehlt“.

[9] Johann [Jan] v. Bracht [Ermite, Eremite, Eremeite, Emerite, Hermita, Heremite] zur Hewb [1610-1675], kurkölnischer, kaiserlicher Obrist.

[10] Grasteufel; Freikorpsführer [ – ]. Bezeichnet wurde damit ein hässlicher, Schrecken erregender, verkommen aussehender Mensch, Anfänger (im Handwerk).

[11] Kurköln, auch Erzstift u. Kurfürstentum Köln, war eines der ursprünglich sieben Kurfürstentümer des Heiligen Römischen Reiches. Es bildete den weltlichen Herrschaftsbereich der Erzbischöfe v. Köln u. ist von deren sehr viel größerem Erzbistum zu unterscheiden, zu dem mehrere Suffraganbistümer u. weitere Gebiete gehörten, die nur der geistlichen, nicht aber der staatlichen Gewalt des Erzbischofs unterstanden. Ebenfalls zu unterscheiden ist es ab dem Spätmittelalter v. der Stadt Köln, die sich 1288 (Schlacht v. Worringen) aus dem Erzstift löste u. vom Erzbischof nur noch zu religiösen Handlungen betreten werden durfte; die offizielle Erhebung der Stadt Köln zur Freien Reichsstadt erfolgte allerdings erst 1475.

[12] N Tolleker [ – ], Freikorpsführer.

[13] Hoya, Grafschaft: Celle hatte beim Aussterben der Grafen v. Hoya die untere Grafschaft mit den Ämtern Hoya, Nienburg, Liebenau, Westen, Altbruchhausen, Neubruchhausen u. Thedinghausen erhalten. KÖBLER, Historisches Lexikon, S. 281.

[14] TEGEDER, KREIENBRINK, „… der osnabrugischen handlung und geschicht“, S. 312.

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