Tanner, Hans Christoph

Tanner, Hans Christoph; Hofoberrichter [ – 3.1.1665] Tanner von und zu Than, Buchersried, Fahlenbach, Königsfeld und Walda stand als Hofoberrichter in bayerischen Diensten.[1]

„Der Vorschlag einer Truppenreduzierung, den Metternich am 4.7.[1628; BW] auch nach München übermittelte, fand bei Maximilian ebenfalls offene Ohren. Der Kurfürst befahl am 17.7. dem bayerischen Landschaftskanzler Hans Georg Herwarth und dem Hofoberrichter Hans Christoph Tanner, die sich damals kommissionsweise, unter anderem zur Einnahme der Erbhuldigung, in der Unterpfalz befanden, mit [Heinrich von; BW] Metternich zu konferieren, wie er die von Tilly vorgeschlagenen 600 Mann verteilen wolle und ob man nicht mit einer noch geringeren Anzahl auskommen könnte.

Am 24.7. unterbreitete Metternich der Kommission aus München in Heidelberg[2] seinen Vorschlag zur Verteilung einer Kompanie von 400 Mann, wovon 234 Mann von der Unterpfalz unterhalten werden sollten, 150 Mann von Baden-Durlach und der Rest von der Ritterschaft im Kraichgau und am Neckar. Er wies außerdem darauf hin, daß sich bereits etliche hundert Mann, die jahrelang in der Ligaarmee gedient hatten, in der Unterpfalz häuslich und bürgerlich niedergelassen hatten, die sicher zur Defension gebraucht werden könnten, wenn man ihnen an den Scharwerksdiensten oder dergleichen einen geringen Vorteil vor den anderen Untertanen einräumen würde. Als Kommandanten über die Kompanie in der Unterpfalz schlug er seinen Kapitänleutnant Georg Heim vor, der schon bisher die Garnisonstruppen in guter Disziplin kommandiert hatte und vor kurzem auch zum katholischen Glauben konvertiert war.

Weil die Kommission aber befand, daß es den unterpfälzischen Untertanen unmöglich fallen würde, die von Metternich vorgeschlagene Anzahl von Truppen zu unterhalten, teilte Maximilian am 18.8. dem Heidelberger Statthalter mit, er habe sich entschlossen, nicht mehr als 300 Mann dort in Diensten verbleiben zu lassen. Besatzungen hielt er nur noch in Heidelberg, Mannheim,[3] Dilsberg,[4] Graben[5] und Wimpfen[6] für erforderlich“.[7]

[1] HEYDENREUTER, Hofrat, S. 318.

[2] Heidelberg; HHSD VI, S. 302ff.

[3] Mannheim; HHSD VI, S. 501ff.

[4] Dilsberg [Neckargemünd, Rhein-Neckar-Kreis]; HHSD VI, S. 147f.

[5] Graben [Gem. Graben-Neudorf, LK Karlsruhe]; HHSD VI, S. 262.

[6] [Bad] Wimpfen [LK Heilbronn]; HHSD VI, S. 51f.

[7] MAIER, Unterpfalz, S. 91f.

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