Spieck [Spick, Spieckh] zu Bibergau und Langenau, Lukas Freiherr von

Spieck [Spick, Spieckh] zu Bibergau und Langenau, Lukas Freiherr von; Generalwachtmeister [ -1664]

Spieck zu Bibergau und Langenau, Lukas Ritter vonSpieck zu Bibergau und Langenau, Lukas Ritter von

 

Lukas Freiherr Spieck [Spick, Spieckh] zu Bibergau [manchmal auch Uibergau] und Langenau[1] [ -1664] hatte von der Pike auf gedient  und wurde kaiserlicher bzw. kurmainzischer Obristleutnant,[2] Kommandeur der Leibkompanie Melchiors von Hatzfeldt, bzw. Obrist,[3] Kommandant auf Ehrenbreitstein.[4] Am 18.1.1659 wurde er kaiserlicher Generalwachtmeister.[5]

Ab dem 18.11.1637 lag Spieck in der als notorisch schwedenfreundlich geltenden Reichsstadt Schweinfurt.[6] Zum Teil hielt er sich in Würzburg[7] auf, um aber immer wieder nach Schweinfurt zu kommen und mit Hilfe von Tribuliersoldaten[8] die von Melchior von Hatzfeldt, dem Bruder des Fürstbischofs von Würzburg,[9] verlangten Gelder aus der Stadt herauszupressen.[10] Im Juni 1638 weilte Spieck erneut in der Stadt. Er berichtete Melchior von Hatzfeldt von dem Einschreiten gegen streifende kaiserliche Soldaten und der Abgabe von Musketen[11] aus dem Zeughaus der Stadt.[12] Schweinfurt war für die Hatzfeldts von besonderem Interesse gewesen: „Als Beispiel seien nur die Hatzfeldischen Einquartierungen und Pressungen genannt. Sie begannen Ende August 1635 mit 3 Kompanien unter dem Kommando des Grafen Hermann von Hatzfeld, die zu den Truppen des Feldmarschalls Graf Melchior von Hatzfeld gehörten, der den Kursachsen gegen Schweden zu Hilfe eilen sollte. Schon aufgrund der Tatsache, daß beide Hatzfeldts Brüder des Würzburger Bischofs waren und der damalige kaiserliche Kommandant Fingerling ebenfalls hatzfeldischer Offizier, konnte Schweinfurt auf keinerlei Entgegenkommen rechnen. In einer über den Bamberger Kreistag vom August 1637 vermittelten erfolglosen Petition vom 4./14. August 1637 an den Kaiser bezifferte die Stadt ihre Unkosten seit Anfang Juni 1635 nach Verrechnung der bewilligten Reichssteuer in Höhe von 35.520 fl. – auf 321.203 fl. und schilderte ihre Lage als vom endlichen Totalruin bedroht. Die willkürlichen Erpressungen Hatzfelds fanden erst mit dem Abzug aller Hatzfeldischen Soldaten am 30. Juli/9. August 1638 ein Ende“.[13] Augenscheinlich führte Spieck die Truppen in die Grafschaft Waldeck[14] bzw. nach Dortmund[15] ab.[16] Im Dezember dieses Jahres berichtete er Hatzfeldt von der Ankunft in Hamm[17] bzw. von den bestehenden Verpflegungsschwierigkeiten.[18]

Im Februar 1639 unterrichtete er Hatzfeldt von den Werbungen[19] des Hauptmanns[20] Stuivenberg, der Überführung der Leichname des Landgrafen Wilhelm von Hessen-Kassel[21] und eines jungen Prinzen[22] nach Lippstadt[23] sowie von der Reise des Kommandanten von Lemgo,[24] Koch, nach Hildesheim.[25] Zudem informierte er ihn über schwedische Truppenbewegungen.[26] Im März 1639 beschwerte er sich bei Hatzfeldt über fehlende Kontribution[27] aus der Grafschaft Mark.[28] In diesem März korrespondierte er mit Hatzfeldt wegen des Austauschs des schwedischen Obristen Lumbsdain gegen Otto Christoph von Sparr, der notwendigen Befestigungsarbeiten in Hamm und der Verpflegungsanweisung für die Einquartierung in Hamm, während es im April erneut um den Austausch von Lumbsdain, Sparr und Boy ging.[29]

Vom 22.6. bis zum 6.9.1640 lag eine Kompanie[30] Spiecks in Kitzingen.[31]

Im November 1640 weilte Spieck in Dortmund und berichtete Hatzfeldt von dem Abzug hessen-kasselischer Truppen[32] aus Essen[33] und die Verteilung der Verpflegung für das Regiment Spieck sowie die Gefangensetzung des Fähnrichs[34] Pittner. Im Dezember ging erneut um Verpflegungsschwierigkeiten.[35]

Um die Verteilung der Kontributionen ging es im Januar 1641.[36] In diesem Monat teilte er Johann Christian von Wahl mit, dass der hessen-kasselische Generalleutnant[37] Kaspar von Eberstein bei Essen stände.[38] Im Februar berichtete er Hatzfeldt von seinem Marsch von Solingen[39] in Richtung Dortmund und dem Überfall durch hessen-kasselische Truppen[40] auf seine Truppen bei Hörde.[41] Im Juni informierte er Hatzfeldt vom Abmarsch nach Altena,[42] hielt er sich in Dortmund auf und berichtete von der Besetzung von Werden.[43] Die Eroberung von Wolfenbüttel[44] und die Befestigungsarbeiten der hessen-kasselischen Besatzung in Dorsten konnte er im Juli mitteilen.[45] Zusammen mit anderen Offizieren verwandte er sich im August bei Hatzfeldt für die Entlassung des Obristen Treusch von Buttlar-Markershausen aus dem Arrest.[46] Im Dezember 1641 teilte der Hofkriegsrat Ottmann von Ottensee Hatzfeldt die Ernennung des Obristleutnants Spieck zum Obristen mit, die dessen Verdienste vor Dorsten[47] würdigen sollte.[48]

Im Januar 1642 weilte Spieck in Bonn[49] und berichtete Hatzfeldt von der Eroberung von Uerdingen.[50] In Siegburg[51] stand er im Februar, im folgenden Monat war er wieder in Bonn und trug Hatzfeldt die Bitte des kurkölnischen Landkommissars Schall von Bell um eine Salvaguarde[52] für Haus Lüftelberg[53] vor. Zugleich meldete er ihm, dass der schwedische Generalleutnant Taupadel in Zülpich[54] stände und Marschall Guébriant im Anmarsch auf Nideggen sei.[55] Um einen Verpflegungstransport nach Ariendorf[56] ging es im April. Die Ankunft Wahls in Bonn und die Gefahr für Rheinbach[57] durch die Konföderierten beschäftigen Spieck im Mai dieses Jahres. Vom Oktober datiert der Übergabevertrag von Haus Bedburg.[58] Im Dezember weilte Spieck in Würzburg.[59]

Im Februar 1643 stand Spieck in Ofterdingen[60] und berichtete über Gefechte mit feindlichen Truppen.[61] Von Ettlingen[62] marschierte er im Juni nach Rottenburg.[63] Bei Weil der Stadt[64] stand er im August des Jahres und informierte Hatzfeldt vom Abmarsch Karls IV. von Lothringen[65] nach Diedenhofen.[66] Im Oktober marschierte er von Weißenburg[67] wieder nach Weil der Stadt und bat Hatzfeldt um die Erlaubnis, einen Kuraufenthalt in Tübingen[68] oder in Rothenburg ob der Tauber[69] antreten zu dürfen.[70]

Wie der Würzburger Bischof Johann Philipp von Schönborn[71] Hatzfeld im Februar 1644 mitteilte, hatte Spieck während seiner Kur geheiratet.[72] Im Mai 1644 hielt sich Spieck wieder in Würzburg auf und meldete Hatzfeldt die Beendigung seiner Kur.[73]

Das angeblich ruinierte Regiment Spieck wurde am 24.4.1645 zuerst nach Gochsheim,[74] einen Tag später aber nach Bergrheinfeld[75] verlegt.[76] „Am 8. Mai wurde der kaiserliche Obrist Spick samt ganzem Regimentsstab sechs Wochen lang in Windsheim[77] einquarttiert. (Pa.)“.[78]

„In Meiningen[79] war seit dem 24. Juni [1645 a. St.; BW] Oberstleutnant Ley vom Regiment des Obersten Lucas Spick, der selbst am 5. August daselbst sein Quartier nahm, Kommandant.

Überdies verlangte Spick ausgerechnet zu Weihnachten 20 Fröner[80] aus dem Amt Salzungen[81] zum Eisbrechen in den Gräben der Festung Meiningen. Dieselben sollten sich, mit Nahrung für drei Tage versehen, in Meiningen einfinden und nach 3Tagen abgelöst werden. Auch hier legte sich Herzog Ernst[82] wieder ins Mittel. Er schrieb an Spick und bat, mit Rücksicht auf die Feiertage und die herrschende grimmige Kälte, von seiner Forderung abzustehen; dem Amtmann in Salzungen, Wilhelm Schröter, empfahl er jedoch, die verlangten Leute, falls seine Vermittlung nichts hülfe, abzuschicken, ihnen jedoch dringend anzuraten, unterwegs unter Vorschützung völliger Ermattung wieder umzukehren. So weit kam es jedoch nicht, da Spick erklärte, daß seine Soldaten gegen 20 Rthlr. diese Arbeit verrichten würden. Diese Summe ist dann ebenfalls gezahlt worden“.[83]

In Meiningen stand Spieck im November 1645 und meldete Hatzfeld die Ankunft Wrangels in Duderstadt.[84]

Im Januar 1646 weilte Spieck wieder in Meiningen. Dort erhielt er seinen Marschbefehl nach Böhmen. Vor seinem Aufbruch weilte er noch in Würzburg. Wie er Hatzfeldt mitteilte, gab es Schwierigkeiten wegen der Räumung von Meiningen und Maßfeld[85] durch schwedische Truppen wegen der fehlenden Zustimmung Torstenssons.[86] Letztlich wurde Meiningen doch übergeben. Im März hielt sich Spieck immer noch in der Stadt auf und berichtete Hatzfeldt von der Plünderung Schmalkaldens[87] durch kaiserliche Truppen unter Ernst Graf von Königsegg,[88] der Hatzfeldt unterstellt war, und den Überfällen in der Grafschaft Henneberg.[89] Im Mai konnte er die Beendigung der Zerstörung der Befestigungsanlagen Meiningens melden.[90]

Auf der Festung Ehrenbreitstein[91] weilte er im Juni 1646 und verhandelte mit den kurtrierischen Räten über die Eidesleistung. Er meldete Hatzfeldt die Eroberung von Rhens.[92] Christian Graf von Sayn-Wittgenstein-Sayn beschwerte sich im Juli 1646 bei Hatzfeldt über Spiecks Proviantforderungen für den Ehrenbreitstein.[93] In diesem Juli überschritt Spieck die Mosel bei Winningen[94] und Treis[95] und sah Gefahren für Andernach. Zudem meldete er Hatzfeldt die Plünderung von Königsfeld sowie den Anspruch Söterns[96] auf Ehrenbreitstein. Außerdem sei ein weißes Kreuz am Himmel gesehen worden.[97] Im August berichtete er Hatzfeldt von dem Aufruhr bei der Wahl eines ehemaligen französischen Obristen zum Bürgermeister von Lüttich[98] und schilderte die Verpflegungsschwierigkeiten auf dem Ehrenbreitstein: In der Anlage findet sich ein Schreiben des Oberkommandierenden im Niederrheinisch-Westfälischen Kreis Holzappel an Spieck und Erzherzog Leopold Wilhelm[99] wegen der Einziehung von Verpflegung auf dem Westerwald durch Spieck und ein Schreiben Söterns an Spieck wegen seiner Weigerung, Verpflegung zu liefern.[100]

Die Wahl der Kämmerin von Worms,[101] Margarete Dorothea von Dalberg, zur Äbtissin des Benediktinerinnen-Klosters Obernwerth[102] sowie die unzulängliche Unterbringung auf dem Ehrenbreitstein beschäftigten ihn auch in der Korrespondenz mit Hatzfeldt im September 1646. Im Oktober berichtete er Hatzfeldt von der Werbung abgedankter Truppen der Stadt Köln[103] unter dem Kommando des Hauptmanns Peter Mehler sowie von der Belagerung von Euskirchen[104] sowie von der Verwundung des Generalwachtmeisters[105] Otto Christoph von Sparr. Daneben ging es um den Einkauf von Munition und Befestigungsarbeiten. Zudem entwickelte Spieck den Plan eines Überfalls auf Haus Lösnich.[106] Im November gab es die Auseinandersetzung mit den kurtrierischen hinterlassenen Räten wegen der Verpflegung der auf Ehrenbreitstein liegenden Truppen zu melden, da Spieck in den Ämtern Boppard,[107] Oberwesel[108] und Wellmich[109] Kontributionen einzutreiben versuchte.[110] Im Dezember teilte er Hatzfeldt seine Wiederverheiratung mit; zugleich beschäftigte ihn die Sorge um die Zukunft wegen neu aufsteigender Planeten.[111]

Im Januar 1647 klagte er wieder über die mangelhafte Unterbringung seiner Garnison auf Ehrenbreitstein und meldete die Anwesenheit des Generalwachtmeisters Waldemar Christian von Schleswig-Holstein. Zugleich führte sein Hauptmann Pittner Verhandlungen mit Erzbischof Ferdinand von Köln wegen des Unterhalts des Regiments Spieck.[112] Die Abreise Erzherzog Leopold Wilhelms nach Brüssel, die Beschießung von Haus Sinzig[113] durch lothringische Truppen, sein Vorschlag zur Beförderung von Obristleutnant Wolf Friedrich von der Leyen sowie der Anmarsch Turennes auf Ehrenbreitstein waren Themen seiner Korrespondenz im April dieses Jahres.

Der Trierer Kurfürst Sötern hielt Spieck am 20.2.1647 vor: „ ‚Du hast wegen Deiner Praetension den Flecken Pölich[114] totaliter ausplündern und sogar die Kirche berauben lassen. Desgleichen haben Deine Völker zu Neuendorf[115] nit allein die Kirche spoliiert, sondern gar die armen Weiber forciert. Wir bitten also, sich rotunde zu erklären, ob man inskünftig Freund oder Feind sein wolle‘. Spick hatte bis dahin monatlich 2000 Th. aus dem unteren Stifte eingetrieben. Zwar wurde er 15. Mai 1647 von der wiener Heeresleitung angewiesen, aus dem trierischen Gebiete nur noch 1000 th. zu erheben und den Rest ‚von den Benachbarten zu suchen‘. Allein, so klagte Philipp am 8. Juli, ‚der Obrist verachtet die kaiserlichen Befehle und bezieht sich auf das spanische Regiment. Die Garnison sollte wenigstens bis zum Frieden in unsere, unsers Domkapitels und des Reiches Pflichten genommen und von allem Offensivkriege abgehalten werden. Die hessische Armee hat sich der Stadt Caub[116] impatroniert und wird in wenigen Tagen auch Rheinfels[117] ermeistern‘. Philipp besorgte sogar stündlich das Erscheinen der Hessen vor Coblenz“.[118]

Im Juni informierte Spieck Hatzfeldt über die Belagerung von Hammerstein[119] durch hessen-kasselische Truppen und seine Ausinandersetzungen mit Kurtrier wegen der Verpflegung seines Regiments.[120]

Im Januar 1648 war Spieck wieder einmal in Würzburg erschienen. In diesem Monat hatte er auch den kaiserlichen Befehl erhalten, auf dem Rhein Zoll zu erheben.[121]

Im Februar hatte der kaiserliche Feldmarschall Holzappel eine Diversion Lamboys am Oberrhein initiiert, um die französische Armee an den Rhein zu ziehen.[122]  Die Kreistruppen sollten um Ehrenbreitstein – Spieck hatte die Vorbereitungen bereits abgeschlossen[123] – und Koblenz versammelt werden.[124] Ferdinand III.[125] war falsch informiert worden, dass Kurfürst Ferdinand von Köln und sein Günstling Lamboy bereits alle Vorbereitungen getroffen hätten. Doch hatten zumindest Ferdinand III. und Holzappel erreicht, dass Leopold Wilhelm[126] 10 niederländisch-spanische Regimenter zur Unterstützung an Lamboy abzutreten bereit war.[127] Operationsziel sollte Mainz[128] sein, was Frankreich wohl empfindlich getroffen hätte, so dass selbst Mazarin auf das bloße Gerücht von dieser Diversion hin Turenne zur Sicherung von Mainz und den anderen oberrheinischen Plätzen aufforderte.

Im Juni empfahl Spieck den Obristleutnant Wolf Friedrich von der Leyen zur Beförderung zum Obristen. Zugleich berichtete er Hatzfeldt von der Eroberung von Haus Breitenbend[129] durch Lamboy und der Niederlage der kaiserlichen Truppen unter Lamboy gegen Frankreich, Schweden und Hessen-Kassel am 14.6.1648 bei Grevenbroich.[130] Den Angriff auf der Schanze bei Stein (bei Neuss) schilderte er Hatzfeldt im Juli dieses Jahres. Im Oktober ging es um die Regelung des Postversands und ein Zeugnis über geleistete Kriegsdienste für Michael de Terzago aus Köln. Die Ausrufung des Friedens und die Sorge um die eigene Zukunft sowie die Übergabe der Festung Ehrenbreitstein an Kurtrier beschäftigten in November. Im Dezember berichtete er ihm vom Überfall des französischen Majors Gordon auf kaiserliche Soldaten.[131]

[1] Langenau [Alb-Donau-Kr.]; HHSD VI, S. 446ff. ?
[2] Obristleutnant: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 und 150 fl. bezog. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian hatte Tilly den Ersatz der unkatholischen Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.
[3] Obrist: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern – 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben – , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen, gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. Vgl. RUDOLF VON BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nicht anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S.388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Cronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte Bd. 1, S. 413ff.
[4] Ehrenbreitstein [Stadt Koblenz]; HHSD V, S. 86f.
[5] Vgl. SCHMIDT-BRENTANO, Kaiserliche und k. k. Generale, S. 95; die Erwähnungen bei HARRACH, Tagebücher. In der Chronik des Adolff Wilhelm Moerbecke zu Stevening [1611 – 1675] wird er bereits 1657 als Generalwachtmeister bezeichnet; STROTHMANN, Westfalen, S. 245. Generalwachtmeister: Bei den hohen Offizierschargen gab es in der Rangfolge „Generalissimus“, „Generalleutnant“, „Feldmarschall“, „Generalfeldzeugmeister“, auch den „General(feld)wachtmeister“, den untersten Generalsrang im ligistischen Heer („Generalmajor“ bei den Schweden). In der Regel wurden Obristen wegen ihrer Verdienste, ihrer finanziellen Möglichkeiten und verwandtschaftlichen und sonstigen Beziehungen zu Generalwachtmeistern befördert, was natürlich auch zusätzliche Einnahmen verschaffte. Der Generalwachtmeister übte nicht nur militärische Funktionen aus, sondern war je nach Gewandtheit auch in diplomatischen Aufträgen tätig.
[6] Schweinfurt; HHSD VII, S. 686ff.
[7] Würzburg; HHSD VII, S. 837ff.
[8] Tribuliersoldat: zwangseinquartierter Soldat, der die Aufgabe hatte, mittels übermäßigem Essen und Trinken, Einstellen von Pferden, Diebstähle und Verdrängung der Hausinsassen aus ihren Stuben die eingeforderten Kontributionen, „Verehrungen“ aus den Bewohnern besonders in den andersgläubigen Städten und Dörfern herauszupressen.
[9] Vgl. WEBER, Würzburg und Bamberg.
[10] HAHN, Chronik 3. Theil, S. 492ff.
[11] Muskete: Die 1, 5 – 2 mm dicken Brustharnische der Pikeniere boten keinen ausreichenden Schutz gegen Musketenkugeln, die mit 300 m/sec noch auf 40 Meter den Harnisch und seinen Träger durchschlugen und ihm meist tödliche Verletzungen zufügten. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 79, 156. Bei einer Schussentfernung von 100 m wird der Brustpanzer noch durchschlagen, in der Regel blieb aber die Kugel im Körper zurück und fügt dem Getroffenen schwere Verletzungen zu. Bei einer Entfernung von 200 m wird der Panzer zwar nicht mehr durchschlagen, der Getroffene erleidet aber schwere Prellungen. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 79f. Vgl. auch EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 59ff.
[12] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 207.
[13] KOLB; KRENIG, Unterfränkische Geschichte Bd. 3, S. 506.
[14] Waldeck; HHSD IV, S. 444f.
[15] Dortmund; HHSD III, S. 166ff.
[16] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 207.
[17] Hamm in Westfalen; HHSD III, S. 286ff.
[18] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 207.
[19] Werbung: Der jeweilige Kriegsherr schloss mit einem erfahrenen Söldner (Obrist, Obristleutnant, Hauptmann) einen Vertrag (das sogenannte „Werbepatent“), in dem er  ihn eine festgelegte Anzahl von Söldnern anwerben ließ. Dafür wurde ihm einer der von Städten und Territorien wegen der Ausschreitungen gefürchteten „Musterplätze“ angewiesen. Zudem erhielt der Werbeherr eine vereinbarte Geldsumme, mit der er die Anwerbung und den Sold der Geworbenen bezahlen sollte (vgl. „Werbegeld“). Manchmal stellte der Werbende auch Eigenmittel zur Verfügung, beteiligte sich so an der Finanzierung und wurde zum „Gläubiger-Obristen“ des Kriegsherrn. Zudem war der Werbeherr zumeist Regimentsinhaber der angeworbenen Truppen, was ihm zusätzliche beträchtliche Einnahmen verschaffte. Manche Rekruten wurden von den Werbeoffizieren doppelt gezählt oder unerfahrene, z. T.  invalide und mangelhaft ausgerüstete Männer als schwerbewaffnete Veteranen geführt, um vom Obristen eine höhere Summe ausgezahlt zu erhalten. Auch Hauptleute, meist adliger Herkunft, stellten Kompanien oder Fähnlein auf eigene Kosten dem Kriegsherrn bzw. einem Obristen zur Verfügung, um dann in möglichst kurzer Zeit ihre Aufwendungen wieder hereinzuholen und noch Gewinne zu erzielen, was zu den üblichen Exzessen führen musste. Teilweise wurde die Anwerbung auch erschlichen oder erzwungen. Auf der Straße eingefangene Handwerker wurden für Wochen ins Stockhaus gesteckt und durch die Erschießung von Verweigerern zum Dienst gezwungen; SODEN, Gustav Adolph  II, S. 508. In einem Bericht aus Wien (Dezember 1634) heißt es: „Aus Schwaben und Bayern kommen wegen der großen Hungersnoth viele tausend Menschen auf der Donau herab, so dass man immer von Neuem werben und die Regimenter complettiren kann“. SODEN, Gustav Adolph III, S. 129. JORDAN, Mühlhausen, S. 90f. (1637) über den Werbeplatz Sporcks: „Den 4. April ist er wieder mit etlichen Völkern zurückgekommen und hat sich mit denselben hier einquartiret und seinen Werbeplatz hier gehabt, hat auch viel Volk geworben, wie denn die Eichsfelder und andere benachbarte häufig zuliefen und Dienst nahmen, nur ass sie ins Quartier kamen und die Leute aufzehren konnte. Viele trieb auch der Hunger. Als es aber ans Marchiren gehen sollte, so wurde aus dem Marchiren ein Desertieren“. Für Anfang 1643 heißt es über die Werbemethoden des schwedischen Kommandanten in Erfurt, Caspar Ermes; JORDAN, Mühlhausen, S. 97: „In diesem Jahre legte abermals der Commandant von Erfurt einen Capitän mit einer Compagnie Infanterie in die Stadt, um Soldaten zu werben. Weil sie aber nicht viel Rekruten bekamen, so machten sie einen listigen Versuch. Sie warfen Geld in die Straße; wenn nun jemand kam und es aufhob, so sagten sie, er hätte Handgeld genommen, er müsse nun Soldat werden. Im Weigerungsfalle steckten sie solchen Menschen in den Rabenturm, wo er so lange mit Wasser und Brod erhalten wurde, bis er Soldat werden wollte“. Vgl. RINKE, Lippe, S. 20f.; PLATH, Konfessionskampf, S. 482.
[20] Hauptmann: Der Hauptmann (schwed. Kapten) war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben und ausgerüstet hatte. Der Hauptmann warb daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden sogenannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure und verstorbene Soldaten ersetzen musste. Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl. (Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet.) Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein. Jedoch muss man wohl davon ausgehen, dass nicht alle Offizierschargen in gleichem Umfang an diesen lukrativen Geschäften beteiligt waren. Die bei DAMBOER, Krise, S. 150, dargestellte „Schatzkammer“ eines Hauptmanns ist nicht unbedingt typisch.
[21] Vgl. ALTMANN, Wilhelm V.; PETRI, Das Militärwesen von Hessen-Kassel; GEYSO, Beiträge I-III.
[22] Philipp von Hessen-Kassel [16.6.1630–17.8.1638]. Sein Sarg befindet sich in der Stiftskirche Sankt Martin und Elisabeth, Südturm, Erdgeschoss.
[23] Lippstadt [LK Lippstadt]; HHSD III, S. 474f.
[24] Lemgo [LK Lemgo]; HHSD III, S. 452ff.
[25] Hildesheim; HHSD II, S. 228ff. Zu den Kriegsereignissen in Hildesheim vgl. auch PLATHE, Konfessionskampf.
[26] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 207.
[27] Kontribution: Kriegssteuer, die ein breites Spektrum an Sach- oder Geldleistungen umfasste, wurden im Westfälischen als „Raffgelder“ bezeichnet; SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, Nr. 45, S. 127; LEHMANN, Kriegschronik, S. 34, Anm. (1632): „Contribution eine große straffe, Sie erzwingt alles, was sonst nicht möglich ist“. Sie wurde auf Grundlage einer Abmachung zwischen Lokalbehörden (zumeist Städten) und Militärverwaltung erhoben. Die Kontribution wurde durch speziell geschultes, z. T. korruptes Personal (vgl. WAGNER; WÜNSCH, Gottfried Staffel, S. 122ff.) zumeist unter Androhung militärischer Gewalt oder unter Androhung des Verlusts des Bürgerrechts, des Braurechts, der Benutzung der Allmende, den säumigen Bürgern „das Handwerk zu legen“ etc. (vgl. NÜCHTERLEIN, Wernigerode), und der Zunagelung der Haustüren (JORDAN, Mühlhausen, S. 76 (1633)) eingetrieben. Den Zahlenden wurde als Gegenleistung Schutz gegen die Übergriffe des Gegners in Aussicht gestellt. Nicht selten mussten an die beiden kriegführenden Parteien Kontributionen abgeführt werden, was die Finanzkraft der Städte, Dörfer und Herrschaften sehr schnell erschöpfen konnte. Auch weigerte sich z. T. die Ritterschaft wie im Amt Grimma erfolgreich, einen Beitrag zu leisten; LORENZ, Grimma, S. 667. Vgl. REDLICH, Contributions; ORTEL, Blut Angst Threnen Geld, der diese Euphemismen für Erpressungen, erwartete oder erzwungene „Verehrungen“ etc. auflistet. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 268, über die schwedische Einquartierung Dezember 1633 in Osnabrück: Die Soldaten „sagen und klagen, sie bekommen kein geld, da doch stets alle wochen die burger ihr contribution ausgeben mußen, dan das kriegsvolck sagt, das ihr obristen und befehlhaber das geldt zu sich nehmmen und sie mußenn hunger und kummer haben, werden zum stehlen verursacht“ Die ausführlichste Darstellung der Erpressung von Kontributionen durch Besatzungstruppen findet sich bei NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 73ff. => Hrastowacky.
[28] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 92.
[29] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 207.
[30] Kompanie: Eine Kompanie zu Fuß (kaiserlich, bayerisch und schwedisch) umfasste von der Soll-Stärke her 100 Mann, ihre Ist-Stärke lag jedoch bei etwa 70 Mann, eine Kompanie zu Pferd bei den Bayerischen 200 Mann, den Kaiserlichen 60 Mann, den Schwedischen 80 Mann. Geführt wurde die Fußkompanie von einem Hauptmann, die berittene Kompanie von einem Rittmeister. Vgl. TROUPITZ, Kriegs-Kunst. Vgl. auch „Kornett“, „Fähnlein“, „Leibkompanie“.
[31] HOCK, Kitzingen, S. 146. Kitzingen; HHSD VII, S. 357ff.
[32] „Armee ohne Land“: PRESS, Hessen, S. 312 über die Armee der Landgrafschaft Hessen-Kassel. Nach den Zahlen bei BETTENHÄUSER, Die Landgrafschaft Hessen, S. 17, müsste jeder 4. Einwohner der Landgrafschaft Soldat gewesen sein.  Hessen-Kassel unterhielt bei einer Einwohnerzahl v. 70.-80.000 eine Armee v. insgesamt 18.000 Mann, die nur durch Kontributionen in den besetzten Gebieten erhalten werden konnte; ein typischer Fall v. Überrüstung. Laut Dorstener Vertrag hatte Amalie von Hessen-Kassel eine Armee v. 7.000 Mann zu Fuß u. 3.000 Reitern zu unterhalten; dafür zahlte Frankreich jährlich 200.000 Rt.; Staatsarchiv Marburg 4 f Frankreich Nr. 55; Bibliothèque Nationale Paris Manuscrit français Nr. 17885.
[33] Essen; HHSD III, S. 213ff.
[34] Fähnrich: Rangunterster der Oberoffiziere der Infanterie und Dragoner, der selbst bereits einige Knechte zum Musterplatz mitbrachte. Dem Fähnrich war die Fahne der Kompanie anvertraut, die er erst im Tod aus den Händen geben durfte. Der Fähnrich hatte die Pflicht, beim Eintreffen von Generalspersonen die Fahne fliegen zu lassen. Ihm oblagen zudem die Inspektion der Kompanie (des Fähnleins) und die Betreuung der Kranken. Der Fähnrich konnte stellvertretend für Hauptmann und Leutnant als Kommandeur der Kompagnie fungieren. Bei der Kavallerie wurde er Kornet genannt. Vgl. BLAU, Die deutschen Landsknechte, S. 45f.
[35] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 207.
[36] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 207.
[37] Generalleutnant: Der Generalleutnant vertrat den General bzw. Feldherrn und war in der kaiserlichen, kurbayerischen, dänischen und schwedischen Armee der höchste Befehlshaber und Stellvertreter des Kaisers und des Königs/der Königin, mit weitgehenden politischen und militärischen Vollmachten. Über ihm stand nur noch der „Generalissimus“ mit absoluter Vollmacht. Als Rekompens erhielt er für seine Leistungen Landzuweisungen (zumeist aus eroberten Gebieten oder den sogenannten „Rebellengütern“) sowie die Erhebung etwa in den Grafen- oder Herzogsstand. Als Stellvertreter seines Dienstherrn führte er Verhandlungen mit den Ständen, erzwang die Depossidierung von Adligen und Absetzung von Territorialherrn in den besetzten Gebieten und lenkte durch seine Abgesandten auch Friedensverhandlungen. Wichtige Träger der gesamten Organisation des Kriegswesens waren dabei die Generalkriegskommissare und die Obristen, die in der Regel nach ihm oder nach seinen Vorschlägen bestallt wurden.
[38] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 146.
[39] Solingen; HHSD III, S. 696ff.
[40] „Armee ohne Land“:  PRESS, Hessen, S. 312 über die Armee der Landgrafschaft Hessen-Kassel. Nach den Zahlen bei BETTENHÄUSER, Die Landgrafschaft Hessen, S. 17, müsste jeder 4. Einwohner der Landgrafschaft Soldat gewesen sein.  Hessen-Kassel unterhielt bei einer Einwohnerzahl v. 70.-80.000 eine Armee v. insgesamt 18.000 Mann, die nur durch Kontributionen in den besetzten Gebieten erhalten werden konnte; ein typischer Fall v. Überrüstung. Laut Dorstener Vertrag hatte Amalie von Hessen-Kassel eine Armee v. 7.000 Mann zu Fuß u. 3.000 Reitern zu unterhalten; dafür zahlte Frankreich jährlich 200.000 Rt.; Staatsarchiv Marburg 4 f Frankreich Nr. 55; Bibliothèque Nationale Paris Manuscrit français Nr. 17885.
[41] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 207; Hörde [Stadt Dortmund]; HHSD III, S. 340f.
[42] Altena [LK Altena]; HHSD III, S. 17f.
[43] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 207; Werden, heute Stadtteil von Essen-Werden.
[44] Wolfenbüttel; HHSD II, S. 503ff.
[45] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 207.
[46] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 171.
[47] Dorsten [LK Recklinghausen]; HHSD III, S. 165f.
[48] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 129.
[49] Bonn; HHSD III, S. 94ff.
[50] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 207; Uerdingen [Stadtkr. Krefeld]; HHSD III, S. 725.
[51] Siegburg [Siegkr.]; HHSD III, S. 684ff.
[52] Salvaguardia: Ursprünglich kaiserlicher Schutzbrief, durch den der Empfänger mit seiner Familie und seiner ganzen Habe in des Kaisers und des Reichs besonderen Schutz und Schirm genommen wurde; zur öffentlichen Bekräftigung dieses Schutzes wurde dem Empfänger das Recht verliehen, den kaiserlichen Adler und die Wappen der kaiserlichen Königreiche und Fürstentümer an seinen Besitzungen anzuschlagen. Der Schutzbrief bedrohte jeden Angreifer mit Ungnade und Strafe. Im 30jährigen Krieg militärische Schutzwache; Schutzbrief (Urkunde, die, indem sie geleistete Kontributionen und Sonderzahlungen bestätigte, gegen weitere Forderungen schützen sollte, ggf. durch militärische Gewalt des Ausstellers); auch: sicheres Geleit; eine oft recht wirkungslose Schutzwache durch abgestellte Soldaten, in schriftlicher oder gedruckter Form auch Salvaguardia-Brief genannt, die meist teuer erkauft werden musste, und ein einträgliches Geschäft für die zuständigen Kommandeure darstellten. Teilweise wurden entsprechende Tafeln an Ortseingängen aufgestellt, „Salvaguardia“ an die Türen der Kirchen (HERRMANN, Aus tiefster Not, S. 55) geschrieben oder für die ausländischen Söldner ein Galgen angemalt. Die 1626 von Tilly erlassene Schultheißen-Ordnung hatte festgelegt: „Wer salua Guardia mit wortten oder that violirt, den solle niemandt zu verthädigen understehen, sonder welcher hoch oder nider Officir ein dergleichen erfahren mag, der solle den muthwilligen verbrecher sobalden zu dem Provosen schaffen, dem Schultheysen neben einandtwortung bey sich unrecht befundenen sachen und guetter hiervon berichten ohn einred, die Restitution und was bey der sachen underlauffen möcht dass Gericht entscheiden lassen, und welcher einem andern sein gewonnen beuth abnimbt oder an seinem freyen verkauff nachtheilig verhindert, den solle Schultheyss zur Restitution anhalten und noch darzu mit straffen hart belegen“. ZIEGLER, Dokumente II, S. 986. Der Abt Veit Höser (1577 – 1634) von Oberaltaich bei Straubing; SIGL, Wallensteins Rache, S. 140f.: „Da die Schweden so grausam wüteten und sich wie eine Seuche immer weiter ausbreiteten, alle Dörfer mit Taub, Mord und Jammer heimsuchten, erbaten die Bürger ab und zu von den Kapitänen der Weimaraner eine Schutzwache, die bei ihnen meist Salva Guardia heißt. Erhielten sie diesen Schutz zugesagt, so wurde jeweils ein Musketierer zu Fuß oder zu Pferd in das betreffende Dorf, die Ortschaft, den Markt abgestellt. Dieser sollte die herumstreifenden Soldatenhorden, kraft eines vom Kapitän ausgehändigten schriftlichen Mandats, im Zaume halten, ihre Willkür beim Rauben und Plündern einschränken. […] Es ist aber nicht zu bestreiten, dass eine solche Schutzwache unseren Leuten oder den Bewohnern anderer Orte, denen auf ihre Anforderung eine Salva Guardia zugestanden wurde, keinen Vorteil brachte. Im Gegenteil, sie schlugen ihnen vielmehr zum Schaden aus und waren eine Belastung. Offensichtlichen Nutzen dagegen hatten nur die Kapitäne, denn ihnen mussten die Leute gleich anfangs die ausgehandelte Geldsumme vorlegen oder wenigstens wöchentlich die entsprechende Rate (pensio) entrichten. Kurz, wie Leibeigene oder Sklaven mussten sie blechen, was die Kapitäne verlangten. Ich habe nur einen Unterschied zwischen den Orten mit und denen ohne Salva Guardia festgestellt: Die Dörfer ohne Schutzgeleit wurden früher, jene mit einer Salva Guardia erst später ausgeplündert. Da nämlich die Schweden vom Plündern nicht ablassen konnten, solange sie nicht alles geraubt hatten, so raubten und plünderten sie entweder alles auf einmal (sodaß sie nicht mehr zurückkommen mußten) oder sie ließen allmählich und langsam bei ihren Raubzügen alles mitgehen, bis nichts mehr zu holen war. Obendrein haben diese eigentlich zum Schutze abkommandierten Musketiere und Dragoner gewöhnlich die Ortschaften, ihre Bewohner und deren Habseligkeiten – als Beschützer – ausspioniert und dann verraten. Wurde nämlich der bisherige Beschützer – und Spion – unvermutet abberufen, dann brachen seine Kameraden, Raubgesellen und Gaunerbrüder ein und raubten alles, was bislang durch den Schutz der Salva guardia verschont geblieben war, was sie in Wirklichkeit aber für sich selbst hinterlistig und heimtückisch aufbewahrt hatten, und wüteten um so verwegener (pro auso suo) gegen die jämmerlich betrogenen und enttäuschten Menschen, beraubten sie nicht menschlicher und marterten sie“. BLÖTHNER, Apocalyptica, S. 49f. (1629): „Eine Eingabe des Bauern Jacob Löffler aus Langenwetzendorf [LK Greiz] wegen der bei ihm einquartierten »Schutzgarde« schildert die Heldentaten der derselben ungemein plastisch: »Was ich armer Mann wegen anhero zweijähriger hiesigen Einquartierung für groß Ungemach ausstehen müssen, gebe ich in Unterthänigkeit zu vernehmen:
Denn erstlichen habe berührte Zeit über 42 ganze 42 Wochen Tag und Nacht bei den Soldaten ich aufwarten, nicht allein viel Mühe und Wege haben, sondern auch welches zum Erbarmen gewesen, Schläge gewärtig zu sein und geprügelt werden zu müssen, 2. habe ich meine geringe Haushaltung wegen jetziger Unsicherheit beiseits setzen, meine Felderlein wüst, öd und unbesamt liegen lassen, daß seither ich im geringsten nichts erbauen, davon samt den Meinigen ich mich hätte alimentieren mögen, 3. haben die Soldaten mir die Gerste, so zu einem Gebräulein Bier ich eingeschüttet, aus den Bottichen genommen, zum Teil mutwilligerweise zerstreut, zum Teil mit sich hinweggenommen, verfüttert und verkauft, 4. haben sie mir das wenige Getreidig, so noch unausgedroschen vorhanden gewesen, mit dem Geströhde aus der Scheune in andere Quartiere getragen, ausgeklopft und ihres Gefallens gebraucht, 5. weil sie an meiner geringen Person sich nicht allzeit rächen können, haben sie mir die Bienen und derselben Stöcke beraubet, umgestoßen und zu Grund und Tode gerichtet,
6. sind von ihnen mir alle Hühner, Gänse und ander Federvieh erschossen, genommen und gefressen worden, meine Wiesen, Raine und Jagen mir dermaßen verödet, daß ich nicht eine einzige Bürde Heu und Grummet von denselben genießen kann, 7. endlich ist von ihnen mir eine Kuh aus dem Stalle, so meinen Geschwistern zuständig gewesen, gezogen, in ein anderes Losament getrieben, geschlachtet und gefressen worden.«
[53] Lüftelberg [LK Bonn]; HHSD III, S. 485.
[54] Zülpich [LK Euskirchen], HHSD III, S. 812ff.
[55] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 207; Nideggen [LK Düren]; HHSD III, S. 561f.
[56] Ariendorf [Kr. Neuwied].
[57] Rheinbach [LK Bonn]; HHSD III, S. 634ff.
[58] Bedburg [LK Bergheim]; HHSD III, S. 57f.
[59] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 207; Würzburg; HHSD VII, S. 837ff.
[60] Ofterdingen [Kr. Tübingen].
[61] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 207.
[62] Ettlingen [LK Karlsruhe]; HHSD VI, S. 199ff.
[63] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 207; Rottenburg [LK Tübingen]; HHSD VI, S. 674ff.
[64] Weil der Stadt [LK Böblingen]; HHSD VI, S. 862ff.
[65] Vgl. BABEL, Zwischen Habsburg und Bourbon.
[66] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 207; Thionville [Span. Niederlande, heute Dép. Moselle; Frankreich].
[67] Weißenburg [Wissembourg; Elsass, Dép. Bas-Rhin].
[68] Tübingen [LK Tübingen]; HHSD VI, S. 801ff.
[69] Rothenburg o. d. Tauber [LK Ansbach]; HHSD VII, S. 637ff.
[70] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 207.
[71] Vgl. WILD, Johann Philipp von Schönborn.
[72] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 294.
[73] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 207.
[74] Gochsheim [LK Schweinfurt]; HHSD VII, S. 239.
[75] Bergrheinfeld [LK Schweinfurt]; HHSD VII, S. 86f.
[76] HAHN, Chronik 3. Theil, S. 600.
[77] (Bad) Windsheim [LK Neustadt/Aisch-Bad Windsheim]; HHSD VII, S. 63f.
[78] SCHMIDT, Der protestantische Aischgrund, S. 41 (Schmidt zitiert hier nach PASTORIUS, Kurtze Beschreibung).
[79] Meiningen [Kr. Meiningen]; HHSD IX, S. 269ff.
[80] Fron: alle Dienste, die unentgeltlich oder gegen geringes Entgelt zu leisten sind, hier: Zwangsarbeit auf der Schanze, die von Soldaten wie Bürgern gleichermaßen verachtet wurde und der sich Bürger auch durch Flucht entzogen, da normalerweise nur sogenannte Schanzgräber, gemeine Soldaten, Lager-Prostituierte, Gefangene oder verurteilte Straftäter zu diesen Arbeiten herangezogen wurden.
[81] [Bad] Salzungen [Wartburgkreis]; HHSD IX, S. 36ff.
[82] Ernst I. von Sachsen-Gotha-Altenburg, der Fromme [25.12.1601 Altenburg – 26.3.1675 Gotha]. Vgl. JACOBSEN; RUGE, Hans-Jörg (Hg.), Ernst der Fromme.
[83] TENNER, Salzungen, S. 146f.
[84] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 268; Duderstadt; HHSD II, S. 123f.
[85] Ober- und Untermaßfeld [Kr. Meiningen]; HHSD IX, S. 319ff.
[86] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 268.
[87] Schmalkalden [Kr. Schmalkalden]; HHSD IX, S. 387ff.
[88] Vgl. dazu WAGNER, Pforr, S. 166.
[89] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 268; Henneberg [Kr. Meiningen]; HHSD IX, S. 193ff.
[90] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 268.
[91] Ehrenbreitstein [Stadt Koblenz]; HHSD V, S. 86f.
[92] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 268; Rhens [Kr. Koblenz]; HHSD V, S. 309f.
[93] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 74.
[94] Winningen [Kr. Koblenz]; HHSD V, S. 405f.
[95] Treis [Kr. Cochem]; HHSD V, S. 372.
[96] Vgl. BAUR, Philipp von Sötern; ABMEIER, Der Trierer Kurfürst Philipp Christoph von Sötern.
[97] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 268.
[98] Lüttich [Liège; Belgien].
[99] Vgl. die ausgezeichnete Dissertation von SCHREIBER, Leopold Wilhelm; BRANDHUBER, Leopold Wilhelm; DEMEL, Leopold Wilhelm.
[100] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 268.
[101] Worms; HHSD V, S. 410ff.
[102] Oberwerth, heute Stadtteil von Koblenz.
[103] Köln; HHSD III, S. 403ff.
[104] Euskirchen [LK Euskirchen]; HHSD III, S. 220f.
[105] General(feld)wachtmeister: Bei den hohen Offizierschargen gab es in der Rangfolge „Generalissimus“, „Generalleutnant“, „Feldmarschall“, „Generalfeldzeugmeister“, auch den „General(feld)wachtmeister“, den untersten Generalsrang im ligistischen Heer („Generalmajor“ bei den Schweden). In der Regel wurden Obristen wegen ihrer Verdienste, ihrer finanziellen Möglichkeiten und verwandtschaftlichen und sonstigen Beziehungen zu Generalwachtmeistern befördert, was natürlich auch zusätzliche Einnahmen verschaffte. Der Generalwachtmeister übte nicht nur militärische Funktionen aus, sondern war je nach Gewandtheit auch in diplomatischen Aufträgen tätig. Der Generalfeldwachtmeister entsprach rangmäßig dem Generalmajor. Der Generalmajor nahm die Aufgaben eines Generalwachtmeisters in der kaiserlichen oder bayerischen Armee war. Er stand rangmäßig bei den Schweden zwischen dem Obristen und dem General der Kavallerie, bei den Kaiserlichen zwischen dem Obristen und dem Feldmarschallleutnant. Die Bezeichnung ergab sich aus seiner ursprünglichen Aufgabe, der Inspektion der Feldwachen und dem Überwachen der Aufstellung der Brigaden und Regimenter im Felde und beim Marsch.
[106] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 268; Lösnich [Kr. Bernkastel]; HHSD V, S. 210f.
[107] Boppard [Kr. St. Goar]; HHSD V, S. 54f.
[108] Oberwesel [Kr. St. Goar]; HHSD V, S. 274f.
[109] Wellmich [Loreley-Kreis]; HHSD V, S. 399f.
[110] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 268.
[111] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 268.
[112] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 374.
[113] Sinzig [Kr. Ahrweiler]; HHSD V, S. 346f.
[114] Polch [Kr. Mayen]; HHSD V, S. 294.
[115] Neuendorf, heute Stadtteil von Koblenz.
[116] Kaub [Loreley-Kreis]; HHSD V, S. 166f.
[117] Sankt Goar; HHSD V, S. 328ff.
[118] BAUR, Sötern, S. 131.
[119] Hammerstein [Kr. Neuwied]; HHSD V, S. 127.
[120] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 374.
[121] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 374.
[122] Vgl. Ferdinand III. an Holzappel, Prag, 1648 II 26; Österreichisches Staatsarchiv Wien Reichskanzlei Kriegsakten 175, fol. 395-405 (Ausfertigung).
[123] Österreichisches Staatsarchiv Wien Reichskanzlei Kriegsakten 176, fol. 58-59, teilweise chiffrierte Ausfertigung: Lukas Spieck von Bibergau u. Langenau, Kommandant v. Ehrenbreitstein, an Holzappel, 1648 III 05.
[124] Österreichisches Staatsarchiv Wien Reichskanzlei Kriegsakten 175, fol. 374-378 (Ausfertigung): Holzappel an Leopold Wilhelm, Freystadt, 1648 II 24.
[125] Vgl. HENGERER, Kaiser Ferdinand III.; HÖBELT, Ferdinand III.
[126] Vgl. die ausgezeichnete Dissertation von SCHREIBER, Leopold Wilhelm; BRANDHUBER, Leopold Wilhelm; DEMEL, Leopold Wilhelm.
[127] Österreichisches Staatsarchiv Wien Reichskanzlei Kriegsakten 175, fol. 374-378 (Ausfertigung): Holzappel an Leopold Wilhelm, Freystadt, 1648 II 24.
[128] Mainz; HHSD V, S. 214ff.
[129] Breitenbend, unter Linnich [LK Jülich]; HHSD III, S. 471.
[130] Grevenbroich [LK Grevenbroich], HHSD III, S. 265f.
[131] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 374.
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