Soltau [Soltow], Claudius von

Soltau [Soltow], Claudius von; Obristleutnant [ -23.3.1642 Stockholm] Der gebürtige Schwede Claudius von Soltau [Soltow] [ -23.3.1642 Stockholm] hatte als Obristleutnant[1] in der schwedischen Armee[2] gedient, bevor er zu den Kaiserlichen übertrat und in die gegen Schweden gerichteten Pläne des kaiserlichen Obristen[3] Hermann Bothe[4] verwickelt wurde. Dieser war nach der Einschätzung des schwedischen Historikers Samuel von Pufendorf [8.1.1632 Dorfchemnitz-26.10.1694 Berlin] „ein unruhiger / tumkühner und unartiger Mann“,[5] einer der größten Hasardeure in den Auseinandersetzungen zwischen Schweden, Habsburg und Polen jener Zeit mit geradezu wahnwitzig anmutenden Projekten.

1637 wird Soltau als Obristleutnant im Stift Ratzeburg[6] erwähnt.[7]

Soltau stand ab 1638 als Obrist in kaiserlichen Diensten.[8]

Pufendorf hält zu 1641 fest: „In Nieder-Sachsen wolte zu Anfang des Jahres Herman Booth ein neu Feuer anzünden / welcher nebenst andern Officirern aus Preussen kam / und darauf umgieng / wie er etliche Regimenter[9] werben[10] und einen Ort an der Ost-See einnehmen wolte. Wie er denn auf Wißmar[11] selbst ein Lüstgen hatte. Uber dieß steckte er sich in die Rathschläge wegen des Einfalls in Lieffland / daß die Zaporover[12]-Cosacken[13] auf Anstifften des Keysers[14] durch Polen streiffen solten / zu denen sich aus Polen einige Mannschafft von den Obristen Korf[15] schlagen solte. Der Keyserische Resident[16] Greiffenklou[17] bemühete sich auch / die Polen zu überreden: sie möchten den Keyser an der Eroberung Liefflandes nicht verhindern / weil die Schweden auf die Weise am allerbeqvemsten wieder aus Pommern gebracht werden könten: Und wenn der Keyser Lieffland hätte / so würde alsdann die Crone Polen an statt einer Vormauer wider die Schweden und Russen seyn. Allein Salvius[18] theilte etwas Geld unter Boothens Cameraden aus / sein Vorhaben dadurch zu verhindern: darunter ein gebohrner Schwede / Namens Soltau war / und hernach unter den Keyserlichen Obrist Lieutenant worden. Dieser nahm von Salvio das Geld an / und nachdem ihm versprochen worden: Es solte ihm deßwegen nichts gethan werden / versprach er Boothen lebendig oder todt nebenst allen Briefen zu lieffern. Als aber Salvius merckte / daß Soltau auf nichts anders ümginge / als daß er ihn üms Geld brächte / griff er die Sache auf eine andere Weise an / und ließ Basthorst[19] / welches Booth zu erst angreiffen wolte / mit Wißmarischen Soldaten besetzen. Darauf erkauffte er einen von seinen Cammeraden mit Gelde / und brachte es dahin / daß er zu Buxtehude[20] behalten wurde / allwo er auf Bitte des Herzogs von Harburg[21] von dem Ertzbischoffe[22] zu Bremen ins Gefängniß geleget ward / welches er doch Salvio vorhin abgeschlagen. Soltauen lockte Salvius in sein Hauß; kurtz darauff setzte er ihn auf seine Carosse / und schickte ihn nach Lauenberg[23] / von dar nach Wißmar. Hernach ist er in Schweden geführet worden / da er mit dem Kopf bezahlen müssen. Er hatte unter andern ausgesagt / daß der König in Polen[24] Boothen wegen des Einfalls in Lieffland beygestanden. Von den übrigen Officierern / die Booth bey sich hatte / brachte Salvius etliche auf seine Seite: die übrigen verkaufften ihr Gewehr (davon sie nicht eine geringe Anzahl zusammen gebracht) und gingen davon. Also wurde dieses Feuer in der ersten Flamme erstickt. Doch kunte es Salvius keines weges von dem Ertz-Bischoff erhalten / daß er ihm denselben in seine Hände gegeben hätte / weil er sich entschuldigte: Es wäre im Völker-Rechte nicht zugelassen / daß einer von den streitenden Partheyen in des andern Hände gelieffert würde / von dem / der Neutral wäre / und wenn der Keyser dergeleichen von ihm begehrte / würde er es ihm gleichfalls abschlagen.

Der Keyser wäre ihm vorhin nicht gut / wie er neulich in seiner Sache wider die Stadt Bremen[25] erwiesen. Auf die Weise würde er ihn vollend zum Feinde machen. Zu dem wäre er von dem Hertzog von Haarburg[26] gebeten worden / er solte ihn setzen / damit er nach Recht mit ihm verfahren möge / wegen des Vorhabens auf die Stadt Harburg  / und damit er mit Hertzogen Georgen[27] die Sache communiciren könnte. Gleichwohl hat er dem Hertzoge zu Harburg geantwortet: Er wüste / daß Booth in des Keysers Diensten stünde / dessen Dimißion der Keyserliche Gesandte[28] und die Buxtehuder aus Beysorge eines größern Unglücks verlangeten. Also würde er ihm loß lassen / wann er Caution[29] von ihm erhielte. Allein wegen Soltauens Abführung beklagte sich Luzow bey dem Rathe zu Hamburg sehr: Er wäre ein Obrister Lieutenant bey dem Keyser / und Salvius würde deßwegen müssen Satisfaction geben. Der Rath beklagte sich auch: Es wäre ihnen in ihre Jurisdiction gegriffen worden. Drum verlangten sie: Man solte den Entführten wieder schaffen. Wider Lutzowen erwieß Salvius / Soltau hätte vorm Jahre von dem Ertz-Hertzoge[30] Dimißion erhalten / und Booth hätte noch nicht geschworen: Sie hätten auch einander öffentlich ihre Untreu vorgeworffen; wären 12. Monat von Keyserlichem Gelde unterhalten worden; und da er nicht mehr ein Keyserlicher Soldat wäre / ginge ihn die Sache nichts an. Den Hamburgern wurde geantwortet: Der Kerl wäre der Königin[31] Unterthan / und in seinem Hause ertappet worden / die Gesandten hätten die Macht / ihre Diener in ihrem Logamente einzustecken und zu straffen / und dürfften bey der Obrigkeit des Orts sich nicht befragen. Wolten sie einen Gesandten / der dergleichen thäte / verhindern / so würden sie sich an der Hoheit der Königin und an dem Völcker-Rechte vergreiffen. Im übrigen erstreckten sich die Freyheiten der Gesandten auch über die Wagen und Schiffe. Deßwegen hätte der Rath nicht Ursach zu klagen / daß Soltau in seiner Kutsche über ihren Grund und Boden geführet worden / welche man vermöge des Völcker-Rechts nicht hätte antasten können. Und da es andern frey stünde / ihre Diener auf ihren Wagen zu setzen / warum solte das einem Königl. Gesandten nicht frey stehen ? Ihre Jurisdiktion erstreckte sich nicht biß auf die Gesandten hoher Potentaten; Und also hätte er selbige nicht stören können. Es wäre ihm auch nicht in den Sinn kommen / solches zu thun / sondern nur einen untreuen Diener ins Gefängniß zu bringen. Im übrigen wäre ihm wenig daran gelegen / ob sie protestiren und sich ihrer Jurisdiction versichern wollten. Allein sie schwiegen kurtz darauf beyde stille. Luzow / weil er heimliche Tractaten mit Salvio vorhatte / und der Rath / weil er es niemals mit Ernst gemeinet“.[32]

Gottfried liefert in seiner Chronik weitere Details: „Gedachter Salvius bekam wegen eines Kayserlichen Oberst-Lieutenants, Namens Claudius Soltow, der ehemahls Schwedischer Cämmerer[33] gewesen, verdrießliche Händel. Dieser befand, nebst dem Kayserlichen Obersten Booth, in Hamburg, um daselbst zu werben, welches aber wegen Geld-Mangels schlecht von statten gieng. Um den 12. Mertz vermogte Salvius gedachten Soltow zu sich in sein Quartier, ließ ihn aber daselbst fest machen, und des andern Tags durch Lauenburg nach Wißmar führen. Der Rath zu Hamburg empfand solches auf Anregung der Kayserlichen sehr hoch; doch schützte Salvius vor, daß Soltow schlimme Händel vorgehabt, ob er gleuch von ihm 5. hundert Rthlr.[34] empfangen, und gut Schwedisch zu seyn angelobet hätte. Der Bruder dieses Soltow muste dessen auch entgelten, und verlohr seine Bedienung.

Dem Obersten Booth ergieng es nicht besser, indem er zu Boxtehude in Hafft gerieth, weil er wider diesen Ort und das Schloß Harburg böse Anschläge solte geschmiedet haben. Die Kayserlichen Officiers liessen so harte Drohungen fallen, daß die Bürgerschafft zu Hamburg etliche Nächte im Mertz stärcker auffzog, auch die Gassen mit Ketten verschlossen, und die Namen der Fremden aufgezeichnet wurden. den gefangenen Soltow brachte man von Wißmar nach der Schanze Warnemünde[35] und endlich gar nach Schweden; doch hatte er zuvor seine geheime Schreibtafel[36] an einen Gevatter[37] nach Lübeck[38] gesandt, welcher zu seiner Sicherheit ein Notariat-Instrument[39] darüber verfassen ließ. Der Oberst Booth kam nach erlangter Freyheit wieder zweymal nach Hamburg, konnte aber mit seinen Werbungen nicht viel ausrichten“.[40]

Die in Frankfurt/M.[41] erscheinende „Relationis Historicæ Semestralis Continuatio“ berichtet zum März 1642 über das Ende Soltaus: „JEtztbesagten 23. Martij ward ein Obr. Leutenant / Namens Claudius Soltow / der Nation ein geborner Schwed / vmb vorgehabter Verrätherrey[42] willen gegen sein Vatterland / zu Stockholm auff dem Eysenmarckt enthauptet[43]  / vnd sein Kopff vber einer Pforte auffgesteckt / hätte auch eines viel schmähligern Tods sterben müssen vnd gar geviertheilet[44] werden sollen / da nicht so grosse Vorbitt[45] für jhne geschehen“.[46]

Um weitere Hinweise unter Bernd.Warlich@gmx.de wird gebeten !

[1] Obristleutnant [schwed. överstelöjtnant, dän. oberstløjtnant]: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, v. den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch v. Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten u. die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren u. Soldaten bewies u. für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments u. die Anwerbung v. Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- u.Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse u. Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 [nach der Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] und 150 fl. bezog – in besetzten Städten (1626) wurden z. T. monatlich 400 Rt. erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15 – , in der brandenburgischen u. dänischen Armee sogar 300 fl. KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der Infanterie 320 Rt. monatlich zu. Dazu kam sein Anteil an der Beute, der pro 1.000 Rt. 16 Rt. 39 Albus betrug; HOFMANN, Melander, S. 156. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian I. hatte Tilly den Ersatz der „unkatholischen“ Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Der Obristleutnant war zumeist auch Hauptmann oder Rittmeister einer Kompanie, wofür er ein zusätzliches Einkommen bezog, so dass er bei Einquartierungen u. Garnisonsdienst zwei Quartiere u. damit auch entsprechende Verpflegung u. Bezahlung beanspruchte oder es zumindest versuchte. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.

[2] schwedische Armee: Trotz des Anteils an ausländischen Söldnern (ca. 85 %; nach GEYSO, Beiträge II, S. 150, Anm., soll Banérs Armee 1625 bereits aus über 90 % Nichtschweden bestanden haben) als „schwedisch-finnische Armee“ bezeichnet. Die Unterscheidung zwischen der „Royal-Armee“, die v. Gustav II. Adolf selbst geführt wurde, u. den v. den Feldmarschällen seiner Konföderierten geführten „bastanten“ Armeen erscheint angesichts der Operationen der letzteren überflüssig. Nach LUNDKVIST, Kriegsfinanzierung, S. 384, betrug der Mannschaftsbestand (nach altem Stil) im Juni 1630 38.100, Sept. 1631 22.900, Dez. 1631 83.200, Febr./März 1632 108.500, Nov. 1632 149.200 Mann; das war die größte paneuropäische Armee vor Napoleon. 9/10 der Armee Banérs stellten deutsche Söldner; GONZENBACH, Der General Hans Ludwig von Erlach von Castelen II, S. 130. Schwedischstämmige stellten in dieser Armee einen nur geringen Anteil der Obristen. So waren z. B. unter den 67 Generälen und Obristen der im Juni 1637 bei Torgau liegenden Regimenter nur 12 Schweden; die anderen waren Deutsche, Finnen, Livländern, Böhmen, Schotten, Iren, Niederländern u. Wallonen; GENTZSCH, Der Dreißigjährige Krieg, S. 208. Vgl. die Unterredung eines Pastors mit einem einquartierten „schwedischen“ Kapitän, Mügeln (1642); FIEDLER, Müglische Ehren- und Gedachtnis-Seule, S. 208f.: „In dem nun bald dieses bald jenes geredet wird / spricht der Capitain zu mir: Herr Pastor, wie gefället euch der Schwedische Krieg ? Ich antwortet: Der Krieg möge Schwedisch / Türkisch oder Tartarisch seyn / so köndte er mir nicht sonderlich gefallen / ich für meine Person betete und hette zu beten / Gott gieb Fried in deinem Lande. Sind aber die Schweden nicht rechte Soldaten / sagte der Capitain / treten sie den Keyser und das ganze Römische Reich nicht recht auff die Füsse ? Habt ihr sie nicht anietzo im Lande ? Für Leipzig liegen sie / das werden sie bald einbekommen / wer wird hernach Herr im Lande seyn als die Schweden ? Ich fragte darauff den Capitain / ob er ein Schwede / oder aus welchem Lande er were ? Ich bin ein Märcker / sagte der Capitain. Ich fragte den andern Reuter / der war bey Dreßden her / der dritte bey Erffurt zu Hause / etc. und war keiner unter ihnen / der Schweden die Zeit ihres Lebens mit einem Auge gesehen hette. So haben die Schweden gut kriegen / sagte ich / wenn ihr Deutschen hierzu die Köpffe und die Fäuste her leihet / und lasset sie den Namen und die Herrschafft haben. Sie sahen einander an und schwiegen stille“. Vgl. auch das Streitgespräch zwischen einem kaiserlich u. einem schwedisch Gesinnten „Colloquium Politicum“ (1632). Zur Fehleinschätzung der schwedischen Armee (1642): FEIL, Die Schweden in Oesterreich, S. 355, zitiert [siehe VD17 12:191579K] den Jesuiten Anton Zeiler (1642): „Copey Antwort-Schreibens / So von Herrn Pater Antoni Zeylern Jesuiten zur Newstadt in under Oesterreich / an einen Land-Herrn auß Mähren / welcher deß Schwedischen Einfalls wegen / nach Wien entwichen / den 28 Junii An. 1642. ergangen : Darauß zu sehen: I. Wessen man sich bey diesem harten und langwürigen Krieg in Teutschland / vornemlich zutrösten habe / Insonderheit aber / und für das II. Was die rechte und gründliche Ursach seye / warumb man bißher zu keinem Frieden mehr gelangen können“. a. a. O.: „Es heisst: die Schweden bestünden bloss aus 5 bis 6000 zerrissenen Bettelbuben; denen sich 12 bis 15000 deutsche Rebellen beigesellt. Da sie aus Schweden selbst jährlich höchstens 2 bis 3000 Mann ‚mit Marter und Zwang’ erhalten, so gleiche diese Hilfe einem geharnischten Manne, der auf einem Krebs reitet. Im Ganzen sei es ein zusammengerafftes, loses Gesindel, ein ‚disreputirliches kahles Volk’, welches bei gutem Erfolge Gott lobe, beim schlimmen aber um sein Erbarmen flehe“. Im Mai 1645 beklagte Torstensson, dass er kaum noch 500 eigentliche Schweden bei sich habe, die er trotz Aufforderung nicht zurückschicken könne; DUDÍK, Schweden in Böhmen und Mähren, S. 160.

[3] Obrist [schwed. överste, dän. oberst]: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer u. exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung u. Bezahlung seiner Soldaten u. deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung u. Befehlsgewalt über Leben u. Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität u. Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) u. Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Zum Teil wurden Kriegskommissare wie Johann Christoph Freiherr v. Ruepp zu Bachhausen zu Obristen befördert, ohne vorher im Heer gedient zu haben; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2398, fol. 577 (Ausfertigung): Ruepp an Maximilian I., Gunzenhausen, 1631 XI 25. Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- u. Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold v. 500-800 fl. je nach Truppengattung, 500 fl. zu Fuß, 600 fl. zu Roß [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] in der kurbrandenburgischen Armee 1.000 fl. „Leibesbesoldung“ nebst 400 fl. Tafelgeld u. 400 fl. für Aufwärter. In besetzten Städten (1626) wurden z. T. 920 Rt. erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15). Nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm als Obrist u. Hauptmann der Infanterie 800 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe v. Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung v. Heiratsbewilligungen, aus der Beute – hier standen ihm 27 Rt. 39 Albus pro 1.000 Rt. Beute zu; HOFMANN, Peter Melander, S. 156 – u. aus Ranzionsgeldern, Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung v. Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ, im Schnitt für 5 Rt., – u. auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung u. Beschaffung von Waffen, Bekleidung u. Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen – Obristen belieferten ihr Regiment mit Kleidung, Waffen u. Munition – , gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischenn handlung, S. 277 (1634) zur schwedischen  Garnison: „Am gemelten dingstage sein 2 Soldaten bey mir hergangen bey r[atsherr] Joh[ann] Fischers hause. Der ein sagt zum andern: In 3 Wochen habe ich nur 12 ß [Schilling = 6 Heller = 12 Pfennig; das entsprach insgesamt dem Tageslohn eines Maurers; BW]. Ich wol, das der donner und der blytz inn der statt schlüge, das es bränte und kein hauß stehen bliebe. Muß das nicht Gott erbarmen. Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Zur brandenburgischen Armee heißt es; OELSNITZ, Geschichte, S. 64: „Fälle, daß die Obersten mit ihren Werbegeldern durchgingen, gehörten nicht zu den größten Seltenheiten; auch stimmte bei den Musterungen die Anzahl der anwesenden Mannschaften außerordentlich selten mit den in der Kapitulation bedingten. So sollte das Kehrberg’sche [Carl Joachim v. Karberg; BW] Regiment 1638 auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Es wurde dem Obersten der Proceß gemacht, derselbe verhaftet und kassirt. Aehnlich machte es der Oberst Rüdiger v. Waldow [Rüdiger [Rötcher] v. Waldow; BW] und es ließen sich noch viele ähnliche Beispiele aufführen“. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen u. nichts anderes als eine Form von Erpressung darstellten, u. die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) u. nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben u. Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über drei Regimenter), was Maximilian I. v. Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel v. seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S. 388) u. den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden u. auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist u. Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Dazu beanspruchte er auch die Verpflegung. OELSNITZ, Geschichte, S. 64f.: Der kurbrandenburgische Geheime Rat Adam Graf zu „Schwarzenberg spricht sich in einem eigenhändigen Briefe (22. August 1638) an den Geheimen Rath etc. v. Blumenthal [Joachim Friedrich Freiherr v. Blumenthal; BW] sehr nachtheilig über mehrere Obersten aus und sagt: ‚weil die officierer insgemein zu geitzig sein und zuviel prosperiren wollen, so haben noch auf die heutige stunde sehr viele Soldaten kein qvartier Aber vnter dem schein als ob Sie salvaguardien sein oder aber alte reste einfodern sollen im landt herumb vagiren vnd schaffen ihren Obristen nur etwas in den beutel vnd in die küch, Es gehöret zu solchen dantz mehr als ein paar weißer schue, das man dem General Klitzingk [Hans Kaspar [Caspar] v. Klitzing; BW] die dispositiones vom Gelde und vonn proviant laßen sollte, würde, wan Churt borxtorff [Konrad [Kurt] Alexander Magnus v. Burgsdorff; BW] Pfennigmeister vnd darvber custos wehre der katzen die kehle befohlen sein, wir haben vnd wissen das allbereit 23 Stäbe in Sr. Churf. Drchl. Dienst vnd doch ist kein einsiger ohne der alte Obrister Kracht [Hildebrand [Hillebrandt] v. Kracht; BW] der nit auß vollem halse klaget als ob Man Ihme ungerecht wehre, ob Sie In schaden gerieten, Man sol sie vornemen Insonderheit die, welche 2000 zu lievern versprochen vnd sich nit 300 befinden vndt sol also exempel statuiren – aber wer sol Recht sprechen, die höchste Im kriegsrath sein selber intressirt vnd mit einer suppen begossen“. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. Meist führte er auch seine Familie mit sich, so dass bei Einquartierungen wie etwa in Schweinfurt schon einmal drei Häuser „durch- und zusammen gebrochen“ wurden, um Raum zu schaffen; MÜHLICH; HAHN, Chronik 3. Bd., S. 504. Die z. T. für den gesamten Dreißigjährigen Krieg angenommene Anzahl v. rund 1.500 Kriegsunternehmern, von denen ca. 100 bis 300 gleichzeitig agiert hätten, ist nicht haltbar, fast alle Regimentsinhaber waren zugleich auch Kriegs- bzw. Heeresunternehmer. Moritz Heinrich v. Nassau-Hadamar [1626-1679] erhielt 1640 bereits mit 13 Jahren in Anerkennung der Verdienste seines Vaters Johann Ludwig ein Kürassierregiment u. den Sold eines Obristen; Dillenburgische Intelligenz-Nachrichten des Jahres 1779. Dillenburg 1779, Sp. 422. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; BOCKHORST, Westfälische Adelige, S. 15ff., REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte 1. Bd., S. 413ff.

[4] Hermann [Herman] Bothe [Botho, Boot, Booth, Bota] [ – ], braunschweig-lüneburgischer, schwedischer Obrist, kaiserlicher Agent u. Obrist.

[5] PUFENDORF, Der Schwedischen und Deutschen Kriegs-Geschichte Fortsetzung, XI. Buch, § 81, Sp. 530.

[6] Ratzeburg [Kreis Herzogtum Lauenburg]; HHSD I, S. 216f.

[7] MASCH, Geschichte des Bisthums Ratzeburg, S. 695.

[8] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 227.

[9] Regiment: Größte Einheit im Heer, aber mit höchst unterschiedlicher Stärke: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold u. die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl v. Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts u. Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute v. ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments v. 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl., eines Reiterregiments v. 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 u. 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 u. 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 u. 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 u. 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 u. 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, vom Vorgänger übernommen u. oft vom seinem Obristleutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim v. Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet u. kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm v. Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.

[10] Werbung: Der jeweilige Kriegsherr schloss mit einem erfahrenen Söldner (Obrist, Obristleutnant, Hauptmann) einen Vertrag (das sogenannte „Werbepatent“), in dem er ihn eine festgelegte Anzahl v. Söldnern anwerben ließ. Dafür wurde ihm ein der v. Städten u. Territorien wegen der Ausschreitungen gefürchteter => Musterplatz angewiesen. Zudem erhielt der Werbeherr eine vereinbarte Geldsumme, mit der er die Anwerbung u. den Sold der Geworbenen bezahlen sollte (=> Werbegeld). Manchmal stellte der Werbende auch Eigenmittel zur Verfügung, beteiligte sich so an der Finanzierung u. wurde zum „Gläubiger-Obristen“ des Kriegsherrn. Zudem war der Werbeherr zumeist Regimentsinhaber der angeworbenen Truppen, was ihm zusätzliche beträchtliche Einnahmen verschaffte. Manche Rekruten wurden v. den Werbeoffizieren doppelt gezählt oder unerfahrene, z. T. invalide u. mangelhaft ausgerüstete Männer als schwerbewaffnete Veteranen geführt, um vom Obristen eine höhere Summe ausgezahlt zu erhalten. Auch Hauptleute, meist adliger Herkunft, stellten Kompanien oder Fähnlein auf eigene Kosten dem Kriegsherrn bzw. einem Obristen zur Verfügung, um dann in möglichst kurzer Zeit ihre Aufwendungen wieder hereinzuholen u. noch Gewinne zu erzielen, was zu den üblichen Exzessen führen musste. Teilweise wurde die Anwerbung auch erschlichen oder erzwungen. Auf der Straße eingefangene Handwerker wurden für Wochen ins Stockhaus gesteckt u. durch die Erschießung v. Verweigerern zum Dienst gezwungen; SODEN, Gustav Adolph II, S. 508. Wie schwierig Werbungen bereits 1633 geworden waren, zeigen die Aufzeichnungen des Dr. Molther aus Friedberg; WAAS, Chroniken, S. 141: „Im Junio [1633] hat die hiesige Stadt und allenthalben die Grafschaften und adeligen Örter Volk geworben, welches zu Heilbrunn [April 1633] ist beschlossen worden, und hat die Stadt alhier 24 Mann sollen werben. Es ist aber keiner zu bekommen gewesen. Man hat einem zu Fuß geboten 10, 20, auch 30 Thaler, wohl auch 40, und hat doch fast niemand bekommen können. Derowegen hat der Officier, so das Volk abholen sollen, die Soldaten, so die Stadt Wetzlar geworben, hero geführet, so 16 Mann sind gewesen, und so lang hier behalten, bis die Stadt ihre 24 Mann hat gehabt. Darbei noch gedrohet, er wollte, so sie nicht balde geworben, die Burger und deren Söhne mitnehmen“. In einem Bericht aus Wien (Dezember 1634) heißt es: „Aus Schwaben und Bayern kommen wegen der großen Hungersnoth viele tausend Menschen auf der Donau herab, so dass man immer von Neuem werben und die Regimenter complettiren kann“. SODEN, Gustav Adolph III, S. 129. JORDAN, Mühlhausen, S. 90f. (1637) über den Werbeplatz Sporcks: „Den 4. April ist er wieder mit etlichen Völkern zurückgekommen und hat sich mit denselben hier einquartiret und seinen Werbeplatz hier gehabt, hat auch viel Volk geworben, wie denn die Eichsfelder und andere benachbarte häufig zuliefen und Dienst nahmen, nur daß sie ins Quartier kamen und die Leute aufzehren konnte. Viele trieb auch der Hunger. Als es aber ans Marchiren gehen sollte, so wurde aus dem Marchiren ein Desertieren“. Für Anfang 1643 heißt es über die Werbemethoden des schwedischen Kommandanten in Erfurt, Caspar Ermes; JORDAN, Mühlhausen, S. 97: „In diesem Jahre legte abermals der Commandant von Erfurt einen Capitän mit einer Compagnie Infanterie in die Stadt, um Soldaten zu werben. Weil sie aber nicht viel Rekruten bekamen, so machten sie einen listigen Versuch. Sie warfen Geld in die Straße; wenn nun jemand kam und es aufhob, so sagten sie, er hätte Handgeld genommen, er müsse nun Soldat werden. Im Weigerungsfalle steckten sie solchen Menschen in den Rabenturm, wo er so lange mit Wasser und Brod erhalten wurde, bis er Soldat werden wollte“. Vgl. RINKE, Lippe, S. 20f. Die Hildesheimer Handwerksmeister berichteten dem Rat am 12./22.11.1638, dass „die Handwercksbursch […] vor den Stadtthoren nicht allein angehalten und befragt worden, ob sie Lust haben, sich alß Soldaten gebrauchen zu laßen, sondern auch überredet werden, daß sie keine Arbeit allhier bekommen können […] und wann sie sich deßen verweigern, die Werber […] sie dahin nötigen, daß sie Geldt nehmen oder […] ihnen die Bündel vom Halße schneiden undt anders, waß sie sonsten bey sich tragen, nehmen, biß sie sich zu der Soldaten Charge sich verstehen wollen“. PLATH, Konfessionskampf, S. 482. Unter 1642 heißt es in Raphs Chronik v. Bietigheim (BENTELE, Protokolle, S. 200), dass der kaiserliche Obristwachtmeister Dusin 1642, weil er „mit Werbung eines Regiments und Musterung desselben gegen dem Bayerfürsten großen Falsch gebraucht, auch andere tyrannische Untaten in der Marggrafschaft Durlach und anderswo unerhört verüebt, hingegen mit Klaidungen Tractamenten und Dienern sich mehr als fürstlich haltend und hierdurch alles Geld, üppiglich vergeudet hat, zu Tüwingen [Tübingen; BW] uff der Burgstaig seinem Verschulden nach mit dem Schwert gerichtet worden. Sein Großvatter soll ein Großherzog zu Venedig gewesen sein“. Für unerlaubte Werbung drohte die Todesstrafe; MÜLLER, Unterpfalz, S. 63. Der Schweriner Dompropst u. Ratzeburger Domherr, Otto v. Estorf [1566-29.7.1637], berichtet zum April 1623; DUVE, Diarium belli Bohemici et aliarum memorabilium, S. 26: „Dietrich von Falkenstein ein Mansfeldischer Werber, so vor wenig tagen zue Breslau eingezogen, ist gerichtet, der Andere, so catholisch geworden, ist beim Leben erhalten“. Vgl. auch ERB, Die Werber in Schwallungen 1620; SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 275ff.

[11] Wismar [Nordwestmecklenburg]; HHSD XII, S. 133ff.

[12] Saporohje-Kosaken: Saporoger Kosaken (auch: Saporoscher Kosaken, von ukrainisch Запорiжжя für Saporischschja – deutsch: „Land hinter den Stromschnellen“) wird von der ukrainischen Geschichtsschreibung die Gründung einer autonomen ukrainischen Staatsformation im 17. Jahrhundert, der Saporoger Sitsch zugeschrieben. An der Wende vom 15. zum 16. Jahrhundert entflohen leibeigene Bauern aus Ostmitteleuropa und Osteuropa dem Joch ihrer Feudalherren sowie in den polnisch beherrschten Teilen der heutigen Ukraine und Weißrusslands der Zwangskatholisierung und ließen sich am Unterlauf des Dnepr nieder, im strittigen und dadurch herrenlosen Grenzgebiet europäischer und asiatischer Staaten. In Anlehnung an nomadische Turkvölker nannten sie sich Kosaken, was etwa soviel wie „Freie Menschen“ bedeutete. Auf der Insel Chortyzja, jenseits der Stromschnellen des Dnepr, entstand der Herd des Saporoger Kosakentums, die berühmte Saporoger Sitsch. Ihr Siedlungsgebiet erstreckte sich über das küstenferne Landesinnere der heutigen ukrainischen Region Saporischschja, umfasste aber auch die heutigen ostukrainischen Regionen Kirowohrad, Dnipropetrowsk und Donezk (ohne Küstengebiet) [nach Wikipedia].

[13] Kosaken:In den 50er Jahren des 16. Jahrhunderts baute der mit den Kosaken eng verbündete Fürst Dmytro Wyschneweckyj eine erste Festung auf der Dnipro-Insel Chortyca, um einen Stützpunkt im Kampf gegen die Tataren zu haben. Dabei wurde er sowohl von der litauischen als auch von der Moskauer Obrigkeit unterstützt. Diese Festung diente den Kosaken von dieser Zeit an als Vorbild für die Saporoher Sitsch und weitere Festungsanlagen. Diese Festungen bildeten einen Wendepunkt im Bewusstsein der Kosaken, da sie jetzt einen von der Verwaltung unabhängigen Mittelpunkt hatten. Hier entstand das Bild der rauhen trinkfesten Männergesellschaft, dem sowohl mönchische (weil ohne Eheleben) als auch ritterliche Züge angedichtet wurden. In der Tat errangen die Kosaken jetzt eine gewisse Unabhängigkeit von der polnisch-litauischen Regierung, was von dieser den Türken und Tataren gegenüber auch bestätigt wurde wenn von jener Seite Klagen über die Angriffe kamen. Gegen Ende des 16. und zu Beginn des 17. Jahrhunderts war das Kosakentum organisiert und in seiner Stellung gefestigt. Versuche des polnischen Königs Stephan Báthory und des litauischen Königs Sigismund August II., die Kosaken in ihren Dienst zu nehmenm waren nur vorübergehend und eingeschränkt erfolgreich. Die Kosaken bildeten zu dieser Zeit einen eigenen Stand mit unabhängiger Rechtssprechung und Obrigkeit“ [http://www.uni-protokolle.de/Lexikon/Kosaken.html. METEREN, Newer Niederländischen Historien Dritter Theil, S. 14 (1620) „Eben wie der newe König auß Mähren nach Schlesien gezogẽ / sind 4000. Cossaggẽ in Mähren eyngefallẽ / vnd nach dem sie das Landt durchstreifft / vnd alles was sie angetroffen / beraubt haben / sind sie den 10. Februar. Zu Wien ankommen /  vnd in den Vorstätten einquartirt worden. Sie habẽ eine ansehnliche Beut von Kleynodien / Ketten / Ringen vnd stattlichen Kleydern / wie dann auch 3. Fahnen / welche sie den Mähren vnder wegs abgenom̃en / mit sich bracht / vnd theils zu Wien verkaufft. Solche Beut hatten sie in dem Stättlein Meseritsch / 18 Meil wegs von Wien gelegen / in welchem sie ohngefehr eines vornemen Landtherrens Hochzeit antroffen / eribert: daselbst sie dann Braut vnd Brätigam / mit all ihren Hochzeitsgästen vnversehens vberfallen / beraubt / vnd das Stättlein geplündert haben. Hergegen ist am Käys. Hoff zu Wien ob ihrer vnverhofften Ankunfft ein grosse Frewd entstanden / weil sie zu gelegener vnd erwünschter Zeit / da man ihrer am meisten bedörfft / vnd Ihre Käyserliche May. an Volck etwas schwach war / ankommen: deßwegen sie also bald in Käyserlichen Dienst angenommen / vnnd Graff Tampier [Dampierre; BW] nach beschehener Musterung vndergeben worden“. Am 6.7.1620 liefen Beschwerden über die Kosaken bei Bucquoy ein: Sie respektieren die Salvagarde nicht, plünderten, brannten, marteten, töteten sogar Kinder, erbrachen Särge vor den Augen der Angehörigen (TOEGEL, Der Beginn, Nr. 619, S. 223), so dass Ferdinand II. am 1.8.1620 Bucquoy befahl, höchstens noch 1.000 bis 1.500 Mann mit zweiwöchiger Kündigung anzumieten u. sie für 1.500 fl. Dampierre zu unterstellen; TOEGEL, Der Beginn, Nr. 639, S. 229f.; vgl. GAJECKA; BARAU, The Cosacks. MILGER, Gegen Land und Leute, S. 144 (nach dem THEATRUM EUROPAEUM): „Indessen streiften die Tillyschen sehr aus in die umliegenden Herrschaften. Besonders die Crabaten (Kroaten) und Kosaken überzogen das Land des Markgrafen von Durlach mit Mord, Raub und Brand bis an die württembergische Grenze. Sie verwüsteten alles jämmerlich, schlugen den Fässern die Böden ein, schnitten die Betten auf und zerstreuten die Federn, den Kindern hauten sie die Köpfe ab, die Eltern, so sie bekamen und nicht gar ermordeten, richteten sie jämmerlich zu. Sie streiften auch bis an den Bodensee, bis sie die eidgenössischen Landleute abpaßten und viele erschlugen“. Die als äußerst unzuverlässig eingeschätzten Kosaken wurden auch in der ligistischen Heerführung mit Gesindel gleichgesetzt; HEILMANN, Kriegsgeschichte Bd. 2, S. 146.

[14] Vgl. BROCKMANN, Dynastie; BIRELEY, Ferdinand II.

[15] N Korf [ – ], kaiserlicher Obrist.

[16] Resident: Diplomatischer Vertreter zweiten bzw. dritten Ranges im Gegensatz zum Legaten oder Ambassador, der teilweise auch aus dem Land gejagt werden konnte, da er nicht den Schutz des Ambassadors besaß. Residenten waren selten adlig, an den Höfen der Souveräne waren sie in der Regel Gelehrte.

[17] Alexander Greiffenclau v. Vollrads [Greifenklau v. Wollrath, Griefenklou, Greiffenklou] [ -1648], kaiserlicher Resident.

[18] Johan Adler Salvius [1590 Strängnäs-24.8.1652 Stockholm], schwedischer Reichsrat u. Gesandter. Vgl. http://sok.riksarkivet.se/sbl/Presentation.aspx?id=5540; LUNDGREN, Johan Adler Salvius;  DROSTE, Johan Adler Salvius i Hamburg; DROSTE, Ein Diplomat, ENGSTRÖM, Johan Adler Salvius.

[19] Basthorst [LK Herzogtum Lauenburg].

[20] Buxtehude [LK Stade]; HHSD II, S. 90f.

[21] Otto III. v. Braunschweig-Lüneburg-Harburg [20.3.1572 Harburg-4.8.1641 Harburg), Inhaber (Herzog) der Herrschaft Harburg.

[22] Friedrich III. König v. Dänemark u. Norwegen [18.3.1609 Haderslev-9.2.1670 Kopenhagen], als Friedrich II. ab 1634-1648 Erzbischof v. Bremen u. Bischof v. Verden.

[23] Lauenburg [LK Herzogtum Lauenburg]; HHSD I, S. 147f.

[24] Władysław IV. Wasa [Władysław IV Waza] [9.6.1595 Krakau-20.5.1648 Merecz] ab 1632, als gewählter König v. Polen u. Großfürst v. Litauen, Herrscher v. Polen-Litauen sowie Titularkönig v. Schweden. Er war ab 1610 erwählter Zar v. Russland u. nach seiner Verdrängung durch Michael Romanow 1613-1634 Titularzar v. Russland.

[25] Bremen; HHSD II, S. 69ff.

[26] Hamburg-Harburg; HHSD I, S. 97f.

[27] Georg Herzog v. Braunschweig-Lüneburg [17.2.1582 Celle-2.4.1641 Hildesheim], Bruder der Fürstin Clara von Heringen. Nach Aktivität in dänischen Diensten 1626 Beförderung zum kaiserlichen Obristen u. 1631 zum General. Nachdem Georg 1631 schwedischer Bündnispartner geworden war, wurde er im Januar 1633 v. Oxenstierna mit dem Oberbefehl über die schwedischen Truppen zwischen Elbe u. Rhein beauftragt, den er bis Februar 1634 gemeinsam mit Feldmarschall Dodo v. Knyphausen ausübte. 1635 Beitritt zum Prager Frieden, 1639 Wiederanschluss an Schweden. Er starb während der Vorbereitungen zu einem neuen Feldzug gegen den Kaiser. KUHLBRODT, Clara von Heringen, S. 72f. Vgl. DECKEN, Herzog Georg.

[28] Konrad Kurt Reichsfreiherr v. Lützow auf Goldenbau [ -1670], seit 1637 kaiserlicher Appellationsrat in Böhmen; seit 1639 Reichshofrat; ab 1643 Reichsfreiherr; zwischen 1654 u. 1657 kaiserlicher Resident in Hamburg u. Vertreter beim Niedersächsischen Reichskreis. http://apw.digitale-sammlungen.de/biopics/query.html?gnd=GND129321613&tree=012%3A153&q=Luetzow+Konrad+Kurt+von&titleAPW_str=APW II C2; GSCHLIESSER, Der Reichshofrat, S. 250.

[29] Caution: Bürgerschaft, Sicherheitsleistung.

[30] Leopold Wilhelm Erzherzog v. Österreich [5.1.1614 Wiener Neustadt-20.11.1662 Wien] Bischof v. Straßburg (1625-1662) u. Passau (1625-1662), Erzbischof v. Magdeburg (1629-1635), Olmütz (1637-1662), Breslau (1655-1662) u. Halberstadt (1627-1648), Administrator v. Hersfeld, Fürstabt v. Murbach u. Lüders, Hoch- u. Deutschmeister (1641-1662), Generalstatthalter der Spanischen Niederlande (1646-1656), Oberbefehlshaber über die kaiserlichen Truppen u. kaiserlicher Generalissimus (seit 1639). 1640 Siege über die schwedischen Truppen in Böhmen u. Niedersachsen, Frühjahr 1641 militärische Erfolge in der Oberpfalz u. Entsatz Regensburgs mit Rückzug Johan Banérs, am 2.11.1642 Niederlage in der 2. Schlacht bei Breitenfeld u. Niederlegung des Oberkommandos, 1645 neuerliche Ernennung zum kaiserlichen Oberbefehlshaber u. Abgabe der Erzbistümer Magdeburg u. Bremen, Spätherbst 1646 Ernennung zum Generalstatthalter der Spanischen Niederlande durch Philipp IV., 30.1.1648 Frieden Spaniens mit der Republik der Vereinigten Niederlande, 20.8.1648 Niederlage in der Schlacht bei Lens, 21.1.1656 päpstliche Bestätigung der Wahl Leopold Wilhelms zum Bischof v. Breslau 1655, 1656 Niederlegung des Amtes des Generalstatthalters. 1657 versuchten einflussreiche katholische Kreise, Leopold Wilhelm für eine Kaiserkandidatur zu gewinnen. Vgl. die ausgezeichnete Dissertation v. SCHREIBER, Leopold Wilhelm; BRANDHUBER, Leopold Wilhelm; DEMEL, Leopold Wilhelm.

[31] Christina Königin v. Schweden [17.12.1626 Stockholm-19.4.1689 Rom]. Vgl. FINDEISEN, Christina von Schweden; HERMANNS, Christina Königin von Schweden; BUCKLEY, Christina; HEYDEN-RYNSCH, Christina von Schweden. OPITZ, Hausmutter und Landesfürstin, S. 366f.: „Sie wurde wegen ihres ausgesprochen männlichen Kleidungs- und Lebensstil berühmt und galt den Zeitgenossen als lebendes Beispiel für die virilen Tugenden hochgeborener Frauen. Erst sechs Jahre alt war sie gewesen, als ihr Vater Gustav Adolf in der Schlacht bei Lützen fiel. Schon ein halbes Jahr später hatte sie der schwedische Reichstag zur Königin erklärt und ihr offiziell gehuldigt. Die Regentschaft für die Minderjährige führte der Reichskanzler Axel Oxenstierna. Christine selbst wurde in einer Weise auf die Regierungsübernahme vorbereitet, wie sie sonst nur für männliche Thronfolger üblich war. Bald beherrschte sie mehrere Fremdsprachen, las und sprach mühelos Latein und besaß umfassende Kenntnisse der antiken wie der modernen europäischen Literatur, Philosophie und Geschichte. In den Belangen der Regierung und des Staatswesens unterrichtete sie der Reichskanzler selbst, der sie auch über den Zustand des Landes und die täglichen politischen Fragen auf dem laufen hielt. Christine lernte mit Begeisterung und Selbstdisziplin, vernachlässigte Schlaf, Essen und Körperpflege, die sie wie andere »weibliche« Interessen und Beschäftigungen geringschätzte. Schon mit 16 Jahren nahm sie regelmäßig an den Sitzungen des Reichsrates teil, der nichts ohne ihr Wissen entschied. 1644 leistete sie den Eid als Königin von Schweden und übernahm dann die Regierungsgewalt. Christines Auftreten und Sachkenntnis gaben ihr Autorität im eigenen Land, erregten aber auch international Aufsehen – zumal sie fast berüchtigt war für ihre soldatisch-männliche Lebensführung und ihre »unweibliche« wissenschaftliche Neugierde, die sie in Korrespondenz und Austausch mit berühmten Gelehrten und Philosophen zu befriedigen suchte. Mit Leidenschaft und großem finanziellen Aufwand ließ sie aus anderen Ländern Kunstschätze, Bücher und wertvolle alte Handschriften zusammentragen, ihre Sammlung war eine der reichsten in ganz Europa. Sie scheute nicht vor Krieg und Raub zurück, wenn sie sich etwas aneignen wollte: Noch unmittelbar vor Beendigung des Dreißigjährigen Krieges besetzte die schwedische Armee Prag – und es scheint, daß der militärisch unmotivierte Feldzug allein der kaiserlich-rudolfinischen Kunstsammlung gegolten habe, die dort aufbewahrt wurde“.

[32] PUFENDORF, Der Schwedischen und Deutschen Kriegs-Geschichte Fortsetzung, XIII. Buch, § 61, Sp. 619ff.

[33] Kämmerer: An deutschen Höfen findet man den Titel etwa ab dem 16. Jahrhundert mit der Einführung des spanischen Hofzeremoniells durch die Habsburger. Zuerst ist es ein Titel am kaiserlichen Hof, der von ranghohen Adeligen bekleidet wird. Mit der Zeit gingen die Titel auch auf rangniedrigere Fürsten, Grafen oder Freiherren über. An kurfürstlichen Höfen setzte sich diese Bezeichnung seit Mitte des 17. Jahrhunderts durch. Der Titel Kammerherr wurde üblicherweise einer Person verliehen, die bereits einen anderen hohen Rang innehatte. Der Umfang der mit dieser Bezeichnung verbundenen realen Pflichten variierte v. Hof zu Hof u. änderte sich auch im Lauf der Zeiten. Der Dienst wurde monatlich oder wöchentlich verrichtet. Er bestand in zeremoniellen Handreichungen beim An- und Auskleiden, der Begleitung beim Ausfahren, Ausreiten oder auf Reisen. Üblich waren auch Sekretärsdienste wie die Organisation v. Privataudienzen oder die Entgegennahme v. Bittschriften beziehungsweise die Bedienung des Fürsten beim Essen an der Tafel oder die Teilnahme an Gesellschaftsspielen mit dem Fürsten. Kammerherren konnten auch als Abgesandte an andere Höfe geschickt werden, um dort Botschaften, Gratulationen oder Beileidsbekundungen zu überbringen. Mit dem Rang eines Kammerherren war eine Besoldung verknüpft. Sie hatten das Recht an der rechten Hüfte einen mit einem Band befestigten silbernen, vergoldeten oder goldenen Kammerherrenschlüssel zu tragen [nach Wikipedia].

[34] Reichstaler/Gulden: 1 Reichstaler = 1,5 Gulden; 1 Reichstaler = 18 Batzen = 72 Kreuzer = 288 Pfennige, 1 Reichstaler = 21 Schillinge (ß) = 252 Pfennige (δ); 1 fränk. Rt. = 1, 2 fl. (1632), 1 fl. = 50 Liter Bier, = 5 Paar junge Hühner, Entgelt für die Säuberung zweier Wachtlokale. Reichsgulden: 1 Reichsgulden = 60 leichte oder rheinische Kreuzer (kr.) = ⅔ Reichstaler (Rtl.) = 16 gute Groschen = 24 Mariengroschen. Zur Umrechnung v. fl. in €: Wie problematisch eine derartige Umrechnung ist, zeigt www.mhoefert.de/PDFs/30_jaehriger_Krieg.pdf, der 30.000 fl. in ca. 3 Mill. € umrechnet (!). 1 fl. dürfte maximal 50 € entsprochen haben. Nach einer anderen nicht unproblematischen Umrechung würde 1 Rt. heute etwa 27, 3 € entsprechen. Wenn selbst Bauernstiefel schon mit 20 fl. aufgelistet sind, würde das 540-1.000 € entsprechen. Sinnvoller wäre es, mit den Preisen für Gebrauchsgüter, Löhne etc. in den betreffenden Jahren zu verfahren, die in den einzelnen Gebieten je nach Kriegslage sehr unterschiedlich sind.

[35] Rostock-Warnemünde; HHSD XII, S. 108ff.

[36] Schreibtafel: Gemeint ist hier möglicherweise sein Archiv (Briefkonzepte, eingegangene Schreiben etc.).

[37] Gevatter: jemand, mit dem man befreundet, verwandt oder bekannt ist.

[38] Lübeck; HHSD I, S. 153ff.

[39] Notariatsinstrument: von einem bestellten Notar verfasste Urkunde.

[40] GOTTFRIED, Fortgesetzte Historisch Chronik, 2. Teil, S. 798.

[41] Frankfurt/M.; HHSD IV, S. 126ff.

[42] Verrat: Auch Bürger, die wie in Konstanz 1643 mit dem Feind in Verbindung standen, um die Stadt ausliefern, wurden gevierteilt, gehenkt u. ihre Angehörigen der Stadt verwiesen; SEMLER, WEECH, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 170: „Wer beßer geweßen, were kain graf oder dergleichen obrister, so kriegßweßen nit erfahren, darbei geweßen: obriste Nussbaum und Matthaeus Bach hetten beßer corascha darzue gehabt, werß an ihnen gelegen und sie daß commando gehabt, hettenß gewiß einbekomen. Haben fürgeben, daß loch seye zue klain (da es doch bald hette geweitert werden kenden; seyen auch schon 2 oder 3, wie oben gemelt, hineingeschloffen), da doch der ratsherr Hewdorf, der nur ain dicker mann, selbsten heraußer geschloffen sampt seinem sohn, so auch auß den correspondierischen waren, uff sie gewartet, seinen sohn entgegen, weil sie so lang außwaren und umb 12 uhr nit erscheinten, biß naher Burgberg oder Nußdorf geschickt, es und andere Uberlingerische correspondierische burger, so vor haußen sie gefüert und mitgeloffen. Alß sie vernohmen, daß die obriste nit an die sach wollten, sonder wider zuerugg commandirten, haben sie solche umb deß jüngsten gericht wüllen gebetten, solen doch fortsezen, sie wöllen alß vor ihnen hergehen, die sach werde guot werden. Hat auch M. Hannß, der scharpfrüchter, der auch ainer auß den correspondierischen ware, von innen herauß bey seiner behaußung zuegeschrayen: nun wacker her ! er wolle uff dem Galler die wacht, deren wohl uff 12 waren, allein mit seinem hänkerschwert nidermachen, welches nachmahlen ihme und andernen, wie volgen wird, übel außgeschlagen, alß der anschlag entdeckt und derenselben ettliche eingezogen, under denen er auch einer gewesen war, welcher lange zeit zum öfternmahlen an die folter geschlagen, gestreckt und ernstlich gepeiniget  worden. Andere 2 muoste er selbsten einen tag zuevor, ehe man ihne würde hänken, dan er zum galgen schon war condemniert, fiederthailen und die stuck uff die straßen außerhalb der statt uffhänken. So ist er aber endlichen von den geystlichen und insonderß von den Salmanschweylischen, welche bey dem commendanten vil vermöcht, erbetten und deß lebenß wider gefrüstet worden, uff welches er bald hernach außgerüßen und sich auß dem staub gemacht, auch viel andere intreßirte, welchen man weib und kinder schier nackend und bloß nachgeschickt, dass war nun ain großer jammer, elend und wohl über die maßen zue erbarmen, so also deren ettliche naher Costantz gekomen“. Teilweise wurden wie etwa in Olmütz Spione gevierteilt; DUDIK, Sammel-Chronik, S. 49. Vgl. dazu das berüchtigte Patent Wallensteins vom 29.8.1626 aus Neiße; KOLLMANN, Der Dänisch-Niederdeutsche Krieg, Nr. 308, S. 306: Während des gegenwärtigen feindlichen Einfalls hätten viele Städte und Orte dem Feind nicht nur keinen Widerstand entgegengesetzt, wie es sich angesichts der Pflichten gegenüber dem Kaiser gebührt hätte, sondern hätten vielmehr dem Feind bereitwillig die Tore geöffnet und diesem jede mögliche Hilfe und Unterstützung gewährt. Viele Menschen aus dem Königreich und den Ländern des Kaisers seien zum Feind übergelaufen und hielten sich bei ihm auf. Darum befehle er, dass solche meineidigen, abtrünnigen Untertanen aus Böhmen und Mähren, Schlesien, der Lausitz und Österreich bei Gefangennahme auf der Stelle getötet, die Städte aber, die sich verräterisch und ohne Gegenwehr dem Feind ergaben, im Falle ihrer Eroberung durch die kaiserliche Armee geplündert und durch Feuer vernichtet werden sollten. SCHORER, Memminger Chronick, S. 141 (1633): „Den 10. September ließ der H. Commandant einen hieigen Burger auff dem Weinmarckt / auß Verdacht / daß er mit den Schweden zu Biberach correspondirte / bey hellem Tag auffhenecken / da musten die Burger zu sehen / vnd jeder dergleichen gewärtig seyn“. SCHMIDT, Chronica Cygnea, S. 606 (Zwickau 1640): „Etliche Bürger hatten sich hinaus zum Kaiserlichen begeben / die geriethen in und Leib-und Lebens-Gefahr / durfften nicht wieder in die Stadt; einem ließ auch der Obriste Schliebe sein Hauß auff dem Holtz-Anger niederreissen / und auff den Grund schleiffen“. MÜHLICH; HAHN, Chronik Bd. 3, S. 525f. (Schweinfurt 1640): „An dem nämlichen 19. April wurden, auf Befehl des Feldmarschalls von Geleen, drey angesehene Bürger, nämlich Heinrich Arnold, Mitglied des äußern Rathes und Wirth zum goldenen Einhorn, Johann Caspar Seuppel, Wirth zum schwarzen Bären und Jacob Renninger, Kaufmann allhier, wegen eines Verdachtes, als ob sie mit dem Feinde (den Schweden) einen geheimen Briefwechsel unterhielten, mit Weibern und Kindern arretirt und mit Musketirern scharf bewacht. Alle ihre Briefe wurden in Beschlag genommen und durchgelesen. Um aber den angedrohten härtern Verlust zu verhüten, schlugen sich mehrere Generale ins Mittel, und dadurch erhielt man so viel, daß Weib und Kinder frey; Arnold aber in das Wirthshaus zur Krähe (jezt zum Raben) Seuppel in das Quartier des Grafen Bornival und Renninger in das Wirthshaus zum schwarzen Bären gefänglich eingebracht wurden. Erst am Montage, den 27. d., kamen sie, nachdem sie der General-Auditor scharf examinirt hatte, und nichts fande, was Verdacht erregen konnte, auf freyen Fuß. Nichts desto weniger mußte der Rath für sie Bürge werden“. Aus dem von den Kaiserlichen heimgesuchten Pommern heißt es 1631; METEREN, Newer Niederländischen Historien Vierdter Theil, S. 84: „Das Landvolck thäte den Schwädischen grosse Hülffe / vnd erfrewete sich vber die massen / daß sie dermahleins von der schröcklichen Tyranney sollten erlöset werden“. Vgl. den Verrat des Kapitän Homann, der das Rodenberger Schloss 1637 den Kaiserlichen ausgeliefert hatte; MITHOFF, Chronik der Stadt Rodenberg, S. 260f.

[43] Köpfen: Die Enthauptung galt im Gegensatz zum Erhängen am Galgen nicht als ehrenrührige Todesstrafe. Standespersonen war die Hinrichtung in aufrecht kniender Haltung mit dem Schwert vorbehalten, während niedere Ränge auf einem hölzernen Richtblock mit dem Beil enthauptet wurden. Das Hinrichtungsritual als “Theater des Schreckens” mit Schwert, Galgen u. Rad galt als gesellschaftliches Reinigungsritual u. als vom Rat inszeniertes Abschreckungsmittel bei Eigentumsdelikten, Raub, Totschlag, Vergewaltigung, Religionsdelikten u. Hexerei. Die Todesurteile wurden in Ausnahmefällen etwa in Fällen politischer Justiz in der Stadt vollstreckt. Der Delinquent/die Delinquentin sollte in angemessener Kleidung ruhig u. gefasst in den Tod gehen. Erwünscht war eine Mahnung an die Menge sowie ein Gebet für das Seelenheil. Wichtig war der Unterschied zwischen einer ehrenhaften Leibesstrafe – u. damit einem anschließenden ehrlichen Begräbnis – u. einer unehrenhaften Leibesstrafe. Auch der Scharfrichter hatte seine Rolle bei diesem Ritual. Missrichtungen führten dagegen zu Tumulten u. einer massiven Bedrohung des Scharfrichters, weil hier das vorzuführende moralische Exempel gescheitert war. Außerdem sah man in Missrichtungen ein Gottesurteil, der Delinquent wurde in der Regel begnadigt. Zu den Missrichtungen vgl. IRSIGLER/LASSOTTA, Bettler und Gaukler, S. 249f. Teilweise wurde der Delinquent auch begnadigt, wenn eine Frau Fürsprache einlegte u. ihn heiratete. Vgl. die Erinnerungen des Pfarrers Klingsporn; NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 229. Nicht nur das schwedische Militärrecht war, sofern es strikt angewendet wurde, sehr streng, schon für das Schlafen während der Wacht war im Art. 43 für Gemeine das Arkebusieren (Erschießen mittels Arkebuse) vorgesehen. Arkebuse war ein Gewehr, eine Waffe für leichte Kugeln, die in freiem Anschlag verwendbar war; bei der Infanterie als Handrohr, Büchse oder Arkebuse, bei der Kavallerie als Karabiner oder Faustrohr (Pistole mit Radschloss). Höhere Offiziere wurden dagegen meist mit dem Schwert hingerichtet. Vgl. „Schwedisches Kriegs-Recht“; BERG, Administering justice. Zum Teil wurden auch einfache Kombattanten mit dem Schwert gerichtet. Ähnlich wurde auch in der kaiserlichen u. kurbayerischen Armee verfahren. Vgl. die Hinrichtung des Obristen Schellart v. Dorenwert, Adam Wilhelm, Freiherr zu Gürzenich; Obrist [ -12.10.1627 im Feld vor Rendsburg enthauptet] in den „Miniaturen“.

[44] Vierteilen: Eine verhältnismäßig seltene Form der Todesstrafe, die zumeist erst am Leichnam vorgenommen wurde, nach der „Peinlichen Halsgerichtsordnung“ Karls V. die Strafe für männliche Verräter; Art. 124. Da der Verrat nach alter Vorstellung im Herzen saß, wurde bei der Verteilung nach Öffnung des Brustkorbs das Herz herausgerissen und als Strafverschärfung „ums Maul geschlagen“. Eingeweide und Genitalien wurden heraus- bzw. abgeschnitten, dann der Leichnam mit dem Beil in vier Teile gehauen. Vgl. WINTER, Möser’s Aufzeichnungen, S. 20 (1629): „Auch einen Müller, Heinrich Krempe genannt, beim Galgen erstlich 4 Knippe (Kniffe) mit glühenden Zangen geben, ihn Arm u. Bein, wie auch den Hals ab und entzwei stoßen, und hernach viertheilen; sollte ohne Abstoßung des Halses lebendig die Viertheilung vermöge des Urtheils erleiden, ward aber dergestalt gelindert; hat etliche Mord, und daß er ein schwanger Soldatenweib aufgeschnitten, bekannt“. Teilweise erfolgte die Vierteilung auch durch Zerreißen durch Pferde. Teilweise wurden wie etwa in Olmütz Spione gevierteilt; DUDIK, Sammel-Chronik, S. 49. PASTORIUS, Kurtze Beschreibung, S. 101 (1632): „Mense Martio kam der Landbetrieger (sonst Kauser genannt) nacher Windsheim / in Veit Ströbels Wirths-Haus / dingete eine gute Mahlzeit an / und entlehnete 20. fl. zu Einkauffung Habern / dann sein Herr würde auf den Abend mit etlich 100. Säuen ankommen /  er machte sich aber mit dem Gelde aus der Stadt / wurde hernach von denen Kayserlichen Soldaten als ein Spion geviertelt“. Angeblich von kursächsischen Soldaten (1635) an Bürgern v. Staßfurt verübt; GEIß, Chronik, S. 109;  MEHRING; REISCHERT, Zur Geschichte der Stadt Köln, 3. Bd., S. 335f.

[45] Vorbitte, Fürbitte: Bitte bei jemandem für einen andern, um ihn vor einem Übel (z. B. vor dem Köpfen oder Henken) zu bewahren, wohl hergeleitet aus der Vorbitte Christi für die, die ihn ans Kreuz schlugen (LILIENTHAL, Die gute Sache, S. 620). Vgl. auch LEHMANN, Kriegschronik, S. 87, Anm.; BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabruggischenn handlung, S. 115; JORDAN, Mühlhausen, S. 70, 91f., 260. KLUGE, Hofer Chronik, S. 199 (1642): „Den 1. februarii wollte der rumor- und rittmeister [Johann Adam Weyhel] einen beigoltischen [Daniel Beygott] reuther, so von Leimitz mit hereingebracht worden und mit denen andern 8. zuvor spielen müßen, vor dem Obern Thor an einen baum hängen lassen, maßen der nagel schon eingeschlagen war. Dieser aber wurde von dem adel alhier endlich wiederum erbeten“. KLUGE, Hofer Chronik, S. 200: Hier wurden 2 Reiter wegen verschiedener Schwerstdelikte hingerichtet, ein adliger Beteiligter dagegen losgebeten. GÜTHEN; SCHAUBACH, Poligraphia Meiningensis, S. 247; DUDÍK, Olmützer Sammel-Chronik, S. 48 Teilweise wurde der Delinquent auch begnadigt, wenn eine Frau Fürsprache einlegte u. ihn heiratete. Vgl. die Erinnerungen des Pfarrers Klingsporn; NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 229. STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 340f.: „Einem Soldaten namens Wölflin, der, weil er gestern ganz betrunken gegen den Befehl des Obersten hatte zum Beutemachen ausziehen und gegen die ihn daran Hindernden das Schwert ziehen wollen, zum Tode verurteilt schon zur Erschießungsstätte geführt war, wurde auf die Fürsprache aller Einwohner (ich hatte auch meine Bitten damit vereinigt, das Leben geschenkt“. Vgl. auch NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 81 (Kroate, der einen Amtsschreiber erschossen hatte). Der Benediktinerabt von St. Georgen im Schwarzwald, Georg Gaisser [1595 – 1655], berichtet zum März 1648: „Ein Soldat mit dem Übernamen Reißteufel, Schuster von Beruf, aus Gmünd gebürtig, der in erster Linie unter denen gewesen sein soll, die neulich Sold gefordert (oder Lebensmittel erpressten ? stipendia exegerant) hatten, wird vom Generalkommissariat zum Galgen verurteilt und heute [27.3.1648; BW] hingerichtet, vom weiblichen Geschlecht aufs höchste beklagt. Drei Jungfrauen, die ihn aus den Händen der Henker zu befreien suchten, erfuhren eine Ablehnung“. STEMMLER, Tagebuch Bd. 2, S. 1138. BRAUN, Marktredwitz, S. 177 (162): „Es hat [zu] dieser Zeit H[err] Oberst von Sporck zu Tirschenreuth einen gefangenen Kornett henken lassen. Dieser hat jedermann – Geistliche und Weltliche – zu Tirschenreuth angeschrien und sehnlich gebeten, wegen seiner bei dem H[errn] Oberst vorzubitten, daß er beim Leben erhalten werden möge; wie er denn auch versprochen, daß er solches der Stadt wiederum(b) verschulden und zu der Kirche(n) doselbst(en) 600 Taler verschaffen wollte. Dahero [haben] die Herren Jesuiten doselbst, obwohl er lutherisch [war] und von seiner Religion nit weichen wollte, um(b) sein Leben sehr eifrig gebeten, aber nichts erhalten können. Deswegen haben sie es anders(t) angegriffen. Sie haben alle Schulknaben und Mädlein in der ganzen Stadt genommen, sind nochmals vor den Oberst(en) gekommen [und] sämtlich (mit den Knaben und Mädlein) um(b) des Gefangenen Leben [willen] vor dem Oberst auf die Knie gefallen [und] haben über alle (lamentierliche) Maßen gebeten. Sie sind aber abgewiesen worden. Ingleichen [hat] die ganze Stadt und Bürgerschaft gebeten. Aber [auch] sie [ist] nit gehöret worden. Letz[t]lich haben die Jesuiten alle schwangeren Weiber in der Stadt genommen, welche alle in Trauerkleidern erschienen [waren], den Oberst durch einen demütigen Fußfall um(b) Fristung des Gefangenenlebens zu bitten; wie denn auch des H[errn] Oberst Gemahlin selbst(en) starke Vorbitt[e] eingelegt [hat]. Aber alle miteinander haben keine Barmherzigkeit und Gnad[e] erlangen können. Er ist bei seiner gefaßten Meinung verharret und [hat] diesen Menschen mit jedermanns Weinen, Trauern und Wehklagen hinrichten lassen“. STETTEN, Geschichte, S. 247 (Augsburg 1633): „Den 1. Septembris wurde über einen hiesigen Burgers-Sohn, Namens Jacob Mayr, wegen eines begangenen Todtschlags peinlich Hals-Gericht gehalten, und er zum Tod verurtheilet. Als aber eine hiesige Burgers-Tochter diesen Menschen sich zur Ehe ausgebeten, vnd hierauf viele Vorbitten eingekommen, schenckte ihm der Rath das Leben, jedoch gegen einen Revers, daß er der Cron Schweden im Krieg dienen, und der Stadt Etter [Gebiet; BW] nicht mehr betretten wolle; und hierauf geschahe sogleich noch in der Eisen die Copulation, und den folgenden Tag hielten selbe zu Pfersen das Hochzeit-Mahl“.

[46] LATOMUS, Relationis Historicæ Semestralis Continuatio (1642), S. 6f. Vgl. auch WASSENBERG, Florus, S. 456.

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