Sednitzky, Johann Friedrich

Sednitzky, Johann Friedrich; Hauptmann [ – 4.9.1634 vor Nördlingen] Sednitzky stand 1634 als Hauptmann[1] unter dem Befehl des Obristleutnants[2] Wilhelm von Horrich in kaiserlichen Diensten.

Der Überlinger[3] Advokat Dr. Johann Heinrich von Pflummern [1595 – 1655][4] berichtet unter dem 1.8.1634 in seinem Tagebuch: „Den 1 Augusti ist abermaln ein hauff schwedischen volckhs[5] von Bůchhorn[6] oder Ravenspurg[7] in daß gottshauß Salmanschweiler[8] kommen, haben ettlich wägen mitgebracht, die sie mit allerhand mobilien beladen vnd weggeführt, sonderlich daß kupfer, darmit die althanen[9] ob dem creutzgang an der kirchen bedeckht geweßt, wie auch die kupferinen rinnen oder küener, welliche sie durch die außgebrochene tächer abgehebt vnd ledig gemacht. Es seyn auch die amboß vnd schmidtbälg nicht sicher geweßt, sonder auf die wägen aufgeladen vnd fortgeführt worden. Allem vermůthen nach haben sich bei disen räubern vil handtwerckhleütt, kupferschmidt vnd dergleichen befunnden, welliche der peütt nachgezogen oder wegen fürderlichem abledigen deß kupfferwercks von Ravenspurg oder andern luthrischen stätten mitgenommen worden. Ist jedoch diß volckh veber 250 mann nicht geweßt: vnd vngeacht der feind von 8 vhr morgen biß nach Mittag vmb 2 vhren im closter dem peütten obgelegen vnd gar sicher vnd behůttsamb sich gehallten, dessen auch vnsere commandanten zu roß vnd fůß als obrist leüttenant[10] von Horrich vnd capitan Johan Friedrich Sednitzki bei rechter zeitt avisirt worden, hatt sich jedoch niemandt movirt, obwoln der gemaine knecht zum außfall willig vnd begierig geweßt. Die wenige diener, so im closter verbliben, haben sich versteckht vnd seyn durch die gnaden gottes, obwoln der feind sie fleißig gesůcht, behüettet vnd sicher gebliben: die bauren, so im veld dass korn geschnitten, von der arbaitt veriagt, ettliche auch vebereilet vnd gefangen, aber bald widerumb ohne entgellt ledig gelassen worden“.[11]

„Volgenden morgen den 2 Augusti seyn sie in gottes namen mit der burger großen gratulation nach Füssach[12] abgefahren, dan wir dieser reütter vmb ettlich tausendt guldin schaden oder costen gelitten, vnd iedoch die gantze zeit geringen nutzen gehabt, sintemaln sie auch in der belägerung vnd im ersten sturm nhur daß loch gesucht vnd die pferdt in den schiffen fertig gehallten, damit sie sich zeittlich darvon machen könnden; obwoln obrist leüttenant, rittmaister de Vaux vnd noch ein oder andere officier daß ihrig damaln vnclagbar praestirt: dass haben wir aber hernach theur bezahlen müeßen“.[13]

„Volgenden 4 Augusti aber gegen tag vnb 2 vhren sein bei 150 mann zu roß [S. 176] vnd fůß mit ohngefähr 18 wägen vnd karren durch  Bermatingen[14] auf daß gottshauß Salmanßweiler geruckht, dessen vorbemelter capitan Sednitzki abermaln alsobald verstendiget worden, hatt aber mit deme sich entschuldiget, daß die reütterey nhun mehr fortpassirt, dero man sich bei dergleichen außfällen bedienen mögen. Er aber vnd andere sich erinnern sollen, da die horrische reütter bei vnß gelegen, die arrchische [Gerardo Graf d’Arco (1611 – 1655); BW] selbst offtermaln sich erclagt, daß bemellte reütter vnd ihr obrist leüttenant (so daß commando alhie geführt) so gar hinder den mauren ligen vnd sich nit in daß veld waagen dörffen: da iedoch sie (die arrchische) wan sie daß commando in ihrer hannd hetten, auch ein zimbliche anzahl tragoner[15] mit ihren aignen pferdten ausstaffieren vnd zu veld führen vnd den feind weitt mehrers, alß bishero geschehen, zu ruckh hallten wollten. Nhun aber hatt sich befunden, daß jederman hinder den veberlingischen tischen vnd bei vnsern weinkhellern sich lägern wollen vnd den feind gleichwoln außerhalb nach seinem gefallen haußen laßen“.[16]

Sednitzky fiel bei den Kämpfen um die Reichsstadt Nördlingen.[17] „Am 4. September, gegen 3 Uhr nachmittags, erfolgte der Hauptangriff auf Nördlingen. Den ersten Anlauf machten 1500 Mann am Berger Tor, woraufhin der Sturm auf die Breschen zwischen Berger und Reimlinger Tor vorgenommen wurde. Die Sturmkolonnen versuchten sich unter starkem Feuerschutz den Breschen zu nähern, konnten diese allerdings nach der Aussage Khevenhillers mit den mitgeführten Sturmleitern nicht erreichen, weil die Zwingermauern im Graben, welche die Belagerer nicht mit den Geschützen bestreichen konnten, sie daran hinderten.  Zu diesem Sturm wurden sogar 150 Kürassiere[18] zu Fuß verwendet, ‚welche Herr Feldmarschalck[19] Piccolomini[20] auss sonderen muth abzusteigen vnd anzurennen comandirt‘ (Grundtlicher und aussführlicher Bericht etc.). Beim Betreten des Grabens wurden die Stürmenden jedesmal mit Geschütz- und Musketensalven[21] empfangen, wobei viele von ihnen getötet wurden. Insgesamt 7mal stürmten die Angreifer über einen Zeitraum von 5 Stunden gegen die Mauern, von den Offizieren aufs Äußerste dazu angetrieben, bis die Dunkelheit ihnen Einhalt gebot. Große Einbußen an Offizieren und Gemeinen erlitt das Regiment des bayerischen Generalkommissärs[22] Johann Christoph Freiherr von Ruepp. Einer Abteilung des bayerischen Fußregiments Pappenheim war es gelungen, den Deiningerturm zu ersteigen. Als man dies in der Stadt vom Kirchturm aus bemerkte, eilte der Stadthauptmann Welsch mit einigen eilig zusammengerufenen Bürgern dorthin, ließ die Türen aufhauen, und als man keine Möglichkeit sah, den Bayern beizukommen, Feuer hineinlegen. Viele Soldaten, die sich nicht rechtzeitig in Sicherheit bringen konnten, versuchten sich in die Fensteröffnungen des Turms zu retten, ‚von wo sie halbverbrannt herabfielen‘. ‚Und obwohl der Graben soviel als nichts gefüllt und die Bresche noch ziemlich hoch, daß man ohne Leitern nicht beikommen konnte, geschossen gewesen, hat man doch mit solcher Furie und Ernst angesetzt, und sonderlich das Pappenheimische seinen Valor dermaßen erzeigt, daß sie zwar einen Turm und die Mauer allbereits erstiegen und daselbst Posto genommen gehabt, weil aber auf der kaiserlichen Seite der Marchese [Francesco Caretto] di Grana [kaiserlicher Feldzeugmeister, also General über die Artillerie] etwas zu spät sekundirt, sind sie mit Schaden wieder ab- und zurückgetrieben worden. Darüber dann in die 500 Mann und darunter 2 Hauptleute todt geblieben und verwundet worden‘. (Heilmann II, S. 486).

Der Garnison und der Bürgerschaft gelang es durch Entschlossenheit und Mut diesen Tag zu überstehen, der die Angreifer zwischen 600 und 800 Mann an Toten kostete, darunter die Hauptleute Dietmar von Zinzendorf und Sednitzky, der Oberst Anton Webel wurde hart verwundet (Khevenhiller XII, S. 1213)„.[23]

[1] Hauptmann: Der Hauptmann (schwed. Kapten) war ein vom Obristen eingesetzter Oberbefehlshaber eines Fähnleins der Infanterie, das er meist unter Androhung einer Geldstrafe auf eigene Kosten geworben und ausgerüstet hatte. Der Hauptmann warb daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. In der Kompanie-Stärke wurden sogenannte „Passevolants“ mitgerechnet, nichtexistente Söldner, deren Sold ihm zustand, wenn er Deserteure und verstorbene Soldaten ersetzen musste. Der monatliche Sold eines Hauptmanns betrug 160 fl. (Nach der Umbenennung des Fähnleins in Kompanie wurde er als Kapitän bezeichnet.) Der Hauptmann war verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Er musste die standesgemäße Heirat seiner Untergebenen bewilligen. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Kapitänleutnant, übernommen. Der Hauptmann marschierte an der Spitze des Fähnleins, im Zug abwechselnd an der Spitze bzw. am Ende. Bei Eilmärschen hatte er zusammen mit einem Leutnant am Ende zu marschieren, um die Soldaten nachzutreiben und auch Desertionen zu verhindern. Er kontrollierte auch die Feldscher und die Feldapotheke. Er besaß Rechenschafts- und Meldepflicht gegenüber dem Obristen, dem Obristleutnant und dem Major. Dem Hauptmann der Infanterie entsprach der Rittmeister der Kavallerie. Junge Adlige traten oft als Hauptleute in die Armee ein. Jedoch muss man wohl davon ausgehen, dass nicht alle Offizierschargen in gleichem Umfang an diesen lukrativen Geschäften beteiligt waren. Die bei DAMBOER, Krise, S. 150, dargestellte „Schatzkammer“ eines Hauptmanns ist nicht unbedingt typisch.

[2] Obristleutnant: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 und 150 fl. bezog. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian hatte Tilly den Ersatz der unkatholischen Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.

[3] Überlingen [Bodenseekr.]; HHSD VI, S. 807f.

[4] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 179f.

[5] Nach dem Salemer Mönch Sebastian Bürster war es Schaffalitzky [Schafelitzky] zu Mukadel [„Mückenthal“], Bernhard; Generalmajor [1591-1641] siehe den Beitrag von Jörg Wöllper in den Miniaturen. WEECH, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 82f.

[6] Buchhorn, unter Friedrichshafen [Bodenseekreis]; HHSD VI, S. 228f.

[7] Ravensburg [LK Ravensburg]; HHSD VI, S. 644ff.

[8] Salem [Bodenseekr.]; HHSD VI, S. 684f.

[9] Altan: ein flaches Dach oder auch ein freier Platz auf einem Dache, auf dem man herum gehen kann.

[10] Obristleutnant: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 und 150 fl. bezog. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian hatte Tilly den Ersatz der unkatholischen Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.

[11] SEMLER, Tagebücher, S. 170f.

[12] Fußach [Bez. Bregenz].

[13] SEMLER, Tagebücher, S. 171.

[14] Bermatingen [Bodenseekr.].

[15] Dragoner (frz. dragon): leichter Reiter, der auch zu Fuß focht, benannt nach den mit Drachenkopf (dragon) verzierten Reiterpistolen, nach KEITH, Pike and Shot Tactics, S. 24, aus dem Holländischen „dragen“ bzw. „tragen“. Der Dragoner war ein berittener Infanterist (der zum Gefecht absaß), da das Pferd zu schlecht war, um mit der Kavallerie ins Gefecht reiten zu können. Berneck, Geschichte der Kriegskunst, S. 136. Auch äußerlich war der Dragoner nicht vom Infanteristen zu unterscheiden. Zudem verfügte in der schwedischen Armee 1631/32 etwa nur die Hälfte der Dragoner überhaupt über ein Pferd. Oft saßen daher zwei Dragoner auf einem Pferd. Falls überhaupt beritten, wurden die Dragoner als Vorhut eingesetzt, um die Vormarschwege zu räumen und zu sichern. Zum Teil wurden unberittene Dragoner-Einheiten im Kampf auch als Musketiere eingesetzt. „Arbeiter zu Pferd“ hat man sie genannt. Eine Designation vom 13.7.1643 über die Verwendung des Werbegeldes bzw. die Abrechnung für einen Dragoner stellt 44 Gulden 55 Kreuzer in Rechnung. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd.

[16] SEMLER, Tagebücher, S. 171f.

[17] Nördlingen [LK Donau-Ries]; HHSD VII, S. 525ff.

[18] Kürassier: Kürisser, Kyrisser, Corazzen (franz. Cuirasse für Lederpanzer (cuir = Leder). Die Kürassiere waren die älteste, vornehmste – ein gerade daher unter Adligen bevorzugtes Regiment –  und am besten besoldete Waffengattung. Sie gehörten zu den Eliteregimentern, der schweren Reiterei, deren Aufgabe im Gefecht es war, die feindlichen Linien zu durchbrechen, die Feinde zur Flucht zu nötigen und damit die Schlacht zu entscheiden. Sie trugen einen geschwärzten Trabharnisch (Brust- und Rückenharnisch, den „Kürass“), Ober- und Unterarmzeug, eiserne Stulphandschuhe, Beinschienen und Stulpstiefel mit Sporen, Schwert oder Säbel und zwei lange Reiterpistolen, die vor dem Aufsitzen gespannt wurden. Im späten 16. Jahrhundert wurde es in der schweren Reiterei üblich, einen knielangen Küriss ohne Unterbeinzeug zu tragen. Der Kürass wurde mit 15 Rt. veranschlagt. SKALA, Kürassiere; WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd. Nach LICHTENSTEIN, Schlacht, S. 42f., musste ein dänischer Kürassier mit einem mindestens16 „Palmen“ [1 Palme = 8, 86 cm] hohen Pferd, Degen u. Pistolen antreten. Der Kürass kostete ihn 15 Rt. Er durfte ein kleineres Gepäckpferd u. einen Jungen mitbringen. Der Arkebusier hatte ebenfalls Pferd, Degen u. Pistolen mitzubringen, durfte aber ein 2. Pferd nur halten, wenn er v. Adel war. Für Brust- u. Rückenschild musste er 11 Rt. zahlen. Der Infanterist brachte den Degen mit u. ließ sich für das gelieferte Gewehr einen Monatssold im ersten halben Jahr seines Dienstes abziehen. Bei der Auflösung des Regiments erhielten die Soldaten sämtl. Waffen mit einem Drittel des Ankaufspreises vergütet, falls der Infanterist noch nicht 6 Monate, der Kavallerist noch nicht 10 Monate gedient hatte; andernfalls mussten sie die Waffen ohne jede Vergütung abliefern. Der Kürassier erhielt für sich u. seinen Jungen täglich 2 Pfd. Fleisch, 2 Pfd. Brot, 1/8 Pfd. Butter oder Käse u. 3 „Pott“ [1 Pott = 4 Glas = 0, 96 Liter] Bier. Arkebusier u. Infanterist bekamen die Hälfte. Die tägliche Ration betrug 12 Pfd. Heu, Gerste oder Hafer je nach den Vorräten. An das Kommissariat musste der Kürassier für Portion u. Ration monatlich 7 Rt., an den Wirt im eigenen oder kontribuierenden Land musste der Kürassier 5, der Unteroffizier 4, der Sergeant 3, Arkebusier u. Infanterist 2 1/2 Rt. zahlen. Im besetzten Land, das keine Kontributionen aufbrachte, wurde ohne Bezahlung requiriert. Ein Teil des Handgeldes wurde bis zum Abschied zurückbehalten, um Desertionen zu verhüten, beim Tode wurde der Teil an die Erben ausbezahlt. Kinder u. Witwen bezogen einen sechsmonatlichen Sold.  Zu den schwedischen Kürassierregimentern vgl. die Bestimmungen in der Kapitulation für Efferen, Adolf Theodor [Dietrich], genannt Hall => „Miniaturen“. Des Öfteren wurden Arkebusierregimenter in Kürassierregimenter umgewandelt, falls die notwendigen Mittel vorhanden waren.

[19] Feldmarschall: Stellvertreter des obersten Befehlshabers mit richterlichen Befugnissen und Zuständigkeit für Ordnung und Disziplin auf dem Marsch und im Lager. Dazu gehörte auch die Organisation der Seelsorge im Heer. Die nächsten Rangstufen waren Generalleutnant bzw. Generalissimus bei der kaiserlichen Armee. Der Feldmarschall war zudem oberster Quartier- und Proviantmeister. In der bayerischen Armee erhielt er 1.500 fl. pro Monat, in der kaiserlichen 2.000 fl., die umfangreichen Nebeneinkünfte nicht mitgerechnet, war er doch an allen Einkünften wie Ranzionsgeldern, den Abgaben seiner Offiziere bis hin zu seinem Anteil an den Einkünften der Stabsmarketender beteiligt.

[20] Vgl. BARKER, Piccolomini. Eine befriedigende Biographie existiert trotz des reichhaltigen Archivmaterials bis heute nicht. Hingewiesen sei auf die Arbeiten von ELSTER (=> Literaturregister).

[21] Muskete: Die 1, 5 – 2 mm dicken Brustharnische der Pikeniere boten keinen ausreichenden Schutz gegen Musketenkugeln, die mit 300 m/sec noch auf 40 Meter den Harnisch und seinen Träger durchschlugen und ihm meist tödliche Verletzungen zufügten. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 79, 156. Bei einer Schussentfernung von 100 m wird der Brustpanzer noch durchschlagen, in der Regel blieb aber die Kugel im Körper zurück und fügt dem Getroffenen schwere Verletzungen zu. Bei einer Entfernung von 200 m wird der Panzer zwar nicht mehr durchschlagen, der Getroffene erleidet aber schwere Prellungen. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 79f. Vgl. auch EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 59ff.

[22] General(kriegs)kommissar: Der General(kriegs)kommissar war das oberste Aufsichts- und Kontrollorgan für das gesamte Kriegswesen, Bevollmächtigter des Kriegsherrn zur Eintreibung von Kriegssteuern (Kontributionen) und zur Kontrolle der Kriegskommissare. Als Quartierkommissarius legte er darüber hinaus die Einquartierungen der Soldaten fest. (Der Quartiermeister bzw. Fourier sorgte dann für deren praktische Umsetzung). Der Generalkommissar, der entweder erfahrener Heeresverwaltungsbeamter oder selbst Obrist war, war der Dienstvorgesetzte aller dieser Kommissare, der wiederum seinen Anteil bei seinen untergebenen Kommissaren einforderte. Zudem waren die oft korrupten Generalkriegskommissare verpflichtet, alle Vorkommnisse im Feld und in der Garnison an den obersten Kriegsherrn einzuberichten, weshalb sie nicht zu Unrecht als die „Augen und Ohren“ etwa Maximilians I. bei der Truppe bezeichnet wurden. Sie besuchten bzw. kontrollierten die vom Hauptquartier entfernt operierenden oder liegenden Regimenter. Bei der Truppe waren sie aufgrund ihrer umfangreichen Kontrollfunktionen im Allgemeinen verhasst. Zudem hatten sie die Weisung, die Kosten der Kriegs- und Truppenfinanzierung zu senken und Reduktionen durchzuführen, was zu ständigen, teilweise handfesten Konflikten mit den Obristen als Kriegsunternehmern führen mussten, da die Generalkriegskommissare auch für den Transport und die Auszahlung des Soldes zuständig waren. Bei besonders unruhigen Truppenteilen waren sie auch für die Ausgabe der Munition zuständig. Der Generalkriegskommissar hatte zudem die Aufgabe, in den besetzten Gebieten nach lohnender Beutekunst (Altäre, Gemälde, Bücher etc.) Ausschau zu halten und gemäß seinen Weisungen zu beschlagnahmen. Der Generalkriegskommissar trat als Militärsachverständiger bei Liga-, Kurfürsten- und Reichstagen auf und war bei Friedensverhandlungen (z. B. beim Abschluss des Lübecker Friedens 1629) und Gesandtschaften beteiligt. Zum Teil kam er durch seine vielfältigen Aufgaben, Einnahmen (Sold etwa 5000 fl., Anteil an Kontributionen ca. 1800 fl. pro Jahr ohne diverse andere Einnahmen) und Belohnungen zu einem beträchtlichen Vermögen. Da die Generalkriegskommissare den Schriftverkehr mit der Kriegskanzlei bzw. dem obersten Kriegsherrn führten, gaben sie oft anders lautende, kritische oder auch gefälschte Berichte weiter.

[23] ENGERISSER, Von Kronach, S. 320.

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