Schultheß-Schulze, Christoph

Schultheß-Schulze, Christoph; Kapitänleutnant [ – 14.12.1634 in Hanau] Schultheß-Schulze war schwedischer Kapitän-Leutnant des Regiments James Ramsay („the Black“) in der Armee Bernhards von Sachsen-Weimar. In den Erinnerungen des Dr. Jeremias Molther aus Friedberg (Landgrafschaft Hessen-Kassel) heißt es (1634); WAAS, Chroniken, S. 142f.: „Nicht lange aber nach diesem Durchzug [kaiserlicher Truppen] ist [15. Okt.] der Oberst Rosa [Reinhold von Rosen] mit seinem Regiment zu Pferd dahier kommen und erstmahls instinctu fratris [auf Antrieb seines Bruders: Vollmar, gen. ‚der tolle Rosen‘], eines Rittmeisters wegen [zum Schutz] des adligen Frauenzimmers in der Burg Quartier gemacht, darauf sich die sequentes [die folgenden Kommandanten] jederzeit bezogen. Deme der [schwedische] Obriste Princk, welcher aber, auf Ankunft des [kaiserlichen] Obristen Isolani und seiner Kroaten, des Nachts zu Friedberg aufgebrochen und durchgangen, und diesem Herzog Bernhard von Weimar mit der Armee selbsten gefolget, und bei dero Abzug einen Capitain-Leutnant [Christoph Schultheß-Schulze] mit 150 Soldaten zur Besatzung hinterlassen. Den 18. Nov. Freitags hat der Kais. Generalwachtmeister [Lothar v.] Bönninghausen die Stadt eingenommen, vor der Kronen die Stück gegen die Burg gepflanzt, Feuer hinein geben. Darauf der schwedische Capitain den Abend noch abgezogen [sich ergeben]. Ist in der Stadt bewacht und Morgens mit sein Soldaten weg convoyirt worden. Den 14. Dec. ist er wegen dieser disreputirlichen [ehrlosen] Uebergab auf dem Neustädter Markt in Hanau arkebusiert [erschossen] worden“. Der Friedberger Johann Philipp Götzenius (1613-1663) erinnert sich, dass Schultheß zum Regiment Ramseys gehörte; WAAS, Chroniken, S. 148. Das Theatrum Europaeum III, S. 394f., berichtet dazu: „Droben ist mit wenigen Worten gedacht der Einnehmung Stadt und Schlosses Friedburg / und deß Schwedisch-Hanauischen Commendanten Arrests / also ist Mittwochs den 4. 14. Decembr. ergangen / daß man gegen obberührten Schwedisch-Hanauischen gewesenen Commendanten in Friedberg / zu Hanau Standt-Recht gehalten / und weil er sich seiner gehabten Ordre und Instruction nicht gemäß verhalten / sondern einen so schlimmen und disreputirlichen Accord in einem so bequemen und tenablen Ort gemacht / als ist er condemnirt zum Tod / und die Execution auff dem Neustädter Marckt in Hanau über ihn ergangen / daß er daselbst Harequebusirt worden: Hat biß in seinen Tod über etliche in der Burg Friedburg geklaget / welche ihne gleich zur Ubergab drinnen benöthiget hätten / und sey ihme auch / was ihme und seinen Soldaten versprochen / nit gehalten worden“. Siehe auch Willich, Christian, unter „Miniaturen“.

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