Schrofner, Paul

Schrofner, Paul; Hauptmann [ – ] Schrofner war Amtskeller zu Boxberg,[1] Kriegskommissar und Hauptmann im Regiment Heinrich von Mettenich.

„Für die Garnisonen in Mosbach,[2] Minneberg,[3] Zwingenberg,[4] Eberbach,[5] Hirschhorn[6] und Boxberg sowie die bayerischen Quartiere im Ritterkanton Odenwald wurde die Zuständigkeit dem Kriegskommissar Paul Schrofner, Amtskeller zu Boxberg und Hauptmann im Regiment Metternich übertragen“.[7] Er unterstand dem von Obrist Ruepp geleiteten Generalkommissariat bei der Armee.

Schrofner war bei der Eroberung der bayerischen Unterpfalz durch die Schweden in Gefangenschaft geraten und im Turm des Boxberger Schlosses so lange in Ketten gefangen gehalten worden, bis er 500 Reichstaler Lösegeld aufgebracht hatte.[8] Schrofner hatte nach seiner Freilassung als Kriegskommissar in der bayerischen Armee gedient und kam am 28.1.1635 in Mosbach an.[9]

Schrofner hatte seine Kompanie im Auftrag Metternichs geworben, wollte aber während der Abwesenheit des Obristen die Kommandogewalt des Obristwachtmeisters Fabritius nicht anerkennen.[10]

„Zugleich mit der Einsetzung Hartenbergs als Kommandant ergab sich die Notwendigkeit einer Neuorganisation von Regierung und Rentamt. Bereits vor der Eroberung Heidelbergs[11] hatte Schrofner neben seinen Funktionen als Kriegskommissar und Keller zu Boxberg von Mosbach aus auch noch diejenige eines Rentamtskommissars ausgeübt, wobei er vom alten Heidelberger Rechenmeister Theobald Appel unterstützt worden war. Die beiden waren in dieser Funktion nach der Gefangennahme Metternichs im April 1635 aufgetreten. Soweit sich die alten bayerischen Beamten nicht von selbst wieder bei ihren Ämtern eingestellt hatten, waren von Schrofner neue Beamte in den bereits bayerisch besetzten Teilen der Unterpfalz eingesetzt worden“.[12]

„Inzwischen steigerte sich die Unzufriedenheit unter den Offizieren des Regiments; Fabritius wollte sich nicht mit der am 16.9. von Hartenberg erlassenen Verpflegungsordnung für das Regiment Metternich zufriedengeben. Als Hartenberg die Rückgabe von sechs Truhen, die Fabritius eigenmächtig aus dem Heidelberger Schloß abtransportiert hatte, fordern ließ, drohte der Oberstwachtmeister damit, seine Kompanie, die er angeblich auf eigene Kosten geworben hatte, in die Dienste des Bischofs von Würzburg [Franz v. Hatzfeldt; BW] zu führen. Auch der Hauptmann und Amtskeller Schrofner fragte am 21.9. von Boxberg aus beim Kurfürsten an, ob er die sieben Kompanien mustern solle, wurde aber deswegen an Hartenberg verwiesen“.[13]

„Die Offiziere des Regiments Metternich gaben die Stärke ihrer sieben Kompanien im November 1635 mit insgesamt 700 Mann an, wozu noch eine Kompanie von 30 neugeworbenen Reitern kam. Hartenberg schätzte allerdings die effektive Stärke des Regiments auf höchstens 550 Mann und schlug dem Kurfürsten am 6.11. und noch einmal am 20.11. vor, die vier unterpfälzischen Beamten, die zugleich Hauptmannschaften versahen (Schrott, Weißer, Diemer und Schrofner), vor die Wahl zu stellen, ob sie ihre Ämter oder ihre Kompanien behalten wollten, um auf diese Weise die Anzahl der Kompanien auf drei zu reduzieren (weil nach Hartenbergs Meinung) jeder der drei sein Amt vorziehen würde). Die Unterhaltskosten für das Regiment, vor allem für die sieben Kompaniestäbe, stellten eine derartige Belastung für die Bevölkerung dar, daß daneben keine Mittel mehr übrigblieben, anderen Beamten, die ‚zur Reparierung der verödeten Lande sich mit Lebensgefahr in diesen sterbensschweren Läufen Tag und Nacht gebrauchen‘ ließen, den notwendigen Unterhalt zu geben. Auch für die ungenügend besetzte Heidelberger Kanzlei konnten keine weiteren Personen eingestellt werden.

Der Kurfürst befahl daraufhin am 12.11., die vier Beamten vor diese Entscheidung zu stellen, mit der Begründung, daß ein Teil der Truppen abgeführt werden müsse. Doch Hartenberg kam nicht mehr dazu, diese Anweisung auszuführen. Die Heidelberger Regierung (bestehend aus Hartenberg, Isselbach und Reichmaier) war am 10.11. aus der Abtei Neuburg in die Stadt Heidelberg gezogen, wo die Pest inzwischen ‚ganz nachgelassen‘ hatte. Doch für Hartenberg erwies sich der Umzug trotzdem als verfrüht. Um den 20.11. erkrankte er an der Pest und starb bereits in der Nacht vom 27. auf den 28.11.“[14]

„Die Hauptleute Schrott, Weißer, Diemer und Schrofner schalteten und walteten von Ihren Amtssitzen aus in selbstherrlicher Art und Weise, ohne daß die Untertanen es wagen durften, sich über ihre Amtsführung zu beschweren“.[15]

„Auch an der Kooperation der Beamten untereinander zeigten sich Mängel. Der Mosbacher Amtsschultheiß Georg Wolfgang Weißer beklagte sich am 17.6.1636 beim Kurfürsten, daß in seinem Oberamt ‚alles in höchster Confusion, kein Respekt oder Gehorsam bei den Unterbeamten oder Kellern‘ sei, so daß er sich ‚gar mit dem Degen sowohl gegen die Soldaten als auch Unterbeamten notwendig defendiren‘ müsse (hiermit dürfte er auf den Hilsbacher[16] Keller Johann Diemer angespielt haben, mit dem er etliche Differenzen hatte). Diese Zustände besserten sich, nachdem die vier Beamten, die zugleich als Hauptleute im Regiment Metternich dienten, ihre Kompanien resigniert hatten und somit bei ihren Privatfehden ohne den Einsatz von Truppen auskommen mußten“.[17]

„Vom 26.6. bis zum 14.9.1636 hielten sich die kurfürstlichen Kommissare Claudius Belchamps und Lukas Schott in der Unterpfalz auf, um in Heidelberg und in den anderen Orten des Landes die Klagen und Beschwerden der Bürger und Untertanen gegen Regierung, Beamte und Militär aufzunehmen und nach Möglichkeit gleich an Ort und Stelle für Besserung zu sorgen. Der Kommissionsbericht, den sie kurz vor ihrer Abreise am 11.9. aus Bretten nach München schickten, offenbarte zum Teil haarsträubende Zustände in der bayerischen Unterpfalz“.[18] „Waren Haslangs Praktiken schon für sich allein angetan, eine wirtschaftliche Erholung der Unterpfalz zu behindern, so wirkte sich das Verhalten der einquartierten Soldaten des Regiments Metternich noch in größerem Maßstab dahingehend aus. Die Verpflegungsordonnanz der Armeeführung wurde in der Unterpfalz in keinem Fall einhalten, sondern teilweise um fast das Doppelte überschritten. Nach der Ankunft der Kommissare Belchamps und Schott in Heidelberg befahl Oberstleutnant Pienzenau zwar am 28.6.1636, die Ordonnanz einzuhalten, doch wurde dieser Befehl nirgendwo beachtet, zumal sich auch Pienzenau selbst nicht daran hielt. Sein Fähnrich und sein Feldwebel verboten den Soldaten sogar öffentlich, sich an die Ordonnanz zu halten. Wegen der Quartierausteilung in den einzelnen Städten und Orten, die ohne Beteiligung kurfürstlicher Beamter von den öffentlichen Selbstverwaltungsorganen (Stadtrat, Gemeinde) vorgenommen wurde, kamen Klagen ein, daß dabei die Armen belegt und die Reichen verschont würden. Um solche Ungleichheiten zu vermeiden, übertrug die Kommission den örtlichen kurfürstlichen Beamten die Inspektion über die Quartier- und Kontributionsausteilungen in den Kommunen mit dem Auftrag, bei offensichtlicher Ungleichbehandlung von Bürgern oder Untertanen von kurfürstlicher Obrigkeit wegen einzugreifen. Auch der Kurfürst selbst schickte am 24.9.1636 einen dahingehenden Befehl an die Heidelberger Regierung.

Zur Eintreibung von ausstehenden Kontributionen fielen die Soldaten gleich in die Dorfschaften ein, wo sie den Schultheiß, Bürgermeister oder sonst eine offizielle Person, die sie gerade antrafen, fortschleppten, arrestierten, manchmal sogar in den Turm sperrten, oder auch Pferde, Vieh und Hausrat auspfändeten. Die Offiziere und Unteroffiziere, die in den Städten kommandierten, bestraften die Bürger und Untertanen, wie es ihnen gefiel, und entzogen dadurch der kurfürstlichen und bürgerlichen Obrigkeit ihre Jurisdiktion. Die Kommission sprach zwar Verbote gegen derartige Praktiken aus, bezweifelte aber selbst, daß diese nach ihrer Abreise weiter beachtet würden, zumal die Offiziere ganz offen verlauten ließen, daß sie hierzu nicht die Absicht hätten.

Die Soldaten wurden von den Offizieren immer wieder verlegt und bald hierhin, bald dorthin geschickt, was große Probleme bei der Bemessung des Unterhalts verursachte. Vor allem durch die monatliche Auswechslung der Mannheimer Garnison, zu der immer aus allen Orten und Kompanien in der Unterpfalz, sogar aus dem über 100 km entfernten Amt Boxberg, Soldaten abkommandiert wurden, ging jeder Überblick über den tatsächlichen Mannschaftsstand der einzelnen Kompanien verloren. Der Verdacht, daß unter diesen Umständen die Offiziere den Unterhalt für viele sogenannte ‚blinde‘, d. h. nicht wirklich beim Regiment anwesende Soldaten in die eigene Tasche steckten, wurde dadurch bestärkt, daß Pienzenau ‚bei Leib- und Lebensstrafe‘ verboten hatte, Namenslisten der vorhandenen Mannschaft an die Behörden oder sonst jemand herauszugeben.

Die Kommission schlug deshalb vor, Mannheim künftig von einer bleibenden Garnison besetzen zu lassen, auch weil die hin- und herziehenden Truppen die Straßen unsicher machten und die Leute in Dorf und Feld ausraubten. In einem Fall hatten sogar die aus Mannheim[19] nach Boxberg zurückmarschierenden Soldaten Schefflenz[20] angegriffen und ausgeplündert. Bei diesen Märschen schleppte jeder Soldat einen eigenen Untertanen mit, der ihm den Ranzen und anderes, sogar das Gewehr nachtragen mußte und gelegentlich auch mit Schlägen angetrieben wurde. Überhaupt zeigten die Soldaten des Regiments Metternich kaum Anzeichen von Disziplin. Sie liefen mit ihren Frauen und Jungen in die Wein-, Obst- und Krautgärten aus, wo sie alles abrissen und wegnahmen, eigneten sich auf den Märkten die zum Verkauf angebotenen Waren gewaltsam an und verübten in der Nacht Einbrüche. An den Stadttoren wurden die Passierenden von den Wachen ranzioniert und durchsucht, wobei ihnen oft das Brot, das sie zur Feldarbeit für den ganzen Tag dabei hatten, abgenommen wurde. Auf vorgebrachte Klagen hin wurden die Übeltäter von ihren Offizieren entweder gar nicht bestraft oder im schlimmsten Fall auf die Esel gesetzt; wie ernst die Delinquenten diese Strafe nahmen, erkennt man daran, daß von den darauf Sitzenden manchmal ‚auch etliche Maß Wein gesoffen‘ wurden. Die Kommission ließ zwar überall, wo sie hinkam, derartige Ausschreitungen verbieten, doch hielten solche Verbote normalerweise nur während ihrer Anwesenheit vor“.[21]

[1] Boxberg [Main-Tauber-Kreis]; HHSD VI, S. 106f.

[2] Mosbach [Neckar-Oldenwald-Kr.]; HHSD VI, S. 533f.

[3] Minneburg [Neckar-Odenwald-Kreis].

[4] Zwingenberg (Bergstraße); HHSD IV, S. 486f.

[5] Eberbach [Rhein-Neckar-Kreis].

[6] Hirschhorn (Neckar) [LK Bergstraße].

[7] MAIER, Unterpfalz, S. 282.

[8] MAIER, Unterpfalz, S. 510, Anm.1.

[9] MAIER, Unterpfalz, S. 530, Anm. 6.

[10] MAIER, Unterpfalz, S. 535, Anm. 96.

[11] Heidelberg; HHSD VI, S. 302ff.

[12] MAIER, Unterpfalz, S. 287f.

[13] MAIER, Unterpfalz, S. 297.

[14] MAIER, Unterpfalz, 298f.

[15] MAIER, Unterpfalz, 300.

[16] Hilsbach; HHSD VI, S. 339.

[17] MAIER, Unterpfalz, 310.

[18] MAIER, Unterpfalz, 317.

[19] Mannheim; HHSD VI, S. 501ff.

[20] Schefflenz [Neckar-Odenwald-Kreis].

[21] MAIER, Unterpfalz, S. 321ff.

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