Schneider von Lilienfeld, Samuel

Schneider von Lilienfeld, Samuel; Kriegskommissar [ – 28.3.1634 in Troppau hingerichtet] Samuel Schneider von Lilienfeld war kaiserlicher Kriegs- und Musterkommissar. Er stand 1632/33 als Musterungskommissar[1] in Schlesien.

Tobias Minor[2] war bereits polnischer Obrist[3] und sollte ab 1632 7.000 polnische Reiter[4] für Habsburg anwerben.

Die Polen wurden zwar im Januar 1633 zu Grottkau[5] und Oderberg[6] gemustert,[7] aber es waren nur 4.500 statt der eigentlich vorgesehenen 7.000 Reiter.

Wallenstein[8] schrieb außerordentlich verärgert am 30.1.1633 aus Prag an Gallas:[9] „Diese Tag hatt der Obriste Minor bey mir umb gelt anhalten lassen aber zur antworth bekommen das er weis wie das Kayserliche volk dient also soll er sich contentiren denn man wird ihm kein neues machen darauf er sich dann disgustirter[10] erzeigt undt zu verstehen geben als wollte er mitt seinen dropen darvongehen ich ihm aber durch den Holken[11] chariren[12] lassen, das mir gar nichts an ihn vndt seinen dropen gelegen ist denn von ihm hette ich bis dato keine tapferkeit nur die occasiones zu scisiren,[13] gesehen, er zieht izt andere seiten auf, ich hab nicht unterlassen wollen den Herrn dessen zu avisiren damit er wüssenschaft darvon haben vndt wenn er kommen wirdt ihm seine impertinenzen[14] nicht gestatte dann wenn die nacion siehet das ihnen einer nachgiebt oder ihrer von nöthen hat so seind sie insuportabili.[15] Dahero denn der Herr nicht nur mit ihm sondern mitt allen den Polen diesen stilum gebrauche, wollte Gott das sie alle schon wek wehren, denn sie schaden vns mehr als sie nucz bringen man hatt sie wider meinen Willen geworben doch hatts der Don Balthasar (Maradas)[16] solches durch sein laufen verursacht, ich lasse sonsten viel Dalmatiner Crabaten[17] vndt Vngern[18] werben werde also der Polen gar nicht bedürfen es wird von nöthen sein das man ihnen solches dextramente[19] zu verstehen giebt auf das sie in terminis[20] bleiben oder vor tausent teufl wo sie herkommen seindt wiederum hinbegeben“.[21] Gallas selbst informierte Wallenstein am 28.2.1633 aus Neiße:[22] Die polnischen Obristen Czernecki[23] und Wierucki[24] wollten nicht in kaiserliche Dienste treten und versuchten auch die Reiter der Obristen Morski[25] und Minor auf ihre Seite zu ziehen.[26]

Am 8.3.1633 wandte sich Gallas aus Neisse wegen der polnischen Regimenter[27] erneut an Wallenstein: Er habe versucht, alle dessen die Polen betreffenden Beschlüsse zu vollziehen und diese dazu zu bewegen, wie die übrigen deutschen Völker Ferdinand II.[28] zu dienen. Dazu hätten sich aber die beiden Obristen Czernecki und Wierucki nicht überreden lassen und seien daher abgedankt worden. Morski und Minor hätten sich zwar erboten, unter den gleichen Bedingungen wie die übrigen Völker zu diesen, doch Minor habe verlangt, dass man ihm den Musterungsmonat[29] und dann 5 Monate in den Quartieren ausbezahle. Morski habe zwar keine Bedingungen gestellt, aber seine Reiter hätten sich unter dem Vorwand entfernt, dass die Moskowiter in ihr Land einfielen. Nun sei Wallensteins Befehl eingetroffen, er solle 2.000 bis 2.500 Reiter aus ihren Reihen im Dienst behalten. Er versuche nun, mit Hilfe der Kommissare und Philipp von Mansfelds[30] zurückzuhalten und habe diese ferner angewiesen, zu untersuchen, wie stark die Regimenter seien, da viele ihrer Angehörigen geflohen seien.[31] Er werde ihm Bericht erstatten.[32]

Gallas informierte Wallenstein am 13.3.1633 aus Neisse: Aus Ratibor[33] sei Musterungskommissar Baumgartner[34] mit der Meldung zurück gekommen, dass er die Musterung der Polen vorgenommen habe. Ihre Stärke gab er wie folgt an: Czernecki 1559, Wierucki 1255 und Minor 179 Mann. Den Verbleib Morskis und seiner Reiter kenne niemand. Die Meisten wollten ihren Dienst quittieren. Jetzt sei Wallensteins Befehl vom 11. des Monats eingetroffen, dass alle Polen zu entlassen seien und ihnen nur der von Karl Hannibal I. Burggraf zu Dohna[35] versprochene Monatssold[36] auszuzahlen sei. Die abgedankten Söldner[37] hätten auch die Polen des Reiterregiments Schaffgotsch[38] zum Abgang verleitet, bei diesem seien nur 200 Moldawier[39] und Walachen[40] verblieben.[41]

Wegen der Ausschreitungen wurden sie auf Befehl Wallensteins so weit abgedankt,[42] so dass höchstens 1.000 Reiter übrig blieben.[43] Philipp von Mansfeld hatte am 18.3.1633 aus Troppau[44] Gallas informiert: Auf dessen Wunsch hin habe er die Verhandlungen mit den polnischen Regimentern in Ratibor aufgenommen und dabei festgestellt, dass alle drei Regimenter gleichzeitig gemustert werden und die Offiziere wie die übrige kaiserliche Reiterei nicht nur den Waffeneid ablegen wollten. Sie verlangten einen Monatssold, um ihre Regimenter reformieren zu können. Bis 6 Uhr morgens sollen sie sich entscheiden, ob sie die Bedingungen annehmen. Mit Obrist Minor habe er Sonderverhandlungen geführt. Von Kommissär Baumgartner habe er erfahren, dass Gallas mit seinem Vorgehen nicht zufrieden sei. Deshalb erstatte er diesen Bericht und bitte um eine Resolution.[45]

Die Kommissare Schneider[46] und Baumgartner informierten am 19.3.1633 den Generalkommissar[47] Karl Stredele von Montani:[48] Die Polen hätten Kapitulationen und Obligationen an Karl Hannibal von Dohna übergeben und sich mit einem Monatssold begnügt. Zwei Adelige hätten sie als Geiseln zurückgelassen. Sie würden am nächsten Abend die polnische Grenze überschreiten, wohin sie zwei Trompeter[49] des Regiments Götz[50] geleiten würden. Obrist Minor sitze im Gefängnis.[51] Gallas instruierte Philipp von Mansfeld am 19.3.1633 aus Neisse: Sämtliche Polen müssten unverzüglich abgedankt werden; er möge sich unverzüglich nach Ratibor begeben.[52]

Der böhmische Adelstand mit dem Zusatz „von Lilienfeld“ wurde Schneider am 6.2.1633 (Wien) verliehen.[53] Bekannt wurde Schneider als der eigentliche Initiator des Troppauer Aufstandes von 1634.

Der Historiker Golo Mann urteilt über diese Ereignisse: „Zwar, die große Meuterei im Heer, die sie gefürchtet hatten zu Wallensteins Lebzeiten und jetzt immer noch fürchteten, die blieb aus, dank, sei es der Energie der Führer, oder der Müdigkeit und dumpfen Gleichgültigkeit der Geführten. Zu Akten der Rebellion kam es. Sie waren nicht stark genug, um zu etwas Wirksamem zusammenzuwachsen, sie ängstigten die neuen Herren als Symptom. Einer der beiden Obersten, die nach Wallensteins Flucht zuerst die Stadt Pilsen[54] besetzt hatten, Tavigny,[55] wurde bald danach von seinen Soldaten erschossen, man kennt die Umstände nicht. Man kennt nur ein wenig genauer den Versuch eines Aufstandes und Umsturzes, den der Oberstleutnant Freiberger spätestens am 2. März in Troppau[56] unternahm. Freiberger war ein Lutheraner aus Braunschweig,[57] ein Gehilfe und Freund des Grafen Schaffgotsch.[58] Ihm stand als kaiserlicher Kriegskommissar ein gewisser Lilienfeld zur Seite, auch Schneider genannt, ein Böhme und zurückgekehrter Emigrant. Jedenfalls wußte Freiberger noch nichts von Wallensteins Katastrophe. Er glaubte in seinem Sinn, er glaubte im Sinn des Pilsener Schlusses zu handeln, als er sein Manifest an alle Stände Oberschlesiens richtete: Daß der Kaiser die evangelische Religion ausrotten wolle, sei nun sonnenklar; der Herzog von Friedland ziele auf nichts anderes als dahin, das Römische Reich wieder in seinen alten Flor zu setzen und alle bei ihren Freiheiten zu erhalten; darum habe der dem König von Frankreich, den großmächtigen Staaten der vereinigten niederländischen Provinzen und der Krone Schweden[59] sich angeschlossen; den Deutschen, den Böhmen, den Schlesiern obliege es, ein Gleiches zu tun. Hilfe sei unterwegs, die Schweden,[60] die Sachsen.[61] Hilfe hätten die oberschlesischen Stände selber zu geben, Geld und Proviant und bewaffnete Männer; die Kaiserlichen aber und die kaiserlich Gesinnten mit Feuer und Schwert zu verfolgen. Es waren Fragmente von fünf Regimentern beteiligt, Schaffgotsch, Morzin,[62] Böhm,[63] Trčka,[64] Max Waldstein.[65] Es wurden Geiseln genommen, Adelige und Bürgerliche, denen man nicht traute. Es gab auch solche, den man wohl trauen durfte, tschechische und deutsche Protestanten, Adel, Bürgertum, Landvolk. Vivat Friedlandus, der längst tot war, vivat der König von Frankreich, der römischer Kaiser werden sollte. Natürlich kam Hilfe von nirgendwo. Natürlich war der Aufstand ins Irrtümliche, Blinde, Isolierte, Illusionäre unternommen. Natürlich waren die Kaiserlichen, die unter dem General[66] Goetz[67] gegen Troppau heranrückten, die Stärkeren. Bis zum 18. März konnte Freiberger sich in der Festung halten, dann sah er ein und gab auf. Man war in Wien klug genug gewesen, das Gnadenspiel zu wiederholen, das man vorher im Großen getrieben hatte: es sollten später alle Verführten pardonniert werden, nur die bösesten Verführer keineswegs.

Eine Bagatelle. Die Tragödie von ein paar Leutchen, die zu erforschen kein Historiker für wert befunden hat. Freibergs Quixoterie galt einem Traum-Wallenstein; galt ihm, so wie man in Wien nun seinen Charakter zeichnete. Wäre er aber der gewesen, der er nicht war, der große, großartig planende Rebell, so zeigt der Aufstand von Troppau, daß er kämpferische Gefolgschaft hätte finden können; in Schlesien mehr davon als in Böhmen“.[68]

Zu den Ereignissen nach der Exekution Wallensteins 1634 heißt es dagegen sehr ausführlich schon bei Krebs: „Mit dem kaiserlichen Kriegs- und Quartierkommissar Samuel von Lilienfeld, genannt Schneider, dessen Bruder[69] die sächsische Garnison von Oppeln[70] befehligte, verhandelte er[71] in Gegenwart anderer Offiziere zu Ohlau[72] über die Verteilung der Quartiere im Fürstentum Troppau und bestimmte Ort und Tag für die Beratungen der Troppauer Stände mit den dazu verordneten kaiserlichen Offizieren“.[73]

„Für alle diejenigen, welche Schaffgotsch für einen Verräter hielten, lag es nahe auch den eigentlichen Befehlshaber seines Regiments[74] als eingeweiht in seine Pläne zu betrachten. Der gleichfalls zu Troppau in Besatzung liegende kaiserliche Kriegs- und Quartierkommissar Samuel von Lilienfeld, genannt Schneider, ein Bruder des evangelischen, die sächsische Besatzung von Oppeln befehligenden Obristen, scheint nun mit letzterem in brieflichen Verkehr getreten zu sein, um die augenblickliche Verwirrung unter den kaiserlichen Truppen zum Vorteile der Verbündeten auszunutzen. Er spiegelte dem Obristlieutenant vor, daß er, Lilienfeld, vom Feldmarschall-Lieutenant[75] Götz Befehl erhalten habe, Freiberg das Regiment Schaffgotsch abzunehmen und diesem einen neuen Kommandeur in der Person des Grafen Heinrich von Schlick[76] vorzustellen. Schlick und Burggraf Heinrich von Dohna würden binnen kurzem persönlich in Troppau eintreffen, zwei mit ihnen kommenden Kompagnieen[77] des Morzinschen Regiments in den Vorstädten warten und den Oberstlieutenant gefangen nach Kosel[78] führen. Vielleicht hat Götz den erwähnten Befehl und die weiteren Mitteilungen auch wirklich an Schneider gelangen lassen. Jedenfalls glaubte Freiberg in der Aufregung, die ihn nach Hans Ulrichs Verhaftung ergriffen hatte, an die Wahrheit der Angaben des Kommissars und traf nun, da er als Protestant auf Dank vom Hause Habsburg nicht zu rechnen hatte, entschlossen und ohne Zaudern seine Maßnahmen. Er zog das außerhalb der Thore liegende Regiment Max Waldstein am 1. März in die Stadt, ließ die am Abend desselben Tages in Troppau eintreffenden Grafen Schlick und Dohna, sowie den Landeshauptmann des Fürstentums Troppau, Wenzel von Oppersdorf,[79] ferner den Grafen Mettich,[80] die Herren von Dietrichstein[81] und Eberstein[82] nebst dem kaiserlichen Rate Seeger[83] aus Breslau in Haft nehmen und verstärkte die Troppauer Besatzung am folgenden Tage noch durch das Dragonerregiment[84] Böhm[85] unter dem Obristlieutenant Engelhardt.[86] Die Landstände des Fürstentums ließ er aus den benachbarten Schlössern durch Dragonerabteilungen gewaltsam nach Troppau bringen, wo sie wertvolle Geißeln abgeben und seinen weiteren Handlungen einen gesetzlichen Anstrich geben konnten. Einer Deputation des Rates erklärte der Oberstlieutenant, er habe dem römischen Kaiser nunmehr in die achtzehn Jahre gedient, habe all‘ das Seinige dabei zugesetzt und wäre darüber krumm und lahm geworden; jetzt wolle man ihn also bezahlen und gefangen nach Kosel führen. Die Soldaten des Regiments Schaffgotsch, ‚die sich auch mit einem öffentlichen Jawort hören lassen, bei dem Herzog von Friedland zu leben und zu sterben‘, nahmen ihn als ihren neuen Obristen an und leisteten den Eid des Gehorsams. Dann stellte Freiberg der Gemeinde vor, er müsse von ihr hören, ob er sich auf sie verlassen könne. Sie waren nunmehr friedländisch und nicht mehr kaiserisch, und es müsse ihm einer gute Worte geben, der ihn wieder aus Troppau hinausbringen wolle. Am 3. März versammelte Kommissar Schneider Rat und Gemeinde und trug ihr vor: Weil sie sich unter den Schutz des Herzogs von Friedland und der Kurfürsten von Sachsen[87] und Brandenburg[88], sowie des Heiligen Römischen Reiches begeben hätten, hinfüro auch das Exercitium Religionis einem jeden freigelassen werden sollte und die Soldaten wissen möchten, ob die Bürgerschaft es mit ihnen halten und zu ihnen stehen wollte, als sollte sich die Gemeinde darauf resolvieren. Nach einigem Bedenken leisteten die Bürger den verlangten Schwur, ebenso wie die Truppen ‚dem Herzoge von Friedland und dessen Conföderierten‘. Den folgenden Tag wurde ein neuer evangelischer Rat eingesetzt, von dem jedes einzelne Mitglied angesichts der versammelten Bürgerschaft unter freiem Himmel folgenden Eid leistete: Ich schwöre zu Gott Ihrer Fürstlichen Gnaden dem Herzoge zu Friedland und dessen Conföderierten treu zu sein, das Geringste wider dieselben nit zu thun, sondern alles das, was wider I. F. Gn. oder deren Cohärenten,[89] auch ihre Soldaten laufen sollte, zu entdecken.

Aus geringen Anfängen war somit ein Mittelpunkt bewaffneten Widerstandes erwachsen, welcher bei der unter den obwaltenden Verhältnissen ohnehin gefährdeten Lage der Kaiserlichen immer größern Umfang gewinnen, schließlich den Verlust der ganzen Provinz zur Folge haben konnte. Troppau war, ‚mit aller Notwendigkeit von Munition, Proviant und Stücken[90] genugsam versehen‘. Es lagen an 200 Centner Pulver und Lunten, 400 Centner Blei daselbst im Vorrat; allda ist die die ganze Artigleriae Maestranze in esse,[91] viel verfertigte, viel unter den Händen der Meister notwendige Arbeiten, allerhand großer Vorrat‘, und man fürchtete schon, daß ‚die treulosen Buben dort alles was sie nur können, durch polnische Juden[92] und andere zu Geld machen, transportieren und das Übrige verderben würden‘. Die Stadt Breslau[93] hatte sich ‚offen feindselig‘ erklärt, sie sollte acht Compagnien zur Verstärkung der Garnisonen von Brieg[94] und Oppeln abgesandt haben; man wußte, daß der schwedische Oberst Duval[95] mit Hilfe der Breslauer städtischen Miliz das Regiment des Obersten Jungen[96] in Öls[97] überfallen und zerstreut hatte“.[98] Mit 1.500 Mann und vier Geschützen war Duwall in der Nacht zum 5.3.1634 nach Oels erschienen, erstürmte die Stadt am folgenden Morgen und zerstreute die aus 15 Kompanien zu Pferd bestehende kaiserliche Besatzung. „Am 6. März sandte Obrist Jungen ein Schreiben, das ihm Generalzeugmeister[99] von Hatzfeldt[100] entworfen hatte, an Duval, in welchem es heißt: Es sei weltkundig, daß der meiste und beste Teil von Duvals Volke, mit welchem dieser durch Verräterrei der Ölsischen in Abwesen seiner sein Regiment zerstreut, der Breslauer Landsknechte, Bürger und der Röm. Kais. Maj. rebellische Edelleute gewesen seien“.[101] Aus Oels selbst wird berichtet: „1634 war für Oels ein schreckliches Jahr. Am 7. März früh 5 Uhr kamen unter Dubalds Befehl 1500 Schweden angezogen, forderten die Kaiserliche Besatzung zur Uebergabe auf, und als diese tapfere Gegenwehr leistete, ließ Dubald die Schloßpforte aufsprengen, die Einwohner plündern und hinterließ beim Abzuge nach Breslau eine kleine Besatzungsschaar von 150 Mann“.[102] „Duvals verfügbare Truppen wurden auf 3000 Mann geschätzt; ängstliche Gemüter glaubten, daß er sich mit dem sächsischen Obristen Schneider in Oppeln verbinden, auf Troppau marschieren und zu der [auf fünf Regimenter angewachsenen] aufständischen Mannschaft Freibergs stoßen würde. Von einzelnen wurde selbst ein Anmarsch der Schweden aus Frankfurt a. d. Oder[103] in Betracht gezogen. Gegen einen ernsthaften Angriff der Kaiserlichen hielt sich Freiberg zunächst auch dadurch geschützt, daß er ‚gar viel und fast die vornehmsten der in Schlesien treu verbliebenen Cavalgieri mit Weib und Kind‘ als Geiseln in seiner Hand hatte. Wenn alle Gegner des Kaisers in Schlesien jetzt schnell und rücksichtslos zusammenwirkten, so war eine Verschiebung der Besitzverhältnisse in Oberschlesien zugunsten der Protestanten nicht ausgeschlossen. Allein während auf evangelischer Seite sich einer auf den andern verließ und deshalb nichts Entscheidendes geschah, war unterdessen im Mittelpunkte all‘ dieser Wirren, in der Person des Obristlieutenants Freiberg selbst, ein völliger Umschwung eingetreten.

Seine Sinnesänderung läßt sich zumeist wohl auf die mittlerweile eingetroffenen Nachrichten über die Vorgänge in Eger[104] zurückzuführen. Der Herzog von Friedland, der Mann, dem die aufständischen Regimenter soeben erst den Treueid geschworen, weile nicht mehr unter den Lebenden. Diese Thatsache übte gewiß an und für sich allein ihre Wirkung aua. Zugleich mahnte die dabei zu Tage getretene unerwartete Thatkraft des Kaiserhofes um so mehr zu vorsichtiger Erwägung, je deutlicher die selbstsüchtigen Nebenabsichten des Kommissars Schneider erkennbar wurden. Dieser forderte seinen Bruder in Oppeln brieflich wiederholt zur Vereinigung mit den abgefallenen Regimentern auf, was über Freibergs Ziele, der nur ‚Ehre und Leben‘ zu salviren‘ gedachte, offenbar weit hinausging. Der intrigante Kommissar ‚verwickelte‘ ihm ferner die Befehlshaber so untereinander, daß Freiberg sich auf seine eigenen Offiziere nicht mehr verlassen konnte. Er mußte mit seinem Oberstlieutenant in Person die Nacht hindurch wachen, um Raub und Plünderung zu verhüten und brachte es dadurch, ‚wiewohl mit großer Mühe wirklich dahin, daß keiner einzigen Seele Leid widerfuhr und keinem Menschen auf dem Lande wie in der Stadt mit Willen ein Huhn entwendet wurde‘. Angesichts dieser für ihn unerfreulichen Umstände und vielleicht auch von den in seiner Gewalt befindlichen Geißeln überredet, die zum Teil Träger vornehmer Namen, faßte der Obristlieutenant einen raschen Entschluß. Er erklärte seinem Genossen Schneider, daß er in nichts verwillige und seinem leichtfertigen Handel nicht zustimme. Der dadurch nicht unverdient zum Sündenbock gestempelte Kommissar sah nun die Folgen seines Thuns voraus, er geriet in Verzweiflung und wollte sich selbst umbringen, so daß ihn Freiberg drei Tage hindurch bewachen lassen mußte.[105] Dann setzte der Oberstlieutenant gewisse Puncte auf, nach deren Genehmigung er die Stadt dem Kaiser zu übergeben bereit war und sandte damit den Burggrafen von Dohna am 9. März an den zu Neustadt[106] in Oberschlesien befindlichen Feldmarschall-Lieutenant Götz. Derselbe verlangte den Abzug Freibergs und die Übergabe seines Volkes, verwarf aber die übrigen Bedingungen des Oberstlieutenants, weshalb Dohna am 15. März nach Wien abreiste, um für letztere die kaiserliche Genehmigung direkt zu erbitten. Bei seiner Ankunft erfuhr er, daß der Kaiser am 18. ein Verzeihungspatent für alle in Troppau anwesenden gemeinen Soldaten und niederen Befehlshabern erlassen hatte, worin die Oberstlieutenants Freiberg und Engelhardt nebst dem Kommissar Schneider als ‚offenbare Vaterlandsverräter und eidvergessene Leute‘ ausdrücklich von dem kaiserlichen Pardon ausgeschlossen waren. Daher hob Dohna in einer besonderen Eingabe vom 21. März hervor, wie sehr zur schleunigen Bewältigung Troppaus und zur Beruhigung Oberschlesiens, aus welchem Lande der Kaiser einzig noch etliche Hilfsmittel beziehen könne, eine gewisse Nachgiebigkeit gegen Freibergs Forderungen geboten sei. Während seiner Abwesenheit hatten sich endlich beträchtliche Streitkräfte gegen Troppau in Bewegung gesetzt. Am 18. erschien Götz persönlich vor der Stadt, fand jedoch die Sachlage so schwierig, daß auch er den Weg der Unterhandlung der Gewalt vorzog. Den folgenden Tag kam eine Kapitulation zustande, in welcher den aufständischen Offizieren Pardon, freier Paß, Geleitsmannschaften und Zeugnis ihrer langwierigen Dienste versprochen wurde; auch der Hauptschuldige, der Kommissar Schneider, war mit darin begriffen. Als aber am 19. März das Ilowsche Regiment unter dem uns wohlbekannten Oberstlieutenant Franz Borrey[107] in Troppau einrückte, wurde Schneider verhaftet und am 28. auf demselben Platze, wo er am 4. den Troppauer Bürgern den Eid für den Herzog von Friedland vorgelesen hatte, mit dem Schwerte enthauptet.[108] Seinen Kopf ließ Götz als Warnung auf einer Stange über einem der Stadtthore aufstecken“.[109]

„Einerseits wurde in den ersten Märztagen in Wien bekannt, daß sich ein Infanterieregiment in Schlesien im offenen Aufstand gegen den Kaiser befand. Nach der Verhaftung des kaiserlichen Obristen Schaffgotsch hatten Oberstleutnant Albrecht Freiberg und Kriegskommissar Samuel Schneider von Lilienfeld am 1. März die militärische Kontrolle über die Stadt Troppau übernommen und mehrere vornehme kaiserliche Räte und Offiziere gefangennehmen lassen. Am 3. März veranlaßten sie – in Unkenntnis der Ereignisse von Eger[110] – , daß die in Troppau zusammengezogenen kaiserlichen Truppen sowie Rat und Gemeinde dieser Stadt auf den Herzog von Friedland und seine confoederierten vereidigt wurden. Die Reaktion des Kaiserhofs auf die Troppauer Vorgänge von Anfang März glich der auf den Ersten Pilsener Revers vom 13. Januar in Inhalt und Form. Am 13. März erließ der Kaiser ein Patent, in dem die Übergabe der Stadt angeordnet wurde; zugleich wurde darin allen in Troppau stationierten Soldaten versichert, daß ihr Verhalten keine strafrechtlichen Folgen haben werde. Ausdrücklich von dieser Amnestie ausgenommen wurden jedoch Oberstleutnant Freiberg und Kriegskommissar Schneider als ofenbahre patriae proditores[111] und eydtvergeßne leuth.

Der Troppauer Aufstand konnte zwar binnen Wochenfrist beigelegt werden. Am 19. März kapitulierten Freiberg und Schneider vor den heranrückenden Truppen des kaiserlichen Generals Götz, der den Hauptverantwortlichen, Kommissar Schneider, neun Tage später auf dem Marktplatz von Troppau hinrichten ließ. Allerdings konnte die Wiener Regierung zu diesem Zeitpunkt noch nicht ausschließen, daß die rasch verbreitete Nachricht vom Troppauer Aufstand in anderen Truppenteilen Schule machen und daß die in der Nähe liegenden schwedischen und sächsischen Regimenter in irgendeiner Weise intervenieren würden“.[112] Noch am 26.3.1634 hatte Rudolf Graf Colloredo[113] an Gallas geschrieben: Eben habe er erfahren, dass die Soldaten in Troppau einen Akkord schlossen, nachdem sie Kommissar Schneider und Obristleutnant Freiberg gefangen genommen hatten, noch bevor Dohna vom Wiener Hof zurückgekehrt war.[114]

Als das Regiment Gallas am 1.6.1634 unter dem Befehl von Suys[115] in Troppau einzog, ließ er Schneiders Kopf durch den Regimentsprofossen[116] abnehmen.[117]

[1] Musterkommissar: Beauftragter des jeweiligen Kriegsunternehmers zur Musterung der neu angeworbenen Soldaten. nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630) erhielt er monatlich 150 fl. Zum Teil erfolgte die Musterung sogar, wenn noch nicht alle Waffen vorhanden waren; GRÄF, Söldnerleben, S. 110; SEMLER, Tagebuch, S. 115 (1633). Der militärische Unternehmer richtete einen Platz, meist in der Nähe einer Stadt, in deren Wirtshäusern oder in Landstrichen ein, die wegen ihrer wirtschaftlichen Krisensituation als besonders geeignet galten, ein, an dem sich die von Werbern mit einem Handgeld geworbenen Söldner oder Rekruten einfanden. Wenn sie gemustert und für tauglich befunden wurden, wurden sie durch den Musterschreiber in Musterrollen eingeschrieben und an ihren Bestimmungsort verbracht. Die Heeresunternehmer hatten ein Werbepatent, das sie zur Stellung einer festgelegten Anzahl von Soldaten verpflichtete. Konnte die Anzahl nicht erreicht werden, mussten die Werbegelder vom Kriegsunternehmer aus eigener Tasche zurückgezahlt werden. Im Laufe des Krieges wurden so viele Neuanwerbungen notwendig, dass die Werbung trotz steigender Werbegelder immer schwieriger wurde, so dass sich erzwungene Werbungen häuften. (BURSCHEL, Söldner, S. 126f.). LANGER, Hortus, S. 92f. Vgl. die selbstkritischen Äußerungen des schottischen Söldners Sir James Turner [1615-1686; vgl. MURDOCH, SSNE ID: 63], Memoirs, S. 14: „I had swallowed without chewing, in Germanie, a very dangerous maximie, which militarie men there too much follow; which was, that so we serve our master honnestlie, it is no matter what master we serve; so, without examination of the justice of the quarrel, or regard of my dutie to either prince or countrey, I resolved to goe with that ship I first rencounterd”.

[2] Tobias Minor [ – ], kaiserlicher Obrist.

[3] Obrist [schwed. Överste]: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Zum Teil wurden Kriegskommissare wie Johann Christoph Freiherr v. Ruepp zu Bachhausen zu Obristen befördert, ohne vorher im Heer gedient zu haben; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2398, fol. 577 (Ausfertigung): Ruepp an Maximilian I., Gunzenhausen, 1631 XI 25. Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung, 500 fl. zu Fuß, 600 fl. zu Roß [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] in der kurbrandenburgischen Armee 1.000 fl. „Leibesbesoldung“ nebst 400 fl. Tafelgeld und 400 fl. für Aufwärter. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern – 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben – , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen, gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nicht anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S. 388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Dazu beanspruchte er auch die Verpflegung. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. Zum Teil führte er auch seine Familie mit sich, so dass bei Einquartierungen wie etwa in Schweinfurt schon einmal drei Häuser „durch- und zusammen gebrochen“ wurden, um Raum zu schaffen; MÜHLICH; HAHN, Chronik Bd. 3, S. 504. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte Bd. 1, S. 413ff.

[4] Polen, Polacken [„Husacken“, „Hussaria“]: Die übliche, zunächst nicht pejorative Bezeichnung für die im kaiserlichen Heer wenig geschätzten polnischen Truppen, die hauptsächlich von Spanien besoldet und in habsburgischen Diensten standen. Die Kampfkraft dieser Truppen galt als gering. Einerseits galt ihre Führung als schwierig, andererseits waren sie wegen ihrer Tapferkeit und Geschicklichkeit im Umgang mit Muskete, Pistole, Säbel, Lanze und Wurfspeer gesuchte Söldner. Von Philipp Graf von Mansfeld-Vorderort stammt die negative Beurteilung: „Sie fressen wohl weder Samstag noch Freitag Butter oder Eier; sich aber sonsten für den katholischen Glauben, das Romische Reich oder auch ihr eigenes Vaterland einige Ungelegenheiten zu machen, seind sie ganz keine Leut. Wahrheit oder Ehr hat bei ihnen nicht länger Bestand, als wan es ihnen zum Profit dient; wan der aufhört, schwören sie für fünf Groschen einen Eid, dass Gott nie zur Welt geboren!“ HALLWICH, Wallensteins Ende, S. I51f. Vgl. auch LEHMANN, Kriegschronik (Oktober 1636), S. 89: Die polnischen Reiter „soffen sehr viel bier auß, machten es mit Plündern, schenden erger denn alle feinde, ritten uff die welde, durchschändeten die Weibsbilder, dass Sie nicht gehen kundten, nötigten die Steinalten Weiber, dass Sie starben, zernichteten alles in heußern, weil ihrethalben alles uff die Welder und in die Städte gewichen wahr, haben viel vergrabene sachen aufgesucht, vermaurete keller gefunden, zien und kupfer mitgenommen, kirchen erbrochen, kelche, leichen- und Altartücher mitgenommen. Den 31. October s. n. fiel das Fest aller heiligen ein, drumb blieben Sie liegen, feyerten es mit fasten und speisen nur von öhl, Eßig und fischen, wo sies haben kundten, wahren aber nichts desto frömmer und brachen an Sontag frühe auf und marchirten auf Presnitz und Wiesenthal. Das ärgste und grausambste an ihnen wahr, dass Sie schöne kinder, gleich wehren Sie Turcken oder Tartarn, mitgenommen“. WAGNER, Pforr, S. 129. THEATRUM EUROPAEUM 3. Bd., S. 616f.: „Vnder diesen Crabaten vnd Pollacken ward eine scharpffe Kriegs-Disciplin vnnd gute Ordnung gehalten / wie dann drey ihrer Soldaten / welche in einem Dorff auß einer Kirchen etwas gestohlen / vnnd darüber ergriffen worden / eine harte Straff haben außstehen müssen / in deme sie alle drey an Pfählen angebunden / vnd lebendig im Fewer verbrändt worden. So ist auch ein Polnischer Edelmann / welcher sampt seinem Knecht / ein Weibsbild geschändet / vnd deßwegen bey seinem Obristen angeklagt gewesen / zur Rede gestellt / vnangesehen er eine grosse Summe Gelts für sein Leben gebotten / gleichwol anfangs der Knecht in Gegenwart vnnd Ansehen deß Edelmanns enthauptet / vnd hernacher folgenden Tags auch mit dem Schwerd hingerichtet worden“. Bei dem Rothenburger Chronisten Dehner werden die polnischen Kosaken aus der Ukraine als „Husacken“ bezeichnet; HELLER, Rothenburg, S. 20. Vgl. auch SCHWARTZ, Die Neumark, S. 53ff.

[5] Grottkau [Grodków]; HHSSchl, S. 162ff.

[6] Oderberg [LK Barnim]; HHSD X, S. 300f.

[7] Musterung: Zum Teil erfolgte die Musterung sogar, wenn noch nicht alle Waffen vorhanden waren; GRÄF, Söldnerleben, S. 110; SEMLER, Tagebuch, S. 115 (1633). Der militärische Unternehmer richtete einen Platz, meist in der Nähe einer Stadt, in deren Wirtshäusern oder in Landstrichen ein, die wegen ihrer wirtschaftlichen Krisensituation als besonders geeignet galten, ein, an dem sich die von Werbern mit einem Handgeld geworbenen Söldner oder Rekruten einfanden. Wenn sie gemustert und für tauglich befunden wurden, wurden sie durch den Musterschreiber in Musterrollen eingeschrieben und an ihren Bestimmungsort verbracht. Die Heeresunternehmer hatten ein Werbepatent, das sie zur Stellung einer festgelegten Anzahl von Soldaten verpflichtete. Konnte die Anzahl nicht erreicht werden, mussten die Werbegelder vom Kriegsunternehmer aus eigener Tasche zurückgezahlt werden. Im Laufe des Krieges wurden so viele Neuanwerbungen notwendig, dass die Werbung trotz steigender Werbegelder immer schwieriger wurde, so dass sich erzwungene Werbungen häuften. (BURSCHEL, Söldner, S. 126f.). LANGER, Hortus, S. 92f. Vgl. die selbstkritischen Äußerungen des schottischen Söldners Sir James Turner [1615-1686; vgl. MURDOCH, SSNE ID: 63], Memoirs, S. 14: „I had swallowed without chewing, in Germanie, a very dangerous maximie, which militarie men there too much follow; which was, that so we serve our master honnestlie, it is no matter what master we serve; so, without examination of the justice of the quarrel, or regard of my dutie to either prince or countrey, I resolved to goe with that ship I first rencounterd”.

[8] Vgl. auch CATALANO, Ein Chamäleon; REBITSCH, Wallenstein; MORTIMER, Wallenstein; SCHUBERTH; REICHEL, Die blut’ge Affair’.

[9] Matthias [Matteo] [di] Gallas [Galas, Galasso], Graf v. Campo, Herzog v. Lucera] [17.10.1588 Trient-25.4.1647 Wien], kaiserlicher Generalleutnant. Vgl. REBITSCH, Matthias Gallas; KILIÁN, Johann Matthias Gallas.

[10] disgustiert: beleidigt, verstimmt.

[11] Heinrich Reichsgraf v. Holk [Holck, Holcke, Holcky, Holka] [28.4.1599 Kronborg auf Sjælland-9.9.1633 Troschenreuth], kaiserlicher Feldmarschall. Vgl. ARENDT, Holks Faktotum.

[12] charieren: ausrichten.

[13] scisieren: nützen.

[14] Impertinenzen: Unverschämtheiten, Frechheiten.

[15] insuportabili: unerträglich.

[16] Don Balthasar de Marradas y Vique [1580 Valencia-12.8.1638 Prag], kaiserlicher Feldmarschall.

[17] Kroaten:(kroatische Regimenter in kaiserlichen und kurbayerischen Diensten), des „Teufels neuer Adel“, wie sie Gustav II. Adolf genannt hatte (GULDESCU, Croatian-Slavonian Kingdom, S. 130). Dieser ließ gefangene Kroaten auch nach Schweden in die Kupferbergwerke bringen; METEREN, Newer Niederländischen Historien Vierdter Theil, S. 87. Mit der (älteren) Bezeichnung „Crabaten“ (Crawaten = Halstücher) wurden die kroatischen Soldaten, die auf ihren Fahnen einen Wolf mit aufgesperrtem Rachen führten [vgl. REDLICH, De Praeda Militari, S. 21], mit Grausamkeiten in Verbindung gebracht, die von „Freireutern“ verübt wurden. „Freireuter“ waren zum einen Soldaten beweglicher Reiterverbände, die die Aufgabe hatten, über Stärke und Stellung des Gegners sowie über günstige Marschkorridore und Quartierräume aufzuklären. Diese Soldaten wurden außerdem zur Verfolgung fliehender, versprengter oder in Auflösung begriffener feindlicher Truppen eingesetzt. Diese Aufgabe verhinderte eine Überwachung und Disziplinierung dieser „Streifparteien“ und wurde von diesen vielfach dazu genutzt, auf eigene Rechnung Krieg zu führen. Vgl. GOTTFRIED, ARMA SVEVICA, S. 85 (1630): „Die Crabaten litten dieser Zeit von den Schwedischen viel schaden / weil es bey ihnen viel stattliche Beuten gab. Dann sie hatten theils Gürtel voller Gold und Silber vmb den Leib / auch gantze Blatten von Gold vnd Silber geschlagen vor der Brust“. Zudem war „Kroaten“ ein zeitgenössischer Sammelbegriff für alle aus dem Osten oder Südosten stammenden Soldaten. Ihre Bewaffnung bestand aus Arkebuse, Säbel (angeblich „vergiftet“; PUSCH, Episcopali, S. 137; MITTAG, Chronik, S. 359, wahrscheinlich jedoch Sepsis durch den Hieb) und Dolch sowie meist 2 Reiterpistolen. Jeder fünfte dieser „kahlen Schelme Ungarns“ war zudem mit einer Lanze bewaffnet. SCHUCKELT, Kroatische Reiter; GULDESCU, Croatian-Slavonian Kingdom. Meist griffen sie Städte nur mit Überzahl an. Die Hamburger „Post Zeitung“ berichtete im März 1633: „Die Stadt Hoff haben an vergangenen Donnerstag in 1400. Crabaten in Grundt außgeplündert / vnnd in 18000 Thaller werth schaden gethan / haben noch sollen 1500. fl. geben / dass sie der Kirchen verschonet / deßwegen etliche da gelassen / die andern seind mit dem Raub darvon gemacht“. MINTZEL, Stadt Hof, S. 101. Zur Grausamkeit dieser Kroatenregimenter vgl. den Überfall der Kroaten Isolanis am 21.8.1634 auf Höchstädt (bei Dillingen) THEATRUM EUROPAEUM Bd. 3, S. 331f.; bzw. den Überfall auf Reinheim (Landgrafschaft Hessen-Darmstadt) durch die Kroaten des bayerischen Generalfeldzeugmeisters Jost Maximilian von Gronsfelds im Mai 1635: HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 148ff.; den Überfall auf Reichensachsen 1635: GROMES, Sontra, S. 39: „1634 Christag ist von uns (Reichensächsern) hier gehalten, aber weil die Croaten in der Christnacht die Stadt Sontra überfallen und in Brand gestecket, sind wir wieder ausgewichen. Etliche haben sich gewagt hierzubleiben, bis auf Sonnabend vor Jubilate, da die Croaten mit tausend Pferden stark vor Eschwege gerückt, morgens von 7-11 Uhr mittags mit den unsrigen gefochten, bis die Croaten gewichen, in welchem Zurückweichen die Croaten alles in Brand gestecket. Um 10 Uhr hats in Reichensachsen angefangen zu brennen, den ganzen Tag bis an den Sonntags Morgen in vollem Brande gestanden und 130 Wohnhäuser samt Scheuern und Ställen eingeäschert. Von denen, die sich zu bleiben gewaget, sind etliche todtgestoßen, etlichen die Köpfe auf den Gaßen abgehauen, etliche mit Äxten totgeschlagen, etliche verbrannt, etliche in Kellern erstickt, etliche gefangen weggeführet, die elender gewesen als die auf der Stelle todt blieben, denn sie sind jämmerlich tractirt, bis man sie mit Geld ablösen konnte“. LEHMANN, Kriegschronik, S. 61, anlässlich des 2. Einfall Holks in Sachsen (1632): „In Elterlein haben die Crabaten unmanbare Töchter geschendet und auf den Pferden mit sich geführet, in und umb das gedreid, brod, auf die Bibel und bücher ihren mist auß dem hindern gesezt, In der Schletta [Schlettau] 21 bürger beschediget, weiber und Jungfern geschendet“. LANDAU, Beschreibung, S. 302f. (Eschwege 1637). Auf dem Höhepunkt des Krieges sollen über 20.000 Kroaten in kaiserlichen Diensten gestanden haben. In einem Kirchturmknopf in Ostheim v. d. Rhön von 1657 fand sich ein als bedeutsam erachteter Bericht für die Nachgeborenen über den Einfall kroatischer Truppen 1634; ZEITEL, Die kirchlichen Urkunden, S. 219-282, hier S. 233-239 [Frdl. Hinweis von Hans Medick, s. a. dessen Aufsatz: Der Dreißigjährige Krieg]. Vgl. BAUER, Glanz und Tragik; neuerdings KOSSERT, „daß der rothe Safft hernach gieng…“, S. 75: „In einer Supplik der niederhessischen Stände an Landgraf Wilhelm V. von Hessen-Kassel aus dem Jahr 1637 heißt es beispielsweise, die „unchristlichen Croaten“ hätten ‚den Leute[n] die Zungen, Nasen und Ohren abgeschnitten, die augen außgestochen, Nägel in die Köpff und Füsse geschlagen, heis Blech, Zinn und allerhand Unflat, durch die Ohren, Nasen und den Mund, in den Leib gegossen [und] etzliche durch allerhand Instrumenta schmertzlich gemartert’ “. http://home.arcor.de/sprengel-schoenhagen/2index/30jaehrigekrieg.htm: „Am grauenhaftesten hatte in dieser Zeit von allen Städten der Prignitz Perleberg zu leiden. Die Kaiserlichen waren von den Schweden aus Pommern und Mecklenburg gedrängt worden und befanden sich auf ungeordnetem Rückzug nach Sachsen und Böhmen. Es ist nicht möglich, alle Leiden der Stadt hier zu beschreiben.
Am ehesten kann man sich das Leid vorstellen, wenn man den Bericht des Chronisten Beckmann über den 15. November 1638 liest: ‚… Mit der Kirche aber hat es auch nicht lange gewähret, sondern ist an allen Ecken erstiegen, geöffnet und ganz und gar, nicht allein was der Bürger und Privatpersonen Güter gewesen, besonders aber auch aller Kirchenschmuck an Kelchen und was dazu gehöret, unter gotteslästerlichen Spottreden ausgeplündert und weggeraubet, auch ein Bürger an dem untersten Knauf der Kanzel aufgeknüpfet, die Gräber eröffnet, auch abermals ganz grausam und viel schlimmer, als je zuvor mit den Leuten umgegangen worden, indem sie der abscheulichen und selbst in den Kirchen frevelhafter und widernatürlicher Weise verübten Schändung des weiblichen Geschlechts, selbst 11- und 12-jähriger Kinder, nicht zu gedenken – was sie nur mächtig (haben) werden können, ohne Unterschied angegriffen, nackt ausgezogen, allerlei faules Wasser von Kot und Mist aus den Schweinetrögen, oder was sie am unreinsten und nächsten (haben) bekommen können, ganze Eimer voll zusammen gesammelt und den Leuten zum Maul, (zu) Nase und Ohren eingeschüttet und solch einen ‚Schwedischen Trunk oder Branntwein’ geheißen, welches auch dem damaligen Archidiakonus… widerfahren. Andern haben sie mit Daumschrauben und eisernen Stöcken die Finger und Hände wund gerieben, andern Mannspersonen die Bärte abgebrannt und noch dazu an Kopf und Armen wund geschlagen, einige alte Frauen und Mannsleute in Backöfen gesteckt und so getötet, eine andere Frau aus dem Pfarrhause in den Rauch gehängt, hernach wieder losgemacht und durch einen Brunnenschwengel in das Wasser bis über den Kopf versenket; andere an Stricken, andere bei ihren Haaren aufgehängt und so lange, bis sie schwarz gewesen, sich quälen lassen, hernach wieder losgemacht und andere Arten von Peinigung mit Schwedischen Tränken und sonsten ihnen angeleget. Und wenn sie gar nichts bekennen oder etwas (haben) nachweisen können, Füße und Hände zusammen oder die Hände auf den Rücken gebunden und also liegen lassen, wieder gesucht, und soviel sie immer tragen und fortbringen können, auf sie geladen und sie damit auf Cumlosen und andere Dörfer hinausgeführt, worüber dann viele ihr Leben (haben) zusetzen müssen, daß auch der Rittmeister der Salvegarde und andere bei ihm Seiende gesagt: Sie wären mit bei letzter Eroberung von Magdeburg gewesen, (es) wäre aber des Orts so tyrannisch und gottlos mit den Leuten, die doch ihre Feinde gewesen, nicht umgegangen worden, wie dieses Orts geschehen’ „. METEREN, Newer Niederländischen Historien Vierdter Theil, S. 41: „Diese [Kroaten; BW] nach dem sie die Thor deß Stättleins [Penkun (LK Vorpmmern-Greifswald); BW] zerbrochen / haben sie mit grossem Grimm auff dem Schloß / in der Kirche / in der Pfarr / in den Häusern / Ja auch unerhörter Weise in den Todtengräbern gesuchet: Das Korn theils außgetroschen vnnd hinweg geführet / theils auch zertretten / die Inwohner hefftig geschlagen vnnd biß auff den Todt gemartert / daß sie solten sagen / on sie Gelt vergraben hetten / vnder denselben haben sie auch deß Pastorn nicht verschonet / der ihnen doch vor diesem alle Ehr vnnd Freundschafft erwiesen: Vnnd welches das allerärgste / haben sie Weibspersonen genothzüchtiget vnd geschändet / vnnd so sich etliche im Wasser vnder dem Rohr / oder sonst verborgen / haben die Crabaten / als deß Teuffels rechte Spürhund / solche auffgesucht / vnd wie das Vieh zur Vnzucht vor sich hergetrieben / auch ein theils Mannspersonen / so ihre Weiber vnnd Kinder wider solchen Teufflischen Muthwillen vnnd Gewalt vertheidigen wollen / jämmerlich erschossen vnd nidergehawen. Vnd dergleichen Vnzucht haben sie auch an Mägdelein von acht vnnd zehen Jahren zu treiben vnd am hellen Tag auff den Kirchhöfen / öfffentlichen Gassen vnd Gärten zu begehen / sich nicht geschewet“. Vgl. auch die Beschreibung des Kroateneinfalls in Neustadt a. d. Aisch am 18.7.1632 => Kehraus [Kerauß, Kehrauß], Andreas Matthias in den „Miniaturen“, bzw. die Aufzeichnungen des Pfarrers Lucas, Trusen (Anfang Januar 1635); LEHMANN, Leben und Sterben, S. 129: „[…] die Dorfschaften sind nacheinander alle ausgeplündert, die Leute übel geschlagen und beraubt worden, einige tot geblieben, Elmenthal und Laudenbach und Heßles sind ganz ledig [menschenleer] diese Zeit über gestanden, alles an Heu, Stroh, Holz hinweg ist geführt worden, das Getreide in den Scheunen ist ausgedroschen oder sonst verdorben worden, die Häuser sind zerschlagen, das Eisenwerk an Türen und Läden, Bratkacheln, Ofenblasen sind ausgebrochen und hinweg genommen worden [ …] sind über 300 Kroaten zu Elmenthal und Laudenbach gewesen, dort geplündert und folgenden Tag nach Brotterode gezogen und dort auch großen Schaden verübt, indem sie allein 100 Pferde allhier weggenommen, des anderen Viehs zu geschweigen, mancher Mensch ist übel traktiert worden, viele sind in großen Schaden gekommen, zu Herges sind alle Pferde hinweg genommen, desgleichen mehrentheils auch die Schafe und jungen Lämmer, in der Auwallenburg sind über 3 Kühe nicht verblieben, sondern alle hinweg genommen worden […]“. Gefangene Kroaten wurden von den Schweden in ihre Kupferbergwerke nach Schweden verbracht; THEATRUM EUROPAEUM 2. Bd., S. 349.

[18] Ungarn: Schriftlich erwähnt werden „hussarones“ (ursprünglich Grenzsoldaten in den ungarischen Festungen) erstmals 1481 in einem lateinischen Schreiben des Ungarnkönigs Matthias Corvinus (1443-1490). Die Husaren hatten sich bereits zu schwer gepanzerten Reitern entwickelt. Sie trugen Helme im türkischen Stil (Zischäggen), Brust- und Armpanzer, mit Eisenblech beschlagene Schilde (bezeichnet als „Tartschen“), schwere Säbel (Sarrass), Streitkolben und Lanzen, außerdem einen Panzerstecher (hegyestőr, „Pikenschwert“). Falls die Lanze beim ersten Ansturm brach, wurde dieses drei- oder vierkantige Schwert mit einer etwa 150 cm langen Klinge auf den Oberschenkel gesetzt und als Stoßwaffe benutzt. Zur zeitgenössischen Einschätzung vgl.REISNER, Aber auch wie voriges tags, S. 456f. (1619):Es ist zwar ein außerlesen schön ungerisches Kriegsvolckh, aber auch außerlesene Freybeutter; so mit stelen und rauben niemand verschonen; lassen nichts liegen, ziehen die leutt – freund oder feind – ganz nacket auß oder hawens wol gar nieder“. Eine ganz ähnliche Klage findet sich auch in dem Wiener Bericht vom 27. Oktober [1619]: „Die Hungern haußen gar übel auch bei den Evangelischen sine omni discretione, hauen alles nieder, plündern und verbrennen alles, so erbärmlich ist; wann sie alßo procediren, möchte waß anderst drauß entstehen“.

Der katholische irische Feldkaplan Thomas Carve [1590 – 1672 ?] berichtet; CARVE, Reyßbüchlein Bd. 2, S. 159f.: „Den 17. Octobris [1639; BW], ward ein Vngarischer Graff mit 500 Pferden / von Prag auff Prandis [Brandýs nad Labem]zu / allda die Schweden sich auffhielten / vmb Kundschafft einzuholen / außcommandirt. Dieser ist bald nach seinẽ Außzug von den Schwedischen Partheyen vmbgeben vnnd ertapffet / vnnd weilen in dem Außreissen / sein Pferdt vnter ihme gestrauchlet / gefangen worden; Obwohl nun er der Gefängnuß sich zu entledigen vermeyndt / gleichwohl gesehen dass solches durch kein anderes Mittel / alß mit gewehrter Handt geschehen könne / hat er sich allermassen ritterlich gewehret / auch der Schwedischen viele mit seiner eygenen Handt niedergemacht / biß endtlich er also verwundet / vnnd mit sieben tödtlichen Wunden verletzt / heroisch auff der Walstatt todt blieben. Sein todten Leichnamb haben nichts desto weniger die Vngaren dem Feindt entzogen / vñ mit sich nacher Prag gebracht vnangesehen irer etliche hundert das Leben darüber eingebusset / allda selbiger nach Standtsgebühr / mit grossen Ehren zur Erden bestattet worden“.

[19] dextramente: unvermissverständlich.

[20] in terminis: in Maß u. Ziel.

[21] NÉMETHY, Das Schloß Friedland, S. 106f.

[22] Neisse [Nysa]; HHSSchl, S. 331ff.

[23] Pawel [Paul] Czernecki [Charnecky] [ – ], polnischer Obrist.

[24] Stefan [Stephan] Wierucki [Wierutzky] [ – ], polnischer Obrist.

[25] Andrzej [Andreas] Morski [Morsky] [ – ] polnischer Obrist.

[26] TOEGEL, Der Schwedische Krieg, Nr. 380, S. 134.

[27] Regiment: Größte Einheit im Heer: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl., eines Reiterregiments von 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obristleutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim v. Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm v. Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.

[28] Vgl. BROCKMANN, Dynastie.

[29] Mustermonat: Sold für oder bei einem Monat.

[30] Philipp (V.) Graf v. Mansfeld-Vorderort zu Bornstedt [1589-8.4.1657 Raab], kaiserlicher Feldmarschall. Vgl. die Erwähnungen bei SEIDEL, Die Grafen von Mansfeld.

[31] Desertion: Auf die unerlaubte Entfernung vom Regiment stand in den Kriegsartikeln die Todesstrafe, die nur nicht verhängt wurde, wenn Bedarf an Soldaten herrschte. JÜRGENS, Chronik, S. 514 (für Hannover):„Den 11. Aprilis [1633; BW] ist ein Königsmarkischer Soldate, so entlaufen, und hie unter Caspar von Lühden Stadt-Companien angetroffen, vor Linden bey dem Galgen stigmatisiret und das rechte Ohr abgeschnitten durch unsern Nachrichter Meister David“. Vgl. WINTER, Möser, S. 19f.: „Den 21. März [1628] läßt Hauptmann Föckler einen Reiter, so bei dem Merodischen Regiment, und einen Soldaten, so unter Hauptmann Kestgens, und einen, so unter seiner Compagnie ausgerissen, henken an die Justiz auf dem Markte. Den 2. April aber hat er einem Corporal zu Roß den Kopf, auch der Ursache halben abschlagen lassen“. JORDAN, Mühlhausen, S. 90f., für 1637: „Den 31. März [10.4.; BW] ist der Oberst Spork mit seinen Völkern allhier vor die Stadt gekommen, hat Quartier begehret und daneben angedeutet, wie ihm Nordhausen auch assignirt worden; des andern Tages ist er wieder von hier nach Nordhausen gezogen. Den 4. [14.; BW] April ist er wieder mit etlichen Völkern zurückgekommen und hat sich mit denselben hier einquartiret und seinen Werbeplatz hier gehabt, hat auch viel Volk geworben, wie denn die Eichsfelder und andere benachbarte häufig zuliefen und Dienst nahmen, nur daß sie ins Quartier kamen und die Leute aufzehren konnte. Viele trieb auch der Hunger. Als es aber ans Marchiren gehen sollte, so wurde aus dem Marchiren ein Desertieren“. Der Ausbruch von Lagerseuchen (1626, nach dem Bericht des braunschweig-lüneburgischen Kapitäns Daniel Meyer) führte teilweise zur Massendesertion; Hauptstaatsarchiv Hannover Cal. Br. 16, Nr. 1141. Teilweise ließ man Deserteure um ihr Leben würfeln; DOLZ, Versuch, S. 298; JÜRGENS, Chronik, S. 525. Zur Desertion trug auch die Praxis bei, untergesteckte Söldner„zue disem sturmb, wie andere mehr, wider wüllen […] vornen an die spüz“ als Kugelfang zu stellen, wie ein kaiserlicher Soldat, der bei der Belagerung Überlingens 1634 verletzt wurde, nach Mitteilung Bürsters über seine Dienste nach der zwangsweisen Untersteckung unter die schwedische Armee berichtete; WEECH, Bürster, S. 67. Vgl. KAISER, Ausreißer; KAISER, Lebenswelt der Söldner. Das bayerische Memorial vom 16.4.1643 [Bayerisches Hauptstaatsarchiv Kurbayern Äußeres Archiv 2763, fol. 23, Punkt 9] bestimmte, dass, wenn ein Neugeworbener ausreiße, sofort nachzuforschen sei, welche besonderen Kennzeichen er habe; diese seien alsbald zu notieren. Wenn trotzdem einer nicht mehr aufgefunden werde, so solle sein Namen an den Galgen geschlagen, und wenn er Handwerker sei, ein solches den Zünften alsbald zu notifizieren sei, damit dergleichen meineidige Gesellen über kurz oder lang von Handwerks wegen aufgeschrieben und zur Strafe gezogen werden könnten. Dies sei den Neugeworbenen, insbesondere den Handwerksgesellen, schon bei der Neuwerbung und Eidesleistung zu eröffnen. DAMBOER, Krise, S. 264f. William Crowne [1617 – 1682], Lordsekretär, Offizier, Mitglied des Parlaments und 1636 Reisebegleiter des Thomas Lord Howard, Earl of Arundel and Surrey, berichtet über die Kämpfe Gustav II. Adolfs an der Alten Veste bei Zirndorf: „Der König von Schweden hatte hier drei seiner Soldaten für den Mord an zweien seiner Kommandanten und das Überlaufen zum Feind pfählen [im Original „set upon poles alive“] lassen. Nachdem die Schlacht ausgefochten war, hatte man die Soldaten gefangen genommen und hingerichtet“. RITTER; KEIL (Hgg.), William Crowne, S. 36. Am 28.4.1628 „gab ein Deserteur vor seiner Hinrichtung als Grund für seine Fahnenflucht Überdruß an dem gottlosen Leben der Soldaten an“. WIEGANDT, Wismar, S. 23f. Der Benediktinerabt von St. Georgen im Schwarzwald, Georg Gaisser [1595-1655] berichtet unter 1634; STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 569: „Einer von unsern Besatzungstruppen verleitete nach gefaßtem Fluchtplan einen andern zur Teilnahme an dem Verbrechen. Dieser verspricht sich zu beteiligen, eröffnet aber die Sache einigen, während er selbst den morgens Fluchtbereiten, als ob er selbst dazu bereit wäre, begleitet. Die Eingeweihten aber erheben sich aus den Verstecken, andere aber reißen Pferde von der Weide an sich, nehmen die Verfolgung auf, und nachdem sie dem des Fluchtverbrechens Schuldigen vergeblich mit den Schwertern zu Leibe gerückt waren (solche Hiebfestigkeit hatten (ihm) die Zaubermittel verliehen, erschlagen sie ihn mit Prügeln. Dies erschien einigen grausam, weil seine bei demselben Fluchtplan ertappte Frau nach dem Frühstück, von den Soldaten einige Male angeschossen, sterben musste. Milder verfuhr man mit den Töchtern, die man in die Verbannung trieb“. Auch mehrfache Desertion wurden hart bestraft; RICHTER, Historische Nachricht, S. 174 (Chemnitz 1633): „Den 19. Jan. ist ein Schottländischer Soldat, so dreymahl vom Regiment entlauffen, an die Justitz aufn Marckte aufgehencket worden“. Aus Meiningen wird 1646 berichtet, GÜTHEN; SCHAUBACH, Poligraphia Meiningensis, S. 274: „Eben in diesem Monat [August 1646; BW] sind drey Mußquetirer von hiesiger Qvarnison über die Stadt-Mauern hinaus gestiegen, und hinweg gelauffen, aber bey Walldorff wieder vertappt, nieder geschossen, tod herein gebracht, und in der Hocker-Gassen auff dem Graben, an einem auffgerichten Schnapt-Galgen gehängt worden“. BEI DER WIEDEN, Oldendorf, S. 47 (1623): „12. Maii solte ein entlauffener Schelm unter den Soldaten zu Oldendorf auff dem Marckte gehencket werden. Aber der Strik ging loess und der Verurtheilter fiel herab. Derhalben ihm das Leben geschenckt und er diese Graffschafft und das Furstenthumb Braunschweig vorschweren mussen“. HELLER, Rothenburg, S. 308f.: „Die gemeinen Soldaten erachteten eine Fahnenflucht nicht für vorliegend und sich ihres Eides ledig, wenn die Fahne, auf die allein sie geschworen hatten, zerstört war; Ebensowenig hielten sie sich für strafwürdig, wenn ihre Fahne vom Feind erbeutet worden war und sie dann in Massen zu ihm übergingen (sich unterstellen ließen)“. Die Desertionsquote unter den Belagerern vor Bergen-op-Zoom (1625) soll sehr hoch gewesen sein. Im Juli lagen noch 20.600 Mann vor Bergen; im Oktober waren es noch 13.200. Insgesamt betrugen die Verluste der Belagerer ca. 40 %; davon waren mehr als ein Drittel Desertierte.

[32] TOEGEL, Der Schwedische Krieg, Nr. 391, S. 136.

[33] Ratibor [Racibórz]; HHSSchl, S. 426ff.

[34] Michael Ernst Baumgartner [ – ], kaiserlicher Musterungskommissar.

[35] Karl Hannibal I. Burggraf zu Dohna, Freiherr auf Wartenberg u. Bralin [1588-21.2.1633 Prag], kaiserlicher Obrist.

[36] Sold: Um 1630 erhielt (theoretisch] ein kaiserlicher Obrist monatl. 500-800 fl. je nach Truppengattung, Hauptmann 160 fl., Leutnant 60 fl:; Fähnrich 50 fl., Feldwebel 21 fl., Korporal 12 fl., Gefreiter 7 fl. 30 Kr., Fußknecht 6 fl. 40 Kr. Eine Kuh kostete ca. 10 fl., 1 einfaches Pferd 30 fl. Der Monatssold der einzelnen Chargen in einer schwedischen Kompanie zu Fuß betrug 1639 für einen Hauptmann 150 fl., Leutnant 35 fl., Feldscher 16 fl., gemeiner Soldat 6 fl.; in einer Kompanie Kürassiere für einen Rittmeister 150 fl., Leutnant 60 fl., Kornett 50 fl., gemeinen Reiter 15 fl.; bei der Artillerie für einen Obristen 800 fl., Oberhauptmann 200 fl., Adjutanten 100 fl., Quartiermeister 60 fl., Feldschergesellen 25 fl., Kommissbäcker 12 fl., gemeinen Kroaten 9 fl., Artilleristen 7 fl. Schon in den Anfangsjahren war der Sold nur ein- oder zweimal im Jahr ausgezahlt worden, so dass die Kontributionsforderungen ständig stiegen. SCHMIDT, Herzogtum Sachsen – Weimar, S. 54f. „Eine Beschwerde über seine Notlage war für den Soldaten gefährlich, wie das Beispiel von neun Soldaten der Schweinitzschen Kompanie zeigt, die am 30. April 1645 zum Tode verurteilt wurden (einer von ihnen wurde tatsächlich in Freiberg gehenkt), weil ‚sie sich ihrer hinderstelligen wöchentlichen Lehnungen halber beklaget’“. GENTSCH, Dreißigjähriger Krieg, S. 209. 1624 hatte man den Offizieren der nach den Kämpfen gegen Bethlen Gábor abgedankten Regimenter während der Verhandlungen in Freistadt vorgehalten, kein Kriegsherr habe je alle Außenstände beglichen, ein Nachlass sei doch üblich; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2345, fol. 69f. (Abschrift):»Fürhalt« an die Offiziere der Liga-Regimenter u. Freikompanien, Freistadt, 1624 V 15. Die sogenannten„freien u. einschichtigen“ Kompanien (1619-1648) schlugen immerhin mit 5.042.840 fl. 58 kr. in der Hauptkriegskostenrechnung zu Buch; GOETZ, Kriegskosten, S. 123; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 282. Der Historiograph Wassenberg schildertausführlich die Meuterei der Besatzung von Breisach im März 1644 wegen ihres seit acht Monaten ausstehenden Soldes; WASSENBERG, Florus, S. 563ff.:„Nahe bey außgang aber gegenwärtigen Monats hat sich in der Vestung Brisach ein gefährlicher Aufstand angesponnen / in dem alle Frantzösische Compp mit doppeltem Fewer sich auf den Platz gestellet / vnnd eine Ordnung geschlossen / daß man ihnen so leichtlich nicht zukommen können; aber keinen Officirer / als allein die Corporalen bey sich gelitten / auch als die Teutschen auf die Abendwacht ziehen wollen / haben sich die Frantzosen betrohlich gegen sie vernehmen lassen / woferrn nur ein einiger sich vnterstehen würde auß dem hauffen zu gehen / sie denselben auf der ställe niederschiessen wollen; daher sie alle / vnnd einer wie der ander / stehen bleiben müssen.

Nach dem derhalben die Frantzösische Kriegesbeampten gesehen / daß ihre Völcker schwürig; haben sie mit vngestümmen Worten gefraget / warumb sie nit auff die Wacht ziehen wolten / damit von Leder gezucket / vnnd einen oder vier gestochen; aber damit anders nichts auß gericht / dann daß die Mußquetierer Fewer geben / 5. Leutenante vnd Fändriche geschossen / die übrigen aber dahin gebracht / daß sie das Hasenpanihr aufwerffen müssen.

Hierauf haben sie in gegenwart Herrn General Majors von Erlach / vnnd Freyhern von Oisonville [Oysonville; BW] mit grosser vngestümm geruffen: dem König / vnnd Herrn General Majoren / wolten sie vmbs Geld dienen; welchem sie auch Lebensfrist versprochen; dem Freyherrn aber keines / sondern ihn beym Kopff genommen / mit den hahren übel gerauffet übel gerauffet / vnnd mit schändlichen Worten angegriffen / wäre auch / im fall Herr General Major nicht so hoch gebeten / wol nicht lebendig auß jhren Händen kommen / also daß er mit mercklicher gefahr seines lebens noch errettet worden. Wie sie nun der von Erlach gefragt / was dann jhr Begehren / haben sie jhren in acht Monat außständigen Sold gefordert: weßwegen er sie mit freundlichem zusprechen versichert / sie solten nur wider abziehen / er wolle verschaffen / daß sie bezahlet werden solten; Sie aber zur antwort gegeben / wann das Geld da vor jhnen augenscheinlich lege / als dann vnnd nit eher wolten sie sich zur Ruhe stellen: deßwegen man nothwendig dahin geschlossen / daß man jhnen auf nechstfolgenden Morgen (weil die Nacht albereit vorhanden) drey Monat / vnnd innerhalb vier Wochen das übrige abführen wolle. Mit welcher Erklärung Herr General Major abermals zu jhnen gangen / sie sehr freundlich besprochen / ja Kinder vnnd Brüder heissen müssen; biß er es endlich / wiewol mit gar harter mühe / dahin gebracht / daß sie endlich darein verwilleget; worauff er sie hoch gebeten / daß sie doch die Nacht über ruhig seyn / auch niemand einigen Gewalt thun / noch etwas plündern wolten: welches sie Ihm zwar versprochen; als er aber kaum in seiner Behausung gewesen / haben sie mit geschwinder Behändigkeit die Wippe / Esel / Stock vnd Galgen / sampt der Leiter abgehawen / vnnd über einen hauffen geworffen vnd verbrennet; alle Wirtshäuser geöffnet; was sie an Wein nicht gesoffen / auff die Erde lauffen lassen / viel Becker vnnd Krämer nicht verschonet / die Fleischbäncke / darinnen viel Vorrath gewesen / rein gemacht / vnd also die ganze nacht über mit plundern vnnd rauben einen solchen Gewalt verübet / daß dergleichen (wie man schreibt) in geschichten nicht zu lesen. Deß andern Tages ist Herr Erlach frühe wider zu jhnen kommen / da sie dann alle ganz toll vnd voll gewesen / daher er jhnen auch viel bessere Worte / als vorigen Tages / geben müssen: dann sie sich ohne schew verlauten lassen / woferrn jhre acht Monaten vmb zehen Vhren nicht da legen / wolten sie die ganze Statt außplündern / selbige in Brand stecken / vnd den Johan de Weerd zu ziehen / darbey sie dann weiters dem Herrn General Major vnverschämt ins Gesicht sagen dürffen / daß jetzund sie / nicht aber er / Meister seyen / haben darauff die Schlüssel begehret / vnn gesaget / daß, vngeachtet sie die Schlüssel nicht hetten / dennoch wol hinauß kommen wolten / weßwegen dann Herr General Major wiederum vnverichter sachen abweichen müssen. Als er nun den vnauffhörlichen Ernst vnnd Tollheit dieser Leute gesehen / hat er sich nebens Herrn Freyherrn de Oisonville entschlossen / fünf Monat zu bezahlen; hierauf abermaln zu jhnen getretten / vnnd sie dermassen / wie man Got im Himmel selbst anflehen möchte / gebeten / biß sie endlich diese fünff Monat angenommen / hat jhnen aber die übrigen drey Monat jnner vierzehen Tagen vnfehlbar abzutragen benebenst vollem Perdon solcher jhrer schönen thaten / versprechen müssen / oder sie wolten es noch zehen mal ärger machen. Hat sich also vor Mittag vmb halb zehen Vhr die Vnruhe widerumb gestillt / vnd ein jeder nach seinem Quartier gezogen. Die Teutschen seynd / als wie sie kommen / auff jhrem Platz stehende verblieben vnnd ruhig gewesen; ehe aber die Franzosen abgezogen / haben sie sich nicht zu Friede geben wollen / man habe jhnen dann auch fünf Monat bezahlet / da sie sich auch sonsten mit drey Monaten hetten abweisen lassen“. Der Benediktiner-Abt von St. Georgen im Schwarzwald, Georg Gaisser [1595-1655], berichtet noch zum März 1648: „Ein Soldat mit dem Übernamen Reißteufel, Schuster von Beruf, aus Gmünd gebürtig, der in erster Linie unter denen gewesen sein soll, die neulich Sold gefordert (oder Lebensmittel erpressten ? stipendia exegerant) hatten, wird vom Generalkommissariat zum Galgen verurteilt und heute [27.3.1648; BW] hingerichtet, vom weiblichen Geschlecht aufs höchste beklagt. Drei Jungfrauen, die ihn aus den Händen der Henker zu befreien suchten, erfuhren eine Ablehnung“. STEMMLER, Tagebuch Bd. 2, S. 1138.

[37] Söldner: Söldner rekrutierten sich zumeist aus den städtischen und ländlichen Unterschichten aus ganz Europa, d. h. überschuldete Bauern, entflohene Leibeigene, nachgeborene Bauernsöhne, durch die engen Zunftordnungen quasi erwerbslose Handwerksgesellen und arbeitslose Bergarbeiter. Teilweise erhielten sogar Straßenräuber bei ihrer Gefangennahme Pardon, wenn sie in die Armee eintraten. Vgl. RATHJEN, Soldaten im Dorf, S. 211ff. Aber auch Straftäter bzw. die, die dem Hexereiverdacht entgehen wollten (=> Hexenverfolgungen im Heer), ließen sich anwerben, und Vagabunden wurden unter die Armee gesteckt, wie z. B. in England oder in Spanien. Söldnerführer wurden meist unter den Familienmitgliedern der Feudalherren und deren Gefolge, den schottischen Clans, mitunter auch innerhalb der Bürgerschaften der Städte angeworben, zumeist aber im fremden Gebiet auf einem speziell dafür eingerichteten Musterplatz. Das war ein von den Städten und Territorien gefürchteter Platz zur Musterung und Einstellung von Söldnern, dessen Einrichtung man nach Möglichkeit zu verhindern suchte. Der militärische Unternehmer richtete einen Platz, meist in der Nähe einer Stadt, in deren Wirtshäusern oder in Landstrichen ein, die wegen ihrer wirtschaftlichen Krisensituation als besonders geeignet galten, ein, an dem sich die von Werbern mit einem Handgeld geworbenen Söldner oder Rekruten einfanden. Wenn sie gemustert und für tauglich befunden wurden, wurden sie durch den Musterschreiber in Musterrollen eingeschrieben und zum Teil durch Landschützen begleitet, um ein sofortiges Ausreißen zu verhindern, an ihren Bestimmungsort verbracht. Dazu wurden Fangprämien ausgelobt; CONRAD; TESKE, Sterbzeiten, S. 271. Die Heeresunternehmer hatten ein Werbepatent, das sie zur Stellung einer festgelegten Anzahl von Soldaten verpflichtete. Konnte die Anzahl nicht erreicht werden, mussten die Werbegelder vom Kriegsunternehmer aus eigener Tasche zurückgezahlt werden. Im Laufe des Krieges wurden so viele Neuanwerbungen notwendig, dass die Werbung trotz steigender Werbegelder immer schwieriger wurde, so dass sich erzwungene Werbungen häuften. BURSCHEL, Söldner, S. 126f.). LANGER, Hortus, S. 92f. Vgl. die selbstkritischen Äußerungen des schottischen Söldners Sir James Turner [1615-1686; MURDOCH, SSNE ID: 63], Memoirs, S. 14: „I had swallowed without chewing, in Germanie, a very dangerous maximie, which militarie men there too much follow; which was, that so we serve our master honnestlie, it is no matter what master we serve; so, without examination of the justice of the quarrel, or regard of my dutie to either prince or countrey, I resolved to goe with that ship I first rencounterd”.

Den Söldnern haftet immer noch negativer Ruf an. Oft werden sie als Totschläger angesehen, die für Geld töteten und den Bauern ihre Existenzgrundlage nahmen. Die Söldnerhaufen immer wieder als Sammelbecken für Kriminelle, fahrendes Gesindel und Ausgestoßene beschrieben. Erst in der letzten Zeit wird versucht, diese soziale Gruppe wertneutral zu betrachten und ihre Herkunft, ihre Lebensweise und ihre Motivation, Söldner zu werden, zu ergründen; vgl. das Tagebuch des Söldners Hagendorf; PETERS, Söldnerleben. Auch die simple Zuschreibung der Täterrolle ist zu hinterfragen, da sie in vielen Fällen selber von den Kriegsunternehmern oder ihren Offizieren ausgenutzt wurden. Allmählich bildete sich im Zuge der Aufstellung immer größerer Heere ein Offizierkorps heraus, das sich überwiegend aus dem Adel rekrutierte. Meist stammten ihre Offiziere je nach Rang aus dem niederen bis hohen Adel, jedoch aus verschiedenen Ländern. In wenigen Fällen war es sogar möglich, trotz niedriger Herkunft oder auch trotz eines verachteten Berufsstands durch Verdienst in den Adel aufzusteigen. Der jeweilige Kriegsherr schloss mit einem erfahrenen Söldner (Obrist, Obristleutnant, Hauptmann) einen Vertrag (das so genannte „Werbepatent“), in dem er  ihn eine festgelegte Anzahl von Söldnern anwerben ließ. Dafür wurde ihm einer der von Städten und Territorien wegen der Ausschreitungen gefürchteten „Musterplätze“ angewiesen. Zudem erhielt der Werbeherr eine vereinbarte Geldsumme, mit der er die Anwerbung und den Sold der Geworbenen bezahlen sollte (=> Werbegeld). Manchmal stellte der Werbende auch Eigenmittel zur Verfügung, beteiligte sich so an der Finanzierung und wurde zum „Gläubiger-Obristen“ des Kriegsherrn. Zudem war der Werbeherr zumeist Regimentsinhaber der angeworbenen Truppen, was ihm zusätzliche beträchtliche Einnahmen verschaffte. Manche Rekruten wurden von den Werbeoffizieren doppelt gezählt oder unerfahrene, z. T.  invalide und mangelhaft ausgerüstete Männer als schwerbewaffnete Veteranen geführt, um vom Obristen eine höhere Summe ausgezahlt zu erhalten. Auch Hauptleute, meist adliger Herkunft, stellten Kompanien oder Fähnlein auf eigene Kosten dem Kriegsherrn bzw. einem Obristen zur Verfügung, um dann in möglichst kurzer Zeit ihre Aufwendungen wieder hereinzuholen und noch Gewinne zu erzielen, was zu den üblichen Exzessen führen musste. Teilweise wurde die Anwerbung auch erschlichen oder erzwungen. Auf der Straße eingefangene Handwerker wurden für Wochen ins Stockhaus gesteckt und durch die Erschießung von Verweigerern zum Dienst gezwungen; SODEN, Gustav Adolph  II, S. 508. In einem Bericht aus Wien (Dezember 1634) heißt es: „Aus Schwaben und Bayern kommen wegen der großen Hungersnoth viele tausend Menschen auf der Donau herab, so dass man immer von Neuem werben und die Regimenter complettiren kann“. SODEN, Gustav Adolph Bd. 3, S. 129. JORDAN, Mühlhausen, S. 90f. (1637) über den Werbeplatz Sporcks: „Den 4. April ist er wieder mit etlichen Völkern zurückgekommen und hat sich mit denselben hier einquartiret und seinen Werbeplatz hier gehabt, hat auch viel Volk geworben, wie denn die Eichsfelder und andere benachbarte häufig zuliefen und Dienst nahmen, nur dass sie ins Quartier kamen und die Leute aufzehren konnte. Viele trieb auch der Hunger. Als es aber ans Marchiren gehen sollte, so wurde aus dem Marchiren ein Desertieren“. Für Anfang 1643 heißt es über die Werbemethoden des schwedischen Kommandanten in Erfurt, Caspar Ermes; JORDAN, Mühlhausen, S. 97: „In diesem Jahre legte abermals der Commandant von Erfurt einen Capitän mit einer Compagnie Infanterie in die Stadt, um Soldaten zu werben. Weil sie aber nicht viel Rekruten bekamen, so machten sie einen listigen Versuch. Sie warfen Geld in die Straße; wenn nun jemand kam und es aufhob, so sagten sie, er hätte Handgeld genommen, er müsse nun Soldat werden. Im Weigerungsfalle steckten sie solchen Menschen in den Rabenturm, wo er so lange mit Wasser und Brod erhalten wurde, bis er Soldat werden wollte“. Vgl. RINKE, Lippe, S. 20f.; PLATH, Konfessionskampf, S. 482. Das Werbegeld war Handgeld für neugeworbene Soldaten; eine Summe, die dem Werbeoffizier zur Ausführung von Werbungen anvertraut wurde, die je nach Truppengattung und Armee differierte und oft von Werbeoffizieren unterschlagen wurde. Üblich waren etwa 8 Rt., der Durchschnittssatz für Fußsoldaten. Für Kürassiere (mit ganzem Harnisch) erhielt ein Obrist 1635/37 15-20 Rt., für Kroaten 10-13.30 Rt., Kosaken (polnische Reiter) 20 Rt., Dragoner 12 Rt., Arkebusiere 15 Rt.; ERNST, Madrid und Wien, S. 301. 1633 wurden in Mühlhausen bis zu 34 Rt. für einen Söldner ausgegeben bzw. in Rechnung gestellt. Nach der Aufstellung von KAPSER, Kriegsorganisation,  S. 271ff., entstammten von den 1638-1648 in Kurbayern und in der Oberen Pfalz Rekrutierten folgenden Beschäftigungsbereichen: 1, 6 % Handel, 16, 2 % Nahrungsmittel- und Gastgewerbe, 28 % Bekleidungs-, Textil- und Lederverarbeitungssektor, 16, 7 % Baugewerbe, Holz- und Metallverarbeitung, 17, 3 % Landwirtschaft, Gartenbau und Viehzucht; alle anderen Gewerbe lagen bei max. 1, 7 – 1, 1 % oder niedriger. Nach SCHLÖGL, Bauern, S. 157, kam ein Dienstbote im bayerischen Raum auf etwa 12 Gulden pro Jahr (ohne Verpflegung), so dass der Militärdienst angesichts des Werbegeldes unter Umständen attraktiv erscheinen konnte. PARKER, Der Dreißigjährige Krieg, S. 284, vermutet, dass Handgeld, neue Kleidung sowie Aussicht auf Sold und Beute als Alternative zur Unsicherheit der Existenz (bei rückläufiger Produktion) und der Möglichkeit, von Söldnern beraubt oder durch Steuern ruiniert zu werden, betrachtet wurden, und dass trotz aller Umstände die Armee eine gewisse Sicherheit bot. Für die bayerische Armee 1648 trafen angesichts sinkender Preise und steigender Löhne aber nur Handgeld und die Aussicht auf Beute zu. Der einfache bayerische Soldat wurde mit 12 Dukaten abgefunden. Zur Motivation schottischer Söldner MAHR, Oberst Robert Monro, S. 54: „Hier ist auch zu sehen, dass der Baron von Foulis edlen Andenkens es nicht für eine Beeinträchtigung seines Ansehens hielt, zuerst meinem Lord Reay und seinem Regiment als Freiwilliger zu folgen, bis er einige Gefechte gesehen und einige Erfahrung gesammelt hatte. Dann begann er mit einer Kompanie und wurde zuletzt mit Ansehen Obrist eines Regiments zu Fuß und zu Pferd. So ermunterte er andere seines Namens und seiner Verwandtschaft, seinem Beispiel zu folgen und ehrenvoll im Ausland zu leben, anstatt ihren Freunden zu Hause, wie es viele tun, zur Last zu fallen. Dabei müssen sie, wie wir in Schottland sagen, für einen halben Laib Brot springen, während andere aufgrund ihrer Tapferkeit nobel im Ausland leben, sich Diener leisten können und von silbernen Tellern speisen“.

Es wurden jedoch zuweilen auch bereits zehn- bis fünfzehnjährige Jungen als Soldaten rekrutiert (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 120). Bei den Schweden galten 15 Jahre als ideales Eintrittsalter. Im kursächsischen Fuß-Regiment Eustachius von Löser fanden sich unter 1145 Mann 209 Weiber, 131 Kinder, 8 Mägde immerhin 80 Soldatenjungen; BORKOWSKY, Schweden, S. 64. Vgl. dazu die sehr positive Darstellung des französischen Gesandten d’Avaux; LORENTZEN, Die schwedische Armee, S. 84ff.: „die Schweden hatten die schönste und disziplinierteste Armee, welche man seit den Legionen des Cäsar gesehen hat. Sie waren beinahe sicher, alles, was sich ihnen entgegenstellte, entweder zu schlagen oder durch Beharrlichkeit zu vernichten. Sie waren im Felde zu allen Jahreszeiten gut, abgehärtet sowohl gegen die Hitze der Hundstage, als auch gegen die heftigste Kälte. Sie hielten drei Monate in den Quartieren aus, in welchen die kaiserliche Armee nicht acht Tage bestehen konnte, so dass mit der Zeit ihnen nichts entwischen konnte. Die Armee war ihr Hof, ihr Gut, sie war ihr wirkliches Vaterland, denn alle Kinder, welche sie seit zwanzig Jahren bekommen hatten, waren im Lager geboren, waren von der Wiege an an das Gewehrfeuer gewöhnt und trugen, erst sechs Jahre alt, ihren Vätern in den Laufgräben oder zur Schildwache das Essen hin. Trotzdem die Armee kein sehr geeigneter Platz ist, die Jugend zu erziehen, so achtete man doch sorgsam auf die Unterweisung, indem man sie in den kleinen Schulen, welche im Quartier, oder wenn man im Felde lag, im Lager waren, Lesen und Schreiben lehrte. Sobald die Armee ihr Lager aufgeschlagen hatte und die Quartiere verteilt waren, gingen die Kinder zu den besonders für die kleinen Schulen eingerichteten Plätzen. Da sind Dinge vorgekommen, welche kaum zu glauben wären, wenn sie nicht von allen Generälen bestätigt wären: es wurde erzählt, dass die Feinde manchmal so nahe gewesen wären, dass ihre Kanonen sogar die Schulen erreichen konnten. Da wären 3-4 Kinder von einer einzigen Kugel hingerafft worden, ohne dass die übrigen auch nur den Platz gewechselt hätten oder die Feder weggelegt hätten, welche sie in den Händen hatten. Solche Standfestigkeit war ganz anders, als die der jungen Lacedämonier, welche sich lieber die Eingeweide zerfleischen ließen, als ihren Diebstahl zu gestehen. Die Rekruten ihrer Infanterie wurden lediglich von diesen Lagerkindern genommen. Im Alter von 16 Jahren nahmen sie schon das Gewehr und desertierten niemals, weil sie kein anderes Leben, keine andere Beschäftigung kannten. Bei der Kavallerie wurden die Bedienten der Herren aufs Pferd gesetzt, wenn sie sieben oder acht Jahre bei der Armee gedient hatten, und waren schon vorher in den Waffen geübt und an den Krieg gewöhnt, bevor sie angeworben wurden, so dass man sagen konnte, dass unter ihnen ebenso viele Offiziere waren, als Soldaten“. Vgl. auch Trossbube; LAHRKAMP, Dreißigjähriger Krieg, S. 199. Söldner rekrutierten sich auch aus ehemaligen Trossbuben (oder Trossjungen). Diese wurden als Bedienung der unteren militärischen Chargen sowie zur Versorgung der Pferde und für die Beaufsichtigung der Viehherden eingesetzt. Sie stammten häufig aus den Soldatenfamilien, die den Heereszug im Tross begleiteten. Sie wurden oft misshandelt und von ihren Herrn sogar getötet, ohne dass Anklage erhoben wurden. Teilweise wurden sie auch aus Überlebensgründen von den Eltern Soldaten mitgegeben. Da die Trossbuben ökonomisch vollkommen abhängig und zudem schlecht versorgt waren, lassen sie sich häufig als Diebe nachweisen. Vielfach gerieten die 13 bis 15 Jahre alten Jungen als Trommlerbuben und Pferdejungen ins unmittelbare Kriegsgeschehen. Soweit sie eine Muskete bedienen konnten, konnten sie, falls erforderlich, auch im Kampf eingesetzt werden, was häufig bei spanischen Einheiten der Fall war. Trossbuben, die von ihren Herren schon bei der geringsten Verfehlung totgeschlagen werden konnten (NEBE, Drangsale, S. 134), waren teilweise nur sechs oder sieben Jahre alt, wenn sie zum Militär kamen oder von ihren Eltern dem Militär übergeben wurden, damit sie dort überleben konnten. Die Älteren wurden bei der Reformation der Bagage auch als Knechte in die Feldartillerie gesteckt, wenn sie dazu brauchbar erschienen (DAMBOER, Söldnerkapitalismus, S. 259). Sie wurden als Kindersoldaten und Soldatenjungen missbraucht, die teilweise unter elendsten Umständen umkamen, von erbitterten Bauern erschlagen wurden oder von ihren Herren zurückgerlassen wurden. Vgl. die Pfarrchronik von Vach (10./20.10.1632), GROßNER; HALLER, Zu kurzem Bericht, S. 27:„Ein Soldatenjung [Offiziersbursche] aus Holland, hat vom Pfarrhof nicht gewollt. Wird ohne Zweifel mit seinem Herrn sein Quartier im Pfarrhof gehabt haben, hab ihm Brot und frisches Wasser gereicht, denn er sonsten nichts trinken wollen, auch nichts zu bekommen gewesen; stirbt auf der Miststatt“. Vgl. auch die Erlebnisse des 16jährigen Curd Kästener, der sich mit 12 Jahren hatte der kaiserlichen Armee anschließen müssen und am 25.11.1641 der Hungersnot in seinem Regiment nach Erfurt entfloh. BERG, Regulating war, S. 15f.; HAHN, Kriegserfahrungen, S. 9-14. Groß war die Anzahl der Frauen, die neben den Soldatenfrauen im Tross hinter den Soldaten herzogen.

Der Jesuit J. Drexel, Hofbeichtvater und Begleiter Maximilians I. auf dem Böhmischen Feldzug (1620 X 04); MILGER, Gegen Land und Leute, S. 89: „Sonderbar anzusehen war eine Frau, die ihr Kind auf dem Kopf trug, weil ihre Hände mit Gepäck beladen waren. Es ist unglaublich, wieviel Last eine solche Soldatenfrau schleppen konnte. Rücken, Kopf, und beide Hände waren beladen, dazu beide Hüften mit Bündeln umbunden. Ich sah eine andere, die eine Muskete wie ein Mann vor sich trug und in gleicher Weise ging. Doch weshalb erzähle ich von diesen Absurditäten ? Es gibt sie ohne Ende”. Aufzeichnungen des Barbiers Hartmann Thomas [1588-nach 1623]; WAAS, Chroniken, S. 60: „Dieses 1621. Jahr haben die Soldatenweiber, welche alhier in der Garnison gelegen, alles Obs, auch Kraut und Rüben heimgetragen und gebraucht, zum Teil auch verkauft, also daß die Bürgersleut das wenigs Teil davon bekommen haben, dann fast ein jeglicher Soldat [Ernst I. Graf von Isenburgs Regiment; BW] Weib und Kinder gehabt hat, weil sie auch sieben Jahr zu Aachen in Besatzung gelegen haben, und des Faulenzens gewohnt seind gewesen”. Vgl. auch die Aufzeichnungen des Söldners Hagendorf; PETERS, Söldnerleben. 1623 sollen allein 140 Dienstmägde den Soldaten des Vitzthum’schen Regiments gefolgt sein; RITTER, Einfluss, S. 44; ZIMMERMANN, Tagebuch, S. 11. Doch sollte sich die lange Besatzungszeit der Ligisten in einer allgemeinen Verwilderung der Sitten z. B. auch in Hameln bemerkbar machen. In ihrer Werbung von 1631 hatte sich die Bürgerschaft bitter über die immer mehr um sich greifende „Unzucht und Hurerei“, die wohl zum Teil auch aus Überlebensgründen heraus praktiziert wurde und zur Stadtverweisung führte, über Felddiebstähle und die sich in der Stadt herumtreibenden „ledigen Mannes- und Weibespersonen“ sowie über die übermäßige Heranziehung Hamelner Bürger zu den von den Soldaten verachteten Schanzarbeiten, da nach Tillys »Schultheißeninstruktion« Huren und Trossleute wie auch verurteilte Verbrecher dazu verpflichtet waren, beklagt. Zum Kindsmord unter Soldatenfrauen vgl. JÜRGENS, Chronik, S. 517: „Den 21. Martii [1634] ist ein todtes Kind in dem Sode bey der Apotheken gefunden worden, welches ein Soldatenweib vom Andreasberge bürtig, Catharina Evers genant, und von einem andern, ehe sie sich verehelichet, geschwängert worden, und deshalben inscio marito darhinein geworfen hatte. Nach wenig Tagen kam es aus, und zwar vom Handtuch, darauf der Wirtinn Nahme gestanden gestanden, und ward das Weib eingezogen und den 25. April alhier auf dem Markte decolliret“. Schon KIRCHHOFF, Militaris Disciplina, S. 106, hatte geklagt: Das „seltzame / wüst und Gottloß gesindtlein / welches daheym Vatter und Mutter / Herren / Frawen / &c. nicht gehorchen / und niemandt redlich gut thun wil: aber den Kriegsleuten ihren Plunder nachträgt: Thut den armen Leuten / wo sie hinkommen / etwa manchmal / sonderlich die Niderländischen / mehr Uberdruß unnd Schaden / dann die Knecht selber: Jn Summa / mit einem kurtzen Nahmen / Hurn und Buben”. Anscheinend hatten sich auch die Soldatenfrauen und Trossweiber der Konföderierten an dem Gemetzel an den Kaiserlich-Ligistischen in der Schlacht bei Hessisch-Oldendorf 1633 beteiligt; Staatsarchiv Bamberg C 48/195-196, fol. 117 (Abschrift, PS): August Erich an Johann Ernst v. Sachsen-Eisenach, Kassel, 1633 VI 30 (a. St.): „Unter andern sagt mann auch, dz ein solcher ewer unter den soldaten weibern gewesen sei, daß die Heßische und Schwedische sambt andern soldaten weibern die Merodischen und Gronsfeldischen mit meßern unnd gewehr darnieder gestoßen, und ihnen ihre kleider sambt andern außgezogen und abgenommen“. Mit dem Heerwurm zogen die einfachen Soldatenweiber, die die Ernährung der Familie sicherstellen mussten und zum Teil 50-60 Pfd. geschleppt haben sollen. BURSCHEL, Himmelreich, S. 189: „Ehe, Familie – unter den Bedingungen eines Lebens in und vom Krieg hieß das in erster Linie Hilfs-, Not-, Versorgungs- und nicht zuletzt auch Beutegemeinschaft”. Am 15.2.1645 hatte Maximilian I. wieder einmal angeordnet, dass die Konkubinen und nicht ehelichen Frauen der Offiziere und Mannschaften abzuschaffen und in den Quartieren der Obristleutnants Galgen zu errichten seien; HELML, Dreißigjähriger Krieg, S. 249. Am 24.5.1645 hatte Maximilian auch schon Franz von Mercy befohlen, „ingleichen sollet Ihr die Concubinen bei der Armada nit gedulden, sondern, waß nit eheliche Weiber seindt, davon wekhschaffen“. HEILMANN, Kriegszüge, S. 230.Allem Anschein nach hatte der Versuch der Durchführung dieser neuerlichen Anordnung zur Verhinderung der „fleischlichen Verbrechen“ – teilweise lebten Soldaten mit Ehefrau und Konkubine in den Lagern – das „ehrlose Gesinde, wie sie Luther nennt, die also alle Länder nach Kriegen auslaufen, und Seel und Leib und Geld – wie die Huren – feiltragen“ (Sebastian Franck; WOLLGAST, Friedensidee, S. 232) – zu Aufruhr unter den Soldaten geführt. Frauen, deren Männer in Gefangenschaft gerieten, erhielten, wenn sie Glück hatten, einen halben Monatssold ausgezahlt und wurden fortgeschickt. Zum Teil sollen doppelt so viele Frauen wie Soldaten mit den Regimentern gezogen sein; HOYOS, Kaiserliche Armee, S. 178.

Auf die unerlaubte Entfernung vom Regiment stand in den Kriegsartikeln die Todesstrafe, die nur nicht verhängt wurde, wenn Bedarf an Soldaten herrschte. Vgl. WINTER, Möser, S. 19f.: „Den 21. März [1628] läßt Hauptmann Föckler einen Reiter, so bei dem Merodischen Regiment, und einen Soldaten, so unter Hauptmann Kestgens, und einen, so unter seiner Compagnie ausgerissen, henken an die Justiz auf dem Markte. Den 2. April aber hat er einem Corporal zu Roß den Kopf, auch der Ursache halben abschlagen lassen”. JORDAN, Mühlhausen, S. 90f., für 1637: „Den 31. März [10.4.; BW] ist der Oberst Spork mit seinen Völkern allhier vor die Stadt gekommen, hat Quartier begehret und daneben angedeutet, wie ihm Nordhausen auch assignirt worden; des andern Tages ist er wieder von hier nach Nordhausen gezogen. Den 4. [14.; BW] April ist er wieder mit etlichen Völkern zurückgekommen und hat sich mit denselben hier einquartiret und seinen Werbeplatz hier gehabt, hat auch viel Volk geworben, wie denn die Eichsfelder und andere benachbarte häufig zuliefen und Dienst nahmen, nur daß sie ins Quartier kamen und die Leute aufzehren konnte. Viele trieb auch der Hunger. Als es aber ans Marchiren gehen sollte, so wurde aus dem Marchiren ein Desertieren”. Teilweise ließ man Deserteure um ihr Leben würfeln; DOLZ, Versuch, S. 298. Zur Desertion trug auch die Praxis bei, untergesteckte Söldner„zue disem sturmb, wie andere mehr, wider wüllen […] vornen an die spüz” als Kugelfang zu stellen, wie ein kaiserlicher Soldat, der bei der Belagerung Überlingens 1634 verletzt wurde, nach Mitteilung Bürsters über seine Dienste nach der zwangsweisen Untersteckung unter die schwedische Armee berichtete; WEECH, Bürster, S. 67. Vgl. KAISER, Ausreißer; KAISER, Lebenswelt der Söldner. Das bayerische Memorial vom 16.4.1643 [Bayerisches Hauptstaatsarchiv Kurbayern Äußeres Archiv 2763, fol. 23, Punkt 9] bestimmte, dass, wenn ein Neugeworbener ausreiße, sofort nachzuforschen sei, welche besonderen Kennzeichen er habe; diese seien alsbald zu notieren. Wenn trotzdem einer nicht mehr aufgefunden werde, so solle sein Namen an den Galgen geschlagen, und wenn er Handwerker sei, ein solches den Zünften alsbald zu notifizieren sei, damit dergleichen meineidige Gesellen über kurz oder lang von Handwerks wegen aufgeschrieben und zur Strafe gezogen werden könnten. Dies sei den Neugeworbenen, insbesondere den Handwerksgesellen, schon bei der Neuwerbung und Eidesleistung zu eröffnen. DAMBOER, Krise, S. 264f. Vgl. SIKORA, Söldnergeschichte(n); neuerdings EICKHOFF; SCHOPPER, 1636.

[38] Hans Ulrich Graf v. Schaffgotsch [28.8.1595 Schloss Greiffenstein (bei Greiffenberg, Niederschlesien)-23.7.1635 Regensburg], kaiserlicher General. Vgl. KREBS, Hans Ulrich Freiherr von Schaffgotsch; HENKEL, Schaffgotsch.

[39] Moldawier [Moldauer]: Bewohner des Fürstentums Moldawien. Ab etwa 1512 wurden die moldauischen Fürsten bei Erhaltung innerer Autonomie zur Vasallentreue (inkl. Heeresfolge) gegenüber der Hohen Pforte verpflichtet und hatten Tribute abzuführen. Nach dessen vermeintlichem Gründer nannte die türkische Administration das ihr tributpflichtige Fürstentum Boğdan. Unter Stephans des Großen [Ștefan III. cel Mare [um 1433 Borzești-2.7. 1504 Suceavareg. regierte 1457–1503] Nachfolgern als Landesherren ging trotz nomineller Unterwerfung unter das Supremat des Sultans zu Konstantinopel 1538 Tighina mit Umland an das Osmanische Reich verloren [nach wikipedia].

[40] Walachen: Der Begriff „Walachen“ als Fremdbezeichnung für die Bewohner der Walachei kommt ursprünglich aus dem Germanischen und wurde durch südslawische und dann teilweise lateinische und griechische Vermittlung in verschiedenen Gebieten zur Bezeichnung vor allem romanisierter oder romanischer Volksgruppen verwendet [nach Wikipedia]. Sie galten nach Auffassung der kaiserlichen Armeeführung allerdings als nicht besonders zuverlässig.

[41] TOEGEL, Der Schwedische Krieg, Nr. 398, S. 138.

[42] Abdankung: Abdankungen waren immer sehr problematisch, z. T. auch mit Meutereien verbunden.Aus Schweinfurt wird berichtet; HAHN, Chronik 2. Theil, S. 362 (Datierung nach dem alten Stil): „Capitain Türkheimer bedankte am 14. Mai [1621; BW] seine, in die 16 Monate hier gelegene, Unions-Compagnie auf dem Markte ab. Die Soldaten machten einen Kreis um ihn und behielten ihn von 6 bis 8 Uhr darin, sie wollten ihn auch nicht eher herauslassen, als bis er sie bezahlt hätte, schimpften auf ihn und erzeigten sich sehr rebellisch. Am andern Tag fing er an sie auszuzahlen, darüber einer von seinen Leuten todt geschossen und zwey erstochen wurden. Die Bürger standen fast den ganzen Tag in der Rüstung, bis der Lärm geendigt war“.

[43] KONZE, Stärke, S. 26; vgl. die Erwähnungen bei HALLWICH, Briefe und Akten, Bd. 1, 2.

[44] Troppau [Opava]; HHSBöhm, S. 625ff.

[45] TOEGEL, Der Schwedische Krieg, Nr. 411, S. 142.

[46] Samuel Schneider [ – ], kaiserlicher Musterungskommissär.

[47]General(kriegs)kommissar:Der General(kriegs)kommissar war das oberste Aufsichts- und Kontrollorgan für das gesamte Kriegswesen, Bevollmächtigter des Kriegsherrn zur Eintreibung von Kriegssteuern (Kontributionen), zur Kontrolle der Kriegskommissare und übernahm auch militärische Aufgaben. Nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630) erhielt er monatlich 600 fl. Als Quartierkommissarius legte er darüber hinaus die Einquartierungen der Soldaten fest. (Der Quartiermeister bzw. Fourier sorgte dann für deren praktische Umsetzung). Der Generalkommissar, der entweder erfahrener Heeresverwaltungsbeamter oder selbst Obrist war, war der Dienstvorgesetzte aller dieser Kommissare, der wiederum seinen Anteil bei seinen untergebenen Kommissaren einforderte. Zudem waren die oft korrupten Generalkriegskommissare verpflichtet, alle Vorkommnisse im Feld und in der Garnison an den obersten Kriegsherrn einzuberichten, weshalb sie nicht zu Unrecht als die „Augen und Ohren“ etwa Maximilians I. bei der Truppe bezeichnet wurden. Sie besuchten bzw. kontrollierten die vom Hauptquartier entfernt operierenden oder liegenden Regimenter. Bei der Truppe waren sie aufgrund ihrer umfangreichen Kontrollfunktionen im Allgemeinen verhasst. Zudem hatten sie die Weisung, die Kosten der Kriegs- und Truppenfinanzierung zu senken und Reduktionen durchzuführen, was zu ständigen, teilweise handfesten Konflikten mit den Obristen als Kriegsunternehmern führen mussten, da die Generalkriegskommissare auch für den Transport und die Auszahlung des Soldes zuständig waren. Bei besonders unruhigen Truppenteilen waren sie auch für die Ausgabe der Munition zuständig. Der Generalkriegskommissar hatte zudem die Aufgabe, in den besetzten Gebieten nach lohnender Beutekunst (Altäre, Gemälde, Bücher etc.) Ausschau zu halten und gemäß seinen Weisungen zu beschlagnahmen. Der Generalkriegskommissar trat als Militärsachverständiger bei Liga-, Kurfürsten- und Reichstagen auf und war bei Friedensverhandlungen (z. B. beim Abschluss des Lübecker Friedens 1629) und Gesandtschaften beteiligt. Zum Teil kam er durch seine vielfältigen Aufgaben, Einnahmen (Sold etwa 5000 fl., Anteil an Kontributionen ca. 1800 fl. pro Jahr ohne diverse andere Einnahmen) und Belohnungen zu einem beträchtlichen Vermögen. Der Anteil der Kontributionsgelder an den Einkünften der Generalkriegskommissare und Kriegskommissare betrug bis zu 30 %. So erhielt z. B. der kurbayerische Kriegskommissar Christoph von Ruepp vom 18.1.1621 bis 30.4.1633 95.341 fl., davon 30.347 fl. Kontributionsgelder. DAMBOER, Krise, S. 51. Da die Generalkriegskommissare den Schriftverkehr mit der Kriegskanzlei bzw. dem obersten Kriegsherrn führten, gaben sie oft anders lautende, kritische oder auch gefälschte Berichte weiter.

[48] Karl Stredele v. Montani [ – ], kaiserlicher Generalkommissar in Schlesien.

[49] Trompeter: Eigener, mit 12 fl. monatlich wie der Trommelschläger recht gut bezahlter, aber auch risikoreicher Berufsstand innerhalb des Militärs und bei Hof mit wichtigen Aufgaben, z. B. Verhandlungen mit belagerten Städten, Überbringung wichtiger Schriftstücke etc., beim Militär mit Aufstiegsmöglichkeit in die unteren Offiziersränge.

[50] Johann Graf v. Götz [Götzen, Götze] [1599 Zehlendorf-6.3.1645 bei Jankau gefallen], kaiserlicher Feldmarschall. Vgl. ANGERER, Aus dem Leben des Feldmarschalls Johann Graf von Götz.

[51]TOEGEL, Der Schwedische Krieg, Nr. 413, S. 142.

[52] TOEGEL, Der Schwedische Krieg, Nr. 414, S. 142.

[53] DOERR, Der Adel der böhmischen Kronländer, S. 114; auch unter: http://www.dokumentyslaska.pl/listy_herbowe_szlacheckie/nro_20277.html. Freundlicher Hinweis von Herrn Uwe Volz.

[54] Pilsen [Plzeň]; HHSBöhm, S. 444ff.

[55] Florenz [Florent] Freiherr (Baron) v. Ouren zu Tavigny [ -Februar 1634], kaiserlicher Obrist.

[56] Troppau [Opava]; HHSBöhm, 625ff.

[57] Braunschweig; HHSD II, S. 63ff.

[58] Hans Ulrich Graf v. Schaffgotsch [28.8.1595 Schloss Greiffenstein (bei Greiffenberg, Niederschlesien)-23.7.1635 Regensburg], kaiserlicher General. Vgl. KREBS, Hans Ulrich Freiherr von Schaffgotsch; HENKEL, Schaffgotsch.

[59] „Drei Kronen“: Die „Drei Kronen“ waren die der Schweden, Goten und Wenden, als deren Herrscher sich die schwedischen Könige bezeichneten. Auch Dänemark beanspruchte die „Drei Kronen“ als Herrschaftsanspruch über die drei skandinavischen Königreiche (Dänemark, Schweden, Norwegen) seit der Union von Kalmar (1397) für sich. Zudem führte Gustav II. Adolf wie auch Christina in der Titulatur „Großfürst in Finnland, Herzog zu Estland und Karelien, Herr über Ingermanland“.

[60] schwedische Armee: Trotz des Anteils an ausländischen Söldnern (ca. 85 %; nach GEYSO, Beiträge II, S. 150, Anm., soll Banérs Armee 1625 bereits aus über 90 % Nichtschweden bestanden haben) als „schwedisch-finnische Armee“ bezeichnet. Die Unterscheidung zwischen der „Royal-Armee“, die v. Gustav II. Adolf selbst geführt wurde, u. den v. den Feldmarschällen seiner Konföderierten geführten„bastanten“ Armeen erscheint angesichts der Operationen der letzteren überflüssig. Nach LUNDKVIST, Kriegsfinanzierung, S. 384, betrug der Mannschaftsbestand (nach altem Stil) im Juni 1630 38.100, Sept. 1631 22.900, Dez. 1631 83.200, Febr./März 1632 108.500, Nov. 1632 149.200 Mann; das war die größte paneuropäische Armee vor Napoleon. 9/10 der Armee Banérs stellten deutsche Söldner; GONZENBACH, Der General Hans Ludwig von Erlach von Castelen II, S. 130. Schwedischstämmige stellten in dieser Armee einen nur geringen Anteil der Obristen. So waren z. B. unter den 67 Generälen und Obristen der im Juni 1637 bei Torgau liegenden Regimenter nur 12 Schweden; die anderen waren Deutsche, Finnen, Livländern, Böhmen, Schotten, Iren, Niederländern und Wallonen; GENTZSCH, Der Dreißigjährige Krieg, S. 208. Vgl. die Unterredung eines Pastors mit einem einquartierten „schwedischen“ Kapitän, Mügeln (1642); FIEDLER, Müglische Ehren- und Gedachtnis-Seule, S. 208f.: „In dem nun bald dieses bald jenes geredet wird / spricht der Capitain zu mir: Herr Pastor, wie gefället euch der Schwedische Krieg ? Ich antwortet: Der Krieg möge Schwedisch / Türkisch oder Tartarisch seyn / so köndte er mir nicht sonderlich gefallen / ich für meine Person betete und hette zu beten / Gott gieb Fried in deinem Lande. Sind aber die Schweden nicht rechte Soldaten / sagte der Capitain / treten sie den Keyser und das ganze Römische Reich nicht recht auff die Füsse ? Habt ihr sie nicht anietzo im Lande ? Für Leipzig liegen sie / das werden sie bald einbekommen / wer wird hernach Herr im Lande seyn als die Schweden ? Ich fragte darauff den Capitain / ob er ein Schwede / oder aus welchem Lande er were ? Ich bin ein Märcker / sagte der Capitain. Ich fragte den andern Reuter / der war bey Dreßden her / der dritte bey Erffurt zu Hause / etc. und war keiner unter ihnen / der Schweden die Zeit ihres Lebens mit einem Auge gesehen hette. So haben die Schweden gut kriegen / sagte ich / wenn ihr Deutschen hierzu die Köpffe und die Fäuste her leihet / und lasset sie den Namen und die Herrschafft haben. Sie sahen einander an und schwiegen stille“. Vgl. auch das Streitgespräch zwischen einem kaiserlich und einem schwedisch Gesinnten „Colloquium Politicum“ (1632).

Zur Fehleinschätzung der schwedischen Armee (1642): FEIL, Die Schweden in Oesterreich, S. 355, zitiert [siehe VD17 12:191579K] den Jesuiten Anton Zeiler (1642): „Copey Antwort-Schreibens / So von Herrn Pater Antoni Zeylern Jesuiten zur Newstadt in under Oesterreich / an einen Land-Herrn auß Mähren / welcher deß Schwedischen Einfalls wegen / nach Wien entwichen / den 28 Junii An. 1642. ergangen : Darauß zu sehen: I. Wessen man sich bey diesem harten und langwürigen Krieg in Teutschland / vornemlich zutrösten habe / Insonderheit aber / und für das II. Was die rechte und gründliche Ursach seye / warumb man bißher zu keinem Frieden mehr gelangen können“. a. a. O.: „Es heisst: die Schweden bestünden bloss aus 5 bis 6000 zerrissenen Bettelbuben; denen sich 12 bis 15000 deutsche Rebellen beigesellt. Da sie aus Schweden selbst jährlich höchstens 2 bis 3000 Mann ‚mit Marter und Zwang’ erhalten, so gleiche diese Hilfe einem geharnischten Manne, der auf einem Krebs reitet. Im Ganzen sei es ein zusammengerafftes, loses Gesindel, ein ‚disreputirliches kahles Volk’, welches bei gutem Erfolge Gott lobe, beim schlimmen aber um sein Erbarmen flehe“. Im Mai 1645 beklagte Torstensson, dass er kaum noch 500 eigentliche Schweden bei sich habe, die er trotz Aufforderung nicht zurückschicken könne; DUDÍK, Schweden in Böhmen und Mähren, S. 160.

[61] Vgl. allgemein SENNEWALD, Das Kursächsische Heer.

[62] Rudolf Graf (1636) v. Morzin [Marazin, Marazini, Marrazino, Marzin, Marotzin, Morazin, Moritzin], Freiherr auf Hohenelbe, Eglitz u. Platten [um 1585-1646 Prag], kaiserlicher Feldmarschall.

[63] Konrad Böhm [Behem] v. Ehrenstein [ -14.2.1634], kaiserlicher Obrist.

[64] Adam Erdmann Graf Trčka z Lipy [1584, 1599, 1600-25.2.1634 Eger], kaiserlicher Obrist, Feldmarschallleutnant.

[65] Maximilian [Max] Graf v. Waldstein [z Valdštejna] [um 1600-19.2.1654], kaiserlicher Generalwachtmeister. Vgl. Alberti Fridlandi [= Kurz, Albert v.] PERDUELLIONIS CHAOS Sive Ingrati Animi Abyssus: Das ist Außführlicher und gründlicher Bericht Der vorgewesenen Friedtländischen und seiner Adhaerenten abschewlichen Prodition, was es damit vor eine eygentliche Beschafftnheit gehabt / und das vor boßhafftige Anschläge allbereit obhanden gewesen : Alles auß denen einkommenden glaubwürdigen Relationen / Original-Schreiben / und anderen Briefflichen Urkunden / so wol auch deren dißfals verhafften gethanen gütlichen Außsagen / jedermänniglich zur Nachrichtung verfaßt / zusammen gezogen / Und … in offenen Truck gegeben. Wien, 1635 [VD17 75:686705Y]; auch bei MURR, Beyträge, S. 288ff., hier S. 292 Online verfügbar unter: books.google.de. Albert Graf Kurz von Senftenau u. Toblach [1600-1671], SJ, Domprediger zu Wien ab 1646 Rektor am Neuburger Jesuitenkollegium, Astronom, Bruder des Reichshofrats Richard Vincenz Ferdinand v. Kurz und des bayerischen Geheimrats Maximilian Kurz Graf v. Valley, gen. Ahamstein, Freiherr v. Senftenau u. Toblach.

[66] General: Zumeist als Oberbegriff für alle Generalsränge verwendet, wenn eine genauere Zuordnung des Rangs dem Zeitzeugen nicht möglich war oder um in den schriftlichen Zeugnissen Papier zu sparen. Darunter fielen in der Rangfolge „Generalissimus“, „Generalleutnant“, „Feldmarschall“, „Generalfeldzeugmeister“, „General(feld)wachtmeister“ („Generalmajor“ bei den Schweden). Etwa 20 % der bayerischen Generäle hatten sich „von der Pike auf“ hoch dienen müssen, während die Beförderung in der schwedischen Armee je nach Verdienst wesentlich schneller erfolgte. Sowohl in der kaiserlichen als auch in der kurbayerischen Armee spielten Herkunft, Gönner und verwandtschaftliche Beziehungen („Freundschaft“) eine entscheidende Rolle bei der Karriere. Bereits Anfang 1628 hatte Maximilian I. festgestellt: „An der fromen khaisers gueten intention ist zwar nit zu zweiflen; aber er ist seiner ministrorum bevorab denen, die daß kriegswesen dirigirn und füehren, so wenig mechtig alß dieselbige ihrer soldatesca; die experienz hat bißher gewisen, daß die generales des khaisers und die soldaten der generalen ordinanzen nur so weit in acht nemmen, alß es ihnen gelegen und gefellig. Daher alle ietzige confusiones.“ Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 218, fol. 63: Memorial für Richels Sendung nach Kurmainz, Januar/Februar 1628.

[67] Johann Graf v. Götz [Götzen, Götze] [1599 Zehlendorf-6.3.1645 bei Jankau gefallen], kaiserlicher Feldmarschall. Vgl. ANGERER, Aus dem Leben des Feldmarschalls Johann Graf von Götz.

[68] MANN, Wallenstein, S. 951ff.

[69] Christian Schneider [ – ], kursächsischer Obrist. Vgl. IRMER, Verhandlungen 3. Teil, S. 333f.

[70] Oppeln [Opole]; HHSSchl, S. 378ff.

[71] Hans Ulrich Graf v. Schaffgotsch [28.8.1595 Schloss Greiffenstein (bei Greiffenberg, Niederschlesien)-23.7.1635 Regensburg], kaiserlicher General. Vgl. KREBS, Hans Ulrich Freiherr von Schaffgotsch; HENKEL, Schaffgotsch.

[72] Ohlau [Oława]; HHSSchl, S. 373ff.

[73] KREBS, Hans Ulrich Freiherr von Schaffgotsch, S. 85.

[74] Regiment: Größte Einheit im Heer, aber mit höchst unterschiedlicher Stärke: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl., eines Reiterregiments von 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obristleutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim v. Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm v. Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.

[75] Feldmarschallleutnant: Der Feldmarschallleutnant war ein militärischer Dienstgrad, der gleichzeitig mit dem des Feldmarschalls im 17. Jahrhundert aufkam. Der Kriegsherr pflegte einem Feldmarschall einen „Untermarschall“ oder „Leutnant“ beizugeben, der den Feldmarschall zu unterstützen und zu vertreten hatte. Zu seinen Pflichten gehörten u. a. die Aufsicht über Proviantplätze und -straßen, die Kontrolle der Wachen usw.

[76]  Heinrich v. Schlick [Schlik, Šlik], Graf zu Bassano [Passaun] u. Weißkirchen [1580-5.1.1650 Wien], kaiserlicher Feldmarschall, Hofkriegsrat.

[77] Kompanie [schwed. Kompani]:Eine Kompanie zu Fuß (kaiserlich, bayerisch und schwedisch) umfasste von der Soll-Stärke her 100 Mann, ihre Ist-Stärke lag jedoch bei etwa 70 Mann, eine Kompanie zu Pferd bei den Bayerischen 200, den Kaiserlichen 60, den Schwedischen 80, manchmal bei 100-150, zum Teil allerdings auch nur ca. 30. Geführt wurde die Fußkompanie von einem Hauptmann, die berittene Kompanie von einem Rittmeister. Vgl. TROUPITZ, Kriegs-Kunst. Vgl. auch „Kornett“, „Fähnlein“, „Leibkompanie“.

[78] Cosel [Koźle]; HHSSchl, S. 72ff.

[79] Wenzel Freiherr, Graf (1635) v. Oppersdorff, Freiherr v. Aich u. Friedstein, auf Großherrlitz, Freihermersdorf, Jäschkowitz [1590-1644], kaiserlicher Rat, Obristleutnant, Landeshauptmann des Fürstentums Troppau und Jägerndorf.

[80] Joachim Freiherr (1605), Graf (1633) v. Mettich [1578-23.9.1646 Oppeln], kaiserlicher Geheimrat u. Kämmerer, Rat der polnischen u. der schwedischen Krone, seit 1645 Landeshauptmann der Fürstentümer Oppeln u. Ratibor.

[81] Johann Balthasar Graf v. Dietrichstein [ -4.6.1634 vor Regensburg] kaiserlicher Obrist, Generalwachtmeister.

[82] Hans Heinrich v. Eberstein [6./16.7.1596-18./28.1.1636 bei Reinsdorf], kaiserlicher Rittmeister.

[83] N Seeger [ – ], kaiserlicher Rat.

[84] Dragoner [schwed. Dragon; frz. Dragon]: leichter Reiter, der auch zu Fuß focht, benannt nach den mit Drachenkopf (dragon) verzierten Reiterpistolen, nach KEITH, Pike and Shot Tactics, S. 24, aus dem Holländischen „dragen“ bzw. „tragen“. „Arbeiter zu Pferd“ hat man sie genannt. Der Dragoner war im Prinzip ein berittener Musketier (der zum Gefecht absaß), da das Pferd zu schlecht war, um mit der Kavallerie ins Gefecht reiten zu können. Berneck, Geschichte der Kriegskunst, S. 136. Auch äußerlich war der Dragoner nicht vom Infanteristen zu unterscheiden. Zudem verfügte in der schwedischen Armee 1631/32 etwa nur die Hälfte der Dragoner überhaupt über ein Pferd. Oft saßen daher zwei Dragoner auf einem Pferd. Falls überhaupt beritten, wurden die Dragoner als Vorhut eingesetzt, um die Vormarschwege zu räumen und zu sichern. Teilweise machte man auch Unberittene zu Dragonern, indem man ihnen ein Pferd und eine Muskete gab; SCHWARZ, Die Neumark, S. 52. Des Öfteren führten Dragoner am Sattelknopf kleine Äxte mit, um Hindernisse entfernen oder sich auch zeitweise selbst verteidigen zu können. Zum Teil wurden unberittene Dragoner-Einheiten im Kampf auch als Musketiere eingesetzt. Zu ihren Aufgaben gehörte auch Sicherung und Deckung von Konvois, Patrouillen, Angriffe aus dem Hinterhalt, Bildung der Vor- und Nachhut. Ausführlich dargestellt bei ENGERISSER, Von Kronach, S. 468ff., FLIEGER, Die Schlacht, S. 123ff. Eine Designation vom 13.7.1643 über die Verwendung des Werbegeldes bzw. die Abrechnung für einen Dragoner stellt 44 Gulden 55 Kreuzer in Rechnung.Vgl. WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd. Zu den Waffen vgl. http://www.engerisser.de/Bewaffnung/Bewaffnung.html.

[85] Konrad Böhm [Behem] v. Ehrenstein [ -14.2.1634], kaiserlicher Obrist.

[86] N Engelhardt [ – ], kaiserlicher Obristleutnant.

[87] Johann Georg I. Kurfürst v. Sachsen [5.3.1585 Dresden-18.10.1656 Dresden].

[88] Georg Wilhelm Kurfürst v. Brandenburg [13.11.1595 Kölln-1.12.1640 Königsberg].

[89] Cohärenten: Anhänger.

[90] Stück: Man unterschied Kartaunen [Belagerungsgeschütz mit einer Rohrlänge des 18-19-fachen Rohrkalibers [17,5 – 19 cm], verschoss 40 oder 48 Pfund Eisen, Rohrgewicht: 60-70 Zentner, Gesamtgewicht: 95-105 Zentner, zum Vorspann nötig waren bis zu 32 Pferde: 20-24 Pferde zogen auf einem Rüstwagen das Rohr, 4-8 Pferde die Lafette]; Dreiviertelkartaune: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 16-17faches Kaliber, schoss 36 Pfund Eisen. Vgl. MIETH, Artilleria Recentior Praxis; halbe Kartaunen [langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 32-34-faches Kaliber (10,5-11,5 cm), schoss 8-10 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 22-30 Zentner, das Gesamtgewicht 34-48 Zentner. Als Vorspann wurden 10-16 Pferde benötigt]. Viertelkartaune: „ein stück, welches 12 pfund eisen treibt, 36 zentner wiegt, und 24 kaliber lang ist. man hält diese stücke in den vestungen für die allerbequemste“ [DWB]. Meist als Feldschlange bezeichnet wurde auch die „Halbe Schlange“: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 32-34-faches Kaliber (10,5-11,5 cm), schoss 8-10 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 22-30 Zentner, das Gesamtgewicht 34-48 Zentner. Als Vorspann wurden 10-16 Pferde benötigt; die „Quartierschlange“: 40-36-faches Kaliber (6,5-9 cm), Rohrgewicht: 12-24 Zentner, Gesamtgewicht: 18-36 Zentner, Vorspann: 6-12 Pferde; Falkone: 39-faches Kaliber Rohrgewicht: 14-20 Zentner, Gesamtgewicht: 22-30 Zentner, Vorspann: 6-8 Pferde; Haubitze als Steilfeuergeschütz, 10-faches Kaliber (12-15 cm), zumeist zum Verschießen von gehacktem Blei, Eisenstücken („Hagel“) bzw. Nägeln verwendet; Mörser als Steilfeuergeschütz zum Werfen von Brand- und Sprengkugeln (Bomben). Angaben nach ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 575ff. Pro Tag konnten etwa 50 Schuss abgegeben werden.„Vom Nürnberger Stückegießer Leonhard Loewe ist die Rechnung für die Herstellung zweier jeweils 75 Zentner schwerer Belagerungsgeschütze erhalten, die auf den heutigen Wert hochgerechnet werden kann. An Material- und Lohnkosten verlangte Loewe 2.643 Gulden, das sind ca. 105.000 bis 132.000 Euro. Das Material und der Feuerwerker-Lohn für den Abschuss einer einzigen 24-pfündigen Eisenkugel aus diesen ‚Halben [?; BW] Kartaunen’ kosteten fünf Reichstaler – mehr als die monatliche Besoldung eines Fußsoldaten“. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 81; SCHREIBER, Beschreibung, bzw. Anleitung, 3. Kapitel.

[91] Artigleriae Maestranze in esse: die Artilleriemannschaft in (gutem) Zustand.

[92] Judenfeindlichkeit: Unter 1636 heißt es aus Schmalkalden/Thüringen; WAGNER, Pforr, S. 139: „Umb dieße zeit hat burgerm: und raht sambt der burgerschafft bey H[errn Landgrafen Georg [v. Hessen-Darmstadt; BW] umb abschaffung der Juden alhier, wegen ihres großen wuchers und schinderey, unterthenig nachgesucht. Aber sie haben ein abschlegige antwortt bekommen, weil der fürst ihrer nicht entbehren könnte, mit diesem verweiß, das dieses suchen durch die geistlichen mögten angestifftet sey worden, solden sich deßwegen hüten, das keine Franckfurter hendell hierdurch entstehen mögten“. Frankfurter Händel: Der Fettmilch-Aufstand des Jahres 1614 war eine von dem Lebkuchenbäcker Vinzenz Fettmilch angeführte judenfeindliche Revolte in der Freien ReichsstadtFrankfurt am Main. Der Aufstand der Zünfte richtete sich ursprünglich gegen die Misswirtschaft des von Patriziern dominierten Rats der Stadt, artete aber in die Plünderung der Judengasse und in der Vertreibung aller Frankfurter Juden aus. Er wurde schließlich mit Hilfe des Kaisers, der Landgrafschaft Hessen-Kassel und des Kurfürstentums Mainz niedergeschlagen. [wikipedia] WAGNER, Pforr, S. 147 (1638): „Und nachdem auch viele frembde Juden bey den hießig[en eingeßeßnen etzlich jahr hero ohne schutzbrieffe unterschleiffe gehabt, alß sint solche um 500 goldf[florin gestrafft worden, welche der gemeine sage nach die [obbemelte] commissarien behaltten haben sollen“. LEHMANN, Leben und Sterben, S. 164f.: „Schmalkalder Juden werden mit der Zahlung von 500 Goldgulden hestraft, weil sie ‚viele fremde [geflohene] Juden, die keine Schutzbriefe vorweisen können, bei sich aufgenommen haben. Erneut kommt es durch die Verarmung der Bürger zu antisemitischen Aktionen in Schmalkalden. Bürgermeister und Rat beschweren sich in mehreren Schreiben bei Landgraf Georg, dass die Juden die Einwohner ‚mit übermäßigem Wucher beschweren‘. Von 100 geliehenen Reichstalern seien 34 an Zinsen fällig. Zudem würden die Juden ‚viele hundert Zentner Stahl, Eisen, Zinn und Kupfer den Bürgern aus den Augen hinweg kaufen. Dergestalt, dass sie nicht erwarten, bis die Leute ihre Sachen in die Stadt bringen, sondern laufen ihnen auf der Straße entgegen […] Ein einziger Jude hier, Meyer genannt der Ältere, hat in einem Jahr 370 Zentner und 34 Pfund lauter Erz, Zinn und Kupfer eingekauft und ein stattliches mehr erworben, also ist die Rechnung leicht zu machen, was andere Juden aufgekauft haben müssen‘. Den Schmalhalder Schmieden würde so die Existenzgrundlage entzogen.

Auch könne es nicht sein, dass die Juden ihre angesetzte Steuer in Höhe von 4.000 Gulden ‚mit ihrem gewöhnlichen Lamentieren‘ auf 2.250 Gulden gesenkt bekommen haben. Wenn sie so viele Zentner Metall aufkaufen können und zudem ‚was sie an Kleinodien, Silber und Bargeld im Handel haben, damit sie täglich schachern und wuchern‘, könne auch die Steuer bezahlt werden. Allein der ‚Jude Meyer‘ könnte die 4.000 Gulden aufbringen. Bürgermeister und Rat bitten daher Landgraf Georg, ‚dass die Juden wegen ihres übermäßigen Wuchers gestraft‘ werden. Auch möge der Landgraf darauf dringen, dass die ‚Judenordnung‘ wieder eingehalten werde, wonach ein Jude nur den ‚gesetzten Zins‘ nehmen darf. Außerdem sollen den Juden ‚alle bürgerlichen Geschäfte mit Einkäufen von Stahl, Eisen, Zinn, Kupfer, Erz und dergleichen gänzlich verboten‘ sein und sie sollen wieder die 4.000 Gulden Steuern zahlen“.

WAGNER, Pforr, S. 157 (1641): „Es haben auch die Juden alhier ihme, Roßen [Reinhold v. Rosen; BW], 100 bar pistoll geben müssen“. WAGNER, Pforr, S. 167 (1646): „Den 16. [Mai; BW] kam ein trupp Schwedischer reutter alhier an und und hatten unterwegeß 4 Mellerstedter [Mellrichstädter; BW] Juden gefangen bekommen, welche sich alhier mit 120 thlr rantioniret“. SCHMIDT, Der Aischgrund, S. 48 (Zitat nach SCHHNIZZER, Chronica): „Herrn Kantor Gostenhöfer, der entfliehen wollte, und schon auf dem Ried gewesen war, haben sie noch eingeholt, und weil sie ihn für einen Juden gehalten, daselbst niedergesäbelt, dass er todt geblieben. Um eben dieser Ursach wegen haben sie den Sekretär Caspar Pfister mit Schlägen übel tractirt, bis auf die Hosen ausgezogen, die Ohren abgeschnitten und also barfuß mit blutigen Haaren, die weie die roten Zöpfe ausgesehen, in der Stadt hin und her gejagt“. Zum Teil konvertierten Juden auch, um den Bedrückungen zu entgehen. WAGNER, Pforr, S. 171 (1647): „Den 23. Maii hat sich der Judt Meyer zum Christlichen Glauben freywillig bekand und nachdem er darauff, beneben seiner söhnlein 2, swß Christlichen glaubenß unterrichtet, alß ist er mit sein 2 söhnen uff dato in volckreicher versamlung getaufft und der alte Wilhelmuß /:weil er unßern Gnidg[en Fürsten und Herrn zum tauffbaden erwehlet / genennet worden. Die beyde knaben wurden durch die beampten und den raht auß der tauff gehoben, welche knaben er zur Christlichen schull angehalden. Und ist ihme und den knaben von geistlichen und weltlichen alleß guhts erzeiget worden. Weill aber sein weib hirmit nicht zufrieden geweßen, sondern mit dem eltisten sohn und 2 töchtern darvongezogen, hat ihn solches sehr geschmirtzet, deßwegen er sein vortheil ersehen und den 9. Novembr: gegen abend mit sein 2 getaufften söhnen /: welche, [und] er selbsten, gnugsamb schweinenfleisch geßen:/ heimlich uff und darvon gezogen und alßo zum schelmen word[en]. Und weil er diejenige unterpfand, so ihme von den bürgern versetzet geweßen, mitgenommen, alß ist sein hauß verkaufft und die kauffgelder denßelben bürgern /:weil ihre unterpfand mehr alß das anlehn wehrt gewßen:/ gefolget worden“. Dieser Fall des Wilhelm Meyer aus Fulda ist ausführlich dargestellt bei LITT, Juden in Thüringen, S. 202ff. Selbst bei öffentlicher Konversion misstraute man ihnen: Aus Mügeln wird berichtet; FIEDLER, Müglische Ehren- und Gedachtnis-Seule, S. 163f.: „Anno 1635. im Januario sind zwo Churfürstliche Compagnien Fußvolck hieher kommen / unter Hauptman Wintern und Gehern / sind allhier gelegen biß zu Ende des Monats Iunii. Unter Hauptman Winters Compagni war ein Jüde ein Musqvetirer / Namens Michael Jod / der gieng auff Zuredung der Officirer fleissig zur Kirchen / und hörete Gottes Wort / auch gieng er eines Tages zu dem Diacono, lernete den Catechismum Lutheri / die Fragstücke / schöne Sprüche und Gebete / darzue er auch Lust und Liebe hatte. Als er nun dieses alles wol gelernet und gefasset / ist er den 19 Maji am Pfingst-Dienstage in die Kirchen gegangen / für dem Altar getreten / und in beyseyn etlich tausend Personen examiniret worden / und nach dem er auff alle Fragen so gut geantwortet / daß sich iedermänniglich verwundert / ist er von dem Diacono Herrn Christophoro Heinrici getaufft / und Johann Christian genennet worden. Hat sieben TauffBathen gehabt / vier Mannes- und drey WeibsPersonen / von Officiern und derer Weibern / die haben ein herrlich TauffEssen außgerichtet / und hat der Bathe fleissig auffgewartet. Wie beständig er aber hernach bey dem Christenthumb verblieben / kan ich nicht wissen / man will sagen / er habe sich wieder zum Jüden begeben“.

DÜRR, Heilbronner Chronik, S. 179 (1642): „Ratsverordnung, daß die Juden, die eine Zeitlang der Unsicherheit wegen alhie geduldet (1642), die Stadt wieder zu verlassen haben“. DÜRR, Heilbronner Chronik, S. 184 (1648): „Der Rat beschließt, nachdem seit 1647 durch die französischen Offiziere viele Juden aus dem deutschordischen Gebiet eingezogen worden waren, dieselben insgesamt aus der Stadt zu weisen. Nur dem Juden Aaron von Neckarsulm, soll Aufenthalt gewährt werden, weil der Kommandant La Varenne sich desselben zu Wechseln und anderen Dingen bedienen möchte. Da aber Aaron seine Stellung missbraucht und nicht nur medikastert [Medikaster: Kurpfuscher, Quacksalber; BW], sondern auch einen Beschneidungsaktum hier vornimmt, soll er vor Gericht gestellt werden, dem er sich aber zu entziehen weiß“. Teilweise sind Beispiele für den Verrat durch Juden an Kriegsparteien überliefert; STÜNKEL, Rinteln, S. 42 [der Fall des Juden Heine (Heidemann), 1636]

[93] Breslau [Wrocław]; HHSSchl, S. 38ff.

[94] Brieg [Brzeg]; HHSSchl, S. 54ff.

[95] Jacob [James, Joachim, Heinrich Jakob] Freiherr Duwall [MacDougal, MacDougall, Duwall, Duwalt, Duwaldt, Dubwaldt, Duval, Dual, Duual, Dugaldt, Dougal, Duvald, Thubald, Mag. Dubald, Mack Duwall, Tubal, Tubald] [um 1589 Prenzlau – 28.4./9.5.1634 Oppeln], schwedischer Obrist, Generalkommissar. Vgl. MURDOCH, SSNE ID: 1623.

[96] Johann Gottfried Freiherr v. u. zum Jungen [Jung] [1590-1661], kaiserlicher Obrist.

[97] Oels [Oleśnica]; HHSSchl, S. 368ff.

[98] KREBS, Hans Ulrich Freiherr von Schaffgotsch, S. 99ff.

[99] Generalfeldzeugmeister:Der Generalfeldzeugmeister war Befehlshaber der dritten, wenn auch teilweise gering geschätzten Truppengattung, der Artillerie; bei Beförderungen wurden die vergleichbaren Ränge bei der Kavallerie, dann der Infanterie bevorzugt. Der Rang umfasste das Kommando über Artillerie. Er erhielt nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630) monatlich 1.200 fl.Ihrem Befehlshaber fielen die sogenannten „Glockengelder“ [Geld, womit eine eroberte Stadt, die sich vom groben Geschütze hat beschießen lassen, ihre Glocken und ihr Kupfergeschirr, welches alles herkömmlich der Artillerie des Eroberers heimfällt, wieder erkaufen oder einlösen muß. KRÜNITZ, Enzyklopädie Bd. 19, S. 192], zu, wenn man während der Belagerung etwa bei Sturmläufen hatte die Glocken läuten lassen, was nach dem „Recht“ des Siegers 12.000 fl. [zum Vergleich: 1634 wurde ein Bauernhof mit 8.-1.000 fl., ein kleines Schloss mit 4000 fl. veranschlagt; MATHÄSER, Friesenegger, S. 51] und mehr sein konnte. Vgl. auch HOCHEDLINGER, Des Kaisers Generäle. Ihm unterstanden die Schanzmeister und die Brückenmeister, zuständig für Wege-, Brücken-, Lager- und Schanzenbau sowie die Anlage von Laufgraben vor Festungen.

[100] Melchior Reichsgraf Hatzfeldt v. Gleichen [20.10.1593 Crottorf-9.11.1658 Schloss Powitzko bei Trachenberg/Schlesien], kaiserlicher Feldmarschall.

[101] KREBS, Hans Ulrich Freiherr von Schaffgotsch, S. 185f., Anm. 68.

[102] FISCHER; STUCKART, Zeitgeschichte, S. 135.

[103] Frankfurt a. d. Oder; HHSD X, S. 177ff.

[104] Eger [Cheb]; HHSBöhm, S. 119ff.

[105] Vgl. Freibergs Schreiben an Schlick; KREBS, Hans Ulrich Freiherr von Schaffgotsch, A. 235.

[106] Neustadt O. S. [Prudnik]; HHSSchl, S. 353ff.

[107] Franz [François] Bourré [Bauré, Poure, Borey] [ – ], kaiserlicher Obrist.

[108] mit dem Schwert hinrichten:die Enthauptung im Gegensatz zum Erhängen am Galgen galt nicht als ehrenrührige Todesstrafe. Standespersonen war die Hinrichtung in aufrecht kniender Haltung mit dem Schwert vorbehalten, während niedere Ränge auf einem hölzernen Richtblock mit dem Beil enthauptet wurden.Nicht nur das schwedische Militärrecht war, sofern es strikt angewendet wurde, sehr streng, schon für das Schlafen während der Wacht war im Art. 43 für Gemeine das Arkebusieren (Erschießen mittels Arkebuse) vorgesehen. Arkebusewar ein Gewehr, eine Waffe für leichte Kugeln, die in freiem Anschlag verwendbar war; bei der Infanterie als Handrohr, Büchse oder Arkebuse, bei der Kavallerie als Karabiner oder Faustrohr (Pistole mit Radschloss). Höhere Offiziere wurden dagegen meist mit dem Schwert hingerichtet. Vgl. „Schwedisches Kriegs-Recht“; BERG, Administering justice. Zum Teil wurden auch einfache Kombattanten mit dem Schwert gerichtet. Ähnlich wurde auch in der kaiserlichen und kurbayerischen Armee verfahren. Vgl. die Hinrichtung des Obristen Schellart von Dorenwert, Adam Wilhelm, Freiherr zu Gürzenich; Obrist [ -12.10.1627 im Feld vor Rendsburg enthauptet] in den „Miniaturen“. Zum Teil wurden auch einfache Kombattanten mit dem Schwert gerichtet. Ähnlich wurde auch in der kaiserlichen und kurbayerischen Armee verfahren. Vgl. die Hinrichtung des Obristen Schellart von Dorenwert, Adam Wilhelm, Freiherr zu Gürzenich; Obrist [ -12.10.1627 im Feld vor Rendsburg enthauptet] in den „Miniaturen“.

[109] KREBS, Hans Ulrich Freiherr von Schaffgotsch, S. 101ff.

[110] Eger [Cheb]; HHSBöhm, S. 119ff.

[111] patriae proditores: Vaterlandsverräter.

[112] KAMPMANN, Reichsrebellion, S. 174f.

[113] Rudolf [Rudolfo] Graf Colloredo [Coloredo, Coloreto, Coleredo, Colredo, Kolloredo]-Waldsee [Wallsee] [2.11.1585 Budweis-24.2.1657 Prag], kaiserlicher Feldmarschall.

[114] TOEGEL, Der Schwedische Krieg, Nr. 816, S. 269.

[115] Ernst Roland, Baron de Grysort [Grisart, Chrisom], Graf v. Suys [Soise, Soisse, Sois, Suis, Suise, Suisi, Soy, Suse, Suy, Suyss, Duys] u. Tourabel [ -1645], kaiserlicher Generalfeldzeugmeister.

[116] Profoss: Militärischer, vielfach gefürchteter Offiziant, der die Einhaltung der Kriegsbestimmungen und Befehle, der Lager- und Marschordnung überwachte. Der Profoss zeigte die Zuwiderhandelnden beim Befehlshaber an, nahm sie fest, stellte sie vor Gericht und vollstreckte das vom Kriegsrichter (dem Auditeur) gesprochene Urteil. Er ersetzte dadurch den Scharfrichter, der nicht immer beim Regiment vorhanden war. Dabei unterstützten ihn Knechte und Gehilfen wie der Profosslieutenant. Es gab einen Profoss für jedes einzelne Regiment und einen Generalprofoss (auch „Generalgewaltiger“ genannt) für die gesamte Armee. Der Profoss hatte ferner die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel vor den Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Er überwachte gegen eine Abgabe der Händler oder Marketender den Lagermarkt. Zudem oblagen ihm die Einrichtung der Latrinen und die Reinigung des Feldlagers von den Fäkalien, die Entfernung toter Tiere. Einmal pro Woche wenigstens sollten die Quartiere durch die Huren und Trossbuben gereinigt werden, zur Aufsicht wurde auch der Hurenwebel (aufsichtsführender Organisator des umfangreichen Trosses) herangezogen. Mitglieder des Trosses, der immer wieder Gesindel aller Art anlockte, konnten zudem zu den kräftezehrenden und verachteten Schanzarbeiten und anderen Hilfsarbeiten herangezogen werden. Hier hatte der ihm unterstellte Hurenwebel die Aufsicht. Diese wichtige Funktion war für einfache Soldaten die wohl einzige militärische Aufstiegsmöglichkeit. Der Hurenwebel besaß einen eigenen Leutnant als Stellvertreter und wurde zudem vom Rumormeister unterstützt. Der Profoss und dessen Leutnant sollten zudem beim Verlassen der Quartiere die Huren und die Trossbuben aus den Quartieren vertreiben und dafür sorgen, dass alle Feuer gelöscht waren. Seine Aufgabe war es auch, die Gefangenen hinter dem Regiment herzuführen. Er erhielt monatlich 30 fl. (Kavallerie) bzw. 60 fl. (Fußtruppen). LAHRKAMP, Kölnisches Kriegsvolk; Schwedisches Kriegs-Recht; BERG, Administering justice, S. 6. Der Stadtarzt Gabriel Furttenbach [1640-1716] von Leutkirch (unter 1619); GAIER; SCHÜRLE; PRAßER, Schwabenspiegel Bd. 3, S. 106f.: „Den 25. Dito [1619]. Donnerstag Morgens sein abermahlen alle Fahnen auff bemeltes Feld Commandiert und Gemustert worden. Alß nun ein Soldat von Erazheimb Gebürtig / ein armer Tropff und Baursmann / umb fl. 7. deß Monats nicht Dienen / sondern fl. 8. haben wollte / hat sich der Herr Obriste [Johann Fuchs; BW] über ihn so hefftig Erzürnt / daß Er andern zu einem Exempel solchen den Scharpffrichter (nicht daß er ihne ohne weitern Befelch Hinrichten solle) in seinen Handen zugeben Befohlen: Demnach aber der Profos Caspar Tenger von Rothweil mit dem armen Tropffen zugeschwind fortgefahren / ihne zwar nochmalen erinnert die benannte Besoldung ohne widerred anzunemmen / oder ihme für einen Steckenknecht Zudienen / Er aber solches nicht thun / sondern ehender Sterben wolte / hat der Profos denselbigen / ohne weitere Ordre deß Obristen / welcher schon Perdon zugesagt hat / an einen Baum am Heggelbacher Weg Auffhencken lassen. Warüber aber der Obriste und Soldaten übel zufriden gewesen / und deßwegen diser Profos sich mit Leib und Leben dem Regiment Verschreiben miessen“.

[117] KREBS, Hans Ulrich Freiherr von Schaffgotsch, S. 186, Anm. 71.

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