Schaumberg, Sigmund Jakob von

Schaumberg, Sigmund Jakob von; Obristwachtmeister [ – ] Sigmund Jakob von Schaumberg [ – ][1] stand 1635 als Obristwachtmeister[2] in bambergischen Diensten,[3] als er die Nachfolge von Friedrich von Schletz[4] als Kommandant in Forchheim[5] antrat. Er war bambergischer Rat, Schultheiss[6] zu Forchheim, Amtmann zu Neunkirchen[7] und Marloffstein.[8]

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[1] GOLDWITZER, Geschichte des Marktes Neunkirchen, S. 127.

[2] Obristwachtmeister [schwed. major, dän. oberst sergent]: Der Obristwachtmeister mit einem monatlichen Sold von 40 [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] oder 50 fl. – nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm bei der Infanterie 240 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460, in besetzten Städten (1626) wurden z. T. 320 Rt. erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15 – , also 600 fl. (900 R.) jährlich, was 1634 dem Monatssold eines Obristen entsprach oder dem Jahresgehalt eines bayerischen Hofrats – entsprach vom Rang her dem Major in der schwedischen Armee. Er sorgte für die Ausführung der Anordnungen und Befehle des Obristen und Obristleutnants. Im Frieden leitete er die Ausbildung der Soldaten und war verantwortlich für die Regimentsverwaltung. Im Krieg sorgte er für Ordnung auf dem Marsch und im Lager, beaufsichtigte die Wach- und Patrouillendienste und stellte die Regimenter in Schlachtordnung. Zudem hatte er den Vorsitz im Kriegs- und Standgericht. Daneben war er zum Teil auch Rittmeister, um seinen Sold aufzubessern.

[3] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 43.

[4] Johann] Friedrich v. Schletz [Schlez, Schleuß, Schlentz, Schlitz, Schlezer] [ -1658 Wasserburg], kurbayerischer Obrist.

[5] Forchheim; HHSD VII, S. 201ff.; nach Maximilian I. „Schlüssel des Bayernlandes“; denn „mit Forchheim und Kronach steht und fällt das ganze Stift“ [zit. bei KUPFER, Forchheim, S. 64.].

[6] Schultheiss: Vom Landesherrn eingesetzte Ortsobrigkeit mit vorwiegend richterlicher Gewalt, seit dem 9. Jahrhundert auch als militärischer Titel und Dienstgrad. Der Schultheiss war Vorsitzender des Gerichts und als solcher öffentlicher Ankläger, insbes. bei Friedensbruch und Verletzungen des Eigentumsrechts. Die Kandidaten für das Amt des Schultheissen mussten einen unbescholtenen Lebenswandel und Grundbesitz nachweisen. Widrigenfalls konnten sie von den Gerichtsschöffen abgelehnt werden. Der Schultheiss war aufgrund seines Amtes meist nicht sonderlich beliebt. In der Predigt eines aufgebrachten protestantischen Pfarrers in Eichfeld, der Grafschaft Castell zugehörig, am Sonntag Cantate 1633 hieß es anlässlich der Abgaben für die Castell’sche Kriegskasse: „Er habe sein Amt von Gott. Der Schultheiß nötige den Witwen und Waisen etc. das Ihrige ab, um sich zu bereichern, er fresse, saufe, mäste sich an ungerechtfertig[t]em Gut wie ein Schwein, das man endlich schlachte und ob der Würste guter Dinge sei. Etliche vom Gericht seien Schelme, Diebe und Ehebrecher”. EGERT, Eichfeld.

[7] Neunkirchen a. Brand [LK Forchheim]; HHSD VII, S. 509f.

[8] Marloffstein [LK Erlangen-Höchstadt].

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