Schaffgotsch [Schafgotsch], Christoph Leopold [Gotthard] Graf von

Schaffgotsch [Schafgotsch], Christoph Leopold [Gotthard] Graf von; Obristwachtmeister [8.4.1623 Trachenberg-30.6.1703 Breslau]

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Christoph Leopold Graf von Schaffgotsch [Schafgotsch] [8.4.1623 Trachenberg-30.6.1703 Breslau] [1] gen. Semperfrei[2] von und zu Kynast[3] und Greiffenberg,[4] war der Sohn des wegen seiner Beteiligung an Wallensteins „Verschwörung“ hingerichteten Hans Ulrich Graf von Schaffgotsch.[5]

Als Vollwaise konvertierte[6] er wohl aus Karrieregründen zum römisch-katholischen Glauben. Er ging nach Olmütz[7] und studierte bei den Jesuiten.  Danach studierte er Jurisprudenz an der Universität Ingolstadt.[8] Während des Studiums erhielt er am 5.8.1641 die bei der Verhaftung seines Vaters eingezogene Herrschaft Greiffenstein [Abb. rechts] zurück. Nach dem Studium in Ingolstadt trat er in den kaiserlichen Militärdienst.

Der Historiograph und Habsburg-Anhänger Wassenberg[9] schreibt in seinem 1647 erneut aufgelegten „Florus“ zu 1642: „Mit der Belägerung deß sehr vesten Schlosses Mansfeld[10] / ob es schon die Keyserischen mit allem ernst angegriffen / hat es doch keinen glücklichen fortgang gewinnen mögen / in dem sich die Schwedischen öfftermals vnterstanden / solches zu entsetzen / aber doch von den Keyserischen der zeit abgetrieben worden / biß endlich der General Major Königsmarck [10a] von Newen Haltensleben[11] mit 2000. Pferden vnd 100. Tragonern vnversehens auffgebrochen / vndf den 6. Martij beym Schloß Mansfeld ankommen / vnd ob schon seine Vortrouppen zum 5. oder 6. mal zu rück getrieben worden / hat er General sich nicht schrecken lassen / sondern nach standhaffter resolution in die Keyser- vnd Chur-Säxische zu Roß vnd Fuß mit grosser fury gesetzt / daß sie also von der Belägerung ablassen / vnd neben verlierung vieler Todten vnd vieler Gefangenen / das Reiß außnehmen müssen / daß also die übrigen kümmerlich nacher Hall[12] / Querfurt[13] / Merseburg[14] vnd Sangershausen[15] sich retiriren können. In diesem Scharmützel sind der Obriste Baron de Four[16] / Obrister Wachtmeister[17] Schaffgotsch vnd Fourischer Obrister Leutenant verwundet / zween Hauptleute vnter den Chur-Säxischen / Klug[18] vnd Lehman[19] / Obrister Wachtmeister Rickhart[20] verwundet vnd gefangen / vnd fast das gantze Kochische Fußvolck / sampt ihrem Obristen Leutenant Schlick [19a] / der sie commandirt / todt geblieben / der Rest aber / welcher sich in Eißleben[21] retiriret / ist nach eroberung der Statt auch bekommen / vnd hernach die Statt von den Schwedischẽ sechs Stunden lang außgeplündert[22] / vnd also das Hauß Mansfeld mit aller Nothturfft wohl versehen worden“.[23] Der Hildesheimer[24] Arzt, Ratsherr und Chronist Dr. Conrad Jordan[25] notiert dazu unter dem 21.2./3.3.1642: „Der Schwedische Grâl.-Majeur entsetzet die Vestung Manßfeld, schlägt davor auf 2 Regimenter zue Pferd, etzliche Compagnia Dragoner, 1 Regiment zue fueß, 400 auscommandirte Musquetirer,[26]  bekomen von ihnen die Heerpauken, 2 Obrist-Wachtmeister, worunter Schafgotsch und Retkert und den Obristen Cond. [Conrad ?] Koch todt nebest 400 Gefangenen“.[27]

Das „Theatrum Europaeum“ berichtet ausführlich über den Verlauf der Belagerung: „Welcher gestalt aber Königsmarck das Schloß Mannsfeld entsetzt habe / ist aus folgendem zu vernehmen : dann nachdem es der Sage nach auff Jahr und Tag proviantirt gewesen / und die Käiserlichen solches doch gerne in ihrer Gewalt gehabt hätten / hat am rathsamsten befunden / diesen Ort / welches im Januario geschehen / den Wasser-Zugang am Schloßbrunnen zu benehmen / man wollte aber um verhoffter Eroberung willen denselben nicht verderben / sondern hat sich zuvor deß Minirens[28] gebraucht / und war eine Mine den 10. Januar. auf 100. Elen[29] in die Länge fertig / aber der auff dem Schloß gelegene Obrist-Lieuten. Carl Weiß[30] wollte sich derentwegen noch nicht ergeben / sondern wollte deß Effects erwarten.

Ein Kundschaffter[31] verhoffte Briefe hinein zu bringen / wurde aber ertappt / und einen Mußqueten-Schuß[32] von der Vestung auffgehenckt.

Es lagen der Käis. unterschiedliche hohe Officirer unterschiedlicher Zeit darvor / und etliche in der Nachbarschafft einquartirte / thaten denen heraussen / mit Abwechselung deß Volcks guten Vortheil. Unter andern lage darvor der Obriste Moncada[33] / der Nation ein Spanier / dem schickte gemelter Obr. Lieut. Carl Weiß / eine wolgeschmückte Ziegen oder Gaiß / zum Despect herauß / gleich einer Jungfrauen auffgebutzt : hergegen macht ein Teutscher ein lächerliches Lied über diesen Carl Weissen / titulirte ihn einen Hanrey / und zoge ihn und seine Soldaten wol durch die Prædicamente,[34] und wurde die liebe Ziege in ihrem Schmuck vor dem Schloß auffgehenckt / dardurch / weß Tods der Obr. Lieuten. Weiß sterben sollte / anzudeuten.

Im Ende Jan. namen die Käiserl. ihren Auffbruch auß Nieder-Sachsen / und wollten Rendevous zwischen Eyßleben und Mansfeld halten / auch versuchen ob das Schloß Mansfeld zu erobern : aber der Obr. Lieut. Weiß hatte dem Moncade allbereit seine Mine durch ein Contremine[35] verderbet : darum die Käiserl. Armee fortzoge / und fienge Moncade an / die Quelle und ins Schloß gehende Brunnen-Ader / denen darinnen zu benehmen : Als diese nun den Abgang deß Wassers merckten / thaten sie auff selbiges / von dẽ Schloß ziemlich entlegenes Ort einen starcken Außfall / so sehr als ihnen möglich / ruinirten den gemachten Wasser-Durchschnitt / über dene sie außgefüllte Schantzkörbe[36] setzten / zum Zeichen / den Ort mit Geschütz / wañ man aufs neue daran abschneiden würde / zu bestreichen / erhieltẽ auch dadurch das Wasser / biß sie vom Gener. Major Königsmarck entsetzt wurden.

Der hatte nun im Eingang Martii Nov. [neuen Stils; BW] in 2000. Pferd und 500 Dragoner gesamlet / gieng darmit von Garleben[37] / auff Neuen-Haltenleben drey Meylen[38] von Magdeburg[39] zu / überfiel den Ort / und nam den gefundenen Vorrath Früchte[40] zu seinem besten / von dannen er über dem Hartz vorm Schloß Mansfeld deß Morgens um 9. Uhr unversehens ankommen / und gieng auff das Kochische und Chur-Sächs. Volck / so darvor gelegen / wie auch den Baron de Four, der mit etlichen Compagnien damals sich zugleich darvor befunden / loß / schlug alles miteinander in die Flucht / daß sie sich theils nach Hall / Querfurth / Mörsburg und Sangerhausen / theils nach Eyßleben salviren musten / darüber 4. Regimenter Chur-Sächsischen Volcks hart beschädiget / das Kochische Regiment zu Fuß fast gar darauff gangen / er Obrister aber den 25. Febr. zuvor in Eyßleben an der Schwindsucht gestorben / der Obr. Lieutenant Schlick geblieben / und andere auff das Schloß Mansfeld gefangen gesetzet worden. Ob nun wol Baron de Four deß von Königsmarck Vortrab etlich mal etwas zurück geschlagen / so hat er doch endlich nicht bestehen mögen / sondern eine Standarte[41] und eine Dragoner-Fahnen verlohren / und ist er samt seinem Obr. Lieuten. und Obristen Wachtmeister Schafgotsch gequetscht kaum darvon kommen / und nach Mörsburg gebracht worden / 2. Dragoner-Hauptleute aber als Klug und Leheman / seynt samt dem Chur-Sächs. Obrist-Lieuten. Richarden gequetschet / und noch darzu 400. Gemeine gefangen / was sich in Eysleben salviret / darinnen bekommen / deß Obrist Kochs Wittib / der Stadtrichter / Voigt / Stadtschreiber und drey Rathsherrn auff Mansfeld geführet / und die Stadt 6. Stunden lang geplündert worden“.[42]

Der kursächsische Geheime Rat Sebotendorff[43] schrieb am 7.3.1642 an W. E. von Lobkowitz[44]  und berichtete ihm über das klägliche Ende der Belagerung der Burg Mansfeld. Die Besatzung habe einen Ausfall gemacht, die Kochischen aus ihrem Posten vertrieben und der unbemerkt erschienene Königsmarck habe die Soldaten niedergemacht. Des Fours sei nach Merseburg ausgewichen, der Großteil der sächsischen Offiziere aber sei gefallen oder in Gefangenschaft geraten.[45]

Schaffgotsch zeichnete sich am 18.7.1647 im belagerten Eger[46] aus, „wo er als einziger kaiserlicher Hauptmann die Kapitulation mit den Schweden[47] nicht unterzeichnen wollte“.[48] Ferdinand III. ernannte ihn 1649 zum Oberamtsrat im Herzogtum Schlesien. Am 9.11.1649 wurde er durch seinen Onkel Herzog Georg Rudolf von Liegnitz und Wohlau,[49] dem Oberlandeshauptmann von Schlesien, in das Amt eingeführt.

1650 bekam er vom Kaiser auch die Herrschaft Kynast  sowie weitere verloren gegangene Ämter zurück. 1651 übertrug ihm Ferdinand III. dann wieder das von seiner Familie lange Zeiten innegehabte Erbhofmeister- und Erbhofrichteramt im Fürstentum Schweidnitz-Jauer.

Schaffgotsch erhielt ab den 1660er Jahren eine Vielzahl an Ämtern und Aufgaben. Am 27.2.1661 wurde er zum Geheimen Rat ernannt. 1662 erhielt er das ungarische Indigenat[50] und zudem das Baronat.[51] 1665 wurde er zum Präsidenten der Schlesischen Kammer ernannt, außerdem wurde ihm im selben Jahr die Stellung als Landeshauptmann des Fürstentums Schweidnitz-Jauer übertragen. 1667 war er als Gesandter Leopolds[52]  beim König von Polen[53] aktiv. 1672 erhielt er das Amt des Oberlandeshauptmanns[54] von Schlesien. In derselben Funktion wurde er 1668, 1670 und 1674 nach Polen gesandt. 1674 erfolgte die Nobilitierung in den erblichen Grafenstand. Als 1675 sein Verwandter Georg Wilhelm Herzog von Liegnitz, Brieg und Wohlau verstarb, fielen dessen Herzogtümer als erledigte Lehen an die Krone Böhmen. Schaffgotsch bekam am 30.8.1676 vom Kaiser daraufhin die Leitung von Liegnitz, Brieg und Wohlau zugesprochen. Er vertrat den Kaiser außerdem bei diversen weiteren Anlässen, wie zum Beispiel bei Bischofswahlen. 1683 wurde er dem König von Polen[55]  als kaiserlicher Bevollmächtigter entgegengeschickt. 1694 bekam er für seine vielfältigen Verdienste vom Kaiser persönlich den Orden vom Goldenen Vlies verliehen.

Um weitere Hinweise unter Bernd.Warlich@gmx.de wird gebeten !

[1] Vgl. KREBS, Hans Ulrich Freiherr von Schaffgotsch; HENKEL, Schaffgotsch; die Erwähnungen bei KELLER; CATALANO, Diarien.

[2] Semperfrei: ritterbürtig.

[3] Kynast [Schlesien, Regierungsbezirk Liegnitz].

[4] Greiffenberg i. Schl. [Gryfów Śląski, LK Löwenberg]; HHSSchl, S. 148f.

[5] Hans Ulrich Freiherr v. Schaffgotsch [Schaffguetsch, Schaffguezsch, Schafgutsch] [28.8.1595 Schloss Greiffenstein (bei Greiffenberg, Niederschlesien)-23.7.1635 Regensburg], kaiserlicher General. Vgl. KREBS, Hans Ulrich Freiherr von Schaffgotsch; HENKEL, Schaffgotsch.

[6] Konversion: Karrierewilligen Offizieren u. Beamten wurde der entsprechende Glaubenswechsel nahegelegt. Mit der Konversion empfahl man sich Spanien; zudem wurden die „conversos“ meist mit Ehren und Ämtern überhäuft (wie schon Pappenheim und Wahl), teils, um weitere Persönlichkeiten zum Übertritt zu bewegen, teils, weil es wie im Fall des Johann v. Götz am kaiserlichen Hof an geeignetem Persönlichkeiten fehlte. Die Konversion großer Bevölkerungsteile wurde auch durch militärischen Zwang erreicht: Am 2.2.1626 wurde Duderstadt durch das Regiment Cronberg besetzt, um zu verhindern, dass die größtenteils protestantische Bevölkerung dem heranmarschierenden Christian v. Braunschweig die Stadttore öffnete. Die Einnahme Duderstadts diente neben der üblichen und jetzt umso notwendigeren Zwangsunterbringung von Truppen auch dazu, dem kurfürstlichen Befehl zur Rekatholisierung entsprechenden Nachdruck zu verleihen. KNIEB, Eichsfeld, S. 354.  Nichtkonvertierende wurden mit hohen Geldkontributionen belegt. Bis zum Ende dieses Jahres traten durch die Wirksamkeit der Jesuiten – Patres der SJ neben Angehörigen der anderen Orden begleiteten die bayerische Armee auf allen ihren Feldzügen bis in das Jahr 1648 – wie auch unter dem existentiellen Eindruck der Pest, der von Juli bis Ende September 2.000 Bürger zum Opfer gefallen sein sollen; LAMMERT, Seuchen, S. 90 – u. durch den Zwang der Tillyschen 1.131 Bürger zum katholischen Glauben über. LERCH, Duderstädter Chronik, S. 94f. So war man im besetzten Stade konsequent bei dieser repressiven Politik im Sinne des 1629 erlassenen Restitutionsedikts Ferdinands II. geblieben, JOBELMANN; WITTPENNING, Geschichte der Stadt Stade, S. 91: „Die Einwohner wurden, unter Zusicherung der Freiheit von Kriegssteuern, durch Plakate zum Uebertritt aufgefordert, anscheinend ohne allen Erfolg, worauf der Bedruck noch zunahm“. Dass die Erfolge sehr mager waren, zeigt ein Bericht von 1630, nur zwei Familien seien zur katholischen Kirche zurückgekehrt. Von der Besatzung hätten dagegen dreihundert den katholischen Glauben angenommen (DUHR, Geschichte der Jesuiten II/1, S. 129), was vielleicht auch aus Karrieregründen geschah.

Die Konversion vor der Hinrichtung führte zu einer würdigeren Bestattung. Vgl. die Chronik des Arnold v. Anrath (1616); BAMBAUER; KLEINHOLZ, Geusen und Spanier, S. 20: „Anno 1616 sich zudragen, daß eyn Soldat Berndtt genandt, sich auf der Landtstraßen verlauffen und von den Spannischen an der Fegteß gefangen und etzlich Wochen auf der Portten geseßen, endtlich zum Todt verurtheilet und an ein Post kegen Vagten Bungert gewurget worden, wey wohl dei Jesuweytt eynner ihm angelabt, er solt nit sterben, so er sich zu den romischen catolischen Glauben geben, dar er sich anders nit versehn, hat er sich darzu begeben, vermeinet sein Leben, weil er jonck wahr, zu retten, entlich glichwohl heraußer gefuret, an den Ort wey vorgemelt und ist em sein Recht gedan wey er wohl hatte verdint und gewurget. Weyll er nu etzlich Dag zuvoren ein Fraw genamen, umb den Mittag vor den Gubernator gekommen und gebetten, daß sei ihren Mahn mugte abnehmen und begraben, ist sey hengangen und ein Kahr met eine Pferdtt gehurt und bey em gefaren und ihm met eynen Metzer den Strick loß geschneden und auf dey Kahr gedragen und ist ihr durch Furbitt der Jesuiten ahn den Gubernator ein Grab in der Bruren Kerck zugelaßen worden, Ursag, daß er roms catolisch worden wahr“. Der Rothenburger Chronist Dehner (1612-1679); HELLER, Rothenburg ob der Tauber, S. 53 (1630): „12. Octbr. [1630] Dienstag nach Burkh. ist ein Hirt von Spielbach auf der steinernen Brüken bei der Rothfarb von einem jungen Soldaten bei 18 Jahren, einem Feldscherer, erschoßen worden in voller Weiß; denn er sich in der Statt vollgesoffen gehabt, ohne alle Ursach. 25. Oktober Montag vor Sim. Jud. ist dieser Reutersjung auf dem Rabenstein mit dem Schwerdt gerichtet worden; ist katholisch gewesen, hat nicht beichten noch commun: wöllen, man zeige ihme denn ein Bibel teutsch  v o r  Luthern gedrukt, und widerleg ihme darauß seine Papist: errores; welches geschehen, darauf er lutherisch worden, fleißig gebett, gesungen biß an die Wahlstatt und alß ihm der Henker daß schwartze Schelmenkäplein vor die Augen wollen rükhen, hat ers nit haben wollen; gesagt, er wolle alßo halten, aber der Henker sprach, die Obrigkeit hette es alßo befolen, hat ers zugelaßen und an die Pfarrer begehrt, sie sollen mit ihm singen: ‚Gott der Vatter, wohn uns bey !‘ Unter dem Singen, welches er selbst angefangen, ist ihme der Rest gemacht worden. Alß der Leichnam noch auf dem Rabenstein gelegen, sind 2 Cornet Reuter vorm Spitalthor vorüber, unwißend diese Sachen, bey den Gärten herumb auf daß Gericht zue und vorübergezogen, welche gesagt, wenn sie es gewußt hetten, wolten sie geeilet und ihn erlöset haben“. Konversionen wurden auf allen Seiten mit dem entsprechenden Gepränge gefeiert: „Freude aber war in Trojas Hallen, als es den Barfüßer-Mönchen gelungen war, einen armen Juden zu bekehren. Um diesem glorreichen Erfolge den gebührenden Glanz zu verleihen, verschmähten sogar die höchsten Spitzen, der Statthalter von Metternich und der Oberhauptmann Becker [Peckher; BW], es nicht, am 2./12.Februar 1631 bei der Taufe Gevatter zustehen“. BOETTCHER, Halberstadt, S. 193. Der Osnabrücker Chronist BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINCK, der osnabrugischenn handlung, S. 19: „A[nn]o 1629 war ein getaufter oder geborner Jude in Oßnabrugk unter der haubtmanschafft Marschalcks mit namen Lythmannus. Der hat sich hie im Thumb bey uns taufen laßenn, ist ein Christ worden, unser G[nadiger] F[urst] und herr [Franz Wilhelm v. Wartenberg; BW] hat ihn den namen gebenn und gennet Petrus Franciscus. Dißes haben viel 100 menschen gesehen, das solchs ist geschehenn“. Vgl. auch WINKELBAUER, Karrieristen oder fromme Männer ? Zum Teil konvertierten Juden auch, um den Bedrückungen zu entgehen. WAGNER, Pforr, S. 171 (1647): „Den 23. Maii hat sich der Judt Meyer zum Christlichen Glauben freywillig bekand und nachdem er darauff, beneben seiner söhnlein 2, swß Christlichen glaubenß unterrichtet, alß ist er mit sein 2 söhnen uff dato in volckreicher versamlung getaufft und der alte Wilhelmuß /:weil er unßern Gnidg[en Fürsten und Herrn zum tauffbaden erwehlet / genennet worden. Die beyde knaben wurden durch die beampten und den raht auß der tauff gehoben, welche knaben er zur Christlichen schull angehalden. Und ist ihme und den knaben von geistlichen und weltlichen alleß guhts erzeiget worden. Weill aber sein weib hirmit nicht zufrieden geweßen, sondern mit dem eltisten sohn und 2 töchtern darvongezogen, hat ihn solches sehr geschmirtzet, deßwegen er sein vortheil ersehen und den 9. Novembr: gegen abend mit sein 2 getaufften söhnen /:welche, [und] er selbsten, gnugsamb scheinenfleisch geßen:/ heimlich uff und darvon gezogen und alßo zum schelmen word[en]. Und weil er diejenige unterpfand, so ihme von den bürgern versetzet geweßen, mitgenommen, alß ist sein hauß verkaufft und die kauffgelder denßelben bürgern /:weil ihre unterpfand mehr alß das anlehn wehrt gewßen:/ gefolget worden“. Dieser Fall des Wilhelm Meyer aus Fulda ist ausführlich dargestellt bei LITT, Juden in Thüringen, S. 202ff. Aus Mügeln wird berichtet; FIEDLER, Müglische Ehren- und Gedachtnis-Seule, S. 163f.: „Anno 1635. im Januario sind zwo Churfürstliche Compagnien Fußvolck hieher kommen / unter Hauptman Wintern und Gehern / sind allhier gelegen biß zu Ende des Monats Iunii. Unter Hauptman Winters Compagni war ein Jüde ein Musqvetirer / Namens Michael Jod / der gieng auff Zuredung der Officirer fleissig zur Kirchen / und hörete Gottes Wort / auch gieng er eines Tages zu dem Diacono, lernete den Catechismum Lutheri / die Fragstücke / schöne Sprüche und Gebete / darzue er auch Lust und Liebe hatte. Als er nun dieses alles wol gelernet und gefasset / ist er den 19 Maji am Pfingst-Dienstage in die Kirchen gegangen / für dem Altar getreten / und in beyseyn etlich tausend Personen examiniret worden / und nach dem er auff alle Fragen so gut geantwortet / daß sich iedermänniglich verwundert / ist er von dem Diacono Herrn Christophoro Heinrici getaufft / und Johann Christian genennet worden. Hat sieben TauffBathen gehabt / vier Mannes- und drey WeibsPersonen / von Officiern und derer Weibern / die haben ein herrlich TauffEssen außgerichtet / und hat der Bathe fleissig auffgewartet. Wie beständig er aber hernach bey dem Christenthumb verblieben / kan ich nicht wissen / man will sagen / er habe sich wieder zum Jüden begeben“.

[7] Olmütz [Olomouc, Bez. Olomouc, Tschechien]; HHSBöhm, S. 420ff.

[8] Ingolstadt; HHSD VII, S. 326ff.

[9] Everhard Wassenberg [9.11.1610 Emmerich-nach 1668], Historiograph, Diplomat. Vgl. LAHRKAMP, Everhard Wassenberg.

[10] Mansfeld [LK Mansfeld-Südharz]; HHSD XI, S. 316ff.

[10a] Hans Christoffer [Christoph] Graf v. Königsmarck [Königsmark, Königsmarx, Khiningsmarckh, Köningsmarkt, Coningsmarck, Conigsmarckius, Conigmarc, Kingmark] [12.12.1600 Kötzlin-20.2.1663 Stockholm], schwedischer Feldmarschall. Vgl. [RÜDIGER], Leben und Thaten; FRITZEL, Der Stader Raum, S. 14ff. => Königsmarck [Königsmark, Königsmarx, Khiningsmarckh, Köningsmarkt, Coningsmarck, Conigsmarckius, Conigmarc, Kingmark], Hans Christoffer [Christoph] Graf v. [I], [II], [III], [IV], [V], [VI], [VII], [VIII], [IX], [X], [XI] in den „Miniaturen“.

[11] Haldensleben [LK Börde]; HHSD XI, S. 174ff. Im April berichtete der kaiserliche Resident in Bremen Melchior v. Hatzfeldt v. der Eroberung Haldenslebens durch Königsmarck; ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 179.

[12] Halle a. d. Saale; HHSD XI, S. 177ff.

[13] Querfurt [Saalekreis]; HHSD XI, S. 380f.

[14] Merseburg [Saalekreis]; HHSD XI, S. 322ff.

[15] Sangerhausen [Kreis Mansfeld-Südharz]; HHSD XI, S. 409f.

[16] Johann Jakob Baron Des Fours [Four, di Fuoar, di Fore, de Fore] [ -10.6.1643 in Prag hingerichtet], kaiserlicher Obrist.

[17] Obristwachtmeister [schwed. major, dän. oberst sergent]: Der Obristwachtmeister mit einem monatlichen Sold v. 40 [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] oder 50 fl. – nach Wallensteins Verpflegungsordnung (1629) standen ihm  bei der Infanterie 240 Rt. monatlich zu; KRAUSE, Urkunden 1. Bd., S. 460, in besetzten Städten (1626) wurden z. T. 320 Rt. erpresst (HEIMATMUSEUM SCHWEDT, Die Uckermark, S. 15 – , also 600 fl. (900 R.) jährlich, was 1634 dem Monatssold eines Obristen entsprach oder dem Jahresgehalt eines bayerischen Hofrats – entsprach vom Rang her dem Major in der schwedischen Armee. Er sorgte für die Ausführung der Anordnungen u. Befehle des Obristen u. Obristleutnants. Im Frieden leitete er die Ausbildung der Soldaten u. war verantwortlich für die Regimentsverwaltung. Im Krieg sorgte er für Ordnung auf dem Marsch u. im Lager, beaufsichtigte die Wach- u. Patrouillendienste u. stellte die Regimenter in Schlachtordnung. Zudem hatte er den Vorsitz im Kriegs- u. Standgericht. Daneben war er zum Teil auch Rittmeister, um seinen Sold aufzubessern.

[18] Abraham Klug [Kluge] [ – ], kursächsischer Hauptmann.

[19] Konstantin Lehmann [Lehman, Leheman] [ – ], kursächsischer Hauptmann.

[19a] Georg Friedrich Graf v. Schlick [Schlik, Schlich] [ -6.3.1642 bei Mansfeld], kaiserlicher Obrist.

[20] Georg v. Rickart [Rickhart, Rickert, Rickhard, Richard, Retkert] [ – ], kursächsischer Obristwachtmeister.

[21] Eisleben [LK Mansfeld-Südharz]; HHSD XI, S. 103ff.

[22] Plünderung: Trotz der Gebote in den Kriegsartikeln auch neben der Erstürmung v. Festungen u. Städten, die nach dem Sturm für eine gewisse Zeit zur Plünderung freigegeben wurden, als das „legitime“ Recht eines Soldaten betrachtet. Vgl. JANSSEN, Bellum iustum, S. 137: „Sei der Krieg als Mittel zur Erhaltung der Gerechtigkeit unter den Menschen gestattet, so sei auch das Beutemachen in einem gerechten Krieg als ein legitimes Mittel, den Gegner zur Aufgabe zu zwingen oder von der Führung eines ungerechten Krieges abzuschrecken, gerechtfertigt. Daß dem Feind alle Güter, die ihm zur Schädigung der gerechten Sache dienen, entwendet werden dürften, liegt, so Grotius, auf der Hand. Des weiteren gäbe es drei schwerwiegende Gründe, aus denen es gerecht erscheine, die Güter des Feindes in Besitz zu nehmen. 1. Als Ausgleich für die Güter, die der gegner sich entweder vor oder während des Krieges widerrechtlich angeeignet hat; 2. Als Entschädigung für die Kriegskosten, die dem gerecht Kriegführenden entstanden sind; 3. Als abschreckende Strafe für den Übeltäter. Sich den Besitz des ungerechten Feindes aus Habgier anzueignen, sei jedoch nicht zulässig. Der gerechte Krieg rechtfertige nicht die Plünderung des Gegners“. Vgl. die Rechtfertigung der Plünderungen bei dem ehemaligen hessischen Feldprediger, Professor für Ethik in Gießen u. Ulmer Superintendenten Conrad Dieterich, dass „man in einem rechtmässigen Krieg seinem Feind mit rauben vnd plündern Schaden vnd Abbruch / an allen seinen Haab vnd Güttern / liegenden vnd fahrenden / thun könne vnd solle / wie vnd welchere Mittel man jmmermehr nur vermöge. […] Was in Natürlichen / Göttlichen / vnd Weltlichen Rechten zugelassen ist / das kann nicht vnrecht / noch Sünde seyn. Nun ist aber das Rechtmessige Rauben / Beutten vnd Plündern in rechtmessigen Kriegen / in Natürlichen / Göttlichen vnnd Weltlichen Rechten zugelassen“. DIETERICH, D. Konrad Dieterich,  S. 6, 19. Vgl. BRAUN, Marktredwitz, S. 37 (1634): „Welcher Teil ehe[r] kam, der plünderte. [Wir] wurden von beiden Teilen für Feind[e] und Rebellen gehalten. Ein Teil plünderte und schalt uns für Rebellen darumb, dass wir lutherisch, der andere Teil, plünderte darumb, dass wir kaiserisch waren. Da wollte nichts helfen – wir sind gut kaiserisch, noch viel weniger beim andern Teil; wir sind gut lutherisch – es war alles vergebens, sondern es ging also: ‚Gebt nur her, was ihr habt, ihr mögt zugehören und glauben wem und was ihr wollt’ “. Dazu kamen noch die vielen Beutezüge durch Marodeure, darunter auch von ihren eigenen Soldaten als solche bezeichnete Offiziere, die durch ihr grausames u. ausbeuterisches Verhalten auffielen, die von ihrem Kriegsherrn geschützt wurden. Vgl. BOCKHORST, Westfälische Adlige, S. 16f.; KROENER, Kriegsgurgeln; STEGER, Jetzt ist die Flucht angangen, S. 32f. bzw. die Abbildungen bei LIEBE, Soldat, Abb. 77, 79, 85, 98; das Patent Ludwigs I. v. Anhalt-Köthen: „Von Gottes gnaden“ (1635). Vgl. den Befehl Banérs vom 30.5.1639; THEATRUM EUROPAEUM 4. Bd., S. 101f. Vielfach wurden die Plünderungen aber auch aus Not verübt, da die Versorgung der Soldaten bereits vor 1630 unter das Existenzminimum gesunken war. KROENER, Soldat oder Soldateska, S. 113; DINGES, Soldatenkörper. II. zum Teil bei Ausschreitungen der Bevölkerung, die sich an den Gütern der Flüchtlinge bereicherte, so z. B. 1629 in Havelberg: „Im Tempel war viel Gut in Kasten und Kisten, wovon die rechtmäßigen Besitzer das Wenigste wiederbekamen. Das meiste wurde den königlichen [Dänen], die während des Brandes darüber hergefallen waren, die Kirche zu plündern, und später den kaiserlichen Soldaten zuteil. Auch einigen Einwohnern und Benachtbarten, die keine Rechte daran hatten. Summa: Ihrer viele wurden arm; etliche mit unrechtem Gut reich“. VELTEN, Kirchliche Aufzeichnungen, S. 76-79, bzw. BRAUN, Marktredwitz, S. 84f., über die auch anderweitig übliche Plünderungsökonomie: „Hingegen ihre Herbergsleute, die sich vor diesem als Tagelöhner bei ihnen erhalten, die haben sich jetzt sehr wohl befunden; denn diese hatten keine Güter, daher gaben sie auch keine Kontribution. Und ein solcher Gesell hat allezeit so viel gestohlen, daß er sich [hat] erhalten können. Wie er ein paar Taler zusammengebracht, hat er gesehen, daß er von den Soldaten eine Kuh [hat] erkaufen können. Oder aber, er hat den Soldaten etwas verraten, do er dann von ihnen eine geschenkt und umsonst bekommen. Do [hat] er dann solche an einen anderen Ort getrieben und soviel daraus erlöst, daß er hernach 3 oder 4 von den Soldaten hat (er)kaufen können. Denn es ward so ein Handel daraus, daß man auch aller christlichen Liebe vergaß; vielweniger fragte man auch mehr nach Ehrbarkeit und Redlichkeit. Wie es dann auch soweit gekommen [ist], daß die Soldaten in einem Dorf das Vieh genommen und hinweg getrieben, und die Bauern als ihre Nach(t)barn in dem nächsten Dorf haben solches Vieh von den Soldaten erkauft und alsbald bei Nacht weiter getrieben und wieder verkauft. Und war schon fast ein allgemeines Gewerbe daraus. Ihrer viel[e] hatten sich auf diesen ehrbaren Handel gelegt, denn wenn ein Soldat eine Kuh gestohlen, wußte er schon seinen gewissen Kaufmann. Und wenn an manchem Ort eine Partei Soldaten mit einer geraubten Herd[e] Vieh ankam, da war bei etlichen gottlosen Menschen ein freudenreiches Zulaufen und Abkaufen, nit anders(t) als wenn zu Amsterdam in Holland eine indianische Flotte anlangte. Ein jeder wollte der nächste sein und die schönste Kuh er(kaufen); ungeachtet der armen Leute, denen das Vieh abgenommen worden, [die] allernächst auf der Seite mit jämmerlichen Gebärden standen und sich wegen der Soldaten nichts (ver)merken lassen durften“. Zum Teil plünderten Nachbarn die Hinterlassenschaft ihrer geflüchteten oder abgebrannten Mitbürger; KRAH, Südthüringen, S. 95: „So berichtete Suhl, daß ‚sich noch etliche volks- und ehrvergessene Leute allhier und anderswo gelüsten lassen, sich an der armen verbrannten Sachen, so nach der Plünderung und Brand in Kellern, Gewölben und sonderlich im Feld und in den Wäldern geflüchtet und übrig geblieben, zu vergreifen und dieblich zu entwenden. Wie dann etliche – auf frischer Tat allzu grob begriffen und darum zu gefänglicher Verhaftung gebracht‘ seien. Auch Benshausen erhielt seine Salvaguardia, um dem täglichen Plündern, nicht nur durch streifende Soldaten zu wehren !“

[23] WASSENBERG, Florus, S. 473f.

[24] Hildesheim; HHSD II, S. 228ff. Zu den Kriegsereignissen in Hildesheim vgl. auch PLATHE, Konfessionskampf.

[25] Dr. Conrad Jordan [10.11.1591 Bockenem-23.10.1659 Hildesheim], Chronist, seit 1620 Arzt, seit 1629 in Hildesheim wohnhaft, ab 1635 mehrfach Ratsherr, Stadtarchivar; SCHLOTTER, Acta; SCHLOTTER, Hans, Der Rat der Stadt Hildesheim von 1300-1634, in: Norddeutsche Familienkunde Heft 4, 1986, S. 581-585; SCHLOTTER, Hans, Die Bürgermeister und Ratsherren der Stadt Hildesheim 1147-1634, in: Norddeutsche Familienkunde Heft 3, 1979, S. 551-558.

[26] Musketier [schwed. musketerare, musketör, dän. musketeer]: Fußsoldat, der die Muskete führte. Die Muskete war die klassische Feuerwaffe der Infanterie. Sie war ein Gewehr mit Luntenschloss, bei dem das Zündkraut auf der Pulverpfanne durch den Abzugsbügel u. den Abzugshahn mit der eingesetzten Lunte entzündet wurde. Die Muskete hatte eine Schussweite bis zu 250 m. Wegen ihres Gewichts (7-10 kg) stützte man die Muskete auf Gabeln u. legte sie mit dem Kolben an die Schulter. Nach einem Schuss wichen die Musketiere in den Haufen der Pikeniere zurück, um nachladen zu können. Nach 1630 wurden die Waffen leichter (ca. 5 kg) u. die Musketiere zu einer höheren Feuergeschwindigkeit gedrillt; die Schussfolge betrug dann 1 bis 2 Schuss pro Minute (vgl. BUßMANN; SCHILLING, 1648, 1. Bd., S. 89). Die zielfähige Schussweite betrug ca. 300 Meter, auf 100 Meter soll die Kugel die damals übliche Panzerung durchschlagen haben. Die Treffsicherheit soll bei 75 Metern Entfernung noch 50 % betragen haben. Die Aufhaltewirkung war im Nahbereich sehr hoch, die Getroffenen sollen sich förmlich überschlagen haben. Je nach Entfernung sollen jedoch im Normalfall nur 5-7% aller abgegebenen Schüsse eine Wirkung im Ziel gehabt haben. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß. Zudem rissen sie auf etwa 10 Meter Entfernung etwa dreimal so große Wundhöhlen wie moderne Infanteriegeschosse. Ausführlich beschrieben wird deren Handhabung bei ENGERISSER, Von Kronach nach Nördlingen, S. 544ff. Eine einfache Muskete kostete etwa 2 – 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Die Muskete löste das Handrohr ab. Die ab 1630 im thüringischen Suhl gefertigte schwedische Muskete war etwa 140 cm lang bei einer Lauflänge v. 102 cm u. wog etwa 4,5–4,7 kg bei einem Kaliber v. zumeist 19,7 mm. Sie konnte bereits ohne Stützgabel geschossen werden, wenngleich man diese noch länger zum Lade- und Zielvorgang benutzte. Die Zerstörung Suhls durch Isolanos Kroaten am 16./26.10.1634 geschah wohl auch in der Absicht, die Produktionsstätten u. Lieferbetriebe dem Bedarf der schwedischen Armee endgültig zu entziehen. BRNARDÍC, Imperial Armies I. Für den Nahkampf trug er ein Seitengewehr – Kurzsäbel oder Degen – u. schlug mit dem Kolben seiner Muskete zu. In aller Regel kämpfte er jedoch als Schütze aus der Ferne. Deshalb trug er keine Panzerung, schon ein leichter Helm war selten. Eine einfache Muskete kostete etwa 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Im Notfall wurden die Musketiere auch als Dragoner verwendet, die aber zum Kampf absaßen. MAHR, Monro, S. 15: „Der Musketier schoß mit der Luntenschloßmuskete, die wegen ihres Gewichtes [etwa 5 kg] auf eine Gewehrgabel gelegt werden mußte. Die Waffe wurde im Stehen geladen, indem man den Inhalt der am Bandelier hängenden hölzernen Pulverkapseln, der sog. Apostel, in den Lauf schüttete und dann das Geschoß mit dem Ladestock hineinstieß. Verschossen wurden Bleikugeln, sog. Rollkugeln, die einen geringeren Durchmesser als das Kaliber des Laufes hatten, damit man sie auch bei Verschmutzung des Laufes durch die Rückstände der Pulvergase noch einführen und mit Stoff oder Papier verdämmen konnte. Da die Treffgenauigkeit dieser Musketen mit glattem Lauf auf die übliche Kampfentfernung von maximal 150 Metern unter 20 Prozent lag, wurde Salvenschießen bevorzugt. Die Verbände waren dabei in sog. Treffen aufgestellt. Dies waren Linien zu drei Gliedern, wobei das zweite Treffen etwa 50 Schritt, das dritte 100 Schritt hinter der Bataille, d. h. der Schlachtlinie des ersten Treffens, zu stehen kamen, so daß sie diese bei Bedarf rasch verstärken konnten. Gefeuert wurde gliedweise mit zeitlichem Abstand, damit für die einzelnen Glieder Zeit zum Laden bestand. Ein gut geübter Musketier konnte in drei Minuten zwei Schuß abgeben. Die Bleigeschosse bis zu 2 cm Kaliber [vgl. auch GROTHE, Auf die Kugeln geschaut, S. 386, hier 16, 8-19,5 mm] verformten sich beim Aufprall auf den Körper leicht, und es entstanden schwere Fleischwunden. In den Kämpfen leisteten Feldscherer erste Hilfe; doch insgesamt blieb die medizinische Versorgung der Verwundeten mangelhaft. Selbst Streifschüsse führten oft aufgrund der Infektion mit Tetanus zum Tode, erst recht dann schwere Verletzungen“. Der Hildesheimer Arzt u. Chronist Dr. Jordan berichtet 1634, dass sich unter den Gefallenen eines Scharmützels auch ein weiblicher Musketier in Männerkleidern gefunden habe; SCHLOTTER, Acta, S. 194. Der Bad Windheimer Chronist Pastorius hält unter 1631 fest; PASTORIUS, Kurtze Beschreibung, S. 100: „1631. Den 10. May eroberte der General Tylli die Stadt Magdeburg / plünderte sie aus / eine Jungfrau hatte ihres Bruders Kleider angezogen / und sich in ein groß leeres Weinfaß verstecket / ward endlich von einem Reuter gefunden / der dingte sie für einen Knecht / deme sie auch drey Monat treulich die Pferde wartete / und als in einem Treffen der Reuter umkam / und sie von denen Schweden gefangen gen Erffurt kam / ließ sie sich für einen Musquetirer unterhalten / dienete fünff Jahr redlich / hatte in etlichen Duellen mit dem Degen obsieget / wurde endlich durch eine Müllerin / wo sie im Quartier lag / verrathen / daß sie ein Weib wäre / da erzehlete sie der Commendantin allen Verlauff / die name sie zu einer Dienerin / kleidete sie / und schenckte ihr 100. Ducaten zum Heyrath-Guthe“. Weiter gibt es den Fall der Clara Oefelein, die schriftliche Aufzeichnungen über ihren Kriegsdienst hinterlassen haben soll. Allerdings heißt es schon bei Stanislaus Hohenspach (1577), zit. bei BAUMANN, Landsknechte, S. 77: „Gemeiniglich hat man 300 Mann unter dem Fenlein, ist 60 Glied alleda stellt man welsche Marketender, Huren und Buben in Landsknechtskleyder ein, muß alles gut seyn, gilt jedes ein Mann, wann schon das Ding, so in den Latz gehörig, zerspalten ist, gibet es doch einen Landsknecht“. Bei Bedarf wurden selbst Kinder schon als Musketiere eingesetzt (1632); so der Benediktiner-Abt Gaisser; STEMMLER, Tagebuch 1. Bd., S. 181f.; WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß, S. 43ff., über die Bedienung; BRNARDÍC, Imperial Armies I, S. 33ff.; Vgl. KEITH, Pike and Shot Tactics;  EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 59ff.

[27] SCHLOTTER, Acta, S. 368.

[28] Mine, minieren: graben, untergraben: Anlegen v. Untergrabungsgängen unter dem Mauerfuß einer belagerten Festung. Diese Minengänge zielten entweder auf den Einsturz der Mauer oder auf ein Eindringen in die Festung. Über die Unterhöhlung hinaus konnten sie mit einer Pulverladung versehen u. zum Sprengen der Mauer benutzt werden. Da man die Arbeitsgeräusche bald hören konnte, wurden Gegenminen gelegt u. zur Explosion gebracht. Teilweise wurden die Minen auch dem Gegner gezeigt, um ihn zum Aufgeben zu bewegen. => Kontramine.

[29] Elle: 1 Elle = 55,5 cm.

[30] Carl Weiß [Weiße, Wiese, Wieß] [ -5.9.1644 Halberstadt], schwedischer Obrist.

[31] Kundschafter: Auf Spionage, die gerade Pappenheim sehr kostenintensiv betreiben ließ, stand die Todesstrafe durch den Strang oder durch Enthaupten. Oft wurden Kundschafter über die Stadtmauer hinaus gehängt. Vgl. WAGNER, Pforr, S. 98, über Herzog Adolf v. Schleswig-Holstein-Gottorp, der in jedem Bauern einen potentiellen Widerstandskämpfer sah: „Zwen soldaten, welche darvonlauffen wollen, hat der hertzoch laßen hencken, ingleichem ein bauren auß Heßen vor ein kuntschaffer hencken laßen. Und nachdem seine soldaten ein bauren auß dem Braunschwiger land bey Barchfelt bekommen und ihn auch vor ein kundschaffer gehaltten, hat ihn der hertzoch ohne einige erbarmung entheupten, hernach viertheilen und auff vier straßen hencken laßen, also in großer furcht hat er alhier gelegen“. Das THEATRUM EUROPAEUM 3. Bd., S. 137, berichtet: „Eines sol dieses Orts ungeandert nicht bleiben / daß als vor hoch- und wolgedachte Herrn Altringer und Feria mit dem Gedancken ins Hertzogthumb Würtemberg einzubrechen umbgiengen / haben sie unterschiedliche Spionen und Kundschaffter außgesandt / die Päß und Steig desselben Lands abzusehen / und den Augenschein einzunehmen: Es kamen aber diese Spionen übel an / dann ihrer acht darvon gefänglich einbracht worden / unter welchen auch einer auß den Herrn Patribus Societatis von Ingolstadt gewesen / dieselbige seynd allesampt an die Päß und Steige auffgeknüpfft / der Herr Pater aber auff den Pfullinger Steig bey Reutlingen auffgehenckt worden“. Abgemildert wurde die Todesstrafe bei Frauen u. Heranwachsenden durch die Verhängung entehrender Verstümmelungsstrafen wie dem Abschneiden v. Nasen u. Ohren. Der Hildesheimer Arzt und Chronist Dr. Jordan erinnert sich unter dem 20./30.9.1634; SCHLOTTER, Acta, S. 205: „Ein Weib, so vor etzlichen Tagen Briefe aus der Stadt Paderborn anhero gebracht, und daß sie deswegen verdächtig gehalten, wurd an den Pranger gebundeten mit geblößeter Brust und Rücken und oben dem Haupt an Pranger (von) 2 Reutern“. Protokoll der Paderborner Stiftsregierung, 9.3.1637; NEUWÖHNER, Im Zeichen des Mars, S. 74: „Demnach gewißer bericht einlangr, waß maßen etliche feiendts reuter [hessen-kasselische Reiter; BW] in bawren kleidern einstelhen und auffhalten sollen,, als soll offendlich mitt dem trummenschlag umb und offendtlich angeschlagen werden, von allen einkombligen, er sey baur, burger adel oder unadel, weck oder kindt, so des nachts sich auffhalten wollen, die namen hern obrister alle abend einzuschicken. Item keine briefe nach feindtlichen guarnisonen zu schicken, noch einig von denen auffzunemmen, es sei dieselb[i]g zuvorderst von hern obrister […] undt gelesen“. Kundschafter, die z. B. im Auftrag belagerter Städte unterwegs waren, übten eine lebensgefährliche Tätigkeit aus; KESSLER, Belagerung, S. 55: „Den 31. August [1634; BW], nachts um 11 Uhr, hat man [der Rat v. Nördlingen; BW] den krummen Schneider von Baldingen, weil Adam bis auf den 3. Tag ausgeblieben, hinausgelassen und zu Herzog Bernhard schicken wollen. Dieser aber hat sich unterwegs selbst beim Zurückgehen verraten. Als ihn eine kaiserliche Wache angetroffen, sie seien Schwedische und wollten zu Herzog Bernhard, ist er mit solchen Worten bald gefangen und aus ihm herausgebracht worden, daß er ein Kundschafter sei. Deswegen hat man ihn auf der Stelle gefangengenommen und Eines Ehrbaren Rats Brieflein von ihm bekommen. Darauf ist ihm die Zunge aus- und abgeschnitten und er sofort um Garten des Barbierers David Günzler aufgehängt worden“. Theatrum Europaeum 3. Band, S. 137 (1633): „Eines sol dieses Orts ungeandert nicht bleiben / daß als vor hoch- und wolgedachte Herrn Altringer und Feria mit dem Gedancken ins Hertzogthumb Würtemberg einzubrechen umbgiengen / haben sie unterschiedliche Spionen und Kundschaffter außgesandt / die Päß und Steig desselben Lands abzusehen / und den Augenschein einzunehmen: Es kamen aber diese Spionen übel an / dann ihrer acht darvon gefänglich einbracht worden / unter welchen auch einer auß den Herrn Patribus Societatis von Ingolstadt gewesen / dieselbige seynd allesampt an die Päß und Steige auffgeknüpfft / der Herr Pater aber auff den Pfullinger Steig bey Reutlingen auffgehenckt worden“. Vgl. dazu auch als Fallbeispiel Adam Jacker in den „Miniaturen“. Zur ständigen Furcht vor „Konspiration“ vgl. auch STERLY, Drangsale, S. 15. Daneben wurde auch „Aufklärung“ durch Beauftragte der Regierungen betrieben; SPIEKER, Geschichte, S. 182f.

[32] Muskete [schwed. musköt, dän. musket]: I. Die Muskete war die klassische Feuerwaffe der Infanterie. Sie war ein Gewehr mit Luntenschloss, bei dem das Zündkraut auf der Pulverpfanne durch den Abzugsbügel u. den Abzugshahn mit der eingesetzten Lunte entzündet wurde. Die Muskete hatte eine Schussweite bis zu 250 m. Wegen ihres Gewichts (7-10 kg) stützte man die Muskete auf Gabeln u. legte sie mit dem Kolben an die Schulter. Nach einem Schuss wichen die Musketiere in den Haufen der Pikeniere zurück, um nachladen zu können. Nach 1630 wurden die Waffen leichter (ca. 5 kg) u. die Musketiere zu einer höheren Feuergeschwindigkeit gedrillt; die Schussfolge betrug dann 1 bis 2 Schuss pro Minute (vgl. BUßMANN; SCHILLING, 1648, 1. Bd., S. 89). Die zielfähige Schussweite betrug ca. 300 Meter, auf 100 Meter soll die Kugel die damals übliche Panzerung durchschlagen haben. Die Treffsicherheit soll bei 75 Metern Entfernung noch 50 % betragen haben. Die Aufhaltewirkung war im Nahbereich sehr hoch, die Getroffenen haben sich angeblich förmlich überschlagen. Je nach Entfernung hatten jedoch im Normalfall nur 5-7% aller abgegebenen Schüsse eine Wirkung im Ziel. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß. Zudem rissen sie auf etwa 10 Meter Entfernung etwa dreimal so große Wundhöhlen wie moderne Infanteriegeschosse. Ausführlich beschrieben wird deren Handhabung bei ENGERISSER, Von Kronach, S. 544ff. Eine einfache Muskete mit Forquette (Stützgabel), Bandelier u Kugelform kostete etwa 3 ¼ fl., die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Die Muskete löste das Handrohr ab. Die ab 1630 im thüringischen Suhl gefertigte schwedische Muskete war etwa 140 cm lang bei einer Lauflänge v. 102 cm und wog etwa 4,5-4,7 kg bei einem Kaliber v. zumeist 19,7 mm [vgl. auch GROTHE, Auf die Kugeln geschaut, S. 386, hier 16, 8-19,5 mm]. Sie konnte bereits ohne Stützgabel geschossen werden, wenngleich man diese noch länger zum Lade- u. Zielvorgang benutzte. Die Zerstörung Suhls durch Isolanos Kroaten am 16./26.10.1634 geschah wohl auch in der Absicht, die Produktionsstätten u. Lieferbetriebe dem Bedarf der schwedischen Armee endgültig zu entziehen. BRNARDÍC, Imperial Armies I. Bis 220 Meter konnte man noch unter günstigen Voraussetzungen eine Trefferquote von 25 % erzielen. ENGERISSER, Von Kronach, S. 552: „Ab ca. 200 m Entfernung waren Musketenschüsse unter normalen Feldbedingungen gegen gepanzerte Soldaten praktisch ohne Effekt und ab 300 m verursachten sie gegen Ungepanzerte auch nur noch Prellschüsse. Die maximalen Schussweiten mit einer gut passenden und verdämmten Kugel lagen bei 350-400 m, d. h. nach spätestens 400 m senkte sich eine waagrecht abgeschossene Kugel in den Boden“. Vgl. „Luntenschloßmuskete, Suhl um 1630“. Online verfügbar unter: engerisser.de/Bewaffnung/Luntenschlossmuskete.html. Da die Treffgenauigkeit der Musketen mit glattem Lauf auf die übliche Kampfentfernung v. maximal 150 Metern unter 20 Prozent lag, wurde Salvenschießen bevorzugt. II. Es gab auch Jagdmusketen mit kleinem Kaliber u. langem Lauf, die v. Scharfschützen verwendet wurden. Zum Teil machte man aus Unberittenen Dragoner, indem man ihnen Musketen gab. SCHWARTZ, Die Neumark, S. 52. Der Preis für eine Muskete lag je nach Qualität zwischen 4 u. 6 Rt., also zwischen 6 u. 9 fl.

[33] Mateo marques de Moncada [Moncado] y Cardona [ -1656], kaiserlicher Obrist.

[34] Praedicamenta: Öffentlichkeit.

[35] Kontraminen: In früheren Kriegen wurde der Minenkrieg vor allem angewendet, um für einen geplanten Sturmangriff eine Bresche in die Festungsmauern zu schlagen. Im Rahmen der Angriffsvorbereitung auf eine Stadt begannen die Soldaten mit dem Ausheben v. gedeckten Wegen, das waren bis zu zehn Meter breite und zwei Meter tiefe Gräben. Unter „gedeckt“ wurde Sichtschutz gegen die Stadtverteidiger verstanden. Diese Gräben waren meist im Zickzack angelegt, so war der Schutz besser. Je näher die Gräber den äußeren Verteidigungsanlagen der Stadt kamen, desto mehr führte der gedeckte Weg nach unten. Es begann der Sappenvortrieb (Lauf- oder Annäherungsgraben). Hierfür wurden Sappeure beziehungsweise Mineure eingesetzt, in vielen Fällen zwangsrekrutierte Bergleute. Deren Wissen bezüglich des Stollenbaus wurde genutzt. Die äußeren Anlagen wurden so weit wie möglich untergraben. Im Nahbereich der Kurtine (Hauptwall) begannen die Minierarbeiten. Das heißt, es wurde gesprengt. Ziel der Aktion war der Einsturz der Wälle. Gleichzeitig lief der Artillerie-Angriff auf die gleichen Punkte. Der Artillerieangriff sorgte für eine Breschierung der genannten Anlagen. Von unten kamen die explodierenden Minen hinzu, der Wall stürzte ein. Jetzt hatte die Infanterie die Möglichkeit, in die Stadt zu gelangen. […] In dem Gebiet, in dem Minen zu erwarten waren, wurden genagelte Bretter vergraben. Wenn die Mineure auf diese Bretter stießen, wurden sie am Weiterkommen gehindert, weil sie diese Bretter erst aus der Erde herausgraben mussten, bevor sie weitergraben konnten. Dazu kam, dass die Vibrationen der (aus der Erde herausstehenden) Bretter leicht zu sehen waren, der hohle Klang der Schaufeln auf die Bretter in der Nähe leichter zu hören und aufzuklären war und weitere Gegenmaßnahmen leichter getroffen werden konnten. Eine andere Gegentaktik waren die Kontraminen (Gegenminen). Die Belagerten gruben Minengänge den Mineuren der Belagerer entgegen. In späteren Festungen wurden Minengalerien, mit ihren bis etwa 100 m vor den Festungsmauern reichenden unterirdischen Stollen, als fester Bestandteil der Verteidigung eingebunden. Sobald ein Horchposten die Grabung des Angreifers bemerkte, konnten Gegenmittel eingesetzt werden:

– Wasser in die gegnerischen Minen einzuleiten, um das gegnerische Schwarzpulver unbrauchbar zu machen u. die Gegner, wenn möglich, zu ertränken, aber zumindest das Weitergraben des Stollens unmöglich zu machen.

– Bomben in diese hinabzurollen, wenn sie auf Gegner gestoßen waren. Dadurch brachte man die vom Gegner verwendeten – Pulverfässer vorzeitig zur Explosion, die Explosionswirkung schlug nach hinten aus u. ruinierte den Gegner u. seine Stellungen.

– durch Gegensprengungen Minenteile u. deren Besatzung zu verschütten, erdrücken oder zu ersticken.

– die Sprengkraft durch die Gegenminen abzuleiten u. die eigene Festung vor dem Explosionsdruck weitgehend zu schützen.

– fertige Sprengkammern vor ihrer Sprengung auszuräumen u. unschädlich zu machen.

– auf den Gegner zu stoßen u. diesen im Nahkampf zu töten.

– Horchstollen anzulegen, um das neue Verlegen einer Mine frühzeitig zu erkennen, mittels mehrerer Messungen an mehreren Orten genauer bestimmen zu können u. diesen Horchstollen für zukünftige Gegenminen zu verwenden.

– Grabungstätigkeiten an anderer Stelle zu tarnen u. die Gegenminen auf die falsche Richtung zu leiten [nach Wikipedia].

[36] Schanzkörbe: Aus Weidengeflecht hergestellte hohe Körbe, die mit Erde gefüllt vor Geschützstellungen u. Schanzen zur Deckung der Soldaten gegen feindliches Feuer aufgestellt wurden. Die Herstellung dieser Körbe, zwangsweise wurden auch Bürger u. Bauern herangezogen, leitete ebenso wie den Schanzenbau der sogenannte Schanzmeister.

[37] Gorleben [LK Lüchow-Dannenberg].

[38] Meile: 1 Meile = ca. 7,420 km, eine schwedische (auch große) wie auch westfälische große Meile wurde mit 10 km bzw. 10, 044 km gerechnet. In der Regel kein bestimmtes Maß, sondern eine Strecke, „die ein Fußgänger ohne Anstrengung in zwei Stunden zurücklegen“ konnte. HIRSCHFELDER, Herrschaftsordnung, S. 192.

[39] Magdeburg; HHSD XI, S. 288ff.

[40] Früchte: Getreide.

[41] Standarte: an einer Stange als => Fahne angebrachtes Feldzeichen berittener Truppen, deren Verlust im Kampfe oder bei der Kapitulation als Verlust der Ehre empfunden wurde. Im Kampf u. bei Belagerungen erbeutete Standarten waren dagegen Zeichen des bewiesenen Mutes der Einheit u. einzelner Soldaten, so dass ihre Anzahl in zeitgenössischen Berichten meist verzeichnet war.

[42] THEATRUM EUROPAEUM 4. Bd., S. 834f.

[43] Abraham v. Sebottendorf [22.7.1585-11.11.1664 Dresden], kursächsischer Geheimer Rat.

[44] Wenzel [Václav] Eusebius Fürst v. Lobkowitz [z Lobkovic], Herzog v. Sagan [30.1.1609-22.4.1677 Raudnitz], kaiserlicher Obrist, Generalwachtmeister, Kriegsratsvizepräsident. Vgl. WOLF, Lobkowitz; GMELINE; BARKER, Army, S. 112-117.

[45] BADURA; KOČÍ, Der große Kampf, Nr. 1282a, S. 427.

[46] Eger [Cheb, Tschechien]; HHSBöhm, S. 119ff.

[47] schwedische Armee: Trotz des Anteils an ausländischen Söldnern (ca. 85 %; nach GEYSO, Beiträge II, S. 150, Anm., soll Banérs Armee 1625 bereits aus über 90 % Nichtschweden bestanden haben) als „schwedisch-finnische Armee“ bezeichnet. Die Unterscheidung zwischen der „Royal-Armee“, die v. Gustav II. Adolf selbst geführt wurde, u. den v. den Feldmarschällen seiner Konföderierten geführten „bastanten“ Armeen erscheint angesichts der Operationen der letzteren überflüssig. Nach LUNDKVIST, Kriegsfinanzierung, S. 384, betrug der Mannschaftsbestand (nach altem Stil) im Juni 1630 38.100, Sept. 1631 22.900, Dez. 1631 83.200, Febr./März 1632 108.500, Nov. 1632 149.200 Mann; das war die größte paneuropäische Armee vor Napoleon. 9/10 der Armee Banérs stellten deutsche Söldner; GONZENBACH, Der General Hans Ludwig von Erlach von Castelen II, S. 130. Schwedischstämmige stellten in dieser Armee einen nur geringen Anteil der Obristen. So waren z. B. unter den 67 Generälen und Obristen der im Juni 1637 bei Torgau liegenden Regimenter nur 12 Schweden; die anderen waren Deutsche, Finnen, Livländern, Böhmen, Schotten, Iren, Niederländern u. Wallonen; GENTZSCH, Der Dreißigjährige Krieg, S. 208. Vgl. die Unterredung eines Pastors mit einem einquartierten „schwedischen“ Kapitän, Mügeln (1642); FIEDLER, Müglische Ehren- und Gedachtnis-Seule, S. 208f.: „In dem nun bald dieses bald jenes geredet wird / spricht der Capitain zu mir: Herr Pastor, wie gefället euch der Schwedische Krieg ? Ich antwortet: Der Krieg möge Schwedisch / Türkisch oder Tartarisch seyn / so köndte er mir nicht sonderlich gefallen / ich für meine Person betete und hette zu beten / Gott gieb Fried in deinem Lande. Sind aber die Schweden nicht rechte Soldaten / sagte der Capitain / treten sie den Keyser und das ganze Römische Reich nicht recht auff die Füsse ? Habt ihr sie nicht anietzo im Lande ? Für Leipzig liegen sie / das werden sie bald einbekommen / wer wird hernach Herr im Lande seyn als die Schweden ? Ich fragte darauff den Capitain / ob er ein Schwede / oder aus welchem Lande er were ? Ich bin ein Märcker / sagte der Capitain. Ich fragte den andern Reuter / der war bey Dreßden her / der dritte bey Erffurt zu Hause / etc. und war keiner unter ihnen / der Schweden die Zeit ihres Lebens mit einem Auge gesehen hette. So haben die Schweden gut kriegen / sagte ich / wenn ihr Deutschen hierzu die Köpffe und die Fäuste her leihet / und lasset sie den Namen und die Herrschafft haben. Sie sahen einander an und schwiegen stille“. Vgl. auch das Streitgespräch zwischen einem kaiserlich u. einem schwedisch Gesinnten „Colloquium Politicum“ (1632). Zur Fehleinschätzung der schwedischen Armee (1642): FEIL, Die Schweden in Oesterreich, S. 355, zitiert [siehe VD17 12:191579K] den Jesuiten Anton Zeiler (1642): „Copey Antwort-Schreibens / So von Herrn Pater Antoni Zeylern Jesuiten zur Newstadt in under Oesterreich / an einen Land-Herrn auß Mähren / welcher deß Schwedischen Einfalls wegen / nach Wien entwichen / den 28 Junii An. 1642. ergangen : Darauß zu sehen: I. Wessen man sich bey diesem harten und langwürigen Krieg in Teutschland / vornemlich zutrösten habe / Insonderheit aber / und für das II. Was die rechte und gründliche Ursach seye / warumb man bißher zu keinem Frieden mehr gelangen können“. a. a. O.: „Es heisst: die Schweden bestünden bloss aus 5 bis 6000 zerrissenen Bettelbuben; denen sich 12 bis 15000 deutsche Rebellen beigesellt. Da sie aus Schweden selbst jährlich höchstens 2 bis 3000 Mann ‚mit Marter und Zwang’ erhalten, so gleiche diese Hilfe einem geharnischten Manne, der auf einem Krebs reitet. Im Ganzen sei es ein zusammengerafftes, loses Gesindel, ein ‚disreputirliches kahles Volk’, welches bei gutem Erfolge Gott lobe, beim schlimmen aber um sein Erbarmen flehe“. Im Mai 1645 beklagte Torstensson, dass er kaum noch 500 eigentliche Schweden bei sich habe, die er trotz Aufforderung nicht zurückschicken könne; DUDÍK, Schweden in Böhmen und Mähren, S. 160.

[48] KREBS, Schaffgotsch, in: ADB 30 (Leipzig 1890), S. 541.

[49] Georg Rudolf Herzog v. Liegnitz [22.1./1.2.1595 Ohlau-14./1./24.1.1653 Breslau], Herzog v. Liegnitz 1602-1653, Herzog v. Wohlau 1615-1653.

[50] Indigenat (Eingeborensein, Staatsangehörigkeit, Ortsangehörigkeit, Heimatrecht, vom lateinischen indigena „Eingeborener“): Rechtstitel auf die Zugehörigkeit zu einem Gemeinwesen (Gemeinde, Staat). Bis ins 19. Jahrhundert verlieh der Landesherr und in einigen Fällen auch der Rat privilegierter Städte mit dem Inkolat ähnliche Rechte, vor allem die Staatsbürgerschaft an gebietsfremde Adlige, ihre Aufnahme in den einheimischen Adel u. ihr Recht zum Erwerb eines Landgutes in der neuen Heimat [nach Wikipedia].

[51] Baron: Titel u. die Freiherrenwürde eines Barons u. auch eines deutschen Freiherrn. Andererseits stehen beide Begriffe auch für dessen Herrschaftsgebiet, das auch Freiherrlichkeit oder Freiherr(en)schaft genannt werden kann.

[52] Leopold I. v. Österreich [9.6.1640 Wien-5.5.1705 Wien], 1658-1705 römischer Kaiser, ab 1654 König in Ungarn, ab 1656 in Böhmen, ab 1657 in Kroatien u. Slawonien.

[53] Johann II. Kasimir [auch Johann II. Kasimir Wasa, polnisch Jan II Kazimierz Waza, litauisch Jonas Kazimieras Vaza, lateinisch Ioannes Casimirus] [21.3.1609 Krakau-16.12.1672 Nevers], 1648-1668 König v. Polen.

[54] Oberlandeshauptmann: Statthalter des böhmischen Königs in Schlesien, das 1335-1742 ein Nebenland der Krone Böhmen war. Er wurde vom König ernannt u. stand der „Oberlandeshauptmannschaft“ vor, die auch als „Oberamt“ bezeichnet wurde. Dem Oberlandeshauptmann unterstanden die Landeshauptleute der schlesischen Herzog- u. der Erbfürstentümer sowie die Stände Schlesiens. Er übte die freiwillige Gerichtsbarkeit über die Fürsten aus und war u. a. für die Eintreibung der Steuergelder zuständig.

[55] Johann III. Sobieski [polnisch Jan III Sobieski, litauisch Jonas Sobieskis] * 17.8.1629 Olesko, heute Oblast Lwiw, Ukraine-17.6.1696 Wilanów], 1674-1696 König v. Polen u. Großfürst v. Litauen, Er gilt als der Retter Wiens während der Zweiten Wiener Türkenbelagerung.

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