Sabel [Sabelli], Gustaf Joensson

Sabel [Sabelli], Gustaf Joensson; Wachtmeister [ – ] Gustaf Joensson Sabel [Sabelli] [ – ] stand 1633 als Wachtmeister,[1] wahrscheinlich aber als Major[2] in schwedischen Diensten.[3]

Der schwedische Hofhistoriograph Bogislaw Philipp von Chemnitz [9.5.1605 Stettin-19.5.1678 Hallsta, Gem. Västerås] berichtet zur Vorgeschichte um die Eroberung Landsbergs a. d. Warthe[4] als Folge der Schlacht bei Steinau:[5] „„H. Sten Bielcken[6] / welcher als Königl-Schwedischer Legat[7] den Pommerischen Stat vnd die Seekuste beobachtete / ward / da Er den Verlauf bey Steinaw erfahren / nicht allerdings wol zu muthe. Dan die gvarnisonen[8] durch vnterschiedliche daraus / nach der Schlesischen Armée abgeschickte / völcker dermassen gelichtet waren / das sie zur gnüge mit Manschafft an Soldaten fast nicht versehen: Geschweige / das Er einige gnugsame trouppen auf den beinen solte gehabt haben / wodurch Er den Feind sustiniren[9] vnd aufhalten mögen. Wie dan / da Er auf Stetin[10] die Städte / Stargart[11] / Gartz[12] / Dam[13] vnd den pas Wollin[14] versorgen sollte / effectivè nicht über tausend Man daselbst blieben: Welche / in betrachtung der weitläufftigkeit des orts / gegen einigen feindtlichen angriff die Stadt zuverthädigen / viel zu wenig. Er gieng zwar anfangs bey solchem zustande mit den gedancken ümb / die gvarnison in GrosGlogaw[15] gar aufzuheben / vnd nachher Landsberg / folgends auf allen nothfall / ferner nach Stetin abzufordern: Allein der Feind war Ihm hierin zuvorkommen / hatte die Glogawer berandt / belagert vnd zum accord[16] genötiget; Doch denselben solcher gestalt gehalten / das Er dieses Volcks sich wenig zu getrösten gehabt. Obwohl that Er sein bestes / dem Feinde zubegegnen / vnd so viel Ihm nur müglich: Vnd kamen Ihm hiebey wol zu passe / das Regiment[17] / so mit der Flotte / welche die Königliche Leiche abgeholet / aus Schweden kommen / vnd auf Teutschem Boden geblieben war / wie auch insonderheit die vier Sqvadron[18] / als zween Smaländer[19] / ein WestGoten[20] vnd der vierte Sürmanländer[21] / so die Königl-Schwedische vormunds-Regierung / so bald sie das vnglück vor Steinaw erfahren / vnverzüglich aus Schweden nacher Teutschland abgeordnet. Dieweil es Ihm auch sonderlich an einem guten Kriegshaubt ermangelte / berieff Er den Gen-Major[22] Leslé[23] ausm Ertz-Stifft Bremen eilends nach Pommern / vnd bemühete sich / was von dem zerstreweten Schlesischen Volcke den Weg dahin im ausreissen getroffen / so in allem etwa sieben hundert Man[24] zu Roß / Dragoner[25] vnd Fußvolck vntereinander gewesen / durch den Obristen Lieutenant[26] / Adam Odersky von Liebenaw[27] / zuversamlen / sie mit guten worten / auch etwas gegebenem contentement[28] willig zumachen[29] / vnd dahin zubewegen; Das sie ihre schuldige dienste thun möchten. Vber das poussirte[30] Er mit aller macht den Hertzog zu Pommern:[31] Die Ritterschafft / vnd das aufbot[32] vom Lande in eil nacher Landsberg zuversamlen / vnd die Warte sambt der Netze zuversichern. Schrieb ferner an die benachbarte Polen / vnd vermochte gedachten Hertzog dahin; Das Derselbe einen expressen in Polen schickte: Damit dem Feinde der pas durchs Land nicht gegeben würde. Weil auch der Obriste[33] Pierre de Verge[34] mit seinem Regiment aus Preussen eben kommen / verordnete Er denselben alsbald nach Landsberg / vnd forderte hingegen die aus Stetin dahin commandirte von dannen wiederumb ab.

Er fand aber seine difficulteten überall. Dan die aus Schlesien flüchtige Officirer / reuter vnd Knechte[35] / als ein hauffe schwieriger Leute / wolten / ausserhalb Obristen Lieutenant Odersky vnd Rittmeister[36] Glasowen[37] / keinem Commando folgen / sondern qvartierten sich selbst hie vnd dort ein nach belieben / vorgebend; Sie weren geschlagen Volck / vnd daher niemandt mehr obligat:[38] Insonderheit hatt die ChurSächsische / so dieses orts her sich mit verritten; Welche der vrsachen halber / weil sie anders nicht gethan / als das Land verderbet / der Königliche Schwedische Legat / ob Er sonst wol des Volcks höchlich von nöthen gehabt / wieder zu ihrer Armée dimittiret.[39] Die Pommern / vnangesehen der Legat / stracks anfangs / wie Er des Feindts Succes in Schlesien vernommen / das aufbot ergehen zu lassen erinnert / giengen langsamb damit ümb: Daher ob wohl der fünffte Man / sambt den Ritterpferden[40] endlich auf die beine kam / solches doch ziemlich spät geschahe / vnd wie der Feind des passes über die Warte sich schon bemächtiget. So were auch vielleicht besser gewesen / das der Major / Gustaff Sabel / der damahln in Landsberg gelegen / wie der Feind ankommen / auch in vierzehen tagen / ehe du Verge selbst angelanget / sich so wol gehalten / das er keines wegs zubeschüldigen / vnd nicht allein den Feind über die Warte zusetzen verhindert / sondern auch alle wercke[41] vor Landsberg dis- und jenseit des Stroms maintiniret[42] / das Commendo behalten hette / als das man dem Obristen du Verge solches ausgetragen: Wie der ausgang erwiesen.

Den ob schon der Gen-Major Leslé / nach der zeit beschaffenheit vnd ablanglichen mitteln / alle örter / so viel mit dem weinigen Volcke geschehen mögen / versichert / dero behuff auch / vnder andern / Landsberg mit der noturfft providiret / in gäntzlicher meinung / den Feind / so sich daselbst / vnd beym passe Zantoch[43] an der Warte / vnterm Commendo General Ilowen[44] vnd Götzens[45] / vnterschiedlich starck presentiret / vnd überzugehen versuch gethan / zu sustiniren; Massen dan auch geschehen / vnd die Königl-Schwedische sich dergestalt wol gehalten / das der Feind sein intent an selbigem ort nicht zuwercke können: Fand doch Derselbe endlich gleichwol ein loch / woselbst Er durchwischete. Ward von den Polen durch Flemen[46] gestattet / vnd passirte / vermittelst zweyer fehren / über die Hochzeit[47] / so ein kleiner pas / acht meilen von Landsberg / mit acht Compagnien[48] Curassirern[49] vnd Dragonern:[50] Kam also den König-Schwedischen an der Warte in den rücken / ümbringet die Zantocher Schantze[51] / vnd überwältigte Sie; Worüber bey hundert vnd fünffzig der Königl-Schwedischen niedergehawen wurden.

Rückte diesem nach bald vor die Stadt Landsberg / vnd forderte selbige auf. Wiewol nun der Commendeur / gemeldter Obriste du Verge / sich anfangs sehr mutig erkläret / es wolte Ihm nicht anstehen / noch verantwortlich fallen / nach emportierung[52] einer Reduiten[53] / die Stadt so liederlich aufzugeben / Sie solten nur ankommen / Er gedachte ihrer zuerwarten / vnd sein bestes zuthun; Wie dan auch die Stadt dergestalt mit allem versehen gewesen / das General Major Leslé der hoffnung gelebet / es solte dieselbe so leichtlich nicht verlohren gehen / dafern anders die besatzung / so gleichwol in die achthundert starck / ihr devoir[54] leisten / vnd sich als ehrliche Soldaten halten wollten: Lieff es doch bald anders; Also das Er / ehe der Feind noch gewalt gebrauchet / vnd ohne erwartung einiges Canon-schusses / den fünff vnd zwanzigsten Wein-Monats / über alles vermuthen / den ort in des Feindes gewalt übergeben / vnd mit der besatzung / so viel deren übrig geblieben / nacher Stetin abgezogen. Woselbst Er deswegen in arrest genommen / vnd vors General Kriegsrecht[55] gestellet worden“.[56]

Der Historiker Samuel Freiherr von Pufendorf [8.1.1632 Dorfchemnitz-26.10.1694 Berlin] hält in seinen „Sechs und Zwantzig Büchern“ (1688) dazu Folgendes fest: „In Pommern wurde Steno Bielcke / welchem die Auffsicht und Vorsorge selbiger Provintz anvertraut war / nicht wenig bestürtzt / nachdem er die Bothschafft von der Niederlage bei Steinau in Schlesien erfahren. Sintemahl die Besatzungen in gantz Pommern / nach dem viel von selbigen in Schlesien geschickt worden / so geschwächet waren / daß sie kaum genug zu seyn schien / die Städte zu vertheidigen. Und wenn Stargard / Gartz / Damm und Wollin mit Soldaten genugsam solten besetzet werden / blieben vor Stetin kaum 1000 Mann übrig / welche eine so weitläufftige Stadt wider Gewalt zu vertreten nicht mächtig seyn kunten. So hatte der Feind schon die Besatzung weg bekommen / welche er anfangs aus Glogau nach Landsberg zu beruffen entschlossen gewesen. Endlich muste das Regiment / so die Königliche Leiche mit der Schiffs-Flotte abzuführen angekommen war / in Deutschland bleiben / und die Stände in Schweden / so bald sie die Niederlage bei Steinau gehöret / musten alsofort 4. Brigaden[57] herzu bringen lassen. Dahero Leßle eilends aus dem Bremischen zurück geruffen wurde / den Krieg daselbst zu dirigiren. Von der Schlesischen Niederlage waren ohngefähr 700 überblieben / welche dorthin zusammen gelauffen. Diese wurden durch grosses Versprechen angelocket / daß sie wiederum zum Waffen griffen. Uber dieß wurde der Hertzog in Pommern angetrieben / alsobald das auffgebotene Land-Volck nach Landsberg zu schicken / und die Warte und Notetz zu verwahren / auch an den König in Polen[58] einen Gesandten zu schicken / daß er dem Feinde keinen Durchzug durch sein Land verstatten wolte. Und weil Peter Vergens Regiment gleich damahls aus Preussen ankam / wurde solches nach Landsberg geschickt / um diejenigen wieder zurücke zu ruffen / welche nach Stetin gegangen. Daneben ward alles voller Gefahr und grosser Schwürigkeit befunden: Allermassen diejenigen / so aus Schlesien geflüchtet waren / niemanden pariren wolten / sondern ihre Qvartire nach eigenen Gefallen nahmen / und vorgaben / Weil ihre Armee verlohren gegangen / wären sie auch zu nichts weiter verbunden. Bevorab bezeugten sich die Sächsischen Völcker nicht wenig ungestüm / die dorthin geführet worden / und waren auff nichts / als auff Verwüstung beflissen / ob schon der gröste Mangel und Nothdurfft bey den Soldaten herein brach / dergestalt / daß es nöthig gewesen / selbige wiederum zu den ihrigen fortzuschaffen. In Pommern wurde der 5te Mann auffgeboten / wiewohl sie zu langsam auffbrachen / da schon der Feindt über die Warte gekommen. Doch bemühete sich Lesle / so viel die Zeit und die Anzahl der Soldaten zuliesse / Landsberg allenthalben zu versehen / und zu befestigen / bey welcher Stadt sich der Feind unter den Obersten Ilowen und Johann Götzen sehen liesse. Der Wachtmeister Gustav Sabelli wehrte sich darinnen 15. Tage lange tapffer / indem er den Feind zugleich von der Uberfahrt des Flusses und allem Verschantzen an beyden Ufern abhielte. Nach ihm wurde das Commando dem Obersten Vergen aufgetragen. Endlich haben die Polen dem Feinde den Durchzug bey Flemen verstattet / darauf sie sich gesetzt / und 8. Meilen von Landsberg bey Hochzeit auff Fähren / 8. Compagnien Cüraßirer und Dragoner hinüber gebracht / welche dem also fort an der Warte den Schweden in den Rücken gegangen / das Schloß bey Zantoch eingenommen / und daselbst über 150 Schweden niedergemacht. Woauff sie Landsberg auffgefordert / welchen anfänglich du Verge behertzt geantwortet / sintemahl man dafür hielt / weil er mit 800 Mann versehen / würde er wohl den Ort beschützen. Als sich aber bald darauff Zaghafftigkeit und Faulheit gefunden / da noch keine Gewalt vom Feinde angebracht / auch kein Stücke auff ihn gelöset worden / hat er solche Stadt schändlich übergeben. Weshalber er denn in Banden nach Stetin gebracht worden / daselbst seine Sache auszuführen / und damit stund der freye Zutritt in Pommern biß an die Ost-See offen“.[59]

In der späteren Lokalgeschichtsschreibung liest sich das so: „Landsberg blieb darauf bis zum Herbst des Jahres 1633 von den Schweden besetzt, in welcher Zeit sich der Kriegsschauplatz sich der Kriegsschauplatz wieder nach den Marken zog. Wallenstein[60] besiegte nämlich die schwedische Armee unter dem Grafen von Thurn[61] bei Steinau in Schlesien, nahm dann Liegnitz,[62] Groß-Glogau und am 8. Oktober Frankfurt ein und schickte die Obersten Illo und Götz nach der Warthe zu, um bis in Pommern hinein und an die Küste der Ostsee zu dringen, während er selbst in die Lausitz einbrach. Der schwedische General Steno Bielke, welcher zu der Zeit den Oberbefehl in Pommern hatte, berief sogleich die Besatzung Glogaus nach Landsberg; aber diese wurden unterwegs vom Feinde aufgehoben. Ungefähr 700 Soldaten, die aus den Niederlagen in Schlesien übrig geblieben waren, wurden hierauf durchbewogen, wieder unter die Fahnen zu treten, und nach Landsberg geschickt. Leßlie, der den Oberbefehl übernahm, drängte auch den Herzog von Pommern, einen Theil seiner Truppen nach der Warthe und Netze zu senden, um diese Flüsse zu bewahren, und bestimmte ihn, Polen durch eine Gesandtschaft dahin zu bewegen, dem Feinde den Durchmarsch nicht zu gestatten. Er berief überdies den Obersten Peter du Verge mit seinem Regiment aus Preußen nach Landsberg. – Vor dessen Ankunft hatte der hier commandirende Wachtmeister Gustav Sabelli einen schweren Stand. Die Flüchtlinge aus Schlesien verweigerten ihm den Gehorsam, legten sich in der Stadt auf Rauben und Plündern und mißhandelten die Einwohner. Sabelli, ein energischer, kräftiger Krieger, bändigte jedoch die zügellose Schaar; und so wurde es ihm möglich; fünfzehn Tage hindurch die Stadt zu vertheidigen und den Feind sowohl vom Uebergange über die Warthe, als auch von Verschanzungen an derselben zurückzuhalten. Dann übernahm du Verge das Kommando; allein dieser rechtfertigte das Vertrauen nicht, welches man in ihn gesetzt hatte. Die frühere Besatzung konnte er nicht mehr im Zügel halten, mußte sie also entlassen und blieb so mit seinem Regiment von nur 800 Mann in der Stadt. Dem Feinde war unterdessen der Marsch durch Polen gestattet. Acht Schwadronen Kürassiere und Dragoner (letztere damals zu Fuß und zu Pferde kämpfend) setzten bei dem Orte Hochzeit mit Fähren über und fielen den Schweden an der Warthe in den Rücken. Sie nahmen die noch jetzt sogenannte Schwedenschanze bei Zantoch, in der 150 Schweden fielen, und forderten die Uebergabe Landsbergs. Du Verge wurde von Rathlosigkeit ergriffen und übergab die Stadt, noch ehe der Feind seine Macht herangezogen und einen Schuß gethan hatte. Am 25. Oktober 1633 zogen die Wallensteiner ein und hatten nun den Weg nach Pommern und zur Ostsee offen“.[63] Über das weitere Schicksal Duverges ist bisher nichts bekannt, aber zumindest scheint keine Verurteilung erfolgt zu sein. Sabel avancierte im Laufe des Krieges zum Obristen. Von 1645 bis 1654 führte er das Hälsinge-Infanterieregiment.[64]

1648 erscheint er in einer Liste mit vier Kompanie Infanterie, die für die Einlagerung im Obersächsischen Reichskreis vorgesehen waren.[65]

[1] Wachtmeister: Unteroffiziersdienstgrad. Der Wachtmeister war zuständig für die Sicherheit des Lagers und der Truppen sowie für die Einteilung, Aufstellung, Beaufsichtigung der Wachen und Ausgabe der Losung. Selbst ein Wachtmeister hatte noch 3 Knechte, 1 Jungen und 5 Pferde, manchmal sogar noch einen Narren als Begleitung; WAGNER; WÜNSCH, Notabilia, S. 110. Mit der Einrichtung stehender Heere wurde die Bezeichnung „Wachtmeister“ synonym für Feldwebel verwendet. Ein Wachtmeister der Reiterei erhielt in der brandenburgischen Armee monatlich 40 fl.

[2] Major (schwed. Major): Der Major war im Dreißigjährigen Krieg der Oberwachtmeister des Regiments (zunächst nur in der Infanterie). Er sorgte für die Ausführung der Anordnungen und Befehle des Obristen und Obristleutnants. Im Frieden leitete er die Ausbildung der Soldaten, sorgte für die Instandhaltung ihrer Waffen, hatte die Aufsicht über die Munition und war verantwortlich für die Regimentsverwaltung. Im Krieg sorgte der Major für Ordnung auf dem Marsch und im Lager, beaufsichtigte die Wach- und Patrouillendienste und stellte die Regimenter in Schlachtordnung. Zudem hatte er den Vorsitz im Kriegs- und Standgericht.

[3] schwedische Armee: Trotz des Anteils an ausländischen Söldnern (ca. 85 %; nach GEYSO, Beiträge II, S. 150, Anm., soll Banérs Armee 1625 bereits aus über 90 % Nichtschweden bestanden haben) als „schwedisch-finnische Armee“ bezeichnet. Die Unterscheidung zwischen der „Royal-Armee“, die v. Gustav II. Adolf selbst geführt wurde, u. den v. den Feldmarschällen seiner Konföderierten geführten „bastanten“ Armeen erscheint angesichts der Operationen der letzteren überflüssig. Nach LUNDKVIST, Kriegsfinanzierung, S. 384, betrug der Mannschaftsbestand (nach altem Stil) im Juni 1630 38.100, Sept. 1631 22.900, Dez. 1631 83.200, Febr./März 1632 108.500, Nov. 1632 149.200 Mann; das war die größte paneuropäische Armee vor Napoleon. 9/10 der Armee Banérs stellten deutsche Söldner; GONZENBACH, Der General Hans Ludwig von Erlach von Castelen II, S. 130. Schwedischstämmige stellten in dieser Armee einen nur geringen Anteil der Obristen. So waren z. B. unter den 67 Generälen und Obristen der im Juni 1637 bei Torgau liegenden Regimenter nur 12 Schweden; die anderen waren Deutsche, Finnen, Livländern, Böhmen, Schotten, Iren, Niederländern und Wallonen; GENTZSCH, Der Dreißigjährige Krieg, S. 208. Vgl. die Unterredung eines Pastors mit einem einquartierten „schwedischen“ Kapitän, Mügeln (1642); FIEDLER, Müglische Ehren- und Gedachtnis-Seule, S. 208f.: „In dem nun bald dieses bald jenes geredet wird / spricht der Capitain zu mir: Herr Pastor, wie gefället euch der Schwedische Krieg ? Ich antwortet: Der Krieg möge Schwedisch / Türkisch oder Tartarisch seyn / so köndte er mir nicht sonderlich gefallen / ich für meine Person betete und hette zu beten / Gott gieb Fried in deinem Lande. Sind aber die Schweden nicht rechte Soldaten / sagte der Capitain / treten sie den Keyser und das ganze Römische Reich nicht recht auff die Füsse ? Habt ihr sie nicht anietzo im Lande ? Für Leipzig liegen sie / das werden sie bald einbekommen / wer wird hernach Herr im Lande seyn als die Schweden ? Ich fragte darauff den Capitain / ob er ein Schwede / oder aus welchem Lande er were ? Ich bin ein Märcker / sagte der Capitain. Ich fragte den andern Reuter / der war bey Dreßden her / der dritte bey Erffurt zu Hause / etc. und war keiner unter ihnen / der Schweden die Zeit ihres Lebens mit einem Auge gesehen hette. So haben die Schweden gut kriegen / sagte ich / wenn ihr Deutschen hierzu die Köpffe und die Fäuste her leihet / und lasset sie den Namen und die Herrschafft haben. Sie sahen einander an und schwiegen stille“. Vgl. auch das Streitgespräch zwischen einem kaiserlich und einem schwedisch Gesinnten „Colloquium Politicum“ (1632).

Zur Fehleinschätzung der schwedischen Armee (1642): FEIL, Die Schweden in Oesterreich, S. 355, zitiert [siehe VD17 12:191579K] den Jesuiten Anton Zeiler (1642): „Copey Antwort-Schreibens / So von Herrn Pater Antoni Zeylern Jesuiten zur Newstadt in under Oesterreich / an einen Land-Herrn auß Mähren / welcher deß Schwedischen Einfalls wegen / nach Wien entwichen / den 28 Junii An. 1642. ergangen : Darauß zu sehen: I. Wessen man sich bey diesem harten und langwürigen Krieg in Teutschland / vornemlich zutrösten habe / Insonderheit aber / und für das II. Was die rechte und gründliche Ursach seye / warumb man bißher zu keinem Frieden mehr gelangen können“. a. a. O.: „Es heisst: die Schweden bestünden bloss aus 5 bis 6000 zerrissenen Bettelbuben; denen sich 12 bis 15000 deutsche Rebellen beigesellt. Da sie aus Schweden selbst jährlich höchstens 2 bis 3000 Mann ‚mit Marter und Zwang’ erhalten, so gleiche diese Hilfe einem geharnischten Manne, der auf einem Krebs reitet. Im Ganzen sei es ein zusammengerafftes, loses Gesindel, ein ‚disreputirliches kahles Volk’, welches bei gutem Erfolge Gott lobe, beim schlimmen aber um sein Erbarmen flehe“. Im Mai 1645 beklagte Torstensson, dass er kaum noch 500 eigentliche Schweden bei sich habe, die er trotz Aufforderung nicht zurückschicken könne; DUDÍK, Schweden in Böhmen und Mähren, S. 160.

[4] Landsberg a. d. Warthe [Gorzów Wielkopolski, Brandenburg, h. Polen]; HHSD X, S. 446ff.

[5] Schlacht bei Steinau an der Oder (Śinawa, K. Wohlau) am 11.10.1633: Wallenstein schlug die Schweden unter Heinrich Matthias Graf Thurn und Heinrich Jakob Duwall. Vgl. Thurns Verteidigungsschrift: „Beständiger Bericht vnd SchutzRede / Des Hochwolgebornen Graven vnd Herrn / Herrn Heinrich Matthes / Grafen von Thurn … Generaln : Darinnen Das jüngsthin / den 1. Octob. bey der Steinawer Brücken in Schlesien erfolgtes Unheil/ dessen Ursprung/ Mittel vnd Verlauff/ zu verhütung ungleichen Verdachts vnd irriger Meinung / ordentlich vnd richtig erzehlet vnd beschrieben wird“ [http://digital. Slub.dresden.de/id3811300331/1].

[6] Sten [Steno, Fels] Svantesson Bielke [Bielcke, Bielkegatan] [1598-2.4.1638 Stettin], schwedischer Legat. Vgl. BACKHAUS (Hg), Brev I.

[7] Legat: Gesandter; diplomatischer Vertreter ersten Ranges im Gegensatz zum Residenten, dem ortsansässigen ständigen Vertreter, bei den Schweden auch eine Art „Gouverneur“ im besetzten Gebiet.

[8] Garnison: Besatzung in einer Festung (Kavallerie und Infanterie). Die monatliche Löhnung der Soldaten, der Servis und die Fourage mussten von der betreffenden Garnisonsstadt aufgebracht werden und waren genau geregelt; vgl. die „Königlich Schwedische Kammer-Ordre“ Torstenssons vom 4.9.1642 bei ZEHME, Die Einnahme, S. 93ff. Der Garnisonsdienst wurde wegen der geringeren Aussicht auf Beute, Hunger und Krankheiten bei längerer Einquartierung immer unbeliebter, so dass man dazu überging, neugeworbene Söldner im Felddienst einzusetzen. Der französische Diplomat François Ogier [um 1597-1670] schrieb 1635 über die schwedische Garnison in Marienburg [Malbork]: „Ich betrachtete das Lager und die Unterkünfte der Schweden und sah ein Bild von menschlichem Elend und Wahnsinn. Ich sah in die Gesichter der Männer, und da ich nicht erkennen konnte, dass sie sich unterhielten, zweifelte ich daran, ob sie überhaupt Männer waren, so barbarisch, schmutzig und krank waren sie. Alle waren in Lumpen gekleidet und barfuß, und zum größten Teil handelte es sich um unhöfliche, junge Bauern“. BRZEZINSKI; HOOK, Armee, S. 52. KELLER, Drangsale, S. 401ff.: „Ein Zeitgenosse, der in Philippsburg gezwungen als Garnisonssoldat zubringen mußte, gibt uns darüber folgende interessante Notizen, die auf jede Garnison passen dürften. ‚So mußte ich denn’, erzählt er uns, ‚Musquetirer werden wider meinen Willen. Das kam mir aber sauer an, weil der Schmalhanz da herrschte und das Commißbrod schrecklich klein war. Ich sage nicht vergeblich: schrecklich klein – denn ich erschrack auch alle Morgen, wenn ich’s empfing, weil ich wußte, daß ich mich den ganzen Tag damit behelfen mußte, da ich es doch ohne Mühe auf einmal aufreiben konnte. Und die Wahrheit zu bekennen, so ist’s wohl ein elend Creatur um einen armen Musquetiren (Garnisonssoldaten), der sich solcher Gestalt mit seinem Brod und noch dazu halb satt, behelfen muß, denn da ist keiner anders, als ein Gefangener, der mit Wasser und Brod sein armseliges Leben verzögert. Ja ein Gefangener hat’s noch besser, denn er darf seiner Ruhe pflegen und hat mehr Hoffnung, als so ein elender Garnisoner, mit der Zeit einmal aus solchem Gefängniß zu kommen. Zwar waren auch Etliche, die ihr Auskommen umb ein kleines besser hatten von verschiedener Gattung, doch keine einzige Manier, die mir beliebte, um solcher Gestalt mein Maulfutter zu erobern, anständig sein sollte. Denn Etliche nehmen, und sollten es auch verlaufene Personen gewesen sein, in solchem Elend keiner anderen Ursach halber Weiber, als daß sie durch solche entweder mit Arbeiten als Nähen, Waschen, Spinnen oder mit Krämpeln und Schachern oder wohl gar mit Stehlen ernähret werden sollen. Da war ein Fähndrich unter den Weibern, die hatte ihre Gage wie ein Gefreiter, eine andere war Hebamme und brachte sich dadurch selbsten und ihrem Manne manch guten Schmauß zuwege; eine andere konnte stärken und waschen, diese wuschen den ledigen Officieren und Soldaten Hemden, Strümpfe, Schlafhosen und ich nicht weiß nicht, was mehr, davon sie ihren besonderen Namen kriegten; andere verkiefen Taback und versahen den Kerlen ihre Pfeifen, die dessen Mangel hatten; andere handelten mit Brandtwein und waren im Rufe, daß sie ihn mit Wasser verfälschten; eine andere war eine Näherin und konnte allerhand Stich und Nadel machen, damit sie Geld erwarb; eine andere wußte sich blößlich aus dem Feld zu ernähren, im Winter grub sie Schnecken, im Frühling graste sie Salat, im Sommer nahm sie Vogelnester aus und im Herbst wußte sie tausenderlei Schnabelweid zu kriegen; etliche trugen Holz zu verkaufen, wie die Esel. Solchergestalt meine Nahrung zu haben, war für mich nichts. Etliche Kerl ernährten sich mit Spielen, weil sie es besser, als die Spitzbuben konnten und ihren einfältigen Cameraden das ihrige mit falschen Würfeln und Karten abzuzwacken wußten, aber solche Profession war mir ein Eckel. Andere arbeiteten auf der Schanz und sonsten, wie die Bestien, aber hierzu war ich zu faul; etliche konnten und trieben ein Handwerk, ich Tropf hatte aber keins gelernt. Zwar wenn man einen Musicanten nöthig gehabt hätte, so wäre ich wohl bestanden, aber dasselbe Hungerland behalf sich nur mit Trommeln und Pfeiffen; etliche schulderten vor andern und kamen Tag und Nacht nicht einmal von der Wacht. Ich aber wollte lieber hungern, als meinen Leib so abmergeln’ “.

[9] sustinieren: zum Standhalten bringen; aufhalten.

[10] Stettin [Szczecin]; HHSD XII, S. 280ff.

[11] Stargard [Szczeciński, LK Stargard Szczeciński]; HHSD XII, S. 276ff.

[12] Gartz a. d. Oder [LK Uckermark]; HHSD XII, S. 185ff.

[13] Damm, heute als Altendamm Stadtteil von Stettin [Szczecin]; HHSD XII, S. 280ff.

[14] Wollin [Wolin, LK Kamień Pomorski].

[15] Glogau [Głogów]; HHSSchl, S. 127ff.

[16] Akkord: Übergabe, Vergleich, Vertrag: Vergleichsvereinbarungen über die Übergabebedingungen bei Aufgabe einer Stadt oder Festung sowie bei Festsetzung der Kontributionen und Einquartierungen durch die Besatzungsmacht. Angesichts der Schwierigkeiten, eine Stadt oder Festung mit militärischer Gewalt einzunehmen, versuchte die militärische Führung zunächst, über die Androhung von Gewalt zum Erfolg zu gelangen. Ergab sich eine Stadt oder Festung daraufhin ‚freiwillig‘, so wurden ihr gemilderte Bedingungen (wie die Verschonung von Plünderungen) zugebilligt. Garnisonen zogen in der Regel gegen die Verpflichtung ab, die nächsten sechs Monate keine Kriegsdienste beim Gegner zu leisten. Zumeist wurden diese Akkorde vom Gegner unter den verschiedensten Vorwänden bzw. durch die Undiszipliniertheit ihrer Truppen nicht eingehalten.

[17] Regiment: Größte Einheit im Heer: Für die Aufstellung eines Regiments waren allein für Werbegelder, Laufgelder, den ersten Sold und die Ausrüstung 1631 bereits ca. 135.000 fl. notwendig. Zum Teil wurden die Kosten dadurch aufgebracht, dass der Obrist Verträge mit Hauptleuten abschloss, die ihrerseits unter Androhung einer Geldstrafe eine bestimmte Anzahl von Söldnern aufbringen mussten. Die Hauptleute warben daher Fähnriche, Kornetts und Unteroffiziere an, die Söldner mitbrachten. Adlige Hauptleute oder Rittmeister brachten zudem Eigenleute von ihren Besitzungen mit. Wegen der z. T. immensen Aufstellungskosten kam es vor, dass Obristen die Teilnahme an den Kämpfen mitten in der Schlacht verweigerten, um ihr Regiment nicht aufs Spiel zu setzen. Der jährliche Unterhalt eines Fußregiments von 3.000 Mann Soll-Stärke wurde mit 400- 450.000 fl., eines Reiterregiments von 1.200 Mann mit 260.-300.000 fl. angesetzt. Zu den Soldaufwendungen für die bayerischen Regimenter vgl. GOETZ, Kriegskosten Bayerns, S. 120ff.; KAPSER, Kriegsorganisation, S. 277ff. Ein Regiment zu Fuß umfasste de facto bei den Kaiserlichen zwischen 650 und 1.100, ein Regiment zu Pferd zwischen 320 und 440, bei den Schweden ein Regiment zu Fuß zwischen 480 und 1.000 (offiziell 1.200 Mann), zu Pferd zwischen 400 und 580 Mann, bei den Bayerischen 1 Regiment zu Fuß zwischen 1.250 und 2.350, 1 Regiment zu Roß zwischen 460 und 875 Mann. Das Regiment wurde vom Obristen aufgestellt, von dem Vorgänger übernommen und oft vom seinem Obristleutnant geführt. Über die Ist-Stärke eines Regiments lassen sich selten genaue Angaben finden. Das kurbrandenburgische Regiment Carl Joachim v. Karberg [Kerberg] sollte 1638 sollte auf 600 Mann gebracht werden, es kam aber nie auf 200. Karberg wurde der Prozess gemacht, er wurde verhaftet und kassiert; OELSNITZ, Geschichte, S. 64. Als 1644 der kaiserliche Generalwachtmeister Johann Wilhelm v. Hunolstein die Stärke der in Böhmen stehenden Regimenter feststellen sollte, zählte er 3.950 Mann, die Obristen hatten 6.685 Mann angegeben. REBITSCH, Gallas, S. 211; BOCKHORST, Westfälische Adlige.

[18] Schwadron [schwed. Skvadron]: Im 16. Jahrhundert bezeichnete Escadre (von lateinisch exquadra Gevierthaufen, Geschwader) eine Stellungsform des Fußvolks und der Reiterei, aus welcher im 17. Jahrhundert für letztere die Eskadron, für ersteres das Bataillon hervorging. Ca. 210 Pikeniere sollten eine Schwadron bilden, 3 eine Brigade. Die Schwadron der Reiterei entsprach der Kompanie der Fußtruppen. Die schwedische Kompanie (Fußtruppen) bestand nach Lorenz TROUPITZ, Kriegs-Kunst / nach Königlich Schwedischer Manier eine Compagny zu richten, Franckfurt 1638, aus drei Schwadronen (zu Korporalschaften, eine Schwadron entsprach daher dem späteren Zug).

[19] Småland: historische Provinz in Südschweden.

[20] Västra Götalands län: historische Provinz im Westschweden.

[21] Södermanland (oder Sörmland):Landschaft südlich von Stockholm im Ostschweden.

[22] Generalmajor (schwed. Generalmajor): Der Generalmajor nahm die Aufgaben eines Generalwachtmeisters in der kaiserlichen oder bayerischen Armee war. Er stand rangmäßig bei den Schweden zwischen dem Obristen und dem General der Kavallerie, bei den Kaiserlichen zwischen dem Obristen und dem Feldmarschallleutnant.

[23] Alexander Leslie [Lesley, Lesle, Lessle, Leßle, Lassle, Letzle, Lasle, Lesly], 1st earl of Leven [um 1580-4.4.1661 Balgonie, Fife], schwedischer Feldmarschall. MURDOCH, SSNE ID: 1; dort auch weiterführende Literatur; McANDREW, Scotland’s Historical Heraldry, S. 513ff.; MURDOCH; GROSJEAN, Alexander Leslie BACKHAUS (Hg.), Brev-II.

[24] Nach MANKELL, UPPGIFTER, S. 190, 191, waren es 1.000 Man „recolligierte“ Soldaten und preussische Regimenter.

[25] Dragoner [schwed. Dragon; frz. Dragon]: leichter Reiter, der auch zu Fuß focht, benannt nach den mit Drachenkopf (dragon) verzierten Reiterpistolen, nach KEITH, Pike and Shot Tactics, S. 24, aus dem Holländischen „dragen“ bzw. „tragen“. „Arbeiter zu Pferd“ hat man sie genannt. Der Dragoner war im Prinzip ein berittener Musketier (der zum Gefecht absaß), da das Pferd zu schlecht war, um mit der Kavallerie ins Gefecht reiten zu können. Berneck, Geschichte der Kriegskunst, S. 136. Auch äußerlich war der Dragoner nicht vom Infanteristen zu unterscheiden. Zudem verfügte in der schwedischen Armee 1631/32 etwa nur die Hälfte der Dragoner überhaupt über ein Pferd. Oft saßen daher zwei Dragoner auf einem Pferd. Falls überhaupt beritten, wurden die Dragoner als Vorhut eingesetzt, um die Vormarschwege zu räumen und zu sichern. Teilweise machte man auch Unberittene zu Dragonern, indem man ihnen ein Pferd und eine Muskete gab; SCHWARZ, Die Neumark, S. 52. Des Öfteren führten Dragoner am Sattelknopf kleine Äxte mit, um Hindernisse entfernen oder sich auch zeitweise selbst verteidigen zu können. Zum Teil wurden unberittene Dragoner-Einheiten im Kampf auch als Musketiere eingesetzt. Zu ihren Aufgaben gehörte auch Sicherung und Deckung von Konvois, Patrouillen, Angriffe aus dem Hinterhalt, Bildung der Vor- und Nachhut. Ausführlich dargestellt bei ENGERISSER, Von Kronach, S. 468ff., FLIEGER, Die Schlacht, S. 123ff. Eine Designation vom 13.7.1643 über die Verwendung des Werbegeldes bzw. die Abrechnung für einen Dragoner stellt 44 Gulden 55 Kreuzer in Rechnung. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd. Zu den Waffen vgl. http://www.engerisser.de/Bewaffnung/Bewaffnung.html.

[26] Obristleutnant [schwed. Överstelöjtnant]: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] und 150 fl. bezog, in der brandenburgischen Armee sogar 300 fl. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian hatte Tilly den Ersatz der unkatholischen Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Der Obristleutnant war zumeist auch Hauptmann einer Kompanie, so dass er bei Einquartierungen und Garnisonsdienst zwei Quartiere und damit auch entsprechende Verpflegung und Bezahlung beanspruchte oder es zumindest versuchte. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.

[27] Adam Odersky [Oders Ky] v. Lieberau [Liderzow, Liderzov, Lderow, Liderau, ] [ – ], schwedischer Obristleutnant.

[28] Contentement: Gratifikation (Sonderzahlung); Befriedigung.

[29] Hier ist wahrscheinlich gemeint: einen Abschlag auf rückständige Soldzahlungen in Aussicht zu stellen.

[30] poussieren: drängen, beschleunigen.

[31] Bogislaw XIV. Herzog v. Pommern [31.3.1580 Barth-10.3.1637 Stettin].

[32] Ausschuss, fürstlicher: Truppen der Landstände.

[33] Obrist [schwed. Överste]: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Zum Teil wurden Kriegskommissare wie Johann Christoph Freiherr v. Ruepp zu Bachhausen zu Obristen befördert, ohne vorher im Heer gedient zu haben; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Kurbayern Äußeres Archiv 2398, fol. 577 (Ausfertigung): Ruepp an Maximilian I., Gunzenhausen, 1631 XI 25. Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung, 500 fl. zu Fuß, 600 fl. zu Roß [nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630)] in der kurbrandenburgischen Armee 1.000 fl. „Leibesbesoldung“ nebst 400 fl. Tafelgeld und 400 fl. für Aufwärter. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern – 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben – , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen, gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nicht anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S. 388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Dazu beanspruchte er auch die Verpflegung. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide. Zum Teil führte er auch seine Familie mit sich, so dass bei Einquartierungen wie etwa in Schweinfurt schon einmal drei Häuser „durch- und zusammen gebrochen“ wurden, um Raum zu schaffen; MÜHLICH; HAHN, Chronik Bd. 3, S. 504. II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte Bd. 1, S. 413ff.

[34] Pierre [Peter] Duverge [de Verge, du Verge, Vergen] [ – ], schwedischer Obrist.

[35] Knecht, gemeiner: dienstgradloser einfacher Soldat. Er hatte 1630 monatlich Anspruch auf 6 fl. 40 kr., in der brandenburgischen Armee auf 8 fl. 10 gr. = 7 Rtl. 2 Gr; nach der „Ordnung Wie es mit der verpflegung der Soldaten“ (1630) 6 fl. 40 kr. Ein Bauernknecht im bayerischen Raum wurde mit etwa 12 fl. pro Jahr (bei Arbeitskräftemangel, etwa 1645, wurden auch 18 bis 24 fl. verlangt) entlohnt. Doch schon 1625 wurde festgehalten; NEUWÖHNER, Im Zeichen des Mars, S. 92: „Ihme folgete der obrist Blanckhardt, welcher mit seinem gantzen regiment von 3000 fueßknechte sechß wochen lang still gelegen, da dann die stath demselben reichlich besolden muste, wovon aber der gemeine knecht nicht einen pfennig bekommen hatt“. In einem Bericht des Obristleutnants des Regiments Kaspar von Hohenems (25.8.1632) heißt es; SCHENNACH, Tiroler Landesverteidigung, S. 336: „daß sie knecht gleichsam gannz nackhent und ploß auf die wachten ziehen und mit dem schlechten commißbroth vorlieb nemmen müessen, und sonderlichen bey dieser kelte, so dieser orten erscheint, da mich, als ich an ainem morgen die wachten und posti visitiert, in meinem mantl und guetem klaidt gefrorn hat, geschweigen die armen knecht, so übel beklaidt, die ganze nacht auf den wachten verpleiben müessen. So haben sie auch gar kain gelt, das sie nur ain warme suppen kauffen khönnen, müessen also, wegen mangl der klaider und gelt, mit gwalt verschmachten und erkhranken, es sollte ainen harten stain erbarmen, daß die Graf hohenembsische Regiment gleich von anfang und biß dato so übel, und gleichsam die armen knecht erger alß die hundt gehalten werden. Es were gleich so guet, man käme und thete die armen knecht […] mit messern die gurgel abschneiden, alß das man sie also lenger abmatten und gleichsam minder als einen hundt achten thuett“. Gallas selbst schrieb am 25.1.1638 dem Kaiser; ELLERBACH; SCHERLEN, Der Dreißigjährige Krieg Bd. 3, S. 222: „Mochte wohl den Stein der erd erbarmen zuzuschauen, wie die arme knecht kein kleid am leib, keine schuh am fuße, die reiter keine stiefel oder sattel haben, auch den mehrerteil sich freuen, wenn sie nur die notdurft an eichelbrot bekommen können“. => Verpflegung.

[36] Rittmeister [schwed. Ryttmåstere]: Oberbefehlshaber eines Kornetts (später Esquadron) der Kavallerie. Sein Rang entspricht dem eines Hauptmannes der Infanterie (vgl. Hauptmann). Wie dieser war er verantwortlich für Werbung und Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung und Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, und die eigentlich militärischen Aufgaben wurden von seinem Stellvertreter, dem Leutnant, übernommen. Bei den kaiserlichen Truppen standen unter ihm Leutnant, Kornett, Wachtmeister, 2 oder 3 Korporale, 1 Fourier oder Quartiermeister, 1 Musterschreiber, 1 Feldscherer, 2 Trompeter, 1 Schmied, 1 Plattner. Bei den schwedischen Truppen fehlten dagegen Sattler und Plattner, bei den Nationalschweden gab es statt Sattler und Plattner 1 Feldkaplan und 1 Profos, was zeigt, dass man sich um das Seelenheil als auch die Marsch- und Lagerdisziplin zu kümmern gedachte. Zudem wurde der Rittmeister, der in einer Kompanie Kürassiere 150 fl. Monatssold beanspruchte – 1620 erhielt er in der brandenburgischen Armee als Rittmeister über 50 Pferde nur 25 fl. – , bei seiner Bestallung in der Regel durch den Obristen mit Werbe- und Laufgeld zur Errichtung neuer Kompanien ausgestattet. Junge Adlige traten oft als Rittmeister in die Armee ein.

[37] N Glasow [ – ], schwedischer Rittmeister

[38] cbligat: verpflichtet.

[39] dimittiert: entlassen.

[40] Ritterpferde: auch Lehnspferde waren im Mittelalter die von der Ritterschaft dem Reichsoberhaupt oder dem jeweiligen Lehnsherrn für Kriegs- und Botendienste zu stellende berittene Kriegsmannschaft. Die Ritterpferde wurden später durch laufende Geldleistungen (Ritterpferdsgelder) oder durch eine einmalige Ablösung ersetzt.

[41] Werk: „Ab dem 16. Jahrhundert wird dieser Begriff verwendet als Überbegriff für eine einzelne isolierte Befestigungsanlage, oft als Teil einer Festung und kann u. a. eine Schanze, ein Bastion, ein Blockhaus oder ein Ravelin sein“. [http://de.wikipedia.org/wiki/Fachbegriffe_Festungsbau].

[42] mainteniert, manuteniert: gehalten.

[43] Zantoch [Santok a. d. Warthe, Kr. Landsberg]; HHSD X, S. 474ff.

[44] Christian Freiherr v. Ilow [Illo, Ilow] [um 1585 Sternberg-25.2.1634 in Eger ermordet], kaiserlicher Obrist, Feldmarschall.

[45] Johann Graf v. Götz [Götzen, Götze] [1599 Zehlendorf-6.3.1645 bei Jankau gefallen], kaiserlicher Feldmarschall. Vgl. ANGERER, Aus dem Leben des Feldmarschalls Johann Graf von Götz.

[46] Nicht identifiziert.

[47] Hochzeit [Stare Osieczno, LK Märkisch-Oderland].

[48] Kompanie [schwed. Kompani]: Eine Kompanie zu Fuß (kaiserlich, bayerisch und schwedisch) umfasste von der Soll-Stärke her 100 Mann, ihre Ist-Stärke lag jedoch bei etwa 70 Mann, eine Kompanie zu Pferd bei den Bayerischen 200, den Kaiserlichen 60, den Schwedischen 80, manchmal bei 100-150, zum Teil allerdings auch nur ca. 30. Geführt wurde die Fußkompanie von einem Hauptmann, die berittene Kompanie von einem Rittmeister. Vgl. TROUPITZ, Kriegs-Kunst. Vgl. auch „Kornett“, „Fähnlein“, „Leibkompanie“.

[49] Kürassier [schwed. Kyrassiärer; Kürisser, Kyrisser, Corazzen (franz. Cuirasse für Lederpanzer (cuir = Leder)]: Die Kürassiere waren die älteste, vornehmste – ein gerade daher unter Adligen bevorzugtes Regiment – und am besten besoldete Waffengattung. Sie gehörten zu den Eliteregimentern, der schweren Reiterei, deren Aufgabe im Gefecht es war, die feindlichen Linien zu durchbrechen, die Feinde zur Flucht zu nötigen und damit die Schlacht zu entscheiden. Sie trugen einen geschwärzten Trabharnisch (Brust- und Rückenharnisch, den „Kürass“), Ober- und Unterarmzeug, eiserne Stulphandschuhe, Beinschienen und Stulpstiefel mit Sporen, Schwert oder Säbel und zwei lange Reiterpistolen, die vor dem Aufsitzen gespannt wurden. Im späten 16. Jahrhundert wurde es in der schweren Reiterei üblich, einen knielangen Küriss ohne Unterbeinzeug zu tragen. Der Kürass wurde mit 15 Rt. veranschlagt. SKALA, Kürassiere; WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd. Nach LICHTENSTEIN, Schlacht, S. 42f., musste ein dänischer Kürassier mit einem mindestens16 „Palmen“ [1 Palme = 8, 86 cm] hohen Pferd, Degen u. Pistolen antreten. Der Kürass kostete ihn 15 Rt. Er durfte ein kleineres Gepäckpferd u. einen Jungen mitbringen. Der Arkebusier hatte ebenfalls Pferd, Degen u. Pistolen mitzubringen, durfte aber ein 2. Pferd nur halten, wenn er v. Adel war. Für Brust- u. Rückenschild musste er 11 Rt. zahlen. Der Infanterist brachte den Degen mit u. ließ sich für das gelieferte Gewehr einen Monatssold im ersten halben Jahr seines Dienstes abziehen. Bei der Auflösung des Regiments erhielten die Soldaten sämtl. Waffen mit einem Drittel des Ankaufspreises vergütet, falls der Infanterist noch nicht 6 Monate, der Kavallerist noch nicht 10 Monate gedient hatte; andernfalls mussten sie die Waffen ohne jede Vergütung abliefern. Der Kürassier erhielt für sich u. seinen Jungen täglich 2 Pfd. Fleisch, 2 Pfd. Brot, 1/8 Pfd. Butter oder Käse u. 3 „Pott“ [1 Pott = 4 Glas = 0, 96 Liter] Bier. Arkebusier u. Infanterist bekamen die Hälfte. Die tägliche Ration betrug 12 Pfd. Heu, Gerste oder Hafer je nach den Vorräten. An das Kommissariat musste der Kürassier für Portion u. Ration monatlich 7 Rt., an den Wirt im eigenen oder kontribuierenden Land musste der Kürassier 5, der Unteroffizier 4, der Sergeant 3, Arkebusier u. Infanterist 2 1/2 Rt. zahlen. Im besetzten Land, das keine Kontributionen aufbrachte, wurde ohne Bezahlung requiriert. Ein Teil des Handgeldes wurde bis zum Abschied zurückbehalten, um Desertionen zu verhüten, beim Tode wurde der Teil an die Erben ausbezahlt. Kinder u. Witwen bezogen einen sechsmonatlichen Sold.  Zu den schwedischen Kürassierregimentern vgl. die Bestimmungen in der Kapitulation für Efferen, Adolf Theodor [Dietrich], genannt Hall => „Miniaturen“. Des Öfteren wurden Arkebusierregimenter in Kürassierregimenter umgewandelt, falls die notwendigen Mittel vorhanden waren.

[50] Dragoner [schwed. Dragon; frz. Dragon]: leichter Reiter, der auch zu Fuß focht, benannt nach den mit Drachenkopf (dragon) verzierten Reiterpistolen, nach KEITH, Pike and Shot Tactics, S. 24, aus dem Holländischen „dragen“ bzw. „tragen“. „Arbeiter zu Pferd“ hat man sie genannt. Der Dragoner war im Prinzip ein berittener Musketier (der zum Gefecht absaß), da das Pferd zu schlecht war, um mit der Kavallerie ins Gefecht reiten zu können. Berneck, Geschichte der Kriegskunst, S. 136. Auch äußerlich war der Dragoner nicht vom Infanteristen zu unterscheiden. Zudem verfügte in der schwedischen Armee 1631/32 etwa nur die Hälfte der Dragoner überhaupt über ein Pferd. Oft saßen daher zwei Dragoner auf einem Pferd. Falls überhaupt beritten, wurden die Dragoner als Vorhut eingesetzt, um die Vormarschwege zu räumen und zu sichern. Teilweise machte man auch Unberittene zu Dragonern, indem man ihnen ein Pferd und eine Muskete gab; SCHWARZ, Die Neumark, S. 52. Des Öfteren führten Dragoner am Sattelknopf kleine Äxte mit, um Hindernisse entfernen oder sich auch zeitweise selbst verteidigen zu können. Zum Teil wurden unberittene Dragoner-Einheiten im Kampf auch als Musketiere eingesetzt. Zu ihren Aufgaben gehörte auch Sicherung und Deckung von Konvois, Patrouillen, Angriffe aus dem Hinterhalt, Bildung der Vor- und Nachhut. Ausführlich dargestellt bei ENGERISSER, Von Kronach, S. 468ff., FLIEGER, Die Schlacht, S. 123ff. Eine Designation vom 13.7.1643 über die Verwendung des Werbegeldes bzw. die Abrechnung für einen Dragoner stellt 44 Gulden 55 Kreuzer in Rechnung. Vgl. WALLHAUSEN, Kriegs-Kunst zu Pferd. Zu den Waffen vgl. http://www.engerisser.de/Bewaffnung/Bewaffnung.html.

[51] Schanze: geschlossenes, auf dem Feld angelegtes Erdwerk, zur Belagerung und zur Verteidigung. Schanzgräber waren für die Anlage von Belagerungs- und Verteidigungswerken zuständige Arbeiter (Schanzbauern), die im Tross des Heeres mitzogen und dem Schanzmeister unterstanden. Sie waren weitgehend verachtete Menschen, die in der sozialen Hierarchie der Heere nur wenig über den Prostituierten standen und schlecht bezahlt wurden. Auch verurteilte Straftäter wurden zu Schanzarbeiten herangezogen. Diese „Condemnatio ad opera publica“, die Verurteilung zu Schanzarbeiten, war als Todesstrafe in absehbarer Zeit gedacht. Bürger und Geistliche der besetzten Städte sowie Klosteruntertanen, die zu diesen Arbeiten verpflichtet bzw. dafür ausgelost wurden, empfanden diese schwere Arbeit als ehrenrührig und entzogen sich ihr durch die Flucht. Zum Teil wurden Kinder ab 12 Jahren zu dieser harten Arbeit eingesetzt, ganze Schulklassen dazu getrieben. Vgl. auch die Beschreibung der Drangsalierung der Bürger Iglaus 1647 bei STERLY, Drangsale, S. 64f.. Um seine eigenen Truppen zu schonen, zwang Johann von Götz bei der Belagerung der Feste Marienberg (Würzburg) eine große Anzahl von Bauern der Umgebung, Schanzarbeiten zu verrichten, ‚vnd die Stücke, die Er mit Pferden nicht dahin bringen konnte, hinauffzuziehen: Worüber dan viele todt geblieben, vnd daher die Bauren aller orten sich häuffig absentiret vnd verlauffen‘ (CHEMNITZ, Königlich Schwedichen […] II, S. 581). Auch eingeflüchtete Bauern wurden zu diesen schweren Arbeiten gezwungen. Im schwedischen Heer wurden dazu bevorzugt die ohnehin sozial deklassierten Finnen eingesetzt (vgl. auch TOEPPEN, Hoppes Chronik, S. 77). Reichskanzler Oxenstierna hatte auch den Frankfurtern die Verpflichtung der Bettler zum Festungs- bzw. Schanzenbau empfohlen. Im 17. Jahrhundert wurden zunehmend auch Soldaten durch die Aufnahme der Schanzpflicht in die Artikelbriefe für Schanzarbeiten herangezogen; ein Versuch der Fürsten, ein bisher ungenutztes Reservoir an billigen Arbeitskräften zu erschließen, eine Reaktion auf die neuen militärischen Erfordernisse (Belagerungs- und Grabenkrieg, Ausbreitung der Festungen) und Ausdruck des fürstlichen Willens, die Soldaten körperlich, geistig und sittlich zu disziplinieren (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 138, 255). Bei den Schweden wurden bevorzugt die Finnen zu diesen schweren Arbeiten herangezogen. Aus Iglau wird unter 1647 berichtet, wie der schwedische Kommandant Österling die nur noch 299 [von ehemals 13.000) Einwohner fassende Stadt während der Belagerung durch die Kaiserlichen zur Schanzarbeit trieb; STERLY, Drangsale, S. 64f.: „In das kaiserliche Lager langte immer mehr und mehr schweres Geschütz an; als dieses der Kommandant erfuhr; ließ er er voll Grimm die Einwohner wie das mit aller Gewalt auf die Schanzarbeit treiben, und erließ das strengste Verboth, daß außer dieser Arbeit sich keine Manns- noch Weibsperson sehen lasse. Was war dieses für ein Trübsal unter den armen Bürgern ! dieselben hatten ihren geringen Vorrath an den nothwendigsten Lebensmitteln bereits aufgezehrt, und konnten sich bei dem bestehenden strengsten Verbothe, nicht auszugehen, keine andere beischaffen; vom Hunger und Durst gequält, und daher ganz erschöpft, mussten sie sich dennoch den schwersten Arbeiten unterziehen. Der Kommandant war taub gegen alles Bitten und Flehen; verlangten einige die Erlaubniß, sich aus der Stadt zu entfernen, so ließ er sie in den Zwinger einschließen, ihnen des Tags ein bischen Brot und ein wenig Wasser reichen, dafür aber unter Schlägen zur Arbeit anhalten. Als der Kommandant die Deserzion zweier seiner Leute am vorhergehenden Tage erfuhr, und besorgte, daß Mehrere diesem Beispiele folgen dürften, so ließ er den Arbeitenden Fußeisen anlegen“. Augsburg 1632; STETTEN, Geschichte 2. Bd., S. 211: „Den 14. Septembris ließ der Gouverneur Oxenstirn [Bengt Bengtson Freiherr v. Oxenstierna; BW] etliche Bischöfliche, Capitlische und Fuggerische Beamte und Vögte, so ihre Unterthanen bey der Schantz-Arbeit zu erscheinen nicht angehalten hatten, zur Straffe durch den Profosen etliche mal um das höltzerne Roß oder Esel herumführen“.

[52] Emportierung: Wegschaffung.

[53] Redoute (ital.-franz.): auf allen Seiten geschlossene Schanze.

[54] Devoir: Pflicht, Schuldigkeit.

[55] General Kriegsrecht: Oberstes Kriegsgericht.

[56] CHEMNITZ, Königl. Schwedischen in Teutschland geführten Kriegs Ander Theil, 1. Buch, 60. Kap., S. 274f.

[57] Brigade: Anfangs bestand die schwedische Brigade aus 4 Schwadronen (Squadrons) oder Halbregimentern, also 2016 Mann und 256 Offizieren, ab 1631 nur noch aus 3 Schwadronen Fußvolk zu je 504 Mann und 64 Offizieren. Die insgesamt 1512 Mann waren in 648 Pikeniere und 864 Musketiere eingeteilt, die in Rotten zu je 6 Mann aufgestellt waren.

[58] Władysław IV. Wasa [Władysław IV Waza] [9.6.1595 Krakau-20.5.1648 Merecz] ab 1632, als gewählter König v. Polen u. Großfürst v. Litauen, Herrscher v. Polen-Litauen sowie Titularkönig v. Schweden. Er war ab 1610 erwählter Zar v. Russland u. nach seiner Verdrängung durch Michael Romanow 1613-1634 Titularzar v. Russland.

[59] PUFENDORF, Sechs- und Zwantzig Bücher, S. 167.

[60] Vgl. auch CATALANO, Ein Chamäleon; REBITSCH, Wallenstein; MORTIMER, Wallenstein; SCHUBERTH; REICHEL, Die blut’ge Affair’; MORTIMER, Wallenstein.

[61] Heinrich Matthias Graf v. Thurn-Valvassina [24.2.1567 Schloss Lipnitz/Lipnice nad Sázavou-28.1.1640 Pernau], böhmischer Ständeführer, schwedischer Generalleutnant.

[62] Liegnitz [Legnica]; HHSSchl, S. 283ff.

[63] ENGELIEN, Geschichte der Stadt Landsberg, S. 116f.

[64] ZIRR, Die Schweden, S. 791.

[65] ZIRR, Die Schweden, S. 835.

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