Rost [Royst], Hans Gaudenz von

Rost [Royst], Hans Gaudenz von; Obrist [1602 – 1669 Mühlhausen]

Gaudenz stand als Obrist[1] und Stadthauptmann zu Radolfzell,[2] Kommandant von Ehrenberg[3] 1637-1651 und 1646 bis 1659 als Stadthauptmann zu Konstanz[4] in vorderösterreichischen bzw. tirolischen Diensten. Er erwarb Singen[5] und Mägdeberg[6] (als Pfand), Arien[7] und Mühlhausen[8] (als Pfand) und kaufte den Zehnten zu Dormettingen,[9] Vollmaringen,[10] Göttelfingen[11] und Wendelheini.[12]
Der Überlinger[13] Advokat Dr. Johann Heinrich von Pflummern [1595 – 1655][14] erwähnt Rost unter dem Juli 1639 anlässlich der zweiten Belagerung des Hohentwiels:[15] „Alß ich biß auf den 10. Julij mehrern thailß zu Einsiedlen,[16] vnd in 4 tag zu Wettingen[17] abweesendt geweßt, vnd auf bemellten 10 Julij meines hierzwischen abgeleibten sohnß Hieronymi Peregrini see. Vf den 12 Julij angesehnem tricesimo[18] beizuwohnen, widerumb zu hauß kommen, hab ich vernommen, daß hierzwischen die costantzische vnd zellische[19] musquetierer[20] vnderm commando herrn obrist Khellers [Keller v. Schleitheim; BW], obrist leüttenant[21] von Rost vnd anderer den vorhof von Hohentwiel veberstigen, erobert vnd in brand gesteckht, denen obrist leüttenant Holtz,[22] so vom general [Franz v.; BW] Mercy von der armee zu dem end dahin mit ettlichen reüttern geschickht worden, secondirn sollen. Alß aber die blocquierung der vestung Hohentwiel kaum anfang genommen, ist [S. 526] selbige wider beßer verhoffen bald wider zu waßer worden, weiln ein erdichtes geschray erschallen, daß der feind Hohentwiel zu entsetzen mit aller macht im anzug währe; diesen rumor[23] sich die vnserige abschreckhen lassen, vnd haben durch ihren abzug die vf der vestung lufft bekommen, waß sie gewollt, auß vnd einzubringen. Man hatt wohl verdacht auf vorbesagten o. leüttenant Holtzen legen wollen, weiln er mit dem auß der vestung zu ihme geschickhten trompeter,[24] vnd wie etliche sagen, gar mit dem commandanten Widerholt selbst geheime vnderred gehallten. Wellicher verdacht dahero gewachßen, daß er aus Würtemberg gebürtig sein solle“.[25]

Der Salemer[26] Zisterziensermönch Sebastian Bürster [? – 1649][27] schreibt in seiner Chronik unter dem 19.8.1641: „Item in vigilia assumptionis vel Bernardi[28] hat sich begeben, alß 5 oder 6 Zellerische am Undersee, stattlich und wohlmundierte reütter underm obristen und commendanten Rost, zwar nit uff beit[29] zue reuten ihr intent gewesen, in unsern hof zue Bachopten[30] ihr nachtquatier in einem stall zue nähmen begerten, so guotwillig verlaubt, vermainten nur rüebig und, weil sie sich wohl vermacht, sicher zue sein, seyen sie von underschidlichen herrschaften zue Osterach[31] erfahren (weil eß gar viel dieser orten zuovor rauber und roßbeuter abgeben, [81.] deren sie müesten ergelten) sich uffmachten, sie alldort in unserm hof und stall, unwüssend deß hofmaisters diß orts, uberfallen, ainen nach dem anderen herauß uff die müste gezogen, half darfür kain büdten noch quatier,[32] unangesehen solche unschuldig, wie die schwein oder oxen erschlagen und ermordt, (dass dan unß zum großen nachthail, weilß in unserm hof, darbei auch der unsrigen underthonen zwen oder 3 geweßen, gerathen) ihnen ihr pferd, pistolen und waß sie hatten, verkauft und abgenohmen. Ist die sach ain guote weil stüll verblüben, weil niemandß wüste, wohin solche gehörten; letstlichen fünge sie an kundbar werden und außbrechen, also daß sie der commendant zue Zell, dazuemahlen obrister Rost, auch erfuohre und innen wurde; begerte von unß daß spolium[33] oder die thäter zur stell zue stellen, weilen aber solche nit alle unser underthonen, auch ettliche derselben gewichen, ist ihme ain abschlägige antwort ervolgt, uff welches er an ainem anderen ort und unschuldigen zue rechnen underwunden und zue Owingen[34] den 29. Septembris, in festo st. Michaelis, in der  nacht eingefallen und uff 2 oder 300 stuck roß und vich, loco spolii[35] hinweggenohmen, naher Zell getriben, geschlachtet, verbraucht und verkauft. Ist aber bey und mit disem noch nit außgericht und verbliben, sonder an ihnen justitiam zue exequieren oder ihme zur stell zue geben, unß stättige genöttiget und getriben, uff welches dan den 1. Septembris[36] der würt von Osterach, alß ainer uß den thätern, allhero in Salem einkomen, gefänklich uffgehebt und eingelegt, uff welches auch den 30. Septembris 3 andere junge ledige gesellen anderer herrschaften, aber auch an dieser sach thäter, alhero komen, erfahren worden, auch uffgehebt, in aresto behalten und gefänklich eingelegt. Ecce, hat sich begeben, daß von ihrer herrschaft, fraindschaft und verwandtschaft hülff und rath sampt der that von den bösen pauren zue Danckenschweil,[37] Zustorff[38] oder Rodtenbühel[39] (dan denselben niemands zuekendte, weil sie sich wohl verschanzten) begerten so sie nun bekomen. Dan solche den 4. Octobris morgenß früe vor tag umb 3 oder halber füere in guoter anzahl, wie ettliche sagen, uff 50, andere aber wohl uff 300, dan weil eß dunkel hat manß von außen nit sehen mögen, zue Salem ankomen, die mauren hinder dem gasthauß beim klainen thörlin mit brinnender lunden und mußqueten[40] in großer furia, wuoth, grimme und ubermuoth uberstigen, mit schießen, stürmen und gewehrter hand für dass obriste gasthauß, kärker und gänter[41] komen, die thüren und läden uffgeschlagen und eingehawen, die gefangne herauß- und mitgenohmen (dan sich niemands sehen noch blücken dörfte laßen) mit schüeßen und wuodten, nit anderst alß der feind, darfür mier sie hielten, durchs closter hinunder, daß underthor oder klaine [82.] thürlin mit schmidhämmern und ander dergleichen instrumentis (da doch selbe zuevor die Suedische niemahlen, unangesehen sie solches oftermahlen attentierten, kunden) eröffnet, den gadter voraußen uffgehawen, rügel und schloß verschlagen und mit ihnen also fortgefahren. Solches factum verbleibt gleichwohl noch heutigs tags, bey dieser und bis zue seiner zeit, also ungerochen; so alß dan herzue kann gesezt werden“.[42]

Pflummern erwähnt Rost unter dem Oktober 1642: „Auß vast gleicher vrsach [wie auch Hohenbodmann[43] v. der Hohentwieler Garnison am 17.7.1642 eingeäschert worden war; BW] auch bald hernach daß fürstl. S. gallische schloß Homburg[44] von den Twielischen eingeäschert worden, weiln von Zell auß ettlich wenig soldaten darein gelegt, vnd mit gehöriger notturfft zur restistenz nicht versehen worden. Also hatt morgen in einem näbel der commendant[45] zu Hohentwiel sich dem schloß genähert, mit petarden[46] daß thor geöffnet vnd die soldaten sich zu ergeben gezwungen. – Allein wahre noch vebrig daß schloß Nellenburg,[47] welliches obrist Keller von Costantz mit etlichen wenigen soldaten besetzt, vnd gleichwoln die zum schloß gehörige velder vnd wisen die zeitt hero vnder guardia derselben guarnison gebawt vnd genutzt. Es hette aber vorbesagter hohentwielische commandant auch mehrmaln verlautten laßen, daß er kheine soldaten auf den berghäusern für seine speculatores aut inspectores[48] gedulden könne, sonsten wa die schlößer ordinarie bewohnt vnd mit bawgesind besetzt, begerte er ihnen nichts laydts zu thůn. – Neben dem auch daß landtvolckh von disen guarnisonen ab den schlößern mehrers beschwärt, dan geschirmbt, dan weil man dem soldaten nicht genug brott gab, müeßte er sich mit peütten auf den straßen ernehren. – Als derohalben gedachter com[S. 554]mandant ab Hohentwiel den 25 Octobris mit einer starckhen anzahl zu ruß vnd fůß gegen Nellenburg gezogen in mainung dasselbig schloß auch zu vergwältigen oder vil mehr (wie sich hernach in thatt befunden) sollcher gestallt die von Zell außzulockhen, die auf Nellenburg aber, alß sie des feindts ansichtig worden, die gewohnliche loßschuß[49] ergehn laßen, hatt auf sollchen vernommen aviso der commandant zu Zell Hanß Gaudentz von Rost, so eben noch beim Mittageßen ob der tafel saße, sich mit seinen wenigen reüttern zwar bald vnd behertzt zu pferd gemacht vnd auf den feind geeilet, aber mit solcher schlechten fürsichtigkheitt, daß er selbst die stifel nicht angezogen, noch einige kundtschafft voran geschickht, sonder villeicht ihme eingebildet, daß der feind gleich ab seiner praesentz erschreckhen vnd daß veld raumen werde. Wie zwar geschehen, daß Widerhold commandant auf Hohentwiel anfangs sein retirata gegen dem wald, darinnen seine musquettierer[50] versteckht gelegen, genommen, vnd alß der von Rost gar zu vnbedachtsamb gevolgt vnd an einen solchen engen ort kommen, da nicht zway pferdt neben einander passirn können, haben die twielische musquettierer ihne von Rost mit bei sich gehabten wenigen soldaten in die mitte genommen, vnd weil er zum fechten schlecht gerüst geweßt, auch dem verlautten nach seine pistolen nicht lösen können, ohne schwertstreich gefangen vnd auf Twiel geführt. Ettlich wenig Zeller, so nicht ausreißen können vnd dem feind stand gehallten, seyn todt geblieben, wie gleichfahlß vom feind im ersten anlauff zu Steißlingen[51] auch drey nidergemacht worden, also daß dieser verlust mehr schimpflich, dan schädlich vnd dessen von Rost gefangenschafft für eine verdiente vnd von gott verhenggte straff[52] zu achten geweßt, allweyln er nicht allein vor ettwaß zeitt den gantz vnschuldigen salmaßweilischen[53] fleckhen Owingen[54] nhur darumb, daß ettliche seine raüberische reütter zu Bachhaupten[55] in salmanßweilischer jurisdiction, nicht aber von salmanßweilischen, sonder von schußenriedischen[56] vnd andern vnderthonen erschlagen worden, gantz ausplündern lassen: sonder auch daß wenig tag zuvor seine reütter burgermaister Schneller von Pfullendorf, alß er gleich andern mehr ständt vnd herrschafften (die weiln sie von kayßerischen oder andern reichsvölckhern khein schutz noch schirmb bishero haben mögen, nothgedrungener weiß sich mittelst einer leidenlichen contribution[57] bei hauß vnd hof zu conservirn mit dm commandanten auf Twiel in accordo[58] einlassen müeße) die accordirte contribution früchten auf Twiel [S. 555] gelifert vnd wider im haimbfahren geweßt, auf offner straß ohne einige gegebne vrsach iämmerlich vmbs leben gebracht“.[59]

Bei Bürster heißt es dazu: „Zue dieser zeit, alß nun herr burgermayster Schneller von Pfullendorff sein oder der stattgewohnliche contribution zue erlögen hinauftragen wollte, ist er von den Zellerischen soldaten angetroffen, erschoßen worden. Uff welches der commendant uff Hohentwiel[60] sehr sich erzürnt, trachtete, wie er disen guoten mann wider rechen kendte, erdüchtete und spülte ein stratagema,[61] zuge mit ettlichen für das schloß Nellenburg, nur mit ettlichen, alß wollte erß einnehmen, den maysten thail aber hielt er in retroguardia.[62] Uff welches Nellenburgische losung gebränt den Zellerischen, kamen alßbald, vermainten, wolten sie ob dem brui ertappen,[63] vermainten auch nit, daß sie so so stark oder ain hinderhuot sollten haben; seyen aber schön eingangen, seyen alßbald [88] umbringt, ettliche nidergemacht und andere gefangen, under welchen dan der commendant Rost selbsten war, unangesehen er gewarnet worden, werde zue schwach sein, er aber nit glauben geben; und so er gefolgt, hette er, Rost, den commendanten ab Hohentwiel bekomen, dan kain rath nie so guot, man volge dan.

Den 25. November in vigilia st. Conradi episcopi et civitatis Constantiensis singularis patroni,[64] hat sich der find vor der Mainow[65] und Costanz in lauter nachts praesentiert, Pettershaußen[66] wollen überfallen und beyneben die statt einnähmen; ist aber auß sonderbare gnaden gotteß verhüet und nit beschehen, dan sie zue vorderst, alß dan ihrem sonderbaren patronen, daß diese prodition[67] nit beschehen, haben zue danken und zuozeschreiben. Dan, wie oben angedeut, war dieser statt schon längsten getrewt und, neben gewüßer prodition, lunden[68] und zündstrück,[69] so aber gefunden, an ettlichen underschidlichen und gefährlichen orten gestrewt, aber ohn schaden abgangen. Weiter Hohentwielerische kamen obgesagte nacht für Pettershaußen, aber zue dem unrechten thor und etwaß zue spath, wegen viler wägen, so sie mit pedarden[70] und munition zuo gar beschwert und darvon sie verkürzt worden, allda sie haben völlen ansezen und die Rheinbruggen sprengen; andere aber haben über Rhein und dem Schüzenthörlin zuo, so zuovor zwei oder 3 nächt offen geblüben, uff sie gewardt, deßgleichen zue Pettershaußen. Wären sie bälder und an dem rechte orte ankomen, weren villeicht die thor auch gegen ihnen uff gangen, weilen obriste Keller an end, da er nie gewesen, noch hat sollen sein, erfunden worden. Ist die statt nun gnuog wohl schon in ihrer handen gewesen, ist aber gottlob der bock nit angangen, sonder seyen ermörkt, vermährt und abgetriben worden; hett wohl ein großes bluotbad abgeben, dann man die pfaffengaßen hat sauber sollen machen, kain mönch, pfaffen noch nonnen hat sollen darvon komen, wie dan zuo disem end und erschröckliche mordet ihr vil mit schlachtschwertern[71] darzu waren verordnet. Waß beschicht ? Gott die seinige wohl behiedt und dan dem, der ainem anderen ain gruoben machet, oftermahlen selbsten darein fallet. Die sach würd nit lang eingestelt, obriste Käller kombt proditionis halber in verdacht und wird suspect; bald waren commissarii[72] Einßbruggerische,[73] als commissarius Schüller [Schuller; BW] und doctor Colmar verhanden, beruöften ihne auß seiner behaußung uff die gaßen, obriste Rost begerte von ihm die wehr, commissarius Schüller nahm ihne in Ihr Durchlaucht[74] Einßbruggische verhaft, sampt seinem Schwängkfäldischen[75] secretario, und nit in seiner behaußung, sonder in ain andere behaußung, so stracks über die gaßen herüber war, ganz wohl verwachtet; stöllten uber ihne ain lange inquisition[76] an (interim in werender inquisition stürbt commissarius Schüller); waß nun heraußenkomen, haltet man wegen großer fraindschaft in gehaimb; würd aber von Costanz uff dem waßer hinweg nach Veldtkürch,[77] da er auch in aresto uffgehalten ain lange zeit; letstlichen wird ihme vergunt, uff seine güeter zue züchen, soll aber die stadt Costanz meiden und in den Inßbruggischen stättlin nit lassen betredten;[78] wird [89] also darmit die sach zimmlichermaßen wider gestült und sopiert,[79] haubtmanschaft und obristenampß zue Costanz totaliter priviert,[80] deponiert[81] und postponiert“.[82]

Bürster berichtet von dem gescheiterten Überfall auf Überlingen: „Den 16. Septembris [1643; BW] ist Reverendissimus noster[83] selbsten in person von Costanz auß naher Uberlingen zue dem commendanten mit guotem paß und repaß, vorwüßen und bewülligung baider parteyen gezogen, mit ihme, commandanten, zue tractieren, ob er die documenta und andere nothwendige sachen heraußer und naher Costanz zue transferieren hett verlaubnuß geben, dessen er sich guotwillig und sich ganz fraindlich gegen unserm gnädigen herren erzaigt und anerboten, ihne gastieret und zuevolgen zue laßen, waß er beger: wölle ihme solche, wan er kain fuohr- oder schüffleit nit habe, durch seine Überlingische schüffleit naher Mainaw,[84] Stadt,[85] Münsterlingen[86] oder gar naher Costanz laßen an den thamb füeren, wan er zuewegen brünge, daß man sie sicher widerumb zuerugg laße paßieren, oder wölle Constanzer sicher, solche abzueholen, paßieren laßen. So hat man solche aber uff wägen naher Maurach[87] uff 16 oder mehr truchen gefüert und mit schüffen alldort hinüber den 28. Octobris gefüert. So ist nun Reverendissimus noster wohl uff die 5 oder 6 tag darinnen geweßen und nichts umb den anschlag, wie hernach volgt, gewißt, hat auch ihne niemandß avisieren oder haimblicher weiß solches ihme insinuieren[88] dürfen noch kenden propter periculum.[89] Und solches hette ihme obrister Rost allhie zue Costanz und graf von Königsegg,[90] landvogt,[91] bey welchem er abendß zuevor geweßen und verlaubnuß genomen, hinüber zue ziehen, wohl sagen kenden, oder sollte noch ain tag einstellen oder dergleichen; ihme aber kain wort darvon sagen mögen.

Den 18. Septembris haben obriste Rost, graf von Königsegg, landvogt, und andere obriste zu Costanz kriegsrath gehalten, deßgleichen auch beschehen zu Linden,[92] ainen anschlag uff Uberlingen zue machen, und den 19. darauf die statt den ganzen tag verschloßen behalten, niemandß auß, aber ein wohl gelassen, damit der anschlag nit entdeckt und kundbar wurde, solches auch in der Mainow und [100] Linden beschehen. Ist also Reverendissimus noster noch zue Uberlingen, wüste nichts umb die sachen, wollten wür wohl, er wäre wider heraußen. Den 19. Septembris hat man sich die ganze nacht zue Costanz, nachvolgende nacht außzuefahren, gerust, stuck in die schüff geladen, halbe[93] oder ¼ cardonen,[94] seyen selbige nacht gar viel schüff in der Mainow, Überlingen zue waßer und land anzuegreufen, zuesamenkomen; so seyen auch deß churbayerische reichßvölker, so zue Mörspurg,[95] Pfulendorf[96] und der orten gelegen, zue land darzue avisiert worden. Nun eß war alleß wohl angestelt und angeordnet gewesen, seyen auch unvermerkt biß an den ort, da sie sollen hinein schliefen, glücklich und wohl ankomen; diß ort war in dem Gallergraben, allda ain thürgrücht[97] eingemauert; seyen schon 2 oder 3 hineingeschloffen; allain seyen sie waß zue spat und nachts umb 12 uhren sollen vorhanden sein, so seyen aber die Lindawer zue spat komen und erst gegen dem tage umb 4 uhren dahin komen; haben also die von innen mit denen, so vor außen, mit denen sie correspondenz uff 12 uhren zue erschinen, ainanderen nit angetroffen und in dem grob gefehlt. Wäre aber dannoch früe genung geweßen, hetten sie nun angesetzt; hetten in kurzer zeit und unvermerkt daß loch größeren oder die ziegelstein alle herauß brechen kenden, daß allzeit 3 oder 4 zuemahl neben ainanderen hinein hetten laufen mögen in den inneren graben innerhalb deß Gallerß und deß dorfs; hetten gleichwohl noch durch ain porten gehen sollen, ist aber selbe nit beschlossen nocvh verwahrt worden, und so bald der bock von oben wäre angangen und durch ain bixenschuss die credit oder losung geben, hetten die zue waßer auch unden angrüffen und aller orten lärmen gemacht und angefangen, mit stucken hinein zu spülen[98] und die meyr zue brechen. Haben aber beede thail nichts attentiert und unverrichter sachen also wider, wa sie herkomen, zuerugg gekört, ganz unlstig, dan sie vermaint nit anderst,alß haben gewonnen spül in den händen; hettenß auch gehabt, weren sie fortgfahren; hat zue Costanz schier mänigklich ganze nacht gewacht, gleich als man in der christnacht  pflegt zue wachen, und der zeit, so umb mitternacht hat sollen beschehen, zue hören und der freyden wöllen erwarten. Vergebenß aber und umbsonst; dan großer zwitracht, wie gemainklich und allzeit, war under ihnen und insonders under den obristen, köndten die praeminenz[99] und vorzug nit mit ainanderen thailen, kainer wollte dem anderen nichts beforgeben.

Wer beßer geweßen, were kain graf oder dergleichen obrister, so kriegßweßen nit erfahren, darbei geweßen: obriste Nußbaum und Matthaeus Bach hetten beßer corascha darzue gehabt, werß an ihnen gelegen und sie daß commando gehabt, hettenß gewiß einbekomen. Haben fürgeben, daß loch seye zue klain (da es doch bald hette geweitert werden kenden; seyen auch schon 2 oder 3, wie oben gemelt, hineingeschloffen), da doch der ratsherr Hewdorf, der nur ain dicker mann, selbsten heraußer geschloffen sampt seinem sohn, so auch auß den correspondierischen waren, uff sie gewartet, seinen sohn entgegen, weil sie so lang außwaren und umb 12 uhr nit erscheinten, biß naher Burgberg[100] oder Nußdorf[101] geschickt, es und andere Uberlingerische correspondierische burger, so vor haußen sie gefüert und mitgeloffen. Alß sie vernohmen, daß die obriste nit an die sach wollten, sonder wider zuerugg commandirten, haben sie solche umb deß jüngsten gericht wüllen gebetten, solen doch fortsezen, sie wöllen alß vor ihnen hergehen, die sach werde guot werden. Hat auch M. Hannß, der scharpfrüchter,[102] der auch ainer auß den correspondierischen ware, von innen herauß bey seiner behaußung zuegeschrayen: nun wacker her ! er wolle uff dem Galler die wacht, deren wohl uff 12 waren, allein mit seinem hänkerschwert[103] nidermachen, welches nachmahlen ihme und andernen, wie volgen wird, übel außgeschlagen, alß der anschlag entdeckt und derenselben ettliche eingezogen, under denen er auch einer gewesen war, welcher lange zeit zum öfternmahlen an die folter geschlagen, gestreckt und ernstlich gepeiniget  worden. Andere 2 muoste er selbsten einen tag zuevor, ehe man ihne würde hänken, dan er zum galgen schon war condemniert,[104] fiederthailen[105] und die stuck uff die straßen außerhalb der statt uffhänken. So ist er aber endlichen von den geystlichen und insonderß von den Salmanschweylischen, welche bey dem commendanten vil vermöcht, erbetten[106] und deß lebenß wider gefrüstet worden, uff welches er bald hernach außgerüßen und sich auß dem staub gemacht, auch viel andere intreßirte, welchen man weib und kinder schier nackend und bloß nachgeschickt, dass war nun ain großer jammer, elend und wohl über die maßen zue erbarmen, so also deren ettliche naher Costantz gekomen“.[107]

Unter dem 21.1.1643 berichtet Bürster von einem Treffen Rosts mit Franz, Caspar und Heinrich von Mercy, Maximilian Willibald Graf zu Wolfegg, Freiherr zu Waldburg[108] und Hugo Graf von Königsegg und Rothenfels, Herr zu Aulendorf und Staufen.[109]

1644 hält Bürster unter dem 28.4. den fortgesetzten Versuch fest, Überlingen[110] einzunehmen: „Donnerstag den 28. Aprilis. So ist nun Uberlingen noch in altem statu und ist nunmehr der 8. tag fürüber, unangesehen stark darvor diese 8 tag laboriert und streng gespült[111] worden, allein gestern und heut nit vil geschoßen worden; was ursach, ist mier nit zue wüßen, ob villeicht  sie die zeit und arbeit mit den minis,[112] so sie vorhabenß zue machen, zuegebracht oder die batterien verenderen und stürmenß halber näher hinzuerucken, dan man stündlich (weil die obere wehr uff den thürnen allberait gnuog wohl alle genohmen, die thürn gefellt, destruiert, zue trümmern geschoßen, darab abgetrüben) deß stürmenß gewärtig. So hat nun general Merzi [Franz v. Mercy; BW] 100 duggaten,[113] ettliche sagen nur reichsthaler, allberait schon verspült, dan er mit obriste Rost von Constanz an sein bestes pferd (innerhalb v8 tagen die statt einzuebekomen) verwettet, so nun allberait fürüber“.[114]

Die Insel Mainau wurde am 12.2.1647 trotz der Warnungen Rosts von schwedischen Truppen vom Wasser aus eingenommen. Dazu waren dreizehn Schiffe mit 1.000 schwedischen Musketieren und Geschütz von Bregenz[115] herangebracht worden. Die Insel war von 50 Knechten des Deutschen Ritterordens[116] besetzt, die sich ohne Widerstand ergaben.[117] Bürster hält dazu fest: „Lindow währt sich noch steuff,[118] und zue hoffen, eß werde sich halten und nit ergeben, sonsten seyen sie dißer tagen mit stürmen und schüeßen stettigs an aneinander geweßen, weil aber der feind wenig außgericht, sonder allzeit den kopf daran ubel verstoßen, seyen sie mit 11 großen schüffen und Bregenzer hewlödenen[119] den see herunder naher Mörspurg[120] an land und von [193] dannen naher der Mainow gefahren, weilen sie zue Mörspurg kein widerstand, sonder vorhin schon innhatten und aldort under dem wäldlin, da man ihnen mit schießen oder stucken nicht zuekendte, ohne allen widerstand angeländt, außgestigen, Vormittag umb 9 uhren die insel von außen, außerhalb deß schloß oder burg, uberall, ohne verlezung oder verlierung ainzigen manß einbekommen, die stuckaber, so von außen an der schanz, so gegen dem furt, da man von Costanz auß winterszeit mit trucknem fuß hineinkendte gehen, haben sie kurz vertrunnen in die burg hinein gebracht, aber alle schüff, so derselben nit wenig waren, haben sie in dem schüfffart – oder seehafen bekomen, da doch er, commendant N. Hundtbüß, von Insprugg[121] auß schreiben empfangen,[122] beste sachen sambt dem geschüz und schüffen naher Costanz zue salvieren; weil Bregenz füruber, werde eß anjezo uff dieselbe der ausschlag sein; denen er nit gefolgt, sonder hinderhalten, solche erst herren obristen Rost zu Costanz im wegziehen naher Schweizerland gewisen. Auch über daß und alleß ermahnen und von obristen zue Costanz gebetten worden, solle sich und seinige beßer fürsehen, daß geschüz und große schüff und waß er liebs, naher Costantz zue thuon, dan ainmal der anschlag uff ihn und er nit bastant, noch halten werde noch kinde; hat aber alleß nichts gefruchtet, und diß alleß, ehe die insel attagirt, ihme zur antwort geben, er solle uff seinen posten sehen, er wöll den seinigen schon bewahren, scilicet,[123] wie schön: gleich noch am selben tag haben sie sich von außen an dem Hörnlein oder Aichhorn praesentiert und sehen laßen, uff welche man alßbald von dem thamb hinauß auß schlangen[124] und stucken fewr geben, dass sie alßbald den stül dreen muesten.

Den 13. Februarii hat er, commenthur[125] Hundtbüß, diße insel mit spodt und schand cedieren und mit accordo, ohne allen widerstand, uffgeben und abtretten müeßen, prophiant, früchten, wein, wol uff 500 fuoder,[126] sampt allem geschüz, kraut und lot und allen soldaten, so undergestoßen[127] im stich laßen müeßen. Er aber, so alleß an seinen aignen armen underthonen und thails an seinen benachbarten höchlich versindigt und wol verdient, der niemants folgen wollte, ist naher Costanz, weil er sonsten lebenßgefahr nirgend hinwuste, paßierend, außgelaßen und von obrist Rost, deßen er gevätter war, eingeholt, bey ihme wenig tag zue verbleiben vergunt ist worden. Da sollte ainer wunder über wunder gehört, mit waß ehrentitul scilicet[128] von menigklichen und öffentlich (dan ain solches zuelaufen geweßen, alß wurde unser herr gott wider am palmtag[129] einreiten) mit fluochen und schweren, schänden und schmähen, alß waiß nit wer, empfangen und eingruezt worden; ja wan der obriste zu Costantz nit bey ihme und neben [194] ihme were gerüdten, were ihn leiden, offentlicher spott und dem zehenden nit zue thail werden mögen. Ist ohne diß kimmerlich lebendig biß in deß obristen behaußung einbracht worden. Anjezo ist der see, wegen der großen schüffen, under ihrem gewalt und ganz beschloßen“.[130]

Bürster notiert unter dem 17.3.1647: „Den 17. Martii ist obrister Rost und commandant zue Costanz sambt ainem anderen obristen leutenambt naher Mörspurg uff dreyen jägschüffen[131] gefahren, selbe ort von soldaten auß Costanz und Uberlingen zue besezen, damit die burger widerumb haimbziehen kendten; haben sich im zueruggfahren ain wenig gegen der Mainow gewändt, hat man alßbald stark fewr uff sie geben, aber ohne schaden abgangen“.[132]

Unter dem 31.3.1647 heißt es bei Bürster: „Dißen vormüttag war großer rumor[133] zue Costanz müt rüstung pferden, zue fuoß, waßer und zue land, alß wollte obriste Rost alldort naher Uberlingen fahren, aber wider uff dißen tag widerumb eingestelt, ursachen, weilen abends zuevor, so an ainem sambstag abend war, obriste leitenambt Joann Fabri von Uberlingen auß, so dem gozhauß allzeit wohlgewollt und vil guote dienst erwißen, unversehen allher naher Costanz zum obristen Rost komen mit bericht, daß commissarius Forstenheußer[134] und burgermaister N. Stainbach, de quibus paulus superius,[135] von Ulm[136] widerumb haimb und selzamen, bößen bericht oder bescheid ankomen, eben solchen kram und laidige zeutung, wie oben von Mämmingen[137] bericht, und bescheid mit sich bringen. Dan die Franzosen uff Heylbronn,[138] Schwedische aber uff gesagte statt Mämmingen, Uberlingen, Villingen und Rodtweyl[139] etc. biß zue außtrag und schluß deß langerwarteten friedenß ihr quatier bezüchen, haben und nehmen sollen und gleich alß oben die Bayerische aldort in der guarnison ligende auß und ab, Schwedische aber entgegen, ohne allen widerstand und abschlag, hineinziehen sollen. Hats also ain selzambes ansehen, verdeckten fressen und bößem ußschlag, dem Wallsteinischen gleich, und wer der sache wohl geholfen worden, were man der ersten tage gleich, ehe der feind oder Schwedische für die statt komen, fortgefahren, dan man den anderen tag zue kurz komen. Darumb dan gesagter obriste leutenambt, weil er nit zue den churbayerischen soldaten und die soldaten nit zueihme sahen, dan sie nit seines regiments, sonder commandierte völker, so bey ihme zue Ueberlingen in der guarnison lagen, waren, ihme nit parierten oder förchteten, gegen den Schwedischen sich zue stellen und zue wehren, und insonders so solche ihme nit sollten beygestanden sein oder untrew an ihme worden weren, wurde er Churbayeren an kopf gestoßen und von ihnen selbsten gefangen naher München geschickt werden, dan er dem kayßer und nit dem churfürsten geschworen; darumben er, die sach zu deliberieren, zum obristen Rost naher Costanz, wie oben gemelt, wie hierinnen zue handeln, begeben, weilen die burger sich zue wehren, so aber den Bayerischen, die sie in der statt in der guarnison hatten, zue schwach und ihrer nit mayster waren, dan sie den feind gleichsamb allberait in der statt und vor außen hatten, alß die Schwedische, anerbotten. Darumben dan gleich nachvolgenden tag von Costanz auß große hülf und succurs baider thail, den burgern sowohl alß bayerischen in der statt ligenden guarnison geschickt und erthailt worden ist, aber zue spath und umbsonst, da die guarnisoner nit streiten und die schlüßel zuo den thoren, thürn und stucken hatten.

Den ersten Aprilis vormittag umb 9 uhren in großer eyl hat man von Costanz auß uff dem waßer in 9 großen schüffen wohl uff 4 oder fünfthalbhundert wohlerfahrene, fraidige, lustige und unverzagte [200] soldaten naher Uberlingen, denselben zue succurieren und die Schwedischen einzuelassen widerstand und den burgern sowohl alß den guarnisonern beyzuespringen, alßbald , unangesehen großer gefahr Mainowerischer halber, nachparlich zuegesandt. Er, obrister leutenambt Joann Fabri, wegen obgesagten ursachen halber ist zue costanz bey obristen Rost verbliben“.[140] Noch unter dem 7.6.1647 hält der Benediktinerabt von St. Georgen im Schwarzwald,[141] Georg Gaisser [1595-1655],[142] in seinem Tagebuch fest: „Oberst Royst grollt den Villingern wegen Nichtaufnahme der österreichischen Soldaten“.[143] Und unter dem 12.7. notiert er, dass ein Schreiben Rosts ihn nach Konstanz berufe.[144] Dieser Aufforderung leistete Gaisser aber keine Folge.[145] „17.[8.1647; BW] Es kommen hierher der Abt von St. Peter und Kommissar Forstenhausen. Den Kommissar befragte ich über die Exaktion[146] der Konstanzer Kontribution, ebenso über die Eßlinger[147] oder Heilbronner[148] und über die ungerechte Beschwerung durch die Villinger in den 5 Kirnacher Höfen. Es erfolgte ein freundlicher Bescheid. Bezüglich des ersten Punktes ließ er sofort an Oberst Royst schreiben, bezüglich des zweiten Punktes versprach er zu schreiben, bezüglich des dritten teilte er mit, daß die Fugger’schen[149] Soldaten demnächst anderswo untergebracht werden würden“.[150]

Am 31.8.1647 unterrichtete der in kurbayerischen Diensten stehende Adrian von Enckevort den noch in Konstanz amtierenden Rost von der möglichen Vereinigung schwedischer und französischer Truppen.[151]

Unter dem 12.9.1647 hält Gaisser fest: „Um 6 Uhr kommt von Rottweil hierher eine österreichische Reiterschwadron[152] unter der Führung von Eiselin, früher Metzger und Bürger von Känzingen,[153] der Zutritt und Quartier in der Stadt fordert. Dieser zwar wurde eingelassen, den Reitern  aber befohlen, draußen zu bleiben. Aufgefordert (zu sagen), auf welchen amtlichen Beschluß (Gutheissung) hin er den Zutritt fordert, zeigte er ein Schreiben von Oberst Royst vor. Aber da der Magistrat keine Änderung in der Stadt zulassen zu wollen erklärte, übel zufrieden, beim Frühstück beim Kommandanten, er werde im Falle der Abweisung künftig als Feind der Villinger auftreten. Und nachdem er noch vieles in diesem Sinne geäußert hatte, verließ er die Stadt am Abend und führte seine Schwadron unter den Augen der Städter in Richtung gegen das Kirnachtal weg. Von Dr. Vischbach gemahnt, hieß ich meinen Diener sich eilends aufmachen und den Untertanen zustellen, daß sie sich vorsehen sollen.

13. Um 7 Uhr früh kommt der Diener zurück mit der Meldung, daß keiner von den österreichischen Soldaten in die Wäldertäler gekommen sei; sie hätten in den benachbarten Orten halt gemacht. Der Kommandant (Führer) der österreichischen Soldaten hatte sich gerühmt über eine gewisse Verfügung, durch die er Befehl erhielt, von denjenigen Ständen, die nach Konstanz vorgeladen waren, aber nicht erschienen, unter denen auch der von St. Georgen sei, die Vorsteher gefangen zu nehmen, das Vieh wegzunehmen usw. Das flößte mir die Befürchtung ein, es möchte etwas Schlimmeres gegen meine Untertanen vorgenommen werden und die ganze Rottweiler Kontribution vergeblich sein. Deshalb schrieb ich meinem Verwalter genauer betreffs dieser Angelegenheit“.[154] Am 17.12.1649 notiert sich Gaisser: „Fertige ein Schreiben nach Konstanz an Oberst Royst wegen der militärischen Exaktionen bei den Ehingern“.[155]

Österreich gab Singen 1655 an Rost, der die Herrschaft Singen-Mühlhausen bildete.

[1] Obrist: I. Regimentskommandeur oder Regimentschef mit legislativer und exekutiver Gewalt, „Bandenführer unter besonderem Rechtstitel“ (ROECK, Als wollt die Welt, S. 265), der für Bewaffnung und Bezahlung seiner Soldaten und deren Disziplin sorgte, mit oberster Rechtsprechung und Befehlsgewalt über Leben und Tod. Dieses Vertragsverhältnis mit dem obersten Kriegsherrn wurde nach dem Krieg durch die Verstaatlichung der Armee in ein Dienstverhältnis umgewandelt. Voraussetzungen für die Beförderung waren (zumindest in der kurbayerischen Armee) richtige Religionszugehörigkeit (oder die Konversion), Kompetenz (Anciennität und Leistung), finanzielle Mittel (die Aufstellung eines Fußregiments verschlang 1631 in der Anlaufphase ca. 135.000 fl.) und Herkunft bzw. verwandtschaftliche Beziehungen (Protektion). Der Obrist ernannte die Offiziere. Als Chef eines Regiments übte er nicht nur das Straf- und Begnadigungsrecht über seine Regimentsangehörigen aus, sondern er war auch Inhaber einer besonderen Leibkompanie, die ein Kapitänleutnant als sein Stellvertreter führte. Ein Obrist erhielt in der Regel einen Monatssold von 500-800 fl. je nach Truppengattung. Daneben bezog er Einkünfte aus der Vergabe von Offiziersstellen. Weitere Einnahmen kamen aus der Ausstellung von Heiratsbewilligungen, aus Ranzionsgeldern – 1/10 davon dürfte er als Kommandeur erhalten haben – , Verpflegungsgeldern, Kontributionen, Ausstellung von Salvagardia-Briefen – die er auch in gedruckter Form gegen entsprechende Gebühr ausstellen ließ – und auch aus den Summen, die dem jeweiligen Regiment für Instandhaltung und Beschaffung von Waffen, Bekleidung und Werbegeldern ausgezahlt wurden. Da der Sold teilweise über die Kommandeure ausbezahlt werden sollten, behielten diese einen Teil für sich selbst oder führten „Blinde“ oder Stellen auf, die aber nicht besetzt waren. Auch ersetzten sie zum Teil den gelieferten Sold durch eine schlechtere Münze. Zudem wurde der Sold unter dem Vorwand, Ausrüstung beschaffen zu müssen, gekürzt oder die Kontribution unterschlagen. Vgl. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 277: „Wir burger mußen alle wochen unse contribution zahlen, die obristen nehmmens geldt zu sich, und die gemeinen soldaten mußen hunger leyden“. Der Austausch altgedienter Soldaten durch neugeworbene diente dazu, ausstehende Soldansprüche in die eigene Tasche zu stecken. Zu diesen „Einkünften“ kamen noch die üblichen „Verehrungen“, die mit dem Rang stiegen und nicht anderes als eine Form von Erpressung darstellten, und die Zuwendungen für abgeführte oder nicht eingelegte Regimenter („Handsalben“) und nicht in Anspruch genommene Musterplätze; abzüglich allerdings der monatlichen „schwarzen“ Abgabe, die jeder Regimentskommandeur unter der Hand an den Generalleutnant oder Feldmarschall abzuführen hatte; Praktiken, die die obersten Kriegsherrn durchschauten. Zudem erbte er den Nachlass eines ohne Erben und Testament verstorbenen Offiziers. Häufig stellte der Obrist das Regiment in Klientelbeziehung zu seinem Oberkommandierenden auf, der seinerseits für diese Aufstellung vom Kriegsherrn das Patent erhalten hatte. Der Obrist war der militärische ‚Unternehmer‘, die eigentlich militärischen Dienste wurden vom Major geführt. Das einträgliche Amt – auch wenn er manchmal „Gläubiger“-Obrist seines Kriegsherrn wurde – führte dazu, dass begüterte Obristen mehrere Regimenter zu errichten versuchten (so verfügte Werth zeitweise sogar über 3 Regimenter), was Maximilian I. von Bayern nur selten zuließ oder die Investition eigener Geldmittel von seiner Genehmigung abhängig machte. Im April 1634 erging die kaiserliche Verfügung, dass kein Obrist mehr als ein Regiment innehaben dürfe; ALLMAYER-BECK; LESSING, Kaiserliche Kriegsvölker, S. 72. Die Möglichkeiten des Obristenamts führten des Öfteren zu Misshelligkeiten und offenkundigen Spannungen zwischen den Obristen, ihren karrierewilligen Obristleutnanten (die z. T. für minderjährige Regimentsinhaber das Kommando führten; KELLER, Drangsale, S.388) und den intertenierten Obristen, die auf Zeit in Wartegeld gehalten wurden und auf ein neues Kommando warteten. Zumindest im schwedischen Armeekorps war die Nobilitierung mit dem Aufstieg zum Obristen sicher. Zur finanziell bedrängten Situation mancher Obristen vgl. dagegen OMPTEDA, Die von Kronberg, S. 555. Da der Obrist auch militärischer Unternehmer war, war ein Wechsel in die besser bezahlten Dienste des Kaisers oder des Gegners relativ häufig. Der Regimentsinhaber besaß meist noch eine eigene Kompanie, so dass er Obrist und Hauptmann war. Auf der Hauptmannsstelle ließ er sich durch einen anderen Offizier vertreten. Ein Teil des Hauptmannssoldes floss in seine eigenen Taschen. Ertragreich waren auch Spekulationen mit Grundbesitz oder der Handel mit (gestohlenem) Wein (vgl. BENTELE, Protokolle, S. 195), Holz, Fleisch oder Getreide.  II. Manchmal meint die Bezeichnung „Obrist“ in den Zeugnissen nicht den faktischen militärischen Rang, sondern wird als Synonym für „Befehlshaber“ verwandt. Vgl. KAPSER, Heeresorganisation, S. 101ff.; REDLICH, German military enterpriser; DAMBOER, Krise; WINKELBAUER, Österreichische Geschichte Bd. 1, S. 413ff.

[2] Radolfzell [LK Konstanz], HHSD VI, S. 636ff.

[3] Ehrenberg, Schloss [Bez. Reutte]; HHSÖ II, S. 492f.

[4] Konstanz[LK Konstanz; HHSD VI, S. 419ff.]

[5] Singen (Hohentwiel) [LK Konstanz].

[6] Mägdeberg, unter Mühlhausen-Ehingen [LK Konstanz].

[7] Arien: nicht identifiziert.

[8] Mühlhausen-Ehingen [LK Konstanz].

[9] Dormettingen [Zollernalbkr.].

[10] Vollmaringen, heute Ortsteil von Nagold [LK Calw].

[11] Göttelfingen, heute Ortsteil von Eutingen im Gäu [LK Freudenstadt].

[12] Wendelheini: bisher nicht identifiziert. KINDLER von KNOBLOCH, Oberbadisches Geschlechterbuch Bd. 3, S. 629.

[13] Überlingen [Bodenseekr.]; HHSD VI, S. 807f.

[14] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 179f.

[15] Hohentwiel [Singen, LK Konstanz]; HHSD VI, S. 352ff. Vgl. MAURER, Höhenfestungen.

[16] Einsiedeln [Kanton Schwyz].

[17] Wettingen [Kanton Aargau].

[18] tricesimus: der dreißigste.

[19] Radolfzell [LK Konstanz], HHSD VI, S. 636ff.

[20] Musketier: Fußsoldat, der die Muskete führte. Für den Nahkampf trug er ein Seitengewehr – Kurzsäbel oder Degen – und schlug mit dem Kolben seiner Muskete zu. In aller Regel kämpfte er jedoch als Schütze aus der Ferne. Deshalb trug er keine Panzerung, schon ein leichter Helm war selten. Eine einfache Muskete kostete etwa 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Im Notfall wurden die Musketiere auch als Dragoner verwendet, die aber zum Kampf absaßen. Der Hildesheimer Arzt und Chronist Dr. Jordan berichtet den einzigen bisher bekannten Fall (1634), dass sich unter den Gefallenen eines Scharmützels auch ein weiblicher Musketier in Männerkleidern gefunden habe. SCHLOTTER; SCHNEIDER; UBBELOHDE, Acta, S. 194. Allerdings heißt es schon bei Stanislaus Hohenspach (1577), zit. bei BAUMANN, Landsknechte, S. 77: „Gemeiniglich hat man 300 Mann unter dem Fenlein, ist 60 Glied alleda stellt man welsche Marketender, Huren und Buben in Landsknechtskleyder ein, muß alles gut seyn, gilt jedes ein Mann, wann schon das Ding, so in den Latz gehörig, zerspalten ist, gibet es doch einen Landsknecht“. Bei Bedarf wurden selbst Kinder schon als Musketiere eingesetzt (1632); so der Benediktiner-Abt Gaisser; STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 181f.; WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß; BRNARDÍC, Imperial Armies I, S. 33ff.; Vgl. KEITH, Pike and Shot Tactics;  EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 59ff.

[21] Obristleutnant: Der Obristleutnant war der Stellvertreter des Obristen, der dessen Kompetenzen auch bei dessen häufiger, von den Kriegsherrn immer wieder kritisierten Abwesenheit – bedingt durch Minderjährigkeit, Krankheit, Badekuren, persönliche Geschäfte, Wallfahrten oder Aufenthalt in der nächsten Stadt, vor allem bei Ausbruch von Lagerseuchen – besaß. Meist trat der Obristleutnant als militärischer Subunternehmer auf, der dem Obristen Soldaten und die dazu gehörigen Offiziere zur Verfügung stellte. Verlangt waren in der Regel, dass er die nötige Autorität, aber auch Härte gegenüber den Regimentsoffizieren und Soldaten bewies und für die Verteilung des Soldes sorgte, falls dieser eintraf. Auch die Ergänzung des Regiments und die Anwerbung von Fachleuten oblagen ihm. Zu den weiteren Aufgaben gehörten Exerzieren, Bekleidungsbeschaffung, Garnisons- und Logieraufsicht, Überwachung der Marschordnung, Verproviantierung etc. Der Profos hatte die Aufgabe, hereingebrachte Lebensmittel dem Obristleutnant zu bringen, der die Preise für die Marketender festlegte. Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, waren umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen notwendig. Nicht selten lag die eigentliche Führung des Regiments in der Verantwortung eines fähigen Obristleutnants, der im Monat je nach Truppengattung zwischen 120 und 150 fl. bezog. Voraussetzung war allerdings in der bayerischen Armee die richtige Religionszugehörigkeit. Maximilian hatte Tilly den Ersatz der unkatholischen Offiziere befohlen; Bayerisches Hauptstaatsarchiv München Dreißigjähriger Krieg Akten 236, fol. 39′ (Ausfertigung): Maximilian I. an Tilly, München, 1629 XI 04: … „wann man dergleich officiren nit in allen fällen, wie es die unuorsehen notdurfft erfordert, gebrauchen khan und darff: alß werdet ihr euch angelegen sein lassen, wie die uncatholischen officiri, sowol undere diesem alß anderen regimentern nach unnd nach sovil muglich abgeschoben unnd ihre stellen mit catholischen qualificirten subiectis ersezt werden konnde“. Von Piccolomini stammt angeblich der Ausspruch (1642): „Ein teutscher tauge für mehrers nicht alß die Oberstleutnantstell“. HÖBELT, „Wallsteinisch spielen“, S. 285.

[22] Vgl. auch Wöllper, Jörg, Georg Friedrich von Holtz ( 1597 – 1666 ). Der Atlant in Grimmelshausens Springinsfeld, unter: http//www.koni.onlinehome.de; HOLTZ, Generalfeldzeugmeister Georg Friedrich vom Holtz.

[23] rumoren: toben, aufsässig werden, einen Aufstand anzetteln, Unruhe erzeugen. In den bayerischen Regimentern gab es bis zum Ende des Krieges noch einen von den Soldaten verachteten, teilweise auch verfolgten Rumormeister und eine berittene Rumorkompanie, die bei Unruhen und Straftaten aller Art eingesetzt wurden. Der Rumormeister hatte zudem den Hurenwebel zu unterstützen. Vgl. BERG, Administering justice, S. 9, 17.

[24] Trompeter: Eigener gut bezahlter, aber auch risikoreicher Berufsstand innerhalb des Militärs und bei Hof mit wichtigen Aufgaben, z. B. Verhandlungen mit belagerten Städten, Überbringung wichtiger Schriftstücke etc., beim Militär mit Aufstiegsmöglichkeit in die unteren Offiziersränge.

[25] SEMLER, Tagebücher, S. 375f.

[26] Salem [Bodenseekr.]; HHSD VI, S. 684f.

[27] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 59f.

[28] desgleichen am Tag vor der Himmelfahrt des Bernhard (von Claivaux; gest. 20.8.1153)

[29] Beute: Beute war im allgemeinen Verständnis das Recht des Soldaten auf Entschädigung für die ständige Lebensgefahr, in der er sich befand und das Hauptmotiv für den Eintritt in die Armee. BURSCHEL, Söldner, S. 206ff. Für den lutherischen Theologen Scherertz galten allerdings nur der Bestand der Christenheit, die Reinheit des Glaubens und der Erhalt der Gerechtigkeit aus hinreichender Grund; BITZEL, Sigmund Scherertz, S. 153.  Dabei war Beute ein sehr weit gefasster Begriff, von Beutekunst wie sakralen Gegenständen, Altarbildern, Bildern, Büchern (wie etwa in der Mainzer Universitätsbibliothek; FABIAN u. a., Handbuch Bd. 6, S. 172), bis hin zu den Wertgegenständen der Bürger. STEGMANN, Grafschaft Lippe, S. 63: Interessant ist auch die Auflistung der von staatischen Truppen bei einem Überfall erbeuteten Wertsachen des ligistischen Generalproviantmeisters Münch von Steinach, darunter augenscheinlich auch Beutegut: „Ein gantz gülden Khetten mit zweyen Strengen. Daran ist gewesen ein gantz güldens Agnus Dei. Aber ein kleins auch güldens Agnus Dei Gefeß. Wieder eins von Silber und vergolt. Ein schönes Malekhidt-Hertz mit Goldt eingefast. Ein Goldtstückh mit einem Crucifix. Aber ein Goldstückh mit einem Kreutz. Aber ein Hertz von Jaspis vom Goldt eingefast, so für den bösen Jammer gebraucht wirdt. Ein großer Petschafftring von Goldt. Ein von Silber und vergolts Palsambüchsel. Ein Paternoster an silbern Tradt gefast. Ein Pethbuch. Dan an Geldt, so Herr General-Proviantmeister bey sich gehabt, 7 Thlr. 18 Gr. Von der Handt ein gülden verfachen Denckhring. Aber ein Petschafftring von Goldt, daß Wappen in Jaspisstein geschnidten. Ein gestickt Paar Handtschuch. Ein Paar von silberfarb Daffent Hosenbänder mit lang seiden Spitzen“. In Askola, einer Gemeinde in Südfinnland, nördlich der Hafenstadt Porvoo, befindet sich noch heute in der Holzkirche eine reich verzierte barocke Kanzel, die von finnischen Söldnern als Kriegsbeute mitgebracht wurde. Die Beutezüge wurden zum Teil mit Wissen der Offiziere unternommen, denen dafür ein Teil der Beute überlassen werden musste. Besonders wertvolle Stücke nahmen die Kommandierenden (oder auch die Marketender) den oft verschuldeten Soldaten gegen einen Bruchteil des Wertes ab. Auch Offiziersfrauen handelten mit Beute oder trieben damit Tauschhandel. Vgl. die Schadensliste vom März 1634 bei BARNEKAMP, Sie hausen uebell, S. 58ff.; HERRMANN, Aus tiefer Not, S. 32ff.; REDLICH, De Praeda; ZIEGLER, Beute; KAISER, „ … aber ich muß erst Beute machen“. Der Superintendent Braun (1589-1651), zit. bei ROTH, Oberfranken, S. 303f.: „Die Ursache dieses Übels wird jeder leicht verstehen, wenn er die völlig aufgelöste Disziplin der Armee näher bedenkt. Die Fürsten selber und die Heerführer bringen ihr Militär ohne Geld zusammen; das muß von schnödem Raub sich selbst erhalten. Sie öffnen ihnen damit die Tür zu aller Nichtswürdigkeit und Grausamkeit, und müssen zu allen abscheulichen Freveln die Augen zudrücken. Pünktlich bezahlte Löhnung erhält den Soldaten, auch den sehr unguten, durch die Furcht vor dem Kriegsrecht bei seiner Pflicht und hindert ihn an Übergriffen. Enthält man ihm hingegen die Löhnung vor, so verwildert er und ist zu jeder Schandtat bereit. Dazu kommt die schon erwähnte Lässigkeit der Führer beim Anwerben der Soldaten. Denen liegt ja an der reinen Lehre und an der Gottesfurcht gar nichts; sondern die blinde Beutegier treibt sie zum Kriegsdienst; dadurch geht alles zu grunde. Wird eine Stadt oder eine Festung eingenommen, so schenkt der Sieger den Mannschaften der Besatzung, wenn sie auch noch so sehr dem päpstlichen Aberglauben ergeben sind, ihr Leben und reiht die Feinde in seine Truppen ein, nicht ohne gewaltigen Schaden der evangelischen Verbündeten. Denn um ihre Niederlage gründlich zu rächen, speien diese Scheusäler unter dem Deckmantel der militärischen Freiheit alles Gift ihrer Seele aus gegen die Bekenner des evangelischen Glaubens und wüten auf alle Weise in unsäglicher Grausamkeit, Raub und Wegelagerei, zünden die Dörfer an, plündern die Häuser, zwingen die Bewohner mit Schlägen, zu tun, was sie verlangen und stehen in keiner Weise auch hinter den grimmigsten Feinden zurück. Wie viel unserer Sache durch den Zuwachs dieser ehrlosen Räuber gedient ist, sieht jedermann leicht ein“.

[30] Bachhaupten, heute Teil von Tafertsweiler, Ortsteil von Ostrach [LK Sigmaringen].

[31] Ostrach [LK Sigmaringen].

[32] Quartier: Pardon, Gnade. Das hingt zumeist von den Möglichkeiten ab, sich zu ranzionieren: Lösegeld zahlen, (sich) auslösen, (sich) freikaufen, auslösen von Personen, Gegenständen oder Vieh. Der organisierte Vieh-, vor allem aber Menschenraub stellte neben der Plünderung angesichts der fehlenden Soldauszahlung die wichtigste Einnahmequelle gerade der unteren Chargen dar, wurden doch pro Person je nach Stand und Beruf oft 300 Rt. und mehr erpresst. Vgl. WAGNER; WÜNSCH, Gottfried Staffel, S. 116; GROßNER; HALLER, Zu kurzem Bericht, S. 29.  Dieses Lösegeld erreichte trotz der zwischen den Kriegsparteien abgeschlossenen Kartelle z. T. enorme Höhen: So bot der ehemalige Kommandant von Hanau, Sir James (Jacob) Ramsay „the Black“ [1589-1639], 70.000 Rt. für seine Freilassung, die aber vom Kaiserhof abgelehnt wurde (KELLER, Drangsale, S. 357), da man von ihm wissen wollte, wo er die bei der Einnahme Würzburgs und Bad Mergentheims erbeuteten Schätze (KELLER, Drangsale, S. 355) verborgen hatte. Ramsays Kriegsbeute wurde auf 900.000 Rt. beziffert; KELLER, Drangsale, S. 361; GAIL, Krieg, S. 28f.; MURDOCH (Hg.), SSNE ID: 3315. Auch die Leichname gefallener Offiziere mussten in der Regel vom Gegner ausgelöst werden. Im Mai 1633 war die kaiserliche Garnison in der Festung Lichtenau (bei Ansbach) so schlecht verproviantiert, dass Nürnberger Untertanen gefangen genommen wurden, die sich dann gegen Kartoffeln auslösen mussten; SODEN, Gustav Adolph III, S. 450.

[33] spolium: Beute, Raub.

[34] Owingen [Bodenseekreis].

[35] loco spolii: an Stelle der Beute, des Raubes.

[36] Verschrieben für 1. Octobris.

[37] Danketsweiler, heute Teil von Horgenzell [LK Ravensburg].

[38] Zußdorf, heute Ortsteil von Wilhelmsdorf [LK Ravensburg].

[39] Rothenbühl, heute Ortsteil von Ostrach [LK Sigmaringen].

[40] Muskete: Die 1, 5 – 2 mm dicken Brustharnische der Pikeniere boten keinen ausreichenden Schutz gegen Musketenkugeln, die mit 300 m/sec noch auf 40 Meter den Harnisch und seinen Träger durchschlugen und ihm meist tödliche Verletzungen zufügten. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 79, 156. Bei einer Schussentfernung von 100 m wird der Brustpanzer noch durchschlagen, in der Regel blieb aber die Kugel im Körper zurück und fügt dem Getroffenen schwere Verletzungen zu. Bei einer Entfernung von 200 m wird der Panzer zwar nicht mehr durchschlagen, der Getroffene erleidet aber schwere Prellungen. EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 79f. Vgl. auch EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 59ff.

[41] Ganter: Unterlage von Balken oder Baumstämmen für Fässer, Bauholz etc. GRIMM; GRIMM, DWB Bd. 4, Sp. 1285.

[42] WEECH, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 134ff.

[43] Hohenbodmann, heute Ortsteil von Owingen [Bodenseekreis].

[44] Homburg, heute Ortsteil von Waldshut-Tiengen [LK Waldshut].

[45] Widerholt, Conradt [20.4.1598 Ziegenhain – 13.6.1667 Kirchheim unter Teck] von Jörg Wöllper siehe unter „Miniaturen“.

[46] Petarde: durch „Petardiere“ angebrachte Sprengladung, die am Tor oder an einer Brücke mit einem Brett angeschraubt oder aufgehängt und mit einer Lunte gezündet wird. Dabei kommen auf 50 Pfd. Metall 4 Pfd. Pulver. Damit wurden Festungsringe an Schwachstellen aufgesprengt, ohne die Wehranlage zu zerstören. Durch die Bresche drangen Sturmtruppen ein, während die aufgesprengten Eingänge zum eigenen Schutz schnell wieder geschlossen werden konnten, wenn der äußere Ring u. die Festung oder das Schloss erobert waren.

[47] Nellenburg, westlich v. Stockach [LK Konstanz].

[48] für seine Kundschafter und Beschauer.

[49] Losschuss, loseschus: Losungsschuss, Signal.

[50] Musketier: Fußsoldat, der die Muskete führte. Für den Nahkampf trug er ein Seitengewehr – Kurzsäbel oder Degen – und schlug mit dem Kolben seiner Muskete zu. In aller Regel kämpfte er jedoch als Schütze aus der Ferne. Deshalb trug er keine Panzerung, schon ein leichter Helm war selten. Eine einfache Muskete kostete etwa 3 ¼ Gulden, die qualitativ besseren Suhler Waffen das Doppelte, so dass seine Ausrüstung nicht so kostenintensiv war. Im Notfall wurden die Musketiere auch als Dragoner verwendet, die aber zum Kampf absaßen. Der Hildesheimer Arzt und Chronist Dr. Jordan berichtet den einzigen bisher bekannten Fall (1634), dass sich unter den Gefallenen eines Scharmützels auch ein weiblicher Musketier in Männerkleidern gefunden habe. SCHLOTTER; SCHNEIDER; UBBELOHDE, Acta, S. 194. Allerdings heißt es schon bei Stanislaus Hohenspach (1577), zit. bei BAUMANN, Landsknechte, S. 77: „Gemeiniglich hat man 300 Mann unter dem Fenlein, ist 60 Glied alleda stellt man welsche Marketender, Huren und Buben in Landsknechtskleyder ein, muß alles gut seyn, gilt jedes ein Mann, wann schon das Ding, so in den Latz gehörig, zerspalten ist, gibet es doch einen Landsknecht“. Bei Bedarf wurden selbst Kinder schon als Musketiere eingesetzt (1632); so der Benediktiner-Abt Gaisser; STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 181f.; WALLHAUSEN, Kriegskunst zu Fuß; BRNARDÍC, Imperial Armies I, S. 33ff.; Vgl. KEITH, Pike and Shot Tactics;  EICKHOFF; SCHOPPER, 1636, S. 59ff.

[51] Steißlingen [LK Konstanz].

[52] Strafe Gottes: Im Hinweis auf die göttliche Strafe manifestiert sich lutherische Geschichtsauffassung, nach der sich in der Geschichte der diesseitigen Welt der göttliche Wille offenbart. Man spricht von den drei Hauptstrafen: Krieg, Teuerung und Pestilenz. Auch auf katholischer Seite jedoch konnten verlorene Schlachten als Strafe Gottes, etwa für die verwerfliche Lebensweise der Soldaten, interpretiert werden. Die „Strafe Gottes“ erhielt im Laufe des Krieges immer mehr Topos-Charakter.

[53] Salem [Bodenseekr.]; HHSD VI, S. 684f.

[54] Owingen [Bodenseekreis].

[55] Bachhaupten, heute Teil von Tafertsweiler, Ortsteil von Ostrach [LK Sigmaringen].

[56] Bad Schussenried [LK Biberach].

[57] Kontribution: Kriegssteuer, die ein breites Spektrum an Sach- oder Geldleistungen umfasste, wurden im Westfälischen als „Raffgelder“ bezeichnet; SCHÜTTE, Dreißigjähriger Krieg, Nr. 45, S. 127; LEHMANN, Kriegschronik, S. 34, Anm. (1632): „Contribution eine große straffe, Sie erzwingt alles, was sonst nicht möglich ist“. Sie wurde auf Grundlage einer Abmachung zwischen Lokalbehörden (zumeist Städten) und Militärverwaltung erhoben. Die Kontribution wurde durch speziell geschultes, z. T. korruptes Personal (vgl. WAGNER; WÜNSCH, Gottfried Staffel, S. 122ff.) zumeist unter Androhung militärischer Gewalt oder unter Androhung des Verlusts des Bürgerrechts, des Braurechts, der Benutzung der Allmende, den säumigen Bürgern „das Handwerk zu legen“ etc. (vgl. NÜCHTERLEIN, Wernigerode), und der Zunagelung der Haustüren (JORDAN, Mühlhausen, S. 76 (1633)) eingetrieben. Den Zahlenden wurde als Gegenleistung Schutz gegen die Übergriffe des Gegners in Aussicht gestellt. Nicht selten mussten an die beiden kriegführenden Parteien Kontributionen abgeführt werden, was die Finanzkraft der Städte, Dörfer und Herrschaften sehr schnell erschöpfen konnte. Auch weigerte sich z. T. die Ritterschaft wie im Amt Grimma erfolgreich, einen Beitrag zu leisten; LORENZ, Grimma, S. 667. Vgl. REDLICH, Contributions; ORTEL, Blut Angst Threnen Geld, der diese Euphemismen für Erpressungen, erwartete oder erzwungene „Verehrungen“ etc. auflistet. BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabrugischen handlung, S. 268, über die schwedische Einquartierung Dezember 1633 in Osnabrück: Die Soldaten „sagen und klagen, sie bekommen kein geld, da doch stets alle wochen die burger ihr contribution ausgeben mußen, dan das kriegsvolck sagt, das ihr obristen und befehlhaber das geldt zu sich nehmmen und sie mußenn hunger und kummer haben, werden zum stehlen verursacht“ Die ausführlichste Darstellung der Erpressung von Kontributionen durch Besatzungstruppen findet sich bei NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 73ff. => Hrastowacky.

[58] Akkord: Übergabe, Vergleich, Vertrag; Vergleichsvereinbarungen über die Übergabebedingungen bei Aufgabe einer Stadt oder Festung sowie bei Festsetzung der Kontributionen und Einquartierungen durch die Besatzungsmacht. Angesichts der Schwierigkeiten, eine Stadt oder Festung mit militärischer Gewalt einzunehmen, versuchte die militärische Führung zunächst, über die Androhung von Gewalt zum Erfolg zu gelangen. Ergab sich eine Stadt oder Festung daraufhin ‚freiwillig‘, so wurden ihr gemilderte Bedingungen (wie die Verschonung von Plünderungen) zugebilligt. Garnisonen zogen in der Regel gegen die Verpflichtung ab, die nächsten sechs Monate keine Kriegsdienste beim Gegner zu leisten. Zumeist wurden diese Akkorde vom Gegner unter den verschiedensten Vorwänden bzw. durch die Undiszipliniertheit ihrer Truppen nicht eingehalten.

[59] SEMLER, Pflummern, S. 399f. Vgl. auch WALCHNER, Geschichte, S. 95.

[60] Hohentwiel [Singen, LK Konstanz]; HHSD VI, S. 352ff.

[61] Stratagema: Kriegslist.

[62] Retrogardia: Nachhut.

[63] brui: Gebräu, hier: auf der Tat ertappen.

[64] am Tag vor dem Fest des heiligen Konrad, Bischofs und einzigartiger Schutzherr der Stadt Konstanz.

[65] Mainau [Konstanz, LK Konstanz], HHSD VI, S. 498f.

[66] Petershausen, heute Stadtteil von Konstanz [LK Konstanz].

[67] prodition: Verrat.

[68] Lunte: mit Bleizucker gebeizter Hanfstrick, der nicht brennt, sondern nur glimmt.

[69] Zündstrick: zum Entzünden von Schießpulver.

[70] Petarde: durch „Petardiere“ angebrachte Sprengladung, die am Tor oder an einer Brücke mit einem Brett angeschraubt oder aufgehängt und mit einer Lunte gezündet wird. Dabei kommen auf 50 Pfd. Metall 4 Pfd. Pulver. Damit wurden Festungsringe an Schwachstellen aufgesprengt, ohne die Wehranlage zu zerstören. Durch die Bresche drangen Sturmtruppen ein, während die aufgesprengten Eingänge zum eigenen Schutz schnell wieder geschlossen werden konnten, wenn der äußere Ring u. die Festung oder das Schloss erobert waren.

[71] Schlachtschwerter wurden z. B. bei Ausfällen der Belagerten und Angriffen verwendet und galten als geeignete Waffen für den Graben- und Nahkampf, so überliefert bei den Belagerungen Kronachs 1634, Regensburgs 1634 und der Veste Coburg 1635. Gustav Adolf hatte die hinteren Reihen der Infanterie angewiesen, zunächst die Schwerter zu benutzen und erst im Nahkampf zu Pistolen zu greifen. Allerdings besaßen viele Infanteristen wegen der zu geringen Stückzahl nur Äxte oder Beile.

[72] Kriegskommissar: Bevollmächtigter des Kriegsherrn zur Eintreibung von Kriegssteuern (Kontribution). Als Quartierkommissarius legte er darüber hinaus die Einquartierungen der Soldaten fest. (Der Quartiermeister bzw. Fourier sorgte dann für deren praktische Umsetzung; vgl. s. v. „Fourier“.) Der „Musterkommissarius“ führte in landesherrlichem Auftrag die Musterungen durch und überwachte die Zusammensetzung des Heeres. Musterkommissare waren bei gemeinen Soldaten wie Offizieren gleichermaßen verhasst, da sie Manipulationen und Betrügereien auf den Musterplätzen zu unterbinden suchten: Söldner erschlichen sich vielfach Sold, indem sie sich unter verändertem Namen mehrfach mustern ließen, Offiziere führten zuweilen mehr Männer in den Soldlisten, als tatsächlich vorhanden waren, um die eigene Tasche mit den überschüssigen Löhnungen zu füllen (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 120ff.). Auch hatten sie die Abdankungen und die Zusammenlegung und Neuformierung kleiner Einheiten zu überwachen.

[73] Innsbruck; HHSÖ II, S. 500f.

[74] Vgl. WEISS, Claudia de‘ Medici.

[75] Schwängkfäldischer: Gemeint ist wohl Anhänger des Kaspar Schwen(c)kfeld von Ossig [1490 Ossig bei Lüben-10.12.1561 Ulm]. eines deutschen Reformators u. religiösen Schriftstellers.

[76] Inquisition: 1. amtliche Untersuchung, 2. gerichtliche peinliche (unter Anwendung der Folter vorgenommene) Befragung.

[77] Feldkirch [Gem. Hartheim, LK Breisgau-Hochschwarzwald]; HHSD VI, S. 207.

[78] betreten: antreffen.

[79] sopieren: soupieren: essen.

[80] privieren: entziehen, wegnehmen.

[81] deponieren: aufheben.

[82] WEECH, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 143ff. postponieren: hintansetzen.

[83] Thomas I. Wunn [1580 Salem-10.5.1647 Konstanz], Abt von Salem 1615-1647. Vgl. BECKER, Salem.

[84] Mainau [Konstanz, LK Konstanz], HHSD VI, S. 498f.

[85] Staad, heute Stadtteil von Konstanz [LK Konstanz].

[86] Münsterlingen [Kanton Thurgau].

[87] Maurach, Schloss bei Uhldingen-Mühlhofen [Bodenseekr.].

[88] insinuieren: (ein Schriftstück) einreichen, übergeben, zustellen, bekanntgeben, heimlich beibringen, mitteilen, nahelegen; einschmeicheln.

[89] wegen der Gefahr.

[90] Hugo Graf von Königsegg und Rothenfels, Herr zu Aulendorf und Staufen [26.2.1596 Rothenfels-1.12.1666 Immenstadt] Reichskammergerichtspräsident, seit 1629 Reichsgraf.

[91] Landvogt: zur Verwaltung gefährdeten Reichsgut eingesetzter landesherrlicher Beamter für die gesamte Verwaltung einschließlich Finanzen und Militärwesen der Landvogtei. Er besaß die hohe Gerichtsbarkeit, zumeist vergleichbar mit der Stellung eines Oberamtmanns.

[92] Lindau (Bodensee); HHSD VII, S. 414ff.

[93] Kartaune, halbe: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 22-faches Kaliber (15 cm), schoß 24 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 40-45 Zentner, das Gesamtgewicht 70-74 Zentner. Als Vorspann wurden 20-25 Pferde benötigt. ENGERISSER, Von Nördlingen, S. 579.

[94] Viertelkartaune: „ein stück, welches 12 pfund eisen treibt, 36 zentner wiegt, und 24 kaliber lang ist. man hält diese stücke in den vestungen für die allerbequemste“ [GRIMM; GRIMM, DWB].

[95] Meersburg [Bodenseekr.]; HHSD VI, S. 519f.

[96] Pfullendorf [LK Sigmaringen]; HHSD VI, S. 631.

[97] thürgericht: ein steinernes Torgericht, Portal.

[98] spielen [mit den Stücken]: Einsatz, Abfeuern (der Feldgeschütze) als Terminus technicus: „mit den Geschützen spielen“, um die Moral des Gegners zu schwächen.

[99] Praeminenz: Vorrang, Vorrecht.

[100] Burgberg, heute Ortsteil von Königsfeld im Schwarzwald [Schwarzwald-Baar-Kreis].

[101] Nußdorf, heute Stadtteil von Überlingen [Bodenseekreis].

[102] Scharfrichter: I. Scharfrichter (auch Henker, Freimann, Nachrichter, Kasperer oder Schinder). Aufgabe des Regimentsscharfrichters war die Enthauptung, während ein Henker Hinrichtungen mit dem Strang vollzog. Die Hinrichtung erfolgte zur Abschreckung stets öffentlich. Der Scharfrichter im Militärdienst bezog einen festen Sold, während der zivile Scharfrichter die ihm entstandenen Kosten auflisten musste. Die übliche „Unehrlichkeit“ des zivilen Scharfrichters scheint im Militär aufgehoben gewesen zu sein. Zum Teil griff man auf städtische Scharfrichter zurück. Zur Abschreckung wurden zumeist in den Städten sogenannte Quartiergalgen errichtet. Vgl. Carnifex, Diebshencker. II. Städtischer Scharfrichter, der auch als Abdecker fungierte. Sein Beruf verlangte eine sehr lange Lehr- und Gesellenzeit. Sein Meisterstück bestand entweder in einer formgerechten Enthauptung oder einer Hinrichtung am Galgen. Sollte ihm eine Hinrichtung misslingen, musste er mit Aufruhr und Verfolgung durch die Zuschauer und empfindlichen Strafen durch die Behörde rechnen. Ihm stand auch die Verwertung der Körper der Hingerichteten zu. SEMLER, Tagebücher S. 174 (1634): „Die haben in volgender nacht herwerts Bermatingen 8 reütter von Bůchhorn kommendt angetroffen, auf welliche die vnserige in vortrab gar zu frühe fewr geben, daß die schwedischen sich gewendt vnd die flucht genommen, sonsten hette man alle 8 ring [leicht; BW] bei den köpffen nemmen mögen. Im nachiagen haben beide meine pferdt vor andern die füeß gebraucht, vnd seyn noch zwen vom feind erritten vnd gefangen genommen, vnd alhero gebracht worden, deren der eine, so quattier [Pardon; BW] angenommen, beim leben gelaßen: der ander aber, so trutzig, kein quattier haben wollen, nechst vorm Wißthor archibusirt vnd hernach wegen fätten leibs vom nachrichter ad usum medicinae vmb mitte deß leibs geschunden vnd begraben worden“. Er stellte Wundsalben her und heilte auch Knochenbrüche. Der Scharfrichter Otto Heinrich von Wahl wird 1639 in Meiningen von einem schwedischen Musketier erschossen, dem er angeblich das Jahr zuvor auf Befehl seines Obristen einen Galgen auf die Stirn gebrannt hatte; GÜTHEN; SCHAUBACH, Poligraphia Meiningensis, S. 260. Vgl. KELLER, Henker; SCHILD, Geschichte, S. 177ff.; DANCKERT, Unehrliche Leute, S. 23ff.

[103] Richtschwert: „Als Richtschwert wird ein zweihändig geführtes Schwert bezeichnet, das im Mittelalter und bis in die Neuzeit zur Enthauptung von Verurteilten verwendet wurde. Der zu Enthauptende saß dabei aufrecht auf einem speziellen Richtstuhl. Im Gegensatz zum Bidenhänderschwert war die Klinge nur so lang wie bei einem einfachen Schwert (ca. 80-90 cm). Wie der Galgen galt das Richtschwert als „unehrlich“ und durfte nicht im „ehrlichen“ Kampf benutzt werden. Typischerweise hatte seine Klinge eine abgerundete Spitze; damit war es zum kriegerischen Stoßfechten nicht geeignet. Bei manchen erhaltenen Richtschwertern ist die Spitze zusätzlich mit drei runden Löchern perforiert“. [nach wikipedia „Richtschwert“] Das Richtschwert hatte im Aberglauben eine unfehlbare Klinge, die selbst tödliche Streiche eines Gegners verhindern konnte. DANCKERT, Unehrliche Leute, S. 43. Zu den wieder wieder vorkommenden misslungenen Hinrichtungen => Missrichtungen.

[104] Das Hinrichtungsritual als „Theater des Schreckens“ mit Schwert, Galgen und Rad galt als gesellschaftliches Reinigungsritual und als vom Rat inszeniertes Abschreckungsmittel bei Eigentumsdelikten, Raub, Totschlag, Vergewaltigung, Religionsdelikten und Hexerei. Die Todesurteile wurden in Ausnahmefällen etwa in Fällen politischer Justiz in der Stadt vollstreckt. Der Delinquent/die Delinquentin sollte in angemessener Kleidung ruhig und gefasst in den Tod gehen. Erwünscht war eine Mahnung an die Menge sowie ein Gebet für das Seelenheil. Wichtig war der Unterschied zwischen einer ehrenhaften Leibesstrafe – und damit einem anschließenden ehrlichen Begräbnis – und einer unehrenhaften Leibesstrafe. Auch der Scharfrichter hatte seine Rolle bei diesem Ritual. Missrichtungen führten dagegen zu Tumulten und einer massiven Bedrohung des Scharfrichters, weil hier das vorzuführende moralische Exempel gescheitert war. Außerdem sah man in Missrichtungen ein Gottesurteil, der Delinquent wurde in der Regel begnadigt. Der Rothenburger Chronist Sebastian Dehner (1647); HELLER, Rothenburg, S. 195f.: „9. Mart. [1647] zunacht hat ein Reuter einen Corporal (der dem Reuter wegen seines Rumorens und Polterns gewehrt, in Hannß Mangolts Hauß in der Galgengaßen erschoßen, der alßbald todt bliben. Darauf der Reuter in Arrest genommen worden. 13. Mart. ist daß Marggr. Regiment [Friedrich VI. v. Baden-Durlach], auf dem Mark commandirt worden und hat man einen Karren Sand auf den Mark geführt, darauf hat man diesen Reuter gericht, der Statt Nachrichter oder Henker hat den Reuter nicht dürfen anrühren, sondern, nachdem der Profoß ihme seine schwartz, lang Haar ober dem Kopf ein wenig zusammengebunden, von hinten her, auß dem Volck gehen müßen. Hat ihm den Kopf, weil der Hieb inß Haar gangen, kaum weggehauen; alß er gefallen, hat er noch etliche Hieb daran gethan und gleichsam herabgeschnitten; mit dem Schwert in die Stein gehauen, daß das Feur heraußgangen; darauf ein großer Lermen entstanden; denn die Reuter im Kreyß herumb alle ihre Pistolen heraußgezogen theils ihre Degen und auf den Henker gewolt; und were er auch von ihnen nidergemacht worden, wenn die Offic. nicht abgewehret und ihn auß dem Kreyß begleitet hätten. Er ist mit blutigem Schwert in der Eil durch die Leuth (welche in großem Gelauf und Getümmel unter dem Rathhauß und auf dem Mark gestanden und geloffen) gedrungen biß zum Wirth zum Weixelbaum und hernach heim. Die Off. haben sein Hauß, wegen der Reuter, die ihm oft nachgangen, willenß ihn zu erschießen, etlich Tag, damit er sicher bliben, verwachen laßen“. Vgl. auch KLUGE, Hofer Chronik, S. 125; die grausame Hinrichtung des Grafen von Fahrensbach; KUHN, Fahrensbach, S. 61f. Zu den Missrichtungen vgl. KLUGE, Hofer Chronik, S. 124f., IRSIGLER/LASSOTTA, S. 249f.; ferner MARTSCHUKAT, Inszeniertes Töten. Teilweise wurde der Delinquent auch begnadigt, wenn eine Frau Fürsprache einlegte und ihn heiratete. Vgl. die Erinnerungen des Pfarrers Klingsporn; NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 229, , oder wenn die Hinrichtung misslang. Der protestantische Schuhmacher Bellinckhausen in Osnabrück (1629); RUDOLF VON BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, S. 19: „A[nno] 1629, im monats Octobris, als ein soldat auß Böhmen geborn, Andreas gnand, sein leben verwirckt und nach der gefengniß aufs Marckt gebracht, zum tod veruhrteylt, hat der scharfrichter 3 mal zugehauen und der kopf aufm corper blieben, sein leben salvirt und wieder geheylet worden“. Vgl. auch die grausame Hinrichtung eines Soldaten, der absichtlich einen Stock (Symbol der Gerichtsbarkeit) umgeritten hatte; GÜTHEN; SCHAUBACH, Poligraphia Meiningensis, S. 247f. In Jena gab seit 1629 öffentliche Leichenöffnungen im „Anatomischen Theater“, was bei den Delinquenten große Furcht auslöste; TRÄGER, Magister Adrian Beiers Jehnische Chronika, S. 53.

[105] vierteilen: Eine verhältnismäßig seltene Form der Todesstrafe, die zumeist erst am Leichnam vorgenommen wurde, nach der „Peinlichen Halsgerichtsordnung“ Karls V. die Strafe für männliche Verräter; Art. 124. Da der Verrat nach alter Vorstellung im Herzen saß, wurde bei der Verteilung nach Öffnung des Brustkorbs das Herz herausgerissen und als Strafverschärfung „ums Maul geschlagen“. Eingeweide und Genitalien wurden heraus- bzw. abgeschnitten, dann der Leichnam mit dem Beil in vier Teile gehauen. Teilweise erfolgte die Vierteilung auch durch Zerreißen durch Pferde. Teilweise wurden wie etwa in Olmütz Spione gevierteilt; DUDIK, Sammel-Chronik, S. 49.

[106] Vorbitte, Fürbitte: Bitte bei jemandem für einen andern, um ihn vor einem Übel (z. B. vor dem Köpfen) zu bewahren, wohl hergeleitet aus der Vorbitte Christi für die, die ihn ans Kreuz schlugen (LILIENTHAL, Die gute Sache, S. 620). Vgl. auch LEHMANN, Kriegschronik, S. 87, Anm.; BELLINCKHAUSEN; TEGEDER; KREIENBRINK, der osnabruggischenn handlung, S. 115; JORDAN, Mühlhausen, S. 70, 91f., 260. KLUGE, Hofer Chronik, S. 199 (1642): „Den 1. februarii wollte der rumor- und rittmeister [Johann Adam Weyhel] einen beigoltischen [Daniel Beygott] reuther, so von Leimitz mit hereingebracht worden und mit denen andern 8. zuvor spielen müßen, vor dem Obern Thor an einen baum hängen assn, maßen der nagel schon eingeschlagen war. Dieser aber wurde von dem adel alhier endlich wiederum erbeten“. KLUGE, Hofer Chronik, S. 200: Hier wurden 2 Reiter wegen verschiedener Schwerstdelikte hingerichtet, ein adliger Beteiligter dagegen losgebeten. GÜTHEN; SCHAUBACH, Poligraphia Meiningensis, S. 247; DUDÍK, Olmützer Sammel-Chronik, S. 48 Teilweise wurde der Delinquent auch begnadigt, wenn eine Frau Fürsprache einlegte und ihn heiratete. Vgl. die Erinnerungen des Pfarrers Klingsporn; NÜCHTERLEIN, Wernigerode, S. 229. STEMMLER, Tagebuch Bd. 1, S. 340f.: „Einem Soldaten namens Wölflin, der, weil er gestern ganz betrunken gegen den Befehl des Obersten hatte zum Beutemachen ausziehen und gegen die ihn daran Hindernden das Schwert ziehen wollen, zum Tode verurteilt schon zur Erschießungsstätte geführt war, wurde auf die Fürsprache aller Einwohner (ich hatte auch meine Bitten damit vereinigt, das Leben geschenkt“.

[107] WEECH, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 167ff.

[108] Vgl. EITEL, Truchsesss Max Willibald.

[109] WEECH, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 193.

[110] Überlingen [Bodenseekr.]; HHSD VI, S. 807f. Vgl. MÖLLENBERG, Überlingen.

[111] Siehe Anm. 89.

[112] minieren: graben, untergraben: Anlegen von Untergrabungsgängen unter dem Mauerfuß einer belagerten Festung. Diese Minengänge zielten entweder auf den Einsturz der Mauer oder auf ein Eindringen in die Festung. Über die Unterhöhlung hinaus konnten sie mit einer Pulverladung versehen und zum Sprengen der Mauer benutzt werden. Da man die Arbeitsgeräusche bald hören konnte, wurden Gegenminen gelegt und zur Explosion gebracht. Teilweise wurden die Minen auch dem Gegner gezeigt, um ihn zum Aufgeben zu bewegen.

[113] Dukaten: 1 Dukaten = 4 Gulden (Wernigerode);1 Golddukat = 2 Taler = 48 Groschen.

[114] WEECH, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 210f.

[115] Bregenz; HHSÖ II, S. 446ff.

[116] Deutscher Orden: Der Deutsche Orden (auch Ordo Teutonicus, Ordo domus Sanctae Mariae Theutonicorum Ierosolimitanorum, Orden der Brüder vom Deutschen Haus St. Mariens in Jerusalem, Deutschherrenorden, Kreuzritterorden, Deutschritterorden oder Deutscher Ritterorden) (abgekürzt OT = Ordo Teutonicus) ist ein geistlicher Ritterorden und war maßgeblich an der Deutschen Ostkolonisation beteiligt. Seit 1929 ist er ein klerikaler Orden. Er ist neben dem Johanniter- bzw. Malteserorden und den Templern der dritte große Ritterorden, der in der Zeit der Kreuzzüge gegründet wurde.

An der Spitze des Deutschen Ordens stand der Hochmeister, der jeweils auf Lebenszeit gewählt wurde. An seiner Seite standen fünf Großgebietiger: der Großkomtur als Statthalter des Hochmeisters, der Marschall mit Zuständigkeit für das Heerwesen, der Tressler in der Funktion des Schatzmeisters, der Trapier in Verantwortung für die Ausrüstung und der Spittler als Leiter des Hospitalwesens. Daneben gab es einige Provinzialobere: den Deutschmeister für die zwölf deutschen Ordensballeien, der seit 1494 Reichsfürst war, und seit 1525 nach der Säkularisierung des Ordensstaates, das Hochmeisteramt verwaltete und daher später auch als Hoch- und Deutschmeister bezeichnet wurde. Der Landmeister für Livland sowie Landkomture für die Ordensgebiete außerhalb Deutschlands. Der Orden setzte sich aus dem Mönchsgelübde verpflichteten Priester- und Ritterbrüdern zusammen sowie aus dienenden Halbbrüdern. Das Ordenszeichen ist ein schwarzes Tatzenkreuz auf weißem Grund. Zur typischen Ordenskleidung gehört für die Geistlichen, welche Soutane, Halskreuz und Brustkreuz tragen, ein weißer Mantel, auf dem rechtsseitig ein graues Kreuz angebracht ist. Der Wahlspruch des Ordens lautet „Helfen, Wehren, Heilen“. [wikipedia]

[117] REICH, Die Insel Mainau, S. 31.

[118] VD17 12:192195Z: „Summarische warhaffte Relation. Welcher massen deß Heiligen Röm. Reichs Vöstung und Statt Lindaw von der Schwedischen Armee in Anno 1647. von dem 5. Jenner an / berennt und belägert : wegen starcken Widerstands aber / und mercklichen erlittnen Schadens / selbe Belägerung den 8. Mertzen widerumb auffgehebt worden“. Konstanz 1647.

[119] hewlödenen: zum Heutransport verwendete Lädinen, auch Laden: SEMLER, Tagebücher, S. 81, Anm. 306: „die größten damals auf dem Bodensee fahrenden Schiffe; 34 m lang, am Boden 4, 40 m breit mit einen Tiefgang von 1, 25 – 1, 50 m, der Mast bis zu 26 m hoch, das Segel meist 23 m lang und 13 – 20 m breit. Sie besaßen eine Tragfähigkeit von 1400 Zentner und fassten 500 Mann“. Vgl. LEIDENFROST, Die Lastsegelschiffe.

[120] Meersburg [Bodenseekr.]; HHSD VI, S. 519f.

[121] Innsbruck; HHSÖ II, S. 500f.

[122] Johann Werner Hundbiss von Waltrams [Hundpiß von Waltrambs]; Landkomtur [ – 14.9.1658] (1652–1658 Landkomtur Elsass).

[123] scilicet: nämlich, das heißt; man kann wissen.

[124] Feldschlange: Meist als Feldschlange bezeichnet wurde auch die „Halbe Schlange“: langläufiges Geschütz mit großer Reichweite, Rohrlänge 32-34faches Kaliber (10, 5-11, 5 cm), schoss 8-10 Pfund Eisen. Das Rohrgewicht betrug 22-30 Zentner, das Gesamtgewicht 34-48 Zentner. Als Vorspann wurden 10-16 Pferde benötigt.

[125] Komtur: Vorsteher der Niederlassung eines Ritterordens, führt eine Komturei (Kommende). Beim Deutschen Orden bildeten in späterer Zeit mehrere Komtureien eine Ballei unter einem Landkomtur.

[126] Fuder: 1 Fuder Wein = 2 Fass Wein = 12 Eimer = 36 Hosen = 864 Kannen ≈ 808,3584 Liter.

[127] Untersteckung, Unterstoßung: Eingliederung von (insbesondere gefangen genommenen) Soldaten in bestehende unvollständige Verbände. „Die ‚Untersteckung’ von gefangenen Soldaten des Kriegsgegners war in der frühen Neuzeit allgemein üblich, wurde für gewöhnlich von den Betroffenen ohne Widerstände akzeptiert und scheint gar nicht selten die Zusammensetzung eines Heeres erheblich verändert zu haben“ (BURSCHEL, Söldner, S. 158). In der kurbayerischen Armee – Maximilian I. von Bayern war grundsätzlich gegen die Untersteckung wegen der Unzuverlässigkeit in Schlachten – wurden sie als Kugelfang beim Angriff vorausgeschickt. Franz von Mercy hatte nach seinem Sieg bei Tuttlingen (24.11.1643) an die 2000 Franzosen untergesteckt. HEILMANN, Kriegsgeschichte, S. 69f. Doch wurden schon seit dem Böhmischen Krieg Gefangene, die die Untersteckung verweigerten, oft hingerichtet (vgl. HELLER, Rothenburg, S. 158). Teilweise beschaffte man über sie Informationen; SEMLER, Tagebücher, S. 70f. (1633): „Wie beschehen vnd seyn nahendt bei der statt [Überlingen; BW] vier schwedische reütter, so auf dem straiff geweßt, von vnsern tragonern betretten [angetroffen; BW], zwen darvon alsbald nidergemacht, zwen aber, so vmb quartier gebeten, gefangen in die statt herein gebracht worden. Deren der eine seines angebens Christian Schultheß von Friedland [S. 57] auß dem hertzogthumb Mechelburg gebürtig vnder der kayßerlichen armada siben jahr gedient vnd diesen sommer zu Newmarckht gefangen vnd vndergestoßen [am 30.6.1633; BW] worden: der ander aber von Saltzburg, vnderm obrist König geritten vnd zu Aichen [Aichach; BW] in Bayern vom feind gefangen vnd zum dienen genötiget worden. Vnd sagte der erste bei hoher betheurung vnd verpfändung leib vnd lebens, dass die schwedische vmb Pfullendorff ankomne vnd noch erwartende armada 24 regimenter starck, vnd werde alternis diebus von dem Horn vnd hertzogen Bernhard commandirt; führen 4 halb carthaunen mit sich vnd ettlich klainere veld stückhlin. Der ander vermainte, daß die armada 10.000 pferdt vnd 6.000 zu fůß starckh vnd der so geschwinde aufbruch von Tonawerd [Donauwörth; BW] in diese land beschehen seye, weiln man vernommen, daß die kayserische 8000 starckh in Würtemberg eingefallen“. Vgl. auch Gefangene.

[128] scilicet: nämlich, das heißt; man kann wissen.

[129] Palmtag: Der Palmsonntag ist der sechste Fastensonntag mit dem lateinischen Namen Dominica Palmarum und heisst umgangssprachlich Palmtag oder Palmsonntag.

[130] WEECH, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 248ff.

[131] Jagdschiff: Auf dem Bodensee eingesetztes Kriegsschiff mit zwei leichten Geschützen (Falkonetten).

[132] WEECH, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 254.

[133] Rumor: Aufruhr, Aufstand, Tumult, große Unruhe.

[134] Otto Anton v. Forstenhäuser, bayerischer Kriegskommissar.

[135] uber diese etwas übergeordnet, überlegen.

[136] Ulm; HHSD VI, S. 808ff. Gemeint sind im Folgenden die Ulmer Waffenstillstandsverhandlungen Kurbayerns mit Frankreich und Schweden. Vgl. IMMLER, Maximilian I.

[137] Memmingen; HHSD VII, S. 439ff.

[138] Heilbronn [Stadtkr.]; HHSD VI, S. 315ff.

[139] Rottweil [LK Rottweil]; HHSD VI, S. 676ff.

[140] WEECH, Sebastian Bürsters Beschreibung, S. 257f.

[141] St. Georgen im Schwarzwald [LK Schwarzwald-Baar-Kreis].

[142] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 93f. Vgl. auch SCHULZ, Strafgericht.

[143] STEMMLER, Tagebuch Bd. 2, S. 1113.

[144] STEMMLER, Tagebuch Bd. 2, S. 1113.

[145] Vgl. STEMMLER, Tagebuch Bd. 2, S. 1124.

[146] Exaktion: Eintreibung, Geschoss (allgemeine Vermögensabgabe).

[147] Esslingen am Neckar [LK Esslingen]; HHSD VI, S. 191ff.

[148] Heilbronn [Stadtkr.]; HHSD VI, S. 315ff.

[149] Franz Graf Fugger-Weißenhorn-Nordendorf; Generalfeldzeugmeister [10.8.1612 – 22.7.1664 St. Gotthard/Raab].

[150] STEMMLER, Tagebuch Bd. 2, S. 1121.

[151] HÖFER, Ende, S. 113.

[152] Schwadron: Im 16. Jahrhundert bezeichnete Escadre (von lateinisch exquadra Gevierthaufen, Geschwader) eine Stellungsform des Fußvolks und der Reiterei, aus welcher im 17. Jahrhundert für letztere die Eskadron, für ersteres das Bataillon hervorging. Ca. 210 Pikeniere sollten eine Schwadron bilden, 3 eine Brigade. Die Schwadron der Reiterei entsprach der Kompanie der Fußtruppen. Die schwedische Kompanie (Fußtruppen) bestand nach Lorenz TROUPITZ, Kriegs-Kunst / nach Königlich Schwedischer Manier eine Compagny zu richten, Franckfurt 1638, aus drei Schwadronen (zu Korporalschaften, eine Schwadron entsprach daher dem späteren Zug).

[153] Kenzingen [LK Emmendingen]; HHSD VI, S. 397f.

[154] STEMMLER, Tagebuch Bd. 2, S. 1124.

[155] STEMMLER, Tagebuch Bd. 2, S. 1222. Ehingen im Hegau, heute Ortsteil von Mühlhausen-Ehingen [LK Konstanz].

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