Radlitz, Johann

Radlitz, Johann; Rittmeister [ – ] Johann Radlitz [ – ] stand 1642 als Rittmeister[1] und Kommandant von Neustadt[2] in kaiserlichen Diensten.[3]

Zum Juli 1645 wird aus der Reichsstadt Schweinfurt[4] [Abb. rechts] Schweinfurt-1648-Merianberichtet: „Die Rittmeister Funke,[5] Malofsky[6] und Radlitz ritten ab und zu. Diese miteinander, besonders die in der Schanze[7] liegenden Reuter, thaten im Getreide großen Schaden, stahlen auf den Gochsheimer[8] und Sennfelder[9] Aeckern Zwiebeln und allerhand Gemüse, ritten unter der Stadt über den Main und nahmen mit, was sie auf dem Felde fanden. Selbst die Officirer vergaßen sich bey dieser Gelegenheit nicht, sie schickten hinaus, und ließen Getreide, das sie nicht gebaut hatten, einführen. Den hiesigen Bürgern wurde daher bey schwerer Strafe verboten, Getreide von den Soldaten zu kaufen“.[10]

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[1] Rittmeister [schwed. ryttmåstere, dän. kaptajn, tschech. kapitán]: Oberbefehlshaber eines Kornetts (später Schwadron, Esquadron) der Kavallerie. Sein Rang entspricht dem eines Hauptmannes der Infanterie (vgl. Hauptmann). Wie dieser war er verantwortlich für Werbung u. Soldzahlung, für Disziplin, Ausrüstung u. Verpflegung sowie für die Ernennung der untergebenen Führer. Oft war er in erster Linie für die materielle Versorgung der Truppe zuständig, u. die eigentlich militärischen Aufgaben wurden v. seinem Stellvertreter, dem Leutnant, übernommen. Bei den kaiserlichen Truppen standen unter ihm Leutnant, Kornett, Wachtmeister, 2 oder 3 Korporale, 1 Fourier oder Quartiermeister, 1 Musterschreiber, 1 Feldscher, 2 Trompeter, 1 Schmied, 1 Plattner. Bei den schwedischen Truppen fehlten dagegen Sattler u. Plattner, bei den Nationalschweden gab es statt Sattler u. Plattner 1 Feldkaplan u. 1 Profos, was zeigt, dass man sich um das Seelenheil als auch die Marsch- u. Lagerdisziplin zu kümmern gedachte. Der Rittmeister beanspruchte in einer Kompanie Kürassiere 150 fl. Monatssold, d. h. 1.800 fl. jährlich, während ein bayerischer Kriegsrat 1637 jährlich 792 fl. erhielt, 1620 war er in der brandenburgischen Armee als Rittmeister über 50 Pferde nur mit 25 fl. monatlich dotiert gewesen. Als kommandierender Rittmeister einer Streifschar einer Besatzung erhielt er auf 1.000 Rt. Beute u. Ranzionierungen quasi als Gefahrenzuschlag 59 Rt. 18 Alb. 4 Heller; HOFMANN, Peter Melander. Bei seiner Bestallung wurde er in der Regel durch den Obristen mit Werbe- u. Laufgeld zur Errichtung neuer Kompanien ausgestattet. Junge Adlige traten oft als Rittmeister in die Armee ein.
[2] Neustadt a. d. Aisch [LK Neustadt/Aisch-Bad Windsheim]; HHSD VII, S. 512f.
[3] ENGELBERT, Hatzfeldt, Nr. 226, S. 281.
[4] Schweinfurt; HHSD VII, S. 686ff.
[5] Hans Albrecht v. Funck [Funcke, Funke] [ – ], kaiserlicher Rittmeister.
[6] Thomas Malschofsky [Malsoffsky, Malkopsky, Malofsky] [ – ], kaiserlicher Rittmeister
[7] Schanze: geschlossenes, auf dem Feld angelegtes Erdwerk, zur Belagerung u. zur Verteidigung. Schanzgräber waren für die Anlage v. Belagerungs- u. Verteidigungswerken zuständige Arbeiter (Schanzbauern), die im Tross des Heeres mitzogen u. dem Schanzmeister unterstanden. Sie waren weitgehend verachtete Menschen, die in der sozialen Hierarchie der Heere nur wenig über den Prostituierten standen u. schlecht bezahlt wurden. Nach DILICH, Krieges-Schule, S. 42, hatte der Rumormeister „Huren und Buben“ zu dieser Arbeit zu zwingen. Auch verurteilte Straftäter wurden zu Schanzarbeiten herangezogen. Diese „Condemnatio ad opera publica“, die Verurteilung zu Schanzarbeiten, war als Todesstrafe in absehbarer Zeit gedacht. Bürger u. Geistliche der besetzten Städte sowie Klosteruntertanen, die zu diesen Arbeiten zwangsverpflichtet bzw. dafür ausgelost wurden, empfanden diese schwere Arbeit als ehrenrührig u. entzogen sich ihr durch die Flucht. Zum Teil wurden Kinder ab 12 Jahren zu dieser harten Arbeit eingesetzt, sogar ganze Schulklassen dazu getrieben. Vgl. auch die Beschreibung der Drangsalierung der Bürger Iglaus 1647 bei STERLY, Drangsale, S. 64f. Um seine eigenen Truppen zu schonen, zwang Johann v. Götz bei der Belagerung der Feste Marienberg (Würzburg) eine große Anzahl von Bauern der Umgebung, Schanzarbeiten zu verrichten, ‚vnd die Stücke, die Er mit Pferden nicht dahin bringen konnte, hinauffzuziehen: Worüber dan viele todt geblieben, vnd daher die Bauren aller orten sich häuffig absentiret vnd verlauffen‘ (CHEMNITZ, Königlich Schwedichen […] II, S. 581). Auch eingeflüchtete Bauern wurden zu diesen schweren Arbeiten gezwungen. Im schwedischen Heer wurden dazu bevorzugt die ohnehin sozial deklassierten Finnen eingesetzt (vgl. auch TOEPPEN, Hoppes Chronik, S. 77). Reichskanzler Oxenstierna hatte auch den Frankfurtern die Verpflichtung der Bettler zum Festungs- bzw. Schanzenbau empfohlen. Im 17. Jahrhundert wurden zunehmend auch Soldaten durch die Aufnahme der Schanzpflicht in die Artikelbriefe für Schanzarbeiten herangezogen; ein Versuch der Fürsten, ein bisher ungenutztes Reservoir an billigen Arbeitskräften zu erschließen, eine Reaktion auf die neuen militärischen Erfordernisse (Belagerungs- und Grabenkrieg, Ausbreitung der Festungen) und Ausdruck des fürstlichen Willens, die Soldaten körperlich, geistig u. sittlich zu disziplinieren (vgl. BURSCHEL, Söldner, S. 138, 255). Bei den Schweden wurden bevorzugt Finnen zu diesen schweren Arbeiten herangezogen. Aus Iglau wird unter 1647 berichtet, wie der schwedische Kommandant Österling die nur noch 299 (v. ehemals 13.000) Einwohner fassende Stadt während der Belagerung durch die Kaiserlichen zur Schanzarbeit trieb;  STERLY, Drangsale, S. 64f.: „In das kaiserliche Lager langte immer mehr und mehr schweres Geschütz an; als dieses der Kommandant erfuhr; ließ er er voll Grimm die Einwohner wie das mit aller Gewalt auf die Schanzarbeit treiben, und erließ das strengste Verboth, daß außer dieser Arbeit sich keine Manns- noch Weibsperson sehen lasse. Was war dieses für ein Trübsal unter den armen Bürgern ! dieselben hatten ihren geringen Vorrath an den nothwendigsten Lebensmitteln bereits aufgezehrt, und konnten sich bei dem bestehenden strengsten Verbothe, nicht auszugehen, keine andere beischaffen; vom Hunger und Durst gequält, und daher ganz erschöpft, mussten sie sich dennoch den schwersten Arbeiten unterziehen. Der Kommandant war taub gegen alles Bitten und Flehen; verlangten einige die Erlaubniß, sich aus der Stadt zu entfernen, so ließ er sie in den Zwinger einschließen, ihnen des Tags ein bischen Brot und ein wenig Wasser reichen, dafür aber unter Schlägen zur Arbeit anhalten. Als der Kommandant die Deserzion zweier seiner Leute am vorhergehenden Tage erfuhr, und besorgte, daß Mehrere diesem Beispiele folgen dürften, so ließ er den Arbeitenden Fußeisen anlegen“. Augsburg 1632; STETTEN, Geschichte 2. Bd., S. 211: „Den 14. Septembris ließ der Gouverneur Oxenstirn [Bengt Bengtson Freiherr v. Oxenstierna; BW] etliche Bischöfliche, Capitlische und Fuggerische Beamte und Vögte, so ihre Unterthanen bey der Schantz-Arbeit zu erscheinen nicht angehalten hatten, zur Straffe durch den Profosen etliche mal um das höltzerne Roß oder Esel herumführen“. Fehlte es auf Grund von grassierender Pest an zwangsverpflichteten Bürgern, mussten auch Soldatenfrauen Schanzarbeiten leisten. Zur Schanze vgl. auch STUHR, Die Schanze.
[8] Gochsheim [LK Schweinfurt]; HHSD VII, S. 239. Vgl. WEBER, Geschichte der fränkischen Reichsdörfer Gochsheim und Sennfeld.
[9] Sennfeld [LK Schweinfurt]. Vgl. WEBER, Geschichte der fränkischen Reichsdörfer Gochsheim und Sennfeld.
[10] HAHN, Chronik 3. Theil, S. 603f. – Plünderungsökonomie: Teilweise wurde gestohlenes Vieh in den Lagern v. den meist bei den Marketendern verschuldeten Söldnern zu 10 % des Marktwertes wieder an diese oder an Bürger u. Bauern aus den Städten und ihrem Umland verkauft. Pferde im Wert v. 20 Rt. wurden dabei um 1 Dukaten verkauft. BRAUN, Marktredwitz, S. 84f., über die auch anderweitig übliche Plünderungsökonomie: „Hingegen ihre Herbergsleute, die sich vor diesem als Tagelöhner bei ihnen erhalten, die haben sich jetzt sehr wohl befunden; denn diese hatten keine Güter, daher gaben sie auch keine Kontribution. Und ein solcher Gesell hat allezeit so viel gestohlen, daß er sich [hat] erhalten können. Wie er ein paar Taler zusammengebracht, hat er gesehen, daß er von den Soldaten eine Kuh [hat] erkaufen können. Oder aber, er hat den Soldaten etwas verraten, do er dann von ihnen eine geschenkt und umsonst bekommen. Do [hat] er dann solche an einen anderen Ort getrieben und soviel daraus erlöst, daß er hernach 3 oder 4 von den Soldaten hat (er)kaufen können. Denn es ward so ein Handel daraus, daß man auch aller christlichen Liebe vergaß; vielweniger fragte man auch mehr nach Ehrbarkeit und Redlichkeit. Wie es dann auch soweit gekommen [ist], daß die Soldaten in einem Dorf das Vieh genommen und hinweg getrieben, und die Bauern als ihre Nach(t)barn in dem nächsten Dorf haben solches Vieh von den Soldaten erkauft und alsbald bei Nacht weiter getrieben und wieder verkauft. Und war schon fast ein allgemeines Gewerbe daraus. Ihrer viel[e] hatten sich auf diesen ehrbaren Handel gelegt, denn wenn ein Soldat eine Kuh gestohlen, wußte er schon seinen gewissen Kaufmann. Und wenn an manchem Ort eine Partei Soldaten mit einer geraubten Herd[e] Vieh ankam, da war bei etlichen gottlosen Menschen ein freudenreiches Zulaufen und Abkaufen, nit anders(t) als wenn zu Amsterdam in Holland eine indianische Flotte anlangte. Ein jeder wollte der nächste sein und die schönste Kuh er(kaufen); ungeachtet der armen Leute, denen das Vieh abgenommen worden, [die] allernächst auf der Seite mit jämmerlichen Gebärden standen und sich wegen der Soldaten nichts (ver)merken lassen durften“. PFLUMMERN, Tagebücher, S. 21 (Biberach 1631): „Diser täglichen Einfähl und Blinderung wegen seind nit allein in castris sonderbare Kaufpläz, sonder auch in allen Dörfern bis auf Schömerberg herauf sowol mit Leinwat, Klaider, Hausgeschirr und allerhandt Mobilien solche Handthierungen, das es sich der Frankhforter Mess zue Wien vorm Kerntherthor vergleichet. Wirdet alles von Soldaten umb ein Spottgelt bekhomen, hernach aber von andern Leuten, so sich mit Victualien in das Leger wagen und dergleichen Sachen eintauschen, widerumb etwas theurers verhandlet. Es mangelt auch nit, das vil catholisches Baursgesindt in die verlassne ulmisch- und wirtenbergische Flekhen sich einschlaicht, und was der Soldat nit fortbringen könden, quasi per spicilegium [sozusagen als Ährenlese] gar aus dem Weg raumet“. WAGNER, Pforr, S. 109 (1631): „Indem, alß die Schwedische krigsarmada in Francken eingefallen und an allen ortten rind: und schaffvihe wechgenommen und solches große hauffen nach Meinungen [Meiningen; BW] getrieben und alda ein kuhe vor 2 thlr, ein schaff vor 1 kopst: hinweggeben, weil [indem] dan etliche bürger alhier auch hingangen, solches wohlfeilen viehes einzukauffen, haben ihnen solches die Meinunger ihnen nicht zulaßen wollen, sondern mit trewwortten abgetrieben und abgewießen, aber solch geraubt gut ist ihnen nicht gedeyet, indem solches mit dem ihren in a[nn]o 1634 bey dem Keyserisch[en] einfall alleß druffgangen“. Der schwäbische Schuhmacher Heberle weiß zu berichten, dass selbst Kanzelpredigten und obrigkeitliche Mandate nichts ausrichten konnten (1646); ZILLHARDT, Zeytregister, S. 212: „Weil nun so ein gross raub von dem kriegsvolckh, von margedenter und soldaten in die statt Ulm komen und von burger und bauren ist gekaufft worden, da haben die pfarer hefftig daryber geprediget und geschrien auff der cancel. Es ist auch von der oberkeit etliche male verboten worden, aber es hat wenig geholffen und ist nicht gelassen worden, sondern ales gekauffet worden“. Der Chronist u. Bürgermeister Leopold aus Marktredwitz; BRAUN, Leopold, S. 35: „Den 3. dito [3.7.1633, BW] ist der chursächsische Ober[st] Taube zu(m) Hof(f) [gemeint ist die Stadt Hof; BW] aufgebrochen und auf Plauen zu [ge]gangen. Und weil(n) viel der Hofer Bürger wegen Furcht der Kaiserischen mit ihm auszogen und die Flucht nahmen, plünderten die armen Bürger die Sächsischen selbst(en) aus. So ein wunderlicher Krieg war das !“ Teilweise hatte sich zwischen den einzelnen Territorien eine regelrechte Plünderungsökonomie entwickelt. Hatten 1621 die Detmolder Bauern im Paderborn’schen geplündert, so fielen jetzt Soldaten der Herforder Garnison zusammen mit Bauern aus Rietberg in Lippe ein; RINKE, Lippe, S. 17: So „rücken aus der Stadt Herfurd die einquartierten Soldaten mit vielen Wagen und rittbergischen Bauern in das Ambt Ditmold und laden aus der Ambtsmeyer und anderer Unterthanen Höfen die Wagen vol ungedroschener Früchte und bringens in die Stadt Herfurd, folget daraus ein großer Verderb der lipp. Länder, Obrigkeit und Unterthanen“. Zu den ständig steigenden Preisen für die Soldaten, die diese Plünderungen mit provozierten, vgl. KROENER, „Die Soldaten sind ganz arm, bloß, nackend, ausgemattet“, S. 288. Bei der Plünderung Magdeburgs hatten die Söldner 10 % des Nominalwertes auf Schmuck u. Silbergeschirr erhalten; KOHL, Die Belagerung, Eroberung und Zerstörung, S. 82. Profitiert hatten nur die Regimentskommandeure bzw. die Stabsmarketender. HAHN, Chronik 2. Theil, S. 396f. (Schweinfurt 1631, Datierung nach dem a. St.) „Weil nun die Schwedischen Soldaten den Meister im Bisthume Würzburg spielten, machten sie große Beute an Rindvieh, Pferden, Getreide, Wein u. s. w., welches sie alles um ein Spottgeld verkauften. Man konnte 1 Ochsen um zwey Thaler, 1 Kuh um einen Thaler, 1 Schwein oder Schaaf um ein Kopfstück bekommen. Daher wurde schon am 11. Oktober von dem hiesigen Rathe bey 10 Rthlr. Strafe den Bürgern verboten, auch nur das Geringste von geplündertem Gute zu kaufen; diese Strafe wurde am 23. December noch um 5 fl. erhöhet“. WÜRDIG; HEESE, Dessauer Chronik, S. 222: „Wie demoralisierend der Krieg auch auf die Landeskinder wirkte, ergibt sich aus einem fürstlichen Erlaß mit Datum Dessau, 6. März 1637, in dem es heißt: ‚Nachdem die Erfahrung ergeben hat, daß viele eigennützige Leute den Soldaten Pferde, Vieh, Kupfer und anderes Hausgerät für ein Spottgeld abkaufen, dadurch die Soldaten ohne Not ins Land ziehen und zur Verübung weiterer Plünderungen und Brandstiftungen auf den Dörfern, zum mindesten aber zur Schädigung der Felder Anlaß geben; sie auch oft zu ihrem eigenen Schaden die erkauften Sachen wieder hergeben müssen und dadurch das ganze Land dem Verderben ausgesetzt wird, befehlen wir (die Fürsten) hierdurch allen unseren Beamten und obrigkeitlichen Stellen, daß sie allen Einwohnern und Untertanen alles Ernstes auferlegen, Pferde, Vieh und sonstige Dinge von den Soldaten nicht zu kaufen“ ’. Der Überlinger Advokat Pflummern (1633 anlässlich des Anschlags auf Sigmaringen; SEMLER, Tagebücher, S. 30: „Die Soldaten clagen, daß bei oberzehltem sigmaringischen einfall vnsere burger vnd die bauren, wie auch die von adel, so mit ihren dienern ein absönnderliche truppa von 30 pferdten gemacht, nhur auf peütten sich gelegt, und nachdem sie ihre säckh gefüllt, ohne ordinanz sich fort- und wider nach hauß begeben. – Hergegen seyn die burger vnd andere mit den soldaten vnd vorab mit dem hauptmann Newmann mal content, daß vngeacht sie daß ihrige so gůtt, alß die soldaten praestirt vnd von paarem gellt gůtte peutten bekommen, sollche von den soldaten ihnen wider mit gewallt auß den hennden gerissen worden, darumb sie wegen sollchen Vebeln tractamente, vnd weiln sie ihrer arbaitt vnd gefahr kheinen genuß zu erwarten gehabt, sich nit vnbillich wider nach hauß begeben haetten“. Zum Teil wurden wohl auch Metalle auf Bestellung erbeutet. Pflummern berichtet; SEMLER, Tagebücher, S. 170: „Den 1 Augusti [1634; BW] ist abermaln ein hauff schwedischen volckhs von Bůchhorn oder Ravenspurg in daß gottshauß Salmanschweiler [Salem; BW] kommen, haben ettlich wägen mitgebracht, die sie mit allerhand mobilien beladen vnd weggeführt, sonderlich daß kupfer, darmit die althanen ob dem creutzgang an der kirchen bedeckht geweßt, wie auch die kupferinen rinnen oder küener, welliche sie durch die außgebrochene tächer abgehebt vnd ledig gemacht. Es seyn auch die amboß vnd schmidtbälg nicht sicher geweßt, sonder auf die wägen aufgeladen vnd fortgeführt worden. Allem vermůthen nach haben sich bei disen räubern vil handtwerckhleütt, kupferschmidt vnd dergleichen befunnden, welliche der peütt nachgezogen oder wegen fürderlichem abledigen deß kupfferwercks von Ravenspurg oder andern luthrischen stätten mitgenommen worden“.
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