Quittschreiber, N; Rittmeister [ – ] Quittschreiber, Rudolstädter[1] Bürger und Barbier, war Rittmeister unter Christoph Heinrich von der Goltz, unterschlug Gelder und wurde schließlich nach einer Verhandlung in Erfurt[2] abgesetzt.
Der schwarzburg-sondershausische Hofrat Happe[3] erwähnt ihn in seiner „Thüringischen Chronik“: „Den 25. März [4.4.1634; BW] auf das hochheilige Fest der Verkündigung Maria hat der Churfürstlich Sächsische Rittmeister Quittschreiber etzliche Reuter in Thalebra[4] geleget, welche wegen etzlicher rückständiger Contribution die armen Leuthe elendiglich geplaget. Sind aber endlich unter einander selbst uneins worden und hat ein Corporal einen Reuter erschossen und ist darnach davon geritten“.[5]
Der Rudolstädter[6] Landrichter Michael Heubel [1605 – 1684][7] schreibt in seinen „Anmerkungen“ zu 1639: „Herr Rittmeister Quittschreiber, welcher bey seinen Vetter allhiero das Barbierer Handwerk gelernet und ein Landtkindt gewesen, hat bey Lorentz Ammann gelegen und sich am allerschlimbsten gehalten“.[8]
„Ich kann auch hierbey unberichtet nicht lassen, wie dass Rittmeister Quittschreiber an einem Sonntag über hochgräflicher Tafel auch auf Geld gedrungen, Mein Gnädiger Herr ihme geantwortet, man hette mit ihme nichts, sondern mit dem Regimentsquartiermeister zue thuen. Baldt darauf war die Tafel eher als sonst ufgehoben und ging Ihro Hochgräfliche Gnaden p. in dero Cabinet. Der Rittmeister aber ging mit Unvergnügen herunter, setzte sich zu Pferde, dommelte auf den Anger so lange, bis das Pferdt mit ihme stürtzte und er beynahe den Haltz zerbrochen und nicht mehr capabel war, der Compagnie vorzuestehen. So musste er auch zue Erffurth vor dem Kriegs Commissario über die empfangene Gelder Rechenschaft geben, zu welcher Abrechnung ich auch bescheiden und den Empfang mit Quittung belegen musste. Darauf war dem Rittmeister nicht allein die Compagnie genommen, sondern er musste auch noch ein zimliches ersetzen, so müssen die untreyen Landes Kinder gestraft werden, dann er war B[ürgermeiste]r: Hüpschenbergers allhier Vetter, hatte auch das Barbiererhandwergk bey ihme erlernet“.[9]
[1] Rudolstadt [Kreis Saalfeld-Rudolstadt]; HHSD IX, S. 360ff.
[2] Erfurt; HHSD IX, S. 100ff.
[3] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 111f.
[4] Thalebra [Kyffhäuserkreis].
[5] HAPPE I 304 v; mdsz.thulb.uni-jena.de.
[6] Rudolstadt [Kreis Saalfeld-Rudolstadt].
[7] KRUSENSTJERN, Selbstzeugnisse, S. 118.
[8] HEUBEL, Bl. 212; mdsz.thulb.uni-jena.de.
[9] HEUBEL, Bl. 223-226; mdsz.thulb.uni-jena.de.